Informationsschrift Kinderkrippe

Transcription

Informationsschrift Kinderkrippe
INHALT:
VORBEMERKUNGEN .......................................................................................................................
ALLGEMEINES ...................................................................................................................................
RAUMPROGRAMM ...........................................................................................................................
Eingangsbereich und Garderobe für Erwachsene.......................................................................
Garderobe für Kinder .................................................................................................................
Spielraum bzw. Bewegungsraum ...............................................................................................
Ruheraum ...................................................................................................................................
Sanitäranlagen ............................................................................................................................
Therapieraum / Kleingruppenraum ............................................................................................
Spielgelände im Freien ...............................................................................................................
Küche / Hauswirtschaft ..............................................................................................................
Personalraum / Büro ...................................................................................................................
Abstellräume...............................................................................................................................
Putzkammer.................................................................................................................................
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SPIEL- UND FUNKTIONSBEREICHE / AKTIVITÄTEN
Kreatives Gestalten ....................................................................................................................
Sand / Wasser .............................................................................................................................
Bauen und Konstruieren .............................................................................................................
Didaktische Spiele, Regel- und Gesellschaftsspiele ..................................................................
Verschiedene Aktivitäten ...........................................................................................................
Entspannung und Behaglichkeit .................................................................................................
Schönes und Interessantes / Experimentieren / Entdecken ........................................................
Rollenspiel .................................................................................................................................
Musik .........................................................................................................................................
Bücher, Bilder, Medien ..............................................................................................................
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LITERATURVERZEICHNIS ............................................................................................................. 20
RAUMPROGRAMM FÜR EINE GRUPPE / ÜBERSICHT ........................................................... 21
ERLÄUTERUNGEN ZUM STEIERMÄRKISCHEN KINDERBETREUUNGSGESETZ 2000
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Erarbeitet von den pädagogischen Fachberaterinnen der FA6B im Mai 2003.
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Kinderkrippe
VORBEMERKUNGEN
Eine entsprechende Grundausstattung für Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Nutzung sowie
die Gestaltung der Räume stellen eine Grundlage für die förderliche Entwicklungsbegleitung in einer
Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne der §§ 4-6 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz 2000
(KBG) dar.
Diese Informationsschrift ist eine Handreichung für Erhalter, Planer, PädagogInnen und all jene, die
sich für die Errichtung einer Kinderkrippe interessieren.
Folgende grundlegende pädagogische Orientierungen liegen der Informationsschrift zugrunde
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„Kinder sind aktiv Lernende; sie lernen durch ihre Aktivitäten, durch das, was sie tun, hören,
erfahren und sehen.
Kinder lernen durch die Interaktionen mit ihren Eltern, Erzieherinnen und anderen
Erwachsenen wie auch durch die Interaktionen mit anderen Kindern. Sprachliche und nichtsprachliche Interaktionen mit Erwachsenen sind wichtig zur Anregung kindlicher
Lernprozesse.
Eine räumlich-materiale Umwelt, die so organisiert ist, dass Kinder maximal unabhängig und
erfolgreich sein können, gibt den Kindern mehr Gelegenheit für produktive Interaktionen,
Diskussionen und damit Autonomie und Lebensfreude.
Kinder benötigen emotionale Wärme und Geborgenheit und räumliche Möglichkeiten, die
diesen Bedürfnissen entgegenkommen, sowie vorhersagbare Routinen, um sich sicher und
geschützt zu fühlen.
Eine gute Umwelt für Kinder sollte auch den Bedürfnissen der Erwachsenen, die in ihr
arbeiten, gerecht werden.“ (Tietze, 2001)
“Die Raumgestaltung in den unterschiedlichen Einrichtungen ist nicht nur ein wesentlicher Punkt für
das Wohl- oder Unwohlfühlen der Kinder, ihre Handlungsaktivitäten und ihre gesamte Entwicklung,
sondern auch gleichzeitig ein Bild der Atmosphäre für jeden, der eine bestimmte sozial-pädagogische
Einrichtung betritt.
Für Kinder heißt es: „Räume sind die zweite Erzieherin“ für Erwachsene könnte man sagen: „Räume
öffnen oder verschließen eine Kommunikationskultur“ (Krenz, 1997).
Im Folgenden werden Raumgestaltung, Raumerfordernis und Ausstattung mit Materialien erläutert.
Die pädagogische Konzeption, erstellt durch das Personal der Kinderbetreuungseinrichtung, ist
untrennbar mit diesen Gegebenheiten verbunden (Strukturqualität). Im Besonderen ist die Leiterin für
die Umsetzung der Konzeption verantwortlich.
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ALLGEMEINES
Raumgestaltung
Die Innenräume sind großzügig zu gestalten, Kinder und Erwachsene sollen sich frei bewegen können,
die Bewegungsfreiheit soll nicht durch Mobiliar behindert werden („Weniger ist oft mehr.“).
Bei der räumlichen Ausgestaltung sollte in jedem Fall die Anregung aller Sinne unter Einbeziehung
der Interessen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Vieles ist in Augenhöhe der Kinder
anzubringen (Magnettafeln, Korktafeln, Maltafeln, Geburtstagskalender, zwei- und dreidimensionale
Objekte...).
Ebenfalls von Wichtigkeit ist eine architektonisch durchdachte Akustik im Raum. Weitere
Schalldämmungen in verschiedenen Formen (Teppiche, Vorhänge oder auch Holzpodeste) verringern
die Lautstärke und schaffen eine wohnliche Atmosphäre.
Belüftung und Tageslicht sollen regulierbar sein, Sonnenschutz- bzw. Blendschutzvorrichtungen sind
vorzusehen. Der Spiel- bzw. Bewegungsraum oder Ruheraum sollten durch entsprechende
Vorrichtungen abgedunkelt werden können.
Die Bodenflächen sollen fußwarm, rutschsicher, fugendicht und pflegeleicht ausgeführt sein.
Die Raumgestaltung ermöglicht eine Vielfalt an Erfahrungen, dabei ist zu beachten, dass Kinder
bestimmte Spiele ausführen können. Eine kindgerechte Gestaltung der Spiel- bzw. Funktionsbereiche
unterstützt die selbstständige Nutzung durch die Kinder.
Zimmerpflanzen (ungiftig!) dienen der Unterstreichung des Wohncharakters, verbessern das
Raumklima und können auch zur Raumteilung verwendet werden; auf Standsicherheit ist zu achten.
Das Mobiliar und sämtliche Gegenstände sowie Spielmaterialien müssen aus umweltfreundlichen
Grund- und Rohstoffen bestehen. Die einschlägigen Normen sind zu beachten.
Richtwerte:
Stabile, ergonomisch geformte Tische und Stühle in altersangemessener Größe und Höhe.
Sessel: Sitzhöhen 21 – 24 cm , 13 Sessel (Sitzplätze für 10 Kinder und 3 Erwachsene, je nach
Bedarf Sessel mit Armlehnen für die jüngeren Kinder)
Tische: Tischhöhen 40 - 44 cm, empfohlene Größe: 100 x 100 cm bzw. 100 x 80 cm
Die Anzahl der Tische - für Esssituationen und Spielbereiche - hängt von der pädagogischen
Konzeption und Planung ab.
Arbeitshöhe für Kinder: 44 cm
Regale (raumteilende Elemente): Höhe 55 cm - 100 cm
Garderoben: Sitzhöhe 24 cm, Hakenunterkante: ca. 90 cm
Wickeltisch: Höhe ca. 85 – 95, Tiefe: 90 - 95 cm, Breite: 100 cm (auf die Körpergröße der
Betreuungspersonen ist Rücksicht zu nehmen)
Sitzbadewanne: Höhe ca. 85 - 95 cm, innere Tiefe: 26 / 40 cm (oder Duschwanne mit einer
inneren Tiefe von ca. 30 - 40 cm)
Waschbecken ab Fußboden/Oberkante: 30 cm und 40 cm
WC Sitzhöhe: 20 – 24 cm
38 - 40 cm
Die Füße des Kindes sollen beim Sitzen auf dem Boden bleiben; die Tischhöhe ist so zu
wählen, dass die Knie unter den Tisch und die Ellbogen auf den Tisch passen. Die Kanten sind
abgerundet auszuführen.
Empfohlen werden verschiedene Tisch – Modelle: Halbkreis, Rechteck, Quadrat, Trapez, die
einerseits unterschiedlichste Zusammenstellungen ermöglichen, andererseits zur Auflockerung
der Atmosphäre beitragen.
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Spezielles Mobiliar für Kinder mit Behinderungen ist im Bedarfsfall anzuschaffen.
Höhenverstellbare Sitzgelegenheiten für das Personal sowie alternative Sitzmöglichkeiten
(z.B. Wippsitz, Sitzbälle, Hocker) und Sitzauflagen sind aus präventiver Sicht unerlässlich!
Für die Aufbewahrung der Spiel- und Arbeitsmaterialien sind standsichere Regale / Schränke
mit abgerundeten Kanten anzuschaffen.
Ein übersichtliches Arrangement dieser Bildungsmittel soll gewährleistet sein.
Flexible Raumteiler etc. ermöglichen den Kindern, den Raum nach ihren momentanen
Bedürfnissen umzugestalten.
Die gemäßigte Kombination von Farbe und Holz schafft eine freundliche Atmosphäre.
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Raumprogramm
Eingangsbereich und Garderobe für Erwachsene
Dieser Bereich dient dem Bringen und Abholen der Kinder. Häufiger Austausch und kindbezogene
Informationen finden zwischen Eltern und Personal wie auch unter Eltern statt.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
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•
Bequeme Sitzgelegenheiten für Erwachsene
(in Nische), Tisch, Stehlampe
Informationstafeln und
Kommunikationsflächen, Regale / Borde /
Ständer für Informationsschriften,
Bücherschrank
Garderobe für Erwachsene
Abstellfläche für Kinderwägen ist zu
berücksichtigen
•
•
•
•
Literatur für Eltern, Fachzeitschriften,
Fachartikel, Informationsmaterialien für
Eltern
Entreematten (vermindern Rutschgefahr, sind
Schmutzfänger)
Gästehausschuhe
Schirmständer, Abfallbehälter, Spiegel
Pflanzen
Garderobe für Kinder
Der Garderobenbereich der Kinder grenzt an den Eingangsbereich an. Daher ist es sinnvoll, in diesem
Bereich den täglichen Ablauf beim Bringen und Holen der Kinder zu bedenken. Ausreichend Platz
zum An- und Ausziehen sowie erforderliche Stauräume sind zu berücksichtigen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Für jedes Kind:
• Ein Garderobenplatz von mindestens 30 cm
Breite, bestehend aus Sitzbank, Hutablage
samt Blende und Schuhrost, 3-fach Haken
(Montagehöhe Hakenunterkante ca. 90cm –
Bekleidung soll hinter der Sitzfläche
hängen!), insgesamt sind mindestens 3
Laufmeter vorzusehen
• Die dahinterliegende Wand ist gegen Nässe
unempfindlich auszugestalten
• Rutschsichere und pflegeleichte Bodenfläche
Empfehlung: auf ausreichend Raumfläche ist zu
achten (Trocknen von Schianzügen,
Regenjacken), Schrank für „Wechselkleidung“
und einzelne erforderliche persönliche Dinge
(Windeln, Kleidung, Übergangsobjekte wie
Kuscheltiere, Schnuller, Schmusetuch...)
Grundausstattung an Materialien:
•
•
•
•
Die Plätze der Kinder sind durch
Erkennungsschilder (Zeichen / Symbole) zu
kennzeichnen
Pinwände (keine Nadeln) und Bilderrahmen
auf Augenhöhe der Erwachsenen und Kinder
Magnetknöpfe für Kinder
Großflächige Entreematten verhindern eine
Verschmutzung der angrenzenden Räume
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Spielraum bzw. Bewegungsraum
Bei der Gliederung der Räume ist ein ausgewogenes „Gleichgewicht zwischen fix vorgegebener
Raumordnung und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten anzustreben.“ Zur Optimierung des Lebensund Erfahrungsraumes der Kinder wird empfohlen:
„Die räumlichen Ressourcen sollten im Hinblick auf die Erweiterung des Spielraumes durch außerhalb
gelegene Spiel- und Aktivitätsbereiche überprüft werden. In Kinderkrippenneubauten sollte besonders
für ganztägig geführte Gruppen eine ausreichende Anzahl von zusätzlichen Räumen selbstverständlich
sein, ohne dass die Größe des Spielraumes beschränkt wird.“ (analog zu: Hartmann 2001)
Kindheit ist heute vielfach durch eine vorwiegend bewegungsfeindliche Umwelt bestimmt. Mangelnde
Spielflächen, vermehrter Medienkonsum und Motorisierung verhindern, dass Kinder sich genügend
bewegen. Die körperliche, kognitive und sozial-emotionale Entwicklung kann dadurch beeinträchtigt
werden.
