Vortrag: Karla Kämmer
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Vortrag: Karla Kämmer
Den Nationalen Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in die Praxis umsetzen Referentin: Karla Kämmer 1 Überblick 1. Einführung & Intention 2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement 4. Praxistipps zur Umsetzung 5. Controllingaspekte 2 1. Einführung Die TeilnehmerInnen lernen an diesem Tag… • die Bedeutung einer einheitlichen Qualitätsstrategie in der Pflege erkennen • den Nutzen von Expertenstandards für die Pflegepraxis erfassen • Zielsetzung und Entwicklung des Expertenstandards "Dekubitusprophylaxe" erkennen • zentrale Aussagen des Nationalen Standards zu verinnerlichen • motiviert die Anforderungen umzusetzen • Hilfen zur Umsetzung zu erhalten und anwenden zu können 3 1. Intention Druckgeschwüre stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für pflegebedürftige Menschen dar. Sie zu verhindern ist eine vorrangige Aufgabe der professionellen Pflege Die Weltgesundheitsorganisation hat mit ihren Partnern im nationalen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege einen Standard erarbeitet, der mit der KonsensusKonferenz im Februar 2000 verbindlich Gültigkeit erhalten hat. Ihn in die Praxis umzusetzen ist vorrangiges Ziel des Fortbildungstages. 4 2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe Ziele Jeder Dekubitus gefährdete Betroffene erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert. 5 2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe Inhalte Verbindliche Aussagen zur Qualität: Ö der Struktur Ö des Prozesses Ö des Ergebnisses 6 2. Ziele, Inhalte und Akteure des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe Akteure Ö WHO Ö Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege Ö Lenkungsgruppe Ö Expertengruppe (Christel Dienstein, Eva-Maria Pantil, Sabine Metzing, Sybille Ebert, Christa Gottwald, Karla Kämmer, Esther Klein-Tarolli, Bruno Kaltwasser, Gerhard Schröder, Klaus-Dieter Schröter, Eva Steinmetz, Franz Wagner, Angelika Zegelin-Abt) 7 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Definition Behandlung Grad1 Persistierende, umschriebene Hautrötung bei intakter Haut, weitere klinische Zeichen können Ödembildung, Verhärtung und lokale Überwärmung sein. 30°Lagerung, Druckentlastung des geschädigten Bereiches 8 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Grad1 9 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Definition Behandlung Grad2 Teilverlust der Haut. Epidermis bis hin zu Anteilen der Dermis sind geschädigt. Der Druckschaden ist oberflächlich und kann sich klinisch als Blase, Hautabschürfung oder flaches Geschwür darstellen. 30°Lagerung, Hydropolymerverbände 10 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Grad2 11 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Definition Behandlung Grad3 Verlust aller Hautschichten und Schädigung oder Nekrose des subcutanen Gewebes, die bis auf die darunter liegende Faszie reichen kann, Wunde zeigt sich klinisch als tiefes, offenes Geschwür Tamponaden, Hydropolymerverbände, Wechseldruckmatratze zur Therapie 12 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Grad3 13 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Definition Behandlung Grad4 Verlust aller Hautschichten mit ausgedehnter Zerstörung, Gewebsnekrose oder Schädigung von Muskeln, Knochen oder Sehnen und Glenkkapseln. Chirurgische Reinigung der Wunde 14 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Grad4 15 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S1 Die Pflegefachkraft P1 Die Pflegefachkraft E1 Eine aktuelle, verfügt über aktuelles Wissen zur Dekubitusentstehung sowie Einschätzungskompetenz des Dekubitusrisikos. beurteilt das Dekubitusrisiko. systematische Einschätzung der Dekubitusgefährdung liegt vor. 16 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Identifikation von Risikopatienten Eine der ersten Maßnahmen bei der Prävention von Dekubitalulzera ist die frühzeitige Identifikation von Risikopersonen. Wird eine Person als gefährdet eingestuft, ist es die Pflicht von Ärzten und Pflegenden, eine Prophylaxe einzuleiten. Weil in der Frühphase der Dekubitusentwicklung äußerlich sichtbare Hautschäden fehlen können, müssen Risikopatienten unverzüglich einen Präventionsplan erhalten. 