Cariflex - Kraton Polymers

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Cariflex - Kraton Polymers
Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1.
Produktidentifikator
Produktform
Name
Produktgruppe
Andere Bezeichnungen
:
:
:
:
Gemisch
Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren
Handelsprodukt
Polyisopren:
Cariflex IR0401 BU Latex, Cariflex IR0401 SU Latex
(Diese SDS deckt alle alphanumerischen Suffixe für die oben genannten Produkte.
Nachsetzzeichen designierten Ort der Herstellung, Stäubemittel, Produktform.)
1.2.
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1.
Relevante identifizierte Verwendungen
Spezifikation für den
industriellen/professionellen Gebrauch
Verwendung des Stoffes/des Gemischs
1.2.2.
: Industriell
Nur für den gewerblichen Gebrauch
: Synthetisches Polyisoprengummi für medizinische Anwendungen
Synthetisches Kautschuklatex; Polymer in Wasseremulsion
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
UNTERNEHMENSZENTRALE
Kraton Polymers LLC
15710 John F. Kennedy Blvd., Suite 300
Houston, Texas 77032, USA
Allgemeine Unterstützung: +1 281 504 4700
Allgemeine Faxnummer: +1 281 504 4717
EUROPÄISCHE UNTERNEHMENSZENTRALE
Kraton Polymers Nederland B.V.
John M. Keynesplein 10
1066 EP Amsterdam, Niederlande
Allgemeine Unterstützung: +31 (0) 20 201 7697
Allgemeine Faxnummer: +31 (0) 20 201 7690
Nummer zur Allgemeinen Unterstützung:
+1 800 4 Kraton (572866)
Für alle anderen Anfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Vertriebsrepräsentanten oder die Technische Unterstützung unter: +31 (0) 20 201 7697
Besuchen Sie unsere Website unter www.kraton.com
1.4.
Notrufnummer
Notrufnummer
1 Juni 2015
: CHEMTREC - Domestic: +1 800 424 9300
CHEMTREC - International: +1 703 527 3887
SGS ECLN: +32 35 75 03 30
DE (Deutsch)
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Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1.
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2.
Kennzeichnungselemente
Signal Word: Keine
Piktogramm: Keine
Gefahrenhinweise: Keine
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Keine Kennzeichnung erforderlich
2.3.
Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Gemisch
Die hergestellten Produkte werden als nicht gefährlich eingestuft und eine chemische Freigabe ist durch Regelung(en) nicht erforderlich.
Obwohl nicht erforderlich, werden Polymere mit ihren CAS-Nummern unten beschrieben. Diese Produkte enthalten nur eines der unten
aufgeführten Polymere:
Name
Produktidentifikator
Polyisopren (IR)
(CAS-Nr) 9003-31-0
%
< 70
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Nicht eingestuft
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden
4.3.
: Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat
einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
: Für Frischluft sorgen. Begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
: Hände waschen.
: Augen mit Wasser ausspülen. Begeben Sie sich in ärztliche Behandlung.
: Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
: Keine.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung von Symptomen. Kein spezifisches Antidot vorhanden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
1 Juni 2015
: Kohlendioxid, Puder oder Sprühwasser. Bei großen Bränden Schaum oder Sprühwasser
verwenden und die Feuerwehr zur Unterstützung anrufen.
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu
vermeiden.
: Nicht entzündlich, brennt aber. Verbrennung der Produkte kann Kohlenmonoxid und
Kohlendioxid beinhalten.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
Schutz bei der Brandbekämpfung
: Zur Kühlung exponierter Behälter Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim Bekämpfen
von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser in die Umwelt
vermeiden (verhindern).
: Behälter mit Wasser kühlen. Standardschutzkleidung für Feuerwehrleute verwenden,
einschließlich Atemschutz.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
6.2.
: Falls verschüttet, kann Rutschgefahr entstehen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe
und Schutzkleidung tragen.
Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls die Flüssigkeit in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt,
sind die Behörden zu benachrichtigen.