Aufgabe der Kinderkrippe ist es daher, in diesem Bereich kompensatorisch zu wirken. Zur Erhaltung
der Gesundheit und zur Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit ist ausreichende Bewegung von
grundlegender Bedeutung, daher sollen auch zusätzliche Bereiche im Gebäude genutzt werden, z.B.
Hallen, Gänge, Nebenräume.
Kinderkrippenkinder brauchen Orientierung, Strukturierung und Sicherheit, damit sie ihre
Explorationslust in einer anregungsreichen Umgebung entfalten können, aber auch
Rückzugsmöglichkeiten um Ruhe und Geborgenheit zu erleben.
Bei Auswahl und Angebot der Spielmaterialien ist zu bedenken, dass die jüngsten Kinder, wenn sie
krabbeln können, mit allen Materialien experimentieren, diese in den Mund nehmen, umdeuten und
auf verschiedenste Weise verwenden. Nicht nur vorgefertigtes Spielmaterial, sondern auch
Gegenstände aus dem Alltag und der Natur, wertfreie Materialien, haben großen
Aufforderungscharakter für Bewegung, Experimentieren, Hantieren, Gestalten und vielfältige
Sinneserfahrungen.
Ältere Kinder, insbesondere die Kinder im Übergang zum Kindergarten haben bereits Interesse an
Gegenständen und Spielmaterialien, die ihre zunehmenden Selbständigkeit und Geschicklichkeit
fördern und daher ihrer Gesamtentwicklung entsprechen.
Die Variationsbreite der Altersstufe von 8 Wochen - 3 Jahren ist in der räumlichen und materiellen
Grundausstattung zu berücksichtigen. Besonderen individuellen Erfordernissen
ist durch
Nachschaffungen zu entsprechen (Ausstattung siehe Spiel- und Funktionsbereiche/Aktivitäten).
Der Spielraum kann auch als Bewegungsraum dienen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Raum mit mindestens 40 m² Bodenfläche
(rutschfester Holzboden) mit
• direkter Verbindung zum Ruheraum
• angrenzendem Abstellraum (mit
Materialschränken, Regalen, Halterungen für
Reifen, etc..)
• in der Decke angebrachten Haken (für
Schaukeln, Ringe...)
• geschützter Deckenbeleuchtung
• nicht vorstehenden Türschnallen
Turngeräte:
Materialien, die sich variationsreich kombinieren
lassen (Turnelemente, Spielpolster, abwaschbare,
leichte Großelemente), Klettermöglichkeit (z.B.
Sprossenwand, Leiter...), Langbank (ca. 280 cm
Länge)
1 Weichbodenturnmatte, 3 Turnmatten (á ca. 200
x 100 cm, 6 cm dick), Schaukeln, Ringe /
Montage an der Decke, Lederriemen zum Fixieren
der Geräte (mind. 2 Paar)
Rhythmikmaterialien:
• Instrumente: siehe Musik
• Rhythmiktücher 80x80 cm – in versch.
Farben, Rhythmikseile, Gummikreise bunt,
Holzkugeln, Luftballons, Chiffon- /
Tülltücher
• Diese Grundausstattung ist durch
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verschiedenste Alltagsmaterialien (Zeitungen,
Kastanien, Steine, Stoffe,...) zu ergänzen
Sonstige Materialien:
• Wurfbälle, Noppenbälle, Gymnastikbälle,
Tennisbälle, Gymnastikball, Ballpumpe
• Gymnastikreifen ( je 10 Stück) mit
Reifenständer, Gymnastikkeulen, Turnstäbe,
Tennisringe rot / grün / blau / gelb,
Sandsäckchen
• Seile, kl. Schwungtuch
• Hüpfmatratze
• Fahrzeuge
Ruheraum
Die Schlafmöglichkeiten, z.B. Matratzen, Liegen, Zelte, Baldachin..., sowie die Lichtverhältnisse sind
den individuellen Ruhe- und Schlafbedürfnissen der einzelnen Kinder entsprechend zu gestalten (siehe
auch Spiel- und Funktionsbereiche/Aktivitäten – Entspannung und Behaglichkeit).
Durch Raumgliederung soll auch viel Platz für großräumige Bewegungen und zum Krabbeln gegeben
sein.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Raum mit mindestens 30 m² Bodenfläche
•
(rutschfester Boden) mit direkter Verbindung zum
Spielraum
• Materialschrank für Bettwäsche und
persönliche Dinge, Übergangsobjekte,
•
Kuscheldinge, ......
•
• Regal oder Wandbord
•
•
Individuelle Liegeplätze (Matratze, Liege,
Gitterbett, Hängematte ....), die allenfalls
auch weggeräumt werden können, wenn kein
Kind sich ausruht oder schläft.
Beleuchtung möglichst zum Dimmen
Spieluhr und ähnliche Gegenstände, die eine
Atmosphäre der Entspannung und Ruhe
vermitteln
Tücher, Decken, Vorhänge .....
Bildmaterial, Mobile – raumgestaltende
Gegenstände
Sanitäranlagen
Erwachsenensanitäranlage
Der Sanitärbereich für Erwachsene wird von Personal, Eltern und Gästen, jedoch ausschließlich im
Kinderkrippenbetrieb genützt und ist daher für persönliche wie auch öffentliche Ansprüche
auszustatten.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
•
•
•
•
•
•
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1 Sitzzelle
1 Waschbecken mit Spiegel und Etagere im
Vorraum
Kleiner Schrank für persönliche Dinge
Einweghandtuchspender, Seifenspender
Hygienekübel mit Deckel
Papierkorb (für Papierhandtücher)
Normentsprechende WC Raum-Ausstattung
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Kindersanitäranlage
Der Sanitärbereich für Kinder ist in der Nähe des Spielraumes vorzusehen. Bei der Planung müssen
die Bedürfnisse der Kinder bei der Wickelsituation, bei der Körperpflege und der zeitintensive
Aufenthalt der Bezugspersonen und der Kinder mitberücksichtigt werden.
Diese besondere individuelle Atmosphäre ist nötig, um die emotionale Zuwendung und
Kommunikation für die einzelnen Kinder zu gewährleisten und deren Selbständigkeit zu fördern.
Der Sanitärbereich kann auch für Kreativzwecke (Umgang mit Malfarben, Schüttspiele,
Wassertisch...) genützt werden.
Für ausreichende Belüftung (Kippfenster, Entlüftungsanlage) ist zu sorgen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
•
•
•
•
Ausreichende Zahl von Kindersitzzellen
(empfohlen 2 Sitzzellen: WC Sitz-Höhe 20 –
24 cm und Baby – WC ) und 2 Waschbecken
(empfohlen: 2 Waschbecken, Innenmaß 40 x
60 cm, in unterschiedlichen Höhen - 30/40
cm) angebracht
• Spiegel und Etagere in unterschiedlichen
Höhen
• Regal zur hygienischen Aufbewahrung der
Zahnputzutensilien
• Stellagen (für Zubehör wie Zellstofftücher,
Desinfektionsmittel...)
• mindestens 1 Papierhandtuchspender und 2
Seifenspender
• Duschwanne: Höhe 40 cm / innere Tiefe 30
cm
• oder 1 Sitzbadewanne Höhe 85 / 95 cm,
Breite 100 cm, mit ausziehbarer
„Duschbrause“ Armatur und Abfluss ins
Kanalsystem
• 1 Wickelkommode mit 10 Laden oder je ein
Fach für jedes Kind, Wickeltischauflage
(Maße siehe Richtwerte Mobiliar) und Stufen
als Aufstiegshilfe für Kinder
Empfehlung:
• Grosse Zellstoffrolle bei Wickeltisch (an der
Wand fixiert)
• 1 Heizstrahler
•
•
2 Hygienekübel (für Windeln, Wäsche)
1 Behälter für Papierhandtücher
Platz für einzelne Topferl (für jene Kinder,
die sich erst langsam an die Benützung des
WCs gewöhnen)
Pflegeartikel...
Plantsch-Spielsachen (Tiere, Schiffchen...)
Therapieraum / Kleingruppenraum
Eine Aufgabe der Kinderkrippe ist es, dem Zusammenleben von Kindern mit ganz unterschiedlichen
Voraussetzungen, Fähigkeiten und besonderen Bedürfnissen einen Rahmen zu geben, in dem
vielfältiges soziales Lernen garantiert ist und es möglich ist, auf jedes Kind entsprechend einzugehen.
Um die speziellen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen zu können, ist ein Therapieraum /
Kleingruppenraum einzurichten. Der Therapieraum / Kleingruppenraum wird multifunktional für die
Kleingruppenarbeit und als Rückzugsmöglichkeit für einzelne Kinder genützt.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
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•
•
•
Materialschrank
Ladenschrank, Regale
Schlafmöglichkeit (z.B. Matratze, ...)
Pintafel, Teppich
•
•
Großer Spiegel (mit Vorhang oder zum
Klappen)
Sitzpolster (mit waschbaren Bezügen)
Spezielles Material ist im Einzelfall anzuschaffen.
Spielgelände im Freien
Es muss ausreichend Fläche vorhanden sein, damit sich die Kinder uneingeschränkt austoben und
bewegen können. Zusätzlich ist darauf Bedacht zu nehmen, dass freie Flächen (Wiese) für Kreisspiele,
Feste usw. zur Verfügung stehen. Der Spielraum im Freien zeichnet sich dadurch aus, dass nicht nur
Geräte aneinandergereiht werden, sondern entsprechende Zonen für die individuellen Bedürfnisse der
Kinder zur Verfügung stehen (siehe Raumerfordernisse). Auch für die elementare
Bewegungserziehung sowie für die Erziehung zu Umweltbewusstsein und Naturverständnis ist zu
sorgen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Fläche von mindestens 200m2 (pro Kind 20 m²) Bepflanzung mit einheimischen Bäumen und
mit direktem Zugang, bestenfalls mit überdachter Sträuchern (mit genießbaren Früchten),
Terrasse vom Spielraum und über den
Gliederung durch Steine, Holzzäune...
Garderobenbereich ins Freie
Tische und Bänke, Baumstümpfe als mobile
Sitzmöglichkeit
• Gliederung in unterschiedliche Bereiche;
naturnahe, abwechslungsreiche,
Mobiles Regal und Haken für Gartenschuhe bzw.
kreativitätsfördernde Gestaltung
• Gartenhaus, auch für Rollenspiele der Kinder -kleidung
• Abstellraum von außen begehbar zur
Unterbringung von Materialien (Fahrzeuge, Auf Schattenspender ist zu achten (z.B.
Sonnensegel, Baumpflanzung...)
Sandspielzeug, Gartengeräte...)
Empfehlung:
Ein direkter Zugang zum Sanitärbereich und die
Einrichtung einer Schmutzschleuse
sind zu bedenken.
Die regelmäßige Wartung der Geräte und die
laufende Sicherheitsüberprüfung ist
erforderlich. Die Ö-Normen bzw. EN
beinhalten lediglich Richtangaben.
Die Freispielfläche ist ausschließlich für die
Kinderkrippe zu widmen und allseitig
einzuzäunen!
Spielbereiche:
• Hügel mit integrierter Rutsche, evtl. mit
Röhrentunnel oder Höhle / Möglichkeiten zum
Hangeln, Ziehen und Klettern – durch
Karabiner an Pfosten fixiert
• Naturwiese, Wiese – freier Bereich für
Ballspiele, Spiele mit dem Schwungtuch...
• Eine großzügig angelegte Sandmulde (Nassund Trockenbereich)
• Wasserstelle in der Nähe der Sandmulde
• Geräte für vielfältige Bewegungserfahrungen,
die nicht zusammengebaut oder kombiniert
sind, z.B. zum Schaukeln, Rutschen, Klettern,
Hangeln, Springen, Balancieren, Hüpfen,...
