Kurzfassung Antrag

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Kurzfassung Antrag
SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz
Diplom-Geologe Wolfram Breitkreuz
Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger der IHK Frankfurt/Main
für Genehmigungsverfahren im Bereich
Bau-Steine-Erden, übertägiger Bergbau
Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main
Tel. 069-54801300
Fax 069-54801302
Email:
Info@SVB-Breitkreuz.de
Antrag auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans
gem. § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m § 57 a BBergG
und i.V.m. § 2 UVP-V Bergbau
für den Neuaufschluss einer
Quarzsand- und –kiesgewinnung
in Trebur - Geinsheim
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Projekt:
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren
Quarzsand- und –kiesgewinnung Trebur
Ort:
Gemeinde Trebur, OT Geinsheim
Gemarkung Geinsheim
Auftraggeber:
Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH
Außerhalb 67
65468 Trebur-Geinsheim
Ziel des Antrags:
Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach
§ 52 (2) BBergG i.V. mit § 2 UVP-V Bergbau
Bearbeiter:
Dipl.-Geol. W. Breitkreuz
Dipl.-Geol. M. Kochen
Datum:
13. Januar 2014
Seite:
1 von 25
Anlagen:
6
Ausfertigungen:
13-fach RPU Wiesbaden, Dez. Bergaufsicht
3-fach DYZEM und SVB
P:\SVB_0300_bis_SVB_0349\SVB_0311_Dyzem_Geinsheim\Berichte\RBPL\0311_Allg_Zus_01.doc/ 13.01.2014 15:37:00/ WGB
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Inhaltsverzeichnis
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Seite
1 Vorbemerkungen / Veranlassung
3 2 Angestrebte Zulassungen und Genehmigungen
4 2.1 Goldgewinnung
5 3 Beschreibung des Vorhabens
5 3.1 Eigentumsverhältnisse / Gewinnungsberechtigung
5 3.2 Lage des Abbaus
5 3.3 Gewinnungsplanung
6 4 Gewinnung und Lagerung
8 5 Konfliktanalyse
9 5.1 Schutzgut Mensch
9 5.1.1 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.1.3 5.1.1.4 5.1.1.5 5.1.1.6 5.1.1.7 Datenerhebung und Auswertung
Siedlung
Versorgungs- und Erschließungstrassen
Emissionsprognose für Staubemissionen
Staubimmissionsprognose
Lichtemissionsprognose
Schalltechnische Untersuchung Verkehr
Immissionsprognose für Schall
9 9 10 10 12 13 14 15 5.2 Schutzgut Tiere
16 5.3 Schutzgut Landwirtschaft / Boden
18 5.4 Schutzgut Wasser
20 5.5 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
21 5.6 Landschaft, Erholung Landschaftsbild
22 6 Gesamtbetrachtung
24 6.1 Status-Quo-Prognose / Nullvariante
24 6.2 Beurteilung
24 Anlagenverzeichnis
Maßstab
1
Übersichtslageplan + Untersuchungsräume
ca. 1 : 25.000
2
Luftbild
ca. 1 : 10.000
3
Lageplan mit Abbauführung
4
Schutzgebietskarte
5.1 – 5.3
Perspektivische Luftbilder
ca. 1 : 5.000
ca. 1 : 10.000
ohne Maßstab
6
Übersicht Standort Römerlager
ohne Maßstab
Hinweis: Es wurden für die Allgemeinverständliche Zusammenfassung 6 Anlagen
angefertigt. Alle weiteren für die Zusammenfassung relevanten Anlagen sind in den
technischen Planunterlagen und den Gutachten dargestellt. In dem Text der Zusammenfassung wird daher auf die Planunterlagen und Gutachten der Langfassung verwiesen,
die als CD-ROM beigefügt ist.
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Vorbemerkungen / Veranlassung
Die Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH betreibt in der Gemeinde Trebur, Ortsteil
Geinsheim, Gemarkung Geinsheim, eine Kiesgewinnung. Seit 1976 wurde durch die
Vorläufergesellschaft, Kieswerk E. Kiebert GmbH, Kies und Sand auf Basis einer
wasserrechtlichen Genehmigung gewonnen. Mit Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30. Juni 2008 erhielt die Dyckerhoff Kieswerk
Trebur GmbH die Genehmigung zur Erweiterung des bisherigen Abbaugebietes um
eine Fläche von 7,9 ha. Durch die Gewinnung der derzeit genehmigten Kies- und
Sandmengen kann die weitere Existenz des Kieswerkes und der zugehörigen
Arbeitsplätze über einen Zeitraum von etwa fünf bis sechs Jahren gesichert werden.
Im Anschluss daran ist zur Aufrechterhaltung des Produktionsstandortes der
Neuaufschluss weiterer Gewinnungsflächen unumgänglich. Wesentlicher Schwerpunkt
der neuen Gewinnung ist die bislang nicht durchgeführte Quarzkiesgewinnung mit
einem speziellen Aufbereitungsverfahren.
Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen aus dem Jahre 2009 war
eine ca. 131 ha umfassende Rohstofffläche in der Gemarkung Geinsheim für die
Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen worden. Gegen diese Fläche
wurde durch die Bevölkerung Bedenken wegen einer befürchteten Gefährdung der
Standsicherheit des westlich angrenzenden Rheinwinterdeichs geltend gemacht. Im
Auftrag der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH wurden daher mehrere Gutachten zur
Standsicherheit des Deiches und der annähernd parallel verlaufenden Kraftstofffernleitung im Hochwasserfall unter Berücksichtigung einer großräumigen Gewinnung
untersucht. Im Ergebnis wurde aus technischer Sicht eine Sicherheitsabstand von
70 m bis 145 m (im Mittel 106 m) zum landseitigen Deichfuß als erforderlich festgestellt. (Gutachten TERRAConsult GmbH 2009 / 2010 / 2012)
Die weiterhin geäußerten Bedenken der ortsansässigen Bevölkerung bzgl. des
Hochwasserschutzes wurden durch die Antragstellerin aufgenommen und eine
verbindliche Erklärung abgegeben, freiwillig einen Mindestabstand von 250 m
zwischen landseitigem Deichfuß und der westlichen Gewinnungsgrenze einzuhalten,
obwohl dies gemäß den o. g. Gutachten technisch bei Weitem nicht erforderlich war.
In einem Prüfgutachten, erstellt durch Prof. Katzenbach, TU Darmstadt (Juni 2010),
wurde bestätigt, dass bei Einhaltung eines Abstandes von 250 m eine Gefährdung der
Standsicherheit des Rheinwinterdeichs ausgeschlossen werden kann. Auch eine
Beeinträchtigung der Kraftstoff-Fernleitung (Nato-Pipeline) ist danach nicht zu
befürchten. Alle Aussagen der geprüften Gutachten wurden voll inhaltlich bestätigt.
Auf Vorschlag der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH, wurde daher im Genehmigungsentwurf des RROP Südhessen eine verkleinerte Rohstofffläche von ca. 80 ha (anstelle
von ca. 131 ha) aufgenommen. Diese Fläche berücksichtigt den Hochwasserschutz,
vorhandene Leitungen und archäologische Denkmäler (Römerlager).
Die regionalplanerisch ausgewiesene Fläche von ca. 80 ha weist eine Reihe von
Standortvorteilen auf, die eine umweltverträgliche Gewinnung der nachgewiesenen
Rohstoffvorräte begünstigen. Insbesondere eröffnet die rheinnahe Lage eine
Anbindung an den Wasserweg (Verladung Kornsand) und damit einen ökologisch
vorteilhaften Abtransport des gewonnenen Materials mit dem Schiff.
Zur langfristigen Absicherung der Rohstoffversorgung im Rhein-Main-Gebiet plant
daher die Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH in der Gemarkung Trebur-Geinsheim
(nördlich der L 3094 / südlich des OT Hessenaue) den Neuaufschluss einer ca. 80 ha
großen Quarzsand- und –kiesgewinnung. Diese Fläche ist im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe ausgewiesen. Die formale Ausweisung erfolgte am 17. Oktober 2011.
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Bei dem Vorkommen handelt es sich um eine hervorragende Lagerstätte in relativer
Nähe zum Rhein. Daher müssen bei der Planung einer Kies-Sand-Gewinnung die
möglichen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz und die vorhandenen, erst
kürzlich ertüchtigten, Hochwasserschutzdeiche überprüft und berücksichtigt werden.
Die Aufbereitung (Kieswerk) soll nach einer ca. 2-3 jährigen Anlaufphase vom
bestehenden Standort aufgrund der Entfernung zwischen Neuaufschluss und
Aufbereitung sowie der Ortsnähe zu Geinsheim zur neuen Gewinnungsfläche verlagert
werden. Durch die geplante Ergänzung der Aufbereitungstechnik können und sollen
hochreine Quarzsand/Quarzkies Kornfraktionen hergestellt werden.
Das Sachverständigenbüro Breitkreuz (SVB) wurde im Dezember 2010 von der
Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH beauftragt, die vorhandenen Daten zu prüfen und
ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Nach Einreichen einer
Tischvorlage am 11. März 2011 wurde am 31. Mai 2011 ein Scopingtermin durchgeführt.
Auf Basis der Tischvorlage und des Protokolls zum Scopingtermin (Eingang 01. Dezember 2011) wurde das Sachverständigenbüro Breitkreuz (SVB) im Dezember 2011
von der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH beauftragt, die Antragsunterlagen für ein
bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zu erstellen.
Die im Scopingtermin geforderten Untersuchungen und Untersuchungsinhalte zu
 Grundwasser und Oberflächengewässer (Hydrogeologie)
 Natur- und Artenschutz
 Wasserbau (Hafen in Kornsand)
 Emissionen und Immissionen (Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht)
 Reststoffen
 Betrachtungen zu möglichen Auswirkungen auf den Menschen
 Betrachtungen zum Rohstoff
 Inhalte und Schwerpunkte der UVS
 Betrachtungen zu Landwirtschaft / Feldflur, Kultur, Denkmalpflege bzw. sonstiger
Schutz- und Sachgüter
 Betrachtung zur naturschutzfachlichen Kompensation
 Betrachtung der möglichen Wechselwirkungen
wurden im Zulassungsantrag beschrieben, in Einzelgutachten durch Fachgutachter
überprüft und zusammenfassend im Rahmen des RBPL bzw. der UVS betrachtet und
gewürdigt. Alle Erhebungen und Gutachten wurden in enger Abstimmung mit den
Fachbehörden und Fachgutachten erarbeitet und sind in Anlage dem Antrag beigefügt.
Der geplante Umschlag und Abtransports von Fertigprodukten über den Umschlagplatz
„Kornsand“ soll gemäß dem Scopingprotokoll in einem gesonderten Verfahren geregelt
werden.
2
Angestrebte Zulassungen und Genehmigungen

Die Fa. Dyckerhoff, Kieswerk Trebur GmbH, Außerhalb 67 in Trebur, beantragt
zur Sicherung der langfristigen Gewinnung von Quarzsand / Quarzkies die
Zulassung eines Rahmenbetriebsplans i. V. mit einer UVS gemäß § 52 (2a) i.
V. m. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) UVP-V-Bergbau i. V. m. § 57a BBergG für den
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Neuaufschluss einer Quarzsand- und –kiesgewinnung inkl. Betriebsflächen in
Trebur-Geinsheim auf einer Fläche von ca. 80 ha.

