PDFCreator, Job 5 - Landkreis Limburg
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Oldtimer – Fahrzeuge Die wichtigsten Informationen zum Zulassungsrecht z. B. LM-0700 z. B. LM-XY 11 H Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für ein oder mehrere Fahrzeug/e das/die älter als 20 Jahre ist/sind. (Ab 01.03.07 müssen Fahrzeuge älter als 30 Jahre alt). Historisches Kennzeichen für ein Fahrzeug das älter als 30 Jahre ist. Zuteilungsvoraussetzungen -Bedarfs- und Zuverlässigkeitsprüfung vor der Zuteilung des Kennzeichens (Bedarf: Antragsteller muss Eigentümer von Oldtimer- Fahrzeugen sein und die Fahrzeuge müssen einen kulturhistorischen Wert haben) (Zuverlässigkeitsprüfung: Kfz.-Zulassungsbehörde beantragt Stellungnahme der örtlichen Polizei und der zuständigen Gemeinde/Magistrat Der Antragsteller legt ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem ZentralVerkehrsRegister vor. ) -Gutachten gemäß § 21 c StVZO muss bei der Zuteilung des Kennzeichens vorgelegt werden Erforderliche Unterlagen -Bundespersonalausweis/Reisepass -Versicherungsbestätigungskarte speziell für „ rotes Kennzeichen „ -Fahrzeugbrief/e -Evtl. Verkehrssicherheitsnachweise -Evtl. Nachweis des kulturhistorischen Wertes -Bundespersonalausweis/Reisepass -Versicherungsbestätigungskarte -Fahrzeugbrief -Gutachten gemäß § 21 c StVZO -Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung -Kennzeichenschilder, wenn noch zugelassen -Gutachten gemäß § 21 StVZO, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate stillgelegt ist - -Formloser Antrag -Ausgefüllte Fragebogen (siehe Anlage) -Führungszeugnis (über Gemeinde-oder Stadtverwaltung beantragen) -Auszug aus dem ZentralVerkehrsregister in Flensburg (Kraftfahrt-Bundesamt, Postfach 20 63, 24932 Flensburg) . -Einzugsermächtigung Kfz.-Steuer -Einzugsermächtigung Kfz.-Steuer Auflagen -Fahrtenbuchführung (Es dürfen nur folgende Fahrten unternommen werden: Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeuges) -Regelmäßige Fahrtenbuchvorlage bei der Kfz.-Zulassungsbehörde -Nachweispflicht der Verkehrssicherheit -Im Zweifelsfall Nachweispflicht des kulturhistorischen Wertes -Kfz.-Haftpflichtversicherung -Kfz.-Steuerpflicht -Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO -Kfz.-Haftpflichtversicherung -Kfz.-Steuerpflicht Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer – Fahrzeuge Fragebogen I Persönliche Angaben zur Person: Familienname : Geburtsname : Vorname : Geburtsdatum : Geburtsort : PLZ, Wohnort : Straße : Bundespersonalausweisnummer : Geburtsname der Mutter : ……………….., den ……….. …………………………………….. - Unterschrift des Antragstellers – Probefahrtkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer – Fahrzeuge Fragebogen II 1. Fahrzeugaufbauart : Fahrzeughersteller : FahrzeugIdentNummer : Tag der 1. Zulassung : 2. Fahrzeugaufbauart : Fahrzeughersteller : FahrzeugIdentNummer : Tag der 1. Zulassung : 3. Fahrzeugaufbauart : Fahrzeughersteller : FahrzeugIdentNummer : Tag der 1. Zulassung : ..........................., den ..................... ...................................................... - Unterschrift des Antragstellers - An das Kraftfahrt Bundesamt Postfach 20 63 24932 Flensburg Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidung(en) zu erteilen. Eine Kopie der Vorder- und Rückseite meines gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses füge ich bei. Ich beantrage, mir Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidung(en) zu erteilen. Meine Unterschrift habe ich auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen. Geburtsdatum Geburtsname Familienname (nur bei Abweichung vom Geburtsnamen erforderlich) Sämtliche Vornamen Geburtsort Postleitzahl und Wohnort Straße und Hausnummer Beglaubigungsvermerk einer siegelführenden Stelle (Entfällt bei Vorlage der Kopie des Ausweises/Passes) ______________________________________________ Die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin wird beglaubigt. _______________________ _______________________________________________ Datum, Unterschrift des Antragstellers/ der Antragstellerin Name der Behörde, Ort, Datum und Unterschrift Sollten Sie noch Fragen haben Der Landrat des Landkreises Limburg – Weilburg Kfz.-Zulassungsbehörde Westerwaldstraße 111 65549 Limburg Telefon 06431/296-724 – Herr Wittayer 06431/296-726 – Herr Dahlhaus Fax 06431/296-730 o. 731 Email zulassung@limburg-weilburg.de Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr