Dissertationen - MADOC
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Dissertationen - MADOC
Verlagsvertrag über ein wissenschaftliches Werk1 zwischen [Name] (nachstehend: Autor2) und Mannheim University Press (nachstehend: Verlag) • § 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages ist das Publikationsprojekt eines wissenschaftlichen Werkes im Umfang von ca. […..] Druckseiten. (2) Der Titel der Dissertation lautet […..], der Autor ist […..]. • (3) Das Werk wird, soweit in § 7 dieses Vertrages vereinbart, elektronisch veröffentlicht. Es ist über das Internet frei zugänglich und kann dort kostenlos gelesen und heruntergeladen werden. Außerdem wird das Werk im Print-on-Demand-Verfahren als Hardcover, schwarzweiß, mit farbigem Schutzumschlag veröffentlicht. Es kann gegen Zahlung erworben werden. § 2 Einräumung von Nutzungsrechten (1) Der Autor räumt dem Verlag hiermit folgende Nutzungsrechte ein: a) zur Vervielfältigung und Verbreitung in gedruckter Form, und zwar als Buchausgabe. b) zur elektronischen Speicherung, insbesondere in Datenbanken, und zum Verfügbarmachen für die Öffentlichkeit im Internet zum individuellen Abruf, zur Wiedergabe auf dem Bildschirm und zum Ausdruck beim Nutzer (Online-Nutzung), auch auszugsweise. Der Autor darf das Werk, auch auszugsweise, auf persönlichen Servern oder Servern von Institutionen verfügbar machen. c) zur Print-on-Demand-Herstellung, d.h. zur Herstellung von Einzelexemplaren im Druck auf individuelle Anforderung durch den Besteller. (2) Die Rechte gemäß Nr. 1 werden als nicht ausschließliche Rechte für eine unbegrenzte Dauer räumlich unbeschränkt für alle Ausgaben eingeräumt. a) Der Verlag ist berechtigt, die Auflage im Ganzen oder in Teilmengen herzustellen. (3) Der Autor bestätigt, dass er alleinberechtigt ist, über das Urheberrecht an dem Werk zu verfügen und dass er das Werk weder ganz noch teilweise anderweitig vergeben hat. § 3 Pflicht zur Rechtsausübung (1) Der Verlag ist verpflichtet, die ihm gemäß § 2 Nr. 1 eingeräumten Nutzungsrechte selbst auszuüben. (2) Soweit der Verlag nicht verpflichtet ist, bestimmte Nutzungsrechte selbst auszuüben, wird er das Interesse des Autors an einer bestmöglichen Nutzung des Werkes angemessen berücksichtigen. 1) 2) Dieser Autorenvertrag gilt für Print-on-demand-Publikationen, für e-onlyPublikationen wird er insofern abgewandelt, soweit es den Druck betrifft. Die Formulierung Autor beinhaltet sowohl die männliche als auch die weibliche Form. Universität Mannheim ‰ SUMMACUM GmbH ‰ Mannheim University Press Seite 2 (3) Das Buch erhält eine ISBN-Nummer und wird in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) aufgenommen. § 4 Beschaffenheit des Werkes (1) Das Werk muss nach Art und Zweck dem vereinbarten und dem fachlichen Standard des behandelten Gebietes oder Themas Rechnung tragen. Zur Beurteilung darf der Verlag Fachberater heranziehen, die er zur Verschwiegenheit verpflichtet. (2) Soweit das Werk Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien enthält, an denen keine Nutzungsrechte bestehen, ist der Autor verpflichtet, vor Durchführung des Vertrages auf seine Kosten die erforderliche Genehmigung des Urhebers für die Nutzung der Sonderschriftarten, Abbildungen und/oder Fotografien durch dessen Verlag und dessen Kooperationspartner einzuholen. (3) Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch das Tätigwerden des Verlages Rechte, insbesondere Urheberrechte, Dritter verletzt, haftet der Autor. Der Autor hat den Verlag und etwaige Kooperationspartner des Verlages von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen sowie bei dem Verlag anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. (4) Der Autor verpflichtet sich, dem Verlag ein vollständiges und vervielfältigungsfähiges Manuskript einschließlich der durch ihn zu beschaffenden fremden Text- und/oder Bildvorlagen auf maschinenlesbarem Datenträger als elektronisch gespeichertes Manuskript formatiert gemäß der vom Verlag