130109_Begründung_Vorentwurf mit Anlagen

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130109_Begründung_Vorentwurf mit Anlagen
STADT SCHWARZHEIDE
Quelle: LUGV Brandenburg, 23. Juli 2012, Geobasisdaten mit Genehmigung GeoBasis-DE, LGB 2012.
FORTSCHREIBUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
2012
Bearbeitungsstand: 14. Januar 2013
TEIL A BEGRÜNDUNG
TEIL B UMWELTBERICHT
3
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A BEGRÜNDUNG
1
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG .................................................................. 10
2
BISHERIGER VERFAHRENSABLAUF ................................................................ 11
3
LAGE IM RAUM ............................................................................................. 11
4
GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG (KARTE 1) .................................................. 13
5
RECHTLICHE GRUNDLAGEN .......................................................................... 16
5.1
BauGB ............................................................................................................................ 16
5.2
Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan................................................................ 17
6
PLANUNGSVORGABEN UND ENTWICKLUNGSZIELE........................................... 17
6.1
Übergeordnete Planungen ............................................................................................ 17
6.1.1
Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg (LEP B-B)
18
6.1.2
Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion
18
6.1.3
Regionalplanung
19
6.1.4
Braunkohlen- und Sanierungspläne
20
6.2
Informelle Planungsvorgaben ....................................................................................... 20
6.2.1
Regionaler Wachstumskern Westlausitz (RWK)
21
6.2.2
Kreisentwicklungskonzept Oberspreewald-Lausitz
21
6.2.3
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
21
6.3
Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben .............................................. 23
6.3.1
Naturschutzgebiete
23
6.3.2
Landschaftsschutzgebiete
23
6.3.3
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 24 BbgNatSchG)
23
6.3.4
Naturdenkmale (§ 23 BbgNatSchG)
24
6.3.5
Alleen (§ 31 BbgNatSchG)
24
6.3.6
Bodendenkmale
25
6.3.7
NATURA 2000
26
6.3.8
geschützte Biotope (§ 32 BbgNatSchG)
26
6.3.9
Hochwasserschutz
26
6.4
Sonstige Vorgaben und Restriktionen.......................................................................... 26
6.4.1
Leitungen/ Richtfunk
26
6.4.2
Sonderflugplatz
27
6.4.3
Verkehrsanlagen
27
4
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
6.4.4
Bodenverunreinigungen
27
6.4.5
Denkmalschutz
29
6.4.6
Sperrbereiche nach Bergbaurecht
29
7
NATÜRLICHE GRUNDLAGEN .......................................................................... 30
7.1
Einordnung in größere naturräumliche Einheiten........................................................ 30
7.2
Die natürlichen Landschaftsfaktoren............................................................................ 31
7.2.1
Böden - Geologie und Morphologie
31
7.2.2
Böden - Relief, Empfindlichkeit, Baugrund
31
7.2.3
Böden für die Landwirtschaft
32
7.3
Wasserhaushalt ............................................................................................................. 32
7.3.1
Fließgewässer
32
7.3.2
Stehende Gewässer
34
7.3.3
Grundwasser
34
7.4
Klima .............................................................................................................................. 37
7.5
Vegetation ...................................................................................................................... 38
7.5.1
Potenzielle und reale Vegetation
38
7.5.2
Biotoptypen
39
7.5.3
Pflanzenarten und Tierarten
42
7.6
Entwicklungsziele für die Landschaftspflege............................................................... 42
7.6.1
Ziele für vom Tagebau betroffene Flächen
43
7.6.2
Allgemeine Ziele für vom Tagebau nicht betroffene Flächen
43
7.6.3
Entwicklungsziele für den Naturschutz
44
7.6.4
Entwicklungsziele in Siedlungs- und Gewerbegebieten und im Bereich von
Infrastruktureinrichtungen
46
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Landschaftsbildes und der
naturverträglichen Erholung
46
7.6.5
8
BEVÖLKERUNG ............................................................................................ 48
8.1
Bisherige Entwicklung .................................................................................................. 48
8.1.1
Natürliche Bevölkerungsentwicklung
1.1.1
Vergleich mit dem Land Brandenburg .......................................................................... 51
8.1.2
Wanderungsbewegungen
8.2
Altersaufbau .................................................................................................................. 53
8.3
Pendlerverhalten............................................................................................................ 54
8.4
Bevölkerungsprognose ................................................................................................. 55
8.5
Fazit ................................................................................................................................ 56
9
SIEDLUNG.................................................................................................... 56
9.1
Bisherige bauliche Entwicklung ................................................................................... 56
49
51
5
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
9.2
Siedlungsstruktur .......................................................................................................... 57
9.3
Wohnbauflächen ............................................................................................................ 58
9.3.1
Wohnungen im Bestand
58
9.3.2
Wohnungen je Kopf der Bevölkerung / Belegdichte
59
9.3.3
Wohnflächen
60
9.3.4
Wohnflächen je Kopf der Bevölkerung
61
9.3.5
Gliederung nach Ausstattungsgruppen/ Gebäudealter
62
9.4
Siedlungsdichte ............................................................................................................. 63
9.5
Veränderungen/ Absehbare Veränderungen/ Ziele der Stadt ...................................... 63
9.6
Wohnbauflächen – Bedarf und Prognose..................................................................... 64
9.6.1
Bedarf an Wohnbauflächen
64
9.6.2
Bedarfsfaktoren in Schwarzheide
64
9.6.3
Prognosen
66
9.6.3.1 Berechnungsverfahren über die Zunahme der Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung bis
zum Zieljahr des Flächennutzungsplanes
66
9.6.3.2 Prognose nach LEP (Pauschalmodell für die Gemeinden mit der Angabe einer
Entwicklungsspanne)
70
9.6.3.3 Vergleich beider Prognosemodelle:
72
9.6.4
Ausweisung von Wohnbauflächen
72
9.7
Innenentwicklung .......................................................................................................... 73
9.8
Neuausweisungen ......................................................................................................... 75
9.9
Bilanzierung ................................................................................................................... 91
9.10
Industrie und Gewerbe .................................................................................................. 92
9.10.1
Industrie und Gewerbe im Bestand
92
9.10.2
Bedarf an gewerblichen Bauflächen
94
9.10.3
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen
95
9.11
Gemischte Bauflächen ................................................................................................ 102
9.12
Sonderbauflächen ....................................................................................................... 103
9.12.1
Sonderbauflächen für den Einzelhandel
103
9.12.2
Sonderbauflächen für Freizeit, Erholung, Fremdenverkehr
105
9.12.3
Sonderbauflächen für Bildung und Sport
109
9.12.4
Sonderbauflächen für Garagen
111
9.12.5
Sonderbauflächen zum Sonderlandeplatz
111
10
REGENERATIVE ENERGIEN .......................................................................... 112
10.1
Energieversorgung durch WINDKRAFTANLAGEN .................................................... 112
10.1.1
Landesplanerische Ziele und Grundsätze
113
10.1.2
Regionalplanerische Ziele und Grundsätze
113
10.1.3
Ausgangssituation in Schwarzheide
114
10.1.4
Methodik der Flächenauswahl
115
6
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
10.1.5
Ergebnis der Untersuchung und Umweltbelange
119
10.1.6
Flächenausweisung im Flächennutzungsplan (Abwägung)
122
10.2
Energieversorgung durch großflächige Fotovoltaikanlagen ..................................... 124
10.2.1
Landesplanerische Ziele und Grundsätze
125
10.2.2
Standortbeschreibung und Schutzansprüche
126
10.2.3
Auswirkungen der Planung
127
10.2.4
Gesamtbewertung
128
11
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE EINRICHTUNGEN ............................................... 129
11.1
Öffentliche Verwaltung ................................................................................................ 129
11.2
Schulische Einrichtungen ........................................................................................... 129
11.2.1
Allgemeinbildende Schulen – Schulgebäude
129
11.2.2
Schüler und Schulraumbedarf in den Grundschulen
130
11.2.3
Schüler und Schulraumbedarf in Oberschulen
132
11.2.4
Schüler und Schulraumbedarf im Gymnasium
132
11.2.5
Schüler im SeeCampus Niederlausitz
133
11.3
Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorte ....................................................... 134
11.3.1
Zahl, Lage im Stadtgebiet
134
11.3.2
Betreute Kinder - Stand 2011
135
11.4
Kirchliche und religiöse Einrichtungen ...................................................................... 136
11.5
Einrichtungen des Gesundheitswesens ..................................................................... 136
11.6
Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen ............................................................... 137
12
GRÜN-, ERHOLUNGS- UND SPORTFLÄCHEN.................................................. 138
12.1
Grün- und Erholungsflächen....................................................................................... 138
12.1.1
Allgemeine Grundsätze einer Freiraumkonzeption
138
12.1.2
Öffentliche und Private Grünflächen
138
12.1.3
Friedhöfe
139
12.1.4
Kinderspielplätze
140
12.1.5
Kleingärten / Hausgärten
141
12.1.6
Naherholungsflächen / Wanderwege
142
12.2
Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen / Flächen für Sportanlagen .............. 144
12.2.1
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
144
12.2.2
Flächen für Sportanlagen
145
12.2.3
Schwimmsportanlagen
146
12.2.4
Sondersportanlagen
146
12.3
Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen ........................................................... 147
12.4
Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit.................................................................. 148
12.5
Einrichtungen für sonstige Zwecke ............................................................................ 148
7
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
13
EINZELHANDEL/ PRIVATE DIENSTLEISTUNGEN .............................................. 148
14
LANDWIRTSCHAFT UND FORSTWIRTSCHAFT ................................................. 151
14.1
Flächen für die Landwirtschaft ................................................................................... 151
14.2
Flächen für die Forstwirtschaft ................................................................................... 152
15
VERKEHR .................................................................................................. 154
15.1
Straßenverkehr ............................................................................................................ 154
15.1.1
Vorhandenes Straßennetz
154
15.1.2
Belastungen und Straßenplanungen
155
15.1.3
Ruhender Verkehr
160
15.2
Fußgängerverkehr und Radfahrerverkehr .................................................................. 161
15.3
Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV .................................................................. 161
15.3.1
Busverkehr
161
15.3.2
Schienenverkehr
162
15.3.3
Luftverkehr
162
16
VER- UND ENTSORGUNG, LEITUNGEN .......................................................... 163
16.1
Wasserversorgung ...................................................................................................... 163
16.2
Gasversorgung ............................................................................................................ 163
16.3
Elektrizitätsversorgung ............................................................................................... 164
16.4
Abwasserbeseitigung .................................................................................................. 164
16.5
Abfallbeseitigung und –verwertung............................................................................ 165
17
BERGBAUFLÄCHEN .................................................................................... 165
17.1
Entwicklungsziele und Maßnahmen für die Sanierung der Bergbaubeeinflussten
Gemarkungsteile.......................................................................................................... 165
17.1.1
Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II
165
17.1.2
Sanierung der Teiche 28 und 29 (Ferdinandsteich und Südteich)
166
17.1.3
Sanierungsplan MEURO - SUD
168
17.2
Gewässerausbau Schwarze Elster – Lichterfeld (Leitung zum Bergheider See) und
Komplexmaßnahme Schwarzheide............................................................................. 169
8
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
TEIL B UMWELTBERICHT
1.
EINLEITUNG ............................................................................................... 172
1.1.
Darstellung der wesentlichen Inhalte und der Planungsziele.................................... 172
1.2.
In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind gem. Pkt. 1b der
Anlage zu § 2a BauGB ................................................................................................. 173
2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER ................................. 174
2.1.
Einordnung in größere naturräumliche Einheiten...................................................... 174
2.2.
Geologie ....................................................................................................................... 175
2.2.1.
Boden
175
2.2.2.
Böden für die Landwirtschaft
176
2.2.3.
Fließgewässer
177
2.2.4.
Stehende Gewässer
178
2.2.5.
Grundwasser
179
2.2.6.
Klima
181
2.2.7.
Tiere und Pflanzen
182
2.2.7.1.
Potenzielle und reale Vegetation
182
2.2.7.2.
Biotoptypen
183
2.2.7.3.
Pflanzenarten und Tierarten
186
2.2.7.4.
Bewertung des Biotoppotenzials
187
2.3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und
Nichtdurchführung der Planung ................................................................................. 188
3.
GEPLANTE LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN .......... 188
3.1.
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Ressourcen (Boden,
Wasser, Luft, Klima, Arten- und Biotopschutz) (Kap. 6.1 des Landschaftsplans) .... 188
3.2.
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, zum Ausgleich oder Ersatz der
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft infolge von potenziellen
Eingriffsvorhaben (Kap. 6.5) ....................................................................................... 191
4.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN ............................................................................. 195
4.1.
Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise auf
Schwierigkeiten ........................................................................................................... 195
4.2.
Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung .............................................. 195
5.
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES... 195
9
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
Teil A Begründung
10
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
1
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Der Flächennutzungsplan der Stadt Schwarzheide wurde mit Schreiben des Landesamtes für Bauen, Bautechnik und Wohnen, Cottbus, vom 27.10.1999 unter Az.:
649/99 genehmigt. Parallel zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan existiert ein
Landschaftsplan aus dem Jahr 19951 für den gesamten Gemarkungsbereich.
Das Zieljahr 2010 des 1999 genehmigten Flächennutzungsplanes ist zwischenzeitlich erreicht, so dass die Stadt Schwarzheide beabsichtigt, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Während seiner Laufzeit wurden mehrere punktuelle Änderungen durchgeführt. Änderungen erfolgten in den folgenden Bereichen:
- Die 1. Teiländerung des FNP, welche in Verbindung mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Schwarzheide-Süd“ steht,
wurde am 31.08.2001 durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.
- Die 2. Teiländerung des FNP stand in Verbindung mit der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Schwarzheide, diese wurde im Verfahren geändert,
so dass keine Änderung zum FNP mehr erforderlich wurde.
- Die 3. Teiländerung des FNP steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 7 „Schwarzheide-Mitte“. Diese Teiländerung wurde am
17.01.2008 durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.
- Die 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf den entwickelten Bebauungsplan Nr. 8 "Schul-, Bildungs- und Freizeitstandort" im Westen der
Stadt Schwarzheide (SeeCampus). Diese Teiländerung wurde am 02.06.2006
durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.
Diese Teiländerungen wurden in der vorliegenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt und eingearbeitet.
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ist am 15. Mai 2009 in
Brandenburg als Rechtsverordnung in Kraft getreten. Der LEP B-B setzt als überörtliche Planung einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung Brandenburgs.
Die darin enthaltenen neuen Grundätze und Zielvorgaben ebenso wie politische und
wirtschaftliche Veränderungen machten es erforderlich, die früheren Zielvorstellungen über die städtebauliche Entwicklung von Schwarzheide an die aktuellen Rahmenbedingungen und die neuen raumordnerischen Ziele und Grundsätze des LEP
B-B anzupassen.
Um weiteren Änderungsverfahren vorzubeugen und den geänderten Zielvorstellungen der Raumordnung und Landesplanung gerecht zu werden, hat die Stadt
Schwarzheide beschlossen, den gesamten Flächennutzungsplan im Sinne einer
Neuaufstellung fortzuschreiben. In diesem Rahmen wird der Flächennutzungsplan
auch digitalisiert.
Ziele bei der Fortschreibung sind die Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen,
die Anpassung an die übergeordneten Planungen sowie die Berücksichtigung der
Planungen der Stadt.
1
Büro für Landschaftsplanung Miess+Miess (1995): Landschaftsplan zum FNP der Stadt Schwarzheide, Karlsruhe.
11
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Mit der Fortschreibung soll jetzt eine Plangrundlage für die nächsten Jahre geschaffen werden und so Planungssicherheit für weitere Jahre entstehen. Die Stadt möchte damit einen Handlungsspielraum erhalten, um auch negativen Entwicklungen
entgegentreten zu können.
2
BISHERIGER VERFAHRENSABLAUF
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Mit Beschluss vom 30.01.1997 hat die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung des seit 1999 rechtswirksamen Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird nun mit Beschluss des Stadtrates vom 10.08.2009 fortgeschrieben.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Der vorliegende Entwurf bildet die Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Öffentlichkeit wird durch Auslegung des Entwurfs am Verfahren beteiligt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden mit Anschreiben um
Abgabe einer Äußerung gebeten.
3
LAGE IM RAUM
Schwarzheide ist eine Stadt mit rd. 5.897 Einwohnern (Stand August 2012). Sie liegt
im Tiefland der Niederlausitz nördlich der Schwarzen Elster. Die Stadt gehört zum
Landkreis Oberspreewald-Lausitz (Verwaltungssitz Senftenberg), Region LausitzSpreewald, Land Brandenburg.
Die Gemarkung Schwarzheide grenzt an folgende Nachbargemeinden:
− im Westen an Lauchhammer
− im Nordwesten an Kostebrau, Stadtteil von Lauchhammer
− im Nordosten an Schipkau und Hörlitz
− im Osten an Brieske
− im Südosten an Biehlen
− im Süden an Ruhland
Schwarzheide liegt am Schnittpunkt von zwei überörtlichen Straßenachsen: der Autobahn A 13 (Berlin-Dresden) in Nord-Süd-Richtung und der Bundesstraße B 169
(Cottbus-Senftenberg-Schwarzheide-Riesa-Chemnitz) in Ost-West-Richtung. Die
Autobahnauffahrt "Ruhland“, am Kreuzungspunkt mit der Bundesstraße, befindet
sich im Süden der Schwarzheider Gemarkung, eine zweite Auffahrt „Schwarzheide“
liegt im Norden an der Kreuzung mit der Landesstraße 55 Richtung Schipkau.
Die Straßenentfernung zur Kreisstadt Senftenberg beträgt rd. 15 km, die Entfernung
nach Cottbus rd. 50 km, nach Dresden rd. 50 km und nach Berlin rd. 110 km.
12
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Im Osten von Schwarzheide existiert ein Haltepunkt der Deutschen Bahn mit direktem Bahn-Regionalverkehr nach Dresden und Cottbus. In der südlich angrenzenden
Nachbarstadt Ruhland befindet sich der nächstgelegene Bahnhaltepunkt mit Umsteigemöglichkeiten in Richtung Hoyerswerda und Leipzig. Ein Anschluss an Deutsche Bahn – Fernstrecken besteht im südlich gelegenen Dresden oder im nordöstlich gelegenen Cottbus. Das für Schwarzheide zuständige Oberzentrum innerhalb
des Landes Brandenburg ist die Stadt Cottbus in der Region Lausitz-Spreewald.
Außerhalb des Landes erfüllen die Städte Berlin (als Metropole) und Dresden
(Sachsen) Funktionen von Oberzentren.
Schwarzheide selbst erfüllt gemäß Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
2009 in Funktionsteilung mit der westlich gelegenen Stadt Lauchhammer die Funktion eines Mittelzentrums. Die nächstgelegenen Mittelzentren sind die Kreisstadt
Senftenberg in Funktionsteilung mit Großräschen östlich von Schwarzheide, die
Stadt Elsterwerda in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda westlich von Schwarzheide sowie die Stadt Finsterwalde nördlich von Schwarzheide.
Abb. 1: überörtliche Einbindung
Quelle: Stadt Schwarzheide.
Die Gemarkungsfläche der Stadt beträgt 3.320 ha. Die Höhenlagen pendeln zwischen ca. 93,5 und 138,5 m ü.NN.
13
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
4
GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG (KARTE 1)2
Bodenfunde aus frühgeschichtlicher Zeit zeugen von der Besiedelung des Raumes
bereits in der Mittelsteinzeit (8000 v.u.Z.). Nach dem Abzug der germanischen
Stämme wandern nach einer siedlungsarmen Zeit etwa ab 600 slawische Völker in
das Gebiet ein. Eine Gruppe der Westslawen nennt sich Lausitzer (Lusici) - die
Sumpfbewohner.
2
1421
Erste bekannte urkundliche Erwähnung von Naundorf als Nuwendorff
(heute: Schwarzheide Ost) in einer Verpfändungsurkunde. Es ist ein
breites Straßendorf, das im Zuge der deutschen Ostexpansion entstand.
1449
Erste bekannte urkundliche Erwähnung von Zschornegosda als
Cschörnegast (heute: Schwarzheide West) in einem Lehnbrief. Die
Dorfanlage als Rundling weist auf den sorbisch/wendischen Ursprung
dieses Ortes hin.
1618-1648
Im Dreißigjährigen Krieg werden Naundorf und Zschornegosda mehrfach durch die Schweden und andere Kriegsvölker geplündert; sie erleiden durch Brände und eingeschleppte Krankheiten große Verluste.
1673
wird die Pechhütte genannt, die etwa 2 Kilometer nördlich von Zschornegosda aus kienigem Holz in trockener Destillation Pech zum Abdichten der Fischerkähne, Wagenschmiere, Holzkohle und Kienruß herstellt. Sie musste 1938 dem Bergbau weichen.
1725
entsteht westlich von Zschornegosda ein Eisenhammer, der Ursprung
des Lauchhammerwerkes (Eisenverhüttung und -verarbeitung). Es ist
die erste größere Industrieansiedlung in der unmittelbaren Umgebung
und bietet auch Menschen aus den Dörfern des heutigen Schwarzheide Arbeit und Brot. Nach Raseneisenstein, dem verhüttungsfähigen
Rohstoff, wird im Territorium gegraben. Holz wird als Brennmaterial in
großen Mengen bereitgestellt.
1754/55
wird die Dorfkirche von Zschornegosda an Stelle eines älteren Vorgängerbaus errichtet. Seit 1933 trägt sie den Namen Luthers. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
1757
wird der Wandelhof, ein einzeln stehender Bauernhof östlich von
Zschornegosda, erstmals erwähnt. Auf den Flächen (Acker, Wiesen,
Wald) dieses Bauernhofes entsteht ab 1936 unter Hinzukauf weiteren
Geländes die Wandelhofsiedlung.
1789
wird auf Bockwitzer Flur, nur wenige Kilometer westlich von Zschornegosda erstmalig Rohbraunkohle gefunden. Die ersten ernstzunehmenden Gruben und danach die Brikettfabriken entstehen allerdings erst
rund 100 Jahre später. Die Braunkohle und deren Verarbeitung bestimmt auch Schwarzheide fast 100 Jahre, bis die Brikettfabriken in
Schwarzheide West 1975 und Schwarzheide Ost 1995 stillgelegt werden.
Quelle: Rolf Paßkönig, Chronik Schwarzheide in Zahlen und Fakten sowie Homepage der Stadt Schwarzheide, Dezember
2011.
14
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
1798
wird das erste Schulhaus in Zschornegosda gebaut. Bis zur Ortsgründung Schwarzheide 1936 entstehen in Zschornegosda 6 Schulhäuser
und in Naundorf 2. Im Bereich Wandelhof werden bis 1982 4 Schulen
gebaut bzw. eingerichtet. Heute hat Schwarzheide 1 Gymnasium und 1
Berufsschule im SeeCampus Niederlausitz sowie eine Grundschule.
1815
verliert durch den Wiener Kongress in Folge der Napoleonischen Kriege Sachsen als Verbündeter Napoleons fast die Hälfte seines Territoriums hauptsächlich an Preußen. So kommen auch Naundorf und
Zschornegosda zu Brandenburg.
1852-1862
wird die Schwarze Elster auf einer Länge von rund 90 Kilometern begradigt, kanalisiert und eingedeicht. Dadurch wird wertvolles Ackerland
gewonnen, doch gleichzeitig geht die natürliche Auenlandschaft verloren und der legendäre Fischreichtum zurück. Die Fischerei als ein
früherer wichtiger Erwerbszweig erlischt.
1870
wird die Eisenbahnlinie Cottbus über Senftenberg, Naundorf, Ruhland
nach Großenhain und weiter nach Dresden in Betrieb genommen.
1875
wird eine Eisenbahnlinie von Ruhland über Zschornegosda nach
Lauchhammer gebaut. Diese Strecke hat besonders für die Industrie
und den Bergbau Bedeutung. Der Personenverkehr wird 1966 eingestellt, so dass heute nur noch Industriegüter transportiert werden.
1879
nimmt die Brikettfabrik Ferdinand in Zschornegosda den Betrieb auf.
Die Kohle kommt aus den heutigen Restlöchern 28 und 29 der Gruben
mit den jetzigen Namen Südteich und Ferdinandsteich. Schon seit
1891 gibt es westlich von Zschornegosda Versuche, Kohle zu fördern,
doch diese misslingen durch zu starken Grundwasseranfall.
1912-1914
wird östlich von Naundorf die Brikettfabrik Victoria III und eine Siedlung
für die Arbeitskräfte gebaut. Die Rohbraunkohle kommt aus der Grube,
die die Skyroteiche überbaggert (heute: Kabelbaggerteich).
1934
wird die Brabag (Braunkohle-Benzin Aktiengesellschaft) in Berlin gegründet. Als dritter Betrieb dieses neuen Konzerns wird ab 1935 das
spätere Werk Schwarzheide errichtet. Die ersten Produkte verlassen
1935 die Anlagen.
1935
wird über Schwarzheider Territorium die Autobahn Berlin/Dresden gebaut. Im Kreuzungsbereich mit der heutigen Bundesstraße 169 entsteht eine Auffahrt. Eine weitere Anschlussstelle wird im Jahre 1996 im
Norden der Stadt gebaut.
ab 1936
entstehen für die Arbeitskräfte des Brabag-Werkes Wohnungen in der
Wandelhofsiedlung. Die Bebauungslücke zwischen Zschornegosda
und Naundorf sowie dem Brabag-Werk wird damit teilweise geschlossen.
01.10.1936 Die Industriegemeinde Schwarzheide wird durch Zusammenschluss
der Orte Naundorf und Zschornegosda gebildet. Zschornegosda wird
dabei zum Namensgeber für den neuen Ort (corny = schwarz; Hozd
oder Gozd = Heide/-wald). Auf diese Weise entledigt man sich des alten sorbisch/wendischen Ortsnamens.
1943/44
wird durch französische Kriegsgefangene der Wasserturm im geplanten neuen Zentrum von Schwarzheide errichtet. Die geplanten übrigen
Gebäude dieser zentralen Platzbebauung kommen, bis auf das Kino
15
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
und einige Geschäfte, durch den 2. Weltkrieg nicht mehr zur Ausführung. Der Wasserturm ist das Wahrzeichen der Stadt und seit 1994
auch der Namensgeber für die Wasserturmsiedlung als Teil der Wandelhofsiedlung, die bis 1999 einer vollständigen Rekonstruktion unterzogen wurde.
1944/45
existiert in Schwarzheide ein Außenlager des Konzentrationslagers
Sachsenhausen.
1946
Nach dem Potsdamer Abkommen wird das Brabag-Werk ein SAGBetrieb (Sowjetische Staatliche Aktiengesellschaft) und dient den Reparationsleistungen an Polen und die Sowjetunion.
1951-1954
werden zwei neue Kirchen in der Otto-Nuschke-Straße gebaut (Katholische Heilig-Kreuz-Kirche und evangelische Christus-Kirche). Die Errichtung der evangelischen Christus-Kirche (1953 geweiht) gilt als der
erste Kirchenneubau in der damaligen DDR. Beide Kirchen stehen unter Denkmalschutz.
1952
wird der Tagebau Schwarzheide in Fortführung der Friedländer Grube
aufgeschlossen. Durch diesen Tagebau werden bis 1954 nördlich von
Schwarzheide und westlich der Autobahn große Flächen der Pommelheide überbaggert. Diese Flächen werden später fast vollständig rekultiviert und heute wieder land- und forstwirtschaftlich sowie für die Naherholung genutzt.
1954
Am 1. Januar wird das SAG-Werk in die Hände der DDR übergeben.
Der Name „Synthesewerk Schwarzheide“ wird weltweit bekannt.
1967
Am 11. Januar wird der Industriegemeinde Schwarzheide, die zu dieser Zeit über 8000 Einwohner hat, das Stadtrecht verliehen.
1990
wird das Synthesewerk mit damals bis zu 6000 Arbeitsplätzen von der
BASF AG als „BASF Schwarzheide GmbH“ übernommen.
1993
Durch die Verwaltungsreform gehört Schwarzheide zum Landkreis
Oberspreewald-Lausitz im Land Brandenburg.
1995
Im Juni 1995 öffnet das Page Hotel mit 135 Zimmern seine Pforten. Es
ist zur damaligen Zeit das einzige 3-Sterne-Hotel im Umkreis von 30
Kilometern. Im 10. Jahr seines Bestehens wurde das Page Hotel umfangreich saniert und rekonstruiert.
1999
Schwarzheide begeht seine 550-Jahr-Feier
16.08.1999 Es findet der erste Spatenstich zum Projekt „Kino Freizeitzentrum
Wandelhof“ in Schwarzheide statt.
31.03.2000 Nach einem Umbau der Großraumdiskothek Freizeitpark Wandelhof im
Pharaonen- und ägyptischen Stil sowie des unteren und oberen Foyerund Bistrobereiches im Stil des Mittelalters, wird dieses wieder eröffnet. Das Freizeitzentrum Wandelhof ist ein weit über die Stadtgrenzen
hinaus bekanntes und beliebtes Domizil, insbesondere für Jugendliche.
2001
Schwarzheide beschließt eine Städtepartnerschaft mit der polnischen
Stadt Krosno.
31.05.2001 Umbenennung der Straße „An der Ruhlander Straße“ in die „AnneFrank-Straße“.
16
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
26.04.2002 Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Dr. Hans-Herrmann Dehmel. Er
ist der erste Ehrenbürger der Stadt Schwarzheide und wird u.a. für sein
Engagement am Wirtschaftsstandort Schwarzheide gewürdigt.
2004
Festwoche anlässlich der Ersterwähnung von Zschornegosda vor 555
Jahren und Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Sokrates Giapapas
u.a. für seine Verdienste für den Aufbau und die Erweiterung der Fränkischen Rohrwerke. Die Stadt Schwarzheide schließt mit der Stadt
Karcag/Ungarn einen Partnerschaftsvertrag.
2005
Erstmalig wird in Schwarzheide eine Stadtflagge bestätigt. Der Entwurf
trägt auf dem mittig geteilten Hintergrund in blau und weiß das Stadtwappen. Schwarzheide schließt mit der italienischen Kommune Piano
di Sorrento einen Partnerschaftsvertrag und legt damit den Grundstein
für den 4-Partnerstädte-Bund.
2011
Der SeeCampus Niederlausitz wird im Februar in Betrieb genommen.
Das Bildungszentrum stellt das bisher umfangreichste Infrastrukturvorhaben des Landkreises Oberspreewald-Lausitz dar. Das Projekt erhält
bereits 2010 während der Bauphase den Innovationspreis für Öffentlich Private Partnerschaften (PPP) in der Kategorie Schule. Es zählt
außerdem zu den herausragenden kommunalen Energieeffizienzprojekten Deutschlands.
5
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
5.1
BauGB
Rechtsgrundlage für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bildet das
Baugesetzbauch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414). Maßgeblich sind die §§ 1 bis 7 BauGB, in denen die Aufgaben des Flächennutzungsplanes sowie die Ziele, erforderlichen Inhalte und die notwendigen Verfahrensschritte für die Aufstellung geregelt sind.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden „Bauleitpläne aufzustellen, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.“ Der
Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan hat gemäß § 1 Abs. 1 BauGB
die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde
vorzubereiten und zu leiten.
Der Flächennutzungsplan soll „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die
sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine
dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten
[…]und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für
den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und
Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln“ (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Aus diesem Grund ist für das ganze Stadtgebiet „[...] die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen [...]“ (§ 5
Abs. 1 BauGB). Die Gemeinden sind hierbei verpflichtet, die auftretenden unter-
17
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
schiedlichen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen.
Die Stadt Schwarzheide stellt den Flächennutzungsplan in eigener Verantwortung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf. Dabei ist der Inhalt des Flächennutzungsplanes den
Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB).
Der Flächennutzungsplan hat folgende Bindungswirkungen:
− Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern.
− Bebauungspläne müssen gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Da Bebauungspläne für jeden Bürger
rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, ergibt sich aus dem Entwicklungsgebot eine mittelbare Bindungswirkung.
− Bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB ergibt
sich eine mittelbare Bindungswirkung für den Bürger, da hier die Darstellungen
des Flächennutzungsplanes bei der Abwägung in der Regel als öffentliche Belange zu werten sind.
− Für die am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entwickelt der Flächennutzungsplan eine unmittelbare Bindungswirkung.
Der vorliegende Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung im Maßstab
1:10.000 mit Darstellungen gemäß der Planzeichenverordnung sowie darüber hinaus gehenden Planzeichen. Außerdem ist dem Flächennutzungsplan diese Begründung beigefügt.
5.2
Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan
Landschaftspläne sind gemäß § 7 Abs. 1 BbgNatSchG von der Gemeinde als Träger der Bauleitplanung für das Gemeindegebiet aufzustellen. Dabei sind die Ziele
und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Inhalte der Landschaftspläne sind gemäß § 7 Abs. 5 BbgNatSchG im Rahmen
der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB als Darstellungen oder Festsetzungen in die
Bauleitpläne aufzunehmen.
Für die Stadt Schwarzheide liegt ein Landschaftsplan des Büros für Landschaftsplanung Miess + Miess, Karlsruhe aus dem Jahr 1995 vor. Darin enthalten ist die
Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft sowie die örtlichen Ziele und
Maßnahmen zur Verwirklichung der überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege. Die Inhalte des Landschaftsplanes werden, soweit geeignet in
die Flächennutzungsplanung aufgenommen.
6
PLANUNGSVORGABEN UND ENTWICKLUNGSZIELE
6.1
Übergeordnete Planungen
Die im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg und in den Teilregionalplänen
festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sowie die
Inhalte der Braunkohlen- und Sanierungspläne bilden, soweit sie für die vorberei-
18
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
tende Bauleitplanung relevant sind, Grundlage der vorliegenden Flächennutzungsplanung.
6.1.1
Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg (LEP B-B)
Im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom März 2009 wird
Schwarzheide im Zentrale - Orte - System als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit
der Stadt Lauchhammer festgelegt.
In Mittelzentren sollen für die jeweiligen Mittelbereiche die gehobenen Funktionen
der Daseinsvorsorge mit regionaler Bedeutung konzentriert werden. Dazu gehören
insbesondere:
• Wirtschafts- und Siedlungsfunktionen,
• Einzelhandelsfunktionen,
• Kultur & Freizeitfunktionen,
• Verwaltungsfunktionen,
• Bildungs-, Gesundheits- und soziale Versorgungsfunktionen sowie
• überregionale Verkehrsknotenfunktionen.
Die in den Mittelzentren vorhandenen Angebote an Gütern und Dienstleistungen
des gehobenen Bedarfs sollen entsprechend gesichert, teilweise auch qualifiziert
werden. Die jeweils als Mittelzentren in Funktionsteilung festgelegten Gemeinden
sollen gemeinsam Versorgungsfunktion für den gemeinsamen Mittelbereich übernehmen und dazu eine enge Abstimmung über die jeweilige mittelzentrale Funktionswahrnehmung durchführen.
Darüber hinaus ist der südliche Gemarkungsbereich der Stadt als Freiraumverbund
(textliche Festlegung 5.2 (Z)) festgelegt. Dieser ist „zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln. Raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, sind im Freiraumverbund regelmäßig
ausgeschlossen“. Dieses Ziel der Raumplanung stellt eine verbindliche Vorgabe
dar, das nicht im Rahmen der Abwägung überwunden werden kann.
Innerhalb des gleichermaßen im südlichen Teil von Schwarzheide dargestellten Risikobereichs Hochwasser (textliche Festlegung 5.3 (G)) ist „den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Schadensminimierung besonderes Gewicht beizumessen“. Dieser formulierte Grundsatz der Raumordnung stellt eine allgemeine Aussage zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Planungsraumes
dar, der im Rahmen der Abwägung überwunden werden kann.
6.1.2
Landschaftsrahmenplan Senftenberger Bergbauregion
Der Landschaftsrahmenplan "Senftenberger Bergbauregion" wurde vom Ministerium
für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg aufgestellt und stellt den Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege für das ehemalige Braunkohlentagebaugebiet dar.
Es werden die gesamtplanerisch raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt und für die einzelnen
Schutzgüter (Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaftsbild, Erholung) Entwicklungsziele benannt.
19
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Neben allgemeinen Leitlinien und Zielen werden für Schwarzheide folgende wesentliche Entwicklungsziele formuliert:
• Erhalt des Dorfangers in Schwarzheide-West,
• Die Seen bzw. Stillgewässer sind zu erhalten und die Fauna und Flora zu fördern. Die Gewässergüte ist zu entwickeln,
• Nutzung des Südteiches durch naturverträgliche Erholung,
• Sanierung/ Entwicklung des südlichen Ortsrandes in Schwarzheide-Mitte,
• Schaffung und Erhalt von Grünzügen im Bereich zwischen Schwarzheide-Mitte
und Schwarzheide-Ost,
• Erhalt naturnahen Grünlandes und Entwicklung zu extensiv genutztem Grünland
entlang der Schwarzen Elster sowie südlich des Sonderlandeplatzes,
• Erhalt von Niedermoorböden westlich der Autobahnanschlussstelle,
• Sanierung und Entwicklung von landwirtschaftlichen Böden entlang der Schwarzen Elster,
• Im Bereich des Laugkteiches (Restloch 59): Überlassen der Flächen der natürlichen Sukzession,
• Im Norden der Gemarkung Sanierung/ Entwicklung von Forstbeständen auf
bergbaulich genutzten Flächen mit standortgerechten Gehölzen,
• Entwicklung abgestufter Waldränder im Norden der Gemarkung,
• Auf den Hochkippen der Gemarkung: Umwandlung von Acker in Grünland sowie
Erhalt von Grundwasserneubildungsgebieten sowie Standortprüfung für Windkraftanlagen,
• Beachtung der Grundwassergefährdung bei der Nutzung betroffener Gebiete,
• Aufstellung eines Naherholungskonzeptes für den Bereich des Freizeitzentrums
Wandelhof,
• Sicherung und Entwicklung von Kaltluftaustauschgebieten und Abflussbahnen im
Bereich der Schwarzen Elster.
Die Inhalte sind bei Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.
6.1.3
Regionalplanung
Die Stadt Schwarzheide ist Teil der Planungsregion Lausitz-Spreewald. Insgesamt
besteht diese aus den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Spree-Neiße,
der kreisfreien Stadt Cottbus sowie dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz (mit
Stadt Schwarzheide).
Ein integrierter Regionalplan für die Region Lausitz-Spreewald liegt bisher nur als
Entwurf aus dem Jahr 1999 vor. Jedoch existieren Teilregionalpläne, deren Inhalte
in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
20
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Tab. 1: Übersicht über Regionalpläne
Regionalplan, Teilplan,
Leitbild
Integrierter Regionalplan
Sachlicher Teilregionalplan
„Zentralörtliche Gliederung“
Stand/ genehmigt am:
Entwurf vom August 1999,
Neuaufstellungsbeschluss:
15.10.2003
Genehmigt am 28.04.1997
Sachlicher Teilregionalplan
„Gewinnung und Sicherung
oberflächennaher Rohstoffe“
Sachlicher Teilregionalplan
„Windkraftnutzung“
Genehmigt am 18.02.1998
Sachlicher und räumlicher
Teilregionalplan „Lausitzer
Seenland“
Aufstellungsbeschluss vom
19.12.2002
Beschluss zum Entwurf:
19.06.2012
Relevante Inhalte für die
FNP Fortschreibung
-
Mit dem Inkrafttreten des
LEP B-B 2009 wurde der
sachliche Teilplan verdrängt
und ist nicht mehr anwendbar.
Keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Schwarzheide ausgewiesen.
Für die Untersuchung potenzieller Standorte für
Windkraftanlagen wurde der
Kriterienkatalog herangezogen (vgl. Kapitel 10.1)
-
Quelle:
Internetauftritt
des
Landes
Brandenburg –
Regionalplanung
brandenburg.de/regionalplanung/plaene/index.html), Stand: 24.07.2012.
6.1.4
(http://gl.berlin-
Braunkohlen- und Sanierungspläne
Braunkohlen- und Sanierungspläne werden gemäß Verordnung über die Abgrenzung der Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete im Land Brandenburg (BSanPlagV) aufgestellt. Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Regionalplanung
und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG). Sie beziehen sich auf
die brandenburgischen Braunkohlen- und Sanierungsplangebiete und legen
Grundsätze und Ziele der Raumordnung fest. Braunkohlenpläne werden für Braunkohlentagebaue (Jänschwalde, Cottbus-Nord und Welzow-Süd) aufgestellt. Für Gebiete, in denen die Braunkohlengewinnung eingestellt ist, wurden Sanierungspläne
erarbeitet. Dies ist in Schwarzheide der Fall.
Der vorliegende Flächennutzungsplan wird durch die Sanierungspläne „Meuro Süd“
und „Lauchhammer II“ berührt.
Bei der Umsetzung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind die in den
Sanierungsplänen enthaltenen textlichen Erläuterungen und kartographischen Darstellungen zu beachten (Vgl. Kapitel 17).
6.2
Informelle Planungsvorgaben
Neben den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung existieren informelle
Planungen, die zwar keine rechtsverbindlichen Vorschriften darstellen, jedoch als
Handlungsgrundlage für die Verwaltungen in Form einer Selbstverpflichtung verstanden werden sollen.
21
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Inhalte werden, soweit sie für die vorliegende Flächennutzungsplanung relevant
sind, berücksichtigt.
6.2.1
Regionaler Wachstumskern Westlausitz (RWK)
Im Herbst 2005 wurden die Stadt Schwarzheide gemeinsam mit den benachbarten
Städten Finsterwalde, Großräschen, Lauchhammer, und Senftenberg als einer von
15 Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg ausgewiesen. Diese fünf
Städte bilden den Regionalen Wachstumskern (RWK) Westlausitz.
Im Wachstumskern Westlausitz sind acht durch das Land Brandenburg bestätigte
Branchenkompetenzfelder vorhanden – die wichtigsten sind die Kunststoff- und
Chemieindustrie, die Metallindustrie, der Bereich Automotive, die Energiewirtschaft
sowie die Mineralöl- und Biokraftstoffbranche.
6.2.2
Kreisentwicklungskonzept Oberspreewald-Lausitz
Das Kreisentwicklungskonzept des Landkreises Oberspreewald-Lausitz ist ein informelles Planungsinstrument, welches sich in der Planungsstufe zwischen der
Landes/ Regionalplanung und der kommunalen Planung eingliedert. Es stellt die
räumliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung innerhalb des Kreisgebietes dar.
Wesentliche, zu berücksichtigende Ziele des Kreisentwicklungskonzeptes sind
- Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen,
- den räumlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht werden,
- Attraktivitätssteigerung für Bewohner, Wirtschaft und Tourismus.
6.2.3
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)
Die Ziele der Stadt sind im „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ (INSEK) enthalten.
Im INSEK sind die spezifischen Stärken und Potenziale herausgearbeitet und die
wichtigsten Projekte als Schlüsselmaßnahmen zur Fortentwicklung der Stadt definiert. Das vorliegende INSEK Schwarzheide zeigt außerdem Maßnahmen und
Handlungsfelder auch unabhängig von einer Förderung durch das Land auf. Es
stellt damit das generelle Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Schwarzheide dar.
Im INSEK sind hinsichtlich der Themen „Stadtstruktur und Wohnen“ folgende Aussagen enthalten:
Stärken:
- Funktionierender Wohnungsmarkt (keine Leerstandsproblematik).
- Breitgefächertes Wohnungsangebot.
- Wohngebiete in sehr gutem baulichen Zustand.
Schwächen:
- Abnahme der Bevölkerung wegen Zunahme des Anteils der Senioren und geringer Anzahl von Geburten (=hoher Sterbeüberschuss).
- Der zukünftige Bedarf an altersgerechten Wohnformen ist nicht gesichert.
22
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Die bandartige Siedlungsstruktur erschwert eine hierarchische Gliederung der
Siedlungsstruktur. Es existiert keine „Stadtmitte“.
- Fehlende Fortführung von Maßnahmen der Wohnumfeldgestaltung in den Bereichen Schwarzheide- West und Schwarzheide- Ost.
Chancen:
- Die Stadtpolitik nutzt die günstigen Ausgangsbedingungen in Schwarzheide, um
weiter an einer „Stadt der kurzen Wege“ zu arbeiten. Fuß- und Fahrradverbindungen werden überall verstärkt generationengerecht ausgebaut bzw. qualifiziert. Schwarzheide entwickelt sich zu einem guten Beispiel für die Nähe von
Wohnen, Arbeit und Freizeit.
Risiken:
- Schwarzheide kann die neuen (Wohn-) Bedürfnisse der ständig wachsenden Anzahl von Menschen im Rentenalter nicht vollständig befriedigen. In der Folge
kommt es zu Abwanderungstendenzen bei den über 65-jährigen und Schwarzheide verliert einen Teil seiner angestammten Bevölkerung. Der Leerstand nimmt
zu. Technische, soziale und Gesundheitsinfrastrukturen sind damit schwerer aufrecht zu erhalten.
Handlungsbedarfe und Ziele:
- Bildung von Entwicklungsachsen zur Konzentration der Stadtentwicklung auf
zentrale Bereiche.
- Fortführung der Wohnumfeldgestaltung in Schwarzheide- West und Schwarzheide- Ost.
- Schaffung von altersgerechten Wohnformen zur Stabilisierung der Bevölkerung.
Mit diesen Zielen wird auch dem Grundsatz im LEP B-B entsprochen, zusätzliche
Wohnsiedlungsflächenentwicklungen auf die siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte zu konzentrieren.
Mit der Weiterentwicklung des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKO 2008) werden
für den Bereich „Stadteingang West" die Planungsziele weiter konkretisiert. Für die
Bereiche „Stadtstruktur und Wohnen“ sind folgende Entwicklungsziele relevant:
- Entwicklung der ufernahen Bereiche in Bezug auf Naherholung und Wohnen Verbindung von Stadtgebiet und Seenlandschaft.
- Entwicklung des historischen Dorfkernes (Zschornegosda) im Zusammenhang
mit den Uferrandbereichen der neu entstehenden Seen sowie des SeeCampus.
Entwicklungsziele für den Bereich West sind somit:
- Ausbau des Radwegesystems.
- Biotopverbund herstellen - kein Ausbau der Mückenberger Straße.
- Entwicklung der Uferrandbereiche für Naherholung, Tourismus und Wohnen.
- Stärkung des historischen Dorfkernes.
- Ausweisung attraktiver Bauflächen.
- Einbindung der Planung zum SeeCampus.
23
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
6.3
Naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Vorgaben
6.3.1
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete nach § 21 BbgNatSchG sind auf der Gemarkung Schwarzheide
nicht vorhanden.
Im Landschaftsplan werden als Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege
− das Feuchtgebiet "Im Strauch" und
− das Röhrichtgebiet am Südteich (Restloch 29)
als Naturschutzgebiete vorgeschlagen. Beide Gebiete enthalten oder sind nach § 32
BbgNatSchG geschützte Biotope. Durch eine Unterschutzstellung soll sich in diesen
Gebieten das vorhandene Biotoppotential von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ungestört entwickeln.
Die vorgeschlagenen Naturschutzgebiete werden nicht im Flächennutzungsplan
dargestellt, da ein Verfahren zur Unterschutzstellung bisher nicht eingeleitet wurde.
Die vorgeschlagenen Abgrenzungen sollen zu gegebener Zeit aus den Darstellungen des Landschaftsplanes entnommen und im Benehmen mit der Naturschutzbehörde endgültig abgegrenzt werden.
6.3.2
Landschaftsschutzgebiete
Die südlich der Schwarzen Elster gelegenen Gebiete der Gemarkung Schwarzheide
sind Teil des am 01.05.1968 durch den Rat des Bezirks Cottbus unter der Nr. 032/68 durch Beschluss bestätigten Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und Ortrand“, das
insgesamt eine Fläche von 196,5 km² umfasst. Der Hauptteil des Gebietes liegt im
Kreis Senftenberg südlich der Schwarzen Elster, d.h. außerhalb der Schwarzheider
Gemarkung. Die nördliche Grenze wird von der Schwarzen Elster gebildet. Damit
werden innerhalb des Stadtgebietes lediglich die Flächen zwischen der ElsterNordseite und der Gemarkungsgrenze südlich davon erfasst, die sich durch den
ehemals mäandrierenden Verlauf des Elsterbettes vor der Elsterkorrektur ergeben
haben.
Schutzzweck der Unterschutzstellung als LSG durch den Rat des Bezirkes war seinerzeit die „Erhaltung und Pflege der natürlichen und durch die Produktion bedingten Eigenart der Landschaft südlich der Schwarzen Elster im Kreis Senftenberg und
ihre Nutzung für die Erholung.“
Das Landschaftsschutzgebiet ist im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
6.3.3
Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 24 BbgNatSchG)
Im Gebiet der Stadt Schwarzheide wurde bisher kein Geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.
Vorschläge zur Ausweisung als Geschützte Landschaftsbestandteile werden nicht
gemacht. Die vorhandenen wertvollen Grün- und Erholungsanlagen, Parkanlagen
und sonstigen Grünflächen werden im Rahmen der Eigenbindung der Stadt
Schwarzheide zum Erhalt und zur Pflege ausgewiesen. Die wertvollen Einzelbäume,
Baumgruppen und Baumreihen einschließlich der markanten Baumreihen an Waldrändern sind über die Baumschutzsatzung der Stadt Schwarzheide gesichert. Die
24
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
wertvollsten stärkeren Altbäume (insbesondere Linden und Eichen) sind darüber
hinaus als Naturdenkmale nachrichtlich übernommen (vgl. nachfolgendes Kapitel).
6.3.4
Naturdenkmale (§ 23 BbgNatSchG)
In Schwarzheide sind insgesamt 6 Bäume als Naturdenkmale gemäß Landesnaturschutzgesetz unter Schutz gestellt:
Tab. 2: Übersicht über die Naturdenkmale
Baumart
Standort
Stiel-Eiche
Elsterstraße 16, Flurstück 86
Stiel-Eiche
Ruhlander Straße, Parkplatz vor dem Friedhof, Flurstück 575
Stiel-Eiche
Lauchhammer Straße 18, An der Straße,
Flurstück 251
Stiel-Eiche
Lauchhammer Straße 14, Flurstück 251
bzw. 537
Stiel-Eiche (Kaiser-Wilhelm-Eiche)
Am Kastanienplatz, Flurstück 112
Winter-Linde
Senftenberger Straße, Flurstück 62/7
Quelle: Angaben der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom
23.07.2012.
Naturdenkmale werden aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder
Schönheit nach BbgNatSchG unter Schutz gestellt. Die Beseitigung, Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung von Naturdenkmalen ist verboten.
Die nach BbgNatSchG geschützten Naturdenkmale sind im Flächennutzungsplan
nachrichtlich übernommen.
6.3.5
Alleen (§ 31 BbgNatSchG)
Alleen sind landschaftsgliedernde Elemente; sie haben eine hohe ästhetische und
kulturhistorische Bedeutung und erfüllen darüber hinaus vielfältige Funktionen für
Menschen und Tiere.
Die Ministerien für Umwelt und Verkehr haben zur langfristigen Sicherung der Brandenburger Alleen am 24. November 2000 einen gemeinsamen Runderlass verabschiedet. Darin wird die Erhaltung und die Erneuerung von Brandenburger Alleen
konkretisiert und verbindlich festgelegt.
Eckpunkte sind:
• In Alleen, die in ihrer Gesamtheit noch mehrere Jahrzehnte lebensfähig sind,
werden einzelne ausfallende Bäume unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht nachgepflanzt.
• An Bundes- und Landesstraßen, die nicht dem Hauptverkehr dienen, werden
größere Lücken in vorhandenen Alleen durch Pflanzungen in angemessenem
25
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Umfang ergänzt. Die neuen Bäume werden in der Regel im Abstand von 4,50
Meter zum Fahrbahnrand gepflanzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird
auf diesen Straßen dann durchgängig herabgesetzt.
• An Hauptverkehrsstraßen (sogenanntes Blaues Netz), die neu trassiert werden,
erfolgen im Rahmen des Ausbaus durchgängig und auf ihrer ganzen Länge ökologisch hochwertige Begrünungsmaßnahmen.
• Alleen in Abschnitten von Bundes- und Landesstraßen, die künftig nicht mehr zu
den Hauptverkehrsstraßen gehören, bleiben erhalten.
Nach § 31 BbgNatSchG sind Alleen generell gesetzlich geschützt und zu erhalten.
Alleen dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst beeinträchtigt werden.
Alleen, die Lücken oder Schäden aufweisen, sollten im Rahmen von Ersatzmaßnahmen bei der Erschließung von Neubaugebieten vorrangig saniert werden.
In Schwarzheide sind Alleen entlang der B 169, in der Kostebrauer Straße, in der
Straße „Alte Flur“, in der Clara-Zetkin-Straße, in der Gottwaldstraße, in der Husemannstraße und in der Lindenstraße zu verorten.
Die in Schwarzheide vorhandenen Alleen sind in der Flächennutzungsplanzeichnung dargestellt.
6.3.6
Bodendenkmale
Als bekannte Bodendenkmale wurden vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Untere Denkmalschutzbehörde folgende Objekte benannt:
Abb. 2: Bekannte Bodendenkmalbereiche
Ortslage SWH-West
6
4
Ortslage Naundorf
1
2
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Untere Denkmalschutzbehörde, 2012.
Objekte 1, 2, 3
:
mittelsteinzeitliche Werkplätze
4
:
urgeschichtlicher Siedlungsplatz
5
:
urgeschichtlicher Wohnplatz
6
:
Untergrund der Kirche Schwarzheide
3
5
26
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
sowie die alten Ortslagen von Schwarzheide-West und Naundorf.
Für diese Bereiche ist für alle erdeingreifenden Maßnahmen eine Erlaubnispflicht
gemäß § 9 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) gegeben.
Die Bodendenkmalbereiche sind im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
6.3.7
NATURA 2000
Innerhalb der Gemarkung Schwarzheide sind keine europäischen Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete ausgewiesen. Das nächste, sehr kleinräumige FFH-Gebiet
befindet sich in der Ortslage von Ruhland und bezeichnet ein Fledermausquartier im
Bereich der Kirche. Es hat eine Größe von weniger als 1 ha und liegt ca. 500 m südlich der Gemarkungsgrenze Schwarzheide.
Durch die Flächennutzungsplanung werden die Belange des NATURA 2000 Netzes
nicht berührt.
6.3.8
geschützte Biotope (§ 32 BbgNatSchG)
In der Gemarkung Schwarzheide sind selektive Biotoptypen im Altbestand vorhanden. Diese sind, sofern zwischenzeitlich keine neuen Kartierungen erfolgten, nach
§ 32 BbgNatSchG geschützt.
Demnach sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen
oder nachhaltigen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen führen können unzulässig.
Die geschützten Biotope sind im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
6.3.9
Hochwasserschutz
Die Randbereiche, d.h. die Deiche der Schwarzen Elster und des Unterlaufs der
Pößnitz (ab der Eisenbahnbrücke) einschließlich beidseitig 5 m breiter Deichschutzstreifen sind Hochwasserschutzanlagen im Sinne des § 96 Brandenburgisches
Wassergesetz (BbgWG). Gemäß § 98 BbgWG ist auf, in und unter Deichen inkl. der
5 m breiten Deichschutzstreifen insbesondere das Errichten und Aufstellen von Anlagen, das Parken von Kraftfahrzeugen, Leitungsverlegungen, Abgrabungen, das
Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, etc. nicht zulässig.
Die Hochwasserschutzanlagen sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m.
§ 100f sind in Schwarzheide nicht festgesetzt und daher durch die Planung nicht betroffen.
6.4
Sonstige Vorgaben und Restriktionen
6.4.1
Leitungen/ Richtfunk
Entlang der Elt-Freileitungen und Gasleitungen sind nach den jeweiligen Richtlinien
Schutzzonen unterschiedlicher Breite von jeder Bebauung freizuhalten.
27
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Im Bereich von Richtfunkstrecken der Telefongesellschaften sind Gebäude und
bauliche Anlagen mit einer Höhe über einem festgesetzten Maß (z.B. 15 m) nicht
zulässig.
6.4.2
Sonderflugplatz
Die Freihaltezone im Bereich des Sonderlandeplatzes Schwarzheide/Schipkau ist in
Kap. 15.3.3 Luftverkehr angegeben.
6.4.3
Verkehrsanlagen
Entlang der klassifizierten Straßen (Autobahn, Bundesstraße, Landes- und Kreisstraßen) sind im Außengebiet Abstände zwischen einer Bebauung und dem Fahrbahnrand einzuhalten.
Entlang der Eisenbahnstrecke Frankfurt/Oder-Dresden, sind zwischen den Gleisanlagen und einer evtl. geplanten Bebauung in Abstimmung mit der Deutschen Bahn
AG Abstände einzuhalten.
6.4.4
Bodenverunreinigungen
Abb. 3: Übersicht über Altlastenstandorte gemäß ALKAT
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage der Angaben des Landkreises OSL, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Schreiben vom 25.07.2012
An den in der Skizze nummerierten Standorten bestehen Altlasten oder es liegt ein
Altlastenverdacht vor. Die Standorte wurden von der Kreisverwaltung benannt. Die
Standorte 2, 3, 8, 9, 10 und 11 liegen innerhalb vorhandener bzw. (weiterhin) für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB. Die
übrigen Standorte liegen außerhalb der baulichen Entwicklung der Stadt.
Die bekannten Standorte werden nachstehend aufgelistet. Eine Darstellung in der
Planzeichnung erfolgt jedoch nur für die Standorte, die innerhalb vorhandener bzw.
(weiterhin) für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Flächen liegen (gelb hinterlegt).
28
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Tab. 3: Auszug aus dem Altlastenkataster des Landes Brandenburg (ALKAT)
PlanNr.
ALKAT Registriernr.
Bezeichnung
Altlasten-Art
1
143663419
Altablagerung (IAD) Kabelbaggerteich, Schwarzheide
Altlastverdächtige Fläche
– Altablagerung
2
143663360
Tankstelle Schwarzheide. Ruhlander
Straße 150
Altlastverdächtige Fläche
– Altstandort
3
143663400
Betriebsgelände BASF Schwarzheide GmbH, Schwarzheide
Festgestellte Altlast –
Altstandort
4
143663200
Deponie Kabelbaggerteich,
Schwarzheide
Festgestellte Altlast –
Altablagerung
5
143663597
GST-Flugplatz Schwarzheide
Altlastverdächtige Fläche
– Altstandort
6
143663218
Restloch 29 (Südteich) Schwarzheide
Altlastverdächtige Fläche
– Altablagerung
7
143663222
Restloch 28 (Ferdinandsteich),
Schwarzheide
Altlastverdächtige Fläche
– Altablagerung
8
143663596
Ehem. Tankstelle Schwarzheide,
Lauchhammer Straße
Altlastverdächtige Fläche
– Altstandort
9
143663454
Betriebsgelände Korrosionsschutz,
Schwarzheide
Altlastverdächtige Fläche
– Altstandort
10
143663347
Betriebsgelände Brikettfabrik 68,
Lauchhammer
Festgestellte Altlast –
Altstandort
11
143663349
Stellwerk 33, Lauchhammer
Altlastverdächtige Fläche
– Altstandort
12
143663205
Restloch 30 (Schlammteich), Lauchhammer
Altlastverdächtige Fläche
– Altablagerung
Quelle: Tabelle nach Angaben des Landkreises OSL, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Schreiben vom 25.07.2012.
Im Altlastenkataster des Landes Brandenburg werden darüber hinaus bereits sanierte Altstandorte und Altablagerungen geführt (siehe o.a. Skizze). Diese werden in
der Flächennutzungsplanung nicht berücksichtigt, da es sich um Flächen handelt,
von denen nach den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen und bei der derzeitigen bzw. planungsrechtlich zulässigen Nutzung keine Gefahren für den einzelnen
oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Die Standorte aus dem Altlastenkataster werden im Flächennutzungsplan gekennzeichnet, da sie ggf. negative Auswirkungen auf städtebauliche Entwicklungsflächen
haben können. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB sollen im Flächennutzungsplan für
bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden
erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Zweck dieser Kennzeichnung ist eine „Warnfunktion” für die weiteren Planungsstufen, insbesondere für den
29
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
verbindlichen Bauleitplan. Bei konkreten Planungs- / Bauvorhaben im Bereich von
Altlastenverdachtsflächen sind in den nachgeordneten Planverfahren detaillierte Informationen über Art, Gefährdungspotenzial und mögliche Restriktionen bezüglich
der Nutzbarkeit bei der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises einzuholen und möglicherweise erforderliche Maßnahmen mit ihr abzustimmen.
6.4.5
Denkmalschutz
In die Liste der schutzwürdigen Bau- und Kunstdenkmale3 sind
- die historische Lutherkirche von Zschornegosda (heute Schwarzheide-West), erbaut 1755, erweitert 1895,
- der Blumenthal-Brunnen von Hermann Blumenthal in der Bereitschaftssiedlung,
- das Lutherdenkmal am Dorfanger,
- die katholische Heilig-Kreuz-Kirche in der Otto-Nuschke-Straße 2 sowie
- die Christus-Kirche in der Otto-Nuschke-Straße 5
eingetragen.
Die Standorte werden als Kulturdenkmäler nachrichtlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen.
6.4.6
Sperrbereiche nach Bergbaurecht
Durch den Tagebaubetrieb, der um die Jahrhundertwende einsetzte (Grube Ferdinand I), wurden die Talsandterrassen in ihrer Schichtenfolge und Oberflächenstruktur zerstört. Heute wird das Gemarkungsgebiet großflächig durch hochliegende Kippen und Restseen bestimmt.
Es erfolgte zunächst ein Abbau des Bodens bis in 30 m Tiefe. Nördlich der Linie
Lauchhammer-Mitte/Schwarzheide wurden die ehemaligen Tagebaue nochmals
überfahren, um das 2. Lausitzer Braunkohlenflöz abzubauen. Der BraunkohleTagebau fand zuletzt weiter nördlich, ca. 13 km von Schwarzheide, d.h. außerhalb
der Gemarkung, statt. Flächen innerhalb, d.h. im Norden der Gemarkung müssen
jedoch nach den bisherigen Zielsetzungen voraussichtlich noch eine Reihe von Jahren für die Deponierung von Abraum zur Verfügung stehen. Teile dieser Flächen
wurden zwischenzeitlich rekultiviert.4
Im Jahr 2010 wurden durch die Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) alle Kippenbereiche auf ihre geologisch/ hydrologischen Verhältnisse geprüft und für Bereiche, in denen Tagesbruchgefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, die erforderlichen Sperrbereiche bzw.
Nutzungseinschränkungen festgelegt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen konnten
laut LMBV im Bereich der Gemarkung Schwarzheide mögliche Gefährdungen der
öffentlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden.5
Innerhalb der nach Bergbaurecht festgelegten Sperrbereiche sind jegliche Rekultivierungen, land- und forstwirtschaftliche, jagdliche oder sonstige Nutzungen des
Grund und Bodens nicht zulässig.
3
4
5
Denkmalliste des Landes Brandenburg mit Stand vom 31.12.2011.
aus: Generalbebauungsplan, VEB Hauptauftraggeber Komplexer Wohnungsbau des Bezirkes Cottbus, 1982.
gemäß Schreiben der LMBV vom 22.10.2010 sowie 03.11.2010 an die Stadt Schwarzheide.
