Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Alzenau Nr. 26 26. Dezember 2014 50. Jahrgang Seite 2 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Terminkalender des Stadtrates Januar 2015 Donnerstag, 1. Januar Donnerstag, 29. Januar Sitzung des Stadtrates Beginn: 19 Uhr Umwelt und Entsorgung Restmüll Alzenau, Albstadt, Michelbach, Kälberau, Wasserlos Fr., 02.01.15, Do., 15.01.15 Do., 29.01.15 Do., 12.02.15 Hörstein Fr., 02.01.15, Fr., 16.01.15 Fr., 30.01.15 Fr., 13.02.15 Do., 05.02.15 Papiertonne Alzenau Mi., 07.01.15 Di., 03.02.15 Albstadt, Kälberau, Michelbach, Wasserlos Mo., 05.01.15 Mo., 02.02.15 Hörstein Do., 08.01.15 Mi., 04.02.15 Do., 19.02.15 Di., 03.03.15 Mo., 02.03.15 Mi., 04.03.15 Papiersammlung durch Vereine Alzenau Albstadt Hörstein Michelbach Wasserlos Sa., 14.02.15 Mo., 26.01.15 Sa., 10.01.15 Sa., 03.01.15 Fr., 02.01.15 Gelber-Sack-Sammlung Alzenau, Kälberau Albstadt, Michelbach, Hörstein Wasserlos Sa., 11.04.15 Di., 27.01.15 Sa. 14.03.15 Sa., 07.02.15 Sa., 03.01.15 Sa., 13.06.15 Mo., 16.03.15 Sa., 16.05.15 Sa., 07.03.15 Fr., 27.02.15 Mi., 07.01.15 Do., 08.01.15 Mi., 28.01.15 Do., 29.01.15 Fr., 02.01.15 Mo., 26.01.15 Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhrtagen um 6 Uhr bereitzustellen. Grünabfall Alzenau und alle Stadtteile Sa., 28.02.15, 9 bis 13 Uhr Do., 16.04.15, 15 bis 17 Uhr Mi., 04.03.15, 14.30 bis 16.30 Uhr Mo., 23.03.15, 14.30 bis 16.30 Uhr Veranstaltungskalender Neujahrsempfang der Stadt Alzenau in der Prischoßhalle Beginn: 17 Uhr Biomüll Alzenau und alle Stadtteile Fr., 09.01.15 Do., 22.01.15 Problemabfall: Alzenau (Recyclinghof) Hörstein (Räuschberghalle) Michelbach (Kahltalhalle) Wasserlos (Festplatz) Mo., 16.03.15 IMPRESSUM: Herausgeber: Stadt Alzenau, Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Diana Börner, Mathias Simon, Dana Moser (Stadtverwaltung), für Vereinsnachrichten und Inserate sowie Druck und Verlag: Druckerei Götz, Gunkelsrainstraße 5, 63755 Alzenau, Tel. 06023/1316 · Fax: 31190 · E-Mail: druckerei.goetz@arcor.de www.druckerei-goetz.de Erscheinungsweise: 14-tägig Bezugspreis: bei Abo: jährlich 15,70 Euro (26 Ausgaben) bei Einzelverkauf: 0,65 € pro Ausgabe Eisbahn Alzenau (voraussichtlich bis 22. Februar 2015) – montags bis freitags 13.30 bis 19 Uhr, samstags und sonntags 11 bis 19 Uhr – Marktplatz Alzenau – Veranstalter: Icebox Mittwoch, 24. Dezember: Weihnachtlicher Umtrunk nach der Christmette – Pfarrkirche Hörstein – 22.30 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Hörstein Mittwoch, 31. Dezember: Silvesterkonzert „Wiener Impressionen“ – Pfarrkirche St. Justinus Alzenau – 21 Uhr – Freunde und Förderer der Kirchenmusik an St. Justinus e.V. Donnerstag, 1. Januar Neujahrsempfang – Prischoßhalle Alzenau – 17 Uhr – Veranstalter: Stadt Alzenau Samstag, 3. Januar Drei Königs Hallenturnier – Räuschberghalle Hörstein – 10 Uhr – Veranstalter: Sportverein Hörstein e.V. Sonntag, 4. Januar Fußball-Hallenturniere Junioren – Kahltalhalle Michelbach – 9 Uhr – Veranstalter: FC Bayern Alzenau 1920 e.V. Mittwoch, 7. Januar Treffen Multiple Sklerose Kontaktgruppe – Maximilian-KolbeHaus – 14.30 bis 16.30 Uhr – Veranstalter: Multiple Sklerose Kontaktgruppe Donnerstag, 8. Januar Vorlesestunde: Roswitha Wallasch liest „Jojo - kleiner Hund, großes Abenteuer“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Freitag, 9. Januar Musical „Rocky Nativity“ – Pfarrkirche Mömbris-Niedersteinbach – 18.30 Uhr – Veranstalter: Gesangverein „Bavaria“ Michelbach Hofgarten goes Alzenau: „Stefan Waghubinger – Außergewöhnliche Belastungen – 20 Uhr – Veranstalter: Hofgarten goes Alzenau Samstag, 10. Januar Allgemeine Kahlgrundschau – Birkenhainer Halle – 15 Uhr – Veranstalter: Kleintier- und Geflügelzuchtverein 1922/64 Albstadt e.V. Schlachtfest – Vereinsgelände VGSH Alzenau, Am Rupprich (Hundesportverein) – 11 bis 23 Uhr – Veranstalter: Verein für Gebrauchs- und Sporthunde Alzenau und Umgebung e.V. Sonntag, 11. Januar Köhlerfeuer – Hasenheide Wasserlos – 10 bis 17 Uhr – Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.V. Montag, 12. Januar „Zwischen Wahrheit und Fassade: die komplexen Zutaten unternehmerischen oder persönlichen Erfolges“ – Wallfahrtskirche Kälberau – 19.30 Uhr – Veranstalter: Kuratie Kälberau Mariä Geburt Leseclub-Treffen – Stadtbibliothek Alzenau – 16 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Treffen Multiple Sklerose Kontaktgruppe – Maximilian-KolbeHaus – 19.30 Uhr – Veranstalter: Multiple Sklerose Kontaktgruppe Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 3 Dienstag, 13. Januar Offene Infostunde Franken-Onleihe – Stadtbibliothek Alzenau – 15.30 bis 16.30 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Informationsabend für die neuen 7. Klässler im Mittlere-ReifeZug – Karl-Amberg-Mittelschule – 19.30 Uhr – Veranstalter: Karl-Amberg-Mittelschule E E E E E E E E E E E E E E E E Donnerstag, 15. Januar Vorlesestunde: Stefani Hofmann liest „Die Olchis – ein Drachenfest für Feuerstuhl“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Offene Bibliotheksführung – Stadtbibliothek Alzenau – 17.30 bis 18.30 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau E Freitag, 16. Januar 12. Wasserlos Cup – Kahltalhalle Michelbach – 9 Uhr – Veranstalter: TV 1907 Wasserlos e.V. E Samstag, 17. Januar Räuberwanderung mit Diplom – Treffpunkt: Michelbach Bahnhof – 15.30 Uhr – Veranstalter: Naturpark Spessart Ü-30-Party – Hahnenkammhalle Wasserlos – 19 Uhr – Veranstalter: Freizeitsportclub Wasserlos e.V. E Dienstag, 20. Januar Ein Becher voller Weisheit – Dietrich Bonhoeffer Haus – 19 bis 21.30 Uhr – Veranstalter: Evangelisch Lutherische Kirchengemeinde Peter und Paul Alzenau E ALZENAU e.V. E E E E E E E E E E E E E E Wir möchten uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich für die Unterstützung unserer Sozialen Einrichtung und seiner Projekte hier in Alzenau bedanken. Der Vorstand und das Team vom Café Arbeit Alzenau e.V. wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start ins Neue Jahr 2015. Spendenkonto: Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau IBAN: DE97 7955 0000 0011 8466 23 BIC: BYLADEM1ASA E E E E E E E E E E E E Donnerstag, 22. Januar Vorlesestunde: Ida Trageser liest „Neue Kräutermärchen“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau E Freitag, 23. Januar Black Stories - Spieleabend – Stadtbibliothek Alzenau – 18 bis 22 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau E E E E E E E E E E E E E E E E Samstag, 24. Januar Fußball Hallenturnier in Hörstein - Räuschberghalle Hörstein – 9 Uhr – Sportverein 1920 Hörstein e. V. Winterwanderung nach Hörstein – Obst- und Gartenbauverein 1901 Alzenau e.V. – 15 bis 16 Uhr – Veranstalter: Obst- und Gartenbauverein 1901 Alzenau e.V. Oma`s Hausmannskost – Vereinsheim TSK Kälberau – 17 Uhr – Veranstalter: TSG Kälberau Kirchen-Chorkonzert – Liederkranz 1861 Alzenau e.V. – 19 Uhr – Veranstalter: Liederkranz 1861 Alzenau e.V. Montag, 26. Januar Leseclub-Treffen – Stadtbibliothek Alzenau – 16 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Dienstag, 27. Januar Seniorenfasching – Maximilian-Kolbe-Haus – 14.30 Uhr – Veranstalter: Senioren von St. Justinus Alzenau Donnerstag, 29. Januar Vorlesestunde: Thomas Röhrs liest „Detektivgeschichten“ – Stadtbibliothek Alzenau – 16.15 bis 17 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Wilhelm Busch Rezitation mit Herrn Volck – Stadtbibliothek Alzenau – 20 bis 22 Uhr – Veranstalter: Stadtbibliothek Alzenau Freitag, 30. Januar Michelbacher Pfarrfasching – Laurentiushaus Michelbach – 19 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Michelbach Sankt Laurentius Samstag, 31. Januar Michelbacher Pfarrfasching – Laurentiushaus Michelbach – 19 Uhr – Veranstalter: Pfarramt Michelbach Sankt Laurentius E E E E E Seite 4 Redaktioneller Teil Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Personal, öffentliche Einrichtungen und ÖPNV vom 13. November 2014 •Straßenverkehrsangelegenheiten – Einziehung von Wegen im Baugebiet „Kleeb“, AlzenauMichelbach Einstimmiger Beschluss: Das Verfahren zur teilweisen bzw. vollständigen Einziehung der öffentlichen Feldwege, FlurNrn. 5750, 5761, 5771 und 5802, Gemarkung Michelbach, wird eingeleitet. Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November 2014 veröffentlicht. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 •Parksituation an der Räuschbergstraße Auf dem Grünstreifen entlang der Räuschbergstraße werden laut Mitteilung der städtischen Gartenbauabteilung regelmäßig Fahrzeuge abgestellt und damit die Begrünung beschädigt. Einstimmiger Beschluss: Zum Schutz der Begrünung entlang der Räuschbergstraße werden geeignete Findlinge gesetzt. •Dauerparker auf dem Friedhofsparkplatz Hörstein Die Parkbucht im Zugangsbereich zum Friedhof Hörstein wird regelmäßig von Dauerparkern des angrenzenden Gewerbegebiets „Am Neuen Berg“ genutzt. Damit stehen die Parkplätze nicht für Friedhofsbesucher und Trauergäste zur Verfügung. Einstimmiger Beschluss: In der Parkbucht im Zugangsbereich zum Friedhof Hörstein wird ein ergänzender Hinweis zur Parkzeitbegrenzung auf zwei Stunden angebracht. Inserieren in Alzenau Aktuell bringt Gewinn! – Widmung der Straßen im Baugebiet „Kleeb“, AlzenauMichelbach Einstimmiger Beschluss: Die Straßen und Wege im Baugebiet „Kleeb“ sind ordnungsgemäß hergestellt und werden hiermit gemäß Art. 6 und 7 i. V. m. Art. 46 und 47 BayStrWG entsprechend der vorstehenden Aufstellung als Ortsstraße, öffentlicher Feldweg bzw. beschränkt öffentlicher Weg gewidmet. Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November 2014 veröffentlicht. – Widmung einer Straße im Baugebiet „Kantstraße/Pestalozzistraße“ Einstimmiger Beschluss: Der genannte Teilbereich der „Pestalozzistraße“ ist ordnungsgemäß hergestellt und wird hiermit gemäß Art. 6 und 7 i. V. m. Art. 46 und 47 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Hinweis: Die entsprechende amtliche Bekanntmachung wurde bereits im Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 24 vom 28. November 2014 veröffentlicht. Wir wünschen allen unseren Kunden ein paar geruhsame Stunden und alles Gute im neuen Jahr. Für unser neues Büro in Alzenau suchen wir noch selbst. Büropartner. Für eine gute Zusammenarbeit freut sich unser Falc-Team. Monika.Stegmann@falcimmo.de / 0174-1616697 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Sitzung des Stadtrates am 27. November 2014 – Bericht des Bürgermeisters •Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Umbau Hanauer Straße „West“ Bauabschnitt 2 (Dieselstraße – Minikreisel, Mühlweg) Die Straßenbauarbeiten am letzten Abschnitt zwischen MichelAntoni- und Kumpfgartenstraße befinden sich in der Schlussphase. Unter der bestehenden Vollsperrung können diese in der Vorweihnachtswoche abgeschlossen werden. Abhängig von der Witterung muss abgewartet werden, ob die obere Fahrbahndecke in diesem Jahr noch aufgebracht werden kann. Eine Eröffnung der Hanauer Straße wird davon unabhängig vor Weihnachten - voraussichtlich am 19. oder 20.12.2014 - stattfinden. Die Straßenbauarbeiten in der Poststraße sind bis auf wenige Hofangleichungen abgeschlossen. Die Kumpfgartenstraße ist bis Mitte Dezember vollständig erneuert. Für die letzten Ausbauarbeiten wird der aktuelle Einbahnverkehr stadtauswärts über die Poststraße bestehen bleiben. Neubau Grundschule Hörstein Die Außenanlagearbeiten sind im vollen Gange, die Stufen/ Treppenarbeiten sind angelegt, die Spielgeräte mit Fallschutz eingebaut. Die Pflasterarbeiten wurden bereits begonnen. Die Fluchttreppe aus dem Obergeschoss wird diese Woche gestellt. Die Fassadenarbeiten werden nächste Woche beendet. Das restliche Gerüst wird daraufhin abgebaut. Das Obergeschoss ist komplett ausgebaut. Die Einbauschränke werden derzeit montiert. Im Erdgeschoss werden noch Restarbeiten am Bodenbelag ausgeführt. Die Innentüren und mobile Trennwand sowie WCTrennwände werden kommende Woche eingebaut. In den WCs wird diese Woche die Lüftungsanlage eingebaut. Die Fertiginstallationen Sanitär und Elektro werden in den nächsten zwei Wochen abgeschlossen werden können. Das Treppeninnengeländer wird kommende Woche vormontiert, die Tragkonstruktion ist bereits vorhanden. Die Küchenmöbel sind eingebaut. Der Aufzug wird in dieser Woche montiert. Der Umzug ist für Ende des Jahres vorgesehen, so dass die Schüler ab 07.01.2015 in ihr neues Domizil einziehen können. Sanierung Ortsdurchfahrt Albstadt Bis auf die Anbindung der Rehstraße werden die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten diese Woche abgeschlossen sein. Die Arbeiten an den Gehwegen und dem Straßenkörper werden aktuell in allen Bereichen der Baustelle durchgeführt. Die ausführende Firma hat die Termine für den Tragasphalteinbau auf den 18. und 19. Dezember festgelegt, so dass zu Weihnachten die Ortsdurchfahrt wieder befahren werden kann. Der Einbau der lärmmindernden oberen Deckschicht ist witterungsabhängig und wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2015 durchgeführt werden können. Sanierung Ortsdurchfahrt Michelbach Die Kanalbauarbeiten sind bis auf die südlichen Hausanschlüsse zwischen Am Alten Stein und Ortsende abgeschlossen. Zwischen Krämerstraße und Am Alten Stein sind die Straßenbauarbeiten im Bereich der Staatsstraße bis auf die Asphaltdecke durchgeführt. Die Gehwege sind auf der südlichen Seite zwischen Krämerstraße und Am Alten Stein und auf der nördlichen Seiten zwischen Ortsende und dem Alten Friedhof fertiggestellt. Derzeit wird die Wasserleitung im Bereich Am Alten Stein und Ortsende hergestellt. Im Anschluss daran folgen der südliche Gehweg und die südliche Fahrbahn in diesem Bereich. Auch die Ortsdurchfahrt Michelbach soll zu Weihnachten wieder befahrbar sein. Witterungsbedingt wird voraussichtlich auch in Michelbach erst im kommenden Frühjahr 2015 der lärmmindernde Asphaltoberbelag eingebaut werden können. Des Seite 5 Weiteren wird die Neugestaltung des Alten Friedhofs mit Bepflanzung und die Verkehrsinsel erst im Frühjahr 2015 abgeschlossen werden können. Neugestaltung der Burgterrassen Mit den Arbeiten für die Neugestaltung der Burgterrassen am Alten Gefängnis konnte wie geplant in der 46. KW begonnen werden. Die bestehende Bruchsteinwand im südöstlichen Bereich unterhalb des ehemaligen Gefängnisses wurde bereits entfernt. Danach wurde damit begonnen, die alten Pflasterflächen und ehemaligen Treppenanlagen auf dem Gelände der Burgterrassen abzubrechen. Momentan wird der überschüssige Oberboden abgetragen. Anschließend können die ersten Fundamente für die neuen Treppenanlagen und Stützwände hergestellt werden, im Anschluss daran erfolgen die Natursteinwände und die Verlegung des Pflasters. Die Bepflanzung ist für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Fraunhofer-Forschungsstandort Alzenau Alzenau bleibt dauerhaft Forschungsstandort der FraunhoferGesellschaft: Die Projekt-gruppe für Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategien (IWKS), seit 2011 im Industrie-gebiet Nord in der Brentanostraße auf dem ehemaligen Hebel-HausAreal tätig, soll langfristig zum eigenen Fraunhofer-Institut ausgebaut werden. Im Idealfall bis 2018, wie IWKS-Gründer und Würzburger Institutsleiter Gerhard Sextl dem Bürgermeister mitteilte, entsteht zunächst ein Forschungscampus mit Labors und Veranstaltungsforum. Die Zahl der Mitarbeiter könne auf bis zu 80 steigen. Die IWKS expandiert auch in Hanau-Wolfgang. •Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes i. V. m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetztes für die Staatsstraße St 3308, Neubau der Ortsumgehung Karlstein; Abschnitt 160, Station 0,000 (St 3308) bis Abschnitt 120, Station 1,232 (St 2443) Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+980: hier: Anhörungsverfahren Für das o.g. Bauvorhaben wird auf Veranlassung der Gemeinde Karlstein a. Main ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Alzenau mit Schreiben vom 23.09.2014 Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Planung eingeräumt, soweit der Aufgabenbereich der Stadt berührt wird. Die Planunterlagen umfassen den Neubau der Ortsumgehung Karlstein im Zuge der St 3308 mit den Anschlüssen der Karlsteiner Gewerbegebiete „Am Kieswerk Herzberg“ und „Östliche Auwanne“ sowie den Anschluss an die St 2443 mittels Kreisverkehrsplatz, an den auch das Industriegebiet Alzenau Süd angebunden wird. Bestandteil der Maßnahme sind daneben die Anpassung und/ oder der Neubau von: Anschluss an den bestehenden Kreisverkehrsplatz im Zuge der St 3308 Ortsstraßen (ca. 0,58 km) Rad- und Gehwegen einschl. Unterführung (ca. 1,40 km) Ferner sind noch Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (u.a. Neubau Fußgängerunterführung DB Strecke, Auflassung Bahnübergang) auf Karlsteiner Gemeindegebiet Gegenstand der Planfeststellung. Etwa ab Bau-km 1+585 bis zum Bauende (neuer Kreisverkehrsplatz mit Bypässen an der St 2443) verläuft die geplante Umgehungsstraße auf dem Gebiet der Stadt Alzenau, Gemarkung Hörstein. Zur Fristwahrung hat die Stadt Alzenau mit Schreiben vom 19.11.2014 als Betroffene bereits folgende Einwendungen bzw. Forderungen erhoben: Seite 6 • Für die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen, die für die Planung dauerhaft in Anspruch genommen werden, ist seitens der Gemeinde Karlstein a. Main eine dem jeweiligen Wert entsprechende geldwerte Entschädigung bzw. ein Ausgleich durch einen adäquaten Flächentausch zu leisten. • Die im Eigentum der Stadt stehenden Flächen, die in der Bauphase vorübergehend in Anspruch genommen werden müssen, sind - auf Kosten des Vorhabensträgers - unverzüglich nach Abschluss der Bauarbeiten im jeweils betroffenen Bereich wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen bzw. entsprechend zu gestalten. Vor Beginn der Maßnahme ist der derzeitige Zustand zu erfassen und auch fotografisch zu dokumentieren. • Das Flurstück 4623/30 (Schiffweg) wird durch die Planung weitgehend in Anspruch ge-nommen. Über diesen öffentlichen Feld- und Waldweg werden derzeit etliche landwirtschaftliche Grundstücke und insbesondere das auf den Flurstücken 4680 und 4681 betriebene Sand- und Kieswerk der Fa. Volz und Herbert GmbH verkehrstechnisch erschlossen. Der Vorhabensträger hat vor einer Inanspruchnahme dieser Zuwegung für die Baumaßnahme auf eigene Kosten eine adäquate neue verkehrstechnische Erschließung für alle betroffenen Grundstücke herzustellen. Eine verkehrstechnische Erschließung des Sand- und Kieswerks über die öffentlichen Feld- und Waldwege Flurstücke 4726 und 4724 wird – auch interimsweise während der Bauphase - wegen der zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigungen für die dorti-gen Anwohner abgelehnt. Die Zufahrt zum Sand- und Kieswerk hat nach Entfall der bisherigen Erschließung ausschließlich das nach der Planung vorgesehene Bauwerk „Ortsstraße“ (neues Teilstück in Verlängerung der Straße „Auwanne“, Bauwerksver-zeichnis Nr. 1.13) zu erfolgen. Hinsichtlich der an den öffentlichen Feld- und Waldwegen Flurstücke 4726 und 4724 gelegenen Aussiedlerhöfe ist zu gewährleisten, dass die künftige Zuwegung eine Anlieferung von Futtermitteln mit entsprechenden Lieferfahrzeugen sowie eine Benutzung mit landwirtschaftlichen Großgeräten ermöglicht. • Das Bauwerk Nr. 1.13 der Planung wird überwiegend auf dem Gebiet und auf im Eigentum der Stadt Alzenau stehenden Grundstücken errichtet. Die Kosten für den Bau dieses Straßenabschnitts hat alleine die Gemeinde Karlstein a. Main zu tragen. Eine Beteiligung an den Kosten zur Herstellung wird seitens der Stadt Alzenau abgelehnt. Da der Straßenabschnitt nicht dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dient, ist dieser als Gemeindeverbindungsstraße und nicht als Ortsstraße zu widmen. Die Straßenbaulast ist - soweit rechtlich zulässig - mit dem Planfeststellungsbeschluss der Gemeinde Karlstein a. Main zu übertragen, ansonsten sind der Stadt Alzenau die im Rahmen der Straßenbaulast erforderlichen Aufwendungen gemäß Art. 49 BayStrWG vollständig zu erstatten. Auch die Erfüllung der Streu- und Räumpflicht hat die Gemeinde Karlstein a. Main zu gewährleisten. • In den Planunterlagen 3 (Übersichtslageplan) und 7.1 (Lagepläne 3 und 4) sind die Grenzen des festgesetzten Industriegebietes Alzenau Süd falsch dargestellt. Zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehören neben den rot umrandeten und mit GI gekennzeichneten Flächen auch die mit GR gekennzeichneten und grün umrandeten Bereiche. In der Begründung zum Bebauungsplan sind unter dem Punkt Flächenzusammenstellung sämtliche im Geltungsbereich ausgewiesenen Grünflächen erfasst. Auf Grundlage dieser Zusammenstellung wurde von der Unteren Naturschutzbehörde der Umfang der erforderlichen Ausgleichsfläche ermittelt. In den Unterlagen zur Planung fehlt eine Zusammenstellung, in welchem Umfang Grünflächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für den Bau der Umgehungsstraße samt Nebenanlagen dauerhaft in Anspruch genommen werden. Die entfallenden Flächen sind durch die Gemeinde Karlstein a. Main in vollem Umfang auszugleichen und die Nr. 26 / 26. Dezember 2014 entsprechende Ausgleichsfläche ist zweckbestimmt für die Stadt Alzenau zu sichern. • Der Anschluss des Industriegebietes Alzenau Süd an die St 2443 darf im Hinblick auf dessen Leistungsfähigkeit durch den künftigen Kreisverkehrsplatz im Einmündungsbereich auf Dauer nicht beeinträchtigt werden. Zu der vorgelegten Planung wurde bereits eine Kreuzungsvereinbarung mit der Gemeinde Karlstein a. Main abgeschlossen. Für den Fall dass sich nach Eröffnung der Umgehungsstraße eine erkennbare Beeinträchtigung ergeben sollte, muss die jetzige Planung auf jeden Fall eine Nachjustierung ermöglichen. • Die Gemarkungsgrenze Dettingen/Hörstein, die gleichzeitig die Gemeindegrenze darstellt, ist nicht in allen Planunterlagen eindeutig erkennbar. Die entsprechenden Pläne sollten angepasst werden. • Die Bauwerke 1.16 und 1.17 sollen nach Fertigstellung als Ortsstraße in die Straßenbaulast der Stadt Alzenau übergehen. Die Straßenbaulast ist - soweit rechtlich zulässig - mit dem Planfeststellungsbeschluss der Gemeinde Karlstein a. Main zu übertragen. Der Anschluss des öffentlichen Feld- und Waldweges Flurstück 4623/21 an das Bauwerk 1.17 ist überdimensioniert und auch nicht lediglich auf die Anbindung dieses Weges ausgerichtet. Dieser Bereich ist in der Planung zu überarbeiten. Der Aufgabenbereich der Stadt Alzenau wird im Übrigen noch wie folgt berührt: • Im Straßenabschnitt von ca. Bau-km 2+650 bis ca. Bau-km 2+825 verläuft die geplante Umgehungsstraße über ein vorgeschichtliches Brandgräberfeld, welches als Bodendenkmal unter der Nr. D-6-5920-0076 in der Denkmalliste geführt wird. Die exakte Ausdehnung des Gräberfeldes ist nicht bekannt. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit der Trassenführung in diesem Bereich sind im Verfahren mit dem Bayerischen Landes-amt für Denkmalpflege zu klären. Voraussichtlich erforderliche Untersuchungen bzw. Sicherungsgrabungen wären auf Kosten des Vorhabenträgers durchzuführen. Im Weiteren wird davon ausgegangen, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege am Verfahren beteiligt ist. • Es wird darauf hingewiesen, dass in 2012 bei Bauarbeiten im Industriegebiet Alzenau Süd Kampfmittel aufgefunden wurden. Eine entsprechende Sondierung des Baufeldes liegt in der Eigenverantwortung des Vorhabenträgers. • Direkt nördlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der Umgehungsstraße in die St 2443 werden am Anschluss des Industriegebietes Alzenau Süd Kanalleitungen der Stadt Alzenau überbaut. Der Zugang zu den Schachtabdeckungen muss auch nach Umsetzung der Maßnahme gewährleistet bleiben. Hinsichtlich des geplanten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der Umgehungsstraße in die St 2443 wird in Ergänzung zur Einwendung gemäß Aufzählungszeichen Nr. 6 im Schreiben vom 19.11.2014 ausdrücklich auf den Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2014 verwiesen, wonach die Stadt Alzenau dem Bau des Kreisverkehrsplatzes nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass im Rahmen der Planfeststellung sichergestellt wird, dass a) durch die Gemeinde Karlstein eine Leistungsfähigkeitsüberprüfung des Kreisverkehrs durchzuführen ist, wenn die Stadt Alzenau dies innerhalb von 5 Jahren nach der Inbetriebnahme der Ortsumgehung beantragt, und b) sollte der Knotenpunkt (St 2443/St 3308/Neue Hörsteiner Straße) aufgrund der Leistungsfähigkeitsüberprüfung angepasst werden müssen, das Staatliche Bauamt Aschaffenburg der Anpassung bzw. dem Umbau des Knotenpunktes zustimmt und c) das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gegenüber das Stadt Alzenau schriftlich zusichert, mit der Aufnahme vorgenannter Bestimmungen/Auflagen in den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Karlstein einverstanden zu sein. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Einstimmiger Beschluss: Die zur Planung mit Schreiben vom 19.11.2014 vorgetragenen Einwendungen bzw. Forderungen werden zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme an die Regierung von Unterfranken ist hierauf nochmals Bezug zu nehmen. Im Übrigen wird die Stellungnahme wie vorgesehen gebilligt. •Café Arbeit Alzenau e. V.: Antrag des Café Arbeit Alzenau e. V. auf einen Zu-schuss über 18.000,- Euro für das Jahr 2015 Mit Schreiben vom 09.10.14 beantragte das Café Arbeit Alzenau e. V. einen Zuschuss von 18.000,- Euro für das Jahr 2015. Einstimmiger Beschluss: Dem Café Arbeit Alzenau e. V. wird zusätzlich zur mietfreien Überlassung der Räumlichkeiten im Anwesen Kaiser-RuprechtStraße 10 (Mietwert 560,- Euro/Monat) für das Jahr 2015 ein Zuschuss i. H. v. 12.000,- Euro gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus. Von einer Zuschussgewährung über das Jahr 2015 hinaus kann nicht ausgegangen werden. Über weitere freiwillige Leistungen ist vielmehr neu zu entscheiden. •Straßenbeleuchtung: Umrüstung der Leuchtmittel auf LED Die Straßenbeleuchtung der Stadt Alzenau hat mit ihren ca. 3.200 Leuchten derzeit einen jährlichen Energieverbrauch von insgesamt rd. 1,2 GWh. Dies entspricht einem finanziellen Aufwand von rd. 300 T€/Jahr. Im Stadtgebiet kommen unterschiedliche Lampentypen aus verschiedensten Baujahren zum Einsatz. Es sind bei einer Umstellung auf LED-Leuchtmittel schätzungsweise Stromeinsparungen von bis zu 52 % möglich, wobei nicht bei jedem Lampentyp eine Umstellung auf LED wirtschaftlich bzw. technisch sinnvoll ist. Es wurden verschiedene Austauschvarianten ausgearbeitet, deren Investitionsvolumen von ca. 450 T€ bis 900 T€ reichen. Grundsätzlich bedarf es einer öffentlichen, europaweiten Ausschreibung. Hierfür müssen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse, etc.) erstellt werden. Diese Aufgabe sollte aufgrund der erforderlichen Fachkenntnis auf ein Ingenieurbüro übertragen werden. Fördermöglichkeiten gibt es derzeit ausschließlich in Form eines zinsverbilligten Darlehens seitens der KfW, hier liegt der Zinssatz bei derzeit 0,10 % (10 Jahre Zinsbindung; Gesamtlaufzeit 20 Jahre). Für die Umrüstung der Leuchtmittel auf LED wurden von der Energieversorgung Alzenau vier Varianten ausgearbeitet: Variante 1: Auswechseln aller LSL gegen LED-Tubes von Philips (Sommer 2015) > Bei 546 Pilzleuchten und 308 Langfeldleuchten Austausch von 422 sehr alten (20 – 30 Jahre) Kofferleuchten von Hellux und AEG auf Alumast umgerüstet auf NAV im Jahr 2004 > neue LED-Leuchten z. B. Philips mini iridium 32 W Kosten: ca. 445.000 Euro brutto Amortisationszeit: 6,1 Jahre Energie- und CO2-Einsparung von 25 % Umgerüstete Leuchten: 1276 Variante 2: Alle Maßnahmen der Variante 1 und zusätzlich Wechsel von 301 sehr alten doppelflammigen Kofferleuchten (Siteco großer Klassiker) auf Alumast umgebaut auf NAV im Jahr 2004 > neue LED-Leuchten z. B. Schréder Teceo 1 mit 51 W Kosten: ca. 638.000 Euro brutto Amortisationszeit: 5,2 Jahre Energie- und CO2-Einsparung von 42 % Umgerüstete Leuchten: 1577 Variante 3: Alle Maßnahmen der Variante 2 und zusätzlich Umrüstung von 276 Bega-Leuchten (NAV) auf Kompaktleuchtstofflampe mit Elektronischem Vorschaltgerät Kosten: ca. 669.000 Euro brutto Amortisationszeit: 5,1 Jahre Energie- und CO2-Einsparung von 45 % Umgerüstete Leuchten: 1851 Seite 7 Variante 4: Alle Maßnahmen der Variante 3 und zusätzlich Wechsel aller vorhandenen 353 Kofferleuchten des Typs Siteco SR 50 auf Alumast > neue LED-Leuchten z. B. Philips mini iridium 32 W Kosten: ca. 877.000 Euro brutto Amortisationszeit: 5,9 Jahre Energie- und CO2-Einsparung von 52 % Umgerüstete Leuchten: 2204 Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Alzenau strebt als Beitrag zur Umsetzung ihres Klimaschutzkonzeptes die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel an. Hierzu wird die Variante 3 mit einem finanziellen Aufwand von ca. 669.000,- Euro umgesetzt. Die Realisierung soll gemäß den Vorschlägen eines qualifizierten Ingenieurbüros in zwei Haushaltsjahren realisiert werden. Bei Aufnahme des Darlehens ist die Laufzeit zu prüfen. Im Haushaltsplan für das Jahr 2015 sind hierfür Mittel von 500 T€ bereitzustellen. •Bericht an den Stadtrat über die Gesellschaftsbeteiligungen der Stadt Al-zenau für das Jahr 2013 (Art. 94 Abs. 3 GO) Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist dem Stadtrat jährlich ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts vorzulegen, an denen der Stadt mindestens der 20. Teil (5 %) der Anteile eines Unternehmens gehört. Die Unternehmensbeteiligungen der Stadt über 5 % betreffen: > Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Alzenau zu 100 % > Energieversorgung Alzenau (EVA) mit 30,5 % > Natur in Alzenau 2015 GmbH mit 60 % > KVG Beteiligungs-GmbH mit 14,93 % Der Stadtrat nahm den Bericht über die Gesellschaftsbeteiligungen der Stadt Alzenau für das Jahr 2013 zustimmend zur Kenntnis. •Feststellung der Jahresrechnung 2013 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung Die vorläufige Jahresrechnung 2013 wurde dem Bau- und Finanzausschuss am 04.02.2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt und bekannt gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. Art. 103 GO die örtliche Prüfung in mehreren Sitzungen durchgeführt. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadträtin Jeanette Kaltenhauser, berichtete dem Stadtrat in dieser Sitzung über die örtliche Prüfung. Der Haushaltsplan 2013 umfasste Gesamteinnahmen und -ausgaben im Verwaltungshaushalt von € 41.688.100 und im Vermögenshaushalt von € 14.200.000. Unstimmigkeiten der Jahresrechnung sowie wesentliche Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung 2013 kann somit festgestellt werden. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 im Verwaltungshaushalt mit 42.810.187,98 € und, im Vermögenshaushalt mit 14.868.533,32 € fest. •Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2013 Der Entlastungsbeschluss einer jeweiligen Jahresrechnung kann nunmehr sofort nach örtlicher Prüfung und Feststellung gefasst werden. Die Jahresrechnung 2013 der Stadt Alzenau ist durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und soll in der Stadtratssitzung am 27.11.2014 festgestellt werden. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtrat beschließt, für die Jahresrechnung 2013 – die örtlich geprüft und festgestellt ist – gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung zu erteilen. Hinweis: Der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung wird durch den Beschluss entlastet und nahm somit gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Abstimmung nicht teil. Seite 8 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • Alzenau Aktuell startet am Freitag, 23. Januar, ins neue Jahr • Öffnungszeiten an Weihnachten und Neujahr Rathaus Das Alzenauer Rathaus ist von Mittwoch, 24. Dezember 2014, bis einschließlich Dienstag, 6. Januar 2015, geschlossen. Für Notfälle ist im Einwohnermelde- und Standesamt ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie vom 24. Dezember 2014 bis 6. Januar 2015 unter der Mobilnummer 0160 6144425. Ab Mittwoch, 7. Januar 2015, ist das Rathaus wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie geöffnet. Liebe Leserinnen, liebe Leser, die erste Ausgabe von Alzenau Aktuell wird im neuen Jahr am Freitag, 23. Januar, erscheinen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2015. Stadtbibliothek Die Stadtbibliothek Alzenau ist ab dem 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2015 geschlossen. Ab dem 2. Januar ist das Team der Stadtbibliothek wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Museum der Stadt Alzenau Das Museum der Stadt Alzenau ist am zweiten Weihnachtsfeiertag, Freitag, 26. Dezember, von 14 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Am Heiligabend, am ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 2014, am Neujahrstag und an „Heilig Dreikönig“, Dienstag, 6. Januar 2015, bleibt das Museum geschlossen. Führungen durch das Museum können bei der Stadt-Info im Rathaus Alzenau vereinbart werden. Tel. 06023/502-112, E-Mail: info@alzenau.de. Wir wünschen Ihnen fröhliche und besinnliche Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2015! Ihre Stadtverwaltung Alzenau • Endgültig „freie Fahrt“ durch die neugestaltete Hanauer Straße Nach rund 14-monatiger Bauzeit konnte Alzenaus Bürgermeister Dr. Alexander Legler feierlich die umfassend neugestaltete Hanauer Straße zwischen Dieselstraße und Mühlweg für den Verkehr freigeben. Die Feier zur Freigabe des letzten Bauabschnitts fand am 20. Dezember in Höhe des Gasthauses „Zum Schwanen“ statt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende waren gekommen, um bei dem lang herbeigesehnten Moment dabei zu sein, als gemeinsam die letzten Absperrbaken weggeräumt wurden und es endgültig wieder „freie Fahrt“ hieß. Am 12. November 2012 starteten die Bauarbeiten auf dem 1,8-Kilometerlangen Streckenabschnitt der Hanauer Straße West in drei Abschnitten: 1.1. Bauabschnitt (Seestraße bis Dieselstraße): November 2012 bis Oktober 2013 1.2. Bauabschnitt (Am Elzegraben und Im Lenzenbühl): Januar 2013 bis März 2014 2. Bauabschnitt (Dieselstraße bis Michel-Antoni-Straße): November 2013 bis Oktober 2014 3. Bauabschnitt (Michel-Antoni-Straße bis Mühlweg): Oktober 2013 bis Dezember 2014 Im Zuge der Arbeiten wurden die Gehwege mit Pflasterbelag umgestaltet und aufgewertet. Es wurde energiesparende LEDBeleuchtung angebracht und die Versorgungsleitungen erneuert. Danach wurden die Asphaltschichten wieder hergestellt (die letzten 4 cm lärmmindernden Asphalt im 3. Bauabschnitt wird aus witterungsbedingten Gründen erst im Frühjahr 2015 aufgetragen). Mit der offiziellen Übergabe am Samstag, 20. Dezember 2014, wurde die Neugestaltung der Hanauer Straße West fertiggestellt. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Anfang 2015 werden lediglich Restarbeiten wie Beschilderungen, Hofangleichungen, etc. durchgeführt. Die Neugestaltung der Hanauer Straße West kostete rund 3,7 Millionen Euro, ohne den Anteil für die Kanalarbeiten. Die gleichzeitig erfolgte Erneuerung der Post- und Kumpfgartenstraße schlägt mit 340.000 Euro zu Buche. Zuschüsse des Freistaats Bayern können noch nicht abschließend beziffert werden. Es wurden aber circa 600.000 Euro für die Hanauer Straße in Aussicht gestellt. Der Kanalbau erfolgte in drei Schritten: 1. Bauabschnitt 1.1.: Kreisverkehr Seestraße bis Dieselstraße ca. 1,1 Millionen Euro 2. Bauabschnitt 1.2.: Einmündungsbereich Bernhardstraße bis Kahlvorland (Lenzenbühl) ca. 3,5 Millionen Euro 3. BA 2 Dieselstraße bis Minikreisel Mühlweg ca. 2,1 Millionen Euro Kumpfgartenstraße ca. 300.000 Euro Die Kanalbauarbeiten kosteten somit insgesamt 7 Millionen Euro. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Hanauer Straße West belaufen sich auf rund 11 Millionen Euro. Insgesamt kostete die Neugestaltung der Hanauer Straße (in den Abschnitten: Neugestaltung der Hanauer Straße Mitte bis Kaiser-Ruprecht-Straße, Neugestaltung des Marktplatzes und die Neugestaltung der „Hanauer Straße West“) rund 17 Millionen Euro. Davon flossen 6,8 Millionen Euro in den Straßenbau (inklusive Zentraler Omnibusbahnhof), 1,4 Millionen Euro in die Neugestaltung des Markplatzes und 8,8 Millionen Euro in den Kanalbau. Die Gesamtkosten wurden mit 1,45 Millionen Euro von Freistaat Bayern bezuschusst. Der Anteil der Stadt Alzenau liegt somit bei 15,55 Millionen Euro. Seite 9 Wie geht es weiter? Nach der Winterpause werden die restlichen Gehwegsbereiche um den „alten Friedhof“ fertigstellt und dieses Areal neu gestaltet. Auch die Einmündungsbereiche Trageserweg und Zum Sandfeld werden noch mit einer neuen Fußgänger- und Verkehrsführung umgestaltet. Voraussichtlich in den Osterferien Ende März wird zum Abschluss die obere lärmmindernde Asphaltdeckschicht unter Vollsperrung eingebaut werden. Die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt „Michelbach Nord“ in Zahlen: Die Gesamtkosten für den Straßenbau und Gehwegausbau betragen gemäß Angebot der beauftragten Firma rund 675.000 Euro. Sie gliedern sich wie folgt: • Straßenbau: rund 444.000 Euro, Kostenträger Staatliches Bauamt Aschaffenburg • Gehwegausbau: rund 231.000 Euro, Kostenträger Stadt Alzenau Die Kosten der Straßenbeleuchtung betragen circa 25.000 Euro. Für den Gehwegausbau wurden seitens der Regierung von Unterfranken 64.000 Euro Zuschüsse zugesagt. • Neuer Spielplatz in der Kantstraße im Stadtteil Kälberau eröffnet • Feierliche Übergabe der Albstädter Straße am 4. Advent im Stadtteil Michelbach Am Sonntag, 21. Dezember, gab es auch im Alzenauer Stadtteil Michelbach Grund zum Feiern: Die Albstädter Straße wurde nach ihrer Neugestaltung offiziell übergeben. Anschließend lud die Stadt Alzenau zum Umtrunk in das Weingut Höfler ein, um mit den Bürgerinnen und Bürgern die Übergabe der neu gestalteten Ortsdurchfahrt zu feiern. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt? Im Zuge der Bauarbeiten zur Erneuerung und zum Umbau der Ortsdurchfahrt „Michelbach Nord“, Albstädter Straße, St 3202, von der Einmündung Krämerstraße bis zum Ortsausgang Richtung Albstadt, die Anfang Juli 2014 begannen, wurden auch die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen komplett erneuert und teilweise erweitert. Die Fahrbahn der Staatsstraße ist bis auf die obere lärmmindernde Asphaltdecke fertiggestellt, so dass der Verkehr wieder ungehindert fahren kann. Die Neugestaltung und Verbreiterung der Gehwege mit Pflasterbelag auf der nördlichen Seite ist vom Alten Friedhof bis zum Ortsausgang ebenfalls fertig ausgebaut. Der Gehweg auf der südlichen Seite ist vollständig umgestaltet und verbreitert worden. Eine moderne energiesparende LED- Straßenbeleuchtung komplettiert das Bauprojekt. Ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gab es für die Kinder im Alzenauer Stadtteil Kälberau: Sie haben einen neuen Spielplatz. Am Samstag, 20. Dezember, eröffnete Bürgermeister Dr. Alexander Legler gemeinsam mit zahlreichen Kindern das neue Spielparadies in der Kantstraße, das als Ersatz für den früheren Spielplatz geschaffen wurde. Hier gibt es jetzt eine Doppelschaukel, eine Sandspielanlage und eine abenteuerliche Kletterkombination. Außerdem wurde für Kleinkinder noch ein Spielhaus errichtet. Und weil so viel Spielen hungrig macht, gab es für die Kinder noch einen gebackenen Weihnachtsmann zur Stärkung. Der neue Spielplatz in Kälberau ist ein attraktiver Treffpunkt für alle Altersgruppen. Dem Spielen an der frischen Luft steht fortan nichts mehr im Weg. Seite 10 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • Alzenau macht Musical bei den Burgfest- • Tänzerin Motse Mabuse liest in der Stadtbibliothek Alzenau spielen 2015 - Werden Sie Teil des Sommer-Ereignisses 2015! Nach dem riesen Erfolg mit dem Musical „Hairspray“ setzen die Alzenauer Burgfestspiele auch 2015 aufs Musiktheater. „Eine Hochzeit zum Verlieben“ mit großer Besetzung und Live-Band gibt es im Juli nächsten Jahres auf der historischen Bühne zusehen. Die Hauptrollen werden wieder mit professionellen Darstellern besetzt. Aber auch große Musical-Talente aus Alzenau sollen wieder auf der Bühne zu bestaunen sein. Unter dem Motto „Alzenau macht Musical“ werden auch in diesem Jahr wieder ehrenamtliche Darsteller, Ensemble-Sänger und Komparsen jeglichen Alters und Typs für mehrere kleinere Sprech- und Gesangs-Rollen gesucht. Das Casting findet am Sonntag, 25. Januar 2015, statt. Ab Februar starten die 14-tägigen Chorproben. Außerdem wird es bis Ende Mai zwei bis drei intensive Workshops für Schauspiel und Bewegung/Tanz geben. In den Wochen vor der Premiere (etwa ab dem 9. Juni 2015) kommen weitere szenische und choreographische Proben hinzu. Musical-Termine „Eine Hochzeit zum Verlieben (The Wedding Singer)“ (diese Termine sind verpflichtend!) Freitag, 10. Juli, Premiere Freitag, 17. Juli Samstag, 18. Juli Freitag, 24. Juli Samstag, 25. Juli Montag, 27. Juli Dienstag, 28. Juli Mittwoch, 29. Juli Werden Sie Teil eines spannenden und interessanten künstlerischen Projekts mit langfristiger fachlicher Betreuung durch die künstlerischen Leiter des Musicals! Die Alzenauer Burgfestspiele 2015 bieten die Möglichkeit, mit einem professionellen Ensemble zu arbeiten und auf der Bühne zu stehen. Casting-Bewerbung per E-Mail mit Angaben von eventuellen bisherigen Erfahrungen im Bühnenbereich bitte an: alexandra@ konzertdirektion-bentz.de. Weitere Informationen für Laiendarsteller und Komparsen finden Sie auf www.alzenauer-burgfestspiele.de. Um auf das bundesweite Leseförderprogramm „Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen“ aufmerksam zu machen, las Tänzerin Motse Mabuse am Mittwoch, 10. Dezember, in der Stadtbibliothek Alzenau Kindern der integrativen Kindertagesstätte „Kunterbunt“ aus dem Buch „Bitte anstellen“ vor. Anschließend übergab sie den anwesenden Kindern gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Alexander Legler und Sabine Bonewitz, Leiterin des Programmbereichs Familie bei der Stiftung Lesen, LesestartSets. Die Sets für dreijährige Kinder und deren Eltern enthalten je ein altersgerechtes Kinderbuch sowie Tipps und Informationsmaterialien zum Vorlesen und Erzählen für Eltern, die zusätzlich auf Polnisch, Russisch und Türkisch angeboten werden. Motsi Mabuse engagiert sich aus persönlicher Überzeugung für die Leseförderung: „Ich komme aus Südafrika und weiß, wie wichtig, aber auch schwierig es ist, eine andere Sprache zu lernen. Lesen hat mir dabei sehr gut geholfen. Außerdem kann ich beim Lesen entspannen und bekomme meinen Kopf (nach einem stressigen Tag) wieder frei.” Auch Bürgermeister Dr. Legler freut sich über die Umsetzung des Lesestart-Programms in der Stadtbibliothek Alzenau: „Regelmäßiges Vorlesen ist wichtig für die Entwicklung eines Kindes, deshalb sollten Bücher ein selbstverständlicher Teil des Familienalltags sein. Indem die Stadtbibliothek Alzenau am bundesweiten Lesestart-Programm teilnimmt, motiviert sie Eltern zum Vorlesen und ermöglicht Kindern schon früh einen Zugang zu Büchern.