vorgegebenen Spezifikationen/Gestaltungsrichtlinien zu überlassen (siehe Merkblatt in der Anlage). (5) Das Originalmanuskript des Werkes sowie die durch den Autor beschafften Text- und/oder Bildvorlagen gehen nicht in das Eigentum des Verlages über. (6) Zur Sicherheit verwahrt der Autor eine Kopie des Manuskripts bzw. des Datenträgers bei sich. § 5 Ablieferungs- und Veröffentlichungstermin (1) Der Autor ist verpflichtet, das Manuskript dem Verlag bis spätestens [Datum] zu überlassen. Überschreitet er diesen Termin, so gilt als angemessene Nachfrist ein Zeitraum von vier Wochen. (2) Der Verlag ist verpflichtet, das Werk, soweit er gemäß § 3 Nr. 1 zur Ausübung von Nutzungsrechten verpflichtet ist, bis [Datum] zu veröffentlichen. Überschreitet er diesen Termin, so gilt als angemessene Nachfrist ein Zeitraum von 3 Monaten. (3) Wird eine Nachfrist nach Nrn. 1 oder 2 überschritten, ohne dass dafür sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, so ist die andere Vertragspartei befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Befugnis kann nur ausgeübt werden, nachdem die Vertragspartei den Rücktritt angekündigt hat und eine weitere Frist von drei Monaten seit der Ankündigung verstrichen ist, ohne dass die andere Vertragspartei ihrer Pflicht gemäß Nrn. 1 oder 2 nachgekommen ist. § 6 Haftung / Gewährleistung (1) Der Verlag ist nicht verantwortlich für die veröffentlichten Inhalte und haftet nicht für die Folgen, die aus einer Veröffentlichung von gesetzeswidrigen Inhalten entstehen können. (2) Für Schäden, die dem Autor anlässlich einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung entstehen, haften der Verlag bzw. seine Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. § 7 Herstellung und Vertrieb des Werkes (1) Der Verlag übernimmt auf seine Kosten die Bereitstellung des Werks in elektronischer Form zum kostenlosen Download des Volltextes auf dem verlagseigenen Server sowie die Herstellung des Werkes im Print-on-Demand-Verfahren plus ISBN-Nummer. Er verpflichtet sich, in angemessenem Umfang den Verkauf des Werkes zu fördern. Universität Mannheim ‰ SUMMACUM GmbH ‰ Mannheim University Press Seite 3 (2) Autorenvertrag der Verfasser tritt alle Rechte an seinem Werk an die Mannheim University Press ab (3) Der Verkaufspreis wird auf [Summe] Euro pro Exemplar festgelegt. Sollten Preisänderungen aus triftigen Gründen notwendig werden, so nimmt der Verlag in Abstimmung mit dem Autor die nötigen Änderungen vor. (4) Der Veröffentlichung der in § 1 (2) genannten Dissertation liegt die Promotionsordnung der Universität Mannheim zur Erlangung des Doktorgrades der [Studienrichtung] in der jeweils geltenden Fassung zu Grunde. § 8 Einmalzahlung Der Autor leistet eine einmalige Zahlung von [Summe] Euro zur Beteiligung an den Gestehungskosten. Sollte eine Änderung des Betrages aus triftigen Gründen notwendig werden, so nimmt der Verlag in Abstimmung mit dem Autor die nötige Anpassung vor. § 9 Freiexemplare Der Autor erhält einmalig 5 Freiexemplare zum persönlichen Gebrauch des im Print-on-DemandVerfahren produzierten Titels unabhängig von den zu veröffentlichenden Pflichtexemplaren. § 10 Korrektur (1) Die Endkorrektur des maschinenlesbar erfassten und auf CD-ROM, in einer Online-Datenbank oder anderweitig elektronisch gespeicherten Manuskripts des Werkes erfolgt durch den Verlag. (2) Der Autor hat das Werk korrigiert und im pdf-Format beim Verlag einzureichen. (3) Der Autor prüft das Werk nach der Endkorrektur und hat sodann unverzüglich die Freigabe zur Veröffentlichung zu erklären. (4) Nimmt der Autor sachlich nicht gebotene Änderungen im fertigen Satz oder nach Abschluss der Formatierung und/oder Gestaltung des maschinenlesbar erfassten und elektronisch gespeicherten, von ihm endkorrigierten Manuskripts vor, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. § 11 Neubearbeitung des Werkes (1) Die Vertragsparteien werden einander auf alle ihnen bekannten Umstände hinweisen, die eine Neubearbeitung