Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003)

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Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003)
Statistisches Bundesamt
Klassifikation der Wirtschaftszweige
mit Erläuterungen
Ausgabe 2003
Erscheinungsfolge: unregelmäßig
erschienen im April 2003
Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen:
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© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003
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Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf
der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
Vorwort
Die vorliegende Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen.
Dabei kann die Klassifikation in ihrer vollständigen Tiefengliederung oder – entsprechend den Entscheidungen auf fachstatistischer Ebene – in gekürzter Form angewendet werden.
Klassifikationen dienen dazu, die bei der Beobachtung komplexer Sachverhalte anfallende Fülle von
Daten übersichtlich zu erfassen und darzustellen. Sie sind also ein wichtiges Instrument, das die Präsentation und Analyse der gewonnenen Informationen erst möglich macht. Ihre Aufgabe können Klassifikationen aber nur erfüllen, wenn sie die zu beobachtenden Tatbestände realitätsnah abbilden. Das
setzt voraus, dass Klassifikationen von Zeit zu Zeit an geänderte Verhältnisse angepasst werden. Bei
Wirtschaftszweigklassifikationen spielen hier ökonomische Veränderungen und der technologische
Wandel eine entscheidende Rolle. Andererseits erfordert die Analyse von Entwicklungen jedoch auch
eine gewisse Kontinuität der statistischen Zeitreihen. Dies ist gerade bei branchenbezogenen Daten von
großer Bedeutung.
Mit der WZ 2003 werden beide Anforderungen an eine zweckmäßige Klassifikation erfüllt. Die WZ 2003
ist das Ergebnis einer behutsamen Aktualisierung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
1993 (WZ 93), deren Struktur weitgehend beibehalten werden konnte. Nur dort, wo sich seit Einführung
der WZ 93 gravierende technische und wirtschaftliche Veränderungen gezeigt haben, z. B. im Zusammenhang mit einer fortschreitenden Deregulierung auf verschiedenen Märkten, waren Modifikationen
der Gliederung erforderlich. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, die inhaltliche Beschreibung der
Unterteilungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige zu erweitern und zu aktualisieren.
Die WZ 2003 basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Gemeinschaft (NACE Rev. 1.1), die mit der Verordnung (EWG) Nr. 29/2002 der Kommission vom
19. Dezember 2001 veröffentlicht wurde, und ihrerseits auf der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) der Vereinten Nationen aufbaut. Auch diese Klassifikationen wurden
lediglich behutsam an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Die verbindliche Ableitung der
WZ 2003 aus internationalen Standards trägt der Tatsache Rechnung, dass heute für politische und
unternehmerische Entscheidungen europa- und weltweit vergleichbare statistische Daten benötigt
werden.
Wie schon auf europäischer Ebene bei der Aufstellung der NACE Rev. 1.1 waren auch bei der Erarbeitung
der weiter untergliederten nationalen WZ 2003 zahlreiche Datennutzer aus Wirtschaft, Wissenschaft,
Gesellschaft und Verwaltung maßgeblich beteiligt. Ich danke allen, die durch ihre Vorschläge und Hinweise dazu beigetragen haben, dass die Wirtschaftszweigklassifikationen der Europäischen Union und
der Bundesrepublik Deutschland praxisnah und den vielfältigen Aufgaben entsprechend weiterentwickelt werden konnten.
Wiesbaden, im März 2003
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Der Präsident des Statistischen Bundesamtes
Johann Hahlen
–3–
Inhalt
Seite
I
Vorbemerkungen .................................................................................................................
7
II
Hinweise für die Benutzung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 ...........
35
III Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................
41
IV Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen je Abschnitt
und Unterabschnitt..............................................................................................................
45
V
Übersicht über die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 .......
49
VI Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003, mit Erläuterungen .......
145
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft ..............................................................
145
Abschnitt B
Fischerei und Fischzucht .................................................................
157
Abschnitt C
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden .............................
Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und
Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze ...................................
Unterabschnitt CB Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger
Bergbau .........................................................................................
Abschnitt D
Verarbeitendes Gewerbe ................................................................
Unterabschnitt DA Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung ...................................
Unterabschnitt DB Textil- und Bekleidungsgewerbe .....................................................
Unterabschnitt DC Ledergewerbe ................................................................................
Unterabschnitt DD Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln) ..................................
Unterabschnitt DE Papier-, Verlags- und Druckgewerbe ...............................................
Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen ......................................................
Unterabschnitt DG Herstellung von chemischen Erzeugnissen ......................................
Unterabschnitt DH Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren ................................
Unterabschnitt DI Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden ..........................................................................
Unterabschnitt DJ Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen ........................................................................
Unterabschnitt DK Maschinenbau ...............................................................................
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten
und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik ..........
Unterabschnitt DM Fahrzeugbau ..................................................................................
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling ...........
159
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–5–
160
164
169
171
185
199
201
205
214
216
229
233
244
260
276
291
298
Abschnitt E
Abschnitt F
Abschnitt G
Abschnitt H
Abschnitt I
Abschnitt J
Abschnitt K
Abschnitt L
Abschnitt M
Abschnitt N
Abschnitt O
Abschnitt P
Abschnitt Q
Energie- und Wasserversorgung .....................................................
Baugewerbe ...................................................................................
Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern ...........................................
Gastgewerbe ..................................................................................
Verkehr und Nachrichtenübermittlung ............................................
Kredit- und Versicherungsgewerbe .................................................
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt ............................................
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung ..................................................................................
Erziehung und Unterricht ................................................................
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen ......................................
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen ............................................................................
Private Haushalte mit Hauspersonal ...............................................
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften ...........................
312
318
333
403
410
424
432
464
473
478
490
515
516
Anhang 1:
Verordnungen betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft...................................................................................................519
Anhang 2:
Verordnung über die statistischen Einheiten für die Beobachtung und
Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft .....................................................................................529
Anhang 3:
Umsteigeschlüssel von der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993,
zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003..................................................................551
Anhang 4:
Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003,
zur Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993......................................................................617
Anhang 5:
Alphabetisches Stichwortverzeichnis zur Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003 .................................................................................................................................685
–6–
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
I
Vorbemerkungen
1
Harmonisierung der Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland und
der Europäischen Union (EU)
1.1
Einleitung
Aufgabe der Statistik ist es, Informationen in übersichtlicher, d. h. im Allgemeinen in zusammengefasster Form, darzustellen. Eine der Grundvoraussetzungen für die statistische Arbeit
liegt daher im Vorhandensein eines anerkannten Systems zur Einordnung der verfügbaren statistischen Daten, damit diese sinnvoll präsentiert und analysiert werden können. Eine solche
verbindliche Einteilung, die eine vollständige und überschneidungsfreie Erfassung der zu beobachtenden Phänomene erlaubt, wird als Klassifikation bezeichnet.
Unterschiedliche Anforderungen an die Wirtschaftsstatistik machen unterschiedliche Klassifikationen erforderlich. Daher wurden Klassifikationen für die verschiedensten Zwecke entwickelt. Keine Klassifikation kann allen Anforderungen in gleicher Weise genügen.
Wirtschaftszweigklassifikationen dienen der Einordnung von Daten, die sich auf statistische
Einheiten beziehen, das heißt z. B. auf einen einzelnen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Gesamtheit, z. B. ein Unternehmen, bilden oder auf deren Teile
(fachliche Betriebs- oder Unternehmensteile). Sie sind die Grundlage für die Erstellung von
Statistiken über Produktionswerte, in den Produktionsprozess eingeflossene Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe, Energie usw.), Kapitalbildung und Finanztransaktionen dieser Einheiten.
Güterklassifikationen dienen der Einordnung von Gütern (Waren und Dienstleistungen) mit
einheitlichen Merkmalen. Sie sind die Grundlage für die Erstellung von Statistiken über Produktion, Binnenhandel, Verbrauch, Außenhandel und Transport dieser Güter.
In der Vergangenheit haben internationale Organisationen und einzelne Staaten Klassifikationen meist unabhängig voneinander – dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechend –
entwickelt. Die zunehmende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften hat aber den
Bedarf an vergleichbaren, aktuellen Wirtschaftsdaten deutlich erhöht. Als Folge ist Ende der
80er / Anfang der 90er Jahre ein System von Wirtschaftsklassifikationen entstanden, das diesem Harmonisierungsbedarf Rechnung trägt. Hierbei mussten zum Teil nationale Sichtweisen
hinter dem Interesse an einer besseren Vergleichbarkeit der Daten zurücktreten.
Grundlage dieses Systems von Wirtschaftszweigklassifikationen ist die Überlegung, dass sich
wirtschaftliche Tätigkeiten durch die bei ihrer Ausübung typischerweise entstehenden Pro-
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
–7–
dukte beschreiben lassen. Informationen über die in dieses System einbezogenen internationalen Klassifikationen und über die konzeptionellen Zusammenhänge zwischen ihnen finden
sich in RAMON, einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat), im Internet 1.
Da Klassifikationen die Aufgabe haben, die zu beobachtenden Tatbestände realitätsnah darzustellen, müssen sie von Zeit zu Zeit an geänderte wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Verhältnisse angepasst werden. Dabei ist es in dem erwähnten System von Wirtschaftsklassifikationen notwendig, die Änderungen zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen. Die Zeiträume zwischen den Änderungen von Klassifikationen dürfen allerdings –
besonders bezüglich der Wirtschaftsklassifikationen – auch nicht zu kurz sein, da anderenfalls
die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitablauf und damit deren Verwendbarkeit unangemessen
beeinträchtigt wird.
In der vorliegenden Veröffentlichung geht es um die Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten, die von statistischen Einheiten ausgeübt werden.
1.2
Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union
Auf EU-Ebene gab es folgende Entwicklung der Wirtschaftszweigklassifikationen:
–
In den Jahren 1961 bis 1963 wurde die Systematik der Zweige des Produzierenden Gewerbes in den Europäischen Gemeinschaften (N.I.C.E.)2 erarbeitet, zunächst (1961) in grob
gegliederter Form (dreistellige Positionen) und dann (1963) in einer überarbeiteten Fassung mit tieferer Gliederung. Die N.I.C.E. umfasste den Bergbau, die Energiewirtschaft und
das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe.
–
1965 wurde die Nomenklatur des Handels in der EWG (N.C.E.)3 aufgestellt, die sämtliche
Handelszweige umfasst.
–
1967 wurde eine Nomenklatur für die Dienstleistungen ausgearbeitet und anschließend
eine – ebenfalls grob gegliederte – Nomenklatur für die Landwirtschaft.
– 1970 wurde schließlich die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige in den Europäischen Gemeinschaften (N.A.C.E.)4 aufgestellt. Wie der Name sagt, handelt es sich dabei
um eine Klassifikation, die alle Wirtschaftstätigkeiten umfasst. In dieser Klassifikation
1
2
3
4
http://www.europa.eu.int/comm/eurostat/ramon.
Nomencalture des Industries étbablies dans les Communautés Européennes.
Nomenclature du Commerce dans la CEE.
Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes.
–8–
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
wurde bei bestimmten Dienstleistungen danach unterschieden, ob es sich um marktbestimmte Dienstleistungen, nicht marktbestimmte Dienstleistungen des Staates oder nicht
marktbestimmte Dienstleistungen von Organisationen ohne Erwerbszweck handelt.
-
Da die N.A.C.E. 1970 durch keine entsprechende europäische Verordnung Rechtsgültigkeit
erhielt, wurden statistische Daten häufig nach den einzelstaatlichen Klassifikationen erhoben und dann auf die N.A.C.E. 1970 umgeschlüsselt, was zur Einschränkung der Datenkompatibilität auf europäischer Ebene führte. Seit dem Inkrafttreten der N.A.C.E. 1970
hatte sich im Laufe der Jahre außerdem die Wirtschaftsstruktur in einigen Bereichen spürbar verändert und die statistischen Analysemethoden waren weiterentwickelt worden. Ferner war durch fortschreitende internationale Verflechtung der Volkswirtschaften der Bedarf
an aussagefähigen, aktuellen Wirtschaftsdaten deutlich gestiegen, so dass eine stärkere
Harmonisierung des statistischen Instrumentariums – in diesem Fall der den Erhebungen
zu Grunde liegenden Klassifikationen – zwingend war.
Ausgangspunkt der Harmonisierungsbemühungen war die dritte Revision der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3)5. Sie wurde von einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe des Statistischen Amtes der Vereinten Nationen und Eurostat unter enger
Beteiligung von Vertretern der Mitgliedstaaten vorgenommen und von der Statistischen
Kommission der Vereinten Nationen im Februar 1989 gebilligt.
Anschließend wurde von einer aus Vertretern von Eurostat und den Mitgliedstaaten zusammengesetzten Arbeitsgruppe eine überarbeitete Fassung der N.A.C.E. 1970 erstellt, die
statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
(NACE Rev. 1)6. Ausgehend von der Struktur der ISIC Rev. 3 wurde dabei eine tiefere Gliederung eingeführt, um die in der ISIC nur unzureichend vertretenen, für die EU und ihre
Mitgliedstaaten jedoch wichtigen Wirtschaftszweige widerzuspiegeln. Die NACE ist – entsprechend dem Konzept der ISIC – eine Klassifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten, die nicht
mehr unterscheidet, ob bestimmte Dienstleistungen marktbestimmt oder nicht marktbestimmt sind bzw. ob sie von Unternehmen, vom Staat oder von Organisationen ohne Erwerbszweck erbracht werden.
-
5
6
Um die wirklichkeitsnahe Darstellung wirtschaftszweigbezogener Daten zu gewährleisten,
haben die Vereinten Nationen und – parallel dazu – die EU Ende der 90er Jahre ihre Wirt-
International Standard Industrial Classification.
Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communautés européenne;
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990, ABl. EG Nr. L 293 vom 24. Oktober 1990, S.
1, geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission vom 24. März 1993, ABl. EG Nr. L 83
vom 3. April 1993, S.1.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
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schaftszweigklassifikationen überarbeitet. Die Neufassungen sind als ISIC Rev. 3.1 und
NACE Rev. 1.17 veröffentlicht worden. Bei der Überarbeitung dieser internationalen Klassifikationen handelt es sich lediglich um behutsame Aktualisierungen ohne signifikante
Strukturveränderungen. Damit sollten allzu große Brüche in den statistischen Zeitreihen
vermieden werden. Im Mittelpunkt standen neben einigen so genannten „borderline changes“ und verschiedenen redaktionellen Modifikationen vor allen Reaktionen auf den seit
Einführung der NACE Rev. 1 eingetretenen technologischen Wandel und auf veränderte
wirtschaftliche Gegebenheiten. Hierzu zählen u.a. das Auslaufen des EGKS8 – Vertrages im
Juli 2002 und die erfolgte Deregulierung auf den Energiemärkten.
Die Wirtschaftszweigklassifikationen in der Bundesrepublik Deutschland haben sich wie folgt
entwickelt:
7
8
-
Im Jahre 1950 erschien das ursprünglich für Zwecke der gewerblichen Betriebszählung
entwickelte Systematische Verzeichnis der Arbeitsstätten, das später für die allgemeine
Arbeitsstättenzählung Verwendung fand. Gliederungskriterien waren die Tatsache, ob die
wirtschaftliche Einheit überwiegend Waren produziert, Waren gehandelt oder Dienstleistungen erbracht hat, die Produktions- bzw. Handelsstufe (Urproduktion, Verarbeitung und
Baugewerbe; Großhandel und Einzelhandel) und außerdem die Art der produzierten bzw.
verkauften Waren und Dienstleistungen.
-
Eine gründliche Überarbeitung des Systematischen Verzeichnisses der Arbeitsstätten
führte zur Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1961. In ihr spielten neben den vorgenannten Gliederungsmerkmalen besonders die Stellung der wirtschaftlichen Einheit im
Wirtschaftsablauf und die Tatsache, ob eine produzierende Einheit ihre Waren und Dienstleistungen überwiegend gegen Entgelt verkauft oder nicht – und zwar gegen ein Entgelt,
das so bemessen ist, dass in der Regel durch die Erlöse aus den Verkäufen Überschüsse
erzielt bzw. mindestens die Produktionskosten gedeckt werden – eine Rolle. Durch diese
Sektorengliederung wurde die wirtschaftsstatistische Analyse der erhobenen Daten
wesentlich verbessert.
-
Die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1970, enthielt eine Reihe von Änderungen
– fast ausschließlich im Bereich des Produzierenden Gewerbes – und trug so den inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen Rechnung.
-
Eine weitere Revision der Wirtschaftszweigklassifikation in der Bundesrepublik Deutschland Ende der siebziger Jahre berücksichtigte neben den ökonomischen Veränderungen
Verordnung (EG) Nr. 29/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001, ABl. EG Nr. L 6 vom 10. Januar
2002, S. 3.
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
– 10 –
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auch die Forderung nach einer besseren internationalen Vergleichbarkeit statistischer Daten, orientierte sich jedoch weiterhin vorrangig an den nationalen Bedürfnissen und Interessen. Bei der aus dieser Überarbeitung resultierenden Klassifikation handelte es sich um
die Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ 79), die nach wie vor insbesondere institutionell und sektoral sowie nach den unter dem ersten Spiegelstrich genannten
Kriterien gegliedert war und die Grundsystematik für alle Statistiken nach Wirtschaftszweigen in Deutschland darstellte. Den konkreten Erhebungen lagen allerdings in der Regel –
durch Aggregation von Unterteilungen der WZ 79 gebildete – abgeleitete Fassungen der
Grundsystematik zu Grunde, die den spezifischen Erfordernissen der einzelnen Statistiken
Rechnung trugen. Diese abgeleiteten Fassungen wichen natürlich voneinander ab, wodurch der Vergleich von Daten aus verschiedenen Erhebungen beträchtlich erschwert
wurde.
-
Während die vorstehend beschriebenen Wirtschaftszweigklassifikationen der Bundesrepublik Deutschland sich primär an nationalen Erfordernissen orientiert hatten, setzte sich
in den 80er Jahren die Erkenntnis durch, dass für mikro- und makroökonomische Analysen,
für Marketingzwecke, aber auch für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes international und besonders EU-weit vergleichbare tätigkeitsbezogene Daten erforderlich
sind. Die – im Allgemeinen seit 1995 angewandte – Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 1993 (WZ 93), trug diesem Bedarf Rechnung, indem sie – gestützt auf eine unmittelbar rechtsverbindliche Verordnung der Europäischen Gemeinschaften – die Struktur der
NACE Rev. 1 unverändert übernahm. Durch Hinzufügen einer weiteren Gliederungsebene
wurden nationale Bedürfnisse berücksichtigt. Die Unterscheidung zwischen von Unternehmen, vom Staat und von Organisationen ohne Erwerbszweck erbrachten Dienstleistungen musste – dem Konzept der NACE Rev. 1 entsprechend – in der WZ 93 entfallen.
-
Ausgehend von der aktualisierten EU-Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 1.1 ist die
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003), geschaffen worden, die
Gegenstand dieser Publikation ist. Die Änderungen gegenüber der WZ 93 sind in den Anhängen 3 und 4 dargestellt.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 11 –
2
Aufbau der WZ 2003
2.1
Ableitung von der ISIC Rev. 3.1 und von der NACE Rev. 1.1
Die WZ 2003 wurde formal in folgender Weise aus ISIC Rev. 3.1 und NACE Rev.1.1 entwickelt:
-
Die erste Ebene der ISIC Rev. 3.1 wird in die NACE Rev. 1.1 übernommen und mit einem
Buchstabenkode (Abschnitte A-Q) gekennzeichnet. Sie ist in einigen Bereichen zusätzlich
in Unterabschnitte mit einem zweistelligen Buchstabenkode untergliedert.
-
Die zweite Ebene der ISIC Rev. 3.1 (Abteilungen) wird unverändert in die NACE Rev. 1.1
übernommen.
-
Die dritte und die vierte Ebene (Gruppen und Klassen) der ISIC Rev. 3.1 wird in der
NACE Rev. 1.1 den europäischen Erfordernissen entsprechend unterteilt. Die Gruppen und
Klassen der NACE Rev. 1.1 können jedoch stets zu den Gruppen und Klassen der
ISIC Rev. 3.1, aus denen sie abgeleitet wurden, aggregiert werden.
-
Die unterste Ebene der NACE Rev. 1.1 besteht aus den vierstellig nummerisch verschlüsselten Klassen.
-
Ausgehend von der NACE Rev. 1.1 wurde durch Hinzufügen einer weiteren Gliederungsebene – den fünfstellig nummerisch verschlüsselten Unterklassen – die WZ 2003 erarbeitet. Ist die NACE Rev. 1.1 auf nationaler Ebene nicht weiter unterteilt worden, so ist die
fünfte Stelle "0". Zwei Klassen der NACE Rev.1.1 sind in der WZ 2003 allerdings in Form von
vierstellig kodierten Klassen weiter aufgegliedert bzw. abweichend kodiert worden. Hiervon
sind folgende Unterteilungen betroffen:
Klasse der NACE Rev. 1.1
Klasse der WZ 2003
52.48 Sonstiger Facheinzelhandel 52.48 Einzelhandel mit Tapeten, Bodena.n.g. (in Verkaufsräumen)
belägen, Kunstgegenständen,
Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und
Spielwaren
52.49 Facheinzelhandel,
anderweitig nicht genannt
(in Verkaufsräumen)
64.20 Fernmeldedienste
64.30 Fernmeldedienste
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Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Mit dieser Maßnahme sollten zusätzliche Möglichkeiten zur Einführung nationaler Unterteilungen im Bereich des Einzelhandels geschaffen und außerdem im Interesse größtmöglicher Klarheit in diesen wichtigen Bereichen der Wirtschaft die Wiederverwendung von Kodes der WZ 93
mit geänderten Inhalten in der WZ 2003 vermieden werden. Letzteres wurde auch an anderen
Stellen der Wirtschaftszweigklassifikationen – schon auf EU-Ebene – angestrebt, jedoch nicht
immer mit Erfolg. Lücken in der fortlaufenden Kodierung von NACE Rev. 1.1 und WZ 2003 sind
aber zum Teil Ergebnis dieser Bemühungen.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über den formalen Aufbau der Wirtschaftszweigklassifikationen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Bundesrepublik
Deutschland:
Gliederungsebene
Abschnitte
Unterabschnitte9
Abteilungen
Gruppen
Klassen
Unterklassen
ISIC
Rev. 3.1
17
62
161
298
-
NACE
Rev. 1.1
17
31
62
224
515
-
WZ 2003
17
31
60
222
513
1041
Kode
A-Q
AA-QA
01-99
01.1-99.0
01.11-99.00
01.11.1-99.00.3
Um für bestimmte wirtschaftsanalytische Fragestellungen auch die Produktionstätigkeiten von
privaten Haushalten für den Eigenbedarf erfassen zu können, wurden in der ISIC Rev. 3.1 zwei
Abteilungen geschaffen, die in die NACE Rev. 1.1 übernommen wurden. Für nationale Zwecke
besteht an diesen Abteilungen kein Bedarf. Deshalb wurden sie – mit Billigung von Eurostat –
in der WZ 2003 nicht berücksichtigt. Entsprechendes gilt für die beiden Gruppen und Klassen
mit gleichem Inhalt.
Um die Unterschiede zwischen ISIC Rev. 3.1 und NACE Rev. 1.1 auch in der Kodierung deutlich
zu machen, wurde bei der NACE Rev. 1.1 zwischen die zweite und die dritte Stelle ein Punkt
gesetzt. Die formale Unterscheidung zwischen der deutschen und der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation erfolgt ebenfalls durch Einfügen eines Punktes, und zwar zwischen
der vierten und der fünften Stelle des Kodes. Darüber hinaus bedeutet die Ziffer "9" in der
9
In der NACE Rev. 1.1 sind nur 16 der 31 Unterabschnitte durch einen zweistelligen Buchstabenkode
besonders gekennzeichnet; die restlichen Unterabschnitte sind nicht hervorgehoben. In der WZ 2003
wurden jedoch alle Unterabschnitte berücksichtigt, auch wenn ein Abschnitt nur einen Unterabschnitt
umfasst.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 13 –
ISIC Rev. 3.1 immer "Sonstige", während sie in der NACE Rev. 1.1 und in der WZ 2003 wie die
übrigen Ziffern verwendet wird.
Der Zusammenhang zwischen WZ 2003 und NACE Rev. 1.1 ist wegen des streng hierarchischen
Aufbaus der WZ 2003 – abgesehen von den weiter oben genannten Ausnahmen – stets aus
deren Gliederung selbst ablesbar. Mit der ISIC Rev. 3.1 stimmen die NACE Rev. 1.1 und damit
auch die WZ 2003 – wie oben ausgeführt – gliederungstechnisch – und damit auch kodierungstechnisch – nur bis zur Ebene der Abteilungen überein. Die Beziehungen zwischen der
NACE Rev. 1.1 und der ISIC Rev. 3.1 auf Gruppen- und Klassenebene gehen jedoch aus der im
Teil V der vorliegenden Veröffentlichung dargestellten Übersicht über die Gliederung der
WZ 2003 hervor.
In der WZ 2003 weichen die Bezeichnungen der Wirtschaftszweige zum Teil von den entsprechenden Bezeichnungen in der NACE Rev. 1.1 ab. Dadurch soll den Anwendern der Klassifikation auf nationaler Ebene der gewohnte, übliche Sprachgebrauch geboten werden. Auch die
Erläuterungen wurden an die Bedürfnisse in Deutschland angepasst. Durch diese redaktionellen Abweichungen treten in der WZ 2003 selbstverständlich keine inhaltlichen Unterschiede
gegenüber der NACE Rev. 1.1 ein. Die Verwendung bekannter, in Fachkreisen gebräuchlicher
Termini und die Berücksichtigung nationaler Besonderheiten in den Erläuterungen soll vielmehr Klarheit über die Inhalte der Wirtschaftszweige schaffen und damit gerade von europäischen Intentionen abweichende Zuordnungen von statistischen Einheiten verhindern.
2.2
Einführung der WZ 2003 in der amtlichen Statistik
Die Mitgliedstaaten der EU und die Europäische Kommission hatten bereits bei der Erarbeitung
der NACE Rev.1 beschlossen, diese Klassifikation in gleicher Form und zur gleichen Zeit in
allen Mitgliedstaaten einzuführen. Vom Rat wurde am 9. Oktober 1990 eine entsprechende
Verordnung erlassen, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht ist. Der Text der Verordnung ist im Anhang 1 der vorliegenden Veröffentlichung wiedergegeben. Dabei wurden jedoch in der Verordnung enthaltene Fehler bereinigt. Im EWR10Abkommen wird ebenfalls auf die NACE Rev. 1 Bezug genommen, die auch von den EFTA11Staaten übernommen werden muss.
Nach Artikel 10 und 11 der genannten Verordnung müssen spätestens seit 1995 alle von den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhobenen Statistiken, die eine Klassifikation nach
Wirtschaftszweigen enthalten, mithilfe der NACE Rev. 1 oder einer davon abgeleiteten, von Eurostat gebilligten Klassifikation erstellt werden. Abgeleitete Fassungen, die die Struktur der
10 Europäischer
Wirtschaftsraum: Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Island,
Liechtenstein und Norwegen.
11 Europäische Freihandels-Assoziation.
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Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Wirtschaftszweigklassifikation der EU verändern, sind jedoch – auch für nationale Zwecke –
nicht zulässig.
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 29/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001 wurde der
Anhang zur vorgenannten Verordnung des Rates, der die Gliederung der Wirtschaftszweigklassifikationen der EU enthält, rechtsverbindlich geändert. Die Vorschriften zur Anwendung der
Klassifikation in den Mitgliedstaaten blieben davon jedoch unberührt. Die deutsche WZ 2003
muss sich demnach an den strukturellen und hierarchischen Rahmen der NACE Rev. 1.1 halten.
Die NACE Rev. 1.1 hat das Ziel, die Vergleichbarkeit zwischen den nationalen und den europäischen Klassifikationen und damit zwischen den nationalen und den europäischen Statistiken
zu verbessern. Um das zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die NACE Rev. 1.1 in allen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich interpretiert wird. Aus diesem Grund wurde
bei Eurostat unter anderem ein Ausschuss eingesetzt, der für die einheitliche Anwendung der
NACE Rev. 1.1 sorgen, kleinere Änderungen (z. B. zur Anpassung an die technologische und
ökonomische Entwicklung) vornehmen und Verbindung zu internationalen Organisationen, die
sich mit Wirtschaftszweigklassifikationen befassen, unterhalten soll. Dem Ausschuss gehören
Vertreter aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an, den Vorsitz führt ein – nicht
stimmberechtigter – Vertreter der Europäischen Kommission. Die Entscheidungen dieses Gremiums sind für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich, sie wirken sich also
unmittelbar auf die Auslegung der WZ 2003 durch die statistischen Ämter in der Bundesrepublik Deutschland aus.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass NACE Rev. 1.1 und WZ 2003 ausschließlich für statistische Zwecke geschaffen worden sind. Sie sollen als klassifikatorische
Grundlage für die statistische Arbeit – genauer gesagt für die statistische Zuordnung von wirtschaftlichen Einheiten zu Wirtschaftszweigen im Rahmen amtlicher Erhebungen – dienen. Sofern diese Klassifikationen also von anderen Behörden oder im privaten Bereich als Grundlage
für Entscheidungen oder andere Zwecke herangezogen werden, geschieht das grundsätzlich
außerhalb des Verantwortungsbereichs des Statistischen Bundesamtes.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 15 –
2.3
Beschreibung der Tätigkeiten durch Güter
Alle Ebenen einer Wirtschaftszweigklassifikation lassen sich durch die für sie charakteristischen Waren und Dienstleistungen beschreiben. Allerdings sollte immer auch die Beschreibung der Tätigkeit berücksichtigt werden, denn in einigen Fällen ist der Wirtschaftszweig nach
den Herstellungsverfahren oder den eingesetzten Rohstoffen und nicht nach dem Produkt
definiert. Als ein Hilfsmittel in der täglichen statistischen Arbeit mit der WZ 2003 kann im Bereich des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe)12 das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2002 (GP 2002) dienen, das es ermöglicht, die einzelnen Tätigkeiten
durch charakteristische Produkte zu beschreiben. Das GP 2002 baut auf der statistischen
Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (CPA)13 auf, die wiederum auf der zentralen Güterklassifikation der Vereinten Nationen (CPC)14 basiert.
Die Unterteilungen der CPC werden im Bereich der Waren verbindlich durch die Unterteilungen
des vom Weltzollrat herausgegebenen Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) definiert. Als maßgebliche Definitionsklassifikation für die Warenpositionen der CPA dient neben dem HS die aus ihm durch tiefere Untergliederung abgeleitete Kombinierte Nomenklatur (KN)15. Diese – gleichermaßen für zolltarifliche und außenhandelsstatistische Zwecke geschaffenen – Klassifikationen beeinflussen also die inhaltliche Abgrenzung
der Wirtschaftszweige der WZ 2003.
3
Definitionen und Regeln
Die Anwendbarkeit einer Wirtschaftszweigklassifikation ist in hohem Maße abhängig von der
zweckmäßigen Beschreibung der jeweiligen wirtschaftlichen Tätigkeiten und der statistischen
Einheiten, auf die sie anzuwenden ist. Diese Definitionen werden im Folgenden kurz dargestellt. Ausführlich werden die einzelnen Arten von Tätigkeiten und statistischen Einheiten in
der Verordnung des Rates betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und
12 Abschnitte C bis E der WZ 2003.
13 Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates vom 19. Oktober 1993, ABl. EG Nr. L 342 vom 31. Dezember
1993, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 204/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2001,
ABl. EG Nr. L 36 vom 6. Februar 2002, S. 1.
14 Central Product Classification, Version 1.1, New York 2002.
15 Verordnung (EWG) des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie
den Gemeinsamen Zolltarif, ABl. EG Nr. L 256, S. 1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1832/2002
der Kommission vom 1. August 2002, ABl. EG Nr. L 290 vom 28. Oktober 2002, S. 1, 2003 Nr. L 24 vom 29.
Januar 2003, S. 18.
– 16 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft16 beschrieben, die im Anhang 2 dieser Veröffentlichung abgedruckt ist. In der Verordnung enthaltene Fehler wurden dabei wiederum bereinigt.
3.1
Arten wirtschaftlicher Tätigkeiten
Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn durch kombinierten Einsatz von
Produktionsfaktoren wie Betriebsmittel und Werkstoffe, Arbeit, Herstellungsverfahren, Informationsnetze usw. bestimmte Waren oder Dienstleistungen produziert werden. Sie ist gekennzeichnet durch einen Güterinput (Waren und Dienstleistungen), einen Produktionsprozess und
einen Güteroutput.
In der Praxis sind die Tätigkeiten der Produktionseinheiten zumeist gemischter Art. Die Bestimmung einer Haupttätigkeit ist erforderlich, um eine Einheit einer bestimmten Unterteilung
der WZ 2003 zuordnen zu können.
Die Haupttätigkeit wird anhand der weiter unten ausführlich beschriebenen Top-down-Methode als die Tätigkeit bestimmt, die den größten Beitrag zur Wertschöpfung der betreffenden
Einheit leistet. Sie muss nicht zwangsläufig 50 % oder mehr der gesamten Wertschöpfung der
Einheit ausmachen.
Als Nebentätigkeit gilt jede andere Tätigkeit der Einheit, die Waren oder Dienstleistungen zum
Verkauf an Dritte produziert.
Haupt- und Nebentätigkeiten werden gewöhnlich mit Unterstützung einer Reihe von Hilfstätigkeiten ausgeführt (z. B. Rechnungswesen, Transport, Lagerung, Einkauf, Verkaufsförderung,
Reparatur und Wartung usw.). Hilfstätigkeiten dienen somit allein zur Unterstützung der Hauptund Nebentätigkeiten einer Einheit, indem sie kurzlebige Waren oder Dienstleistungen für den
Einsatz in dieser Einheit bereitstellen.
3.2
Statistische Einheiten
Zur vollständigen statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit wird eine Vielzahl
verschiedener Informationen benötigt; die organisatorische Ebene, auf der diese Informationen zusammengetragen werden können, richtet sich jedoch nach der Art der Daten. Z. B. sind
Daten über den Unternehmensgewinn unter Umständen nur bei einer Zentralstelle verfügbar,
die sich an einem anderen Ort befindet als die übrigen Unternehmensteile, während Absatzdaten möglicherweise bei den einzelnen getrennten Standorten vorliegen. Um die Daten zufrieden stellend beobachten und analysieren zu können, muss man daher zunächst einen Stamm
16 Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993, ABl. EG Nr. L 76 vom 30. März 1993.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 17 –
von statistischen Einheiten festlegen. Diese bilden die Bausteine für die Zuordnung zu der entsprechenden Klassifikation, anhand derer die Daten erhoben werden können. Es gibt verschiedene Arten statistischer Einheiten entsprechend den unterschiedlichen Erfordernissen;
jede einzelne ist so definiert, dass sie als solche identifiziert und nicht mit anderen Einheiten
verwechselt werden kann. Es kann sich um eine identifizierbare rechtliche oder physische Einheit oder, wie beispielsweise im Fall der homogenen Produktionseinheit, um ein statistisches
Gebilde handeln.
Um die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die zur Verwendung in der Europäischen Union angenommenen Definitionen direkt mit jenen verbunden, die in der Einleitung
zur ISIC Rev. 3.1 und im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Vereinten
Nationen angegeben sind.
Im Folgenden sind die Einheiten aufgeführt, die in der Verordnung des Rates betreffend die
statistischen Einheiten beschrieben sind (siehe auch Anhang 2 der vorliegenden Veröffentlichung) und die auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden müssen:
- die Unternehmensgruppe
- das Unternehmen
- die institutionelle Einheit
- die fachliche Einheit (FE)
- die homogene Produktionseinheit (HPE)
- die örtliche Einheit
- die fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE)
- die homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE)
In der folgenden Tabelle sind die Beziehungen zwischen den verschiedenen Arten von statistischen Einheiten dargestellt:
Ein oder mehrere Standorte
Eine oder mehrere Tätigkei- Unternehmen
ten
Institutionelle Einheit
Eine einzige Tätigkeit
FE
HPE
Ein einziger Standort
Örtliche Einheit
Örtliche FE
Örtliche HPE
Für die (internationale) Vergleichbarkeit von Statistiken ist die einheitliche Interpretation und
Anwendung der statistischen Einheiten ebenso wichtig wie die Anwendung derselben Klassifikationen und Klassifizierungsregeln. In Deutschland sind für die praktische statistische Arbeit
das Unternehmen und die örtliche Einheit von besonderer Bedeutung.
– 18 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
3.3
Allgemeine Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten
Die vorliegende WZ 2003 dient neben der Klassifizierung von Einheiten im Rahmen amtlicher
Erhebungen auch für Register zu statistischen Zwecken17. Für die Interpretation der WZ 2003
stehen Hilfsmittel zur Verfügung, z. B. Erläuterungen, Entscheidungen des bereits genannten
Ausschusses bei Eurostat, Umsteigeschlüssel, sowie die schon erwähnten Güterklassifikationen CPC, CPA, GP, HS und KN.
Jede Einheit wird auf der Grundlage der in ihr durchgeführten Tätigkeiten auf der untersten
Gliederungsebene der WZ 2003 eingeordnet, sofern für die einzelnen fachstatistischen Erhebungen nichts anderes bestimmt ist.
Die Klassifizierung ist abhängig von der verwendeten statistischen Einheit. Beispielsweise
wird ein Betrieb (örtliche Einheit), der ausschließlich Marktforschung oder Softwareentwicklung für das eigene Unternehmen betreibt, bei der Darstellung nach örtlichen Einheiten in der
Unterklasse 74.13.1 (Marktforschung) bzw. der Unterklasse 72.22.3 (Sonstige Softwareentwicklung) der WZ 2003 klassifiziert. Demgegenüber muss die Tätigkeit eines solchen Betriebes bei der Feststellung des Unternehmensschwerpunktes (statistische Einheit Unternehmen) als Hilfstätigkeit angesehen werden; dementsprechend müssen die dort entstandenen
Kosten auf diejenigen Tätigkeiten verteilt werden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Jede statistische Einheit wird der Unterklasse der WZ 2003 zugeordnet, zu der ihre Haupttätigkeit gehört. Die Haupttätigkeit einer Einheit ist die Tätigkeit, die den größten Beitrag zur
Wertschöpfung dieser Einheit leistet. Das relevante Kriterium ist die Bruttowertschöpfung zu
Herstellungspreisen. Sie wird definiert als die Differenz zwischen dem Produktionswert zu
Herstellungspreisen und den Vorleistungen zu Anschaffungspreisen. Somit besteht die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen aus sonstigen Nettoproduktionsabgaben, Arbeitnehmerentgelten, Abschreibungen und dem Betriebsüberschuss.
Die im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten entstandenen Kosten werden den Haupt- und
Nebentätigkeiten anteilig zugerechnet.
17 Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates vom 22. Juli 1993 über die innergemeinschaftliche Koordinierung
des Aufbaus von Unternehmensregistern für statistische Verwendungszwecke, ABl. EG Nr. L 196 vom
5. August 1993, S. 1.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 19 –
Wenn auf der Ebene der Unterklassen der Beitrag einer Tätigkeit zur Wertschöpfung mehr als
50 % beträgt, wird die betreffende Unterklasse für die Klassifizierung der Einheit zu Grunde
gelegt. In allen übrigen Fällen sind die Klassifizierungsregeln zu beachten, die eine stufenweise Zuordnung nach der Top-down-Methode vorschreiben. Im Einzelnen ist bei der Anwendung der Top-down-Methode folgendermaßen vorzugehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Auflistung der von der Einheit ausgeführten Tätigkeiten und Ermittlung der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen für jede betroffene Unterklasse der WZ 2003 für
einen nahe zurückliegenden Zeitraum von 12 Monaten.
Bestimmung des Abschnitts der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung.
Innerhalb dieses Abschnitts Bestimmung der Abteilung der WZ 2003 mit dem höchsten
Anteil an der Wertschöpfung.
Innerhalb dieser Abteilung Bestimmung der Gruppe der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung.
Innerhalb dieser Gruppe Bestimmung der Klasse der WZ 2003 mit dem höchsten Anteil
an der Wertschöpfung.
Innerhalb dieser Klasse Bestimmung der Unterklasse der WZ 2003 mit dem höchsten
Anteil an der Wertschöpfung.
Diese Unterklasse bestimmt die Haupttätigkeit der Einheit und ist für die wirtschaftszweigklassifikatorische Zuordnung maßgeblich.
– 20 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Diese Klassifizierungsregel wird im Folgenden anhand eines Beispiels verdeutlicht:
Abschnitt
Unterklasse
D
28.71.0
29.31.1
29.42.0
29.52.1
29.52.2
29.55.0
34.30.0
G
51.14.7
51.88.0
K
74.20.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Anteil an der
Bruttowertschöpfung
Bezeichnung der Unterklasse
zu Herstellungspreisen
in %
7
Herstellung von Metallbehältern mit
einem Fassungsvermögen von 300 l
oder weniger
8
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne
Reparatur)
Herstellung von Werkzeugmaschinen
3
für die Metallbearbeitung
Herstellung von Bergwerksmaschinen
6
Herstellung von Bau- und Baustoffma15
schinen
Herstellung von Maschinen für das
8
Papiergewerbe
Herstellung von Teilen und Zubehör für
5
Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
Handelsvermittlung von landwirt7
schaftlichen Maschinen und Geräten
Großhandel mit landwirtschaftlichen
28
Maschinen und Geräten
Ingenieurbüros für technische Fach13
planung
– 21 –
Anteil an der Bruttowertschöpfung
zu Herstellungspreisen in %
Bezeichnung
Schritt 1: Bestimmung des Abschnitts
Abschnitt D
Abschnitt G
Abschnitt K
Verarbeitendes Gewerbe
52
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 35
und Gebrauchsgütern
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung bewegli- 13
cher Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
Schritt 2: Bestimmung der Abteilung
Abteilung 28
Abteilung 29
Abteilung 34
Herstellung von Metallerzeugnissen
Maschinenbau
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
7
40
5
Schritt 3: Bestimmung der Gruppe
Gruppe 29.3
Gruppe 29.4
Gruppe 29.5
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen 8
Herstellung von Werkzeugmaschinen
3
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirt- 29
schaftszweige
Schritt 4: Bestimmung der Klasse
Klasse 29.52
Klasse 29.55
Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
21
8
Schritt 5: Bestimmung der Unterklasse
Unterklasse
29.52.1
Unterklasse
29.52.2
Herstellung von Bergwerksmaschinen
6
Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
15
– 22 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Die Haupttätigkeit fällt daher in die Unterklasse 29.52.2 der WZ 2003 (Herstellung von Bauund Baustoffmaschinen), obwohl die Unterklasse 51.88.0 (Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten) den höchsten Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen hat.
Wäre die Zuordnung direkt zu der Unterklasse mit dem höchsten Anteil an der Wertschöpfung
erfolgt, hätte man dieses Unternehmen fälschlicherweise außerhalb des Verarbeitenden
Gewerbes klassifiziert. Die Anwendung der Top-down-Methode führt also zu dem gewünschten
Ergebnis, dass die Klassifizierung auf der untersten Ebene mit der Haupttätigkeit auf der obersten Ebene der WZ 2003 – aus der sich in der Praxis die Berichtspflicht zu konkreten statistischen Erhebungen ergibt – übereinstimmt.
Auf Besonderheiten in Zusammenhang mit der Anwendung des Schwerpunktprinzips und der
Top-down-Methode wird im Einzelfall in den Erläuterungen zur WZ 2003 hingewiesen.
In der Praxis ist es oft nicht möglich, Informationen über die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen zu beschaffen. In diesem Fall wird die Haupttätigkeit nach anderen Kriterien ermittelt und eine bestmögliche Annäherung an die Wertschöpfungsmethode angestrebt. Die
Ersatzgrößen sind folgende:
Auf der Grundlage des Outputs:
-
Bruttoproduktion der Einheit, das heißt Gesamtwert der aus den einzelnen Tätigkeiten hervorgegangenen Waren und Dienstleistungen.
Verkaufswert der aus den jeweiligen Tätigkeiten hervorgegangenen Waren und Dienstleistungen; dieser Wert gilt in der Regel als ausreichende Annäherung an die Bruttoproduktion.
Auf der Grundlage des Inputs:
-
-
Lohn- und Gehaltsummen für die einzelnen Tätigkeiten; bei einer kapitalintensiven Tätigkeit mit einem relativ geringen Anteil von Löhnen und Gehältern an der Gesamtwertschöpfung kann zur Bewertung der relativen Bedeutung der verschiedenen Tätigkeiten das Sachanlagevermögen herangezogen werden.
Beschäftigung in den Wirtschaftszweigen nach Maßgabe des Anteils der in den einzelnen
Tätigkeiten der Einheit tätigen Personen.
Auch bei diesen Größen erfolgt die Ermittlung der Haupttätigkeit nach der Top-down-Methode.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 23 –
Bei der praktischen Arbeit stehen jedoch manchmal selbst diese Ersatzgrößen nicht zur Verfügung, so dass man sich bei der Zuordnung mit der Selbsteinschätzung der Befragten begnügen
muss.
Die Verwendung verschiedener Kriterien kann zu unterschiedlichen Zuordnungen einer statistischen Einheit führen, da die Ersatzkriterien zum Teil nur eine grobe und nicht gleich gerichtete Annäherung an die Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen erlauben. Bei Verwendung des Verkaufswertes (Umsatz) als Ersatzkriterium wird sofort klar, dass in bestimmten
Fällen die Proportionalität zur Wertschöpfung nicht gegeben ist. Beispielsweise enthält der
Handelsumsatz in der Regel einen weitaus niedrigeren Wertschöpfungsanteil als eine verarbeitende Tätigkeit oder viele sonstige Dienstleistungen. Dadurch bevorzugt eine Zuordnung nach
dem Umsatz den Handel zulasten der Verarbeitung und anderer Dienstleistungen. Ein anderes
Beispiel, bei denen der Verkaufswert ein wenig geeignetes Ersatzkriterium darstellt, ist der
Umsatz von Generalunternehmern, aber auch innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes kann
das Verhältnis zwischen Umsatz und resultierender Wertschöpfung zwischen den einzelnen
Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich ausfallen. In einigen Fällen ist eine Umsatzangabe
nicht sinnvoll oder nicht vorhanden, z. B. im Kredit- und Versicherungsgewerbe. Die gleichen
Probleme ergeben sich bei Verwendung von Bruttoproduktionsdaten als Ersatzkriterium.
Zahlreiche Einheiten üben Handels- und andere Tätigkeiten aus. In diesen Fällen sind Umsatzangaben – wie erwähnt – die am wenigsten geeigneten Indikatoren für den unbekannten Wertschöpfungsanteil. Ein weit besserer Indikator ist die Handelsspanne (Differenz zwischen Handelsumsatz und Wareneinsatz, d. h. Käufen von Waren zum Wiederverkauf, berichtigt um
Bestandsveränderungen). Die Handelsspannen können jedoch innerhalb des Großhandels und
des Einzelhandels sowie zwischen den einzelnen Handelstätigkeiten variieren. Darüber hinaus
sind die weiter unten dargelegten besonderen Klassifizierungsregeln für den Einzelhandel zu
beachten.
Ebenso vorsichtig ist bei der Anwendung von Ersatzgrößen auf der Grundlage des Inputs zu
verfahren. Die Proportionalität zwischen Lohn- und Gehaltssummen bzw. Beschäftigung und
Wertschöpfung ist nicht zuverlässig, wenn die Kapitalintensität der verschiedenen Tätigkeiten
unterschiedlich ist. Eine höhere Kapitalintensität führt zu höherer Abschreibung und somit zu
einem niedrigeren Anteil der Löhne und Gehälter an der Wertschöpfung. Die Kapitalintensität
unterscheidet sich zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen und auch innerhalb der Tätigkeiten derselben Klasse der WZ 2003 erheblich. Zum Beispiel ist das Leeren von Abfallkörben
wahrscheinlich weniger kapitalintensiv als die Dekontaminierung und Reinigung von Böden,
Grund- und Oberflächenwasser vor Ort, dennoch gehören alle diese Tätigkeiten zu derselben
Unterklasse der WZ 2003 (90.03.0).
– 24 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
3.4
Spezielle Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten
Einheiten, die Leistungen gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage erbringen,
werden wie Einheiten klassifiziert, die die gleichen Waren oder Dienstleistungen auf eigene
Rechnung produzieren. Es gibt zwei Grundtypen:
-
Arbeit nach Plan liegt vor, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen technischen Spezifikationen
bereitstellt. Dies ist insbesondere im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie
der Herstellung von Metallerzeugnissen der Fall (Schmieden, Schneiden, Stanzen und
Gießen).
-
Lohnarbeit oder Lohnveredlung liegen vor, wenn der Auftragnehmer bestimmte technische
Leistungen an einem vom Auftraggeber bereitgestellten Objekt erbringt. Dabei kann es sich
um Rohstoffe oder vorbearbeitete mechanische Teile u.Ä. handeln. Die Leistung kann z. B.
in Metallbearbeitung (Verchromung), Verarbeitung von Obst für die Konservierung usw.
bestehen.
Einheiten im Vertrieb und in der Produktion von Gütern ohne eigene Warenproduktion (Converter) sind Einheiten, die fremdbezogene Waren oder Dienstleistungen in eigenem Namen
verkaufen. Diese Einheiten werden dem Abschnitt G (Handel; Instandhaltung und Reparatur
von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern) der WZ 2003 zugeordnet, es sei denn, sie besitzen
die gewerblichen Schutzrechte (Patente, Lizenzen usw.) an den Produkten. In diesem Fall werden sie so klassifiziert, als würden sie die Waren selbst herstellen.
Einheiten, deren Haupttätigkeit im Ein- oder Zusammenbau von fremd bezogenen Teilen oder
Anlagen besteht, die für ein Gebäude erforderlich sind, werden dem Baugewerbe (Abteilung 45
der WZ 2003) zugeordnet. Dies gilt für Heizungs- und Belüftungsanlagen, Aufzüge und Rolltreppen, Energie- und Wasserversorgung, Fenster, Türen usw.
Ein- und Zusammenbau umfassen in der Regel auch Dienstleistungen im Rahmen der Inbetriebnahme, zu denen auch alle für das reibungslose Funktionieren am Aufstellungsort erforderlichen Arbeiten sowie die Grundeinweisung des Bedienungspersonals in Betrieb und Wartung zählen. Einbauarbeiten als mit dem Verkauf einer Ware verbundene Dienstleistungen
(nicht jedoch das Anschließen ohne vorherigen Kauf), z. B. der Einbau eines elektrischen
Haushaltsgerätes durch den Einzelhändler, werden derselben Unterklasse zugeordnet, wie der
Verkauf.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 25 –
Einheiten, die Waren reparieren, instand halten oder überholen, werden derselben Unterklasse zugeordnet wie die Einheiten, die diese Güter herstellen, mit Ausnahme der Fälle, in
denen die WZ 2003 eigene Unterklassen für die Reparatur und Instandhaltung von Gütern enthält18 bzw. in denen die Reparatur und Instandhaltung von anderen Unterklassen als denen,
denen die Herstellung zugeordnet wird, erfasst werden.
3.5
Abschnittsbezogene Regeln für die Klassifizierung statistischer Einheiten
Abschnitt G:
gütern
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchs-
In der WZ 2003 werden unter Handel alle Einheiten klassifiziert, deren wirtschaftliche Haupttätigkeit im Erwerb (im allgemeinen Kauf) beweglicher Güter und ihrem Weiterverkauf und/oder
in der Vermittlung zwischen Verkäufern und Käufern von Waren besteht. Die Waren werden
nicht wesentlich verändert, sondern lediglich der im Handel üblichen Behandlung (handelsübliche Manipulation) unterzogen.
Der Handel umfasst neben den direkten Handelsgeschäften zwischen zwei Vertragspartnern
auch die Vermittlung von Handelsgeschäften für einen oder mehrere Dritte. Wesentlich ist
jedoch, dass die Haupttätigkeit im Handel mit Waren besteht, die vom Verkäufer nicht mehr
als im Handel üblich verändert wurden. Zur handelsüblichen Manipulation, die die wesentliche
Beschaffenheit der Ware nicht beeinträchtigt, zählen z. B. Sortieren, Trennen, Zusammenstellen und Verpacken. Hierzu gehören auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf
der Waren, wie z. B. Anlieferung und Installation elektrischer Geräte durch den Einzelhändler.
Weitere Hinweise erhalten die Erläuterungen im Abschnitt G der WZ 2003.
Im Großhandel gibt es eine Reihe von Wirtschaftszweigen, in denen die handelsübliche Manipulation von großer Bedeutung ist. Ein typisches Beispiel ist die Umverpackung von Waren vor
der Auslieferung an den Einzelhandel.
18 Hierbei handelt es sich um
•
•
•
•
•
die Unterklasse 29.31.2 für die Reparatur und Instandhaltung von land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen,
die Unterklasse 29.32.2 für die Reparatur und Instandhaltung von sonstigen land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen,
die Unterklassen 50.20.3 bis 50.20.5 und 50.40.4 für die Reparatur und Instandhaltung von
Kraftwagen und Krafträdern,
die Unterklassen 52.71.0 bis 52.74.2 für die Reparatur von Gebrauchsgütern sowie
die Unterklasse 72.50.0 für die Reparatur und Instandhaltung von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen.
– 26 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Handelsvermittlung und Großhandel sind in einer Abteilung der WZ 2003 zusammengefasst.
Die Unterklassen und Klassen der Handelsvermittlung bilden eine Gruppe (51.1), während die
Unterklassen und Klassen des Großhandels sechs Gruppen (51.2 bis 51.9) umfassen. Für den
Einzelhandel sieht die Klassifikation sechs Gruppen (52.1 bis 52.6) für die verschiedenen Erscheinungsformen vor, die zusammen mit der Reparatur von Gebrauchsgütern (52.7) eine
eigene Abteilung bilden. Der Handel mit Kraftfahrzeugen bildet zusammen mit der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, einschließlich Tankstellen, die Abteilung 50.
Die die Handelsvermittlung betreffende Gruppe umfasst alle Einheiten, deren Haupttätigkeit
im Großhandel mit Waren im Namen und auf Rechnung Dritter besteht. Dabei kann es sich um
Handelsvermittler, Makler oder Handelsvereinigungen handeln, die Transaktionen auf Rechnung Dritter durchführen. Die Handelsvermittlung im Einzelhandel hingegen ist nicht separat
ausgewiesen, sondern den entsprechenden Unterklassen in Abteilung 52 zugeordnet.
Die den Großhandel betreffenden Gruppen umfassen alle Einheiten, deren wirtschaftliche
Tätigkeit vorwiegend im Wiederverkauf von Waren in eigenem Namen an Einzelhändler,
gewerbliche, institutionelle oder berufliche Nutzer oder an andere Großhändler besteht. Der
Großhandel wird nur nach dem Produktsortiment klassifiziert. Sonstige Kriterien, z. B. Binnengroßhandel, Import- bzw. Exporthandel usw., bleiben unberücksichtigt.
Die den Einzelhandel betreffenden Gruppen umfassen alle Einheiten, deren wirtschaftliche
Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, Waren zu kaufen und in eigenem Namen auf eigene
oder fremde Rechnung vorwiegend an private Haushalte zu verkaufen. Der Einzelhandel findet
zum größten Teil in jedermann zugänglichen Verkaufsräumen statt. Daneben gibt es jedoch
auch andere Einzelhandelsformen, z. B. Versandhandel mit Bestellung per Internet, Post oder
Telefon, Fahrverkauf, Handel an Verkaufsständen und auf Märkten sowie Handel vom Lager.
Der in den Gruppen 52.1 bis 52.6 der WZ 2003 erfasste Einzelhandel wird zunächst nach der
Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Einzelhandel in Verkaufsräumen: Gruppen 52.1 bis 52.5;
Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen: Gruppe 52.6). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen ist
weiter untergliedert in Einzelhandel mit neuen Waren (Gruppen 52.1 bis 52.4) und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (Gruppe 52.5). Beim Einzelhandel mit neuen Waren in Verkaufsräumen wird noch weiter unterschieden zwischen Facheinzelhandel (Gruppen 52.2 bis 52.4)
und Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe 52.1). Der Facheinzelhandel mit neuen
Waren in Verkaufsräumen ist weiter untergliedert nach dem verkauften Warensortiment. Die
oben beschriebenen Gruppenaggregate sind als zusätzliche Ebenen zu betrachten und bei
Anwendung der Top-down-Methode zu verwenden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 27 –
Abteilung 52
Einzelhandel
52.1-52.6
In Verkaufsräumen
52.1-52.5
Gebrauchtwaren
52.5
Reparatur von
Gebrauchsgütern
52.7
Nicht in
Verkaufsräumen
52.6
Neuwaren
52.1-52.4
Waren verschiedener
Art 52.1
Facheinzelhandel
52.2-52.4
Untergliederung nach
Sortiment
Sonstige Klassifizierungsaspekte, wie beispielsweise die Art der Bedienung (herkömmliche
Bedienung, Selbstbedienung usw.), von freiwilligen Ketten betriebene Verkaufsstellen, Einkaufsvereinigungen sowie die Unterscheidung zwischen genossenschaftlich organisiertem
Einzelhandel und anderen Einzelhandelsformen, bleiben unberücksichtigt.
Einheiten, die mehrere Einzelhandelstätigkeiten ausführen, ohne dass eine von ihnen eindeutig überwiegt, werden unter der Gruppe 52.1 der WZ 2003 klassifiziert. Diese Gruppe umfasst
die Klasse 52.11 für Einheiten, die ausschließlich oder vorwiegend Nahrungsmittel, Getränke
und Tabakwaren verkaufen, und die Klasse 52.12 für Einheiten, die ausschließlich oder hauptsächlich mit sonstigen Waren handeln. Einheiten, deren Haupttätigkeit, gemessen an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße), zweifelsfrei der
Einzelhandel in Verkaufsräumen ist, sind den Unterklassen 52.11.1 bis 52.50.3 der WZ 2003
zuzuordnen. Nach Feststellung des von den einzelnen Einheiten verkauften Warensortiments,
erfolgt die Zuordnung nach folgenden Regeln:
– 28 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
1.
Umfasst das Sortiment ausschließlich Waren einer Klasse der WZ 2003, wird die Einheit
dieser Klasse zugeordnet. Die zutreffende Unterklasse ist diejenige, die innerhalb dieser
Klasse den höchsten Anteil an der Wertschöpfung (oder der Ersatzgröße) aufweist.
Beispiel:
2.
Umfasst das Sortiment Waren mehrerer Klassen der WZ 2003 (Untergrenze je Klasse
5 %), ist zu prüfen, ob eine dieser Klassen einen Anteil von 50 % oder mehr an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) aufweist. In
diesem Fall ist die Einheit dieser Klasse zuzuordnen. Die zutreffende Unterklasse ist diejenige, die innerhalb dieser Klasse den höchsten Anteil an der Wertschöpfung (oder der
Ersatzgröße) aufweist.
Beispiel: a)
3.
Eine Einheit verkauft in ihren Verkaufsräumen nur Wein, Sekt und Spirituosen an private Haushalte; sie wird vollständig der Unterklasse
52.25.1 zugeordnet.
52.41.2 – 20%
b)
52.42.3 – 30%
52.43.2 – 50%
Zuordnung zu 52.43.2
52.21.0 – 10%
c)
52.24.1 – 10%
52.25.2 – 10%
52.33.2 – 15%
52.41.1 – 55%
Zuordnung zu 52.41.1
52.21.0 – 5%
52.24.1 – 30%
52.24.2 – 25%
52.33.2 – 35%
52.41.1 – 5%
Zuordnung zu 52.24.1
Umfasst das Sortiment Waren mehrerer Klassen der WZ 2003 und liegt der Anteil an der
Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils
unter 50 %, jedoch über 5 %, ist für die richtige Zuordnung eine weitere Untersuchung
erforderlich, die von der Anzahl der beteiligten Klassen der WZ 2003 abhängt. Diese
Untersuchung muss tatsächlich auf der Ebene der Klassen – nicht auf der Ebene der
Unterklassen – durchgeführt werden, da nur so eine einheitliche Anwendung der
NACE Rev. 1.1 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährleistet ist.
