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Construction Products Solutions International Ltd
Unit 3, Haslemere Industrial Estate
Pig Lane
Bishops Stortford
Hertfordshire CM23 3HG
Tel: +44 1279 505514 Fax: +44 1279 755190
ZULASSUNG
INSPEKTION
TESTEN
ZERTIFIZIERUNG
TECHNISCHE ZULASSUNGEN FÜR DAS BAUGEWERBE
Zulassungszertifikat
16/5302
e-mail: t.foster@surecps-group.com
website: www.surecps-group.com
Produktdatenblatt 1
SURETECH INJEKTIONSCRÈME
SURETECH INJEKTIONSCRÈME
Dieses Zulassungszertifikat Produktdatenblatt(1) bezieht
sich auf die SureTech Injektionscrème, eine konzentrierte
Silane-/Siloxan-Emulsionscrème zum Einbringen in
Mörtelfugen, um eine feuchtigkeitsgeschützte Fuge
(dpc, wörtlich: damp-proof course) in bestehendem
Mauerwerk zu bilden sowie auf das damit verbundene
Neuverputzen der Mauer.
(1) Im Folgenden “Zertifikat” genannt.
Faktoren, die sich, sofern zutreffend, auf die Einhaltung
von Baubestimmungen beziehen
Faktoren, die sich, sofern zutreffend, auf zusätzliche
nicht-regulatorische Informationen beziehen
Unabhängig geprüfte technische Spezifikation
Bewertungskriterien und technische Untersuchungen
Planungsüberlegungen
Installationsanleitung
Regelmäßige Überwachung der Produktion
Formale 3-Jahres-Überprüfung
Die BBA hat dieses Zertifikat für das hierin beschriebene Produkt an die oben genannte Firma ausgestellt.
Dieses Produkt wurde von der BBA als für seinen Verwendungszweck geeignet bewertet, vorausgesetzt, es wird
installiert, verwendet und gewartet wie in diesem Zertifikat beschrieben.
Im Namen des British Board of Agrément
(BBA – Britische Zulassungsstelle für Bautechnik)
Datum der ersten Ausstellung: 23. März 2016
John Albon — Leiter der Abteilung
Claire Curtis-Thomas
Bauproduktzulassungen
Vorstandsvorsitzende
Die BBA ist eine UKAS-akkreditierte Zertifizierungsbehörde – Nummer 113. Die Vorgaben zu den aktuellen Rahmenbedingungen für
Produktzertifizierungen stehen im PDF Format über den UKAS Link auf der BBA Webseite zur Verfügung www.bbacerts.co.uk
Es wird empfohlen, die Gültigkeit und letzte Ausgabenummer dieser Zulassung zu prüfen, entweder auf der BBA-Website oder über direkten Kontakt zur BBA.
British Board of Agrément (BBA – Britische Zulassungsstelle für Bautechnik)
Bucknalls Lane
Watford
©2016
Herts WD25 9BA
Seite 1 von 7
tel: +44 1923 665300
fax: +44 1923 665301
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www.bbacerts.co.uk
Richtlinien
Die Baurichtlinien, Stand 2010 (England und Wales, in der jeweils gültigen Fassung)
Nach Auffassung der BBA fällt die Verwendung der SureTech Injektionscréme in einem bestehenden Gebäude nicht
unter diese Richtlinien, es sind jedoch möglicherweise Maßnahmen zu ergreifen, um der Anforderung C2(a) sowie der
Richtlinie 7 für eine „wesentliche Nutzungsänderung“ wie in Richtlinie 5(a) festgelegt, zu entsprechen (das Vorhandensein
einer Landkarte des Vereinigten Königreiches legt nahe, dass das Thema mit den Baurichtlinien im Gebiet bzw. in Gebieten
des abgebildeten Vereinigten Königreiches zusammenhängt):
Anforderung: C2(a)
Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit
Anmerkung:
Das Produkt erfüllt den BBA-Test bzgl. aufsteigender Feuchtigkeit und weist Feuchtigkeit
dementsprechend ab. Siehe Abschnitt 6 dieses Zertifikats.
