jahresbericht 2015

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jahresbericht 2015
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JAHRESBERICHT 2015
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| Vodafone Kabel Deutschland | VOX | watch4 | wetter.com TV Wir sind Vielfalt!
JAHRESBERICHT 2015
Inhalt
4
Grußworte
MEDIENORDNUNG
6
Zukunft der Medienordnung
Reform der Medienordnung muss weiter Tempo aufnehmen
9
Deutsche Content Allianz:
Kreativwirtschaft ist Treiber im digitalen Wandel
10
VPRT auf dem Medienforum NRW 2015:
„Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“
11
Duales Rundfunksystem
Entscheidung in der Rundfunkkommission über Werbereduzierung bei ARD und ZDF vertagt
Ausbau der öffentlich-rechtlichen Telemedien schreitet voran
13
VPRT auf den Medientagen München 2015:
„Die Radio-Agenda: Steht das duale Rundfunksystem vor dem Kollaps?“
14
„Suchen – Finden – Navigieren“:
Aktuelle Entwicklungen der Nutzernavigation bei smartem Fernseh- und Bewegtbildkonsum
15
Infrastrukturregulierung
Digitaler Netzumbau darf Kräfteverhältnis nicht zu Lasten der Medien verschieben
17
VPRT-Workshop „Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“:
Wahlmöglichkeiten haben sich vergrößert
18
VPRT radio lounge „Zukunft Privatradio“:
19
Zeit zum Handeln für eine radiospezifische Regulierung
Radioregulierung
Radio-Fachbereich hat Ziele einer Digitalen Hörfunkordnung definiert
21
AER-Konferenz 2015:
Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz
22
Symposium von VPRT und VG Media:
23
„Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“
Urheberrecht
Deutsche und europäische Reformpläne verkennen negative Folgen für Kreativwirtschaft
25
VPRT-Workshop „Illegale Nutzungen im Internet“:
Erfolgreiche Pirateriebekämpfung bedarf vielfältiger Strategien
26 VPRT auf den Medientagen München 2015:
„Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“
27
Werbefreiheit
Abbau statt Ausbau von Werbebeschränkungen notwendig
29
VPRT-Workshop „Webradio und Audio-on-Demand – Der Radioplanet und das Audiouniversum“:
Wachstumsperspektiven für Webradio
30
2
Daten- und Verbraucherschutz
Aufklärung, Transparenz und Gleichbehandlung: Überregulierung vermeiden
31 Workshop „Innovationen und Herausforderungen barrierefreier Medienangebote“:
Konstruktiver Dialog zwischen Sendern, Betroffenenverbänden und Medienaufsicht
32
Programmfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung
Von Inklusion bis Quellenschutz: Programmfreiheit im politischen Diskurs
33
Jugendmedienschutz
Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschlossen
34
VPRT-Sommerfest 2015:
hören. sehen. feiern. Der private Rundfunk präsentiert sich als Motor der Kreativwirtschaft.
39 VPRT-Mitgliederversammlung 2015
40
Gesamtvertragliche und gesetzliche Abgaberegelungen
Verlängerung und intensive Neuverhandlungen
41
TV-Wirkungstag wird zum Screenforce Day:
„Die Macht der Bilder“
MARKTENTWICKLUNG
42
Marktforschung, Messung und Werbewährungen
AGF und agma führen konvergente Werbewährungen ein
43
Marktdaten
43
Radio, Fernsehen und Multimedia in Deutschland
44
Marktdaten Radio
46
Marktdaten Fernsehen
49
Marktdaten Onlinemedien
50
VPRT-Marktprognose 2015
53
VPRT startet Initiative „Schau HDTV“:
Kampagne informiert über Angebote, Empfangsmöglichkeiten und Vorteile von HDTV
54
Pay-TV in Deutschland 2015
Pay-TV schafft Rekordmarke – VPRT-Marktüberblick zum deutschen Pay-TV-Markt 2015
VERBAND
56
VPRT-Vorstand
57
VPRT-Fachbereichsvorstände
58
VPRT-Technik- und Innovationsforum / Mitgliederentwicklung 2015 /
Änderungen in der Geschäftsstelle 2014/2015
59
VPRT-Geschäftsstelle
60
VPRT-Struktur / VPRT-Arbeitskreise
62
Historie des VPRT / VPRT-Mitgliedschaften
63
„Die schönste Branche der Welt“:
VPRT-Broschüre stellt Schlüsselrolle von Radio und TV in der Medienbranche dar
64
Impressum
3
Grußworte
Liebe Mitglieder,
eine Bund-Länder-Kommission, die tatsächlich die Punkte aufnimmt, die wir auf
die Agenda gesetzt haben. Eine europäische Kommission, die auch auf Druck des
europäischen Parlaments die lange Zögerlichkeit aufgibt und einen Refit derjenigen
Richtlinien ins Auge fasst, die für uns wichtig sind. Ein Sommerfest, das sich im
­politischen Berlin als „place to be“ etabliert. Ein Zuwachs der Mitgliederzahl.
Es hätte wesentlich schlechter laufen können für unsere Unternehmen, für unsere
Branche, für unseren VPRT.
Lassen Sie uns so weitermachen – besser geht immer und 2016 gilt es, das eine
oder andere ins Ziel zu bringen und sicherzustellen, dass den Ankündigungen im
Sinne einer konvergenten Medienordnung Taten folgen.
Ich danke Ihnen allen und baue für 2016 auf Sie.
Ihr
Dr. Tobias Schmid
Vorsitzender des Vorstandes
Liebe VPRT-Mitglieder,
das Jahr 2015 hat erneut verdeutlicht, welche Vielfalt an Themen für die Mitglieder
relevant ist.
So hat der VPRT in einem „heißen Herbst“ nahezu alle Arbeitsfelder der BundLänder­-Kommission zur Medienkonvergenz sowie die parallelen Entwicklungen in
Brüssel begleitet. Zusätzlich werden in 2016 mit dem Datenschutz und der Netzneutralität zwei europäische „Dauerbrenner“ nach Verabschiedung durch die EU
nun auch unmittelbar praxis- und geschäftsmodellrelevant für die Mitglieder. Neben den Themen hat sich auch das Mitgliederportfolio in 2015 positiv entwickelt.
Im Bereich der Allianzen mit Dritten hat sich der Verband breiter aufgestellt. Der
VPRT ist nun Mitglied des Deutschen Kulturrates und über die Deutsche Content
Allianz inzwischen beim Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung vertreten. Die
Plattform „Kultur und Medien“ war beim 9. Gipfel erstmalig dabei, um die Rolle der
Inhalte für Netze und Infrastrukturen zu verdeutlichen: Der IT-Gipfel wurde endlich
kreativ!
Über Ihr Feedback zu unserer Arbeit freuen wir uns sehr. Umfassende Informationen
zu allen Anliegen der Branche finden Sie wie gewohnt im Service­bereich unserer
Webseite www.vprt.de, die Sie zusammen mit dem wöchentlichen VPRT-Newsletter
stets aktuell informiert hält. Kommen Sie gern auf uns zu!
Mit den besten Grüßen
Claus Grewenig
Geschäftsführer
4
Grußworte
Liebe Mitstreiter des Fachbereiches Fernsehen und Multimedia,
„Deregulierung ist das Ziel!“ – Warum fordern wir privaten Medienunternehmen das
bei jeder Gelegenheit? Zum einen, weil unser Rechtsrahmen aus dem Mittelalter der
Rundfunkregulierung stammt, wir aber längst in der digitalen Zukunft angekommen
sind. Zum anderen, weil wir links und rechts von globalen Playern überholt werden,
die unsere Infrastrukturen nutzen, unsere Märkte erschließen und lächelnd feststellen, dass unsere Spielräume enger sind als ihre. Dass muss sich ändern. Schnell! Die
ersten Etappenziele sind mit dem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission
­erreicht. 2016 wird das Jahr, in dem wir die Zielgerade ins Visier nehmen und den
Weg für Innovationen freiräumen.
Ihr
Julian Geist
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes Fernsehen und Multimedia
Werte Mitglieder des Fachbereichs Radio und Audiodienste,
der Einstieg in den Umstieg von der analogen in die digitale Welt bestimmt die Diskussion unserer Branche. Gerne gestalten wir – die Privaten – die Zukunft dieser
technischen und medienpolitischen Herausforderung mit!
Unabdingbar hierfür sind Rahmenbedingungen, die sich nicht am letzten Jahrhundert orientieren: So muss das duale System in der digitalen Welt ausbalanciert und
die ARD-Expansion eingebremst sowie eine sinnvolle Werbereduktion nach dem
NDR-Werbemodell bundesweit umgesetzt werden. Ausschließlich technik­getriebene
Diskussionen bringen die Branche nicht weiter. Die Inhalte und deren Verbreitung
müssen im Fokus stehen! Dringender denn je brauchen wir einen sinnvollen Masterplan, der Meilensteine für alle Marktteilnehmer und Hörer gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schunk
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Vorsitzender des Fachbereichsvorstandes Radio und Audiodienste
Liebe Mitglieder des Technik- und Innovationsforums,
aus Sicht des TIF wurde „OTT“ zur Abkürzung des Jahres 2015. Mehr denn je rufen
Nutzer online Video- und Audiostreams ab, wo und wann immer sie wollen – quasi das
Ende des Programmschemas. Umso mehr überrascht der Trend, dass ein wachsender
Teil der User sich wieder Angeboten zuwendet, die live und zeitabhängig sind, aber
auch die unmittelbare Interaktion mit dem Sendenden ermöglichen. Die Konsumenten
bekommen heute Live-Technologien in die Hand, die noch vor wenigen Jahren allein
großen Rundfunkunternehmen vorbehalten waren. Deshalb verlässt Live-Streaming
vielleicht seine Nische und wird im nächsten Jahr zum großen Thema. Diese und
­andere Weiterentwicklungen der TV-Welt werden wir auch 2016 wieder gemeinsam
im TIF aufbereiten und diskutieren.
Thomas Wrede
Vorsitzender des Technik- und Innovationsforums
5
MEDIENORDNUNG
Zukunft der Medienordnung
Reform der Medienordnung muss weiter Tempo aufnehmen
Seit einigen Jahren setzt sich der VPRT konstant dafür
ein, dass den durch die Konvergenz hervorgerufenen
Veränderungen im Medienmarkt eine Anpassung der
Medienordnung folgen muss. Im Jahr 2015 kam der
­
VPRT dem Ziel sowohl auf nationaler und europäischer
Ebene ein ganzes Stück näher. Die Bund-Länder-Kommission sowie die EU-Kommission haben ihre Arbeiten
für einen konvergenten Rechtsrahmen aufgenommen.
Bund-Länder-Kommission
Im März 2015 ging die im Koalitionsvertrag v
­ ereinbarte
Bund-Länder-Kommission an den Start. Sie e
­rrichtete
fünf Arbeitsgruppen zu den Bereichen Audiovisuelle
Mediendienste-Richtlinie, Plattformregulierung, Kartell­
recht und Vielfaltssicherung, Intermediäre sowie zum
Jugendmedienschutz, die wechselseitig unter der gemeinsamen Federführung eines Bundesministeriums
und eines Bundeslandes stehen. Die sechste geplante
AG zur Netzneutralität wird voraussichtlich im Frühjahr
2016 eingesetzt. Von Juni bis September 2015 führten
die AGs schriftliche Konsultationen und Fachgespräche
durch, an denen der VPRT – unter anderem basierend auf
seinen Vorarbeiten zu einem zweistufigen Regulierungsmodell – teilgenommen hat. Übergeordnete Schwerpunkte in seinen Stellungnahmen waren die Schaffung
eines Level Playing Fields, die Gewährleistung der Angebots- und Anbietervielfalt sowie die Sicherstellung
von Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Das erste
positive Ergebnis folgte im November 2015 mit der
Vereinbarung einer gemeinsamen Position der Bundesrepublik Deutschland zur Revision der AVMD-Richtlinie,
die in Brüssel eingereicht wurde. Im Dezember 2015
veröffentlichte die Bund-Länder-Kommission ihren Zwischenbericht. Dieser enthält erste Arbeitsergebnisse der
AG AVMD-Richtlinie und der AG Kartellrecht/Vielfaltssicherung sowie Zwischenergebnisse aller fünf AGs. (siehe
auch Seite 13, 18, 26)
Der VPRT begrüßte die Einrichtung der Bund-Länder-Kommission und setzte auf diesem Weg seinen bereits unter anderem beim Runden Tisch Medienpolitik
in Bayern und beim Mediendialog Hamburg geführten
Dialog mit der Politik fort. Den im Dezember 2015 veröffentlichten Zwischenbericht bewertete der VPRT überwiegend positiv, machte aber zugleich deutlich, dass
wichtige Aspekte vor allem bei der Plattformregulierung
und beim Kartellrecht einer weiteren Bearbeitung bedürfen.
AVMD-Richtline
Bund und Ländern ist es in der AG AVMD-Richtlinie gelungen, sich durch ihre einheitliche Stellungnahme zu
6
Dr. Matthias Kirschenhofer
Sport1 Media GmbH
Eine sich an dem Grundsatz der Anbietervielfalt
orientierende Medienordnung und insbesondere
die Schaffung von fairen
Regelungen für den Zugang zu Infrastrukturen
und die Auffindbarkeit sind Garant für eine starke
und innovative Kreativwirtschaft und somit die
­zentrale Herausforderung in 2016.
einem frühen Zeitpunkt in den Prozess der Überarbeitung der AVMD-Richtlinie einzubringen. Deutschland
hat faire Wettbewerbschancen für den audiovisuellen
Medienmarkt unabhängig vom Verbreitungsweg gefor­
dert. Dies beinhaltet unter anderem die weitgehende
Aufhebung der quantitativen Werbebestimmungen, ­keine
neuen Werbeverbote, die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips sowie die Aufgabe der regulatorischen
­Unterscheidung zwischen linearer und nonlinearer Übertragung. Den Kernanliegen des privaten Rundfunks wird
damit Rechnung getragen.
Die AG wird sich in einem nächsten Schritt zusammen
mit der AG Plattformregulierung damit befassen, wie innerhalb der AVMD-Regulierung ein Konnex zum Zugang
und zur Auffindbarkeit von Inhalten hergestellt werden
kann.
Plattformregulierung
In der AG Plattformregulierung wurde Anpassungsbedarf
in mehrfacher Hinsicht identifiziert. Hierzu gehören die
Klärung der Definition des Plattformbetreibers, die Herstellung von Transparenz für den Nutzer, der Schutz der
Darstellung von Inhalten am Bildschirm (Signalintegrität)
und die Ausgestaltung des Aufsichtsverfahrens. Die für
die Medienanbieter wichtigen Fragen, wie zum Beispiel
der Zugang und die Auffindbarkeit der Inhalte auf Plattformen, wurden zunächst als Thema gesetzt. Sie sollen
im Laufe des ersten Halbjahrs 2016 endgültig geklärt
werden.
Aus Sicht des VPRT muss eine zukunftsfeste Medienordnung die Inhalte- und Infrastrukturregulierung verknüpfen. Um eine potenzielle Gefährdung der Angebots- und
Anbietervielfalt auszuschließen, müssen vielfaltssichernde Instrumente und Must-Carry-Vorgaben in einem
konvergenten Umfeld weiterentwickelt werden. Auch
angesichts neuer Formen von Kapazitätsengpässen muss
MEDIENORDNUNG | Zukunft der Medienordnung
die Plattformregulierung durch Vorgaben zum diskriminierungsfreien Zugang von AV-Anbietern und Hörfunk zu
Plattformen und zur Verbesserung der Auffindbarkeit für
die Nutzer ergänzt werden. Die Regulierungstiefe sollte
dabei abgestuft und bei kapazitätsknappen Plattformen
intensiver sein, in nicht kapazitätsknappen Bereichen
kommt hingegen der Auffindbarkeit eine besondere Bedeutung zu. Vor allem Angebots- und Programmlisten müssen transparent sein. Für den Hörfunk muss
es entsprechend der analogen Regelungen in den Landesmediengesetzen auf digitalen Plattformen Übertragungsverpflichtungen zugunsten der nach Landesrecht
zugelassenen Radioprogramme geben. Zudem spielt der
Schutz der Darstellung von Inhalten am Bildschirm (Signalintegrität) eine wichtige Rolle. Das Sendesignal muss
vor Veränderungen und Vermarktung durch Dritte geschützt werden. (siehe auch Seite 14)
Kartell- und Wettbewerbsrecht
Die AG Kartellrecht verständigte sich darauf, die Zusammenarbeit zwischen Medienanstalten und Kartellbehörden zur engeren Verzahnung des Kartell- und
Medienrechts zu optimieren. Auf materiell-rechtliche
Änderungen in der Fusionskontrolle sowie im Wettbewerbsrecht konnte sich bisher nicht geeinigt werden.
Parallel werden die Länder eine crossmedialere Ausrichtung des Medienkonzentrationsrechts untersuchen. Ferner sollen in 2016 die Rolle der Mediaagenturen sowie
die Ausnutzung von Geschäftsmodellen durch Adblocker
diskutiert werden.
Um eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für Kooperationen im audiovisuellen
Bereich angesichts des internationalen Wettbewerbs zu
erreichen, sieht der VPRT Änderungen im Kartell- und
Wettbewerbsrecht als notwendig an. Eine engere Zusammenarbeit der Kartell- und Medienbehörden stellt hierzu
nur einen ersten Schritt dar. Darüber hinaus sollten aufgrund der fortschreitenden Konvergenz und der hohen
Dynamik auf den digitalen Medienmärkten die tradierten
Marktbetrachtungen und Definitionen überprüft werden.
Außerdem sollte der Aspekt der „Medienvielfalt“ positive
Berücksichtigung in den Abwägungsentscheidungen der
Kartellbehörde finden. Eine Anpassung des Medienkonzentrationsrechts im Rundfunkstaatsvertrag und in den
Landesmediengesetzen im Sinne einer crossmedialeren
und liberaleren Ausrichtung fordert der VPRT bereits seit
längerem. (siehe auch Seite 10)
Regulierung von Intermediäre
Innerhalb der AG Intermediäre streben Bund und Länder
in erster Linie eine Selbstverpflichtung an, mittels derer
sowohl die zentralen Kriterien der Aggregation, Selekti-
on und Präsentation als auch ihre Gewichtung transparent gemacht werden sollen. Eine Einbindung der Intermediäre in ein (nachträgliches) Kontrollsystem ist noch
offen. Bis Mitte des Jahres 2016 sollen Eckpunkte für
Regelungsvorschläge erarbeitet werden.
Soweit Intermediäre den Zugang zu meinungsbildenden
Inhalten vermitteln, müssen nach Auffassung des VPRT
auch Angebots-und Anbietervielfalt gewährleistet werden. Daher sollte es auch für Intermediäre zumindest
Vorgaben zur Diskriminierungsfreiheit und Transparenz
geben. Die Regulierung sollte abgestuft ausgestaltet sein,
etwa durch eine Selbstverpflichtung, gestützt von einem
gesetzlichen Rahmen und einer Ex-Post Aufsicht.
Jugendschutz
Die Beratungen der AG Jugendschutz sollen das Ziel
einer weiterführenden strukturellen Reform des Jugendmedienschutzes verfolgen. Die Länder haben mit
dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zuvor
eine entscheidende Weiche für einen konvergenten Jugendschutz gestellt, indem sie die Durchwirkung der
JMStV-Entscheidungen auf den durch den Bund geregelten Offline-Bereich beschlossen haben. Aus Sicht des
VPRT muss im Mittelpunkt eine konsequente Betrachtung von Medieninhalten unabhängig vom Verbreitungsweg stehen.
Nina Gerhardt
RTL Radio Deutschland GmbH
Das Smartphone wird
Dreh- und Angelpunkt des
Medienkonsums. Wer dort
nicht vorhanden ist, wird
irrelevant und verzichtbar.
Es ist daher für uns unabdingbar, Zugang zu
digitalen Plattformen zu erhalten und dort mit
passenden Angeboten auffindbar zu sein. Dies
muss regulatorisch sichergestellt werden.
Kommissionsstrategie für einen digitalen Binnenmarkt
Anfang Mai 2015 hat die Europäische Kommission ihre
Strategie für einen digitalen Binnenmarkt veröffentlicht.
Ein wichtiger Baustein dieses ambitionierten Fahrplans
ist die derzeit laufende Überprüfung bzw. bevorstehende Revision der Richtlinie über Audiovisuellen Mediendienste (AVMD-RL). Wie bereits auf nationaler Ebene hat
der VPRT im Rahmen der Kommissionskonsultation im
7
MEDIENORDNUNG | Zukunft der Medienordnung
Sommer 2015 seine Forderung nach einer grundsätzlichen Anpassung des abgestuften Regulierungsrahmens
vorgetragen. Dabei schlägt der Verband im Sinne der
Schaffung eines Level Playing Fields eine Rückführung
der europäischen Vorgaben auf einheitliche Mindeststandards vor, die dann für alle audiovisuellen Anbieter
gelten können. Ein Kernelement der Verbandsposition
ist die Forderung nach dem Erhalt der Werbefreiheit als
zentrale Refinanzierungsgrundlage für audiovisuelle Inhalte. Dies bedeutet aus Sicht des VPRT, dass überholte
quantitative Werbevorgaben abgeschafft und weitere
Werbebeschränkungen im produktspezifischen Bereich
vermieden werden. Ferner setzt sich der VPRT für die
Beibehaltung eines robusten Sendelandprinzips in der
AVMD-Richtlinie sowie die gesetzliche Absicherung von
absoluten Schutzgütern (Jugendschutz, Menschenwürde etc.) ein. Gleichzeitig wird auch Raum für neue Regulierungsansätze in der Richtlinie gesehen. Über eine
Öffnungsklausel im europäischen Rechtsrahmen sollte
den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, Elemente der
Freiwilligkeit („Opt-In“) sowie von Anreizen („Incentives“)
zu implementieren. Auf diesem Weg könnten gesellschaftspolitisch gewünschte Inhalte bei der Verbreitung
und Auffindbarkeit besonders berücksichtigt werden.
Neben der Eingabe zur Konsultation fungierte der VPRT
bei mehreren durch die EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studien zu einzelnen Bereichen der Richtlinie als
Experte.
42 %
der deutschen
Fernsehhaushalte verfügten
bis Mitte 2015 über ein Smart-TV-Gerät.
Rund
Quelle: gfu, Juli 2015
Seitens der EU-Kommission wurde angekündigt, dass der
Kommissionsvorschlag noch im ersten Halbjahr 2016
veröffentlicht und an Parlament und Rat überwiesen
werden soll.