-
Umfasst das Sortiment Waren aus bis zu vier Klassen der Gruppen 52.2, 52.3 oder
52.4 der WZ 2003 und liegt der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils unter 50 %, jedoch über 5 %, so
handelt es sich immer noch um spezialisierten Einzelhandel. Dann ist lediglich der
Schwerpunkt der Tätigkeiten nach der Top-down-Methode auf Basis der geeigneten
Messgröße zu ermitteln; die Zuordnung zu den Unterklassen richtet sich dann nach
der Haupttätigkeit.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 29 –
Beispiel: a)
-
52.27.1 – 25 %
52.33.1 – 30 %
52.42.4 – 25 %
52.48.6 – 20 %
Zuordnung zu 52.42.4
b)
52.27.1 – 25 %
52.33.1 – 20 %
52.33.2 – 10 %
52.42.3 – 10 %
52.42.4 – 15 %
52.48.6 – 10 %
52.49.8 – 10 %
Zuordnung zu 52.42.4
Umfasst das Sortiment Waren aus fünf oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3
oder 52.4 der WZ 2003 und liegt der Anteil an der Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen (oder einer geeigneten Ersatzgröße) jeweils unter 50 %, jedoch über 5
%, erfolgt die Einordnung unter Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (Gruppe
52.1). Macht der Anteil der Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren wenigstens 35
% der Messgröße aus, erfolgt die Zuordnung zur Klasse 52.11, in allen übrigen Fällen
zur Klasse 52.12. Die Zuordnung zu den einzelnen Unterklassen der Klassen 52.11
und 52.12 richtet sich nach den in den Erläuterungen zur WZ 2003 dargestellten
Regeln.
Die Zuordnungsregeln beruhen stets auf der Einzelhandelstätigkeit der Einheit. Wenn eine
Einheit als Nebentätigkeit noch Dienstleistungen erbringt oder Waren herstellt, wird ihre
Zuordnung zur entsprechenden Klasse der Abteilung 52 nur durch die Zusammensetzung ihrer
Einzelhandelstätigkeit bestimmt.
Abschnitt L:
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Die tätigkeitsbezogene Zuordnung sowie die oben dargestellten Klassifizierungskriterien gelten auch für staatliche Organe. Daher sind diese nicht alle in Abschnitt L der WZ 2003 klassifiziert. Einheiten, deren Tätigkeiten auf nationaler, regionaler oder lokaler staatlicher Ebene
stattfinden, und die als solche in anderen Wirtschaftszweigen genannt oder inbegriffen sind,
werden in die Abschnitte eingeordnet, in denen die entsprechenden Tätigkeiten erfasst werden
(z. B. in Abschnitt M (Erziehung und Unterricht) oder Abschnitt N (Gesundheits-, Veterinär- und
Sozialwesen) und nicht in Abschnitt L (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung)). Eine Sektorengliederung kennt die WZ 2003 nicht. Umgekehrt werden in Abschnitt L
auch verschiedene Tätigkeiten erfasst, die von privaten Institutionen unter staatlichem Reglement ausgeübt werden.
– 30 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung 95: Private Haushalte mit Hauspersonal
Die Klasse 95.00 der WZ 2003 umfasst nur Tätigkeiten der privaten Haushalte in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber von Hauspersonal. Das Ergebnis dieser Tätigkeiten gilt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Produktion; aus diesem Grunde und für bestimmte statistische Erhebungen wurde diese Klasse in NACE Rev.1.1 und WZ 2003 aufgenommen.
3.6 Änderungen in der Klassifizierung der Einheiten
Es kommt häufig vor, dass sich die Haupttätigkeit einer Einheit ändert – sei es kurzfristig oder
allmählich über einen längeren Zeitraum. Auf Grund von saisonalen Faktoren oder Entscheidungen der Geschäftsleitung über die Änderung der Output-Struktur kann sich die Haupttätigkeit von einem Erhebungszeitraum zum nächsten ändern. In jedem Fall wird dadurch eine relativ abrupte Verschiebung der Tätigkeiten stattfinden. Ferner kann sich auch die Absatzstruktur
über mehrere Jahre hinweg allmählich verändern. Diese Fälle machen eine Änderung der
Klassifizierung der betreffenden Einheit erforderlich; zu häufige Änderungen führen jedoch zu
einer Verzerrung der Statistiken und können ihre Anwendung erheblich erschweren.
Zur Vermeidung häufiger Änderungen ist eine Stabilitätsregel erforderlich. Ohne sie würden
die offensichtlichen Veränderungen in der Wirtschaft nur statistische Konstruktionen darstellen. Als Grundregel gilt, dass die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit, unter der die betreffende
Einheit klassifiziert ist, während zwei Jahren übersteigen muss, bevor die Klassifizierung
geändert wird.
Änderungen in der Klassifizierung der Einheiten zum Zwecke statistischer Erhebungen sollten
nicht öfter als einmal im Jahr vorgenommen werden, entweder zu einem festgelegten Zeitpunkt
oder jeweils dann, wenn die Information verfügbar wird; häufigere Änderungen würden zu
Unvereinbarkeiten zwischen kurzfristigen (monatlichen und vierteljährlichen) und längerfristigen Statistiken führen.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 31 –
Hinweise
für die Benutzung der
Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003
Hinweise für die Benutzung
der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003
Die vorliegende Veröffentlichung betrifft die für statistische Zwecke aufgestellte Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003).
Die Gliederung der WZ 2003 enthält neben der Kodierung und Bezeichnung für die Unterteilungen der
WZ 2003 auch Hinweise auf die Gruppen und Klassen der Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) der Vereinten Nationen, mit denen diese Unterteilungen in Verbindung stehen.
Dabei zeigt ein "x" hinter dem Kode der ISIC Rev. 3.1 an, dass deren Gruppen bzw. Klassen auf mehrere
Gruppen bzw. Klassen der WZ 2003 aufgeteilt wurden.
Hauptteil der vorliegenden Veröffentlichung ist die Gliederung der WZ 2003 mit Erläuterungen. Bei der
Gliederung selbst ist für die verschiedenen Ebenen jeweils die Kodierung und die ausführliche Bezeichnung des Wirtschaftszweiges angegeben. Kurzbezeichnungen für alle Gliederungsebenen können beim
Statistischen Bundesamt, Gruppe IV D, angefordert werden.
Die Erläuterungen zur WZ 2003 sollen bei der Auslegung der Klassifikation helfen und dazu – auf den
verschiedenen Gliederungsebenen – insbesondere Hinweise auf die Abgrenzung eines Wirtschaftszweiges von einem anderen geben. Sie sind grundsätzlich nicht als vollständig anzusehen, da eine
abschließende Aufführung aller zu einer Unterteilung zuzuordnenden Tätigkeiten den Rahmen dieser
Veröffentlichung sprengen würde und außerdem nicht zuletzt auf Grund der ökonomischen und technologischen Entwicklung gar nicht möglich ist. Aufgeführt sind in der Regel vielmehr typische Tätigkeiten, die zu der betreffenden Unterteilung gehören, zum Teil werden auch bestimmte Institutionen
genannt und deren typische Tätigkeiten beschrieben. Oft ergeben sich die typischen Tätigkeiten, die
einer Unterteilung der WZ 2003 zuzuordnen sind, jedoch zweifelsfrei aus der Bezeichnung der Unterteilung; diese Aktivitäten sind in den Erläuterungen zur WZ 2003 nicht explizit aufgeführt. Teilweise werden in den Erläuterungen ergänzend – in einigen Fällen auch ausschließlich – solche Tätigkeiten
genannt, die von der betreffenden Unterteilung erfasst werden sollen, obwohl ihre Zuordnung auch an
anderer Stelle denkbar wäre. Erläuterungen wurden vor allem für die Unterklassen der WZ 2003 geschaffen, es liegen jedoch auch Erläuterungen für die höher aggregierten Ebenen dieser Klassifikation vor,
wenn Aussagen getroffen werden können, die beispielsweise für eine ganze Gruppe, Abteilung oder
einen kompletten Abschnitt gültig sind.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 35 –
Die Erläuterungen enthalten sowohl positive (z. B. "Diese Unterklasse umfasst:") als auch negative (z. B.
"Diese Unterklasse umfasst nicht:") Abgrenzungen. Gelegentlich finden sich auch in den positiven Abgrenzungen Einschränkungen des Inhalts der entsprechenden Unterteilung, wodurch darauf hingewiesen wird, dass bestimmte Tätigkeiten zwar zu dieser Unterteilung gehören, in besonderen Fällen
jedoch an anderer Stelle der WZ 2003 erfasst werden. Die negativen Abgrenzungen enthalten neben
echten Verweisen zum Teil auch Hinweise auf verwandte Tätigkeiten.
Den verbindlichen Rahmen für die Erläuterungen zur WZ 2003 bilden die Erläuterungen zur statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1.1), die ihrerseits auf
den Erläuterungen zur Internationalen Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3.1) basieren. Wo es
aus deutscher Sicht notwendig oder zweckmäßig erschien, wurden unter maßgeblicher Beteiligung der
zuständigen Wirtschaftsverbände und anderer Datennutzer ergänzende Erläuterungen geschaffen, die
sich jedoch in den vorgegebenen Rahmen einpassen mussten.
Als Anhang 3 enthält die vorliegende Veröffentlichung den Umsteigeschlüssel von der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), zur Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003
(WZ 2003) und seine Umkehrung. Diese Umsteigeschlüssel sollen die Veränderungen zwischen beiden
Klassifikationen verdeutlichen und die Anwendung der WZ 2003 bei der Durchführung von Erhebungen
sowie die Nutzung der statistischen Ergebnisse erleichtern.
Die Umsteigeschlüssel wurden für die untersten Ebenen von WZ 93 und WZ 2003 erstellt. Sie entsprechen dem Stand bei Drucklegung dieser Veröffentlichung. Änderungen auf Grund neuerer Erkenntnisse, z. B. aus konkreten Erhebungen, vor allem aber auf Grund von Zuordnungsentscheidungen des
zuständigen Ausschusses beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich sind, können nicht ausgeschlossen werden. Informationen hierzu sind gegebenenfalls beim Statistischen Bundesamt, Gruppe IV D, erhältlich.
– 36 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Bei den Umsteigeschlüsseln von der WZ 93 zur WZ 2003 sind folgende Fälle zu unterscheiden:
- Eine Klasse der WZ 93 entspricht genau einer Unterklasse der WZ 2003;
- eine Klasse der WZ 93 teilt sich auf mehrere Unterklassen der WZ 2003 auf;
- mehrere Klassen der WZ 93 werden zu einer Unterklasse der WZ 2003 zusammengefasst;
- mehrere Klassen der WZ 93 teilen sich auf mehrere Unterklassen der WZ 2003 auf.
Die vorgenannten Zusammenhänge gelten für den Umsteigeschlüssel von der WZ 2003 zur WZ 93 in
umgekehrter Richtung. Immer dann, wenn bei einer der beiden betroffenen Klassifikationen mehrere
Unterteilungen angesprochen sind, also nur Teile einer Unterteilung zugeordnet werden, wird das mit
"ex" vor der Kodenummer gekennzeichnet. In der vorliegenden Veröffentlichung wurde allerdings in der
jeweils ersten Spalte der Umsteigeschlüssel auf diese Kennzeichnung verzichtet, sie kann bei der Interpretation aber gedanklich hinzugefügt werden. Die in der dritten Spalte aufgeführten Texte geben den
Inhalt der gegenübergestellten Unterteilungen bzw. der Teile davon wieder. In den Fällen, in denen nur
Teile von Unterteilungen beider Klassifikationen einander gegenübergestellt wurden, sind die Texte
lediglich als Hinweise zu verstehen, die nicht immer vollständig sein können.
Der Kode 00.00.0 in den Umsteigeschlüsseln bringt zum Ausdruck, dass die entsprechende Tätigkeit in
der WZ 2003 nicht erfasst wird.
Anhang 4 der vorliegenden Veröffentlichung enthält in alphabetischer Sortierung rund 7 800 tätigkeitsbezogene, institutionelle und andere Begriffe aus dem Text der Gliederung der WZ 2003 und den Erläuterungen dazu. Dabei ist jeweils die Kodierung der Unterteilung angegeben, der die betreffende Tätigkeit zuzuordnen ist. Sofern nur die Abteilung, Gruppe oder Klasse der WZ 2003 genannt ist, muss die
richtige Unterklasse im Einzelfall unter Zuhilfenahme der Gliederung der Klassifikation und der zugehörigen Erläuterungen ermittelt werden. Dieses alphabetische Stichwortverzeichnis soll die Handhabung
der WZ 2003 erleichtern, ist jedoch nicht als alleiniges Instrument für eine Zuordnung wirtschaftlicher
Tätigkeiten zu dieser Klassifikation vorgesehen. Zwar wurde versucht, die Begriffe in dem Stichwortverzeichnis so zu formulieren, dass sie alle erforderlichen Informationen enthalten, zur Vermeidung von
Missverständnissen wird es aber in der Regel erforderlich sein, anhand der Gliederung der WZ 2003
sowie der Erläuterungen dazu zu prüfen, ob der in dem alphabetischen Stichwortverzeichnis enthaltene
Hinweis im konkreten Fall zutreffend ist.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 37 –
In das alphabetische Stichwortverzeichnis wurden nur Begriffe aufgenommen, die für eine Zuordnungsentscheidung nützlich sein können; auf allzu allgemeine Begriffe (z. B. "Waren") wurde dagegen verzichtet. Bei den aufgeführten Begriffen finden sich zum Teil zusätzliche Hinweise (z. B. "Eisenbahnen,
elektrische (Spielwaren)"), auch in Form von Ausschlüssen (z. B. "Wiegevorrichtungen (ohne Präzisionswaagen)"), die die Aussagefähigkeit des Stichwortverzeichnisses erhöhen. Nicht explizit vermerkt
ist, ob es sich z. B. um die Herstellung, die Handelsvermittlung, den Großhandel, den Einzelhandel, die
Reparatur oder die Vermietung von Gütern handelt. Dies ergibt sich jedoch aus der Kenntnis der Gliederung der WZ 2003.
Die Suche in dem alphabetischen Stichwortverzeichnis kann sowohl nach Einzelbegriffen (z. B. "Modezeitschriften") als auch nach Oberbegriffen (z. B. "Druckerzeugnisse") erfolgen. Werden zusammengesetzte Wörter (z. B. "Haushaltswaschmaschinen") oder Begriffe, die aus mehreren Wörtern bestehen
(z. B. "elektrische Handsägen"), nicht unter ihrem ersten Buchstaben gefunden, empfiehlt es sich, auch
unter den ersten Buchstaben der Wortteile (z. B. "Waschmaschinen für den Haushalt") oder anderer
Wörter des Begriffs (z. B. "Handsägen, elektrische") zu suchen.
In der alphabetischen Reihenfolge sind die Umlaute "ä", "ö" und "ü" wie "ae", "oe" und "ue" eingeordnet, der Buchstabe "ß" ist wie "ss" eingeordnet. Außerdem haben Leerstellen in der alphabetischen
Sortierung Vorrang vor Satzzeichen und Buchstaben.
– 38 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abkürzungsverzeichnis
ABl.
a.n.g.
bzw.
CD
cm
cm3
CPA
=
=
=
=
=
=
=
CPC
d. h.
EG
EGKS
EU
Eurostat
e.V.
EWG
FE
g
GP
HPE
HS
ISIC
kg
km
KN
l
Lkw
LWC
mm
NACE
N.C.E.
NE
N.I.C.E.
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Nr.
o.a.S.
PC
Pkw
Rev.
s.
t
u.a.
u.ä./u.Ä.
usw.
WZ
z. B.
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Amtsblatt
anderweitig nicht genannt
beziehungsweise
Compact Disc
Zentimeter
Kubikzentimeter
statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Central Product Klassifikation
das heißt
Europäische Gemeinschaften
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Europäische Union
Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
eingetragener Verein
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
fachliche Einheit
Gramm
Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken
homogene Produktionseinheit
Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung der Waren
International Standard Industrial Klassifikation
Kilogramm
Kilometer
Kombinierte Nomenklatur
Liter
Lastkraftwagen
light weight coated
Millimeter
statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
Nomenklatur des Handels in der EWG
Nicht-Eisen
Systematik der Zweige des Produzierenden Gewerbes in den Europäischen Gemeinschaften
Nummer
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Personal Computer
Personenkraftwagen
Revision
siehe
Tonne(n)
und andere(m, n, r, s)
und ähnliche(m, n, r, s)/und Ähnliche(m, n, r, s)
und so weiter
Klassifikation der Wirtschaftszweige
zum Beispiel
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 41 –
Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen,
Klassen und Unterklassen
je Abschnitt und Unterabschnitt
Übersicht über die Anzahl der Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen
je Abschnitt und Unterabschnitt
Abschnitt/
Unterabschnitt
A
B
C
CA
CB
D
DA
DB
DC
DD
DE
DF
DG
DH
DI
DJ
DK
DL
DM
DN
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
Anzahl der
Abteilungen
Gruppen
Klassen
2
1
5
3
2
23
2
2
1
1
2
1
1
1
1
2
1
4
2
2
2
1
3
1
5
3
5
1
1
1
4
1
1
6
1
13
6
7
103
10
10
3
5
5
3
7
2
8
12
7
15
8
8
4
5
19
5
14
5
23
3
4
3
12
1
1
14
2
16
6
10
242
34
27
3
6
20
3
20
7
25
32
22
17
11
15
7
17
80
8
21
12
39
10
6
7
30
1
1
27
3
21
7
14
352
42
42
4
8
25
3
20
8
38
57
31
24
15
35
19
41
221
24
48
26
99
21
17
33
84
2
3
60
222
513
1041
zusammen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 45 –
Unterklassen
Übersicht
über die Gliederung der
Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
Unterabschnitt AA
Land- und Forstwirtschaft
01
Landwirtschaft und Jagd
01.1
ISIC
Rev.3.1
Pflanzenbau
011
Ackerbau
Getreidebau
Allgemeiner Ackerbau
0111
01.12
Gartenbau
0112
01.12.1
01.12.2
01.12.3
01.12.4
Gemüsebau
Zierpflanzenbau
Baumschulen
Allgemeiner Gartenbau
01.13
01.13.1
01.13.2
01.13.3
Dauerkulturbau
Obstbau
Weinbau
Allgemeiner Dauerkulturbau
0113
Tierhaltung
012
01.21
01.21.1
01.21.2
01.21.3
Haltung von Rindern
Milchviehhaltung
Gemischte Rindviehhaltung
Gemischte Weideviehhaltung
0121x
01.22
01.22.1
01.22.2
Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln
Haltung von Schafen und Ziegen
Haltung von Pferden und Eseln
0121x
01.23
Haltung von Schweinen
0122x
01.23.0
Haltung von Schweinen
01.24
Haltung von Geflügel
01.24.0
Haltung von Geflügel
01.25
Sonstige Tierhaltung
01.11
01.11.1
01.11.2
01.2
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
0122x
0122x
– 49–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
01.25.0
01.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Sonstige Tierhaltung
Gemischte Landwirtschaft
013
01.30
Gemischte Landwirtschaft
0130
01.30.1
01.30.2
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Pflanzenbau
Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Tierhaltung
01.4
Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Dienstleistungen
014
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Dienstleistungen
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau
Garten- und Landschaftsbau
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und
Landschaftsbau)
0140x
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die
Tierhaltung
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die
Tierhaltung
0140x
Jagd
015
01.50
Jagd
0150
01.50.0
Jagd
01.41
01.41.1
01.41.2
01.41.3
01.42
01.42.0
01.5
02
Forstwirtschaft
02.0
02.01
02.01.0
02.02
02.02.0
Forstwirtschaft
020
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen)
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen)
0200x
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
0200x
– 50 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Abschnitt B
Fischerei und Fischzucht
Unterabschnitt BA
Fischerei und Fischzucht
05
Fischerei und Fischzucht
05.0
ISIC
Rev.3.1
Fischerei und Fischzucht
050
Fischerei
Hochsee- und Küstenfischerei
Fluss- und Seenfischerei
0501
05.02
Teichwirtschaft und Fischzucht
0502
05.02.0
Teichwirtschaft und Fischzucht
05.01
05.01.1
05.01.2
Abschnitt C
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Unterabschnitt CA
Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und
Erdgas, Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
10
Kohlenbergbau, Torfgewinnung
10.1
10.10
10.10.1
10.10.2
10.2
10.20
10.20.0
10.3
10.30
10.30.0
Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung
101
Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung
Steinkohlenbergbau
Herstellung von Steinkohlenbriketts
1010
Braunkohlenbergbau und -veredlung
102
Braunkohlenbergbau und -veredlung
Braunkohlenbergbau und -veredlung
1020
Torfgewinnung und -veredlung
103
Torfgewinnung und -veredlung
Torfgewinnung und -veredlung
1030
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 51–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
11
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener
Dienstleistungen
11.1
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
111
11.10
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
1110
11.10.0
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.2
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl
und Erdgas
11.20
11.20.0
12
112
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und 1120
Erdgas
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und
Erdgas
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
12.0
12.00
12.00.0
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
120
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
1200
Unterabschnitt CB
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger
Bergbau
13
Erzbergbau
13.1
Eisenerzbergbau
131
Eisenerzbergbau
Eisenerzbergbau
1310
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
132
13.20
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
1320
13.20.0
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
13.10
13.10.0
13.2
– 52 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
14
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
14.1
Gewinnung von Natursteinen
141x
Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig
nicht genannt
Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt
Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt
1410x
1410x
14.12.1
14.12.2
Gewinnung von Kalk- und Gipsstein sowie Anhydrit, Dolomit und
Kreide
Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
14.13
14.13.0
Gewinnung von Schiefer
Gewinnung von Schiefer
1410x
Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
141x
14.21
Gewinnung von Kies und Sand
1410x
14.21.0
Gewinnung von Kies und Sand
14.22
Gewinnung von Ton und Kaolin
14.22.1
14.22.2
Gewinnung von Ton
Gewinnung von Kaolin
14.11
14.11.1
14.11.2
14.12
14.2
14.3
1410x
Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen
Erzeugnissen
142x
Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen
Erzeugnissen
Kaligewinnung
Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt
1421
Gewinnung von Salz
142x
14.40
Gewinnung von Salz
1422
14.40.0
Gewinnung von Salz
14.30
14.30.1
14.30.2
14.4
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 53–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
14.5
14.50
14.50.0
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt,
sonstiger Bergbau
142x
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt,
sonstiger Bergbau
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt,
sonstiger Bergbau
1429
– 54 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Abschnitt D
Verarbeitendes Gewerbe
Unterabschnitt DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
15
Ernährungsgewerbe
15.1
ISIC
Rev.3.1
Schlachten und Fleischverarbeitung
151x
1511x
15.11.2
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und
Schmalzsiedereien)
Talgschmelzen und Schmalzsiedereien
15.12
15.12.0
Schlachten von Geflügel
Schlachten von Geflügel
1511x
15.13
15.13.0
Fleischverarbeitung
Fleischverarbeitung
1511x
Fischverarbeitung
151x
Fischverarbeitung
Fischverarbeitung
1512
Obst- und Gemüseverarbeitung
151x
15.31
Kartoffelverarbeitung
1513x
15.31.0
Kartoffelverarbeitung
15.11
15.11.1
15.2
15.20
15.20.0
15.3
15.32
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.32.0
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33
Obst- und Gemüseverarbeitung, anderweitig nicht genannt
15.33.1
15.33.2
15.33.4
Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven
Herstellung von Sauerkonserven
Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf
Fruchtbasis
Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und
Eiscremeindustrie
15.33.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 55–
1513x
1513x
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
15.4
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
151x
15.41
15.41.0
Herstellung von rohen Ölen und Fetten
Herstellung von rohen Ölen und Fetten
1514x
15.42
15.42.0
Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
1514x
15.43
15.43.0
Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
1514x
Milchverarbeitung; Herstellung von Speiseeis
152
15.51
15.51.0
Milchverarbeitung
Milchverarbeitung
1520x
15.52
15.52.0
Herstellung von Speiseeis
Herstellung von Speiseeis
1520x
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und
Stärkeerzeugnissen
153x
15.61
Mahl- und Schälmühlen
1531
15.61.1
15.61.2
Mahlmühlen
Schälmühlen
15.62
15.62.0
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
1532
Herstellung von Futtermitteln
153x
15.71
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
1533x
15.71.0
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.5
15.6
15.7
15.72
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.72.0
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.8
1533x
Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Getränkeherstellung)
154
15.81
Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
1541x
15.81.1
Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren)
– 56 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
15.81.2
Herstellung von Konditorwaren
15.82
15.82.0
Herstellung von Dauerbackwaren
Herstellung von Dauerbackwaren
1541x
15.83
15.83.0
Herstellung von Zucker
Herstellung von Zucker
1542
15.84
15.84.0
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
1543
15.85
15.85.0
Herstellung von Teigwaren
Herstellung von Teigwaren
1544
15.86
15.86.0
Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
1549x
15.87
Herstellung von Würzmitteln und Saucen
1549x
15.87.0
Herstellung von Würzmitteln und Saucen
15.88
Herstellung von homogenisierten und diätetischen
Nahrungsmitteln
Herstellung von homogenisierten und diätetischen
Nahrungsmitteln
1549x
15.89
Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln (ohne Getränke)
1549x
15.89.1
15.89.2
Herstellung von Backmitteln
Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
(ohne Getränke)
15.88.0
15.9
Herstellung von Getränken
155
15.91
15.91.0
Herstellung von Spirituosen
Herstellung von Spirituosen
1551x
15.92
15.92.0
Herstellung von Alkohol
Herstellung von Alkohol
1551x
15.93
15.93.0
Herstellung von Traubenwein
Herstellung von Traubenwein
1552x
15.94
Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
1552x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 57–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
15.94.0
Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
15.95
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten
Weinen
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten
Weinen
1552x
15.96
15.96.0
Herstellung von Bier
Herstellung von Bier
1553x
15.97
15.97.0
Herstellung von Malz
Herstellung von Malz
1553x
15.98
Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von
Erfrischungsgetränken
Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von
Erfrischungsgetränken
1554
15.95.0
15.98.0
16
Tabakverarbeitung
16.0
Tabakverarbeitung
160
16.00
Tabakverarbeitung
1600
16.00.1
16.00.2
Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten)
Herstellung von Zigaretten
– 58 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
17
Textilgewerbe
17.1
ISIC
Rev.3.1
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
171x
17.11
Baumwollaufbereitung und -spinnerei
1711x
17.11.0
Baumwollaufbereitung und -spinnerei
17.12
Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
17.12.0
Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
17.13
Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
17.13.0
Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
17.14
Flachsaufbereitung und -spinnerei
17.14.0
Flachsaufbereitung und -spinnerei
17.15
Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung
und -spinnerei
Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung
und -spinnerei
1711x
17.16
Herstellung von Nähgarn
1711x
17.16.0
Herstellung von Nähgarn
17.17
17.17.0
Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
1711x
Weberei
171x
17.21
Baumwollweberei
1711x
17.21.1
17.21.2
17.21.3
Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und
Gardinenstoffweberei)
Möbel- und Dekorationsstoffweberei
Gardinenstoffweberei
17.22
17.22.0
Streichgarnweberei
Streichgarnweberei
1711x
17.23
Kammgarnweberei
1711x
17.15.0
17.2
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 59–
1711x
1711x
1711x
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
17.23.0
Kammgarnweberei
17.24
17.24.0
Seiden- und Filamentgarnweberei
Seiden- und Filamentgarnweberei
1711x
17.25
17.25.0
Sonstige Weberei
Sonstige Weberei
1711x
Textilveredlung
171x
17.30
Textilveredlung
1712
17.30.0
Textilveredlung
17.3
17.4
Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)
172x
17.40
Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)
1721
17.40.1
17.40.2
17.40.3
Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche
Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen)
Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die
Innenausstattung
Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln,
anderweitig nicht genannt
17.40.4
17.5
Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellung von Maschenware)
172x
17.51
17.51.0
Herstellung von Teppichen
Herstellung von Teppichen
1722
17.52
17.52.0
Herstellung von Seilerwaren
Herstellung von Seilerwaren
1723
17.53
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne
Bekleidung)
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne
Bekleidung)
1729x
Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
Bandweberei und -flechterei
Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
1729x
17.53.0
17.54
17.54.1
17.54.2
– 60 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
17.6
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
173x
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne
Gardinenstoff)
Herstellung von gewirktem Gardinenstoff
1730x
Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen
173x
17.71
17.71.0
Herstellung von Strumpfwaren
Herstellung von Strumpfwaren
1730x
17.72
17.72.0
Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
1730x
17.60
17.60.1
17.60.2
17.7
18
Bekleidungsgewerbe
18.1
Herstellung von Lederbekleidung
181x
18.10
Herstellung von Lederbekleidung
1810x
18.10.0
Herstellung von Lederbekleidung
18.2
Herstellung von Bekleidung (ohne Lederbekleidung)
181x
18.21
18.21.0
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
1810x
18.22
Herstellung von Oberbekleidung (ohne Arbeits- und
Berufsbekleidung)
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und
Mädchen
Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung
1810x
Herstellung von Wäsche
Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren)
Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne
Miederwaren)
Herstellung von Miederwaren
1810x
18.22.1
18.22.2
18.22.3
18.23
18.23.1
18.23.2
18.23.3
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 61–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
18.24
Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör
18.24.1
18.24.2
18.24.3
Herstellung von Sportbekleidung
Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen
Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für
Kleinkinder
Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten
Fertigerzeugnissen
Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt
18.24.4
18.24.5
18.3
1810x
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
182
18.30
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
1820
18.30.0
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
– 62 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DC
Ledergewerbe
19
Ledergewerbe
19.1
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
191x
19.10
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
1911
19.10.0
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
19.2
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und
Schuhen)
191x
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und
Schuhen)
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und
Schuhen)
1912
Herstellung von Schuhen
192
19.30
Herstellung von Schuhen
1920
19.30.1
19.30.2
Herstellung von Sportschuhen
Herstellung von sonstigen Schuhen
19.20
19.20.0
19.3
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 63–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Unterabschnitt DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20.1
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
201
20.10
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
2010
20.10.0
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
20.2
20.20
20.20.1
20.20.2
20.3
20.30
20.30.1
20.30.2
20.4
20.40
20.40.0
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und
Holzspanplatten
202x
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und
Holzspanplatten
Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten
Herstellung von Holzspanplatten
2021
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen,
Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz
202x
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen,
Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und
Ausbauelementen aus Holz
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im
Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus
2022
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und
Ladungsträgern aus Holz
202x
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und
Ladungsträgern aus Holz
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und
Ladungsträgern aus Holz
2023
– 64 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
20.5
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie von 202x
Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln)
20.51
20.51.0
20.52
20.52.0
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne
Herstellung von Möbeln)
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne
Herstellung von Möbeln)
2029x
Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung
von Möbeln)
Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung
von Möbeln)
2029x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 65–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Unterabschnitt DE
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
21
Papiergewerbe
21.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
210x
21.11
Herstellung von Holz- und Zellstoff
2101x
21.11.0
Herstellung von Holz- und Zellstoff
21.12
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
21.12.0
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
21.2
2101x
Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe
210x
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von
Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von
Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
2102
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus
Zellstoff, Papier und Pappe
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus
Zellstoff, Papier und Pappe
2109x
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton
und Pappe
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton
und Pappe
2109x
Herstellung von Tapeten
Herstellung von Tapeten
2109x
21.25
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
2109x
21.25.0
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
21.21
21.21.0
21.22
21.22.0
21.23
21.23.0
21.24
21.24.0
– 66 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
22
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten
Ton-, Bild- und Datenträgern
22.1
Verlagsgewerbe
221
22.11
Verlegen von Büchern
2211
22.11.1
22.11.2
Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher)
Verlegen von Adressbüchern
22.12
22.12.1
22.12.2
Verlegen von Zeitungen
Verlegen von Tageszeitungen
Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen
2212x
22.13
Verlegen von Zeitschriften
2212x
22.13.1
22.13.2
22.13.3
Verlegen von Fachzeitschriften
Verlegen von allgemeinen Zeitschriften
Verlegen von sonstigen Zeitschriften
22.14
Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
22.14.1
22.14.2
Verlegen von bespielten Tonträgern
Verlegen von Musikalien
22.15
Sonstiges Verlagsgewerbe
22.15.0
Sonstiges Verlagsgewerbe
22.2
2213
2219
Druckgewerbe
222
22.21
22.21.0
Drucken von Zeitungen
Drucken von Zeitungen
2221x
22.22
22.22.0
Drucken anderer Druckerzeugnisse
Drucken anderer Druckerzeugnisse
2221x
22.23
22.23.0
Druckweiterverarbeitung
Druckweiterverarbeitung
2222x
22.24
22.24.0
Druck- und Medienvorstufe
Druck- und Medienvorstufe
2222x
22.25
22.25.0
Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
2222x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 67–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
22.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
223
22.31
22.31.0
Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
2230x
22.32
22.32.0
Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
2230x
22.33
22.33.0
Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
2230x
– 68 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DF
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung
von Spalt- und Brutstoffen
23
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung
von Spalt- und Brutstoffen
23.1
ISIC
Rev.3.1
Kokerei
231
23.10
Kokerei
2310
23.10.0
Kokerei
23.2
Mineralölverarbeitung
232
23.20
Mineralölverarbeitung
2320
23.20.0
Mineralölverarbeitung
23.3
23.30
23.30.0
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
233
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
2330
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 69–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Unterabschnitt DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von chemischen Grundstoffen
241
24.11
Herstellung von Industriegasen
2411x
24.11.0
Herstellung von Industriegasen
24.12
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
24.12.0
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
24.13
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und
Chemikalien
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und
Chemikalien
2411x
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und
Chemikalien
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und
Chemikalien
2411x
24.15
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
2412
24.15.0
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
24.16
24.16.0
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
2413x
24.17
24.17.0
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
2413x
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und
Desinfektionsmitteln
242x
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und
Desinfektionsmitteln
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und
Desinfektionsmitteln
2421
24.13.0
24.14
24.14.0
24.2
24.20
24.20.0
– 70 –
2411x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
24.3
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
242x
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
2422
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
242x
24.41
24.41.0
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
2423x
24.42
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
2423x
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und
Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen
242x
24.51
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
2424x
24.51.0
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
24.52
Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
24.52.0
Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
24.30
24.30.0
24.4
24.42.0
24.5
24.6
2424x
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen
242x
24.61
24.61.0
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
2429x
24.62
24.62.0
Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
2429x
24.63
24.63.0
Herstellung von etherischen Ölen
Herstellung von etherischen Ölen
2429x
24.64
24.64.0
Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
2429x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 71–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
24.65
Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
24.65.0
Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
24.66
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig
nicht genannt
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig
nicht genannt
2429x
Herstellung von Chemiefasern
243
24.70
Herstellung von Chemiefasern
2430
24.70.0
Herstellung von Chemiefasern
24.66.0
24.7
– 72 –
2429x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DH
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
25
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
25.1
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Gummiwaren
251
25.11
Herstellung von Bereifungen
2511x
25.11.0
Herstellung von Bereifungen
25.12
Runderneuerung von Bereifungen
25.12.0
Runderneuerung von Bereifungen
25.13
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
25.13.0
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
25.2
2511x
2519
Herstellung von Kunststoffwaren
252
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen
2520x
25.22
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
2520x
25.22.0
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
25.23
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
25.23.0
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
25.24
Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
25.24.1
25.24.2
Herstellung von technischen Kunststoffteilen
Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen
25.21
25.21.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 73–
2520x
2520x
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen
und Erden
26
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen
und Erden
26.1
Herstellung von Glas und Glaswaren
261
26.11
Herstellung von Flachglas
2610x
26.11.0
Herstellung von Flachglas
26.12
26.12.0
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
2610x
26.13
26.13.1
26.13.2
Herstellung von Hohlglas
Herstellung von Behältnissen aus Glas
Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas
2610x
26.14
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
2610x
26.14.1
26.14.2
Herstellung von Verstärkungsglasfasern
Herstellung von Isolierglasfasern u.Ä.
26.15
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren
26.15.0
26.2
2610x
Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von 269x
Ziegeln und Baukeramik)
26.21
Herstellung von keramischen Haushaltswaren und
Ziergegenständen
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Porzellan
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton
sowie von Töpferwaren
2691x
26.22
Herstellung von Sanitärkeramik
2691x
26.22.0
Herstellung von Sanitärkeramik
26.21.1
26.21.2
26.21.3
– 74 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
26.23
Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
26.23.0
Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
26.24
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige
technische Zwecke
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige
technische Zwecke
2691x
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
2691x
26.26
Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
2692
26.26.1
26.26.2
Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen
Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen
Werkstoffen
26.24.0
26.25
26.25.0
26.3
2691x
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten
269x
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten
2693x
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
269x
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
Herstellung von Ziegeln
Herstellung von sonstiger Baukeramik
2693x
Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips
269x
26.51
26.51.0
Herstellung von Zement
Herstellung von Zement
2694x
26.52
26.52.0
Herstellung von Kalk
Herstellung von Kalk
2694x
26.53
26.53.0
Herstellung von gebranntem Gips
Herstellung von gebranntem Gips
2694x
26.30
26.30.0
26.4
26.40
26.40.1
26.40.2
26.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 75–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
26.6
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips
26.61
269x
26.61.3
26.61.4
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und aus
2695x
Kalksandstein für den Bau
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den
Bau
Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen
Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen Betonerzeugnissen
für den Bau
Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau
Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau
26.62
26.62.0
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
2695x
26.63
26.63.0
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
2695x
26.64
26.64.0
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
2695x
26.65
26.65.0
Herstellung von Faserzementwaren
Herstellung von Faserzementwaren
2695x
26.66
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips,
anderweitig nicht genannt
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips,
anderweitig nicht genannt
2695x
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen,
anderweitig nicht genannt
269x
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen,
anderweitig nicht genannt
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und
Natursteinen, anderweitig nicht genannt
2696
26.61.1
26.61.2
26.66.0
26.7
26.70
26.70.1
26.70.2
– 76 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
26.8
26.81
26.81.3
26.81.4
26.81.5
26.81.6
26.82
26.82.0
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen
Mineralien
269x
Herstellung von Mühl-, Mahl-, Schleif-, Wetz- und Poliersteinen
sowie Schleifstoffen
Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid
Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage
Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern
Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) und
Poliersteinen
2699x
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen
Mineralien, anderweitig nicht genannt
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen
Mineralien, anderweitig nicht genannt
2699x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 77–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen
27
Metallerzeugung und -bearbeitung
27.1
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
271x
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
2710x
Herstellung von Rohren
271x
Herstellung von Rohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen
Herstellung von Rohren aus Gusseisen
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen
2710x
Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre)
Herstellung von Präzisionsstahlrohren
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Stahl
2710x
Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
271x
Herstellung von Blankstahl
Herstellung von Blankstahl
2710x
27.32
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
2710x
27.32.0
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
27.33
Herstellung von Kaltprofilen
27.33.0
Herstellung von Kaltprofilen
27.34
Herstellung von gezogenem Draht
27.34.0
Herstellung von gezogenem Draht
27.10
27.10.0
27.2
27.21
27.21.1
27.21.2
27.22
27.22.1
27.22.2
27.22.3
27.3
27.31
27.31.0
– 78 –
2710x
2710x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
27.4
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
272
27.41
27.41.0
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
2720x
27.42
27.42.1
27.42.2
Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
Erzeugung von Aluminium
Erste Bearbeitung von Aluminium
2720x
27.43
Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
2720x
27.43.1
27.43.2
Erzeugung von Blei, Zink und Zinn
Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
27.44
Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
27.44.1
27.44.2
Erzeugung von Kupfer
Erste Bearbeitung von Kupfer
27.45
27.45.1
27.45.2
Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
Erzeugung von sonstigen NE-Metallen
Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2720x
Gießereien
273
Eisengießereien
Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen)
Herstellung von duktilem Gusseisen
2731x
27.52
Stahlgießereien
2731x
27.52.0
Stahlgießereien
27.53
Leichtmetallgießereien
27.53.0
Leichtmetallgießereien
27.54
27.54.0
Buntmetallgießereien
Buntmetallgießereien
27.5
27.51
27.51.1
27.51.2
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
2720x
2732x
2732x
– 79–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
28
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von Metallerzeugnissen
28.1
Stahl- und Leichtmetallbau
281x
2811x
28.11.2
Herstellung von Metallkonstruktionen
Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne
Grubenausbaukonstruktionen)
Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen
28.12
28.12.0
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
2811x
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 300 l; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für
Zentralheizungen
281x
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 300 l
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 300 l
2812x
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
2812x
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
281x
28.30
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
2813
28.30.0
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
28.11
28.11.1
28.2
28.21
28.21.0
28.22
28.22.0
28.3
28.4
28.40
28.40.1
28.40.2
28.40.3
28.40.4
28.40.7
28.40.8
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen,
gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
289x
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen,
gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken
Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken
Herstellung von Gesenkschmiedeteilen
Herstellung von Kaltfließpressteilen
Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
Herstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen
2891
– 80 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
28.5
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik,
anderweitig nicht genannt
289x
28.51
28.51.0
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
2892x
28.52
28.52.1
28.52.2
28.52.3
Mechanik, anderweitig nicht genannt
Schlosserei und Schweißerei
Schleiferei und Dreherei
Beschlag- und Kunstschmieden
2892x
Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und
Beschlägen aus unedlen Metallen
289x
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen
Metallen
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen
Metallen
2893x
28.62
Herstellung von Werkzeugen
2893x
28.62.1
28.62.2
28.62.5
28.62.6
Herstellung von Handwerkzeugen
Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die
Holzbearbeitung
Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe
Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die
Metallbearbeitung
Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft
Herstellung von sonstigen Werkzeugen
28.63
28.63.0
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen 2893x
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
28.6
28.61
28.61.0
28.62.3
28.62.4
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 81–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
28.7
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von sonstigen Metallwaren
289x
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von 300 l oder weniger
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von 300 l oder weniger
2899x
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl
und NE-Metall
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl
und NE-Metall
2899x
28.73
Herstellung von Drahtwaren
2899x
28.73.0
Herstellung von Drahtwaren
28.74
Herstellung von Schrauben, Nieten, Ketten und Federn
28.74.1
28.74.2
28.74.3
Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten
Herstellung von Ketten
Herstellung von Federn
28.71
28.71.0
28.72
28.72.0
2899x
28.75
Herstellung von sonstigen Metallwaren, anderweitig nicht genannt 2899x
28.75.1
28.75.2
28.75.3
Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen
Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt
– 82 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29
Maschinenbau
29.1
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von
mechanischer Energie (ohne Motoren für Luft- und
Straßenfahrzeuge)
291x
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
2911
29.12
29.12.0
Herstellung von Pumpen und Kompressoren
Herstellung von Pumpen und Kompressoren
2912x
29.13
29.13.0
Herstellung von Armaturen
Herstellung von Armaturen
2912x
29.14
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen
2913
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen
291x
29.21
Herstellung von Öfen und Brennern
2914
29.21.0
Herstellung von Öfen und Brennern
29.11
29.11.0
29.14.0
29.2
29.22
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
29.22.0
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
29.23
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für
den Haushalt
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für
den Haushalt
2919x
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen, anderweitig nicht genannt
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen, anderweitig nicht genannt
2919x
29.23.0
29.24
29.24.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 83–
2915
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
29.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
292x
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
(ohne Reparatur)
Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen
2921x
Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen
Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen (ohne Reparatur)
Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen
2921x
Herstellung von Werkzeugmaschinen
292x
29.41
Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen
2922x
29.41.0
Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen
29.31
29.31.1
29.31.2
29.32
29.32.1
29.32.2
29.4
29.42
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
29.42.0
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
29.43
Herstellung von Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt
29.43.1
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen,
Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von
sonstigen harten Stoffen
Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör
von Werkzeugmaschinen
Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten
Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht
genannt
29.43.2
29.43.3
29.43.4
29.43.5
29.5
29.51
29.51.0
2922x
2922x
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige
292x
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
2923
– 84 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
29.52
Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
29.52.1
29.52.2
Herstellung von Bergwerksmaschinen
Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
29.53
Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die
Tabakverarbeitung
Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die
Tabakverarbeitung
2925
Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und
Ledergewerbe
Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und
Ledergewerbe
2926
29.55
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
2929x
29.55.0
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
29.56
Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige,
anderweitig nicht genannt
Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe
Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und
-verarbeitung
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt
2929x
Herstellung von Waffen und Munition
292x
29.60
Herstellung von Waffen und Munition
2927
29.60.0
Herstellung von Waffen und Munition
29.53.0
29.54
29.54.0
29.56.1
29.56.3
29.56.4
29.6
29.7
2924
Herstellung von Haushaltsgeräten, anderweitig nicht genannt
293
29.71
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
2930x
29.71.0
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
29.72
Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und
Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt
Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und
Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt
29.72.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 85–
2930x
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Unterabschnitt DL
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
30
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
30.0
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
300
30.01
Herstellung von Büromaschinen
3000x
30.01.0
Herstellung von Büromaschinen
30.02
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
30.02.0
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
31
3000x
Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung
u.Ä.
31.1
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
311
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
3110
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und schalteinrichtungen
312
31.20
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
3120
31.20.0
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
31.10
31.10.0
31.2
31.3
31.30
31.30.0
31.4
31.40
31.40.0
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
313
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
3130
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
314
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
3140
– 86 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
31.5
31.50
31.50.0
31.6
31.61
31.61.0
31.62
31.62.0
32
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
315
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
3150
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht
genannt
319
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und
Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und
Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt
3190x
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig 3190x
nicht genannt
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig
nicht genannt
Rundfunk- und Nachrichtentechnik
32.1
32.10
32.10.0
32.2
32.20
32.20.0
32.3
32.30
32.30.0
Herstellung von elektronischen Bauelementen
321
Herstellung von elektronischen Bauelementen
Herstellung von elektronischen Bauelementen
3210
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
322
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
3220
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und
videotechnischen Geräten
323
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und
videotechnischen Geräten
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und
videotechnischen Geräten
3230
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 87–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
33
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik,
Herstellung von Uhren
33.1
Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen
Erzeugnissen
331x
Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen
Erzeugnissen
Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten
Herstellung von medizintechnischen Geräten
Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Zahntechnische Laboratorien
3311
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten
und Vorrichtungen
331x
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten
und Vorrichtungen
Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä.
Instrumenten und Vorrichtungen
Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-,
Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen
Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen
3312
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
331x
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
3313
Herstellung von optischen und fotografischen Geräten
332
33.40
Herstellung von optischen und fotografischen Geräten
3320
33.40.1
33.40.2
33.40.3
Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen
Herstellung von optischen Instrumenten
Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten
33.10
33.10.1
33.10.2
33.10.3
33.10.4
33.2
33.20
33.20.1
33.20.2
33.20.3
33.3
33.30
33.30.0
33.4
33.5
Herstellung von Uhren
333
33.50
Herstellung von Uhren
3330
33.50.0
Herstellung von Uhren
– 88 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
34
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
34.1
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
341
34.10
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
3410
34.10.1
Herstellung von Personenkraftwagen und
Personenkraftwagenmotoren
Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
34.10.2
34.2
34.20
34.20.0
34.3
34.30
34.30.0
35
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
342
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
3420
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und
Kraftwagenmotoren
343
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und
Kraftwagenmotoren
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und
Kraftwagenmotoren
3430
Sonstiger Fahrzeugbau
35.1
Schiff- und Bootsbau
351
35.11
35.11.0
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
3511
35.12
35.12.0
Boots- und Yachtbau
Boots- und Yachtbau
3512
Bahnindustrie
352
35.20
Bahnindustrie
3520
35.20.6
35.20.7
Schienenfahrzeugbau
Herstellung von Eisenbahninfrastruktur
35.2
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 89–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
35.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Luft- und Raumfahrzeugbau
353
Luft- und Raumfahrzeugbau
Luft- und Raumfahrzeugbau
3530
Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern und
Behindertenfahrzeugen
359x
35.41
Herstellung von Krafträdern
3591
35.41.1
35.41.2
Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile)
Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör
35.42
35.42.1
35.42.2
Herstellung von Fahrrädern
Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile)
Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör
3592x
35.43
Herstellung von Behindertenfahrzeugen
3592x
35.43.0
Herstellung von Behindertenfahrzeugen
35.30
35.30.0
35.4
35.5
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
359x
35.50
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
3599
35.50.0
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
– 90 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Unterabschnitt DN
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
36.1
ISIC
Rev.3.1
Herstellung von Möbeln
361
36.11
Herstellung von Sitzmöbeln
3610x
36.11.1
36.11.2
Herstellung von Polstermöbeln
Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln
36.12
Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln
36.12.1
36.12.2
Herstellung von Büromöbeln
Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
36.13
36.13.0
Herstellung von Küchenmöbeln
Herstellung von Küchenmöbeln
3610x
36.14
36.14.1
36.14.2
36.14.3
Herstellung von sonstigen Möbeln
Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln
Herstellung von Schlafzimmermöbeln
Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt
3610x
36.15
36.15.0
Herstellung von Matratzen
Herstellung von Matratzen
3610x
Herstellung von Schmuck u.ä. Erzeugnissen
369x
36.21
Herstellung von Münzen
3691x
36.21.0
Herstellung von Münzen
36.22
Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne 3691x
Phantasieschmuck)
Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen
Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und
Edelmetallplattierungen
Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte
und Bestecke)
Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen
oder mit Edelmetallen überzogen
Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke
36.2
36.22.1
36.22.2
36.22.3
36.22.4
36.22.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 91–
3610x
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
36.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Herstellung von Musikinstrumenten
369x
Herstellung von Musikinstrumenten
Herstellung von Musikinstrumenten
3692
Herstellung von Sportgeräten
369x
Herstellung von Sportgeräten
Herstellung von Sportgeräten
3693
Herstellung von Spielwaren
369x
36.50
Herstellung von Spielwaren
3694
36.50.0
Herstellung von Spielwaren
36.30
36.30.0
36.4
36.40
36.40.0
36.5
36.6
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen
369x
Herstellung von Phantasieschmuck
Herstellung von Phantasieschmuck
3699x
36.62
Herstellung von Besen und Bürsten
3699x
36.62.0
Herstellung von Besen und Bürsten
36.63
Herstellung von Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
36.63.1
36.63.2
Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage
Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht
genannt
Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
Herstellung von Kinderwagen
Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und
Stempeln
Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen;
Tierausstopferei
Herstellung von Weihnachtsschmuck
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
36.61
36.61.0
36.63.3
36.63.4
36.63.5
36.63.6
36.63.7
36.63.8
– 92 –
3699x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
37
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Recycling
37.1
37.10
37.10.1
37.10.2
37.2
37.20
37.20.1
37.20.2
37.20.3
37.20.4
37.20.5
Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen
371
Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Eisen oder Stahl
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen
3710
Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen
372
Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen
Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton
und Pappe
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen
Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
3720
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 93–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt E
Energie- und Wasserversorgung
Unterabschnitt EA
Energie- und Wasserversorgung
40
Energieversorgung
40.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Elektrizitätsversorgung
401
Elektrizitätserzeugung
Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und
sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und
sonstigen Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
4010x
40.12
Elektrizitätsübertragung
4010x
40.12.0
Elektrizitätsübertragung
40.13
Elektrizitätsverteilung und -handel
40.13.0
Elektrizitätsverteilung und -handel
40.11
40.11.1
40.11.2
40.11.3
40.11.4
40.11.5
40.2
4010x
Gasversorgung
402
40.21
40.21.1
40.21.2
40.21.3
Gaserzeugung
Gaserzeugung ohne Verteilung
Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung
Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung
4020x
40.22
40.22.0
Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
4020x
– 94 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
40.3
40.30
40.30.1
40.30.2
40.30.3
40.30.4
40.30.5
41
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Wärmeversorgung
403
Wärmeversorgung
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Wärmeverteilung ohne Erzeugung
4030
Wasserversorgung
41.0
Wasserversorgung
410
41.00
Wasserversorgung
4100
41.00.1
41.00.2
41.00.3
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Wasserverteilung ohne Gewinnung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 95–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt F
Baugewerbe
Unterabschnitt FA
Baugewerbe
45
Baugewerbe
45.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Vorbereitende Baustellenarbeiten
451
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe,
Erdbewegungsarbeiten
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe
Erdbewegungsarbeiten
Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter
Lagerstätten
4510x
Test- und Suchbohrung
Test- und Suchbohrung
4510x
Hoch- und Tiefbau
452
Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
Hoch- und Tiefbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Hochbau (ohne Fertigteilbau)
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbst
hergestellten Fertigteilen
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremd
bezogenen Fertigteilen
Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im
Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen
Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
4520x
45.22
Dachdeckerei, Bauspenglerei, Abdichtungen und Zimmerei
4520x
45.22.1
45.22.2
45.22.3
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
Zimmerei und Ingenieurholzbau
45.23
Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und
Sportanlagen
Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen
Bau von Bahnverkehrsstrecken
45.11
45.11.1
45.11.2
45.11.4
45.12
45.12.0
45.2
45.21
45.21.1
45.21.2
45.21.3
45.21.4
45.21.5
45.21.6
45.21.7
45.23.1
45.23.2
– 96 –
4520x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
45.24
Wasserbau
45.24.0
Wasserbau
45.25
Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau
45.25.1
45.25.2
45.25.3
45.25.4
45.25.5
45.25.6
Brunnenbau
Schachtbau
Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Gerüstbau
Gebäudetrocknung
Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht
genannt
45.3
ISIC
Rev.3.1
4520x
4520x
Bauinstallation
453
45.31
Elektroinstallation
4530x
45.31.0
Elektroinstallation
45.32
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
45.32.0
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
45.33
Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
45.33.0
Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
45.34
Sonstige Bauinstallation
45.34.0
Sonstige Bauinstallation
45.4
4530x
4530x
4530x
Sonstiges Ausbaugewerbe
454
Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
Stukkateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
4540x
45.42
Bautischlerei und -schlosserei
4540x
45.42.0
Bautischlerei und -schlosserei
45.41
45.41.0
45.43
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung
45.43.1
45.43.2
45.43.3
45.43.4
45.43.5
45.43.6
Parkettlegerei
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei
Estrichlegerei
Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei
Tapetenkleberei
Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 97–
4540x
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
45.44
Maler- und Glasergewerbe
45.44.1
45.44.2
Maler- und Lackierergewerbe
Glasergewerbe
45.45
45.45.1
45.45.3
Baugewerbe, anderweitig nicht genannt
Fassadenreinigung
Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt
4540x
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
455
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal
Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
4550
45.5
45.50
45.50.1
45.50.2
– 98 –
4540x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Bezeichnung
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Unterabschnitt GA
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
50
Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen; Tankstellen
50.1
50.10
50.10.1
50.10.2
50.10.3
50.2
50.20
50.20.3
50.20.4
50.20.5
50.3
50.30
50.30.1
50.30.2
50.30.3
50.4
50.40
50.40.1
50.40.2
50.40.3
50.40.4
ISIC
Rev.3.1
Handel mit Kraftwagen
501
Handel mit Kraftwagen
Handelsvermittlung von Kraftwagen
Großhandel mit Kraftwagen
Einzelhandel mit Kraftwagen
5010
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
502
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
Lackierung von Kraftwagen
Autowaschanlagen
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung
und Autowäsche)
5020
Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
503
Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
5030
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör;
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
504
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör;
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
5040
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 99–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
50.5
50.50
50.50.1
50.50.2
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Tankstellen
505
Tankstellen
Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen)
Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen)
5050
– 100 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit
Kraftfahrzeugen)
51.1
51.11
51.11.2
51.11.4
51.11.5
51.11.6
51.12
51.12.1
51.12.3
51.12.4
51.12.5
51.13
51.13.1
51.13.2
51.13.3
51.13.4
51.14
51.14.1
51.14.2
51.14.4
51.14.5
51.14.6
51.14.7
Handelsvermittlung
511
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen,
lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen
Handelsvermittlung von lebenden Tieren
Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren,
Häuten, Fellen und Leder
Handelsvermittlung von Getreide, Saaten, Futtermitteln und
Rohtabak
5110x
Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und
technischen Chemikalien
Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und
Mineralölerzeugnissen
Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen,
Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln
Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen
Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug
5110x
Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und
Bauelementen aus Holz
Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und
mineralischen Stoffen und von Flachglas
Handelsvermittlung von Anstrichmitteln
Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen
5110x
Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasserund Luftfahrzeugen
Handelsvermittlung von Maschinen und technischem Bedarf
(ohne landwirtschaftliche Maschinen und Büromaschinen)
Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
Handelsvermittlung von Werkzeugen
Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und
Geräten
5110x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 101–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51.14.8
51.14.9
51.15
51.15.1
51.15.2
51.15.3
51.15.4
51.15.5
51.16
51.16.1
51.16.2
51.16.7
51.16.8
51.16.9
51.17
51.17.1
51.17.2
51.17.3
51.17.4
51.17.5
51.17.6
51.17.7
51.17.8
51.17.9
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser,
Heizung und Klimatechnik
Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen
Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und
Haushaltsgegenständen, Eisen-und Metallwaren
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und
Antiquitäten
Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren,
Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und
Korbwaren
Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren,
anderweitig nicht genannt
Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln
5110x
Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und
Lederwaren
Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche
Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und
Bodenbelägen
Handelsvermittlung von Bekleidung
Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör
Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren
5110x
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln
Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren
Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern,
Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und
Wild
Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Handelsvermittlung von sonstigen Getränken
Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln
Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie
Tabakwaren
5110x
– 102 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51.18
51.18.1
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Handelsvermittlung von Waren, anderweitig nicht genannt
Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör,
Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen,
medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf,
Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten,
Krankenhaus- und Altenpflegebedarf
Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren,
Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln
und Tapeten
Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen,
Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen
Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen
5110x
51.19
Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
5110x
51.19.0
Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.18.2
51.18.3
51.18.4
51.18.5
51.18.6
51.18.7
51.18.8
51.18.9
51.2
Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden
Tieren
512x
51.21
51.21.0
Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
5121x
51.22
51.22.0
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
5121x
51.23
51.23.0
Großhandel mit lebenden Tieren
Großhandel mit lebenden Tieren
5121x
51.24
51.24.0
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
5121x
51.25
51.25.0
Großhandel mit Rohtabak
Großhandel mit Rohtabak
5121x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 103–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
512x
51.31
51.31.0
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
5122x
51.32
51.32.0
Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
5122x
51.33
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und
Nahrungsfetten
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und
Nahrungsfetten
5122x
51.34
Großhandel mit Getränken
5122x
51.34.1
51.34.2
51.34.5
Großhandel mit Getränken, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
Großhandel mit sonstigen Getränken
51.35
Großhandel mit Tabakwaren
51.35.0
Großhandel mit Tabakwaren
51.36
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
51.36.1
51.36.2
51.36.3
Großhandel mit Zucker
Großhandel mit Süßwaren
Großhandel mit Backwaren
51.33.0
5122x
5122x
51.37
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
51.37.1
51.37.2
Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
Großhandel mit Gewürzen
51.38
51.38.1
51.38.2
51.38.3
Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln
Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
5122x
51.39
Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren,
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
5122x
51.39.1
51.39.2
– 104 –
5122x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51.4
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
513
51.41
51.41.1
51.41.2
Großhandel mit Textilien
Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche
Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien
5131x
51.42
Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
5131x
51.42.3
51.42.4
51.42.5
Großhandel mit Schuhen
Großhandel mit Oberbekleidung sowie Bekleidungszubehör
Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä.