Richtlinie:
7
Materialien und Verarbeitung
Das Produkt ist zulässig. Siehe Abschnitt 9 und den Montage-Teil dieses Zertifikats.
Anmerkung:
Die Baurichtlinien, Stand 2004 (Schottland, in der jeweils gültigen Fassung)
Nach Auffassung der BBA fällt die Verwendung der SureTech Injektionscréme in einem bestehenden Gebäude nicht
unter diese Richtlinien, es sind jedoch möglicherweise Maßnahmen zu ergreifen, um der untenstehenden Richtlinie und
den damit verbundenen obligatorischen Standards für einen “Umbau“ wie in Richtlinie 4 dieser Vorschriften festgelegt,
zu entsprechen (das Vorhandensein einer Landkarte des Vereinigten Königreiches legt nahe, dass das Thema mit den
Baurichtlinien im Gebiet bzw. in Gebieten des abgebildeten Vereinigten Königreiches zusammenhängt):
Richtlinie:
8(1)
Richtlinie:
Norm:
Norm:
9
3.3
3.4
7.1(a)
Erklärung zur Nachhaltigkeit
Das Produkt erfüllt die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie, Normen 1 bis 6 und trägt daher zur
Errichtung von Bauwerken bei, die dem Bronzelevel hinsichtlich der in dieser Norm festgelegten
Nachhaltigkeit entspricht.
Anmerkung:
Richtlinie:
Baunormen zutreffend für das Baugewerbe
Hochwasser und Grundwasser
Bodenfeuchtigkeit
Das Produkt erfüllt den BBA-Test bzgl. aufsteigender Feuchtigkeit und weist Feuchtigkeit
dementsprechend ab und entspricht diesen Normen mit Bezug auf die Klauseln 3.3.1(1)(2), 3.4.1(1)(2)
und 3.4.5(1)(2). Siehe Abschnitt 6 dieses Zertifikats.
Anmerkung:
Norm:
Dauerhaftigkeit, Verarbeitung und Gebrauchstauglichkeit der Materialien
Das Produkt ist optimiert für ein Bauobjekt, das diesen Richtlinien entspricht.
Siehe Abschnitt 8 sowie den Montage-Teil dieses Zertifikats.
Anmerkung:
12
Für den Umbau gültige Bauvorschriften
Alle zum Produkt unter Richtlinie 9, Normen 1 bis 6 gemachten Anmerkungen gelten auch für
diese Richtlinie mit Bezug auf Klausel 0.12.1(1)(2) und Plan(1)(2).
Anmerkung:
(1) TechnischesHandbuch(Inland).
(2) TechnischesHandbuch(Ausland).
Die Baurichtlinien, Stand 2012 (Nordirland, in der jeweils gültigen Fassung)
Nach Auffassung der BBA fällt die Verwendung der SureTech Injektionscréme in einem bestehenden Gebäude nicht unter
diese Richtlinien, es sind jedoch möglicherweise Maßnahmen zu ergreifen, um den Richtlinien 23(a)(b)(i) und 28(a) für
einen “Umbau“ wie in Richtlinie 8 dieser Richtlinien festgelegt, zu entsprechen (das Vorhandensein einer Landkarte des
Vereinigten Königreiches legt nahe, dass das Thema mit den Baurichtlinien im Gebiet bzw. in Gebieten des abgebildeten
Vereinigten Königreiches zusammenhängt):
Richtlinie:
Anmerkung:
Regulation:
Anmerkung:
23(a)(b)(i)
Gebrauchstauglichkeit und Verarbeitung der Materialien
Das Produkt ist zulässig. Siehe Abschnitt 9 und den Montage-Teil dieses Zertifikats.
28(a)
Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchtigkeit und wetterbedingte Einflüsse
Das Produkt erfüllt den BBA-Test bzgl. aufsteigender Feuchtigkeit und weist Feuchtigkeit
dementsprechend ab. Siehe Abschnitt 6 dieses Zertifikats.