• Rückzugsmöglichkeiten: Nischen aus
Sträuchern, Hütten, Pergola,...
• Rundweg zum Roller- und Dreiradfahren
• Gartenbeete für Blumen, Kräuter, Gemüse
(z.B. Hochbeete)
• Kontaktmöglichkeiten zur Tierwelt
(Vogeltränke, Vogelhaus, Hasenstall, ...)
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•
•
Naturmaterialien zum Bauen und Gestalten
(Äste, Bretter, Steine, Autoreifen, Kisten...)
Erdplatz (mit Steinen, Naturmaterialien...)
Mobile Materialien:
• Mehrere Sandspielsets, Fahrzeuge (Kipper,
Bagger, Lastwagen), Scheibtruhe, Kübel,
versch. Behälter (Dosen, Töpfe...)
• Gartengeräteset (Rechen, Schaufel,
Unkrautjäter), Gießkannen
• versch. Bälle (Tennisbälle, Softbälle, leichter
Fußball...)
• Nachzieh- und Schiebedinge, Steckenpferde
• Kullerkreisel
• Seile (versch. Stärken und Längen), Tücher,
Decken, Matratzen, Vorhänge, Wäscheleinen,
Wäscheklammern
• Fahrzeuge (Dreiräder, Leiterwagen...) – zum
Teil siehe auch Bewegungsraum
Küche / Hauswirtschaft
Je nach Betriebsform, Gruppenzahl, Kinderzahl und pädagogischen Konzeptionen werden sich
verschiedene Erfordernisse an Größe und Kapazität der Küche ergeben. Empfehlenswert ist es, die
Küche so zu gestalten, dass Kinder an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten teilhaben und mithelfen
können.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Für Personal und Kinder
• Küchenblock mit Kühlkombination
• Geschirrspüler
• Herd mit Herdschutzgitter und Backrohr
• Mikrowellenherd
• Dampfgarer
• Tisch mit Sessel (entsprechende Anzahl, z.B.
Tripp-Trapp)
• Kindertische und entsprechende Anzahl von
Kindersessel – Mittagssituation bedenken
• Servierwagen, mobile Anrichte für Buffet –
Jausen – Angebot
Geschirr für die Jause (aus Glas oder Porzellan):
pro Kind
• 1 Dessertteller
• 1 Trinkglas
• 1 Tasse mit Untertasse
• kleine Schüsseln (für Müsli, Obst...)
• für ganz junge Kinder gewohntes Geschirr
wie zu Hause verwenden (wie Trinkbecher,
Flasche...)
Für Ganztagesbetriebe:
• Einrichtung für Speisenaufbereitungsgeräte,
z.B. Vorrichtung für Warmhaltebehälter mit
Anschluss
• Doppelabwasch für große Küchengeräte bzw.
-geschirr
• eventuell Podest für Kinder
Kinderessbesteckgarnituren für die gesamte
Gruppe (Messer, Gabel, Löffel, Dessertlöffel,
Kuchengabel)
• Vorlagebesteck – kindgerecht
Geschirr
• Suppen- und Fleischteller
• Kompott- bzw. Salatschüsseln
• ein Suppentopf
• 2 Beilagenplatten und Schüsseln
• eine Teekanne, eine Milchkanne
• Obstkorb, Brotkorb, Servierbretter
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Haushaltsgegenstände
• 1 Stielpfanne, 1 Kasserolle, 2 Töpfe
• mehrere Schneidbretter in verschiedenen
Größen
• Obst- und Gemüsemesser, Brotmesser,
Buttermesser
• Mixer, Stabmixer
• Waage mit Waagesatz, Messgefäß
• Sieb, Schöpfer, Schneebesen, Kochlöffel,
Küchenfreund, Messbecher, Rührgerät,
Reibeisen, Küchenhobel, Trichter, Teesieb,
Zitronenpresse, Zuckerstreuer, Gewürzdosen,
Flaschenöffner, Quirl, Reibeisen
• Brotdose
• Rührschüssel, standfester Rührtopf,
Einkochgläser, Krüge
• Nudelbrett mit Walker und Keksformen,
Kuchenformen
• Topflappen, Haushaltswäsche (Tischwäsche
für versch. Anlässe, Sets, Servietten,
Serviettenringe)
• Tischschmuck (Vasen, Schalen...)
• Küchenuhr
• Geräte für individuelle Speisen
• Kaffeemaschine
• Kochbücher
• Müllbehälter (Glas, Kompost, Papier...)
Utensilien für die Blumenpflege
• Blumentöpfe mit Untersetzer, Behälter für
Samen- Blumenzwiebel, Schalen, Stecklinge,
Blumenschere, Gießkannen
• Fachbücher für Blumenpflege
• Waschmaschine
• Wäschetrockner
• Wäscheständer
Empfehlung: Aufstellung in der Putzkammer
Reinigung
• Besen, Bartwisch und Schaufel, Mob,
Staubsauger, Reinigungswagen
• Putzmittel, Schwämme, Tücher, StaubGeschirrtücher
• Bügelbrett, Bügeleisen, Wäschekorb,
Wäscheleine...
• Arbeitsschürzen, Arbeitshandschuhe...
• Schuhputzkiste (Schuhpasten, Bürsten,
Tücher...)
Die Küche kann in eingruppigen Einrichtungen ebenso als Personalraum genutzt werden.
Raumerfordernisse / Ausstattung sind dann wie im Folgenden beschrieben in einem Raum
unterzubringen. Durch Mobiliar sollen die Arbeitsbereiche getrennt werden.
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Personalraum / Büro
Aufenthaltsräume für Erwachsene sind von den Aktivitätsbereichen der Kinder getrennt zu errichten,
können bei Bedarf aber auch von den Kindern benützt werden.
In mehrgruppigen Einrichtungen ist dem Personal neben einem Büro und einer Sanitäranlage ein
eigener Personalraum einzurichten. Dieser wird auch für Besprechungen (personalintern, mit Eltern,
für interdisziplinären Austausch...) genutzt.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Personalraum
• Besprechungstisch (Empfehlung: nach Bedarf
erweiterbar), Sessel (auch für Besucher)
• Garderobekasten mit Platz für jede/n
MitarbeiterIn
• Regale, Aufbewahrungsmöglichkeiten für
persönliche Dinge – abschließbar
• Schrank (für Fachbibliothek...)
• Spiegel
• Liege für Erwachsene / Kinder (Klappbett für
den Notfall)
Büro der Leiterin
• Schreibtisch, Bürosessel
• Schrankkombination für diverse Unterlagen
mit versperrbarem Abteil
• Sitzgruppe für Besprechungen mit
Erwachsenen / Tisch und ca. 4 Sessel
• Computer + Zubehör
Grundausstattung an Materialien:
•
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•
•
•
•
•
Fachliteratur
Foliergerät, Kopiergerät
Schreibutensilien, Büromaterialien
Beleuchtung, die eine gute
Gesprächsatmosphäre unterstützt
Erste-Hilfe-Kasten
Abfallbehälter
Pintafel, Bilder, Pflanzen
Telefon mit Anrufbeantworter
(Schnurlostelefon von Vorteil)
Abstellräume
Für jede Gruppe der Einrichtung ist eine ausreichende Anzahl an Abstellräumen für Spiel- , Sammelund Beschäftigungsmaterialien vorzusehen. Empfohlen ist ein Abstellraum angrenzend zum Spielraum
und/oder Ruheraum. Weiters werden Abstellflächen für Behelfe benötigt, z.B. für Gitterbetten,
„Gehschulen“, die nur im Einzelfall vor allem im Übergang von den Gewohnheiten in der Familie
benötigt werden, Kinderwagen, ……..
Ein eigener Abstellraum, von außen begehbar, zur Aufbewahrung von Außenspielgeräten und mobilen
Materialien ist einzuplanen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Abstellraum für Drinnen:
• Regale, versch. Ordnungssysteme für
•
wertfreie Materialien, Papierrollen, Zapfen,
•
Steine, ... Werkmaterialien
• Materialschrank / verschließbar für Terpentin,
Lacke, ...
Abstellraum für Draußen:
• Regale, versch. Ordnungssysteme z.B. für
Bälle, mobiles Material (siehe Spielgelände
im Freien)
• Rutschsicherer, pflegeleichter Boden
•
•
Schachteln, Kisten, verschiedenste Behälter
Haken an den Wänden
Schachteln, Kisten
Haken an den Wänden
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Putzkammer
mit Wirtschaftswaschbecken zur Unterbringung der Reinigungsmaterialien und chemischen
Haushaltsmittel ist vorzusehen und wegen der gefährlichen Stoffe während der Anwesenheit der
Kinder versperrt zu halten.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
•
•
•
•
•
Materialschrank
Regale
Wirtschaftswaschbecken in entsprechender
Höhe und Größe mit Heißwasseranschluss
Reinigungsgeräte (siehe Küche)
Reinigungsmittel (umweltfreundlich)
SPIEL- UND FUNKTIONSBEREICHE / AKTIVITÄTEN
(Erläuterungen siehe auch Spiel- bzw. Bewegungsraum, Ruhe- und Kleingruppenraum)
Kreatives Gestalten
Vielfältiges Material zum bildnerischen Gestalten ist zur Verfügung zu stellen, damit individueller
Ausdruck unterstützt wird. Die Aufgabe der Erwachsenen ist es, für Kinder Erfahrungsräume
vorzubereiten, Alltagsituationen zu schaffen, sodass Handlungsräume sinnvoll für das Kind
nachzuvollziehen sind. Durch die Auswahl geeigneter Materialien wird den Kindern die
Möglichkeiten gegeben, selbst aktiv zu sein und die eigene Kreativität weiterzuentwickeln. Es sollen
Materialien gewählt werden, die das Produkt nicht vorweg nehmen, sondern dem Kind die
Möglichkeit geben, selbst gestalterisch aktiv zu werden.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Fixer Bereich, Raum bzw. Raumteil mit
geordnetem Materialangebot
• Großflächige, strapazfähige Wand- und
Fußbodenfläche, Tisch (Fläche mind. 100 x
80 cm)
• Sessel
• Regale mit Fachbrettern, Ablageflächen,
Papierschrank (evtl. mit Laden)
• Wandmaltafel oder Staffelei/ beide mit
Abstellbord
• Malwagen
• Klemmleisten, Magnettafeln, Korkflächen,
Weichholzfaserplatten zum Ausstellen der
Werke
• Grosses Nirostabecken mit Wasseranschluss
im Kreativbereich (Seife, Schwamm,
Einweghandtücher / Papierrolle)
•
•
•
Präsentationsplätze dienen zum Ausstellen
künstlerischer Arbeiten in- und außerhalb des
Spielraumes in Augenhöhe der Kinder.
Abwaschbare Unterlagen auf Tischen
Malkittel (z.B. alte Hemden)
Arbeitschürzen
Zeichenmaterial:
• Papiere in verschiedensten Qualitäten,
Formaten und Farben, Papierreste
• Stifte: dicke Bleistifte, dickeFarbstifte, dicke
Faserstifte, dicke Wachsmalfarben, dicke
Tafelkreiden
• Spitzer, Kinderscheren (auch für
LinkshänderInnen), Scherenständer
• Behälter zum Aufbewahren der
Zeichenutensilien
Malmaterial:
• Borsten- und Haarpinsel in versch. Stärken,
Pinselhalter
• flüssige Farben (abwaschbar und ungiftig) in
verschließbaren Behältern, DeckDispersionsfarben, Knopffarbkasten,
13
Die Ausweitung des Bereiches auf freie
Wand- und Bodenflächen in Nebenräumen
(Sanitärbereich, Gang, Terrasse) wird empfohlen.
•
•
•
standfeste Wasserbecher, Fingerfarben
festes saugfähiges Malpapier in versch.
Größen, Formen und Farbnuancen
Schwämme, Farbrollen
Material für versch. Techniken (Spritzgitter,
Kleister, Druckplatten, „wertloses
Material“...)
