Kabotage im Güterkraftverkehr: die Regelung in Frankreich

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Kabotage im Güterkraftverkehr: die Regelung in Frankreich
Kabotage im Güterkraftverkehr:
n
stätte
d Lebens
Ressourcen, Gebiete, Lebensräume un
Energie und Klima
Nachhaltige Entwicklung
Risikoverhütung Infrastruktur, Transport und Meeresfra
gen
die Regelung in Frankreich
Präsent
für
die Zukunft
Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen,
zuständig für grüne Technologien und Klimaverhandlungen
www.developpement-durable.gouv.fr
KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich
A
us welchen Ländern dürfen Transportunternehmen Kabotagetransporte
in Frankreich durchführen?
ISL
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K
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GEO
M
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Länder der Europäischen Union (EU), deren Transportunternehmen Kabotage in begrenztem Umfang auf französischem Staatsgebiet
durchführen dürfen
Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), deren Transportunternehmen Kabotage in begrenztem Umfang auf französischem Staatsgebiet
durchführen dürfen
Länder der EU, deren Transportunternehmen bis zum 31. Dezember 2011 keine Kabotage auf französischem Staatsgebiet durchführen dürfen
Länder, die keine Kabotage durchführen dürfen (außerhalb der EU und des EWR)
Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen
F
rankreich ist das Zentrum des europäischen Gütertransportnetzes. Die Frage der Kabotage auf unserem Staatsgebiet spielt daher eine wichtige Rolle. Die Vereinbarung zum
« Straßenpaket » im Jahre 2009 ermöglichte ein Gleichgewicht zwischen Marktöffnung und
Fortbestand von 40 000 französischen Güterkraftverkehrsunternehmen.
Die französische Regierung hat darüber hinaus beschlossen, eine strengere Regelung für Kabotageleistungen durch nichtansässige Unternehmen einzuführen und die Kontrollen zu verstärken.
Es wurden insbesondere Sanktionen für Verstöße gegen die Kabotageregeln festgelegt.
Um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, habe ich zugesichert, dass die neuen
Maßnahmen unter ständiger Kontrolle staatlicher Stellen stehen werden.
Dominique BUSSEREAU
Staatssekretär für Transport
Was ist Kabotage?
ls Kabotage im Güterkraftverkehr ist jeglicher von einem nicht ansässigen Unternehmen
A
durchgeführte Warentransport (Laden, Entladen) zwischen zwei Orten des Staatsgebiets zu
verstehen. Kabotage im Güterkraftverkehr kann unter gewissen Bedingungen auf französischem
Hoheitsgebiet von einem Unternehmen, das in einem Staat der Europäischen Union oder des
Europäischen Wirtschaftsraumes (siehe nebenstehende Karte) niedergelassen ist, getätigt werden. Die neue Regelung zielt darauf ab, den Kabotageverkehr im Rahmen eines internationalen
Transports zur Vermeidung von Leerfahrten zu erlauben.
Was sind die neuen Rechtsvorschriften in Frankreich?
Die am 10. Dezember 20091 in Kraft getretenen neuen Rechtsvorschriften sind die Umsetzung
der Bestimmungen der im Amtsblatt (AB) der Europäischen Union (EU) veröffentlichten
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober
2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden
Güterkraftverkehrs.
Die französischen Rechtsvorschriften für Kabotage im Güterkraftverkehr sind in Artikel 6-1
und 6-2 des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982 sowie des Dekrets Nr. 2010389 vom 19. April 20102 aufgeführt.
A
rtikel 33 des Gesetzes Nr. 2009-1503 vom 8. Dezember 2009 über die Organisation und Regulierung von Eisenbahntransporten,
mit verschiedenen Bestimmungen für Transporte, in Abänderung von Artikel 6-1 des Rahmengesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember
1982 über inländische Transporte.
2
Dekret Nr. 2010-389 über Kabotage im Straßen- und Binnenschiffsverkehr vom 19. April 2010.
1
3
KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich
Was sind die Bedingungen für die Durchführung von Kabotage?
¬¬ Die Kabotage ist an die vorherige Durchführung einer grenzüberschreitenden Beförderung
geknüpft.
¬¬ Die Kabotage muss mit demselben Lastkraftwagen durchgeführt werden, der für die
grenzüberschreitende Beförderung benutzt wurde oder bei einer Fahrzeugkombination
mit derselben Straßenzugmaschine.