Bauvorschriften, Stand 2015 (Planung und Management)
Bauvorschriften, Stand 2007 (Planung und Management) (Nordirland)
Die Angaben in diesem Zertifikat können den Kunden, den Hauptkonstrukteur/CDM-Koordinator (CDM = wörtlich
Clean Development Mechanism = Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung), den Planer sowie
Auftragnehmer dabei unterstützen, ihren Verpflichtungen gemäß diesen Richtlinien nachzukommen.
Zusatzinformation
NHBC Richtlinien (NHBC = wörtlich “National House Building Council”), Stand 2016
Das NHBC genehmigt die Verwendung der SureTech Injektionscrème, vorausgesetzt, sie wird installiert, verwendet und
aufbewahrt wie in diesem Zertifikat beschrieben, in Verbindung mit den NHBC-Richtlinien, Kapitel 5.1 Unterkonstruktion
und Grundgeschosse.
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Technische Spezifizierung
1 Beschreibung
Die SureTech Injektionscrème ist eine gebrauchsfertige Silane-Siloxan-Crème, die verwendet wird, um in Bauwerken,
in denen keine DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) verwendet wurde bzw. wo die bestehende DPC
(feuchtigkeitsgeschützte Fuge) nicht funktioniert, einen Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu bilden.
2 Herstellung
2.1 Das Produkt wird in einem überwachten Batch-Mischverfahren hergestellt.
2.2 Als Teil der Bewertung und ständigen Überwachung der Produktqualität hat die BBA:
ein Qualitätskontrollverfahren sowie die auszuführenden Produkttests mit dem Hersteller vereinbart
die Qualitätskontrolle für eingehende Materialchargen bewertet und genehmigt
den Herstellungsprozess überwacht und sichergestellt, dass dieser in Übereinstimmung mit dem dokumentierten
Prozess ist
den Prozess des Fehlermanagements untersucht
geprüft, ob die Anlage ordnungsgemäß getestet und kalibriert wurde
sich verpflichtet, die obenstehenden Maßnahmen regelmäßig mittels eines Überwachungsverfahrens
durchzuführen, um zu prüfen, ob die Spezifizierungen sowie die vom Hersteller gesteuerte Qualitätskontrolle
weiterhin aufrechterhalten werden.
3 Lieferung und Abwicklung der Baustelle
3.1 Die SureTech Injektionscrème wird in 310ml Plastikkartuschen sowie in 5l-Packungen geliefert. Die Verpackung
enthält den Handelsnamen, die Produktbeschreibung, die Firmenkontaktdaten, die Gefahrenkennzeichnung sowie
das BBA-Logo.
3.2 Das Produkt ist an einem kühlen und trockenen Ort aufzubewahren und vor Frost zu schützen.
3.3 Der Inhaber dieses Zertifikats ist verantwortlich für das Einstufen und Kennzeichnen des Produkts gemäß der
CLP-Verordnung (EC) Nr. 1272/2008 bezüglich der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen. Anwender haben sich auf das/die einschlägige/n Sicherheitsdatenblatt/-blätter zu beziehen.
Bewertung und technische Untersuchungen
Das Folgende ist eine Zusammenfassung der Bewertung und technischen Untersuchungen, die zur SureTech
Injektionscrème durchgeführt wurden.
Überlegungen zur Planung
4 Anwendung
4.1 Die SureTech Injektionscrème ist geeignet zum Einbringen einer Feuchtigkeitssperrschicht in Übereinstimmung
mit der Norm BS 6576 : 2005 sowie mit den Anforderungen des Leitfadens der Property Care Association(Gebäudeschutzverband) zum Einbringen einer sanierenden Feuchtigkeitssperrschicht in Mauerwerken in bestehenden:
festen Ziegelsteinmauern, Betonblöcken oder Mauerwerken
herkömmlichen Hohlwänden
Konstruktionen aus mit Bauschutt aufgefüllten Wänden.
