Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
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Landtag von Baden-Württemberg Antrag Stellungnahme
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 12. Wahlperiode 09. 08. 2000 5442 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums Nutzung der Geothermie in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie hoch die Landesregierung das technische Potenzial für die oberflächennahe Geothermie in Baden-Württemberg einschätzt, und welcher Anteil dieses Potenzials derzeit genutzt wird; 2. wie die Landesregierung das technische Potenzial zur Wärme- und Stromerzeugung durch die Tiefengeothermie einschätzt; 3. aus welchen Gründen die Landesregierung bisher darauf verzichtet hat, die Erschließung der geothermischen Potenziale in Baden-Württemberg zu fördern; 4. inwieweit die Landesregierung die Meinung teilt, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Tiefengeothermie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz deutlich verbessert haben und welche Konsequenzen sie daraus ziehen will; 5. für welche thermische und/oder elektrische Leistung und für welchen jährlichen Energieertrag die folgenden geothermischen Projekte in Bayern (bzw. im benachbarten grenznahen Oberösterreich) ausgelegt sind: a) Geowärmeprojekt Erding (Mehrfachnutzung von Thermalwasser) b) Geothermieprojekt Straubing (Thermalwasser zum Baden und Heizen) c) Simbach-Braunau (grenzüberschreitendes Geothermieprojekt) d) Geothermische Energieversorgung Altheim (Wärme- und Stromnutzung); Eingegangen: 09. 08. 2000 / Ausgegeben: 30. 10. 2000 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 6. welche Projekte zur Nutzung der Geothermie (in ähnlicher Größenordnung wie die in 5. genannten Projekte) es in Baden-Württemberg gibt, wann diese in Betrieb gegangen sind bzw. gehen werden und wie hoch deren Leistung und jährlicher Energieertrag in etwa ist; 7. in welcher Weise die Landesregierung in den nächsten Jahren größere Projekte der Nutzung der Geothermie voranbringen will; 8. zu welchen Konditionen der Freistaat Bayern das Fündigkeitsrisiko geothermischer Bohrungen absichert; 9. für welche Anzahl von Bohrungen bisher in Bayern diese Risikoabsicherung gewährt wurde, wie viele dieser Bohrungen bis heute abgeschlossen wurden und für welchen Anteil davon Zahlungen wegen zu geringer Ergiebigkeit fällig wurden; 10. in welcher Weise und in welchem Umfang die Landesregierung finanzielle Hilfen für das geplante Geothermie-Kraftwerk in Bad Urach bereitstellen wird; II. 1. alle vorhandenen geologischen Informationen zur tiefen und oberflächennahen Geothermie in Baden-Württemberg zusammenzutragen und daraus ein Kartenwerk zu erstellen, das die geothermischen Potenziale genauer lokalisiert; 2. in das geplante Konzept zur Förderung der erneuerbaren Energien (vgl. Antrag GRÜNE: Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2010, Drucksache 12/4971) auch die Förderung von drei größeren geothermischen Heizzentralen aufzunehmen; 3. als Anschubfinanzierung zur Nutzung der Tiefengeothermie die Fündigkeitsrisiken für Investoren zu verringern, z. B. durch eine (teilweise) Risikoübernahme wie in Bayern oder durch einen Risikofinanzierungspool mit staatlicher Bürgschaftsübernahme. 09. 08. 2000 Dr. Witzel, Dr. Salomon und Fraktion Begründung Im Spektrum der erneuerbaren Energien findet die Nutzung der geothermischen Energie zunehmend Beachtung. Studien zeigen, dass hier erhebliche Potenziale vorhanden sind: So wird z. B. das technisch nutzbare Potenzial der Erdwärme in größeren geothermischen Heizzentralen in der Bundesrepublik auf ca. 1600 PJ/a geschätzt, was über 10 % des bundesdeutschen Primärenergieverbrauchs entspricht. Dies Potenzial wird derzeit nur in geringem Umfang genutzt. In der Regel liefern dabei Erwärmesonden bis 400 m Tiefe Wärme, die per Wärmepumpe zur Beheizung von Einzelhäusern genutzt wird. In Bayern laufen derzeit ver- 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 schiedene Projekte, bei denen die Geothermie in größerem Stil genutzt wird: Geothermische Heizzentralen versorgen ganze Wohngebiete mit Wärme. Neben der geothermischen Wärmeerzeugung bestehen auch noch erhebliche Potenziale zur geothermischen Stromerzeugung: Durch