Informationsschrift Kinderkrippe
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Informationsschrift Kinderkrippe
INHALT: VORBEMERKUNGEN ....................................................................................................................... ALLGEMEINES ................................................................................................................................... RAUMPROGRAMM ........................................................................................................................... Eingangsbereich und Garderobe für Erwachsene....................................................................... Garderobe für Kinder ................................................................................................................. Spielraum bzw. Bewegungsraum ............................................................................................... Ruheraum ................................................................................................................................... Sanitäranlagen ............................................................................................................................ Therapieraum / Kleingruppenraum ............................................................................................ Spielgelände im Freien ............................................................................................................... Küche / Hauswirtschaft .............................................................................................................. Personalraum / Büro ................................................................................................................... Abstellräume............................................................................................................................... Putzkammer................................................................................................................................. 1 2 4 4 4 5 6 6 7 8 9 11 11 12 SPIEL- UND FUNKTIONSBEREICHE / AKTIVITÄTEN Kreatives Gestalten .................................................................................................................... Sand / Wasser ............................................................................................................................. Bauen und Konstruieren ............................................................................................................. Didaktische Spiele, Regel- und Gesellschaftsspiele .................................................................. Verschiedene Aktivitäten ........................................................................................................... Entspannung und Behaglichkeit ................................................................................................. Schönes und Interessantes / Experimentieren / Entdecken ........................................................ Rollenspiel ................................................................................................................................. Musik ......................................................................................................................................... Bücher, Bilder, Medien .............................................................................................................. 12 12 13 14 15 15 16 16 17 18 19 LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................. 20 RAUMPROGRAMM FÜR EINE GRUPPE / ÜBERSICHT ........................................................... 21 ERLÄUTERUNGEN ZUM STEIERMÄRKISCHEN KINDERBETREUUNGSGESETZ 2000 22 Erarbeitet von den pädagogischen Fachberaterinnen der FA6B im Mai 2003. 1 Kinderkrippe VORBEMERKUNGEN Eine entsprechende Grundausstattung für Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Nutzung sowie die Gestaltung der Räume stellen eine Grundlage für die förderliche Entwicklungsbegleitung in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne der §§ 4-6 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz 2000 (KBG) dar. Diese Informationsschrift ist eine Handreichung für Erhalter, Planer, PädagogInnen und all jene, die sich für die Errichtung einer Kinderkrippe interessieren. Folgende grundlegende pädagogische Orientierungen liegen der Informationsschrift zugrunde • • • • • „Kinder sind aktiv Lernende; sie lernen durch ihre Aktivitäten, durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen. Kinder lernen durch die Interaktionen mit ihren Eltern, Erzieherinnen und anderen Erwachsenen wie auch durch die Interaktionen mit anderen Kindern. Sprachliche und nichtsprachliche Interaktionen mit Erwachsenen sind wichtig zur Anregung kindlicher Lernprozesse. Eine räumlich-materiale Umwelt, die so organisiert ist, dass Kinder maximal unabhängig und erfolgreich sein können, gibt den Kindern mehr Gelegenheit für produktive Interaktionen, Diskussionen und damit Autonomie und Lebensfreude. Kinder benötigen emotionale Wärme und Geborgenheit und räumliche Möglichkeiten, die diesen Bedürfnissen entgegenkommen, sowie vorhersagbare Routinen, um sich sicher und geschützt zu fühlen. Eine gute Umwelt für Kinder sollte auch den Bedürfnissen der Erwachsenen, die in ihr arbeiten, gerecht werden.“ (Tietze, 2001) “Die Raumgestaltung in den unterschiedlichen Einrichtungen ist nicht nur ein wesentlicher Punkt für das Wohl- oder Unwohlfühlen der Kinder, ihre Handlungsaktivitäten und ihre gesamte Entwicklung, sondern auch gleichzeitig ein Bild der Atmosphäre für jeden, der eine bestimmte sozial-pädagogische Einrichtung betritt. Für Kinder heißt es: „Räume sind die zweite Erzieherin“ für Erwachsene könnte man sagen: „Räume öffnen oder verschließen eine Kommunikationskultur“ (Krenz, 1997). Im Folgenden werden Raumgestaltung, Raumerfordernis und Ausstattung mit Materialien erläutert. Die pädagogische Konzeption, erstellt durch das Personal der Kinderbetreuungseinrichtung, ist untrennbar mit diesen Gegebenheiten verbunden (Strukturqualität). Im Besonderen ist die Leiterin für die Umsetzung der Konzeption verantwortlich. 2 ALLGEMEINES Raumgestaltung Die Innenräume sind großzügig zu gestalten, Kinder und Erwachsene sollen sich frei bewegen können, die Bewegungsfreiheit soll nicht durch Mobiliar behindert werden („Weniger ist oft mehr.“). Bei der räumlichen Ausgestaltung sollte in jedem Fall die Anregung aller Sinne unter Einbeziehung der Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Vieles ist in Augenhöhe der Kinder anzubringen (Magnettafeln, Korktafeln, Maltafeln, Geburtstagskalender, zwei- und dreidimensionale Objekte...). Ebenfalls von Wichtigkeit ist eine architektonisch durchdachte Akustik im Raum. Weitere Schalldämmungen in verschiedenen Formen (Teppiche, Vorhänge oder auch Holzpodeste) verringern die Lautstärke und schaffen eine wohnliche Atmosphäre. Belüftung und Tageslicht sollen regulierbar sein, Sonnenschutz- bzw. Blendschutzvorrichtungen sind vorzusehen. Der Spiel- bzw. Bewegungsraum oder Ruheraum sollten durch entsprechende Vorrichtungen abgedunkelt werden können. Die Bodenflächen sollen fußwarm, rutschsicher, fugendicht und pflegeleicht ausgeführt sein. Die Raumgestaltung ermöglicht eine Vielfalt an Erfahrungen, dabei ist zu beachten, dass Kinder bestimmte Spiele ausführen können. Eine kindgerechte Gestaltung der Spiel- bzw. Funktionsbereiche unterstützt die selbstständige Nutzung durch die Kinder. Zimmerpflanzen (ungiftig!) dienen der Unterstreichung des Wohncharakters, verbessern das Raumklima und können auch zur Raumteilung verwendet werden; auf Standsicherheit ist zu achten. Das Mobiliar und sämtliche Gegenstände sowie Spielmaterialien müssen aus umweltfreundlichen Grund- und Rohstoffen bestehen. Die einschlägigen Normen sind zu beachten. Richtwerte: Stabile, ergonomisch geformte Tische und Stühle in altersangemessener Größe und Höhe. Sessel: Sitzhöhen 21 – 24 cm , 13 Sessel (Sitzplätze für 10 Kinder und 3 Erwachsene, je nach Bedarf Sessel mit Armlehnen für die jüngeren Kinder) Tische: Tischhöhen 40 - 44 cm, empfohlene Größe: 100 x 100 cm bzw. 100 x 80 cm Die Anzahl der Tische - für Esssituationen und Spielbereiche - hängt von der pädagogischen Konzeption und Planung ab. Arbeitshöhe für Kinder: 44 cm Regale (raumteilende Elemente): Höhe 55 cm - 100 cm Garderoben: Sitzhöhe 24 cm, Hakenunterkante: ca. 90 cm Wickeltisch: Höhe ca. 85 – 95, Tiefe: 90 - 95 cm, Breite: 100 cm (auf die Körpergröße der Betreuungspersonen ist Rücksicht zu nehmen) Sitzbadewanne: Höhe ca. 85 - 95 cm, innere Tiefe: 26 / 40 cm (oder Duschwanne mit einer inneren Tiefe von ca. 30 - 40 cm) Waschbecken ab Fußboden/Oberkante: 30 cm und 40 cm WC Sitzhöhe: 20 – 24 cm 38 - 40 cm Die Füße des Kindes sollen beim Sitzen auf dem Boden bleiben; die Tischhöhe ist so zu wählen, dass die Knie unter den Tisch und die Ellbogen auf den Tisch passen. Die Kanten sind abgerundet auszuführen. Empfohlen werden verschiedene Tisch – Modelle: Halbkreis, Rechteck, Quadrat, Trapez, die einerseits unterschiedlichste Zusammenstellungen ermöglichen, andererseits zur Auflockerung der Atmosphäre beitragen. 3 • • • • • • Spezielles Mobiliar für Kinder mit Behinderungen ist im Bedarfsfall anzuschaffen. Höhenverstellbare Sitzgelegenheiten für das Personal sowie alternative Sitzmöglichkeiten (z.B. Wippsitz, Sitzbälle, Hocker) und Sitzauflagen sind aus präventiver Sicht unerlässlich! Für die Aufbewahrung der Spiel- und Arbeitsmaterialien sind standsichere Regale / Schränke mit abgerundeten Kanten anzuschaffen. Ein übersichtliches Arrangement dieser Bildungsmittel soll gewährleistet sein. Flexible Raumteiler etc. ermöglichen den Kindern, den Raum nach ihren momentanen Bedürfnissen umzugestalten. Die gemäßigte Kombination von Farbe und Holz schafft eine freundliche Atmosphäre. 4 Raumprogramm Eingangsbereich und Garderobe für Erwachsene Dieser Bereich dient dem Bringen und Abholen der Kinder. Häufiger Austausch und kindbezogene Informationen finden zwischen Eltern und Personal wie auch unter Eltern statt. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: • • • • • Bequeme Sitzgelegenheiten für Erwachsene (in Nische), Tisch, Stehlampe Informationstafeln und Kommunikationsflächen, Regale / Borde / Ständer für Informationsschriften, Bücherschrank Garderobe für Erwachsene Abstellfläche für Kinderwägen ist zu berücksichtigen • • • • Literatur für Eltern, Fachzeitschriften, Fachartikel, Informationsmaterialien für Eltern Entreematten (vermindern Rutschgefahr, sind Schmutzfänger) Gästehausschuhe Schirmständer, Abfallbehälter, Spiegel Pflanzen Garderobe für Kinder Der Garderobenbereich der Kinder grenzt an den Eingangsbereich an. Daher ist es sinnvoll, in diesem Bereich den täglichen Ablauf beim Bringen und Holen der Kinder zu bedenken. Ausreichend Platz zum An- und Ausziehen sowie erforderliche Stauräume sind zu berücksichtigen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Für jedes Kind: • Ein Garderobenplatz von mindestens 30 cm Breite, bestehend aus Sitzbank, Hutablage samt Blende und Schuhrost, 3-fach Haken (Montagehöhe Hakenunterkante ca. 90cm – Bekleidung soll hinter der Sitzfläche hängen!), insgesamt sind mindestens 3 Laufmeter vorzusehen • Die dahinterliegende Wand ist gegen Nässe unempfindlich auszugestalten • Rutschsichere und pflegeleichte Bodenfläche Empfehlung: auf ausreichend Raumfläche ist zu achten (Trocknen von Schianzügen, Regenjacken), Schrank für „Wechselkleidung“ und einzelne erforderliche persönliche Dinge (Windeln, Kleidung, Übergangsobjekte wie Kuscheltiere, Schnuller, Schmusetuch...) Grundausstattung an Materialien: • • • • Die Plätze der Kinder sind durch Erkennungsschilder (Zeichen / Symbole) zu kennzeichnen Pinwände (keine Nadeln) und Bilderrahmen auf Augenhöhe der Erwachsenen und Kinder Magnetknöpfe für Kinder Großflächige Entreematten verhindern eine Verschmutzung der angrenzenden Räume 5 Spielraum bzw. Bewegungsraum Bei der Gliederung der Räume ist ein ausgewogenes „Gleichgewicht zwischen fix vorgegebener Raumordnung und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten anzustreben.“ Zur Optimierung des Lebensund Erfahrungsraumes der Kinder wird empfohlen: „Die räumlichen Ressourcen sollten im Hinblick auf die Erweiterung des Spielraumes durch außerhalb gelegene Spiel- und Aktivitätsbereiche überprüft werden. In Kinderkrippenneubauten sollte besonders für ganztägig geführte Gruppen eine ausreichende Anzahl von zusätzlichen Räumen selbstverständlich sein, ohne dass die Größe des Spielraumes beschränkt wird.“ (analog zu: Hartmann 2001) Kindheit ist heute vielfach durch eine vorwiegend bewegungsfeindliche Umwelt bestimmt. Mangelnde Spielflächen, vermehrter Medienkonsum und Motorisierung verhindern, dass Kinder sich genügend bewegen. Die körperliche, kognitive und sozial-emotionale Entwicklung kann dadurch beeinträchtigt werden. Aufgabe der Kinderkrippe ist es daher, in diesem Bereich kompensatorisch zu wirken. Zur Erhaltung der Gesundheit und zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ist ausreichende Bewegung von grundlegender Bedeutung, daher sollen auch zusätzliche Bereiche im Gebäude genutzt werden, z.B. Hallen, Gänge, Nebenräume. Kinderkrippenkinder brauchen Orientierung, Strukturierung und Sicherheit, damit sie ihre Explorationslust in einer anregungsreichen Umgebung entfalten können, aber auch Rückzugsmöglichkeiten um Ruhe und Geborgenheit zu erleben. Bei Auswahl und Angebot der Spielmaterialien ist zu bedenken, dass die jüngsten Kinder, wenn sie krabbeln können, mit allen Materialien experimentieren, diese in den Mund nehmen, umdeuten und auf verschiedenste Weise verwenden. Nicht nur vorgefertigtes Spielmaterial, sondern auch Gegenstände aus dem Alltag und der Natur, wertfreie Materialien, haben großen Aufforderungscharakter für Bewegung, Experimentieren, Hantieren, Gestalten und vielfältige Sinneserfahrungen. Ältere Kinder, insbesondere die Kinder im Übergang zum Kindergarten haben bereits Interesse an Gegenständen und Spielmaterialien, die ihre zunehmenden Selbständigkeit und Geschicklichkeit fördern und daher ihrer Gesamtentwicklung entsprechen. Die Variationsbreite der Altersstufe von 8 Wochen - 3 Jahren ist in der räumlichen und materiellen Grundausstattung zu berücksichtigen. Besonderen individuellen Erfordernissen ist durch Nachschaffungen zu entsprechen (Ausstattung siehe Spiel- und Funktionsbereiche/Aktivitäten). Der Spielraum kann auch als Bewegungsraum dienen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Raum mit mindestens 40 m² Bodenfläche (rutschfester Holzboden) mit • direkter Verbindung zum Ruheraum • angrenzendem Abstellraum (mit Materialschränken, Regalen, Halterungen für Reifen, etc..) • in der Decke angebrachten Haken (für Schaukeln, Ringe...) • geschützter Deckenbeleuchtung • nicht vorstehenden Türschnallen Turngeräte: Materialien, die sich variationsreich kombinieren lassen (Turnelemente, Spielpolster, abwaschbare, leichte Großelemente), Klettermöglichkeit (z.B. Sprossenwand, Leiter...), Langbank (ca. 280 cm Länge) 1 Weichbodenturnmatte, 3 Turnmatten (á ca. 200 x 100 cm, 6 cm dick), Schaukeln, Ringe / Montage an der Decke, Lederriemen zum Fixieren der Geräte (mind. 2 Paar) Rhythmikmaterialien: • Instrumente: siehe Musik • Rhythmiktücher 80x80 cm – in versch. Farben, Rhythmikseile, Gummikreise bunt, Holzkugeln, Luftballons, Chiffon- / Tülltücher • Diese Grundausstattung ist durch 6 verschiedenste Alltagsmaterialien (Zeitungen, Kastanien, Steine, Stoffe,...) zu ergänzen Sonstige Materialien: • Wurfbälle, Noppenbälle, Gymnastikbälle, Tennisbälle, Gymnastikball, Ballpumpe • Gymnastikreifen ( je 10 Stück) mit Reifenständer, Gymnastikkeulen, Turnstäbe, Tennisringe rot / grün / blau / gelb, Sandsäckchen • Seile, kl. Schwungtuch • Hüpfmatratze • Fahrzeuge Ruheraum Die Schlafmöglichkeiten, z.B. Matratzen, Liegen, Zelte, Baldachin..., sowie die Lichtverhältnisse sind den individuellen Ruhe- und Schlafbedürfnissen der einzelnen Kinder entsprechend zu gestalten (siehe auch Spiel- und Funktionsbereiche/Aktivitäten – Entspannung und Behaglichkeit). Durch Raumgliederung soll auch viel Platz für großräumige Bewegungen und zum Krabbeln gegeben sein. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Raum mit mindestens 30 m² Bodenfläche • (rutschfester Boden) mit direkter Verbindung zum Spielraum • Materialschrank für Bettwäsche und persönliche Dinge, Übergangsobjekte, • Kuscheldinge, ...... • • Regal oder Wandbord • • Individuelle Liegeplätze (Matratze, Liege, Gitterbett, Hängematte ....), die allenfalls auch weggeräumt werden können, wenn kein Kind sich ausruht oder schläft. Beleuchtung möglichst zum Dimmen Spieluhr und ähnliche Gegenstände, die eine Atmosphäre der Entspannung und Ruhe vermitteln Tücher, Decken, Vorhänge ..... Bildmaterial, Mobile – raumgestaltende Gegenstände Sanitäranlagen Erwachsenensanitäranlage Der Sanitärbereich für Erwachsene wird von Personal, Eltern und Gästen, jedoch ausschließlich im Kinderkrippenbetrieb genützt und ist daher für persönliche wie auch öffentliche Ansprüche auszustatten. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: • • • • • • • 1 Sitzzelle 1 Waschbecken mit Spiegel und Etagere im Vorraum Kleiner Schrank für persönliche Dinge Einweghandtuchspender, Seifenspender Hygienekübel mit Deckel Papierkorb (für Papierhandtücher) Normentsprechende WC Raum-Ausstattung 7 Kindersanitäranlage Der Sanitärbereich für Kinder ist in der Nähe des Spielraumes vorzusehen. Bei der Planung müssen die Bedürfnisse der Kinder bei der Wickelsituation, bei der Körperpflege und der zeitintensive Aufenthalt der Bezugspersonen und der Kinder mitberücksichtigt werden. Diese besondere individuelle Atmosphäre ist nötig, um die emotionale Zuwendung und Kommunikation für die einzelnen Kinder zu gewährleisten und deren Selbständigkeit zu fördern. Der Sanitärbereich kann auch für Kreativzwecke (Umgang mit Malfarben, Schüttspiele, Wassertisch...) genützt werden. Für ausreichende Belüftung (Kippfenster, Entlüftungsanlage) ist zu sorgen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: • • • • Ausreichende Zahl von Kindersitzzellen (empfohlen 2 Sitzzellen: WC Sitz-Höhe 20 – 24 cm und Baby – WC ) und 2 Waschbecken (empfohlen: 2 Waschbecken, Innenmaß 40 x 60 cm, in unterschiedlichen Höhen - 30/40 cm) angebracht • Spiegel und Etagere in unterschiedlichen Höhen • Regal zur hygienischen Aufbewahrung der Zahnputzutensilien • Stellagen (für Zubehör wie Zellstofftücher, Desinfektionsmittel...) • mindestens 1 Papierhandtuchspender und 2 Seifenspender • Duschwanne: Höhe 40 cm / innere Tiefe 30 cm • oder 1 Sitzbadewanne Höhe 85 / 95 cm, Breite 100 cm, mit ausziehbarer „Duschbrause“ Armatur und Abfluss ins Kanalsystem • 1 Wickelkommode mit 10 Laden oder je ein Fach für jedes Kind, Wickeltischauflage (Maße siehe Richtwerte Mobiliar) und Stufen als Aufstiegshilfe für Kinder Empfehlung: • Grosse Zellstoffrolle bei Wickeltisch (an der Wand fixiert) • 1 Heizstrahler • • 2 Hygienekübel (für Windeln, Wäsche) 1 Behälter für Papierhandtücher Platz für einzelne Topferl (für jene Kinder, die sich erst langsam an die Benützung des WCs gewöhnen) Pflegeartikel... Plantsch-Spielsachen (Tiere, Schiffchen...) Therapieraum / Kleingruppenraum Eine Aufgabe der Kinderkrippe ist es, dem Zusammenleben von Kindern mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und besonderen Bedürfnissen einen Rahmen zu geben, in dem vielfältiges soziales Lernen garantiert ist und es möglich ist, auf jedes Kind entsprechend einzugehen. Um die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen zu können, ist ein Therapieraum / Kleingruppenraum einzurichten. Der Therapieraum / Kleingruppenraum wird multifunktional für die Kleingruppenarbeit und als Rückzugsmöglichkeit für einzelne Kinder genützt. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: 8 • • • • Materialschrank Ladenschrank, Regale Schlafmöglichkeit (z.B. Matratze, ...) Pintafel, Teppich • • Großer Spiegel (mit Vorhang oder zum Klappen) Sitzpolster (mit waschbaren Bezügen) Spezielles Material ist im Einzelfall anzuschaffen. Spielgelände im Freien Es muss ausreichend Fläche vorhanden sein, damit sich die Kinder uneingeschränkt austoben und bewegen können. Zusätzlich ist darauf Bedacht zu nehmen, dass freie Flächen (Wiese) für Kreisspiele, Feste usw. zur Verfügung stehen. Der Spielraum im Freien zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur Geräte aneinandergereiht werden, sondern entsprechende Zonen für die individuellen Bedürfnisse der Kinder zur Verfügung stehen (siehe Raumerfordernisse). Auch für die elementare Bewegungserziehung sowie für die Erziehung zu Umweltbewusstsein und Naturverständnis ist zu sorgen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Fläche von mindestens 200m2 (pro Kind 20 m²) Bepflanzung mit einheimischen Bäumen und mit direktem Zugang, bestenfalls mit überdachter Sträuchern (mit genießbaren Früchten), Terrasse vom Spielraum und über den Gliederung durch Steine, Holzzäune... Garderobenbereich ins Freie Tische und Bänke, Baumstümpfe als mobile Sitzmöglichkeit • Gliederung in unterschiedliche Bereiche; naturnahe, abwechslungsreiche, Mobiles Regal und Haken für Gartenschuhe bzw. kreativitätsfördernde Gestaltung • Gartenhaus, auch für Rollenspiele der Kinder -kleidung • Abstellraum von außen begehbar zur Unterbringung von Materialien (Fahrzeuge, Auf Schattenspender ist zu achten (z.B. Sonnensegel, Baumpflanzung...) Sandspielzeug, Gartengeräte...) Empfehlung: Ein direkter Zugang zum Sanitärbereich und die Einrichtung einer Schmutzschleuse sind zu bedenken. Die regelmäßige Wartung der Geräte und die laufende Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich. Die Ö-Normen bzw. EN beinhalten lediglich Richtangaben. Die Freispielfläche ist ausschließlich für die Kinderkrippe zu widmen und allseitig einzuzäunen! Spielbereiche: • Hügel mit integrierter Rutsche, evtl. mit Röhrentunnel oder Höhle / Möglichkeiten zum Hangeln, Ziehen und Klettern – durch Karabiner an Pfosten fixiert • Naturwiese, Wiese – freier Bereich für Ballspiele, Spiele mit dem Schwungtuch... • Eine großzügig angelegte Sandmulde (Nassund Trockenbereich) • Wasserstelle in der Nähe der Sandmulde • Geräte für vielfältige Bewegungserfahrungen, die nicht zusammengebaut oder kombiniert sind, z.B. zum Schaukeln, Rutschen, Klettern, Hangeln, Springen, Balancieren, Hüpfen,... • Rückzugsmöglichkeiten: Nischen aus Sträuchern, Hütten, Pergola,... • Rundweg zum Roller- und Dreiradfahren • Gartenbeete für Blumen, Kräuter, Gemüse (z.B. Hochbeete) • Kontaktmöglichkeiten zur Tierwelt (Vogeltränke, Vogelhaus, Hasenstall, ...) 9 • • Naturmaterialien zum Bauen und Gestalten (Äste, Bretter, Steine, Autoreifen, Kisten...) Erdplatz (mit Steinen, Naturmaterialien...) Mobile Materialien: • Mehrere Sandspielsets, Fahrzeuge (Kipper, Bagger, Lastwagen), Scheibtruhe, Kübel, versch. Behälter (Dosen, Töpfe...) • Gartengeräteset (Rechen, Schaufel, Unkrautjäter), Gießkannen • versch. Bälle (Tennisbälle, Softbälle, leichter Fußball...) • Nachzieh- und Schiebedinge, Steckenpferde • Kullerkreisel • Seile (versch. Stärken und Längen), Tücher, Decken, Matratzen, Vorhänge, Wäscheleinen, Wäscheklammern • Fahrzeuge (Dreiräder, Leiterwagen...) – zum Teil siehe auch Bewegungsraum Küche / Hauswirtschaft Je nach Betriebsform, Gruppenzahl, Kinderzahl und pädagogischen Konzeptionen werden sich verschiedene Erfordernisse an Größe und Kapazität der Küche ergeben. Empfehlenswert ist es, die Küche so zu gestalten, dass Kinder an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten teilhaben und mithelfen können. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Für Personal und Kinder • Küchenblock mit Kühlkombination • Geschirrspüler • Herd mit Herdschutzgitter und Backrohr • Mikrowellenherd • Dampfgarer • Tisch mit Sessel (entsprechende Anzahl, z.B. Tripp-Trapp) • Kindertische und entsprechende Anzahl von Kindersessel – Mittagssituation bedenken • Servierwagen, mobile Anrichte für Buffet – Jausen – Angebot Geschirr für die Jause (aus Glas oder Porzellan): pro Kind • 1 Dessertteller • 1 Trinkglas • 1 Tasse mit Untertasse • kleine Schüsseln (für Müsli, Obst...) • für ganz junge Kinder gewohntes Geschirr wie zu Hause verwenden (wie Trinkbecher, Flasche...) Für Ganztagesbetriebe: • Einrichtung für Speisenaufbereitungsgeräte, z.B. Vorrichtung für Warmhaltebehälter mit Anschluss • Doppelabwasch für große Küchengeräte bzw. -geschirr • eventuell Podest für Kinder Kinderessbesteckgarnituren für die gesamte Gruppe (Messer, Gabel, Löffel, Dessertlöffel, Kuchengabel) • Vorlagebesteck – kindgerecht Geschirr • Suppen- und Fleischteller • Kompott- bzw. Salatschüsseln • ein Suppentopf • 2 Beilagenplatten und Schüsseln • eine Teekanne, eine Milchkanne • Obstkorb, Brotkorb, Servierbretter 10 Haushaltsgegenstände • 1 Stielpfanne, 1 Kasserolle, 2 Töpfe • mehrere Schneidbretter in verschiedenen Größen • Obst- und Gemüsemesser, Brotmesser, Buttermesser • Mixer, Stabmixer • Waage mit Waagesatz, Messgefäß • Sieb, Schöpfer, Schneebesen, Kochlöffel, Küchenfreund, Messbecher, Rührgerät, Reibeisen, Küchenhobel, Trichter, Teesieb, Zitronenpresse, Zuckerstreuer, Gewürzdosen, Flaschenöffner, Quirl, Reibeisen • Brotdose • Rührschüssel, standfester Rührtopf, Einkochgläser, Krüge • Nudelbrett mit Walker und Keksformen, Kuchenformen • Topflappen, Haushaltswäsche (Tischwäsche für versch. Anlässe, Sets, Servietten, Serviettenringe) • Tischschmuck (Vasen, Schalen...) • Küchenuhr • Geräte für individuelle Speisen • Kaffeemaschine • Kochbücher • Müllbehälter (Glas, Kompost, Papier...) Utensilien für die Blumenpflege • Blumentöpfe mit Untersetzer, Behälter für Samen- Blumenzwiebel, Schalen, Stecklinge, Blumenschere, Gießkannen • Fachbücher für Blumenpflege • Waschmaschine • Wäschetrockner • Wäscheständer Empfehlung: Aufstellung in der Putzkammer Reinigung • Besen, Bartwisch und Schaufel, Mob, Staubsauger, Reinigungswagen • Putzmittel, Schwämme, Tücher, StaubGeschirrtücher • Bügelbrett, Bügeleisen, Wäschekorb, Wäscheleine... • Arbeitsschürzen, Arbeitshandschuhe... • Schuhputzkiste (Schuhpasten, Bürsten, Tücher...) Die Küche kann in eingruppigen Einrichtungen ebenso als Personalraum genutzt werden. Raumerfordernisse / Ausstattung sind dann wie im Folgenden beschrieben in einem Raum unterzubringen. Durch Mobiliar sollen die Arbeitsbereiche getrennt werden. 11 Personalraum / Büro Aufenthaltsräume für Erwachsene sind von den Aktivitätsbereichen der Kinder getrennt zu errichten, können bei Bedarf aber auch von den Kindern benützt werden. In mehrgruppigen Einrichtungen ist dem Personal neben einem Büro und einer Sanitäranlage ein eigener Personalraum einzurichten. Dieser wird auch für Besprechungen (personalintern, mit Eltern, für interdisziplinären Austausch...) genutzt. Raumerfordernisse / Ausstattung: Personalraum • Besprechungstisch (Empfehlung: nach Bedarf erweiterbar), Sessel (auch für Besucher) • Garderobekasten mit Platz für jede/n MitarbeiterIn • Regale, Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Dinge – abschließbar • Schrank (für Fachbibliothek...) • Spiegel • Liege für Erwachsene / Kinder (Klappbett für den Notfall) Büro der Leiterin • Schreibtisch, Bürosessel • Schrankkombination für diverse Unterlagen mit versperrbarem Abteil • Sitzgruppe für Besprechungen mit Erwachsenen / Tisch und ca. 4 Sessel • Computer + Zubehör Grundausstattung an Materialien: • • • • • • • • Fachliteratur Foliergerät, Kopiergerät Schreibutensilien, Büromaterialien Beleuchtung, die eine gute Gesprächsatmosphäre unterstützt Erste-Hilfe-Kasten Abfallbehälter Pintafel, Bilder, Pflanzen Telefon mit Anrufbeantworter (Schnurlostelefon von Vorteil) Abstellräume Für jede Gruppe der Einrichtung ist eine ausreichende Anzahl an Abstellräumen für Spiel- , Sammelund Beschäftigungsmaterialien vorzusehen. Empfohlen ist ein Abstellraum angrenzend zum Spielraum und/oder Ruheraum. Weiters werden Abstellflächen für Behelfe benötigt, z.B. für Gitterbetten, „Gehschulen“, die nur im Einzelfall vor allem im Übergang von den Gewohnheiten in der Familie benötigt werden, Kinderwagen, …….. Ein eigener Abstellraum, von außen begehbar, zur Aufbewahrung von Außenspielgeräten und mobilen Materialien ist einzuplanen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Abstellraum für Drinnen: • Regale, versch. Ordnungssysteme für • wertfreie Materialien, Papierrollen, Zapfen, • Steine, ... Werkmaterialien • Materialschrank / verschließbar für Terpentin, Lacke, ... Abstellraum für Draußen: • Regale, versch. Ordnungssysteme z.B. für Bälle, mobiles Material (siehe Spielgelände im Freien) • Rutschsicherer, pflegeleichter Boden • • Schachteln, Kisten, verschiedenste Behälter Haken an den Wänden Schachteln, Kisten Haken an den Wänden 12 Putzkammer mit Wirtschaftswaschbecken zur Unterbringung der Reinigungsmaterialien und chemischen Haushaltsmittel ist vorzusehen und wegen der gefährlichen Stoffe während der Anwesenheit der Kinder versperrt zu halten. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: • • • • • Materialschrank Regale Wirtschaftswaschbecken in entsprechender Höhe und Größe mit Heißwasseranschluss Reinigungsgeräte (siehe Küche) Reinigungsmittel (umweltfreundlich) SPIEL- UND FUNKTIONSBEREICHE / AKTIVITÄTEN (Erläuterungen siehe auch Spiel- bzw. Bewegungsraum, Ruhe- und Kleingruppenraum) Kreatives Gestalten Vielfältiges Material zum bildnerischen Gestalten ist zur Verfügung zu stellen, damit individueller Ausdruck unterstützt wird. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, für Kinder Erfahrungsräume vorzubereiten, Alltagsituationen zu schaffen, sodass Handlungsräume sinnvoll für das Kind nachzuvollziehen sind. Durch die Auswahl geeigneter Materialien wird den Kindern die Möglichkeiten gegeben, selbst aktiv zu sein und die eigene Kreativität weiterzuentwickeln. Es sollen Materialien gewählt werden, die das Produkt nicht vorweg nehmen, sondern dem Kind die Möglichkeit geben, selbst gestalterisch aktiv zu werden. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Fixer Bereich, Raum bzw. Raumteil mit geordnetem Materialangebot • Großflächige, strapazfähige Wand- und Fußbodenfläche, Tisch (Fläche mind. 100 x 80 cm) • Sessel • Regale mit Fachbrettern, Ablageflächen, Papierschrank (evtl. mit Laden) • Wandmaltafel oder Staffelei/ beide mit Abstellbord • Malwagen • Klemmleisten, Magnettafeln, Korkflächen, Weichholzfaserplatten zum Ausstellen der Werke • Grosses Nirostabecken mit Wasseranschluss im Kreativbereich (Seife, Schwamm, Einweghandtücher / Papierrolle) • • • Präsentationsplätze dienen zum Ausstellen künstlerischer Arbeiten in- und außerhalb des Spielraumes in Augenhöhe der Kinder. Abwaschbare Unterlagen auf Tischen Malkittel (z.B. alte Hemden) Arbeitschürzen Zeichenmaterial: • Papiere in verschiedensten Qualitäten, Formaten und Farben, Papierreste • Stifte: dicke Bleistifte, dickeFarbstifte, dicke Faserstifte, dicke Wachsmalfarben, dicke Tafelkreiden • Spitzer, Kinderscheren (auch für LinkshänderInnen), Scherenständer • Behälter zum Aufbewahren der Zeichenutensilien Malmaterial: • Borsten- und Haarpinsel in versch. Stärken, Pinselhalter • flüssige Farben (abwaschbar und ungiftig) in verschließbaren Behältern, DeckDispersionsfarben, Knopffarbkasten, 13 Die Ausweitung des Bereiches auf freie Wand- und Bodenflächen in Nebenräumen (Sanitärbereich, Gang, Terrasse) wird empfohlen. • • • standfeste Wasserbecher, Fingerfarben festes saugfähiges Malpapier in versch. Größen, Formen und Farbnuancen Schwämme, Farbrollen Material für versch. Techniken (Spritzgitter, Kleister, Druckplatten, „wertloses Material“...) Werkmaterial: • Transportabler Werkzeugkasten > Inhalt: 2 Hammer, Beißzange, Flachzange, Handbohrer, Laubsäge, Holzsäge, Eisensäge, Holzraspel, versch. Schraubenzieher, Schraubstock, Schraubzwingen, Feilen, Spachteln, versch. Nägel und Schrauben etc. • Heißklebepistole • Hefter, Locher, Klebestreifen, Klebstoffe • • • Weichholzabfälle, Baumrinden Draht, Karton, Kork, Styropor, Textilien Versch. Knet- und Formmassen (Plastilin, Ton, Gips), Leder, Steine, Gips, Pappe Handarbeitsmaterial für Erwachsene allenfalls auch für Kinder: Webrahmen, Sticknadeln, Stricknadeln, Strickliesel, Häkelnadel, Woll- und Stoffreste, grobes Leinen, Stecknadeln, Nähnadeln... Tragbare Kiste zum Transportieren der Werkzeuge und Materialien (zum Arbeiten im Freien...) Sand / Wasser Spiele mit Sand und Wasser setzen voraus, dass angemessene Materialien bereitgestellt werden, so dass Kinder darin graben, umfüllen, schütten und experimentieren können. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Bereich in Halle, Gang, Waschraum, je nach räumlicher Planung • • Sand- Matschtisch, Wasserbecken (muss bei mehrgruppigen Einrichtungen nicht für jeden Gruppenraum vorhanden sein) • • Unterschiedliche Gefäße für Schüttspiele und verschiedene Materialien Schaufel, Schöpfer, Löffel, Trichter, Schläuche, Pipetten, Fläschchen, Lebensmittelfarbe... Set zur selbständigen Reinigung des Bereiches durch die Kinder (Kübel, Aufwischtuch, Besen...) 14 Bauen und Konstruieren Benötigt werden Materialien, mit denen Kinder vielfältigst experimentieren, bauen und konstruieren können. Verschiedene Elemente mit unterschiedlichen Grundflächen aus Holz und Kunststoff, verschiedene Größen und einfachen Verbindungsvarianten werden dem Entwicklungsalter der Kinder angemessen bereitgestellt. Zubehör bereichert das Spiel. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Abgegrenzte Bodenfläche, mind.6 m2, um mehrere verschiedene Spiele zu ermöglichen Großzügiger Satz von Grundelementen, damit mehrere Kinder miteinander spielen können. Bauen: Kleinbausteine • Neutraler Bauteppich (kleine • mindestens 3 verschiedene Bausysteme mit vielen kleinen, gleich großen Bausteinen in 2-3 verschiedenen Längen und Schlinge) als optische Raumbegrenzung umgeben Formen, ev. Farben von offenen Regalen mit Rückwand zum Einsortieren Großbausteine verschiedener Baumaterialien • großer Baukasten aus Hartholz mit ca. 300 Bauteilen mit (z. B. Bausteinschrank mit unterschiedlichen Formen wie Würfel, Quader, Halbkreise, Rollkiste) Ellipsen, Kurven (z.B. Fröbel Baukasten) und große Bauelemente aus verschiedenen Materialien z.B. Karton, • mobile Bänke (evtl. Kunststoff, gr. Softbausteine, etc. trapezförmig) mit integrierten Bauwagen oder mobile Zubehör: Bänke mit Teppichauflage • Podeste mit schrägen Teilen • Menschen, z.B. Kegelpuppen, Kunststofffiguren • Häuser, Kirche, Garage, Tankstelle, Verkehrszeichen... • Tiere, Pflanzen, Bäume... Spielflächen auch außerhalb • PKW, LKW, Zug, Traktor, Bagger, Schiffe, Flugzeuge, des Spielraumes sind für Einsatzfahrzeuge großflächiges Bauen und • Eisenbahnbauelemente: Schienen, Weichen, Tunnel, Bahnhof Konstruieren zu nützen Konstruieren: 10 Großpackungen von Grundelementen und eine dazu passende Anzahl von entsprechenden Spezialteilen mit einfachen Verbindungsmöglichkeiten, damit mehrere Kinder miteinander spielen können. • z. B. Nopper, Duplo, Matador, Baufix, Kugelbahnen... Weitere Zusatzmaterialien – gesammelt und/oder selbst angefertigt: Schrauben, Wäscheklammern, Rundhölzer, Korkstoppel, Sperrholz-, Resopal- und Kartonplatten, Musterkollektionen von Teppichböden, Fliesen, Teppichrollen, Bierdeckel, Joghurtbecher, Schnüre und vieles andere Vielzweckwürfel, Matten, Matratzen, kl. und gr. Schachteln, leere Kisten, Kartonrollen, Verpackungsmaterialien, Decken 15 Didaktische Spiele, Regel- und Gesellschaftsspiele Bildungsinhalte sind z.B.: Erkennen von Gleichheit / Unterschiedlichkeit, Ordnen, Klassifizieren, Reihenfolgen bilden, genaues Zuordnen, Erfassen von Raum- / Lagebeziehungen, Ursache und Wirkung, Schulung des Reaktionsvermögens und der Geschicklichkeit. In weiterer Folge können Erfahrungen beim Zählen, Messen, Vergleichen von Mengen und Erkennen von Formen, Zahlen, Ziffern und Buchstaben gemacht werden. Spiel und Spaß stehen dabei im Vordergrund. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: • Spiele • für Gedächtnis-, Sprach- und Denkschulung • zur Förderung der versch. Sinneswahrnehmungen • zur Förderung von Reaktion, Konzentration und Ausdauer, Koordination und Geschicklichkeit • zur Anbahnung mathematischer Grundkenntnisse • Tisch - rund, eckig oder trapezförmig zum Kombinieren mit anderen Tischen, und Sessel, evtl. Arbeitsplätze beim Fenster Materialladenschrank + Materialladen mit Sichtfenster Beispiele: • Alltagsmaterialien • Kimspiele • Kooperationsspiele • Strategie- und Würfelspiele • Umweltspiele, Spiele zum Naturerleben und zum Jahreskreislauf • Dosenspiele, Kartenspiele • Puzzles für die jeweiligen Altersstufen und versch. Themen. • Montessorimaterial, Sinnesmaterial (Tastwand, Tastspiele, Hörspiele...) Die Grundausstattung besteht aus ca. 30 – 40 Spielen, die zum Teil auch selbst hergestellt werden können. Verschiedene Aktivitäten Vielfältige Spielmaterialien sollen ausreichend vorhanden sein. Diese Spielangebote müssen immer wieder ausgetauscht und wohlsortiert angeboten werden. Die PädagogInnen sind permanent gefordert, die verschiedensten Alters- und Entwicklungsstufen der Kinder zu berücksichtigen und eine anregungsreiche Umgebung zu gestalten. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Das Spielen am Boden (Teppich, Parkett...) ist zu bevorzugen. • Mobiliar siehe Didaktische Spiele • Legeteile aus versch. Materialien, Formen und Farben: Fröbel Legematerial, geometrische Formen, Sternformen, Stäbe, Ringe, Magnetlegespiele... Große Perlen in verschiedenen Materialien / Größen / Formen / Farben, Fädelmaterial 16 • • • • • • (versch. Arten: Leder- NylonGummischnüre, Garne...) Große Muggelsteine, große Murmeln, Kugeln mit Arbeitsplatten, Tabletts... verschiedenste Schnüre (Ketten...) Steckrosetten, Steckbretter mit versch. großen Lochungen... Riesenkettenglieder Gr. Schrauben und gr. Muttern, gr. Beilagscheiben Naturmaterialien (Steine, Blätter u.a...) Entspannung und Behaglichkeit Ein Platz im Ruheraum oder Spielraum, der bei Spielaktivitäten dem Bedürfnis der Kinder nach Sanftheit und Gemütlichkeit gerecht wird und Geborgenheit vermittelt (entspannen, träumen, kuscheln...). Beispiele: Rückzugsplätze können durch Abgrenzung von anderen Bereichen gestaltet werden, z.B. durch Möbel, Zelt, Spielhaus, Höhle, Hängematte, Sitzschaukel etc... Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Klar abgegrenzter Bereich mit einem • Teppich über gesamte Bodenfläche im beträchtlichen Anteil an weichen und kuscheligen Bereich, Sofa oder bezogene Matratzen Gegenständen sowie Möglichkeit zur „sanften“ oder Beleuchtung • weicher Teppich mit verschiedenen Polstern, bezogenen Kissen, Liegekissen • • • Puppen und Stofftiere Baldachin, Tücher, Decken Versch. Lichtquellen (wie Spiegelkugel oder Lichter - Himmel) können die Ausstattung ergänzen Schönes und Interessantes / Experimentieren / Entdecken Für Naturerfahrungen / Sachwissen müssen Materialien zu verschiedenen Themen (Sammlungen von Naturgegenständen) vorhanden sein, mit denen die Kinder eigenständig und mit offenem Ergebnis erkunden und verändern können. Einfache Experimente werden durchgeführt und beobachtet. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Störungsfreier, ruhiger Bereich • Fenster - Tisch, Sessel • Kasten mit offenen Regalen • Setzkästen, Würfelelemente (zum Ausstellen von Objekten) • Nähe zum Bilderbuchbereich und/oder Kommunikationsbereich ist empfehlenswert. • • Naturobjekte (Steine, Muscheln, Früchte, Blätter, Insekten, Saatgut...) Pflanzen oder Tiere zur Pflege und Beobachtung Alltags-, Sammel- und Schmuckgegenstände z.B. Dosen, Stoffreste, Ansichtskarten, Duftpolster, alte Gegenstände und Raritäten, Brillen, Uhren, Laternen, Spinnrad, altes Spielzeug, Masken, Kleinplastiken, Mitbringsel von Fernreisen, Spieluhren, 17 • • • • • • Pfeifen, Spieldosen, Labyrinth Bildkarten, Tastkärtchen / selbst hergestellt, Tastwand, Bilder / Fotos Spiele zum „Trödeln“: Stehauf-, Purzelmännchen, Kletterfiguren, Kreisel, Murmeln,... Geduldspiele Klangspielzeug, Klangmobile Sanduhr (versch. Zeiten) Optische Spiele: Prismen, Kaleidoskop, verschiedene Spiegel, Taschenlampen, Lupe... Zusätzliche Materialien wie z.B.: Messgefäße, Messlatten,., Waage mit Gewichten, Magnete, ergänzt durch versch. Alltagsmaterialien Rollenspiel Im Rollenspiel kreieren Kinder Fantasiewelten. Sie verarbeiten Erlebnisse und Erfahrungen ihrer Alltagswelt, insbesondere medialer Erfahrungen. Die Kinder können bei dieser Art von Spiel selbst Rollen ausführen oder Rollen über andere Figuren zum Ausdruck bringen. Dabei erfahren sie soziale und kulturelle Zusammenhänge. Das Rollenspiel wird unterstützt durch Requisiten, die eine Vielfalt von Themen anregen. Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Multifunktionaler Bereich (Wohnen, Familie, Umwelt, Figurenspiele, kl. Welt, Verkleidungsspiele), Nische oder Plateau, Podeste Wohnbereich: • 1 Liege oder Bank mit variablen Polsterelementen • Wandregal • Schaukelstuhl • Tisch, Hocker oder Fauteuil, kl. Sofa • Spiegel Möbel: Arbeitshöhe 44 cm Küchenbereich („als ob“ - Spiele): • Spielküche / mehrere Elemente (Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler, Kasten) • Tisch mit Sessel oder Eckbank • Küchenkästchen, Regale, Besenschrank • Geschirr: Kaffee- Speiseservice Kochtöpfe, Pfanne, Besteck, Krug, kl. Schüsseln, Vasen • Diverse Haushaltsgeräte: Besen, Schaufel, Staubsauger, Bügelbrett, Bügeleisen Puppen: • Eine fremdländische Puppe • 1 Puppe mit natürlichem Ausdruck • 1 – 2 Babypuppen (auch zum Baden) • Puppengarderobe (ausreichende Ausstattung, pflegeleicht, einfache Verschlüsse) • Materialschrank, evtl. als Puppenkleiderschrank, Kleidertruhe 18 • • • Variable Elemente, z.B. Würfelmodul (Seitenlänge 30cm) zum Aufbau versch. Spiel- und Alltagssituationen • • • • • • • Garderobe, Rollenspielschrank mit Kleiderstange großer Wandspiegel, je nach Spielinhalt auch im Foyer, im Garten oder auch im Spielraum oder im Ruheraum Puppenbett, Wiege, Wickeltischaufsatz Puppenwagen Stofftiere Umweltspiel: • detailreiche Ausstattung (auf Entwicklungsalter und Interessen der Kinder abgestimmt) • Dinge zur Körperpflege, Frisierzeug, Spielfön, usw. Verkleidungsspiel: • Kleider, Hüte, Schuhe,Taschen, Tücher, Schmuck • Truhen, Schachteln, Koffer Handpuppen und Figurenspiel: • Hand-, Stabpuppen Aufhänge-, Standvorrichtungen für • Kasperlfiguren Spielfiguren und Handspielpuppen • Figuren ohne festgelegte Typologie Kisten und Körbe zur • Handschuhpuppen Aufbewahrung • Marionetten • Fingerpuppen Puppenhaus oder Tischkreuz oder offener „Raum“ mit 3 Seiten Materialkisten oder Körbe Teppich Kleine Welt Spiel: • Miniaturmöbel • Bauernhof • Puppen aus versch. Materialien, Formen, Größen • versch. Tiere, Häuser, Bäume, Fahrzeuge • selbst hergestelltes Material (themenbezogen) • versch. Unterlagen (Teppichfliesen, Kork etc.) Musik Viele verschiedene Materialien für musikalische Erfahrungen und Klangerlebnisse müssen für die Kinder zugänglich sein. Die Kreativität der Kinder wird durch musikalische Aktivitäten gefördert, z.B. durch das Experimentieren mit Instrumenten ... Raumerfordernisse / Ausstattung: Grundausstattung an Materialien: Variabel wählbare Plätze in- und außerhalb des Spielraumes, z.B. im Therapie- / Kleingruppenraum... Instrumente der Kindergartenpädagogin: Flöte, Gitarre, Ziehharmonika oder anderes Begleitinstrument beim Singen • • Musikinstrumente /Rhythmikinstrumente: • Rahmentrommel, Schellentrommel, Becken, Klanghölzer, Triangel, Rassel, Kugelrassel, Rasselbambus oder Rasselbüchsen, Schellenbänder, Schellenkranz, Materialschrank, Regale, Materialkisten Sitzkissen 19 • • • Holzblocktrommel, Glockenspiel, Zymbeln, Kastagnetten Xylophon, Metallophon, einzelne Klangstäbe entsprechende Schlegel selbstgemachte, improvisierte Musikinstrumente (Kokosschalen, Zimbeln, Rasselbüchsen, Trommeln aus Verpackungsbehältern...) Liederbücher, CDs und Kassetten mit verschiedenen Arten von Liedern, Musik, z.B. aktuelle, Klassik, Kinderlieder, Tänze, Musik aus aller Welt Wiedergabegeräte: CD Player, Kassettenrecorder... Bücher, Bilder, Medien Kinder in unterschiedlichem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder anderen Sprachen brauchen unterschiedliche Anregungen zur Förderung der Kommunikation. Diese sind in den verschiedenen Spiel- bzw. Funktionsbereichen zugänglich und bei den meisten Aktivitäten mit sprachlichen und kognitiven Anregungen inkludiert. Kinderliteratur, speziell Bilderbücher, nehmen einen wesentlichen Teil der Kulturvermittlung in der Kinderkrippe ein. • Bücher können Anlass und Unterstützung von Projekten sein; die Auswahl für eine Grundausstattung soll nicht ausschließlich themenbezogen sein. • Das Angebot darf sich nicht nur auf Intentionen, wie Spracherziehung, oder Wissensvermittlung etc. beschränken. • Auch eine nur aus psychologisch – therapeutischem Standpunkt erstellte Auswahl wird dem Anspruch nicht gerecht. Es ist darauf zu achten, dass (Kinder)Literatur für die verschiedenen Entwicklungs- und Alterstufen in ihrer gesamten Erscheinungsform vorhanden ist. Dies gilt sowohl für die Sprachgestaltung als auch für die Bildqualität, die für jüngere Kinder den Vorrang haben sollte. Auch Bücher zu „schwierigen Themen“, die in der Buchhandlung nicht oft angeboten und im Elternhaus kaum angeschafft werden, sind bereitzustellen. Ein ausgewogenes Verhältnis von Prosa und Lyrik, von Sachorientierung und belletristischen Texten ist anzustreben. Sofern die Möglichkeit besteht, sollte eine Kinderbibliothek zusammen mit der Fach- und der Elternbücherei eingerichtet werden. • Für die Hand der Pädagoginnen ist eine Auswahl an Texten zum Vorlesen und Erzählen, auch Kinderlyrik (Reime, Fingerspiele, Spielgeschichten) vorzusehen. • Die Fachbücherei der Kinderkrippe ist grundlegend mit Standardwerken zur pädagogischen Theorie und Praxis, Sammlungen zu Didaktik und Materialangebot, Spielbüchern, Fachbüchern zu Kommunikation, Teamentwicklung und Qualitätsentwicklung auszustatten. • Ein Teil des Buchangebots ist für den Verleih an die Eltern vorzusehen. Die Beratung für Bilderbuch und Lesestoff sollte fixer Bestandteil der Planung zur Elternarbeit sein. • Das Angebot an Kinderliteratur wie auch die Fach - und Elternbibliothek sind laufend zu ergänzen. 20 • • Sogenannte Erstlingsbilderbücher, die wegen der starken Beanspruchung nur geringe Haltbarkeit haben, sind immer wieder zu ersetzen / erneuern. In der Kinderkrippe sollte eine Auswahl gängiger Bilderbuchliteratur für junge Kinder vorhanden sein. Raumerfordernisse / Ausstattung: Gemütlicher, ruhiger Bereich (Ruheraum, Rückzugs- Entspannungsbereich, Kleingruppenraum) • • Bücherbord bei fixer Zuordnung im Raum Bücherrollwagen ist überall einsetzbar Als Grundausstattung werden 60 Bilderbücher aus versch. Themenbereichen empfohlen: • Erste Bilderbücher • Bilderbücher zu Umwelt- und Sachthemen • Körper und Gefühle • andere Kulturen • Jahreszeitenbücher – Jahresfestkreis • Spaß- und Unterhaltungsbücher • Lust am Suchen und Entdecken • Situationsbücher aus dem Leben der Kinder • Bilder- und Geschichtenbücher • Bildgeschichten in Einzelbildern, großformatig • • Bildmaterialien, Kunstbilder, Poster und Plakate Fotoalben... Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien. Informationen aus dem Internet zu Kinder- und Jugendliteratur-Zeitschriften: • „1000 & 1 Buch“, Hrsg. AG Kinder- und Jugendliteratur, Mayerhofgasse 6, 1041 Wien • „Lesefreude“, Sonderheft erscheint jährlich, beides www.1001buch.at • „Eselsohr“, Fachzeitschrift für Kinder- und Jugendmedien www.ESELSOHR-Online.de • „Jugend und Medien“ Das Buchklubmagazin, Hrsg. Österreichischer Buchklub der Jugend www.buchklub.at LITERATURVERZEICHNIS • • • • • • Sonderheft der Zeitschrift „kindergarten heute“, spot: So geht’s mit Krippenkindern, Herder, Freiburg i.B. 2002 Hartmann W., u.a., Bildungsqualität im Kindergarten, ÖBV Wien 2000 Hartmann W., u.a., Mehr Qualität für Kinder, ÖBV Wien 1999 KBG - Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000 Krenz A., Handbuch Öffentlichkeitsarbeit, Herder, Freiburg im Breigau 1997 Tietze W., u.a., Kindergartenskala, Luchterhand, Neuwied 2001 21 Kinderkrippe - Raumprogramm für 1 Gruppe Erforderliche m² für eine eingruppige Kinderkrippe: ca. 180 m² Spiel- bzw. Bewegungsraum Ruheraum Garderobenbereich Therapie-/Kleingruppenraum Kindersanitäranlage Erwachsenensanitäranlage Freispielfläche Büro Küche Personalraum Abstellräume Abstellraum für Außenspielgeräte Putzkammer mindestens 40 m² mindestens 30 m² ca. 7 m² in geeigneter Größe / mind. 15 m² ca. 15 m² ca. 5 m² möglichst 20 m² pro Kind mindestens 10 m² mindestens 15 m² mindestens 10 m² in ausreichender Anzahl und Größe mindestens 10 m² pro Gruppe mindestens 15 m² mindestens 4 m², größer wenn auch Waschkammer siehe KINDERKRIPPE Raumerfordernisse / Ausstattung Grundausstattung an Materialien Insbesondere bei Neubauten ist auf die Zweckmäßigkeit der Anordnung der Räume bedacht zu nehmen. Es ist daher durchaus sachdienlich, vor Durchführung der Bewilligungsverhandlung, die Pläne mit den zuständigen MitarbeiterInnen der Steiermärkischen Landesregierung zu besprechen. Abweichungen vom Raumprogramm können aus wichtigen Gründen über Antrag des Erhalters bewilligt werden. Empfehlungen: Schmutzschleuse Bereich für Eltern Integriertes Kasperltheater zur Unterbringung von Gartenkleidung und Gartenschuhen im Garderobenbereich (Wartezeiten, Elterntreffen...) in Trennwand zwischen Spiel- bzw. Bewegungsraum und Abstellraum sinnvoll. 22 Erläuterungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz 2000 Definition und Aufgabe Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab deren Geburt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Sie haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Kinder, deren soziale, emotionale, motorische und kognitive Entwicklung zu unterstützen. Bezeichnung der Einrichtung Jede Kinderbetreuungseinrichtung ist nach dem Erhalter, der zutreffenden Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe) und der Standortadresse zu bezeichnen: z. B. Kinderkrippe der Gemeinde Großklein 68 8452 Großklein Art der Errichtung Die Errichtung einer Kinderkrippe bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Das diesbezüglich erforderliche Verfahren wird über Antrag des Erhalters eingeleitet, wobei diesem Lage-, Bau-, Umbau- oder Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung beizulegen sind. Weiters erforderlich sind die Angaben über Eigentums- und Rechtsverhältnisse am Objekt bzw. der Liegenschaft (z. B. Mietvertrag, Grundbuchsauszug), sowie allenfalls Nachweise über die Rechtspersönlichkeit des Erhalters (z. B. bei Vereinen die Vorlage des Nichtuntersagungsbescheides, der Statuten und Vorstandslisten). Die Bewilligung wird- nach einer mündlichen Verhandlung an Ort und Stelle- erteilt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese noch nicht gegeben, kann die Bewilligung an die Erfüllung von Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Weiters besteht auch die Möglichkeit bis zur Erfüllung des vollständigen Raumprogramms eine befristete Bewilligung zu erteilen. Mit der Errichtungsbewilligung ist verbunden, dass die gesamte Liegenschaft auch nur für die Krippe verwendet werden darf. Eine Mitverwendung für andere Zwecke (z. B. Vorträge) ist nur insoweit möglich, als der Betrieb der Einrichtung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Erst mit Bewilligung der Kinderkrippe und rechtzeitiger Meldung der beabsichtigten Inbetriebnahme kann der Betrieb auch tatsächlich aufgenommen und gefördert werden. Wer eine Kinderkrippe ohne die notwendige Bewilligung errichtet bzw. betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bestraft. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung Grundsätzlich haben Kinderkrippen bezüglich ihrer Lage, ihres Raumprogramms und ihrer Ausstattung den Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtung, den Grundsätzen der Pädagogik und der Hygiene sowie den Erfordernissen des Wohles und der Sicherheit der Kinder zu entsprechen. Mit Ausnahme der Bewegungsräume können die für Spielzwecke der Kinder vorgesehenen Flächen auch aus mehreren Räumen bestehen, sofern die Übersichtlichkeit gewährleistet wird. Im Falle von mehrgeschossigen Objekten sollte die Kinderkrippe jedoch grundsätzlich im Erdgeschoss eingerichtet sein. Die Nutzung von Kellerräumen ist für den längeren Aufenthalt der Kinder nicht gestattet. Alle Räume, die den Spiel-, Bewegungs- und Ruhezwecken der Kinder dienen, sollen multifunktional verwendet werden können. Am selben Standort darf eine weitere Kinderkrippe nur dann errichtet und geführt werden, wenn die Höchstzahl von fünf Gruppen in der bereits bestehenden Kinderkrippe erreicht wurde. 