Werkmaterial:
• Transportabler Werkzeugkasten > Inhalt:
2 Hammer, Beißzange, Flachzange,
Handbohrer, Laubsäge, Holzsäge, Eisensäge,
Holzraspel, versch. Schraubenzieher,
Schraubstock, Schraubzwingen, Feilen,
Spachteln, versch. Nägel und Schrauben etc.
• Heißklebepistole
• Hefter, Locher, Klebestreifen, Klebstoffe
•
•
•
Weichholzabfälle, Baumrinden
Draht, Karton, Kork, Styropor, Textilien
Versch. Knet- und Formmassen (Plastilin,
Ton, Gips), Leder, Steine, Gips, Pappe
Handarbeitsmaterial für Erwachsene allenfalls
auch für Kinder:
Webrahmen, Sticknadeln, Stricknadeln,
Strickliesel, Häkelnadel, Woll- und Stoffreste,
grobes Leinen, Stecknadeln, Nähnadeln...
Tragbare Kiste zum Transportieren der
Werkzeuge und Materialien (zum Arbeiten im
Freien...)
Sand / Wasser
Spiele mit Sand und Wasser setzen voraus, dass angemessene Materialien bereitgestellt werden, so
dass Kinder darin graben, umfüllen, schütten und experimentieren können.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Bereich in Halle, Gang, Waschraum, je nach
räumlicher Planung
•
• Sand- Matschtisch, Wasserbecken
(muss bei mehrgruppigen Einrichtungen nicht für
jeden Gruppenraum vorhanden sein)
•
•
Unterschiedliche Gefäße für Schüttspiele und
verschiedene Materialien
Schaufel,
Schöpfer,
Löffel,
Trichter,
Schläuche,
Pipetten,
Fläschchen,
Lebensmittelfarbe...
Set zur selbständigen Reinigung des
Bereiches durch die Kinder (Kübel,
Aufwischtuch, Besen...)
14
Bauen und Konstruieren
Benötigt werden Materialien, mit denen Kinder vielfältigst experimentieren, bauen und konstruieren
können. Verschiedene Elemente mit unterschiedlichen Grundflächen aus Holz und Kunststoff,
verschiedene Größen und einfachen Verbindungsvarianten werden dem Entwicklungsalter der Kinder
angemessen bereitgestellt. Zubehör bereichert das Spiel.
Raumerfordernisse /
Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Abgegrenzte Bodenfläche,
mind.6 m2, um mehrere
verschiedene Spiele zu
ermöglichen
Großzügiger Satz von Grundelementen, damit mehrere Kinder
miteinander spielen können.
Bauen:
Kleinbausteine
• Neutraler Bauteppich (kleine • mindestens 3 verschiedene Bausysteme mit vielen kleinen,
gleich großen Bausteinen in 2-3 verschiedenen Längen und
Schlinge) als optische
Raumbegrenzung umgeben
Formen, ev. Farben
von offenen Regalen mit
Rückwand zum Einsortieren Großbausteine
verschiedener Baumaterialien • großer Baukasten aus Hartholz mit ca. 300 Bauteilen mit
(z. B. Bausteinschrank mit
unterschiedlichen Formen wie Würfel, Quader, Halbkreise,
Rollkiste)
Ellipsen, Kurven (z.B. Fröbel Baukasten) und große
Bauelemente aus verschiedenen Materialien z.B. Karton,
• mobile Bänke (evtl.
Kunststoff, gr. Softbausteine, etc.
trapezförmig) mit integrierten
Bauwagen oder mobile
Zubehör:
Bänke mit Teppichauflage
• Podeste mit schrägen Teilen • Menschen, z.B. Kegelpuppen, Kunststofffiguren
• Häuser, Kirche, Garage, Tankstelle, Verkehrszeichen...
• Tiere, Pflanzen, Bäume...
Spielflächen auch außerhalb • PKW, LKW, Zug, Traktor, Bagger, Schiffe, Flugzeuge,
des Spielraumes sind für
Einsatzfahrzeuge
großflächiges Bauen und
• Eisenbahnbauelemente: Schienen, Weichen, Tunnel, Bahnhof
Konstruieren zu nützen
Konstruieren:
10 Großpackungen von Grundelementen und eine dazu passende
Anzahl von entsprechenden Spezialteilen mit einfachen
Verbindungsmöglichkeiten, damit mehrere Kinder miteinander
spielen können.
• z. B. Nopper, Duplo, Matador, Baufix, Kugelbahnen...
Weitere Zusatzmaterialien – gesammelt und/oder selbst
angefertigt:
Schrauben,
Wäscheklammern,
Rundhölzer,
Korkstoppel,
Sperrholz-, Resopal- und Kartonplatten, Musterkollektionen von
Teppichböden, Fliesen, Teppichrollen, Bierdeckel, Joghurtbecher,
Schnüre und vieles andere
Vielzweckwürfel, Matten, Matratzen, kl. und gr. Schachteln, leere
Kisten, Kartonrollen, Verpackungsmaterialien, Decken
15
Didaktische Spiele, Regel- und Gesellschaftsspiele
Bildungsinhalte sind z.B.:
Erkennen von Gleichheit / Unterschiedlichkeit, Ordnen, Klassifizieren, Reihenfolgen bilden, genaues
Zuordnen, Erfassen von Raum- / Lagebeziehungen, Ursache und Wirkung, Schulung des
Reaktionsvermögens und der Geschicklichkeit. In weiterer Folge können Erfahrungen beim Zählen,
Messen, Vergleichen von Mengen und Erkennen von Formen, Zahlen, Ziffern und Buchstaben
gemacht werden. Spiel und Spaß stehen dabei im Vordergrund.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
•
Spiele
• für Gedächtnis-, Sprach- und Denkschulung
• zur Förderung der versch.
Sinneswahrnehmungen
• zur Förderung von Reaktion, Konzentration
und Ausdauer, Koordination und
Geschicklichkeit
• zur Anbahnung mathematischer
Grundkenntnisse
•
Tisch - rund, eckig oder trapezförmig zum
Kombinieren mit anderen Tischen, und
Sessel, evtl. Arbeitsplätze beim Fenster
Materialladenschrank + Materialladen mit
Sichtfenster
Beispiele:
• Alltagsmaterialien
• Kimspiele
• Kooperationsspiele
• Strategie- und Würfelspiele
• Umweltspiele, Spiele zum Naturerleben und
zum Jahreskreislauf
• Dosenspiele, Kartenspiele
• Puzzles für die jeweiligen Altersstufen und
versch. Themen.
• Montessorimaterial, Sinnesmaterial
(Tastwand, Tastspiele, Hörspiele...)
Die Grundausstattung besteht aus ca. 30 – 40
Spielen, die zum Teil auch selbst hergestellt
werden können.
Verschiedene Aktivitäten
Vielfältige Spielmaterialien sollen ausreichend vorhanden sein. Diese Spielangebote müssen immer
wieder ausgetauscht und wohlsortiert angeboten werden. Die PädagogInnen sind permanent gefordert,
die verschiedensten Alters- und Entwicklungsstufen der Kinder zu berücksichtigen und eine
anregungsreiche Umgebung zu gestalten.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Das Spielen am Boden (Teppich, Parkett...) ist zu
bevorzugen.
•
Mobiliar siehe Didaktische Spiele
•
Legeteile aus versch. Materialien, Formen und
Farben: Fröbel Legematerial, geometrische
Formen, Sternformen, Stäbe, Ringe,
Magnetlegespiele...
Große Perlen in verschiedenen Materialien /
Größen / Formen / Farben, Fädelmaterial
16
•
•
•
•
•
•
(versch. Arten: Leder- NylonGummischnüre, Garne...)
Große Muggelsteine, große Murmeln, Kugeln
mit Arbeitsplatten, Tabletts...
verschiedenste Schnüre (Ketten...)
Steckrosetten, Steckbretter mit versch. großen
Lochungen...
Riesenkettenglieder
Gr. Schrauben und gr. Muttern, gr.
Beilagscheiben
Naturmaterialien (Steine, Blätter u.a...)
Entspannung und Behaglichkeit
Ein Platz im Ruheraum oder Spielraum, der bei Spielaktivitäten dem Bedürfnis der Kinder nach
Sanftheit und Gemütlichkeit gerecht wird und Geborgenheit vermittelt (entspannen, träumen,
kuscheln...).
Beispiele: Rückzugsplätze können durch Abgrenzung von anderen Bereichen gestaltet werden, z.B.
durch Möbel, Zelt, Spielhaus, Höhle, Hängematte, Sitzschaukel etc...
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Klar abgegrenzter Bereich mit einem
• Teppich über gesamte Bodenfläche im
beträchtlichen Anteil an weichen und kuscheligen
Bereich, Sofa oder bezogene Matratzen
Gegenständen sowie Möglichkeit zur „sanften“
oder
Beleuchtung
• weicher Teppich mit verschiedenen Polstern,
bezogenen Kissen, Liegekissen
•
•
•
Puppen und Stofftiere
Baldachin, Tücher, Decken
Versch. Lichtquellen (wie Spiegelkugel oder
Lichter - Himmel) können die Ausstattung
ergänzen
Schönes und Interessantes / Experimentieren / Entdecken
Für Naturerfahrungen / Sachwissen müssen Materialien zu verschiedenen Themen (Sammlungen von
Naturgegenständen) vorhanden sein, mit denen die Kinder eigenständig und mit offenem Ergebnis
erkunden und verändern können. Einfache Experimente werden durchgeführt und beobachtet.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Störungsfreier, ruhiger Bereich
• Fenster - Tisch, Sessel
• Kasten mit offenen Regalen
• Setzkästen, Würfelelemente (zum
Ausstellen von Objekten)
•
Nähe zum Bilderbuchbereich und/oder
Kommunikationsbereich ist empfehlenswert.
•
•
Naturobjekte (Steine, Muscheln, Früchte,
Blätter, Insekten, Saatgut...)
Pflanzen oder Tiere zur Pflege und
Beobachtung
Alltags-, Sammel- und Schmuckgegenstände
z.B. Dosen, Stoffreste, Ansichtskarten,
Duftpolster, alte Gegenstände und Raritäten,
Brillen, Uhren, Laternen, Spinnrad, altes
Spielzeug, Masken, Kleinplastiken,
Mitbringsel von Fernreisen, Spieluhren,
17
•
•
•
•
•
•
Pfeifen, Spieldosen, Labyrinth
Bildkarten, Tastkärtchen / selbst hergestellt,
Tastwand, Bilder / Fotos
Spiele zum „Trödeln“: Stehauf-,
Purzelmännchen, Kletterfiguren, Kreisel,
Murmeln,...
Geduldspiele
Klangspielzeug, Klangmobile
Sanduhr (versch. Zeiten)
Optische Spiele: Prismen, Kaleidoskop,
verschiedene Spiegel, Taschenlampen, Lupe...
Zusätzliche Materialien wie z.B.:
Messgefäße, Messlatten,., Waage mit Gewichten,
Magnete, ergänzt durch versch. Alltagsmaterialien
Rollenspiel
Im Rollenspiel kreieren Kinder Fantasiewelten. Sie verarbeiten Erlebnisse und Erfahrungen ihrer
Alltagswelt, insbesondere medialer Erfahrungen. Die Kinder können bei dieser Art von Spiel selbst
Rollen ausführen oder Rollen über andere Figuren zum Ausdruck bringen. Dabei erfahren sie soziale
und kulturelle Zusammenhänge. Das Rollenspiel wird unterstützt durch Requisiten, die eine Vielfalt
von Themen anregen.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Multifunktionaler Bereich (Wohnen,
Familie, Umwelt, Figurenspiele, kl.
