AdVoice 04/2001 - Forum Junge Anwaltschaft
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AdVoice 04/2001 - Forum Junge Anwaltschaft
Forum Junge Rechtsanwältinnen u Rechtsanwälte im DeutschenAnwaltVerein ----'@) --..D_a_giL..L.IFoloUc....u""'mu....&.Oa u~f d_emL..AolllD:c~u..T Hip, hip Jura! .......OIllU;_e....:A:uR~G_'E_ ---18 s..,.p alU..c..lLltre cLLlh""t ;mL..LL..JD_~II::lI V ;t --o:;;A"""'cb.... e..... en ;n d e c G.....co ß k.... a nz/_e/ -__ e ;n P..... lil......d.... o'i'-YP-.....c '---_----.,@ .----&-A:u.b.u.maWJhl.l.lnl.Uun"'li{J.,.......ducL.ic.u.hL...loLdenL.L. .ot: A:u. nol.&lI tlUoa It ~UoIere /~·n~ j.....Jt.aI.'W1.i..litaLlBC.'CBJ'U1t~ f-J:tJ./j:u.s.JDJ~'D.ßJL---.:~ J-1~~t.s.a:rn.B'.D..----:-~ --.,@ ~ 24 ~ 26 ~ 26 datenbank ~----------+~0JiJ:J1..e...--:k---1-~----- _ _::...l~UIJl.l.a1J.2e.CwtJ~rJtfL- .~ -----( 33 ~ 37 ----------------~B ----------4---------'8 ~ DeutscherAnwaltVerlag Spielend einfach. Entdecken Sie spielend einfach den Marktplatz-Recht. Auf dem führenden Portal für Juristen und deren Mitarbeiter finden Sie alle Informationen und Dienstleistungen, die Ihnen den Kanzleialltag erleichtern. Und das rund um die Uhr kostenlos. Hans Saldan GmbH· Bacholder Straße 259·45356 Essen' Servicetelefon: 01805- 53 33 (gebührenpflichtig, z.B. Telekom 24 PI/Min.)· Fax zum Nulltarif: 0800-8555544' www.Marktplatz-Recht.de ~I ~e~~e~~~ö1te Kanzleibedarf . Büroeinrichtung Literatur· Internetservice . Beratung inhalt vorwort 01 Tanja Irion Rechtsanwältin Dieter Trimborn v. Landenberg Rechtsanwalt Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ersten von Euch sind schon wieder aus dem Urlaub zurückgekehrt, andere haben die schönsten Wochen des Jahres noch vor sich, und viele Anwälte unter Euch werden sich sagen: "Urlaub - davon habe ich schon mal gelesen." Ein angestellter Anwalt gestand uns neulich: "Urlaub habe ich seit zwei Jahren nicht mehr gehabt. Aber wenn mein Chef in Urlaub fährt, ist das für mich die reinste Erholung: kein Anschiß und drei Wochen hintereinander um fünf Uhr Feierabend." Na, wer sagt's denn! Diese Form der Erholung ist uns Existenzgründern völlig fremd. Sparsam wie wir sind, haben wir dieses Jahr den Sommerurlaub in homöopathische Dosen gestückelt: ein Magnum hier, ein Bierchen dort und vielleicht werden wir unser schlechtes Gewissen besiegen und nach alter Anwaltsvätersitte mal einen freien Mittwochnachmittag nehmen. Den letzten hatten wir beim Winterschlußverkauf, heuer werden wir uns mit dem Notebook in ein Straßencafe setzen und die Links aus Martin Langs Beitrag "Marketing im Internet" entlangsurfen. Auf den Geschmack gekommen, werden die Inhaber von irion-minas.de und ra-trimborn.de ihre Webdesigner fragen, was eine richtige Homepage kostet - und in Ohnmacht fallen. Kurz bevor uns die Kammer einen amtlich bestellten Vertreter ins Haus schickt, wachen wir wieder auf und arbeiten fröhlich unsere Rückstände nach bis uns am 23. 12. einfällt, daß wir noch kein einziges Weihnachtsgeschenk gekauft oder Oe nach Kassenlage) gebastelt haben. • Im Ernst: Wir tun weder unserer Gesundheit noch unserer Kanzlei einen Gefallen, wenn wir ständig an der Belastungsgrenze arbeiten. Gerade wir jungen Anwälte lassen uns allzu leicht von grimmigen Arbeitgebern oder unserem Existenzdruck in eine Tretmühle drängen. Was also tun? Statt eines schlaumeiernden Aufsatzes "Doppelt soviel schaffen in der Hälfte der Zeit" verkünden wir Euch zur Erinnerung an selige Studienzeiten die Grundpflicht der Freizeitgesellschaft, die - zu diesem sensationellen Ergebnis kam ein Rechtsgutachten von Deutschlands führendem FreizeitrechtIer - analog auch für Anwälte gilt: Macht mal Pause! Eure Tanja Irion - Rechtsanwältin Dieter Trimborn v. Landenberg - Rechtsanwalt P.S.: Wer Lust auf kurzen und preiswerten Bildungsurlaub hat, sollte schnell umblättern! Seminare des FORUMs Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Kooperation mit der Deutschen Anwaltakademie . ru • Grundzüge der BRAGO • Achtung: Hier werden Gebühren verschenkt! • Forderungsmanagement für Rechtsanwälte. Die Ausgaben im Griff: Einsparpotentiale nutzen ~==~~ • i==~~ 'jj • Rechtsanwalt Ralph Namislo . Bad Neuenahr 15. September 2001 . 10 bis 17 Uhr· Frankfurt/M. Gerling Versicherung' Theodor-Heuss-Allee 108· 60486 Frankfurt 03. November 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin Seminar-Nr. 92651-01 Seminar-Nr.92652-01 • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für Gründer. Preiswerte Marketingmaßnahmen • Werbung - wirksam und legal. Richtiges Verhalten gegenüber Kammer und Kollegen in Streitfällen Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg . Cochem 22. September 2001 . 10 bis 17 Uhr· Augsburg Seminar-Nr.92653-01 Ibis Hotel beim Königsplatz . Hermannstrasse 25 ·86150 Augsburg 06. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin Seminar-Nr.92654-01 Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin 13. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr' Osnabrück Seminar-Nr.92655-01 Ibis Hotel· Blumenhaller Weg 152 . 49078 Osnabrück • Die Grundausstattung für Strafverteidiger. Vom richtigen Umgang mit Mandanten, der StA und dem Gericht. Akquisitionsmöglichkeiten für junge Strafverteidiger. Optimale Abrechnung ru ~~=m~ Rechtsanwalt Alexander Kirmeß . Hamburg • 08. September 2001 . 10 bis 17 Uhr' Hamburg Gerling Versicherung' Heidenkampsweg 45 . 20097 Hamburg 01. Dezember 2001 . 10 bis 17 Uhr· Berlin Gerling Versicherung' Bismarckstrasse 10-12 . 10625 Berlin Seminar-Nr.92656-01 Seminar-Nr.92657-01 • Vom Mahnbescheid zur Zwangsvollstreckung. Standardsituationen vor Gericht. Taktik im Zivilprozeß • Gebühren optimieren durch richtige Prozeßhandlung • Gerichtsknigge für Anwälte (tatsächliche Aspekte der Prozeßführung) ~~~~ 'ü • 'jj~=~= • Rechtsanwalt Arno Minas . Bonn 20. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Hamburg Gerling Versicherung' Heidenkampsweg 45 . 20097 Hamburg 27. Oktober 2001 . 10 bis 17 Uhr· Augsburg Ibis Hotel beim Königsplatz . Hermannstrasse 25 . 86150 Augsburg Seminar-Nr.92658-01 Seminar-Nr.92659-01 • Typische Fälle im Arbeitsrecht und ihre häufigsten Probleme. Wissensmanagement für Arbeitsrechtier (wie komme ich an Urteile, Tarifverträge etc., welche Literatur brauche ich) • Verhandlungstaktik im Kündigungsschutzprozess Rechtsanwalt Walther Grundstein· Frankfurt/M.· Fachanwalt für Arbeitsrecht 01. Dezember 2001 . 10 bis 17 Uhr· Frankfurt/M. Seminar-Nr.92660-01 Gerling Versicherung' Theodor-Heuss-Allee 108 . 60486 Frankfurt Teilnehmergebühr: 90,- EUR / 176,02 DM für Mitglieder des FORUMs' 110,- EUR / 212,14 DM für Mitglieder der Anwaltvereine 150,- EUR / 293,37 DM für Nichtmitglieder· jeweils zzgl. 16% Ust. Ansprechpartner: Herr Frank Ritter· Fon 030/72 61 53-181 . Fax -188 t he m a 03 Marketing im Internet Wie sieht Ihr Ideal-Mandant aus? Mandant A hat keinerlei Vorstellung darüber, welche Kanzlei die richtige für ihn ist und greift zum nächsten Telefonbuch. Bei Anfragen, die man auf diesem Weg erhält, geht es erfahrungsgemäß um die Entfernung eines Kinderwagens aus einem Hausflur oder die Rückforderung eines Darlehens von 300 DM von einer Kneipenbekanntschaft, deren Name sich allenfalls im Schuldnerverzeichnis des örtlichen Amtsgerichts wiederfindet. Mandant B hingegen ist drei Jahre nach dem Berufseinstieg bereits etabliert und beabsichtigt zu heiraten. Wegen eines Ehevertrages sucht er im Internet nach Informationen. Er findet dort auf Anwaltsseiten Argumente, die ihn überzeugen, nicht nur ein Notariat einzuschalten. Auswählen wird er keine Kanzlei, die im Netz allenfalls mit einer erweiterten Visitenkarte, der bloßen Aufzählung von Rechtsgebieten ("wir sind im übrigen schwerpunktmäßig zivilrechtlich ausgerichtet, bearbeiten aber auch [...l") vertreten ist. Welche Suchmaschine er auch immer eingibt, landet er auf den ersten Seiten bei den RAen Huber, Meier, Müller & Partner. Dort findet er ein umfangreiches Informationsangebot, das bereits die meisten seiner Fragen beantwortet. Daß Rechtsanwalt Müller kein Fachanwalt für Familienrecht ist, spielt keine Rolle, da die Inhalte der Seiten Kompetenz vermitteln. Auch über die ungefähr entstehenden Rechtsanwaltskosten ist Mandant B informiert, da sich auf den Kanzlei-Seiten mehr findet, z.B. der Hinweis, wann grundsätzlich nach BRAGO, in Einzelfällen nach Stundensätzen oder auf der Basis eines Pauschalhonorars abzurechnen ist. Da die Weitergabe von juristischem Fachwissen in für Laien verständlicher Form auf einer Web-Site in den allermeisten Fällen keine individuelle Beratung ersetzen kann, was Mandant B schnell begreift, entschließt er sich Rechtsanwalt Müller zu beauftragen. Er denkt dabei daran, daß z.B. bei einer über eine einfache Erkältung hinausgehende Erkrankung auch niemand ausschließlich auf einen medizinischen Ratgeber in Buchform oder über ein medizinisches Portal erlangte Informationen verlassen würde. Mit fortschreitender Verbreitung des Internets auch in Privathaushalten in fast seerosenartiger Geschwindigkeit wird die Anwaltssuche über das Internet eine immer größere Rolle spielen. Laut mehrerer Studien verfügen bereits fast 50 % der Privathaushalte über einen Internetanschluß. Bereits jeder vierte Deutsche nutzt das Internet mehr oder minder regelmäßig. Was bisher z.B. der telefonische Erstkontakt war, wird zukünftig verstärkt die Präsentation der Kanzlei im Internet sein. Ein Kanzleisitz in teuersten Großstadtlagen wie z.B. der Kurfürstendamm oder die Münchener Maximilianstraße wird dann wesentlich weniger bedeutend, wenn der Erstkontakt über die virtuelle Welt des Internets stattfindet. Die Kleinen haben plötzlich die Möglichkeit den Großen den Rang abzulaufen. Wenn der Mandant nach stundenlangen Recherchen im Internet den für seinen Fall geeigneten Anwalt gefunden hat, dann wird er soweit nicht ohnehin eine Online-Beratung ausreicht auch einen weiteren Anfahrtsweg in Kauf nehmen. Die Kanzlei muß dann aber auch hinsichtlich der technischen Ausstattung, der Arbeitsorganisation, aber auch im Bereich der Fortbildung in dem jeweiligen sich in den rechtlichen Grundlagen rasant fortentwikkeinden Rechtsgebiet auf Online-Beratung eingestellt sein. Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie (www.davit.de) hat dazu ,,10 Gebote der Anwaltschaft im Internet" entwickelt und auf. ihrer Homepage veröffentlicht. Dazu gehört unter anderem sowohl der Einsatz von Virenabwehrprogrammen - beispielhaft erwähnt seien hier z.B. AntiVir (www.free-av.de) oder (www.mcafee.com) - als auch der Schutz vor unbefugten Zugriffen auf das Computer-Netzwerk der Kanzlei durch eine sog. "Firewall" , jedenfalls dann, wenn die Kanzlei über eine Standleitung mit dem Netz verbunden ist. Unbegrenzter Internetzugang ist über DSLDatenübertragungstechnik schon für rd. 100 DM monatlich möglich. Ferner sollen in den Kanzleien Dateien nur in virensicheren Formaten, wie z.B. dem bei fast jedem Textverarbeitungsprogramm möglichen Rich-TextFormat (rtf) versandt werden. Das doc-Format der Microsoft Textverarbeitung "Windword" birgt die Gefahr des Versands unentdeckt gebliebener Makroviren. In der Kanzlei eingegangene oder von dort versandte E-Mails sollten entweder ausgedruckt oder elektronisch archiviert werden. Ferner sollen alle Mandanten grundsätzlich auf den möglichen Einsatz von Datenverschlüsselungsprogrammen (z.B. www.pgp.com) angesprochen werden. Daneben sollte bei jeder Mail geprüft werden, inwieweit sie zur Authentisierung des Absenders nach dem kürzlich in Kraft getretenen SignaturG digital signiert werden. Außerdem soll bei möglichen wettbewerbs- oder berufsrechtlichen Verstößen vor einer kostenpflichtigen Abmahnung ein kollegialer Hinweis gegeben werden. Bereits aus Gründen des Eigenmarketings sollten Inhalte auf Web-Seiten soweit wie möglich aktuell gehalten werden und insbesondere in t he m a 04 Bezug auf die Impressumspflicht nach dem Medienstaatsvertrag (MDStV) den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nicht in den ,,10 Geboten" erwähnt, aber selbstverständlich sollte sein, daß E-Mails sofort beantwortet werden, zumindest mit einer Zwischennachricht oder einer kurzen Empfangsbestätigung. Rechtsrat schnell, unkompliziert und formlos zu versprechen, um dann wie bei anderen Mandaten vielleicht auch - den Rechtssuchenden vielleicht sogar wochenlang warten zu lassen, schreckt ab. Die nächste Kanzlei ist im Internet nur ein paar "Mausklicks" entfernt, die Hemmschwelle zum Anwaltswechsel damit deutlich geringer. Auch nach erfolgreich abgeschlossenem Mandat ist die Versuchung groß, beim nächsten Problem eine andere Kanzlei über das Netz zu suchen. Dem kann nur durch Maßnahmen der Mandantenbindung wie z.B. regelmäßig versandte Newsletter begegnet werden. Beispielhaft kann hier z.B. der Düsseldorfer Kollege Strömer (www.netlaw.de) erwähnt werden. Auch der übrige Teil des Informationsangebots mit umfangreichen Urteils- und Gesetzesdatenbanken zur gesamten Palette des Online-Rechts ist absolut vorbildhaft. Beiträge Bitte schickt uns nur richtige Artikel als Beiträge. Freundliche und höfliche Briefe sind nett gemeint, aber zum Abdruck nicht geeignet, ebenso Verlaufsprotokolle, Veranstaltungsberichte oder andere Äußerungen, bei denen der Autor sich nicht der Thematik selbst annimmt oder sich die Meinung zu eigen macht. Bitte habt Verständnis dafür; daß die Redaktionsleitung Eure Beiträge nicht in Artikel für Euch umschreiben kann. Bitte schickt Eure Beiträge am besten als Diskette (Word for Windows-Format) oder als E-mail. Das hilft uns, Kosten zu sparen, da die Artikel nicht noch einmal extra abgeschrieben und Euch zur Korrektur geschickt werden müssen. Falls Ihr keine Diskettenversion erstellen könnt, schickt bitte einen normalen Ausdruck an die Redaktionsanschrift. Bitte schickt keine Faxe, da die Manuskripte gescannt bzw. vervielfältigt werden müssen. Deutscher Anwaltverlag Redaktion AdVoice Wachsbleiche 7, 53111 Bonn E-mail: eschbach@anwaltverlag.de Eine der ersten Kanzleien im Internet war die zwischenzeitlich zu einer überörtlichen Sozietät gewachsene Kanzlei "esb Rechtsanwälte" (www.kanzleLde). Die drei Kanzleigründer wählten zunächst einen einprägsamen Web-Namen, der zugleich bei der Arbeitsweise vieler Suchmaschinen bei der Eingabe von Suchbegrif- fen wie "Kanzlei" und Rechtsgebiet "XYl." weit oben gelistet wird. Dann bauten sie von Jahr zu Jahr ihr Web-Angebot auf zwischenzeitlich mehr als 2000 (!) Seiten aus. Die Internetpräsenz der Kanzlei wurde so zu einem tagesaktuellen juristischen Internet-Portal. Es zeigt sich dabei, wie wichtig es ist, auf der Einstiegsseite nach Anklicken des Domain-Namens ständig wechselnde, und vor allem stets aktuell gehaltene Inhalte in für Laien verständlicher Form als "eye-catcher" zu bieten. Man findet dort z.B. weitergehende Informationen zur bahnbrechenden Rechtsprechungsänderung des BGH zum Ehegattenunterhalt in Alleinverdiener-Ehen bereits kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung am 13. 6. 2001. Im Bereich des IT-Rechts wird man unter www.kanzleLde mit als erstes fündig, wenn es um Gesetzesentwürfe (z.B. das Urhebervertragsrecht), neue Gesetze (Fernabsatz- und Signaturgesetz) sowie Neufassungen z.B. des Bundesdatenschutzgesetzes geht. Die Kompetenz im Online-Recht wird durch im Internet veröffentlichte umfangreiche Vortragstätigkeit (z.B. juristisches Grundwissen für Netzwerk-Administratoren) der für "esb Rechtsanwälte" tätigen Kollegen deutlich. Es finden sich dort Aufsätze zum DomainRecht und Checklisten für Software-Lizenzverträge. Wie umfangreich dieses Informationsangebot genutzt wird, zeigen die mehr als 20.000 Seitenzugriffe pro Monat. Die Anwaltschaft muß sich durch entsprechende Informationsangebote von der nichtanwaltlichen Konkurrenz abgrenzen. Auf die Methoden, mit denen z.B. Unternehmensberater; Banken und Versicherungen in für die Rechtsanwaltschaft ursprünglich angestammten Revieren wildern, habe ich an dieser Stelle schon früher (Advoice 2/2000) hingewiesen. Rechtsschutzversicherer eröffnen zur Einsparung von Versicherungsleistungen (es werden immerhin jährlich Anwaltshonorare in Milliardenhöhe erstattet) eigene Informationsportale, wo die wichtigsten Fragen zu Rechtsgebieten des täglichen Lebens (Mietrecht, Kaufrecht etc.) in Form von frequently asked questions (sog. faq's) oder von leichtverständlicher Verbraucherberatung erörtert werden. Zu wessen Lasten die immer mehr verstärkte Nutzung dieses Informationsangebots gehen wird, ist offenkundig. Wenn z.B. Kfz-Werkstätten und Sachverständige das anwaltliche Grundwissen zur Kfz-Schadensregulierung in das Netz stellen, gerät unser Berufsstand in Rechtfertigungszwang, worin der Mehrwert einer anwaltlichen Schadensregulierung liegen soll. Ein weiteres Beispiel, in welche Richtung sich der Rechtsberatungsmarkt bewegen wird, ist das Angebot von www.janolaw.de/. Dort hat man nach Eigenangaben das seit 1992 auf dem Markt befindliche juristische Datenbank-Lernprogramm "Terminus" (C.H. Beck, München) fortentwickelt. Mit der standardisierten Rechtsinformations-Software ist in einer Art von Frage-AntwortSpiel die Beantwortung gängiger juristischer Fragen möglich: Ist eine Arbeitgeber-Kündigung wirksam? Habe ich Unfallflucht begangen? etc. Im Ergeönis läuft dies bei einer Fortentwicklung des Systems auf eine automatisierte Rechtsberatung hinaus. Der Berater aus Fleisch und Blut wird durch Bits und Bytes, Platinen, Speichermodule, Prozessoren etc. ersetzt. Wer dann in die Bildschirmröhre oder den Flatscreen schauen wird, werden Anwälte sein, die zukünftig für Standardauskünfte nach Kündigungsfristen, einfache Musterverträge etc. Honorar in Rechnung stellen wollen oder den Grundsatz "ohne (Vor)schuß kein jus" hochhalten. Während man Zweifel haben kann, ob "Janolaw" wirklich schon so ausgereift ist, daß es in Kürze zur Marktreife kommt (ein Testlauf in einer Anwalts-Mailingliste bestanden bereits bestehenden Module nicht vollständig), gibt es quer über das Netz verstreut juristische Informationen kostenlos. Unter www.inf04free.de findet man weiterführende Informationsportale einer UB Media AG derzeit zum Arbeits- und Baurecht sowie zum Mietrecht. Ein Ausbau auf das Gesellschaftsrecht sowie weitere Rechtsgebiete ist geplant. Autoren sind z.B. Rechtsanwälte, Hochschullehrer, Richter, Rechtspfleger und Verwaltungsbeamte. Die Homepage www.arbeitsrecht4free.de bietet z.B. nach Eigenangaben kostenlos über 15.000 Seiten mit mehr als 200 Mustertexten/-verträgen, rd. 450 kommentierte Urteile, 30 teils interaktive Checklisten, Gesetzestexte sowie Fachbeiträge und Expertentips. Es wird für die Anwaltschaft zukünftig immer schwerer, mit aus Formularsammlungen entnommenen Texten Geld zu verdienen. Welche Anforderungen bei einem arbeitsrechtlichen Abmahnschreiben erfüllt sein müssen, kann man bereits jetzt über das Internet kostenlos recherchieren. Beispielsweise auch Mustertexte für Altersvorsorgebzw.-. Patientenvollmachten lassen sich einfach und kostenlos im Netz finden. Ärztekammern, Wohlfahrtsund Sozialverbände bieten Mustertexte zum Download an, z.B. unter www.omega-ev.de/patientenverfuegung.html. www.patientenverfuegung.de, www.aerztekammer-berlin.de/ vorsorge.htm. Sogar der Anwalt-Suchservice des Dr. Otto Schmidt Verlages verweist auf seiner in erster Linie zur Anwaltsuchge gedachten Seite www.anwaltsuchservice.de/frame.html?/vertraege/inhalt.html auf ein hauseigenes Angebot von kostenlosen Musterverträgen. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß viele Anbieter diesen Service zur Zeit noch kostenlos anbieten, um im umkämpften Online-Markt Marktanteile für sich zu erobern. Da es sich gezeigt hat, daß tagesaktuell gehaltene Internet-Portale sich nicht nur über Werbung refinanzieren lassen, muß der Internet-Nutzer zukünftig für einen Teil dieser Angebote in die Tasche greifen. Die Anwaltschaft wird - um konkurrenzfähig zu bleiben diesen Weg mitgehen müssen und selbstverständlich gleichzeitig die Fallstricke und Gefahren der unkontrollierten Übernahme von Mustertexten ohne anwaltliche Überprüfung aufzeigen müssen. Der Berliner Kollege Härting bietet z.B. unter www.vertragstexte.de Webdesign-, Provider-, E-Mail-, Domain-, Internetwerbe- und Contentverträge an. Auf diese Weise wurde seine Kanzlei in kürzester Zeit über Erwähnung in Printmedien und Internet-Mailinglisten bekannt. Wenn dann das Know-how von Generalisten mit Grundkenntnissen im IT-Recht nicht mehr ausreicht, schickt man den Mandanten zum Spezialisten. Marketing im Internet sollte also auch nicht auf die eigenen Rechtsgebiete spezialisierte Kollegen zur Zielgruppe haben. Es geht für unseren Berufsstand darum, Bedürfnisse und Entwicklungen auf dem Rechtsberatungsmarkt vorauszuahnen und schneller bzw. serviceorientierter aufzutreten als die nichtanwaltliche Konkurrenz. Als Beispiel für die Umsetzung von Visionen sei das "Lawmobil" des Kölner Kollegen Weinknecht (www.weinknecht.de) genannt. Er meint, daß der "Überall-Anwalt" nicht mehr in der (virtuellen) Kanzlei auf Kontaktaufnahme wartet, sondern "aktiv jederzeit und überall seine individuellen Dienstleistungen" anbietet. Als "Gegenbewegung" nennt er den "Vor-Ort-Anwalt", der mit "Lawmobil" an Unfallorten, aber auch auf Veranstaltungen und Messen sowie bei den Mandanten präsent sein kann. Einen Schritt zu weit der Zeit voraus war die zwischenzeitlich aus finanziellen Gründen jedenfalls vorübergehend wieder geschlossene virtuelle Kanzlei "Advopolis". Die Advopolis-Berater sollten sich unter einem gemeinsamen virtuellen Dach mittels modernster Kommunikationstechnik (Videokonferenzen etc.) auf dem Rechtsberatungsmarkt präsentieren können. Offenbar fanden sich dann zu wenige Kanzleien, die für immerhin rd. 500 DM monatlich sich in der Advopolis einmieten wollten. Auch dürfte die technisch nicht völlig ausgereift wirkende Umsetzung auf dem Bildschirm viele potentielle Mandanten verschreckt haben. Dem Autor ist es jedenfalls trotz vielfacher Versuche nicht gelungen, Kontakt mit Mitglieder-Kanzleien über das Internet aufzunehmen. Mit der rasanten Entwicklung im Bereich der technischen Übertragungskapazitäten werden Angebote wie Advopolis aber bald ihren Platz auf dem Rechtsberatungsmarkt finden. Eine höchst interessante Entwicklung im anwaltlichen Marketing bildet hingegen das Internetportal www.rechtpraktisch.del. Das Portal ist zweigeteilt aufgebaut. Mandanten finden dort möglichst leichtverständlich formulierte Rechtstips, die auch über ein stetig größer werdendes Archiv abgerufen werden können. Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe können das Portal nutzen, um sich durch selbstverfaßte Beiträge einen Namen zu machen. Der sichere und schnelle Umgang mit dem Internet sowie komplizierte Recherchen in Minutenschnelle dürften auch Mandanten beeindrucken. Welcher Gläubiger wäre nicht verblüm, wenn noch in der Kanzlei während eines Besprechungstermins durch den Einsatz einer t he m a 06 Suchmaschine wie z.B. www.google.de der Schuldner ausfindig gemacht werden könnte oder sich in httpJIwww.jura.uni-sb.de/intemeVDatenbanken.htmloder http://www.uni-bayreuth.de/students/jurweb/ Links zu Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbanken aus aller Welt finden lassen. Unter www.suchmaschinenindex.de findet man übrigens ein sehr umfangreiches Verzeichnis mit mehr als 3.800 Suchmaschinen. Welche Entwicklung der Rechtsberatungsmarkt nehmen wird, ist insbesondere bei US-Kanzleien erkennbar. Über die eher an ein Bestattungsinstitut erinnernde schwarze Hintergrundfarbe des Internetauftritts der Kanzlei Morrison & Foerster LLP (httpJ/www.mofo.com/) kann man zwar sicher geteilter Meinung sein. Die Idee des MoFo Talk Radio hingegen ist bestechend, da man sich durch Innovation von Mitbewerbern abhebt und das Programm mit Business- und Law-News bequem in der Mittagspause oder zu Feierabend konsumiert werden kann. Unter http://www.dayberry.com (Day, Berry & Howard LLP) findet man ,,Ask Erl - the electronic ressource database" der Kanzlei Day, Berry & Howard. Gleichzeitig werden in die Seiten laufend fenstergroße Bilder der Anwältinnen und Anwälte und deren Tätigkeitsgebiete eingeblendet. Man gewinnt so sofort einen positiven Eindruck seines entspannt in die Kamera lächelnden potentiellen Beraters. Unter "events" findet man nicht nur das umfangreiche Seminarangebot, sondern z.B. auch "Women Golfing Together". Ein weiterer Bestandteil eines Marketing-Mix jeder Kanzlei sollte die Nutzung juristischer Mailinglisten sein. Ein Verzeichnis der wichtigsten juristischen Mailinglisten aus aller Welt findet sich unter httpJ/www. jura.uni-sb.de/interneVMail.html. Die derzeit größte Liste in Deutschland ist mit zwischenzeitlich fast 500 Mitgliedern auch aus aller Welt bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg unter http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.de angesiedelt. Eingetragene Mitglieder für diesen kostenlosen Service müssen allerdings mit bis zu 150 E-Mails pro Tag rechnen. Das Grundprinzip jeder Liste ist folgendes: Jede an eine bestimmte Listenadresse versandte Mail wird in der Regel innerhalb von wenigen Minuten an alle Mitglieder verschickt. Es findet sich für fast jede Spezialzeitschrift eine Mitgliederkanzlei, die noch am selben Tag, oft schon in weniger als einer Stunde mit einer per Fax oder mail übermittelten Fundstelle aushilft. Der Marketing-Effekt für die Teilnehmer liegt darin, daß man über eine Listenanfrage auch aus Rechtsgebieten Auskünfte erteilen kann, in denen man sonst nicht zu Hause ist. Viele Wirtschaftsrechtier werden überfragt sein, wenn der GmbH-Geschäftsführer außerhalb eines Dauerberatungs-Vertrags anfragt, weiche Chancen bestehen, den wegen Alkohol am Steuer am Abend zuvor verlorenen Führerschein wiederzugewinnen. Als Listenteilnehmer ist man auch stets über Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung informiert, da dort oft schon die Gesetzesentwürfe Diskussions- stoff bilden. Durch regelmäßige Diskussionsbeiträge zu bestimmten Rechtsgebieten kann man sich auch vor Kollegen als Fachmann darstellen. In einem sich immer mehr in Spezialisierungsbereiche aufsplitternden Rechtsberatungsmarkt, ist - wie bereits erwähnt auch der nicht spezialisierte Kollege Multiplikator für neue Mandate. Wie präsentiert man seine Kanzlei im Internet, ohne für einen Web-Designer 10.000 DM und mehr auf den Tisch legen zu müssen und jede Seitenänderung mit dreisteIligen Stundensätzen zu bezahlen? Der Provider www.hosteurope.de z.B. bietet neben Web-Adressen unter www.gewähltername.de zumindest eine elektronische Visitenkarte mit E-Mail-Adresse und Baukastensystem zur Erstellung der eigenen Seite ohne jegliche Programmierkenntnisse für weniger als 1 DM monatlich an. Wer seine virtuelle Kanzlei zum komfortablen Schmuckstück ausbauen will, bekommt für 14,99 DM monatlich zusätzlich 100 eMail-Adressen, 50 MB Speicherplatz (das dürfte selbst für Anwaltsfabriken ausreichend sein), 10 GB Datentransfer sowie die Möglichkeit zur Implementierung von Datenbanken im gängigen MySQL-Format. Speziell auf Rechtsanwaltskanzleien zugeschnittene Musterseiten findet man unter httpJ/ www.musterkanzlei. Hinter diesem Angebot steht das Internet-Portal für Recht und Steuern www.valuenet.de. Für das Standard-Paket eines mehrseitigen InternetAuftritts mit umfangreichem Navigationsmenü (Home, Portal, News, Tips, Service, Intern, Suche) muß man zwar Einrichtungskosten von derzeit 490 DM investieren. Dafür kann man dann aber zwischen 16 verschiedenen Design-Vorschlägen auswählen, welche individuell noch den eigenen Wünschen angepaßt werden können. Noch wichtiger ist aber, daß man für monatliche Kosten von 198 DM die eigene Web-Site mit Inhalten von dem Portal www.valuenet.de füllen kann. Das sind bis zu 100 Ratgeber, 300 aktuelle "VerbraucherGesetze", 450 Mustertexte, Checklisten und Tabellen, 2.000 archivierte Rechts- und Steuernachrichten, 3.000 lexikalische Beiträge, 3.000 kommentierte und klassifizierte Links, 10.000 Tips, 100.000 Kurzfassungen von Urteilen (Leitsätze). Die Inhalte von Portal und eigenem Internet-Auftritt können tagesaktuell abgeglichen werden. Die dafür notwendige redaktionelle Arbeit kann weder eine größere Kanzlei, erst recht keine EinzeIkanzlei leisten. Änderungen an dem eigenen InternetAuftritt sind durch ein in die Seiten eingebettes Redaktionssystem selbst ohne Programmierkenntnisse nach kurzer Einarbeitungszeit möglich. Hinzu kommt, daß in den monatlichen Fixkosten bereits die Grundgebühren für die Nutzung kostenpflichtiger Datenbanken wie z.B. Juris, Bundesrecht und Kuselit sowie Datenbanken für Wirtschaftsauskünfte, Handelsregister-Informationen etc. enthalten sind. Wegen mit den Datenbank-Anbietern geschlossenen Rahmenabkommen t he m a 07 sind die Kosten für den Datenstransfer niedriger als bei einem Einzelvertrag. Der informativste Internet-Auftritt ist aber weitgehend wertlos, wenn die eigenen Seiten nicht über Suchmaschinen gefunden werden können. SuchmaschinenProgramme durchkämmen 365 Tage 24 Stunden lang das Internet und indizieren die gefundenen Seiten nach bestimmten, vom Seiteninhaber ausgewählten Stichworten (sog. meta-tags) und den Inhalten der Seitentexte. Tips und Tricks, wie die eigenen Seiten besser aufgefunden werden können, findet man z.B. auf den Seiten von Klaus Schallhorn unter www.kso.co.uk/. Der dort angebotene Newsletter ist unbedingt empfehlenswert. Sehr empfehlenswert sind auch die Seiten www.suchmaschinentricks.de. Auf jeden Fall sollte man die eigenen Seiten bei den gängigsten Suchmaschinen Altavista, Yahoo, Google und Fireball anmelden. Wem die Arbeit zu lästig ist bzw. wer seine Seiten über möglichst viele Suchmaschinen wiederfinden will, kann auch kostenpflichtige Anbieter wie z.B. www.anmeldung-in-suchmaschinen.de, www.1a-suchmaschinenanmeldung.del oder www.suchmaschinenregistrierung.de wählen. Wenn die Kanzlei dann von Mandanten gefunden wird, liegt die Konkurrenz in den Ergebnislisten der Suchmaschinen nur einen Mausklick entfernt. Der erste Eindruck ist entscheidend. Wenn dann noch ein anspre- chendes Informationsangebot in für Laien verständlicher Form hinzukommt, ist der Erfolg der Web-Seite vorprogrammiert. So stellt der Düsseldorfer Kollege Sperling z.B. die Grundzüge des Unterhaltsrechts in leicht verständlicher Form in das Netz (www.scheidungonline.de). Auch wenn man über seine Möglichkeit, ihm ohne vorheriges Gespräch den Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens per Online-Formular zu geben, geteilter Meinung sein kann (Sorgerechtsanträge scheinen nur eine Frage des Mausklicks im Formular zu sein), ändert dies nichts an der Publikumswirksamkeit seines Angebots. Auch wenn dieser Internet-Auftritt zeigt, daß in jedem Rechtsgebiet durch den InternetEinsatz Innovationen möglich sind und neue Rechtsberatungsprodukte entwickelt werden können - Anwälte in den klassischen Gebieten wie Arbeits-, Erb-, Familien-, Miet- und Strafrecht gibt es mehr als genug. Bestehende oder geplante Fachanwaltschaften erschweren dagegen dort Berufseinsteigern den Karriere-Start. Welche Kanzlei ist nicht zumindest in mehreren dieser Sparten tätig? Im Online-Recht steckt allerdings ein enormes Wachstumspotential, da den meisten Kanzleien die erforderlichen Fachkenntnisse fehlen, über das Internet geschlossene Rechtsgeschäfte aber unseren Lebensalltag bereits jetzt beherrschen. Rechtsanwalt Martin Lang München Als Anwalt erleben Sie häufig, wie schnell sich im Leben vieles ändern kann. Da stellt sich oft die berechtigte Frage, wie gut die eigene berufliche Existenz abgesichert ist. Die Gerling Berufshaftpflicht hilft Ihnen, in jeder Situation festen Boden unter den Füßen zu behalten - mit einer individuellen Haftungsanalyse, die auch Spezialthemen Ihrer Beratungstätigkeit berücksichtigt. Ganz nebenbei profitieren angehende Rechtsanwälte von unserem speziellen Know-how für Existenzgründer und interessanten Konditionen. 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DeutscherAnwaltVerlag Alles frisch! Anwaltsverzeichnis 2001/2002 Auflage 2001, ca. 1.100 Seiten, broschiert, SubskrIptIonspreis bis drei Monate nach Erscheinen 75,87 C/148 DM, danach 91 €/178 DM (unverbindliche Preisempfehlung) ISBN 3-8240-0440-2 für DAV-Mitglieder Subskriptionspreis bis drei Monate nach ErscheInen 39,88 €178 DM, danach 50,11 €198 DM (unverbindliche Preisempfehlung) (Bestellung unter Angabe der Mitgliedschaft) ISBN 3-8240-0441-0 Erscheint August 2001 Alles In einem Das Anwaltsverzeichnis 2001 beinhaltet in einem Band die aktuellen Adressen von Anwälten in Deutschland mit den vollständigen postalischen Angaben sowie Telefon und Telefax und - falls vorhanden - E-Mail- und Intemetadresse. Alle SpezIalisIenIngen auf einen Blick Sie finden zu jedem eingetragenen Anwalt umfassende Angaben zu Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten (160 verschiedene Gebiete) sowie zur gegebenenfalls vorhandenen Qualifikation als Fachanwalt und darüber hinaus auch die jeweilige Korrespondenzsprache (30 Sprachen). Alles frisch Alle Daten wurden neu abgefragt. BewAhrt Das Anwaltsverzeichnis ist seit Jehren das eingeführte Adreßwerk der Anwaltschaft und zugleich auch offizielles MitglIederverzeichnis des Deutschen Anwaltvereins. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit Hilfe von aktuellen Daten den richtigen Korrespondenzanwalt zu finden oder auch eine Markt· und Wettbewerbsanalyse durchzuführen. Ortsverzeichnis 2001 Gemeindeverzeichnis 2001 Gerichte und Finanzbehörden 17. AUflage 2001,657 Seiten, broschiert, 51 €/99,75 DM ISBN 3-8240-0427-5 Adressen und kommunale Zuständigkeiten Von Stadtrechtsdirektor Prof. Dr. Alfons Gern 3. Auflage 2001 , 612 Seiten, broschiert, 51 €/99,75 DM ISBN 3-8240-0428-3 Arbeitshilfen für die Schadensregulierung Adressen - Übersichten - Tabellen Bearbeitet von RA Hans Buschbell 3. Auflage 2001, 560 Seiten, broschiert, 51 €/99,75 DM ISBN 3-8240-0374-0 Adressen: Der Aufbau der Adreßsammlung folgt den Arbeitsschritten in der Praxis. Ohne umständliches Suchen finden Sie die Anschriften der Zulassungsstellen, Sachverständigen, Organisationen, Kammern, Verbände, Versicherer, Leistungsträger der Sozialversicherung, Behörden, Polizeidienststellen, Automobilclubs ... Neu aufgenommen wurden Schadensregulierungsbüros und FührerscheinsteIlen. Übersichten: Die Checklisten • helfen, an alle Haftungstatbestände und Schadenspositionen zu denken • geben eine Übersicht über Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherer • zeigen Möglichkeiten der MPU. Tabellen: Aufgenommen wurden Tabellen zur Unfallursachenfeststellung, zum Nutzungsausfall und zur Schadensberechnung. ..Für ein solches Werk muss auch auf dem überfülltesten Anwaltsschreibtisch noch Platz sein. " DerVerkehrsiurist 1/2001, S. 11 "Das Buch ist ein Schatzkästchen. " RAin Catrin Allonge in advo.net 5/01, S. 22 Anwaltsverzeichnis 2001/2002 - CD-ROM 34,77 €I6B DM ISBN 3-8240-0498-4 Erscheint September 2001 Preisänderungen zum 01.07.2001 ·-----B;;t~is~h-;~-bi;;;ih~~-B~~hh~~di~~~---------------------------------------------------~~~~- überreichen oder faxen an 0228/91911-23 Ja, bitte liefern Sie mir mit vierwöchigem Rückgaberecht: o Anwaltsverzeichnis 2001/2002, Subskriptionspreis bis drei Monate nach Erscheinen 75,67 €/148 DM, danach 91 €/178 DM (unverbindliche Preisempfehlung) o Anwaltsverzeichnis 2001/2002 für DAV-Mitglieder (Bestellungen unter Name Angabe der Mitgliedschaft), Subskriptionspreis bis drei Monate nach Erscheinen 39,88 €nS DM, danach 50,11 €/98 DM (unverbindliche Preisempfehlung) Vorname Ic S : t . t r ; ; a " ' ß e ; - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - o Anwaltsverzeichnis 2001/2002 CD-ROM, 34,77 €/68 DM DOrtsverzeichnis 2001,17. Aufl., 51 €/99,75 DM Ort 1- DaturT1 o Gemeindeverzeichnis 2001, 3. Aufl., 51 €/99,75 DM o Buschbell, Arbeitshilfen für die Schadensregulierung, 3. Aufl., 51 €/99,75 DM Unterschrift Deutscher Anwaltverlag Wachsbleiche 7 53111 Bonn TIP: 0 440 441 498 427 428 374 BundesDeutscheGesetze CD-ROM, 15 €/29,34 DM, Stand Mai 2001 Senden Sie mir die CD-ROM "BundesDeutscheGesetze" künftig im bequemen Ansichtsbezug. Die Updates erscheinen ca. 3-4 mal jährlich zum Preis von jeweils 15 €/29,34 DM. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht für mich nicht. Ich kann diesen Service durch einfaches Zurücksenden der CD-ROM jederzeit beenden. 444 o BundesDeutscheGesetze CD-ROM, 15 €/29,34 DM, Stand Mai 2001, Einzelbezug 493 f 0 rum 09 Das FORUM auf dem DAT Bei strahlendem Sonnenschein fand Ende Mai in Bremen der Deutsche Anwaltstag (DAT) statt. Im Bewußtsein, daß sich die Anwaltschaft durch steigende Zulassungszahlen derzeit einer rasanten Verjüngungskur unterzieht, hat sich auch das FORUM an der Programmgestaltung beteiligt, um das alljährliche Treffen auch für jüngere Kolleginnen und Kollegen attraktiv zu machen. Dem in der vorletzten AdVoice veröffentlichten Aufruf "DAT in Bremen? - Nix wie hin!" sind dann auch erfreulich viele Referendare und Junganwälte gefolgt. Von den ca. 1.400 Besuchern des Anwaltstages gehörten ca. 300 Teilnehmer zur Gruppe der noch nicht etablierten Referendare, angestellten Anwälte und Kanzleigründer. Erstmals war das FORUM mit einem eigenen Stand vertreten, der als vielbesuchter Treffpunkt im Congresscentrum angenommen wurde. Dort gab es nicht nur reichlich Informationsmaterial abzugreifen, sondern auch Gelegenheit zum zwanglosen Austausch mit Gleichgesinnten. Neben vielen Regionalbeauftragten, die den Noch-nicht-Mitgliedern die Vorteile des Forums nahebrachten, wurde auch die Internetjobbörse Advojob.de am Stand demonstriert. Auf eine Präsenzmesse mit Ständen, an denen sich Kanzleien vorstellen können, wurde diesmal aus Platzgründen verzichtet. Dafür gab es eine Reihe anderer Veranstaltungen und Ereignisse, von den zu berichten ist: Kinderarbeit im Haifischbecken? Unter diesem Motto fand eine der lebhaftesten Diskussionen auf dem DAT statt, über die auch zahlreiche Tageszeitungen berichtet haben. Ganz klar: Es ging ans Eingemachte, nämlich um die Arbeitsbedingungen der Junganwälte und hier insbesondere um die Frage der Vergütung. Bekanntlich gibt es mindestens zehn unterschiedliche Arbeitsmärkte für junge Rechtsanwälte; oben angefangen mit dem high potential, den eine internationale Wirtschaftskanzlei für ein sechsstelliges Jahreseinkommen ersteigert hat, bis hinab zum Rechtskuli, der sich bei einem Einzelanwalt auf 630 DM-Basis verdingt und den Rest den Tages Pizza ausfährt, bevor er abends den Kellnerrock überzieht. Die Vergütung junger Rechtsanwälte wirft viele Fragen auf: Was ist Ausbeutung, wie entsteht sie und wie ist sie zu verhindern? Verdienen die Opfer Mitleid, sind sie sich ihrer OpfersteIlung überhaupt bewußt oder sind sie gar selbst Schuld an ihrer Situation? Ist jeder, der wenig zahlt, ein Ausbeuter oder gibt es annehmbare Gründe, wenig zu zahlen? Vor allem aber stand die Frage im Raum, welche konkreten Schritte erfolgversprechend sind, wenn man sich in einem ausbeuterischen Arbeitsoder Dienstverhältnis befindet. Einen grundlegenden Beitrag zur Klärung dieser Frage lieferte Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Die Vortragsbörse - ein neuer Service für Mitglieder des FORUMs Vortragstätigkeit ist bekanntlich ein ideales Marketinginstrument. Kolleginnen und Kollegen, die hierin Erfahrung haben, wissen aber auch, daß es viel Arbeit kostet, einen Vortrag vorzubereiten. Exklusiv für Mitglieder des FORUMs bietet die AdVoice daher ab sofort einen besonderen Service: Ihr schickt uns Euer Vortragsskript (idealerweise mit Handout und Vorlagen für Folien) und erhaltet im Gegenzug eine Liste aller in unserem Pool vorhandenen Vorträge, von denen Ihr beliebig viele anfordern dürft, und zwar kostenlos. Im Gegenzug stellt Ihr Euren Vortrag dem Pool zur Verfügung, den dann ein Kollege, allerdings nur außerhalb Eures LG-Bezirks, halten kann. Vorträge zu folgenden Themen stehen momentan zur Auswahl: • Das neue Insolvenzrecht • Grundzüge des Betäubungsmittelrechts • Haftungsrisiken für Unternehmer • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts • Werkvertragsrecht • Existenzgründung • Internetadressen für Juristen • Geringfügig entlohnte Beschäftigte • Leistungsstörungen und Produkthaftung • Zurückweisung verspäteten Vorbringens • Internet - rechtliche Gefahren • Das neue Verzugsrecht • Greencard • Recht und Praxis der Zwangsversteigerung • Erben und Vererben • Familienrecht • Rechtsformen für Unternehmen Also nichts wie ran an den Kopierer und sendet Euren Vortrag an die Redaktion AdVoice clo Dieter Trimbom v. Landenberg Stichwort: Vortragsbörse Postfach 1449,56804 Cochem Köln. Er beschäftigt sich seit Jahren auch mit Fragen des anwaltlichen Berufsrechts und gilt als ausgewiesener Kenner des anwaltlichen Arbeitsmarktes. In der Einleitung zu seinem Referat "Rechtliche Grundlagen der Vergütung angestellter Rechtsanwälte" unterstrich er zunächst, daß sich die Arbeitsmarktsituation der Junganwälte zwar nicht ganz so dramatisch entwickelt habe, wie noch vor wenigen Jahren befürchtet, gleichwohl gebe es noch immer sehr viele Berufsanfänger, die zu miserablen Arbeitsbedingungen beschäftigt würden. Das Dilemma besteht seiner Meinung nach darin, daß die Junganwälte auf Berufserfahrung angewiesen sind und sich darum gegen die schlechte Bezahlung f 0 rum 10 kaum wehren können. Immerhin sei nach den Gesetzen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ein deutlicher Trend dahingehend zu erkennen, daß Berufsanfänger eher als Angestellte denn als freie Mitarbeiter eingestellt würden. In Fällen, in denen ein freies Mitarbeitsverhältnis vereinbart, aber nicht gelebt werde, sei es einfacher geworden, im Streitfall die "Hürde vom freien Mitarbeiter zum Angestellten" zu überspringen. Erst die erfolgreiche Erhebung einer Statusklage ebnet den Weg zum Arbeitsgericht, wo auf Zahlung der angemessenen Vergütung geklagt werden kann. Ob erfolgreich oder nicht, ist dann die weitere Frage. Die Gerichte, so Henssler, scheuten sich indes, jedem Zukurzgekommenen die übliche Vergütung zu gewähren und das Gehalt der Kläger dementsprechend nach oben anzupassen. Nur der schwierige Weg über die Sittenwidrigkeit der Vergütungsabrede führe dazu, daß die Bezahlung nach § 6128GB neu bestimmt werden müsse. Diese Rechtsprechung erweist sich insoweit als unbefriedigend, als zum einen die Frage der Sittenwidrigkeit von den einzelnen Gerichten höchst unterschiedlich beantwortet wird, und zum anderen diejenigen, die nicht an die Grenze der Sittenwidrigkeit gelangen, auf ihrer unzulänglichen Vergütung "quasi sitzengelassen werden". Immerhin ist inzwischen ein erstes Urteil bekannt geworden, in dem das hessische Landesarbeitsgericht die Vergütung eines Anwalts als sittenwidrig eingestuft hat, der für eine wöchentliche Tätigkeit von 35 Stunden 1.300 DM brutto im Monat erhalten hatte. Wenig Honig können unterbezahlte Rechtsanwälte indes aus der Vorschrift des § 26 der Berufsordnung ziehen, wonach Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen beschäftigt werden dürfen. Henssler wies darauf hin, daß diese berufsrechtliche Vorschrift selbst bei viel gutem Willen keine Drittwirkung auf das privatrechtliche Arbeitsverhältnis habe. Immerhin könne man einen ausbeuterischen Arbeitgeber bei der Kammer anzeigen, was nicht nur persönliche Genugtuung über den Ansehensverlust des Ausbeuters verschafft, sondern auch zu einer erhöhten Sensibilisierung der Anwaltschaft führen könnte. Henssler schloß in Anspielung auf den Diskussionstitel mit den Worten: "Es gibt sicher Haie im Becken, aber die Kinder stehen den Haien nicht völlig wehrlos gegenüber." Die anschließende Diskussion, geleitet von der Vorsitzenden des Forums, Rechtsanwältin Tanja Irion, wurde zusätzlich befruchtet durch die Statements zweier Kollegen auf dem Podium, die sich als Opfer und Täter bekannten und ihre jeweilige Situation schilderten. Rechtsanwalt Thilo Braun aus Delmenhorst schilderte, daß er vor seinem Wechsel zu einer ordentlich bezahlten Ganztagsstelle in einer Kanzlei halbtags beschäftigt gewesen sei für ein Bruttojahresgehalt von 20.400 DM, wobei er nachmittags noch einem Zweitjob nachging. Er selbst sah sich nicht als ausgebeutet, sondern betonte, daß ihm sein Arbeitgeber nicht mehr hätte zahlen können und er keine andere Möglichkeit gehabt habe, unterzukommen. Letztlich betrachtete er den Halbtags- job als wichtige Stufe zur Erreichung einer angemessenen Tätigkeit, wie er sie jetzt in einer anderen Kanzlei ausübt. Für die Gruppe der Täter sprach der Kollege Rolf Schwedux aus Fulda, der aus Arbeitgebersicht darlegte, welche Kosten und welche Erträge bei der Einstellung eines Anwalts entstehen und welchen Einfluß diese Faktoren auf die Vergütung haben müßten. Der in seiner Kanzlei angestellte Rechtsanwalt wird an dem unternehmerischen Risiko so beteiligt, daß er lediglich ein monatliches Grundgehalt LH.v. 2.000 DM erhält, zusätzlich aber 30 % des Nettoumsatzes dem Grundgehalt zugeschlagen werden. Das führt dazu, daß der Angestellte in schlechten Monaten ein Gehalt von 4.000 DM erzielte, in seinem besten Monat aber ein Gehalt von 8.500 DM bekam. Der Kollege Schwedux rechnete außerdem vor, daß bei monatlichen Fixkosten (ohne Gehalt), die allein für Personal, Büro etc. auf den Angestellten entfielen, erhebliche Umsätze geleistet werden müßten, bis sich ein Angestellter trage. Kollegin lrion bestätigte, daß eine geringe Bezahlung oft ihre Ursache in der Kostenstruktur und nicht im Geiz des Arbeitgebers habe. Auch sie könne einer angestellten Anwältin nur 3.500 DM im Monat zahlen, was sicher nicht viel sei, aber über ihrer eigenen monatlichen Entnahme läge. Die Berichte machten deutlich, daß man sich davor hüten muß, in Schwarz-Weiß-Kategorien zu denken. Die Frage, wie man den verschiedenen Fonnen der Ausbeutung begegnen könnte, wurde durchaus kontrovers diskutiert. Die Anregung, Musterbedingungen für die Beschäftigung von Anwälten auszuarbeiten, stieß auf breite Skepsis. Es wurde befürchtet, so könne das Kind mit dem Bad ausgeschüttet werden, indem Berufsanfänger mit schlechteren Examensnoten dann gar keine Arbeit mehr erhalten könnten. Überdies würden Musterarbeitsbedingungen nicht den vielfältigen Erscheinungsfonnen der Mitarbeit in Anwaltsbüros gerecht werden. Neben infonnellen Mitteln, Aufklärung zu betreiben und die organisierte Anwaltschaft für dieses Thema mehr zu sensibilisieren, wurde ein konkreter Vorschlag dahingehend geäußert, daß in der Berufsordnung die Pflicht festgelegt werden müßte, daß Beschäftigungsverträge mit Rechtsanwälten schriftlich zu schließen seien und ein Exemplar des Arbeitsvertrages zur Kenntnisnahme an die Kammer geschickt werden müßte. Dadurch würde eine höhere Transparenz geschaffen, die es der Kammer erlauben könne, auch regelmäßige - allerdings unverbindliche - Durchschnittsvergütungen, die regional differenziert sind, zu veröffentlichen. Eine Enttabuisierung des Themas könne auch erreicht werden, wenn sich mehr Kollegen zu einer notfalls gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche entschieden. Weil hier aber oft Hemmungen bestehen, in eigener Sache gegen den ehemaligen Arbeitgeber anzugehen, wies Kollegin Irion darauf hin, f 0 rum 11 daß das Forum in geeigneten Einzelfällen die Anwaltskosten übernehme, um Präzedenzfälle zu schaffen. Stellensuche auf dem Anwaltsmarkt Wer eine Stelle als Rechtsanwalt sucht, betritt einen Arbeitsmarkt mit vielen Besonderheiten. Über die Bewerbung referierte Rechtsanwalt Trimborn von Landenberg, der zuerst darauf hinwies, daß der erste Schritt zur erfolgreichen Bewerbung die Überzeugung sein müsse, wirklich Anwalt werden zu wollen. Die Verlegenheitsbewerbung habe in den seltensten Fällen Erfolg und berge daher ein hohes Frustpotential. Der Schwerpunkt seiner Darstellung lag auf der Stellensuche, wobei insbesondere die Wichtigkeit eines persönlichen Kontaktnetzes und die wachsende Bedeutung des Internet hervorgehoben wurde. Erläuterungen zu den Bewerbungsunterlagen und dem Vorstellungsgespräch rundeten den Vortrag ab, der allerdings auch zu Diskussionen Anlaß gab. Am Beispiel der Frage, ob man sich besser mit einem Schwarzweiss- oder einem Farbfoto bewerben soll, wurde deutlich, daß es keine Patentrezepte gibt und vieles Geschmacksfrage oder auch Glückssache ist. Hatten sich viele Zuhörer schon vorher mit dem Thema Bewerbung befaßt, war die Beschäftigung mit dem Thema Arbeitsvertrag für die meisten Zuhörer Neuland. Rechtsanwalt Michael Dudek aus München, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer des Münchener Anwaltvereins kenntnisreich und erfahren in die Thematik einführte, verursachte viele staunende Gesichter. Er beschrieb eindrücklich, wie mangelnde Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten sich bitter rächen kann. Zunächst warnte er davor; sich bedenkenlos auf ein freies Mitarbeiterverhältnis einzulassen, das nicht als solches durchgeführt werde. Nach seinem Dafürhalten gibt es den freien Mitarbeiter in der Anwaltskanzlei nicht mehr. Auf die bekannten Probleme einer "Enttarnung" wurde eindringlich hingewiesen. Bei Angestelltenverträgen vergessen Junganwälte mit Blick auf die vordringliche Frage der Vergütung oft die wichtigen Punkte, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Probleme bereiten können: die Kündigungsfrist und nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Die Freude über einen ordentlichen Angestelltenvertrag mit langen Kündigungsfristen muß nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses andauern, wenn man in der Kanzlei keine Zukunft sieht und den Arbeitgeber wechseln will. Dann wirkt sich eine lange Kündigungsfrist nachteilig aus, weil man gehindert ist, sich meist kurzfristig ergebende Perspektiven wahrzunehmen. Nach Dudek sind drei Monate zum Quartalsende eine angemessene und übliche Kündigungsfrist. Bei einem Kanzleiwechsel stellt sich weiter die Frage, inwieweit man die angestammten Mandanten weiter betreuen darf. Dudek wies darauf hin, daß ein komplettes nachvertragliches Wettbewerbsverbot, also das Verbot, überhaupt am gleichen Ort tätig zu sein, im Hinblick auf § 1388GB sittenwidrig und damit nichtig sei. Diese Fälle seien allerdings seltener als die Fälle, in denen Mandatsschutzklauseln bzw. Mandantenschutzklauseln aufgenommen würden. Im ersten Fall ist es dem scheidenden Mitarbeiter versagt, begonnene Mandate aus der alten Kanzlei in der neuen Kanzlei fortzuführen, im letzteren Fall ist es ihm generell untersagt, für Mandanten der arbeitgebenden Kanzlei in irgendeiner Weise tätig zu sein. Für den Fall, daß ein generelles Wettbewerbsverbot vereinbart wird, ist dieses nur wirksam, wenn eine Ausgleichszahlung gem. § 74 ff. HGB vereinbart ist. Rechtsanwalt Dudek wies aber auch darauf hin, daß es Zwischenformen gäbe, z. B. in der Form, daß Mandate fortgeführt werden dürften, dafür aber ein gewisser Prozentsatz der Gebühren an den alten Arbeitgeber zurückgezahlt werden müßte. Wer gegen ein wirksam vereinbartes Wettbewerbsverbot verstößt, hat im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche des vormaligen Arbeitgebers erhebliche Konsequenzen zu gewärtigen. Wenngleich Wettbewerbsverbote regelmäßig nur für Angestellte wirksam abgeschlossen werden können, heißt dies nicht, daß der scheidende freie Mitarbeiter automatisch alle Mandate mitnehmen darf. Generell ist also Vorsicht geboten beim Abschluß von Arbeitsverträgen, die einem den Abschied aus der Kanzlei erschweren. Dabei solle man nicht am falschen Ende sparen und sich vor Abschluß eines Angestelltenvertrages, der fragwürdige Klauseln aufweist, von einem Arbeitsrechtier beraten lassen. Beim Kanzleiwechsel befindet sich der angestellte Anwalt aber nicht nur in einem Spannungsfeld zwischen Arbeits- und Wettbewerbsrecht, er unterliegt auch berufsrechtlichen Beschränkungen. Probleme ergeben sich bei einem Kanzleiwechsel oft im Hinblick auf das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen. Auch von dem angestellten Anwalt nicht bearbeitete Mandate in der Sozietät fallen darunter; so daß bei einem Kanzleiwechsel dringend zu raten ist, Mandatslisten mitzunehmen. Insgesamt vermochte der Kollege Dudek das Thema Arbeitsvertrag anschaulich zu vermitteln, wenngleich klar wurde, daß diese Materie eine Vertiefung lohnt. Seine Ankündigung, hierzu demnächst einen Beitrag im Anwaltsblatt zu veröffentlichen, wurde vom Auditorium entsprechend dankbar aufgenommen. Reich durch Pleiten? Eine weitere Veranstaltung beschäftigte sich mit der Frage, ob das neue Insolvenzrecht ein lohnendes Tätigkeitsfeld für junge Rechtsanwälte darstellt. Die Kollegen Thomas Harbrecht und Dr. Tobias Wahl beleuchteten in ihrem Vortrag den Alltag des Insolvenzanwalts. Ein Gewinn für die Zuhörer war sicher die unterschiedliche Perspektive der Referenten: Rechtsanwalt Harbrecht, der als Syndikusanwalt bei der Hermes Kreditversicherung tätig ist und überwiegend Bauinsolvenzen bearbeitet, beurteilte naturgemäß manche Vorschriften der Insolvenzordnung aus völlig anderem Blickwinkel als Rechtsanwalt Dr. Wahl, der in der Kanzlei Wellensiek, Heidelberg, Insolvenzverwaltung betreibt. Auf leicht verständliche Weise wurde den Zuhörern anhand der aktuellen Insolvenzstatistiken deutlich ge- f 0 rum 12 macht, daß es sich um ein zukunftsträchtiges Rechtsgebiet handelt. Gleichwohl gaben die Referenten zu bedenken, daß es Berufsanfängern und jungen Anwälten nur schwer gelingt, auf diesem Markt Fuß zu fassen, weil die Gerichte in fragwürdiger Weise hauptsächlich auf "bewährte" Insolvenzverwalter zurückgreifen. Eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde, die in der Praxis des Closed shops eine verfassungswidrige Einschränkung der Berufsfreiheit sieht, hat nach Einschätzung der Referenten gute Erfolgschancen, so daß zunehmend junge Kollegen Chancen haben dürften, im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig zu werden. Im Hinblick auf die teilweise recht attraktiven Vergütungsregeln, die sich von den üblichen Anwaltsgebühren erheblich unterscheiden, wäre dies für die Zukunft zu wünschen. (Der Bericht zu dieser veranstaltung beruht auf Angaben von Rechtsanwalt Thomas Elvers, dem auf diesem Wege herzlich gedankt seL) Gründerpreis Unter dem Motto "Bitte auftauchen" wurde erstmals der Kanzleigründerpreis ausgelobt und vergeben. Der erste Preis ging an die Kanzlei Sobola und Loibl, die erst im letzten Jahr gegründet wurde und mit der Beratung im Recht der neuen Medien und im Verwaltungsrecht beeindruckende Umsätze aufweisen konnte, die das Ergebnis einer klaren strategischen Ausrichtung waren. Dies konnte auch die Kollegin Mainz-Kwasniok für sich reklamieren, die sich mit ihrem zielgerichteten Marketing im Familienrecht der Jury für den zweiten Platz empfahl (Bericht in dieser Ausgabe!). Außer dem dritten Preis der an die Berliner IT-Kanzlei Hatzfeld und SchlOßchen ging, wurde noch ein Sonderpreis für die Kanzlei Rotter vergeben, die sich uneingeschränkt den Interessen der Wertpapieranleger widmet. 1 Advodisco Nach drei harten Kongreßtagen öffnete am Freitagabend die Advodisco ihre Tore und bot reichlich Gelegenheit, sich bei einem Bier zu unterhalten oder in anderer Weise näher zu kommen. Die beengten Räumlichkeiten des altehrwürdigen Parkhotels mit einer Tanzfläche in Größe eines Besprechungszimmers dienten diesem Zweck vorzüglich. Allein die Getränkepreise (7,00 DM für ein 0,3 I-Glas Beck's Bier) trübten die Partylaune etwas. Andererseits konnte der Chronist (der pflichtbewußt bis zum Schluß blieb) Ansätze eines anwaltlichen Solidaritätsverhaltens erkennen, wenn etwa der gesetzte Vereinsvorsitzende einer leicht verunsicherten Referendarin ein Gläschen Sekt ausgibt. Allgemein betrachtet, bot der gesellige Teil viele Gelegenheiten, Menschen zu treffen, die man sonst entweder gar nicht oder ganz anders kennen lernt. So freuen wir uns alle schon aufs nächste Jahr, wenn es heißt: ,Aufi geht's zum Anwaltstag nach München!" Rechtsanwalt Dieter Trimbom von Landenberg Cochem Arbeitsgemeinschaft Sportrecht des DAV Die Arbeitsgemeinschaft Sportrecht ist eine der jüngsten Arbeitsgemeinschaften im DAV. Sie wurde am 5. 11. 1999 am Rande des 1. Internationalen Sportrechtskongresses in Bann gegründet. Derzeit sind etwa 300 Mitglieder beigetreten. Dies entspricht etwa auch der Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die in der AnwaltAuskunft mit dem Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Sportrecht registriert sind. Die Mitgliederliste weist viele namhafte Sportrechtsanwälte auf. Die Arbeitsgemeinschaft übt aber offenbar auch auf zahlreiche junge Anwältinnen und Anwälte erhebliche Anziehungskraft aus, wie aus der Zusammensetzung der Teilnehmer ihrer Veranstaltungen ersichtlich ist. Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft sind: Paul-Werner Beckmann, Herford (Vorsitzender) Peter Bathor, München Richard B. Eimer, Bann Robert Erdrich, Bann Uwe Kärgel, Berlin Dr. Christian Krähe, Überlingen Klaus Rosenhagen, Dresden Dr. Thomas Summerer, Garmisch-Partenkirchen (stellvertretender Vorsitzender). Wesentliche Aufgabe der Arbeitsgemeinschaft ist es, auf einem durch sich ausbreitende Kommerzialisierung und Verrechtlichung gekennzeichneten Gebiet den Erfahrungsaustausch unter den im Sportrecht schon tätigen sowie den daran interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu fördern und gleichzeitig zu dokumentieren, daß die Anwaltschaft sich dieser neuen Herausforderung stellt und auch im Gebiet des Sportrechts kompetente Berater in ihren Reihen hat. Es soll dabei nicht nur den durch spektakuläre Sportrechtsfälle bekannten Anwälten eine Diskussionsplattform gegeben werden, sondern auch den Kolleginnen und Kollegen, die ihre örtlichen Sportvereine oder deren Sportler vertreten. Außerdem soll die Kommunikation mit sportrechtlich interessierten Nicht-Anwälten einerseits und den Sportlern sowie Vereinen und Verbänden andererseits unterstützt und gesteigert werden. Zur Erleichterung dieses Ziels wird darauf geachtet, daß die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft nach Möglichkeit mit einem interessanten Sportereignis verknüpft werden. Die letzte Sportrechtstagung vom 22. bis 24. 6. 2001 fand z.B. in Verbindung mit dem "Großen Preis von Europa" am Nürburgring statt. Am 22./23. November 2001 beteiligt sich die AG Sportrecht am 2. Internationalen Sportrechtskongreß in Bonn. Informationen gibt es unter www.sportgericht.de. Es findet dort auch die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft am 22. 11. 2001, 11.00 Uhr statt. Die nächste Sportrechtstagung der Arbeitsgemeinschaft wird am 19./20. 4. 2002 im Hause des IOC in f 0 rum 13 Lausanne durchgeführt. Das Programm ist voraussichtlich im November 2001 verfügbar. Beim nächsten Anwaltstag vom 9. bis 11. 5. 2002 in München ist für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft ein Empfang geplant, zu dem auch prominente Sportler aus München eingeladen werden sollen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft ist für Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vergünstigt. Z.B. kostete die Teilnahme an der Veranstaltung am Nürburgring für Nichtmitglieder 600 DM, für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht 450 DM und für Mitglieder der Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 250 DM, jeweils zuzüglich der Karten für das Rennen. Eine Ausnahme besteht allerdings bei dem alle zwei Jahre stattfindenden Internationalen Sportrechtskongreß am 22./23. 11. 2001, da die Arbeitsgemeinschaft dort lediglich einer von mehreren Mitveranstaltern ist. Dort gibt es eine Vergünstigung von 75 Euro nur für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht; die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 22. 11. 2001 ist selbstverständlich kostenlos. Weitere Einzelheiten zu den bundesweiten Sportrechtstagungen und den Regionalveranstaltungen werden in den Mitteilungsblättern der Arbeitsgemeinschaft bekanntgegeben und sind darüber hinaus im Internet unter www.anwaltverein.de nachzulesen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können unter www.anwaltverein.de außerdem passwortgeschützt in der Mitgliederliste recherchieren. Der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft lohnt sich also auch für Mitglieder des Forums. Er ist möglich durch Anmeldung beim Deutschen Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Sportrecht, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fax: 0301726152-190, E-Mail: dav@anwaltverein.de. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf z. Zt. 120 DM. Weitere Auskünfte erteilt Rechtsanwältin Heidemarie Haack-Schmahl (Tel.: 030/726152-124), Sekretariat: Andrea Walther (Tel.: 0301726152-134 und Fax: 0301726152-194), Mitgliederverwaltung; Doreen Lemke (Tel.: 0301726152-179, Fax: 0301726153175). "Alles, bloß keine Großkanzlei!" Ein Plädoyer wider die typischen Vorurteile Abends halb zehn in Deutschland: Das Notebook zur Hand nehmen, die Akten durchblättern, den restlichen Kollegen, die auf dem Gang vorbeilaufen, einen bösen Blick zuwerfen. So oder jedenfalls ähnlich muß man sich das Szenario in den großen Rechtsanwaltskanzleien vorstellen, wenn man den saloppen Sprüchen Glauben schenkt, die insbesondere Kollegen aus kleinen Kanzleien oder "Einzelkämpfer" regelmäßig verbreiten. Überall hört man als junger Jurist diese kühnen Thesen: von befreundeten Einzelanwälten, von den Richtern und Staatsanwälten, die einen während des Referendariats ausbilden, und sogar von Dozenten, die auf Seminaren für Berufsanfänger über die künftigen Möglichkeiten junger Juristen auf dem Arbeitsmarkt sprechen. Auch einige Medien haben derartige Einschätzungen inzwischen als ein die Leser mitreißendes Thema erkannt. Es wird das Bild der ,Anwaltsfabrik" gezeichnet. In diesem Bild spiegeln sich dementsprechend auch sämtliche (Vor-)Urteile wider, die der Sprücheklopfer über das Leben in den Wirtschaftskanzleien hegt: Fließbandarbeit, Leistung rund um die Uhr, Eintönigkeit, unpersönliches Arbeitsklima, hierarchische Strukturen, ein beengtes Arbeitsumfeld - also einfach eine graue, monotone und furchterregende Atmosphäre. Dieses Bild schreckt ab. Erst kürzlich gelangte die Umfrage einer großen deutschen Tageszeitung zu dem Resultat, daß sich nur ein kleiner Bruchteil der künftigen Berufsträger, welche sich jetzt noch an Universitäten oder im Referendariat auf die Examina vorbereiten, überhaupt vorstellen kann, jemals einen Fuß in eine solche "Anwaltsfabrik" zu setzen. Die Botschaft vom Realität gewordenen Alptraum Großkanzlei verbreitet sich unter den Studenten wie ein Lauffeuer. Die Konsequenzen liegen denn auch für viele junge Juristen auf der Hand: "Wir machen später alles, aber bloß nicht die Arbeit in einer großen Kanzlei". Der ganz überwiegende Teil der Nachwuchsjuristen hegt diese These für sich, ohne jemals selbst eigene Erfahrungen in einer solchen Kanzlei gemacht zu haben. Er beruft sich wie er es während des Studiums ständig vernommen hat - auf die "herrschende Meinung". Die wird schon Recht haben. Bei der unlängst von der Deutschen Anwaltakademie gemeinsam mit dem Forum Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durchgeführten Veranstaltung "Erfolgreicher Einstieg in den Anwaltsberuf" hat Prof. Christoph Hommerich, der sich als Volkswirt, Personalund Unternehmensberater seit vielen Jahren auf das Phänomen Anwaltsmarkt spezialisiert, es absolut treffend ausgedrückt. Er sprach davon, daß die meisten Juristen ein großes Problem haben: "Sie glauben alles, was man ihnen sagt." Und was noch viel schlimmer ist: Sie geben diesen Glauben auch so leicht nicht wieder auf. Daß die meisten Personen, die diese Vorurteile so lautstark verbreiten, die zugrundeliegenden Erfahrungen selbst nie gesammelt haben und deshalb nur fleißig Gerüchte weiterverbreiten, spielt für die meisten Jungjuristen dabei erschreckenderweise kaum eine Rolle. Die klassischen Beispiele festgefahrener Ansichten sind regelmäßig die vielzitierten Sätze: "Mit Jura kannst Du alles machen" und "Ohne Prädikatsexamen hast Du eh keine Chance". Inzwischen läßt sich der oben schon angesprochene Gedanke: ,Alles, bloß keine Großkanzlei" recht nahtlos in dieser Reihe der Vorurteile unterbringen. Es ist ja auch so schön bequem, auf "Volkes Stimme" zu vertrauen und einfach in f 0 rum 14 den großen Reigen der Sprücheklopfer mit einzustimmen. Nach meinem ersten Examen teilte ich exakt diese Einstellung. Schon bei dem Gedanken, einmal in einer Großkanzlei arbeiten zu müssen, lief es mir kalt den Rücken hinunter. Sämtliche Vorurteile, die mir während der Studienzeit zugetragen worden waren, hatten sich tief in meine Vorstellung eingebrannt. Der Zufall wollte es, daß ich in den ersten Monaten des Referendariats in einer kleineren Kanzlei arbeitete, in der ich auf einen jungen Anwalt stieß, der dieses Vorurteil nicht einfach bestätigte. Er riet mir vielmehr dazu, vor den großen Wirtschaftskanzleien nicht einfach die Augen zu verschließen, sondern zunächst selbst dort Erfahrungen zu sammeln und anschließend zu urteilen. Ich bin diesem Rat - nach einiger Überzeugungsarbeit des Rechtsanwalts, für die ich ihm heute sehr dankbar bin schließlich gefolgt und habe mich in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt beworben. Der Respekt vor diesem Gebilde war unbeschreiblich groß. Das Bild, das ich mir bis dahin - bedingt durch die altklugen Sprüche anderer - von derartigen Kanzleien zurechtgebastelt hatte, entsprach kurz gesagt dem einer modemen Sklaverei. In der Höhle des Löwen angekommen, führte ich mit zwei - erstaunlicherweise überaus freundlichen Anwälten ein Gespräch und erhielt auch tatsächlich eine Zusage. Mit dem bald darauf folgenden Beginn der Anwaltsstation begannen sich meine Bilder von der ,Anwaltsfabrik" langsam aufzulösen. Ich bin dieser Anwaltskanzlei bis heute - im Augenblick noch auf Teilzeitbasis, um meine Dissertation fertigzustellen - treu geblieben. In den vergangenen zwei Jahren habe ich die Kanzlei sehr gut kennengelernt und deshalb beschlossen, ein paar meiner Erfahrungen wiederzugeben, damit sich die grausame Vorstellung von der "Verdammnis in der Anwaltsfabrik" nicht länger in dieser Form durchsetzen kann. Beginnen möchte ich mit einem der beliebtesten Vorurteile über Großkanzleien: ,Arbeitszeiten rund um die Uhr". Richtig daran ist, daß in Großkanzleien viel gearbeitet wird. Das bringt das hohe Niveau der Arbeit regelmäßig mit sich. Die Mandanten, die von den großen Kanzleien betreut werden, tragen sehr facettenreiche Probleme zu ihren Beratern. Diese können natürlich nur selten durch Spontanantworten gelöst werden, sondern erfordern Kreativität und Einsatz. Trotz dieser Anforderungen bewegen sich in aller Regel die Arbeitszeiten in einer Größenordnung, die sich von denen in kleineren Kanzleien häufig gar nicht oder nur unwesentlich unterscheidet. Was die Einzelanwälte und die Kollegen in kleineren Sozietäten nämlich bei ihren Sprüchen über Großkanzleien regelmäßig vergessen, ist die nicht zu leugnende Tatsache, daß es auch in solchen kleinen Kanzleien keinen Acht-Stunden-Tag gibt. Aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung zahlreicher Kolleginnen und Kollegen, die in kleineren Kanzleien ihr Geld verdienen, kann ich mit Gewißheit sagen, daß dort in der Regel der gleiche oder zum Teil sogar ein höherer Arbeitseinsatz gefordert wird. Ohne Umschweife läßt sich hierzu noch ergänzen, daß die Vergütung, die Anwälte in solchen Kleinkanzleien erhalten, trotz der identischen Arbeitszeit nur einen Bruchteil dessen betragen, was große Kanzleien zahlen. Zum Teil werden die Anwälte sogar in den kleinen Kanzleien trotz vielfacher Änderungen des Sozialrechts zwecks Kostenersparnis noch immer als "freie Mitarbeiter" gehalten. Die Sorge einer ,Ausbeutung" ist deshalb meines Erachtens in kleineren Kanzleien deutlich häufiger begründet als in großen Kanzleien, da die Finanzkraft in diesen nun einmal nicht annähernd so stark ist. Ähnliches gilt auch für das zweite große Vorurteil über Großkanzleien: "Mein Kollege ist mein Feind". Es kursiert immer wieder das Gerücht, daß in den Wirtschaftskanzleien die Anwälte untereinander stärker gegeneinander als miteinander arbeiten, um ihre eigenen Vorteile und Pfründe zu sichern. Dabei werden haarsträubende Geschichten von Intrigen, Neid und Mißgunst berichtet. Vorwegnehmen möchte ich, daß solche Zustände in der Regel nur dann entstehen können, wenn die Vergütungssysteme der Anwälte eine solche Methode nahezu erzwingen. Es mag auch sein, daß vor einigen Jahren solche Vergütungssysteme in der einen oder anderen Kanzlei praktiziert wurden. Fest steht aber, daß heute in dem ganz überwiegenden Teil der großen Kanzleien diese Hau- und Stech-Methode der Vergangenheit angehört oder ohnehin nie zum Einsatz kam. Es setzt sich mehr und mehr der Gedanke durch, daß die Gleichbehandlung aller Anwälte gerade in finanzieller Hinsicht die effizientesten Ergebnisse für beide Seiten liefert. Überhaupt findet man die These "Wenn Sie sich als Anwalt bei uns wohl fühlen, dann ist das die beste Voraussetzung, um auch der Kanzlei dienlich zu sein" immer häufiger. Es wird großen Wert auf ein kollegiales, ja freundschaftliches Miteinander gelegt. Ich habe selten in so kurzer Zeit derart viele nette Kollegen kennengelernt, mit denen man gerne seinen Arbeitstag verbringt. Sämtliche Projekte versucht man im Team zu lösen. Nicht im Ellenbogenprinzip gegeneinander, sondern harmonisch miteinander verläuft die Arbeit. Soweit es - was der normalen Lebenswahrscheinlichkeit entspricht - tatsächlich mal einen Kollegen oder eine Kollegin gibt, mit der man sich nicht so gut versteht, ist es dank der großen zahl von Mitarbeitern regelmäßig völlig unproblematisch möglich, sich zwischenmenschlichen Schwierigkeiten zu entziehen. Gerade in diesem Bereich zeigt sich auch ein fundamentaler Vorteil solcher Großkanzleien gegenüber den Individualisten oder Kleinkanzleien. Die Chance, hier Menschen zu treffen, mit denen man gut auskommt und gerne arbeitet, ist ungleich geringer. Gravierend ist vor allem das Problem, daß man sich unangenehmen Zeitgenossen dort in aller Regel nicht entziehen kann, sondern ständig zur gemeinsamen Arbeit gezwungen ist. Auch den Vorteil in den großen Sozietäten, ständig den Dialog zu anderen fachlich kompetenten Juristen suchen zu können, vermißt man im kleinen Kreis der Einzelkämpfer schmerzlich. Nach meiner Ansicht ist die soziale Komponente in gut orga- Wer baut eine europäische Law Firm auf? Der Zusammenschluss von Lovells White Durrant und Boesebeck genügend Berufserfahrung gesammelt haben, können sie sich Droste zum 1. Januar 2000 war der Startschuss zum Aufbau für eine mehrmonatige Entsendung in eines unserer ausländi- einer europäischen Law Firm. Seitdem haben wir schon viel er- schen Büros bewerben. reicht. Zum 1. Februar 2000 haben wir uns in Budapest etabliert. Am 1. Oktober 2000 haben wir Büros in Mailand und Rom eröffnet. Zum 1. November 2000 konnten wir den Beitritt von sechs polnischen Partnern zu unserem Büro in Warschau melden. Auch der Zusammenschluss mit der holländischen Sozietät Ekelmans Den Gute englische Sprachkenntnisse sind für die Arbeit in einem internationalen Team unerlässlich. Wenn Sie diese noch nicht haben, werden Sie sie im Rahmen unseres Trainingsprogramms erwerben. Hollander in Amsterdam ist am 1. Mai 2001 erfolgreich vollzogen Hervorragende Juristen sind uns immer willkommen. Auch wenn worden. Weitere Schritte sind für die Zukunft geplant. Sie - ständig oder vorübergehend - nur in zeitlich beschränktem Mehr als 70 Juristen mit und ohne Berufserfahrung haben sich Aufgaben Sie bei uns übernehmen können, erfahren Sie unter im vergangenen Jahr unseren deutschen Büros angeschlossen. www.lovells.com. Umfang arbeiten wollen, haben wir für Sie eine Lösung. Welche Bei der Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen und Transaktionen, im Rahmen von firmenweiten Trainingstagen Oder schicken Sie Ihre Bewerbung an: Lovells Boesebeck Droste, oder auch bei Sportveranstaltungen lernen sie Ihre Kollegen Zentrale Personalabteilung, Herrn Tom Goerke. aus den anderen Lovells-Büros kennen und schätzen. Wenn sie Darmstädter Landstraße 125,60598 Frankfurt am Main. Lovells oesebeck Droste Alicante . Amsterdam . Berlin . Brüssel . Budapest . Chicago ·Düsseldorf . Frankfurt· Hamburg Ho-Chi-Minh-Stadt . Hongkong . London . Mailand . Moskau . München' New York . Paris' Peking . Prag . Rom' Singapur Tokio' Wien' Warschau . Washington D. C.. Zagreb f 0 rum 16 nisierten Großkanzleien für jeden Junganwalt eine der größten Bereicherungen. Denn eines steht fest: Jeder Anwalt muß in der Regel viel arbeiten. Was könnte es da Wichtigeres geben, als ein entspanntes und freundschaftliches soziales Umfeld, in dem man sich täglich gerne bewegt?! Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es zu erwähnen gilt, betrifft die Behauptung der "streng hierarchischen Strukturen" in Großkanzleien. Das Bild des allmächtigen, über allen Dingen thronenden Seniorpartners macht ebenfalls das ein oder andere Mal die Runde. Hierzu kann ich sagen: Wer einmal den Prototypen eines solchen Partners erleben möchte, der lasse sich in einer Kanzlei mit ca. 5 -10 Anwälten anstellen, die den Namen von nur einem Partner trägt. Dort wird er meist schnell erfahren, was Hierarchie und Selbstverliebtheit bedeutet. Solche Partner betrachten die Kanzlei als ihr "Baby", in das ihnen niemand hineinzureden hat. Auch nach 10 bis 15 Jahren sind Worte wie "Verpartnerung" für die angestellten Anwälte dort nackte Utopie. Im Gegensatz dazu hat man in den meisten großen Kanzleien gelernt, daß sich auch hier das Teilen auszahlt. Wer Partner ist, ist mitverantwortlich und begreift sich als einen festen, wichtigen Bestandteil des Ganzen. Das hilft wiederum beiden: der Kanzlei und dem Partner. Deshalb haben alle angestellten Anwälte in diesen Kanzleien die Aussicht, in überschaubarer Zeit (je nach Kanzlei zwischen 5 und 8 Jahren) Partner zu werden. Auch im täglichen Arbeitsumfeld sind die Hierarchieebenen zwischen Partnern und angestellten Anwälten immer weniger sichtbar. Alle begreifen sich als ein gemeinsames Team, in dem der angestellte Anwalt das gleiche Recht hat sich einzubringen wie der Seniorpartner. Die Überlegung des gemeinsamen Ziehens an einem Strang ist in vielerlei Hinsicht schon gut umgesetzt. Das Thema Umsetzen von Vorstellungen berührt einen weiteren Punkt, der häufig Gegenstand von Vorurteilen ist: "In großen Kanzleien ist alles unflexibel". Dieses Vorurteil beruft sich zum einen auf einen nur sehr engen Wirkungskreis, der dem Anwalt dort zur Verfügung steht. Zum anderen wird die angebliche Schwerfälligkeit von Kanzleien, die aus vielen Mitarbeitern bestehen, kritisiert. Ich möchte mit dem letztgenannten Punkt beginnen. Eine Großkanzlei ist ein Wirtschaftsunternehmen nicht unerheblicher Dimension. Je größer ein Unternehmen wird, desto schwieriger sind rasche organisatorische Manöver. Trotz der gewaltigen Größe kann ich meinerseits berichten, daß internationale Großkanzleien häufig weniger schwerfällig und viel dynamischer in der Umsetzung neuer Ideen sind als kleine Kanzleien. Der Grund ist der ständige Konkurrenzdruck und der Zwang zu effizientem Arbeiten. Fast alles in diesen Kanzleien ist hervorragend organisiert. Die Kanzleien sind mit dem neuesten technischen Equipment ausgestattet. Neue Kommunikationsformen finden ebenso Beachtung wie neue Beratungsmärkte. Regelmäßig sind alteingesessene Individual- und Kleinkanzleien hier viel schwerfälliger, weil dort häufig noch (natürlich unausgesprochen) die dem öffentlichen Dienst angenäherten Motti gelten: "Das war schon immer so. Da könnte ja jeder kommen. Wo kämen wir denn da hin." Es ist erschreckend, in wie vielen kleineren Anwaltskanzleien z.B. das Thema Computer noch immer mit der Beißzange angefaßt wird. Als junger Anwalt läßt sich dagegen in großen Kanzleien mit dem nötigen Einsatz und etwas Hartnäckigkeit viel bewegen. Es ist geradezu erwünscht, daß man sich einbringt, widerspricht und auch mal unkonventionelle Vorschläge äußert. Bleibt der zweite Kritikpunkt in Sachen mangelnder Flexibilität: die Spezialisierung. Die starke Spezialisierung, die in diesen Kanzleien herrscht, bringt Vor- und Nachteile mit sich. Sie ermöglicht es dem Juristen, sich auf einem Gebiet konsequent weiterzubilden, mit wissenschaftlicher Gründlichkeit zu arbeiten und auf längere Sicht gesehen auch auf die Entwicklung der Rechts in diesem Bereich Einfluß auszuüben. Die Flexibilität, die hierbei innerhalb des eigenen Fachbereichs besteht, darf keinesfalls unterschätzt werden. Natürlich ist es keine Tätigkeit, wie sie ein Allgemeinanwalt betreibt. Wer jedoch Spaß an der eigenständigen Weiterentwicklung von Rechtsgebieten oder an tiefschürfenden juristischen Publikationen basierend auf dem eigenen Erfahrungsschatz hat, ist hier gut aufgehoben. Aber auch der Praktiker, der durch viele Verhandlungen mit Mandanten oder vor Gericht seine sozialen und rhetorischen Stärken einsetzen will, wird hier ein reichhaltiges Betätigungsfeld finden. Schließlich muß man sich auch hier ins Gedächtnis rufen: Der notwendige Trend zur Spezialisierung macht auch vor kleinen und mittleren Kanzleien nicht Halt. Die Komplexität des Rechts und die Nachfrage auf dem Markt lassen kaum andere Wege zu, um erfolgreich zu praktizieren. Auch das viel gescholtene Fusionsfieber ist keinesfalls ein Problem nur großer Kanzleien. Der Zwang gerade kleinerer Kanzleien, sich zusammenzuschließen, um die nachgefragten Dienstleistungen erbringen zu können, ist offensichtlich. Bei einem Zusammenschluß von beispielsweise einer Kanzlei mit drei Berufsträgern mit einer Kanzlei mit zwei Berufsträgern ergeben sich identische Probleme wie bei der Fusion zweier Großkanzleien. Völlig unterschiedliche Strukturen, Führungsstile und persönliche Vorstellungen prallen aufeinander. Vermeiden läßt sich das Risiko, in die Mühlen einer solchen Fusion zu geraten, regelmäßig nur dadurch, daß man sich einer Kanzlei anschließt, die von Beginn an aus sich selbst heraus gewachsen ist und auch künftig keine (realistische) Notwendigkeit zur Fusion sieht. Dies kann sowohl bei kleinen als auch großen Kanzleien der Fall sein. Es sei nochmals dringend davor gewarnt, den Fusionsgedanken allein bei den "Großen" zu hegen. Bei diesen ist der Fusionsmarkt inzwischen an vielen Stellen ausgereizt. Der Zusammenschluß vieler kleiner und mittelständischer Kanzleien wird hingegen in der Zukunft für ihr Überleben am Markt unerläßlich sein. f 0 rum 17 Neben diesen schlechtweg häufig verkannten Aspekten haben große Kanzleien noch viele andere Vorteile zu bieten, die man in kleinen Kanzleien in der Regel vergebens sucht. An erster Stelle steht hier natürlich die Internationalität. Der ständige Austausch mit Kollegen aus ausländischen Büros, die regelmäßigen Treffen mit den Kollegen im In- und Ausland, die Betreuung internationaler Klientel und die Flexibilität im Umgang mit fremden Kulturen und Rechtsordnungen prägen den Arbeitsalltag in solchen Kanzleien. Wer nicht an der deutschen Grenze stehen bleiben möchte, sondern seinen Horizont darüber hinaus erweitern will, findet hier viel Gelegenheit dazu. Ferner kann sich jeder Anwalt - soweit er das möchte - ganz auf seine juristische Tätigkeit konzentrieren. Den Kampf mit der Kanzleibuchhaltung, mit der Installation und Wartung von PC-Systemen und anderen oft ungeliebten Arbeiten führt er in derartigen Kanzleien jedenfalls nicht. Ihm stehen im Gegenteil erstklassige Arbeitsmittel in Form neuer EDV und umfangreicher Recherchewerkzeuge zur Verfügung. Nicht unerwähnt bleiben dürfen schließlich die vielfältigen internen und externen Fortbildungsmaßnahmen, die neben der Vermittlung von juristischen Fertigkeiten durchaus auch sog. soft skills wie etwa Rhetorik, Verhandlungstechnik oder Fremdsprachen umfassen. Dieser Beitrag ist nicht als Verherrlichung der Großkanzleien gedacht. Er soll nicht polarisieren. Es ist der Versuch, gegen all die zum Teil lächerlichen Vorurteile vorzugehen, die von vielen Juristen und Nichtjuristen propagiert werden. Sämtliche Erfahrungen basieren auf individuellen Eindrücken, die ich persönlich während der letzten Jahre gesammelt habe. Nach meiner Anwaltsstation habe ich dort auch meine Wahlstation im Büro San Francisco verbracht und arbeite nun als Rechtsanwalt dissertationsbegleitend in der Kanzlei mit. Ob meine Erfahrungen auf andere Großkanzleien in exakt gleicher Weise übertragen werden können, vermag ich selbst natürlich nicht mit Sicherheit zu beurteilen. Doch eines steht fest: Jeder, der sich dieser Erfahrung begibt und sich lieber dem Reigen der "Sprücheklopfer" anschließt, ohne selbst zu erkunden, was hinter dem Phänomen "Großkanzlei" steht, verpaßt eine große Chance. Auch wenn man für sich nach einem persönlichen Einblick entscheidet, lieber andere Wege einschlagen zu wollen, wird die Erfahrung doch in jedem Fall bereichernd sein. Hört nicht auf die Stimmen, die ohne Kenntnis der Tatsachen Volksweisheiten herumplappern, sondern überzeugt Euch selbst und geht Euren eigenen Weg! Wohin mich mein zukünftiger Weg als Jurist führen wird, kann ich noch nicht mit Gewißheit sagen. Eines aber weiß ich sicher: Ich bin dankbar für die Erfahrungen, die ich in der in der Frankfurter Kanzlei sammeln durfte, und ich werde in vielfacher Hinsicht immer davon profitieren. Rechtsanwalt Frank Pawlitschek Wiesbaden/Frankfurt BGH: Gattungsnamen als Domain zulässig Im letzten Heft der AdVoice (vgl. AdVoice 2001, 17) habe ich über ein Urteil des LG München berichtet, in dem das Gericht die Verwendung von Gattungsnamen als Domain aus wettbewerbsrechtlichen und berufsrechtlichen Gründen für unzulässig erachtete. Die mehr als fragwürdige Begründung des Urteils war ebenfalls Gegenstand der Besprechung. Inzwischen ist eine Änderung dieser Entscheidungspraxis in Sicht: Nur wenige Tage nachdem der Beitrag aus dem letzten Heft in den Druck gegangen war, hat sich der BGH in einer neuen Entscheidung zu dieser Problematik geäußert und sich überraschend den geschilderten Bedenken angeschlossen. In seinem Urteil vom 17. Mai 2001 (Az. I ZR 216/99, vgl. auch die Pressemitteilung in NJW 2001, Heft 25, S. XII f.) beschäftigt sich der BGH mit einer Entscheidung des OLG Hamburg. Letzteres hatte - ganz ähnlich wie das LG München - in der Registrierung und Verwendung von Gattungsnamen als Domain eine wettbewerbswidrige Kanalisierung von Kundenströmen erblickt und die Benutzung der Domain "mitwohnzentrale.de" untersagt. Dem hat sich der BGH nicht angeschlossen und das Urteil des OLG Hamburg aufgehoben. Nach seiner Ansicht paßt die Verwendung von Gattungsnamen als Domain in keine der Fallgruppen, die die Rechtsprechung zur Konkretisierung des Verbotstatbestandes "Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen" (§ 1 UWG) entwickelt hat. Ebenso sieht der BGH keinen Anlaß dafür, eine neue Fallgruppe zu begründen, da allein die Kanalisierung keine Wettbewerbswidrigkeit auslösen könne. Ein Abfangen von Kunden sei nur dann unlauter, wenn sich der Werbende zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stelle, um letzteren einen anderen Entschluß aufzudrängen. Mit der Verwendung eines Gattungsbegriffs als Domainnamen habe der Werbende hingegen nur einen sich bietenden Vorteil genutzt, ohne dabei in unlauterer Weise auf bereits dem Mitbewerber zuzurechnende Kunden einzuwirken. Auch ein Freihaltebedürfnis für die Domain bestehe hier nicht, da der Domainname anders als die Marke nicht zu einem Ausschließlichkeitsrecht führe. Im übrigen sei sich der Nutzer sehr wohl über die Nachteile der Direkteingabe-Methode, insbesondere über die Zufälligkeit der gefundenen Ergebnisse im klaren. Eine wettbewerbswidrige Behinderung könne deshalb nur vorliegen, wenn es durch Verwendung der Domain zu einer Irreführung komme. Ob diese Rechtsprechung aufgrund des speziellen Berufsrechts der Rechtsanwälte uneingeschränkt auch auf den eingangs besprochenen Fall "rechtsanwaelte.de" ausgedehnt werden kann, bleibt abzuwarten. Mit seiner Entscheidung hat der BGH jedoch eine bemerkenswerte Richtlinie vorgegeben. Er hat - ganz im Gegensatz f 0 rum 18 zu vielen früheren Entscheidungen - die Mündigkeit des Verbrauchers betont, was m.E. zukunftsweisend ist. Auch wenn sich über ein Freihaltebedürfnis für Gattungsdomains mit den oben dargestellten Schwierigkeiten und Konsequenzen durchaus streiten läßt (man könnte z.B. die Einzigartigkeit der Domain durchaus als einen Fall beurteilen, der analog zur Ausschließlichkeit einer Marke gelagert ist), ist die Tendenz des Urteils zu begrüßen. Es bleibt zu hoffen, daß der BGH auch künftig dieser Linie treu bleibt. Rechtsanwalt Frank Pawlitschek Wiesbaden/Frankfurt Kinder und Kanzlei? Acht Schritte zum Erfolg 1. Schritt: Examen bestanden - welche Ziele habe ich beruflich? ~ ~ ~ Persönliche Zufriedenheit mit dem Inhalt meiner Arbeit. Persönliche Zufriedenheit mit meiner Rolle als berufstätige Mutter. Sättigung meiner finanziellen Bedürfnisse. 2. Schritt: Ich will selbständig arbeiten Mütter arbeiten anders. Weil die Zeitfenster rund um die Bedürfnisse der Kinder so wertvoll sind, daß Mütter sie effektiv zu nutzen verstehen. Mütter haben Kompetenzen, die den Arbeitsalltag bewältigen helfen. Der Beweis ist erbracht, wenn die Mutter zweier Kleinkinder ihr Jurastudium nach 7 Semestern erfolgreich abschließt. Berufstätige Mutter zu sein war für mich von langer Hand geplant. Kinder im Studium zu bekommen heißt, in der Zeit der größten Betreuungsbedürftigkeit zeitlich sehr flexibel und selbstverantwortlich zu sein. Es heißt, daß die Kinder "aus dem Gröbsten raus sind", wenn die Karriere durchstarten soll. Ich hätte mir nie vorstellen können, nach Jahren des Studiums mitten im Berufseinstieg eine Kinderpause einzulegen. Ich will dabei nicht verhehlen, daß dazu auch Väter gehören, die Verantwortung übernehmen wollen. (Mütter, die Verantwortung abgeben wollen). Und ganz ohne Fremdbetreuung von der Oma bis zum Kinderhort geht es gewiß auch nicht. Und während die ehemaligen Studienkollegen noch beim Repetitor sitzen und sich wundern, wundern sich jetzt die Anwaltskollegen: "Warum läßt die Neue immer so pünktlich den Griffel fallen?" - "Was haben Termine wie Gitarrenunterricht, Elterngespräch und Laternenbasteln im Anwaltskalender zu suchen?" - "Kann die sich überhaupt auf die Arbeit konzentrieren, wenn ihr Kind im Nebenzimmer Hausaufgaben macht?" Ergebnis der Arbeitsmarktanalyse: Ich weiß, was ich schaffen kann, aber das glaubt mir ja doch keiner. Meine Prioritätensetzung ist nicht kompatibel mit der in einer jungen dynamischen Ellenbogenkanzlei. Mutter und Beruf - am liebsten auf eigene Verantwortung. Der 2. Platz im Kanzleigründerpreis, den der DAV, das FORUM, die FAZ, MLP und die Soldan GmbH zum Anwaltstag 2001 erstmals ausgelobt haben, ging an das Aachener FORUMS-Mitglied Martina Mainz-Kwasniok. Teilnahmeberechtigt waren alle Anwältinnen und Anwälte, die seit 1995 den Sprung ins kalte Wasser gewagt haben. Neben den wirtschaftlichen Ergebnissen würdigte die Jury das Gründungskonzept. Die 33jährige hat ihre Einzelkanzlei seit dem Start 1998 konsequent auf das Familienrecht ausgerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Familienmediation - außergerichtliche Verhandlung der Konfliktpartner über die "Folgesachen" anläßlich Trennung und Scheidung. Solche Nischensuche und Selbstbeschränkung gleich zu Beginn anwaltlicher Selbständigkeit könnte der Trend der Zukunft sein. Alle vier Gewinner des Gründerpreises sind diesen Weg gegangen. Was Kollegin Mainz-Kwasniok aber besonders auszeichnet, ist die Tatsache, daß sie als Mutter dreier Kinder Selbständigkeit und Familie unter einen Hut bringen muß. Die Kollegin ist außerdem gelernte Journalistin und betreibt daher kein anwaltstypisches Marketing. Insbesondere aber waren ihre Umsatz- und Gewinnzahlen beachtlich angesichts der Tatsache, daß die Kanzlei nur einer von zwei wichtigen Lebensinhalten ist. Für die AdVoice hat Martina Mainz-Kwasniok das eingereichte Gründungskonzept leicht überarbeitet. Rechtfertigen für mein Auch-Mutter-Sein muß ich mich nur bei mir - nicht beim Chef, nicht bei den konkurrierenden Kollegen. Ich möchte mir meine Arbeitsbelastung flexibel einteilen können. Was mir an Erfahrung fehlt, fange ich durch theoretisch fundierte Kenntnisse auf. Mindestens vier Fortbildungen im Jahr sind mein Einstiegsprogramm; Kontakte zu jungen Kollegen der Notanker. 3. Schritt: Ich brauche eine Nische Ich möchte ohne nervöse Bauchschmerzen arbeiten. Ich möchte meinen Mandanten gute Arbeit abliefern. Das kann ich nur, wenn ich mich sicher fühle. Das kann ich nur, wenn ich mir ein Rechtsgebiet erarbeite, mich darin in alle Richtungen fortbilde und meine Spezialisierung bekanntgebe. Konsequenterweise muß ich die "Laufkundschaft" in mir fremden Rechtsgebieten daher ablehnen. Die Wahl fällt auf das Familienrecht. Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV im Internet: http://www.recht-und-verkehr.de F0 rtb iIdun g,-------l 10./11. November 2001 Verkehrsrecht für junge Kollegen und Referendare * RA Oskar Riedmeyer, München RAuN Ulrich Ziegert, Lüneburg 2. Halbjahr 2001 o 15. September 2001 MPU und verkehrspsychologische Hilfen VRiLG a.D. Dr. Hans Jürgen Bode, Hildesheim Prof. Dr. Werner Winkler, Laatzen Schwerin Neubrandenburg 6. Oktober 2001 Der Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse Vors. Richter am OLG Hermann Lemcke, Hamm 17. November 2001 Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht RA Jürgen Jahnke, Leitender Referent LVM Versicherungen, Münster 8. September 2001 Der Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse Vors. Richter am OLG Hermann Lemcke, Hamm Berlin U 1. September 2001 Der Verkehrsunfall in seinen versicherungsvertraglichen Folgen RiBGH Prof. Wollgang Römer a.o., Bad Bergzabern 20. Oktober 2001 21. Homburger Tage Leipzig 6. Oktober 2001 Prozeßtaktik im Haftpflichtrecht RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt Düsseldorf 24. November 2001 Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Haftpflichtprozeß RA Dr. Michael Burmann, Erfurt Dipl.-Ing. Gundolf Himbert, Saarwellingen 29./30. September 2001 Verkehrsrechtfürjunge Kollegen und Referendare * RA Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg RAuN A1fred Fleischmann, Hanau Hannover U Hagen 22. September 2001 Der Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse Vors. Richter am OLG Hermann Lemcke, Hamm 15. September 2001 Prozeßtaktik im Haftpflichtrecht RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt 6. Oktober 2001 Der Verkehrsstrafprozess Prof. Dr. Friedrich Dencker, Münster 22./23. September 2001 Verkehrsrecht für junge Kollegen und Referendare * RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank R. Hillmann, Oldenburg E;(urt bNeukirchen/Knüll o Groß-Gerau 1. Septemberr 2001 Der Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Haftpflichtprozeß RA Dr. Michael Burmann, Erfurt Dipl.-Ing. Gundolf Himbert, Saarwellingen 10. November 2001 Gebührenrechtliche Probleme in der täglichen Praxis eines im Verkehrsrecht tätigen Anwaltes RAuN Rembert Brieske, Bremen Nürnberg Regensburg Stuttgart o . l . . r ' - - - - - - - - , 29. September 2001 Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht RA Jürgen Jahnke, Leitender Referent LVM Versicherungen, Münster 1. September 2001 Der Verkehrsunfall in seinen versicherungsvertraglichen Folgen RiBGH Prof. Wollgang Römer a.D., Bad Bergzabern 17. November 2001 Prozeßtaktik im Haftpflichtrecht RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt Teilnehmergebühren: 190,- DM für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und Referendare, 290,- DM für Nichtmitglieder (inkl. Mittagessen!) * Sonderpreis 290,- DM für Rechtsanwälte, 190,- DM für Referendare Bundesweite Veranstaltung "Homburger Tage" 400,- DM für Mitglieder, 500,- DM für Nichtmitglieder. Anmeldungen (bitte schriftlich) und weitere Informationen: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV - Veranstaltungsorganisation Hirschmannstr. 7 . 53359 Rheinbach Telefon: (0 22 26) 91 20 91 . Telefax: (0 22 26) 91 20 95 E-Mail: E-Mail: www.ubwendling@kruut.de Bankverbindung: Dresdner Bank, Fil. Rheinbach, Kto.-Nr. 0 602 291 100 (BLZ 370 800 40) DeutscherAnwaltVerein Anwalt der Anwälte f 0 rum 20 Mein persönlicher Lebenslauf verleiht mir natürliche Kompetenz. Die Konzentrierung auf ein Rechtsgebiet macht Einarbeitung und Fortbildung erst effektiv. Der theoretische Kurs zur Fachanwältin zum Familienrecht und Studium an der Fernuniversität Hagen "Familienmediation" waren von Beginn an geplant und sind inzwischen vollendet; die Anerkennung der praktischen Erfahrungen als Fachanwältin für Familienrecht bereite ich zur Zeit vor. Ich stehe für einen bestimmten Inhalt meiner Arbeit als Familienrechtsanwältin : konsensorientiert, persönlich, ausgleichend, mediativ. In Zeiten einer Gesetzesänderung hin zum grundsätzlich gemeinsamen Sorgerecht heißt das: moderner. Neben den reinrassigen "Familienmediationen" ist auch im streitigen Verfahren mein Hauptbetätigungsfeld die außergerichtliche Konfliktbeilegung mittels Trennungsund Scheidungsfolgenverträgen. Mein besonderes Engagement liegt darin, Eltern bei der praktischen Umsetzung der gemeinsamen Sorge zu unterstützen. Ich gehöre dem Arbeitskreis Trennung/Scheidung von Stadt und Kreis Aachen an, in dem Vertreter psychosozialer Einrichtungen, Beratungsstellen und die Jugendämter zusammenarbeiten. Ich kann aufgrund eigener Erfahrungen - ich bin selbst geschieden - praktisch umsetzbare Beratung bieten. Ich erlebe mich als kompetent und kann das gut vermitteln. 4. Schritt: Ich brauche ein festes Grundeinkommen Mit Betreuungen gem. § 1836 BGB für das Vormundschaftsgericht kann ich Vergütung auf Stundenbasis erzielen. Ich habe hinsichtlich der pro Betreuung aufgewendeten Zeit einen weiten Ermessensspielraum. Ich kann mir die Arbeit (fast) frei einteilen und mit ihr Leerlauf im Mandatsgeschäft füllen. Ich habe selten Termindruck, viele wiederkehrende und automatisierte Vorgänge. Ich habe Einfluß auf die Anzahl der Betreuungen, weil ich auf Nachfrage ohne weiteres neue Fälle erhalte. Bereits während des Referendariats knüpfte ich dazu Kontakt zum Vormundschaftsgericht und baute mir einen Betreutenstamm auf. Als Zielgruppe, die sich in meinen Kanzleibetrieb gut eingliedern läßt, stellten sich altersverwirrte Menschen dar; deren Vermögen (bar oder Grundbesitz) es zu verwalten gilt. Die Betreuungen sicherten mir von Kanzleigründung an einen Umsatz von mindestens 40.000 DM/Jahr und decken damit ungefähr die Kanzleikosten. Jede daneben durch Mandate verdiente Mark deckt meinen Lebensunterhalt. Manches Mandat erhalte ich von Betreuerkollegen und nehme dort die Fälle an, die sich mit dem 8GB lösen lassen - als Spezialgebiet entwickelt sich die Rückabwicklung von Verträgen wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit. 5. Schritt: Corporate Identity oder zu deutsch: nicht kleckern Ich betrachte mein Angebot als Dienstleistungsprodukt. Es muß am Markt bekanntgemacht werden und es muß inhaltlich glaubhaft und stimmig sein. Mit einer inhaltlichen Anzeigenkampagne beschreite ich in Aachen anwaltsunspezifische neue Wege der Werbung. Meine Anzeigen sind keine bloßen Visitenkarten, sie sind inhaltliche Aufklärung über meine Dienstleistung - sicherheitshalber und vorsorglich von der RAK abgesegnet. Von den Büroräumen über Briefbögen bis zur Zeitungswerbung und Homepage: Alles soll meine Dienstleistung im Familienrecht als "Konsensorientiert, persönlich, modern" repräsentieren. Eine Designerin entwickelt ein graphisches Konzept mit Wiedererkennungswert. Mein Büro ist wie ein privater Arbeitsraum eingerichtet. Ich zeige meinen Stil. Besprechungen finden am runden Tisch auf gleichberechtigten Stühlen statt. Auf einen Termin mit mir muß niemand länger als einen Tag warten; oft genug geht es "sofort". Ich weihe meine Mandanten soweit in die für ihren Fall relevanten Geheimnisse des Familienrechts ein, daß sie selbst entscheidungsfähig werden. Ich biete grundsätzlich an, daß Schreiben an die Gegenseite Korrektur gelesen werden, denn wie leicht habe ich in der Menge familienrechtlicher Informationen ein Detail falsch verstanden. (Unangenehme Erfahrungen mit Umformulierungsvorschlägen habe ich erstaunlicherweise nicht). Ich offeriere Bereitschaft für direkte Verhandlungen mit dem Gegner. 6. Schritt: Aber professionell Elterngespräche, Laternenbasteln und ein jetzt sechs Monate altes Still-Baby sorgen für eingeschränkte Verfügbarkeit meiner Person. Ich komme selten vor 11, fahre oft um 16 Uhr nach Hause und arbeite dank Laptop und Datenfernübertragung von dort aus. An Wochenenden arbeite ich prinzipiell nicht (Ausnahmen bestätigen die Regel). In der Repräsentation nach außen hält meine Kanzlei aber am üblichen professionellen seriösen Standard fest - der Mandant erkennt nicht, ob ich als Mutter oder als Anwältin auf "Terminen" bin. Das alles ist gewiß nur möglich, weil ich mich auf das Rechtliche konzentrieren kann. Eine Bürovorsteherin übernimmt kompetent das Formale. Die finanzielle Investition in gutes Personal zahlt sich aus. Gemeinsam mit einem Lehrling sind die üblichen Kanzleizeiten von 8 -16 Uhr sichergestellt. Meine Handynummer ist jedem Mandanten bekannt. Noch kein Mandant hat diesen direkten Draht mißbraucht - es war stets wirklich wichtig. 7. Schritt: Jetzt fehlen nur noch Mandanten Mein Produkt: konsensorientierte Regelung von Trennungs- und Scheidungsfragen. Meine Zielgruppe: Familien. Mit Kindern und/oder Vermögenswerten - beides stellt eine gute Motivation dar; sich zu einigen. Soziale Handlungskompetenz ist erforderlich, ein gewisses Bildungsniveau förderlich. ..,1 Was diese Menschen lesen: VHS-Programm, Seminarprogramm von Elternschule und anderen Bildungswerken. Das Stadtmagazin (Seite "Familie, Paarberatung und Esoterik"). Tageszeitung am Samstag und zu Sonderveröffentlichungen "Familienrecht" mit redaktionellem Teil. Internet. Gelbe Seiten der Vollständigkeit halber. Wo diese Menschen sich aufhalten: In Beratungsstellen, in esoterischen Buchhandlungen, im Bioladen. Dort liegt mein Faltblatt "Mediation" aus. Mit wem diese Menschen über ihr familienrechtliches Problem reden: Auch in Beratungsstellen und im Bioladen, aber auch mit Kindergärtnerinnen, Lehrern, ggf. mit dem Jugendamt. Über die Mitgliedschaft im Arbeitskreis "Trennung/Scheidung" wissen viele Mitarbeiter im psychosozialen Bereich, daß es mich gibt und wie ich arbeite. Nicht zu unterschätzen: Die Weiterempfehlung. Wer seine Scheidung nicht als Krieg führt, betrachtet das als persönlichen Erfolg - und redet darüber. Mit meinem Weihnachtsgruß 2000 kam das Faltblatt "Mediation" auch für Klienten, die ihre Familiensache längst erledigt hatten. Manches ist an die beste Freundin weitergereicht worden. Im dritten Jahr kommt fast die Hälfte der neuen Mandanten über Weiterempfehlungen, die genau die anwaltliche Dienstleistung gesucht haben, die ich verspreche. 