Leitfaden Fahrradcodierung - FA Technik

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Leitfaden Fahrradcodierung - FA Technik
Leitfaden
Fahrradcodierung
Leitfaden
Fahrradcodierung
Inhaltsverzeichnis
Ziele
1
Forderungen
2
Codierverfahren
2
Recht und Versicherung
4
Aufbau des Codes
4
Einheitlichkeit des Codes
5
Code-Generator
6
Durchführung einer Codierung
6
Ausrüstung für Codierer
7
Abkürzungen
7
Adressen und Links
8
Ziele
Verbraucherschutz ist eines der erklärten Ziele des ADFC, das auch in der Satzung aufgeführt wird. Hilfe bei Fahrraddiebstahl ist ein
wichtiger Bereich in diesem Betätigungsfeld.
Neben guten Fahrradschlössern und flächendeckenden Fahrradabstellanlagen bietet auch
die Fahrradcodierung einen gewissen Schutz
gegen Diebstahl. Die Codierung erhöht außerdem die Chance, ein aufgefundenes Rad
dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben
zu können.
Deshalb engagiert sich der ADFC, die Codierung oder das „Branding“, wie ein szeniger
Journalist launig schrieb, flächendeckend in
Deutschland zu verbreiten.
Durch die Anbringung dieser Codierung, einer
eindeutigen, persönlichen Markierung am
Rad, erhofft sich der ADFC
•
wirkungsvolle Abschreckung vor Fahrraddiebstahl
•
Plausibilitätskontrolle der Besitzverhältnisse durch Abgleich von Code und Person
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•
bundesweite Klarheit und Einmaligkeit jeder Codierung
•
verstärkte Rückführung von gestohlenen
und wieder gefundenen Rädern an die
rechtmäßigen Eigentümer
•
Prämienrabatt bei Fahrradversicherungen
•
erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und in der Presse
•
Kontaktmöglichkeit zu Fahrradhandel und
Fahrradherstellern
•
attraktiven Service für Mitglieder
•
erfolgreiche Mitgliederwerbung
Hinderungsgründe für eine flächendeckende
Umsetzung der Codierung liegen im geringen
wirtschaftlichen und emotionalen Wert, der
dem Fahrrad in unserer Gesellschaft beigemessen wird. Die geringe Wertschätzung gegenüber dem Fahrrad finden wir nicht nur bei
Polizei und Verwaltung. Die Mehrzahl der Eigentümer von in der Mehrzahl sehr preiswerten Fahrrädern misst einem ausreichenden
Diebstahlschutz nicht die notwendige Bedeutung zu.
http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
Forderungen
Damit die Codierung erfolgreicher wird, benötigt der ADFC
2. aktivere Unterstützung durch die Polizei,
u. a. durch Kontrollen an Rädern
1. freien und kostenlosen Zugang zu allen
Straßen- und Gemeindeschlüsseln
3. aktive Unterstützung durch die Fundbüros
beim Zurückführen codierter Räder
Codierverfahren
Die Herstellerseitig meist eingeschlagene
Rahmennummer ist zur Identifizierung ungeeignet. Jeder Hersteller verwendet sein eigenes System; durch die vielen, vor allem asiatischen Importe von Fahrradrahmen, wird es
noch unübersichtlicher: es gibt unzählige Dubletten. Diese Nummern sind häufig an unzugänglichen Stellen wie unter dem Tretlager
angebracht, wo sie kaum zu entziffern sind.
Eine Vorschrift, ähnlich der Anbringung von
Fahrgestellnummer beim KFZ, ist nicht zu erwarten und von der Verwaltung her zu aufwendig. Die in der Schweiz früher üblichen
kleinen roten Kennzeichen wurden aus diesem Grund dort abgeschafft.
Es gibt nun verschiedene Arten der individuellen Fahrradmarkierung mit den Eigentümerdaten:
•
dauerhafte Aufkleber auf dem Rahmen
•
eine Gravur in den Fahrradrahmen
•
ein RFID-Chip im Fahrradrahmen
•
Hier nun in Kürze die derzeit vorhandenen
Verfahren, die in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert werden und in abgewandelter
Form immer wieder von neuen Anbietern auf
den Markt kommen - und auch wieder verschwinden:
•
Spezielle Aufkleber werden wetterfest
beschriftet. Die Aufkleber können unter
Wärme am Rahmenrohr oder als Selbstklebeetikett angebracht werden. Die Informationen können als Klarschrift gelesen
oder als Strichcode mit einem Scanner
ausgelesen werden.