Welt, Verkleidungsspiele), Nische oder
Plateau, Podeste
Wohnbereich:
• 1 Liege oder Bank mit variablen Polsterelementen
• Wandregal
• Schaukelstuhl
• Tisch, Hocker oder Fauteuil, kl. Sofa
• Spiegel
Möbel: Arbeitshöhe 44 cm
Küchenbereich („als ob“ - Spiele):
• Spielküche / mehrere Elemente (Kühlschrank,
Waschmaschine, Geschirrspüler, Kasten)
• Tisch mit Sessel oder Eckbank
• Küchenkästchen, Regale, Besenschrank
• Geschirr:
Kaffee- Speiseservice Kochtöpfe, Pfanne, Besteck,
Krug, kl. Schüsseln, Vasen
• Diverse Haushaltsgeräte:
Besen, Schaufel, Staubsauger, Bügelbrett, Bügeleisen
Puppen:
• Eine fremdländische Puppe
• 1 Puppe mit natürlichem Ausdruck
• 1 – 2 Babypuppen (auch zum Baden)
• Puppengarderobe (ausreichende Ausstattung,
pflegeleicht, einfache Verschlüsse)
• Materialschrank, evtl. als Puppenkleiderschrank,
Kleidertruhe
18
•
•
•
Variable Elemente, z.B. Würfelmodul
(Seitenlänge 30cm) zum Aufbau
versch. Spiel- und Alltagssituationen
•
•
•
•
•
•
•
Garderobe, Rollenspielschrank mit
Kleiderstange
großer Wandspiegel, je nach
Spielinhalt auch im Foyer, im
Garten oder auch im Spielraum
oder im Ruheraum
Puppenbett, Wiege, Wickeltischaufsatz
Puppenwagen
Stofftiere
Umweltspiel:
• detailreiche Ausstattung (auf Entwicklungsalter und
Interessen der Kinder abgestimmt)
• Dinge zur Körperpflege, Frisierzeug, Spielfön, usw.
Verkleidungsspiel:
• Kleider, Hüte, Schuhe,Taschen, Tücher, Schmuck
• Truhen, Schachteln, Koffer
Handpuppen und Figurenspiel:
• Hand-, Stabpuppen
Aufhänge-, Standvorrichtungen für • Kasperlfiguren
Spielfiguren und Handspielpuppen
• Figuren ohne festgelegte Typologie
Kisten und Körbe zur
• Handschuhpuppen
Aufbewahrung
• Marionetten
• Fingerpuppen
Puppenhaus oder Tischkreuz oder
offener „Raum“ mit 3 Seiten
Materialkisten oder Körbe
Teppich
Kleine Welt Spiel:
• Miniaturmöbel
• Bauernhof
• Puppen aus versch. Materialien, Formen, Größen
• versch. Tiere, Häuser, Bäume, Fahrzeuge
• selbst hergestelltes Material (themenbezogen)
• versch. Unterlagen (Teppichfliesen, Kork etc.)
Musik
Viele verschiedene Materialien für musikalische Erfahrungen und Klangerlebnisse müssen für die
Kinder zugänglich sein. Die Kreativität der Kinder wird durch musikalische Aktivitäten gefördert, z.B.
durch das Experimentieren mit Instrumenten ...
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Grundausstattung an Materialien:
Variabel wählbare Plätze in- und außerhalb des
Spielraumes, z.B. im Therapie- /
Kleingruppenraum...
Instrumente der Kindergartenpädagogin:
Flöte, Gitarre, Ziehharmonika oder anderes
Begleitinstrument beim Singen
•
•
Musikinstrumente /Rhythmikinstrumente:
• Rahmentrommel, Schellentrommel, Becken,
Klanghölzer, Triangel, Rassel, Kugelrassel,
Rasselbambus oder Rasselbüchsen,
Schellenbänder, Schellenkranz,
Materialschrank, Regale, Materialkisten
Sitzkissen
19
•
•
•
Holzblocktrommel, Glockenspiel, Zymbeln,
Kastagnetten
Xylophon, Metallophon, einzelne Klangstäbe
entsprechende Schlegel
selbstgemachte, improvisierte
Musikinstrumente (Kokosschalen, Zimbeln,
Rasselbüchsen, Trommeln aus
Verpackungsbehältern...)
Liederbücher, CDs und Kassetten mit
verschiedenen Arten von Liedern, Musik, z.B.
aktuelle, Klassik, Kinderlieder, Tänze, Musik aus
aller Welt
Wiedergabegeräte: CD Player,
Kassettenrecorder...
Bücher, Bilder, Medien
Kinder in unterschiedlichem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder anderen Sprachen brauchen
unterschiedliche Anregungen zur Förderung der Kommunikation. Diese sind in den verschiedenen
Spiel- bzw. Funktionsbereichen zugänglich und bei den meisten Aktivitäten mit sprachlichen und
kognitiven Anregungen inkludiert.
Kinderliteratur, speziell Bilderbücher, nehmen einen wesentlichen Teil der Kulturvermittlung in der
Kinderkrippe ein.
• Bücher können Anlass und Unterstützung von Projekten sein; die Auswahl für eine
Grundausstattung soll nicht ausschließlich themenbezogen sein.
• Das Angebot darf sich nicht nur auf Intentionen, wie Spracherziehung, oder
Wissensvermittlung etc. beschränken.
• Auch eine nur aus psychologisch – therapeutischem Standpunkt erstellte Auswahl wird dem
Anspruch nicht gerecht.
Es ist darauf zu achten, dass (Kinder)Literatur für die verschiedenen Entwicklungs- und Alterstufen in
ihrer gesamten Erscheinungsform vorhanden ist. Dies gilt sowohl für die Sprachgestaltung als auch für
die Bildqualität, die für jüngere Kinder den Vorrang haben sollte.
Auch Bücher zu „schwierigen Themen“, die in der Buchhandlung nicht oft angeboten und im
Elternhaus kaum angeschafft werden, sind bereitzustellen.
Ein ausgewogenes Verhältnis von Prosa und Lyrik, von Sachorientierung und belletristischen Texten
ist anzustreben.
Sofern die Möglichkeit besteht, sollte eine Kinderbibliothek zusammen mit der Fach- und der
Elternbücherei eingerichtet werden.
• Für die Hand der Pädagoginnen ist eine Auswahl an Texten zum Vorlesen und Erzählen, auch
Kinderlyrik (Reime, Fingerspiele, Spielgeschichten) vorzusehen.
• Die Fachbücherei der Kinderkrippe ist grundlegend mit Standardwerken zur pädagogischen
Theorie und Praxis, Sammlungen zu Didaktik und Materialangebot, Spielbüchern,
Fachbüchern zu Kommunikation, Teamentwicklung und Qualitätsentwicklung auszustatten.
• Ein Teil des Buchangebots ist für den Verleih an die Eltern vorzusehen. Die Beratung für
Bilderbuch und Lesestoff sollte fixer Bestandteil der Planung zur Elternarbeit sein.
• Das Angebot an Kinderliteratur wie auch die Fach - und Elternbibliothek sind laufend zu
ergänzen.
20
•
•
Sogenannte Erstlingsbilderbücher, die wegen der starken Beanspruchung nur geringe
Haltbarkeit haben, sind immer wieder zu ersetzen / erneuern.
In der Kinderkrippe sollte eine Auswahl gängiger Bilderbuchliteratur für junge Kinder
vorhanden sein.
Raumerfordernisse / Ausstattung:
Gemütlicher, ruhiger Bereich (Ruheraum,
Rückzugs- Entspannungsbereich,
Kleingruppenraum)
•
•
Bücherbord bei fixer Zuordnung im Raum
Bücherrollwagen ist überall einsetzbar
Als Grundausstattung werden 60 Bilderbücher
aus versch. Themenbereichen empfohlen:
• Erste Bilderbücher
• Bilderbücher zu Umwelt- und
Sachthemen
• Körper und Gefühle
• andere Kulturen
• Jahreszeitenbücher – Jahresfestkreis
• Spaß- und Unterhaltungsbücher
• Lust am Suchen und Entdecken
• Situationsbücher aus dem Leben der
Kinder
• Bilder- und Geschichtenbücher
• Bildgeschichten in Einzelbildern,
großformatig
•
•
Bildmaterialien, Kunstbilder, Poster und
Plakate
Fotoalben...
Empfehlenswert ist die Zusammenarbeit mit öffentlichen Büchereien.
Informationen aus dem Internet zu Kinder- und Jugendliteratur-Zeitschriften:
• „1000 & 1 Buch“, Hrsg. AG Kinder- und Jugendliteratur, Mayerhofgasse 6, 1041 Wien
• „Lesefreude“, Sonderheft erscheint jährlich, beides www.1001buch.at
• „Eselsohr“, Fachzeitschrift für Kinder- und Jugendmedien www.ESELSOHR-Online.de
• „Jugend und Medien“ Das Buchklubmagazin, Hrsg. Österreichischer Buchklub der Jugend
www.buchklub.at
LITERATURVERZEICHNIS
•
•
•
•
•
•
Sonderheft der Zeitschrift „kindergarten heute“, spot: So geht’s mit Krippenkindern, Herder,
Freiburg i.B. 2002
Hartmann W., u.a., Bildungsqualität im Kindergarten, ÖBV Wien 2000
Hartmann W., u.a., Mehr Qualität für Kinder, ÖBV Wien 1999
KBG - Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, LGBl. Nr. 22/2000
Krenz A., Handbuch Öffentlichkeitsarbeit, Herder, Freiburg im Breigau 1997
Tietze W., u.a., Kindergartenskala, Luchterhand, Neuwied 2001
21
Kinderkrippe - Raumprogramm für 1 Gruppe
Erforderliche m² für eine eingruppige Kinderkrippe: ca. 180 m²
Spiel- bzw. Bewegungsraum
Ruheraum
Garderobenbereich
Therapie-/Kleingruppenraum
Kindersanitäranlage
Erwachsenensanitäranlage
Freispielfläche
Büro
Küche
Personalraum
Abstellräume
Abstellraum für Außenspielgeräte
Putzkammer
mindestens 40 m²
mindestens 30 m²
ca. 7 m²
in geeigneter Größe / mind. 15 m²
ca. 15 m²
ca. 5 m²
möglichst 20 m² pro Kind
mindestens 10 m²
mindestens 15 m²
mindestens 10 m²
in ausreichender Anzahl und Größe
mindestens 10 m² pro Gruppe
mindestens 15 m²
mindestens 4 m², größer wenn auch
Waschkammer
siehe KINDERKRIPPE
Raumerfordernisse / Ausstattung
Grundausstattung an Materialien
Insbesondere bei Neubauten ist auf die Zweckmäßigkeit der Anordnung der Räume bedacht zu nehmen. Es ist daher durchaus sachdienlich, vor
Durchführung der Bewilligungsverhandlung, die Pläne mit den zuständigen MitarbeiterInnen der Steiermärkischen Landesregierung zu besprechen.
Abweichungen vom Raumprogramm können aus wichtigen Gründen über Antrag des Erhalters bewilligt werden.
Empfehlungen:
Schmutzschleuse
Bereich für Eltern
Integriertes Kasperltheater
zur Unterbringung von Gartenkleidung und Gartenschuhen
im Garderobenbereich (Wartezeiten, Elterntreffen...)
in Trennwand zwischen Spiel- bzw. Bewegungsraum und Abstellraum sinnvoll.
22
Erläuterungen zum Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz 2000
Definition und Aufgabe
Kinderkrippen sind Einrichtungen zur Betreuung von Kindern ab deren Geburt bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr.
Sie haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Kinder, deren soziale,
emotionale, motorische und kognitive Entwicklung zu unterstützen.
Bezeichnung der Einrichtung
Jede Kinderbetreuungseinrichtung ist nach dem Erhalter, der zutreffenden
Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe) und der Standortadresse zu bezeichnen:
z. B. Kinderkrippe der Gemeinde
Großklein 68
8452 Großklein
Art
der
Errichtung
Die Errichtung einer Kinderkrippe bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Das diesbezüglich
erforderliche Verfahren wird über Antrag des Erhalters eingeleitet, wobei diesem Lage-, Bau-,
Umbau- oder Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung beizulegen sind. Weiters erforderlich sind die
Angaben über Eigentums- und Rechtsverhältnisse am Objekt bzw. der Liegenschaft (z. B. Mietvertrag,
Grundbuchsauszug), sowie allenfalls Nachweise über die Rechtspersönlichkeit des Erhalters (z. B. bei
Vereinen die Vorlage des Nichtuntersagungsbescheides, der Statuten und Vorstandslisten).