51.43
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der
Unterhaltungselektronik
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der
Unterhaltungselektronik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und
Elektroinstallationszubehör
5139x
Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, keramischen
Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten und Reinigungsmitteln
Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Großhandel mit Tapeten
Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
5139x
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
5139x
Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und
orthopädischen Erzeugnissen
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und
Laborbedarf
Großhandel mit Dentalbedarf
5139x
51.47
Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
5139x
51.47.1
51.47.2
Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten
Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
51.43.1
51.43.2
51.43.3
51.43.4
51.44
51.44.1
51.44.2
51.44.3
51.44.4
51.45
51.45.0
51.46
51.46.1
51.46.2
51.46.3
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 105–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
51.47.3
51.47.4
51.47.5
51.47.6
51.47.7
51.47.8
51.5
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und
Werbeartikeln
Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten
und Bodenbelägen
Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf,
Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren,
Altmaterialien und Reststoffen
514
51.51
Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
5141
51.51.2
51.51.3
Großhandel mit festen Brennstoffen
Großhandel mit Mineralölerzeugnissen
51.52
51.52.1
51.52.2
51.52.3
Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
Großhandel mit Erzen
Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
5142
51.53
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit Roh- und Schnittholz
Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen
aus Holz
Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen
Stoffen
Großhandel mit Flachglas
Großhandel mit Anstrichmitteln
Großhandel mit Sanitärkeramik
5143x
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie
Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
5143x
51.53.1
51.53.2
51.53.3
51.53.4
51.53.5
51.53.6
51.53.7
51.54
51.54.2
51.54.3
51.54.4
– 106 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
51.55
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
51.55.1
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen
Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie
Kautschuk
Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen
Großhandel mit Düngemitteln
51.55.2
51.55.3
51.55.4
51.55.5
51.56
Großhandel mit sonstigen Halbwaren
51.56.0
Großhandel mit sonstigen Halbwaren
51.57
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
51.57.1
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen
Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
51.57.2
51.57.3
51.8
ISIC
Rev.3.1
5149x
5149x
5149x
Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
515
5159x
51.81.2
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne
Holzbearbeitungsmaschinen)
Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen
51.82
51.82.0
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
5159x
51.83
51.83.0
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
5159x
51.84
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten
und Software
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten
und Software
5151
51.85
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und Büromöbeln
5159x
51.85.1
51.85.2
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen
Großhandel mit Büromöbeln
51.86
Großhandel mit elektronischen Bauelementen
51.81
51.81.1
51.84.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 107–
5152
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
51.86.0
Großhandel mit elektronischen Bauelementen
51.87
Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
(ohne landwirtschaftliche Maschinen)
Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig
nicht genannt
Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche
Maschinen)
Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für
Maschinen sowie technischem Bedarf
5159x
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
5159x
Sonstiger Großhandel
519
Sonstiger Großhandel
Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren, ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Großhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
5190
51.87.1
51.87.2
51.87.3
51.88
51.88.0
51.9
51.90
51.90.1
51.90.2
51.90.3
– 108 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
52
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne
Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern
52.1
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
521
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung
Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren,
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art,
Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
5211
52.12
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
5219
52.12.1
52.12.2
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel)
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel
52.11
52.11.1
52.11.2
52.2
Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
522
52.21
52.21.0
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
5220x
52.22
52.22.0
Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
5220x
52.23
52.23.0
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
5220x
52.24
52.24.1
52.24.2
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
Einzelhandel mit Backwaren
Einzelhandel mit Süßwaren
5220x
52.25
Einzelhandel mit Getränken
5220x
52.25.1
52.25.2
Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
Einzelhandel mit sonstigen Getränken
52.26
Einzelhandel mit Tabakwaren
52.26.0
Einzelhandel mit Tabakwaren
52.27
Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 109–
5220x
5220x
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
52.27.1
52.27.5
52.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Einzelhandel mit Reformwaren
Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln (ohne
Reformwaren)
Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen 523x
und kosmetischen Artikeln (in Verkaufsräumen)
52.31
Apotheken
52.31.0
Apotheken
52.32
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
52.32.0
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
52.33
Einzelhandel mit Parfümeriewaren und Körperpflegemitteln
52.33.1
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel)
Einzelhandel mit Drogerieartikeln
52.33.2
52.4
5231x
5231x
5231x
Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen)
523x
52.41
52.41.1
52.41.2
Einzelhandel mit Textilien
Einzelhandel mit Haushaltstextilien
Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten
sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche
5232x
52.42
Einzelhandel mit Bekleidung
5232x
52.42.1
52.42.2
52.42.3
52.42.4
52.42.5
Einzelhandel mit Bekleidung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör
Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör
Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und
Bekleidungszubehör
Einzelhandel mit Kürschnerwaren
52.43
52.43.1
52.43.2
Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
Einzelhandel mit Schuhen
Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren
52.44
Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, 5233x
anderweitig nicht genannt
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen
Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
52.44.1
52.44.2
52.44.3
52.44.4
– 110 –
5232x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
52.44.6
52.44.7
Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
Einzelhandel mit Heimtextilien
52.45
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Geräten der
Unterhaltungselektronik und Musikinstrumenten
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und
elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
5233x
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und
Heimwerkerbedarf
Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig
nicht genannt
Einzelhandel mit Anstrichmitteln
Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf
5234
Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren
und Bürobedarf
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und
Büroartikeln
Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften
Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
5239x
Einzelhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen,
Briefmarken, Münzen, Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und
Spielwaren
Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen
Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln
Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Einzelhandel mit Spielwaren
5239x
52.49
Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen)
5239x
52.49.1
52.49.2
52.49.3
52.49.4
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut
Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
Augenoptiker
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne
Augenoptiker)
Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren
Einheiten und Software
52.45.1
52.45.2
52.45.3
52.46
52.46.1
52.46.2
52.46.3
52.47
52.47.1
52.47.2
52.47.3
52.48
52.48.1
52.48.2
52.48.5
52.48.6
52.49.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 111–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
52.49.6
52.49.7
52.49.8
52.49.9
52.5
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und
Mobiltelefonen
Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne
Campingmöbel)
Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in
Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in
Verkaufsräumen)
524
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in
Verkaufsräumen)
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Antiquariate
Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren
5240
Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen)
525
52.61
Versandhandel
5251
52.61.1
52.61.2
Versandhandel mit Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und
Lederwaren
Sonstiger Fachversandhandel
52.50
52.50.1
52.50.2
52.50.3
52.6
52.61.3
52.62
Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
52.62.1
52.62.2
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an
Verkaufsständen und auf Märkten
Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
52.63
Sonstiger Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen)
52.63.1
52.63.4
Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen
Sonstiger Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in
Verkaufsräumen)
– 112 –
5252
5259
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
52.7
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Reparatur von Gebrauchsgütern
526
52.71
52.71.0
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
5260x
52.72
52.72.1
5260x
52.72.2
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der
Unterhaltungselektronik)
Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
52.73
Reparatur von Uhren und Schmuck
5260x
52.73.0
Reparatur von Uhren und Schmuck
52.74
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern
52.74.1
52.74.2
Reparatur von Fahrrädern
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 113–
5260x
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt H
Gastgewerbe
Unterabschnitt HA
Gastgewerbe
55
Gastgewerbe
55.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Hotellerie
551x
Hotellerie
Hotels (ohne Hotels garnis)
Hotels garnis
Gasthöfe
Pensionen
5510x
Sonstiges Beherbergungsgewerbe
551x
55.21
Jugendherbergen und Hütten
5510x
55.21.0
Jugendherbergen und Hütten
55.10
55.10.1
55.10.2
55.10.3
55.10.4
55.2
55.22
Campingplätze
55.22.0
Campingplätze
55.23
Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
55.23.1
55.23.2
55.23.3
55.23.4
55.23.6
55.23.7
Erholungs- und Ferienheime
Ferienzentren
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Privatquartiere
Boardinghouses
Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
55.3
55.30
55.30.1
55.30.2
55.30.3
55.30.4
55.30.5
5510x
5510x
Speisengeprägte Gastronomie
552x
Speisengeprägte Gastronomie
Restaurants mit herkömmlicher Bedienung
Restaurants mit Selbstbedienung
Cafés
Eissalons
Imbissstuben
5520x
– 114 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
55.4
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Getränkegeprägte Gastronomie
552x
Getränkegeprägte Gastronomie
Schankwirtschaften
Diskotheken und Tanzlokale
Bars
Vergnügungslokale
Sonstige getränkegeprägte Gastronomie
5520x
Kantinen und Caterer
552x
55.51
55.51.0
Kantinen
Kantinen
5520x
55.52
55.52.0
Caterer
Caterer
5520x
55.40
55.40.1
55.40.3
55.40.5
55.40.6
55.40.7
55.5
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 115–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Unterabschnitt IA
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
60
Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen
60.1
Eisenbahnverkehr
601
Eisenbahnverkehr
Eisenbahnverkehr
6010
Sonstiger Landverkehr
602
Personenbeförderung im Linienverkehr zu Land
Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr
Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und
Straßenbahnen
Berg- und Seilbahnen
6021
60.22
Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
6022x
60.22.0
Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
60.23
Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
60.23.1
60.23.2
Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr
Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt
60.24
60.24.5
60.24.6
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr
Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr
6023
Transport in Rohrfernleitungen
603
60.30
Transport in Rohrfernleitungen
6030
60.30.0
Transport in Rohrfernleitungen
60.10
60.10.0
60.2
60.21
60.21.1
60.21.2
60.21.3
60.21.4
60.3
– 116 –
6022x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
61
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Schifffahrt
61.1
See- und Küstenschifffahrt
611
See- und Küstenschifffahrt
See- und Küstenschifffahrt
6110
Binnenschifffahrt
612
61.20
Binnenschifffahrt
6120
61.20.1
61.20.2
61.20.3
61.20.4
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere
Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt
61.10
61.10.0
61.2
62
Luftfahrt
62.1
Linienflugverkehr
621
62.10
Linienflugverkehr
6210
62.10.0
Linienflugverkehr
62.2
62.20
62.20.0
62.3
62.30
62.30.0
63
Gelegenheitsflugverkehr
622x
Gelegenheitsflugverkehr
Gelegenheitsflugverkehr
6220x
Raumtransport
622x
Raumtransport
Raumtransport
6220x
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung
63.1
Frachtumschlag und Lagerei
630x
63.11
63.11.0
Frachtumschlag
Frachtumschlag
6301
63.12
63.12.1
63.12.2
Lagerei
Lagerei (ohne Kühlhäuser)
Kühlhäuser
6302
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 117–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
63.2
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr
630x
63.21
63.21.1
63.21.2
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr
6303x
Parkhäuser und Parkplätze
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht
genannt
63.22
63.22.1
63.22.2
63.22.3
63.22.4
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Schifffahrt
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt
Seehafenbetriebe
Bugsier- und Bergungsschifffahrt
Lotsbetriebe
6303x
63.23
63.23.1
63.23.2
63.23.3
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt
Flughafenbetriebe
Landeplätze für Luftfahrzeuge
Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht
genannt
6303x
Reisebüros und Reiseveranstalter
630x
Reisebüros und Reiseveranstalter
Reisebüros
Reiseveranstalter und Fremdenführung
6304
Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung
630x
63.40
Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung
6309
63.40.1
63.40.2
63.40.4
63.40.5
Spedition
Schiffsmaklerbüros und -agenturen
Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt
63.3
63.30
63.30.1
63.30.2
63.4
– 118 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
64
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Nachrichtenübermittlung
64.1
Postverwaltung und private Post- und Kurierdienste
641
64.11
64.11.0
Postverwaltung
Postverwaltung
6411
64.12
64.12.1
64.12.2
64.12.3
64.12.5
64.12.6
64.12.7
Private Post- und Kurierdienste
Briefdienste
Zeitungsdienste
Paketdienste
Expressdienste
Kurierdienste
Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen
6412
Fernmeldedienste
642
Fernmeldedienste
Erbringung von festnetzgebundenen
Telekommunikationsdienstleistungen
Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen
Erbringung von sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen
6420
64.3
64.30
64.30.1
64.30.2
64.30.3
64.30.4
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 119–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Unterabschnitt JA
Kredit- und Versicherungsgewerbe
65
Kreditgewerbe
65.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Zentralbanken und Kreditinstitute
651
65.11
65.11.0
Zentralbanken
Zentralbanken
6511
65.12
65.12.1
65.12.2
65.12.3
65.12.4
65.12.5
65.12.6
65.12.7
65.12.9
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Girozentralen
Sparkassen
Genossenschaftliche Zentralbanken
Kreditgenossenschaften
Realkreditinstitute
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Bausparkassen
6519
Sonstige Finanzierungsinstitutionen
659
65.21
Institutionen für Finanzierungsleasing
6591
65.21.0
Institutionen für Finanzierungsleasing
65.22
Spezialkreditinstitute
65.22.0
Spezialkreditinstitute
65.23
Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
65.23.1
65.23.2
65.23.3
Kapitalanlagegesellschaften
Leihhäuser
Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
65.2
– 120 –
6592
6599
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
66
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Versicherungsgewerbe
66.0
Versicherungsgewerbe
660
66.01
66.01.1
66.01.2
Lebensversicherungen
Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen)
Rückversicherungen für die Lebensversicherungen
6601
66.02
Pensions- und Sterbekassen
6602
66.02.0
Pensions- und Sterbekassen
66.03
Sonstiges Versicherungsgewerbe
66.03.1
66.03.2
66.03.3
Krankenversicherungen
Schaden- und Unfallversicherungen
Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe
67
6603
Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene
Tätigkeiten
67.1
Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
671
67.11
Effekten- und Warenbörsen
6711
67.11.0
Effekten- und Warenbörsen
67.12
Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
67.12.0
Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
67.13
Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.13.0
Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.2
6712
6719
Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
672
67.20
Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
6720
67.20.1
67.20.2
67.20.3
Versicherungsvertreter
Versicherungsmakler
Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 121–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher
Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen,
anderweitig nicht genannt
Unterabschnitt KA
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher
Sachen, Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen,
anderweitig nicht genannt
70
Grundstücks- und Wohnungswesen
70.1
Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und 701x
Wohnungen
70.11
Erschließung von Grundstücken
70.11.1
70.11.2
70.11.3
Erschließung von unbebauten Grundstücken
Bauträger für Nichtwohngebäude
Bauträger für Wohngebäude
70.12
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
7010x
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
701x
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und
Wohnungen
7010x
70.12.1
70.12.2
70.2
70.20
70.20.1
70.20.2
– 122 –
7010x
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
70.3
70.31
70.31.0
70.32
70.32.0
71
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
702
Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
7020x
Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
7020x
Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal
71.1
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
711x
71.10
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
7111x
71.10.0
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
71.2
Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln
711x
Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t
Gesamtgewicht)
Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t
Gesamtgewicht)
7111x
71.22
71.22.0
Vermietung von Wasserfahrzeugen
Vermietung von Wasserfahrzeugen
7112
71.23
71.23.0
Vermietung von Luftfahrzeugen
Vermietung von Luftfahrzeugen
7113
71.21
71.21.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 123–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
71.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Vermietung von Maschinen und Geräten
712
71.31
71.31.0
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
7121
71.32
71.32.0
Vermietung von Baumaschinen und -geräten
Vermietung von Baumaschinen und -geräten
7122
71.33
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und - 7123
einrichtungen
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und einrichtungen
71.33.0
71.34
Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
71.34.0
Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
71.4
71.40
71.40.1
71.40.2
71.40.3
71.40.4
71.40.5
72
7129
Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
713
Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung
Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern
Leihbüchereien und Lesezirkel
Videotheken
Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
7130
Datenverarbeitung und Datenbanken
72.1
Hardwareberatung
721
Hardwareberatung
Hardwareberatung
7210
Softwarehäuser
722
72.21
Verlegen von Software
7221
72.21.0
Verlegen von Software
72.10
72.10.0
72.2
72.22
Softwareberatung und -entwicklung
72.22.1
72.22.2
72.22.3
Softwareberatung
Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Sonstige Softwareentwicklung
– 124 –
7229
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
72.3
72.30
72.30.1
72.30.3
72.30.5
72.4
72.40
72.40.0
72.5
72.50
72.50.0
72.6
72.60
72.60.1
72.60.2
73
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Datenverarbeitungsdienste
723
Datenverarbeitungsdienste
Datenerfassungsdienste
Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme
Sonstige Datenverarbeitungsdienste
7230
Datenbanken
724
Datenbanken
Datenbanken
7240
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
725
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
7250
Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten
729
Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten
Informationsvermittlung
Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig
nicht genannt
7290
Forschung und Entwicklung
73.1
73.10
73.10.1
73.10.2
73.10.3
73.10.4
73.10.5
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-,
Agrarwissenschaften und Medizin
731
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-,
Agrarwissenschaften und Medizin
Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und
Mathematik
Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin
Forschung und Entwicklung im Umweltbereich
7310
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 125–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
73.2
73.20
73.20.1
73.20.2
74
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und
Kunstwissenschaften
732
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und
Kunstwissenschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und
Kunstwissenschaften
7320
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig
nicht genannt
74.1
Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, 741
Buchführung, Markt- und Meinungsforschung,
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften
74.11
Rechtsberatung
74.11.1
74.11.2
74.11.3
74.11.4
74.11.5
Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat
Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
Notariate
Patentanwaltskanzleien
Sonstige Rechtsberatung
74.12
Wirtschafts- und Buchprüfung und Steuerberatung; Buchführung
74.12.1
74.12.4
74.12.5
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern,
Buchprüfungsgesellschaften
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern,
Steuerberatungsgesellschaften
Praxen von Steuerbevollmächtigten
Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste)
74.13
74.13.1
74.13.2
Markt- und Meinungsforschung
Marktforschung
Meinungsforschung
7413
74.14
74.14.1
Unternehmens- und Public-Relations-Beratung
Unternehmensberatung
7414x
74.12.2
74.12.3
7411
– 126 –
7412
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
74.14.2
Public-Relations-Beratung
74.15
74.15.1
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit
Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
(ohne geschlossene Immobilienfonds)
Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden
Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden
Komplementärgesellschaften
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
7414x
Architektur- und Ingenieurbüros
742x
74.20
Architektur- und Ingenieurbüros
7421
74.20.1
74.20.2
74.20.3
74.20.4
74.20.5
74.20.6
74.20.7
74.20.8
74.20.9
Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
Ingenieurbüros für technische Fachplanung
Büros für Industrie-Design
Büros baufachlicher Sachverständiger
Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
Vermessungsbüros
74.15.2
74.15.3
74.15.4
74.15.5
74.15.6
74.2
74.3
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
742x
74.30
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
7422
74.30.1
74.30.2
74.30.3
74.30.4
Technische Untersuchung und Beratung
Physikalische Untersuchung und Beratung
Chemische Untersuchung und Beratung
Betrieb von Messnetzen und Messstationen
74.4
Werbung
743
74.40
Werbung
7430
74.40.1
74.40.2
Werbegestaltung
Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 127–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
74.5
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften 749x
74.50
74.50.1
74.50.2
Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften
Personal- und Stellenvermittlung
Überlassung von Arbeitskräften
7491
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
749x
74.60
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
7492
74.60.1
74.60.2
Detekteien
Wach- und Sicherheitsdienste
74.6
74.7
Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln
749x
74.70
Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln
7493
74.70.1
74.70.2
74.70.3
74.70.4
Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar
Schornsteinreinigung
Reinigung von Verkehrsmitteln
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
74.8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,
anderweitig nicht genannt
749x
74.81
Fotografisches Gewerbe und fotografische Laboratorien
7494
74.81.1
74.81.2
Fotografisches Gewerbe
Fotografische Laboratorien
74.82
74.82.0
Abfüll- und Verpackungsgewerbe
Abfüll- und Verpackungsgewerbe
7495
74.85
74.85.1
74.85.2
74.85.3
Sekretariats-, Schreib- und Übersetzungsdienste; Copy-Shops
Freiberufliche Dolmetscher
Übersetzungsbüros
Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops
7499x
74.86
74.86.0
Call Centers
Call Centers
7499x
– 128 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
74.87
74.87.1
74.87.2
74.87.3
74.87.4
74.87.5
74.87.6
74.87.7
74.87.8
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen 7499x
und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt
Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen
Sachverständige, anderweitig nicht genannt
Versteigerungsgewerbe
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design
Auskunfteien
Inkassobüros
Sonstige Vermögensberatung
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für
Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 129–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Unterabschnitt LA
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.1
Öffentliche Verwaltung
751
75.11
75.11.0
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Allgemeine öffentliche Verwaltung
7511
75.12
Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen,
Bildung, Kultur und Sozialwesen
Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport
7512
75.13
Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
7513
75.13.0
Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
75.14
Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten
75.14.0
Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten
75.12.2
75.12.3
75.12.4
75.12.5
75.2
7514
Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege,
öffentliche Sicherheit und Ordnung
752
75.21
Auswärtige Angelegenheiten
7521
75.21.0
Auswärtige Angelegenheiten
75.22
Verteidigung
75.22.0
Verteidigung
7522
75.23
75.23.0
Rechtspflege
Rechtspflege
7523x
75.24
75.24.0
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
7523x
75.25
75.25.0
Feuerschutz
Feuerschutz
7523x
– 130 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
75.3
75.30
75.30.1
75.30.2
75.30.3
75.30.4
75.30.5
75.30.6
75.30.7
75.30.8
75.30.9
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Sozialversicherung und Arbeitsförderung
753
Sozialversicherung und Arbeitsförderung
Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche
Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte)
Knappschaftliche Rentenversicherung
Altershilfe für Landwirte
Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche
Krankenversicherung)
Knappschaftliche Krankenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsförderung
Sonstige Sozialversicherung
7530
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 131–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt M
Erziehung und Unterricht
Unterabschnitt MA
Erziehung und Unterricht
80
Erziehung und Unterricht
80.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Kindergärten, Vor- und Grundschulen
801
Kindergärten, Vor- und Grundschulen
Kindergärten
Kinderhorte
Vorklassen, Schulkindergärten
Grundschulen
8010
Weiterführende Schulen
802
80.21
Allgemein bildende weiterführende Schulen
8021
80.21.1
80.21.2
Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I
Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II
80.22
80.22.0
Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
8022
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des
Tertiärbereichs
803
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des
Tertiärbereichs
Universitäten
Allgemeine Fachhochschulen
Verwaltungsfachhochschulen
Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des
Gesundheitswesens
8030
80.10
80.10.1
80.10.2
80.10.4
80.10.5
80.2
80.3
80.30
80.30.5
80.30.6
80.30.7
80.30.8
– 132 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
80.4
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
809
80.41
80.41.1
80.41.2
Fahr- und Flugschulen
Kraftfahrschulen
Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen
8090x
80.42
Erwachsenenbildung und Unterricht, anderweitig nicht genannt
8090x
80.42.1
80.42.2
80.42.3
80.42.4
Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
Berufliche Erwachsenenbildung
Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer
Unterricht, anderweitig nicht genannt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 133–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Unterabschnitt NA
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.1
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Gesundheitswesen
851
Krankenhäuser
Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken)
Hochschulkliniken
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
8511
85.12
Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen)
8512x
85.12.1
85.12.2
Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen
Ärztinnen und Ärzten
Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin)
85.13
85.13.0
Zahnarztpraxen
Zahnarztpraxen
85.14
85.14.1
Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt
8519
Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und therapeuten
Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und
Bademeistern, Krankengymnastikpraxen, Praxen von Hebammen
und Entbindungspflegern sowie von verwandten Berufen
Heilpraktikerpraxen
Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen
Krankentransport- und Rettungsdienste
Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens
85.11
85.11.1
85.11.2
85.11.3
85.14.2
85.14.3
85.14.4
85.14.5
85.14.6
85.2
8512x
Veterinärwesen
852
85.20
Veterinärwesen
8520
85.20.1
85.20.2
85.20.3
Tierarztpraxen
Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen
Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens
– 134 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
85.3
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Sozialwesen
853
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Jugendwohnheime
Erziehungsheime
Altenwohnheime
Altenheime
Altenpflegeheime
Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind
Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter
Wohnheime für Behinderte
Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
8531
85.32
Sozialwesen, anderweitig nicht genannt
8532
85.32.1
Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und
Jugendzentren)
Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig
nicht genannt
Jugendzentren und Häuser der offenen Tür
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Sonstige soziale Beratungsstellen
Ambulante soziale Dienste
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
Unterstützungskassen
Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt
85.31
85.31.1
85.31.2
85.31.3
85.31.4
85.31.5
85.31.6
85.31.7
85.31.8
85.31.9
85.32.2
85.32.3
85.32.4
85.32.5
85.32.6
85.32.7
85.32.8
85.32.9
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 135–
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Unterabschnitt OA
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
90
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
90.0
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
900
90.01
Abwasserbeseitigung
9000x
90.01.1
90.01.2
Kläranlagen
Sammelkanalisation
90.02
90.02.1
90.02.2
90.02.3
90.02.4
90.02.5
Abfallbeseitigung
Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen
Thermische Abfallbeseitigung
Abfalldeponien
Biologische Abfallbeseitigung
Sonstige Abfallbeseitigung
9000x
90.03
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung
9000x
90.03.0
91
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige
Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport)
91.1
91.11
91.11.1
91.11.2
91.11.3
91.12
91.12.1
91.12.2
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
911
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche
Wirtschaftsvertretungen)
Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen
Arbeitgeberverbände
9111
Berufsorganisationen
Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche
Berufsvertretungen)
Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen
9112
– 136 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
91.2
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Arbeitnehmervereinigungen
912
Arbeitnehmervereinigungen
Arbeitnehmervereinigungen
9120
Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige
Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht
genannt
919
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen
Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen
9191
91.32
Politische Parteien und Vereinigungen
9192
91.32.0
Politische Parteien und Vereinigungen
91.33
Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht
genannt
Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Organisationen des Gesundheitswesens
Jugendorganisationen
Verbraucherorganisationen
Kommunale Spitzen- und Regionalverbände
Verbände der Sozialversicherungsträger
Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig
nicht genannt
91.20
91.20.0
91.3
91.31
91.31.1
91.31.2
91.33.1
91.33.2
91.33.3
91.33.4
91.33.5
91.33.6
91.33.7
92
9199
Kultur, Sport und Unterhaltung
92.1
Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos
921x
92.11
Film- und Videofilmherstellung
9211x
92.11.1
92.11.2
92.11.3
92.11.4
92.11.5
92.11.6
Herstellung von Kinofilmen
Herstellung von Fernsehfilmen
Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen
Sonstige Filmherstellung
Filmtechnik
Tonstudios
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 137–
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
92.12
92.12.1
92.12.2
92.12.3
Filmverleih und Videoprogrammanbieter
Filmverleih
Videoprogrammanbieter
Filmvertrieb
9211x
92.13
Kinos
9212
92.13.0
Kinos
92.2
92.20
92.20.1
92.20.2
92.3
92.31
92.31.1
92.31.2
92.31.3
92.31.4
92.31.5
92.31.6
92.31.7
92.31.8
92.32
92.32.1
92.32.2
92.32.3
92.32.5
ISIC
Rev.3.1
Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und
Fernsehprogrammen
921x
Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und
Fernsehprogrammen
Rundfunkveranstalter
Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
9213
Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden
Leistungen
921x
Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und
Darbietungen
Theaterensembles
Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre
Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler
Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren
Selbstständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
Selbstständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und
Fernsehkünstlerinnen und -künstler
Selbstständige Artistinnen und Artisten
9214x
Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und
Hilfsdienste dafür
Theater- und Konzertveranstalter
Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche
Einrichtungen
Varietés und Kleinkunstbühnen
Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende
Leistungen
9214x
– 138 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
92.33
92.33.0
Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks
Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks
9219x
92.34
Erbringung von kulturellen und unterhaltenden Leistungen,
anderweitig nicht genannt
Tanzschulen
Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden
Leistungen, anderweitig nicht genannt
9219x
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige
Journalistinnen und Journalisten
922
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige
Journalistinnen und Journalisten
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen
und Pressefotografen
9220
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische
Gärten
923
92.51
Bibliotheken und Archive
9231
92.51.0
Bibliotheken und Archive
92.34.1
92.34.2
92.4
92.40
92.40.1
92.40.2
92.5
92.52
Museen und Denkmalschutzeinrichtungen
92.52.1
92.52.2
Museen und Kunstausstellungen
Denkmalschutzeinrichtungen
92.53
92.53.1
92.53.2
92.53.3
Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
Botanische und zoologische Gärten
Naturparks und Tiergehege
Natur- und Landschaftsschutz
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 139–
9232
9233
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
92.6
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Sport
924x
92.61
92.61.0
Betrieb von Sportanlagen
Betrieb von Sportanlagen
9241x
92.62
92.62.1
92.62.2
92.62.3
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports
Sportverbände und Sportvereine
Professionelle Sportmannschaften und Rennställe
Selbstständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie trainerinnen und -trainer
Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter
Sportschulen und selbstständige Sportlehrerinnen und -lehrer
9241x
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung,
Erholung und Freizeit
924x
92.71
92.71.1
92.71.2
92.71.3
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielbanken und Spielklubs
Wett-, Toto- und Lotteriewesen
9249x
92.72
Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und
Freizeit, anderweitig nicht genannt
Garten- und Grünanlagen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung,
Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt
9249x
92.62.4
92.62.5
92.7
92.72.1
92.72.2
– 140 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abteilung
Gruppe
Klasse
Unterklasse
93
Bezeichnung
ISIC
Rev.3.1
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
93.0
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
930
Wäscherei und chemische Reinigung
Wäscherei
Annahmestellen für Wäscherei
Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei
Annahmestellen für chemische Reinigung und
Bekleidungsfärberei
Heißmangelei und Bügelei
9301
93.02
Frisör- und Kosmetiksalons
9302
93.02.4
93.02.5
Kosmetiksalons
Frisörsalons
93.03
93.03.1
93.03.2
Bestattungswesen
Bestattungsinstitute
Friedhöfe und Krematorien
9303
93.04
Saunas, Solarien, Fitnesszentren u.Ä.
9309x
93.04.1
93.04.2
Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder)
Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen),
Fitnesszentren u.Ä.
93.01
93.01.1
93.01.2
93.01.3
93.01.4
93.01.5
93.05
Erbringung von Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
93.05.1
93.05.2
93.05.3
Ehevermittlungsinstitute
Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 141–
9309x
Abteilung
Klasse
Unterklasse
Gruppe
Abschnitt P
Private Haushalte mit Hauspersonal
Unterabschnitt PA
Private Haushalte mit Hauspersonal
95
Private Haushalte mit Hauspersonal
95.0
95.00
95.00.2
95.00.3
ISIC
Rev.3.1
Bezeichnung
Private Haushalte mit Hauspersonal
950
Private Haushalte mit Hauspersonal
Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung
Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal
9500
Abschnitt Q
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Unterabschnitt QA
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99.0
99.00
99.00.1
99.00.2
99.00.3
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
990
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Vertretungen fremder Staaten
Dienststellen von Stationierungsstreitkräften
Internationale und supranationale Organisationen mit
Behördencharakter
9900
– 142 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Gliederung der
Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003,
mit Erläuterungen
Abschnitt A
A
Land- und Forstwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft
Abschnitt A umfasst die Nutzung der natürlichen pflanzlichen und tierischen Ressourcen. Hier
eingeordnet sind Tätigkeiten wie Pflanzenbau, Tierhaltung, Holzgewinnung und Gewinnung
anderer pflanzlicher sowie tierischer Erzeugnisse in landwirtschaftlichen Betrieben oder der
freien Natur.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
– Fischerei und Fischzucht (s. Abschnitt B)
AA
Land- und Forstwirtschaft
01
Landwirtschaft und Jagd
In Abteilung 01 wird zunächst unterschieden zwischen den beiden Tätigkeitsbereichen
•
Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse (01.1: Pflanzenbau) und
•
Gewinnung tierischer Erzeugnisse (01.2: Tierhaltung).
In Gruppe 01.1 wird unterschieden zwischen
•
Feldkulturen, allgemein im jährlichen Zyklus (01.11 und 01.12), wie Getreide, Gemüse
oder Blumen;
•
Kulturen mit langem Zyklus wie Pflanzungen (z. B. Kaffee, Kakao usw.), Reb- und
Obstanlagen (01.13).
In Gruppe 01.2 (Tierhaltung) werden die Tätigkeiten nach Tierarten und nicht nach
Erzeugnissen (Fleisch, Milch, Häute usw.) zusammengefasst, wobei nicht unterschieden wird
nach ausschließlicher Stallhaltung (ohne Beweidung) und offener Weidewirtschaft.
Gruppe 01.3 (Gemischte Landwirtschaft) bildet eine Ausnahme von den Grundregeln zur
Bestimmung der Haupttätigkeit. Man geht hier davon aus, dass in zahlreichen
landwirtschaftlichen Betrieben ein Gleichgewicht zwischen pflanzlicher und tierischer
Erzeugung besteht, und es willkürlich wäre, sie in die eine oder die andere Kategorie
einzuordnen.
Bestimmte Tätigkeiten wie Bodenbearbeitung, Pflanzen, Ernte und Bewirtschaftung, die
normalerweise zu den Aufgaben der landwirtschaftlichen Betriebe zählen, können auch gegen
Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage von selbstständigen landwirtschaftlichen
Einheiten ausgeführt werden. Sie werden eingeordnet unter landwirtschaftliche
Dienstleistungen für den Pflanzenbau (01.41) oder für die Tierhaltung (01.42).
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 145 –
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
Nicht zur Landwirtschaft gerechnet werden die nachfolgende Verarbeitung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse (eingeordnet in Abteilung 15 [Ernährungsgewerbe] und Abteilung 16
[Tabakverarbeitung]), die über ihre Aufbereitung für die Primärmärkte hinausgeht. Abweichend
von der allgemeinen Regel für die Klassifizierung integrierter Tätigkeiten wird ein
landwirtschaftlicher Betrieb, der seine Erzeugnisse selbst verarbeitet, in Abteilung 01
eingeordnet, auch wenn diese Erzeugung normalerweise zur Abteilung 15 und 16 gehört.
Beispiele:
Anbau von Trauben und Herstellung von Wein daraus;
Anbau von Oliven und Herstellung von Olivenöl daraus.
Nicht zur Landwirtschaft gerechnet werden ferner die Anlage von Feldern (z. B. Terrassierung
und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen, Anlage von Reisfeldern usw.), die in Abteilung
45 (Bau) eingeordnet ist, sowie Einkaufsvereinigungen und Genossenschaften, die im
Abschnitt G (Handel; ...) klassifiziert sind, welche landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarkten.
01.1
Pflanzenbau
Diese Gruppe umfasst:
– Anbau im Freiland, in Gewächshäusern u. Ä.
01.11
Ackerbau
01.11.1 Getreidebau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais, Reis usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Zuckermais (s. 01.12.1)
– Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4)
– Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken (s. 01.13.3)
– Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Flecht- und Korbwaren (s. 02.01.0)
– 146 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
01.11.2 Allgemeiner Ackerbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Kartoffeln
– Anbau von Zuckerrüben
– Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern
– Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten wie Erdnüsse, Soja, Raps usw.
– Erzeugung von Saatgut für Zuckerrüben und Futterpflanzen (einschließlich Gräsern)
– Anbau von Hopfen; Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt
– Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen; Rösten von Faserpflanzen
– Erzeugung von trockenen Hülsenfrüchten wie Felderbsen und Ackerbohnen
– Anbau von Pflanzen hauptsächlich für pharmazeutische Zwecke oder zum Zwecke der
Insekten- und Pilzvertilgung u.Ä.
– Anbau von Pflanzen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Melonen (s. 01.12.1)
– Anbau von Zuckermais (s. 01.12.1)
– Anbau von sonstigem Gemüse (s. 01.12.1)
– Sammeln von Waldpilzen und Trüffeln (s. 01.12.1)
– Anbau von Blumen (s. 01.12.2)
– Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4)
– Anbau von Gartenbauspezialitäten (s. 01.12.4)
– Anbau von Obst und Sammeln von Beeren (s. 01.13.1)
– Anbau von Wein- und Tafeltrauben (s. 01.13.2)
– Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken (s. 01.13.3)
– Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3)
– Anbau und Sammeln von Nüssen (s. 01.13.3)
– Sammeln von Erzeugnissen des Waldes (außer Pilzen, Beeren und Nüssen) und anderen Wildpflanzen
(s. 02.01.0)
01.12
Gartenbau
01.12.1 Gemüsebau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Gemüse: Tomaten, Melonen, Zwiebeln, Kohl, Salat, Gurken, Möhren, Bohnen,
Zuckermais, Kohlrabi, Zucchini, Auberginen, Lauch
– Anbau von Küchenkräutern, Kapern, Paprika, Pfeffer, Fenchel, Petersilie, Kresse, Kerbel,
Schnittlauch, Estragon und Majoran
– Anbau von Champignons und anderen Kulturpilzen; Sammeln von Waldpilzen und Trüffeln
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 147 –
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Kartoffeln (s. 01.11.2)
– Anbau von Zuckerrüben (s. 01.11.2)
– Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten (s. 01.11.2)
– Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt (s. 01.11.2)
– Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2)
– Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3)
01.12.2 Zierpflanzenbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Schnittblumen und Schnittgrün
– Anbau von Topfpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen einschließlich deren Jungpflanzen
– Anbau von Stauden, Blumenzwiebeln und Knollen
– Herstellung von Trockenblumengestecken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2)
– Erzeugung von Gartenbausämereien (s. 01.12.4)
– Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0)
– Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0)
01.12.3 Baumschulen
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Vermehrungsmaterial: Sämlinge, Stecklinge, Veredlungen usw.
– Anbau von Gehölzen: Ziergehölze, Wildgehölze, Straßen- und Parkbäume, Obstgehölze,
Rebstöcke usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0)
– Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0)
01.12.4 Allgemeiner Gartenbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Allgemeiner Gartenbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
– Erzeugung von Gartenbausämereien
– Erzeugung von Rollrasen
– 148 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Kartoffeln (s. 01.11.2)
– Anbau von Zuckerrüben (s. 01.11.2)
– Anbau von Ölsaaten und ölhaltigen Früchten (s. 01.11.2)
– Erzeugung von Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt (s. 01.11.2)
– Anbau von Baumwolle und anderen Textilpflanzen (s. 01.11.2)
– Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3)
– Betrieb von Forstbaumschulen (s. 02.01.0)
– Forstung von Weihnachtsbäumen (s. 02.01.0)
01.13
Dauerkulturbau
01.13.1 Obstbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Obst: Äpfel, Birnen, Aprikosen, Pflaumen und Zwetschen, Erdbeeren,
Beerenfrüchte, Kirschen, Pfirsiche usw.
– Sammeln von Beeren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Hopfen (s. 01.11.2)
– Anbau von Kapern, Paprika, Pfeffer, Fenchel, Kerbel, Petersilie, Kresse, Schnittlauch, Estragon und
Majoran (s. 01.12.1)
– Herstellung von Olivenöl aus nicht selbsterzeugten Oliven (s. 15.42.0)
– Herstellung von Kakao (s. 15.84.0)
– Verarbeitung von Tee und Kaffee (s. 15.86.0)
01.13.2 Weinbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau von Wein- und Tafeltrauben
– Herstellung von Wein aus selbsterzeugten Trauben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Wein aus nicht selbsterzeugten Trauben (s. 15.93.0)
01.13.3 Allgemeiner Dauerkulturbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Anbau und Sammeln von Nüssen
– Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken wie Kaffee, Kakao, Tee, Mate
– Anbau von Gewürzpflanzen: Lorbeer, Basilikum, Anis, Koriander, Kümmel, Zimt, Nelken,
Muskatnüsse, Ingwer usw.
– Herstellung von Olivenöl aus selbsterzeugten Oliven
– Verarbeitung von Tee in an Teepflanzungen angeschlossenen Teefabriken
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 149 –
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Hopfen (s. 01.11.2)
– Herstellung von Olivenöl aus nicht selbsterzeugten Oliven (s. 15.42.0)
– Herstellung von Kakao (s. 15.84.0)
– Verarbeitung von Tee und Kaffee (s. 15.86.0)
01.2
Tierhaltung
01.21
Haltung von Rindern
01.21.1 Milchviehhaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von roher Kuhmilch
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0)
01.21.2 Gemischte Rindviehhaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Zucht und Haltung von Rindern
– Rindermast
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0)
01.21.3 Gemischte Weideviehhaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Zucht und Haltung von Rindern, Futterbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Verarbeitung von Kuhmilch außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe (s. 15.51.0)
– 150 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt A
01.22
Land- und Forstwirtschaft
Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln
01.22.1 Haltung von Schafen und Ziegen
Diese Unterklasse umfasst:
– Zucht und Haltung von Schafen und Ziegen
– Erzeugung von Rohwolle
– Erzeugung von roher Schaf- und Ziegenmilch
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Schafschur im Lohnauftrag (s. 01.42.0)
– Erzeugung von Hautwolle (s. 15.11.1)
01.22.2 Haltung von Pferden und Eseln
Diese Unterklasse umfasst:
– Zucht und Haltung von Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erzeugung von Hautwolle (s. 15.11.1)
– Betrieb von Rennställen (s. 92.62.2)
– Betrieb von Reitschulen (s. 92.62.5)
01.23
Haltung von Schweinen
01.23.0 Haltung von Schweinen
01.24
Haltung von Geflügel
01.24.0 Haltung von Geflügel
Diese Unterklasse umfasst:
– Zucht und Haltung von Geflügel: Puten, Enten, Hühner, Gänse und Perlhühner
– Erzeugung von Eiern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Zucht und Haltung von anderen Vögeln (s. 01.25.0)
– Erzeugung von Federn und Daunen (s. 15.12.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 151 –
Abschnitt A
01.25
Land- und Forstwirtschaft
Sonstige Tierhaltung
01.25.0 Sonstige Tierhaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Imkerei
– Zucht und Haltung von Kaninchen
– Zucht und Haltung von Haustieren
– Zucht und Haltung von Pelztieren; Gewinnung von rohen Pelzfellen in Tierfarmen
– Zucht und Haltung von Seidenraupen; Erzeugung von Seidenraupenkokons
– Zucht und Haltung von Wasserreptilien und Fröschen in Becken; Gewinnung von
Reptilienhäuten in Tierfarmen
– Zucht und Haltung von Schnecken
– Zucht und Haltung von Wild
– Zucht und Haltung verschiedener Tiere
– Gewinnung von Vogelbälgen in Tierfarmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Gewinnung von Häuten und Fellen im Rahmen der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.50.0)
– Zucht von Zierfischen (s. 05.02.0)
– Abrichten von Haustieren (s. 93.05.3)
01.3
Gemischte Landwirtschaft
01.30
Gemischte Landwirtschaft
Diese Klasse umfasst:
– Pflanzenbau in Verbindung mit Tierhaltung in gemischten Betrieben, deren jeweiliger
Schwerpunkt weniger als 66% des Standarddeckungsbeitrags ausmacht
Diese Klasse umfasst nicht:
– Landwirtschaft mit Spezialisierung auf Pflanzenbau oder Tierhaltung (s. 01.1 und 01.2)
– 152 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
01.30.1 Gemischte Landwirtschaft, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
01.30.2 Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Pflanzenbau
01.30.3 Gemischte Landwirtschaft, mit Schwerpunkt Tierhaltung
01.4
Erbringung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Dienstleistungen
01.41
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von
gärtnerischen Dienstleistungen
01.41.1 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Übernahme von landwirtschaftlichen Tätigkeiten für den Pflanzenbau im Lohnauftrag:
· Vorbereitung von Feldern
· Anlage von Kulturen
· Behandlung von Kulturen
· Besprühen von Kulturen, auch aus der Luft
· Beschneiden von Obstbäumen und Reben
· Vereinzeln von Rüben
· Ernte und Aufbereitung von Kulturpflanzen für die Rohstoffmärkte: Reinigen, Beschneiden,
Sortieren, Trocknen, Wachsen, Polieren, Schälen, Rösten, Kühlen, Verpacken von Massengut
einschließlich Verpacken unter Schutzatmosphäre
· Schädlingsbekämpfung (einschließlich Kaninchen) in der Landwirtschaft
– Betrieb von Bewässerungsanlagen
– Bereitstellung von landwirtschaftlichen Maschinen mit Bedienungspersonal
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0)
– Bearbeitung von Textilfasern (s. 17.1)
– Abräumen von Flächen zur Urbarmachung (s. 45)
– Baustellenentwässerung sowie Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (s. 45.11.2)
– Vermarktungstätigkeiten von Handelsagenten und Genossenschaften (s. 51)
– Managementberatung durch Agrarwissenschaftler/innen und Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1)
– Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3)
– Durchführung von Landwirtschaftsschauen und Messen (s. 74.87.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 153 –
Abschnitt A
Land- und Forstwirtschaft
01.41.2 Garten- und Landschaftsbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellen, Unterhalten und Umgestalten von landschaftsgärtnerisch geprägten
Außenanlagen in den Bereichen:
· privater und öffentlicher Wohnungsbau (Hausgärten, Siedlungsgrün)
· öffentliche und halb öffentliche Bauten (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude,
kirchliche Einrichtungen u.Ä.)
· städtische Freiräume (kommunales Grün, Grünanlagen, Parks, Friedhöfe u.Ä.)
· Verkehrsbegleitgrün (Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Flughäfen u.Ä.)
· Industrie und Gewerbe
– Gestalten und Unterhalten von Sport-, Spiel- und sonstige Freizeitanlagen (Sportplätze,
Spielplätze, Liegewiesen, Golfplätze u.Ä.)
– Gestalten und Unterhalten von Steh- und Fließgewässern (Wasserbecken, wechselfeuchte
Bereiche, Teiche, Gräben, Wasserläufe, Pflanzenkläranlagen)
– Bauwerksbegrünungen (Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung)
– Bepflanzung und Landschaftsgestaltung für den Lärm-, Wind-, Erosions-, Sicht- und
Blendschutz, ingenieurbiologische Sicherungsbauweise u.Ä.
– Durchführung von landschaftsgärtnerisch geprägten Maßnahmen für den Umwelt- und
Naturschutz sowie die Landschaftspflege (Renaturierungs- und Rekultivierungsarbeiten,
Meliorationen, Retentionsräume, Wasserrückhalteeinrichtungen, Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen mit den verschiedensten Biotoptypen).
– Baumpflege und Baumsanierung, Großbaumverpflanzung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0)
– Abräumen von Flächen zur Urbarmachung (s. 45)
– Baustellenentwässerung sowie Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (s. 45.11.2)
– Managementberatung durch Agrarwissenschaftler/innen und Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1)
– Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3)
– Durchführung von Landwirtschaftsschauen und Messen (s. 74.87.1)
01.41.3 Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und Landschaftsbau)
Diese Unterklasse umfasst:
– Anlage und Pflege von Gräbern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Planung und Entwurf von Gärten und Sportanlagen (s. 74.20.3)
– 154 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt A
01.42
Land- und Forstwirtschaft
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
01.42.0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung im Lohnauftrag:
· mit künstlicher Besamung verbundene Tätigkeiten
· Herdenprüfung, Viehtreiben, Bereitstellung von Weiden, Kapaunisieren, Stallreinigung usw.
· Tätigkeiten zur Förderung von Vermehrung, Wachstum und Leistung von Tieren
· Aufnahme von Pensionsvieh; Pflege von Nutztieren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Dienstleistungen zur Unterstützung der Jagd und Fallenstellerei (s. 01.50.0)
– Vermarktungstätigkeiten von Handelsagenten und Genossenschaften (s. 51)
– Managementberatung durch Agrarwirtschaftler/innen (s. 74.14.1)
– Tierarztpraxen (s. 85.20.1)
– Tätigkeiten im Veterinärwesen (s. 85.20.2)
01.5
Jagd
01.50
Jagd
01.50.0 Jagd
Diese Unterklasse umfasst:
– Jagd und Fallenstellerei: Fangen und/oder Erlegen von Tieren zur Gewinnung von Fleisch,
Häuten und Fellen, zu Forschungszwecken, als Haustiere oder für Zoos
– Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen im Rahmen der Jagd und
Fallenstellerei
– Wildhege
– Dienstleistungen zur Unterstützung der Jagd und Fallenstellerei
– Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Pelzfellen, Reptilienhäuten und Vogelbälgen in Tierfarmen (s. 01.25.0)
– Zucht und Haltung von Tieren in Tierfarmen (s. 01.25.0)
– Walfang (s. 05.01.1)
– Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1)
– Freizeitjagd (s. 92.62.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 155 –
Abschnitt A
02
Land- und Forstwirtschaft
Forstwirtschaft
Die Forstwirtschaft umfasst Erzeugung von Stammholz sowie Gewinnung und Sammlung von
wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes. Hinzu kommt die Herstellung von geringfügig
bearbeiteten Erzeugnissen wie Brennholz oder Industrieholz (z. B. Grubenholz, Papierholz
usw.).
Die weitere Verarbeitung, beginnend mit Sägen und Hobeln – im Allgemeinen außerhalb der
Einschlagfläche –, ist in Abteilung 20 (Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln))
eingeordnet, die Herstellung von Holzkohle in Abteilung 24 (Herstellung von chemischen
Erzeugnissen).
02.0
Forstwirtschaft
02.01
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
02.01.0 Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Erstaufforstung, Wiederaufforstung, Durchforstung und Waldpflege
– Forstung von Niederwald und Papierholz
– Betrieb von Forstbaumschulen
– Forstung von Weihnachtsbäumen
– Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz in Form von Grubenholz, gespaltenen Holzpfählen,
Pflöcken und Brennholz
– Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Flecht- und Korbwaren
– Sammeln von wild wachsenden Erzeugnissen des Waldes: Balata und andere
kautschukähnliche Gummiarten, Kork, Stocklack, Harze, Balsam, pflanzliches Rosshaar,
Seegras, Eicheln, Rosskastanien, Moose und Flechten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau und Sammeln von Pilzen und Trüffeln (s. 01.12.1)
– Anbau und Sammeln von Beerenfrüchten (s. 01.13.1)
– Anbau und Sammeln von Nüssen (s. 01.13.3)
– Herstellung von Holzschnitzeln (s. 20.10.0)
02.02
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
02.02.0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Waldbestandsaufnahme, Holztaxierung, Brandschutz
– Transport von Stämmen im Wald
– 156 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt B
B
Fischerei und Fischzucht
Fischerei und Fischzucht
Fischerei ist definiert als Nutzung der Fischereiressourcen aus dem Meer oder
Binnengewässern und umfasst Fang oder Sammeln von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und
anderen Meereserzeugnissen (z. B. Perlen, Schwämme usw.).
Abschnitt B umfasst auch Fischzucht und andere Aquakulturen, die ähnliche Erzeugnisse
hervorbringen, einschließlich Dienstleistungen für die Fischerei und Fischzucht.
Ausgeschlossen sind Schiffbau (35.11), Sport- oder Freizeitfischerei (92.62.1), Verarbeitung
von Fischen, Krebs- oder Weichtieren in Fabriken an Land oder auf Fabrikschiffen, die den
angelieferten Fang unmittelbar versand- und verbrauchsfertig verarbeiten (s. 15.20.0:
Fischverarbeitung). Die Verarbeitung auf Fischereifahrzeugen ist jedoch eingeschlossen.
BA
Fischerei und Fischzucht
05
Fischerei und Fischzucht
05.0
Fischerei und Fischzucht
05.01
Fischerei
05.01.1 Hochsee- und Küstenfischerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Hochsee- und Küstenfischerei
– Fang von Meereskrebsen und -weichtieren
– Jagd auf Wassertiere: Schildkröten, Seescheiden und andere Manteltiere, Seeigel usw.
– Walfang
– Sammeln von Meereserzeugnissen: Naturperlen, Schwämme, Korallen und Algen
– Erbringung mit der Hochsee- und Küstenfischerei verbundener Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Fang von Meeressäugetieren wie Walrosse und Robben (s. 01.50.0)
– Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, soweit sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z. B.
auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20.0)
– mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Dienstleistungen (s. 92.62.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 157 –
Abschnitt B
Fischerei und Fischzucht
05.01.2 Fluss- und Seenfischerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Binnenfischerei
– Fang von Süßwasserkrebsen und -weichtieren
– Erbringung mit der Fluss- und Seenfischerei verbundener Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verarbeitung von Fisch, Krebs- und Weichtieren, soweit sie nicht im Rahmen der Fischerei erfolgt, z. B.
auf Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung oder in Fischfabriken (s. 15.20.0)
– mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Dienstleistungen (s. 92.62.1)
05.02
Teichwirtschaft und Fischzucht
05.02.0 Teichwirtschaft und Fischzucht
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Austernlaich, Muscheln, Junghummern, Junggarnelen, Fischrogen und
Setzlingen
– Anbau von Algen und anderen essbaren Meerespflanzen
– Zucht von Meeres- und Süßwasserfischen einschließlich Zierfischen
– Austernzucht
– Erbringung mit Teichwirtschaft und Fischzucht verbundener Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Froschzucht (s. 01.25.0)
– Betrieb von Fischteichen zum Zwecke des Sportangelns (s. 92.62.1)
– 158 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt C
C
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Dieser Abschnitt umfasst die Gewinnung natürlich vorkommender fester (Kohle und Erze),
flüssiger (Erdöl) und gasförmiger (Erdgas) mineralischer Rohstoffe. Die Gewinnung kann im
Untertage- und Tagebau oder durch Bohrungen erfolgen.
Er umfasst auch zusätzliche Tätigkeiten, die für Transport und Absatz mineralischer
Erzeugnisse erforderlich sind, z. B. Zerkleinern, Mahlen, Waschen, Sortieren, Konzentration
und Pelletierung von Erzen, Verflüssigung von Erdgas und Brikettierung von festen
Brennstoffen. Diese Tätigkeiten werden häufig von den Förderbetrieben selbst und/oder nahe
der Förderstelle gelegenen Betrieben ausgeführt.
Die Abteilungen, Gruppen und Klassen dieses Abschnitts sind nach dem hauptsächlich
gewonnenen Rohstoff gegliedert. Unterabschnitt CA umfasst die Gewinnung energetischer
Rohstoffe (Kohle, Torf, Kohlenwasserstoffe, Uranerz); Unterabschnitt CB umfasst die
Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe (Metallerze, sonstige Minerale sowie Steine und
Erden).
Einige Tätigkeiten in diesem Abschnitt, insbesondere bei der Gewinnung von
Kohlenwasserstoffen, können auch von spezialisierten Einheiten als industrielle
Dienstleistungen für Dritte erbracht werden.
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
– Test- und Suchbohrungen ausgenommen auf Erdöl und Erdgas (s. 45.12.0)
– weitergehende Verarbeitung der gewonnenen Rohstoffe (s. Abschnitt D)
– Gewinnung von natürlichem Quell- und Mineralwasser an Quellen und Bohrungen (s. 15.98.0)
– nicht im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden durchgeführtes
Zerkleinern, Schleifen oder anderweitiges Behandeln bestimmter Gesteine, Minerale und Erden
(s. 26.81.3 bis .6, 26.82.0)
– Wasserversorgung (s. 41.00)
– Erschließung von Lagerstätten (s. 45.11.4)
– Prospektierung (s. 74.20.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 159 –
Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas,
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
CA
Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas,
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
10
Kohlenbergbau, Torfgewinnung
Die Gewinnung fester mineralischer Rohstoffe umfasst Untertagebau und Tagebau sowie
Tätigkeiten (z. B. Sortieren, Waschen, Brikettieren usw.), die zu marktfähigen Produkten
führen. Ausgeschlossen ist das Verkoken (s. 23.10.0).
10.1
Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung
10.10
Steinkohlenbergbau und -brikettherstellung
10.10.1 Steinkohlenbergbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Steinkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau
– Waschen, Klassieren, Sortieren, Mahlen usw. von Steinkohle
– Rückgewinnung von Steinkohle aus Abraum
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0)
10.10.2 Herstellung von Steinkohlenbriketts
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0)
10.2
Braunkohlenbergbau und -veredlung
10.20
Braunkohlenbergbau und -veredlung
10.20.0 Braunkohlenbergbau und -veredlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Braunkohlenbergbau: Förderung im Untertage- und Tagebau
– Waschen, Entwässern, Mahlen usw. von Braunkohle
– Herstellung von Braunkohlenbriketts
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0)
– 160 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas,
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
10.3
Torfgewinnung und -veredlung
10.30
Torfgewinnung und -veredlung
10.30.0 Torfgewinnung und -veredlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Torfgewinnung
– Herstellung von Torfbriketts
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von festen Brennstoffen in Koksöfen (s. 23.10.0)
– Herstellung von Torfwaren (s. 26.82.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 161 –
Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas,
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
11
Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen
Diese Abteilung umfasst die Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie die Erschließung von
Erdöl- und Erdgasfeldern. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie Komplettierung und Ausrüstung
von Bohrlöchern, Betrieb von Separatoren, Demulgatoren, Entsandern, Feldsammelleitungen
für Rohöl sowie alle übrigen Tätigkeiten bei der Aufbereitung von Öl und Gas bis zum Ort des
Transports von der Förderstelle. Neben Förderung von Erdöl umfasst die Abteilung auch
Gewinnung von Erdöl aus Ölschiefer und Ölsand, Gewinnung von Erdgas sowie Rückgewinnung
von flüssigen Kohlenwasserstoffen. Gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage
erbrachte Dienstleistungen für den Erdöl- und Erdgasbergbau sind in Unterklasse 11.20.0
eingeordnet.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Raffination von Mineralölerzeugnissen (s. 23.20.0)
– Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0)
– geophysikalische Vermessung und Kartierung (s. 74.20.9)
11.1
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.10
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.10.0 Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Diese Unterklasse umfasst:
– Förderung von Erdöl
– Förderung von gasförmigen Kohlenwasserstoffen (Erdgas)
– Gewinnung von Kondensat
– Entwässerung und Abscheidung flüssiger Kohlenwasserstoff-Fraktionen
– Verflüssigung und Rückumwandlung von Erdgas zu Transportzwecken
– Gasentschwefelung
– Gewinnung von bituminösen Schiefern und Sanden
– Gewinnung von Erdöl aus bituminösen Schiefern und Sanden
– Gewinnung von Methan, Ethan, Butan und Propan
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– mit der Erdöl- und Erdgasförderung verbundene Dienstleistungen (s. 11.20.0)
– Herstellung von Erdölraffinationserzeugnissen (s. 23.20.0)
– Gewinnung von Flüssiggas aus der Erdölraffination (s. 23.20.0)
– Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0)
– Betrieb von Ölfernleitungen (s. 60.30.0)
– Geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9)
– 162 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt CA Kohlenbergbau, Torfgewinnung, Gewinnung von Erdöl und Erdgas,
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
11.2
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.20
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.20.0 Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Diese Unterklasse umfasst:
– Dienstleistungen, die gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage auf den Erdölund Erdgasfeldern erbracht werden: Test-, Such-, Erweiterungs-, Produktions- und
Hilfsbohrungen; Montage, Reparatur und Abbau von Bohranlagen; Zementieren und Verfüllen
von Bohrlöchern für Öl- und Gasbohrungen; Auspumpen von Bohrlöchern; Verschließen und
Stilllegen von Bohrlöchern usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9)
12
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
12.0
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
12.00
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
12.00.0 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
Diese Unterklasse umfasst:
– Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
– Konzentration dieser Erze
– Herstellung von Uranoxidkonzentrat
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anreicherung von Uran- und Thoriumerzen (s. 23.30.0)
– Erzeugung von Spalt- und Brutstoffen (s. 23.30.0)
– Erzeugung von Uranmetall (s. 23.30.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 163 –
Unterabschnitt CB
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
CB
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
13
Erzbergbau
Diese Abteilung umfasst:
– Gewinnung von Erzen und gediegenen Metallen im Untertage- und Tagebau
– Erzaufbereitung:
· Zerkleinern und Mahlen sowie Waschen von Erzen
· Konzentration von Erzen durch magnetische oder gravimetrische Trennung
· Flotation, Sieben, Sortieren, Trocknen, Kalzinieren und Rösten von Erzen
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Bergbau auf Uran- und Thoriumerze (s. 12.00.0)
– Rösten von Eisenkies (s. 24.13.0)
– Herstellung von Aluminiumoxid (s. 27.42.1)
13.1
Eisenerzbergbau
13.10
Eisenerzbergbau
13.10.0 Eisenerzbergbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Aufbereitung von Eisenerzen
– Anreicherung und Pelletierung von Eisenerzen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung und Aufbereitung von Schwefel- und Magnetkies (s. 14.30.2)
13.2
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
13.20
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
13.20.0 NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Aufbereitung von NE-Metallerzen:
· Aluminiumerze (Bauxit), Kupfer-, Blei-, Zink-, Zinn-, Mangan-, Chrom-, Nickel-, Kobalt-,
Wolfram-, Molybdän-, Tantal-, Vanadium- und andere Erze
· Edelmetallerze: Gold-, Silber- und Platinerze
– 164 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt CB
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung und Aufbereitung von Uran- und Thoriumerzen (s. 12.00.0)
– Herstellung von Aluminiumoxid und Nickel- und Kupfermatten (s. 27.4)
14
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Diese Abteilung umfasst neben dem Betrieb von Steinbrüchen auch Baggern von
Schwemmland, Mahlen von Steinen und Ausbeutung von Salzgärten. Die Erzeugnisse werden
insbesondere verwendet beim Bau (z. B. Sand, Steine), zur Herstellung von Baumaterial (z. B.
Ton, Gips, Kalk), Chemikalien usw.
Ausgeschlossen ist die Verarbeitung (außer Brechen, Mahlen, grobem Behauen, Waschen,
Trocknen, Sortieren und Mischen) der gewonnenen Minerale. Zur Salzgewinnung gehört auch
das Raffinieren von Rohsalz für den Verzehr.
14.1
Gewinnung von Natursteinen
14.11
Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt
14.11.1 Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung, Rohbehauen und Sägen von Marmor, Granit, Sandstein usw. zur Verwendung als
Naturwerkstein und Baustein
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
– Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt, außerhalb von Steinbrüchen
(s. 26.70.1 und .2)
14.11.2 Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Rohbehauen von Marmor, Granit, Sandstein usw. zur Verwendung als
Naturstein
– Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
– Be- und Verarbeitung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt außerhalb von Steinbrüchen
(s. 26.70.1 und .2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 165 –
Unterabschnitt CB
14.12
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Gewinnung von Kalk- und Gipsstein sowie Anhydrit, Dolomit und Kreide
14.12.1 Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Aufbereitung von Kalkstein und Dolomitstein
– Gewinnung von Kreide und Rohdolomit
– Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
– Herstellung von gebranntem Dolomit (s. 26.52.0)
14.12.2 Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
Diese Unterklasse umfasst:
– Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
14.13
Gewinnung von Schiefer
14.13.0 Gewinnung von Schiefer
14.2
Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
14.21
Gewinnung von Kies und Sand
14.21.0 Gewinnung von Kies und Sand
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Ausbaggern von Sanden und Kiesen aller Art
– Brechen und Mahlen von Kiesen und Sanden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von bituminösen Sanden (s. 11.10.0)
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
– 166 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt CB
14.22
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
Gewinnung von Ton und Kaolin
14.22.1 Gewinnung von Ton
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung von keramischem und feuerfestem Ton
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
14.22.2 Gewinnung von Kaolin
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen (s. 14.30.1 und .2)
14.3
Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen
14.30
Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen
14.30.1 Kaligewinnung
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung von natürlichen rohen Kalisalzen und von natürlichen Magnesiumsulfaten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Salz (s. 14.40.0)
– Herstellung von mineralischen Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0)
14.30.2 Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung von natürlichen Phosphaten
– Gewinnung von natürlichem Schwefel
– Gewinnung und Aufbereitung von Schwefel- und Magnetkies
– Gewinnung von natürlichem Bariumsulphat und -karbonat (Schwerspat und Witherit),
natürlichem Borat
– Gewinnung von Farberden und Flussspat
– Gewinnung von Guano
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Salz (s. 14.40.0)
– Rösten von Eisenkies (s. 24.13.0)
– Herstellung von mineralischen Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 167 –
Unterabschnitt CB
14.4
Gewinnung von Salz
14.40
Gewinnung von Salz
Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
14.40.0 Gewinnung von Salz
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung von festem Steinsalz
– Gewinnung von Solen aus Quellen, nach bergmännischer Art und kontrollierter
Bohrlochsolung
– Salzgewinnung durch Verdunstung von Meer- und Salzseenwasser
– Salinensalzgewinnung durch Eindampfung von Solen
– Herstellung von Solen und Lösungen durch Auflösen von festem Steinsalz, Salinensalz und
Meersalz
– Zerkleinern, Reinigen und Raffinieren von Rohsalz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Trinkwassergewinnung durch Verdunstung aus Salinen (s. 41.00.1 und.2)
14.5
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau
14.50
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau
14.50.0 Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt, sonstiger Bergbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung von verschiedenen Mineralen und Rohstoffen:
· Schleifstoffe, Asbest, Kieselgur, natürlicher Graphit, Steatit (Talk), Feldspat usw.