•
Mit Lackstiften können Informationen direkt auf den Rahmen geschrieben werden.
•
Bei der Gravur werden durch mechanische Gravur
Ziffern und
Buchstaben
in das obere Ende des Sattelrohrs gefräst.
Die Gravur ist dauerhaft witterungsbeständig. Der eingefräste, eindeutig definierte einzeilige Eigentümer-Code mit bis
zu 20 Zeichen, der auf der Basis öffentlich
zugänglicher Daten entschlüsselt wird,
ermöglicht es, Adresse und Namen des
Eigentümers eindeutig zu rekonstruieren.
•
Der RFID-Chip oder Tag ist ein stromloser
Speicher mit integrierter Antenne. Es gibt sie
für mehrere Frequenzen. Der Tag hat in
seiner einfachen Form eine vom Hersteller
fest eingegebene einmalige Ziffernfolge.
Auf dem wieder beschreibbaren Chip
Mit diesen Datenträgern können wahlweise
•
individuelle Buchstaben- und Ziffernfolgen,
•
die komplette Eigentümer-Adresse oder
•
willkürliche Ziffern-Codes
transportiert werden. Alle diese Markierungen
sollten möglichst an einheitlich definierter Stelle angebracht werden, um das Auslesen der
Informationen zu erleichtern.
Der ADFC hat schon vor vielen Jahren erkannt, dass eine Codierung nur erfolgreich ist,
die
•
ohne zentrale Registrierung in einer eigens erstellten Datenbank und
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ohne spezielle Lesegeräte zum Auslesen
der Informationen auskommt.
http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
können beliebige Zeichenfolgen wie die
komplette Adresse eingegeben und später
überschrieben werden. Zur Bearbeitung
wird ein kombiniertes Lese-/Schreibgerät
benötigt. Zum nur Lesen benötigt man ein
einfaches Lesegerät. Die Frequenz des
Lesegerätes muss immer zur Frequenz
des Chips passen.
Bei allen Codierverfahren kann der Informationsträger nachträglich überklebt oder zerkratzt werden. Nur die Gravur kann kaum
komplett zerstört werden. Alle Verfahren werden in vielen Bereichen zur Kennzeichnung
eingesetzt, so für Tiere, für Ersatzteile, im
Handel und in Privathaushalten.
Langjährige Erfahrungen mit den verschiedenen Verfahren zeigen:
•
Willkürliche, einmalige Ziffernfolgen in einer Codierung wie im Chip erfordern bei
einer Abfrage immer eine freie und schnell
zugängliche, kontinuierlich gepflegte Datenbank, in der die Nummern mit den Eigentümerdaten verknüpft sind.
•
Verfahren mit willkürlichen Codes und
zentraler Registrierung sind unzuverlässig
und teuer.
•
Lesegeräte (Scanner) zum Auslesen von
Daten aus RFID-Chips werden aus Kostengründen (100 bis 400 €) weder von der
Polizei noch von Fundbüros angeschafft.
•
Stationäre oder mobile Internetzugänge
zum Datenabgleich hat die Polizei selten,
Fundbüros fast nie.
•
Bei den seltenen Kontrollen durch die Polizei oder beim Verkauf kann vom Käufer
mit der Gravur die Plausibilität der Besitzverhältnisse überprüft werden: Passen Initialen, KFZ-Kennzeichen und Hausnummern zu den vorgelegten Daten, ist die Eigentümerschaft plausibel.
Mit dem Tag hat man in den Niederlanden vor
einigen Jahren einen „Diefstalchip“ eingeführt,
der in die dort weit verbreiteten Rahmenschlösser integriert ist. Untersuchungen des
holländischen Fietserbond zeigen die gleichen
schlechten Ergebnisse wie in Deutschland.