Die Bewilligung wird- nach einer mündlichen Verhandlung an Ort und Stelle- erteilt, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese noch nicht gegeben, kann die Bewilligung an die
Erfüllung von Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. Weiters besteht auch die Möglichkeit bis
zur Erfüllung des vollständigen Raumprogramms eine befristete Bewilligung zu erteilen. Mit der
Errichtungsbewilligung ist verbunden, dass die gesamte Liegenschaft auch nur für die Krippe
verwendet werden darf. Eine Mitverwendung für andere Zwecke (z. B. Vorträge) ist nur insoweit
möglich, als der Betrieb der Einrichtung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Erst mit Bewilligung der Kinderkrippe und rechtzeitiger Meldung der beabsichtigten Inbetriebnahme
kann der Betrieb auch tatsächlich aufgenommen und gefördert werden. Wer eine Kinderkrippe ohne
die notwendige Bewilligung errichtet bzw. betreibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird von
der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung
Grundsätzlich haben Kinderkrippen bezüglich ihrer Lage, ihres Raumprogramms und ihrer
Ausstattung den Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtung, den Grundsätzen der Pädagogik und der
Hygiene sowie den Erfordernissen des Wohles und der Sicherheit der Kinder zu entsprechen. Mit
Ausnahme der Bewegungsräume können die für Spielzwecke der Kinder vorgesehenen Flächen auch
aus mehreren Räumen bestehen, sofern die Übersichtlichkeit gewährleistet wird. Im Falle von
mehrgeschossigen Objekten sollte die Kinderkrippe jedoch grundsätzlich im Erdgeschoss eingerichtet
sein. Die Nutzung von Kellerräumen ist für den längeren Aufenthalt der Kinder nicht gestattet. Alle
Räume, die den Spiel-, Bewegungs- und Ruhezwecken der Kinder dienen, sollen multifunktional
verwendet werden können.
Am selben Standort darf eine weitere Kinderkrippe nur dann errichtet und geführt werden, wenn die
Höchstzahl von fünf Gruppen in der bereits bestehenden Kinderkrippe erreicht wurde.
23
Raumprogramm und Freispielflächen > siehe auch Raumerfordernisse / Grundausstattung
und Übersicht im ersten Teil
Für jede Gruppe einer Kinderkrippe ist ein Spiel- bzw. Gruppenraum im Ausmaß von mindestens 40
m², ein Ruheraum in der Größe von mindestens 30 m² sowie ein Kleingruppen/Therapieraum in
geeigneter Größe vorzusehen. Weiters sind Kindersanitäranlagen in ausreichender Anzahl
(Kindersitzzellen und Waschbecken in entsprechender Höhe), ein Wickeltisch, ein Fußwaschbecken
oder eine Dusche bereitzustellen. Darüber hinaus ist eine Sitzzelle für eine allfällige
behindertengerechte Ausstattung vorzubereiten. An Garderobenplätzen sind zumindest 30 cm je Kind
erforderlich. Im Freien ist den Kindern ein Spielplatz mit möglichst 20 m² pro Kind zur Verfügung zu
stellen, der dem Alter entsprechend gestaltet und mit dem für die Anzahl der Kinder erforderlichen
Spielmaterial ausgestattet sein muss. Die pädagogischen und sicherheitstechnischen Aspekte sollen
zumindest einmal jährlich überprüft werden.
Dem Personal ist neben einem Büro, einer Küche und einer Sanitäranlage auch ein Personalraum
einzurichten. Bei einer entsprechenden Raumausstattung der Küche, kann diese aber bei eingruppigen
Betrieben ebenso als Personalraum genutzt werden. Bei mehrgruppigen Kinderkrippen ist ein
eigenständiger Personalraum jedoch unbedingt erforderlich.
Zur Aufbewahrung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial sowie von Außenspielgeräten ist auf
ausreichende Abstellräume bedacht zu nehmen. Die Putzkammer zur Verwahrung von
Reinigungsmaterialien ist mit einem Wirtschaftsbecken auszustatten.
Abweichungen vom Raumprogramm können aus wichtigen Gründen (z. B. geringe Anzahl von
eingeschriebenen Kindern) über Antrag des Erhalters bewilligt werden.
Insbesondere bei Neubauten ist auf die Zweckmäßigkeit der Anordnung der Räume bedacht zu
nehmen. Es ist daher durchaus sachdienlich, vor Durchführung der Bewilligungsverhandlung, die
Pläne mit den zuständigen Mitarbeitern der Steiermärkischen Landesregierung zu besprechen.
Stilllegung
Kinderkrippen bzw. deren einzelne Gruppen können vom Erhalter jederzeit stillgelegt werden, wobei
diese Maßnahme unverzüglich der Landesregierung bekannt zu geben ist. Bei einer beabsichtigten
Stilllegung von mehr als drei Monaten hat die Bekanntgabe zumindest zwei Wochen davor zu
erfolgen.
Zu beachten ist insbesondere, dass das Recht zur Führung einer Kinderkrippe oder einer Gruppe nach
einer zweijährigen Stilllegung dieser erlischt. In einem solchen Fall ist neuerlich um Bewilligung der
Kinderkrippe bzw. der betreffenden Gruppe bei der Landesregierung anzusuchen.
Eine amtswegige Stilllegung auf Grund einer Verfügung der jeweils zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde hat dann zu erfolgen, wenn eine Gefährdung der Kinder im Sinne des
Epidemiegesetzes 1950 besteht.
Das Unterlassen der erforderlichen Bekanntgaben oder das Nichtbefolgen der Anordnungen der
Bezirksverwaltungsbehörden zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach sich.
Auflassung
Kinderkrippen bzw. deren einzelne Gruppen können ebenfalls vom Erhalter jederzeit aufgelassen
werden, wobei diese spätestens zwei Wochen vor Einstellung des Betriebes der Landesregierung
anzuzeigen ist. Im Interesse des Wohles der Kinder sollte eine Auflassung jedoch nach Möglichkeit
nur jeweils zum Ende eines Betriebsjahres vorgenommen werden.
Die Landesregierung hat die Auflassung mit Bescheid dann anzuordnen, wenn der Erhalter einer
wiederholten Aufforderung zur Mängelbehebung nicht entspricht.
Wer die erforderlichen Anzeigen unterlässt bzw. den Anordnungen der Landesregierung keine Folge
leistet, begeht eine Verwaltungsübertretung, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
geahndet wird.
24
Wechsel der Rechtsträgerschaft
Da der Übergang einer Kinderkrippe von einem Erhalter auf einen neuen einerseits eine Auflassung
und andererseits eine Neugründung der Einrichtung bedeutet, hat der bisherige Erhalter die Auflassung
zu melden und der nunmehr neue Erhalter um Errichtungsbewilligung anzusuchen. Eine formlose
Bekanntgabe der Übernahme der Rechtsträgerschaft genügt nicht.
Betriebsformen der Kinderkrippen
Kinderkrippen können als Ganzjahresbetriebe, Jahresbetriebe oder Saisonbetriebe geführt werden.
Ganzjahresbetriebe sind während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und der
gesetzlichen Feiertage sowie der vom Erhalter unter möglichster Berücksichtigung der Personal- und
Elternwünsche festgelegten Ferien offen zu halten. Durchgehende Ferien von zumindest drei Wochen
sollten jedoch vorgesehen werden. Für Ganzjahresbetriebe beginnt das Betriebsjahr am zweiten
Montag im September und endet am Sonntag vor dem zweiten Montag im September des Folgejahres.
Jahresbetriebe sind während des ganzen Jahres mit Ausnahme der Samstage, Sonntage, gesetzlichen
Feiertage und der im Gesetz festgelegten Ferien (Hauptferien, Weihnachtsferien, Semesterferien und
Osterferien) offen zu halten. Die Erhalter können aber je nach örtlichen Bedürfnissen den Betrieb in
den Semesterferien weiterführen.
Für Jahresbetriebe beginnt das Betriebsjahr am zweiten Montag im September und endet am Freitag,
der frühestens auf den 4. Juli und spätestens auf den 10. Juli fällt. Sofern begründete öffentliche und
örtliche Bedürfnisse bestehen, kann das Betriebsjahr bis zu zwei Wochen in die Zeit der Hauptferien
verlängert werden.
Saisonbetriebe können aus besonderem Anlass geführt werden und sind während eines bestimmten
Zeitabschnittes des Kinderbetreuungsjahres, einschließlich der gesetzlichen Ferien (Hauptferien,
Weihnachtsferien, und Osterferien), mit Ausnahme der Samstage, Sonntage und gesetzlichen
Feiertage, längstens jedoch für vier Monate offen zu halten.
Ein Offenhalten an Samstagen kann dann erfolgen, wenn der Erhalter einen besonderen
Betreuungsbedarf nachweisen kann.
Betriebsformen der einzelnen Kinderbetreuungsgruppen von Kinderkrippen
Die einzelnen Gruppen von Kinderkrippen selbst können in Halbtags-, Ganztags- oder erweiterter
Ganztagsform mit oder ohne Mittagsverpflegung geführt werden, wobei Gruppen in Halbtagsform
grundsätzlich am Vormittag offen zu halten haben. Eine Führung am Nachmittag ist nur dann möglich,
wenn die eingeschriebenen Kinder auch nur ausschließlich diesen Nachmittagsbetrieb besuchen.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeit in Halbtagsgruppen hat täglich mindestens 5 Stunden und höchstens 6 Stunden, in
Ganztagsgruppen täglich mindestens 8 Stunden und höchstens 10 Stunden sowie in erweiterten
Ganztagsgruppen täglich mindestens 12 Stunden und höchstens 14 Stunden zu betragen (Die
Mindestzeiten beziehen sich auf den Anspruch auf Personalförderungsbeiträge für die jeweilige
Betriebsform).
Die Aufenthaltsdauer des einzelnen Kindes in der Krippe ist ebenfalls begrenzt. Sie beträgt täglich
höchstens acht Stunden, in begründeten Ausnahmefällen höchstens zehn Stunden.
Die Öffnungszeiten sind vom Erhalter festzusetzen und in geeigneter Weise bekannt zu machen. Eine
erforderliche Beaufsichtigung einzelner Kinder außerhalb der Öffnungszeiten ist vom Erhalter selbst
zu regeln (z. B. durch die Anstellung einer Tagesmutter).
25
Kindermindest- und Kinderhöchstzahl pro Gruppe
In einer Kinderkrippe hat die Anzahl der eingeschriebenen und betreuten Kinder pro Gruppe
höchstens zehn zu betragen. Für die Erlangung einer Förderung vom Land Steiermark ist eine Anzahl
von mindestens 3 Kindern erforderlich.
Eine geringfügige Überschreitung der Kinderhöchstzahlen (max. 2 Kinder je Gruppe) kann in
begründeten Fällen von der Landesregierung bewilligt werden. Der Antrag zur Bewilligung einer
Überschreitung ist schriftlich unter Angabe des Grundes, welcher die Aufnahme dringend notwendig
macht, an die Steiermärkische Landesregierung zu richten.
Aufnahme und Ausschluss von Kindern
Der Besuch der Kinderkrippe ist generell freiwillig. Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ist
die Kinderkrippe allgemein zugänglich, was bedeutet, dass der Erhalter zur Aufnahme eines Kindes
verpflichtet ist, sofern diese im Hinblick auf die Kinderhöchstzahlen je Gruppe möglich ist. Wurde die
Kinderkrippe jedoch in der Absicht errichtet, vorwiegend Kinder eigener Arbeitnehmer zu betreuen,
kann der Erhalter diese Kinder bevorzugt berücksichtigen.
Können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden, ist bei der Aufnahme, ausgehend vom
Wohl des Kindes, auf die familiären und sozialen Verhältnisse, insbesondere auf die Berufstätigkeit
der Erziehungsberechtigten, die Anzahl der Geschwister, die Wohnungsverhältnisse sowie auf Kinder
mit besonderen Erziehungsansprüchen Bedacht zu nehmen. Weiters kann die Aufnahme von einer
ärztlichen Bescheinigung abhängig gemacht werden, ob dem Kind der Besuch der Kinderkrippe
zumutbar ist.
Bei der Anmeldung des Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Über die Aufnahme entscheidet der Erhalter nach Anhörung der Leiterin der Kinderkrippe. Es liegt in
der Verantwortung des Erhalters bei der Aufnahme darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der
Kinder pro Gruppe gewahrt wird.
Der Erhalter hat ein Kind vom Weiterbesuch der Einrichtung auszuschließen, wenn die
Voraussetzungen für die Aufnahme nicht mehr gegeben sind.
