AdVoice 04/2001 - Forum Junge Anwaltschaft

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AdVoice 04/2001 - Forum Junge Anwaltschaft
Forum Junge Rechtsanwältinnen u
Rechtsanwälte im DeutschenAnwaltVerein
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DeutscherAnwaltVerlag
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Kanzleibedarf . Büroeinrichtung
Literatur· Internetservice . Beratung
inhalt
vorwort
01
Tanja Irion
Rechtsanwältin
Dieter Trimborn v. Landenberg
Rechtsanwalt
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die ersten von Euch sind schon wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt, andere
haben die schönsten Wochen des Jahres noch vor sich, und viele Anwälte
unter Euch werden sich sagen: "Urlaub - davon habe ich schon mal gelesen."
Ein angestellter Anwalt gestand uns neulich: "Urlaub habe ich seit zwei Jahren
nicht mehr gehabt. Aber wenn mein Chef in Urlaub fährt, ist das für mich die
reinste Erholung: kein Anschiß und drei Wochen hintereinander um fünf Uhr
Feierabend." Na, wer sagt's denn!
Diese Form der Erholung ist uns Existenzgründern völlig fremd. Sparsam wie
wir sind, haben wir dieses Jahr den Sommerurlaub in homöopathische Dosen
gestückelt: ein Magnum hier, ein Bierchen dort und vielleicht werden wir unser
schlechtes Gewissen besiegen und nach alter Anwaltsvätersitte mal einen freien
Mittwochnachmittag nehmen. Den letzten hatten wir beim Winterschlußverkauf,
heuer werden wir uns mit dem Notebook in ein Straßencafe setzen und die
Links aus Martin Langs Beitrag "Marketing im Internet" entlangsurfen. Auf den Geschmack gekommen, werden die Inhaber von irion-minas.de und ra-trimborn.de
ihre Webdesigner fragen, was eine richtige Homepage kostet - und in Ohnmacht fallen. Kurz bevor uns die Kammer einen amtlich bestellten Vertreter ins
Haus schickt, wachen wir wieder auf und arbeiten fröhlich unsere Rückstände
nach bis uns am 23. 12. einfällt, daß wir noch kein einziges Weihnachtsgeschenk gekauft oder Oe nach Kassenlage) gebastelt haben.
•
Im Ernst: Wir tun weder unserer Gesundheit noch unserer Kanzlei einen Gefallen, wenn wir ständig an der Belastungsgrenze arbeiten. Gerade wir jungen
Anwälte lassen uns allzu leicht von grimmigen Arbeitgebern oder unserem
Existenzdruck in eine Tretmühle drängen. Was also tun? Statt eines schlaumeiernden Aufsatzes "Doppelt soviel schaffen in der Hälfte der Zeit" verkünden
wir Euch zur Erinnerung an selige Studienzeiten die Grundpflicht der Freizeitgesellschaft, die - zu diesem sensationellen Ergebnis kam ein Rechtsgutachten
von Deutschlands führendem FreizeitrechtIer - analog auch für Anwälte gilt:
Macht mal Pause!
Eure
Tanja Irion - Rechtsanwältin
Dieter Trimborn v. Landenberg - Rechtsanwalt
P.S.: Wer Lust auf kurzen und preiswerten Bildungsurlaub hat, sollte schnell umblättern!
Seminare
des FORUMs Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie
.
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• Grundzüge der BRAGO • Achtung: Hier werden Gebühren verschenkt!
• Forderungsmanagement für Rechtsanwälte. Die Ausgaben im Griff: Einsparpotentiale nutzen
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Rechtsanwalt Ralph Namislo . Bad Neuenahr
15. September 2001 . 10 bis 17 Uhr· Frankfurt/M.
Gerling Versicherung' Theodor-Heuss-Allee 108· 60486 Frankfurt
03. November 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin
Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin
Seminar-Nr. 92651-01
Seminar-Nr.92652-01
• Erarbeitung eines Marketingkonzepts für Gründer. Preiswerte Marketingmaßnahmen
• Werbung - wirksam und legal. Richtiges Verhalten gegenüber Kammer und Kollegen in Streitfällen
Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg . Cochem
22. September 2001 . 10 bis 17 Uhr· Augsburg
Seminar-Nr.92653-01
Ibis Hotel beim Königsplatz . Hermannstrasse 25 ·86150 Augsburg
06. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin
Seminar-Nr.92654-01
Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin
13. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr' Osnabrück
Seminar-Nr.92655-01
Ibis Hotel· Blumenhaller Weg 152 . 49078 Osnabrück
• Die Grundausstattung für Strafverteidiger. Vom richtigen Umgang mit Mandanten, der StA und dem
Gericht. Akquisitionsmöglichkeiten für junge Strafverteidiger. Optimale Abrechnung
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~~=m~ Rechtsanwalt Alexander Kirmeß . Hamburg
•
08. September 2001 . 10 bis 17 Uhr' Hamburg
Gerling Versicherung' Heidenkampsweg 45 . 20097 Hamburg
01. Dezember 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin
Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin
Seminar-Nr.92656-01
Seminar-Nr.92657-01
• Vom Mahnbescheid zur Zwangsvollstreckung. Standardsituationen vor Gericht. Taktik im Zivilprozeß
• Gebühren optimieren durch richtige Prozeßhandlung • Gerichtsknigge für Anwälte (tatsächliche Aspekte
der Prozeßführung)
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Rechtsanwalt Arno Minas . Bonn
20. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Hamburg
Gerling Versicherung' Heidenkampsweg 45 . 20097 Hamburg
27. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Augsburg
Ibis Hotel beim Königsplatz . Hermannstrasse 25 . 86150 Augsburg
Seminar-Nr.92658-01
Seminar-Nr.92659-01
• Typische Fälle im Arbeitsrecht und ihre häufigsten Probleme. Wissensmanagement für Arbeitsrechtier (wie
komme ich an Urteile, Tarifverträge etc., welche Literatur brauche ich) • Verhandlungstaktik im
Kündigungsschutzprozess
Rechtsanwalt Walther Grundstein· Frankfurt/M.· Fachanwalt für Arbeitsrecht
01. Dezember 2001 . 10 bis 17 Uhr· Frankfurt/M.
Seminar-Nr.92660-01
Gerling Versicherung' Theodor-Heuss-Allee 108 . 60486 Frankfurt
Teilnehmergebühr:
90,- EUR / 176,02 DM für Mitglieder des FORUMs' 110,- EUR / 212,14 DM für Mitglieder der Anwaltvereine
150,- EUR / 293,37 DM für Nichtmitglieder· jeweils zzgl. 16% Ust.
Ansprechpartner:
Herr Frank Ritter· Fon 030/72 61 53-181 . Fax -188
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Marketing im Internet
Wie sieht Ihr Ideal-Mandant aus? Mandant A hat keinerlei Vorstellung darüber, welche Kanzlei die richtige
für ihn ist und greift zum nächsten Telefonbuch. Bei
Anfragen, die man auf diesem Weg erhält, geht es erfahrungsgemäß um die Entfernung eines Kinderwagens
aus einem Hausflur oder die Rückforderung eines Darlehens von 300 DM von einer Kneipenbekanntschaft,
deren Name sich allenfalls im Schuldnerverzeichnis
des örtlichen Amtsgerichts wiederfindet. Mandant B
hingegen ist drei Jahre nach dem Berufseinstieg bereits etabliert und beabsichtigt zu heiraten. Wegen eines Ehevertrages sucht er im Internet nach Informationen. Er findet dort auf Anwaltsseiten Argumente, die
ihn überzeugen, nicht nur ein Notariat einzuschalten.
Auswählen wird er keine Kanzlei, die im Netz allenfalls
mit einer erweiterten Visitenkarte, der bloßen Aufzählung von Rechtsgebieten ("wir sind im übrigen schwerpunktmäßig zivilrechtlich ausgerichtet, bearbeiten aber
auch [...l") vertreten ist. Welche Suchmaschine er auch
immer eingibt, landet er auf den ersten Seiten bei den
RAen Huber, Meier, Müller & Partner. Dort findet er ein
umfangreiches Informationsangebot, das bereits die
meisten seiner Fragen beantwortet. Daß Rechtsanwalt
Müller kein Fachanwalt für Familienrecht ist, spielt
keine Rolle, da die Inhalte der Seiten Kompetenz vermitteln. Auch über die ungefähr entstehenden Rechtsanwaltskosten ist Mandant B informiert, da sich auf
den Kanzlei-Seiten mehr findet, z.B. der Hinweis, wann
grundsätzlich nach BRAGO, in Einzelfällen nach Stundensätzen oder auf der Basis eines Pauschalhonorars
abzurechnen ist. Da die Weitergabe von juristischem
Fachwissen in für Laien verständlicher Form auf einer
Web-Site in den allermeisten Fällen keine individuelle
Beratung ersetzen kann, was Mandant B schnell begreift, entschließt er sich Rechtsanwalt Müller zu beauftragen. Er denkt dabei daran, daß z.B. bei einer über
eine einfache Erkältung hinausgehende Erkrankung
auch niemand ausschließlich auf einen medizinischen
Ratgeber in Buchform oder über ein medizinisches
Portal erlangte Informationen verlassen würde.
Mit fortschreitender Verbreitung des Internets auch in
Privathaushalten in fast seerosenartiger Geschwindigkeit wird die Anwaltssuche über das Internet eine immer größere Rolle spielen. Laut mehrerer Studien verfügen bereits fast 50 % der Privathaushalte über einen
Internetanschluß. Bereits jeder vierte Deutsche nutzt
das Internet mehr oder minder regelmäßig. Was bisher
z.B. der telefonische Erstkontakt war, wird zukünftig
verstärkt die Präsentation der Kanzlei im Internet sein.
Ein Kanzleisitz in teuersten Großstadtlagen wie z.B. der
Kurfürstendamm oder die Münchener Maximilianstraße
wird dann wesentlich weniger bedeutend, wenn der
Erstkontakt über die virtuelle Welt des Internets stattfindet. Die Kleinen haben plötzlich die Möglichkeit den
Großen den Rang abzulaufen. Wenn der Mandant nach
stundenlangen Recherchen im Internet den für seinen
Fall geeigneten Anwalt gefunden hat, dann wird er soweit nicht ohnehin eine Online-Beratung ausreicht auch einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf nehmen.
Die Kanzlei muß dann aber auch hinsichtlich der technischen Ausstattung, der Arbeitsorganisation, aber
auch im Bereich der Fortbildung in dem jeweiligen
sich in den rechtlichen Grundlagen rasant fortentwikkeinden Rechtsgebiet auf Online-Beratung eingestellt
sein. Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie
(www.davit.de) hat dazu ,,10 Gebote der Anwaltschaft
im Internet" entwickelt und auf. ihrer Homepage veröffentlicht. Dazu gehört unter anderem sowohl der Einsatz von Virenabwehrprogrammen - beispielhaft erwähnt seien hier z.B. AntiVir (www.free-av.de) oder
(www.mcafee.com) - als auch der Schutz vor unbefugten Zugriffen auf das Computer-Netzwerk der Kanzlei
durch eine sog. "Firewall" , jedenfalls dann, wenn die
Kanzlei über eine Standleitung mit dem Netz verbunden ist. Unbegrenzter Internetzugang ist über DSLDatenübertragungstechnik schon für rd. 100 DM monatlich möglich. Ferner sollen in den Kanzleien Dateien
nur in virensicheren Formaten, wie z.B. dem bei fast jedem Textverarbeitungsprogramm möglichen Rich-TextFormat (rtf) versandt werden. Das doc-Format der
Microsoft Textverarbeitung "Windword" birgt die Gefahr
des Versands unentdeckt gebliebener Makroviren. In
der Kanzlei eingegangene oder von dort versandte
E-Mails sollten entweder ausgedruckt oder elektronisch archiviert werden. Ferner sollen alle Mandanten
grundsätzlich auf den möglichen Einsatz von Datenverschlüsselungsprogrammen (z.B. www.pgp.com) angesprochen werden. Daneben sollte bei jeder Mail geprüft
werden, inwieweit sie zur Authentisierung des Absenders nach dem kürzlich in Kraft getretenen SignaturG
digital signiert werden. Außerdem soll bei möglichen
wettbewerbs- oder berufsrechtlichen Verstößen vor
einer kostenpflichtigen Abmahnung ein kollegialer Hinweis gegeben werden. Bereits aus Gründen des Eigenmarketings sollten Inhalte auf Web-Seiten soweit wie
möglich aktuell gehalten werden und insbesondere in
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Bezug auf die Impressumspflicht nach dem Medienstaatsvertrag (MDStV) den gesetzlichen Anforderungen
genügen.
Nicht in den ,,10 Geboten" erwähnt, aber selbstverständlich sollte sein, daß E-Mails sofort beantwortet
werden, zumindest mit einer Zwischennachricht oder
einer kurzen Empfangsbestätigung. Rechtsrat schnell,
unkompliziert und formlos zu versprechen, um dann wie bei anderen Mandaten vielleicht auch - den
Rechtssuchenden vielleicht sogar wochenlang warten
zu lassen, schreckt ab. Die nächste Kanzlei ist im Internet nur ein paar "Mausklicks" entfernt, die Hemmschwelle zum Anwaltswechsel damit deutlich geringer.
Auch nach erfolgreich abgeschlossenem Mandat ist
die Versuchung groß, beim nächsten Problem eine andere Kanzlei über das Netz zu suchen. Dem kann nur
durch Maßnahmen der Mandantenbindung wie z.B. regelmäßig versandte Newsletter begegnet werden. Beispielhaft kann hier z.B. der Düsseldorfer Kollege
Strömer (www.netlaw.de) erwähnt werden. Auch der
übrige Teil des Informationsangebots mit umfangreichen Urteils- und Gesetzesdatenbanken zur gesamten
Palette des Online-Rechts ist absolut vorbildhaft.
Beiträge
Bitte schickt uns nur richtige Artikel als Beiträge.
Freundliche und höfliche Briefe sind nett gemeint, aber zum Abdruck nicht geeignet, ebenso
Verlaufsprotokolle, Veranstaltungsberichte oder
andere Äußerungen, bei denen der Autor sich
nicht der Thematik selbst annimmt oder sich die
Meinung zu eigen macht. Bitte habt Verständnis
dafür; daß die Redaktionsleitung Eure Beiträge
nicht in Artikel für Euch umschreiben kann.
Bitte schickt Eure Beiträge am besten als Diskette
(Word for Windows-Format) oder als E-mail. Das
hilft uns, Kosten zu sparen, da die Artikel nicht
noch einmal extra abgeschrieben und Euch zur
Korrektur geschickt werden müssen. Falls Ihr
keine Diskettenversion erstellen könnt, schickt
bitte einen normalen Ausdruck an die Redaktionsanschrift. Bitte schickt keine Faxe, da die
Manuskripte gescannt bzw. vervielfältigt werden
müssen.
Deutscher Anwaltverlag
Redaktion AdVoice
Wachsbleiche 7, 53111 Bonn
E-mail: eschbach@anwaltverlag.de
Eine der ersten Kanzleien im Internet war die zwischenzeitlich zu einer überörtlichen Sozietät gewachsene Kanzlei "esb Rechtsanwälte" (www.kanzleLde). Die
drei Kanzleigründer wählten zunächst einen einprägsamen Web-Namen, der zugleich bei der Arbeitsweise
vieler Suchmaschinen bei der Eingabe von Suchbegrif-
fen wie "Kanzlei" und Rechtsgebiet "XYl." weit oben
gelistet wird. Dann bauten sie von Jahr zu Jahr ihr
Web-Angebot auf zwischenzeitlich mehr als 2000 (!)
Seiten aus. Die Internetpräsenz der Kanzlei wurde so zu
einem tagesaktuellen juristischen Internet-Portal. Es
zeigt sich dabei, wie wichtig es ist, auf der Einstiegsseite
nach Anklicken des Domain-Namens ständig wechselnde, und vor allem stets aktuell gehaltene Inhalte in
für Laien verständlicher Form als "eye-catcher" zu bieten. Man findet dort z.B. weitergehende Informationen
zur bahnbrechenden Rechtsprechungsänderung des
BGH zum Ehegattenunterhalt in Alleinverdiener-Ehen
bereits kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung
am 13. 6. 2001. Im Bereich des IT-Rechts wird man
unter www.kanzleLde mit als erstes fündig, wenn es
um Gesetzesentwürfe (z.B. das Urhebervertragsrecht),
neue Gesetze (Fernabsatz- und Signaturgesetz) sowie
Neufassungen z.B. des Bundesdatenschutzgesetzes
geht. Die Kompetenz im Online-Recht wird durch im
Internet veröffentlichte umfangreiche Vortragstätigkeit
(z.B. juristisches Grundwissen für Netzwerk-Administratoren) der für "esb Rechtsanwälte" tätigen Kollegen
deutlich. Es finden sich dort Aufsätze zum DomainRecht und Checklisten für Software-Lizenzverträge. Wie
umfangreich dieses Informationsangebot genutzt wird,
zeigen die mehr als 20.000 Seitenzugriffe pro Monat.
Die Anwaltschaft muß sich durch entsprechende Informationsangebote von der nichtanwaltlichen Konkurrenz
abgrenzen. Auf die Methoden, mit denen z.B. Unternehmensberater; Banken und Versicherungen in für die
Rechtsanwaltschaft ursprünglich angestammten Revieren wildern, habe ich an dieser Stelle schon früher
(Advoice 2/2000) hingewiesen. Rechtsschutzversicherer
eröffnen zur Einsparung von Versicherungsleistungen
(es werden immerhin jährlich Anwaltshonorare in Milliardenhöhe erstattet) eigene Informationsportale, wo die
wichtigsten Fragen zu Rechtsgebieten des täglichen
Lebens (Mietrecht, Kaufrecht etc.) in Form von frequently
asked questions (sog. faq's) oder von leichtverständlicher Verbraucherberatung erörtert werden. Zu wessen
Lasten die immer mehr verstärkte Nutzung dieses Informationsangebots gehen wird, ist offenkundig. Wenn
z.B. Kfz-Werkstätten und Sachverständige das anwaltliche Grundwissen zur Kfz-Schadensregulierung in das
Netz stellen, gerät unser Berufsstand in Rechtfertigungszwang, worin der Mehrwert einer anwaltlichen
Schadensregulierung liegen soll.
Ein weiteres Beispiel, in welche Richtung sich der
Rechtsberatungsmarkt bewegen wird, ist das Angebot
von www.janolaw.de/. Dort hat man nach Eigenangaben
das seit 1992 auf dem Markt befindliche juristische
Datenbank-Lernprogramm "Terminus" (C.H. Beck, München) fortentwickelt. Mit der standardisierten Rechtsinformations-Software ist in einer Art von Frage-AntwortSpiel die Beantwortung gängiger juristischer Fragen
möglich: Ist eine Arbeitgeber-Kündigung wirksam?
Habe ich Unfallflucht begangen? etc. Im Ergeönis läuft
dies bei einer Fortentwicklung des Systems auf eine
automatisierte Rechtsberatung hinaus. Der Berater aus
Fleisch und Blut wird durch Bits und Bytes, Platinen,
Speichermodule, Prozessoren etc. ersetzt. Wer dann in
die Bildschirmröhre oder den Flatscreen schauen wird,
werden Anwälte sein, die zukünftig für Standardauskünfte nach Kündigungsfristen, einfache Musterverträge etc. Honorar in Rechnung stellen wollen oder
den Grundsatz "ohne (Vor)schuß kein jus" hochhalten.
Während man Zweifel haben kann, ob "Janolaw" wirklich schon so ausgereift ist, daß es in Kürze zur Marktreife kommt (ein Testlauf in einer Anwalts-Mailingliste
bestanden bereits bestehenden Module nicht vollständig), gibt es quer über das Netz verstreut juristische
Informationen kostenlos. Unter www.inf04free.de findet
man weiterführende Informationsportale einer UB
Media AG derzeit zum Arbeits- und Baurecht sowie
zum Mietrecht. Ein Ausbau auf das Gesellschaftsrecht
sowie weitere Rechtsgebiete ist geplant. Autoren sind
z.B. Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Richter, Rechtspfleger und Verwaltungsbeamte. Die Homepage
www.arbeitsrecht4free.de bietet z.B. nach Eigenangaben kostenlos über 15.000 Seiten mit mehr als 200
Mustertexten/-verträgen, rd. 450 kommentierte Urteile,
30 teils interaktive Checklisten, Gesetzestexte sowie
Fachbeiträge und Expertentips. Es wird für die Anwaltschaft zukünftig immer schwerer, mit aus Formularsammlungen entnommenen Texten Geld zu verdienen.
Welche Anforderungen bei einem arbeitsrechtlichen
Abmahnschreiben erfüllt sein müssen, kann man bereits jetzt über das Internet kostenlos recherchieren.
Beispielsweise auch Mustertexte für Altersvorsorgebzw.-. Patientenvollmachten lassen sich einfach und
kostenlos im Netz finden. Ärztekammern, Wohlfahrtsund Sozialverbände bieten Mustertexte zum Download
an, z.B. unter www.omega-ev.de/patientenverfuegung.html.
www.patientenverfuegung.de, www.aerztekammer-berlin.de/
vorsorge.htm. Sogar der Anwalt-Suchservice des Dr.
Otto Schmidt Verlages verweist auf seiner in erster
Linie zur Anwaltsuchge gedachten Seite www.anwaltsuchservice.de/frame.html?/vertraege/inhalt.html auf ein
hauseigenes Angebot von kostenlosen Musterverträgen. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß viele Anbieter diesen Service zur Zeit noch kostenlos anbieten,
um im umkämpften Online-Markt Marktanteile für sich
zu erobern. Da es sich gezeigt hat, daß tagesaktuell
gehaltene Internet-Portale sich nicht nur über Werbung
refinanzieren lassen, muß der Internet-Nutzer zukünftig
für einen Teil dieser Angebote in die Tasche greifen.
Die Anwaltschaft wird - um konkurrenzfähig zu bleiben diesen Weg mitgehen müssen und selbstverständlich
gleichzeitig die Fallstricke und Gefahren der unkontrollierten Übernahme von Mustertexten ohne anwaltliche
Überprüfung aufzeigen müssen.
Der Berliner Kollege Härting bietet z.B. unter
www.vertragstexte.de Webdesign-, Provider-, E-Mail-,
Domain-, Internetwerbe- und Contentverträge an. Auf
diese Weise wurde seine Kanzlei in kürzester Zeit über
Erwähnung in Printmedien und Internet-Mailinglisten
bekannt. Wenn dann das Know-how von Generalisten
mit Grundkenntnissen im IT-Recht nicht mehr ausreicht,
schickt man den Mandanten zum Spezialisten. Marketing im Internet sollte also auch nicht auf die eigenen
Rechtsgebiete spezialisierte Kollegen zur Zielgruppe
haben.
Es geht für unseren Berufsstand darum, Bedürfnisse
und Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt
vorauszuahnen und schneller bzw. serviceorientierter
aufzutreten als die nichtanwaltliche Konkurrenz. Als
Beispiel für die Umsetzung von Visionen sei das "Lawmobil" des Kölner Kollegen Weinknecht (www.weinknecht.de) genannt. Er meint, daß der "Überall-Anwalt"
nicht mehr in der (virtuellen) Kanzlei auf Kontaktaufnahme wartet, sondern "aktiv jederzeit und überall
seine individuellen Dienstleistungen" anbietet. Als "Gegenbewegung" nennt er den "Vor-Ort-Anwalt", der mit
"Lawmobil" an Unfallorten, aber auch auf Veranstaltungen und Messen sowie bei den Mandanten präsent
sein kann.
Einen Schritt zu weit der Zeit voraus war die zwischenzeitlich aus finanziellen Gründen jedenfalls vorübergehend wieder geschlossene virtuelle Kanzlei
"Advopolis". Die Advopolis-Berater sollten sich unter
einem gemeinsamen virtuellen Dach mittels modernster
Kommunikationstechnik (Videokonferenzen etc.) auf dem
Rechtsberatungsmarkt präsentieren können. Offenbar
fanden sich dann zu wenige Kanzleien, die für immerhin rd. 500 DM monatlich sich in der Advopolis einmieten wollten. Auch dürfte die technisch nicht völlig
ausgereift wirkende Umsetzung auf dem Bildschirm
viele potentielle Mandanten verschreckt haben. Dem
Autor ist es jedenfalls trotz vielfacher Versuche nicht
gelungen, Kontakt mit Mitglieder-Kanzleien über das
Internet aufzunehmen. Mit der rasanten Entwicklung im
Bereich der technischen Übertragungskapazitäten werden Angebote wie Advopolis aber bald ihren Platz auf
dem Rechtsberatungsmarkt finden.
Eine höchst interessante Entwicklung im anwaltlichen Marketing bildet hingegen das Internetportal
www.rechtpraktisch.del. Das Portal ist zweigeteilt aufgebaut. Mandanten finden dort möglichst leichtverständlich formulierte Rechtstips, die auch über ein
stetig größer werdendes Archiv abgerufen werden
können. Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe können das Portal nutzen, um sich durch selbstverfaßte Beiträge einen Namen zu machen.
Der sichere und schnelle Umgang mit dem Internet sowie komplizierte Recherchen in Minutenschnelle dürften auch Mandanten beeindrucken. Welcher Gläubiger
wäre nicht verblüm, wenn noch in der Kanzlei während
eines Besprechungstermins durch den Einsatz einer
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Suchmaschine wie z.B. www.google.de der Schuldner
ausfindig gemacht werden könnte oder sich in
httpJIwww.jura.uni-sb.de/intemeVDatenbanken.htmloder
http://www.uni-bayreuth.de/students/jurweb/ Links zu
Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbanken aus aller
Welt finden lassen. Unter www.suchmaschinenindex.de
findet man übrigens ein sehr umfangreiches Verzeichnis mit mehr als 3.800 Suchmaschinen.
Welche Entwicklung der Rechtsberatungsmarkt nehmen wird, ist insbesondere bei US-Kanzleien erkennbar. Über die eher an ein Bestattungsinstitut erinnernde
schwarze Hintergrundfarbe des Internetauftritts der
Kanzlei Morrison & Foerster LLP (httpJ/www.mofo.com/)
kann man zwar sicher geteilter Meinung sein. Die Idee
des MoFo Talk Radio hingegen ist bestechend, da man
sich durch Innovation von Mitbewerbern abhebt und
das Programm mit Business- und Law-News bequem in
der Mittagspause oder zu Feierabend konsumiert werden kann. Unter http://www.dayberry.com (Day, Berry &
Howard LLP) findet man ,,Ask Erl - the electronic
ressource database" der Kanzlei Day, Berry & Howard.
Gleichzeitig werden in die Seiten laufend fenstergroße
Bilder der Anwältinnen und Anwälte und deren Tätigkeitsgebiete eingeblendet. Man gewinnt so sofort einen
positiven Eindruck seines entspannt in die Kamera
lächelnden potentiellen Beraters. Unter "events" findet
man nicht nur das umfangreiche Seminarangebot, sondern z.B. auch "Women Golfing Together".
