Kurzfassung Antrag
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Kurzfassung Antrag
SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Diplom-Geologe Wolfram Breitkreuz Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Frankfurt/Main für Genehmigungsverfahren im Bereich Bau-Steine-Erden, übertägiger Bergbau Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main Tel. 069-54801300 Fax 069-54801302 Email: Info@SVB-Breitkreuz.de Antrag auf Zulassung eines Rahmenbetriebsplans gem. § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m § 57 a BBergG und i.V.m. § 2 UVP-V Bergbau für den Neuaufschluss einer Quarzsand- und –kiesgewinnung in Trebur - Geinsheim Allgemeinverständliche Zusammenfassung Projekt: Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren Quarzsand- und –kiesgewinnung Trebur Ort: Gemeinde Trebur, OT Geinsheim Gemarkung Geinsheim Auftraggeber: Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH Außerhalb 67 65468 Trebur-Geinsheim Ziel des Antrags: Zulassung eines Rahmenbetriebsplans nach § 52 (2) BBergG i.V. mit § 2 UVP-V Bergbau Bearbeiter: Dipl.-Geol. W. Breitkreuz Dipl.-Geol. M. Kochen Datum: 13. Januar 2014 Seite: 1 von 25 Anlagen: 6 Ausfertigungen: 13-fach RPU Wiesbaden, Dez. Bergaufsicht 3-fach DYZEM und SVB P:\SVB_0300_bis_SVB_0349\SVB_0311_Dyzem_Geinsheim\Berichte\RBPL\0311_Allg_Zus_01.doc/ 13.01.2014 15:37:00/ WGB SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 Inhaltsverzeichnis 2 Seite 1 Vorbemerkungen / Veranlassung 3 2 Angestrebte Zulassungen und Genehmigungen 4 2.1 Goldgewinnung 5 3 Beschreibung des Vorhabens 5 3.1 Eigentumsverhältnisse / Gewinnungsberechtigung 5 3.2 Lage des Abbaus 5 3.3 Gewinnungsplanung 6 4 Gewinnung und Lagerung 8 5 Konfliktanalyse 9 5.1 Schutzgut Mensch 9 5.1.1 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.1.3 5.1.1.4 5.1.1.5 5.1.1.6 5.1.1.7 Datenerhebung und Auswertung Siedlung Versorgungs- und Erschließungstrassen Emissionsprognose für Staubemissionen Staubimmissionsprognose Lichtemissionsprognose Schalltechnische Untersuchung Verkehr Immissionsprognose für Schall 9 9 10 10 12 13 14 15 5.2 Schutzgut Tiere 16 5.3 Schutzgut Landwirtschaft / Boden 18 5.4 Schutzgut Wasser 20 5.5 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 21 5.6 Landschaft, Erholung Landschaftsbild 22 6 Gesamtbetrachtung 24 6.1 Status-Quo-Prognose / Nullvariante 24 6.2 Beurteilung 24 Anlagenverzeichnis Maßstab 1 Übersichtslageplan + Untersuchungsräume ca. 1 : 25.000 2 Luftbild ca. 1 : 10.000 3 Lageplan mit Abbauführung 4 Schutzgebietskarte 5.1 – 5.3 Perspektivische Luftbilder ca. 1 : 5.000 ca. 1 : 10.000 ohne Maßstab 6 Übersicht Standort Römerlager ohne Maßstab Hinweis: Es wurden für die Allgemeinverständliche Zusammenfassung 6 Anlagen angefertigt. Alle weiteren für die Zusammenfassung relevanten Anlagen sind in den technischen Planunterlagen und den Gutachten dargestellt. In dem Text der Zusammenfassung wird daher auf die Planunterlagen und Gutachten der Langfassung verwiesen, die als CD-ROM beigefügt ist. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung 1 Jan-14 3 Vorbemerkungen / Veranlassung Die Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH betreibt in der Gemeinde Trebur, Ortsteil Geinsheim, Gemarkung Geinsheim, eine Kiesgewinnung. Seit 1976 wurde durch die Vorläufergesellschaft, Kieswerk E. Kiebert GmbH, Kies und Sand auf Basis einer wasserrechtlichen Genehmigung gewonnen. Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 30. Juni 2008 erhielt die Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH die Genehmigung zur Erweiterung des bisherigen Abbaugebietes um eine Fläche von 7,9 ha. Durch die Gewinnung der derzeit genehmigten Kies- und Sandmengen kann die weitere Existenz des Kieswerkes und der zugehörigen Arbeitsplätze über einen Zeitraum von etwa fünf bis sechs Jahren gesichert werden. Im Anschluss daran ist zur Aufrechterhaltung des Produktionsstandortes der Neuaufschluss weiterer Gewinnungsflächen unumgänglich. Wesentlicher Schwerpunkt der neuen Gewinnung ist die bislang nicht durchgeführte Quarzkiesgewinnung mit einem speziellen Aufbereitungsverfahren. Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans Südhessen aus dem Jahre 2009 war eine ca. 131 ha umfassende Rohstofffläche in der Gemarkung Geinsheim für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen worden. Gegen diese Fläche wurde durch die Bevölkerung Bedenken wegen einer befürchteten Gefährdung der Standsicherheit des westlich angrenzenden Rheinwinterdeichs geltend gemacht. Im Auftrag der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH wurden daher mehrere Gutachten zur Standsicherheit des Deiches und der annähernd parallel verlaufenden Kraftstofffernleitung im Hochwasserfall unter Berücksichtigung einer großräumigen Gewinnung untersucht. Im Ergebnis wurde aus technischer Sicht eine Sicherheitsabstand von 70 m bis 145 m (im Mittel 106 m) zum landseitigen Deichfuß als erforderlich festgestellt. (Gutachten TERRAConsult GmbH 2009 / 2010 / 2012) Die weiterhin geäußerten Bedenken der ortsansässigen Bevölkerung bzgl. des Hochwasserschutzes wurden durch die Antragstellerin aufgenommen und eine verbindliche Erklärung abgegeben, freiwillig einen Mindestabstand von 250 m zwischen landseitigem Deichfuß und der westlichen Gewinnungsgrenze einzuhalten, obwohl dies gemäß den o. g. Gutachten technisch bei Weitem nicht erforderlich war. In einem Prüfgutachten, erstellt durch Prof. Katzenbach, TU Darmstadt (Juni 2010), wurde bestätigt, dass bei Einhaltung eines Abstandes von 250 m eine Gefährdung der Standsicherheit des Rheinwinterdeichs ausgeschlossen werden kann. Auch eine Beeinträchtigung der Kraftstoff-Fernleitung (Nato-Pipeline) ist danach nicht zu befürchten. Alle Aussagen der geprüften Gutachten wurden voll inhaltlich bestätigt. Auf Vorschlag der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH, wurde daher im Genehmigungsentwurf des RROP Südhessen eine verkleinerte Rohstofffläche von ca. 80 ha (anstelle von ca. 131 ha) aufgenommen. Diese Fläche berücksichtigt den Hochwasserschutz, vorhandene Leitungen und archäologische Denkmäler (Römerlager). Die regionalplanerisch ausgewiesene Fläche von ca. 80 ha weist eine Reihe von Standortvorteilen auf, die eine umweltverträgliche Gewinnung der nachgewiesenen Rohstoffvorräte begünstigen. Insbesondere eröffnet die rheinnahe Lage eine Anbindung an den Wasserweg (Verladung Kornsand) und damit einen ökologisch vorteilhaften Abtransport des gewonnenen Materials mit dem Schiff. Zur langfristigen Absicherung der Rohstoffversorgung im Rhein-Main-Gebiet plant daher die Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH in der Gemarkung Trebur-Geinsheim (nördlich der L 3094 / südlich des OT Hessenaue) den Neuaufschluss einer ca. 80 ha großen Quarzsand- und –kiesgewinnung. Diese Fläche ist im Regionalen Raumordnungsplan Südhessen als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen. Die formale Ausweisung erfolgte am 17. Oktober 2011. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 4 Bei dem Vorkommen handelt es sich um eine hervorragende Lagerstätte in relativer Nähe zum Rhein. Daher müssen bei der Planung einer Kies-Sand-Gewinnung die möglichen Auswirkungen auf den Hochwasserschutz und die vorhandenen, erst kürzlich ertüchtigten, Hochwasserschutzdeiche überprüft und berücksichtigt werden. Die Aufbereitung (Kieswerk) soll nach einer ca. 2-3 jährigen Anlaufphase vom bestehenden Standort aufgrund der Entfernung zwischen Neuaufschluss und Aufbereitung sowie der Ortsnähe zu Geinsheim zur neuen Gewinnungsfläche verlagert werden. Durch die geplante Ergänzung der Aufbereitungstechnik können und sollen hochreine Quarzsand/Quarzkies Kornfraktionen hergestellt werden. Das Sachverständigenbüro Breitkreuz (SVB) wurde im Dezember 2010 von der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH beauftragt, die vorhandenen Daten zu prüfen und ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Nach Einreichen einer Tischvorlage am 11. März 2011 wurde am 31. Mai 2011 ein Scopingtermin durchgeführt. Auf Basis der Tischvorlage und des Protokolls zum Scopingtermin (Eingang 01. Dezember 2011) wurde das Sachverständigenbüro Breitkreuz (SVB) im Dezember 2011 von der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH beauftragt, die Antragsunterlagen für ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zu erstellen. Die im Scopingtermin geforderten Untersuchungen und Untersuchungsinhalte zu Grundwasser und Oberflächengewässer (Hydrogeologie) Natur- und Artenschutz Wasserbau (Hafen in Kornsand) Emissionen und Immissionen (Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht) Reststoffen Betrachtungen zu möglichen Auswirkungen auf den Menschen Betrachtungen zum Rohstoff Inhalte und Schwerpunkte der UVS Betrachtungen zu Landwirtschaft / Feldflur, Kultur, Denkmalpflege bzw. sonstiger Schutz- und Sachgüter Betrachtung zur naturschutzfachlichen Kompensation Betrachtung der möglichen Wechselwirkungen wurden im Zulassungsantrag beschrieben, in Einzelgutachten durch Fachgutachter überprüft und zusammenfassend im Rahmen des RBPL bzw. der UVS betrachtet und gewürdigt. Alle Erhebungen und Gutachten wurden in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und Fachgutachten erarbeitet und sind in Anlage dem Antrag beigefügt. Der geplante Umschlag und Abtransports von Fertigprodukten über den Umschlagplatz „Kornsand“ soll gemäß dem Scopingprotokoll in einem gesonderten Verfahren geregelt werden. 