· Edelsteine, Quarz, Glimmer usw.
· Naturasphalt und -bitumen
– 168 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt D
D
Verarbeitendes Gewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Das Verarbeitende Gewerbe umfasst die mechanische, physikalische oder chemische
Umwandlung von Stoffen oder Teilen in Waren. Es handelt sich bei diesen Stoffen in der Regel
um Roh- oder Grundstoffe aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht,
Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden sowie um Erzeugnisse dieses Abschnitts selbst.
Unter Stoffen sind in diesem Zusammenhang auch geistige Werke zu verstehen, die
beispielsweise in Form von Informationen, Texten, Bildern, Grafiken oder Musik über einen
Verarbeitungsprozess in ein neues Produkt einfließen.
Die hier eingeordneten Tätigkeiten werden meist von Einheiten ausgeübt, die typischerweise
Kraftmaschinen und kraftbetriebenes Förderzeug einsetzen. Eingeschlossen sind aber auch
Tätigkeiten, bei denen die Stoffe manuell oder in Heimarbeit verarbeitet werden, und
Tätigkeiten, bei denen die Einheiten ihre Waren direkt vermarkten, wie Bäckereien und
Maßschneidereien.
Die betroffenen Einheiten können Stoffe entweder selbst verarbeiten oder andere Einheiten mit
der Verarbeitung ihrer Stoffe beauftragen. In beiden Fällen werden die Einheiten im
Verarbeitenden Gewerbe erfasst.
Man unterscheidet zwischen Fertigwaren und Halbwaren. Beispiel: Das Erzeugnis der
Aluminiumraffination ist Einsatzgut für die Primärerzeugung von Aluminium, Primäraluminium
ist Einsatzgut für Drahtziehereien und Aluminiumdraht ist Einsatzgut für die Herstellung von
Fertigdraht.
Der Ein- und Zusammenbau von Maschinen und Geräten für gewerbliche Zwecke als
spezialisierte Tätigkeit wird in derselben Unterklasse erfasst, wie die Herstellung dieser
Maschinen und Geräte. Er umfasst in der Regel auch Dienstleistungen im Rahmen der
Inbetriebnahme, zu denen auch alle für das reibungslose Funktionieren am Aufstellungsort
erforderlichen Arbeiten sowie die Grundeinweisung in Betrieb und Wartung zählen.
Der Ein- und Zusammenbau als mit dem Handel verbundene Dienstleistung, z. B. der Einbau
elektrischer Haushaltsgeräte durch den Einzelhändler, gilt als handelsübliche Manipulation
und gehört zum Abschnitt G (Handel; ...).
Der Einbau von Waren, die für ein Gebäude erforderlich sind, ist im Abschnitt F (Baugewerbe)
zuzuordnen.
Die Instandhaltung und Reparatur von Maschinen und Ausrüstungen (nicht für den Haushalt)
wird im Allgemeinen derselben Unterklasse zugeordnet wie die Herstellung dieser Waren. Die
Reparatur von Büromaschinen und Computern wird jedoch in Unterklasse 72.50.0
eingeordnet. Die Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern wird in der
entsprechenden Unterklasse von Abteilung 50 (Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen) oder 52 (Einzelhandel (ohne Handel mit
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 169 –
Abschnitt D
Verarbeitendes Gewerbe
Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur von Gebrauchsgütern) eingeordnet, je nach
Art der reparierten Waren. Die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden, Zentralheizungen
u.Ä. ist in Abteilung 45 (Baugewerbe) zu erfassen.
Die wesentliche Änderung oder Neugestaltung von Waren wird unter Herstellung von Waren
eingeordnet.
Die Herstellung von spezifischen Teilen, Zubehör und Zusatzvorrichtungen für Maschinen und
Geräte wird der gleichen Unterklasse zugeordnet wie die Herstellung der entsprechenden
Maschinen und Geräte. Die Herstellung von unspezifischen Teilen von Maschinen und Geräten,
z. B. Kolben, Elektroinstallationsmaterial, Ventile, Getriebe, Kugellager, wird getrennt von den
Maschinen und Geräten in den entsprechenden Unterklassen eingeordnet.
Bei der Herstellung von Waren werden Rohstoffe in Waren umgewandelt. Das Ergebnis sind
neue Produkte. Zur Erläuterung sind die folgenden Tätigkeiten aufgeführt, die in der WZ 2003
zum Verarbeitenden Gewerbe gerechnet werden:
– Pasteurisieren und Abfüllen von Milch;
– Verarbeitung von Frischfisch (Entschalen von Austern, Filetieren von Fisch);
– Drucken und verbundene Tätigkeiten;
– Herstellung von Fertigbeton;
– Lederveredlung;
– Holzimprägnierung;
– Elektroplattieren, Plattieren, Wärmebehandlung, Polieren von Metallen;
– Herstellung von Reklame- und anderen Schildern;
– Umbau oder Grundüberholung von Maschinen (z. B. Automotoren);
– Reparatur und Renovierung von Schiffen;
– Runderneuerung von Reifen.
Umgekehrt gibt es auch Tätigkeiten, die zwar zum Verarbeitenden Gewerbe gerechnet werden
könnten, in der WZ 2003 jedoch in einen anderen Abschnitt eingeordnet werden. Dazu
gehören:
– Gewinnung von Rohholz, eingeordnet in Abschnitt A (Land- und Forstwirtschaft);
– Aufbereitung von Erzen und anderen Mineralen, eingeordnet in Abschnitt C (Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden);
– Errichtung von Bauten und Ausführung von Herstellungstätigkeiten auf der Baustelle,
eingeordnet in Abschnitt F (Baugewerbe);
– Aufteilung von Massengütern in kleinere Mengen einschließlich Verpacken, Umverpacken
oder Abfüllen von Erzeugnissen wie Flüssigkeiten oder Chemikalien; kundenspezifischer
Zusammenbau von Computern (nicht durch den Hersteller); Mischen von Farben nach
Kundenauftrag sowie Zuschneiden von Holz- oder Blechplatten nach Kundenauftrag ergeben
eine geänderte Ausführung des gleichen Erzeugnisses, jedoch kein neues Produkt, und
werden – wenn sie auf eigene Rechnung erfolgen – in Abschnitt G (Handel; ...) eingeordnet.
– 170 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Bei den Tätigkeiten dieses Unterabschnitts werden Erzeugnisse aus Landwirtschaft und
Fischerei zu Nahrungs- und Futtermitteln sowie Halbwaren, die nicht direkt Nahrungs- oder
Futtermittel sind, verarbeitet. Häufig entstehen auch Nebenerzeugnisse von mehr oder weniger
hohem Wert (z. B. Häute aus der Schlachtung oder Ölkuchen aus der Ölerzeugung).
Die einzelnen Unterteilungen stellen auf die verschiedenen hergestellten Erzeugnisse ab:
Fleisch, Fisch, Obst und Gemüse, Öle und Fette, Milcherzeugnisse, Mühlenerzeugnisse,
sonstige Nahrungsmittel, Futtermittel, Getränke, Tabakwaren. Die Produktion kann auf eigene
Rechnung oder im Auftrag Dritter (z. B. Lohnschlachtung) erfolgen.
Einige Tätigkeiten werden zum Verarbeitenden Gewerbe gezählt, selbst wenn man diese auch
als Einzelhandelstätigkeiten klassifizieren könnte (z. B. Tätigkeiten von Bäckereien oder
Konditoreien und Fleischverarbeitung). Sofern jedoch nur eine geringfügige Verarbeitung
erfolgt, die keine wirkliche Umwandlung darstellt (z. B. Backshops sowie das Herrichten
(Zuschneiden) bei Fleisch- und Fischhändlern usw.) wird die Tätigkeit in Abschnitt G (Handel;
...) eingeordnet.
Die Behandlung von Schlachtabfällen zur Herstellung von Futtermitteln wird in Gruppe 15.7
eingeordnet, während die Verarbeitung von Nahrungsmittel- und Tabakabfällen zu
Sekundärrohstoffen der Unterklasse 37.20.5 und die Entsorgung solcher Abfälle in der
Abteilung 90 zugeordnet wird.
15
Ernährungsgewerbe
15.1
Schlachten und Fleischverarbeitung
15.11
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
15.11.1 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und Schmalzsiedereien)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Schlachtkörpern
– Herstellung von Frisch- und Gefrierfleisch, in Stücken
– Gewinnung von Fellen und Häuten, einschließlich Borsten und Haaren, in Schlachthäusern
– Herstellung von Knochenmehl für Futterzwecke
– Verarbeitung von Schlachtabfällen
– Erzeugung von Hautwolle
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 171 –
Unterabschnitt DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Auslassen von Geflügelfetten (s. 15.12.0)
– Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä. (s. 15.12.0)
– Zubereitung von Kaninchenfleisch, Wildfleisch u.Ä. (s. 15.12.0)
– Verpackung von Fleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0)
– Verpackung von Fleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0)
15.11.2 Talgschmelzen und Schmalzsiedereien
Diese Unterklasse umfasst:
– Auslassen von tierischen Fetten
– Herstellung von Speisetalg, Schmalz und Grieben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Auslassen von Geflügelfetten (s. 15.12.0)
– Verpackung von Fleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0)
– Verpackung von Fleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0)
15.12
Schlachten von Geflügel
15.12.0 Schlachten von Geflügel
Diese Unterklasse umfasst:
– Schlachten von Geflügel
– Zubereitung von Geflügelfleisch
– Herstellung von frischem oder gefrorenem Geflügelfleisch in Einzelportionen
– Auslassen von Geflügelfetten
– Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä.
– Zubereitung von Kaninchenfleisch, Wildfleisch u.Ä.
– Gewinnung von Federn und Daunen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verpackung von Geflügelfleisch auf eigene Rechnung durch den Großhandel (s. 51.32.0)
– Verpackung von Geflügelfleisch gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage (s. 74.82.0)
– 172 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
15.13
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Fleischverarbeitung
15.13.0 Fleischverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch
– Herstellung von Fleischerzeugnissen wie Salami, "Andouillettes", Zervelatwurst, Bologneser
Wurst und anderen Würsten, Pasteten, Fleisch in Aspik, Schmalzfleisch und anderen
Fleischkonserven, Kochschinken; Fleischextrakt und Fleischsaft
– Herstellung von Fleischfertiggerichten
– Herstellung von Snacks (mit mindestens 20% Fleischanteil)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verpackung von Fleisch- und Geflügelerzeugnissen auf eigene Rechnung durch den Großhandel
(s. 51.32.0)
– Verpackung von Fleisch- und Geflügelerzeugnissen gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher
Grundlage (s. 74.82.0)
15.2
Fischverarbeitung
15.20
Fischverarbeitung
15.20.0 Fischverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Konservierung von Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Gefrieren, Tiefkühlen, Trocknen,
Räuchern, Salzen, Einlegen in Lake; Verarbeitung zu Konserven usw.
– Herstellung von Erzeugnissen aus Fisch, Krebstieren und Weichtieren: Kochfisch, Fischfilets,
Fischrogen, Kaviar, Kaviarersatz usw.
– Herstellung von Fischfertiggerichten
– Herstellung von Snacks (mit mindestens 20 % Fischanteil)
– Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung
– Herstellung von Fischmehl als Futtermittel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Schiffen, die sowohl auf die Fischerei als auch auf die Verarbeitung und Konservierung
von Fisch spezialisiert sind (s. 05.01.1 und .2)
– Herstellung von Ölen und Fetten aus Meerestieren (s. 15.41.0)
– Herstellung von Fischsuppen (s. 15.89.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 173 –
Unterabschnitt DA
15.3
Obst- und Gemüseverarbeitung
15.31
Kartoffelverarbeitung
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
15.31.0 Kartoffelverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gefrorenen zubereiteten Kartoffeln
– Herstellung von dehydriertem Kartoffelpüree
– Herstellung von Kartoffelsnacks
– Herstellung von Kartoffelchips
– Herstellung von Kartoffelflocken und Kartoffelmehl
– industrielles Schälen von Kartoffeln
15.32
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.32.0 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Säften, Konzentraten und Nektars
15.33
Obst- und Gemüseverarbeitung, anderweitig nicht genannt
15.33.1 Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven
Diese Unterklasse umfasst:
– Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Gefrieren, Trocknen, Einlegen in Öl,
Behandeln mit Salz oder Schwefeldioxid, Verarbeitung zu Konserven usw.
– Herstellung von Nahrungsmitteln aus Obst und Gemüse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2)
– Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0)
15.33.2 Herstellung von Sauerkonserven
Diese Unterklasse umfasst:
– Konservierung von Obst, Nüssen und Gemüse: Einlegen in Essig, Verarbeitung zu Konserven
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2)
– Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0)
– 174 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
15.33.4 Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf Fruchtbasis
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Marmeladen, Gelees, Konfitüren, Fruchtaufstrichen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Mehl aus getrockneten Gemüsen (s. 15.61.1 und .2)
– Konservierung von Obst und Nüssen in Zucker (s. 15.84.0)
15.33.5 Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und Eiscremeindustrie
15.4
Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
Die Herstellung von rohen Ölen und Fetten (Unterklasse 15.41.0) umfasst die Herstellung von
rohen, chemisch nicht modifizierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie die Herstellung von
rohen oder raffinierten, chemisch nicht modifizierten tierischen Ölen und Fetten.
Die Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten (Unterklasse 15.42.0) umfasst die Herstellung
von raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten sowie die Herstellung von tierischen oder
pflanzlichen Ölen und Fetten einschließlich deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert,
umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, raffiniert oder unraffiniert, jedoch nicht weiter
aufbereitet.
15.41
Herstellung von rohen Ölen und Fetten
15.41.0 Herstellung von rohen Ölen und Fetten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von pflanzlichen Rohölen aus Oliven, Sojabohnen, Palmkernen,
Sonnenblumenkernen, Baumwollsaat, Raps und Rübsen, Senfsaaten, Leinsamen usw.
– Herstellung von nicht entfettetem Mehl aus Ölsaaten, ölhaltigen Früchten und Kernen
– Herstellung von nichtessbaren tierischen Ölen und Fetten
– Herstellung von Ölen aus Fisch und Meeressäugetieren
Anmerkung:
– Baumwollfasern, Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle
und Fette sind Nebenerzeugnisse dieser Unterklasse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Auslassen und Raffinieren von Speck und anderen essbaren tierischen Fetten (s. 15.11.2)
– Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0)
– Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 175 –
Unterabschnitt DA
15.42
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
15.42.0 Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von raffinierten Pflanzenölen: Olivenöl, Sojabohnenöl usw.
– Verarbeitung von Pflanzenölen: Blasen, Kochen, Oxidieren, Polymerisieren, Dehydratisieren,
Hydrieren usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Olivenöl aus selbst erzeugten Oliven (s. 01.13.3)
– Herstellung von nicht essbaren tierischen Ölen und Fetten (s. 15.41.0)
– Herstellung von Ölen aus Fisch und Meeressäugetieren (s. 15.41.0)
15.43
Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
15.43.0 Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Margarine
– Herstellung von sonstigen Brotaufstrichen als Butterersatz
– Herstellung von gemischten Kochfetten
15.5
Milchverarbeitung; Herstellung von Speiseeis
15.51
Milchverarbeitung
15.51.0 Milchverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von flüssiger pasteurisierter, sterilisierter, homogenisierter oder
ultrahocherhitzter Frischmilch
– Herstellung von Rahm aus flüssiger pasteurisierter, sterilisierter oder homogenisierter
Frischmilch
– Herstellung von Milchpulver und konzentrierter Milch, auch gesüßt
– Herstellung von Butter
– Herstellung von Joghurt
– Herstellung von Käse und Quark
– Herstellung von Molke
– Herstellung von Casein und Milchzucker
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erzeugung von roher Kuhmilch (s. 01.21.1)
– 176 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
15.52
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von Speiseeis
15.52.0 Herstellung von Speiseeis
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Speiseeis, Sorbets u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Eissalons (s. 55.30.4)
15.6
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
15.61
Mahl- und Schälmühlen
15.61.1 Mahlmühlen
Diese Unterklasse umfasst:
– Mahlen von Getreide (Weizen, Roggen, Mais): Herstellung von Mehl, Grütze, Grieß, Schrot
und Dunst
– Herstellung von Frühstücksnahrung aus Getreide aus Mahlmühlen
– Herstellung von zubereitetem gemischtem Mehl für Brot, Kuchen, Kekse und Pfannkuchen
aus Mahlmühlen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kartoffelmehl (s. 15.31.0)
– Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0)
15.61.2 Schälmühlen
Diese Unterklasse umfasst:
– Schälen von Getreide (Hafer, Gerste): Herstellung von Mehl, Grütze, Grieß, Schrot, Dunst,
Graupen und Flocken
– Mahlen und Schälen von Reis: Herstellung von gemahlenem, poliertem, glasiertem,
"parboiled" und verarbeitetem Reis; Herstellung von Reismehl
– Schälen von Hülsenfrüchten und Nüssen: Herstellung von Mehl aus getrockneten
Hülsenfrüchten, Wurzeln und Knollen sowie aus essbaren Nüssen
– Herstellung von Frühstücksnahrung aus Getreide aus Schälmühlen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kartoffelmehl (s. 15.31.0)
– Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen (s. 15.62.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 177 –
Unterabschnitt DA
15.62
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
15.62.0 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Stärke aus Getreide, Reis, Kartoffeln, Mais usw.
– Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose usw.
– Herstellung von Kleber
– Herstellung von Tapioca
– Herstellung von Maisöl
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Milchzucker (s. 15.51.0)
– Herstellung von Rohr- und Rübenzucker (s. 15.83.0)
15.7
Herstellung von Futtermitteln
15.71
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.71.0 Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Mischfuttermitteln für Nutztiere einschließlich Futterzusätzen
– Herstellung von Einzelfuttermitteln für Nutztiere
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fischmehl als Futtermittel (s. 15.20.0)
– Herstellung von Ölkuchen (s. 15.41.0)
– Herstellung von Melasse und Zuckerrübenschnitzeln (s. 15.83.0)
15.72
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.72.0 Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.8
Sonstiges Ernährungsgewerbe (ohne Getränkeherstellung)
15.81
Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
15.81.1 Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und Dauerbackwaren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Brot und Brötchen
– 178 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Teigwaren (s. 15.85.0)
– Betrieb von Imbisshallen (s. 55.30.5)
15.81.2 Herstellung von Konditorwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von feinen Backwaren wie Kuchen, Torten usw.
15.82
Herstellung von Dauerbackwaren
15.82.0 Herstellung von Dauerbackwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Keksen und "trockenen" Backwaren wie Knäckebrot
– Herstellung von süßen oder salzigen Snacks
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Snacks mit einem Fleischanteil von 20 % oder mehr (s. 15.13.0)
– Herstellung von Snacks mit einem Fischanteil von 20 % oder mehr (s. 15.20.0)
– Herstellung von Kartoffelsnacks (s. 15.31.0)
– Herstellung von Snacks mit einem Teigwarenanteil von 20 % oder mehr (s. 15.85.0)
15.83
Herstellung von Zucker
15.83.0 Herstellung von Zucker
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung und Raffination von Zucker (Saccharose) und hieraus erzeugten Zuckerarten auf
Basis von Zuckerrohr-, Zuckerrüben-, Ahorn- und Palmsäften sowie auf der Basis von
Zuckerhirse
– Gewinnung von Melasse, ausgelaugten Rübenschnitzeln u.ä. Nebenerzeugnissen der
Zuckerherstellung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Milchzucker (s. 15.51.0)
– Herstellung von Glucose, Glucosesirup, Maltose (s. 15.62.0)
– Herstellung von chemisch reinem Zucker (s. 24.41.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 179 –
Unterabschnitt DA
15.84
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
15.84.0 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kakao, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl
– Herstellung von Schokolade und Schokoladenwaren
– Herstellung von Zuckerwaren
– Herstellung von Kaugummi
– Konservierung von Obst, Nüssen, Fruchtschalen und anderen Pflanzenteilen in Zucker
– Herstellung von Pfefferminz- und anderen süßen Pastillen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Rohr- bzw. Rübenzucker (s. 15.83.0)
15.85
Herstellung von Teigwaren
15.85.0 Herstellung von Teigwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Teigwaren: gekocht und ungekocht, gefüllt und ungefüllt
– Herstellung von Couscous
– Herstellung von Snacks (mit mindestens 20% Teigwarenanteil)
15.86
Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
15.86.0 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
Diese Unterklasse umfasst:
– Entkoffeinieren und Rösten von Kaffee
– Herstellung von Kaffeeprodukten:
· gemahlener Kaffee
· Kaffee-Extrakt und -Konzentrat
– Herstellung von Tee und Mate
– Verpackung von Tee, auch in Teebeuteln
– Herstellung von Kräutertee (Pfefferminze, Eisenkraut, Kamille usw.)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verarbeitung von Tee in an Teepflanzungen angeschlossenen Teefabriken (s. 01.13.3)
– Herstellung von medizinischem Kräutertee (s. 24.42.0)
– 180 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
15.87
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von Würzmitteln und Saucen
15.87.0 Herstellung von Würzmitteln und Saucen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gewürzen, Saucen und Würzmitteln:
· Mayonnaise
· Ketchup
· Senfmehl
· Fertigsenf usw.
– Herstellung von Essig
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Gewürzpflanzen (s. 01.13.3)
– Herstellung von Tafelsalz (s. 14.40.0)
15.88
Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln
15.88.0 Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von für eine besondere Ernährung bestimmten Lebensmitteln (Richtlinie des
Rates 89/398/EWG, ABl. EG Nr. L 186 vom 30. Juni 1989):
· Säuglingsanfangsnahrung
· Folgenahrung
· sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
· Lebensmittel mit niedrigem oder reduziertem Brennwert, zur Gewichtsüberwachung
· diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)
· natriumarme Lebensmittel einschließlich natriumarmer oder natriumfreier Diätsalze
· glutenfreie Lebensmittel
· Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler
· Lebensmittel für Personen, die unter einer Störung des Glucosestoffwechsels leiden
(Diabetiker)
· sonstige diätetische Lebensmittel
15.89
Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln (ohne Getränke)
15.89.1 Herstellung von Backmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Backhefen und anderen Backtriebmitteln
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 181 –
Unterabschnitt DA
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
15.89.2 Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt (ohne Getränke)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Suppen und Brühen sowie von Zubereitungen zur Herstellung von Suppen
und Brühen
– Herstellung von Hefen (andere als Backhefen)
– Herstellung von Malzextrakt
– Herstellung von pulverisierten und rekonstituierten Eiern sowie von Eieralbumin
– Herstellung von Pflanzensäften und -auszügen
– Herstellung von so genannten Ergänzungslebensmitteln, die allgemein zur Erhaltung der
Gesundheit oder des Wohlbefindens dienen, jedoch nicht zu den Medikamenten zu zählen
sind. Diese Zubereitungen können mit Vitaminen, Proteinen usw. angereichert sein.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften (s. 15.32.0)
15.9
Herstellung von Getränken
15.91
Herstellung von Spirituosen
15.91.0 Herstellung von Spirituosen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Spirituosen wie Whisky, Branntwein, Gin, Likör usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht gebrannten alkoholischen Getränken (s. 15.93.0 bis 15.96.0)
15.92
Herstellung von Alkohol
15.92.0 Herstellung von Alkohol
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gärungsalkohol aus Agrarrohstoffen durch Destillation
– Herstellung von reinem Alkohol
– 182 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DA
15.93
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Herstellung von Traubenwein
15.93.0 Herstellung von Traubenwein
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Wein:
· Tafelwein
· Qualitätswein b.A. (Weine bestimmter Anbaugebiete)
– Herstellung von Schaumwein
– Herstellung von Wein aus konzentriertem Traubenmost
– Herstellung von Wein mit geringem oder ohne Alkoholgehalt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Wein aus selbst erzeugten Trauben (s. 01.13.2)
– Flaschenabfüllung und Verpackung ohne Weiterverarbeitung der Weine (s. 51.34.2 und 74.82.0)
15.94
Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
15.94.0 Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Apfelwein, Birnenwein, Met, sonstigen Fruchtweinen mit Alkoholgehalt
– Herstellung von alkoholhaltigen Mischgetränken
15.95
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
15.95.0 Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
15.96
Herstellung von Bier
15.96.0 Herstellung von Bier
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Bier, auch mit geringem oder ohne Alkoholgehalt
15.97
Herstellung von Malz
15.97.0 Herstellung von Malz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Malzextrakt (s. 15.89.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 183 –
Unterabschnitt DA
15.98
Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
15.98.0 Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von Erfrischungsgetränken
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Quell- und Tafelwässern
– Herstellung von Erfrischungsgetränken:
· alkoholfreie Getränke mit geschmackgebenden Zutaten: Fruchtsaftgetränke, Limonaden,
Fruchtschorlen, Cola, Energy-Drinks, Tonic usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften sowie Nektars (s. 15.32.0)
16
Tabakverarbeitung
16.0
Tabakverarbeitung
16.00
Tabakverarbeitung
16.00.1 Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, aus Tabak
– Herstellung von Rauchtabak
– Herstellung von anderem Tabak: Kautabak, Schnupftabak usw.
– Herstellung von "homogenisiertem" oder "rekonstituiertem" Tabak
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern (s. 01.11.2)
16.00.2 Herstellung von Zigaretten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anbau von Tabak, Ernte und Trocknen von Tabakblättern (s. 01.11.2)
– 184 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
17
Textilgewerbe
Diese Abteilung umfasst Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Weberei, Veredlung von
Textilien und Bekleidung, Herstellung von konfektionierten Textilwaren außer Bekleidung
(z. B. Hauswäsche, Decken, Teppiche, Seilerwaren usw.) sowie Herstellung von gewirktem und
gestricktem Stoff und Waren daraus (z. B. Strümpfe und Pullover). Der Anbau von
Faserpflanzen gehört zu Abteilung 01 (Landwirtschaft). Die Herstellung von Synthetikfasern
stellt ein chemisches Verfahren dar, das in Unterklasse 24.70.0 (Herstellung von
Chemiefasern) einzuordnen ist. Die Herstellung von Bekleidung gehört zu Abteilung 18.
17.1
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
17.11
Baumwollaufbereitung und -spinnerei
17.11.0 Baumwollaufbereitung und -spinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Aufbereitung von Baumwolle und ähnlichen Fasern; Krempeln und Kämmen
– Herstellung von Garnen im Baumwollspinnverfahren, entweder aus Baumwolle oder aus
synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nähgarn (s. 17.16.0)
17.12
Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
17.12.0 Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Aufbereitung von Wolle: Entfetten und Karbonisieren, Krempeln
– Herstellung von Streichgarnen, entweder aus Wolle oder aus synthetischen oder künstlichen
Fasern, zum Weben, Stricken usw.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 185 –
Unterabschnitt DB
17.13
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
17.13.0 Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Kämmen von Wolle und synthetischen oder künstlichen Fasern
– Herstellung von Kammgarnen, entweder aus Wolle oder aus synthetischen oder künstlichen
Fasern, zum Weben, Stricken usw.
– Aufbereitung und Spinnerei von Halbkammgarnen
17.14
Flachsaufbereitung und -spinnerei
17.14.0 Flachsaufbereitung und -spinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Schwingen von Flachs
– Herstellung von Garnen im Flachsspinnverfahren, entweder aus Flachs oder aus
synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw.
17.15
Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei
17.15.0 Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung und -spinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Haspeln, Waschen und Zwirnen von Seide
– Krempeln und Kämmen von Schappe- und Bourette-Seide
– Herstellung von Garnen im Seidenspinnverfahren, entweder aus Seide oder aus
synthetischen oder künstlichen Fasern, zum Weben, Stricken usw.
– Texturieren, Zwirnen, Fachen, Drehen, Tauchfärben von synthetischen oder künstlichen
Filamentgarnen
17.16
Herstellung von Nähgarn
17.16.0 Herstellung von Nähgarn
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Nähgarn aus allen Textilrohstoffen einschließlich Mischungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Strick- und Wirkgarn (s. 17.11.0 bis 17.15.0, 17.17.0)
– 186 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
17.17
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
17.17.0 Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Aufbereiten und Spinnen sonstiger Textilfasern wie Jute oder Hart- und Bastfasern
– Herstellung von Papiergarn
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von synthetischen oder künstlichen Fasern und Fasergarnen, Herstellung von synthetischen
oder künstlichen Filamentgarnen (einschließlich hochfesten Garnen und Teppichgarnen) (s. 24.70.0)
– Herstellung von Glasfaser (s. 26.14.1 und .2)
– Spinnen von Asbestgarn (s. 26.82.0)
17.2
Weberei
17.21
Baumwollweberei
17.21.1 Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und Gardinenstoffweberei)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geweben der Baumwollweberei entweder aus Baumwollgarnen oder aus
synthetischen oder künstlichen Garnen:
· Herstellung von Samt, Plüsch und Velours, Chenillegewebe, Frottiergewebe, Mullgewebe usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1)
– Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2)
17.21.2 Möbel- und Dekorationsstoffweberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Möbel- und Dekorationsstoffen aus der Baumwollweberei entweder aus
Baumwollgarnen oder aus synthetischen oder künstlichen Garnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1)
– Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 187 –
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
17.21.3 Gardinenstoffweberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gardinenstoff aus der Baumwollweberei entweder aus Baumwollgarnen oder
aus synthetischen oder künstlichen Garnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Herstellung von Bändern und Gurten (s. 17.54.1)
– Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2)
17.22
Streichgarnweberei
17.22.0 Streichgarnweberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Streichgarngeweben entweder aus Wollgarnen oder aus synthetischen oder
künstlichen Garnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2)
17.23
Kammgarnweberei
17.23.0 Kammgarnweberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kammgarngeweben entweder aus Wollgarnen oder aus synthetischen oder
künstlichen Garnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Herstellung von Gewirken und Gestricken (s. 17.60.1 und .2)
– 188 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
17.24
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Seiden- und Filamentgarnweberei
17.24.0 Seiden- und Filamentgarnweberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geweben aus Seiden- und Filamentgarnen entweder aus Seide oder aus
synthetischen oder künstlichen Filamentgarnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
17.25
Sonstige Weberei
17.25.0 Sonstige Weberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geweben aus Bast- und Hartfasergarnen (Flachs, Ramie, Hanf, Jute) und
Spezialgarnen
– Herstellung von Geweben aus Polypropylenfasern
– Herstellung von Geweben aus Glasfaser
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Fertigwaren aus Vliesstoff (s. 17.53.0)
– Weben von Asbestgarn (s. 26.82.0)
17.3
Textilveredlung
17.30
Textilveredlung
17.30.0 Textilveredlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Bleichen, Färben und Bedrucken (einschließlich Thermodruck) von nicht selbst hergestellten
Textilfasern, Garnen, Stoffen einschließlich Bekleidung
– Appretieren, Trocknen, Dämpfen, Krumpfen, Ausbessern, Sanforisieren, Merzerisieren von
nicht selbst hergestellten Textilien einschließlich Bekleidung
– Veredlung von Lederbekleidung
– Bleichen von Jeans
– Plissieren und ähnliche Behandlung von Textilien
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 189 –
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Veredlung von Textilien aus selbst hergestellten Materialien (s. 17.1, 17.2 und 17.5)
– Herstellung von mit Kunststoff imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten Geweben
(s. 17.54.2)
– Bedrucken von Textilien und Bekleidung als Sofortservice (s. 52.74.2)
17.4
Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)
17.40
Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)
17.40.1 Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Konfektionswaren aus Textilien aller Art einschließlich gewirkter und
gestrickter Stoffe:
· Bett-, Tisch- und andere Hauswäsche, z. B. Geschirrtücher
17.40.2 Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Konfektionswaren aus Textilien aller Art einschließlich gewirkter und
gestrickter Stoffe:
· Decken einschließlich Reisedecken
· Steppdecken, Daunendecken, Sitzkissen, Sitzpolster, Kopfkissen, Schlafsäcke,
Tagesbettdecken, Kinderwagendecken usw.
– Herstellung textiler Teile elektrischer Heizkissen und -decken
17.40.3 Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die Innenausstattung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von konfektionierten Textilien für die Innenausstattung und für andere Zwecke:
· Vorhänge, Innenrollos, Jalousien, Möbelbezüge usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Textilwaren des technischen Bedarfs (s. 17.54.1)
– 190 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
17.40.4 Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von konfektionierten Textilien für andere Zwecke:
· Abdeckhauben für Maschinen u.Ä.
· Planen, Zelte, Campingwaren, Segel, Markisen, Abdeckplanen für Autos, Schutzbezüge usw.
· Flaggen, Fahnen, Wimpeln usw.
· Schwimmwesten, Fallschirme usw.
· Scheuer-, Wisch-, Spül- und Staubtücher
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Textilwaren des technischen Bedarfs (s. 17.54.1)
17.5
Sonstiges Textilgewerbe (ohne Herstellung von Maschenware)
17.51
Herstellung von Teppichen
17.51.0 Herstellung von Teppichen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von textilen Bodenbelägen einschließlich Nadelfilzbodenbelägen:
· Teppiche, Brücken, Läufer und Matten, Teppichfliesen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Matten und Fußmatten aus Flechtgewebe (s. 20.52.0)
– Herstellung von Bodenbelägen aus Kork, Gummi oder Kunststoffen, auch textilverstärkt (s. 20.52.0,
25.13.0 und 25.23.0)
– Herstellung von Linoleum und anderen harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1)
17.52
Herstellung von Seilerwaren
17.52.0 Herstellung von Seilerwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Bindfäden, Tauwerk, Seilen und Kabeln aus Textilfasern, -streifen u.Ä., auch
imprägniert, mit Gummi oder Kunststoffen beschichtet, überzogen oder umhüllt
– Herstellung von geknüpftem Netzwerk aus Netzgarn, Tauwerk oder Seilen
– Herstellung von Erzeugnissen aus Seilen oder Netzwerk: Fischernetze, Entladekissen,
Stropps, mit Metallringen besetzte Seile und Kabel usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Haarnetzen (s. 18.24.2)
– Herstellung von Handnetzen für die Sportfischerei (s. 36.40.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 191 –
Unterabschnitt DB
17.53
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
17.53.0 Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
17.54
Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
17.54.1 Bandweberei und -flechterei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Bändern und Gurten einschließlich Geweben aus geklebten Ketten ohne
Schuss
– Herstellung von Verzierungsborten:
· Besätze, Quasten, Troddeln usw.
– Herstellung von Spitze am Stück, in Streifen oder mit Motiven, von Stickereien
– Herstellung von Geweben mit Metalleinlage und Gimpen, von mit Spinnstoffen besetzten
Schnüren aus Gummifäden, von mit Gummi oder Kunststoffen besetzten, imprägnierten,
überzogenen oder verstärkten Textilgarnen oder -streifen
– Herstellung von verschiedenen Textilwaren des technischen Bedarfs: Dochte, Glühstrümpfe,
Schläuche, Förderbänder und Treibriemen, Müllergaze, Filtertücher
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nadelfilzbodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Metallgeweben (s. 28.73.0)
17.54.2 Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Filz
– Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw.
– Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, überzogenen, besetzten oder laminierten
Geweben
– Herstellung von Textilwatte und Erzeugnissen aus Watte: Monatsbinden oder Tampons
– Herstellung von verschiedenen Geweben: Cordgewebe für Kraftfahrzeugreifen aus hochfesten
synthetischen oder künstlichen Fasern, Pausleinen; Malerleinwand, Bougram oder ähnliche
versteifte Textilgewebe, mit Gummi oder stärkehaltigen Substanzen überzogene Gewebe
– Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine
oder ähnlichen Maschinen hergestellt werden
– Herstellung von Tüll und anderen Netzgeweben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nadelfilzbodenbelägen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Metallgeweben (s. 28.73.0)
– 192 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
17.6
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
17.60
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
17.60.1 Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne Gardinenstoff)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff:
· Plüsch- und Frottiergewirke
· sonstiger gewirkter und gestrickter Stoff
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine oder
ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.54.2)
– Herstellung von anderen netz- und gardinenartigen Stoffen, die auf einer Raschelmaschine oder
ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.60.2)
17.60.2 Herstellung von gewirktem Gardinenstoff
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gewirktem Stoff:
· netz- und gardinenartige Stoffe, die auf einer Raschelmaschine oder ähnlichen Maschinen
hergestellt werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von netz- und gardinenartigen Stoffen aus Spitze, die auf einer Raschelmaschine oder
ähnlichen Maschinen hergestellt werden (s. 17.54.2)
17.7
Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen
17.71
Herstellung von Strumpfwaren
17.71.0 Herstellung von Strumpfwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Strumpfwaren wie Socken, Strümpfe und Strumpfhosen
– Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 193 –
Unterabschnitt DB
17.72
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
17.72.0 Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gewirkten oder gestrickten Pullovern, Strickjacken, Unterziehpullis, Westen
und ähnlichen Erzeugnissen
18
Bekleidungsgewerbe
Diese Abteilung umfasst alle Schneiderarbeiten (Herstellung von Konfektionskleidung oder
Maßanfertigung) aus allen Materialien (Leder, gewebtem, gewirktem und gestricktem Stoff
usw.) für alle Bekleidungsartikel (z. B. Oberbekleidung, Herren-, Damen- und Kinderwäsche,
Arbeits-, Stadt- oder Freizeitkleidung) und Bekleidungszubehör. Es wird dabei nicht
unterschieden zwischen moderner und traditioneller Bekleidung. Die Abteilung 18 umfasst
ferner die Herstellung von Pelzwaren (Pelzfelle und Pelzbekleidung). Sie umfasst nicht die
Herstellung von gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen wie Strumpfwaren, Pullover oder
Strickjacken (s. 17.7) und die Textilveredlung (s. 17.30.0).
18.1
Herstellung von Lederbekleidung
18.10
Herstellung von Lederbekleidung
18.10.0 Herstellung von Lederbekleidung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Bekleidungsartikeln aus Leder oder Kunstleder
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Hüten und Mützen aus Leder (s. 18.24.2)
– Herstellung von Handschuhen und Gürteln aus Leder (s. 18.24.5)
– Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0)
– Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0)
– 194 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
18.2
Herstellung von Bekleidung (ohne Lederbekleidung)
18.21
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
18.21.0 Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schuhen (s. 19.30.1 und .2)
– Herstellung von Gummi- und Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich
geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2)
– Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3)
– Reparatur von Bekleidungsartikeln (s. 52.74.2)
18.22
Herstellung von Oberbekleidung (ohne Arbeits- und Berufsbekleidung)
18.22.1 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstiger Herren- und Knabenoberbekleidung aus gewebten Stoffen,
Vliesstoff usw.:
· Mäntel, Anzüge, Jacken, Hosen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0)
– Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich
geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.22.2 Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und Mädchen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstiger Damen- und Mädchenoberbekleidung aus gewebten Stoffen,
Vliesstoff usw.:
· Mäntel, Kostüme, Jacken, Hosen, Röcke usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0)
– Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich
geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 195 –
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
18.22.3 Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstiger Herren-, Damen- und Kinderoberbekleidung aus gewirkten oder
gestrickten Stoffen usw.:
· Mäntel, Anzüge, Kostüme, Jacken, Hosen, Röcke usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pelzbekleidung (s. 18.30.0)
– Herstellung von Gummi- oder Kunststoffbekleidung, die nicht zusammengenäht, sondern lediglich
geschweißt oder geklebt wird (s. 25.13.0, 25.24.2)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.23
Herstellung von Wäsche
18.23.1 Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderwäsche aus gewebten Stoffen, Spitzen usw.:
· Hemden, T-Shirts, Unterhosen, Schlafanzüge, Nachthemden, Morgenröcke, Blusen, Slips
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.23.2 Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne Miederwaren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Herren-, Damen- und Kinderwäsche aus gewirkten oder gestrickten Stoffen,
Spitzen usw.:
· Hemden, T-Shirts, Unterhosen, Schlafanzüge, Nachthemden, Morgenröcke, Blusen, Slips
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.23.3 Herstellung von Miederwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Damen- und Kinderwäsche aus gewebten, gewirkten oder gestrickten
Stoffen, Spitzen usw.:
· Büstenhalter, Korsetts usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
– 196 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DB
18.24
Textil- und Bekleidungsgewerbe
Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör
18.24.1 Herstellung von Sportbekleidung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Trainingsanzügen, Skianzügen, Badebekleidung usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3)
– Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.24.2 Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Hüten und Mützen aus Filz, Stoff, Stroh und Leder
– Herstellung von Kopfbedeckungen aus Pelz
– Herstellung von Haarnetzen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3)
– Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.24.3 Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Babybekleidung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.24.4 Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten Fertigerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gewirkten und gestrickten Handschuhen
– Herstellung von gewirkten und gestrickten Schals, Umschlagtüchern, Krawatten, Kopftüchern
u.Ä.
– Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 197 –
Unterabschnitt DB
Textil- und Bekleidungsgewerbe
18.24.5 Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Handschuhen, Schals, Umschlagtüchern, Krawatten, Kopftüchern u.Ä. aus
Baumwolle, Wolle, Chemiefasern, Seide u.a. Spinnstoffen, nicht gewirkt oder gestrickt
– Herstellung von Handschuhen und Gürteln aus Leder
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sicherheitskopfbedeckungen (s. 25.24.2, 28.75.3)
– Herstellung von Sporthandschuhen und Sportkopfbedeckungen aus Leder (s. 36.40.0)
– Reparatur von Bekleidung (s. 52.74.2)
18.3
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
18.30
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
18.30.0 Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Zurichtung und Färben von Pelzfellen und nicht enthaarten Bälgen: Schaben, Gerben,
Bleichen, Scheren, Rupfen und Färben der Felle
– Herstellung von Pelzwaren:
· Pelzbekleidung, -besatz und -zubehör
· zusammengesetzte Felle wie "ausgelassene" Felle, Platten, Matten, Streifen usw.
· verschiedene Waren aus Fellen: Brücken, Teppiche, nicht ausgestopfte Sitzkissen,
Poliertücher für den industriellen Bedarf
– Herstellung von künstlichem Pelzwerk und Waren daraus
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von rohen Pelzfellen (s. 01.25.0, 01.50.0)
– Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1)
– Herstellung von Pelzimitationen (gewebten oder gewirkten Hochflorgeweben) (s. 17.2, 17.60.1)
– Herstellung von Pelzkappen und -mützen (s. 18.24.2)
– Herstellung von Bekleidung mit Pelzbesatz (s. 18.24.4)
– Herstellung von Stiefeln und Schuhen mit Pelzbesatz (s. 19.30.2)
– 198 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DC
DC
Ledergewerbe
Ledergewerbe
Bei der Herstellung von Lederwaren und Schuhen werden heute zahlreiche andere Materialien
als Leder verwendet. Die entsprechenden Tätigkeiten sind dennoch Teil des
Ledergewerbes. Hier eingeordnet sind auch die Aufbereitung und Gerberei von rohen Häuten
und Fellen aus Gruppe 15.1.
19
Ledergewerbe
19.1
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
19.10
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
19.10.0 Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
Diese Unterklasse umfasst:
– Gerberei
– Herstellung von Sämisch-, Pergament-, Lack- oder metallisiertem Leder
– Herstellung von Lederfaserstoff
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von rohen Fellen und Häuten, in Schlachthäusern (s. 15.11.1)
– Herstellung von Lederbekleidung (s. 18.10.0)
– Gerben oder Zurichten von Pelzfellen oder nichtenthaarten Bälgen (s. 18.30.0)
– Herstellung von Kunstleder nicht auf der Grundlage von natürlichem Leder (s. 17.2, 25.13.0, 25.24.1
und .2)
19.2
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen)
19.20
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen)
19.20.0 Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und Schuhen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Koffern, Taschen und anderen Waren aus Leder, Kunstleder oder anderen
Materialien wie Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, bei denen die gleiche
Technologie angewendet wird wie bei Leder
– Herstellung von nicht metallischen Uhrarmbändern
– Herstellung von Treibriemen, Dichtungen usw. aus Leder oder Kunstleder
– Herstellung von Sattlerwaren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 199 –
Unterabschnitt DC
Ledergewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Lederbekleidung (s. 18.10.0)
– Herstellung von Lederhüten und -mützen (s. 18.24.2)
– Herstellung von Lederhandschuhen (s. 18.24.5)
– Herstellung von Schuhen (s. 19.30.1 und .2)
– Herstellung von metallischen Uhrarmbändern (s. 33.50.0)
19.3
Herstellung von Schuhen
19.30
Herstellung von Schuhen
19.30.1 Herstellung von Sportschuhen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Sportschuhen aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen Verfahren
einschließlich Gießverfahren
– Herstellung von Sportschuhteilen: Oberteile und Teile davon, Lauf- und Innensohlen, Absätze
usw.
19.30.2 Herstellung von sonstigen Schuhen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schuhen (ohne Sportschuhe) aller Art, aus beliebigem Material, in beliebigen
Verfahren einschließlich Gießverfahren
– Herstellung von Zugstiefeln, Gamaschen u.Ä.
– Herstellung von Schuhen und Stiefeln mit Pelzbesatz
– Herstellung von Schuhteilen (ohne Sportschuhteile): Oberteile und Teile davon, Lauf- und
Innensohlen, Absätze usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schuhen aus Textilfasern ohne Sohle (s. 17.71.0)
– Herstellung von Schuhen aus Asbest (s. 26.82.0)
– Herstellung von orthopädischen Schuhen (s. 33.10.3)
– 200 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holzwaren wie Bauholz, Sperrholz, Furniere,
Verpackungsmittel, Lagerbehälter und Ladungsträger, Bodenbeläge, Fachwerk, vorgefertigte
Gebäude. Das Produktionsverfahren umfasst Sägen, Hobeln, Drechseln, Laminieren und
Zusammenbau von Holzerzeugnissen, ausgehend von in Blöcke geschnittenen Stämmen oder
Bauholz, das geschnitten oder von Dreh- und Schälmaschinen oder anderem Werkzeug
bearbeitet wird. Das Bauholz oder andere bearbeitete Holzteile können dann noch gehobelt
oder anders zugerichtet und zu Fertigerzeugnissen wie Verpackungsmittel, Lagerbehälter und
Ladungsträger zusammengebaut werden.
Mit Ausnahme von Sägewerken und Holzimprägnierwerken werden die Tätigkeiten
hauptsächlich gemäß den spezifischen Holzerzeugnissen in Gruppen und Klassen bzw.
Unterklassen gegliedert. Ausgeschlossen sind die Gewinnung von Rohholz (s. 02.01.0), die
Herstellung von Möbeln (36.1), Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3) und der Einbau
von nicht selbst hergestellten Konstruktions- und Ausbauelementen aus Holz (45.42.0).
20.1
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
20.10
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
20.10.0 Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
Diese Unterklasse umfasst:
– Sägen, Hobeln und sonstiges maschinelles Bearbeiten von Holz
– Herstellung von Eisenbahnschwellen aus Holz
– Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz
– Herstellung von Holzwolle, -mehl, -schnitzeln und -spänen
– Holztrocknung
– Imprägnieren und chemisches Behandeln von Holz mit Konservierungs- und anderen Stoffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Holzfällerei und Gewinnung von Rohholz (s. 02.01.0)
– Herstellung von Schindeln, Stäben und Leisten (s. 20.30.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 201 –
Unterabschnitt DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20.2
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
20.20
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
20.20.1 Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schäl-, Säge- und Messerfurnieren
– Herstellung von Sperrholz und Press-Schichtholz
– Herstellung von Holzfaserhartplatten und Holzfaserisolierplatten, unbearbeitet und
bearbeitet, z. B. gehärtet, gelocht, geprägt, künstlich gemasert, lackiert,
kunststoffbeschichtet
20.20.2 Herstellung von Holzspanplatten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Holzspanplatten, roh oder geschliffen und bearbeitet, z. B. furniert, lackiert,
kunststoffbeschichtet
20.3
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten
aus Holz
20.30
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten
aus Holz
20.30.1 Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Saunas
– Herstellung von vorwiegend für den Bau bestimmten Holzwaren:
· Balken, Binder, Pfetten und Sparren
· Türen, Fenster, Fensterläden, Rahmen und Verkleidungen dafür
· Treppen und Geländer
· Schindeln, Stäbe und Leisten
· Parkettböden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0)
– 202 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20.30.2 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau sowie von
Fertigteilbauten daraus
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Fertighäusern aus Holz zur Vollmontage vorgesehen (auch mit
anschließender Montage durch betriebs- oder unternehmenseigene Montagetrupps)
– Herstellung von Gewächshäusern, Vogelvolieren, Türmen, Silos, Scheunen, Hallen, Pavillons
usw. aus Holz (auch mit anschließender Montage durch betriebs- oder unternehmenseigene
Montagetrupps)
– Herstellung von sonstigen Bausätzen und Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0)
20.4
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz
20.40
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz
20.40.0 Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schachteln, Kisten, Trommeln und ähnlichen Verpackungsmitteln aus Holz
– Herstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus Holz
– Herstellung von Fässern, Bottichen, Trögen und anderen Böttcherwaren aus Holz
– Herstellung von Kabeltrommeln aus Holz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Koffern (s. 19.20.0)
– Herstellung von Behältnissen aus Flechtstoffen (s. 20.52.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 203 –
Unterabschnitt DD
Holzgewerbe (ohne Herstellung von Möbeln)
20.5
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie von Kork-, Flecht- und
Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln)
20.51
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln)
20.51.0 Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne Herstellung von Möbeln)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von verschiedenen Holzwaren:
· Griffe und Stiele für Werkzeuge, Besen, Bürsten
· Formen, Leisten und Schuhspanner, Kleiderbügel
· Haushaltsartikel und Küchengeräte, Kleider- und Hutständer
· Figuren und Schmuck, Intarsien und andere Einlegearbeiten
· Schatullen, Kassetten und Etuis für Schmuck, Schneidwaren u.Ä.
· Spulen, Rollen und ähnliche Artikel aus gedrehtem Holz
· Bilderrahmen
· Holzsärge
· Holzwaren, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Koffern (s. 19.20.0)
– Herstellung von Holzschuhen (s. 19.30.2)
– Herstellung von Lampen und Beleuchtungskörpern (s. 31.50.0)
– Herstellung von Uhrengehäusen (s. 33.50.0)
– Herstellung von Möbeln (s. 36.1)
– Herstellung von Holzspielzeug (s. 36.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
– Herstellung von Bürsten und Besen (s. 36.62.0)
– Herstellung von Streichhölzern (s. 36.63.3)
– Herstellung von Spazierstöcken und Schirmgriffen (s. 36.63.8)
20.52
Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln)
20.52.0 Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung von Möbeln)
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von Naturkork
– Herstellung von Waren aus gepresstem Naturkork
– Herstellung von Geflechten und Waren aus Flechtstoffen: Matten, Fußmatten, Gittergeflechte
usw.
– Herstellung von Korbwaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Matten und Fußmatten aus Spinnstoffen (s. 17.51.0)
– Herstellung von Möbeln (s. 36.1)
– 204 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DE
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
DE
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
21
Papiergewerbe
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Holz- und Zellstoff oder veredelten
Papiererzeugnissen. Die Herstellung dieser Erzeugnisse wird zusammengefasst, da sie eine
Reihe von vertikal verbundenen Verfahren bildet. In einer Einheit werden häufig mehrere
Verfahren durchgeführt. Es gibt im Wesentlichen drei Tätigkeiten. Die Herstellung von Holzund Zellstoff beinhaltet die Trennung der Zellulosefasern von anderen in Holz oder Altpapier
enthaltenen Unreinheiten. Die Herstellung von Papier beinhaltet das Mattieren dieser Fasern
zu einem Blatt. Veredelte Papiererzeugnisse werden aus Papier und anderem Material durch
verschiedene Schneide- und Formungsverfahren einschließlich Beschichten und Laminieren
hergestellt. Eingeschlossen sind auch bedruckte Papiererzeugnisse (z. B. Tapeten,
Geschenkpapier usw.), sofern das Drucken von Informationen nicht der Hauptzweck ist.
21.1
Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
21.11
Herstellung von Holz- und Zellstoff
21.11.0 Herstellung von Holz- und Zellstoff
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gebleichter, halbgebleichter oder ungebleichter Papiermasse durch
mechanische, chemische (auflösende oder nicht auflösende) oder halbchemische
Aufbereitung von Papiermasse
– Entfernen von Druckfarben und Herstellung von Holzschliff aus Altpapier
21.12
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
21.12.0 Herstellung von Papier, Karton und Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Papier, Karton und Pappe zur industriellen Weiterverarbeitung
– Umhüllen, Beschichten und Imprägnieren von Papier, Karton und Pappe
– Herstellung von Krepp- und Faltpapier
– Herstellung von Zeitungspapier und anderem Druck- oder Schreibpapier
– Herstellung von Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Wellpappe (s. 21.21.0)
– Herstellung von weiterverarbeiteten Papierwaren (s. 21.22.0 bis 21.25.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 205 –
Unterabschnitt DE
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
21.2
Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe
21.21
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und
Pappe
21.21.0 Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und
Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Wellpapier und -pappe
– Herstellung von Verpackungsmitteln aus Wellpapier und -pappe
– Herstellung von Verpackungsmitteln aus anderem Papier, Karton und Pappe
– Herstellung von Displays aus Karton und Pappe
– Herstellung von Säcken und Beuteln aus Papier
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Briefumschlägen (s. 21.23.0)
– Herstellung von Eierschachteln und sonstigen Verpackungsmitteln aus Höckerpappe (s. 21.25.0)
21.22
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe
21.22.0 Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Papier oder Pappe sowie von
Waren aus Zellstoffwatte:
· Reinigungstücher
· Taschentücher, Handtücher und Servietten
· Toilettenpapier
· hygienische Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder
· Tassen, Teller und Tabletts
– 206 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DE
21.23
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
21.23.0 Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gebrauchsfertigem Druck- und Schreibpapier
– Herstellung von Papier für Computerdrucker
– Herstellung von gebrauchsfertigem präpariertem Durchschreibepapier
– Herstellung von gebrauchsfertigen vollständigen Dauerschablonen und Kohlepapier
– Herstellung von gebrauchsfertigem gummiertem oder mit einer Klebeschicht versehenem
Papier
– Herstellung von Briefumschlägen und Einstückbriefen
– Herstellung von Zusammenstellungen solcher Schreibwaren in Schachteln, Taschen und
ähnlichen Behältnissen
21.24
Herstellung von Tapeten
21.24.0 Herstellung von Tapeten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Tapeten und ähnlichen Wandverkleidungen einschließlich Vinyltapeten
– Herstellung von textilen Wandverkleidungen
21.25
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
21.25.0 Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Etiketten
– Herstellung von Filterpapier und -pappe
– Herstellung von Rollen, Spulen usw. aus Papier oder Pappe
– Herstellung von Eierschachteln und sonstigen Verpackungsmitteln aus Höckerpappe usw.
– Herstellung von Papier- und Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht zugeschnittenem Papier, Karton und Pappe (s. 21.12.0)
– Herstellung von Spielkarten (s. 36.50.0)
– Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Papier oder Pappe (s. 36.50.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 207 –
Unterabschnitt DE
22
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und
Datenträgern
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern. Im
Allgemeinen geben die als Verlage bezeichneten Einheiten Werkexemplare heraus, für die sie
gewöhnlich das Urheberrecht besitzen. Die Werke können in einem oder mehreren Formaten
vorliegen, einschließlich herkömmlicher Druckform, Tonband, CD-ROM oder online. Erfolgt das
Verlegen jedoch ausschließlich online, so gehört die Tätigkeit nicht zu dieser Abteilung,
sondern wird in der Unterklasse 72.40.0 erfasst. Die Verlage können Werke verlegen, die
ursprünglich von anderen geschaffen wurden und an denen sie die Rechte erworben haben,
und/oder Werke, die sie selbst geschaffen haben.
Die Drucktätigkeiten umfassen Drucken von Erzeugnissen wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher,
Geschäftsvordrucke, Grußkarten usw. und beinhalten auch Unterstützungstätigkeiten wie
Vorstufen- und Druckweiterverarbeitungsdienstleistungen. Die hier eingeordneten
Unterstützungstätigkeiten sind integraler Bestandteil des Druckgewerbes, und ein Erzeugnis
(Druckplatte, Computer-Speicherplatte oder -datei), das integraler Bestandteil des
Druckgewerbes ist, wird fast immer im Rahmen dieser Tätigkeiten hergestellt.
Die beim Drucken angewandten Verfahren beinhalten eine Reihe von Techniken zur
Übertragung von Text und Bild auf Bedruckstoffe wie Papier, Kunststoff, Metall, Textilien oder
Holz. Am häufigsten ist die Druckbildübertragung über Druckplatten auf das Druckmedium
(Offsetverfahren). Weitere Druckverfahren sind Hochdruck (inklusive Flexodruck), Tiefdruck
und Siebdruck. Zunehmend werden neuere Techniken eingesetzt, die das Druckbild direkt vom
Computer auf den Bedruckstoff übertragen (Computer to press, Digitaldruck).
Diese Abteilung umfasst nicht das Verlegen von Software (s. 72.21.0).
22.1
Verlagsgewerbe
22.11
Verlegen von Büchern
22.11.1 Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher)
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Büchern, Broschüren, Druckschriften und ähnlichen Druckerzeugnissen
einschließlich Wörterbüchern, Enzyklopädien, Loseblattwerken und Bilderbüchern
– Verlegen von kartographischen Erzeugnissen
– 208 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DE
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
22.11.2 Verlegen von Adressbüchern
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Adressbüchern, Telefon-, Telex- und Telefaxbüchern
22.12
Verlegen von Zeitungen
22.12.1 Verlegen von Tageszeitungen
22.12.2 Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Wochenzeitungen einschließlich Sonntagszeitungen, also Zeitungen, die
einmal wöchentlich erscheinen, sowie von Anzeigenblättern
22.13
Verlegen von Zeitschriften
22.13.1 Verlegen von Fachzeitschriften
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Fachzeitschriften, darunter wissenschaftliche Zeitschriften
22.13.2 Verlegen von allgemeinen Zeitschriften
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von allgemeinen Zeitschriften, darunter illustrierte Zeitschriften, Magazine,
Programmzeitschriften, Mode- und Sportzeitschriften, Roman- und Rätselzeitschriften
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verlegen von Fachzeitschriften (s. 22.13.1)
– Verlegen von Kundenzeitschriften und Amtsblättern (s. 22.13.3)
22.13.3 Verlegen von sonstigen Zeitschriften
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von sonstigen Zeitschriften, darunter Kundenzeitschriften, Amtsblätter
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 209 –
Unterabschnitt DE
22.14
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
22.14.1 Verlegen von bespielten Tonträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Schallplatten, CDs, DVDs und Bändern mit Musik- und sonstigen
Tonaufnahmen
22.14.2 Verlegen von Musikalien
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Noten
22.15
Sonstiges Verlagsgewerbe
22.15.0 Sonstiges Verlagsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von:
· Fotografien, Gravuren und Postkarten
· Aushangfahrplänen u.Ä.
