Mediadaten - Aachener Zeitung

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Mediadaten - Aachener Zeitung
Mediadaten
Preisliste Nr. 39 – gültig ab 1. Januar 2016
www.
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er-zeitung
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-nachrichten.de
52085 Aachen
Nielsen II
Preisliste
Nr. 39
Gültig ab 1. Januar 2016
Inhaltsverzeichnis und allgemeine Verlagsangaben
Seite 2
SeiteInhalt
SeiteInhalt
3
Allgemeine Verlagsangaben
12
Digitale Werbung: Rubriken
4
Ausgaben, Auflagen,
Verbreitungsgebiet
13
Digitale Werbung: OecherDeal
14
Digitale Werbung
15
Crossmedia-Produkte
16
Prospektbeilagen
Grund- und Ortspreise
17
Richtlinien für die Beschaffenheit
von Prospektbeilagen
Sonderveröffentlichungen-274
Reise-Anzeigen
-586
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Markt- & Media-Service
- 114
Online-Verkauf
-423
5
6
ichtlinien zur Erstellung
R
und Anlieferung von
digitalen Druckunterlagen
Grund- und Ortspreise s/w-Anzeigen
7
Grund- und Ortspreise Farbanzeigen
8
Reiseanzeigen
9 - 10
11
Formate und Sonderwerbeformen
Media-Analyse: Leserstrukturen
Verlag: Zeitungsverlag Aachen GmbH
Registergericht: Amtsgericht Aachen HRB 736
Geschäftsführer: Andreas Müller
Telefon: Anzeigenannahme 0241 5101-700
Zentrale 0241 5101-0
18 - 19 20
Verlagsvertretungen
Durchwahl-Nr.:
Anzeigenservice
-573 / -588
Beilagenservice
-574
Telefax:0241 5101-250
Internet: www.zeitungsverlag-aachen.de
E-Mail:anzeigendispo@zeitungsverlag-aachen.de
Allgemeine Verlagsangaben
Seite 3
Schlusstermine für
Anzeigenaufträge
und Druckunterlagen
Erscheinungsweise:
Anzeigenverwaltung:
Postfach:
Geschäftsbedingungen:
Bankkonten
in Deutschland:
Zahlungsbedingungen:
am Vortag, 10.00 Uhr. (Für Anzeigen unter Text verbindliche Hö­hen­
angabe zwei Werktage vor Erscheinen.) Für die Wochenendausgabe
Donnerstag, 17.30 Uhr, für die Montagsausgabe Freitag, 17.00 Uhr, für
die Reiseanzeigen Dienstag, 14.00 Uhr. Traueranzeigen: Vortag 15.00
Uhr, für die Wochenendausgabe Freitag, 12.00 Uhr, für die Montagsausgabe Freitag, 17.00 Uhr
werktäglich, morgens
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben
Technische Angaben:
Zeitungsverlag Aachen GmbH, Dresdener Str. 3, 52068 Aachen
Postbank Köln
(BLZ 370 100 50) 153 373 502
IBAN: DE76 3701 0050 0153 3735 02
BIC: PBNKDEFF
zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug
oder Stundung werden Verzugszinsen erhoben. Als Verzugszinssatz wird der jeweilige (um 5 Prozentpunkte erhöhte)
Basiszinssatz abgerechnet.
für jede Veröffentlichung 12,- 2 inkl. MwSt.
Auslandspostversand 17,- 2 inkl. MwSt.
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Spaltenzahl
Anzeigenteil: 7
Anzeigenteil
1 Spalte
2 Spalten
3 Spalten
4 Spalten
5 Spalten
6 Spalten
7 Spalten
Sparkasse Aachen (BLZ 390 500 00) 649 707
IBAN: DE27 3905 0000 0000 6497 07
SWIFT-BIC: AACSDE33
(BLZ 390 601 80) 120 070 070
IBAN: DE85 3906 0180 0120 0700 70
SWIFT-BIC: GENODED1AAC
Satzspiegel
Mengenstaffel
bei Mindestabnahme von
3.000 mm5%
5.000 mm10%
10.000 mm
15%
20.000 mm20%
Textteil: 6
Spaltenbreiten
Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Werbeaufträge des Verlags ausgeführt (s. Seite 18–19)
Aachener Bank
Malstaffel
Für mehrmalige Veröffentlichungen
bei mind. 6 Anzeigen
5%
bei mind. 12 Anzeigen10%
bei mind. 24 Anzeigen
15%
bei mind. 52 Anzeigen
20%
Anzeigen-Umrechnungsfaktor von Text- in Anzeigenspalten 1,17
Postfach 500 110, 52085 Aachen
Bei Kleinanzeigen von Gelegenheitsinserenten gilt üblicherweise Barzahlung oder Bankeinzug ohne zusätzliche Rechnung.
Vorauskasse bei Neukunden außerhalb des Verbreitungsgebietes.
Chiffregebühren:
Rabatte bei entsprechender
Abschlussvereinbarung:
Druckverfahren
Textteil
44 mm
91 mm
138 mm
184 mm
231 mm
278 mm
324 mm
1 Spalte 51 mm
2 Spalten 106 mm
3 Spalten 160 mm
4 Spalten 215 mm
5 Spalten 270 mm
6 Spalten 324 mm
R
ollenoffset-Zeitungsdruck
Rasterweite 48 Linien/cm
Grundschrift Anzeigenteil 6,5 Punkt | Textteil 8,9 Punkt
Druckunterlagen:
Bei Anlieferung nicht reproduktionsfähiger Vorlagen für ganzund seitenteilige Anzeigen werden die anfallenden Reproarbeiten gesondert berechnet.