¬¬ Wenn das Bestimmungsziel der grenzüberschreitenden Güterbeförderung Frankreich ist,
darf Kabotage nach vollständiger Entladung der grenzüberschreitenden Güterbeförderung
stattfinden; sie ist jedoch auf drei Fahrten, drei Frachtbriefen entsprechend, begrenzt. Die
drei Kabotage-Fahrten müssen innerhalb von sieben Tagen nach Entladung der
grenzüberschreitenden Güterbeförderung durchgeführt werden.
5
FB2
4
Ladung in
Frankreich
Beginn der zweiten
Beförderung
=
Entladung in
Frankreich
=
Ende der ersten
Beförderung
Tag 2,5
Tag 1,5
3
Ladung in
Frankreich
=
FB1
Beginn der ersten
Beförderung
FB1
2
Vollständige
Entladung
=
Ende der
internationalen
Beförderung
CMR
Beginn der 7Tage-Frist
Tag 1
DEUTSCHLAND
1
CMR
Ladung in
Deutschland
FRANKREICH
ITALIEN
6
FB2
Entladung in
Frankreich
=
7
8
Ladung in
Frankreich
=
Ende der zweiten
Beförderung
Beginn der dritten
Beförderung
Tag 3,5
Tag 4,5
Entladung in
Frankreich
=
FB3
FB3
Ende der dritten
Beförderung und Ende
der Kabotage
9
Möglichkeit in
Frankreich
zu laden nach Italien
=
Beginn der
internationalen
Beförderung
Tag 5,5. Die 7-Tage-Frist wurde
nicht überschritten
Beispiel 1 – Internationaler Transport nach Frankreich: bis zu drei Kabotage-Fahrten
in Frankreich nach Entladung der internationalen Güterbeförderung erlaubt.
Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen
¬¬ Wenn das Bestimmungsziel der grenzüberschreitenden Güterbeförderung nicht
Frankreich ist, darf auf französischem Hoheitsgebiet nur eine Kabotage-Fahrt innerhalb
von maximal drei Tagen nach der Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in das Staatsgebiet
stattfinden. Die Kabotage muss innerhalb von sieben Tagen nach Entladung der
grenzüberschreitenden Güterbeförderung durchgeführt werden.
5
FB
Ladung in
Frankreich
6
=
Beginn
der einmaligen
Beförderung
Tag 0,5
Tag 1,5
Entladung in Frankreich
=
Ende der einmaligen Beförderung
=
Ende der Kabotage
FB
Tag 2. Die 3-Tage-Frist wurde nicht überschritten
Tag 3. Die 7-Tage-Frist wurde nicht überschritten
7
Möglichkeit in Frankreich
zu laden nach Deutschland
=
Beginn der internationalen
Beförderung
DEUTSCHLAND
4
Durchfahrt der
Grenze zwischen Spanien
und Frankreich. Einfahrt
des unbeladenen
Fahrzeugs in das franz.
Staatsgebiet
1
FRANKREICH
Ladung in
Deutschland
CMR
Beginn der 3-Tage-Frist
Tag 1
SPANIEN
3
CMR
Entladung
in Spanien
2
Transit durch Frankreich,
aber kein Halten
=
Ende der
internationalen
Beförderung
Beginn der 7Tage-Frist
Beispiel 2 – Frankreich als Transitland des internationalen Transports: nur eine Kabotagebeförderung nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in das französische Staatsgebiet erlaubt.
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KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich
Welche Dokumente sind bei Kabotagetransport mitzuführen?
Jeder Fahrer eines Fahrzeuges, der einen Kabotagetransport durchführt, muss folgende
Dokumente als Nachweise mitführen3:
¬¬ den internationaler Frachtbrief (CMR)4 für die vorherige grenzüberschreitende
Beförderung, mit der die Kabotage verbunden ist;
¬¬ die Frachtbriefe (FB) für die verschiedenen Kabotage-Fahrten.
Jedes der vorgenannten Dokumente muss, abgesehen von den vorgeschriebenen Angaben,
insbesondere folgende Daten enthalten:
¬¬ Datum der Güterentladung;
¬¬ Zulassungsnummer des Kraftfahrzeugs, das die Beförderung durchgeführt hat.
Diese Angaben können manuell eingetragen werden.
Eine Kontrolle der Kabotage-Beförderungen wird außerdem anhand der vom Fahrtenschreiber
registrierten Daten sowie der Informationen über die Ladung durchgeführt.
W
elche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die
Kabotageregeln5?