Ein weiterer Bestandteil eines Marketing-Mix jeder
Kanzlei sollte die Nutzung juristischer Mailinglisten
sein. Ein Verzeichnis der wichtigsten juristischen Mailinglisten aus aller Welt findet sich unter httpJ/www.
jura.uni-sb.de/interneVMail.html. Die derzeit größte Liste
in Deutschland ist mit zwischenzeitlich fast 500 Mitgliedern auch aus aller Welt bei der Rechtsanwaltskammer
Hamburg unter http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de angesiedelt. Eingetragene Mitglieder für diesen
kostenlosen Service müssen allerdings mit bis zu 150
E-Mails pro Tag rechnen. Das Grundprinzip jeder Liste
ist folgendes: Jede an eine bestimmte Listenadresse
versandte Mail wird in der Regel innerhalb von wenigen
Minuten an alle Mitglieder verschickt. Es findet sich für
fast jede Spezialzeitschrift eine Mitgliederkanzlei, die
noch am selben Tag, oft schon in weniger als einer
Stunde mit einer per Fax oder mail übermittelten Fundstelle aushilft. Der Marketing-Effekt für die Teilnehmer
liegt darin, daß man über eine Listenanfrage auch aus
Rechtsgebieten Auskünfte erteilen kann, in denen man
sonst nicht zu Hause ist. Viele Wirtschaftsrechtier werden überfragt sein, wenn der GmbH-Geschäftsführer
außerhalb eines Dauerberatungs-Vertrags anfragt, weiche Chancen bestehen, den wegen Alkohol am Steuer
am Abend zuvor verlorenen Führerschein wiederzugewinnen. Als Listenteilnehmer ist man auch stets über
Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung informiert,
da dort oft schon die Gesetzesentwürfe Diskussions-
stoff bilden. Durch regelmäßige Diskussionsbeiträge zu
bestimmten Rechtsgebieten kann man sich auch vor
Kollegen als Fachmann darstellen. In einem sich immer mehr in Spezialisierungsbereiche aufsplitternden
Rechtsberatungsmarkt, ist - wie bereits erwähnt auch der nicht spezialisierte Kollege Multiplikator für
neue Mandate.
Wie präsentiert man seine Kanzlei im Internet, ohne für
einen Web-Designer 10.000 DM und mehr auf den
Tisch legen zu müssen und jede Seitenänderung mit
dreisteIligen Stundensätzen zu bezahlen? Der Provider
www.hosteurope.de z.B. bietet neben Web-Adressen
unter www.gewähltername.de zumindest eine elektronische Visitenkarte mit E-Mail-Adresse und Baukastensystem zur Erstellung der eigenen Seite ohne jegliche
Programmierkenntnisse für weniger als 1 DM monatlich
an. Wer seine virtuelle Kanzlei zum komfortablen
Schmuckstück ausbauen will, bekommt für 14,99 DM
monatlich zusätzlich 100 eMail-Adressen, 50 MB Speicherplatz (das dürfte selbst für Anwaltsfabriken ausreichend sein), 10 GB Datentransfer sowie die Möglichkeit
zur Implementierung von Datenbanken im gängigen
MySQL-Format. Speziell auf Rechtsanwaltskanzleien
zugeschnittene Musterseiten findet man unter httpJ/
www.musterkanzlei. Hinter diesem Angebot steht das
Internet-Portal für Recht und Steuern www.valuenet.de.
Für das Standard-Paket eines mehrseitigen InternetAuftritts mit umfangreichem Navigationsmenü (Home,
Portal, News, Tips, Service, Intern, Suche) muß man
zwar Einrichtungskosten von derzeit 490 DM investieren. Dafür kann man dann aber zwischen 16 verschiedenen Design-Vorschlägen auswählen, welche individuell noch den eigenen Wünschen angepaßt werden
können. Noch wichtiger ist aber, daß man für monatliche Kosten von 198 DM die eigene Web-Site mit Inhalten von dem Portal www.valuenet.de füllen kann. Das
sind bis zu 100 Ratgeber, 300 aktuelle "VerbraucherGesetze", 450 Mustertexte, Checklisten und Tabellen,
2.000 archivierte Rechts- und Steuernachrichten, 3.000
lexikalische Beiträge, 3.000 kommentierte und klassifizierte Links, 10.000 Tips, 100.000 Kurzfassungen von
Urteilen (Leitsätze). Die Inhalte von Portal und eigenem
Internet-Auftritt können tagesaktuell abgeglichen werden. Die dafür notwendige redaktionelle Arbeit kann
weder eine größere Kanzlei, erst recht keine EinzeIkanzlei leisten. Änderungen an dem eigenen InternetAuftritt sind durch ein in die Seiten eingebettes Redaktionssystem selbst ohne Programmierkenntnisse
nach kurzer Einarbeitungszeit möglich. Hinzu kommt,
daß in den monatlichen Fixkosten bereits die Grundgebühren für die Nutzung kostenpflichtiger Datenbanken
wie z.B. Juris, Bundesrecht und Kuselit sowie Datenbanken für Wirtschaftsauskünfte, Handelsregister-Informationen etc. enthalten sind. Wegen mit den Datenbank-Anbietern geschlossenen Rahmenabkommen
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sind die Kosten für den Datenstransfer niedriger als
bei einem Einzelvertrag.
Der informativste Internet-Auftritt ist aber weitgehend
wertlos, wenn die eigenen Seiten nicht über Suchmaschinen gefunden werden können. SuchmaschinenProgramme durchkämmen 365 Tage 24 Stunden lang
das Internet und indizieren die gefundenen Seiten
nach bestimmten, vom Seiteninhaber ausgewählten
Stichworten (sog. meta-tags) und den Inhalten der Seitentexte. Tips und Tricks, wie die eigenen Seiten besser aufgefunden werden können, findet man z.B. auf
den Seiten von Klaus Schallhorn unter www.kso.co.uk/.
Der dort angebotene Newsletter ist unbedingt empfehlenswert. Sehr empfehlenswert sind auch die Seiten
www.suchmaschinentricks.de. Auf jeden Fall sollte man
die eigenen Seiten bei den gängigsten Suchmaschinen
Altavista, Yahoo, Google und Fireball anmelden. Wem
die Arbeit zu lästig ist bzw. wer seine Seiten über möglichst viele Suchmaschinen wiederfinden will, kann
auch kostenpflichtige Anbieter wie z.B. www.anmeldung-in-suchmaschinen.de, www.1a-suchmaschinenanmeldung.del oder www.suchmaschinenregistrierung.de wählen.
Wenn die Kanzlei dann von Mandanten gefunden wird,
liegt die Konkurrenz in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nur einen Mausklick entfernt. Der erste Eindruck ist entscheidend. Wenn dann noch ein anspre-
chendes Informationsangebot in für Laien verständlicher Form hinzukommt, ist der Erfolg der Web-Seite
vorprogrammiert. So stellt der Düsseldorfer Kollege
Sperling z.B. die Grundzüge des Unterhaltsrechts in
leicht verständlicher Form in das Netz (www.scheidungonline.de). Auch wenn man über seine Möglichkeit, ihm
ohne vorheriges Gespräch den Auftrag zur Einleitung
des Scheidungsverfahrens per Online-Formular zu geben, geteilter Meinung sein kann (Sorgerechtsanträge
scheinen nur eine Frage des Mausklicks im Formular
zu sein), ändert dies nichts an der Publikumswirksamkeit seines Angebots. Auch wenn dieser Internet-Auftritt
zeigt, daß in jedem Rechtsgebiet durch den InternetEinsatz Innovationen möglich sind und neue Rechtsberatungsprodukte entwickelt werden können - Anwälte in
den klassischen Gebieten wie Arbeits-, Erb-, Familien-,
Miet- und Strafrecht gibt es mehr als genug. Bestehende
oder geplante Fachanwaltschaften erschweren dagegen dort Berufseinsteigern den Karriere-Start. Welche
Kanzlei ist nicht zumindest in mehreren dieser Sparten
tätig? Im Online-Recht steckt allerdings ein enormes
Wachstumspotential, da den meisten Kanzleien die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen, über das Internet
geschlossene Rechtsgeschäfte aber unseren Lebensalltag bereits jetzt beherrschen.
Rechtsanwalt Martin Lang
München
Als Anwalt erleben Sie häufig, wie schnell sich im Leben vieles ändern kann. Da stellt sich
oft die berechtigte Frage, wie gut die eigene berufliche Existenz abgesichert ist. Die
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08
Der neue Geschäftsführende Ausschuß stellt sich vor
Vorsitzende
Tanja Irion (34)
Anwältin seit 1998, selbständig
seit 2000
Schwerpunkte: Medienrecht,
Recht der neuen Medien
Hobby: derzeit nur das FORUM
Parkallee 19, 20144 Hamburg
Telefon: 040/45000435
Telefax: 040/45000290
hamburg @irion-minas.de
Betreuung Regionalbeauftragte Süd
Roland Bischoff (35)
Rechtsanwalt seit 1995 in
eigener Kanzlei
Schwerpunkte: FamilienR;
VerkehrsR, StrafR
Hobby: Kulturveranstaltungen
organisieren
Hauptstr. 19, 73098 Rechberghausen
Telefon: 07161/57477
Telefax: 07161 /57439
kanzlei.bischoff@t-online.de
AdvoJOB (wie bisher),
InternetlDAT (neu)
Martin Lang (34)
Rechtsanwalt seit 1996 in 2erSozietät mit dem Vater, wo er
schon als Referendar beschäftigt war
Schwerpunkte: FamR, ErbR,
IT-Recht
Hobbies: Anita, Anita, Anitaund der TSV 1860 München
Habacher Str. 1,
83177 München
Telefon: 089/74112050
Telefax: 089/74112055
ra.martin.lang@t-online.de
Referendare, Fortbildung
Christian von Hopffgarten (29)
Examen 2001, seit 1. 8. 2001
Anstellung in einer Anwaltskanzlei
Schwerpunkt: Arbeitsrecht
Hobbies: Radsport, englische
Krimis
Wilhelm-Kamm-Str. 6,
50321 Brühl
Telefon: 02232/48674
vonhopffgarten@gmx.de
Betreuung Regionalbeauftragte Nord
Thomas Harbrecht (36)
Rechtsanwalt seit 1995, seit
1997 Syndikus und außerdem
selbständig mit eigener Kanzlei
Schwerpunkte: Insolvenzrecht
und Baurecht
Hobbies: Familie und ab und
zu segeln
Vierbergen 27 d,
22926 Ahrensburg
Telefon: 041 02/691598
Telefax: 041 02/691658
thomasharbrecht@aol.com
Finanzen
Roland Sommerleid (36)
Selbständiger Rechtsanwalt
seit 1995, heute in 2er-Sozietät
Fachanwalt für Familienrecht
Hobbies: Hund, Pferd, Krimis
und Computer
Marktstr. 37- 39,
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241 /926970
Telefax: 02241/926972
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BewAhrt
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Adreßwerk der Anwaltschaft und zugleich auch offizielles
MitglIederverzeichnis des Deutschen Anwaltvereins.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit Hilfe von aktuellen Daten den
richtigen Korrespondenzanwalt zu finden oder auch eine
Markt· und Wettbewerbsanalyse durchzuführen.
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Adressen - Übersichten - Tabellen
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Das FORUM auf dem DAT
Bei strahlendem Sonnenschein fand Ende Mai in Bremen der Deutsche Anwaltstag (DAT) statt. Im Bewußtsein, daß sich die Anwaltschaft durch steigende Zulassungszahlen derzeit einer rasanten Verjüngungskur
unterzieht, hat sich auch das FORUM an der Programmgestaltung beteiligt, um das alljährliche Treffen
auch für jüngere Kolleginnen und Kollegen attraktiv zu
machen. Dem in der vorletzten AdVoice veröffentlichten
Aufruf "DAT in Bremen? - Nix wie hin!" sind dann auch
erfreulich viele Referendare und Junganwälte gefolgt.
Von den ca. 1.400 Besuchern des Anwaltstages gehörten ca. 300 Teilnehmer zur Gruppe der noch nicht
etablierten Referendare, angestellten Anwälte und
Kanzleigründer. Erstmals war das FORUM mit einem eigenen Stand vertreten, der als vielbesuchter Treffpunkt
im Congresscentrum angenommen wurde. Dort gab es
nicht nur reichlich Informationsmaterial abzugreifen,
sondern auch Gelegenheit zum zwanglosen Austausch
mit Gleichgesinnten. Neben vielen Regionalbeauftragten, die den Noch-nicht-Mitgliedern die Vorteile des Forums nahebrachten, wurde auch die Internetjobbörse
Advojob.de am Stand demonstriert. Auf eine Präsenzmesse mit Ständen, an denen sich Kanzleien vorstellen
können, wurde diesmal aus Platzgründen verzichtet.
Dafür gab es eine Reihe anderer Veranstaltungen und
Ereignisse, von den zu berichten ist:
Kinderarbeit im Haifischbecken?
Unter diesem Motto fand eine der lebhaftesten Diskussionen auf dem DAT statt, über die auch zahlreiche Tageszeitungen berichtet haben. Ganz klar: Es ging ans
Eingemachte, nämlich um die Arbeitsbedingungen der
Junganwälte und hier insbesondere um die Frage der
Vergütung. Bekanntlich gibt es mindestens zehn unterschiedliche Arbeitsmärkte für junge Rechtsanwälte;
oben angefangen mit dem high potential, den eine internationale Wirtschaftskanzlei für ein sechsstelliges
Jahreseinkommen ersteigert hat, bis hinab zum Rechtskuli, der sich bei einem Einzelanwalt auf 630 DM-Basis
verdingt und den Rest den Tages Pizza ausfährt, bevor
er abends den Kellnerrock überzieht. Die Vergütung
junger Rechtsanwälte wirft viele Fragen auf: Was ist
Ausbeutung, wie entsteht sie und wie ist sie zu verhindern? Verdienen die Opfer Mitleid, sind sie sich ihrer
OpfersteIlung überhaupt bewußt oder sind sie gar
selbst Schuld an ihrer Situation? Ist jeder, der wenig
zahlt, ein Ausbeuter oder gibt es annehmbare Gründe,
wenig zu zahlen? Vor allem aber stand die Frage im
Raum, welche konkreten Schritte erfolgversprechend
sind, wenn man sich in einem ausbeuterischen Arbeitsoder Dienstverhältnis befindet.
Einen grundlegenden Beitrag zur Klärung dieser Frage
lieferte Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts
für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität
Die Vortragsbörse - ein neuer Service für Mitglieder des FORUMs
Vortragstätigkeit ist bekanntlich ein ideales Marketinginstrument. Kolleginnen und Kollegen, die hierin
Erfahrung haben, wissen aber auch, daß es viel
Arbeit kostet, einen Vortrag vorzubereiten. Exklusiv
für Mitglieder des FORUMs bietet die AdVoice
daher ab sofort einen besonderen Service: Ihr
schickt uns Euer Vortragsskript (idealerweise mit
Handout und Vorlagen für Folien) und erhaltet im
Gegenzug eine Liste aller in unserem Pool vorhandenen Vorträge, von denen Ihr beliebig viele anfordern dürft, und zwar kostenlos. Im Gegenzug stellt
Ihr Euren Vortrag dem Pool zur Verfügung, den
dann ein Kollege, allerdings nur außerhalb Eures
LG-Bezirks, halten kann.
Vorträge zu folgenden Themen stehen momentan
zur Auswahl:
• Das neue Insolvenzrecht
• Grundzüge des Betäubungsmittelrechts
• Haftungsrisiken für Unternehmer
• Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
• Werkvertragsrecht
• Existenzgründung
• Internetadressen für Juristen
• Geringfügig entlohnte Beschäftigte
• Leistungsstörungen und Produkthaftung
• Zurückweisung verspäteten Vorbringens
• Internet - rechtliche Gefahren
• Das neue Verzugsrecht
• Greencard
• Recht und Praxis der Zwangsversteigerung
• Erben und Vererben
• Familienrecht
• Rechtsformen für Unternehmen
Also nichts wie ran an den Kopierer und sendet
Euren Vortrag an die
Redaktion AdVoice
clo Dieter Trimbom v. Landenberg
Stichwort: Vortragsbörse
Postfach 1449,56804 Cochem
Köln. Er beschäftigt sich seit Jahren auch mit Fragen
des anwaltlichen Berufsrechts und gilt als ausgewiesener Kenner des anwaltlichen Arbeitsmarktes. In der
Einleitung zu seinem Referat "Rechtliche Grundlagen
der Vergütung angestellter Rechtsanwälte" unterstrich
er zunächst, daß sich die Arbeitsmarktsituation der
Junganwälte zwar nicht ganz so dramatisch entwickelt
habe, wie noch vor wenigen Jahren befürchtet, gleichwohl gebe es noch immer sehr viele Berufsanfänger,
die zu miserablen Arbeitsbedingungen beschäftigt würden. Das Dilemma besteht seiner Meinung nach darin,
daß die Junganwälte auf Berufserfahrung angewiesen
sind und sich darum gegen die schlechte Bezahlung
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kaum wehren können. Immerhin sei nach den Gesetzen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ein
deutlicher Trend dahingehend zu erkennen, daß Berufsanfänger eher als Angestellte denn als freie Mitarbeiter eingestellt würden. In Fällen, in denen ein freies
Mitarbeitsverhältnis vereinbart, aber nicht gelebt werde,
sei es einfacher geworden, im Streitfall die "Hürde vom
freien Mitarbeiter zum Angestellten" zu überspringen.
Erst die erfolgreiche Erhebung einer Statusklage ebnet
den Weg zum Arbeitsgericht, wo auf Zahlung der angemessenen Vergütung geklagt werden kann. Ob erfolgreich oder nicht, ist dann die weitere Frage. Die Gerichte, so Henssler, scheuten sich indes, jedem Zukurzgekommenen die übliche Vergütung zu gewähren und
das Gehalt der Kläger dementsprechend nach oben
anzupassen. Nur der schwierige Weg über die Sittenwidrigkeit der Vergütungsabrede führe dazu, daß die
Bezahlung nach § 6128GB neu bestimmt werden
müsse. Diese Rechtsprechung erweist sich insoweit als
unbefriedigend, als zum einen die Frage der Sittenwidrigkeit von den einzelnen Gerichten höchst unterschiedlich beantwortet wird, und zum anderen diejenigen, die
nicht an die Grenze der Sittenwidrigkeit gelangen, auf
ihrer unzulänglichen Vergütung "quasi sitzengelassen
werden". Immerhin ist inzwischen ein erstes Urteil bekannt geworden, in dem das hessische Landesarbeitsgericht die Vergütung eines Anwalts als sittenwidrig
eingestuft hat, der für eine wöchentliche Tätigkeit von
35 Stunden 1.300 DM brutto im Monat erhalten hatte.
Wenig Honig können unterbezahlte Rechtsanwälte indes
aus der Vorschrift des § 26 der Berufsordnung ziehen,
wonach Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden dürfen. Henssler wies darauf hin, daß diese berufsrechtliche Vorschrift selbst bei
viel gutem Willen keine Drittwirkung auf das privatrechtliche Arbeitsverhältnis habe. Immerhin könne man
einen ausbeuterischen Arbeitgeber bei der Kammer
anzeigen, was nicht nur persönliche Genugtuung über
den Ansehensverlust des Ausbeuters verschafft, sondern auch zu einer erhöhten Sensibilisierung der Anwaltschaft führen könnte. Henssler schloß in Anspielung auf den Diskussionstitel mit den Worten: "Es gibt
sicher Haie im Becken, aber die Kinder stehen den
Haien nicht völlig wehrlos gegenüber."
Die anschließende Diskussion, geleitet von der Vorsitzenden des Forums, Rechtsanwältin Tanja Irion, wurde
zusätzlich befruchtet durch die Statements zweier Kollegen auf dem Podium, die sich als Opfer und Täter
bekannten und ihre jeweilige Situation schilderten.
Rechtsanwalt Thilo Braun aus Delmenhorst schilderte,
daß er vor seinem Wechsel zu einer ordentlich bezahlten Ganztagsstelle in einer Kanzlei halbtags beschäftigt
gewesen sei für ein Bruttojahresgehalt von 20.400 DM,
wobei er nachmittags noch einem Zweitjob nachging.
Er selbst sah sich nicht als ausgebeutet, sondern betonte, daß ihm sein Arbeitgeber nicht mehr hätte zahlen
können und er keine andere Möglichkeit gehabt habe,
unterzukommen. Letztlich betrachtete er den Halbtags-
job als wichtige Stufe zur Erreichung einer angemessenen Tätigkeit, wie er sie jetzt in einer anderen Kanzlei
ausübt.
Für die Gruppe der Täter sprach der Kollege Rolf
Schwedux aus Fulda, der aus Arbeitgebersicht darlegte, welche Kosten und welche Erträge bei der Einstellung eines Anwalts entstehen und welchen Einfluß
diese Faktoren auf die Vergütung haben müßten. Der in
seiner Kanzlei angestellte Rechtsanwalt wird an dem
unternehmerischen Risiko so beteiligt, daß er lediglich
ein monatliches Grundgehalt LH.v. 2.000 DM erhält, zusätzlich aber 30 % des Nettoumsatzes dem Grundgehalt zugeschlagen werden. Das führt dazu, daß der
Angestellte in schlechten Monaten ein Gehalt von
4.000 DM erzielte, in seinem besten Monat aber ein
Gehalt von 8.500 DM bekam. Der Kollege Schwedux
rechnete außerdem vor, daß bei monatlichen Fixkosten
(ohne Gehalt), die allein für Personal, Büro etc. auf den
Angestellten entfielen, erhebliche Umsätze geleistet
werden müßten, bis sich ein Angestellter trage. Kollegin
lrion bestätigte, daß eine geringe Bezahlung oft ihre
Ursache in der Kostenstruktur und nicht im Geiz des
Arbeitgebers habe. Auch sie könne einer angestellten
Anwältin nur 3.500 DM im Monat zahlen, was sicher
nicht viel sei, aber über ihrer eigenen monatlichen Entnahme läge. Die Berichte machten deutlich, daß man
sich davor hüten muß, in Schwarz-Weiß-Kategorien zu
denken.
Die Frage, wie man den verschiedenen Fonnen der
Ausbeutung begegnen könnte, wurde durchaus kontrovers diskutiert. Die Anregung, Musterbedingungen
für die Beschäftigung von Anwälten auszuarbeiten,
stieß auf breite Skepsis. Es wurde befürchtet, so könne
das Kind mit dem Bad ausgeschüttet werden, indem
Berufsanfänger mit schlechteren Examensnoten dann
gar keine Arbeit mehr erhalten könnten. Überdies würden Musterarbeitsbedingungen nicht den vielfältigen
Erscheinungsfonnen der Mitarbeit in Anwaltsbüros gerecht werden. Neben infonnellen Mitteln, Aufklärung zu
betreiben und die organisierte Anwaltschaft für dieses
Thema mehr zu sensibilisieren, wurde ein konkreter
Vorschlag dahingehend geäußert, daß in der Berufsordnung die Pflicht festgelegt werden müßte, daß Beschäftigungsverträge mit Rechtsanwälten schriftlich zu
schließen seien und ein Exemplar des Arbeitsvertrages
zur Kenntnisnahme an die Kammer geschickt werden
müßte. Dadurch würde eine höhere Transparenz geschaffen, die es der Kammer erlauben könne, auch
regelmäßige - allerdings unverbindliche - Durchschnittsvergütungen, die regional differenziert sind, zu
veröffentlichen. Eine Enttabuisierung des Themas
könne auch erreicht werden, wenn sich mehr Kollegen
zu einer notfalls gerichtlichen Geltendmachung ihrer
Ansprüche entschieden. Weil hier aber oft Hemmungen
bestehen, in eigener Sache gegen den ehemaligen Arbeitgeber anzugehen, wies Kollegin Irion darauf hin,
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daß das Forum in geeigneten Einzelfällen die Anwaltskosten übernehme, um Präzedenzfälle zu schaffen.
Stellensuche auf dem Anwaltsmarkt
Wer eine Stelle als Rechtsanwalt sucht, betritt einen
Arbeitsmarkt mit vielen Besonderheiten. Über die Bewerbung referierte Rechtsanwalt Trimborn von Landenberg, der zuerst darauf hinwies, daß der erste Schritt
zur erfolgreichen Bewerbung die Überzeugung sein
müsse, wirklich Anwalt werden zu wollen. Die Verlegenheitsbewerbung habe in den seltensten Fällen Erfolg
und berge daher ein hohes Frustpotential. Der Schwerpunkt seiner Darstellung lag auf der Stellensuche, wobei insbesondere die Wichtigkeit eines persönlichen
Kontaktnetzes und die wachsende Bedeutung des Internet hervorgehoben wurde. Erläuterungen zu den Bewerbungsunterlagen und dem Vorstellungsgespräch
rundeten den Vortrag ab, der allerdings auch zu Diskussionen Anlaß gab. Am Beispiel der Frage, ob man
sich besser mit einem Schwarzweiss- oder einem
Farbfoto bewerben soll, wurde deutlich, daß es keine
Patentrezepte gibt und vieles Geschmacksfrage oder
auch Glückssache ist.
Hatten sich viele Zuhörer schon vorher mit dem Thema
Bewerbung befaßt, war die Beschäftigung mit dem Thema Arbeitsvertrag für die meisten Zuhörer Neuland.
Rechtsanwalt Michael Dudek aus München, der als
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer des
Münchener Anwaltvereins kenntnisreich und erfahren
in die Thematik einführte, verursachte viele staunende
Gesichter. Er beschrieb eindrücklich, wie mangelnde
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten sich bitter rächen
kann. Zunächst warnte er davor; sich bedenkenlos auf
ein freies Mitarbeiterverhältnis einzulassen, das nicht
als solches durchgeführt werde. Nach seinem Dafürhalten gibt es den freien Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei nicht mehr. Auf die bekannten Probleme einer
"Enttarnung" wurde eindringlich hingewiesen. Bei Angestelltenverträgen vergessen Junganwälte mit Blick
auf die vordringliche Frage der Vergütung oft die wichtigen Punkte, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten können: die Kündigungsfrist
und nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Die Freude
über einen ordentlichen Angestelltenvertrag mit langen
Kündigungsfristen muß nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses andauern, wenn man in der Kanzlei
keine Zukunft sieht und den Arbeitgeber wechseln will.
Dann wirkt sich eine lange Kündigungsfrist nachteilig
aus, weil man gehindert ist, sich meist kurzfristig ergebende Perspektiven wahrzunehmen. Nach Dudek sind
drei Monate zum Quartalsende eine angemessene und
übliche Kündigungsfrist.
Bei einem Kanzleiwechsel stellt sich weiter die Frage,
inwieweit man die angestammten Mandanten weiter
betreuen darf. Dudek wies darauf hin, daß ein komplettes nachvertragliches Wettbewerbsverbot, also das Verbot, überhaupt am gleichen Ort tätig zu sein, im Hinblick auf § 1388GB sittenwidrig und damit nichtig sei.
Diese Fälle seien allerdings seltener als die Fälle, in
denen Mandatsschutzklauseln bzw. Mandantenschutzklauseln aufgenommen würden. Im ersten Fall ist es
dem scheidenden Mitarbeiter versagt, begonnene Mandate aus der alten Kanzlei in der neuen Kanzlei fortzuführen, im letzteren Fall ist es ihm generell untersagt,
für Mandanten der arbeitgebenden Kanzlei in irgendeiner Weise tätig zu sein. Für den Fall, daß ein generelles
Wettbewerbsverbot vereinbart wird, ist dieses nur wirksam, wenn eine Ausgleichszahlung gem. § 74 ff. HGB
vereinbart ist. Rechtsanwalt Dudek wies aber auch darauf hin, daß es Zwischenformen gäbe, z. B. in der
Form, daß Mandate fortgeführt werden dürften, dafür
aber ein gewisser Prozentsatz der Gebühren an den
alten Arbeitgeber zurückgezahlt werden müßte. Wer
gegen ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot
verstößt, hat im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche des vormaligen Arbeitgebers erhebliche
Konsequenzen zu gewärtigen. Wenngleich Wettbewerbsverbote regelmäßig nur für Angestellte wirksam
abgeschlossen werden können, heißt dies nicht, daß
der scheidende freie Mitarbeiter automatisch alle Mandate mitnehmen darf. Generell ist also Vorsicht geboten
beim Abschluß von Arbeitsverträgen, die einem den
Abschied aus der Kanzlei erschweren. Dabei solle man
nicht am falschen Ende sparen und sich vor Abschluß
eines Angestelltenvertrages, der fragwürdige Klauseln
aufweist, von einem Arbeitsrechtier beraten lassen.