Farben:
CMYK nach der Euroskala. Geringfügige Farbabweichungen
berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen.
Anzeigen-Vorlagen
für fremde Verlage:
Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen
das Urheberrecht. Ein Abdruck dieser Anzeigen in einem Medium, das nicht vom Verlag herausgegeben wird, bedarf der
Zustimmung des Verlages. Sind auf Kundenwunsch vom Verlag
Duplikate solcher Anzeigen an fremde Verlage zu liefern, behält sich der Verlag das Recht vor, anteilige Satz- bzw. Reprokosten in Rechnung zu stellen, ebenso die Kosten für evtl.
elektronische Datenübermittlung.
Preisliste
Nr. 39
Gültig ab 1. Januar 2016
Seite 4
Ausgabe
Gesamtausgabe
Ausgaben, Auflagen, Verbreitungsgebiet
ZISVerbreitete
Nummer* Auflage**
100605
115.613
Verkaufte
Auflage**
Düsseldorf
113.688
Wegberg
C
Bezirksausgaben
A
Wassenberg
Waldfeucht
100402
40.691
40.031
Selfkant
Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten,
101243
26.700
26.210
Kerkrade
Stolberger Zeitung/Stolberger Nachrichten
Maastricht
NL
Eschweiler Zeitung/Eschweiler Nachrichten
101097
18.436
18.088
Alsdorf
Herzogenrath
Würselen
Titz
E
Köln
Jülich
Aldenhoven
B
Niederzier
Merzenich
Inden
Eschweiler
Langerwehe
Düren
Stolberg
Kreuzau
Aachen
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Nörvenich
Vettweiß
Hürtgenwald
B
Heinsberger Zeitung
Eupen
Heinsberger Nachrichten
Lüttich
100107
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Roetgen
A
Nideggen
Heimbach
Euskirchen
Simmerath
Monschau
Dürener Zeitung/Dürener Nachrichten
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Baesweiler
Vaals
Geilenkirchener Zeitung
D
Linnich
Geilenkirchen
ÜbachPalenberg
Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten, Landausgabe
C
Erkelenz
Hückelhoven
Heinsberg
Gangelt
Stadtausgabe, Eifeler Zeitung/Eifeler Nachrichten
B
Mönchengladbach
Roermond
101746
9.189
9.068
Jülicher Zeitung/Jülicher Nachrichten
* Zeitungsinformationssystem der ZMG
** IVW Ausweisung II. Quartal 2015
Insgesamt 17 Lokalausgaben
Richtlinien zur Erstellung und Anlieferung von digitalen Druckunterlagen
Seite 5
Ihr Auftrag zur Anzeige
Dateibenennung:
Vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie bitte den Anzeigenauftrag inkl. eines
Ausdruckes der Anzeige an: ZEITUNGSVERLAG AACHEN GmbH
Im Dateinamen sollte der Name des Kunden, ein Stichwort, der Erscheinungstag
und die Dateierweiterung enthalten sein.
Beispiel: Kundenname_Stichwort_TT-MM.pdf
Anzeigenabteilung
Postfach 500 110
52085 Aachen oder per Fax 0241 5101-250
oder per E-Mail:anzeigendispo@zeitungsverlag-aachen.de
(Gilt auch bei Übermittlung neuer korrigierter Anzeigen.) Geben Sie dabei bitte auch
Ihren Ansprechpartner mit Telefonnummer für die Anzeigenübermittlung an.
Dateiformate:
›V
orzugsweise PDF 1.7 mit der Ausgabe-Intention ISOnewspaper26v4. Es dürfen nur druckbare
Inhalte enthalten sein. Schriften einbetten. Keine Multiple-Master-Schriften verwenden.
› EPS mit eingebetteten Schriften und Bildern.
Datenanlieferung
per E-Mail:
1. F
ür Anzeigenaufträge mit anhängenden Fließsatztexten
für Kleinanzeigen: anzeigen@zeitungsverlag-aachen.de
2. Für Anzeigenaufträge mit anhängenden grafisch gestalteten Anzeigen (Bildmotive, Logos oder Zeichnungen):
anzeigendispo@zeitungsverlag-aachen.de
Aus Zuordnungsgründen ist bei Motivänderungen eine
E-Mail mit den Auftragsangaben neben dem neuen/
zu ändernden Motiv unbedingt erforderlich.
per Datenträger:
CD, DVD, USB-Speichermedien
per FTP:
Auf Anfrage.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anlieferung
Unerwünschte Druckresultate, die auf eine Abweichung von den Richtlinien des
Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckvorlagen zurückzuführen sind,
führen zu keinem Preisminderungsanspruch.
Bitte keine RGB- oder LAB-Daten verwenden! Bitte keine Schmuckfarben verwenden!
Komprimierung (sit, zip) der Druckdaten ist zulässig.
Auflösung:
Graustufen- und Farbbilder (8 bit): 300 dpi
Strichzeichnungen (1 bit): 1270 dpi
Minimale Schriftgröße:
Positiv: 6 Punkt
Negativ: 8 Punkt
Feine Serifen sind zu vermeiden.