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Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile hat
sich der ADFC daher entschieden, die Gravur
mit einem Code nach dem von der Polizei in
Bergisch-Gladbach entwickelten und von der
Friedberger Polizei weiterentwickelten Modell
FEIN zu fördern. Bis heute ist dieses GravurVerfahren die einzige Methode, die sich mit
länderspezifischen Abweichungen zuverlässig
über all die Jahre auf dem Markt gehalten hat.
Sicher sind manche neueren Verfahren technisch wesentlich eleganter; die praktische
Umsetzung scheiterte aber immer an den hohen Investitions- und Unterhaltungskosten für
diese Systeme. Die größere Verbreitung aller
Systeme scheiterte auch am geringen Interesse von Behörden und von Polizei.
Einige Bundesländer haben begonnen, ein
Kataster aller Adressen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit Hilfe von GPS-Daten aufzubauen. Eine Ziffernfolge gibt verschlüsselt die
Adresse an, lässt sich aber ohne Datenbank
nicht entschlüsseln. Würde man die Koordinaten direkt codieren wollen, bräuchte man die
Deutsche Grundkarte zum Entschlüsseln.
Die Gravur
Bei der Codierung wird eine Buchstaben-/
Zahlen-Kombination in den Rahmen gefräst.
Beim Code handelt es sich um die verschlüsselte Meldeanschrift und die
Initialen des Fahrradeigentümers.
Das notwendige Gravurgerät wird von der BergischGladbacher Firma Kirschbaum hergestellt. Die Zeichen werden in eine Schablone eingesetzt und mit Hilfe eines Pantographen verkleinert 0,1 bis 0,2 Millimeter tief vorzugsweise in das obere Ende des Sattelrohrs gefräst.
Diese Stelle ist am ehesten unbedenklich gegen eine Schwächung des Rahmens. Sie ist
leicht zu bearbeiten und bietet gute Ablesemöglichkeiten. Eine über diesen Bereich hinabreichende Sattelstütze sorgt für zusätzliche
Festigkeit.
http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
Recht und Versicherung
Ein älteres Mustergutachten von Prof. von der
Osten-Sacken bestätigt die Unbedenklichkeit
der Gravur, wenn sie entsprechend den
ADFC-Vorgaben angebracht wird. Es kann
heute nicht mehr so allgemein gelten, weil seit
seiner Erstellung viele neue Rahmenformen
und -materialien aufgekommen sind. Klassische Rahmenformen wie Diamantrahmen aus
Stahl und Aluminium sind weiterhin unbedenklich. Neue Rahmenformen, besonders bei Rädern mit gefedertem Hinterbau, sind problematisch. Karbonrahmen sind wegen der
Kerbempfindlichkeit des Materials prinzipiell
ungeeignet für eine Codierung.
Vom Radeigentümer geltend gemachte Schäden durch eine Codierung sind durch die Vereins-Haftpflichtversicherung des ADFC (bitte nicht verwechseln mit der Mitgliederhaftpflichtversicherung) abgedeckt. Die Selbstbeteiligung der verantwortlichen ADFCGliederung beträgt 10 %, mindestens 50 €.
Ein schriftlicher Haftungsverzicht des Fahrradeigentümers bei der Codierung ist deshalb
nicht zu empfehlen. Diese Haftungsklausel in
einem Vertrag mit dem Kunden fällt außerdem
unter das Recht der allgemeinen Geschäfts-
bedingungen und bietet nur begrenzten
Schutz gegen eine Forderung auf Schadensbehebung. Die Firma Kirschbaum hat nach
eigenen Angaben eine vergleichbare Haftpflichtversicherung für die Nutzer ihrer Gravurmaschine.
Ein Fahrradhersteller kann nicht jede Veränderung am Rad pauschal verbieten, da solche
Modifikationen in gewissem Rahmen üblich
sind. Selbst wenn ein Hersteller die Rahmengravur verbietet, muss er für einen Rahmenbruch nur dann nicht haften, wenn die Gravur
die Ursache des Versagens ist.
Bei der Produkthaftung für Folgeschäden
(nicht am Rad selbst) muss der Hersteller des
Rades den bestimmungsgemäßen Gebrauch
der Sache berücksichtigen, in Grenzen auch
einen zu erwartenden Fehlgebrauch. Problematisch ist dabei immer die konkrete Beweislage. Und auch hier entscheidet immer der
Einzelfall, pauschale Antworten aus juristischer Sicht sind nicht möglich.
