KUNDMACHUNG

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KUNDMACHUNG
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Natur & Umwelt
Amtssigniert. SID2014041107128
Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at
Mag. Manuel Wolf
Telefon +43(0)5442/6996-5520
Fax +43(0)5442/6996-745525
bh.la.umwelt@tirol.gv.at
DVR:0016110
UID: ATU36970505
Partoll Bernd Transporte & Erdbau GmbH, Prutz;
Aufbereitungfläche für Bodenaushubmateriel sowie Zwischenlagerfläche im Bereich Tullenau;
Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Geschäftszahl
Landeck,
4-8264/20
25.04.2014
KUNDMACHUNG
gemäß § 50 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 23.03.2004, Zl. 2.1-2344/03-20, wurde der
Partoll Bernd Transporte & Erdbau GmbH die abfallrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den
Betrieb einer Recycling-, Manipulations- und Zwischenlagerfläche auf den GP 995, 999, 997, 1002 und
1003, alle KG Prutz, erteilt.
Mit schriftlicher Eingabe vom 22.04.2014 hat die Partoll Bernd Transporte & Erdbau GmbH nunmehr bei
der Bezirkshauptmannschaft Landeck um die Erweiterung dieser Abfallbehandlungsanlage angesucht.
Beschreibung des Projekts:
Die bestehende Zwischenlagerfläche, welche sich derzeit auf die GP 1002, 1003, 999, 997 sowie 995, alle
KG Prutz, bezieht, soll um weitere ca. 6.600 m² erweitert werden, wobei die GP 993, 981, 977, 979, 970/1,
969/1 und 972/1, alle KG Prutz, neu berührt werden.
Die Zufahrt zur Aufbereitungsfläche soll weiterhin über den Gemeindeweg entlang des Inns verlaufen.
1.
Kapazität des Zwischenlagers:
Die gesamte beantragte Fläche dient ausschließlich als Manipulations- und Zwischenlagerfläche. Es
wird kein Bodenaustausch oder eine Enddeponierung durchgeführt werden. Im Zwischenlager waren
bisher max. ca. 4.000 m³ Material kurzfristig zwischengelagert und soll auf der Erweiterungsfläche ca.
6.000 m³ Material zwischengelagert und aufbereitet werden.
Innstraße 5, 6500 Landeck, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-landeck
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
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-22.
Abfallarten:
Auf
den
beantragten
Flächen
werden
ausschließlich
Humus,
Sand-Tiefgemische,
Hochbaurestmassen welche einer Recyclingverwertung unterzogen werden können sowie Altasphalt
und reiner Bauschutt, welcher in gewissen Abständen mittels mobilen Brechers aufbereitet werden
soll, zwischengelagert werden.
3.
Abgrenzung/Sichtschutz:
Die neu beantragten Flächen grenzen dreiseitig an landwirtschaftlich intensiv genutzte Kulturfläche
an. Durch einen Erdwall sollen diese Flächen abgegrenzt werden. Die Krone des zwei bis drei Meter
hohen Erdwalls wird nicht ebenflächig angelegt, sondern erhält Höhensprünge sowie einige
Großsteine an der Oberfläche bzw. an der Dammkrone sowie eine Bepflanzung.
Der Einfahrtsbereich zum Gemeindeweg hin wird durch einen versperrbaren Metallschranken und
entsprechend angeordnete Flussbausteine abgegrenzt.
4.
Betriebszeiten:
Die Betriebszeiten an Werktagen sollen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr festgesetzt werden.
Recyclingarbeiten durch Trennung von schottrigem oder steinigem Material mit einem Siebgitter soll
im Zeitraum zwischen 07:30 und 20:00 Uhr stattfinden. An Sonn- und Feiertagen ist auf der
Manipulationsfläche kein Betrieb geplant.
5.
Nachnutzung:
Falls die Grundstücke künftig als Manipulationsflächen nicht mehr genutzt werden, sollen die Flächen
jedenfalls in den Urzustand als Mähwiese bzw. Ackerfläche rückgebaut werden. Sämtliche
Betriebseinrichtungen werden entfernt.
Hinsichtlich der genauen technischen Details wird auf die zur Bewilligung eingereichten
Projektsunterlagen verwiesen.