Zu verwendende Farbprofile:
Farbe: ISOnewspaper26v4.icc
Graustufen: ISOnewspaper26v4_gr.icc
4c-Andruck:
Bitte einen farbverbindlichen Proof (Maßstab 1:1), abgestimmt auf Zeitungsdruck, mit gültigem
Ugra/FOGRA-Medienkeil mitliefern.
Technische Fragen?
Bitte rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0241 5101 -680 oder -681.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben
Ausgaben, Auflagen, Verbreitungsgebiet
Richtlinien zur digitalen Übermittlung
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Nr. 39
Gültig ab 1. Januar 2016
Grund- und Ortspreise für s/w-Anzeigen
Seite 6
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Ausgabe A
B
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Grundpreise 4
mm-Preis
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1/1 Seite
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0,88
19.488,009.240,00 4.838,404.065,60 5.040,00
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Familienanzeigen *** (keine Nachrufe)
keine Nachlässe!
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1,44
1,21
23,2011,00 5,76 4,84 6,00 3,52
3,95
0,79
0,79
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Erweiterung der Reichweite durch Online Veröffentlichung: Alle bei uns geschalteten Familienanzeigen
sind auch im Internet einsehbar. Der Service auf aachener-zeitung.de und aachener-nachrichten.de bietet unseren Lesern
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2 je mm
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Ortspreise** 2 je mm
6,88
3,32
1,76
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Kleinanzeigenmarkt (1-spaltig)
Belegung nur für Gesamt, A + B, C, D + E möglich. Berechnung nach Millimetern zu den oben angegebenen Preisen
bzw. für Kombinationen (A + B/D + E) abzgl. 20 % Ausgabennachlass*. Mindestpreis: 6,00 3.
ausschließlich am Dienstag und Samstag
*
Ausgabennachlass für Kombinationen: Ab einer Belegung von
zwei Bezirksausgaben 20 % Nachlass. Ausgabennachlass gilt
nur bei gleicher Anzeigengröße, gleichem Inhalt und
Erscheinungstag.
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Direkt mit dem Verlag abzuwickelnde Anzeigen von
Handwerk, Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet.
Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben
entnehmen Sie bitte der Verbreitungsübersicht auf Seite 4.
*** Für private Auftraggeber siehe gesonderte
Anzeigenpreisliste Nr. 39 a mit Anzeigenpreisen
inkl. MwSt.
Grund- und Ortspreise für Farbanzeigen
Seite 7
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Gesamt-Bezirksausgaben*
Ausgabe A
B
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9,55 4,542,371,99 2,46 1,46
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38,2018,16 9,48 7,96 9,84 5,84
Ortspreise** 4
mm-Preis
1/1 Seite
8,12
2,01
1,69
2,09
1,24
27.283,2012.969,60 6.753,60 5.678,40 7.022,40 4.166,40
Textteil mm-Preis (Mindestgröße 20 mm) Familienanzeigen *** (keine Nachrufe)
3,86
32,4815,44 8,04 6,76 8,36 4,96
4,75 0,95 0,950,95 0,95 0,95
keine Nachlässe!
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Grundpreise
2 je mm
11,33
5,46
2,90
2,41
3,01
1,78
Ortspreise** 2 je mm
9,63
4,64
2,47
2,05
2,56
1,51
Kleinanzeigenmarkt (1-spaltig)
Belegung nur für Gesamt, A + B, C, D + E möglich. Berechnung nach Millimetern zu den oben angegebenen Preisen
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Allgemeine Verlagsangaben
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Preisliste
Nr. 39
Gültig ab 1. Januar 2016
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Gesamtausgabe | Erscheinungstag Samstag
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Die Preise gelten für Reise- und Bäderanzeigen von Hotels, Gaststätten,
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Duisburg. Wandern oder Radfah- rät Ulrich Clausing vom Deutren ist manchem zu langweilig. schen Kanu-Verband. „Es ist wichzu beherrWarum also nicht mal KanuurFluss ist tig, die Grundbegriffe auf den Nalaub? Die Reise auf dem
schen, damit man sich
nicht nur etwas für Wassersport- turgenuss konzentrieren kann und
könProfis. Mit diesen drei Tipps
nicht Blut und Wasser schwitzt“,
nen auch Anfänger zum Kanuwan- sagt der Geschäftsführer für den
Kanuvereine
dern aufbrechen.
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italien
und
Ver- bleibt Zeit zum Treibenlassen
sern, die man etwa an vielen
Als Beispiel für Pausen.
ten fährt sich wohl ein klassischer
so leihstationen erkennt.
Auch für den Fall, dass die Sonne
den
Canadier. „Der kippt nicht
nennt der Experte die Lahn,
sind kürzere EtapDonau, die nicht scheint,
schnell um.“
Für Oberlauf der Elbe, die
pen sinnvoll: „Bei Schlechtwetter
Das richtige Gewässer finden:
sich Altmühl und die Mecklenburgi- kann man dann zügig durchpadden ersten Kanu-Urlaub bietet
bieten
keine sche Seenplatte.
ist
rät deln.“ Entlang der Strecke
ein Fluss an, der wenig bis
Nicht zu viel strecke: Das ersDie Strecke planen: Clausing
sich auf
die zum
zu Pensionen und Campingplätze
Strömung hat, damit man
iten für ein Tipp für Urlauber, unterwegs
Kanuten mit wenig Erfahrung
mit dem Kanu
die Fortbewegung konzentrieren nicht mehr als 20 Kilometern am Übernachtungsmöglichke
Komfort-Ansprü- ten Mal
den
Foto: DKV/Gabriele Koch
kann. „Nicht gleich auf
Strecke, die man unterschiedliche
(dpa) sind.
rät zu Tag. „Das ist eine
kann.“ Es che.