8
Matthias Dang
IP Deutschland GmbH
Die Weichen sind gestellt
für eine konvergente
Regulierung.
Die Konsultation zur AVMD-Richtlinie stand am Anfang
einer ganzen Reihe von Konsultationen, die die Arbeit
im zweiten Halbjahr 2015 maßgeblich bestimmten.
Dazu gehörten die Konsultationen zur Überprüfung des
Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze
und -dienste (TK-Paket) sowie die Untersuchung der Rolle von Online-Plattformen und Intermediären. Der VPRT
hat sich an beiden Konsultationen beteiligt und im Sinne
eines ganzheitlichen Ansatzes für eine enge Verzahnung
der drei Überprüfungsprozesse plädiert – nicht zuletzt,
um auch die Kohärenz des EU-Rechtsrahmens mit Blick
auf die Verbreitung und den Zugang gewährleisten zu
können.
Ein Schwerpunkt der VPRT-Eingabe zur Konsultation
des TK-Pakets lag auf Überlegungen zur Fortschreibung
der bestehenden Vorgaben im Bereich Verbreitung und
Zugang bzgl. linearer Hörfunk- und Fernsehangebote angesichts der digitalen Herausforderungen (u. a.
Must-Carry-Vorgaben). Im Bereich der Untersuchung zu
Online-Plattformen hat der VPRT unter anderem auf die
unterschiedlichen Rollen der jeweiligen Online-Plattformen bei der Bereitstellung und Verbreitung von medialen
Inhalten hingewiesen und für ein weitere Differenzierung
mit Blick auf Vielfaltssicherung und Meinungsbildungsrelevanz plädiert.
www.vprt.de/aufsicht_regulierung
Deutsche Content Allianz
Kreativwirtschaft ist Treiber im digitalen Wandel
Zentrales Anliegen der in der Deutschen Content Allianz (DCA) vereinten Branchen ist es, in den Debatten
um die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des digitalen Wandels die Bedeutung der
Kultur- und Kreativwirtschaft als treibende Kraft herauszustellen. Vertreter der DCA setzten 2015 ihren
Dialog mit führenden Politikern fort. Im Dezember
2014 tauschte sich die DCA mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) unter anderem über die
Themen Schutz des geistigen Eigentums, Netzneutralität und digitaler Wettbewerb aus. Die bevorstehende EU-Urheberrechtsreform war Gegenstand des Treffens mit dem EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und
Gesellschaft, Günther Oettinger. Beide Politiker hoben die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der
Medien-, Kultur- und Kreativwirtschaft hervor und sagten zu, die von der DCA vertretenen Branchen bei der
Umsetzung der Digitalen Agenden von Bund und EU-Kommission einzubinden.
Der Schutz des geistigen Eigentums war auch zentrales Thema der DCA-Dialogveranstaltung „Kreativität und
Urheberrecht in der digitalen Welt“ im Februar 2015. Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (MdB) betonte hier, dass es eine kultur- und medienpolitische Gestaltungsaufgabe sei, faire Wettbewerbschancen für
die Anbieter von Kreativleistungen zu garantieren. Die DCA war zudem maßgeblich daran beteiligt, dass im
November 2015 die Kreativwirtschaft erstmals beim Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung vertreten war.
Mit der Plattform „Kultur und Medien“ unter dem Vorsitz von Prof. Monika Grütters und DCA-Koordinator
Jürgen Doetz wurde die Berücksichtigung der Kreativwirtschaft auf dem Gipfel ermöglicht.
9
VPRT auf dem Medienforum NRW 2015
„Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“
Im März 2015 begann die Bund-Länder-Kommission zur konvergenten Medienordnung ihre Arbeit und richtete eine Arbeitsgruppe „Kartellrecht und Vielfaltssicherung“ ein. Der VPRT nahm die Schaffung der AG zum
Anlass, um die kartellrechtlichen Besonderheiten des Medienmarktes und den daraus resultierenden medienpolitischen Reformbedarf einzubringen. Auf dem Panel „Digitalisierung: Marktstrukturen und Medienkartellrecht“ auf dem Medienforum NRW im Juni 2015 befassten sich Vertreter aus Regulierung, Wissenschaft und
Medienwirtschaft mit der Frage, ob die Medienmärkte als kartellrechtlich besonders zu betrachtende Märkte
anzusehen seien.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, verteidigte die Entscheidungen seiner Behörde zu
den Plattformen „Amazonas“ und „Germany’s Gold“. Aus seiner Perspektive gäbe es trotz der sich weiter vertiefenden Konvergenz der Medien noch keinen einheitlichen Medienmarkt, sondern weiterhin einzelne Teil­
märkte. Prof. Dr. Jens-Ole Schröder (MDR) und Dr. Tobias Schmid (VPRT) hoben hingegen die Besonderheiten
der Medien hervor. Verfassungsrechtliche Vorgaben zur Sicherung der Vielfalt müssten bei der Marktdefini­
tion positiver berücksichtigt und bei Fusionsentscheidungen beachtet werden.
Dr. Christoph Clément (Vodafone Deutschland) bemängelte, dass das Bundeskartellamt bei seinen Entscheidungen die besondere Rolle der Infrastrukturdienstleister für die Contentanbieter nicht berücksichtigt habe.
Dr. Wolfgang Kreißig (Staatsministerium Baden-Württemberg) bekräftigte den Willen der Politik, eine Ausgewogenheit zwischen Medien- und Kartellrecht herzustellen.
10
MEDIENORDNUNG
Duales Rundfunksystem
Entscheidung in der Rundfunkkommission über Werbereduzierung bei ARD und ZDF vertagt
Ausbau der öffentlich-rechtlichen Telemedien schreitet voran
2015 beschlossen die Länder einige strukturelle Maßnahmen zur Finanzierung (Evaluierung des Rundfunkbeitrags) und zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen
­Rundfunks (Junges Angebot).
Rund drei Jahre nach der Einführung der Haushaltsabgabe zeigt sich, dass das neue Beitragsmodell zu Mehrerträgen von über 1,5 Milliarden Euro in der Periode 2013
bis 2016 führt. Dessen ungeachtet haben die Rundfunkanstalten im August 2015 bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
deutlich höhere Aufwendungen als in der Vergangenheit
angemeldet.
Der VPRT hat auch im zurückliegenden Jahr Expansionsbestrebungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
kritisch begleitet und sich für faire Wettbewerbsbedingungen eingesetzt. Hierzu gehören als zentrale Elemente
die Werbereduzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gleiche Ausgangsvoraussetzungen beim Digitalradio sowie die Begrenzung der Internetaktivitäten auf das
zur Erfüllung des Auftrags notwendige Maß. Das Junge
Angebot sowie aktuelle Drei-Stufen-Tests belegen, dass
unter Verdopplung und Verdreifachung des Budgets Millionenbeträge in den Onlinebereich fließen sollen. Parallel wird der Ausbau von DAB+ betrieben.
Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk /
20. KEF-Bericht
Im Juni 2015 haben die Länder Eckpunkte zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags beschlossen. Grundlage hierfür bildete das Gutachten des Instituts DIW Econ, welches
den beitragsüberschuss von 1,5 Milliarden Euro konstatierte. Dennoch klammerten die Länder den für den VPRT
essenziellen Beschluss der Werbereduzierung neuerlich
aus, obwohl das Thema auf politischer Ebene seit Jahren
entscheidungsreif ist. Stattdessen entschieden sie sich
im Zuge einer Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages für Feinjustierungen in den Bereichen Betriebsstätten, privilegierte Einrichtungen und Personen
(Kindergärten etc.) sowie beim Datenschutz. Die Fragen
der weiteren Begrenzung von Werbung und Sponsoring,
des internen ARD-Strukturausgleichs und der Beitragsreduzierung der bei Kfz wurden auf den Zeitpunkt der
Erörterung des 20. KEF-Berichts (Beitragsperiode 2017
bis 2020) – dessen Veröffentlichung für April 2016 vorgesehen ist – verschoben.
Nicht dementierten Presseberichten aus Februar 2016
zufolge plant die KEF, den angemeldeten Finanzbedarf
der Rundfunkanstalten nach unten zu korrigieren und
eine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrages um
29 Cent von 17,50 Euro auf 17,21 Euro zu empfehlen.
Etliche Länder stehen nach ersten öffentlichen Reaktionen einer Reduktion skeptisch gegenüber, da unter
Jan-Uwe Brinkmann
radio NRW GmbH
Es bedarf eines
Rahmens für einen fairen
Wettbewerbs mit den
öffentlich-rechtlichen
Anstalten. Hierzu zählt das
NDR-Modell bei der Werbezeitenregulierung,
welches in NRW notwendig ist, um den Bestand
des Lokalfunks zu sichern. Thema ist auch die
Flottenstrategie der ARD, die uns bedrängt.
anderem noch die Entscheidung über eine Reduzierung
von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF ausstehe. Nach der Präsentation des KEF-Berichtsentwurfs vor
der Rundfunkkommission der Länder Ende Februar 2016
werden die Beratungen der Länder über die KEF-Empfehlung folgen. Wie sie sich bis zur Veröffentlichung der
Finalfassung zu einer möglichen Werbereduzierung verhalten werden, ist noch nicht absehbar. Die Entscheidung
steht stark unter dem Eindruck des im Januar 2016 verabschiedeten WDR-Gesetzes, welches eine schrittweise
Reduzierung im Hörfunk ab 2017 vorsieht.
Werbereduzierung nach NDR-Modell
Der VPRT hat in den zurückliegenden Monaten nicht sein
Ziel einer Werbereduzierung nach dem sogenannten
NDR-Modell aus den Augen verloren und konnte kürzlich
einen Erfolg im Rahmen der WDR-Gesetz-Novelle verbuchen. Demnach soll ab 1. Januar 2017 die Werbung im
WDR-Hörfunk zunächst auf bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt reduziert und auf zwei Hörfunkprogramme beschränkt werden. Ab 1. Januar 2019
soll Werbung nur noch im Umfang von bis zu 60 Minuten
werktäglich im Monatsdurchschnitt in einem Radioprogramm zulässig sein. Mit der Neufassung wird erstmals
die VPRT-Forderung nach einer Werbereduzierung im
öffentlich-rechtlichen Radio nach dem NDR-Modell umgesetzt.
Die ARD macht nun im Gegenzug vehement eine vollständige Kompensation möglicher Werbeausfälle bei
der Politik geltend, die durch die Gesetzesneufassung
entstehen könnten. Wegen der überregionalen Zusammenarbeit bei der bundesweiten Vermarktung von Hörfunkwerbung erwartet die ARD auch Auswirkungen auf
die anderen ARD-Anstalten. Die Ertragsausfälle wurden
bereits bei der KEF „nachgemeldet“.
11
MEDIENORDNUNG | Duales Rundfunksystem
Digitalradio
Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die künftige Gestaltung der terrestrischen Radioübertragung. Die Rundfunkanstalten planen, ihre Aufwendungen für den Digital­
radioausbau deutlich zu erhöhen: von rund 80 Millionen
Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013 - 2016)
auf knapp 200 Millionen Euro für die kommenden vier
Jahre (2017 - 2020). Zudem rechnen ARD und Deutschlandradio mit weiteren zusätzlichen Kosten von mindestens 245 Millionen Euro für eine Migrationsphase bis
2025. Außerdem beabsichtigt die ARD, drei neue DAB+Radio­programme zu starten. Aus Sicht des VPRT dürfen
durch die Migrationsdebatte private Geschäftsmodelle
nicht gefährdet werden, um die Balance im d
­ ualen Rundfunksystem zu erhalten. UKW muss als wesentliche Re­
finanzierungsgrundlage gesichert bleiben.
Junges Angebot von ARD und ZDF
und Telemedienausbau
Neben dem geplanten Ausbau des Digitalradioangebots forcieren die Rundfunkanstalten mit zusätzlichen
Millionenbeträgen ihr Engagement im Telemedienbereich. Allein das Junge Angebot von ARD und ZDF kann
künftig auf 45 Millionen Euro jährlich zurückgreifen.
Die Ministerpräsidenten haben mit der Unterzeichnung
des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (RÄndStV)
im Dezember­2015 das Junge Angebot von ARD und
ZDF nach ­jahrelanger Diskussion legitimiert, das nach
RÄndStV-Ratifizierung am 1. Oktober 2016 starten soll.
Der VPRT hat sich nicht grundsätzlich gegen ein öffentlich-rechtliches Jugendangebot ausgesprochen, wenn
gewisse Rahmenbedingungen zum Schutz der Wettbewerber eingehalten werden. Die Auftragsnorm reicht
trotz nachträglicher Änderungen jedoch nicht aus, um
Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen. Vielmehr
befürchtet der VPRT in der Beauftragung eine „Blaupause“ für einen grundsätzlichen neuen öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag ohne inhaltliche und zeitliche
Konturen. Bisherige Schutzbestimmungen sollen für das
Jugendangebot nicht mehr gelten: unter anderem wird
der Onlineabruf von Lizenzproduktionen zulässig sein
und werdendie Verweildauerfristen gelockert. Auch die
Möglichkeit, Inhalte des Jungen Angebots vorrangig auf
werbefinanzierten Drittplattformen anbieten zu dürfen,
wirft grundsätzliche Fragen zur Vereinbarkeit mit dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag und Telemedienwerbeverbot auf. Darüber hinaus bestehen Risiken für den privaten Hörfunkmarkt, sollten die ARD-Jugendradiowellen
vernetzt werden und sich das Junge Angebot verstärkt auf Musik und Festivals fokussieren. Der VPRT wird,
nachdem das Konzept aufgrund seiner unzureichenden
Beschreibung viele Fragen offen ließ, die Entwicklung
des Angebots genau monitoren.
12
Karlheinz Hörhammer
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Der private Hörfunk
in Deutschland kann den
digitalen Transformationsprozess nicht ausschließlich
mit eigenen Bordmitteln
stemmen, wofür der öffentlich-rechtliche ­Anbieter­
Sonderförderungen erhält. Hier entsteht ein
­einseitiger Wettbewerbsvorsprung. Die Politik ist
in 2016 gefordert, eine Gleichbehandlung mit Blick
auf die öffentlichen zweckgebundenen Mittel zu
schaffen.
Neben dem Jungen Angebot wollen die Rundfunkanstalten ihr Telemedienangebot weiter ausbauen. Ende
2015 leiteten Radio Bremen, der MDR (für den MDR und
KiKA) und der BR (für den BR und DasErste) eine Reihe
neuer Drei-Stufen-Tests ein. Der VPRT hat zu den noch
laufenden Verfahren Stellung genommen und insbesondere die avisierte Verbreitung über Drittplattformen und
die geplanten Verweildauerverlängerungen bemängelt.
Darüber hinaus hat der VPRT gegenüber der Rechtsaufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seinen
Gremien die zunehmende Kommerzialisierung auftragsnaher Tätigkeiten in Form von Kooperationen mit Dritten
und die kommerziellen Tochterunternehmen kritisiert.
Dabei standen 2015 zum einen der Rechercheverbund
von WDR, NDR und SZ im Fokus, zum anderen die beiden WDR mediagroup-Portale „Rat und Tat“ und „Drinnen und Draußen“, mittels derer Ratgeberinhalte des
WDR werbevermarktet werden sollten. Der VPRT sieht
hinsichtlich der letzteren nicht nur die klassische Zweitverwertung von Programminhalten überschritten, sondern auch eine Umgehung des Verbots von Werbung und
Sponsoring in öffentlich-rechtlichen Telemedien. In Reaktion auf die VPRT-Rechtsaufsichtsbeschwerde wurde
im neuen WDR-Gesetz eine Regelung zu Kooperationen
implementiert, wonach das Zusammenwirken grundsätzlich ­zulässig­ist, aber der WDR zur Vorbeugung von
Wettbewerbsverzerrungen diskriminierungsfrei vorgehen und einen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten muss.
www.vprt.de/duale_medienordnung
VPRT auf den Medientagen München 2015
„Die Radio-Agenda: Steht das duale Rundfunksystem vor dem Kollaps?“
Ungleiche Kräfteverteilung im dualen System, Werbemarktentwicklung, wachsende Konkurrenz aus dem Internet und
Digitalisierung stellen den privaten Hörfunk in Deutschland
vor große Herausforderungen. Wie diese zu bewältigen sind,
diskutierten Vertreter von Radiosendern und Medienpolitik auf dem VPRT-Panel „Die Radio-Agenda: Steht das duale
Rundfunksystem vor dem Kollaps?“ im Oktober 2015 auf den
Medientagen München.
Prof. Dr. Thomas Hirschle verglich eingangs die derzeitige Regulierung mit der Anfangszeit des Privatradios. Während 1985
der Politik klar gewesen sei, dass das duale System ordnungspolitisch abgesichert werden müsse, fehle dieses
Problembewusstsein heute. Klaus Schunk (VPRT) sieht eine massive Schieflage im dualen Hörfunksystem. Um
diese zu überwinden bedürfe es eines Radio-Staatsvertrages, der einen ordnungspolitischen Gesamtrahmen für
den Hörfunk schafft. Diesen hält Dr. Heinz-Dieter Sommer (Hessischer Rundfunk) nicht für notwendig, da der
Hörfunk eine regionale und lokale Sache sei. Der Minister für Europa- und Medienangelegenheiten von Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, stimmte der Forderung des VPRT zu und will für Radio in der Politik einen höheren
Stellenwert erreichen. Gerade im Bereich der Werbung sieht er Verwerfungen, die von der Politik beachtet
werden müssten. Für ihn sei es an der Zeit, in der Rundfunkkommission eine Arbeitsgruppe Radio einzurichten.
Carsten Neitzel (Radio Hamburg) will Luft für neue Innovationen schaffen und fordert ein wettbewerbsgerechtes Preisniveau in der Vermarktung. Auch Siegfried Schneider (BLM) hält das NDR-Modell der 60-Minuten-Regelung, mit der die Werbezeiten der öffentlich-rechtlichen Sender begrenzt werden sollen, für den richtigen Weg.
13
„Suchen – Finden – Navigieren“
Aktuelle Entwicklungen der Nutzernavigation bei smartem
Fernseh- und Bewegtbildkonsum
Rund eineinhalb Jahre nach der ersten gemeinsamen
Veranstaltung zur Auffindbarkeit auf TV-Geräten
setzten der VPRT, die Medienanstalten und die Deutsche TV-Plattform ihr Symposium „Suchen – Finden
– Navigieren“ im Juni 2015 erfolgreich mit über 250
Teilnehmern fort. Die Konferenz informierte über die
aktuellen Entwicklungen bei der Auffindbarkeit von
Medieninhalten sowie den Einsatz von Empfehlungsmechanismen bei der Bewegtbildnutzung und debattierte über die daraus resultierenden Handlungserfordernisse für die Medienregulierung. In einer zentralen Praxis-Demonstration von aktuellen Smart-TV-Geräten,
Set-Top-Boxen, Streaming-Sticks und Second Screens stellten Experten den Fortschritt bei Listung, Benutzeroberflächen und insbesondere Empfehlungssystemen vor. Wie sich die technischen Neuheiten in der TV- und
Bewegtbildnutzung niederschlagen zeigten Stefan Liebig (Viacom) und Alexander Dehmel (GfK). In der abschließenden Diskussionsrunde betonte Thomas Fuchs (Medienanstalten, MA HSH), dass neue mediale Spielregeln nötig sind, aber bei Regeln zur privilegierten Auffindbarkeit die Chancen kleiner Anbieter beachtet
werden müssen. Dr. Marc Jan Eumann (Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien Nord­
rhein-Westfalen) versicherte, dass die Länder und der Bund in ihrer gemeinsamen Kommission zur Medienkonvergenz konstruktiv an einer zukunftsfähigen Medienordnung arbeiten. Auf die höhere Inhaltevielfalt, die
vernetzte smarte Geräte bieten können, verwies Carine Chardon (ZVEI). Dr. Tobias Schmid (VPRT) unterstrich,
dass Plattformen endlich sind und daher auf ihnen neben massenattraktiven Inhalten auch eine Angebots- und
Anbietervielfalt garantiert werden müsse. Diejenigen Angebote, von denen gesellschaftlich relevante Inhalte
verlangt werden, sollten auffindbar sein.
14
MEDIENORDNUNG
Infrastrukturregulierung
Digitaler Netzumbau darf Kräfteverhältnis nicht zu Lasten der Medien verschieben
Die Verbreitung von Audio- und Videodiensten ist im Zuge
der Digitalisierung stetig komplexer und vielfältiger geworden. Die technologischen Evolutionen von Analog zu
Digital führen zu neuen Marktkonstellationen zwischen
Infrastrukturbetreibern und Inhalteanbietern. Der VPRT
hat auch 2015 darauf hingewirkt, dass technologische
Veränderungen und daraus resultierende Gatekeeperstellungen sich nicht zu Lasten der Rundfunkunternehmen
entwickeln. Unter anderem in der Novelle des TK-Paketes
der EU-Kommission setzt sich der VPRT dafür ein, dass
die Must-Carry-Regelungen an die M
­ edienkonvergenz
anzupassen sowie Zugang und Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten diskriminierungsfrei ­sicherzustellen sind.
Terrestrik TV
Bund und Länder einigten sich im März 2015 im Zuge des
„Digitale Dividende II“ bezeichnete Prozesses, auf das
künftige Nutzungsszenario für bislang vom Rundfunk genutzte Kapazitäten des 700-MHz-Bandes. Der VPRT hat
sich sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass die Nutzung der dem Rundfunk
verbleibenden 700-MHz-Frequenzen langfristig möglich
ist, damit der Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 planungsbzw. zukunftssicher und endverbraucherfreundlich erfolgen kann, sowie Störungen durch mobiles Breitband
abgewendet und die Versteigerungserlöse von 5 Milliarden Euro auch für die Umrüstung verwendet werden.
Gleichzeitig forderte der Verband – unter anderem im
Rahmen der EU-Konsultation zu den Vorschlägen von
Pascal Lamy, bei der Novellierung des TK-Paketes und
zum Kommissionsvorschlag für einen Beschluss über die
Nutzung des UHF-Bandes, dass die Frequenzen unterhalb
des 700-MHz-Bandes langfristig für die Rundfunkübertragung gesichert bleiben müssen.