Schadensfälle und angestrengte Prozesse
nach einer sachgemäßen Gravur sind dem
ADFC bisher nicht bekannt geworden.
Aufbau des Codes
Als Abkürzung - wenn kein Straßenschlüssel
vorhanden ist; teilweise in Bayern
Der Code enthält üblicherweise
1. Das KFZ-Kennzeichen für den Wohnort –
bis zu 3 Buchstaben
2. Einen Teil des Allgemeinen Gemeinde-
4. Die Hausnummer - dreistellig
5. Die Initialen des Eigentümers - zweistellig
schlüssel der Gemeinde AGS – bis zu drei
Ziffern
Die Jahreszahl der Codierung kann zweiziffrig ans Ende gestellt werden.
Der AGS besteht meist aus 8 Ziffern. Die letzten
drei Ziffern benennen die Gemeinde.
Selten werden - regional unterschiedlich Leerzeichen oder Trennzeichen zwischen den
einzelnen Gruppen verwendet.
3. Die Straßenkennung als
•
Straßenschlüssel – 5 Ziffern
Er wird erstellt und verwaltet von kommunalen
Gebietsrechenzentren oder Katasterämtern der
Gemeinden, ist aber wohl nicht flächendeckend
vorhanden oder zugänglich. Selten werden
auch Buchstaben verwendet. Die Überlassung
der Daten ist nicht überall kostenlos.
•
Berlin codiert derzeit abweichend mit
1. KFZ-Kennzeichen
2. Geburtsdatum - sechsstellig
3. Initialen- zweistellig
Straßennamen – bis zu 8 Buchstaben
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http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
Der Code für Stephan Behrendt aus Köln lautet nach FEIN :
mit Jahreszahl:
K0001186018SB06
ohne Jahreszahl: K0001186018SB
Mögliche Probleme werden gerne überschätzt. Zwar können bei Gleichheit der Initialen in großen Wohnanlagen Dubletten des
Codes auftreten; man wird aber mit anderen
Nachweisen den Eigentumsbeweis antreten
können. Nach Umzug oder dem Verkauf des
Rades ist eine zweite Codierung auf der gegenüberliegenden Seite des Sitzrohrs problemlos möglich.
Leider zeigen viele Fundbüros derzeit keinerlei Initiative und Interesse, eine Gravur am
Rad zu suchen und zur Eigentümerermittlung
auszuwerten. Eigeninitiative des Bestohlenen
auf dem Fundbüro ist daher Erfolg versprechender.
Der Fachausschuss Technik des ADFC hat
zur Vereinheitlichung und zur Arbeitserleichterung einen Web-basierten Codegenerator auf
Basis der Daten der Katasterämter erarbeitet,
der fast alle Gemeinden abdeckt; beschrieben
wird er auf Seite 6.
Einheitlichkeit des Codes
Nach dem oben beschriebenen Verfahren arbeiten neben den ADFC-Gliederungen auch
Polizei und Fahrradhändler in den unterschiedlichen Abwandlungen. Abwandlungen
gibt es zum Beispiel in der Länge des Codes
durch weggelassene oder vorgestellte Nullen,
in Trennzeichen, im Straßenschlüssel oder im
Alphacode.
ADFC und Polizei sind in den Bundesländern
unterschiedlich aktiv. Im ADFC sind besonders die Landesverbände Hessen und Bayern
aktiv. In Nordrhein-Westfalen codieren ADFC,
Polizei und Fahrradfachhandel einträglich nebeneinander. In manchen Bundesländern codiert ausschließlich die Polizei, in anderen
wird kaum oder von privaten Anbietern codiert. Diese Vielfalt bereitet Probleme, wenn
man die Codierung vernünftigerweise bundesweit vereinheitlichen möchte.
•
•
Im föderalistischen Deutschland pocht jede Landespolizeibehörde auf ihre Länderhoheit, manche Länder sind an Codierung
nicht interessiert. Untereinander ist man
nicht wirklich einigungswillig. Die Wertigkeit des Fahrrades und Investitionen in
den Diebstahlschutz werden generell gering geschätzt.