8. Schritt: Zwischenbilanz nach drei Jahren Einen Haken hat das Konzept: Ein heftiger Rechtsstreit über die ganze Palette von Scheidungsfolgesachen wäre für mein Honorar nützlicher als die außergerichtliche vertragliche Komplettlösung. Manche gescheiterte Mediation war vorhersehbar vielleicht war es eher mein Bedürfnis nach gütlicher Einigung als das der Klienten. Jede gescheiterte Mediation kostet mich ein anwaltliches parteiliches Mandat. Die finanzielle Situation hat sich konsolidiert. Aber ich kann die Effektivität noch erhöhen, vor allem bei den Zuschußmandanten im unteren Streitwertbereich und bei Beratungshilfesachen. Ich hätte jetzt gern einen Bürogemeinschafter aufgenommen - aber die meisten jungen Kollegen suchen die Sicherheit einer Anstellung. Seit Dezember 2000 paßt auch noch ein drittes Kind in mein Konzept. Rechtsanwältin Mariina Mainz-Kwasniok Aachen Abmahnung durch den Anwaltverein ein Erfahrungsbericht Einer der Bereiche, wo wir uns als Existenzgründer vor zwei Jahren - frisch vom Staatsexamen - am unsichersten fühlten, war Marketing und Werbung: Was können wir uns erlauben? Was sollten wir unternehmen? Weil ich glaube, daß viele sich ähnlich fühlen, möchte ich Euch ein wenig von unseren Erfahrungen berichten, um Euch ein wenig Mut zu machen. Die erste Beschwerde Gleich bei Kanzleieröffnung - in einer kleinen Ortschaft nahe bei Frankfurt - beschlossen wir, uns mittels einer Wurfsendung bekanntzumachen. Jeder Haushalt am Ort erhielt von uns einen Brief (per Hand gefaltet und eingetütet, selber ausgetragen - man hat ja Zeit am Anfang ...), in dem neben der Ankündigung der Eröffnung und unserer Interessenschwerpunkte auch einige blumige Worte zur "Unternehmensphilosophie" standen. Unter anderem hieß es dort unter der Überschrift "Wir bieten Dienstleistung": "Wir wollen unseren Mandanten nicht nur ,das Übliche' bieten" (weiterer Text folgte). Kurz darauf hatten wir schon zwei Beschwerden, die bei unserer Kammer eingegangen waren, im Briefkasten. Interessanterweise nicht von Kollegen, sondern von einem am Ort tätigen freiberuflichen Ingenieur, der meinte, wir würden alle Häuslebauer gegen die Bauherren aufhetzen (weil wir "Baurecht" als Interessenschwerpunkt angegeben hatten) und ihm so das Leben schwer machen, und von einem Wirtschaftsprüfer, der sich aber gar nicht selber zu erkennen gegeben hatte, sondern über seine Kammer gegangen war. Beiden war auch der oben genannte Passus ein Dorn im Auge: Das sei reißerisch und werte Berufskollegen ab. Außerdem wurde sogar die Form an sich - Massenwurfsendung - angegriffen. Offensichtlich ist man in anderen Berufsgruppen der Freien Berufe zuweil neidisch auf die Freiheiten, die sich die Anwälte im Hinblick auf Werbung mittlerweile erkämpft haben. Nach dem ersten Schock begab ich mich in die Bibliothek und studierte ein wenig Berufsrecht und einschlägige Rechtsprechung. Dadurch etwas gestärkt, verfaßte ich unsere Stellungnahme. Den Satz mit der Dienstleistung nahmen wir sicherheitshalber von unserer Homepage, wo der Text unseres Werbeschreibens ebenfalls zu finden war. Die Kammer ließ sich reichlich Zeit, aber ein Dreivierteljahr später war die Entscheidung da: In beiden Fällen zu unseren Gunsten, unter Verweis darauf, daß Anwälten prinzipiell die Werbung erlaubt sei. Wir frohlockten, und da wir gerade den dritten Kollegen in die Sozietät aufgenommen hatten, nahmen wir dies zum Anlaß, ein weiteres Schreiben mit sehr ähnlichem Text zu versenden. (Druck und Versand ließen wir aber von einer Werbefirma erledigen - die Zeit dazu hatten wir zum Glück nicht mehr!) Horror im Briefkasten: Der Abmahnwahn schlägt zu Dieses Mal kam es wesentlich dicker: Nur wenige Tage später hatten wir ein veritables Abmahnschreiben per Einschreiben auf dem Tisch! Unter der Überschrift "Verstoß gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte Wettbewerbsverstoß" schickte uns der Oberhessische f 0 rum 22 Anwaltsverein, vertreten durch einen Rechtsanwalt, der sich gleichzeitig als Vorstandsmitglied vorstellte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung samt Aufforderung, die Anwaltskosten zu übernehmen. Inhaltlich wurde uns vorgeworfen: - unsere Interessenschwerpunkte hatten wir nicht auf die einzelnen Sozii bezogen; - insgesamt hatten wir mehr als fünf Interessenschwerpunkte genannt; - wir würden mit Selbstverständlichkeiten werben, was ein Verstoß gegen §§ 1, 3 L.JWG sei; dies sei verwirklicht dadurch, daß wir schrieben ..... anwaltliehe Dienstleistung, wie wir sie uns vorstellen, ist an den Bedürfnissen des Mandanten und seinen Zielen orientiert ..." und ..... für uns ist es selbstverständlich, daß jeder Sozius sich ständig auf qualifizierten Veranstaltungen weiterbildet." Selbst wenn wir mit den Interessenschwerpunkten zugegebenermaßen einen Fehler gemacht hatten, war das Ganze doch ein bißchen heftig. Als erstes wollte ich wissen, mit wem wir es zu tun hatten. Ein Anruf beim DAV ergab folgendes: Der Oberhessische Anwaltsverein in Gießen ist tatsächlich ein Ortsverein im DAV Er ist schon öfters dadurch unangenehm aufgefallen, daß er sich gegenüber Kollegen als ,,Abmahnverein" betätigt hat, anstatt sie einfach in einem ersten Schritt informell auf die wirklichen oder vermeintlichen Verstöße aufmerksam zu machen. Man teilte mir mit, daß man schon mehrfach versucht habe, den Vorstand des OHAV von dieser Haltung abzubringen, aber ohne Erfolg, zumal jeder Ortsverein völlig selbständig ist und keinen Anweisungen des DAV Folge leisten muß. Nunmehr wußte ich also, daß wir nicht nur für uns kämpfen mußten, sondern auch für die vielen Abmahnopfer vor und nach uns ... Wettbewerbsrecht für Einsteiger Mit gestärktem Mut begab ich mich also wieder einmal in die Bibliothek. Und siehe da, ich stieß auf ganze Goldadern! Da ich mir vorstellen kann, daß der eine oder andere Aspekt Lesern der AdVoice vielleicht einmal nützlich sein könnte, hier mein Antwortschreiben in gekürzter Fassung: ..... Wir empfinden es als eine unnötige Aktivität, unseres Berufsstandes unwürdig, Kollegen wegen relativ geringfügiger Verstöße (soweit es solche sind) gegen die BORA abzumahnen. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des DAV haben wir erfahren, daß man dies dort ebenfalls so sieht und die Abmahn-Praktiken des Oberhessischen Anwaltsvereins schon länger Gegenstand von Debatten sind. Wir fühlen uns daher darin bestärkt, in aller Schärfe auf Ihre Abmahnungen zu reagieren. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, daß Ihre Schreiben in mehrerlei Hinsicht formal unwirksam sind. Nach Ansicht einiger Oberlandesgerichte ist es erforderlich, einer Abmahnung eine Originalvollmacht beizufügen. Dieses haben Sie unterlassen, weswegen ich die Abmahnungen zurückweise. ... Gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 LJIJVG könnte der Oberhess. Anwaltsverein prinzipiell legitimiert sein, Verstöße gegen das LJIJVG durch Abmahnung geltend zu machen. Dazu wäre aber u.a. folgendes erforderlich: - Die Verfolgung ,gewerblicher Interessen' in Bezug auf den Markt anwaltlicher Dienstleistungen müßte zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins gehören. - Eine ,erhebliche Anzahl' von Gewerbetreibenden müßte dem Verein angehören; hier eine erhebliche, repräsentative Zahl von Anwälten aus dem entsprechenden geographischen Gebiet. Beide Voraussetzungen müssen in einem Abmahnschreiben dargelegt werden, da der Abgemahnte prüfen können muß, ob er zu Recht abgemahnt worden ist oder nicht (vgl. Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, S. 21). Ihre Abmahnschreiben enthalten dazu aber keine Angaben. [Zur materiellen Wirksamkeit der Abmahnungen:] Ihre Abmahnungen sind insbesondere auch materiell nicht wirksam. Nach dem L.JWG sind sie als mißbräuchliche Abmahnungen zu qualifizieren, die vorwiegend dazu dienen, einen Aufwendungsersatz entstehen zu lassen. Dies ergibt sich aus folgenden Gesichtspunkten: 1. Die Abmahnungen werden vom Verein nicht selber verschickt, sondern ein Mandat wird an einen Anwalt erteilt. Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein Verband, der es zu seinen Aufgaben macht, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, auch dafür sorgen, daß er sich mit den zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlichen Mitteln versieht. Zumindest typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße muß er selbst erkennen und abmahnen können (BGH GRUR 84,691; 90, 282). Dies muß in viel größerem Maße geiten, wenn Mitglieder des Vereins und des Vorstandes ausschließlich Rechtsanwälte sind. Seit der LJIJVG-Novelle von 1994 ergibt sich dies auch schon aus dem Gesetzestext. Eine Kostenerstattungspflicht nach den Grundsätzen der GoA kommt daher im vorliegenden Fall ohnehin nicht in Betracht, da der Abmahnende mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes lediglich eigene Interessen verfolgt hat. Zusätzlich gibt dieser Punkt aber in Verbindung mit dem unter 2. Angeführten Anlaß zum Verdacht, die Abmahnung sei lediglich verschickt worden, um Einnahmen aus der Kostenerstattung zu erzielen. 2. Der mandatierte Anwalt ist nach eigener Auskunft Vorstandsmitglied und in dieser Funktion ,zuständig für die Abmahnung von Kollegen, die gegen die Berufsordnung bzw. das LJIJVG verstoßen'. Die Tatsache, daß ein Vorstandsmitglied mandatiert wird, als Anwalt - und nicht als Vorstandsmitglied - gegenüber den Abgemahnten aufzutreten, verstärkt den Verdacht, hauptsächlicher Anlaß der Abmahnung sei die Erzielung von Einkünften, sei es für den Verein eine entsprechende Absprache zwischen Verein und Anwalt vorausgesetzt -, sei es für das Vorstandsmit- f 0 rum 23 glied. Dazu kommt noch, daß aus dem Text der Abmahnung hervorgeht, daß Herr RA S. als Vorstandsmitglied die Aufgabe hat, Wettbewerbsverstöße von Kollegen zu verfolgen, weswegen schon daran gezweifelt werden kann, ob er überhaupt in seiner Funktion als Anwalt gehandelt hat und nicht vielmehr in Erfüllung seiner Aufgaben als Vorstandsmitglied des Oberhessischen Anwaltsverein eV Nichtsdestoweniger hat er Gebühren als Kosten der Abmahnung gegenüber uns geltend gemacht. 3. Im Rahmen der vorbereiteten Unterlassungserklärung wurde die Klausel ,unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs' verwendet. Die Verwendung dieser Klausel bei Verbandsabmahnungen zeigt deutlich, daß es dem Abmahnenden nicht auf die Unterlassung der von ihm beanstandeten Handlung ankommt - denn eine solche Verpflichtung des Abgemahnten würde sich aus demselben Text ohne die betreffende Klausel ergeben -, sondern vorwiegend auf die Erzielung von Einkünften. Denn der einzige rechtliche Effekt, den die bezeichnete Klausel auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien hat, ist die möglicherweise vielfache Fälligkeit der Vertragsstrafe, während demgegenüber ein durch das Gericht in einem Unterlassungsurteil festzusetzendes Ordnungsgeld nicht dem Abmahnenden zugute kommen würde. Dies hatte der BGH ebenfalls schon vor der LNVG-Novelle entschieden (BGHZ 121, 13). 4. Die Forderung nach Kostenersatz ist überhöht. Die Berechnung der Gebühren, die nach Ihrer Ansicht als Kostenersatz von uns geschuldet sind, ist zu unseren Ungunsten falsch vorgenommen. Denn für eine einheitliche Angelegenheit, die sich gegen drei Schuldner richtet, wurden drei getrennte Prozeßgebühren gem. § 118 BRAGO berechnet. Eine einheitliche Angelegenheit gem. § 13 11 BRAGO liegt hier aber ganz sicher vor, da die abgemahnten Werbeaussagen von den Abgemahnten gemeinsam als Sozietät gemacht wurden .... Folglich wurde der dem Oberhessischen Anwaltsverein eV zustehende Aufwendungsersatz (die Wirksamkeit der Abmahnung unterstellt) den Abgemahnten dreimal in Rechnung gestellt. Diese Schlußfolgerung wird noch unterstrichen durch die im nächsten Punkt aufgeführten Tatsachen. 5. Es handelt sich um eine Abmahnung mit Seriencharakter. Die drei Abmahnungen haben den Charakter eines Serienbriefes. Es handelt sich um ein Original und um zwei Durchschläge dieses Originals. Nur die Adressen und die Namen in der Unterlassungserklärung wurden gesondert eingesetzt. Bedenklich stimmt auch, daß die Registernummer in allen drei Schreiben nicht nur übereinstimmt, sondern darüber hinaus auch aus dem Jahre 1997 stammt (!). Ebensogut hätte eine einzige Abmahnung ergehen können. Statt dessen sollte offensichtlich dreimal dieselbe Gebühr eingetrieben werden. Jeder der aufgezählten Punkte für sich würde schon den Tatbestand des § 13 Abs. 5 UWG begründen, sicherlich reichen sie aber in ihrer Zusammenschau, um einen Unterlassungsanspruch des Oberhessischen Anwaltsvereins gegen uns auszuschließen. Es handelt sich daher um eine sogenannte mißbräuchliche Abmahnung. Wir machen daher unsererseits gegen den Oberhessischen Anwaltsverein Unterlassungsansprüche geltend, wie im Teil 111. dieses Schreibens weiter unten ausgeführt." Es folgte eine Auseinandersetzung mit dem Inhalt der Abmahnungen, in dem wir zugestanden, daß Interessensschwerpunkte einzelnen Anwälten zuzuordnen sind. Eine entsprechende, selbst formulierte Unterlassungserklärung gaben wir ab, ohne den Passus, die Kosten der Abmahnung zu übernehmen. Gleichzeitig mahnten wir den Oberhessischen Abmahn... oh, Freudscher Vertipper, Anwaltsverein natürlich, wegen seiner Abmahnpraxis ab. Wir forderten ihn dazu auf, sich zu verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, u'" Anwaltskollegen bei wirklichen oder vermeintlichen Verstößen gegen das UWG oder die Berufsordnung in der Weise auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, daß - der Schuldner Vorstandsmitglieder in ihrer Funktion als Rechtsanwalt für die Verfolgung solcher Verstöße mandatiert; - der Schuldner in Unterlassungserklärungen, die anderen abgefordert werden, bei der Formulierung des Vertragsstrafeversprechens die Klausel ,unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs' verwendet; - der Schuldner in Fällen von Wettbewerbsverstößen, die mehrere Mitglieder einer BGB-Gesellschaft oder Partnerschaft gemeinsam begehen und die er zulässigerweise durch einen Anwalt verfolgen läßt, versucht, im Rahmen der Kostenerstattung nach GoA oder anderen Vorschriften jeden Anwalt der BGBGesellschaft oder Partnerschaft einzeln in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise mehr an Kostenerstattung zu fordern, als dem beauftragten Anwalt im Rahmen der BRAGO an Gebühren zusteht." Natürlich verbanden wir das Ganze mit einer Kostennote. Bald darauf erhielten wir eine leicht verschnupfte Antwort. Inhaltlich wurde auf unsere Vorwürfe entweder nicht oder reichlich oberflächlich eingegangen. Unsere Forderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde natürlich zurückgewiesen, jedoch endete das Schreiben mit dem Satz: ,,Angesichts der Abgabe Ihrer Unterlassungserklärung sehe ich von der Durchsetzung der hiesigen Kostennote ab." Wir hatten es also hinter uns! Mit Mühe und Not konnten mich meine Sozii davon überzeugen, daß wir wegen unserer Gegenabmahnung keine Klage gegen den OHAV erheben und unsere Zeit und Kraft besser unseren Mandanten widmen sollten ... Die ganze Geschichte zeigt, daß man sich einerseits bewußt sein muß, daß man mit Werbung für anwaltliche Dienstleistung schnell in ein Minenfeld von kollegialem Hochmut, "Wo-kommen-wir-denn-dahin-da-könnt-jajeder-kommen" und Futterneid gerät. Deswegen sollte man sich seine Formulierungen und Formalia wie die Angabe von Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten genau überlegen. Andererseits soll man sich aber auch nicht ins Bockshorn jagen lassen und das, was die Berufsordnung zuläßt, auch konsequent für das eigene Marketing nutzen. PS.: Über ein Drittel aller Mandanten, die uns in unserem ersten Jahr aufsuchten, kamen aufgrund des Briefes, den wir ihnen geschickt hatten ... - und Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere der Umgang mit Abmahnungen im Marken- und Wettbewerbsrecht, gehört heute zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Rechtsanwalt Otfried Krumpholz Bad Vi/bel Fokus Steuerrecht Umsatzsteuer in der anwaltlichen Gebührenrechnung * Allgemeines Nachdem die Problematik der Umsatzsteuer in bezug auf Auslandssachverhalte bereits Gegenstand eines früheren Beitrages war (vgl. AGS 12/1999), soll nachfolgend auf die Abrechnung von Fremdgeldern und Vorschüssen in der anwaltlichen Gebührenrechnung eingegangen werden. Fremdgelder als durchlaufende Posten Werden dem Mandanten verauslagte Gerichtskosten, Zeugengelder und ähnliches berechnet, handelt es sich hierbei um durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG, die nicht in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage eingehen. Diese im fremden Namen und für Rechnung des Mandanten verauslagten Kosten werden somit an diesen ohne Umsatzsteuer weiter berechnet. Berechnet der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten Vorschüsse für zu erbringende bzw. bereits teilweise erbrachte Leistungen, hat er in der Vorschußrechnung zu differenzieren, inwieweit der Vorschuß auf Fremdgelder entfällt. Nur insoweit unterliegt die Vorschußrechnung nicht der Umsatzsteuer. Es wird demnach angeraten, bei der Erstellung von Vorschußrechnungen Vorschüsse auf Gerichtsgebühren etc. gesondert auszuweisen, um eine diesbezügliche Belastung mit Umsatzsteuer zu vermeiden. Abrechnung von Vorschüssen in Gebührenrechnungen Für Vorschüsse, die gegenüber dem Mandanten berechnet werden, ist bei der Vereinnahmung des Entgelts Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Et- was anderes gilt nur, soweit die Vorschüsse gesondert für Fremdgelder, wie z.B. Gerichtskosten, berechnet wurden. Die in der Vorschußrechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ist beim Mandanten als Vorsteuer grundsätzlich abzugsfähig, wenn die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei diesem gegeben sind. Dies gilt für noch nicht durch den Rechtsanwalt erbrachte Leistungen jedoch erst, wenn die entsprechende Zahlung durch den Mandanten geleistet wurde. Bei Erstellung der Schluß- bzw. Endrechnung gilt es zu beachten, daß die in den Vorschußrechnungen offen ausgewiesenen Steuerbeträge offen abgesetzt werden oder ein offener Umsatzsteuerausweis in der Schluß-/Endrechnung nur hinsichtlich des verbleibenden Restbetrages vorgenommen wird. Beispiel: Rechtsanwalt R berechnet gegenüber A im Januar 2001 einen Gebührenvorschuß von 1.000 DM zzgl. 160 DM offen ausgewiesener USt, der von A noch im gleichen Monat beglichen wird. Im April 2001 ist der Auftrag abgeschlossen; R möchte für seine Leistungen insgesamt 3.000 DM zzgl. USt berechnen. R hat folgende Abrechnungsalternativen (vgl. im einzelnen Abschn. 187 UstR 2000): Alternative 1: Gebühren It. BRAGO + 16 % USt abzüglich Vorschuß + 16 % USt 3.000 DM 480 DM 3.480 DM 1.000 DM 160 DM verbleiben zu zahlen Alternative 2: Gebühren It. BRAGO + 16%USt abzüglich Vorschuß verbleiben zu zahlen Darin enthaltene Umsatzsteuer Im Vorschuß enthaltene Umsatzsteuer -1.160 DM 2.320 DM 3.000 DM 480 DM 3.480 DM -1.160 DM 2.320 DM 320 DM 160 DM Vielfach wird in der Praxis nicht beachtet, daß die in Vorschußrechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer bei der Endrechnung anzugeben ist. Dies hat zur Folge, daß der leistende Unternehmer die in der Endrechnung »doppelt« ausgewiesene Umsatzsteuer, im vorangegangenen Beispiel 160 DM, gem. § 14 Abs. 2 UStG wegen zu hohen Steuerausweises zusätzlich schuldet. Diese Problematik ist vielfach Gegenstand von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Der leistende Unternehmer kann in diesem Fall jedoch noch seine Endrechnung gegenüber dem Leistungsempfänger berichtigen, um die Rechtsfolge des § 14 Abs. 2 UStG rückgängig zu machen. .,. Steuerberater Thomas Block Rösrath • Beitrag zunächst abgedruckt in Anwaltsgebühren Spezial 5/2001. f 0 rum 26 Das FORUM im Netz! Unter der Adresse www.forum.anwaltverein.de hat das FORUM jetzt seine eigene Homepage. Zwei Punkte verdienen besondere Erwähnung: Zum einen gibt es einen Terminkalender; wo auf Veranstaltungen für junge Kollegen hingewiesen wird. Zum anderen gibt es einen Bereich nur für Mitglieder; in dem besondere Serviceleistungen angeboten werden (u. a. Mailinglisten, Korrespondenzlisten, Downloads). Der Zugang erfolgt über ein Passwort, das Ihr beim Regionalbeauftragten in Eurer Nähe telefonisch erfragen könnt. Fokus Internet Anwaltstools - oder: Was das Anwaltsleben leichter macht http}/www.multimap.com/ Internet-Atlas mit Straßenkarten aus aller Welt http}/www.shellgeostar.com/ Routenplaner (Europa) mit kilometergenauen Entfernungsangaben http}/www.britannica.com/ Encyclopaedia Britannica http}/www.duhaime.org/diction.htm DUHAIME'S LAW DICTIONARY http}/www.jura.uni-sb.de/internetiDatenbanken.html Zugriff auf Jura-Datenbanken aus aller Welt http}/www.katsueycom/ In den USA sehr bekanntes juristisches Info-Portal mit der wohl umfangreichsten Linksammlung http://www.deutschepost.de/pc-frankierung/ Informationen über "STAMPIT" der FC-Frankiersoftware Deutsche Post AG als mögliche Alternative zu Frankiermaschinen Zusammengestellt von Rechtsanwalt Martin Lang ra.martin.lang@t-online.de München Wertungssystem Um Euch einen schnellen Überblick über interessante Neuerscheinungen und wichtige Werke für die eigene Anwaltskanzlei geben zu können, halten wir die Rezensionsbeiträge kurz und damit prägnant. In die Wertung fließen dabei folgende Kriterien ein: Inhalt, Aufbau, Suchfunktion, Nutzen/Anwaltsquote, Preis/Leistung, Rabatte für Forumsmitglieder. Folgende Wertungen werden von der Redaktion vergeben: §§§§§ sehr gut - ein Spitzenprodukt ohne Schwächen - Anschaffung ist uneingeschränkt zu empfehlen §§§§_ gut - ein Spitzenprodukt mit leichten SChwächen - Anschaffung ist trotzdem sehr zu empfehlen §§§~~ befriedigend - ein gutes Produkt mit Schwächen - Anschaffung ist zu empfehlen §§~t& ausreichend - ein durchschnittliches Produkt mit deutlichen Schwächen Anschaffung ist eingeschränkt noch zu empfehlen § mangelhaft - ein Produkt mit vielen Schwächen - Anschaffung leider nicht bzw. nur mit Einschränkungen zu empfehlen §§§§:.:/ ungenügend - ein Produkt mit zu vielen Schwächen - Anschaffung ist auf keinen Fall zu empfehlen http}/www.yourdictionary.com/ Verzeichnis z.T kostenloser Fremdsprachen-Wörterbücher http}/www.teleauskunft.de/ http}/www.gelbe-seiten.de/ Online-Telefonbücher http://www.dollar-kurs.de/ http://www.oanda.com/converter/classic Währungskurse http}/www.statistik-bund.de/ Statistisches Bundesamt in Wiesbaden u.a. mit Lebenshaltungskosten indizes Rezensionen Erbrecht Schriftsätze - Verträge - Erläuterungen Hrsg. von VRiLG Walter Krug, RA Michael Rudolf und RiLG Dr. Ludwig Kroiß 1. Auf!. 2001, 1.456 Seiten, mit CD-ROM, 198 DM Deutscher Anwaltverlag Es gibt Formularsammlungen und Formularsammlungen. Das Werk Erbrecht von Krug/Rudolf/Kroiß sowie f 0 rum 27 acht weiteren Autoren ist viel mehr als eine Formularsammlung, auch wenn es im offiziellen Pressetext so genannt wird. Ja, es enthält Formulare, über 500 Muster für Schriftsätze und Verträge ebenso wie für Beratungsschreiben an den eigenen Mandanten. Ja, diese Formulare finden sich auch auf einer CD-ROM wieder, die dem Werk beigefügt ist - übrigens in einer wunderbar übersichtlichen Form. Und ja, die Formulare sind praxisnah und können leicht in die eigene Textverarbeitung übernommen und dort individualisiert werden. Regelung für Rezensionen Um die Rezensionen besser koordinieren und das neue Bewertungsmodell einheitlich einführen zu können, weisen wir auf folgende Regelung hin: Jeder Autor, der ein Werk rezensieren möchte, wird gebeten, beim Deutschen Anwaltverlag die Rezension anzumelden und, falls noch nicht dem AdVoice-Heft entnommen, die Bewertungsliste anzufordern. Bevorzugt werden Rezensenten, die auch als Autoren mitwirken. Die Rezensionen sollten nicht länger als 112 DINA4-Seite sein und sich ausschließlich auf die Bewertung des Werks konzentrieren. Inhaltsangaben, Aufzählungen o. ä. sind nicht erforderlich bzw. nicht gewünscht. Im Anschluß daran kann der Autor einen Bewertungsvorschlag (0-5§) machen, der von der Redaktion aber auch abgeändert werden kann. Wir bitten, diese Verfahrensweise im Interesse der Qualität der AdVoice einzuhalten. Redaktion AdVoice Deutscher Anwaltverlag Frau Beate Eschbach Tel.: 0228/9191118, Fax: 0228/9191123, E-mail: eschbach@anwaltverlag.de Aber das Buch bietet noch viel mehr, nämlich ausführliche Erläuterungen und Übersichten zu (fast) allen wichtigen Themengebieten des Erbrechts. Und es bringt dem Nutzer einen wunderbaren Vorteil, nämlich Übersicht. Wer kennt nicht das Problem mit dem Fünften Buch des BGB? Das bürgerliche Erbrecht ist in 463 Paragraphen geregelt, die scheinbar willkürlich im Gesetz verteilt sind. Beispiel Auskunftsansprüche: Wer