Kabotage im Güterkraftverkehr: die Regelung in Frankreich
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Kabotage im Güterkraftverkehr: die Regelung in Frankreich
Kabotage im Güterkraftverkehr: n stätte d Lebens Ressourcen, Gebiete, Lebensräume un Energie und Klima Nachhaltige Entwicklung Risikoverhütung Infrastruktur, Transport und Meeresfra gen die Regelung in Frankreich Präsent für die Zukunft Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen, zuständig für grüne Technologien und Klimaverhandlungen www.developpement-durable.gouv.fr KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich A us welchen Ländern dürfen Transportunternehmen Kabotagetransporte in Frankreich durchführen? ISL SE FIN NOR RUS EST LET DK IRL LIT BRS UK POL NL BE DEU L CZ LIE FRA CH ITA UKR SK AUT MOL HUN SL KRO RUM BH SRB K ESP BG A POR GEO M ARM AZE GRE TUR ZYP Länder der Europäischen Union (EU), deren Transportunternehmen Kabotage in begrenztem Umfang auf französischem Staatsgebiet durchführen dürfen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), deren Transportunternehmen Kabotage in begrenztem Umfang auf französischem Staatsgebiet durchführen dürfen Länder der EU, deren Transportunternehmen bis zum 31. Dezember 2011 keine Kabotage auf französischem Staatsgebiet durchführen dürfen Länder, die keine Kabotage durchführen dürfen (außerhalb der EU und des EWR) Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen F rankreich ist das Zentrum des europäischen Gütertransportnetzes. Die Frage der Kabotage auf unserem Staatsgebiet spielt daher eine wichtige Rolle. Die Vereinbarung zum « Straßenpaket » im Jahre 2009 ermöglichte ein Gleichgewicht zwischen Marktöffnung und Fortbestand von 40 000 französischen Güterkraftverkehrsunternehmen. Die französische Regierung hat darüber hinaus beschlossen, eine strengere Regelung für Kabotageleistungen durch nichtansässige Unternehmen einzuführen und die Kontrollen zu verstärken. Es wurden insbesondere Sanktionen für Verstöße gegen die Kabotageregeln festgelegt. Um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, habe ich zugesichert, dass die neuen Maßnahmen unter ständiger Kontrolle staatlicher Stellen stehen werden. Dominique BUSSEREAU Staatssekretär für Transport Was ist Kabotage? ls Kabotage im Güterkraftverkehr ist jeglicher von einem nicht ansässigen Unternehmen A durchgeführte Warentransport (Laden, Entladen) zwischen zwei Orten des Staatsgebiets zu verstehen. Kabotage im Güterkraftverkehr kann unter gewissen Bedingungen auf französischem Hoheitsgebiet von einem Unternehmen, das in einem Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (siehe nebenstehende Karte) niedergelassen ist, getätigt werden. Die neue Regelung zielt darauf ab, den Kabotageverkehr im Rahmen eines internationalen Transports zur Vermeidung von Leerfahrten zu erlauben. Was sind die neuen Rechtsvorschriften in Frankreich? Die am 10. Dezember 20091 in Kraft getretenen neuen Rechtsvorschriften sind die Umsetzung der Bestimmungen der im Amtsblatt (AB) der Europäischen Union (EU) veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. Die französischen Rechtsvorschriften für Kabotage im Güterkraftverkehr sind in Artikel 6-1 und 6-2 des Gesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982 sowie des Dekrets Nr. 2010389 vom 19. April 20102 aufgeführt. A rtikel 33 des Gesetzes Nr. 2009-1503 vom 8. Dezember 2009 über die Organisation und Regulierung von Eisenbahntransporten, mit verschiedenen Bestimmungen für Transporte, in Abänderung von Artikel 6-1 des Rahmengesetzes Nr. 82-1153 vom 30. Dezember 1982 über inländische Transporte. 2 Dekret Nr. 2010-389 über Kabotage im Straßen- und Binnenschiffsverkehr vom 19. April 2010. 1 3 KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich Was sind die Bedingungen für die Durchführung von Kabotage? ¬¬ Die Kabotage ist an die vorherige Durchführung einer grenzüberschreitenden Beförderung geknüpft. ¬¬ Die Kabotage muss mit demselben Lastkraftwagen durchgeführt werden, der für die grenzüberschreitende Beförderung benutzt wurde oder bei einer Fahrzeugkombination mit derselben Straßenzugmaschine. ¬¬ Wenn das Bestimmungsziel der grenzüberschreitenden Güterbeförderung Frankreich ist, darf Kabotage nach vollständiger Entladung der grenzüberschreitenden Güterbeförderung stattfinden; sie ist jedoch auf drei Fahrten, drei Frachtbriefen entsprechend, begrenzt. Die drei Kabotage-Fahrten müssen innerhalb von sieben Tagen nach Entladung der grenzüberschreitenden Güterbeförderung durchgeführt werden. 5 FB2 4 Ladung in Frankreich Beginn der zweiten Beförderung = Entladung in Frankreich = Ende der ersten Beförderung Tag 2,5 Tag 1,5 3 Ladung in Frankreich = FB1 Beginn der ersten Beförderung FB1 2 Vollständige Entladung = Ende der internationalen Beförderung CMR Beginn der 7Tage-Frist Tag 1 DEUTSCHLAND 1 CMR Ladung in Deutschland FRANKREICH ITALIEN 6 FB2 Entladung in Frankreich = 7 8 Ladung in Frankreich = Ende der zweiten Beförderung Beginn der dritten Beförderung Tag 3,5 Tag 4,5 Entladung in Frankreich = FB3 FB3 Ende der dritten Beförderung und Ende der Kabotage 9 Möglichkeit in Frankreich zu laden nach Italien = Beginn der internationalen Beförderung Tag 5,5. Die 7-Tage-Frist wurde nicht überschritten Beispiel 1 – Internationaler Transport nach Frankreich: bis zu drei Kabotage-Fahrten in Frankreich nach Entladung der internationalen Güterbeförderung erlaubt. Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen ¬¬ Wenn das Bestimmungsziel der grenzüberschreitenden Güterbeförderung nicht Frankreich ist, darf auf französischem Hoheitsgebiet nur eine Kabotage-Fahrt innerhalb von maximal drei Tagen nach der Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in das Staatsgebiet stattfinden. Die Kabotage muss innerhalb von sieben Tagen nach Entladung der grenzüberschreitenden Güterbeförderung durchgeführt werden. 5 FB Ladung in Frankreich 6 = Beginn der einmaligen Beförderung Tag 0,5 Tag 1,5 Entladung in Frankreich = Ende der einmaligen Beförderung = Ende der Kabotage FB Tag 2. Die 3-Tage-Frist wurde nicht überschritten Tag 3. Die 7-Tage-Frist wurde nicht überschritten 7 Möglichkeit in Frankreich zu laden nach Deutschland = Beginn der internationalen Beförderung DEUTSCHLAND 4 Durchfahrt der Grenze zwischen Spanien und Frankreich. Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in das franz. Staatsgebiet 1 FRANKREICH Ladung in Deutschland CMR Beginn der 3-Tage-Frist Tag 1 SPANIEN 3 CMR Entladung in Spanien 2 Transit durch Frankreich, aber kein Halten = Ende der internationalen Beförderung Beginn der 7Tage-Frist Beispiel 2 – Frankreich als Transitland des internationalen Transports: nur eine Kabotagebeförderung nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in das französische Staatsgebiet erlaubt. 5 KABOTAGE IM GÜTERKRAFTVERKEHR : die Regelung in Frankreich Welche Dokumente sind bei Kabotagetransport mitzuführen? Jeder Fahrer eines Fahrzeuges, der einen Kabotagetransport durchführt, muss folgende Dokumente als Nachweise mitführen3: ¬¬ den internationaler Frachtbrief (CMR)4 für die vorherige grenzüberschreitende Beförderung, mit der die Kabotage verbunden ist; ¬¬ die Frachtbriefe (FB) für die verschiedenen Kabotage-Fahrten. Jedes der vorgenannten Dokumente muss, abgesehen von den vorgeschriebenen Angaben, insbesondere folgende Daten enthalten: ¬¬ Datum der Güterentladung; ¬¬ Zulassungsnummer des Kraftfahrzeugs, das die Beförderung durchgeführt hat. Diese Angaben können manuell eingetragen werden. Eine Kontrolle der Kabotage-Beförderungen wird außerdem anhand der vom Fahrtenschreiber registrierten Daten sowie der Informationen über die Ladung durchgeführt. W elche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Kabotageregeln5? Die Fahrzeuge von Transportunternehmen, die gegen die Kabotageregeln