Cariflex - Kraton Polymers
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Cariflex - Kraton Polymers
Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Produktform Name Produktgruppe Andere Bezeichnungen : : : : Gemisch Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Handelsprodukt Polyisopren: Cariflex IR0401 BU Latex, Cariflex IR0401 SU Latex (Diese SDS deckt alle alphanumerischen Suffixe für die oben genannten Produkte. Nachsetzzeichen designierten Ort der Herstellung, Stäubemittel, Produktform.) 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1. Relevante identifizierte Verwendungen Spezifikation für den industriellen/professionellen Gebrauch Verwendung des Stoffes/des Gemischs 1.2.2. : Industriell Nur für den gewerblichen Gebrauch : Synthetisches Polyisoprengummi für medizinische Anwendungen Synthetisches Kautschuklatex; Polymer in Wasseremulsion Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren Informationen verfügbar 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt UNTERNEHMENSZENTRALE Kraton Polymers LLC 15710 John F. Kennedy Blvd., Suite 300 Houston, Texas 77032, USA Allgemeine Unterstützung: +1 281 504 4700 Allgemeine Faxnummer: +1 281 504 4717 EUROPÄISCHE UNTERNEHMENSZENTRALE Kraton Polymers Nederland B.V. John M. Keynesplein 10 1066 EP Amsterdam, Niederlande Allgemeine Unterstützung: +31 (0) 20 201 7697 Allgemeine Faxnummer: +31 (0) 20 201 7690 Nummer zur Allgemeinen Unterstützung: +1 800 4 Kraton (572866) Für alle anderen Anfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Vertriebsrepräsentanten oder die Technische Unterstützung unter: +31 (0) 20 201 7697 Besuchen Sie unsere Website unter www.kraton.com 1.4. Notrufnummer Notrufnummer 1 Juni 2015 : CHEMTREC - Domestic: +1 800 424 9300 CHEMTREC - International: +1 703 527 3887 SGS ECLN: +32 35 75 03 30 DE (Deutsch) 1/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Keine weiteren Informationen verfügbar 2.2. Kennzeichnungselemente Signal Word: Keine Piktogramm: Keine Gefahrenhinweise: Keine Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine Kennzeichnung erforderlich 2.3. Sonstige Gefahren Keine weiteren Informationen verfügbar ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Gemisch Die hergestellten Produkte werden als nicht gefährlich eingestuft und eine chemische Freigabe ist durch Regelung(en) nicht erforderlich. Obwohl nicht erforderlich, werden Polymere mit ihren CAS-Nummern unten beschrieben. Diese Produkte enthalten nur eines der unten aufgeführten Polymere: Name Produktidentifikator Polyisopren (IR) (CAS-Nr) 9003-31-0 % < 70 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Nicht eingestuft ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome/Schäden 4.3. : Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). : Für Frischluft sorgen. Begeben Sie sich in ärztliche Behandlung. : Hände waschen. : Augen mit Wasser ausspülen. Begeben Sie sich in ärztliche Behandlung. : Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. : Keine. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung von Symptomen. Kein spezifisches Antidot vorhanden. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandgefahr 1 Juni 2015 : Kohlendioxid, Puder oder Sprühwasser. Bei großen Bränden Schaum oder Sprühwasser verwenden und die Feuerwehr zur Unterstützung anrufen. : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu vermeiden. : Nicht entzündlich, brennt aber. Verbrennung der Produkte kann Kohlenmonoxid und Kohlendioxid beinhalten. DE (Deutsch) 2/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Löschanweisungen Schutz bei der Brandbekämpfung : Zur Kühlung exponierter Behälter Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim Bekämpfen von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser in die Umwelt vermeiden (verhindern). : Behälter mit Wasser kühlen. Standardschutzkleidung für Feuerwehrleute verwenden, einschließlich Atemschutz. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Allgemeine Maßnahmen 6.2. : Falls verschüttet, kann Rutschgefahr entstehen. Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls die Flüssigkeit in die Kanalisation oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Zur Rückhaltung : Mit Schaufel entfernen und aufwischen. Produkte zählen zu den nicht gefährlichen Abfällen. Die ordnungsgemäße Entsorgung sollte gemäß der lokalen Regelungen/Gesetzgebung oder Richtlinien beurteilt werden. : Verschüttete Mengen so bald wie möglich mit inerten Feststoffen wie Tonerde oder Kieselgur aufsaugen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. Reinigungsverfahren 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitte 7, 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2. : Bei Handhabung Handschuhe tragen. Hände nach Gebrauch waschen. Essen, trinken und rauchen in Arbeitsbereichen vermeiden. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen : Nicht draußen lagern. Behälter trocken halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Das Produkt enthält ein Antioxidationsmittel, das dazu beiträgt, das Polymer für seine empfohlene Verwendung und Lagerbedingungen zu stabilisieren. Durch die Exposition gegenüber direkter Sonneneinstrahlung oder durch hohe Temperaturen über längere Zeit wird das Antioxidationsmittel schneller verbraucht und kann somit zu einer schnelleren Zersetzung führen. Nicht mit Alkalien, Oxidationsmitteln oder Säuren zusammen lagern. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter USA - OSHA 8.2. OSHA PEL (TWA) (mg/m³) Es sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte (Occupational Exposure Limit(s), OELs) festgelegt. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen : Während der Verarbeitung die lokale Absaugung nutzen. Persönliche Schutzausrüstung : Handschuhe. Sicherheitsbrille. Schutzanzug. 1 Juni 2015 DE (Deutsch) 3/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Materialien für Schutzkleidung : Standard-Arbeitskleidung, die je nach Bedarf aus Schürze, antistatischen Sicherheitsschuhen oder Stiefeln besteht Augenschutz : Sicherheitsbrille mit Seitenschutz Haut : Handschuhe tragen Atemschutz : None Sonstige Angaben : Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand Aussehen Farbe Geruch Geruchsschwelle pH-Wert Verdunstungsgrad (Butylacetat=1) Schmelzpunkt Gefrierpunkt Siedepunkt Flammpunkt Selbstentzündung Zersetzungstemperatur Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Dampfdruck Relative Dampfdichte bei 20 °C Relative Dichte Dampfdichte Löslichkeit Log Pow Viskosität, kinematisch Viskosität, dynamisch Explosive Eigenschaften Brandfördernde Eigenschaften Explosionsgrenzen : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : : Flüssigkeit Emulsion Hell; Weiß Im Wesentlichen geruchlos. Nicht bestimmt < 11.5 Nicht bestimmt Keine Daten verfügbar Unter 0 °C wird die Emulsion irreversibel zerstört (Gummiklumpen) Nicht bestimmt Nicht anwendbar Nicht bestimmt Nicht bestimmt Nicht anwendbar Nicht bestimmt Nicht bestimmt <1 Nicht bestimmt Emulgierbar. Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Nicht anwendbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Nicht reaktiv. 10.2. Chemische Stabilität Stabil bei normalen Umweltbedingungen. PH–Wert sollte bei < 11,5 gehalten werden. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Bei Luftkontakt reduziert das Kohlendioxid in der Luft den pH-Wert. Vor Gefrieren schützen. 10.5. Unverträgliche Materialien Kontakt mit starken Säuren, Alkalien und oxidierenden Mitteln vermeiden. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Verarbeitungstemperaturen und -bedingungen wird keine Entstehung gefährlicher Dämpfe durch das erhitzte Produkt erwartet. Keine gefährliche Zersetzung bei Umgebungstemperaturen. Typische Zersetzungsprodukte sind letztlich Kohlenstoffe. 