hat welche gegen wen? In einer systematischen Übersicht werden alle 24 (!) gesetzlichen Anspruchsgrundlagen erläutert, dazu noch die richterrechtlichen und die familienrechtlichen Ansprüche mit erbrechtlichem Bezug. Kein hektisches Blättern mehr im Palandt, kein verzweifeltes Suchen mehr im BGB, statt dessen entspanntes Nachschlagen im Krug/Rudolf/Kroiß. Hier findet der Anfänger ebenso wie der ausgebuffte Spezialist Antworten auf die drängendsten Fragen im Erbrecht. Einziger Wermutstropfen ist das Fehlen eines Kapitels zum Erbschaftsteuerrecht. Zwar finden sich in den ein- zeinen Kapiteln immer wieder Verweise auf steuerrechtliehe Regelungen. Aber es fehlt die Übersicht, z.B. eine Checkliste, was der Anwalt, der mit der Gestaltung der Vermögensnachfolge beauftragt ist, dringend beachten muß. Steuerfreibeträge und -klassen lassen sich im Gesetz nachlesen. Aber wer weiß schon, wie z.B. die steuerliche Bewertung von Immobilien erfolgt oder wie man einen Nießbrauchsvorbehalt kapitalisiert. Die Rezensentin hofft auf eine Ergänzung in der nächsten Auflage! Fazit: Fast 1.500 Seiten Erbrecht, systematisch und sehr übersichtlich aufgebaut, mit über 500 Schriftsatzmustern, anwenderfreundliche Ergänzung durch die CD-ROM, und das Ganze für 198 DM. Hier stimmt trotz Fehlens des Kapitels Erbschaftssteuerrecht das Preis-Leistungs-Verhältnis, daher: uneingeschränkt empfehlenswert! §§§§§ Rechtsanwältin Anne Riethmüller Augsburg Antrags- und Klageerwiderungen in Ehe- und Familiensachen von RA und FA für Familienrecht Roland Garbe 2. Auf!. 2001, 545 Seiten, mit CD-ROM, 86 Euro/ 168,20 DM Deutscher Anwaltverlag Familienrecht ist eine Materie, mit der jeder Rechtsanwalt im Laufe seiner Tätigkeit zwangsläufig mehrmals konfrontiert wird. Zahlenmäßig nehmen dabei die Ehescheidungsverfahren, verbunden mit den Folgesachen über Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Unterhalt den größten Raum ein. Zugleich werden nur die wenigsten Familiensachen gänzlich ohne vorherige Auseinandersetzungen entschieden. Für den Rechtsanwalt ist es daher nicht nur von besonderer Bedeutung, wie er für seinen Mandanten als Antragsteller die entsprechenden Anträge formuliert, sondern auch wie er als Vertreter des Antragsgegners darauf zutreffend reagiert. Für den erstgenannten Fall existieren auf dem Buchmarkt zahlreiche Werke, die bei der Stellung dieser Anträge hilfreich sind. Umgekehrt wurde bislang dem Bedürfnis der Praxis nach Formularsammlungen für Antrags- und Klageerwiderungen in diesem Bereich noch nicht adäquat abgeholfen. Genau diese Lücke schließt nunmehr das vorliegende Werk. Es bietet zahlreiche Antrags- und Formulierungsmuster für die alltägliche Fallbearbeitung aus der Sicht des Antragsgegners. Dabei beschränkt sich der Autor nicht nur auf die reine Ansammlung von verschiedenen Mustertexten, sondern gibt darüber hinaus wichtige ergänzende Erläuterungen und Hinweise mit Fallabwandlungen, so wie sie in der Praxis am häufigsten vorkommen. Somit kombiniert das Werk die Vorzüge einer Mustertext- f 0 rum 28 sammlung mit denen eines kleinen Lehrbuches, auch wenn die Problematik nicht in allen Teilen erschöpfend behandelt werden kann. An dieser Methodik zeigt sich aber; daß die Anwendung von Mustertexten nicht ohne Kenntnisse des materiellen Rechts erfolgen kann. Diesem Umstand wird hier Rechnung getragen. Darüber hinaus beschränkt sich die Formularsammlung nicht nur auf Gegenanträge, sondern hält auch Mustertexte mit zustimmenden Inhalten bereit. Gerade bei Fragen im Zusammenhang mit dem Sorge- und Umgangsrecht bezüglich der Kinder oder bei der Verteilung des Hausrats ist dies ein nicht zu unterschätzender Teil, wobei die Zweitauflage diesbezüglich selbstverständlich auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung ist. Insgesamt kann man dem Autor eine geschickte Auswahl der wichtigsten Mustertexte bescheinigen, die dem Anwender Sicherheit im alltäglichen Umgang mit der Materie vermittelt. Zudem folgt der systematische Aufbau des Buches den aus anderen Formularsammlungen zum Familienrecht aus dem Verlag bewährten Mustern, so daß die Orientierung innerhalb des Buches auf Anhieb gelingt; ein äußerst ausführliches Stichwortverzeichnis trägt das seinige dazu bei. Sämtliche Mustertexte, immerhin über 80 Stück, befinden sich überdies auf einer anliegenden CD-ROM und lassen sich ohne weiteres in ein laufendes Textverarbeitungsprogramm übernehmen, was die praktische Arbeit ungemein erleichtert. Zusammenfassend ist festzustellen, daß das Werk ein längst überfälliges Vakuum im Bereich der familienrechtlichen Formularsammlungen beseitigt und allein deswegen schon empfohlen werden muß. Aber auch ansonsten überzeugt das Buch in seiner Alltagstauglichkeit voll und ganz und dürfte für jeden Anwalt eine große Unterstützung bei seiner täglichen Arbeit sein. §§§§<' Rechtsanwalt Daniel Draznin Termine.~ FINDEN UND FÜHREN • Termin/Ort: 08. September 2001, 10 -17 Uhr, Hamburg Gerling Versicherung, Heidenkampsweg 45, 20097 Hamburg Seminar-Nr·926s6-01 UMSATZ HOCH - KOSTEN RUNTER. Termin/Ort: 15. September 2001, 10 -17 Uhr, Frankfurt/M. Gerling Versicherung, Theodor-Heuss-Allee 108, 60486 Frankfurt Seminar-NT. 92651-01 MARKETING FÜR KANZLEIGRÜNDE~ Termin/Ort: 06. Oktober 2001,10 - 17 Uhr, Berlin Gerling Versicherung, Bismarckstrasse 10-12, 110625 Berlin E-mail: eschbach@anwaltverlag.de i ~ g ~ Cll Seminar-NT. 92654-01 ~: Ibis Hotel, BlumenhallerWeg 152, 49078 Osnabrück 13. Oktober 2001, 10 -17 Uhr, Osnabrück Seminar-Nr. 92655-01 ZPO FÜR DEN JUNGANWALT Termin/Ort: 20. Oktober 2001, 10 -17 Uhr, Hamburg Gerling Versicherung, Heidenkampsweg 45, 20097 Hamburg & g' CD . Seminar-Nr·926s8-01 l:l ~ ~ ~ ~ ~: & CD I 27. Oktober 2001, 10 -17 Uhr, Wer ein Seminar rezensieren möchte, sollte folgendes beachten: Eine Liste der zur Verfügung stehenden Seminare ist über die Deutsche Anwaltakademie abrufbar (Tel.: 030/726153-142, Ansprechpartnerin: Frau Bohlen). Auch hier gilt: "In der Kürze liegt die Würze" und unser bewährtes Beurteilungssystem. Gerne nehmen wir in die Liste auch Anregungen zu weiteren Seminaren auf. Bitte schickt entsprechende Vorschläge an uns, damit wir diese dann umsetzen können. Wie immer interessiert uns Eure Meinung. I CD Bonn Seminar-Rezensionen 0 STRAFVERTEIDIGUNG - MANDATE Augsburg Ibis Hotel beim Königsplatz, Hermannstrasse 25, 86150 Augsburg (I) Seminar-Nr. 92659-01 ,. • ~ ~. e iW!l Teilnehmergebühr: 90,- EUR / 176,02 DM für Mitglieder des FORUMs 110,- EUR / 212,14 DM für Mitglieder der Anwaltvereine 15°,- EUR / 293.37 DM für Nichtmitglieder jeweils zzgl. 16% Ust. Anmeldung unter: Herr Frank Ritter Tel. 030/72 61 53-181 Fax 030/72 61 53-188 ~ ,., ~ g. ä. (I) datenbank 29 Eure AdVoice ... lebt von Euren Beiträgen. Viele Kollegen engagieren sich durch Beiträge und machen damit bundesweit auf sich aufmerksam. Habt auch Ihr ein Thema, das Euch in den vergangenen Wochen beschäftigt hat? Ein Anwalt, der Euch über den Tisch ziehen wollte, eine Behörde, die Euch Steine in den Weg gelegt hat, ein Mandant, der Euch hat hängen lassen, ein Problem, das Ihr nicht lösen konntet oder eine Lösung, die Ihr gefunden habt? Schreibt uns Eure Erlebnisse und Fragen! JAssessor 129 Jahre, ledig und mobil sucht Anstellung, mögl. Vollzeit, in arbeits- und verwaltungsrechtl. ausger. Kanzlei oder Verband im Raum GÖ, KS, GS oder H. Examina 7,7 und 7,54 Punkte, Stagen 0 14,57 Punkte, Wahlfach ArbR. Interessen VerwR (öff. BauR), allg. ZivR (StVR), StratA und SoziaiR. Praxis in selbst. Mandantenberatung und außergerichtl. Schlichtung. Lt. Zeugnissen: gutes Judiz, belastbar und sozial kompetent. Michael Voß Von-Bar-Str. 7, 37075 Göttingen Tel.: 055117707875 E-mail: michaelvoss@comundo.de Teilzeittätigkeit neben Promotion gesucht Stellengesuche Assessorin 26 Jahre, engagiert und aufgeschlossen, sucht Anstellung in kleiner bis mittelgroßer Kanzlei im Großraum Freiburg/Karlsruhe. Mein besonderes Interesse gilt dem FamR, gerne übernehme ich aber auch andere Rechtsgebiete. Weiterbildend habe ich an der FU Hagen den Studiengang Mediation belegt. Beide bw Staatsexamina habe ich "ausreichend" abgeschlossen. MelanieWax Judenhof3,89073 Ulm E-mail: melaniewax@gmx.de 1 Assessor 28 Jahre, ledig, ortsungebunden, 1. Ex. 8,24, 2. Ex. 8,08, Stationen vb/gut, Interessenschwerpunkte WirtschaftsR, allg. ZiviiR, offen für andere Rechtsgebiete, sucht Tätigkeit in Rechtsanwaltskanzlei. Cyrill Wittemann Freibürgleweg 18, 78467 Konstanz Tel.: 07531 /928619 E-mail: wittemann.cyrill@gmx.de Assessor, 29 Jahre, sucht Teilzeittätigkeit in einer RAKanzlei neben Promotion in Baden-Württemberg. Stationsnoten: 16, 14, 11, 11, 11, 10; 2. Examen: ausreichend. Während des Referendariats Mitarbeit in RAKanzlei. Schwerpunkte: ArbeitsR, UrheberR. Interessensgebiete: StrafR, ReisevertragsR, SteuerR. Wie die Ausbilder mich beurteilen: äußerst engagiert, anerkannt, zuverlässig, beliebt, integrationsfähig. Tel.: 0173/5721949, Fax: 01212/513675868 Internet: www.reussnet.de Rechtsassessor beide Examina in F!N (6,15 P., 5,80 P.), sucht Tätigkeit in vorw. zivilrechtlich ausgerichteter Kanzlei. Interessenschwerpunkte: ArbeitsR und WirtschaftsR. Offen für andere Rechtsgebiete. Stationsnoten vollbefriedigend, gut. Wahlstation: Personalabteilung Lufthansa (LFT). Schwerpunktstudium ArbeitsR Uni Konstanz. Sehr gute Wirtschaftskenntnisse (Berufsausbildung: Industriekaufmann). Gute Englischkenntnisse; sehr gute EDVKenntnisse. Tel.: 0761 /881-2151 Assessorin Frisch zugelassene Anwältin 26 Jahre, ledig, flexibel einsetzbar, kommunikativ u. teamorientiert sucht ab sofort Tätigkeit in RA-Kanzlei, Ex. 6,12/8,03, Stationszeugnisse vb-sehr gut, 1 112 Jahre erste Berufserfahrungen in RA-Kanzlei gesammelt, bes. Tint. an ArbR, VerkehrsR, allg. ZiviiR, aber auch für andere Rechtsgebiete und Spezialisierungen offen. Bevorzugt norddt. Raum. die mehr mitbringt als nur juristisches Know-how, 32 Jahre, beide Ex. befried. (HH, Nds.), freut sich aufTätigkeit in zivil- bzw. wirtschaftrechtlich ausgerichteter RAKanzlei in HH, Nds., SchiHolst. Schwerpunkte: MietR, VertragsR, VerkehrsR, SE-R, ArbR. Interessenschwerpunkte: GrundstR, ZwangsvollstrR, offen für andere Rechtsgebiete. Sehr gute englische u. fränzösische Sprachkenntnisse. Yvonne Haas Heinrich-Heine-Str. 28,17139 Malchin Tel.: 0162/3049557 Tel.: 040/400485 r-- 30 Anzeigenauftrag für die Stellenbörse der AdVoice per Fax: 0228/9191-123 Deutscher Anwaltverlag - Redaktion AdVoice Wachsbleiche 7 53111 Bonn Ich bitte um kostenlosen Abdruck folgender Anzeige in der Datenbank der AdVoice: • Rubrik: o Stellengesuche o Kooperation/Sozietät o Stellenangebote o Stagenangebote • Anzeigentext: o siehe Anlage o Text (bitte nur Druckbuchstaben/nicht mehr als ca. 400 Zeichen - sonst kein Abdruck): • Auftraggeber Bitte kreuzen Sie auch an, welche Daten nicht im Anzeigentext genannt werden sollen: (Chiffre-Anzeigen sind nicht möglich!) Vor- und Nachname: _ Straße: _ PU, Ort: Telefon: _ 0 Fax: _ E-Mail: _ Internet: ,--_O_rt_,_Da_tu_m _ ---JI I__ u_nt_er_sc_h_ri_tt o o o o o o _ ~ 31 Assessorin www.advojob.de Online-Stellenbörsen gibt es wie Sand am Meer. Stellenbörsen für Juristen gibt es auch schon im Dutzend. Die erste und einzige interaktive SteIlenbörse nur für Rechtsanwälte hat jetzt das FORUM mit dem DAV eröffnet. Der Vorteil: es gibt eine anwaltspezifische Eingabemaske, die Euch eine individuelle Präsentation und potenziellen Arbeitgebern eine gute Vorauswahl erlaubt. I 30jährige, flexible, teamorientiertes Arbeiten gewöhnte Rechtsanwältin sucht neuen Wirkungskreis im Raum Berlin. Interessenschwerpunkte: FamR, MietR, allgem. ZiviiR, StrafA. Fundierte Kenntnisse erworben durch Tätigkeit für zwei renomierte berl. Kanzleien u. große berl. Immobilienfirma. Tel.: 0179/49961 06 I Engagierte und leistungsorientierte 1 Juristin 28 Jahre, mit Freude an ihrem Beruf, sucht Anstellung in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei mit einem humorvollen, erfolgreichen Team im Raum Köln, Düsseldorf, Bonn oder Frankfurt am Main. Erstes Examen (11/97, NRW) mit 9,6 Punkten bestanden, zweites Examen (10/00, NRW) mit 8,4 Punkten, Stationsnoten sehr gut bis voll befriedigend. Interessenschwerpunkte und praktische Erfahrungen im ArbeitsR (Wahlfach), ZiviIR, BankvertragsR, GesellschaftsR und InsolvenzA. Teilnahme an Business-English-Kurs. Frühere Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft. Anja Lingscheid Thieboldgasse 136, 50676 Köln Tel.: 0221/2720315 Frischgebackener Assessor 29 Jahre, ledig, mobil, flexibel sucht nach seinem Examen im Juli (1. Examen: 6,4) Anstellung in Kanzlei. Gepflegtes Auftreten, schnelle Auffassungsgabe, Teamfähigkeit + Fleiß werden geboten. Ebenso wie gute Englisch-Kenntnisse und sehr gute PC-Kenntnisse (Text/Grafik, Internet) neben den üblichen Rechtsgebieten Kenntnisse in FGG, GBO, InsO, JGG und OnlineA. Christian Troidl Hirblinger-Str. 121, 86156 Augsburg Tel.: 0821/451722 E-mail: christian@christian-troidl.de sucht Vollzeittätigkeit als Rechtsanwältin in Kanzlei (München oder Augsburg) mit einem Referat für StratA, ZivilR und SteuerR. Forensische Tätigkeit erwünscht. Es besteht die Bereitschaft, sich in andere Rechtsgebiete einzuarbeiten und Mandanten zu akquirieren. Interesse für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Derzeit ungekündigte Stellung in einer Kanzlei mit Schwerpunkt im Zivil- und StrafR. Während des Referendariats selbständige Mitarbeit in mehreren Kanzleien. Zulassung als Rechtsanwältin beantragt. Examina: 5,5 und 5,67 Punkte, Stationsnoten: durchschnittlich 13 Punkte, große Spezialkompetenz, engagierte und rasche Fallbearbeitung, Erfahrung mit Ziutex, gute ltalienisch- und Englischkenntnisse. Mobilfunk: 0179/4764726 Rechtsanwältin Zugelassene Rechtsanwältin (29 Jahre) sucht neue Tätigkeit in Schleswig-Holstein (bevorzugt Kiel, Neumünster, Ostholstein, Neustadt, Lübeck) oder dem Ruhrgebiet, möglichst im Bereich Zivil- und ArbeitsR. Beruflicher Werdegang: Beide Examina volIbefriedigend (9,90 und 9,07 Punkte), mehr als 1 Jahr Berufserfahrung in arbeitsrechtlich orientierter Kanzlei in NRIJIJ, Fachanwaltskurs für ArbeitsR abgeschlossen. Interesse an weiterer bedarfsabhängiger Spezialisierung. Sandra Müller Tel.: 02323/944995 E-mail: ra-bewerbung.01@gmx.de Familienrechtlerin in spe mit Interesse auch für das öffentl. BauR und Mediation sucht Erstanstellung ab 1. 8. 2001 in kleiner bis mittlerer Kanzlei in NRW. Zur Person: 37 jahre, ledig, mobil, teamfähig, beide Examina (NRW) ausreichend (5,64 u. 4,9 Punkte), dies wird ausgeglichen durch Einsatzbereitschaft und Freude an der anwaltlichen Tätigkeit. Stationsnoten gut bis vb. Ab Juni Besuch FA-Kurs beim DAI. Christiane Reuter Tel.: 04402/4084 E-mail: cC.reuter@t-online.de Solingen/OüsseldorflWuppertal In und um Solingen sucht hochmotivierte Rechtsreferendarin Möglichkeit zur freien Mitarbeit in netter Anwaltskanzlei. Mündliche Prüfung: 9/01, Stationszeugnisse: sehr gut (18 Punkte! - Verwaltungsstation) bis voll befriedigend. Interessenschwerpunkt: ArbeitsR, Öffentliches Recht, aber auch offen für alle anderen Rechtsgebiete. Englische und Französische Sprach-, datenbank 32 Computer- sowie Insiderkenntnisse der EU vorhanden. Fernkurs "Einführung in den Anwaltsberuf" sowie diverse Fortbildungen absolviert. Juliane Hilbricht Düsseldorfer Str. 13, 42697 Solingen Tel.: 0212/26421 00 E-Mail: julianehilbricht@gmx.de Familienrecht, Mietrecht, Baurecht Assessor in spe, 26 Jahre, ledig, Interessenschwerpunkte im FamR, MietR, BauR und allgemeinen ZiviiR, sucht Anstellung als Rechtsanwalt im norddeutschen Raum. Neben großem Interesse am Rechtsanwaltsberuf, hoher Belastbarkeit, einer schnellen Auffassungsgabe sowie einer guten Integrationsfähigkeit in das Mitarbeiterteam kann ich eine überdurchschnittliche juristische Qualifikation bieten (1. Staatsexamen: vollbefriedigend, 2. Staatsexamen: schriftlich 0 befriedigend, Stationsnoten: 0 gut). Kai Wrase Escherstr. 14,30159 Hannover Tel.: 0511 /1318844 E-mail: kaLwrase@gmx.de Stellenangebote Als junge Sozietät haben wir uns auf den Gebieten VerkehrsR und Privates BauR bereits einen Namen gemacht. Wir suchen 2 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für die Bereiche Öffentl. BauR, Familienrecht. Eine überdurchschnittliche Qualifikation, Durchsetzungsvermögen und Unternehmergeist setzen wir voraus. 1- 2 Jahre Berufserfahrung werden gewünscht, idealerweise im Öffentl. BauR oder FamA. Eine Aufnahme in unsere Partnerschaft ist kurzfristig vorgesehen. Rechtsanwälte Burghard & Hellendoorn Rendsburger Str. 6, 24534 Neumünster Tel.: 04321 /200599-0, Fax: 04321 /200599-9 E-mail: info@Anwaelte-BH.de Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gesucht Überwiegend zivilrechtlich orientierte Kanzlei sucht zum baldmöglichen Einstieg junge(n) Kollegen(in), gerne auch mit Berufserfahrung. Bei Bewährung besteht Sozietätsaussicht. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie einer Darstellung Ihrer Erwartungen erbitten wir an Rechtsanwälte Prof. Dr. Hecker & Thönnes Stegemannstr. 31, 56068 Koblenz Tel.: 0261/1339966, Fax: 0261 /1339977 E-mail: ra-kanzlei@hecker-thoennes.de I Engagierte/engagierter Kollegin/Kollege Jim Arzthaftungsrecht gesucht 1Junge Rechtsanwaltskanzlei in Sonn sucht engagierte Kollegin oder engagierten Kollegen (gerne auch Berufsanfänger), die/der bereit ist, sich intensiv in medizinische und arzthaftungsrechtliche Sachverhalte einzuarbeiten. Ein ausgeprägtes Interesse am Anwaltsberuf sollte vorhanden sein. Bewerbungen bitte an: Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff pützstr. 34, 53129 Sonn Stelle gesucht? Anwalt gesucht? Nutzen Sie unsere Stellenbörse, um Ihren Anwalt zu finden. Die Stellenbörse ist sowohl für Anbieter als auch Stellensuchende kostenlos und soll weiter ausgebaut werden. Sparen Sie sich Hunderte von Bewerbungen und suchen Sie statt dessen "Ihren" Anwalt zielgerichtet, direkt und kostenlos über das Fachmagazin für junge Rechtsanwälte. Kooperation/Sozietät Überörtliche Kooperation in Frankfurt/Main sucht einen Kollegen/eine Kollegin als freie/n Mitarbeiter/in schwerpunktmäßig für unser familienrechtliches Dezernat. Die Übernahme eigener Rechtsgebiete in Bürogemeinschaft und damit der Aufbau einer Selbständigkeit ist möglich und gewünscht. Rechtsanwalt, Mitglied im Forum Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, ist an einer Kooperation mit anderen Kollegen interessiert, z. B. durch gegenseitige Terminsvertretungen oder gemeinsame Bearbeitung von Mandaten, die einen Einzelanwalt überfordern würden. Interessenschwerpunkte: ArbeitsR, Allg. Zivil- und HandeisR, Bank-, Versicherungs-, Telekommunikationsund ErbR, SteuerR. Rechtsanwälte Moyat & Preiss (Kontakt über Rechtsanwältin Preiss) Tel.: 061 09/2866 2867, Fax: 061 09/22419 Rechtsanwalt Gunnar Becker Weidenstieg 18, 20259 Hamburg Tel.: 040/408343, Fax: 040/408369 Mittelständische Anwaltskanzlei datenbank 33 1Junge Sozietät (Interessenschwerpunkte: Existenzgründungsberatung, InternetR, allg. WirtschaftsR) sucht zur Vergrößerung des Dienstleistungsangebotes RAe/RAinnen, bestenfalls mit Mandantenstamm, für öffentl. Recht, SteuerR, InsolvenzR, FamR, priv. BauR. Voraussetzung: Große Freude am Anwaltsberuf, Spaß an Teamarbeit, gegenseitige Sympathie. Berufserfahrung (nicht zwangsläufig im Anwaltsberuf erworben). Peter Heyers Schlagvorder Str. 12,49074 Osnabrück Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541/20239383 E-mail: heyers@heyers-kubitza.de Internet: www.heyers-kubitza.de Für die intensive Mitarbeit ab sofort in kleinerer immobilienrechtlich orientierter Sozietät suchen wir eine(n) Referendar(in) schwerpunktmäßig im Referat "Immobilien recht", wobei vor allem Fälle im Bereich von Miet- und und WEG-R, BauR, EinkommenssteuerR, von BankR, Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung/sonstige Zwangsvollstrekkung sowie InsolvenzR zu bearbeiten wären. Rechtsanwälte Stirm, Staudenmayer + Kollegen Cannstatter Str. 102, 70734 Fellbach Tel.: 0711/585659-0 E-mail: info@stista.de Referendar (m/w) gesucht AnwältinlAnwalt gesucht für Kooperation, ggf. Sozietät. Seit 1/1998 führe ich in verkehrsgünstiger Lage an der Grenze der AG-Bezirke DO/Schwerte eine zivilrechtl. ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkten im ArbR (FA angestrebt), VersR, VerkehrsR, WerkR. Sie ergänzen das Beratungsspektrum mit einem Schwerpunkt im FamR, StrafR, SteuerR o. IT Sie sind fachlich qualifiziert und schätzen einen offenen, freundlichen Umgang mit Mandanten wie Mitarbeitern. Torsten Jannack Berghoferstr. 171, 44269 Dortmund Tel.: 0231/7248524, Fax: 0231/7248518 E-mail: info@ra-jannack.de Internet: www.ra-jannack.de korrespondenzgemeinschaft.de Junge RAe für Korrespondenzgemeinschaft gesucht. Pro AG-Bezirk nur ein RA, Jahresgebühr nur 25 € zzgl. USt. Die Mitglieder vergeben Untervollmachtsaufträge und Korrespondenzmandate vorrangig nur innerhalb der Gemeinschaft, damit nicht nur die großen Kanzleien von der Mandatsvergabe von Kollegen profitieren. Mittelgroße Kanzlei (Rechtsanwälte/Steuerberater) sucht engagierten Referendar. Wir sind auf allen Gebieten des Steuer- und GesellschaftsR, aber auch allg. Zivi IR und öffentl. Rechts tätig. Eine Vergütung erfolgt entsprechend den Vorkenntnissen. Bode Bokern u. Partner Rechtsanwälte und Steuerberater Rathausplatz 7, 49409 Dinklage Tel.: 04443/963350 Rechtsreferendar/in gesucht für eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Interesse am GeselischaftsR wird vorausgesetzt. Bitte richten Sie Ihre kurze schriftliche Bewerbung an Nörenberg, Schröder + Partner GbR Herrn Rechtsanwalt Dr. K. Bornholdt Warburgstr. 50, 20354 Hamburg Tel.: 040/441960-51, Fax: 040/441960-55 E-mail: kb@nsp-hamburg.de Infos + Anmeldung unter www.korrespondenzgemeinschaft.de Stagenangebote September Referendarstage bei einer auf Bank- und KapitalanlageR spezialisierten Kanzlei? Wollen Sie Einblick in ein sich dynamisch weiterentwickelndes Rechtsgebiet gewinnen? Bitte bewerben Sie sich bei Rechtsanwaltskanzlei Arendts & Koll. Herrn Rechtsanwalt Claus Hambach Tölzer Str. 1 a, 82031 Grünwald (bei München) Tel.: 089/649111-75, Fax: 089/649111 -76 E-mail: arendts@t-online.de Forum LG-Bezirk Saarbrücken Thema: Datum/Ort: Referent: Steueroptimale Grundstücksübertragungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft 3. 9. 2001, 19.35 Uhr; Casino Restaurant am Staden, Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken RAin Susanne Hussung, Homburg FORUM? Da mach' ich mit! Ja, ich will Mitglied im FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein werden. Neben der berufspolitischen Interessenvertretung der jungen Anwaltschaft möchte ich mir folgende Vorteile sichern: • 6 x jährlich die AdVoice - kostenlos! • 11 x jährlich das Anwaltsblatt - kostenlos! • 52 x jährlich die NJW - leider nicht kostenlos, aber immerhin verbilligt sich das Abo um 44,00 DM (Hinweis: Referendare erhalten beim Verlag C.H. Beck einen noch höheren Nachlaß) • Mitgliedsrabatt bei Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltakademie (z. T. über 50%!) • Kostenlose Kreditkarte, günstiges Telefonieren mit 01, 02 und telego!, Krankentagegeldversicherung über DKV-Abkommen und und und ... Name E-Mail Vorname Geburtsdatum PLZ, Ort LG-Bezirk Ich bin Straße o o o Telefon Telefax Referendar (2. Examen im Anwalt (zugelassen seit lM/J)) _ Mitglied im örtlichen Anwaltverein Ja, ich bin damit einverstanden, daß mein jährlicher Mitgliedsbeitrag i. H. v. 80,00 DM (40,00 DM für Mitglieder des örtlichen Anwaltvereins) von meinem Konto im Wege des Last- schriftverfahrens eingezogen wird. Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. (BLZ) _ Kontonummer bei Nach Eingang meines Antrages erhalte ich die Satzung des FORUMs zugesandt. Ich habe danach noch 4 Wochen lang das Recht, meinen Antrag zu widerrufen. Ort, Datum, Unterschrift Neu: Mitglieder werben Mitglieder! Ich bin schon Mitglied des FORUMs und habe soeben das obige Mitglied geworben. Deshalb darf ich mich über einen Bücherscheck im Wert von 20,00 DM freuen (einzulösen bei fast jeder Buchhandlung). Schickt ihn an folgende Adresse: Name Straße Vorname PLZ, Ort Die Beitrittserklärung heraustrennen und senden an das FORUM Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im DAV Littenstr. 7 10179 Berlin datenbank 35 Forum LG-Bezirk Osnabrück Termine Mit viel Mühe und Einsatz habt Ihr eine interessante Veranstaltung im juristischen Bereich organisiert. Und trotzdem habt Ihr nur wenige Anmeldungen bekommen. Warum habt Ihr Eure Veranstaltung nicht in den Veranstaltungskalender von AdVoice aufnehmen lassen? Vielleicht hätten auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Nachbarbezirken Interesse an der Veranstaltung gehabt. AdVoice ist Euer Werbemedium! Nutzt es! Termine für die nächste Ausgabe bitte mailen an: eschbach@anwaltverlag.de Thema: Datum/Ort: ARGE Verkehrsrecht des DAV: Thema: Datum/Ort: Referent: Thema: Datum/Ort: Thema: DVEV-Sommerintensivkurs Erbrecht 6. - 8. 