2 Angestrebte Zulassungen und Genehmigungen Die Fa. Dyckerhoff, Kieswerk Trebur GmbH, Außerhalb 67 in Trebur, beantragt zur Sicherung der langfristigen Gewinnung von Quarzsand / Quarzkies die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans i. V. mit einer UVS gemäß § 52 (2a) i. V. m. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) UVP-V-Bergbau i. V. m. § 57a BBergG für den 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 5 Neuaufschluss einer Quarzsand- und –kiesgewinnung inkl. Betriebsflächen in Trebur-Geinsheim auf einer Fläche von ca. 80 ha. 2.1 Mitbeantragt wird auch die Errichtung einer Aufbereitungsanlage. Der konkrete Bau der Aufbereitungsanlage, der Gegenstand des Vorhabens ist, wird rechtzeitig gesondert angezeigt. Goldgewinnung Die Mitgewinnung von Gold, das in geringen Mengen in der Lagerstätte enthalten ist, soll in einer Versuchsanlage für einen auf 5 Jahre begrenzten Zeitraum direkt am Schwimmbagger installiert werden. Nach Auswertung des Langzeitversuches soll im Erfolgsfall eine Bewilligung nach BBergG für eine dauerhafte Goldgewinnung beantragt werden. Sofern nach BImSchG genehmigungsrelevante Gerätetechnik benötigt wird, wird diese in einem gesonderten Verfahren beantragt. Mit der verfahrensführenden Behörde wurde erörtert, dass die mögliche Goldgewinnung mit in den RBPL aufgenommen wird und erst zu einem späteren Zeitpunkt gesondert nach einem ggf. positiven Abschluss des ergebnisoffenen Verfahrens beantragt werden soll. Als Option kann im Rahmen der behördlichen Vollständigkeitsprüfung entschieden werden, ob ggf. zum RBPL doch eine Zulassung für eine Goldgewinnung nachgereicht werden muss. 3 Beschreibung des Vorhabens 3.1 Eigentumsverhältnisse / Gewinnungsberechtigung Betriebszweck des Unternehmens ist die Gewinnung von Rohstoffen und grundeigenen Bodenschätzen im Sinne von § 3 (4) Nr. 1 BBergG. Es handelt sich hier um Quarzsand/Quarzkies (nach Aufbereitung), einem grundeigenen Bodenschatz gem. § 3 BBergG. Die Herstellung der hochreinen Quarzkornfraktionen erfolgt durch einen gesonderten Anlagenanteil der Aufbereitungsanlage mittels optischer Sortierung. Die für die Gewinnung und den Betrieb benötigten Grundstücke stehen derzeit noch nicht im Eigentum der Antragstellerin. Die Flächen sollen rechtzeitig vor Beginn der Gewinnung von den Grundeigentümern gepachtet bzw. erworben werden. 3.2 Lage des Abbaus Das geplante Gewinnungsgebiet befindet sich im Bundesland Hessen im Regierungsbezirk Darmstadt. Im Kreis Groß-Gerau, Gemeinde Trebur, Ortsteil Geinsheim, Gemarkung Geinsheim (Flur 8, Flst. 8, 10, 11) liegt es ca. 1.000 m westlich der Ortslage von Geinsheim. Im Süden grenzt das Gebiet an die Gemarkung Leeheim, Gemeinde Riedstadt (Kreis Gross-Gerau), nordwestlich der Ortslage von Leeheim. Die genaue Lage der beantragten Gewinnungsfläche ist aus Anlage 1 ersichtlich. Im Scopingtermin wurden mit den Behörden einvernehmlich das Untersuchungsgebiet für die hydrogeologischen Untersuchungen und der Untersuchungsraum Naturschutz festgelegt. Beide Untersuchungsgebiete gehen deutlich über die beantragte Gewinnungsfläche hinaus. In Anlage 1 sind die Untersuchungsgebiete dargestellt. Das weitläufige Gebiet um die geplante Anlage herum wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Im Südosten grenzt das Gewinnungsgebiet an das Wochenendhausgebiet „Geinsheim“. Das Gewinnungsgebiet ist weitestgehend eben und liegt auf ca. 82 – 84 m üNN. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 6 Zu dem aktuell von der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH genutzten Gewinnungsgebiet bei Geinsheim liegen mehrere Aufschluss- und Erkundungsbohrungen vor (TRISCHLER& PARTNER GmbH 1996, SOMMER& PARTNER GmbH 1999). Auf der regionalplanerisch ausgewiesenen Rohstoffsicherungsfläche wurden im Jahr 2000 ebenfalls Erkundungsbohrungen durchgeführt. Die Ergebnisse belegen das durchgängige Vorhandensein bauwürdiger Sand- und Kiesablagerungen bis zu der damals erreichten maximalen Bohrtiefe von ca. 50 m. Nach den vorliegenden Erkenntnissen aus tieferen Bohrungen erreichen die Kiese und Sande in diesem Bereich sogar Mächtigkeiten von bis zu 100 m. Die Bauwürdigkeit der Lagerstätte ist damit aus rohstoffgeologischer Sicht als sehr bedeutsam einzustufen. Zum Nachweis der Qualität des Rohstoffes wurden im März/April 2013 - ergänzend zu den schon vorhandenen Bohrungen - durch die Fa. GEOTEC GmbH, Münster, an drei Stellen innerhalb des geplanten Gewinnungsgebietes insgesamt fünf verrohrte Erkundungsbohrungen mit durchgehender Gewinnung nicht gekernter Bodenproben bis max. 30 m u GOK abgeteuft. Die Bohrpunkte wurden diagonal über das gesamte für den Kiesabbau vorgesehene Gelände verteilt, um eine repräsentative Stichprobenmenge der anstehenden Kies-Sande zu erhalten. Die aktuelle Bohrkernaufnahme und Dokumentation inkl. amtlicher Probenahme wurden durch Herrn Dr. Kuhn vom LBG, Mainz, und Herrn Dr. Liedmann vom HLUG, Wiesbaden, durchgeführt. Die Bohrprofile sind dem RBPL in Anlage 14 beigefügt. Nach diesen Bohrergebnissen und Laboruntersuchungen ist die untersuchte Rohstofflagerstätte als eine Wechsellagerung aus schwach schluffigen Sanden mit Korngrößen im Mittelsandbereich und schwach fein- bis mittelkiesigen Sanden ausgebildet. Die durchgeführten Korngrößenanalysen belegen eine für die Lagerstätten im Hessischen Ried typische Zusammensetzung der vorhandenen Rohstoffe. Bei der weiteren rohstoffkundlichen Untersuchung des Rohstoffes vor und nach Aufbereitung wurde durch das Gutachten des LGB Mainz, Herrn Dr. Kuhn (September 2013), ein Quarzgehalt der Lagerstätte in den verschiedenen Kornfraktionen von ca. 50 -52% ermittelt. Nach Aufbereitung des Rohstoffes (optische Sortierung) können daraus nachweislich hochreine Quarzkiese mit Quarzgehalten von nahezu 100% hergestellt werden. Die Lagerstätte ist demnach grundsätzlich für die Herstellung hochreiner Quarzkiese geeignet und somit liegt ein grundeigener Bodenschatz im Sinne von § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG vor. 3.3 Gewinnungsplanung Unter Berücksichtigung von Sicherheitsabständen zum Rheinwinterdeich und der NATO-Pipeline soll die im genehmigten Regionalplan Südhessen für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesene Fläche von ca. 80 ha zur Gewinnung von Quarzsand / Quarzkies genutzt werden. Die Gewinnung erfolgt nach Beräumung des Oberboden und der nicht verwertbaren Deckschichten von etwa 2 m zu Beginn (ca. 2-3 Jahre) im Trockenschnitt und als oberflächennahe Nassauskiesung (bis ca. 4,0 m u GOK) mit einem Mobilbagger, bis eine ausreichend große Wasserfläche freigelegt wurde. Danach wird die Nassauskiesung bis zur geplanten Endteufe mit einem Schwimmgreiferbagger fortgesetzt. Geplant sind sechs aufeinanderfolgende Gewinnungsabschnitte mit Flächengrößen zwischen 7 ha und 17 ha. Der Rohstoff unterhalb der Betriebsfläche – unmittelbar an der L 3094 gelegen – könnte grundsätzlich erst zum Ende der Gewinnung und nach 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 7 Versetzen bzw. nach Teilrückbau der Betriebsanlagen gewonnen werden. Dies ist allerdings nach heutiger Kenntnis nicht geplant. Die Gewinnungsplanung wurde auf Basis des Digitalen Geländemodells der Landesvermessung Hessen erstellt. In Anlage 3 ist die Gewinnungsfläche dargestellt. Die Höhenangaben für das Gelände liegen zwischen 84,2 m üNN und 85,8 m üNN. Für die Berechnung wurde von einer mittleren Höhe von ca. 85 m üNN ausgegangen. Bei der Massenermittlung wurde eine Böschungsneigung im Trockenschnitt von ca. 1:2 und im Nassschnitt von ca. 1:3 berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Verhältnisse (ermittelte Grenze Süßwasser / salzhaltiges Wasser) wurde eine mögliche Auskiesungstiefe - je nach Kiesgrubenbereich - zwischen 26 m und 37 m unter GOK ermittelt (Gutachten TERRAConsult GmbH 08/2012, RBPL, Anlage 15). Eine Grundwasserbeeinflussung infolge eines Salzwasseraufstiegs kann bei Einhaltung dieser differenzierten Gewinnungstiefen in den entsprechenden Gewinnungsabschnitten ausgeschlossen werden. Nach den Vorgaben des Gutachtens ergeben sich in den Gewinnungsabschnitten A bis C mögliche Gewinnungstiefen von ca. 30 bis 37 m und in den Abschnitten D bis F Gewinnungstiefen von ca. 26 bis 33 m. Detailliert sind diese Abschnitte mit den entsprechenden Gewinnungstiefen in den Anlagen 3 und 5 des Rahmenbetriebsplanes sowie im Gutachten der TERRAConsult GmbH, RBPL, Anlage 15 (dort in Anlage 21.5), beschrieben und in Plänen vermerkt. Bei Einhaltung dieser Gewinnungstiefen ist eine Grundwasserbeeinflussung durch aufsteigende salzhaltige Grundwässer gemäß den vorliegenden Gutachten nicht zu besorgen. Sollte durch begleitende Untersuchungen während der Gewinnungsphase eine Gefährdung der oberen Grundwasserleiter durch Vermischung mit salzhaltigen Wässern in den Teilflächen ausgeschlossen werden können, beabsichtigt die Antragstellerin eine Vertiefung der Gewinnung bis auf ca. 37 m u GOK zu beantragen. Die gewinnbare Mächtigkeit Quarzsand / Quarzkies beträgt nach Abzug des Abraums (ca. 2 m) je nach Gewinnungsabschnitt ca. 24 – 35 m. Die geplanten Gewinnungssohlen liegen dann ca. zwischen 48 m üNN und 61 m üNN. Um benachbarte Grundstücke und Anlagen vor Beeinträchtigungen durch die Gewinnung zu schützen und die Gestaltung und künftige Nutzung der Gewinnungsfläche zu sichern, müssen längs der Gewinnungsgrenzen Schutzstreifen erhalten bleiben, die nicht abgebaut werden