17 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Risikoeinschätzung durch Fachkräfte Die Risikobeurteilung sollte durch eine Pflegefachkraft durchgeführt werden, die über entsprechendes Wissen und über die notwendige Erfahrung verfügt. Zeitpunkt der Risikobeurteilungen Der Zeitpunkt für die Risikobeurteilung sollte individuell festgelegt werden. Dennoch sollte die Risikobeurteilung innerhalb der ersten sechs Stunden nach stationärer Aufnahme erfolgen. Auch im ambulanten bereich ist eine möglichst zeitnahe Bewertung anzustreben. 18 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Wiederholte Risikobeurteilungen Wenn bei der Erstbegutachtung ein Patient nicht als Risikopatient eingestuft wurde, sollte bei einer Änderung des klinischen Zustandes des Patienten eine erneute Beurteilung erfolgen. Die Risikoeinschätzung ist ein dynamischer Prozess, weil Patienten z.B. durch eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes zu Risikopatienten werden können. 19 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Dokumentation der Risikobeurteilung Jegliche standardisierte Risikoeinschätzung sollte dokumentiert werden und allen Mitgliedern des interdisziplinären Teams bzw. den Angehörigen zugänglich gemacht werden. Eine gute Dokumentation führt zu einer genauen Aufzeichnung des Risikoprofils und der Fortschritte eines Klienten. Sie stellt den Schlüssel für die Verantwortlichkeiten, den Umgang mit Risikofaktoren und die qualitative Bewertung dar. 20 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S2 Die Pflegefachkraft P2 Die Pflegefachkraft E2 Ein individueller beherrscht hautund gewebeschonende Bewegungs-, Lagerungs- und Transporttechniken. gewährleistet auf der Basis eines individuellen Bewegungsplanes sofortige Druckentlastung….. durch: Bewegungsplan liegt vor. - regelmäßige Bewegung - Mikrobewegungen - reibungs- und schwerkräftearmen Transfer - Förderung der Eigenbewegung 21 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards (Bewegungsplan zu P2) Priorität Ö Gefährdete Menschen werden bei allen pflegerischen Handlungen bewegt bzw. zur Bewegung angeregt. Fingertest Ö Das Lagerungsintervall ist per Fingertest bei jedem gefährdeten Menschen zu ermitteln Ö Der Fingertest umfasst ein kurzes Eindrücken der nach Lagerwechsel geröteten Hautpartien. Bleibt die Rötung trotz des Fingerdruckes, besteht ein Dekubitus 1. Grades. 22 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Lagerung zu P2 Ö Nicht auf gerötete Stellen Ö Auch nicht bei ärztlicher Anordnung, da der Arzt nicht für die Prophylaxe verantwortlich ist Ö Effektiv lagern: 30° Lagerung, 135° Lage Ö Bei VATI-Lagerung, Schiefe Ebene und Mikrolagerungen ist der Grad der Wirksamkeiten noch nicht geklärt 23 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S3a Die Pflegefachkraft P3 Die Pflegefachkraft E3 Der Betroffene verfügt über die Kompetenz, geeignete Druck reduzierende Hilfsmittel auszuwählen. S3b Druck reduzierende Hilfsmittel sind sofort zugänglich, Spezialbetten innerhalb von 12 Stunden. wendet die geeigneten Druck reduzierenden Hilfsmittel an, wenn der Zustand des Betroffenen eine ausreichende Bewegungsförderu ng bzw. Druckentlastung nicht zulässt. befindet sich unverzüglich auf einer für ihn geeigneten Druck reduzierenden Unterlage. Druck reduzierende Hilfsmittel werden unverzüglich angewendet. 24 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Abhängig von Gewicht und Beweglichkeit - + + + + Druckentlastung ist besser als Druckreduktion, d.h. Freilagern ist besser als Weichlagern Großzellige Antidekubitusauflagen Doppelte Schaumstoffauflage - Künstliche Felle, weil sie verklumpen - Einzellige Antidekubitusmatratzen - Wasserkissen - Gummiringe - Watteverbände / Fersenschoner - Hohllagerung vermeiden!! 25 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S4 Die Pflegefachkraft P4 Die Pflegefachkraft E4 Die durchgeführten kennt neben Bewegungsförderu ng und Druckreduktion weiter geeignete Intervensionen. leitet auf der Grundlage der Risikoeinschätzung für alle identifizierten Risikofaktoren weitere Intervensionen ein, die die Erhaltung und Förderung der Gewebetoleranz betreffen. Intervensionen zu den Risikofaktoren sind dokumentiert. 