Der notwendige Straßenschlüssel wird
nicht in allen Bundesländern und Gemeinden gepflegt oder konsequent weitergeführt. In einigen Bundesländern wur-
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de der Schlüssel bisher nur der Polizei
zugänglich gemacht. Die Überlassung der
Daten ist nicht überall kostenlos.
•
Die in der Codierung aktiven ADFCLandesverbände möchten die von ihnen
weiterentwickelten Ausprägungen des ursprünglichen Codes bundesweit einführen.
•
Der Kontakt zwischen Polizeibehörden
und ADFC ist in den Bundesländern unterschiedlich intensiv und häufig schwierig.
Detaillierte Codieranleitungen mit dem jeweils
favorisieren Verfahren und Ansprechpartner
findet man auf den Internet-Seiten der ADFCLandesverbände Baden-Württemberg, Hessen und Bayern und in den Anleitungen der
KIRBA-Gravurmaschine. Dort kann man sich
informieren über
•
die Entwicklungsgeschichte der Gravur
•
Planung und Durchführung erfolgreicher
Codieraktionen
•
Schulung von Codierpersonal
•
effizientes und sicheres Arbeiten mit dem
Gravurgerät.
Eine Codierung mit Heraussuchen des Straßenschlüssels und Montieren des Gravurgeräts dauert je nach Aufwand etwa 10 bis 20
Mann-Minuten. Die Preisgestaltung ist unter-
http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
schiedlich. Während die Polizei häufig kostenlos codiert, nehmen ADFC-Gliederungen etwa
5 und 10 €. Fahrradhändler und andere Anbieter nehmen bis etwa 15 €.
Code-Generator
In den Screenshots sind die Eingabefelder der Suchmaske für denStraßenschlüssel zur Fahrradcodierungbunter http://fa-technik.adfc.de/Codierung
für Name und Adresse und der anschließend aus der Datenbank generierte Codes zu sehen.
Bei Fehleingaben des Straßennamens
werden Alternativen vorgeschlagen.
Durchführung einer Codierung
1. Bei Nutzung von öffentlichem Raum die
Nutzung des gewünschten Platzes bei der
Gemeindeverwaltung frühzeitig anmelden nicht überall kostenlos.
6. Code heraussuchen und Zeichen in die
Schablone setzen
7. Fahrrad auf Böcke legen und Gravurgerät
am Fahrradrahmen montieren
2. Termin über Pressemitteilung an örtliche
Zeitungen und Rundfunk und bei Kooperationspartnern ankündigen.
8. Vorhandene Rahmennummer prüfen
3. Eventuell bei Voranmeldung die Codes
vorab heraussuchen.
10. Gravur säubern und Codier-Aufkleber
sorgfältig aufbringen
4. Stand rechtzeitig aufbauen.
11. Gravurgerät abbauen und Fahrrad von
den Böcken nehmen
5. Personalien des Eigentümers durch Ausweis und Eigentumsnachweis prüfen.
ADFC-Leitfaden Fahrrad-Codierung - Version 1
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9. Code bevorzugt in Sattelrohr fräsen
12. Zeichen aus der Schablone entfernen und
zurück in den Kasten sortieren.
http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
Ausrüstung für Codierer
Alle Preise angenähert und in EURO … .
Gravurgerät von KIRBA
mit Zubehör zum
Codieren des Fahrradrahmens
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Stromanschluss mit Kabeltrommel, Generator oder Batterie
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(1.000 Stück)
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zum Auflegen des zu
codierenden Rades
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Straßenschlüssel und Gemeindeschlüssel als Datei oder
Papierausdruck
unterschiedlich
Zwei angelernte Codierer für
zügiges Arbeiten
je Aktion
100
Evt. Fahrradpässe der Polizei
zum Ausfüllen für die Kunden
kostenlos
Abkürzungen
FEIN
Friedberger Eigentümer Identifikations-Nummer. Im Unterschied zum ursprünglichen BergischGladbacher Verfahren (EIN) haben alle Komponenten des Codes eine feste Länge; fehlende
Zeichen werden durch vorgestellte Nullen aufgefüllt.
AGS
Allgemeiner Gemeindeschlüssel, er wird vom Statistischen Bundesamt erstellt und verwaltet.