dürfen. Beim Abbau des Kieses wird auf die gesetzlich notwendigen Sicherheitsabstände zu Nachbarparzellen geachtet, um angrenzende Grundstücke und Anlagen vor einer Beeinträchtigung zu schützen. Ein Sicherheitsabstand zur Rahmenbetriebsplangrenze wurde allseits mit 5 m berücksichtigt, da die Gewinnungsfläche nur von landwirtschaftlichen Wegen bzw. Grundstücken umgeben ist. Die Betriebsfläche im Süden grenzt unmittelbar an die Landstraße L 3094. Auch hier wird ein entsprechender Sicherheitsabstand eingehalten. Das Gesamtvolumen des gewinnbaren Rohstoffes beträgt ca. 14,6 Mio. m³, dies entspricht einer Tonnage von ca. 29,3 Mio. t bei einer angenommenen Rohdichte von 2,0 t/m³. Folgende Volumina wurden auf Grundlage eines digitalen Geländemodells ermittelt: Abraum gesamt ca. 2 m ca. 1,30 Mio. m³ Quarzsand / Quarzkies Teilfläche A ca. 35 m ca. 1,67 Mio. m³ Quarzsand / Quarzkies Teilfläche B ca. 32 m ca. 3,03 Mio. m³ Quarzsand / Quarzkies Teilfläche C ca. 28 m ca. 2,32 Mio. m³ 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 Quarzsand / Quarzkies Teilfläche D ca. 24 m ca. 2,00 Mio. m³ Quarzsand / Quarzkies Teilfläche E ca. 28 m ca. 4,15 Mio. m³ Quarzsand / Quarzkies Teilfläche F ca. 31 m ca. 1,47 Mio. m³ Volumen Quarzsand / Quarzkies ca. 14,60 Mio. m³ Masse Quarzsand / Quarzkies ca. 29,35 Mio t 8 Aus dem Gutachten vom 03.05.2010 (Bericht Nr. G0964/01) der Technischen Universität Darmstadt, Institut für Geotechnik, Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach, wurden die relevanten Sieb- und kombinierten Sieb-/Schlämmanalysen ausgewertet. Danach sind vom Gesamtvolumen des Rohstoffes ca. 10 % abschlämmbares Material und ca. 20 % Feinsandanteil (0,06-0,2mm) als nicht vermarktbar abzurechnen. Anteil abschlämmbares Material Anteil Feinsand, nicht vermarktbar ca. 10 % ca. 20 % ca. 2,93 Mio. t ca. 5,87 Mio. t Summe nicht nutzbare Massen ca. 8,80 Mio. t Summe nutzbarer Massen ca. 20,54 Mio. t Jahresproduktion (gemittelt) ca. 450.000 t Rechnerische Laufzeit ca. 46 a Unterstellt wird ein gleichbleibender mittlerer Absatz entsprechend der derzeitigen Wirtschaftslage. Abhängig von der Nachfrage und der tatsächlichen Wirtschaftslage kann über diesen prognostizierten Zeitraum die Jahresproduktion und Laufzeit variieren. 4 Gewinnung und Lagerung Der Mutterboden soll zu Beginn der Gewinnungstätigkeit mit einer Planierraupe abgeschoben und ordnungsgemäß in Mutterbodenmieten im Bereich der neuen Aufbereitungsanlagen zwischengelagert werden. Die neuen Aufbereitungsanlagen werden durch einen ca. 14 – 17 m hohen Wall aus Abraum und Oberboden von den Freizeitflächen getrennt, der als Lärm- und Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird zudem bepflanzt. Danach erfolgt in den ersten 2-3 Jahren eine Gewinnung mit einem Mobilbagger, z. T. im Wasser, zur Herstellung einer Wasserfläche. In dieser Zeit erfolgt die Aufbereitung des Rohkieses im bestehenden Werk. Der Materialtransport erfolgt über die L 3094 mittels LKW zur bestehenden Aufbereitungsanlage, die vsl. noch ca. 2-3 Jahre genutzt werden wird. Sobald eine genügend große Wasserfläche hergestellt wurde, soll der Schwimmgreiferbagger aus dem aktuellen Betrieb für die eigentliche dauerhafte Gewinnung (Nassauskiesung) umgesetzt werden. Die Gewinnung soll in sechs aufeinander folgenden Abschnitten mit Flächengrößen zwischen 7 ha und 17 ha durchgeführt werden. Während der ersten Betriebsphase soll auf der neuen Betriebsfläche eine neue Kiesaufbereitungsanlage inkl. optischer Sortieranlage errichtet werden. Soweit möglich sollen nutzbare Anlagenteile aus der vorhandenen Aufbereitungsanlage weitergenutzt werden. Für die Aufbereitungsanlage wird dann ein gesondertes Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 9 Das Betriebsgelände soll gemäß den Ergebnissen der Emissions- und Immissionsgutachten durch einen Wall in Richtung der östlich gelegenen Freizeitseen abgeschirmt werden. Die Produkthalden sollen außerdem auf dem Betriebsgelände in Richtung der vorhandenen Freizeitseen so angelegt werden, dass eine zusätzliche Abschirmung des Betriebsgeländes gegenüber der Freizeitnutzung sichergestellt wird. Die Gestaltung der Betriebsfläche ist in der Anlagen 3 und 5.2 zeichnerisch dargestellt. Durch den Neuaufschluss der Gewinnung kommt es zu keinen wesentlichen Änderungen an den bisherigen Aufbereitungsanlagen. Die bisherige Anlage am bestehenden Standort wird mit Beginn des Neuaufschlusses durch eine optische Sortieranlage zur Herstellung hochwertiger Quarzkiese ergänzt. Die bisherige Anlage wird allerdings nach ca. 2-3 Jahren durch die neue Aufbereitungstechnik auf der neuen Betriebsfläche ersetzt. Soweit möglich sollen nutzbare Anlagenteile in der neuen Anlage wiederverwendet werden. Die Aufbereitung des Rohstoffes aus dem geplanten Neuaufschluss wird am aktuellen Standort weniger als 50 % der gesamten Aufbereitungsmenge der Anlage betragen. 5 Konfliktanalyse Die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter wurden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) geprüft und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erarbeitet. Im Rahmen der Untersuchungen wurden detaillierte Kartierungen durchgeführt. Ergebnisse sind im Detail in den Fachgutachten zum Rahmenbetriebsplan (RBPL) – Gutachten Emissionen / Immissionen, Hydrogeologisches Gutachten, Ökologisches Gutachten, Naturschutzfachliches Gutachten und UVS – dargestellt. Zur Erfassung der Umweltauswirkungen des geplanten Tagebauvorhabens wurden Untersuchungen auf einer Gesamtfläche von ca. 170 ha durchgeführt. 5.1 Schutzgut Mensch Untersuchungsgegenstand: Menschliche Gesundheit Untersuchungsinhalt: 5.1.1 Darstellung der derzeitigen Schall- und Staubemissionssituation im Untersuchungsraum, Darstellung der derzeitigen Lichtemissionen im Untersuchungsraum, Beschreibung des zu erwartenden Transportverkehrsaufkommen, Datenerhebung und Auswertung 5.1.1.1 Siedlung Zu den Gebäuden und Ortschaften in der Umgebung wurden die jeweils kürzesten Entfernungen aus digitalen topographischen Karten Hessens ermittelt. Im näheren Umfeld zum geplanten Gewinnungsgebiet befinden sich einzeln stehende Aussiedlerhöfe und die Ortschaft Hessenaue in einem Abstand zwischen 100 m bis 700 m. Im südlichen Bereich grenzt das Wochenendhausgebiet Geinsheim direkt an das geplante Gewinnungsgebiet an. Die nächstgrößere Ortschaft Geinsheim befindet 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 10 sich östlich in ca. 1,1 km Entfernung. Westlich in rund 2 km Entfernung liegt linksrheinisch der Ort Nierstein. Das Gelände um das Betriebsgrundstück ist weitestgehend eben. Das Gewinnungsgebiet befindet sich auf einer Höhe zwischen 84 m üNN und 86 m üNN. Linksrheinisch steigt das Gelände auf bis zu 190 m üNN an. In der Immissionsprognose für Schall (RBPL, Anlage 20, Müller BBM) sind die Immissionsorte und die Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm aufgeführt und werden detailliert erörtert. 5.1.1.2 Versorgungs- und Erschließungstrassen Zwischen Deichfuß und rheinseitigem Kiesgrubenrand verläuft eine erdverlegte Kraftstofffernleitung Fürfeld-Pfungstadt (sog. NATO-Pipeline). Der geplante westliche Kiesgrubenrand hält zur Achse der Fernleitung einen Mindestabstand von 150 m. Die betreiberseits vorgegebene beidseitige Schutzstreifenbreite liegt bei b = 10 m. Die Abstände zu Wohnsiedlungen betragen ca. 250 m (OT Hessenaue im Norden) und ca. 1.000 m (Geinsheim im Osten). Zum nächstgelegenen Aussiedlerhof (Sonnenhof im Norden) wird ein Mindestabstand von 100 m eingehalten. Die berechnete Beurteilung aushubbedingter Geländehebungen auf die Nato-Pipeline kommt zu dem Ergebnis, dass eine Grundwasserverunreinigung durch einen Schaden an der Nato-Pipeline und eine Gefährdung der Deich-Standsicherheit durch eine bis ins Deichlager reichende Dichtwandbeschädigung ausgeschlossen werden kann. Detailliert wird die Eingriffsbewertung TERRAConsult GmbH erörtert. im Hydrogeologischen Gutachten der 5.1.1.3 Emissionsprognose für Staubemissionen Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens wurden Betrachtungen zu Staubemissionen und –immissionen durchgeführt. Dabei sind schützenswerte Gebäude wie z. B. der Einsiedlerhof und das Freizeitgelände mit einbezogen worden. Zusätzlich wurde untersucht, ob, wie und welche Immissionen zur Rheinseite bzw. über die hessischen Landesgrenze zu erwarten sind. Für die zu betrachtenden Immissionsorte wird die Durchführung von Ausbreitungsberechnungen für mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen notwendig, um den für alle Immissionsorte jeweils ungünstigsten Zustand zu berücksichtigen (z. B. Betrieb in der ersten Abbauphase im Trockenabbau mit Nutzung der vorhandenen Aufbereitungsanlage im bestehenden Kieswerk, Nassabbau mit Schwimmbagger mit neuer Aufbereitungsanlage, Berücksichtigung verschiedener Abbaupositionen für den Schwimmbagger). In diesem Zusammenhang erstellten die Fachgutachter der Müller-BBM GmbH eine Prognose der Staubemissionen aus dem Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung der Fa. Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH. Das vorliegende Gutachten von Müller BBM (Anlage 16, RBPL, Bericht Nr. M97965/01) berücksichtigt die hinsichtlich der Staubemissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse und enthält alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben. Gegenstand der Untersuchung ist der Staubniederschlag und der Schwebestaub (Feinst-/Feinstaub) – jeweils nicht gefährdender Staub. Es wurden die für die Quarzsand- und –kiesgewinnung in den verschiedenen Abbauphasen emissionsrelevanten Vorgänge (Materialumschlag, Fahrbewegungen, etc.) berücksichtigt. Hierzu wird eine Strukturierung in emissionsverursachende Betriebsvorgänge vorgenommen. Emissionen durch Materiallagerung, -umschlag und 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 11 –transport werden mit Hilfe von Emissionsfaktoren gemäß VDI-Richtlinie 3790 Blatt 3 berechnet. Dominierend sind dabei die diffusen Staubemissionen insbesondere aus Umschlagvorgängen sowie den Fahrbewegungen. Diffuse Emissionsquellen sind nicht durch Volumenströme zu beschreiben, so dass keine Massenkonzentrationen angegeben werden können. Daher ist ein Vergleich mit Grenzwerten der TA Luft für gefasste Quellen nicht möglich. Berechnet werden die zu erwartenden Jahresemissionen. Der Kiesabbau erfolgt über ca. 46 Jahre. In Verbindung mit der Gewinnungsplanung ergeben sich folgende zu unterscheidende Gewinnungsphasen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen: 1. Beräumung des Oberboden und der nicht verwertbaren Deckschichten. 2. oberflächennahe Gewinnung im Trockenschnitt und als Nassauskiesung mit einem Tieflöffelbagger. Aufbereitung des Rohkieses in der bestehenden Aufbereitungsanlage. 3. Nassauskiesung mit Schwimmgreiferbagger. Aufbereitung des Rohkieses in der bestehenden Aufbereitungsanlage. 4. Nassauskiesung bis zur geplanten Endteufe mit Schwimmgreiferbagger. Aufbereitung des Rohkieses in neuer Aufbereitungsanlage auf der neuen Betriebsfläche. Im Rahmen der Gewinnungsphasen 1 und 4 ergibt sich durch die Verlagerung der Gewinnungsabschnitte zudem eine örtliche Veränderung der Gewinnungsanlagen (Schwimmgreiferbagger) bei gleichzeitig örtlich unveränderter Lage der neuen Aufbereitungsanlage. Diesem Umstand wirkt sich bei der Gewinnungsphase 4 jedoch nicht relevant auf das Emissionsverhalten der Anlagen aus, da sich außer dem längeren Förderweg mittels Bandförderer keine Änderungen ergeben. Die Gewinnungsphase 2 ist räumlich und zeitlich so eng begrenzt sowie mit so geringen Emissionen verbunden, das es im Verhältnis zu den anderen betrachteten Gewinnungsphasen als nicht beurteilungsrelevant einzustufen ist und hier nicht weiter betrachtet wird. Durch den Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung ergeben sich bei Ansatz der in Kapitel 6.4 (RBPL, Anlage 16, Müller BBM, Bericht Nr. M97965/01) beschriebenen Emissionsminderungsmaßnahmen für die Gewinnungsphasen 1, 3 und 4 Jahresemissionen an Gesamtstaub (< 75 µm) zwischen 3.461 kg und 37.545 kg. Die Gewinnungsphase 3 ist räumlich und zeitlich eng begrenzt. Dabei treten nur sehr geringe Emissionen auf, so dass die Gewinnungsphase 3 im Vergleich mit den anderen betrachteten Gewinnungsphasen als nicht beurteilungsrelevant eingestuft wird. Im Bericht Nr. M97965/01 (RBPL, Anlage 16, Müller BBM) sind in Tabellen detailliert die berechneten Emissionen für die Gewinnungsphasen 1, 3 und 4 angegeben, unterteilt nach PM2,5 (Feinststaub< 2,5µm), PM2,5-10 (Feinstaub 2,5 µm – 10 µm) und PMU (10 µm – 75 µm) sowie Gesamtstaub (< 75 µm). Die berechneten Jahresemissionen für die Gewinnungsphasen sind vollständig als diffuse Emissionen einzustufen. Die diffusen Staubemissionen liegen in der Summe über dem Bagatellmassenstrom gemäß Nr. 4.6.1.1 Buchstabe b) TA Luft für diffuse Gesamtstaubemissionen von 0,1 kg/h. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 12 Da im vorliegenden Fall keine geringen Emissionsmassenströme bzgl. der Staubemissionen vorliegen, ist es nach TA-Luft (Nr. 6.1.1) erforderlich, die Immissionskenngrößen für Staub zu ermitteln. Diese Bestimmung wurde in der Staubimmissionsprognose (RBPL, Anlage 17, Bericht M97965/03, Müller BBM) vom 15. August 2013 durchgeführt. 5.1.1.4 Staubimmissionsprognose Es wurden die zu erwartenden Staubemissionen und –immissionen im Bereich der neuen Aufbereitungsanlage untersucht. Dabei wurden schützenwerte Gebäude wie z. B. der Einsiedlerhof und das Freizeitgelände mit einbezogen. Das vorliegende Gutachten (RBPL, Anlage 17, Bericht M97965/03, Müller BBM) berücksichtigt die hinsichtlich der Staubemissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse und enthält alle den Berechnungen zugrundeliegenden Angaben. Zusätzlich war zu untersuchen, ob, wie und welche Immissionen zur Rheinseite bzw. über die Hessischen Landesgrenze zu erwarten sind. Die Emissionsmodellierung sowie die notwendigen Emissionsminderungsmaßnahmen wurden im Gutachten Emissionsprognose für Staubemissionen, Müller BBM Bericht M97965/01 in Anlage 16 des RBPL, detailliert beschrieben. Für die zu betrachtenden Immissionsorte wurden Ausbreitungsberechnungen für mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen berechnet, um die ungünstigsten Betriebszustände zu berücksichtigen. Dabei wurden zwei Emissionsszenarien betrachtet, die neben hohen Emissionen auch geringe Abstände zu den nächstgelegenen Beurteilungspunkten aufweisen. Die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen des vorliegenden lufthygienischen Gutachtens können wie folgt zusammengefasst werden: An den Beurteilungspunkten BP-4 bis BP-9 liegen irrelevante Zusatzbelastungen durch PM10 vor. Die Zusatzbelastungen durch PM10 sind an den BeurteilungspunktenBP-1 bis BP-3 relevant im Sinne der TA Luft. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung werden die Immissions-Jahres- und Tages-Werte bzgl. PM10 an den Beurteilungspunkten BP-1 bis BP-3 auch unter Berücksichtigung der Emissionen aus der Quarzsand- und –kiesgewinnung weiterhin unterschritten. An den Beurteilungspunkten BP-4 bis BP-9 liegen irrelevante Zusatzbelastungen durch Staubniederschlag vor. Die Zusatzbelastungen durch Staubniederschlag sind an den Beurteilungspunkten BP-1 und BP-2 relevant im Sinne der TA Luft. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung wird der Immissions-Jahreswert bzgl. Staubniederschlags an den Beurteilungspunkten BP-1 und BP-2 auch unter Berücksichtigung der Emissionen aus der Quarzsand- und -kiesgewinnung weiterhin unterschritten. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung wird der Immissions-Jahreswert bzgl. PM2,5 an allen Beurteilungspunkten unterschritten. In Bezug auf den hier untersuchten Umfang bestehen aus der Sicht des Gutachters keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Betrieb der Quarzsand- und –kiesgewinnung schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, sofern die im Rahmen der zugrundeliegenden 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 13 Emissionsprognose berücksichtigten Emissionsminderungsmaßnahmen vollständig umgesetzt werden und sich die Ansätze zum Quarzfeinstaub im Betrieb bestätigen. Die von den Gutachtern vorgeschlagenen Emissionsminderungsmaßnahmen wurden bei der Erstellung der Planunterlagen in vollem Umfang berücksichtigt. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (RBPL, Anlage 17, Berichtnummer M97965/03, Staubimmissionsprognose) vom 15. August 2013 beschrieben. 5.1.1.5 Lichtemissionsprognose Es wurden die zu erwartenden Lichtimmissionen in der Nachbarschaft des Vorhabens, insbesondere während der frühen und der späten Stunden innerhalb der Regelarbeitszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr untersucht. Beurteilungsgrundlage ist die Licht-Leitlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI). Hierin sind zur Beurteilung die folgenden zwei Kriterien genannt: die Raumaufhellung, die psychologische Blendung. In diesem Zusammenhang wurde auf Basis der Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien gemäß DIN EN 12464-2 ein lichttechnisches Prognosemodell vom Vorhaben erstellt und die beim Betrieb aller Beleuchtungsanlagen zu erwartenden Lichtimmissionen an den nächstgelegen schutzbedürftigen Wohnbebauungen bestimmt. Dabei sind mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen zu betrachten (entsprechend verschiedenen Positionen des Schwimmgreiferbaggers im Abbaugebiet). Abhängig vom Schutzbedarf des jeweiligen Immissionsortes sowie der Tageszeit werden Empfehlungswerte zur Beurteilung der jeweiligen Einwirkung beschrieben. Dabei wurde eine maximale vertikale Beleuchtungsstärke Ev von 0,05 Ix und ein maximaler Proportionalitätsfaktor k von 12, jeweils an den nächstgelegenen Immissionsorten im "Wochenendhausgebiet Geinsheim" (Immissionsorte 10-1 und 10-2), rechnerisch ermittelt. An den übrigen Immissionsorten sind noch geringere Werte zu erwarten. Eine Beurteilung der Berechnungsergebnisse nach der LAI-Licht-Leitlinie zeigt, dass die dort aufgeführten Empfehlungswerte deutlich unterschritten werden. Selbst die Empfehlungswerte zur lichttechnisch kritischeren Nachtzeit, d. h. nach 22:00 Uhr, können unter Annahme einer vollständigen Beleuchtung noch deutlich unterschritten werden. In der Realität ist allerdings in der Nachtzeit lediglich mit vereinzelten Leuchten zur Beleuchtung des Betriebsgeländes und folglich mit geringeren Lichtimmissionen zu rechnen. Bei der Berechnung wurden konservative Ansätze zugrunde gelegt (z. B. keine Abschaltung, paralleler Betrieb aller Beleuchtungsanlagen). Die Ergebnisse können somit als auf der für den Immissionsschutz sicheren Seite betrachtet werden. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (Anlage 18, RBPL, Berichtnummer M97965/04, Lichtimmissionsprognose) vom 15. August 2013 beschrieben. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 14 5.1.1.6 Schalltechnische Untersuchung Verkehr Es wurden die zu erwartenden Schallimmissionen im Bereich der neuen Aufbereitungsanlage und allen anderen damit zusammenhängenden Betriebsteilen (z. B. Schwimmbagger) untersucht. Diese Untersuchung berücksichtigt auch den dem Betrieb zuzuordnenden Verkehr auf den öffentlichen Straßen. Das am Neuaufschluss gewonnene Material soll zukünftig vom Werk aus über die L3094, L3096 und die L3012 per LKW transportiert werden. Im Bereich des aktuellen Betriebes und des geplanten Neuaufschlusses wird der Verkehr auf den Straßen L 3094 (nach Kornsand und in Richtung Groß-Gerau), L 3096 (in Richtung Leeheim) sowie L 3012 (in Richtung Trebur) betrachtet. Das Verkehrsaufkommen auf den öffentlichen Straßen setzt sich im vorliegenden Fall zusammen aus: zukünftiger Werksverkehr ausgehend vom neuen geplanten Kieswerk Nicht-Werksverkehr - Verkehr ohne Werksverkehr ausgehend vom geplanten neuen Kieswerk Zur Ermittlung des Werksverkehrsaufkommens wurden Angaben der Antragstellerin zu Grunde gelegt und detailliert im Gutachten Müller-BBM, Bericht Nr. M97965/05 (RBPL, Anlage 19) vom 15. Juli 2013, erläutert. Grundlagendaten für den "Nicht-Werksverkehr“ auf den Straßen außerorts von Geinsheim wurden der Verkehrsmengenkarte Hessen, Stand 2010, entnommen. Zur Ermittlung der Verkehrsdaten auf den o. g. Straßen innerorts von Geinsheim wurde eigens für den Untersuchungszweck eine Verkehrszählung im März 2012 durch das Büro mociety consult gmbh, Wiesbaden, durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Verkehrszählung war eine Baustelle im Bereich der untersuchten Straßen innerhalb von Geinsheim eingerichtet. Hierdurch kann eine Änderung des Verkehrsflusses durch die Baustelle nicht ausgeschlossen werden, deshalb wurde zur Absicherung der Datengrundlage im Dezember 2013 eine Kontrollzählung durchgeführt. Im Zuge des Neuaufschlusses werden mehrere zeitliche und räumliche Abbauphasen durchgeführt. Je nach Abbauphase wird ein unterschiedlich hohes Verkehrsaufkommen durch das geplante Werk auf den öffentlichen Straßen zugrunde gelegt. Es wurde die diesbezüglich ungünstigste Phase identifiziert und deren Verkehrslärmimmissionen an den schutzbedürftigen Nutzungen berechnet sowie nach TA Lärm beurteilt. In der vorliegenden Untersuchung wurde das Szenario 4, Phase 2 als das ungünstigste Szenario identifiziert. Für die Überprüfung des zuzurechnenden Verkehrs wurde im Scopingtermin eine Betrachtung über den Umkreis von 500 m um das Betriebsgrundstück hinaus gefordert und durchgeführt. Deshalb wurden ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht die schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des ca. 1,1 km entfernten Orts TreburGeinsheim mit berücksichtigt, obgleich für eine derartige Untersuchung keine rechtliche Notwendigkeit aus der TA Lärm abgeleitet werden kann. Der Verkehr findet ausschließlich tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) statt. Somit wird die Untersuchung auf die Tageszeit beschränkt. Die Untersuchung brachte folgende Ergebnisse: Die Verkehrslärmbelastung bewegt sich an den untersuchten Straßen z. T. bereits im Prognose-Nullfall (d.h. ohne den zu erwartenden Verkehr ausgehend 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 15 vom neuen geplanten Kieswerk) auf sehr hohem Niveau. So werden an einigen Immissionsorten außerhalb des 500-m-Umkreises die hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 [5] überschritten. Diese Werte sind als äußerste Zumutbarkeitsschwelle einzustufen und betragen für Wohngebiete 67 dB(A) tags und für Mischgebiete 69 dB(A) tags. Im Anhang B des Gutachtens der Müller BBM (Bericht Nr. M97965/05), Seite 4 ff sind die Beurteilungspegel an den Fassaden der untersuchten Gebäude aufgeführt und gelb markiert, sofern der Sanierungswert überschritten ist. Im Prognose-Planfall (d.h. mit dem durch das neue geplante Kieswerk verursachten Verkehr) werden im Szenario 4, Phase 2 an den schutzbedürftigen Nutzungen Beurteilungspegel von bis zu 71 dB(A) prognostiziert (vgl. Anhang B, Seite 4 ff). Die Beurteilungspegel erhöhen sich an den meisten untersuchten Gebäuden im Prognose-Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall um weniger als gerundet 3 dB(A). Lediglich an einigen Gebäuden erhöht sich der Beurteilungspegel um gerundet 3 dB(A) (vgl. Anhang B, Seite 4 ff; Bericht Nr. M97965/05). Streng nach Kapitel 7.4 der TA Lärm ergibt sich für das Szenario 4, Phase 2 folgende Beurteilung: o Der Beurteilungspegel erhöht sich im Prognose-Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall an einigen Immissionsorten um 3 dB(A); o Der Immissionsgrenzwert der 16. BlmSchV wird an einigen Immissionsorten im Prognose-Planfall in der Tageszeit überschritten; o Diese beiden Kriterien treten jedoch an keinem Immissionsort gleichzeitig auf. Somit werden die kumulativ geltenden Anforderungen der TA Lärm eingehalten. Zusätzliche Maßnahmen organisatorischer Art zur Verbesserung der Situation sind für das geplante Kieswerk im Sinne der TA Lärm nicht erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Prognose-Planfall durch den zusätzlichen Werkverkehr ausgehend vom geplanten Kieswerk die o.g. Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung durch geringfügige Beurteilungspegelzunahmen um bis zu 0,5 dB(A) weitergehend oder erstmals überschritten werden. Gemäß den Festlegungen des Scopingtermins sollte jedoch nur der durch den Betrieb induzierte Verkehr (An- und Abfahrtsverkehr nach Maßgabe der Nr. 7.4 TA Lärm) auf der L 3094 in einem Radius von 500 m um die Betriebsfläche herum berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung beinhalten jedoch - wie schon zuvor ausgeführt - freiwillige Berechnungen für einen 1,1-km-Radius. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (RBPL, Anlage 19, Bericht Nr. M97965/05, zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen) vom 15. Juli 2013 beschrieben. 5.1.1.7 Immissionsprognose für Schall Ergänzend zum schalltechnischen Gutachten zum An- und Abfahrtverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurden auch die zu erwartenden Schallimmissionen im Bereich der geplanten Gewinnung und der neuen Aufbereitungsanlage untersucht. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 16 Insbesondere ist hierbei die Schalleinwirkung auf die nahe liegende Freizeitnutzung zu betrachten. Dabei sind mehrere (zeitliche und räumliche) Abbauphasen zu betrachten, um den für alle Immissionsorte jeweils ungünstigsten Zustand zu berücksichtigen (z. B. Betrieb in der ersten Abbauphase im Trockenabbau mit Nutzung der vorhandenen Aufbereitungsanlage im bestehenden Kieswerk, Nassabbau mit Schwimmbagger mit neuer Aufbereitungsanlage, Berücksichtigung verschiedener Abbaupositionen für den Schwimmbagger). Zur Betrachtung der beim Betrieb der geplanten Aufbereitungsanlage und den zugehörigen Abbaueinrichtungen und -infrastruktur bzw. Logistik zu erwartenden Schalldruckpegel an den Immissionsorten in der Nachbarschaft des Betriebsgeländes wird eine Schallausbreitungsberechnung durchgeführt, welche die örtlichen Gegebenheiten sowie den derzeitigen Planungsstand berücksichtigt. Das vorliegende Gutachten (Detaillierte Prognose gemäß Anhang A 2.3 TA Lärm) berücksichtigt die hinsichtlich der Schallimmissionen ungünstigsten Betriebsverhältnisse und enthält alle den Berechnungen zugrunde liegenden Angaben. Zudem berücksichtigt die Immissionsprognose für Schall von Müller-BBM die Verfüllung der bestehenden Kiesgrube und bezieht die schalltechnische Untersuchung des IB Fritz vom 11.11.2011 (RBPL, Anlage 21) mit ein. Bei zeitgleichem Verfüllbetrieb und Gewinnungsbetrieb auf der geplanten Gewinnungsfläche, bei der die höchsten Beurteilungspegel während der Gewinnungsphase E an den Immissionsorten des Wochenendhausgebietes zu erwarten sind, ist eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes um nicht mehr als 1 dB(A) zu erwarten. In dieser Phase E ist jedoch die Verfüllung der Alt-Gewinnung abgeschlossen, so dass mit keinem Verfüllbetrieb parallel zur Gewinnung zu rechnen ist. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für den Beurteilungszeitraum Tag werden durch den geplanten Kiesabbau inklusive der Kiesaufbereitungsanlage an den Immissionsorten eingehalten. Für den Tagzeitraum sind durch die betrachteten Geräuschquellen keine kurzzeitigen Geräuschspitzen zu erwarten, die die Immissionsrichtwerte am Tag um mehr als 30 dB überschreiten. In den Entfernungen zwischen der geplanten Kiesaufbereitungsanlage und den Immissionsorten ist mit keiner Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 45680 durch tieffrequente Geräusche innerhalb des Gebäudes zu rechnen. Eine aus schalltechnischer Sicht konservative Betrachtung unter Einbeziehung der Vorbelastung führt zur Genehmigungsfähigkeit des Planvorhabens gem. Abschnitt 3.2.1 Abs. 3. TA Lärm. Durch die geplante Kiesaufbereitungsanlage ist an den Immissionsorten mit keiner Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 45680 durch tieffrequente Geräusche innerhalb der Gebäude zu rechnen. Die detaillierten Ergebnisse der Untersuchung sind im Müller BBM Gutachten (Anlage 20, RBPL, Bericht Nr. M97965/02, schalltechnische Untersuchung) vom 15. August 2013 beschrieben. 5.2 Schutzgut Tiere Die im Folgenden dargestellten Ergebnisse basieren auf den Gutachten des Büros für Umwelt (BfU), 64668 Rimbach. Die Gutachten sind als Anlagen 22 und 23 Teil des Rahmenbetriebsplans. Die Begehungstermine fanden in 2011 (Februar bis Oktober) und 2012 (April – Juni) statt. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 17 Untersuchungsgegenstand: Wildlebende Pflanzen und Tierarten (nur Zufallsbeobachtungen) bzw. -gesellschaften der im Untersuchungsraum anzutreffenden Biotope (Lebensräume). Untersuchungsinhalt: Flächendeckende Erfassung und Bewertung von Nutzungstypen mit Abschätzung der Lebensraumfunktion Erfassung der Lebensräume bedrohter Arten Darstellung und Bewertung der folgenden Projektwirkungen: - Beseitigung der Vegetationsdecke - Zerstörung von Biotopstrukturen und Lebensräumen - Zerschneidung der Biotopvernetzung Biotop- und/oder Im Rahmen des Gutachtens zu den Lichtemissionen werden die Auswirkungen während Dämmerung und Dunkelheit auf den Lebensraum untersucht. Die Größe des geplanten Aufschlusses beträgt etwa 80 ha. Durch die ggf. vom Vorhaben ausgehenden Wirkmechanismen, sind beeinträchtigende Wirkungen auf die Erhaltungszielsetzungen der wertgebenden Lebensraumtypen und der wertgebenden Tierarten nicht ausschließbar. Bei der Beschreibung der vorhabensimmanenten Wirkfaktoren wird zwischen Anlagebedingten Wirkfaktoren Baubedingten Wirkfaktoren und Betriebsbedingten Wirkfaktoren unterschieden Nur eine Teilfläche von etwa 37 ha des geplanten Neuaufschlusses liegt innerhalb eines ausgewiesenen Natura 2000-Gebietes (Vogelschutz- kein FFH-Gebiet) liegt. Naturschutzfachlich ist festzustellen, dass mittelfristig – d.h. wenn die nach Norden fortschreitende Abbaulinie den südlichen Rand des Vogelschutzgebietes erreicht - für die typische und in der lokalen Ausprägung schützens- und erhaltenswerten Avizönose der offenen Kulturlandschaft Vorkommensbeschränkungen zu erwarten sind. Auf der Basis der aktuell verfügbaren Datenlage sind im funktional zu betrachtenden Landschaftsraum Grauammer, Kiebitz und ggf. Wachtel (Nachweis nahe der westlichen Teilgebietsperipherie) als wertgebende, schutzgebietsrelevante Vogelarten betroffen. Anzumerken ist hier, dass diese Arten auch noch während der geplanten Abbauphase auf den vegetationsarmen, oft planierten Betriebsbereichen vorkommen können, wie Belege aus Gutachten zu bestehenden Auskiesungsprojekten zeigen. Der prognostizierte Biotopverlust wirkt sich daher in seiner Gesamtheit erst nach Abschluss aller Vorhaben aus (zeitverzögerte Zunahme der Erheblichkeit). Dieser beeinträchtigenden Wirkung einer eng abgrenzbaren ökologischen Gruppe der lokalen Avifauna (Offenlandbrüter) steht der erhebliche Habitatgewinn einer anderen wesentlich artenreicheren ökologischen Gruppe – wassergebundene Avifauna – gegenüber. Die Reduzierung der Betrachtung beider Wirkpfade auf die Erhaltungszielsetzungen der wertgebenden Vogelarten des Vogelschutzgebietes VSG 6116-450 ‚Hessisches Ried mit Kühkopf-Knoblochsaue‘ zeigt deutlich, dass die Ausrichtung dieser 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 18 Erhaltungsziele eindeutig auf die Gruppe der wassergebundenen Avifauna fokussiert ist. Dies umfasst seine Bedeutung für diese ökologische Gruppe als Bruthabitat, als Überwinterungshabitat und als Trittstein während der Vogelzugperioden. Die Daten des Gebietsstammblattes belegen den Nachweis von 90 wertgebenden Arten für das eigentliche VSG. Von diesem Artenpotential können etwa 70 % der als wertgebend eingestuften Arten die neuen Wasserflächen als einen potenziell ihren standortökologischen Anforderungsprofilen entsprechenden (Teil-)Lebensraum nutzen; darüber hinaus sind etwa 25 % der wertgebenden Arten sogar als potenzielle Brutvogelarten dieses Gewässerlebensraum-Komplexes (Wasserfläche, Röhrichte, Uferzonen, Ufer-gehölze u.ä.) einzustufen. Über 30 Arten profitieren von der Trittsteinund Rastplatzfunktion dieses Biotopkomplexes. Demgegenüber finden sich nur sechs Arten für die ein quantitativer Habitatverlust eintritt: Grauammer, Kiebitz und Wachtel. In Anbetracht der Größe des VSG und den spezifisch auf die genannten Offenlandarten ausgerichteten Maßnahmenkonzepte zur Habitatoptimierung ist eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Arten bzw. der für sie festgesetzten Erhaltungsziele unwahrscheinlich. Unter dem Gesichtspunkt des Summationseffektes bleibt festzustellen, dass die positive Wirkung auf die Avifauna des VSG die ebenfalls auftretenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und daher auch die Schaffung neuer, großer Wasserflächen (begutachtetes Vorhaben und Restflächen der Grube Seemann) durchaus im Sinne der Schutzzielsetzung des VSG liegt, bzw. mit dieser vereinbar ist. 5.3 Schutzgut Landwirtschaft / Boden Die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse wurde gemäß der Vereinbarungen des Scopingtermins durchgeführt, jedoch unterliegen alle Ergebnisse inkl. aller Anlagen und Anhänge dem Datenschutz bzw. stellen ein Betriebsgeheimnis der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH dar. Diese detaillierten Daten werden daher ausschließlich der verfahrensführenden Behörde zur Prüfung übergeben. Die möglichen Projektwirkungen zum Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, werden in den entsprechenden Fachgutachten und in den entsprechenden Kapiteln der UVS behandelt. Das geplante Gewinnungsgebiet in der Größe von ca. 80 ha teilt sich auf in 54,9 ha Eigentumsfläche und 25,35 ha Pachtfläche aufgeteilt. In diesem Bereich wird das mögliche Gewinnungsgebiet ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Weideflächen sind dort nicht vorhanden. Die Produktionsrichtung der dortigen landwirtschaftlichen Betriebe umfasst Ackerbauveredelung, Hackfrucht-, Marktfrucht- und Leguminosenanbau sowie Saatgutvermehrung. Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die dort tätig sind, sind landwirtschaftliche Betriebe im Vollerwerb. Der Flächenanteil im Gewinnungsbereich umfasst für den größten Teil der Betriebe 1,0 – 8,2 % der Gesamtbetriebsfläche. Es stellt sich folgender Sachverhalt dar: Neun Betriebe haben eine Flächengröße von ca. 19 bis 117 ha. Ein Kleinbetrieb, der intensiv Landwirtschaft (Gemüse, Obst und eine Direktvermarktung) betreibt, hat eine Flächengröße von 4,2 ha. Von sechs Landwirten konnten keine Auskünfte und Informationen ermittelt werden. Wir sind bei diesen Landwirten davon ausgegangen, dass die mittlere Flächengröße aller Betriebe in Hessen bei ca. 43 ha 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung liegt und haben entsprechend Betriebsgröße unterstellt. diese mittlere Jan-14 19 Flächengröße als Betrachtet man die Vollerwerbslandwirte, die flächendeckende Ackerschläge für Getreide, Hackfrüchte, Leguminosen (Mais, Saatzucht) bewirtschaften, so ergeben sich aufgrund der Datenlage innerhalb der Fläche mittlere Flächengrößen, die je nach Auswertung zwischen 60 und 75 ha liegen. In dem Falle würden auch die Betriebsflächen der nicht gemeldeten Betriebe deutlich größer sein, entsprechend die Betroffenheit deutlich geringer. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass letztendlich im 1. und 2. Abschnitt ein landwirtschaftlicher Betrieb in besonderem Maße von einer Flächeninanspruchnahme betroffen wäre. Dort würden ca. 14 ha innerhalb der ersten Gewinnungsphasen A und B in einem Zeitraum von 17 Jahren in Anspruch genommen werden. Diese Flächenminderung des Betriebs – Verlust orts- oder betriebsnaher Flächen - würde eine deutliche Minderung seines derzeit bewirtschafteten Flächenkontingentes bedeuten und ohne Ausgleichsflächen ggf. auch die Existenz gefährden. Nur durch einen sukzessiven Ersatz mit vergleichbaren Ausgleichsflächen über den Zeitraum von 10 Jahren kann eine Existenzgefährdung vermieden werden. Ein Kleinbetrieb (Direktvermarkter) würde im Gewinnungsabschnitt C (ab ca. 2030) fast die Hälfte seiner Betriebsflächen verlieren. Ohne Ausgleichsflächen wäre die Existenz gefährdet. Für die relative kleine Gesamtbetriebsfläche kann über einen Zeitraum von ca. 15 – 17 Jahren bis zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Fläche durch die geplante Auskiesung eine Ausgleichsfläche beschafft werden, sofern zu diesem Zeitpunkt der Betrieb noch im Vollerwerb bewirtschaftet wird. Dadurch kann eine Existenzgefährdung vermieden werden. Zu berücksichtigen sind auch die Landwirte mit Flächen außerhalb des Projektgebiets, die sich zwischen dem Rhein-Winter-Deich und dem Projektgebiet befinden. Dort ist vor allem ein Landwirt in besonderem Maße betroffen, der über wenige Eigentumsflächen verfügt. Bewirtschaftet werden überwiegend hofnahe Pachtflächen, die gleichzeitig unmittelbar in der Nähe der geplanten Gewinnungsfläche liegen. Die Pächter befürchten, dass durch die Flächeninanspruchnahme des Projekts langfristig die Pacht- bzw. Kaufmöglichkeiten durch Verkauf von Flächen innerhalb des Projektgebiets erschwert werden und dass daher auch die Kauf-/ bzw. Pachtpreise ansteigen werden. Schon heute bestehen Ungleichgewichte zwischen Betrieben mit Eigentumsflächen und Betrieben mit überwiegenden Pachtflächen. Mit Zulassung einer Gewinnung würde auch eine Änderung der Kaufkraft zwischen den betroffenen und nicht betroffenen Landwirten entstehen. Vermutet werden seitens der Eigentümer/Pächter relativ hohe Gewinne aus dem Verkauf von Kiesflächen, die zum Erwerb von außerhalb liegenden Flächen zu überhöhten Preisen führen könnten. Landwirte, die keine Gewinne aus einem solchen Verkauf von Flächen innerhalb des Projektgebiets erzielen könnten, fühlen sich dadurch benachteiligt. Insgesamt ist festzustellen, dass kein Landwirt durch die geplante Flächeninanspruchnahme und die langen Zeiträume der Flächeninanspruchnahme sofort existenziell betroffen wäre. Durch die relativ langen Zeiträume des Flächenverbrauchs wird sicherlich eine graduelle Verschlechterung eintreten, die allerdings in dieser Region, bedingt durch mehrere andere Kieswerke, Baugebiete, Biogasanlagen etc. schon heute vorhanden ist. Die von den landwirtschaftlichen Vertretern befürchtete hohe Beeinträchtigung ist aufgrund der uns bekannten Daten nicht erkennbar. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 20 Letztendlich ist aufgrund der derzeit bekannten Eigentums- und Pachtsituation eine direkte Existenz bedrohende Betroffenheit aller dort wirtschaftenden Landwirte nicht erkennbar. Graduelle Verschlechterungen sind zu erwarten durch steigende Pachtpreise. Diese Preissteigerung lassen sich allerdings nicht nur auf die geplante neue Gewinnungsanlage zurückführen. Vielmehr erzeugen mehrere Biogasanlagen schon heute durch die langfristige Anpachtung einen erheblichen Flächen- und Preisdruck. Die Biogasanlagenbetreiber zahlen für lange Zeiträume deutlich höhere Pachten, da durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entsprechend hohe Abnahmesicherheiten zu festgelegten Preisen die gängigen Marktpreise in diesem Segment (Mais, Getreide) für die Energiegewinnung deutlich verändert haben. 5.4 Schutzgut Wasser Aus dem nördlich der L3094 in 250 m Abstand zum Rheinwinterdeich geplanten Kiesgruben-Tagebau (Anl. 2) sind bei Einhaltung der gutachterlich beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsaßnahmen keine das Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer) oder über den Wasserpfad das Schutzgut Mensch beeinträchtigende Auswirkungen zu besorgen, die einer Ausführung des Kiesabbaus entgegenstehen würden: (1) Wasserdruckverhältnisse bei Rheinhochwasser werden durch die kiesgrubenbedingte Entspannung verbessert (2) Aus dem Kiesgrubenbereich bei Rheinhochwasser anfallende Wassermenge ist sehr gering (3) Risiko einer vom Kiesgrubenbereich ausgehenden rückschreitenden Erosion ist nicht vorhanden (4) Die Standsicherheit des Rheinwinterdeichs wird durch den geplanten KiesgrubenNeuaufschluß nachweislich nicht gefährdet. (5) Die durch den Kiesgrubenaushub bedingten Geländehebungen auf bauliche Einrichtungen im Grubenumgebungsbereich (Nato-Pipeline a1 ≥150 m, Dichtwand Rheinwinterdeich a2 ≥ 250 m) sind gering und für die Bauwerke / Bauteile unschädlich (6) Von dem geplanten Kiesgruben-Neuaufschluß geht nachweislich keine Vernässungsgefahr für umliegende Siedlungsbereiche (Geinsheim, Hessenaue) aus, die über die ausschließlich riedbedingte Vernässungsgefahr (hohes Grundwasser, Rheinhochwasser) hinausgeht. Nässeschäden und Auftriebsschäden von Gebäudekellern etc. sind zu vermeiden, indem Bauwerke / Bauteile auf den maßgeblichen Bemessungswasserstand (ohne Kiesgrubeneinfluß) ausgelegt werden. Der Bemessungswasserstand ist durch einen geotechnischen Sachverständigen in Anlehnung an Merkblattt BWK-M8 jeweils objektbezogen zu ermitteln. (7) Bei Einhaltung der aus den projektbezogenen Untersuchungen zur Salzwasserthematik abgeleiteten zulässigen Aushubtiefen ist keine Verschlechterung der für landwirtschaftliche Bewässerungszwecke maßgeblichen Grundwasserqualität zu erwarten. Danach ergeben sich in den Gewinnungsabschnitten A bis C mögliche Gewinnungstiefen von ca. 30 bis 37 m und in den Abschnitten D bis F Gewinnungstiefen von ca. 26 bis 33 m. Durch Präventiv- und Schutzmaßnahmen wird die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung durch externe Einflüsse und / oder betriebsbedingte Abläufe vermieden. (8) Das Entwässerungsgrabensystem wird zeitlich parallel zum Kiesgrubenaushub bautechnisch stets so angepasst, dass eine Entwässerung der verbleibenden 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 21 landwirtschaftlichen Flächen gesichert ist und landwirtschaftliche Gräben nicht in die Kiesgrube entwässern. (9) Die durch den Kiesgruben-Neuaufschluss sich einstellende Grundwasserabsenkung am Anstromrand (Osten) und Grundwasser-Aufhöhung am Abstromrand (Westen) der Kiesgrube ist sowohl in ihrem Maß als auch in ihrer Einflussreichweite vernachlässigbar gering. (10) Aus der Verdunstung der entstehenden Kiesgruben-Wasserfläche ergibt sich gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung mit intensiver Beregnung der angebauten Kulturen aus dem Grundwasserleiter keine Verschlechterung der Wasserhaushaltssituation. Zu den vorgenannten Punkten der Gesamtbewertung findet sich eine detailliertere Beschreibung / Beurteilung mit Bezug auf entsprechende Berechnungs- / Auswertungsergebnisse in den Kapiteln 6.1-6.7. des Hydrogeologisches Gutachten (Anlage 15, RBPL). Für das hydrogeologische Gutachten der TERRAConsult GmbH wurde in Abstimmung zwischen Antragstellerin, HLUG und Oberer Wasserbehörde ein Untersuchungsraum abgegrenzt (Anlage 9.1). Für die hydrogeologischen Untersuchungen wurden vorhandene Grundwassermessstellen und Baugrundaufschlussbohrungen genutzt. Gemäß der Anforderung seitens der Behörden wurden im Projektgebiet zwei neue Grundwassermessstellen (Anstrom GWM 1 DYZEM, Abstrom GWM 2 DYZEM, Anlage 9.1) mit einer Tiefe von ca. 40 – 50 m und einer Filterstrecke von ca. 40 m (Filterzone = Gewinnungszone Sand/Kies) eingerichtet. Im späteren Gewinnungsbetrieb dienen diese Grundwassermessstellen zur Dokumentation des Grundwasserzustands vor Beginn der Gewinnung und zur Kontrolle der Entwicklung der Grundwasserqualität während der Gewinnung infolge der Salzwasserthematik. 5.5 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bei dem Römerlager handelt es sich um „drei ineinander geschachtelte spielkartenförmige Grabenanlagen, die Flächen von ca. 2,8 ha, ca. 4 ha und ca. 7,7 ha umfassen. Die Längsachse liegt ungefähr in O-W-Richtung“ (Anlage 6). In Anlage 12, RBPL, ist die Gesamtausdehnung des Römerlagers dargestellt. Die bisherigen Funde (metallische und nichtmetallische Gegenstände, Münzen, Reliefs und Ziegelbrocken ortsfremder oolithischer Gesteine) lassen keinen Rückschluss zu, wie weit sich die Fundstelle in östlicher und nördlicher Richtung erstreckt. Es wird jedoch deutlich, dass sich die meisten Fundstücke zentral innerhalb des Lagers bzw. im südlichen Bereich der L 3094 befinden. Nördlich der L 3094 wurden vereinzelte Scherbenreste gefunden, die mit größerer Entfernung zum Kerngebiet weiter ausdünnen. In Anlage 12 des RBPL sind der Anlagenbereich, das Römerlager sowie der Lageplan mit Abbauplanung mit dem 10-m-Abstand zum Römeraußenlager detailliert aufgeführt. Durch die geplante Gewinnung und die Betriebsflächen sind Fundamente und Abgrenzungen des Römerlagers nicht unmittelbar betroffen. Durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen wurden entsprechende Abstände der geplanten Betriebsfläche zum Bereich Römerlager vorgegeben. Eine Überbauung mit Büro- und Werkstattcontainern etc. im östlichen Bereich des Betriebsgeländes ist nur in dem im Plan dargestellten Umfang zulässig. Schäden durch Erschütterungen oder Abgase sind nicht zu erwarten. Die geplante Gewinnung ist daher aus denkmalpflegerischer Sicht unbedenklich. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 22 Erdarbeiten können daher ohne besondere Auflagen des Denkmalschutzes grundsätzlich in den Bereich der Gewinnung und der ausgewiesenen Betriebsflächen durchgeführt werden. Sollten allerdings bei Erdarbeiten Bodendenkmäler angetroffen werden, so muss dies der Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt werden. Mögliche Projektwirkungen sind durch den Abstand der Aufbereitungsanlage zur Außengrenze des Römerlagers nicht ersichtlich. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist nicht von einer Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern auszugehen. Sollten Bodenfunde im Rahmen der Gewinnung festgestellt werden, so sind diese Funde gem. § 20 DSchG anzeigepflichtig. In einem solchen Fall können durch Auflagen des Denkmalschutzes zur Sicherung von Bodenfunden evtl. Funde bewertet und ggf. gesichert werden. Durch eine Verlagerung der Anlagentechnik (Büro-, Werkstattcontainer, Aufbereitungsanlagen, Fahrwege) und des Lärm-/Sichtschutzwalls um 10 m nach Osten schon in der Planungsphase wurde - in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege (Dr. Göldner) – wird ein ausreichender Abstand zu schützenwerten Fundamenten gewährleistet. Anzeigepflichtige Funde müssen unmittelbar angezeigt, ggf. gesichert und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege weitergehende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. 