Mediadaten - Weka Fachmedien

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Mediadaten - Weka Fachmedien
Titelporträt
Media-Informationen 2015
1 Titel:
elektrobörse handel
2 Kurzcharakteristik:
elektrobörse handel gibt einen facettenreichen Überblick über den
Elektrogerätemarkt: Produktneuheiten und -trends, Branchennachrichten, Interviews, Messeberichte uvm.. In den monatlichen Printausgaben und rund um die Uhr auf elektroboerse-handel.de finden
Fachhändler und -organisationen alles rund um Elektrogroß- und
-kleingeräte, Lichttechnik, Energieeffizienz und natürlich entscheidende Tipps zur erfolgreichen Platzierung am PoS. Specials und Sonderhefte liefern vertiefendes Spezial-Know-how zu besonders umsatzstarken Produktsegmenten. Damit bekommen Fachhändler einen
wertvollen Ratgeber für den direkten Einsatz in der Kundenberatung
– Zusatzinfos mit praktischem Mehrwert.
3 Zielgruppe:
Elektrogroß- und -einzelhandel, Küchenstudios, relevante Fachverbände und Kooperationen
4 Erscheinungsweise:
10 Ausgaben (plus 2 Sonderhefte)
5 Heftformat:
DIN A4
6 Jahrgang:
67. Jahrgang 2015
7 Bezugspreis:
Jahresabonnement Inland:
Jahresabonnement Ausland:
Einzelverkaufspreis
8 Organ:
-
9 Mitgliedschaft:
IVW
50,00 Euro
62,00 Euro
5,00 Euro
Titelporträt
5 gute Gründe,
warum sich Ihre Werbung in der
elektrobörse handel lohnt!
• 100% der Befragten lesen JEDE Ausgabe der
elektrobörse handel
• Ein Exemplar der elektrobörse handel wird von
durchschnittlich 3 Personen gelesen.
• 89% der Befragten sind in der
Unternehmensführung positioniert
• 98% der Befragten sind an
Einkaufsentscheidungen beteiligt
10 Verlag:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1388
www.elektroboerse-handel.de
www.weka-fachmedien.de
• 52% aller Befragten haben aufgrund einer
Anzeige oder eines Artikels in der elektrobörse
handel in den letzten 12 Monaten mindestens
einmal gekauft, weitere 36% haben sich zur
Einkaufsvorbereitung informiert
11 Herausgeber:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
12 Anzeigen:
Michael Nerke, Gesamtanzeigenleitung
E-Mail: mnerke@weka-fachmedien.de
Quelle elektrobörse handel Leser-/Nutzerbefragung 9/2014, Fallzahl n=287
13 Redaktion:
Andrea John
E-Mail: ajohn@weka-fachmedien.de
3
elektrobörse smarthouse, das
Fachmedium für Gebäudetechnik,
Installation & Licht
ergänzend
Der aktuelle Webdienst
www.elektroboerse-handel.de
und der Newsletter
Maßgeschneiderte
Sonderhefte
Ihre crossmediale
Medienmarke
Mediaberatung elektrobörse handel
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1388
Fax
+49 89 25556-1657
E-Mail: media@elektroboerse-handel.de
www.elektroboerse-handel.de
www.weka-fachmedien.de
elektrobörse handel,
die Fachzeitschrift für Elektrogeräte,
Lichttechnik & Energieeffizienz
MEDIADATEN
PRINT+ONLINE
NEU!
2015
Online
geprüft
Überblick Online-Werbeformen
www.elektroboerse-handel.de/media/showroom
Ihre Ansprechpartner
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar · Telefon +49 89 25556-1388 · Fax +49 89 25556-1657 · media@elektroboerse-handel.de
Mediaberatung
Michael Nerke
Gesamtanzeigenleitung
Telefon +49 89 25556-1388
Fax
+49 89 25556-1656
mnerke@weka-fachmedien.de
Sofie Steuer
Mediaberatung
Telefon +49 89 25556-1452
Fax
+49 89 25556-1656
ssteuer@weka-fachmedien.de
Lydia Sattelberger
Database Management
Telefon +49 89 25556-1303
Fax
+49 89 25556-1651
lsattelberger@weka-fachmedien.de
Uschi Wittmann
Database Management
Telefon +49 89 25556-1847
uwittmann@weka-fachmedien.de
A R KT
R IE R E -M
N K A R 388
E
IG
E
Z
AN
del.de
25556-1
+49 89
erse-han
o
Hotline
elektrob
zeigen@
stellenan
Nelli Schulz
Disposition
Telefon +49 89 25556-1483
nschulz@weka-fachmedien.de
Redaktion
Andrea John
Redaktion
Telefon +49 89 25556-1353
ajohn@weka-fachmedien.de
Christina Gottwald
Content Management
Telefon +49 89 25556-1351
cgottwald@weka-fachmedien.de
Matthäus Hose
Verlagsleiter
Telefon +49 89 25556-1302
Fax
+49 89 25556-1396
mhose@weka-fachmedien.de
Susanne Kilgenstein
Marketing-Referentin
Telefon +49 89 25556-1713
Fax
+49 89 25556-1396
skilgenstein@weka-fachmedien.de
Marc Schneider
Vertriebsleiter
Telefon +49 89 25556-1509
Fax
+49 89 25556-1508
mschneider@wekanet.de
Florian Endriß
Vertrieb
Telefon +49 89 25556-1510
Fax
+49 89 25556-1508
fendriss@wekanet.de
Verlag
Stephanie Jarnig
Marketing-Referentin
Telefon +49 89 25556-1239
Fax
+49 89 25556-1396
sjarnig@weka-fachmedien.de
2
Technische Daten
Anzeigen
Beilagen / Einhefter / Einkleber / CDs
Druckverfahren/Verarbeitung:
Rollenoffset – Rückstichheftung
elektrobörse handel: 90 g/qm aufgebessertes LWC
Bitte fordern Sie unsere Reproduktions- und Proofanweisungen an.