Rhein“, sagt Clausing. Er
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über die Grenzen der romantibeschen kleinen Eifelstadt
rühmt und zieht jedes Jahr
Getausende Besucher auf die
der
novevaburg im Herzen
Stadt.
In diesem Jahr - vom 21.
die
Mai bis 22. August - warten
beFestspiele mit einem ganz
Die
sonderen Highlight auf:
Welturaufführung des Musicals „Genoveva“, das eigens
für die Mayener Festspiele
komponiert und geschrieben
wurde. Erzählt wird die sagenLieumwobene, romantische
der
besgeschichte zwischen
schönen Genoveva und dem
die
heldenhaften Siegfried,
hasich in der Eifel zugetragen
ben soll. Farbenprächtig und
mit eindrucksvoller Musik
wird der Zuschauer in die Welt
des Mittelalters entführt und
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absolut
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Reichweite im Gebiet
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Ausbildung
351.000
Geschlecht
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49,6
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36,8
165.000
Frauen
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14-19 Jahre
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27.000
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7,5
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13.000
30-39 Jahre
13,7
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41.000
1000 bis unter 1500 3
12,9
12,2
36,8
43.000
40-49 Jahre
16,4
16
37,8
56.000
1500 bis unter 2000 3
15,7
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45,1
64.000
16,9
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72.000
50-59 Jahre
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11,6
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70 Jahre und älter
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2500 3 und mehr
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Die Verbreitungsgebiete der einzelnen Ausgaben entnehmen Sie bitte der Verbreitungsübersicht auf Seite 4.
Erscheinungsweise
für Beilagen: werktäglich
Anlieferungstermin: 5 Tage vorher
Versandanschrift: Zeitungsverlag Aachen GmbH
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Anlieferung: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Richtlinien für die Beschaffenheit von Prospektbeilagen
Seite 17
Richtlinien für die Beschaffenheit von Prospektbeilagen:
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Prospektbeilagen:
Größere Formate können verwendet werden,
1. Format
• Mindestformat: DIN A6 (105 mm x 148 mm, B x H)
wenn sie auf das Höchstformat gefalzt werden.
• Maximalformat: Höhe 340 mm – Breite 250 mm
Keine Beilagen in Leporello-Falz.
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• Mindestgewicht bei Einzelblättern: DIN A6, 170 g/m2, DIN A4, 120 g/m2; bei 1x gefalztem Doppelblatt
2. Gewichte mindestens 80 g/m2. Das Beilagengewicht muss mindestens 5 g betragen. Höchstgewicht: Bei Beilagen über 50 g/Exemplar ist Rückfrage erforderlich.
Für die Prospektbeilagen in der Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten gelten die
all­ge­meinen Geschäftsbedingungen der derzeit gültigen Preisliste. Darüber hinaus
bit­ten wir folgende Punkte zu beachten:
Richtlinien zur Verarbeitung:
3. Beschnitt
• Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich mit geraden Kanten geschnitten sein.
• Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
4. Draht-Rückenheftung • Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Draht-
stärke der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Bei gehefteten Beilagen sollte eine Klammer mindestens 10 mm entfernt von der Anlage-Ecke sein.
5. Angeklebte Produkte • Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderformate, Warenmuster oder -proben ist ohne vorherige technische Prüfung durch den Verlag nicht möglich.
Richtlinien für Verpackung und Transport:
6. Anlieferungszustand • Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung ge-
währleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird.
• Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
• Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (run dem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
7. Lagenhöhen
• Die unverschränkten, kantengeraden Lagen müssen eine Höhe von 100 bis 120 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
• Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein.
• Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht und unbedingt zu unterlassen.
8. Palettierung
• Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein.
• Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Ein dringen von Feuch­tigkeit geschützt sein.
• Um ein Aufsaugen von Feuchtigkeit zu vermeiden und die Lagen vor Schmutz zu schützen, ist der Palettenboden mit einem stabilen Karton abzudecken.
• Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte mit Inhalts-
und Mengenangabe gekennzeichnet sein.
Richtlinien zur Abwicklung:
9. Begleitpapiere (Lieferscheine) Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein,
der folgende Angaben enthal­ten sollte:
• Zu begleitendes Objekt und zu belegende Ausgaben •Anzahl der Paletten
• Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
•Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
• Auftraggeber der Beilage
•Stückzahl der Beilage je Palette
• Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv Ferner sind erforderlich:
• Absender und Empfänger
•Textgleichheit des Lieferscheines zur Palettenkarte
Raum für Vermerke
Diese Richtlinien wurden den Empfehlungen für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen in Tageszeitungen, herausgegeben
vom Bundesverband Druck e. V., entnommen. Punkt 1 und 2 enthalten eine verlagsbezogene Ergänzung.