das Hot-Dry-RockVerfahren können per Geothermie Temperaturen von bis zu 200 Grad erzielt werden, womit eine effiziente Stromerzeugung möglich wird. Auch schon bei Temperaturen ab etwa 120 Grad ist die Stromerzeugung mittels moderner ORC-Anlagen möglich. Nach Einschätzung der Geothermischen Vereinigung ist z. B. durch diese Nutzung der Tiefengeothermie allein im Oberrheingraben eine geothermische Kraftwerksleistung von 6000 MW möglich, was z. B. der Leistung von fünf großen Atomkraftwerken entspricht. Da die geothermische Energie unabhängig von Tages- und Jahreszeit gewonnen werden kann, können geothermische Kraftwerke im Grundlastbereich eingesetzt werden. Sie sind daher von ihrer Struktur und Arbeitsweise gut geeignet, Ersatzkapazität für die in den nächsten Jahren stillzulegenden Atomkraftwerke bereitzustellen. Weltweit wird die Geothermie bereits heute schon in großem Umfang zur Stromerzeugung genutzt: So lieferten geothermische Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 7.000 MW im Jahr 1996 eine Strommenge von 42.000 GWh, das ist viermal so viel, wie im gleichen Jahr per Windenergie erzeugt wurde. In Europa ist Italien im Bereich der geothermischen Kraftwerke führend. Die geothermischen Kraftwerke in Norditalien haben eine Leistung von über 670 MWel. Die Stromgestehungkosten neuer geothermischer Kraftwerke (z. B. Hot-DryRock-Verfahren) liegen in Mitteleuropa bei Pilot- und Demonstrationsanlagen derzeit bei ca. 17 Pf/kWh; bei größeren Anlagen bei ca. 14 Pf/kWh. Dieses wurde auch bei der Festsetzung der Einspeisevergütung im ErneuerbareEnergien-Gesetz berücksichtigt. Sofern es gelingt, eine größere Anzahl von geothermischen Kraftwerken im Leistungsbereich von 20 MW zu installieren (die Potenziale dafür sind vorhanden), so können nach Ansicht von Fachleuten die Stromgestehungskosten auf unter 10 Pf/kWh gesenkt werden. – Damit ist schon kurzfristig ein wirtschaftlicher Betrieb möglich, sofern die Bohr-Risiken begrenzt werden. In Bayern und in den Nachbarländern Schweiz und Österreich wurde angesichts dieser Perspektiven von politischer Seite die Entwicklung der Erdwärmenutzung deutlich gefördert. In Baden-Württemberg fehlen entsprechende Impulse vonseiten der Landesregierung. Um das große Potenzial der geothermischen Stromerzeugung anzuzapfen, ist es von besonderer Bedeutung, potenziellen Investoren die Anfangsrisiken zum Teil abzusichern. In Bayern bietet daher das Land den Investoren an, die Fündigkeitsrisiken abzusichern. Denkbar ist auch, einen Risikofinanzierungspool mit staatlicher Bürgschaftsübernahme aufzulegen. Hilfreich ist es auch, zunächst alle vorhandenen geologischen Informationen zur Geothermie zusammenzutragen und daraus für Baden-Württemberg ein Kartenwerk zu erstellen, das die geothermischen Potenziale genauer lokalisiert. Wenn die Landesregierung ihr Ziel, den Anteil der regenerativen Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln, erreichen will, so muss sie in diesem Bereich zügig aktiv werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 S t e l l u n g n a h m e *) Mit Schreiben vom 19. Oktober 2000 Nr. 5–4584/19 nimmt das Wirtschaftsministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie hoch die Landesregierung das technische Potenzial für die oberflächennahe Geothermie in Baden-Württemberg einschätzt, und welcher Anteil dieses Potenzials derzeit genutzt wird; Für Deutschland geht man gegenwärtig von einem technischen Potenzial der oberflächennahen Geothermie mit etwa 350 TWh/a (thermisch) aus. Davon entfallen etwa 25 TWh/a auf Baden-Württemberg. Die Nutzung dieses Potenzials geschieht bisher überwiegend auf hydrothermalem Weg. Die Anwendung von Erdwärmesonden ist bisher nur sehr eingeschränkt verbreitet. Andere Verfahren wie etwa Hot-Dry-Rock, das auch zur Verstromung geothermischer Energie genutzt werden könnte, befinden sich noch im Entwicklungs- und Erprobungsstadium. In der Größenordnung beläuft sich das bisher genutzte Potenzial auf etwa 0,1 %, wobei die Abwärme balneologischer Anwendungen von Thermalwasser im Vordergrund steht. 