Beilagen:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
in Höhe und Breite jeweils 10 mm kleiner als das Trägerprodukt
Minimales Gewicht:
150 g/qm für Einzelblatt
Maximales Gewicht:
auf Anfrage
Positionierung:
bestmöglich
Beilagen müssen beschnitten und gefalzt als fertige Endprodukte angeliefert werden und für die
maschinelle Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage oder Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Digitale Datenübernahme an:
Nelli Schulz, Telefon +49 89 25556-1483, Fax +49 89 25556-1690, nschulz@weka-fachmedien.de
Bitte übermitteln Sie uns Ihre digitalen Daten im Format PDF mittels Datenträger
(CD-Rom) oder per E-Mail oder FTP.
Die genauen Spezifikationen dazu fordern Sie bitte bei den Ihnen bekannten Gesprächspartnern an.
Dateinamen müssen bitte nach folgendem Muster vergeben werden:
Anzeigenkunde_elbö-handel_Ausgabe (Beispiel: Mustermann_elbö-handel_1_15)
Bei Problemen mit der Übertragung wenden Sie sich bitte an Telefon +49 89 4423065-0.
Anzeigenmotive bitte vorab per Fax +49 89 25556-1690 mit Angabe des Titels, der Ausgabe, der Größe
und des Dateinamens.
Technische Angaben für die Dateierstellung:
Der Beschnitt bei abfallend gedruckten Anzeigen beträgt mindestens 4 mm.
Bitte achten Sie darauf, dass bei angeschnittenen Anzeigen wichtige Bestandteile der Anzeige (Logos
und Texte) 10 mm vom Seitenrand entfernt nach innen platziert werden.
Eck-, Falz- und Schneidzeichen müssen bitte 4 mm außerhalb des Bildrandes platziert sein.
Bitte bei offenen Dateien alle verwendeten Schriften mitliefern. Bei PDFs immer alle verwendeten Schriften einbetten.
Farben müssen bitte in CMYK angelegt sein. Sonderfarben (HKS/Pantone) müssen in CMYK separiert
sein. Sonderfarben können nicht gedruckt werden.
Schwarzvollflächen sollen mit ca. 40 % Rasterwert Cyan unterlegt werden.
Bildseparation bitte mit dem ECI-Offsetprofil PSO_LWC-improved_eci.icc (Fogra 45L)
Download unter http://www.eci.org/doku.php?id=de:downloads
Bildauflösung 300 dpi
Einhefter:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
Format des Trägerproduktes
Angeschnittene Seiten müssen einen Beschnitt von 4 mm aufweisen.
Minimales Gewicht:
für 4-seitige Produkte 100 g/qm
Platzierung zwischen den verschiedenen Bogenteilen.
Einhefter müssen gefalzt und im unbeschnittenen Format angeliefert werden und für die maschinelle
Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Einkleber:
Gefalzte Produkte müssen zum Bund hin geschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet
sein. Positionierung und Formate auf Anfrage.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage der Einkleber nach PLZ- oder NielsenGebieten.
CDs:
CDs müssen in Standard-Papierhüllen ohne rückseitigen Klebestreifen konfektioniert sein.
Positionierung auf Anfrage.
Für Proofs/Andrucke ist der FOGRA-Medienkeil zu verwenden. Bitte den Namen des verwendeten Farbparameters sowie die Proofbezeichnung mit ausdrucken. Datum und Uhrzeit der Prooferstellung sowie
das Datum der letzten Kalibrierung müssen ersichtlich sein.
Der Proof/Andruck muss gemäß FOGRA-Richtlinien dem Auflagenpapier in der Färbung und Oberflächenbeschaffenheit angenähert sein.
Anlieferungstermin für Beilagen/Einhefter:
Der Produktanzeigenschlusstermin ist gleichzeitig Anlieferungstermin für die jeweils vereinbarte
Ausgabe (siehe Terminplan).
elektrobörse handel
Lieferanschrift für Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Werbemittel:
Stürz GmbH, Alfred-Nobel-Str. 33, 97080 Würzburg
Zeitschriftenformat
Satzspiegel
Spaltenzahl
210 mm Breite x 297 mm Höhe
184 mm Breite, 260 mm Höhe
3 Spalten, 43 mm Breite
Liefervermerk: elektrobörse handel-Ausgabe xy/2015
20
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
5
20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Titelporträt
Media-Informationen 2015
1 Titel:
elektrobörse handel
2 Kurzcharakteristik:
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-kleingeräte, Lichttechnik, Energieeffizienz und natürlich entscheidende Tipps zur erfolgreichen Platzierung am PoS. Specials und Sonderhefte liefern vertiefendes Spezial-Know-how zu besonders umsatzstarken Produktsegmenten. Damit bekommen Fachhändler einen
wertvollen Ratgeber für den direkten Einsatz in der Kundenberatung
– Zusatzinfos mit praktischem Mehrwert.
3 Zielgruppe:
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7 Bezugspreis:
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-
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IVW
50,00 Euro
62,00 Euro
5,00 Euro
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5 gute Gründe,
warum sich Ihre Werbung in der
elektrobörse handel lohnt!
