Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen
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Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen
Fachinformation Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen Grundlage • • Nach der DGUV-Vorschrift 1 ("Grundsätze der Prävention") haben Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede Erste Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Aufgabe der Dokumentation Die Dokumentation hat grundsätzlich mehrere Aufgaben. Die DGUV-Regel 100-001 ("Grundsätze der Prävention") erläutert, warum eine Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen erforderlich und sinnvoll ist: • Die Dokumentation dient als Informationsquelle zur Identifizierung von Unfallschwerpunkten im Betrieb. • • • • • • • Name des Verletzten bzw. Erkrankten Datum / Uhrzeit des Unfalls bzw. Gesundheitsschadens Ort Hergang Art und Umfang der Verletzung / Erkrankung Name der Zeugen Datum und Uhrzeit der Hilfeleistung Art und Weise der Ersten-Hilfe-Maßnahmen Name des Erste-Hilfe-Leistenden Form der Dokumentation Die Dokumentation kann insbesondere im Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder im Meldeblock (DGUV-Information 204-021) erfolgen. • Die Dokumentation liefert eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens. • Die Dokumentation hat eine versicherungsrechtliche Aufgabe, da hiermit ein Nachweis für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles geführt werden kann, d.h. der Versicherte kann im Zweifel einen Zusammenhang zwischen der (versicherten) Arbeit und einer bestimmten Verletzung bzw. Erkrankung beweisen. Darüber hinaus ist der Unternehmer nach dem Sozialgesetzbuch VII verpflichtet, Unfälle von Versicherten der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Auch hierfür können die Daten aus der Dokumentation erforderlich sein. Umfang der Dokumentation Nach der DGUV-Regel 100-001 sind folgende Angaben zu dokumentieren: Die DGUV-Regel 100-001 stellt jedoch ausdrücklich fest, dass die Form der Dokumentation nicht verbindlich festgelegt ist. Demnach kann der Unternehmer auch anderen Formen der Dokumentation durchführen, z.B. auf Formularen oder bereits bestehende Einsatz-/Notfallprotokolle. Auch eine elektronische Dokumentation ist möglich Wichtig ist nur, dass die geforderten "Mindestinhalte" Bestandteil der Dokumentation sind. www.radecker-notfallmedizin.de Radecker Notfallmedizin Zeppelinstraße 21 72119 Ammerbuch/Entringen Fon 07073 6707 Fax 07073 2963 info@radecker-online.de Vertraulichkeit Bei der Dokumentation handelt es sich um Daten, die vertraulich und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln sind. Die DGUV-Regel 100-001 stellt klar, dass der Unternehmer diese Dokumentation gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern und z.B. schriftliche betriebliche Anweisungen zu erlassen hat. Die DGUV-Information 204-022 ("Erste Hilfe im Betrieb") nennt als weitere geeignete Maßnahmen z.B. die Aufbewahrung der Dokumentation unter Verschluss beim Ersthelfer, Betriebssanitäter oder Betriebsarzt. Bei elektronisch erfassten Daten muss der Unternehmer zudem sicherstellen, dass nur Berechtigte Zugriff auf die Daten haben. Das häufig anzutreffende "öffentliche "Auslegen" des Verbandbuches im Verbandschrank ist mit dem Datenschutz somit nicht vereinbar. Die DGUV-Information 204-022 stellt jedoch klar, dass eine Weitergabe der Dokumentation an beauftragte Stellen im Unternehmen dagegen genauso zulässig ist, wie die Übermittlung der Daten an die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Aufbewahrungsfrist Die DGUV-Vorschrift 1 bestimmt, dass der Unternehmer die Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar halten muss. Beim Verbandbuch beginnt diese Frist mit dem Datum der letzten Eintragung. Anschließend muss die Dokumentation datenschutzgerecht entsorgt bzw. gelöscht werden. Bildquelle: Holthaus Medical GmbH & Co. KG Diese Fachinformation wurde erstellt von: Alle Angaben ohne Gewähr Marc Steigerwald stud. Wirtschaftsjurist, Betriebswirt und Pädagoge sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit Stand: 11/2015 www.radecker-notfallmedizin.de Radecker Notfallmedizin Zeppelinstraße 21 72119 Ammerbuch/Entringen Fon 07073 6707 Fax 07073 2963 info@radecker-online.de