Fegt Kehrmaschine saubere Straßen?

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Fegt Kehrmaschine saubere Straßen?
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Mittwoch, 30. Januar 2013 13:25 Uhr
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MAINZ
Mainz: Fegt Kehrmaschine saubere Straßen? Lerchenberger fordert
niedrigere Gebühren
30.01.2013 - MAINZ
Von Michael Erfurth
Robert Hüser ärgert sich mächtig: Darüber, dass die Straße vor
seinem Haus wöchentlich vom Entsorgungsbetrieb gereinigt wird,
obwohl sie meist sauber ist. Und darüber, dass der städtische
Betrieb 9,84 Euro pro Meter an Straßenreinigungsgebühr
berechnet und damit Mainz zu den teuersten Städten in
Deutschland gehört. Stolze 341,15 Euro zahlte der
Lerchenberger für sein Eckgrundstück am Tizianweg im
vergangenen Jahr. Dabei profitiert er sogar noch von einem
Rabatt für Eckgrundstücke.
Was die Sache verschärft: Viele seiner Nachbarn müssen nichts
zahlen. Die AZ-Recherche indes zeigt, dass die Regelungen zur
Straßenreinigung kompliziert sind und die Stadt versucht, vor
dem Hintergrund der Rechtsprechung unterschiedlichen
Interessen gerecht zu werden. Auf dem Lerchenberg gelingt das
aber nicht.
„Vierzehntägig reicht aus“
Es würde völlig ausreichen, wenn nur alle vierzehn Tage
gereinigt wird, wie das in anderen Städten der Fall sei, sagt
Hüser. Mit etwa 300 Fotos hat er dokumentiert, dass die
Kehrfahrzeuge oft durch die kleinen Seitenstraßen auf dem
Lerchenberg fahren, ohne dass dort irgendein Schmutz zu sehen
ist. Kein Wunder, denn diese Seitenstraßen sind meist
Sackgassen, die fast nur von den Anwohnern der Ein- oder
Zweifamilienhäuser genutzt werden. Die Fotos legt er regelmäßig
dem Leiter des Entsorgungsbetriebs Hermann Winkel und
Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) vor. 150 Unterschriften
hat Hüser bei Nachbarn gesammelt, um gegen die seiner
Meinung nach zu hohe Reinigungsfrequenz und die Gebühren zu
protestieren.
Zudem hat der Lerchenberger im Internet die
Straßenreinigungsgebühren in 25 deutschen Städten
recherchiert und kommt dabei zum Ergebnis, dass Mainz mit
9,84 Euro einsam an der Spitze liegt, gefolgt von Düsseldorf
(7,32 Euro) und Würzburg (6,95 Euro). Am Ende der Liste steht
Worms mit 1,96 Euro. Und was den Ärger weiter befeuert: In
Mainz müssen viele Grundstückseigentümer gar nichts zahlen,
weil mehrere Stadtteile von der gebührenpflichtigen Reinigung
ausgenommen sind (dort müssen die Anlieger selbst für saubere
Straßen und Fußwege sorgen) oder weil sie, wie auf dem
Lerchenberg, als „Hinterlieger“ nicht direkt an einer Straße,
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Robert Hüser (links) und der
ehemalige Ortsvorsteher Harry
Zeuner zeigen auf einem Plan die
Seitenstraßen auf dem
Lerchenberg, die in der Regel
sauber sind und dennoch vom
Entsorgungsbetrieb gereinigt
werden. Diese "überflüssigen
Kehraktionen" sehen die beiden als
einen Grund für die hohen
Gebühren in Mainz. Foto: hbz/Jörg
Henkel
Stadtteil-Regelung
Die Regelung, dass
mancherorts die Anlieger selbst
die Straße reinigen müssen,
während in anderen Stadtteilen
der Entsorgungsbetrieb dies
übernimmt, ist in Mainz
historisch gewachsen:
- Bei den Eingemeindungen der
Vororte Ebersheim,
Laubenheim, Drais und
Marienborn vor einigen
Jahrzehnten ist mit den
damaligen Gemeinden
vertraglich festgelegt worden,
dass hier die Anwohner weiter
ihre Straßen kehren und somit
keine Gebühren anfallen.