2.1
Mitbeantragt wird auch die Errichtung einer Aufbereitungsanlage. Der konkrete
Bau der Aufbereitungsanlage, der Gegenstand des Vorhabens ist, wird
rechtzeitig gesondert angezeigt.
Goldgewinnung
Die Mitgewinnung von Gold, das in geringen Mengen in der Lagerstätte enthalten ist,
soll in einer Versuchsanlage für einen auf 5 Jahre begrenzten Zeitraum direkt am
Schwimmbagger installiert werden. Nach Auswertung des Langzeitversuches soll im
Erfolgsfall eine Bewilligung nach BBergG für eine dauerhafte Goldgewinnung beantragt
werden. Sofern nach BImSchG genehmigungsrelevante Gerätetechnik benötigt wird,
wird diese in einem gesonderten Verfahren beantragt.
Mit der verfahrensführenden Behörde wurde erörtert, dass die mögliche
Goldgewinnung mit in den RBPL aufgenommen wird und erst zu einem späteren
Zeitpunkt gesondert nach einem ggf. positiven Abschluss des ergebnisoffenen
Verfahrens beantragt werden soll.
Als Option kann im Rahmen der behördlichen Vollständigkeitsprüfung entschieden
werden, ob ggf. zum RBPL doch eine Zulassung für eine Goldgewinnung nachgereicht
werden muss.
3
Beschreibung des Vorhabens
3.1
Eigentumsverhältnisse / Gewinnungsberechtigung
Betriebszweck des Unternehmens ist die Gewinnung von Rohstoffen und grundeigenen Bodenschätzen im Sinne von § 3 (4) Nr. 1 BBergG. Es handelt sich hier um
Quarzsand/Quarzkies (nach Aufbereitung), einem grundeigenen Bodenschatz gem. § 3
BBergG. Die Herstellung der hochreinen Quarzkornfraktionen erfolgt durch einen
gesonderten Anlagenanteil der Aufbereitungsanlage mittels optischer Sortierung.
Die für die Gewinnung und den Betrieb benötigten Grundstücke stehen derzeit noch
nicht im Eigentum der Antragstellerin. Die Flächen sollen rechtzeitig vor Beginn der
Gewinnung von den Grundeigentümern gepachtet bzw. erworben werden.
3.2
Lage des Abbaus
Das geplante Gewinnungsgebiet befindet sich im Bundesland Hessen im
Regierungsbezirk Darmstadt. Im Kreis Groß-Gerau, Gemeinde Trebur, Ortsteil
Geinsheim, Gemarkung Geinsheim (Flur 8, Flst. 8, 10, 11) liegt es ca. 1.000 m westlich
der Ortslage von Geinsheim. Im Süden grenzt das Gebiet an die Gemarkung Leeheim,
Gemeinde Riedstadt (Kreis Gross-Gerau), nordwestlich der Ortslage von Leeheim. Die
genaue Lage der beantragten Gewinnungsfläche ist aus Anlage 1 ersichtlich.
Im Scopingtermin wurden mit den Behörden einvernehmlich das Untersuchungsgebiet
für die hydrogeologischen Untersuchungen und der Untersuchungsraum Naturschutz
festgelegt. Beide Untersuchungsgebiete gehen deutlich über die beantragte
Gewinnungsfläche hinaus. In Anlage 1 sind die Untersuchungsgebiete dargestellt.
Das weitläufige Gebiet um die geplante Anlage herum wird ausschließlich
landwirtschaftlich genutzt. Im Südosten grenzt das Gewinnungsgebiet an das Wochenendhausgebiet „Geinsheim“. Das Gewinnungsgebiet ist weitestgehend eben und liegt
auf ca. 82 – 84 m üNN.
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Zu dem aktuell von der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH genutzten Gewinnungsgebiet bei Geinsheim liegen mehrere Aufschluss- und Erkundungsbohrungen vor
(TRISCHLER& PARTNER GmbH 1996, SOMMER& PARTNER GmbH 1999).
Auf der regionalplanerisch ausgewiesenen Rohstoffsicherungsfläche wurden im Jahr
2000 ebenfalls Erkundungsbohrungen durchgeführt. Die Ergebnisse belegen das
durchgängige Vorhandensein bauwürdiger Sand- und Kiesablagerungen bis zu der
damals erreichten maximalen Bohrtiefe von ca. 50 m.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen aus tieferen Bohrungen erreichen die Kiese und
Sande in diesem Bereich sogar Mächtigkeiten von bis zu 100 m. Die Bauwürdigkeit der
Lagerstätte ist damit aus rohstoffgeologischer Sicht als sehr bedeutsam einzustufen.
Zum Nachweis der Qualität des Rohstoffes wurden im März/April 2013 - ergänzend zu
den schon vorhandenen Bohrungen - durch die Fa. GEOTEC GmbH, Münster, an drei
Stellen innerhalb des geplanten Gewinnungsgebietes insgesamt fünf verrohrte
Erkundungsbohrungen mit durchgehender Gewinnung nicht gekernter Bodenproben
bis max. 30 m u GOK abgeteuft. Die Bohrpunkte wurden diagonal über das gesamte
für den Kiesabbau vorgesehene Gelände verteilt, um eine repräsentative
Stichprobenmenge der anstehenden Kies-Sande zu erhalten. Die aktuelle
Bohrkernaufnahme und Dokumentation inkl. amtlicher Probenahme wurden durch
Herrn Dr. Kuhn vom LBG, Mainz, und Herrn Dr. Liedmann vom HLUG, Wiesbaden,
durchgeführt. Die Bohrprofile sind dem RBPL in Anlage 14 beigefügt.
Nach diesen Bohrergebnissen und Laboruntersuchungen ist die untersuchte Rohstofflagerstätte als eine Wechsellagerung aus schwach schluffigen Sanden mit Korngrößen
im Mittelsandbereich und schwach fein- bis mittelkiesigen Sanden ausgebildet. Die
durchgeführten Korngrößenanalysen belegen eine für die Lagerstätten im Hessischen
Ried typische Zusammensetzung der vorhandenen Rohstoffe.
Bei der weiteren rohstoffkundlichen Untersuchung des Rohstoffes vor und nach Aufbereitung wurde durch das Gutachten des LGB Mainz, Herrn Dr. Kuhn (September 2013),
ein Quarzgehalt der Lagerstätte in den verschiedenen Kornfraktionen von ca. 50 -52%
ermittelt. Nach Aufbereitung des Rohstoffes (optische Sortierung) können daraus
nachweislich hochreine Quarzkiese mit Quarzgehalten von nahezu 100% hergestellt
werden.
Die Lagerstätte ist demnach grundsätzlich für die Herstellung hochreiner Quarzkiese
geeignet und somit liegt ein grundeigener Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 1
BBergG vor.
3.3
Gewinnungsplanung
Unter Berücksichtigung von Sicherheitsabständen zum Rheinwinterdeich und der
NATO-Pipeline soll die im genehmigten Regionalplan Südhessen für die Gewinnung
oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesene Fläche von ca. 80 ha zur Gewinnung von
Quarzsand / Quarzkies genutzt werden.
Die Gewinnung erfolgt nach Beräumung des Oberboden und der nicht verwertbaren
Deckschichten von etwa 2 m zu Beginn (ca. 2-3 Jahre) im Trockenschnitt und als
oberflächennahe Nassauskiesung (bis ca. 4,0 m u GOK) mit einem Mobilbagger, bis
eine ausreichend große Wasserfläche freigelegt wurde.
Danach wird die Nassauskiesung bis zur geplanten Endteufe mit einem Schwimmgreiferbagger fortgesetzt.
Geplant sind sechs aufeinanderfolgende Gewinnungsabschnitte mit Flächengrößen
zwischen 7 ha und 17 ha. Der Rohstoff unterhalb der Betriebsfläche – unmittelbar an
der L 3094 gelegen – könnte grundsätzlich erst zum Ende der Gewinnung und nach
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Versetzen bzw. nach Teilrückbau der Betriebsanlagen gewonnen werden. Dies ist
allerdings nach heutiger Kenntnis nicht geplant. Die Gewinnungsplanung wurde auf
Basis des Digitalen Geländemodells der Landesvermessung Hessen erstellt. In
Anlage 3 ist die Gewinnungsfläche dargestellt.
Die Höhenangaben für das Gelände liegen zwischen 84,2 m üNN und 85,8 m üNN. Für
die Berechnung wurde von einer mittleren Höhe von ca. 85 m üNN ausgegangen. Bei
der Massenermittlung wurde eine Böschungsneigung im Trockenschnitt von ca. 1:2
und im Nassschnitt von ca. 1:3 berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse (ermittelte Grenze
Süßwasser / salzhaltiges Wasser) wurde eine mögliche Auskiesungstiefe - je nach
Kiesgrubenbereich - zwischen 26 m und 37 m unter GOK ermittelt (Gutachten
TERRAConsult GmbH 08/2012, RBPL, Anlage 15). Eine Grundwasserbeeinflussung
infolge eines Salzwasseraufstiegs kann bei Einhaltung dieser differenzierten
Gewinnungstiefen in den entsprechenden Gewinnungsabschnitten ausgeschlossen
werden.
Nach den Vorgaben des Gutachtens ergeben sich in den Gewinnungsabschnitten A
bis C mögliche Gewinnungstiefen von ca. 30 bis 37 m und in den Abschnitten D bis F
Gewinnungstiefen von ca. 26 bis 33 m. Detailliert sind diese Abschnitte mit den entsprechenden Gewinnungstiefen in den Anlagen 3 und 5 des Rahmenbetriebsplanes
sowie im Gutachten der TERRAConsult GmbH, RBPL, Anlage 15 (dort in Anlage 21.5),
beschrieben und in Plänen vermerkt.
Bei Einhaltung dieser Gewinnungstiefen ist eine Grundwasserbeeinflussung durch aufsteigende salzhaltige Grundwässer gemäß den vorliegenden Gutachten nicht zu besorgen. Sollte durch begleitende Untersuchungen während der Gewinnungsphase
eine Gefährdung der oberen Grundwasserleiter durch Vermischung mit salzhaltigen
Wässern in den Teilflächen ausgeschlossen werden können, beabsichtigt die
Antragstellerin eine Vertiefung der Gewinnung bis auf ca. 37 m u GOK zu beantragen.
Die gewinnbare Mächtigkeit Quarzsand / Quarzkies beträgt nach Abzug des Abraums
(ca. 2 m) je nach Gewinnungsabschnitt ca. 24 – 35 m. Die geplanten Gewinnungssohlen liegen dann ca. zwischen 48 m üNN und 61 m üNN.
Um benachbarte Grundstücke und Anlagen vor Beeinträchtigungen durch die Gewinnung zu schützen und die Gestaltung und künftige Nutzung der Gewinnungsfläche
zu sichern, müssen längs der Gewinnungsgrenzen Schutzstreifen erhalten bleiben, die
nicht abgebaut werden dürfen. Beim Abbau des Kieses wird auf die gesetzlich notwendigen Sicherheitsabstände zu Nachbarparzellen geachtet, um angrenzende
Grundstücke und Anlagen vor einer Beeinträchtigung zu schützen. Ein Sicherheitsabstand zur Rahmenbetriebsplangrenze wurde allseits mit 5 m berücksichtigt, da die
Gewinnungsfläche nur von landwirtschaftlichen Wegen bzw. Grundstücken umgeben
ist. Die Betriebsfläche im Süden grenzt unmittelbar an die Landstraße L 3094. Auch
hier wird ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten.
Das Gesamtvolumen des gewinnbaren Rohstoffes beträgt ca. 14,6 Mio. m³, dies
entspricht einer Tonnage von ca. 29,3 Mio. t bei einer angenommenen Rohdichte von
2,0 t/m³. Folgende Volumina wurden auf Grundlage eines digitalen Geländemodells
ermittelt:

Abraum gesamt
ca. 2 m
ca. 1,30 Mio. m³

Quarzsand / Quarzkies Teilfläche A
ca. 35 m
ca. 1,67 Mio. m³

Quarzsand / Quarzkies Teilfläche B
ca. 32 m
ca. 3,03 Mio. m³

Quarzsand / Quarzkies Teilfläche C
ca. 28 m
ca. 2,32 Mio. m³
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
Quarzsand / Quarzkies Teilfläche D
ca. 24 m
ca. 2,00 Mio. m³

Quarzsand / Quarzkies Teilfläche E
ca. 28 m
ca. 4,15 Mio. m³

Quarzsand / Quarzkies Teilfläche F
ca. 31 m
ca. 1,47 Mio. m³
Volumen Quarzsand / Quarzkies
ca. 14,60 Mio. m³
Masse Quarzsand / Quarzkies
ca. 29,35 Mio t
8
Aus dem Gutachten vom 03.05.2010 (Bericht Nr. G0964/01) der Technischen
Universität Darmstadt, Institut für Geotechnik, Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach, wurden
die relevanten Sieb- und kombinierten Sieb-/Schlämmanalysen ausgewertet.
Danach sind vom Gesamtvolumen des Rohstoffes ca. 10 % abschlämmbares Material
und ca. 20 % Feinsandanteil (0,06-0,2mm) als nicht vermarktbar abzurechnen.


Anteil abschlämmbares Material
Anteil Feinsand, nicht vermarktbar
ca. 10 %
ca. 20 %
ca. 2,93 Mio. t
ca. 5,87 Mio. t
Summe nicht nutzbare Massen
ca. 8,80 Mio. t
Summe nutzbarer Massen
ca. 20,54 Mio. t
Jahresproduktion (gemittelt)
ca. 450.000 t
Rechnerische Laufzeit
ca. 46 a
Unterstellt wird ein gleichbleibender mittlerer Absatz entsprechend der derzeitigen
Wirtschaftslage. Abhängig von der Nachfrage und der tatsächlichen Wirtschaftslage
kann über diesen prognostizierten Zeitraum die Jahresproduktion und Laufzeit
variieren.
4
Gewinnung und Lagerung
Der Mutterboden soll zu Beginn der Gewinnungstätigkeit mit einer Planierraupe abgeschoben und ordnungsgemäß in Mutterbodenmieten im Bereich der neuen Aufbereitungsanlagen zwischengelagert werden. Die neuen Aufbereitungsanlagen werden
durch einen ca. 14 – 17 m hohen Wall aus Abraum und Oberboden von den
Freizeitflächen getrennt, der als Lärm- und Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird
zudem bepflanzt.
Danach erfolgt in den ersten 2-3 Jahren eine Gewinnung mit einem Mobilbagger, z. T.
im Wasser, zur Herstellung einer Wasserfläche. In dieser Zeit erfolgt die Aufbereitung
des Rohkieses im bestehenden Werk. Der Materialtransport erfolgt über die L 3094
mittels LKW zur bestehenden Aufbereitungsanlage, die vsl. noch ca. 2-3 Jahre genutzt
werden wird.
Sobald eine genügend große Wasserfläche hergestellt wurde, soll der Schwimmgreiferbagger aus dem aktuellen Betrieb für die eigentliche dauerhafte Gewinnung
(Nassauskiesung) umgesetzt werden. Die Gewinnung soll in sechs aufeinander
folgenden Abschnitten mit Flächengrößen zwischen 7 ha und 17 ha durchgeführt
werden. Während der ersten Betriebsphase soll auf der neuen Betriebsfläche eine
neue Kiesaufbereitungsanlage inkl. optischer Sortieranlage errichtet werden. Soweit
möglich sollen nutzbare Anlagenteile aus der vorhandenen Aufbereitungsanlage
weitergenutzt werden. Für die Aufbereitungsanlage wird dann ein gesondertes
Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt.
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Das Betriebsgelände soll gemäß den Ergebnissen der Emissions- und Immissionsgutachten durch einen Wall in Richtung der östlich gelegenen Freizeitseen
abgeschirmt werden.
Die Produkthalden sollen außerdem auf dem Betriebsgelände in Richtung der
vorhandenen Freizeitseen so angelegt werden, dass eine zusätzliche Abschirmung
des Betriebsgeländes gegenüber der Freizeitnutzung sichergestellt wird. Die
Gestaltung der Betriebsfläche ist in der Anlagen 3 und 5.2 zeichnerisch dargestellt.
Durch den Neuaufschluss der Gewinnung kommt es zu keinen wesentlichen
Änderungen an den bisherigen Aufbereitungsanlagen. Die bisherige Anlage am
bestehenden Standort wird mit Beginn des Neuaufschlusses durch eine optische
Sortieranlage zur Herstellung hochwertiger Quarzkiese ergänzt. Die bisherige Anlage
wird allerdings nach ca. 2-3 Jahren durch die neue Aufbereitungstechnik auf der neuen
Betriebsfläche ersetzt. Soweit möglich sollen nutzbare Anlagenteile in der neuen
Anlage wiederverwendet werden. Die Aufbereitung des Rohstoffes aus dem geplanten
Neuaufschluss wird am aktuellen Standort weniger als 50 % der gesamten Aufbereitungsmenge der Anlage betragen.
5
Konfliktanalyse
Die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wurden im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) geprüft und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erarbeitet. Im Rahmen der Untersuchungen wurden detaillierte
Kartierungen durchgeführt. Ergebnisse sind im Detail in den Fachgutachten zum
Rahmenbetriebsplan (RBPL) – Gutachten Emissionen / Immissionen, Hydrogeologisches Gutachten, Ökologisches Gutachten, Naturschutzfachliches Gutachten und
UVS – dargestellt.
Zur Erfassung der Umweltauswirkungen des geplanten Tagebauvorhabens wurden
Untersuchungen auf einer Gesamtfläche von ca. 170 ha durchgeführt.
5.1
Schutzgut Mensch
Untersuchungsgegenstand:

Menschliche Gesundheit
Untersuchungsinhalt:
5.1.1

Darstellung der derzeitigen Schall- und Staubemissionssituation im Untersuchungsraum,

