DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN
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DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN
DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN TEILT MIT PI 175/16 – 01. Juli 2016 Ferienjobs: Was ist erlaubt – was ist verboten? Das Gewerbeaufsichtsamt informiert: Würzburg (ruf) – Bald sind Ferien und keine Schule mehr! Um das Taschengeld aufzubessern, nehmen viele junge Menschen einen Ferienjob an. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken empfiehlt Schülern, Eltern und Arbeitgebern folgende Tipps zu beachten: • Ganzjährig dürfen Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche, die noch der neunjährigen Vollzeitschulpflicht unterliegen, grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden pro Tag leichte und geeignete Arbeiten verrichten, z.B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbematerial. • Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren ausüben. Die Dauer der Ferienjobs ist auf maximal 4 Wochen im Jahr begrenzt, die Arbeitszeiten sind auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr festgelegt, maximal 5 Tage die Woche mit höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Schüler ab 15 Jahren, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht (in Bayern 9 Schuljahre) unterliegen, dürfen auch länger als 4 Wochen im Jahr arbeiten. Während dieser Zeit können sie auch ein Schülerpraktikum absolvieren, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Ein Schülerpraktikum in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren nicht möglich. Zulässig ist in diesen Fällen nur das Betriebspraktikum, das die Schulen während der Schulzeit durchführen. Für beide Gruppen gilt ein Beschäftigungsverbot am Wochenende, mit Ausnahmen für einige wenige Berufszweige wie z.B. in Gaststätten oder in der Landwirtschaft. • Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt zudem nur dem Alter angemessene Tätigkeiten. Dies sind Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind. • Verboten sind Fließband- und Akkordarbeiten genauso wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm einhergehen. Auch gefährliche Arbeiten, wie zum Beispiel die Beschäftigung an einer Kreissäge oder das Fahren eines Gabelstaplers, sind nicht erlaubt. Pressesprecher: Johannes Hardenacke Postanschrift: Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Telefon: (09 31)3 80-11 09 pressestelle@reg-ufr.bayern.de Hausadresse: Peterplatz 9 97070 Würzburg Telefax: (09 31)380-21 03 http://www.regierung.unterfranken.bayern.de • Wichtig für den Arbeitgeber: Jugendliche sind bei Ferienjobs, wie andere Beschäftigte auch, gesetzlich unfallversichert. Auch sind Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken im Internet unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/gaa/1/00294/index.html oder unter der Telefonnummer 0931/380-1810. Pressesprecher: Johannes Hardenacke Postanschrift: Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Telefon: (09 31)3 80-11 09 pressestelle@reg-ufr.bayern.de Hausadresse: Peterplatz 9 97070 Würzburg Telefax: (09 31)380-21 03 http://www.regierung.unterfranken.bayern.de