Fall 4

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Fall 4
Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht
Wintersemester 2011/12
Christian Koller
Fall 4
(Parteilehre)
Der Österreichische Inline-Skate Verband („ÖIV“) stellt einen Verein mit dem Zweck der
Pflege und Verbreitung des Inline Skate-Sports dar. Ordentliche Mitglieder des ÖIV sind
wiederum Vereine, wie bspw der Inline Skating Club A. Der ÖIV veranstaltet im August 2011
einen Inline Skate Halbmarathon zur Vergabe österreichischer Meistertitel. In der offiziellen
Ausschreibung dieser Meisterschaft wird irrtümlich vergessen, die Altersklasse "Jugend"
(männlich und weiblich) zu erwähnen. A entsendet daher keine TeilnehmerInnen dieser
Altersklasse zu den Meisterschaften. Dennoch wird auch in dieser Klasse gelaufen und
österreichische Meistertitel, nämlich die Plätze eins an X, zwei an Y und drei an Z vergeben.
Dieses Ergebnis will A nicht hinnehmen, weil seinen Mitgliedern die Chance genommen
wurde, Erfolge zu erzielen, die ausschlaggebend dafür sein können, mehr Subventionen und
private Spenden zu erlangen. Es gehe nach Auffassung von A auch nicht an, Meisterschaften
als „österreichische“ zu bezeichnen, die diesen Titel nicht verdienen. Der Anwalt von A rät
dazu, den ÖIV auf Feststellung zu klagen, dass die vom ÖIV abgehaltene österreichische
Meisterschaft im Inline Skate Halbmarathon 2011 in der Klasse "Jugend" (männlich und
weiblich) nicht als österreichische Meisterschaft gelte und die im Rahmen dieses Bewerbs
verliehenen Titel (1., 2. und 3. Platz) nicht als österreichische Meistertitel gelten.
Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieser Klage?
Variante: Nachdem A gegen den ÖIV Klage erhoben hat, wird dieser durch behördlichen
Bescheid (vgl § 29 VerG) aufgelöst.
Prozessuale Rechtsfolge?