Darstellung der derzeitigen Lichtemissionen im Untersuchungsraum,

Beschreibung des zu erwartenden Transportverkehrsaufkommen,
Datenerhebung und Auswertung
5.1.1.1 Siedlung
Zu den Gebäuden und Ortschaften in der Umgebung wurden die jeweils kürzesten
Entfernungen aus digitalen topographischen Karten Hessens ermittelt.
Im näheren Umfeld zum geplanten Gewinnungsgebiet befinden sich einzeln stehende
Aussiedlerhöfe und die Ortschaft Hessenaue in einem Abstand zwischen 100 m bis
700 m. Im südlichen Bereich grenzt das Wochenendhausgebiet Geinsheim direkt an
das geplante Gewinnungsgebiet an. Die nächstgrößere Ortschaft Geinsheim befindet
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sich östlich in ca. 1,1 km Entfernung. Westlich in rund 2 km Entfernung liegt
linksrheinisch der Ort Nierstein. Das Gelände um das Betriebsgrundstück ist
weitestgehend eben. Das Gewinnungsgebiet befindet sich auf einer Höhe zwischen 84
m üNN und 86 m üNN. Linksrheinisch steigt das Gelände auf bis zu 190 m üNN an.
In der Immissionsprognose für Schall (RBPL, Anlage 20, Müller BBM) sind die
Immissionsorte und die Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm aufgeführt und werden
detailliert erörtert.
5.1.1.2 Versorgungs- und Erschließungstrassen
Zwischen Deichfuß und rheinseitigem Kiesgrubenrand verläuft eine erdverlegte
Kraftstofffernleitung Fürfeld-Pfungstadt (sog. NATO-Pipeline). Der geplante westliche
Kiesgrubenrand hält zur Achse der Fernleitung einen Mindestabstand von 150 m. Die
betreiberseits vorgegebene beidseitige Schutzstreifenbreite liegt bei b = 10 m.
Die Abstände zu Wohnsiedlungen betragen ca. 250 m (OT Hessenaue im Norden) und
ca. 1.000 m (Geinsheim im Osten). Zum nächstgelegenen Aussiedlerhof (Sonnenhof
im Norden) wird ein Mindestabstand von 100 m eingehalten.
Die berechnete Beurteilung aushubbedingter Geländehebungen auf die Nato-Pipeline
kommt zu dem Ergebnis, dass eine Grundwasserverunreinigung durch einen Schaden
an der Nato-Pipeline und eine Gefährdung der Deich-Standsicherheit durch eine bis
ins Deichlager reichende Dichtwandbeschädigung ausgeschlossen werden kann.
Detailliert wird die Eingriffsbewertung
TERRAConsult GmbH erörtert.
im
Hydrogeologischen
Gutachten
der
5.1.1.3 Emissionsprognose für Staubemissionen
Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens wurden Betrachtungen zu
Staubemissionen und –immissionen durchgeführt. Dabei sind schützenswerte
Gebäude wie z. B. der Einsiedlerhof und das Freizeitgelände mit einbezogen worden.
Zusätzlich wurde untersucht, ob, wie und welche Immissionen zur Rheinseite bzw.
über die hessischen Landesgrenze zu erwarten sind.
Für die zu betrachtenden Immissionsorte wird die Durchführung von Ausbreitungsberechnungen für mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen notwendig, um den
für alle Immissionsorte jeweils ungünstigsten Zustand zu berücksichtigen (z. B. Betrieb
in der ersten Abbauphase im Trockenabbau mit Nutzung der vorhandenen
Aufbereitungsanlage im bestehenden Kieswerk, Nassabbau mit Schwimmbagger mit
neuer Aufbereitungsanlage, Berücksichtigung verschiedener Abbaupositionen für den
Schwimmbagger).
In diesem Zusammenhang erstellten die Fachgutachter der Müller-BBM GmbH eine
Prognose der Staubemissionen aus dem Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung
der Fa. Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH.
Das vorliegende Gutachten von Müller BBM (Anlage 16, RBPL, Bericht Nr. M97965/01)
berücksichtigt die hinsichtlich der Staubemissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse
und enthält alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben. Gegenstand der
Untersuchung ist der Staubniederschlag und der Schwebestaub (Feinst-/Feinstaub) –
jeweils nicht gefährdender Staub.
Es wurden die für die Quarzsand- und –kiesgewinnung in den verschiedenen
Abbauphasen emissionsrelevanten Vorgänge (Materialumschlag, Fahrbewegungen,
etc.) berücksichtigt. Hierzu wird eine Strukturierung in emissionsverursachende
Betriebsvorgänge vorgenommen. Emissionen durch Materiallagerung, -umschlag und
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–transport werden mit Hilfe von Emissionsfaktoren gemäß VDI-Richtlinie 3790 Blatt 3
berechnet.
Dominierend sind dabei die diffusen Staubemissionen insbesondere aus
Umschlagvorgängen sowie den Fahrbewegungen. Diffuse Emissionsquellen sind nicht
durch Volumenströme zu beschreiben, so dass keine Massenkonzentrationen
angegeben werden können. Daher ist ein Vergleich mit Grenzwerten der TA Luft für
gefasste Quellen nicht möglich. Berechnet werden die zu erwartenden
Jahresemissionen.
Der Kiesabbau erfolgt über ca. 46 Jahre. In Verbindung mit der Gewinnungsplanung
ergeben sich folgende zu unterscheidende Gewinnungsphasen zur Ermittlung der
Emissionen und Immissionen:
1. Beräumung des Oberboden und der nicht verwertbaren Deckschichten.
2. oberflächennahe Gewinnung im Trockenschnitt und als Nassauskiesung mit
einem Tieflöffelbagger. Aufbereitung des Rohkieses in der bestehenden
Aufbereitungsanlage.
3. Nassauskiesung mit Schwimmgreiferbagger. Aufbereitung des Rohkieses in der
bestehenden Aufbereitungsanlage.
4. Nassauskiesung bis zur geplanten Endteufe mit Schwimmgreiferbagger.
Aufbereitung des Rohkieses in neuer Aufbereitungsanlage auf der neuen
Betriebsfläche.
Im Rahmen der Gewinnungsphasen 1 und 4 ergibt sich durch die Verlagerung der
Gewinnungsabschnitte zudem eine örtliche Veränderung der Gewinnungsanlagen
(Schwimmgreiferbagger) bei gleichzeitig örtlich unveränderter Lage der neuen
Aufbereitungsanlage. Diesem Umstand wirkt sich bei der Gewinnungsphase 4 jedoch
nicht relevant auf das Emissionsverhalten der Anlagen aus, da sich außer dem
längeren Förderweg mittels Bandförderer keine Änderungen ergeben.
Die Gewinnungsphase 2 ist räumlich und zeitlich so eng begrenzt sowie mit so
geringen Emissionen verbunden, das es im Verhältnis zu den anderen betrachteten
Gewinnungsphasen als nicht beurteilungsrelevant einzustufen ist und hier nicht weiter
betrachtet wird.
Durch den Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung ergeben sich bei Ansatz der in
Kapitel 6.4 (RBPL, Anlage 16, Müller BBM, Bericht Nr. M97965/01) beschriebenen
Emissionsminderungsmaßnahmen für die Gewinnungsphasen 1, 3 und 4 Jahresemissionen an Gesamtstaub (< 75 µm) zwischen 3.461 kg und 37.545 kg.
Die Gewinnungsphase 3 ist räumlich und zeitlich eng begrenzt. Dabei treten nur sehr
geringe Emissionen auf, so dass die Gewinnungsphase 3 im Vergleich mit den
anderen betrachteten Gewinnungsphasen als nicht beurteilungsrelevant eingestuft
wird.
Im Bericht Nr. M97965/01 (RBPL, Anlage 16, Müller BBM) sind in Tabellen detailliert
die berechneten Emissionen für die Gewinnungsphasen 1, 3 und 4 angegeben,
unterteilt nach PM2,5 (Feinststaub< 2,5µm), PM2,5-10 (Feinstaub 2,5 µm – 10 µm) und
PMU (10 µm – 75 µm) sowie Gesamtstaub (< 75 µm).
Die berechneten Jahresemissionen für die Gewinnungsphasen sind vollständig als
diffuse Emissionen einzustufen.
Die diffusen Staubemissionen liegen in der Summe über dem Bagatellmassenstrom
gemäß Nr. 4.6.1.1 Buchstabe b) TA Luft für diffuse Gesamtstaubemissionen von
0,1 kg/h.
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Da im vorliegenden Fall keine geringen Emissionsmassenströme bzgl. der
Staubemissionen vorliegen, ist es nach TA-Luft (Nr. 6.1.1) erforderlich, die
Immissionskenngrößen für Staub zu ermitteln. Diese Bestimmung wurde in der
Staubimmissionsprognose (RBPL, Anlage 17, Bericht M97965/03, Müller BBM) vom
15. August 2013 durchgeführt.
5.1.1.4 Staubimmissionsprognose
Es wurden die zu erwartenden Staubemissionen und –immissionen im Bereich der
neuen Aufbereitungsanlage untersucht. Dabei wurden schützenwerte Gebäude wie z.
B. der Einsiedlerhof und das Freizeitgelände mit einbezogen.
Das vorliegende Gutachten (RBPL, Anlage 17, Bericht M97965/03, Müller BBM)
berücksichtigt die hinsichtlich der Staubemissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse
und enthält alle den Berechnungen zugrundeliegenden Angaben.
Zusätzlich war zu untersuchen, ob, wie und welche Immissionen zur Rheinseite bzw.
über die Hessischen Landesgrenze zu erwarten sind.
Die Emissionsmodellierung sowie die notwendigen Emissionsminderungsmaßnahmen
wurden im Gutachten Emissionsprognose für Staubemissionen, Müller BBM Bericht
M97965/01 in Anlage 16 des RBPL, detailliert beschrieben. Für die zu betrachtenden
Immissionsorte wurden Ausbreitungsberechnungen für mehrere (zeitliche und
räumliche) Abbauphasen berechnet, um die ungünstigsten Betriebszustände zu
berücksichtigen. Dabei wurden zwei Emissionsszenarien betrachtet, die neben hohen
Emissionen auch geringe Abstände zu den nächstgelegenen Beurteilungspunkten
aufweisen.
Die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen des vorliegenden lufthygienischen Gutachtens können wie folgt zusammengefasst werden:

An den Beurteilungspunkten BP-4 bis BP-9 liegen irrelevante Zusatzbelastungen durch PM10 vor. Die Zusatzbelastungen durch PM10 sind an den
BeurteilungspunktenBP-1 bis BP-3 relevant im Sinne der TA Luft.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung werden die Immissions-Jahres- und
Tages-Werte bzgl. PM10 an den Beurteilungspunkten BP-1 bis BP-3 auch unter
Berücksichtigung der Emissionen aus der Quarzsand- und –kiesgewinnung
weiterhin unterschritten.

An den Beurteilungspunkten BP-4 bis BP-9 liegen irrelevante Zusatzbelastungen durch Staubniederschlag vor. Die Zusatzbelastungen durch Staubniederschlag sind an den Beurteilungspunkten BP-1 und BP-2 relevant im
Sinne der TA Luft.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung wird der Immissions-Jahreswert bzgl.
Staubniederschlags an den Beurteilungspunkten BP-1 und BP-2 auch unter
Berücksichtigung der Emissionen aus der Quarzsand- und -kiesgewinnung
weiterhin unterschritten.

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung wird der Immissions-Jahreswert bzgl.
PM2,5 an allen Beurteilungspunkten unterschritten.
In Bezug auf den hier untersuchten Umfang bestehen aus der Sicht des Gutachters
keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche
Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft
hervorgerufen werden können, sofern die im Rahmen der zugrundeliegenden
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Emissionsprognose berücksichtigten Emissionsminderungsmaßnahmen vollständig
umgesetzt werden und sich die Ansätze zum Quarzfeinstaub im Betrieb bestätigen.
Die von den Gutachtern vorgeschlagenen Emissionsminderungsmaßnahmen wurden
bei der Erstellung der Planunterlagen in vollem Umfang berücksichtigt.
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (RBPL,
Anlage 17, Berichtnummer M97965/03, Staubimmissionsprognose) vom 15. August
2013 beschrieben.
5.1.1.5 Lichtemissionsprognose
Es wurden die zu erwartenden Lichtimmissionen in der Nachbarschaft des Vorhabens,
insbesondere während der frühen und der späten Stunden innerhalb der
Regelarbeitszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr untersucht.
Beurteilungsgrundlage ist die Licht-Leitlinie des Länderausschusses für
Immissionsschutz (LAI). Hierin sind zur Beurteilung die folgenden zwei Kriterien
genannt:

