Am Wiesengrund - Stadt Rödermark

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Am Wiesengrund - Stadt Rödermark
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A § 17
Bauvorhaben
Am Wiesengrund in Rödermark OT Ober-Roden
Auftraggeber:
Magistrat der Stadt Rödermark
Dieburger Straße 13-17
63322 Rödermark
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Auftragsart:
Grundhafte Erneuerung des Straßenoberbaus
Ausführungsort:
Rödermark, Ortsteil Ober-Roden
Art und Umfang:
Gewerk Straßenbau :
ca. 2.250 m2
ca. 460 m
ca. 460 m
ca. 1.500 m2
ca. 520 m2
ca.
10 St
Verkehrsfläche abtragen
Rund-/ Hochbordsteine
Pflasterrinne 2-zeilig
Asphalttragschicht / -deckschicht
Gehwegpflaster
Straßenabläufe
Aufteilung der Lose:
keine Aufteilung in Lose vorgesehen
Ausführungsfrist:
Beginn:
Fertigstellung:
Anforderung:
Versand der Verdingungsunterlagen ab 06.06. 2016 durch das
Ingenieurbüro Kuschmann, Rheinstraße 13, 55116 Mainz, Tel.: 06131143477, Fax: 06131-143473. Der Versand der Ausschreibungsunterlagen
erfolgt nur gegen Nachweis der Einzahlung des Kostenbeitrages. Die
Planunterlagen werden auf einer CD als PDF-Dateien mitgeliefert.
Selbstkostenbeitrag:
Der Kostenbeitrag für eine Doppelausfertigung der
Ausschreibungsunterlagen mit CD beträgt: € 70,00 einschl. 19 % MwSt.
und ist auf das Konto des Ingenieurbüros Kuschmann, Mainzer
Volksbank, BLZ: 551 900 00, Konto: 0396415010 (IBAN: DE51 55 19
0000 0396 4 150 10 / BIC: MVBM DE 55) einzuzahlen. Es erfolgt keine
Vergütung des Kostenbeitrages.
Submissionsort:
63322 Rödermark, Rathaus Ober-Roden, Dieburger Straße 13-17
Raum 105 (“Saalfelden“)
Angebotssprache:
deutsch
Personen zur
Submission:
Bieter oder deren Bevollmächtigte
Eröffnungstermin:
07.07.2016, 11:00 Uhr
Sicherheiten:
5 % der Bausumme zur Vertragserfüllung während der Bauzeit,
August 2016
Dezember 2016
3 % der Bausumme während der Gewährleistungszeit
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen erfolgen gemäß VOB/B.
Rechtsform einer
Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Nachweise:
1. Nachweise gemäß §8 Nr. 3 (1) a) bis f) VOB/A (zu b: Referenzliste
vergleichbarer Projekte mit Angaben über den Leistungsumfang sowie
die Ansprechpartner (Bauherr, Planung, Bauüberwachung jeweils mit
Rufnummer).
2. Die Vorlage von Präqualifikationsnachweisen ist erlaubt.
3. Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
a) Finanzamt
b) Krankenkasse (Sozialversicherungsbeiträge)
c) Berufsgenossenschaft
Vertragsstrafe:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist für jeden
Werktag eine Vertragsstrafe von 0,1 v.H. aber höchstens 5 v.H. des
Endbetrages der Auftragssumme zu zahlen.
Zuschlags-/Bindefrist:
Bindefrist endet am: 12.08.2016
Nachprüfungsstelle
nach § 31 VOB/A:
Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64281 Darmstadt
MAGISTRAT DER STADT RÖDERMARK
Rödermark, 31.05.2016
gez. Roland Kern
Bürgermeister