“ Die Kinder hatten vor allem eins: Spaß! Mit großer Begeisterung haben sie sich aktiv an der Bildergeschichte „Bitte anstellen“ beteiligt und hörten Motse Mabuse gespannt zu. • Traumbilanz: Bereits über 1.200 Dauerkarten verkauft Die Vorfreude auf die Bayerische Gartenschau in Alzenau 2015 ist deutlich zu spüren – bereits seit dem Start des Dauerkarten-Vorverkaufs am 15. September sind die Vorverkaufsstellen im Dauereinsatz. Schon über 1.200 Dauerkarten wurden verkauft. Die Vorteile einer Dauerkarte überzeugen: Dauerkartenbesitzer können so oft sie möchten die Gartenschau besuchen und Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 11 die 87-tägige Großveranstaltung unbeschwert genießen. Im Eintrittspreis sind nicht nur alle Veranstaltungen auf dem Gartenschaugelände enthalten, sondern auch die neun wechselnden Blumenschauen, die jedes Gärtnerherz höher schlagen lassen. Kleines Rechenbeispiel: Für Erwachsene lohnt sich die Dauerkarte bereits beim fünften Besuch der „Natur in Alzenau 2015“. Am 22. Mai 2015 öffnet die Gartenschau ihre Tore und bietet zahlreiche Attraktionen. Dies sind u.a. die Kneipp-Anlage „Nichts für Warmduscher“, der blühende Wein- und Rosengarten sowie der Aussichtssteg mit Blick über die Kahlaue, in die Stadt mit der historischen Burg und zur Villa Messmer. Einzigartig ist auch das Angebot für die kleinen Gartenschaubesucher: Auf zahlreichen Spielplätzen kann getobt und gespielt werden, wie z.B. in überdimensionalen Vogelnestern im Spielbereich „Kuckucksnest“ oder den Wasserspielplätzen. Noch bis zum 21. Mai 2015 sind die Dauerkarten zum Vorzugspreis erhältlich. Nähere Informationen finden Sie auch unter: www.gartenschaualzenau.de. Kontakt: Natur in Alzenau 2015 GmbH Mühlweg 1 63755 Alzenau Tel: 06023 9474812 Email: post@gartenschau-alzenau.de Internet: www.gartenschau-alzenau.de • Rund 600 Seniorinnen und Senioren stimmen sich bei der Adventlichen Kaffeetafel auf die Weihnachtszeit ein Am zweiten Advent lud Alzenaus Bürgermeister Dr. Alexander Legler die Seniorinnen und Senioren der Stadt Alzenau zum Innehalten im Weihnachtsstress ein, bei der adventlichen Kaffeetafel in der Prischoßhalle. Rund 600 Bürgerinnen und Bürger waren zum besinnlichen Beisammensein gekommen. Gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Alexander Legler sprach man über die vergangenen und kommenden Ereignisse in der Stadt Alzenau – ein Zeichen für das besonders gute Miteinander der Generationen in der Stadt. Der Rede des Bürgermeisters folgten besinnliche Worte zur Adventszeit, vorgetragen von Pfarrerin Heike Berendt. Die Frauengruppe der Pfarrei Sankt Justinus hatte sich in ihrer gelungenen Aufführung das, was wirklich wertvolle Geschenke ausmacht, zum Thema gemacht. Wirklich wertvolle Geschenke wie Aufmerksamkeit oder Zuneigung würden nichts kosten und seien dennoch so bedeutsam. Nach einer vom Akkordeon-Orchester unter der Leitung von Tatiana Vaskova untermalten Kaffeepause leitete die Alzenauer Autorin Helga Frei mit einer Weihnachtsgeschichte das Programm ein. Darauf folgte der Kinderchor des Gesangvereins Liederkranz, welcher unter Leitung von Oliver Zah mit ihren ausdrucksvoll gesungenen Liedern das Publikum begeisterte. Ausdrucksstark war auch die anschließende Tanzvorführung der Seniorentanzgruppe des TSV Alzenau unter Leitung von Christa Kihn. Mit einer Musikdarbietung des Saxophontrios der Alzenauer Musikschule unter Leitung von Ute Stock hatte das Trio nicht nur Werbung für die Alzenauer Musikschule, sondern auch für das Saxophon als Instrument gemacht. Eine weitere Weihnachtsgeschichte gab dann Maria Schiller zum besten, bevor der Nikolaus, alias Franz Thoma, mit gesanglicher Unterstützung von Peter Hochstein und Musik vom Akkordeon-Orchester die Bühne betrat und den Senioren seine Weihnachtwünsche überbrachte. Damit ging eine sehr stimmungsvolle Adventliche Kaffeetafel zu Ende. • Baum sucht Pate Auf dem Gartenschaugelände in Alzenau wurden rund 230 Bäume gepflanzt. Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gruppen oder Vereine, können für die gepflanzten Bäume eine Baumpatenschaft übernehmen und so ihre Verbundenheit mit Alzenau zum Ausdruck bringen. Vor dem gewählten Baum wird ein Schild angebracht, das mit botanischem und deutschem Namen sowie dem Namen des Baumpaten beschriftet wird. Ab 500 Euro können Sie für einen Baum, der Ihnen gefällt und mit dem Sie etwas verbinden, die Patenschaft übernehmen, oder einer geliebten Person widmen. Ob zur Geburt, zur Hochzeit oder zum Jubiläum, eine Baumpatenschaft ist ein einmaliges Geschenk. Weiden, Felsenbirnen, Sumpf-Eichen, u.v.m. suchen noch nach einem Paten oder einer Patin. Ebenso gibt es die Möglichkeit, die Patenschaft für eine Sitzbank zu übernehmen. Wie wäre es mit einer Bank mit Blick auf den blühenden Weinund Rosengarten? Wer sich für eine Baum- oder Bankpatenschaft interessiert, kann sich direkt in der Geschäftsstelle melden: Natur in Alzenau 2015 GmbH Mühlweg 1 63755 Alzenau Telefon: 06023 94748-0 E-Mail: post@gartenschau-alzenau.de Seite 12 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Verkauf stadteigener Grundstücke im Baugebiet „Kleeb“ und „Nord-Ost” im Stadtteil Michelbach sowie eines bebauten Grundstücks im Stadtteil Albstadt Die Stadt Alzenau veräußert nachstehende Grundstücke: Baugebiet „Kleeb“ Michelbach Haus Nr. 4 (Doppelhaushälfte) zu 370 m2 Haus Nr. 12 (Reihenendhaus) zu 334 m² Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 290,00 €/m² inkl. Erschließungskosten. Baugebiet „Nord Ost“ Michelbach Ein Baugrundstück zu ca. 460 m² zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus. Der Kaufpreis beträgt entsprechend dem aktuellen Bodenrichtwert 290,00 €/m² inkl. Erschließung zzgl. Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasserversorgung. Die Stadt Alzenau beabsichtigt, gegen Gebot ein bebautes Grundstück im Stadtteil Albstadt zu veräußern: Flurstück Nr. 73, Gemarkung Albstadt zu ca. 420 m2, Zieglerstraße 1 Es bestehen keine Miet- oder Pachtverhältnisse. Für das Baugebiet „Kleeb" gewährt die Stadt einen „Kinderbonus“ in Höhe von 10,00 €/m² pro Kind. Die Grundstücke werden freihändig vergeben. Der Stadtrat entscheidet anhand der vorliegenden Bewerbungen in seiner Sitzung. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Januar 2015. NACHRUF Die Stadt Alzenau trauert um Herrn Karl Heinz Huth der im Alter von 64 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene hat sich auf unterschiedliche Weise um unser Gemeinwesen verdient gemacht und seine Persönlichkeit beispielhaft in den Dienst der Allgemeinheit gestellt hat. Herr Karl Heinz Huth wurde am 21. April 2012 als Feldgeschworener vereidigt und hat damit ein kommunales Ehrenamt übernommen, das insbesondere Verlässlichkeit und Gewissenhaftigkeit erfordert. Darüber hinaus hat er der Bürgerschaft als Feuerwehrmann mehrere Jahrzehnte unverzichtbare Dienste geleistet. Auch im Vereinsleben unserer Stadt sowie in der Pfarrei St. Justinus hat er sich vielfältig eingebracht. Die hohe Wertschätzung und Anerkennung, die er auch in der Bevölkerung genoss, zeigte sich an der großen Anteilnahme bei seiner Beerdigung. Nicht nur seine Hilfsbereitschaft, seine fachliche Versiertheit und sein großes Engagement, sondern insbesondere auch sein offenherziges und freundliches Wesen haben ihn ausgezeichnet und werden in Erinnerung bleiben. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Alzenau, im Dezember 2014 Für Stadtrat und Stadtverwaltung gez. Dr. Alexander Legler Erster Bürgermeister Frau Silvia Wulf und Herr Sebastian Carlsson, Telefon 06023/502-139 und 06023/502-159, E-Mail: wulf.silvia@ alzenau.de und carlsson.sebastian@alzenau.de stehen für nähere Informationen zur Verfügung. Entsprechende schriftliche Bewerbungen werden an die Stadt Alzenau, Grundstücksverwaltung, erbeten. • Innenausbau • Individueller Möbelbau • Türen und Fenster • Parkett und Laminatböden •Türen & Fenster •Innenausbau •Parkett & Laminat Schreinerei Edgar Wissel Industriestraße 5 63796 Kahl am Main Telefon 06188/44 86 720 Mobil: 0175/172 53 12 Mail: info@schreinerei-wissel.de Einfach dran denken! X Fische für WeihnachtenP rechtzeitig bestellen! Weihnachten und Silvester geöffnet: • Innenausbau •Individueller Möbelbau • Treppen • Individueller Möbelbau • Türen und Fenster • Parkett und Laminatböden Schreinerei Edgar Wissel Industriestraße 5 63796 Kahl am Main Telefon 06188/44 86 720 Mobil: 0175/172 53 12 Mail: info@schreinerei-wissel.de Industriestraße 5 • 63796 Kahl/M. Tel. 06188 - 4486720 Mobil 0175 - 1 72 53 12 www.schreinerei-wissel.de Di. 23.12.14: 8.00 - 18.00 Uhr Mi. 24.12.14: 8.00 - 12.00 Uhr Sa. 27.12. + Mo. 29.12.14: geschlossen Di. 30.12.14: 8.30 - 13.00 + 14.00 - 18.00 Uhr Mi. 31.12.14: 8.30 - 12.00 Uhr – Wir beliefern auch Gaststätten – Vom 01. Januar bis 08. Januar 2015 ist das Geschäft geschlossen! Wir wünschen allen unseren Kunden, Freunden, Bekannten und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und für das neue Jahr viel Glück und Gesundheit. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 13 • 10 Jahre „Haarparadies 8 ½“ in Alzenau Nikolaus-Fey-Straße 2 · 63755 Alzenau Tel. / Fax 0 60 23 / 43 88 Mittagstisch ** täglich neue Mittagsangebote von Mittwoch bis Freitag außer Feiertage ** 5 verschiedene Gerichte zur Auswahl € 6.00 Zu jedem Gericht reichen wir einen Salat als Beilage Familie Nuara und Team freuen auf Ihren Besuch! Unsere Öffnungszeiten: Mi. - So. 11.30 - 14.30 Uhr und 17.00 - 23.00 Uhr (warme Küche bis 22.00 Uhr) – Montag + Dienstag Ruhetag Tischreservierung erbeten! Besser hören und sparen mit den neuen Festbeträgen für Hörsysteme der Krankenkassen – Wir beraten Sie qualitativ hochwertig, absolut kostenfrei und unverbindlich! 2014 . z e D . 1 3 1. bis K-AKTION HEC www.hoercom.de SERVICE-C Bei der Service-CheckAktion vom 1. bis 31. Dezember 2014 gelten Sonderpreise für Hörsystembatterien und Reinigungszubehör Am 24. und 31. Dez., 9.00-12.00 Uhr geöffnet Ein wahrlich guter Grund zu feiern: Das „Haarparadies 8 ½“ in der Schäferbergstraße in Alzenau freut sich über seinen Geburtstag. Seit 10 Jahren gehen hier jetzt schon zufriedene Kunden ein und aus. Zum Geburtstag schaute auch Alzenaus Erster Bürgermeister Dr. Alexander Legler bei Inhaberin und Geschäftsführerin Tanja Treusch-Scheinkönig vorbei und überbrachte ein Präsent und die besten Glückwünsche der Stadt. Dieter Krämer Alzenau · Mühlweg 41 Dipl. Ing. Bauplanung / Statik Gebäudesanierung Sanierungskonzepte – Ausschreibungen Gebäudebewertung – Energieberatung Die HörCom-Fachgeschäfte: Kahl am Main . Hanauer Landstraße 17 . 06188-9141020 Stockstadt . Bahnhofstraße 8 . 06027-9791883 Außerdem in Hanau l Langenselbold l Frankfurt-Niederrad l Frankfurt-Eschersheim l Groß-Umstadt Telefon: 06023 9579065 / 0171 3341281 Mail: kraemer.di@gmx.de Seite 14 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • VHS Alzenau-Karlstein-Kahl Das Frühjahrsemester der Volkshochschule Kahl-AlzenauKarlstein beginnt am Montag, 26. Januar 2015. Die Studienprogramme liegen Anfang Januar an den bekannten Stellen aus und werden zudem den Stadt- und Gemeindeblättern von Alzenau, Kahl, Karlstein und Großkrotzenburg beigelegt. Die VHS Kahl teilt mit … • Theaterfahrt nach Wiesbaden am 15. Februar Die VHS Kahl fährt am Faschingssonntag, 15. Februar, in die Oper „Hoffmanns Erzählungen von J. Offenbach ins Hessische Staatstheater nach Wiesbaden. Abfahrt: 16.15 Uhr ab Wasserturm Kahl mit Zusteigemöglichkeiten in Großkrotzenburg (Aral oder West) und Großauheim (Rochusplatz). Für Schüler und Studenten können verbilligte Karten abgegeben werden. Anmeldung unter Telefon 06188 2465. • Ferienbetreuung für Alzenauer Schulkinder im Schuljahr 2015 Die Stadt Alzenau bietet je eine Woche in den Oster- und Pfingstferien bzw. drei Wochen in den Sommerferien eine ganztägige, wochenweise Ferienbetreuung an. Die Flyer werden über die Schulen ab Mittwoch, 7. Januar 2015, verteilt. Zudem liegen die Flyer im Rathaus oder in der Bibliothek ab diesem Zeitpunkt zum Abholen bereit. Seite 15 • Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau, informiert über den Übertritt an die Realschule zum Schuljahr 2015/2016 Die Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau, lädt zu einem ausführlichen Informationsabend über die Realschule und den Übertritt an diese Schulart zum Schuljahr 2015/2016 ein. Er findet am Montag, 19. Januar 2015, um 19 Uhr, in der Aula der Schule statt. Angesprochen sind Eltern, deren Kinder die 4. Klasse der Grundschule oder die 5. Klasse der Mittelschule besuchen. Der Abend informiert über Bildungsziele und Bildungsangebote der Realschule, über pädagogische Aspekte der Eingangsklasse sowie über die Übertrittsbedingungen und das Anforderungsniveau. Darüber hinaus wird die Edith-Stein-Schule mit ihren Profilschwerpunkten und besonderen Aktivitäten vorgestellt. Schulleitung und Beratungslehrerin der Schule stehen nach der Veranstaltung zur Beantwortung individueller Fragen zur Verfügung. Interessierte Eltern und Kinder lädt die Schule am Nachmittag des offenen Schulhauses am Donnerstag, 22. Januar 2015, von 14 bis 17 Uhr, zur Besichtigung ein. Sie werden von Lehrkräften und Schülern der Schule geführt, die auch Fragen beantworten. Die Anmeldung für den Besuch der 5. Klasse der Realschule erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage der Geburtsurkunde, des Übertrittszeugnisses und ggf. des Sorgerechtsbeschlusses. Die Anmeldungen werden von 11. bis 15. Mai 2015, jeweils Montag und Dienstag von 10 bis 16 Uhr und Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, entgegen genommen. Seite 16 • Anmeldefristen für das Alzenauer Kindergarten-/Schuljahr 2015/16 Die Anmeldetage für das Kindergartenjahr 2015/2016, das vom 1. September 2015 bis 31. August 2016 läuft, sind für 26., 27. und 28. Januar 2015 in den Kindertagesstätten und dem Kinderhort ihres Einzugsbereiches terminiert. Mittlerweile bestehen in allen städtischen Kindertageseinrichtungen in Alzenau, sowie in den kirchlichen Kindertageseinrichtungen Michelbach und Hörstein, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab 6 Monaten bis 6 Jahren. Aufgenommen werden • in den Kinderkrippengruppen: Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren • in den Kindertagesstätten: Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben • im städtischen Kinderhort Alzenau-Wasserlos und im Hort „Wilde Kerle“ an der Grundschule in Hörstein (Träger ist die AWO): Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 Folgendes müssen Sie zur Anmeldung mitbringen: • eine Kopie der Geburtsurkunde • eine Abstammungsurkunde bei Kindern mit Migrationshintergrund (die Urkunde muss die Herkunft der Eltern/Personensorgeberechtigten nachweisen.) • eine ungefähre Vorstellung, in welchem Zeitrahmen Sie Ihr Kind betreut haben möchten. Möglich ist eine Betreuung von mindestens 20 Stunden und maximal 50 Stunden (Hort 32,5 Stunden) wöchentlich in den städtischen Einrichtungen. Die Anmeldung des Kindes ist nach Terminabsprachen in der jeweiligen Einrichtung vorzunehmen. Es ist ausreichend, Ihr Kind in einer Betreuungseinrichtung der Stadt Alzenau anzumelden, eine Verteilung der Plätze erfolgt gemeinsam durch die KitaLeitungen in Absprache mit der Stadt Alzenau. Verspätete Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Telefonische Terminabsprachen unter: Städtische Träger: • Kindertagesstätte „Zauberwald“, Bachstraße 14, Brigitte Amberg (06023 5433) • Kindertagesstätte „Iglauer Abenteuerland“, Iglauer Straße 1, Ursula Rosenberger (06023 1801) • Kindertagesstätte am Hauckwald, Prischoßstraße 8, Rosaria Rizzo (06023 2269) • Kindertagesstätte „Kinderkiste“ Albstadt, Steingasse 19, Andrea Kraus (06023 7625) • Kindertagesstätte an der Kahlaue Kälberau, Karl-Amberg-Str. 10, Ilka Bathon (06023 5852) • Kindertagesstätte „Sonnenland“ Wasserlos, Friedhofstr. 1a, Rosmarie Rüdiger (06023 5151) • Städtischer Kinderhort Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein 1, Annette Meyerhoff (06023 310014) Freie Träger: • Integrative Kindertagesstätte Alzenau, Schlehenweg 9, Anja Skalitz (06023 310123) • Waldkindergarten Alzenau, Welzheimer Str. 3, Annette Jacques (06023 947479) • AWO Kinderhort Wilde Kerle, Eichelsbacher Straße 8, Ronda Maier, (06023 310 477) Kirchliche Träger: • Kindertagesstätte Michelbach, Schloßstr. 13, Karin Friedmann (06023 1700) • Kindertagesstätte „Kinderarche“ Hörstein, Bruchhausen 9-11, Katharina Herzog (06023 1695) Möchten Sie sich über die Betreuungseinrichtungen informieren? Schnuppermöglichkeiten bieten im Vorfeld die • städt. Kindertagesstätte „Am Hauckwald“ am Mittwoch, 21. Januar 2015 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • städt. Kindertagesstätte „Iglauer Abenteuerland“ am Donnerstag, 22. Januar 2015 • städt. Kindertagesstätte „Zauberwald“ am Freitag, 23. Januar 2015 jeweils von 9 bis 11 Uhr. Weitere Infos erhalten Sie unter www.alzenau.de. • Grundschule und Kinderhort in Hörstein ab 7. Januar unter neuer Telefonnummer erreichbar Ab Mittwoch, 7. Januar 2015, sind die Grundschule und der Kinderhort in Alzenau-Hörstein unter den folgenden Rufnummern erreichbar: • Grundschule Hörstein: 06023 4059091 • Kinderhort Hörstein: 06023 4059092 • Babysitterdienst Der Landkreis Aschaffenburg arbeitet bei der Vermittlung und Schulung von Babysittern mit dem Verein MGH-Mütze e.V. zusammen. Weitere Informationen zum Angebot der Gleichstellungsstelle finden Sie unter: http://www.landkreis-aschaffenburg.de/ gesund-soziales/gleichstellung/kinderbetreuung/. • Wieder Krabbelstunde in Stadt und Land Herzliche Einladung zum Kleinkinder-Gottesdienst, in der Regel an jedem 2. Sonntag im Monat im Kaminzimmer des Maximilian-Kolbe-Hauses. Alzenau: Spiel- und Krabbelgruppen evang. Kirchengemeinde Peter + Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße: donnerstags von 9.30 - 11.30 Uhr (Eltern-Kind-Spielkreis „Puste blume“) – Kontakt: Esther Krämer, ☎ 99 30 38. Alzenau: Krabbelgruppe „Auenzwerge” ab 1 Jahr, dienstags 15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Fulya Renning, ☎ 0170 5700166. Alzenau: Krabbelgruppe „Auenwichtel” ab 8 Monate, mittwochs 15.30 - 17.30 Uhr, Maximilian-Kolbe-Haus, Keller. Ansprechpartner: Silke Herzog, ☎ 970328. Alzenau-Hörstein: Jeweils mittwochs von 9.30 bis 11.30 Uhr im Jugendraum des Pfarrheims St. Martin, Alzenauer Straße 1. Infos unter ☎ 91 84 96 (Melanie Deininger). Die Dienstagsgruppe ist derzeit nicht besetzt. Alzenau-Michelbach: Pfarrgemeinde „St. Laurentius“: Die „Mini-Kids“ treffen sich z. Zt. in folgender Gruppe: mittwochs von 10 - 11.30 Uhr im Laurentiushaus, Ansprechpartnerin: Gisela Beck, ☎ 1529. Alzenau-Wasserlos: Krabbelgruppe „Schneckenbande“ (0 - 3 Jahre): donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr. Ansprechpartner: Katja Trapp, ☎ 9520391 sowie Jennifer Reinfurth, ☎ 5049838. Nachwuchs ist jederzeit herzlich willkommen! Alzenau-Albstadt: Krabbelgruppe der Kuratie Albstadt für Kinder bis 3 Jahre im St. Josefsheim: donnerstags von 16 bis 17 Uhr. Ansprechpartnerin: Frau Nicole Dechent-Schneider, ☎ 5076048. • Private Kindergruppen „Die kleinen Strolche e.V.“ Elterninitiative einer betreuten Kleinkindgruppe ab 1,5 Jahren, mittwochs + freitags von 9 bis 12 Uhr im Alten Rathaus Wasserlos, 1. OG, Glockengasse 2, Ansprechpartnerin: Christiane Nümann, ☎ 917581, Mail: die.kleinen.strolche@gmx.net, Homepage: http://www. die-kleinen-strolche.blogspot.de/ • Jugendgruppe Kindergruppe Regenbogen für 6- bis 11-jährige der Evangelischen Kirchengemeinde Peter und Paul im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Gunkelsrainstraße. Treffen: dienstags von 16.30 bis 18 Uhr (außerhalb der Ferienzeit). Ansprechpartner: Diakonin z. A. Julia Roeser-Mueller, Tel. 06023/970661. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 17 Seite 18 •Lichterglanz bis zum Dreikönigstag - EVA gibt Energiespartipps zur Feiertagsbeleuchtung Auch nach Heiligabend leuchtet in vielen Haushalten die festliche Beleuchtung weiter. Lichterketten, Schwibbogen und Co. schmücken oft bis in den Januar hinein Fenster, Gärten und Türen. „Das ist eine schöne Tradition“, findet Leonhard Schultes von der Energieversorgung Alzenau GmbH (EVA). Um im nächsten Jahr gleichzeitig Strom zu sparen, rät der Experte, beim Lichterglanz sukzessive auf LED umzusteigen. Die modernen Leuchtmittel verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Energie als herkömmliche Glühlämpchen. LED statt Glühlämpchen Das macht sich am Stromzähler bemerkbar: „Eine alte, 10 Meter lange Lichterkette, die sechs Wochen lang ununterbrochen leuchtet, kann Stromkosten von bis zu 30 Euro verursachen“, so Schultes. Für die LED-Version falle dagegen nur ein Fünftel an, also rund 6 Euro. Da rund um die Feiertage meist mehr als nur eine Lichterkette zum Einsatz kommt, rechnet sich der Wechsel auf Leuchtdioden schnell. „Vor allem nach Weihnachten lohnt sich die Anschaffung“, sagt der Fachmann. Ob blinkendes Rentier oder glitzernder Stern - LED-Dekorationen werden nach dem Dreikönigstag oft im Preis herabgesetzt, weil die Saison vorbei ist. Lange Lebensdauer Zur Amortisation trägt auch die lange Lebensdauer der Lichter Nr. 26 / 26. Dezember 2014 bei. Mit bis zu 20.000 Betriebsstunden leuchten LEDs rund zwanzigmal länger als Glühbirnen. Zum Vergleich: Die Lebenserwartung von Energiesparlampen liegt bei etwa 10.000 Stunden. Eine herkömmliche 60 Watt-Glühlampe, die in der EU mittlerweile nicht mehr produziert wird, halte nur ein Zehntel der Zeit durch, informiert die EVA. Dennoch wird alte Weihnachtsbeleuchtung selten aussortiert, weiß Schultes. Zu hartnäckig halte sich das Vorurteil, dass LEDs nur kühles Licht abstrahlen. Tatsächlich gibt es die Energiesparer inzwischen in vielen verschiedenen Lichtfarben. Sie reichen von Tageslichtweiß bis hin zu Extra-Warmweiß für gemütliches Kuschellicht. Auch in der klassischen Kerzenform sind LEDs heute erhältlich. Zeitschaltuhren einsetzen Doch auch ohne Leuchtdioden lässt es sich am Lichterglanz sparen, ohne dass die Pracht weniger wird. Zeitschaltuhren lautet die Empfehlung der Energieversorgung Alzenau. Die praktischen Geräte schalten die Festbeleuchtung automatisch aus, wenn sie nicht gebraucht wird, zum Beispiel tagsüber, wenn das Tageslicht sie unsichtbar macht oder in der späten Nacht, wenn die Dekoration kaum gesehen wird. Sonnenlicht im Garten Im Garten bieten sich als Alternative zu LEDs auch Solarlichter an. Die Solarzellen sammeln tagsüber die Energie der Sonne und leuchten, wenn es dunkel wird – und das kostenlos. Wer sie draußen einsetzen möchte, sollte beim Kauf auf das Kürzel „IP 44“ auf der Verpackung achten. Es gewährleistet die Wetterfestigkeit der Lämpchen. Auch das GS-Zeichen sollte nicht fehlen, da es für garantiert geprüfte Sicherheit steht. Die Energieversorgung Alzenau wünscht eine besinnliche Weihnachtszeit, erholsame Feiertagen und einen energiereichen Rutsch ins neue Jahr! Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 19 • Pflanzen Sie einen Hochstamm-Obstbaum! • Bürger pflanzten Bäume Streuobstbestände sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Leider kam es in der Vergangenheit zu großen Verlusten an Hochstamm-Obstbäumen, da diese nicht mit modernen landwirtschaftlichen Geräten bewirtschaftet werden können. So kam es folglich auch bei der Streuobst bewohnenden Tier- und Pflanzenwelt zu einem dramatischen Populationseinbruch. Einige Arten, wie der Schwarzstirn- und der Rotkopfwürger sind in Bayern bereits ausgestorben, andere Arten, wie Steinkauz und Wendehals sind sehr selten geworden. Der natürliche Abgang der überalterten Obstbäume verschärft diese Entwicklung noch. Die Stadt Alzenau versucht den Lebensraum „Streuobstbestand“ zu erhalten, indem jährlich neue Hochstamm-Obstbäume gepflanzt werden. Jeder kann mithelfen, daß Neuntöter, Steinkauz, Wendehals, Gartenrotschwanz, Siebenschläfer und viele Arten mehr bei uns überleben können. Pflanzen Sie deshalb auf Ihrem Grundstück einen Hochstamm-Obstbaum. Die Stadt Alzenau zahlt Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent, wenn der Baum in Alzenau oder einem Stadtteil gepflanzt wird. Zuschussanträge erhalten Sie in der Umweltabteilung der Stadt, Brentanostr. 3. • Schwachstellen in der Wärmedämmung aufdecken Bei der 21. Aktion „Bürger pflanzen Bäume“ wurden in diesem Jahr 22 Bäume (5 Eichen, 5 Linden, 12 Walnussbäume) gepflanzt. Bürgermeister Dr. Alexander Legler konnte wieder zahlreiche Teilnehmer begrüßen, zum ersten Mal mit Glühwein bzw. heißem Apfelsaft zum Aufwärmen. Durch die Baumpflanzungen wollen die Beteiligten an eine Geburt, die Hochzeit, Jubiläen, Geburtstage, an Enkelkinder oder andere Anlässe erinnern. Ein Ehepaar betreut nun bereits seinen achten Baum im Hain. Seit Beginn der Aktion im Jahre 1994 wurden insgesamt 180 Bäume gepflanzt. Die Anlässe für die Beteiligung an der Pflanzaktion reichen von der Geburt eines Kindes über die Taufe, Geburtstage, Hochzeiten, Silberne und Goldene Hochzeit bis zum Gedenken an einen lieben Verstorbenen. Die Stadt Alzenau bedankte sich auch in diesem Jahr wieder bei den Teilnehmern für ihren Beitrag zur Bereicherung unserer Landschaft wieder mit einer Urkunde. Besonders erfreut zeigten sich die Akteure über die erstmalig ausgeschenkten heißen Getränke und frischen Laugenbrezel, die zum Aufwärmen bei der kalten Witterung willkommen waren. Auch im nächsten Jahr wird die Umweltabteilung wieder eine Pflanzaktion organisieren. • Hausratbörse – Weiterverwenden statt Wegwerfen Haben Sie Gegenstände, die nicht mehr gebraucht werden, aber zu schade sind für den Müll? Dann melden Sie diese der Umweltabteilung. Eine Postkarte mit Absender, Telefonnummer und einer kurzen Beschreibung des Gegenstandes an die Stadt Alzenau, Umweltabteilung, Kennwort: Hausratbörse, Brentanostr. 3, 63755 Alzenau genügt. Thermografie ist ein Verfahren, um mit einer Wärmebildkamera Schwachstellen in der Wärmedämmung eines Gebäudes aufzudecken. Die EVA gewährt in Zusammenarbeit mit dem Solarverein Alzenau ihren Kunden Zuschüsse für eine solche Überprüfung von Gebäuden. Die ersten vierzig Hausbesitzer, die sich anmelden, müssen für die Infrarotaufnahmen, deren Interpretation und Tipps zur Beseitigung eventuell festgestellter Mängel lediglich 110 Euro zahlen. Ohne Zuschuss würde die Analyse mit 200 Euro zu Buche schlagen. Bei der relativ hohen Energiepreisen lassen sich die Kosten durch eine entsprechende Verbesserung der Wärmedämmung bald wieder einsparen. Weitere Informationen gibt es bei der der Umweltabteilung der Stadt (Tel. 06023 502913). Die Preise gelten für privat genutzte Wohnhäuser. Gewerbebetriebe erhalten auf Anfrage ein günstiges Angebote. DG-Wohnung, 80 m2 3 Zi + Küche + tglicht Bad, City Nähe Alzenau neu renoviert ab Jan. 2015 zu verm. € 490,- + NK + 2 MM Kaution. Tel. 0152 51034580 Für Objekte in Alzenau suchen wir deutschsprachige zuverlässige Reinigungskräfte m/w Arbeitszeit: Mo. – Fr. von 07:30 - 09:30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. K.-H. Weidler GmbH Freiburger Str. 5-7 69469 Weinheim Tel. 06201 87807-707 Seite 20 Anmeldungen zur Eheschließung In der Zeit vom 04.12.2014 bis zum 18.12.2014 haben auf dem Standesamt Alzenau die folgenden Paare ihre Eheschließung angemeldet (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor): Kai Uwe Vock mit Jennifer Reising, Alzenau, Freibergstraße 12 Rafael Nagel mit Jasmin Tanja Nees, Alzenau, Daimlerstraße 4 Frank Alexander Leibmann mit Christina Georgaki, Alzenau, Am Fallthor 6 Eheschließung In der Zeit vom 04.12.2014 bis zum 18.12.2014 haben beim Standesamt Alzenau die folgenden Paare die Ehe geschlossen (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor) Sven Egel und Aileen Heike Schaack, Alzenau, Freigerichter Straße 74 am 12.12.2014 Sterbefälle In der Zeit vom 04.12.2014 .bis zum 18.12 2014 wurde beim Standesamt Alzenau der Sterbefall folgender Personen beurkundet (die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor): Martha Ida Zech, geb. Braun, Alzenau, Bachstraße 2 am 13.12.2014 Margarete Pamperin, geb. Pyrskalla, Alzenau, Bachstraße 2 am 11.12.2014 Im Monat Dezember 2014 gratulieren wir herzlich … Frau Graciela Bein, Goethestr. 3, 63755 Alzenau, zum 76. Geburtstag am 27. Dezember Frau Edeltrud Burkl, Wilmundsheimer Str. 9, 63755 Alzenau, zum 87. Geburtstag am 27. Dezember Frau Elisabeth Gollas, Hahnenkammstr. 4, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 74. Geburtstag am 27. Dezember Herrn Hans Grill, Hohe Kreuzgasse 3, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 27. Dezember Herrn Rudolf Vongries, Dieselstr. 3, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 27. Dezember Herrn Erol und Frau Nurten Kahraman, Kolpingstraße 10, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 27. Dezember Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Herrn Jürgen Karrach, Vordere Dauserad 25, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 72. Geburtstag am 28. Dezember Herrn Heinz Larisch, Neuwiesenstr. 4, 63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am 28. Dezember Herrn Dr. Bernd und Frau Hannelore Dölle, Am Birkenberg 40, 63755 AlzenauMichelbach, zum 25. Hochzeitstag am 28. Dezember Herrn Karl-Heinz und Frau Brigitte Stangenberg, Bernhardstraße 20 C, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 28. Dezember Frau Antonia Fleschhut, Trageser Weg 9, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 85. Geburtstag am 29. Dezember Frau Helga Kraft, Feldwingert 12, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Adalbert Neumeier, Gartenstr. 2 B, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Klaus Zitterer, Wagnerstr. 20 B, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 29. Dezember Herrn Robert und Frau Ruth Wissel, Waldstraße 12A, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 29. Dezember Frau Johanna Wissing, Dieselstr. 3 C, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 30. Dezember Herrn Michael und Frau Sabine Schraub, Ludwig-Neu-Straße 8A, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 25. Hochzeitstag am 30. Dezember Frau Anna Hahn, Lerchenrain 13, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 31. Dezember Frau Theresia Kaufmann, Wagnerstr. 16, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 31. Dezember Frau Herta Müller, Michelbacher Str. 47, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 82. Geburtstag am 31. Dezember Frau Rita Roßmann, Freigerichter Str. 17, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 73. Geburtstag am 31. Dezember Frau Kunigunda Schäfer, Im Goldenen Ring 34, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 85. Geburtstag am 31. Dezember Im Monat Januar 2015 gratulieren wir … Herrn Wolfgang Batz, Elzestr. 7, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 1. Januar Frau Renate Daus, Michelbacher Str. 4, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 71. Geburtstag am 1. Januar Herrn Horst Ehrlich, Königsberger Str. 14, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 1. Januar Frau Helga Emge, Alzenauer Str. 17, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 79. Geburtstag am 1. Januar Frau Gertrud Fleckenstein, Schmiedstr. 27, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 1. Januar Frau Hella Heimbücher-Huth, Gartenstr. 18, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 71. Geburtstag am 1. Januar Frau Maria Herr, Am Weibersbach 12, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 1. Januar Frau Gerda Heßberger, Weinbergstr. 43, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 1. Januar Herrn Ismet Kalyoncuoglu, Dr.-UllrichPlatz 1, 63755 Alzenau, zum 84. Geburtstag am 1. Januar Herrn Aribert Schlett, Haubühlstr. 9, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 1. Januar Frau Monika Schulteß, Erlenweg 4, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 1. Januar Frau Gülsüm Soylu, Drosselweg 19 C, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 1. Januar Herrn Helmut Streit, Schanzenkopfstr. 4, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 74. Geburtstag am 1. Januar Herrn Klaus Martin Gruß, Hahnenkammstr. 70, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 2. Januar Herrn Mustafa Gültekin, Kälberauer Str. 9, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 2. Januar Herrn Anton Karl, Hohe-Mark-Str. 14, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 76. Geburtstag am 2. Januar Frau Ingrid Sengfelder, Ludwig-Neu-Str. 10, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 75. Geburtstag am 2. Januar Frau Edeltraud Thiel, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 86. Geburtstag am 2. Januar Herrn Hamza Aksi, Merkurstr. 4, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 3. Januar Herrn Karl-Heinz Amrhein, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 3. Januar Frau Rosemarie Emge, Dalbergstr. 28, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 82. Geburtstag am 3. Januar Herrn Dietgar Figlhuber, Gunkelsrainstr. 2, 63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am 3. Januar Frau Christina Höfler, Schillerstr. 3, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 74. Geburtstag am 3. Januar Herrn Otto Hofmann, Pestalozzistr. 5, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 84. Geburtstag am 3. Januar Herrn Richard Noll, Röderweg 7, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 90. Geburtstag am 3. Januar Herrn Klaus Scherney, Rannenbergring 74 A, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 72. Geburtstag am 3. Januar Herrn Diethard Wenz, Lindenweg 4, 63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am 3. Januar Frau Christa Hofmann, Kettelerstr. 18, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am 4. Januar Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Frau Giuseppina Kauer, Taunusring 42, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 4. Januar Frau Christa Kihn, Prischoßstr. 27, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 4. Januar Herrn Selahattin Bayram, Zehntmauerstr. 1, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 82. Geburtstag am 5. Januar Frau Margarete Fichtner, Am Fallthor 24, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag am 5. Januar Herrn Willibald Hee, Schloßstr. 7, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 89. Geburtstag am 5. Januar Frau Elfriede Heitzenröther, Jahnstr. 28, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 5. Januar Herrn Albert Kraut, Freigerichter Str. 5, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 71. Geburtstag am 5. Januar Herrn Richard Pörtner, Bogenstr. 25, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 93. Geburtstag am 5. Januar Herrn Siegfried Roth, Mühlgraben 3, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 73. Geburtstag am 5. Januar Frau Anni Berg, Gartenstr. 18, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 6. Januar Frau Hildegard Hauptmann, Somborner Str. 31, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 6. Januar Herrn Dr. Bruno Keck, Rhönstr. 7, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 70. Geburtstag am 6. Januar Frau Anna Kerber, Grünewaldstr. 8, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 77. Geburtstag am 6. Januar Herrn Josef Klotz, Freigerichter Str. 39, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 75. Geburtstag am 6. Januar Herrn Heinz Roßmann, Hauptstr. 7, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 77. Geburtstag am 6. Januar Herrn Hellmut Schilling, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 85. Geburtstag am 6. Januar Herrn Hans Sehring, Königsberger Str. 16, 63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am 6. Januar Herrn Wilhelm Theuerl, Rannenbergring 59, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 74. Geburtstag am 6. Januar Herrn Walter Volk, Spessartstr. 44, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 6. Januar Herrn Helmut Volz, Cornillstr. 32, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag am 6. Januar Herrn Robert Hee, Schulstr. 14, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 84. Geburtstag am 7. Januar Frau Margarete Kaluza-Langhans, Königsberger Str. 2, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 7. Januar Frau Ingrid Scheurer, Taunusring 74, 63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am 7. Januar Herrn Edgar Schuhmacher, Maisenhäuser Str. 8, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 7. Januar Seite 21 Herrn Hubert Wohnsland, Unterer Röderweg 5, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 71. Geburtstag am 7. Januar Frau Karin Benda, Bezirksstr. 25, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 72. Geburtstag am 8. Januar Herrn Hans-Jörgen Berger, Leipziger Platz 2 B, 63755 Alzenau, zum 79. Geburtstag am 8. Januar Herrn Karl Biba, Spessartstr. 14, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 73. Geburtstag am 8. Januar Frau Karin Poth, Am Hohen Kreuz 1, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 8. Januar Herrn Manfred Uncovsky, Gartenstr. 16, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 70. Geburtstag am 8. Januar Herrn Horst Walter, Hauptstr. 22, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 8. Januar Frau Roswitha Wohnsland, Edelmannstr. 25 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 8. Januar Herrn Erdal und Frau Kamile Yenil, Jahnstraße 22, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 8. Januar Herrn Dr. Rolf Gerber, In den Mühlgärten 29, 63755 Alzenau, zum 89. Geburtstag am 9. Januar Frau Christiane Hofmann, Kahler Str. 1, 63755 Alzenau, zum 73. Geburtstag am 9. Januar Frau Eleonore Kruckewitt, Cranachstr. 13 A, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 78. Geburtstag am 9. Januar Frau Elsbeth Menz, Hauptstr. 57, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 83. Geburtstag am 9. Januar Frau Lotte Schlachter-Beer, Ziegelbachstr. 19 A, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 78. Geburtstag am 9. Januar Frau Magdalena Alig, Siedlungstr. 31, 63755 Alzenau, zum 92. Geburtstag am 10. Januar Frau Zeynep Günel, Friedberger Gäßchen 4, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am 10. Januar Frau Ursula Hantl, Hanauer Str. 122 A, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 10. Januar Frau Sieglinde Hillenbrand, Emeserweg 5, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 81. Geburtstag am 10. Januar Herrn Manfred Leichtenschlag, Haubühlstr. 4, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 71. Geburtstag am 10. Januar Frau Erika Lohr, Drosselweg 10, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 71. Geburtstag am 10. Januar Frau Ingolde Prenger, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 85. Geburtstag am 10. Januar Frau Ute Ritter, Gutenbergstr. 3, 63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag am 10. Januar Herrn Dr. Herbert Zimmermann, Jahnstr. 1, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 10. Januar Frau Hedwig Baumann, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 92. Geburtstag am 11. Januar Frau Alma Bieber, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 90. Geburtstag am 11. Januar Herrn Berthold Freund, Bogenstr. 27, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 79. Geburtstag am 11. Januar Herrn Osman Sarikaya, Rieslingstr. 6, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 80. Geburtstag am 11. Januar Herrn Alfred Seipel, Zum Oberwald 1, 63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am 11. Januar Herrn Alois Beer, Haubühlstr. 27, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 12. Januar Frau Adelheid Bott, Ringmauerstr. 9, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 82. Geburtstag am 12. Januar Frau Renate Heilos, Birkenstr. 5, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 76. Geburtstag am 12. Januar Herrn Walter Künemund, Am Mittelbach 17, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 77. Geburtstag am 12. Januar Herrn Peter Schmidt, Kronbergweg 4, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 72. Geburtstag am 12. Januar Frau Gerda Weiß, Kahler Str. 4, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 12. Januar Herrn Georg und Frau Gabriele Bröckers, Kolpingstraße 5 E, zum 25. Hochzeitstag am 12. Januar Herrn Hans-Werner Bretschneider, Gunkelsrainstr. 24, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 13. Januar Herrn Klaus Kleinschroth, Taunusring 39, 63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am 13. Januar Frau Margaretha Neumeier, Kapellenstr. 17, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 13. Januar Herrn Reinhold-Otto und Frau Judith Wulkesch, Friedberger Gäßchen 2, 63755 Alzenau, zum 25. Hochzeitstag am 13. Januar Frau Paula Beck, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 88. Geburtstag am 14. Januar Frau Waltraud Gerbig, Hohe Kreuzgasse 8 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 74. Geburtstag am 14. Januar Frau Dorothea Gräbner, Räuschbergstr. 3, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 14. Januar Frau Gertrud Merkle, Im Schild 20, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 95. Geburtstag am 14. Januar Frau Katharina Wieland, Marienstr. 5, 63755 Alzenau-Albstadt, zum 71. Geburtstag am 14. Januar Herrn Engelbert Bott, Mühlweg 4, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 15. Januar Frau Serife Deniz, Schäferbergstr. 14, 63755 Alzenau, zum 72. Geburtstag am 15. Januar Herrn Gerhard Dürr, Berliner Str. 17 A, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 15. Januar Seite 22 Herrn Joachim Gäde, Wasserloser Str. 24 D, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 15. Januar Herrn Otto Hartmann, Kälberauer Str. 3, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 87. Geburtstag am 15. Januar Frau Elfriede Kraus, Kantstr. 23, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 72. Geburtstag am 15. Januar Frau Karin Schön-Zemmin, Burgstr. 15, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 15. Januar Herrn Johannes Sellin, Martinsweg 8 A, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 80. Geburtstag am 15. Januar Herrn Erwin Kapaun, Kolpingstr. 13, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am 16. Januar Frau Luzia Gerst, Edelmannstr. 26, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 17. Januar Frau Anna Gündling, Schloßstr. 1, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 79. Geburtstag am 17. Januar Herrn Willy Müller, Röderweg 2, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 85. Geburtstag am 17. Januar Herrn Siegfried Scherer, Bezirksstr. 7, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 83. Geburtstag am 17. Januar Herrn Paul Arntzen, Dahlienweg 12, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 73. Geburtstag am 18. Januar Herrn Werner Bülow, Somborner Str. 2, 63755 Alzenau, zum 85. Geburtstag am 18. Januar Frau Christa Gerber, In den Mühlgärten 29, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 18. Januar Frau Margarete Ritter, Wagnerstr. 14, 63755 Alzenau, zum 75. Geburtstag am 18. Januar Frau Elfriede Wilz, Krämerstr. 4, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 78. Geburtstag am 18. Januar Herrn Gerhard Bonsack, Siedlungstr. 33, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 19. Januar Frau Isolde Buhleier, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am 19. Januar Herrn Werner Gündling, Zum Sandfeld 25, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 81. Geburtstag am 19. Januar Herrn Franz Rüth, Neuwiesenstr. 37, 63755 Alzenau, zum 84. Geburtstag am 19. Januar Herrn Franz Wilz, Somborner Str. 7, 63755 Alzenau, zum 81. Geburtstag am 19. Januar Herrn Karl-Heinz und Frau Sylvia Luksch, Streuweg 36, 63755 AlzenauMichelbach, zum 25. Hochzeitstag am 19. Januar Frau Julia Birner, Neu-Isenburger Str. 10, 63755 Alzenau, zum 78. Geburtstag am 20. Januar Frau Dr. Rosemarie Herde, Cranachstr. 7, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 81. Geburtstag am 20. Januar Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Frau Ilse Küster, Hohe-Mark-Str. 21, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 20. Januar Herrn Norbert Langner, Am Felsenkeller 10, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 72. Geburtstag am 20. Januar Frau Hildegard Seikel, Kapellenstr. 23, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 90. Geburtstag am 20. Januar Herrn Hans Weiß, Kahler Str. 4, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 20. Januar Frau Saliye Oezenc, Mühlweg 32, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 21. Januar Herrn Franz Vonrhein, Grünewaldstr. 4, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 77. Geburtstag am 21. Januar Herrn Günter Emge, Alzenauer Str. 17, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 81. Geburtstag am 22. Januar Herrn Erwin Roth, Bruchhausen 10, 63755 Alzenau-Hörstein, zum 75. Geburtstag am 22. Januar Herrn Hans Peter Schmitt, Neu-Isenburger Str. 3, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 22. Januar Frau Christel Seidler, Am Dickert 10, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 80. Geburtstag am 22. Januar Frau Emilie Büdinger, Brentanostr. 36, 63755 Alzenau, zum 80. Geburtstag am 23. Januar Frau Erna Gietl, Bachstr. 2, 63755 Alzenau, zum 83. Geburtstag am 23. Januar Frau Edeltrud Grebner, Freibergstr. 14, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 82. Geburtstag am 23. Januar Frau Helga Kerber, Bergstr. 1, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 76. Geburtstag am 23. Januar Frau Annelies Neubauer, Siedlung am Stein 6, 63755 Alzenau-Michelbach, zum 70. Geburtstag am 23. Januar Frau Gertrude Wissel, Jahnstr. 3, 63755 Alzenau, zum 77. Geburtstag am 23. Januar Herrn Hamdi Dogan, Hanauer Str. 83, 63755 Alzenau, zum 71. Geburtstag am 24. Januar Frau Waltraud Figaj, Taunusring 29, 63755 Alzenau, zum 74. Geburtstag am 24. Januar Frau Katharina Heilos, Hemsbacher Str. 12, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 80. Geburtstag am 24. Januar Frau Paz Patzelberger, Bahnhofstr. 17, 63755 Alzenau-Kälberau, zum 83. Geburtstag am 24. Januar Herrn Wolfram Weber, Wolfskernstr. 12, 63755 Alzenau, zum 70. Geburtstag am 24. Januar Herrn Hasan Saribas, Zehntmauerstr. 1, 63755 Alzenau-Wasserlos, zum 80. Geburtstag am 25. Januar Zum 01. Januar 2015 übernimmt die Geschäftsleitung Frau Maria Oproiu vom Ambulanten Pflegedienst zur Sandmühle, unterstützt durch den langjährig erfahrenen Pflegedienstleiter Herrn Sven Hendel. Ab sofort sind wir für Sie zu erreichen im Ärztehaus in Wasserlos unter folgender Anschrift: Bezirksstraße 30, 63755 Alzenau unter der bisherigen Telefonnummer: 06188 991100 sowie 06188 448-271. Wir bedanken uns für das langjährig entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes und gesundes Neues Jahr. Familie Anita und Dr. Klaus Lamprecht Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Notdienst der Apotheken in der Zeit vom 27. Dezember bis 25. Januar 2015 Den aktuellen Ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der Telefonnummer: 116117. Der aktuelle Apotheken-Notdienst ist außerdem über die Homepage der Stadt Alzenau www.alzenau.de abrufbar. Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des nächsten Tages. Während dieser 24 Stunden ist die betreffenden Apotheke ohne Unterbrechung dienstbereit. Seite 23 Donnerstag, 1. Januar 2015: Johannes-Apotheke, Kettelerstraße 4, 63867 Johannesberg, Tel. 06021-424240 Schwanen-Apotheke, Landingstraße 2, 63739 Aschaffenburg, tel. 06021-22240 Freitag, 2. Januar 2015: Löwen-Apotheke, Kahler Straße 19, 63791 Karlstein, Tel. 06188-990205 St. Josef-Apotheke, Dämmer Tor 6, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021-412704 Samstag, 3. Januar 2015: Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlweg 38, 63755 Alzenau, Tel. 06023-2916 Samstag, 27. Dezember 2014 easyApotheke Main Park Center, Am Glockenturm 1, 63814 Mainaschaff, Tel. 06021-580110 Engel-Apotheke, Lamprechtstr. 1, 63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-22506 Sonntag, 28. Dezember 2014 Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61, Alzenau, Tel. 06023-8463 Mohren-Apotheke am Herstallturm, Goldbacher Straße 7, 63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-24810 Sonnen-Apotheke Somborn, Rathausstraße 17, 63579 Freigericht-Somborn, Tel. 06055-7777 Montag, 29. Dezember 2014 Linden-Apotheke, Holzgasse 1, 63825 Schöllkrippen, Tel. 06024-1530 Platanen-Apotheke, Platanenallee 19, 63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-24282 Dienstag, 30. Dezember 2014 Apotheke im Elisenpalais, Elisenstraße 28, 63739 Aschaffenburg, Tel. 06021-398870 St. Nikolaus-Apotheke, Aschaffenburger Straße 76, 63773 Goldbach, Tel. 06021-53942 Mittwoch, 31. Dezember 2014 Apotheke am Schlösschen, Schloßstrasse 26, Alzenau-Michelbach, Tel. 06023-7272 Röntgen-Apotheke, Am Dreispitz 17, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021-87301 Rosen-Apotheke, Alois-Wenzel-Straße 3, 63808 Haibach, Tel. 06021-61888 Markus-Apotheke, Hauptstraße 117, 63579 Freigericht-Altenmittlau, Tel. 06055-6171 Versicherungs- und Bausparagentur KRÖLL All unseren Kunden wünschen wir Gesundheit und einen guten Start ins „Neue Jahr 2015”. Sie suchen preiswerten und guten Versicherungsschutz und wollen entsprechend betreut werden, dann rufen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Vergleichsangebot von namhaften Versicherern oder übernehmen Ihre bestehende Versicherungen im Maklerauftrag! 63755 Alzenau-Michelbach · Spessartstr. 38 · Tel. 0 60 23 / 24 50 Seite 24 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • Förderung des außerschulischen Sports – Vereinspauschale 2015 Auch für das Kalenderjahr 2015 sieht der Freistaat Bayern für Sport- und Schützenvereine die dem Bayerischen LandesSportverband (BLSV), dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband bzw. dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder dem Oberpfälzer Schützenbund angeschlossen sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Da sich im Jahr 2015 hinsichtlich des Berechnungsverfahrens und der Antragsformalitäten keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben, haben alle Vereine die dem BLSV angehören und die Schützenvereine, die bereits 2013 oder 2014 einen Antrag gestellt haben, entsprechende Antragsunterlagen für 2015 auf dem Postweg erhalten. Es können auch Vereine, die keine Übungsleiter einsetzen, grundsätzlich in den Genuss dieser Förderung gelangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann z.B. ein Verein schon mit 50 Mitgliedern unter 27 Jahren förderungsberechtigt sein. Die Förderung ist an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss für das Kalenderjahr 2015 mit allen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen im Original!) bis spätestens 1. März 2015 dem Landratsamt vorliegen. Antragsformulare und Auskünfte gibt es beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 1.11 Telefon 06021 394-591 und -291, Telefax 06021 394-993, E-Mail: schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de Die Antragsunterlagen können auch im Internet unter http://www.landkreisaschaffenburg.de/wer-macht-was/ bildungsportkul/sportfreizeit/vereinspauschal/ abgerufen bzw. bearbeitet werden. # Gutschein für eine kostenlose, unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie von Suite 11 – Ihrem persönlichen Immobilienmakler mit All-Inclusive-Service. 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Dezember 2014 •Landschaftsarchitekt Rolf Lynen spendet an „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“ Es war auch für den Landschaftsarchitekten Rolf Lynen ein spannendes und ereignisreiches Jahr in der Stadt Alzenau. Mehrere Projekte, wie etwa der Neugestaltung des Meßmer Parkes, brachte der Landschaftsarchitekt in diesem Jahr erfolgreich zu Ende. Für Rolf Lynen ein Anlass um sich erkenntlich zu zeigen. 500 Euro spendete er an den Verein „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“, die die Initiatoren Irene Treffert und Gerhard Dehn erfreut entgegennahmen. Zur Spendenübergabe trafen sich im Alzenauer Meßmer Park v.l.n.r.: Dr. Alexander Legler, Ehrenbürgerin Irene Treffert (Initiatorin „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“), Rolf Lynen (Landschaftsarchitekt), Ehrenbürger Gerhard Dehn (Initiator „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“) und Dr. Michael Neumann (Stadt Alzenau, Leitung Umwelt und Forsten). • BR nimmt Sender Hahnenkamm in Betrieb für das Digitalradio (DAB+) Der Bayerische Rundfunk verbreitet seit Donnerstag, 11. Dezember, das Digitalradio (DAB+) vom Sender Hahnenkamm in Alzenau. Somit herrschen im gesamten Stadtgebiet von Alzenau beste Empfangsbedingungen für eine große Auswahl an BRHörfunkwellen im Kanal 11 D (Sender: Bayern 1 Mainfranken, Bayern 1 Mittel- und Oberfranken, Bayern 1 Niederbayern und Oberpfalz, Bayern 1 Oberbayern, Bayern 1 Schwaben, Bayern 2 plus/Nord, Bayern 2 Süd, Bayern 3, BR-Klassik, B5 aktuell, B5 plus und BR Verkehr) Digitalradio bedeutet Radio ohne Rauschen, mit kristallklarem Sound und Multimedia-Zusatzfunktionen. DAB+ ist die weiterentwickelte Technologie von DAB, die zum Durchbruch für den digitalen Hörfunk führen soll. In Alzenau herrscht bereits eine hervor-ragende Ausgangsbasis für den Digitalempfang der hessischen sowie deutschlandweiten Radiostationen, nun steigt die Zahl der frei empfang baren Sender auf über 30. Für den Empfang benötigt man ein DAB+ taugliches Radio, das die ausge-strahlten Radioprogramme über eine Stab-, Wurf- oder Dachantenne empfängt. Ein Internetanschluss ist nicht erforderlich. Im Unterschied zu UKW werden die Radiosignale bei DAB+ digital übertragen. Deshalb ist das Radioprogramm rauschfrei zu hören. Digitale Radios sind einfach zu bedienen, weil sie automatisch nach Sendern suchen. Sobald das Radio Seite 25 alle verfügbaren Sender gefunden hat, muss lediglich der Name des gewünschten Senders ausgewählt werden – egal, ob im Auto, auf der Picknickdecke im Park oder im Wohnzimmer. DAB+ Radiogeräte findet man bei den Elektromärkten oder im Fachhandel mittlerweile in den unterschiedlichsten Preisklassen und Kategorien: vom Radiowecker bis zum HiFi-Tuner. Die Radioveranstalter und der Netzbetreiber Media Broadcast haben sich vertraglich verpflichtet, ihre Digitalradio-Programme dauerhaft auszustrahlen und ein bundesweites Digitalradio-Netz aufzubauen. • Seniorenförderverein beschenkt Alzenauer Caritas Tagesstätte Die Caritas Tagesstätte in Alzenau lud auch in diesem Jahr wieder zur Weihnachtsfeier ihre Gäste und deren Angehörige ein. Mit auf der Einladungsliste standen auch die Vorstände des Seniorenfördervereins Alzenau, Laura Schön und Gerhard Dehn. Denn es ist für den Förderverein schon guter Brauch geworden zu Weihnachten für die Gäste in der Tagesstätte Geschenke mitzubringen. Für 500 Euro konnten Martin Staab und sein Team Arbeitsmaterialien wie z.B. mobile Pinnwand, Wandpuzzel zur Gestaltung einer Erinnerungswand, Boing-Ballspiele zur Förderung der Koordination und Bewegung, Stimmgerät und Kontaktmikro für die Veeh Harfe und andere Hilfsmittel für die Gäste der Tagesstätte kaufen. • Aktion „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“ – Johannes Scherer in Alzenau Der Kabarettist Johannes Scherer tritt am Samstag, 24. Januar 2015, in Alzenau im Rahmen einer Benefizveranstaltung zu Gunsten der Aktion „Hilfe für bedürftige Kinder in Alzenau“ mit seinem aktuellen Programm „Dumm Klickt gut“ auf. Die Veranstaltung findet in der Hahnenkammhalle im Stadtteil Wasserlos statt. Beginn ist 19 Uhr, Saalöffnung um 18 Uhr bei freier Platzwahl. Der Eintritt beträgt 20 Euro für Erwachsene und für Schüler gilt ein ermäßigter Preis von 10 Euro. Eintrittskarten gibt es in der Buchhandlung DAS BUCH, im Friedberger Gässchen, sowie an der Stadt-Info im Alzenauer Rathaus. Seite 26 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • Besuch der Feuerwehr Alzenau zum • Neufassung der Verbandssatzung des Barbaratag in Thaon-les-Vosges Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau Anfang Dezember folgte eine Abordnung der Alzenauer Feuerwehr der Einladung der Partnerwehr in die Partnerstadt Thaonles-Vosges zum Barbaratag. Die heilige Barbara ist die Schutzpatronin der Feuerwehrleute in Frankreich. Nach der Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden Samuel Protin und einem gemeinsamen Mittagessen begann für die französischen und deutschen Feuerwehrleute der offizielle Teil des Gedenktages. Am Ehrenmal wurde den verstorbenen Feuerwehrkameraden des Departments Vosges gedacht. Hierauf folgte eine Parade auf dem Marktplatz, in deren Rahmen aktive Feuerwehrdienstleistende der Sapeur-Pompiers Thaon befördert und geehrt wurden. Im Anschluss an einen gemeinsamen Gottesdienstbesuch gab es einen Stehempfang im „Salle Verdun“ unter anderem mit Ansprachen des Kommandanten Leutnant Samuel Etienne, des Vorsitzenden des Departments und des Bürgermeisters von Thaon Dominique Momon. Am Abend gab es im Saal der „La Rotonde“ ein gemeinsames Abendessen, gestiftet von der Stadt Thaon-les-Vosges zum Dank für den ehrenamtlichen Dienst der Feuerwehrleute. Nach dem obligatorischen Besuch des örtlichen Supermarktes zum Eindecken mit französischen Delikatessen und einem gemeinschaftlichen Mittagessen machte sich die Abordnung aus Alzenau am Sonntagmittag nicht eher wieder auf den Heimweg nach Deutschland, bevor sie die französischen Freunde zu einem Gegenbesuch im Rahmen der Gartenschau 2015 in Alzenau eingeladen hatten. Bekanntmachung vom 25.11.2014, Nr. 12-1444.10-2-2 I. Die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg hat in ihrer Sitzung am 14.11.2014 die Neufassung der Verbandssatzung beschlossen. Die Regierung von Unterfranken hat die Neufassung der Verbandssatzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau mit Schreiben vom 20.11.2014 Nr. 12-1444.102-2 gemäß Art. 20 Abs. 1 KommZG rechtsaufsichtlich genehmigt. Nach Art. 21 Abs. 1 KommZG werden hiermit die Genehmigung und die Verbandssatzung amtlich bekannt gemacht. Würzburg, 25.11.2014 Regierung von Unterfranken Manfred Wetzel Abteilungsdirektor • Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg informiert § 1 Name und Sitz (1) Der Zweckverband führt den Namen Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. (2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Aschaffenburg. Die Kenntnis über strukturelle Eigenschaften eines Fließgewässers (z. B. die Beschaffenheit der Ufer und der Gewässersohle, vorhandene Querbauwerke) ist eine wichtige fachliche Grundlage für die Einschätzung der Gewässer. Diese Informationen gehen in die Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ein. Darüber hinaus sind die Daten für die Gewässerunterhaltung, die Gewässerentwicklungsplanung (Gewässerentwicklungskonzepte) sowie für die Dokumentation und Erfolgskontrolle von Maßnahmen von Bedeutung. Aus diesem Grund erhebt der Freistaat Bayern bis Ende 2016 an allen EG-WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern Bayerns - das sind alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km2 - die Gewässerstruktur. Für die Neuerfassung ist das vollständige Abgehen der Bäche und Flüsse (Erfassung mit Tablet-PC, Fotodokumentation) nötig. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das Bayerische Landesamt für Umwelt beauftragt, das Vorhaben zu koordinieren und die Kartier-Arbeiten an externe Fachbüros zu vergeben. Bereits vorliegende Kartierungen aus früheren Jahren sind damit jedoch nicht überflüssig, sie dienen vielmehr dem Beleg der Gewässerentwicklung. Die Kartier-Arbeiten im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden durch die Büros „Zumbroich“ (Bonn), „Die Gewässer-Experten“ (Lohmar bei Bonn) oder „Geozuela“ (Neuhausen a.d.F.) im Zeitraum von Anfang Dezember 2014 bis Mitte März 2015 durchgeführt (witterungsbedingt sind zeitliche Abweichungen möglich). Die Kartierer führen ein Schreiben des Auftraggebers mit sich (Bayer. Landesamt für Umwelt), das sie auf Verlangen vorzeigen. Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter der oben genannten Büros Ufergrundstücke begehen und Zufahrtswege etc. benutzen. Die Kartierer sind angehalten, sich in bebauten Bereichen anzumelden. Die bayernweiten Daten und Karten zur Gewässerstruktur werden voraussichtlich Anfang 2017 fertig gestellt. Weiterführende Informationen finden Sie auch im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/wasser (Rubrik Flüsse und Seen). gez. Dr. Walter Ltd. Regierungsdirektor II. Verbandssatzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau Die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg bilden gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) einen Zweckverband mit folgender Verbandssatzung: § 2 Mitglieder und räumlicher Wirkungsbereich (1) Verbandsmitglieder sind die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg. (2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder. § 3 Aufgaben (1) Der Zweckverband erfüllt anstelle der Verbandsmitglieder die Aufgabe, die öffentliche Gesundheitsversorgung durch ein Krankenhaus mit Standorten in Aschaffenburg und in Alzenau zu sichern. Seide Standorte werden eine stationäre Versorgung sicherstellen. Darüber hinaus errichtet, unterhält und betreibt der Krankenhauszweckverband vorrangig zur Deckung des eigenen Bedarfs berufliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere eine Schule für Operationstechnische Assistenten. Darüber hinaus führt der Krankenhauszweckverband die Pflege und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen sowohl in geriatrischen Fällen als auch durch stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen durch. Außerdem fördert der Zweckverband Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und der Kunst. (2) Der Zweckverband kann im Einzelnen 1. eine Berufsfachschule für Krankenpflege, 2. eine Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, 3. eine Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger, 4. eine Schule für Operationstechnische Assistenten, 5. ein Sozialpädiatrisches Zentrum, 6. eine Fortbildungsstätte für Berufe im Gesundheitswesen, 7. eine Weiterbildungsstätte für Berufe im Gesundheitswesen, 8. Ausbildungsstätten für Medizinstudenten, 9. Wohnräume für Beschäftigte in Ausbildung oder Teilnehmer von Fortbildungen (Schülerinnenwohnheim, ehemaliges Schwesternwohnheim) errichten, unterhalten und betreiben. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 (3) Der Zweckverband kann den Krankenhausbetrieb sowie die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb weiterer Einrichtungen einer oder mehreren GmbHs übertragen, an denen er unmittelbar oder mittelbar - soweit kommunalrechtlich zulässig - beteiligt ist. Der Krankenhausbetrieb umfasst dabei auch die Errichtung neuer Gebäude sowie Erweiterungs- und Umbauten an den bestehenden Krankenhäusern. (4) Der Zweckverband kann eine Zweckvereinbarung abschließen, soweit das der Erfüllung der ihm von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben dient. Darüber hinaus kann er mit Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung durch eine Zweckvereinbarung Aufgaben anderer Gebietskörperschaften übernehmen, wenn diese Aufgaben seinen Aufgaben gleichartig sind, der Umfang der Aufgaben im Verhältnis zum Umfang der dem Zweckverband von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben nachrangig ist, die anderen Gebietskörperschaften sich in der Zweckvereinbarung das Recht zur Steuerung der Aufgabenerfüllung vorbehalten, in der Zweckvereinbarung ein angemessener Kostenersatz vereinbart wird und die Übernahme der Aufgaben dem öffentlichen Wohl entspricht, z.B. der Verwaltungsvereinfachung oder Kostensenkung im Rahmen nachbarschaftlicher Zusammenarbeit dient. § 4 Gemeinnützigkeit (1) Der Zweckverband mit Sitz in Aschaffenburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Zweck des Zweckverbandes ist die Förderung des Gesundheitswesens und der Berufsbildung, der Kunst sowie des Wohlfahrtswesens. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb und gegebenenfalls die Förderung des Krankenhauses mit Standorten in Aschaffenburg und Alzenau, welches künftig in der Klinikum Aschaffenburg Alzenau gemeinnützige GmbH betrieben werden kann, und durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von berufsbildenden Schulen, etwa der Schule für Operationstechnische Assistenten, sowie der Zurverfügungstellung von Ausstellungsflächen für Künstler. (4) Der Zweckverband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das übrige Vermögen, soweit es die eingezahlten, zu diesem Zeitpunkt bewerteten Kapitalanteile der Verbandsmitglieder und den gemeinen Wert der von den Verbandsmitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, jeweils hälftig auf die Verbandsmitglieder mit der Auflage zurück, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden, sofern die bisherigen Aufgaben und das Vermögen des Zweckverbandes nicht auf eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die bisherigen Aufgaben übergehen. (6) Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes. Die Verbandsmitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes. Die Stadt Aschaffenburg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbandes oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke vorbehaltlich Abs.5 zunächst das einmal von der Stadt Aschaffenburg eingebrachte Grundstücks- und Gebäudevermögen zurück. Ebenso erhält der Landkreis Aschaffenburg bei Auflösung oder Aufhebung des Zweckverbandes oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke vorbehaltlich Abs.5 zunächst das einmal von dem Landkreis Aschaffenburg eingebrachte Grundstücksund Gebäude- sowie Betriebsvermögen zurück. (7) Übriges Vermögen ist das Vermögen, welches verbleibt, wenn bei Einstellung des Geschäftsbetriebes etwa im Falle der Auflösung alle Verbindlichkeiten, Lasten, Steuern und sonstigen Verpflichtungen des Zweckverbandes erfüllt wurden. Seite 27 § 5 Betätigungsverbot (1) Die Verbandsmitglieder sind nicht berechtigt, Planungen auf dem Gebiet des Krankenhauswesens in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Insoweit gehen alle Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder aus diesem Aufgabengebiet an den Zweckverband über. (2) Die Verbandsmitglieder dürfen solche Zuschüsse zu den Kosten von Krankenhausinvestitionen anderer Krankenhausträger, die das gesetzlich vorgeschriebene Maß überschreiten, sowie Betriebskostenzuschüsse für Krankenhäuser nur im Einvernehmen mit dem Zweckverband leisten. § 6 Überleitung des Personals und Dienstherreneigenschaft (1) Der Zweckverband ist grundsätzlich Dienstherr seiner Beamten; er kann diese zur Dienstleistung bei einer Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH anweisen. Er ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern und des Bayerischen Versorgungsverbandes. Der Zweckverband hat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung Beschäftigte am Standort Aschaffenburg. Der Zweckverband übernimmt zusätzlich mit der Übernahme des Standortes Alzenau das dortige Personal und tritt in die insoweit bestehenden Dienstverhältnisse und Arbeitsverträge des beschäftigten Personals ein. Näheres regelt ein Überleitungsvertrag. (2) Der Zweckverband kann für den Fall der Ausgliederung des Krankenhausbetriebs in eine Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH das nicht beamtete Personal an diese übergeben. ln diesem Fall tritt diese Klinikum AschaffenburgAlzenau gemeinnützige GmbH auch in die bestehenden Dienstverhältnisse und Arbeitsverträge des bei dem Krankenhauszweckverband beschäftigten Personals ein. Das übergebene Personal wird entsprechend seiner bisherigen Stellung in der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH weiterbeschäftigt. Näheres regelt ein Überleitungsvertrag. § 7 Einbringung und Rückübereignung von Grundstücken, Gebäuden und Einrichtungen (1) Die Stadt Aschaffenburg hat dem Zweckverband 1. das Eigentum an dem von dem Krankenhaus in Aschaffenburg genutzten Grundstück Am Hasenkopf von ca. 75.000 m2 und 2. das Eigentum an dem Grundstück, den Gebäuden und Einrichtungen der Kinderklinik und des Schülerinnenwohnheimes, beide FI.Nr. 4261 der Gemarkung Aschaffenburg, Am Hasenkopf, übertragen. (2) Für die Übertragung des in 1. Abs. 1 Nr. 1 genannten Eigentums wurde und wird ein Wert von 2.250.000,- DM (das entspricht 1.150.406,73 €) angesetzt und auf den Finanzierungsanteil der Stadt Aschaffenburg angerechnet und 2. Abs. 1 Nr. 2 genannten Eigentums wurde und wird ein Wert von insgesamt 7.577.018,-- DM (das entspricht 3.874.067,79 €) angesetzt und auf den Finanzierungsanteil der Stadt Aschaffenburg angerechnet. Die für die Übertragung entstehenden Ausgaben hat der Zweckverband übernommen. Der Landkreis Aschaffenburg leistete seinerzeit eine Zahlung von 3.788.509 DM und eine weitere in Höhe von 271.000 DM an den Zweckverband, der diese wiederum an die Stadt Aschaffenburg ausgezahlt hat. (3) Der Landkreis Aschaffenburg wird dem Zweckverband das Eigentum an dem von dem Krankenhaus in Alzenau-Wasserlos genutzten und noch herauszumessenden Grundstück am Schlosspark von ca. 23.000 m2 einschließlich des gesamten Krankenhausbetriebes in Alzenau übertragen. (4) Für die Übertragung des in Abs. 3 genannten Eigentums (Sachgesamtheit aus Grundvermögen und Krankenhausbetrieb) wird ein Wert gem. Wertgutachten vom 30.12.2013 zum Stand 31.12.2014 fortgeschrieben angesetzt und auf den Finanzie- Seite 28 rungsanteil des Landkreises Aschaffenburg angerechnet. Die Stadt Aschaffenburg wird einen entsprechenden Finanzierungsanteil an den Zweckverband überweisen. Die im Zusammenhang mit der Übertragung entstehenden Ausgaben übernimmt der Zweckverband. (5) Der Krankenhauszweckverband kann die in seinem Eigentum stehenden Grundstücke und Gebäude, soweit sie nicht unmittelbar für eigene Aufgaben gebraucht werden, dauerhaft an eine neu zu gründende Klinikum Aschaffenburg Alzenau gemeinnützige GmbH verpachten, die diese Grundstücke und Gebäude für einen Krankenhausbetrieb nutzen muss. Einzelheiten regelt ein Pachtvertrag. (6) Wird das in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannte Eigentum nicht mehr dem Verbandszweck, wie er sich in dieser Vorschrift konkretisiert, entsprechend betrieben, ist es auf Verlangen der Stadt Aschaffenburg zurück zu übereignen. Die Rückübereignung erfolgt zum jeweiligen Übertragungswert nach Abs. 2. Die Kosten der Rückübereignung trägt die Stadt Aschaffenburg. Die Stadt Aschaffenburg kann auf die Rückübertragung verzichten und stattdessen einen Wertersatz gem. dem jeweiligen Übertragungswert nach Abs. 2 verlangen. Gleiches gilt entsprechend für den Landkreis für das in Abs. 3 genannte Grundstück. Sofern die Gebäude nach der Übertragung auf den Zweckverband verändert wurden, hat der Empfänger im Falle der Rückgewähr für den Wertzuwachs einen Ausgleich zu zahlen. § 8 Verbandsorgane Verbandsorgane sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorsitzende. § 9 Zusammensetzung der Verbandsversammlung und Stimmenverteilung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und 16 weiteren Verbandsräten, von denen 8 vom Stadtrat Aschaffenburg und 8 vom Kreistag Aschaffenburg zu entsenden sind. (2) Soweit das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und diese Satzung nicht etwas anderes vorschreiben, werden die Beschlüsse der Verbandsversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Es wird offen abgestimmt. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. (3) Einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl und der Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmenzahl jedes Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung bedürfen 150 1. die Änderung der Verbandsaufgabe, 2. die Änderung der Verbandssatzung, 3. der Beitritt, Austritt und Ausschluss von Verbandsmitgliedern (Art. 44 KommZG), 4. die Aufl ösung des Zweckverbandes (Art. 46 Abs. 1 KommZG). (4) Die Sitzungen sind öffentlich oder nichtöffentlich nach den Grundsätzen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. (5) Die Verbandsmitglieder bestellen für jeden Verbandsrat für den Fall seiner Verhinderung zwei Stellvertreter. Dies gilt nicht für den Oberbürgermeister und den Landrat. Die Stellvertreter des Oberbürgermeisters und des Landrates vertreten diese nur als Mitglieder in der Verbandsversammlung, nicht in ihrer Eigenschaft als Verbandsvorsitzender (§ 11 dieser Satzung). (6) Der Geschäftsleiter des Zweckverbandes, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter, nimmt beratend an der Verbandsversammlung teil (Art. 39 Abs. 2 Satz 4 KommZG). (7) Die Verbandsversammlung kann Beschäftigten der Verbandsmitglieder die beratende Teilnahme und den Sachvortrag in der Verbandsversammlung gestatten. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 § 10 Zuständigkeit der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung ist zuständig für 1. die Entscheidung über die Errichtung und die wesentliche Erweiterung der den Verbandsaufgaben dienenden Gesellschaften oder Einrichtungen; 2. die Beschlussfassung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen; 3. die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, über die Nachtragshaushaltssatzungen, über Einwendungen gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen sowie die Beschlussfassung über die Aufnahme von zusätzlichen Krediten während der vorläufigen Haushaltsführung; 4. die Beschlussfassung über den Wirtschafts- und Finanzplan; 5. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung; 6. die Bestellung der weiteren Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden entsprechend den Vorschlägen der Verbandsmitglieder; 7. die Bildung, Besetzung und Auflösung weiterer Ausschüsse; 8. den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung; 9. die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, die Auflösung des Zweckverbandes und die Bestellung von Abwicklern; 10. den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen; 11. das Auflösen einer Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH; 12. die Entscheidung über den Beitritt von weiteren Verbandsmitgliedern und die Änderung der Verbandsaufgaben; 13. den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und Grundstücksteilen sowie die Genehmigung von Investitionen bei Immobilien; 14. die Wahl und Beauftragung des Jahresabschlussprüfers; 15. alle anderen Aufgaben, die nach dem KommZG der Verbandsversammlung vorbehalten sind. (2) Die Verbandsversammlung ist ferner zuständig für 1. die Ernennung, Beförderung, Abordnung oder Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten; 2. die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung des Geschäftsleiters und seines Stellvertreters sowie deren Bestellung; 3. die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 50.000,00 Euro; 4. die Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften sowie den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichkommen, mit einem Betrag über 250.000,-- Euro; 5. die Verfügung über das Vermögen des Zweckverbandes mit einem Geldwert über 50.000,-- Euro im Einzelfall oder einer Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen von mehr als 5 Jahren und einem jährlichen Geldwert über 10.000,-- Euro; 6. die Übertragung von Zuständigkeiten gemäß Art. 36 Abs. 3 KommZG auf den Verbandsvorsitzenden und gemäß Art. 39 Abs. 2 Satz 2 und 3 KommZG auf den Geschäftsleiter. Die zum Zeitpunkt der Satzungsänderung von der Verbandsversammlung auf den Geschäftsleiter erfolgte Delegation von Aufgaben gilt bis zu einer Neuregelung der Delegation fort. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 § 11 Der Verbandsvorsitz Der Verbandsvorsitz wechselt zwischen dem Oberbürgermeister und dem Landrat alle zwei Jahre, erstmals zum 01.01.2015. Erstmaliger Vorsitzender ist der Landrat. Wenn der Landrat Verbandsvorsitzender ist, ist der Oberbürgermeister Stellvertreter und umgekehrt. Die Verbandsversammlung bestellt aus ihrer Mitte je einen Verbandsrat der beiden Verbandsmitglieder nach deren Vorschlägen als weiteren Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden. Dabei wird die Stellvertretung von dem weiteren Stellvertreter aus dem Bereich der Stadt Aschaffenburg vorgenommen, wenn der Oberbürgermeister als stellvertretender Vorsitzender verhindert ist, von dem weiteren Stellvertreter aus dem Landkreis Aschaffenburg dann, wenn der Landrat als stellvertretender Vorsitzender verhindert ist. § 12 Rechtsstellung des Verbandsvorsitzenden und der übrigen Verbandsräte (1) Der Verbandsvorsitzende, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung (Verbandsräte) sind ehrenamtlich tätig. Der Verbandsvorsitzende und sein erster Stellvertreter erhalten eine Entschädigung für ihre besondere Tätigkeit außerhalb der Sitzungen der Verbandsversammlung. Die sonstigen Verbandsräte erhalten eine angemessene Entschädigung für die Teilnahme an Sitzungen und ihre sonstige Tätigkeit. Die Höhe der Entschädigung setzt die Verbandsversammlung durch eine Entschädigungssatzung fest. (2) Die Verbandsmitglieder können ihre Verbandsräte anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Hat ein Verbandsrat entgegen der Weisung abgestimmt, so berührt das die Gültigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung nicht (Art. 33 Abs. 2 KommZG). § 13 Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden (1) Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt in ihr den Vorsitz. (2) Der Verbandsvorsitzende vollzieht ferner die Beschlüsse der Verbandsversammlung und erledigt in eigener Zuständigkeit alle Angelegenheiten, die nach der Gemeindeordnung kraft Gesetzes dem 1. Bürgermeister zukommen. Der Verbandsvorsitzende ist weiter zuständig für die ihm außerdem durch das KommZG sowie besondere Beschlüsse der Verbandsversammlung zur selbständigen Erledigung übertragenen Angelegenheiten. (3) Der Verbandsvorsitzende kann einzelne seiner Befugnisse seinem Stellvertreter und in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung Beschäftigten des Zweckverbandes oder mit Zustimmung des Verbandsmitglieds dessen Beschäftigten übertragen (Art. 36 Abs. 4 KommZG ). (4) Der Verbandsvorsitzende führt die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Zweckverbandes. Er ist Dienstvorgesetzter der Beamten. § 14 Geschäftsstelle (1) Zur Erfüllung der Verwaltungsgeschäfte wird eine Verbandsgeschäftsstelle errichtet; sie unterstützt den Verbandsvorsitzenden nach dessen Weisungen bei den laufenden Verwaltungsgeschäften (Art. 39 Abs. 1 KommZG). Sie wird vom Geschäftsleiter geführt und hat ihren Sitz in Aschaffenburg. (2) Geschäftsleiter und Stellvertreter sind Beschäftigte des Zweckverbandes. (3) Der Geschäftsleiter und sein Stellvertreter können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. § 15 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Für die Verbandswirtschaft gelten die Grundsätze der doppelten kommunalen Buchführung (Art. 61 Abs. 4 BayGO). §16 Finanzbedarf (1) Der Zweckverband finanziert bei Inanspruchnahme aller Förderungsmöglichkeiten die Kosten seiner Aufgaben selbst. Seite 29 Zur Sicherung seiner Zahlungsfähigkeit haben ihn die Verbandsmitglieder hinreichend mit Eigenkapital auszustatten. (2) Der Zweckverband hat alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, insbesondere aus seiner Beteiligung an einer Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH. (3) Soweit die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen, wird der daraus entstehende Finanzbedarf des Zweckverbandes durch die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage gedeckt. Die Verbandsumlage setzt sich zusammen aus der Betriebsumlage und der lnvestitionsumlage. (4) Zur rechtzeitigen Veranschlagung der Verbandsumlage in den Haushaltsplänen der Verbandsmitglieder ist der voraussichtliche Betriebsumlage- und Investitionsumlagebedarf des folgenden Jahres vom Zweckverband den Verbandsmitgliedern zum 1. November jeden Jahres mitzuteilen. § 17 Investitionsumlage (1) Der Investitionsumlagebedarf umfasst alle nicht durch staatliche Förderleistungen gedeckten Aufwendungen für die Planung, den Bau und die Errichtung der Krankenhausbauten einschließlich der notwendigen Ergänzungsanlagen sowie der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen am Krankenhaus in Aschaffenburg und in Alzenau, auch wenn diese durch eine Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH betrieben werden. (2) Der Investitionsumlagebedarf nach Abs. 1 wird von den Verbandsmitgliedern je zur Hälfte gedeckt. (3) Die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte Investitionsumlage ist von den Verbandsmitgliedern nach Anforderung des Zweckverbandes binnen zwei Monaten zu bezahlen. § 18 Betriebsumlage (1) Das Betriebsergebnis (Aufwandsunterdeckung) des betriebenen Krankenhauses kann einen Betriebsumlagebedarf begründen, der von der Stadt Aschaffenburg und dem Landkreis Aschaffenburg jeweils hälftig zu tragen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob das Krankenhaus durch den Zweckverband selbst oder eine Klinikum Aschaffenburg gemeinnützige GmbH betrieben wird. (2) Eine Betriebsumlage ist nach Feststellung des Jahresabschlusses des Krankenhauses bzw. der Klinikum AschaffenburgAlzenau gemeinnützige GmbH unter Anrechnung geleisteter Zuschüsse und Vorauszahlungen und unter Beachtung von europarechtskonformen Betrauungsakten der Verbandsmitglieder bis zum 1.7. des auf die Feststellung des Jahresabschlusses folgenden Kalenderjahres an den Zweckverband abzuführen. (3) Auch der Betrieb der Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und der allgemeine Geschäftsbedarf kann einen Betriebsumlagebedarf begründen. Dieser wird jeweils hälftig unter den Verbandsmitgliedern aufgeteilt. Der sich jeweils nach Auswertung des Jahresabschlusses ergebende Betriebsumlagebedarf ist von den Verbandsmitgliedern nach Anforderung des Zweckverbandes binnen zwei Monaten zu bezahlen. § 19 Kassenwesen und Prüfungswesen (1) Der Zweckverband führt seine Kassengeschäfte selbst. (2) Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Er besteht aus je 2 Verbandsräten von jedem Verbandsmitglied. Für jedes Ausschussmitglied ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter zu bestellen. Ein Ausschussmitglied ist durch Wahl der Verbandsversammlung zum Vorsitzenden zu bestimmen. (3) Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss des Krankenhauszweckverbandes, ehe dieser der Verbandsversammlung zur Feststellung vorgelegt wird. (4) Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nichtöffentlich. (5) Die örtliche Kassenprüfung obliegt dem Zweckverbandsvorsitzenden. Der jeweilige Zweckverbandsvorsitzende kann sich hierzu seiner kommunalen Dienststellen bedienen. Seite 30 (6) Der Zweckverband ist Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, München, der die überörtliche Rechnungsund Kassenprüfung durchführt. § 20 Auflösung (1) Für die Auflösung des Zweckverbandes gelten die Bestimmungen des Art. 46 KommZG. (2) Werden die Verbandsanlagen von einem Verbandsmitglied oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft weitergeführt, so haben diese die Beschäftigten und Vermögenslasten des Zweckverbandes und die bisherigen Verbandsmitglieder die Versorgungsempfänger des Zweckverbandes im gleichen Verhältnis zu übernehmen. (3) Übernimmt jedes Verbandsmitglied des Zweckverbandes einen Teil der Verbandsanlagen, so geht das in den einzelnen Teilen tätige Personal an den jeweiligen neuen Träger über. Personal der zentralen Verwaltung und Versorgungsempfänger werden im gleichen Verhältnis auf die neuen Träger übergeleitet. (4) Wird der Zweckverband aufgelöst, ohne dass seine bisherigen Aufgaben auf andere juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft übergehen, so sind die Beschäftigten des Zweckverbandes und die Versorgungsempfänger im gleichen Verhältnis von den Verbandsmitgliedern zu übernehmen. (5) Für die Auflösung des Zweckverbandes durch den Austritt, den Ausschluss oder die außerordentliche Kündigung eines Verbandsmitgliedes gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend. § 21 Abwicklung und Auseinandersetzung Abwicklung und Auseinandersetzung des Zweckverbandes bei einer Auflösung gemäß § 20 Abs. 1 und 5 dieser Satzung richten sich nach den Bestimmungen des KommZG. § 22 Schlichtungsverfahren Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Zweckverband und seinen Verbandsmitgliedern, sowie zwischen den Verbandsmitgliedern untereinander aus dem Vertragsverhältnis wird die Regierung von Unterfranken als Aufsichtsbehörde zur Schlichtung angerufen. § 23 Änderungsvorbehalt der Verbandsmitglieder (1) Zusätzlich zu der Beschlussfassung der Verbandsversammlung bedarf der Zustimmung aller Verbandsmitglieder 1. die Änderung der Verbandsaufgabe, 1. der Beitritt, Austritt und Ausschluss von Verbandsmitgliedern (Art. 44 KommZG), 2. die Auflösung des Zweckverbandes (Art. 46 Abs. 1 KommZG). (2) Der Zweckverband unterrichtet die Verbandsmitglieder von einer beabsichtigten Maßnahme nach Abs. 1 und beantragt ihre Zustimmung. Der Zweckverband hat eine nach Abs. 1 beabsichtigte Maßnahme zu begründen. § 24 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Satzungen und Verordnungen des Zweckverbandes werden im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken bekannt gemacht. Die Verbandsmitglieder weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf diese Bekanntmachung hin. (2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Veröffentlichungen der Mitglieder. § 25 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 20.08.1979, in der Fassung der letzten Änderungssatzung vom 15.03.2012, außer Kraft. Aschaffenburg, 25.11.2014 Klaus Herzog Verbandsvorsitzender Hinweis: Diese Bekanntmachung wurde dem Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 21/ 2014, S. 147 ff. entnommen. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 • Tannenbaumaktion der Jugendverbände in Alzenau Am Samstag, 10.Januar 2015, werden wieder die Tannenbäume in allen Stadtteilen Alzenaus abgeholt. In Alzenau, Wasserlos, Hörstein und Michelbach wird die Evangelische Jugend zusammen mit dem Jugendrotkreuz unterwegs sein. Gleichzeitig werden auch die Bäume in Kälberau von der Jugendfeuerwehr und in Albstadt von der Pfadfinderschaft St. Georg eingesammelt. Damit die Aktion reibungslos durchgeführt werden kann, werden alle Bürger darum gebeten ihre Bäume pünktlich bis 9 Uhr morgens gut sichtbar vor dem Haus zu positionieren. Bäume die zu spät rausgestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, da aufgrund des großen Gebietes jede Straße nur einmal angefahren wird. Die Sammler werden dann bei Ihnen klingen und um 2 Euro pro Baum bitten. Der Erlös dieser Aktion kommt jeweils der eigenen Jugendarbeit zu Gute. Die Evangelische Jugend Alzenau spendet Dreiviertel ihres Anteils an den Solidaritätsfond. Dieser wurde initiiert von der Oberministranten-Runde Aschaffenburg, um Kindern aus sozial schwachen Familien die Teilnahme an Freizeiten und Veranstaltungen der Jugendarbeit ermöglichen zu können. Da so großer Bedarf im Landkreis bestand, war der Fond im Sommer diesen Jahres voll ausgeschöpft. Auch Kindern aus Alzenau und dem Kahlgrund wurde eine Freizeitteilnahme wie z.B. der Kinderfreizeit „Hin und Weg“ der Evang. Jugend Kahl-Karlstein und Alzenau bereits ermöglicht. Mit Ihrer Spende helfen Sie, dass Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien weiterhin eine solche Erholungsfahrt ermöglicht werden kann. • „Von der Milch zum Brei im Minischritt“ Gesprächsrunde mit Kochvorführung für Familien, Großeltern und Tageseltern mit Kindern von 0 bis 1 Jahr. Danach werden in einer Kochvorführung Breie selbstgemacht sowie deren Haltbarkeit und Bevorratung gezeigt. Referentin: Bianca Wissel, Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung Termin: Mittwoch, 14. Januar 2015, 9.30 bis 11.30 Uhr Ort: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenin Aschaffenburg, Antoniusstr. 