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Menschen | Wirtschaft | Technik
Mediadaten 2016
Das Magazin Druck&Medien
Druck&Medien ist die führende monatliche Fachzeitschrift der Druckbranche und erreicht mit einer Auflage von 8.501 Exemplaren Unternehmer
und Entscheider in Druckereien, Experten in den Ausbildungseinrichtungen,
Kommunikatoren der Zulieferindustrie, Printbuyer und Medienproduktioner.
Druck&Medien zeichnet sich als Qualitätsmagazin durch unabhängigen Fachjournalismus aus und deckt alle verschiedenen Segmente der Branche ab.
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Poppen: Zwischenbilanz
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Druck&Medien digital
Die Website www.druck-medien.net berichtet tagesaktuell und unabhängig über
das Geschehen in der Druckindustrie und präsentiert sich in modernster Optik.
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Messen
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Erscheinungstermin: 28.01.16
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Wetec, 04.02. – 06.02.2016
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März
Erscheinungstermin: 24.02.16
Druckunterlagen: 12.02.16
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Im Fokus: LFP/Fespa Digital
Fespa, Amsterdam, 8. – 11. März 2016
Online Print Symposium, 17. – 18. März 2016
04/2016
April
Erscheinungstermin: 23.03.16
Druckunterlagen: 11.03.16
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Im Fokus: drupa-Trends – Premedia mit CTP und Workflow
Marktübersicht: Proofsysteme
05/2016
Mai
Erscheinungstermin: 25.04.16
Druckunterlagen: 18.04.16
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Im Fokus: drupa-Trends – Finishing und Veredelung
Marktübersicht: Laminiersystem
European Newspaper Congress, 01.05. – 03.05.2016
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Juni
Erscheinungstermin: 24.05.16
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Im Fokus: drupa-Trends – Digital- und Offsetdruck;
Drupa, 31.05. – 10.06.2016
CO-REACH, 29.06. – 30.06.2016
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Erscheinungstermin: 21.07.16
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Im Fokus: drupa-Nachberichte zu allen Bereichen
Marktübersicht: LFP/WFP
09/2016
September
Erscheinungstermin: 25.08.16
Druckunterlagen: 12.08.16
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Im Fokus: Bogendruck Offset und Digital
Marktübersicht: Klebebinder
FachPack, 27.09. – 29.09.2016
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Oktober
Erscheinungstermin: 28.09.16
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November
Erscheinungstermin: 31.10.16
Druckunterlagen: 20.10.16
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Im Fokus: Kleinauflagen mit hoher Frequenz fertigen
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InPrint, 09.11. – 11.11.2016
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Dezember
Erscheinungstermin: 07.12.16
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Im Fokus: Herausragende Printprodukte
Marktübersicht: Bogenoffset
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Texte und Fotos kommen in der Regel vom Werbetreibenden, gelayoutet wird
das Advertorial vom Verlag. Die Gestaltung des Advertorials wird den redaktionellen Berichten des Magazins angepasst und verleiht somit Ihrer Botschaft
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drupa daily 2016
Fespa Daily 2016
drupa daily berichtet umfassend über Technologien und Innovationen, über
Köpfe der Branche und über die messetäglichen Ereignisse. Die Berichterstattung wird durch Meldungen aus Wirtschaft, Politik und Sport sowie
Ausgehtipps für Düsseldorf vervollständigt. Das drupa daily wird von einem
internationalen Redaktionsteam von Druck&Medien und PrintWeek produziert.
Rund 17.000 Fachbesucher aus der grafischen Industrie besuchen die Fespa
Digital an den vier Messetagen, um sich über Technologien und Innovationen
zu Informieren – begleitet durch das FespaDaily, ob in Print, Online oder
Mobile. Die offizielle Messezeitung wurde zweisprachig (englisch/deutsch)
von der PrintWeek und Druck&Medien produziert.