Beim Kanzleiwechsel befindet sich der angestellte Anwalt aber nicht nur in einem Spannungsfeld zwischen
Arbeits- und Wettbewerbsrecht, er unterliegt auch
berufsrechtlichen Beschränkungen. Probleme ergeben
sich bei einem Kanzleiwechsel oft im Hinblick auf das
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen. Auch
von dem angestellten Anwalt nicht bearbeitete Mandate
in der Sozietät fallen darunter; so daß bei einem Kanzleiwechsel dringend zu raten ist, Mandatslisten mitzunehmen. Insgesamt vermochte der Kollege Dudek das
Thema Arbeitsvertrag anschaulich zu vermitteln, wenngleich klar wurde, daß diese Materie eine Vertiefung
lohnt. Seine Ankündigung, hierzu demnächst einen
Beitrag im Anwaltsblatt zu veröffentlichen, wurde vom
Auditorium entsprechend dankbar aufgenommen.
Reich durch Pleiten?
Eine weitere Veranstaltung beschäftigte sich mit der
Frage, ob das neue Insolvenzrecht ein lohnendes Tätigkeitsfeld für junge Rechtsanwälte darstellt. Die Kollegen
Thomas Harbrecht und Dr. Tobias Wahl beleuchteten in
ihrem Vortrag den Alltag des Insolvenzanwalts. Ein Gewinn für die Zuhörer war sicher die unterschiedliche
Perspektive der Referenten: Rechtsanwalt Harbrecht,
der als Syndikusanwalt bei der Hermes Kreditversicherung tätig ist und überwiegend Bauinsolvenzen bearbeitet, beurteilte naturgemäß manche Vorschriften der
Insolvenzordnung aus völlig anderem Blickwinkel als
Rechtsanwalt Dr. Wahl, der in der Kanzlei Wellensiek,
Heidelberg, Insolvenzverwaltung betreibt.
Auf leicht verständliche Weise wurde den Zuhörern
anhand der aktuellen Insolvenzstatistiken deutlich ge-
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macht, daß es sich um ein zukunftsträchtiges Rechtsgebiet handelt. Gleichwohl gaben die Referenten zu
bedenken, daß es Berufsanfängern und jungen Anwälten nur schwer gelingt, auf diesem Markt Fuß zu
fassen, weil die Gerichte in fragwürdiger Weise hauptsächlich auf "bewährte" Insolvenzverwalter zurückgreifen. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde,
die in der Praxis des Closed shops eine verfassungswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit sieht, hat
nach Einschätzung der Referenten gute Erfolgschancen, so daß zunehmend junge Kollegen Chancen
haben dürften, im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig
zu werden. Im Hinblick auf die teilweise recht attraktiven Vergütungsregeln, die sich von den üblichen Anwaltsgebühren erheblich unterscheiden, wäre dies für
die Zukunft zu wünschen.
(Der Bericht zu dieser veranstaltung beruht auf Angaben von Rechtsanwalt Thomas Elvers, dem auf diesem Wege herzlich gedankt seL)
Gründerpreis
Unter dem Motto "Bitte auftauchen" wurde erstmals der
Kanzleigründerpreis ausgelobt und vergeben. Der erste
Preis ging an die Kanzlei Sobola und Loibl, die erst im
letzten Jahr gegründet wurde und mit der Beratung im
Recht der neuen Medien und im Verwaltungsrecht beeindruckende Umsätze aufweisen konnte, die das Ergebnis einer klaren strategischen Ausrichtung waren.
Dies konnte auch die Kollegin Mainz-Kwasniok für sich
reklamieren, die sich mit ihrem zielgerichteten Marketing im Familienrecht der Jury für den zweiten Platz
empfahl (Bericht in dieser Ausgabe!). Außer dem dritten
Preis der an die Berliner IT-Kanzlei Hatzfeld und
SchlOßchen ging, wurde noch ein Sonderpreis für die
Kanzlei Rotter vergeben, die sich uneingeschränkt den
Interessen der Wertpapieranleger widmet.
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Advodisco
Nach drei harten Kongreßtagen öffnete am Freitagabend die Advodisco ihre Tore und bot reichlich Gelegenheit, sich bei einem Bier zu unterhalten oder in
anderer Weise näher zu kommen. Die beengten Räumlichkeiten des altehrwürdigen Parkhotels mit einer
Tanzfläche in Größe eines Besprechungszimmers dienten diesem Zweck vorzüglich. Allein die Getränkepreise
(7,00 DM für ein 0,3 I-Glas Beck's Bier) trübten die
Partylaune etwas. Andererseits konnte der Chronist
(der pflichtbewußt bis zum Schluß blieb) Ansätze eines
anwaltlichen Solidaritätsverhaltens erkennen, wenn
etwa der gesetzte Vereinsvorsitzende einer leicht verunsicherten Referendarin ein Gläschen Sekt ausgibt.
Allgemein betrachtet, bot der gesellige Teil viele Gelegenheiten, Menschen zu treffen, die man sonst entweder gar nicht oder ganz anders kennen lernt. So
freuen wir uns alle schon aufs nächste Jahr, wenn es
heißt: ,Aufi geht's zum Anwaltstag nach München!"
Rechtsanwalt Dieter Trimbom von Landenberg
Cochem
Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des DAV
Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht ist eine der jüngsten Arbeitsgemeinschaften im DAV. Sie wurde am 5. 11.
1999 am Rande des 1. Internationalen Sportrechtskongresses in Bann gegründet. Derzeit sind etwa 300 Mitglieder beigetreten. Dies entspricht etwa auch der Zahl
der Kolleginnen und Kollegen, die in der AnwaltAuskunft mit dem Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt
Sportrecht registriert sind. Die Mitgliederliste weist viele
namhafte Sportrechtsanwälte auf. Die Arbeitsgemeinschaft übt aber offenbar auch auf zahlreiche junge Anwältinnen und Anwälte erhebliche Anziehungskraft aus,
wie aus der Zusammensetzung der Teilnehmer ihrer
Veranstaltungen ersichtlich ist.
Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft sind:
Paul-Werner Beckmann, Herford (Vorsitzender)
Peter Bathor, München
Richard B. Eimer, Bann
Robert Erdrich, Bann
Uwe Kärgel, Berlin
Dr. Christian Krähe, Überlingen
Klaus Rosenhagen, Dresden
Dr. Thomas Summerer, Garmisch-Partenkirchen
(stellvertretender Vorsitzender).
Wesentliche Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es,
auf einem durch sich ausbreitende Kommerzialisierung
und Verrechtlichung gekennzeichneten Gebiet den Erfahrungsaustausch unter den im Sportrecht schon tätigen sowie den daran interessierten Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälten zu fördern und gleichzeitig zu dokumentieren, daß die Anwaltschaft sich dieser neuen
Herausforderung stellt und auch im Gebiet des Sportrechts kompetente Berater in ihren Reihen hat. Es soll
dabei nicht nur den durch spektakuläre Sportrechtsfälle bekannten Anwälten eine Diskussionsplattform gegeben werden, sondern auch den Kolleginnen und
Kollegen, die ihre örtlichen Sportvereine oder deren
Sportler vertreten.
Außerdem soll die Kommunikation mit sportrechtlich interessierten Nicht-Anwälten einerseits und den Sportlern sowie Vereinen und Verbänden andererseits unterstützt und gesteigert werden. Zur Erleichterung dieses
Ziels wird darauf geachtet, daß die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft nach Möglichkeit mit einem interessanten Sportereignis verknüpft werden. Die letzte
Sportrechtstagung vom 22. bis 24. 6. 2001 fand z.B. in
Verbindung mit dem "Großen Preis von Europa" am
Nürburgring statt.
Am 22./23. November 2001 beteiligt sich die AG Sportrecht am 2. Internationalen Sportrechtskongreß in
Bonn. Informationen gibt es unter www.sportgericht.de.
Es findet dort auch die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft am 22. 11. 2001, 11.00 Uhr statt.
Die nächste Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft wird am 19./20. 4. 2002 im Hause des IOC in
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Lausanne durchgeführt. Das Programm ist voraussichtlich im November 2001 verfügbar.
Beim nächsten Anwaltstag vom 9. bis 11. 5. 2002 in
München ist für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
ein Empfang geplant, zu dem auch prominente Sportler
aus München eingeladen werden sollen.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft ist für Mitglieder des Forums Junge
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vergünstigt. Z.B.
kostete die Teilnahme an der Veranstaltung am Nürburgring für Nichtmitglieder 600 DM, für Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft Sportrecht 450 DM und für Mitglieder der Forums Junge Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte 250 DM, jeweils zuzüglich der Karten für
das Rennen. Eine Ausnahme besteht allerdings bei
dem alle zwei Jahre stattfindenden Internationalen
Sportrechtskongreß am 22./23. 11. 2001, da die Arbeitsgemeinschaft dort lediglich einer von mehreren
Mitveranstaltern ist. Dort gibt es eine Vergünstigung
von 75 Euro nur für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Sportrecht; die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 22. 11. 2001 ist selbstverständlich kostenlos.
Weitere Einzelheiten zu den bundesweiten Sportrechtstagungen und den Regionalveranstaltungen werden in
den Mitteilungsblättern der Arbeitsgemeinschaft bekanntgegeben und sind darüber hinaus im Internet unter www.anwaltverein.de nachzulesen.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können unter
www.anwaltverein.de außerdem passwortgeschützt in
der Mitgliederliste recherchieren.
Der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft lohnt sich also
auch für Mitglieder des Forums. Er ist möglich durch
Anmeldung beim Deutschen Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Fax: 0301726152-190, E-Mail: dav@anwaltverein.de.
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf z. Zt. 120 DM.
Weitere Auskünfte erteilt Rechtsanwältin Heidemarie
Haack-Schmahl (Tel.: 030/726152-124), Sekretariat:
Andrea Walther (Tel.: 0301726152-134 und Fax:
0301726152-194),
Mitgliederverwaltung;
Doreen
Lemke (Tel.: 0301726152-179, Fax: 0301726153175).
"Alles, bloß keine Großkanzlei!" Ein Plädoyer wider die typischen
Vorurteile
Abends halb zehn in Deutschland: Das Notebook zur
Hand nehmen, die Akten durchblättern, den restlichen
Kollegen, die auf dem Gang vorbeilaufen, einen bösen
Blick zuwerfen. So oder jedenfalls ähnlich muß man
sich das Szenario in den großen Rechtsanwaltskanzleien vorstellen, wenn man den saloppen Sprüchen Glauben schenkt, die insbesondere Kollegen aus kleinen
Kanzleien oder "Einzelkämpfer" regelmäßig verbreiten.
Überall hört man als junger Jurist diese kühnen Thesen: von befreundeten Einzelanwälten, von den Richtern und Staatsanwälten, die einen während des Referendariats ausbilden, und sogar von Dozenten, die auf
Seminaren für Berufsanfänger über die künftigen
Möglichkeiten junger Juristen auf dem Arbeitsmarkt
sprechen. Auch einige Medien haben derartige Einschätzungen inzwischen als ein die Leser mitreißendes
Thema erkannt. Es wird das Bild der ,Anwaltsfabrik"
gezeichnet. In diesem Bild spiegeln sich dementsprechend auch sämtliche (Vor-)Urteile wider, die der Sprücheklopfer über das Leben in den Wirtschaftskanzleien
hegt: Fließbandarbeit, Leistung rund um die Uhr, Eintönigkeit, unpersönliches Arbeitsklima, hierarchische
Strukturen, ein beengtes Arbeitsumfeld - also einfach
eine graue, monotone und furchterregende Atmosphäre.
Dieses Bild schreckt ab. Erst kürzlich gelangte die Umfrage einer großen deutschen Tageszeitung zu dem Resultat, daß sich nur ein kleiner Bruchteil der künftigen
Berufsträger, welche sich jetzt noch an Universitäten
oder im Referendariat auf die Examina vorbereiten,
überhaupt vorstellen kann, jemals einen Fuß in eine
solche "Anwaltsfabrik" zu setzen. Die Botschaft vom
Realität gewordenen Alptraum Großkanzlei verbreitet
sich unter den Studenten wie ein Lauffeuer. Die Konsequenzen liegen denn auch für viele junge Juristen auf
der Hand: "Wir machen später alles, aber bloß nicht
die Arbeit in einer großen Kanzlei". Der ganz überwiegende Teil der Nachwuchsjuristen hegt diese These für
sich, ohne jemals selbst eigene Erfahrungen in einer
solchen Kanzlei gemacht zu haben. Er beruft sich wie er es während des Studiums ständig vernommen
hat - auf die "herrschende Meinung". Die wird schon
Recht haben.
Bei der unlängst von der Deutschen Anwaltakademie
gemeinsam mit dem Forum Junge Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte durchgeführten Veranstaltung "Erfolgreicher Einstieg in den Anwaltsberuf" hat Prof.
Christoph Hommerich, der sich als Volkswirt, Personalund Unternehmensberater seit vielen Jahren auf das
Phänomen Anwaltsmarkt spezialisiert, es absolut treffend ausgedrückt. Er sprach davon, daß die meisten
Juristen ein großes Problem haben: "Sie glauben alles,
was man ihnen sagt." Und was noch viel schlimmer ist:
Sie geben diesen Glauben auch so leicht nicht wieder
auf. Daß die meisten Personen, die diese Vorurteile so
lautstark verbreiten, die zugrundeliegenden Erfahrungen selbst nie gesammelt haben und deshalb nur
fleißig Gerüchte weiterverbreiten, spielt für die meisten
Jungjuristen dabei erschreckenderweise kaum eine
Rolle. Die klassischen Beispiele festgefahrener Ansichten sind regelmäßig die vielzitierten Sätze: "Mit Jura
kannst Du alles machen" und "Ohne Prädikatsexamen
hast Du eh keine Chance". Inzwischen läßt sich der
oben schon angesprochene Gedanke: ,Alles, bloß
keine Großkanzlei" recht nahtlos in dieser Reihe der
Vorurteile unterbringen. Es ist ja auch so schön bequem, auf "Volkes Stimme" zu vertrauen und einfach in
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den großen Reigen der Sprücheklopfer mit einzustimmen.
Nach meinem ersten Examen teilte ich exakt diese Einstellung. Schon bei dem Gedanken, einmal in einer
Großkanzlei arbeiten zu müssen, lief es mir kalt den
Rücken hinunter. Sämtliche Vorurteile, die mir während
der Studienzeit zugetragen worden waren, hatten sich
tief in meine Vorstellung eingebrannt. Der Zufall wollte
es, daß ich in den ersten Monaten des Referendariats
in einer kleineren Kanzlei arbeitete, in der ich auf einen
jungen Anwalt stieß, der dieses Vorurteil nicht einfach
bestätigte. Er riet mir vielmehr dazu, vor den großen
Wirtschaftskanzleien nicht einfach die Augen zu verschließen, sondern zunächst selbst dort Erfahrungen
zu sammeln und anschließend zu urteilen. Ich bin diesem Rat - nach einiger Überzeugungsarbeit des
Rechtsanwalts, für die ich ihm heute sehr dankbar bin schließlich gefolgt und habe mich in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt beworben. Der
Respekt vor diesem Gebilde war unbeschreiblich groß.
Das Bild, das ich mir bis dahin - bedingt durch die altklugen Sprüche anderer - von derartigen Kanzleien
zurechtgebastelt hatte, entsprach kurz gesagt dem
einer modemen Sklaverei. In der Höhle des Löwen angekommen, führte ich mit zwei - erstaunlicherweise überaus freundlichen Anwälten ein Gespräch und erhielt auch tatsächlich eine Zusage. Mit dem bald darauf
folgenden Beginn der Anwaltsstation begannen sich
meine Bilder von der ,Anwaltsfabrik" langsam aufzulösen. Ich bin dieser Anwaltskanzlei bis heute - im Augenblick noch auf Teilzeitbasis, um meine Dissertation
fertigzustellen - treu geblieben. In den vergangenen
zwei Jahren habe ich die Kanzlei sehr gut kennengelernt und deshalb beschlossen, ein paar meiner Erfahrungen wiederzugeben, damit sich die grausame Vorstellung von der "Verdammnis in der Anwaltsfabrik"
nicht länger in dieser Form durchsetzen kann.
Beginnen möchte ich mit einem der beliebtesten Vorurteile über Großkanzleien: ,Arbeitszeiten rund um die
Uhr". Richtig daran ist, daß in Großkanzleien viel gearbeitet wird. Das bringt das hohe Niveau der Arbeit regelmäßig mit sich. Die Mandanten, die von den großen
Kanzleien betreut werden, tragen sehr facettenreiche
Probleme zu ihren Beratern. Diese können natürlich
nur selten durch Spontanantworten gelöst werden,
sondern erfordern Kreativität und Einsatz. Trotz dieser
Anforderungen bewegen sich in aller Regel die Arbeitszeiten in einer Größenordnung, die sich von denen in
kleineren Kanzleien häufig gar nicht oder nur unwesentlich unterscheidet. Was die Einzelanwälte und die
Kollegen in kleineren Sozietäten nämlich bei ihren
Sprüchen über Großkanzleien regelmäßig vergessen,
ist die nicht zu leugnende Tatsache, daß es auch in
solchen kleinen Kanzleien keinen Acht-Stunden-Tag
gibt. Aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung
zahlreicher Kolleginnen und Kollegen, die in kleineren
Kanzleien ihr Geld verdienen, kann ich mit Gewißheit
sagen, daß dort in der Regel der gleiche oder zum Teil
sogar ein höherer Arbeitseinsatz gefordert wird. Ohne
Umschweife läßt sich hierzu noch ergänzen, daß die
Vergütung, die Anwälte in solchen Kleinkanzleien erhalten, trotz der identischen Arbeitszeit nur einen Bruchteil
dessen betragen, was große Kanzleien zahlen. Zum Teil
werden die Anwälte sogar in den kleinen Kanzleien
trotz vielfacher Änderungen des Sozialrechts zwecks
Kostenersparnis noch immer als "freie Mitarbeiter" gehalten. Die Sorge einer ,Ausbeutung" ist deshalb meines Erachtens in kleineren Kanzleien deutlich häufiger
begründet als in großen Kanzleien, da die Finanzkraft
in diesen nun einmal nicht annähernd so stark ist.
Ähnliches gilt auch für das zweite große Vorurteil über
Großkanzleien: "Mein Kollege ist mein Feind". Es kursiert immer wieder das Gerücht, daß in den Wirtschaftskanzleien die Anwälte untereinander stärker
gegeneinander als miteinander arbeiten, um ihre eigenen Vorteile und Pfründe zu sichern. Dabei werden
haarsträubende Geschichten von Intrigen, Neid und
Mißgunst berichtet. Vorwegnehmen möchte ich, daß
solche Zustände in der Regel nur dann entstehen können, wenn die Vergütungssysteme der Anwälte eine
solche Methode nahezu erzwingen. Es mag auch sein,
daß vor einigen Jahren solche Vergütungssysteme in
der einen oder anderen Kanzlei praktiziert wurden. Fest
steht aber, daß heute in dem ganz überwiegenden Teil
der großen Kanzleien diese Hau- und Stech-Methode
der Vergangenheit angehört oder ohnehin nie zum Einsatz kam. Es setzt sich mehr und mehr der Gedanke
durch, daß die Gleichbehandlung aller Anwälte gerade
in finanzieller Hinsicht die effizientesten Ergebnisse für
beide Seiten liefert. Überhaupt findet man die These
"Wenn Sie sich als Anwalt bei uns wohl fühlen, dann
ist das die beste Voraussetzung, um auch der Kanzlei
dienlich zu sein" immer häufiger. Es wird großen Wert
auf ein kollegiales, ja freundschaftliches Miteinander
gelegt. Ich habe selten in so kurzer Zeit derart viele
nette Kollegen kennengelernt, mit denen man gerne
seinen Arbeitstag verbringt. Sämtliche Projekte versucht man im Team zu lösen. Nicht im Ellenbogenprinzip gegeneinander, sondern harmonisch miteinander
verläuft die Arbeit. Soweit es - was der normalen Lebenswahrscheinlichkeit entspricht - tatsächlich mal einen Kollegen oder eine Kollegin gibt, mit der man sich
nicht so gut versteht, ist es dank der großen zahl von
Mitarbeitern regelmäßig völlig unproblematisch möglich, sich zwischenmenschlichen Schwierigkeiten zu
entziehen. Gerade in diesem Bereich zeigt sich auch
ein fundamentaler Vorteil solcher Großkanzleien gegenüber den Individualisten oder Kleinkanzleien. Die
Chance, hier Menschen zu treffen, mit denen man gut
auskommt und gerne arbeitet, ist ungleich geringer.
Gravierend ist vor allem das Problem, daß man sich
unangenehmen Zeitgenossen dort in aller Regel nicht
entziehen kann, sondern ständig zur gemeinsamen Arbeit gezwungen ist. Auch den Vorteil in den großen Sozietäten, ständig den Dialog zu anderen fachlich kompetenten Juristen suchen zu können, vermißt man im
kleinen Kreis der Einzelkämpfer schmerzlich. Nach
meiner Ansicht ist die soziale Komponente in gut orga-
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einer europäischen Law Firm. Seitdem haben wir schon viel er-
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Am 1. Oktober 2000 haben wir Büros in Mailand und Rom eröffnet.
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nisierten Großkanzleien für jeden Junganwalt eine der
größten Bereicherungen. Denn eines steht fest: Jeder
Anwalt muß in der Regel viel arbeiten. Was könnte es
da Wichtigeres geben, als ein entspanntes und freundschaftliches soziales Umfeld, in dem man sich täglich
gerne bewegt?!
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu erwähnen gilt,
betrifft die Behauptung der "streng hierarchischen
Strukturen" in Großkanzleien. Das Bild des allmächtigen, über allen Dingen thronenden Seniorpartners
macht ebenfalls das ein oder andere Mal die Runde.
Hierzu kann ich sagen: Wer einmal den Prototypen eines solchen Partners erleben möchte, der lasse sich in
einer Kanzlei mit ca. 5 -10 Anwälten anstellen, die den
Namen von nur einem Partner trägt. Dort wird er meist
schnell erfahren, was Hierarchie und Selbstverliebtheit
bedeutet. Solche Partner betrachten die Kanzlei als ihr
"Baby", in das ihnen niemand hineinzureden hat. Auch
nach 10 bis 15 Jahren sind Worte wie "Verpartnerung"
für die angestellten Anwälte dort nackte Utopie. Im
Gegensatz dazu hat man in den meisten großen Kanzleien gelernt, daß sich auch hier das Teilen auszahlt.
Wer Partner ist, ist mitverantwortlich und begreift sich
als einen festen, wichtigen Bestandteil des Ganzen.
Das hilft wiederum beiden: der Kanzlei und dem Partner. Deshalb haben alle angestellten Anwälte in diesen
Kanzleien die Aussicht, in überschaubarer Zeit (je nach
Kanzlei zwischen 5 und 8 Jahren) Partner zu werden.
Auch im täglichen Arbeitsumfeld sind die Hierarchieebenen zwischen Partnern und angestellten Anwälten
immer weniger sichtbar. Alle begreifen sich als ein gemeinsames Team, in dem der angestellte Anwalt das
gleiche Recht hat sich einzubringen wie der Seniorpartner. Die Überlegung des gemeinsamen Ziehens an
einem Strang ist in vielerlei Hinsicht schon gut umgesetzt.
Das Thema Umsetzen von Vorstellungen berührt einen
weiteren Punkt, der häufig Gegenstand von Vorurteilen
ist: "In großen Kanzleien ist alles unflexibel". Dieses
Vorurteil beruft sich zum einen auf einen nur sehr engen Wirkungskreis, der dem Anwalt dort zur Verfügung
steht. Zum anderen wird die angebliche Schwerfälligkeit von Kanzleien, die aus vielen Mitarbeitern bestehen, kritisiert. Ich möchte mit dem letztgenannten
Punkt beginnen. Eine Großkanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen nicht unerheblicher Dimension. Je größer
ein Unternehmen wird, desto schwieriger sind rasche
organisatorische Manöver. Trotz der gewaltigen Größe
kann ich meinerseits berichten, daß internationale
Großkanzleien häufig weniger schwerfällig und viel dynamischer in der Umsetzung neuer Ideen sind als
kleine Kanzleien. Der Grund ist der ständige Konkurrenzdruck und der Zwang zu effizientem Arbeiten. Fast
alles in diesen Kanzleien ist hervorragend organisiert.
Die Kanzleien sind mit dem neuesten technischen
Equipment ausgestattet. Neue Kommunikationsformen
finden ebenso Beachtung wie neue Beratungsmärkte.
Regelmäßig sind alteingesessene Individual- und Kleinkanzleien hier viel schwerfälliger, weil dort häufig noch
(natürlich unausgesprochen) die dem öffentlichen
Dienst angenäherten Motti gelten: "Das war schon immer so. Da könnte ja jeder kommen. Wo kämen wir
denn da hin." Es ist erschreckend, in wie vielen kleineren Anwaltskanzleien z.B. das Thema Computer noch
immer mit der Beißzange angefaßt wird. Als junger Anwalt läßt sich dagegen in großen Kanzleien mit dem
nötigen Einsatz und etwas Hartnäckigkeit viel bewegen.
Es ist geradezu erwünscht, daß man sich einbringt, widerspricht und auch mal unkonventionelle Vorschläge
äußert.
Bleibt der zweite Kritikpunkt in Sachen mangelnder
Flexibilität: die Spezialisierung. Die starke Spezialisierung, die in diesen Kanzleien herrscht, bringt Vor- und
Nachteile mit sich. Sie ermöglicht es dem Juristen, sich
auf einem Gebiet konsequent weiterzubilden, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit zu arbeiten und auf längere Sicht gesehen auch auf die Entwicklung der
Rechts in diesem Bereich Einfluß auszuüben. Die Flexibilität, die hierbei innerhalb des eigenen Fachbereichs
besteht, darf keinesfalls unterschätzt werden. Natürlich
ist es keine Tätigkeit, wie sie ein Allgemeinanwalt
betreibt. Wer jedoch Spaß an der eigenständigen Weiterentwicklung von Rechtsgebieten oder an tiefschürfenden juristischen Publikationen basierend auf dem
eigenen Erfahrungsschatz hat, ist hier gut aufgehoben.
Aber auch der Praktiker, der durch viele Verhandlungen
mit Mandanten oder vor Gericht seine sozialen und
rhetorischen Stärken einsetzen will, wird hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld finden. Schließlich muß man
sich auch hier ins Gedächtnis rufen: Der notwendige
Trend zur Spezialisierung macht auch vor kleinen und
mittleren Kanzleien nicht Halt. Die Komplexität des
Rechts und die Nachfrage auf dem Markt lassen kaum
andere Wege zu, um erfolgreich zu praktizieren.
Auch das viel gescholtene Fusionsfieber ist keinesfalls
ein Problem nur großer Kanzleien. Der Zwang gerade
kleinerer Kanzleien, sich zusammenzuschließen, um
die nachgefragten Dienstleistungen erbringen zu können, ist offensichtlich. Bei einem Zusammenschluß von
beispielsweise einer Kanzlei mit drei Berufsträgern mit
einer Kanzlei mit zwei Berufsträgern ergeben sich identische Probleme wie bei der Fusion zweier Großkanzleien. Völlig unterschiedliche Strukturen, Führungsstile
und persönliche Vorstellungen prallen aufeinander. Vermeiden läßt sich das Risiko, in die Mühlen einer solchen Fusion zu geraten, regelmäßig nur dadurch, daß
man sich einer Kanzlei anschließt, die von Beginn an
aus sich selbst heraus gewachsen ist und auch künftig
keine (realistische) Notwendigkeit zur Fusion sieht. Dies
kann sowohl bei kleinen als auch großen Kanzleien
der Fall sein. Es sei nochmals dringend davor gewarnt,
den Fusionsgedanken allein bei den "Großen" zu hegen. Bei diesen ist der Fusionsmarkt inzwischen an
vielen Stellen ausgereizt. Der Zusammenschluß vieler
kleiner und mittelständischer Kanzleien wird hingegen
in der Zukunft für ihr Überleben am Markt unerläßlich
sein.
