DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

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DIE REGIERUNG VON UNTERFRANKEN
DIE REGIERUNG
VON UNTERFRANKEN
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PI 175/16 – 01. Juli 2016
Ferienjobs: Was ist erlaubt – was ist verboten?
Das Gewerbeaufsichtsamt informiert:
Würzburg (ruf) – Bald sind Ferien und keine Schule mehr! Um das Taschengeld aufzubessern,
nehmen viele junge Menschen einen Ferienjob an. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von
Unterfranken empfiehlt Schülern, Eltern und Arbeitgebern folgende Tipps zu beachten:
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Ganzjährig dürfen Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche, die noch der neunjährigen
Vollzeitschulpflicht unterliegen, grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden pro Tag leichte und geeignete Arbeiten verrichten, z.B. Babysitten, Nachhilfeunterricht oder das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbematerial.
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Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab einem Alter von 15 Jahren ausüben. Die Dauer
der Ferienjobs ist auf maximal 4 Wochen im Jahr begrenzt, die Arbeitszeiten sind auf
den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr festgelegt, maximal 5 Tage die Woche
mit höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche. Schüler ab 15 Jahren,
die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht (in Bayern 9 Schuljahre) unterliegen, dürfen auch
länger als 4 Wochen im Jahr arbeiten. Während dieser Zeit können sie auch ein Schülerpraktikum absolvieren, um einen Einblick in ihren Wunschberuf zu bekommen. Ein
Schülerpraktikum in den Ferien ist für Schüler unter 15 Jahren nicht möglich. Zulässig
ist in diesen Fällen nur das Betriebspraktikum, das die Schulen während der Schulzeit
durchführen. Für beide Gruppen gilt ein Beschäftigungsverbot am Wochenende, mit
Ausnahmen für einige wenige Berufszweige wie z.B. in Gaststätten oder in der Landwirtschaft.
•
Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt zudem nur dem Alter angemessene Tätigkeiten. Dies sind Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei
denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind.
•
Verboten sind Fließband- und Akkordarbeiten genauso wie Tätigkeiten, die mit starker
Hitze, Kälte und Nässe oder Lärm einhergehen. Auch gefährliche Arbeiten, wie zum
Beispiel die Beschäftigung an einer Kreissäge oder das Fahren eines Gabelstaplers,
sind nicht erlaubt.
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
pressestelle@reg-ufr.bayern.de
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de
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Wichtig für den Arbeitgeber: Jugendliche sind bei Ferienjobs, wie andere Beschäftigte
auch, gesetzlich unfallversichert. Auch sind Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung
über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken im Internet unter
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/gaa/1/00294/index.html
oder unter der Telefonnummer 0931/380-1810.
Pressesprecher:
Johannes Hardenacke
Postanschrift:
Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Telefon: (09 31)3 80-11 09
pressestelle@reg-ufr.bayern.de
Hausadresse:
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefax: (09 31)380-21 03
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de