Im Einvernehmen mit der Leiterin kann der Erhalter ein Kind vom Weiterbesuch der
Kinderbetreuungseinrichtung ausschließen, wenn
a) die Eltern (Erziehungsberechtigten) ungeachtet einer vorausgegangenen schriftlichen Mahnung
eine ihnen nach dem Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetz obliegende Verpflichtung nicht
erfüllen;
b) eine nachhaltige, schwerwiegende Störung des Betriebes der Kinderkrippe zu befürchten ist,
c) die Eltern (Erziehungsberechtigten) mit zwei oder mehreren Beiträgen im Rückstand sind und trotz
schriftlicher Mahnung ihre Beiträge nicht entrichten.
Aufsicht über die Kinderkrippe
Die Kinderkrippen unterstehen der Aufsicht der Landesregierung. Daher ist diesen Organen auch der
Zutritt zum Gebäude sowie zu sonstigen Teilen der Liegenschaft zu gewähren, die Einsicht in
Betriebsaufzeichnungen (z. B. Kinderlisten, Anwesenheitslisten, Personallisten, Inventar...) zu
ermöglichen; Auskünfte sind zu erteilen.
Mängelbehebung
Von der Aufsicht erhobene Mängel sind dem Erhalter unter Einräumung einer Frist zur Behebung
bekannt zugeben. Leistet dieser der Aufforderung nicht fristgerecht Folge, ist die Mängelbehebung
mittels Bescheid vorzuschreiben. Bei neuerlicher Nichtbefolgung hat die Landesregierung die
Auflassung der Kinderkrippe mit Bescheid zu veranlassen sowie ein Verwaltungsstrafverfahren
einzuleiten.
26
Das Personal
Arten
Das Personal in der Kinderkrippe besteht grundsätzlich aus dem:
• pädagogischen Fachpersonal, das sind Kindergartenpädagoginnen als Gruppenführende sowie
Kinderkrankenschwestern als weitere Personen
• pädagogischen Hilfspersonal, das sind Kindergartenpädagoginnen als Assistentinnen und
Kinderbetreuerinnen
• Grobreinigungs- und Hauspersonal
Das pädagogische Fachpersonal
Kinderbetreuungspersonal.
und
pädagogische
Hilfspersonal
gemeinsam
bilden
das
Nach der Funktion unterscheidet man:
a) die Leiterin
b) die Gruppenführende aus dem Stand des pädagogischen Fachpersonals (nicht jedoch
Kinderkrankenschwester)
c) die Assistentin aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals
d) die Kinderbetreuerin aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals
e) und das Grobreinigungs- und Hauspersonal
zu a) Grundsätzlich hat der Erhalter für jede Kinderkrippe aus dem Stand des pädagogischen
Fachpersonals eine Leiterin zu bestellen, welche über eine zumindest zweijähriger Verwendung im
einschlägigen Fachdienst zu verfügen hat. Dieser obliegt dann neben der Führung einer Kindergruppe,
die Leitung von administrativen Angelegenheiten, der Vorsitz im Kollegium des gesamten
pädagogischen Fach- und Hilfspersonals und die Verantwortung um die ordnungsgemäße
Durchführung der Grobreinigungsarbeiten.
Dem Erhalter steht es frei, die Leiterin von der Gruppenführung frei zu stellen und einzig mit den
organisatorischen und administrativen Aufgaben der Leitung zu betrauen.
Zu b) Weiters hat der Erhalter für jede Gruppe zumindest eine Kindergartenpädagoginnen mit der
Gruppenführung zu betrauen.
Die Gruppenführung umfasst die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Reflexion
der Betreuungsarbeit in Zusammenarbeit mit dem übrigen Personal in der Gruppe und in der
Kinderkrippe.
Zu c und d)
Die Assistentin ist eine nicht gruppenführende Kindergartenpädagogin welche ebenso
wie die Kinderbetreuerin unter Anleitung der Gruppenführenden in der Betreuung der Kinder tätig ist
und daneben hauswirtschaftliche Arbeiten (z. B. die notwendigen Aufräumarbeiten, die Pflege des
Mobiliars, der Wäsche und der Zimmerpflanzen, die erforderlichen Vorbereitungs- und
Reinigungsarbeiten für die Mahlzeiten), mit Ausnahme der Grobreinigungsarbeiten, verrichtet.
Zu e) Die Grobreinigungskräfte und das Hauspersonal haben die Reinigungs-, Instandhaltungs- und
Pflegearbeiten auf der gesamten Liegenschaft der Kinderkrippe zu besorgen. Im einzelnen sind diese
Arbeiten insbesondere das tägliche Reinigen der Sanitäranlagen und Böden, das Reinigen der Glasund abwaschbaren Flächen je nach Bedarf, die Rasen-, Baum- und Heckenpflege, kleine
Reparaturarbeiten sowie die Schneeräumung und Sicherung der Zugangsbereiche. Erfahrungen haben
gezeigt, dass für diese Tätigkeiten eine tägliche Arbeitszeit von zumindest einer Stunde je Gruppe
erforderlich ist.
27
Hospitieren und Praktizieren
Dem Erhalter steht es frei nach Absprache mit der Leiterin der Kinderkrippe Personen das Hospitieren
und Praktizieren in der Einrichtung grundsätzlich zu gestatten. Es bedarf aber einer Bewilligung der
Landesregierung. Eine solche ist insbesondere dann zu versagen, wenn durch das Hospitieren und
Praktizieren der geordnete Betrieb der Krippe gefährdet wird. Die Durchführung allfälliger Tätigkeiten
hat unter Aufsicht und Leitung der jeweils Gruppenführenden zu erfolgen.
Mitwirkung betriebsfremder Personen
Die Mitwirkung betriebsfremder Personen (das sind insbesondere qualifizierte Personen welche die
pädagogische Arbeit bereichern) bedarf ebenfalls der Bewilligung der Landesregierung soweit diese
Tätigkeit mehr als einen Betriebstag dauert und regelmäßig über einen bestimmten Zeitraum
beabsichtigt ist. Bei der Bewilligung steht wiederum die Aufrechterhaltung des ordentlichen Betriebes
der Krippe im Vordergrund.
Personal je Gruppe
Je nach Betriebsform haben in jeder Gruppe einer Kinderkrippe während der gesamten täglichen
Öffnungszeiten für die ersten fünf Kinder mindestens eine Person aus dem Stand des pädagogischen
Fachpersonals (z. B. Kindergartenpädagogin) und eine Person aus dem Stand des pädagogischen
Hilfspersonals (Kindergartenpädagogin als Assistentin oder Kinderbetreuerin) anwesend zu sein. Ab
dem sechsten Kind ist eine zusätzlich Person aus dem Stand des pädagogischen Hilfspersonals
vorzusehen.
Aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel bei geringer Anzahl von eingeschriebenen Kindern, kann
die Landesregierung über Antrag des Erhalters Abweichungen von der gesetzlich geforderten
Personalausstattung (Personaldispens) bewilligen.
Für die Fälle, in denen wegen zu geringer Kinderzahlen eine Ganztagsbetreuung in der Kinderkrippe
nicht möglich ist, kann der Erhalter bewilligte Tagesmütter für die Betreuung von bis zu vier Kindern
(wobei zwei Kinder davon die Vormittagsgruppe zwingend besuchen müssen) in den Räumlichkeiten
der Kinderkrippe verwenden. In diesem Fall wird diese Betreuungszeit im Ausmaß der Förderung für
Tagesmütter unterstützt.
Aufsichtspflicht
Grundsätzlich obliegt dem Kinderbetreuungspersonal (pädagogischen Fach- und Hilfspersonal) der
Kinderkrippe die Aufsicht über die Kinder während der gesamten täglichen Öffnungszeit (beginnend
mit der Übernahme der Kinder und endend mit der Übergabe der Kinder an die Eltern oder eine
geeignete, jedenfalls das 14. Lebensjahr vollendete, Begleitperson) auf der gesamten Liegenschaft der
Kinderkrippe sowie bei jenen Veranstaltungen (auf oder außerhalb der Liegenschaft), die während des
Betriebsjahres mit Zustimmung des Erhalters durchgeführt werden. Sofern der Erhalter den Aufenthalt
der Kinder bereits vor dem Beginn und nach dem Ende der Öffnungszeit auf der Liegenschaft der
Kinderkrippe erlaubt, hat er gesondert für die Beaufsichtigung der Kinder zu sorgen (z. B. durch die
Anstellung einer Tagesmutter).
Bei Veranstaltungen außerhalb der Liegenschaft (z.B. Ausflügen) ist eine Aufsichtsperson für je zwei
Kinder vorzusehen. Sofern im Rahmen der Integration Kinder mit besonderen Erziehungsansprüchen
die Kinderkrippe besuchen, ist für ebenso für höchstens zwei von diesen Kindern eine Aufsichtsperson
vorzusehen. Insbesondere hier können Eltern aktiv mitwirken und mit Zustimmung des Erhalters als
zusätzliche Aufsichtspersonen fungieren.
28
Vertretung
Leiterinnen werden im Fall ihrer Abwesenheit von der Gruppenführenden, Gruppenführende von den
Assistentinnen aus dem Stand der Kindergartenpädagoginnen vertreten und übernehmen sowohl deren
Aufgaben als auch Stellung.
Über die Vertretung hat der Erhalter unverzüglich zu entscheiden. Sofern trotz seines Bemühens keine
geeignete Vertretung gefunden werden kann, ist die Weiterführung der betroffenen Gruppe mit
Kinderbetreuerinnen oder durch Aufteilung der Kinder auf weitere bestehende Gruppen bis längstens
einer Woche möglich (provisorische Weiterführung).
Die Kinderkrippe ist vom Erhalter jedenfalls dann stillzulegen, wenn die Vertretung nicht innerhalb
dieser Frist erfolgt. Sofern es in einem solchen Fall nicht zur Stilllegung durch den Erhalter kommt, ist
dieser von der Landesregierung auf den Mangel schriftlich aufmerksam zu machen und zur Behebung
innerhalb einer angemessenen Frist aufzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, ist die
Behebung des Mangels von der Landesregierung mittels Bescheid zu verfügen. Wird dieser
Anordnung wiederum keine Folge geleistet, hat die Landesregierung die Auflassung der Kinderkrippe
bzw. der betroffenen Gruppe mit Bescheid anzuordnen sowie ein Verwaltungsstrafverfahren
einzuleiten.
Fortbildung des Personals
Der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist für das Kinderbetreuungspersonal (pädagogische
Fach- und Hilfspersonal) in Kinderkrippen eine Dienstobliegenheit und somit im Ausmaß von bis zu
acht Tagen pro Kinderbetreuungsjahr verpflichtend. Die Erhalter haben, sofern es sich um
Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der Steiermark handelt, dem Personal die Teilnahme zu
ermöglichen. Bei außerhalb des Bundeslandes stattfindenden Veranstaltungen, kann der Erhalter dem
Personal die Teilnahme ermöglichen. Unter Fortbildungsveranstaltungen sind auch spezifische
Veranstaltungen zur Qualifikation des Kinderbetreuungspersonals zu verstehen (z.B. Seminare für
Leiterinnen).
Ausbildung für Kinderbetreuerinnen
Durch einen sich verändernden Stellenwert und einem angestrebten neuen Berufsbild der ehemaligen
Kindergartenhelferinnen war es notwendig, diesen die Möglichkeit zu geben, durch ein neues
Ausbildungssystem die erforderlichen Grundlagen zu erwerben. Die Erhalter haben darauf zu achten,
dass mit Ablauf des 31. August 2004 sämtliche ehemals als Kindergartenhelferinnen angestellte
Personen die erforderliche Ausbildung zur Kinderbetreuerin aufweisen.
Die Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungslehrgang für Kinderbetreuerinnen ist
der Abschluss der Pflichtschule, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die psychische und
physische Eignung der Kandidatin
Kandidatinnen mit höher qualifizierten Ausbildungen haben die entsprechenden Unterrichtseinheiten
mit den spezifischen Lehrinhalten nachzubelegen.
Vor der Zulassung soll jede Kandidatin ein Praktikum im Ausmaß von 120 Stunden (4 Wochen) in
einer Kinderbetreuungseinrichtung absolvieren.