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• Die Hereinnahme des Auftrages erfolgt vorbehaltlich der vorherigen Einsicht­ nahme eines Prospektes, um dessen Übersendung wir spätestens 14 Tage vor
Beilegung bit­ten.
Beilagen dürfen nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten.
Auf Zeitungspapier gedruckte Beilagen müssen kleiner als das Zeitungs­
format
sein oder bei gleicher Größe gefalzt angeliefert werden.
In diesem Fall müssen sie zur deutlichen Unterscheidung vom normalen Anzei­ genteil auf der ersten Seite den Hinweis tragen: „...seitiger Prospekt der Firma...“
• Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages
vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
• Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist aus wettbewerbsrechtlichen Grün den nicht möglich.
• Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere Bei­lagen
zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Beila gen bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen.
• Postabonnements, Streifbandsendungen sowie Einzelversand-Exemplare außer halb des Verbreitungsgebietes werden nicht mit Beilagen belegt.
• Eine Termingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt oder technischer
Störun­gen kann nicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehler im
technischen Bereich (Toleranzgrenze 2%).
•
Für Beilagen, die nach Anlieferung in den Räumen des Verlages aufbewahrt werden, übernimmt der Verlag keine Haftung, wenn diese beschädigt bzw. unbrauchbar werden, sodass sie nicht mehr in die Zeitungen eingelegt werden können.
Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
• Abbestellungen oder Änderungen bereits erteilter Aufträge bedürfen auch bei
telefonischer Ankündigung für deren Wirksamkeit der rechtzeitigen schrift lichen Mit­tei­lung an den Verlag.
•
Die Beilagen bitten wir frühestens 5 Tage vor Beilegung frei Haus an den Verlag
zu liefern. Bei Terminunterschreitungen ist eine Ausführung des Beilagen­
auftrages leider nicht möglich. Bitte achten Sie darauf, dass die Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der Entgegennahme der Liefe­rung
kann die Stück­zahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nicht
überprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegung vorbehalten.
• Letzter Rücktrittstermin: 14 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung dieser Frist
fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Beilagenpreises an.
Digitale Werbung
Digitale Werbung
Crossmedia-Produkte
Prospektbeilagen
Grund- und Ortspreise
Richtlinien
Preisliste
Nr. 39
Gültig ab 1. Januar 2016
Seite 18
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge – Zeitungsverlag Aachen GmbH
1.Werbeauftrag
Ein Werbeauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
die Vereinbarung zwischen der Zeitungsverlag Aachen GmbH und einem
Unternehmer als Auftraggeber über die Veröffentlichung von Werbemitteln. Für den Werbeauftrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in den Vertrag einbezogene aktuelle Preisliste. Widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Werbeanfragen können mündlich oder in jeder anderen Form verbindlich abgegeben werden.
Der Werbeauftrag kommt erst mit Auftragsbestätigung in Textform oder
mit Veröffentlichung des Werbemittels durch die Zeitungsverlag Aachen
GmbH zustande. Für Werbeaufträge, die über das Onlineportal „OBSOnline-Booking-System“ der ZMG Zeitungsmarketinggesellschaft mbH &
Co. KG erteilt werden, gelten ergänzend die beim Auftrag vereinbarten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Besonderheiten bei Abschlüssen
Ein Abschluss im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein
Rahmenvertrag, gerichtet auf mehrere Werbeaufträge. Für einen Abschluss
gilt ergänzend zur im Zeitpunkt des jeweiligen Werbeauftrages geltenden
Preisliste die im Zeitpunkt der Vereinbarung des Abschlusses geltende
Rabattstaffel der Zeitungsverlag Aachen GmbH. Ist bei Vereinbarung des
Abschlusses kein bestimmter Zeitraum vereinbart, innerhalb dessen die
einzelnen Werbeaufträge zu erteilen sind, um dem Abschluss zugeordnet
werden zu können, gilt ein Zeitraum von einem Jahr seit der ersten Veröffentlichung. Der im Rahmen des Abschlusses aufgrund der geltenden
Rabattstaffel der Zeitungsverlag Aachen GmbH vereinbarte Nachlass wird
nach Ende des für den Abschluss vereinbarten Zeitraumes gewährt und
vergütet.
3. Besonderheiten bei Beilagenaufträgen
Beilagen sind werbende Zugaben zu Druckschriften. Beilagenaufträge werden vom Verlag ausschließlich nach Vorlage eines Musters angenommen.
Beilagen, die durch Format, Aufmachung oder Gestaltung den Eindruck
eines Bestandteils der Druckschrift erwecken, werden nicht angenommen
und nicht veröffentlicht. Beilagen, die Anzeigen Dritter enthalten, werden
nicht angenommen und nicht veröffentlicht.
4. Ablehnung von Veröffentlichungen
Die Zeitungsverlag Aachen GmbH ist berechtigt, die Veröffentlichung
von Werbemitteln abzulehnen, wenn die Veröffentlichung gegen Gesetze
oder behördliche Verfügungen oder die Verhaltensregeln des Deutschen
Werberates verstieße. Die Veröffentlichung kann auch abgelehnt werden,
wenn sie für die Zeitungsverlag Aachen GmbH inhaltlich oder gestalterisch
unzumutbar wäre.