30
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 4: nach Bergrecht festgelegte Sperrbereiche in Schwarzheide
Quelle: Internetauftritt des LMBV, (www.lmbv.de), Stand 26.06.2012.
Die Sperrbereiche sind im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.
7
NATÜRLICHE GRUNDLAGEN
Die Beschreibung der natürlichen Grundlagen entspricht den Aussagen im Umweltbericht (Teil B des vorliegenden Dokumentes), dessen Grundlage im Wesentlichen
der Landschaftsplan des Büros Miess+Miess aus 1995 bildet. Der Umweltbericht
liegt zum jetzigen Verfahrensstand noch nicht abschließend vor und wird im weiteren Aufstellungsverfahren fortgeschrieben. Die nachfolgenden Aussagen werden
dementsprechend ebenfalls im weiteren Verfahren ergänzt und/ oder geändert.
7.1
Einordnung in größere naturräumliche Einheiten
Die Gemarkung Schwarzheide liegt in den naturräumlichen Großeinheiten Lausitzer
Becken- und Heideland und Elbe-Mulde-Tiefland. Das Lausitzer Becken- und Heideland umfasst im Untersuchungsgebiet die Haupteinheit Niederlausitzer Randhügel.
Das Elbe-Mulde-Tiefland beinhaltet die Haupteinheit Elbe-Elster-Tiefland.
Für den Landschaftsraum Niederlausitzer Randhügel sind Stieleichen-Birkenwald
und Kiefernmischwälder charakteristisch. Kulturhistorisch ist das Gebiet von einem
weitausgedehnten Braunkohlenabbau geprägt, der eine Umgestaltung des nördlichen Reliefs nach sich zog.
Das Elbe-Elster-Tiefland südlich des Untersuchungsgebietes ist ein Sandgebiet mit
tiefgründigen Sandsedimenten ohne Grundwassereinfluss, in dem Birken- und
Stieleichenwälder mit Kiefern charakteristisch sind.
Das großräumige Landschaftsgefüge wird durch das Magdeburger Urstromtal bestimmt.
31
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.2
Die natürlichen Landschaftsfaktoren
7.2.1
Böden - Geologie und Morphologie
Landschaftsbestimmend sind die Talsandflächen des Magdeburger Urstromtals, das
in einer Breite von ca. 10 km die Bachaue der Schwarzen Elster begleitet (Karten 2
und 3). Die bachnahen Bereiche der Schwarzen Elster sind auf einer Breite von
durchschnittlich 2 km von Flachmooren durchzogen, die - obwohl potenzielle Grünlandgebiete - durch (Graben-) Entwässerung in großräumige Ackerflächen umgewandelt wurden. Ausbuchtungen der Talsande ragen zum Teil weit in den Raum
nördlich der Schwarzen Elster vor. So liegt das Siedlungsgebiet von Schwarzheide
(ebenso Ruhland und Lauchhammer) auf einem nach Norden ausbuchtenden Talsandfächer, der durch seine nahezu ebene Lage bauliche Nutzungen erleichtert. Allerdings weisen diese Talsande durch ihre Lage im Urstromtal meist hohe Grundwasserstände auf.
Weiter im Norden formen eiszeitliche Endmoränen ein hügeliges und durch Hochflächen charakterisiertes Landschaftsbild, dessen Übergänge von Talsandterrassen
bestimmt sind. In diese Talsandterrassen sind kleinere nacheiszeitliche Niederungsbereiche eingelagert.
Durch den um die Jahrhundertwende begonnenen Braunkohlenbergbau sind sowohl das Endmoränengebiet als auch die südlich angrenzenden Talsandterrassen
größtenteils in ihrer Schichtenfolge und Oberflächenbeschaffenheit weitgehend gestört und liegen heute als Kippengelände vor. Große Restseen bestimmen in diesem Bereich jetzt das Landschaftsbild.
7.2.2
Böden - Relief, Empfindlichkeit, Baugrund
Die Karte 2 „Geomorphologische Übersicht“ im Anhang zeigt die vielfältig gegliederte Bodensituation.
Im Bereich der Schwarzen Elster stehen Auenlehme, humose, sandige Tone mit einer Mächtigkeit bis zu 1 m über max. 2 m mächtigen holozänen Sanden an. Sie
werden von verlandeten Altwasserarmen, dem ehemaligen Elsterlauf, durchzogen eine bis zu 4 m mächtige Schicht von Sand, Torf, Schluff und Schlick über den Sedimenten der oberen Talsandfolge.
Nördlich davon wechseln Bereiche mit durchschnittlich 5 m mächtigen Schichten periglazialer Sande, Bereiche mit fluviatilen Sanden sowie Bereiche mit Flachmoortorfen - mit einer Mächtigkeit bis zu 2,5 m über holozänen Sanden (< 2 m).
Noch weiter nördlich, am Nordrand des Lausitzer Urstromtals, stehen max. 5 m
mächtige pleistozäne Sande an. Sie sind von Hochflächeninseln aus 5 bis 8 m
mächtigen glazifluviatilen Sanden durchsetzt.
Große Bereiche der Gemarkung (östlich der Autobahn) werden vom zentralen Bereich des Lausitzer Urstromtals mit einer durchschnittlich 5 m mächtigen Decke periglazialer Sande eingenommen.
Um 1850 war die Urstromtalniederung mit deren Hauptfluss, der Schwarzen Elster,
ein unwegsames, mit sumpfigen Wiesen und Bruchwäldern durchsetztes Gelände.
Infolge der Elsterregulierung wurden viele alte Wasserarme abgetrennt, die Bruchwälder und Sumpfwiesen wurden entwässert und in Acker- und Grünlandflächen
umgewandelt. Die Ortschaften lagen meist am Rande der hochwassergefährdeten
Talniederungen auf den Sanden oder auf etwas erhöhten Talsandflächen. Mit zu-
32
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
nehmender Grundwasserabsenkung war die ursprüngliche Vegetation einer fortschreitenden Austrocknung ausgesetzt (Munr/Landesumweltamt Brandenburg
1993b).
Die nördlich der Stadt Schwarzheide gelegene Hochkippe bildet eine markante Erhebung gegenüber dem sonst ebenen Gelände. Die Höhendifferenz beträgt an der
Geländekante 30 m. Im Übrigen weist das Gebiet Höhenunterschiede von nicht
mehr als 10 m auf. Das Stadtgebiet liegt auf etwa 100 m ü. NN.
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen ist von mehreren
Faktoren abhängig, in der Regel jedoch über die Bodenart zu bestimmen.
Die Auenlehme der Elsterniederung sind besonders empfindlich gegenüber jeder
Art von Kontamination durch Schadstoffe. Zu Bodenverlusten kommt es durch Flächenversiegelung und Verdichtung insbesondere in den Siedlungen. Die entlang der
stark befahrenen Straßen gelegenen Flächen sind durch Schadstoffeintrag belastet.
Den größten Teil der nördlichen Gemarkung nehmen die Standorte mit verschiedenen Kippsubstraten der Tagebaubereiche der Bergbaufolgelandschaft ein. Demzufolge spielen der Erosionsschutz und das Rutschen (Thixotropie) eine große Rolle
bei der Beurteilung der Empfindlichkeit. Die Gefahr der Winderosion besteht vor allem auf den offenen Kippenböden, besonders an den Böschungen, und auf den
landwirtschaftlichen Flächen. Die Böschungen um die Tagebaurestlöcher und an
den Kippen sind empfindlich gegenüber einem Rutschen des Bodens bei mechanischer Beanspruchung.
7.2.3
Böden für die Landwirtschaft
Die Böden in der Gemarkung, die für Land- und Forstwirtschaft geeignet waren,
mussten in der Vergangenheit in weiten Teilen dem Bergbau weichen. Die übrig gebliebenen Flächen, hauptsächlich beiderseits der Schwarzen Elster, waren ursprünglich stark vernässt. Durch die Regulierung des Flusses im Jahr 1856 und
durch Grabenentwässerung wurden seinerzeit gute Bedingungen für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung geschaffen, sodass großflächiger Ackerbau möglich ist.
Das landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist im überwiegenden Teil der Gemarkung
Schwarzheide mit Bodenzahlen von weniger als 30 (bei 50 – bis 70 % der Flächen)
geprägt. Auf einzelnen Flächen im Süden der Gemarkung sind Bodenzahlen bis 50
zu finden (bei bis zu 90 % der Flächen).
Im Bereich der Schwarzen Elsterniederung ist die Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung sowie die Umwandlung von Ackerflächen bzw. des Intensivgraslandes in extensiv genutztes Grünland bzw. Entwicklung einer standorttypischen Vegetation vorgesehen.
7.3
Wasserhaushalt
7.3.1
Fließgewässer
Die Schwarze Elster ist der Hauptwasserlauf des Gebietes und als Gewässer I.
Ordnung (nicht schiffbares Landesgewässer) eingestuft. Sie entspringt im Lausitzer
Berg- und Hügelland südwestlich der Ortschaft Elstra und mündet oberhalb von Wittenberg in die Elbe (69 m u. NN). Sie durchfließt die Gemarkung Schwarzheide in
Ost-West-Richtung am südlichen Rand. Der früher mäandrierende Verlauf wurde
1856 begradigt und beiderseits mit ca. 1-1,5 m hohen Deichen versehen. Die Gemarkungsgrenze Schwarzheide-Ruhland kennzeichnet noch heute den ehemaligen
33
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Flussverlauf. Der Wasserspiegel der Schwarzen Elster hat bei Mittelwasser ein Niveau von +94,3 m ü.NN, so dass die Wassertiefe im Stromstrich mehr als 1 m beträgt.
Die Schwarze Elster ist der Hauptvorfluter für die Stadt. Ihre Deiche und ein beidseitig fünf Meter breiter Geländestreifen sind Hochwasserschutzanlagen im Sinne des
§ 96 BbgWG. Handlungen und Nutzungen, die die Funktionsfähigkeit der Anlagen
beeinträchtigen können sind unzulässig.
Die Schwarze Elster ist innerhalb des Landes Brandenburg durchgängig eingedeicht. Der Abstand zwischen den beiderseitigen Deichkronen beträgt rd. 50 m bei
einer durchschnittlichen Breite des Flusses von rd. 10 m. Ein Hochwasserrisikomanagementplan wird derzeit erarbeitet, der insbesondere darauf abzielt, die bestehenden Deichanlagen zu sanieren, um den Hochwasserschutz von Siedlungen und
Infrastruktur zu gewährleisten. Hochwasser entstehen vor allem in den Quellgebieten der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse Hoyerswerdaer Schwarzwasser,
Große Röder und Pulsnitz.
Der biologische Verschmutzungsgrad (Saprobie) der Schwarzen Elster ist mit der
Gewässergüteklasse II bis III als kritisch belastet zu bewerten. Die Belastung durch
kommunale Abwässer und bergbauliche Nutzung ist hoch. Außerdem besteht eine
geringe Belastung durch industrielle Abwässer. Dies bedeutet, das Fließgewässer
Schwarze Elster ist mit organischen, leicht abbaubaren, sauerstoffzehrenden Substanzen kritisch belastet. Die Gewässerstrukturgüte der Schwarzen Elster ist im Bereich der Gemarkung Schwarzheide stark bis sehr stark verändert.
Die Bedeutung der Schwarzen Elster innerhalb des Landes ist für die Trinkwassergewinnung, landwirtschaftliche Bewässerung, Energiegewinnung durch Wasserkraft, für Freizeit und Erholung gering. Das Gebiet ist insgesamt für den Natur- und
Landschaftsschutz bedeutend.
Zudem wird die Schwarze Elster im Rahmen der Komplexmaßnahme des LMBV zur
Regulierung der Grundwasserstände in Schwarzheide genutzt. Durch die geplante
Einleitung von Wasser aus den beiden Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich
soll ein Wasserstand von 92,5 m ü.NN in den Seen erreicht werden. (Vgl. Kapitel
17.2). Damit wird auch eine Optimierung der Grundwasserstände und damit eine
Entwässerungswirkung im Stadtgebiet von Schwarzheide erreicht.6
Im Osten der Gemarkung Schwarzheide mündet die von Norden nach Süden fließende Pößnitz in die Schwarze Elster. Die Pößnitz wurde 1992 innerhalb der Gemarkung Schwarzheide renaturiert, dabei gleichzeitig in südöstlicher Richtung verlegt (Durchstich Nov. 92) und größtenteils um das Erweiterungsgelände der BASF
herumgeführt. Das letzte Teilstück der ehemaligen Pößnitz innerhalb des Werksgeländes wurde bis in Höhe der Wegebrücke verfüllt.
Die Deiche der Pößnitz im Abschnitt von der Eisenbahnbrücke Schwarzheide-Ost
bis zur Einmündung in die Schwarze Elster sind Hochwasserschutzanlagen im Sinne des § 96 BbgWG. Handlungen und Nutzungen, die die Funktionsfähigkeit der
Anlagen beeinträchtigen können sind unzulässig.
Entsprechend einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung wird das in den Anlagen der BASF-Schwarzheide gereinigte Abwasser in die Pößnitz eingeleitet. In die
Pößnitz gelangt gegenwärtig gehobenes Grubenwasser aus den ehemaligen Tage-
6
Vgl. LMBV (2011): Konzept zur Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstieg im Stadtgebiet und Industriekomplex
Schwarzheide, Präsentationsfolien vom 25.01.2011.
34
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
bauen Meuro und Klettwitz. Durch die bergbauliche Entwicklung am Oberlauf der
Pößnitz, d.h. die Einstellung der Wasserhebung, wurde eine Neuverlegung einer
Abwasserleitung von der Kläranlage der BASF zur Schwarzen Elster notwendig, um
die Funktion des Vorfluters zu erhalten.
Außer diesen beiden Flüssen befinden sich im Stadtgebiet zahlreiche Entwässerungsgräben. Die wichtigsten sind der „Binnengraben“, der im Süden der Gemarkung streckenweise parallel zur Schwarzen Elster verläuft, und die Wolschinka, die
ebenfalls als Vorfluter dient. Einige Gräben sind in den vergangenen Jahrzehnten
wegen des abgesunkenen Grundwasserspiegels - als Folge des Abpumpens von
Grubenwasser - trockengefallen, stellenweise sind sie überackert.
Notwendig ist, auch aus der Sicht der Stadt, insbesondere der Ausbau und die Rekonstruktion des Plessa-Dolsthaidaer Binnengrabens und des Peisker Grabens einschließlich der Vertiefung von Bauwerken in den Gewässern.
7.3.2
Stehende Gewässer
Als Folge des früheren Braunkohlebergbaus sind in der Gemarkung mehrere Teiche
verblieben.
Diese sind:
‫ ־‬der Südteich Nr. 29 und
‫ ־‬der Ferdinandsteich Nr. 28 im Westen der Gemarkung. Sie sind durch einen
überdeckten Durchlass miteinander verbunden.
‫ ־‬der Kabelbaggerteich im Nordosten der Gemarkung, übergreifend auf die Gemarkung Hörlitz.
‫ ־‬Restloch 59 (Laugkteich), im Wesentlichen verlandet, je nach Niederschlagsmenge und Grundwasserstand.
‫ ־‬Restloch 60, verlandet.
Die Teiche zeichneten sich noch 1998 durch eine allgemein schlechte Wasserqualität mit einem ph-Wert von 3-5 (außer Kabelbaggerteich) aus. Die Wasserqualität hat
sich seitdem zwar verbessert, jedoch ist ein lebensfreundliches Milieu noch nicht
überall zu erwarten. Die weniger gute Qualität ist u.a. noch immer die Folge von
Verwitterungsprozessen des am Rande gelagerten kohlehaltigen Abraummaterials
sowie, hauptsächlich, der direkten Zuführung von Abwässern und der langjährigen
Einleitung von Kohletrübe (inzwischen jedoch aufgegeben) aus Lauchhammer in
den Ferdinandsteich.
Die Sanierung der Restlöcher richtet sich nach den Festsetzungen der Sanierungspläne „Lauchhammer II“ und „Meuro-Süd“ (vgl. Kapitel 17). Der Ferdinandsteich und
der Südteich werden derzeit abschließend von der LMBV gestaltet und sollen in naher Zukunft als Freizeit- und Naherholungsflächen nutzbar sein. Für die Nachnutzung der beiden großen Tagebauseen hat auch die Stadt Schwarzheide Vorstellungen und Ziele formuliert, die derzeit mit dem LMBV abgestimmt werden (Vgl. ebenfalls Kapitel 17 sowie Kapitel 7.6.5).
7.3.3
Grundwasser
Das Grundwasser fließt überwiegend von Norden nach Süden dem Magdeburger
Urstromtal zu. Von dieser generellen Grundwasserfließrichtung gibt es jedoch, bedingt durch die grundwassergefüllten Restlöcher der Tagebaue, Abweichungen. Die
35
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Grundwasserabsenkung in den Restlöchern konzentriert den Grundwasserstrom auf
die größeren Restlöcher, sodass sich für den Raum Schwarzheide - abweichend
von der Nord-Süd-Komponente - ein nach Nord-Westen gerichteter Grundwasserstrom ergibt, der auf den Südteich ausgerichtet ist.
Der Braunkohlebergbau hat seit der Jahrhundertwende Einfluss auf die Grundwasserstände auch in der Gemarkung Schwarzheide gehabt. Bedingt durch die Wasserhaltungen des Tagebaus Klettwitz sowie durch die Einbeziehung der beiden Teiche (Südteich und Ferdinandsteich) in den Brauchwasserkreislauf für die ehemaligen Brikettfabriken und die Kokerei Lauchhammer, liegen z. Zt. in Teilen der Gemarkung Schwarzheide noch beeinflusste Grundwasserstände vor.
Im Gebiet Schwarzheide muss generell mit relativ geringen Unterflurabständen des
Grundwassers gerechnet werden. Sie liegen häufig zwischen 1-2 m unter Gelände.
In der Niederung der Schwarzen Elster und in einigen nach Norden auskragenden
Niederungsflächen (z.B. Gebiet „Der Strauch“) sind die Abstände stellenweise noch
geringer.
Nach dem Abwerfen der Wasserhaltungen im Tagebau Klettwitz und der Einstellung
der Brauchwassernutzung kam es in den letzten Jahren zu einem Grundwasseranstieg und zur Änderung der Grundwasserfließrichtung. Mit dem Grundwasseranstieg
sind insbesondere in den Kippenbereichen Probleme verbunden, die sich in Grundbrüchen äußern können. Deshalb wurden vorsorglich Kippenbereiche in den Tagebaufelder für eine öffentliche Nutzung gesperrt (Vgl. Kapitel 6.4.6).
Durch die umfangreichen Renaturierungsarbeiten der LMBV in der Region wird es in
Zukunft zu einem weiteren Anstieg des Grundwasserspiegels kommen. Dieser Anstieg des Grundwassers wird voraussichtlich zur Vernässung von Randbereichen
der Stadt führen. Es ist ohne Gefahrenabwehrmaßnahmen mit Vernässungen von
über 400 Kellern und Gebäudefundamenten sowie von Teilen des BASF-Geländes
und von Bereichen des Sonderlandeplatzes zu rechnen. Bereits vor Jahren forderte
die Stadt in einer Stellungnahme zum Sanierungsplan Lauchhammer Teil II, dass
die prognostizierten Wasserstände auf keinen Fall eintreten dürfen (Wasserstand
darf nicht mehr als 93,00 m NN betragen).
Vor dem Hintergrund dieser Problematik formuliert das LMBV in seinem Konzept zur
Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstieg für das Stadtgebiet Schwarzheide Maßnahmen, die den Grundwasserstand regulieren und damit zu einer Entwässerung des Stadtgebietes beitragen sollen. U.a. ist vorgesehen, die Wasserstände in den Tagebauseen Südteich und Ferdinandsteich auf ein Niveau von 92,5
n ü.NN zu bringen. Vom Ferdinandsteich aus wird dazu das überschüssige Wasser
in die Vorflut (Schwarze Elster) eingeleitet. In Verbindung mit den weiteren geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen (Verlegung von Tiefendränagen) soll somit ein
angemessener und ausreichend hoher Grundwasserflurabstand erreicht werden.
Die vorgenannten Ziele und Maßnahmen wurden für die Gemarkung Schwarzheide
zwischenzeitlich überarbeitet und an die stadtspezifischen Grundwassergegebenheiten angepasst. Die LMBV hat infolge des prognostizierten Grundwasserwiederanstiegs im Stadtgebiet ein Konzept zur Gefahrenabwehr (Komplexmaßnahme
Schwarzheide 2011) erarbeitet. Ziel dieses Konzeptes ist es, Maßnahmen umzusetzen, die zur dauerhaften Absenkung des Grundwassers im Stadtgebiet führen und
somit die Gefahr von Vernässungen von Kellern, Fundamenten, etc. zu mindern.
Das Konzept sieht derzeit folgende Maßnahmen und Planungsschritte vor:
36
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Hauptentwässerungselement bildet der vorhandene Kippenrandgraben nördlich
der Bahnlinie und direkt südlich des Restlochs 59. Damit sind die erforderlichen
Grundwasserstände im Bereich des BASF-Geländes zu erreichen.
- Anordnung einer Tiefendränage im Bereich der Deponie Kabelbaggerteich.
- Um für das übrige Stadtgebiet ebenfalls zumutbare Grundwasserstände herzustellen, sind weitere Optimierungen erforderlich. Hierzu ist in den beiden Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29) ein Wasserstand von 92,5 m
ü.NN herzustellen. Durch die zusätzliche Anordnung einer Dränage nördlich der
Wandelhofsiedlung mit Auslauf in die Tagebauseen wird die Vernässungsgefahr
insbesondere in der Wandelhofsiedlung so weit wie möglich vermieden.
- Einleitung der Wässer aus den Tiefendränagen in die beiden großen Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29).
- Um den Grundwasserstand in den beiden großen Tagebauseen auf 92,5 m ü.NN
zu halten ist das überschüssige Wasser über eine Heberleitung in die Schwarze
Elster abzuschlagen.
Das beschriebene Konzept zur Gefahrenabwehr infolge des Grundwasserwiederanstiegs liegt der Stadt Schwarzheide bisher nicht als abschließendes Dokument vor.
Änderungen sind möglich und werden im weiteren Planungsverlauf konkretisiert und
angepasst.
Die Bewältigung der Herausforderungen durch den Grundwasserwiederanstieg stellt
daher in der Bergbausanierung auch in den kommenden Jahren einen besonderen
Schwerpunkt dar. Von der LMBV wurde im Rahmen dessen bereits frühzeitig eine
Studie zur Gefährdungsabschätzung des Grundwasseranstiegs für den Raum
Schwarzheide erstellt. Darin wurden konkrete Maßnahmen für die Bereiche der Tagebauseen formuliert, die ebenfalls zur Bewältigung des Grundwasserwiederanstiegs beitragen sollen. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren umgesetzt
werden.
Maßnahmen sind bspw.:
- Abtrag von Flachwasserbereichen
- Dammaufspülungen
- Anlage von Einspülbereichen
- Vorschüttung der östlichen Uferberme im Bereich des Südteiches
- Bodenverdichtungen in Uferbereichen
- Steinverbau
- Böschungsprofilierung
- Auffüllung von Tieflagen.
Bei der Erschließung von neuen Baugebieten ist auf den Grundwasserstand in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Anhand der durch die LMBV beauftragten
Studien, Grundlagenermittlungen und Vorplanungen ist daher frühzeitig zu prüfen,
in wie weit flurnahe Grundwasserstände im Planungsbereich schon vorhanden sind
oder eintreten können und wie damit umzugehen ist.
37
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.4
Klima
Schwarzheide gehört zu der Zone mit dem kontinental geprägten Binnenlandklima
Ostdeutschlands: es ist durch warm-trockene bis heiße Sommer und durch vergleichsweise kalte bis sehr kalte Winter bestimmt. Es unterscheidet sich damit von
dem nach Norden hin angrenzenden Klimabezirk der norddeutschen Tiefebene mit
seinem ozeanisch getönten Klima, d.h. mit relativ kühl-feuchten Sommertemperaturen und einer wintermilden Witterung.
Die mittlere Jahrestemperatur im Bereich der Stadt beträgt ca. 8,5°C. Die mittlere
Januartemperatur liegt bei -0,8°C, die mittlere Julitemperatur bei 18,2°C. Entsprechend dem kontinentalen Klimacharakter beträgt die Jahresschwankung der Lufttemperatur (d.i. die Temperaturdifferenz zwischen dem wärmsten und dem kältesten
Monat) 19°C. Eine geringfügige Milderung des kontinentalen Klimas mit etwas kühleren Sommertemperaturen und abgemilderten Wintertemperaturen ist in der unmittelbaren Umgebung der größeren Restseen (Südteich und Ferdinandsteich) zu erwarten.
Die Hauptwindrichtung ist West und Südwest.
Die mittlere Jahresniederschlagssumme ist mit 604 mm (Messstelle Senftenberger
See) relativ niedrig, sodass während niederschlagsarmer Perioden Trockenschäden, besonders an landwirtschaftlichen Kulturen, auftreten können.
Lokalklimatisch kann das Planungsgebiet folgendermaßen charakterisiert werden
(aus Landschaftsplan Kap. 1.4):
- Wälder und Vorwälder haben eine hohe Bedeutung als klimatischer Ausgleichsraum. Sie dienen der Frischluftproduktion und als Luftfilter. Sie wirken dämpfend
auf die Nebelbildung, bremsen starke Windströmungen und führen der Atmosphäre durch einen kontinuierlichen Wasserdampfstrom Feuchtigkeit zu.
- Landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Acker- und Intensivgrünland) ermöglichen einen freien Luftaustausch, dienen als Transportfläche für aus dem
Wald austretende Frischluft und lokalklimatisch als Ausgleichsräume zu den
Siedlungsflächen.
- Bei allen anderen Freiflächen (Schilfröhrichte, Gebüsche, extensiv genutzte
landwirtschaftliche Flächen wie Feuchtwiesen) kommt neben den gleichen Funktionen wie den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen noch die Funktion
der Kaltluftproduktion dazu.
- Siedlungsflächen sind Wärmeinseln in der Landschaft, die durch ein erhöhtes
Temperaturniveau mit Wärmespeicherung und -abstrahlung versiegelter Flächen
und Baukörper gekennzeichnet sind, ebenso durch eine Unterbrechung der Luftzirkulation und durch eine erhöhte Schadstoff- und Staubkonzentration in der
Luft.
Die Empfindlichkeit eines Klimapotenzials besteht in erster Linie gegenüber Schadstoffeintrag und Schadstoffanreicherung. Im Hinblick auf die Luftschadstoffe sind vor
allem die Häufigkeit des Auftretens von Smogsituationen (Inversionswetterlagen,
Nebel) sowie die Fähigkeit von Morphologie und Vegetation, Immissionsschutzfunktionen zu übernehmen, von Bedeutung. Alle Bereiche, die aufgrund ihrer Struktur
und Vegetation Belastungen entgegen wirken bzw. mindern, werden als hochempfindlich eingestuft. Dies sind in erster Linie die frischluftproduzierenden Wälder und
kaltluftproduzierenden Freiflächen zwischen den Siedlungen.
38
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Als klimatische Vorbelastungen sind die Siedlungen als „Wärmeinseln“ und die hohen Emissionen von Luftschadstoffen entlang der viel befahrenen Straßen zu nennen.
Die Hochkippen sowie der Bereich nördlich der B 169 stellen sich als Kaltluftaustauschgebiete dar, die zu sichern sind. Eine Bebauung von Freiflächen und eine
Aufforstung soll hier vermieden werden, um die Austauschverhältnisse zu sichern.
Im Verlauf der Elsterniederung und des Grabens im Süden der Gemarkung sind die
hier bestehenden Abflussbahnen für Kalt- und Frischluft zu sichern und zu entwickeln, um die lokalen Windsysteme zu erhalten. Hindernisse, wie bspw. Riegelbebauungen sind zu vermeiden.
7.5
Vegetation
7.5.1
Potenzielle und reale Vegetation
Der Raum Schwarzheide ist durch folgende Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation geprägt:
- Erlen-Eschenwald und auenwaldartiger Niederungswald auf nährstoffreichen,
grundwassernahen Standorten im Bereich der Elsterniederung.
- Komplex aus feuchtem Stieleichen-Hainbuchenwald, Erlenbruchwald, ErlenEschenwald, feuchtem Stieleichen-Birkenwald und Stieleichen-Buchenwald auf
Nassstandorten mit Moorböden und grundwassernahen bzw. -beeinflussten
Talsandstandorten im Bereich südlich vom Wandelhof und Schwarzheide-Ost,
einschließlich des Gebietes „Im Strauch“.
- Kiefern-Stieleichen-Birkenwald auf den ärmeren Sandstandorten der Altmoränenlandschaft im übrigen Untersuchungsgebiet, einschließlich der vom Bergbau
überformten Gebiete (Kippen und Halden) mit ihren nährstoffarmen Rohböden
und verändertem Bodenrelief.
Die heute vorhandene, reale Vegetation weicht von den oben beschriebenen Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation erheblich ab. Durch die Begradigung der Schwarzen Elster und die nachfolgende Entwässerung der Aue ist
hier ein ackerfähiger Standort entstanden, der heute überwiegend für Getreideanbau genutzt wird. Nur vereinzelt sind noch Wiesen eingestreut. Bei rückgehendem
Getreideanbau ist eine standortgerechte Extensivierung durch Grünlandnutzung anzustreben.
Die natürliche Waldvegetation auf den nördlich der Elsterniederung anstehenden
Talsanden ist der Eichen-Birken-Wald mit der Stieleiche als dominanter Baumart.
Diese Standorte wurden in der Vergangenheit durch großflächige Aufforstungen mit
der Waldkiefer umgewandelt. Die Waldkiefer weist nur geringe Zuwachsraten auf
und wirft folglich als Wirtschaftswald nur niedrige Erträge ab. Die heutige Bedeutung
der Wälder muss daher überwiegend in ihrer Erholungsfunktion gesehen werden.
Längerfristig ist eine verstärkte Einbringung von Laubgehölzen (Stieleiche, Traubeneiche, Birke, Spitzahorn) anzustreben. Das gilt vor allem für die stellenweise
vorhandenen anlehmigen Standorte. Diese Artenergänzung würde nicht nur die Ertragskraft, sondern auch die Vielfalt des Waldbildes steigern und damit den Erholungswert der Wälder verbessern.
39
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.5.2
Biotoptypen
Für die gesamte Fläche des Landes Brandenburg sind die Grünstrukturen und Vegetationskomplexe (Biotoptypen) anhand eines Kartierungsschlüssels in einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung erfasst.
Die erfassten Biotope sind in folgende übergeordnete Kartiereinheiten eingeteilt:
01 Fließgewässer
02 Standgewässer (einschließlich Uferbereiche, Röhricht, etc.)
03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren
04 Moore und Sümpfe
05 Gras- und Staudenfluren
06 Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche
07 Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
08 Wälder und Forste
09 Äcker
10 Biotope der Grün- und Freiflächen
11 Sonderbiotope
12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
In Schwarzheide wurden folgende Biotoptypen erfasst:
01 Fließgewässer:
Die Schwarze Elster und die Pößnitz werden stellenweise von Röhricht (Schilf und
Rohrkolben) begleitet. Entlang der Schwarzen Elster wachsen Staudenfluren.
Die Gräben sind überwiegend naturfern und kaum durch Gehölze beschattet. Stellenweise steht in den Gräben Schilf. An den Böschungen befinden sich meist Brennesselfluren, durchsetzt von Beifußarten oder Landreitgras.
Die beiderseitig der Schwarzen Elster errichteten Erddeiche sind teilweise lückig mit
Laubbäumen bestanden, teilweise mit kleineren Baumgruppen.
02 Standgewässer:
Die Seen (Tagebaurestlöcher) sind von nur wenigen Tier- und Pflanzenarten besiedelt. Größere Schilfbereiche haben sich am Südteich und am Laugkteich (Restloch
59) ausgebildet. Die anderen Teiche sind von schmalen Schilfgürteln umgeben.
Am Kabelbaggerteich sind vereinzelt Laubgebüsche und Feldgehölze zu finden.
03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren:
Zu den anthropogen beeinflussten Biotopen gehören die Ruderalflächen außerhalb
und innerhalb der Siedlung. Die städtischen bzw. dörflichen Ruderalfluren spielen
flächenmäßig jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Auf den Kippen sind größere
Ruderalflächen beim Zurückbau von Gleisen und anderen technischen Einrichtungen entstanden.
Offene, vegetationsfreie Sandflächen finden sich im Bereich der Kippen, der Kiesgrube am Südteich und der durch den Bergbau entstandenen Aufschüttungen, die
40
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
oft von markanten Erosionsrinnen geprägt sind. Zum Teil sind diese Abraumhalden
schon mit Gehölzen oder mit dem Japanischen Staudenknöterich besiedelt.
Gemenge-Typen aus verschiedenen Biotoptypen bestehen im Bereich der Kippen
mit den Biotoptypen Vorwald, offene Sandflächen, Gebüsch, Sandrasen und Staudenflur. Ein weiteres, kleinparzelliges Gemenge aus Hausgärten, Grabeland, Wiesen, Obstbäumen und Äckern wurde im Bereich Schwarzheide-Ost erfasst.
04 Moore/ Sümpfe
Moorflächen sind in Schwarzheide Mitte westlich des Peisker Grabens, im südlichen
Bereich des Laugkteiches sowie im Bereich der Flachwasserzone am Südteich kartiert.
05 Gras- und Staudenfluren
Die Niederung der Schwarzen Elster wird neben den Ackerflächen durch die unterschiedlichsten Wiesenstandorte aller Feuchtigkeitsstufen gekennzeichnet.
Östlich von Schwarzheide-Ost gibt es Feuchtwiesen mit Binsenbereichen, Zweizahnfluren und Nässezeigern wie Blutweiderich, Sumpfschafgarbe und Wolfstrapp.
Frische Wiesen sind dagegen überall im Gebiet, aber nur kleinflächig, vorhanden.
Größere Flächen werden als Intensivgrünland bewirtschaftet, in denen dann jedoch
nur wenige Grasarten wie Knaulgras oder Weidelgras dominieren.
Flächige Staudenfluren und Staudensäume frischer und nährstoffreicher Standorte
gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. In vielen Flächen hat bereits eine
Verbuschung mit Birke, Kiefer oder Zitterpappel eingesetzt. Hin und wieder werden
die Staudenfluren mit Arten aus den Trockenrasen durchsetzt. Staudensäume trockener Standorte sind selten.
06 Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche
Die einzig bisher vorkommende größere Fläche mit trockener Sandheide hinter dem
verlassenen Schießstand bei Lauchhammer-Süd ist mittlerweile nicht mehr in der
Biotoptypenkartierung erfasst.
07 Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen:
Laubgebüsche und Feldgehölze sind in der landwirtschaftlich genutzten Elsterniederung selten geworden. Weidengebüsche nasser Standorte kommen im Gewann "Im
Strauch" und östlich von Schwarzheide vor. Raumwirksame Baumhecken bilden die
Gehölze entlang der Schwarzen Elster. Kleine - oft lückige - Hecken begleiten die
Wege oder Straßen in der Flur.
Außerhalb des Siedlungsbereichs gibt es zwei Alleen: die Allee entlang der B 169
mit überwiegend Bergahorn und die Lindenallee entlang der alten Straßenverbindung zwischen Schwarzheide und Schwarzheide-Ost. Innerhalb der Siedlung sind
noch einige bedeutsame Reste von Alleen erhalten.
08 Wälder und Forsten
Es bestehen 3 große, mehr oder weniger zusammenhängende Waldgebiete:
− das Waldgebiet westlich von Schwarzheide-Wandelhof und nördlich des Gewerbegebietes Süd, im Bereich der beiden großen Tagebauseen,
− das Waldgebiet östlich der Siedlung Fortschritt auf einer Hochkippe,
− das Waldgebiet nördlich der Bahnlinie Ruhland-Lauchhammer auf Talsanden.
41
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Hinzu kommen unterschiedlich große Waldgebiete auf den Hochkippen nördlich der
Stadt und auf den abgeschlossenen Teilen der Kippenflächen im äußersten Norden
der Gemarkung.
Die Waldgebiete zeigen je nach Standort einen unterschiedlich aufgebauten Bestand (nach forstlichem Einrichtungswerk). Im Landschaftsplan (Kap. 1.5.2) wird
hierzu ausgeführt:
Die Kiefernforste sind größtenteils Monokulturen, unter denen kaum eine Bodenvegetation vorhanden ist. Sie prägen das Bild auf den Kippen im Norden sowie südlich
von Schwarzheide-West.
Bei den Kiefernlaubmischforsten kommt zur Kiefer meist noch die Birke oder andere
Laubgehölze im geringen Anteil dazu. Vielfältige Mischforstflächen mit krautreichem
Unterwuchs liegen nördlich von Wandelhof.
Der Laubmischforst setzt sich aus den verschiedenen Laubbaumarten, vor allem
aus Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Rot-Eiche, aber auch Berg-Ahorn, Robinie, Birke,
Schwarz-Erle, Winter-Linde, Baum-Weiden zusammen. Westlich des Südteichs und
auf den Böschungen der nördlich gelegenen Kippen sind solche Forste zu finden.
Im Gewann "Im Strauch" werden die Weidengehölze nicht als Wald eingestuft, sondern als Weidengebüsche nasser Standorte, die nach § 32 BbgNatSchG geschützt
sind.
Birkenforste sind überall kleinflächig vertreten. Entlang der Tagebaurestlöcher sind
sie vermutlich im Lauf der natürlichen Sukzession entstanden.
Roteichenforste, Pappelforste und Nadelmischforste nehmen einen nur geringen
Flächenprozentsatz ein. Im Nadelmischforst ist unter die Kiefer die Lärche oder die
Weymouthkiefer gemischt. Reine Fichtenaufforstungen sind ganz selten.
Die siedlungsnahen Forsten sind stark von verwilderten fremdländischen Straucharten wie Flieder, Mahonie, Blasenstrauch und Pimpernuss geprägt.
Die Waldränder sind überwiegend strukturarm, Waldmäntel fehlen. In der Bestandskartierung sind daher nur die wenigen südexponierten Waldränder mit alten Trauben- und Stiel-Eichen besonders hervorgehoben.
09 Äcker
In der Niederung der Schwarzen-Elster wird hauptsächlich Ackerbau betrieben. Es
wird meist Futtermais, Getreide und Sonnenblumen angebaut. Im südlichen Randbereich des Gewanns „Im Strauch“ liegen Ackerbrachen.
Intensiv genutzte Äcker befinden sich im nördlichen Teil von Schwarzheide.
11 Sonderbiotope
Sonderbiotope sind in Schwarzheide nicht kartiert.
10 und 12 Biotope im Siedlungsbereich:
Schwarzheide-West und Schwarzheide-Ost haben noch eine weitgehend dörfliche
Struktur. Kennzeichen sind hier unter anderem die vielen Dorfanger, z.T. mit Bäumen bestanden, die stellenweise Wuchsstandorte gefährdeter Pflanzenarten der
Sandtrockenrasengesellschaften sind. Im Bereich des Wandelhofes sind innerhalb
der bebauten Gebiete einige zusammenhängende Grün- und Freiflächen kartiert.
Dominierend sind hier Gärten und Gartenbrachen, sowie Kleingartenanlagen.
42
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.5.3
Pflanzenarten und Tierarten
Bei der Erfassung der Pflanzenarten (aufgelistet im Landschaftsplan Liste A) ist aufgefallen, dass viele Arten im Gemarkungsgebiet ein sehr breites Spektrum des Vorkommens haben. So reichen seltene, gefährdete, bzw. geschützte Arten der Sandtrockenrasen (z.B. die Heidennelke, die Sandstrohblume) bis in die Siedlungen hinein - insbesondere auf Dorfangern und an mageren Wegrändern. Andererseits fällt
die Fülle der Ruderalpflanzen und der verwilderten Zierpflanzen an Störstellen im
Wald auf.
In der o.a. Liste A aus dem Jahr 1995 der erfassten Pflanzenarten sind Angaben
des Gefährdungsgrads entsprechend der Roten Liste für das Land Brandenburg
(Munr 1993) bzw. des gesetzlichen Schutzes entsprechend der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vermerkt.
Insgesamt wurden seinerzeit rund 350 heimische bzw. eingebürgerte Pflanzenarten,
sowie rund 100 zum Teil verwilderte Kultur- und Zierpflanzen erfasst.
Flächendeckende Erhebungen über die Tierarten liegen für das Planungsgebiet
nicht vor. Die Aussagen über die Fauna stützten sich im Wesentlichen auf eigene
Beobachtungen des Büros Miess. Eingearbeitet wurden Arten aus eigenen Untersuchungen in den Jahren 1992-1994 und die seinerzeitigen Auskünfte des Naturschutzbeauftragten der Stadt Schwarzheide. Die Liste B im Anhang des Landschaftsplanes zeigt die für die verschiedenen Biotopkomplexe erfassten Tierarten.
Die Hochflächen der Kippen bieten einigen Tierarten die notwendigen Lebensräume. „Im Wald sind zahlreiche Vogelarten vorhanden“ (s. Auflistung B im Landschaftsplan), in Randbereichen wurde der Kolkrabe beobachtet. Auf offenen Sukzessionsflächen ist der Brachpieper zu finden. Die offenen Sandböden bieten eine
Reihe von Käferarten und Heuschrecken Lebens- und Nahrungsraum. Wechselkröte und Kreuzkröte, die auf offene Böden angewiesen sind, wurden ebenfalls beobachtet.
An den Tagebaurestlöchern leben verschiedene Entenarten, aber auch die Rohrweihe. An die Schilfgebiete sind insbesondere Teich- und Drosselrohrsänger gebunden.
Grasnelkenfluren und blütenreiche Hochstaudenfluren sind Biotope für Insekten und
Spinnen. In den feuchten Niederungsbereichen kommen als bemerkenswerte Vogelarten der Weißstorch und der Kranich vor.
Im Rahmen der durchgeführten Kartierung wurden im Stadtgebiet insgesamt 8 Säugetierarten, 95 Vogelarten (davon 13 Arten der Roten Liste 1993), 4 Reptilien (alle
Rote-Liste-Arten 1993), 6 Amphibien (davon 5 Rote-Listen-Arten 1993), 25 Schmetterlinge (davon der Schwalbenschwanz gefährdet und geschützt), sowie eine Vielzahl weiterer Insekten, davon mehrere gefährdete und/oder geschützte Arten erfasst.
7.6
Entwicklungsziele für die Landschaftspflege
Aus der Beschreibung der natürlichen Grundlagen und der allgemeinen Planungsvorgaben (Kapitel 6) sind die nachfolgenden allgemeinen Entwicklungsziele für die
Landschaftspflege erarbeitet worden.
43
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.6.1
Ziele für vom Tagebau betroffene Flächen
Die Ziele für vom Tagebau betroffene Flächen sind in den Sanierungsplänen
Lauchhammer I und II sowie Meuro-Süd eingehend behandelt, beschlossen und
zum Teil bereits realisiert.
Sie sind im Kapitel 17 der Begründung zum Flächennutzungsplan beschrieben und
in der Flächennutzungsplanzeichnung dargestellt.
Der nachstehende Text ist überwiegend aus dem Landschaftsplan entnommen und
mit Ergänzungen entsprechend den Veränderungen in den letzten Jahren versehen.
Der ganze nördliche Gemarkungsteil, verkehrsmäßig angeschlossen an die Straße
Lauchhammer - Schipkau, ist noch im Umbruch. Teile des dort liegenden Kippengeländes sind bereits bewaldet. Andere Teile wurden in letzter Zeit unter Beachtung
des Sanierungsplanes Lauchhammer Teil I rekultiviert. Das Gelände wurde bisher
von zahlreichen gewerblichen Gleisanlagen, z.T. in einem westöstlich verlaufenden
Talbereich, z.T. in nördlicher Richtung verschwenkend, durchzogen. Diese sind jedoch zwischenzeitlich ebenso wie mehrere 20 kV-Freileitungen weitestgehend abgebaut, das betroffene Gebiet zum Teil rekultiviert. Das Gelände ist wegen der Art
der bisherigen Nutzung ökologisch von geringer Bedeutung und gestalterisch unattraktiv.
Ziel für diesen Bereich ist nach endgültiger Beendigung der früheren Nutzung eine
umfassende Rekultivierung und Bepflanzung. Außerdem sind hier Flächen für die
Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Die Lage abseits der Ortslage bietet
für die großflächige Solarenergienutzung und die Windkraftnutzung günstige Voraussetzungen. Die ehemaligen für den bisherigen Betrieb notwendigen Gleisanlagen und Leitungen sind zu diesen Zwecken bereits abgebaut. (Das Gebiet ist Teil
des geschlossenen Waldverbandes. Die z.Zt. noch nicht bewaldeten Flächen sollen
entsprechend den Zielen des Sanierungsplanes Lauchhammer Teil I soweit möglich
aufgeforstet werden.)
7.6.2
Allgemeine Ziele für vom Tagebau nicht betroffene Flächen
Für die Niederungen der Schwarzen Elster ist ein Ansteigen des Grundwassers zu
erwarten.
Mittel- bis langfristig anzustreben ist eine standortgerechte Extensivierung durch
Grünlandnutzung. Dabei sollen die alten Gräben genutzt werden, um Vorflutfunktionen zu übernehmen.
Das Grundwasser im Teilgebiet „Der Strauch“, das mit zur Elsterniederung zählt,
steht relativ oberflächennah an. Der Einfluss hoher Grundwasserstände führte zu
dem Planungsziel, dieses Gebiet naturnah zu belassen.
Um den Erholungswert zu verbessern, ist die Herstellung einer größeren Vielfalt des
Waldbildes anzustreben.
Die Wirtschaftswiesen haben nach wie vor eine gewisse Bedeutung für die Landwirtschaft und sollen daher auch in Zukunft für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleiben. Sie tragen in Verbindung mit dem angrenzenden Wald auch zu einem
abwechslungsreichen Landschaftsbild bei.
44
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
7.6.3
Entwicklungsziele für den Naturschutz
Wesentlicher Teil des landschaftspflegerischen Zielkonzepts ist der Erhalt der vielstrukturierten Landschaftsbereiche durch ein System von Schutzgebieten und durch
die Pflege von schutzwürdigen Biotoptypen.
Die Entwicklungsziele für die einzelnen Schutzgüter sind in nachstehender Tabelle
zusammengestellt. Aus den Entwicklungszielen wird das Leitbild für das Untersuchungsgebiet Schwarzheide formuliert. Ihm liegen folgende allgemeine Umweltqualitätsziele zugrunde:
* Entwicklung eines gezielten Natur- und Landschaftsschutzkonzepts zur Sicherung bestimmter schutz- und/oder pflegebedürftiger Landschaftsteile und elemente;
* Entwicklung und Sanierung der Defizitbereiche im Sinne einer Aufwertung der
Landschaft.
* Sicherung von Bodenschutz, Wasserschutz, Schutz klimatischer Ausgleichsräume.
* Erhaltung der traditionellen Dorfkerngebiete mit ihren dorftypischen Dorfangern;
keine weitere Ausdehnung von Baugebieten auf Moorboden-Standorten;
* gezielte Lenkung der Freizeit- und Erholungsnutzung an den Tagebauseen.
Das Leitbild für das Untersuchungsgebiet lässt sich nach drei Landschaftsräumen
differenzieren:
Hochkippen
Als Leitbild für die Hochkippen gilt generell eine ökologische Aufwertung der gesamten Fläche für den Arten- und Biotopschutz:
* Erhalt und Entwicklung der § 32-Biotope;
* ökologische Aufwertung der monostrukturierten Forstbestände;
* Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten;
* Weitere Rekultivierung der Betriebsstandorte des ehemaligen Bergbaues;
* Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung;
* Nutzung für regenerative Energien.
Talsandflächen der Altmoräne
Das Leitbild für die Talsandflächen der Altmoräne - das ist der Raum zwischen der
Niederung der Schwarzen Elster und den Hochkippen - wird auf der Grundlage der
verschiedenen Nutzungsansprüche entwickelt:
* Sanierung der Tagebauseen;
* Entwicklung von naturfernen Forsten zu naturnahen Laubmischwäldern;
* Erhalt und Entwicklung der § 32-Biotope;
* Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten;
* umweltverträgliche Gestaltung der Siedlungs- und Gewerbegebiete,
* ökologische Aufwertung bzw. naturnaher Landbau im Bereich der intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.
45
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Niederung der Schwarzen Elster
Das Leitbild für den Bereich der Niederung der Schwarzen Elster ist eine ökologische Aufwertung durch Extensivierung der vorhandenen Nutzung zum Schutz und
zur Entwicklung auentypischer Strukturen:
* Umwandlung der Ackerflächen bzw. des Intensivgraslandes in extensiv genutztes Grünland bzw. Entwicklung einer standorttypischen Vegetation;
* Renaturierung der großen Gräben;
* Verbesserung der Wasserqualität der Schwarzen Elster und der Pößnitz;
* Erhalt und Entwicklung der § 32-Biotope;
* keine weitere Siedlungsentwicklung in der Niederung.
Im Einzelnen gelten folgende Entwicklungsziele:
Bodenschutz
• Bepflanzung der durch Wind und Wasser erosionsgefährdeten
Böschungen;
• Sanierung der Böschungen, die durch die bergbaubedingten Ablagerungen rutschgefährdet sind;
• Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der
Schwarzen Elsterniederung;
• Sanierung der Altlastenstandorte;
• Immissionsschutzpflanzungen zur Reduzierung des Schadstoffeintrages entlang der Straßen an landwirtschaftlichen Flächen;
• Reduzierung der Bodenversiegelung und Verdichtung.
Wasserschutz
• Abbau der Belastungen im Grundwasser und im Oberflächenwasser;
• Verbesserung der Wasserqualität in den Tagebaurestlöchern, der
Schwarzen Elster und der Pößnitz;
• Förderung der Selbstreinigungskraft der Gewässer;
• Regulierung des prognostizierten Grundwasserwiederanstiegs;
• Sanierung der Altlastenstandorte.
Klimaschutz und
Klimaanpassung
• Erhaltung der zur Kaltluftproduktion und für den Luftaustausch benötigten Flächen, wie Wald, Landwirtschaftsfläche, Nasswiesen
und Wasserflächen;
• Verringerung der Emission von Luftschadstoffen;
• Vermeidung der Flächenversiegelung
• Nutzung regenerativer Energien;.
46
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Biotopschutz
• Erhalt und Entwicklung der § 32-Biotope;
• Extensivierung der forstlichen und landwirtschaftlichen Nutzung;
• Entwicklung der Wälder zu Laubmischwäldern;
• Förderung der Altholzbestände und naturnahen Waldbestände;
• Durchgrünung der Flur und der Siedlungsbereiche;
• Verbesserung der Wasserqualität in den Tagebaurestlöchern und
in den Fließgewässern;
• Rekultivierung der Betriebsstandorte des ehemaligen Bergbaus.
Erholungsvorsorge • Erhalt und Entwicklung der naturnahen Flächen und Strukturen
insbesondere innerhalb der Siedlung;
• Durchgrünung der Flur und der Siedlungsbereiche;
• Verbesserung der Erschließung für den Fuß- und Radverkehr in
der freien Landschaft, insbesondere auf den Hochkippen und um
die Tagebaurestlöcher;
• Immissions- und Lärmschutzpflanzungen entlang von stark befahrenen Straßen.
7.6.4
Entwicklungsziele in Siedlungs- und Gewerbegebieten und im Bereich von
Infrastruktureinrichtungen
In diesen Bereichen gelten folgende Entwicklungsziele zur Grüngestaltung:
− Erhalt und Entwicklung extensiv gepflegter öffentlicher Grünflächen und Dorfanger;
− Erhaltung des alten Baumbestandes in Vorgärten und Straßenräumen;
− Entsiegelung von geteerten Außenstreifen von Häusern, Wiederherstellung
schmaler Krautsäume, vor allen in den Dorfkerngebieten;
− Verwendung einheimischer Laubbaumarten Neupflanzungen von Baumreihen
und Alleen;
− Begrünung baulicher Anlagen;
− Überstellung großer Parkplätze mit raumwirksamen, schattenspendenden Laubbäumen.
7.6.5
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Landschaftsbildes und der
naturverträglichen Erholung
Schwerpunkt ist die Entwicklung des Fremdenverkehrs. Als tragende Säulen des
Fremdenverkehrs wird dabei die Erholung am Wasser angesehen, was die Erschließung der Tagesbauseen als Naherholungsgebiet erforderlich macht.
Entscheidend für das Vorhaben ist, dass Erholungsmaßnahmen nur insoweit Natur
in Anspruch nehmen dürfen, wie es die Schutzbedürftigkeit und Eignung der jeweiligen Ökosysteme zulässt. So soll bei den Planungen am Ferdinandsteich die "stille"
Erholung im Anschluss an geplante und bestehende Wohngebiete im Vordergrund
stehen. Der Schwerpunkt der "aktiven" Erholung, wie Surfen, Bootfahren, Baden
und Sonnen soll am Südteich, unter Berücksichtigung der naturnahen Entwicklung
47
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
des Flachwasserbereiches im Südwesten, stattfinden. Dies kann durch die vorgeschlagene Lenkung der Erholungssuchenden in weniger empfindliche Bereiche gewährleistet werden.
Zur Nachnutzung der beiden großen Tagebauseen hat die Stadt Schwarzheide bereits Vorstellungen und Entwicklungsziele formuliert, die mit den Sanierungsplänen
der LMBV in Einklang zu bringen sind und daher der Abstimmung bedürfen:
Tab. 4: Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Nachnutzung der Tagebauseen
Ferdinandsteich (RL 28)
Südteich (RL 29)
Entwicklungsziele
Stille Erholung
Aktive Erholung
Natur
Sport und Freizeit
Wegegestaltung
Maßnahmen
Touristische Nutzung durch Rad- und
Wanderwege, Ruheplätze, etc. im
Süden und Westen
Touristische Nutzung durch Rad- und
Wanderwege, Ruheplätze, etc. im Norden
Rad- und Wanderwege rings um den
See. Vernetzung mit den Rad- und
Wanderwegen des Südteiches
Rad- und Wanderwege rings um den
Südteich mit Naturlehr- und Tagebaulehrpfad. Vernetzung mit den Rad- und
Wanderwegen des Ferdinandsteiches
Vernetzung des Radwegesystems mit
örtlichen und überörtlichen Wegen
Vernetzung des Radwegesystems mit
örtlichen und überörtlichen Wegen
Flächen für Sportangeln im Südosten
mit Errichtung eines Steges.
Herstellung eines Badestrandes unter
der Voraussetzung der Verbesserung
der Wasserqualität.
Nutzungsmöglichkeiten für Boote
Böschungssicherung im Bereich der
Sportanlage an der Mückenberger Straße sowie Positionierung einer Aussichtsplattform
Nordufer für künftige Anwohner nutzbar machen.
Fläche für Biotop- und Artenschutz im
Süden
Quelle: Stadt Schwarzheide, Angaben gemäß Beratungsprotokoll vom 19.10.2009 zur Sanierung und
Nachnutzung der RL 28 und 29 in Schwarzheide.
Zur Steigerung der Erholungseignung der Elsterniederung sollen die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen durch die Anlage von Wiesen, Wegsäumen, Ackerrandstreifen und die Pflanzung von Bäumen und Feldgehölzen aufgewertet werden.
Die Renaturierung des zwischen der Schwarzen Elster und der B 169 verlaufenden
Binnengrabens kann dabei erheblich zu einem naturnäheren Landschaftsbild beitragen. Ein durchgängiger Rad-Wanderweg von West nach Ost entlang der
Schwarzen Elster soll die Verbindung zwischen benachbarten Gemeinden und Ortsteilen herstellen.
Die Kippenflächen können durch die Anlage von Spazier- und Radwegen für die Erholungsnutzung attraktiver werden. Aus Gründen des Naturschutzes und zur Sicherung eines hohen Erlebniswertes sollen die Rekultivierungsmaßnahmen behutsam
48
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
durchgeführt und insbesondere die schützenswerte Sandrasenvegetation erhalten
werden. Die landwirtschaftlichen Flächen sollten im Zuge dieser Maßnahmen nicht
vollständig aufgeforstet werden, um für den Erholungssuchenden eine landschaftliche Abwechslung zu bieten.
8
BEVÖLKERUNG
8.1
Bisherige Entwicklung
Im Jahr 2010 hatte Schwarzheide 6.053 Einwohner.
Der Bevölkerungshöchststand war zu Beginn der 1980er Jahre mit rd. 9.900 Einwohnern7 zu verzeichnen. Bis zur Wende 1990 sank der Einwohnerstand auf 8.913.
Im Wendejahr 1991 war ein sehr hoher Abwanderungssaldo mit 536 Personen festzustellen, so dass die Zahl der Einwohner Ende 1991 auf 8.377 sank.
Abb. 5: Bevölkerungsentwicklung von 1991 bis 2010
9 000
Bevölkerung am Jahresende
8 000
7 000
Einwohner
6 000
5 000
4 000
3 000
2 000
1 000
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand Zahlen des Statistischen Landesamtes und des Landesamtes für
Bauen und Verkehr, 2011
Die Bevölkerung in Schwarzheide ist seit 1991 bis zum Ende des Jahres 2010 weiter stetig gesunken. Die Einwohnerzahl ging in diesem Zeitraum von ca. 8.377 auf
6.053 Einwohner zurück. Damit sank die Bevölkerungszahl um rd. 2.300 Einwohner
in 19 Jahren, d. s. im Schnitt ca. 122 Einwohner weniger pro Jahr. Bezogen auf das
Basisjahr 1990 verfügte Schwarzheide im Jahr 2010 nur noch über 68% der Ausgangsbevölkerung des Jahres 1990. Der Einwohnerrückgang, der bereits vor der
Wende zu verzeichnen war, setzte sich damit auch nach 1990 fort.
Ein Bevölkerungsrückgang ist in den letzten Jahren bundesweit festzustellen. Dies
liegt zunächst an der natürlichen Entwicklung mit einem Sterbeüberschuss und in
7
Angaben beruhen auf anderen Statistischen Erhebungen. Ob diese Zahlen jedoch genau der tatsächlichen Situation entsprechen, ist wegen damals unvollständiger, z.T. auch widersprüchlicher statistischer Angaben nicht zu ermitteln. So sind
vor allem die stark voneinander abweichenden Zahlen des Landesumweltamtes und des zentralen EW-Registers Berlin
nicht zu erklären.
49
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
den letzten Jahren auch an Wanderungsverlusten, d. h. die Wegzüge überwogen
die Zuzüge.
Diese Entwicklung ist auf allen Planungsebenen, d. h. Bund, Land, Region
/Landkreis und Stadt festzustellen. Die Bevölkerungsrückgänge verteilen sich in der
Bundesrepublik jedoch sehr unterschiedlich. Der Bevölkerungsrückgang ist im Land
Brandenburg und auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz (OSL) festzustellen. Er
trifft Schwarzheide und auch die umliegenden Städte und Gemeinden.
Das Maß des Bevölkerungsrückganges ist in Schwarzheide zwar deutlich, im Vergleich zu angrenzenden Städten und Gemeinden in der Umgebung jedoch geringer.
In der Bevölkerungsvorausschätzung Brandenburg 2009 – 2030 wird für Schwarzheide dabei ein Bevölkerungsrückgang von 20,5 % angegeben. Dieser Prognosewert liegt deutlich unter dem durchschnittlichen Rückgang von 25,1 % im Landkreis
Oberspreewald-Lausitz. Für die angrenzenden Städte und Gemeinden im Landkreis
Oberspreewald-Lausitz wird folgende Entwicklung für 2008-2030 ermittelt:
Calau
-19,5 %
Großräschen
-23,8 %
Lauchhammer
-31,5 %
Lübbenau/Spreewald
-24,1 %
Schipkau
-19,6 %
Senftenberg
-30,1 %
Vetschau/Spreewald
-23,5 %
Altdöbern
-21,8 %
Ortrand
-22,9 %
Ruhland
-19,5 %
Es zeigt sich, dass lediglich 3 Gemeinden im Landkreis (Calau, Schipkau, Ruhland)
einen geringeren Bevölkerungsrückgang aufweisen als Schwarzheide.
Die Veränderung an den Einwohnerzahlen entsteht aus folgenden 2 Faktoren:
- Natürliche Entwicklung, d.s. Geburten und Sterbefälle sowie
- Wanderungsbewegungen, d.s. Zu- und Wegzüge.
In den folgenden Kapiteln wird aufgezeigt, wie sich in Schwarzheide die Einwohnerzahl aufgrund der natürlichen Entwicklung und der Wanderungsbewegungen im
Zeitraum 1988 bis 2010 verändert hat.
8.1.1
Natürliche Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der Geburten und Sterbefälle schwankte in dem Zeitraum seit 1991 z. T.
sehr stark. In allen Jahren überwog dabei die Zahl der Sterbefälle die der Geburten,
so dass insgesamt eine negative natürliche Entwicklung festzustellen ist.
Die Zahl der Geburten ist in Schwarzheide zu Beginn der 90er Jahre zunächst kontinuierlich zurückgegangen, anschließend wieder leicht angestiegen und bewegt
sich seither, mit Ausnahme des Jahres 2006, zwischen ca. 40 und 55 Geburten pro
Jahr.
50
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Sterbefälle sind zunächst annähernd gleich geblieben, sanken dann bis Ende
der 90er Jahre ab und pendeln seither um einen Wert von durchschnittlich 66 Sterbefällen pro Jahr.
Abb. 6: Natürliche Bevölkerungsentwicklung in Schwarzheide von 1991 bis 2010
100
Lebendgeborene
90
Gestorbene
80
Einwohner
70
60
50
40
30
20
10
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand Zahlen des Statistischen Landesamtes
Auch bundesweit ist eine insgesamt negative Geburtenbilanz seit dem Jahr 1991
festzustellen, in denen die Zahl der Sterbefälle höher war als die Zahl der Geburten.
Nach einem leichten Anstieg der Geburten in den Jahren 1996 und 1997 sank die
Zahl bis zum Jahr 2006 kontinuierlich. Ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
ist im Jahr 2007 sowie im Jahr 2010 zu verzeichnen.8
8
Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (www.destatis.de), 2011.
51
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
1.1.1
Vergleich mit dem Land Brandenburg
Der Vergleich der Geburtenrate von Schwarzheide (d.h. Geburten je 1.000 EW) mit
der des Landes Brandenburg zeigt folgendes Bild:
Abb. 7: Vergleichsdiagramm der Geburtenrate und Sterbefälle
Geburtenrate SWH
Sterberate SWH
Geburtenrate BB
Sterberate BB
14
12
pro 1000 EW
10
8
6
4
2
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand Zahlen des Statistischen Landesamtes
Bezogen auf je 1.000 Einwohner schwanken die Werte bei den Geburtenzahlen
zwischen den Jahren 1991 und 2010 in Schwarzheide zwischen 4,5 und 8,7. Die
der Sterbefälle schwanken zwischen 8,3 und 12,0. Im Vergleich zu den Durchschnittswerten des Landes Brandenburg zeigen die Werte für Schwarzheide zwar
eine größere Schwankungsbreite, weichen jedoch im langjährigen Mittel von denen
des Landes Brandenburg nicht signifikant ab.