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
: Mit Schaufel entfernen und aufwischen. Produkte zählen zu den nicht gefährlichen Abfällen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung sollte gemäß der lokalen Regelungen/Gesetzgebung oder
Richtlinien beurteilt werden.
: Verschüttete Mengen so bald wie möglich mit inerten Feststoffen wie Tonerde oder
Kieselgur aufsaugen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Von anderen Materialien entfernt
aufbewahren.
Reinigungsverfahren
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitte 7, 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2.
: Bei Handhabung Handschuhe tragen. Hände nach Gebrauch waschen. Essen, trinken und
rauchen in Arbeitsbereichen vermeiden.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
: Nicht draußen lagern. Behälter trocken halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort
aufbewahren. Das Produkt enthält ein Antioxidationsmittel, das dazu beiträgt, das Polymer
für seine empfohlene Verwendung und Lagerbedingungen zu stabilisieren. Durch die
Exposition gegenüber direkter Sonneneinstrahlung oder durch hohe Temperaturen über
längere Zeit wird das Antioxidationsmittel schneller verbraucht und kann somit zu einer
schnelleren Zersetzung führen. Nicht mit Alkalien, Oxidationsmitteln oder Säuren zusammen
lagern.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
USA - OSHA
8.2.
OSHA PEL (TWA) (mg/m³)
Es sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte (Occupational Exposure
Limit(s), OELs) festgelegt.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
: Während der Verarbeitung die lokale Absaugung nutzen.
Persönliche Schutzausrüstung
: Handschuhe. Sicherheitsbrille. Schutzanzug.
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Materialien für Schutzkleidung
: Standard-Arbeitskleidung, die je nach Bedarf aus Schürze, antistatischen Sicherheitsschuhen
oder Stiefeln besteht
Augenschutz
: Sicherheitsbrille mit Seitenschutz
Haut
: Handschuhe tragen
Atemschutz
: None
Sonstige Angaben
: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1.
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand
Aussehen
Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
pH-Wert
Verdunstungsgrad (Butylacetat=1)
Schmelzpunkt
Gefrierpunkt
Siedepunkt
Flammpunkt
Selbstentzündung
Zersetzungstemperatur
Entzündlichkeit (fest, gasförmig)
Dampfdruck
Relative Dampfdichte bei 20 °C
Relative Dichte
Dampfdichte
Löslichkeit
Log Pow
Viskosität, kinematisch
Viskosität, dynamisch
Explosive Eigenschaften
Brandfördernde Eigenschaften
Explosionsgrenzen
:
:
:
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:
:
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:
Flüssigkeit
Emulsion
Hell; Weiß
Im Wesentlichen geruchlos.
Nicht bestimmt
< 11.5
Nicht bestimmt
Keine Daten verfügbar
Unter 0 °C wird die Emulsion irreversibel zerstört (Gummiklumpen)
Nicht bestimmt
Nicht anwendbar
Nicht bestimmt
Nicht bestimmt
Nicht anwendbar
Nicht bestimmt
Nicht bestimmt
<1
Nicht bestimmt
Emulgierbar.
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1.
Reaktivität
Nicht reaktiv.
10.2.
Chemische Stabilität
Stabil bei normalen Umweltbedingungen. PH–Wert sollte bei < 11,5 gehalten werden.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Bei Luftkontakt reduziert das Kohlendioxid in der Luft den pH-Wert. Vor Gefrieren schützen.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Kontakt mit starken Säuren, Alkalien und oxidierenden Mitteln vermeiden.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Unter normalen Verarbeitungstemperaturen und -bedingungen wird keine Entstehung gefährlicher Dämpfe durch das erhitzte Produkt erwartet.
Keine gefährliche Zersetzung bei Umgebungstemperaturen. Typische Zersetzungsprodukte sind letztlich Kohlenstoffe.
1 Juni 2015
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1.
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
: Nicht eingestuft
Information on Toxicological Effects
Results
USP-Systemische Toxizitätsstudie an Mäusen – Extrakt:
Keine Todesfälle oder Anzeichen einer systemischen Toxizität
aufgrund der Extrakte.