Gemäß § 50 Abs. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 wird hiermit bekannt
gegeben, dass der Antrag von der Partoll Bernd Transporte & Erdbau GmbH sowie die zur Genehmigung
eingereichten Projektsunterlagen
innerhalb von vier Wochen
bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck, Referat Natur & Umwelt, zur Einsichtnahme aufliegen.
Nachbarn, das sind jene Personen, die durch die Errichtung und den Betrieb der Bodenaushubdeponie
gefährdet, belästigt oder deren Eigentum oder dingliche Rechte gefährdet werden könnte, können
innerhalb dieser Auflagefrist Einsicht in die bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck aufliegenden
Projektsunterlagen nehmen und sich zum geplanten Vorhaben äußern. Auf allfällige Äußerungen der
Nachbarn ist im Genehmigungsverfahren Bedacht zu nehmen, Parteistellung kommt den Nachbarn im
vereinfachten Genehmigungsverfahren allerdings nicht zu.
-3Gleichzeitig wird über dieses Ansuchen gemäß den §§ 40 – 44 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
1991 eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Datum:
Montag, 02.06.2014
Zeit:
14:30 Uhr
Treffpunkt:
An Ort und Stelle
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf
Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt).
Wenn Sie aus wichtigen Gründen – zB Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise – nicht kommen
können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.
Als sonst Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der
Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben
oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig
Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft,
können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von
Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der
Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte
beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis
darstellt.
Die für das Verfahren eingereichten Projektsunterlagen und Behelfe liegen bis zum Tage der Verhandlung
bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck und beim Gemeindeamt in Prutz zur öffentlichen Einsicht auf.
ERGEHT AN:
1. Gemeinde Prutz, Obergasse 1, 6522 Prutz, mit dem Ersuchen
A) Eine der beiliegenden Kundmachungen ist ortsüblich an der Amtstafel für die Dauer von vier
Wochen zu verlautbaren.
B) Die ebenfalls beiliegenden Projektsunterlagen "A" sind während der Amtszeit aufzulegen.
C) Etwaige dem Amt nicht namentlich bekannte Parteien und Beteiligte sind sogleich vom Stattfinden
der Verhandlung gegen eigenhändig unterschriebenen Zustellnachweis zu verständigen.
D) Ein Vertreter der Gemeinde möge an der Verhandlung teilnehmen und dem Verhandlungsleiter
übergeben:
•
die mit dem Anschlage- und Abnahmevermerk versehene Kundmachung;
•
die mit der Auflagebestätigung versehenen Projektsunterlagen;
-42. Partoll Bernd Transporte & Erdbau GmbH, Prutz 345, 6522 Prutz;
3. R & S - Planbau, Herrn Ing. Reinhard Spiss, Bruggfeldstraße 5, 6500 Landeck;
4. Büro Landesumweltanwalt, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck – per E-Mail;
5. Herrn Otmar Siegele, Langesthei 56, 6553 See, Naturschutzbeauftragter für den Bezirk Landeck –
per E-Mail;
6. nachfolgend angeführte Amtssachverständige:
a) Herrn Mag. Albert Sturm, im Hause, mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
als naturkundlicher Amtssachverständiger – per E-Mail;
b) Amt
der
Tiroler
Landesregierung,
Abt.
Umweltschutz,
Herrn
Ing.
Rainer
Schwarz,
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen
Verhandlung als abfalltechnischer Amtssachverständiger – per E-Mail;
c) Baubezirksamt Imst, FB Siedlungswasserwirtschaft, Eichenweg 40, 6460 Imst, unter Anschuss
einer
Projektausfertigung
"B"
mit
dem
Ersuchen
um
siedlungswasserwirtschaftlichen Amtssachverständigen – per E-Mail;
Entsendung
eines
d) Herrn Ing. Konrad Vögele, im Hause, mit der Bitte um Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
als emissionstechnischer Amtssachverständiger – per E-Mail;
7. Arbeitsinspekorat für den 14. Aufsichtsbezirk, Arzler Straße 43a, 6020 Innsbruck;
8. nachfolgend angeführte Grundeigentümer:
a) Frau Christine Stecher, Pontlatzstraße 45, 6522 Prutz;
b) Herrn Simon Schranz, Pontlatzstraße 19, 6522 Prutz;
9. Internetredaktion, im Hause, mit dem Ersuchen die gegenständliche Kundmachung auf der
Internetseite der Bezirkshauptmannschaft Landeck zu veröffentlichen – per E-Mail;
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Manuel Wolf