verstoßen, werden solange immobilisiert, bis dem Verstoß ein Ende gesetzt wird. Es droht eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 €. Transportunternehmen aus Ländern, für die ein Kabotage-Verbot besteht, werden zudem mit einer einjährigen Gefängnisstrafe geahndet. Bei Nichtvorlage der geforderten Nachweise oder Vorlage von unvollständigen Nachweisen droht eine Geldstrafe der Klasse 5 (bis zu 1500 €). In welchem Fall muss sich ein nichtansässiges Transportunternehmen in Frankreich niederlassen? Kabotage ist eine vorübergehende Tätigkeit. Ein Transportunternehmen muss sich in Frankreich niederlassen und über eine von den französischen Behörden ausgestellte Gemeinschaftslizenz verfügen, wenn es auf französischem Staatsgebiet: ¬¬ gewöhnliche, ständige oder reguläre Inlandstransporte durchführt; ¬¬ eine Tätigkeit ausübt, die über in Frankreich gelegene Räumlichkeiten oder Infrastrukturen auf ständiger oder regulärer Basis durchgeführt wird. 3 4 5 Abgesehen von anderen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten (Kopie der Gemeinschaftslizenz, Führerschein usw.). Gemäß dem Genfer Abkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Artikel 25 – II des Finanzgesetzes Nr. 52-401 vom 14. April 1952 für das Jahr 1952. Ministerium für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Welche Verantwortung trägt der Auftraggeber bei Kabotage? Das auftragserteilende Unternehmen muss sich vergewissern, dass die beauftragten Transportfahrzeuge nicht mehr als drei Kabotage-Beförderungen innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen auf seine Rechnung durchführen. Das Unternehmen hat nicht zu überprüfen, ob die Transportfahrzeuge vorab eine grenzüberschreitende Beförderung oder sonstige Kabotagetransporte getätigt haben. Es muss die Belege zwei Jahre lang aufbewahren. Auftragserteilenden Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, droht eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 € 6. Die Nichtvorlage von Nachweisen wird mit einer Geldstrafe der Klasse 5 (bis zu 1.500 €) geahndet. Mehrwertsteuer (MwSt): Welche Zahlungsregeln gelten bei Kabotagetransport? In Frankreich muss der Kunde (registriert zur Mehrwertssteuer in Frankreich) die Mehrwertssteuer für in Frankreich durchgeführte Kabotageleistungen entrichten. Es obliegt ihm, die französische Mehrwertssteuer an die französische Steuerverwaltung zu entrichten. Der ausländische Leistungserbringer muss daher seinem zur Mehrwertssteuer in Frankreich registrierten Kunden Rechnungen ohne Mehrwertssteuer ausstellen. 7 Transportunternehmen, die außerhalb Frankreichs ansässig sind, haben weder eine Mehrwertssteuererklärung abzugeben noch die Mehrwertssteuer für Kabotageleistungen zu entrichten. Wenn sie keine weiteren in Frankreich steuerpflichtigen Tätigkeiten, für die sie die französische Mehrwertssteuer zahlen müssen, ausüben, ist eine Registrierung zur Mehrwertssteuer in Frankreich nicht erforderlich. 6 rtikel 39 des Gesetzes Nr. 2009-1503 vom 8. Dezember 2009 über die Organisation und Regulierung von Eisenbahntransporten, A mit verschiedenen Bestimmungen für Transporte. Ausgabe: April 2010 Grafische Gestaltung und Realisierung: SG/DICOM/DIE/JP. Mareschal Ref : DICOM/DGITM/BRO/09040 All Titelbild: APRR (autoroutes paris rhin rhône) illustration S.4-5: Lorenzo Timon Druck: MEEDDM/SG/SPSSI/ATL2/Atelier de reprographie Broschüre auf EU-Umweltzeichen zertifiziertem Papier gedruckt Kontakt: D irektion für Transportdienste Tr.Dst.Dgitm@developpement-durable.gouv.fr www.developpement-durable.gouv.fr/transport-routier ministère de l’écologie, de l’énergie, du développement durable et de la mer, en charge des technologies vertes et des négociations sur le climat Direction générale des Infrastructures, des Transports et de la Mer Präsent für die Zukunft Arche sud - 92 055 La Défense cedex Tel. 33 (0)1 40 81 21 22 www.developpement-durable.gouv.fr