• 100% der Befragten lesen JEDE Ausgabe der
elektrobörse handel
• Ein Exemplar der elektrobörse handel wird von
durchschnittlich 3 Personen gelesen.
• 89% der Befragten sind in der
Unternehmensführung positioniert
• 98% der Befragten sind an
Einkaufsentscheidungen beteiligt
10 Verlag:
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Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1388
www.elektroboerse-handel.de
www.weka-fachmedien.de
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Anzeige oder eines Artikels in der elektrobörse
handel in den letzten 12 Monaten mindestens
einmal gekauft, weitere 36% haben sich zur
Einkaufsvorbereitung informiert
11 Herausgeber:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
12 Anzeigen:
Michael Nerke, Gesamtanzeigenleitung
E-Mail: mnerke@weka-fachmedien.de
Quelle elektrobörse handel Leser-/Nutzerbefragung 9/2014, Fallzahl n=287
13 Redaktion:
Andrea John
E-Mail: ajohn@weka-fachmedien.de
3
elektrobörse smarthouse, das
Fachmedium für Gebäudetechnik,
Installation & Licht
ergänzend
Der aktuelle Webdienst
www.elektroboerse-handel.de
und der Newsletter
Maßgeschneiderte
Sonderhefte
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Medienmarke
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Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar
Telefon +49 89 25556-1388
Fax
+49 89 25556-1657
E-Mail: media@elektroboerse-handel.de
www.elektroboerse-handel.de
www.weka-fachmedien.de
elektrobörse handel,
die Fachzeitschrift für Elektrogeräte,
Lichttechnik & Energieeffizienz
MEDIADATEN
PRINT+ONLINE
NEU!
2015
Online
geprüft
Überblick Online-Werbeformen
www.elektroboerse-handel.de/media/showroom
Auflagen /
Verbreitung
Auflagen- und
Verbreitungs-Analyse
Media-Informationen 2015
*
Auflagenkontrolle:
Auflagen-Analyse:
Exemplare pro Ausgabe im Durchschnitt
(1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014)
Druckauflage:
17.286
Tatsächlich
verbreitete
Auflage (tvA):
16.878
davon Ausland:
90
Kiel
Rostock
Verkaufte Auflage:
166
davon Ausland:
Abonnements:
166
davon Mitgliederstücke:
Sonstiger Verkauf:
Freistücke:
Gliederung der Inlands-Auflage nach Nielsen-Gebieten
(Plus Auflage Österreich und Schweiz)
10
–
Nielsen II
18,1 % = 3.039 Exemplare
407
1
Berlin
Wirtschaftsraum
Deutschland
Ausland
Tatsächlich verbreitete Auflage
Münster
2
Köln
3a
Nielsen IIIa
15,6 % = 2.619 Exemplare
Geographische Verbreitungs-Analyse:
* Nicht bei Sonderpublikationen.
5
Bremen
–
16.712
Rest-, Archiv- und
Belegexemplare:
4
Nielsen V + VI
8,5 % = 1.427 Exemplare
6
Nielsen I
16,2 % = 2.720 Exemplare
Koblenz
7
Dresden
Erfurt
Frankfurt
Nürnberg
Anteil an tatsächlicher verbr. Auflage
%
Exemplare
99,5
16.788
0,5
90
100,0
16.878
Nielsen VII
8,3 % = 1.393 Exemplare
Nielsen IV
17,3 % = 2.904 Exemplare
Stuttgart
Nielsen IIIb
16,0 % = 2.686 Exemplare
3b
Freiburg
4
München
Nielsen Marketing Research
Ihre Ansprechpartner
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar · Telefon +49 89 25556-1388 · Fax +49 89 25556-1657 · media@elektroboerse-handel.de
Mediaberatung
Lydia Sattelberger
Database Management
Telefon +49 89 25556-1303
Fax
+49 89 25556-1651
lsattelberger@weka-fachmedien.de
Michael Nerke
Gesamtanzeigenleitung
Telefon +49 89 25556-1388
Fax
+49 89 25556-1656
mnerke@weka-fachmedien.de
Uschi Wittmann
Database Management
Telefon +49 89 25556-1847
uwittmann@weka-fachmedien.de
Nelli Schulz
Disposition
Telefon +49 89 25556-1483
nschulz@weka-fachmedien.de
A R KT
R IE R E -M
E N K A R -1388
IG
E
Z
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Redaktion
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Content Management
Telefon +49 89 25556-1351
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Matthäus Hose
Verlagsleiter
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Fax
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Susanne Kilgenstein
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Fax
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Marc Schneider
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Florian Endriß
Vertrieb
Telefon +49 89 25556-1510
Fax
+49 89 25556-1508
fendriss@wekanet.de
Verlag
Stephanie Jarnig
Marketing-Referentin
Telefon +49 89 25556-1239
Fax
+49 89 25556-1396
sjarnig@weka-fachmedien.de
2
Technische Daten
Anzeigen
Beilagen / Einhefter / Einkleber / CDs
Druckverfahren/Verarbeitung:
Rollenoffset – Rückstichheftung
elektrobörse handel: 90 g/qm aufgebessertes LWC
Bitte fordern Sie unsere Reproduktions- und Proofanweisungen an.
Beilagen:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
in Höhe und Breite jeweils 10 mm kleiner als das Trägerprodukt
Minimales Gewicht:
150 g/qm für Einzelblatt
Maximales Gewicht:
auf Anfrage
Positionierung:
bestmöglich
Beilagen müssen beschnitten und gefalzt als fertige Endprodukte angeliefert werden und für die
maschinelle Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage oder Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Digitale Datenübernahme an:
Nelli Schulz, Telefon +49 89 25556-1483, Fax +49 89 25556-1690, nschulz@weka-fachmedien.de
Bitte übermitteln Sie uns Ihre digitalen Daten im Format PDF mittels Datenträger
(CD-Rom) oder per E-Mail oder FTP.