Diese deutliche demografische Veränderung hat in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Folgeeinrichtungen in der Stadt. Es ist mit Veränderungen hinsichtlich der Zahl und der Lage von Kindergärten sowie hinsichtlich der Zahl
der Schüler(innen) in allen Schulen zu rechnen. Deutlich geringere Belegungszahlen und Auslastungen von Kindergärten und Schulen werden zur Aufgabe von einem Teil dieser Einrichtungen führen. In der Folge ist mit Auswirkungen auf die Verteilung im Stadtgebiet und damit auf die Erreichbarkeit der Einrichtungen zu rechnen.
8.1.2
Wanderungsbewegungen
Ein spürbarer, aber kleiner Anteil des Bevölkerungsrückganges ist auf eine negative
natürliche Bevölkerungsentwicklung (Überschuss der Sterbefälle über die Geburten)
zurückzuführen, der überwiegende Teil basiert auf Wanderungsverlusten (Überschuss der Fortzüge über die Zuzüge).
Die Wanderungsverluste liegen etwa um den Faktor 6 über den Werten der natürlichen Entwicklung.
52
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 8: Zuzüge und Fortzüge aus Schwarzheide von 1991 bis 2010.
Quelle: Eigene Darstellung anhand Zahlen des Statistischen Landesamtes und der Stadt Schwarzheide.
Im Zeitraum zwischen 1991 und 2010 lagen die Zuzüge nach Schwarzheide durchschnittlich zwischen 230 und 350 Personen pro Jahr. Die Fortzüge lagen bei 360 bis
460 Personen pro Jahr, unter Berücksichtigung von zwei deutlich höheren Werten in
den Jahren 1991 und 1998.
Insgesamt überwiegen die Fortzüge die Zuzüge in jedem Jahr.
Die beiden Hauptgründe für die schrumpfende Einwohnerzahl sind die Wanderungsverluste und zusätzlich zu einem geringeren Anteil die negative natürliche
Entwicklung.
53
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Altersaufbau
Bei anhaltend niedriger Geburtenrate und Wanderungsverlusten vor allem von jungen Menschen, wird sich die Alterspyramide in Schwarzheide zwischen 2010 und
2025 wie folgt ändern:
Abb. 9: Alterspyramiden für Schwarzheide
2010
2025
Quelle: Bertelsmann Stiftung, veränderte Darstellung.
Es zeigt sich ein erheblich wachsender Anteil der Älteren an der Bevölkerung, während der Anteil der jungen Bevölkerung zurückgeht. Gleichzeitig wird auch der Anteil
der Menschen im erwerbsfähigen Alter abnehmen. In nachfolgender Abbildung wird
dies anhand von Prozentanteilen an der Gesamtbevölkerung von Schwarzheide
verdeutlicht.
Abb. 10: Altersaufbau in Anteilen (%)
unter 15 Jahre
15-65 Jahre
über 65 Jahre
100%
90%
20,3%
22,4%
29,5%
80%
35,4%
70%
% Anteile
8.2
60%
50%
40%
70,1%
66,6%
59,1%
55,0%
30%
20%
10%
0%
9,6%
11,0%
2006
2010
Jahr
11,5%
9,6%
2020
2030
Quelle: Eigene Darstellung anhand der Zahlen der Bertelsmann Stiftung.
Die dargestellte Entwicklung wird negative Auswirkungen auf den Anteil der Erwerbsfähigen, die Möglichkeiten zur Familiengründung und damit auf die Zahl der
Kinder haben. Durch die Reduzierung der Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Al-
54
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
ter steigt der prozentuale Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren. Dieser wird künftig
bei über 1/3 der Gesamtbevölkerung in Schwarzheide liegen.
Die Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung werden auch künftig kein natürliches Bevölkerungswachstum ermöglichen.
8.3
Pendlerverhalten9
In 2004 kamen in Schwarzheide 3.108 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von
außerhalb zur Arbeit. Das sind 73 % der seinerzeit in Schwarzheide beschäftigten
Personen. Gleichzeitig verlassen nur 1.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
die Stadt, um außerhalb zu arbeiten. Dies entspricht einem Anteil von 52 % an allen
2.351 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Schwarzheide im Jahr 2004
wohnten. In 2008 kamen in Schwarzheide 3.099 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von außerhalb zur Arbeit. Das sind 75 % der seinerzeit in Schwarzheide
beschäftigten Personen. Gleichzeitig verlassen nur 1.323 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die Stadt, um außerhalb zu arbeiten. Dies entspricht einem Anteil
von 56 % an allen 2.344 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Schwarzheide im Jahr 2008 wohnten.
Schwarzheide verfügt also über ein stark positives Pendlersaldo von 1.893 im Jahr
2004 und 1.776 im Jahr 2008. Dies ist auch im Jahr 2010 zu verzeichnen. 2010 kamen in Schwarzheide 3.123 der seinerzeit in Schwarzheide beschäftigten 4.028
Personen von außerhalb zur Arbeit. Das sind unter Berücksichtigung der rückgängigen Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rd. 3 % mehr als im Jahr
2008 und rd. 5 % mehr als im Jahr 2004. Gleichzeitig verlassen im Jahr 2010 1.389
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte die Stadt, um außerhalb zu arbeiten. Dies
entspricht einem Anteil von 61 % an allen 2.294 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Schwarzheide im Jahr 2010 wohnten. Das stark positive Pendlersaldo von 2004 und 2008 setzte sich also auch bis ins Jahr 2010 fort. In diesem
Jahr war ein positives Pendlersaldo von 1.734 zu verzeichnen.
Das deutliche Übergewicht an Einpendlern zeigt, dass Schwarzheide trotz seiner
verhältnismäßig kleinen Einwohnerzahl eine starke Position als Wirtschafts- bzw.
zentraler Arbeitsstandort in der Region einnimmt.
Tab. 5: Pendlerbeziehungen in Schwarzheide 2004, 2008 und 2010
Einpendler
2004 2008 2010
Einpendler
3.108 3.099 3.123
SVB am Arbeitsort 4.244 4.120 4.028
Anteil Einpendler
73%
75%
78%
Auspendler
2004 2008
Auspendler
1.215 1.323
SVB am Wohnort
2.351 2.344
Anteil Auspendler
52%
56%
2010
1.389
2.294
61%
Pendlersaldo 2004: 1.893
Pendlersaldo 2008: 1.776
Pendlersaldo 2010: 1.734
SVB = Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage von: Statistik-Service Ost Regionaldirektion BerlinBrandenburg der Bundesagentur für Arbeit ,abgerufen am 25.01.2012, Stichtag 30.06.2004,
30.06.2008 und 30.06.2010
9
INSEK Mai 2007 und Statistisches Landesamt Berlin Brandenburg, Statistischer Bericht 2008.
55
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
8.4
Bevölkerungsprognose
Die Bevölkerungsprognose basiert auf den bisherigen Entwicklungen, muss jedoch
auch die Veränderungen der Bevölkerung insgesamt (absehbare demografische
Entwicklung) sowie die Planungsziele der übergeordneten Planungen berücksichtigen.
Die Bevölkerungsprognose des Landes Brandenburg 2009-2030 bezieht sich auf
die regionalen Bevölkerungsvorausberechnungen des Landes Brandenburg. Sie
zählt den Bereich Oberspreewald-Lausitz zum „Äußeren Entwicklungsraum“, in dem
mit einem Rückgang von bis zu 20 % der Bevölkerung zu rechnen ist. Bezogen auf
den Zeitraum bis 2030 ist im Vergleich der Regionen hier das stärkste Geburtendefizit zu erwarten und gleichzeitig eine leicht negative Nettowanderung. Allerdings
wird auch in den übrigen Regionen von Bevölkerungsrückgängen bis zu 16% ausgegangen. Auch hier wird die Zahl der Sterbefälle die Zahl der Geburten deutlich
übersteigen. Wanderungsgewinne können das Geburtendefizit nur schwer kompensieren.10
Die Bevölkerungsvorausschätzung Brandenburg 2011 – 2030 gibt Prognosewerte
für die einzelnen Gemeinden an. Für Schwarzheide wurden dabei, auf Grundlage
des Basisjahrs 2010, folgende Werte ermittelt:
BASIS
Entwicklung
PROGNOSE
(2010 zu 2030)
2010
2015
2020
2030
6.053 EW
5.771 EW
5.536 EW
4.910 EW
-1.143 EW,
entspr. -18,9 %
Der Prognosewert von -18,9 % Bevölkerungsrückgang bis 2030 liegt deutlich unter
dem durchschnittlichen Rückgang von 21,6 % im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Lediglich 3 Ämter/ Gemeinden weisen einen um ca. 0,6 bis 1,9 % geringeren Rückgang auf (Calau mit -18,3 %, Schipkau mit -17,7 % sowie Ruhland mit
-17,0 %). Für Lauchhammer, als Teil des Mittelzentrums in Funktionsteilung, wird
ein Rückgang von 26,3 % prognostiziert.
Während des Zeitraumes 2010-2030 wird sich in Schwarzheide die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersgruppen jedoch deutlich verändern:
Zunahme der über 65-Jährigen
Rückgang der 15- bis 65-Jährigen
Rückgang der unter 15-Jährigen
:
:
:
von 22,7 % auf 39,9 %
von 66,8 % auf 51,9 %
von 10,5 % auf 8,1 %.
Ein
zwischenzeitlicher
Anstieg
auf
rd. 11,1 % (2015) weist auf eine insgesamt
jüngere Bevölkerung hin.
Insgesamt wird in dem Prognosezeitraum die Bevölkerung aufgrund der Zunahme
der über 65-Jährigen deutlich altern.
10
Vgl. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) (2010): Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg 2009-2030,
Potsdam, S. 13.
56
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
8.5
Fazit
Der Planungshorizont im Flächennutzungsplan wird mit 15 Jahren angenommen.
Der Bevölkerungsrichtwert wird aus den Prognosewerten für 2015, 2020 und 2030
extrapoliert.
Der weiteren Planung wird daher zugrunde gelegt:
Zieljahr :
2025
Bevölkerungsrichtwert:
5.223 Einwohner
9
SIEDLUNG
9.1
Bisherige bauliche Entwicklung
Der Ursprung der Siedlungsentwicklung von Schwarzheide liegt in den zwei alten
Dörfern Zschornegosda (jetzt: Schwarzheide- West) im Westen der Gemarkung und
Naundorf im Osten. Die alten Siedlungskerne sind in ihrer Gestalt noch deutlich erkennbar (Karte 4):
Zum Einen Schwarzheide- West als markant ausgeformtes Haufendorf südlich der
Straße nach Lauchhammer mit der historischen, 1754/55 errichteten Lutherkirche
als Mittelpunkt und mehreren baumbestandenen kleinen Dorfplätzen. Zum Anderen
Naundorf als nord-südlich, zur Elster hin ausgerichtetes Straßendorf mit gestalterisch reizvollem, charakteristischem Dorfanger.
Beide Dörfer zeigen noch die ursprüngliche Baustruktur, überwiegend mit 1- und
1½-geschossigen, ehemals bäuerlichen Anwesen in Haus-Hof-Bauweise.
"Zwischen diesen weit auseinander liegenden Dörfern entstand mit der Entwicklung
des Bergbaus um 1920 die Siedlung Glückauf, Wandelhof, und östlich von Naundorf
die Siedlung Viktoria III (heute Kolonie Fortschritt). Mit dem Aufbau der BRABAG
(Braunkohle-Benzin-AG) wurde 1936 -39 die Wandelhofsiedlung erweitert."11
Die Urzelle Wandelhof und die Ende der 30er, Anfang der 40er Jahre gebaute
kleinparzellierte Reihenhaussiedlung im Bereich des Wasserturms, zwischen Eisenbahnstraße und Karl-Liebknecht-Straße, sowie zwischen Bahnhofstraße und westlich des Grenzweges mit z.T. zusätzlichen, rückwärtigen Gartenparzellen, weisen
deutliche bauliche Anklänge an die "Gartenstadtbewegung" der 20er Jahre auf.
In den 30er Jahren wurden dann die ersten, zunächst 2- bis 3-geschossigen Wohnblocks errichtet. Insgesamt vollzog sich der Mietwohnungsbau in drei Phasen. Die
erste lag in der Zeit von 1936 - 1939, die zweite zwischen 1967 und 1974 und die
dritte, mit zahlreichen 5- und 6-geschossigen Gebäuden in Plattenbauweise, um
1990.
In den Jahren 1993/94 wurde westlich der Gefluderstraße eine kleine Neubausiedlung mit ca. 12 Wohngrundstücken für eine 1-geschossige Einzelhausbebauung errichtet und südlich davon ein rd. 4,5 ha großes Neubaugebiet für eine Mischung
verschiedener Wohnformen erschlossen. Diese Bereiche sind zwischenzeitlich
weitgehend bebaut. Ein Großteil der Geschosswohnbauten und der Siedlungen
11
zitiert aus: Generalbebauungsplan Ruhland, Lauchhammer, Schwarzheide 1982
57
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
wurden saniert. Östlich der Autobahn wurden Bereitschaftssiedlungen und die Arbeiterwohnunterkünfte („AWU“) im Bereich „Flur“ zum überwiegenden Teil rückgebaut. Der Abbruch der restlichen Wohngebäude (Flur 29-31, 32-35 und 36-38) ist für
das Jahr 2013 vorgesehen.
Der Wasserturmplatz wurde durch eine Neugestaltung aufgewertet.
9.2
Siedlungsstruktur
Charakteristisch für Schwarzheide ist die fast lineare Anordnung der Baugebiete
entlang der Ruhlander-/Lauchhammer Straße im Bereich Schwarzheide- West und
Wandelhof sowie entlang der Senftenberger Straße und Ernst-Thälmann-Straße
östlich von Naundorf. Die Bauflächen erstrecken sich auf einer Länge von rd. 4,5 km
im Westen und rd. 2,5 km im Osten. Dazwischen liegen Gewerbeflächen mit einer
linearen Nord-Süd-Ausdehnung von rd. 1 km. Eine nennenswerte Entwicklung "in
die Breite" findet sich lediglich in der mit Siedlungshäusern locker bebauten Wandelhofsiedlung. (Siehe Karte 4 im Anhang.)
Die bandartige Siedlungsstruktur ist für die wohnungsnahe Zuordnung öffentlicher
und privater Einrichtungen - Kindertagesstätten, Grundschulen, Läden - ungünstig.
Sie hat auch die Ausbildung einer "Stadtmitte" zumindest nicht begünstigt. Diesem
städtebaulichen Mangel wurde durch die Neugestaltung des Wasserturmplatzes
und die Verlegung des Rathauses versucht zu begegnen. Durch bauliche und gestalterische Maßnahmen auch in den alten Ortskernen und durch eine Zusammenführung öffentlicher und privater Einrichtungen soll dem städtebaulichen Mangel der
Bildung von zentralen Bereichen künftig begegnet werden.
58
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
9.3
Wohnbauflächen
In den nachfolgenden Untersuchungen wurden sowohl die Wohnungen und Wohnflächen in den im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen als auch in
den gemischten Bauflächen berücksichtigt.
Wohnungen im Bestand
Die Zahl der Wohnungen im Stadtgebiet war vor der Gebäude- und Wohnungszählung 1995 nur annäherungsweise zu ermitteln. Die bis dahin gesicherten amtlichen
Zahlen betrugen:
aus der Zählung (VBWGZ) vom 1.1.1971 : 3.181 WE
nach der Fortschreibung bis 31.12.1979 : 3.650 WE.
Nach 1980 wurden 205 Wohnungen des Synthesewerks im Gebiet „Flur“ gebaut. Ab
1991 entstanden weitere rd. 65 Wohnungen, davon 15 Wohnungen in Einfamilienhäusern an der Gefluderstraße.
Die Gebäude- und Wohnungszählung im Jahr 1995 hat einen genaueren Wert ergeben. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes waren es demnach im Jahr
1995 3.512 Wohnungen:
Abb. 11: Anzahl der Wohnungen
4000
Wohnungen
3500
3000
Anzahl Wohnungen
9.3.1
2500
2000
1500
1000
500
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand der Zahlen des Statistischen Landesamtes.
Im Jahr 2010 wurden in Schwarzheide vom Statistischen Landesamt 2.809 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden gezählt.
Dies bedeutet gegenüber dem Wert von 1995 einen Rückgang von rd. 703 Wohnungen. Dieser Rückgang ist auf Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen, wie bspw. Rückbau der Wohnungen in der Bereitschaftssiedlung und Abbruch von Wohngebäuden im Bereich „Flur“ sowie Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasserturmsiedlung.
Nach Abschluss des Rückbaus und der Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2006 ist die
Zahl der Wohnungen mit rd. 2.800 Wohnungen nahezu konstant. Im Jahr 2010 ent-
59
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
fallen davon 1.508 Wohnungen auf die Wohnungsunternehmen SEWOGE und
GEWOGE, die BASF sowie auf die Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide
eG und die Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg (KWG). Dies ist
ein Anteil von rd. 54 %.
Wohnungen je Kopf der Bevölkerung / Belegdichte
Aus dem Bestand im Jahr 2010 mit rd. 2.809 Wohnungen (WE) in Wohngebäuden
und Nicht-Wohngebäuden und bei rd. 6.053 Einwohnern errechnet sich eine mittlere
Wohnungsbelegung von 2,15 Personen pro Wohnung.
Die Belegdichte, d.h. die durchschnittliche Zahl der Bewohner je Wohnung, hat sich
in Schwarzheide zwischen 1991 und 2010 ständig geändert. Bis einschließlich 2004
schwankt der Wert jährlich deutlich, seit 2005 geht er konstant zurück.
Abb. 12: Belegdichte 1991 bis 2010
2,50
Belegdichte
2,45
2,40
2,35
Bwohner je Wohnung
9.3.2
2,30
2,25
2,20
2,15
2,10
2,05
2,00
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand der Zahlen des Statistischen Landesamtes.
Die Entwicklung der Belegdichte ist abhängig von der Zahl der Wohnungen und der
Zahl der Einwohner. Im Betrachtungszeitraum ist ein stetiger Rückgang der Einwohnerzahlen zu verzeichnen, so dass der Wert eine unstetige Veränderung der
Zahl der Wohnungen widerspiegelt. Erst seit 2005 mit konstanten Wohnungszahlen
ist der Rückgang der Belegdichte vor allem auf den Rückgang der Einwohnerzahlen
zurückzuführen.
Die derzeitige Belegdichte entspricht annähernd der mittleren Belegung in größenmäßig und strukturell ähnlich ausgestatteten Gemeinden in den alten Bundesländern.
Wie allgemein in der ganzen Bundesrepublik ist auch in Schwarzheide mit einem
weiteren Rückgang der Belegdichte zu rechnen.
60
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Wohnflächen
Mit dem Rückbau von Wohnungen hat sich auch die Wohnfläche in Schwarzheide
verändert. Innerhalb der Zeitspanne von 1994 bis 2010 hat sich die Wohnfläche wie
folgt geändert:
Abb. 13: Entwicklung der Wohnflächen in Schwarzheide
2 450
Wohnflächen
2 400
2 350
2 300
Wohnfläche in 100 m²
9.3.3
2 250
2 200
2 150
2 100
2 050
2 000
1 950
1 900
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand der Zahlen des Statistischen Landesamtes.
Die Summe der verfügbaren Wohnflächen ist von dem Höchststand in 1995 mit
239.900 m² auf 211.000 m² (2010) zurückgegangen. Rückläufige Wohnflächen sind
bis 2004 feststellbar, seither stagniert die Fläche nach einem leichten Anstieg bei
210.000 m².
Seit 2004 ist in der Tendenz kein weiterer Rückgang zu erkennen.
61
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Wohnflächen je Kopf der Bevölkerung
Setzt man die Gesamtwohnfläche in Schwarzheide in Bezug zu den Einwohnern, so
ergibt dies seit 1999 einen deutlichen Anstieg der Wohnfläche pro Kopf.
Abb. 14: Wohnfläche je Kopf der Bevölkerung
36,00
Wo/ Kopf der BV
35,00
34,00
33,00
m² pro Kopf
9.3.4
32,00
31,00
30,00
29,00
28,00
27,00
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Jahr
Quelle: Eigene Darstellung anhand der Zahlen des Statistischen Landesamtes.
Den 6.053 Einwohnern im Jahr 2010 standen rd. 211.000 m² Wohnfläche zur Verfügung, d.s. im Durchschnitt rd. 34,9 m² je Einwohner.
Trotz des Rückbaus von Wohnfläche ist die Wohnraumversorgung aufgrund des
Rückgangs der Einwohnerzahl angestiegen. Gegenüber dem Jahr 1994 ergab sich
bis ins Jahr 2010 eine Erhöhung der Wohnfläche je Einwohner von 5 m².
Der letzte Wert von 2010 mit 34,9 m² je Einwohner liegt aber immer noch beträchtlich unter dem bundesweiten Mittelwert von 42,8 m², sowie den Werten 39,9 m² in
den neuen Bundesländern, 43,5 m² in den alten Bundesländern und 40,2 m² des
Bundeslandes Brandenburg. Ein Vergleich der Entwicklungen der Wohnraumversorgung seit 1989 ergibt folgendes Bild:
62
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 15: Wohnfläche je Einwohner
Wohnfläche je Einw ohner
45
m² Wohnfläche / EW
40
35
30
25
20
1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Schw arzheide
Ost
West
Deutschland
Brandenburg
Quelle: Eigene Darstellung.
Die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner in Schwarzheide liegt unter allen
anderen Vergleichswerten. Der Abstand hat sich bis 2004 vergrößert und nähert
sich seither wieder an.
Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Wohnformen. So liegt die
mittlere Wohnfläche je Person im Bereich der Geschosswohnungen deutlich niedriger als in Reihenhausbebauungen oder freistehenden Einfamilienhäusern. Annähernd 40 % der Wohnungen liegen in Schwarzheide in mehrgeschossigen Wohnblocks. Das ist für eine Stadt dieser Größe ein überdurchschnittlich hoher Anteil. Mit
dem Abbruch von Wohnblocks ist dieser Anteil zurückgegangen, liegt aber immer
noch im Vergleich zu anderen gleich großen Kommunen relativ hoch. Mit dem weiteren Rückbau von Geschossbauten ist in Schwarzheide zu rechnen, so dass sich
dieser Prozess, wenn auch verlangsamt, fortsetzen wird. Der Ersatz für die wegfallenden Wohnungen wird dann in Form von Einfamilienhäusern gedeckt werden.
Die Wohnraumversorgung wird sich in den nächsten Jahren weiter verbessern und
die Unterschiede in Ost und West werden sich weiter angleichen. Für Schwarzheide
ist daher mit einem überproportionalen Anstieg der Wohnfläche je Einwohner zu
rechnen.
9.3.5
Gliederung nach Ausstattungsgruppen/ Gebäudealter
Fast die Hälfte aller Wohnungen wurde erst nach 1945 gebaut - meist im Geschosswohnungsbau. Ein Großteil der Wohnungen, vor allem im Geschosswohnungsbau und in den Reihenhaussiedlungen wurden in den letzten Jahren modernisiert. Bei den Modernisierungen wurden neben der Ertüchtigung der Wärmedämmung und der Heizungsanlagen, die Wohnungen mit Bad und WC neu ausgerüstet,
wodurch sich mittel- bis langfristig durch die zu erwartende Zusammenlegung von
Kleinstwohnungen zu größeren Wohneinheiten voraussichtlich die Zahl der Wohnungen reduzieren wird. Dieser Modernisierungsbedarf, überwiegend in den Geschosswohnbauten und den Reihenhausbebauungen, ist in Schwarzheide aller-
63
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
dings nicht mehr hoch, da die Maßnahmen weitgehend abgeschlossen sind. Dies
hat in Schwarzheide zu einer großen Zahl gut ausgestatteter Wohnungen geführt.
Aus dem noch anstehenden geringen Anteil an Modernisierungen ist kein zusätzlicher Wohnraumbedarf zu erwarten, da die Wohnflächen bei diesen Maßnahmen erhalten bleiben.
Die nicht mehr zu modernisierenden Geschosswohnungsbauten im Gebiet „Flur“
sollen im Jahr 2013 abgebrochen werden. Auf diesen Flächen sollen auch langfristig keine neuen Wohnungen mehr entstehen, so dass an anderer Stelle Ersatz für
die Bewohner geschaffen werden muss.
In der Tendenz ergibt sich daraus, dass für die Bewohner der zurückzubauenden
Plattenbauten Ersatzwohnraum an anderer Stelle zu schaffen ist.
9.4
Siedlungsdichte
Unter Siedlungsdichte wird die Einwohnerzahl je Hektar (ha) besiedelter Fläche verstanden.
In Schwarzheide umfasst die für Wohnbauten genutzte Fläche z. Zt. ein Gebiet von
rd. 115 ha. Dies betrifft nur die ausgewiesenen Wohnbauflächen. Darüber hinaus
stehen rd. 86 ha gemischte Bauflächen sowie rd. 21 ha Sonderbauflächen zur Verfügung. In die Berechnung der mittleren Wohnungszahl fließen die 115 ha Wohnbauflächen sowie die Hälfte der gemischten Bauflächen mit 43 ha ein. Die Anzahl
der Wohnungen in 2010 mit 2809 Wohneinheiten werden durch diese Gesamtsumme von 158 ha dividiert.
Daraus errechnet sich eine mittlere Wohnungszahl von rd. 18 WE/ ha.
Für die Ermittlung der Siedlungsdichte wird die Einwohnerzahl von Schwarzheide
(6053 im Jahr 2010) durch die oben beschriebenen 158 ha dividiert. Es ergibt sich
somit eine Siedlungsdichte von rd. 38 Personen/ ha.
In einzelnen Teilbereichen der Stadt zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede in
der Siedlungsdichte.
Die geringsten Werte weisen die locker bebauten und z.T. mit großen Hausgartenflächen ausgestatteten dörflichen Altbaugebiete auf, bspw. die Dorfkerne von
Zschornegosda und Naundorf mit jeweils nur rd. 25 EW/ha oder die Siedlungsbereiche Wandelhof oder Kolonie Fortschritt mit rd. 30 EW/ha.
Dichter bebaut sind die Zonen mit konzentrierter Reihenhausbebauung der historischen Altsiedlung Wandelhof oder im Bereich der Wasserturmsiedlung - Bahnhofstraße/ Rosa-Luxemburg-Straße mit im Mittel rd. 70 - 80 EW/ha. Am dichtesten bebaut ist die Zone zwischen Autobahn und Grenzweg nördlich der Ruhlander Straße.
Die 4- und 5-geschossigen, eng gestellten Mietblocks ergeben eine Siedlungsdichte
von rd. 180 EW/ha.
9.5
Veränderungen/ Absehbare Veränderungen/ Ziele der Stadt
Die von der Stadt formulierten Ziele für die künftige Entwicklung von Schwarzheide
werden für die weitere Ermittlung des Bedarfs an Wohnbauflächen mit berücksichtigt.
- Nachfrage nach Einfamilienhausbaugrundstücken,
- Angebot von großen Grundstücken in guter Lage,
64
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Ansiedlung junger Familien,
- Angebot von preiswertem Wohnungsbau,
- keine wesentliche weitere Ertüchtigung der Geschosswohnungen erforderlich,
- Entwicklungen in günstigere Bereiche lenken,
- Gewerbe/Industrie vom Wohnen trennen,
- Vorgaben durch LEP berücksichtigen.
Diese Ziele der Stadt erfordern eine Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung,
um bei Feststellung des Bedarfs kurzfristig bedarfsgerecht Baugebiete entwickeln
zu können.
9.6
Wohnbauflächen – Bedarf und Prognose
In den nachfolgenden Kapiteln werden die unterschiedlichen Bedarfe an Wohnbauflächen im Allgemeinen erläutert und darauf aufbauend für Schwarzheide im Speziellen untersucht.
9.6.1
Bedarf an Wohnbauflächen
Grundsätzlich setzt sich der Eigenbedarf an Wohnbauflächen aus dem Neubedarf
und dem Ersatz- und Nachholbedarf zusammen. Die Größe der Wohnbauflächen
bis zum Prognose- Zieljahr 2025 errechnet sich aus diesen Faktoren.
Neubedarf
Neubedarf bezeichnet den zusätzlichen Bedarf als Saldo der Haushaltsentwicklung,
insbesondere Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Haushaltsgrößenstruktur,
Entwicklung der Wohnflächennachfrage pro Person, Verhalten bei Neugründungen,
usw..
Die Prognose des Neubedarfs hängt somit von einer Vielzahl von Faktoren ab, die
sich im Wesentlichen unterscheiden durch den:
- "Äußeren Bedarf“, also den Flächenbedarf aus den Veränderungen der Zahl
der Einwohner, (Geburten und Sterbefälle; Zuzüge und Fortzüge) sowie den
- "Inneren Bedarf",
der sich aus den geänderten Wohnwünschen und dem
Wohnverhalten (Haushaltsgrößen, Wohnfläche je Einwohner) der Einwohner ergibt.
Ersatz- und Nachholbedarf
Der „Ersatz- und Nachholbedarf“ ergibt sich aufgrund von Rückbau, Sanierung oder
Umnutzung.
9.6.2
Bedarfsfaktoren in Schwarzheide
Neubedarf
Ein "Äußerer Bedarf" als Folge der Bevölkerungsentwicklung mit voraussichtlich
weiterhin rückläufigen Einwohnerzahlen ergibt sich nicht.
Die Wohnfläche, die heute der Bevölkerung zur Verfügung steht, wird jedoch nicht
zurückgehen, vielmehr ist damit zu rechnen, dass die geringere Zahl der Einwohner
65
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
sich dann auf die bestehende Wohnfläche verteilt. Die Wohnfläche steht damit zur
Deckung des „Inneren Bedarfs“ zur Verfügung.
Der „Innere Bedarf“ ergibt sich aus veränderten, d.h. ständig steigenden Wohnansprüchen der bereits am Ort lebenden Bürger. Dabei spielen auch in Schwarzheide
folgende Faktoren eine Rolle:
Es kann unterstellt werden, dass sich die mittlere Personenzahl pro Wohnung (Belegdichte) im Laufe der Zeit reduzieren wird, insbesondere durch eine wachsende
Zahl an Einpersonenhaushalten (Single-Haushalte), durch Verringerung von Untermietverhältnissen und durch den Wunsch junger Leute nach einer eigenen Wohnung oder die Zunahme allein lebender älterer Menschen. Die Zahl der Haushalte
(ein Haushalt je Wohnung) wird dadurch steigen. Diese Veränderungen sind bereits
im Gange und werden sich auch in der Zukunft fortsetzen, wobei der Anteil der allein lebenden Älteren überproportional zunehmen wird.
Der Rückgang der Wohnungsbelegung in den letzten Jahren ist dafür ein Beleg.
Ein weiteres Indiz für die zu erwartende Veränderung betrifft die Wohnfläche je Kopf
der Bevölkerung.
Dieser Wert hat in den vergangenen Jahren bundesweit stetig zugenommen. Die
Zunahme hat sich tendenziell in den letzten Jahren zwar verringert. Dennoch sind
weiterhin Zunahmen zu erwarten.
Der Wert der Wohnfläche, die pro Kopf der Bevölkerung in Schwarzheide zur Verfügung steht, liegt in Schwarzheide unter dem bundesweiten Durchschnitt, nähert sich
jedoch seit 2004 stetig an den bundesweiten Durchschnitt an (vgl.
66
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 15). Es ist zu erwarten, dass dieser Wert in jedem Fall in der Zukunft in
Schwarzheide weiter ansteigen wird. Gründe hierfür sind:
- Weniger Einwohner bei gleich bleibender Wohnfläche,
- Beanspruchung von größeren Wohnungen von kleineren Haushalten.
Für die Bestimmung des Wohnbaubedarfs bis zum Zieljahr 2025 kann für Schwarzheide von einem Nachholbedarf ausgegangen werden. Da Angleichungseffekte zu
den anderen Teilen der Bundesrepublik zu erwarten sind kann ein überproportionaler Zuwachs angenommen werden.
Ersatz- und Nachholbedarf
Es hat sich bei den umfangreichen Wohnungssanierungen gezeigt, dass dafür kein
zusätzlicher Wohnungsbedarf auftrat, da zunächst im Regelfall keine Veränderung
der Wohnungsgrößen vorgesehen war und daher keine Wohnungen weggefallen
sind. Da die Bausubstanz aufgrund der weitgehend abgeschlossenen Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen als gut zu bewerten ist, wird ein Bedarf daraus
nicht entstehen.
Es wird jedoch durch den Rückbau der Geschosswohnungen im Bereich „Flur“ ein
Ersatzbedarf entstehen. Die Bewohner müssen an anderer Stelle mit Wohnraum
versorgt werden.
Bei einem eventuellen Abriss von kleineren Wohngebäuden in den alten Dorfkernen
und Siedlungsbereichen können dagegen die Ersatzbauten voraussichtlich alle an
alter Stelle errichtet werden, so dass hieraus nicht mit einem zusätzlichen Bedarf
gerechnet werden muss.
9.6.3
Prognosen
Für die Ermittlung der Zahl der Wohnungen und des Wohnbauflächenbedarfs wurde
ein Berechnungsverfahren über die Zunahme der Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung bis zum Zieljahr des Flächennutzungsplanes durchgeführt. In diesem Berechnungsverfahren wurde der über den Eigenbedarf der Stadt hinausgehende
Wohnbauflächenbedarf, der aus der spezifischen Funktion der Stadt als Mittelzentrum in Funktionsteilung resultiert, mit berücksichtigt.
Zum Vergleich des Prognoseergebnisses wurde im Anschluss zusätzlich das Berechnungsverfahren nach Landesentwicklungsplan Berlin – Brandenburg (LEP B-B)
durchgeführt, das lediglich Vorgaben für die Ermittlung des Eigenbedarfs einer Gemeinde vorgibt, und die spezifische Funktion von Schwarzheide als Mittelzentrum in
Funktionsteilung nicht mit berücksichtigt.
9.6.3.1 Berechnungsverfahren über die Zunahme der Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung bis zum Zieljahr des Flächennutzungsplanes
Bestimmung des Eigenbedarfs:
Der Eigenbedarf wird im nachfolgenden Rechenmodell aus Neubedarf und Ersatzbedarf ermittelt.
Der Neubedarf wird in dieser Berechnung nur durch die Ermittlung des „Inneren Bedarfs“ aufgrund der zu erwartenden Zunahme der Wohnraumversorgung je Kopf der
Bevölkerung bestimmt. Durch den zu erwartenden Rückgang der Einwohnerzahl erübrigt sich die Ermittlung eines „Äußeren Bedarfs“.
67
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Ersatzbedarf ergibt sich durch den Wegfall von Wohngebäuden im Bereich „Flur“.
Ermittlung Innerer Bedarf über die Zunahme der Wohnfläche je Kopf der Bevölkerung:
Für die Ermittlung des „Inneren Bedarfs“ wird dieser Berechnung der während des
Prognosezeitraumes zu erwartende Anstieg der Wohnraumversorgung, d.h. Wohnraum in Quadratmeter je Kopf der Bevölkerung angenommen.
Dieser Wert liegt in Schwarzheide mit derzeit rd. 34,9 m² je Kopf der Bevölkerung
(2010) deutlich unter dem Durchschnitt der Bevölkerung in den neuen Ländern
(39,9 m²) und der Bundesrepublik (42,8 m²). Jedoch ist seit dem Jahr 2004 eine
deutliche Annäherung der Wohnfläche pro Kopf an den bundesweiten Durchschnitt
festzustellen
(vgl.
68
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 15), so dass zu erwarten ist, dass der Wert in Zukunft weiter ansteigen wird.
Bis zum Jahr 2025 wird in der Bundesrepublik ein Wert von rd. 46 m² je Kopf der
Bevölkerung angenommen.12 Da davon ausgegangen werden kann, dass sich die
Verhältnisse innerhalb der Bundesrepublik weiter angleichen werden und dies auch
allgemeines Ziel der Politik ist, kann bei der Prognose von einem überproportionalen
Anstieg in Schwarzheide ausgegangen werden.
Für die Berechnung wird daher von folgenden Zahlen für Schwarzheide ausgegangen:
12
Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (www.destatis.de), 2011.
69
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Wohnraum je Kopf der Bevölkerung
Jahr
2010
2025
Zunahme
Bundesrepublik
42,8 m²
46,0 m²
+ 3,2 m²
Schwarzheide
34,9 m²
44,5 m²
+ 9,6 m²
Bei dieser Annahme (überschlägige Prognose) gleichen sich die Werte zwar an, der
Wert in Schwarzheide liegt jedoch immer noch unter dem Durchschnittswert der
Bundesrepublik.
Für die für 2025 prognostizierten Einwohnerzahlen von Schwarzheide errechnet
sich demnach folgender Wohnflächenbedarf:
5.223 Einwohner13 x 44,5 m² Wohnfläche d.s. 232.424 m² Wohnfläche.
Derzeit gibt es in Schwarzheide folgende Wohnfläche:
6.053 Einwohner x 34,9 m² Wohnfläche d.s. 211.250 m² Wohnfläche.
Trotz der geringeren Bevölkerung ergibt sich ein Wohnflächenzuwachs von
21.174 m² bis zum Prognosejahr.
Dies entspricht auch der Annahme im LEP B-B, wonach der Wohnbauflächenbedarf
stärker wächst als durch den Rückgang der Bevölkerung frei wird.
Annahme:
Die nachgefragten Bauformen sind Einfamilienhäuser, für die eine durchschnittliche
Wohnfläche von 120 m² je Wohnung/Haus angenommen wird. Mit dem zusätzlichen
Wohnflächenbedarf für eine neue Wohnung errechnet sich ein Bedarf von 176 zusätzlichen Wohnungen. Der Bestand an Wohnungen würde sich damit von 2.809
auf 2.985 erhöhen. (Die durchschnittliche Belegdichte würde von 2,2 auf 1,75 Bewohner je Wohnung, entsprechend dem absehbaren Trend, fallen.)
Bei der Errechnung des Bedarfs an zusätzlichem Wohnbauland wird angenommen,
dass entsprechend den Angaben im LEP B-B die Hälfte der zusätzlichen Wohnungen (d.s. 88 WO) innerhalb der bestehenden für den Wohnungsbau zur Verfügung
stehenden Flächen (Wohn- und Mischgebieten) zu decken ist. Damit sind für die
andere Hälfte der Wohnungen, d.s. 88 Wohnungen bei der Berechnung des neuen
Baulandbedarfs zugrunde zu legen.
Im LEP B-B wird von einer durchschnittlichen Dichte von 15 Wohneinheiten je Hektar Bruttobauland ausgegangen. Danach errechnen sich für den „Inneren Bedarf“:
88 WO / 15 WE je ha, d.s. 5,9 ha zusätzliche Wohnbaufläche.
Ermittlung Ersatzbedarf:
Zusätzlich zum errechneten „Inneren Bedarf“ entsteht für die rückzubauenden Wohnungen im Bereich „Flur“ ein Ersatzbedarf. Nach Angaben der SEWOGE sind derzeit 115 Wohnungen vorhanden, von denen nach Angaben der Stadt rd. die Hälfte
13
Der Wert entspricht dem ermittelten Bevölkerungsrichtwert für das Jahr 2025, siehe S. Kap. 8.5
70
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
noch bewohnt sind. Es wird davon ausgegangen, dass lediglich rd. 50% von dieser
Hälfte in zusätzlichen Ersatzwohnräumen untergebracht werden muss, der andere
Teil wird sich voraussichtlich auf den regulären, vorhandenen Wohnungsmarkt aufteilen. Dies entspricht den bereits beschriebenen Trends, wonach die Nachfrage
verstärkt auf Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser gerichtet sein wird. Daher errechnet sich für den Ersatzbedarf:
115 WO x ½, d.s. 58 derzeit bewohnte Wohnungen im Bereich „Flur“
Für ½ davon wird Ersatzwohnraum geschaffen:
58 WO x ½ , d.s. 29 Wohnungen
Bei Annahme einer durchschnittlichen Dichte von 15 Wohneinheiten je Hektar Bruttobauland ergeben sich:
29 WO / 15 WE je ha, d.s. 1,9 ha zu ersetzende Wohnbaufläche.
Die Hälfte der 29 Wohnungen wird über die Innenentwicklung und die andere Hälfte
über zusätzliche Bauflächen an den Siedlungsrändern bereitgestellt.
Folgerung:
Insgesamt ergibt sich somit für den Inneren und den Ersatzbedarf folgendes Bild:
Tab. 6: Ergebnis Bedarf
Zieljahr
Zahl der Wohnungen
Innenentwicklung
Zusätzliche
Bauflächen
176 WO
[50%]
88 WO
[50%]
88 WO
15 WO / ha
5,9 ha
29 WO
[50%]
15 WO
[50%]
14 WO
Innerer Bedarf
Wohnungen
Siedlungsdichte
BruttoWohnbauland
Ersatzbedarf
Wohnungen Rückbau/
Ersatz
Siedlungsdichte
Brutto-Wohnbauland
2025
15 WO / ha
0,9 ha
Quelle: Eigene Darstellung.
Da Schwarzheide auch zentralörtliche Funktionen hat, wird ein Bedarf an zusätzlichen Bauflächen von rd. 6,8 ha prognostiziert, der den Rahmen für die Neuausweisungen im Gemarkungsgebiet darstellt.
9.6.3.2 Prognose nach LEP
(Pauschalmodell für die Gemeinden mit der Angabe einer Entwicklungsspanne)
Zum Vergleich mit dem oben durchgeführten Berechnungsverfahren anhand der
Zunahme der Wohnfläche pro Kopf der Bevölkerung bis zum Zieljahr des Flächennutzungsplanes wird im Folgenden das Berechnungsverfahren gemäß LEP B-B für
die Ermittlung des Eigenbedarfs durchgeführt.
71
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Im Landesentwicklungsplan wird für die Ermittlung des Eigenbedarfs folgendes Ermittlungsschema vorgegeben:
Für einen Zeitraum von zehn Jahren sind bei einem rechnerischen Bedarf von 1,0
bis 1,5 Wohneinheiten pro 1.000 Einwohner pro Jahr 10 bis 15 Wohneinheiten als
Eigenbedarf anzunehmen. Bei einer Siedlungsdichte von 15 Wohneinheiten pro
Hektar resultiert aus dem Eigenbedarf einer Gemeinde ein Flächenbedarf von rund
einem Hektar pro 1.000 Einwohner innerhalb von zehn Jahren (Basisjahr 2008).
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nachverdichtungspotenziale der Innenentwicklung ist die hälftige Bereitstellung von Flächen für den Eigenbedarf (0,5 Hektar pro 1.000 Einwohner, bezogen auf den Einwohnerstand vom 31. Dezember
2008) für den gegebenenfalls noch zu befriedigenden Erweiterungs-, Ersatz- und
eventuell noch vorhandenen Nachholbedarf als zusätzliche Entwicklungsoption angegeben, da grundsätzlich von der Möglichkeit der bedarfsgerechten Flächenbereitstellung im Rahmen der Innenentwicklung ausgegangen wird.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Schwarzheide werden folgende Annahmen getroffen:
− Basisjahr der Prognose 2010 – Zieljahr der Prognose 2025. Der Prognosezeitraum umfasst damit rd. 15 Jahre. Er überschreitet die Annahme im LEP B-B um
5 Jahre.
− Rechnerischer Bedarf 1,0 bis 1,5 Wohneinheiten pro 1.000 Einwohner pro Jahr
− Siedlungsdichte von 15 Wohneinheiten pro Hektar
Für die Stadt Schwarzheide errechnet sich danach der Eigenbedarf gemäß LEP B-B
wie folgt:
Einwohner am 31.12.2010
Bedarf Eigenentwicklung
Ansatz nach LEP B-B
Eigenbedarf pro Jahr
Planungszeitraum 2010 - 2025
Wohneinheiten
6.053 Einwohner
1 WE je 1000 EW
1,5 WE je 1000
EW
6,1 WE
9,1 WE
15 Jahre
15 Jahre
92 WE
137 WE
Siedlungsdichte:
Wohnbauflächenbedarf für Eigenentwicklung
15 WE / ha
6,1 ha
9,1 ha
Der Bedarf an Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung errechnet sich nach den
Vorgaben des LEP B-B mit 6,1 bis 9,1 ha.
72
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Nach der Pauschalannahme im LEP B-B sind davon 50 % über die Innenentwicklung abzudecken.
WO Flächenbedarf für Eigenentwicklung
davon:
6,1 ha
9,1 ha
50 %Innenentwicklung
3,0 ha
4,5 ha
50% Neuausweisung Eigenentwicklung
3,1 ha
4,6 ha
Neuausweisungsflächen außerhalb der bebauten Fläche im Flächennutzungsplan
für die Wohnbauentwicklung liegen damit zwischen 3,1 und 4,6 ha.
Umgerechnet auf Wohnungen ergibt sich daraus:
Zieljahr
Zahl der Wohnungen / Bauflächen
(+ 15 Jahre)
Wohnungen
2025
+ 92 bis + 137 WO
Innenentwicklung
Zusätzliche
Bauflächen
50%
50%
+ 46-68
WO
+ 46-69 WO
9.6.3.3 Vergleich beider Prognosemodelle:
Der Vergleich beider Berechnungsarten zeigt, dass der nach LEP B-B ermittelte
Wohnbauflächenbedarf geringer ist als der anhand der Zunahme der Wohnfläche
pro Kopf der Bevölkerung bis zum Zieljahr des Flächennutzungsplanes ermittelte
Bedarf.
Dies liegt darin begründet, dass das Berechnungsmodell des LEP B-B lediglich den
Eigenbedarf von Gemeinden zugrunde legt. Weitere Vorgaben, die die besondere
Siedlungsstruktur von Gemeinden, fehlende Möglichkeiten ausreichender Innentwicklungspotenziale oder zusätzlicher Bedarf wegen einer spezifischen Funktion einer Gemeinde berücksichtigen, werden nicht gemacht.
Da jedoch Schwarzheide als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Lauchhammer
ausgewiesen ist, sollen über den Eigenbedarf hinaus Wohnbauflächen ausgewiesen
werden. Schwarzheide hat in Funktionsteilung mit Lauchhammer die Aufgabe, tragfähige Versorgungsstrukturen zu schaffen, um die Raumstruktur zu stabilisieren und
zu sichern. Gemäß LEP B-B machen "gezielte Maßnahmen zur Stadtentwicklung
[…] die Mittelzentren nicht nur für ihre Wohnbevölkerung attraktiver sondern unterstützen auch die Bemühungen zur Ansiedlung von Unternehmen".
Daher wird für die Ausweisung der Wohnbauflächen im Folgenden der ermittelte
Bedarf von rd. 6,8 ha als sinnvoll erachtet und den Flächenausweisungen im Flächennutzungsplan zugrunde gelegt.
9.6.4
Ausweisung von Wohnbauflächen
Bei der Ausweisung von Wohnbauflächen ist zunächst davon auszugehen, dass
50 % dieser Flächen im Rahmen der Innenentwicklung bereitgestellt werden können. Dazu wurden die Potenziale der Innenentwicklung in der Stadt Schwarzheide
73
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
untersucht und bewertet. Diese Flächenuntersuchung beinhaltet alle potenziellen
Flächen, die im Bestand (Innenentwicklungsbereiche wie z. B. Baulückenschließung, Nachverdichtung durch An-, Um-, und Neubau) zum größten Teil im derzeit
gültigen FNP bereits berücksichtigt wurden und noch nicht bebaut sind (Siehe Karte
5). Die restlichen 50 % des Bauflächenbedarfs können zusätzlich zu den bisherigen
Gebieten ausgewiesen werden. Dazu wurden Flächen außerhalb der bestehenden
Siedlungsflächen als zusätzliche Entwicklungsflächen herangezogen und auf ihre
Eignung als Wohnflächen untersucht.
Die Ermittlung und Bewertung der einzelnen Flächen erfolgte auf Grundlage der
Vorgaben der Landesplanung, des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg,
(LEP B-B vom 31. März 2009), der Vorgaben der Regionalplanung, der Daten des
Landesumweltamtes Brandenburg (Kartengrundlage: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, GB-G I/99.) sowie auf Grundlage des bestehenden
Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Schwarzheide mit dem Landschaftsplan
zum FNP der Stadt Schwarzheide.
Für die zu untersuchenden Flächen wurden zunächst die folgenden Grunddaten
ermittelt:
− Gebietsbezeichnung / Lage;
− Größe der Fläche in Hektar (ha);
− vorhandene Nutzung (z. B. Landwirtschaft / Gärten / Wiese / Brache / Bauland /
öffentliche Grünflächen);
− potenzielle Nutzung (z. B. Wohnen / Mischgebiet / Gewerbe / Sondernutzungen);
− öffentliche/ private Erschließung vorhanden?
− Nettobauland (Ansatz: 50% für gemischte Bauflächen/ 100% für Wohnbauflächen)
− vorhandenes Baurecht nach BauGB
− mögliche Dichte (Zahl der Wohneinheiten je Hektar Bruttobauland, WE/ha); dabei
wurden die Annahmen des LEP B-B14 von 15 WE / ha zugrunde gelegt.
− Mögliche Zahl der Wohneinheiten (Bandbreite nach Bebauungsdichte).
Diese ermittelten und abgegrenzten Flächen, die als potenzielle Siedlungsflächen
infrage kommen, wurden anhand festgelegter Kriterien und Gewichtungen in einer
Bewertungsmatrix bewertet und gefiltert.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung zum Siedlungsflächenpotenzial15 in Schwarzheide werden im Folgenden erläutert und in den Karten 5 und 6 im Anhang dargestellt.
9.7
Innenentwicklung
Die Flächenuntersuchung zum Innenentwicklungspotenzial beinhaltet zunächst alle
Flächen, die im Bestand und zum größten Teil im derzeit gültigen Flächennutzungsplan bereits berücksichtigt und noch nicht bebaut sind.
14
15
LEP B-B vom 31. März 2009, Begründung zu § 4, S. 39
Stadtplanung und Architektur Fischer (2011): Erläuterung zur Untersuchung des Siedlungsflächenpotenzials, Mannheim.
74
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Insgesamt sind 37 potenzielle Innenentwicklungsflächen mit einer Gesamtflächengröße von rd. 32 ha auf ihre Eignung für Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen untersucht worden. Für die potenziellen gemischten Bauflächen wurden 50%
mögliches Nettobauland, für die Wohnbauflächen 100% Nettowohnbauland in Ansatz gebracht.
17 der 37 untersuchten Flächen befinden sich im Westen von Schwarzheide und
werden überwiegend als Hausgärten genutzt. Mit Ausnahme von fünf Flächen ist
eine öffentliche Erschließung bereits vorhanden. Von den 17 untersuchten potenziellen Innenentwicklungsflächen wurden 2 Flächen im Bereich der Kostebrauer Straße zu den bestehenden Wohnbauflächen zugeschlagen, da es sich bei den Flächen
lediglich um kleinteilige Baulücken handelt, die aufgrund des Darstellungsmaßstabes im Flächennutzungsplan nicht einzeln dargestellt werden. Weitere 2 potenzielle
Mischgebietsflächen südlich des Hugo-Wolfram-Platzes wurden aus dem gleichen
Grund den bestehenden Mischgebietsflächen in diesem Bereich zugeschlagen. Insgesamt stehen in Schwarzheide West rd. 10 ha und 90 mögliche Wohneinheiten für
die verbliebenen 13 potenziellen Bauflächen zur Disposition.
Weitere 9 untersuchte Innenentwicklungsflächen befinden sich in SchwarzheideMitte. Die Flächen werden zum Teil als Hausgärten, aber auch als Wiesen- und Gehölzflächen genutzt und sind, bis auf eine Ausnahme, öffentlich erschlossen. Die
Flächen nördlich der Wandelhofsiedlung und nördlich des Freizeitparks Wandelhof
wurde aufgrund der Lärmbeeinträchtigungen durch den Parkplatz des Gastronomieund Freizeitbetriebes an der Ruhlander Straße nicht weiter berücksichtigt. Außerdem wurden aufgrund der vorrangigen Kriterien Lärmschutz, Lage im Freiraumverbund sowie Erhalt der Freizeit- und Erholungsfunktion weitere Flächen westlich der
Autobahnzu- und Abfahrt als nicht geeignete Entwicklungsflächen für das Wohnen
eingestuft und somit aus der Betrachtung herausgenommen. Eine weitere Fläche
zwischen Eisenbahnstraße und Karl-Liebknecht-Straße östlich des Wasserturmplatzes wurde ebenfalls nicht weiter berücksichtigt, da hier die Nutzung als Kleingartenfläche bzw. Mietergärten im Innenbereich einer Blockstruktur vorrangig erhalten
werden soll. Insgesamt weisen die verbliebenen 4 potenziellen Bauflächen eine Gesamtgröße von rd. 5,8 ha und 56 mögliche Wohneinheiten auf.
Die verbliebenen 11 untersuchten Potenzialflächen befinden sich im Osten von
Schwarzheide und werden derzeit als Hausgärten, Brachflächen, Bolzplatz genutzt.
Eine äußere Erschließung ist in jedem Fall vorhanden. Die Fläche des ehemaligen
Gymnasiums wird als bereits bebaute Fläche dem Bestand an gemischten Bauflächen zugeordnet und entsprechend im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Insgesamt haben die verbleibenden 10 potenziellen Bauflächen eine Gesamtgröße von
rd. 7,3 ha, das sind ca. 71 mögliche Wohneinheiten.
Weitere unbebaute Flächen im Innenbereich wurden nicht in die Betrachtung mit
einbezogen, da sie zum Einen zur Durchgrünung von Schwarzheide und damit auch
zum Erhalt zusammenhängender Grünstrukturen beitragen. Zum Anderen sollen
weitere intensiv genutzte Hausgärten und Gemeinschaftsbereiche sowie ortsbildprägende Elemente beibehalten werden.
Das Grundpotenzial an Innenentwicklungsflächen beläuft sich nach Ausschluss der
für das Wohnen nicht geeigneten Flächen auf rd. 23 ha und 217 mögliche
Wohneinheiten.
Zusammenfassend hat die Untersuchung ergeben, dass nur ein Teil des ermittelten
Innenentwicklungsgrundpotenzials zur Bedarfsdeckung geeignet ist und bis zum
Zieljahr aktiviert werden kann. Bei einer angenommenen Aktivierungsrate von rd.
75
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
50%16, etwa die Hälfte des Grundpotenzials, würden rund 108 Wohnungen entstehen können. Dies entspricht einem Anteil am errechneten Gesamtbedarf (das ist der
errechnete Innere Bedarf und der Ersatzbedarf von insgesamt 102 Wohnungen,
siehe Tab. 6) von ca. 50%.
Dieser Anteil entspräche auch den Zielen des Landesentwicklungsplanes Berlin
Brandenburg.
9.8
Neuausweisungen
Durch die ermittelten Innenentwicklungspotenziale können ca. 50% des prognostizierten Bauflächenbedarfs abgedeckt werden. Die restlichen 50 % können zusätzlich ausgewiesen werden. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Siedlungsflächenbedarfes und der dargestellten übergeordneten Leitziele für die zukünftige
Entwicklung von Schwarzheide, wurden daher zusätzlich zu den Innenentwicklungspotenzialen Flächen an den Siedlungsrändern auf ihre Eignung für das Wohnen hin untersucht.
Es sind insgesamt 9 potenzielle Flächen (A bis J) im gesamten Stadtgebiet bewertet
worden (siehe Karte 5 im Anhang).
Diese Flächen werden derzeit überwiegend als Wiese, Wald-, und Gehölzfläche oder landwirtschaftlich genutzt. Die untersuchte Fläche im Osten des Stadtgebietes
(Fläche H) wird derzeit teilweise als Bolzplatz genutzt. Zum Teil ist eine öffentliche
Erschließung bereits vorhanden.
Die Flächen, die aufgrund ihrer schlechten / geringen Eignung, des hohen Konfliktpotenzials und zu hohen Anforderungen an die Umsetzung sich nicht für eine
wohnbauliche Entwicklung eignen, wurden aus der weiteren Betrachtung ausgenommen. Hierbei handelt es sich um die Flächen A, E, F und G. Davon liegen die
Flächen E, F und G gem. Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg innerhalb
des Risikobereiches für Hochwasser. Darüber hinaus ist die Fläche F zudem durch
Verkehrslärmimmissionen aus den angrenzenden Straßen belastet, so dass eine
Wohnbauentwicklung als ungeeignet bewertet wird. Durch die kleinteiligen Eigentumsverhältnisse der Fläche G innerhalb des alten Ortskerns im Osten der Stadt
wird eine Wohnbaulandentwicklung in diesem Bereich zusätzlich erschwert. Das
Gebiet A wurde aus der Betrachtung herausgenommen, da Flächen in den Privatbesitz übergegangen sind und nicht mehr zu diesem Zweck herangezogen werden
können.
Insgesamt sind von den untersuchten Gebieten die Flächen B-D sowie die Fläche H
und J in die Planung eingeflossen (Siehe Karte 6). Diese Flächen haben eine Gesamtgröße von rd. 11,5 ha und ergeben ca. 172 Wohneinheiten. Auch unter der Annahme, dass die Gebiete C, D und H aufgrund erhöhter Erschließungsanforderungen, Lage an Gewässern, etc. nicht zu 100% als netto Wohnbauland entwickelbar
sind, ergeben sich dennoch insgesamt rd. 10,9 ha zusätzliche Bauflächen.
Für die neu im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen sind nachfolgend die verschiedenen Gesichtspunkte der Bewertung in einzelnen Flächensteckbriefen inkl. landschaftspflegerischer Bewertung dargestellt.
16
Die Erfahrung zeigt, dass prioritär diejenigen Flächen entwickelt werden, die keine zusätzlichen öffentlichen Erschließungsmaßnahmen erfordern und in denen evtl. Baurecht bereits gegeben ist, so dass eine Entwicklung zeitnah und kostengünstig vorangebracht werden kann. Daher ist die Annahme einer Aktivierungsrate von rd. 50% folgerichtig.
76
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Schwarzheide West
Fläche B
Südlich Hugo-Wolfram-Platz
Grunddaten
Gebietsgröße
2,18 ha
vorhandene Nutzung/ bisherige Darstellung
Wiesenfläche ohne Gehölze/ Ackerfläche
potenzielle Nutzung/ geplante Darstellung
Wohnbaufläche
Mögliche Wohneinheiten
Bei einer Dichte von 15 WE/ je ha sind für 100 %
Nettowohnbauland ca. 32 Wohneinheiten möglich
Rechtsstand
Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes ist gegeben.
Darstellung im Flächennutzungsplan
o.M.
Fläche B
„Südlich HugoWolfram-Platz“
Aussagen übergeordneter Planungen /Fachplanungen/ sonstiger Planungen
Fachplanungen
Grenzt an Bereiche mit bekannten Bodendenkmalen nach BbgDSchG. Diese sind im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksich-
77
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
tigen und ggf. sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Städtebauliche Beschreibung und Bewertung
Erschließung/ Anbindung
Das Gebiet ist noch nicht erschlossen, eine Verkehrsanbindung über die nördliche Lauchhammerstraße entlang des Waldrandes ist aber
möglich. Eine neue interne Erschließung ist
notwendig. Die nächste ÖPNV-Bushaltestelle ist
in einer Entfernung von weniger als 500 m in der
Lauchhammerstraße erreichbar.
Nutzungskonflikte
Das Gebiet wird durch eine 20 kv-Elektrofreileitung durchquert.
Umgebende Nutzungen
Wohnbauflächen im Norden, gemischte Bauflächen im Osten und Süden, Waldfläche im Westen.
Stärkung der vorhandenen Ortsteile zu erwarten.
Orts- und Landschaftsbild
Die unbebaute Fläche stellt einen Einschnitt in
die bebaute Ortslage dar. Der Übergang zur
angrenzenden Waldfläche ist zu beachten.
Erholung und Freizeit
Keine Bedeutung für Freizeit und Erholung.
Ausweisung als Wohnbaufläche stärkt die zukünftige Erholungsfunktion der Seenlandschaft.
Einhaltung der bestehenden Siedlungszäsur
durch die Bahnlinie Schwarzheide - Lauchhammer
Die bestehende Siedlungszäsur wird eingehalten, ein erhöhter Erschließungsaufwand für die
Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzlicher Zersiedelung des Ortsrandes besteht
somit nicht.
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigung
-
Landschaftspflege
Prognose Umweltauswirkungen
Auswirkungen auf den angrenzenden Wald und
entsprechende Abstände sind zu berücksichtigen.
Es sind geringe Eingriffe in bestehende Grünstrukturen zu erwarten, da keine prägenden
Gehölzbestände vorhanden sind.
78
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Gesamtbeurteilung
Das Gebiet „Südlich Hugo-Wolfram-Platz“ stellt sich derzeit als unbebaute Wiesenfläche dar, die die
bebaute Ortslage in diesem Bereich einschneidet. Durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche
kann bei entsprechender Umsetzung der Ortsrand abgerundet werden. Um Eingriffe in Natur und
Landschaft zu mindern, sind Abstände zum angrenzenden Waldrand einzuhalten. Der Übergang
zum Wald ist verträglich zu gestalten. Zur vorhandenen 20 kv-Elektrofreileitung sind ausreichend
Schutzabstände vorzusehen, die von Bebauung freizuhalten sind. Darüber hinaus gehende Restriktionen sind nicht vorhanden.
In den politischen Leitzielen für die zukünftige Stadtentwicklung Schwarzheides ist die Stärkung der
beiden historischen Ortsteile (Dorfkern Zschornegosda und Naundorf) ein wichtiger Bestandteil.
Durch die Ausweisung der Wohnbaufläche in direkter Zuordnung zum historischen Dorfkern
„Zschornegosda“ wird das Potenzial als dörflicher Wohnstandort mit fußläufiger Anbindung an die
Seenlandschaft hervorgehoben. Der Ortsteil wird wiederbelebt und somit langfristig gestärkt.
Durch die Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche werden noch keine Eingriffe in Natur und
Landschaft begründet. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die Eingriffe in Natur und
Landschaft zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen vorzusehen.
79
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Schwarzheide West
Fläche C
Am Ferdinandsteich
Grunddaten
Gebietsgröße
2,68 ha
vorhandene Nutzung/ bisherige Darstellung
Überwiegend Gehölzflächen im Übergang zum
Uferbereich des Ferdinandsteiches / Waldfläche
potenzielle Nutzung/ geplante Darstellung
Wohnbaufläche
Mögliche Wohneinheiten
Bei einer Dichte von 15 WE/ je ha sind für 100 %
Nettowohnbauland ca. 40 Wohneinheiten möglich
Rechtsstand
Außenbereich, Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes ist gegeben.
Darstellung im Flächennutzungsplan
o.M.
Fläche C
„Am Ferdinandsteich“
Aussagen übergeordneter Planungen /Fachplanungen/ sonstiger Planungen
Fachplanungen
Grenzt an Bereiche mit bekannten Bodendenkmalen nach BbgDSchG. Diese sind im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksich-
80
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
tigen und ggf. sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ziele zur Baulandentwicklung der Stadt
Die Fläche ist in den politischen Leitzielen der
Stadt Schwarzheide als Entwicklungsfläche für
die Wohnbaunutzung enthalten.
Bergrecht
teilweise Gebiet des Altbergbaus, geschütteter
Boden, noch nicht aus Bergaufsicht entlassen.