- In den Vororten Hechtsheim,
Gonsenheim, Bretzenheim,
Finthen und Weisenau gilt dies
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sondern an einem Fußweg wohnen.
Nachbarhäuser erhalten keine Rechnung
Im Falle Hüsers bedeutet das, dass er für 52 Meter am Tizianweg
zahlen muss, die Nachbarhäuser indes, die nicht direkt an der
Straße liegen, sondern über Fußwege zu erreichen sind, keine
Rechnung erhalten. Hüser wird in seiner Argumentation vom
ehemaligen Ortsvorsteher Harry Zeuner (CDU) unterstützt.
Dieser fordert, der Stadtrat soll die Straßenreinigungssatzung
ändern und den „Wünschen der Bevölkerung anpassen“. Hüser
mutmaßt, dass die Gebührenzahler auch für Kosten aufkommen
müssen, die für das aufwendige Reinigen der Straßen in der City
an Fastnacht oder an Johannisnacht entstehen.
Zumindest das letzte Argument entkräftet die für den städtischen
Entsorgungsbetrieb zuständige Dezernentin Eder: Die Kosten für
die Straßenreinigung bei den Innenstadtfesten übernehmen die
Veranstalter. Also: Bei der Fastnacht überweisen Mainzer
Carneval-Verein und Stadt 75.000 Euro an den
Entsorgungsbetrieb. Bei der Johannisnacht zahlt ebenfalls die
Stadt, begleicht diese Kosten über die Einnahmen aus den
Pachtzahlungen der Standbetreiber.
Klage eines Hinterliegers war erfolgreich
Verständnis zeigt die Grünen-Politikerin für die Verärgerung
Hüsers in der Frage der Hinter- und Vorderlieger: „Auch ich
empfinde die Regelung als ungerecht“, sagt Eder. Der Stadt
seien allerdings die Hände gebunden, da dazu bereits zwei
Gerichtsurteile vorliegen. Früher wurden alle
Grundstückseigentümer auf dem Lerchenberg, also auch die
Hinterlieger, zur Gebührenzahlung herangezogen, berichtet
Winkel. Dabei wurde die Meter-Gebühr für die vorne liegende
Straße durch die Zahl der Grundstücke geteilt, heraus kam ein
für jeden Anlieger oft sehr geringer Betrag. Nachdem ein
„Hinterlieger“ in Finthen gegen diese Praxis geklagt und vor dem
Oberverwaltungsgericht Recht bekommen hatte, musste die
Stadt diese Regelung ändern.
meist für den alten Ortskern,
Gewerbe- und Neubaugebiete
stehen unter der Obhut des
Entsorgungsbetriebs.
- Die Innenstadt mit den
Stadtteilen Altstadt, Neustadt,
Oberstadt, HartenbergMünchfeld sowie Mombach und
das in den 70er Jahren neu
geschaffene Wohngebiet
Lerchenberg werden komplett
vom Entsorgungsbetrieb
gereinigt.
- Außerdem ist festgelegt, dass
neue Wohngebiete in den
Verantwortungsbereich des
städtischen Eigenbetriebs fallen.