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Neben diesen schlechtweg häufig verkannten Aspekten
haben große Kanzleien noch viele andere Vorteile zu
bieten, die man in kleinen Kanzleien in der Regel vergebens sucht. An erster Stelle steht hier natürlich die
Internationalität. Der ständige Austausch mit Kollegen
aus ausländischen Büros, die regelmäßigen Treffen mit
den Kollegen im In- und Ausland, die Betreuung
internationaler Klientel und die Flexibilität im Umgang
mit fremden Kulturen und Rechtsordnungen prägen
den Arbeitsalltag in solchen Kanzleien. Wer nicht an
der deutschen Grenze stehen bleiben möchte, sondern
seinen Horizont darüber hinaus erweitern will, findet
hier viel Gelegenheit dazu. Ferner kann sich jeder Anwalt - soweit er das möchte - ganz auf seine juristische Tätigkeit konzentrieren. Den Kampf mit der
Kanzleibuchhaltung, mit der Installation und Wartung
von PC-Systemen und anderen oft ungeliebten Arbeiten führt er in derartigen Kanzleien jedenfalls nicht. Ihm
stehen im Gegenteil erstklassige Arbeitsmittel in Form
neuer EDV und umfangreicher Recherchewerkzeuge
zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben dürfen schließlich die vielfältigen internen und externen Fortbildungsmaßnahmen, die neben der Vermittlung von juristischen
Fertigkeiten durchaus auch sog. soft skills wie etwa
Rhetorik, Verhandlungstechnik oder Fremdsprachen
umfassen.
Dieser Beitrag ist nicht als Verherrlichung der Großkanzleien gedacht. Er soll nicht polarisieren. Es ist der
Versuch, gegen all die zum Teil lächerlichen Vorurteile
vorzugehen, die von vielen Juristen und Nichtjuristen
propagiert werden. Sämtliche Erfahrungen basieren
auf individuellen Eindrücken, die ich persönlich während der letzten Jahre gesammelt habe. Nach meiner
Anwaltsstation habe ich dort auch meine Wahlstation
im Büro San Francisco verbracht und arbeite nun als
Rechtsanwalt dissertationsbegleitend in der Kanzlei mit.
Ob meine Erfahrungen auf andere Großkanzleien in exakt gleicher Weise übertragen werden können, vermag
ich selbst natürlich nicht mit Sicherheit zu beurteilen.
Doch eines steht fest: Jeder, der sich dieser Erfahrung
begibt und sich lieber dem Reigen der "Sprücheklopfer" anschließt, ohne selbst zu erkunden, was hinter
dem Phänomen "Großkanzlei" steht, verpaßt eine große
Chance. Auch wenn man für sich nach einem persönlichen Einblick entscheidet, lieber andere Wege einschlagen zu wollen, wird die Erfahrung doch in jedem
Fall bereichernd sein. Hört nicht auf die Stimmen, die
ohne Kenntnis der Tatsachen Volksweisheiten herumplappern, sondern überzeugt Euch selbst und geht
Euren eigenen Weg! Wohin mich mein zukünftiger Weg
als Jurist führen wird, kann ich noch nicht mit Gewißheit sagen. Eines aber weiß ich sicher: Ich bin dankbar
für die Erfahrungen, die ich in der in der Frankfurter
Kanzlei sammeln durfte, und ich werde in vielfacher
Hinsicht immer davon profitieren.
Rechtsanwalt Frank Pawlitschek
Wiesbaden/Frankfurt
BGH:
Gattungsnamen als Domain zulässig
Im letzten Heft der AdVoice (vgl. AdVoice 2001, 17)
habe ich über ein Urteil des LG München berichtet, in
dem das Gericht die Verwendung von Gattungsnamen
als Domain aus wettbewerbsrechtlichen und berufsrechtlichen Gründen für unzulässig erachtete. Die mehr
als fragwürdige Begründung des Urteils war ebenfalls
Gegenstand der Besprechung. Inzwischen ist eine Änderung dieser Entscheidungspraxis in Sicht: Nur wenige Tage nachdem der Beitrag aus dem letzten Heft in
den Druck gegangen war, hat sich der BGH in einer
neuen Entscheidung zu dieser Problematik geäußert
und sich überraschend den geschilderten Bedenken
angeschlossen.
In seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (Az. I ZR 216/99,
vgl. auch die Pressemitteilung in NJW 2001, Heft 25,
S. XII f.) beschäftigt sich der BGH mit einer Entscheidung des OLG Hamburg. Letzteres hatte - ganz ähnlich wie das LG München - in der Registrierung und
Verwendung von Gattungsnamen als Domain eine
wettbewerbswidrige Kanalisierung von Kundenströmen
erblickt und die Benutzung der Domain "mitwohnzentrale.de" untersagt. Dem hat sich der BGH nicht angeschlossen und das Urteil des OLG Hamburg aufgehoben. Nach seiner Ansicht paßt die Verwendung von
Gattungsnamen als Domain in keine der Fallgruppen,
die die Rechtsprechung zur Konkretisierung des Verbotstatbestandes "Handlungen, die gegen die guten
Sitten verstoßen" (§ 1 UWG) entwickelt hat. Ebenso
sieht der BGH keinen Anlaß dafür, eine neue Fallgruppe
zu begründen, da allein die Kanalisierung keine Wettbewerbswidrigkeit auslösen könne. Ein Abfangen von
Kunden sei nur dann unlauter, wenn sich der Werbende zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden
stelle, um letzteren einen anderen Entschluß aufzudrängen. Mit der Verwendung eines Gattungsbegriffs
als Domainnamen habe der Werbende hingegen nur
einen sich bietenden Vorteil genutzt, ohne dabei in
unlauterer Weise auf bereits dem Mitbewerber zuzurechnende Kunden einzuwirken. Auch ein Freihaltebedürfnis für die Domain bestehe hier nicht, da der
Domainname anders als die Marke nicht zu einem
Ausschließlichkeitsrecht führe. Im übrigen sei sich der
Nutzer sehr wohl über die Nachteile der Direkteingabe-Methode, insbesondere über die Zufälligkeit der
gefundenen Ergebnisse im klaren. Eine wettbewerbswidrige Behinderung könne deshalb nur vorliegen,
wenn es durch Verwendung der Domain zu einer Irreführung komme.
Ob diese Rechtsprechung aufgrund des speziellen Berufsrechts der Rechtsanwälte uneingeschränkt auch auf
den eingangs besprochenen Fall "rechtsanwaelte.de"
ausgedehnt werden kann, bleibt abzuwarten. Mit seiner
Entscheidung hat der BGH jedoch eine bemerkenswerte Richtlinie vorgegeben. Er hat - ganz im Gegensatz
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zu vielen früheren Entscheidungen - die Mündigkeit
des Verbrauchers betont, was m.E. zukunftsweisend ist.
Auch wenn sich über ein Freihaltebedürfnis für Gattungsdomains mit den oben dargestellten Schwierigkeiten und Konsequenzen durchaus streiten läßt (man
könnte z.B. die Einzigartigkeit der Domain durchaus als
einen Fall beurteilen, der analog zur Ausschließlichkeit
einer Marke gelagert ist), ist die Tendenz des Urteils zu
begrüßen. Es bleibt zu hoffen, daß der BGH auch künftig dieser Linie treu bleibt.
Rechtsanwalt Frank Pawlitschek
Wiesbaden/Frankfurt
Kinder und Kanzlei? Acht Schritte zum Erfolg
1. Schritt: Examen bestanden - welche Ziele habe
ich beruflich?
~
~
~
Persönliche Zufriedenheit mit dem Inhalt meiner Arbeit.
Persönliche Zufriedenheit mit meiner Rolle als berufstätige Mutter.
Sättigung meiner finanziellen Bedürfnisse.
2. Schritt: Ich will selbständig arbeiten
Mütter arbeiten anders.
Weil die Zeitfenster rund um die Bedürfnisse der Kinder so wertvoll sind, daß Mütter sie effektiv zu nutzen
verstehen.
Mütter haben Kompetenzen, die den Arbeitsalltag bewältigen helfen.
Der Beweis ist erbracht, wenn die Mutter zweier Kleinkinder ihr Jurastudium nach 7 Semestern erfolgreich
abschließt.
Berufstätige Mutter zu sein war für mich von langer
Hand geplant. Kinder im Studium zu bekommen heißt,
in der Zeit der größten Betreuungsbedürftigkeit zeitlich
sehr flexibel und selbstverantwortlich zu sein. Es heißt,
daß die Kinder "aus dem Gröbsten raus sind", wenn
die Karriere durchstarten soll. Ich hätte mir nie vorstellen können, nach Jahren des Studiums mitten im Berufseinstieg eine Kinderpause einzulegen. Ich will dabei
nicht verhehlen, daß dazu auch Väter gehören, die Verantwortung übernehmen wollen. (Mütter, die Verantwortung abgeben wollen). Und ganz ohne Fremdbetreuung
von der Oma bis zum Kinderhort geht es gewiß auch
nicht.
Und während die ehemaligen Studienkollegen noch
beim Repetitor sitzen und sich wundern, wundern sich
jetzt die Anwaltskollegen: "Warum läßt die Neue immer
so pünktlich den Griffel fallen?" - "Was haben Termine
wie Gitarrenunterricht, Elterngespräch und Laternenbasteln im Anwaltskalender zu suchen?" - "Kann die
sich überhaupt auf die Arbeit konzentrieren, wenn ihr
Kind im Nebenzimmer Hausaufgaben macht?"
Ergebnis der Arbeitsmarktanalyse:
Ich weiß, was ich schaffen kann, aber das glaubt mir ja
doch keiner.
Meine Prioritätensetzung ist nicht kompatibel mit der in
einer jungen dynamischen Ellenbogenkanzlei.
Mutter und Beruf - am liebsten auf eigene Verantwortung.
Der 2. Platz im Kanzleigründerpreis, den der DAV,
das FORUM, die FAZ, MLP und die Soldan GmbH
zum Anwaltstag 2001 erstmals ausgelobt haben,
ging an das Aachener FORUMS-Mitglied Martina
Mainz-Kwasniok. Teilnahmeberechtigt waren alle
Anwältinnen und Anwälte, die seit 1995 den
Sprung ins kalte Wasser gewagt haben. Neben
den wirtschaftlichen Ergebnissen würdigte die Jury
das Gründungskonzept.
Die 33jährige hat ihre Einzelkanzlei seit dem Start
1998 konsequent auf das Familienrecht ausgerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei
die Familienmediation - außergerichtliche Verhandlung der Konfliktpartner über die "Folgesachen"
anläßlich Trennung und Scheidung. Solche Nischensuche und Selbstbeschränkung gleich zu
Beginn anwaltlicher Selbständigkeit könnte der
Trend der Zukunft sein. Alle vier Gewinner des
Gründerpreises sind diesen Weg gegangen.
Was Kollegin Mainz-Kwasniok aber besonders
auszeichnet, ist die Tatsache, daß sie als Mutter
dreier Kinder Selbständigkeit und Familie unter
einen Hut bringen muß. Die Kollegin ist außerdem
gelernte Journalistin und betreibt daher kein anwaltstypisches Marketing. Insbesondere aber waren ihre Umsatz- und Gewinnzahlen beachtlich angesichts der Tatsache, daß die Kanzlei nur einer
von zwei wichtigen Lebensinhalten ist.
Für die AdVoice hat Martina Mainz-Kwasniok das
eingereichte Gründungskonzept leicht überarbeitet.
Rechtfertigen für mein Auch-Mutter-Sein muß ich mich
nur bei mir - nicht beim Chef, nicht bei den konkurrierenden Kollegen. Ich möchte mir meine Arbeitsbelastung flexibel einteilen können.
Was mir an Erfahrung fehlt, fange ich durch theoretisch
fundierte Kenntnisse auf. Mindestens vier Fortbildungen im Jahr sind mein Einstiegsprogramm; Kontakte zu
jungen Kollegen der Notanker.
3. Schritt: Ich brauche eine Nische
Ich möchte ohne nervöse Bauchschmerzen arbeiten.
Ich möchte meinen Mandanten gute Arbeit abliefern.
Das kann ich nur, wenn ich mich sicher fühle.
Das kann ich nur, wenn ich mir ein Rechtsgebiet erarbeite, mich darin in alle Richtungen fortbilde und meine
Spezialisierung bekanntgebe.
Konsequenterweise muß ich die "Laufkundschaft" in
mir fremden Rechtsgebieten daher ablehnen.
Die Wahl fällt auf das Familienrecht.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
im Internet: http://www.recht-und-verkehr.de
F0 rtb iIdun g,-------l
10./11. November 2001
Verkehrsrecht für junge
Kollegen und Referendare *
RA Oskar Riedmeyer, München
RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg
2. Halbjahr 2001
o
15. September 2001
MPU und verkehrspsychologische Hilfen
VRiLG a.D. Dr.
Hans Jürgen Bode, Hildesheim
Prof. Dr. Werner Winkler, Laatzen
Schwerin
Neubrandenburg
6. Oktober 2001
Der Haushaltsführungsschaden
und vermehrte Bedürfnisse
Vors. Richter am OLG
Hermann Lemcke, Hamm
17. November 2001
Der Verdienstausfall im
Schadensersatzrecht
RA Jürgen Jahnke,
Leitender Referent LVM
Versicherungen, Münster
8. September 2001
Der Haushaltsführungsschaden
und vermehrte Bedürfnisse
Vors. Richter am OLG
Hermann Lemcke, Hamm
Berlin
U
1. September 2001
Der Verkehrsunfall in seinen
versicherungsvertraglichen Folgen
RiBGH Prof. Wollgang Römer a.o.,
Bad Bergzabern
20. Oktober 2001
21. Homburger Tage
Leipzig
6. Oktober 2001
Prozeßtaktik im
Haftpflichtrecht
RiOLG Heinz Diehl,
Frankfurt
Düsseldorf
24. November 2001
Der Sachverständigenbeweis im
Verkehrs- und Haftpflichtprozeß
RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
Dipl.-Ing. Gundolf Himbert,
Saarwellingen
29./30. September 2001
Verkehrsrechtfürjunge
Kollegen und Referendare *
RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg
RAuN A1fred Fleischmann, Hanau
Hannover
U Hagen
22. September 2001
Der Haushaltsführungsschaden
und vermehrte Bedürfnisse
Vors. Richter am OLG
Hermann Lemcke, Hamm
15. September 2001
Prozeßtaktik im
Haftpflichtrecht
RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt
6. Oktober 2001
Der Verkehrsstrafprozess
Prof. Dr. Friedrich Dencker,
Münster
22./23. September 2001
Verkehrsrecht für junge
Kollegen und Referendare *
RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
RA Frank R. Hillmann, Oldenburg
E;(urt
bNeukirchen/Knüll
o Groß-Gerau
1. Septemberr 2001
Der Sachverständigenbeweis im
Verkehrs- und Haftpflichtprozeß
RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
Dipl.-Ing. Gundolf Himbert,
Saarwellingen
10. November 2001
Gebührenrechtliche Probleme in der
täglichen Praxis eines im Verkehrsrecht
tätigen Anwaltes
RAuN Rembert Brieske, Bremen
Nürnberg
Regensburg
Stuttgart o . l . . r ' - - - - - - - - ,
29. September 2001
Der Verdienstausfall im
Schadensersatzrecht
RA Jürgen Jahnke,
Leitender Referent LVM
Versicherungen, Münster
1. September 2001
Der Verkehrsunfall in seinen
versicherungsvertraglichen Folgen
RiBGH Prof. Wollgang Römer a.D.,
Bad Bergzabern
17. November 2001
Prozeßtaktik im
Haftpflichtrecht
RiOLG Heinz Diehl,
Frankfurt
Teilnehmergebühren:
190,- DM für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und Referendare, 290,- DM für Nichtmitglieder (inkl. Mittagessen!)
* Sonderpreis 290,- DM für Rechtsanwälte,
190,- DM für Referendare
Bundesweite Veranstaltung "Homburger Tage" 400,- DM für Mitglieder, 500,- DM für Nichtmitglieder.
Anmeldungen (bitte schriftlich) und weitere
Informationen:
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
- Veranstaltungsorganisation Hirschmannstr. 7 . 53359 Rheinbach
Telefon: (0 22 26) 91 20 91 . Telefax: (0 22 26) 91 20 95
E-Mail: E-Mail: www.ubwendling@kruut.de
Bankverbindung: Dresdner Bank, Fil. Rheinbach,
Kto.-Nr. 0 602 291 100 (BLZ 370 800 40)
DeutscherAnwaltVerein
Anwalt
der Anwälte
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Mein persönlicher Lebenslauf verleiht mir natürliche
Kompetenz. Die Konzentrierung auf ein Rechtsgebiet
macht Einarbeitung und Fortbildung erst effektiv. Der
theoretische Kurs zur Fachanwältin zum Familienrecht
und Studium an der Fernuniversität Hagen "Familienmediation" waren von Beginn an geplant und sind inzwischen vollendet; die Anerkennung der praktischen
Erfahrungen als Fachanwältin für Familienrecht bereite
ich zur Zeit vor.
Ich stehe für einen bestimmten Inhalt meiner Arbeit als
Familienrechtsanwältin : konsensorientiert, persönlich,
ausgleichend, mediativ. In Zeiten einer Gesetzesänderung hin zum grundsätzlich gemeinsamen Sorgerecht
heißt das: moderner.
Neben den reinrassigen "Familienmediationen" ist auch
im streitigen Verfahren mein Hauptbetätigungsfeld die
außergerichtliche Konfliktbeilegung mittels Trennungsund Scheidungsfolgenverträgen. Mein besonderes Engagement liegt darin, Eltern bei der praktischen Umsetzung der gemeinsamen Sorge zu unterstützen. Ich
gehöre dem Arbeitskreis Trennung/Scheidung von
Stadt und Kreis Aachen an, in dem Vertreter psychosozialer Einrichtungen, Beratungsstellen und die Jugendämter zusammenarbeiten.
Ich kann aufgrund eigener Erfahrungen - ich bin selbst
geschieden - praktisch umsetzbare Beratung bieten.
Ich erlebe mich als kompetent und kann das gut vermitteln.
4. Schritt: Ich brauche ein festes Grundeinkommen
Mit Betreuungen gem. § 1836 BGB für das Vormundschaftsgericht kann ich Vergütung auf Stundenbasis
erzielen. Ich habe hinsichtlich der pro Betreuung aufgewendeten Zeit einen weiten Ermessensspielraum.
Ich kann mir die Arbeit (fast) frei einteilen und mit ihr
Leerlauf im Mandatsgeschäft füllen. Ich habe selten
Termindruck, viele wiederkehrende und automatisierte
Vorgänge. Ich habe Einfluß auf die Anzahl der Betreuungen, weil ich auf Nachfrage ohne weiteres neue
Fälle erhalte.
Bereits während des Referendariats knüpfte ich dazu
Kontakt zum Vormundschaftsgericht und baute mir einen Betreutenstamm auf. Als Zielgruppe, die sich in
meinen Kanzleibetrieb gut eingliedern läßt, stellten sich
altersverwirrte Menschen dar; deren Vermögen (bar
oder Grundbesitz) es zu verwalten gilt.
Die Betreuungen sicherten mir von Kanzleigründung an
einen Umsatz von mindestens 40.000 DM/Jahr und
decken damit ungefähr die Kanzleikosten.
Jede daneben durch Mandate verdiente Mark deckt
meinen Lebensunterhalt.
Manches Mandat erhalte ich von Betreuerkollegen und
nehme dort die Fälle an, die sich mit dem 8GB lösen
lassen - als Spezialgebiet entwickelt sich die Rückabwicklung von Verträgen wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit.
5. Schritt: Corporate Identity oder zu deutsch:
nicht kleckern
Ich betrachte mein Angebot als Dienstleistungsprodukt.
Es muß am Markt bekanntgemacht werden und es muß
inhaltlich glaubhaft und stimmig sein.
Mit einer inhaltlichen Anzeigenkampagne beschreite
ich in Aachen anwaltsunspezifische neue Wege der
Werbung. Meine Anzeigen sind keine bloßen Visitenkarten, sie sind inhaltliche Aufklärung über meine Dienstleistung - sicherheitshalber und vorsorglich von der
RAK abgesegnet.
Von den Büroräumen über Briefbögen bis zur Zeitungswerbung und Homepage: Alles soll meine Dienstleistung im Familienrecht als "Konsensorientiert, persönlich, modern" repräsentieren.
Eine Designerin entwickelt ein graphisches Konzept mit
Wiedererkennungswert.
Mein Büro ist wie ein privater Arbeitsraum eingerichtet.
Ich zeige meinen Stil.
Besprechungen finden am runden Tisch auf gleichberechtigten Stühlen statt.
Auf einen Termin mit mir muß niemand länger als einen
Tag warten; oft genug geht es "sofort".
Ich weihe meine Mandanten soweit in die für ihren Fall
relevanten Geheimnisse des Familienrechts ein, daß
sie selbst entscheidungsfähig werden. Ich biete grundsätzlich an, daß Schreiben an die Gegenseite Korrektur
gelesen werden, denn wie leicht habe ich in der Menge
familienrechtlicher Informationen ein Detail falsch verstanden. (Unangenehme Erfahrungen mit Umformulierungsvorschlägen habe ich erstaunlicherweise nicht).
Ich offeriere Bereitschaft für direkte Verhandlungen mit
dem Gegner.
6. Schritt: Aber professionell
Elterngespräche, Laternenbasteln und ein jetzt sechs
Monate altes Still-Baby sorgen für eingeschränkte Verfügbarkeit meiner Person. Ich komme selten vor 11,
fahre oft um 16 Uhr nach Hause und arbeite dank
Laptop und Datenfernübertragung von dort aus. An
Wochenenden arbeite ich prinzipiell nicht (Ausnahmen
bestätigen die Regel).
In der Repräsentation nach außen hält meine Kanzlei
aber am üblichen professionellen seriösen Standard
fest - der Mandant erkennt nicht, ob ich als Mutter
oder als Anwältin auf "Terminen" bin.
Das alles ist gewiß nur möglich, weil ich mich auf das
Rechtliche konzentrieren kann. Eine Bürovorsteherin
übernimmt kompetent das Formale. Die finanzielle Investition in gutes Personal zahlt sich aus. Gemeinsam
mit einem Lehrling sind die üblichen Kanzleizeiten von
8 -16 Uhr sichergestellt.
Meine Handynummer ist jedem Mandanten bekannt.
Noch kein Mandant hat diesen direkten Draht mißbraucht - es war stets wirklich wichtig.
7. Schritt: Jetzt fehlen nur noch Mandanten
Mein Produkt: konsensorientierte Regelung von Trennungs- und Scheidungsfragen.
Meine Zielgruppe: Familien. Mit Kindern und/oder Vermögenswerten - beides stellt eine gute Motivation dar;
sich zu einigen. Soziale Handlungskompetenz ist erforderlich, ein gewisses Bildungsniveau förderlich.
..,1
Was diese Menschen lesen: VHS-Programm, Seminarprogramm von Elternschule und anderen Bildungswerken. Das Stadtmagazin (Seite "Familie, Paarberatung
und Esoterik"). Tageszeitung am Samstag und zu Sonderveröffentlichungen "Familienrecht" mit redaktionellem Teil. Internet. Gelbe Seiten der Vollständigkeit halber.
Wo diese Menschen sich aufhalten: In Beratungsstellen, in esoterischen Buchhandlungen, im Bioladen. Dort
liegt mein Faltblatt "Mediation" aus.
Mit wem diese Menschen über ihr familienrechtliches
Problem reden: Auch in Beratungsstellen und im Bioladen, aber auch mit Kindergärtnerinnen, Lehrern, ggf.
mit dem Jugendamt. Über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis "Trennung/Scheidung" wissen viele Mitarbeiter im
psychosozialen Bereich, daß es mich gibt und wie ich
arbeite.
Nicht zu unterschätzen: Die Weiterempfehlung. Wer
seine Scheidung nicht als Krieg führt, betrachtet das
als persönlichen Erfolg - und redet darüber.
Mit meinem Weihnachtsgruß 2000 kam das Faltblatt
"Mediation" auch für Klienten, die ihre Familiensache
längst erledigt hatten. Manches ist an die beste Freundin weitergereicht worden. Im dritten Jahr kommt fast
die Hälfte der neuen Mandanten über Weiterempfehlungen, die genau die anwaltliche Dienstleistung gesucht haben, die ich verspreche.
8. Schritt: Zwischenbilanz nach drei Jahren
Einen Haken hat das Konzept: Ein heftiger Rechtsstreit
über die ganze Palette von Scheidungsfolgesachen
wäre für mein Honorar nützlicher als die außergerichtliche vertragliche Komplettlösung.
Manche gescheiterte Mediation war vorhersehbar vielleicht war es eher mein Bedürfnis nach gütlicher Einigung als das der Klienten. Jede gescheiterte Mediation kostet mich ein anwaltliches parteiliches Mandat.
Die finanzielle Situation hat sich konsolidiert. Aber ich
kann die Effektivität noch erhöhen, vor allem bei den
Zuschußmandanten im unteren Streitwertbereich und
bei Beratungshilfesachen.
Ich hätte jetzt gern einen Bürogemeinschafter aufgenommen - aber die meisten jungen Kollegen suchen
die Sicherheit einer Anstellung.
Seit Dezember 2000 paßt auch noch ein drittes Kind in
mein Konzept.
Rechtsanwältin Mariina Mainz-Kwasniok
Aachen
Abmahnung durch den Anwaltverein ein Erfahrungsbericht
Einer der Bereiche, wo wir uns als Existenzgründer vor
zwei Jahren - frisch vom Staatsexamen - am unsichersten fühlten, war Marketing und Werbung: Was können
wir uns erlauben? Was sollten wir unternehmen? Weil
ich glaube, daß viele sich ähnlich fühlen, möchte ich
Euch ein wenig von unseren Erfahrungen berichten,
um Euch ein wenig Mut zu machen.
Die erste Beschwerde
Gleich bei Kanzleieröffnung - in einer kleinen Ortschaft
nahe bei Frankfurt - beschlossen wir, uns mittels einer
Wurfsendung bekanntzumachen. Jeder Haushalt am
Ort erhielt von uns einen Brief (per Hand gefaltet und
eingetütet, selber ausgetragen - man hat ja Zeit am
Anfang ...), in dem neben der Ankündigung der Eröffnung und unserer Interessenschwerpunkte auch einige
blumige Worte zur "Unternehmensphilosophie" standen. Unter anderem hieß es dort unter der Überschrift
"Wir bieten Dienstleistung": "Wir wollen unseren Mandanten nicht nur ,das Übliche' bieten" (weiterer Text
folgte).
Kurz darauf hatten wir schon zwei Beschwerden, die
bei unserer Kammer eingegangen waren, im Briefkasten. Interessanterweise nicht von Kollegen, sondern
von einem am Ort tätigen freiberuflichen Ingenieur, der
meinte, wir würden alle Häuslebauer gegen die Bauherren aufhetzen (weil wir "Baurecht" als Interessenschwerpunkt angegeben hatten) und ihm so das Leben
schwer machen, und von einem Wirtschaftsprüfer, der
sich aber gar nicht selber zu erkennen gegeben hatte,
sondern über seine Kammer gegangen war. Beiden
war auch der oben genannte Passus ein Dorn im Auge:
Das sei reißerisch und werte Berufskollegen ab. Außerdem wurde sogar die Form an sich - Massenwurfsendung - angegriffen. Offensichtlich ist man in anderen
Berufsgruppen der Freien Berufe zuweil neidisch auf
die Freiheiten, die sich die Anwälte im Hinblick auf
Werbung mittlerweile erkämpft haben.
Nach dem ersten Schock begab ich mich in die Bibliothek und studierte ein wenig Berufsrecht und einschlägige Rechtsprechung. Dadurch etwas gestärkt, verfaßte
ich unsere Stellungnahme. Den Satz mit der Dienstleistung nahmen wir sicherheitshalber von unserer Homepage, wo der Text unseres Werbeschreibens ebenfalls
zu finden war.