26 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Ausschließen von weiteren Risikofaktoren Risikofaktor: gestörtes Hautmilieu - + « Infektions- und schweißreduzierende Waschung mit Salbeizusatz; 4 Essl. Zitronensaft auf 5-6 ltr Wasser « Wassertemperatur 25-27 °C « Alkalifreie Seife, Nachspülen mit klarem Wasser « Balneum Hermal (rückfettend / atmungsaktiv) « Wasserlösliche Ölbäder 1 x wöchentlich « Produkte ohne Parfum, ohne Alkohol « Panthenol-Salben « Weiche Zinkpaste zum Hautschutz - Melkfett Ätherische Öle Finalgon Hyperämisierende Salben Eisen und Fönen Mercurochrom Reinigungsschaum Vaseline Penatencreme Dauerkatheter (geschlossene Sepsis / Ableitung des Blutes aus den gefährdeten Körperstellen) 27 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Ausschließen von weiteren Risikofaktoren Risikofaktor: Malnutration - + « BMI Bestimmung / Gewichtskontrollen « Essenreichen durch Bezugsperson « Speisen, die Selbständigkeit und Schluckakt unterstützen « Bei Demenzkranken Speisen nachsüßen « Aufrechtes Sitzen bei der Nahrungsverabreichung, erhöhte Oberkörperlagerung bei P.E.G.Ernährung « Eiweiß-, vitamin- und kohlenhydratreiche Kost « Ansprechendes, appetitliches Essen - Passierte Kost - Pudding & Zwieback-Diät - Sondenkost ohne zusätzliche orale Stimulation - Nahrung von widersprüchlicher Konsistenz Ö fördert Verschlucken 28 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Ausschließen von weiteren Risikofaktoren Risikofaktor: Malnutration + - « Trinkplan « Substitution durch Ergänzungskost wie Quark, Käse, Joghurt, Milch, Ei « Vitamin C: Obstsäfte (nach Rücksprache mit Arzt: 1 g Vit. C täglich) 29 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S5 Die Pflegefachkraft P5 Die Pflegefachkraft E5 Der Betroffene / verfügt über Fähigkeiten, Informations- und Schulungsmaterial zur Anleitung und Beratung des Betroffenen / seiner Angehörigen. erläutert die Dekubitusgefährdu ng und die Notwendigkeit von prophylaktischen Maßnahmen, plant diese individuell mit dem Betroffenen & seinen Angehörigen. seine Angehörigen kennen die Ursachen der Dekubitusgefährdung sowie die geplanten Maßnahmen und wirken auf der Basis ihrer Möglichkeiten an der Umsetzung mit. 30 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S6 Die Einrichtung stellt P6 Die Pflegefachkraft E6 Die Dekubitus- sicher, dass alle an der Versorgung des Betroffenen Beteiligten den Zusammenhang von Kontinuität der Intervention und Erfolg der Dekubitusprophylaxe kennen, und gewährleisten die Informationsweitergabe….. an externe Beteiligte. informiert die Betroffenen, die an der Versorgung des Dekubitusgefährdeten beteiligt sind, über die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortführung der Interventionen. (z.B. Mitarbeitende in Arztpraxen, sowie OP- und Röntgenabteilungen und Transportdienste gefährdung und die notwendigen Maßnahmen sind allen an der Versorgung des Betroffenen Beteiligten bekannt. 31 2. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Strukturqualität Prozess Ergebnis S7 Die Pflegefachkraft P7 Die Pflegefachkraft E7 Der Betroffene hat verfügt über die Kompetenz, die Effektivität der prophylaktischen Maßnahmen zu beurteilen. begutachtet den Hautzustand…. in individuell zu bestimmenden Zeitabständen. keine Dekubitus. 32 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Ziele Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung. 33 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S1a Die Einrichtung P1 E1 Eine aktuelle, verfügt über eine schriftliche Verfahrensregelung für ein multidisziplinäres Entlassungsmanagement. Sie stellt sicher, dass die für ihre Patientengruppen erforderlichen Einschätzungskriterien, Assessment- und Evaluationsinstrumente vorliegen. Die Pflegefachkraft führt mit allen Patienten und ihren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste kriterien-geleitete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch. Diese