· Formularen
· Plakaten, Postern und Reproduktionen von Kunstwerken
· sonstigen Drucksachen wie Postkarten, die mittels mechanischer oder fotomechanischer
Verfahren vervielfältigt wurden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verlegen von Kursbüchern und Fahrplanheften (s. 22.11.1)
– 210 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DE
22.2
Druckgewerbe
22.21
Drucken von Zeitungen
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
22.21.0 Drucken von Zeitungen
22.22
Drucken anderer Druckerzeugnisse
22.22.0 Drucken anderer Druckerzeugnisse
Diese Unterklasse umfasst:
– Drucken von Zeitschriften und anderen periodischen Erzeugnissen, Büchern und Broschüren,
Musikalien und Notenvorlagen, Karten, Atlanten, Plakaten, Katalogen, Prospekten und
anderen Werbedruckschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Wertpapieren,
Registerbüchern, Alben, Tagebüchern, Kalendern, Formularen und anderen
Geschäftsdrucksachen, Familiendrucksachen und anderen Druckerzeugnissen (z. B.
Plastiketiketten, Plastiktüten und Glasplatten, Waren aus Metall) auf Hoch-, Offset-, Tief-,
Flexo-, Sieb- und anderen Druckmaschinen, Vervielfältigungsmaschinen, Computerdruckern,
Prägemaschinen, Foto- und Thermokopierern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bedrucken von Textilien und Bekleidung (s. 17.30.0)
– Herstellung von Etiketten (s. 21.25.0)
– Verlagsgewerbe (s. 22.1)
– Bedrucken von Textilien und Bekleidung als Sofortservice (s. 52.74.2)
22.23
Druckweiterverarbeitung
22.23.0 Druckweiterverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Weiterverarbeitung der bedruckten Bogen, z. B. zu Büchern, Broschüren, Zeitschriften,
Katalogen usw. durch Falzen, Zusammentragen, Klammern, Leimen, Heften, Klebebinden,
Beschneiden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Etiketten (s. 21.25.0)
– Verlagsgewerbe (s. 22.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 211 –
Unterabschnitt DE
22.24
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
Druck- und Medienvorstufe
22.24.0 Druck- und Medienvorstufe
Diese Unterklasse umfasst:
– Satzherstellung einschließlich Fotosatz, Dateneingabe einschließlich Scannen und optische
Zeichenerkennung, elektronischer Seitenaufbau
– Dokumentenerstellung, Desktoppublishing und alle anderen Erstellungstätigkeiten
– Aufbereitung von Digitaldaten, z. B. durch Ergänzen, Auswählen und Verknüpfen
– rechnergestütztes Entwerfen, rechnergestützte Fertigung, elektronische Datenausgabe
– digitales Ausschießen
– Plattenherstellung einschließlich der Direktverfahren Computer to Plate (CtP) (für Hochdruckund Offset-Druckverfahren)
– Gravieren oder Ätzen von Tiefdruckzylindern
– Plattenverfahren direkt auf Platte (einschließlich Fotopolymerplatten)
– Herstellung von Platten und Formen zum Prägen und Stanzen
– Herstellung von Andrucken (Proofs)
22.25
Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
22.25.0 Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von reprografischen Erzeugnissen
– Herstellung von Präsentationsmedien wie Overheadprojektionsfolien und andere digitale
Präsentationsformen
– Entwerfen von Druckerzeugnissen wie Skizzen, Layouts, Dummies usw.
– sonstige grafische Tätigkeiten wie Stanzen, Brailledrucken, Lochen, Bohren, Perforieren,
Prägen, Lackieren, Laminieren, Kollationieren, Einstecken
22.3
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
22.31
Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
22.31.0 Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– Vervielfältigung von Schallplatten, CDs, DVDs und Magnetbändern mit Musik- oder sonstigen
Tonaufnahmen anhand von Mutterbändern
– 212 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DE
22.32
Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
22.32.0 Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– Vervielfältigung von DVDs und Videobändern mit Film- oder sonstigen Bildaufnahmen
anhand von Mutterbändern
22.33
Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
22.33.0 Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– Vervielfältigung von nicht kundenspezifischer Software und Daten auf Disketten, CDs und
Magnetbändern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 213 –
Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spaltund Brutstoffen
DF
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von
Spalt- und Brutstoffen
23
Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und
Brutstoffen
Diese Abteilung umfasst die Verarbeitung von Rohöl und Kohle zu nutzbaren Energieträgern
sowie die Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen. Hierbei handelt es sich um
den verarbeitenden Zweig der Energiewirtschaft, die in Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden) beginnt und auch in Abschnitt E (Energie- und Wasserversorgung)
ihren Ausdruck findet. Das vorherrschende Verfahren ist die Mineralölverarbeitung durch
Trennung von Rohöl in Teilerzeugnisse anhand von Verfahren wie Spaltung und Destillation.
Diese Abteilung umfasst sowohl die Herstellung charakteristischer Produkte auf eigene
Rechnung (z. B. Koks, Butan, Propan, Benzin, Kerosin, Heizöl, Kernbrennstoffe usw.) als auch
Weiterverarbeitungsleistungen (z. B. Mineralölraffination im Unterauftrag, Wiederaufbereitung
nuklearer Abfälle).
Diese Abteilung umfasst nur die Herstellung von Gasen geringerer Reinheit (unter 95 % bei
Ethan, Ethylen und Butan, unter 90 % bei Propan (Propylen), Buten (Butylen) und Butadien).
Nicht eingeschlossen ist die Herstellung von Gasen höherer Reinheit (Unterklasse 24.14.0),
die Herstellung von Industriegasen (Unterklasse 24.11.0), die Gewinnung von Erdgas
(Methan, Ethan, Butan bzw. Propan) (Unterklasse 11.10.0) und die Herstellung gasförmiger
Brennstoffe außer Erdölgas (z. B. Kohlengas, Wassergas, Generatorgas, Gas von Gaswerken)
(Unterklasse 40.21.1 bis .3).
23.1
Kokerei
23.10
Kokerei
23.10.0 Kokerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfkoks
– Herstellung von Kokereigas
– Herstellung von Steinkohlen- und Braunkohlenrohteer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Brikettierung von Steinkohle (s. 10.10.2)
– Brikettierung von Braunkohle (s. 10.20.0)
– Herstellung von Pech und Pechkoks (s. 24.14.0)
– Verarbeitung von Kokereigas zur Verteilung durch Rohrleitungen (s. 40.21.1 bis .3)
– 214 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spaltund Brutstoffen
23.2
Mineralölverarbeitung
23.20
Mineralölverarbeitung
23.20.0 Mineralölverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Motorentreibstoff: Benzin, Kerosin usw.
– Herstellung von Brennstoff: leichtes, mittelschweres und schweres Heizöl, Raffineriegase wie
Ethan, Propan, Butan usw.
– Herstellung von Schmierölen und -fetten aus Roh- und Altöl
– Herstellung von Erzeugnissen für die erdölchemische Industrie und die Herstellung von
Straßenbelägen
– Herstellung verschiedener Erzeugnisse: Testbenzin, Vaseline, Weißöle, Paraffin, Motoren-,
Kompressoren- und Turbinenöle, Hydrauliköle, Getriebeöle, Metallbearbeitungs-, Formenund Korrosionsschutzöle, Elektroisolieröle
23.3
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
23.30
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
23.30.0 Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von angereichertem Uran
– Herstellung von Brennelementen zur Verwendung in Kernreaktoren
– Herstellung radioaktiver Elemente zur industriellen oder medizinischen Verwendung
– Wiederaufbereitung nuklearer Abfälle
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bergbau auf Uran- und Thoriumerze sowie Konzentration dieser Erze (s. 12.00.0)
– Herstellung von Uranoxidkonzentrat (s. 12.00.0)
– Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren
Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt (s. 90.02.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 215 –
Unterabschnitt DG
DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Dieser Unterabschnitt umfasst die Verarbeitung organischer und anorganischer Rohstoffe
anhand eines chemischen Verfahrens zu chemischen Erzeugnissen. Hierbei wird
unterschieden zwischen der Herstellung von chemischen Grundstoffen (Gruppe 24.1) und der
Herstellung von Zwischen- und Endprodukten durch Weiterverarbeitung chemischer
Grundstoffe (übrige Gruppen).
24
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24.1
Herstellung von chemischen Grundstoffen
24.11
Herstellung von Industriegasen
24.11.0 Herstellung von Industriegasen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Edelgasen, Wasserstoff, Stickstoff, Sauerstoff
– Herstellung von gasförmigen anorganischen Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle (ohne
Schwefeldioxid)
– Herstellung von flüssiger Luft und Pressluft
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von Methan, Ethan, Butan oder Propan (s. 11.10.0)
– Herstellung von Raffineriegasen wie Ethan, Butan oder Propan (s. 23.20.0)
– Herstellung von Schwefeldioxid (s. 24.13.0)
24.12
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
24.12.0 Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Metalloxiden, -hydroxiden, -peroxiden (ohne basische Verbindungen der
Alkali- und Erdalkalimetalle)
– Herstellung von Farben und Farbstoffen
– Herstellung von Gerbstoffen
– Herstellung von Tanninen und ihren Derivaten
– Herstellung von als fluoreszierende Aufheller oder Luminophore verwendeten Erzeugnissen
– Herstellung von Pigmenten und deren Zubereitungen
– 216 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Anstrichfarben und Lacken (s. 24.30.0)
– Herstellung von radioaktiven anorganischen Erzeugnissen von der als Luminophoren verwendeten Art
(s. 23.30.0)
– Herstellung von basischen Verbindungen der Alkali- und Erdalkalimetalle (s. 24.13.0)
– Herstellung von zubereiteten Pigmenten, Trübungsmitteln und Farben für die Keramik-, Emaillier- oder
Glasindustrie (s. 24.30.0)
24.13
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
24.13.0 Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von chemischen Elementen mit Ausnahme von Metallen, Edelmetallen,
Industriegasen und radioaktiven Elementen
– Herstellung von anorganischen Säuren mit Ausnahme von Salpetersäure und Nitriersäuren
– Herstellung von anderen anorganischen Verbindungen der Metalle und der Nichtmetalle,
anderweitig nicht genannt
– Herstellung von anorganischen oder organischen Verbindungen der Edelmetalle, der nicht
radioaktiven Isotope oder der Seltenerdmetalle
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0)
– Herstellung von Metalloxiden, -hydroxiden, -peroxiden (s. 24.12.0)
– Herstellung von Salpetersäure und Nitriersäuren (s. 24.15.0)
– Herstellung von Ammoniak (s. 24.15.0)
– Herstellung von Ammoniumcarbonaten (s. 24.15.0)
– Herstellung von Ammoniumchlorid, -sulfat, -nitrat (s. 24.15.0)
– Herstellung von Kaliumchlorid, -sulfat, -nitrat (s. 24.15.0)
– Herstellung von Natriumnitrat (s. 24.15.0)
– Herstellung von Nitriten (s. 24.15.0)
– Herstellung von Ammoniumphosphaten und -carbonaten (s. 24.15.0)
– Herstellung von anorganischen Erzeugnissen von der als Luminophoren verwendeten Art (s. 24.12.0)
– Erzeugung von Metallen oder Edelmetallen (s. 27)
– Herstellung von radioaktiven Elementen und radioaktiven Isotopen sowie deren anorganischen
Verbindungen (s. 23.30.0)
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– 217 –
Unterabschnitt DG
24.14
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
24.14.0 Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien:
· Kohlenwasserstoffe und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
· Alkohole, Phenole, Phenolalkohole
· Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren
· organische Verbindungen mit Stickstoffunktionen
· organisch-anorganische Verbindungen
· heterocyclische Verbindungen, anderweitig nicht genannt
· Aldehyde, Ketone, Chinone
· Ether und Acetale, auch mit anderen Sauerstoffunktionen
· Alkohol-, Ether-, Ketonperoxide
· Epoxide
· Enzyme
· sonstige organische Verbindungen einschließlich Erzeugnisse der Holzdestillation usw.
– Herstellung von synthetischen Aromen
– Herstellung von Holzkohle
– Herstellung von Erzeugnissen der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers (z. B.
Pech und Pechkoks)
– Gewinnung von Ablaugen aus der Zellstoffherstellung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen (s. 24.41.0)
– Herstellung von Gärungsalkohol aus Agrarrohstoffen durch Destillation (s. 15.92.0)
– Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (s. 24.16.0)
– Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen (s. 24.17.0)
– Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen (s. 24.41.0)
– Herstellung von Glycerin (s. 24.51.0)
– Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0)
– Herstellung von Raffineriegasen (s. 23.20.0)
– Herstellung von organischen Verbindungen der Edelmetalle, der nicht radioaktiven Isotope und der
Seltenerdmetalle (s. 24.13.0)
– Herstellung von organischen Verbindungen radioaktiver chemischer Elemente (s. 23.30.0)
– 218 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
24.15
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
24.15.0 Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Salpetersäure, Nitriersäuren, Ammoniak
– Herstellung von Ammoniumchlorid, Nitriten, Kaliumnitrate und -nitrite,
Ammoniumphosphaten, Ammoniumcarbonaten
– Herstellung von mineralischen oder chemischen Stickstoff-, Phosphat- oder Kalidüngemitteln
– Herstellung von tierischen oder pflanzlichen Düngemitteln, z. B. Kompost
– Herstellung von Harnstoff
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewinnung von natürlichen Kalisalzen (s. 14.30.1)
– Gewinnung von Guano (s. 14.30.2)
– Gewinnung von natürlichen Phosphaten (s. 14.30.2)
– Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln (s. 24.20.0)
– Herstellung von Blumenerde und Bodenverbesserern ohne düngende Wirkung (s. 24.66.0)
– Abfallaufbereitung durch Kompostierungsanlagen zur Entsorgung, auch mit Gewinnung eines
Nebenerzeugnisses (Kompost) (s. 90.02.3)
24.16
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
24.16.0 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kunststoffen in Primärformen:
· Polymere des Ethylens, Styrols, Vinylchlorids und anderer halogenierter Olefine
· Polyether, Epoxidharze, Polyester
· Polymere der Olefine und der Vinylester
· Acrylpolymere
· Polyamide
· Harnstoffharze, Melaminharze, Aminoharze, Phenolharze, Polyurethane
· Silicone
· Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren
– Herstellung von Cellulosederivaten
– Abfälle, Schnitzel und Bruch von Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Recycling von Kunststoffen (s. 37.20.4)
– Gewinnung von nichtmodifizierten natürlichen Harzen (s. 02.01.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 219 –
Unterabschnitt DG
24.17
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
24.17.0 Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen:
· synthetischer Kautschuk
· Faktis
– Herstellung von Mischungen aus synthetischem Kautschuk und Naturkautschuk oder
kautschukähnlichen Gummiharzen (z. B. Balata)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von regeneriertem Kautschuk (s. 25.13.0)
24.2
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
24.20
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
24.20.0 Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Insektiziden, Rodentiziden, Fungiziden, Herbiziden, Keimhemmungsmitteln,
Wachstumsregulatoren und Desinfektionsmitteln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen (s. 24.15.0)
– Herstellung von Naphthalin (s. 24.14.0)
– 220 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24.3
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
24.30
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
24.30.0 Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Anstrichfarben und Lacken auf der Grundlage von synthetischen oder
chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, trocknenden Ölen, Bitumen, Schellack usw.
– Herstellung von zubereiteten Pigmenten, Trübungsmitteln und Farben für die Keramik-,
Emaillier- oder Glasindustrie
– Herstellung von verglasbaren Emaills, Glasuren, Engoben und ähnlichen Zubereitungen
– Herstellung von Kitten
– Herstellung von Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten
– Herstellung von nichtfeuerfesten Spachtel- und Verputzmassen
– Herstellung von zubereiteten Sikkativen
– Herstellung von Prägefolien
– Herstellung von zusammengesetzten organischen Lösungs- und Verdünnungsmitteln
– Herstellung von Druckfarben
– Herstellung von Farben für Kunstmaler usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Farben und Farbstoffen (s. 24.12.0)
– Herstellung von Pigmenten und deren Zubereitungen (s. 24.12.0)
– Herstellung von Tinte und Tusche (s. 24.66.0)
– Herstellung von feuerfestem Zement und Mörtel (s. 26.26.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 221 –
Unterabschnitt DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24.4
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
24.41
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
24.41.0 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Salicylsäure und O-Acetylsalicylsäure
– Herstellung von Lysin, Lysinester und Glutaminsäure
– Herstellung von quartären organischen Ammoniumsalzen und -hydroxiden
– Herstellung von Phosphoaminolipoiden
– Herstellung von acyclischen und cyclischen Amiden (einschließlich Carbamaten)
– Herstellung von ausgewählten heterocyclischen Verbindungen
– Herstellung von Sulfamiden
– Herstellung von chemisch reinem Zucker
– Herstellung von Provitaminen, Vitaminen, Hormonen, Glykosiden, Alkaloiden, Antibiotika
– Herstellung von Heparin
– Verarbeitung von Drüsen, Herstellung von Drüsenauszügen usw.
– Verarbeitung von Blut
24.42
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von heterocyclischen Verbindungen, anderweitig nicht genannt (s. 24.14.0)
– Herstellung von Enzymen (s. 24.14.0)
– Herstellung von p-Aminobenzoesäure (s. 24.14.0)
– Herstellung von Glutaminsäureestern (s. 24.14.0)
– Herstellung von Ureinen (s. 24.14.0)
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
24.42.0 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen
Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Arzneiwaren zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken
– Herstellung von Antisera und anderen Blutbestandteilen
– Herstellung von Vaccinen
– Herstellung von empfängnisverhütenden chemischen Zubereitungen auf der Grundlage von
Hormonen oder Spermiziden
– Herstellung von Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren und
diagnostischen Reagenzien
– Herstellung von Zahnfüllungen, Dentalzementen und Knochenzement
– Herstellung von medizinischer Watte, Gaze, Binden, Verbandszeug, chirurgischem
Nahtmaterial usw.
– 222 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Enzymen (s. 24.14.0)
– Herstellung von Heparin (s. 24.41.0)
24.5
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen
24.51
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
24.51.0 Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Stoffen
– Herstellung von Seifen
– Herstellung von Glycerin
– Herstellung von organischen grenzflächenaktiven Zubereitungen:
· Wasch- und Reinigungsmittel
· Geschirrspülmittel
– Herstellung von Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen
– Herstellung von künstlichen und zubereiteten Wachsen
– Herstellung von Poliermitteln:
· Lederpflegemittel
· Möbel- und Bohnerwachs
· Poliermittel für Karosserien, Glas und Metall
– Herstellung von Scheuerpasten und -pulver
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Haarwaschmitteln (s. 24.52.0)
– Herstellung von Zahnputzmitteln (s. 24.52.0)
– Herstellung von Textilweichspülern (s. 24.66.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 223 –
Unterabschnitt DG
24.52
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
24.52.0 Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Duftstoffen:
· Parfums
· Toilettewässer
– Herstellung von Körperpflegemitteln:
· Kosmetika
· Sonnenschutzmittel
· Hand- und Fußpflegemittel
· zubereitete Haarbehandlungsmittel
· zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel
· zubereitete Rasiermittel
· Desodorantien und Badesalze
· Haarentfernungsmittel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von etherischen Ölen (s. 24.63.0)
– Herstellung von nichtparfümierter Vaseline (s. 23.20.0)
– Herstellung von Zubereitungen zum Parfümieren oder Desodorieren von Räumen (s. 24.51.0)
24.6
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen
24.61
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
24.61.0 Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schießpulver
– Herstellung von Sprengstoffen:
· Sprengkapseln
· Zündhütchen
· Zünder und elektrische Sprengzünder
– Herstellung von anderen pyrotechnischen Erzeugnissen:
· Leuchtkugeln
· Signalraketen
· Feuerwerkskörper
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Zündhölzern (s. 36.63.3)
– Herstellung von Zündmetalllegierungen (s. 36.63.3)
– Herstellung von isolierten chemisch einheitlichen Verbindungen (z. B. Nitrocellulose, Knallquecksilber,
Trinitrotoluol, Trinitrophenol) (s. jeweilige Unterklasse, entsprechend der stofflichen Beschaffenheit)
– 224 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
24.62
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
24.62.0 Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Caseinderivaten, Albuminaten, Gelatine, Leimen und anderen zubereiteten
Klebstoffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von gehärteten Eiweißstoffen (s. 24.16.0)
– Herstellung von Caseinaten der Edelmetalle (s. 24.13.0)
– Herstellung von Casein (s. 15.51.0)
24.63
Herstellung von etherischen Ölen
24.63.0 Herstellung von etherischen Ölen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von etherischen Ölen
– Herstellung von Resinoiden
– Herstellung von destillierten aromatischen Wässern
– Herstellung von Riechstoffmischungen für die Parfüm- und Lebensmittelherstellung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von synthetischen Aromen (s. 24.14.0)
– Herstellung von Parfums und Toilettewässern (s. 24.52.0)
– Herstellung von terpentinhaltigen Ölen aus der Destillation der Nadelhölzer (s. 24.14.0)
24.64
Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
24.64.0 Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von lichtempfindlichen fotografischen Platten, Filmen, Papieren und sonstigem
lichtempfindlichem unbelichtetem Filmmaterial
– Herstellung von zubereiteten chemischen Erzeugnissen für fotografische Zwecke
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht lichtempfindlichen Filmen, Platten und Planfilmen (s. jeweilige Unterklasse,
entsprechend der stofflichen Beschaffenheit)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 225 –
Unterabschnitt DG
24.65
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
24.65.0 Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von unbespielten Ton- und Bildträgern
– Herstellung von unbespielten Computerdisketten und -bändern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von unbelichtetem Filmmaterial (s. 24.64.0)
– Herstellung von elektronischen integrierten Schaltungen und zusammengesetzten Mikroschaltungen
(Mikrobausteine) (s. 32.10.0)
– 226 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DG
24.66
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
24.66.0 Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Tinte und Tusche
– Herstellung von zubereiteten Schmiermitteln
– Herstellung von zubereiteten Antiklopfmitteln und Additiven
– Herstellung von Hydraulikflüssigkeiten
– Herstellung von zubereiteten Gefrierschutzmitteln und Mitteln zum Enteisen
– Herstellung von verschiedenen chemischen Erzeugnissen:
· Peptone und ihre Derivate, andere Eiweißstoffe und Derivate, anderweitig nicht genannt
· Hautpulver
· zusammengesetzten Diagnostik- oder Laborreagenzien, anderweitig nicht genannt
· Modelliermassen
· Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke
· Füllungen für Feuerlöschgeräte
· Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen
· chemische Elemente oder Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert
· Aktivkohle
· Erzeugnisse und Zubereitungen für die Textil-, Papier- und Lederindustrie
· Textilweichspüler
· Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen
· Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen
· zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger und Antioxidationsmittel
· Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweitig
nicht genannt
· Alkylbenzol- und Alkylnaphthalin-Gemische
· zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne
· Naphthensäuren
· zubereitete nicht gesinterte Metallcarbide
· zubereitete Additive für Zement, Mörtel und Beton
· Sorbit, "nicht kristallisierend"
· Bodenverbesserer und Blumenerde (Pflanzerde) ohne düngende Wirkung
· chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig nicht genannt
· Rückstände aus der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reagenzien zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (s. 24.42.0)
– Herstellung von Zahnzement und anderen Zahnfüllstoffen (s. 24.42.0)
– Herstellung von Eiweißverbindungen der Edelmetalle (s. 24.13.0)
– Gewinnung von Ablaugen aus der Zellstoffherstellung (s. 24.14.0)
– Herstellung von chemisch einheitlichem Sorbit (s. 24.14.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 227 –
Unterabschnitt DG
24.7
Herstellung von Chemiefasern
24.70
Herstellung von Chemiefasern
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
24.70.0 Herstellung von Chemiefasern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kabeln aus synthetischen und künstlichen Filamenten
– Herstellung von unbearbeiteten synthetischen und künstlichen Spinnfasern
– Herstellung von synthetischen oder künstlichen Einfachgarnen einschließlich hochfesten
Garnen
– Herstellung von synthetischen oder künstlichen Monofilamenten oder Streifen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nähgarn aus Chemiefasern (s. 17.16.0)
– Spinnerei von synthetischen oder künstlichen Garnen (s. 17.1)
– 228 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DH
DH
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Die Gliederung in diesem Unterabschnitt basiert auf dem verwendeten Rohmaterial Gummi
oder Kunststoff. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Herstellung aller Produkte aus diesen
Materialien notwendigerweise in diesem Unterabschnitt erfasst wird.
25
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
25.1
Herstellung von Gummiwaren
25.11
Herstellung von Bereifungen
25.11.0 Herstellung von Bereifungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gummireifen für Fahrzeuge, Geräte, fahrbare Anlagen u.Ä.:
· Luftreifen
· Vollgummi- und Hochelastikreifen
– Herstellung von Luftschläuchen
– Herstellung von auswechselbaren Reifenprofilen, Reifenklappen, Rohlaufprofilen zur
Runderneuerung von Reifen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi (s. 25.13.0)
– Reparatur, Montage und Wechseln von Reifen und Schläuchen (s. 50.20.5)
25.12
Runderneuerung von Bereifungen
25.12.0 Runderneuerung von Bereifungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi (s. 25.13.0)
– Reparatur, Montage und Wechseln von Bereifungen (s. 50.20.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 229 –
Unterabschnitt DH
25.13
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
25.13.0 Herstellung von sonstigen Gummiwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht vulkanisiertem, vulkanisiertem oder
gehärtetem natürlichem oder synthetischem Kautschuk:
· Halbfertigerzeugnisse aus Gummi: Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile
· Fertigerzeugnisse aus Gummi: Schläuche und Rohre, Förderbänder und Treibriemen
· Hygieneartikel: Präservative, Sauger, Wärmflaschen usw.
· Bekleidungsartikel die lediglich geschweißt oder geklebt werden
· Bodenbeläge
· gummierte Textilien
· gummierte Fäden und Seile
· gummierte Garne und Gewebe
· Ringe, Armaturen und Dichtungen
· Walzenbezüge
· Luftmatratzen
– Herstellung von Reparaturmaterial aus Gummi
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reifencord (s. 17.54.2)
– Herstellung von Bekleidung aus Elastikgeweben (s. 18.2)
– Herstellung von Gummischuhen (s. 19.30.2)
– Herstellung von Leimen und Klebstoffen auf Gummibasis (s. 24.62.0)
– Herstellung von Rohlaufprofilen (s. 25.11.0)
– Herstellung von aufblasbaren Flößen und Booten (s. 35.12.0)
– Herstellung von nichtüberzogenen Schaumgummimatratzen (s. 36.15.0)
– Herstellung von Sportzubehör aus Gummi (s. 36.40.0)
– Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Gummi (s. 36.50.0)
– Recycling von Gummi (s. 37.20.5)
25.2
Herstellung von Kunststoffwaren
25.21
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
25.21.0 Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Halbfertigerzeugnissen aus Kunststoffen:
· Tafeln, Platten, Blöcke, Filme, Folien, Streifen usw.
– Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen:
· Schläuche und Rohre, Form-, Verschluss- und Verbindungsstücke
– 230 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DH
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kunststoffen in Primärformen (s. 24.16.0)
– Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoffen (s. 33.40.1 bis .3)
– Herstellung von nichtüberzogenen Schaumstoffmatratzen (s. 36.15.0)
25.22
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
25.22.0 Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen:
· Beutel, Säcke, Container, Kisten, Ballons, Flaschen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reiseartikeln aus Kunststoffen (s. 19.20.0)
– Herstellung von Erzeugnissen aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk (s. 25.1)
– Verpackungstätigkeiten (s. 74.82.0)
25.23
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
25.23.0 Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen:
· Türen, Fenster, Rahmen, Rollläden, Jalousien und Randleisten
· Sammelbehälter und Tanks
· Bodenbeläge, Wand- oder Deckenverkleidungen in Rollen oder in Form von Fliesen oder
Platten usw.
· Sanitärwaren: Bade- und Duschwannen, Wasch- und Spülbecken, WC- und Bidetbecken,
Spülkästen usw.
· vorgefertigte Gebäude aus Kunststoffen, z. B. Gewächshäuser
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Erzeugnissen aus synthetischem oder natürlichem Kautschuk (s. 25.1)
– Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1)
25.24
Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
25.24.1 Herstellung von technischen Kunststoffteilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von verschiedenen Kunststoffwaren:
· Zulieferteile für das Produzierende Gewerbe
· Isolierzubehör
· Beleuchtungszubehör
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 231 –
Unterabschnitt DH
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kunststoffschuhen (s. 19.30.1 und .2)
– Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Geräten aus Kunststoffen
(s. 33.10.1 bis .3)
– Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoffen (s. 33.40.1 bis .3)
– Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1)
25.24.2 Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus
Kunststoffen
– Herstellung von verschiedenen Kunststoffwaren:
· Kopfbedeckungen, Büro- und Schulbedarf, Bekleidungsartikel die lediglich geschweißt oder
geklebt werden, Möbelbeschläge, Statuetten, Treibriemen, Förderbänder, Schilder,
Verkehrszeichen, Wasserbettmatratzen aus Kunststoffen
– Bearbeitung von Kunststoffteilen und –oberflächen innerhalb des Herstellungsverfahrens
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Reiseartikeln aus Kunststoffen (s. 19.20.0)
– Herstellung von Kunststoffschuhen (s. 19.30.1 und .2)
– Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Geräten aus Kunststoffen
(s. 33.10.1 bis .3)
– Herstellung von optischen Bauteilen aus Kunststoff (s. 33.40.1 bis .3)
– Herstellung von Kunststoffmöbeln (s. 36.1)
– Herstellung von nichtüberzogenen Schaumstoffmatratzen (s. 36.15.0)
– Herstellung von Sportzubehör aus Kunststoffen (s. 36.40.0)
– Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Kunststoffen (s. 36.50.0)
– Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen (s. 36.63.1)
– 232 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
In diesem Unterabschnitt sind unterschiedliche Tätigkeiten zusammengefasst, die jeweils
dasselbe mineralische Ausgangsmaterial haben. An erster Stelle erscheint die Herstellung von
Glas und Glaswaren (Flachglas, Hohlglas, Glasfasern, technische Glaswaren usw.). Danach
kommt die Herstellung von keramischen Erzeugnissen, Ziegeln und Erzeugnissen aus
gebranntem Ton, gefolgt von der Herstellung von Zement und Gips und den fertigen Waren
daraus. Dieser Unterabschnitt schließt mit der Verarbeitung von Naturwerksteinen und
Natursteinen und der Herstellung von sonstigen Mineralerzeugnissen.
26
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
26.1
Herstellung von Glas und Glaswaren
26.11
Herstellung von Flachglas
26.11.0 Herstellung von Flachglas
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Flachglas, auch mit Drahteinlagen verstärkt, gefärbt oder getönt
26.12
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
26.12.0 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gehärtetem oder Mehrschichtenglas (Sicherheitsglas)
– Herstellung von Glasspiegeln
– Herstellung von mehrschichtigen Isolierverglasungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bedrucken von Glas (s. 22.22.0)
– Gravieren usw. von Glas als Sofortservice (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 233 –
Unterabschnitt DI
26.13
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Herstellung von Hohlglas
26.13.1 Herstellung von Behältnissen aus Glas
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Flaschen und sonstigen Behältnissen aus Glas oder Kristall
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spielzeug aus Glas (s. 36.50.0)
26.13.2 Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Trinkgläsern und sonstigen Haushaltswaren aus Glas oder Kristall (ohne
Behältnisse)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spielzeug aus Glas (s. 36.50.0)
26.14
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
26.14.1 Herstellung von Verstärkungsglasfasern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Verstärkungsglasfaser und nichtgewebten Erzeugnissen daraus:
· Glasstapelfasern
· Glasseidenstränge (Rovings) aus Filamenten
· Glaswaren aus Filamenten
· Glaswaren aus Stapelfasern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Geweben aus Glasfaser (s. 17.25.0)
– Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung (s. 31.30.0)
– Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung,
Bewegtbilder (s. 33.40.2)
– 234 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
26.14.2 Herstellung von Isolierglasfasern u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Isolierglasfaser, einschließlich Glaswolle, und nichtgewebten Erzeugnissen
daraus:
· Matten
· Vliese
· Matratzen, Platten u.ä. nicht gewebte Erzeugnisse aus Glasfasern
· Schläuche und Schalen zur Isolierung von Rohren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Geweben aus Glasfaser (s. 17.25.0)
– Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung (s. 31.30.0)
– Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung,
Bewegtbilder (s. 33.40.2)
26.15
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen
Glaswaren
26.15.0 Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen
Glaswaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Glaswaren für Laboratorien
– Herstellung von hygienischen oder pharmazeutischen Bedarfsartikeln aus Glas
– Herstellung von Uhrgläsern, optischem Glas und optisch nicht bearbeiteten optischen
Bauteilen
– Herstellung von Glas für Phantasieschmuck
– Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Glas
– Herstellung von Glasbausteinen
– Herstellung von Glas in Stangen oder Rohren
– Herstellung von Armaturen aus Glas
– Herstellung von Glasgehäusen für Lampen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spritzen (s. 33.10.2)
– Herstellung von optisch bearbeiteten optischen Bauteilen (s. 33.40.1 bis .3)
– Gravieren usw. von Glas als Sofortservice (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 235 –
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
26.2
Herstellung von keramischen Erzeugnissen (ohne Herstellung von Ziegeln und Baukeramik)
26.21
Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen
26.21.1 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Porzellan
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Porzellan
– Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Porzellan
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spielzeug aus Porzellan (s. 36.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
26.21.2 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und
Feinsteinzeug
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Steingut,
Steinzeug und Feinsteinzeug
– Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Steingut, Steinzeug und
Feinsteinzeug
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spielzeug aus Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug (s. 36.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
26.21.3 Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton sowie von Töpferwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Geschirr und anderen Haushaltsartikeln sowie Toilettenartikeln aus Ton
– Herstellung von Statuetten und anderen Ziergegenständen aus Ton
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Spielzeug aus Ton (s. 36.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
26.22
Herstellung von Sanitärkeramik
26.22.0 Herstellung von Sanitärkeramik
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von keramischen Installationsgegenständen für sanitäre und hygienische Zwecke
aus Porzellan und anderer Keramik
– 236 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2)
– Herstellung von keramischen Baumaterialien (s. 26.30.0, 26.40.1 und .2)
26.23
Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
26.23.0 Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2)
26.24
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke
26.24.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von keramischen Erzeugnissen für Laboratorien, chemische und industrielle
Zwecke
– Herstellung von Armaturen aus Keramik
26.25
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
26.25.0 Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von keramischen Krügen und ähnlichen Behältnissen für Transport- oder
Verpackungszwecke
– Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2)
– Herstellung von keramischen Baumaterialien (s. 26.30.0, 26.40.1 und .2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 237 –
Unterabschnitt DI
26.26
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
26.26.1 Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von geformten feuerfesten keramischen Erzeugnissen:
· wärmeisolierende keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Materialien
· feuerfeste Steine und Platten
· feuerfeste keramische Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Rohre usw.
– Herstellung von Waren, die Magnesit, Dolomit oder Chromit enthalten
26.26.2 Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen Werkstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von feuerfesten Mörteln, Feuerbeton, feuerfesten Zementen u.ä. feuerfesten
Mischungen
26.3
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
26.30
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
26.30.0 Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten, Würfeln für Mosaike
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Erzeugnissen (s. 26.26.1 und .2)
26.4
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
26.40
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
26.40.1 Herstellung von Ziegeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Baumaterialien:
· Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel, Dachziegel usw.
– Herstellung von Bodenplatten aus gebranntem Ton
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Baumaterialien (s. 26.26.1 und .2)
– Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten (s. 26.30.0)
– 238 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
26.40.2 Herstellung von sonstiger Baukeramik
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht feuerfesten keramischen Baumaterialien:
· Schornsteinteile, Rohre, Rohrleitungen, Pflanzkübel usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten keramischen Baumaterialien (s. 26.26.1 und .2)
– Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten (s. 26.30.0)
26.5
Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips
26.51
Herstellung von Zement
26.51.0 Herstellung von Zement
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Klinker und hydraulischen Zementen einschließlich Portlandzement,
Tonerdeschmelzzement, Hüttenzement und Superphosphatzement
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Dentalzementen (s. 24.42.0)
– Herstellung von feuerfesten Mörteln, Feuerbeton, feuerfesten Zementen usw. (s. 26.26.2)
– Herstellung von Erzeugnissen aus Zement (s. 26.6)
– Herstellung von Transportbeton und -mörtel (s. 26.63.0 und 26.64.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 239 –
Unterabschnitt DI
26.52
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Herstellung von Kalk
26.52.0 Herstellung von Kalk
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gelöschtem und ungelöschtem sowie hydraulischem Kalk
– Herstellung von gebranntem Dolomit
26.53
Herstellung von gebranntem Gips
26.53.0 Herstellung von gebranntem Gips
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Erzeugnissen aus Gips (s. 26.6)
26.6
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips
26.61
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und aus Kalksandstein für den Bau
26.61.1 Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den Bau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von vorgefertigten Bauelementen aus Beton, Zement oder Kunststein
26.61.2 Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von
sonstigen Betonerzeugnissen für den Bau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Waren aus Betonfertigteilen, Zement oder Kunststein für Bauzwecke:
· Platten, Mauersteine, Tafeln, Dielen, Rohre, Pfosten usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton (s. 26.61.3)
26.61.3 Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Waren aus Porenbeton für Bauzwecke:
· Mauersteine, Wand-, Dach- und Deckenplatten usw.
– 240 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
26.61.4 Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Waren aus Kalksandstein für Bauzwecke
26.62
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
26.62.0 Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Waren aus Gips für Bauzwecke:
· Platten, Tafeln, Dielen usw.
26.63
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
26.63.0 Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Feuerbeton (s. 26.26.2)
26.64
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
26.64.0 Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werk-Trockenmörtel, Werk-Nassmörtel, Werk-Vormörtel,
Mehrkammer-Silomörtel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von feuerfesten Mörteln (s. 26.26.2)
26.65
Herstellung von Faserzementwaren
26.65.0 Herstellung von Faserzementwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln vermischten
Baumaterialien aus pflanzlichen Stoffen (Holzwolle, Stroh, Schilfrohr, Binsen)
– Herstellung von Waren aus Cellulosezement oder dergleichen:
· Wellplatten, andere Platten, Tafeln, Fliesen, Rohre, Becken, Tröge, Schalen, Ausgüsse,
Gefäße, Möbel, Fensterrahmen usw.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 241 –
Unterabschnitt DI
26.66
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt
26.66.0 Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Gips, Zement oder Kunststein:
· Figuren, Möbel, Flach- und Hochreliefs, Vasen, Blumentöpfe usw.
26.7
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt
26.70
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht genannt
26.70.1 Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Be- und Verarbeitung von Natursteinen für die Verwendung auf Friedhöfen, als Denkmäler
und Skulpturen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– in Steinbrüchen ausgeführte Arbeiten, z. B. Gewinnung von roh behauenen Steinen (s. 14.1)
26.70.2 Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Formgebende Verarbeitung von Natursteinen für die Verwendung im Baugewerbe und
Straßenbau, z. B. als Pflaster-, Bord- oder Prellsteine, für Dacheindeckungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Brechen, Mahlen, Waschen, Trocknen, Sortieren, Mischen, grobes Behauen von Natursteinen (s. 14.1)
– Herstellung von Mühlsteinen, Schleifsteinen u.Ä. (s. 26.81.3 bis .6)
26.8
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien
26.81
Herstellung von Mühl-, Mahl-, Schleif-, Wetz- und Poliersteinen sowie Schleifstoffen
26.81.3 Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid
– 242 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DI
Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und
Erden
26.81.4 Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifmitteln auf Unterlage
26.81.5 Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Mühl- und Schleifsteinen und Steinen zum Mahlen, Zerfasern oder Brechen
26.81.6 Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper) und Poliersteinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von natürlichen oder künstlichen Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper),
einschließlich Schleifsteinen
– Herstellung von Poliersteinen
26.82
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht
genannt
26.82.0 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht metallischen mineralischen Garnen und Geweben, Bekleidung,
Kopfbedeckungen, Schuhen, Schnüren, Seilen, Papier, Filz usw.
– Herstellung von Reibungsbelägen, nicht montiert, auf der Grundlage von mineralischen
Stoffen oder Zellstoff
– Herstellung von mineralischen Isoliermaterialien: Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche
mineralische Wolle; geblähter Vermiculit, geblähter Ton und ähnliche Stoffe zu Wärme-,
Kälte- oder Schallschutzzwecken
– Herstellung von Asphaltwaren und bituminösen Mischungen auf der Grundlage von
Naturasphalt, Naturbitumen u.Ä. (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
– Herstellung von Waren aus verschiedenen mineralischen Stoffen: bearbeiteter Glimmer und
Glimmerwaren, Torfwaren (ohne Torfbriketts) und Graphitwaren (ohne Elektroartikel) usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Glaswolle und Erzeugnissen daraus (s. 26.14.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 243 –
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen
27
Metallerzeugung und -bearbeitung
Diese Abteilung umfasst die Tätigkeiten des Schmelzens und Legierens von Eisenmetallen und
NE-Metallen aus Erz, Roheisen oder Schrott anhand elektrometallurgischer und anderer
metallurgischer Verfahren. Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von
Metalllegierungen und Superlegierungen durch Zugabe anderer chemischer Elemente zu
reinen Metallen. Die nach dem Schmelzen und Legieren in der Regel in Blockform zur
Verfügung stehenden Erzeugnisse werden durch Walz-, Zieh- und Extrusionsverfahren zu
Blech, Bandstahl, Stabstahl, Stangen oder Draht bzw. in geschmolzener Form zu
Gusserzeugnissen und anderen Grundmetallerzeugnissen verarbeitet.
27.1
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
27.10
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
27.10.0 Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Roheisen und Spiegeleisen als Masseln, Blöcke oder andere Roherzeugnisse
– Herstellung von Ferrolegierungen
– Herstellung von Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
– Herstellung von Blöcken, anderen Roherzeugnissen und Halbzeug aus rostfreiem Stahl oder
anderem legierten Stahl
– Herstellung von Profilen aus rostfreiem Stahl oder anderem legierten Stahl
– Herstellung von Stäben und Walzdraht aus rostfreiem Stahl oder anderem legierten Stahl
– Herstellung von flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
– Herstellung von Profilen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
– Herstellung von Stäben und Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
– Herstellung von Spundwanderzeugnissen
– Herstellung von Gleisbauerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm (s. 27.32.0)
– Herstellung von gezogenem Draht (s. 27.34.0)
– Herstellung von Eisen- und Stahlguss (s. 27.5)
– 244 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
27.2
Herstellung von Rohren
27.21
Herstellung von Rohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus
Gusseisen
27.21.1 Herstellung von Rohren aus Gusseisen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Rohren aus Eisenguss, Gusseisen mit Kugelgraphit und Stahl im
Schleudergussverfahren
27.21.2 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Form-, Verschluss- und Verbindungsstücken aus Gusseisen oder -stahl für
Schraub-, Muffen- oder Flanschanschlüsse
27.22
Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus
Stahl
27.22.1 Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nahtlosen Rohren durch Warmwalzen, Warmstrangpressen, Warmziehen
oder durch Kaltziehen oder Kaltwalzen
– Herstellung von kalt- oder warmgeformten geschweißten Rohren einschließlich Reduzierung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nahtlosen Stahlrohren im Schleudergussverfahren (s. 27.21.1)
27.22.2 Herstellung von Präzisionsstahlrohren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von kaltgefertigten nahtlosen oder geschweißten Rohren mit besonderer
Maßgenauigkeit
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nahtlosen Stahlrohren im Schleudergussverfahren (s. 27.21.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 245 –
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
27.22.3 Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Form-, Verschluss- und Verbindungsstücken aus Stahl:
· Flansche, auch mit geschmiedeten Stahlbunden
· Form-, Verbindungs- und Verschlussstücke zum Stumpfschweißen
· Gewindeanschlussstücke und andere Form-, Verschluss- und Verbindungsstücke
27.3
Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
27.31
Herstellung von Blankstahl
27.31.0 Herstellung von Blankstahl
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Stabstahl oder Profilen durch Kaltziehen, Schleifen oder Schälen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von gezogenem Draht (s. 27.34.0)
27.32
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
27.32.0 Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von kalt gewalzten Flacherzeugnissen aus Stahl in Rollen oder Tafeln mit einer
Breite von weniger als 600 mm, mit oder ohne Überzug
27.33
Herstellung von Kaltprofilen
27.33.0 Herstellung von Kaltprofilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Profilen durch Umformung in einem Walzwerk oder durch Biegen von
Flachstahl in einer Presse
27.34
Herstellung von gezogenem Draht
27.34.0 Herstellung von gezogenem Draht
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Stahldraht durch Kaltziehen
– 246 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
27.4
Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
27.41
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
27.41.0 Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung der Edelmetalle Gold, Silber, Platin usw. in Rohform
– Herstellung von Edelmetalllegierungen
– Herstellung von Edelmetallhalbzeug
– Herstellung von Silberplattierungen auf unedlen Metallen
– Herstellung von Goldplattierungen auf unedlen Metallen oder Silber
– Herstellung von Platinplattierungen und Plattierungen mit Metallen der Platingruppe auf
Gold, Silber oder unedlen Metallen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Uhrengehäusen aus Edelmetallen (s. 33.50.0)
– Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen (s. 36.22.2)
27.42
Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
27.42.1 Erzeugung von Aluminium
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Aluminiumoxid (Tonerde)
– Erzeugung von Aluminium aus Aluminiumoxid (Tonerde)
– Erzeugung von Aluminium und Aluminiumlegierungen aus Schrott und aus sonstigen
aluminiumhaltigen Reststoffen
– Herstellung von Aluminiumlegierungen
27.42.2 Erste Bearbeitung von Aluminium
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Aluminiumhalbzeug:
· Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus
nichtlegiertem Aluminium und Aluminiumlegierungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 247 –
Unterabschnitt DJ
27.43
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
27.43.1 Erzeugung von Blei, Zink und Zinn
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Blei, Zink und Zinn aus Erzkonzentraten
– Erzeugung von Blei, Zink und Zinn aus Reststoffen und Schrott
– Herstellung von Blei-, Zink- und Zinnlegierungen
27.43.2 Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Halbzeug aus Blei, Zink und Zinn:
· Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Blei,
Zink und Zinn einschließlich Legierungen
– Erzeugung von Bleiplatten
27.44
Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
27.44.1 Erzeugung von Kupfer
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Kupfer aus Erzkonzentraten
– Erzeugung von Kupfer aus Reststoffen und Schrott
– Herstellung von Kupferlegierungen
27.44.2 Erste Bearbeitung von Kupfer
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kupferhalbzeug:
· Erzeugung von Stäben und Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Kupfer
und Kupferlegierungen
27.45
Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
27.45.1 Erzeugung von sonstigen NE-Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. aus Erzen oder Oxiden
– Erzeugung von Chrom, Mangan, Nickel usw. durch elektrolytische und aluminothermische
Raffination von Reststoffen und Schrott
– Herstellung von Chrom-, Mangan-, Nickel- und anderen Legierungen
– 248 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
27.45.2 Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Halbzeug aus Chrom, Mangan, Nickel usw.:
· Erzeugung von Stäben, Profilen, Draht, Blechen, Rohren, Bändern, Folien usw. aus Chrom,
Mangan, Nickel usw.
– Herstellung von Nickelmatte
27.5
Gießereien
Diese Gruppe umfasst:
– Herstellung von Halbfertigprodukten und verschiedenen Gusserzeugnissen für Dritte nach
deren Angaben
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Herstellung von gegossenen Fertigprodukten (z. B. Katalogware), wie Rohre und dergleichen (s. 27.21.1
und .2), Kessel und Heizkörper (s. 28.2 und 28.3), gegossene Haushaltsartikel (s. 28.75.1) usw.
27.51
Eisengießereien
27.51.1 Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkstücken aus Gusseisen mit Lamellengraphit
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36)
27.51.2 Herstellung von duktilem Gusseisen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkstücken aus Temperguss
– Herstellung von Werkstücken aus Gusseisen mit Kugelgraphit
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 249 –
Unterabschnitt DJ
27.52
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Stahlgießereien
27.52.0 Stahlgießereien
Diese Unterklasse umfasst:
– Guss von Werkstücken aus Stahl
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. 27 bis 36)
27.53
Leichtmetallgießereien
27.53.0 Leichtmetallgießereien
Diese Unterklasse umfasst:
– Guss von Werkstücken aus Aluminium
– Guss von Werkstücken aus Magnesium, Titan, Beryllium, Scandium und Yttrium
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. Abteilungen 27 bis 36)
27.54
Buntmetallgießereien
27.54.0 Buntmetallgießereien
Diese Unterklasse umfasst:
– Guss von Werkstücken aus Zink, Kupfer, sonstigem Buntmetall
– Guss von Werkstücken aus Edelmetall
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Guss mit anschließender Weiterverarbeitung (s. Abteilungen 27 bis 36)
– 250 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
28
Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von Metallerzeugnissen
Während die Abteilung 28 die Herstellung „reiner“ Metallerzeugnisse (wie Bauelemente,
Behälter und Konstruktionen) umfasst, die in der Regel unbeweglich sind, umfassen die
Abteilungen 29 bis 36 die Kombinationen bzw. Montagen solcher Metallerzeugnisse (mitunter
mit anderen Materialien) zu komplexeren Einheiten, die bewegliche Teile umfassen, sofern es
sich nicht um rein elektrische, elektronische oder optische Einheiten handelt.
28.1
Stahl- und Leichtmetallbau
28.11
Herstellung von Metallkonstruktionen
28.11.1 Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne Grubenausbaukonstruktionen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Metallskeletten für das Baugewerbe
– Herstellung von Metallskeletten für Industrie und Gewerbe (Skelette für Hochöfen, Hebe- und
Fördervorrichtungen usw.)
– Herstellung von vorgefertigten Metallgebäuden: Bauhütten, Ausstellungsbauelemente,
Gewächshäuser, Wintergärten usw.
– Herstellung von Geländern, Treppen u.Ä. aus Metall
– Herstellung von Gerüst-, Schalungs- und Stützmaterial (außer für den Grubenausbau)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schiffssegmenten (s. 35.11.0)
28.11.2 Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Material zum Streb- und Streckenausbau:
· Grubenstempel
· Streckenbögen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von schreitendem hydraulischem Grubenausbau (s. 29.56.4)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 251 –
Unterabschnitt DJ
28.12
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
28.12.0 Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Metalltoren, -türen, -fenstern und deren Rahmen und Verkleidungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Geländern, Treppen u.Ä. aus Metall (s. 28.11.1)
28.2
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l;
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
28.21
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
28.21.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Sammelbehältern, Tanks und ähnlichen Metallbehältern mit einem
Fassungsvermögen von mehr als 300 l
– Herstellung von Metallbehältern für komprimierte oder verflüssigte Gase
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fässern, Trommeln, Kannen, Eimern, Dosen usw. aus Metall mit einem
Fassungsvermögen von 300 l oder weniger (s. 28.7)
– Herstellung von Transportbehältern (s. 34.20.0)
28.22
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
28.22.0 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
– 252 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
28.3
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
28.30
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
28.30.0 Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Dampfkesseln (Dampferzeugern)
– Herstellung von Hilfsapparaten für Dampfkessel: Kondensatoren, Vorwärmer, Überhitzer,
Dampfsammler und Druckspeicher
– Herstellung von Kernreaktoren
– Herstellung von Rohrnetzen einschließlich Weiterverarbeitung von Rohren, hauptsächlich zu
Druckrohren oder Druckrohrnetzen, sowie damit verbundene Entwurfs- und
Konstruktionsarbeiten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Isotopentrennern (s. 29.56.4)
– Verlegen von Rohrfernleitungen und von städtischen Rohrleitungsnetzen, z. B. Druckrohrleitungen
(s. 45.21.7)
28.4
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und
pulvermetallurgischen Erzeugnissen
28.40
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und
pulvermetallurgischen Erzeugnissen
28.40.1 Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Freiformschmiedeteilen mit einem Stückgewicht von mehr als 125 kg
28.40.2 Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Freiformschmiedeteilen mit einem Stückgewicht von 125 kg oder weniger
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– 253 –
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
28.40.3 Herstellung von Gesenkschmiedeteilen
28.40.4 Herstellung von Kaltfließpressteilen
28.40.7 Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Teilen aus metallischem Pulver mit oder ohne Zusatz von nicht metallischen
Pulvern durch Formen und Sintern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erzeugung von fein gemahlenem Metallpulver (s. 27)
28.40.8 Herstellung von Press-, Zieh- und Stanzteilen
28.5
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik, anderweitig nicht genannt
28.51
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
28.51.0 Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Überziehen, Eloxieren usw. von Metall
– Wärmebehandlung von Metall
– Entgraten, Sandstrahlen, Trommelentgraten, Kugelpolitur und Reinigen von Metallen
– Färben und Gravieren von Metall
– nicht metallisches Beschichten von Metall: Plastifizieren, Emaillieren, Lackieren usw.
– Härten und Schwabbeln von Metall
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Plattierungen mit Edelmetallen auf unedlen Metallen und anderen Metallen (s. 27.41.0)
– Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2)
28.52
Mechanik, anderweitig nicht genannt
28.52.1 Schlosserei und Schweißerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Bohren, Fräsen, Erodieren, Hobeln, Läppen, Räumen, Richten, Sägen, Schweißen, Stoßen
usw. von metallischen Werkstücken
– Schneiden und Beschriften von Metall durch Laserstrahlen
– 254 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
28.52.2 Schleiferei und Dreherei
Diese Unterklasse umfasst:
– Drehen, Schleifen, Schärfen usw. von metallischen Werkstücken
28.52.3 Beschlag- und Kunstschmieden
Diese Unterklasse umfasst:
– Ausführung von Beschlagschmiedearbeiten, Kunstschmiede- und
Reparaturschmiedearbeiten, soweit nicht zur Produktion gehörend
28.6
Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen
Metallen
28.61
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
28.61.0 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Haushaltsbesteck und -schneidwaren wie Messer, Gabeln, Löffel usw.
– Herstellung von verschiedenen Schneidwaren:
· Rasiermesser und -klingen
· Scheren, Haarschneide- und -scherapparate
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schneidklingen für Handwerkzeuge (s. 28.62.1)
– Herstellung von Schneidklingen für Maschinen (s. 28.62.2 bis .6)
– Herstellung von Geschirr aus unedlen Metallen (s. 28.75.1)
– Herstellung von chirurgischen Scheren (s. 33.10.2)
– Herstellung von Schneidwaren aus Edelmetall (s. 36.22.4)
28.62
Herstellung von Werkzeugen
28.62.1 Herstellung von Handwerkzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Messern und Schneidklingen für Handwerkzeuge
– Herstellung von Handwerkzeugen wie Kneifzangen, Schraubendrehern usw.
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in mechanischen oder
nichtmechanischen Handwerkzeugen: Bohr-, Stanz-, Fräs-, Dreh-, Reib- und Senk-,
Gewindewerkzeuge
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 255 –
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
28.62.2 Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen für die Holzbearbeitung
– Herstellung von nichtkraftbetriebenen handgeführten Sägen aller Art und Sägeblättern
einschließlich Kreissägeblättern und Sägeketten
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für
die Holzbearbeitung: Bohr-, Fräs-, Drehwerkzeuge usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
– Herstellung von Kreissägeblättern für die Metallverarbeitung mit einem Durchmesser von weniger als
315 mm (s. 28.62.4)
28.62.3 Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe
28.62.4 Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen zur Verwendung in Werkzeugmaschinen für
die Metallbearbeitung: Bohr-, Stanz-, Zieh-, Fräs-, Dreh-, Reib-, und Senk-, Räum-, Gewindeund Verzahnwerkzeuge usw., Wendeschneidplatten
– Herstellung von Kreissägeblättern für die Metallbearbeitung mit einem Durchmesser von
weniger als 315 mm
28.62.5 Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Hacken, Rechen, Spaten u.a. Bodenbearbeitungswerkzeugen
– Herstellung von Garten- und Heckenscheren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
28.62.6 Herstellung von sonstigen Werkzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von schneidenden und nichtschneidenden Haushaltswerkzeugen:
· Messer für Haushaltsmaschinen
· Dosenöffner
· Korkenzieher usw.
– Herstellung von Schmiedewerkzeugen: Schmieden, Ambosse usw.
– Herstellung von Schraubstöcken und Schraubzwingen
– 256 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
28.63
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
28.63.0 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Vorhängeschlössern, Schlössern, Sicherheitsriegeln, Verschlüssen mit
Schloss, Schlüsseln sowie Beschlägen und ähnlichen Waren aus unedlen Metallen für Türen
von Gebäuden, Möbeln, Fahrzeugen usw.
28.7
Herstellung von sonstigen Metallwaren
28.71
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger
28.71.0 Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Behältern aus Eisen oder Stahl mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder
weniger:
· Eimer, Kanister, Trommeln, Kübel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Tanks und Sammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l
(s. 28.21.0)
– Herstellung von Transportbehältern (s. 34.20.0)
28.72
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
28.72.0 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Dosen und Kannen für Nahrungsmittel
– Herstellung von Dosen und Kannen für andere Füllgüter:
· Mineralölerzeugnisse
· Industriechemikalien
· Farben, Lacke und ähnliche Erzeugnisse
· Klebstoffe und Bindemittel
· kosmetische und pharmazeutische Erzeugnisse
· Wasch-, Reinigungs-, Putz- und Pflegemittel
– Herstellung von Druckzerstäuberdosen
– Herstellung von Tuben und Schachteln aus Eisen, Stahl oder Aluminium
– Herstellung von Metallverschlüssen und anderem Verpackungszubehör aus Metall
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 257 –
Unterabschnitt DJ
28.73
Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von Drahtwaren
28.73.0 Herstellung von Drahtwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Litzen, Kabeln, Seilen, geflochtenen Bändern und ähnlichen Erzeugnissen
aus Metall
– Herstellung von Betonstahlmatten, anderen Gittern und Geflechten aus Draht, Geweben aus
Draht, Stacheldraht, Draht für Einzäunungen usw.
– Herstellung von Nägeln und Stiften
– Herstellung von Schweißelektroden (umhüllte Stabelektroden und Fülldrähte)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten (s. 31.30.0)
– Herstellung von Nägeln für chirurgische Zwecke (s. 33.10.2)
28.74
Herstellung von Schrauben, Nieten, Ketten und Federn
28.74.1 Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Bolzen, Nieten, Unterlegscheiben und ähnlichen Waren ohne Gewinde
– Herstellung von Waren mit Gewinde: Schrauben und Muttern
28.74.2 Herstellung von Ketten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Ketten außer Kraftübertragungsketten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kraftübertragungsketten (s. 29.14.0)
28.74.3 Herstellung von Federn
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Federn:
· Blattfedern, Schraubenfedern, Drehstabfedern
· Federblätter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Uhrfedern (s. 33.50.0)
– 258 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DJ
28.75
Metallerzeugung und –bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
Herstellung von sonstigen Metallwaren, anderweitig nicht genannt
28.75.1 Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus Metall:
· Kochtöpfe, Bratpfannen und anderes nicht elektrische Tisch- oder Kochgeschirr
· Teller und Platten aus unedlen Metallen
· nicht elektrische Kleingeräte und Zubehörteile für die Küche
· Scheuerschwämme aus Metall
28.75.2 Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Panzerschränken, Kassetten, Panzertüren usw.
28.75.3 Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Badewannen, Abwasch- und Waschbecken und ähnlichen Waren aus
unedlen Metallen
– Herstellung von Metallkleinteilen für das Büro
– Herstellung von Säbeln, Schwertern, Degen, Bajonetten usw.
– Herstellung von verschiedenen Waren aus unedlen Metallen:
· Sicherheitskopfbedeckungen
· Verschlüsse, Schnallen, Haken
· Hinweisschilder
· Schiffsschrauben
· Glocken, Klingeln, Gongs
· Statuetten und andere Ziergegenstände
· Rahmen aus unedlen Metallen für Spiegel, Fotografien, Bilder usw.
· Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gravieren, Schilderdienst u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 259 –
Unterabschnitt DK
DK
Maschinenbau
29
Maschinenbau
Maschinenbau
Abteilung 29 umfasst den Bau von Maschinen, die mechanisch oder durch Wärme auf
Materialien einwirken oder an Materialien Vorgänge durchführen (wie Bearbeitung,
Besprühen, Wiegen oder Verpacken), einschließlich ihrer mechanischen Bestandteile, die Kraft
erzeugen und anwenden, sowie spezifischer Teile hierfür. Hierzu gehören feste, bewegliche
oder handgeführte Vorrichtungen, ungeachtet, ob sie für das Verarbeitende Gewerbe, das
Baugewerbe, die Landwirtschaft, militärische Zwecke oder für den Einsatz im Haushalt
bestimmt sind. Diese Abteilung umfasst ferner die Herstellung von Waffen sowie die
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.
Die Herstellung von Metallerzeugnissen zur allgemeinen Verwendung (Abteilung 28), die
Herstellung von Kontrollvorrichtungen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, Messund Prüfvorrichtungen, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen (Abteilungen 30 bis
33) und der allgemeine Fahrzeugbau (Abteilungen 34 bis 35) sind ausgeschlossen.
In der Abteilung 29 wird unterschieden zwischen der Herstellung von nicht
wirtschaftszweigspezifischen Maschinen und von Maschinen für bestimmte
Wirtschaftszweige. Die Bezeichnungen beginnen mit „Herstellung von ...“:
– Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge), Pumpen
und Kompressoren, Armaturen, Kraftübertragungselementen
– Öfen, Brennern, Hebezeugen und Fördermitteln, kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen,
sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen (z. B. Verpackungsmaschinen,
Wiegevorrichtungen, Filter- und Reinigungsanlagen für Flüssigkeiten)
– land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Werkzeugmaschinen, Maschinen für sonstige
bestimmte Wirtschaftszweige (z. B. für die Metallerzeugung, Bau- und Baustoffmaschinen,
Bergwerksmaschinen, für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung, die Textil- und
Bekleidungsherstellung, die Papiererzeugung und -verarbeitung, zum Be- oder Verarbeiten
von Gummi oder Kunststoffen)
– Waffen und Munition
– Haushaltsgeräten (elektrische und nicht elektrische)
– 260 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29.1
Herstellung von Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
29.11
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und
Straßenfahrzeuge)
29.11.0 Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und
Straßenfahrzeuge)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren, außer für Luft- und Straßenfahrzeuge:
· Schiffsmotoren
· Schienenfahrzeugmotoren
· Industriemotoren
– Herstellung von Turbinen und Teilen davon:
· Dampfturbinen
· Wasserkraftturbinen, Wasserräder und Steuervorrichtungen dafür
· Gasturbinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Windturbinen (s. 29.12.0)
– Herstellung von Elektrogeneratoren (s. 31.10.0)
– Herstellung von elektrischen Anlagen und Bauteilen für Verbrennungsmotoren (s. 31.61.0)
– Herstellung von Antriebsmaschinen für Luft- und Straßenfahrzeuge (s. 34.10.1 und .2, 35.30.0)
– Herstellung von Turbotriebwerken und Turbopropellern (s. 35.30.0)
29.12
Herstellung von Pumpen und Kompressoren
29.12.0 Herstellung von Pumpen und Kompressoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Luft- und Vakuumpumpen, Luft- und anderen Gaskompressoren,
Kältekompressoren
– Herstellung von Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Messvorrichtung
– Herstellung von Hydromotoren, Druckluftmotoren, Wind-, Wasser- und Dampfkraftmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Hydraulikgetrieben (s. 29.14.0)
– Herstellung von Zentralschmiersystemen (s. 29.56.4)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 261 –
Unterabschnitt DK
29.13
Maschinenbau
Herstellung von Armaturen
29.13.0 Herstellung von Armaturen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung industrieller Armaturen einschließlich Drossel- und Einlassventilen
– Herstellung von Sanitärarmaturen
– Herstellung von Heizungsarmaturen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Armaturen aus ungehärtetem vulkanisiertem Gummi, aus Glas oder aus Keramik
(s. 25.13.0, 26.15.0, 26.24.0)
– Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren (s. 34.30.0 und 35.30.0)
29.14
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
29.14.0 Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kugel- und Rollenlagern sowie Teilen davon
– Herstellung von mechanischen Kraftübertragungselementen:
· Wellen und Kurbeln: Nockenwellen, Kurbelwellen, Kurbeln usw.
· Kraftübertragungsketten
· Lagergehäuse und -schalen
– Herstellung von Zahnrädern und Getrieben
– Herstellung von Wellen- und anderen Kupplungen
– Herstellung von Schwungrädern und Riemenscheiben
– Herstellung von Gelenkketten
– Herstellung von Hydraulikgetrieben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von anderen Ketten (s. 28.74.2)
– Herstellung von elektromagnetischen Kupplungen (s. 31.62.0)
– 262 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29.2
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
29.21
Herstellung von Öfen und Brennern
29.21.0 Herstellung von Öfen und Brennern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen und anderen Industrie- und Laboröfen einschließlich
Verbrennungsöfen
– Herstellung von Brennern
– Herstellung von mechanischen Schürvorrichtungen, Rosten, Entaschungsvorrichtungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht elektrischen Bäckereiöfen (s. 29.53.0)
– Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0)
– Herstellung von Trocknern für Holz, Papierstoff, Papier und Pappe (s. 29.56.4)
– Herstellung von Haushaltsöfen (s. 29.71.0, 29.72.0)
– Herstellung von medizinischen und Laborsterilisiergeräten (s. 33.10.1 und .2)
29.22
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
29.22.0 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von hand- oder kraftbetriebenen Hebezeugen und Fördermitteln sowie Be- und
Entladevorrichtungen:
· Flaschenzüge, Hebezeuge, Winden und Spillen
· Derricks, Kräne, fahrbare Hubvorrichtungen, Portalhubwagen usw.
· Kraftkarren, auch mit Eigenantrieb, Hebezeuge und Fördermittel für industrielle Zwecke
· eigens für Hebe-, Förder- sowie Be- und Entladetätigkeiten ausgelegte mechanische Greifer
und Industrieroboter
– Herstellung von Stetigförderern, Seilbahnen, usw.
– Herstellung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
– Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Stetigförderern für den Untertageeinsatz (s. 29.52.1)
– Herstellung von Baggern und Schaufelladern (s. 29.52.2)
– Herstellung von Mehrzweckindustrierobotern (s. 29.56.4)
– Herstellung von Schwimmkränen, Eisenbahnkränen und Kranwagen (s. 35.11.0, 35.20.6, 34.10.2)
– Installation von Aufzügen und Rolltreppen (s. 45.31.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 263 –
Unterabschnitt DK
29.23
Maschinenbau
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
29.23.0 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen
– Herstellung von Klimageräten
– Herstellung von Wärmeaustauschern
– Herstellung von Ventilatoren
– Herstellung von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Luft oder anderen Gasen,
einschließlich Katalysatoren für Kraftfahrzeuge
– Herstellung von Apparaten und Vorrichtungen für die Verflüssigung von Luft oder anderen
Gasen
– Herstellung von Wärmepumpen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0)
– Herstellung von Kühl- und Gefriereinrichtungen für Haushalte (s. 29.71.0)
– Herstellung von Haushaltsventilatoren (s. 29.71.0)
– Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin (s. 36.22.5)
– 264 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DK
29.24
Maschinenbau
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht
genannt
29.24.0 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Wiegevorrichtungen (mit Ausnahme von Präzisionswaagen (Laborwaagen)):
· Haushalts- und Ladenwaagen, Tafelwaagen, Waagen für kontinuierliches Wiegen,
Brückenwaagen, Gewichte usw.
– Herstellung von Filter- und Reinigungsanlagen und -geräten für Flüssigkeiten
– Herstellung von Vorrichtungen zum Verteilen, Spritzen, Versprühen oder Zerstäuben von
Flüssigkeiten oder Pulver:
· Spritzpistolen, Feuerlöscher, Sandstrahlmaschinen, Dampfreinigungsmaschinen usw.
– Herstellung von Verpackungsmaschinen:
· Maschinen zum Füllen, Verschließen, Versiegeln, Verkapseln, Etikettieren, Reinigen von
Packmitteln, Verpacken von Waren usw.
· Maschinen zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen und zum Versetzen von Getränken mit
Kohlensäure
– Herstellung von Destillier- und Rektifizieranlagen für Erdölraffinerien sowie für die chemische
und die Getränkeindustrie usw.
– Herstellung von Generatorgaserzeugern und Acetylenentwicklern
– Herstellung von Kalandern und Walzwerken sowie zugehörigen Walzen
– Herstellung von Zentrifugen
– Herstellung von Dichtungen aus einer Verbindung von verschiedenen Materialien oder aus
mehreren Schichten desselben Materials
– Herstellung von Warenverkaufsautomaten
– Herstellung von Wasserrückkühlvorrichtungen
– Herstellung von Apparaten und Vorrichtungen zum Aufdampfen von Metall im Vakuum
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen (s. 29.32.1)
– Herstellung von Metallwalzwerken und Glaswalzmaschinen sowie zugehörigen Walzen (s. 29.51.0,
29.56.4)
– Herstellung von Milchzentrifugen (s. 29.53.0)
– Herstellung von Haushaltsventilatoren (s. 29.71.0)
– Herstellung von Präzisionswaagen (s. 33.20.1 und .2)
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– 265 –
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29.3
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
29.31
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
29.31.1 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (ohne Reparatur)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
– Herstellung von Einachsschleppern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sattelzugmaschinen und Straßenzugmaschinen (s. 34.10.2)
– Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 34.20.0)
29.31.2 Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
29.32
Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
29.32.1 Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen (ohne Reparatur)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Mähmaschinen einschließlich Rasenmähern
– Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern mit Selbstlade- und
-entladevorrichtungen
– Herstellung von landwirtschaftlichen Maschinen für die Bodenbearbeitung, zum Pflanzen
oder Düngen:
· Pflüge, Stalldungstreuer, Sämaschinen, Eggen usw.
– Herstellung von Ernte- und Dreschmaschinen:
· Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw.
– Herstellung von Melkmaschinen
– Herstellung von landwirtschaftlichen Spritz- und Sprühmaschinen
– Herstellung von verschiedenen landwirtschaftlichen Maschinen:
· Maschinen für Geflügelhaltung und Imkerei, Futteraufbereitungsmaschinen usw.
· Maschinen zum Säubern, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst, Saatgut, Körnern usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von landwirtschaftlichen Handwerkzeugen (s. 28.62.1 und .5)
– Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0)
– Herstellung von Milchzentrifugen (s. 29.53.0)
– Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern (s. 29.53.0)
– Herstellung von Straßenanhängern und -sattelanhängern (s. 34.20.0)
– 266 –
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Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29.32.2 Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
29.4
Herstellung von Werkzeugmaschinen
29.41
Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen
29.41.0 Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Handwerkzeugen mit eingebautem Elektromotor sowie von handgeführten
Druckluftwerkzeugen oder von mit Hydraulik oder mit eingebautem nicht elektrischem Motor
betriebenen Handwerkzeugen, z. B.:
· handgeführte Druckluftwerkzeuge für die Metallbearbeitung
· handgeführte Heft- und Nagelwerkzeuge
· Handbohrmaschinen
· Handschleifmaschinen
· Kettensägen
· elektrische Hecken-, Grasscheren und Rasenkantenschneider
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
29.42
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
29.42.0 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laserstrahl,
Ultraschall oder Elektroerosion u.ä. Verfahren
– Herstellung von Bearbeitungszentren, Mehrwegemaschinen und Transfermaschinen zum
Bearbeiten von Metallen
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Metallbearbeitung:
· Drehmaschinen, Bohr- und Ausbohrmaschinen, Fräsmaschinen,
Gewindeschneidemaschinen, Schleif- und Schärfmaschinen, Hon-, Läpp- und
Poliermaschinen, Hobel-, Stoß- und Räummaschinen, Verzahn- und
Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Säge- und Trennmaschinen usw.
– Herstellung von Werkzeugmaschinen für die spanlose Metallbearbeitung:
· Biege-, Abkant- und Richtmaschinen, Scheren, Lochstanzen und Ausklinkmaschinen,
Freiformschmiede- und Gesenkschmiedemaschinen, hydraulische und andere Pressen usw.
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– 267 –
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
– Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung (s. 29.51.0)
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
29.43
Herstellung von Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt
29.43.1 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen
mineralischen Stoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von mineralischen Stoffen wie Steinen,
keramischen Waren, Beton, Asbestzement u.Ä. und zum Kaltbearbeiten von Glas:
· Ausbohr- und Bohrmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Sägemaschinen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
– Herstellung von Bergwerksmaschinen (s. 29.52.1)
– Herstellung von Baumaschinen (s. 29.52.2)
29.43.2 Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk
u.ä. harten Stoffen:
· Drehmaschinen, Ausbohr- und Bohrmaschinen, Sägemaschinen, Hobel-, Fräs- und
Kehlmaschinen, Schleif- und Poliermaschinen, Pressen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
– Herstellung von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
29.43.3 Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör von Werkzeugmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Aufspannvorrichtungen, Werkzeug- und Werkstückhaltern und
Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen:
· Dorne, Spannzangen und Hülsen, Werkzeughalter
· Werkstückhalter, Drehfutter usw.
· Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen
– 268 –
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Unterabschnitt DK
Maschinenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
– Herstellung von elektromagnetischen oder dauermagnetischen Aufspannvorrichtungen (s. 31.62.0)
29.43.4 Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Schweiß- und Lötmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
29.43.5 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht elektrischen Maschinen, Apparaten und Geräten zum Löten, Schweißen
oder Brennschneiden und zum autogenen Oberflächenhärten
– Herstellung von Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleimmaschinen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für Handwerkzeuge oder Werkzeugmaschinen (s. 28.62.1
bis .6)
– Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung (s. 29.51.0)
29.5
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
29.51
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und
Gießmaschinen
29.51.0 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und
Gießmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Verarbeitung heißer Metalle:
· Konverter, Blockformen, Gießpfannen, Gießmaschinen
– Herstellung von Metallwalzwerken und zugehörigen Walzen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Rollgängen zum Zuführen oder Fördern des Walzgutes, von Beschickungseinrichtungen
für Hochöfen und Industrieöfen, von Schmiedemanipulatoren usw. (s. 29.22.0)
– Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung (s. 29.42.0)
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand (s. 29.52.1)
– Herstellung von Formkästen, Formen (außer Blockformen) (s. 29.56.4)
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– 269 –
Unterabschnitt DK
29.52
Maschinenbau
Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
29.52.1 Herstellung von Bergwerksmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Stetigförderern und Ladern für den Untertageeinsatz
– Herstellung von Bohrmaschinen, Schrämmaschinen, Tiefbohrgeräten sowie
Tunnelbohrmaschinen und anderen Streckenvortriebsmaschinen
– Herstellung von Spezialbaggern für den Tagebau
– Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen
usw., einschließlich Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand für bergmännisch
gewonnene Stoffe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen (s. 28.11.2)
– Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln (s. 29.22.0)
– Herstellung von Radschleppern (s. 29.31.1, 34.10.2)
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten
von Steinen (s. 29.43.1)
– Herstellung von schreitendem hydraulischem Grubenausbau (s. 29.56.4)
29.52.2 Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Maschinen für die Mineralaufbereitung durch Sieben, Sortieren, Trennen
usw. für die Baustoffindustrie
– Herstellung von Beton- und Mörtelmischmaschinen
– Herstellung von Erdbewegungsmaschinen:
· Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen
(Scraper), Bagger, Schürf- und Schaufellader, Straßenwalzen usw.
– Herstellung von Pfahlrammen und -ziehern, Mörtelverteilern, Bitumenverteilern, Maschinen
zum Bearbeiten von Betonflächen usw.
– Herstellung von Planierschilden, Schneeräumern
– Herstellung von Gleiskettenzugmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Turmdrehkranen (s. 29.22.0)
– Herstellung von Radschleppern (s. 29.31.1, 34.10.2)
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen einschließlich Maschinen zum Spalten
von Steinen (s. 29.43.1)
– Herstellung von Ladern für den Untertageeinsatz (s. 29.52.1)
– Herstellung von Betonmischwagen (s. 34.10.2)
– 270 –
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Unterabschnitt DK
29.53
Maschinenbau
Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung
29.53.0 Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die Tabakverarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von landwirtschaftlichen Trocknern
– Herstellung von milchwirtschaftlichen Maschinen:
· Milchzentrifugen
· Milchverarbeitungsmaschinen (Homogenisier- und Bestrahlungsapparate)
· Maschinen zur Weiterverarbeitung von Milch (Buttermaschinen, Butterkneter und
-formmaschinen)
· Maschinen zur Käseherstellung (Homogenisierapparate, Formmaschinen, Pressen) usw.
– Herstellung von Maschinen für Mahl- und Schälmühlen:
· Kornmühlen, Brotmehlwalzen und -mühlen, Füllapparate, Beutelvorrichtungen, Kleiereiniger,
Mischpumpen, Reisschälmaschinen, Erbsenspaltmaschinen usw.
– Herstellung von Pressen, Quetschen usw. zur Erzeugung von Wein, Apfelwein, Fruchtsaft usw.
– Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Backwaren und Teigwaren:
· nicht elektrische Bäckereiöfen, Teigmisch- und -teilmaschinen, Form- und
Schneidemaschinen, Kuchensetzmaschinen usw.
– Herstellung von Maschinen und Einrichtungen zur Verarbeitung verschiedener
Nahrungsmittel:
· Maschinen zur Herstellung von Süßwaren, Kakao oder Schokolade; zur Herstellung von
Zucker; für Brauereien; zur Verarbeitung von Fleisch oder Geflügel; zur Verarbeitung von
Obst, Nüssen oder Gemüse; zur Verarbeitung von Fisch, Schalentieren und anderen
Meeresfrüchten; sonstige Maschinen für die Be- und Verarbeitung sowie für die Herstellung
von Nahrungsmitteln und Getränken
– Herstellung von Maschinen zur Extraktion oder Zubereitung von Ölen und Fetten pflanzlicher
oder tierischer Herkunft
– Herstellung von Maschinen zur Aufbereitung oder Verarbeitung von Tabak sowie zur
Herstellung von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen-, Kau- und Schnupftabak
– Herstellung von Maschinen zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in Hotels und Restaurants
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Industriebacköfen (s. 29.21.0)
– Herstellung von Verpackungs- und Wiegemaschinen, Zentrifugen, Apparaten zum Filtrieren oder
Reinigen von Flüssigkeiten (s. 29.24.0)
– Herstellung von Maschinen zum Säubern, Sortieren und Klassieren von Eiern, Obst, Körnern,
Hülsenfrüchten u.Ä. (s. 29.32.1)
– Herstellung von Trocknern für Nahrungs- und Genussmitteln (s. 29.56.4)
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– 271 –
Unterabschnitt DK
29.54
Maschinenbau
Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe
29.54.0 Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Textilmaschinen:
· Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen
und künstlichen Spinnstoffen
· Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffen: Egreniermaschinen, Ballenbrecher,
Garnettöffner, Wollwaschmaschinen, Wollkarbonisiermaschinen und andere Maschinen zum
Öffnen, Reinigen, Mischen, Kardieren, Krempeln, Strecken, Kämmen, Vorspinnen usw.
· Spinnmaschinen
· Maschinen zum Doublieren und Zwirnen
· Maschinen zum Vor- oder Aufbereiten von Spinnstoffgarnen: Spul-, Haspel-, Schär-, Schlichtund ähnliche Maschinen
· Webmaschinen einschließlich Handwebstühle
· Wirk- und Strickmaschinen
· Netz-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Flecht- und ähnliche Maschinen
– Herstellung von Hilfsmaschinen und Teilen und Zubehör für Textilmaschinen:
· Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schussfadenwächter,
Webschützenwechsler, Spindeln und Spindelflügel usw.
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz oder Vliesstoffen
– Herstellung von Maschinen für die Textilveredlung:
· Maschinen zum Waschen, Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Trocknen, Beschichten
oder Imprägnieren von Garnen oder Spinnstoffwaren
– Herstellung von Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von
Geweben
– Herstellung von Maschinen für Wäschereien und Textilreinigungen:
· Bügeleimaschinen und Bügelpressen einschließlich Fixierpressen
· Waschmaschinen und Wäschetrockner
· Maschinen für die chemische Reinigung
– Herstellung von Nähmaschinen, Nähmaschinenköpfen und Nähmaschinennadeln
– Herstellung von Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Leder:
· Maschinen zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder
· Maschinen zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten,
Fellen, Leder oder Pelzfellen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Papier- oder Pappkarten zum Einsatz in Jacquardmaschinen (s. 21.25.0)
– Herstellung von Kalandern (s. 29.24.0)
– Herstellung von Buchbindereimaschinen (s. 29.56.1)
– Herstellung von Druckmaschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen (s. 29.56.1)
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen und Tauen (s. 29.56.4)
– Herstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern für den Haushalt (s. 29.71.0)
– 272 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DK
29.55
Maschinenbau
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
29.55.0 Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Papierhalbstoff
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Papier, Pappe oder Karton
– Herstellung von Schneidemaschinen für Papier oder Pappe
– Herstellung von Maschinen zum Herstellen von Waren aus Papier, Pappe oder Karton
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Trocknern für Papier und Pappe (s. 29.56.4)
29.56
Herstellung von Maschinen für bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt
29.56.1 Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Buchbindereimaschinen und -apparaten
– Herstellung von Druckmaschinen zum Bedrucken von Spinnstoffen
– Herstellung von Druckereimaschinen:
· Fotosetzmaschinen
· Rollenoffsetmaschinen
· Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von mehr als 22 x 36 cm
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kalandern (s. 29.24.0)
– Herstellung von Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von 22 x 36 cm oder weniger
(Bürooffsetmaschinen) (s. 30.01.0)
29.56.3 Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und -verarbeitung
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Maschinen zum Aufbereiten, Be- oder Verarbeiten von Gummi oder
Kunststoffen:
· Extruder, Maschinen zum Herstellen von Formteilen, Reifenmaschinen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Gummi und Kunststoffen (s. 29.43.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 273 –
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
29.56.4 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Formen für Stoffe aller Art, Grundplatten für Formen, Gießereimodellen und
Formkästen
– Herstellung von Wäscheschleudern
– Herstellung von verschiedenen Maschinen und Einrichtungen:
· Maschinen zum Zusammenbauen von elektrischen Lampen und Elektronenröhren u.Ä.
· Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren, Glasfasern oder
-garnen
· Maschinen und Geräten zur Isotopentrennung
· Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen und Tauen
· Trockner für Holz, Papierstoff, Papier und Pappe, Nahrungs- und Genussmittel, chemische
Erzeugnisse, Metallwaren
· Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke
· Maschinen zum Mischen, Kneten, Mahlen, Zerkleinern usw. von nicht mineralischen Stoffen
· Maschinen, Apparate und Geräte für die automatische Montagetechnik und Handhabung
· Zentralschmiersysteme
· schreitender hydraulischer Grubenausbau
· Mehrzweckindustrieroboter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Haushaltsgeräten (s. 28.75.1, 29.7)
– Herstellung von Werkzeugmaschinen zum Kaltbearbeiten von Glas (s. 29.43.1)
– Herstellung von Blockformen (s. 29.51.0)
– Herstellung von Trocknern für landwirtschaftliche Erzeugnisse (s. 29.53.0)
– Herstellung von Trocknern für Garne und Spinnstoffwaren (s. 29.54.0)
– Herstellung von mechanischen Geräten zur Verkehrsüberwachung und -steuerung (s. 35.20.7)
29.6
Herstellung von Waffen und Munition
29.60
Herstellung von Waffen und Munition
29.60.0 Herstellung von Waffen und Munition
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Panzern und sonstigen Kampffahrzeugen
– Herstellung von Artillerieausrüstung und ballistischen Flugkörpern
– Herstellung von Kleinwaffen
– Herstellung von Kampfmunition
– Herstellung von Jagd-, Sport- oder Schutzfeuerwaffen und Munition
– Herstellung von Sprengkörpern wie Bomben, Minen und Torpedos
– 274 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DK
Maschinenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sprengkapseln, Sprengzündern und Leuchtkugeln (s. 24.61.0)
– Herstellung von Säbeln, Schwertern, Degen, Bajonetten usw. (s. 28.75.3)
– Herstellung von gepanzerten Fahrzeugen für Geld- oder Werttransporte (s. 34.10.2)
29.7
Herstellung von Haushaltsgeräten, anderweitig nicht genannt
29.71
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
29.71.0 Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten: Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und
Tiefkühltruhen, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger,
Bohnergeräte, Küchenabfallzerkleinerer, Lebensmittelzerkleinerungs- und -mischgeräte,
Saftpressen, Dosenöffner, Elektrorasierer, elektrische Zahnbürsten,
Messerschleifmaschinen, Abluft- und Luftabzugshauben
– Herstellung von elektrothermischen Haushaltsgeräten: Warmwasserbereiter, elektrische
Heizdecken, Haartrockner, elektrische Bügeleisen; Raumheizkörper und
Haushaltsventilatoren; Elektroherde, Mikrowellengeräte, Kocher, Warmhalteplatten, Toaster,
Kaffee- oder Teemaschinen, Grill- und Bratgeräte, elektrische Heizwiderstände usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nähmaschinen, Bügelmaschinen und -pressen (s. 29.54.0)
– Herstellung von Wäscheschleudern (s. 29.56.4)
– Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.72.1)
29.72
Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig
nicht genannt
29.72.0 Herstellung von nicht elektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und Heißluftgeräten, anderweitig
nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht elektrischen Küchen- und Heizgeräten:
· nicht elektrische Raumheizkörper, Küchenherde, Feuerroste, Öfen, Warmwasserbereiter,
Kochgeräte und Warmhalteplatten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Maschinen zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in Hotels, Restaurants und anderen
Küchenbetrieben (s. 29.53.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 275 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
DL
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
30
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Die Herstellung von Büromaschinen (Kopiergeräten, Registrierkassen usw.) und
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (Rechner und periphere Geräte) versteht sich
einschließlich Installation, aber ohne Instandhaltung (s. 72.50.0), Softwarehäuser (s. 72.2)
sowie ohne Herstellung elektronischer Bauelemente (s. 32.10.0).
Diese Maschinen und Geräte werden häufig vermietet (s. 71.33.0: Vermietung von
Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen); handelt es sich dabei um
eine Vermietung durch den Hersteller, ist dies nichts anderes als eine Form des Verkaufs der
Produktion.
30.0
Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
30.01
Herstellung von Büromaschinen
30.01.0 Herstellung von Büromaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von mechanischen oder elektrischen Schreibmaschinen
– Herstellung von Textverarbeitungsmaschinen
– Herstellung von Hektographen, Schablonenvervielfältigern, Adressiermaschinen und
Bogenoffsetmaschinen für ein Papierformat von 22 x 36 cm oder weniger
– Herstellung von Rechenmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschinen,
Ausgabemaschinen für Karten oder Buchungen usw.
– Herstellung von verschiedenen Büromaschinen und -geräten: Geldsortier-, Geldzähl- oder
-einwickelmaschinen; automatische Ausgabegeräte für Banknoten; Briefkuvertier- oder
-sortiermaschinen; Bleistiftspitzmaschinen; Perforier- oder Heftmaschinen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen (s. 72.50.0)
– 276 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
30.02
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
30.02.0 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von automatischen Datenverarbeitungsgeräten
– Herstellung von peripheren Geräten:
· Drucker, Tastaturen, Monitore usw.
· magnetische oder optische Lesegeräte
· Maschinen zur codierten Aufzeichnung von Daten auf Datenträgern
– Hardwareberatung durch Computerhersteller
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung elektronischer Bauteile für Datenverarbeitungsgeräte (s. 32.10.0)
– Herstellung von elektronischen Spielen (s. 36.50.0)
– Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch, nicht durch den Hersteller) (s. 51.84.0,
52.49.5)
– Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 72.50.0)
31
Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.Ä.
31.1
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
31.10
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
31.10.0 Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Wechselstrommotoren
– Herstellung von Wechselstromgeneratoren
– Herstellung von Allstrommotoren (Universalmotoren)
– Herstellung von Gleichstrommotoren oder -generatoren
– Herstellung von Wechselstrom- oder Gleichstromerzeugungsaggregaten
– Herstellung von Umformern und Stromrichtern
– Herstellung von elektrischen Transformatoren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Lichtmaschinen und Anlassern für Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0)
– Herstellung von Diodenröhren (s. 32.10.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 277 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
31.2
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
31.20
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
31.20.0 Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Geräten zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder
Verbinden von elektrischen Stromkreisen:
· Schalter, Sicherungen, Überspannungsableiter, Wanderwellenausgleicher,
Steckvorrichtungen, Anschlusskästen, Relais, Steckdosen und Lampenfassungen
– Herstellung von Tafeln, Feldern, Konsolen, Pulten, Schränken zum elektrischen Schalten oder
Steuern oder für die Stromverteilung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sicherungsdraht oder -streifen (s. 27.4)
– Herstellung von Kohle- oder Graphitelektroden (s. 31.62.0)
– Herstellung von Tafeln, Feldern, Konsolen usw. für drahtgebundene Fernmeldedienste (s. 32.20.0)
31.3
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
31.30
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
31.30.0 Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von isolierten Drähten, Kabeln und anderen isolierten elektrischen Leitern, auch
mit Anschlussstücken
– Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübertragung: Telekommunikation, Video,
Überwachung, Daten usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht isoliertem NE-Metalldraht (s. 27.4)
– Herstellung von nicht isolierten Metallkabeln oder isolierten, als Stromleiter ungeeigneten Kabeln
(s. 28.73.0)
– Herstellung von Kabelsätzen (s. 31.61.0)
– Herstellung von Lichtleitfasern und -kabeln für die direkte Bildübertragung: Endoskopie, Beleuchtung,
Bewegtbilder (s. 33.40.2)
– 278 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
31.4
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
31.40
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
31.40.0 Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
31.5
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Primärelementen und Primärbatterien
– Herstellung von elektrischen Akkumulatoren und Teilen davon
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
31.50
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
31.50.0 Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Glüh- oder Entladungslampen:
· Glühlampen für Kraftfahrzeuge
· Ultraviolett- oder Infrarotlampen
· Bogenlampen
· Blitzlampen, Blitzwürfel usw.
– Herstellung von elektrischen Leuchten und Beleuchtungszubehör:
· Lüster, Tisch-, Schreibtisch-, Nachttisch- oder Stehlampen
· tragbare Elektroleuchten
· Werbeleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder usw.
· Außen- und Straßenbeleuchtung
· Weihnachtsbaumbeleuchtung
· OP-Leuchten
· Notleuchten
– Herstellung von nicht elektrischen Leuchten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Leuchten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 279 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
31.6
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt
31.61
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht
genannt
31.61.0 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und Fahrzeuge, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Zünd- oder Anlassvorrichtungen für Verbrennungsmotoren:
Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen, Glühkerzen, Anlasser,
Lichtmaschinen (Gleich- und Wechselstrommaschinen), Spannungsregler usw.
– Herstellung von elektrischen Beleuchtungs- sowie Hör- und Sichtsignaleinrichtungen, für
Fahrräder und Kraftfahrzeuge:
· Leuchten, Scheinwerfer, Hupen, Sirenen usw.
– Herstellung von Kabelsätzen
– Herstellung von Scheibenwischern, elektrischen Scheibenentfrostern und
Antibeschlagsvorrichtungen, für Kraftfahrzeuge
– Herstellung von Fahrraddynamos
31.62
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt
31.62.0 Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuereinrichtungen
für Autobahnen und Straßen, Eisen- und Straßenbahnen, Binnenwasserstraßen, Häfen und
Flughäfen
– Herstellung von verschiedenen elektrischen Hör- oder Sichtsignalgeräten:
· Läutwerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte, Feuermelder usw.
– Herstellung von Elektromagneten einschließlich elektromagnetischer oder
dauermagnetischer Aufspannvorrichtungen, Kupplungen, Bremsen, Spannfutter oder
Hebeköpfe
– Herstellung von elektrischen Isolatoren und Isolierteilen außer aus Glas oder Keramik
– Herstellung von Isolierteilen für elektrische Maschinen oder Einrichtungen außer aus Keramik
oder Kunststoffen
– Herstellung von Kohle- und Graphitelektroden
– Herstellung von Isolierrohren und zugehörigen Verbindungsstücken aus unedlen Metallen,
mit Innenisolierung
– Herstellung von verschiedenen elektrischen Maschinen und Geräten: Teilchenbeschleuniger,
Signalgeneratoren, Minensuchgeräte usw.
– 280 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Glasgehäusen für Lampen (s. 26.15.0)
– Herstellung von handgeführten elektrischen Spritzpistolen (s. 29.24.0)
– Herstellung von elektrischen Rasenmähern (s. 29.32.1)
– Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen (s. 29.41.0)
– Herstellung von Elektrorasierern (s. 29.71.0)
– Herstellung von Elektronenröhren (einschließlich Glimmröhren) (s. 32.10.0)
– Herstellung von handgeführten elektrischen medizinischen oder zahnmedizinischen Instrumenten
(s. 33.10.1)
32
Rundfunk- und Nachrichtentechnik
Diese Abteilung umfasst die Herstellung von elektronischen Bauelementen,
nachrichtentechnischen Geräten, Empfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräten. Hier
zuzuordnen ist die Herstellung entsprechender Geräte für gewerbliche Zwecke und für den
Haushalt.
Es ist anzumerken, dass die Installation und die Reparatur von Ausrüstungen für gewerbliche
Zwecke auch zu dieser Abteilung gehören. Hingegen wird die Reparatur von Haushaltsgeräten
unter 52.7 (Reparatur von Gebrauchsgütern) und der Anschluss von Antennen und
Alarmanlagen unter 45.3 (Bauinstallation) erfasst.
32.1
Herstellung von elektronischen Bauelementen
32.10
Herstellung von elektronischen Bauelementen
32.10.0 Herstellung von elektronischen Bauelementen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Fotokathoden-Elektronenröhren:
· Bildröhren, Fernsehkameraröhren, Bildwandler- und Bildverstärkerröhren,
Höchstfrequenzröhren, Empfänger- und Verstärkerröhren usw.
– Herstellung von Dioden, Transistoren und ähnlichen Halbleiterbauelementen
– Herstellung von lichtempfindlichen Halbleiterbauelementen einschließlich Fotoelementen
wie Einzelsolarzellen
– Herstellung von gefassten oder montierten piezoelektrischen Kristallen
– Herstellung von elektronischen integrierten Schaltungen und zusammengesetzten
elektronischen Mikroschaltungen (Mikrobausteinen):
· monolithische integrierte Schaltungen, hybride integrierte Schaltungen, Mikrobausteine,
Mikromodule u.Ä.
– Herstellung von gedruckten Schaltungen
– Herstellung von elektrischen Kondensatoren einschließlich Leistungskondensatoren
– Herstellung von Widerständen einschließlich Rheostaten und Potentiometern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 281 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Heizwiderständen (s. 29.71.0)
– Herstellung von Transformatoren (s. 31.10.0)
– Herstellung von Schaltern (s. 31.20.0)
32.2
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
32.20
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
32.20.0 Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Fernsehsendegeräten einschließlich Relaissendern und Fernsehsendern für
industrielle Zwecke
– Herstellung von Fernsehkameras
– Herstellung von Hörfunksendegeräten
– Herstellung von Sprechfunksendegeräten:
· stationäre Sender und Sender-Empfänger, Sprechfunkgeräte für Beförderungsmittel,
Funktelefone (Mobiltelefone, sog. Handys), sonstige Transponder usw.
– Herstellung von Geräten für die leitergebundene Telefonie oder Telegrafie:
· Telefonapparate, Telefaxgeräte, automatische und nichtautomatische
Vermittlungseinrichtungen, Fernschreiber usw.
– Installation von Kommunikationssystemen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektronischen Bauteilen (s. 32.10.0)
– Herstellung von Telefonanrufbeantwortern (s. 32.30.0)
– Installation von Kommunikationsleitungen in Bauwerken (s. 45.31.0)
– Reparatur von Mobiltelefonen (s. 52.74.2)
– 282 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
32.3
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten
32.30
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten
32.30.0 Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und videotechnischen Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Fernsehempfangsgeräten einschließlich Videomonitoren und -projektoren
– Herstellung von Videoaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräten einschließlich Camcordern,
DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräten
– Herstellung von digitalen Fotoapparaten
– Herstellung von Hörfunkempfangsgeräten
– Herstellung von Tonbandgeräten und anderen Tonaufnahmegeräten einschließlich
Telefonanrufbeantwortern, Kassettenrecordern usw.
– Herstellung von Plattenspielern, CD-Playern usw.
– Herstellung von Mikrofonen, Lautsprechern, Kopfhörern, Ohrhörern, Verstärkern und
Verstärkeranlagen
– Herstellung von Tonabnehmern, Tonarmen, Tonköpfen, Plattentellern, Antennen (auch
ferngesteuert), Antennenreflektoren, Adaptern, Fernsehdecodern
– Herstellung von elektroakustischen Phonoanlagen, elektronischen Abstimmungsanlagen,
Empfangsgeräten für Personenrufanlagen, Sprechfunkempfangsgeräten, tragbaren
Tonsystemen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verlag und Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (s. 22.1, 22.3, 72.21.0, 92.11.1
bis .5)
– Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (s. 24.65.0)
33
Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Herstellung von Uhren
Die Abteilung 33 umfasst sowohl die Herstellung wissenschaftlich-technischer Geräte
(Elektrodiagnoseapparate, Luft- und Raumfahrtausrüstungen usw.) als auch die Herstellung
fotografischer und kinematografischer Geräte, industrieller Prozesssteuerungseinrichtungen
und von Gebrauchsgütern (z. B. Uhren, Brillen).
Zur Abteilung 33 gehören ferner die Installation und die Reparatur solcher industrieller
Einrichtungen, während die Reparatur von Gebrauchsgütern in der Gruppe 52.7 (Reparatur von
Gebrauchsgütern) zu erfassen ist.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 283 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
33.1
Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen
33.10
Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Erzeugnissen
33.10.1 Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten:
· Elektrodiagnoseapparate wie Elektrokardiographen, Ultraschall-Diagnosegeräte,
Szintiscanner, Kernspintomographen, Dentalbohrmaschinen, Sterilisatoren, augenärztliche
Instrumente usw.
– Herstellung von auf der Verwendung von Röntgen-, Alpha-, Beta- oder Gammastrahlung
beruhenden Apparaten, auch wenn sie nicht in der Human- oder Veterinärmedizin eingesetzt
werden:
· Röntgenröhren, Hochspannungsgeneratoren, Bildschirme usw.
– Herstellung von Hörgeräten, Herzschrittmachern usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von OP-Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2)
33.10.2 Herstellung von medizintechnischen Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von medizinischen Geräten und Instrumenten:
· Apparatetische, Pulte usw.
– Herstellung von medizinischen Spritzen und Nadeln, Scheren, Zangen, Spiegeln, Reflektoren,
Endoskopen, Kathetern, nicht elektrischen Blutdruckmessgeräten usw.
– Herstellung von Waren für die Einrichtung und Ausstattung von medizinischen,
zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Behandlungsräumen:
· Operationstische, Krankenhausbetten mit mechanischer Ausrüstung, Zahnarztstühle
– Herstellung von Vorrichtungen für die Mechanotherapie, Massagegeräten, psychologischen
Testapparaten, Apparaten für Ozontherapie und Sauerstofftherapie, künstlichen Nieren,
Narkose- und Beatmungsgeräten, Gasmasken usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von OP-Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2)
– Herstellung von Brillengläsern und -gestellen sowie optischen Mikroskopen (s. 33.40.1 und .2)
– 284 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
33.10.3 Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von orthopädischen Vorrichtungen:
· Krücken, Bruchbänder, medizinische Leibbinden, Schienen, künstliche Gliedmaßen, Gelenke
und andere Prothesen, orthopädische Schuhe usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Thermometern (s. 33.20.1 und .2)
– Herstellung von Brillengläsern und -gestellen sowie optischen Mikroskopen (s. 33.40.1 und .2)
33.10.4 Zahntechnische Laboratorien
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von künstlichen Zähnen u.a. Waren der Zahnprothetik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Dentalzementen (s. 24.42.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 285 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
33.2
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen
33.20
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen
33.20.1 Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten und
Vorrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von elektrischen Präzisionswaagen (Laborwaagen)
– Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen und Diffraktographen
– Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen elektrischer
Größen:
· Oszilloskope, Spektralanalysatoren, Nebensprechmesser, Ampere-, Volt- und Ohmmeter usw.
– Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Prüfen nicht
elektrischer Größen:
· Strahlungsdetektoren und -messgeräte, Instrumente und Geräte zum Prüfen oder Einstellen
von Kraftfahrzeugmotoren sowie Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen
geometrischer Größen usw.
– Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten für Navigation, Meteorologie,
Geophysik u.Ä.:
· geodätische, ozeanographische und hydrologische Instrumente und Geräte, Seismometer,
Entfernungsmesser, Selbststeuergeräte, Ultraschall-Tiefenlote, Flugnavigationsinstrumente
und -systeme, Radargeräte und -einrichtungen, Funknavigationsgeräte und -einrichtungen
– Herstellung von elektrischen Strom-, Wasser-, Benzin- und Gaszählern usw.
– Herstellung von elektrischen Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der mechanischen
Eigenschaften von Materialien
– Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten für physikalische oder chemische
Untersuchungen:
· Polarimeter, Fotometer, Refraktometer, Farbmessgeräte, Orsatapparate, pH-Meter,
Viskosimeter, Oberflächenspannungsmesser usw.
– Herstellung von elektrischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder Überwachen von
Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder
Gasen:
· Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer,
Wärmemengenzähler usw.
– Herstellung von verschiedenen elektrischen Instrumenten, Geräten und Maschinen zum
Messen, Überwachen oder Prüfen:
· Hydrometer, Thermometer, Barometer, Drehzahlmesser, Taxameter,
Geschwindigkeitsmesser, Komparatoren usw.
– 286 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0)
– Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2)
– Herstellung von industriellen Prozesssteuerungsanlagen (s. 33.30.0)
– Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2)
– Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2)
33.20.2 Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä. Instrumenten
und Vorrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von nicht elektrischen Präzisionswaagen (Laborwaagen)
– Herstellung von Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumenten und -geräten sowie
Längenmessgeräten für den Handgebrauch:
· Messstäbe und -bänder, Mikrometer, Greifzirkel, Kaliber, Eichmaße usw.
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder
Prüfen elektrischer Größen
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder
Prüfen nicht elektrischer Größen:
· Strahlungsdetektoren und -messgeräte, Instrumente und Geräte zum Prüfen oder Einstellen
von Kraftfahrzeugmotoren sowie Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen
geometrischer Größen usw.
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten für Navigation,
Meteorologie, Geophysik u.Ä.:
· geodätische, ozeanographische und hydrologische Instrumente und Geräte, Seismometer,
Entfernungsmesser, Selbststeuergeräte, Sextanten
– Herstellung von nicht elektrischen Strom-, Wasser-, Benzin- und Gaszählern usw.
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der
mechanischen Eigenschaften von Materialien
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten für physikalische oder
chemische Untersuchungen:
· Polarimeter, Fotometer, Refraktometer, Farbmessgeräte, Orsatapparate, pH-Meter,
Viskosimeter, Oberflächenspannungsmesser usw.
– Herstellung von feinmechanisch-optischen Instrumenten und Geräten zum Messen oder
Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von
Flüssigkeiten oder Gasen:
· Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer,
Wärmemengenzähler usw.
– Herstellung von verschiedenen feinmechanisch-optischen Instrumenten, Geräten und
Maschinen zum Messen, Überwachen oder Prüfen:
· Hydrometer, Thermometer, Barometer, Drehzahlmesser, Taxameter, Schrittzähler,
Geschwindigkeitsmesser, Komparatoren usw.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 287 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0)
– Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2)
– Herstellung von industriellen Prozesssteuerungsanlagen (s. 33.30.0)
– Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2)
– Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2)
33.20.3 Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Maschinen und Vorrichtungen zum Prüfen der mechanischen Eigenschaften
von Materialien
– Herstellung von Auswuchtmaschinen
– Herstellung von Prüfständen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Pumpen mit Messvorrichtungen (s. 29.12.0)
– Herstellung von medizinischen Instrumenten (s. 33.10.1 und .2)
– Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen (s. 33.30.0)
– Herstellung von Ferngläsern, Fernrohren und ähnlichen optischen Geräten (s. 33.40.2)
– Herstellung von optischen Mikroskopen (s. 33.40.2)
33.3
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
33.30
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
33.30.0 Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Konstruktion und Montage von industriellen Prozesssteuerungssystemen (auch für
automatische Fertigungsanlagen bestehend aus verschiedenen Maschinen, Fördermitteln
und zentralen Steuerungsgeräten)
33.4
Herstellung von optischen und fotografischen Geräten
33.40
Herstellung von optischen und fotografischen Geräten
33.40.1 Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen:
· Brillengläser und Kontaktlinsen
· Brillengestelle sowie Brillen mit oder ohne optisch bearbeitete Gläser: Sonnenbrillen,
Schutzbrillen, Korrektionsbrillen usw.
– 288 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0)
– Augenoptiker (s. 52.49.3)
33.40.2 Herstellung von optischen Instrumenten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von optischen Bauteilen, auch gefasst:
· unbearbeitete optische Bauteile, außer solchen aus Glas
· Prismen, Linsen, optische Spiegel, Farbfilter, Polarisationselemente usw. aus Glas oder
anderen Materialien
· Lichtleitfasern und Lichtleitkabel für die direkte Übermittlung von Bildern: Endoskopie,
Beleuchtung, Bewegtbilder
– Herstellung von optischen Instrumenten:
· optische Mikroskope, Lupen, Lesegläser, Fadenzähler usw.
· Handferngläser, Ziel-, Richt- und Beobachtungsfernrohre, Teleskope und andere
astronomische Geräte
· Laser mit Ausnahme von Laserdioden usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen (s. 24.64.0)
– Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0)
– Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübermittlung (s. 31.30.0)
– Herstellung von Blitzlampen (s. 31.50.0)
– Herstellung von Fernsehkameras (s. 32.20.0)
– Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen (s. 33.20.1)
– Herstellung von optischen Instrumenten und Geräten zum Messen und Prüfen (s. 33.20.2)
33.40.3 Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von optischen Instrumenten:
· Geräte für Mikrofotografie und -projektion
– Herstellung von fotografischen und kinematografischen Geräten:
· Kameras
· Bildwerfer, Vergrößerer und Verkleinerer
· elektronische Entladungslampen und andere Blitzlichtgeräte
· Apparate und Ausrüstungen für Foto- und Filmlabors, Apparate für die Projizierung von
Schaltungsbildern auf lichtempfindliche Halbleitermaterialien, Projektionsschirme
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 289 –
Unterabschnitt DL Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen (s. 24.64.0)
– Herstellung von unbearbeiteten optischen Bauteilen aus Glas (s. 26.15.0)
– Herstellung von Lichtleitkabeln für die Datenübermittlung (s. 31.30.0)
– Herstellung von Blitzlampen (s. 31.50.0)
– Herstellung von Fernsehkameras (s. 32.20.0)
– Herstellung von digitalen Fotoapparaten (s. 32.30.0)
– Herstellung von nichtoptischen Mikroskopen (s. 33.20.1)
– Herstellung von optischen Instrumenten und Geräten zum Messen und Prüfen (s. 33.20.2)
33.5
Herstellung von Uhren
33.50
Herstellung von Uhren
33.50.0 Herstellung von Uhren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Klein- und Großuhren aller Art einschließlich Armaturbrettuhren; Gehäusen
für Klein- und Großuhren einschließlich Gehäusen aus Edelmetallen, Holz usw.; Uhrwerken
aller Art für Klein- und Großuhren
– Herstellung von Zeiterfassungsgeräten und Geräten für das Messen, Aufzeichnen und die
sonstige Anzeige von Zeitabständen, z. B. Parkuhren, Kurzzeitmesser, Zeitschalter und
andere Zeitauslöser
– Herstellung von Bauteilen für Uhren und Uhrwerke wie Federn, Steine, Zifferblätter, Zeiger,
Uhrarmbänder aus Metall, Werkplatten, Brücken und sonstige Teile
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von nicht metallischen Uhrarmbändern (s. 19.20.0)
– 290 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
DM
Fahrzeugbau
34
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
34.1
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
34.10
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
34.10.1 Herstellung von Personenkraftwagen und Personenkraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Personenkraftwagen
– Herstellung von Wohnmobilen
– Herstellung von Motoren für Personenkraftwagen und Krafträder
– Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Personenkraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 31.61.0)
– Herstellung von Kraftwagenaufbauten (s. 34.20.0)
– Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0)
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 34.30.0)
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.3 bis .5)
34.10.2 Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Nutzkraftwagen:
· Lastkraftwagen, Lieferwagen, Sattelzugmaschinen, Straßenzugmaschinen usw.
– Herstellung von Omnibussen und Oberleitungsbussen
– Herstellung von Motoren für Nutzkraftwagen
– Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Lastkraftwagen
– Herstellung von sonstigen Kraftwagen (ausgenommen Personenkraftwagen):
· Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kranwagen, Betonmischwagen, Fahrbüchereien
und -banken, gepanzerte Fahrzeuge für Geld- oder Werttransporte usw.
· Schneemobile, Golfwagen, Amphibienfahrzeuge
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0)
– Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (s. 29.31.1)
– Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s. 31.61.0)
– Herstellung von Kraftwagenaufbauten (s. 34.20.0)
– Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0)
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s. 34.30.0)
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.3 bis .5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 291 –
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
34.2
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
34.20
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
34.20.0 Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Karosserien einschließlich Führerhäusern für Kraftwagen
– Herstellung von Aufbauten für Kraftwagen
– Ausrüstung von Kraftwagen, Anhängern und Sattelanhängern
– Herstellung von Anhängern und Sattelanhängern
– Herstellung von Teilen für Anhänger
– Herstellung von Transportcontainern für eine oder mehrere Beförderungsarten
– Umbau, Panzerung und Tuning von Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von landwirtschaftlichen Anhängern und Sattelanhängern (s. 29.32.1)
34.3
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
34.30
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
34.30.0 Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von verschiedenen Teilen und Zubehör für Kraftwagen:
· Bremsen, Getriebe, Achsen, Räder, Stoßdämpfer, Kühler, Auspufftöpfe, Auspuffrohre,
Kupplungen, Lenkräder, Lenksäulen und Lenkgetriebe
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagenkarosserien:
· Sicherheitsgurte, Airbags, Türen, Stoßstangen
– Herstellung von Teilen für Kraftwagenmotoren
– Herstellung von Ein- und Auslassventilen für Verbrennungsmotoren von Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Katalysatoren (Abgasreinigungsanlagen) und Klimaanlagen (s. 29.23.0)
– Herstellung von Fahrzeugbatterien (s. 31.40.0)
– Herstellung von elektrischen Ausrüstungsteilen für Kraftfahrzeuge (s. 31.61.0)
– Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin (s. 36.22.5)
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (s. 50.20.3 bis .5)
– 292 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DM
35
Sonstiger Fahrzeugbau
35.1
Schiff- und Bootsbau
35.11
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
Fahrzeugbau
35.11.0 Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
Diese Unterklasse umfasst:
– Bau von Schiffen für die Personen- und Güterbeförderung: Fahrgastschiffe, Fährschiffe,
Frachtschiffe, Tankschiffe usw.
– Bau von Behördenfahrzeugen: Schiffe für Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr usw.
– Bau von Kriegsschiffen
– Bau von Fischereifahrzeugen
– Bau von Schleppern und Schubschiffen
– Bau von Luftkissenbooten
– Bau von Schwimmkränen
– Bau von schwimmenden Rettungsfahrzeugen
– Bau von Feuerschiffen
– Bau von Forschungsschiffen
– Bau von schwimmenden oder tauchenden Bohrplattformen
– Bau von schwimmenden Vorrichtungen:
· Schwimmdocks, Pontons, Kofferdämme, schwimmende Landungsbrücken, Bojen,
Schwimmtanks, Schuten, Leichter usw.
– Herstellung von Schiffssegmenten
– Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Schiffen
– Schiffsanstreicherei, Entrosten von Schiffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schiffsschrauben (s. 28.75.3)
– Herstellung von Schiffsmotoren (s. 29.11.0)
– Herstellung von Navigationsinstrumenten (s. 33.20.1 und .2)
– Bau von Amphibienfahrzeugen (s. 34.10.2)
– Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen (s. 35.12.0)
– Schiffsabwrackung (s. 37.10.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 293 –
Unterabschnitt DM
35.12
Fahrzeugbau
Boots- und Yachtbau
35.12.0 Boots- und Yachtbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von aufblasbaren Booten und Flößen
– Bau von Segelbooten und -yachten, auch mit Hilfsmotor
– Bau von Motorbooten
– Bau von sonstigen Vergnügungs- und Sportbooten:
· Kanus, Kajaks, Skiffs
– Reparatur und Instandhaltung von Booten und Yachten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Schiffsmotoren (s. 29.11.0)
– Herstellung von Surfbrettern (s. 36.40.0)
35.2
Bahnindustrie
35.20
Bahnindustrie
35.20.6 Schienenfahrzeugbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Elektro- und Diesellokomotiven
– Herstellung von anderen Schienenfahrzeugen mit Eigenantrieb:
· Triebwagen, Straßenbahnen, Güterwagen, Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und
andere Dienstfahrzeuge
– Herstellung von Schienenfahrzeugen ohne Eigenantrieb:
· Personenwagen, Güterwagen, Kesselwagen, Selbstentladewagen, Werkstattwagen,
Kranwagen, Tender usw.
– Herstellung von Schienenfahrzeugteilen:
· Drehgestelle, Achsen und Räder, Bremsvorrichtungen und Teile davon, Zughaken und andere
Kupplungsvorrichtungen, Puffer und Pufferteile, Stoßdämpfer, Untergestelle, Aufbauten,
Übergänge usw.
– Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Schienenfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (s. 29.11.0)
– Herstellung von Elektromotoren (s. 31.10.0)
– Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für
Verkehrseinrichtungen (s. 31.62.0)
– 294 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
35.20.7 Herstellung von Eisenbahninfrastruktur
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von ortsfestem Gleismaterial
– Herstellung von mechanischen und elektromechanischen
Überwachungs- und Steuergeräten für Verkehrseinrichtungen
Signal-,
Sicherungs-,
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von unmontierten Schienen (s. 27.10.0)
– Herstellung von elektrischen Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräten für
Verkehrseinrichtungen (s. 31.62.0)
35.3
Luft- und Raumfahrzeugbau
35.30
Luft- und Raumfahrzeugbau
35.30.0 Luft- und Raumfahrzeugbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Gütern oder Personen, für militärische,
sportliche und andere Zwecke
– Herstellung von Hubschraubern
– Herstellung von Segelflugzeugen und Hanggleitern (Flugdrachen)
– Herstellung von Luftschiffen und Ballonen
– Herstellung von Raumfahrzeugen und Trägerraketen für Raumfahrzeuge, Satelliten,
Planetensonden, Raumstationen, Raumfähren
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Luft- und Raumfahrzeuge:
· Grundelemente wie Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Treibstofftanks,
Abteile usw.
· Propeller, Schrauben, Rotoren und Rotorblätter
· Motoren und Triebwerke für Luft- und Raumfahrzeuge
· Teile für Turbinenluftstrahl-Triebwerke und Turboprop-Triebwerke
– Herstellung von Startrampen, Landebremsvorrichtungen usw.
– Herstellung von Bodengeräten zur Flugausbildung
– Instandhaltung, Reparatur und Umbau von Flugzeugen, Hubschraubern, Flugzeugmotoren
und -triebwerken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fallschirmen (s. 17.40.4)
– Herstellung von militärischen ballistischen Flugkörpern (s. 29.60.0)
– Herstellung von elektrischen Zünd- oder Anlassvorrichtungen und anderen Elektroteilen für
Verbrennungsmotoren (s. 31.61.0)
– Herstellung von Instrumenten für Luft- und Raumfahrzeuge (s. 33.20.1 und .2)
– Herstellung von Flugnavigationssystemen (s. 33.20.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 295 –
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
35.4
Herstellung von Krafträdern, Fahrrädern und Behindertenfahrzeugen
35.41
Herstellung von Krafträdern
35.41.1 Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kraftradmotoren (s. 34.10.1)
– Herstellung von Teilen für Kraftradmotoren (s. 34.30.0)
– Herstellung von Fahrrädern, Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte (s. 35.42.1,
35.43.0)
35.41.2 Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Beiwagen
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Krafträder
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kraftradschlössern (s. 28.63.0)
– Herstellung von Teilen für Kraftradmotoren (s. 34.30.0)
– Herstellung von Fahrrädern, Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte (s. 35.42.1,
35.43.0)
– Herstellung von Kraftradbeleuchtungen (Scheinwerfer u.Ä.) (s. 31.61.0)
35.42
Herstellung von Fahrrädern
35.42.1 Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Fahrrädern und anderen Rädern ohne Motor einschließlich Lastendreirädern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fahrrädern mit Hilfsmotor (s. 35.41.1)
– Herstellung von anderen Kinderrädern als Fahrräder (s. 36.50.0)
– 296 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DM
Fahrzeugbau
35.42.2 Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fahrradschlössern (s. 28.63.0)
– Herstellung von Fahrraddynamos, Fahrradbeleuchtungen (Scheinwerfer u.Ä.) (s. 31.61.0)
35.43
Herstellung von Behindertenfahrzeugen
35.43.0 Herstellung von Behindertenfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Rollstühlen und anderen Fahrzeugen für Kranke und Behinderte, auch mit
Motor
– Herstellung von Teilen und Zubehör für diese Fahrzeuge
35.5
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
35.50
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
35.50.0 Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schubkarren, Gepäckwagen, Handkarren, Transportwagen usw.
– Herstellung von Gespannfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kraftkarren (s. 29.22.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 297 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
DN
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36
Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren
und sonstigen Erzeugnissen
Die Abteilung 36 umfasst die Herstellung von Waren, die in den vorangegangenen Abschnitten
noch nicht genannt oder inbegriffen sind.
Die Reparatur von Waren, deren Herstellung zur Abteilung 36 gehört, wird in der Regel der
Gruppe 52.7 (Reparatur von Gebrauchsgütern) zugeordnet, mit Ausnahme der Reparatur von
Möbeln, Musikinstrumenten, professionellen Sportausrüstungen, Kegel- oder Bowlingbahnen
u. Ä.
36.1
Herstellung von Möbeln
Diese Gruppe umfasst:
– Herstellung, Reparatur und Restaurierung von Möbeln
36.11
Herstellung von Sitzmöbeln
36.11.1 Herstellung von Polstermöbeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Sesseln, Sofas, Couches und Liegen
– Bespannung und Polsterung von Polstermöbeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2)
36.11.2 Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von gepolsterten und ungepolsterten Stühlen und anderen gepolsterten und
ungepolsterten Sitzmöbeln (ohne Polstermöbel)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2)
– 298 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.12
Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln
36.12.1 Herstellung von Büromöbeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2)
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
36.12.2 Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Ladenmöbeln: Ladentische, Schauvitrinen, Regale usw.
– Herstellung von Möbeln für Kirchen, Schulen und Gaststätten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Möbeln (s. 33.10.2)
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
36.13
Herstellung von Küchenmöbeln
36.13.0 Herstellung von Küchenmöbeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
36.14
Herstellung von sonstigen Möbeln
36.14.1 Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln
– Veredlung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung
und Polsterung (außer von Sitzmöbeln)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 299 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.14.2 Herstellung von Schlafzimmermöbeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schlafzimmermöbeln
– Veredlung von Schlafzimmermöbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung und Polsterung
(außer von Sitzmöbeln)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
36.14.3 Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gartenmöbeln, Badezimmermöbeln usw.
– Veredlung von sonstigen Möbeln wie Anstrich, Lackierung, Bespannung und Polsterung
(außer von Sitzmöbeln)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten (s. 31.50.0)
– Herstellung von Sitzmöbeln (s. 36.11.1 und .2)
36.15
Herstellung von Matratzen
36.15.0 Herstellung von Matratzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Sprungrahmen
– Herstellung von Matratzen:
· mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stützmaterial
· nicht überzogene Schaumstoffmatratzen auf Kunststoff-, Kautschuk- oder Gummibasis
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Kissen, Polstern, Steppdecken und Daunendecken (s. 17.40.2)
– Herstellung von Luftmatratzen (s. 25.13.0)
– 300 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.2
Herstellung von Schmuck u.ä. Erzeugnissen
36.21
Herstellung von Münzen
36.21.0 Herstellung von Münzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Münzen, einschließlich Münzen zur Verwendung als gesetzliche
Zahlungsmittel, auch aus Edelmetallen
36.22
Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Phantasieschmuck)
36.22.1 Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen
Diese Unterklasse umfasst:
– Bearbeitung von Perlen
– Bearbeitung von Edel- und Schmucksteinen einschließlich Bearbeitung von industriellen
Qualitätssteinen und synthetischen oder rekonstituierten Steinen
– Bearbeitung von Diamanten
36.22.2 Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und Edelmetallplattierungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen oder aus unedlen Metallen, die mit Edelmetallen
plattiert wurden, oder aus Kombinationen von Edelmetallen und Edel- oder Schmucksteinen
oder anderen Materialien
– Umarbeiten von Schmuck
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28)
– Herstellung von Uhrengehäusen und Uhrenarmbändern aus Metall (s. 33.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
– Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 301 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.22.3 Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Tafelgeräte und Bestecke)
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallen oder aus unedlen
Metallen, die mit Edelmetallen plattiert wurden:
· Toilettenartikel, Büro- oder Schreibtischartikel, Kultgegenstände usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28)
– Herstellung von Uhrengehäusen und Uhrenarmbändern aus Metall (s. 33.50.0)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
– Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2)
36.22.4 Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen oder mit Edelmetallen
überzogen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren aus Edelmetallen oder aus unedlen
Metallen, die mit Edelmetallen plattiert wurden:
· Tafelgeschirr, Schneidwaren, Bestecke
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Waren aus unedlen Metallen, die vergoldet, versilbert oder platiniert sind (s. 28)
– Herstellung von Phantasieschmuck (s. 36.61.0)
– Gravieren u.Ä. als Sofortservice (s. 52.74.2)
36.22.5 Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Katalysatoren in Form von Geweben oder Gittern aus Platin
– Herstellung von anderen Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
– 302 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.3
Herstellung von Musikinstrumenten
36.30
Herstellung von Musikinstrumenten
36.30.0 Herstellung von Musikinstrumenten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Saiteninstrumenten
– Herstellung von Saiteninstrumenten mit Klaviatur einschließlich automatischen Klavieren
– Herstellung von Orgeln (mit Klaviatur und Pfeifen), Harmonien und ähnlichen Instrumenten
mit Klaviatur und durchschlagenden Metallzungen
– Herstellung von Akkordeons und ähnlichen Instrumenten einschließlich Mundharmonikas
– Herstellung von Blasinstrumenten
– Herstellung von Schlaginstrumenten
– Herstellung von elektronischen Musikinstrumenten
– Herstellung von Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln usw.