9. 2001, täglich 9.30 - 17.00 Datum/Ort: Uhr, Sorat Hotel Speicher am Ziegelsee, Schwerin RA Karl-Ludwig Kerscher, Referenten: Germersheim RiOLG Dr. Ludwig Kroiß, München VRiLG Walter Krug, Stuttgart Teilnehmergebühr: 790 DM inkl. Tagungspauschale/ DVEV-Mitglied bis zwei Jahre nach Zulassung, 990 DM inkl. Tagungspauschale/DVEV-Mitglied, 1.290 DM inkl. Tagungspauschale/ Nichtmitglied (alle Preise zzgl. MwSt) Referent: Thema: Datum/Ort: Referenten: Thema: Datum/Ort: Referent: Thema: Deutsche Anwaltakademie Datum/Ort: Referenten: Datum/Ort: Referent: Thema: Datum/Ort: Referent: Thema: Datum/Ort: Referenten: Einführungskurs Ehe- und Familienrecht 6. - 8. 9. 2001, Lüneburg RA Roland Garbe, Hamburg Darlegen und Beweisen im Zivilprozeß 8. 9. 2001, Köln RiOLG Dr. Rolf Meyke, aidenburg Einführungskurs Steuerrecht 20. - 22. 9. 2001, Hannover RA Dr. Burkhard Binnewies, Köln RA Dr. Klaus Olbing, Berlin RA Dr. Rainer Spatscheck, Köln Information + Anmeldung: Deutsche Anwaltakademie Tel.: 03017261530, Fax: 0301726153111 www.anwaltakademie.de Der Verkehrsunfall in seinen versicherungsvertraglichen Folgen 1. 9. 2001, Neukirchen 22.9.2001, Regensburg RiBGH aD. Prof. Wolfgang Römer, Karlsruhe Der Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse 8.9.2001, Hagen 22.9.2001, Düsseldorf VRiOLG Hermann Lemcke, Hamm MPU und verkehrspsychologische Hilfen nach neuem Fahrerlaubnisrecht 15. 9. 2001, aidenburg VRiLG aD. Dr. Hans Jürgen Bode, Hildesheim Prof. Dr. Wemer Winkler, Laatzen Prozeßtaktik im Haftpflichtrecht 15. 9. 2001, Neubrandenburg RiOLG Heinz Diehl, Frankfurt Teilnehmergebühr: 190 DM für Mitglieder der ARGE und Referendare, 290 DM für Nichtmitglieder Anmeldung und Information: DVEV Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.v., Tel.: 07265/913414, Fax: 07265/913434, E-Mail: dvev@erbrecht.de Thema: After Work Meeting 19. 9. 2001, 18.00 Uhr, Hotel Ibis, Osnabrück Verkehrsrecht für junge Kollegen und Referendare 22.123.9.2001, Leipzig RA Dr. Michael Burmann, Erfurt RA Frank R. Hillmann, aidenburg Teilnehmergebühr: 290 DM für Rechtsanwälte, 190 DM für Referendare ARGE Strafrecht des DAV: Thema: Datum/Ort: Referenten: Thema: Datum/Ort: Referenten: Aktuelles Straf- und Prozeßrecht (Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung) 15. 9. 2001, Mainz RA Prof. Dr. Volkmar Mehle, Bonn RA Dr. Holger Matt, Frankfurt Umweltstrafrecht (Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung) 22. 9. 2001, Köln RAin Dr. Regina Michalke, Frankfurt RA Jürgen Pauly, Frankfurt datenbank 36 Thema: Datum/Ort: Referenten: Thema: Datum: Referenten: Verteidigung im Hauptverfahren (Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung) 22. 9. 2001, Stuttgart RAin Gaby Münchhalffen, Köln RA Lutz Lehmann, Halle-Saale Betäubungsmittelstrafrecht (Fortbildung nach § 15 Fachanwaltsordnung) 29.9.2001 RA Frank Johnigk, Sonn RA Horst Wesemann, Bremen Teilnehmergebühr: 250 DM für Mitglieder der ARGE; 350 DM für Nichtmitglieder Information und Anmeldung: Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Strafrecht Veranstaltungsorganisation Hirschmannstr. 7, 53359 Rheinbach Tel.: 02226/912091, Fax: 02226/912095 Thema: Datum/Ort: Referent: Einführung in die VOB von A-Z 13.10.2001, München RA Dr. Dieter Kainz, München Thema: Einführung in die Strafverteidigung 13.10.2001, Dortmund RA Ekkehard Kiesswetter Datum/Ort: Referent: Thema: Datum/Ort: Referent: Information + Anmeldung: Deutsche Anwaltakademie Tel.: 03017261530, Fax: 0301726153111 www.anwaltakademie.de Forum LG-Bezirk Osnabrück Thema: Datum/Ort: Ulrich Consulting Thema: Datum/Ort: Referent: Anwaltliehe Existenzgründung 29. 9. 2001, 9.30 - 17.00 Uhr, Sonn Dipl.-Kfm. Helmut Ulrich Teilnehmergebühr: 226,20 DM inkl. MWSt Anmeldung und Information: Tel.: 0228/5367225, Fax: 0228/5367226 Einführungskurs Versicherungsrecht 27. 10.2001, Münster RA Dr. Hubert van Bühren After Work Meeting 17. 10. 2001, 19.00 Uhr, Hotel Ibis, Osnabrück Ulrich Consulting Thema: Datum/Ort: Referent: Anwaltliehe Existenzgründung 27. 10. 2001, 9.30-17.00 Uhr, Bonn Dipl.-Kfm. Helmut Ulrich Teilnehmergebühr: 226,20 DM inkl. MWSt Anmeldung und Information: Tel.: 0228/5367225, Fax: 0228/5367226 Oktober Forum LG-Bezirk Saarbrücken Thema: Datum/Ort: Referent: Mediation in der Praxis 1. 10. 2001, Casino Restaurant am Staden, Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken RAin Margret Bilsdorfer, Saarbrücken Thema: Datum/Ort: Referent: Das erbrechtliehe Mandat 6. 10. 2001, Berlin RA Dr. Klaus Bauer, München Thema: Einführung in das private Baurecht (Teil 1) 12. - 13. 10. 2001, Lörrach RA Dr. Ulrich, Reutlingen Datum/Ort: Referent: Günstige Fortbildung für junge Rechtsanwälte Die Deutsche Anwaltakademie unterstützt die Fortbildung junger Rechtsanwälte. Auf Wunsch des Geschäftsführenden Ausschusses bietet die Deutsche Anwaltakademie seit 1. 1. 2000 auch eine Reihe von Seminaren in preisgünstigeren Hotels an und konnte damit die Fortbildungskosten für die jungen Rechtsanwälte weiter senken. Daneben bleiben aber auch die ermäßigten Seminargebühren für Mitglieder des Forums in den ersten zwei Jahren bestehen. Ein Verzeichnis der Seminare kann über die Deutsche Anwaltakademie, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel.: 0301726153-0, Fax: -111, direkt angefordert werden. Internet: www.anwaltakademie.de Jetzt ist es amtlich! Die neuen Eurowerte sind festgelegt Patzelt Schwarzwälder Gebührentabelle ÜbefSichtstabelie für Rechtsanwälte Kostenbeamte :h::::ChMiiII Von RA Dr. Georg Patzelt 26. Auflage 2001 , ca. 40 Seiten, broschiert, 15 €/29,34 DM ISBN 3-8240-0470-4 Erscheint September 2001 Schwarzwälder Gebührentabelle Unser Bestseller im Gebührenrecht berechnet mit Zwischensumme, Auslagenpauschale und 16% MwSl. alle in der Praxis vorkommenden Gebührenkombinationen, einschließlich Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Enthalten sind außerdem u.a. Übersichtstabellen zu Gebühren in Straf- und Sozialrechtssachen, Hebegebühren, Beratungshilfe und Reisekosten sowie die Abrechnungsgrundsätze bei der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden. Die Neuauflage des umfassenden Standardwerks berücksichtigt aktuell die Änderungen gemäß KostREuroUG. Gesamtkostentabelle Prozeßrisiko - Anwaltsgebühren - Gerichtskosten Auflage 2001, ca. 34 Seiten auf festem Karton mit Ringheftung, 15 €/29,34 DM ISBN 3-8240-0481-X Erscheint September 2001 Die bewährte Gesamtkostentabelle jetzt neu mit den festgelegten Eurowerten gemäß Kostenrecht-Euro-Umstellungsgesetz (KostREuroUG) vom 01.03.2001. Die Gesamtkostentabelle ermöglicht eine zügige Ermittlung der angefallenen Kosten, erspart eigene zeitaufwendige Berechnungen und steigert so die Effektivität Ihrer Kanzlei. Die übersichtliche Berechnung der Gesamtkosten für erste und zweite Instanz läßt Sie zuverlässig das mit einem Prozeß verbundene Kostenrisiko ermitteln - unverzichtbar für das Mandantengespräch. Enthalten sind außerdem Tabellen für die Gebühren bei Versäumnis/Anerkenntnis, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Straf- und Privatklagesachen und Prozeßkostenhilfe sowie die Kostenrechnung erster und zweiter Instanz. Ebenfalls abgedruckt sind Übersichten zu Fotokopierkosten, Auslagenpauschale, Hebegebühren, Gerichtskosten und die Abrechnungsgrundsätze bei der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden. Kostentafeln und andere Tabellen für die jUristische Praxis 26. Auflage 2001, ca. 208 Seiten, gebunden, 29 €/56,72 DM ISBN 3-8240-0468-2 Erscheint Oktober 2001 Die Kostentafeln beinhalten umfangreiche Berechnungstabellen und Hinweise zu Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Arbeitsgerichtssachen. Ferner die Kostenordnung für Notare und Gerichte, Gerichtsvollziehergebühren, Hebegebühren, Handelsregistersachen und Lohnpfändung. Abgedruckt sind auch die EZB-Zinssätze, der Basiszinssatz gemäß DÜG sowie die Diskont- und Lombardsätze der Deutschen Bundesbank und Zins- und Diskonttabellen. Die Neuauflage des umfassenden Standardwerkes berücksichtigt aktuell • die Änderungen gemäß KostREuroUG und • Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. DeutscherAnwaltVerlag Lohnpfändungstabellen Bearbeitet von RA Peter Depre und JOAR Walter Bachmann 5. Auflage 2002, ca. 120 Seiten, broschiert, ca. 18 €/35,20 DM ISBN 3-8240-0479-8 Erscheint November 2001 Von RA Helmut Drummen und Notar Dr. Guido Perau (2. Auflage unter dem Titel "Arbeitshilfen für die Notarpraxis) 3. Auflage 2001, ca. 96 Seiten, broschiert, 16 €/31 ,29 DM ISBN 3-8240-0339-2 Erscheint September 2001 mit Erläuterungen und Mustern Die neue Auflage enthält in übersichtlicher Form die Pfändungstabellen für Monats-, Wochen- und Tageseinkommen mit den EURO-Werten gemäß KostREuroUG. Der Erläuterungsteil gibt wertvolle Hilfen auch in zahlreichen Einzelfällen. Neben den Sonderfällen (Pfändung von Sozialleistungen oder Insolvenzgeld) werden auch Möglichkeiten aufgeführt, für den Gläubiger den pfändbaren Betrag zu erhöhen bzw. für den Schuldner den pfändbaren Betrag zu senken. In einem weiteren Kapitel wird eine Reihe von Berechnungen beispielhaft gelöst und erläutert. Auch die Berechnung einer Pfändung in Sonderfällen kann einfach nachvollzogen werden. Gebührentabelle für Notare mit Gebühren- und Geschäftswert-ABC Das Tabellenwerk enthält, getrennt nach alten und neuen Bundesländern: • Gebührentabelle für Notare und Gerichte nach § 32 KostO (freiwillige Gerichtsbarkeit) • Ermäßigung der Notargebühren nach § 144 KostO • Hebegebühren für Notare (§ 149 KostO LV.m. § 22 BRAGO) • Geschäftswert- und Gebührentabelle in Handelsregistersachen • Schreibauslagen (§§ 136, 152 Abs.1 KostO) Das ausführliche Gebühren- und Geschäftswert-ABC ermöglicht eine schnelle Information über den Gebührensatz. BRAGO Textausgabe mit Tabellen 18. Auflage 2001, 64 Seiten, broschiert, 9,80 €/19,17 DM ISBN 3-8240-0480-1 Der ak1uelle Text der BRAGO ist komplett abgedruck1. Neben den noch geltenden DM-Gebühren sind auch bereits die EURO-Werte gemäß KostREuroUG berücksichtigt. Der Anhang enthält die Gebührentabellen für die alten und neuen Bundesländer, eine Übersicht zu den Anwaltsgebühren in Straf- und Privatklagesachen sowie die Gerichtskostentabelle. Ja, bitte liefern Sie mir mit vierwöchigem Rückgaberecht: Bestellschein bitte Ihrer Buchhandlung überreichen oder faxen an 0228/91911-23 Name Vorname ~~_I I-'S;:-tr--'-a~ße----------------------- ~ PLZ '----'--~-~ Datum U -'O~rt'------------------ Unterschrift 6601535 o Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, 26. Auf!., 15 €/29,34 DM o Gesamtkostentabelle, Auflage 2001, 15 €/29,34 DM o Kostentafeln, 26. Auf!., 29 €/56,72 DM o Depre/Bachmann, Lohnpfändungstabellen, 5. Auf!., ca. 18 €/35,20 DM o Drummen/Perau, Gebührentabelle für Notare, 3. Auf!., 16 €/31 ,29 DM o BRAGO, 18. Auf!., 9,80€/19,17 DM 470 481 468 479 339 480 J ~ TIP L o Reisemängel von A-Z _ 442 Von RA Dr. Mark Niehuus 2. Auflage 2001, 82 Seiten auf festem Karton mit Ringheftung, 30 €/58,67 DM ISBN 3-8240-0442-9 Deutscher Anwaltverlag Wachsbleiche 7 53111 Bonn Urteile zu Reisemängeln gibt's wie Sand am Meer .... Die Reisemängeltabelle bietet einen schnellen, alphabetisch sortierten Zugriff auf die meisten denkbaren Reisebeanstandungen, die während einer Urlaubsreise auftreten können. Das Problem der Reise wird unter dem entsprechenden Stichwort dargestellt und dabei die Frage beantwortet, ob dem Reisenden Ansprüche zustehen und wie hoch diese ggf. ausfallen. Das Werk dient Rechtsanwälten, Gerichten, Reiseveranstaltern, Reisebüros und Reisenden als Bewertungsmaßstab für eine einheitliche Beurteilung des Reiseverlaufes. datenbank 37 .I:(~ [e] ~'~1.:]:::f~\IJ iii1111.'~lq111 Das Forum wird in den meisten Landgerichtsbezirken von Rechtsanwälten und Referendaren vertreten. Diese Kollegen sind Ihre Ansprechpartner vor Ort und bieten Ihnen Hilfestellungen in allen relevanten Fragen an. Darüber hinaus organisieren sie vor Ort Stammtische und Fortbildungsveranstaltungen. Stand 15. Juli 2001 Landgerichtsbezirk: Aachen Rechtsanwalt Georg H. Amian, c/o Amian & Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater, Stolberger Str. 9, 52068 Aachen, Tel.: 0241 /9003230, Fax: 0241 /90032330 Amberg Rechtsanwalt Oliver Thul, c/o Kanzlei Domhauser, Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 92224 Amberg, Tel.: 09621 /21059, Fax: 09621 /12599, E-mail: ra.oliver.thul@t-online.de Ansbach Bezi rk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439 Amsberg Rechtsanwalt Ulrich Pauli, Habichtweg 3, 59469 Ense, Tel.: 02938/971440, Fax: 02938/971410, E-mail: kanzlei.ense@t-online.de Aschaffenburg Rechtsanwalt Rüdiger Kade, Frohsinnstr. 2, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021/24303, Fax: 06021/24304, E-mail: kade.und.kade@t-online.de Augsburg RechtsanwMin Anne Riethmüller, Rechtsanwaltskanzlei Riethmüller, Wassmer & Dr. Wagner, Rathausplatz 3, 86420 Diedorf/Augsburg, Tel.: 08238/96393, Fax: 08238/963955, E-mail: riethmueller@3anwaelte-diedorf.de Bonn Rechtsanwalt Roland Sommerfeld, Marktstr. 37-39, 53757 SI. Augustin-Menden, Tel.: 02241 /926970, Fax: 02241 /926972, E-mail: ra-sommerfeld@onlinehome.de Homepage: http}/www.sommerfeld-schiller.de Braunschweig Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161 /57439 Bremen Rechtsanwältin Martina Dieterich, Lahnstr. 1,28199 Bremen, Tel.: 0421 /5091616, Fax: 0421/5091615 Bückeburg Ass. jur. Gabriele Maier, Steinberger Str. 40, 31675 Bückeburg, Tel.: 05722/27912 (P), 0511/9073329 (b), E-mail: gmaier@vhv.de Chemnitz Rechtsanwalt Olaf Müller, c/o MeiB & CoII., Parkstr. 32, 09120 Chemnitz, Tel.: 0371/38333-0, Fax: 0371 /3833-83, E-mail: rechtsanwalt@meiss.de Coburg Rechtsanwalt Marco-H. Fiddelke, Postfach 2327, 95412 Coburg, Tel.: 09561 /15757, Fax: 09561/25032 E-mail: rechtsanwalt@meiss.de Cottbus Rechtsanwältin Barbara Judith Gärtner, Lieberoser Str. 7, 03046 Cottbus, Tel.: 03551701075, Fax: 0355/700942 Darmstadt Rechtsanwalt Nils Schmiedeknecht, Postfach 11 0726, Schleiermacherstr. 21, 64224 Darmstadt, Tel.: 06151 /99400, Fax: 06151/994020 Deggendorf Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau, Tel.: 0851 /383390, Fax: 0851 /3833938, E-mail: zbww.kanzlei@t-online.de Dessau Rechtsanwältin Anke Stiera, Gutenbergstr. 4, 06842 Dessau, Tel.: 0340/8827790, Fax: 0340/8827795 Aurich Rechtsanwalt Rainer Tertilt, c/o Rechtsanwälte Apetz & Winterhoff, Julianenburger Str. 6, 26603 Aurich, Tel.: 04941/96880, Fax: 04941 /644068 Detmold Rechtsanwalt Volker Heuwinkel, Steege 12, 32105 Bad Salzuflen,Tel.: 052221797690, Fax: 052221707702, E-mail: mail@kanzlei-heuwinkel.de Baden-Baden Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 07161/57439 Dortmund Rechtsanwalt Claus Volke, Ostenhellweg 43-45, 44135 Dortmund, Tel.: 0231 /950370, Fax: 0231 /9503711, E-mail: volke@web-and-Iaw.de Bad Kreuznach Rechtsanwältin Mariana Ruhl, Kaiser-Wilhelm-Str. 10, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/48200-20, Fax: 0671/48200-21 Bautzen Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161/57477, Fax: 071 61 /57439 Bayreuth Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439 Berlin Rechtsanwalt Martin Bechert, Krausnickstr. 1/Ecke Oranienburger Str., 10115 Berlin-Mitte, Tel.: 030/28096460, Fax: 030/28096462, E-mail: anwalt@intemet-free.de Bielefeld Rechtsanwältin Kerstin Obexer, Stargarder Str. 2, 32339 Espelkamp, Tel.: 05772/936561, Fax: 05772/49256 E-mail: KObexer@gmx.de Bochum Rechtsanwalt Christoph Lotz, Springorumallee 2, 44795 Bochum, Tel.: 0234/9446300, Fax: 0234/4524211, E-mail: info@ra-Iotz.de, Homepage: http://www.ra-Iotz.de Dresden Rechtsanwalt Peter Manthey, Königsbrücker Str. 59, 01099 Dresden, Tel.: 0351/839450, Fax: 0351/8394545, E-mail: raemanthey@aol.com Duisburg Rechtsanwalt Martin Adjodani, Auf dem Hastert 5, 47239 Duisburg, Tel.: 02151 /941661, Fax: 02151 /941662, E-mail: rain.addicks@t-online.de Düsseldorf Rechtsanwalt Axel ThoenneBen, Grafenberger Allee 399, 40235 Düsseldorf, Tel.: 0211 /9660171, Fax: 0211/9660172, E-mail: mail@at-recht.de Ellwangen Rechtsanwalt Achim Wizemann, Schubartstr. 7, 73430 Aalen, Tel.: 07361 /56090, Fax: 07361 /560944 Erfurt Rechtsanwalt Norbert Kosten, Mainzerhofstr. 1, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/6430816, Fax: 0361/6430817, E-mail: anwaltskanzlei-kosten@t-online.de Essen Rechtsanwalt Jörg Holzmeier, Amselstr. 58, 45134 Essen, Tel.: 0201/440910, Fax: 0201/440911 Flensburg Rechtsanwalt Sönke Husfeld, Am Flachsteich 18,24837 Schleswig, Tel.: 04621 /200506, Fax: 04621 /20714 datenbank 38 Frankenthai Rechtsanwältin Ruth Goldbach, c/o S.C.G. Rechtsanwälte, Ludwigsplatz 9, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 /5911710, Fax: 0621/5911710, E-mail: goldbach@kanzlei-scg.de Frankfurt/Main Rechtsanwältin Daniela Best, Taunusstr. 2, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 /933949-0, Fax: 0611/3608919, E-mail: best.kuester@t-online.de Frankfurt/Oder Rechtsanwältin Ellen Neugebauer, Paul-Feldner-Str. 10, 15230 Frankfurt/Oder, Tel.: 0335/522932, Fax: 0335/523788, E-mail: rae.neugebauer.vieth@t-online.de Freiburg Rechtsanwalt Jürgen PrilI, Postfach 268, 79185 Bad Krozingen, Tel.: 07633/949566, Fax: 07633/949567 Fulda Rechtsanwalt Rolf Schwedux, c/o Notar/Rechtsanwälte Wepler & Schwedux, Rittergasse 9a, 36037 Fulda, Tel.: 0661 /9012233, Fax: 0661 /9012234, E-mail: mail@wepler-schwedux.de, Homepage: httpJ/wepler-schwedux.de Gera Rechtsanwalt Steffen Pötzscher, Teichstr. 1a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663/422040, Fax: 03663/422041 Gießen Rechtsanwalt Peter Kath, Kerkrader Str. 11, 35394 Gießen, Tel.: 0641 /9433155, Fax: 0641 /9433156, E-mail: ra.peter.kath@t-online.de Görlitz Rechtsanwältin Christina Bergert, c/o Bergert & Bergert, Elisabethstr. 33, 02826 Görlitz, Tel.: 03581 /713452, Fax: 03581 /413455, E-mail: raebergert@t-online.de Göttingen Rechtsanwalt Karsten Beinhom, Hummestal 2, 37079 Göttingen, Tel.: 0551 /61182, Fax: 0511 /5053616, E-mail: rabeinhom@netzkanzleLde Hagen Rechtsanwalt Jens Cramer, c/o Cramer/Schmeinck und Biermann, Sauerlandstr. 63, 58093 Hagen, Tel.: 02331/350016, Fax: 02331 /3500170, E-mail: info@cramer-schmeinck-biermann.de Halle/Saale Rechtsanwalt Dirk Friedrich Reddemann, R.-E.-Weise-Str. 2, 06112 Halle, Tel.: 0345/2998191, Fax: 0345/2998199 Hamburg Rechtsanwalt Alexander Kirmeß, Feldstr. 60, 20357 Hamburg, Tel.: 040/89070673, Fax: 040/89070675 Hanau Rechtsanwältin Michaela Roosen, Hospitalstr. 2, 63452 Hanau, Tel.: 06181 /952284 Hannover Rechtsanwalt Rainer Bohnsack, Podbielskistr. 33, 30163 Hanna.ter, Tel.: 0511 /965640, Fax: 0511 /9656420 E-mail: rainer.bohnsack@botax.de Hompage: www.zappdesign.com/bohnsack Hechingen Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 04102/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439 Heidelberg Rechtsanwalt Angelo Li Puma, c/o Herzog und Kollegen, Kirchstr. 18,69115 Heidelberg, E-mail: Iipuma@12ma.te.de Heilbronn Rechtsanwältin Ines Schwarz, Gerichtshof 8,74389 Cleebronn, Tel.: 07135/974120, Fax: 07135/9741223, E-mail: ines.schwarz@t-online.de Hildesheim Rechtsanwalt Pirus Amim, Schuhstr. 45, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 /997144, Fax: 05121 /997146, E-mail: raeamim-petersberg@t-online.de Hof Bezi rk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 071 61 /57477, Fax: 071 61/57439 Ingolstadt Rechtsanwalt Andreas Schieferbein, Ludwigstr. 24, 85049 Ingolstadt, Tel.: 0841 /17668, Fax: 0841 /17696 Itzehoe Rechtsanwalt Sebastian Koch, Timm-Kröger-Str., 25524 Itzehoe, Tel.: 04821/3848, Fax: 04821/5719, E-mail: rae.gk@t-online.de Kaiserslautern Rechtsanwältin Eva Kreienberg, Kanalstr. 1, 67655 Kaiserslautem, Tel.: 0631 /3607110, Fax: 0631 /3607111 E-mail: kreienberg@rechtsanwaelte-k-k.de Karlsruhe Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe, Tel.: 0721/985220, Fax: 0721 /9852250 Kassel Rechtsanwalt Klaus Hebrank, c/o Kanzlei Dr. Baun, Gutsche, Braunholz, Angermann, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel, Tel.: 05611720980, Fax: 056117209828, E-mail: rahebrank@web.de Kempten Rechtsanwältin Barbara Hamm-Schulte, Lindenplatz 2, 88142 Wasserburg, Tel.: 08382/89097, Fax: 08382/89381, E-mail: barbara.hamm-schulte@freesurf.ch Kiel Rechtsanwalt Oliver Römmling, Wikinger Str. 11, 24143 Kiel, Tel.: 0431 /7759445, Fax: 0431 /7759446, E-mail: roemmling@aol.com Kleve Rechtsanwalt Martin Schiller, c/o RAe Sommerfeld & Schiller, Bahnhofstr. 14,47495 Rheinberg, Tel.: 02843/991796, Fax: 02843/991797, E-mail: ra-schiller@onlinehome.de Koblenz Rechtsanwalt Harald von Sehlen, Rheinstr. 19,56068 Koblenz, Tel.: 0261 /1 002555, Fax: 0261 /1002556, E-mail: ra.vonsehlen@t-online.de Köln Rechtsanwalt Klaus Weskamp, Weißhausstr. 24, 50939 Köln, Tel.: 0221 /9440220, Fax: 0221 /94402211, E-mail: ra@weskamp.de Konstanz Rechtsanwältin Katharina Ellmaurer, Josef-Belli-Weg 5, 78467 Konstanz, Tel.: 07531/910883, Fax: 07531 /915419 Krefeld Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes, Rheinstr. 40-42, 47799 Krefeld, Tel.: 02151/622700, Fax: 02151/622701, E-mail: rechtsanwalt@johannes-hakes.de Landau/Pfalz Rechtsanwalt Michael Korte, Am Hirschgraben 9, 67360 Lingenfeld, Tel./Fax: 06344/939492, Tel. mobil: 0171/4561294 Landshut Rechtsanwältin Bianca Heinrich, Landgestütstr. 8, 85435 Erding, Tel.: 08122/901717, Fax: 08122/901718 Leipzig Rechtsanwalt Jens Domfeld, Delitzscher Landstr. 72, 04448 Wiederitzsch,Tel.: 0341 /5217550, Fax: 0341 /5217551 Limburg Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt, Schiede 57, 65549 Limburg, Tel.: 06431/3093, Fax: 06431 /241 08 Lübeck Rechtsanwalt Thomas Elvers, Kurparkallee 5, 23843 Bad Oldesloe, Tel.: 04531/176701, Fax: 04531/176717 Lüneburg Rechtsanwalt Torsten Rödenbeck, An den Brodbänken 6, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/380631, Fax: 04131/380633 Magdeburg Rechtsanwalt Stefan Lück, Lennestr. 3a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/611910, Fax: 0391/6119111, E-mail: ra.krueger@t-online.de datenbank 39 Mainz Rechtsanwältin Verena Schnatterer, c/o Geiger, Klink, Kurti & Schnatterer, Fischtorplatz 21, 55116 Mainz, Tel.: 06131/284370, Fax: 06131 /2843777 Ravensburg Rechtsanwalt Jan van Bruggen, Markdorfer Str. 36, 88048 Friedrichshafen, Tel.: 07544/913184, Fax: 07544/913186, E-mail: rakanzlei-v.bruggen@t-online.de Mannheim Rechtsanwalt Christian Weber, c/o Philipp, Sudmann & Böckstiegel, Kolpingstr. 18,68165 Mannheim, Tel.: 0621 /328890 E-mail: philsudboe@t-online.de Regensburg Rechtsanwalt Niels Espenhain, Brunnstr. 27, 93053 Regensburg-Graß, Tel.: 0941/9459120, Fax: 0941 /9459118 Marburg Referendar Peter Thiel, Hirtenweg 24, 35091 Marburg-Gölbe, Tel.: 06427/931300, Fax: 0180/505296039282, E-mail: thiel-peter@t-online.de Meiningen Rechtsanwalt Thomas Lorenz, Wilhelm-Külz-Str. 7, 98574 Schmalkalden, Tel.: 03683/69660 Memmingen Rechtsanwältin Elke Estendorfer, Zwinggasse 3, 87700 Memmingen, Tel.: 08331 /92170, Fax: 08331 /921792 Moosbach Bezirk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischolf,Tel.: 07161157477, Fax: 07161 /57439 Mönchengladbach Rechtsanwalt Markus Einholf, Freiheitstr. 11, 41236 Mönchengladbach, Tel.: 02166/189572, Fax: 02166/189574, Mobil: 0175/9190540, E-mail: me@rechtsanwalt-einholf.de Mühlhausen Rechtsanwalt Ronald Gruska-Theus, Unter der Linde 4, 99974 Mühlhausen, Tel.: 03601 /813494, Fax: 03601 /813495 München I Rechtsanwalt Martin Lang, Habacher Str. 1,81377 München, Tel.: 089/74112050, Fax: 089/74112055 Rostock Rechtsanwältin Kalja Krechel, Sozietät Krechel & Rosendahl, Neue Werderstr. 42,18057 Rostock, Tel.: 0381 /2002344, Fax: 0381/2002347 Rottweil Rechtsanwalt Dr. Martin Baumann, Kaiserstr. 38, 76628 Rottweil, Tel.: 0741/170700, Fax: 0741/1707070, E-mail: dr.martin.baumann@gmx.net Saarbrücken Rechtsanwältin Petra Offermann, 8ergstr. 10, 66780 Rehlingen-Siersburg, Tel.: 06835/600717 oder 06821 /9999320, Fax: 06835/9999399, E-mail: petra.olfermann@lex.de Schweinfurt Rechtsanwalt Manfred Eberhardt, Dorfstr. 5, 97523 Schwanfeld, Tel.: 09384/903564, Fax: 09384/903574, E-mail: rameb@t-online.de Schwerin Rechtsanwalt Stefan Lähn, Am Markt 9, 23966 Wismar, Tel.: 03841 /250213, Fax: 03841 /250214 Siegen Rechtsanwältin Tanja Hilpert, Eiserfelder Str. 463, 57080 Siegen, Tel.: 0271/359550, Fax: 0271/3595515 Stade Rechtsanwalt Jens Hake, Archivstr. 1,21682 Stade, Tel.: 04141 /44658, Fax: 04141 /45736 München 11 Rechtsanwalt Alexander Klein, Sperberstr. 56, 81827 München, Tel.: 089/37827839, Fax: 089/3784 7301, E-mail: rakleinalexander@web.de Stendal Rechtsanwalt Norbert Steinbom, c/o Beming, Klakas & Kollegen, Bahnhofsallee 3, 39606 Osterburg, Tel.: 03937/2202-0, Fax: 03937/2202-99, E-mail: ra_steinbom@t-online.de Münster Rechtsanwältin Rosemarie Braunnagel, Leuschnerstr. 