Tägliche Erscheinung während der drupa 2016 (31.05. – 10.06.2016)
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Extending the parameters of
wide-format workflow to
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Deutsch/English
printweek.com
Issue 4
23 May 2014
Digital
HP steigert Umsatz und verkauft erste 15000
HP racks up sales and first 15000
In partnership with
Jenny Roper
HP (B2-210) hat seine erste neue HP
Scitex 15000 Corrugated Press auf
der Fespa verkauft.
Die Anfang Mai auf der Interpack
2014 eingeführte Druckmaschine
wurde an den britischen POS- und
POP-Druckdienstleister Image
Factory verkauft, der seine
Produktion von Wellpappe- und
robusten POS- und Display-Grafiken
steigern möchte, die derzeit auf einer
HP Scitex 10000 gedruckt werden.
„In den letzten drei Jahren haben
wir eine enorme Veränderung vollzogen und unsere Produktion fast vollständig auf die Digitaltechnologie
umgestellt. Die FB 10000 hat uns
den Einstieg in neue Marktsegmente
mit höheren Auflagen, insbesondere
auf dem Wellpappenmarkt, ermöglicht. Mit der 15000 können wir diese
Auflagen noch effizienter verarbeiten“, sagte Terry Smith, Inhaber und
Geschäftsführer von Image Factory.
Inzwischen hat HP auch bekanntgegeben, dass die Berliner Druckerei
Sprintout zu den Beta-Testern der
Latex 360-Drucker gehörte, die letzten Monat als Teil der drei leistungs-
Erstkäufer der Scitex 1500 ist der britische Displaydrucker Imgage Factory
HP sold its first Scitex 15000 Corrugated Press to UK POS specialist Image Factory
starken Latexdrucker der Serie 300
auf den Markt gebracht wurden. Auf
der Fespa hat HP zwei 360 sowie
einen Latexdrucker 3000 an die englische Druckerei RGVA für
Fahrzeuggrafiken verkauft.
Ferner wurden auf der Messe eine
Scitex FB10000 an die englische
Firma Print & Display, eine Indigo
7600 an die Großformatdruckerei
DS Impression in Straßburg und eine
Scitex FB700 an das Digital Printer
Center in Katar verkauft.
HP racks up sales and first 15000
HP (B2-210) has made the first sale
of its new HP Scitex 15000
Corrugated Press at Fespa.
The press was launched earlier this
month at Interpack 2014, and has
been sold to UK POS printer Image
Factory which aims to ramp up production of the corrugated and solid
POS and display graphics it currently
prints on an HP Scitex 10000.
“We have made a huge transformation over the past three years to
become an almost completely digital
house. The FB 10000 has led us into
some new markets with higher volumes, particularly on corrugated.
The 15000 will help us process those
volumes more efficiently,” said Image
Factory owner and managing director Terry Smith .
Meanwhile, HP has also
announced Berlin-based Sprintout
was one of the beta sites for the Latex
360 printer, which was launched as
part of the three-strong, low-volume
Latex 300 series last month. HP sold
two 360s to UK-based vehicle graphics printer RGVA at Fespa, along with
a Latex 3000.
Other show sales include a Scitex
FB10000 to UK-based Print &
Display, an Indigo 7600 to
Strasbourg-based DS Impression
Grand Format, and a Scitex FB700 to
Digital Printer Center in Qatar.