Die Kammer ließ sich reichlich Zeit, aber ein Dreivierteljahr später war die Entscheidung da: In beiden Fällen zu unseren Gunsten, unter Verweis darauf, daß
Anwälten prinzipiell die Werbung erlaubt sei. Wir frohlockten, und da wir gerade den dritten Kollegen in die
Sozietät aufgenommen hatten, nahmen wir dies zum
Anlaß, ein weiteres Schreiben mit sehr ähnlichem Text
zu versenden. (Druck und Versand ließen wir aber von
einer Werbefirma erledigen - die Zeit dazu hatten wir
zum Glück nicht mehr!)
Horror im Briefkasten: Der Abmahnwahn schlägt zu
Dieses Mal kam es wesentlich dicker: Nur wenige Tage
später hatten wir ein veritables Abmahnschreiben per
Einschreiben auf dem Tisch! Unter der Überschrift "Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte Wettbewerbsverstoß" schickte uns der Oberhessische
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Anwaltsverein, vertreten durch einen Rechtsanwalt, der
sich gleichzeitig als Vorstandsmitglied vorstellte, eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung samt Aufforderung, die Anwaltskosten zu übernehmen. Inhaltlich wurde uns vorgeworfen:
- unsere Interessenschwerpunkte hatten wir nicht auf
die einzelnen Sozii bezogen;
- insgesamt hatten wir mehr als fünf Interessenschwerpunkte genannt;
- wir würden mit Selbstverständlichkeiten werben, was
ein Verstoß gegen §§ 1, 3 L.JWG sei; dies sei verwirklicht dadurch, daß wir schrieben ..... anwaltliehe
Dienstleistung, wie wir sie uns vorstellen, ist an den
Bedürfnissen des Mandanten und seinen Zielen
orientiert ..." und ..... für uns ist es selbstverständlich,
daß jeder Sozius sich ständig auf qualifizierten Veranstaltungen weiterbildet."
Selbst wenn wir mit den Interessenschwerpunkten zugegebenermaßen einen Fehler gemacht hatten, war
das Ganze doch ein bißchen heftig.
Als erstes wollte ich wissen, mit wem wir es zu tun hatten. Ein Anruf beim DAV ergab folgendes: Der Oberhessische Anwaltsverein in Gießen ist tatsächlich ein Ortsverein im DAV Er ist schon öfters dadurch unangenehm
aufgefallen, daß er sich gegenüber Kollegen als ,,Abmahnverein" betätigt hat, anstatt sie einfach in einem
ersten Schritt informell auf die wirklichen oder vermeintlichen Verstöße aufmerksam zu machen. Man
teilte mir mit, daß man schon mehrfach versucht habe,
den Vorstand des OHAV von dieser Haltung abzubringen, aber ohne Erfolg, zumal jeder Ortsverein völlig
selbständig ist und keinen Anweisungen des DAV Folge
leisten muß. Nunmehr wußte ich also, daß wir nicht nur
für uns kämpfen mußten, sondern auch für die vielen
Abmahnopfer vor und nach uns ...
Wettbewerbsrecht für Einsteiger
Mit gestärktem Mut begab ich mich also wieder einmal
in die Bibliothek. Und siehe da, ich stieß auf ganze
Goldadern! Da ich mir vorstellen kann, daß der eine
oder andere Aspekt Lesern der AdVoice vielleicht einmal nützlich sein könnte, hier mein Antwortschreiben in
gekürzter Fassung:
..... Wir empfinden es als eine unnötige Aktivität, unseres Berufsstandes unwürdig, Kollegen wegen relativ
geringfügiger Verstöße (soweit es solche sind) gegen
die BORA abzumahnen. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des DAV haben wir erfahren, daß man dies
dort ebenfalls so sieht und die Abmahn-Praktiken des
Oberhessischen Anwaltsvereins schon länger Gegenstand von Debatten sind. Wir fühlen uns daher darin
bestärkt, in aller Schärfe auf Ihre Abmahnungen zu
reagieren.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, daß Ihre
Schreiben in mehrerlei Hinsicht formal unwirksam sind.
Nach Ansicht einiger Oberlandesgerichte ist es erforderlich, einer Abmahnung eine Originalvollmacht beizufügen. Dieses haben Sie unterlassen, weswegen ich
die Abmahnungen zurückweise.
... Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 LJIJVG könnte der Oberhess. Anwaltsverein prinzipiell legitimiert sein, Verstöße
gegen das LJIJVG durch Abmahnung geltend zu machen. Dazu wäre aber u.a. folgendes erforderlich:
- Die Verfolgung ,gewerblicher Interessen' in Bezug
auf den Markt anwaltlicher Dienstleistungen müßte
zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins gehören.
- Eine ,erhebliche Anzahl' von Gewerbetreibenden
müßte dem Verein angehören; hier eine erhebliche,
repräsentative Zahl von Anwälten aus dem entsprechenden geographischen Gebiet.
Beide Voraussetzungen müssen in einem Abmahnschreiben dargelegt werden, da der Abgemahnte prüfen können muß, ob er zu Recht abgemahnt worden ist
oder nicht (vgl. Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß,
S. 21). Ihre Abmahnschreiben enthalten dazu aber
keine Angaben.
[Zur materiellen Wirksamkeit der Abmahnungen:]
Ihre Abmahnungen sind insbesondere auch materiell
nicht wirksam. Nach dem L.JWG sind sie als mißbräuchliche Abmahnungen zu qualifizieren, die vorwiegend
dazu dienen, einen Aufwendungsersatz entstehen zu
lassen. Dies ergibt sich aus folgenden Gesichtspunkten:
1. Die Abmahnungen werden vom Verein nicht selber
verschickt, sondern ein Mandat wird an einen Anwalt
erteilt.
Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein Verband,
der es zu seinen Aufgaben macht, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, auch dafür sorgen, daß er sich mit
den zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlichen Mitteln
versieht. Zumindest typische und durchschnittlich
schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße muß er
selbst erkennen und abmahnen können (BGH GRUR
84,691; 90, 282). Dies muß in viel größerem Maße geiten, wenn Mitglieder des Vereins und des Vorstandes
ausschließlich Rechtsanwälte sind. Seit der LJIJVG-Novelle von 1994 ergibt sich dies auch schon aus dem
Gesetzestext.
Eine Kostenerstattungspflicht nach den Grundsätzen
der GoA kommt daher im vorliegenden Fall ohnehin
nicht in Betracht, da der Abmahnende mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes lediglich eigene Interessen
verfolgt hat. Zusätzlich gibt dieser Punkt aber in Verbindung mit dem unter 2. Angeführten Anlaß zum Verdacht, die Abmahnung sei lediglich verschickt worden,
um Einnahmen aus der Kostenerstattung zu erzielen.
2. Der mandatierte Anwalt ist nach eigener Auskunft
Vorstandsmitglied und in dieser Funktion ,zuständig für
die Abmahnung von Kollegen, die gegen die Berufsordnung bzw. das LJIJVG verstoßen'.
Die Tatsache, daß ein Vorstandsmitglied mandatiert
wird, als Anwalt - und nicht als Vorstandsmitglied - gegenüber den Abgemahnten aufzutreten, verstärkt den
Verdacht, hauptsächlicher Anlaß der Abmahnung sei
die Erzielung von Einkünften, sei es für den Verein eine entsprechende Absprache zwischen Verein und
Anwalt vorausgesetzt -, sei es für das Vorstandsmit-
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glied. Dazu kommt noch, daß aus dem Text der Abmahnung hervorgeht, daß Herr RA S. als Vorstandsmitglied
die Aufgabe hat, Wettbewerbsverstöße von Kollegen zu
verfolgen, weswegen schon daran gezweifelt werden
kann, ob er überhaupt in seiner Funktion als Anwalt
gehandelt hat und nicht vielmehr in Erfüllung seiner
Aufgaben als Vorstandsmitglied des Oberhessischen
Anwaltsverein eV Nichtsdestoweniger hat er Gebühren
als Kosten der Abmahnung gegenüber uns geltend gemacht.
3. Im Rahmen der vorbereiteten Unterlassungserklärung wurde die Klausel ,unter Ausschluß der Einrede
des Fortsetzungszusammenhangs' verwendet.
Die Verwendung dieser Klausel bei Verbandsabmahnungen zeigt deutlich, daß es dem Abmahnenden nicht
auf die Unterlassung der von ihm beanstandeten
Handlung ankommt - denn eine solche Verpflichtung
des Abgemahnten würde sich aus demselben Text
ohne die betreffende Klausel ergeben -, sondern vorwiegend auf die Erzielung von Einkünften. Denn der
einzige rechtliche Effekt, den die bezeichnete Klausel
auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien hat,
ist die möglicherweise vielfache Fälligkeit der Vertragsstrafe, während demgegenüber ein durch das Gericht
in einem Unterlassungsurteil festzusetzendes Ordnungsgeld nicht dem Abmahnenden zugute kommen
würde. Dies hatte der BGH ebenfalls schon vor der
LNVG-Novelle entschieden (BGHZ 121, 13).
4. Die Forderung nach Kostenersatz ist überhöht.
Die Berechnung der Gebühren, die nach Ihrer Ansicht
als Kostenersatz von uns geschuldet sind, ist zu unseren Ungunsten falsch vorgenommen. Denn für eine einheitliche Angelegenheit, die sich gegen drei Schuldner
richtet, wurden drei getrennte Prozeßgebühren gem.
§ 118 BRAGO berechnet. Eine einheitliche Angelegenheit gem. § 13 11 BRAGO liegt hier aber ganz sicher vor,
da die abgemahnten Werbeaussagen von den Abgemahnten gemeinsam als Sozietät gemacht wurden ....
Folglich wurde der dem Oberhessischen Anwaltsverein
eV zustehende Aufwendungsersatz (die Wirksamkeit
der Abmahnung unterstellt) den Abgemahnten dreimal
in Rechnung gestellt. Diese Schlußfolgerung wird noch
unterstrichen durch die im nächsten Punkt aufgeführten Tatsachen.
5. Es handelt sich um eine Abmahnung mit Seriencharakter.
Die drei Abmahnungen haben den Charakter eines
Serienbriefes. Es handelt sich um ein Original und um
zwei Durchschläge dieses Originals. Nur die Adressen
und die Namen in der Unterlassungserklärung wurden
gesondert eingesetzt. Bedenklich stimmt auch, daß die
Registernummer in allen drei Schreiben nicht nur übereinstimmt, sondern darüber hinaus auch aus dem Jahre
1997 stammt (!). Ebensogut hätte eine einzige Abmahnung ergehen können. Statt dessen sollte offensichtlich
dreimal dieselbe Gebühr eingetrieben werden.
Jeder der aufgezählten Punkte für sich würde schon
den Tatbestand des § 13 Abs. 5 UWG begründen, sicherlich reichen sie aber in ihrer Zusammenschau, um
einen Unterlassungsanspruch des Oberhessischen Anwaltsvereins gegen uns auszuschließen. Es handelt
sich daher um eine sogenannte mißbräuchliche Abmahnung. Wir machen daher unsererseits gegen den
Oberhessischen Anwaltsverein Unterlassungsansprüche geltend, wie im Teil 111. dieses Schreibens weiter
unten ausgeführt."
Es folgte eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der
Abmahnungen, in dem wir zugestanden, daß Interessensschwerpunkte einzelnen Anwälten zuzuordnen
sind. Eine entsprechende, selbst formulierte Unterlassungserklärung gaben wir ab, ohne den Passus, die
Kosten der Abmahnung zu übernehmen.
Gleichzeitig mahnten wir den Oberhessischen Abmahn... oh, Freudscher Vertipper, Anwaltsverein natürlich, wegen seiner Abmahnpraxis ab. Wir forderten ihn
dazu auf, sich zu verpflichten, es zukünftig zu unterlassen,
u'" Anwaltskollegen bei wirklichen oder vermeintlichen
Verstößen gegen das UWG oder die Berufsordnung in
der Weise auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen,
daß
- der Schuldner Vorstandsmitglieder in ihrer Funktion
als Rechtsanwalt für die Verfolgung solcher Verstöße
mandatiert;
- der Schuldner in Unterlassungserklärungen, die anderen abgefordert werden, bei der Formulierung des
Vertragsstrafeversprechens die Klausel ,unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs' verwendet;
- der Schuldner in Fällen von Wettbewerbsverstößen,
die mehrere Mitglieder einer BGB-Gesellschaft oder
Partnerschaft gemeinsam begehen und die er zulässigerweise durch einen Anwalt verfolgen läßt, versucht, im Rahmen der Kostenerstattung nach GoA
oder anderen Vorschriften jeden Anwalt der BGBGesellschaft oder Partnerschaft einzeln in Anspruch
zu nehmen und auf diese Weise mehr an Kostenerstattung zu fordern, als dem beauftragten Anwalt im
Rahmen der BRAGO an Gebühren zusteht."
Natürlich verbanden wir das Ganze mit einer Kostennote. Bald darauf erhielten wir eine leicht verschnupfte
Antwort. Inhaltlich wurde auf unsere Vorwürfe entweder
nicht oder reichlich oberflächlich eingegangen. Unsere
Forderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung
wurde natürlich zurückgewiesen, jedoch endete das
Schreiben mit dem Satz: ,,Angesichts der Abgabe Ihrer
Unterlassungserklärung sehe ich von der Durchsetzung der hiesigen Kostennote ab." Wir hatten es also
hinter uns!
Mit Mühe und Not konnten mich meine Sozii davon
überzeugen, daß wir wegen unserer Gegenabmahnung
keine Klage gegen den OHAV erheben und unsere Zeit
und Kraft besser unseren Mandanten widmen sollten ...
Die ganze Geschichte zeigt, daß man sich einerseits
bewußt sein muß, daß man mit Werbung für anwaltliche
Dienstleistung schnell in ein Minenfeld von kollegialem
Hochmut, "Wo-kommen-wir-denn-dahin-da-könnt-jajeder-kommen" und Futterneid gerät. Deswegen sollte
man sich seine Formulierungen und Formalia wie die
Angabe von Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten
genau überlegen. Andererseits soll man sich aber auch
nicht ins Bockshorn jagen lassen und das, was die Berufsordnung zuläßt, auch konsequent für das eigene
Marketing nutzen.
PS.: Über ein Drittel aller Mandanten, die uns in unserem ersten Jahr aufsuchten, kamen aufgrund des Briefes, den wir ihnen geschickt hatten ... - und Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere der Umgang mit
Abmahnungen im Marken- und Wettbewerbsrecht, gehört heute zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.
Rechtsanwalt Otfried Krumpholz
Bad Vi/bel
Fokus Steuerrecht
Umsatzsteuer in der anwaltlichen
Gebührenrechnung *
Allgemeines
Nachdem die Problematik der Umsatzsteuer in bezug
auf Auslandssachverhalte bereits Gegenstand eines
früheren Beitrages war (vgl. AGS 12/1999), soll nachfolgend auf die Abrechnung von Fremdgeldern und
Vorschüssen in der anwaltlichen Gebührenrechnung
eingegangen werden.
Fremdgelder als durchlaufende Posten
Werden dem Mandanten verauslagte Gerichtskosten,
Zeugengelder und ähnliches berechnet, handelt es
sich hierbei um durchlaufende Posten im Sinne von
§ 10 Abs. 1 UStG, die nicht in die umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage eingehen. Diese im fremden
Namen und für Rechnung des Mandanten verauslagten
Kosten werden somit an diesen ohne Umsatzsteuer
weiter berechnet. Berechnet der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten Vorschüsse für zu erbringende
bzw. bereits teilweise erbrachte Leistungen, hat er in
der Vorschußrechnung zu differenzieren, inwieweit der
Vorschuß auf Fremdgelder entfällt. Nur insoweit unterliegt die Vorschußrechnung nicht der Umsatzsteuer. Es
wird demnach angeraten, bei der Erstellung von Vorschußrechnungen Vorschüsse auf Gerichtsgebühren
etc. gesondert auszuweisen, um eine diesbezügliche
Belastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden.
Abrechnung von Vorschüssen in Gebührenrechnungen
Für Vorschüsse, die gegenüber dem Mandanten berechnet werden, ist bei der Vereinnahmung des Entgelts Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Et-
was anderes gilt nur, soweit die Vorschüsse gesondert
für Fremdgelder, wie z.B. Gerichtskosten, berechnet
wurden. Die in der Vorschußrechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist beim Mandanten als Vorsteuer grundsätzlich abzugsfähig, wenn die weiteren
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei diesem gegeben sind. Dies gilt für
noch nicht durch den Rechtsanwalt erbrachte Leistungen jedoch erst, wenn die entsprechende Zahlung
durch den Mandanten geleistet wurde. Bei Erstellung
der Schluß- bzw. Endrechnung gilt es zu beachten, daß
die in den Vorschußrechnungen offen ausgewiesenen
Steuerbeträge offen abgesetzt werden oder ein offener
Umsatzsteuerausweis in der Schluß-/Endrechnung nur
hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages vorgenommen wird.
Beispiel:
Rechtsanwalt R berechnet gegenüber A im Januar
2001 einen Gebührenvorschuß von 1.000 DM zzgl. 160
DM offen ausgewiesener USt, der von A noch im gleichen Monat beglichen wird. Im April 2001 ist der Auftrag abgeschlossen; R möchte für seine Leistungen
insgesamt 3.000 DM zzgl. USt berechnen. R hat folgende Abrechnungsalternativen (vgl. im einzelnen Abschn.
187 UstR 2000):
Alternative 1:
Gebühren It. BRAGO
+ 16 % USt
abzüglich Vorschuß
+ 16 % USt
3.000 DM
480 DM
3.480 DM
1.000 DM
160 DM
verbleiben zu zahlen
Alternative 2:
Gebühren It. BRAGO
+ 16%USt
abzüglich Vorschuß
verbleiben zu zahlen
Darin enthaltene Umsatzsteuer
Im Vorschuß enthaltene Umsatzsteuer
-1.160 DM
2.320 DM
3.000 DM
480 DM
3.480 DM
-1.160 DM
2.320 DM
320 DM
160 DM
Vielfach wird in der Praxis nicht beachtet, daß die in
Vorschußrechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer bei der Endrechnung anzugeben ist. Dies hat
zur Folge, daß der leistende Unternehmer die in der
Endrechnung »doppelt« ausgewiesene Umsatzsteuer,
im vorangegangenen Beispiel 160 DM, gem. § 14
Abs. 2 UStG wegen zu hohen Steuerausweises zusätzlich schuldet. Diese Problematik ist vielfach Gegenstand von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Der leistende Unternehmer kann in diesem Fall jedoch noch seine
Endrechnung gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen, um die Rechtsfolge des § 14 Abs. 2 UStG
rückgängig zu machen.
.,.
Steuerberater Thomas Block
Rösrath
• Beitrag zunächst abgedruckt in Anwaltsgebühren Spezial 5/2001.
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Das FORUM im Netz!
Unter der Adresse www.forum.anwaltverein.de
hat das FORUM jetzt seine eigene Homepage.
Zwei Punkte verdienen besondere Erwähnung:
Zum einen gibt es einen Terminkalender; wo auf
Veranstaltungen für junge Kollegen hingewiesen
wird. Zum anderen gibt es einen Bereich nur für
Mitglieder; in dem besondere Serviceleistungen
angeboten werden (u. a. Mailinglisten, Korrespondenzlisten, Downloads). Der Zugang erfolgt
über ein Passwort, das Ihr beim Regionalbeauftragten in Eurer Nähe telefonisch erfragen könnt.
Fokus Internet
Anwaltstools - oder: Was das Anwaltsleben leichter macht
http}/www.multimap.com/
Internet-Atlas mit Straßenkarten aus aller Welt
http}/www.shellgeostar.com/
Routenplaner (Europa) mit kilometergenauen Entfernungsangaben
http}/www.britannica.com/
Encyclopaedia Britannica
http}/www.duhaime.org/diction.htm
DUHAIME'S LAW DICTIONARY
http}/www.jura.uni-sb.de/internetiDatenbanken.html
Zugriff auf Jura-Datenbanken aus aller Welt
http}/www.katsueycom/
In den USA sehr bekanntes juristisches Info-Portal mit der wohl umfangreichsten Linksammlung
http://www.deutschepost.de/pc-frankierung/
Informationen über "STAMPIT" der FC-Frankiersoftware Deutsche Post AG als mögliche Alternative zu Frankiermaschinen
Zusammengestellt von Rechtsanwalt Martin Lang
ra.martin.lang@t-online.de
München
Wertungssystem
Um Euch einen schnellen Überblick über interessante Neuerscheinungen und wichtige Werke
für die eigene Anwaltskanzlei geben zu können,
halten wir die Rezensionsbeiträge kurz und damit
prägnant.
In die Wertung fließen dabei folgende Kriterien
ein: Inhalt, Aufbau, Suchfunktion, Nutzen/Anwaltsquote, Preis/Leistung, Rabatte für Forumsmitglieder.
Folgende Wertungen werden von der Redaktion
vergeben:
§§§§§ sehr gut - ein Spitzenprodukt ohne
Schwächen - Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen
§§§§_ gut - ein Spitzenprodukt mit leichten
SChwächen - Anschaffung ist trotzdem
sehr zu empfehlen
§§§~~ befriedigend - ein gutes Produkt mit
Schwächen - Anschaffung ist zu empfehlen
§§~t& ausreichend - ein durchschnittliches
Produkt mit deutlichen Schwächen Anschaffung ist eingeschränkt noch zu
empfehlen
§
mangelhaft - ein Produkt mit vielen
Schwächen - Anschaffung leider nicht
bzw. nur mit Einschränkungen zu empfehlen
§§§§:.:/ ungenügend - ein Produkt mit zu vielen
Schwächen - Anschaffung ist auf keinen Fall zu empfehlen
http}/www.yourdictionary.com/
Verzeichnis z.T kostenloser Fremdsprachen-Wörterbücher
http}/www.teleauskunft.de/
http}/www.gelbe-seiten.de/
Online-Telefonbücher
http://www.dollar-kurs.de/
http://www.oanda.com/converter/classic
Währungskurse
http}/www.statistik-bund.de/
Statistisches Bundesamt in Wiesbaden u.a. mit
Lebenshaltungskosten indizes
Rezensionen
Erbrecht
Schriftsätze - Verträge - Erläuterungen
Hrsg. von VRiLG Walter Krug, RA Michael Rudolf und
RiLG Dr. Ludwig Kroiß
1. Auf!. 2001, 1.456 Seiten, mit CD-ROM, 198 DM
Deutscher Anwaltverlag
Es gibt Formularsammlungen und Formularsammlungen. Das Werk Erbrecht von Krug/Rudolf/Kroiß sowie
f
0
rum
27
acht weiteren Autoren ist viel mehr als eine Formularsammlung, auch wenn es im offiziellen Pressetext so
genannt wird. Ja, es enthält Formulare, über 500 Muster für Schriftsätze und Verträge ebenso wie für Beratungsschreiben an den eigenen Mandanten. Ja, diese
Formulare finden sich auch auf einer CD-ROM wieder,
die dem Werk beigefügt ist - übrigens in einer wunderbar übersichtlichen Form. Und ja, die Formulare sind
praxisnah und können leicht in die eigene Textverarbeitung übernommen und dort individualisiert werden.
Regelung für Rezensionen
Um die Rezensionen besser koordinieren und
das neue Bewertungsmodell einheitlich einführen zu können, weisen wir auf folgende Regelung hin: Jeder Autor, der ein Werk rezensieren
möchte, wird gebeten, beim Deutschen Anwaltverlag die Rezension anzumelden und, falls noch
nicht dem AdVoice-Heft entnommen, die Bewertungsliste anzufordern. Bevorzugt werden Rezensenten, die auch als Autoren mitwirken.
Die Rezensionen sollten nicht länger als 112 DINA4-Seite sein und sich ausschließlich auf die
Bewertung des Werks konzentrieren. Inhaltsangaben, Aufzählungen o. ä. sind nicht erforderlich
bzw. nicht gewünscht. Im Anschluß daran kann
der Autor einen Bewertungsvorschlag (0-5§)
machen, der von der Redaktion aber auch abgeändert werden kann.
Wir bitten, diese Verfahrensweise im Interesse
der Qualität der AdVoice einzuhalten.
Redaktion AdVoice
Deutscher Anwaltverlag
Frau Beate Eschbach
Tel.: 0228/9191118, Fax: 0228/9191123,
E-mail: eschbach@anwaltverlag.de
Aber das Buch bietet noch viel mehr, nämlich ausführliche Erläuterungen und Übersichten zu (fast) allen
wichtigen Themengebieten des Erbrechts. Und es
bringt dem Nutzer einen wunderbaren Vorteil, nämlich
Übersicht. Wer kennt nicht das Problem mit dem Fünften Buch des BGB? Das bürgerliche Erbrecht ist in 463
Paragraphen geregelt, die scheinbar willkürlich im Gesetz verteilt sind. Beispiel Auskunftsansprüche: Wer hat
welche gegen wen? In einer systematischen Übersicht
werden alle 24 (!) gesetzlichen Anspruchsgrundlagen
erläutert, dazu noch die richterrechtlichen und die familienrechtlichen Ansprüche mit erbrechtlichem Bezug.
Kein hektisches Blättern mehr im Palandt, kein verzweifeltes Suchen mehr im BGB, statt dessen entspanntes
Nachschlagen im Krug/Rudolf/Kroiß. Hier findet der
Anfänger ebenso wie der ausgebuffte Spezialist Antworten auf die drängendsten Fragen im Erbrecht.
Einziger Wermutstropfen ist das Fehlen eines Kapitels
zum Erbschaftsteuerrecht. Zwar finden sich in den ein-
zeinen Kapiteln immer wieder Verweise auf steuerrechtliehe Regelungen. Aber es fehlt die Übersicht, z.B. eine
Checkliste, was der Anwalt, der mit der Gestaltung der
Vermögensnachfolge beauftragt ist, dringend beachten
muß. Steuerfreibeträge und -klassen lassen sich im
Gesetz nachlesen. Aber wer weiß schon, wie z.B. die
steuerliche Bewertung von Immobilien erfolgt oder wie
man einen Nießbrauchsvorbehalt kapitalisiert. Die Rezensentin hofft auf eine Ergänzung in der nächsten
Auflage!
Fazit: Fast 1.500 Seiten Erbrecht, systematisch und
sehr übersichtlich aufgebaut, mit über 500 Schriftsatzmustern, anwenderfreundliche Ergänzung durch die
CD-ROM, und das Ganze für 198 DM. Hier stimmt trotz Fehlens des Kapitels Erbschaftssteuerrecht das Preis-Leistungs-Verhältnis, daher: uneingeschränkt
empfehlenswert!
§§§§§
Rechtsanwältin Anne Riethmüller
Augsburg
Antrags- und Klageerwiderungen in Ehe- und
Familiensachen
von RA und FA für Familienrecht Roland Garbe
2. Auf!. 2001, 545 Seiten, mit CD-ROM, 86 Euro/
168,20 DM
Deutscher Anwaltverlag
Familienrecht ist eine Materie, mit der jeder Rechtsanwalt im Laufe seiner Tätigkeit zwangsläufig mehrmals
konfrontiert wird. Zahlenmäßig nehmen dabei die Ehescheidungsverfahren, verbunden mit den Folgesachen
über Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt
den größten Raum ein. Zugleich werden nur die wenigsten Familiensachen gänzlich ohne vorherige Auseinandersetzungen entschieden. Für den Rechtsanwalt ist
es daher nicht nur von besonderer Bedeutung, wie er
für seinen Mandanten als Antragsteller die entsprechenden Anträge formuliert, sondern auch wie er als
Vertreter des Antragsgegners darauf zutreffend reagiert. Für den erstgenannten Fall existieren auf dem
Buchmarkt zahlreiche Werke, die bei der Stellung
dieser Anträge hilfreich sind. Umgekehrt wurde bislang
dem Bedürfnis der Praxis nach Formularsammlungen
für Antrags- und Klageerwiderungen in diesem Bereich
noch nicht adäquat abgeholfen. Genau diese Lücke
schließt nunmehr das vorliegende Werk. Es bietet zahlreiche Antrags- und Formulierungsmuster für die alltägliche Fallbearbeitung aus der Sicht des Antragsgegners. Dabei beschränkt sich der Autor nicht nur auf
die reine Ansammlung von verschiedenen Mustertexten, sondern gibt darüber hinaus wichtige ergänzende
Erläuterungen und Hinweise mit Fallabwandlungen, so
wie sie in der Praxis am häufigsten vorkommen. Somit
kombiniert das Werk die Vorzüge einer Mustertext-
f
0
rum
28
sammlung mit denen eines kleinen Lehrbuches, auch
wenn die Problematik nicht in allen Teilen erschöpfend
behandelt werden kann. An dieser Methodik zeigt sich
aber; daß die Anwendung von Mustertexten nicht ohne
Kenntnisse des materiellen Rechts erfolgen kann. Diesem Umstand wird hier Rechnung getragen.