1 Anmeldung: nur vormittags beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt – Außenstelle Aschaffenburg – unter der Tel.-Nr. 06021/4144-11 (Frau Steg) oder 06021/4144-0. Die Veranstaltung ist kostenfrei! • Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfraunken: Ortssprechtag Wir veranstalten am Donnerstag, 15.01.2015, von 10 bis 13 Uhr einen Ortssprechtag in Aschaffenburg, Pfaffengasse 7 – gegenüber vom Rathaus. Wir informieren und beraten über die Leistungen des Schwerbehindertenrechts, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, Landeserziehungsgeldgesetzes, Betreuungsgeldgesetzes, der Kriegsopferversorgung und des Opferentschädigungsgesetzes. Anträge werden entgegengenommen. Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken · Georg-Eydel-straße 13 · 97082 Würzburg. • Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden” ist Bleigießen und das Feuerwerk um Mitternacht - für die meisten Menschen in Deutschland gehören diese Dinge traditionell zum letzten Abend des Jahres. Jeder kennt aber auch die Situation, wenn um Mitternacht die Luft „zum Schneiden“ ist, die Augen brennen und es im Hals kratzt. Wenn wir Feuerwerkskörper abbrennen, steigt die Luftbelastung mit Schadstoffen explosionsartig an. Zu großen Teilen besteht der Feuerwerksqualm aus Feinstaub. Es ist erwiesen, dass Feinstaub negativ auf den Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Gesundheitszustand wirkt. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. Verwenden Sie nur Feuerwerk mit dem Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und folgen Sie genau den Hinweisen zum Gebrauch, sonst riskieren Sie unter Umständen schwere Verletzungen. Böller bringen die Ohren zum Klingeln und führen besonders bei Haus- und Wildtieren zum Silvester-Stress. Aufgrund ihres sensiblen Gehörs können diese körperliche Schmerzen bei ihnen hervorrufen. Auf die Knallerei reagieren deshalb viele Tiere panisch, auch aufgrund des sich entwickelnden Brandgeruchs, den sie ebenfalls sehr viel intensiver wahrnehmen als Menschen. Jedes Jahr verzeichnen die Ärzte zudem nach Silvester einen sprunghaften Anstieg der Patienten mit akuten Hörschäden. Wenn Sie zur Verminderung der Umweltbelastung in der Silvesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches Feuerwerk einschränken oder ganz darauf verzichten. Der Bund Naturschutz rät stattdessen zu einer Spende für bedürftige Mitmenschen oder für die bedrohte Natur. Dies ist sinnvoller, nachhaltiger und umweltfreundlicher als ein schnell vergängliches Feuerwerk. Der Bund Naturschutz wünscht ihnen ein gesundes und friedvolles neues Jahr. • Programmvorschau: Offene Veranstaltungen des KAB-Bildungswerk Von Freitag, 9. Januar, bis Sonntag, 11. Januar: Seminar für Verantwortliche und Interessierte im Verband. Herzliche Einladung zu unserem Seminar für Verantwortliche. Es bietet Austausch, Information, Anregung und Diskussion für eine lebendige Verbandsarbeit. Leitung: Robert Hübner, Bildungsreferent Tel. 0931-38665330 im Schönstattzentrum Würzburg. Am Dienstag, 13. Januar, um 19.30 Uhr: Spiritualität: GlaubenLeben-Arbeit. Leitung: Ludwig Stauner (Interessenten melden sich bei 06021/392142) im Martinushaus Aschaffenburg. Am Dienstag, 20. Januar, um 19.30 Uhr: Frauenarbeit Kraftquelle im Martinushaus Aschaffenburg. Am Donnerstag, 22. Januar, um 18 Uhr: Gremiensitzung Stadtverbandsausschuss Aschaffenburg im Martinushaus Aschaffenburg. Am Dienstag, 27. Januar, um 19 Uhr: Gremiensitzung Kreisverbandsausschuss Aschaffenburg-Land mit Referat von Frau Bardischewski, Caritas-Flüchtlingshilfe im Pfarrheim Stockstadt. Informationen und Anmeldung bei: KAB – Geschäftsstelle, Treibgasse 26 – 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 392 140, Fax: 06021 392 149, E-Mail: kab-aschaffenburg@bistum-wuerzburg.de, Web: www.kab-aschaffenburg.de • Sprechstunden der Aktivsenioren Bayern e.V. im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg Ehemalige Unternehmer und Führungskräfte beraten Betriebe, die Unterstützung wünschen, einmal im Monat. Nächster Termin ist Montag, 5. Januar 2015, von 10 bis 12 Uhr, im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg, Pfaffengasse 7. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vereins beraten in Fragen der Existenzgründung, Existenzsicherung bis hin zur Unternehmensnachfolge. Dabei werden alle Bereiche des Betriebes nach Verbesserungsmöglichkeiten durchleuchtet. Die Sprechstunden sind anmeldungsfrei und kostenlos und finden jeweils an jedem ersten Montag im Monat von 10 - 12 Uhr im Bildungsbüro der Stadt Aschaffenburg statt. Auch die über die Sprechstunde hinausgehende Beratung ist honorarfrei. Es werden lediglich Verwaltungs- und Fahrtkosten berechnet. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.aktivsenioren.de – Sie erreichen uns auch unter 06021 5821-514. Seite 31 Hanauer Straße 24 Tel.: 06023-9520979 o. 0178-8789555 Heilig Abend steht vor der Tür: Man geht ins Pub! Dienstag, 23.12.2014: Jeder Gast bekommt einen Weihnachtsschnaps Heilig Abend, 24.12.2014: Große Christmas Party ab 2100 Uhr mit vielen Überraschungen Freitag, 26.12.2014 und Samstag, 27.12.2014: Angebot: Asbach Hütchen 2,– € · Jacky Hütchen 3,– € Ramazotti 2,– € Wir wünschen unseren Gästen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. 1. Feiertag geschlossen! Öffnungszeiten: Di. - Do von 18 - 1 Uhr Fr. von 18 - 3 Uhr Sa. von 19 - 3 Uhr So. u. Mo. Ruhetag Aktion: 20% Sie sparen e Gutschein en! verschenk Car-Service Klemens Behl Öl – Auspuff – Reifen Reparaturen an PKW aller Art Klimaservice Kostenlose Abholung von Altautos Tel.: 06023-8257 · Mobil: 0171-5228303 HEIZÖL Die besten Preise werden bei uns gemacht! Illing aus Maintal Wir informieren Sie gerne! www.heizöl-illing.de Mineralöl Transporte Tel: 06181/48567 · Fax: 06181/441639 kompetent, schnell & zuverlässig Für Fehler bei unleserlichen Manuskripten übernehmen wir keine Haftung. Bitte schreiben Sie DEUTLICH. Seite 32 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Öffnungszeiten für Gartenabfallsammelplätze Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Alzenau Rathaus Alzenau, Hanauer Straße 1, Tel. 0 60 23 / 502 - 0 montags bis freitags 8.00 - 12.00 Uhr zusätzlich montags bis mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags bis 17.30 Uhr Paßamt/Meldeamt Zusätzlich samstags 10.00 - 13.00 Uhr Bauaufsicht montags bis freitags 8.00 - 12.00 Uhr und donnerstags bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung Stadt-Info montags bis freitags 8.00 - 17.00 Uhr donnerstags bis 17.30 Uhr und samstags 10.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten der Stadtbibliothek Tel. 0 60 23 / 502 - 200 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Wegen der früher anbrechenden Dunkelheit in den Wintermonaten werden die Öffnungszeiten für die Gartenabfallsammelplätze von November bis Februar auf folgende Zeiten begrenzt: Sammelplatz Alzenau Prischoß Hörstein Kälberau Albstadt Michelbach Wasserlos Öffnungszeiten Mo. u. Di. 15 bis 16 Uhr Do. u. Fr. 15 bis 16 Uhr Sa. 12 bis 16 Uhr Am Friedhof In allen Stadtteilen: 15 bis 16 Uhr An der Pfingstweide Mi. 12 bis 16 Uhr Birkenhainer Halle Sa. An der Kahltalhalle Am Wäldchen Es werden ausschließlich Gartenabfälle von Einwohnern der Stadt Alzenau angenommen. Erde, Kleintierstreu und Küchenabfälle werden nicht angenommen und müssen über die Biotonne entsorgt werden. Bitte liefern sie holzige Materialien und Laub und Grasschnitt getrennt an, da das holzige Material als Brennstoff genutzt werden kann. 10.00 - 17.00 Uhr 10.00 - 19.00 Uhr geschlossen 10.00 - 19.00 Uhr 10.00 - 17.00 Uhr 10.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten der Postfilialen/Postagenturen Öffnungszeiten des Museums der Stadt Alzenau im Schlösschen Michelbach Brentanostr. 12, Post-Service-Filiale Tel. 32929 Montag bis Freitag 9.00 - 13.00 und 14.30 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 13.00 Uhr Sonntags und Feiertags 14.00 - 18.00 Uhr Führungen nach Vereinbarung (Stadt-Info, Tel. 502-112) Öffnungszeiten der Kath. Öffentl. Bücherei im St. Josefs-Heim Albstadt Mittwoch Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr 10.15 - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der Kath. Bücherei im Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau Dienstag Donnerstag Sonntag 10.00 - 11.30 Uhr 16.00 - 18.00 Uhr 11.30 - 12.30 Uhr nach Familien- und Kleinkinder-Gottesdienst Öffnungszeiten der Bücherei im Pfarrheim St. Martin Hörstein Tel. 0176/56714662 Dienstag Mittwoch Freitag 18.30 - 19.30 Uhr 10.00 - 11.00 Uhr 15.00 - 16.30 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei Wasserlos im Marienheim Sonntag 1/2-Std. nach dem Gottesdienst Donnerstag 11.30 - 12.30 Uhr Freitag 15.30 - 16.30 Uhr In den Ferien ist die Bücherei geschlossen! Kreiskrankenhaus Wasserlos – Krankenhaus-Besuchszeiten – Täglich außer montags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Öffnungszeiten des Recyclinghofes Di. + Fr. Sa. Windelabgabe nur Freitag und Samstag. 14.00 - 17.00 Uhr 9.00 - 13.00 Uhr Einwurfzeiten für Wertstoffcontainer Nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr Friedberger Gäßchen 5 Kundentelefon Tel. 01802 / 33 33 Montag bis Freitag 9.00 - 12.30 und 14.00 - 17.30 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Märkerstr. 5, DHL Paketshop Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.30 - 12.30 Uhr Samstag 9.30 - 12.30 Uhr Hörstein, Hauptstraße 44 Postagentur Mühlhause Tel. 1710 Montag 8.30 - 9.30 Uhr Dienstag - Freitag 8.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr Samstag 8.00 - 12.30 Uhr Michelbach, Schloßstraße 9 Partner-Filiale Montag bis Freitag Samstag Tel. 915883 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 13.00 Uhr Wasserlos, Bezirksstraße 11 Tel. 8616 Post-Service-Filiale Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 8.30 - 13.00 Uhr Samstag 8.30 - 13.00 Uhr Kreuzbund-Treffen Alzenau/Kahl. Der Kreuzbund e.V., „Selbsthilfe und Helfergemeinschaft für Alkohol- und Medikamentenabhängige und Angehörige“, weist einmal mehr auf seine wöchentlichen Treffen hin. Gruppe I: donnerstags von 19 bis 21 Uhr, alle 2 Wochen (gerade Wochen) im Maximilian-Kolbe-Haus, Kontaktadressen: Gerd Rauscher, ☎ 06023/8391, und Petra Jochum, ☎ 06029/5158. Gruppe II: freitags 19 bis 21 Uhr. Kontaktadresse: Henry Weigand, ☎ 06188/7211 u. Dietrich Gabriel, ☎ 06188/449622. Ort der Treffen: Maximilian-Kolbe-Haus in Alzenau. Die Kreuzbundgruppe Kahl meldet: Treffen sind jeweils dienstags von 19.30 bis 21 Uhr in der Festhalle Kahl. Kontakte: Herrn Ott, ☎ 06188/5378. Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Katholische Sonntagsgottesdienste Vorabend Sonntag abend 18.30 8.30 10.30 Albstadt 19.00 9.30 BRK Seniorenheim 10.30 Hörstein 18.00 9.00 (im 14-tägigen Wechsel mit Wasserlos bitte Gottesdienstordnung beachten) Kälberau 9.15 18.30 Michelbach 18.00 10.30 Wasserlos 18.30 10.30 (im 14-tägigen Wechsel mit Hörstein bitte Gottesdienstordnung beachten) Die Aktuelle Gottesdienstordnung finden Sie immer aktuell auf www.pg-hahnenkamm.de Wasserlos (Krankenhauskapelle) mittwochs 18.30 Uhr Wasserlos (Krankenhauskapelle) WGF sonntags 9.00 Uhr Alzenau Termine der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Sonntag, 28.12.2014: 10.00 Uhr Gottesdienst (Lektorin Reschke), Kirche Peter und Paul Alzenau, anschl. Kirchenkaffee Mittwoch, 31.12.2014, Silvester: 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrin. Behrendt), Kirche Peter und Paul Alzenau Donnerstag, 01.01.2015, Neujahr: 16.00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit Abendmahl für alle Gemeindeglieder (Pfrin. Behrendt), Seniorenheim Alzenau Sonntag, 04.01.2015, 2. Sonntag nach Weihnachten: 10.00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, anschl. Kirchenkaffee (Lektor Johann Kugler), Kirche Peter und Paul Alzenau Montag, 05.01.2015: 10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst (Lektorin Holzapfel), Seniorenheim Alzenau Dienstag, 06.01.2015, Epiphanias (Hl. Drei Könige): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Oeters sen.), Kirche Peter und Paul Alzenau 20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau (mit Krämer Christa-Maria) Mittwoch, 07.01.2015: 14.30 Uhr Seniorentreff, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (kl.Saal) (mit Holzapfel Christa) 19.30 Uhr Chor Neue Lieder, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) Donnerstag, 08.01.2015: 20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) Samstag, 10.01.2015: 09.00 Uhr Tannenbaumräumaktion, Alzenau Stadt, Wasserlos, Hörstein und Michelbach Sonntag, 11.01.2015, 1. Sonntag nach Epiphanias: 10.00 Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee (Lektorin Christa Holzapfel), Kirche Peter und Paul Alzenau Montag, 12.01.2015: 10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst (Prädikantin Hanus), Seniorenheim Alzenau Seite 33 Dienstag, 13.01.2015: 16.30 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau 20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau (mit Krämer Christa-Maria) Mittwoch, 14.01.2015: 19.30 Uhr Bastelkreis, altes Jugendheim 19.30 Uhr Öffentliche Kirchenvorstandssitzung, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (kl.Saal) Donnerstag, 15.01.2015: 19.00 Uhr Trauergruppe: Offenes Gruppentreffen, Restaurant "La Taverna" 20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) Sonntag, 18.01.2015, 2. Sonntag nach Epiphanias: 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Oeters), Kirche Peter und Paul, Alzenau anschl. Kirchenkaffee, 20.00 Uhr ökumenisches Taizégebet, Kirche Peter und Paul Alzenau Montag, 19.01.2015: 10.00 Uhr evangelischer Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Oeters), Seniorenheim Alzenau Dienstag, 20.01.2015: 16.30 Uhr Kindergruppe Regenbogen, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau 19.00 Uhr Märchenabend mit Gesang und Musik "Ein Becher voller Weisheit", Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) 19.00 Uhr Kindergottesdienstteam, Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kaminzimmer 20.00 Uhr Exerzitien im Alltag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau Mittwoch, 21.01.2015: 19.30 Uhr Chor Neue Lieder, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) 19.30 Uhr Bastelkreis, altes Jugendheim Donnerstag, 22.01.2015: 20.15 Uhr Kirchenchor, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (gr. Saal) Freitag, 23.01.2015: 19.00 Uhr Gottesdienst zur Gebetswoche für die Einheit der Christen, Kath. Kirche St. Laurentius, Michelbach Samstag, 24.01.2015: 09.00 Uhr KonfiTag, Dietrich-Bonhoeffer-Haus Alzenau Sonntag, 25.01.2015, Letzter Sonntag nach Epiphanias: 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfrin. Behrendt) Kirche Peter und Paul Alzenau, anschl. Kirchenkaffee 11.30 Uhr Taufgottesdienst, Kirche Peter und Paul Alzenau Adressen und Öffnungszeiten der kirchlichen Einrichtungen Evangelisch – Lutherische Kirchengemeinde „Peter und Paul“ Gemeinde für: Albstadt - Alzenau - Hörstein - Kälberau Michelbach - Rückersbach - Wasserlos Büro Alzenau, Wasserloser Straße 35, Telefon: 06023/970660, Fax: 06023/970663, E-Mail: pfarramt-alzenau@elkb.de, Homepage: www.evka.org Öffnungszeiten: Mo, 09.00 – 12.00 Uhr u. 16.00 – 18.00 Uhr; Mi, 09.00 – 12.00 Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr Katholische Pfarreiengemeinschaft „Maria im Apostelgarten“ Albstadt – Kuratie „Sankt Philippus und Sankt Jakobus“ Pfarrbüro Albstadt, Am Schulplatz 3, Telefon: 06023/1742, E-Mail: pfarrei.albstadt@bistum-wuerzburg.de Öffnungszeiten: Mo, 17.00 – 18.00 Uhr Seite 34 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Kälberau – Kuratie „Mariä Geburt“ Pfarrbüro Kälberau, Michelbacher Straße 16, Telefon: 06023/1560, Fax: 06023/955532, E-Mail: pfarrei.kaelberau@ bistum-wuerzburg.de, Homepage: www. kuratie-kaelberau.de Öffnungszeiten: Mi, 09.00 – 10.30 Uhr; Do, 16.30 -18.00 Uhr Michelbach – Pfarrei “Sankt Gallus, Sankt Laurentius und Sankt Sebastian” Pfarrbüro Michelbach, Trageser Weg 2, Telefon: 06023/1354, Fax: 06023/5040878, E-Mail: pfarrei.michelbach@bistumwuerzburg.de, Homepage: www.pfarrei. michelbach.de Öffnungszeiten: Di, 15.00 -18.00 Uhr; Do, 10.00 – 12.00 Uhr; Fr, 15.00 – 18.00 Uhr Katholische Pfarreiengemeinschaft „Sankt Benedikt am Hahnenkamm“ Alzenau – Pfarrei „Sankt Justinus“ Pfarrbüro Alzenau, Alfred-Delp-Straße 4, Telefon: 06023/30077, Fax: 06023/30079, E-Mail: pfarrei.alzenau@bistum-wuerzburg.de, Homepage: www.pg-hahnenkamm.de Öffnungszeiten: Di – Fr, 09.00 – 11.00 Uhr; Di – Do, 14.00 – 16.00 Uhr Hörstein – Pfarrei “Mariä Himmelfahrt” Pfarrbüro Hörstein, Edelmannstraße 1, Telefon: 06023/2041, Fax: 06023/2061, E-Mail: pfarrei.hoerstein@bistum-wuerzburg.de, Homepage: www.pg-hahnenkamm.de Öffnungszeiten: Mo, 10.00 – 12.30 Uhr; Mi, 10.00 – 12.00 Uhr u. 15.00 – 16.00 Uhr; Fr, 09.00 – 12.00 Uhr Wasserlos – Kuratie „Sankt Katharina“ Pfarrbüro Wasserlos, Friedhofstraße 1, Telefon: 06023/8216 u. 2041 (Hörstein), Fax: 06023/2061 (Hörstein), E-Mail: pfarrei.hoerstein@bistum-wuerzburg.de, Homepage: www.pg-hahnenkamm.de Öffnungszeiten: Do, 09.00 – 10.30 Uhr Rauhwiesenweg 30 63776 Mömbris- Niedersteinbach Tel. 0 60 29 / 99 55 30 www.bozem-saegewerk.de Herzlichen Dank an all unsere Kunden für das in diesem Jahr entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen Ihnen sowie allen Freunden und Bekannten ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr. c PRAXIS-URLAUB Liebe Patientinnen, liebe Patienten, von Mittwoch, den 24.12.2014 bis einschließlich Freitag, den 02.01.2015 bleibt unsere Praxis geschlossen. c Bitte wenden Sie sich im Vertretungsfall an die anwesenden Ärzte in Alzenau. Außerhalb ihrer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Bayern mit der Rufnummer 116 117 oder in lebensbedrohlichen Notfällen an den Rettungsdienst (Notarzt) mit der Rufnummer 112. c Ab Mo., den 05.01.2015, sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie zu erreichen. c Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr! c Gemeinschaftspraxis Michaela Rudolph / Winfried Bieger Fachärzte für Allgemeinmedizin Schloßstraße 26 · 63755 Alzenau-Michelbach · Telefon 0 60 23 - 74 14 Alzenau aktuell sucht ab sofort Austräger für Teilbezirke von Alzenau-Stadt. Bitte melden bei der Druckerei Götz, Gunkelsrainstraße 5, Alzenau, Tel. 0 60 23 / 13 16 Mail: druckerei.goetz@arcor.de Heizöl · Diesel · Holzpellets Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 35 Notruf Feuerwehr RETTUNGSLEITSTELLE / ROTES KREUZ 110 112 112 APOTHEKEN Apotheke »Am Schlosspark«, Bezirksstraße 30 Apotheke am Schlößchen Michelbach, Schloßstraße 26 Burg-Apotheke, Hanauer Straße 13 1/2 Hauckwald-Apotheke, In den Mühlgärten 61 Kaiser-Ruprecht-Apotheke, Mühlweg 38 Spessart-Apotheke Hörstein, Hauptstraße 4a 9173644 7272 1578 8463 2916 8344 Agentur für Arbeit Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und Leistungsgewährung, Mühlweg 18 0800-4555500 Arbeitssicherheit / Arbeitsmedizin Winfried Walli & Partner, Taunusring 21 Dr. K. Schneider, Betriebsmedizin, Gelnhäuser Straße 27 7791 1358 ÄRZTE Allergologie Dr. Frank Latzke, Burgstraße 11 970253 Allgemeinärzte Michaela Rudolph und Winfried Bieger, Schloßstraße 26 7414 Stefan Burow, Bezirksstraße 30, Ärztehaus am Schlosspark 320930 Dr. Erich Graebner, Wasserloser Straße 37 8485 Ch. Hofmann, Wasserloser Straße 25 a 1321 Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis, Meßmerstraße 8 915855 Dr. Heidrun Lippok, Haubühlstr. 2a 1824 Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a 1390 Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a 507664 Dr. C. Tauber-Bachmann, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32 1332 Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis, Hohe-Mark-Straße 8 5070937 Augenärzte Augenklinik A’burg Zweigstelle Alzenau, Bezirksstr. 30 507050 Ärztehaus am Schloßpark Chirotherapie Michael von Sychowski, Seligenstädter Str. 10a 507664 Dr. Christoph Thering, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Straße 25a Chirurgen Dr. med. Dirk Eßbach, Bezirksstraße 30 6087/6088 Ärztehaus am Schloßpark Frauenärzte Dr. Andreas Botschek u. Dr. Nicole Bokr, In den Mühlgärten 61 3331 Hans-Georg Hauck, Friedberger Gäßchen 1a 947676 Gefäßmedizin Dr. med. Heinrich M. Hulten, Schloßhof 1 (Kreiskrankenhaus) 9477824 Hautärzte Dr. Frank Latzke, Burgstraße 11 970253 Dr. Benno Splieth, Vital-Klinik, Streuweg 100 50590 (Privat-Ambulanz) HNO-Arzt Dr. Hans Gückel, In den Mühlgärten 63 970300 Homöopathie Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztliche Praxis, Hanauer Straße 7 3203820 Internisten Dr. med. Andrea Winkler, Burgstraße 3 2828 Kieferorthopädie Dr. med. dent. Günther Hempel, Hanauer Straße 11 30019 Kinder- & Jugendärzte Dr. Rolf Ringert, Claudia Ringert-Esmaeili und Dr. D. Müller-Bühl, Hanauer Straße 13 1/2 1823 Kinder- & Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Dr. Burkard Kunkel, Poststraße 5 929490 Naturheilverfahren Dr. C. Tauber-Bachmann, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Str. 32 1332 Dr. med. Thorsten Muthorst, Privatärztliche Praxis, Am Hörsteiner Weg 17 310714 Marianne Hoffmann-Kneifel, Privatärztliche Praxis Meßmerstraße 8 915855 Dr. med. Kirsten Hub, Privatärztl. Praxis (Klass. Homöopathie), Hanauer Str. 7 (im Logopädie-Zentrum) 3203820 Kirsten Kaupert, Gunkelsrainstraße 8a 1390 Dr. med. Helmut Walter, Privatärztliche Praxis, Hohe-Mark-Straße 8 5070937 Neurochirurgie Dr. A. Fitzner, Dr. Ch. Ostermeier, Bezirksstraße 30 3209230 Ärztehaus am Schloßpark Neurologie Dr. A. Safavi, Burgstraße 3 993270 Orthopäden Dr. med. Claas Lohstöter, Bezirksstraße 30 6087/6088 Ärztehaus am Schloßpark Dr. Christoph Thesing, Privatärztliche Praxis, Wasserloser Straße 25a 7089129 Psychiatrie Gisela Eichfelder, Wasserloser Straße 25a 999310 Urologen Dr. med. Damian Stach, Siemensstraße 12 6064 Dr. med. A. E. Christ-Günther, Gutenbergstraße 1 507494 Zahnärzte Dr. Bernhard Fuchs, Roter Rain 9 31433 Dr. Andreas Hammermüller, Schubertstraße 6 2121 Dr. Harald Heck, Bezirksstraße 30 (Ärztehaus am Schlosspark) 320020 Dr. Jochen Heck und Dr. Julia Heck, Kaiser-Ruprecht-Str. 11 6012 Dr. Stefan Jürgens, Burgstraße 11 4660 H. Metzner-Katzschner, In den Mühlgärten 62 7930 Priv.