Der Verband ist seit 2014 am Runden Tisch zum DVB-T2Umstieg, für den die Landesmedienanstalten den Vorsitz
inne haben, beteiligt, um hier die Interessen der privaten
TV-Unternehmen (gerade mit Blick auf die Sparten- und
Zielgruppensender) bei der künftigen technischen Gestaltung von DVB-T2 zu vertreten. Im Frühjahr 2015 nahm
das Projektbüro „DVB-T2 HD“ seine Arbeit auf. Der VPRT
ist in verschiedenen Arbeitsgruppen des Projektbüros
und in der TV-Plattform aktiv. (siehe auch Seite 53)
Terrestrik Radio
Die terrestrische Übertragung, insbesondere über UKW,
ist nach wie vor der mit Abstand wichtigste Verbreitungsweg für Radio, auch wenn digitale Übertragungstechnologien in 2015 weiter an Bedeutung gewonnen haben. Der
VPRT hat daher mit Blick auf den UKW-Markt zwei Hauptziele weiter verfolgt: Die Verbesserung der Position der
Radiosender im UKW-Sendernetzbetrieb (Opitimierung
Susanne Aigner-Drews
Discovery Communications
Deutschland GmbH & Co. KG
Das Thema Digitalisierung
wird 2016 noch stärker an
Bedeutung gewinnen – die
zunehmende Vermischung
der linearen und non-linearen Content-Verbreitungswege stellt die Branche
vor verschiedenste Herausforderungen. Eine
unserer zentralen Aufgaben ist es, den Werbekunden durch valide Wirkungsmessung und optimiertes Nutzer-Targeting Investitionssicherheit in
den vielfältigen Umfeldern unseres wachsenden
Digital-Portfolios zu bieten.
der Entgeltsituation und Einleitung eines Wettbewerbes)
als auch den Erhalt der UKW-Terrestrik im Rahmen politischer Abschaltszenarien.
Der VPRT setzt sich seit Jahren für eine Liberalisierung
im UKW-Sendernetzbetrieb ein, um Wettbewerb zwischen verschiedenen Betreibern und damit eventuelle Kostenvorteile für die Radiounternehmen zu erreichen. Die
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in 2012
setzte den Liberalisierungsprozess in Gang, der 2015
mit weiteren Konsultationen inklusive den zugehörigen
­Anhörungen/Stellungnahmen und Marktbetrachtungen
der Bundesnetzagentur (BNetzA) fortschritt, die insbesondere die Fragen nach den Konditionen der Entgelte
und zur Mitbenutzung der Sendeanlagen der Deutschen
Funkturm GmbH zum Gegenstand hatten. Der VPRT hat
in den Entgeltgenehmigungsverfahren der BNetzA zu den
UKW-Tarifen und den Antennenmitbenutzungsgebühren
seine Position vertreten. (siehe auch Seite 17)
Die Digitalisierung des Hörfunks ist aus Sicht des VPRT
nicht auf einen Übertragungsweg beschränkt, sondern
erfolgt über viele Kanäle. Der Verband hat seine Position im neu geschaffenen Digitalradio Board des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur als
auch auf europäischer Ebene eingebracht und den Dialog
mit Marktbeteiligten, insbesondere der ARD, gesucht und
fortgesetzt. Parallel kritisierte der VPRT wiederholt die
Strategie der Rundfunkanstalten, DAB+ als Anlass zum
Aufbau neuer Digitalradioprogramme zu nehmen – zum
Beispiel hat die ARD gegenüber der KEF den Start drei
neuer Angebote angekündigt – oder diese entgegen den
gesetzlichen Bestimmungen gegen UKW-Programme zu
tauschen.
15
MEDIENORDNUNG | Infrastrukturregulierung
Kabel
Nachdem von den drei klassischen Fernsehübertragungswegen bereits zwei vollständig digitalisiert sind
(Terrestrik und Satellit) rückt der Digitalumstieg im Kabel
stärker in den medienpolitischen Fokus. Jedoch birgt die
Kabeldigitalisierung erhebliche Reichweitenrisiken. Solange noch Millionen Fernsehzuschauer ihre Programme
über die analoge Kabelverbreitung empfangen, kann
es insbesondere für kleinere Sender zu einem „Tod auf
­Raten“ führen, wenn punktuell und kurzfristig die Analogbouquets zu ihren Ungunsten verkleinert bzw. p
­ artagiert
werden und somit ein Teil der Refinanzierungsgrundlagen entfällt. Auch Radiosender, die das Kabelnetz für
ihre UKW-Verbreitung nutzen, könnten betroffen sein.
Der VPRT hat sich gegen sukzessive Abschmelzungen
von analogen Kanälen ausgesprochen und Planungen
kritisiert, Must-Carry-Regelungen fürs Analogkabel zu
Lasten der Sender zügig aufweichen oder abschaffen
zu wollen (z. B. in Bayern). Bei der Novellierung des
­Bayerischen Mediengesetzes konnten im Laufe des Jahres Verbesserungen erzielt werden, dass entsprechende
Maßnahmen erst zum Ende des Jahres 2018 (mögliches
Ende der analogen Verbreitung) diskutiert werden.
Der Verband hat den Vorschlag der Medienanstalten,
den Analog-Digital-Umstieg zu moderieren, begrüßt.
­Inzwischen wurden – nach Rücksprache der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit dem Bundeskartellamt – erste Branchengespräche geführt.
Breitband
Die Wahrung der Netzneutralitätsprinzipien ist für Inhalteanbieter eine Grundvoraussetzung im „offenen Internet“
auch künftig diskriminierungsfreien Zugang zum Kunden
zu erhalten. Nach gut zweijährigen Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ist Ende N
­ ovember 2015 die
Verordnung zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für elektronische Kommunikation (TSM-Paket)
und die darin enthaltenen Regelungen zur Absicherung
des offenen Internets in Kraft getreten. Damit wurde
ein wichtiges Zwischenziel zum Erhalt der Netzneutralität erreicht. Allerdings bleiben aufgrund des unzureichenden Konkretisierungsgrads der Vorgaben zahlreiche
Fragen offen. Verkehrsmanagementmaßnahmen und
Spezialdienste sollen unter Einhaltung ­
bestimmter Voraussetzungen zulässig sein. Jedoch sind die Ausnahmen
zum Teil sehr vage formuliert. Somit bleibt abzuwarten,
ob sich das offene Internet über die Verordnungsvorgaben hinreichend absichern lässt. Laut Verordnung soll
das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK/englisch BEREC) bis
Ende August 2016 Leitlinien zur einheitlichen Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten erarbeiten.
16
Rainer Sura
QVC Handel LLC & Co. KG
Must be found in der
digitalen Welt war und ist für
alle Rundfunkveranstalter
– ob Vollprogram oder Spartenanbieter – von existentieller Wichtigkeit. Dies wurde bei der Politik und
der Medienregulierung adressiert. In der künftigen
konvergierenden Welt sind faire Zugangs - und
Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen
Mediengattungen erforderlich.
In die Vorarbeiten der BNetzA ist der VPRT eingebunden
und hat sich unter anderem dafür eingesetzt, dass auch
die Landesmedienanstalten zur Wahrung der Angebotsund Anbietervielfalt konsultiert werden.
Nationaler IT-Gipfel
Der VPRT war zusammen mit der Deutschen Content Allianz (DCA) maßgeblich daran beteiligt, dass die Kreativwirtschaft 2015 erstmals in den Nationalen IT-Gipfel der
Bundesregierung eingebunden war und nunmehr über
eine eigenes Forum auf dem IT-Gipfel verfügt (siehe auch
Seite 9). ln einem Thesenpapier werden unter anderem
den Erhalt der Netzneutralität, die Auffindbarkeit über
Plattformen und die Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums adressiert.
Unter Mitwirkung des VPRT hat zudem die ­Fokusgruppe
„Digitalisierung von Dienstleistungen“ der IT-Gipfel­
Plattform „Innovative Digitalisierung der Wirtschaft“
Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft ausgesprochen die unter anderem, die Herstellung eines Level Playing Fields zwischen Plattformanbietern und den
Anbietern, Vermittlern und Produzenten kreativer Inhalte sowie den Ausbau des breitbandigen Internets bei
Wahrung der Netzneutralität empfehlen. Des Weiteren
soll ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, das
den Wert der Produkte der Kreativwirtschaft anerkennt
sowie offen wirksame Regulierungsmechanismen – insbesondere im Daten- und Verbraucherschutz sowie im
Medienkonzentrations- und Kartellrecht – ist.
www.vprt.de/aufsicht_und_regulierung
VPRT-Workshop
„Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“
Wahlmöglichkeiten haben sich vergrößert
Ende 2015 fand der seit über drei Jahren andauernde
Prozess zur Liberalisierung des UKW-Sendernetzbetriebes seinen vorläufigen Abschluss. Die Programmanbieter haben nun mit der Marktöffnung die Qual
der Wahl und mussten sich zuletzt mit der Frage befassen, welche neuen Organisationsmodelle für den
Betrieb des Sendernetzes ab dem 1. Januar 2016 möglich sind. Mit dem Workshop „Handlungsoptionen Sendernetzbetrieb“ griff der VPRT im November 2015 das Thema auf und beleuchtete, welche Punkte hier noch
ungelöst sind und welche Optionen die passenden sein könnten. Vorangegangen war ein intensiver Austauschprozess mit den Mitgliedern und der Bundesnetzagentur zur Öffnung des Marktes für den UKW-Sendernetzbetrieb.
Sebastian Artymiak und Jürgen Hofmann (VPRT) stellten zunächst dar, welche Schritte die Regulierungsbehörden seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2012 vollzogen hatten – insbesondere die von
der Bundesnetzagentur durchgeführten Konsultationen und Marktbetrachtungsverfahren. Sie gaben zudem
einen Ausblick, welche regulatorischen Schritte in den kommenden Monaten und Jahren noch vollzogen werden müssen. Elisabeth Thullner vom Consulting-Büro TX-PLAN referierte anschließend über die drei Optionen,
welche sich für die Radiounternehmen ab 2016 ergeben. Die Hörfunkveranstalter können zum einen bei ihrem
bisherigen Sendernetzbetreiber bleiben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, selbst als Radioveranstalter
Halter der Frequenzzuteilung zu werden oder aber einem neuen Sendernetzbetreiber die Frequenzzuteilung
zu überlassen. Als dritte Option wurde der eigene Sendernetzbetrieb erläutert, wie ihn einige Radiosender in
Baden-Württemberg verfolgen.
Anhand praktischer Beispiele wurde präsentiert, über welche Vor- und welche Nachteile die jeweiligen Konstellationen verfügen.
17
VPRT radio lounge
„Zukunft Privatradio“
Zeit zum Handeln für eine radiospezifische Regulierung
„Radio braucht eine spezifische Betrachtung und muss
fester Bestandteil der politischen Agenda sein.“ – mit
diesem Appell eröffnete Klaus Schunk (VPRT) die
­radio lounge des VPRT „Zukunft Privatradio“, die im
Dezember 2015 in Berlin stattfand.
Dr. Carsten Brosda (Senat Hamburg) und Florian Ruckert (RMS) widmeten sich in ihren Impulsvorträgen der gesellschaftlichen Bedeutung des Radios sowie den regulatorischen und technischen Herausforderungen. F
­ lorian
Ruckert stellte die veränderte Audionutzung dar und erklärte die Einflüsse auf den Werbemarkt. Laut Dr.
Carsten Brosda müsse die Stärke von Radio als Medium zur Meinungsbildung erhalten bleiben. Dafür bedürfe
es künftig einer eigenständigen Berücksichtigung des Hörfunks in der Regulierung. Aufgeschlossen zeigte er
sich gegenüber einer Vereinheitlichung der Mediengesetze und einer Harmonisierung der Werbezeiten der
ARD nach dem NDR-Modell.
Moderator Torsten Zarges fragte in der Diskussion nach Antworten auf den sich wandelnden Wettbewerb.
Kurzfristiges Sparen sei jedenfalls nicht das probate Mittel, stellte RTL-Radio-Chef Gert Zimmer klar. Stattdessen müssten die Anbieter so regional und so lokal wie möglich bleiben und neue digitale Empfangsmöglichkeiten wie das Smartphone nutzen. Wäre die Zukunft des Radios aber nur neue Streamingdienste, wäre
dies aus der Sicht von Uwe Conradt (MdL, CDU Saarland) unzureichend, da die Funktion des Rundfunks in der
freiheitlich demokratischen Grundordnung eine andere sei. Andreas Fischer (NLM) stellte den DAB+-Lokalisierungsmodellversuch der NLM vor.
18
MEDIENORDNUNG
Radioregulierung
Radio-Fachbereich hat Ziele einer Digitalen Hörfunkordnung definiert
Positionspapier zur Zukunft des Radios
in einer konvergenten Medienwelt
Verschiedene Übertragungsstandards und -wege, eine
Fragmentierung der Werbemärkte, die Etablierung inter­
mediärer Angebote und die stetige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Dies und die Konvergenz
der Medien stellen auch die Unternehmen des privaten
Radios vor neue Herausforderungen, denen der aktuelle
Rechtsrahmen nicht mehr gerecht wird. Um hierauf zu
reagieren, hat der VPRT zur Internationalen Funkausstellung 2015 in einem umfassenden Positionspapier
„Die Radiozukunft in einer konvergenten Medienwelt –
2030 ff.“ die Ziele einer digitalen Hörfunkordnung aus
seiner Perspektive zusammengefasst. Darin fordert der
Verband einen neuen Ordnungsrahmen, den Erhalt lokaler und regionaler, inhaltlicher Vielfalt des Mediums,
einen fairen Wettbewerb im dualen Hörfunksystem und
Kriterien für eine erfolgreiche Migration im Falle eines
UKW-DAB+-Umstiegs statt einer UKW-Abschaltdebatte.
Zudem stellten die im VPRT organisierten Privatradios
ihre Anforderungen an klare und verbindliche Vorgaben
für einen solchen Umstieg sowie der Nutzung und Finanzierung dieser Übertragungstechnologie vor. Schließlich
spricht sich der VPRT dafür aus, dass Radio auf allen
Endgeräten empfangbar und auffindbar sein muss. Anlässlich seiner Veranstaltung „radio lounge“ im Dezember
2015 präsentierte der VPRT eine Konkretisierung seiner
Stellungnahme zur Radiozukunft zusammen mit einer
Best-Practise-Übersicht zu den digitalen Möglichkeiten
und Angeboten von Radio. (siehe auch Seite 13, 18, 29)
Digitalradio
Ein zentraler Diskussionspunkt bleibt die künftige Gestaltung der terrestrischen Radioübertragung. Die Rundfunkanstalten planen, ihre Aufwendungen für den Digital­
radioausbau deutlich zu erhöhen: von rund 80 Millionen
Euro in der laufenden Beitragsperiode (2013 - 2016) auf
knapp 200 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre
(2017 - 2020). Zudem rechnen ARD und Deutschlandradio mit weiteren zusätzlichen Kosten von mindestens
245 Millionen Euro für eine Migrationsphase bis 2025.
Aus Sicht des VPRT darf durch die Migrationsbedatte keine Gefährdung der privaten Geschäftsmodelle erfolgen,
sondern muss UKW als wesentliche Refinanzierungsgrundlage gesichert werden.
Der Verband hat sich im Digitalradio Board des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur,
welches seit Juni 2015 den DAB+-Migrationsprozess
koordiniert, intensiv eingebracht. Die Themen betref­
fen unter anderem eine Smart-Radio-Regulierung („EUChip“), die Gründung eines Projektbüros, die Finanzierung des Simulcasts, Fragen der Reichweitenmessung
Hans-Dieter Hillmoth
RADIO / TELE FFH
GmbH & Co. Betriebs-KG
Endlich muss Klarheit
in Sachen DAB+ her. Seit
Jahr­zehnten „dümpelt“ das
Thema in Deutschland. Einig
sind sich zwischenzeitlich
alle: der zehnjährige „Simulcast“ der Privaten muss
finanziert werden. Kosten total ca. 400 Millionen
Euro.
Wäre gut, wenn sich Landesmedienanstalten,
Netzbetreiber und Berlin rasch an einen Tisch
setzen. Auch die KEF könnte eine aktive Rolle
spielen – wenn private und ARD-Sendernetze für
DAB+ gemeinsam genutzt würden.
oder die Entwicklung bei Verkehrsinformationen. Im
Rahmen seiner Positionierung weist der VPRT stets
auch auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im dualen Rundfunksystem hin, die zum Beispiel
mit Entscheidungen der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) oder einer
­Programmzahlerhöhung durch die ARD einhergehen.
Wettbewerb im UKW-Sendernetzbetrieb
Ende 2015 hat ein seit über drei Jahren andauernder
Liberalisierungsprozess seinen vorläufigen positiven
Abschluss gefunden. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in 2012 war der Grundstein gelegt worden, um ab 2016 einen freien Wettbewerb im
UKW-Sendernetzbetrieb zu ermöglichen. Das Jahr 2015
war von umfassenden Verfahren der Bundesnetzagentur
zur Antennenmitbenutzung und zur Entgeltregulierung
geprägt. Der VPRT hatte in die jeweiligen Konsultationen
die Positionen der Privatsender eingebracht und in regelmäßigen internen Workshops den Stand der Entwicklungen vermittelt. Die Entgeltregulierung erfolgt ab 2016
mit neuer Preissystematik und neuem Preisniveau inklusive einer Kappung. Ebenfalls gilt eine neue Regulierung
für den Zugang zu Standorten und der Antennen(mit)
benutzung. Diese Rahmenbedingungen bestehen vorerst
bis März 2017. 2016 wird die BNetzA neue Verfahren
durchführen, um die anschließende Entgeltregulierung
festzulegen. Einige Radiosender haben bereits von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Änderung der Frequenzzuteilung anzugehen und einen Wechsel zu einem
neuen UKW-Sendernetzbetreiber vorzubereiten. (siehe
auch Seite 17)
19
MEDIENORDNUNG | Radioregulierung
Junges Angebot von ARD und ZDF
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 3. Dezember 2015 den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
(RÄndStV) unterzeichnet, mit dem das Junge Angebot
von ARD und ZDF legitimiert wird. Der 19. RÄndStV befindet sich derzeit zur Ratifizierung in den Landtagen.
Der VPRT hat im Prozess der Beauftragung des Jungen
Angebots von ARD und ZDF kontinuierlich die möglichen
negativen Auswirkungen des neuen Onlineangebots auf
die privaten Radiosender hervorgehoben und sich für
Begrenzungen eingesetzt. Die größten Risiken für den
privaten Hörfunkmarkt sieht der VPRT in einer möglichen Vernetzung der ARD-Jugendradiowellen, dem
starken Fokus des Jungen Angebots auf Musik (mit teils
aktionsbezogenen kostenlosem Musikdownload) und der
cross- bzw. trimedialen Bewerbung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Radioangebote und Musikfestivals.
Im Laufe des Konsultationsprozesses konnte der VPRT
erreichen, dass das Jugendangebot gemäß der Auftragsnorm kein bundesweites Hörfunkprogramm veranstalten
darf. Ebenso wenig wird eine Verbreitung des Jugendangebots über UKW gestattet, um Nachteile für den Markt
der privaten UKW-Hörfunkprogramme zu vermeiden.
Jedoch wäre wohl eine Radio-/Musikunterrubrik in Form
einer Kombination aus linearen und nonlinearen Elementen möglich. Das Ausmaß der On- sowie Off air-Promotionaktivitäten der jungen ARD-Radiowellen wurde
rundfunkstaatsvertraglich nicht berücksichtigt, von einer
Beschränkung der crossmedialen Bewerbung auf Einzelinhalte sowie der Unzulässigkeit der Eigenwerbung für
die Radiomarken wurde folglich abgesehen. Das Junge
Angebot soll zum 1. Oktober 2016 an den Start gehen.
Der VPRT wird, nachdem das Konzept aufgrund seiner
unzureichenden Beschreibung viele Fragen offen ließ,
die genaue Gestaltung des Jungen Angebots im Blick behalten.
92,8 %
der Radiohörer in
Deutschland nutzen
für den Radioempfang die UKW-Technologie.
Quelle: die medienanstalten, Digitalisierungsbericht 2015
Werbereduzierung nach NDR-Modell
Der VPRT hat in den zurückliegenden Monaten sein
Ziel einer Werbereduzierung nach dem sogenannten
NDR-Modell nicht aus den Augen verloren und konnte
kürzlich mit weiteren Verbänden und Institutionen einen Erfolg im Rahmen der WDR-Gesetz-Novelle verbuchen. Demnach soll ab 1. Januar 2017 die Werbung im
20
Hans-Jürgen Kratz
ANTENNE THÜRINGEN
GmbH & Co. KG
Es muss sich sowohl auf
der Bundes- wie auch auf
den einzelnen Länderebenen­
nicht nur die Erkenntnis
durchsetzen, dass bisherige
medienpolitische Ordnungsrahmen nicht mehr den
heute notwendigen Anforderungen entsprechen,
sondern auch die Bereitschaft, entsprechende
Konsequenzen daraus zu ziehen.
WDR-Hörfunk zunächst auf bis zu 75 Minuten werktäglich im Jahresdurchschnitt reduziert und auf zwei Hörfunkprogramme beschränkt werden. Ab 1. Januar 2019
soll Werbung nur noch im Umfang von bis zu 60 Minuten
werktäglich im Monatsdurchschnitt in einem Radioprogramm zulässig sein. Mit der Neufassung wird erstmals
die VPRT-Forderung nach einer Werbereduzierung im öffentlich-rechtlichen Radio nach dem NDR-Modell umgesetzt. Angesichts des anstehenden 20. KEF-Berichts wird
sich zeigen, ob die Länder das NDR-Modell nun einheitlich für die ARD-Radioanstalten beschließen werden.