Darüber hinaus beschränkt sich die Formularsammlung nicht nur auf Gegenanträge, sondern hält auch
Mustertexte mit zustimmenden Inhalten bereit. Gerade
bei Fragen im Zusammenhang mit dem Sorge- und
Umgangsrecht bezüglich der Kinder oder bei der
Verteilung des Hausrats ist dies ein nicht zu unterschätzender Teil, wobei die Zweitauflage diesbezüglich
selbstverständlich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist.
Insgesamt kann man dem Autor eine geschickte Auswahl der wichtigsten Mustertexte bescheinigen, die
dem Anwender Sicherheit im alltäglichen Umgang mit
der Materie vermittelt. Zudem folgt der systematische
Aufbau des Buches den aus anderen Formularsammlungen zum Familienrecht aus dem Verlag bewährten
Mustern, so daß die Orientierung innerhalb des Buches
auf Anhieb gelingt; ein äußerst ausführliches Stichwortverzeichnis trägt das seinige dazu bei. Sämtliche
Mustertexte, immerhin über 80 Stück, befinden sich
überdies auf einer anliegenden CD-ROM und lassen
sich ohne weiteres in ein laufendes Textverarbeitungsprogramm übernehmen, was die praktische Arbeit ungemein erleichtert.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Werk ein
längst überfälliges Vakuum im Bereich der familienrechtlichen Formularsammlungen beseitigt und allein
deswegen schon empfohlen werden muß. Aber auch
ansonsten überzeugt das Buch in seiner Alltagstauglichkeit voll und ganz und dürfte für jeden Anwalt eine
große Unterstützung bei seiner täglichen Arbeit sein.
§§§§<'
Rechtsanwalt Daniel Draznin
Termine.~
FINDEN UND FÜHREN
•
Termin/Ort: 08. September 2001, 10 -17 Uhr,
Hamburg
Gerling Versicherung,
Heidenkampsweg 45,
20097 Hamburg
Seminar-Nr·926s6-01
UMSATZ HOCH - KOSTEN RUNTER.
Termin/Ort: 15. September 2001, 10 -17 Uhr,
Frankfurt/M.
Gerling Versicherung,
Theodor-Heuss-Allee 108,
60486 Frankfurt
Seminar-NT. 92651-01
MARKETING FÜR
KANZLEIGRÜNDE~
Termin/Ort: 06. Oktober 2001,10 - 17 Uhr,
Berlin
Gerling Versicherung,
Bismarckstrasse 10-12,
110625 Berlin
E-mail: eschbach@anwaltverlag.de
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Cll
Seminar-NT. 92654-01
~:
Ibis Hotel, BlumenhallerWeg 152,
49078 Osnabrück
13. Oktober 2001, 10 -17 Uhr,
Osnabrück
Seminar-Nr. 92655-01
ZPO FÜR DEN JUNGANWALT
Termin/Ort: 20. Oktober 2001, 10 -17 Uhr,
Hamburg
Gerling Versicherung,
Heidenkampsweg 45,
20097 Hamburg
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Seminar-Nr·926s8-01
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I
27. Oktober 2001, 10 -17 Uhr,
Wer ein Seminar rezensieren möchte, sollte folgendes beachten: Eine Liste der zur Verfügung
stehenden Seminare ist über die Deutsche Anwaltakademie abrufbar (Tel.: 030/726153-142,
Ansprechpartnerin: Frau Bohlen).
Auch hier gilt: "In der Kürze liegt die Würze" und
unser bewährtes Beurteilungssystem. Gerne
nehmen wir in die Liste auch Anregungen zu
weiteren Seminaren auf. Bitte schickt entsprechende Vorschläge an uns, damit wir diese dann
umsetzen können. Wie immer interessiert uns
Eure Meinung.
I
CD
Bonn
Seminar-Rezensionen
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STRAFVERTEIDIGUNG - MANDATE
Augsburg
Ibis Hotel beim Königsplatz,
Hermannstrasse 25,
86150 Augsburg
(I)
Seminar-Nr. 92659-01
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Teilnehmergebühr:
90,- EUR / 176,02 DM
für Mitglieder des FORUMs
110,- EUR / 212,14 DM
für Mitglieder der Anwaltvereine
15°,- EUR / 293.37 DM
für Nichtmitglieder
jeweils zzgl. 16% Ust.
Anmeldung unter:
Herr Frank Ritter
Tel. 030/72 61 53-181
Fax 030/72 61 53-188
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(I)
datenbank
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Eure AdVoice
... lebt von Euren Beiträgen. Viele Kollegen engagieren sich durch Beiträge und machen damit
bundesweit auf sich aufmerksam. Habt auch Ihr
ein Thema, das Euch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat? Ein Anwalt, der Euch über
den Tisch ziehen wollte, eine Behörde, die Euch
Steine in den Weg gelegt hat, ein Mandant, der
Euch hat hängen lassen, ein Problem, das Ihr
nicht lösen konntet oder eine Lösung, die Ihr gefunden habt?
Schreibt uns Eure Erlebnisse und Fragen!
JAssessor
129 Jahre, ledig und mobil sucht Anstellung, mögl. Vollzeit, in arbeits- und verwaltungsrechtl. ausger. Kanzlei
oder Verband im Raum GÖ, KS, GS oder H. Examina
7,7 und 7,54 Punkte, Stagen 0 14,57 Punkte, Wahlfach
ArbR. Interessen VerwR (öff. BauR), allg. ZivR (StVR),
StratA und SoziaiR. Praxis in selbst. Mandantenberatung und außergerichtl. Schlichtung. Lt. Zeugnissen:
gutes Judiz, belastbar und sozial kompetent.
Michael Voß
Von-Bar-Str. 7, 37075 Göttingen
Tel.: 055117707875
E-mail: michaelvoss@comundo.de
Teilzeittätigkeit neben Promotion gesucht
Stellengesuche
Assessorin
26 Jahre, engagiert und aufgeschlossen, sucht Anstellung in kleiner bis mittelgroßer Kanzlei im Großraum
Freiburg/Karlsruhe. Mein besonderes Interesse gilt
dem FamR, gerne übernehme ich aber auch andere
Rechtsgebiete. Weiterbildend habe ich an der FU Hagen den Studiengang Mediation belegt. Beide bw
Staatsexamina habe ich "ausreichend" abgeschlossen.
MelanieWax
Judenhof3,89073 Ulm
E-mail: melaniewax@gmx.de
1
Assessor
28 Jahre, ledig, ortsungebunden, 1. Ex. 8,24, 2. Ex.
8,08, Stationen vb/gut, Interessenschwerpunkte WirtschaftsR, allg. ZiviiR, offen für andere Rechtsgebiete,
sucht Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzlei.
Cyrill Wittemann
Freibürgleweg 18, 78467 Konstanz
Tel.: 07531 /928619
E-mail: wittemann.cyrill@gmx.de
Assessor, 29 Jahre, sucht Teilzeittätigkeit in einer RAKanzlei neben Promotion in Baden-Württemberg.
Stationsnoten: 16, 14, 11, 11, 11, 10; 2. Examen: ausreichend. Während des Referendariats Mitarbeit in RAKanzlei. Schwerpunkte: ArbeitsR, UrheberR. Interessensgebiete: StrafR, ReisevertragsR, SteuerR. Wie die
Ausbilder mich beurteilen: äußerst engagiert, anerkannt, zuverlässig, beliebt, integrationsfähig.
Tel.: 0173/5721949, Fax: 01212/513675868
Internet: www.reussnet.de
Rechtsassessor
beide Examina in F!N (6,15 P., 5,80 P.), sucht Tätigkeit in
vorw. zivilrechtlich ausgerichteter Kanzlei. Interessenschwerpunkte: ArbeitsR und WirtschaftsR. Offen für andere Rechtsgebiete. Stationsnoten vollbefriedigend,
gut. Wahlstation: Personalabteilung Lufthansa (LFT).
Schwerpunktstudium ArbeitsR Uni Konstanz. Sehr gute
Wirtschaftskenntnisse (Berufsausbildung: Industriekaufmann). Gute Englischkenntnisse; sehr gute EDVKenntnisse.
Tel.: 0761 /881-2151
Assessorin
Frisch zugelassene Anwältin
26 Jahre, ledig, flexibel einsetzbar, kommunikativ u.
teamorientiert sucht ab sofort Tätigkeit in RA-Kanzlei,
Ex. 6,12/8,03, Stationszeugnisse vb-sehr gut, 1 112 Jahre erste Berufserfahrungen in RA-Kanzlei gesammelt,
bes. Tint. an ArbR, VerkehrsR, allg. ZiviiR, aber auch für
andere Rechtsgebiete und Spezialisierungen offen. Bevorzugt norddt. Raum.
die mehr mitbringt als nur juristisches Know-how, 32
Jahre, beide Ex. befried. (HH, Nds.), freut sich aufTätigkeit in zivil- bzw. wirtschaftrechtlich ausgerichteter RAKanzlei in HH, Nds., SchiHolst. Schwerpunkte: MietR,
VertragsR, VerkehrsR, SE-R, ArbR. Interessenschwerpunkte: GrundstR, ZwangsvollstrR, offen für andere
Rechtsgebiete. Sehr gute englische u. fränzösische
Sprachkenntnisse.
Yvonne Haas
Heinrich-Heine-Str. 28,17139 Malchin
Tel.: 0162/3049557
Tel.: 040/400485
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per Fax: 0228/9191-123
Deutscher Anwaltverlag
- Redaktion AdVoice Wachsbleiche 7
53111 Bonn
Ich bitte um kostenlosen Abdruck folgender Anzeige in der Datenbank der AdVoice:
• Rubrik:
o Stellengesuche
o Kooperation/Sozietät
o Stellenangebote
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o siehe Anlage
o Text (bitte nur Druckbuchstaben/nicht mehr als ca. 400 Zeichen - sonst kein Abdruck):
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Bitte kreuzen Sie auch an, welche Daten nicht im Anzeigentext genannt werden sollen:
(Chiffre-Anzeigen sind nicht möglich!)
Vor- und Nachname:
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Straße:
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PU, Ort:
Telefon:
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Fax:
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E-Mail:
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Internet:
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o
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o
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Assessorin
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ZiviIR, BankvertragsR, GesellschaftsR und InsolvenzA.
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(Text/Grafik, Internet) neben den üblichen Rechtsgebieten Kenntnisse in FGG, GBO, InsO, JGG und OnlineA.
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Referendariats selbständige Mitarbeit in mehreren
Kanzleien. Zulassung als Rechtsanwältin beantragt.
Examina: 5,5 und 5,67 Punkte, Stationsnoten: durchschnittlich 13 Punkte, große Spezialkompetenz, engagierte und rasche Fallbearbeitung, Erfahrung mit Ziutex, gute ltalienisch- und Englischkenntnisse.
Mobilfunk: 0179/4764726
Rechtsanwältin
Zugelassene Rechtsanwältin (29 Jahre) sucht neue
Tätigkeit in Schleswig-Holstein (bevorzugt Kiel, Neumünster, Ostholstein, Neustadt, Lübeck) oder dem
Ruhrgebiet, möglichst im Bereich Zivil- und ArbeitsR.
Beruflicher Werdegang: Beide Examina volIbefriedigend (9,90 und 9,07 Punkte), mehr als 1 Jahr Berufserfahrung in arbeitsrechtlich orientierter Kanzlei in NRIJIJ,
Fachanwaltskurs für ArbeitsR abgeschlossen. Interesse
an weiterer bedarfsabhängiger Spezialisierung.
Sandra Müller
Tel.: 02323/944995
E-mail: ra-bewerbung.01@gmx.de
Familienrechtlerin in spe
mit Interesse auch für das öffentl. BauR und Mediation
sucht Erstanstellung ab 1. 8. 2001 in kleiner bis mittlerer Kanzlei in NRW. Zur Person: 37 jahre, ledig, mobil,
teamfähig, beide Examina (NRW) ausreichend (5,64 u.
4,9 Punkte), dies wird ausgeglichen durch Einsatzbereitschaft und Freude an der anwaltlichen Tätigkeit.
Stationsnoten gut bis vb. Ab Juni Besuch FA-Kurs beim
DAI.
Christiane Reuter
Tel.: 04402/4084
E-mail: cC.reuter@t-online.de
Solingen/OüsseldorflWuppertal
In und um Solingen sucht hochmotivierte Rechtsreferendarin Möglichkeit zur freien Mitarbeit in netter
Anwaltskanzlei. Mündliche Prüfung: 9/01, Stationszeugnisse: sehr gut (18 Punkte! - Verwaltungsstation) bis
voll befriedigend. Interessenschwerpunkt: ArbeitsR,
Öffentliches Recht, aber auch offen für alle anderen
Rechtsgebiete. Englische und Französische Sprach-,
datenbank
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Computer- sowie Insiderkenntnisse der EU vorhanden.
Fernkurs "Einführung in den Anwaltsberuf" sowie diverse Fortbildungen absolviert.
Juliane Hilbricht
Düsseldorfer Str. 13, 42697 Solingen
Tel.: 0212/26421 00
E-Mail: julianehilbricht@gmx.de
Familienrecht, Mietrecht, Baurecht
Assessor in spe, 26 Jahre, ledig, Interessenschwerpunkte im FamR, MietR, BauR und allgemeinen ZiviiR,
sucht Anstellung als Rechtsanwalt im norddeutschen
Raum. Neben großem Interesse am Rechtsanwaltsberuf,
hoher Belastbarkeit, einer schnellen Auffassungsgabe
sowie einer guten Integrationsfähigkeit in das Mitarbeiterteam kann ich eine überdurchschnittliche juristische
Qualifikation bieten (1. Staatsexamen: vollbefriedigend,
2. Staatsexamen: schriftlich 0 befriedigend, Stationsnoten: 0 gut).
Kai Wrase
Escherstr. 14,30159 Hannover
Tel.: 0511 /1318844
E-mail: kaLwrase@gmx.de
Stellenangebote
Als junge Sozietät
haben wir uns auf den Gebieten VerkehrsR und Privates BauR bereits einen Namen gemacht. Wir suchen
2 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für die Bereiche
Öffentl. BauR, Familienrecht. Eine überdurchschnittliche Qualifikation, Durchsetzungsvermögen und Unternehmergeist setzen wir voraus. 1- 2 Jahre Berufserfahrung werden gewünscht, idealerweise im Öffentl. BauR
oder FamA. Eine Aufnahme in unsere Partnerschaft ist
kurzfristig vorgesehen.
Rechtsanwälte Burghard & Hellendoorn
Rendsburger Str. 6, 24534 Neumünster
Tel.: 04321 /200599-0, Fax: 04321 /200599-9
E-mail: info@Anwaelte-BH.de
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht
Überwiegend zivilrechtlich orientierte Kanzlei sucht zum
baldmöglichen Einstieg junge(n) Kollegen(in), gerne
auch mit Berufserfahrung. Bei Bewährung besteht
Sozietätsaussicht. Ihre Bewerbung mit den üblichen
Unterlagen sowie einer Darstellung Ihrer Erwartungen
erbitten wir an
Rechtsanwälte Prof. Dr. Hecker & Thönnes
Stegemannstr. 31, 56068 Koblenz
Tel.: 0261/1339966, Fax: 0261 /1339977
E-mail: ra-kanzlei@hecker-thoennes.de
I Engagierte/engagierter Kollegin/Kollege
Jim Arzthaftungsrecht gesucht
1Junge Rechtsanwaltskanzlei in Sonn sucht engagierte
Kollegin oder engagierten Kollegen (gerne auch Berufsanfänger), die/der bereit ist, sich intensiv in medizinische und arzthaftungsrechtliche Sachverhalte einzuarbeiten. Ein ausgeprägtes Interesse am Anwaltsberuf
sollte vorhanden sein. Bewerbungen bitte an:
Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff
pützstr. 34, 53129 Sonn
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Kooperation/Sozietät
Überörtliche Kooperation
in Frankfurt/Main sucht einen Kollegen/eine Kollegin
als freie/n Mitarbeiter/in schwerpunktmäßig für unser
familienrechtliches Dezernat. Die Übernahme eigener
Rechtsgebiete in Bürogemeinschaft und damit der Aufbau einer Selbständigkeit ist möglich und gewünscht.
Rechtsanwalt, Mitglied im Forum Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ist an einer Kooperation mit
anderen Kollegen interessiert, z. B. durch gegenseitige
Terminsvertretungen oder gemeinsame Bearbeitung
von Mandaten, die einen Einzelanwalt überfordern würden. Interessenschwerpunkte: ArbeitsR, Allg. Zivil- und
HandeisR, Bank-, Versicherungs-, Telekommunikationsund ErbR, SteuerR.
Rechtsanwälte Moyat & Preiss
(Kontakt über Rechtsanwältin Preiss)
Tel.: 061 09/2866 2867, Fax: 061 09/22419
Rechtsanwalt Gunnar Becker
Weidenstieg 18, 20259 Hamburg
Tel.: 040/408343, Fax: 040/408369
Mittelständische Anwaltskanzlei
datenbank
33
1Junge Sozietät
(Interessenschwerpunkte: Existenzgründungsberatung,
InternetR, allg. WirtschaftsR) sucht zur Vergrößerung
des Dienstleistungsangebotes RAe/RAinnen, bestenfalls mit Mandantenstamm, für öffentl. Recht, SteuerR,
InsolvenzR, FamR, priv. BauR. Voraussetzung: Große
Freude am Anwaltsberuf, Spaß an Teamarbeit, gegenseitige Sympathie. Berufserfahrung (nicht zwangsläufig
im Anwaltsberuf erworben).
Peter Heyers
Schlagvorder Str. 12,49074 Osnabrück
Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541/20239383
E-mail: heyers@heyers-kubitza.de
Internet: www.heyers-kubitza.de
Für die intensive Mitarbeit
ab sofort in kleinerer immobilienrechtlich orientierter
Sozietät suchen wir eine(n) Referendar(in) schwerpunktmäßig im Referat "Immobilien recht", wobei vor
allem Fälle im Bereich von Miet- und und WEG-R,
BauR, EinkommenssteuerR, von BankR, Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung/sonstige Zwangsvollstrekkung sowie InsolvenzR zu bearbeiten wären.
Rechtsanwälte Stirm, Staudenmayer + Kollegen
Cannstatter Str. 102, 70734 Fellbach
Tel.: 0711/585659-0
E-mail: info@stista.de
Referendar (m/w) gesucht
AnwältinlAnwalt gesucht
für Kooperation, ggf. Sozietät. Seit 1/1998 führe ich in
verkehrsgünstiger Lage an der Grenze der AG-Bezirke
DO/Schwerte eine zivilrechtl. ausgerichtete Kanzlei mit
Schwerpunkten im ArbR (FA angestrebt), VersR, VerkehrsR, WerkR. Sie ergänzen das Beratungsspektrum
mit einem Schwerpunkt im FamR, StrafR, SteuerR o. IT
Sie sind fachlich qualifiziert und schätzen einen offenen,
freundlichen Umgang mit Mandanten wie Mitarbeitern.
Torsten Jannack
Berghoferstr. 171, 44269 Dortmund
Tel.: 0231/7248524, Fax: 0231/7248518
E-mail: info@ra-jannack.de
Internet: www.ra-jannack.de
korrespondenzgemeinschaft.de
Junge RAe für Korrespondenzgemeinschaft gesucht.
Pro AG-Bezirk nur ein RA, Jahresgebühr nur 25 € zzgl.
USt. Die Mitglieder vergeben Untervollmachtsaufträge
und Korrespondenzmandate vorrangig nur innerhalb
der Gemeinschaft, damit nicht nur die großen Kanzleien
von der Mandatsvergabe von Kollegen profitieren.
Mittelgroße Kanzlei (Rechtsanwälte/Steuerberater) sucht
engagierten Referendar. Wir sind auf allen Gebieten
des Steuer- und GesellschaftsR, aber auch allg. Zivi IR
und öffentl. Rechts tätig. Eine Vergütung erfolgt entsprechend den Vorkenntnissen.
Bode Bokern u. Partner
Rechtsanwälte und Steuerberater
Rathausplatz 7, 49409 Dinklage
Tel.: 04443/963350
Rechtsreferendar/in gesucht
für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Interesse am GeselischaftsR
wird vorausgesetzt. Bitte richten Sie Ihre kurze schriftliche Bewerbung an
Nörenberg, Schröder + Partner GbR
Herrn Rechtsanwalt Dr. K. Bornholdt
Warburgstr. 50, 20354 Hamburg
Tel.: 040/441960-51, Fax: 040/441960-55
E-mail: kb@nsp-hamburg.de
Infos + Anmeldung unter
www.korrespondenzgemeinschaft.de
Stagenangebote
September
Referendarstage
bei einer auf Bank- und KapitalanlageR spezialisierten
Kanzlei? Wollen Sie Einblick in ein sich dynamisch weiterentwickelndes Rechtsgebiet gewinnen? Bitte bewerben Sie sich bei
Rechtsanwaltskanzlei Arendts & Koll.
Herrn Rechtsanwalt Claus Hambach
Tölzer Str. 1 a, 82031 Grünwald (bei München)
Tel.: 089/649111-75, Fax: 089/649111 -76
E-mail: arendts@t-online.de
Forum LG-Bezirk Saarbrücken
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Steueroptimale Grundstücksübertragungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
3. 9. 2001, 19.35 Uhr;
Casino Restaurant am Staden,
Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken
RAin Susanne Hussung, Homburg
FORUM? Da mach' ich mit!
Ja, ich will Mitglied im FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen
Anwaltverein werden. Neben der berufspolitischen Interessenvertretung der jungen Anwaltschaft möchte ich mir folgende Vorteile sichern:
• 6 x jährlich die AdVoice - kostenlos!
• 11 x jährlich das Anwaltsblatt - kostenlos!
• 52 x jährlich die NJW - leider nicht kostenlos, aber immerhin verbilligt sich das
Abo um 44,00 DM (Hinweis: Referendare
erhalten beim Verlag C.H. Beck einen
noch höheren Nachlaß)
• Mitgliedsrabatt bei Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltakademie (z. T. über
50%!)
• Kostenlose Kreditkarte, günstiges Telefonieren mit 01, 02 und telego!, Krankentagegeldversicherung über DKV-Abkommen
und und und ...
Name
E-Mail
Vorname
Geburtsdatum
PLZ, Ort
LG-Bezirk
Ich bin
Straße
o
o
o
Telefon
Telefax
Referendar (2. Examen im
Anwalt (zugelassen seit
lM/J))
_
Mitglied im örtlichen Anwaltverein
Ja,
ich bin damit einverstanden, daß mein jährlicher Mitgliedsbeitrag i. H. v. 80,00 DM
(40,00 DM für Mitglieder des örtlichen Anwaltvereins) von meinem Konto im Wege des Last-
schriftverfahrens eingezogen wird. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen
werden.
(BLZ)
_
Kontonummer
bei
Nach Eingang meines Antrages erhalte ich die Satzung des FORUMs zugesandt. Ich habe
danach noch 4 Wochen lang das Recht, meinen Antrag zu widerrufen.
Ort, Datum, Unterschrift
Neu: Mitglieder werben Mitglieder!
Ich bin schon Mitglied des FORUMs und habe soeben das obige Mitglied geworben.
Deshalb darf ich mich über einen Bücherscheck im Wert von 20,00 DM freuen (einzulösen bei fast jeder Buchhandlung). Schickt ihn an folgende Adresse:
Name
Straße
Vorname
PLZ, Ort
Die Beitrittserklärung heraustrennen und senden an das
FORUM
Junge Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte im DAV
Littenstr. 7
10179 Berlin
datenbank
35
Forum LG-Bezirk Osnabrück
Termine
Mit viel Mühe und Einsatz habt Ihr eine interessante Veranstaltung im juristischen Bereich organisiert. Und trotzdem habt Ihr nur wenige Anmeldungen bekommen. Warum habt Ihr Eure Veranstaltung nicht in den Veranstaltungskalender
von AdVoice aufnehmen lassen? Vielleicht hätten
auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus
den Nachbarbezirken Interesse an der Veranstaltung gehabt.
AdVoice ist Euer Werbemedium! Nutzt es!