Die genauen Spezifikationen dazu fordern Sie bitte bei den Ihnen bekannten Gesprächspartnern an.
Dateinamen müssen bitte nach folgendem Muster vergeben werden:
Anzeigenkunde_elbö-handel_Ausgabe (Beispiel: Mustermann_elbö-handel_1_15)
Bei Problemen mit der Übertragung wenden Sie sich bitte an Telefon +49 89 4423065-0.
Anzeigenmotive bitte vorab per Fax +49 89 25556-1690 mit Angabe des Titels, der Ausgabe, der Größe
und des Dateinamens.
Technische Angaben für die Dateierstellung:
Der Beschnitt bei abfallend gedruckten Anzeigen beträgt mindestens 4 mm.
Bitte achten Sie darauf, dass bei angeschnittenen Anzeigen wichtige Bestandteile der Anzeige (Logos
und Texte) 10 mm vom Seitenrand entfernt nach innen platziert werden.
Eck-, Falz- und Schneidzeichen müssen bitte 4 mm außerhalb des Bildrandes platziert sein.
Bitte bei offenen Dateien alle verwendeten Schriften mitliefern. Bei PDFs immer alle verwendeten Schriften einbetten.
Farben müssen bitte in CMYK angelegt sein. Sonderfarben (HKS/Pantone) müssen in CMYK separiert
sein. Sonderfarben können nicht gedruckt werden.
Schwarzvollflächen sollen mit ca. 40 % Rasterwert Cyan unterlegt werden.
Bildseparation bitte mit dem ECI-Offsetprofil PSO_LWC-improved_eci.icc (Fogra 45L)
Download unter http://www.eci.org/doku.php?id=de:downloads
Bildauflösung 300 dpi
Einhefter:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
Format des Trägerproduktes
Angeschnittene Seiten müssen einen Beschnitt von 4 mm aufweisen.
Minimales Gewicht:
für 4-seitige Produkte 100 g/qm
Platzierung zwischen den verschiedenen Bogenteilen.
Einhefter müssen gefalzt und im unbeschnittenen Format angeliefert werden und für die maschinelle
Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Einkleber:
Gefalzte Produkte müssen zum Bund hin geschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet
sein. Positionierung und Formate auf Anfrage.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage der Einkleber nach PLZ- oder NielsenGebieten.
CDs:
CDs müssen in Standard-Papierhüllen ohne rückseitigen Klebestreifen konfektioniert sein.
Positionierung auf Anfrage.
Für Proofs/Andrucke ist der FOGRA-Medienkeil zu verwenden. Bitte den Namen des verwendeten Farbparameters sowie die Proofbezeichnung mit ausdrucken. Datum und Uhrzeit der Prooferstellung sowie
das Datum der letzten Kalibrierung müssen ersichtlich sein.
Der Proof/Andruck muss gemäß FOGRA-Richtlinien dem Auflagenpapier in der Färbung und Oberflächenbeschaffenheit angenähert sein.
Anlieferungstermin für Beilagen/Einhefter:
Der Produktanzeigenschlusstermin ist gleichzeitig Anlieferungstermin für die jeweils vereinbarte
Ausgabe (siehe Terminplan).
elektrobörse handel
Lieferanschrift für Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Werbemittel:
Stürz GmbH, Alfred-Nobel-Str. 33, 97080 Würzburg
Zeitschriftenformat
Satzspiegel
Spaltenzahl
210 mm Breite x 297 mm Höhe
184 mm Breite, 260 mm Höhe
3 Spalten, 43 mm Breite
Liefervermerk: elektrobörse handel-Ausgabe xy/2015
20
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
5
20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Leser-/
Nutzeranalyse
Media-Informationen 2015
Leser-/Nutzeranalyse
Informationsverhalten
Welche Informationsquellen nutzen Sie, wenn Sie sich über Produkte, Services und Branchennews aus dem Elektrogeräte-Markt informieren?
Fachzeitschriften von Verlagen
93%
Unabhängige E-Mail-Newsletter von Fachmedienanbietern
61%
Unabhängige Webseiten von Fachmedienanbietern
68%
Webseiten von Herstellern
74%
Produktblätter und Broschüren von Herstellern und Anbietern
86%
Direktwerbung von Herstellern und Anbietern (Mailings)
77%
Ausstellungen / Fachmessen / Fachtagungen / Kongresse
32%
Foren / Portale von Nutzern und Anwendern im Internet
41%
Soziale Netzwerke (facebook, Twitter, XING, etc.)
12%
Quelle: elektrobörse handel Leser-/Nutzerbefragung 9/2014, Fallzahl n=287
(Mehrfachnennungen möglich)
Brennpunktthemen
Welche Themen sind für Sie geschäftlich relevant und/oder interessant?
Produktwelt Kaffee
87%
Küchenmaschinen / Küchenkleingeräte
79%
Produktwelt Bodenpflege
83%
Produktwelt Bügeln & Nähen
68%
Produktwelt Beauty, Gesundheit & Wellness
46%
Produktwelt Kühlen & Gefrieren
79%
Produktwelt Waschen & Trocknen
85%
Geschirrspüler
85%
Backofen, Herde, Dampfgarer
87%
Produktwelt Grill & Genießen
TV / HiFi
6
Telekommunikation
7%
5%
4%
Quelle: elektrobörse handel Leser-/Nutzerbefragung 9/2014, Fallzahl n=287
(Mehrfachnennungen möglich)
Media-Informationen 2015
Position
In welchem Unternehmensbereich sind Sie tätig?