Association of European Radios
Über seine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband, der Association of European Radios (AER), hat der
VPRT auch 2015 viele Themen auf europäischer Ebene
mitgestaltet. Der AER war vor allem in den Bereichen
­„europäisches Urheberrecht, Werbekennzeichnungen
und Werbeverbote, Frequenzpolitik und Netzneutralität“ aktiv, um Einschränkungen zuungunsten der Radio­
branche abzuwenden. Der AER hat seine Positionen auf
vielen internationalen Plattformen präsentiert, unter
ande­
rem bei den Radiodays Europe oder dem Future
Media Lab. Trotz divergenter Positionen der AER-Mit­
glieder zum Prozess der Einführung von DAB+ besteht
Einigkeit im Dachverband, dass Radio auf allen Plattformen stattfinden und ein EU-weites Abschaltdatum
von UKW ­
verhindert werden muss. Der AER hat weiterhin die ­European Broadcasting Union (EBU) bei ihrer
­Bewerbung um die Top-Level-Domain (TLD) „.radio“ unterstützt. Das Ziel von AER und EBU, „.radio“ als „generic top level domain name“ vergeben zu können wurde
2015 wegen eines sich verzögernden Vergabeprozesses
noch nicht erreicht. (siehe auch Seite 21)
www.vprt.de/radioregulierung
AER-Konferenz 2015
Europäisches Privatradio im Prozess der Medienkonvergenz
Die Jahreskonferenz 2015 des europäischen Dachverbandes der Privatradios, der Association of European­Radios (AER), stand ganz im Zeichen der
Konvergenz und der gesamtgesellschaftlichen Rolle
­
des Radios. In seiner Keynote unterstrich Michael
Hinterdobler (Vertretung des Freistaates Bayern bei
der EU) die Bedeutung des Radios für das Alltagsleben der Bürger. 80 Prozent der EU-Bevölkerung hört
für mindestens zwei bis drei Stunden pro Tag Radio
und nutzt hierfür zumeist lokale oder regionale Radioprogramme. Zudem zählen die EU-Bürger das Radio
zu den Medien, denen sie am meisten vertrauen. Welchen Veränderungen das Radio im Prozess der Medienkonvergenz unterliegt und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind, widmete sich Nick Piggott vom
Technologiekonsortium RadioDNS. Aus seiner Sicht bieten konvergente technische Ansätze wie Hybrid-Radio
die Möglichkeit, das klassische Broadcasting und die IP-Technik zusammenzuführen, um die Qualitäten beider
Medienwelten zu kombinieren. In der Podiumsdiskussion debattierten unter anderem Sabine Verheyen (MdEP,
CDU) und Harald E. Trettenbrein (Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalt und
Technologie) darüber, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit Radio auch in der konvergenten
Medienlandschaft weiterhin seiner gesellschaftlichen Rolle gerecht werden kann und welche Regulierungsänderungen dafür notwendig sind.
Im Rahmen der Brüsseler Jahreskonferenz ist der Spanier Alfonso Ruiz de Assín zum ersten Ehrenpräsidenten
der AER ernannt worden. Als einer der Gründer des Verbands vor 24 Jahren und langjähriger AER-Funktionär
hat er maßgeblich zur Entwicklung des europäischen Privatradios beigetragen.
21
Symposium von VPRT und VG Media
„Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“
Bis zum April 2016 muss die 2014 verabschiedete EU-Richtlinie zur kollektiven
Rechtewahrnehmung in nationales Recht umgesetzt werden. Aus diesem Anlass
setzte der VPRT im April 2015 bei dem gemeinsam mit der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH
(VG Media) ausgerichteten Symposium „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht und Kür“ seinen Dialog mit der Politik
fort. Nachdem Matthias Schmid vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die ersten Eckpunkte des Referentenentwurfs vorgestellt hatte,
diskutierten Vertreter aus Wissenschaft, Medienwirtschaft und Politik über den
Korrekturbedarf am jetzigen Rechtsrahmen. Marco Wanderwitz (MdB, CDU) bewertete die deutschen Verwertungsgesellschaften als ein Erfolgsmodell, das auch im digitalen Zeitalter funktioniere. Christian Flisek (MdB, SPD) betonte, dass die Gesellschaften für einen fairen Ausgleich zwischen den
Verwertern und den Kreativen ohne Zweifel notwendig seien, weshalb die Politik in diesem Bereich keine
Zwei-Klassen-Gesellschaft durch „Rosinenpickerei“ entstehen lassen dürfe. Prof. Dr. Matthias Leistner (Universität Bonn) stellte dar, dass die Sendeunternehmen nach wie vor von der Pauschalvergütung ausgeschlossen
und damit anderen Verwertern gegenüber weiterhin benachteiligt werden. Eine Gleichbehandlung sei jedoch
insbesondere aus europarechtlichen Gründen geboten. Zuvor hatten unter anderem Maren Ruhfus (VG Media),
Dr. Tobias Schmid, Claus Grewenig (beide VPRT) und Dr. Matthias Kirschenhofer (Sport1) dargelegt, welche
Bedeutung Verwertern für eine funktionierende und erfolgreiche Kreativwirtschaft zukommt und warum die
Sendeunternehmen in die Privatkopievergütung mit einbezogen werden müssen.
22
MEDIENORDNUNG
Urheberrecht
Deutsche und europäische Reformpläne verkennen negative Folgen für Kreativwirtschaft
In der Debatte um die Neugestaltung des Urheberrechts
äußerte die Politik in den vergangenen Jahren zumeist,
die Balance zwischen den Interessen der Urheber, der
Verwerter und der Mediennutzer finden zu wollen.
Im Jahr 2015 war das Handeln der europäischen und
der deutschen Urheberrechtspolitik aber erneut davon
­geprägt, einseitig die Positionen der Kreativen und der
Konsumenten intensiver stärken zu wollen, ohne dabei die Auswirkungen auf die Verwerterseite und den
gesamten Medienmarkt ausreichend zu berücksichti­
gen. So will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
das „völlig überkomplexe“ Urheberrecht erneuern und
somit die Position der Kreativen stärken und eine angemessene Vergütung erreichen. Daneben scheint die
EU-Kommission urheberrechtliche Grundsätze wie die
Territorialität und das Geoblocking bestimmter Inhalte
in Teilen als Hemmnis für die Entwicklung des digitalen
Binnenmarktes anzusehen und strebt daher gesamteuropäische Veränderungen an.
Europa
Die EU-Kommission und das Europäische Parlament ergriffen 2015 eine Reihe von Initiativen, die die Weiterentwicklung des Urheberrechts zum Gegenstand hatten.
Im Mai legte die EU-Kommission ihre Mitteilung zum
digitalen Binnenmarkt vor. Es folgten der sogenannte
Reda-Bericht des Europäischen Parlaments sowie die
Konsultationen zur EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie,
zu Plattformen und Intermediären sowie zur EU-Enforcement-Richtlinie. Zu guter Letzt veröffentlichte die
EU-Kommission im Dezember eine EU-Strategie für eine
Modernisierung des europäischen Urheberrechts gemeinsam mit einem Vorschlag für eine Verordnung zur
grenzüberschreitenden Portabilität von Inhalten und
62 % der Europäer schauen nur solche Filme
oder Serien, die eine Tonspur oder Untertitel in
der Landessprache haben.
75 % der europäischen Bevölkerung haben
noch nie auf ein bestehendes Inland-Abo auch
aus dem europäischen Ausland zugegriffen und
54 %
sehen auch in Zukunft keine
Notwendigkeit dafür.
Quelle: Flash Eurobarometer 411, August 2015
Dr. Holger Enßlin
Sky Deutschland GmbH
Als europäisches Unternehmen bedienen wir nationale Märkte. Deutsche Politik
sollte sich unverändert für
den Erhalt europaweiter
­audiovisueller Vielfalt einsetzen. Vertragsfreiheit
im Urheberrecht ist ein Garant für diese Vielfalt.
Vorschlägen zum Kaufvertragsrecht für digitale Inhalte
und den Onlineerwerb von Gütern. Die in der Mitteilung
zur Strategie für eine Modernisierung des europäischen
Urheberrechts angekündigten Maßnahmen (Portabilität, grenzüberschreitender Zugang und Harmonisierung
bestimmter Schranken zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung) werden vom VPRT differenziert ­bewertet.
Während die Bereitschaft der europäischen Institutionen, die Pirateriebekämpfung weiter verbessern zu
wollen, auf grundsätzliche Zustimmung des Verbandes
stößt, lehnt der VPRT das von Teilen der europäischen
Politik verfolgte Ziel, Inhalte überall in der EU zugänglich zu machen, ab. Für den Fall, dass Verwertungsrechte nicht mehr exklusiv und territorial begrenzt an
bestimmte Anbieter vergeben oder technische Schutzmaßnahmen wie Geoblocking zur Absicherung der territorialen Rechtevergabe verboten werden sollten, würde
die Wertschöpfungskette erheblich geschädigt. Konzentrationsentwicklungen mit der Folge einer Abnahme der
Medienvielfalt sind nicht ausgeschlossen.
Die Fragen, ob die EU-Satelliten- und Kabelrichtlinie
überarbeitet und das dort verankerte Sendelandprinzip
aus dem Satellitenbereich auf Onlinenutzungen ausgedehnt und das Kabelweitersenderecht technologieneutral zur Anwendung kommen soll, hat der VPRT verneint.
Eine solche Ausdehnung würde der Kreativindustrie erheblich schaden und das Ziel, mehr grenzüberschreitende audiovisuelle Angebote zu schaffen, nicht erreichen.
Die grundsätzliche Beibehaltung des medienrechtlichen
Sendelandprinzips als Grundlage für die Frage der Anwendbarkeit des Rechts hat der VPRT jedoch in seiner
Stellungnahme zur Novellierung der EU-Richtlinie für
Audiovisuelle Mediendienste (AVMD) als unverzichtbares Kernelement des Binnenmarktes allerdings ausdrücklich bejaht.
23
MEDIENORDNUNG | Urheberrecht
Deutschland
Auf der nationalen Ebene sorgte insbesondere der
Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Reform des
Urhebervertragsrechts für eine intensive Branchendiskussion. Der im Dezember vorgelegte Gesetzesentwurf
sieht eine Reihe von Regelungen vor, die die Ausgangslage der Verwerter erheblich verschlechtern würde, um
diese in gemeinsame Vergütungsregelungen zu drängen.
Der VPRT hat in seiner Stellungnahme dargelegt, dass
das beabsichtigte Zurückdrängen von Pauschalvergütungen lediglich zu einer Risikoverschiebung bei der
Gesamtproduktion oder zu einem Ausweichen auf mehr
Lizenzware führen würde. Auch sei der mit dem beabsichtigten Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch verbundene Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig und
mit zusätzlichem Finanzbedarf verbunden, der dann im
Produktionsbereich fehlen würde. Dieser Effekt verstärke sich, da der Anspruch auch auf Alt- bzw. Bestandsverträge Anwendung finden soll. Es gilt sicherzustellen,
dass Entwurf nach der Befassung durch das Bundeskabinett im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht
wieder verschärft wird. Im Rahmen des zwischenzeitlichen Referentenentwurfes wurde ein Großteil der geäußerten Kritik berücksichtigt.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Reform der
Rechtewahrnehmung. 2014 wurde die EU-Richtlinie zur
kollektiven Rechtewahrnehmung verabschiedet, die bis
April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Hierfür hat das Bundesjustizministerium ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) entworfen, welches
das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ersetzen soll. Der VPRT kommentierte im Sommer den
Referentenentwurf und hatte zuvor den Dialog mit der
Politik gesucht. Auf dem gemeinsam mit der VG Media
ausgerichteten Symposium „Die Verwertungsgesellschaftenrichtlinie – Der Gesetzgeber zwischen Pflicht
und Kür“ (siehe Seite 22) legten die V
­ erbandsvertreter
im April 2015 dar, dass die sich für alle Beteiligten
bewährte Praxis von Gesamtverträgen nicht durch
Rechteauslagerungen unterminiert werden dürfe. Auch
müsse mit dem VGG die Chance ergriffen werden, die
Benachteiligung von Sendeunternehmen gegenüber anderen Verwertern abzubauen und die Sender mit in die
Leermedienvergütung mit einzubeziehen.
Für erheblichen Unmut, vor allem innerhalb der Bundesregierung und in Brüssel, sorgte im Frühjahr 2015 die
Novellierung des Telemediengesetzes, welche eine Lockerung der Haftungsbestimmungen für Betreiber von
WLAN-Hot-Spots sowie die Verschärfung der bestehenden Haftung für Host-Provider, deren Geschäftsmodell
24
Paul Leo Giani
dctp Entwicklungsgesellschaft
für TV Programm mbH
Zukunftsfähige Vielfaltssicherung in einer konvergenten Medienwelt kann nur
dann funktionieren, wenn
sinnvolle Verfahrensregelungen dafür sorgen, auch Drittanbietern zu ermöglichen, Alleinstellungsmerkmale zu schaffen, die
andere Bewegtbildangebote nicht bieten können.
vornehmlich auf Urheberrechtsverletzungen aufbaut,
vorsieht. Auch aus der Perspektive des VPRT greift der
Entwurf in seiner Konsequenz zu kurz, da er insbesondere die Problematiken ausländischer Seiten und des
illegalen Livestreamings außen vor lässt. Mittlerweile
wurde das Gesetzesvorhaben ausgesetzt, da die Regierungskoalition zunächst ein in diesem Jahr erwartete
Urteil des Europäischen Gerichtshofes abwartet möchte,
welches sich insbesondere mit der Frage der Haftung
von WLAN-Betreibern befasst.
Ein anderes Projekt zur Pirateriebekämpfung, die
Selbstregulierungsinitiative zur Verhinderung von Werbeschaltungen auf urheberrechtsverletzenden Seiten
(ehemals Clearingstelle Onlinewerbung und Urheberrecht [COWU]), konnte bislang nicht gestartet werden,
da über deren Ausgestaltung mit dem Bundeskartellamt
noch Gespräche geführt werden. Der VPRT setzt gemeinsam mit dem ZAW und weiteren Medienverbänden
seinen Dialog mit der Politik und Regulierungsbehörden
fort, um die Initiative doch noch zu realisieren. (siehe
auch Seite 25)
www.vprt.de/urheberrecht
VPRT-Workshop
„Illegale Nutzungen im Internet“
Erfolgreiche Pirateriebekämpfung bedarf vielfältiger Strategien
Im November 2015 veranstaltete der VPRT seinen zweiten Workshop zum Thema „Illegale Nutzungen im Internet“. Im Unterschied zum ersten Termin im September 2013 stand diesmal der praktische Erfahrungsaustausch
im Fokus. Zu Beginn des Workshops gaben Jochen Kiel (RTL interactive) und Sascha Tietz (Sky Deutschland)
einen Einblick in die Monitoringaktivitäten der TV-Sender, durch die schnellstmöglich illegale Streaming- und
Downloadveröffentlichungen von Senderinhalten ermittelt werden sollen. Nur bei zügiger Identifizierung der
rechtswidrigen Bezugsquellen können auch rechtzeitig wirksame straf- und zivilrechtliche Gegenmaßnahmen
ergriffen werden.
Wie sich illegale Angebote aufspüren lassen und durch gezielte Einbindung Dritter ökonomisch „ausgetrocknet“ werden können, zeigten die Antipiraterie-Dienstleister Andreas Kemerle (fifthfreedom) und Volker Rieck
(FDS File Defense Service).
Jan Kottmann und Andreas Briese (beide Google) schilderten, welche Bemühungen die Plattformen Google und
YouTube in Sachen Antipiraterie bereits vollzogen haben. Zum Beispiel leiste die Auslistung und das Downranking bestimmter urheberrechtsverletzender Angebote auf Google Search einen erheblichen Beitrag dazu, dass
illegale Inhalte nicht mehr so einfach auffindbar seien. Auf YouTube lasse sich mit dem sogenannten ContentID-System nachvollziehen, welcher Upload nicht vom Rechteinhaber vollzogen wurde.
Zum Abschluss gab Rechtsanwalt Björn Frommer einen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten, aber auch
Risiken und Sackgassen der anwaltlichen Rechtsverfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Die Politik dürfe
sich nicht davor scheuen, effiziente Rahmenbedingungen zur Pirateriebekämpfung zu schaffen.
25
VPRT auf den Medientagen München 2015
„Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“
Zu den Medientagen München präsentierte der VPRT in seiner Marktprognose für 2015 fast ausschließlich
Wachstumsdaten. Auf dem Medientage-Panel „Die TV-Agenda: Fernsehen als Motor der Kreativwirtschaft“ legte der VPRT den Fokus auf die immense wirtschaftliche Bedeutung der TV-Sender für vor- und nachgelagerte Branchen. In seinem Impulsreferat verdeutlichte Prof. Boris Kühnle (Hochschule der Medien, Stuttgart) die enorme Bedeutung des Fernsehens
für die Kreativindustrie. Mit jedem Euro TV-Werbeerlös würden zusätzlich 65 Cent Umsatz bei Agenturen und
Produktion entstehen.
Die prognostizierte Rekordentwicklung ist allerdings keineswegs selbstverständlich. Julian Geist (VPRT) fürchtet um die Konkurrenzfähigkeit der Fernsehindustrie, sollten die unterschiedlichen Regulierungsebenen auf
dem TV-Bildschirm bestehen bleiben. Die Rechte und Pflichten der Rundfunkveranstalter müssen mit denen
anderer Marktteilnehmer in einem „Level Playing Field“ zum Ausgleich gebracht werden. Auch Ute Biernat
(UFA) plädierte für eine schnelle Deregulierung. Andreas Bartl (RTL II) hob hervor, dass nach den gleichen
Regeln gespielt werden muss. Markus Blume (MdL, CSU) räumte ein, dass die Art und Weise der Regulierung
dem aktuellen Transformationsprozess nicht gerecht werde. Es müsse ein Paradigmenwechsel stattfinden und
Gleiches mit Gleichem bemessen werden.
26
MEDIENORDNUNG
Werbefreiheit
Abbau statt Ausbau von Werbebeschränkungen notwendig
Das Jahr 2015 könnte Wegbereiter für einige wichtige Weichenstellungen im Werbemarkt und für mehr
Systemgerechtigkeit gewesen sein. Zum einen setzte die
EU-Kommission mit ihrer Konsultation die Novellierung
der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in Gang und eröffnete die Debatte, ob die
europäischen Werbebestimmungen noch zeitgemäß und
zu liberalisieren sind. Zum anderen führten die Länder
auf nationaler Ebene die Evaluierung des Rundfunkbeitragsmodells fort, in deren Zuge sich der VPRT für eine
Werbereduzierung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzt. Nordrhein-Westfalen ergriff im Rahmen
der WDR-Gesetz-Änderung die Initiative und beschloss
eine Anpassung der WDR-Hörfunkwerbung in Richtung
NDR-Modell.
AVMD-Richtlinie
Die EU-Kommission hat im Juli 2015 anlässlich der sogenannten REFIT-Überprüfung (Regulatory Fitness and
Performance Programme) und der in Aussicht gestellten Überarbeitung der AVMD-Richtlinie eine Konsultation durchgeführt. Innerhalb dieser hat sie auch den
möglichen Reformbedarf im Bereich der kommerziellen
­Kommunikation abgefragt und verschiedene Anpassungsoptionen aufgezeigt. In seiner Stellungnahme spricht sich
der VPRT dafür aus, dass die Werbefreiheit als zentrale
Refinanzierungsgrundlage für audiovisuelle Inhalte und
somit wichtige Voraussetzung für die Medienvielfalt in
Deutschland und Europa anerkannt werden muss. Der
VPRT begrüßt, dass die EU-Kommission eine Flexibilisierung der quantitativen Werbebestimmungen als Option
nennt. Gleichwohl muss auch eine weitgehende Deregulierung bzw. vollständige Aufgabe der quantitativen
Werbebestimmungen für das Fernsehen in Erwägung
gezogen werden, um langfristigen Marktentwicklungen
Rechnung zu tragen. Ein Review der AVMD-Richtlinie
bietet nunmehr die Gelegenheit, regulatorisch bedingte
Wettbewerbsnachteile von linearen Programmen im Verhältnis zu On-Demand und Onlineangeboten (z. B. 12-Minuten-Regel, Unterbrechervorgaben, Blockwerbegebot,
Split-Screen) abzubauen. Gleichzeitig sollen gewisse Prinzipien nach wie vor gesetzlich abgesichert werden. Dazu
gehören unter anderem der Erkennbarkeitsgrundsatz, das
Verbot von Schleichwerbung, der Schutz der Menschenwürde, Diskriminierungsverbote sowie Mindeststandards
zum Schutz von Minderjährigen. Darüber hinaus warnt
der VPRT vor neuen Auflagen im qualitativen und produktspezifischen Werbebereich, insbesondere bei der
­Alkohol- und Lebensmittelwerbung.
Die EU-Kommission hat angekündigt, für das erste Halbjahr 2016 einen Vorschlag für eine neue AVMD-Richtlinie
vorlegen zu wollen. Dann wird sich zeigen, in welchem
sie eine Deregulierung der kommerziellen Kommunikation anstrebt und welche Position das Europäische Parlament und der Ministerrat hierzu einnehmen werden.
Deutschland hat sich zu einem frühen Zeitpunkt in den
Prozess der Überarbeitung der AVMD-Richtlinie mit einer eigenen Stellungnahme, resultierend aus der Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Kommission, eingebracht.
Hierin fordern Bund und Länder gemeinsam faire Wettbewerbschancen für den audiovisuellen Medienmarkt
unabhängig vom Verbreitungsweg und eine weitgehende
Aufhebung der quantitativen Werbebestimmungen sowie
keine neuen Werbeverbote. Der VPRT hatte im Vorfeld
auch gegenüber der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AVMD-Richtlinie Stellung bezogen.
Alkohol- und Lebensmittelwerbung
Im Zuge des REFIT-Verfahrens gab die EU-Kommission
mehrere Studien in Auftrag, unter anderem zur Alkoholwerbung und den Auswirkungen auf Minderjährige. Die
Weltgesundheitsorganisation WHO erhebt immer wieder Forderungen, Alkohol- und Lebensmittelwerbung für
sogenannte HFSS-Produkte einzuschränken. Erst Ende
Januar 2016 hat eine Kommission der WHO die Regierungen mit einem Paket von 36 Empfehlungen dazu
­aufgerufen, gegen die Vermarktung von ­ungesunden Lebensmitteln bei Kindern und Jugendlichen vorzugehen.
Ob die EU-Kommission diesen Forderungen nachkommen wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Der
VPRT wird sich auch weiterhin gegen neue gesetzliche
qualitative Werbebeschränkungen einsetzen und anstatt
dessen die Selbstregulierung fördern. Unter Mitwirkung
des VPRT hat der Deutsche Werberat Erläuterungen zu
den Verhaltensregeln der Selbstkontrolleinrichtung für
Alkoholwerbung veröffentlicht. Sie dienen dazu, die Anwendung des bestehenden Kodexes auch in Social-Media-Auftritten der Hersteller sicherzustellen.
Werbung für Finanzprodukte
Als eine Folge der weltweiten Finanzkrise von 2009
und der wirtschaftlichen Folgen für Finanzanlagen versucht die Politik, mit neuen Mitteln Anleger vor Risiken
zu schützen und reguliert zunehmend die Werbung für
Finanzprodukte. Exemplarisch hierfür war das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz, das im Juli 2015 in Kraft
getreten ist.
Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte die Intention
verfolgt, erstmals die Zulässigkeit von Werbung an den
Empfänger- und Verständnishorizont der Konsumenten zu
koppeln. Der VPRT hat mit anderen Verbänden der Werbeund Medienwirtschaft von Beginn an aus ordnungspolitischen Gründen und aufgrund der Signalwirkung deutliche
Kritik an diesem Ansatz geübt. Das von der Bundesregie-
27
MEDIENORDNUNG | Werbefreiheit
Lutz Reulecke
Sky Deutschland AG
Wer muss in Zeiten
wachsender Medienvielfalt
vor Wettbewerb geschützt
werden? Lokalpresse durch
das Verbot von Regional­
werbung? Etablierte TV-Anstalten durch eine
­sogenannte Auffindbarkeitsregulierung?