4.2 Der Montagevorgang beinhaltet das Einbringen einer bestimmten Produktmenge in eine Anzahl von
Bohrlöchern, die in der Mörtelfuge angebracht sind sowie das darauffolgende Verputzen.
4.3 Das erneute Verputzen ist erforderlich, um die Salze innerhalb der Mauer zu halten und Schäden an der
anschließenden Renovierung zu vermeiden. Dies ist in Übereinstimmung mit der BBA-zertifizierten Spezifizierung
zum Verputzenauszuführen.
4.4 Die SureTech Injektionscrème wirkt nicht bei Styropor oder Bitumen.
5 Umsetzbarkeit der Montage
Das Produkt ist von Bauunternehmern mit Erfahrung in der Behandlung von aufsteigender Feuchtigkeit
einzubringen, es sind die in diesem Zertifikat beschriebenen Verfahren anzuwenden.
6 Wirksamkeit gegen aufsteigende Feuchtigkeit
Sofern das Produkt in Baustoffen wie in Abschnitt 4.1. beschrieben sowie gemäß der Norm BS 6576 : 2005
angewendet wird, dann bildet es eine wirksame Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit.
7 Trockenzeit
Nach einer Behandlung trocknet eine von aufsteigender Feuchtigkeit betroffene feste Vollziegelmauer mit einer Dicke
von 230mm i.d.R. innerhalb von 6 bis 12 Monaten vollständig aus, vorausgesetzt, es wird während der Wintermonate
normal geheizt. Bei einer dickeren Mauer kann der Trocknungsprozess länger dauern. Falls hygroskopische Salze in
der Mauer sind, kann es sein, dass diese nicht komplett trocknet; das System zum Neuverputzen jedoch verhindert
Schäden im Innenraum.
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8 Wartung
Dieses Produkt erfordert keinerlei Wartung.
9 Haltbarkeit
Außer bei der Verwendung in neuen Sanierungsarbeiten (bei denen hochbasischer Mörtel verwendet wird)
kann von einer Wirksamkeit von mindestens 20 Jahren ausgegangen werden.
Montage
10 Allgemeines
10.1 Die Einbringung der SureTech Injektionscrème erfolgt mittels einer Spritzpistole und muss in Übereinstimmung
mit der Norm BS 6576 : 2005 sowie gemäß den Anforderungen des Leitfadens der Property Care Association
(Gebäudeschutzverband) zum Einsetzen einer sanierenden Feuchtigkeitssperrschicht in Mauerwerken durch die vom
Zertifikatsinhaber zugelassenen Servicebetriebe erfolgen.
10.2 Bei der ersten Untersuchung können sich unter Umständen weitere mögliche Ursachen für die Feuchtigkeit
herausstellen; in diesem Fall müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ursachen jeweils zu
beheben.
10.3 Um separate Zuständigkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, jegliches Neuverputzen durch den Servicebetrieb
oder dessen zugelassenem Vertreter ausführen zu lassen.
11 Holzfußboden — Untersuchung, Vorbereitung und Reparatur
11.1 Holzhängeböden, die unabhängig von Schwellenwänden getragen werden, über eine wirksame DPC
(feuchtigkeitsgeschützte Fuge) verfügen und keine Zeichen von Feuchtigkeit aufweisen, müssen nicht behandelt
werden (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1 Holzhängeboden auf Schwellenwand
Angebrachte DPC
(feuchtigkeitsgeschützte Fuge)
Vorhandene
DPC
150 mm
Minimum
Schwellenwand
11.2 Bei einem von in der der Wand eingelassenen Balken und/oder von einer Wandkonsole getragenen
Holzfußboden kann es zu Fäule kommen, besonders da, wo verdeckte Holzteile in Kontakt mit der feuchten
Mauer kommen. Der Zustand dieser Holzteile sollte untersucht werden, um gegebenenfalls die erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen zu treffen (siehe Abbildung 2).