die Raumaufhellung,

die psychologische Blendung.
In diesem Zusammenhang wurde auf Basis der Anforderungen an die Beleuchtung von
Arbeitsplätzen im Freien gemäß DIN EN 12464-2 ein lichttechnisches Prognosemodell
vom Vorhaben erstellt und die beim Betrieb aller Beleuchtungsanlagen zu erwartenden
Lichtimmissionen an den nächstgelegen schutzbedürftigen Wohnbebauungen
bestimmt.
Dabei sind mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen zu betrachten
(entsprechend
verschiedenen
Positionen
des
Schwimmgreiferbaggers
im
Abbaugebiet). Abhängig vom Schutzbedarf des jeweiligen Immissionsortes sowie der
Tageszeit werden Empfehlungswerte zur Beurteilung der jeweiligen Einwirkung
beschrieben.
Dabei wurde eine maximale vertikale Beleuchtungsstärke Ev von 0,05 Ix und ein maximaler Proportionalitätsfaktor k von 12, jeweils an den nächstgelegenen Immissionsorten im "Wochenendhausgebiet Geinsheim" (Immissionsorte 10-1 und 10-2),
rechnerisch ermittelt. An den übrigen Immissionsorten sind noch geringere Werte zu
erwarten.
Eine Beurteilung der Berechnungsergebnisse nach der LAI-Licht-Leitlinie zeigt, dass
die dort aufgeführten Empfehlungswerte deutlich unterschritten werden. Selbst die
Empfehlungswerte zur lichttechnisch kritischeren Nachtzeit, d. h. nach 22:00 Uhr,
können unter Annahme einer vollständigen Beleuchtung noch deutlich unterschritten
werden.
In der Realität ist allerdings in der Nachtzeit lediglich mit vereinzelten Leuchten zur
Beleuchtung des Betriebsgeländes und folglich mit geringeren Lichtimmissionen zu
rechnen. Bei der Berechnung wurden konservative Ansätze zugrunde gelegt (z. B.
keine Abschaltung, paralleler Betrieb aller Beleuchtungsanlagen). Die Ergebnisse
können somit als auf der für den Immissionsschutz sicheren Seite betrachtet werden.
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (Anlage
18, RBPL, Berichtnummer M97965/04, Lichtimmissionsprognose) vom 15. August
2013 beschrieben.
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5.1.1.6 Schalltechnische Untersuchung Verkehr
Es wurden die zu erwartenden Schallimmissionen im Bereich der neuen
Aufbereitungsanlage und allen anderen damit zusammenhängenden Betriebsteilen (z.
B. Schwimmbagger) untersucht. Diese Untersuchung berücksichtigt auch den dem
Betrieb zuzuordnenden Verkehr auf den öffentlichen Straßen.
Das am Neuaufschluss gewonnene Material soll zukünftig vom Werk aus über die
L3094, L3096 und die L3012 per LKW transportiert werden. Im Bereich des aktuellen
Betriebes und des geplanten Neuaufschlusses wird der Verkehr auf den Straßen
L 3094 (nach Kornsand und in Richtung Groß-Gerau), L 3096 (in Richtung Leeheim)
sowie L 3012 (in Richtung Trebur) betrachtet.
Das Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Straßen setzt sich im vorliegenden Fall
zusammen aus:

zukünftiger Werksverkehr ausgehend vom neuen geplanten Kieswerk

Nicht-Werksverkehr - Verkehr ohne Werksverkehr ausgehend vom geplanten
neuen Kieswerk
Zur Ermittlung des Werksverkehrsaufkommens wurden Angaben der Antragstellerin zu
Grunde gelegt und detailliert im Gutachten Müller-BBM, Bericht Nr. M97965/05 (RBPL,
Anlage 19) vom 15. Juli 2013, erläutert.
Grundlagendaten für den "Nicht-Werksverkehr“ auf den Straßen außerorts von
Geinsheim wurden der Verkehrsmengenkarte Hessen, Stand 2010, entnommen. Zur
Ermittlung der Verkehrsdaten auf den o. g. Straßen innerorts von Geinsheim wurde
eigens für den Untersuchungszweck eine Verkehrszählung im März 2012 durch das
Büro mociety consult gmbh, Wiesbaden, durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Verkehrszählung war eine Baustelle im Bereich der untersuchten
Straßen innerhalb von Geinsheim eingerichtet. Hierdurch kann eine Änderung des
Verkehrsflusses durch die Baustelle nicht ausgeschlossen werden, deshalb wurde zur
Absicherung der Datengrundlage im Dezember 2013 eine Kontrollzählung durchgeführt.
Im Zuge des Neuaufschlusses werden mehrere zeitliche und räumliche Abbauphasen
durchgeführt. Je nach Abbauphase wird ein unterschiedlich hohes Verkehrsaufkommen durch das geplante Werk auf den öffentlichen Straßen zugrunde gelegt. Es
wurde die diesbezüglich ungünstigste Phase identifiziert und deren Verkehrslärmimmissionen an den schutzbedürftigen Nutzungen berechnet sowie nach TA Lärm
beurteilt. In der vorliegenden Untersuchung wurde das Szenario 4, Phase 2 als das
ungünstigste Szenario identifiziert.
Für die Überprüfung des zuzurechnenden Verkehrs wurde im Scopingtermin eine
Betrachtung über den Umkreis von 500 m um das Betriebsgrundstück hinaus gefordert
und durchgeführt.
Deshalb wurden ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht die
schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des ca. 1,1 km entfernten Orts TreburGeinsheim mit berücksichtigt, obgleich für eine derartige Untersuchung keine
rechtliche Notwendigkeit aus der TA Lärm abgeleitet werden kann.
Der Verkehr findet ausschließlich tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) statt. Somit wird die
Untersuchung auf die Tageszeit beschränkt.
Die Untersuchung brachte folgende Ergebnisse:

Die Verkehrslärmbelastung bewegt sich an den untersuchten Straßen z. T.
bereits im Prognose-Nullfall (d.h. ohne den zu erwartenden Verkehr ausgehend
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vom neuen geplanten Kieswerk) auf sehr hohem Niveau.
So werden an einigen Immissionsorten außerhalb des 500-m-Umkreises die
hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen Immissionsgrenzwerte der
Lärmsanierung der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 [5] überschritten.
Diese Werte sind als äußerste Zumutbarkeitsschwelle einzustufen und
betragen für Wohngebiete 67 dB(A) tags und für Mischgebiete 69 dB(A) tags.
Im Anhang B des Gutachtens der Müller BBM (Bericht Nr. M97965/05), Seite 4
ff sind die Beurteilungspegel an den Fassaden der untersuchten Gebäude
aufgeführt und gelb markiert, sofern der Sanierungswert überschritten ist.

Im Prognose-Planfall (d.h. mit dem durch das neue geplante Kieswerk verursachten Verkehr) werden im Szenario 4, Phase 2 an den schutzbedürftigen
Nutzungen Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) prognostiziert (vgl. Anhang
B, Seite 4 ff).

Die Beurteilungspegel erhöhen sich an den meisten untersuchten Gebäuden im
Prognose-Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall um weniger als gerundet
3 dB(A). Lediglich an einigen Gebäuden erhöht sich der Beurteilungspegel um
gerundet 3 dB(A) (vgl. Anhang B, Seite 4 ff; Bericht Nr. M97965/05).

Streng nach Kapitel 7.4 der TA Lärm ergibt sich für das Szenario 4, Phase 2
folgende Beurteilung:
o
Der Beurteilungspegel erhöht sich im Prognose-Planfall im Vergleich
zum Prognose-Nullfall an einigen Immissionsorten um 3 dB(A);
o
Der Immissionsgrenzwert der 16. BlmSchV wird an einigen Immissionsorten im Prognose-Planfall in der Tageszeit überschritten;
o
Diese beiden Kriterien treten jedoch an keinem Immissionsort gleichzeitig auf.

Somit werden die kumulativ geltenden Anforderungen der TA Lärm
eingehalten. Zusätzliche Maßnahmen organisatorischer Art zur
Verbesserung der Situation sind für das geplante Kieswerk im Sinne der
TA Lärm nicht erforderlich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Prognose-Planfall durch den
zusätzlichen Werkverkehr ausgehend vom geplanten Kieswerk die o.g.
Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung durch geringfügige Beurteilungspegelzunahmen um bis zu 0,5 dB(A) weitergehend oder erstmals überschritten
werden.
Gemäß den Festlegungen des Scopingtermins sollte jedoch nur der durch den Betrieb
induzierte Verkehr (An- und Abfahrtsverkehr nach Maßgabe der Nr. 7.4 TA Lärm) auf
der L 3094 in einem Radius von 500 m um die Betriebsfläche herum berücksichtigt
werden. Die Ergebnisse der Untersuchung beinhalten jedoch - wie schon zuvor ausgeführt - freiwillige Berechnungen für einen 1,1-km-Radius.
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (RBPL,
Anlage 19, Bericht Nr. M97965/05, zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen)
vom 15. Juli 2013 beschrieben.
5.1.1.7 Immissionsprognose für Schall
Ergänzend zum schalltechnischen Gutachten zum An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens
wurden auch die zu erwartenden Schallimmissionen im Bereich der geplanten
Gewinnung und der neuen Aufbereitungsanlage untersucht.
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Insbesondere ist hierbei die Schalleinwirkung auf die nahe liegende Freizeitnutzung zu
betrachten. Dabei sind mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen zu betrachten,
um den für alle Immissionsorte jeweils ungünstigsten Zustand zu berücksichtigen (z. B.
Betrieb in der ersten Abbauphase im Trockenabbau mit Nutzung der vorhandenen
Aufbereitungsanlage im bestehenden Kieswerk, Nassabbau mit Schwimmbagger mit
neuer Aufbereitungsanlage, Berücksichtigung verschiedener Abbaupositionen für den
Schwimmbagger).
Zur Betrachtung der beim Betrieb der geplanten Aufbereitungsanlage und den
zugehörigen Abbaueinrichtungen und -infrastruktur bzw. Logistik zu erwartenden
Schalldruckpegel an den Immissionsorten in der Nachbarschaft des Betriebsgeländes
wird eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt, welche die örtlichen Gegebenheiten sowie den derzeitigen Planungsstand berücksichtigt.
Das vorliegende Gutachten (Detaillierte Prognose gemäß Anhang A 2.3 TA Lärm)
berücksichtigt die hinsichtlich der Schallimmissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse und enthält alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben.
Zudem berücksichtigt die Immissionsprognose für Schall von Müller-BBM die
Verfüllung der bestehenden Kiesgrube und bezieht die schalltechnische Untersuchung
des IB Fritz vom 11.11.2011 (RBPL, Anlage 21) mit ein. Bei zeitgleichem Verfüllbetrieb
und Gewinnungsbetrieb auf der geplanten Gewinnungsfläche, bei der die höchsten
Beurteilungspegel während der Gewinnungsphase E an den Immissionsorten des
Wochenendhausgebietes zu erwarten sind, ist eine Überschreitung des
Immissionsrichtwertes um nicht mehr als 1 dB(A) zu erwarten. In dieser Phase E ist
jedoch die Verfüllung der Alt-Gewinnung abgeschlossen, so dass mit keinem
Verfüllbetrieb parallel zur Gewinnung zu rechnen ist.
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Beurteilungszeitraum Tag werden durch
den geplanten Kiesabbau inklusive der Kiesaufbereitungsanlage an den
Immissionsorten eingehalten.

Für den Tagzeitraum sind durch die betrachteten Geräuschquellen keine
kurzzeitigen Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte am
Tag um mehr als 30 dB überschreiten.

In den Entfernungen zwischen der geplanten Kiesaufbereitungsanlage und den
Immissionsorten ist mit keiner Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 45680
durch tieffrequente Geräusche innerhalb des Gebäudes zu rechnen.

Eine aus schalltechnischer Sicht konservative Betrachtung unter Einbeziehung
der Vorbelastung führt zur Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens gem.
Abschnitt 3.2.1 Abs. 3. TA Lärm.