1 Juni 2015 DE (Deutsch) 4/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität : Nicht eingestuft Information on Toxicological Effects Results USP-Systemische Toxizitätsstudie an Mäusen – Extrakt: Keine Todesfälle oder Anzeichen einer systemischen Toxizität aufgrund der Extrakte. Intrakutane Studie an Kaninchen gemäß USP – Extrakt: Kein Nachweis für bedeutende Reizungen durch die intrakutan eingespritzten Extrakte Muskelimplantationsstudie an Kaninchen gemäß USP – 7 Tage: Kein Nachweis für Reizung oder Toxizität in Übereinstimmung mit USP, Allgemeines Kapitel 88, Biologischer Reaktivitätstest. Makroskopische Reaktionen bedeutungslos. Zytotoxizitätsstudie unter Nutzung der Kolonie-Assay in Lungenzellen chinesischer Hamster (V79): Testartikel ist zytotoxisch In Vitro Hämolysestudie in roten Blutzellen, japanisches MHLW: Testartikel ist nicht hämolytisch Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Keimzellmutagenität Karzinogenität Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft Keine Daten verfügbar pH-Wert: < 11.5 : Nicht eingestuft Keine Daten verfügbar pH-Wert: < 11.5 : Nicht eingestuft Keine Daten verfügbar : Nicht eingestuft Keine Daten verfügbar : Nicht eingestuft. Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition : Nicht eingestuft. Keine Daten verfügbar : Nicht eingestuft. Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition : Nicht eingestuft. Keine Daten verfügbar Aspirationsgefahr : Nicht eingestuft Aufgrund des Aggregatzustands des Produktes nicht möglich Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome IARC-Gruppe : Keine Daten verfügbar. : 3 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Ökologie - Allgemein LOEC (akut) LOEC (chronisch) 12.2. Keine Daten verfügbar. Mobilität im Boden Ökologie - Boden 1 Juni 2015 Keine Daten verfügbar. Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulationspotenzial 12.4. Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar Persistenz und Abbaubarkeit Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. : Keine Angaben zur Ökotoxizität verfügbar. Geringe Mobilität (Boden). DE (Deutsch) 5/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT-Bewertung - Erfüllt nicht die Kriterien des Anhangs XIII der Verordnung 1907/2006. Nicht eingestuft. vPvB-Bewertung - Erfüllt nicht die Kriterien des Anhangs XIII der Verordnung 1907/2006. Nicht eingestuft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren Informationen verfügbar ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlungen für die Abfallentsorgung : Falls möglich Rückgewinnung oder Wiederverwertung. Verbrennen oder eine zugelassene Deponie konsultieren. Alle Verpackungen zur Wiederverwertung bzw. Entsorgung gemäß lokalen Vorschriften entfernen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN 14.1. UN-Nummer Landtransport Keine weiteren Informationen verfügbar Seeschiffstransport Keine weiteren Informationen verfügbar Lufttransport Keine weiteren Informationen verfügbar 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften Sonstige Angaben Spezielle Transportmaßnahmen : Keine zusätzlichen Informationen verfügbar. : Keine. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.1.1. EU-Verordnungen Enthält keinen den Beschränkungen von Anhang XVII unterliegenden Stoff Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff 15.1.2. Nationale Vorschriften Gelistet auf der AICS (Australian Inventory of Chemical Substances) Gelistet auf der kanadischen DSL (Domestic Sustances List) Gelistet im IECSC (Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China) Gelistet im EINECS (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) Gelistet im japanischen Inventar ENCS (Existing & New Chemical Substances) Gelistet im KECI (Korean Existing Chemicals Inventory) Gelistet im NZIoC (New Zealand Inventory of Chemicals) Gelistet im PICCS (Philippines Inventory of Chemicals and Chemical Substances) In Taiwanischen Chemikalieninventar gelistet (Taiwan National Existing Chemical Inventory, NECI) Gelistet im Inventar des TSCA (Toxic Substances Control Act) der Vereinigten Staaten Deutschland Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 Juni 2015 : 1 - schwach wassergefährdend DE (Deutsch) 6/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Überarbeitungsdatum: 1 Juni 2015 Versionsnummer: 00 Kommentar(e): Nicht anwendbar Datenquellen Sonstige Angaben : VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. : Keine. ABKÜRZUNGEN/AKRONYME/REFERENZEN: ADN – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen, in geänderter Fassung. ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, in geänderter Fassung. CAS – Chemical Abstracts Services (Unterabteilung der American Chemical Society) GHS – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in geänderter Fassung. IATA – International Air Transport Association (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung) ICAO – International Civil Aviation Organization (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) IMDG – Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr, in geänderter Fassung. LC50 – Tödliche Konzentration von 50 Prozent der Lebewesen MARPOL – Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, in geänderter Fassung. MHLW – Japanisches Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialwesen NFPA 704 – System für Rettungskräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zur sofortigen Beurteilung der Gefahren OE – Ölangereichert OEL – Grenzwert berufsbedingter Exposition PBT – Persistent, bioakkumulierend und toxisch REACH – Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 31, zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, in geänderter Fassung. RID – EU-Standardverordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter AGW – Arbeitsplatzgrenzwert TWA – Zeitgewichteter Mittelwert UN – Vereinte Nationen USP – United States Pharmakopöe – Biologische Endpunkte bei der Prüfung von Medizinprodukten vPvB – Sehr persistent und sehr bioakkumulierend 1 Juni 2015 DE (Deutsch) 7/8 Cariflex®Latexprodukte aus Polyisopren Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Diese Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen lediglich dazu dienen, das Produkt in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen zu charakterisieren. Sie können somit nicht als Garantie für spezifische Eigenschaften des Produkts ausgelegt werden. Ratschläge in diesem Dokument beziehen sich lediglich auf das Produkt, wie es ursprünglich geliefert wurde. Wenn andere Bestandteile bei der Verarbeitung in dieses Produkts eingehen, ist Rat für deren sichere Handhabung und Verwendung einzuholen. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Diese stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften oder spezifikationen dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Die Angaben, Daten und Empfehlungen sind nach unseren angemessenen Erkenntnissen in gutem Glauben gemacht worden und stammen aus zuverlässigen Quellen. Eine Vollständigkeit wird nicht garantiert. Sie dienen lediglich dazu, das Produkt in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen zu charakterisieren. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Anleitung für die Produktverwendung. Der Rat bezieht sich nur auf die Produkte im gelieferten Zustand. Wenn andere Bestandteile bei der Verarbeitung in dieses Produkts eingehen, obliegt es dem Benutzer deren sichere Handhabung und Verwendung zu beurteilen oder entsprechende Informationen einzuholen. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers alle lokalen, bundesstaatlichen und internationalen Gesetze und lokale Genehmigungen für deren Verwendung einzuhalten. Wir gehen davon aus, dass die in diesem Dokument enthaltenen Angaben wahr und richtig sind, jedoch werden alle vorgenommenen Empfehlungen, Anmerkungen oder Vorschläge in dem vorliegenden Text ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie abgegeben und begründen keinerlei gesetzliche Verpflichtung oder Verantwortung seitens der Verfasser oder deren Arbeitgeber. Darüber hinaus sollen keine der obigen Angaben als Empfehlung zur Benutzung irgendwelcher Produkte ausgelegt werden, die gegen ein vorhandenes Patent verstoßen. Kraton Polymers lehnt für sich selbst und den genannten Verfassern ausdrücklich jegliche Haftung für Schäden oder Verletzungen ab, die aus jeglichen Tätigkeiten resultieren, die in irgendeinem Zusammenhang mit dieser Publikation stehen. Kraton SDS EU (REACH Annex II) Diese Informationen basieren auf unserem aktuellen Wissen und sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltbedingungen beschreiben. Sie darf also nicht als eine Garantie für irgendeine spezifische Eigenschaft des Produktes ausgelegt werden 1 Juni 2015 DE (Deutsch) 8/8