Die Fahrzeuge von Transportunternehmen, die gegen die Kabotageregeln verstoßen, werden
solange immobilisiert, bis dem Verstoß ein Ende gesetzt wird. Es droht eine Geldstrafe in Höhe
von 15 000 €.
Transportunternehmen aus Ländern, für die ein Kabotage-Verbot besteht, werden zudem mit
einer einjährigen Gefängnisstrafe geahndet.
Bei Nichtvorlage der geforderten Nachweise oder Vorlage von unvollständigen Nachweisen
droht eine Geldstrafe der Klasse 5 (bis zu 1500 €).
In welchem Fall muss sich ein nichtansässiges
Transportunternehmen in Frankreich niederlassen?
Kabotage ist eine vorübergehende Tätigkeit. Ein Transportunternehmen muss sich in Frankreich
niederlassen und über eine von den französischen Behörden ausgestellte Gemeinschaftslizenz
verfügen, wenn es auf französischem Staatsgebiet:
¬¬ gewöhnliche, ständige oder reguläre Inlandstransporte durchführt;
¬¬ eine Tätigkeit ausübt, die über in Frankreich gelegene Räumlichkeiten oder
Infrastrukturen auf ständiger oder regulärer Basis durchgeführt wird.
3
4
5
Abgesehen von anderen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten (Kopie der Gemeinschaftslizenz, Führerschein usw.).
Gemäß dem Genfer Abkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
Artikel 25 – II des Finanzgesetzes Nr. 52-401 vom 14. April 1952 für das Jahr 1952.
Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen
Welche Verantwortung trägt der Auftraggeber bei Kabotage?
Das auftragserteilende Unternehmen muss sich vergewissern, dass die beauftragten
Transportfahrzeuge nicht mehr als drei Kabotage-Beförderungen innerhalb eines Zeitraums
von 7 Tagen auf seine Rechnung durchführen. Das Unternehmen hat nicht zu überprüfen,
ob die Transportfahrzeuge vorab eine grenzüberschreitende Beförderung oder sonstige
Kabotagetransporte getätigt haben. Es muss die Belege zwei Jahre lang aufbewahren.
Auftragserteilenden Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, droht eine
Geldstrafe in Höhe von 15.000 € 6. Die Nichtvorlage von Nachweisen wird mit einer Geldstrafe
der Klasse 5 (bis zu 1.500 €) geahndet.
Mehrwertsteuer (MwSt): Welche Zahlungsregeln gelten bei
Kabotagetransport?
In Frankreich muss der Kunde (registriert zur Mehrwertssteuer in Frankreich) die
Mehrwertssteuer für in Frankreich durchgeführte Kabotageleistungen entrichten. Es obliegt
ihm, die französische Mehrwertssteuer an die französische Steuerverwaltung zu entrichten.
Der ausländische Leistungserbringer muss daher seinem zur Mehrwertssteuer in Frankreich
registrierten Kunden Rechnungen ohne Mehrwertssteuer ausstellen.
7
Transportunternehmen, die außerhalb Frankreichs ansässig sind, haben weder eine
Mehrwertssteuererklärung abzugeben noch die Mehrwertssteuer für Kabotageleistungen
zu entrichten. Wenn sie keine weiteren in Frankreich steuerpflichtigen Tätigkeiten, für die
sie die französische Mehrwertssteuer zahlen müssen, ausüben, ist eine Registrierung zur
Mehrwertssteuer in Frankreich nicht erforderlich.
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rtikel 39 des Gesetzes Nr. 2009-1503 vom 8. Dezember 2009 über die Organisation und Regulierung von Eisenbahntransporten,
A
mit verschiedenen Bestimmungen für Transporte.
Ausgabe: April 2010
Grafische Gestaltung und Realisierung: SG/DICOM/DIE/JP. Mareschal
Ref : DICOM/DGITM/BRO/09040 All
Titelbild: APRR (autoroutes paris rhin rhône)
illustration S.4-5: Lorenzo Timon
Druck: MEEDDM/SG/SPSSI/ATL2/Atelier de reprographie
Broschüre auf EU-Umweltzeichen zertifiziertem Papier gedruckt
Kontakt: D
irektion für Transportdienste
Tr.Dst.Dgitm@developpement-durable.gouv.fr
www.developpement-durable.gouv.fr/transport-routier
ministère de l’écologie, de l’énergie,
du développement durable et de la mer,
en charge des technologies vertes
et des négociations sur le climat
Direction générale des Infrastructures,
des Transports et de la Mer
Präsent
für die
Zukunft
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Tel. 33 (0)1 40 81 21 22
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