Regulierung von Benutzeroberflächen hemmt
den Plattformwettbewerb.
rung vorgeschlagene partielle Werbeverbot konnte letztlich wesentlich entschärft werden. So darf auch künftig
für Vermögensanlagen des Grauen Kapitalmarkts unter
Einhaltung gewisser Voraussetzungen geworben werden.
Die Werbung muss gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise enthalten, die unter anderem darüber informieren,
dass der Erwerb der Vermögensanlage mit erheblichen
Risiken verbunden ist und zum vollständigen Verlust des
eingesetzten Vermögens führen kann.
Weitere Kennzeichnungspflichten
Auf europäischer Ebene setzt sich der Trend, immer mehr
Warnhinweise und Pflichtinformationen in der Werbung
zu fordern, fort. Konkret werden derzeit die Informationspflichten im Bereich energieverbrauchsrelevante
Produkte überarbeitet (Energy-Labeling). Die Kommission hatte hierzu im Sommer 2015 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der eine Verschärfung der heutigen
Vorgaben vorsieht. Bisher muss auf die Energieklasse
des Produkts in der Werbung „nur“ dann hingewiesen
werden, wenn in der Werbung Informationen über den
Energieverbrauch oder den Preis vorgesehen sind. Diese
Einschränkung soll laut Kommissionsvorschlag nun aufgegeben werden, sodass in jeglicher Werbung die Energieklasse anzugeben wäre. Derzeit laufen die Verhandlungen
im Rat und Parlament, im Zuge derer auch die Vorschläge
zur Informationen in der Werbung diskutiert werden.
Im Bereich der Automobilwerbung hat die EU-Kommission erneut zur Richtlinie über die Kennzeichnung von
Personenkraftwagen (sog. Car-Labeling-Richtlinie) konsultiert und auch die Frage nach der Effektivität von
­Verbraucherinformationen in der medialen Werbung aufgeworfen.
In beiden Bereichen setzt sich der VPRT zusammen mit
seinen europäischen Partnerverbänden dafür ein, dass
die Vorgaben für die Werbung nicht ausgeweitet werden.
28
Glücksspielwerbung
Zahlreiche Gerichtsverfahren sorgen seit einigen Jahren
für eine stagnierende Entwicklung des deutschen Marktes
für Glücksspielwerbung. Die Maßgabe des Glücksspielstaatsvertrages, die Anzahl der Konzessionen für Sportwetten auf 20 zu begrenzen, hat zu einer Reihe von
Klagen der bei der Vergabe unterlegenen Mitbewerber
geführt. Rund drei Jahre nach Inkrafttreten sind daher
immer noch keine Lizenzen erteilt. Hessen setzt sich
seither für eine Marktöffnung ein und schlägt vor, von
einem quantitativen Verfahren hin zu einer qualitativen
Auswahl der Glücksspielanbieter zu wechseln. Mitte
2015 hat der VPRT vor dem Hintergrund des Pilotverfahrens der EU-Kommission zur deutschen Glücksspielgesetzgebung die kritische Haltung der EU-Kommission
begrüßt und sich für eine liberale Glücksspielregulierung
ausgesprochen. Anfang Februar 2016 hat der Europä­
­ erichtshof zum wiederholten Male das deutsche
ische G
Glücksspielsystem gerügt. Der VPRT nahm das Urteil für
eine neuerliche Kommentierung zum Anlass und betonte,
dass für Medienunternehmen die rechtssichere und möglichst umfassende Bewerbung von Sportwetten und weiteren Angeboten einen wichtigen Refinanzierungsfaktor
darstellt. Es bedarf daher eines einheitlichen Rechtsrahmens, der sowohl landes- als auch bundesweit praktikabel
ist und gleichzeitig den europarechtlichen Erfordernissen
im Hinblick auf Transparenz, Marktzugang, Marktdurchdringung und Kanalisierungsfunktion gerecht wird.
Regionalisierte Werbung
Ein vorläufiger Schlussstrich unter die Debatte über die
Zulässigkeit regionalisierter Werbung in bundesweiten
Programmen wurde mit Inkrafttreten des 18. Rundfunk­
änderungsstaatsvertrages gezogen. Danach ist Werbung
nunmehr Teil des Programms und regionalisierte Werbung in einem bundesweiten Programm nur dann zulässig, wenn das Recht des betroffenen Landes dies gestattet
und eine gesonderte landesrechtliche Zulassung erteilt
wird. Der VPRT hatte in Anhörungen eine übergeordnete
Position inklusive der beiden Stellungnahmen der Fachbereiche Fernsehen und Multimedia sowie Radio und Audiodienste abgegeben.
Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Die Fragen einer weiteren Begrenzung von Werbung und
Sponsoring wurden auf den Zeitpunkt der Erörterung des
20. KEF-Berichts 2016 verschoben und sollen im Zusammenhang mit einer möglichen Rundfunkbeitragsanpassung für die Periode 2017 bis 2020 erneut aufgegriffen
werden. (siehe Seite 11)
www.vprt.de/werberegulierung
VPRT-Workshop
„Webradio und Audio-on-Demand
– Der Radioplanet und das Audiouniversum“
Wachstumsperspektiven für Webradio
Webradio- und Audio-on-Demand-Angebote erfreuen
sich wachsender Beliebtheit und gewinnen zunehmend
die Aufmerksamkeit wichtiger Marktpartner wie Geräte-,
Plattform-, Werbe- oder Musikwirtschaft. Jedoch müssen
für die weitere Erschließung der Marktpotenziale wichtige
Herausforderungen wie Auffindbarkeit der Angebote, konvergente Werbewährung und Rechtssicherheit beim Rechteerwerb bewältigt werden.
Der VPRT-Workshop gab im Februar 2015 einen Einblick
in aktuelle Entwicklungen und diskutierte mit den Teilnehmern die Chancen und Rahmenbedingungen. Zum Workshop-Auftakt stellte Roger Hofmann (Hitradio FFH/Radioplayer Deutschland) die aktuellen Entwicklungen zum
Radioplayer Deutschland vor, ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Radiosender, mit dem Radioprogramme
sowohl auf dem Computer, als auch auf dem Smartphone, Tablet oder iWatch sowie bei den neuen Car-Entertainmentsystemen CarPlay (Apple) und Android Auto (Google) empfangbar sind. Als eine Lösung zur Verbesserung der Auffindbarkeit von Webradioangeboten präsentierte Heiko Meertz (Tune In) den Service „airable“.
Einen Überblick über erfolgreiche Kooperationsmodelle zwischen Telekommunikationsanbietern und Sendern
gab Jean Pierre Crapet (Deutsche Telekom).
Den Mehrwert, den eine gemeinsame Vermarktung von klassischen linearen Radioprogramm sowie Webradio- und Audioangeboten für beide Seiten schafft, stellte Florian Ruckert (RMS) dar. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist eine marktstandardisierte konvergente Werbewährung. Wie mit der Einführung der
ma IP Audio dazu ein erster wichtiger Schritt getan wurde, erläuterte Henriette Hoffmann (RMS, agma). Den
Blick in die Mediamix-Vermarktungs-Praxis von ANTENNE BAYERN gewährte Sven Rühlicke (SpotCom), bevor
der urheberrechtliche Berater des VPRT, Dr. Martin von Albrecht, abschließend den aktuellen Sachstand beim
Rechteerwerb über Verwertungsgesellschaften erklärte.
29
MEDIENORDNUNG
Daten- und Verbraucherschutz
Aufklärung, Transparenz und Gleichbehandlung: Überregulierung vermeiden
Annette Kümmel
ProSiebenSat.1 Media SE
Deutschland braucht eine
starke Stimme in Europa.
Stattdessen werden unter­
dem Deckmantel des Verbraucherschutzes immer
neue Vorschriften, Verbote und Regularien erlassen, obwohl sich unser Umfeld und unsere Märkte
dynamisch ändern. Wir wollen die Industrie 4.0
aktiv und federführend entwickeln und nicht
­passiv überrollt werden!
Vergleiche, wie „Daten sind das neue Öl“, spiegeln wieder, welche grundsätzliche Bedeutung digital erzeugte
Messwerte heute für die Wirtschaft allgemein und die
Kommunikations- und Medienbranche im Besonderen
hat. Dass dabei mit erhobenen Daten, vor allem solchen mit Personenbezug, verantwortungsvoll umgegangen werden muss, steht für die Kreativwirtschaft außer
Frage. Aus Sicht des VPRT muss bei der Datenschutzregulierung aber eine interessengerechte Abwägung der
Schutzbedürfnisse erfolgen und es darf für deutsche und
europäische­Medienunternehmen keine Benachteiligung
gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern entste­
hen.
Datenschutzgrundverordnung
Der bereits seit 2012 andauernde Novellierungsprozess des europäischen Datenschutzrechts fand im Dezember 2015 im Trilog-Kompromiss seinen vorläufigen
fachlichen Abschluss. Die Europäische Kommission,
das Europäische Parlament und die luxemburgische
Ratspräsidentschaft einigten sich auf ein Schlussdokument, welches 2016 noch vom EU-Parlament und vom
EU-­
Ministerrat verabschiedet werden muss. Der VPRT
konnte im engen Verbund mit dem Zentralverband der
deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und anderen Medienund Werbeverbänden erreichen, dass Regelungen, die
teilweise zu einem Verbot bestimmter Datenverarbeitungsvorgänge wie dem Direktmarketing oder Profiling
geführt oder den administrativen Aufwand unverhältnismäßig erhöht hätten, nicht beschlossen wurden. Auch die
Ausnahme für den journalistischen Datenschutz konnte
sichergestellt werden. Der VPRT wird sich nun aktiv in
die praktische Ausgestaltung der Vorgaben einbringen.
30
Datenschutz und Datensicherheit im Smart-TV/HbbTV
Die Entwicklung, dass immer mehr elektronische Geräte jenseits des PC‘s ebenfalls „smart“ werden und via
IP-Anbindungen Daten erfassen, hat die Aufmerksamkeit
der Datenschützer auch auf diese Geräte gelenkt. Dabei
stehen neben den Gerätehersteller auch die Programmund Diensteanbieter im Fokus der Debatte. Die im VPRT
organisierten Unternehmen haben mit den „VPRT-Leitlinien für die Messung von HbbTV“ einen TÜV-geprüften Leitfaden veröffentlicht, der dokumentiert, wie die
TV-Anbieter ihrer Verantwortung zum Datenschutz gewerden. Zudem hat der Verband innerhalb der
recht ­
Deutschen TV-Plattform sowie mit den Medienanstalten
als auch den im „Düsseldorfer Kreis“ zusammengeschlossenen Datenschützern den Dialog fortgesetzt.
Parallel engagiert sich der VPRT im Rahmen des Deutschen Datenschutzrates Online-Werbung (DDOW) für
mehr Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten des
Verbrauchers bei nutzungsbasierter Werbung (OBA). Mit
einer Ausdehnung der DDOW-Kodizes auf den Bereich
„mobil“ reagieren der DDOW und sein europäisches Pendant, die European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA), auf die zunehmende mobile Onlinenutzung
werbefinanzierter Angebote.
Rund 160 Milliarden Mal wurde 2014
das Piktogramm zur Kennzeichnung von
nutzungsbasierter Onlinewerbung europaweit
ausgeliefert. Über 30 % mehr als 2013.
Quelle: DDOW
Verbraucherrechte im E-Commerce
Zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes will die
EU-Kommission den Onlinehandel fördern und hierfür
unter anderem für die Regeln, die beim Erwerb digitaler
Inhalte durch den Endverbraucher gelten sollen, erneuern. Im Dezember 2015 legte sie dazu Vorschläge zu
Verbraucherrechten vor, die zum Beispiel eine Änderung
der Haftungs- und Beweislastregeln zu Ungunsten von
Unternehmen vorsehen. Der VPRT hat in seinen Stellungnahmen zur Digitalen Agenda der EU-Kommission davor
gewarnt, die Medienanbieter mit zusätzlichen Pflichten
und Kosten zu belasten, weil dadurch die Refinanzierung
der Inhalteproduktion und -vermarktung ineffizient werden und dies zu negativen Folgen für die Medienvielfalt
führen würde.
www.vprt.de/datenschutz
Workshop „Innovationen und Herausforderungen
barrierefreier Medienangebote“
Konstruktiver Dialog zwischen Sendern,
Betroffenenverbänden und Medienaufsicht
Rund um die Berliner Finalspiele des DFB-Pokals und der
Champions League richtete der Pay-TV-Sender Sky eine
Sport-Eventwoche aus. Gemeinsam luden der VPRT und
Sky Vertreter von Betroffenenorganisationen, der Medienaufsicht und der Medienpolitik ein, um ihnen einen Einblick
in die Praxis zu geben, wie deutsche Privatsender ihre
­Medienangebote, unter anderem Fussballsendungen, barrierefrei gestalten.
Patricia Koob (Sky), Anja Turner (Ericsson), Jessica Lilienthal, Thomas Rädler (beide ProSieben Sat.1) und Maren Rolfes (Mediengruppe RTL) stellten anhand von Beispielen wie der Live-Untertitelung von Spielen der
Fußball-Bundesliga und der EURO 2016-Qualifikation sowie von Show-Formaten wie „Germany‘s Next Topmodel“ oder „Let’s Dance“ die konkrete Umsetzung der Angebote dar. Zudem erläuterten sie die spezifischen
Herausforderungen der Privatsender. Insbesondere Live-Angebote sind sehr aufwendig, da die Untertitel
schnell entstehen müssen und nicht wie etwa bei Spielfilmen vorbereitet werden können. Zudem müssen im
werbefinanzierten TV die Untertitel bei Wiederholungen angepasst werden, da gesetzliche Bestimmungen
und unterschiedliche Auslastung der Werbeinseln tagesgenaue Schnittfassungen erfordern. Nach den Präsentationen entwickelte sich ein konstruktiver Dialog zwischen den Sendervertretern und den rund 30 Gästen.
In der Diskussion zeigten sich Vertreter der Betroffenenverbände und der Medienaufsicht erfreut über die
Anstrengungen der privaten Sender und stellten Fragen, die von der Untertitelqualität, der Ausbildung von
Untertitelredakteuren über neue technische Möglichkeiten, Audiodeskription, bis hin zu den Aspekten der
Auffindbarkeit, Finanzierung und Incentivierung reichten.
31
MEDIENORDNUNG
Programmfreiheit und gesellschaftliche Verantwortung
Von Inklusion bis Quellenschutz: Programmfreiheit im politischen Diskurs
Die Programmfreiheit ist gerade angesichts der Entwicklungen in 2015 für die privaten Medien ein sehr hohes
Gut und grundlegende Voraussetzung, um ihrer Rolle in
der Demokratie gerecht werden zu können. Aus unterschiedlichsten Motiven heraus formulieren verschiedene
Interessengruppen oder die Medienaufsicht regelmäßig
ihre Vorstellungen davon, wie private Medienunternehmen ihre Programme gestalten sollten.
Barrierefreiheit
Ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, in den sich die
privaten Sendeunternehmen immer stärker einbringen,
ist die Schaffung von Barrierefreiheit im Alltag von
Menschen mit Behinderung. Im Mai 2015 begrüßten
die M
­ edienanstalten das wachsende Engagement der
Unternehmen ProSiebenSat.1 und der Mediengruppe
­
RTL. Beide Unternehmensgruppen erfüllen inzwischen
die Zielvorstellung der Gremienvorsitzendenkonferenz,
wonach mindestens eine Sendung pro Abend in einem
Sender ihres Unternehmens mit Untertiteln angeboten
werden soll. Der VPRT hat den Austausch mit den Betroffenenverbänden und der Medienaufsicht fortgesetzt
und dabei auf die freiwillig von den Sendern erbrachten
Leistungen verwiesen, insbesondere im Fachausschusses
„Kommunikation und Medien“ des Inklusionsbeirates und
im Rahmen des Runden Tisches „Barrierefreies Fernsehen“ des Bundesarbeitsministeriums. Der private Rundfunk teilt das gewünschte Ziel der gleichberechtigten
Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben,
lehnt die Implementierung gesetzlicher Normen jedoch
ab. Aus Sicht des VPRT fällt dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk wegen seines Grundversorgungsauftrages eine
besondere Rolle bei der Integration zu. Die privaten Medienunternehmen engagieren sich weiterhin im Rahmen
ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten. (siehe
auch Seite 31)
Berichterstattungsfreiheit
Der VPRT hat sich mit weiteren Medienverbänden ­gegen
weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Berichterstattung eingesetzt. Sowohl auf europäischer als auch
auf nationaler Ebene wurden Versuche unternommen,
aus Gründen der Terrorabwehr oder des Datenschutzes Maßnahmen zuzulassen, die den Quellenschutz
verschlechtern. In der Diskussion um die Datenschutzgrundverordnung konnten die Medienverbände die Ausnahmen für den journalistischen Datenschutz erfolgreich
verteidigen.
32
Hans Demmel
n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
Angebote mit journalistischen Inhalten müssen
­gefunden werden können.
Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung
Als Mitglied im Nationalen Drogen- und Suchtrat begleitet der Verband die Politik der Bundesregierung im Sinne
der privaten Rundfunkanbieter. Zu den Schwerpunkten
der Arbeit des Drogen- und Suchtrates zählen unter anderem die Bekämpfung des Alkoholmissbrauches sowie
der Glücksspiel- und der Onlinesucht. Der VPRT unterstützt den Ansatz, auf Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen statt auf Programmeingriffe und Werbeverbote zu bauen.
Deutscher Kulturrat
Der VPRT ist seit Juni 2015 Mitglied des Deutschen
Kulturrates. Gemeinsam mit dem ZDF, der Deutschen
Welle, dem Deutschlandradio und der Deutschen Orchestervereinigung wurde der Verband in die Sektion
Film, Rundfunk und audiovisuelle Medien aufgenommen.
Der Sektion gehören unter anderen die ARD, die Produzentenallianz, die VG Media, die Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft und der Verband Deutscher Drehbuchautoren an. Der Deutsche Kulturrat vertritt als Spitzenverband die Interessen von 246 Bundesverbänden und
verbandsähnlichen Organisationen des Kulturbereiches
und ist in acht Sektionen gegliedert. Der VPRT nimmt im
Deutschen Kulturrat die Interessen der Unternehmen des
privaten Rundfunks als Teil der deutschen Kultur- und
Kreativwirtschaft wahr. Der Verband hat unter anderem
im Rahmen der Stellungnahmen des Deutschen Kulturrates zum Urhebervertragsrecht und der Konsultation
zur EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste die
Position der privaten Hörfunk- und Fernsehsender sowie
Telemedien eingebracht.
www.vprt.de/gesellschaftliche_verantwortung
MEDIENORDNUNG
Jugendmedienschutz
Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschlossen
Katja Hofem
ProSiebenSat.1 TV
Deutschland GmbH
Die Regulierung des
­Jugendmedienschutzes sollte
endlich der konvergenten
Lebenswirklichkeit angepasst
werden und Zuständigkeitshürden überwinden. Wir müssen Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz
zusammenbringen und das Nebeneinander unterschiedlicher Entscheidungsträger glattziehen.
AVMD-Richtlinie
Im Rahmen der Novellierung der EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) hat sich der
VPRT ebenfalls für die Schaffung eines einheitlichen,
konvergenten Jugendschutzniveaus in Europa eingesetzt. Das Mindestschutzniveau solle sich weniger an der
Linearität, sondern stärker an der potentiellen Entwicklungsbeeinträchtigung von Minderjährigen orientieren.
Aus Sicht des VPRT sollte die EU-Kommission Überlegungen anstellen, wie neben dem auf EU-Ebene festzuschreibenden Schutzniveau für alle audiovisuellen A
­ nbieter
auf Ebene der Mitgliedstaaten Anreize geschaffen werden können, den Jugendschutz noch stärker auszubauen.
2.500 TV-Sendungen
JMStV-Novelle
Knapp vier Jahre nach dem Beschluss der Länder, den
Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) n
­ ovellieren
zu wollen, wurde im Dezember 2015 die Neufassung
von den Ministerpräsidenten unterzeichnet. Die JMStV-­
Novelle ist ein Bestandteil des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, welcher voraussichtlich im ­
Oktober
2016 in Kraft tritt. Der VPRT hat die Novellierung als
Schritt in die richtige Richtung begrüßt, da sie eine
Stärkung der Selbstkontrollen vorsieht und die Schutzbestimmungen in einem ersten Schritt stärker der konvergenten Medienwelt anpasst. Der neue Staatsvertrag
setzt damit eine Kernforderung des VPRT um, in dem er
die Grundlage dafür schafft, dass die Entscheidungen der
Selbstkontrolleinrichtungen aus Rundfunk und Telemedien künftig in den Offline-Bereich „durchwirken“ können.
Damit diese Neuregelung auch Rechtskraft entfalten
kann, bedarf es einer korrespondierenden Bestimmung
im Bundesrecht. Der VPRT appellierte an die Länder und
die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz,
sich gegenüber dem Bund für eine solche Regelung im
Jugendschutzgesetz (JuSchG) einzusetzen. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
hat im Oktober 2015 der Bund-Länder-Kommission ein
Diskussionspapier für die Schaffung eines einheitlichen
kohärenten Jugendmedienschutzes vorgelegt, das in den
kommenden Monaten weiter diskutiert werden soll. Die
Bund-Länder-Kommission hatte sich zum Jahresende darauf verständigt, dass eine gemeinsame Festlegung von
inhaltlichen Eckpunkten für eine weitergehende strukturelle Reform des Jugendmedienschutzes als „zweiter
Schritt“ nach Abschluss der JMStV-Novelle folgen solle.
Über
hat
die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen 2015
geprüft und damit einen neuen Rekordwert
erzielt. Parallel sind die Beschwerden
über zu viel Gewalt im Fernsehprogramm
deutlich zurückgegangen. Im letzten Quartal
2015 gab es durchschnittlich nur noch
5 Zuschauerbeschwerden im Monat.
Im Vergleichszeitraum 2014 waren es noch
18 Beschwerden monatlich.
Quelle: FSF e. V.
Darüber hinaus hat der sich der Verband auch 2015
weiterhin in verschiedenen Gremien wie dem Zentrum
für Kinderschutz im Internet (I-KiZ) des Bundesfamilienministeriums oder den von der Wirtschaft getragenen
Selbstkontrolleinrichtungen Freiwillige ­Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und Freiwillige
Selbst­kontrolle Fernsehen (FSF) und den medienpädagogischen Initiativen Media Smart und fragFINN engagiert
und sich für die Verbesserung des technischen Jugendschutzes sowie der Förderung der Werbekompetenz eingesetzt.
www.vprt.de/jugendmedienschutz
33
2015
hören. sehen. feiern. Der private Rundfunk präsentiert sich als Motor der Kreativwirtschaft.
Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger, die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, und die Staatsministerin für Kultur und
Medien Prof. Monika Grütters, mehr als 600 hochrangige Gäste aus der Medienbranche sowie zahlreiche Prominente aus Radio, Fernsehen und Politik waren am 8. September Gäste des VPRT-Sommerfest 2015 in der Berliner
Event-Location Spindler & Klatt direkt an der Spree.
Beide Gastredner würdigten die Rolle privaten Rundfunks als ein bedeutender Akteur der Kreativwirtschaft, der ein
wichtiger Inhalteanbieter und Garant für Meinungs- und Medienvielfalt sei. Günther Oettinger und Brigitte Z
­ ypries
betonten die Notwendigkeit fairer und ausbalancierte Rahmenbedingungen sowie eines Level Playing Fields im
Miteinander mit neuen Wettbewerbern wie Streamingdiensten und Plattformen.
Eine umfassende Fotogalerie sowie die zum Sommerfest herausgegebene Kurzpublikation „Die schönste Branche der Welt“ stehen unter www.hoeren-sehen-feiern.de zum Download bzw. zur
Ansicht zur Verfügung.
34
2015
„Regulierung heißt auch Nicht-Regulierung oder
­ eregulierung oder Liberalisierung. Das heißt, wir
D
stellen auch unsere gesamten digitalen Regeln auf den
Prüfstand. Manches, was vor 10 Jahren notwendig
war, hat sich erledigt oder durch Vielfalt überlebt.“
Günther Oettinger
EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft
35
2015
hören. sehen. feiern.
36
2015
„Der private Rundfunk ist ein zentraler Motor der
gesamten Kreativwirtschaft. Wir werten es als ein
wichtiges und gutes Zeichen, dass vor allem die TVund Radiounternehmen als wesentlicher Bestandteil
der politischen Digitalen Agenda gesehen werden.“
Dr. Tobias Schmid
VPRT-Vorstandsvorsitzender
37
2015
hören. sehen. feiern.
„Zwar sind das Fernsehen und das Radio nach wie
vor Leitmedien – auch in unserer digitalisierten Welt.
Aber neue Onlinedienste sind zunehmend gefragt und
stehen im Wettbewerb mit den klassischen ­Medien.
Diesem Wettbewerb müssen und können sie sich
stellen. Dazu braucht es faire und ausbalancierte
­Rahmenbedingungen, die dem Rundfunk und den Tele­
medien die nötige Flexibilität und gleichzeitig Rechts­
sicherheit geben, um auf Wachstumskurs zu bleiben.“
Brigitte Zypries
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister
für Wirtschaft und Energie
38
VPRT-Mitgliederversammlung 2015
Am 8. September 2015 fanden tagsüber in Berlin die Mitgliederversammlung und die Fachbereichsversammlungen des VPRT statt. Neben der Diskussion aktueller Zukunftsfragen und der Arbeitsschwerpunkte des Verbandes im zurückliegenden und kommenden Jahr stand eine Nachwahl auf der
Tagesordnung: Der Fachbereich Radio und Audiodienste wählte Jan-Uwe Brinkmann, Geschäftsführer
Radio NRW GmbH, als Nachfolger für Dr. Udo Becker, in seinen Fachbereichsvorstand.
39
MEDIENORDNUNG
Gesamtverträge und gesetzliche Abgabereglungen
Verlängerung und intensive Neuverhandlungen
GEMA
Mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) konnte der
VPRT die Gesamtverträge für Hörfunk und Fernsehen um
ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2016 ohne große
inhaltliche Änderungen verlängern. Offen ist noch eine
Regelung zu programmbegleitenden Onlinenutzungen,
weil die GEMA hier erst noch ein Mandat der Verlage
einholen muss. Hintergrund ist, dass die verhandlungsintensiven offenen Punkte im Zusammenhang mit einem
neuen System der Musikanteilsmessung für TV und der
Evaluierung zu Umsetzungsfragen im Verhältnis zu ARD
und ZDF erst mit dem neuen Vertrag ab 2017 umgesetzt
werden können. Zur Umsetzung der neuen Schnittstelle
für die Meldung von Musik in Hörfunk und Fernsehen sowie im Zusammenhang mit einem Bonus-/Malus-System
beim Meldeverfahren fanden mehrere Gespräche statt.
Ende 2015 konnten nach längerer Verhandlungsdauer
mit der GEMA erste Punkte bei der Abgeltung von abonnentenfinanziertem Filmvideo-on-Demand geklärt werden. Die Verhandlungen über den gesamtvertraglichen
Tarif – auch für werbefinanziertes Video-on-Demand
– dauern jedoch noch an. Kurz vor der Unterzeichnung
steht ein Gesamtvertrag über das transaktionsbasierte Video-on-Demand. Zusätzlich wurde Ende 2015 ein
weiterer Vertrag über die Abgeltung der ausländischen
Werbefenster für die Jahre 2014/2015 mit der GEMA unterzeichnet.
GVL
Mit der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gestalteten sich die Verhandlungen
über einen neuen Gesamtvertrag auch im Jahr 2015
komplex. Es blieb daher bei den unbefristeten Interimsvereinbarungen für das Fernsehen und den Hörfunk. In
mehreren Verhandlungsrunden konnte leider noch keine
Annäherung gefunden werden. Für den VPRT zentral sind
hier – neben der Forderung auf Gleichbehandlung mit der
ARD – vor allem die Notwendigkeit einer technologieneutralen Rechteeinräumung.
Die GVL wiederum betont, dass ihr dieselbe Tarifhöhe wie
die GEMA zustehe. Allerdings hat die GVL einen im Zusammenhang mit der Tonträgerwiedergabe in Tanzschulen geführten Rechtsstreit rechtskräftig verloren. Am 29.
Oktober 2015 entschied das Oberlandesgericht München
nach Zurückverweisung vom Bundesgerichtshof, dass der
für die ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller zu
zahlende Tarif lediglich 20 Prozent des entsprechenden
GEMA-Tarifs beträgt.
Auch mit der GVL verhandelte der VPRT über die Implementierung einer neuen Schnittstelle für die Musikmeldung der Fernseh- und Hörfunksender. Für die Abgeltung
40
Timo Naumann
Verband Lokaler Rundfunk
in NRW e.V.
Medienregulierung
muss zukünftig schneller
auf veränderte Märkte
und Nutzungsszenarien
reagieren. Sie soll Innovation fördern und dabei bestehende erfolgreiche
Geschäfts­modelle schützen. Nur so werden private
Rundfunkveranstalter die (digitale) Zukunft
­mitgestalten können.
von Auslandsfenstern für den Zeitraum ab 2014 fanden
mehrere Gespräche mit der GVL statt.
Filmförderung
Das aktuell geltende Filmförderungsgesetz des Bundes
(FFG) sieht erstmals nur eine Laufzeit von drei statt fünf
Jahren bis Ende 2016 vor. Ein Grund für die zeitliche
Verkürzung war, künftig früher auf Marktveränderungen
reagieren und somit schneller Abgabengerechtigkeit
­herstellen zu können. Der VPRT spricht sich im FFG-Evaluierungsprozess für eine Beibehaltung des Abgabemaßstabes für TV-Sender aus. Dies betrifft insbesondere die
weitere Berücksichtigung des Anteils von Kinofilmen an
der Gesamtsendezeit als auch eine Nicht-Erweiterung des
Kinofilmbegriffs auf AV-Medien. Des Weiteren wendet
sich der Verband gegen eine mögliche Doppelbelastung
der Free-TV-Sender durch neue Abgaben. Nach einem
Rundem Tisch des BKM zur Novellierung des FFG Mitte
November 2015 zeichnete sich ab, dass es keine Anpassungen der gesetzlichen Abgabesätze für die betroffenen
TV-Sender geben wird. In der Diskussion ist eine teilweise Anpassung der Höhe der Ersetzungsbefugnis von
Bar- durch Medialeistungen. Ein Kabinettsentwurf wird
im ersten Quartal 2016 erwartet.
Die privaten TV-Sender bringen neben der FFG-Abgabe
auch beträchtliche Leistungen in die Länderförderungen
ein. Das Gesamtvolumen der Einzahlungen von VPRTFree-TV-Sendern auf Länderebene hat in den vergangenen Jahren regelmäßig mehr als 8 Millionen Euro pro
Jahr betragen. Die Privatsender bringen auf Basis der gesetzlichen FFA-Abgabe jährlich über 10 Millionen Euro an
Bar- und Medialeistungen in die Bundesfilmförderung ein.
www.vprt.de/rahmenvertraege
TV-Wirkungstag wird zum
Screenforce Day
„Die Macht der Bilder“
Der 2015 letztmals unter seinem alten Namen stattfindende TV-Wirkungstag kommunizierte Konstanz und
Wandel zugleich. Unter dem Motto „Die Macht der Bilder“ verdeutlichte das Spitzentreffen der Bewegtbildvermarkter die nach wie vor ungebrochene Faszination von TV-Bildern und ihre Bedeutung für die Alltagskommunikation der Zuschauer und die Markenführung von Unternehmen. Auf der Veranstaltung, die sich vor
allem Themen wie Markenführung, internationale Programmtrends, Markenkommunikation in sozialen Netzwerken und die Zukunft von Fernsehen und Bewegtbild widmete, wurde auch die Studie „Screenlife 2015: TV
als Motor von Web Traffic und Word of Mouth“ vorgestellt, welche die Abstrahleffekte von TV-Werbung auf
Online und Alltagsgespräche aufzeigt.
Der TV-Wirkungstag, das größte deutsche TV-Branchenevent, an dem in diesem Jahr über 1.500 Gäste teilnahmen, lenkte auch den Blick darauf, dass sich rund um das klassische Fernsehen als Mittelpunkt ein vielfältiger
Bewegtbild-Kosmos entwickelt hat – linear und nonlinear, TV-Spot und Onlinevideo, Fernsehgerät und mobiles
Endgerät –, der den Werbekunden zahlreiche neue Möglichkeiten bietet. Da die in der Gattungsinitiative Wirkstoff TV zusammengeschlossenen Vermarkter für eben diese moderne Multiscreen-Welt mit Fernsehen als
Fixpunkt stehen, haben sie ihrer Initiative einen neuen Namen gegeben, der seit April 2015 „Screenforce – The
Magic of TV“ lautet. Zudem wird der TV-Wirkungstag ab 2016 den Namen „Screenforce Day“ tragen.
41
MARKTENTWICKLUNG
Marktforschung, Messung und Werbewährung
AGF und agma führen konvergente Werbewährungen ein
Mediennutzer verfügen heute über eine Vielzahl von
persönlichen Empfangsgeräten – mobil oder stationär,
kleine oder große – und rufen ein und denselben Content
in verschiedenen Nutzungssituationen über unterschiedliche Kanäle ab. Um diese fragmentierte Mediennutzung
möglichst vollständig abzubilden, haben die Medienforschungsorganisationen intensiv an der Einführung konvergenter Mess- und Währungsmodelle gearbeitet und
im vergangenen Jahr wichtige Meilensteine erreicht.
Außerdem haben die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF), die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse
e.V. (agma) und die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) ihre Grundgesamtheiten erneuert und an
den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst.
TV & Video
Die Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) hat
im zurückliegenden Jahr ihre Streamingdaten um Zielgruppenstrukturen erweitert und mit einem Dashboard
Videostreaming auch individuelle Auswertungen ermöglicht. Eine erste Zusammenführung von TV- und Videostreaming-Daten wird für das erste Quartal 2016
­erwartet. Wichtige Signale für die Akzeptanz der AGF-­
Bewegtbildwährung waren die öffentliche Unterstützung
durch die Organisation der Werbungtreibenden (OWM)
sowie die angekündigte Einbeziehung von YouTube
in das Forschungssystem der AGF. Neben dem Video­
streaming-Projekt hat die AGF auch die klassische
TV-Forschung weiterentwickelt und zum Jahresbeginn
2016 die Grundgesamtheit an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst und zugleich die Basis
auf alle deutschsprachigen Haupteinkommensbezieher
ausgeweitet. Damit repräsentiert das AGF-Panel künftig
dieselbe Grundgesamtheit wie die Medienstudien der
agma. (siehe auch Seite 41)
Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse
(agma) ermittelte die Ergebnisse ihrer „ma
2015 Audio“ – die erstmals eine konvergente
Radioreichweite veröffentlichte – auf Basis von
80.000 interviewten Personen ab 14 Jahren.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (agma)
Radio & Audio
Die Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) hat
in 2015 mit der „ma 2015 Audio“ erstmals konvergente
Radioreichweiten veröffentlicht und damit die weltweit
erste konvergente Radio- und Audiowährung vorgelegt.
Die Erhebung ergänzt die klassische Mediaanalyse Radio
42
Carsten Neitzel
Radio Hamburg GmbH & Co. KG
Der private Rundfunk
wird 2016 aus Sicht der
Vermarktung stark an den
Standards der digitalen
Wettbewerber gemessen
werden. Um hierfür auch nur ansatzweise die
Bedingungen für mehr digitale und mobile
Zusatzangebote zu schaffen, müssen endlich die
Wettbewerbsbedingungen liberalisiert werden.
um Nutzerzahlen von Webradiosendern und Online-Audioangeboten, so dass Radio und Audio für die Werbewirtschaft künftig über alle Plattformen hinweg planbar
werden. Daneben hat auch die agma ihre Grundgesamtheit an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes
angepasst und mit der Befragung zur ma 2015 Radio II
außerdem im Dual-Frame-Ansatz auch Interviews über
Mobilfunknummern in das Modell integriert. (siehe auch
Seite 29)
Online & Mobile
Nach Einführung des „Skalierbaren Zentralen Mess­ver­
fahrens next Generation“ (SZMnG) der ­INFOnline GmbH
und des „Kategoriensystem 2.0.“ der Informationsgemein­
schaft zur Feststellung der ­Verbreitung von Werbeträgern (IVW) standen in der Online- und Mobile-Forschung
im zurückliegenden Jahr keine größeren Systemanpassungen auf der Agenda. Aktuell werden in den Onlineund Mobile-Gremien allerdings Anpassungen der Kontaktdefinitionen (Page Impression, Audio Impression
und Video Impression) beraten sowie künftige Weiterentwicklungen von Messung, Prüfung und Ausweisung.
Die Arbeitsgemeinschaft Online Forschung (AGOF) hat
im zurückliegenden Jahr die bisherigen Studien internet
facts und mobile facts in der neuen Studie digital facts
zusammengeführt und ebenfalls ihre Grundgesamtheit
an den neuen Zensus des Statistischen Bundesamtes angepasst sowie Interviews über Mobilfunknummern im
Dual-Frame-Ansatz eingeführt.
www.vprt.de/medienmessung
MARKTENTWICKLUNG
Marktdaten
Radio, Fernsehen und Multimedia in Deutschland
Rundfunkerlöse in Deutschland 2014
Der Markt für Radio- und Fernsehangebote in Deutschland zeichnet sich durch seine weltweit einmalige
­Anbieter- und Angebotsvielfalt aus und ist zugleich ein
gewichtiger Wirtschaftsfaktor für Deutschland.
in Milliarden Euro
Im Jahr 2014 lagen die Rundfunkerlöse in Deutschland
bei insgesamt ca. 17,8 Milliarden Euro (exklusive Teleshopping). Davon entfielen etwa 9,6 Milliarden Euro auf
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und etwa 8,2 Milliarden Euro auf den privaten Rundfunk (exklusive Teleshopping).
8,2
9,6
Einnahmen des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Einnahmen des privaten Rundfunks
(exklusive Teleshopping)
Quellen: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF
und eigene Hochrechnung
www.vprt.de/marktdaten
43
Marktdaten Radio
Radioerlöse in Deutschland 2014
Die Radio- und Audioerlöse1 lagen in Deutschland im
Jahr 2014 bei rund 4,3 Milliarden Euro.
in Milliarden Euro
Beim Privatradio lagen die Gesamterlöse bei rund 0,6
Milliarden Euro. Davon entfielen auf die privaten Radio-­
Werbeerlöse rund 0,5 Milliarden Euro.
0,1
0,5
0,2
Die Gesamterlöse im öffentlich-rechtlichen Radio lagen
2014 bei geschätzten 3,7 Milliarden Euro. Davon waren
rund 0,2 Milliarden Euro öffentlich-rechtliche Radio-Werbeerlöse. Das mit Abstand größte Einnahmensegment
im deutschen Radiomarkt machte der Rundfunkbeitrag
­(Radioanteil) in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro aus.
0,4
3,1
Private Radioanbieter finanzieren – mit weniger als 20
Prozent des öffentlich-rechtlichen Radiobudgets – Hunderte attraktiver Radioprogramme. Die Zahl der von den
Landesmedienanstalten erfassten privaten Radioprogramme beträgt im Jahr 2014 insgesamt 282 Angebote.
Rundfunkbeitrag/Radioanteil (öffentlich-rechtlich)
sonstige Radioerlöse (öffentlich-rechtlich)*
Radio-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich)
Radio-Werbeerlöse (privat)
sonstige Radioerlöse (privat)*
* Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen
der Landesmedienanstalten
Radio erreicht werktäglich rund 78 Prozent der Gesamtbevölkerung und ist damit die reichweitenstärkste
Mediengattung in Deutschland. Die durchschnittliche
Hör­dauer im Radio beträgt etwa drei Stunden und 10
­Minuten pro Werktag. Der weiteste Hörerkreis lag 2015
bei 92,1 Prozent der Bevölkerung.
1
ohne Paid Audio
Quelle: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF
und eigene Hochrechnungen
www.vprt.de/radio-nutzung
www.vprt.de/radio-programme
www.vprt.de/radio-umsaetze
44
Marktdaten Radio
Private Radioprogramme in Deutschland
2003–2014
282
247
200
209
244
222
228
229
15
20
20
52
55
54
54
55
14
20
12
19
270
268
42
15
252
255
15
17
18
14
29
13
54
55
54
39
14
52
56
18
12
38
49
144
148
155
153
155
159
158
166
168
174
170
175
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
DAB only
landesweit UKW
bundesweit Satellit
lokal/regional UKW
Quelle: die medienanstalten/ALM, Jahrbücher 2003–2015
Radiohörer in Deutschland 2015
Hördauer Radio 2015
in Prozent der Gesamtbevölkerung
Personen ab 10 Jahren
Montag bis Freitag, in Minuten
92,1
190
190
189
189
77,4
Anteil der Radiohörer
an der Gesamtbevölkerung an einem
durchschnittlichen Werktag (Mo–Fr)
Deutschsprachige
Bevölkerung
(ab 10 Jahre)
Altersgruppe
14–49 Jahre
Weitester Hörerkreis (Anteil der Radiohörer an der
Gesamtbevölkerung innerhalb der letzten 14 Tage)
ma 2015 Radio I
ma 2015 Radio II
Quelle: agma / ma 2015 Radio II
Hinweis: Ab der ma 2015 Radio II basieren die Daten auf dem Zensus 2011.
Vergleiche zu älteren ma‘s sind aufgrund der veränderten Hochrechnungs­
basis nur eingeschränkt möglich.
Quellen: agma / ma 2015 Radio I, ma 2015 Radio II
45
Marktdaten Fernsehen
TV-Erlöse in Deutschland 2014
Die Umsatzerlöse der Fernsehbranche in Deutschland
l­agen im Jahr 2014 bei rund 15,2 Milliarden Euro (inklusive Teleshopping).2
in Milliarden Euro
1,5
1,8
5,1
2,1
0,5
0,3
4,0
Rundfunkbeitrag /TV-Anteil (öffentlich-rechtlich)
sonstige TV-Erlöse (öffentlich-rechtlich)*
TV-Werbeerlöse (öffentlich-rechtlich)
TV-Werbeerlöse (privat)
Pay-TV- und Paid-VoD-Erlöse (privat)
Teleshoppingerlöse (privat)
sonstige TV-Erlöse (privat)*
* Schätzung auf Basis älterer Veröffentlichungen
der Landesmedienanstalten
Quelle: VPRT, die medienanstalten, ZAW, ARD, ZDF, KEF
und eigene Hochrechnungen
Die Erlöse der privaten Programme (inkl. Teleshopping)
erreichten 2014 ein Volumen von rund 9,3 Milliarden
Euro. Davon entfielen 4,0 Milliarden Euro auf die TV-Werbung, 2,1 Milliarden Euro auf Pay-TV und 1,8 Milliarden
Euro auf Teleshopping. Die sonstigen Einnahmen der privaten TV-Anbieter lagen bei geschätzten 1,5 Milliarden
Euro.
Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen lagen die Gesamt­
einnahmen bei rund 5,9 Milliarden Euro, davon ge­schätzte­
5,1 Milliarden Euro Rundfunkbeiträge (TV-Anteil), rund
0,3 Milliarden Euro TV-Werbeerlöse und geschätzte 0,5
Milliarden Euro sonstige öffentlich-rechtliche TV-Erlöse.
Obwohl der öffentlich-rechtliche Sektor das stärkste
Segment darstellt, bieten die am Markt finanzierten
privaten Fernsehveranstalter eine weltweit einmalige
A
­ ngebotsvielfalt. Die Zahl der privaten TV-Programme
in Deutschland lag 2014 bei 401 Programmen, davon
170 bundesweite sowie 231 landesweite, regionale und
l­ okale Angebote.
Fernsehen erreichte 2014 täglich über 71 Prozent der
Gesamtbevölkerung und die durchschnittliche TV-Sehdauer lag 2014 bei 3 Stunden und 41 Minuten pro Tag.
Der weiteste Seherkreis lag bei 92,8 Prozent.