Intrakutane Studie an Kaninchen gemäß USP – Extrakt:
Kein Nachweis für bedeutende Reizungen durch die intrakutan
eingespritzten Extrakte
Muskelimplantationsstudie an Kaninchen gemäß USP – 7 Tage:
Kein Nachweis für Reizung oder Toxizität in Übereinstimmung mit
USP, Allgemeines Kapitel 88, Biologischer Reaktivitätstest.
Makroskopische Reaktionen bedeutungslos.
Zytotoxizitätsstudie unter Nutzung der Kolonie-Assay in
Lungenzellen chinesischer Hamster (V79):
Testartikel ist zytotoxisch
In Vitro Hämolysestudie in roten Blutzellen, japanisches MHLW:
Testartikel ist nicht hämolytisch
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Schwere Augenschädigung/-reizung
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Keimzellmutagenität
Karzinogenität
Reproduktionstoxizität
: Nicht eingestuft
Keine Daten verfügbar
pH-Wert: < 11.5
: Nicht eingestuft
Keine Daten verfügbar
pH-Wert: < 11.5
: Nicht eingestuft
Keine Daten verfügbar
: Nicht eingestuft
Keine Daten verfügbar
: Nicht eingestuft.
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
: Nicht eingestuft.
Keine Daten verfügbar
: Nicht eingestuft.
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
: Nicht eingestuft.
Keine Daten verfügbar
Aspirationsgefahr
: Nicht eingestuft
Aufgrund des Aggregatzustands des Produktes nicht möglich
Mögliche schädliche Wirkungen auf den
Menschen und mögliche Symptome
IARC-Gruppe
: Keine Daten verfügbar.
: 3
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1.
Toxizität
Ökologie - Allgemein
LOEC (akut)
LOEC (chronisch)
12.2.
Keine Daten verfügbar.
Mobilität im Boden
Ökologie - Boden
1 Juni 2015
Keine Daten verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Bioakkumulationspotenzial
12.4.
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
Persistenz und Abbaubarkeit
Persistenz und Abbaubarkeit
12.3.
: Keine Angaben zur Ökotoxizität verfügbar.
Geringe Mobilität (Boden).
DE (Deutsch)
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT-Bewertung - Erfüllt nicht die Kriterien des Anhangs XIII der Verordnung 1907/2006. Nicht eingestuft.
vPvB-Bewertung - Erfüllt nicht die Kriterien des Anhangs XIII der Verordnung 1907/2006. Nicht eingestuft.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen für die Abfallentsorgung
: Falls möglich Rückgewinnung oder Wiederverwertung. Verbrennen oder eine zugelassene
Deponie konsultieren. Alle Verpackungen zur Wiederverwertung bzw. Entsorgung gemäß
lokalen Vorschriften entfernen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.1.
UN-Nummer
Landtransport
Keine weiteren Informationen verfügbar
Seeschiffstransport
Keine weiteren Informationen verfügbar
Lufttransport
Keine weiteren Informationen verfügbar
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
Sonstige Angaben
Spezielle Transportmaßnahmen
: Keine zusätzlichen Informationen verfügbar.
: Keine.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
15.1.2. Nationale Vorschriften
Gelistet auf der AICS (Australian Inventory of Chemical Substances)
Gelistet auf der kanadischen DSL (Domestic Sustances List)
Gelistet im IECSC (Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China)
Gelistet im EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances)
Gelistet im japanischen Inventar ENCS (Existing & New Chemical Substances)
Gelistet im KECI (Korean Existing Chemicals Inventory)
Gelistet im NZIoC (New Zealand Inventory of Chemicals)
Gelistet im PICCS (Philippines Inventory of Chemicals and Chemical Substances)
In Taiwanischen Chemikalieninventar gelistet (Taiwan National Existing Chemical Inventory, NECI)
Gelistet im Inventar des TSCA (Toxic Substances Control Act) der Vereinigten Staaten
Deutschland
Wassergefährdungsklasse (WGK)
1 Juni 2015
: 1 - schwach wassergefährdend
DE (Deutsch)
6/8
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Überarbeitungsdatum: 1 Juni 2015
Versionsnummer: 00
Kommentar(e): Nicht anwendbar
Datenquellen
Sonstige Angaben
: VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und
1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
: Keine.