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Abbildung 2 Untersuchen der eingelassenen Holzteile auf Schäden
Den Zustand der Hölzer prüfen,
die in direktem Kontakt zur
feuchten Mauer sind.
11.3 Wenn sich der Schaden auf die Balkenenden beschränkt, dann können die Böden neu gemacht werden,
indem Zwischenwände oder Balkenstützen verwendet werden, um das Holzteil von der feuchten Wand zu isolieren
(siehe Abbildung 3)
Abbildung 3 Isolierung von Holzträgern von einer feuchten Wand
Weiterer Korrosionsschutz, z.B. ein
Bitumenanstrich
auf der Mauerwerksstütze, ist
erforderlich
Eingebrachte DPC
(feuchtigkeitsgeschützte Fuge)
150 mm
Minimum
Deckenträger wird getragen
von Balkenstütze
11.4 Wenn die Holzteile einwandfrei sind, kann der bestehende Boden erhalten werden, vorausgesetzt, die
aufgebrachte DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) befindet sich unter den Holzträgern und/oder der Wandkonsole
(siehe Abbildung 4).
Abbildung 4 Einbringung der DPC unter der Wandkonsole
Eingebrachte DPC
(feuchtigkeitsgeschützte Fuge)
150 mm
Minimum
Eingebrachte DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) unter dem gesunden
Holz, welches direkt mit der feuchten
Wand verbunden ist
Seite 5 von 7
12 Vorbereitung
12.1 Die zu injizierende Mauerwerksfuge ist so zu wählen, dass die Position der horizontalen DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) so weit wie möglich den in BS 6576 : 2005, Klausel 8.3. gegebenen Empfehlungen entspricht.
12.2 Innenmauern auf festen Böden sind so nah wie möglich am Boden zu behandeln.
12.3 Zusätzliche vertikale DPC´s (feuchtigkeitsgeschützte Fugen) werden angebracht wo erforderlich, um die
behandelten Mauern von den Auswirkungen der aufsteigenden Feuchtigkeit in angrenzenden Mauern zu isolieren
bzw. um die Kontinuität zwischen horizontal aufgebrachten DPC´s (feuchtigkeitsgeschützte Fugen) auf
unterschiedlichen Höhen zu erhalten.
12.4 Im Innenbereich werden Sockelleisten und Bodenbelag entfernt, soweit es für die Freilegung der zu behandelnden Fläche erforderlich ist. Im Außenbereich wird jegliches Verkleidungsmaterial entfernt, soweit es für das Freilegen
der DPC-Fläche (feuchtigkeitsgeschützte Fugen-Fläche) erforderlich ist. Innenputz, der von hygroskopischen Salzen
betroffen sein könnte, wird von der zu behandelnden Fläche auf bis zu einer Höhe von mindestens 300mm über dem
höchsten Punkt der aufsteigenden Feuchtigkeit entfernt (beschränkt auf eine Mindesthöhe von 1m).
13 Verfahren
13.1 Es werden Bohrlöcher mit einem Durchmesser von 12mm längs über der Mindesthöhe und in Abständen von
max. 120mm entlang der ausgewählten Mauerfuge angebracht.
13.2 Bohrlöcher in festen Ziegel- oder Steinmauern sind von einer Seite bis auf 20mm zur gegenüberliegenden Seite
anzubringen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Zertifikatsinhaber zu konsultieren und um Rat zu fragen.
13.3 Hohlwände sollten bevorzugt von beiden Seiten bearbeitet werden; wenn es jedoch die Dicke der einzelnen
Platten zulässt, ist es auch möglich, nur eine Seite zu behandeln. Wenn die Behandlung von einer Seite vorgenommen
wird, dann muss vollständig durch die ausgewählte Mörtelfuge über den Hohlraum hinweg und bis zu einer Tiefe von
90mm in die andere Platte hinein gebohrt werden. Der Hohlraum muss vor der Bearbeitung frei sein. Bei der
Hohlwandbehandlung von einer Seite ist es wichtig, dass die Löcher in jeder Platte gefüllt werden.
