TAGESORDNUNG 110. ordentliche Vertreterversammlung am 20
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TAGESORDNUNG 110. ordentliche Vertreterversammlung am 20
TAGESORDNUNG 110. ordentliche Vertreterversammlung am 20. Mai 2015 um 19.00 Uhr im Stadtsaal von Mühldorf am Inn ______________________________________________________________________ 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2014, Vorlage des Jahresabschlusses 2014 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses 3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung 4. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 5. Beschlussfassung über die Entlastung a) der Mitglieder des Vorstandes b) der Mitglieder des Aufsichtsrates 6. Turnusmäßige Wahlen zum Aufsichtsrat 7. Verschmelzung mit der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG a) Information über den vorgesehenen Zusammenschluss und Erläuterung des Verschmelzungsvertrages b) Verlesen des Prüfungsgutachtens des Prüfungsverbandes 8. Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit der VR-Bank BurghausenMühldorf eG und Genehmigung des Verschmelzungsvertrages 9. Zuwahlen aus der Fusion mit der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG a) zum Aufsichtsrat b) zum Wahlausschuss 10. Neuregelung der Aufsichtsratsvergütungen 11. Änderung der Satzung, betreffend § 37 Abs. 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) 12. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Hinweise und Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 6, 8 und 10 siehe Rückseite Folgende Unterlagen liegen ab dem Zeitpunkt dieser Einladung während der üblichen Geschäftszeiten in unseren Filialen Altötting, Burghausen, Garching und Waldkraiburg zur Einsicht der Mitglieder/Vertreter aus: · · der Jahresabschluss und der gesetzliche Lagebericht nebst dem Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 82 UmwG folgende Unterlagen zur Fusion mit der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG a) b) c) d) Verschmelzungsvertrag Verschmelzungsbericht Jahresabschlüsse und Lageberichte der Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 aller beteiligten Genossenschaften Gutachten des gesetzlichen Prüfungsverbandes TAGESORDNUNG 110. ordentliche Vertreterversammlung am 20. Mai 2015 um 19.00 Uhr im Stadtsaal von Mühldorf am Inn ______________________________________________________________________ Hinweise und Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 6, 8 und 10 Zu 6. Turnusmäßige Wahlen zum Aufsichtsrat Turnusgemäß scheiden folgende Aufsichtsratsmitglieder aus: · Herr Hermann Viehbeck (Aufsichtsratsvorsitzender), Kaufmann, Winhöring · Herr Anton Steinberger (stv. Aufsichtsratsvorsitzender), Geschäftsführer, Pietling · Herr Franz Oberkobler, Geschäftsführer, Töging Die Herren Hermann Viehbeck und Franz Oberkobler werden vom Aufsichtsrat zur Wiederwahl vorgeschlagen. Herr Anton Steinberger ist gemäß § 24 Abs. 5 der Satzung aus Altersgründen nicht mehr wählbar. Hier schlägt der Aufsichtsrat Herrn Johann Gehringer, Unternehmer aus Burgkirchen, für die Nachwahl vor. Zu 8. Zuwahlen aus der Fusion mit der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG a) zum Aufsichtsrat Nominiert wurden von der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG folgende Personen: · · · · · Herr Peter Schacherbauer (bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender), Rechtsanwalt, Burghausen Herr Markus Wohlmannstetter (bisheriger stv. Aufsichtsratsvorsitzender), Uhrmachermeister, Burghausen Herr Thomas Größlinger, Geschäftsführer, Mühldorf am Inn Herr Hans-Peter Kohlschmid, Schreinermeister, Ampfing Herr Georg Zehentner, Steuerberater, Mühldorf am Inn b) zum Wahlausschuss Nominiert wurden von der VR-Bank Burghausen-Mühldorf eG folgende Personen: · · Herr Alexander Geith, Diplom-Kaufmann, Burghausen Frau Marlis Röhrl, Diplom-Kauffrau, Erharting Zu 10. Änderung der Satzung, betreffend § 37 Abs. 2 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) Bisher: Der Geschäftsanteil ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste voll einzuzahlen. Neu: Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 50 EUR sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Über weitere Einzahlungen entscheidet die Vertreterversammlung gemäß § 50 des Genossenschaftsgesetzes. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.