– Herstellung von Teilen und Zubehör für Musikinstrumente: Metronome, Stimmgabeln,
Stimmpfeifen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikautomaten usw.
– Herstellung von Pfeifen, Signalhörnern und anderen mundgeblasenen
Tonsignalinstrumenten
– Restaurierung historischer Musikinstrumente
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verlag und Reproduktion von bespielten Ton- und Bildträgern (s. 22.1, 22.3 und 92.11.1 bis .4)
– Herstellung von Mikrophonen, Verstärkern, Lautsprechern, Kopfhörern und ähnlichen Geräten
(s. 32.30.0)
– Herstellung von Plattenspielern, Tonbandgeräten und dergleichen (s. 32.30.0)
– Herstellung von Musikspielzeuginstrumenten (s. 36.50.0)
– Klavierstimmen (s. 52.74.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 303 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.4
Herstellung von Sportgeräten
36.40
Herstellung von Sportgeräten
36.40.0 Herstellung von Sportgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Sportgeräten und -ausrüstungen sowie von Geräten und Ausrüstungen für
Freiluft- und Hallenspiele:
· harte, weiche und aufblasbare Bälle
· Schläger aller Art
· Skier, Bindungen und Stöcke
· Surfbretter
· Geräte und Ausrüstungen für den Angelsport einschließlich Handnetzen
· Geräte und Ausrüstungen für Jagd, Bergsteigerei usw.
· Sporthandschuhe und Sportkopfbedeckungen aus Leder
· Schwimmbecken, Plantschbecken usw.
· Schlittschuhe, Rollschuhe usw.
· Bogen und Armbrüste
· Geräte und Ausrüstungen für Turnhallen, Fitnessstudios sowie Leicht- und Schwerathletik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Bootssegeln (s. 17.40.4)
– Herstellung von Sportbekleidung (s. 18.24.1)
– Herstellung von Sattlerwaren (s. 19.20.0)
– Herstellung von Sportschuhen (s. 19.30.1)
– Herstellung von Waffen und Munition (s. 29.60.0)
– Herstellung von Sportfahrzeugen außer Rodelschlitten und dergleichen (s. 34, 35)
– Boots- und Yachtbau (s. 35.12.0)
– Herstellung von Billardtischen und Bowling- oder Kegelbahnen (s. 36.50.0)
– Herstellung von Reit- und anderen Peitschen (s. 36.63.8)
– 304 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.5
Herstellung von Spielwaren
36.50
Herstellung von Spielwaren
36.50.0 Herstellung von Spielwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Puppen, Puppenbekleidung und -zubehör, Puppenwagen
– Herstellung von Spielzeugtieren
– Herstellung von Spielfahrzeugen einschließlich Dreirädern
– Herstellung von Musikspielzeuginstrumenten
– Herstellung von Gesellschaftsspielen
– Herstellung von Spielkarten
– Herstellung von Flippern, Münzspielautomaten, Billardspielen, Glücksspieltischen, Kegeloder Bowlingbahnen usw.
– Herstellung von elektronischen Spielen: Videospiele, Schachspiele usw.
– Herstellung von maßstabgetreu verkleinerten Modellen und ähnlichen Hobbymodellen,
elektrischen Eisenbahnen, Bausätzen, Baukastenspielzeug usw.
– Herstellung von Puzzles usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fahrrädern (s. 35.42.1)
– Herstellung von Karnevalsartikeln und anderen Fest- oder Unterhaltungsartikeln (s. 36.63.8)
– Verlegen von Software für Computerspiele (s. 72.21.0)
36.6
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen
36.61
Herstellung von Phantasieschmuck
36.61.0 Herstellung von Phantasieschmuck
36.62
Herstellung von Besen und Bürsten
36.62.0 Herstellung von Besen und Bürsten
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Besen, Bürsten und Pinseln, einschließlich solcher, die Teile von Maschinen
sind; handbetriebenen mechanischen Fußbodenkehrern; Mops und Staubwedeln; Pinseln,
Kissen und Rollen zum Anstreichen; Gummiwischern und -schrubbern usw.
– Herstellung von Schuh- und Kleiderbürsten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 305 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.63
Herstellung von Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
36.63.1 Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Linoleum und harten Bodenbelägen, nicht aus Kunststoffen
36.63.2 Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Knöpfen, Druckknöpfen, Reißverschlüssen, Knopfformen und anderen Teilen
36.63.3 Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Zündmetalllegierungen, Teilen von Anzündern
– Herstellung von Streichhölzern
– Herstellung von flüssigem Brennstoff und brennbarem Flüssiggas für Feuerzeuge und
Anzünder, in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 und weniger
– Herstellung von Kerzen und ähnlichen Wachswaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Feuerzeugdochten (s. 17.54.1)
– Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen (s. 24.61.0)
– Herstellung von Feuerzeugen (s. 36.63.8)
36.63.4 Herstellung von Kinderwagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Kinderwagen und Kinderwagenteilen
36.63.5 Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und Stempeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Schreibgeräten wie Füllhalter, Kugelschreiber, Filzstifte, Blei- und Farbstifte
– Herstellung von Schreib- und Zeichenkreide
– Herstellung von Minen für Stifte, Schreibfedern u.Ä.
– Herstellung von Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben und Zeichnen
– Herstellung von Datums- oder Nummernstempeln und Petschaften; Geräten zum Drucken
oder Prägen von Etiketten; Druckkästen für den Handgebrauch; präparierten Farbbändern für
Schreibmaschinen, Stempelkissen
– 306 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
36.63.6 Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen; Tierausstopferei
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Waren aus tierischen Schnitzstoffen
– Herstellung von Waren aus pflanzlichen und mineralischen Schnitzstoffen
– Präparieren von Tieren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Statuetten u.Ä. aus Holz (s. 20.51.0)
– Herstellung von keramischen Ziergegenständen (s. 26.21.1 bis .3)
– Steinbildhauerei (s. 26.70.1)
36.63.7 Herstellung von Weihnachtsschmuck
36.63.8 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Regenschirmen, Sonnenschirmen, Gehstöcken, Reit- und anderen Peitschen
– Herstellung von persönlichen Gebrauchsgegenständen: Tabakspfeifen, Feuerzeuge, Kämme,
Haarspangen, Parfümzerstäuber, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter
für den persönlichen Gebrauch oder für den Haushalt, Perücken, falsche Bärte und
Augenbrauen
– Herstellung von Karussells, Wippen, Schießständen und anderen Geräten und Ausrüstungen
für das Schaustellergewerbe
– Herstellung von verschiedenen Waren: künstliche Blumen, Früchte und Blattwerk;
Scherzartikel, Karnevalsartikel und andere Unterhaltungsartikel sowie Handsiebe;
Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Feuerzeugdochten (s. 17.54.1)
– Herstellung von Haarnetzen (s. 18.24.2)
– Herstellung von Glaskolben für Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter (s. 26.13.1)
– Herstellung von Weihnachtsschmuck (s. 36.63.7)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 307 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
37
Recycling
Diese Abteilung umfasst:
– Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen und anderen gebrauchten oder
ungebrauchten Artikeln zu Sekundärrohstoffen. Hierfür ist ein stoffspezifischer
mechanischer oder chemischer Verarbeitungsprozess erforderlich. Kennzeichnend hierfür
ist, dass der Input aus sortierten oder unsortierten Altmaterialien und Reststoffen besteht,
der normalerweise ungeeignet für die weitere direkte Verwendung in einem industriellen
Verarbeitungsprozess ist, während der Output für den direkten Einsatz in einem industriellen
Verarbeitungsprozess aufbereitet wird.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen
(s. 14 bis 36)
– Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren, Trennen, Zerlegen
von Gebrauchtwaren, z. B. Autos, zur Gewinnung wieder verwertbarer Teile, (Wieder-)Verpacken,
Lagerung und Lieferung, aber ohne dass ein tatsächlicher Verarbeitungsprozess erfolgt (s. 50, 51, 52)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 50, 51, 52.50)
– Abfallaufbereitung nicht zum Zwecke der Wiederverwendung in einem industriellen
Herstellungsprozess, sondern zum Zwecke der Entsorgung (s. 90)
37.1
Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen
37.10
Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen
37.10.1 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Eisen oder Stahl
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von Eisen- und Stahlschrott sowie von gebrauchten und ungebrauchten Eisenund Stahlerzeugnissen zu Sekundärrohstoffen.
Beispiele sind:
– mechanisches Zerkleinern (Shreddern) von Eisen- und Stahlschrott, wie gebrauchte Autos,
Waschmaschinen, Fahrräder usw. mit anschließender Sortierung bzw. Trennung
– Zusammenpressen großer Eisen- und Stahlteile bzw. -erzeugnisse, wie z. B.
Eisenbahnwaggons
– Schiffsabwrackung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Metallen oder neuen metallischen Endprodukten aus Sekundärrohstoffen (s. 27
oder 28)
– Zerlegen von Kraftfahrzeugen, Maschinen, Computern zur Gewinnung wiederverwendbarer Teile und
Handel damit (s. 50,51,52)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50.3)
– Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie Kühlschränke, zur Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 90)
– 308 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
37.10.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von NE-Metallschrott sowie von gebrauchten und ungebrauchten Erzeugnissen
aus NE-Metall zu Sekundärrohstoffen.
Beispiele sind:
– mechanisches Zerkleinern (Shreddern) von NE-Metallschrott mit anschließender Sortierung
bzw. Trennung
– Zusammenpressen großer NE-Metallteile bzw. -erzeugnisse, wie z. B. Eisenbahnwaggons
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Metallen oder neuen metallischen Endprodukten aus Sekundärrohstoffen (s. 27
oder 28)
– Zerlegen von Kraftfahrzeugen, Maschinen, Computern zur Gewinnung wiederverwendbarer Teile und
Handel damit (s. 50,51,52)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50.3)
– Zerlegen von Gebrauchtwaren, wie Kühlschränke, zur Beseitigung gefährlicher Abfälle (s. 90)
37.2
Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen
37.20
Recycling von nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen
37.20.1 Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von textilen Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und
ungebrauchten textilen Erzeugnissen zu Sekundärrohstoffen.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen,
z. B. Spinnen von Garn aus wiedergewonnenen Fasern; die Tätigkeit ist in die entsprechende
Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36)
– Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und
Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50)
– Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90)
37.20.2 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten
Erzeugnissen aus Papier, Karton und Pappe zu Sekundärrohstoffen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 309 –
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen,
z. B. Erzeugen von Papiermasse aus Papierabfall; die Tätigkeit ist in die entsprechende
Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36)
– Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und
Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50)
– Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90)
37.20.3 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten
Erzeugnissen aus Glas zu Sekundärrohstoffen:
· Zerkleinern, Reinigen (einschließlich Entfernen von Störstoffen) und Sortieren von Glas
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen;
die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36)
– Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und
Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50)
– Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90)
37.20.4 Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von Altmaterialien und Reststoffen sowie gebrauchten und ungebrauchten
Erzeugnissen aus Kunststoff zu Sekundärrohstoffen:
· Sortieren und Pressen von Kunststoff als Sekundärrohstoff für die Herstellung von Rohren,
Blumentöpfen, Paletten u.Ä.
· Reinigen, Schmelzen und Mahlen von Kunststoffabfällen zu Granulaten
– 310 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterabschnitt DN Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten,
Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen; Recycling
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen;
die Tätigkeit ist in die entsprechende Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36)
– Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und
Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 51, 52.50)
– Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90)
37.20.5 Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verarbeitung von sonstigen nicht metallischen Altmaterialien, Reststoffen sowie gebrauchten
und ungebrauchten nicht metallischen Erzeugnissen zu Sekundärrohstoffen:
· Wiedergewinnen von Gummi, z. B. von gebrauchten Reifen
· Wiedergewinnen von Chemikalien aus Chemieabfällen
· Verarbeitung von gebrauchten Speiseölen und -fetten zu Sekundärrohstoffen für die
Futtermittelindustrie
· Zerkleinern, Reinigen und Sortieren von anderen Altmaterialien und Reststoffen, z. B.
Abbruchmaterial, zur Gewinnung von Sekundärrohstoffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von neuen Endprodukten aus (selbst oder nicht selbst hergestellten) Sekundärrohstoffen,
z. B. Erzeugung von Baustoffen oder Runderneuern von Reifen; die Tätigkeit ist in die entsprechende
Herstellungsklasse einzuordnen (s. 14 bis 36)
– Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15)
– Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7)
– Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver nuklearer Abfälle (s. 23.30.0)
– Herstellung von Düngemitteln ( Kompost) (s. 24.15.0)
– Großhandel mit nicht metallischen Altmaterialien und Reststoffen einschließlich Sammeln, Sortieren und
Verpacken usw. ohne einen industriellen Verarbeitungsprozess (s. 51.57)
– Groß- und Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 50, 51, 52.50)
– Verbrennen, Deponieren, Vergraben usw. von Abfällen (s. 90)
– Behandlung und Entsorgung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw., deren
Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt (s. 90)
– Behandlung und Entsorgung von toxischen, kontaminierten Abfällen (s. 90)
– Entsorgung von Abfällen und Reststoffen aus Nahrungsmitteln, Getränken und Tabak (s. 90)
– Abfallbehandlung durch Kompostierungsanlagen zum Zwecke der Entsorgung, auch mit Gewinnung
eines Nebenerzeugnisses (Kompost) (s. 90.02.4)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 311 –
Abschnitt E
E
Energie- und Wasserversorgung
Energie- und Wasserversorgung
Dieser Abschnitt umfasst die Tätigkeiten der Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Dampfversorgung
sowie der Wasserversorgung durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen.
Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend. Der Abschnitt umfasst auch die Elektrizitäts-,
Gas-, Wärme-, Dampf- und Wasserversorgung u.Ä. in Industriegebieten oder Wohnblocks.
Die Erzeugung, das Netzmanagement und die Versorgung der Endverbraucher kann von
derselben Einheit oder von verschiedenen Einheiten durchgeführt werden. Einheiten, welche
die Endverbraucher mit Elektrizität und/oder Gas und/oder Wärme und Dampf und/oder
Wasser versorgen, sind nach ihrer Haupttätigkeit zuzuordnen.
EA
Energie- und Wasserversorgung
40
Energieversorgung
40.1
Elektrizitätsversorgung
40.11
Elektrizitätserzeugung
40.11.1 Elektrizitätserzeugung ohne Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft, erneuerbaren Energieträgern und sonstigen
Energiequellen zur Selbstversorgung
40.11.2 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft mit Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Stromerzeugung aus Wärmekraft (Öl, Gas,Kohle, Kernenergie), einschließlich Fremdbezug,
zur Verteilung
40.11.3 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen mit
Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Stromerzeugung aus Windkraft, Wasserkraft usw., mit Fremdbezug, zur Verteilung
– 312 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt E
Energie- und Wasserversorgung
40.11.4 Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft ohne Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Stromerzeugung aus Wärmekraft (Öl, Gas, Kohle, Kernenergie), ohne Fremdbezug, zur
Verteilung
40.11.5 Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und sonstigen Energiequellen ohne
Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Stromerzeugung aus Windkraft, Wasserkraft usw., ohne Fremdbezug, zur Verteilung
40.12
Elektrizitätsübertragung
40.12.0 Elektrizitätsübertragung
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Übertragungssystemen (bestehend aus Leitungsmasten, Kabeln,
Umspannwerken), welche die Elektrizität von der Erzeugungsanlage zum Verteilungsnetz
leiten
40.13
Elektrizitätsverteilung und -handel
40.13.0 Elektrizitätsverteilung und -handel
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Verteilungsnetzen (bestehend aus Leitungen, Leitungsmasten, Zählern und
Kabel), welche die von der Erzeugungsanlage oder dem Übertragungssystem gelieferte
Elektrizität zum Endverbraucher leiten
– Verkauf von Elektrizität an den Verbraucher
– Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Elektrizität über
Stromverteilungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 313 –
Abschnitt E
40.2
Gasversorgung
40.21
Gaserzeugung
Energie- und Wasserversorgung
40.21.1 Gaserzeugung ohne Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung,
Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs zur Selbstversorgung
– Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung oder Vergasung von Kohle, aus
landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen zur Selbstversorgung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0)
– Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0)
– Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0)
40.21.2 Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung,
Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs, einschließlich
Fremdbezug, zur Verteilung
– Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung von Kohle, aus
landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen, einschließlich Fremdbezug,
zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0)
– Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0)
– Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0)
40.21.3 Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung von gasförmigen Brennstoffen mit einem spezifischen Heizwert, durch Reinigung,
Mischung und andere Verfahren, aus Gasen verschiedenen Ursprungs, ohne Fremdbezug, zur
Verteilung
– Erzeugung von Gas für Versorgungszwecke durch Verkokung von Kohle, aus
landwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen oder aus Reststoffen, ohne Fremdbezug, zur
Verteilung
– 314 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt E
Energie- und Wasserversorgung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Koksöfen (s. 23.10.0)
– Mineralölverarbeitung (s. 23.20.0)
– Herstellung von Industriegasen (s. 24.11.0)
40.22
Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
40.22.0 Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Transport und Verteilung gasförmiger Brennstoffe aller Art durch Rohrleitungen
– Verkauf von Gas (Lieferung durch Rohrleitungen) an den Verbraucher
– Tätigkeiten von Handelsmaklern oder Handelsvertretern, die den Verkauf von Gas über
Rohrleitungsnetze vermitteln, die von Dritten betrieben werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verkauf von gasförmigen Brennstoffen, nicht durch Rohrleitungsnetze (s. 51.12.1, 51.51.3, 52.49.9 und
52.6)
– Transport von Gas in Rohrfernleitungen (s. 60.30.0)
40.3
Wärmeversorgung
40.30
Wärmeversorgung
Diese Klasse umfasst:
– Erzeugung und Verteilung von Warmwasser und Dampf zum Heizen oder zur
Energiegewinnung
– Erzeugung und Verteilung von Kühlwasser und Eis für Kühlzwecke
40.30.1 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur
Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Heizkraftwerk, mit Fremdbezug, zur
Verteilung
40.30.2 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur
Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Fernheizwerk, mit Fremdbezug, zur
Verteilung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 315 –
Abschnitt E
Energie- und Wasserversorgung
40.30.3 Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur
Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Heizkraftwerk, ohne Fremdbezug, zur
Verteilung
40.30.4 Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erzeugung, Sammlung und Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur
Energiegewinnung und zu anderen Zwecken durch Fernheizwerk, ohne Fremdbezug, zur
Verteilung
40.30.5 Wärmeverteilung ohne Erzeugung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verteilung von Dampf und Warmwasser zum Heizen, zur Energiegewinnung und zu anderen
Zwecken
41
Wasserversorgung
41.0
Wasserversorgung
41.00
Wasserversorgung
41.00.1 Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Aufbereitung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zu Trink- und
Gebrauchswasser, auch Meerwasserentsalzung, mit Fremdbezug, zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1)
– Herstellung bzw. Abfüllung von natürlichen Mineralwässern, Tafelwässern und natürlichen
kohlensäurehaltigen Wässern (s. 15.98.0)
– Abwasseraufbereitung nur zum Zwecke des Umweltschutzes (s. 90.01.1)
41.00.2 Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Diese Unterklasse umfasst:
– Gewinnung und Aufbereitung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser zu Trink- und
Gebrauchswasser, auch Meerwasserentsalzung, ohne Fremdbezug, zur Verteilung
– 316 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt E
Energie- und Wasserversorgung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1)
– Herstellung bzw. Abfüllung von natürlichen Mineralwässern, Tafelwässern und natürlichen
kohlensäurehaltigen Wässern (s. 15.98.0)
– Abwasseraufbereitung nur zum Zwecke des Umweltschutzes (s. 90.01.1)
41.00.3 Wasserverteilung ohne Gewinnung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verteilung von Trink- und Gebrauchswasser, darunter Betrieb von Pumpstationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsanlagen (s. 01.41.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 317 –
Abschnitt F
F
Baugewerbe
FA
Baugewerbe
45
Baugewerbe
Baugewerbe
Diese Abteilung umfasst vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau (darunter
spezialisierten Hoch- und Tiefbau), Bauinstallation, sonstiges Ausbaugewerbe sowie die
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal. Dazu zählen Neubau,
Instandsetzungsarbeiten, An-, Aus- und Umbau und die Errichtung von vorgefertigten
Gebäuden oder Bauwerken auf dem Baugelände sowie provisorischer Bauten.
Vorbereitende Baustellenarbeiten (Gruppe 45.1) umfassen den Abbruch von Gebäuden, die
Enttrümmerung von Baugrundstücken sowie für den Bau erforderliche Erdbewegungsarbeiten.
Einbezogen ist auch die Trassierung und Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen.
Ebenfalls hier erfasst wird das Aufschließen und Auffüllen von Lagerstätten, das auf
Erdbewegungsarbeiten und nicht auf die Gewinnung von Bodenschätzen abzielt.
Hoch- und Tiefbau (Gruppe 45.2) umfasst den Bau von kompletten Wohngebäuden,
Bürogebäuden, Geschäftsgebäuden, öffentlichen Gebäuden, Gebäuden der
Versorgungswirtschaft, landwirtschaftlichen Gebäuden usw. oder den Bau von Tiefbauten wie
Autobahnen, Straßen, Brücken, Tunneln, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen, Häfen und
anderen Wasserbauten, Bewässerungsanlagen, Kanalisation, Industrieanlagen, Rohrleitungen
und elektrischen Leitungen, Sportanlagen usw. Diese Arbeiten können auf eigene Rechnung,
gegen Entgelt oder auf sonstiger vertraglicher Grundlage durchgeführt werden. Ein Teil der
Arbeiten, manchmal auch die gesamte praktische Arbeit, kann von Subunternehmern
ausgeführt werden.
Spezialisierter Hoch- und Tiefbau umfasst die Durchführung von Teilarbeiten an Hoch- und
Tiefbauten oder die entsprechenden Vorarbeiten. Im Allgemeinen handelt es sich um
spezialisierte Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern. Dazu
zählen Tätigkeiten wie Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, Brunnenbau, Rohbau, Betonbau,
Maurerarbeiten, Pflasterarbeiten, Gerüstbau, Dachdeckung, Gebäudetrocknung usw. Die
Errichtung von Stahlkonstruktionen zählt ebenfalls dazu, sofern die Einzelteile nicht von
derselben Einheit hergestellt werden. Die Arbeiten des spezialisierten Hoch- und Tiefbaus
werden in der Regel von Subunternehmern ausgeführt. Instandsetzungsarbeiten werden
jedoch meist unmittelbar für den Eigentümer ausgeführt.
Bauinstallation (Gruppe 45.3) umfasst die Installation aller Arten von Anlagen der
Versorgungstechnik, die für die Nutzung eines Gebäudes erforderlich sind. Diese Tätigkeiten
werden im Allgemeinen auf dem Baugelände ausgeführt, zum Teil können sie jedoch auch in
der Werkstatt vorgenommen werden. Dazu zählen Tätigkeiten wie die Installation von Gas-,
Wasser-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Antennen, Alarmanlagen und sonstigen
– 318 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
Baugewerbe
elektrischen Anlagen, Sprinkleranlagen, Aufzügen, Rolltreppen usw. Ferner zählen dazu
Abdichtarbeiten gegen Wasser, Wärme- und Schalldämmung, Blecharbeiten, Installation von
Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Flughäfen, Häfen usw.
Dazu gehören auch die entsprechenden Reparaturarbeiten.
Sonstiges Ausbaugewerbe (Gruppe 45.4) beinhaltet Tätigkeiten, die für den Ausbau und die
Fertigstellung eines Gebäudes erforderlich sind. Dazu zählen Glaserarbeiten, Verputzarbeiten,
Maler- und Dekorationsarbeiten, Verlegen von Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett,
Teppichböden usw. oder Verkleiden von Wänden mit Materialien wie Fliesen, Tapeten usw.,
Abschleifen von Fußböden, Bautischlerei und Bauschlosserei, Fassadenreinigung usw. Dazu
gehören auch die entsprechenden Reparaturarbeiten.
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal (Gruppe 45.5) umfasst
die Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal, Kränen mit Kranführer usw.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Anlage und Pflege von Rasen und Gärten (s. 01.41)
– Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0)
– Herstellung von Baustoffen (s. Abschnitt C und D)
– Bauarbeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas stehen
(s. 11.20.0). Der Bau von Gebäuden, Straßen usw. an der Förderstelle wird jedoch weiterhin dieser
Abteilung zugeordnet.
– Errichtung oder Installation von Industrieanlagen, (z. B. Installation von Industrieöfen, Turbinen, usw.),
(s. Abschnitt D)
– Errichtung von vollständig vorgefertigten Gebäuden oder Bauwerken aus selbst hergestellten Teilen.
Diese Tätigkeit wird, je nach dem vorwiegend verwendeten Material, der entsprechenden Kategorie des
Abschnitts D zugeordnet. Wird jedoch vorwiegend Beton verwendet, so wird die Errichtung der
Bauwerke weiterhin hier erfasst.
– Einbau von selbst hergestellten Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen. Diese
Tätigkeit wird gemäß dem verwendeten Material der entsprechenden Kategorie des Abschnitts D
zugeordnet. So wird beispielsweise der Einbau von selbst hergestellten Ausbauelementen aus Holz der
Klasse 20.30 (Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und
Fertigteilbauten aus Holz) zugeordnet
– Errichtung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen aus selbst hergestellten Teilen (s. 28.11.1)
– Leistungen von Architektur- und Ingenieurbüros werden der Klasse 74.20 zugeordnet
– Projektleitung (s. 74.20)
– Reinigung von Fenstern, Schornstein- und Kesselreinigung, Gebäudeinnenreinigung usw. (s. 74.70)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 319 –
Abschnitt F
Baugewerbe
45.1
Vorbereitende Baustellenarbeiten
45.11
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe, Erdbewegungsarbeiten
45.11.1 Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Abbruch, Rückbau und Entkernung von Gebäuden und anderen Bauwerken
– Sprengarbeiten zum Abbruch von Bauwerken
– Enttrümmerung von Baugrundstücken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Roden von Flächen zur Urbarmachung (s. 02.01.0)
– Kampfmittelbeseitigung (s. 90.03.0)
45.11.2 Erdbewegungsarbeiten
Diese Unterklasse umfasst:
– Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände,
Grabenaushub, Felsabbau usw.
– Baustellenentwässerung
– Trassierung und Entwässerung von Landwirtschaftsflächen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Garten- und Landschaftsbau (s. 01.41.2)
– Gewinnung von Steinen und Erden (s. 14)
45.11.4 Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter Lagerstätten
Diese Unterklasse umfasst:
– Erschließung von Lagerstätten: Auffahren von Grubenbauen, Abräumen des Deckgebirges
und andere Aus- und Vorrichtungsarbeiten
– Auffüllen stillgelegter Abbaustätten
45.12
Test- und Suchbohrung
45.12.0 Test- und Suchbohrung
Diese Unterklasse umfasst:
– Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche
Zwecke
– 320 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
Baugewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Test-, Such- und Förderzwecken auf Vertragsbasis (s. 11.20.0)
– Brunnenbau (s. 45.25.1)
– Schachtbau (s. 45.25.2)
– Geophysikalische, geologische und seismographische Untersuchungen (s. 74.20.9)
45.2
Hoch- und Tiefbau
45.21
Hochbau, Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
45.21.1 Hoch- und Tiefbau, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aus dem Produktionsprogramm mehrerer
Unterklassen der Klasse 45.21, ohne dass Arbeiten aus dem Produktionsprogramm einer
Unterklasse klar überwiegen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne
Gebäude) (s. 45.23.1)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
45.21.2 Hochbau (ohne Fertigteilbau)
Diese Unterklasse umfasst:
– Ausführung von Hochbauten konventioneller Art (ohne Fertigteilbau)
– Bau von Kläranlagen
– Fassadenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 321 –
Abschnitt F
Baugewerbe
45.21.3 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus selbst hergestellten Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton aus selbst hergestellten Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau, ohne Errichtung (Montage) durch
dieselbe Einheit (s. 26.61.1)
– Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen
Betonerzeugnissen für den Bau (s. 26.61.2)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
45.21.4 Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton aus fremd bezogenen Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau, ohne Errichtung (Montage) durch
dieselbe Einheit (s. 26.61.1)
– Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen
Betonerzeugnissen für den Bau (s. 26.61.2)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
45.21.5 Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremd bezogenen
Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst:
– Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen aus fremd bezogenen Fertigteilen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Fertigteilbauten aus Holz aus selbst gefertigten Bausätzen (auch mit anschließender
Montage auf der Baustelle) (s. 20.30.2)
– Herstellung von Fertigteilbauten aus Kunststoffen aus selbst gefertigten Bausätzen (auch mit
anschließender Montage auf der Baustelle) (s. 25.23.0)
– Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
– 322 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
Baugewerbe
45.21.6 Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst:
– Errichtung von Brücken, einschließlich solcher für Hochstraßen, Tunneln u.Ä. (z. B. Viadukte,
Unterführungen)
– Spritzbetonsanierung an Brücken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung (Einzelfertigung) von Brücken aus Holz (s. 45.22.3)
– Montage von Brücken aus fremd bezogenen Stahlelementen (s. 45.25.6)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
– Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20.1 bis .9)
– Projektleitung (s. 74.20.1 bis .9)
45.21.7 Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Hochspannungsleitungen, Kabeln sowie
Frei- und Fahrleitungen
– Verlegen von städtischen Rohrleitungs- und Kabelnetzen, z. B. Druckrohrleitungen, Kanalbau,
einschließlich zugehöriger Arbeiten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s. 11.20.0)
– Entwurf und Konstruktion von Druckrohrnetzen (s. 28.30.0)
– Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne
Gebäude) (s. 45.23.1)
– Bauinstallation (s. 45.3)
– Installation von Kabeln (auch verbunden mit Verlegen) (s. 45.34.0)
– Montage von Frei- und Fahrleitungen (s. 45.34.0)
– sonstiges Ausbaugewerbe (s. 45.4)
45.22
Dachdeckerei, Bauspenglerei, Abdichtungen und Zimmerei
45.22.1 Dachdeckerei und Bauspenglerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Errichtung von Dächern
– Dachdeckung (einschließlich Dachteererei und Dachverschindlerei)
– Spenglerarbeiten im Außenbereich im Rahmen der Errichtung von Dächern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Flachdachabdichtung (s. 45.22.2)
– Herstellung von Dachstühlen aus Holz (s. 45.22.3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 323 –
Abschnitt F
Baugewerbe
45.22.2 Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
Diese Unterklasse umfasst:
– Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit, darunter Flachdachabdichtung; Abdichtung von
Kesseln und Rohren (auch auf Schiffen)
– Feuchtigkeitsschutz für Wände
– Isolierbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung (s. 45.32.0)
– Fugerei (s. 45.41.0)
45.22.3 Zimmerei und Ingenieurholzbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung (Einzelfertigung) von Holzbauten, Treppen und Dachstühlen aus Holz
– Herstellung (Einzelfertigung) von Brücken, Türmen, Tribünen aus Holz
– Zurichten von Bauholz
– Imprägnieren von Holz in Gebäuden
– Instandsetzung von Holzkonstruktionen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke (s. 20.10.0)
– Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz (s. 20.30.1)
– Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Holzbau sowie von Fertigteilbauten daraus
(s. 20.30.2)
– Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im Hochbau aus fremd bezogenen Fertigteilen
(s. 45.21.5)
– Bautischlerei (s. 45.42.0)
– 324 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
45.23
Baugewerbe
Bau von Straßen, Bahnverkehrsstrecken, Rollbahnen und Sportanlagen
45.23.1 Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen, einschließlich Gehwege:
· Befestigungsarbeiten
· Asphaltierung
· Pflasterung
– Instandsetzung von Autobahnen, Straßen und Wegen
– Bau von Rollbahnen
– Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude)
– Belagsarbeiten an Hochstraßen, Brücken und Tunneln
– Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen
– Anbringen von Leitplanken, Verkehrszeichen u.Ä.
– Hangsicherung (einschließlich Anbringen von Schutznetzen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– vorbereitende Erdbewegungsarbeiten (s. 45.11.2)
– Brücken- und Tunnelbau u.Ä. (s. 45.21.6)
45.23.2 Bau von Bahnverkehrsstrecken
Diese Unterklasse umfasst:
– Bau von Bahnverkehrsstrecken, auch von anderen Bahnen als Eisenbahnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– vorbereitende Erdbewegungsarbeiten (s. 45.11.2)
– Brücken- und Tunnelbau u.Ä. (s. 45.21.6)
– Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Eisenbahnen (s. 45.34.0)
45.24
Wasserbau
45.24.0 Wasserbau
Diese Unterklasse umfasst:
– Bau von:
· Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Yachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw.
· Talsperren und Deichen
– Nassbaggerei
– Unterwasserarbeiten, z. B. Unterwasserschweißen und -abdichten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 325 –
Abschnitt F
45.25
Baugewerbe
Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau
45.25.1 Brunnenbau
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen
erfordern:
· Brunnenbau und Bau ähnlicher Einrichtungen zur Wassergewinnung, z. B. Pumpenbohrung
45.25.2 Schachtbau
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen
erfordern:
· Schachtbau
· Gefrierschachtbau, Schachtabteufung
· sonstige Untertagebauarbeiten
45.25.3 Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw.
Ausrüstungen erfordern:
· Bau von Schornsteinen
· Industrieofen-, Säure- und Feuerungsbau (Maurerarbeiten)
· Kaminbau
· Kesseleinmauerung
· Backofenmauerung u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von elektrischen und anderen Industrieöfen (s. 29.21.0)
– Herstellung von nicht elektrischen Bäckereiöfen (s. 29.53.0)
– Ofen- und Herdsetzerei (s. 45.45.3)
45.25.4 Gerüstbau
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Hochbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen
erfordern:
· Auf- und Abbau von Gerüsten und Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau (s. 71.32.0)
– 326 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
Baugewerbe
45.25.5 Gebäudetrocknung
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw.
Ausrüstungen erfordern:
· Bauwerkstrockenlegung, z. B. Warmluftaustrocknung von Gebäuden u.Ä., zur
Rohbauaustrocknung oder nach Wasserschäden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22.2)
– Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung (s. 45.32.0)
45.25.6 Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw.
Ausrüstungen erfordern:
· Betonbohr-, -säge- und -schneidearbeiten
· Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung
· Eisenbiegerei und -flechterei auf der Baustelle
· Montage von fremd bezogenen Stahlelementen
· Maurerarbeiten
· Schalungsarbeiten
· Asbestsanierung an Bauwerken
· Hebearbeiten
· Arbeiten, für die spezielle Voraussetzungen, wie Erfahrung im Klettern und die entsprechende
Ausrüstung, erforderlich sind, d. h. Arbeiten an Bauwerken in großer Höhe
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 327 –
Abschnitt F
45.3
Bauinstallation
45.31
Elektroinstallation
Baugewerbe
45.31.0 Elektroinstallation
Diese Unterklasse umfasst:
– Installation von:
· elektrischen Leitungen und Armaturen
· Kommunikationsleitungen
· Computerverkabelungen
· Elektroheizungen
· Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude)
· Feuermeldeanlagen
· Einbruchsicherungen
· Notlichtanlagen
· Aufzügen und Rolltreppen
· Lautsprecheranlagen
· Lichtreklame
· Blitzableitern usw.
in Gebäuden und anderen Bauwerken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wartung von Aufzügen und Fahrtreppen (s. 29.22.0)
– Installation von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 30.02.0)
– Installation von Telekommunikationssystemen (s. 32.20.0)
45.32
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
45.32.0 Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
Diese Unterklasse umfasst:
– Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen
Bauwerken; Dämmung von Kesseln und Rohren (auch auf Schiffen)
– Akustikbau, Strahlenschutzbau, Trockenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22.2)
– 328 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
45.33
Baugewerbe
Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
45.33.0 Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungs- und Lüftungsinstallation
Diese Unterklasse umfasst:
– Gas-, Wasser- und Sanitärinstallation sowie Ausführung von Klempnerarbeiten in Gebäuden
und anderen Bauwerken
– Installation von Sprinkleranlagen in Gebäuden und anderen Bauwerken
– Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen in Gebäuden und anderen
Bauwerken
– Installation von Abwärmeverwertungsanlagen
– Installation von Warmwasserbereitungsanlagen
– Einbau von Lüftungskanälen in Gebäuden und anderen Bauwerken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Installation von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen für gewerbliche Zwecke (s. 29.23.0)
– Spenglerarbeiten im Außenbereich im Rahmen der Errichtung von Dächern (s. 45.22.1)
– Installation von Elektroheizungen (s. 45.31.0)
45.34
Sonstige Bauinstallation
45.34.0 Sonstige Bauinstallation
Diese Unterklasse umfasst:
– Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und
Häfen
– Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen, anderweitig nicht genannt, in
Gebäuden und anderen Bauwerken
– Installation von Kabeln außerhalb von Gebäuden (auch verbunden mit Verlegen)
– Montage von Frei- und Fahrleitungen
– Installation von Jalousien und Markisen
– Errichtung von Zäunen und Geländern
– allgemeine technische Instandsetzung und Instandhaltung von Bauinstallationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verlegen von Kabeln, Frei- und Fahrleitungen (ohne Montage) (s. 45.21.7)
– Installation von Strom-, Kommunikations- u.a. Leitungen in Gebäuden und anderen Bauwerken
(s. 45.31.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 329 –
Abschnitt F
Baugewerbe
45.4
Sonstiges Ausbaugewerbe
45.41
Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
45.41.0 Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten innen und außen einschließlich damit verbundener
Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken
– Fugerei
45.42
Bautischlerei und -schlosserei
45.42.0 Bautischlerei und -schlosserei
Diese Unterklasse umfasst:
– Einbau von fremd bezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauschränken,
Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen, Wintergärten u.Ä. aus Holz oder anderem
Material
– Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden u.ä.
Innenausbauarbeiten
Anmerkung:
– Dieser Unterklasse zuzuordnen sind Einheiten, die reine Montageleistungen erbringen,
indem komplette oder als Einzelteile fremd bezogene Bauelemente u.Ä. fest mit dem
Bauwerk verbunden werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und Ausbauelementen aus Holz (s. 20.30.1)
– Herstellung von Möbeln (s. 36.1)
– Zimmerei und Ingenieurholzbau (s. 45.22.3)
– Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43.1)
45.43
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Raumausstattung
45.43.1 Parkettlegerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden
– Parkettversiegelung
– Fußbodenschleiferei
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Einzelteilen für Bodenbeläge aus Holz (s. 20.10.0)
– 330 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt F
Baugewerbe
45.43.2 Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Wand- und Bodenfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein
– Verlegen und Reparatur von Marmor-, Granit- oder Schieferböden sowie Wandverkleidungen
aus diesen Materialien
– Verlegen von Ofenkacheln
45.43.3 Estrichlegerei
45.43.4 Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von:
· Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbelägen aus Gummi oder synthetischem Material
· Terazzoböden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Innenraumgestaltern (s. 74.87.4)
45.43.5 Tapetenkleberei
45.43.6 Raumausstattung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Textile Raumausstattung (Anbringen von Vorhängen, Gardinen u.Ä.)
– Nichttextile Raumausstattung
45.44
Maler- und Glasergewerbe
45.44.1 Maler- und Lackierergewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Innen- und Außenanstrich von Bauwerken
– Korrosionsschutzarbeiten, Entrostungsarbeiten (auch mittels Flamm- oder Sandstrahl)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Schiffsanstreicherei, Entrosten von Schiffen (s. 35.11.0)
– Lackieren von Kraftwagen (s. 50.20.3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 331 –
Abschnitt F
Baugewerbe
45.44.2 Glasergewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Ausführung von Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von Flachglas (s. 26.11.0 und 26.12.0)
– Fenstereinbau (s. 45.42.0)
– Autoglaserei (s. 50.20.5)
45.45
Baugewerbe, anderweitig nicht genannt
45.45.1 Fassadenreinigung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70.1)
45.45.3 Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Anschließen von Öfen und Herden
– Einbau von Swimmingpools (ohne Ausschachtung, ohne Elektroinstallation)
– Reinigung neuerrichteter Gebäude (Baugrobreinigung)
– sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Industrieofenbau, Kaminbau (s. 45.25.3)
– laufende Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70.1)
45.5
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal
45.50
Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal
45.50.1 Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal
45.50.2 Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von Kränen mit Kranführer und von sonstigen Baumaschinen und –geräten mit
Bedienungspersonal
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32.0)
– 332 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Dieser Abschnitt umfasst den Groß- und Einzelhandel (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) mit
jeder Art von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen beim Verkauf von Handelswaren.
Groß- und Einzelhandel sind die letzten Glieder in der Absatzkette für Handelswaren. Zu
diesem Abschnitt zählen ferner die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Reparatur von
Gebrauchsgütern.
Verkauf ohne Weiterverarbeitung schließt die im Handel übliche Behandlung von Waren ein.
Dazu gehören Tätigkeiten wie Sortieren, Klassieren und Zusammenstellen von Waren, Mischen
von Waren (z. B. Verschneiden von Wein, Mischen von Sand), Abfüllen in Flaschen (mit oder
ohne vorherige Flaschenspülung), Abpacken, Auspacken und Umpacken zur Verteilung in
kleineren Mengen, Lagerung (auch gefroren oder gekühlt), Säubern und Trocknen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Zuschneiden von Holzfaserplatten oder Blechtafeln für
eigene Rechnung.
Großhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und
Gebrauchtwaren an Einzelhändler, gewerbliche Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer
oder an andere Großhändler sowie die Handelsvermittlung bzw. den Kaufabschluss auf
Rechnung solcher Auftraggeber. Die typischen Großhändler sind diejenigen, die Eigentümer
der von ihnen gehandelten Waren sind. Dazu zählen beispielsweise Industriezulieferer,
Exportfirmen, Importfirmen und Einkaufsgenossenschaften sowie Verkaufsniederlassungen
und Verkaufsbüros (keine Ladengeschäfte), die von Hersteller- oder Bergbaubetrieben
getrennt von ihren Betriebsanlagen eingerichtet werden, um ihre Produkte zu vermarkten, und
die nicht lediglich Bestellungen für Direktlieferungen aus ihren Betrieben abwickeln. Ferner
zählen dazu Waren- und Rohstoffmakler, Kommissionäre und Handelsvertreter sowie
landwirtschaftliche Einkaufs- und Absatzgenossenschaften. Die Tätigkeit von Großhändlern
besteht in der Regel darin, Waren in großen Mengen zusammenzustellen, zu sortieren und zu
klassieren, auszupacken, umzupacken und in kleineren Mengen weiterzuverteilen (z. B.
Arzneimittel), Waren zu lagern, zu kühlen, auszuliefern und aufzustellen, für ihre Kunden
Werbung zu betreiben und Etiketten zu gestalten. Der Versandhandel auf der
Großhandelsstufe wird entsprechend dem Warensortiment der jeweils zutreffenden
Unterteilung der WZ 2003 zugeordnet. Für die statistische Erfassung der Handelsvermittlung
auf der Großhandelsstufe wurden in der Klassifikation gesonderte Unterteilungen geschaffen.
Einzelhandel umfasst den Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und
Gebrauchtwaren vor allem an private Haushalte, in Verkaufsräumen, an Ständen, durch
Versandhäuser, Straßenhändler und Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften,
Auktionshäuser usw. Die Einzelhändler erwerben das Eigentum an den von ihnen gehandelten
Waren. Im Gegensatz dazu sind Handelsvertreter für einen Auftraggeber tätig und verkaufen
auf Konsignations- oder auf Kommissionsbasis. Die Handelsvermittlung auf der
Einzelhandelsstufe gehört zum Einzelhandel und wird nicht separat nachgewiesen.
Dieser Abschnitt umfasst auch den Handel mit Waren über Telefon oder Internet.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 333 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
GA
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
50
Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen;
Tankstellen
Diese Abteilung umfasst:
– alle Tätigkeiten, die sich auf Kraftfahrzeuge einschließlich Lastkraftwagen, Anhänger und
Krafträder beziehen, außer deren Herstellung und Vermietung:
· Groß- und Einzelhandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
· Instandhaltung und Reparatur
· Groß- und Einzelhandel (einschließlich Versandhandel) mit Teilen und Zubehör (auch
gebraucht)
· Handelsvermittlung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (auch gebraucht)
· Waschen, Polieren, Abschleppen usw. von Kraftfahrzeugen
– Einzelhandel mit Kraft- und Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht (s. 71.10.0)
– Vermietung von Kraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht (s. 71.21.0)
– Vermietung von Krafträdern (s. 71.21.0)
50.1
Handel mit Kraftwagen
50.10
Handel mit Kraftwagen
Diese Klasse umfasst:
– Handel mit Kraftwagen und Kraftwagen-Auktionen, auch im Internet
50.10.1 Handelsvermittlung von Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von neuen und gebrauchten Kraftwagen:
· Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen, Kleinbusse usw.
· Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger
· Wohnwagen und Wohnmobile
· geländegängige Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.1)
– 334 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
50.10.2 Großhandel mit Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen:
· Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Krankenwagen, Kleinbusse usw.
· Lastkraftwagen, Anhänger und Sattelanhänger
· Wohnwagen und Wohnmobile
· geländegängige Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.2)
50.10.3 Einzelhandel mit Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftwagen:
· Personenkraftwagen einschließlich Sonderfahrzeuge wie Kleinbusse usw.
· Anhänger
· Wohnwagen und Wohnmobile
· geländegängige Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.3)
50.2
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
50.20
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
50.20.3 Lackierung von Kraftwagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Spritzen und Lackieren von Kraftwagen, nicht als Teil des Herstellungsprozesses
50.20.4 Autowaschanlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Waschen, Polieren usw. von Kraftwagen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 335 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
50.20.5 Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Lackierung und Autowäsche)
Diese Unterklasse umfasst:
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen und Kraftwagenanhängern:
· mechanische Reparaturen
· elektrische Reparaturen
· regelmäßiger Wartungsdienst
· Karosseriereparaturen
· Reparatur von Kraftwagenteilen
· Reparatur von Windschutzscheiben und Fenstern
· Reparatur von Autositzen
– Reifendienst außer Runderneuerung
– Rostschutzbehandlung
– Abschleppen
– Einbau von Teilen und Zubehör, nicht als Teil des Herstellungsprozesses
– Pannenhilfe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Runderneuerung von Reifen (s. 25.12.0)
– Umbau und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0)
– Handel mit Reifen und anderen Kraftwagenteilen und -zubehör (s. 50.30.1 bis .3)
50.3
Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30
Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.1 Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.2 Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.3 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.4
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von
Krafträdern
50.40
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von
Krafträdern
50.40.1 Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern
– Handelsvermittlung von Teilen und Zubehör für Krafträder
– 336 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 51.18.4)
50.40.2 Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern
– Großhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 51.47.3)
50.40.3 Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Krafträdern einschließlich Kleinkrafträdern
– Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör (s. 52.49.7)
50.40.4 Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Instandhaltung und Reparatur von Fahrrädern (s. 52.74.1)
50.5
Tankstellen
50.50
Tankstellen
50.50.1 Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Fahrzeugkraftstoffen durch Agenturtankstellen
– Handelsvermittlung von Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Kraftstoffen (s. 51.51.3)
50.50.2 Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Fahrzeugkraftstoffen durch Freie Tankstellen
– Einzelhandel mit Schmierstoffen und Kühlmitteln für Kraftfahrzeuge
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 337 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Kraftstoffen (s. 51.51.3)
51
Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
Diese Abteilung umfasst:
– Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von neuen und gebrauchten Waren an
Einzelhändler, gewerbliche Nutzer, Körperschaften und berufliche Nutzer oder an andere
Großhändler; Handelsvermittlung bzw. Kaufabschluss auf Rechnung solcher Auftraggeber:
· Tätigkeiten von Großhändlern, Industriezulieferern, Exportfirmen, Importfirmen,
Einkaufsgenossenschaften, Waren- und Rohstoffmaklern, Kommissionären und
Handelsvertretern, landwirtschaftlichen Einkaufs- und Absatzgenossenschaften
· die im Handel übliche Behandlung (handelsübliche Manipulation) wie Zusammenstellen,
Sortieren und Klassieren von Waren in großen Mengen, Auspacken, Umpacken und
Flaschenabfüllung, Verpackung von festen Waren und Abfüllung von flüssigen oder
gasförmigen Waren, einschließlich Mischen und Filtern auf eigene Rechnung,
Weiterverteilung in kleineren Mengen, z. B. bei Arzneimitteln; Lagerung, Kühlung,
Auslieferung und Aufstellung von Waren auf eigene Rechnung
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Kraftwagen und Wohnwagen sowie mit Krafträdern (s. 50.10.1 und 50.40.1)
– Großhandel mit Kraftwagen und Wohnwagen sowie mit Krafträdern (s. 50.10.2 und 50.40.2)
– Handelsvermittlung von Kraftfahrzeugteilen und –zubehör (s. 50.30.1 und 50.40.1)
– Großhandel mit Kraftfahrzeugteilen und -zubehör (s. 50.30.2 und 50.40.2)
– Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (außer mit Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen und
-zubehör sowie Fahrzeugkraftstoffen) (s. 52)
– Vermietung und Leasing (s. 71)
– Verpackung von festen Waren und Abfüllung von flüssigen oder gasförmigen Waren, einschließlich
Mischen und Filtern, für Dritte (s. 74.82.0)
51.1
Handelsvermittlung
Diese Gruppe umfasst:
– Tätigkeiten von Handelsvertretern, Handelsmaklern und allen anderen Händlern, die im
Namen und auf Rechnung anderer Handel treiben
– Zusammenbringen von Käufern und Verkäufern von Waren oder Besorgung von
Handelsgeschäften im Namen eines Auftraggebers, auch über das Internet
– Großhandelstätigkeiten von Auktionshäusern, auch im Internet
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Großhandel auf eigene Rechnung (s. 51.2 bis 51.9)
– Handelsvermittlung auf der Einzelhandelsstufe (s. 52)
– Tätigkeiten von Versicherungsagenturen (s. 67.20.1 und .2)
– Tätigkeiten von Immobilienmaklern (s. 70.3)
– 338 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.11
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen
Rohstoffen und Halbwaren
51.11.2 Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Blumen, Pflanzen und Blumenbindereibedarf, darunter Baumschul-,
Topf- und Beetpflanzen, Wurzelstöcke, Blumenzwiebeln, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige,
Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe
51.11.4 Handelsvermittlung von lebenden Tieren
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von lebendem Vieh, darunter Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen;
außerdem Kaninchen, Bienen
– Handelsvermittlung von Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und
Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel
– Handelsvermittlung von Tieren für Aquarien und Terrarien, für zoologische Gärten und für
Forschungszwecke
– Handelsvermittlung von Heim- und Kleintierfutter, zoologischen Gebrauchsartikeln,
Reinigungs-, Pflege- und Hygienemitteln für Heim- und Kleintiere
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von lebendem Geflügel (s. 51.17.4)
51.11.5 Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, Häuten, Fellen und Leder
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Garnen, darunter aus Wolle u.a. Tierhaaren, Baumwolle, Seide,
synthetischen und zellulosischen Fasern
– Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren, darunter Wolle u.a. Tierhaare
(auch Reißwolle, Wollkämmlinge, Reißspinnstoffe aus Tierhaaren, Rosshaar), Baumwolle
(auch Reißbaumwolle, Baumwollkämmlinge), synthetische und zellulosische Fasern und
Fäden sowie Seide und Pflanzenfasern (auch Reißspinnstoffe), Glasfaser, Baumwoll-Linters,
Pflanzenhaar, Kapok, Seegras; Gewebe, Gewirke und Gestricke als Meterware (ohne solche
für Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Heimtextilien und Bekleidung) aus Wolle, feinen
Tierhaaren, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern und Fäden (auch gummiert
und mit Kunststoff beschichtet); Filze, Vliesstoffe
– Handelsvermittlung von rohen Häuten und Fellen, darunter rohe Pelzfelle
– Handelsvermittlung von Leder und Lederfaserstoff
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 339 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Geweben, Gewirken und Gestricken als Meterware für Bekleidung und Wäsche
(s. 51.16.1)
– Handelsvermittlung von Geweben, Gewirken und Gestricken als Meterware für Heim- und Haustextilien
und Bodenbeläge (s. 51.16.2)
– Handelsvermittlung von handelsfertig aufgemachten Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarnen (s. 51.16.7)
– Handelsvermittlung von Lumpen und textilen Reststoffen (s. 51.18.9)
51.11.6 Handelsvermittlung von Getreide, Saaten, Futtermitteln und Rohtabak
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln für Nutztiere, darunter Reis (roh),
Hopfen; Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten, Saatkartoffeln; Blumen-,
Gemüse- und Grassamen; Futterkartoffeln, Futtergetreide, Fischmehl; außerdem von Viehsalz
– Handelsvermittlung von Rohtabak
51.12
Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
51.12.1 Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von festen Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf,
Brennholz
– Handelsvermittlung von Mineralölerzeugnissen (ohne Tankstellen), darunter Kraftstoffe,
Heizöl, mineralische Schmierfette und -öle, Bitumen, Paraffin, Raffineriegase; außerdem
Erdöl (roh), Rohteer, Rohbenzol
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Fahrzeugkraftstoffen durch Agenturtankstellen (Tankstellen mit Absatz in
fremdem Namen) (s. 50.50.1)
– Handelsvermittlung von Holzkohle (s. 51.12.3)
– 340 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.12.3 Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und
Düngemitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Düngemitteln, darunter Kalirohsalze, natürliche Rohphosphate,
Düngetorf, Stickstoff-, Phosphat-, Kali- und Kalkdünger
– Handelsvermittlung von anorganischen und organischen chemischen Grundstoffen und
Chemikalien, darunter Gase, Holzkohle, bearbeitete pflanzliche und tierische Fette und Öle
für technische Zwecke, Fein- und Laborchemikalien; außerdem von Kunststoffen
– Handelsvermittlung von Stein-, Hütten- und Salinensalz
– Handelsvermittlung von Rohdrogen, Harzen, Stocklack u.ä. Rohstoffen pflanzlichen und
tierischen Ursprungs zur chemischen Weiterverarbeitung
– Handelsvermittlung von rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für technische
Zwecke, technischen Fettsäuren, synthetischem, Natur- und regeneriertem Kautschuk
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Mineralölerzeugnissen (s. 51.12.1)
– Handelsvermittlung von Lacken und Farben (s. 51.13.3)
– Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen (s. 51.13.4)
51.12.4 Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Eisenerzen, darunter Schwefelkiesabbrände; außerdem von
Schwefel- und Magnetkies
– Handelsvermittlung von NE-Metallerzen, darunter Bauxit, spalt- und brutstoffhaltige Erze
– Handelsvermittlung von Roheisen, darunter Spiegeleisen; außerdem von Ferrolegierungen
– Handelsvermittlung von Eisen, Stahl, NE-Metallen und -Metalllegierungen (auch Edelmetalle
und -metalllegierungen), darunter Pulver, Lote
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Dentalmetallhalbzeug (s. 51.18.5)
51.12.5 Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Eisen- und Stahlhalbzeug, darunter Profile, Bleche, Draht, Rohre,
Schmiedestücke, Gießerei- und Ziehereierzeugnisse
– Handelsvermittlung von NE-Metallhalbzeug (auch Edelmetallhalbzeug), darunter Profile,
Bleche, Draht, Rohre, Schmiedestücke, Gießereierzeugnisse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Dentalmetallhalbzeug (s. 51.18.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 341 –
Abschnitt G
51.13
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
51.13.1 Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und Bauelementen aus Holz
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Stamm- und Schichtholz, darunter Stangen-, Industrie- und
Grubenholz; außerdem von Reisig
– Handelsvermittlung von imprägnierten Stangen, Masten und Pfählen
– Handelsvermittlung von Schnittholz, Schwellen, Hobelware, darunter Bauholz, Kantholz,
Schalungsbretter, Gerüstbohlen, Profilbretter, Hobeldielen, Leisten, z. B. Abschluss-, Profilund Sockelleisten
– Handelsvermittlung von verleimten Balken, Holzzäunen, Schalungstafeln aus Vollholz, Wandund Deckenverkleidungen aus Holz und Kunststoff, Furnieren, Sperrholz, Holzfaser- und
Holzspanplatten, Kunststoffplatten, z. B. für Isolierzwecke, Schichtpressstoffplatten
– Handelsvermittlung von Bauelementen aus Holz, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen,
Innenwände, Rollläden, Geländer
– Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau, darunter für Wohnzwecke,
Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen
51.13.2 Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und mineralischen Stoffen und
von Flachglas
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Baustoffen und mineralischen Bauelementen für Hoch- und Tiefbau,
darunter Natursteine, Sand, Kies, Schotter, Splitt, Zement, Mörtel, grob- und feinkeramische
Baustoffe und -elemente, Betonerzeugnisse, Kalksandsteine, Gipsdielen, Leichtbauplatten,
Asbestzementwaren, Teer, Dachpappe, mineralische und nicht mineralische Isolier- und
Dämmstoffe, Bauhohlglas
– Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus mineralischen Stoffen im Hochbau, darunter für
Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen
– Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen,
Innenwände, Rollläden, Geländer
– Handelsvermittlung von Flachglas, darunter Fensterglas, Kristallspiegelglas, Gussglas,
Sicherheitsglas, Isolierglas
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Dämmplatten aus Holz und Kunststoffen (s. 51.13.1)
– 342 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.13.3 Handelsvermittlung von Anstrichmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Anstrichmitteln, darunter Lacke, Farben, Polituren,
Tapetenablösemitteln, Mattierungen u.Ä.