Unternehmensführung
92%
Verkauf / Vertrieb
Marketing / Werbung
Branche
In welcher Branche ist Ihr Unternehmen tätig?
89%
Einkauf / Beschaffung
Leser-/Nutzeranalyse
Elektrogroßhandel
Elektroeinzelhandel
82%
Küchenstudio
93%
17%
38%
21%
Fachverband / Kooperationen
5%
Kompetenz
Wie sind Sie an Investitionsentscheidungen im Unternehmen beteiligt?
Kaufgenehmigung, Budgetfreigabe
45%
Endgültig entscheidend, von wem gekauft werden soll
(Einkaufsort, Lieferant, Dienstleister)
68%
Endgültig entscheidend, was gekauft werden soll
(Produkt, Hersteller, Dienstleister)
Bewertend / beratend, von wem gekauft werden soll
(Einkaufsort, Lieferant, Dienstleister)
Bewertend / beratend, was gekauft werden soll
(Produkt, Hersteller, Dienstleistung)
7
71%
61%
65%
Quelle: elektrobörse handel Leser-/Nutzerbefragung 9/2014,
Fallzahl n=287
(Mehrfachnennungen möglich)
Themen/
Termine
Themenplan 1. Halbjahr
FEBRUAR
02.02.2015
Ambiente 2015
EinbaugeräteErsatzbedarf
MÄRZ
3
02.03.2015
Waschen & Trocknen
Alles zum Frühstück
APRIL
4
02.04.2015
Geschirrspüler
Gesundheit & Wellness
MAI
Anzeigenschluss
1/2
5
04.05.2015
Kaffee, Espresso & Tee
6
01.06.2015
Kühlen & Gefrieren
SONDERHEFT
8
Erscheinungstermin
JUNI
Ausgabe
06.07.2015
Druckunterlagenschluss
Zusatzgeschäft für den
Handel
15.01.2015 21.01.2015
Klimageräte
12.02.2015 18.02.2015
Rasierer & Epilierer
Haarpflege
17.03.2015 23.03.2015
Bodenpflege
Versicherungen
Alles für den perfekten
Sommer
15.04.2015 21.04.2015
Küchenkleingeräte
Gesundes Kochen
Küchenmaschinen
13.05.2015 20.05.2015
Bügeln & Nähen
Grillen & Geniessen
„Die Haarexperten“ – Themen: Bartpflege und Haartools
17.06.2015 23.06.2015
AUGUST
7/8
03.08.2015
IFA 2015 - Preview
Gesundheit & Wellness
Alles zum Frühstück
Produkte für
die Zielgruppe 50+
16.07.2015 22.07.2015
SEPTEMBER
9
31.08.2015
IFA Neuvorstellungen
IFA Neuvorstellungen
IFA Neuvorstellungen
IFA-Messeführer
13.08.2015 17.08.2015
OKTOBER
10
28.09.2015
Waschen & Trocknen
Bodenpflege
Rasierer & Epilierer
Smart Home
10.09.2015 16.09.2015
NOVEMBER
11
26.10.2015
Kaffee, Espresso & Tee
EinbaugeräteErsatzbedarf
Bügeln & Nähen
Gesundes Kochen
08.10.2015 14.10.2015
DEZEMBER
Themenplan 2. Halbjahr
12
30.11.2015
Ambiente 2016
Küchenmaschinen
Haarpflege
Kühlen & Gefrieren
12.11.2015 18.11.2015
SONDERHEFT
14.12.2015
„Die Reinigungsexperten“ – Themen: Haushaltsreinigung, Textilpflege, Outdoor
Zusätzlich in jeder Ausgabe: Interviews, Reportagen, Verkaufsförderung, Energieeffizienz, Unternehmer-Wissen, Produktneuheiten, Branchennachrichten.
Änderungen vorbehalten. Eine detailliertere Themenvorschau finden Sie im Internet unter www.elektroboerse-handel.de
9
26.11.2015 02.12.2015
Preise 2015
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Anzeigenpreise und Formate (Preise in Euro, Zuschläge rabattierbar)
Format
Satzspiegel-Formate
Breite x Höhe in mm
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4-farbig
Titelseite
210 x 170
1/1 Seite
210 x 297
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Media-Informationen 2015
Zeitschriftenformat:
210 mm Breite x 297 mm Höhe
Satzspiegel:
184 mm Breite x 260 mm Höhe
Spaltenzahl:
3 Spalten, Spaltenbreite: 43 mm
Druck- und Bindeverfahren, Druckunterlagen: siehe Technische Daten
Termine:
Erscheinungsweise:
monatlich, 10 Ausgaben + 2 Sonderhefte
Erscheinungstermine:
siehe Termin- und Themenplan
Anzeigenschluss:
siehe Termin- und Themenplan
Verlagsangaben
Herausgeber:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Verlagsleiter:
Matthäus Hose
E-Mail: mhose@weka-fachmedien.de
Redaktion:
Andrea John
E-Mail: ajohn@weka-fachmedien.de
Gesamtanzeigenleiter:
Michael Nerke
E-Mail: mnerke@weka-fachmedien.de
Jahrgang / Jahr:
67. Jahrgang / 2015
Verlag:
WEKA FACHMEDIEN GmbH
Postanschrift:
Richard-Reitzner-Allee 2,
85540 Haar bei München
Telefon:
+49 89 25556-1388
Fax:
+49 89 25556-1656
Internet:
www.elektroboerse-handel.de; www.elboe.de
Zahlungsbedingungen:
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum
2 % Skonto oder 21 Tage netto.