Termine für die nächste Ausgabe bitte mailen an:
eschbach@anwaltverlag.de
Thema:
Datum/Ort:
ARGE Verkehrsrecht des DAV:
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Datum/Ort:
Thema:
DVEV-Sommerintensivkurs
Erbrecht
6. - 8. 9. 2001, täglich 9.30 - 17.00
Datum/Ort:
Uhr, Sorat Hotel Speicher am Ziegelsee, Schwerin
RA Karl-Ludwig Kerscher,
Referenten:
Germersheim
RiOLG Dr. Ludwig Kroiß, München
VRiLG Walter Krug, Stuttgart
Teilnehmergebühr: 790 DM inkl. Tagungspauschale/
DVEV-Mitglied bis zwei Jahre nach
Zulassung, 990 DM inkl. Tagungspauschale/DVEV-Mitglied,
1.290 DM inkl. Tagungspauschale/
Nichtmitglied (alle Preise zzgl. MwSt)
Referent:
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Deutsche Anwaltakademie
Datum/Ort:
Referenten:
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Einführungskurs Ehe- und
Familienrecht
6. - 8. 9. 2001, Lüneburg
RA Roland Garbe, Hamburg
Darlegen und Beweisen im
Zivilprozeß
8. 9. 2001, Köln
RiOLG Dr. Rolf Meyke, aidenburg
Einführungskurs Steuerrecht
20. - 22. 9. 2001, Hannover
RA Dr. Burkhard Binnewies, Köln
RA Dr. Klaus Olbing, Berlin
RA Dr. Rainer Spatscheck, Köln
Information + Anmeldung:
Deutsche Anwaltakademie
Tel.: 03017261530, Fax: 0301726153111
www.anwaltakademie.de
Der Verkehrsunfall in seinen versicherungsvertraglichen Folgen
1. 9. 2001, Neukirchen
22.9.2001, Regensburg
RiBGH aD. Prof. Wolfgang Römer,
Karlsruhe
Der Haushaltsführungsschaden
und vermehrte Bedürfnisse
8.9.2001, Hagen
22.9.2001, Düsseldorf
VRiOLG Hermann Lemcke, Hamm
MPU und verkehrspsychologische
Hilfen nach neuem Fahrerlaubnisrecht
15. 9. 2001, aidenburg
VRiLG aD. Dr. Hans Jürgen Bode,
Hildesheim
Prof. Dr. Wemer Winkler, Laatzen
Prozeßtaktik im Haftpflichtrecht
15. 9. 2001, Neubrandenburg
RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt
Teilnehmergebühr: 190 DM für Mitglieder der ARGE
und Referendare, 290 DM für Nichtmitglieder
Anmeldung und Information:
DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge e.v., Tel.: 07265/913414, Fax:
07265/913434, E-Mail: dvev@erbrecht.de
Thema:
After Work Meeting
19. 9. 2001, 18.00 Uhr,
Hotel Ibis, Osnabrück
Verkehrsrecht für junge Kollegen
und Referendare
22.123.9.2001, Leipzig
RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
RA Frank R. Hillmann, aidenburg
Teilnehmergebühr: 290 DM für Rechtsanwälte, 190 DM
für Referendare
ARGE Strafrecht des DAV:
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Aktuelles Straf- und Prozeßrecht
(Fortbildung nach § 15
Fachanwaltsordnung)
15. 9. 2001, Mainz
RA Prof. Dr. Volkmar Mehle, Bonn
RA Dr. Holger Matt, Frankfurt
Umweltstrafrecht
(Fortbildung nach § 15
Fachanwaltsordnung)
22. 9. 2001, Köln
RAin Dr. Regina Michalke, Frankfurt
RA Jürgen Pauly, Frankfurt
datenbank
36
Thema:
Datum/Ort:
Referenten:
Thema:
Datum:
Referenten:
Verteidigung im Hauptverfahren
(Fortbildung nach § 15
Fachanwaltsordnung)
22. 9. 2001, Stuttgart
RAin Gaby Münchhalffen, Köln
RA Lutz Lehmann, Halle-Saale
Betäubungsmittelstrafrecht
(Fortbildung nach § 15
Fachanwaltsordnung)
29.9.2001
RA Frank Johnigk, Sonn
RA Horst Wesemann, Bremen
Teilnehmergebühr: 250 DM für Mitglieder der ARGE;
350 DM für Nichtmitglieder
Information und Anmeldung:
Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Strafrecht
Veranstaltungsorganisation
Hirschmannstr. 7, 53359 Rheinbach
Tel.: 02226/912091, Fax: 02226/912095
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Einführung in die VOB von A-Z
13.10.2001, München
RA Dr. Dieter Kainz, München
Thema:
Einführung in die
Strafverteidigung
13.10.2001, Dortmund
RA Ekkehard Kiesswetter
Datum/Ort:
Referent:
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Information + Anmeldung:
Deutsche Anwaltakademie
Tel.: 03017261530, Fax: 0301726153111
www.anwaltakademie.de
Forum LG-Bezirk Osnabrück
Thema:
Datum/Ort:
Ulrich Consulting
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Anwaltliehe Existenzgründung
29. 9. 2001, 9.30 - 17.00 Uhr, Sonn
Dipl.-Kfm. Helmut Ulrich
Teilnehmergebühr: 226,20 DM inkl. MWSt
Anmeldung und Information:
Tel.: 0228/5367225, Fax: 0228/5367226
Einführungskurs
Versicherungsrecht
27. 10.2001, Münster
RA Dr. Hubert van Bühren
After Work Meeting
17. 10. 2001, 19.00 Uhr,
Hotel Ibis, Osnabrück
Ulrich Consulting
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Anwaltliehe Existenzgründung
27. 10. 2001, 9.30-17.00 Uhr, Bonn
Dipl.-Kfm. Helmut Ulrich
Teilnehmergebühr: 226,20 DM inkl. MWSt
Anmeldung und Information:
Tel.: 0228/5367225, Fax: 0228/5367226
Oktober
Forum LG-Bezirk Saarbrücken
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Mediation in der Praxis
1. 10. 2001, Casino Restaurant
am Staden,
Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken
RAin Margret Bilsdorfer,
Saarbrücken
Thema:
Datum/Ort:
Referent:
Das erbrechtliehe Mandat
6. 10. 2001, Berlin
RA Dr. Klaus Bauer, München
Thema:
Einführung in das private
Baurecht (Teil 1)
12. - 13. 10. 2001, Lörrach
RA Dr. Ulrich, Reutlingen
Datum/Ort:
Referent:
Günstige Fortbildung für junge
Rechtsanwälte
Die Deutsche Anwaltakademie unterstützt die
Fortbildung junger Rechtsanwälte. Auf Wunsch
des Geschäftsführenden Ausschusses bietet die
Deutsche Anwaltakademie seit 1. 1. 2000 auch
eine Reihe von Seminaren in preisgünstigeren
Hotels an und konnte damit die Fortbildungskosten für die jungen Rechtsanwälte weiter senken.
Daneben bleiben aber auch die ermäßigten
Seminargebühren für Mitglieder des Forums in
den ersten zwei Jahren bestehen. Ein Verzeichnis der Seminare kann über die Deutsche
Anwaltakademie, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel.:
0301726153-0, Fax: -111, direkt angefordert
werden.
Internet: www.anwaltakademie.de
Jetzt ist es amtlich!
Die neuen Eurowerte sind festgelegt
Patzelt
Schwarzwälder
Gebührentabelle
ÜbefSichtstabelie für
Rechtsanwälte
Kostenbeamte
:h::::ChMiiII
Von
RA Dr. Georg Patzelt
26. Auflage 2001 ,
ca. 40 Seiten,
broschiert,
15 €/29,34 DM
ISBN 3-8240-0470-4
Erscheint
September 2001
Schwarzwälder Gebührentabelle
Unser Bestseller im Gebührenrecht berechnet mit Zwischensumme, Auslagenpauschale und 16% MwSl. alle in der Praxis vorkommenden Gebührenkombinationen,
einschließlich Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Enthalten sind
außerdem u.a. Übersichtstabellen zu Gebühren in Straf- und Sozialrechtssachen,
Hebegebühren, Beratungshilfe und Reisekosten sowie die Abrechnungsgrundsätze
bei der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden.
Die Neuauflage des umfassenden Standardwerks berücksichtigt aktuell die Änderungen gemäß KostREuroUG.
Gesamtkostentabelle
Prozeßrisiko - Anwaltsgebühren - Gerichtskosten
Auflage 2001,
ca. 34 Seiten auf
festem Karton mit
Ringheftung,
15 €/29,34 DM
ISBN 3-8240-0481-X
Erscheint
September 2001
Die bewährte Gesamtkostentabelle jetzt neu mit den festgelegten Eurowerten gemäß
Kostenrecht-Euro-Umstellungsgesetz (KostREuroUG) vom 01.03.2001. Die Gesamtkostentabelle ermöglicht eine zügige Ermittlung der angefallenen Kosten, erspart
eigene zeitaufwendige Berechnungen und steigert so die Effektivität Ihrer Kanzlei.
Die übersichtliche Berechnung der Gesamtkosten für erste und zweite Instanz läßt Sie
zuverlässig das mit einem Prozeß verbundene Kostenrisiko ermitteln - unverzichtbar
für das Mandantengespräch.
Enthalten sind außerdem Tabellen für die Gebühren bei Versäumnis/Anerkenntnis,
Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Straf- und Privatklagesachen und Prozeßkostenhilfe sowie die Kostenrechnung erster und zweiter
Instanz. Ebenfalls abgedruckt sind Übersichten zu Fotokopierkosten, Auslagenpauschale, Hebegebühren, Gerichtskosten und die Abrechnungsgrundsätze bei
der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden.
Kostentafeln
und andere Tabellen für die jUristische Praxis
26. Auflage 2001,
ca. 208 Seiten,
gebunden,
29 €/56,72 DM
ISBN 3-8240-0468-2
Erscheint
Oktober 2001
Die Kostentafeln beinhalten umfangreiche Berechnungstabellen und Hinweise zu
Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Arbeitsgerichtssachen. Ferner die Kostenordnung für Notare und Gerichte, Gerichtsvollziehergebühren, Hebegebühren,
Handelsregistersachen und Lohnpfändung. Abgedruckt sind auch die EZB-Zinssätze,
der Basiszinssatz gemäß DÜG sowie die Diskont- und Lombardsätze der Deutschen
Bundesbank und Zins- und Diskonttabellen.
Die Neuauflage des umfassenden Standardwerkes berücksichtigt aktuell
• die Änderungen gemäß KostREuroUG und
• Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes.
DeutscherAnwaltVerlag
Lohnpfändungstabellen
Bearbeitet von
RA Peter Depre
und JOAR
Walter Bachmann
5. Auflage 2002,
ca. 120 Seiten,
broschiert,
ca. 18 €/35,20 DM
ISBN 3-8240-0479-8
Erscheint
November 2001
Von
RA Helmut Drummen
und
Notar Dr. Guido Perau
(2. Auflage unter dem
Titel "Arbeitshilfen für
die Notarpraxis)
3. Auflage 2001,
ca. 96 Seiten,
broschiert,
16 €/31 ,29 DM
ISBN 3-8240-0339-2
Erscheint
September 2001
mit Erläuterungen und Mustern
Die neue Auflage enthält in übersichtlicher Form die Pfändungstabellen für Monats-,
Wochen- und Tageseinkommen mit den EURO-Werten gemäß KostREuroUG.
Der Erläuterungsteil gibt wertvolle Hilfen auch in zahlreichen Einzelfällen. Neben den
Sonderfällen (Pfändung von Sozialleistungen oder Insolvenzgeld) werden auch Möglichkeiten aufgeführt, für den Gläubiger den pfändbaren Betrag zu erhöhen bzw. für
den Schuldner den pfändbaren Betrag zu senken.
In einem weiteren Kapitel wird eine Reihe von Berechnungen beispielhaft gelöst und
erläutert. Auch die Berechnung einer Pfändung in Sonderfällen kann einfach nachvollzogen werden.
Gebührentabelle für Notare
mit Gebühren- und Geschäftswert-ABC
Das Tabellenwerk enthält, getrennt nach alten und neuen Bundesländern:
• Gebührentabelle für Notare und Gerichte nach § 32 KostO (freiwillige Gerichtsbarkeit)
• Ermäßigung der Notargebühren nach § 144 KostO
• Hebegebühren für Notare (§ 149 KostO LV.m. § 22 BRAGO)
• Geschäftswert- und Gebührentabelle in Handelsregistersachen
• Schreibauslagen (§§ 136, 152 Abs.1 KostO)
Das ausführliche Gebühren- und Geschäftswert-ABC ermöglicht eine schnelle
Information über den Gebührensatz.
BRAGO
Textausgabe mit Tabellen
18. Auflage 2001,
64 Seiten, broschiert,
9,80 €/19,17 DM
ISBN 3-8240-0480-1
Der ak1uelle Text der BRAGO ist komplett abgedruck1. Neben den noch geltenden
DM-Gebühren sind auch bereits die EURO-Werte gemäß KostREuroUG berücksichtigt. Der Anhang enthält die Gebührentabellen für die alten und neuen Bundesländer,
eine Übersicht zu den Anwaltsgebühren in Straf- und Privatklagesachen sowie die
Gerichtskostentabelle.
Ja, bitte liefern Sie mir mit vierwöchigem Rückgaberecht:
Bestellschein bitte Ihrer Buchhandlung
überreichen oder faxen an 0228/91911-23
Name
Vorname
~~_I
I-'S;:-tr--'-a~ße-----------------------
~
PLZ
'----'--~-~
Datum
U
-'O~rt'------------------
Unterschrift
6601535
o Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, 26. Auf!., 15 €/29,34 DM
o Gesamtkostentabelle, Auflage 2001, 15 €/29,34 DM
o Kostentafeln, 26. Auf!., 29 €/56,72 DM
o Depre/Bachmann, Lohnpfändungstabellen, 5. Auf!., ca. 18 €/35,20 DM
o Drummen/Perau, Gebührentabelle für Notare, 3. Auf!., 16 €/31 ,29 DM
o BRAGO, 18. Auf!., 9,80€/19,17 DM
470
481
468
479
339
480
J
~ TIP
L
o Reisemängel von A-Z
_
442
Von RA Dr. Mark Niehuus
2. Auflage 2001, 82 Seiten auf festem Karton mit Ringheftung, 30 €/58,67 DM
ISBN 3-8240-0442-9
Deutscher Anwaltverlag
Wachsbleiche 7
53111 Bonn
Urteile zu Reisemängeln gibt's wie Sand am Meer .... Die Reisemängeltabelle
bietet einen schnellen, alphabetisch sortierten Zugriff auf die meisten denkbaren
Reisebeanstandungen, die während einer Urlaubsreise auftreten können. Das
Problem der Reise wird unter dem entsprechenden Stichwort dargestellt und
dabei die Frage beantwortet, ob dem Reisenden Ansprüche zustehen und wie
hoch diese ggf. ausfallen. Das Werk dient Rechtsanwälten, Gerichten, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Reisenden als Bewertungsmaßstab für eine
einheitliche Beurteilung des Reiseverlaufes.
datenbank
37
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Das Forum wird in den meisten Landgerichtsbezirken
von Rechtsanwälten und Referendaren vertreten. Diese
Kollegen sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und bieten
Ihnen Hilfestellungen in allen relevanten Fragen an.
Darüber hinaus organisieren sie vor Ort Stammtische
und Fortbildungsveranstaltungen.
Stand 15. Juli 2001
Landgerichtsbezirk:
Aachen
Rechtsanwalt Georg H. Amian, c/o Amian & Partner,
Rechtsanwälte und Steuerberater, Stolberger Str. 9,
52068 Aachen, Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241 /90032330
Amberg
Rechtsanwalt Oliver Thul, c/o Kanzlei Domhauser,
Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 92224 Amberg,
Tel.: 09621 /21059, Fax: 09621 /12599,
E-mail: ra.oliver.thul@t-online.de
Ansbach
Bezi rk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439
Amsberg
Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Habichtweg 3, 59469 Ense,
Tel.: 02938/971440, Fax: 02938/971410,
E-mail: kanzlei.ense@t-online.de
Aschaffenburg
Rechtsanwalt Rüdiger Kade, Frohsinnstr. 2, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021/24303, Fax: 06021/24304,
E-mail: kade.und.kade@t-online.de
Augsburg
RechtsanwMin Anne Riethmüller, Rechtsanwaltskanzlei Riethmüller,
Wassmer & Dr. Wagner, Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg,
Tel.: 08238/96393, Fax: 08238/963955,
E-mail: riethmueller@3anwaelte-diedorf.de
Bonn
Rechtsanwalt Roland Sommerfeld,
Marktstr. 37-39, 53757 SI. Augustin-Menden,
Tel.: 02241 /926970, Fax: 02241 /926972,
E-mail: ra-sommerfeld@onlinehome.de
Homepage: http}/www.sommerfeld-schiller.de
Braunschweig
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161 /57439
Bremen
Rechtsanwältin Martina Dieterich, Lahnstr. 1,28199 Bremen,
Tel.: 0421 /5091616, Fax: 0421/5091615
Bückeburg
Ass. jur. Gabriele Maier, Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg,
Tel.: 05722/27912 (P), 0511/9073329 (b), E-mail: gmaier@vhv.de
Chemnitz
Rechtsanwalt Olaf Müller, c/o MeiB & CoII., Parkstr. 32, 09120 Chemnitz,
Tel.: 0371/38333-0, Fax: 0371 /3833-83,
E-mail: rechtsanwalt@meiss.de
Coburg
Rechtsanwalt Marco-H. Fiddelke, Postfach 2327, 95412 Coburg,
Tel.: 09561 /15757, Fax: 09561/25032
E-mail: rechtsanwalt@meiss.de
Cottbus
Rechtsanwältin Barbara Judith Gärtner, Lieberoser Str. 7,
03046 Cottbus, Tel.: 03551701075, Fax: 0355/700942
Darmstadt
Rechtsanwalt Nils Schmiedeknecht,
Postfach 11 0726, Schleiermacherstr. 21, 64224 Darmstadt,
Tel.: 06151 /99400, Fax: 06151/994020
Deggendorf
Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau,
Tel.: 0851 /383390, Fax: 0851 /3833938,
E-mail: zbww.kanzlei@t-online.de
Dessau
Rechtsanwältin Anke Stiera, Gutenbergstr. 4, 06842 Dessau,
Tel.: 0340/8827790, Fax: 0340/8827795
Aurich
Rechtsanwalt Rainer Tertilt, c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff,
Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich, Tel.: 04941/96880,
Fax: 04941 /644068
Detmold
Rechtsanwalt Volker Heuwinkel, Steege 12,
32105 Bad Salzuflen,Tel.: 052221797690, Fax: 052221707702,
E-mail: mail@kanzlei-heuwinkel.de
Baden-Baden
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439
Dortmund
Rechtsanwalt Claus Volke, Ostenhellweg 43-45, 44135 Dortmund,
Tel.: 0231 /950370, Fax: 0231 /9503711,
E-mail: volke@web-and-Iaw.de
Bad Kreuznach
Rechtsanwältin Mariana Ruhl, Kaiser-Wilhelm-Str. 10,
55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/48200-20, Fax: 0671/48200-21
Bautzen
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 071 61 /57439
Bayreuth
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439
Berlin
Rechtsanwalt Martin Bechert, Krausnickstr. 1/Ecke Oranienburger Str.,
10115 Berlin-Mitte, Tel.: 030/28096460, Fax: 030/28096462,
E-mail: anwalt@intemet-free.de
Bielefeld
Rechtsanwältin Kerstin Obexer, Stargarder Str. 2,
32339 Espelkamp, Tel.: 05772/936561, Fax: 05772/49256
E-mail: KObexer@gmx.de
Bochum
Rechtsanwalt Christoph Lotz, Springorumallee 2, 44795 Bochum,
Tel.: 0234/9446300, Fax: 0234/4524211, E-mail: info@ra-Iotz.de,
Homepage: http://www.ra-Iotz.de
Dresden
Rechtsanwalt Peter Manthey, Königsbrücker Str. 59, 01099 Dresden,
Tel.: 0351/839450, Fax: 0351/8394545,
E-mail: raemanthey@aol.com
Duisburg
Rechtsanwalt Martin Adjodani, Auf dem Hastert 5, 47239 Duisburg,
Tel.: 02151 /941661, Fax: 02151 /941662,
E-mail: rain.addicks@t-online.de
Düsseldorf
Rechtsanwalt Axel ThoenneBen, Grafenberger Allee 399,
40235 Düsseldorf, Tel.: 0211 /9660171, Fax: 0211/9660172,
E-mail: mail@at-recht.de
Ellwangen
Rechtsanwalt Achim Wizemann, Schubartstr. 7, 73430 Aalen,
Tel.: 07361 /56090, Fax: 07361 /560944
Erfurt
Rechtsanwalt Norbert Kosten, Mainzerhofstr. 1, 99084 Erfurt,
Tel.: 0361/6430816, Fax: 0361/6430817,
E-mail: anwaltskanzlei-kosten@t-online.de
Essen
Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, 45134 Essen,
Tel.: 0201/440910, Fax: 0201/440911
Flensburg
Rechtsanwalt Sönke Husfeld, Am Flachsteich 18,24837 Schleswig,
Tel.: 04621 /200506, Fax: 04621 /20714
datenbank
38
Frankenthai
Rechtsanwältin Ruth Goldbach, c/o S.C.G. Rechtsanwälte,
Ludwigsplatz 9, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 /5911710,
Fax: 0621/5911710, E-mail: goldbach@kanzlei-scg.de
Frankfurt/Main
Rechtsanwältin Daniela Best, Taunusstr. 2, 65183 Wiesbaden,
Tel.: 0611 /933949-0, Fax: 0611/3608919,
E-mail: best.kuester@t-online.de
Frankfurt/Oder
Rechtsanwältin Ellen Neugebauer, Paul-Feldner-Str. 10,
15230 Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/522932, Fax: 0335/523788,
E-mail: rae.neugebauer.vieth@t-online.de
Freiburg
Rechtsanwalt Jürgen PrilI, Postfach 268, 79185 Bad Krozingen,
Tel.: 07633/949566, Fax: 07633/949567
Fulda
Rechtsanwalt Rolf Schwedux, c/o Notar/Rechtsanwälte Wepler &
Schwedux, Rittergasse 9a, 36037 Fulda, Tel.: 0661 /9012233,
Fax: 0661 /9012234, E-mail: mail@wepler-schwedux.de,
Homepage: httpJ/wepler-schwedux.de
Gera
Rechtsanwalt Steffen Pötzscher, Teichstr. 1a, 07907 Schleiz,
Tel.: 03663/422040, Fax: 03663/422041
Gießen
Rechtsanwalt Peter Kath, Kerkrader Str. 11, 35394 Gießen,
Tel.: 0641 /9433155, Fax: 0641 /9433156,
E-mail: ra.peter.kath@t-online.de
Görlitz
Rechtsanwältin Christina Bergert, c/o Bergert & Bergert,
Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, Tel.: 03581 /713452,
Fax: 03581 /413455, E-mail: raebergert@t-online.de
Göttingen
Rechtsanwalt Karsten Beinhom, Hummestal 2, 37079 Göttingen,
Tel.: 0551 /61182, Fax: 0511 /5053616,
E-mail: rabeinhom@netzkanzleLde
Hagen
Rechtsanwalt Jens Cramer, c/o Cramer/Schmeinck und Biermann,
Sauerlandstr. 63, 58093 Hagen, Tel.: 02331/350016,
Fax: 02331 /3500170, E-mail: info@cramer-schmeinck-biermann.de
Halle/Saale
Rechtsanwalt Dirk Friedrich Reddemann, R.-E.-Weise-Str. 2,
06112 Halle, Tel.: 0345/2998191, Fax: 0345/2998199
Hamburg
Rechtsanwalt Alexander Kirmeß, Feldstr. 60, 20357 Hamburg,
Tel.: 040/89070673, Fax: 040/89070675
Hanau
Rechtsanwältin Michaela Roosen, Hospitalstr. 2, 63452 Hanau,
Tel.: 06181 /952284
Hannover
Rechtsanwalt Rainer Bohnsack, Podbielskistr. 33, 30163 Hanna.ter,
Tel.: 0511 /965640, Fax: 0511 /9656420
E-mail: rainer.bohnsack@botax.de
Hompage: www.zappdesign.com/bohnsack
Hechingen
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 04102/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439
Heidelberg
Rechtsanwalt Angelo Li Puma, c/o Herzog und Kollegen,
Kirchstr. 18,69115 Heidelberg, E-mail: Iipuma@12ma.te.de
Heilbronn
Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8,74389 Cleebronn,
Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223,
E-mail: ines.schwarz@t-online.de
Hildesheim
Rechtsanwalt Pirus Amim, Schuhstr. 45, 31134 Hildesheim,
Tel.: 05121 /997144, Fax: 05121 /997146,
E-mail: raeamim-petersberg@t-online.de
Hof
Bezi rk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 071 61/57439
Ingolstadt
Rechtsanwalt Andreas Schieferbein, Ludwigstr. 24, 85049 Ingolstadt,
Tel.: 0841 /17668, Fax: 0841 /17696
Itzehoe
Rechtsanwalt Sebastian Koch, Timm-Kröger-Str., 25524 Itzehoe,
Tel.: 04821/3848, Fax: 04821/5719, E-mail: rae.gk@t-online.de
Kaiserslautern
Rechtsanwältin Eva Kreienberg, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautem,
Tel.: 0631 /3607110, Fax: 0631 /3607111
E-mail: kreienberg@rechtsanwaelte-k-k.de
Karlsruhe
Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe,
Tel.: 0721/985220, Fax: 0721 /9852250
Kassel
Rechtsanwalt Klaus Hebrank, c/o Kanzlei Dr. Baun, Gutsche,
Braunholz, Angermann, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel,
Tel.: 05611720980, Fax: 056117209828,
E-mail: rahebrank@web.de
Kempten
Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte, Lindenplatz 2,
88142 Wasserburg, Tel.: 08382/89097, Fax: 08382/89381,
E-mail: barbara.hamm-schulte@freesurf.ch
Kiel
Rechtsanwalt Oliver Römmling, Wikinger Str. 11, 24143 Kiel,
Tel.: 0431 /7759445, Fax: 0431 /7759446,
E-mail: roemmling@aol.com
Kleve
Rechtsanwalt Martin Schiller, c/o RAe Sommerfeld & Schiller,
Bahnhofstr. 14,47495 Rheinberg, Tel.: 02843/991796,
Fax: 02843/991797, E-mail: ra-schiller@onlinehome.de
Koblenz
Rechtsanwalt Harald von Sehlen, Rheinstr. 19,56068 Koblenz,
Tel.: 0261 /1 002555, Fax: 0261 /1002556,
E-mail: ra.vonsehlen@t-online.de
Köln
Rechtsanwalt Klaus Weskamp, Weißhausstr. 24, 50939 Köln,
Tel.: 0221 /9440220, Fax: 0221 /94402211,
E-mail: ra@weskamp.de
Konstanz
Rechtsanwältin Katharina Ellmaurer, Josef-Belli-Weg 5,
78467 Konstanz, Tel.: 07531/910883, Fax: 07531 /915419
Krefeld
Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Rheinstr. 40-42,
47799 Krefeld, Tel.: 02151/622700, Fax: 02151/622701,
E-mail: rechtsanwalt@johannes-hakes.de
Landau/Pfalz
Rechtsanwalt Michael Korte, Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld,
Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171/4561294
Landshut
Rechtsanwältin Bianca Heinrich, Landgestütstr. 8, 85435 Erding,
Tel.: 08122/901717, Fax: 08122/901718
Leipzig
Rechtsanwalt Jens Domfeld, Delitzscher Landstr. 72,
04448 Wiederitzsch,Tel.: 0341 /5217550, Fax: 0341 /5217551
Limburg
Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt, Schiede 57, 65549 Limburg,
Tel.: 06431/3093, Fax: 06431 /241 08
Lübeck
Rechtsanwalt Thomas Elvers, Kurparkallee 5, 23843 Bad Oldesloe,
Tel.: 04531/176701, Fax: 04531/176717
Lüneburg
Rechtsanwalt Torsten Rödenbeck, An den Brodbänken 6,
21335 Lüneburg, Tel.: 04131/380631, Fax: 04131/380633
Magdeburg
Rechtsanwalt Stefan Lück, Lennestr. 3a, 39104 Magdeburg,
Tel.: 0391/611910, Fax: 0391/6119111,
E-mail: ra.krueger@t-online.de
datenbank
39
Mainz
Rechtsanwältin Verena Schnatterer,
c/o Geiger, Klink, Kurti & Schnatterer, Fischtorplatz 21, 55116 Mainz,
Tel.: 06131/284370, Fax: 06131 /2843777
Ravensburg
Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Markdorfer Str. 36,
88048 Friedrichshafen, Tel.: 07544/913184, Fax: 07544/913186,
E-mail: rakanzlei-v.bruggen@t-online.de
Mannheim
Rechtsanwalt Christian Weber, c/o Philipp, Sudmann & Böckstiegel,
Kolpingstr. 18,68165 Mannheim, Tel.: 0621 /328890
E-mail: philsudboe@t-online.de
Regensburg
Rechtsanwalt Niels Espenhain, Brunnstr. 27, 93053 Regensburg-Graß,
Tel.: 0941/9459120, Fax: 0941 /9459118
Marburg
Referendar Peter Thiel, Hirtenweg 24, 35091 Marburg-Gölbe,
Tel.: 06427/931300, Fax: 0180/505296039282,
E-mail: thiel-peter@t-online.de
Meiningen
Rechtsanwalt Thomas Lorenz, Wilhelm-Külz-Str. 7,
98574 Schmalkalden, Tel.: 03683/69660
Memmingen
Rechtsanwältin Elke Estendorfer, Zwinggasse 3, 87700 Memmingen,
Tel.: 08331 /92170, Fax: 08331 /921792
Moosbach
Bezirk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischolf,Tel.: 07161157477, Fax: 07161 /57439
Mönchengladbach
Rechtsanwalt Markus Einholf, Freiheitstr. 11, 41236 Mönchengladbach,
Tel.: 02166/189572, Fax: 02166/189574, Mobil: 0175/9190540,
E-mail: me@rechtsanwalt-einholf.de
Mühlhausen
Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus, Unter der Linde 4,
99974 Mühlhausen, Tel.: 03601 /813494, Fax: 03601 /813495
München I
Rechtsanwalt Martin Lang, Habacher Str. 1,81377 München,
Tel.: 089/74112050, Fax: 089/74112055
Rostock
Rechtsanwältin Kalja Krechel, Sozietät Krechel & Rosendahl,
Neue Werderstr. 42,18057 Rostock, Tel.: 0381 /2002344,
Fax: 0381/2002347
Rottweil
Rechtsanwalt Dr. Martin Baumann, Kaiserstr. 38, 76628 Rottweil,
Tel.: 0741/170700, Fax: 0741/1707070,
E-mail: dr.martin.baumann@gmx.net
Saarbrücken
Rechtsanwältin Petra Offermann, 8ergstr. 10, 66780 Rehlingen-Siersburg,
Tel.: 06835/600717 oder 06821 /9999320, Fax: 06835/9999399,
E-mail: petra.olfermann@lex.de
Schweinfurt
Rechtsanwalt Manfred Eberhardt, Dorfstr. 5, 97523 Schwanfeld,
Tel.: 09384/903564, Fax: 09384/903574,
E-mail: rameb@t-online.de
Schwerin
Rechtsanwalt Stefan Lähn, Am Markt 9, 23966 Wismar,
Tel.: 03841 /250213, Fax: 03841 /250214
Siegen
Rechtsanwältin Tanja Hilpert, Eiserfelder Str. 463, 57080 Siegen,
Tel.: 0271/359550, Fax: 0271/3595515
Stade
Rechtsanwalt Jens Hake, Archivstr. 1,21682 Stade,
Tel.: 04141 /44658, Fax: 04141 /45736
München 11
Rechtsanwalt Alexander Klein, Sperberstr. 56, 81827 München,
Tel.: 089/37827839, Fax: 089/3784 7301,
E-mail: rakleinalexander@web.de
Stendal
Rechtsanwalt Norbert Steinbom,
c/o Beming, Klakas & Kollegen, Bahnhofsallee 3, 39606 Osterburg,
Tel.: 03937/2202-0, Fax: 03937/2202-99,
E-mail: ra_steinbom@t-online.de
Münster
Rechtsanwältin Rosemarie Braunnagel, Leuschnerstr. 7, 48151 Münster,
Tel.: 0251173539, Fax: 02511754735
Stralsund
Rechtsanwalt Dirk Door, Strohstr. 5, 18507 Grimmen,
Tel.: 038326/80205, Fax: 038326/80207
Neubrandenburg
Rechtsanwalt Rolf Rathmann, Morgenlandstr. 29,
17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395/570600, Fax: 0395/5706010
Stuttgart
Rechtsanwalt Mario Axmann, Cannstatter Str. 24, 70734 Fellbach,
Tel.: 0711/5780456, Fax: 0711/580359
Neuruppin
Rechtsanwalt Ralf Heidemann, Wiglowstr. 9, 19322 Wittenberge,
Tel.: 03877/92080, Fax: 03877/920828,
E-mail: rechtsanwalt.heidemann@t-online.de
Traunstein
Rechtsanwalt Peter Matthias Astner, Bahnhofstr. 5, 83022 Rosenheim,
Tel.: 08031/380089, Fax: 08031 /14313,
E-mail: astner@koskull-astner.de
Nümberg-Fürth
Rechtsanwalt Stefan Wolf, c/o RAe Homdasch & Wolf,
Roonstr. 5, 90429 Nümberg, Tel.: 0911 /9299380,
Fax: 0911 /92993820, E-mail: info@rae-hw.de
Trier
Rechtsanwalt Lutz Förster, Im Sonnenschein 56, 54292 Trier,
Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789
Offenburg
Rechtsanwalt Roland Giebenrath, D.E.A., In der Spöck 4,
77656 Offenburg, Tel.: 0781 /9907595, Fax: 0781 /9906595,
E-mail: rogie62@t-online.de
Oldenburg
Referendar Carsten Grau, Conrebbersweg 16a, 26789 Leer,
TeIJFax: 0491 /9923322, E-mail: carstengrau@aol.com
Osnabrück
Rechtsanwalt Peter Heyers, Schlagvorderstr. 12,49074 Osnabrück,
Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541 /20239383,
E-mail: forum@heyers-kubitza.de.