Die Ausbildung enthält folgende Ausbildungsbereiche:
a) Persönlichkeitsbildung und Kommunikation im Ausmaß von mindestens 57 Stunden
b) Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre im Ausmaß von mindestens 87 Stunden
c) Praktische Arbeit mit Kindern in den einzelnen Bildungsbereichen im Ausmaß von
mindestens 93 Stunden
d) Spezielle Didaktik der Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 33
Stunden
e) Spezielle organisatorische und rechtliche Fragen der Kinderbetreuungseinrichtungen im
Ausmaß von mindestens 30 Stunden
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f) Praktikum in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von insgesamt zwei Monaten
(160 Stunden) während der Dauer des Ausbildungslehrganges
Der Abschluss der Ausbildung erfolgt mit einer schriftlichen Seminararbeit zu einem praxisbezogenen
Thema, die an einem Standort einer Kinderbetreuungseinrichtung (oder in den Räumlichkeiten des
Organisators) in Anwesenheit eines Vertreters des Organisators und eines oder mehrerer Referenten
sowie gegebenenfalls Kindern und Eltern präsentiert wird.
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wird durch ein Zeugnis bestätigt, das von der
Steiermärkischen Landesregierung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Organisator ausgefertigt
wird.
Elternrechte und Elternpflichten
Eltern haben die Möglichkeit im Interesse ihrer Kinder engen Kontakt mit dem Personal zu pflegen
sowie an den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Veranstaltungen (z. B. Elternrunden)
teilzunehmen. Darüber hinaus besteht für sie auch die Möglichkeit aktiv am Betrieb mitzuwirken, wie
zum Beispiel als zusätzliche Aufsichtspersonen bei Veranstaltungen. Die Erziehungsberechtigten
haben aber auch dafür Sorge zu tragen, dass das Kind die Kinderkrippe regelmäßig besucht,
rechtzeitig gebracht und abgeholt wird sowie frei von ansteckenden Krankheiten ist. Darüber hinaus
haben die Eltern den vom Erhalter festgesetzten Jahresbeitrag (bei Ganzjahresbetrieben in zwölf
Teilbeträgen, bei Jahresbetrieben in elf Teilbeträgen und bei Saisonbetrieben jeweils für den vollen
Betriebsmonat) regelmäßig zu entrichten.
Förderungen
für den Erhalter
Für den Erhalter von Kinderkrippen sind Beiträge des Landes zum Personalaufwand sowie Beiträge
aus dem Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen.
⇒ Beiträge des Landes zum Personalaufwand
Das Land hat für Kinderkrippen die Verpflichtung übernommen, auf Antrag des Erhalters einen
Beitrag zum Personalaufwand der Einrichtung zu leisten. Über die Gewährung entscheidet die
Landesregierung mit Bescheid.
Die Förderung ist jedoch nur dann zu gewähren, wenn
a) mit der Führung der Kinderkrippe keine Gewinnerzielung bezweckt wird,
b) die
Kinderkrippe
den
Bestimmungen
des
jeweils
gültigen
Steiermärkischen
Kinderbetreuungsgesetzes entspricht, insbesondere den darin vorgesehenen Vorschriften betreffend
die Personalausstattung,
c) die Mindestzahl der eingeschriebenen Kinder pro Gruppe drei beträgt,
d) die tägliche Mindestöffnungszeit erfüllt ist (in Halbtagsform 5 Stunden, in Ganztagsform 8 Stunden
und in erweiterter Ganztagsform 12 Stunden) und
e) ein Bedarf für diese Kinderkrippe glaubhaft gemacht wird.
Eine Förderbarkeit von Nachmittagsgruppen besteht dann nicht, wenn darin auch Kinder betreut
werden sollen, die bereits in einer am selben Standort sich befindlichen Vormittagsgruppe
untergebracht sind.
Die Förderung ist zurückzuzahlen, wenn die für das Personal geltenden Mindestlohntarife und
gehaltsrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden.
An Personalförderungen ist für die erste Gruppe im Halbtagsbetrieb ein Betrag in der Höhe von €
2.470,-- , im Ganztagsbetrieb in der Höhe von € 2.690,-- und im erweiterten Ganztagsbetrieb in der
Höhe von € 3.850,-- vorgesehen. Für jede weitere Gruppe beläuft sich im Halbtagsbetrieb der
Förderungsbeitrag auf € 1.450,--, im Ganztagsbetrieb auf € 1.600,-- und im erweiterten
Ganztagsbetrieb auf € 2.330,--.
30
Für eingesetzte Tagesmütter beläuft sich der monatliche Landesbeitrag auf € 2,37 pro voller
Betreuungsstunde, sofern diese nachweislich zumindest 100 Stunden pro Kalendermonat ihrer
Betreuungstätigkeit nachkommt.
Die Monatsbeiträge des Landes werden den Erhaltern einmal im Kinderbetreuungsjahr als
Pauschalbeitrag angewiesen. Der jeweilige Monatsbeitrag gebührt jedoch nur für volle
Betriebsmonate. Daher können Restzeiten unter einem Monat bei der Ausbezahlung nicht
berücksichtigt werden.
⇒ Beiträge des Landes aus dem Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen
Zur Unterstützung der Gemeinden als Erhalter öffentlicher Kinderkrippen und privater Erhalter wurde
als Sondervermögen des Landes ein Baufonds für Kinderbetreuungseinrichtungen errichtet.
Dieser Baufonds besteht aus den vom Land zur Verfügung gestellten Mitteln, allfälligen Zuschüssen
des Bundes und sonstigen Zuwendungen.
Die Mittel aus dem Baufonds sind als nicht rückzahlbare Zuschüsse den Erhaltern zur Beschaffung
von Grundstücken und Baulichkeiten von Kinderkrippen sowie für Neu-, Zu- und Umbauten von
diesen Einrichtungen dienenden Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist der regelmäßige Betrieb der Kinderkrippe
durch mindestens fünf Jahre. Sofern der Betrieb weniger als fünf Jahre aufrechterhalten wird, sind die
Zuschüsse aus dem Baufonds abgestuft nach Jahren aliquot an das Land zurückzuzahlen.
Der Umfang des Vorhabens muss durch Vorlage eines Kostenvoranschlages nachgewiesen werden,
wobei nur die unbedingt notwendigen Aufwendungen zu berücksichtigen sind.
Auf die Gewährung von Zuschüssen aus dem Baufonds besteht kein Rechtsanspruch.
für die Eltern
Das Land gewährt den Eltern (Erziehungsberechtigten), deren Kinder eine Kinderkrippe regelmäßig in
der Dauer von mindestens vier Wochen besuchen, eine monatliche Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe.
Diese ist, unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung, nach dem Einkommen der Eltern
(Erziehungsberechtigten) und der im Haushalt lebenden unversorgten Kinder zu gewähren.
Anträge auf Gewährung der Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe sind unter Nachweis des elterlichen
Einkommens, des Familienstandes sowie der Bekanntgabe des tatsächlichen Betrages für den Besuch
der Kinderkinderkrippe unter Anschluss einer Aufnahmebestätigung des Erhalters bei der
Landesregierung einzubringen.
Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Besuches der Kinderkrippe gestellt,
wird die Beihilfe rückwirkend ab Beginn des Besuches gewährt. Bei später einlangenden Anträgen
wird die Kinderbetreuungsbeihilfe mit Beginn jenes Monats, in dem der Antrag beim zuständigen
Gemeindeamt eingelangt ist, gewährt. Anträge, die nach Beendigung des Besuches einer Kinderkrippe
eingebracht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Formulare für die Antragstellung
sind bei der Leitung der Kinderkrippe sowie im Internet (www.verwaltung.steiermark.at) erhältlich.
Als Einkommensnachweise dem Antrag beizulegen sind:
a)
bei unselbstständig Erwerbstätigen der bundeseinheitliche Lohnzettel, in dem die Bezüge des
gesamten abgelaufenen Kalenderjahres vom Arbeitgeber einzutragen sind oder die
Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt über das abgelaufene Kalenderjahr;
b)
bei
selbstständig
Erwerbstätigen
der
vom
Finanzamt
zuletzt
zugestellte
Einkommenssteuerbescheid in Ablichtung;
c)
bei pauschalierten Landwirten der Einheitswertbescheid in Ablichtung;
d)
bei Nebenerwerbslandwirten der Einheitswertbescheid in Ablichtung sowie eine
Lohnsteuerbescheinigung (siehe Punkt a));
e)
bei Karenzurlaub oder Arbeitslosigkeit eine Bestätigung;
f)
bei Studenten die Inskriptionsbestätigung für Sommer- und Wintersemester.
Beziehen beide im gemeinsamen Haushalt lebende Elternteile ein Einkommen, so muss beider
Einkommen nachgewiesen werden.
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Der vollständig ausgefüllte und unterfertigte Antrag ist samt den Einkommensnachweisen jener
Gemeinde zu übermitteln, in deren Bereich die Kinderkrippe liegt.
Die Auszahlung der Kinderbetreuungsbeihilfe kann frühestens nach Ablauf von drei Monaten, ab dem
Tag des Einlangens des vollständig und richtig ausgefüllten Antrages beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung, Fachabteilung 6B, erfolgen. Die Beihilfenauszahlung erfolgt grundsätzlich
monatlich im Nachhinein und wird nicht gewährt, wenn die monatliche Beihilfe unter 2,18 Euro liegt.
Ändert sich z. B. die Zahl der unversorgten Kinder, der Elternbeitrag oder weitere Angaben des
Beihilfenantrages, müssen diese Änderungen mit Hilfe des Antrages auf Änderungen oder
Korrekturen (erhältlich bei der Leitung der Kinderkrippe) binnen Monatsfrist ab dem bekannt werden
der Änderung dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung über jenes Gemeindeamt bekannt
gegeben werden, bei dem der Antrag um Gewährung der Kinderbetreuungsbeihilfe seinerzeit
eingereicht wurde. Besuchen nun weitere Kinder desselben Antragsstellers, der bereits
Kinderbetreuungsbeihilfe bezieht, eine Betreuungseinrichtung so kann das Verfahren zur Gewährung
der Kinderbetreuungsbeihilfe mittels Änderungsmöglichkeit "K" des Änderungsantrages eingeleitet
werden. Bei unvorhersehbaren, schwerwiegenden und nachhaltigen Einkommensänderungen im
laufenden Kinderbetreuungsjahr besteht die Möglichkeit einer Neuberechnung. Bei jeglichen
Änderungen sind auf alle Fälle Zu- und Vorname des Antragstellers sowie das Geburtsdatum
auszufüllen.
Die Antragsteller, deren Kinder dieselbe Kinderbetreuungseinrichtung mehrjährig besuchen, sind
verpflichtet, in den Folgejahren dem zuständigen Gemeindeamt Einkommensnachweise über das
abgelaufene Kalenderjahr mit dem vorgedruckten Schreiben der Fachabteilung 6B,
zweckmäßigerweise bis 30. September des jeweiligen Jahres, vorzulegen. Bis zur Einbringung dieser
Einkommensnachweise ruht das Verfahren zur Auszahlung. Die Fristen zur Einbringung der
Einkommensnachweise sowie deren Umfang und auch die Auszahlung der Beihilfe sind dieselben wie
bei Neuanträgen. Bei einem Wechsel der Kinderbetreuungseinrichtung ist ein neuer Antrag auf
Gewährung der Kinderbetreuungsbeihilfe einzubringen. Das Kind ist beim bisherigen Erhalter
jedenfalls abzumelden.
Zu Unrecht empfangene Kinderbetreuungsbeihilfen sind zurückzuerstatten. Die Rückforderung erfolgt
mittels Bescheid.
Wird mit einem Antrag desselben Antragsstellers Kinderbetreuungsbeihilfe für mehrere Kinder
beansprucht, die verschiedene Einrichtungen besuchen, so ist die Aufnahmebestätigung von allen
Erhaltern der Kinderbetreuungseinrichtungen auf demselben Antragsformular einzuholen.
Wenn Kinder in einer Kinderkrippe eines benachbarten Bundeslandes betreut werden sollen, die
Antragsteller jedoch ihren ordentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben und den Kindern wegen
unzumutbarer Entfernung oder Ermangelung von Kinderbetreuungsplätzen keine steirische
Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können, kann ebenfalls eine Beihilfe gewährt werden. Der
Antrag ist bei der Heimatgemeinde einzubringen, in der der Antragsteller seinen ordentlichen
Wohnsitz hat.