5.6 Landschaft, Erholung Landschaftsbild Anhand von Geländeschnitten, Panoramabildern und eines perspektivischen Luftbildes werden die Sichtbeziehungen der geplanten Gewinnungsfläche und des Anlagenbereiches in der UVS in den Anlagen 1 – 5 dargestellt. Der Untersuchungsraum für die Landschaftsbildanalyse orientiert sich an den großräumigen Sichtbeziehungen, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden könnten. Er umfasst somit das Freizeitgelände unmittelbar neben dem geplanten Anlagenbereich, die südwestliche Ortsgrenze von Geinsheim, von der aus die Gewinnungsfläche mit Schwimmbagger sichtbar sein wird, die Hessenaue im Norden der geplanten Antragsfläche und den Rheinwinter-Deich. Kornsand rheinseitig des Rheinwinter-Deiches wurde mit einbezogen. Der geplante Standort der neuen Aufbereitung liegt in unmittelbarer Nähe des Freizeitgeländes und wird durch einen Wall aus Abraum und Oberboden (ca. 14 m) von den Freizeitflächen getrennt, der als Lärm- und Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird zudem bepflanzt, so dass sich der Sichtschutzwall um ca. 3,0 m ca. 17 m erhöht. Die Gewinnungsfläche selbst wird zu keiner Zeit vom Freizeitgelände aus einsehbar sein. In Anlage 2 der UVS sind die Sichtachsen dargestellt. Eine perspektivische Darstellung ist in den Luftbilder in Anlage 5 dieser Allgemeinverständlichen Zusammenfassung beigefügt. Im Schnitt C – C’, Anlage 2 UVS, wird die Sichtbeziehung aus Richtung Freizeitgelände und Ortsrand Geinsheim von verschiedenen Punkten aus dargestellt. Wahrnehmbar werden nur der bepflanzte Wall und ein geringer Teil der Rohkieshalde sein, unabhängig von einer Bepflanzung des Walls. Die Anlagentechnik wird in dieser Sichtachse nicht zu erkennen sein. Die Blickrichtung aus Hessenaue auf die geplante Gewinnungsfläche und Aufbereitungsanlage ist im Schnitt B - B’, Anlage 2 UVS, dargestellt. Hessenaue selbst liegt außerhalb der Wirkzone II (vertikale WZ), bezogen auf den Bereich 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 23 Aufbereitungsanlage, so dass nur die Einsiedlerhöfe Sonnenhof, Wehlerthof und Wiesenhof (südlich L 3094) von Beginn der Inbetriebnahme der geplanten Gewinnungsfläche an in den Sichtbeziehungen betroffen sein werden. Die Wahrnehmung der Betriebsfläche mit Halden und Aufbereitungsanlage ist aufgrund der Entfernung von ca. 1.500 m sehr gering. Die mit fortschreitender Gewinnung veränderten Positionen des Schwimmbaggers beeinflussen ab der Gewinnungsphase C in geringem Maße zusätzlich die visuellen Einflüsse auf die Einsiedlerhöfe. Auch hier liegt Hessenaue außerhalb einer Wirkzone I um das Eingriffsobjekt Schwimmbagger. Die Wirkzone für das nicht vertikal ausgeprägte Eingriffsobjekt Wasserfläche Nassgewinnung, ein flächenhafter und lineare Eingriff ohne Höhenkomponente, betrifft hingegen auch den Bereich Hessenaue. Jedoch ändert sich die äußere, wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft nur gering. Ackerflächen mit verschiedenen Vegetationsperioden werden über einen Zeitraum von ca. 50 Jahren zu einer dauerhaften Wasserfläche. Die subjektive Wahrnehmung des Betrachters nimmt daher diese Änderung des Landschaftsbildes nur über einen langen Zeitraum wahr und nicht unmittelbar ab Eingriffsbeginn. Aus Blickrichtung vom Rheinwinterdeich zur geplanten Gewinnungsfläche und Aufbereitungsanlage ist festzustellen, dass visuelle Auswirkungen der Anlagentechnik auf den Betrachter nicht gemindert werden können. Der Rheinwinterdeich mit Rad- und Wanderweg auf der Deichkrone lässt den Betrachter von einer erhöhten Position auf die Antragsfläche blicken. Sichtschutzmaßnahmen zwischen Deich und Aufbereitungsanlage zur Minderung der Intensität und Wahrnehmung sind aufgrund des denkmalgeschützten Grundrisses des Römerlagers nicht möglich, da diese Fläche nicht ohne vorherige Grabung bebaut werden darf. Kornsand wird durch den Rheinwinterdeich und den Bewuchs im Bereich des Deiches vor visuellen Auswirkungen geschützt. Eine unmittelbare Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann nicht festgestellt werden (vgl. Panoramabild Anlage 4, UVS). Insgesamt betrachtet bezeichnet ein Landschaftsbild die äußere, sinnlich wahrnehmbare Erscheinung einer Landschaft, wobei eine Großräumigkeit der Wahrnehmungsweise vorausgesetzt wird. Der Offenlandcharakter der Umgebung bis Trebur, Geinsheim und Leeheim und die geschützten Landschaftsbereiche rheinseitig des Deiches sowie die Landschaftsstruktur auf der rheinland-pfälzischen Seite u. a. mit Weinbergen sind Komponenten, die mit betrachtet werden und den weit aus größeren Teil der Wahrnehmung im Landschaftsbild bestimmen. Die Wahrnehmung wird sich daher nicht nur auf die geplante Gewinnungsfläche beschränken, zumal entlang des Rheinwinterdeiches die Landschaft nicht nur durch Landwirtschaft und rheinseitige Überschwemmungsgebiete mit geschützten Bereichen charakterisiert, sondern auch durch verschiedene Kiesgewinnungen geprägt wird. Im Luftbild (Anlage 3, UVS) wird anhand der großen Anzahl von Kiesseen deutlich, dass Baggerseen das Landschaftsbild in erheblichen Umfang mit prägen. Die neuen Aufbereitungsanlagen werden durch einen ca. 14 m hohen Wall aus Abraum und Oberboden von den Freizeitflächen getrennt, der zum Lärm- und Sichtschutz errichtet wird. Dieser Wall wird durch Beplanzungen gestaltet und erreicht eine Endhöhe von ca. 17 m. Ein kleiner Randwall mit Zaun (max. 2 m) und Bewuchs wird zusätzlich die Gewinnungsfläche umgeben, die dadurch vor unbefugtem Betreten gesichert wird und die Wahrnehmbarkeit der Anlagen und der Gewinnungsfläche aus Richtung Hessenaue und Ortsrand Geinsheim erheblich verringern. Vermeidungsmaßnahmen aus Blickrichtung Radweg Rheinwinterdeich sind aufgrund der erhöhten Lage und der Entfernung zum Betriebsgelände und Gewinnungsfläche 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 24 nicht möglich. Zusätzlich liegt zwischen geplantem Betriebsgelände und Rheinwinterdeich ein denkmalgeschütztes Römerlager, genauer um „drei ineinander geschachtelte spielkartenförmige Grabenanlagen, deren Fläche ca. 2,8 ha, ca. 4 ha und ca. 7,7 ha umfasst. Die Farbgebung der eingehausten Aufbereitungsanlage wird derart gestaltet, dass sich die Anlagentechnik möglichst neutral in das Landschaftsbild einfügt. Das derzeit aktuelle Kieswerk mit Anlagentechnik wird zurückgebaut, die Randdämme werden abgetragen und Teilbereich des Kiessees sollen teilverfüllt werden, so dass diese das Landschaftsbild beeinflussende Eingriffe wegfallen. Die Betriebs- und Gewinnungsflächen sind letztendlich nur von der Hessenaue und dem Rheinwinterdeich wahrnehmbar. Aufgrund der Entfernung zur Hessenaue sind dort die Wahrnehmbarkeit und die Intensität gering. 6 Gesamtbetrachtung 6.1 Status-Quo-Prognose / Nullvariante Als Vergleichsgrundlage wird eine Prognose der Standortentwicklung ohne Verwirklichung des Vorhabens (Status-Quo-Prognose / Nullvariante) gestellt. Grundlage zur Ableitung der hypothetischen Entwicklung sind zweckbezogene Fachpläne sowie eigene Untersuchungen zur Bestandserfassung. Die Belastungssituation für den Menschen wird sich durch den Neuaufschluss– gegenüber dem Istzustand nicht ändern, solange der bestehende Betrieb fortgeführt wird. Erst nach Ende der jetzigen Kiesgewinnung würde sich eine Verbesserung ergeben. Bei Nichtrealisierung des Vorhabens sind keine Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere zu erwarten, alle Funktionen bleiben bestehen. Bei Nichtrealisierung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass der landwirtschaftliche Bereich mittel- bis langfristig auch weiter landwirtschaftlich genutzt werden wird. Die Böden werden sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens im Wesentlichen nicht verändern. Die Grundwasser- und Oberflächengewässersituation würde sich bei einer Nichtrealisierung des Vorhabens nicht verändern. Das Landschaftsbild würde ohne Realisierung der geplanten Gewinnung sich mittel- bis langfristig nicht verändern. Betriebsbedingte Emissionen und Immissionen würden nach Ende der Gewinnung in der aktuellen Kiesgrube nicht mehr anfallen. Für das Kulturgut „Römerlager“ ergeben sich keine Änderungen. 6.2 Beurteilung Die vorliegende UVS ermittelt und beschreibt die Projektwirkungen für die Schutzgüter Menschen (einschließlich menschlicher Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Wasser, Luft, Landschaft (und Erholung) sowie Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main SVB 0311 Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH RBPL – Allgemeinverständliche Zusammenfassung Jan-14 25 Wesentliche Projektwirkungen sind der Flächenverbrauch und die Beseitigung der landwirtschaftlichen Flächen mit den Auswirkungen auf die Pflanzen, Tiere, Boden und Wasser. Alternative Standorte stehen nicht zur Verfügung, da die Lagerstätte bereits seit Jahrzehnten abgebaut wird und nunmehr durch die neue Gewinnungsfläche umfassend aufgeschlossen werden soll. Dabei sollen vorhandenen Aufbereitungsanlagen genutzt und zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt bzw. neu errichtet werden. Die gesamthafte Betrachtung der Umweltauswirkungen liefert unter Berücksichtigung des vorgesehenen Maßnahmenkonzepte keinen Hinweis auf eine signifikante Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts als Maß für die Umweltverträglichkeit des Gewinnungsvorhabens. Potenzielle Wechselwirkungen und Summationseffekte, die eine entsprechende Gesamtwirkung des Vorhabens zur Folge haben, treten im vorliegenden Fall nicht auf. Die durch die Gewinnung eintretenden Veränderungen des Ist-Zustands stellen keine unzulässige Beeinträchtigung bestehender Umweltqualitätsziele dar. Durch die Berücksichtigung spezifischer Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sowie durch Sicherheitsvorkehrungen nach dem aktuellen Stand der Technik wird die umweltrelevante Qualität der voraussichtlich entstehenden Projektwirkungen wirksam gemindert. Die vorgesehenen umfangreichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sichern eine Kompensation der Eingriffe durch die Gewinnung. Auf der Grundlage der vorliegenden Planung ist daher aus gutachterlicher Sicht die umweltverträgliche Durchführung des Gewinnungsvorhabens realisierbar. 0311_Allg_Zus_01 SVB Sachverständigenbüro Breitkreuz Am Dorfgarten 22 60435 Frankfurt/Main