Städtebauliche Beschreibung und Bewertung
Erschließung/ Anbindung
Das Gebiet ist noch nicht erschlossen, eine Verkehrsanbindung über die nördlich zulaufende
Straße Dorfplatz ist aber möglich. Eine neue
interne Erschließung ist notwendig. Die nächste
ÖPNV-Bushaltestelle ist in einer Entfernung von
weniger als 500 m in der Lauchhammerstraße
(„Mückenberger Straße“) erreichbar.
Nutzungskonflikte
Bei der Umsetzung ist die Lage am Gewässer
besonders zu berücksichtigen, die Fläche tangiert den vom LMBV festgesetzten Sperrbereich
nach Bergrecht.
Umgebende Nutzungen
Gemischte Bauflächen im Norden mit eingestreuten Hausgärten, gemischte Bauflächen und
Waldflächen im Osten, Ferdinandsteich mit
Uferbereich im Süden, Mückenberger Straße im
Westen.
Stärkung der vorhandenen Ortsteile zu erwarten.
Orts- und Landschaftsbild
Hohe Bedeutung des Orts- und Landschaftsbildes im Übergang zum Ferdinandsteich, Freihaltung des Uferbereiches und Einbindung als natürliches Gestaltungselement.
Erholung und Freizeit
Hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung durch
die unmittelbare Nachbarschaft zum langfristig
für die stille Erholung - wie spazieren gehen - zu
entwickelnden Ferdinandsteich.
Einhaltung der bestehenden Siedlungszäsur
durch die Bahnlinie Schwarzheide - Lauchhammer
Die bestehende Siedlungszäsur wird eingehalten, ein erhöhter Erschließungsaufwand für die
Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzlicher Zersiedelung des Ortsrandes besteht
somit nicht.
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigung
-
81
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Landschaftspflege
Prognose Umweltauswirkungen
Potenzieller Eingriff in bestehende Gehölzstrukturen.
Mögliche Auswirkungen auf Gewässerrandzone
und Schilfbiotope.
Zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft sollte ausreichend Abstand zur Gewässerrandzone eingehalten werden.
Der Gehölzbestand und vorhandene Bäume
sollten soweit möglich in die Wohngebiete integriert werden. Durch Eingrünungsmaßnahmen
sollte der Übergangsbereich zur freien Landschaft gestaltet werden.
Erhalt und Ausbau der Fahrradwegverbindung
in Richtung Südteich und nach Lauchhammer.
Gesamtbeurteilung
Die Fläche „Am Ferdinandsteich“ stellt sich derzeit als unbebaute Fläche mit zusammenhängenden
Gehölzbeständen im Übergangsbereich zum südlich gelegenen Ferdinandsteich dar. Aufgrund der
gegebenen Restriktionen durch ggf. wertvolle Gehölzbestände und den angrenzenden bergbaulichen Sperrbereich ist die Wohnbauentwicklung zu ca. 20% der Gesamtfläche eingeschränkt. Unter
Annahme von rd. 80 % möglichem Nettowohnbauland würden sich rd. 31 Wohneinheiten ergeben.
In den politischen Leitzielen für die zukünftige Stadtentwicklung Schwarzheides ist die Stärkung der
beiden historischen Ortsteile (Dorfkern Zschornegosda und Naundorf) ein wichtiger Bestandteil.
Durch die Ausweisung der Wohnbaufläche in direkter Zuordnung zum historischen Dorfkern
„Zschornegosda“ wird das Potenzial als dörflicher Wohnstandort mit fußläufiger Anbindung an die
Seenlandschaft hervorgehoben. Der Ortsteil wird wiederbelebt und somit langfristig gestärkt.
Durch die Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche werden noch keine Eingriffe in Natur und
Landschaft begründet. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die Eingriffe in Natur und
Landschaft zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen vorzusehen.
Die Lage am Ferdinandsteich stellt eine bevorzugte Wohnlage dar mit ungehinderter Sicht nach
Süden. Daher sind auch optimale Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse gegeben. Außerdem
ist nicht mit Immissionsbelastungen aus dem Verkehr zu rechnen.
82
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Schwarzheide Mitte
Fläche D
Waldweg
Grunddaten
Gebietsgröße
0,76 ha
vorhandene Nutzung/ bisherige Darstellung
Waldfläche
potenzielle Nutzung/ geplante Darstellung
Wohnbaufläche
Mögliche Wohneinheiten
Bei einer Dichte von 15 WE/ je ha sind für 100 %
Nettowohnbauland ca. 11 Wohneinheiten möglich
Rechtsstand
Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes ist gegeben.
Darstellung im Flächennutzungsplan
o.M.
Fläche D
„Waldweg“
Aussagen übergeordneter Planungen /Fachplanungen/ sonstiger Planungen
Ziele zur Baulandentwicklung der Stadt
Die Fläche ist in den politischen Leitzielen der
Stadt Schwarzheide als Entwicklungsfläche für
die Wohnbaunutzung enthalten.
83
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Städtebauliche Beschreibung und Bewertung
Erschließung/ Anbindung
Das Gebiet ist noch nicht erschlossen. Eine
Verkehrsanbindung ist nur rückwärtig über die
vorhandene Waldfläche an die Ruhlander Straße möglich. Eine interne Erschließung ist nicht
notwendig. Die nächste ÖPNV-Bushaltestelle ist
in einem Umkreis von weniger als 500 m in der
Ruhlander Straße (gegenüber vom Freizeitzentrum) erreichbar.
Nutzungskonflikte
Ggf. wertvolle Gehölzbestände, Schutzabstand
zum Waldrand
Umgebende Nutzungen
Gemischte Bauflächen im Norden entlang der
Ruhlander Straße, Wohnbauflächen im Osten,
und Süden, zusammenhängende Waldflächen
im Westen.
Orts- und Landschaftsbild
Weiterführung bestehender Wohnbauflächen
nach Westen und geringfügige Abrundung des
Ortsrandes im Übergang zu Waldflächen, Rücknahme von Waldflächen notwendig, verträgliche
Gestaltung des Übergangs und Einbindung in
die Landschaft erforderlich.
Erholung und Freizeit
geringe Bedeutung für Freizeit und Erholung.
Einhaltung der bestehenden Siedlungszäsur
durch die Bahnlinie Schwarzheide - Lauchhammer
Die bestehende Siedlungszäsur wird eingehalten, ein erhöhter Erschließungsaufwand für die
Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzlicher Zersiedelung des Ortsrandes besteht
somit nicht.
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigung
-
Landschaftspflege
Prognose Umweltauswirkungen
Zurücknahme bestehender Waldstrukturen.
Gemäß Waldfunktionskartierung von 2010 jedoch ohne spezielle Waldfunktionen, die einen
Ausschluss des Gebietes zur Folge hätten.
Zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft sollten wertvolle Gehölzbestände und Bäume, soweit möglich, in die Wohnbaufläche integriert werden.
Durch Eingrünungsmaßnahmen sollte der
Übergangsbereich zur freien Landschaft gestaltet werden.
Mit der Bebauung ist ein ausreichender Schutzabstand zum Waldrand einzuhalten.
84
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Rücknahme des Waldbestandes ist durch
geeignete Maßnahmen zu kompensieren bzw.
auszugleichen.
Gesamtbeurteilung
Die Fläche D „Waldweg“ stellt sich derzeit als Waldfläche dar. Dieser sind jedoch keine Waldfunktionen gemäß Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg zugeordnet, die einer baulichen
Entwicklung entgegen stehen könnten. Darüber hinaus ergeben sich auch keine Restriktionen aus
übergeordneten Planungen. Potenzielle Nutzungskonflikte, wie bspw. die Nähe zu Gewerbe- und
Industrieflächen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Bahnflächen und Autobahn bestehen nicht.
Jedoch stellt sich die Erschließung der Fläche als problematisch dar. Diese ist lediglich rückwärtig
über den bestehenden auszubauenden Wirtschaftsweg westlich der Fläche D möglich. Hierfür muss
vermutlich zusätzlich in bestehende Waldflächen eingegriffen werden, für die im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung Ersatz zu schaffen ist. Die Fläche ist aufgrund der Benachbarung zum Wald sowie der problematischen Erschließungssituation nicht zu 100 % als Nettobauland nutzbar.
Mit der Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche wird in diesem Bereich, auch in Verbindung mit
der südlich gelegenen Fläche J, die Möglichkeit eröffnet, den Ortsrand abzurunden und einen verträglichen Übergang zu den angrenzenden Waldflächen herzustellen. Die bestehende Wohnbebauung wird somit sinnvoll nach Westen hin ergänzt.
85
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Schwarzheide Ost
Fläche H
Bereich Viktoria
Grunddaten
Gebietsgröße
3,23 ha
vorhandene Nutzung/ bisherige Darstellung
Spiel- und Bolzplatz / flächenhafte Begrünung
potenzielle Nutzung/ geplante Darstellung
Wohnbaufläche
Mögliche Wohneinheiten
Bei einer Dichte von 15 WE/ je ha sind für 100 %
Nettowohnbauland ca. 48 Wohneinheiten möglich
Rechtsstand
Außenbereich, Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes ist gegeben.
Darstellung im Flächennutzungsplan
o.M.
Fläche H
„Bereich Viktoria“
Aussagen übergeordneter Planungen /Fachplanungen/ sonstiger Planungen
Ziele zur Baulandentwicklung der Stadt
Die Fläche ist in den politischen Leitzielen der
Stadt Schwarzheide als Entwicklungsfläche für
die Wohnbaunutzung enthalten.
86
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Städtebauliche Beschreibung und Bewertung
Erschließung/ Anbindung
Das Gebiet kann über die August-Bebel-Straße
von Norden her oder über östlich angrenzende
Straße erschlossen werden. Eine interne Erschließung ist notwendig. Die nächste ÖPNVBushaltestelle ist in einem Umkreis von weniger
als 500 m in der Senftenberg Straße (B 169)
erreichbar.
Nutzungskonflikte
Im Flächennutzungsplan ist eine Freihaltetrasse
für die Neuanlage einer Fließe dargestellt.
Immissionsbelastungen durch die südlich gelegene B 169 können nicht ausgeschlossen werden.
Umgebende Nutzungen
Wohnbauflächen im Norden und Westen, Straße
und großflächige Waldflächen im Osten, Grünfläche mit Gehölzbestand und Grundstück der
Kita „Micky Maus“ im Süden .
Orts- und Landschaftsbild
Erweiterung bestehender Wohnbauflächen nach
Osten. Das Landschaftsbild ist durch die brachliegende Fläche bereits beeinträchtigt. Keine
große Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild.
Erholung und Freizeit
hohe Bedeutung für Freizeit und Erholung, da
die Fläche zum Teil als Bolzplatz genutzt wird.
Zwei Fußballtore sind auf der Fläche vorhanden.
Einhaltung der bestehenden Siedlungszäsur
durch die Bahnlinie Schwarzheide - Lauchhammer
Die bestehende Siedlungszäsur wird eingehalten, ein erhöhter Erschließungsaufwand für die
Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzlicher Zersiedelung des Ortsrandes besteht
somit nicht.
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigung
-
Landschaftspflege
Prognose Umweltauswirkungen
Die Fläche ist brachgefallen und wird lediglich in
Teilbereichen als Bolzplatz genutzt. In den
Randbereichen im Osten und Süden sind lineare Gehölzstrukturen vorhanden.
Die Randeingrünung sollte wenn möglich beibehalten werden.
Gesamtbeurteilung
Die Fläche H „Bereich Viktoria“ stellt sich als brachgefallene Freifläche im Osten der Stadt
Schwarzheide dar. Gehölze sind lediglich in den Randbereichen im Westen und Süden der Fläche
vorhanden.
87
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Restriktionen aufgrund von Vorgaben übergeordneter Planungen oder sonstiger Fachplanungen
sind nicht bekannt.
Die durch den westlichen Teil des Gebietes führende Freihaltetrassen für die Neuanlage einer Fließe ist im Rahmen der nachfolgenden Planungen in die Wohnbaufläche zu integrieren.
Die Lärmimmissionen, die von der südlich verlaufenden B 169 auf das Plangebiet einwirken, sind im
Rahmen der nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen und ggf. sind entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen, damit gesundes Wohnen und Arbeiten in diesem Bereich ermöglicht werden kann.
88
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Schwarzheide Mitte
Fläche J
An der Gefluderstraße - Erweiterung
Grunddaten
Gebietsgröße
2,74 ha insgesamt (davon 1,36 ha im südlichen Teilbereich und 1,38 ha im nördlichen Teilbereich)
vorhandene Nutzung/ bisherige Darstellung
Wald-, Gehölzfläche
potenzielle Nutzung/ geplante Darstellung
Wohnbaufläche
Mögliche Wohneinheiten
Bei einer Dichte von 15 WE/ je ha sind für 100 %
Nettowohnbauland ca. 41 Wohneinheiten möglich.
Rechtsstand
Außenbereich, Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes ist gegeben.
Darstellung im Flächennutzungsplan
o.M.
Fläche J
„An der Gefluderstraße - Erweiterung“
Aussagen übergeordneter Planungen /Fachplanungen/ sonstiger Planungen
Landesentwicklungsplan B-B
Die südlichen 2/3 der Fläche liegen im Hochwasserrisikobereich gemäß LEP B-B (5.3 (G)).
Ziele zur Baulandentwicklung der Stadt
Die Fläche ist in den politischen Leitzielen der
89
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Stadt Schwarzheide als Entwicklungsfläche für
die Wohnbaunutzung enthalten.
Städtebauliche Beschreibung und Bewertung
Erschließung/ Anbindung
Das Gebiet ist noch nicht erschlossen. Erschließungsansätze sind über die Stichstraßen in den
umgebenden Wohngebieten an der Gefluderstraße vorhanden. Eine interne Erschließung ist
notwendig. Die nächste ÖPNV-Bushaltestelle ist
in einem Umkreis von 500 m und mehr in der
Ruhlander Straße (gegenüber des Freizeitzentrums) vorhanden.
Nutzungskonflikte
Ggf. wertvolle Gehölzbestände, Schutzabstand
zum Waldrand
Umgebende Nutzungen
Wohnbauflächen im Norden und Osten, Vorwaldflächen und daran anschließend Grünland
und Wiesenflächen im Süden, Vorwaldstreifen
und daran anschließend Waldfläche im Osten.
Orts- und Landschaftsbild
Erweiterung bestehender Wohnbauflächen nach
Westen. Außerdem Fortführung des Grün- und
Gehölzstreifens nach Westen zur Gliederung
und Gebietes und natürliches Gestaltungselement. Verträglicher Übergang zur freien Landschaft ist auszubilden.
Erholung und Freizeit
Bedeutung im Übergang zu westlich gelegenem
Ferdinandsteich.
Einhaltung der bestehenden Siedlungszäsur
durch die Bahnlinie Schwarzheide - Lauchhammer
Die bestehende Siedlungszäsur wird eingehalten, ein erhöhter Erschließungsaufwand für die
Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzlicher Zersiedelung des Ortsrandes besteht
somit nicht.
Ver- und Entsorgung
Wasserversorgung
-
Abwasserbeseitigung
-
Landschaftspflege
Prognose Umweltauswirkungen
Zurücknahme bestehender Waldstrukturen.
Gemäß Waldfunktionskartierung von 2010 jedoch ohne spezielle Waldfunktionen, die einen
Ausschluss des Gebietes zur Folge hätten.
Zur Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft sollten wertvolle Gehölzbestände und Bäume, soweit möglich, in die Wohnbaufläche integriert werden.
Durch Eingrünungsmaßnahmen sollte der
Übergangsbereich zur freien Landschaft gestaltet werden.
90
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Der Grün- und Gehölztreifen, der im östlichen
Wohngebiet bereits vorhanden ist, sollte nach
Osten hin ergänzt werden. Dies wird im Flächennutzungsplan entsprechend der o.a. Skizze
dargestellt.
Mit der Bebauung ist ein ausreichender Schutzabstand zum Waldrand einzuhalten.
Die Rücknahme des Waldbestandes ist durch
geeignete Maßnahmen zu kompensieren bzw.
auszugleichen.
Gesamtbeurteilung
Die Fläche J „An der Gefluderstraße - Erweiterung“ stellt sich derzeit als Waldfläche dar. Dieser
sind jedoch keine Waldfunktionen gemäß Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg zugeordnet, die einer baulichen Entwicklung entgegen stehen könnten. Potenzielle Nutzungskonflikte,
wie bspw. die Nähe zu Gewerbe- und Industrieflächen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Bahnflächen und Autobahn bestehen nicht.
Jedoch liegt das Gebiet gemäß LEP B-B im Hochwasserrisikobereich, in dem eine Überschwemmung im Katastrophenfall nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einer Überplanung des Gebietes
sind daher geeignete Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen (Hochwasserangepasste Bebauung). Ggf. notwendige Hochwasserschutzanlagen sind in der verbindlichen Bauleitplanung verbindlich festzusetzen.
Mit der Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche wird in diesem Bereich, auch in Verbindung mit
der nördlich gelegenen Fläche D, die Möglichkeit eröffnet, den Ortsrand abzurunden und einen
verträglichen Übergang zu den angrenzenden Waldflächen herzustellen. Die bestehende Wohnbebauung wird somit sinnvoll nach Westen hin ergänzt.
91
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
9.9
Bilanzierung
Tab. 7: Bilanzierung des ermittelten Bedarfs und der potenziellen Wohnbauflächen an Siedlungsrändern
Quelle: Eigene Darstellung.
92
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die zusätzlich zu den Innenentwicklungspotenzialen ermittelten Entwicklungsflächen
wurden dem tatsächlich ermittelten Wohnbauflächenbedarf gegenübergestellt und
bilanziert.
Die Auswertung kommt zu dem Ergebnis, dass den rd. 11 ha netto Wohnbauland rd.
6,8 ha Wohnbauflächenbedarf gegenüberstehen.
Damit liegt die im FNP dargestellte Fläche rd. 4,2 ha über dem errechneten
Bedarf und es können nicht alle Flächen umgesetzt werden.
Mit diesem Überhang an Ausweisungen erhält sich die Stadt jedoch Spielräume in
den nachfolgenden Planungen offen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Flächen bedarfsgerecht auszuweisen und umzusetzen. Eine Betrachtung der entsprechend erforderlichen Erschließung erfolgt erst bei tatsächlich festgestelltem Bedarf
durch die Stadt.
Die erklärten städtischen Entwicklungsziele werden dadurch unterstützt.
9.10
Industrie und Gewerbe
9.10.1
Industrie und Gewerbe im Bestand
Bereits gewerblich genutzte Bauflächen befinden sich zum großen Teil im Bereich
des BASF-Betriebsstandortes und im Südwesten der Gemarkung Schwarzheide an
der Bundesstraße B 169 (Gewerbegebiet Schwarzheide Süd). Darüber hinaus sind
einzelne Gewerbegrundstücke entlang der Lauchhammer Straße/ Ruhlander Straße
zu finden. (Flächen A bis J, siehe Karte 7 im Anhang)
Der nach der Jahrhundertwende dominierende Abbau von Braunkohle im Tagebaubetrieb wurde inzwischen in Schwarzheide endgültig beendet. Heute ist das Chemiewerk - die BASF Schwarzheide GmbH (früher VEB Synthesewerk) - derjenige
Betrieb im Stadtgebiet, der durch seine Flächengröße und Arbeitsplatzzahl die Gewerbestruktur der Stadt bestimmt. Es liegt im Nordosten der Gemarkung zwischen
der Autobahn und der Bahnstrecke Ruhland/Senftenberg auf ehemals rund 196 ha
(Stand 1990) bzw. einer derzeitigen Werksfläche von rund 230 ha (Stand 2011).
Der Aufbau der chemischen Industrie begann 1935 mit einem Treibstoffwerk auf
Braunkohlebasis (Fa. BRABAG). „Im Krieg wurden die Anlagen zu etwa 75 % zerstört. Im Jahr 1954 erfolgte dann die Gründung des Synthesewerks Schwarzheide.
Produkte waren zunächst Benzin und Kohlenwasserstoffe. Mitte der 60er Jahre
wurde mit der Herstellung von Pflanzenschutzmitteln begonnen und Anfang der
70er Jahre lief die Produktion von Polyurethanen an (nach Göbel, Mannheimer
Morgen, 12.1.91). Im Oktober 1990 wurde das Synthesewerk von der BASF, Hauptsitz Ludwigshafen/Rhein, übernommen. Ein Teil der ehemaligen Produktionsanlage
wurde seitdem aufgrund veralteter Technologien und des schlechten Bauzustandes
abgebrochen. Der Produktionszweig Herbizide wurde aufgegeben und das alte
Heizkraftwerk durch ein neues, modernes GuD-Kraftwerk mit einem wesentlich höheren Wirkungsgrad ersetzt. Durch die Stilllegung des alten Kraftwerkes konnte die
früher übermäßig starke Staubemission beseitigt werden. Die PolyurethanProduktion wurde und wird weitergeführt. Gleichzeitig wurden eine Reihe neuer
Produktionsanlagen errichtet und in Betrieb genommen.
93
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Von den ehemals 6.000 Betriebsangehörigen waren z.Zt. der Betriebsübernahme
durch die BASF noch 4.800 beschäftigt. Diese Arbeitsplatzzahl hat sich bis heute
auf rd. 1.900 Beschäftigte verringert.
Südlich der Naundorfer Straße, zwischen der Hauptbahn und der Industriebahn
nach Lauchhammer, also außerhalb des engeren Werksgeländes, besteht eine weitere, rd. 20,0 ha große, zur BASF gehörende gewerbliche Baufläche, die z.T. von
Betrieben zur Weiterbearbeitung von BSW-Rohstoffen genutzt wird.
Die Brikettfabrik „Fortschritt“, ein 1913 angesiedeltes Unternehmen am äußersten,
östlichen Rand der Gemarkung und damit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gelegen, wurde in Rahmen der Umstrukturierung der Braunkohlewirtschaft am 31.03.1995 außer Betrieb genommen. Dabei sind ca. 300 Arbeitsplätze
verlorengegangen. Planungsüberlegungen über eine gewerblich-industrielle Folgenutzung (gem. Sanierungsplan Meuro-Süd) des insgesamt 14 ha großen Betriebsgeländes auf den Gemarkungen Schwarzheide und Brieske wurden aufgrund geänderter Ziele der Landesplanung zwischenzeitlich aufgegeben. Das Gelände soll
künftig zum Teil als zusätzliche Wohnbaufläche ausgewiesen und zum Teil renaturiert werden und wird im Flächennutzungsplan entsprechend als geplante Wohnbaufläche sowie als „Fläche für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ mit der Zielsetzung: „Rückführung in den ursprünglichen Zustand“ dargestellt.
Die seit 40 Jahren bestehende Fa. Lausitz-Geflügel GmbH an der Lauchhammer
Straße im äußersten westlichen Teil von Schwarzheide-West wurde zwischenzeitlich geschlossen. Damit konnte auch die Einleitung von stark belasteten, biologisch
nicht geklärten Abwässern des Schlachthofes in das Restloch 28 beendet werden.
Auf dem Gelände hat sich eine Tiefbaufirma angesiedelt.
Das Gewerbegebiet „Mitte“ befindet sich zwischen der Schipkauer Straße und der
Bundesautobahn. Es ist voll erschlossen und ist jetzt weitestgehend bebaut. Flächenreserven existieren im östlichen Bereich. Die Untergliederung in gewerbliche
und gemischte Bauflächen ist aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. Die Mischgebietsflächen entlang der Schipkauer Straße konnten dazu genutzt
werden, die bis dahin gestalterisch unbefriedigende Stadteinfahrt sichtbar aufzuwerten.
Das zweite, mit rd. 73 ha Gesamtfläche (davon rd. 50 ha Nettofläche) wesentlich
größere Gewerbegebiet wurde im Süden der Stadt, unmittelbar nördlich der Bundesstraße 169 erschlossen. Hier ist ein attraktiver Schwerpunkt für eine gewerbliche
und industrielle Nutzung entstanden, der dazu dienen soll, in der Stadt eine größere
Branchenstreuung zu erreichen, um in Zukunft gegen Konjunktureinbrüche besser
gesichert zu sein.
Dieses „Gewerbegebiet Süd“ wird im Süden von der Bundesstraße 169 begrenzt
und erstreckt sich, beginnend an der Industriestraße in Nähe der Gemarkungsgrenze zur Nachbarstadt Lauchhammer, auf ca. 2000 m Länge in östlicher Richtung und
auf eine Tiefe von wechselnd 200 bis 650 m nach Norden. Es wird durch breite
Wald- und Gebüschstreifen in mehrere kleinere Teilabschnitte gegliedert. Der westlichste Zipfel des Gewerbegebietes wurde erweitert. Hierzu liegt bereits ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2010 vor. Der Flächennutzungsplan wird in diesem Bereich
im Zuge der vorliegenden Flächennutzungsplanung angepasst. Eine bauliche Zusammenführung mit dem im Aufbau befindlichen, neuen Industriegebiet Lauchhammer, d.h. die Entwicklung einer kompakten Gewerbezone entlang der Industriestraße nach Norden und über die Gemarkungsgrenzen hinweg, ist als Option lang-
94
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
fristig angedacht. Insbesondere vor dem Hintergrund der Funktion von Schwarzheide als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Lauchhammer lässt sich die Stadt damit
funktionale Spielräume offen, die zukunftsorientiert den wirtschaftlichen Standort
Schwarzheide/ Lauchhammer stärken können.
Gewerbliche Schwerpunktbereiche haben sich in Schwarzheide Mitte (BASF Standort und dessen Nahbereich) und im Südwesten (Gewerbegebiet Süd) gebildet. Die
vorausgegangenen generellen Standortuntersuchungen haben ergeben, dass der
gesamte östliche und nördliche Gemarkungsbereich wegen der hier liegenden Kippenflächen und Restlöcher für eine Bebauung nicht geeignet ist und die potenziell
bebaubaren Flächen im Nordosten von der BASF selbst für ihre Erweiterungsplanungen benötigt werden und diese nicht an Fremdfirmen abtreten kann. Ebenso
ungeeignet für eine Bebauung sind die Gemarkungsflächen zwischen der Bundesstraße und der Schwarzen Elster, da es sich dort um tiefgründige, z.T. vernässte
Böden handelt, die aufgrund des Grundwasserstandes möglicherweise, zumindest
teilweise, überflutet werden können. Hier sind zudem Flächen für den Hochwasserschutz bzw. Retentionsflächen vorzuhalten, die einer gewerblichen Nutzung entgegenstehen.
Die für eine gewerbliche Bebauung geeigneten Flächen konnten somit nur an den
jetzt ausgewiesenen Stellen westlich der Stadt sowie im Nahbereich des BASFStandortes vorgesehen werden.
Die Flächen des Gewerbegebietes „Süd“ wurden vor der Erschließung zu etwa einem Drittel landwirtschaftlich genutzt oder lagen bereits brach. Im Übrigen wurden
sie forstwirtschaftlich genutzt, so dass bei der Umnutzung der Grundstücke zu Gewerbeflächen in größerem Umfang Ersatz-Aufforstungen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen notwendig geworden sind. Das Gebiet wurde daher mit zahlreichen Pflanzinseln, mit Baumalleen und mit verbleibenden Waldflächen über das
Normale hinaus begrünt und damit zu einem „Industriepark“ gestaltet. Die erforderlichen Ausgleichsberechnungen wurden im Rahmen der Bebauungsplanbearbeitung
in einem Grünordnungsplan durchgeführt.
Die Festsetzungen im Gebiet sind als "gewerbliche Baufläche" erfolgt, wobei je nach
Abstand zu den vorhandenen und geplanten Wohnbauflächen östlich des Gebietes
die jeweils zulässige Nutzung eingeschränkt wurde, um Störungen der Wohnsituation von vornherein auszuschließen.
Die gebietsinterne Verkehrserschließung erfolgt über eine weitgehend parallel zur B
169 geführte "Industriestraße", die von der im Westen vorhandenen Zufahrtsstraße
zum IKW Lauchhammer abzweigt. Aus verkehrstechnischen und wirtschaftlichen
Gründen wurde im östlichen Teil des Gebietes eine zweite Ein- und Ausfahrt von
und zur Bundesstraße gebaut, da der Verkehr aus dem Gebiet überwiegend zur Autobahn hin orientiert ist, sodass sich anderenfalls für die östlich gelegenen Betriebe
Umwegfahrten von bis zu 4,5 km ergeben hätten.
Das Gebiet umfasst eine gewerblich nutzbare Nettofläche von rd. 50 ha. Davon sind
zum heutigen Zeitpunkt bereits rd. 70% der ausgewiesenen Flächen vermarktet. Die
bisher 20 ansässigen Firmen sind im Dienstleistungs- sowie produzierenden Gewerbe tätig.
9.10.2
Bedarf an gewerblichen Bauflächen
Schwarzheide hat in den letzten Jahren umfangreiche und erfolgreiche Maßnahmen
zur Gewerbeansiedlung durchgeführt. Die Gewerbegebiete „Schwarzheide Mitte“
95
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
westlich der Schipkauer Straße und „Schwarzheide Süd“ spiegeln dies mit ihrer
Auslastung wider.
Anhaltspunkte über den künftigen Flächenbedarf für industrielle/gewerbliche Zwecke liegen z.Zt. lediglich für das Chemiewerk der BASF vor. Dort besteht eine langfristige Zielplanung zum Umbau und zur Erweiterung des Betriebes. Da die dafür
benötigten Flächen bereits im Eigentum des Werkes sind, liegen hier die vorläufig
endgültigen Abgrenzungen fest. Sie umfassen für den geschlossenen Werksbereich, ohne angrenzende aber abgetrennte Nebenflächen und ohne baulich nicht
nutzbare Bereiche (z.B. die Tagebaurestlöcher nördlich des Werkes und deren
Randzonen) rd. 200 ha.
Die Stadt Schwarzheide ist zum Ausbau als industrieller Schwerpunkt durch ihre
verkehrsgünstige Lage am Straßenkreuz Autobahn Berlin -Dresden (Nord-Süd) und
Bundesstraße 169 (Ost-West) sowie durch ein ausreichend großes Flächenangebot
uneingeschränkt geeignet und von herausragender Bedeutung für die Region im
Süden des Landes Brandenburg. Aus strukturellen und vor allem aus sozialen
Gründen ist die Stadt dennoch weiterhin genötigt, für die Schaffung neuer Arbeitsplätze Sorge zu tragen. Ein Grundsatz der Landesplanung ist eine Stärkung der
gewerblich-industriellen Struktur in Schwarzheide.
Ein gewichtiger Ansatz für die industrielle Sanierung in der Stadt ist durch die Übernahme des Synthesewerks durch die BASF und durch deren bereits erfolgte Investitionstätigkeit sowie durch den geplanten weiteren Ausbau des Industriestandortes
gegeben. Die Ansiedlung einer Reihe neuer Betriebe in den erst vor kurzem erschlossenen Gewerbegebieten zeigt, dass das in der Stadt vorhandene Angebot
auch für andere Branchen attraktiv ist und angenommen wird. Neu anzusiedelnde
Betriebe sollten möglichst zukunftsorientiert, arbeitsplatzintensiv, für Frauenarbeit
geeignet und vor allem umweltfreundlich sein. Sie sollten zu einer Vielfalt des Arbeitsplatzangebots und zu einer möglichst krisensicheren Gewerbestruktur führen.
Mittlerweile hat sich dadurch ein gewerblicher Schwerpunkt im Süden Brandenburgs
gebildet, der geeignet ist die Region zu stabilisieren. Dieser industrielle Kern soll
nachhaltig gesichert werden. Hierfür sind weitere Entwicklungen und Umstrukturierungen notwendig, die eine Anpassung der Bauleitplanung erfordern.
Die Größe der vorzuhaltenden Gewerbeflächen ist weder aus der Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter und der Erwerbsquote noch aus der augenblicklichen
Arbeitslosenzahl abzuleiten, da stets auch überörtliche Faktoren, insbesondere die
Arbeiter-Pendelwanderung und das Arbeitsplatzangebot in benachbarten Gemeinden, berücksichtigt werden müssen. Eine auch nur annähernd genaue Bedarfsberechnung kann folglich nur auf überörtlicher, d.h. auf regionaler Ebene erfolgen. Da
diese bisher nicht vorliegt, muss für den Industrie-Standort Schwarzheide zum jetzigen Zeitpunkt die Flächenausweisung durch Prüfung und Abgrenzung der für Gewerbezwecke geeigneten Flächen vorgenommen werden.
9.10.3
Ausweisung von gewerblichen Bauflächen
Die Ausweisung im Flächennutzungsplan erfolgt durch Darstellung von "gewerblichen Bauflächen". Eine Differenzierung in "Gewerbegebiete" und "Industriegebiete"
wird nicht vorgenommen. Sie wird in Zukunft aber bei der Bearbeitung der jeweiligen
Bebauungspläne berücksichtigt.
Die Entwicklung auf dem Werksgelände der BASF in Schwarzheide ist in den letzten Jahren immer weiter fortgeschritten. Auf dem Werksgelände befinden sich heute
Anlagen zur Produktion hochveredelter Chemikalien und Kunststoffe sowie werksei-
96
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
gene Ver- und Entsorgungsanlagen. Daneben befindet sich eine Forschungsabteilung auf dem Werksgelände. Neben diesen Anlagen der BASF haben sich hier eine
Reihe von Partnerunternehmen angesiedelt, die im Verbund mit der BASF
Schwarzheide arbeiten und dabei entstehende Synergieeffekte nutzen.
Diese Entwicklung soll weiter gestärkt werden. Künftig soll das Werksgelände jedoch ausschließlich der Entwicklung der BASF zur Verfügung stehen. Es ist daher
vorgesehen mittelfristig die Partnerunternehmen der BASF aus dem Werksgelände
auszulagern und so zu einer Entflechtung der Zuständigkeiten zu kommen. Für diese Betriebe, die nach wie vor im Verbund mit der BASF arbeiten und produzieren
sollen, muss in der unmittelbaren Umgebung ein adäquater Standort gefunden werden.
Darüber hinaus sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um weitere Betriebe
anzusiedeln, die die Produkte der BASF weiterverarbeiten und deren speziellen
Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten nutzen können.
Entscheidend dabei ist die räumliche Nähe zum Werksgelände. Nur dadurch können Synergieeffekte erhalten und neu geschaffen werden. Die günstigen Produktionsbedingungen, die sich daraus ergeben, können auch für Wettbewerbsvorteile
genutzt werden.
Um die Auslagerung der vorhandenen Betriebe und die Ansiedlung weiterer Betriebe im unmittelbaren Umfeld des BASF-Werksgeländes zu ermöglichen, sollen daher
geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Das Betriebsgelände der BASF wird unter Beachtung der vorliegenden Werksplanung begrenzt. Es reicht von der Autobahn im Nordwesten bis zur Haupt-Bahnlinie
Ruhland-Senftenberg im Südosten sowie vom Industriegleis Alte Senftenberger
Straße/Naundorfer Straße im Süden bis annähernd zur Pößnitz/Kabelbaggerteich
im Norden. Das Gebiet umfasst eine Fläche von insgesamt rd. 320 ha. Sie wird in
"bestehende" und "geplante Flächen" gegliedert, wobei die „geplanten“ Flächen im
Nordosten, Osten und Westen des Werkes liegen (Karte 7). Die Abgrenzung der in
das Werksgelände einbezogenen, aber noch nicht baulich genutzten Flächen ergibt
sich aus der vom Werk betriebenen Vorsorgeplanung, die auch zur Zeit noch nicht
abschließend erkennbare Umnutzungen und potenzielle neue Betriebszweige in die
Grundstücksdispositionen einbeziehen muss. Dabei werden auch solche Flächen
erfasst, die z.Zt. noch bewaldet oder anderweitig begrünt sind. Wann eine bauliche
Nutzung dieser Flächen realisiert wird, kann im Rahmen der Flächennutzungsplanung nicht geklärt werden. Ein Wegfall von Wald- und Grünnutzungen erfordert zu
gegebener Zeit eine detaillierte Ausgleichsbilanzierung und die Bereitstellung der
notwendigen Ersatzflächen. Wegen der jenseits der Bahn vorhandenen Mischbebauung in den Stadtteilen Schwarzheide Ost und Fortschritt müssen die Nutzungen
in den jeweiligen Randbereichen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufeinander abgestimmt werden. Dabei kann die Grünzone beiderseits der Pößnitz als
notwendige Pufferfläche dienen.
Folgende Erweiterungsflächen der BASF werden als geplante Gewerbeflächen
ausgewiesen:
97
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Fläche I „Gelände Bereitschaftssiedlung“
Erweiterung
westlich der
BASF
Bestand nach Realkartierung:
Älterer Siedlungsbereich mit parkartiger Struktur; das Gebiet wurde freigeräumt.
Freibad, Sportplätze und Restaurant (ehem. Werkshotel) sind nicht mehr vorhanden; entlang der Autobahn kleine Waldstücke, kein gesetzlich geschütztes Biotop
nach § 32 BbgNatSchG
Auswirkungen auf Natur und Landschaft und sonstige Belange:
− Vorbelastung durch hohen Versiegelungsgrad innerhalb der bestehenden Siedlung und der Großparkplätze
geringes Wasser- und Winderosionsrisiko für den Boden
− Fläche mit reduzierter Grundwasserneubildung durch die vorhandene Flächenversiegelung
geringes Risiko für den Wasserschutz
− Fläche mit überwiegend hoher Wärmespeicherung durch Flächenversiegelung
und Unterbrechung der Luftzirkulation
geringes Risiko für den Klimaschutz
− Fläche mit mittlerer Naturschutzfunktion
mittleres Risiko für den Arten- und Biotopschutz
98
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
− Darüber hinaus sind die Belange des Immissionsschutzes (Geräuschverhalten
künftiger möglicher Nutzungen, Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen
durch die Bundesautobahn, Bahnlinie sowie umgebender Nutzungen) zu berücksichtigen.
Eingriff:
Eingriff gering bis mäßig, bei entsprechender Grünordnung innerhalb des Gebietes
ausgleichbar.
Vorschläge für Vermeidungs-/Minderungs-/Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
(V/M/A/E):
− Erhaltung der randlichen Waldstücke entlang der Autobahn (V)
− Erhalt von großen, alten Laubbäumen und Kiefern in der derzeitigen Siedlung
(V)
− Verwendung von heimischen Bäumen und Sträuchern bei der Bepflanzung der
Grünflächen im Bereich des neuen Verwaltungszentrums (A)
Schaffung von naturraumtypischen Sandmagerstandorten (A)
− Überstellung von Parkplätzen mit großkronigen heimischen Laubbäumen (A)
− Schaffung von mageren Trockenrasen-Säumen, vor allem in südexponierten
Lagen (A)
− Begrünung der Fassaden (A)
− Erhalt der Verbindung zum Fuß- und Radweg nördlich parallel zur Bahnlinie (V)
− Ersatz für die entfallenen Sportstätten (E)
Bewertung:
Der rund 25,0 ha umfassende, werkseigene Geländestreifen zwischen der Autobahn und der Schipkauer Straße umfasst zur Zeit eine dem Werk unmittelbar zugeordnete gemischte Nutzung. Nach dem Freiziehen der Wohnungen und der
Aufgabe der Sporteinrichtungen und des Freibades soll das Gebiet nun voll für die
Nutzung durch das Werk zur Verfügung stehen. Es wird daher nach Abwägung der
Werksinteressen und den planerischen Vorgaben der Landesplanung als geplante
„gewerbliche Baufläche“ dargestellt.
99
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Fläche II „BASF Erweiterungsfläche Ost“
Erweiterung im
Nordosten und Südosten der BASF
Bestand nach Realkartierung:
Kiefernforst, Kiefernlaubmischforst, Birkenforst, Vorwaldstadien; Staudenflur frischer Standorte und Ruderalflur; drei große solitäre Stiel-Eichen; kleinflächig silbergrasreiche Pionierflur (vor allem entlang von Sandwegen); kleine aufgelassene
Streuobstwiese; betriebsbedingt offene Sandfläche mit wechselnden Aufschüttungen nördlich zwischen derzeitigem Werksgelände und LMBV-GrubenwasserReinigungsanlage.
Eine 110 kv-Elektrofreileitung durchquert das Gebiet.
Darüber hinaus ist ein Teilbereich der südöstlichen Erweiterungsfläche nordwestlich der Bahnstrecke als Immissionsschutzwald der Intensitätsstufe I ausgewiesen
(Vgl. Abbildung in Kapitel 7.5.2).
Auswirkungen auf Natur und Landschaft und sonstige Belange
− ebene Fläche eiszeitlicher Talsande und -kiese
Winderosionsrisiko für den Boden während der Bauphase
− Fläche mit geringer bis mittlerer Empfindlichkeit gegenüber Grundwasserverschmutzung
mittleres Risiko für den Wasserschutz
Verringerung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung
Gefahr des Schadstoffeintrages
− Wald als Frisch- und Kaltluftproduzent
100
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
mittleres Risiko für den Klimaschutz
− Verlust des Immissionsschutzwaldes entlang der Bahnlinie
− Fläche mit mittlerer Naturschutzfunktion
Verlust von Waldbeständen, einer aufgelassenen Streuobstwiese sowie von
Ufergehölzen
− Darüber hinaus sind die Belange des Immissionsschutzes (Geräuschverhalten
künftiger möglicher Nutzungen, Berücksichtigung bestehender Vorbelastungen
durch die Bahnlinie sowie umgebender Nutzungen) zu berücksichtigen.
Eingriff:
Eingriff erheblich; Ausgleich/Ersatz außerhalb des Gebietes erforderlich.
Vorschläge für Vermeidungs-/Minderungs-/Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
(V/M/A/E):
− Erhalt markanter Großbäume entlang des Erschließungsrasters, soweit technisch möglich (V)
− Erhalt kleiner Vorwaldflächen als Grünstrukturen innerhalb des geplanten Geländes (V)
− Anlage neuer u.U. temporärer Grünstrukturen auf noch nicht bebauten Stellen
auf dem gesamten BASF-Gelände (A)
Schaffung von naturraumtypischen Sandmagerstandorten, allenfalls Einsaat mit
kurzgrasreichen Mischungen (A)
− Ergänzung von Lücken in der Apfelallee am Feldweg in Verlängerung der Wiesenstraße als Ersatz für die beanspruchte Streuobstwiese (A)
− Ersatzaufforstung aus heimischen Laubholzarten an anderer Stelle mit Aufbau
von abgestuften Waldmänteln aus heimischen Sträuchern und vorgelagertem
Krautsaum zur Entwicklung von Sandrasenfluren an südexponierten Waldrändern (E)
Bewertung:
Nach Abwägung der Werksinteressen und den planerischen Vorgaben der Landesplanung wird das Gebiet als geplante „gewerbliche Baufläche“ dargestellt.
101
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Das nach der Wende erschlossene Gewerbegebiet „Mitte“ westlich der Schipkauer
Straße ist bis auf kleine Restflächen bebaut oder mit Optionen belegt. „Geplante“
Flächen bestehen daher an dieser Stelle der Stadt nicht mehr.
Das Industrie- und Gewerbegebiet „Süd“ umfasst eine Gesamtfläche von rd. 73 ha.
Davon sind nach Abzug von Erschließungsstraßen und umfangreichen Grün- und
Waldflächen rd. 50 ha baulich nutzbar. Rd. 70% davon sind bereits bebaut oder zur
Erweiterung vorhandener Betriebe vorgesehen.
An der Grenze zu Lauchhammer an der Lauchhammer Straße bzw. der Bahnhofstraße auf Lauchhammer Gemarkung ist eine weitere gewerbliche Fläche ausgewiesen. Hier ist auf einer Fläche von rd. 3 ha (auf Schwarzheider Gemarkung) ein
Recycling Unternehmen ansässig. Die Fläche, die durch das Unternehmen eingenommen wird, erstreckt sich bis auf die Gemarkung von Lauchhammer. Durch die
Ausweisung als gewerbliche Fläche soll die Nutzung auch weiterhin gesichert werden.
Fazit:
Insgesamt stehen der Stadt rd. 410 ha Gewerbeflächen zur Verfügung. Davon ist
ein Teil, insbesondere in den Bereichen B und F-J (siehe nachfolgende Tab. 6 sowie Karte 7 im Anhang), bereits nahezu vollständig gewerblich und industriell genutzt. In den Bereichen A, C, D und E sind hingegen noch Flächenreserven zu verzeichnen.
Es ist festzustellen, dass für die Gewerbeentwicklung in Schwarzheide ausreichend
Flächen zur Verfügung stehen. Eine zusätzliche, über die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen hinausgehende Ausweisung von gewerblichen
Bauflächen im Rahmen der Fortschreibung des FNP ist nicht erforderlich. Dem
Grundsatz der Landesplanung, einen Vorsorgestandort für gewerblich-industrielle
Vorhaben im Nordosten der Gemeinde vorzuhalten, wird mit den Darstellungen im
Flächennutzungsplan Rechnung getragen.
102
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Tab. 8: Zusammenstellung der gewerblichen Bauflächen (gemäß Karte 7)
C1
Quelle: Eigene Darstellung.
9.11
Gemischte Bauflächen
Die alten Ortskerne von Zschornegosda und Naundorf werden wegen ihrer zum Teil
noch dörflich bestimmten Struktur und der weitgehend dörflichen Gebäudesubstanz
als "gemischte Bauflächen" dargestellt. Das erscheint auch dann unbedenklich,
wenn für diese Zonen aufgrund von Sanierungsüberlegungen eine Umnutzung zu
einem (allgemeinen) Wohngebiet vorgeschlagen wird. Solche Festsetzungen in
künftigen Bebauungsplänen können immer noch als "aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt" angesehen werden.
Eine Ausweisung als vorhandene gemischte Baufläche wird wegen der bestehenden und zunehmenden Durchmischung mit Wohnungen, Kleingewerbe, Läden, Büros und Dienstleistungsbetrieben und wegen höherer Lärm- und Abgasimmissionen
auch entlang der Hauptverkehrsstraßen - der Ruhlander Straße/Lauchhammer
103
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Straße im Gebiet West und der Hauptstraße / Senftenberger Straße / ErnstThälmann-Straße in Schwarzheide-Ost - vorgenommen.
Durch diese Nutzungswidmung wird weiterhin die Möglichkeit einer künftig noch
stärkeren Durchmischung mit nicht störenden Handwerks-Betrieben offengehalten.
Das gilt in gleichem Maße für die "geplanten" gemischten Bauflächen. Diese sind
überwiegend Abrundungsbereiche zwischen den Bestandsflächen und sollen neben
Wohnungen auch Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zur wohnungsnahen
Versorgung der Wohnbevölkerung aufnehmen.
Ausgewiesen sind, verteilt über das ganze Stadtgebiet, Teilflächen für eine gemischte Nutzung mit einer Größe von insgesamt rd. 15,5 ha und Einzelgrößen zwischen rd. 0,15 ha und 1,7 ha. Die Mischflächen können sowohl für Wohnzwecke als
auch für „gewerblich-gemischte“ Zwecke genutzt werden und werden daher rechnerisch im Kapitel 9.7 im Zusammenhang mit den Wohnbauflächen berücksichtigt. Für
die gemischten Bauflächen werden hier 50% Nettowohnbauland in Ansatz gebracht.
Ein städtebaulich-gestalterisch besonders wichtiger Bereich liegt beiderseits der
Schipkauer Straße zwischen B 169 und der Kreuzung Ruhlander Straße/Naundorfer
Straße. Es handelt sich dort um die Haupteinfahrt in die Stadt und um die früher
einzige Hauptzufahrt zur BASF und damit um eine außerordentlich hochwertige Zone im Stadtgefüge. Die frühere Nutzung und Gestaltung der Gebäude und Grundstücke war dieser Situation nicht angemessen. Die zwischenzeitlich anhand eines
Bebauungsplanes an der Westseite, im Bereich der ehemaligen Versuchsstation,
durchgeführte Bebauung hat Ansätze zur Anlage einer attraktiven, d.h. der Stadt
und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechenden Stadteinfahrt ergeben. Die
Straßenostseite ist innerhalb des Planungszeitraums in gleicher Weise zur weiteren
Aufwertung vorgesehen.
9.12
Sonderbauflächen
9.12.1
Sonderbauflächen für den Einzelhandel
Auf der Ostseite der südlichen Schipkauer Straße, d.h. entlang der Stadteinfahrt, ist
im Jahr 1995 auf einem rd. 2,6 ha großen Gelände ein größeres Dienstleistungsund Versorgungszentrum mit einer Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften und einem breitgefächerten Angebot des täglichen und wöchentlichen Bedarfs entstanden. Mit dieser Ansiedlung sollte der Kaufkraftabfluss in andere, neu entstandene
Einkaufszentren "auf der grünen Wiese" gestoppt und das in der Stadt bestehende
Warenangebot verbrauchernah ergänzt werden. Es ergänzt auch das Angebot, das
in den Neubauten auf der Straßenwestseite, am neuen Stadtplatz, entstanden ist.
Das „Heidezentrum“ ist als „Sondergebiet Einkauf“ dargestellt.
104
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Sonderbaufläche Einkauf an der Schipkauer Straße (Heidezentrum)
Schutzgebiete/-objekte / Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung:
keine
Bestand und Bewertung:
Die weitere Ausweisung als Sonderbaufläche gewährleistet die Erhaltung des Gebietes mit seiner Zweckbestimmung. Angesicht der wichtigen Bedeutung dieses
Gebietes am Stadteingang und im Umfeld eines größeren Dienstleistungs- und
Versorgungszentrums sollte das „Heidezentrum“ als zentrales Einkaufszentrum
gesichert werden. Im Zusammenhang mit der Ausweisung der umgebenden Flächen als gemischte Bauflächen entsteht somit eine Konzentration von Dienstleistungs-, Versorgungs- und gewerblichen Nutzungen in direkter Anbindung zur Bundesautobahn. Die Fläche ist über die Schipkauer Straße voll erschlossen.
Mit dem Erhalt der Sonderbaufläche werden keine Auswirkungen auf Natur und
Landschaft begründet.
105
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
9.12.2
Sonderbauflächen für Freizeit, Erholung, Fremdenverkehr
Folgende Sonderbauflächen für Freizeit, Erholung und Fremdenverkehr werden im
Flächennutzungsplan ausgewiesen:
Sonderbaufläche Freizeitzentrum an der Ruhlander Straße
Bestand:
Im westlichen Bereich befindet sich der „Freizeitpark Wandelhof“ mit den zugehörigen Parkplätzen. Der östliche Teilbereich ist gekennzeichnet durch zusammenhängende Gehölzflächen und war bisher im Flächennutzungsplan als Parkanlage dargestellt.
Schutzgebiete/-objekte / Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung:
keine
Bewertung:
Der Gebäudekomplex „Wandelhof“ an der Ruhlander Straße wurde erweitert und
zum „Freizeitpark Wandelhof“ mit Kino, Gastronomie, Disko und Tanzcafé sowie
Bowling-Bahn ausgebaut. Wegen der im Beteiligungsverfahren hierzu vorgebrachten Anregungen wird das betroffene Grundstück einschließlich der Parkplätze als
„Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Freizeitzentrum“ dargestellt.
Die im bisherigen Flächennutzungsplan dargestellte Sonderbaufläche wird nach
Osten hin erweitert, um die Freizeitnutzung in diesem Bereich langfristig zu sichern
und eine Entwicklung zu ermöglichen. In diesem östlichen Erweiterungsbereich ist
mit der bisherigen Darstellung einer Parkanlage bereits eine siedlungsaffine Nutzung vorhanden. Für die bestehenden Gehölzpflanzungen im Gebiet ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ggf. Ersatz zu schaffen.
Die Ausweisung der Fläche als Sonderbaufläche entspricht dem Ziel der Stadt, die
106
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Innenentwicklung ausschließlich südlich der Bahntrasse voranzutreiben, so dass
die bestehende Siedlungszäsur eingehalten wird. Ein erhöhter Erschließungsaufwand für die Überwindung der Bahnlinie und/ oder eine zusätzliche Zersiedelung
des Ortsrandes besteht somit nicht.
Das Gebiet kann von der Ruhlander Straße über vorhandene Zuwegungen erschlossen werden.
Eine Ausweitung der angrenzenden Wohnbebauung für diesen Bereich wurde aufgrund bestehender Restriktionen (potenzielle Immissionsbelastungen aus dem angrenzenden Freizeitpark mit Parkplätzen) ausgeschlossen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die Belange des Immissionsschutzes (Bahnlinie im Norden und Ruhlander Straße im Süden sowie bestehende
Freizeitnutzung) zu berücksichtigen.
107
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Sonderbaufläche Freizeit am Sportplatz/ Ferdinandsteich
Bestand:
Die Fläche ist in der südwestlichen Hälfte gekennzeichnet durch dichten Gehölzbewuchs. Die nordöstliche Hälfte stellt sich als Uferrandzone ohne Bewuchs dar.
Die beiden Hälften werden durch einen Fuß- und Radweg zerschnitten. Im Süden
grenzen Kleingartenflächen an, die eingrünt sind. Nach Norden hin bieten diese
Randeingrünungen ausreichend Sichtschutz. Im Nordwesten grenzen jenseits der
Mückenberger Straße Sportflächen an (Tennisplätze und Sportplatz mit den dazugehörigen baulichen Anlagen). Im Osten wird die Fläche durch einen Uferrandstreifen des Ferdinandsteiches begrenzt.
Schutzgebiete/-objekte / Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung:
Um die beiden Seen herum sind von der Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie
und Rohstoffe Sperrbereiche ausgewiesen.
Bewertung:
An der engsten Stelle zwischen den beiden Seen „Südteich“ und „Ferdinandsteich“
wird gemäß der städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Schwarzheide eine Sonderbaufläche „Freizeit, Erholung, Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Diese befindet sich
in unmittelbarer Nähe zu Sportflächen und Kleingärten an der Mückenberger Straße sowie in günstiger Entfernung zum Ferdinandsteich, der gemäß den Zielen der
Stadt und der LMBV als Erholungsbereich mit "stillen" Aktivitäten wie Spazieren
gehen oder Vogelbeobachtung entwickelt werden soll. Das Ziel, den Nahbereich
der Tagebauseen als Erholungsbereiche zu entwickeln wird damit unterstützt. Die
Fläche ist über die Mückenberger Straße aus erschlossen.
Die Belange des Bergbaus und die damit verbundenen Bergbausanierungsvorhaben in diesem Bereich sind bei der Planung zu berücksichtigen. Darüber hinaus
die Belange des Immissionsschutzes (bestehende Sportanlage) im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
108
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Sonderbaufläche Freizeit am alten Wasserwerk
Bestand:
Die Fläche befindet sich westlich nahe des „Südteiches“ auf dem Grundstück des
ehemaligen Wasserwerks. Die baulichen Anlagen sind zurückgebaut worden. Es
sind noch einige Gehölze im Gebiet vorhanden. Die ehemaligen Gleisanlagen, die
im Norden auf das Grundstück des Wasserwerkes zuführten sind mittlerweile abgebaut.
Schutzgebiete/-objekte / Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung:
Um die beiden Seen herum sind von der Lausitzer und Mitteldeutsche BergbauVerwaltungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie
und Rohstoffe Sperrbereiche ausgewiesen.
Bewertung:
Westlich des „Südteich“ wird eine Sonderbaufläche „Freizeit, Erholung, Fremdenverkehr“ ausgewiesen. Diese befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Südteich,
der gemäß den Zielen der Stadt als aktiver Erholungsbereich mit Aktivitäten wie
Angeln, Baden und Surfen entwickelt werden soll. Mit der Ausweisung der Fläche
als Sonderbaufläche für die Erholung wird das Ziel, die Tagebauseen als Erholungsbereiche zu entwickeln unterstützt.
Die Fläche ist von Süden und Westen aus ausreichend erschlossen.
Gemäß Bergbausanierungsplänen der LMBV ist in absehbarer Zeit u.a. der Abtrag
des Flachwasserbereichs, der östlich an das Gebiet angrenzt, geplant. Die Belange
des Bergbaus und die damit verbundenen Bergbausanierungsvorhaben in diesem
Bereich sind daher bei der nachfolgenden Planung zu berücksichtigen.
Für die Inanspruchnahme von bestehenden Gehölzflächen ist im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Ersatz zu schaffen.
109
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
9.12.3
Sonderbauflächen für Bildung und Sport
Sonderbaufläche Schule, Bildung, Freizeit/ Sport (SeeCampus)
Bebauungsplan Nr. 8 „"Schul-, Bildungs- und Freizeitstandort", mit den Änderungsplänen 1 und 2
Für den Bereich des SeeCampus südlich der Lauchhammer Straße am Stadteingang liegt der Bebauungsplan Nr. 8 „"Schul-, Bildungs- und Freizeitstandort", mit
den Änderungsplänen 1 und 2 vor. Der Flächennutzungsplan wurde parallel dazu
in diesem Bereich geändert (Änderungsplan 4). Die Darstellungen des Änderungsplanes 4 werden in die vorliegende Flächennutzungsplanfortschreibung übernommen.
Bestand:
Nach der Bestandserfassung , die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
vom Naturschutzbeauftragten der Stadt Lauchhammer in den Monaten April und
Mai 2004 durchgeführt wurde, besteht die von der Planänderung betroffene Waldfläche aus etwa 80 % Roteiche, 10 % Birke und etwa 10 % Robinien mit wenigen
Kiefern. Diese Fläche wurde vor über ca. 70 Jahren aufgeforstet. Die wenigen
Stieleichen und Linden sind als Anflug einzuschätzen. Das reichlich vorhandene
liegende und stehende Todholz ist ausschließlich Birke.
Die Strauchschicht in diesem Gebiet besteht überwiegend aus Roteiche, Traubenkirsche, Himbeere, Brombeere und Schneebeere. Die Krautschicht wird durch das
Roteichenlaub, welches schlecht verrottet, unterdrückt und ist deshalb schwach
ausgeprägt.
110
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Rote Waldameisen sind im Waldgebiet vorhanden. Es wurden 17 Brutvogelarten
festgestellt.
Im Schilfgebiet des Südteiches hat sich ein geschütztes Biotop entwickelt. Dieser
Biotop liegt nicht im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung, muss
aber aus naturschutzrechtlichen Gründen mit beachtet werden. Eine Beeinträchtigung des geschützten Biotops, lt. § 32 BbgNatSchG (Rast- und Brutplatz des Kranichs) am Nordufer des Südteiches wird in jedem Fall vermieden. Es ist vorgesehen, eine Pufferzone zwischen dem Biotop und dem Baufeld zu errichten um eine
Beeinflussung des Schutzgebietes zu vermeiden.
Schutzgebiete/-objekte / Vorgaben aus der Regional- und Landesplanung:
keine
Bewertung:
Im Zuge der Aufstellung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, wurde festgestellt, dass der Landkreis aufgrund sinkender
Schülerzahlen Schulstandorte, die nicht mehr ausgelastet werden können, schließen muss. Das betrifft auch Schulstandorte in den Städten Lauchhammer und
Schwarzheide. Zur Sicherung des Bildungsangebotes im Landkreis sollen Gymnasien und Teile des Oberstufenzentrums zusammenlegt werden, um eine Auslastung zu gewährleisten. Die Zusammenlegung an einen zentralen Standort hat den
Vorteil, dass Ressourcen gebündelt und Synergieeffekte genutzt werden können.
Die bestehenden Schulgebäude befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssten zudem baulich erweitert werden, um die zusammengefassten
Bildungsangebote aufnehmen zu können. Ein gemeinsames Gymnasium an einem
der vorhandenen Standorte wäre somit mit erheblichen Kosten für Sanierung und
An-/Umbau verbunden. Zudem stehen keine ausreichenden Entwicklungsflächen
an den jeweiligen Standorten zur Verfügung.
Der Landkreis OSL hat daraufhin am 19.06.2003 beschlossen, verschiedene staatliche Bildungsangebote im südlichen Teil des Landkreises in dem Neubau eines
Bildungszentrums zu konzentrieren. Der Neubau soll die Gymnasien in Schwarzheide und Lauchhammer und die Standorte Schwarzheide und Brieske des Oberstufenzentrums „Lausitz“ ersetzen. Insbesondere durch die Zusammenlegung von
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sollen Synergien entstehen und
langfristig eine höhere Qualifizierung der Auszubildenden und Arbeitskräfte erreicht
werden.
Der Neubau soll als ökologisches und soziales Modellvorhaben das Selbstverständnis und die Wahrnehmung der Region von außen positiv prägen. Er soll ein
Signal für das Gebiet und das Umfeld als Wirtschafts- und Lebensraum durch die
Ermöglichung neuer pädagogischer Konzepte setzen.
Bei der Beurteilung des Vorhabens ergab sich im Rahmen der Bebauungsplanung,
dass die Auswirkungen auf Natur und Landschaft zwar erheblich, aber kompensierbar sind.
Folgende Auswirkungen sind zu erwarten:
- Inanspruchnahme von Boden
- Rücknahme des Waldbestandes
111
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Auswirkungen auf das Lokalklima und die Luftzirkulation
Die Eingriffe wurden auf Ebene der Flächennutzungsplanung dahingehend minimiert, dass die Abgrenzung der Sondergebietsbaufläche soweit wie möglich reduziert wurde und dadurch ein größerer Korridor zwischen Sonderbaufläche und gewerblicher Baufläche an der Gemarkungsgrenze verbleibt, der die Eingriffe in den
Biotopverbund mindert:
Im Rahmen der konkretisierenden Planungen können die Eingriffe weiter minimiert
werden.
Dennoch wird ein Defizit verbleiben, das an anderer Stelle auszugleichen ist. Eine
genaue Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht möglich. Die erforderlichen Flächen und Maßnahmen werden in
der folgenden verbindlichen Bauleitplanung festgelegt und rechtlich gesichert.
9.12.4
Sonderbauflächen für Garagen
Der als "Sonderbaufläche" ausgewiesene Garagenhof nördlich der Gleisstrecke
nach Lauchhammer wird wegen seiner Größe und seiner Lage abseits der Wohnbebauung dargestellt. Die bestehenden anderen Garagenhöfe sind jeweils der
Wohnbebauung zugeordnet und werden daher in die Darstellung der „vorhandenen
Wohnbauflächen“ einbezogen.
9.12.5
Sonderbauflächen zum Sonderlandeplatz
Ebenfalls als Sonderbauflächen dargestellt sind die bebauten Zonen auf und am
Rande des Sonderlandeplatzes. Es handelt sich um Bereiche, die direkt zum Landeplatz und zum Flugbetrieb gehören oder diesem mit ihrer gewerblichen Nutzung
direkt zugeordnet werden können. Auch für die mit einem Gewerbebetrieb besetzte
Teilfläche besteht weiterhin die Zielsetzung nach einer Flugplatz-zugeordneten Nutzung, sodass die Sondergebietsausweisung nicht zugunsten einer Gewerbeausweisung aufgegeben wurde. Die zusätzlich dargestellte rd. 4,0 ha große Sonderbaufläche westlich des Landeplatz-Towers soll gewerblichen Zwecken dienen - allerdings
auch hier ausschließlich solchen, die auf den Flugbetrieb angewiesen sind. Diese
Fläche könnte sich bei Bedarf auf die Gemarkung Schipkau ausweiten.
112
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
10
REGENERATIVE ENERGIEN
Ein Ziel der Flächennutzungsplanfortschreibung ist es, den aktuellen klimapolitischen und raumordnerischen Anforderungen an eine nachhaltige, ressourcenschonende Flächenentwicklung sowie den Forderungen nach Erhöhung der Anteile an
regenerativen Energien gerecht zu werden.