Durch die geplante Kiesaufbereitungsanlage ist an den Immissionsorten mit
keiner Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 45680 durch tieffrequente
Geräusche innerhalb der Gebäude zu rechnen.
Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (Anlage
20, RBPL, Bericht Nr. M97965/02, schalltechnische Untersuchung) vom 15. August
2013 beschrieben.
5.2
Schutzgut Tiere
Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse basieren auf den Gutachten des Büros für
Umwelt (BfU), 64668 Rimbach. Die Gutachten sind als Anlagen 22 und 23 Teil des
Rahmenbetriebsplans. Die Begehungstermine fanden in 2011 (Februar bis Oktober)
und 2012 (April – Juni) statt.
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Untersuchungsgegenstand:

Wildlebende Pflanzen und Tierarten (nur Zufallsbeobachtungen) bzw. -gesellschaften der im Untersuchungsraum anzutreffenden Biotope (Lebensräume).
Untersuchungsinhalt:

Flächendeckende Erfassung und Bewertung von
Nutzungstypen mit Abschätzung der Lebensraumfunktion

Erfassung der Lebensräume bedrohter Arten

Darstellung und Bewertung der folgenden Projektwirkungen:
-
Beseitigung der Vegetationsdecke
-
Zerstörung von Biotopstrukturen und Lebensräumen
-
Zerschneidung der Biotopvernetzung
Biotop-
und/oder
Im Rahmen des Gutachtens zu den Lichtemissionen werden die Auswirkungen
während Dämmerung und Dunkelheit auf den Lebensraum untersucht.
Die Größe des geplanten Aufschlusses beträgt etwa 80 ha. Durch die ggf. vom
Vorhaben ausgehenden Wirkmechanismen, sind beeinträchtigende Wirkungen auf die
Erhaltungszielsetzungen der wertgebenden Lebensraumtypen und der wertgebenden
Tierarten nicht ausschließbar.
Bei der Beschreibung der vorhabensimmanenten Wirkfaktoren wird zwischen

Anlagebedingten Wirkfaktoren

Baubedingten Wirkfaktoren und

Betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden
Nur eine Teilfläche von etwa 37 ha des geplanten Neuaufschlusses liegt innerhalb
eines ausgewiesenen Natura 2000-Gebietes (Vogelschutz- kein FFH-Gebiet) liegt.
Naturschutzfachlich ist festzustellen, dass mittelfristig – d.h. wenn die nach Norden
fortschreitende Abbaulinie den südlichen Rand des Vogelschutzgebietes erreicht - für
die typische und in der lokalen Ausprägung schützens- und erhaltenswerten Avizönose
der offenen Kulturlandschaft Vorkommensbeschränkungen zu erwarten sind. Auf der
Basis der aktuell verfügbaren Datenlage sind im funktional zu betrachtenden Landschaftsraum Grauammer, Kiebitz und ggf. Wachtel (Nachweis nahe der westlichen
Teilgebietsperipherie) als wertgebende, schutzgebietsrelevante Vogelarten betroffen.
Anzumerken ist hier, dass diese Arten auch noch während der geplanten Abbauphase
auf den vegetationsarmen, oft planierten Betriebsbereichen vorkommen können, wie
Belege aus Gutachten zu bestehenden Auskiesungsprojekten zeigen. Der
prognostizierte Biotopverlust wirkt sich daher in seiner Gesamtheit erst nach Abschluss
aller Vorhaben aus (zeitverzögerte Zunahme der Erheblichkeit). Dieser
beeinträchtigenden Wirkung einer eng abgrenzbaren ökologischen Gruppe der lokalen
Avifauna (Offenlandbrüter) steht der erhebliche Habitatgewinn einer anderen
wesentlich artenreicheren ökologischen Gruppe – wassergebundene Avifauna –
gegenüber.
Die Reduzierung der Betrachtung beider Wirkpfade auf die Erhaltungszielsetzungen
der wertgebenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes VSG 6116-450 ‚Hessisches
Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue‘ zeigt deutlich, dass die Ausrichtung dieser
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Erhaltungsziele eindeutig auf die Gruppe der wassergebundenen Avifauna fokussiert
ist. Dies umfasst seine Bedeutung für diese ökologische Gruppe als Bruthabitat, als
Überwinterungshabitat und als Trittstein während der Vogelzugperioden. Die Daten
des Gebietsstammblattes belegen den Nachweis von 90 wertgebenden Arten für das
eigentliche VSG. Von diesem Artenpotential können etwa 70 % der als wertgebend
eingestuften Arten die neuen Wasserflächen als einen potenziell ihren
standortökologischen Anforderungsprofilen entsprechenden (Teil-)Lebensraum nutzen;
darüber hinaus sind etwa 25 % der wertgebenden Arten sogar als potenzielle
Brutvogelarten dieses Gewässerlebensraum-Komplexes (Wasserfläche, Röhrichte,
Uferzonen, Ufer-gehölze u.ä.) einzustufen. Über 30 Arten profitieren von der Trittsteinund Rastplatzfunktion dieses Biotopkomplexes. Demgegenüber finden sich nur sechs
Arten für die ein quantitativer Habitatverlust eintritt: Grauammer, Kiebitz und Wachtel.
In Anbetracht der Größe des VSG und den spezifisch auf die genannten
Offenlandarten ausgerichteten Maßnahmenkonzepte zur Habitatoptimierung ist eine
erhebliche Beeinträchtigung der genannten Arten bzw. der für sie festgesetzten
Erhaltungsziele unwahrscheinlich.
Unter dem Gesichtspunkt des Summationseffektes bleibt festzustellen, dass die
positive Wirkung auf die Avifauna des VSG die ebenfalls auftretenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und daher auch die Schaffung neuer, großer
Wasserflächen (begutachtetes Vorhaben und Restflächen der Grube Seemann)
durchaus im Sinne der Schutzzielsetzung des VSG liegt, bzw. mit dieser vereinbar ist.
5.3
Schutzgut Landwirtschaft / Boden
Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse wurde gemäß der Vereinbarungen
des Scopingtermins durchgeführt, jedoch unterliegen alle Ergebnisse inkl. aller
Anlagen und Anhänge dem Datenschutz bzw. stellen ein Betriebsgeheimnis der
Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH dar. Diese detaillierten Daten werden daher
ausschließlich der verfahrensführenden Behörde zur Prüfung übergeben.
Die möglichen Projektwirkungen zum Naturhaushalts, insbesondere mit seinen
Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für
stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, werden in den entsprechenden Fachgutachten und in den entsprechenden Kapiteln der UVS behandelt.
Das geplante Gewinnungsgebiet in der Größe von ca. 80 ha teilt sich auf in 54,9 ha
Eigentumsfläche und 25,35 ha Pachtfläche aufgeteilt. In diesem Bereich wird das
mögliche Gewinnungsgebiet ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Weideflächen
sind dort nicht vorhanden.
Die Produktionsrichtung der dortigen landwirtschaftlichen Betriebe umfasst
Ackerbauveredelung, Hackfrucht-, Marktfrucht- und Leguminosenanbau sowie
Saatgutvermehrung. Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die dort tätig sind, sind
landwirtschaftliche Betriebe im Vollerwerb. Der Flächenanteil im Gewinnungsbereich
umfasst für den größten Teil der Betriebe 1,0 – 8,2 % der Gesamtbetriebsfläche.
Es stellt sich folgender Sachverhalt dar:

Neun Betriebe haben eine Flächengröße von ca. 19 bis 117 ha.

Ein Kleinbetrieb, der intensiv Landwirtschaft (Gemüse, Obst und eine
Direktvermarktung) betreibt, hat eine Flächengröße von 4,2 ha.