ABKÜRZUNGEN/AKRONYME/REFERENZEN:
ADN – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, in geänderter
Fassung.
ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, in geänderter Fassung.
CAS – Chemical Abstracts Services (Unterabteilung der American Chemical Society)
GHS – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in geänderter Fassung.
IATA – International Air Transport Association (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung)
ICAO – International Civil Aviation Organization (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)
IMDG – Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr, in geänderter Fassung.
LC50 – Tödliche Konzentration von 50 Prozent der Lebewesen
MARPOL – Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, in geänderter Fassung.
MHLW – Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialwesen
NFPA 704 – System für Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zur sofortigen Beurteilung der Gefahren
OE – Ölangereichert
OEL – Grenzwert berufsbedingter Exposition
PBT – Persistent, bioakkumulierend und toxisch
REACH – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31, zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, in
geänderter Fassung.
RID – EU-Standardverordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
AGW – Arbeitsplatzgrenzwert
TWA – Zeitgewichteter Mittelwert
UN – Vereinte Nationen
USP – United States Pharmakopöe – Biologische Endpunkte bei der Prüfung von Medizinprodukten
vPvB – Sehr persistent und sehr bioakkumulierend
1 Juni 2015
DE (Deutsch)
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Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Diese Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen lediglich dazu dienen, das Produkt in Bezug auf Gesundheits-,
Sicherheits- und Umweltanforderungen zu charakterisieren. Sie können somit nicht als Garantie für spezifische Eigenschaften des Produkts
ausgelegt werden. Ratschläge in diesem Dokument beziehen sich lediglich auf das Produkt, wie es ursprünglich geliefert wurde. Wenn andere
Bestandteile bei der Verarbeitung in dieses Produkts eingehen, ist Rat für deren sichere Handhabung und Verwendung einzuholen.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Diese stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften oder spezifikationen dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben, Daten und Empfehlungen sind nach unseren
angemessenen Erkenntnissen in gutem Glauben gemacht worden und stammen aus zuverlässigen Quellen. Eine Vollständigkeit wird nicht
garantiert. Sie dienen lediglich dazu, das Produkt in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen zu charakterisieren. Das
Sicherheitsdatenblatt ist eine Anleitung für die Produktverwendung. Der Rat bezieht sich nur auf die Produkte im gelieferten Zustand. Wenn
andere Bestandteile bei der Verarbeitung in dieses Produkts eingehen, obliegt es dem Benutzer deren sichere Handhabung und Verwendung zu
beurteilen oder entsprechende Informationen einzuholen. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers alle lokalen, bundesstaatlichen und
internationalen Gesetze und lokale Genehmigungen für deren Verwendung einzuhalten.
Wir gehen davon aus, dass die in diesem Dokument enthaltenen Angaben wahr und richtig sind, jedoch werden alle vorgenommenen
Empfehlungen, Anmerkungen oder Vorschläge in dem vorliegenden Text ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie abgegeben und
begründen keinerlei gesetzliche Verpflichtung oder Verantwortung seitens der Verfasser oder deren Arbeitgeber. Darüber hinaus sollen keine
der obigen Angaben als Empfehlung zur Benutzung irgendwelcher Produkte ausgelegt werden, die gegen ein vorhandenes Patent verstoßen.
Kraton Polymers lehnt für sich selbst und den genannten Verfassern ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden oder Verletzungen ab, die aus
jeglichen Tätigkeiten resultieren, die in irgendeinem Zusammenhang mit dieser Publikation stehen.
Kraton SDS EU (REACH Annex II)
Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und
Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden
1 Juni 2015
DE (Deutsch)
8/8