Mit der Entwicklung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien will die
Stadt Schwarzheide diese allgemeinen klimapolitischen und raumordnerischen Zielsetzungen, den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf in den
nächsten Jahren drastisch zu erhöhen, unterstützen. Gleichzeitig sollen mit der
Ausweisung der entsprechenden Sonderbauflächen die anderen Außenbereichsflächen der Gemarkung von künftigen baulichen Sondernutzungen für Energieanlagen
freigehalten werden. Damit soll einem Wildwuchs baulicher Energieerzeugungsanlagen entgegengewirkt werden.
Die Entwicklungen sollen künftig nicht immer in Einzelfällen entschieden werden.
Daher hat sich die Stadt entschlossen, für die Anlagen für regenerative Energien ein
integriertes Konzept zu entwickeln, um die Entwicklungen langfristig zu ordnen und
auch konkreten Anfragen in Zukunft besser begegnen zu können.
Es werden potenzielle geeignete Standorte
• für die Windkraft außerhalb der Ortslagen als Sonderbauflächen „Windkraftanlagen“ und
• für großflächige Solaranlagen außerhalb der Ortslagen als Sonderbauflächen
„Solaranlagen“
ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan wird an die neuen Zielsetzungen zum Thema „regenerative Energien“ angepasst und die städtebauliche Ordnung in diesem Bereich gesichert.
10.1
Energieversorgung durch WINDKRAFTANLAGEN
Das Thema „Windenergie“ ist fest im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. § 1
BauGB regelt Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung. Dabei ist gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f) bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die Nutzung
erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu
berücksichtigen.
Windkraftanlagen gehören nach § 35 BauGB zu den privilegierten Anlagen. Damit
können Windkraftanlagen im Außenbereich errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Die technische Entwicklung der Windkraftanlagen ist in den letzten Jahren stetig vorangeschritten. Seit den 1980er Jahren hat sich die Anlagenleistung um den Faktor
200 erhöht17. Allerdings ist der maximale Energieertrag von der Nabenhöhe der Anlage und der entsprechenden Windgeschwindigkeit abhängig. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen sind daher mittlerweile auch Standorte mit
geringeren Windgeschwindigkeiten für die Windkraftnutzung attraktiv geworden.
17
Bundesverband WindEnergie e.V. (Hrsg.) (2010): Repowering von Windenergieanlagen, Berlin
113
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Diese Entwicklung hat zur Folge, dass Standorte für Windkraftanlagen auch im Binnenland verstärkt nachgefragt und hier bereits z.T. große Windparks errichtet wurden. Um höhere Erträge zu erzielen, erreichen die Anlagen mittlerweile Höhen von
regelmäßig über 130 m. Durch die zunehmende Anzahl und Größe der Anlagen
dominieren sie immer häufiger das Landschaftsbild einer Region.
Die Stadt Schwarzheide beabsichtigt daher eine gezielte räumliche Steuerung und
Bündelung von Windenergieanlagen im Gemarkungsgebiet.
10.1.1
Landesplanerische Ziele und Grundsätze
Vor dem Hintergrund der Energiewende unterstützt die brandenburgische Landesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende positive Trend, der vor allem der dynamischen Entwicklung im Bereich
der Windenergie seit den 2000er Jahren zuzuschreiben ist, soll weiterhin fortgesetzt
werden. Ziele der brandenburgischen Energiepolitik sind u.a.18:
• Energiebedingte CO2 -Emissionen um 72 % bis zum Jahr 2030.
• Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung des Energieverbrauchs (Reduzierung des Endenergieverbrauchs um ca. 23 % bis zum Jahr 2030),
• Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch erhöhen (Erhöhung des
Anteils am Endenergieverbrauch des Landes auf 40 % bis zum Jahr 2030)
• Rechtzeitige Ausweisung der erforderlichen Windeignungsgebiete zur Sicherung
von 2 % der nutzbaren Flächen des Landes.
Der Schwerpunkt der brandenburgischen Energiepolitik liegt damit auf dem Ausbau
der erneuerbaren Energien, die konventionellen Technologien (Kohle, Gas etc.)
werden als Brückentechnologien angesehen.
Seit März 2009 existiert ein rechtskräftiger Landesentwicklungsplanes BerlinBrandenburg (LEP BB), in dem geregelt ist, dass Windenergieanlagen regelmäßig
nicht innerhalb des Freiraumverbundes zulässig sind (5.2. (Z) LEP B-B). Diese Zielvorgabe ist für die nachfolgenden Planungsebenen verbindlich und zu beachten.
Darüber hinaus sollen für Vorhaben der Energieerzeugung (u.a.) im Außenbereich
entsprechend vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden (6.8 (2) (G) LEP B-B) und die Nutzung einheimischer Energieträger als
wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden (6.9 (G)
LEP B-B).
Hinsichtlich der Klimaschutzziele sollen gemäß LEP B-B erneuerbare Energien besonders entwickelt und gefördert werden. „Für einen zukunftssicheren Energiemix
kommt neben der Nutzung von Braunkohle, anderen konventionellen Energiearten
und Windenergie auch der Biomassenutzung und Solarenergie, sowie der Tiefenund oberflächennahen Geothermie eine besondere Bedeutung zu.“
10.1.2
Regionalplanerische Ziele und Grundsätze
Die überörtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Land Brandenburg erfolgt
auf Ebene der Regionalplanung durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für
18
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (Hrsg.) (2012): Energiestrategie 2030 des
Landes Brandenburg, Potsdam.
114
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
die Windenergienutzung in den Regionalplänen. Die Eignungsgebiete können durch
die Gemeinden im Rahmen ihrer örtlichen Planungskompetenz in Bauleitplänen
konkretisiert werden. Die abschließende Beurteilung konkreter Bauvorhaben für
Windenergieanlagen erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Für die Planungsregion Lausitz-Spreewald liegt derzeit lediglich ein Entwurf des integrierten Regionalplanes aus dem Jahr 1999 vor. Mit der Veröffentlichung der
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung für die Aufstellung,
Fortschreibung, Änderung und Ergänzung von Regionalplänen im Amtsblatt für
Brandenburg im August 2009 wurde die Basis für die Erarbeitung eines zweiten integrierten Regionalplanentwurfs Lausitz-Spreewald geschaffen.
Darüber hinaus befindet sich der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“
in der Aufstellung19. Der Entwurf von 2012 für die Eröffnung des Beteiligungsverfahrens legt die räumliche Konzentration von Windenergieanlagen in regionalplanerisch
ausgewiesenen Eignungsgebieten fest. Eignungsgebiete sind Gebiete, „in denen
der Windenergienutzung, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen“20. Außerhalb dieser Eignungsgebiete ist die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen in der Regel
ausgeschlossen. Die Ausweisung von Eignungsgebieten orientiert sich hierbei an
den Zielen der Energiestrategie 2030 der Landes Brandenburg (siehe vorangegangenes Kapitel).
Im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ wird für das
Gemarkungsgebiet der Stadt Schwarzheide kein Eignungsgebiet ausgewiesen. Für
den Fall, dass der Plan in dieser Form Rechtskraft erhält, wären raumbedeutsame
Windkraftanlagen auf der Gemarkung der Stadt Schwarzheide grundsätzlich ausgeschlossen.
10.1.3
Ausgangssituation in Schwarzheide
Die Hochkippe Schwarzheide-West ist im Sanierungsplan Lauchhammer II als
„Standort für Windkraftanlagen“, d. h. als „potenzielles Windnutzungsgebiet“ dargestellt.
Zum Jahresbeginn 1997 lagen bereits Bauvoranfragen zweier Betreiberfirmen zur
Errichtung von zusammen vier Anlagen vor, sodass bei einer Realisierung ein
„Windpark“ entstanden wäre, für den die Aufstellung eines Bebauungsplanes oder
eines Vorhaben- und Erschließungsplanes erforderlich geworden wäre. Seinerzeit
hat die Landesplanungsabteilung des MUNR in einer Stellungnahme vom März
1997 die Errichtung von drei angefragten Anlagen „aus landesplanerischer Sicht
grundsätzlich befürwortet, wobei davon ausgegangen wird, dass seitens der Stadtverwaltung Schwarzheide eine positive Standortausweisung im Ergebnis einer aktiven planerischen Auseinandersetzung und einer Präzisierung des Flächennutzungsplanes erfolgen wird“.
Nach eingehender Diskussion und Prüfung des beantragten Standortes wurden per
Beschluss die Bauanträge bis zum 31.12.1998 zurückgestellt und im Verlauf der
weiteren Beratungen in den städtischen Gremien ein alternativer Standort im äu-
19
20
Vgl. Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald (Hrsg.) (2012): Sachlicher Teilregionalplan „Windenergienutzung“
– Entwurf 2012, zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens, Cottbus.
Ebenda, S. 8.
115
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
ßersten Norden der Gemarkung, angrenzend an die Gemarkung LauchhammerKostebrau, ausgewählt. Der Bereich wurde u.a. mit der größeren Entfernung zu der
bebauten Ortslage von Schwarzheide und mit der Lage abseits des Sonderlandeplatzes Schipkau-Schwarzheide begründet. Der „Konzentrationsstandort Nord“ wurde von der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 1997 beschlossen und in
der offengelegten Planfassung, Stand Dezember 1997, dargestellt.
Während der Planoffenlegung wurden von einigen Trägern öffentlicher Belange Änderungen der Gebietsgröße, eine detailliertere Begründung zu diesem Standort bei
gleichzeitiger Untersuchung über den Ausschluss anderer Gemarkungsflächen entsprechend dem Runderlass Nr. 23/3/1997 des MSWV sowie eine Berücksichtigung
von Freihalteflächen im Umfeld des Sonderlandeplatzes gefordert. Von der Forstverwaltung wurde der gesamte Nordbereich unter Bezug auf den Sanierungsplan
Lauchhammer I und auf die forstliche Rahmenplanung als Aufforstungsfläche vorgesehen und insgesamt als im „geschlossenen Waldverband“ liegend eingestuft.
Einer Nutzung für Windkraftanlagen auf dieser Kippe, auch von z.Zt. noch nicht bewaldeten Teilflächen, wurde daher aus Sicht des Forstes grundsätzlich nicht zugestimmt, sodass der gesamte Nordbereich für eine Windkraftnutzung ausscheiden
musste.
Eine danach vorgenommene erneute Prüfung der Hochkippe West als potenzieller
Windkraftstandort gem. Sanierungsplan Lauchhammer II hat ergeben, dass dort
ebenfalls erhebliche Einschränkungen durch Belange anderer Träger bestanden. So
ist lt. Stellungnahme des Brandenburgischen Amtes für Verkehr und Straßenbau
von den Landebahnen des Sonderlandeplatzes ein Freihaltebereich mit einem Radius von 3000 m einzuhalten. Dieser Bereich überdeckt einen Großteil der Kippe
West. Die weiter östlich, außerhalb des Freihaltebereichs liegenden Kippenflächen
liegen im 500 m-Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung und müssen daher
ebenfalls als Konzentrationszone ausscheiden.
Die Abwägung der im Laufe der Planoffenlage und der Behördenbeteiligung zu diesem Sachpunkt eingegangenen, z.T. kontroversen Stellungnahmen hat seinerzeit
zu dem Ergebnis geführt, keine Konzentrationszone für Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan der Stadt Schwarzheide auszuweisen.
Aufgrund der zuvor beschriebenen geänderten Zielsetzungen der Bundes- und
Landesregierungen und vor dem Hintergrund der sich vollziehenden Energiewende
hat die Stadt Schwarzheide nun beschlossen, eine Standortuntersuchung für das
gesamte Gemarkungsgebiet durchführen zu lassen. Ziel der Untersuchung war es
vor dem Hintergrund technischer Entwicklungen und aktueller Anforderungen der
Landes- und Regionalplanung, nochmals zu prüfen, ob in der Gemarkung Schwarzheide Flächen für eine Windenergienutzung in Frage kommen und ein geeigneter
Standort für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden
kann oder ob gewichtige städtebauliche und öffentliche Belange der Errichtung von
Windenergieanlagen an anderer Stelle entgegenstehen und den Ausschluss für das
Stadtgebiet bestätigen und rechtfertigen.
10.1.4
Methodik der Flächenauswahl
Um vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung mehr Rechtssicherheit zu
erlangen, wurden die durch die höhere Planungsebene bedingten groben Aussagen
des in Aufstellung befindlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ auf kommunaler Ebene unabhängig von dem Ergebnis des Teilregionalplanes anhand festgelegter Kriterien überprüft. Die Überprüfung und flächige Untersuchung des gesamten Stadtgebietes resultierte u.a. daher, dass sich die großflächige Ausschluss-
116
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
gebietsausweisung des Teilregionalplanes im Bereich des Stadtgebietes Schwarzheide auch auf die positive Flächenausweisung des Flächennutzungsplanes und die
damit verbundene Ausschlusswirkung für das übrige Gebiet beruft. Da diese Flächenausweisungen auf einer abstrakteren räumlichen Ebene und nicht auf einer detaillierten kommunalen Ebene durchgeführt wurden, wurde untersucht, ob unabhängig vom Ergebnis des Teilregionalplanes Standorte für eine Windkraftnutzung im
Stadtgebiet in Frage kommen.
Untersucht wurde das gesamte Stadtgebiet, dass gem. des in Aufstellung befindlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ als Ausschlussgebiet für eine Konzentration von Windenergieanlagen bewertet wurde.
Zur Festlegung der Kriterien für die Ausschlussflächen sowie bei der Bewertung der
Konflikte im Bereich verbleibender Potenzialflächen wurden die Kriterien angewandt, die bei der Aufstellung des Sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ erarbeitet wurden. Daneben wurden Zielaussagen zu Natur und Landschaft
im Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowie die Ziele und Grundsätze des
Landesentwicklungsplanes B-B und der verbindlichen Sachlichen Teilregionalpläne
berücksichtigt.
117
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 16: Grafische Darstellung der Methodik
Tabuflächenanalyse
Ermittlung und Abgrenzung von Ausschlussflächen im gesamten Stadtgebiet anhand, die
mit harten und weichen Tabukriterien (A1 und A2) belegt sind
Ausschlussflächen
Potenzialflächen
Ausschluss für die Windkraftnutzung
Verbleibende Flächen in der Stadt ohne
absolute Ausschlusskriterien
Keine weitere Untersuchung
Weitere Untersuchung
Restriktionsanalyse
Eignungsanalyse
Ermittlung und Bewertung entgegenstehender öffentlicher Belange anhand der
Restriktionskriterien (B1 und B2)
Ermittlung und Bewertung der Windgeschwindigkeiten als Eignungskriterium
Verbal-Argumentative Bewertung
Verbal-Argumentative Bewertung der Potenzialflächen anhand der Konflikt- und
Eignungsanalyse
Ausschlussflächen
Positiv-Standorte
Ausschluss für die Windkraftnutzung
aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange und/oder geringer Eignung
Flächen, auf denen öffentliche Belange
einer Windkraftnutzung nicht entgegenstehen und die für die Windkraftnutzung
geeignet sind
118
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Zunächst wurden in einer Restriktionsanalyse anhand der festgelegten harten und
weichen Tabukriterien (A1 und A2) die Flächen ermittelt und abgegrenzt, die als
Standorte für Windenergieanlagen generell nicht in Frage kommen. Diese Flächen
stellen absolute Restriktionen dar und wurden von der weiteren Untersuchungen
ausgenommen.
Tab. 9: Tabukriterien
A1
Harte Tabukriterien
- Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete
- Schutzwald
- Vorhandene Wohn-, Kur- und Kliniknutzungen, überbaubare Grundstücksflächen in Kraft getretener Bebauungspläne
- Solarfreiflächenanlagen
- Stehende Gewässer, Überschwemmungsgebiete
- Militärische Schutzbereiche
- Flughäfen, Verkehrs- und Sonderlandeplätze mit Sicherheitsflächen
- Trinkwasserschutzzonen I und II
- Nach LEP B-B festgelegter Freiraumverbund
- Biosphärenreservat Spreewald
A2
Weiche Tabukriterien
1.000 m Abstand zu vorhandenen Gebäuden mit Wohn,
Kur- und Kliniknutzung und zu entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen in Kraft getretener Bebauungspläne
Quelle: Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald von 2012.
Für die verbleibenden Flächen wurde eine Konfliktanalyse durchgeführt. Dazu wurden die Bereiche außerhalb der absoluten Ausschlussflächen ermittelt und abgegrenzt. Es erfolgte eine Einzelbeurteilung dieser verbleibenden „Potenzialflächen“
hinsichtlich ihres Konflikt- und Eignungspotenzials. Dazu wurden zunächst die der
Windkraft gegenläufigen Belange (Konflikte) überlagert und geprüft, ob gewichtige
städtebauliche Gründe und öffentliche Belange die Zurückstellung der Interessen
der Windkraft in diesen Bereichen erfordern.
Tab. 10: Restriktionskriterien
B1
Restriktionskriterien
- Gebiete, in denen tierökologische Belange zu berücksichtigen sind
- NATURA 2000 – Gebiete
- Naturparke
- Wälder mit regional bedeutsamen Schutz- und Erholungsfunktionen gemäß Waldfunktionskartierung
- Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung
- Bauschutzbereiche für Flugplätze und Flugsicherungsanlagen, Platzrunden
- Tiefflugstrecken der Bundeswehr
- Denkmalschutzbereiche außerhalb von Siedlungen
119
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
B2
Restriktionskriterien
- geplante, genehmigte, realisierte Windenergieanlagen
- Eigentümerinteressen
- Bebauungspläne
- Mindestgröße 40 ha
Quelle: Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald von 2012.
Daneben wurde das Windpotenzial (dargestellt als Jahresmittel der Windgeschwindigkeit im Stadtgebiet in 100 m über Grund) betrachtet, um die Eignung dieser „Potenzialflächen“ für die Windenergienutzung zu beurteilen.
Die Ergebnisse der Konflikt- und Eignungsbewertung der unterschiedlichen Teilflächen wurden anschließend verbal-argumentativ ausgewertet.
10.1.5
Ergebnis der Untersuchung und Umweltbelange
Die durchgeführte Untersuchung für das Stadtgebiet Schwarzheide zeigt, dass geeignete Standorte für Windenergieanlagen im Außenbereich mit verschiedenen
raumbedeutsamen Belangen konkurrieren. Da es sich bei Windenergieanlagen um
privilegierte Vorhaben gem. § 35 BauGB handelt, können diese im Außenbereich
errichtet werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Auf den Flächen im Stadtgebiet stehen zum Teil o.g. öffentliche Belange einer
Windkraftnutzung entgegen, die das Zurückstellen der Interessen der Windenergienutzung erfordern. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden Belange, die
sich in Teilbereichen auch untereinander oder mit anderen Konflikten überlagern:
- 1.000 m Abstand zur Wohnnutzung:
Der Abstand der Windkraftstandorte zur Ortslage soll 1.000 m betragen, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und die Funktion als Wohnstandort auch langfristig
zu sichern.
- Landschaftsschutzgebiet:
Gemäß Naturschutzgesetz unter Schutz gestellte Flächen existieren im Süden
der Gemarkungsfläche. Das hier festgesetzte Landschaftsschutzgebiet „Elsterniederung und westliche Oberlausitzer Heide zwischen Senftenberg und
Ortrand“, festgesetzt mit Beschluss Nr. 05-8/87 des Rates des Bezirkes Cottbus
vom 15.07.1987, wird grundsätzlich von Windenergieanlagen freigehalten. Trotz
der Tatsache, dass es sich bei den betroffenen Flächen lediglich um Randbereiche des Landschaftsschutzgebietes handelt, werden diese Räume als Potenzialflächen ausgeschlossen, um die besonderen und komplexen Schutzziele und zwecke von Natur und Landschaft sicherzustellen.
- Stehende Gewässer:
Die vorhandenen stehenden Gewässer im Stadtgebiet, im Wesentlichen der
Südteich und der Ferdinandsteich im Südwesten, der Laugkteich (Restloch 59, je
nach Niederschlagsmenge und Grundwasserstand) im Westen nördlich der
Bahnlinie sowie der Kabelbaggerteich im Nordosten der Gemarkung, sind grundsätzlich nicht mit der Windenergienutzung vereinbar. Dies wird auch vor dem
Hintergrund gesehen, dass die Bereiche des Südteiches und des Ferdinandsteiches als Naherholungsflächen entwickelt werden sollen und somit auch zu einem
ästhetischen Landschaftsbild beitragen sollen. Eine Nutzung durch Windenergieanlagen würde diesem städtischen Entwicklungsziel entgegen stehen.
120
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Überschwemmungsgebiete/ Hochwasserschutz :
Überschwemmungsgebiete gemäß WHG mit entsprechenden Planungs- und
Bauverbote liegen zwar im Gemarkungsbereich nicht vor. Die Randbereiche der
Schwarzen Elster und des Unterlaufs der Pößnitz (ab der Eisenbahnbrücke) mit
beidseitig 5 m breiten Deichschutzstreifen sind jedoch Hochwasserschutzanlagen im Sinne des § 96 BbgWG und sind demnach von Anlagen und Nutzungen,
die die Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzanlagen beeinträchtigen können
freizuhalten. Sie werden daher in der Untersuchung wie festgesetzte Überschwemmungsgebiete behandelt und stehen für eine Windenergienutzung nicht
zur Verfügung. Damit wird dem Hochwasserschutz in jedem Fall Rechnung getragen.
- Freihalteflächen Sonderlandeplatz:
Westlich der Bundesautobahn und des BASF-Werksgeländes befindet sich –
größtenteils auf Schipkauer Gemarkung – der Sonderlandeplatz Schwarzheide/
Schipkau. Für diesen Bereich werden gemäß „Richtlinien für die Anlage und den
Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb“ (Stand 2.11.2001) des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sog. „Hindernisbegrenzungsflächen“ empfohlen, die bestimmten Baubeschränkungen unterliegen
und deshalb für eine Windkraftnutzung ausscheiden.
- Freiraumverbund nach LEP B-B:
Ein überregional bedeutsamer Freiraumverbund ist gemäß LEP B-B im Süden
der Gemarkung Schwarzheide entlang der Schwarzen Elster als Zielvorgabe (5.2
(Z)) festgelegt. Dieser ist zu sichern und in seiner Funktionsfähigkeit zu entwickeln, so dass eine Windenergienutzung im Bereich des Freiraumverbundes
grundsätzlich ausgeschlossen wird.
Neben den öffentlichen Belangen, die grundsätzlich das Zurückstellen der Interessen der Windenergienutzung erfordern, sind die folgenden Konflikte in jedem Einzelfall gesondert gegenüber den Belangen der Windkraft abzuwägen und zu beurteilen:
- Gebiete, in denen tierökologische Belange zu berücksichtigen sind.
Bei Einhaltung der tierökologischen Abstandskriterien (TAK)21 mit den entsprechenden Schutzbereichen und Schutzabständen zu den in der TAK genannten
Arten werden die naturschutzrechtlichen Verbotstatbestände grundsätzlich nicht
berührt. Die Ausweisung von Flächen für die Windkraft steht dann grundsätzlich
nicht entgegen. Jedoch können tierökologische Belange zu Einschränkungen
oder Modifikationen, wie bspw. Verkleinerungen oder Verlagerungen von Anlagestandorten führen. Unter Heranziehung des Landschaftsplanes des Büros
MIESS von 1995 sind auf den Hochflächen der Kippen im Norden der Gemarkung keine der nach TAK aufgeführten Arten zu finden. An den Tagebaurestlöchern wurde die Rohrweihe gefunden, zu deren Brutvorkommen ein 500 m – Radius einzuhalten ist. In den feuchten Niederungsbereichen kommen Weißstorch
und der Kranich vor, zu deren Brutvorkommen 1.000 m- Radien bzw. 500 m –
Radien einzuhalten sind. Diese Belange sind bei der weiteren Planung gegen die
Belange der Windkraft abzuwägen.
21
gemäß Erlass des MUGV zur "Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten
und bei der Genehmigung von Windenergieanlage" vom 01.01.2011
121
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
- Wälder mit Schutz- und Erholungsfunktion gem. Waldfunktionskartierung
Die Stadt Schwarzheide besitzt einen hohen Waldflächenanteil, der von besonderer Bedeutung für Tiere und Pflanzen, das Klima, als Erholungsort sowie als
Nutzfläche ist. Vorrangig sind gemäß forstfachlichen Anforderungen und Waldfunktionskartierung des Landes Brandenburg Waldflächen mit regional bedeutsamen hochwertigen Schutz- und Erholungsfunktionen in ihrem Bestand zu sichern. In Schwarzheide sind davon Wälder mit lokaler Klimaschutzfunktion, mit
Erholungsfunktion, mit Lärmschutzfunktion, mit Immissionsschutzfunktion, mit
Erholungsfunktion sowie Wälder in exponierten Lagen, an erosionsgefährdeten
Steilhängen und Weiserflächen für großräumige Inventuren betroffen. Von der
Politik in Brandenburg wurden Standorte für Windkraftanlagen in „Wirtschaftswäldern“ bzw. „naturfernen Forsten“ als zusätzliche Standorte nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen und in die landesweiten Standortkonzepte eingefügt.
Dies bedeutet, dass unter der Voraussetzung einer forstfachlichen Zustimmung
die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten grundsätzlich möglich ist.
Auch die inzwischen technisch machbaren Anlagenhöhen von bis zu 200 m begünstigen die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb von Waldflächen.
Auf ausreichend große Abstände (mind. 15 m) zwischen Baumkrone und Rotorblatt ist zu achten. Darüber hinaus ist der Flächenbedarf entsprechend dem
Stand der Technik zu minimieren. Für die um die Anlage herum entstehende
Freifläche besteht die Möglichkeit diese als Grünfläche zu entwickeln, wodurch
die Auswirkungen auf den Naturhaushalt minimiert werden. Im Hinblick auf das
Landschaftsbild sind Windenergieanlagen in großflächigen Waldgebieten nahezu
unsichtbar, das Landschaftsbild entsprechend nur geringfügig beeinträchtigt.
- Denkmalschutzbereiche außerhalb von Siedlungen
Außerhalb des Siedlungsbereiches von Schwarzheide sind bekannte Bodendenkmalbereiche gemäß Brandenburgischem Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) verzeichnet. Hierbei handelt es sich um mittelsteinzeitliche Werkplätze,
einen urgeschichtlichen Siedlungsplatz sowie einen urgeschichtlichen Bestattungsplatz, alle im südöstlichen Gemarkungsteil von Schwarzheide. Die Bodendenkmale sind als „Zeugnisse und Quellen menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes Brandenburg“ zu schützen,
zu erhalten und zu pflegen. Sie sollten daher nicht durch die Errichtung von
Windenergieanlagen beeinträchtigt werden.
- Mindestgröße der Eignungsgebiete
In Anlehnung an den Kriterienkatalog des in Aufstellung befindlichen Sachlichen
Teilregionalplanes „Windenergieanlagen“ werden ausschließlich zusammenhängende Flächen, die eine Mindestgröße von 40 ha aufweisen als Potenzialflächen
in Frage. Damit wird dem Konzentrationsgebot von raumbedeutsamen Windenergieanlagen Rechnung getragen und es können mindestens 2 Windenergieanlagen am Standort konzentriert werden. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden damit minimiert.
- In Ergänzung des Kriterienkataloges im Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes sind für die Stadt Schwarzheide zusätzliche Kriterien zu berücksichtigen, die
einer Windenergienutzung entgegenstehen können. Ortsspezifische Belange
sind die Flachwasserzone im südwestlichen Bereich des Südteiches, die zum
Zweck des Naturschutzes nicht in Frage kommen sollte sowie der nach LEP B-B
ausgewiesene Risikobereich Hochwasser, der zum Zweck der Gründungssicherheit der Windenergieanlagen ebenfalls ausgeschlossen werden sollte. Darüber
122
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
hinaus sollte zum Schutz vor Immissionen durch Windenergieanlagen eine Pufferzone von 500 m um gewerblich genutzte Flächen herum freigehalten werden.
Neben den öffentlichen Belangen und Konflikten, die einer Ausweisung von Windkraftstandorten entgegenstehen, spricht in einigen Teilbereichen die geringe Eignung der Standorte gegen eine Ausweisung als Positivstandort im Flächennutzungsplan. Dies ist dann der Fall, wenn die Windgeschwindigkeiten in den betroffenen Bereichen unter 5,3 m/s in Nabenhöhe betragen und damit ein wirtschaftlicher
Betrieb nicht gesichert werden kann. Besonders eignen sich für die Errichtung von
Windkraftanlagen Kuppenlagen und Hochplateaus, da hier in der Regel deutlich
gleichmäßigere Windverhältnisse herrschen als in bewegten Reliefs.
In Teilbereichen mit geringer Eignung für eine Windkraftnutzung überlagern sich zudem oft ein oder mehrere Konflikte, so dass zusätzlich öffentliche Belange gegen
eine Ausweisung dieser Bereiche sprechen. Die für eine Windkraftnutzung nicht geeigneten Standorte kommen daher nicht für eine Ausweisung im FNP in Frage.
Es verbleibt nach Auswertung der vorgenannten Kriterien 1 Bereich im Nordosten
der Gemarkung im Bereich der Hochkippen, in denen keine öffentlichen Belange einer Standortausweisung entgegenstehen und die gleichzeitig unter Berücksichtigung der jeweils genannten Bedingungen für die Windenergienutzung geeignet
sind.
Weiterführende Aspekte, wie beispielsweise eine genaue Flächenabgrenzung oder
eine Wirtschaftlichkeitsrechnung können auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht berücksichtigt werden und müssen auf der Ebene der nachfolgenden
Planungen erfolgen.
Durch die Ausweisung als Sonderbaufläche für Windenergieanlagen werden noch
keine Eingriffe in Natur und Landschaft begründet. Deshalb sind im Rahmen der
nachfolgenden Planungen die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und
geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Auswirkungen im
Einzelfall vorzusehen.
Im Folgenden wird die Flächenausweisung im Flächennutzungsplan für die „Sonderbaufläche Windkraftanlagen“ beschrieben und begründet.
10.1.6
Flächenausweisung im Flächennutzungsplan (Abwägung)
Die Ausweisung der Sonderbaufläche „Windenergie“ hat Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet. Durch die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windkraft
in bestimmten Bereichen werden gleichzeitig die übrigen Bereiche in der Gemarkung außerhalb der ausgewiesenen Flächen für eine Windkraftnutzung ausgeschlossen. Hier ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht zulässig.
Die Ausweisung des nachfolgend dargestellten Standortes für Windenergieanlagen
ermöglicht eine Konzentration der Anlagen in diesem Bereich im Stadtgebiet und
trägt durch die Bündelung dazu bei, das übrige Landschaftsbild vor zusätzlichen visuellen Beeinträchtigungen freizuhalten. Dem Ziel der Landesregierung nach einer
ressourcenschonenden Energieversorgung durch Nutzung regenerativer Energien
kann dadurch ebenfalls Rechnung getragen werden.
Auf Grundlage der erfolgten Standortuntersuchung für Windenergieanlagen im
Stadtgebiet von Schwarzheide wird folgende Fläche als Sonderbaufläche „Windenergie“ ausgewiesen:
123
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Sonderbaufläche „Windenergie“
„SO WINDENERGIE“
Erläuterung:
Die Fläche befindet sich im äußersten Nordwesten des Stadtgebietes in mindestens 1.000 m Entfernung zur Ortslage Schwarzheide und den umliegenden Ortslagen sowie einer Entfernung von 3.600 m zum Sonderlandeplatz Schwarzheide/
Schipkau (gemäß Richtlinie NfL I 327/01 vom 2.11.2001). Die Fläche hat eine Größe von rd. 52 ha.
Die bisherige Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan als überwiegende
Waldfläche ohne besondere Waldfunktionen bleibt bestehen. Darüber hinaus werden die Darstellungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen beibehalten, und
weiterhin als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft vorgehalten.
Begründung der Flächenauswahl und Landespflege:
Die Fläche zeichnet sich durch ein nur wenig bewegtes Relief im Bereich der
Hochkippen aus, so dass die Aufstellung in diesem Bereich erleichtert und ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen begünstigt wird.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können durch die Integration der Anlagen in die Waldflächen minimiert werden und die optische Verspargelung der
Landschaft wird vermieden. Auf ausreichend große Abstände (mind. 15 m) zwischen Baumkrone und Rotorblatt ist zu achten. Darüber hinaus ist der Flächenbedarf entsprechend dem Stand der Technik zu minimieren. Für die um die Anlage
herum entstehende Freifläche besteht die Möglichkeit diese als Grünfläche zu entwickeln, wodurch die Auswirkungen auf den Naturhaushalt minimiert werden.
Die Auswertung der Windgeschwindigkeiten in 100 m über Grund in diesem Bereich zeigt, dass lediglich 4,9 bis 5,2 m/sec Windgeschwindigkeiten vorherrschen.
124
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 100 m sind in diesem Bereich demnach nur schwer wirtschaftlich zu betreiben. Daher wird empfohlen, Anlagen mit
größerer Nabenhöhe zu errichten, um entsprechende Windgeschwindigkeiten von
mind. 5,3 bis 6 m/ sec zu erreichen. Dabei sind heutzutage Höhen von 160 m bis
200 m gängige Nabenhöhen und keine Seltenheit mehr. Größere Nabenhöhen
begünstigen zudem den erforderlichen Abstand zwischen Baumkronen und Rotorblatt.
Die Flächengröße von rd. 52 ha trägt dem Konzentrationsgebot von raumbedeutsamen Windenergieanlagen Rechnung.
Der geforderte Abstand von 1.000 m zu Wohnnutzungen im Umkreis wird mit der
Abgrenzung der Fläche eingehalten, so dass Beeinträchtigungen des Menschen
und der menschlichen Gesundheit durch Immissionen minimiert werden.
Die Hochkippe Schwarzheide-West ist im Sanierungsplan Lauchhammer II als
„Standort für Windkraftanlagen“, d. h. als „potenzielles Windnutzungsgebiet“ dargestellt.
Gemäß § 14 Luftverkehrsgesetz muss die Zustimmung der Luftfahrtbehörde zur
Errichtung von Hindernissen außerhalb von Bauschutzbereichen eingeholt werden,
wenn das Hindernis höher als 100 m ist. Daher ist im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung frühzeitig eine Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde erforderlich.
Die Fläche wird zudem durch keine der o.g. Restriktionen überlagert, so dass eine
grundsätzliche Eignung des Gebietes für eine Konzentration von Windenergieanlagen bestätigt werden kann. Im Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan wurden
keine nach TAK22 aufgelisteten Arten gefunden, die zu berücksichtigen wären. Das
Gebiet wird daher als Sonderbaufläche „Windenergie“ im Flächennutzungsplan
dargestellt. Die Darstellung erfolgt als unselbstständige Darstellung in Überlagerung mit weiteren Darstellungen, so dass diese Nutzungen weiterhin gesichert sind.
10.2
Energieversorgung durch GROSSFLÄCHIGE FOTOVOLTAIKANLAGEN
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, in der amtlichen Fassung vom 25. Oktober
2008, zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion
bis zum Jahr 2020 weiter auszubauen und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen
und garantiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Einspeisevergütung. Am 30.
Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-EnergienGesetzes beschlossen. In der derzeitigen konsolidierten (unverbindlichen) Fassung
wird das Ziel, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich auszubauen, bis zum Jahr 2050 deutlich erhöht. Bis dahin soll der Anteil auf
mindestens 80 % steigen. Der Anteil am gesamten Bruttoendenergieverbrauch soll
bis zum Jahr 2020 auf mindestens 18 % erhöht werden. Die Voraussetzung für die
Erreichung dieser Ziele ist eine konsequente und effiziente Umsetzung auf allen
Planungsebenen. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorrangstellung ist die Nachfrage
nach Flächen für die Solarenergienutzung im Innen- wie im Außenbereich im Allgemeinen sehr groß.
22
Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (Anlage 1 des Windenergieerlasses des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01.01.2011.
125
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Der Innenbereich ist durch seine bereits bestehende bauliche Prägung für die Solarenergienutzung prädestiniert. Hier handelt es sich vornehmlich um kleinere bauliche Anlagen auf Dächern oder an Hauswänden, von denen in der Regel keine Störungen ausgehen.
Generell ist festzuhalten, dass Solaranlagen im Vergleich zu anderen regenerativen
Energieträgern einen geringeren Wirkungsgrad23 aufweisen und eine Rentabilität,
die über den privaten Bedarf hinausgehen soll, nur ab einer bestimmten Flächengröße möglich ist.
Die Errichtung großflächiger Fotovoltaikanlagen zur Stromerzeugung ist somit vorwiegend im Außenbereich zu realisieren.
Im Gegensatz zu anderen Anlagen der regenerativen Energiegewinnung (z. B.
Windkraft) handelt es sich bei Fotovoltaikanlagen nicht um ein privilegiertes Vorhaben des Außenbereichs gem. § 35 Abs. 1 BauGB. Ihre Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 Abs. 2 BauGB und ist nur dann gegeben, wenn öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.
Als Anlass für die Ausweisung der großflächigen Fotovoltaikanlagen im Außenbereich diente eine konkrete Anfrage eines Interessenten. Dazu wurde am 13.03.2012
der Beschluss für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5
„Photovoltaikanlage – Hochkippe Schwarzheide“ gefasst. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird der vorliegende Bereich im Parallelverfahren geändert. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage – Hochkippe
Schwarzheide“ wurde als vorzeitiger Bebauungsplan aufgestellt. Die Inhalte des im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes werden in den Flächennutzungsplan übernommen und die Fläche als Sonderbaufläche „Fotovoltaik“ dargestellt.
Damit möchte die Stadt Schwarzheide langfristig die Errichtung großflächiger Solaranlagen auf diesem geeigneten Standort im Außenbereich ermöglichen.
10.2.1
Landesplanerische Ziele und Grundsätze
Wie bereits in Kapitel 10.1.1 (Windkraft) dargelegt, liegt der Schwerpunkt der brandenburgischen Energiepolitik auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Die konventionellen Technologien (Kohle, Gas etc.) werden als Brückentechnologien angesehen.
Seit März 2009 existiert ein rechtskräftiger Landesentwicklungsplanes BerlinBrandenburg (LEP B-B), in dem geregelt ist, dass für Vorhaben der Energieerzeugung (u.a.) im Außenbereich entsprechend vorgeprägte, raumverträgliche Standorte
vorrangig mit- oder nachgenutzt werden (6.8 (2) (G) LEP B-B) und die Nutzung einheimischer Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotenzial räumlich gesichert werden (6.9 (G) LEP B-B).
Hinsichtlich der Klimaschutzziele sollen gemäß LEP B-B erneuerbare Energien besonders entwickelt und gefördert werden. „Für einen zukunftssicheren Energiemix
kommt neben der Nutzung von Braunkohle, anderen konventionellen Energiearten
und Windenergie auch der Biomassenutzung und Solarenergie, sowie der Tiefenund oberflächennahen Geothermie eine besondere Bedeutung zu.“
23
Zur Erzeugung von 1 kWp (Kilowatt-peak = Spitzenleistung) ist eine Modulfläche von ca. 8 m² notwendig. Vgl. Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd, Obere Landesplanungsbehörde (Hrsg.) (2007):Großflächige Solar- und Photovoltaikanlagen
im Freiraum, Neustadt an der Weinstraße, Seite 1.
126
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Mit dem LEP B-B stehen dem Planvorhaben keine Ziele der Raumordnung entgegen. Für das Plangebiet sind explizit keine Ausweisungen enthalten.
10.2.2
Standortbeschreibung und Schutzansprüche24
Die Sonderbaufläche befindet sich auf Kippenflächen des ehemaligen Braunkohlentagebaus mit einer Flächengröße von insgesamt ca. 50 ha. Die geplanten Bauflächen gliedern sich räumlich in einen westlichen (ca. 26,2 ha) und einen östlichen
Teilbereich (ca. 24,2 ha). Zwischen den beiden Baufeldern befinden sich Wald- bzw.
Forstflächen. Gemäß Waldfunktionskartierung mit Stand von 2006 ist dieses Waldstück als Bodenschutzwald „in exponierter Lage“ gekennzeichnet. In diesem Bereich
ist verstärkt auf den Schutz des Bodens vor Erosionen zu achten. Ein grundsätzlicher Ausschluss der Fotovoltaik auf den Nachbarflächen wird dadurch jedoch nicht
begründet, zumal es sich bei den Waldflächen um naturferne Wälder auf Bergbauflächen handelt.
Die als Sonderbauflächen „Fotovoltaik“ ausgewiesenen Flächen werden derzeit als
landwirtschaftliche Flächen genutzt, die sich im Eigentum des Landes Brandenburg
(Landesforstverwaltung) sowie der Stadt Schwarzheide befinden und durch einen
regional ansässigen Landwirt als Intensiv-Acker bewirtschaftet werden.
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurden Mitte der 1970er Jahre rekultiviert. Die
gegenwärtigen Anbaukulturen sind Luzerne und Sudangras.
Forstflächen umsäumen und trennen die beiden Ackerflächen voneinander. Die im
Rahmen der Rekultivierung angelegten Forstflächen nehmen den größten Teil der
Hochkippe ein. Es überwiegen Kiefernbestände, nur geringere Flächenanteile wer-
24
Aus: Stadt Schwarzheide (Planträger): Umweltprüfung und Grünordnungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage – Hochkippe Schwarzheide vom 25.07.2012.
127
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
den von Laubgehölzen mit den Hauptarten Birke und Eiche bestimmt. Nördlich des
Gebiets erstrecken sich noch unsanierte Bereiche. In einer Entfernung von ca. 2 km
östlich des Plangebietes befindet sich der Sonderlandeplatz SchwarzheideSchipkau.
Schutzgebiete oder Schutzobjekte des Naturschutzrechtes sowie des Wasserrechtes sind von der Planung nicht berührt. Ebenso sind keine Boden- oder Kulturdenkmale betroffen.
Das Gebiet unterliegt überwiegend nicht mehr der Bergaufsicht. Lediglich eine Teilfläche im Süd-Westen, etwa 40 bis 60 m parallel zur Böschungskante, unterliegt
noch der Bergaufsicht, hier als Bestandteil des Abschlussbetriebsplans (ABP) „Restlöcher und bergbauliche Anlagen im Raum Lauchhammer Ost /Schwarzheide“. Die
Sanierung/Rekultivierung auf dieser Teilfläche ist abgeschlossen und entspricht lt.
ABP einer landwirtschaftlichen Nutzung.
10.2.3
Auswirkungen der Planung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die Belange von Natur
und Landschaft sowie die Verträglichkeit der Planung mit der Umwelt detailliert geprüft (Stadt Schwarzheide (Planträger): Umweltprüfung und Grünordnungsplan zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5
„Phtovoltaikanlage – Hochkippe Schwarzheide vom 25.07.2012).
Folgende Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind zu erwarten:
Bodenfunktion:
- Verlust der Bodenfunktionen durch geplante Versiegelungen geht gegen Null,
- Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch die Anlage von Schotterwegen,
- Verschattung, in der Folge geringfügige Veränderung des Bodenwasserhaushaltes in diesen Bereichen.
Wasserhaushalt:
- geringer Verlust an Versickerungsfläche auf Grund von Versiegelungen (lediglich Trafostation und Wechselrichter) sowie Verschattungen der Grundfläche;
in der Folge lineare Abflüsse des Niederschlagswassers, die jedoch flächenhaft abgeleitet werden und ungehindert versickern können,
- minimale Verringerung der Grundwasserneubildungsrate in Folge von kleinflächigen Versiegelungen.
Klima und Luft:
- keine Beeinträchtigungen durch Schadstoff- und Geräuschemissionen,
- mikroklimatisch gesehen Erhöhung der Tagestemperaturen gegenüber unversiegelten Flächen (Wärmebilanz wird jedoch vermindert um den in elektrische
Energie umgewandelten Teil der solaren Strahlungsenergie),
- keine Hinderniswirkung der Anlagen für die Entstehung und den Abfluss von
Kaltluft,
- nachhaltige Verbesserung des globalen Klimas durch Nutzung einer regenerativen Energiequelle, dadurch Verringerung der notwendigen Verbrennung
fossiler Energieträger an anderer Stelle.
128
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Landschaftsbild und Erholung:
- optische Auswirkungen durch Errichtung der Photovoltaikanlage sowie deren
Einzäunung und damit Strukturierung durch unnatürliche, gestalterisch geordnete Elemente in der Nahwirkung in einsehbaren Bereichen,
- keine Fernwirkung aufgrund der Topographie und Sichtverschattung.
Flora und Fauna:
- durch minimale Versiegelung geringfügiger Verlust von Lebensraum,
- evtl. Verlust/ Beeinträchtigungen des Lebensraumes für einzelne Vogelarten,
insbesondere Bodenbrüter,
- Verlust von Nahrungsräumen sowie Barrierewirkung für größere Säugetiere
durch die Einzäunung der Anlagen,
- Umwandlung von Intensivacker in extensives Grünland schafft Potenzial für
Neuansiedlung einer artenreicheren Flora und Fauna,
- Schaffung neuer Lebensräume durch Anlage hochwertiger Biotope,
- Keine Auswirkungen auf den benachbarten Bodenschutzwald.
Mit der Planung sind überwiegend geringe und mittlere Auswirkungen hinsichtlich
der Schutzgüter von Natur und Landschaft sowie Mensch und Kultur- und Sachgüter verbunden. Die beträchtlichsten Auswirkungen sind für die Schutzgüter Landschaftsbild und Fauna (insbesondere für größere Säugetiere) zu erwarten.
Die erheblichen und nachhaltigen Veränderungen der ökologischen und gestalterischen Merkmale von Landschaft und Umwelt sind im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung zu berücksichtigen und angemessen auszugleichen bzw. Ersatz zu
schaffen.
10.2.4
Gesamtbewertung
Die Erschließung der Flächen innerhalb des Geltungsbereiches erfolgt über Wirtschaftswege mit Anbindung an die Kostebrauer Straße und die Lauchhammerstraße. Die Wirtschaftswege sind nicht öffentlich gewidmet und befinden sich in Trägerschaft der Landesforstverwaltung.
Der Standort des geplanten Bauvorhabens auf Kippenflächen des ehemaligen Tagebaus Meuro erfüllt die Bedingungen und Eignungsvoraussetzungen gemäß § 32
Abs. 3 EEG für die Einspeisevergütung des erzeugten Stroms.
Die Flächen des Plangebiets sind durch die nachhaltigen Folgen des Braunkohlenbergbaus stark vorbelastet. Sie gelten als Konversionsflächen aus wirtschaftlicher
Nutzung. Anderweitig geeignete Gewerbebrachen und bereits versiegelte Flächen
stehen im Gemeindegebiet nicht zur Verfügung. Ebenso sind keine geeigneten Flächen an Schienentrassen sowie entlang der Autobahn in erforderlicher Größe verfügbar. Andere Konversionsflächen innerhalb der Bergbaufolgelandschaft stehen
noch unter Bergaufsicht bzw. sind durch andere Gründe nicht verfügbar. Zudem
sind die Flächen der Hochkippe aufgrund der Standortverhältnisse (geringe Bodenfruchtbarkeit, Grundwasserferne) für die intensive Landwirtschaft nur bedingt geeignet bzw. vergleichsweise unwirtschaftlich.
Von der geplanten Anlage selbst gehen keine Emissionen aus, so dass Belange
des Immissionsschutzes nicht berührt werden.
129
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass keine landesplanerischen Zielvorstellungen entgegenstehen wird das Gebiet als Sonderbaufläche „Fotovoltaik“ im
Flächennutzungsplan dargestellt.
11
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE EINRICHTUNGEN
11.1
Öffentliche Verwaltung
Das Rathaus der Stadt lag bis 1998 in Schwarzheide-West am westlichen Beginn
der Ruhlander Straße - und damit dezentral zu den einzelnen Stadtteilen, insbesondere aber zu Schwarzheide-Ost. Teile der Stadtverwaltung wurden bis dahin auch
an einer zentraler gelegenen Stelle, im Gebäude „An der Ruhlander Straße 2“, untergebracht. Ein ehemals zur Nutzung als Rathaus vorgesehener Anbau an den
Wasserturm wurde nicht realisiert. Die bis dahin unbebauten Freiflächen am Wasserturm wurden im Rahmen der Sanierung der stadthistorisch interessanten Werkssiedlung „Wasserturm“ zu einer attraktiven Stadtmitte umgebaut. In diese Sanierungsmaßnahmen wurde auch das südlich des Platzes gelegene ehemalige Kino
einbezogen und zum heutigen zentral gelegenen Rathaus und Bürgerhaus umgebaut.
11.2
Schulische Einrichtungen25
11.2.1
Allgemeinbildende Schulen – Schulgebäude
Aufgrund sinkender Schülerzahlen mussten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Schulen, die nicht mehr ausgelastet werden können, zusammengelegt und teilweise
Schulstandorte geschlossen werden. Davon waren auch die Städte Lauchhammer
und Schwarzheide betroffen. Dieser Prozess ist gemäß Schulentwicklungsplanung
vorerst abgeschlossen.
Im Stadtgebiet Schwarzheide gibt es derzeit folgende schulische Einrichtungen
(Karte 8):
− 1 Grundschule (Grundschule Wandelhof)
für Schüler vom 1. bis 6. Schuljahr
− 1 Oberstufenzentrum (im SeeCampus Niederlausitz sowie Abteilung 5 in der
Naundorfer Straße) mit Berufsschule und beruflichem Gymnasium, sowie Fachund FachOberSchule. (Ausbildungsbereiche: Laboranten, Chemikanten, Kfz.Mechaniker, Karosseriebauer, Mess- und Regelmechaniker und Prozesselektroniker)
− 1 Gymnasium (Emil-Fischer-Gymnasium im SeeCampus Niederlausitz)
− In den Nachbargemeinden Ruhland und Lauchhammer bestehen darüber hinaus
weiterhin jeweils 1 Oberschule, die auch von Kindern aus Schwarzheide besucht
wird.
Zur Sicherung des Bildungsangebotes im Landkreis wurden Gymnasien und Teile
des Oberstufenzentrums Lausitz zusammenlegt, um eine Auslastung zu gewährleisten. Die Zusammenlegung hatte den Vorteil, dass Ressourcen gebündelt und Sy-
25
Aus: Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 des Landkreises OSL.
130
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
nergieeffekte genutzt werden können. Trotz des Anpassungsdrucks an die sich verändernden Rahmenbedingungen sollte eine flächendeckende Versorgung mit Bildungseinrichtungen erreicht und gesichert werden.
Die ehemals bestehenden Schulgebäude in Lauchhammer und Schwarzheide befanden sich zudem in einem schlechten baulichen Zustand und hätten baulich erweitert werden müssen, um die zusammengefassten Bildungsangebote aufnehmen
zu können. Ein gemeinsames Gymnasium an einem der vorhandenen Standorte
wäre somit mit erheblichen Kosten für Sanierung und An-/Umbau verbunden gewesen. Ausreichende Entwicklungsflächen standen hier nicht zur Verfügung.
Der Landkreis OSL hat daher am 19.06.2003 beschlossen, verschiedene staatliche
Bildungsangebote im südlichen Teil des Landkreises in einem neuen Bildungszentrum zu konzentrieren. Mit der Inbetriebnahme des SeeCampus im Februar 2011
wurden die bisherigen Standorte des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide und
Lauchhammer aufgegeben und in den SeeCampus integriert. Außerdem wurden in
den Gebäudekomplex die Abteilungen 01 und 04 des Oberstufenzentrums „Lausitz“
übernommen. Durch die Zusammenlegung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen entstehen Synergien und langfristig wird eine höhere Qualifizierung
der Auszubildenden und Arbeitskräfte erreicht.
Der „SeeCampus“ soll als ökologisches und soziales Modellvorhaben das Selbstverständnis und die Wahrnehmung der Region von außen positiv prägen. Er soll ein
Signal für das Gebiet und das Umfeld als Wirtschafts- und Lebensraum durch die
Ermöglichung neuer pädagogischer Konzepte setzen.
Für die Planung an diesem Standort wurde am 01.06.2005 ein Realisierungswettbewerb ausgeschrieben. Ein Bebauungsplan (B-Plan Nr. 8) wurde parallel zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 4 für diesen Bereich aufgestellt.
Die für Kinder im Grundschulalter zuträglichen Fußwegentfernungen von ca. 500 m
decken das jeweilige Einzugsgebiet nur unzureichend ab (siehe Karte 8). Die sich
aus der langgestreckten Siedlungsform ergebenden Entfernungen erfordern daher
einen (motorisierten) Zubringerdienst durch private Fahrzeuge oder Schulbusse.
11.2.2
Schüler und Schulraumbedarf in den Grundschulen
Die Zahl der Schüler in der einzigen Grundschule der Stadt lag in folgender Höhe
(Angaben der Stadtverwaltung):
Grundschule Wandelhof
Schuljahr
Schuljahr
Schuljahr
2009/2010
2010/2011
2011/2012
273
277
268
Daraus errechnet sich, verteilt auf 6 Schuljahrgänge, im Jahr 2011/2012 bei einer
Einwohnerzahl von rd. 5.965 (Anfang 2011) eine mittlere Schüler Jahrgangsquote
von 7,5 je 1000 EW.
Das ist ein Minus von 4,4 je 1000 EW seit 1995 (Stand der alten Flächennutzungsplanung). Seitdem sind auch die Grundschulen West und Ost in Schwarzheide geschlossen worden.
131
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Zahl der Grundschüler ist in den nächsten Jahren sowohl von rückgängigen
Geburtenzahlen als auch von möglichen Veränderungen im Schulsystem, u.a. auch
von anderen Übergangsquoten in die Realschulen und Gymnasien abhängig.
Die Zahl der Geburten, d.h. die Jahrgangsstärke, ist in den letzten Jahren zum Teilzurückgegangen, aber dazwischen erstmalig wieder angestiegen. So betrugen die
Geburten je 1000 EW in den Jahren:
Jahr
Geburten
Einwohner
Geburten
je 1000 EW
2002
47
2003
47
2004
53
2005
49
2006
30
2007
6.555
7,47
49
6.451
7,59
2008
50
6.344
7,88
2009
38
6.211
6,11
2010
42
6.053
6,93
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises OberspreewaldLausitz 2012 bis 2017 (auf der Grundlage § 102 Brandenburgisches Schulgesetz
BbgSchulG vom 02.08.2002, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 07.07.2009)
berücksichtigt diese Entwicklung. Danach werden für die Stadt Schwarzheide, jeweils bezogen auf die Einschulungsjahrgänge vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30.
Juni des darauffolgenden Jahres, in den Jahren bis 2016/17 folgende Kinderzahlen
erwartet:
Einschulung i.J.
2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Zahl der Erstklässler
46
28
46
47
36
40
Zügigkeit
2
2
2
2
2
2
Daraus abgeleitet wird folgende Empfehlung gegeben (aus Schulentwicklungsplan):
Erhalt des Standortes Schwarzheide-Wandelhof, da sich eine Zweizügigkeit für die
bestehende Grundschule erreichen lässt.
132
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
11.2.3
Schüler und Schulraumbedarf in Oberschulen
Die Stadt Schwarzheide hält keine Oberschule mehr vor. Die Schüler aus Schwarzheide orientieren sich somit je nach Wohnlage zu den nächstgelegenen Oberschulen in Ruhland und Lauchhammer.
Im Schuljahr 2011/2012 haben sich die 24 Schüler der 7. Klasse aus Schwarzheide
mit jeweils 12 Schülern nach Ruhland und nach Lauchhammer verteilt.
Gemäß Schulentwicklungsplanung 2012 bis 2017 wird sich die Verteilung der Schüler aus Schwarzheide (7. Klasse) in den kommenden Schuljahren wie folgt darstellen:
Schuljahr
2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Anzahl Schüler der 7. Klasse 22
aus Schwarzheide
25
25
23
23
Verteilung nach Ruhland
11
12
13
11
12
Verteilung nach Lauchhammer
11
13
12
12
11
Mit den Schülern aus Schwarzheide und aus Schipkau lassen sich für die Oberschulen in Ruhland und Lauchhammer stabile Zwei- bzw. Dreizügigkeiten erreichen,
so dass ein Erhalt der Schulstandorte zu erwarten ist.
11.2.4
Schüler und Schulraumbedarf im Gymnasium
Das Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide ist ein allgemeinbildendes Gymnasium
für die Jahrgangsstufen 7 bis 12 und befindet sich in der Lauchhammer Straße 33
im SeeCampus Niederlausitz. Insgesamt besuchen im Jahr 2011 etwa 600 Schüler
das Gymnasium.
Im Schuljahr 2007/08 wurde zudem eine 5. Klasse als Leistungs- und Begabungsklasse eingeschult. Im Schuljahr 2000/01 wurde erstmals eine 7. Klasse gebildet,
die eine vertiefende Ausbildung in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern erhält. Seit dem Schuljahr 2008/09 bietet das Gymnasium die Ganztagsbetreuung für Schüler der Klassen 5 bis 10.
Von den 600 Schülern des Gymnasiums im Jahr 2011 kamen im Schuljahr 2011/ 12
lediglich rd. 30 % aus dem Stadtgebiet Schwarzheide, die übrigen rd. 60 % kamen
aus umliegenden Städten und Gemeinden.
Für die kommenden Schuljahre wird im Schulentwicklungsplan 2012 bis 2017 von
folgenden Schülerzahlen pro Jahrgang und Schuljahr ausgegangen:
Schuljahr
Schüler aus
2012/13
2013/14
2014/15
2015/16
2016/17
Ortrand
19
24
24
28
27
Ruhland
24
27
26
26
26
133
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Lauchhammer
42
44
52
47
44
Schwarzheide
19
22
22
21
21
Schipkau
15
19
22
25
25
136
146
147
143
Zahl der Schüler
Jahrgang gesamt
je 119
Die Prognose des Landkreises OSL zeigt, dass das Gymnasium mit einer 3 bis 4Zügigkeit bis zum Jahr 2017 Bestand haben wird. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der zu erwartenden rückläufigen Geburtenzahlen wird
davon ausgegangen, dass der eine gymnasiale Standort in Schwarzheide für den
Einzugsbereich der Städte Lauchhammer, Schwarzheide und den Ämtern Ruhland
und Ortrand sowie der Gemeinde Schipkau ausreichend ist.
11.2.5
Schüler im SeeCampus Niederlausitz
Wie oben bereits dargelegt, hat der Landkreis OSL am 19.06.2003 beschlossen,
verschiedene staatliche Bildungsangebote im südlichen Teil des Landkreises in einem neuen Bildungszentrum zu konzentrieren.
Im Gebäudekomplex des SeeCampus Niederlausitz in der Lauchhammerstraße
wurden daher die bisherigen Standorte des Emil-Fischer-Gymnasiums Schwarzheide und Lauchhammer aufgegeben und in den SeeCampus integriert. Daneben wurden die Abteilungen 01 und 04 des Oberstufenzentrums „Lausitz“ übernommen.
Durch die Zusammenlegung von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
entstehen Synergien und langfristig wird eine höhere Qualifizierung der Auszubildenden und Arbeitskräfte erreicht.
Im Schuljahr 2011/ 2012 waren insgesamt 300 Schüler im Oberstufenzentrum „Lausitz“ in Schwarzheide angemeldet, die sich auf die folgenden Bildungsgänge verteilten:
134
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Mit der Eröffnung des SeeCampus wurde eine Konzentration von Schulstandorten
vorgenommen. Schulschließungen sind zumindest bis zum Jahr 2017 nicht vorgesehen.
Die Schließung von Bildungseinrichtungen aufgrund der sinkenden Schülerzahlen
im Landkreis OSL ist somit vorerst abgeschlossen und der Schulstandort des Oberstufenzentrums „Lausitz“ im SeeCampus ist gesichert. Die Kapazitätsauslastung der
Schule bleibt nach Angaben des Landkreises OSL auch ungeachtet der sinkenden
Geburtenrate weitestgehend gewährleistet.
11.3
Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorte
11.3.1
Zahl, Lage im Stadtgebiet
Im Stadtgebiet bestehen im Jahr 2011 die folgenden Kindertagesstätten (Karte 8):
„Entdeckerland“
Lauchhammer Straße 61
„Kleeblatt“
Anne-Frank-Straße 7
„Micky Maus“
Husemannstraße 1
„Bummi“
Otto-Nuschke-Straße 4
Kinderkrippen sind in die folgenden Einrichtungen integriert:
Kita „Entdeckerland“
2 Krippengruppen mit bis zu 12 Kindern im Alter
von 8 Wochen bis 3 Jahren.
Kita „Kleeblatt“
Kinderkrippe für Kinder im Alter von 2 Monaten bis
3 Jahren (im August 2012 ca. 15 Kinder)
Kita „Bummi“
1 Krippengruppe mit Kindern im Alter von 1 bis 3
Jahre.
Kinder-/ Schulhorte sind in die folgenden Einrichtungen integriert:
Kita „Entdeckerland“
„Freizeittreff“ mit Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, etc.
Kita „Kleeblatt“
Schulhort mit Betreuungsangebot für derzeit 42
Kinder (August 2012) im Alter von 6 bis 10 Jahren.
Kita „Bummi“
Hortgruppe mit Betreuungsangebot für Kinder der
1.bis 4. Klasse.
Trotz der früher relativ großen, in den letzten Jahren reduzierten Zahl der Kindertagesstätten und einer günstigen räumlichen Verteilung der Gebäude im Stadtgebiet
ist die Versorgung wegen des über mehrere Kilometer ausgedehnten und strecken-
135
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
weise nur schwach besiedelten Stadtkörpers problematisch. Da die zumutbare, fußläufige Entfernung bei Kindertagesstätten nur rd. 300 m beträgt, wird nur ein geringer Teil der bebauten Bereiche von den 4 Einzugsgebieten abgedeckt (Karte 8). Es
ist daher nicht nur bei den Grundschulen, sondern auch bei den Kindertagesstätten
ein (meist motorisierter) Hol- und Bringdienst, überwiegend durch die Eltern, notwendig.
Das Gebäude, das die Kindertagesstätte "Micky Maus" beherbergt, wurde ursprünglich als Wohnhaus errichtet und später umgenutzt, mit entsprechenden Problemen
hinsichtlich der Raumgrößen und der Funktionszuordnung. Gut nutzbar ist die in einem ehemaligen Schulhaus untergebrachte Tagesstätte "Bummi". Die Kindertagessstätten sind zum Großteil bereits saniert und/ oder umgebaut.
11.3.2
Betreute Kinder - Stand 2011
Kapazität
Kita
Krippe
Hort
angemeldete Kinder im Alter
(Stand 2011)
0 – üb. 6 J.
Kita Entdeckerland
0 - 3 J. üb. 6 J.
70
68
rd. 24
k.A.
145
157
15
42
Kita Micky Maus
50
30
k.A.
k.A.
Kita Bummi
66
61
k.A.
k.A.
Kita Kleeblatt
insgesamt 2011
331
316
Quelle: Angaben der Stadt Schwarzheide zu den angemeldeten Kindern, Angaben zu den Kapazitäten
aus: Jugendamt/Jugendhilfeausschuss (16.11.2006): Teilfachplan zur Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL.
Die Zahl der Kinder in den Kindertagesstätten hat sich seit 2006, dem Stand des
Teilfachplanes zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, unwesentlich um insgesamt rd. 12 verringert.