Von sechs Landwirten konnten keine Auskünfte und Informationen
ermittelt werden. Wir sind bei diesen Landwirten davon ausgegangen,
dass die mittlere Flächengröße aller Betriebe in Hessen bei ca. 43 ha
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liegt und haben entsprechend
Betriebsgröße unterstellt.
diese
mittlere
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Flächengröße
als
Betrachtet man die Vollerwerbslandwirte, die flächendeckende Ackerschläge für
Getreide, Hackfrüchte, Leguminosen (Mais, Saatzucht) bewirtschaften, so ergeben
sich aufgrund der Datenlage innerhalb der Fläche mittlere Flächengrößen, die je nach
Auswertung zwischen 60 und 75 ha liegen. In dem Falle würden auch die Betriebsflächen der nicht gemeldeten Betriebe deutlich größer sein, entsprechend die
Betroffenheit deutlich geringer.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass letztendlich im 1. und 2. Abschnitt
ein landwirtschaftlicher Betrieb in besonderem Maße von einer Flächeninanspruchnahme betroffen wäre. Dort würden ca. 14 ha innerhalb der ersten
Gewinnungsphasen A und B in einem Zeitraum von 17 Jahren in Anspruch genommen
werden. Diese Flächenminderung des Betriebs – Verlust orts- oder betriebsnaher
Flächen - würde eine deutliche Minderung seines derzeit bewirtschafteten
Flächenkontingentes bedeuten und ohne Ausgleichsflächen ggf. auch die Existenz
gefährden. Nur durch einen sukzessiven Ersatz mit vergleichbaren Ausgleichsflächen
über den Zeitraum von 10 Jahren kann eine Existenzgefährdung vermieden werden.
Ein Kleinbetrieb (Direktvermarkter) würde im Gewinnungsabschnitt C (ab ca. 2030) fast
die Hälfte seiner Betriebsflächen verlieren. Ohne Ausgleichsflächen wäre die Existenz
gefährdet. Für die relative kleine Gesamtbetriebsfläche kann über einen Zeitraum von
ca. 15 – 17 Jahren bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Fläche durch die
geplante Auskiesung eine Ausgleichsfläche beschafft werden, sofern zu diesem
Zeitpunkt der Betrieb noch im Vollerwerb bewirtschaftet wird. Dadurch kann eine
Existenzgefährdung vermieden werden.
Zu berücksichtigen sind auch die Landwirte mit Flächen außerhalb des Projektgebiets,
die sich zwischen dem Rhein-Winter-Deich und dem Projektgebiet befinden. Dort ist
vor allem ein Landwirt in besonderem Maße betroffen, der über wenige Eigentumsflächen verfügt. Bewirtschaftet werden überwiegend hofnahe Pachtflächen, die
gleichzeitig unmittelbar in der Nähe der geplanten Gewinnungsfläche liegen. Die
Pächter befürchten, dass durch die Flächeninanspruchnahme des Projekts langfristig
die Pacht- bzw. Kaufmöglichkeiten durch Verkauf von Flächen innerhalb des
Projektgebiets erschwert werden und dass daher auch die Kauf-/ bzw. Pachtpreise
ansteigen werden. Schon heute bestehen Ungleichgewichte zwischen Betrieben mit
Eigentumsflächen und Betrieben mit überwiegenden Pachtflächen. Mit Zulassung einer
Gewinnung würde auch eine Änderung der Kaufkraft zwischen den betroffenen und
nicht betroffenen Landwirten entstehen. Vermutet werden seitens der
Eigentümer/Pächter relativ hohe Gewinne aus dem Verkauf von Kiesflächen, die zum
Erwerb von außerhalb liegenden Flächen zu überhöhten Preisen führen könnten.
Landwirte, die keine Gewinne aus einem solchen Verkauf von Flächen innerhalb des
Projektgebiets erzielen könnten, fühlen sich dadurch benachteiligt.
Insgesamt ist festzustellen, dass kein Landwirt durch die geplante Flächeninanspruchnahme und die langen Zeiträume der Flächeninanspruchnahme sofort existenziell
betroffen wäre.
Durch die relativ langen Zeiträume des Flächenverbrauchs wird sicherlich eine
graduelle Verschlechterung eintreten, die allerdings in dieser Region, bedingt durch
mehrere andere Kieswerke, Baugebiete, Biogasanlagen etc. schon heute vorhanden
ist.
Die von den landwirtschaftlichen Vertretern befürchtete hohe Beeinträchtigung ist
aufgrund der uns bekannten Daten nicht erkennbar.
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Letztendlich ist aufgrund der derzeit bekannten Eigentums- und Pachtsituation eine
direkte Existenz bedrohende Betroffenheit aller dort wirtschaftenden Landwirte nicht
erkennbar.
Graduelle Verschlechterungen sind zu erwarten durch steigende Pachtpreise. Diese
Preissteigerung lassen sich allerdings nicht nur auf die geplante neue Gewinnungsanlage zurückführen. Vielmehr erzeugen mehrere Biogasanlagen schon heute durch
die langfristige Anpachtung einen erheblichen Flächen- und Preisdruck. Die Biogasanlagenbetreiber zahlen für lange Zeiträume deutlich höhere Pachten, da durch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend hohe Abnahmesicherheiten zu
festgelegten Preisen die gängigen Marktpreise in diesem Segment (Mais, Getreide) für
die Energiegewinnung deutlich verändert haben.
5.4
Schutzgut Wasser
Aus dem nördlich der L3094 in 250 m Abstand zum Rheinwinterdeich geplanten
Kiesgruben-Tagebau (Anl. 2) sind bei Einhaltung der gutachterlich beschriebenen
Vermeidungs- und Minimierungsaßnahmen keine das Schutzgut Wasser
(Grundwasser, Oberflächengewässer) oder über den Wasserpfad das Schutzgut
Mensch beeinträchtigende Auswirkungen zu besorgen, die einer Ausführung des
Kiesabbaus entgegenstehen würden:
(1) Wasserdruckverhältnisse bei Rheinhochwasser werden durch die kiesgrubenbedingte Entspannung verbessert
(2) Aus dem Kiesgrubenbereich bei Rheinhochwasser anfallende Wassermenge ist
sehr gering
(3) Risiko einer vom Kiesgrubenbereich ausgehenden rückschreitenden Erosion ist
nicht vorhanden
(4) Die Standsicherheit des Rheinwinterdeichs wird durch den geplanten KiesgrubenNeuaufschluß nachweislich nicht gefährdet.
(5) Die durch den Kiesgrubenaushub bedingten Geländehebungen auf bauliche Einrichtungen im Grubenumgebungsbereich (Nato-Pipeline a1 ≥150 m, Dichtwand
Rheinwinterdeich a2 ≥ 250 m) sind gering und für die Bauwerke / Bauteile unschädlich
(6) Von dem geplanten Kiesgruben-Neuaufschluß geht nachweislich keine Vernässungsgefahr für umliegende Siedlungsbereiche (Geinsheim, Hessenaue) aus, die über
die ausschließlich riedbedingte Vernässungsgefahr (hohes Grundwasser, Rheinhochwasser) hinausgeht. Nässeschäden und Auftriebsschäden von Gebäudekellern
etc. sind zu vermeiden, indem Bauwerke / Bauteile auf den maßgeblichen Bemessungswasserstand (ohne Kiesgrubeneinfluß) ausgelegt werden. Der Bemessungswasserstand ist durch einen geotechnischen Sachverständigen in Anlehnung an
Merkblattt BWK-M8 jeweils objektbezogen zu ermitteln.
(7) Bei Einhaltung der aus den projektbezogenen Untersuchungen zur Salzwasserthematik abgeleiteten zulässigen Aushubtiefen ist keine Verschlechterung der für
landwirtschaftliche Bewässerungszwecke maßgeblichen Grundwasserqualität zu
erwarten. Danach ergeben sich in den Gewinnungsabschnitten A bis C mögliche
Gewinnungstiefen von ca. 30 bis 37 m und in den Abschnitten D bis F
Gewinnungstiefen von ca. 26 bis 33 m.
Durch Präventiv- und Schutzmaßnahmen wird die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung durch externe Einflüsse und / oder betriebsbedingte Abläufe
vermieden.
(8) Das Entwässerungsgrabensystem wird zeitlich parallel zum Kiesgrubenaushub
bautechnisch stets so angepasst, dass eine Entwässerung der verbleibenden
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landwirtschaftlichen Flächen gesichert ist und landwirtschaftliche Gräben nicht in die
Kiesgrube entwässern.
(9) Die durch den Kiesgruben-Neuaufschluss sich einstellende Grundwasserabsenkung am Anstromrand (Osten) und Grundwasser-Aufhöhung am Abstromrand
(Westen) der Kiesgrube ist sowohl in ihrem Maß als auch in ihrer Einflussreichweite
vernachlässigbar gering.
(10) Aus der Verdunstung der entstehenden Kiesgruben-Wasserfläche ergibt sich
gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung mit intensiver Beregnung der
angebauten Kulturen aus dem Grundwasserleiter keine Verschlechterung der
Wasserhaushaltssituation. Zu den vorgenannten Punkten der Gesamtbewertung findet
sich eine detailliertere Beschreibung / Beurteilung mit Bezug auf entsprechende Berechnungs- / Auswertungsergebnisse in den Kapiteln 6.1-6.7. des Hydrogeologisches
Gutachten (Anlage 15, RBPL).
Für das hydrogeologische Gutachten der TERRAConsult GmbH wurde in Abstimmung
zwischen Antragstellerin, HLUG und Oberer Wasserbehörde ein Untersuchungsraum
abgegrenzt (Anlage 9.1). Für die hydrogeologischen Untersuchungen wurden vorhandene Grundwassermessstellen und Baugrundaufschlussbohrungen genutzt. Gemäß
der Anforderung seitens der Behörden wurden im Projektgebiet zwei neue Grundwassermessstellen (Anstrom GWM 1 DYZEM, Abstrom GWM 2 DYZEM, Anlage 9.1)
mit einer Tiefe von ca. 40 – 50 m und einer Filterstrecke von ca. 40 m (Filterzone =
Gewinnungszone Sand/Kies) eingerichtet.
Im späteren Gewinnungsbetrieb dienen diese Grundwassermessstellen zur
Dokumentation des Grundwasserzustands vor Beginn der Gewinnung und zur
Kontrolle der Entwicklung der Grundwasserqualität während der Gewinnung infolge der
Salzwasserthematik.
5.5
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bei dem Römerlager handelt es sich um „drei ineinander geschachtelte spielkartenförmige Grabenanlagen, die Flächen von ca. 2,8 ha, ca. 4 ha und ca. 7,7 ha umfassen.
Die Längsachse liegt ungefähr in O-W-Richtung“ (Anlage 6). In Anlage 12, RBPL, ist
die Gesamtausdehnung des Römerlagers dargestellt.
Die bisherigen Funde (metallische und nichtmetallische Gegenstände, Münzen, Reliefs
und Ziegelbrocken ortsfremder oolithischer Gesteine) lassen keinen Rückschluss zu,
wie weit sich die Fundstelle in östlicher und nördlicher Richtung erstreckt. Es wird
jedoch deutlich, dass sich die meisten Fundstücke zentral innerhalb des Lagers bzw.
im südlichen Bereich der L 3094 befinden. Nördlich der L 3094 wurden vereinzelte
Scherbenreste gefunden, die mit größerer Entfernung zum Kerngebiet weiter ausdünnen.
In Anlage 12 des RBPL sind der Anlagenbereich, das Römerlager sowie der Lageplan
mit Abbauplanung mit dem 10-m-Abstand zum Römeraußenlager detailliert aufgeführt.
Durch die geplante Gewinnung und die Betriebsflächen sind Fundamente und
Abgrenzungen des Römerlagers nicht unmittelbar betroffen.
Durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurden entsprechende Abstände der
geplanten Betriebsfläche zum Bereich Römerlager vorgegeben.
Eine Überbauung mit Büro- und Werkstattcontainern etc. im östlichen Bereich des
Betriebsgeländes ist nur in dem im Plan dargestellten Umfang zulässig.
Schäden durch Erschütterungen oder Abgase sind nicht zu erwarten.
Die geplante Gewinnung ist daher aus denkmalpflegerischer Sicht unbedenklich.
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Erdarbeiten können daher ohne besondere Auflagen des Denkmalschutzes
grundsätzlich in den Bereich der Gewinnung und der ausgewiesenen Betriebsflächen
durchgeführt werden.
Sollten allerdings bei Erdarbeiten Bodendenkmäler angetroffen werden, so muss dies
der Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden.
Mögliche Projektwirkungen sind durch den Abstand der Aufbereitungsanlage zur
Außengrenze des Römerlagers nicht ersichtlich. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist
nicht von einer Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern auszugehen.