23 Raumprogramm und Freispielflächen > siehe auch Raumerfordernisse / Grundausstattung und Übersicht im ersten Teil Für jede Gruppe einer Kinderkrippe ist ein Spiel- bzw. Gruppenraum im Ausmaß von mindestens 40 m², ein Ruheraum in der Größe von mindestens 30 m² sowie ein Kleingruppen/Therapieraum in geeigneter Größe vorzusehen. Weiters sind Kindersanitäranlagen in ausreichender Anzahl (Kindersitzzellen und Waschbecken in entsprechender Höhe), ein Wickeltisch, ein Fußwaschbecken oder eine Dusche bereitzustellen. Darüber hinaus ist eine Sitzzelle für eine allfällige behindertengerechte Ausstattung vorzubereiten. An Garderobenplätzen sind zumindest 30 cm je Kind erforderlich. Im Freien ist den Kindern ein Spielplatz mit möglichst 20 m² pro Kind zur Verfügung zu stellen, der dem Alter entsprechend gestaltet und mit dem für die Anzahl der Kinder erforderlichen Spielmaterial ausgestattet sein muss. Die pädagogischen und sicherheitstechnischen Aspekte sollen zumindest einmal jährlich überprüft werden. Dem Personal ist neben einem Büro, einer Küche und einer Sanitäranlage auch ein Personalraum einzurichten. Bei einer entsprechenden Raumausstattung der Küche, kann diese aber bei eingruppigen Betrieben ebenso als Personalraum genutzt werden. Bei mehrgruppigen Kinderkrippen ist ein eigenständiger Personalraum jedoch unbedingt erforderlich. Zur Aufbewahrung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie von Außenspielgeräten ist auf ausreichende Abstellräume bedacht zu nehmen. Die Putzkammer zur Verwahrung von Reinigungsmaterialien ist mit einem Wirtschaftsbecken auszustatten. Abweichungen vom Raumprogramm können aus wichtigen Gründen (z. B. geringe Anzahl von eingeschriebenen Kindern) über Antrag des Erhalters bewilligt werden. Insbesondere bei Neubauten ist auf die Zweckmäßigkeit der Anordnung der Räume bedacht zu nehmen. Es ist daher durchaus sachdienlich, vor Durchführung der Bewilligungsverhandlung, die Pläne mit den zuständigen Mitarbeitern der Steiermärkischen Landesregierung zu besprechen. Stilllegung Kinderkrippen bzw. deren einzelne Gruppen können vom Erhalter jederzeit stillgelegt werden, wobei diese Maßnahme unverzüglich der Landesregierung bekannt zu geben ist. Bei einer beabsichtigten Stilllegung von mehr als drei Monaten hat die Bekanntgabe zumindest zwei Wochen davor zu erfolgen. Zu beachten ist insbesondere, dass das Recht zur Führung einer Kinderkrippe oder einer Gruppe nach einer zweijährigen Stilllegung dieser erlischt. In einem solchen Fall ist neuerlich um Bewilligung der Kinderkrippe bzw. der betreffenden Gruppe bei der Landesregierung anzusuchen. Eine amtswegige Stilllegung auf Grund einer Verfügung der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde hat dann zu erfolgen, wenn eine Gefährdung der Kinder im Sinne des Epidemiegesetzes 1950 besteht. Das Unterlassen der erforderlichen Bekanntgaben oder das Nichtbefolgen der Anordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich. Auflassung Kinderkrippen bzw. deren einzelne Gruppen können ebenfalls vom Erhalter jederzeit aufgelassen werden, wobei diese spätestens zwei Wochen vor Einstellung des Betriebes der Landesregierung anzuzeigen ist. Im Interesse des Wohles der Kinder sollte eine Auflassung jedoch nach Möglichkeit nur jeweils zum Ende eines Betriebsjahres vorgenommen werden. Die Landesregierung hat die Auflassung mit Bescheid dann anzuordnen, wenn der Erhalter einer wiederholten Aufforderung zur Mängelbehebung nicht entspricht. Wer die erforderlichen Anzeigen unterlässt bzw. den Anordnungen der Landesregierung keine Folge leistet, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde geahndet wird. 24 Wechsel der Rechtsträgerschaft Da der Übergang einer Kinderkrippe von einem Erhalter auf einen neuen einerseits eine Auflassung und andererseits eine Neugründung der Einrichtung bedeutet, hat der bisherige Erhalter die Auflassung zu melden und der nunmehr neue Erhalter um Errichtungsbewilligung anzusuchen. Eine formlose Bekanntgabe der Übernahme der Rechtsträgerschaft genügt nicht. Betriebsformen der Kinderkrippen Kinderkrippen können als Ganzjahresbetriebe, Jahresbetriebe oder Saisonbetriebe geführt werden. Ganzjahresbetriebe sind während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und der gesetzlichen Feiertage sowie der vom Erhalter unter möglichster Berücksichtigung der Personal- und Elternwünsche festgelegten Ferien offen zu halten. Durchgehende Ferien von zumindest drei Wochen sollten jedoch vorgesehen werden. Für Ganzjahresbetriebe beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet am Sonntag vor dem zweiten Montag im September des Folgejahres. Jahresbetriebe sind während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Samstage, Sonntage, gesetzlichen Feiertage und der im Gesetz festgelegten Ferien (Hauptferien, Weihnachtsferien, Semesterferien und Osterferien) offen zu halten. Die Erhalter können aber je nach örtlichen Bedürfnissen den Betrieb in den Semesterferien weiterführen. Für Jahresbetriebe beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet am Freitag, der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli fällt. Sofern begründete öffentliche und örtliche Bedürfnisse bestehen, kann das Betriebsjahr bis zu zwei Wochen in die Zeit der Hauptferien verlängert werden. Saisonbetriebe können aus besonderem Anlass geführt werden und sind während eines bestimmten Zeitabschnittes des Kinderbetreuungsjahres, einschließlich der gesetzlichen Ferien (Hauptferien, Weihnachtsferien, und Osterferien), mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und gesetzlichen Feiertage, längstens jedoch für vier Monate offen zu halten. Ein Offenhalten an Samstagen kann dann erfolgen, wenn der Erhalter einen besonderen Betreuungsbedarf nachweisen kann. Betriebsformen der einzelnen Kinderbetreuungsgruppen von Kinderkrippen Die einzelnen Gruppen von Kinderkrippen selbst können in Halbtags-, Ganztags- oder erweiterter Ganztagsform mit oder ohne Mittagsverpflegung geführt werden, wobei Gruppen in Halbtagsform grundsätzlich am Vormittag offen zu halten haben. Eine Führung am Nachmittag ist nur dann möglich, wenn die eingeschriebenen Kinder auch nur ausschließlich diesen Nachmittagsbetrieb besuchen. Öffnungszeiten Die Öffnungszeit in Halbtagsgruppen hat täglich mindestens 5 Stunden und höchstens 6 Stunden, in Ganztagsgruppen täglich mindestens 8 Stunden und höchstens 10 Stunden sowie in erweiterten Ganztagsgruppen täglich mindestens 12 Stunden und höchstens 14 Stunden zu betragen (Die Mindestzeiten beziehen sich auf den Anspruch auf Personalförderungsbeiträge für die jeweilige Betriebsform). Die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes in der Krippe ist ebenfalls begrenzt. Sie beträgt täglich höchstens acht Stunden, in begründeten Ausnahmefällen höchstens zehn Stunden. Die Öffnungszeiten sind vom Erhalter festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu machen. Eine erforderliche Beaufsichtigung einzelner Kinder außerhalb der Öffnungszeiten ist vom Erhalter selbst zu regeln (z. B. durch die Anstellung einer Tagesmutter). 25 Kindermindest- und Kinderhöchstzahl pro Gruppe In einer Kinderkrippe hat die Anzahl der eingeschriebenen und betreuten Kinder pro Gruppe höchstens zehn zu betragen. Für die Erlangung einer Förderung vom Land Steiermark ist eine Anzahl von mindestens 3 Kindern erforderlich. Eine geringfügige Überschreitung der Kinderhöchstzahlen (max. 2 Kinder je Gruppe) kann in begründeten Fällen von der Landesregierung bewilligt werden. Der Antrag zur Bewilligung einer Überschreitung ist schriftlich unter Angabe des Grundes, welcher die Aufnahme dringend notwendig macht, an die Steiermärkische Landesregierung zu richten. Aufnahme und Ausschluss von Kindern Der Besuch der Kinderkrippe ist generell freiwillig. Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Kinderkrippe allgemein zugänglich, was bedeutet, dass der Erhalter zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet ist, sofern diese im Hinblick auf die Kinderhöchstzahlen je Gruppe möglich ist. Wurde die Kinderkrippe jedoch in der Absicht errichtet, vorwiegend Kinder eigener Arbeitnehmer zu betreuen, kann der Erhalter diese Kinder bevorzugt berücksichtigen. Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, ist bei der Aufnahme, ausgehend vom Wohl des Kindes, auf die familiären und sozialen Verhältnisse, insbesondere auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten, die Anzahl der Geschwister, die Wohnungsverhältnisse sowie auf Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen Bedacht zu nehmen. Weiters kann die Aufnahme von einer ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob dem Kind der Besuch der Kinderkrippe zumutbar ist. Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Über die Aufnahme entscheidet der Erhalter nach Anhörung der Leiterin der Kinderkrippe. Es liegt in der Verantwortung des Erhalters bei der Aufnahme darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der Kinder pro Gruppe gewahrt wird. Der Erhalter hat ein Kind vom Weiterbesuch der Einrichtung auszuschließen, wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme nicht mehr gegeben sind. Im Einvernehmen mit der Leiterin kann der Erhalter ein Kind vom Weiterbesuch der Kinderbetreuungseinrichtung ausschließen, wenn a) die Eltern (Erziehungsberechtigten) ungeachtet einer vorausgegangenen schriftlichen Mahnung eine ihnen nach dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz obliegende Verpflichtung nicht erfüllen; b) eine nachhaltige, schwerwiegende Störung des Betriebes der Kinderkrippe zu befürchten ist, c) die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit zwei oder mehreren Beiträgen im Rückstand sind und trotz schriftlicher Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten. Aufsicht über die Kinderkrippe Die Kinderkrippen unterstehen der Aufsicht der Landesregierung. Daher ist diesen Organen auch der Zutritt zum Gebäude sowie zu sonstigen Teilen der Liegenschaft zu gewähren, die Einsicht in Betriebsaufzeichnungen (z. B. Kinderlisten, Anwesenheitslisten, Personallisten, Inventar...) zu ermöglichen; Auskünfte sind zu erteilen. Mängelbehebung Von der Aufsicht erhobene Mängel sind dem Erhalter unter Einräumung einer Frist zur Behebung bekannt zugeben. Leistet dieser der Aufforderung nicht fristgerecht Folge, ist die Mängelbehebung mittels Bescheid vorzuschreiben. Bei neuerlicher Nichtbefolgung hat die Landesregierung die Auflassung der Kinderkrippe mit Bescheid zu veranlassen sowie ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. 