Companies
Ahlstrom
Azonprinter
Caldera
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3
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Editorial printweek.newsdesk@
markallengroup.com
Advertising printweek.advertising@
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Editor and publisher Darryl Danielli
Contributors Jo Francis; Jenny Roper;
Richard Stuart-Turner
Colorific
Contra Vision
D.gen
3
6
3
DGI
Drytac
HP
Production editor Nick Mansley
Associate publisher Dan Rathbone
Commercial manager Jessica Garland
Account manager Kyle Bond
Production manager Jon Redmayne
Group production director Richard Hamshere
Publishing director Sian Harrington
Group production director Richard Hamshere
CEO Ben Allen Chairman Mark Allen
Translation services Sparkling Lengua
Printing G. Peschke Druckerei
4
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1
Imballaggi Protettivi
Kala
KIP
4
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Matan
RTI Digital
Thieme
4
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In association with
© MA Business & Leisure Ltd, 2014. All rights
reserved. ISSN 1350-9829. MA Business & Leisure
Ltd is part of the Mark Allen Group
Editor in chief
Thomas Fasold
Editor Imke Laurinat
Contributors Angela Starck;
Sandra Küchler
Advertising manager
Kristof Meesenburg
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Pixel: 728 x 90 + 160 x 600
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11.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Anzeige.
12. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen
GmbH (im Folgenden: „Verlag“) entgegengenommenen Anzeigenaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Verlag ihnen
nichtausdrücklich widerspricht.
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht werden, maximal in Höhe
des Auftragswertes. Der Verlag haftet auch für solche Schäden, die von ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten grob fahrlässig verursacht werden.
Weiterhin haftet der Verlag für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet sind.
3. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb des laufenden Kalender-
12.1. Für andere als unter 12 Satz 3 bezeichnete Schäden, die vom Verlag, seinen
4. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
12.2. Vorbehaltlich der Regelungen in 12 Satz 1 und 3 haftet der Verlag für Erfül-
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Johann Oberauer
jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb des laufenden
Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abzurufen.
5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
kann sich der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, nicht auf
einen mit dem Verlag vereinbarten (Mengen-)Nachlass berufen, sondern nur auf denjenigen Nachlass, der entsprechend der tatsächlichen Abnahme gewährt worden wäre.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern,
gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet der Verlag nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten). Die Haftung des Verlages ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
lungsgehilfen, die nicht zu seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten
zählen, nur, wenn diese eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft
verletzen. Die Haftung des Verlages ist auch in diesem Fall auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
12.3. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages – gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine
Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags
ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet
der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sämtliche
7. Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
14. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
angrenzen und die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich
gemacht.
8. Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten und zu veröffentli-
chen den Anzeigen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder sonstige
Vorschriften verstoßen.
9. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn begründeter Anlass für die Annahme besteht, dass deren Inhalt
gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung
für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht
angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der
Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der
durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
11. Der Auftraggeber wird dem Verlag festgestellte Mängel der veröffentlichten Anzeigen unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
11.1. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leistet der Verlag für
die von ihm veröffentlichten Anzeigen in der Weise Gewähr, dass diejenigen Anzeigen,
die Mängel aufweisen, durch unentgeltliche Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige nachgebessert werden, sofern der Zweck der Anzeige durch den Mangel
beeinträchtigt wurde.
11.2. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
entweder verlangen, dass der Preis herabgesetzt wird, oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftraggeber kann stattdessen auch Schadensersatz nach Maßgabe der folgenden
Ziffer geltend machen, wenn der Verlag den Mangel zu vertreten hat.
11.3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausge-
schlossen, soweit nicht wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder des
arglistigen Verschweigens eines Mangels zwingend gehaftet wird.
hierdurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des
Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten
berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens
vorbehalten. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des
laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen
Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Angenommene und damit rechtsverbindliche Aufträge unterliegen folgenden
Stornofristen und Stornogebühren:
1 Woche vor Anzeigenschluss = 25% des Auftragswertes
1 Woche nach Anzeigenschluss = 50% des Auftragswertes
ab Druckunterlagenschluss-Termin= 75% des Auftragswertes
17. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art
und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrags.
19. Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten und Verfah-
rensarten aus oder im Zusammenhang mit dem Anzeigenauftrag einschließlich seiner
Wirksamkeit ist Salzburg.
20. Änderungen und/oder Ergänzungen des Anzeigenauftrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Anzeigenauftrages unwirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.

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