Sollten Bodenfunde im Rahmen der Gewinnung festgestellt werden, so sind diese
Funde gem. § 20 DSchG anzeigepflichtig. In einem solchen Fall können durch Auflagen des Denkmalschutzes zur Sicherung von Bodenfunden evtl. Funde bewertet und
ggf. gesichert werden.
Durch eine Verlagerung der Anlagentechnik (Büro-, Werkstattcontainer, Aufbereitungsanlagen, Fahrwege) und des Lärm-/Sichtschutzwalls um 10 m nach Osten schon in der
Planungsphase wurde - in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege (Dr.
Göldner) – wird ein ausreichender Abstand zu schützenwerten Fundamenten gewährleistet.
Anzeigepflichtige Funde müssen unmittelbar angezeigt, ggf. gesichert und bei Bedarf
in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege weitergehende Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
5.6
Landschaft, Erholung Landschaftsbild
Anhand von Geländeschnitten, Panoramabildern und eines perspektivischen Luftbildes
werden die Sichtbeziehungen der geplanten Gewinnungsfläche und des Anlagenbereiches in der UVS in den Anlagen 1 – 5 dargestellt. Der Untersuchungsraum für die
Landschaftsbildanalyse orientiert sich an den großräumigen Sichtbeziehungen, die
durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten.
Er umfasst somit das Freizeitgelände unmittelbar neben dem geplanten Anlagenbereich, die südwestliche Ortsgrenze von Geinsheim, von der aus die
Gewinnungsfläche mit Schwimmbagger sichtbar sein wird, die Hessenaue im Norden
der geplanten Antragsfläche und den Rheinwinter-Deich. Kornsand rheinseitig des
Rheinwinter-Deiches wurde mit einbezogen.
Der geplante Standort der neuen Aufbereitung liegt in unmittelbarer Nähe des Freizeitgeländes und wird durch einen Wall aus Abraum und Oberboden (ca. 14 m) von den
Freizeitflächen getrennt, der als Lärm- und Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird
zudem bepflanzt, so dass sich der Sichtschutzwall um ca. 3,0 m ca. 17 m erhöht. Die
Gewinnungsfläche selbst wird zu keiner Zeit vom Freizeitgelände aus einsehbar sein.
In Anlage 2 der UVS sind die Sichtachsen dargestellt.
Eine perspektivische Darstellung ist in den Luftbilder in Anlage 5 dieser
Allgemeinverständlichen Zusammenfassung beigefügt.
Im Schnitt C – C’, Anlage 2 UVS, wird die Sichtbeziehung aus Richtung Freizeitgelände und Ortsrand Geinsheim von verschiedenen Punkten aus dargestellt. Wahrnehmbar werden nur der bepflanzte Wall und ein geringer Teil der Rohkieshalde sein,
unabhängig von einer Bepflanzung des Walls. Die Anlagentechnik wird in dieser
Sichtachse nicht zu erkennen sein.
Die Blickrichtung aus Hessenaue auf die geplante Gewinnungsfläche und
Aufbereitungsanlage ist im Schnitt B - B’, Anlage 2 UVS, dargestellt. Hessenaue selbst
liegt außerhalb der Wirkzone II (vertikale WZ), bezogen auf den Bereich
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Aufbereitungsanlage, so dass nur die Einsiedlerhöfe Sonnenhof, Wehlerthof und
Wiesenhof (südlich L 3094) von Beginn der Inbetriebnahme der geplanten
Gewinnungsfläche an in den Sichtbeziehungen betroffen sein werden. Die
Wahrnehmung der Betriebsfläche mit Halden und Aufbereitungsanlage ist aufgrund der
Entfernung von ca. 1.500 m sehr gering. Die mit fortschreitender Gewinnung
veränderten Positionen des Schwimmbaggers beeinflussen ab der Gewinnungsphase
C in geringem Maße zusätzlich die visuellen Einflüsse auf die Einsiedlerhöfe. Auch hier
liegt Hessenaue außerhalb einer Wirkzone I um das Eingriffsobjekt Schwimmbagger.
Die Wirkzone für das nicht vertikal ausgeprägte Eingriffsobjekt Wasserfläche
Nassgewinnung, ein flächenhafter und lineare Eingriff ohne Höhenkomponente, betrifft
hingegen auch den Bereich Hessenaue. Jedoch ändert sich die äußere,
wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft nur gering. Ackerflächen mit
verschiedenen Vegetationsperioden werden über einen Zeitraum von ca. 50 Jahren zu
einer dauerhaften Wasserfläche. Die subjektive Wahrnehmung des Betrachters nimmt
daher diese Änderung des Landschaftsbildes nur über einen langen Zeitraum wahr
und nicht unmittelbar ab Eingriffsbeginn.
Aus Blickrichtung vom Rheinwinterdeich zur geplanten Gewinnungsfläche und Aufbereitungsanlage ist festzustellen, dass visuelle Auswirkungen der Anlagentechnik auf
den Betrachter nicht gemindert werden können. Der Rheinwinterdeich mit Rad- und
Wanderweg auf der Deichkrone lässt den Betrachter von einer erhöhten Position auf
die Antragsfläche blicken. Sichtschutzmaßnahmen zwischen Deich und
Aufbereitungsanlage zur Minderung der Intensität und Wahrnehmung sind aufgrund
des denkmalgeschützten Grundrisses des Römerlagers nicht möglich, da diese Fläche
nicht ohne vorherige Grabung bebaut werden darf.
Kornsand wird durch den Rheinwinterdeich und den Bewuchs im Bereich des Deiches
vor visuellen Auswirkungen geschützt. Eine unmittelbare Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes kann nicht festgestellt werden (vgl. Panoramabild Anlage 4, UVS).
Insgesamt betrachtet bezeichnet ein Landschaftsbild die äußere, sinnlich
wahrnehmbare Erscheinung einer Landschaft, wobei eine Großräumigkeit der
Wahrnehmungsweise vorausgesetzt wird. Der Offenlandcharakter der Umgebung bis
Trebur, Geinsheim und Leeheim und die geschützten Landschaftsbereiche rheinseitig
des Deiches sowie die Landschaftsstruktur auf der rheinland-pfälzischen Seite u. a. mit
Weinbergen sind Komponenten, die mit betrachtet werden und den weit aus größeren
Teil der Wahrnehmung im Landschaftsbild bestimmen.
Die Wahrnehmung wird sich daher nicht nur auf die geplante Gewinnungsfläche
beschränken, zumal entlang des Rheinwinterdeiches die Landschaft nicht nur durch
Landwirtschaft und rheinseitige Überschwemmungsgebiete mit geschützten Bereichen
charakterisiert, sondern auch durch verschiedene Kiesgewinnungen geprägt wird. Im
Luftbild (Anlage 3, UVS) wird anhand der großen Anzahl von Kiesseen deutlich, dass
Baggerseen das Landschaftsbild in erheblichen Umfang mit prägen.
Die neuen Aufbereitungsanlagen werden durch einen ca. 14 m hohen Wall aus
Abraum und Oberboden von den Freizeitflächen getrennt, der zum Lärm- und
Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird durch Beplanzungen gestaltet und erreicht
eine Endhöhe von ca. 17 m.
Ein kleiner Randwall mit Zaun (max. 2 m) und Bewuchs wird zusätzlich die Gewinnungsfläche umgeben, die dadurch vor unbefugtem Betreten gesichert wird und die
Wahrnehmbarkeit der Anlagen und der Gewinnungsfläche aus Richtung Hessenaue
und Ortsrand Geinsheim erheblich verringern.
Vermeidungsmaßnahmen aus Blickrichtung Radweg Rheinwinterdeich sind aufgrund
der erhöhten Lage und der Entfernung zum Betriebsgelände und Gewinnungsfläche
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nicht möglich. Zusätzlich liegt zwischen geplantem Betriebsgelände und
Rheinwinterdeich ein denkmalgeschütztes Römerlager, genauer um „drei ineinander
geschachtelte spielkartenförmige Grabenanlagen, deren Fläche ca. 2,8 ha, ca. 4 ha
und ca. 7,7 ha umfasst.
Die Farbgebung der eingehausten Aufbereitungsanlage wird derart gestaltet, dass sich
die Anlagentechnik möglichst neutral in das Landschaftsbild einfügt.
Das derzeit aktuelle Kieswerk mit Anlagentechnik wird zurückgebaut, die Randdämme
werden abgetragen und Teilbereich des Kiessees sollen teilverfüllt werden, so dass
diese das Landschaftsbild beeinflussende Eingriffe wegfallen.
Die Betriebs- und Gewinnungsflächen sind letztendlich nur von der Hessenaue und
dem Rheinwinterdeich wahrnehmbar. Aufgrund der Entfernung zur Hessenaue sind
dort die Wahrnehmbarkeit und die Intensität gering.
6
Gesamtbetrachtung
6.1
Status-Quo-Prognose / Nullvariante
Als Vergleichsgrundlage wird eine Prognose der Standortentwicklung ohne Verwirklichung des Vorhabens (Status-Quo-Prognose / Nullvariante) gestellt. Grundlage zur
Ableitung der hypothetischen Entwicklung sind zweckbezogene Fachpläne sowie
eigene Untersuchungen zur Bestandserfassung.
 Die Belastungssituation für den Menschen wird sich durch den Neuaufschluss–
gegenüber dem Istzustand nicht ändern, solange der bestehende Betrieb
fortgeführt wird. Erst nach Ende der jetzigen Kiesgewinnung würde sich eine
Verbesserung ergeben.
 Bei Nichtrealisierung des Vorhabens sind keine Beeinträchtigung der
Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere zu erwarten, alle Funktionen bleiben
bestehen.
 Bei Nichtrealisierung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass der
landwirtschaftliche Bereich mittel- bis langfristig auch weiter landwirtschaftlich
genutzt werden wird.
 Die Böden werden sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens im
Wesentlichen nicht verändern.
 Die Grundwasser- und Oberflächengewässersituation würde sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens nicht verändern.
 Das Landschaftsbild würde ohne Realisierung der geplanten Gewinnung sich
mittel- bis langfristig nicht verändern.
 Betriebsbedingte Emissionen und Immissionen würden nach Ende der
Gewinnung in der aktuellen Kiesgrube nicht mehr anfallen.
 Für das Kulturgut „Römerlager“ ergeben sich keine Änderungen.
6.2
Beurteilung
Die vorliegende UVS ermittelt und beschreibt die Projektwirkungen für die Schutzgüter
Menschen (einschließlich menschlicher Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die
biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Wasser, Luft, Landschaft (und Erholung) sowie
Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
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Wesentliche Projektwirkungen sind der Flächenverbrauch und die Beseitigung der
landwirtschaftlichen Flächen mit den Auswirkungen auf die Pflanzen, Tiere, Boden und
Wasser.
Alternative Standorte stehen nicht zur Verfügung, da die Lagerstätte bereits seit Jahrzehnten abgebaut wird und nunmehr durch die neue Gewinnungsfläche umfassend
aufgeschlossen werden soll. Dabei sollen vorhandenen Aufbereitungsanlagen genutzt
und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt bzw. neu errichtet werden.
Die gesamthafte Betrachtung der Umweltauswirkungen liefert unter Berücksichtigung
des vorgesehenen Maßnahmenkonzepte keinen Hinweis auf eine signifikante
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts als Maß für die
Umweltverträglichkeit des Gewinnungsvorhabens.
Potenzielle Wechselwirkungen und Summationseffekte, die eine entsprechende
Gesamtwirkung des Vorhabens zur Folge haben, treten im vorliegenden Fall nicht auf.
Die durch die Gewinnung eintretenden Veränderungen des Ist-Zustands stellen keine
unzulässige Beeinträchtigung bestehender Umweltqualitätsziele dar.
Durch die Berücksichtigung spezifischer Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sowie
durch Sicherheitsvorkehrungen nach dem aktuellen Stand der Technik wird die
umweltrelevante Qualität der voraussichtlich entstehenden Projektwirkungen wirksam
gemindert. Die vorgesehenen umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sichern eine Kompensation der Eingriffe durch die Gewinnung. Auf der
Grundlage der vorliegenden Planung ist daher aus gutachterlicher Sicht die
umweltverträgliche Durchführung des Gewinnungsvorhabens realisierbar.
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