5. Kündigung von Werbeaufträgen
Werbeaufträge können nur in Textform (z. B. schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail) gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber, ist die Zeitungsverlag Aachen GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen;
die Zeitungsverlag Aachen GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen
lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Ersatzaufträge erworben oder zu erwerben
böswillig unterlassen wird.
6. Platzierung von Werbeanzeigen
Werbeanzeigen werden in der nächstfolgenden erreichbaren Nummer in
der jeweiligen Gesamtausgabe der von der Zeitungsverlag Aachen GmbH
verlegten Druckschriften veröffentlicht, sofern nicht eine bestimmte
Druckschrift, eine bestimmte Nummer bzw. eine bestimmte Ausgabe in
Textform vereinbart wurde. Innerhalb der Druckschrift kann die Zeitungsverlag Aachen GmbH die Platzierung frei bestimmen, sofern nichts
anderes in Textform vereinbart ist. Rubrikanzeigen werden unter der von
der Zeitungsverlag Aachen GmbH eingerichteten Rubrik veröffentlicht,
sofern nicht in Textform eine andere Platzierung vereinbart wurde. Ist
eine andere Platzierung vereinbart, berechnet sich der Preis nach dem
Preis der für Anzeigen mit entsprechendem Inhalt eingerichteten Rubrik.
7. Abdruckhöhe von Anzeigen
Die Zeitungsverlag Aachen GmbH wird Werbeanzeigen des Auftrag gebers in einer für eine entsprechende Anzeige üblichen Höhe abdrucken
und berechnen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Weicht bei einer
vom Auftraggeber fertig übermittelten Druckvorlage die Abdruckhöhe von
der im Werbeauftrag vereinbarten Abdruckhöhe ab, wird der Preis für das
Maß der in Abdruck gebrachten Anzeigenhöhe berechnet. Angefangene
Millimeter werden dabei auf volle Millimeter aufgerundet.
8.Farbanzeigen
Farbanzeigen werden im Vierfarbdruck grundsätzlich aus den Grundfarben Cyan, Magenta, Yellow, Key (Schwarz) nach der ISO-Farbskala erzeugt.
Bei Farben aus der HKS-Farbskala Z (Zeitungspapier) sind Abweichungen
zur Originalfarbe möglich. Farben aus der Pantone-Farbskala, die nicht
im herkömmlichen Vierfarbdruck erreicht werden können, können nicht
erzeugt werden. Verzichtet der Auftraggeber auf eine der in der ISO-Skala
enthaltenen Grundfarben, wird der Preis der Werbeanzeige nicht gemindert. Bei der Beauftragung von Farbanzeigen in einer geringeren Größe als
der für die jeweilige Rubrik vorgesehenen Mindestgröße wird der Preis für
die jeweilige Mindestgröße berechnet.
9. Redaktionell gestaltete Anzeigen/Textteilanzeigen
Entsprechend dem Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem
Text wird die Zeitungsverlag Aachen GmbH Werbemittel, die durch
ihre Anordnung, Gestaltung oder Formulierung wie ein Beitrag des
redaktionellen Teils erscheinen, ohne den Anzeigencharakter für den
Durchschnittsleser erkennen zu lassen, deutlich mit dem Wort „Anzeige“
kennzeichnen. Textteilanzeigen, d. h. solche Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an redaktionellen Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen, müssen sich durch ihre Grundschrift vom redaktionellen Text
unterscheiden.
10.Druckunterlagen
Der Auftraggeber hat Druckunterlagen rechtzeitig vor dem in der jeweils
gültigen Preisliste bzw. Werbung für den jeweils geltenden Markt bzw.
die jeweils geltende Branche angegebenen Schlusstermin zu übermitteln.
Die Druckunterlagen müssen den in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen technischen Voraussetzungen entsprechen. Ist vereinbart, dass die
Zeitungsverlag Aachen GmbH die Datei der Druckvorlage vom EDV-System des Auftraggebers abruft, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass
der Ladevorgang zum vereinbarten Zeitpunkt begonnen und störungsfrei
beendet werden kann. Entsprechen Druckunterlagen offensichtlich nicht
den vereinbarten technischen Voraussetzungen oder sind sie offensichtlich fehlerhaft oder schlägt die Übermittlung offensichtlich fehl, soll die
Zeitungsverlag Aachen GmbH den Auftraggeber unverzüglich unterrichten. Druckunterlagen werden nicht zurückgesandt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, eingesandte Druckunterlagen innerhalb von sechs Wochen
nach Erscheinen der Anzeige abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die
Zeitungsverlag Aachen GmbH berechtigt, Druckunterlagen zu vernichten.
Nach Ablauf von sechs Wochen seit Erscheinen des Werbemittels ist die
Zeitungsverlag Aachen GmbH berechtigt, als Datei übermittelte Druckvorlagen zu löschen.
11. Satzkosten; Anfertigung von Vorlagen und Zeichnungen;
Änderung von Vorlagen
Übernimmt die Zeitungsverlag Aachen GmbH auf Wunsch des Kunden die
Anfertigung von Vorlagen oder Zeichnungen, erfolgt dies ausschließlich
entgeltlich. Übernimmt die Zeitungsverlag Aachen GmbH für den Auftraggeber die Vornahme erheblicher Änderungen an Druckvorlagen, erfolgt
dies ausschließlich entgeltlich. Die Zeitungsverlag Aachen GmbH behält
sich sämtliche Rechte an Inhalt und Gestaltung der Werbemittel bzw. der
Änderungen vor.
