Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg Ergänzungssatzung
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Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg Ergänzungssatzung
Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief S. 1 Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg Ergänzungssatzung „Sandacker“ Anlage zur Begründung: Ermittlung betroffener Umweltbelange: Ökologischer Steckbrief© Proj. Nr.: 114014 Anlass und Zielsetzung Die Gemeinde Kusterdingen plant im Ortsteil Jettenburg gemäß § 34 Absatz 4 BauGB die Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich „Sandacker“. Geplant ist die Erweiterung des Wohngebiets. Die Erschließung erfolgt über die Sandackerstraße. 20 Meter östlich des Plangebiets liegt das Landschaftsschutzgebiet „Härten“. Eine direkte Betroffenheit des Plangebiets von Natura 2000-Gebieten, sonstigen Schutzgebieten oder vergleichbaren rechtlichen Restriktionen ist nicht gegeben. Der nachfolgende Ökologische Steckbrief© stellt die umweltrelevanten Belange in knapper Übersicht dar. Durch die geplante Bebauung werden Teile des Plangebiets versiegelt. Dadurch gehen Lebensraumfunktionen verloren. Die Bodenfunktionen im Plangebiet sind von „hoher“ bis „sehr hoher“ Bedeutung. Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind als erheblich zu werten. Die vorhabensbedingten Beeinträchtigungen sind soweit möglich zu minimieren. Unvermeidliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Die Informationen des Ökologischen Steckbriefs© als Anlage zur Begründung dienen als Abwägungsgrundlage. Fazit und Empfehlung Die geplante Wohnbebauung im Bereich „Sandacker“ hat erhebliche Beeinträchtigungen im Naturhaushalt zur Folge. Unvermeidliche Beeinträchtigungen sind auszugleichen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten bestehen nicht. Es sind keine Vorhaben vorgesehen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. 17.11.2014 Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief S. 2 Ökologischer Steckbrief © Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie: Steinfreier Lehm, schwer durchlässig, aus Löß entstanden (GK) Funktionsverlust gemäß BodSchG: Durch Flächenversiegelung: „erheblich“ Boden: Geologie/Boden Vermeidungsmaßnahmen: - Minimierung der Neuversiegelung auf das Unabdingbare - Wasserdurchlässige Beläge für Hof-, Park und Stellflächen „hoch“ - Dachbegrünung wird empfohlen Parabraunerde aus schluffigem Lehm, stellenweise pseudovergleyt (BK) Bedeutung: Standort f. Kulturpflanzen: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: „sehr hoch“ Filter und Puffer für Schadstoffe: „hoch“ Standort für natürliche Vegetation: „sehr gering“ Wasserhaushalt Oberflächenwasser/Retention: Bedeutung: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (s. Boden): „sehr hoch“ Oberflächenwasser/Retention: Verminderung der natürlichen Rückhaltefähigkeit durch Flächenversiegelung: „erheblich“ Östlich des Plangebiets verläuft der Lindenbach, der das in der Umgebung anfallende Oberflächenwasser aufnimmt. §§ Wasserschutzgebiet Grundwasser/Schutzgebiet: Bedeutung: Hydrogeologische Einheit (LUBW): Mittel- und Unterjura: „Grundwassergeringleiter“ aus Lösslehm: „gering“ Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. §§ Gewässerrandstreifen Lindenbach: Der Lindenbach und dessen Gewässerrandstreifen liegen außerhalb des Plangebiets. Siedlungsrelevante Kaltluft: Klima/Lufthygiene 17.11.2014 Grundwasser/Hydrologie: Verminderung der Grundwasserneubildungsrate: „nicht erheblich“ Vermeidungsmaßnahmen: - Minimierung der Neuversiegelung auf das Unabdingbare - Naturverträgliche Ableitung des Niederschlagswassers über die Bodenschicht in den Lindenbach - Wasserdurchlässige Beläge für Hof-, Park und Stellflächen - Dachbegrünung wird empfohlen Klima-/Lufthygiene: Geringe Flächengröße; Kaltluftabfluss Kein Verlust klimatisch bedeutsamer nach Osten. Keine Siedlungsrelevanz. Flächen mit Siedlungsrelevanz: Bedeutung: „gering“ „nicht erheblich“ Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Lebensraumfunktion: Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt Arten und Biotope/Biologische Vielfalt: Wirtschaftswiese mit typischen Arten der Fettwiese, wie Rotklee, Wiesenlabkraut, Löwenzahn, Schafgarbe, Spitzwegerich u. a. [Bewertung: Bedeutung n. LUBW 2005] Wiese (33.40): §§ Naturschutz §§ Artenschutz Ortsbild und Erholung Mensch/Lärm „mittel“ S. 3 „erheblich“ Biologische Vielfalt*: Die biologische Vielfalt im Plangebiet und in der Umgebung erscheint nicht gefährdet. Vermeidungsmaßnahmen: - Erhalt der Gehölze an der Westgrenze des Plangebiets - Gehölzrodungen außerhalb der Brutzeiten - Umweltfreundliche Beleuchtung wird empfohlen § 32 