-Doz. Dr. S. Rinke, Dr. M. Jablonski & Kollegen Laurentiusstraße 1 31372 Dr. Petra Schmelz, Gutenbergstraße 1 919676 Oralchirurgie Dr. M. Jablonski, Laurentiusstraße 1 31372 Tierärzte Dr. Uwe Grözinger u. Dr. Andrea Steinberg, Am Steinbruch 5 31329 Kleintierklinik Yvonne Lang, Mömbriser Straße 100 („Schöne Aussicht“) 7530 (auch Notruf 24 h / Tag) BERATUNGSSTELLEN Stadt Alzenau (Tel. 06023/502-0): – Senioren-, Jugend- und Ausländerberatung durch den städtischen Sozialpädagogen Klaus-Dieter Frühwacht (Tel. 06023/ 502164) – täglich von 9–11 Uhr im Rathaus. – Jugend- und Familienberatung im Jugendzentrum "Jump in", Mühlweg 16. Sprechzeiten täglich nach telefonischer Vereinbarung, ☎ 06023/5042852 (Jugendreferent Dominik Wenzel, Sozialpädagoge). – Landesversicherungsanstalt für Unterfranken (LVA) – jährlich vier mal im Rathaus; die Sprechtage werden jeweils im städtischen Amts- und Mitteilungsblatt rechtzeitig bekanntgegeben. Folgende Beratungsdienste werden in Alzenau, Marktplatz 2 (Gebäude Stadtbibliothek), Tel. 30544, angeboten. Die Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch mit den folgenden Stellen: – Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen 06021/21189 – Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche u. Eltern in Erziehungsberatung 06021/392301 – Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaften 06021/44645-0 – Sozialer Dienst des Landkreises Aschaffenburg 06021/394353 Weitere Beratungsstellen: – Aids-Beratung Würzburg 0931/50599 – Anonyme Alkoholiker Aschaffenburg Mainaschaff, Postfach 33 06021/74255 – Arbeiterwohlfahrt, Beratungsstelle für seelische und soziale Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst, Alzenau, Friedberger Gäßchen 1 b 993817 – Beratungsstelle für unerwünschte Schwangerschaften, Universitäts-Frauenklinik Würzburg 0931/201615 Seite 36 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 – Café Arbeit: Treffpunkt und Beratungsstelle für Arbeitssuchende, Kaiser-Ruprecht-Straße 10 507388 – Diakonisches Werk Untermain, Schuldner-Beratung, Roßmarkt 29, Aschaffenburg 06021/3999-0 – Drogenberatungsstelle Würzburg Hofstraße 13 0931/51237 – Familienberatung Martinushaus Aschaffenburg Treibgasse 28 06021/22556 – Familienservicestelle des Bayerischen Arbeits- ministeriums. Telefonische Auskunft für familienbezogene Leistungen und Hilfen 0180/1233555 – Jane Hauck, Christliche Lebenshilfe und Beratung in den Räumen der ev. Kirchengemeinde „Peter und Paul“, Alzenau 06023/929989 – Pflegeberatungspunkt – im Ärztehaus am Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos 06023/5044915 – Seniorenberaterin Daniela Jakob – Sprechstunden im Landratsamt, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 2.08, Tel. 06021/394-385 – Di., Do., Fr. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 17 Uhr – Psycho-onkologische Beratung Gabi Zeller, Hanauer Str. 76 www.psycho-onkologie-alzenau.de 06023/8703 Heilpraktiker DEMENZBEGLeITUNG Schumannweg 1 Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr (außer an Feiertagen) im Mehrzweckraum der Senioren-Tagesstätte Alzenau, Prischoßstr. 6. Vorherige Anmeldung unter 970808 erbeten. Die Kosten betragen inkl. Kaffee und Kuchen 25,– €. Eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist möglich. Sozialstation St. Paulus 970808 Ellen Beitat, Hanauer Straße 39, Alzenau 993029 Martina Bott, Rannenbergring 15, Kälberau 999320 Rita Gruber, Am Jüdischen Friedhof 4, Hörstein 504780 Claudia Herzog, Hemsbacher Straße 43 A, Kälberau 9436988 Leistenschläger und Behringer Wasserloser Straße 7, Alzenau 9476153 Bettina Liesau, Sälzerweg 5, Wasserlos 4371 Ursula Mayer, Im Setzling 4, Hörstein 918350 Judith Rost, Bergstraße 2, Michelbach 31300 Brigitte Schneck, In den Mühlgärten 1a, Alzenau 970920 Christiane Waldmann, Mittlerer Röderweg 20, Hörstein 970061 Heilpraktiker (beschränkt auf Psychotherapie) Annette Kubosch, Bezirksstraße 30, Wasserlos (Medipoint) 5070707 Heidemarie Raab-Weinberg, Bergstr. 2, Michelbach 0160 95053128 Anja Persch, Wasserloser Straße 25a, Alzenau 5070330 Heilpraktiker (beschränkt auf Physiotherapie) Uwe Riemann, Am Neuen Berg 3 919799 HOSPIZ Alzenau 320376-0 HOSPIZDienst Malteser Hospizdienst in Alzenau Monika Diry, Hospizbegleiterin 970666 Christina Gripp, Koordinatorin Hospizdienst 06021 416118 christina.gripp@malteser.org oder www.malteser-aschaffenburg.de Energieberatung Interdisziplinäre frühförderstelle Energieberatung der Stadt Alzenau (Peter Ebert) Samstags, 10 bis 13 Uhr, im Umweltamt der Stadt Alzenau, Brentanostraße 3 telefonische Anmeldung erforderlich 06023/502-911 Ingrid Schenck, Andreas Bäcker, Stephan Olbrich Hanauer Straße 7 Energieversorgung Alzenau (EVA) Verwaltung Alzenau Störungen: Strom Störungen: Gas Störungen: DSL 949444 0800 7890008 0800 2112233 0800 7890004 Entwässerung Kläranlage Alzenau Abwasserverband Untermain Reinhard-Heraeus-Ring 2 63801 Kleinostheim 993483 06027/9044 Familienangebote FIZ - Familie im Zentrum – Gesundheitspädagogische Praxis, Max-Planck-Str. 8a, 63755 Alzenau, Telefon + Fax 060235072212, www.fiz-alzenau.de Vorschulland Alzenau eine kindgerechte und optimale Schulvorbereitung für Kinder im Vorschulalter. Taunusring 56a Alzenau. Tel. 30123 Naturschule Alzenau – Exkursionen und Experimente für Kinder von 4 - 10 Jahren, Hemsbacher Str. 47, 63755 Alzenau-Kälberau, Tel. 06023-999445, www.naturschule-alzenau.de HALLEN Prischoßhalle Räuschberghalle Kahltalhalle Schulturnhalle, Michelbach Hahnenkammhalle Birkenhainer Halle 6721 320378-0 5544 5202 6766 31145 Hebammen Stefanie Bathon Sybille Behl Tania Hellenthal Carola Hüwel Tanja Neumeier Hannelore Rose Theresia Rosenberger 06023/3331 od. 0176 24905044 06029/999699 06023/947267 06023/3331 od. 06024/5097990 0173 6603336 06023/30730 06023/320994 3203810 JUSTIZBEHÖRDEN Amtsgericht Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau, Burgstraße 14 97530, Fax 9753122 Kindertagesstätten Kindertagesstätte „Kinderkiste“, Albstadt, Steingasse 19 7625 Kindertagesstätte „Zauberwald“, Alzenau, Bachstraße 5433 Kindertagesstätte „Abenteuerland“, Alzenau, Iglauer Straße 1801 Kindertagesstätte „Am Hauckwald“, Alzenau, Prischoßstraße 2269 Kindertagesstätte „Kahlaue“, Kälberau, Karl-Amberg-Straße 5852 „Kinderarche“ Hörstein, Bruchhausen 1695 Kindertagesstätte Michelbach, Schloßstraße 1700 Kindertagesstätte „Sonnenland“, Wasserlos, Friedhofstr. 5151 Integrative Kindertagesstätte „Kunterbunt“, Alzenau, Schlehenweg 9 310123 Waldkindergarten Alzenau 4054251 KINDERHort Städtischer Kinderhort, Alzenau-Wasserlos, Am Lotzenstein 1 AWO Kinderhort „Die wilden Kerle“ Alzenau-Hörstein, Eichelsbacher Straße 310014 310477 KIRCHEN/PFARRÄMTER Albstadt, Kuratie Albstadt Alzenau, Evangelisches Pfarramt, Wasserloser Straße 35 Katholisches Pfarramt, St. Justinus, Alfred-Delp-Straße 4 Mail: Pfarrei.Alzenau@Bistum-Wuerzburg.de Kath. Pfarrzentrum, Alfred-Delp-Straße 4 Hörstein, Kath. Pfarramt, Edelmannstraße 1 Hörstein, Pfarrheim St. Martin Alzenauer Straße 1 Kälberau, Kuratie Kälberau Michelbach, Kath. Pfarramt, Trageserweg 2 Wasserlos, Kath. Kuratie St. Katharina Wasserlos, Marienheim, Friedhofstraße 1 1742 970660 30077 8772 2041 0176 56714663 1560 1354 2041 8216 Kfz.-Zulassungsstelle Zulassungsstelle des Landratsamtes Aschaffenburg in Alzenau, Siemensstraße 2 97610 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 37 KrankenGYMNASTIK Post Esther Keller, Hemsbacher Straße 35 929469 Christine Nissen, Meßmerstraße 23 918615 Ute Mamphey, Wasserloser Straße 3 4443 medipoint, Bezirksstraße 30 5070707 Andreas Roland, Rodenbacher Str. 18 1⁄2 8534 riefit Physiotherapie, Am Neuen Berg 3 919799 I. Schenk, S. Naumann, E. Heilos, M. Wehrheim Burgstraße 3 30303 Chr. Trageser und M. Winke, Märkerstraße 34a 2299 Reinhard Trageser, Spessartstraße 50 8502 Ergotherapie Andreas Becker, Märkerstraße 2a 5070475 Elwira Simon, Hanauer Straße 25 503312 Osteopathie Christine Nissen, Meßmerstraße 23 918615 Mathias Hartlep, Weinbergstraße 45 0151/25357060 Dr. med. Kirsten Hub, Hanauer Straße 7 3203820 Alzenau, Post- u. Postbankdienst, Friedberger Gäßchen 5 Kundentelefon Postbankberatung Post-Service-Filiale, Brentanostr. 12 Agentur, Hauptstr. 44 Partner-Filiale, Schloßstr. 9 Post-Service-Filiale, Bezirksstr. 11 0228/4333111 504112 32929 1710 915883 8616 Psychologische Psychotherapeuten Gahn P. und Vaillant G. 504884 Schneider K. (für Kinder U. Jugendliche), Hanauer Str. 44 5072834 Rechtsanwälte Aschaffenburg 06021/394-0 Abt. Gesundheitswesen 06021/393-1 Sozialer Dienst für gesundheitl. Aufgaben: – Körperlich und geistig Behinderte – Hör- und Sehgehinderte – Suchtkranke und Suchtgefährdete – Psychisch Kranke und tuberkulose Kranke – Sonstige chronisch Kranke, alte und pflegebedürftige Menschen sowie die jeweiligen Angehörigen – Soziale Beratung bei Schwangerschaftskonflikten Nach Rücksprache mit dem LRA 06021/394-301 sind Einzeltermine im Alzenauer Rathaus möglich. Rechtsanwälte Curd (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und Iris Berger (Fachanwältin für Familienrecht), Brentanostr. 34 6083, 6084, 50430 Rechtsanwältin Iris Berger MAS (Schlichtungsstelle), Brentanostraße 34 6083, 6084, 50430 Rechtsanwältin Mareike Neuhauser, Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin, Rannenbergring 2 a 5070917 Rechtsanwalt Gerhard Hör, Hauptstr. 3 4349 Rechtsanwältin Karin Matzack, Burgstraße 3 5072580 Fachanwältin für Erbrecht Rechtsanwälte C. Pintsch, H. Sachse-Pintsch, S. Steigerwald, Hanauer Str. 98 9749-0 Rechtsanwältin Claudia Schöffel, Märkerstraße 2b 3200-334 Rechtsanwalt Frank Wolters, Wolfskernstraße 7a 3366 Rechtsanwältin Bettina Wohl, Hanauer Straße 122 B 5042500 Rechtsanwalt Markus Seipel (Schlichtungsstelle) 310081 Brentanostraße 42 Logopäden RettungsLEITSTELLE / ROTES KREUZ Krankenhäuser Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos Vital Klinik, Streuweg 100, Alz.-Michelbach Fachkrankenhaus für Hauterkrankungen 5060 5059-0 Landratsamt Logopädie Zentrum Untermain, Britta u. Stephan Olbrich, Hanauer Straße 7 320380 MARKT Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz findet donnerstags von 8 bis 18 Uhr statt. Mediation Iris Berger MAS (Mediation), European General Mediator, Brentanostraße 34 6083, 6084, 50430 Horst Hupke MBA, Wirtschaftsmediator, beratender Betriebswirt und Rechtsbeistand, Fichtenweg 1a 7220 und 5330 H.M.Mohr (Mentoring · Coaching · Mediation · Mentorin und Wirtschaftsmediation) 917736 Nachbarschaftshilfen Alzenau-Kernstadt, Ansprechpartner: Ludwig Wallinger 6314 Alzenau-Albstadt, Ansprechpartner: Beate Meier 31757, Peter Kunkel 8630, Matthias Stais 999130 Alzenau-Hörstein, Ansprechpartner: Margot Reising 5876, Sybille Wohnsland 8581 Alzenau-Kälberau, Ansprechpartner: Heidrun Piechottka 947971, Hedwig Reinhard 5955, Catrin Grendel 31111 Alzenau-Michelbach, Ansprechpartner: Cornelia Fleschhut 7925, Regina Grünzfelder 30162, Monika Kemmerer 4994 Alzenau-Wasserlos, Ansprechpartner: Marianne Krzyzak 5838, Bruno Keck 7576 Nachhilfe Schülerhilfe Alzenau, Hanauer Str. 86 19418 Notarin Dr. Annette Pöting und Notar Dr. Sebastian Bleifuß, An der Burg 1 32050 Polizei Polizeiinspektion Alzenau, Seestraße 1 Sachverständige Begutachtung von Transportschäden sowie Durchführung von Verladekontrollen und Verpackungsbewertungen Havariekommissariat Scheurer Mörikestr. 3, Alzenau 24-Std.-Hotline 0176 1000 4682 (öffentlich bestellt und vereidigt) Maler- und Lackiererhandwerk: Martin Kempf, Malermeister, Märkerstraße 27, Alzenau 3474 Beurteilung und Schätzung von Unfallschäden an Kraftfahrzeugen: Hubert Müller, Siemensstr. 10a, Alzenau 2277 Kunstharztechnologie auf Fußböden: Dipl.-Chemiker Ingo Niedner, Kastanienweg 11, Alzenau 31357 Raumausstatterhandwerk: Bernd Klotz, Lerchenrain 15, Michelbach 20 36 oder 84 81 SelbsthilfegruppeN Anonyme Alkoholiker Alzenau (Susanne) (Martin) 944-0 06029/6419 409167 oder 0176 24508654 Deutsche Rheuma-Liga, AG Alzenau Büro: Bachstr. 2, Eingang Schwimmbad Tel.: 5072500, e-mail: rheuma-liga-alzenau@t-online.de Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzenau Dr. med. Erich Graebner Initiative Oberlicht Gisela Eichfelder Notare 112 84 85 999310 (Praxis) Krebs-Selbsthilfegruppe Alzenau in der Bayer. Krebsgesellschaft e.V Gabriele Weis 1619 Waltraud Hahn 5642 Seite 38 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Kreuzbund e.V. Alzenau – Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Alkohol- und Medikamentenabhängige u. deren Angehörige! Gruppe 1: Gerd Rauscher, 06023/8391, Petra Jochum 06029/5158; Gruppe 2: Henry Weigand 06188/7211, Dietrich Gabriel 06188/910419 Multiple Sklerose – Kontaktgruppe Alzenau Gudrun Engel 2481 Andreas Herber 7494 Parkinson Stammtisch Alzenau Treffen jeden 1. Mittwoch im Montag Irmtraud Bergmann 6531 Selbsthilfegruppe für Allergiker und Neurodermitiskranke – Alexandra Kraft-Simon 8283 Ärztlicher Berater: Dr. med. F. Latzke, www.dr-latzke.de 970253 Selbsthilfegruppe für Angehörige und Freunde von Menschen mit Demenz Treffen jeden letzten Mittwoch im Monat um 18.30 Uhr im Betreuungsraum des BRK Seniorenheims. Marion Huth 9787-142, Karin Meyer 970810, Sabine Jahn 5070013 Selbsthilfegruppe für Trauernde M. A. Reschke 92 96 41 Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht“ – Krise rund um die Geburt Tania Hellenthal 94 72 67 Selbsthilfegruppe für Schuppenflechten-Patienten Reinhold Remmel 06055/1820 Ärztl. Berater: Dr. med. F. Latzke 970253 unBehindert miteinander leben e.V. 1. Vorsitzende: Brigitte Grebner 4786 2. Vorsitzende: Silke Huber 8732 Schirmherrin: Irene Treffert 2439 Schulen Erich Kästner-Grundschule Alzenau Grundschule Hörstein/Wasserlos Schule am Weinberg, Alzenau-Michelbach Spessart-Gymnasium Alzenau Hahnenkamm-Schule Förderzentrum Edith-Stein-Schule, Staatliche Realschule Alzenau Institut für Legastheniker Karl-Amberg-Mittelschule Legakulie Institut für Legasthenie/Dyskalkulie Volkshochschule Alzenau-Kahl-Karlstein Städtische Musikschule 5622 2660 2941 320040 9176-0 918270 4680 9478600 943701 504856 502-800 918270 915828 5073373 5073373 2234 Seniorenheim / Tagespflege Seniorenwohnen Alzenau, Sozialservice-Gesellschaft des Bayerischen Roten Kreuzes GmbH, Bachstr. 2, Alzenau 9787-0 (Fax 9787168) Caritasverband Seniorentagespflegestätte Kahl a. Main 061 88 / 8 12 38 (Fax 914854) Caritasverband-Seniorentagespflegestätte Am Oberborn 1a, 63791 Karlstein, Tel.-Nr. 06188-77516, Fax 06188-6095, E-Mail: stpskarlstein@t-online.de Pflegeberatungspunkt, Bezirksstraße 30 5049915 Senioren-Tagesstätte Alzenau, Prischoßstraße 6 970810 Mail: tagesstaette@sozialstation-alzenau.de Sozialstation St. Paulus e.V. Alzenau, Prischoßstraße 6 Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung! Tel. 970808, Fax 970809 Hospizgruppe – Frau Diry und Herr Wallinger – erreichbar über Sozialstation 502-112 Stadtverwaltung Rathaus Stadtbibliothek Abt. Umwelt + Forsten Stadtwerke 502-0 502-200 502-900 502-700 Steuerberatung in Alzenau Matthias Andres Auweg 10, 63755 Alzenau-Kälberau Tel. 6583 Dipl.-Betriebswirt (FH) Daniel Buchholz Rubensstraße 9, 63755 Alzenau-Wasserlos Tel. 9689232 GTC Steuerberatungsgesellschaft mbH Siemensstraße 5, 63755 Alzenau Tel. 97560 Roland Häfner Burgstraße 3, 63755 Alzenau Tel. 30876 Dipl.-Kfm. Wolfgang Huth und Dipl.-Kfm. Iris Huth-Ries Siedlungsstraße 26, 63755 Alzenau, Tel. 97830, Fax 978399, info@stb-huth.de Keuler-Walther Partner Schäferbergstraße 1B, 63755 Alzenau Tel. 94885 Mareike Neuhauser Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Rannenbergring 2 a, 63755 Alzenau-Kälberau 5070917 Wolf D. Oberhauser Siemensstraße 30, 63755 Alzenau Tel. 32070 Albert Peukert Tulpenweg 10, 63755 Alzenau-Wasserlos Tel. 5226 Dipl.-Kfm. Michael Scharwies Schwedenstraße 7, 63755 Alzenau Tel. 1780, Fax 1787 Thomas Schöpf Weideweg 10, 63755 Alzenau-Hörstein Tel. 999608 Werner Schuhmacher Siemensstraße 10, 63755 Alzenau Tel. 97470, Fax 974728 Taxi Taxi-Dienst Schröder Taxi-Dienst Türköz Taxi Wenzel 2222 od. 2444 4761 od. 993311 6655 od. 6455 Trauerbegleitung Malteser Trauerfrühstück – Kontakt: Gabi Maslowski, Hospiz- und Trauerbegleiterin Schwimmbäder Schwimmhalle in der Edith-SteinRealschule, Prischoßstr. 34 Hallenbad im Seniorenwohnen Alzenau, Bachstr. 2, Aqua-Move Steffi Wenzel Strandbad, Meerhofsee Wasserwachtstation am Meerhofsee Waldschwimmbad STADT-INFO im Rathaus 970807 TÜV Technischer Überwachungsverein e.V., Rodenbacher Straße 41 2288 TÜV SÜD Life Service Medizinisch-Psycholigisches Institut Amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung Weißenburger Straße 38, 63739 Aschaffenburg 06021/30940 Kfz.-SV-Büro Mueller Unfallschäden und Fz.-Bewertung 2277 (ausserhalb der Buerozeit Tel. 7982) THW Technisches Hilfswerk, Siemensstr. 4 5372 VHS Volkshochschule, Kahl-Alzenau-Karlstein 06023/504856 Wasserversorgung Zweckverband Fernwasserversorgung, Spessartgruppe, Gerichtsplatzstraße 100, 63755 Alzenau-Hörstein 9710-0 Yogastudio Yogastudio Varuna, Frau Theresia Amberg, Hanauer Str. 24 929212 Yoga Freiraum Alzenau, Frau Angela Kern, Elzestraße 3 9520815 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 39 Hinweis an alle Vereine! Um allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, ihre Termine zu veröffentlichen, bitten wir den Textumfang auf das Wesentlichste zu reduzieren. Rückblicke können nicht berücksichtigt werden. Die Redaktion behält sich vor, Kürzungen des Textes vorzunehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis! Freigerichter Bund Alzenau Dienstag, 06.01.2015: Dreikönigswanderung in den Kahlgrund. Treffpunkt 12:45 Uhr Alzenau, Burgparkplatz für die Hauptwandergruppe oder 14:15 Uhr Alzenau Hbf. für die Kurzwandergruppe. Rückkehr: 18:30 Uhr mit HLB. UK Sammelfahrschein für die Zugfahrt. Leitung Hauptwandergruppe: R. Grallert, Tel. 06024/4320. Leitung Kurzwandergruppe: W. Wolff, Tel. 06188/81050 Ankauf von Schrott & Metall ALBA Metall Süd Rhein-Main GmbH vormals Elvira Westarp GmbH Hafenkopfstraße 7 (Abfahrt Hafen-Mitte), 63741 Aschaffenburg Tel. +49 6021 80100 www.westarp.eu www.alba.info Unser familiär geführtes Alten- und Pflegeheim bietet mit 62 Bewohnerplätzen fürsorgende Pflege für alle Pflegestufen mit höchster Qualität und günstigen Pflegesätzen. • Ruhige Lage mit Blick zum Main • Kurzzeitpflege • Schön angelegter Garten • Gemütlich eingerichtete Bewohnerzimmer • Hauseigene Küche Wir laden Sie herzlich zu einer unverbindlichen Besichtigung ein! Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Tel. 06186-917412 info@seniorenheim-theresa.com Seniorenheim Theresa GmbH • Hanauer Landstr. 71 • 63538 Großkrotzenburg www.seniorenheim-theresa.com Heimat- und Geschichtsverein Alzenau Vereinsabend im Hotel »Zum Freigericht« Alzenau, in der Regel jeden 2. Dienstag im Monat ab 20 Uhr. Dienstag, 13. Januar 2015: Vortrag von Franz Thoma, Alzenau, über Rauhnächte und Räuchern – Mythos und Brauchtum im Spessart und Kahlgrund. Dienstag, 10. Februar 2015: Vortrag von Robert Kuhn, Alzenau-Kälberau, über Römiche Bautechnik. Stadtteil HÖRSTEIN KAB Hörstein U M W E LT fängt bei Ihnen zu Hause an! Samstag, 3. Januar 2015: Die KAB Hörstein lädt ein zu ihrer traditionellen Winterwanderung, gemeinsam mit der KAB Wasserlos nach Kälberau, mit Einkehr im Landgasthof »Zum Grünen Baum«. Abmarsch in Hörstein um 9.30 Uhr an der Hühnerzuchtanlage, in Wasserlos um 10 Uhr am Pendlerparkplatz (früher Festplatz.) Für Nichtwanderer und bei schlechtem Wetter besteht die Möglichkeit mit dem Citybus zu fahren. Wir freuen uns auf rege Teilnahme. Seite 40 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Seite 41 Wir suchen zur Unterstützung unserer Anwaltskanzlei in Alzenau ab sofort eine freundliche, zuverlässige und flexible RA-Fachangestellte oder Schreibkraft Die Turngesellschaft 1908 Hörstein e.V. wünscht Ihren b bMitgliedern, Sponsoren, Freunden und Gönnern eine besinnliche Weihnachtszeit und Alles Gute für das Jahr 2015. auf Teilzeitbasis. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie sehr gute EDV-Kenntnisse dürfen wir insoweit voraussetzen. 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Dezember 2014 Die nächsten Erscheinungstermine von Alzenau Aktuell: Nr. 1 23.01.2015 Redaktionsschluss: 19.01.2015 Nr. 2 06.02.2015 Redaktionsschluss: 02.02.2015 Nr. 3 20.02.2015 Redaktionsschluss: 16.02.2015 Nr. 4 06.03.2015 Redaktionsschluss: 02.03.2015 Nr. 5 20.03.2015 Redaktionsschluss: 16.03.2015 Nr. 6 03.04.2015 Redaktionsschluss: 30.03.2015 Nr. 7 17.04.2015 Redaktionsschluss: 13.04.2015 Nr. 8 01.05.2015 Redaktionsschluss: 27.04.2015 Nr. 9 15.05.2015 Redaktionsschluss: 11.05.2015 Nr. 10 29.05.2015 Redaktionsschluss: 25.05.2015 Seite 43 Inserieren in Alzenau Aktuell bringt Gewinn! Seite 44 Nr. 26 / 26. Dezember 2014 Unseren werten Kunden sowie allen Freunden und Bekannten wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes neues Jahr. Zwischen den Jahren von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
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