12. Probeabzüge und Korrekturen
Bei Anzeigen bis zu einer Größe von 50 Anzeigenmillimetern werden keine
Probeabzüge übermittelt. Bei größeren Anzeigen kann die Übermittlung
eines Probeabzuges vereinbart werden. Vom Auftraggeber auf Basis der
Probeabzüge gewünschte Änderungen werden nur innerhalb der bei Übermittlung des Probeabzuges gesetzten Fristen, längstens jedoch bis zum
Anzeigenschlusstermin berücksichtigt. Hiernach gilt der Probeabzug als
genehmigt.
13.Werbemittelbelege
Werbemittelbelege können nach Erhalt der Rechnung im Internet abgerufen
werden. Originalbelege werden nur gegen Berechnung der Druckschrift
zuzüglich Versandkosten übersandt. Kann der Beleg nicht im Internet abgerufen werden, erklärt die Zeitungsverlag Aachen GmbH auf Wunsch des
Auftraggebers, dass und mit welcher Verbreitung die Anzeige veröffentlicht
wurde.
14. Zusendungen auf Chiffreanzeigen
Ist die Veröffentlichung einer Chiffreanzeige vereinbart, verpflichtet
sich die Zeitungsverlag Aachen GmbH, Zusendungen hierauf entgegen­
Seite 19
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge – Zeitungsverlag Aachen GmbH
zunehmen. Zusendungen werden für den Auftraggeber für die Dauer
von vier Wochen nach Erscheinen der Anzeige während der üblichen
Geschäftszeiten zur Abholung bereitgehalten. Es kann vereinbart werden,
dass die Zeitungsverlag Aachen GmbH Zusendungen auf die Chiffreanzeige übersendet. Gegebenenfalls erfolgt die Übersendung auf dem
für übliche Post genutzten Weg. Das gilt auch, wenn es sich bei den
Zuschriften um Sondersendungen, d. h. Wert-, Express-, Einschreibesendungen oder Ähnliches handelt. Sendungen mit einem Gewicht von mehr
als 500 Gramm, einem Format größer als DIN A4, Waren-, Bücher-,
Katalog- und Werbesendungen sowie Päckchen/Pakete sind von der
Weiterleitung ausgeschlossen; sie werden nur zur Abholung aufbewahrt.
Offensichtliche Werbezusendungen werden nicht weitergeleitet, sondern
nur zur Abholung bereitgehalten. Ohne ausdrückliche, schriftlich erklärte
Weisung des Auftraggebers ist der Verlag nicht verpflichtet, Zuschriften zu
öffnen. Die Weiterleitung von Massensendungen gewerblicher Kunden ist
ausgeschlossen. Eine Rücksendung an den Absender erfolgt nicht.
15. Haftung des Auftraggebers für den Inhalt von Werbemaßnahmen
Der Auftraggeber steht gegenüber der Zeitungsverlag Aachen GmbH für den
Inhalt der Werbemaßnahme ein. Er garantiert, dass im Zusammenhang mit
der Anzeige keine Rechte Dritter in Deutschland und in anderen Ländern
der Europäischen Union verletzt werden. Die Garantie gilt insbesondere
für gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und
Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber garantiert insbesondere, dass alle
natürlichen und/oder juristischen Personen, die durch die Werbemaßnahme
namentlich genannt oder sonst wie betroffen sind, hiermit einverstanden
sind. Der Auftraggeber garantiert, dass das Werbemittel nicht gegen Rechtsvorschriften, die in Deutschland und in anderen Ländern der Europäischen
Union Geltung besitzen sowie gegen Standesregeln verstößt. Die Garantie
gilt insbesondere dafür, dass die Werbemaßnahme nicht gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die Zeitungsverlag Aachen GmbH von allen Ansprüchen und Verpflichtungen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Werbemaßnahme von
Dritten wegen der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden bzw.
entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Zeitungsverlag Aachen
GmbH von allen Ansprüchen und Verpflichtungen freizustellen, die im
Zusammenhang mit der Werbemaßnahme wegen der Verletzung einer
gesetzlichen Vorschrift oder Standesregeln erhoben werden bzw. entstehen. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich auf alle erforderlichen
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung bzw. Normverletzung, insbesondere auf etwaige Ersatzansprüche Dritter, etwaige Kosten
der Rechtswahrnehmung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Die
Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig von einem Verschulden des
Auftraggebers. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
16. Haftung für Mängel bei der Ausführung
des Werbeauftrages und Gesamthaftung
Der Auftraggeber hat das Werbemittel unverzüglich nach dem vereinbarten
Termin seines Erscheinens zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben
Ausgaben, Auflagen, Verbreitungsgebiet
Richtlinien zur digitalen Übermittlung
Zeitungsverlag Aachen GmbH unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt
der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Werbemaßnahme als genehmigt.