Bei Bankeinzug gewähren wir 3 % Skonto.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank, München
Bankleitzahl:
700 202 70
Kontonummer:
3 5 704 981
IBAN:
DE37 7002 0270 0035 7049 81
SWIFT (BIC):
HYVEDEMMXXX
Nachlässe für Kampagnen
(Bei Abnahme innerhalb eines Jahres)
Malstaffel
ab 3 Anzeigen
3%
ab 6 Anzeigen
5%
ab 9 Anzeigen
10 %
ab 12 Anzeigen
15 %
ab 18 Anzeigen
20 %
ab 24 Anzeigen
25 %
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Beilagen
Beihefter
Anzeige mit
aufgeklebter Postkarte
Kalkulationsauflage
Inselanzeigen
Stellenanzeigen
Doppelinsertion
Bezugspreise
Preise 2015 Übersicht
Gewicht:
bis 25 g je 1.000 Stück
€ 290,bis 50 g je 1.000 Stück
€ 329,bis 75 g je 1.000 Stück
€ 372,inkl. Postgebühren
Teilbelegung bis 25 g: 10 % Handlingkosten
Teilbelegung ab 25 g:
auf Anfrage
4-seitig
je 1.000 Stück
€ 279,6-seitig
je 1.000 Stück
€ 322,8-seitig
je 1.000 Stück
€ 362,12-seitig je 1.000 Stück
€ 392,Gesamtbeilagen und Beihefter werden als eine Seite
auf die Mengenstaffel angerechnet
(nicht rabattierfähig und keine Mittlervergütung).
Mindestformat 1/1 Seite
74,- € 0/00 Klebekosten inkl. Portogebühren
(maschinelle Klebung, manuell auf Anfrage)
für Beilagen, Beihefter, Postkarten:
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€ 22,60
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53 mm hoch
min. 1-spaltig 44 mm hoch
max. 1-spaltig 106 mm hoch max. 2-spaltig 88 mm hoch
je einspaltige Millimeterzeile (45 mm breit) € 5,45
Stellengesuche je einspaltige Millimeterzeile
(45 mm breit) inkl. MwSt. € 1,90
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den Anzeigengrundpreis
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€ 119,Einzelheftpreis
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Services
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Unternehmen und Ihre Lösungen gekonnt in den Mittelpunkt. Konzentrierte
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nach Absprache mit dem Kunden zu überarbeiten.
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1 Monat
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Ihre Ansprechpartner
Richard-Reitzner-Allee 2 · 85540 Haar · Telefon +49 89 25556-1388 · Fax +49 89 25556-1657 · media@elektroboerse-handel.de
Mediaberatung
Lydia Sattelberger
Database Management
Telefon +49 89 25556-1303
Fax
+49 89 25556-1651
lsattelberger@weka-fachmedien.de
Michael Nerke
Gesamtanzeigenleitung
Telefon +49 89 25556-1388
Fax
+49 89 25556-1656
mnerke@weka-fachmedien.de
Uschi Wittmann
Database Management
Telefon +49 89 25556-1847
uwittmann@weka-fachmedien.de
Nelli Schulz
Disposition
Telefon +49 89 25556-1483
nschulz@weka-fachmedien.de
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9 25556
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Redaktion
Andrea John
Redaktion
Telefon +49 89 25556-1353
ajohn@weka-fachmedien.de
Christina Gottwald
Content Management
Telefon +49 89 25556-1351
cgottwald@weka-fachmedien.de
Matthäus Hose
Verlagsleiter
Telefon +49 89 25556-1302
Fax
+49 89 25556-1396
mhose@weka-fachmedien.de
Susanne Kilgenstein
Marketing-Referentin
Telefon +49 89 25556-1713
Fax
+49 89 25556-1396
skilgenstein@weka-fachmedien.de
Marc Schneider
Vertriebsleiter
Telefon +49 89 25556-1509
Fax
+49 89 25556-1508
mschneider@wekanet.de
Florian Endriß
Vertrieb
Telefon +49 89 25556-1510
Fax
+49 89 25556-1508
fendriss@wekanet.de
Verlag
Stephanie Jarnig
Marketing-Referentin
Telefon +49 89 25556-1239
Fax
+49 89 25556-1396
sjarnig@weka-fachmedien.de
2
Technische Daten
Anzeigen
Beilagen / Einhefter / Einkleber / CDs
Druckverfahren/Verarbeitung:
Rollenoffset – Rückstichheftung
elektrobörse handel: 90 g/qm aufgebessertes LWC
Bitte fordern Sie unsere Reproduktions- und Proofanweisungen an.
Beilagen:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
in Höhe und Breite jeweils 10 mm kleiner als das Trägerprodukt
Minimales Gewicht:
150 g/qm für Einzelblatt
Maximales Gewicht:
auf Anfrage
Positionierung:
bestmöglich
Beilagen müssen beschnitten und gefalzt als fertige Endprodukte angeliefert werden und für die
maschinelle Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage oder Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Digitale Datenübernahme an:
Nelli Schulz, Telefon +49 89 25556-1483, Fax +49 89 25556-1690, nschulz@weka-fachmedien.de
Bitte übermitteln Sie uns Ihre digitalen Daten im Format PDF mittels Datenträger
(CD-Rom) oder per E-Mail oder FTP.
Die genauen Spezifikationen dazu fordern Sie bitte bei den Ihnen bekannten Gesprächspartnern an.