www.heyers-kubitza.de/htmVforum.html
Paderbom
Rechtsanwältin Monika Kriwet, Rischstr. 8, 34434 Borgentreich,
Tel.: 05643/948480, Fax: 05643/948482,
E-mail: mona.kriwet@t-online.de
Passau
Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau,
Tel.: 0851 /383390, Fax: 0851 /3833938,
E-mail: zbww.kanzlei@t-online.de
Potsdam
Assessorin Susan Förster, Hegelallee 43, 14467 Potsdam,
Tel.: 033811728022, 033811728020
Tübingen
Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen,
Tel.: privat 07071 /27397, Büro 07071/925954, Fax: 07071 /550721
E-mail: ulrich.emmert@kanzlei.de
Ulm
Rechtsanwältin Monika Herz, Herrenkellergasse 13,89073 Ulm,
Tel.: 0731/9691515, Fax: 0731 /9691512,
E-mail: monika.herz@t-online.de
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bundesweit zur Beteiligung/Übernahme
z.B. im Raum Köln, Aachen, Mainz, Frankfurt/M.,
Aschaffenburg, Darmstadt, Limburg, Stuttgart
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Unternehmensvermittlung ULRICH GLAWE
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40
Verden / Aller
Rechtsanwältin Birgit Schröter, Westpreußenstr. 8, 49449 Lemförde,
Tel.: 05443/3929789, Fax: 05443/929803,
E-mail: birgit.schroeter@t-online.de
Waldshut-Tiengen
RechtsanwMin Dr. Margarete Weh-Berger, c/o Dr. Weh & Kollegen,
Kaiserstr. 21, 79761 Waldshut-Tiengen,
Tel.: 07751/91880, Fax: 07751 /918829
Weiden
Bezi rk z. Z. nicht besetzt
Interessenten können sich wenden an:
Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder
Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439
Stand: 15. Juli 2001
Regionalbeauftragter
Zeit
Aachen
RA Georg H.
Amian
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, ab 19.30 Uhr in
der Gaststätte "Am
Knipp", Bergdriesch 3,
52062 Aachen
Arnsberg
RA Ulrich
Pauli
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, ab 19.00 Uhr
in der Gaststätte
"Alte Kirche" in Werl
Aschaffenburg
RA Rüdiger
Kade
Jeden letzten Donnerstag
im Monat, um 20.00 Uhr
in der Gaststätte
"Hofgarten"
Augsburg
RAin Anne
Riethmüller
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, 19.30 Uhr im
"Zac's" (früher: Hasenjagd) , Kapuzinergasse 15,
Augsburg
Bad Kreuznach
RAin Mariana
Ruhl
1. Stammtisch: Mittwoch,
1. August 2001, ab
19.30 Uhr im Restaurant
Finkenauer; Salinenstr. 60
Berlin
RA Martin
Bechert
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, ab 20.00 Uhr im
"Cafe Orange", Oranienburgerstr. 32, Berlin-Mitte
Bielefeld
Rechtsreferendarin
Kerstin
Obexer
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, 20.00 Uhr im
"Schloßhof", Schloßhofstr., Bielefeld
Bochum
RA Christoph
Lotz
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, ab 19.30 Uhr im
"Jago", Saladin-SchmidtStr. 1 (neben Schauspielhaus)
Bonn
RA Roland
Sommerfeld
Jeden 3. Mittwoch eines
geraden Monats, 20 Uhr
im "Hoppegarten", Jagdweg 16,53115 Bonn
Bremen
RAin Martina
Dieterich
Jeden letzten Donnerstag
im Monat, um 20.00 Uhr
im "Bandoneon", Gertrudenstr. 37, 28203 Bremen
Coburg
RA Marco-H.
Fiddelke
Jeden 2. Mittwoch im
Monat, 20.00 Uhr in der
Gaststätte "Zum Landestheater" in Coburg
Cottbus
RAin Barbara Jeden 3. Mittwoch im
Monat, 20.00 Uhr in
Gärtner
"Karstens Wunderbar" an
der Stadthalle, Cottbus
Deggendorf
RA Klaus
Wirth
Wiesbaden
Rechtsanwalt Stefan A. Huschke, c/o Dr. Helmig, Huschke & Koll.,
Abraham-Lincoln-Str. 16, 65189 Wiesbaden,
Tel.: 06111778720, Fax: 0611/7787211
Würzburg
Rechtsanwalt Konstantin Malakas, Stemgasse 2, 97070 Würzburg,
Tel.: 0931 /3536882, Fax: 0931/3536884,
E-mail: ramalakas@weblawyer.de, Homepage: www.weblawyer.de
Wuppertal
Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch,
c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber,
Grünewalder Str. 29/31, 42657 Solingen, Tel.: 0212/2494200,
Fax: 0212/2494201
Zweibrücken
Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzbergstr. 1, 66482 Zweibrücken,
Tel.: 06332175210, Fax: 06332175481
Zwickau
Rechtsanwältin Eileen Stephan, Kaiserstr. 27, 08209 Auerbach,
Tel.: 03744/171094, Fax: 03744/171095
Regionalbeauftragter
LG-Bezirk Kassel
Ich (Klaus Hebrank) möchte mich kurz als (neuer) Regionalbeauftragter im LG-Bezirk Kassel vorstellen. Im
Oktober 2000 habe ich dieses Amt von meinem Vorgänger RA Dirk Osthoff übernommen, dem ich an dieser Stelle für seine Tätigkeit danken möchte. Ich selber
habe nach meinem Studium in Göttingen und Köln und
nach meinem Referendariat in Düsseldorf im Januar
1999 meine Zulassung als Rechtsanwalt in Kassel erhalten. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten habe ich im
Frühjahr 2000 in einer mittelgroßen Kanzlei als freier
Mitarbeiter angefangen. Diese Kanzlei hat zwischenzeitlich mit einer anderen Kanzlei fusioniert und ist somit zu einer der größeren Kanzleien in dieser Region
geworden. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im
Internetrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Für
meine Tätigkeit als Regionalbeauftragter habe ich mir
vorgenommen, neben den Stammtischen auch Veranstaltungen für junge Anwälte durchzuführen. Durch
meine Startschwierigkeiten bedingt, versuche ich mich
besonders für junge Kollegen einzusetzen und diese
auch tatkräftig zu unterstützen.
Rechtsanwalt Klaus Hebrank
Kassel
+ Ort
LG-Bezirk
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, um 19.30 Uhr im
Gasthof "Ratskeller",
Oberer Stadtplatz 1,
94469 Deggendorf
datenbank
41
Detmold
RA Volker
Heuwinkel
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, ab 20.00 Uhr an
wechselnden Orten,
Detmold
Dortmund
RAClaus
Volke
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, ab 19.30 Uhr in
"Die neue Mühle", Alter
Mühlenweg, Dortmund
RA Peter
Mantey
Jeden 3. Dienstag im
Monat, ab 20.00 Uhr im
"AI Capone", Alaunstr. 62,
01099 Dresden
Dresden
Düsseldorf
RAAxel
Thoenneßen
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, 20.15 Uhr in der
Gaststätte "Goldener Ring",
Burgplatz 21-22,
40213 Düsseldorf (Altstadt)
Erfurt
RA Norbert
Kosten
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, jeweils um
19.30 Uhr im "Texas",
Neuwerkstr., 99084 Erfurt
Essen
RA Jörg
Holzmeier
Jeden 4. Mittwoch im
Monat, um 19.30 Uhr im
"Cafe Europa", KennedyPlatz, Essen-Mitte
Halle/Saale
RA Dirk
Friedrich
Reddemann
Jeden 1. Donnerstag im
Monat ab 19.30 Uhr auf
dem Schiff "Maria Hedwig" oder gegenüber im
Biergarten am Saaleufer
Hamburg
RA Alexander Jeden 1. Montag im
Monat, 19.30 Uhr in
Kirmeß
"Ständige Vertretung",
Stadthausbrücke 1- 3
(Fleethof), 20355 Hamburg
Hannover
RA Rainer
Bohnsack
Jeden 3. Donnerstag im
Monat, 19 Uhr im Seminarraum der Firma
Dreske & Krüger GmbH &
Co., Schneiderberg 38,
30167 Hannover
Jeden 1. Dienstag im
Monat Bier-lWeinstammtisch im "Delphi",
Hildesheimer Str. 264,
30519 Hannover-Döhren
(Ansprechpartner:
RA Torsten Fricke)
Heidelberg
RA Angelo
Li Puma
Jeden 1. Dienstag im
Monat, ab 20.00 Uhr in
der Gaststätte "Schwarzer
Peter", Römerstr. 34,
69115 Heidelberg
Heilbronn
RAin Ines
Schwarz
Jeweils im 1. Monat im
Quartal am letzten Donnerstag ab 20.00 Uhr im
"Charivari", Gymnasiumstr. 28, Heilbronn
Hildesheim
RA Christoph
Hussy
Jeden 1. Dienstag im
Monat im "Boom",
Sedanstr. 28, Hildesheim
(Ansprechpartner RA Ralf
Pietsch: Tel. 05121/
166635)
Frankenthai
RAin Ruth
Goldbach
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, ab 20.00 Uhr im
"Cafe Edd", Ludwigstr.
75, 67059 Ludwigshafen
Frankfurt
a.M.
RAin Daniela
Best
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, ab 20.00 Uhr an
wechselnden Orten (bitte
bei Frau Best erfragen:
Tel.: 0611/9339490)
Frankfurt/
Oder
RAin Ellen
Neugebauer
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, ab 20.00 Uhr im
"Kontor", Fischerstr.,
Frankfurt/O
Freiburg
RA Jürgen
Prill
Jeden 3. Montag im
Monat, 19.30 Uhr, Gaststätte "Schönbergblick",
Wiesentalstr. 2, 79115
Freiburg
Ingolstadt
RA Andreas
Schieferbein
Jeden 1. Dienstag im
Monat, ab 20.00 Uhr im
Brauhaus "Wiesenmühle",
Wiesenmühlenstr. 13,
36037 Fulda
Jeden 2. Dienstag im
Monat, 20 Uhr im
"Ölbaum", Bei der
Schleifmühle 34,
Ingolstadt
Karlsruhe
RA Stefan
Wahlen
Jeden 5. eines Monats,
ab 20.00 Uhr in der
"Cantina der Majolika".
Fällt der 5. eines Monats
auf einen Sonn- oder
Feiertag, findet der
Stammtisch am nächsten
Werktag statt
Kassel
RA Klaus
Hebrank
Jeden 2. Dienstag im
geraden Monat (13. 2./
10.4./12.6./14.8./9.10./
11. 12.) jeweils ab
19.30 Uhr in der "Pizzeria
San Marino" (im Nebenraum), Frankfurter Str. 59
Kiel
RA Oliver
Römmling
Jeden 1. Donnerstag im
Monat, 20.30 Uhr im
"Trio", Harmsstr. 83
Fulda
RA Rolf
Schwedux
Gera
RA Steffen
Pötzscher
Gießen
RA Peter Kath Jeden 1. Mittwoch im
Monat, an wechselnden
Orten
RA Karsten
Jeden 1. werktäglichen
Beinhorn
Montag im Monat, um
20.00 Uhr im "Cafe
Gartenlaube", Markt 7
Göttingen
Hagen
RA Jens
Cramer
Jeden 2. Mittwoch im
Monat, um 18.00 Uhr
im "Paulaner",
Clara-Zetkin-Str.
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, um 19.30 Uhr in
der "CataCombe",
Hochstr. 71, Hagen
datenbank
42
Koblenz
RA Harald
von Sehlen
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, 19.00 Uhr im
"Cafe Rheinanlagen",
Kaiserin-Augusta-Anlagen 25, Koblenz
Köln
RA Klaus
Weskamp
Jeden 1. Mittwoch im
Monat ab 19.30 Uhr in
der Paulaner Gaststätte,
Turnmarkt 7, 50676 Köln
Krefeld
RAin Miriam
Krüp
(Ansprechpartnerin)
Tel. 02154/
952727
Jeden 1. Dienstag im
Monat um 19.30 Uhr in
der Gaststätte "Von
Beckerath", Uerdinger
Str.42
RA Michael
Korte
Jeden letzten Mittwoch im
Monat, ab 19.30 Uhr,
Restaurant "Akropolis"
im Sportzentrum (Tennishalle), 67360 Lingenfeld
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, 19.30 Uhr im
"Intermezzo", Altstadt 69
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, im "Morrisons",
Ritterstr., Leipzig
Landau
Landshut
RAin Bianca
Heinrich
Leipzig
RA Jens
Dornfeld
Lübeck
Jeden 1. Dienstag eines
geraden Monats,
19.00 Uhr im "Glacehaus"
in Bad Oldesloe
Lüneburg
RA Torsten
Jeden 1. Mittwoch im
Rödenbeck
Monat, 20.00 Uhr im
"Cafe Central", Schröderstr., Lüneburg
Magdeburg RA Stefan
Jeden 1. Mittwoch im
Lück
Monat, ab 19.30 Uhr im
"Le Frog", Heinrich-HeinePlatz 1 (Seeterrasse),
39114 Magdeburg
Mainz
RAin Verena
Jeden dritten Mittwoch im
Schnatterer
Monat, ab 19.00 Uhr im
"Weinhaus Schreiner" in
der Rheinstr. 38, Mainz
RA Christian
Jeden 1. Donnerstag im
Mannheim
Weber
Monat, um 20.00 Uhr in
"Lui's Cafehaus",
Ludwigstr. 75, 67059
Ludwigshafen
Marburg/
RA Peter
Jeden 1. Mittwoch im
Lahn
Thiel
Monat in der "Pizzeria La
Galleria", Am Grün/Ecke
Universitätsstraße,
35037 Marburg
MönchenRA Markus
Jeden 3. Dienstag im
gladbach
Einhoff
Monat, ab 20.00 Uhr
im Cafe-Restaurant
,,4 Komma Drei",
Friedrich-Ebert-Str. 276,
41236 Mönchengladbach
Mühlhausen RA Ronald
Jeden 1. Mittwoch im
Gruska-Theus Monat, ab 19.00 Uhr im
"Brauhaus zum Löwen",
Kornmarkt 3,99974 Mühlhausen
München I
und 11
RA Martin
Lang/
RA Alexander
Klein
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, 19.30 Uhr im
"Pavlos", Nymphenburger
Str. 117, München
Münster
RAin
Rosemarie
Braunnagel
Jeden 3. Dienstag eines
ungeraden Monats, ab
20.00 Uhr im "Einspruch",
Cabanes Gaststätten
GmbH, Hindenburgplatz
2-4,48143 Münster;
Anmeldung unter 0251 /
73539 (Tel./Fax)
Nienburg/
Stolzenau
RAin Katja
Keul
(Ansprechpartnerin)
Jeden 1. Mittwoch im
Monat, 19.00 Uhr, abwechselnd in Nienburg
im "Fassfüllorgan" bzw. in
Stolzenau im "Kaktus"
NürnbergFürth
RA Stefan
Wolf
Jeden 1. Dienstag im
Monat, ab 20.00 Uhr in
der Brauereigaststätte
"Lederer Kulturbrauerei",
Sielstr. 12, 90429 Nürnberg
Offenburg
RA Roland
Giebenrath
Am 14. 2./9. 5./12. 9./
14. 11. (mittwochs)
jeweils ab 19.30 Uhr im
Restaurant "Augustaburg"
("Korfu"), Augustastr. 8,
77654 Offen burg
(Tel./Fax: 0781 /9484639)
Oldenburg
Referendar
Carsten Grau
Jeden 1. Montag im
Monat, ab 19.30 Uhr im
"Schwan", Stau 34,
261220ldenburg
Osnabrück
RA Peter
Heyers
In unregelmäßigen Abständen in der Bar des
Hotel IBIS/Osnabrück,
ab 18.00 Uhr.
Termine unter 0541 /
20239382 oder unter
www.heyers-kubitza.de/
html/forum.html
Paderborn
RAin Monika
Kriwet
Jeden 1. Mittwoch im
Monat im "Weinkrüger" ,
Hathumarstr. 9,
33098 Paderborn
Passau
RA Klaus
Wirth
Jeden 1. und 3. Dienstag
im Monat, 19.30 Uhr im
Gasthof "Peschl-Terrasse",
Roßtränke 4, Passau
Potsdam
RAin Susan
Förster
1. Termin: 27. 9. 2001 um
20.00 Uhr im "Fliegenden
Holländer", Benkertstr. 5,
danach jeden letzten
Donnerstag im Monat
Saarbrücken RA Thomas
Rand
Jeden 1. Montag
im Monat, ab 19.30 Uhr,
im "casino restaurant am
staden", Bismarckstr. 47,
66121 Saarbrücken
RA Thomas
Elvers
datenbank
43
Siegen
RAin Tanja
Hilpert
Jeden 2. Freitag im
Monat, in der "Klause",
Haus der Siegerländer
Wirtschaft
Stendal
RA Norbert
Steinborn
Jeden 2. Donnerstag im
Monat, 19.00 Uhr im
"Gerberhof", Im Hoock,
39576 Stendal
Stuttgart
RA Mario
Axmann
Am 1. Montag eines
ungeraden Monats, um
19.30 Uhr im "Amadeus",
Charlottenplatz 17, Stuttgart Mitte (Parkmöglichkeiten im BreuningerParkhaus)
Tübingen
RA Ulrich
Emmert
Jeden 3. Donnerstag im
Monat, im "Urigen" (Keller
der Gaststätte "Wurstküche") in Tübingen
Ulm
RAin Monika
Herz
Würzburg
RA Konstantin Jeden 2. Donnerstag im
Malakas
Monat, 19.00 Uhr in der
"Till Eulenspiegel Weinstube", Würzburg
Jeden 1. Dienstag im
Monat, um 20.00 Uhr
im "Gasthaus zur Teck",
Hafengasse 21,
89073 Ulm
Stammtische
Immer noch werden uns Stammtische von den
Regionalbeauftragten nicht oder verspätet gemeldet. Warum laßt Ihr Euch neue Kontakte über
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Scheidung auf Malaiisch
Andere Länder; andere (Scheidungs-)Sitten: Der Mufti
von Kuala Lumpur wollte nicht in den Verdacht der
Rückständigkeit geraten und erlaubte die telefonische
Scheidung. Anders als in Deutschland erfolgt die
Scheidung dort nicht durch Gestaltungsurteil, sondern
ist als empfangsbedürftige Willenserklärung angelegt.
In einer großzügigen Auslegung dieser Scheidungsform gingen immer mehr ehemüde und mundfaule
Männer dazu über; ihrer Liebsten das Ende des Lebensbundes per SMS zu verkünden. Der erbitterte
Protest malaiischer Frauenverbände hatte Erfolg, die
religiösen Führer und die Regierung haben sich inzwischen auf ein Verbot der umstrittenen Praxis geeinigt.
Quelle: FAZ v. 14.7. 2001
Futterneid beim Kaffeeklatsch
"Es ist wie bei einem Kaffeeklatsch, zu dem ungebetene Gäste kommen: Die Größe des Kuchens bleibt
gleich, nur die Stücke werden kleiner."
Rechtsanwalt Dr. Dieter Finzel, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, in einem Interview mit einer Lokalzeitung in Hamm am 4. 5. 2001.
Ist es nicht immer wieder rührend, wie offen und ehrlich
die jungen Kollegen willkommen geheißen werden?
gesammelt von RA Oieter Trimbom v. Landenberg
Cochem
Hinweis
Im August erscheint das neue Anwaltsverzeichnis
2001/2002 im Deutschen Anwaltverlag. Das Anwaltsverzeichnis ist seit Jahren das eingeführte Adreßwerk
der Anwaltschaft und zugleich offizielles Mitgliederverzeichnis des Deutschen Anwaltvereins. Auch diesmal
wurden wieder alle Rechtsanwälte bundesweit zur Aktualisierung ihrer Adressen und Daten angeschrieben.
Entgegen einer Pressemitteilung im Anwaltsblatt sind
die Einträge auch diesmal kostenfrei geblieben. Die
Auflage des Anwaltsverzeichnisses 2001/2002 ist begrenzt, ein Nachdruck ist nicht möglich. Der Verlag
bittet deshalb um die rechtzeitige Bestellung Ihres
Exemplars.
Das Anwaltsverzeichnis 2001/2002 erscheint als Buchausgabe sowie als CD-ROM. Buch und CD-ROM sind
über jede Fachbuchhandlung oder direkt über den Verlag zu beziehen (Telefon 0228/9191110). Das Buch
kostet 148 DM (bis drei Monate nach Erscheinen, danach 178 DM), für DAV-Mitglieder nur 78 DM (bis drei
Monate nach Erscheinen, danach 98 DM). Die CDROM erhalten Sie für 68 DM.
Thema
Die Kammer und die Werbung
Weitere geplante Themen
Heft 6/2001: Büroeinrichtung
Redaktionsschluß für die nächste
Ausgabe: 15. September 2001
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44
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AdVoice
Mitteilungsblatt des Forums Junge Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein e. V.
tinnen und Rechtsanwälte im DAV ist der Bezug der
Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Herausgeber:
Geschäftsführender Ausschuß des Forums Junge
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen
Anwaltverein e. V.
Kontakt: Deutscher Anwaltverein,
Littenstraße 11, 10179 Berlin,
Frau Brünner, Tel.: 030-726152-132
Druck:
Hans Soldan Druck GmbH, Essen
Redaktionsleitung :
Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg, Cochem
(Chefredakteu r)
E-Mail: ra.trimborn@t-online.de
Rechtsanwältin Tanja Irion, Hamburg
Redaktionsanschrift:
Redaktion AdVoice
Deutscher Anwaltverlag
Beate Eschbach (Lektorat)
Andreas Zens (Anzeigen)
Wachsbleiche 7, 53111 Bonn,
Tel.: 0228-919110, Fax: 0228-9191123
E-mail: kontakt@anwaltverlag.de
Bezugspreis:
115,20 DM (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 6 Ausgaben. Für Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwäl-
ISSN 1437-3084
Auflage: 10.000
Format der Beiträge:
Beiträge können nur aufgenommen werden, wenn sie
bereits als Artikel formuliert und als Papierausdruck
und Diskette in Word for Windows-Format an die Redaktion eingesandt werden.
Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der
Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner
Gremien wieder.
Beilagenhinweis
Mit dieser Ausgabe verteilen wir folgende Prospekte:
"Erbrechtsbörse 2001 ", DVE\/, Angelbachtal
"Seminare zum Erbrecht", DVE\/, Angelbachtal
"softuse Inkasso", Rudolf Haufe Verlag, Freiburg
"Haufe Steuer Office", Rudolf Haufe Verlag, Freiburg.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
AnwaltPlaner
" ... Rückgrat der anwaltlichen Organisation ... "
(RA Dr. Benno Heussen, in: AnwBI11/95)
Der Kalenderteil bietet eine Übersicht, die es ermöglicht, die ganze Woche "im
Auge zu haben", und zwar auf der Vorderseite für Termine und auf der Innenseite
für Aktivitäten und Kontakte. Neben der so möglichen sicheren Planung bietet diese
Übersicht auch einen Überblick über erfolgreich Erledigtes.
Weitere Übersichten aus dem Kalenderteil: Jahresplanung, Urlaubsplanung für alle
Mitarbeiter, Dauerkalender, Jahreskalender 2000-2003, Schulferien, Feiertagsübersicht.
Der Organisationsteil ist eine Hilfe für systematische und kontinuierliche Planung zu
bestimmten Themenbereichen, speziell zur Kanzleiorganisation und zur Führung
und Abstimmung der Mitarbeiter.
Der Infoteil bietet eine kompakte Daten- und Infomationsbank zu alltäglichen
Fragestellungen. Immer wieder benötigte Informationen sind quasi stets "zur
Hand". Auf Folgendes können Sie zurückgreifen:
• Tabellen: Von Streitwert bis Gebühren, von Unterhalt bis Fristen
• Übersichten: Von Postgebühren bis Bußgeldkatalog, von Blutalkoholberechnung
bis Kapitalwert
• Wichtige Tips und Hinweise: Von Wiedereinsetzung bis Zeitmanagement
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• die Änderungen gemäß KostREuroUG und
• Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes.
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