Im Vergleich zum Stand August 1997, dem Stand der genehmigten Flächennutzungsplanung 1998, hat sich die Zahl der Kinder insgesamt um rd. 170 reduziert.
Der seit 1997 eingetretene Rückgang der in den Kitas betreuten Kinder aller Altersgruppen wird vorrangig auf die negative wirtschaftliche Entwicklung (Arbeitslosigkeit
von Frauen, höhere Gebühren in den Kita) zurückgeführt werden. Daneben haben
sich auch die rückläufigen Geburtenzahlen in rückläufigen Bedarfszahlen niedergeschlagen.
Die Zahlen aus 2011 sowie aus 200626 zeigen auch, dass die Betreuungseinrichtungen für Kinder ein tragfähiges, den Bedarf deckendes Leistungsangebot darstel-
26
Vgl. Jugendamt/Jugendhilfeausschuss (2006): Teilfachplan zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
mit Stand vom 16.11.2006.
136
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
len, die Kitas jedoch alle nahe an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten. Insgesamt sind
die Kitas zu 95,5 % ausgelastet.
Vor dem Hintergrund der weiter zu erwartenden rückläufigen Geburtenzahlen ist
trotz der hohen Auslastung nicht von einem Bedarf an Erweiterung der Kapazitäten
auszugehen. Außerdem werden die Ganztagsschulkonzepte der Schulen Auswirkungen auf die Hortangebote haben.
Ein zusätzlicher Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen besteht somit nicht.
11.4
Kirchliche und religiöse Einrichtungen
Für die kirchliche Betreuung der Bevölkerung stehen in Schwarzheide 4 Kirchenbauten zur Verfügung:
− die katholische "Heilig Kreuz Kirche" in der Otto-Nuschke-Straße, erbaut
1953/54, rd. 300 Plätze. Einzugsgebiet ist die gesamte Stadt Schwarzheide;
− die evangelische "Christuskirche" mit gesondertem Gemeindesaal in der OttoNuschke- Straße, erbaut 1951-53 aus Spendengeldern, als erster evangelischer
Kirchenneubau in der DDR nach 1945; rd. 200 Plätze. Einzugsgebiet ist die gesamte Stadt Schwarzheide;
− die evangelische Kapelle in Schwarzheide-Ost, Kolonie Fortschritt, erbaut um
1924 mit dem Aufbau der Bergarbeitersiedlung Victoria III;
− Im Zentrum des ehemals sorbischen Runddorfs Zschornegosda liegt eine
1754/55 erbaute evangelische Kapelle; die "Lutherkirche“, ein Fachwerkbau mit
Dachreiter von 1891. Die Kirche steht unter Denkmalschutz. Die schon vor 1990
begonnene und zeitweilig unterbrochene Restaurierung wurde 1996 abgeschlossen.
Die katholische Heilig Kreuz Kirche und die evangelische Christuskirche liegen zentral im Stadtgebiet. Sie reichen für die Versorgung der jetzigen Gemeindemitglieder
aus. Neubauten sind nicht erforderlich.
11.5
Einrichtungen des Gesundheitswesens
In Schwarzheide gibt es kein Krankenhaus. Die stationäre Krankenversorgung der
Schwarzheider Bürger erfolgt wie bisher in den Krankenhäusern in Senftenberg und
Lauchhammer. Die Klinikum Niederlausitz GmbH sichert mit circa 1.100 Mitarbeitern
in Senftenberg, Lauchhammer und Klettwitz die stationäre und ambulante Krankenversorgung. In Cottbus existiert außerdem das Carl-Thieme-Klinikum.
Für die ausschließlich ambulante Krankenversorgung haben sich 10 Ärzte und Arztgemeinschaften in eigenen Praxen niedergelassen. Darunter:
* 4 Fachärzte für Allgemeinmedizin
* 1 Facharzt für Chirurgie
* 4 Ärzte für Zahnheilkunde
In der Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH (ehemals Gesundheitszentrum des
ASB) sind angestellt:
* 1 Facharzt für Allgemeinmedizin
* 1 Fachärztin für Neurologie
137
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
* 1 Fachärztin für Dermatologie
* 1 Fachärztin für Kinderheilkunde
* 1 Fachärztin für Innere Medizin
* 1 Facharzt für Augenheilkunde
In der Stadt Schwarzheide gibt es 2 Apotheken, eine in der Anne-Frank-Straße und
eine in der Schipkauer Straße jeweils in unmittelbarer Nähe zu Arztpraxen.
Eine ambulante Pflegebetreuung erfolgt durch die Sozialstation in der Ruhlander
Straße und durch den ambulanten Pflegedienst „Spree – Care“ in der Schipkauer
Straße.
Darüber hinaus existieren Praxen für Physiotherapie in Schwarzheide Mitte (Schipkauer Straße) und in Schwarzheide-West (Anne-Frank-Straße und Kostebrauer
Straße) sowie eine Psychotherapiepraxis in der Schipkauer Straße.
Die tierärztliche Versorgung ist durch die Tierarztpraxis in der Ruhlander Straße sichergestellt.
Die ambulante medizinische Versorgung wird damit als noch ausreichend eingeschätzt. Nach Untersuchungen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg sind
im gesamten Landkreis OSL jedoch noch 13 freie Hausarztsitze zu vergeben. Es
kann jedoch eine Unterversorgung aufgrund des bereits festzustellenden Ärztemangels in ländlichen Räumen in Zukunft daher nicht ausgeschlossen werden.
11.6
Sozialen Zwecken dienende Einrichtungen
In Schwarzheide existiert ein alters- und behindertengerechter Wohnblock (5geschossiges Bauwerk der KWG mbH Senftenberg mit Fahrstuhl) in der Straße des
Friedens mit 60 WE als Ein- und Zweiraumwohnungen. Altenheime und Altenpflegeheime gibt es innerhalb des Stadtgebietes bisher nicht. Die nächstgelegenen Seniorenpflegeheime befinden sich in Lauchhammer und in Schipkau (Annahütte).
Jedoch befindet sich derzeit am Schillerplatz in Schwarzheide ein Pflegezentrum im
Bau, welches bis Herbst 2012 fertiggestellt sein soll. Für die Betreibung der stationären Einrichtung der Altenpflege hat die Volkssolidarität Süd-Brandenburg e.V.
gemeinsam mit der VS Bürgerhilfe GmbH die VS DA.HEIM.SEIN gemeinnützige
GmbH gegründet, die Betreiber des neuen Pflegeheimes sein wird. Das Pflegezentrum wird aus einem Pflegeheim mit 60 Betten in Einzelzimmern, einer Anlage für
Betreutes Wohnen mit 10 Wohnungen und einer Vollküche bestehen.
In der Anne-Frank-Straße wird von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine Seniorentagesstätte betrieben, die unterschiedliche Aktivitäten zur Freizeitgestaltung für Senioren anbietet.
Es gibt ein Versorgungsangebot durch 'Essen auf Rädern", das durch die Sozialstation in der Ruhlander Straße organisiert wird.
Die DRK-OSL Behindertenhilfe GmbH betreibt in der Gefluderstraße eine Wohnstätte für erwachsene Menschen mit Schwermehrfachbehinderung inklusive einer Pflegeabteilung. Die Einrichtung steht insgesamt für 24 Menschen (Pflegestation mit 15
und Wohngruppe mit 9 vollstationären Plätzen) zur Verfügung.
Die Versorgung durch sozialen Zwecken dienende Einrichtungen wird, insbesondere vor dem Hintergrund des im Bau befindlichen Pflegezentrums am Schillerplatz als
mittelfristig ausreichend eingeschätzt. Vor dem Hintergrund des demografischen
138
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Wandels und dem steigenden Anteil der Senioren in der Bevölkerung ist ein zukünftiger Mangel an altersgerechten Wohnformen jedoch nicht auszuschließen.
12
GRÜN-, ERHOLUNGS- UND SPORTFLÄCHEN
12.1
Grün- und Erholungsflächen
12.1.1
Allgemeine Grundsätze einer Freiraumkonzeption27
Die Gemarkung Schwarzheide ist durch die Niederungszonen der Schwarzen Elster, durch die Flächen des früheren Braunkohletagebaus mit Restseen und Hochkippen und durch umfangreiche Waldflächen geprägt. Diese Landschaftselemente
sollen auch bei einer weiteren baulichen Entwicklung der Stadt erhalten bleiben und
zur optischen Gliederung des Stadtgebietes, zum Aufbau eines umfassenden Naherholungssystems sowie, nach Wegfall der früheren Immissionsbelastung, zur ökologischen und kleinklimatischen Verbesserung im Stadt-Umfeld beitragen.
Von zentraler Bedeutung für die Landschaft sind wasserwirtschaftliche Fragen. Zum
Einen sind im Süden der Gemarkung hohe Grundwasserstände festzustellen mit der
Folge von Vernässungen mancher Bereiche (Gebiet "Strauch"), von Rückführungen
der Äcker in der Elsterniederung in Wiesenflächen sowie von Ableitungen von Oberflächenwasser in den zahlreichen bisher trockengefallenen Gräben und in neuen
Fließen. Darüber hinaus sind die begonnenen Wassersanierungsmaßnahmen der
ökologisch nicht wertvollen Restseen weiterzuführen. Hierzu liegen verbindliche
Planungen in den Untersuchungen „Sanierung Lauchhammer II“ und „Meuro-Süd“
vor (s. Kap.17).
Allgemeines Ziel ist unter Berücksichtigung der vorhandenen natürlichen Faktoren
der Aufbau eines vernetzten, sich über die ganze Gemarkung erstreckenden Ökosystems. Dafür wird in den künftigen Neubaugebieten, in den Wohn- und den Gewerbegebieten, eine Gliederung in kleine Einheiten durch Erhalt bereits vorhandener oder durch einen Neuaufbau breiter Grünzäsuren vorgesehen. Vorhandene
Pflanzstreifen entlang von Bächen und die schützenswerten Waldränder werden auf
Dauer erhalten.
Neupflanzungen oder Ersatzpflanzungen mit Laubbäumen werden generell entlang
den Hauptverkehrsstraßen und den wichtigsten Wohnstraßen vorgeschlagen, um so
eine kleinklimatisch und gestalterisch wirksame Grundbegrünung zu erhalten oder
erstmals zu schaffen.
Waldflächen sollen, sofern sie Neubaugebieten weichen müssen, grundsätzlich
durch Neupflanzungen ersetzt werden. Im Übrigen ist im ganzen Stadtgebiet ein
allmählicher Umbau der Wälder von Kiefern-Monokulturen in ökologisch vielfältigere
Mischwälder vorgesehen, mit dem zusätzlichen Ziel einer größeren Attraktivität für
die Erholungsnutzung.
12.1.2
Öffentliche und Private Grünflächen
Der historische Rundling Zschornegosda ist durch mehrere öffentliche Grünanlagen
mit altem Baumbestand geprägt. Der Anger im historischen Naundorf ist als breit
27
sinngemäß aus Landschaftspflegerische Expertise (1991) und Landschaftsplan (1995/97).
139
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
ausladende Wiesenfläche der gereihten Altbebauung vorgelagert. Beide Grünanlagen, jeweils typisch für die Situation zur Zeit der ersten dörflichen Bebauung, werden als "zu erhalten" eingestuft.
Im Übrigen ist Schwarzheide durch eine starke Durchgrünung in Form von Alleen
und Baumreihen entlang den Straßen gekennzeichnet. Dies ist typisch für die östlichen Bundesländer, da diese nicht wie in den übrigen Bundesländern, dem Ziel einer "autogerechten Stadt" weichen mussten.
Die Nord- und Südränder des Restlochs 59 wurden 1992/93 rekultiviert, d.h. die
Hangzonen wurden flacher ausgezogen, gesichert und begrünt und damit zu einer
stadtnahen Erholungszone ausgebaut. Die beiden Seen „Südteich“ und „Ferdinandsteich“ in Schwarzheide-West sollen zukünftig als zentrales Naherholungsgebiet
entwickelt werden. Dadurch werden die vorhandenen großzügigen Grünräume miteinander vernetzt und aufgewertet.
Grünzonen sind jeweils auch auf den privaten Grundstücken zu finden - d.h. in Größe und Bepflanzung auf die jeweilige Wohnform abgestimmt. Die 3-5-geschossigen
Wohnblocks sind in Zeilenbauweise mit dazwischenliegenden großflächigen Wiesen
und Feldgehölzbepflanzungen errichtet. Den Reihenhäusern sind jeweils unterschiedlich große Nutzgärten zugeordnet und vermitteln so den Eindruck von Bauten in einer "Gartenstadt". Und die Siedlungshäuser im Gebiet Wandelhof und Fortschritt liegen meist auf für heutige Verhältnisse ungewöhnlich großen Gartengrundstücken, so dass auch bei künftigen Anbauten an die Häuser oder bei dem Bau von
Zweithäusern im rückwärtigen Gartenbereich nach wie vor eine starke Durchgrünung erhalten bleibt.
Insgesamt kann daher in Schwarzheide von einer stark durchgrünten Stadt gesprochen werden, deren Bau- und Grünstruktur auch bei der Erschließung neuer Wohnund Gewerbegebiete als Leitlinie dienen soll.
12.1.3
Friedhöfe
In Schwarzheide existieren zwei stadteigene Friedhöfe (Karte 10).
Der Friedhof Schwarzheide-West mit einer Gesamtfläche von 0,98 ha und einer Belegungsfläche von ca. 4.000 m². Der Friedhof ist überwiegend belegt (zu ca. 60 %),
jedoch bestehen mehrere Felder mit aufgelassenen Gräbern, die sich für eine Wiederbelegung eignen. Es bestehen kleinteilige Erweiterungsmöglichkeiten, eine großflächige Erweiterung des Friedhofs ist jedoch ausgeschlossen, da diese in die Flächen des aufgefüllten Tagebaus hineinreichen und Waldflächen in Anspruch nehmen würde. Für eine Erweiterung geeignet ist allenfalls ein nur schmaler, 5-15 m
breiter Geländestreifen an der Friedhof-Südseite.
Der Friedhof Schwarzheide-Ost mit einer Gesamtfläche von 0,86 ha und einer Belegungsfläche von rd. 2.460 m². Der Friedhof ist erst ca. zur Hälfte (46 %) belegt.
Die Fläche der zwei Friedhöfe in der Stadt beträgt derzeit (2011) zusammen 1,84 ha
brutto, d.s. rd. 3 m² je Einwohner (5.965 EW Anfang 2011).
140
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Der Flächenbedarf für Friedhöfe ist von den folgenden Faktoren abhängig:
- von der geplanten Einwohnerzahl im Prognosejahr 2025:
- von der Sterbeziffer im Mittel der letzten 5 Jahre (2006-2010):
- von der Ruhefrist:
5.223 EW
10,3 je 1.000 EW
bei Reihengräbern:
25 Jahre
bei Reihengräbern bis zum 5. Lebensjahr der
Verstorbenen:
15 Jahre
bei Wahlgrabstätten:
40 Jahre
bei Urnen:
20 Jahre
- von dem Anteil der Urnenbestattungen (Zeitraum 2007 bis 2011)
z.Zt. i.M. 94 %
- von dem Freiflächenanteil.
Es wurde bereits erläutert, dass die Einwohnerzahl in Schwarzheide gemäß dem
bundesweiten Trend zurückgehen und der relative Anteil der über 60-Jährigen ansteigen wird. Gleichzeitig ist ein Trend hin zu Urnenbestattungen zu verzeichnen, so
dass zukünftig zwar die Zahl der Bestattungen zunehmen, die Flächeninanspruchnahme für die Bestattungen jedoch zurückgehen wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass für Urnenbestattungen nur rd. die Hälfte der Fläche für Erdbestattungen in
Anspruch genommen werden muss. Betrug der Anteil der Urnenbestattungen im
Jahr 1999 noch rd. 70% an den Gesamtbestattungen, so sind es im Zeitraum 2007
bis 2011 bereits rd. 94%. Darüber hinaus beträgt die Ruhefrist bei Urnengrabstätten
rd. 5 Jahre weniger als bei konventionellen Reihengräbern, so dass eine Wiederbelegung der frei werdenden Flächen zeitlich früher erfolgen kann. Insgesamt werden
in Schwarzheide Grabflächen nach Ablauf der Ruhezeiten grundsätzlich bei Bedarf
wieder neu belegt.
Derzeit sind rd. 3.568 m² auf beiden Friedhöfen zusammen belegt. Dies entspricht
einem Anteil von rd. 55 % an der gesamten Belegungsfläche und einem Anteil von
rd. 19 % an der Brutto-Fläche beider Friedhöfe zusammen.
Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass bis zum Prognosejahr 2025
bei gleichbleibender Verteilung zwischen Erd- und Urnengräbern und unter Berücksichtigung der für die Wiederbelegung geeigneten Flächen noch ausreichend Flächenreserven für Beisetzungen zur Verfügung stehen. Erhebliche Veränderungen
der Randbedingungen, beispielsweise eine deutliche Veränderung der Sterbeziffern
in den nächsten Jahren oder ein deutlicher Rückgang der Zahl der Feuerbestattungen zugunsten von Erdbestattungen sind aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.
Die Ausweisung der beiden beschriebenen Friedhöfe im Flächennutzungsplan ist
somit zur Bedarfsdeckung ausreichend.
12.1.4
Kinderspielplätze
Im Stadtgebiet sind 3 öffentliche Spielplätze vorhanden, zwei davon in Schwarzheide-West und einer in Schwarzheide-Ost (Karte 10).
Der ursprüngliche Spielplatz am jetzigen Wasserturm wurde im Zuge der Sanierung
der Wasserturmsiedlung entfernt und nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder
neu angelegt. Der Spielplatz ist aufgrund der Größe und Ausstattung für Kleinkinder
und für Kinder bis etwa 12 Jahren geeignet. Ein weiterer öffentlicher Spielplatz befindet sich in der Husemannstraße nördlich der dortigen Kindertagesstätte. Der dritte
öffentliche Spielplatz ist in Schwarzheide-West im historischen Dorfkern "Zschornegosda" positioniert.
141
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Zusätzlich gibt es noch einige private Kleinkinderspielplätze zwischen den Geschossbauten und jeweils ausreichend große Spielplätze bei den Kindertagesstätten. Die meisten Spielplätze im Stadtgebiet dienen der Versorgung im unmittelbaren
Wohnumfeld.
Der Bolzplatz für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren in der Siedlung Fortschritt wird
zugunsten der geplanten Wohnbaufläche aufgegeben und an anderer Stelle neu
angelegt.
Ein günstiger Platz für einen öffentlichen Großspielplatz als Bolzplatz, als Abenteuerspielplatz für die ganze Stadt und als Erholungs- und Spielfläche für alle Altersgruppen, auch für Erwachsene, bietet sich im Bereich zwischen der Wiesenstraße
und der verlängerten Gefluderstraße an. Dabei kann auch der "Rodelhang" über
dem Bunker in den Ausbau dieser Zone einbezogen werden. Der Spielplatz wird im
Flächennutzungsplan nur mit dem Planzeichen „Spielplatz geplant” ohne Flächenabgrenzung dargestellt, um je nach Altersstruktur des angrenzenden Wohnquartiers die Flächen flexibler nutzen zu können.
Die Verteilung der 3 öffentlichen Spielplätze über das Stadtgebiet kann allgemein
als gut bezeichnet werden. Eine wichtige Ergänzung übernehmen die auf Schulgrundstücken und Grundstücken der Kindertagesstätten gelegenen Spiel- und
Sportflächen sowie die privaten Spielplätze im Geschosswohnungsbau, so dass unter Berücksichtigung des potenziellen Spielplatzes im Bereich zwischen der Wiesenstraße und der verlängerten Gefluderstraße die Versorgung mit Spielflächen
ausreichend ist. Die wohnungsnahe Versorgung mit Kleinkinderspielplätzen muss,
wie bisher, jeweils von den Bauträgern direkt auf den Baugrundstücken nachgewiesen werden.
12.1.5
Kleingärten / Hausgärten
Charakteristisch für Schwarzheide ist die große Zahl an Kleingärten in geschlossenen, vereinsgebundenen Kleingartenanlagen zwischen oder abseits der Bebauung,
z.T. auch in einigen über die Gemarkung verstreuten kleinen Gartengruppen.
Die Gartenanlagen sind ursprünglich aus dem Wunsch heraus entstanden, neben
den Mietwohnungen einen abgegrenzten, eigenen Freiraum zu haben und gleichzeitig durch Obst- und Gemüseanbau die Versorgungslage zu verbessern.
Die Zahl der Kleingartenparzellen in geschlossenen, vereinsgebundenen Anlagen,
teilweise zwischen und teilweise abseits der Bebauung liegt bei insgesamt ca. 340
Gärten und einer nutzbaren Fläche von zusammen rd. 10,4 ha. Es sind:
- Schrebergartenverein „Pommelheide“ e.V., Anlage nördlich der Eisenbahn, ca.
2 ha und 72 Parzellen;
- Schrebergartengemeinschaft „Sonnenrose“ e.V., Anlage nördlich der Eisenbahn,
ca. 3 ha und 64 Parzellen;
- Schrebergartenverein „Frohe Zukunft“ e.V., ca. 3 ha und 135 Parzellen;
- Schrebergartenverein „Elstergrund“ e.V., ca. 2 ha und 71 Parzellen.
Außer den in „Schrebergartenvereinen“ organisierten Kleingartenanlagen besteht
eine größere, nichtorganisierte private Anlage von ca. 4,0 ha an der Mückenberger
Straße beim Sportplatz Südteich sowie mehrere kleinere Gartengruppen insbesondere im Bereich Schwarzheide-West/Wandelhof.
142
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Gärten weisen insgesamt sehr unterschiedliche Parzellengrößen von 90 m² netto bis zu 600 m² netto auf. Die Durchschnittsgröße der Gärten in organisierten Anlagen beträgt rund 300 m².
Das Angebot an Parzellen in organisierten Anlagen von fast 350 Gärten ergibt - bezogen auf den Bestand von rd. 1.500 Mietwohnungen in der Stadt (Stand 2010)- eine Versorgung von 1 Garten auf 4 Mietwohnungen. Dies bedeutet - gemessen am
Richtwert von 1 Kleingarten auf 7-10 gartenlose Wohnungen - eine sehr gute Versorgung, so dass mit einem zusätzlichen Bedarf an Kleingärten künftig nicht zu
rechnen ist. Dies wird auch vor dem Hintergrund gesehen, dass die Einzel- und
Doppelhäuser in den Siedlungen der Stadt, die auch zukünftig verstärkt nachgefragt
werden, z.T. sehr große Nutzgärten direkt am Haus besitzen und somit kein weiterer
Bedarf an Kleingärten besteht.
Die Ausweisung der bestehenden Flächen im Flächennutzungsplan ist somit bedarfsgerecht.
12.1.6
Naherholungsflächen / Wanderwege
Das Südufer des Restloches 59 (Laugkteich) wurde 1993 rekultiviert. Dabei wurde
der bis dahin stellenweise steile und abgebrochene Hangbereich befestigt, neu begrünt und mit einem Wanderweg und Ruheplätzen versehen. Der gegenüberliegende Nordhang des Sees, der steile Rand der Hochkippe, wurde gleichzeitig flacher
ausgezogen und bepflanzt. Durch diese Maßnahmen wurde der Bereich des Laugkteiches (Restloch 59) zu einem attraktiven Naherholungsgebiet ausgebaut und der
Bevölkerung zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
Als potenzielle Naherholungsgebiete sind die großen Waldflächen in der Gemarkung anzusehen. Sie müssen allerdings insgesamt, insbesondere aber im Bereich
der Waldränder, von monostrukturierten Kiefernwäldern zu Mischwäldern mit einem
größeren Bestand an Eichen und Birken umgebaut werden.
Als Naherholungsgebiet könnte auch die gesamte Elsterniederung nach erneuter
Begrünung mit (Wild-)Wiesen und Feldgehölzen und der Bereich „Strauch“ ausgebaut werden. Entscheidend für die Art eines naturnahen Ausbaus wird der künftige
Grundwasserstand in diesen Gebieten sein.
Um die Naherholungsgebiete der Bevölkerung besser anzudienen, soll das bereits
vorhandene Wander- und Radwegenetz weiter ausgebaut werden. Neben den zahlreichen Waldwegen bieten sich jeweils Wege an den Wald-/Feldgrenzen und insbesondere am Rand der Tagebauseen an. Besonders attraktiv ist der bereits vorhandene Weg am Rand der Hochkippe nördlich des Restlochs 59, da von hier eine gute
Sicht über die Stadt und deren Umland besteht. Um den neuen Standort des SeeCampus herum wurde bereits ein Radwegesystem angelegt, um insbesondere den
Schülern den Schulweg zu erleichtern. Wanderwege bieten sich ebenfalls in der
Niederung, entlang der Schwarzen Elster und der Pößnitz an.
Die überörtliche Radwanderwege „Schwarze-Elster-Radweg“ sowie „Bergbautour“
führen bereits durch Schwarzheide und sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
Beide Radwanderwege sind Teil des touristischen Radwanderwegenetzes (RWWN)
des Landkreises OSL, welches auf breiter Basis mit den beteiligten Kommunen abgestimmt wurde. Gemäß dem Landkreis können im Wesentlichen die vorhandenen
Wege in ihrer Qualität als zufriedenstellend eingestuft werden. Mit der Entwicklung
der örtlichen Radwanderwege bietet sich somit die Möglichkeit, das überörtliche
Netz auf örtlicher Ebene zu ergänzen und zu erweitern, so dass langfristig ein inte-
143
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
griertes, zusammenhängendes Rad- und Wanderwegenetz in Schwarzheide entsteht.
Wichtige Verbindungen in Schwarzheide, die in Zukunft weiter zu entwickeln sind,
sind der Rundweg um den Ferdinandsteich, der Rundweg um den Südteich, der Elsterwanderweg, der Verbindungsweg von Schwarzheide-West über die Hochkippe
zum Verkehrslandeplatz sowie der Verbindungsweg von Schwarzheide-Ost entlang
der Pößnitz über die Gemarkung Schipkau zum Verkehrslandeplatz.
Zur Steigerung der Erholungseignung der Elsterniederung sollten die landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen durch die Anlage von Wiesen, Wegsäumen, Ackerrandstreifen und die Pflanzung von Bäumen und Feldgehölzen aufgewertet werden.
Die Renaturierung des zwischen der Schwarzen Elster und der B 169 verlaufenden
Binnengrabens kann dabei erheblich zu einem naturnäheren Landschaftsbild beitragen. Ein durchgängiger Rad-Wanderweg von West nach Ost entlang der
Schwarzen Elster könnte den überörtlichen Radwanderweg „Schwarze-ElsterRadweg“ in diesem Bereich ergänzen.
Die Kippenflächen können durch Maßnahmen wie die Anlage von Spazier- und
Radwegen für die Erholungsnutzung reizvoller werden. Aus Gründen des Naturschutzes wie auch der Sicherung eines hohen Erlebniswertes sollte die Rekultivierung behutsam durchgeführt werden. Dabei ist auf den Erhalt von schützenswerten
Vegetationsstrukturen zu achten.
Insgesamt liegt der Schwerpunkt der städtischen Entwicklung im Bereich der beiden
großen Seen „Südteich“ und „Ferdinandsteich“, die zukünftig als großflächiges Naherholungsgebiet mit vielfältigen Freizeit- und Sportangeboten der Bevölkerung zur
Verfügung stehen sollen. Der Südteich und der Ferdinandsteich in SchwarzheideWest wurden nach Aufgabe des Tagebaus geflutet und sollen langfristig als Seen
und Naherholungsbereiche entwickelt werden. Voraussetzung dafür ist die Sanierung des Wassers und die Sicherung der rutsch- und setzungsgefährdeten Ufer unter Beachtung der vorgeschlagenen Maßnahmen im „Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II“, (siehe Kap. 17.1.1) und unter Berücksichtigung des Untersuchungsergebnisses im „Sonderbetriebsplan Sicherung und Endgestaltung der gekippten
Restlochböschungen an den Restlöchern 28 und 29“. Zurzeit ist eine Nutzung der
Seen zu Freizeit- und Erholungszwecken noch nicht möglich, da die Gestaltung der
Uferzonen nicht abgeschlossen ist und die Wasserqualität stark unter Übersäuerung
leidet. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten durch die LMBV werden konkrete
Maßnahmen zur Entwicklung dieses Erholungsgebietes umgesetzt.
Im Bereich der Seen ist der Schutz der empfindlichen und ökologisch wertvollen Bereiche (v.a. Schilfzonen und Wasserpflanzenbestände) als potenzielle Lebensstätte
gefährdeter Arten vorrangig. Dies kann durch entsprechende Lenkung der Erholungssuchenden in weniger empfindliche Bereiche ebenso gewährleistet werden wie
durch die Entscheidung, an empfindlichen Bereichen auf eine Erschließung zu verzichten und die Erschließung für die Naherholung dafür an anderen Stellen des
Sees oder an anderen Seen zu konzentrieren.
Es soll aber auch Angebot geschaffen werden sowohl für die „stille“ Erholung wie
Angeln oder Spazierengehen als auch für die aktive Erholung, wie bspw. Surfen oder Bootfahren. Da insbesondere der südwestliche Bereich des Südteiches (Flachwasserbereich) aus Gründen des Naturschutzes besonders behutsam entwickelt
werden sollte, sind hier vorwiegend stille Erholungsaktivitäten anzudenken. Außerdem wird nach Plänen der LMBV der übrige Südteich unter dem Leitmotiv „Aktive
Freizeitgestaltung“ gestaltet. Dazu soll am nördlichen Teil des Südteichs ein Badestrand geschaffen werden. Die Uferbereiche des Ferdinandsteiches „stillen Erho-
144
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
lung“ dienen. Für den gesamten Bereich der beiden Seen ist die Herstellung von
Fahrrad- und Wanderwegen sowie die Sicherung der Böschungsbereiche geplant.
Der Naturraum der beiden Seen bietet insgesamt ein großes Naherholungspotenzial
für die Stadt Schwarzheide in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsbereich und zum
SeeCampus.
12.2
Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen / Flächen für Sportanlagen28
Die demografische Entwicklung, der Neubau des SeeCampus mit integrierten
Sportanlagen sowie die Aufgabe von Sportanlagen (BASF Bereitschaftssiedlung)
haben die Rahmenbedingungen im Sportstättenbereich verändert und Auswirkungen auf den künftigen Bedarf erzeugt.
In der Stadt Schwarzheide spielen für die sportliche Betätigung der Bevölkerung der
Schulsport sowie der Breiten- und Leistungssport in den Vereinen bzw. die Werksportgruppen der BASF eine zentrale Rolle.
Die bestehenden Sportanlagen in Schwarzheide können aufgegliedert werden in
Freisportanlagen, Sport- und Turnhallen sowie Sondersportanlagen. Sie befinden
sich sowohl im geschlossenen Siedlungsbereich als auch in Grünflächen am Stadtrand z.B. zwischen den beiden Tagebauseen.
12.2.1
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Sporthalle" stellt der
Flächennutzungsplan diejenigen Nutzungen dar, die sich auf sportliche Aktivitäten in
Gebäuden beziehen. Dazu zählen auch die schuleigenen Turnhallen sowie Außensportanlagen. Freiflächenbezogene Nutzungen, wie z.B. Sportplätze werden als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" dargestellt.
In der Stadt gibt es z.Zt. 2 Sport- und Turnhallen im Zusammenhang mit einer schulischen Nutzung und einer nutzbaren Hallenfläche von zusammen ca. 1.500 m². Es
sind:
− 3- Feld- Halle am SeeCampus
mit
1.215 m²
− Turnhalle bei der Wandelhofschule
mit
300 m²
Im Rahmen der Neuerrichtung des SeeCampus wurden Sporteinrichtungen im Umfeld des Campusgeländes integriert. Neben dem Trainingsfeld (Kunstrasenplatz),
das über die Lauchhammerstraße erschlossen wird, wird auch ein Vereinsheim realisiert. Das Vereinsheim kann sowohl von den örtlichen Vereinen als auch vom
Schulcampus genutzt werden.
Die 3- Feld- Halle des SeeCampus liegt abseits der Wohnbebauung. Die Turnhalle
der Grundschule Wandelhofschule liegt zentral, d.h. günstig zum Einzugsgebiet.
Die bisherige große und kleine Sporthalle an der Schipkauer Straße auf Flächen im
Eigentum der BASF Schwarzheide, die von örtlichen Vereinen genutzt wurde, ist
nach Fertigstellung des SeeCampus aufgegeben worden. Die Gebäude befanden
sich in einem äußerst schlechten Bauzustand, so dass die freigewordenen Flächen
bedarfsgerecht für die Ansiedlung von Gewerbe genutzt werden können.
28
Aus: Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (2008): Sportstättenentwicklungskonzept der Stadt Schwarzheide im Auftrag der Stadt Schwarzheide, Potsdam.
145
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Die Sporthalle am ehemaligen Gymnasium in der Ruhlander Straße wird nach Aufgabe der schulischen Nutzung unter Verereinsführung weiterhin genutzt.
Somit ist die Turnhalle an der Grundschule die einzige verbliebene Halle neben dem
Neubau der 3- Feld- Halle des SeeCampus im Bestand der Stadt Schwarzheide.
Aufgrund des insgesamt guten Bauzustandes der Turnhalle der Grundschule wird
kein nennenswerter Investitionsbedarf gesehen. Das Gebäude hat jedoch kein
Normmaß, ist nicht wettkampfgerecht und verfügt über keine Zuschauermöglichkeit.
Die Halle ist deshalb nur für den Sportunterricht der Grundschule sowie ausgewählten Nutzungen (v.a. Kita- Turnen, Sportarten mit geringem Platzbedarf, städtische
Veranstaltungen, etc.) geeignet.
Für sportliche Wettkämpfe ist jedoch die 3- Feld- Halle im SeeCampus geeignet.
Nach den Orientierungswerten des mittlerweile aufgegebenen „Goldenen Planes
Ost“ mit einem Mindest-Hallenbedarf bei 0,25 m² nutzbarer Hallenfläche je Einwohner (ohne Tennishallen) reichen die Sportanlagen beim Gymnasium und der Wandelhofschule künftig für den allgemeinen Hallenbedarf aus:
2010:
6.053 Einwohner x 0,25 m²
=
1.513 m²
2025
5.223 Einwohner x 0,25 m²
=
1.305 m²
Die Realisierung der Sportanlagen im Bereich des SeeCampus war dahingehend
ausschlaggebend, um dem zukünftigen quantitativen und qualitativen Bedarf der
Stadt gerecht zu werden. Eine exakte Berechnung der Bedarfe ist angesichts sich
stetig verändernder Ansprüche der Bevölkerung an das Freizeitangebot nicht durchführbar. Der Bedarf muss sich daher auf eine überschlägige Ermittlung beschränken.
12.2.2
Flächen für Sportanlagen
Die Größe der nutzbaren Freisportanlagen im Stadtgebiet liegt z.Zt. bei rd. 2 ha, d.s.
rd. 3,3 m² je Einwohner (Stand 2010 bei 6.053 EW). Sie verteilen sich auf folgende
Sportanlagen:
- Sportanlage am Südteich (Mückenberger Str.) rd. 10. 000 m²
- Sportanlage SeeCampus
(Sportplatz + Kunstrasenplatz)
rd. 12. 000 m²
- Schulsportplatz Wandelhofschule
rd.
1. 200 m²
Die beiden großen Sportanlagen liegen jeweils abseits der Wohnbebauung am
Rand der Stadt. Beide Anlagen werden von den örtlichen Sportvereinen und den
Schulen genutzt.
Die Schulsportfläche der Wandelhofschule dient dagegen ausschließlich dem
Sportunterricht der Schule.
Die zwei Sportplätze an der Schipkauer Straße wurden im Zusammenhang mit dem
Rückbau der benachbarten Sporthallen aufgegeben, um die gewerbliche Nachnutzung der Flächen zu ermöglichen. Im Rahmen des Rückbaus des Gymnasiums an
der Ruhlander Straße wurde auch der dazugehörige Sportplatz aufgegeben. Lediglich die Sporthalle wird vereinsgeführt weitergenutzt.
Im Rahmen der Neuerrichtung des SeeCampus wurden auch Sporteinrichtungen im
Umfeld des Campusgeländes integriert. Neben dem Vereinsheim und dem Außensportanlage wird auch ein Trainingsfeld (Kunstrasenplatz) realisiert. Die Umsetzung
146
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
ist für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen. Die derzeit im Stadtgebiet vorhandenen
Freisportanlagen der örtlichen Vereine an der Mückenberger Straße stoßen räumlich an ihre Grenzen, so dass der neue Trainingsplatz und das Vereinsheim erforderlich wurden. Das Trainingsspielfeld kann sowohl von den örtlichen Vereinen als
auch vom Schulcampus genutzt werden.
Als Sportfläche verfügbar ist auch die Sportanlage an der Mückenberger Straße.
Diese werden in Ergänzung der bestehenden Sportflächen am SeeCampus und an
der Wandelhofschule weiterentwickelt. Das Areal gliedert sich derzeit in zwei abgeschlossene Bereiche, die Anlage für den Tennissport mit drei Tennisfeldern, Beachvolleyballfeld und Funktionsgebäude mit Vereinsraum sowie den Fußballplatz mit
Laufbahn, Tribüne und Funktionsgebäude. Eine räumliche Ausweitung der Sportflächen ist angesichts des Naherholungskonzeptes der beiden Teiche nicht vorgesehen. Stattdessen ist die Ertüchtigung bzw. Neubau und Ergänzung bestehender Anlagen und Modernisierung der Flächen beabsichtigt.29
Die Freisportanlagen werden insbesondere durch die Erweiterung des ursprünglichen Sportplatzes durch einen Kunstrasenplatz am SeeCampus als ausreichend
bewertet. Mehrfachbelastungen des Spielfelds durch Schulsport sowie Trainingsund Wettkampfbetrieb der Vereine selbst werden durch den zusätzlichen Kunstrasenplatz verringert. Für das Jahr 2025 ergäben sich anhand des mittlerweile aufgegebenen „Goldenen Planes Ost“ folgende Bedarfe für Sportplätze (ohne Tennisplätze):
2010:
6.053 Einwohner x 4,3 m²
=
rd. 26.030 m²
2025
5.223 Einwohner x 0,25 m²
=
rd. 22.460 m²
Da das Angebot an nutzbarer Sportfläche den überschlägig ermittelten Bedarf in
Zukunft aufgrund der rückläufigen Bevölkerung und der sinkenden Schülerzahlen
übersteigt, wird eine ausreichende Bedienung unterstellt.
12.2.3
Schwimmsportanlagen
Die Nutzung des beheizten Freischwimmbads der BASF innerhalb des Sportzentrums an der Schipkauer Straße wurde aufgegeben. Die Gesamtanlage umfasst eine
Fläche von rd. 12.500 m².
Ein Hallenbad oder Freibad existiert in Schwarzheide nicht.
Zusätzlich existiert ein Naherholungskonzept, das den Südteich zum Schutz des
großflächigen Schilfgebietes insbesondere für die stille Erholung und den Ferdinandsteich als intensives, aktives Naherholungsziel und Badesee vorsieht.
Darüber hinaus existiert in Lauchhammer ein Hallen-Freizeitbad, welches genutzt
werden kann. Vor diesem Hintergrund wird das künftige Angebot in Schwarzheide
zusammen mit dem Angebot in der Region, insbesondere in Lauchhammer, als ausreichend eingeschätzt.
12.2.4
Sondersportanlagen
Der Tennisclub Schwarzheide mit z. Zt. ca. 75 Mitgliedern hat im Jahr 1998 eine
Teilfläche des Sportbereiches an der Mückenberger Straße zu einem neuen Tenniszentrum umgebaut. Die Tennisanlage beinhaltet 3 Tennisplätze mit einer Fläche
29
Aus: Studie zur Weiterentwicklung der Sportanlagen Mückenberger Straße, Schwarzheide, Dezember 2008.
147
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
von insgesamt 2.000 m². Bei der Anlage wird kein nennenswerter baulicher Handlungsbedarf gesehen, da in der Vergangenheit bereits umfassende Investitionen
durch den Verein getätigt wurden. Eine Tennishalle ist nicht verfügbar. Die Tennisanlage im Sportzentrum an der Schipkauer Straße wurde im Zuge des Wegfalls des
gesamten Sportzentrums ebenfalls aufgegeben. Da in Lauchhammer zusätzliche
Tennissportanlagen und eine Tennishalle zur Verfügung stehen, wird unter dem
Gesichtspunkt der Funktionsteilung das Angebot für den Tennissport als ausreichend bewertet. Die Tennissportanlagen werden im Zusammenhang mit der Sportanlage Mückenberger Straße als "Öffentliche Grünfläche / Sportplatz" im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Norden der Gemarkung, beiderseits der Gemarkungsgrenze von Schwarzheide
und Schipkau, liegt der Sportflugplatz für Segel- und Motorflugzeuge des Aeroclubs
Schwarzheide e.V.. Betreiber des Platzes ist die Flugplatzbetriebsgesellschaft
Schwarzheide/Schipkau. Benutzt wird der Platz z. Zt. vom Luftsportverein „Aeroclub
Schwarzheide“ für Motorflug, Segelflug, Ultraleichtflug, Fallschirmsport, Modellflug
und Ballonfahrt sowie vom „Deutscher-Präzisionsflug-Verein e.V.“ Der Platz ist als
„Sonderlandeplatz“ anerkannt. Aus Sicherheitsgründen ist, gemessen ab den Landebahnen, ein Freihaltebereich von 3.600 m einzuhalten. Der Sonderlandeplatz ist
als Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt.
Im Osten der Gemarkung, in der Hauptstraße östlich der Bahntrasse, gibt es zudem
eine Minigolfanlage mit einer Außen- und Hallenanlage. Sie wird als solche im Flächennutzungsplan dargestellt.
12.3
Kulturellen Zwecken dienende Einrichtungen
Für größere kulturelle Veranstaltungen steht das Kulturhaus der BASF Schwarzheide GmbH am Rande des Werksgeländes in der Schipkauer Straße zur Verfügung.
Hier finden u.a. Bälle, Senioren- und Kinderveranstaltungen, Kunstausstellungen
u.ä. statt. Die Kapazität liegt bei rd. 800 Plätzen bei durchgehender Bestuhlung und
bei rd. 550 Plätzen an Tischen. Der Standort ist im Flächennutzungsplan nur mit
dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.
Außerdem verfügt Schwarzheide mit dem Freizeitpark Wandelhof in der Ruhlander
Straße über ein Event- und Gastronomie-Angebot. Dort finden in einer Diskothek
Tanzveranstaltungen für Jugendliche, Frühlingsfeste, Abitur- oder Abschlussbälle
statt. Das integrierte Kino mit vier Sälen und insgesamt 650 Plätzen, das Unterhaltungscafé und die Bowlingbahnen bieten zusätzlichen Unterhaltungs- und Freizeitwert. Parkplätze stehen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zur Verfügung.
Das betroffene Grundstück ist aufgrund des Gemenges verschiedener Freizeiteinrichtungen als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Freizeitzentrum“ ausgewiesen.
Weitere Veranstaltungen, wie das Wasserturmfest finden auf dem Platz rund um
den Wasserturm statt.
Im Bereich der Dorfaue im Westen von Schwarzheide existiert die „Heimatstube“
des ansässigen Kultur- und Heimatvereins, in der die Geschichte der Stadt
Schwarzheide den Besuchern nähergebracht wird. Die Heimatstube befindet sich in
der restaurierten Einklassenschule von 1894 auf dem Gelände des ehemaligen
Schulhofes der Grundschule auf der Dorfaue. Der Standort ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung gekennzeichnet.
148
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Theaterveranstaltungen und Konzerte werden vor allem in der Kreisstadt Senftenberg besucht. Daneben ist Dresden ein zwar weit entfernter aber attraktiver und von
einem speziellen Interessentenkreis aufgesuchter kultureller Anziehungspunkt.
In Schwarzheide sind keine darüber hinausgehenden Einrichtungen für kulturelle
Zwecke geplant.
12.4
Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit
Feuerwehr
Die Stadt Schwarzheide unterhält zur Bekämpfung von Feuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Naturereignissen oder Explosionen, etc. eine öffentliche
Feuerwehr. Gebäude der freiwilligen Feuerwehr befinden sich in SchwarzheideWest sowie in Schwarzheide-Ost.
Zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr hat die Stadt Schwarzheide einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Werkfeuerwehr der BASF Schwarzheide GmbH
abgeschlossen, die im Notfall mit alarmiert wird.
Die Versorgung im Notfall ist somit sichergestellt. Weitere Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit sind nicht geplant.
Die Standorte sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
12.5
Einrichtungen für sonstige Zwecke
Im Stadtgebiet existieren zwei Postfilialen der Deutschen Post. Die eine befindet
sich in Schwarzheide-West in der Ruhlander Straße, die andere in SchwarzheideMitte am Schillerplatz.
Die Standorte sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
13
EINZELHANDEL/ PRIVATE DIENSTLEISTUNGEN
Die Ausstattung der Stadt mit Läden und Dienstleistungsbetrieben und die Branchenstreuung ist für eine Stadt mit der Kaufkraft von ca. 6.000 Einwohnern ausreichend (Karte 9). Vor der politischen Wende bestand noch, wie in den meisten Gemeinden in der DDR, in dieser Hinsicht eine Unterversorgung. In unregelmäßigen
Abständen durchgeführte Kartierungen haben gezeigt, dass seit 1990 starke Veränderungen im Ladenbesatz stattgefunden haben. So wurden bald nach 1990 eine
Reihe von Verkaufsstellen und Läden neu eröffnet, vielfach jedoch nach nur wenigen Monaten wieder geschlossen. Zahlreiche Läden, auch solche, die schon seit
Jahrzehnten bestanden hatten, wurden danach aufgegeben - seinerzeit noch als
Folge von Auswirkungen großer neuer Einkaufsmärkte „auf der grünen Wiese“ in
kurzer Entfernung zur Stadt.
Seit 1995 sind dann auch in Schwarzheide selbst beiderseits der südlichen Stadteinfahrt, der Schipkauer Straße, zahlreiche neue Einkaufsmöglichkeiten entstanden:
Auf der Westseite der Schipkauer Straße eine langgestreckte Ladenzeile mit vorgelagertem Stadtplatz als zur Straße hin orientierte Begrenzung des Misch/Gewerbegebietes „Mitte“ - mit Läden des wöchentlichen Bedarfs und mit Büros und
Arztpraxen - und auf der Ostseite das „Heidezentrum“, ein winkelförmig angelegtes
Einkaufszentrum mit ca. 20 Läden des täglichen und wöchentlichen Bedarfs. Mit
dieser Ansiedlung sollte der Kaufkraftabfluss in andere, neu entstandene Einkaufs-
149
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
zentren "auf der grünen Wiese" gestoppt und das in der Stadt bestehende Warenangebot verbrauchernah ergänzt werden. Das „Heidezentrum“ ist im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Einkauf“ dargestellt. Die Bereiche östlich und westlich
der Schipkauer Straße wurden zudem in den letzten Jahren durch die Ansiedlung
weiterer Märkte an der Kreuzung Schipkauer Straße / Ruhlander Straße sowie im
Bereich des ehemaligen Gymnasiums südlich der Ruhlander Straße ergänzt. Heute
bilden die Bereiche in Schwarzheide-Mitte das größte Dienstleistungs- und Versorgungszentrum in Schwarzheide mit einer Vielzahl von Einzelhandelsgeschäften und
einem breitgefächerten Angebot des täglichen und wöchentlichen Bedarfs.
Angesicht der wichtigen Bedeutung dieses Gebietes am Stadteingang und im Umfeld eines größeren Dienstleistungs- und Versorgungszentrums wird das „Heidezentrum“ als zentrales Einkaufszentrum durch die Darstellung im Flächennutzungsplan gesichert. Im Zusammenhang mit der Ausweisung der umgebenden Flächen
als gemischte Bauflächen entsteht somit eine Konzentration von Dienstleistungs-,
Versorgungs- und gewerblichen Nutzungen in direkter Anbindung zur Bundesautobahn.
Weitere kleinere Läden und Dienstleistungsbetriebe haben sich entlang der Ruhlander Straße und Lauchhammer Straße angesiedelt. Die übrigen, meist älteren Läden
sind über das ganze Stadtgebiet verstreut. Das Angebot an Gaststätten und Imbiss
Stellen ist vielfältig und reicht, nach Auskunft von Bürgern, für den allgemeinen, d.h.
täglichen Bedarf aus.
Schlecht versorgt ist nach wie vor der Stadtteil Schwarzheide-Ost. Der letzte Einzelhandelsmarkt in diesem Stadtteil hat vor einigen Jahren geschlossen. Die bisher geringe Einwohnerzahl in diesem Bereich wird sich auch bei Umsetzung der geplanten
Wohnbaufläche nicht wesentlich erhöhen, so dass wegen der weiterhin geringen
Kaufkraft eine Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung in diesem Bereich
nicht zu erwarten ist. Dennoch stehen Flächen, auf denen sich kleinflächige Einzelhandelsmärkte oder Dienstleister ansiedeln können, zur Verfügung. Die Nahversorgung in Schwarzheide-West wird durch die Flächennutzungsplanung nicht verhindert.
Insgesamt weist Schwarzheide eine Verkaufsfläche von 2,13 m² je Einwohner
(Stand 2011) auf und liegt damit sowohl über dem Bundesdurchschnitt von 1,46 m²
je Einwohner als auch über denen des Landes Brandenburg (1,79 m² je EW) und
des Landkreises OSL (2,02 m² je EW). Auch in den Orten Schipkau, Ruhland,
Ortrand und Calau werden keine Verkaufsflächen über 1,51 m² je Einwohner erreicht. Auf die Region bezogen treffen diese Aussage jedoch nicht mehr zu. Im Vergleich zu den umliegenden Mittelbereichen Finsterwalde, Senftenberg-Großräschen
und Elsterwerda-Bad Liebenwerda ist im Mittelbereich Schwarzheide-Lauchhammer
eine niedrigere Verkaufsfläche je Einwohner festzustellen.
Auch die Verkaufsflächenausstattung im Bereich nahversorgungsrelevante Sortimente in m² je Einwohner kann in Schwarzheide mit einem Wert von 0,6 bis 0,7 als
überdurchschnittlich bezeichnet werden. Bezogen auf das Land Brandenburg liegt
der Wert bei 0,59 m² je Einwohner.
Die Stadt Schwarzheide weist mit einer Kaufkraftkennziffer von 90,34 ein im Bundesvergleich unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau im Einzelhandelsbereich auf.
Wesentliche Ursachen für diese Abweichungen sind das niedrigere Lohnniveau sowie der erhöhte Anteil von Menschen, welche auf staatliche Hilfeleistungen angewiesen sind. Schwarzheide profitiert nicht wie einige Gemeinden von der Nähe zu
Berlin und von Suburbanisierungstendenzen der Metropole Berlin.
150
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Tab. 11: Verkaufsfläche in m² je Einwohner (ohne Leerstände)
Kaufkraft
Verkaufsfläche je
EW
Land Brandenburg
1,79 m²
93,0
Landkreis OSL
2,02 m²
Mittelbereich Schwarzheide –
Lauchhammer
1,4 bis unter 1,7 m²
Schwarzheide Stadt
2,13
90,34
Schipkau
1,48
86,62
Ruhland
0,62
92,16
Ortrand
1,46
91,27
Calau
1,51
90,02
Quelle: Eigene Darstellung nach Einzelhandelserfassung Brandenburg 2010/2011 – Kurzfassung und
Handelsatlas Südbrandenburg 2011.
Die Verteilung der Einzelhandels-Kaufkraft nach Sortimenten macht deutlich, dass
der Großteil für Nahrungs- und Genussmittel ausgegeben wird. An zweiter Stelle befinden sich Baumarktsortiment und an dritter Stelle jeweils Bekleidung und Unterhaltungselektronik. In den letzten Jahren konnte ein Anstieg der Einzelhandel- Kaufkraft je Einwohner verzeichnet werden. So stieg der Wert von 4429 Euro im Jahr
2006 über 4886 Euro im Jahr 2008 auf schließlich 5288 Euro 2011 an.
Insgesamt stellt die Einzelhandelserfassung Berlin Brandenburg fest, dass eine insgesamt hohe Verkaufsflächenausstattung bei rückläufigen Bevölkerungszahlen einen insgesamt recht ausgereizten Wettbewerb verdeutlicht. Dieser schlägt sich in
den niedrigen Verkaufsflächenproduktivitäten nieder30.
Die sortimentsspezifische Verkaufsfläche in der Kategorie „überwiegend kurzfristiger
Bedarf“ liegt in Schwarzheide mit einem Wert von 1,04 m²/ EW weit über dem
Durchschnitt in Brandenburg mit 0,76 m²/ EW, genau wie in der Kategorie „überwiegend mittelfristiger Bedarf“ mit 0,74m²/EW in Schwarzheide (0,66 m²/EW in Brandenburg). Für den überwiegend langfristigen Bedarf liegt Schwarzheide mit einem
Wert von 0,35 m²/EW leicht unter dem Durchschnitt von Brandenburg mit
0,38 m²/EW.
Das Nahversorgungsangebot ist in Schwarzheide insgesamt ausreichend in Relation zur Anzahl der Einwohner, jedoch ungleichmäßig auf die Stadtteile verteilt. Der
Schwerpunkt der Einzelhandelsentwicklung wird in der Nahversorgung in Schwarzheide und im Wesentlichen im langfristigen Bedarf gesehen. Insbesondere vor dem
Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen sind neben der Ansiedlung von
kleinflächigen Einzelhandelsbetrieben auch Möglichkeiten wie der mobile Handel
30
Vgl. Stadt+Handel GbR (2011): Einzelhandelserfassung Brandenburg 2010/2011 – Kurzfassung, im Auftrag der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg, Dortmund.
151
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
mit Verkaufswagen oder ein Liefer‐ und Bestellservice für Schwarzheide denkbar,
so dass alle Stadtteile angebunden werden können.
Das Angebot im Einzelhandel wird darüber hinaus nicht nur in Schwarzheide selbst,
sondern auch überörtlich genutzt. Durch die Ausweisung der bestehenden und der
geplanten Flächen, die für eine Einzelhandelsnutzung geeignet sind, wird die Versorgung auch in Zukunft sichergestellt.
14
LANDWIRTSCHAFT UND FORSTWIRTSCHAFT
14.1
Flächen für die Landwirtschaft
Die landwirtschaftliche Nutzung ist in der Gemarkung Schwarzheide ohne größere
Bedeutung. Der ursprünglich starke Wirtschaftszweig „musste in der Zeit des
Braunkohleabbaus und der zunehmenden Industrialisierung immer stärker in die
unbebaubaren, ehemals stark vernässten Randbereiche zurückweichen. Durch Meliorationsmaßnahmen (entlang der Schwarzen Elster) konnten die landwirtschaftlichen Erträge verbessert werden, jedoch bergbaulich bedingte Grundwasserabsenkungen und neuerdings der Grundwasseranstieg sowie die starke Schadstoffbelastung der Luft des Gebietes haben für die Landwirtschaft ernste Probleme geschaffen.“31
In der Niederung der Schwarzen-Elster wird hauptsächlich Ackerbau betrieben. Es
wird meist Futtermais, Getreide und Sonnenblumen angebaut. Im südlichen Randbereich des Gewanns „Im Strauch“ liegen Ackerbrachen, in denen gefährdete
Ackerwildkräuter, wie z.B. die vom Aussterben bedrohte Kornrade vorkommen. Die
Kornrade ist auch in den Äckern südlich der Lindenallee, südwestlich von Schwarzheide-Ost und im äußersten Osten der Gemarkung in den Äckern nördlich des Grabens Wollschinka - hier sogar in größeren Beständen- zu finden.
Landwirtschaftliche Betriebe bestehen in Schwarzheide nicht mehr. In den vergangenen Jahrzehnten erfolgte die Bewirtschaftung durch die LPG Peickwitz, die zwischenzeitlich in eine GmbH umgewandelt wurde. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Gemarkung Schwarzheide wurden nach der politischen Wende zum Teil
wieder reprivatisiert. Für eine Bewirtschaftung im Gebiet Schwarzheide sind im Wesentlichen die Flächen zwischen der Schwarzen Elster und der Bundesstraße 169
von Interesse.
Die früher ebenfalls landwirtschaftlich genutzten, äußerst schlechten Böden auf den
Hochkippen wurden zunächst ganz aus der Bewirtschaftung herausgenommen,
später bereichsweise wieder genutzt, andere Flächen sind brachgefallen. Ein Teil
der Flächen wurden für Aufforstungen genutzt. Entsprechend dem Sanierungsplan
Lauchhammer II sollen Teile der Kippenflächen auf Dauer unbewaldet und „im Agrarbereich“ bleiben. Sie werden jetzt auch wieder von einem landwirtschaftlichen
Großbetrieb intensiv bewirtschaftet.
Im Landschaftsplan, Kap. 6.3, werden zur Agrarwirtschaft folgende Anmerkungen
gemacht:
Die frühere Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung blieb nicht ohne
Folgen für die Umwelt. Wesentliche Probleme sind:
31
Aus Generalbebauungsplan, 1982, Kap. 1.1.3.2.
152
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
− Verlust von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten,
− Verlust von Lebensräumen/Biotopen mit besonderen oder extremen Standortverhältnissen,
− Verlust landschaftsgliedernder Strukturen;
− Bodenverdichtung,
− Bodenerosion,
− Belastung des Bodens mit Schadstoffen,
− Belastung des Grund- und Oberflächenwassers mit Schad- und Nährstoffen,
Auch wenn die landwirtschaftliche Nutzung auf der Gemarkung Schwarzheide eine
untergeordnete Rolle spielt, ist der Trend der Intensivierung der landwirtschaftlichen
Bodennutzung durch die frühere Bewirtschaftung der LPG erkennbar. Insbesondere
in der Niederung der Schwarzen Elster prägen großflächige, ausgeräumte Ackerschläge die Landschaft.
Während eine intensive landwirtschaftliche Nutzung die genannten Umweltprobleme
aufwirft, werden die Landwirtschaftsflächen ihrerseits wiederum von anderen Nutzungen beeinträchtigt, wie z.B. durch Emissionen entlang der B 169 und A 13.
An die Landwirtschaft lassen sich allgemeine naturschutzfachliche Anforderungen
formulieren, deren Grundlage ein naturnaher Landbau ist, z.B.:
− Extensivierung der Ackernutzung;
− extensive Grünlandnutzung in der Schwarzen Elster-Niederung;
− bodendeckende Fruchtfolgen;
− Zwischenfruchtanbau;
− Wiederherstellung eines Biotopverbundes;
− Anlage von Gehölzen, Hecken und Krautsäumen ;
− Anlage von Ackerrandstreifen zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter
Die Ackerzahlen (durchschnittlich 27) und die Grünlandzahlen (durchschnittlich 31)
für die landwirtschaftlichen Flächen in Schwarzheide zeigen, dass es sich hier um
für die landwirtschaftliche Erzeugung minderwertige Böden handelt, so dass auch
aus diesen Gründen eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung zu befürworten ist.
Alle Maßnahmen, die auf eine Extensivierung der bestehenden landwirtschaftlichen
Nutzungen hinzielen, sind nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der
Landwirtschaftsbehörde, der Stadt und den örtlichen Landwirten möglich.
14.2
Flächen für die Forstwirtschaft
Rd. 1.250 ha, d.s. rd. 38 % der 3.320 ha großen Gemarkungsfläche sind bewaldet.
Es bestehen 3 große, mehr oder weniger zusammenhängende Waldgebiete:
− das Waldgebiet westlich von Schwarzheide-Wandelhof und nördlich des Gewerbegebietes Süd, im Bereich der beiden großen Tagebauseen,
− das Waldgebiet östlich der Siedlung Fortschritt auf einer Hochkippe,
153
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
− das Waldgebiet nördlich der Bahnlinie Ruhland-Lauchhammer auf Talsanden.
Hinzu kommen unterschiedlich große Waldgebiete auf den Hochkippen nördlich der
Stadt und auf den abgeschlossenen Teilen der Kippenflächen im äußersten Norden
der Gemarkung.
Die Altersstruktur der Forsten ist durchweg relativ jung (30 bis 60 Jahre). Einige wenige ältere Kiefernstandorte (90-110 Jahre) befinden sich bei Schwarzheide-Ost. In
den 20er Jahren wurde in Schwarzheide-West eine forstliche Rekultivierung durchgeführt.
An die Forstwirtschaft lassen sich folgende naturschutzfachliche Anforderungen
formulieren (Landschaftsplan Kap. 6.3):
− mittel- bis langfristige Umwandlung der Wälder zu Laubmischwäldern aus einheimischen, standortgerechten Baumarten;
− Entwicklung von 1-5 ha großen Altholzinseln zur Förderung von auf Altholz angewiesene Vogelarten, wie der Schwarzspecht;
− Aufbau, breiter, stufiger und unregelmäßiger Waldinnen- und Außenränder aus
standortgerechten Gehölzen;
− Pflege und Entwicklung der Sandtrockenrasen entlang südexponierter Wald- und
Weg-ränder sowie unter Leitungstrassen.
In den Waldbereichen ist es wichtig, einen Verbund der Sandtrockenrasen aufzubauen.
Mehrere, jedoch meist kleinflächige Aufwaldungsflächen werden vorwiegend im
Norden der Gemarkung auf der Hochkippe und in der zur Renaturierung vorgeschlagenen Talmulde nördlich davon ausgewiesen.
Im Sanierungsplan Lauchhammer I ist der gesamte nördliche Gemarkungsbereich
als „zusammenhängender Waldbestand“ dargestellt.
Gemäß Waldfunktionskartierung des Landwirtschaftsministeriums Brandenburg mit
Stand vom 30.11.2010 sind folgende Waldgebiete mit ihren Schutzfunktionen erfasst (Vgl. Karte 11):
1) Bodenschutzwald
1a) Waldflächen in exponierter Lage
1b) Waldflächen an erosionsgefährdeten Steilhängen
2) Klima- und Immissionsschutzwald
2a) Lokaler Immissionsschutzwald Intensitätsstufe 1
2b) Lokaler Klimaschutzwald
2c) Lärmschutzwald
3) Sonstiger Schutzwald
3a) Straßenschutzwald
3b) Sichtschutzwald
4) Wald mit Erholungsfunktionen
4a) Erholungswald Intensitätsstufen 2 und 3
5) Wald für Forschung und Kultur
154
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
5a) Weiserflächen für großräumige Inventuren.
Bei Planungen und Maßnahmen, die den Wald betreffen können, sind die Funktionen des Waldes zu berücksichtigen.
15
VERKEHR
Mobilität besitzt eine wesentliche Bedeutung für die Lebensqualität der Bürger, so
dass die Thematik in den Flächennutzungsplan Eingang finden muss. Bei der Ausweisung von Wohnbau-, gemischten und gewerblichen Flächen werden daher die
Erschließungsmöglichkeiten und potenzielle Belastungen aus angrenzenden Straßen berücksichtigt. Die konkrete Behandlung der Immissionsproblematik und der
Probleme aus dem Verkehrsaufkommen sind jedoch im Rahmen der nachfolgenden
Planungen im Detail zu lösen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes kann dies
nicht geleistet werden.