Dateinamen müssen bitte nach folgendem Muster vergeben werden:
Anzeigenkunde_elbö-handel_Ausgabe (Beispiel: Mustermann_elbö-handel_1_15)
Bei Problemen mit der Übertragung wenden Sie sich bitte an Telefon +49 89 4423065-0.
Anzeigenmotive bitte vorab per Fax +49 89 25556-1690 mit Angabe des Titels, der Ausgabe, der Größe
und des Dateinamens.
Technische Angaben für die Dateierstellung:
Der Beschnitt bei abfallend gedruckten Anzeigen beträgt mindestens 4 mm.
Bitte achten Sie darauf, dass bei angeschnittenen Anzeigen wichtige Bestandteile der Anzeige (Logos
und Texte) 10 mm vom Seitenrand entfernt nach innen platziert werden.
Eck-, Falz- und Schneidzeichen müssen bitte 4 mm außerhalb des Bildrandes platziert sein.
Bitte bei offenen Dateien alle verwendeten Schriften mitliefern. Bei PDFs immer alle verwendeten Schriften einbetten.
Farben müssen bitte in CMYK angelegt sein. Sonderfarben (HKS/Pantone) müssen in CMYK separiert
sein. Sonderfarben können nicht gedruckt werden.
Schwarzvollflächen sollen mit ca. 40 % Rasterwert Cyan unterlegt werden.
Bildseparation bitte mit dem ECI-Offsetprofil PSO_LWC-improved_eci.icc (Fogra 45L)
Download unter http://www.eci.org/doku.php?id=de:downloads
Bildauflösung 300 dpi
Einhefter:
Minimales Format:
105 mm Breite x 148 mm Höhe
Maximales Format:
Format des Trägerproduktes
Angeschnittene Seiten müssen einen Beschnitt von 4 mm aufweisen.
Minimales Gewicht:
für 4-seitige Produkte 100 g/qm
Platzierung zwischen den verschiedenen Bogenteilen.
Einhefter müssen gefalzt und im unbeschnittenen Format angeliefert werden und für die maschinelle
Verarbeitung geeignet sein.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage nach PLZ- oder Nielsen-Gebiet.
Einkleber:
Gefalzte Produkte müssen zum Bund hin geschlossen und für die maschinelle Verarbeitung geeignet
sein. Positionierung und Formate auf Anfrage.
Belegungsmöglichkeiten: Druckauflage und Teilauflage der Einkleber nach PLZ- oder NielsenGebieten.
CDs:
CDs müssen in Standard-Papierhüllen ohne rückseitigen Klebestreifen konfektioniert sein.
Positionierung auf Anfrage.
Für Proofs/Andrucke ist der FOGRA-Medienkeil zu verwenden. Bitte den Namen des verwendeten Farbparameters sowie die Proofbezeichnung mit ausdrucken. Datum und Uhrzeit der Prooferstellung sowie
das Datum der letzten Kalibrierung müssen ersichtlich sein.
Der Proof/Andruck muss gemäß FOGRA-Richtlinien dem Auflagenpapier in der Färbung und Oberflächenbeschaffenheit angenähert sein.
Anlieferungstermin für Beilagen/Einhefter:
Der Produktanzeigenschlusstermin ist gleichzeitig Anlieferungstermin für die jeweils vereinbarte
Ausgabe (siehe Terminplan).
elektrobörse handel
Lieferanschrift für Einhefter, Beilagen, aufgeklebte Werbemittel:
Stürz GmbH, Alfred-Nobel-Str. 33, 97080 Würzburg
Zeitschriftenformat
Satzspiegel
Spaltenzahl
210 mm Breite x 297 mm Höhe
184 mm Breite, 260 mm Höhe
3 Spalten, 43 mm Breite
Liefervermerk: elektrobörse handel-Ausgabe xy/2015
20
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung der WEKA FACHMEDIEN GmbH (Stand: August 2014)
1. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages zum Zwecke der Verbreitung und über die Schaltung
von Online-Werbung auf den Webseiten des Verlages. Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge über Fremdbeilagen in den vom Verlag
herausgegebenen Zeitschriften. Von der Online-Werbung umfasst sind Werbebanner, Pop-Ups, Special-Interest- und Keyword- Platzierungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Werbekunden werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
3. Der Verlag ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Er wird seine Kunden indes rechtzeitig, spätestens einen Monat
vorher, über die Änderung unterrichten. Der Verlag ist insbesondere berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Bedingung diese mit Wirkung
für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen und bei Änderung einer gesetzlichen Vorschrift oder höchstrichterlichen Rechtsprechung,
wenn durch diese Änderung eine oder mehrere Bedingungen des Vertragsverhältnisses betroffen werden, die betroffenen Bedingungen so
anzupassen, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.
4. Der Auftrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
5. Wenn eine Werbeagentur Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich
benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen.
6. Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsgebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weiter gegeben
werden.
7. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschriften besteht kein
Anspruch. Dem Verlag steht es frei, die Schaltung einer Anzeige an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn, die Schaltung wurde für eine
bestimmte Nummer, in einer bestimmten Ausgabe oder für einen bestimmten Platz der betreffenden Zeitschrift vereinbart.
Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Zuleitung der Druckunterlagen. Ist der Auftrag in der bestimmten Nummer, der betreffenden Ausgabe
oder an dem bestimmten Platz der Zeitschrift nicht auszuführen, ist der Verlag berechtigt, die Schaltung in einer anderen Nummer an geeigneter
Stelle vorzunehmen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8. Eine Platzierung der Online-Werbung wird nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden vorgenommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Webseite.