26 Das Personal Arten Das Personal in der Kinderkrippe besteht grundsätzlich aus dem: • pädagogischen Fachpersonal, das sind Kindergartenpädagoginnen als Gruppenführende sowie Kinderkrankenschwestern als weitere Personen • pädagogischen Hilfspersonal, das sind Kindergartenpädagoginnen als Assistentinnen und Kinderbetreuerinnen • Grobreinigungs- und Hauspersonal Das pädagogische Fachpersonal Kinderbetreuungspersonal. und pädagogische Hilfspersonal gemeinsam bilden das Nach der Funktion unterscheidet man: a) die Leiterin b) die Gruppenführende aus dem Stand des pädagogischen Fachpersonals (nicht jedoch Kinderkrankenschwester) c) die Assistentin aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals d) die Kinderbetreuerin aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals e) und das Grobreinigungs- und Hauspersonal zu a) Grundsätzlich hat der Erhalter für jede Kinderkrippe aus dem Stand des pädagogischen Fachpersonals eine Leiterin zu bestellen, welche über eine zumindest zweijähriger Verwendung im einschlägigen Fachdienst zu verfügen hat. Dieser obliegt dann neben der Führung einer Kindergruppe, die Leitung von administrativen Angelegenheiten, der Vorsitz im Kollegium des gesamten pädagogischen Fach- und Hilfspersonals und die Verantwortung um die ordnungsgemäße Durchführung der Grobreinigungsarbeiten. Dem Erhalter steht es frei, die Leiterin von der Gruppenführung frei zu stellen und einzig mit den organisatorischen und administrativen Aufgaben der Leitung zu betrauen. Zu b) Weiters hat der Erhalter für jede Gruppe zumindest eine Kindergartenpädagoginnen mit der Gruppenführung zu betrauen. Die Gruppenführung umfasst die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Reflexion der Betreuungsarbeit in Zusammenarbeit mit dem übrigen Personal in der Gruppe und in der Kinderkrippe. Zu c und d) Die Assistentin ist eine nicht gruppenführende Kindergartenpädagogin welche ebenso wie die Kinderbetreuerin unter Anleitung der Gruppenführenden in der Betreuung der Kinder tätig ist und daneben hauswirtschaftliche Arbeiten (z. B. die notwendigen Aufräumarbeiten, die Pflege des Mobiliars, der Wäsche und der Zimmerpflanzen, die erforderlichen Vorbereitungs- und Reinigungsarbeiten für die Mahlzeiten), mit Ausnahme der Grobreinigungsarbeiten, verrichtet. Zu e) Die Grobreinigungskräfte und das Hauspersonal haben die Reinigungs-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten auf der gesamten Liegenschaft der Kinderkrippe zu besorgen. Im einzelnen sind diese Arbeiten insbesondere das tägliche Reinigen der Sanitäranlagen und Böden, das Reinigen der Glasund abwaschbaren Flächen je nach Bedarf, die Rasen-, Baum- und Heckenpflege, kleine Reparaturarbeiten sowie die Schneeräumung und Sicherung der Zugangsbereiche. Erfahrungen haben gezeigt, dass für diese Tätigkeiten eine tägliche Arbeitszeit von zumindest einer Stunde je Gruppe erforderlich ist. 27 Hospitieren und Praktizieren Dem Erhalter steht es frei nach Absprache mit der Leiterin der Kinderkrippe Personen das Hospitieren und Praktizieren in der Einrichtung grundsätzlich zu gestatten. Es bedarf aber einer Bewilligung der Landesregierung. Eine solche ist insbesondere dann zu versagen, wenn durch das Hospitieren und Praktizieren der geordnete Betrieb der Krippe gefährdet wird. Die Durchführung allfälliger Tätigkeiten hat unter Aufsicht und Leitung der jeweils Gruppenführenden zu erfolgen. Mitwirkung betriebsfremder Personen Die Mitwirkung betriebsfremder Personen (das sind insbesondere qualifizierte Personen welche die pädagogische Arbeit bereichern) bedarf ebenfalls der Bewilligung der Landesregierung soweit diese Tätigkeit mehr als einen Betriebstag dauert und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum beabsichtigt ist. Bei der Bewilligung steht wiederum die Aufrechterhaltung des ordentlichen Betriebes der Krippe im Vordergrund. Personal je Gruppe Je nach Betriebsform haben in jeder Gruppe einer Kinderkrippe während der gesamten täglichen Öffnungszeiten für die ersten fünf Kinder mindestens eine Person aus dem Stand des pädagogischen Fachpersonals (z. B. Kindergartenpädagogin) und eine Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals (Kindergartenpädagogin als Assistentin oder Kinderbetreuerin) anwesend zu sein. Ab dem sechsten Kind ist eine zusätzlich Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals vorzusehen. Aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel bei geringer Anzahl von eingeschriebenen Kindern, kann die Landesregierung über Antrag des Erhalters Abweichungen von der gesetzlich geforderten Personalausstattung (Personaldispens) bewilligen. Für die Fälle, in denen wegen zu geringer Kinderzahlen eine Ganztagsbetreuung in der Kinderkrippe nicht möglich ist, kann der Erhalter bewilligte Tagesmütter für die Betreuung von bis zu vier Kindern (wobei zwei Kinder davon die Vormittagsgruppe zwingend besuchen müssen) in den Räumlichkeiten der Kinderkrippe verwenden. In diesem Fall wird diese Betreuungszeit im Ausmaß der Förderung für Tagesmütter unterstützt. Aufsichtspflicht Grundsätzlich obliegt dem Kinderbetreuungspersonal (pädagogischen Fach- und Hilfspersonal) der Kinderkrippe die Aufsicht über die Kinder während der gesamten täglichen Öffnungszeit (beginnend mit der Übernahme der Kinder und endend mit der Übergabe der Kinder an die Eltern oder eine geeignete, jedenfalls das 14. Lebensjahr vollendete, Begleitperson) auf der gesamten Liegenschaft der Kinderkrippe sowie bei jenen Veranstaltungen (auf oder außerhalb der Liegenschaft), die während des Betriebsjahres mit Zustimmung des Erhalters durchgeführt werden. Sofern der Erhalter den Aufenthalt der Kinder bereits vor dem Beginn und nach dem Ende der Öffnungszeit auf der Liegenschaft der Kinderkrippe erlaubt, hat er gesondert für die Beaufsichtigung der Kinder zu sorgen (z. B. durch die Anstellung einer Tagesmutter). Bei Veranstaltungen außerhalb der Liegenschaft (z.B. Ausflügen) ist eine Aufsichtsperson für je zwei Kinder vorzusehen. Sofern im Rahmen der Integration Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen die Kinderkrippe besuchen, ist für ebenso für höchstens zwei von diesen Kindern eine Aufsichtsperson vorzusehen. Insbesondere hier können Eltern aktiv mitwirken und mit Zustimmung des Erhalters als zusätzliche Aufsichtspersonen fungieren. 28 Vertretung Leiterinnen werden im Fall ihrer Abwesenheit von der Gruppenführenden, Gruppenführende von den Assistentinnen aus dem Stand der Kindergartenpädagoginnen vertreten und übernehmen sowohl deren Aufgaben als auch Stellung. Über die Vertretung hat der Erhalter unverzüglich zu entscheiden. Sofern trotz seines Bemühens keine geeignete Vertretung gefunden werden kann, ist die Weiterführung der betroffenen Gruppe mit Kinderbetreuerinnen oder durch Aufteilung der Kinder auf weitere bestehende Gruppen bis längstens einer Woche möglich (provisorische Weiterführung). Die Kinderkrippe ist vom Erhalter jedenfalls dann stillzulegen, wenn die Vertretung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt. Sofern es in einem solchen Fall nicht zur Stilllegung durch den Erhalter kommt, ist dieser von der Landesregierung auf den Mangel schriftlich aufmerksam zu machen und zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist die Behebung des Mangels von der Landesregierung mittels Bescheid zu verfügen. Wird dieser Anordnung wiederum keine Folge geleistet, hat die Landesregierung die Auflassung der Kinderkrippe bzw. der betroffenen Gruppe mit Bescheid anzuordnen sowie ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Fortbildung des Personals Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist für das Kinderbetreuungspersonal (pädagogische Fach- und Hilfspersonal) in Kinderkrippen eine Dienstobliegenheit und somit im Ausmaß von bis zu acht Tagen pro Kinderbetreuungsjahr verpflichtend. Die Erhalter haben, sofern es sich um Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Steiermark handelt, dem Personal die Teilnahme zu ermöglichen. Bei außerhalb des Bundeslandes stattfindenden Veranstaltungen, kann der Erhalter dem Personal die Teilnahme ermöglichen. Unter Fortbildungsveranstaltungen sind auch spezifische Veranstaltungen zur Qualifikation des Kinderbetreuungspersonals zu verstehen (z.B. Seminare für Leiterinnen). Ausbildung für Kinderbetreuerinnen Durch einen sich verändernden Stellenwert und einem angestrebten neuen Berufsbild der ehemaligen Kindergartenhelferinnen war es notwendig, diesen die Möglichkeit zu geben, durch ein neues Ausbildungssystem die erforderlichen Grundlagen zu erwerben. Die Erhalter haben darauf zu achten, dass mit Ablauf des 31. August 2004 sämtliche ehemals als Kindergartenhelferinnen angestellte Personen die erforderliche Ausbildung zur Kinderbetreuerin aufweisen. Die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungslehrgang für Kinderbetreuerinnen ist der Abschluss der Pflichtschule, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die psychische und physische Eignung der Kandidatin Kandidatinnen mit höher qualifizierten Ausbildungen haben die entsprechenden Unterrichtseinheiten mit den spezifischen Lehrinhalten nachzubelegen. Vor der Zulassung soll jede Kandidatin ein Praktikum im Ausmaß von 120 Stunden (4 Wochen) in einer Kinderbetreuungseinrichtung absolvieren. Die Ausbildung enthält folgende Ausbildungsbereiche: a) Persönlichkeitsbildung und Kommunikation im Ausmaß von mindestens 57 Stunden b) Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre im Ausmaß von mindestens 87 Stunden c) Praktische Arbeit mit Kindern in den einzelnen Bildungsbereichen im Ausmaß von mindestens 93 Stunden d) Spezielle Didaktik der Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 33 Stunden e) Spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 30 Stunden 29 f) Praktikum in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von insgesamt zwei Monaten (160 Stunden) während der Dauer des Ausbildungslehrganges Der Abschluss der Ausbildung erfolgt mit einer schriftlichen Seminararbeit zu einem praxisbezogenen Thema, die an einem Standort einer Kinderbetreuungseinrichtung (oder in den Räumlichkeiten des Organisators) in Anwesenheit eines Vertreters des Organisators und eines oder mehrerer Referenten sowie gegebenenfalls Kindern und Eltern präsentiert wird. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird durch ein Zeugnis bestätigt, das von der Steiermärkischen Landesregierung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Organisator ausgefertigt wird. Elternrechte und Elternpflichten Eltern haben die Möglichkeit im Interesse ihrer Kinder engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen sowie an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen (z. B. Elternrunden) teilzunehmen. Darüber hinaus besteht für sie auch die Möglichkeit aktiv am Betrieb mitzuwirken, wie zum Beispiel als zusätzliche Aufsichtspersonen bei Veranstaltungen. Die Erziehungsberechtigten haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Kinderkrippe regelmäßig besucht, rechtzeitig gebracht und abgeholt wird sowie frei von ansteckenden Krankheiten ist. Darüber hinaus haben die Eltern den vom Erhalter festgesetzten Jahresbeitrag (bei Ganzjahresbetrieben in zwölf Teilbeträgen, bei Jahresbetrieben in elf Teilbeträgen und bei Saisonbetrieben jeweils für den vollen Betriebsmonat) regelmäßig zu entrichten. Förderungen für den Erhalter Für den Erhalter von Kinderkrippen sind Beiträge des Landes zum Personalaufwand sowie Beiträge aus dem Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen. ⇒ Beiträge des Landes zum Personalaufwand Das Land hat für Kinderkrippen die Verpflichtung übernommen, auf Antrag des Erhalters einen Beitrag zum Personalaufwand der Einrichtung zu leisten. Über die Gewährung entscheidet die Landesregierung mit Bescheid. Die Förderung ist jedoch nur dann zu gewähren, wenn a) mit der Führung der Kinderkrippe keine Gewinnerzielung bezweckt wird, b) die Kinderkrippe den Bestimmungen des jeweils gültigen Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes entspricht, insbesondere den darin vorgesehenen Vorschriften betreffend die Personalausstattung, c) die Mindestzahl der eingeschriebenen Kinder pro Gruppe drei beträgt, d) die tägliche Mindestöffnungszeit erfüllt ist (in Halbtagsform 5 Stunden, in Ganztagsform 8 Stunden und in erweiterter Ganztagsform 12 Stunden) und e) ein Bedarf für diese Kinderkrippe glaubhaft gemacht wird. Eine Förderbarkeit von Nachmittagsgruppen besteht dann nicht, wenn darin auch Kinder betreut werden sollen, die bereits in einer am selben Standort sich befindlichen Vormittagsgruppe untergebracht sind. Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn die für das Personal geltenden Mindestlohntarife und gehaltsrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. An Personalförderungen ist für die erste Gruppe im Halbtagsbetrieb ein Betrag in der Höhe von € 2.470,-- , im Ganztagsbetrieb in der Höhe von € 2.690,-- und im erweiterten Ganztagsbetrieb in der Höhe von € 3.850,-- vorgesehen. Für jede weitere Gruppe beläuft sich im Halbtagsbetrieb der Förderungsbeitrag auf € 1.450,--, im Ganztagsbetrieb auf € 1.600,-- und im erweiterten Ganztagsbetrieb auf € 2.330,--. 30 Für eingesetzte Tagesmütter beläuft sich der monatliche Landesbeitrag auf € 2,37 pro voller Betreuungsstunde, sofern diese nachweislich zumindest 100 Stunden pro Kalendermonat ihrer Betreuungstätigkeit nachkommt. Die Monatsbeiträge des Landes werden den Erhaltern einmal im Kinderbetreuungsjahr als Pauschalbeitrag angewiesen. Der jeweilige Monatsbeitrag gebührt jedoch nur für volle Betriebsmonate. Daher können Restzeiten unter einem Monat bei der Ausbezahlung nicht berücksichtigt werden. ⇒ Beiträge des Landes aus dem Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen Zur Unterstützung der Gemeinden als Erhalter öffentlicher Kinderkrippen und privater Erhalter wurde als Sondervermögen des Landes ein Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen errichtet. Dieser Baufonds besteht aus den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln, allfälligen Zuschüssen des Bundes und sonstigen Zuwendungen. Die Mittel aus dem Baufonds sind als nicht rückzahlbare Zuschüsse den Erhaltern zur Beschaffung von Grundstücken und Baulichkeiten von Kinderkrippen sowie für Neu-, Zu- und Umbauten von diesen Einrichtungen dienenden Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist der regelmäßige Betrieb der Kinderkrippe durch mindestens fünf Jahre. Sofern der Betrieb weniger als fünf Jahre aufrechterhalten wird, sind die Zuschüsse aus dem Baufonds abgestuft nach Jahren aliquot an das Land zurückzuzahlen. Der Umfang des Vorhabens muss durch Vorlage eines Kostenvoranschlages nachgewiesen werden, wobei nur die unbedingt notwendigen Aufwendungen zu berücksichtigen sind. Auf die Gewährung von Zuschüssen aus dem Baufonds besteht kein Rechtsanspruch. für die Eltern Das Land gewährt den Eltern (Erziehungsberechtigten), deren Kinder eine Kinderkrippe regelmäßig in der Dauer von mindestens vier Wochen besuchen, eine monatliche Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Diese ist, unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung, nach dem Einkommen der Eltern (Erziehungsberechtigten) und der im Haushalt lebenden unversorgten Kinder zu gewähren. Anträge auf Gewährung der Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe sind unter Nachweis des elterlichen Einkommens, des Familienstandes sowie der Bekanntgabe des tatsächlichen Betrages für den Besuch der Kinderkinderkrippe unter Anschluss einer Aufnahmebestätigung des Erhalters bei der Landesregierung einzubringen. Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Besuches der Kinderkrippe gestellt, wird die Beihilfe rückwirkend ab Beginn des Besuches gewährt. Bei später einlangenden Anträgen wird die Kinderbetreuungsbeihilfe mit Beginn jenes Monats, in dem der Antrag beim zuständigen Gemeindeamt eingelangt ist, gewährt. Anträge, die nach Beendigung des Besuches einer Kinderkrippe eingebracht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Formulare für die Antragstellung sind bei der Leitung der Kinderkrippe sowie im Internet (www.verwaltung.steiermark.at) erhältlich. Als Einkommensnachweise dem Antrag beizulegen sind: a) bei unselbstständig Erwerbstätigen der bundeseinheitliche Lohnzettel, in dem die Bezüge des gesamten abgelaufenen Kalenderjahres vom Arbeitgeber einzutragen sind oder die Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt über das abgelaufene Kalenderjahr; b) bei selbstständig Erwerbstätigen der vom Finanzamt zuletzt zugestellte Einkommenssteuerbescheid in Ablichtung; c) bei pauschalierten Landwirten der Einheitswertbescheid in Ablichtung; d) bei Nebenerwerbslandwirten der Einheitswertbescheid in Ablichtung sowie eine Lohnsteuerbescheinigung (siehe Punkt a)); e) bei Karenzurlaub oder Arbeitslosigkeit eine Bestätigung; f) bei Studenten die Inskriptionsbestätigung für Sommer- und Wintersemester. Beziehen beide im gemeinsamen Haushalt lebende Elternteile ein Einkommen, so muss beider Einkommen nachgewiesen werden. 31 Der vollständig ausgefüllte und unterfertigte Antrag ist samt den Einkommensnachweisen jener Gemeinde zu übermitteln, in deren Bereich die Kinderkrippe liegt. Die Auszahlung der Kinderbetreuungsbeihilfe kann frühestens nach Ablauf von drei Monaten, ab dem Tag des Einlangens des vollständig und richtig ausgefüllten Antrages beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6B, erfolgen. Die Beihilfenauszahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Nachhinein und wird nicht gewährt, wenn die monatliche Beihilfe unter 2,18 Euro liegt. Ändert sich z. B. die Zahl der unversorgten Kinder, der Elternbeitrag oder weitere Angaben des Beihilfenantrages, müssen diese Änderungen mit Hilfe des Antrages auf Änderungen oder Korrekturen (erhältlich bei der Leitung der Kinderkrippe) binnen Monatsfrist ab dem bekannt werden der Änderung dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung über jenes Gemeindeamt bekannt gegeben werden, bei dem der Antrag um Gewährung der Kinderbetreuungsbeihilfe seinerzeit eingereicht wurde. Besuchen nun weitere Kinder desselben Antragsstellers, der bereits Kinderbetreuungsbeihilfe bezieht, eine Betreuungseinrichtung so kann das Verfahren zur Gewährung der Kinderbetreuungsbeihilfe mittels Änderungsmöglichkeit "K" des Änderungsantrages eingeleitet werden. Bei unvorhersehbaren, schwerwiegenden und nachhaltigen Einkommensänderungen im laufenden Kinderbetreuungsjahr besteht die Möglichkeit einer Neuberechnung. Bei jeglichen Änderungen sind auf alle Fälle Zu- und Vorname des Antragstellers sowie das Geburtsdatum auszufüllen. Die Antragsteller, deren Kinder dieselbe Kinderbetreuungseinrichtung mehrjährig besuchen, sind verpflichtet, in den Folgejahren dem zuständigen Gemeindeamt Einkommensnachweise über das abgelaufene Kalenderjahr mit dem vorgedruckten Schreiben der Fachabteilung 6B, zweckmäßigerweise bis 30. September des jeweiligen Jahres, vorzulegen. Bis zur Einbringung dieser Einkommensnachweise ruht das Verfahren zur Auszahlung. Die Fristen zur Einbringung der Einkommensnachweise sowie deren Umfang und auch die Auszahlung der Beihilfe sind dieselben wie bei Neuanträgen. Bei einem Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung ist ein neuer Antrag auf Gewährung der Kinderbetreuungsbeihilfe einzubringen. Das Kind ist beim bisherigen Erhalter jedenfalls abzumelden. Zu Unrecht empfangene Kinderbetreuungsbeihilfen sind zurückzuerstatten. Die Rückforderung erfolgt mittels Bescheid. Wird mit einem Antrag desselben Antragsstellers Kinderbetreuungsbeihilfe für mehrere Kinder beansprucht, die verschiedene Einrichtungen besuchen, so ist die Aufnahmebestätigung von allen Erhaltern der Kinderbetreuungseinrichtungen auf demselben Antragsformular einzuholen. Wenn Kinder in einer Kinderkrippe eines benachbarten Bundeslandes betreut werden sollen, die Antragsteller jedoch ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben und den Kindern wegen unzumutbarer Entfernung oder Ermangelung von Kinderbetreuungsplätzen keine steirische Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können, kann ebenfalls eine Beihilfe gewährt werden. Der Antrag ist bei der Heimatgemeinde einzubringen, in der der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hat.