Neues Umweltstrafrecht
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Neues Umweltstrafrecht
Public Sector Aktuell Entsorgung 17. Juli 2012 Neues Umweltstrafrecht: Verschärfung der Regeln Der Gesetzgeber hat das Umweltstrafrecht umgestaltet und teilweise erheblich verschärft. Die Änderungen sind seit Juni sämtlich in Kraft. Das Wichtigste in Kürze: Das Freisetzen von Schadstoffen in die Luft ist nunmehr auch dann strafbar, wenn es nicht „beim Freisetzen von Schadstoffen auch innerhalb von Anlagen strafbar Betrieb einer Anlage“ geschieht (§ 325 Abs. 3 StGB n. F.). Zudem kann jetzt jede Schadstofffreisetzung bestraft werden, auch Auswirkungen wenn sie für die kontrolliert Außenwelt und ohne erfolgt, etwa innerhalb einer Anlage oder eines Betriebsgeländes. Künftig ist nicht nur das Verbringen gefährlicher Abfälle strafbar, sondern auch das „illegale Strafbarkeit der Verbringung auch ungefährlicher Abfälle Verbringen“ ungefährlicher Abfälle (§ 326 Abs. 2 Nr. 1 StGB n. F.). Damit können jetzt auch schon bloße Formfehler im Notifizierungsverfahren zu einer Strafe führen. Das unerlaubte Betreiben von Anlagen ist zukünftig auch dann strafbar, wenn die Anlage in einem anderen EU-Mitgliedstaat betrieben wird Unerlaubtes Betreiben von Anlagen im Ausland ist zukünftig strafbar (§ 327 Abs. 2 StGB n. F.). Bislang waren nur Inlandstaten erfasst. Ausführliche Informationen (auch zu den Änderungen im BundesnaturschutzG und BundesjagdG): Szesny/Görtz, Das neue Umweltstrafrecht – Kritisches zur Umsetzung der Richtlinie Umweltstrafrecht, Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2012, S. 406 ff. (im Erscheinen). Volltext-Service siehe Rückseite Das PUBLIC SECTOR AKTUELL beinhaltet keinen Rechtsrat. Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, geben die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung jedoch nur auszugsweise wieder und können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhaltes gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen. Versandservice [ ] Ich möchte weitere Informationen zum neuen Umweltstrafrecht erhalten. [ ] Ich möchte Public Sector Aktuell zukünftig per email erhalten ................................................................... Name [ ] Public Sector Aktuell bitte nicht mehr zusenden ................................................................... email Diese und alle weiteren Ausgaben von PUBLIC SECTOR AKTUELL finden Sie im Internet unter www.heuking.de/aktuelles/newsletter Fax-Antwort bitte an: +49 (0)211 600 55-320 E-Mail-Antwort bitte an: publicsector@heuking.de Ihre Ansprechpartner Public Sector Dr. Ute Jasper Dr. Daniela Hattenhauer Dr. Martin Schellenberg Ulf Christiani Dr. Wolfgang Schmitz-Rode Dr. Thomas Nickel Dr. Markus Collisy Andreas Berstermann Dr. Rainer Velte Marc Baltus Gilbert Toepffer Roland Gerold Dr. Wolfgang Renner Simon Hirsbrunner, LL.M. Dr. Günther M. Bredow, LL.M. Klaus WeinandHärer Dr. Kristina NevenDaroussis Bastian Gierling Kirstin van de Sande Dr. Sönke Görgens Dr. Malte Petersen Fabian Gerstner Ulrike Siegert Dr. Daniel Soudry, LL.M. Martin Schumm Jens Biemann Ute Klemm Dr. Isabel Niedergöker Dr. Matthias Kühn, LL.M. Ines Litzenberger Sarina Böll Dr. Tobias Czepull Sebastian Gall Dr. AnneKathrin Bauer „Update Vergaberecht 2012“, 15.08.2012 in Hamburg, 06.09.2012 in Frankfurt und 26.10.2012 in Berlin „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts XVIII“, 05./06.09.2012 in Tübingen „Förderungen, Hamburg Wir freuen uns auf Sie! Beihilfen und Subventionen“, 19.09.2012 in Vorträge und Projekte