Alpha
Codierung mit alphabetischem Straßenschlüssel
RFID
Radio Frequency Identification Chip – mit ihm werden zunehmend hochwertige Handelsprodukte und Ersatzteile, Haus- und Nutztiere und Fahrzeuge dauerhaft und eindeutig markiert.
GPS
Global Positioning System – elektronische Positionsbestimmung mit Hilfe von Satellitendaten.
FAT
Fachausschuss Technik im ADFC
ADFC-Leitfaden Fahrrad-Codierung - Version 1
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http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf
Leitfaden Fahrradcodierung
Adressen und Links
Hersteller
KIRBA - Graviermaschinen GmbH, K. Kirschbaum
Walter Arendt Str. 12-14; 51503 Rösrath
Tel.: 02205 85852; Fax.: 02205 85740
Info@Kirba.com; http://www.kirba.com/
ADFC Bayern:
Codieranleitung
www.adfc-bayern.de/mitglieder/codierung.htm ,
code@adfc-bayern.de,
Hartwig Hammerschmidt, Füstenfeldbruck
ADFC Berlin;
kontakt@adfc-berlin.de
Codieraufkleber
ADFC Bundesverband
ADFC Brandenburg:
kein Ansprechpartner bekannt
Institutionen
ADFC Bremen:
Eva Koprek; eva.koprek@radort-bremen.de
Katasterämter
Landeskriminalämter
ADFC Hamburg:
kein Ansprechpartner bekannt
Straßenschlüssel / Daten
Zuständig können sein: Gemeinden, kommunale
Rechenzentren, Kataster- und Landesvermessungsämter.
Vom FAT entwickelte Suchmaske für den Code auf
Adressbasis: http://fa-technik.adfc.de/Codierung
ADFC Hessen:
Nachschlagewerk; Anleitung im Aktivenbereich
www.hessen.adfc.de/fahrradcodierung/inhalt.html ,
Alfred Linder, Frankfurt, § 069-95158424
alfred.linder@gmx.net
ADFC Mecklenburg-Vorpommern:
derzeit kein Ansprechpartner bekannt
ADFC Niedersachsen:
Hans-Walter Wacker
hw.wacker@t-online.de
Allgemein
Umfassende ADFC-Infos zur Codierung:
www.pdeleuw.de/fahrrad/codierung.html
ADFC Nordrhein-Westfalen:
Codieranleitung;
www.klausdeleuw.de/ADFC/Codierung.html
Klaus de Leuw
www.fahrradcodierung.info
fa-technik.adfc.de/code/dateien/anleitungen/
gutachten2001.pdf
ADFC-Links und Adressen
Es sind nur codierspezifische Web-Adressen aufgeführt. Diese können sich auch in Bereichen befinden, die nur den Mitgliedern oder den Aktiven
zugänglich sind. Die Zugangsvoraussetzungen auf
diese Seiten nennt die entsprechende ADFCGliederung.
FAT, Code:
Für Anfragen an die Codiergruppe:
code@adfc.de
www.fa-technik.adfc.de/Codierung
ADFC Rheinland-Pfalz:
www.adfc-rp.de/cms/front_content.php?idcat=4;
Erhardt Vortanz, Zeiskam
e.vortanz@adfc-rlp.de
ADFC Saarland:
kein Ansprechpartner bekannt
ADFC Sachsen:
kein Ansprechpartner bekannt
ADFC Sachsen-Anhalt:
www.adfc-lsa.de; kontakt@adfc-lsa.de
Wolfgang Schramm, Madeburg, § 0391-7316645
ADFC Schleswig-Holstein:
Jan-Dirk Krohn
jan.krohn@adfc-sh.de
ADFC Baden-Württemberg:
Codierunterlagen, Codieranleitung;
www.adfc-bw.de; code@adfc-bw.de
Martin Trautmann, Freiburg, § 0761-503532
ADFC Thüringen:
kein Ansprechpartner bekannt
Erstellt im Auftrag des ADFC Bundesverbandes von Stephan Behrendt,
Fachausschuss Technik - Fachgruppe Codierung.
ADFC-Leitfaden Fahrrad-Codierung - Version 1
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http://fa-technik.adfc.de/Codierung/Leitfaden.pdf