Verschiebungen der Erscheinungsdaten der Online-Werbung aus technischen oder anderen nachvollziehbaren Gründen behält sich der Verlag vor.
9. Der Kunde kann Werbeaufträge für Online-Werbung nach Vertragsschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Der Verlag wird
unverzüglich nach Eingang der Stornierung die Schaltung der Online-Werbung beenden.
10. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Schaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Bei einer kürzerfristigen Stornierung ist der Verlag berechtigt,
folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
- bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Schaltungsbeginn 30 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung ab einer Woche vor Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes;
- bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn 50 % des Netto-Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der OnlineWerbung noch aussteht. Daneben wird der Preis für die bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt.
11. Abweichend von den vorstehenden Regelungen ist eine kostenlose Stornierung bei Terminbuchungen nur bis spätestens zwei Wochen vor dem
Schaltungstermin möglich.
12. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Schaltungen, Anzeigentexte und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft
oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage oder deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, können vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht werden. Soweit Online-Werbung nicht offensichtlich
als Werbung erkennbar ist, kann der Verlag sie ebenfalls als solche kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/
oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
13. Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die OnlineWerbung erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss
anzuliefern.
14. Sämtliche Leistungen des Verlages stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Kunden. Für audio- bzw. videoverlinkte Werbung (z. B. Banner, bei deren Anklicken sich ein Pop-Up-Fenster öffnet, in welchem
Audio- bzw. Videoinhalte wiedergegeben werden) ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder
anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind.
15. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines
gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.
16. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne
Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidlich, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. In jedem Fall ist ein Ausdruck per Fax
an die Druckerei zu senden, um die sachliche Richtigkeit überprüfen zu können. Ein Korrekturfax muss vom Kunden ausdrücklich angefordert
werden. Nur bei richtiger Farbanpassung ist eine farblich richtige Umsetzung in üblichen Toleranzen gewährleistet.
17. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von eventuellen
Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer per E-Mail übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass
der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen,
wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag ein Schaden entstanden ist.
18. Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden
zurückgeschickt.
19. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen bzw. Werbemittel hat der Kunde nach Aufforderung durch den Verlag unverzüglich Ersatz zu leisten. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen bzw. für die Herstellung bestellter Werbemittel sowie für vom Kunden
gewünschte und von diesem wegen der technischen Qualität der gelieferten Druckunterlagen bzw. Werbemittel zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen bzw. Werbemitteln nicht
sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, so stehen dem Kunden bei ungenügendem Abdruck
bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.
5
20. Der Kunde versichert, dass er uneingeschränkter Inhaber aller für die Veröffentlichung und Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte an den
Werbemitteln ist. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter frei und gewährt dem Verlag die zur Veröffentlichung der Werbemittel
erforderlichen Verwertungsrechte.
21. Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit der Online-Werbung verbundenen Hyperlinks zu setzen. Der Kunde sichert ferner zu, die
anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des Bundes- und Teledienste Datenschutzgesetzes – einzuhalten und diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies
oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Online-Angeboten des Verlages gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde
ebenfalls zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw.
des Rundfunkstaatsvertrages (RfStV) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
22. Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Abdruck einer
einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung).
23. Bei Mängeln der Online-Werbung leistet der Verlag nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
24. Der Kunde muss offensichtliche Mängel der Online-Werbung innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung der Online-Werbung
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
25. Im Übrigen haftet der Verlag nur, soweit ihm, seinen Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht, soweit Hauptleistungspflichten des Vertrages durch den Verlag verletzt werden.
26. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Verlages und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere bei Folgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen
Gewinns ausgeschlossen. Im Übrigen ist bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit die Haftung des Verlages auf die vom Kunden zu
zahlende Vergütung begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.
27. Alle Ansprüche des Kunden gegen den Verlag wegen Schlechtleistung oder Mängeln der Online-Werbung verjähren ein Jahr nach Anspruchentstehung, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
28. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer zwischen den Parteien
vereinbarten Frist mitgeteilt werden.
29. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung
zugrunde gelegt.
30. Falls der Kunde nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige über sandt. Die
Preise für die Werbemittel ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Bei Änderungen gelten die neuen Bedingungen bei Preissenkungen
auch für laufende Aufträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe der jeweils gültigen Bedingungen. Soweit bei der OnlineWerbung die Vergütung auf TKP-Basis berechnet wird, informiert der Verlag den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions,
der AdClicks sowie über die AdClick-Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen die Online-Werbung des Kunden
platziert ist bzw., soweit die Vergütung auf Pay-per-Click-Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Clicks.
31. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist
oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Vereinbarte oder eingeräumte
Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenaufträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und
des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Menge oder des zeitlichen Rahmens ist der Verlag berechtigt, den Nachlass anteilig
nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.
32. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bzw., falls der Kunde Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem
Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
33. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten
oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts verbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
34. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge aus Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet.
35. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Kunden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Nachweis muss vor Inanspruchnahme des Konzernrabatts erbracht werden. Konzernrabatte
bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages. Die Beendigung der Konzerngehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
36. Durch höhere Gewalt (Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsverzögerungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der
Verlag kann nach Wegfall des Ereignisses Anzeigen in der nächst möglichen Ausgabe der Druckschrift und Online-Werbemittel unverzüglich
veröffentlichen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden insofern nicht zu.
37. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Das gilt auch
für Änderungen dieser Klausel.
38. Eine etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame
Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommen.
39. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
40. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Media-Informationen 2015
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