2. wie die Landesregierung das technische Potenzial zur Wärme- und Stromerzeugung durch die Tiefengeothermie einschätzt; Das Potenzial, das sich in Deutschland mit dem sog. Hot-Dry-Rock-Verfahren in Tiefen bis zu 7000 m erschließen ließe, beläuft sich auf etwa 125 TWh/a. Dies entspräche einer Dauerleistung von etwa 18.000 MW. Dies wiederum entspricht etwa 25 % der gegenwärtigen Bruttostromerzeugung. 3. aus welchen Gründen die Landesregierung bisher darauf verzichtet hat, die Erschließung der geothermischen Potenziale in Baden-Württemberg zu fördern; Die Landesregierung hat schon bislang geeignete Vorhaben zur Nutzung geothermischer Energie im Rahmen des Demonstrationsanlagenprogramms unterstützt. 1992 wurde ein Vorhaben mit einer Bohrung in 4500 m Tiefe in Bad Urach mit 1 Mio. DM unterstützt. Die Bohrung war allerdings später wegen eines Bruches des Bohrgestänges in über 3 km Tiefe nicht weiter nutzbar. 1996 wurde ein großes Vorhaben in Stuttgart zur Nutzung der Geothermie mittels Erdwärmesonden mit 107.000 DM unterstützt. Die Landesregierung wird auch weiterhin geeignete Vorhaben im Rahmen des Demonstrationsanlagenprogramms unterstützen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 4. inwieweit die Landesregierung die Meinung teilt, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen zur Nutzung der Tiefengeothermie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz deutlich verbessert haben und welche Konsequenzen sie daraus ziehen will; Die finanziellen Rahmenbedingungen der Nutzung von Geothermie sind durch das EEG deutlich verbessert worden und damit klarer kalkulierbar. Zusammen mit der Förderung aus dem Demonstrationsanlagenprogramm des Wirtschaftsministeriums ergeben sich interessante Möglichkeiten. Bis jetzt liegen dem Wirtschaftsministerium allerdings nur grobe Projektskizzen, keine konkreten Anträge vor. Alle konkreten Vorhaben, die an das Wirtschaftsministerium bisher herangetragen wurden, sind unterstützt worden. 5. für welche thermische und/oder elektrische Leistung und für welchen jährlichen Energieertrag die folgenden geothermischen Projekte in Bayern (bzw. im benachbarten grenznahen Oberösterreich) ausgelegt sind: Die folgenden Angaben beziehen sich auf den Endausbau. Geothermie-Vorhaben mit Stromerzeugung sind in Bayern nicht bekannt. 1. Geowärmeprojekt Erding (Mehrfachnutzung von Thermalwasser) Mehrfachnutzung des Tiefenwassers (Wärmeversorgung und Trinkwasserversorgung) Leistung: Anschlusswert insgesamt davon Geothermie Wärmemengen pro Jahr: Insgesamt davon Geothermie 23,3 MW 4,3 MW 47.900 MWh/a 26.100 MWh/a (= 100 %) (= 54 %) 2. Geothermieprojekt Straubing (Thermalwasser zum Baden und Heizen) Leistung: Anschlusswert insgesamt davon Geothermie Wärmemengen pro Jahr: Insgesamt davon Geothermie 11,6 MW 6,0 MW 25.000 MWh/a 21.600 MWh/a (= 100 %) (= 86 %) 3. Simbach-Braunau (grenzüberschreitendes Geothermieprojekt) Leistung: Anschlusswert insgesamt davon Geothermie Wärmemengen pro Jahr: Insgesamt davon Geothermie 20,0 MW 6,3 MW 35.000 MWh/a 31.000 MWh/a (= 100 %) (= 89 %) 4. Geothermische Energieversorgung Altheim (Wärme- und Stromnutzung) Hier handelt es sich um ein österreichisches Projekt. Detaillierte Angaben liegen der Landesregierung leider nicht vor. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 6. welche Projekte zur Nutzung der Geothermie (in ähnlicher Größenordnung wie die in 5. genannten Projekte) es in Baden-Württemberg gibt, wann diese in Betrieb gegangen sind bzw. gehen werden und wie hoch deren Leistung und jährlicher Energieertrag in etwa ist; Die überwiegende Nutzung geothermischer Energie in Baden-Württemberg findet im Rahmen balneologischer Nutzungen statt. Diese werden in der Regel zusätzlich auch energetisch genutzt. Eine diesbezügliche Übersicht liegt der Landesregierung jedoch nicht vor. 7. in welcher Weise die Landesregierung in den nächsten Jahren größere Projekte der Nutzung der Geothermie voranbringen will; Geothermische Vorhaben können gegenwärtig über das Demonstrationsanlagenprogramm unterstützt werden, soweit sie innovative Projektansätze beinhalten und wirtschaftlich vertretbar sind. Auf Grund der in der Regel sehr hohen Kosten solcher Vorhaben ist jedoch das Interesse an der konkreten Umsetzung gegenwärtig sehr gering. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass die Zahl der Einzelvorhaben ansteigt und auf Grund des dann fehlenden Demonstrationscharakters eine Förderung im Rahmen des Demonstrationsanlagenprogramms nicht mehr möglich ist, wird die Auflage eines speziellen Förderprogramms geprüft. 