2
Noch nicht enthalten sind Umsätze aus vor- und nachgelagerten
Stufen (z. B. Umsätze mit Empfangsgeräten oder aus Zugangsentgelten)
www.vprt.de/tv-nutzung
www.vprt.de/tv-programme
www.vprt.de/tv-umsaetze
46
Marktdaten Fernsehen
Bundesweite private TV-Programme
in Deutschland
Private Fernsehangebote
in Deutschland 2014
2003–2014
170
147
147
16
16
14
37
43
37
45
21
115
97
13
71
10
17
5
53
9
13
5
39
26
2003
2004
14
33
23
10
51
2005
152
146
21
20
146
154
159
17
18
40
46
48
16
17
18
18
15
17
16
170
54
20
10
58
2006
72
68
75
76
72
73
75
80
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
231
Pay-TV-Programme
Spartensender
bundesweite TV-Programme
Teleshopping
Vollprogramme
landesweite, regionale und
lokale TV-Programme
Quelle: die medienanstalten/ALM, Jahrbücher 2003–2015
Quelle: die medienanstalten,
Jahrbuch 2014/2015
Durchschnittliche TV-Sehdauer
in Prozent der Gesamtbevölkerung
Personen ab 3 Jahren, alle Sender, Mo–So, 3–3 Uhr
1989-2014, pro Tag/Person in Minuten,
Personen ab 3 Jahren, alle Sender, Mo–So, 3–3 Uhr
145
147
155
158
166
167
175
183
183
188
185
190
192
201
203
210
211
212
208
207
212
223
225
222
221
221
TV-Seher in Deutschland 2014
92,8
Anteil der TV-Seher
an der Gesamtbevölkerung an einem
durchschnittlichen Wochentag
Weitester Seherkreis (Anteil der TV-Seher an der
Gesamtbevölkerung im durchschnittlichen
Zweiwochenzeitraum)
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
71,4
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung
47
Marktdaten Fernsehen
Verteilung der Übertragungswege
2007–2015, in Prozent
53,7 52,5 52,8
51,4 50,2
47,9
46,3 46,3 46,1
42,5 42,0 42,1 42,8
46,2 46,1 46,5
44,7 45,6
11,5 11,1 11,3 11,1 11,8 12,5 11,0
10,0
9,7
0,3 0,3 1,0
Kabel
2007
Satellit
2008
2009
2010
Terrestrik
2011
2012
2013
2,3
3,0
4,3 4,9 4,9 4,8
DSL-TV
2014
2015
Quelle: die medienanstalten / tns infratest: Digitalisierungsbericht 2015
Basis: 33,904 / 36,981 / 37,277 / 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 Mio. TV-Haushalte In Deutschland
Digitalisierung der Übertragungswege
2005–2015, in Prozent
100
100
100
100
86,4
74,1
72,5
65,7
62,9
37,8
30,6
9,7
15,2 16,2
42,5
48,2
57,3
55,9
47,2
38,8
21,0
Kabel
2005
2006
79,1
2007
Satellit
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Quelle: die medienanstalten / tns infratest: Digitalisierungsbericht 2015
Basis: 33,904 / 33,904 / 36,981 / 37,277 / 37,412 / 37,464 / 37,668 / 37,799 / 38,157 / 38,557 / 38,889 Mio. TV-Haushalte in Deutschland
Kabel und Satellit sind unverändert die wichtigsten
Übertragungswege für das Fernsehen in Deutschland.
Je rund 46 Prozent der Haushalte nutzen das Kabel
bzw. den Satelliten für den TV-Empfang. Terrestrisch
(DVB-T) empfangen knapp 10 Prozent der Haushalte
Fernsehen – über Breitband sind es rund fünf Prozent.
48
Fast 90 Prozent der TV-Haushalte empfangen laut Digi­
talisierungsbericht 2015 der Landesmedienanstalten
mit mindestens einem Gerät digitales Fernsehen.
Dank der Abschaltung der analogen Satellitenübertragung im April 2012 liegt der Digitalisierungsgrad beim
Satelliten bei 100 Prozent. Beim Kabelanschluss liegt
der Anteil 2015 bei rund 73 Prozent.
Marktdaten Onlinemedien
Mobile- und Onlineerlöse
in Deutschland 2014
Die Mobile- und Onlineerlöse erreichten in Deutschland
im Jahr 2014 rund 5 Milliarden Euro (ohne E-Commerce). Erlöse aus klassischer Online- und Mobile-Displaywerbung machten davon 1,3 Milliarden Euro aus.
Die Umsätze aus Instream-Videowerbung lagen bei
rund 0,25 Milliarden Euro und bei Instream-Audiowerbung unter 0,01 Milliarden Euro. Die Paid-VoD-Umsätze
erreichten etwa 0,2 Milliarden Euro, Paid Audio rund
0,4 Milliarden Euro. Das mit Abstand größte Segment
war die Suchwortvermarktung mit Umsätzen von rund
2,8 Milliarden Euro.
in Milliarden Euro
1,3
0,4
2,8
0,3
0,01
0,2
Online- und Mobile-Displaywerbung
Paid Audio-On-Demand
Instream-Audiowerbung
Instream-Videowerbung
Paid-Video-On-Demand
www.vprt.de/onlinemedien-nutzung
www.vprt.de/multimedia-angebote
www.vprt.de/online-werbeumsaetze
Search
Quelle: VPRT, GfK, ZAW, BVMI
Internetportale deutscher Fernsehsender
Internetportale deutscher Radiosender
Reichweiten in Millionen Unique User, im Oktober 2015
Reichweiten in Millionen Unique User, im Oktober 2015
n-tv.de
RTL
ProSieben
Sport1
N24
sixx
SAT.1
VOX
RTL II
kabel eins
Sky
MTV
VIVA
Disney.de
South Park
DMAX
RTL Nitro
TOGGO
joiz
Tele 5
9,48
6,93
6,87
6,27
4,55
4,06
3,79
2,03
2,02
1,21
0,79
0,77
0,72
0,53
0,48
0,38
0,37
0,25
0,19
0,15
Hit Radio FFH
ANTENNE BAYERN
Radio Hamburg
radio ffn
bigFM
ENERGY
Antenne Niedersachsen
RPR1
planet radio
radio SAW
Radio Regenbogen
Klassik Radio
Radio Schleswig-Holstein (R.SH)
sunshine live
RADIO SALÜ
89.0 RTL
Antenne 1
Radio Essen
104.6 RTL
Antenne Düsseldorf
0,97
0,89
0,44
0,26
0,23
0,23
0,21
0,21
0,17
0,13
0,13
0,10
0,10
0,10
0,09
0,08
0,08
0,08
0,07
0,07
Quelle: AGOF / internet facts 2015-10, Auswahl VPRT
Quelle: AGOF / internet facts 2015–10, Auswahl VPRT
Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren
Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Deutschland ab 10 Jahren
49
MARKTENTWICKLUNG
VPRT-Marktprognose 2015
Wachstum in allen Segmenten
Netto-Werbeerlöse der Medien
1998–2014
Zeitschriften
Zeitungen
Onlinemedien
Radio
Fernsehen
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: VPRT, ZAW
Die Umsätze der audiovisuellen Medien werden laut der
Marktprognose 2015 * des VPRT im Gesamtjahr 2015
voraussichtlich um 531 Millionen Euro auf insgesamt
10,2 Milliarden Euro anwachsen. Das größte prozen­
tuale Wachstum wird im Bereich der On-Demand-Angebote erwartet, die größten absoluten Zuwächse liegen
im Bereich der linearen Angebote, die weiterhin die umsatzstärksten Segmente bilden.
Radio- und Audiowerbung 2015
Für die Radiowerbung prognostiziert der VPRT eine
stabile Umsatzentwicklung. Für den Bereich der Instream-Audiowerbung erwartet der VPRT – auf deutlich
niedrigerer Basis – ein Wachstum um 26 Prozent auf
rund 10 Millionen Euro. Damit wird für die Radio- und
Audio-Werbeumsätze insgesamt (linear und nonlinear)
mit einem Anstieg der Netto-Werbeumsätze um rund
0,3 Prozent auf etwa 750 Millionen Euro gerechnet.
TV- und Bewegtbildwerbung 2015
Für die Fernsehwerbung wird ein Netto-Wachstum von
ca. 2,5 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro erwartet. Das
würde einem Zuwachs um rund 109 Millionen Euro
gegenüber dem Vorjahr entsprechen. Damit bleibt das
Fernsehen der mit Abstand stärkste Umsatzträger im
deutschen Werbemarkt.
Für den Bereich der in Streamings eingebundenen
Online-Videowerbung (Instream-Videowerbung) prognostiziert der VPRT einen Anstieg um ca. 23 Prozent
beziehungsweise um 57 Millionen Euro auf dann 307
Millionen Euro. Insgesamt wird für die Umsätze aus Bewegtbildwerbung (linear und nonlinear) ein Anstieg um
rund 3,7 Prozent auf rund 4,7 Milliarden Euro erwartet.
Online- und Mobile-Displaywerbung 2015
Die Netto-Werbeumsätze Online/Mobile-Display sollen
laut VPRT-Prognose 2015 um 2,4 Prozent auf rund 1,4
Milliarden Euro wachsen. Das würde einem Zuwachs
um rund 32 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr
entsprechen. Dabei wird für Mobile ein Anstieg um 16
Prozent und für Online ein Wachstum von 1 Prozent
prognostiziert.
* Stand der Prognose: Oktober 2015
www.vprt.de/prognosen
50
MARKTENTWICKLUNG VPRT-Marktprognose 2015
Netto-Werbeerlöse Fernsehen und Instream-Videowerbung
1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro
1997
1998
3,96
1999
2000
2001
2002
3,81
3,86
3,93
2003
2004
2005
4,11
4,16
4,04
3,95
3,98
4,04
2010
2011
2012
3,64
2006
2007
2008
2009
4,33
4,54
ca. 4,71
ca. 4,40
3,80
4,04
4,29
4,32
+3,7 %
4,47
4,13
4,71
2013
2014
2015e
Instream-Videowerbung
Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015
Netto-Werbeerlöse Radio und Instream-Audiowerbung
1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro
0,60
0,61
1997
1998
1999
0,68
2000
2001
0,60
0,58
2002
2003
0,66
0,68
2005
2006
0,72
0,68
0,69
2009
2010
0,71
0,72
2011
2012
0,75 ca. 0,75
2013
2014
0,62
2004
2007
2008
ca. 0,74
0,73
0,69
+0,3 %
0,75
0,74
0,74
2015e
Instream-Audiowerbung
Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015
Netto-Werbeerlöse Online- und Mobile-Displaywerbung
1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro
+2,4 %
1,34
ca. 1,37
2014
2015e
1,26
1,08
0,99
0,86
0,69
0,75
0,76
2008
2009
0,50
0,25
0,27
2003
2004
0,33
2005
2006
2007
2010
2011
2012
2013
Quelle: VPRT, ZAW, Stand: Oktober 2015
51
MARKTENTWICKLUNG VPRT-Marktprognose 2015
Pay-TV und Paid-VoD-Umsätze
2012–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro
+11,0 %
2,95
2,66
2,43
Digitale Musikverkäufe
2,23
Audio Subscription
Digitaler Videoverkauf
1,95
1,81
2,09
TVoD
2,26
SVoD
Pay-TV (inkl. PayTVoD)
2012
2013
2014
2015e
Quellen: VPRT (2012-2015), GfK (2012-2014), BVMI (2012-2014)
Teleshoppingerlöse
1997–2014, VPRT-Marktprognose 2015, in Milliarden Euro
+4,0 %
1,69
1,46
1,04
0,77
1,11
1,14
1,21
1,26
1,76
ca. 1,83
1,56
1,36
0,86
0,65
0,53
0,39
0,25
0,05
0,13
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015e
Quelle: Goldmedia (1997–2012) VPRT (2013–2015)
Paid Content 2015
Die Paid-Content-Umsätze im Bereich der audiovisuellen
Medien werden zum Jahresende 2015 voraussichtlich
um 292 Millionen Euro (+ 11 Prozent) auf rund 3 Milliarden Euro ansteigen. Dabei wird für das umsatzstärkste Segment Pay-TV ein Wachstum von ca. 8,3 Prozent
auf 2,3 Milliarden Euro erwartet, signifikantes Wachstum
wird auch in den Segmenten Paid Video (+ 13,3 Prozent;
SVoD: + 17 Prozent; TVoD: + 10 Prozent) und Paid Audio
(+ 25 Prozent) erwartet.
52
Teleshopping-Umsätze 2015
Für das Teleshopping wird mit einem Zuwachs von ca.
4 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro gerechnet. Dies entspricht einem Zuwachs um rund 70 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.
Die VPRT-Prognose 2015 basiert auf einer Befragung von Führungskräften deutscher Medienunternehmen. Auswertungsbasis
der diesjährigen Prognose sind Rückmeldungen von 52 Unternehmen, die im Befragungszeitraum vom 25. September bis zum
16. Oktober 2015 eingegangen sind.
VPRT startet Initiative
„Schau HDTV“
Kampagne informiert über Angebote,
Empfangsmöglichkeiten und Vorteile von HDTV
Der VPRT hat im Oktober 2015 die Initiative „Schau HDTV“ gestartet. Gemeinsam
mit Sendern und Plattformbetreibern
möchte der Verband gegenüber den Endverbrauchern die Vorteile von HDTV aufzeigen und sie
über die HDTV-Empfangsmöglichkeiten in Deutschland
informieren. Im Mittelpunkt der B2C-Kampagne stehen
ein TV-Spot und die Website www.schau-hd.tv. Der Fernsehspot, der von den Senderpartnern der Initiative ausgestrahlt wird, sorgt mit einer emotionalen Ansprache
für hohe Aufmerksamkeit beim Zuschauer und motiviert zum Besuch der Webseite. Die besondere Bildqualität
von HD wird durch Motive und Storyline deutlich hervorgehoben. Auf www.schau-hd.tv bekommen interessierte Zuschauer zudem den Unterschied zwischen Standard- (SD) und HD-Qualität live vor Augen geführt.
Außerdem finden sie neben einer Auflistung der in Deutschland verfügbaren HD-Sender eine Übersicht über
die unterschiedlichen Empfangsmöglichkeiten.
„Schau HDTV“ wurde unterstützt von Discovery Networks Deutschland, HD PLUS, M7, MEDIA BROADCAST,
Mediengruppe RTL Deutschland, ProSiebenSat.1 Media SE, RTL2, sonnenklar.TV, Telekom Deutschland, The
Walt Disney Company (Germany), Viacom International Media Networks Germany, WeltN24 und dem VPRT.
2016 wird die Initiative fortgeführt.
www.schau-hd.tv
53
Pay-TV in Deutschland 2015
Pay-TV schafft Rekordmarke –
VPRT-Marktüberblick zum deutschen Pay-TV-Markt 2015
Pay-TV-Abonnenten
Der VPRT-Arbeitskreis Pay-TV hatte im Sommer 2015
das dritte Jahr in Folge einen Marktüberblick zur Entwicklung von Pay-TV in Deutschland vorgelegt, der eine
weiterhin positive Entwicklung dokumentiert.
Die Pay-TV- und Paid-Video-on-Demand-Umsätze in
Deutschland lagen 2014 bei 2,22 Milliarden Euro, das
entspricht einem Zuwachs von rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im gesamten deutschsprachigen
Raum wurde 2014 ein Umsatzvolumen von etwa 2,4
Milliarden Euro erreicht. Für 2015 rechnete der VPRT
mit einem Wachstum von rund 8 Prozent und für die
Folgejahre mit einer anhaltend positiven Entwicklung.
Die Zahl der Pay-TV-Abonnenten in Deutschland ist
zum Jahresende 2014 gegenüber dem Vorjahr um rund
10 Prozent auf 7 Millionen Abonnenten angestiegen, im
gesamten deutschsprachigen Raum sogar auf etwa 7,7
Millionen Abonnenten. Die durchschnittliche kumulierte
monatliche Reichweite von Pay-TV-Programmen in den
deutschen TV-Haushalten lag in den ersten Monaten
des Jahres 2015 bereits bei 11,6 Millionen Pay-TV-­
Sehern, gegenüber rund 10 Millionen im Vergleichszeitraum 2014.
in Millionen, in Deutschland (D, 2008–2014)
sowie Österreich (A) und Schweiz (CH) (2012–2014)
7,7
6,7
4,8
4,3
4,3
2008
2009
2010
Deutschland
5,4
2011
6,0
2012
Deutschland
7,1
7,0
6,4
2013
2014
D, A, CH
Quellen: ALM / die medienanstalten (2008–2011), VPRT (2012–2014)
Hinweis: Die für die Jahre 2012–2014 geannten Abonenntenzahlen sind mit
den Vorjahreswerten (2002 - 2011) nicht dirket vergleichbar, da die Daten aus
unterschiedlichen Quellen stammen und von methodischen Unterschieden bei
der Erhebung auszugehen ist.
Pay-TV-Seher an einem durchschnittlichen Wochentag
in Millionen, in Deutschland, 2014-2015*
12
10
8
6
11,211,812,212,0 12,1 10,6
10,010,610,5 10,8 9,5 8,9 10,111,0 10,5 11,311,312,3
4
2
0
Januar
2014
2015
54
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September Oktober November Dezember
Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, Fernsehpanel (D+EU), BRD Gesamt 03:00-03:00 Uhr
* darin erfasst: Sky (39 Sky-Sender und Subfeeds mit AGF Lizenz), 13th Street, ANIMAX, AXN Action, Disney Cinemagic,
GoldStar TV, Heimatkanal, Motorvision TV, SPIEGEL Geschichte, SPORT1+, Syfy, TNT Film, TNT Serie, Romance TV.
Pay-TV-Programme ohne AGF-Lizenz sind nicht mit abgebildet. Ebenfalls nicht mit erfasst sind Pay-TV-Seher in Haushalten,
deren Haupteinkommensbezieher weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Staates besitzt.
Pay-TV in Deutschland 2015
TV-Premieren im Pay-TV
Pay-TV-Programme nach Genre
in Deutschland, 2014, Anteil der Genres an den erfassten
TV-Premieren im Pay-TV (täglich rund 35 Stunden),
in Prozent
Zahl der Programme in Deutschland, 2015
6
10
32
10
26
40
15
Unterhaltung
Unterhaltung
Sport
36
15
Dokumentationen
Kinder
Sport
Dokumentationen
Kinder
Musik
Quelle: VPRT
(Basis: 51 von 90 Pay-TV-Programmen in Deutschland)
Quelle: VPRT
Zuschermarktanteile von Pay-TV
Personen ab 3 Jahren in Deutschland (2014–2015), in Prozent*
in allen TV-Haushalten
1,82,6 2,42,52,5 2,1
1,72,22,52,41,91,5 1,82,42,3 2,12,2 2,1
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September Oktober November Dezember
in allen Pay-TV-Haushalten
11,315,514,4 15,815,613,1
11,4 14,716,415,913,110,0 11,315,014,213,514,5 13,9
Januar
Februar
2014
2015
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September Oktober November Dezember
Quelle: AGF in Zusammenarbeit mit GfK; TV Scope, Fernsehpanel (D + EU), BRD Gesamt 03:00–03:00 Uhr
* darin erfasst: Sky (39 Sky-Sender und Subfeeds mit AGF-Lizenz), 13th Street, ANIMAX, AXN Action, Disney Cinemagic,
GoldStar TV, Heimatkanal, Motorvision TV, SPIEGEL Geschichte, SPORT1+, Syfy, TNT Film, TNT Serie, Romance TV.
Pay-TV-Programme ohne AGF-Lizenz sind nicht mit abgebildet. Ebenfalls nicht mit erfasst sind Pay-TV-Seher in Haushalten,
deren Haupteinkommensbezieher weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die eines anderen EU-Staates besitzt.
55
VERBAND
VPRT-Vorstand
Der Vorstand des VPRT setzt sich aus dem Vorstandsvorsitzenden, den Vorsitzenden der beiden Fachbereiche als
stellvertretende Vorstandsvorsitzende, den beiden stellvertretenden Fachbereichsvorsitzenden, dem Schatzmeister
sowie bis zu acht weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der gesamte Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Vorstandsvorsitzender
Dr. Tobias Schmid
Mediengruppe RTL Deutschland GmbH
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Radio und Audiodienste
Klaus Schunk
Radio Regenbogen Hörfunk in Baden
GmbH & Co. KG
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Fernsehen und Multimedia
Julian Geist
ProSiebenSat.1 Media SE
Schatzmeister
Dr. Holger Enßlin
Sky Deutschland GmbH
Hans Demmel
n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
Kai Fischer
Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG
Nina Gerhardt
RTL Radio Deutschland GmbH
Hans-Dieter Hillmoth
Radio/Tele FFH GmbH & Co.
Betriebs-KG
Karlheinz Hörhammer
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Annette Kümmel
ProSiebenSat.1 Media SE
Rainer Sura
QVC Handel LLC & Co. KG
mit beratender Stimme
mit beratender Stimme
Thomas Wrede
ASTRA Deutschland GmbH
56
Dr. Harald Flemming
Viacom International Media Networks
Germany GmbH
VERBAND
VPRT-Fachbereichsvorstände
Fachbereichsvorstand
Fernsehen und Multimedia
Fachbereichsvorstand
Radio und Audiodienste
Dem Fachbereich Fernsehen und Multimedia gehören
84 bundes-, landesweite und regionale TV-Veranstalter
an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand.
Dem VPRT gehören 51, im Wesentlichen landesweite,
regionale und bundesweite private Radioveranstalter
an. Der Fachbereich wählt aus seiner Mitte ­einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter sowie bis zu neun
weitere Mitglieder in den Fachbereichsvorstand.
Vorsitzender
Vorsitzender
Julian Geist
ProSiebenSat.1 Media SE
Klaus Schunk
Radio Regenbogen Hörfunk in Baden
GmbH & Co. KG
Stellvertretender Vorsitzender
Stellvertretende Vorsitzende
Hans Demmel
n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
Nina Gerhardt
RTL Radio Deutschland GmbH
weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes:
weitere Mitglieder des Fachbereichsvorstandes:
Susanne Aigner-Drews
Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG
Jan-Uwe Brinkmann
radio NRW GmbH
Katharina Behrends
NBC UNIVERSAL Global Networks Deutschland GmbH
Kai Fischer
Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG
Matthias Dang
IP Deutschland GmbH
Hans-Dieter Hillmoth
Radio/Tele FFH GmbH & Co. Betriebs-KG
Hannes Heyelmann
Turner Broadcasting System Deutschland GmbH
Karlheinz Hörhammer
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Katja Hofem
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH
Ulrich Hürter
RNO Rhein-Neckar-Odenwald Radio GmbH & Co. KG
Dr. Matthias Kirschenhofer
Sport1 Media GmbH
Hans-Jürgen Kratz
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG
Vera Nickel
Home Shopping Europe GmbH
Philipp von Martius
STUDIO GONG GmbH & Co. Studiobetriebs KG
Lutz Reulecke
Sky Deutschland GmbH
Carsten Neitzel
Radio Hamburg GmbH & Co. KG
Dr. Torsten Rossmann
WeltN24 GmbH
kooptierte Mitglieder:
kooptierte Mitglieder:
Timo Naumann
Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e. V.