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Gebühren nach oben
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Der Forderung Hüsers nach einer nur vierzehntägigen
Straßenreinigung entgegnet Eder, dass in mehreren Monaten im
Jahr wegen des Laubfalls im Herbst und den Blüten im Frühjahr
eine wöchentliche Reinigung nötig sei. Die Stadt habe aus gutem
Grund den Wochenturnus per Satzung festgelegt, denn in vielen
Straßen im Stadtgebiet sei die Verschmutzung hoch – dies gelte
auch für Teile des Lerchenbergs. Einzelne Seitenstraßen für
einige Monate aus dieser Regelung herauszunehmen sei
organisatorisch schwierig. „Wenn dort ein Anwohner die per
Satzung festgelegte wöchentliche Straßenreinigung einklagen
würde, würde er Recht bekommen.“
Mainz gehört zu Deutschlands saubersten Städten
Auch Eder weiß, dass die Gebühren in der Landeshauptstadt
vergleichsweise hoch sind – „doch dafür haben wir sehr saubere
Straßen“. Mainz gehöre mit seinem System zu den sauberen
Städten in Deutschland. Dem pflichtet Winkel bei: „Wir erhalten
sogar Karten von Touristen, die darauf hinweisen, wie sauber die
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Stadt ist.“
Um dies in der Innenstadt zu gewährleisten, wird in den
Fußgängerzonen 13-mal pro Woche gereinigt. Für die
Gebührenberechnung für die dortigen Grundstückseigentümer
werden die 9,84 Euro daher mit der Zahl 13 multipliziert. Die
Eigentümer müssen von diesem Betrag nur die Hälfte bezahlen,
da die Fußgängerzonen Bereiche sind, die einer sehr starken
Nutzung ausgesetzt sind. Die anderen 50 Prozent übernimmt die
Stadt. Auch in anderen Vierteln werden starke frequentierte
Straßen mehrfach wöchentlich vom Entsorgungsbetrieb
gesäubert.
Gebühren nicht direkt zu vergleichen
Eine weitere Spezialität der Regeln bei der Straßenreinigung in
Mainz ist, dass es Stadtteile gibt, in denen der
Entsorgungsbetrieb reinigt, während in anderen Stadtteilen die
Bürger zum Besen greifen müssen und daher keine Gebühren
zahlen (siehe Infokasten). Was viele nicht wissen: Auch die
Grundstückseigentümer in den Vierteln, die nicht in den
Verantwortungsbereich des Entsorgungsbetriebs fallen, müssen
laut Satzung eine wöchentliche Reinigung gewährleisten. „Die
Erfahrung hat aber gezeigt, dass immer weniger Anlieger diese
Vorgabe einhalten“, so Winkel. Und: Sollte ein
Grundstückseigentümer in diesen Stadtteilen nicht wöchentlich
die Straße kehren (lassen) und ein Passant auf dem daher
umherliegenden Laub ausrutschen und sich verletzen, müsste
der Eigentümer haften.
Man sieht, diese Satzung ist ein kompliziertes Regelwerk.
Ähnliches gilt für andere Kommunen, daher sei die von Robert
Hüser betriebene Internet-Recherche kaum aussagekräftig, weil
die Gebühren oft nicht direkt zu vergleichen sind, sagt Winkel.
Als Beispiel nennt er die Gebühr in Worms von 1,96 Euro. Diese
gilt nämlich nicht wie in Mainz für den laufenden Meter entlang
des Grundstücks, sondern für den Quadratmeter der Fläche vor
dem Grundstück bis zur Straßenmitte. Winkel hat dies für das
Grundstück des Lerchenbergers am Tizianweg durchrechnen
lassen und kommt zum Ergebnis, dass er in Worms dafür eine
Jahresgebühr von 331,84 Euro zahlen müsste – also nur zehn
Euro weniger als in Mainz. In anderen Städten werde nur die
Straße durch ein Kehrfahrzeug gesäubert und nicht der
Bürgersteig gekehrt (den müssen dort die Anlieger kehren),
wieder andere Kommunen hätten nur ein zweiwöchiges
Reinigungsintervall, so Winkel. Bei einer 14-tägigen Reinigung
seien die Straßen aber nicht so sauber wie in der
Gutenbergstadt.
Tariflöhne für Mitarbeiter
In der Debatte werde ausgeblendet, dass Mainz zu den
Kommunen mit den niedrigsten Gebühren für die Müllabfuhr zählt
und diese seit 2001 stabil geblieben sind, ergänzt Katrin Eder.
Sie betont zudem, dass der Entsorgungsbetrieb den Mitarbeitern
Tariflöhne zahlt – „und dazu stehe ich. Wir werden keine
Leiharbeiter beschäftigen.“ Winkel zufolge verdient ein
Straßenreiniger brutto etwa 2000 Euro. Zudem beschäftige der
Entsorgungsbetrieb viele Männer mit Behinderungen, die sonst
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kaum eine Chance auf einen Job hätten, „obwohl sie sehr
engagiert arbeiten“.
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