13.4 In lockeren Stein- und bauschuttgefüllten Mauern ist der Mauerfuge – sofern dies möglich ist – auf der
passenden ausgewählten Höhe zu folgen, ansonsten können Bohrungen in poröses Gestein gemacht werden. An
Stellen, an denen die unterschiedliche Dicke von Steinmauern Probleme bereitet bzw. an denen es zu verstopften
Injektionslöchern durch herausfallenden Bauschutt kommen kann, ist es unter Umständen erforderlich, die Wand
in der entsprechenden Höhe jeweils von beiden Seiten zur Hälfte anzubohren. Alternativ kann auch direkt neben den
verstopften Löchern gebohrt werden, um sicherzustellen, dass eine ausreichende Menge der SureTech
Injektionscrème in die Mauer eingebracht wird.
13.5 Das Injektionsverfahren besteht darin, die Patrone mit der SureTech Injektionscrème in die Spritzpistole
einzulegen und die Spritzdüse vollständig in das vorgebohrte Loch zu drücken. Jedes Loch wird bis auf 10mm
unter der Oberfläche mit der SureTech Injektionscrème befüllt. Der Abzug wird dabei vorsichtig gedrückt und
gleichzeitig die Spritzdüse langsam herausgezogen.
13.6 Besonders ist darauf achtzugeben, die DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) nicht zu überbrücken; weder
innen noch außen. Stellen, an denen Außenputz entfernt wurde, sind neu zu verputzen, abschließend mit einer
Gußglocke über der injizierten DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge).
13.7 Löcher in Außenwandoberflächen sind mit gefärbtem Sand/Zementmörtel aufzufüllen, der farblich
entsprechend zur bereits vorhandenen Maueroberfläche passt.
13.8 Die behandelten Mauern sind für mindestens 14 Tage nicht zu bearbeiten, um ein erstes Antrocknen zu
gewährleisten. Innenputz ist in Übereinstimmung mit einer BBA-zertifizierten Spezifikation bzgl. des Verputzens
anzubringen.
Technische Untersuchungen
14 Tests
Es wurden Tests durchgeführt und deren Ergebnisse ausgewertet, um folgendes zu ermitteln:
Wirksamkeit gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach einem Verfahren der BBA.
15 Untersuchungen
15.1 Der Herstellungsprozess einschließlich der angewandten Verfahren zur Qualitätskontrolle wurde bewertet, und
es wurden Informationen hinsichtlich der Qualität und Zusammensetzung der verwendeten Materialien gewonnen.
15.2 Es wurde eine Bewertung von vorhandenen Daten zur Wirksamkeit von silikonbasierten Produkten als
chemische DPC (feuchtigkeitsgeschützte Fuge) durchgeführt.
15.3 Es wurde eine Bewertung von Daten zur Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit von ähnlichen wasserabweisenden
Materialen auf Außenoberflächen durchgeführt, und die Dauerhaftigkeit des Injektionssystems wurde beurteilt.
15.4 Es wurde eine Bewertung der Materialien zum Neuverputzen durchgeführt.
Bibliographie
BS 6576 : 2005
BS EN ISO 9001 : 2008
Anforderungen des Leitfadens zur Diagnose von aufsteigender Feuchtigkeit im
Mauerwerk von Gebäuden und Installation von chemischen Feuchtigkeitssperrschichten.
2008 Qualitätsmanagementsystem — Anforderungen
Seite 6 von 7
Bedingungen der Zertifikation
16 Bedingungen
16.1 Dieses Zertifikat:
bezieht sich ausschließlich auf das genannte und auf dem Deckblatt beschriebene Produkt/System.
wird ausschließlich an das Unternehmen, die Firma, Organisation oder Person ausgestellt, das/die auf dem
Deckblatt genannt ist – kein anderes Unternehmen, keine andere Firma, Organisation oder Person ist berechtigt,
dieses Zertifikat zu nutzen oder sich darauf zu berufen, dass es an es/sie ausgestellt wurde.
ist ausschließlich innerhalb des Vereinigten Königreiches gültig.
ist als ganzes Dokument zu lesen, zu beurteilen und zu benutzen – lediglich Auszüge können missverständlich
sein und geben zudem nicht das Gesamtbild wieder.
ist urheberrechtliches Eigentum der BBA.
ist Gegenstand des englischen Rechts.
