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ID: 214 2001-06-12: für alle Steuerpflichtige Hinweise zur Euro-Einführung Für den Umtausch der DM-Bestände in Euro gibt es keine zeitliche Grenze. Nach dem Auslaufen der vom 1.Januar bis 28.Februar 2002 dauernden Übergangsfrist, in der die DM weiterhin für Einkäufe verwendet werden kann und in der die Geschäftsbanken den Umtausch vornehmen, werden die Filialen der Landeszentralbanken den Umtausch zeitlich unbegrenzt vornehmen. Eine Liste der Landeszentralbank-Filialen kann im Internet unter www.evz.de abgerufen werden. Diese Bankfilialen tauschen auch Banknoten aus anderen Euroländern kostenlos in D-Mark oder Euro um. Briefmarken Die auf DM lautenden Briefmarken dürfen bis zum 30.Juni 2002 verwendet werden. Briefmarken, die neben der DM zusätzlich einen Euro-Aufdruck haben, bleiben dagegen unbegrenzt gültig. Verträge/Testamente Bei Mietverträgen und sonstigen Verträgen ändern sich die DM-Beträge ab 2002 kraft Gesetzes in Euro-Beträge. Die DM-Beträge werden zu diesem Zweck durch 1,95583 geteilt und dann auf den Cent genau auf- bzw. abgerundet. Damit es Anfang 2002 nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt, sollten den Vertragspartnern die Euro-Beträge rechtzeitig mitgeteilt werden. Es empfiehlt sich außerdem, ab sofort in alle neuen Verträge und Nachlassregelungen die ab 2002 geltenden Euro-Beträge von vornherein aufzunehmen. Betriebliche Versicherungen Im Einzelhandel und in anderen Betrieben mit hohen Bargeldbeständen sollte rechtzeitig geklärt werden, ob für die zusätzlichen Geldbestände während der Übergangszeit bis Ende Februar 2002 gesonderte Vereinbarungen mit der Versicherung getroffen werden müssen. Denn oft sind nur die gesetzlichen Zahlungsmittel versichert. Die D-Mark verliert aber am 1.Januar 2002 ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel und der Euro ist im Jahr 2001 noch kein gesetzliches Zahlungsmittel. Bargeldumtausch/Bargeldtransport "Wem der Euro nicht gefällt, tauscht die Mark in anderes Geld." Diesen Werbespruch verwendet ein Geldwechsler in der "Frankfurter Geldmeile" zwischen Hauptbahnhof und Hauptwache nach einer Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als Werbespruch. In Frankfurt und Zürich, wo sich viele Bankfilialen auf engem Raum zusammendrängen, hat der Tausch der D-Mark in andere Währungen bereits begonnen. In diesen Bankzentren können auch große Bargeldbeträge problemlos in kurzer Zeit getauscht werden, ohne die 30.000 DM Geldwäsche-Grenze zu überschreiten. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass bei Fahrzeugkontrollen im Inland und an der Grenze Fragen der Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamten nach den mitgeführten Zahlungsmitteln und Wertsachen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Bei falschen Angaben droht auch dann eine teilweise Beschlagnahme des Geldes, wenn dessen Herkunft zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (§§ 12a-d Finanzverwaltungsgesetz).