des Werkes wünschenswert machen oder geboten erscheinen lassen. (2) Halten beide Vertragsparteien eine Neubearbeitung des Werkes für geboten, so treffen sie über den Ablieferungstermin eines neu bearbeiteten Manuskripts eine besondere schriftliche Vereinbarung. (3) Lehnt der Autor eine Neubearbeitung des Werkes ab oder ist er nicht in der Lage, diese selbst vorzunehmen, so ist er berechtigt, dafür einen Dritten als Bearbeiter vorzuschlagen. Der Verlag darf sich dem Vorschlag nicht wider Treu und Glauben verschließen. Macht der Autor von seinem Vorschlagsrecht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Aufforderung durch den Verlag keinen Gebrauch, so kann ihm der Verlag einen Bearbeiter eigener Wahl vorschlagen. Satz 2 gilt für den Autor entsprechend. Äußert er sich zum Vorschlag nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche, so gilt sein Einverständnis als erteilt. (4) Ist der Autor infolge von Krankheit, Tod oder aus sonstigen Gründen außerstande, sein Vorschlagsrecht gemäß Nr. 3 auszuüben, so benennt der Verlag einen Bearbeiter eigener Wahl. Der Autor bzw. sein Rechtsnachfolger kann der Benennung widersprechen, wenn diese für ihn nach Treu und Glauben unzumutbar ist. (5) Hält der Verlag eine Neubearbeitung des Werkes nicht für geboten, so darf er deren Veröffentlichung ablehnen, wenn dem nicht berechtigte Interessen des Autors entgegenstehen. Nach Aufforderung durch den Autor hat sich der Verlag innerhalb einer Frist von 1 Monat zu erklären. Nach fruchtlosem Fristablauf oder Ablehnung ist der Autor befugt, vom Vertrag zurückzutreten. Universität Mannheim ‰ SUMMACUM GmbH ‰ Mannheim University Press Seite 4 (6) Wird das Werk zur Online-Nutzung bereitgehalten, so wird der Rücktritt diesbezüglich 1 Woche nach Zugang der Erklärung des Autors wirksam. § 12 Honorar Der Autor verzichtet auf Honorarforderungen. § 13 Nennung des Autors Der Verlag ist verpflichtet, den Namen des Autors und den Titel des Werkes auf der Titelseite der Druckausgabe und/oder der Datenträgerausgabe zu führen sowie auf deren Einband bzw. Umhüllung und/oder zu Beginn jedes Zugriffs bei der Online-Nutzung sowie bei Werbemaßnahmen für das Werk wie vom Autor vorgegeben zu nennen. § 14 Außerordentliche Vertragsbeendigung Beendet der Autor das Vertragsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, so ist der Verlag befugt, bei Wirksamwerden der Vertragsbeendigung bereits vervielfältigte, aber nicht ausgelieferte Exemplare der Druckausgabe und/oder der Datenträgerausgabe noch bis zum Ablauf von 1 Monat nach diesem Zeitpunkt zu verbreiten, bzw. verpflichtet, das in einem Speichermedium, insbesondere einer Online-Datenbank, gespeicherte Werk spätestens mit Ablauf von 1 Woche nach Eintritt der Vertragsbeendigung aus dem eigenen oder fremden Speichermedium zu löschen bzw. löschen zu lassen. Bis zur fristgerechten Löschung aus dem Speichermedium darf das Werk weiterhin Nutzungsbefugten im Wege der Online-Übermittlung und durch Bildschirmwiedergabe zugänglich gemacht werden. § 15 Adressenänderungen Der Autor verpflichtet sich, etwaige Adressenänderungen zu seiner Person in angemessener Zeit dem Verlag ohne ausdrückliche Aufforderung mitzuteilen. § 16 Sonstige Bestimmungen (1) Dieser Vertrag untersteht ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder gesetzlich nicht geregelte Lücken enthalten, so bleibt der Vertrag als solcher gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. (3) Der Vertrag ist auf gegenseitiges Vertrauen gestützt. Die Vertragspartner werden bestrebt sein, sich über etwaige Meinungsverschiedenheiten gütlich zu einigen. Für alle Fälle, in denen eine Einigung nicht erzielt werden kann, gilt als Gerichtsstand Mannheim. (4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mannheim, den ____________________ __________________________________ Autor __________________________________ Mannheim University Press SUMMACUM GmbH Service- und Marketinggesellschaft der Universität Mannheim