Der Flächennutzungsplan stellt Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die
wichtigsten örtlichen Hauptverkehrszüge gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dar. Außerdem werden Flächen für Bahnanlagen und die Flächen für den Luftverkehr dargestellt. Zur Sicherung und Entwicklung des Fuß- und Radwegenetzes werden zusätzlich die überörtlich bedeutsamen Rad- und Wanderwege im Plan dargestellt.
15.1
Straßenverkehr
Die Stadt Schwarzheide ist über die Autobahn A13, deren Anschlussstellen sowohl
im südlichen als auch im nördlichen Stadtgebiet liegen und die Bundesstraße 169
an das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Dresden und Cottbus liegen in einer Entfernung von ca. 50 km, Berlin ist ca. 110 km entfernt. Darüber hinaus verbinden mehrere Landstraßen I. Ordnung die Stadt mit Nachbarorten.
Ein generelles Ziel ist es, die äußere und innere Erreichbarkeit der Stadt Schwarzheide als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit ihren Einzelhandels-, Dienstleistungs-, und sonstigen Einrichtungen zu erhalten und zu sichern.
15.1.1
Vorhandenes Straßennetz
Schwarzheide liegt am Schnittpunkt der Autobahn A 13 (Berlin -Dresden) mit der
Bundesstraße 169 (Cottbus-Senftenberg-Riesa-Chemnitz). Die A 13 verläuft von
Norden nach Süden über die Schwarzheider Gemarkung und trennt die Ortslagen
Schwarzheide-West/Wandelhof/Mitte von den Stadtteilen Schwarzheide-Ost/Kolonie
Fortschritt.
155
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Abb. 17: Verkehrsnetz
Stadtteile
West/ Mitte
Stadtteil Ost
Quelle: Eigene Darstellung, 2012.
Die Bundesstraße 169 durchläuft von Westen her den südlichen Teil der Gemarkung. Sie tangiert das Gewerbegebiet Süd sowie die Gebiete SchwarzheideWandelhof und Mitte im Süden, schwenkt nach dem Schnittpunkt mit der Autobahn
in nordöstlicher Richtung aus, durchschneidet dann den Bereich Schwarzheide-Ost
und tangiert die Kolonie Fortschritt im Süden.
Die Autobahn A 13, die Bundesstraße B 169, die Landesstraßen L 55 und L 60, die
Kreisstraße K 6608 sowie die wesentlichen örtlichen Sammelstraßen sind im Flächennutzungsplan als Verkehrsflächen dargestellt.
15.1.2
Belastungen und Straßenplanungen
Bundesautobahn 13
Am Kreuzungspunkt der Autobahn mit der B 169 liegt die Anschlussstelle "Ruhland“. Am Kreuzungspunkt der Autobahn mit der Landesstraße 55 wurde 1995 die
2. Anschlussstelle „Schwarzheide“ gebaut und fertiggestellt. Für die Autobahn im
Bereich Schwarzheide wurde seit 1996 neben einer Verbesserung des Fahrbahnbelages der Bau von Standspuren und der Umbau der Autobahnauffahrt „Ruhland“
durchgeführt und inzwischen abgeschlossen. Der zeitweilig diskutierte Ausbau auf 3
Fahrspuren in jeder Richtung wird dagegen nicht mehr weiter verfolgt. Im Osten der
Autobahn liegen Gewerbe- und Industrieflächen (insbesondere der BASF) sowie
gemischte Bauflächen. Im Westen erstreckt sich in Ost-West-Richtung der Siedlungskörper (überwiegend Wohnnutzung und öffentliche Einrichtungen) in Richtung
Lauchhammer.
156
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
2008 wurde im Auftrag der Stadt Schwarzheide ein Lärmaktionsplan32 erstellt, der
für den Abschnitt der Autobahn 13 in Schwarzheide die bestehende Lärmproblematik und die Lärmauswirkungen darstellt und regelt. Ziel hierbei war es, „ruhige Gebiete“ (d.h. Gebiete ohne Lärmquellen wie Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm) in Schwarzheide gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Als Grundlage für den Lärmaktionsplan dienen die Lärmkartierungen des Landesumweltamtes
Brandenburg vom 30.06.2007.
Im Lärmaktionsplan werden folgende Aussagen gemacht:
Der in Schwarzheide liegende Abschnitt der BAB 13 wurde mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (Erfassung 2007) erfasst. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist für diesen Abschnitt nicht vorgeschrieben. Neben der BAB 13 kommen in Schwarzheide die vorhandenen und geplanten
Gewerbegebiete als relevante Hauptlärmquellen in Betracht.
Die Lärmkartierung Brandenburg zeigt, dass in Schwarzheide die Bevölkerung entlang der Autobahn A 13 zwar durch Lärm betroffen ist, diese Betroffenheit sich jedoch nur auf einen eng begrenzten Raum mit lärmempfindlichen Nutzungen beschränkt. Im nördlichen Abschnitt der Autobahn sind keine schutzwürdigen Bereiche
betroffen. Im südlichen Abschnitt der Autobahn sind im Westen Wohngebiete (im
FNP als Wohnbauflächen dargestellt) und im Osten Gewerbegebiete und gemischte
Bauflächen mit Wohnnutzungen, Einzelhandelseinrichtungen (Einkaufszentrum
“Heidecenter“), Tankstellen und sonstigen gewerblichen Nutzungen betroffen.
Tagsüber konnten für rd. 2 % der Einwohner und nachts für rd. 3 % der Einwohner
dauerhaft gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen durch den Autobahnverkehr
nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere in den Bereichen, in denen dauerhaft gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sind, ist zu prüfen, ob eine Verbesserung der Situation
durch Maßnahmen zur Lärmminderung möglich ist.
Vorgeschlagen werden
* Kontinuierliche Fortschreibung der Lärmaktionspläne und Berücksichtigung der
Lärmschutzbelange bei Planungen
* Passive Lärmschutzmaßnahmen an schutzwürdigen Gebäuden
* Ausbau des vorhandenen aktiven Schallschutzes an der Autobahn
* Geschwindigkeitsbegrenzung am betroffenen Teilabschnitt der BAB 13
* In den angrenzenden Gewerbegebieten sollte einer Verfestigung der Wohnnutzung langfristig entgegengewirkt werden.
Bereits durchgeführte Maßnahmen zur Lärmminderung im betreffenden Abschnitt
sind:
* Lärmschutzwand an der rechten Richtungsfahrbahn (Berlin -> Dresden) im Abschnitt km 108 + 660 bis km 109 + 100 in einer Höhe von 2,0 m bis 3,5 m. Die
aktive Lärmschutzanlage ist im Flächennutzungsplan als sonstiges Planzeichen
übernommen.
* Der Fahrbahnbelag im genannten Bereich trägt dazu bei, dass die Fahrgeräusche gegenüber einem üblichen Belag gemindert werden.
32
Stadtplanung und Architektur Fischer (2008): Lärmaktionsplan 2008 für die Stadt Schwarzheide, Mannheim.
157
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
* Mit der Verlagerung der Schulen vom Einwirkbereich der Autobahn in den neuen
Schulstandort „SeeCampus“ am westlichen Ortseingang Schwarzheide wurde
ein wesentlicher Immissionskonflikt bereits gelöst.
Nach der Fertigstellung der im Norden der Gemarkung liegenden AutobahnAnschlussstelle „Schwarzheide“ ist an dem alten Knotenpunkt „Ruhland“ eine gewisse Verkehrsentlastung eingetreten, da der aus nördlicher Richtung die BASF anfahrende Verkehr nicht mehr die alte Stadtdurchfahrt benutzen muss.
Vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Autobahn Stolpe,
Hohen Neuendorf als zuständige Behörde sind im Bereich der Gemarkung
Schwarzheide nach gegenwärtigem Stand in den nächsten Jahren keine Maßnahmen zur Lärmminderung an der Lärmquelle oder mittel- und längerfristige Ausbauplanungen bzw. Veränderungen an der A 13 vorgesehen.33
Die Lärmaktionsplanung ist kontinuierlich fortzuschreiben und die Siedlungs- und
Wohnbauentwicklung von Schwarzheide sollte an den Erkenntnissen der Lärmaktionsplanung ausgerichtet werden. Verbindliche Vorgaben zum Immissionsschutz
sind im Rahmen der verbindlichen Bebauungsplanung für die entsprechenden Gebiete festzulegen.
Bundesstraßen
2011 wurden vom Landesbetrieb Straßenwesen in Auftrag gegebene Bauarbeiten
zum Ausbau der Ortsdurchfahrt der B 169 in Schwarzheide-Ost durchgeführt. Das
Baufeld erstreckte sich auf ca. 750 m zwischen Ortseingang und der Brücke über
die Pößnitz. Im Wesentlichen wurde die Fahrbahn grundhaft ausgebaut, zwei Querungshilfen errichtet, Regenentwässerungsanlagen neugebaut sowie Nebenflächen
der Fahrbahn erneuert. Seit Mitte 2012 ist dieser erste Abschnitt fertiggestellt. Offen
ist derzeit, wann die Fahrbahn des zweiten Abschnitts von der Pößnitzbrücke bis
zum Ortsausgang in Richtung Brieske erneuert werden wird.
Um die Stadt Senftenberg von dem starken überregionalen Verkehr der B 169 zu
entlasten, wurde ab 2003 der Bau einer Umgehungsstraße durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg durchgeführt (B 169n). Ein Teilabschnitt dieser
Umgehung befindet sich auf Schwarzheider Gemarkungsfläche im Stadtteil Ost. Der
Neubau der Ortsumgehung Senftenberg ist mittlerweile in Schwarzheide abgeschlossen und wurde als einbahniger Querschnitt in der Betriebsform 2+1 ausgeführt, dessen Verknüpfung mit dem nachgeordneten Straßennetz über planfreie Anbindungen erfolgt.
Für 2015/2016 ist außerdem ab der Autobahnanschlussstelle Ruhland in Richtung
Gewerbegebiet Süd und weiter nach Elsterwerda eine weitere Umgehungsstraße
parallel zur B 169 geplant. Diese Maßnahme erfolgt als weiterer Bauabschnitt im
Rahmen der Ertüchtigungsmaßnahmen der B 169. Die geplante Umgehungsstraße
wird ebenfalls in der Betriebsform 2+1 ausgeführt. Der Trassenverlauf wird im weiteren Verfahren in die Planzeichnung zum Flächennutzungsplan aufgenommen.
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Süd ist die Anlage
eines Verkehrskreisels geplant. Dieser soll das über 70 ha große Gewerbegebiet
verkehrssicher über eine Ausfahrt von der B 169 von Süden her erschließen.
Dadurch wird die bisherige Anschlussstelle weiter östlich verkehrlich entlastet. Ins-
33
Informationen des Landesbetrieb Straßenwesen – Niederlassung Autobahn Stolpe, Hohen Neuendorf; Schreiben vom
30.05.2008
158
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
gesamt wird somit der anfallende Pkw- und Lkw-Verkehr gleichmäßiger auf die Erschließungsstraßen verteilt, so dass Verkehrsbehinderungen minimiert werden. Der
Kreisel ist dementsprechend auszulegen. Insgesamt sind sechs Anschlussstellen an
den Verkehrskreisel geplant. Der Anschluss nach Norden wird auf die Max-PlanckStraße und die beiden Anschlüsse nach Osten und Westen auf die Justus-vonLiebig-Straße führen. Der südwestliche Anschluss stellt die Verbindung zur B 169
dar und der südöstliche Anschluss wird als Brückenbauwerk über die B 169 geführt.
Die Lage und Ausdehnung des geplanten Verkehrskreisels wird im weiteren Verfahren in die Planzeichnung zum Flächennutzungsplan aufgenommen.
Landesstraßen
Von der B 169 kreuzt unmittelbar östlich der Autobahnauffahrt Ruhland die L 55
(Schipkauer Straße). In südliche Richtung verläuft die L 55 nach Ruhland und kreuzt
dabei den Flusslauf der Schwarzen Elster. Die früher vorhandene Kreuzung L 55 /
B 169 vor einigen Jahren umgebaut und die Abzweigung nach Süden umgelegt. Die
vormals versetzte Kreuzung der B 169 mit den Stadtzufahrten nach Schwarzheide
und Ruhland wurde zu einer glatten, vierstrahligen Kreuzung ausgebaut, wobei die
bisherige Stadtzufahrt Schwarzheide in einem Verschwenk nach Süden bis zur vorhandenen Einfahrt Ruhland südlich der Elsterbrücke weitergeführt wird. Nach Norden verläuft die L 55 annähernd parallel zur Autobahn zum Nachbarort Schipkau
und weiter zur B 96. Sie hat neben ihrer überörtlichen Funktion Bedeutung als
Hauptzufahrt zum Werksgelände der BASF aus südlicher Richtung. Die stark mit
Verkehr belastete Kreuzung (L 55 / B 169) wurde mit der Ertüchtigung und dem
Ausbau der südlichen Abzweigung entschärft.
Die Landesstraße 60 zwischen Finsterwalde und Hennersdorf wurde im Bereich
zwischen Schipkau und Kostebrau im Zeitraum 2002 bis 2004 ausgebaut. Am 14.
Dezember 2005 erfolgte die Verkehrsfreigabe der neu verlegten L 60 zwischen
Schipkau und Kostebrau. Ein Teilabschnitt dieser Trasse befindet sich auf Schwarzheider Gemarkung an der nördlichen Gemarkungsgrenze. Gemäß LMBV befand
sich der alte Trassenverlauf der L 60 in einer Tieflage, "die sich mit aufsteigendem
Grundwasser in eine Vernässungsfläche verwandelt hätte. Es bestand die Notwendigkeit der Auffüllung der Tieflage und der Verlegung der Straße auf eine völlig neue
Trasse im zu verdichtenden Kippenmassiv"34.
Kreisstraßen
Im Südwesten der Gemarkungsfläche verläuft die Kreisstraße K 6608 insbesondere
als Lkw-Verbindung zwischen den gewerblich genutzten Flächen von Lauchhammer
und Schwarzheide-Süd. Eine neue Straßenführung der K 6608 ist ab 2015/ 16 geplant. Damit soll dem langfristigen Entwicklungsziel, die Gewerbegebiete Lauchhammer und Schwarzheide –Süd zu verbinden, entgegengekommen.
Ruhlander Straße (G 2066) /Lauchhammer Straße (G 2054)
Aus der sogen. "BASF-Kreuzung" an der Landesstraße 55, ca. 700 m nördlich der B
169, zweigt die Ruhlander Straße in Richtung Lauchhammer ab (G 2066). Ab dem
Kreuzungsbereich Mückenberger Straße/ Kostebrauer Straße verläuft die Ruhlander
Straße als Lauchhammer Straße nach Westen weiter (G 2054). Die gesamte Straße
ist im Stadtgebiet die wichtigste Sammelstraße, von der aus nach Norden und Süden die einzelnen Wohnquartiere erschlossen werden.
34
Pressemitteilung der LMBV vom 12.12.2005.
159
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Als stark belastet wurden vor den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, insbesondere im Zuge der Errichtung des SeeCampus, die Ruhlander Straße/Lauchhammer
Straße eingeschätzt. Hier überschneidet sich der Ziel- und Quellverkehr zu und von
den beiderseits der Straße liegenden Wohngebieten mit dem Verkehr zwischen
Lauchhammer und der Autobahnauffahrt. Dieser "Fremdverkehr" ist besonders störend, da die Ruhlander Straße innerhalb des Ortes gleichzeitig Funktionen als
Wohnsammelstraße, Wohnstraße, Einkaufsstraße und Zufahrtsstraße zu einer Reihe öffentlicher Einrichtungen erfüllt. Der damals dringend notwendige Um- und Ausbau der Straße wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Durch die eigene Abbiegespur zum SeeCampus können zudem Störungen des Verkehrsflusses in diesem Bereich minimiert werden.
Da zwischenzeitlich der Autobahnanschluss „Schwarzheide“ im Norden des Stadtgebietes gebaut wurde, haben sich die Verkehrsströme, zumindest auf der NordSüd-Achse, der Schipkauer Straße, verändert. Eine neue Verkehrszählung liegt jedoch bisher nicht vor.
Auf regionaler Ebene sind mehrere Straßenausbauprojekte in Planung, die jedoch
nicht in kommunaler Verantwortung liegen. Danach ist bspw. der Neubau der B 96
geplant. In Verbindung damit sollte eine Optimierung mit dem Knoten Autobahnanschlussstelle Ruhland und Erschließung des BASF-Geländes von Osten her erfolgen.
Weitere Wohnsammelstraßen und Anliegerstraßen
Außer den angeführten klassifizierten Straßen werden im Flächennutzungsplan
noch solche Straßen dargestellt, die Sammel- und Verteilerfunktionen innerhalb des
Stadtgebietes erfüllen. Es sind die Naundorfer Straße zwischen der BASF-Kreuzung
und Schwarzheide-Ost, die Ernst-Thälmann-Straße innerhalb der Kolonie Fortschritt
und die Straße "Am Werk Fortschritt" zwischen der ehemaligen Brikettfabrik und der
B 169.
Alle anderen im Flächennutzungsplan nicht kenntlich gemachten Straßen sind reine
Anliegerstraßen, streckenweise allerdings mit gewissen Sammelfunktionen für kleinere Siedlungsbereiche. In diesen Straßen sollen flächendeckend verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit Hilfe eines umfassenden Straßenumbaus vorgesehen werden.
Gemäß INSEK der Stadt Schwarzheide treten „innerhalb des kommunalen Straßennetzes große Zustandsmängel auf. Während sich die Hauptstraßen (Lauchhammer/Ruhlander Str., Schipkauer Str. und Naundorfer Str.) in Schwarzheide in einem
guten Zustand befinden, ist eine Vielzahl der kommunalen Erschließungs- und Anliegerstraßen stark sanierungsbedürftig. Im Ortsteil Schwarzheide-West ist in vielen
Fällen die grundhafte Erneuerung der Straßen notwendig. In den anderen Ortsteilen
sind zahlreiche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.
Verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes Süd
Das Gewerbegebiet Schwarzheide Süd ist nicht in die Gesamtstadt integriert. Die
Erschließung erfolgt über die B 169 bzw. über Lauchhammer. Hierfür liegen von der
Stadt erste Überlegungen vor, eine Verbindungsstraße zwischen der Ruhlander
Straße und dem Gewerbegebiet sowie einen zweiten Anschluss an die B 169 zu
bauen, um eine bessere Einbindung in das Stadtgefüge und eine bessere Verkehrsverteilung von der Bundesstraße in das Gewerbegebiet zu erreichen.
In der Vergangenheit gab es für eine Verbindung zur Ruhlander Straße bereits einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan. In diesem Verfahren stellte sich der
160
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Anschluss an die Ruhlander Straße eigentumsrechtlich jedoch problematisch dar,
so dass die Stadt derzeit keine konkrete Planung verfolgt. Auf eine Darstellung im
Flächennutzungsplan wird vorerst verzichtet.
Verkehrliche Erschließung des SeeCampus
Mit der Planung und Errichtung des See-Campus in Schwarzheide-West sollte dieser auch entsprechend an die verkehrliche Infrastruktur Schwarzheides und Lauchhammers angebunden werden. Die Fläche war zuvor eine ehemalige Abraumfläche
und nicht verkehrlich angebunden.
Im Zuge der Umsetzung wurde daher eine Abbiegespur von der Lauchhammer
Straße zum Gelände des SeeCampus angelegt. Außerdem wurde der SeeCampus
an das Radwegenetz der Städte Schwarzheide und Lauchhammer angeschlossen
und durch eine Bushaltestelle an den ÖPNV angebunden.
Mit der Erschließung des „SeeCampus Niederlausitz“ wird die Erschließung für alle
Einrichtungen des Komplexes gebündelt vollzogen (OSZ, Gymnasium, Sportanlagen). Auto- und Busstellplätze werden durch die gemeinsame Nutzung effizienter
ausgelastet.
15.1.3
Ruhender Verkehr
Öffentliche Parkplätze größeren Umfangs wurden in der Vergangenheit wegen des
nur geringen Motorisierungsgrades nicht benötigt und daher nicht angelegt. Unbefestigte Freiflächen zum Abstellen von Fahrzeugen gibt es an einigen Bedarfsschwerpunkten im Stadtgebiet wie z.B. den Friedhöfen.
Im öffentlichen Verkehrsraum sind offizielle Parkplätze entlang der Ruhlander Straße, an der südlichen Schipkauer Straße (Einkaufszentrum) sowie in SchwarzheideOst an der Ernst-Thälmann-Straße vorhanden. Bei der Erschließung von neuen
Wohn- und Gewerbegebieten wurden vielfach Parkstreifen entlang der Erschließungsstraßen, meist zwischen den Bäumen der straßenbegleitenden Begrünung
gebaut. Im Zuge des Umbaus der Ruhlander Straße /Lauchhammer Straße wurden,
soweit es die vorhandene Breite der Verkehrsfläche zuließ, parallel zur Fahrbahn
verlaufende Parkstreifen, in Abständen von einer zur anderen Straßenseite wechselnd, angelegt.
Größere private Parkplätze bestanden schon bisher und bestehen weiterhin auf den
Grundstücken der einzelnen Gewerbe- und Industriebetriebe - die größten, entsprechend dem vorliegenden Bedarf, auf dem Gelände der BASF. Dort wurde 1992 an
der Schipkauer Straße, am Nordrand des Betriebes, ein neuer Platz mit rd. 460
Stellmöglichkeiten für Betriebsangehörige, aber auch zur Nutzung durch die Öffentlichkeit eröffnet. Ein gleichfalls großer privater Parkplatz liegt bei der Einkaufsgruppe
„Heidezentrum“ an der Schipkauer Straße.
Generell wird bei privaten Neubauten künftig der Stellplatznachweis auf den jeweils
betroffenen Grundstücken zu erbringen sein. Im öffentlichen Bereich ist ein Bau von
Parkplätzen an einigen Bedarfsschwerpunkten entsprechend der zunehmenden
Nachfrage notwendig. Eine flächengenaue Darstellung im Flächennutzungsplan ist
nicht möglich.
Einige größere öffentliche Parkplätze, z.B. entlang der Ruhlander/ Lauchhammer
Straße werden mit dem entsprechenden Planzeichen für den ruhenden Verkehr
markiert.
161
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
15.2
Fußgängerverkehr und Radfahrerverkehr
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslagen sind beidseitig neben den
Fahrbahnen angeordnete Gehwege die Regel. Ihr Ausbauzustand ist nicht immer
gut aber meist noch ausreichend. Vereinzelt gibt es innerhalb der bebauten Ortslage auch Gehwege abseits der Verkehrsstraßen, allerdings nirgends als durchgängiges Wegenetz.
In den geplanten Neubaugebieten soll der Bau von gesonderten Gehwegen entlang
der Wohnstraßen künftig von der jeweiligen Verkehrsfrequenz abhängig sein. Bei
einer Gebietsgliederung in kleine Siedlungseinheiten und der Anordnung kurzer
Wohnstraßen, z.T. als Stichstraßen mit nur wenigen Anliegern soll auf gesonderte
Gehwege ganz verzichtet werden und der Straßenausbau als "Mischverkehrsfläche"
ohne Trennung der Verkehrsarten erfolgen.
Insbesondere mit dem Projekt des SeeCampus und dem damit einhergehenden
Radverkehr der Schüler von und zu diesem Standort hat der Ausbau des Radwegenetzes in Schwarzheide eine große Bedeutung. Im Zuge der Umsetzung des SeeCampus wurde daher bereits eine ufernahe Radwegeverbindung hergestellt, die
den SeeCampus an den östlich gelegenen Siedlungsbereich anknüpft.
Darüber hinaus soll in Verbindung mit den städtischen Zielen zur Naherholung in
den Bereichen des Süd- und Ferdinandsteiches sowie den Rekultivierungs- und
Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Hochkippen ein zusammenhängendes
Radwegenetz entwickelt werden, das die vorhandenen lokalen Verbindungswege
miteinander verknüpft und überörtlich an das touristische Radwandersystem eingebunden werden kann.
15.3
Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV
15.3.1
Busverkehr
Hauptverkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs in Schwarzheide sind
Omnibusse.
Schwarzheide verfügt über keinen eigenen kommunalen Verkehrsbetrieb. Als Aufgabenträger für den ÖPNV ist der Landkreis Oberspreewald- Lausitz verantwortlich.
Er wird von 14 öffentlichen Buslinien durchquert, jeweils mit Haltestellen, insgesamt
8, im Stadtgebiet. Gesonderte Stadtbuslinien gibt es nicht.
Im Entwurf zum Kreisentwicklungsplan wird für den Busverkehr nach Haupt- und
Nebennetzen unterschieden. Danach liegt Schwarzheide an den Hauptnetzen nach
Lauchhammer, Brieske-Senftenberg und Schipkau-Klettwitz-Großräschen sowie an
dem Nebennetz Ruhland-Ortrand. Die Kreisstadt Senftenberg wird von Schwarzheide aus relativ häufig angefahren.
Die Busse verkehren tagsüber alle halbe bis dreiviertel Stunde und am Abend
stündlich. Bei den öffentlichen Linien treten Verkehrsspitzen zwischen 6.00 und 7.00
Uhr und zwischen 15.00 und 18.00 Uhr auf. Eine Angebotsflaute besteht zwischen
9.00 und 12.00 Uhr. Kein Angebot besteht nach 20.00 Uhr.
Der öffentliche Personennahverkehr ist aufgrund der Maßstäblichkeit nicht flächennutzungsplanrelevant.
162
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
15.3.2
Schienenverkehr
Der Verkehrsknotenpunkt (Falkenberg-Hoyerswerda, Dresden-Cottbus) der Deutschen Bahn AG liegt im ca. 3 km entfernten Ruhland.
Ein Teil des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird auf der Schiene abgewickelt.
Schwarzheide liegt an der Kernnetzstrecke der Deutschen Bahn AG von Großenhain nach Frankfurt/Oder. Der für die Stadt zuständige Bahnhof liegt in der Nachbarstadt Ruhland, der Schienenknotenpunkt der Region. Von dort fahren Regionalexpresse als Direktverbindung auch nach Dresden und Leipzig.
In Schwarzheide selbst besteht lediglich ein Haltepunkt (Schwarzheide- Ost). Dieser
ist unbesetzt. An der Haltestelle hält der Regionalexpress (RE) 18, der die Linie
Cottbus- Dresden- Neustadt bzw. Cottbus- Falkenberg (Elster) bedient.
Ein aus der Hauptstrecke abzweigendes Gleis führt nach Lauchhammer-Ost. Es ist
Bestandteil des „Ergänzungsnetzes“ und dient überwiegend dem regen Güterverkehr zur BASF und dem heute nur noch schwachen Verkehr zur Nachbarstadt. Ein
Personenverkehr findet auf dieser Strecke nicht mehr statt. Um die verkehrliche
Struktur in diesem Bereich zu verbessern, plant die BASF den Ausbau des Kombinierten- Verkehrs- Terminals in Schwarzheide.
Im Flächennutzungsplan sind die Bahnanlagen als Verkehrsflächen dargestellt.
15.3.3
Luftverkehr
Im Norden der Stadt befindet sich ein Verkehrslandeplatz der Kategorie II, der von
der Flugplatzbetriebsgesellschaft Schwarzheide-Schipkau betrieben wird.
Die für Schwarzheide wichtigen Flughäfen liegen in Berlin und Dresden. Der
nächstgelegene internationale Flughafen ist Dresden- Klotzsche mit einer Entfernung von ca. 60 km. Die Entfernung nach Berlin beträgt mehr als 100 km.
An der Gemarkungsgrenze Schwarzheide/ Schipkau liegt ein Luftlandeplatz, der
vorher ausschließlich sportlichen Zwecken gedient hat. Die Flugplatzbetriebsgesellschaft Schwarzheide/ Schipkau hat diesen Standort zu einem Sonderlandeplatz der
Kategorie II und Flugsportzentrum ausgebaut.
Nach Auskunft der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg mit
Schreiben vom 08.08.2012 verfügt der Landeplatz nicht über einen Bauschutzbereich gemäß LuftVG. Daher sollten für die Bemessung des von Hindernissen freizuhaltenden Bereiches die Richtlinie NfL I 327/01 für die Anlage und den Betrieb von
Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom 29.11.2001 herangezogen werden.
Der Landeplatz ist zwar noch nicht an diese Richtlinie angepasst, dennoch lässt sich
nach den Regelungen der Richtlinie und den jetzt dort zugelassenen Luftfahrzeugen
der erforderliche Radius für die Freihaltefläche gut bestimmen.
Es wird daher davon ausgegangen, dass der Radius der Horizontalfläche 2.500 m
plus 1.100 m für die Übergangsfläche betragen muss. Insgesamt ist demnach ein
Radius von 3.600 m, bestehend aus zwei Halbkreisen von der Außenbegrenzung
des Streifens der Start- und Landebahnen, sind von Hindernissen ab 45 m Höhe
freizuhalten. Dazu zählen insbesondere Windkraftanlagen oder Antennenträger.
Abweichungen von den Richtlinien sind mit Zustimmung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zulässig. Die Zustimmung der Luftfahrtbe-
163
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
hörde zur Errichtung von Hindernissen außerhalb von Bauschutzbereichen muss jedoch gemäß § 14 LuftVG ohnehin eingeholt werden, wenn das Hindernis höher als
100 m ist. Bei Windkraftanlagen ist dies regelmäßig der Fall.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde sowie dem Landeplatzbetreiber wird aber in jedem Fall, auch für Hindernisse, die niedriger als 100 m sind, erforderlich und von der Oberen Luftfahrtbehörde empfohlen.
Die Landebahnen des Sonderlandeplatzes (auf der Gemarkung Schipkau) und die
Freihalteflächen mit dem Radius von 3600 m (überwiegend auf Gemarkung
Schwarzheide) sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
16
VER- UND ENTSORGUNG, LEITUNGEN
Zu den Versorgungsanlagen gehören alle Anlagen, die der öffentlichen Versorgung
mit Elektrizität, Gas und Wasser dienen. Entsorgungseinrichtungen umfassen Anlagen zur Ableitung, Verwertung oder Beseitigung von Abwasser, Müll und anderen
Abfallstoffen.
Der Flächennutzungsplan stellt die Hauptleitungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung dar. Ebenfalls dargestellt sind Umspannwerke und Abwasser- bzw. Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sowie Pumpstationen mit Überlaufleitungen.
16.1
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Stadt Schwarzheide wird durch den Wasserverband
Lausitz (WAL) sichergestellt.
Die BASF als Großverbraucher besitzt eigene Rohwasserfassungen (Oberflächenund Grundwasser zur Aufarbeitung des erforderlichen Brauchwassers). Brauchwasser der BASF kommt nicht aus dem Trinkwassernetz, sondern wird im werkseigenen Wasserwerk aus Rohwasser gewonnen. Das wiederum wird in den Brunnengalerien Guteborn und Schwarzbach sowie nach Bedarf auch aus der Schwarzen Elster gefördert. Die Aufarbeitung erfolgt im Wasserwerk der BASF an der Schwarzen
Elster, von wo das aufbereitete Brauchwasser über Fernleitungen der BASF zugeführt wird. Für die Trinkwasserversorgung der BASF existiert ein separates Netz des
Wasserverbandes Lausitz.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten neuen Bauflächen sind an das öffentliche
Bewässerungssystem anzuschließen.
16.2
Gasversorgung
Die Gasversorgung der Stadt Schwarzheide erfolgt über die Leitungen der "Verbundnetz Gas AG" und die "Spreegas AG", die die Verteilung an die Endverbraucher vornimmt.
Zum derzeitigen Planungsstand liegen keine aktuellen Informationen zum Verlauf
der Ferngasleitungen vor. Der aktuelle Trassenverlauf wird im weiteren Verfahren
ergänzt.
Grundsätzlich ist zu den Gasleitungen ein Schutzstreifen von 10 m (beidseitig) einzuhalten. Innerhalb des Schutzstreifens sind die Errichtung von Gebäuden aller Art
und Mauern sowie sonstige Einwirkungen, die den Bestand und Betrieb gefährden,
164
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
unzulässig. Sofern Maßnahmen innerhalb dieser Schutzstreifen geplant sind, müssen die zuständigen Betreiber beteiligt werden. Windkraftanlagen sollten ebenfalls
einen mit dem Versorgungsträger abzustimmenden Abstand zur Gasleitung einhalten.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten neuen Bauflächen sind an das Gasversorgungsnetz anzuschließen.
16.3
Elektrizitätsversorgung
Die Stromversorgung des Stadtgebietes erfolgt durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (MITNETZ STROM), ehemals "envia Verteilnetz GmbH. Das
Versorgungsnetz wird ab einer Stromspannung von 110 kV im Flächennutzungsplan
nachrichtlich übernommen.
Das Stadtgebiet wird von einer 380 kV-Freileitung und mehreren 110 kVFreileitunen überquert. Sie verlaufen überwiegend im südlichen Gemarkungsbereich
annähernd parallel zur Schwarzen Elster, so dass weder vorhandene noch geplante
Wohn- und Gewerbegebiete unmittelbar berührt werden.
Die 110 kV-Freileitung, die in Nord-Süd-Richtung unmittelbar östlich des Ferdinandsteiches verlief, ist mittlerweile abgebaut, so dass sich auch hier keine Auswirkungen auf die angrenzenden Wohnbauflächen ergeben.
In Schwarzheide-Ost liegt ein der BASF gehörendes 110/20- kV-Umspannwerk. Die
Stromversorgung der BASF wird aus dem eigenen Kraftwerk gewährleistet.
Die gebündelt geführten Leitungen entlang der Schwarzen Elster stören das Landschaftsbild in diesem Bereich erheblich. Das gilt ebenso, wenn auch in etwas geringerem Maße, für die zahlreichen 20 kV-Freileitungen, die die Gemarkung stark zerschneiden. Jedoch sind einige 20 kV-Leitungen in den letzten Jahren bereits abgebaut worden.
Planungen des Versorgungsträgers zum Freileitungs- und Kabelnetz liegen zum
derzeitigen Planungsstand nicht vor, sie werden jedoch im weiteren Verfahren ggf.
ergänzt. Trassen von Elektrizitäts-Freileitungen müssen künftig grundsätzlich außerhalb der potenziellen Neubauflächen geführt oder es muss generell eine Verkabelung der 20 kV-Leitungen innerhalb der Baugebiete vorgesehen werden.
In der verbindlichen Bauleitplanung bzw. bei konkreten Bauvorhaben ist eine vertiefende Abstimmung mit den zuständigen Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich notwendig. Lokale Netzerweiterungen erfolgen je nach Bedarf der Bauflächenentwicklung. Grundsätzlich sind zu den Freileitungen zur Stromversorgung
auch bestimmte Schutzstreifen zu beachten, die Baubeschränkungen nach sich
ziehen und auch von hochwachsenden Gehölzen freizuhalten sind.
16.4
Abwasserbeseitigung
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist Teil des Gewässerschutzes und
dient dem Schutz des Allgemeinwohls. Zuständig für die Abwasserbeseitigung in
Schwarzheide ist der Wasser- und Abwasserverband Lausitz (WAL) mit Sitz in Senftenberg.
Die notwendigen öffentlichen Anlagen zur schadlosen Abwasserbeseitigung und –
behandlung wurden vom WAL errichtet und werden von diesem betrieben. Dazu
165
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
gehört auch die Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben und
des nicht separierten Klärschlamms aus Kleinkläranlagen.
In der Zentralen Abwasserreinigungsanlage der BASF werden auch die Abwässer
von Schwarzheide, Ruhland und Schipkau behandelt. Diese kommunalen Abwässer
machen rund ein Fünftel der gesamten Abwassermenge aus. Vorfluter für die in der
Kläranlage behandelten Schmutzwässer ist die Pößnitz mit Anschluss an die
Schwarze Elster. Die BASF verfügt für die gereinigten Abwässer ihrer Kläranlage
über eine Direkteinleiterlaubnis. Ihr ist durch behördliche Entscheidung für den gesamten Standort die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen worden.
In Schwarzheide erfolgt die Entwässerung im Trennsystem. Lediglich in den Bereichen Naundorf/ Viktoria wird dezentral entwässert. In Bereichen, in denen das
Grundwasser sehr flurnah ansteht, ist das Wasser durch Gräben abzuleiten (Peisker
Graben und Fließe). Eine Versickerung in diesen Bereichen ist ungünstig. Der bereichsweise hohe Grundwasserstand ist bei der Entwässerung von Niederschlagswasser jeweils im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und/ oder im Rahmen
von Entwässerungskonzeptionen gesondert zu betrachten und eine schadlose Versickerung nachzuweisen.
Die Gräben und geplanten Fließe sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
16.5
Abfallbeseitigung und –verwertung
Schwarzheide ist Mitglied des Abfallentsorgungsverbandes „Schwarze Elster“.
Im Rahmen des dualen Systems werden gebrauchte Verpackungsmaterialen getrennt nach den Wertstoffen Kunststoff, Metall, Glas, Papier, Pappe und Kartonagen
gesammelt, sortiert und der Wiederverwertung zugeführt. Der nächstgelegene
Wertstoffhof befindet sich in Hörlitz westlich von Senftenberg.
In der BASF anfallende verwertbare Abfälle wie Verpackungsmaterial und Büroabfälle werden im Werk selbst gesammelt und an externe Verwerter übergeben. Der
hausmüllähnliche Abfall wird auf der Regionaldeponie Hörlitz entsorgt. Potenziell
gefährliche und nicht verwertbare Abfälle werden in der werkseigenen Rückstandsverbrennungsanlage verbrannt.
17
BERGBAUFLÄCHEN
17.1
Entwicklungsziele und Maßnahmen für die Sanierung der Bergbaubeeinflussten Gemarkungsteile
17.1.1
Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II 35
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Sanierungsgebietes gem. Sanierungsplan Lauchhammer II (Verordnung über die Verbindlichkeit des Sanierungsplanes
Lauchhammer, Teil II vom 17. Juni 1997 (GVBl.II/97 S. 529).
35
SanLau II = Sanierungsplan Lauchhammer II
166
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
Ziele des Sanierungsplanes, die für das Plangebiet von Bedeutung sind (Auszug aus dem Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II)
Im Sanierungsplan werden wasserwirtschaftliche Ziele zur Grundwasserabsenkung/Wasserhaltungen, zur Entwicklung des Grundwasserwiederanstiegs, zu wasserwirtschaftlichen Verhältnissen nach Abschluss des Grundwasserwiederanstieges/Vorflutgestaltung und zur Wasserqualität aufgeführt. Mit den Sanierungsmaßnahmen sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines sich weitgehend
selbst regulierenden Wasserhaushaltes geschaffen werden.
Zielsetzung für Natur und Landschaft ist die schrittweise Herstellung einer ökologisch stabilen Bergbaufolgelandschaft, die Elemente der typischen Lausitzer Landschaft enthält. Zwischen den Bereichen, die aus naturschutzfachlicher Sicht eine
besondere Bedeutung haben und in denen den Belangen von Natur und Landschaft
Vorrang eingeräumt wird und den intensiv genutzten Gebieten ist ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.
In die Bergbaufolgelandschaft sollen Gestaltungselemente integriert werden, die
auch nachfolgenden Generationen die traditionelle Rolle von Braunkohlenabbau
und -veredlung bei der Entwicklung des Sanierungsgebietes verdeutlichen.
Mit der forstwirtschaftlichen Bestandspflege und Rekultivierung soll gewährleistet
werden, dass die zukünftigen Waldgebiete eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit ermöglichen, ihrer Schutz- und Erholungsfunktion
gerecht werden und wirtschaftlich genutzt werden können. Bei der Baumartenwahl
ist eine möglichst große Vielfalt anzustreben, wobei einheimische Arten bei gleicher
Standorteignung bevorzugt zu verwenden sind. Vorhandene monostrukturierte
Waldkomplexe sollen durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden. Waldränder sind unter Verwendung standortgerechter einheimischer Gehölzarten naturnah
zu gestalten.
17.1.2
Sanierung der Teiche 28 und 29 (Ferdinandsteich und Südteich)
Die im Sanierungsgebiet vorhandenen Tagebauseen sind auf der Grundlage bodenmechanischer Standsicherheitsuntersuchungen und unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu gestalten. Vorhandene Gefährdungspotentiale sind schrittweise abzubauen. Die Realisierung erfordert neben der Zulassung von Plänen nach BBergG das Vorhandensein abgestimmter Gestaltungskonzepte.
Im Gesamtkonzept der Bergbaufolgelandschaft sind die Restlöcher 28 (Ferdinandsteich) und 29 (Südteich) für eine Erholungsnutzung vorgesehen. Für alle anderen
vorhandenen bzw. entstehenden Wasserflächen und Feuchtgebiete haben die Belange des Biotop- und Artenschutzes Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen.
Die Entstehung und Nutzung der Restlöcher lässt vermuten, dass sie in bestimmten
Bereichen Gefährdungspotentiale in sich bergen. Dies sind:
− nicht gestaltete Randböschungen, sowohl in gewachsenen als auch in geschütteten Böschungsbereichen,
− sehr steil einfallende gewachsene Böschungen, die weder bewirtschaftet, noch
für das Betreten durch Menschen freigegeben werden können,
− Instabilitäten der gekippten Randböschungen, bei denen die Abbruchgefahr nicht
ausgeschlossen werden kann,
167
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
− flache, wassergesättigte Randzonen, die keinen betretbaren Untergrund bieten,
− nicht auszuschließende Setzungsfließgefahr der gekippten Randböschungen,
− nicht tragfähige eingespülte Industrierückstände und Abfallstoffe,
− das Vorhandensein von Haus- und Siedlungsmüllkippen.
Des Weiteren kann eine Gefährdung der restlochumlaufenden Böschungen beim ...
Wiederanstieg des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden.
Die Sanierung dieser Bereiche muss daher unter besonderer Beachtung der potenziellen Gefährdungen sowie der bereits vorhandenen Lebensräume geschützter
bzw. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten erfolgen. Hierbei hat sich die zu entwickelnde Uferlinie an der regional-typischen Ufermorphologie zu orientieren.
Folgende Sanierungsarbeiten sind von der LMBV im Bereich des Südteiches konkret geplant und im bereits im Gang.
-
Abriss der Brückenbauwerkes Lauchhammer Bahnhofstraße
-
Abtrag der Flachwasserbereiche und damit Vertiefung des Sees in diesen Bereichen
-
Flutung im Rahmen des Gewässerausbaus Schwarze Elster – Lichterfeld (Kapitel 17.2)
-
Dammaufspülungen
-
Errichtung von Wirtschaftswegen und Sicherheitsabsperrungen
-
Vorschüttung der östlichen Uferberme
-
Auffüllung von Tieflagen
-
Rütteldruckverdichtungen im Uferbereich
-
Böschungsprofilierungen
Zusammenfassend sind im Bereich des Südteiches die ausgedehnten Röhrichtbestände in der Südbucht und der Flachwasserbereich zu erhalten. Auf Dauer soll
dem Areal eine Trittsteinfunktion von der Bergbaufolgelandschaft Klettwitz/ Kleinleipisch zum Lausitzer Urstromtal zukommen. Durch die Anlage eines Badestrandes
soll außerdem die Entwicklung zu einem aktiven Erholungsbereich gefördert werden.
Die Trittsteinfunktion soll auch vom benachbarten Ferdinandsteich erfüllt werden. In
diesem Zusammenhang sind hier folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Entwicklung als Landschaftssee mit Tourismusnutzung,
- Sicherung von Steilböschungen
- Flutung im Rahmen des Gewässerausbaus Schwarze Elster – Lichterfeld
(Kapitel 17.2)
Der Ferdinandsteich soll in erster Linie Aktivitäten für die stille Erholung bedienen,
so dass die Anlage von Badestränden o.ä. hier nicht vorgesehen ist. Vielmehr sollen
hier attraktive Landschaftsbereiche zum Spazieren gehen oder Angeln einladen.
Hierzu hat auch die Stadt Schwarzheide Vorstellungen und Entwicklungsziele formuliert, die in Abstimmung mit der LMBV umgesetzt werden sollen (Vgl. Kapitel
7.6.5).
168
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
17.1.3
Sanierungsplan MEURO - SUD
Innerhalb des Stadtgebietes Schwarzheide liegt das zum Bereich Meuro-Süd gehörende Restloch Kabelbaggerteich. Es hat folgende Abmessungen:
Größe des Restlochs
davon
59 ha
57 ha Wasserfläche
Gesamte Böschungslänge
davon
5.450 m
5.450 m Kippenböschung
Sperrfläche
48 ha
Nutzung/Nutzer
Ehemalige industrielle Absetzanlage (Eisenhydroxidschlamm) für Industriekomplex Brieske, ehemalige Betriebsdeponie
(Industriemüll)
für
Synthesewerk
Schwarzheide in einem nordwestlichen Teilbereich, zur
Zeit Deponie (Erdaushub und nichtkontaminierter Bauschutt) für BASF Schwarzheide im gleichen Bereich.
Das hoch wiederansteigende Grundwasser im Sanierungsgebiet Meuro-Süd würde
im Kippenbereich nördlich und südlich der Bahnstrecke Senftenberg - Ruhland ...
Vernässungsflächen bzw. sehr geringe Grundwasserflurabstände ergeben. Ohne
ein weiträumiges Auffüllen der beeinflussten Flächen entsteht eine Grundbruchgefahr.
Durch die Grundwasserabsenkung ist der Wasserhaushalt empfindlich gestört. Im
Umfeld des Sanierungsgebietes sind Schäden in der Vegetation die Folge. Die Abflussverhältnisse in dem wichtigen Vorfluter Pößnitz werden durch die Einleitung von
Grubenwasser aus den Sanierungsgebieten Meuro, Lauchhammer I und Meuro-Süd
aufrechterhalten.
Die Kippenböschungen des Kabelbaggerteiches sind setzungsfließgefährdet.
Schwerpunkte der Sanierungsplanung sind:
− die standsichere Gestaltung der Restlochböschungen und die Tragfähigkeit der
Kippenflächen,
− die Entwicklung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse,
− die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und die Aufwertung bereits rekultivierter Bereiche,
− die Nutzungsmöglichkeiten der zukünftigen Bergbaufolgelandschaft einschließlich der Industriebrachen der Kohleveredlungsstandorte (S. 13 SanMeu).
Einen Schwerpunkt der Sanierung bildet das Herstellen stabiler Abflussverhältnisse
unter Vermeidung unerwünschter Flächen- bzw. Kellervernässungen in den angrenzenden Siedlungen.
Die Schwarze Elster bleibt zentraler Vorfluter und nimmt die Zuflüsse der Pößnitz ...
auf. Die Pößnitz und die Wollschinka sind zu sanieren und möglichst naturnah und
ökologisch stabil zu gestalten, sodass sowohl der Entwässerungsfunktion als auch
den Anforderungen von Natur und Landschaft Rechnung getragen wird (S. 21 SanMeu).
Die Entwicklung der Wasserbeschaffenheit im Sanierungsgebiet sowie in den für
den Abfluss des Sanierungsgebietes entscheidenden Vorflutern Pößnitz, Wollschin-
169
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
ka und Schwarze Elster ist unter besonderer Berücksichtigung des Gefährdungspotentials der im Kabelbaggerteich stehenden Industriemülldeponie zu überwachen.
Die vorhandenen und entstehenden Wasserflächen, Feuchtgebiete bzw. wechselfeuchten Standorte sind vorrangig unter den Gesichtspunkten des Biotop- und Artenschutzes zu gestalten. Auf die Ausweisung von Badestränden ist zu verzichten.
17.2
Gewässerausbau Schwarze Elster – Lichterfeld (Leitung zum Bergheider
See)36 und Komplexmaßnahme Schwarzheide
Zur Normalisierung des Wasserhaushaltes in den ehemaligen von bergbaulicher
Entwässerung betroffenen Gebieten ist von der LMBV die Bildung eines landschaftsgerechten Gewässersystems auf der Kippe des ehemaligen Tagebaus Kleinleipisch mit Herstellung eines Vorflutsystems vom Bergheider See in Richtung der
Schwarzen Elster vorgesehen.
Nach den zum derzeitigen Planungsstand vorliegenden Unterlagen der LMBV soll
aus diesem Grund eine Wasserentnahme aus der Schwarzen Elster erfolgen und
das Wasser in die Tagebauseen Südteich und Ferdinandsteich übergeleitet werden,
um es über Rohrleitungen bis in die Konditionierungsanlage Lichterfeld zu befördern. Von hier aus wird dann der Bergheider See geflutet und das überschüssige
Flutungswasser in einem offenen Graben in den Heidesee geleitet. Nach Auffüllung
auch des Heidesees läuft das Wasser wieder zurück in das Lausitzer Urstromtal, so
dass ein geschlossener Wasserkreislauf entsteht.
Mit dieser großangelegten wasserwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahme sind für
Schwarzheide folgende Maßnahmen verbunden:
- Der Entnahmeort für das Flutungswasser befindet sich ca. 1 km westlich der BAB
13 auf Schwarzheider Gemarkung. Für die Entnahme ist der Bau eines Entnahmebauwerkes überwiegend unter Geländeoberfläche erforderlich. Damit wird
über Jahre in das Abflussgeschehen des Flusses eingegriffen.
- Für die Überleitung des entnommenen Wassers in die Seen wird eine Leitung mit
einem Durchmesser von 1,4 m verlegt, die den Binnengraben sowie die B 169
quert. Nach Erreichen des Ferdinandsteiches läuft das Wasser in freiem Gefälle
bis in den Südteich. Der Verlauf ist im Flächennutzungsplan dargestellt.
- Um das Wasser weiter nach Norden zum Bergheider See überzuleiten, muss eine Pumpstation am Westufer des Südteiches errichtet werden. Diese befördert
das Flutungswasser über eine Rohrleitung mit einem Durchmesser von 1,2 m bis
nach Lichterfeld und die Konditionierungsanlage.
- Nach Flutung der Seen werden die zu diesem Zweck errichteten Bauwerke zum
Teil wieder zurückgebaut.
Die Bauphase ist bereits seit 1999 im Gang, die Betriebsphase soll voraussichtlich
bis zu 20 Jahre umfassen, so dass voraussichtlich um 2020 die Rückbauphase
stattfinden kann.
Der gemäß Sonderbetriebsplan "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Sanierungsgebiet Lauchhammer 1998 bis Ende Sanierung" vorgesehenen Maßnahmen haben
Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Um diese Auswirkungen zu vermeiden,
vermindern oder auszugleichen, sieht die LMBV in ihrer Umweltverträglichkeitsun-
36
Vgl. LMBV (Hrsg.) (2002): Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Gewässerausbau, Band 2: Wasserüberleitung Schwarze Elster bis Lichterfeld, Verfasser: GMB – Gesellschaft für Montan- und Bautechnik, Senftenberg.
170
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung Vorentwurf
tersuchung entsprechende Maßnahmen für die Bauphase, die Betriebsphase und
die Rückbauphase vor. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Umsetzung der
Planung durchzuführen und betreffen
- den Schutz des Bodens und des Wasserhaushaltes
- den Umgang mit Oberboden und belastetem Grundwasser,
- die Entwicklung von Vegetationsflächen,
- die Erhaltung von Alleen und Hecken,
- Schutz von Tieren durch bauliche Vorkehrungen,
- Maßnahmen zum Monitoring.
Die Wasserentnahme aus der Schwarzen Elster hat eine Wasserspiegelabsenkung
zur Folge. Im Zusammenhang mit der Flutung weiterer Tagebauseen im Verlauf der
Schwarzen Elster sind die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt im Rahmen nachfolgender Planungen detailliert zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu treffen.
Insgesamt wurde in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung festgestellt, dass das
Vorhaben bei Umsetzung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen umweltverträglich realisiert werden kann.
Die vorgenannten Ziele und Maßnahmen wurden für die Gemarkung Schwarzheide
zwischenzeitlich überarbeitet und an die stadtspezifischen Grundwassergegebenheiten angepasst. Die LMBV hat infolge des prognostizierten Grundwasserwiederanstiegs im Stadtgebiet ein Konzept zur Gefahrenabwehr (Komplexmaßnahme
Schwarzheide 2011) erarbeitet. Ziel dieses Konzeptes ist es, Maßnahmen umzusetzen, die zur dauerhaften Absenkung des Grundwassers im Stadtgebiet führen und
somit die Gefahr von Vernässungen von Kellern, Fundamenten, etc. zu mindern.
Das Konzept sieht derzeit folgende Maßnahmen und Planungsschritte vor:
- Hauptentwässerungselement bildet der vorhandene Kippenrandgraben nördlich
der Bahnlinie und direkt südlich des Restlochs 59. Damit sind die erforderlichen
Grundwasserstände im Bereich des BASF-Geländes zu erreichen.
- Anordnung einer Tiefendränage im Bereich der Deponie Kabelbaggerteich.
- Um für das übrige Stadtgebiet ebenfalls zumutbare Grundwasserstände herzustellen, sind weitere Optimierungen erforderlich. Hierzu ist in den beiden Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29) ein Wasserstand von 92,5 m
ü.NN herzustellen. Durch die zusätzliche Anordnung einer Dränage nördlich der
Wandelhofsiedlung mit Auslauf in die Tagebauseen wird die Vernässungsgefahr
insbesondere in der Wandelhofsiedlung so weit wie möglich vermieden.
- Einleitung der Wässer aus den Tiefendränagen in die beiden großen Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29).
- Um den Grundwasserstand in den beiden großen Tagebauseen auf 92,5 m ü.NN
zu halten ist das überschüssige Wasser über eine Heberleitung in die Schwarze
Elster abzuschlagen.
Das beschriebene Konzept zur Gefahrenabwehr infolge des Grundwasserwiederanstiegs liegt der Stadt Schwarzheide bisher nicht als abschließendes Dokument vor.
Änderungen sind möglich und werden im weiteren Planungsverlauf konkretisiert und
angepasst.
171
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Begründung mit Umweltbericht Vorentwurf
Teil B Umweltbericht
172
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Der Umweltbericht stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar, der wie die Begründung auch im Aufstellungsverfahren ergänzt oder geändert werden kann. Für den vorliegenden Planungsstand erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Grobprüfung der Umweltbelange. Der Umweltbericht wird jedoch im weiteren Aufstellungsverfahren ergänzt.
1.
EINLEITUNG
Nach § 2a BauGB ist der Begründung zu einem Bauleitplan ein Umweltbericht beizufügen, in dem die aufgrund der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 und der Anlage
zum BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen
sind.
Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich
erheblichen Umweltauswirkungen, d. h. der Umweltprüfung, werden gem. § 2
Abs. 4, Satz 2 BauGB von der Gemeinde festgelegt. Die Umweltprüfung bezieht
sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten
Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad angemessenerweise verlangt werden kann.
Der Gesetzgeber unterscheidet bei Aufbau und inhaltlicher Strukturierung des Umweltberichtes nicht zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan muss jedoch aufgrund der konkreteren Planungsebene weitergehende und genauere Informationen zu den verschiedenen Schutzgütern enthalten. Auch bei den Vermeidungsmaßnahmen/ Ersatzmaßnahmen werden
erst auf Bebauungsplanebene differenzierte Angaben erforderlich (Abschichtung der
Prüferfordernisse).
Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schwarzheide wird
ein auf die Flächennutzungsplanebene abgestimmter Umweltbericht erstellt.
1.1.
Darstellung der wesentlichen Inhalte und der Planungsziele
Die Stadt Schwarzheide beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Sinne einer
Neuaufstellung fortzuschreiben. Das Zieljahr 2010 des 1999 genehmigten Flächennutzungsplanes ist erreicht.
Die sich seit den 1990er Jahren veränderten Zielvorstellungen über die städtebauliche Entwicklung von Schwarzheide und die damit verbundenen geänderten Flächenansprüche werden in den Flächennutzungsplan integriert.
Außerdem sind die Vorgaben von NATURA 2000 – Gebieten und die Inhalte und
Zielvorstellungen der übergeordneten Planungen und rechtlichen Grundlagen, die
sich seit den 1990er Jahren enorm verändert haben, zu beachten.
Die bereits durchgeführten punktuellen Änderungen sollen in einem Planwerk zusammengeführt werden, um damit weiteren Änderungsverfahren des bisherigen
Flächennutzungsplanes vorzubeugen.
Ziel der Fortschreibung ist daher die Anpassung der Planung an die geänderten
Rahmenbedingungen und vollzogenen räumlichen Entwicklungen. Schwerpunkte
der Planung liegen im Bereich der Siedlungsentwicklung und der erneuerbaren
Energien.
Mit der Fortschreibung soll jetzt eine Plangrundlage für die nächsten Jahre geschaffen werden und so Planungssicherheit für weitere Jahre entstehen. Die Stadt
173
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
möchte damit einen Handlungsspielraum erhalten, um auch negativen Entwicklungen entgegentreten zu können.
Der Flächennutzungsplan wird durch einen Landschaftsplan begleitet, der die fachliche Basis der Umweltprüfung stellt.
1.2.
In einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind
Den Untersuchungsraum bildet das gesamte Stadtgebiet der Stadt Schwarzheide.
Zu berücksichtigen sind die Ziele auf den übergeordneten Planungsebenen sowie
auf der Ebene der kommunalen Gesamtplanung.
Grundsätzliche Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus § 1 Abs. 5 BauGB. Danach sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung
für einen allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Ortsund Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.
Gem. § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Umweltprüfung erfolgt schutzgutbezogen. Unter Berücksichtigung der im Baugesetzbuch festgelegten Ziele des Umweltschutzes sind ferner nachfolgend aufgeführte gesetzliche Grundlagen für die schutzgutbezogene Umweltprüfung herangezogen worden:
Schutzgut
Quelle
Wesentliche Ziel- und Zweckaussagen/
Grundsatzaussagen
Boden
Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG)
Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung
der Bodenfunktionen im Naturhaushalt insbesondere als Lebensgrundlage für Menschen
Tiere und Pflanzen
Wasser
Wasserhaushaltsgesetz/
Landeswassergesetz
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere als Lebensgrundlage
für Menschen Tiere und Pflanzen sowie als
nutzbares Gut, durch nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.
Klima/ Luft
und Mensch
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und
Verordnungen/
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen,
des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen sowie deren Vorbeugung.
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen
sowie deren Vorsorge.
Arten- und
Biotopschutz
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
Natur und Landschaft sind als Lebensgrundlage
des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wieder herzustellen,
dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
174
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit
und die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die
Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer
gesichert sind.
Kultur- und
Sachgüter
Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz
(BbgDSchG)
Denkmale sind als Quellen und Zeugnisse
menschlicher Geschichte und prägende Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes
Brandenburg nach den Bestimmungen dieses
Gesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen
und zu erforschen
Es sind außerdem folgende Fachpläne und deren Ziele und Grundsätze bei der
Fortschreibung zu beachten.
2.
•
Landesentwicklungsplan Berlin Brandenburg (2009) mit Vorgaben zu übergeordneten landschaftsplanerischen Zielsetzungen und Grundlagen. Sie sind im
Landesentwicklungsplan unter Freiraumsicherung, Freiraumnutzung dargestellt.
Die Ebene der Landesplanung stellt die überregional bedeutsamen naturnahen
Landschaftsräume dar. Die Stadt Schwarzheide ist als Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Lauchhammer festgelegt. Außerdem ist im Untersuchungsraum
zu berücksichtigen: Freiraumverbund (Z) und Risikobereich Hochwasser (G).
•
Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“
(1998) als raumordnerisches Instrument zur Steuerung der umfangreichen Vorkommen an oberflächennahen Rohstoffen wie Kiese, Sande, Tone, Torf und
Hartgesteinen der Region.
•
Landschaftsplan zum FNP der Stadt Schwarzheide (1995) als Grundlage für die
Umweltprüfung.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER
37
Die Umweltaspekte und –empfindlichkeiten werden schutzgutbezogen betrachtet
und bewertet. Der Bewertungsrahmen und das Vorgehen werden ausführlich im
Landschaftsplan dargelegt. Im Nachfolgenden werden hierzu die Ergebnisse herausgestellt.
Die Beschreibung erfolgt zum derzeitigen Planungsstand anhand der Aussagen des
Landschaftsplanes des Büros Miess+Miess Karlsruhe von 1995.
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben.
2.1.
Einordnung in größere naturräumliche Einheiten
Die Gemarkung Schwarzheide liegt in den naturräumlichen Großeinheiten Lausitzer
Becken- und Heideland und Elbe-Mulde-Tiefland. Das Lausitzer Becken- und Heideland umfasst im Untersuchungsgebiet die Haupteinheit Niederlausitzer Randhügel.
Das Elbe-Mulde-Tiefland beinhaltet die Haupteinheit Elbe-Elster-Tiefland.
37
aus: Landschaftsplan Miess 1995
175
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Für den Landschaftsraum Niederlausitzer Randhügel sind Stieleichen-Birkenwald
und Kiefernmischwälder charakteristisch. Kulturhistorisch ist das Gebiet von einem
weitausgedehnten Braunkohlenabbau geprägt, der eine Umgestaltung des nördlichen Reliefs nach sich zog.
Das Elbe-Elster-Tiefland südlich des Untersuchungsgebietes ist ein Sandgebiet mit
tiefgründigen Sandsedimenten ohne Grundwassereinfluss, in dem Birken- und
Stieleichenwälder mit Kiefern charakteristisch sind.
Das großräumige Landschaftsgefüge wird durch das Magdeburger Urstromtal bestimmt.
2.2.
Geologie
Landschaftsbestimmend sind die Talsandflächen des Magdeburger Urstromtals, das
in einer Breite von ca. 10 km die Bachaue der Schwarzen Elster begleitet. Die
bachnahen Bereiche der Schwarzen Elster sind auf einer Breite von durchschnittlich
2 km von Flachmooren durchzogen, die - obwohl potenzielle Grünlandgebiete durch (Graben-) Entwässerung in großräumige Ackerflächen umgewandelt wurden.
Ausbuchtungen der Talsande ragen zum Teil weit in den Raum nördlich der
Schwarzen Elster vor. So liegt das Siedlungsgebiet von Schwarzheide (ebenso
Ruhland und Lauchhammer) auf einem nach Norden ausbuchtenden Talsandfächer, der durch seine nahezu ebene Lage bauliche Nutzungen erleichtert. Allerdings
weisen diese Talsande durch ihre Lage im Urstromtal meist hohe Grundwasserstände auf.
Weiter im Norden formen eiszeitliche Endmoränen ein hügeliges und durch Hochflächen charakterisiertes Landschaftsbild, dessen Übergänge von Talsandterrassen
bestimmt sind. In diese Talsandterrassen sind kleinere nacheiszeitliche Niederungsbereiche eingelagert.
Durch den um die Jahrhundertwende begonnenen Braunkohlenbergbau sind sowohl das Endmoränengebiet als auch die südlich angrenzenden Talsandterrassen
größtenteils in ihrer Schichtenfolge und Oberflächenbeschaffenheit weitgehend gestört und liegen heute als Kippengelände vor. Große Restseen bestimmen in diesem Bereich jetzt das Landschaftsbild.
2.2.1. Boden
Die Karte „Geomorphologische Übersicht“ im Anhang zeigt die vielfältig gegliederte
Bodensituation.38
Im Bereich der Schwarzen Elster stehen Auenlehme, humose, sandige Tone mit einer Mächtigkeit bis zu 1 m über max. 2 m mächtigen holozänen Sanden an. Sie
werden von verlandeten Altwasserarmen, dem ehemaligen Elsterlauf, durchzogen eine bis zu 4 m mächtige Schicht von Sand, Torf, Schluff und Schlick über den Sedimenten der oberen Talsandfolge.
