als

Transcription

als
ID: 214
2001-06-12: für alle Steuerpflichtige
Hinweise zur Euro-Einführung
Für den Umtausch der DM-Bestände in Euro gibt es keine zeitliche Grenze.
Nach dem Auslaufen der vom 1.Januar bis 28.Februar 2002 dauernden
Übergangsfrist, in der die DM weiterhin für Einkäufe verwendet werden kann
und in der die Geschäftsbanken den Umtausch vornehmen, werden die Filialen
der Landeszentralbanken den Umtausch zeitlich unbegrenzt vornehmen. Eine
Liste der Landeszentralbank-Filialen kann im Internet unter www.evz.de
abgerufen werden. Diese Bankfilialen tauschen auch Banknoten aus anderen
Euroländern kostenlos in D-Mark oder Euro um.
Briefmarken
Die auf DM lautenden Briefmarken dürfen bis zum 30.Juni 2002 verwendet
werden. Briefmarken, die neben der DM zusätzlich einen Euro-Aufdruck haben,
bleiben dagegen unbegrenzt gültig.
Verträge/Testamente
Bei Mietverträgen und sonstigen Verträgen ändern sich die DM-Beträge ab
2002 kraft Gesetzes in Euro-Beträge. Die DM-Beträge werden zu diesem Zweck
durch 1,95583 geteilt und dann auf den Cent genau auf- bzw. abgerundet.
Damit es Anfang 2002 nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt, sollten den
Vertragspartnern die Euro-Beträge rechtzeitig mitgeteilt werden. Es empfiehlt
sich außerdem, ab sofort in alle neuen Verträge und Nachlassregelungen die ab
2002 geltenden Euro-Beträge von vornherein aufzunehmen.
Betriebliche Versicherungen
Im Einzelhandel und in anderen Betrieben mit hohen Bargeldbeständen sollte
rechtzeitig geklärt werden, ob für die zusätzlichen Geldbestände während der
Übergangszeit bis Ende Februar 2002 gesonderte Vereinbarungen mit der
Versicherung getroffen werden müssen. Denn oft sind nur die gesetzlichen
Zahlungsmittel versichert. Die D-Mark verliert aber am 1.Januar 2002 ihren
Status als gesetzliches Zahlungsmittel und der Euro ist im Jahr 2001 noch kein
gesetzliches Zahlungsmittel.
Bargeldumtausch/Bargeldtransport
"Wem der Euro nicht gefällt, tauscht die Mark in anderes Geld." Diesen
Werbespruch verwendet ein Geldwechsler in der "Frankfurter Geldmeile"
zwischen Hauptbahnhof und Hauptwache nach einer Meldung in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung als Werbespruch. In Frankfurt und Zürich, wo sich viele
Bankfilialen auf engem Raum zusammendrängen, hat der Tausch der D-Mark in
andere Währungen bereits begonnen. In diesen Bankzentren können auch
große Bargeldbeträge problemlos in kurzer Zeit getauscht werden, ohne die
30.000 DM Geldwäsche-Grenze zu überschreiten.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass bei Fahrzeugkontrollen
im Inland und an der Grenze Fragen der Zoll- und Bundesgrenzschutzbeamten
nach den mitgeführten Zahlungsmitteln und Wertsachen unbedingt
wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. Bei falschen Angaben droht
auch dann eine teilweise Beschlagnahme des Geldes, wenn dessen Herkunft
zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (§§ 12a-d Finanzverwaltungsgesetz).