8. zu welchen Konditionen der Freistaat Bayern das Fündigkeitsrisiko geothermischer Bohrungen absichert; Der Freistaat Bayern hat im Jahr 1996 die Fördermaßnahme „Risikoabdeckung bei Erdwärmebohrungen“ eingeführt – zusätzlich zu der seit 1978 bestehenden Zuschussförderung für Pilot- und Demonstrationsprojekte. Im 1996 eingeführten Programm gewährt Bayern für n i c h t f ü n d i g e Erdwärmebohrungen Zuschüsse von höchstens 75 % der förderfähigen Bohrkosten. Zuschüsse Dritter (z. B. EU) mindern in voller Höhe die förderfähigen Bohrkosten. Bei T e i l f ü n d i g k e i t verringert sich der Fördersatz linear entsprechend der Zunahme des Erdwärmepotenzials. Dabei gilt ein Erdwärmepotenzial von 6 MW als (voll) fündig, von 3 MW als nicht fündig. Der Fördersatz von 75 % wird multipliziert mit einem Drittel der Differenz zwischen fündigem Potenzial und erreichtem Potenzial. Bei einer Teilfündigkeit von 5 MW beispielsweise beträgt der Fördersatz (0,75 x 1/3 =) 25 %. 9. für welche Anzahl von Bohrungen bisher in Bayern diese Risikoabsicherung gewährt wurde, wie viele dieser Bohrungen bis heute abgeschlossen wurden und für welchen Anteil davon Zahlungen wegen zu geringer Ergiebigkeit fällig wurden; Seit 1996 wurde nur für ein Projekt („Simbach/Braunau“) eine Risikobeteiligung beantragt und gewährt. Der ausbezahlte Zuschuss betrug 1 Mio DM (bei Teilfündigkeit und Bohrkosten von 5,4 Mio DM, nach Abzug der EUMittel). 10. in welcher Weise und in welchem Umfang die Landesregierung finanzielle Hilfen für das geplante Geothermie-Kraftwerk in Bad Urach bereitstellen wird; 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5442 Für ein weiteres Vorhaben in Bad Urach über das bereits geförderte Vorhaben aus 1992 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Das Vorhaben von 1992 sollte vorbereitenden Charakter für ein vonseiten der EU vorgesehenes HDR-Projekt in Bad Urach oder im französischen Soultzle-Foret haben. Auf Grund der besseren geologischen Randbedingungen wurde dann der Standort des HDR-Vorhabens nach Frankreich verlegt. II. 1. alle vorhandenen geologischen Informationen zur tiefen und oberflächennahen Geothermie in Baden-Württemberg zusammenzutragen und daraus ein Kartenwerk zu erstellen, das die geothermischen Potenziale genauer lokalisiert; Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat in Zusammenarbeit mit dem geologischen Landesamt bereits einen Leitfaden zur Nutzung der Erdwärme erstellt. Darin sind aus einer Karte die hydrogeologischen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg zu entnehmen. Diese Information ist besonders geeignet zum Einsatz von Erdwärmesonden. Für tiefergehende Bohrungen empfiehlt sich in jedem Fall ein geologisches Einzelgutachten, da allein mit einer Karte keine geeignete Grundlage für eine Bohrentscheidung gegeben ist. 2. in das geplante Konzept zur Förderung der erneuerbaren Energien (vgl. Antrag GRÜNE: Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2010, Drucksache 12/4971) auch die Förderung von drei größeren geothermischen Heizzentralen aufzunehmen; Wie bereits oben erwähnt, können geothermische Vorhaben, soweit sie Innovationscharakter haben, bereits jetzt im Rahmen des Demonstrationsanlagenprogramms unterstützt werden. 3. als Anschubfinanzierung zur Nutzung der Tiefengeothermie die Fündigkeitsrisiken für Investoren zu verringern, z.B. durch eine (teilweise) Risikoübernahme wie in Bayern oder durch einen Risikofinanzierungspool mit staatlicher Bürgschaftsübernahme. Mit dem EEG steht bereits jetzt eine wichtige Grundlage für die Nutzung geothermischer Energie bereit. Tiefenbohrungen beinhalten immer ein gewisses Risiko und sind sehr teuer. Grundlage sollte in jedem Fall eine gründliche wissenschaftliche Prospektion sein. Für eine generelle, auch nur teilweise, Übernahme des Bohrrisikos geothermischer Bohrungen durch das Land besteht gegenwärtig auf Grund der sehr geringen Nachfrage nach solchen Vorhaben keine Veranlassung. Sollte sich diese Technik aber über den Demonstrationscharakter hinaus breiter durchsetzen, wird sich die Landesregierung mit dieser Frage erneut beschäftigen. Dr. Döring Wirtschaftsminister 7