Der Auftraggeber verliert alle Rechte, die auf dem nicht oder zu spät gerügten
Mangel beruhen. Im Falle rechtzeitiger Anzeige des Mangels gelten für die
Haftung die in den nachfolgenden beiden Absätzen vereinbarten Regeln:
Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Veröffentlichung des Werbemittels Anspruch auf eine einwandfreie Wiederholung der Werbemaßnahme, aber nur, wenn der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Fehlerhafte oder fehlende Kenn- und Kontrollnummern beeinträchtigen
den Zweck des Werbemittels nicht. Lässt die Zeitungsverlag Aachen
GmbH eine hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist eine
Wiederholung der Werbemaßnahme erneut nicht einwandfrei, hat der
Auftraggeber ein Recht auf Minderung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Die Haftung der Zeitungsverlag Aachen GmbH für einfache Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Kardinalpflicht
handelt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf. Handelt es sich um eine Kardinalpflicht, so haftet die Zeitungsverlag Aachen GmbH auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Ist die
einfache fahrlässige Verletzung der Kardinalpflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen erfolgt, so wird die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Handelt es sich um
die Verletzung einer anderen als einer Kardinalpflicht, so wird die Haftung des Verlages auch für Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen sowie
für grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden. Ansprüche wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt.
17. Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren
Vereinbaren die Zeitungsverlag Aachen GmbH und der Auftraggeber zur
Begleichung des vereinbarten Entgelts das Lastschrifteinzugsverfahren,
wird der Auftraggeber spätestens 1 Kalendertag (COR1-Lastschrift) vor
der Fälligkeit der Abbuchung mittels SEPA-Basis-Lastschrift über den
anstehenden Lastschrifteinzug informiert. Grenzüberschreitend gelten die
Vorlauffristen von 5 Tagen für Erstlastschriften und 2 Tagen für Folgelastschriften (CORE-Lastschrift). Ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung
durch Lastschrifteinzug vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für
die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlichen Erklärungen schriftlich abzugeben. Ändern sich die zur Abbuchung anstehenden
Beträge vor der Fälligkeit der ersten Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift
oder bei späteren Abbuchungen aufgrund von mit dem Auftraggeber abgestimmten Korrekturen, aus denen Gutschriften oder Nachbelastungen resultieren, gilt als vereinbart, dass diese Beträge bei Fälligkeit eingezogen/verrechnet werden können, ohne dass es einer weiteren Ankündigung seitens der
Zeitungsverlag Aachen GmbH im Rahmen des SEPA-Lastschrifteinzugsverfah-
Grund- und Ortspreise
Reiseanzeigen
s/w-Anzeigen
Farbanzeigen
Formate und Sonderwerbeformen
Formate und Sonderwerbeformen
Media-Analyse
Digitale Werbung
rens bedarf. Die Zeitungsverlag Aachen GmbH ist berechtigt, Rechnungsunterlagen und/oder Benachrichtigungen im Rahmen des SEPA- Lastschriftverfahrens an die vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu senden.
18. Elektronischer Rechnungsversand
Die Zeitungsverlag Aachen GmbH behält sich vor, dem Kunden kostenlos
Rechnungen (nachfolgend als „e-Rechnung“ bezeichnet) in elektronischer
Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erhält eine an seine E-MailAdresse gerichtete e-Rechnung. Mit Erhalt dieser Email gilt die e-Rechnung
als zugegangen.
19. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrecht
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung
für das Werbemittel in Verzug, hat die Zeitungsverlag Aachen GmbH
Anspruch auf Erstattung des Verzugsschadens. Insbesondere ist die Forderung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB zu verzinsen. Der Zeitungsverlag Aachen GmbH steht ein
Zurückbehaltungsrecht zu. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers ist die Zeitungsverlag Aachen GmbH berechtigt, Vorauszahlung der Vergütung zu verlangen.
20.Personenbezogene Daten
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass alle im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, einschließlich personenbezogener
Daten, zum Zwecke der Abwicklung des Werbeauftrages automatisiert verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist insbesondere damit einverstanden, dass
Daten, einschließlich personenbezogener Daten, an von der Zeitungsverlag
Aachen GmbH zum Zwecke der Abwicklung des Werbeauftrags beauftragte
Dienstleister und Auskunfteien übermittelt werden.
21. Werbeinformationen
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Zeitungsverlag Aachen
GmbH unter Verwendung der im Zusammenhang mit einem Werbeauftrag
erhaltenen elektronischen Postadresse Informationen über die Veröffentlichung von Werbemitteln übersendet.
22. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person/Sondervermögen des öffentlichen Rechts, ist der Geschäftssitz der Zeitungsverlag Aachen GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Die Zeitungsverlag
Aachen GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz
zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit
dem Werbeauftrag ist der Geschäftssitz der Zeitungsverlag Aachen GmbH.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Zeitungsverlag Aachen Dresdener Straße 3, 52068 Aachen
Sitz der Gesellschaft: Aachen, Amtsgericht Aachen, HRB 736
Geschäftsführer: Andreas Müller
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 121 689 171
Umsatzsteuerliche Organschaft;
Organträger: Aachener Verlagsgesellschaft mbH
FA Aachen-Stadt, St.-Nr.: 201/5932/1012
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Nordrhein-Westfalen
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E-Mail: frankfurt@krimmer.com
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73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021 972257-0 | Telefax: 07021 972257-29
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www.knappe-verlagsvertretung.de
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E-Mail:knappe@verlagsvertretung.de
www.knappe-verlagsvertretung.de
Publicitas Ltd.
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Telefon +44 203 263 6100 / Telefax +44 203 263 6133
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Italien
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I-20145 Mailand
Telefon: +39 02 4800 61 93 | Telefax: +39 02 4819 3274
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