Nördlich davon wechseln Bereiche mit durchschnittlich 5 m mächtigen Schichten periglazialer Sande, Bereiche mit fluviatilen Sanden sowie Bereiche mit Flachmoortorfen - mit einer Mächtigkeit bis zu 2,5 m über holozänen Sanden (< 2 m).
38
Karte und Beschreibung aus Ingenieurgeologischem Gutachten 1979 in Generalbebauungsplan 1982.
176
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Noch weiter nördlich, am Nordrand des Lausitzer Urstromtals, stehen max. 5 m
mächtige pleistozäne Sande an. Sie sind von Hochflächeninseln aus 5 bis 8 m
mächtigen glazifluviatilen Sanden durchsetzt.
Große Bereiche der Gemarkung (östlich der Autobahn) werden vom zentralen Bereich des Lausitzer Urstromtals39 mit einer durchschnittlich 5 m mächtigen Decke
periglazialer Sande eingenommen.
Um 1850 war die Urstromtalniederung mit deren Hauptfluss, der Schwarzen Elster,
ein unwegsames, mit sumpfigen Wiesen und Bruchwäldern durchsetztes Gelände.
Infolge der Elsterregulierung wurden viele alte Wasserarme abgetrennt, die Bruchwälder und Sumpfwiesen wurden entwässert und in Acker- und Grünlandflächen
umgewandelt. Die Ortschaften lagen meist am Rande der hochwassergefährdeten
Talniederungen auf den Sanden oder auf etwas erhöhten Talsandflächen. Mit zunehmender Grundwasserabsenkung war die ursprüngliche Vegetation einer fortschreitenden Austrocknung ausgesetzt (Munr/Landesumweltamt Brandenburg
1993b).40
Die nördlich der Stadt Schwarzheide gelegene Hochkippe bildet eine markante Erhebung gegenüber dem sonst ebenen Gelände. Die Höhendifferenz beträgt an der
Geländekante 30 m. Im Übrigen weist das Gebiet Höhenunterschiede von nicht
mehr als 10 m auf. Das Stadtgebiet liegt auf etwa 100 m ü. NN.41
Die Empfindlichkeit des Bodens gegenüber Beeinträchtigungen ist von mehreren
Faktoren abhängig, in der Regel jedoch über die Bodenart zu bestimmen.
Die Auenlehme der Elsterniederung sind besonders empfindlich gegenüber jeder
Art von Kontamination durch Schadstoffe. Zu Bodenverlusten kommt es durch Flächenversiegelung und Verdichtung insbesondere in den Siedlungen. Die entlang der
stark befahrenen Straßen gelegenen Flächen sind durch Schadstoffeintrag belastet.42
Den größten Teil der nördlichen Gemarkung nehmen die Standorte mit verschiedenen Kippsubstraten der Tagebaubereiche der Bergbaufolgelandschaft ein. Demzufolge spielen der Erosionsschutz und das Rutschen (Thixotropie) eine große Rolle
bei der Beurteilung der Empfindlichkeit. Die Gefahr der Winderosion besteht vor allem auf den offenen Kippenböden, besonders an den Böschungen, und auf den
landwirtschaftlichen Flächen. Die Böschungen um die Tagebaurestlöcher und an
den Kippen sind empfindlich gegenüber einem Rutschen des Bodens bei mechanischer Beanspruchung.43
2.2.2. Böden für die Landwirtschaft
Die Böden in der Gemarkung, die für Land- und Forstwirtschaft geeignet waren,
mussten in der Vergangenheit in weiten Teilen dem Bergbau weichen. Die übrig gebliebenen Flächen, hauptsächlich beiderseits der Schwarzen Elster, waren ursprünglich stark vernässt. Durch die Regulierung des Flusses im Jahr 1856 und
39
40
41
42
43
Ebenda.
Landschaftsplan Miess 1995, Kapitel 1.2
Karte und Beschreibung aus Ingenieurgeologischem Gutachten 1979 in Generalbebauungsplan 1982.
Landschaftsplan Miess 1995.
Landschaftsplan Miess 1995
177
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
durch Grabenentwässerung wurden seinerzeit gute Bedingungen für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung geschaffen, sodass großflächiger Ackerbau möglich ist.
Das landwirtschaftliche Ertragspotenzial ist im überwiegenden Teil der Gemarkung
Schwarzheide mit Bodenzahlen von weniger als 30 (bei 50 – bis 70 % der Flächen)
geprägt. Auf einzelnen Flächen im Süden der Gemarkung sind Bodenzahlen bis 50
zu finden (bei bis zu 90 % der Flächen).
2.2.3. Fließgewässer
Die Schwarze Elster ist der Hauptwasserlauf des Gebietes und als Gewässer I.
Ordnung (nicht schiffbares Landesgewässer) eingestuft. Sie entspringt im Lausitzer
Berg- und Hügelland südwestlich der Ortschaft Elstra und mündet oberhalb von Wittenberg in die Elbe (69 m u. NN). Sie durchfließt die Gemarkung Schwarzheide in
Ost-West-Richtung am südlichen Rand. Der früher mäandrierende Verlauf wurde
1856 begradigt und beiderseits mit ca. 1-1,5 m hohen Deichen versehen. Die Gemarkungsgrenze Schwarzheide-Ruhland kennzeichnet noch heute den ehemaligen
Flussverlauf. Der Wasserspiegel der Schwarzen Elster hat bei Mittelwasser ein Niveau von +94,3 m ü.NN, so dass die Wassertiefe im Stromstrich mehr als 1 m beträgt44.
Die Schwarze Elster ist der Hauptvorfluter für die Stadt. Ihre Deiche und ein beidseitig fünf Meter breiter Geländestreifen sind Hochwasserschutzanlagen im Sinne des
§ 96 BbgWG. Handlungen und Nutzungen, die die Funktionsfähigkeit der Anlagen
beeinträchtigen können sind unzulässig.
Die Schwarze Elster ist innerhalb des Landes Brandenburg durchgängig eingedeicht. Der Abstand zwischen den beiderseitigen Deichkronen beträgt rd. 50 m bei
einer durchschnittlichen Breite des Flusses von rd. 10 m. Ein Hochwasserrisikomanagementplan wird derzeit erarbeitet, der insbesondere darauf abzielt, die bestehenden Deichanlagen zu sanieren, um den Hochwasserschutz von Siedlungen und
Infrastruktur zu gewährleisten.45 Hochwasser entstehen vor allem in den Quellgebieten der Schwarzen Elster und ihrer Nebenflüsse Hoyerswerdaer Schwarzwasser,
Große Röder und Pulsnitz.46
Der biologische Verschmutzungsgrad (Saprobie) der Schwarzen Elster ist mit der
Gewässergüteklasse II bis III als kritisch belastet zu bewerten. Die Belastung durch
kommunale Abwässer und bergbauliche Nutzung ist hoch. Außerdem besteht eine
geringe Belastung durch industrielle Abwässer. Dies bedeutet, das Fließgewässer
Schwarze Elster ist mit organischen, leicht abbaubaren, sauerstoffzehrenden Substanzen kritisch belastet. Die Gewässerstrukturgüte der Schwarzen Elster ist im Bereich der Gemarkung Schwarzheide stark bis sehr stark verändert.47
Die Bedeutung der Schwarzen Elster innerhalb des Landes ist für die Trinkwassergewinnung, landwirtschaftliche Bewässerung, Energiegewinnung durch Wasserkraft, für Freizeit und Erholung gering. Das Gebiet ist insgesamt für den Natur- und
Landschaftsschutz bedeutend. 48
44
45
46
47
48
LMBV (Hrsg.) (2002): Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Gewässerausbau, Band 2: Wasserüberleitung Schwarze
Elster bis Lichterfeld, Verfasser: GMB – Gesellschaft für Montan- und Bautechnik, Senftenberg, S. 10.
Homepage des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Stand Dezember 2011.
Umweltministerium Brandenburg (Hrsg) (2011): Potenzialstudie zur Hochwasservorsorge und –bewältigung.
Geobasisdaten der Umweltministeriums Brandenburg, Stand 2012.
Homepage des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, Stand Dezember 2011.
178
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Zudem wird die Schwarze Elster im Rahmen der Komplexmaßnahme des LMBV zur
Regulierung der Grundwasserstände in Schwarzheide genutzt. Durch die geplante
Einleitung von Wasser aus den beiden Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich
soll ein Wasserstand von 92,5 m ü.NN in den Seen erreicht werden. (Vgl. Kapitel
17.2). Damit wird auch eine Optimierung der Grundwasserstände und damit eine
Entwässerungswirkung im Stadtgebiet von Schwarzheide erreicht.49.
Im Osten der Gemarkung Schwarzheide mündet die von Norden nach Süden fließende Pößnitz in die Schwarze Elster. Die Pößnitz wurde 1992 innerhalb der Gemarkung Schwarzheide renaturiert, dabei gleichzeitig in südöstlicher Richtung verlegt (Durchstich Nov. 92) und größtenteils um das Erweiterungsgelände der BASF
herumgeführt. Das letzte Teilstück der ehemaligen Pößnitz innerhalb des Werksgeländes wurde bis in Höhe der Wegebrücke verfüllt.
Die Deiche der Pößnitz im Abschnitt von der Eisenbahnbrücke Schwarzheide-Ost
bis zur Einmündung in die Schwarze Elster sind Hochwasserschutzanlagen im Sinne des § 96 BbgWG. Handlungen und Nutzungen, die die Funktionsfähigkeit der
Anlagen beeinträchtigen können sind unzulässig.
Entsprechend einer wasserrechtlichen Nutzungsgenehmigung wird das in den Anlagen der BASF-Schwarzheide gereinigte Abwasser in die Pößnitz eingeleitet. In die
Pößnitz gelangt gegenwärtig gehobenes Grubenwasser aus den ehemaligen Tagebauen Meuro und Klettwitz. Durch die bergbauliche Entwicklung am Oberlauf der
Pößnitz, d.h. die Einstellung der Wasserhebung, wurde eine Neuverlegung einer
Abwasserleitung von der Kläranlage der BASF zur Schwarzen Elster notwendig, um
die Funktion des Vorfluters zu erhalten.50
Außer diesen beiden Flüssen befinden sich im Stadtgebiet zahlreiche Entwässerungsgräben. Die wichtigsten sind der „Binnengraben“, der im Süden der Gemarkung streckenweise parallel zur Schwarzen Elster verläuft, und die Wolschinka, die
ebenfalls als Vorfluter dient. Einige Gräben sind in den vergangenen Jahrzehnten
wegen des abgesunkenen Grundwasserspiegels - als Folge des Abpumpens von
Grubenwasser - trockengefallen, stellenweise sind sie überackert.
Notwendig ist, auch aus der Sicht der Stadt, insbesondere der Ausbau und die Rekonstruktion des Plessa-Dolsthaidaer Binnengrabens und des Peisker Grabens einschließlich der Vertiefung von Bauwerken in den Gewässern.
2.2.4. Stehende Gewässer
Als Folge des früheren Braunkohlebergbaus sind in der Gemarkung mehrere Teiche
verblieben.
Diese sind:
‫ ־‬der Südteich Nr. 29 und
‫ ־‬der Ferdinandsteich Nr. 28 im Westen der Gemarkung. Sie sind durch einen
überdeckten Durchlass miteinander verbunden.
49
50
Vgl. LMBV (2011): Konzept zur Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstieg im Stadtgebiet und Industriekomplex
Schwarzheide, Präsentationsfolien vom 25.01.2011.
in http://www.lmbv.de/pages/pressemitteilung.php?idpage=1130 (LMBV), Stand 18.08.2003
179
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
‫ ־‬der Kabelbaggerteich im Nordosten der Gemarkung, übergreifend auf die Gemarkung Hörlitz.
‫ ־‬Restloch 59, im Wesentlichen verlandet, je nach Niederschlagsmenge und
Grundwasserstand.
‫ ־‬Restloch 60, verlandet.
Die Teiche zeichneten sich noch 1998 durch eine allgemein schlechte Wasserqualität mit einem ph-Wert von 3-5 (außer Kabelbaggerteich) aus. Die Wasserqualität hat
sich seitdem zwar verbessert, jedoch ist ein lebensfreundliches Milieu noch nicht
überall zu erwarten. Die weniger gute Qualität ist u.a. noch immer die Folge von
Verwitterungsprozessen des am Rande gelagerten kohlehaltigen Abraummaterials
sowie, hauptsächlich, der direkten Zuführung von Abwässern und der langjährigen
Einleitung von Kohletrübe (inzwischen jedoch aufgegeben) aus Lauchhammer in
den Ferdinandsteich.
Die Sanierung der Restlöcher richtet sich nach den Festsetzungen der Sanierungspläne „Lauchhammer II“ und „Meuro-Süd“ (vgl. Kapitel 17). Der Ferdinandsteich und
der Südteich werden derzeit abschließend von der LMBV gestaltet und sollen in naher Zukunft als Freizeit- und Naherholungsflächen nutzbar sein.
2.2.5. Grundwasser
Das Grundwasser fließt überwiegend von Norden nach Süden dem Magdeburger
Urstromtal zu. Von dieser generellen Grundwasserfließrichtung gibt es jedoch, bedingt durch die grundwassergefüllten Restlöcher der Tagebaue, Abweichungen. Die
Grundwasserabsenkung in den Restlöchern konzentriert den Grundwasserstrom auf
die größeren Restlöcher, sodass sich für den Raum Schwarzheide - abweichend
von der Nord-Süd-Komponente - ein nach Nord-Westen gerichteter Grundwasserstrom ergibt, der auf den Südteich ausgerichtet ist.51
Der Braunkohlebergbau hat seit der Jahrhundertwende Einfluss auf die Grundwasserstände auch in der Gemarkung Schwarzheide gehabt. Bedingt durch die Wasserhaltungen des Tagebaus Klettwitz sowie durch die Einbeziehung der beiden Teiche (Südteich und Ferdinandsteich) in den Brauchwasserkreislauf für die ehemaligen Brikettfabriken und die Kokerei Lauchhammer, liegen z. Zt. in Teilen der Gemarkung Schwarzheide noch beeinflusste Grundwasserstände vor.
Im Gebiet Schwarzheide muss generell mit relativ geringen Unterflurabständen des
Grundwassers gerechnet werden. Sie liegen häufig zwischen 1-2 m unter Gelände.
In der Niederung der Schwarzen Elster und in einigen nach Norden auskragenden
Niederungsflächen (z.B. Gebiet „Der Strauch“) sind die Abstände stellenweise noch
geringer.52
Nach dem Abwerfen der Wasserhaltungen im Tagebau Klettwitz und der Einstellung
der Brauchwassernutzung kam es in den letzten Jahren zu einem Grundwasseranstieg und zur Änderung der Grundwasserfließrichtung. Mit dem Grundwasseranstieg
sind insbesondere in den Kippenbereichen Probleme verbunden, die sich in Grundbrüchen äußern können. Deshalb wurden vorsorglich Kippenbereiche in den Tagebaufelder für eine öffentliche Nutzung gesperrt (Vgl. Kapitel 6.4.6).
51
52
Vgl. MIESS, Landschaftsplanerische Expertise Schwarzheide, 1991.
Vgl. MIESS, Landschaftsplanerische Expertise Schwarzheide, 1991.
180
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Durch die umfangreichen Renaturierungsarbeiten der LMBV in der Region wird es in
Zukunft zu einem weiteren Anstieg des Grundwasserspiegels kommen. Dieser Anstieg des Grundwassers wird voraussichtlich zur Vernässung von Randbereichen
der Stadt führen. Es ist ohne Gefahrenabwehrmaßnahmen mit Vernässungen von
über 400 Kellern und Gebäudefundamenten sowie von Teilen des BASF-Geländes
und von Bereichen des Sonderlandeplatzes zu rechnen. Bereits vor Jahren forderte
die Stadt in einer Stellungnahme zum Sanierungsplan Lauchhammer Teil II, dass
die prognostizierten Wasserstände auf keinen Fall eintreten dürfen (Wasserstand
darf nicht mehr als 93,00 m NN betragen).
Vor dem Hintergrund dieser Problematik formuliert das LMBV in seinem Konzept zur
Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstieg für das Stadtgebiet Schwarzheide Maßnahmen, die den Grundwasserstand regulieren und damit zu einer Entwässerung des Stadtgebietes beitragen sollen. U.a. ist vorgesehen, die Wasserstände in den Tagebauseen Südteich und Ferdinandsteich auf ein Niveau von 92,5
n ü.NN zu bringen. Vom Ferdinandsteich aus wird dazu das überschüssige Wasser
in die Vorflut (Schwarze Elster) eingeleitet. In Verbindung mit den weiteren geplanten Gefahrenabwehrmaßnahmen (Verlegung von Tiefendränagen) soll somit ein
angemessener und ausreichend hoher Grundwasserflurabstand erreicht werden.
Die vorgenannten Ziele und Maßnahmen wurden für die Gemarkung Schwarzheide
zwischenzeitlich überarbeitet und an die stadtspezifischen Grundwassergegebenheiten angepasst. Die LMBV hat infolge des prognostizierten Grundwasserwiederanstiegs im Stadtgebiet ein Konzept zur Gefahrenabwehr (Komplexmaßnahme
Schwarzheide 2011) erarbeitet. Ziel dieses Konzeptes ist es, Maßnahmen umzusetzen, die zur dauerhaften Absenkung des Grundwassers im Stadtgebiet führen und
somit die Gefahr von Vernässungen von Kellern, Fundamenten, etc. zu mindern.
Das Konzept sieht derzeit folgende Maßnahmen und Planungsschritte vor:
- Hauptentwässerungselement bildet der vorhandene Kippenrandgraben nördlich
der Bahnlinie und direkt südlich des Restlochs 59. Damit sind die erforderlichen
Grundwasserstände im Bereich des BASF-Geländes zu erreichen.
- Anordnung einer Tiefendränage im Bereich der Deponie Kabelbaggerteich.
- Um für das übrige Stadtgebiet ebenfalls zumutbare Grundwasserstände herzustellen, sind weitere Optimierungen erforderlich. Hierzu ist in den beiden Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29) ein Wasserstand von 92,5 m
ü.NN herzustellen. Durch die zusätzliche Anordnung einer Dränage nördlich der
Wandelhofsiedlung mit Auslauf in die Tagebauseen wird die Vernässungsgefahr
insbesondere in der Wandelhofsiedlung so weit wie möglich vermieden.
- Einleitung der Wässer aus den Tiefendränagen in die beiden großen Tagebauseen Ferdinandsteich und Südteich (RL 28/29).
- Um den Grundwasserstand in den beiden großen Tagebauseen auf 92,5 m ü.NN
zu halten ist das überschüssige Wasser über eine Heberleitung in die Schwarze
Elster abzuschlagen.
Das beschriebene Konzept zur Gefahrenabwehr infolge des Grundwasserwiederanstiegs liegt der Stadt Schwarzheide bisher nicht als abschließendes Dokument vor.
Änderungen sind möglich und werden im weiteren Planungsverlauf konkretisiert und
angepasst.
Die Bewältigung der Herausforderungen durch den Grundwasserwiederanstieg stellt
daher in der Bergbausanierung auch in den kommenden Jahren einen besonderen
Schwerpunkt dar. Von der LMBV wurde im Rahmen dessen bereits frühzeitig eine
181
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Studie zur Gefährdungsabschätzung des Grundwasseranstiegs für den Raum
Schwarzheide erstellt. Darin wurden konkrete Maßnahmen für die Bereiche der Tagebauseen formuliert, die ebenfalls zur Bewältigung des Grundwasserwiederanstiegs beitragen sollen. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Jahren umgesetzt
werden.
Maßnahmen sind bspw.:
- Abtrag von Flachwasserbereichen
- Dammaufspülungen
- Anlage von Einspülbereichen
- Vorschüttung der östlichen Uferberme im Bereich des Südteiches
- Bodenverdichtungen in Uferbereichen
- Steinverbau
- Böschungsprofilierung
- Auffüllung von Tieflagen.
Bei der Erschließung von neuen Baugebieten ist auf den Grundwasserstand in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Anhand der durch die LMBV beauftragten
Studien, Grundlagenermittlungen und Vorplanungen ist daher frühzeitig zu prüfen,
in wie weit flurnahe Grundwasserstände im Planungsbereich schon vorhanden sind
oder eintreten können und wie damit umzugehen ist.
2.2.6. Klima
Schwarzheide gehört zu der Zone mit dem kontinental geprägten Binnenlandklima
Ostdeutschlands: es ist durch warm-trockene bis heiße Sommer und durch vergleichsweise kalte bis sehr kalte Winter bestimmt. Es unterscheidet sich damit von
dem nach Norden hin angrenzenden Klimabezirk der norddeutschen Tiefebene mit
seinem ozeanisch getönten Klima, d.h. mit relativ kühl-feuchten Sommertemperaturen und einer wintermilden Witterung.
Die mittlere Jahrestemperatur im Bereich der Stadt beträgt ca. 8,5°C. Die mittlere
Januartemperatur liegt bei -0,8°C, die mittlere Julitemperatur bei 18,2°C. Entsprechend dem kontinentalen Klimacharakter beträgt die Jahresschwankung der Lufttemperatur (d.i. die Temperaturdifferenz zwischen dem wärmsten und dem kältesten
Monat) 19°C. Eine geringfügige Milderung des kontinentalen Klimas mit etwas kühleren Sommertemperaturen und abgemilderten Wintertemperaturen ist in der unmittelbaren Umgebung der größeren Restseen (Südteich und Ferdinandsteich) zu erwarten.
Die Hauptwindrichtung ist West und Südwest.
Die mittlere Jahresniederschlagssumme ist mit 604 mm (Messstelle Senftenberger
See) relativ niedrig, sodass während niederschlagsarmer Perioden Trockenschäden, besonders an landwirtschaftlichen Kulturen, auftreten können.
Lokalklimatisch kann das Planungsgebiet folgendermaßen charakterisiert werden
(aus Landschaftsplan Kap. 1.4):
- Wälder und Vorwälder haben eine hohe Bedeutung als klimatischer Ausgleichsraum. Sie dienen der Frischluftproduktion und als Luftfilter. Sie wirken dämpfend
auf die Nebelbildung, bremsen starke Windströmungen und führen der Atmosphäre durch einen kontinuierlichen Wasserdampfstrom Feuchtigkeit zu.
182
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
- Landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen (Acker- und Intensivgrünland) ermöglichen einen freien Luftaustausch, dienen als Transportfläche für aus dem
Wald austretende Frischluft und lokalklimatisch als Ausgleichsräume zu den
Siedlungsflächen.
- Bei allen anderen Freiflächen (Schilfröhrichte, Gebüsche, extensiv genutzte
landwirtschaftliche Flächen wie Feuchtwiesen) kommt neben den gleichen Funktionen wie den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen noch die Funktion
der Kaltluftproduktion dazu.
- Siedlungsflächen sind Wärmeinseln in der Landschaft, die durch ein erhöhtes
Temperaturniveau mit Wärmespeicherung und -abstrahlung versiegelter Flächen
und Baukörper gekennzeichnet sind, ebenso durch eine Unterbrechung der Luftzirkulation und durch eine erhöhte Schadstoff- und Staubkonzentration in der
Luft.
Die Empfindlichkeit eines Klimapotenzials besteht in erster Linie gegenüber Schadstoffeintrag und Schadstoffanreicherung. Im Hinblick auf die Luftschadstoffe sind vor
allem die Häufigkeit des Auftretens von Smogsituationen (Inversionswetterlagen,
Nebel) sowie die Fähigkeit von Morphologie und Vegetation, Immissionsschutzfunktionen zu übernehmen, von Bedeutung. Alle Bereiche, die aufgrund ihrer Struktur
und Vegetation Belastungen entgegen wirken bzw. mindern, werden als hochempfindlich eingestuft. Dies sind in erster Linie die frischluftproduzierenden Wälder und
kaltluftproduzierenden Freiflächen zwischen den Siedlungen.
Als klimatische Vorbelastungen sind die Siedlungen als „Wärmeinseln“ und die hohen Emissionen von Luftschadstoffen entlang der viel befahrenen Straßen zu nennen.
Die Hochkippen sowie der Bereich nördlich der B 169 stellen sich als Kaltluftaustauschgebiete dar, die zu sichern sind. Eine Bebauung von Freiflächen und eine
Aufforstung soll hier vermieden werden, um die Austauschverhältnisse zu sichern.
Im Verlauf der Elsterniederung und des Grabens im Süden der Gemarkung sind die
hier bestehenden Abflussbahnen für Kalt- und Frischluft zu sichern und zu entwickeln, um die lokalen Windsysteme zu erhalten. Hindernisse, wie bspw. Riegelbebauungen sind zu vermeiden.
2.2.7. Tiere und Pflanzen
2.2.7.1. Potenzielle und reale Vegetation 53
Der Raum Schwarzheide ist durch folgende Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation geprägt:
- Erlen-Eschenwald und auenwaldartiger Niederungswald auf nährstoffreichen,
grundwassernahen Standorten im Bereich der Elsterniederung.
- Komplex aus feuchtem Stieleichen-Hainbuchenwald, Erlenbruchwald, ErlenEschenwald, feuchtem Stieleichen-Birkenwald und Stieleichen-Buchenwald auf
Nassstandorten mit Moorböden und grundwassernahen bzw. -beeinflussten
Talsandstandorten im Bereich südlich vom Wandelhof und Schwarzheide-Ost,
einschließlich des Gebietes „Im Strauch“.
53
Aus: Landschaftsplan MIESS 1995: Kap. 1.5.1
183
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
- Kiefern-Stieleichen-Birkenwald auf den ärmeren Sandstandorten der Altmoränenlandschaft im übrigen Untersuchungsgebiet, einschließlich der vom Bergbau
überformten Gebiete (Kippen und Halden) mit ihren nährstoffarmen Rohböden
und verändertem Bodenrelief.
Die heute vorhandene, reale Vegetation weicht von den oben beschriebenen Einheiten der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation erheblich ab54. Durch die
Begradigung der Schwarzen Elster und die nachfolgende Entwässerung der Aue ist
hier ein ackerfähiger Standort entstanden, der heute überwiegend für Getreideanbau genutzt wird. Nur vereinzelt sind noch Wiesen eingestreut. Bei rückgehendem
Getreideanbau ist eine standortgerechte Extensivierung durch Grünlandnutzung anzustreben.
Die natürliche Waldvegetation auf den nördlich der Elsterniederung anstehenden
Talsanden ist der Eichen-Birken-Wald mit der Stieleiche als dominanter Baumart.
Diese Standorte wurden in der Vergangenheit durch großflächige Aufforstungen mit
der Waldkiefer umgewandelt. Die Waldkiefer weist nur geringe Zuwachsraten auf
und wirft folglich als Wirtschaftswald nur niedrige Erträge ab. Die heutige Bedeutung
der Wälder muss daher überwiegend in ihrer Erholungsfunktion gesehen werden.
Längerfristig ist eine verstärkte Einbringung von Laubgehölzen (Stieleiche, Traubeneiche, Birke, Spitzahorn) anzustreben. Das gilt vor allem für die stellenweise
vorhandenen anlehmigen Standorte. Diese Artenergänzung würde nicht nur die Ertragskraft, sondern auch die Vielfalt des Waldbildes steigern und damit den Erholungswert der Wälder verbessern.
2.2.7.2. Biotoptypen55
Für die gesamte Fläche des Landes Brandenburg sind die Grünstrukturen und Vegetationskomplexe (Biotoptypen) anhand eines Kartierungsschlüssels in einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung erfasst.
Die erfassten Biotope sind in folgende übergeordnete Kartiereinheiten eingeteilt:
01 Fließgewässer
02 Standgewässer (einschließlich Uferbereiche, Röhricht, etc.)
03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren
04 Moore und Sümpfe
05 Gras- und Staudenfluren
06 Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche
07 Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen
08 Wälder und Forste
09 Äcker
10 Biotope der Grün- und Freiflächen
54
55
Vgl. MIESS, Landschaftsplanerische Expertise Schwarzheide, 1991
Vgl. Kartendienst des Umweltministeriums Brandenburg (http://luaplims01.brandenburg.de/ Naturschutz_www/viewer.htm),
Stand 2012
184
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
11 Sonderbiotope
12 Bebaute Gebiete, Verkehrsanlagen und Sonderflächen
In Schwarzheide wurden folgende Biotoptypen erfasst:
01 Fließgewässer:
Die Schwarze Elster und die Pößnitz werden stellenweise von Röhricht (Schilf und
Rohrkolben) begleitet. Entlang der Schwarzen Elster wachsen Staudenfluren.
Die Gräben sind überwiegend naturfern und kaum durch Gehölze beschattet. Stellenweise steht in den Gräben Schilf. An den Böschungen befinden sich meist Brennesselfluren, durchsetzt von Beifußarten oder Landreitgras.
Die beiderseitig der Schwarzen Elster errichteten Erddeiche sind teilweise lückig mit
Laubbäumen bestanden, teilweise mit kleineren Baumgruppen.
02 Standgewässer:
Die Seen (Tagebaurestlöcher) sind von nur wenigen Tier- und Pflanzenarten besiedelt. Größere Schilfbereiche haben sich am Südteich und am Laugkteich (Restloch
59, im Wesentlichen verlandet, er führt jedoch je nach Niederschlagsmenge und
Grundwasserstand noch Wasser) ausgebildet. Die anderen Teiche sind von schmalen Schilfgürteln umgeben.
Am Kabelbaggerteich sind vereinzelt Laubgebüsche und Feldgehölze zu finden.
03 Anthropogene Rohbodenstandorte und Ruderalfluren:
Zu den anthropogen beeinflussten Biotopen gehören die Ruderalflächen außerhalb
und innerhalb der Siedlung. Die städtischen bzw. dörflichen Ruderalfluren spielen
flächenmäßig jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Auf den Kippen sind größere
Ruderalflächen beim Zurückbau von Gleisen und anderen technischen Einrichtungen entstanden.
Offene, vegetationsfreie Sandflächen finden sich im Bereich der Kippen, der Kiesgrube am Südteich und der durch den Bergbau entstandenen Aufschüttungen, die
oft von markanten Erosionsrinnen geprägt sind. Zum Teil sind diese Abraumhalden
schon mit Gehölzen oder mit dem Japanischen Staudenknöterich besiedelt.
Gemenge-Typen aus verschiedenen Biotoptypen bestehen im Bereich der Kippen
mit den Biotoptypen Vorwald, offene Sandflächen, Gebüsch, Sandrasen und Staudenflur. Ein weiteres, kleinparzelliges Gemenge aus Hausgärten, Grabeland, Wiesen, Obstbäumen und Äckern wurde im Bereich Schwarzheide-Ost erfasst.
04 Moore/ Sümpfe
Moorflächen sind in Schwarzheide Mitte westlich des Peisker Grabens, im südlichen
Bereich des Laugkteiches sowie im Bereich der Flachwasserzone am Südteich kartiert.
05 Gras- und Staudenfluren
Die Niederung der Schwarzen Elster wird neben den Ackerflächen durch die unterschiedlichsten Wiesenstandorte aller Feuchtigkeitsstufen gekennzeichnet.
Östlich von Schwarzheide-Ost gibt es Feuchtwiesen mit Binsenbereichen, Zweizahnfluren und Nässezeigern wie Blutweiderich, Sumpfschafgarbe und Wolfstrapp.
Frische Wiesen sind dagegen überall im Gebiet, aber nur kleinflächig, vorhanden.
185
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Größere Flächen werden als Intensivgrünland bewirtschaftet, in denen dann jedoch
nur wenige Grasarten wie Knaulgras oder Weidelgras dominieren.
Flächige Staudenfluren und Staudensäume frischer und nährstoffreicher Standorte
gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. In vielen Flächen hat bereits eine
Verbuschung mit Birke, Kiefer oder Zitterpappel eingesetzt. Hin und wieder werden
die Staudenfluren mit Arten aus den Trockenrasen durchsetzt. Staudensäume trockener Standorte sind selten.
06 Zwergstrauchheiden und Nadelgebüsche
Die einzig bisher vorkommende größere Fläche mit trockener Sandheide hinter dem
verlassenen Schießstand bei Lauchhammer-Süd ist mittlerweile nicht mehr in der
Biotoptypenkartierung erfasst.
07 Laubgebüsche, Feldgehölze, Alleen, Baumreihen und Baumgruppen:
Laubgebüsche und Feldgehölze sind in der landwirtschaftlich genutzten Elsterniederung selten geworden. Weidengebüsche nasser Standorte kommen im Gewann "Im
Strauch" und östlich von Schwarzheide vor. Raumwirksame Baumhecken bilden die
Gehölze entlang der Schwarzen Elster. Kleine - oft lückige - Hecken begleiten die
Wege oder Straßen in der Flur.
Außerhalb des Siedlungsbereichs gibt es zwei Alleen: die Allee entlang der B 169
mit überwiegend Bergahorn und die Lindenallee entlang der alten Straßenverbindung zwischen Schwarzheide und Schwarzheide-Ost. Innerhalb der Siedlung sind
noch einige bedeutsame Reste von Alleen erhalten.
08 Wälder und Forsten
Es bestehen 3 große, mehr oder weniger zusammenhängende Waldgebiete:
− das Waldgebiet westlich von Schwarzheide-Wandelhof und nördlich des Gewerbegebietes Süd, im Bereich der beiden großen Tagebauseen
− das Waldgebiet östlich der Siedlung Fortschritt auf einer Hochkippe
− das Waldgebiet nördlich der Bahnlinie Ruhland-Lauchhammer auf Talsanden.
Hinzu kommen unterschiedlich große Waldgebiete auf den Hochkippen nördlich der
Stadt und auf den abgeschlossenen Teilen der Kippenflächen im äußersten Norden
der Gemarkung.
Die Waldgebiete zeigen je nach Standort einen unterschiedlich aufgebauten Bestand (nach forstlichem Einrichtungswerk). Im Landschaftsplan (Kap. 1.5.2) wird
hierzu ausgeführt:
Die Kiefernforste sind größtenteils Monokulturen, unter denen kaum eine Bodenvegetation vorhanden ist. Sie prägen das Bild auf den Kippen im Norden sowie südlich
von Schwarzheide-West.
Bei den Kiefernlaubmischforsten kommt zur Kiefer meist noch die Birke oder andere
Laubgehölze im geringen Anteil dazu. Vielfältige Mischforstflächen mit krautreichem
Unterwuchs liegen nördlich von Wandelhof.
Der Laubmischforst setzt sich aus den verschiedenen Laubbaumarten, vor allem
aus Stiel-Eiche, Trauben-Eiche, Rot-Eiche, aber auch Berg-Ahorn, Robinie, Birke,
Schwarz-Erle, Winter-Linde, Baum-Weiden zusammen. Westlich des Südteichs und
auf den Böschungen der nördlich gelegenen Kippen sind solche Forste zu finden.
Im Gewann "Im Strauch" werden die Weidengehölze nicht als Wald eingestuft, son-
186
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
dern als Weidengebüsche nasser Standorte, die nach § 32 BbgNatSchG geschützt
sind.
Birkenforste sind überall kleinflächig vertreten. Entlang der Tagebaurestlöcher sind
sie vermutlich im Lauf der natürlichen Sukzession entstanden.
Roteichenforste, Pappelforste und Nadelmischforste nehmen einen nur geringen
Flächenprozentsatz ein. Im Nadelmischforst ist unter die Kiefer die Lärche oder die
Weymouthkiefer gemischt. Reine Fichtenaufforstungen sind ganz selten.
Die siedlungsnahen Forsten sind stark von verwilderten fremdländischen Straucharten wie Flieder, Mahonie, Blasenstrauch und Pimpernuss geprägt.
Die Waldränder sind überwiegend strukturarm, Waldmäntel fehlen. In der Bestandskartierung sind daher nur die wenigen südexponierten Waldränder mit alten Trauben- und Stiel-Eichen besonders hervorgehoben.
09 Äcker
In der Niederung der Schwarzen-Elster wird hauptsächlich Ackerbau betrieben. Es
wird meist Futtermais, Getreide und Sonnenblumen angebaut. Im südlichen Randbereich des Gewanns „Im Strauch“ liegen Ackerbrachen.
Intensiv genutzte Äcker befinden sich im nördlichen Teil von Schwarzheide.
11 Sonderbiotope
Sonderbiotope sind in Schwarzheide nicht kartiert.
10 und 12 Biotope im Siedlungsbereich:
Schwarzheide-West und Schwarzheide-Ost haben noch eine weitgehend dörfliche
Struktur. Kennzeichen sind hier unter anderem die vielen Dorfanger, z.T. mit Bäumen bestanden, die stellenweise Wuchsstandorte gefährdeter Pflanzenarten der
Sandtrockenrasengesellschaften sind. Im Bereich des Wandelhofes sind innerhalb
der bebauten Gebiete einige zusammenhängende Grün- und Freiflächen kartiert.
Dominierend sind hier Gärten und Gartenbrachen, sowie Kleingartenanlagen.
2.2.7.3. Pflanzenarten und Tierarten56
Bei der Erfassung der Pflanzenarten (aufgelistet im Landschaftsplan Liste A) ist aufgefallen, dass viele Arten im Gemarkungsgebiet ein sehr breites Spektrum des Vorkommens haben. So reichen seltene, gefährdete, bzw. geschützte Arten der Sandtrockenrasen (z.B. die Heidennelke, die Sandstrohblume) bis in die Siedlungen hinein - insbesondere auf Dorfangern und an mageren Wegrändern. Andererseits fällt
die Fülle der Ruderalpflanzen und der verwilderten Zierpflanzen an Störstellen im
Wald auf.
In der o.a. Liste A aus dem Jahr 1995 der erfassten Pflanzenarten sind Angaben
des Gefährdungsgrads entsprechend der Roten Liste für das Land Brandenburg
(Munr 1993) bzw. des gesetzlichen Schutzes entsprechend der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vermerkt.
Insgesamt wurden seinerzeit rund 350 heimische bzw. eingebürgerte Pflanzenarten,
sowie rund 100 zum Teil verwilderte Kultur- und Zierpflanzen erfasst.
56
Aus: Landschaftsplan MIESS: Kap. 1.5.3 u. 1.5.4
187
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Flächendeckende Erhebungen über die Tierarten liegen für das Planungsgebiet
nicht vor. Die Aussagen über die Fauna stützten sich im Wesentlichen auf eigene
Beobachtungen des Büros Miess. Eingearbeitet wurden Arten aus eigenen Untersuchungen in den Jahren 1992-1994 und die seinerzeitigen Auskünfte des Naturschutzbeauftragten der Stadt Schwarzheide. Die Liste B im Anhang des Landschaftsplanes zeigt die für die verschiedenen Biotopkomplexe erfassten Tierarten.
Die Hochflächen der Kippen bieten einigen Tierarten die notwendigen Lebensräume. „Im Wald sind zahlreiche Vogelarten vorhanden“ (s. Auflistung B im Landschaftsplan), in Randbereichen wurde der Kolkrabe beobachtet. Auf offenen Sukzessionsflächen ist der Brachpieper zu finden. Die offenen Sandböden bieten eine
Reihe von Käferarten und Heuschrecken Lebens- und Nahrungsraum. Wechselkröte und Kreuzkröte, die auf offene Böden angewiesen sind, wurden ebenfalls beobachtet.
An den Tagebaurestlöchern leben verschiedene Entenarten, aber auch die Rohrweihe. An die Schilfgebiete sind insbesondere Teich- und Drosselrohrsänger gebunden.
Grasnelkenfluren und blütenreiche Hochstaudenfluren sind Biotope für Insekten und
Spinnen. In den feuchten Niederungsbereichen kommen als bemerkenswerte Vogelarten der Weißstorch und der Kranich vor.
Im Rahmen der durchgeführten Kartierung wurden im Stadtgebiet insgesamt 8 Säugetierarten, 95 Vogelarten (davon 13 Arten der Roten Liste 1993), 4 Reptilien (alle
Rote-Liste-Arten 1993), 6 Amphibien (davon 5 Rote-Listen-Arten 1993), 25 Schmetterlinge (davon der Schwalbenschwanz gefährdet und geschützt), sowie eine Vielzahl weiterer Insekten, davon mehrere gefährdete und/oder geschützte Arten erfasst.
2.2.7.4. Bewertung des Biotoppotenzials57
Die Einstufung der vorkommenden Biotope nach ihrer Wertigkeit (in Landschaftsplan Tab. 4 u. 5) und ihrem Schutz gemäß § 32 BgbNatSchG zeigt ihre Bedeutung
für den Arten- und Biotopschutz sowie ihre Gefährdung. Je nach Strukturvielfalt und
Naturnähe der Lebensräume kann das Untersuchungsgebiet in drei Stufen der Wertigkeit eingeteilt werden:
- Landschaftsbereiche mit hoher Naturschutzfunktion (d.h. mit hoher Bedeutung
für Naturschutz und Landschaftspflege), z.B. große Schilfflächen, Weidengebüsche und Standorte gefährdeter Ackerwildkräuter.
- Landschaftsbereiche mit mittlerer Naturschutzfunktion, die aufgrund ihres funktionellen Zusammenhangs mit Landschaftsbereichen hoher Naturschutzfunktion
möglichst erhalten und in ihrer Nutzung extensiviert werden sollen.
- Landschaftsbereiche mit geringer Naturschutzfunktion, d.s. die intensiv genutzten
Äcker in der Niederung sowie, innerhalb der Siedlung, die Gebiete, die einen hohen Anteil an versiegelter Flächen aufweisen.
Die Siedlungsbereiche und die ehemaligen Standorte des Braunkohlenbergbaus
beeinflussen stark die Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen auf-
57
Aus: Landschaftsplan MIESS (1995), Kap. 1.5.5
188
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
grund von Flächenversiegelung und Überbauung sowie Verlärmung und Anpflanzung standortfremder Gehölze.
Die Kiefernaufforstungen im Bereich der Kippen haben eine nur geringe Naturschutzfunktion. Die Wasserflächen der Tagebaurestlöcher zählen ebenfalls zu den
Defizitbereichen.
2.3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und
Nichtdurchführung der Planung
Wird im weiteren Aufstellungsverfahren ergänzt.
3.
GEPLANTE LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN
Das landschaftspflegerische Planungskonzept umfasst die örtlich erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
nach den Grundsätzen der Vermeidung neuer und des Abbaus vorhandener Beeinträchtigungen (Kap. 6 des Landschaftsplans).
Wesentlicher Teil des landschaftspflegerischen Zielkonzepts ist der Erhalt der vielstrukturierten Landschaftsbereiche. Ein Teil des Konzepts ist daher ein System von
Schutzgebieten und Hinweisen auf die Notwendigkeit der Pflege von schutzwürdigen Biotoptypen, deren Erhalt nur unter dieser Voraussetzung gesichert werden
kann.
3.1.
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Ressourcen
(Boden, Wasser, Luft, Klima, Arten- und Biotopschutz)
Die Maßnahmen zum Bodenschutz, Wasserschutz und Klimaschutz dienen gleichzeitig dem Arten- und Biotopschutz sowie der Qualität des Landschaftsbildes. Aus
den Entwicklungszielen und dem Leitbild ergeben sich Maßnahmen für die drei
Landschaftsräume des Stadtgebietes:
− die Hochkippen,
− die Talsandflächen der Altmoränen und
− die Niederung der Schwarzen Elster.
Bereich der Hochkippen
Die Hochkippen im Norden der Stadt sind überwiegend durch monostrukturierte Aufforstungen und devastierte Betriebsflächen des Tagebaues gekennzeichnet. Vorgeschlagene Maßnahmen in diesem Bereich sind:
− Umwandlung der Forstmonokulturen in laubbaumreiche Mischwaldbestände;
−
Extensivierung der landwirtschaftlichen Flächen;
−
Rekultivierung der Betriebsstandorte des ehemaligen Bergbaues;
−
ökologische Aufwertung für den Arten- und Biotopschutz, Erhalt und Entwicklung der vorhandenen §-32-Biotope;
−
Offenhaltung von wertvollen Freiflächen.
189
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Für die ökologische Aufwertung sollen die monostrukturierten Forstkulturen langfristig mit Laubholzarten durchmischt und aufgelockert, die Waldränder mit Sträuchern
zu einem abgestuften Waldmantel ausgebildet werden (Kap. 6.1 des Landschaftsplans).
Die Äcker sollen zur Förderung der Strukturvielfalt in extensiv genutztes Grünland
umgewandelt und nicht vollständig aufgeforstet werden. Das Anlegen von Krautsäumen entlang der Wege und das Pflanzen einzelner Feldgehölze in der offenen
Flur trägt zur Vernetzung der verschiedenen Biotope bei. Die Gründe für diese
Maßnahmen liegen u.a. in der landwirtschaftlich minderen Bedeutung dieser Böden.
Für die Erholungsvorsorge soll außerdem ein Ausblick über eine Offenlandfläche
angeboten werden.
Außer den großflächigen Silbergrasfluren finden sich auf den Hochkippen immer
wieder kleinflächige Ausprägungen dieses Vegetationstyps unter den Vorwaldgesellschaften oder in neu aufgeforsteten Flächen.
Alle Sandtrockenrasen in den verschiedensten Erscheinungsformen sind zu erhalten. Auch die kleinsten Sandtrockenrasen-Reste sind in ein Pflege- und Entwicklungskonzept einzubeziehen. Problematisch bei der Erhaltung der Sandtrockenrasen ist jedoch die Gefahr eines Eindringens von Gehölzen, speziell der Kiefer. Unterbleibt langfristig die Offenhaltung der Sandtrockenrasen, so ist schließlich das
Verschwinden der Charakterarten dieses Lebensraums die Folge.
Durch die Humusanreicherung, die Nadelstreuauflagen und die zunehmende Beschattung wird der vormals bestehende Standortcharakter verändert, so dass ein
Rückgang empfindlicher Tierarten zu erwarten wären (Kap. 6.1 des Landschaftsplans).
Bereich Talsandflächen der Altmoräne
Der Raum zwischen den Hochkippen und der Niederung ist hauptsächlich durch die
Besiedlung gekennzeichnet. Die einzelnen Siedlungsbereiche werden von Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen gegliedert.
Maßnahmen in diesem Raum sind:
− Durchgrünung der Siedlungs- und Gewerbegebiete;
− Erhalt und Entwicklung vielfältiger Grünstrukturen im Siedlungsbereich als
Wuchsstandorte gefährdeter Pflanzenarten;
− Sanierung der Tagebaurestlöcher;
− Förderung naturnaher Waldbestände;
− ökologische Aufwertung der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Entwicklung eines Biotopverbundes.
Die Tagebaurestlöcher weisen durch die (frühere) Einleitung von Kohletrübe und
gewerblichen Abwässern eine schlechte Wasserqualität auf. Die Verbesserung der
Wasserqualität und die Sanierung der rutschgefährdeten Böschungen ist eine Voraussetzung für eine Folgenutzung für Erholung und Freizeit. Sanierungskonzepte
für die Tagebaurestlöcher liegen bereits vor (Sanierungsplan Lauchhammer, Teil II).
Es wird vorgeschlagen, den Südteich (Restloch 29), im Bereich der Flachwasserzone im Südwesten als „Landschaftssee“ auszubauen und ihn in diesem Bereich nur
mit Einschränkung für Angelzwecke zu nutzen (Schutz der Feuchtbiotope). Hier sollte nur die stille Erholung, wie Spazierengehen, stattfinden. Ausschlaggebend für
diese Einschränkung sind die flach einfallenden Randböschungen im südlichen
190
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Teichbereich (§ 32 Biotope). Die nördlichen Randbereiche sind größtenteils bereits
saniert (im Bereich der Schule)
Für den Ferdinandsteich (Restloch 28) wird empfohlen, ihn als Angelsee und für die
aktive Erholung, wie Baden, Bootfahren und Surfen auszubauen (GUT 1994).
In den Wäldern dominiert im Bereich der Altmoränen-Talsande die Kiefer. Hier gibt
es jedoch im Gegensatz zu den Wäldern auf der Hochkippe größere Waldbestände,
in denen Laubbaumarten vorherrschen. An einigen südexponierten Waldrändern
sind Sandtrockenrasen ausgebildet. Im Übrigen soll an Waldrändern eine Strauchzone gefördert werden, so dass sich ein abgestufter Waldmantel ausbilden kann.
Unter den Hochspannungsleitungen sollen ebenfalls Silbergrasfluren gefördert und
offen gehalten werden.
Die Landwirtschaftsflächen zeichnen sich durch überwiegend großflächige Ackerschläge aus, in denen die Qualität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen stark reduziert ist. Für einen wirksamen Biotopverbund sind extensive bzw. nicht genutzte
Trittsteinbiotope notwendig. Von Bedeutung sind insbesonders Feldgehölze, Hecken, Krautsäume und Einzelbaumpflanzungen. Krautsäume sollen die Landschaft
wie ein Netz durchziehen. Sie sollen beiderseits der Wege jeweils einen mindestens
1 m breiten Streifen (besser 2-3 m) einnehmen.
Die ökologische Aufwertung der landwirtschaftlichen Flächen kann erfolgen durch:
− Anlegen von Feldgehölzen und Feldhecken aus einheimischen standortgerechten Laubgehölzen;
− Pflanzen von Baumreihen entlang von Wirtschaftswegen;
− Einrichtung von Ackerrandstreifen entlang intensiv genutzter Ackerschläge;
− Erhalt und Entwicklung der extensiven Ackernutzung auch auf ganzen Ackerschlägen zum Schutze der gefährdeten Ackerwildkräuter;
− Verbesserung/Aufwertung der bestehenden Gehölzstrukturen durch Anlage von
Krautsäumen als Pufferstreifen;
− Umwandlung von Acker/Intensivgrasland auf Nassstandorten in extensiv genutztes Grünland.
Niederung der Schwarzen Elster
Vor der Begradigung der Schwarzen Elster und des Binnengrabens gab es in der
Niederung überwiegend Wiesennutzung auf nassen Standorten. Heute prägen große, von gliedernden Landschaftselementen weitgehend ausgeräumte Ackerschläge
die Niederung. Der Grundwasserstand ist jedoch durch die Stilllegung der Braunkohlengruben bereits gestiegen.
Daher sollen (im Stadtgebiet von Schwarzheide in Verbindung mit Nutzungs- und
Bewirtschaftungskonzepten der Vorfluter) folgende Maßnahmen für die Niederung
der Schwarzen Elster vorgesehen werden:
− Verbesserung der Wasserqualität der Schwarzen Elster und der Pößnitz;
− Renaturierung des "Binnengrabens" und der "Wollschinka";
− Umwandlung von Äckern in Grünland;
− Extensivierung des Intensivgraslands;
− Entwicklung eines Biotopverbunds auf den Landwirtschaftsflächen;
191
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
− Schutz- und Pflegemaßnahmen für stark gefährdete Vorkommen;
− keine weitere Bebauung in der Niederung.
Voraussetzung für eine ökologische Aufwertung der Niederung mit dem Entwicklungsziel, auetypische Strukturen wiederherzustellen, ist die Verbesserung der
Wasserqualität der Schwarzen Elster und der Pößnitz.
Im Niederungsgebiet sollen die Äcker in Grünland umgewandelt werden. Feuchte
und nasse Wiesenstandorte sind zu extensivieren. Auf diesen Standorten kann alternativ auch eine natürliche Sukzession mit auetypischen Gehölzstrukturen, wie
Weidengebüsche, zugelassen werden.
Für die Renaturierung des Binnengrabens und der Wollschinka gilt:
− naturnahe Umgestaltung mit mäandrierendem Verlauf und abgeflachten Böschungen;
− Ansiedlung von Weidengebüschen und Erlen;
− Ausbildung einer Röhrichtzone;
− Beseitigung von Neophyten (z.B. Japanischer Knöterich).
Für den Aufbau eines Biotopverbundes in der offenen Flur ist von Bedeutung:
− Erhalt und Entwicklung der vorhandenen §-32-Biotope;
− Förderung der Sukzession von Weidengebüschen und Erlen entlang von Gräben;
− Gehölzpflanzungen entlang von Feldwegen;
− Anlage eines mindestens 5 m breiten Krautsaums entlang von Feldwegen und
Gräben;
− Ausweisung eines Immissionsschutzstreifens von mindestens 10 m Breite - soweit nicht vorhanden - entlang der B 169.
In der Flächennutzungsplanzeichnung ist die Elsterniederung speziell als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ mit „Entwicklung von Ersatzmaßnahmen“ dargestellt. Dieser Landschaftsraum gilt gleichzeitig als „Suchraum“ für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die bei der
weiteren Erschließung von Bauflächen in der Gemarkung anfallen, sofern der ökologische Ausgleich nicht bereits in den Baugebieten selbst erfolgen kann.
3.2.
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, zum Ausgleich oder Ersatz der
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft infolge von potenziellen Eingriffsvorhaben
Die Elemente der Eingriffsregelung (Vermeidungsgebot, Ausgleichs- und Ersatzpflicht) gelten generell für alle geplanten Baugebiete sowie für sonstige bauliche
Maßnahmen (Straßen, Sportflächen u.ä.).
Maßnahmen zur Eingriffsminderung (Maßnahmen am Eingriffsort) können sein:
− Erhalt ökologisch wertvoller Strukturen;
− landschaftsschonende Erschließung der Baugebiete;
192
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
− Anpassung von Formen, Farben und Materialien der geplanten Gebäude an das
Landschaftsbild.
Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmen im nahen Umfeld des Eingriffsortes) können
sein
− starke Ein- und Durchgrünung des geplanten Siedlungsgebietes mit ausschließlich heimischen, standortgerechten Gehölzen;
− Aufbau eines abgestuften Waldmantels aus heimischen Sträuchern und vorgelagertem magerem Krautsaum (Sandtrockenrasen).
Ersatzmaßnahmen (Maßnahmen an anderer Stelle) sind z.B.
− Ersatzaufforstung mit einheimischen Laubbaumarten, insbesondere in der Elsterniederung zur Entwicklung von Auen- und Bruchwald (Elsterniederung als
„Suchraum“).
− Aufbau und Entwicklung von abgestuften Waldmänteln aus heimischen Sträuchern und vorgelagertem Krautsaum entlang von Wanderwegen und Leitungstrassen unter Berücksichtigung der Pflege und Entwicklung der Sandrasenfluren an südexponierten Waldrändern.
Die Beurteilung der großflächigen Baugebiete und sonstigen Maßnahmen aus landespflegerischer Sicht sowie die vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Flächennutzungsplanbericht, jeweils den einzelnen Maßnahmen
zugeordnet, übernommen. Die sonstigen Maßnahmen in der Gemarkung sind im
nachfolgenden Text und im „Maßnahmenkatalog“ (Tab. 3) aufgelistet.
Schwerpunktraum für Kompensationsmaßnahmen ist die Niederung der Schwarzen
Elster. (Die Niederung der Schwarzen Elster ist als großflächiger „Suchraum“ für Ersatzmaßnahmen dargestellt. Eine kleinflächige Zuordnung von Ersatzmaßnahmen
zu einzelnen Baugebieten ist erst bei der späteren detaillierten Ermittlung des Ersatzbedarfs möglich). In der Niederung konzentriert sich auch die Dichte der Maßnahmen des Flurgehölzkonzepts Schwarzheide.
Bei dem Flurgehölzkonzept Schwarzheide handelt es sich im Einzelnen um folgende Pflanzmaßnahmen:
− Bepflanzung im Bereich des Altarms im Umfeld und unter Einbeziehung der
Kläranlage nach deren Abriss, Gesamtlänge ca. 600 m,
− Bepflanzung der Südseite des Plessa-Dolstheidaer Binnengrabens, Gesamtlänge ca. 3.700 m,
− Anlage eines ca. 100 m breiten Flurgehölzstreifens/Auenwaldstreifens (im 5-mAbstand vom Elsterdamm) nördlich der Schwarzen Elster, im Ostteil südlich der
Schwarzen Elster, Gesamtlänge ca. 3.000 m,
− Anlage eines Flurgehölzschutzstreifens an der Südseite der Wollschinka, Gesamtlänge ca. 1.300 m,
− Einseitige Pößnitzbepflanzung, Gesamtlänge ca. 1.000 m (Südseite).
Der Maßnahmenkatalog des Flurgehölzkonzepts Schwarzheide soll bei entsprechendem Kompensationsbedarf Stück für Stück umgesetzt werden. Die Maßnahmedichte lässt eine Auswahl je nach Flächenverfügbarkeit zu.
Der Landschaftsplan enthält für sämtliche 1996 vorliegenden, auch alternativ möglichen Eingriffe Vorschläge für die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
193
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
Eine genaue mengenmäßige Zurechnung ist zu einzelnen Bauvorhaben auf der
Ebene des Flächennutzungsplans nicht zweckmäßig, da eine Eingriffs/Ausgleichsbilanz erst dem Bebauungsplan zukommt.
Grundsätzliches planerisches Ziel muss sein, einen möglichst großen Teil der zur
Kompensation eines Eingriffs erforderlichen Maßnahmen jeweils bereits am Ort oder im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs durchzuführen.
Die für die Stadtstruktur geeigneten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie die bereits umgesetzten Maßnahmen in Form von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Planungen sind in den nachfolgenden Tab. 12 und Tab. 13 ausgeführt. Diesen Maßnahmen
kommt in der Umsetzung eine hohe Priorität zu.
Die farbig hinterlegten Maßnahmen in der nachstehenden Tabelle sind als "geeignete Ersatzmaßnahmen" entsprechend ihrer Nummerierung in der Planzeichnung verortet.
Tab. 12: Als Ersatz geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
ZIEL
1
2
3
4
5
Gewässerrenaturierung
Entwicklung von Auen
Entwicklung von Streuobstwiesen
MASSNAHME
11
Erhöhung der Gewässerdynamik
12
Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerlaufs
13
Anlage von Grabentaschen
14
Anpflanzen eines Erlen-Weiden-Ufergehölzsaums
21
Umwandlung von Acker in Grünland
22
Aushagerung von Fettwiesen/Saatgrasland
23
Entwicklung von Feuchtwiesen und Röhrichten
24
Beseitigung landschaftsuntypischer Aufforstungen
und Anlage von Grünland
25
Entwicklung von naturnahem Auenwald
31
Ergänzung von Streuobsthochstämmen auf Grünland
32
Umwandlung von Acker in Streuobstwiesen
Durchgrünung der Ackerflur (Entwick- 41
lung von Biotopstrukturen im Agrarraum)
Anlage von Feldgehölzen und Feldhecken/ Ackergliedernde Gehölzstreifen
42
Anlage/Ergänzung von Alleen/Baumreihen an Straßen und Wegen
43
Anlage von Säumen/Rainen und Ackerrandstreifen
Entwicklung naturnaher Wälder, insbe- 51
sondere Laubwälder außerhalb der
Auen
Aufforstung von Acker-/Brachflächen (außer Sandtrockenrasen) mit standortheimischen Laubholzarten
52
Erhöhung des Laubholzanteils/Entwicklung naturnaher Laubholzbestände
53
Umbau von Nadelforst in naturraumtypische Laubwälder
194
Stadt Schwarzheide - Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht Vorentwurf
54
6
7
8
Entwicklung von Sandtrockenrasen, 61
Heiden und Staudenfluren
Entwicklung von abgestuften Waldmänteln aus
standortgerechten, einheimischen Laubholzarten
Entwicklung an südexponierten Waldrändern
62
Entwicklung an Wegrändern
63
Entwicklung unter Leitungstrassen
Renaturierung von Kippenstandorten 71
und industriellen Altanlagen
Entwicklung besonderer Biotope (Trockenrasen und
Heiden)
72
Forstwirtschaftliche Rekultivierung (überwiegend
einheimische Laubholzarten mit standortgerechten
Nadelbäumen)
73
Rückführung in den ursprünglichen Zustand
81
Entwicklung der öffentlichen Grünflächen und der
Dorfanger
82
Aufwertung der Zeilenbebauung durch Fassadenbegrünung und Gehölzpflanzungen aus einheimischen Arten
Aufwertungen im Siedlungsbereich
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die zwischenzeitlich durchgeführten
Maßnahmen im Stadtgebiet von Schwarzheide. Die Maßnahmen wurden als Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Bebauungsplänen und Baumaßnahmen durchgeführt. Sie sind entsprechend ihrer laufenden Nummerierung in der Planzeichnung verortet (rote Ziffern).
Tab. 13: Umgesetzte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Ziel
1
2
Maßnahme
Größe
(ca.)
Durch
führung
Ausgleich für Eingriffe im 11
Rahmen von Bebauungsplänen
Aufforstung auf der Hochkippe von
Schwarzheide östlich der geplanten
Sonderbaufläche für Fotovoltaik.
57 ha
1997
12
Aufforstung im Bereich des Gewerbegebietes Süd
0,6 ha
2010
13
Aufforstung auf einer Fläche gegenüber
"Am Wiesengrund" (Lückenforstung)
0,4 ha
2010
14
Aufforstung – Streuobstwiese zwischen
Gefluderstraße und Wiesenstraße (Appel Allee)
0,4 ha
2001
Ausgleich für die Baumaß- 21
nahme Mobilfunkmast
Aufforstung auf einer Fläche rückwärtig
der Bebauung Siedlerstraße (Lückenforstung)
1 ha
1996
195
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Umweltbericht Vorentwurf
4.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
4.1.
Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise
auf Schwierigkeiten
Dem Umweltbericht zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt zum jetzigen
Zeitpunkt im Wesentlichen der Landschaftsplan des Büro für Landschaftsplanung
Miess+Miess aus dem Jahr 1995 sowie öffentlich zugängliche Informationen der
Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft sowie Auskünfte des Landkreises Oberspreewald-Lausitz aus dem Jahr 2012 zugrunde.
4.2.
Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung
Gemäß § 4c BauGB überwacht die Gemeinde die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage
zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Die Stadt Schwarzheide überwacht in der Regel nach der Durchführung der Vorhaben in regelmäßigen Abständen die grünordnerischen Maßnahmen sowie die Einhaltung der weiteren umweltrelevanten Festsetzungen. Da sich durch die Flächennutzungsplanung kein unmittelbares Baurecht begründet und die naturschutzrechtliche Ausgleichsproblematik auf Bebauungsplanebene bewältigt wird, ergeben sich in
dieser Hinsicht keine Aufgaben für die Stadt Schwarzheide.
Weiterhin ist die Stadt auf Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen, die die Stadt gem. § 4 Abs. 3 unterrichtet, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Durchführung der Planung erhebliche unvorhergesehene
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.
5.
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES
Wird im weiteren Aufstellungsverfahren ergänzt.
196
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Umweltbericht Vorentwurf
Anlagen
Karte 1 – Historische Entwicklung
Karte 2 – Geomorphologische Übersicht
Karte 3 – Geologische Charakteristik
Karte 4 – Siedlungsflächenentwicklung
Karte 5 – Untersuchte Potenzialflächen gesamt
Karte 6 – Entwicklungspotenziale
Karte 7 – Gewerbeflächenpotenzial
Karte 8 – Kindertagesstätten und Schulen
Karte 9 – öff. und priv. Versorgungseinrichtungen
Karte 10 – Grünflächen
Karte 11 – Waldflächen
Karte 12 - Biotoptypenkartierung