NatSchG Biotope: ---------------------------------------------------*§ 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Keine Vielfalt innerhalb der Arten. § Natura 2000-Gebiete: Keine §§ Naturschutz: § 44 BNatSchG streng und besonders geschützte Arten: (siehe artenschutzrechtliche Relevanzprüfung) Vermeidungsmaßnahmen: - Gehölzrodungen sind nur zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar außerhalb Brutzeiten erlaubt - auf die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wird verwiesen Ortsbild/Erholung: Bedeutung für das Ortsbild: - Ortsrandbebauung ohne besondere Einsichtigkeit von außen - Landschaftsbild geprägt durch Waldrand, einzelne Baumgruppen, Übergangs- und Saumbereiche - Keine ausgewiesenen Rad- und Wanderwege „gering“ Veränderung des Ortsbildes: „nicht erheblich“ Beeinträchtigung der Erlebnisqualität und der Wegebeziehungen für die ortsnahe Erholung: „nicht erheblich“ Mensch/Emissionen: Bedeutung: Angrenzend an bestehendes Wohngebiet. Lärmbelastung: Keine Änderung der Emissionsverhältnisse: „nicht erheblich“ Vermeidungsmaßnahmen: - Durchgrünung: nicht überbaute Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten © PUSTAL, W. (1994): Ökologischer Steckbrief – Instrument für eine problemorientierte Landschafts- und Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung Die Bewertung erfolgt in fünf-stufiger Skala: „nicht gegeben/keine/sehr gering“, „gering“, „mittel“, „hoch“, „sehr hoch“. Daraus folgt die Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen/Beeinträchtigungen (Spalte Konfliktanalyse) in „nicht erheblich“ („sehr gering“, „gering“) und „erheblich“ („mittel“ bis „sehr hoch“). Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung wird diese Beurteilung ggf. angepasst. 17.11.2014 Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Gemeinde Kusterdingen, Ortsteil Jettenburg: Plangebiet „Sandacker“ – Ökologischer Steckbrief S. 4 Literatur GEOLOGISCHES LANDESAMT BW (1966): Geologische Karte (GK) 1:25.000 Blatt 7420 Tübingen Dto. (1990): Bodenkarte (BK) von Baden-Württemberg 1 : 25.000 Blatt 7420 Tübingen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.07. 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG BW (2011): Topographische Karten (TK) 1:25.000 Blatt 7420 Tübingen KUSTERDINGEN ORTSPLAN: Ortsplan von Kusterdingen und seinen Ortsteilen, M 1 : 12.500, 4. Auflage, Ramlow-Verlag Stuttgart LUBW – LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Abgestimmte Fassung Oktober 2005. Dto. (2014): LUBW-Homepage, Kartendienst online, Abruf Daten für das Plangebiet 09.10.2014 PUSTAL, W. (1994): Ökologischer Steckbrief – Instrument für eine problemorientierte Landschafts- und Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE Digitale Sach- und Geodaten, Stand Februar 2007 UND BERGBAU (2007): Erstellt: 17.11.2014 Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Prof. Waltraud Pustal Landschaftsökologie und Planung Hohe Straße 9/1 72793 Pfullingen Fon: (07121) 99421-6 Fax: 99421-71 Mobil-Fon: 0172.7318079 E-Mail: Waltraud.Pustal@t-online.de www.pustal-online.de 1/1 Anlage 1: Pflanzenliste heimischer Arten Pflanzenliste – Liste geeigneter heimischer Arten im Bebauungsplangebiet Botanischer Name Deutscher Name Giftigkeit Bäume Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Spitzahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Betula pendula Hängebirke Carpinus betulus Hainbuche Fraxinus excelsior Esche Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche Quercus petraea Traubeneiche Quercus robur Stieleiche Sorbus aria Mehlbeere Sorbus domestica Speierling Sorbus torminalis Elsbeere Tilia platyphyllos Sommerlinde --- Regionaltypische Obstsorten (Hoch- und Halbstämme) Sträucher Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Frangula alnus Faulbaum Ligustrum vulgare Liguster Beeren: giftig Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche Beeren: schwach giftig Rhamnus catharticus Echter Kreuzdorn Rosa canina Echte Hundsrose Rosa rubiginosa Wein-Rose Salix caprea Salweide Sambucus nigra Schwarzer Holunder Alle Teile: giftig Sambucus racemosa Trauben-Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Alle Teile: schwach giftig Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball Alle Teile: schwach giftig --- Regionaltypische Beerensorten Kletterpflanzen Clematis vitalba Waldrebe Hedera helix Efeu Lonicera caprifolium Echtes Geißblatt Lonicera heckrottii Geißblatt Lonicera henryi Immergrünes Geißblatt Parthenocissus Wilder Wein Polygonum aubertii Schlingknöterich Blätter, Beeren: giftig Die Verwendung der Pflanzenliste auf privaten Flächen und in Gärten wird empfohlen, schwachwüchsige Sorten sind zulässig. 17.11.2014