16.2 Veröffentlichungen, Dokumente, Spezifikationen, Rechtsvorschriften, Vorgaben, Richtlinien und ähnliches, auf
die sich in diesem Zertifikat bezogen wird, sind jene, die zum Datum der Ausstellung oder Wiederausstellung dieses
Zertifikats in kraft waren und/oder seitens der BBA als relevant betrachtet wurden.
16.3 Dieses Zertifikat ist unbegrenzt gültig, vorausgesetzt, das Produkt/System und seine Produktion und/oder
Herstellung einschließlich aller zugehörigen und relevanten Teile und Prozesse:
werden auf von der BBA geprüftem und als ausreichend beurteiltem Niveau (bzw. darüber) beibehalten.
werden weiterhin in einem Rahmen und zu einem Zeitpunkt kontrolliert, den die BBA unter den von ihr zu
bestimmenden Vereinbarungen als angemessen erachtet.
werden von der BBA in einem Rahmen und zu einem Zeitpunkt geprüft, den BBA als angemessen erachtet.
16.4 Die BBA hat dieses Zertifikat mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erstellt, es
wird jedoch keine Gewährleistung übernommen.
16.5 Mit der Ausstellung dieses Zertifikats ist die BBA keineswegs haftbar und ist von jeglicher Haftung
gegenüber jedwedem Unternehmen, jedweder Firma, Organisation oder Person ausgenommen hinsichtlich
jeglicher Belange, die sich direkt oder indirekt aus folgendem ergeben:
dem Vorhandensein oder der Abwesenheit von jeglichem Patent, geistigem Eigentum oder ähnlichen Rechten,
die am Produkt/System oder an irgendeinem anderen Produkt/System bestehen.
dem Recht des Zertifikatsinhabers, das Produkt/System herzustellen, zu liefern, zu montieren, zu warten oder
zu vermarkten.
der tatsächlichen Installation des Produkts/Systems, einschließlich deren Art, Planung, Verfahren, Leistung,
Verarbeitung und Wartung.
jeglichen Werken und Konstruktionen, in denen das Produkt/System installiert ist, einschließlich deren Art,
Planung, Verfahren, Leistung, Verarbeitung und Wartung.
jeglichem Verlust oder Schaden, einschließlich Personenschaden, wie auch immer durch das Produkt/System
verursacht, einschließlich seiner Herstellung, seines Vertriebs, seiner Montage, Verwendung, Wartung und
Entfernung.
jeglichen Ansprüchen durch den Hersteller hinsichtlich des CE-Kennzeichens.
16.6 Jegliche Information hinsichtlich der Herstellung, des Vertriebs, der Montage, Verwendung, Wartung und
Entfernung dieses Produkts/Systems, die in diesem Zertifikat erwähnt bzw. auf die sich bezogen wird, ist das
Mindestmaß, das erreicht werden muss, wenn das Produkt/System hergestellt, verkauft, installiert, verwendet,
gewartet und entfernt wird. Es wird kein Anspruch erhoben, die Anforderungen des Gesetzes für Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz (Health and Safety at Work) von 1974 oder irgendeiner anderen gesetzlichen
Regelung, die zum Datum der (Neu-)Ausstellung dieses Zertifikats existiert, neu zu formulieren, weder ist die
Konformität einer solchen Information besonders in Bezug auf die Anforderungen der Regelung von 1974 oder
jedweder gesetzlichen Regelung, allgemeinen Gesetzeslage oder anderen Sicherheitsverpflichtung zu akzeptieren.
British Board of Agrément
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