Einschätzung wird bei Veränderung des Krankheits- und Versorgungsverlaufs aktualisiert. systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor. 34 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S1b Die Pflegefachkraft P1bDie Pflegefachkraft E1b Eine aktuelle, beherrscht die Auswahl und Anwendung von Instrumenten zur Einschätzung des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung. nimmt bei erwartbarem poststationärem Unterstützungsbedarf ein differenziertes Assessment mit dem Patienten und seinen Angehörigen mittels eines geeigneten Instruments vor. systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungs- und Versorgungsbedarfs liegt vor. 35 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S2 Die Pflegefachkraft P2 Die Pflegefachkraft E2 Eine individuelle verfügt über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf das Entlassungsmanagement. entwickelt in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen unmittelbar im Anschluss an das differenzierte Assessment eine individuelle Entlassungsplanung. Entlassungsplanung liegt vor, aus der die Handlungserfordernisse zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten poststationären Versorgung hervorgehen. 36 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S3 Die Pflegefachkraft P3 Die Pflegefachkraft E3 Patient und verfügt über die Fähigkeiten, Patient und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu beraten und zu schulen sowie die Koordination der weiteren an der Schulung und Beratung beteiligten Berufsgruppen vorzunehmen. gewährleistet für den Patienten und seine Angehörigen eine bedarfsgerechte Beratung und Schulung. Angehörigen sind bedarfsgerechte Beratung und Schulung angeboten worden, um veränderte Versorgungs- und Pflegeerfordernisse bewältigen zu können. 37 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S4 Die Pflegefachkraft P4 E4 Mit dem Patienten ist zur Koordination des Entlassungsprozesses befähigt und autorisiert. Die Pflegefachkraft stimmt in Kooperation mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den intern und extern beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen rechtzeitig den voraussichtlichen Entlassungstermin und den Unterstützungsbedarf des Patienten ab. Die Pflegefachkraft bietet eine Pflegeübergabe an. und seinen Angehörigen sowie den weiterversorgenden Berufsgruppen und Einrichtungen sind der Entlassungstermin sowie der Unterstützungs- und Versorgungsbedarf abgestimmt. 38 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S5 Die Pflegefachkraft P5 E5 Die Entlassung des verfügt über die Fähigkeiten zu beurteilen, ob die Entlassungsplanung dem individuellen Bedarf von Patient und Angehörigen entspricht. Die Pflegefachkraft führt mit dem Patienten und seinen Angehörigen spätestens 24 Stunden vor der Entlassung eine Überprüfung der Entlassungsplanung durch. Bei Bedarf werden Modifikationen eingeleitet. Patienten ist bedarfsgerecht vorbereitet.. 39 3. Inhalte des Nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement Strukturqualität Prozess Ergebnis S6 Die Pflegefachkraft P6 Die Pflegefachkraft E6 Der Patient und ist befähigt und autorisiert, eine abschießende Evaluation der Entlassung durchzuführen. nimmt innerhalb von 48 Std. nach der Entlassung Kontakt mit dem Patienten und seinen Angehörigen oder der weiter betreuenden Einrichtung auf und prüft die Umsetzung der Entlassungsplanung. seine Angehörigen haben die geplanten Versorgungsleistungen und bedarfsgerechte Unterstützung zur Bewältigung der Entlassungssituation erhalten. 40 4. Praxistipps zur Umsetzung Ö Gehen sie bei der Einführung des Standards geplant vor. Ö Ernennen sie eine(n) Mitarbeitende(n) zur/m Dekubitusbeauftragten. Ö Führen Sie Vor-Ort-Schulungen durch. Ö Vermeiden sie ritualisierte Lagerungspläne und nutzen sie den Fingertest. Ö Lassen sie alle ineffizienten Hilfsmittel & -methoden weg. 41 5. Controllingaspekte Ö Führen sie Pflegevisiten durch. Ö Messen sie regelmäßig die Prävalenz (die Gesamtzahl aller Betroffenen an einem Stichtag) mit den dazugehörigen Informationen zu Hilfsmitteln etc. sowie die Invidenz (Anzahl der Neuerkrankungen). 42