Christoph Falke
Axel Springer SE
Prof. Matthias Gülzow
Radio Paradiso GmbH & Co. KG
Paul Leo Giani
dctp Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH
Michael Keidel
Viacom International Media Networks Germany GmbH
Lars Wagner
The Walt Disney Company (Germany) GmbH
57
VERBAND
VPRT-Technik- und Innovationsforum
Im Technik- und Innovationsforum sind derzeit 16 Unternehmen aus dem Infrastrukturbereich (Satellitenbetreiber,
Betreiber terrestrischer Sendernetze, Kabelnetzbetreiber) sowie technische Dienstleister vertreten. Das Technik- und
Innovationsforum hat im VPRT vor allem eine beratende Funktion.
Stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender
Dr. Harald Flemming
Viacom International Media Networks
Germany GmbH
Thomas Wrede
ASTRA Deutschland GmbH
Mitgliederentwicklung 2015
Neu im VPRT:
Mitgliedschaft erloschen/ausgeschieden:
Fachbereich Fernsehen und Multimedia
Fachbereich Fernsehen und Multimedia
Amazon Media EU S.à.r.l.
CNBC LLC. (CNBC Europe)
Discovery Communications Deutschland
GmbH & Co KG (TLC)
Godd Media Broadcast GmbH (tv.berlin)
HV Fernsehbetriebs GmbH (Planet)1, 2
Technik- und Innovationsforum
H&C TV Ltd. (Horse and Country TV)
TELEBiLD Gesellschaft für Medienprojekte mbH
Itep Picture GmbH (MC EU)
Köln.tv Entertainment GmbH & Co. KG (Köln.tv)
SPIEGEL TV Geschichte + Wissen Gmbh & Co. KG
(SPIEGEL TV Wissen)
The Walt Disney Company (Germany) GmbH
(Disney Cinemagic)2
watch4 AG (watch4)
Fachbereich Radio und Audiodienste
Radio 38 GmbH & Co. KG (Radio 38)
Technik- und Innovationsforum
DIVICON MEDIA Holding GmbH
GLOBAL MEDIA@TV
M7 Deutschland GmbH
1
2
Rückwirkende Mitgliedschaft
in bestehende Pay-TV-Mitgliedschaft integriert
Änderungen in der Geschäftsstelle 2014/2015
Mit Wirkung zum 1. November 2014 sind Daniela Beaujean und Frank Giersberg in die Geschäftsleitung des Verbandes berufen worden. Daniela Beaujean wurde Teil der Geschäftsleitung für den Bereich Recht und Regulierung
und verantwortet damit auf nationaler und europäischer Ebene die medienrechtlichen und medienregulatorischen
Themen sowie die damit verbundene Interessenwahrnehmung des Verbandes gegenüber Politik und Regulierungs­
institutionen. Als Justiziarin bleibt sie weiterhin für sämtliche Rechtsangelegenheiten des VPRT zuständig. Frank
Giersberg übernimmt innerhalb der Geschäftsleitung den Bereich „Markt- und Geschäftsentwicklung“. Er verantwortet damit die Verbands- und Marktentwicklungsprojekte, Tochtergesellschaften und Beteiligungen, die Aktivitäten
des VPRT als Wirtschaftsverband sowie die Marktkommunikation. Als kaufmännischer Leiter ist Giersberg zudem für
die kaufmännischen Belange des Verbandes zuständig.
58
VERBAND
VPRT-Geschäftsstelle
Geschäftsführung
Claus Grewenig
Geschäftsführer
grewenig@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 100
Daniela Beaujean
Frank Giersberg
Mitglied der Geschäftsleitung
Recht und Regulierung / Justiziarin /
Rechtsanwältin
Mitglied der Geschäftsleitung
Markt und Geschäftsentwicklung /
Kaufmännische Leitung
beaujean@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 112
giersberg@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 121
Geschäftsstelle
Sebastian Artymiak
Jürgen Hofmann, LL.M.
Leiter Medientechnologie
Referent Recht / Rechtsanwalt
artymiak@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 122
hofmann@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 111
Joachim Lemmel
Julia Maier-Hauff
Online-Redakteur
European Affairs / Rechtsanwältin
lemmel@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 133
maierhauff@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 113
Elke Nußbaum (in Elternzeit)
Maren Schulz
European Affairs
Politische Kommunikation /
Öffentlichkeitsarbeit
nussbaum@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 0
T | +32 2 73 87 - 619
schulz@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 132
Tim Steinhauer
Dr. Martin von Albrecht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Urheberrechtlicher Berater / Rechtsanwalt
steinhauer@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 199
martin.albrecht@klgates.com
T | +49 30 22 00 29 - 400
Hartmut Schultz
Pressesprecher
schultz@schultz-kommunikation.de
T | +49 30 3 98 80 - 101
Gesa Klebe
Sandra Ohlsen
Assistentin Geschäftsführung / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sekretariat Marktentwicklung / Medientechnologie
klebe@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 100
ohlsen@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 120
Lisa Kerner
Pia Raabe
Sekretariat Justiziariat / European Affairs
Buchhaltung / Interne Verwaltung
kerner@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 130
raabe@vprt.de
T | +49 30 3 98 80 - 110
59
VERBAND
VPRT-Struktur
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
VORSTAND
FACHBEREICHSVORSTAND
Radio und Audiodienste
FACHBEREICHSVORSTAND
Fernsehen und Multimedia
TECHNIK- UND INNOVATIONSFORUM
ARBEITSKREISE
GESCHÄFTSSTELLE
VPRT-Arbeitskreise
AK Sparten- und Zielgruppensender
Der Arbeitskreis erörtert die spezifischen Fragestellungen der Sparten- und Zielgruppensender im VPRT.
Hierzu zählen unter anderem Auffindbarkeit, Aspekte
der technischen Verbreitung und Urheberrechtsthemen.
AK Online-Markt
AK Pay-TV
Der Arbeitskreis Pay-TV ist die zentrale Branchenplattform der Pay-TV-Sender in Deutschland. Er dient ­ihnen
als Rahmen für die gemeinsame Positionierung zu
medien­politischen und regulatorischen Fragen, für den
kontinuierlichen Dialog mit den relevanten Marktpartnern sowie für die anbieterübergreifende Kommunikation zur Pay-TV-Marktentwicklung.
Der Arbeitskreis konzentriert sich auf die Entwicklung
des Online-Werbemarktes. Im besonderen Fokus steht
dabei die Online-Reichweitenmessung und die Etablier­
ung einer starken Online-Werbewährung – und damit die
Gremienarbeit in der IVW – Informations­
gemeinschaft
zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.
und die Beteiligung des VPRT an der INFOnline GmbH.
AK TV-Vermarktung
AK Übertragungstechnik
Der Arbeitskreis ist ein technisch orientiertes Informations- und Gesprächsforum für die von den ­Entwicklungen
der Übertragungstechnik betroffenen Mitglieder.
Der Arbeitskreis TV-Vermarktung wird anlassbezogen
mit Fragen der TV-Vermarktung und der TV-Werberegulierung befasst.
AK Hörfunktechnik
AK Wetten
Der Arbeitskreis befasst sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels und setzt sich insbesondere für eine Liberalisierung des Marktes und der
Werbung für Sportwetten ein.
60
Mit dem Arbeitskreis wurde eine Arbeits- und Kommunikationsplattform für technische Probleme und Fragestellungen der Hörfunksender eingerichtet. Hier werden
sowohl aktuelle Themen als auch zukünftige technische
Veränderungen behandelt.
VERBAND
VPRT-Arbeitskreise
Fachausschuss Multimedia
Der Fachausschuss Multimedia dient dem gremien­
übergreifenden Informationsaustausch zu multimedia­spezifischen Themen und berät die Vorstände. Schwerpunkte der Arbeit sind die Themen Mobile Media, IPTV
und iTV.
Ad-hoc-AG Frequenzpolitik
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den Regulierungsvorhaben der Europäischen Union für eine Neuordnung der europäischen Frequenzordnung s­owie deren
nationaler Umsetzung.
Ad-hoc-AG Werberegulierung
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe bearbeitet die wichtigsten
(selbst-)regulatorischen Entwicklungen im Werbebereich,
u. a. drohende Werbebeschränkungen.
Ad-hoc-AG Urheberrecht
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutiert aktuelle Fragen des
Urheber- und Leistungsschutzrechts und bereitet die Positionen des VPRT zu Gesetzesvorhaben auf ­nationaler
und europäischer Ebene vor.
Ad-hoc-AG Urhebervertragsrecht
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe dient in Ergänzung zur Adhoc-AG Urheberrecht der Erörterung aktueller medien­
politscher und rechtlicher Entwicklungen im Urhebervertragsrecht.
Ad-hoc-AG Datenschutz
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe berät über die Entwicklungen
im nationalen und europäischen Datenschutzrecht.­Einer
der Schwerpunkte liegt dabei im Online-Datenschutzrecht.
Filmkommission
Die VPRT-Filmkommission erörtert medienpolitische
und -rechtliche Fragen der Filmförderung (u. a. das
VPRT/FFA-Abkommen). Sie befasst sich darüber hinaus
mit den Themen der Film- und Fernsehproduktion.
Ad-hoc-AG Navigatoren & EPGs
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit den regu­
latorischen Anforderungen an die Abbildung von ­Radiound TV-Programmen in Navigatoren und Elektronischen­
Programmführern (EPGs).
Ad-hoc-AG Jugendschutz / JMStV
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen jugend­
schutzrechtlichen Fragen im Fernseh-, Online- und
­Mobilebereich, insbesondere mit den Fragen zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
Ad-hoc-AG Barrierefreiheit
Im Zuge der nationalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erwarten die Länder auch von privaten
Veranstaltern von bundesweit verbreitetem Rundfunk
eine Verbesserung ihres barrierefreien A
­ ngebots. Die
Ad-hoc-Arbeitsgruppe Barrierefreiheit begleitet diesen
Prozess und berät gemeinsam mit den Unternehmen
über Möglichkeiten und Grenzen gezielter Verbesserungen.
Ad-hoc-AG Kommunikation
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe begleitet die Kommunikation
des Verbandes, insbesondere alle Planungen und Maßnahmen rund um das jährliche VPRT-Sommerfest.
Ad-hoc-AG AVMD-Richtlinie
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe beobachtet die Diskussion um
die Zukunftsfähigkeit der EU-Richtlinie für audio­visuelle
Mediendienste und erarbeitet Positionen für die Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern.
Ad-hoc-AG Telefonmehrwertdienste
Die Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe befasst sich mit allen Fragestellungen im Bereich von Telefonmehrwertdiensten
und anderen Diversifikationsangeboten, ­insbesondere in
jugend- und verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht.
Ad-hoc-AG TKG-Novelle
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe verfolgt alle Regulierungsentwicklungen im Bereich der Telekommunikation.­
Sie wurde parallel zur Umsetzung des sogenannten Tele­
kom-Paketes der EU-Kommission eingerichtet und seit­
her fortgeführt.
Ad-hoc-AG Elektronischer Pressespiegel
Die Urheberrechtsproblematik des digitalen Pressespiegels und die damit einhergehenden Verhandlungen mit
den Verwertungsgesellschaften und sonstigen Rechteinhabern betreut diese Ad-hoc-Arbeitsgruppe.
61
VERBAND
Historie des VPRT
Im Oktober 1990 wurde der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) gegründet. Er
ging aus der Fusion zweier Vorgängerverbände hervor.
Seit dem 17. Oktober 2006 firmiert der Verband unter
dem Namen „Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)“.
1984 hob der „Urknall“ des Ludwigshafener Kabel­
pilotprojekts den privaten Rundfunk in Deutschland
aus der Taufe. Rasant und wechselvoll entwickelte sich
anschließend eine neue Branche mit einer stetig wachsenden Vielfalt und gebührenfinanzierter Konkurrenz.
Unterschiedliche Ansätze in der Interessenvertretung
führten 1983 bzw. 1985 zunächst zur Gründung zwei-
er­­Verbände: dem Bundesverband Kabel und Satellit (BKS) und dem Bundesverband Privater Rundfunk
(BPR, ab 1986 Bundesverband Privater Rundfunk und
Telekommunikation, BPRT). 1990 fusionierten beide
­
Organisationen zum Verband Privater Rundfunk und
­
Telekommunikation e. V. (VPRT). Bestanden BKS und
­
BPRT in ihren Gründungsjahren zusammen noch aus
rund 30 Mitgliedern, vertritt der VPRT heute die Interessen von rund 150 Unternehmen aus den Bereichen
der elektronischen Medien Hörfunk, Fernsehen und
Multimedia.
VPRT-Mitgliedschaften
Gründungen, Beteiligungen und
Mitgliedschaften des VPRT
· Association of European Radios (AER)
· Deutsche Content Allianz (DCA)
· Deutscher Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW)
· Deutscher Kulturrat
· Deutscher Werberat
· Deutsche TV-Plattform
Weitere Partnerorganisationen des VPRT
· Association of Commercial Television
in Europe (ACT)
· Association of Television and Radio
Sales Houses (egta)
· Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF)
· Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (agma)
· Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung (AGOF)
· Ein Netz für Kinder
· European Interactive Digital Advertising Association
(EDAA)
· fragFINN
· European Advertising Standards Alliance (EASA)
· Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
· Filmförderungsanstalt (FFA)
· Freiwillige Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
· Radiozentrale
· INFOnline GmbH
· Informationsgemeinschaft zur Feststellung
der Verbreitung von Werbeträgern (IVW)
· Media Smart
· „sicher online gehen“
· Screenforce Gattungsmarketing GmbH
· Zentralverband der Deutschen
Werbewirtschaft (ZAW)
VPRT-Mitarbeit auf politischer und
regulatorischer Ebene
· Bund-Länder-Kommission zur konvergenten
Medienordnung
· Dialogforum „Medien und Integration“
der Bundesregierung
· Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung
· I-KiZ - Zentrum für Kinderschutz im Internet
· Initiative Kultur-und Kreativwirtschaft
der Bundesregierung
· Inklusionsbeirat der Bundesregierung
· Nationaler IT-Gipfel der Bundesregierung (über DCA)
www.vprt.de/partnerorganisationen
62
VPRT-Broschüre stellt Schlüsselrolle
von Radio und TV in der Medienbranche dar
In einer kompakten, bunten Broschüre
hat der VPRT anlässlich des VPRT-Sommerfestes 2015 illustriert, welche Schlüsselrolle Radio und Fernsehen in der Kultur- und Medienbranche und darüber hinaus zukommt. Die privaten
Radio- und Fernsehunternehmen mit ihren vielfältigen Angeboten stimulieren Umsätze, Wertschöpfung und
Arbeitsplätze auch über Branchengrenzen hinweg – in Filmwirtschaft, Musikindustrie, Internetwirtschaft und
bei Infrastrukturen, Geräteherstellern, Plattformen sowie der gesamtwirtschaftlich relevanten Werbung. Die
Radio-, TV- und Onlineangebote des privaten Rundfunks sind mit ursächlich, dass auf vor- und nachgelagerten
Märkten Milliardenumsätze erwirtschaftet werden können und Hunderttausende eine Beschäftigung finden.
Die Broschüre „Die schönste Branche der Welt“ kann auf der VPRT-Homepage abgerufen werden.
www.vprt.de/die-schoenste-branche-der-welt
63
Impressum
© 2016, Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
V. i. S. d. P.: Claus Grewenig, Geschäftsführer
Redaktion: Tim Steinhauer
Co-Autoren:
Sebastian Artymiak
Daniela Beaujean
Frank Giersberg
Claus Grewenig
Jürgen Hofmann
Julia Maier-Hauff
Elke Nußbaum
Maren Schulz
Grafikdesign, Satz: Oliver Standke
Bildnachweis: Association of European Radios·Stephan Sturges, Peter „Bulo“ Böhling, Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie·Espen Eichhöfer·Susanne Eriksson, Europäische Kommission·Georges Boulougouris, Andreas Franke, Jürgen Hofmann,
Darek Gontarski, André Kowalski, Medienforum NRW·Heike Herbertz, Simone M. Neumann, Screenforce Day·Willi Weber,
MEDIENTAGE MÜNCHEN, Nadine Rupp, Schau HDTV, Sky Deutschland, Tim Steinhauer, Marco Urban
Grafiken: Joachim Lemmel, Oliver Standke
Lektorat: Gesa Klebe
Die Artikel dieses Berichts geben einen zusammenfassenden Überblick über die Arbeit des VPRT im zurückliegenden
Geschäftsjahr. Sie enthalten keine zitierfähigen Verbandspositionen zu Einzelthemen. Offizielle Pressemitteilungen,
Positionen und Stellungnahmen entnehmen Sie bitte der Webseite www.vprt.de unter „Pressemitteilungen“ und „Positionen“.
Redaktionsschluss: 29. Februar 2016
Adresse:
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
Stromstr. 1
10555 Berlin
T | +49 30 3 98 80 - 0
F | +49 30 3 98 80 - 148
E | info@vprt.de
www.vprt.de
www.vprt.de/jahresbericht-2015
64
Wir sind Vielfalt! 100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th
100’5 DAS HITRADIO | 104.6 RTL | 105’5 Spreeradio | 13th Street | 17:30 SAT.1
Street | 17:30 SAT.1 LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5
LIVE | 17:30 SAT.1 NRW | 17:30 SAT.1 REGIONAL | 94.5 Radio Cottbus | Amazon
Radio Cottbus | Amazon Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ
Media EU | ANTENNE BAYERN | ANTENNE MAINZ | Antenne Niedersachsen |
| Antenne Niedersachsen | ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland |
ANTENNE THÜRINGEN | ASTRA Deutschland | Axel Springer | AXN | AZ MEDIA
Axel Springer | AXN | AZ MEDIA TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast
TV | baden.fm | BB RADIO | BCS Broadcast Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV
Sachsen | beate-uhse.tv | Bibel TV | bigFM | bigFM Saarland | BonGusto |
| bigFM | bigFM Saarland | BonGusto | Broadcast Partners | BurdaBroadcast |
Broadcast Partners | BurdaBroadcast | bw family.tv | ByteFM | Channel21 |
bw family.tv | ByteFM | Channel21 | CNN International | dctp | DELUXE MUSIC
CNN International | dctp | DELUXE MUSIC TV | Deutsches Musik Fernsehen |
TV | Deutsches Musik Fernsehen | Deutsche Telekom | Discovery Channel |
Deutsche Telekom | Discovery Channel | Disney Channel | Disney Cinemagic
Disney Channel | Disney Cinemagic | Disney Junior | Disney XD | DIVICON
| Disney Junior | Disney XD | DIVICON MEDIA | DMAX | domradio | DuMont
MEDIA | DMAX | domradio | DuMont Funk und Fernsehen | Ebner Media
Funk und Fernsehen | Ebner Media Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen
Pool | EL CARTEL MEDIA | ERF Fernsehen | ERF Radio | EURO I | Eutelsat
| ERF Radio | EURO I | Eutelsat Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX
Deutschland | Fix & Foxi TV | FluxFM | FOX | GLOBAL MEDIA@TV | GMM |
| GLOBAL MEDIA@TV | GMM | GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 |
GoldStarTV | Gute Laune TV | Hamburg 1 | HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT
HAMBURG ZWEI | HISTORY | HIT RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel
RADIO FFH | HITRADIO RTL | HOPE Channel | Horse & Country TV | HSE24 | IP
| Horse & Country TV | HSE24 | IP Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just
Deutschland | JAM FM | joiz | Junior | just music.tv | kabel eins | KABELCOM
music.tv | kabel eins | KABELCOM Braunschweig | Kabelfernsehen München
Braunschweig | Kabelfernsehen München | KinoweltTV | Klassik Radio | Köln.
| KinoweltTV | Klassik Radio | Köln.tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR |
tv | LandesWelle Thüringen | LUST PUR | M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST
M7 | maxdome | MEDIA BROADCAST | MGM HD Channel | MOTORVISION TV
| MGM HD Channel | MOTORVISION TV | MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people |
| MTV | n-tv | N24 | NAT GEO people | NAT GEO WILD | National Geographic
NAT GEO WILD | National Geographic Channel | Neckaralb live | Netzkino.de |
Channel | Neckaralb live | Netzkino.de | Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle
Nickelodeon | NRW.TV | Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern |
HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern | Planet | Promiflash.de | ProSieben |
Planet | Promiflash.de | ProSieben | ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital
ProSieben MAXX | ProSiebenSat.1 Digital & Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO
& Adjacent | Putpat TV | QVC | RADIO 21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken
21 | Radio 38 | radio B2 | Radio Brocken | Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio
| Radio Hamburg | Radio Horeb | Radio Marketing Service | radio NRW |
Marketing Service | radio NRW | Radio Paloma | Radio Paradiso | Radio P.O.S.
Radio Paloma | Radio Paradiso | Radio P.O.S. | Radio Regenbogen | Radyo
| Radio Regenbogen | Radyo METROPOL FM | radio sunshine live | radio TOP
METROPOL FM | radio sunshine live | radio TOP 40 | RCK TV | Rhein-Main TV
40 | RCK TV | Rhein-Main TV | RNF Rhein-Neckar Fernsehen | ROCK ANTENNE
| RNF Rhein-Neckar Fernsehen | ROCK ANTENNE | ROCKLAND RADIO | RPR1.
| ROCKLAND RADIO | RPR1. | RTL | RTL Hessen | RTL II | RTL interactive | RTL
| RTL | RTL Hessen | RTL II | RTL interactive | RTL NITRO | RTL Passion | RTL
NITRO | RTL Passion | RTL RADIO | SAT.1 | SAT.1 BAYERN | SAT.1 Gold | Syfy |
RADIO | SAT.1 | SAT.1 BAYERN | SAT.1 Gold | Syfy | ServusTV | SevenOne Media
ServusTV | SevenOne Media | Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky
| Silvacast | Silverline Movie Channel | sixx | Sky Deutschland | sonnenklar.TV
Deutschland | sonnenklar.TV | SPIEGEL Geschichte | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV
| SPIEGEL Geschichte | SPIEGEL TV | SPIEGEL TV Wissen | SPORT1 | STUDIO
Wissen | SPORT1 | STUDIO GONG | Studio live | SUPER RTL | tape.tv | Tele 5 |
GONG | Studio live | SUPER RTL | tape.tv | Tele 5 | Tele Columbus | The Radio
Tele Columbus | The Radio Group | TLC | TNT Serie | UFA Film- und Fernsehen |
Group | TLC | TNT Serie | UFA Film- und Fernsehen | Unitymedia NRW |
Unitymedia NRW | UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-
UPLINK Network | Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen | VIVA
Westfalen | VIVA | Vodafone Kabel Deutschland | VOX | watch4 | wetter.com TV
| Vodafone Kabel Deutschland | VOX | watch4 | wetter.com TV Wir sind Vielfalt!
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