7, 48151 Münster, Tel.: 0251173539, Fax: 02511754735 Stralsund Rechtsanwalt Dirk Door, Strohstr. 5, 18507 Grimmen, Tel.: 038326/80205, Fax: 038326/80207 Neubrandenburg Rechtsanwalt Rolf Rathmann, Morgenlandstr. 29, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395/570600, Fax: 0395/5706010 Stuttgart Rechtsanwalt Mario Axmann, Cannstatter Str. 24, 70734 Fellbach, Tel.: 0711/5780456, Fax: 0711/580359 Neuruppin Rechtsanwalt Ralf Heidemann, Wiglowstr. 9, 19322 Wittenberge, Tel.: 03877/92080, Fax: 03877/920828, E-mail: rechtsanwalt.heidemann@t-online.de Traunstein Rechtsanwalt Peter Matthias Astner, Bahnhofstr. 5, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031/380089, Fax: 08031 /14313, E-mail: astner@koskull-astner.de Nümberg-Fürth Rechtsanwalt Stefan Wolf, c/o RAe Homdasch & Wolf, Roonstr. 5, 90429 Nümberg, Tel.: 0911 /9299380, Fax: 0911 /92993820, E-mail: info@rae-hw.de Trier Rechtsanwalt Lutz Förster, Im Sonnenschein 56, 54292 Trier, Tel.: 0651 /29791, Fax: 0651 /29789 Offenburg Rechtsanwalt Roland Giebenrath, D.E.A., In der Spöck 4, 77656 Offenburg, Tel.: 0781 /9907595, Fax: 0781 /9906595, E-mail: rogie62@t-online.de Oldenburg Referendar Carsten Grau, Conrebbersweg 16a, 26789 Leer, TeIJFax: 0491 /9923322, E-mail: carstengrau@aol.com Osnabrück Rechtsanwalt Peter Heyers, Schlagvorderstr. 12,49074 Osnabrück, Tel.: 0541/20239382, Fax: 0541 /20239383, E-mail: forum@heyers-kubitza.de. www.heyers-kubitza.de/htmVforum.html Paderbom Rechtsanwältin Monika Kriwet, Rischstr. 8, 34434 Borgentreich, Tel.: 05643/948480, Fax: 05643/948482, E-mail: mona.kriwet@t-online.de Passau Rechtsanwalt Klaus Wirth, Ludwigstr. 22/11, 94032 Passau, Tel.: 0851 /383390, Fax: 0851 /3833938, E-mail: zbww.kanzlei@t-online.de Potsdam Assessorin Susan Förster, Hegelallee 43, 14467 Potsdam, Tel.: 033811728022, 033811728020 Tübingen Rechtsanwalt Ulrich Emmert, Payerstr. 26, 72074 Tübingen, Tel.: privat 07071 /27397, Büro 07071/925954, Fax: 07071 /550721 E-mail: ulrich.emmert@kanzlei.de Ulm Rechtsanwältin Monika Herz, Herrenkellergasse 13,89073 Ulm, Tel.: 0731/9691515, Fax: 0731 /9691512, E-mail: monika.herz@t-online.de Vermittle Rechtsanwaltskanzleien bundesweit zur Beteiligung/Übernahme z.B. im Raum Köln, Aachen, Mainz, Frankfurt/M., Aschaffenburg, Darmstadt, Limburg, Stuttgart Baden-Baden, München, Allgäu. Weitere Kanzleien auf Anfrage! Unternehmensvermittlung ULRICH GLAWE Lehmbacher Weg 11 Oa, 51109 Köln Tel.: (0221) 84 2011, Fax: 84 36 07 Dep. Hannover-Garbsen, Tel.: (05137) 71022 auch im Internet unter: www.UlrichGlawe.de datenbank 40 Verden / Aller Rechtsanwältin Birgit Schröter, Westpreußenstr. 8, 49449 Lemförde, Tel.: 05443/3929789, Fax: 05443/929803, E-mail: birgit.schroeter@t-online.de Waldshut-Tiengen RechtsanwMin Dr. Margarete Weh-Berger, c/o Dr. Weh & Kollegen, Kaiserstr. 21, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: 07751/91880, Fax: 07751 /918829 Weiden Bezi rk z. Z. nicht besetzt Interessenten können sich wenden an: Thomas Harbrecht, Tel.: 041 02/691598, Fax: 041 02/691658 oder Roland Bischoff, Tel.: 07161 /57477, Fax: 07161/57439 Stand: 15. Juli 2001 Regionalbeauftragter Zeit Aachen RA Georg H. Amian Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr in der Gaststätte "Am Knipp", Bergdriesch 3, 52062 Aachen Arnsberg RA Ulrich Pauli Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 19.00 Uhr in der Gaststätte "Alte Kirche" in Werl Aschaffenburg RA Rüdiger Kade Jeden letzten Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr in der Gaststätte "Hofgarten" Augsburg RAin Anne Riethmüller Jeden 1. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im "Zac's" (früher: Hasenjagd) , Kapuzinergasse 15, Augsburg Bad Kreuznach RAin Mariana Ruhl 1. Stammtisch: Mittwoch, 1. August 2001, ab 19.30 Uhr im Restaurant Finkenauer; Salinenstr. 60 Berlin RA Martin Bechert Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "Cafe Orange", Oranienburgerstr. 32, Berlin-Mitte Bielefeld Rechtsreferendarin Kerstin Obexer Jeden 1. Donnerstag im Monat, 20.00 Uhr im "Schloßhof", Schloßhofstr., Bielefeld Bochum RA Christoph Lotz Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 19.30 Uhr im "Jago", Saladin-SchmidtStr. 1 (neben Schauspielhaus) Bonn RA Roland Sommerfeld Jeden 3. Mittwoch eines geraden Monats, 20 Uhr im "Hoppegarten", Jagdweg 16,53115 Bonn Bremen RAin Martina Dieterich Jeden letzten Donnerstag im Monat, um 20.00 Uhr im "Bandoneon", Gertrudenstr. 37, 28203 Bremen Coburg RA Marco-H. Fiddelke Jeden 2. Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr in der Gaststätte "Zum Landestheater" in Coburg Cottbus RAin Barbara Jeden 3. Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr in Gärtner "Karstens Wunderbar" an der Stadthalle, Cottbus Deggendorf RA Klaus Wirth Wiesbaden Rechtsanwalt Stefan A. Huschke, c/o Dr. Helmig, Huschke & Koll., Abraham-Lincoln-Str. 16, 65189 Wiesbaden, Tel.: 06111778720, Fax: 0611/7787211 Würzburg Rechtsanwalt Konstantin Malakas, Stemgasse 2, 97070 Würzburg, Tel.: 0931 /3536882, Fax: 0931/3536884, E-mail: ramalakas@weblawyer.de, Homepage: www.weblawyer.de Wuppertal Rechtsanwalt Wolfram Schnurbusch, c/o Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber, Grünewalder Str. 29/31, 42657 Solingen, Tel.: 0212/2494200, Fax: 0212/2494201 Zweibrücken Rechtsanwältin Astrid Deller, Kreuzbergstr. 1, 66482 Zweibrücken, Tel.: 06332175210, Fax: 06332175481 Zwickau Rechtsanwältin Eileen Stephan, Kaiserstr. 27, 08209 Auerbach, Tel.: 03744/171094, Fax: 03744/171095 Regionalbeauftragter LG-Bezirk Kassel Ich (Klaus Hebrank) möchte mich kurz als (neuer) Regionalbeauftragter im LG-Bezirk Kassel vorstellen. Im Oktober 2000 habe ich dieses Amt von meinem Vorgänger RA Dirk Osthoff übernommen, dem ich an dieser Stelle für seine Tätigkeit danken möchte. Ich selber habe nach meinem Studium in Göttingen und Köln und nach meinem Referendariat in Düsseldorf im Januar 1999 meine Zulassung als Rechtsanwalt in Kassel erhalten. Nach einigen Anlaufschwierigkeiten habe ich im Frühjahr 2000 in einer mittelgroßen Kanzlei als freier Mitarbeiter angefangen. Diese Kanzlei hat zwischenzeitlich mit einer anderen Kanzlei fusioniert und ist somit zu einer der größeren Kanzleien in dieser Region geworden. Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Internetrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Für meine Tätigkeit als Regionalbeauftragter habe ich mir vorgenommen, neben den Stammtischen auch Veranstaltungen für junge Anwälte durchzuführen. Durch meine Startschwierigkeiten bedingt, versuche ich mich besonders für junge Kollegen einzusetzen und diese auch tatkräftig zu unterstützen. Rechtsanwalt Klaus Hebrank Kassel + Ort LG-Bezirk Jeden 1. Mittwoch im Monat, um 19.30 Uhr im Gasthof "Ratskeller", Oberer Stadtplatz 1, 94469 Deggendorf datenbank 41 Detmold RA Volker Heuwinkel Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr an wechselnden Orten, Detmold Dortmund RAClaus Volke Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 19.30 Uhr in "Die neue Mühle", Alter Mühlenweg, Dortmund RA Peter Mantey Jeden 3. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "AI Capone", Alaunstr. 62, 01099 Dresden Dresden Düsseldorf RAAxel Thoenneßen Jeden 1. Mittwoch im Monat, 20.15 Uhr in der Gaststätte "Goldener Ring", Burgplatz 21-22, 40213 Düsseldorf (Altstadt) Erfurt RA Norbert Kosten Jeden 2. Donnerstag im Monat, jeweils um 19.30 Uhr im "Texas", Neuwerkstr., 99084 Erfurt Essen RA Jörg Holzmeier Jeden 4. Mittwoch im Monat, um 19.30 Uhr im "Cafe Europa", KennedyPlatz, Essen-Mitte Halle/Saale RA Dirk Friedrich Reddemann Jeden 1. Donnerstag im Monat ab 19.30 Uhr auf dem Schiff "Maria Hedwig" oder gegenüber im Biergarten am Saaleufer Hamburg RA Alexander Jeden 1. Montag im Monat, 19.30 Uhr in Kirmeß "Ständige Vertretung", Stadthausbrücke 1- 3 (Fleethof), 20355 Hamburg Hannover RA Rainer Bohnsack Jeden 3. Donnerstag im Monat, 19 Uhr im Seminarraum der Firma Dreske & Krüger GmbH & Co., Schneiderberg 38, 30167 Hannover Jeden 1. Dienstag im Monat Bier-lWeinstammtisch im "Delphi", Hildesheimer Str. 264, 30519 Hannover-Döhren (Ansprechpartner: RA Torsten Fricke) Heidelberg RA Angelo Li Puma Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr in der Gaststätte "Schwarzer Peter", Römerstr. 34, 69115 Heidelberg Heilbronn RAin Ines Schwarz Jeweils im 1. Monat im Quartal am letzten Donnerstag ab 20.00 Uhr im "Charivari", Gymnasiumstr. 28, Heilbronn Hildesheim RA Christoph Hussy Jeden 1. Dienstag im Monat im "Boom", Sedanstr. 28, Hildesheim (Ansprechpartner RA Ralf Pietsch: Tel. 05121/ 166635) Frankenthai RAin Ruth Goldbach Jeden 1. Donnerstag im Monat, ab 20.00 Uhr im "Cafe Edd", Ludwigstr. 75, 67059 Ludwigshafen Frankfurt a.M. RAin Daniela Best Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr an wechselnden Orten (bitte bei Frau Best erfragen: Tel.: 0611/9339490) Frankfurt/ Oder RAin Ellen Neugebauer Jeden 1. Mittwoch im Monat, ab 20.00 Uhr im "Kontor", Fischerstr., Frankfurt/O Freiburg RA Jürgen Prill Jeden 3. Montag im Monat, 19.30 Uhr, Gaststätte "Schönbergblick", Wiesentalstr. 2, 79115 Freiburg Ingolstadt RA Andreas Schieferbein Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr im Brauhaus "Wiesenmühle", Wiesenmühlenstr. 13, 36037 Fulda Jeden 2. Dienstag im Monat, 20 Uhr im "Ölbaum", Bei der Schleifmühle 34, Ingolstadt Karlsruhe RA Stefan Wahlen Jeden 5. eines Monats, ab 20.00 Uhr in der "Cantina der Majolika". Fällt der 5. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag, findet der Stammtisch am nächsten Werktag statt Kassel RA Klaus Hebrank Jeden 2. Dienstag im geraden Monat (13. 2./ 10.4./12.6./14.8./9.10./ 11. 12.) jeweils ab 19.30 Uhr in der "Pizzeria San Marino" (im Nebenraum), Frankfurter Str. 59 Kiel RA Oliver Römmling Jeden 1. Donnerstag im Monat, 20.30 Uhr im "Trio", Harmsstr. 83 Fulda RA Rolf Schwedux Gera RA Steffen Pötzscher Gießen RA Peter Kath Jeden 1. Mittwoch im Monat, an wechselnden Orten RA Karsten Jeden 1. werktäglichen Beinhorn Montag im Monat, um 20.00 Uhr im "Cafe Gartenlaube", Markt 7 Göttingen Hagen RA Jens Cramer Jeden 2. Mittwoch im Monat, um 18.00 Uhr im "Paulaner", Clara-Zetkin-Str. Jeden 2. Donnerstag im Monat, um 19.30 Uhr in der "CataCombe", Hochstr. 71, Hagen datenbank 42 Koblenz RA Harald von Sehlen Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr im "Cafe Rheinanlagen", Kaiserin-Augusta-Anlagen 25, Koblenz Köln RA Klaus Weskamp Jeden 1. Mittwoch im Monat ab 19.30 Uhr in der Paulaner Gaststätte, Turnmarkt 7, 50676 Köln Krefeld RAin Miriam Krüp (Ansprechpartnerin) Tel. 02154/ 952727 Jeden 1. Dienstag im Monat um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Von Beckerath", Uerdinger Str.42 RA Michael Korte Jeden letzten Mittwoch im Monat, ab 19.30 Uhr, Restaurant "Akropolis" im Sportzentrum (Tennishalle), 67360 Lingenfeld Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr im "Intermezzo", Altstadt 69 Jeden 2. Donnerstag im Monat, im "Morrisons", Ritterstr., Leipzig Landau Landshut RAin Bianca Heinrich Leipzig RA Jens Dornfeld Lübeck Jeden 1. Dienstag eines geraden Monats, 19.00 Uhr im "Glacehaus" in Bad Oldesloe Lüneburg RA Torsten Jeden 1. Mittwoch im Rödenbeck Monat, 20.00 Uhr im "Cafe Central", Schröderstr., Lüneburg Magdeburg RA Stefan Jeden 1. Mittwoch im Lück Monat, ab 19.30 Uhr im "Le Frog", Heinrich-HeinePlatz 1 (Seeterrasse), 39114 Magdeburg Mainz RAin Verena Jeden dritten Mittwoch im Schnatterer Monat, ab 19.00 Uhr im "Weinhaus Schreiner" in der Rheinstr. 38, Mainz RA Christian Jeden 1. Donnerstag im Mannheim Weber Monat, um 20.00 Uhr in "Lui's Cafehaus", Ludwigstr. 75, 67059 Ludwigshafen Marburg/ RA Peter Jeden 1. Mittwoch im Lahn Thiel Monat in der "Pizzeria La Galleria", Am Grün/Ecke Universitätsstraße, 35037 Marburg MönchenRA Markus Jeden 3. Dienstag im gladbach Einhoff Monat, ab 20.00 Uhr im Cafe-Restaurant ,,4 Komma Drei", Friedrich-Ebert-Str. 276, 41236 Mönchengladbach Mühlhausen RA Ronald Jeden 1. Mittwoch im Gruska-Theus Monat, ab 19.00 Uhr im "Brauhaus zum Löwen", Kornmarkt 3,99974 Mühlhausen München I und 11 RA Martin Lang/ RA Alexander Klein Jeden 1. Mittwoch im Monat, 19.30 Uhr im "Pavlos", Nymphenburger Str. 117, München Münster RAin Rosemarie Braunnagel Jeden 3. Dienstag eines ungeraden Monats, ab 20.00 Uhr im "Einspruch", Cabanes Gaststätten GmbH, Hindenburgplatz 2-4,48143 Münster; Anmeldung unter 0251 / 73539 (Tel./Fax) Nienburg/ Stolzenau RAin Katja Keul (Ansprechpartnerin) Jeden 1. Mittwoch im Monat, 19.00 Uhr, abwechselnd in Nienburg im "Fassfüllorgan" bzw. in Stolzenau im "Kaktus" NürnbergFürth RA Stefan Wolf Jeden 1. Dienstag im Monat, ab 20.00 Uhr in der Brauereigaststätte "Lederer Kulturbrauerei", Sielstr. 12, 90429 Nürnberg Offenburg RA Roland Giebenrath Am 14. 2./9. 5./12. 9./ 14. 11. (mittwochs) jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Augustaburg" ("Korfu"), Augustastr. 8, 77654 Offen burg (Tel./Fax: 0781 /9484639) Oldenburg Referendar Carsten Grau Jeden 1. Montag im Monat, ab 19.30 Uhr im "Schwan", Stau 34, 261220ldenburg Osnabrück RA Peter Heyers In unregelmäßigen Abständen in der Bar des Hotel IBIS/Osnabrück, ab 18.00 Uhr. Termine unter 0541 / 20239382 oder unter www.heyers-kubitza.de/ html/forum.html Paderborn RAin Monika Kriwet Jeden 1. Mittwoch im Monat im "Weinkrüger" , Hathumarstr. 9, 33098 Paderborn Passau RA Klaus Wirth Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 19.30 Uhr im Gasthof "Peschl-Terrasse", Roßtränke 4, Passau Potsdam RAin Susan Förster 1. Termin: 27. 9. 2001 um 20.00 Uhr im "Fliegenden Holländer", Benkertstr. 5, danach jeden letzten Donnerstag im Monat Saarbrücken RA Thomas Rand Jeden 1. Montag im Monat, ab 19.30 Uhr, im "casino restaurant am staden", Bismarckstr. 47, 66121 Saarbrücken RA Thomas Elvers datenbank 43 Siegen RAin Tanja Hilpert Jeden 2. Freitag im Monat, in der "Klause", Haus der Siegerländer Wirtschaft Stendal RA Norbert Steinborn Jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr im "Gerberhof", Im Hoock, 39576 Stendal Stuttgart RA Mario Axmann Am 1. Montag eines ungeraden Monats, um 19.30 Uhr im "Amadeus", Charlottenplatz 17, Stuttgart Mitte (Parkmöglichkeiten im BreuningerParkhaus) Tübingen RA Ulrich Emmert Jeden 3. Donnerstag im Monat, im "Urigen" (Keller der Gaststätte "Wurstküche") in Tübingen Ulm RAin Monika Herz Würzburg RA Konstantin Jeden 2. Donnerstag im Malakas Monat, 19.00 Uhr in der "Till Eulenspiegel Weinstube", Würzburg Jeden 1. Dienstag im Monat, um 20.00 Uhr im "Gasthaus zur Teck", Hafengasse 21, 89073 Ulm Stammtische Immer noch werden uns Stammtische von den Regionalbeauftragten nicht oder verspätet gemeldet. Warum laßt Ihr Euch neue Kontakte über AdVoice entgehen? AdVoice ist Euer Werbemedium! Nutzt es! Scheidung auf Malaiisch Andere Länder; andere (Scheidungs-)Sitten: Der Mufti von Kuala Lumpur wollte nicht in den Verdacht der Rückständigkeit geraten und erlaubte die telefonische Scheidung. Anders als in Deutschland erfolgt die Scheidung dort nicht durch Gestaltungsurteil, sondern ist als empfangsbedürftige Willenserklärung angelegt. In einer großzügigen Auslegung dieser Scheidungsform gingen immer mehr ehemüde und mundfaule Männer dazu über; ihrer Liebsten das Ende des Lebensbundes per SMS zu verkünden. Der erbitterte Protest malaiischer Frauenverbände hatte Erfolg, die religiösen Führer und die Regierung haben sich inzwischen auf ein Verbot der umstrittenen Praxis geeinigt. Quelle: FAZ v. 14.7. 2001 Futterneid beim Kaffeeklatsch "Es ist wie bei einem Kaffeeklatsch, zu dem ungebetene Gäste kommen: Die Größe des Kuchens bleibt gleich, nur die Stücke werden kleiner." Rechtsanwalt Dr. Dieter Finzel, Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, in einem Interview mit einer Lokalzeitung in Hamm am 4. 5. 2001. Ist es nicht immer wieder rührend, wie offen und ehrlich die jungen Kollegen willkommen geheißen werden? gesammelt von RA Oieter Trimbom v. Landenberg Cochem Hinweis Im August erscheint das neue Anwaltsverzeichnis 2001/2002 im Deutschen Anwaltverlag. Das Anwaltsverzeichnis ist seit Jahren das eingeführte Adreßwerk der Anwaltschaft und zugleich offizielles Mitgliederverzeichnis des Deutschen Anwaltvereins. Auch diesmal wurden wieder alle Rechtsanwälte bundesweit zur Aktualisierung ihrer Adressen und Daten angeschrieben. Entgegen einer Pressemitteilung im Anwaltsblatt sind die Einträge auch diesmal kostenfrei geblieben. Die Auflage des Anwaltsverzeichnisses 2001/2002 ist begrenzt, ein Nachdruck ist nicht möglich. Der Verlag bittet deshalb um die rechtzeitige Bestellung Ihres Exemplars. Das Anwaltsverzeichnis 2001/2002 erscheint als Buchausgabe sowie als CD-ROM. Buch und CD-ROM sind über jede Fachbuchhandlung oder direkt über den Verlag zu beziehen (Telefon 0228/9191110). Das Buch kostet 148 DM (bis drei Monate nach Erscheinen, danach 178 DM), für DAV-Mitglieder nur 78 DM (bis drei Monate nach Erscheinen, danach 98 DM). Die CDROM erhalten Sie für 68 DM. Thema Die Kammer und die Werbung Weitere geplante Themen Heft 6/2001: Büroeinrichtung Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 15. September 2001 datenbank 44 IV S!; A~D'.41'O 71 "C""Vi6J.;O$O!! :.: ÄH•• &uOtJAUriG! SAf; lJIE M;A CD61lftA HA (/I/A ~f)6;"A, CI/{ QVAN/)() MOCi il '(,lA SE«;#/OO MA(;ro A FktTO lJIIlt l~7i1 ... 1)1) HAS' Vtll.~N'1J&"2 _•• ~lJs/f{t VON ~ VOti URUDfU /MT "GPlMIIT._ ÄR._. ÄHUßESCI/AFT Val SUJiiT& MANII... E i/t1HA&i Ti ".- &4BVlaA9Ulllt.4 "&A B ß ßtA~ LA ~Ut ClA :Bu ßLA AdVoice Mitteilungsblatt des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein e. V. tinnen und Rechtsanwälte im DAV ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten. Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuß des Forums Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein e. V. Kontakt: Deutscher Anwaltverein, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Frau Brünner, Tel.: 030-726152-132 Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen Redaktionsleitung : Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg, Cochem (Chefredakteu r) E-Mail: ra.trimborn@t-online.de Rechtsanwältin Tanja Irion, Hamburg Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice Deutscher Anwaltverlag Beate Eschbach (Lektorat) Andreas Zens (Anzeigen) Wachsbleiche 7, 53111 Bonn, Tel.: 0228-919110, Fax: 0228-9191123 E-mail: kontakt@anwaltverlag.de Bezugspreis: 115,20 DM (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 6 Ausgaben. Für Mitglieder des Forums Junge Rechtsanwäl- ISSN 1437-3084 Auflage: 10.000 Format der Beiträge: Beiträge können nur aufgenommen werden, wenn sie bereits als Artikel formuliert und als Papierausdruck und Diskette in Word for Windows-Format an die Redaktion eingesandt werden. Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner Gremien wieder. Beilagenhinweis Mit dieser Ausgabe verteilen wir folgende Prospekte: "Erbrechtsbörse 2001 ", DVE\/, Angelbachtal "Seminare zum Erbrecht", DVE\/, Angelbachtal "softuse Inkasso", Rudolf Haufe Verlag, Freiburg "Haufe Steuer Office", Rudolf Haufe Verlag, Freiburg. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. AnwaltPlaner " ... Rückgrat der anwaltlichen Organisation ... " (RA Dr. Benno Heussen, in: AnwBI11/95) Der Kalenderteil bietet eine Übersicht, die es ermöglicht, die ganze Woche "im Auge zu haben", und zwar auf der Vorderseite für Termine und auf der Innenseite für Aktivitäten und Kontakte. Neben der so möglichen sicheren Planung bietet diese Übersicht auch einen Überblick über erfolgreich Erledigtes. Weitere Übersichten aus dem Kalenderteil: Jahresplanung, Urlaubsplanung für alle Mitarbeiter, Dauerkalender, Jahreskalender 2000-2003, Schulferien, Feiertagsübersicht. Der Organisationsteil ist eine Hilfe für systematische und kontinuierliche Planung zu bestimmten Themenbereichen, speziell zur Kanzleiorganisation und zur Führung und Abstimmung der Mitarbeiter. Der Infoteil bietet eine kompakte Daten- und Infomationsbank zu alltäglichen Fragestellungen. Immer wieder benötigte Informationen sind quasi stets "zur Hand". Auf Folgendes können Sie zurückgreifen: • Tabellen: Von Streitwert bis Gebühren, von Unterhalt bis Fristen • Übersichten: Von Postgebühren bis Bußgeldkatalog, von Blutalkoholberechnung bis Kapitalwert • Wichtige Tips und Hinweise: Von Wiedereinsetzung bis Zeitmanagement • Straßenkarten: Deutschland, Österreich, Schweiz, Oberitalien Im Adress-Verzeichnis haben Sie genügend Platz für Ihre wichtigen Adressen. Sie ersparen sich so die Führung eines zusätzlichen Adressbuches. Mit dem Locher zum Anwaltplaner können zusätzlich Ihre individuellen Unterlagen problemlos einheften. Der Locher ist handlich, paßt in jede Aktentasche und kostet 36 €170,41 DM (unverbindliche Preisempfehlung). Testen Sie die Nutzungsmöglichkeiten des AnwaltPlaners und finden Sie hierbei Ihren individuellen, sicheren Arbeitsstil. AnwaltPlaner 2002 Bearbeitet von RA Hans Buschbell Erfolgreich im 7. Jahrgang Hochwertiger Ringordner mit Schreiber und 3 Registern Format 21 x 24 cm, Inhalt im Format DIN A5, ca. 300 Seiten, 86 €/168,20 DM ISBN 3-8240-0462-3 Bezieher des Grundwerkes erhalten die Nachlieferung für 40 €178,23 DM ISBN 3-8240-0463-1 r----------------------------------------------, Jetzt bestellen! 6601605 Bitte kopieren und Ihrer Buchhandlung überreichen oder bestellen Sie direkt 0228/91911-23 per Fax: oder per Telefon: 0228/91911-44 Ja, bitte senden Sie mir mit vierwöchiger Ansichtsfrist o AnwaitPlaner 2002, 86 €/168,20 DM 462 D AnwaltPlaner Jahresinhalt 2002 für Bezieher des Grundwerkes, 40 €178,23 DM o AnwaltPlaner - Original-Locher, 36 €170,41 DM Name 463 19001 Vorname Straße DeutscherAnwaltVerlag Wachsbleiche 7, 53111 Bann, T 0228/91911-44, F 0228/91911-23 PLZ Ort Datum Unterschrift ----------------------------------------------~ Jetzt ist es amtlich! Die neuen Eurowerte sind festgelegt Patzeh Schwarzwälder Gebührentabelle Übersichtstabelle für Rechtsanwälte Kostenbeamte SChadenssachbeart>eiter Von RA Dr. Georg Patzelt 26. Auflage 2001 , ca. 40 Selten, broschiert, 15 €/29,34 DM ISBN 3-8240-0470-4 Erscheint September 2001 Schwarzwälder Gebührentabelle Unser Bestseller im Gebührenrecht berechnet mit Zwischensumme, Auslagenpauschale und 16% MwSt. alle in der Praxis vorkommenden Gebührenkombinationen, einschließlich Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Enthalten sind außerdem u.a. Übersichtstabellen zu Gebühren in Straf- und Sozialrechtssachen, Hebegebühren, Beratungshilfe und Reisekosten sowie die Abrechnungsgrundsätze bei der Regulienung von Kfz-Haftpflichtschäden. Die Neuauflage des umfassenden Standardwerks berücksichtigt aktuell die Änderungen gemäß KostREuroUG. Gesamtkostentabelle Prozeßrisiko - Anwaltsgebühren - Gerichtskosten Auflage 2001, ca. 34 Seiten auf festem Karton mit Ringheftung, 15 €/29,34 DM ISBN 3-8240-0481-X Erscheint September 2001 Die bewährte Gesamtkostentabelle jetzt neu mit den festgelegten Eurowerten gemäß Kostenrecht-Euro-Umstellungsgesetz (KostREuroUG) vom 01 .03.2001. Die Gesamtkostentabelle ermöglicht eine zügige Ermittlung der angefallenen Kosten, erspart eigene zeitaufwendige Berechnungen und steigert so die Effektivität Ihrer Kanzlei. Die übersichtliche Berechnung der Gesamtkosten für erste und zweite Instanz läßt Sie zuverlässig das mit einem Prozeß verbundene Kostenrisiko ermitteln - unverzichtbar für das Mandantengespräch. Enthalten sind außerdem Tabellen für die Gebühren bei Versäumnis/Anerkenntnis, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Straf- und Privatklagesachen und Prozeßkostenhilfe sowie die Kostenrechnung erster und zweiter Instanz. Ebenfalls abgedruckt sind Übersichten zu Fotokopierkosten, Auslagenpauschale, Hebegebühren, Gerichtskosten und.die Abrechnungsgrundsätze bei der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden. Kostentafeln und andere Tabellen für die juristische Praxis 26. Auflage 2001, ca. 208 Seiten, gebunden, 29 €/56,72 DM ISBN 3-8240-0468-2 Erscheint Oktober 2001 Die Kostentafeln beinhalten umfangreiche Berechnungstabellen und Hinweise zu Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Arbeitsgerichtssachen. Ferner die Kostenordnung für Notare und Gerichte, Gerichtsvollziehergebühren, Hebegebühren, Handelsregistersachen und Lohnpfändung. Abgedruckt sind auch die EZB-Zinssätze, der Basiszinssatz gemäß DÜG sowie die Diskont- und Lombardsätze der Deutschen Bundesbank und Zins- und Diskonttabellen. Die Neuauflage des umfassenden Standardwerkes berücksichtigt aktuell • die Änderungen gemäß KostREuroUG und • Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. DeutscherAnwaltVerlag Wachsbleiche 7·53111 Bonn· T 0228 91911-44, F 0228 91911-23