– Handelsvermittlung von Malerpinseln und -bürsten u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Holz- und Brandschutzmitteln (s. 51.13.4)
– Handelsvermittlung von Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 51.18.7)
51.13.4 Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen, darunter Zündwaren,
Sprengstoffe, Feuerwerksartikel, Saaten- und Pflanzenschutzmittel,
Schädlingsbekämpfungsmittel, Konservierungsmittel, Holz- und Brandschutzmittel,
Feuerlöschmittel, Klebstoffe, Klebemörtel, Kitte, Leder-, Textil- und Papierhilfsmittel,
Gerbstoffe, Wachse, Wachswaren, Flotations- und Gießereihilfsmittel, chemische Erzeugnisse
für Glas, Emaille und Keramik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen, Kautschuk, Kunststoffen und
Düngemitteln (s. 51.12.3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 343 –
Abschnitt G
51.14
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
51.14.1 Handelsvermittlung von Maschinen und technischem Bedarf (ohne landwirtschaftliche
Maschinen und Büromaschinen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Werkzeugmaschinen (auch gebraucht), darunter Metall- und Holzbeund -verarbeitungsmaschinen
– Handelsvermittlung von Baumaschinen und -geräten (auch gebraucht), darunter Bagger, Radund Raupenlader, Planiermaschinen, Straßenbaumaschinen, Gleisbaumaschinen,
Turmdrehkrane, Bauaufzüge, Betonmischer, Rammen
– Handelsvermittlung von Textil- und Nähmaschinen für gewerbliche Zwecke (auch gebraucht),
darunter Spinnerei-, Weberei-, Strick- und Wirkmaschinen
– Handelsvermittlung von sonstigen Maschinen – ohne Land- und Spezialmaschinen – (auch
gebraucht), darunter Industrieöfen, Krane, Hebe- und Förderzeuge, elektrische Wasch-,
Bügel- und Geschirrspülmaschinen für gewerbliche Zwecke, Armaturen, Zahnräder, Getriebe,
Wälz- und Gleitlager, Waren- und Leistungsautomaten, Groß- und Schnellwaagen,
Druckluftgeräte, Feuerwehrgeräte
– Handelsvermittlung von technischem Bäckerei- und Konditoreibedarf sowie von Bäckereiund Konditoreimaschinen, darunter Teigknet-, Teigmisch-, Teigrühr- und -schlagmaschinen
(auch Teigwarenmaschinen), Backöfen, Backbleche
– Handelsvermittlung von technischem Fleischereibedarf und von Fleischereimaschinen,
darunter Schlachthausanlagen und -einrichtungen (auch Fleischereikochanlagen), Cutter,
Füller, Ladenwölfe, Räucher- und Pökelapparate; außerdem von Därmen
– Handelsvermittlung von technischem Brauerei- und Kellereibedarf sowie von Brauerei- und
Kellereimaschinen, darunter Sudhaus- und Mälzereieinrichtungen, Fass- und
Flaschenbehandlungsmaschinen, Kellerei- und Getränkeherstellungsmaschinen;
Korkstopfen; außerdem von Roheis (auch Trockeneis)
– Handelsvermittlung von technischem Molkereibedarf und von Molkereimaschinen, darunter
Milchkühler, -zentrifugen und -erhitzer, Käsewannen, Kannenwasch- und
Homogenisiermaschinen
– Handelsvermittlung von Schuhmacherbedarf, darunter Sohlen- und Absatzplatten, Absätze,
Schuhmacher-Nähmaschinen, Schuhinstandsetzungsmaschinen
– Handelsvermittlung von anderweitig nicht genanntem technischem Bedarf, darunter
Arbeitsschutzbrillen, Folien und Rohre aus Kunststoffen, technische Gummi- und Lederwaren,
Schweißdraht, Stabelektroden, Schleifmittel, Handfeuerlöscher, Planen aus textilen Geweben
und aus Kunststoffen (auch für Kraftwagen und -anhänger), technische Bedarfsartikel aus
Asbest, Glas und keramischen Stoffen
– Handelsvermittlung von Hanf- und Hartfasererzeugnissen (ohne Säcke u.a. Hanf- und
Hartfasererzeugnisse für Verpackungszwecke), darunter Tauwerk, Seile, Bindfäden,
Bindegarn
– 344 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Werkzeugen (s. 51.14.5)
– Handelsvermittlung von Gas-, Wasser-, Öl- und Heizungsarmaturen (s. 51.14.8)
– Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen (s. 51.15.3)
51.14.2 Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Wasserfahrzeugen (einschließlich Motorsportboote und -yachten)
– Handelsvermittlung von Dieselmotoren für Schiffsantrieb
– Handelsvermittlung von Flugzeugen
– Handelsvermittlung von Teilen und Zubehör für Wasser- und Luftfahrzeuge
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Sport- und Freizeitbooten (ohne Motorsportboote und -yachten) (s. 51.18.4)
51.14.4 Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (auch gebraucht),
darunter Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler,
CD-Player, münzbetätigte Musikautomaten, Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und
-wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und
Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten, Spulen- und Kassettentonbänder, Compact
Discs, DVDs
51.14.5 Handelsvermittlung von Werkzeugen
51.14.6 Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Büromaschinen (auch gebraucht), darunter Schreibmaschinen und
-automaten, Rechenmaschinen, Abrechnungsmaschinen, Registrierkassen,
Vervielfältigungsmaschinen, Lichtpausmaschinen und -geräte, Adressiermaschinen,
Postbearbeitungsmaschinen, Geldzählmaschinen, Diktiergeräte, Mikrofilmgeräte,
Fotokopiermaschinen
– Handelsvermittlung von Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung
der digitalen Technik (auch gebraucht), z. B. Kompakt- und Zentraleinheiten,
systemabhängig arbeitende periphere Einheiten (Speichereinheiten, Drucker, Belegleser),
systemunabhängig arbeitende periphere Einheiten (z. B. Sortiergeräte); von Geräten und
Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung sonstiger Techniken (auch gebraucht),
z. B. Analogrechner, Koppelwerke für die Verbindung von Analog- und Digitalrechnern; von
PCs; außerdem von Magnetbändern, Disketten; von Software
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 345 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.14.7 Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Landmaschinen, landwirtschaftlichen Geräten (auch gebraucht),
darunter Acker- und Einachsschlepper, einachsige Motorgeräte für die Landwirtschaft,
landwirtschaftliche Fördermittel, Ackerwagen; Maschinen und Geräte für Bodenbearbeitung
und -pflege, zum Säen, Pflanzen und Düngen, für Pflanzenschutz, Beregnung und
Bewässerung, für Ernteeinbringung und -aufbereitung; Trocknungsanlagen und -maschinen,
Melkanlagen und -maschinen, Maschinen und Geräte für die Tierhaltung
51.14.8 Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas und Wasser, darunter Sanitärkeramik,
Wasserheizer für Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-, Wasser- und
Ölleitungen, Kanalartikel, vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände; außerdem von
Schwimmbecken, Saunas
– Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Heizung und Klimatechnik, darunter
Heizkörper, Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.12.5)
– Handelsvermittlung von Rohren aus Kunststoff (s. 51.14.1)
51.14.9 Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen, anderweitig
nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen,
darunter Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel,
Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien,
Starkstromkondensatoren, Hoch- und Niederspannungsschaltgeräte und -anlagen, Elektrolötund -schweißgeräte, nachrichtentechnische Geräte und Einrichtungen, elektrische Mess-,
Prüf-, Regel- und Steuerungsgeräte und -einrichtungen, Zeitdienstgeräte
– 346 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.15
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und
Metallwaren
51.15.1 Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Antiquitäten
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Möbeln für Wohnungs-, Laden-, Büro- und Schuleinrichtungen
– Handelsvermittlung von Särgen aus Holz
– Handelsvermittlung von Antiquitäten, darunter Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren,
Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen
– Handelsvermittlung von Kunstgegenständen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Korbmöbeln (s. 51.15.2)
– Handelsvermittlung von Garten- und Campingmöbeln (s. 51.15.4)
– Handelsvermittlung von medizinischen Möbeln, dentalmedizinischen Einrichtungen und
Laboreinrichtungen (s. 51.18.5)
51.15.2 Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Holzwaren, anderweitig nicht
genannt, sowie Flecht- und Korbwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Feinkeramik und Glaswaren für den Haushalt (ohne
Verpackungsmittel aus Glas oder Keramik), darunter Tafelgeschirr und Ziergegenstände aus
Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser
– Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten Holzwaren (ohne Verpackungsmittel
aus Holz), darunter Drechslerwaren
– Handelsvermittlung von Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter
Korbmöbel, Bast- und Strohwaren; außerdem von pflanzlichen Flechtstoffen, z. B.
Korbweiden, Stuhlrohr, Binsen, Schilf
– Handelsvermittlung von Bürsten und Besen
– Handelsvermittlung von Kinderwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Malerpinseln und -bürsten (s. 51.13.3)
– Handelsvermittlung von Sanitärkeramik (s. 51.14.8)
– Handelsvermittlung von Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 51.15.4)
– Handelsvermittlung von Spielwaren (s. 51.18.3)
– Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln aus Glas, Keramik, Holz usw. (s. 51.18.7)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 347 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.15.3 Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen,
darunter Elektrowärmegeräte, elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Leuchten, Lampen, Kühlund Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen,
Staubsauger, Nähmaschinen für den Haushalt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Rundfunk- und phonotechnischen Geräten (s. 51.14.4)
51.15.4 Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter
Gewindeschrauben, -stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und
Kerbstifte, Niete
– Handelsvermittlung von Kleineisenwaren, Bauartikeln, darunter Eisen- und Metallkurzwaren,
Dübel, Wand- und Mauerhaken, Baubeschläge, Möbel- und Zierbeschläge, Polsterer- und
Sattlerbeschläge, Schlösser, Schlüssel
– Handelsvermittlung von Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoff
– Handelsvermittlung von Bauelementen aus Metall (ohne Stahl) und Kunststoff, darunter
Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer
– Handelsvermittlung von Fertigteilbauten aus Stahl, Metall und Kunststoff im Hochbau,
darunter Garagen, Gewächshäuser, Gerätehäuschen, Baubuden
– Handelsvermittlung von Hausrat aus Eisen, Metall und Kunststoff (ohne elektrotechnische
Erzeugnisse), darunter nicht elektrische Haushalts- und Küchenkleingeräte und -maschinen
(auch Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht elektrische Koch- und Bratgeschirre und
-geräte, Schneidwaren, Bestecke u.ä. Tischgeräte, Tafelgeschirr, Küchen- und
Haushaltsbehälter, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde; außerdem von Möbeln und
Grillgeräten für Garten und Camping
– Handelsvermittlung von sonstigen, anderweitig nicht genannten Eisen-, Metall- und
Kunststoffwaren, darunter Werkstatteinrichtungen, Regalsysteme und Leitern (auch aus
Holz), Handtransportgeräte, Lager- und Transportbehälter, Bedarfsartikel für Garten, Landund Forstwirtschaft, Spielgeräte für Garten und Spielplatz, Handelswaffen (auch gebraucht),
Munition, Jagd- und Angelgeräte, Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht,
Drahtseile, Federn
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl (s. 51.13.2)
– Handelsvermittlung von Werkzeugen aller Art (s. 51.14.5)
– Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik (s. 51.14.8)
– Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln (s. 51.18.7)
– 348 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.15.5 Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, darunter
Haushaltskernseifen, Seifen für gewerbliche Zwecke, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und
Pflegemittel für Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel
51.16
Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
51.16.1 Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von gewebter, gewirkter und gestrickter Meterware für Bekleidung u.Ä.
– Handelsvermittlung von Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff
51.16.2 Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und Bodenbelägen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Heimtextilien, darunter Dekorations- und Möbelstoffe, Gardinen,
Vorhänge, Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins, Stuhl- und
Sesselauflagen
– Handelsvermittlung von Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims
– Handelsvermittlung von textilem Bodenbelag (Bahnware, Fliesen), nicht textilem
Bodenbelag, darunter Kunststoffbodenbelag (auch Spezialbodenbelag, z. B. für Sportplätze),
Linoleum
– Handelsvermittlung von Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und
Unterbetten, Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern, Daunen
– Handelsvermittlung von Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und
Gläsertücher, Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus
Kunststoff, Wachstuch), Servietten, Bettwäsche
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Schlafsäcken (s. 51.18.4)
51.16.7 Handelsvermittlung von Bekleidung
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Oberbekleidung, darunter Sport-, Berufs- und Lederbekleidung,
Blusen, Morgenmäntel, Hausanzüge
– Handelsvermittlung von Hüten, Huthalbfabrikaten, Mützen, Kappen
– Handelsvermittlung von veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken,
-kopfbedeckungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 349 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
– Handelsvermittlung von Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Miederwaren, darunter
Herrenoberhemden; außerdem von Schürzen, Taschentüchern usw.
– Handelsvermittlung von Pullovern u.Ä., Säuglingsbekleidung und -bekleidungszubehör,
Strümpfen, Kurzwaren, Schneidereibedarf, darunter gewirkte und gestrickte Westen,
Säuglingswäsche, handelsfertig aufgemachte Näh- und Stopfgarne, Näh- und Stopfnadeln,
Knöpfe, Reißverschlüsse, Bleiband, Bänder, Litzen, Kordeln, Posamentierwaren,
Besatzborten, Spitzen; außerdem von fertigen Handarbeiten, handelsfertig aufgemachten
Handstrick- und Handarbeitsgarnen, sonstigem Handarbeitsbedarf
51.16.8 Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör, darunter Gürtel, Hosenträger, Handschuhe,
Krawatten, Schals, Tücher
– Handelsvermittlung von Schirmen und Stöcken
51.16.9 Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Schuhen, Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff,
Kunststofffolien, Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen,
Necessaires, Etuis
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von technischen Lederwaren (s. 51.14.1)
– Handelsvermittlung von Lederbekleidung (s. 51.16.7)
51.17
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
51.17.1 Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Waren aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.17,
ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen
51.17.2 Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von frischem Gemüse, Obst und Früchten
– Handelsvermittlung von Industrieobst und -gemüse
– Handelsvermittlung von Speise- und Industriekartoffeln
– 350 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften (s. 51.17.7)
– Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.17.8)
– Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst- und Gemüse und Kartoffeln (s. 51.17.9)
51.17.3 Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Zucker (auch Rohzucker), darunter Raffinade, Kandis
– Handelsvermittlung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter
Kakaomassen und -pulver, massive und gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren,
Pralinen, Karamellen, Kaugummi, Dragees, Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons,
Lakritzwaren, kandierte Früchte, Eispulver, Eisbindemittel, Eiskonserven, Speiseeis (auch
Eiskrem), Roh- und Überzugsmassen
– Handelsvermittlung von Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen,
Printen, Hart- und Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck
– Handelsvermittlung von Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne,
Puffreis, Studentenfutter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Rohkakao (s. 51.17.5)
– Handelsvermittlung von Brotaufstrichen (s. 51.17.9)
51.17.4 Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch,
Fleischwaren, Geflügel und Wild
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Milcherzeugnissen, Fettwaren, darunter Dauermilch, Milchpulver,
Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt, Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter,
Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle
– Handelsvermittlung von Eiern, darunter Eipulver, Eierzeugnisse
– Handelsvermittlung von Wild, Geflügel (lebend oder geschlachtet), Fleisch und Fleischwaren
(nicht tiefgefroren), Wild-, Geflügel-, Fleisch- und Wurstkonserven
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.17.8)
51.17.5 Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Bohnenkaffee (roh und geröstet), Kaffee-Extrakt, Tee (auch roh),
Kräuter- und Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakaobohnen (roh und geröstet)
– Handelsvermittlung von Gewürzen (auch roh), Gewürzmischungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 351 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.17.6 Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und
Perlwein, Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen
– Handelsvermittlung von Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester,
Obstbrand, Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke; außerdem von Rohbrand,
gereinigtem Spiritus
51.17.7 Handelsvermittlung von sonstigen Getränken
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie
Mineral-, Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von diätetischen Getränken (s. 51.17.9)
51.17.8 Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von tiefgefrorenem Obst, Gemüse, Wild, Geflügel, Fleisch, Fleischwaren
u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Speiseeis (s. 51.17.3)
51.17.9 Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie Tabakwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von sonstigen, nicht tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, darunter
diätetische Nahrungsmittel und Getränke, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Kartoffel-,
Fleisch-, Gemüse-, Obstsalate, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeitete Kartoffeln,
Konfitüren u.ä. Brotaufstriche, Bienenhonig, Teigwaren, Mehl, Senf, Mayonnaisen
– Handelsvermittlung von Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Stumpen,
Rauch-, Kau- und Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B.
Zigarettenpapier, Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Rohtabak (s. 51.11.6)
– Handelsvermittlung von Raucherartikeln (s. 51.18.7)
– 352 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.18
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Handelsvermittlung von Waren, anderweitig nicht genannt
51.18.1 Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Foto-, Kino- und Projektionsgeräten (auch gebraucht),
fototechnischem und -chemischem Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden,
Belichtungsmesser, Blitzgeräte, Filme, Entwickler, Fixiersalz
– Handelsvermittlung von sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen (ohne
Laborbedarf und medizinische Artikel), darunter Brillengläser und -fassungen, Mikroskope,
Lupen, Ferngläser, Fernrohre, astronomische, geodätische, meteorologische, hydrologische,
nautische und mathematisch-physikalische Instrumente, Feinmess- und
Feinprüfinstrumente, Betriebsmess- und Kontrollgeräte, Regler, Thermometer, Barometer,
feinmechanische Lehrmittel
51.18.2 Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Uhren
– Handelsvermittlung von Edelmetallwaren, Schmuck, Edel- und Schmucksteinen, darunter
Gold- und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen, Korallen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 51.15.1)
51.18.3 Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
51.18.4 Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln
(ohne Campingmöbel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
– Handelsvermittlung von Sport- und Campingartikeln, darunter Zelte, Schlafsäcke, Turngeräte,
Sport- und Freizeitboote (ohne Motorsportboote und -yachten)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Motorsportbooten und -yachten (s. 51.14.2)
– Handelsvermittlung von Möbeln und Grillgeräten für Garten und Camping (s. 51.15.4)
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– 353 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.18.5 Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen und orthopädischen
Artikeln und Laborbedarf, Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten,
Krankenhaus- und Altenpflegebedarf
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, darunter Vitamine, Hormone,
Antibiotika, zubereitete Arzneimittel, Impfstoffe, Verbandmittel, chirurgisches Nahtmaterial,
Röntgen-Kontrastmittel, Desinfektionsmittel
– Handelsvermittlung von Dentalbedarf, darunter dentalmedizinische Geräte, Instrumente und
Einrichtungen, Dentalrohstoffe und -metallhalbzeug, Zahnersatz
– Handelsvermittlung von Laborbedarf, sonstigen medizinischen und orthopädischen Artikeln,
darunter Laborgeräte und -einrichtungen, medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel
sowie medizinische Möbel, Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und
Einrichtungen (auch gebraucht); Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse
– Handelsvermittlung von Friseurbedarf, darunter Friseurstühle, elektrische
Haarschneidemaschinen, elektrische Trockenhauben für gewerbliche Zwecke, Hand- und
Fußpflegeinstrumente
51.18.6 Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln:
· Feinseifen, Duftwasser, Parfums, Make-up u.Ä.
· Hygieneartikel wie Kondome, Binden usw.
51.18.7 Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Geschenk- und
Werbeartikeln, Verpackungsmitteln und Tapeten
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Papier, Pappe und Karton:
· Zeichen-, Mal-, Pauspapier u.Ä.
– Handelsvermittlung von Verpackungsmitteln:
· Verpackungsmittel aus Eisen, Metall, Kunststoff usw.
· Säcke, Verpackungsglas, -keramik usw.
· Verpackungsmittel aus Papier und Pappe
– Handelsvermittlung von Schreib- und Papierwaren
– Handelsvermittlung von Schul- und Büroartikeln
– Handelsvermittlung von Tapeten
– Handelsvermittlung von Wand- und Deckenbelägen
– Handelsvermittlung von Unterrichts- und Künstlerfarben
– Handelsvermittlung von Raucherartikeln (z. B. Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Handelsvermittlung von Klebstoffen (s. 51.13.4)
– 354 –
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Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.18.8 Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musikalien und sonstigen
Druckerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Büchern:
· antiquarische Bücher
· sonstige Bücher
– Handelsvermittlung von Zeitungen
– Handelsvermittlung von Zeitschriften:
· Fachzeitschriften
· Mode- und Sportzeitschriften
· Jugendzeitschriften
– Handelsvermittlung von Musikalien:
· Noten
· Notenpapier
– Handelsvermittlung von sonstigen Druckerzeugnissen
51.18.9 Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Altmaterialien und Produktionsabfällen aus Eisen, Stahl und
NE-Metallen
– Handelsvermittlung von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
51.19
Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.19.0 Handelsvermittlung von Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Handelsvermittlung von Waren aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.1, ohne
dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen
51.2
Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
51.21
Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
51.21.0 Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Getreide, Saaten und Futtermitteln für Nutztiere, darunter Reis (roh); Hopfen;
Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten, Saatkartoffeln; Blumen-, Gemüse- und
Grassamen; Futterkartoffeln, Futtergetreide, Fischmehl; außerdem Viehsalz
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– 355 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
– Großhandel mit Reststoffen, Rückständen und Nebenerzeugnissen, die als Futtermittel
verwendet werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter (s. 51.38.3)
51.22
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
51.22.0 Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Blumen, Pflanzen und Blumenbindereibedarf, darunter Baumschul-, Topfund Beetpflanzen, Wurzelstöcke, Blumenzwiebeln, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige,
Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0)
51.23
Großhandel mit lebenden Tieren
51.23.0 Großhandel mit lebenden Tieren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit lebendem Vieh, darunter Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen;
außerdem Kaninchen, Bienen
– Großhandel mit Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und
Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel
– Großhandel mit Tieren für Aquarien und Terrarien, für zoologische Gärten und für
Forschungszwecke
– Großhandel mit zoologischen Gebrauchsartikeln, Reinigungs-, Pflege- und Hygienemitteln für
Heim- und Kleintiere
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter (s. 51.38.3)
51.24
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
51.24.0 Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit rohen Häuten und Fellen, darunter rohe Pelzfelle
– Großhandel mit Leder und Lederfaserstoff
– 356 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.25
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit Rohtabak
51.25.0 Großhandel mit Rohtabak
51.3
Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
51.31
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
51.31.0 Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit frischem Gemüse, Obst und Früchten
– Großhandel mit Industrieobst und -gemüse
– Großhandel mit Speise- und Industriekartoffeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften (s. 51.34.5)
– Großhandel mit verarbeitetem Obst und Gemüse sowie mit Kartoffelerzeugnissen (s. 51.38.3)
– Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln (s. 51.38.3)
– Großhandel mit Nahrungsmitteln, ohne ausgeprägten Schwerpunkt (s. 51.39.1 und .2)
51.32
Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
51.32.0 Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren (auch tiefgefroren), darunter Wurst, Speck,
Rauchfleisch, Fleisch- und Wurstpasteten, Fleisch- und Wurstkonserven
– Großhandel mit Wildfleisch und geschlachtetem Geflügel (auch tiefgefroren), Wild- und
Geflügelkonserven
51.33
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
51.33.0 Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Milcherzeugnissen, Fettwaren, darunter Dauermilch, Milchpulver,
Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt, Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter,
Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle
– Großhandel mit Eiern, Eipulver, Eierzeugnissen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 357 –
Abschnitt G
51.34
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit Getränken
51.34.1 Großhandel mit Getränken, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Waren aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 51.34, ohne
dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen
51.34.2 Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und Perlwein,
Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen:
· Einkauf und Flaschenabfüllung von Wein ohne weitere Verarbeitung
· Einkauf von Wein mit Weiterverkauf nach Verschneiden, Reinigung und Flaschenabfüllung
– Großhandel mit Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Obstbrand,
Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke, Rohbrand, gereinigter Spiritus
51.34.5 Großhandel mit sonstigen Getränken
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie Mineral-,
Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte
51.35
Großhandel mit Tabakwaren
51.35.0 Großhandel mit Tabakwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Stumpen, Rauch-, Kauund Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B. Zigarettenpapier,
Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen
51.36
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
51.36.1 Großhandel mit Zucker
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Zucker (auch Rohzucker), darunter Raffinade, Kandis
– 358 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.36.2 Großhandel mit Süßwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter Kakaomassen
und -pulver, massive und gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren, Pralinen,
Karamellen, Kaugummi, Dragees, Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons,
Lakritzwaren, kandierte Früchte, Eispulver, Eisbindemittel, Eiskonserven, Speiseeis (auch
Eiskrem), Roh- und Überzugsmassen
– Großhandel mit Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Printen, Hartund Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck
– Großhandel mit Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne, Puffreis,
Studentenfutter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Rohkakao (s. 51.37.1)
– Großhandel mit Brotaufstrichen (s. 51.38.3)
51.36.3 Großhandel mit Backwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Dauerbackwaren (s. 51.36.2)
51.37
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
51.37.1 Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Bohnenkaffee (roh und geröstet), Kaffee-Extrakt, Tee (auch roh), Kräuter- und
Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakaobohnen (roh und geröstet)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Kaffeemitteln (s. 51.38.3)
51.37.2 Großhandel mit Gewürzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Gewürzen (auch roh), Gewürzmischungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 359 –
Abschnitt G
51.38
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln
51.38.1 Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren und Erzeugnissen aus Fischen,
Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren (auch tiefgefroren oder als Dauerkonserven), darunter
Fischfilets, Brat- und Kochfischwaren, Ölsardinen, Kaviar
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Fischmehl (s. 51.21.0)
– Großhandel mit Fischsalaten (s. 51.38.3)
51.38.2 Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Getreidemehl, darunter Maismehl, Reismehl
– Großhandel mit Grieß, Reis (bearbeitet), Getreideflocken, Grützen, Graupen
51.38.3 Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Teigwaren, Hülsenfrüchten, Stärke, Sago, Kartoffelerzeugnissen, z. B.
Kartoffelchips, Pudding- und sonstigen Süßspeisenpulvern, Kaffeemitteln
– Großhandel mit Backmischungen, Backzutaten, Konfitüren, Marmeladen, Gelees,
Bienenhonig, Traubenzucker, Nuss- und Schokoladenkrems (Brotaufstrich), Salz, Essig, Senf,
Suppen, Saucen, Würzen, Mayonnaisen, Fleisch-, Fisch-, Gemüse-, Kartoffel- und
Obstsalaten, Obst- und Gemüsekonserven, verarbeiteten Kartoffeln, Fertiggerichten
– Großhandel mit diätetischen Nahrungsmitteln und Getränken (z. B. diätetische
Milcherzeugnisse und Fettwaren, Schokoladenerzeugnisse und Zuckerwaren für Diabetiker,
Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe), Säuglings- und Kleinkindernahrung
– Großhandel mit rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für Ernährungszwecke,
z. B. Rohlebertran, sowie mit anderweitig nicht genannten Rohstoffen und Vorerzeugnissen
pflanzlichen und tierischen Ursprungs für Nahrungsmittel und Getränke, z. B. Rohkasein,
Malz, Bierhefe
– Großhandel mit Heim- und Kleintierfutter
– 360 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.39
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.39.1 Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln aus dem Sortiment mehrerer Klassen der
Gruppe 51.3, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen
51.39.2 Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Waren aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.3, ohne dass
Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln aus dem Sortiment mehrerer Klassen der Gruppe 51.3,
ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Klasse klar überwiegen (s. 51.39.1)
51.4
Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
51.41
Großhandel mit Textilien
51.41.1 Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit gewebter, gewirkter und gestrickter Meterware für Bekleidung und Wäsche
– Großhandel mit Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 361 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.41.2 Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Heimtextilien, darunter Dekorations- und Möbelstoffe, Gardinen, Vorhänge,
Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins, Stuhl- und
Sesselauflagen
– Großhandel mit Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und Unterbetten,
Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern und Daunen
– Großhandel mit Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und Gläsertücher,
Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus Kunststoff,
Wachstuch), Servietten, Bettwäsche
– Großhandel mit handelsfertig aufgemachten Näh- und Stopfgarnen, Näh- und Stopfnadeln,
Knöpfen, Reißverschlüssen, Bleiband, Bändern, Litzen, Kordeln, Posamentierwaren,
Besatzborten, Spitzen; außerdem mit fertigen Handarbeiten, handelsfertig aufgemachten
Handstrick- und Handarbeitsgarnen und mit sonstigem Handarbeitsbedarf
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Schlafsäcken (s. 51.47.3)
– Großhandel mit Textilfasern (s. 51.56.0)
51.42
Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
51.42.3 Großhandel mit Schuhen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Schuhen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen (s. 51.47.3)
– Großhandel mit Lederwaren (s. 51.47.5)
51.42.4 Großhandel mit Oberbekleidung sowie Bekleidungszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Oberbekleidung, darunter Sport-, Berufs- und Lederbekleidung, Blusen,
Morgenmäntel, Hausanzüge
– Großhandel mit veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken,
-kopfbedeckungen, -handschuhe
– Großhandel mit Bekleidungszubehör, darunter Gürtel, Hosenträger, Handschuhe, Krawatten,
Schals, Tücher
– Großhandel mit Schirmen und Stöcken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Schmuck (s. 51.47.4)
– Großhandel mit Lederwaren (s. 51.47.5)
– 362 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.42.5 Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Damen-, Herren- und Kinderwäsche, Miederwaren, darunter
Herrenoberhemden, Schürzen, Taschentücher usw.
– Großhandel mit Pullovern u.Ä., Säuglingsbekleidung, Strümpfen, darunter gewirkte und
gestrickte Westen, Säuglingswäsche
– Großhandel mit Hüten, Huthalbfabrikaten, Mützen, Kappen
51.43
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
51.43.1 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik,
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit elektrotechnischen Erzeugnissen und Zubehör aus dem Sortiment mehrerer
Unterklassen der Klasse 51.43, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar
überwiegen
51.43.2 Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter
Elektrowärmegeräte, elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Leuchten, Lampen, Kühl- und
Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen,
Staubsauger, Nähmaschinen für den Haushalt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Rundfunk- und phonotechnischen Geräten und Zubehör (s. 51.43.3)
51.43.3 Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (auch gebraucht),
darunter Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler,
CD-Player, münzbetätigte Musikautomaten, Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und
-wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer, Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und
Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten, CDs, DVDs, Ton- und Videobändern und
-kassetten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 363 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.43.4 Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und Elektroinstallationszubehör, darunter
Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel, Schalter,
Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien,
Starkstromkondensatoren, Hoch- und Niederspannungsschaltgeräte und -anlagen,
elektronische Bauteile, Elektrolöt- und -schweißgeräte, nachrichtentechnische Geräte und
Einrichtungen, elektrische Mess-, Prüf-, Regel- und Steuerungsgeräte und -einrichtungen,
Zeitdienstgeräte
51.44
Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, keramischen Erzeugnissen, Glaswaren, Tapeten
und Reinigungsmitteln
51.44.1 Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall, darunter nicht elektrische Koch- und
Bratgeschirre, Schneidwaren, Bestecke u.Ä., Tafelgeschirr, Küchen- und Haushaltsbehälter
– Großhandel mit Verpackungsmitteln aus Metall für den Haushalt, darunter
Feinstblechpackungen, Dosen, Tuben, Kronenkorken, Behälter aus Aluminium,
Aluminiumfolie
51.44.2 Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren, darunter Tafelgeschirr und
Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser
– Großhandel mit Verpackungsglas und -keramik, darunter Getränkeflaschen,
Konservengläser, Behälter aus keramischen Stoffen
51.44.3 Großhandel mit Tapeten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Tapeten und Tapetenrohpapier, Wand- und Deckenbelägen
51.44.4 Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, darunter
Haushaltskernseifen, Seifen für gewerbliche Zwecke, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und
Pflegemittel für Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel
– 364 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.45
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
51.45.0 Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln, darunter Feinseifen,
Duftwasser, Parfums, Make-up, Desodorantien, Haut-, Mund- und Haarpflegemittel,
Rasiermittel, Säuglings- und Kinderkörperpflegemittel, Hygieneartikeln wie Kondome, Binden
usw.
51.46
Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
51.46.1 Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen, darunter Vitamine, Hormone, Antibiotika,
zubereitete Arzneimittel, Impfstoffe, Verbandmittel, chirurgisches Nahtmaterial,
Röntgen-Kontrastmittel, Desinfektionsmittel
51.46.2 Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf, darunter
Laborgeräte und -einrichtungen, medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie
medizinische Möbel, Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und Einrichtungen
(auch gebraucht); Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse
51.46.3 Großhandel mit Dentalbedarf
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Dentalbedarf, darunter dentalmedizinische Geräte, Instrumente und
-einrichtungen, Dentalrohstoffe und -metallhalbzeug, Zahnersatz
51.47
Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
51.47.1 Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten, darunter nicht elektrische Haushaltsund Küchenkleingeräte und -maschinen (auch Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht
elektrische Koch- und Bratgeräte, Tischgeräte, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde; außerdem
Möbel und Grillgeräte für Garten und Camping, Spielgeräte für Garten und Spielplatz
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 365 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.47.2 Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Spielwaren, darunter Kinderroller, Spielfahrräder, Puppen, Puppenwagen,
Gesellschaftsspiele, Musikspielwaren; außerdem mit Fest- und Scherzartikeln sowie
Bastelsätze für den Modellbau, zum Schmelzen, Brennen, Emaillieren, Batiken, Modellieren,
Gießen u.Ä.
– Großhandel mit Musikinstrumenten (auch gebraucht), darunter Klaviere, Orgeln, Harmonien,
elektronische Effekt- und Rhythmusgeräte, Saiteninstrumente, Harmonikas, Schlag-, Effekt-,
Signal- und Blasinstrumente, Orchestrien; außerdem mit Saiten, Etuis, Notenständern
51.47.3 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne
Campingmöbel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen, -zubehör und -reifen, darunter elektrische
Ausrüstungen für Fahrräder
– Großhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel), darunter Zelte,
Schlafsäcke, Turngeräte, Sport- und Freizeitboote (ohne Motorsportboote und -yachten)
– Großhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Sportbekleidung (s. 51.42.4)
– Großhandel mit Möbeln und Grillgeräten für Garten und Camping (s. 51.47.1)
– Großhandel mit Motorsportbooten und -yachten (s. 51.87.1)
51.47.4 Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Uhren
– Großhandel mit Edelmetallwaren, Schmuck, bearbeiteten Edel- und Schmucksteinen,
darunter Gold -und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen,
Korallen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 51.47.6)
– 366 –
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Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.47.5 Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und Werbeartikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff, Kunststofffolien,
Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen, Necessaires,
Etuis
– Großhandel mit Galanteriewaren, Geschenkartikeln, darunter Raucherartikel (z. B.
Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher, Raucherservices), Kunstblumen und -pflanzen,
ausgestopfte Tiere, Geweihe, Wandteller, Kerzenständer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Lederbekleidung (s. 51.42.4)
– Großhandel mit Schuhen (s. 51.42.3)
– Großhandel mit technischen Lederwaren (s. 51.87.3)
51.47.6 Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten und Bodenbelägen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Möbeln für Wohnungs-, Laden-, und Schuleinrichtungen
– Großhandel mit Särgen aus Holz
– Großhandel mit Kunstgegenständen, Sammlungen und Sammlungsstücken (ohne
Briefmarkensammlungen, Sammlerbriefmarken), kunstgewerblichen Erzeugnissen, darunter
Gemälde, Kunstdrucke, Sammlermünzen, Devotionalien
– Großhandel mit Antiquitäten, darunter antike Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren,
Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen
– Großhandel mit anderweitig nicht genannten Holzwaren, darunter Drechslerwaren,
Verpackungsmittel aus Holz
– Großhandel mit Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter Korbmöbel, Bastund Strohwaren; außerdem mit pflanzlichen Flechtstoffen, z. B. Korbweiden, Stuhlrohr,
Binsen, Schilf
– Großhandel mit Bürsten und Besen
– Großhandel mit Kinderwagen
– Großhandel mit Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims
– Großhandel mit textilem Bodenbelag (Bahnenware, Fliesen), nicht textilem Bodenbelag,
darunter Kunststoffbodenbelag (auch Spezialbodenbelag, z. B. für Sportplätze), Linoleum
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Garten- und Campingmöbeln (s. 51.47.1)
– Großhandel mit medizinischen Möbeln, dentalmedizinischen Einrichtungen und Laboreinrichtungen
(s. 51.46.2 und .3)
– Großhandel mit Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 51.47.1)
– Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 51.53.6)
– Großhandel mit Büromöbeln (s. 51.85.2)
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– 367 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.47.7 Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Foto-, Kino- und Projektionsgeräten (auch gebraucht), fototechnischem und
-chemischem Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden, Belichtungsmesser,
Blitzgeräte, Filme, Entwickler, Fixiersalz
– Großhandel mit sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen, darunter
Brillengläser und -fassungen, Mikroskope, Lupen, Ferngläser, Fernrohre, astronomische,
geodätische, meteorologische, hydrologische, nautische und mathematisch-physikalische
Instrumente, Feinmess- und Feinprüfinstrumente, Betriebsmess- und Kontrollgeräte, Regler,
Thermometer, Barometer, feinmechanische Lehrmittel
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Laborbedarf und medizinischen Artikeln (s. 51.46.2)
51.47.8 Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und
Zeitungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Schreib- und Druckpapier, darunter Zeichen-, Mal-, Paus-, LWC-,
Bilderdruck-, Kunstdruck- und Chromopapier
– Großhandel mit Papier, darunter Kraft-, Seiden- und Wellpappenpapier; außerdem
Hygienepapier, Tüten, Beutel, Tragetaschen und Säcke aus Papier
– Großhandel mit Pappe, darunter beklebte Pappe, Hartpappe; außerdem Verpackungspappe
und -karton, Kartonagen, Faltschachteln
– Großhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln, darunter Lehr- und
Lernmittel, Schreib- und Zeichengeräte, Malbedarf, Unterrichts- und Künstlerfarben,
Landkarten, Globen, Formulare, Geschäftsbücher, Durchschreibebuchführungsmittel,
Organisationsmittel für Bürozwecke; außerdem Briefmarkensammlungen,
Sammlerbriefmarken
– Großhandel mit Büchern und Musikalien, darunter antiquarische Bücher, Liederbücher,
Noten, Notenpapier
– Großhandel mit Zeitschriften und Zeitungen, darunter Mode-, Sport- und Jugendzeitschriften,
Roman- und Rätselzeitschriften
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 51.53.6)
– Großhandel mit Rohpapier (s. 51.56.0)
– 368 –
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Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.5
Großhandel mit nicht landwirtschaftlichen Halbwaren, Altmaterialien und Reststoffen
51.51
Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
51.51.2 Großhandel mit festen Brennstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit festen Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Holzkohle (s. 51.55.2)
51.51.3 Großhandel mit Mineralölerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Mineralölerzeugnissen, darunter Kraftstoffe, Heizöl, mineralische
Schmierfette und -öle, Bitumen, Paraffin, Raffineriegase; außerdem Erdöl (roh), Rohteer,
Rohbenzol
51.52
Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
51.52.1 Großhandel mit Erzen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Eisenerzen, darunter Schwefelkiesabbrände; außerdem mit Schwefel- und
Magnetkies
– Großhandel mit NE-Metallerzen, darunter Bauxit, spalt- und brutstoffhaltige Erze
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3)
51.52.2 Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Roheisen, darunter Spiegeleisen; außerdem mit Ferrolegierungen
– Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug, darunter Formstahl, Bleche, Draht
u.a. Walzwerkserzeugnisse, Rohre, Schmiedestücke, Gießerei- und Ziehereierzeugnisse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3)
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– 369 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.52.3 Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit NE-Metallen und -Metalllegierungen (auch Edelmetalle und
-metalllegierungen), darunter Pulver, Lote
– Großhandel mit NE-Metallhalbzeug (auch Edelmetallhalbzeug), darunter Profile, Bleche,
Draht, Rohre, Schmiedestücke, Gießereierzeugnisse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Dentalmetallhalbzeug (s. 51.46.3)
– Großhandel mit Schrott und sonstigen Reststoffen (s. 51.57.2 und .3)
– Handel mit Barrengold für finanzwirtschaftliche Zwecke (s. 65.23.3)
51.53
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik
51.53.1 Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik aus dem Sortiment
mehrerer Unterklassen der Klasse 51.53, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer
Unterklasse klar überwiegen
51.53.2 Großhandel mit Roh- und Schnittholz
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Stamm- und Schichtholz, darunter Stangen-, Industrie- und Grubenholz;
außerdem mit Reisig
– Großhandel mit imprägnierten Stangen, Masten und Pfählen
– Großhandel mit Schnittholz, Schwellen, Hobelware, darunter Bauholz, Kantholz,
Schalungsbretter, Gerüstbohlen, Profilbretter, Hobeldielen, Leisten, z. B. Abschluss-, Profilund Sockelleisten
51.53.3 Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit verleimten Balken, Holzzäunen, Schalungstafeln aus Vollholz, Wand- und
Deckenverkleidungen aus Holz und Kunststoffen, Furnieren, Sperrholz, Holzfaser- und
Holzspanplatten, Kunststoffplatten, z. B. für Isolierzwecke, Schichtpressstoffplatten
– Großhandel mit Bauelementen aus Holz, darunter Fenster, Türen, Tore, Treppen, Innenwände,
Rollläden, Geländer
– Großhandel mit Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau, darunter für Wohnzwecke, Garagen,
Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen
– 370 –
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Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.53.4 Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen Stoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Baustoffen und mineralischen Bauelementen für Hoch- und Tiefbau, darunter
Sand und Kies, Natursteine, Schotter, Splitt, Zement, Mörtel, grob- und feinkeramische
Baustoffe und Bauelemente, Betonerzeugnisse, Kalksandsteine, Gipsdielen,
Leichtbauplatten, Asbestzementwaren, Teer, Dachpappe, mineralische und nicht
mineralische Isolier- und Dämmstoffe, Bauhohlglas
– Großhandel mit Fertigteilbauten aus mineralischen Stoffen im Hochbau, darunter für
Wohnzwecke, Garagen, Kioske, Baubuden, Umkleidekabinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Dämmplatten aus Holz und Kunststoffen (s. 51.53.3)
51.53.5 Großhandel mit Flachglas
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Flachglas, darunter Fensterglas, Kristallspiegelglas, Gussglas,
Sicherheitsglas, Isolierglas
51.53.6 Großhandel mit Anstrichmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Anstrichmitteln, darunter Lacke, Farben, Polituren, Tapetenablösemitteln,
Mattierungen u.Ä.
– Großhandel mit Malerpinseln und -bürsten u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 51.47.8)
– Großhandel mit Holz- und Brandschutzmitteln (s. 51.55.4)
51.53.7 Großhandel mit Sanitärkeramik
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Sanitärkeramik, darunter Badewannen, Waschbecken, Toiletten und andere
sanitärkeramische Erzeugnisse
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 371 –
Abschnitt G
51.54
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas,
Wasser und Heizung
51.54.2 Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter Gewindeschrauben,
-stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und Kerbstifte, Niete
– Großhandel mit Kleineisenwaren, darunter Eisen- und Metallkurzwaren, Wand- und
Mauerhaken, Möbel- und Zierbeschläge, Schlösser, Schlüssel, Polsterer- und
Sattlerbeschläge, Dübel
– Großhandel mit Handwerkzeugen wie Hämmer, Sägen, Schraubendreher usw.
51.54.3 Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Installationsbedarf für Gas und Wasser, darunter Wasserheizer für
Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-, Wasser- und Ölleitungen, Kanalartikel,
vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände; außerdem Schwimmbecken, Saunas
– Großhandel mit Installationsbedarf für Heizung und Klimatechnik, darunter Heizkörper,
Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.52.2 und .3)
– Großhandel mit Sanitärkeramik (s. 51.53.7)
– Großhandel mit Rohren aus Kunststoffen (s. 51.87.3)
51.54.4 Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Bauartikeln aus Eisen, Metall und Kunststoffen darunter Baubeschläge u.Ä.
– Großhandel mit Bauelementen aus Eisen, Metall und Kunststoffen, darunter Fenster, Türen,
Tore, Treppen, Innenwände, Rollläden, Geländer
– Großhandel mit Fertigteilbauten aus Stahl, Metall und Kunststoffen im Hochbau, darunter
Garagen, Gewächshäuser Gerätehäuschen, Baubuden
– Großhandel mit Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoffen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Dämmplatten aus Kunststoffen (s. 51.53.3)
– Großhandel mit Rohren aus Eisen oder Stahl sowie aus NE-Metallen (s. 51.52.2 und .3)
– Großhandel mit Rohren aus Kunststoffen (s. 51.87.3)
– 372 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.55
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
51.55.1 Großhandel mit chemischen Erzeugnissen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit chemischen Erzeugnissen aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der
Klasse 51.55, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen
51.55.2 Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit anorganischen und organischen chemischen Grundstoffen und Chemikalien,
darunter Gase, Holzkohle, bearbeitete pflanzliche und tierische Fette und Öle für technische
Zwecke, Fein- und Laborchemikalien; außerdem mit Kunststoffen
– Großhandel mit Stein-, Hütten- und Salinensalz
51.55.3 Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie Kautschuk
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit rohen pflanzlichen und tierischen Fetten und Ölen für technische Zwecke,
technischen Fettsäuren, synthetischem, Natur- und regeneriertem Kautschuk
51.55.4 Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen, darunter Zündwaren, Sprengstoffe,
Feuerwerksartikel, Saaten- und Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel,
Konservierungsmittel, Holz- und Brandschutzmittel, Feuerlöschmittel, Klebstoffe,
Klebemörtel, Kitte, Leder-, Textil- und Papierhilfsmittel, Gerbstoffe, Wachse, Wachswaren,
Flotations- und Gießereihilfsmittel, chemische Erzeugnisse für Glas, Emaille und Keramik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit technischen Chemikalien, Rohdrogen, rohen technischen Fetten und Ölen, Kautschuk
und Düngemitteln (s. 51.55.1 bis .3, .5)
51.55.5 Großhandel mit Düngemitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Düngemitteln, darunter Kalirohsalze, natürliche Rohphosphate, Düngetorf,
Stickstoff-, Phosphat-, Kali- und Kalkdünger
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 373 –
Abschnitt G
51.56
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit sonstigen Halbwaren
51.56.0 Großhandel mit sonstigen Halbwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Garnen (ohne Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarne), darunter aus Wolle u.a.
Tierhaaren, Seide, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern
– Großhandel mit Wolle, Tierhaaren, darunter Reißwolle, Wollkämmlinge, Reißspinnstoffe aus
Tierhaaren, Rosshaar
– Großhandel mit Baumwolle, darunter Reißbaumwolle, Baumwollkämmlinge
– Großhandel mit sonstigen textilen Rohstoffen und Halbwaren, darunter synthetische und
zellulosische Fasern und Fäden sowie Seide und Pflanzenfasern (auch Reißspinnstoffe),
Glasfaser, Baumwoll-Linters, Pflanzenhaar, Kapok, Seegras; Gewebe, Gewirke und Gestricke
als Meterware (ohne solche für Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Heimtextilien und Bekleidung)
aus Wolle, feinen Tierhaaren, Baumwolle, synthetischen und zellulosischen Fasern und
Fäden (auch gummiert und mit Kunststoff beschichtet); Filze, Vliesstoffe
– Großhandel mit Rohpapier (Meterware)
– Großhandel mit unbearbeiteten Edelsteinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche (s. 51.41.1)
– Großhandel mit Näh-, Stopf- und Handarbeitsgarn (s. 51.41.2)
– Großhandel mit Lumpen und textilen Reststoffen (s. 51.57.3)
51.57
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
51.57.1 Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen aus dem Sortiment beider Unterklassen der
Klasse 51.57, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen
51.57.2 Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Produktionsabfällen aus Eisen, Stahl oder
NE-Metallen (auch aus Edelmetallen), darunter Aschen, Schlacken und Gekrätz zur
Wiedergewinnung von Eisen, Stahl oder NE-Metallen bestimmt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Recycling von metallischen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.10.1 und .2)
– 374 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.57.3 Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Lumpen und textilen Reststoffen
– Großhandel mit Altpapier und -pappe, Reststoffen aus Papier und Pappe
– Großhandel mit sonstigen, anderweitig nicht genannten Altmaterialien und Reststoffen,
darunter Glasbruch, gebrauchte Flaschen, Altöl, Altreifen, Reststoffe aus Leder, Knochen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.20.1)
– Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton und Pappe (s. 37.20.2)
– Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas (s. 37.20.3)
– Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoff (s. 37.20.4)
– Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen (s. 37.20.5)
51.8
Großhandel mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
51.81
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
51.81.1 Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne Holzbearbeitungsmaschinen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Werkzeugmaschinen (auch gebraucht), darunter Metallbe- und
-verarbeitungsmaschinen
51.81.2 Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Werkzeugmaschinen (auch gebraucht) für die Holzbe- und -verarbeitung
51.82
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
51.82.0 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen und -geräten (auch gebraucht),
darunter Bagger, Rad- und Raupenlader, Planiermaschinen, Straßenbaumaschinen,
Gleisbaumaschinen, Turmdrehkrane, Bauaufzüge, Betonmischer, Rammen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 375 –
Abschnitt G
51.83
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
51.83.0 Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Textil- und Nähmaschinen (auch gebraucht), darunter Spinnerei-, Weberei-,
Strick- und Wirkmaschinen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen (s. 51.43.2)
– Großhandel mit Schuhmacher-Nähmaschinen (s. 51.87.3)
51.84
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software
51.84.0 Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten und Software
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung
(einschließlich der damit verbundenen Hardwareberatung) der digitalen Technik (auch
gebraucht), z. B. Kompakt- und Zentraleinheiten, systemabhängig arbeitende periphere
Einheiten (Speichereinheiten, Drucker, Belegleser), systemunabhängig arbeitende periphere
Einheiten (z. B. Sortiergeräte); mit Geräten und Einrichtungen für die automatische
Datenverarbeitung sonstiger Techniken (auch gebraucht), z. B. Analogrechner, Koppelwerke
für die Verbindung von Analog- und Digitalrechnern; von PCs; außerdem mit Magnetbändern
und Disketten; von Software
– Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch)
51.85
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und Büromöbeln
51.85.1 Großhandel mit sonstigen Büromaschinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Büromaschinen (auch gebraucht), darunter Schreibmaschinen und
-automaten, Rechenmaschinen, Abrechnungsmaschinen, Registrierkassen,
Vervielfältigungsmaschinen, Lichtpausmaschinen und -geräte, Adressiermaschinen,
Postbearbeitungsmaschinen, Geldzählmaschinen, Diktiergeräte, Mikrofilmgeräte,
Fotokopiermaschinen
– 376 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.85.2 Großhandel mit Büromöbeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Laden- und Schuleinrichtungen (s. 51.47.6)
51.86
Großhandel mit elektronischen Bauelementen
51.86.0 Großhandel mit elektronischen Bauelementen
51.87
Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör (ohne landwirtschaftliche
Maschinen)
51.87.1 Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Fahrzeugen, anderweitig nicht genannt, deren Teilen und Zubehör (auch
gebraucht), darunter Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Hubwagen, Kraftkarren),
Gespannfahrzeuge, Flugzeuge, Bereifungen für vorgenannte Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge
(einschließlich Motorsportboote und -yachten), Dieselmotoren für Schiffsantrieb
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit Kraftwagen, Anhängern und Wohnwagen (s. 50.10.2)
– Großhandel mit Kraftwagenteilen (s. 50.30.2)
– Großhandel mit Krafträdern (s. 50.40.2)
– Großhandel mit Fahrrädern (s. 51.47.3)
– Großhandel mit Sport- und Freizeitbooten (außer Motorsportboote und -yachten) (s. 51.47.3)
51.87.2 Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche Maschinen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Maschinen, anderweitig nicht genannt – ohne Land- und Spezialmaschinen
– (auch gebraucht), darunter Industrieöfen, Krane, Hebe- und Förderzeuge, elektrische Kühlund Gefrierschränke, -truhen u.Ä. für gewerbliche Zwecke, elektrische Wasch-, Bügel- und
Geschirrspülmaschinen für gewerbliche Zwecke, Armaturen, Zahnräder, Getriebe, Wälz- und
Gleitlager, Waren- und Leistungsautomaten, Groß- und Schnellwaagen, Druckluftgeräte,
Feuerwehrgeräte
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit elektrischen Kühl- und Gefrierschränken, -truhen u.Ä. sowie mit Wasch-, Bügel- und
Geschirrspülmaschinen für den Haushalt (s. 51.43.2)
– Großhandel mit Flurförderzeugen (s. 51.87.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 377 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
51.87.3 Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen sowie technischem
Bedarf
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Werkstatteinrichtungen, Regalsystemen und Leitern (auch aus Holz),
Handtransportgeräten, Lager- und Transportbehältern, Bedarfsartikeln für die Land- und
Forstwirtschaft, Handelswaffen (auch gebraucht), Munition, Jagd- und Angelgeräten,
Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht, Drahtseile, Federn
– Großhandel mit Verpackungsmitteln aus Metall und Kunststoff, nicht für den Haushalt
– Großhandel mit Kabeln, Leitungen, Schaltern, Elektromotoren, Transformatoren, sonstiges
technisches Installationsmaterial (nicht für den Haushalt)
– Großhandel mit technischem Bäckerei- und Konditoreibedarf sowie mit Bäckerei- und
Konditoreimaschinen, darunter Teigknet-, Teigmisch-, Teigrühr- und -schlagmaschinen (auch
Teigwarenmaschinen), Backöfen, Backbleche
– Großhandel mit technischem Fleischereibedarf und mit Fleischereimaschinen, darunter
Schlachthausanlagen und -einrichtungen (auch Fleischereikochanlagen), Cutter, Füller,
Ladenwölfe, Räucher- und Pökelapparate; außerdem Därme
– Großhandel mit technischem Brauerei- und Kellereibedarf sowie mit Brauerei- und
Kellereimaschinen, darunter Sudhaus- und Mälzereieinrichtungen, Fass- und
Flaschenbehandlungsmaschinen, Kellerei- und Getränkeherstellungsmaschinen;
Korkstopfen; außerdem mit Roheis (auch Trockeneis)
– Großhandel mit technischem Molkereibedarf und mit Molkereimaschinen, darunter
Milchkühler, -zentrifugen und -erhitzer, Käsewannen, Kannenwasch- und
Homogenisiermaschinen
– Großhandel mit Hanf- und Hartfasererzeugnissen, darunter Tauwerk, Seile, Bindfäden,
Bindegarn, Säcke u.a. Hanf- und Hartfasererzeugnisse für Verpackungszwecke
– Großhandel mit anderweitig nicht genanntem technischem Bedarf, darunter
Arbeitsschutzbrillen, Folien und Rohre aus Kunststoffen, technische Gummi- und Lederwaren,
Schweißdraht, Stabelektroden, Schleifmittel, Handfeuerlöscher, Planen aus textilen Geweben
und aus Kunststoffen (auch für Kraftwagen und -anhänger), technische Bedarfsartikel aus
Asbest, Glas und keramischen Stoffen
– Großhandel mit Schuhmacherbedarf, darunter Sohlen- und Absatzplatten, Absätze,
Schuhmacher-Nähmaschinen, Schuhinstandsetzungsmaschinen
– Großhandel mit Friseurbedarf, darunter Friseurstühle, elektrische Haarschneidemaschinen,
elektrische Trockenhauben für gewerbliche Zwecke, Hand- und Fußpflegeinstrumente
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Großhandel mit technischem Installationsmaterial und sonstigem Elektromaterial wie Elektromotoren,
Transformatoren sowie elektronischen Bauteilen für den Haushalt (s. 51.43.1 und .4)
– Großhandel mit elektronischen Bauteilen (s. 51.86.0)
– 378 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
51.88
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
51.88.0 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Landmaschinen, landwirtschaftlichen Geräten (auch gebraucht), darunter
Acker- und Einachsschlepper, einachsige Motorgeräte für die Landwirtschaft,
landwirtschaftliche Fördermittel, Ackerwagen; Maschinen und Geräte für Bodenbearbeitung
und -pflege, zum Säen, Pflanzen und Düngen, für Pflanzenschutz, Beregnung und
Bewässerung, für Ernteeinbringung und -aufbereitung; Trocknungsanlagen und -maschinen,
Melkanlagen und -maschinen, Maschinen und Geräte für die Tierhaltung
51.9
Sonstiger Großhandel
51.90
Sonstiger Großhandel
51.90.1 Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.2 bis
51.8, ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen
51.90.2 Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.2 und 51.5,
ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen
51.90.3 Großhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Großhandel mit Fertigwaren aus dem Sortiment der Gruppen 51.3, 51.4 und 51.8, ohne dass
Waren aus dem Sortiment einer Gruppe klar überwiegen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 379 –
Abschnitt G
52
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und ohne Tankstellen); Reparatur
von Gebrauchsgütern
Diese Abteilung umfasst:
– Wiederverkauf (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Neu- und Gebrauchtwaren vor allem an
private Haushalte, in Verkaufsräumen, an Marktständen, durch Versandhäuser, im Straßenund Haustürverkauf, durch Verbrauchergenossenschaften usw.
– Der Einzelhandel wird zunächst nach der Art der Verkaufsstelle klassifiziert (Einzelhandel in
Verkaufsräumen: Gruppen 52.1 bis 52.5; Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen: Gruppe
52.6). Der Einzelhandel in Verkaufsräumen wird weiter unterteilt in Einzelhandel mit
Neuwaren (Gruppen 52.1 bis 52.4) und Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
(Gruppe 52.5). Zudem wird beim Einzelhandel mit Neuwaren in Verkaufsräumen
unterschieden zwischen Facheinzelhandel (Gruppen 52.2 bis 52.4) und Einzelhandel mit
Waren verschiedener Art (Gruppe 52.1). Der Facheinzelhandel mit Neuwaren in
Verkaufsräumen wird weiter nach dem Warensortiment unterteilt. Unter Einzelhandel nicht in
Verkaufsräumen sind die sonstigen Arten des Einzelhandels aufgeführt (z. B. Versandhandel,
Einzelhandel auf Märkten, Haustürverkauf, Automatenverkauf usw.).
– Reparatur und Installation von Gebrauchsgütern, unabhängig davon, ob sie in Verbindung
mit Einzelhandel erfolgt oder nicht (ausgenommen Reparaturarbeiten, die bereits während
des Produktionsprozesses anfallen)
– Einzelhandel durch Handelsvertreter
– Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugteilen und -kraftstoffen (s. 50)
– Großhandel mit Getreide, Erzen, Rohöl, technischen Chemikalien, Eisen und Stahl sowie mit Maschinen
und Ausrüstungen (s. 51)
– Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (s. 55.30.1 bis .5, 55.40.1 bis .7,
55.51.0)
– Vermietung von Haushalts- und Gebrauchsgütern (s. 71.40.1 bis .5)
52.1
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
52.11
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und
Tabakwaren
52.11.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3
und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils
unter 50 % jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2
muss 70 % oder mehr betragen.
– 380 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.11.2 Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke
und Tabakwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3
und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils
unter 50 %, jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2
muss mindestens 35 %, jedoch weniger als 70 % betragen.
52.12
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
52.12.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.3 und
52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils unter
50 %, jedoch über 5 % liegt. Das Gesamtsortiment darf Nahrungsmittel, Getränke und
Tabakwaren (Gruppe 52.2) nicht enthalten.
52.12.2 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-Nahrungsmittel
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Waren aus dem Sortiment von 5 oder mehr Klassen der Gruppen 52.2, 52.3
und 52.4, wobei der Anteil an der Wertschöpfung oder einer geeigneten Ersatzgröße jeweils
unter 50 %, jedoch über 5 % liegt. Der Anteil von Waren aus dem Sortiment der Gruppe 52.2
muss weniger als 35 % betragen.
52.2
Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
52.21
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
52.21.0 Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit frischem Obst, Gemüse und Kartoffeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften (s. 52.25.2)
– Einzelhandel mit Reformwaren (s. 52.27.1)
– Einzelhandel mit tiefgefrorenem, getrocknetem oder verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln
(s. 52.27.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 381 –
Abschnitt G
52.22
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
52.22.0 Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Fleisch sowie fremd bezogenen Wurst- u.a. Fleischwaren (auch tiefgefroren),
darunter Wurst, Schinken, Speck, Rauchfleisch, Fleisch- und Wurstpasteten, Fleisch- und
Wurstkonserven (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Wildfleisch und geschlachtetem Geflügel (auch tiefgefroren), Wild- und
Geflügelkonserven (in Verkaufsräumen)
– Herrichten von Tierhälften, -vierteln, Karbonadensträngen u.Ä. zu Koteletts, Schnitzeln,
Bratenstücken usw. zum unmittelbaren Absatz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Fleischsalat (s. 52.27.5)
52.23
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
52.23.0 Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Fischen, Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren und Erzeugnissen aus Fischen,
Krebs-, Weich- u.a. Meerestieren (auch tiefgefroren oder als Dauerkonserven), darunter
Fischfilets, Brat- und Kochfischwaren, Ölsardinen, Kaviar (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Fischsalaten (s. 52.27.5)
52.24
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
52.24.1 Einzelhandel mit Backwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Brot und Konditorwaren, darunter Kleingebäck, Feingebäck und Torten
(auch tiefgefroren) (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Dauerbackwaren (s. 52.24.2)
– 382 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.24.2 Einzelhandel mit Süßwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Kakao- und Schokoladenerzeugnissen, Zuckerwaren, darunter massive und
gefüllte Tafelschokolade und Schokoladenwaren, Pralinen, Karamellen, Kaugummi, Dragees,
Komprimate, Marzipanwaren, Gummibonbons, Lakritzwaren, kandierte Früchte,
Eiskonserven, Speiseeis (auch Eiskrem) (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Dauerbackwaren, darunter Zwieback, Leb- und Honigkuchen, Printen, Hartund Weichkeks, Waffeln, Salz-, Käse- und Laugengebäck (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Knabberartikeln, darunter geröstete Nuss- und Mandelkerne, Puffreis,
Studentenfutter (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Kakao und Brotaufstrichen (s. 52.27.5)
52.25
Einzelhandel mit Getränken
52.25.1 Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Wein, darunter Traubenwein, Wermut-, Dessert-, Likör-, Obst- und Perlwein,
Traubenschaumwein, Obstschaumwein, Weinzubereitungen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Spirituosen, darunter Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Obstbrand,
Getreidebrand, Liköre, Spirituosen-Mischgetränke (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Rohbranntwein, Korn- und Weindestillat (s. 52.33.2)
52.25.2 Einzelhandel mit sonstigen Getränken
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit sonstigen Getränken, darunter Bier und alkoholfreie Getränke wie Mineral-,
Quell- und Tafelwässer, Erfrischungsgetränke und Fruchtsäfte (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit diätetischen Getränken (s. 52.27.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 383 –
Abschnitt G
52.26
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Einzelhandel mit Tabakwaren
52.26.0 Einzelhandel mit Tabakwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Tabakwaren, darunter Zigaretten, Zigarillos, Stumpen, Rauch-, Kau- und
Schnupftabak; außerdem Verbrauchsartikel für Raucher, z. B. Zigarettenpapier,
Filterpatronen, Pfeifenreiniger, Einwegspitzen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Raucherartikeln (s. 52.48.2)
52.27
Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln
52.27.1 Einzelhandel mit Reformwaren
52.27.5 Sonstiger Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln (ohne Reformwaren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Milch und Milcherzeugnissen, Speiseöl und Nahrungsfetten, darunter
Trinkmilch, Dauermilch, Milchpulver, Milchmischgetränke, Fertigpudding, Sahne, Joghurt,
Quark, Quarkspeisen, Käse, Butter, Margarine, Schmalz, Speisefette und -öle (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Eiern, Eipulver, Eierzeugnissen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao, darunter Bohnenkaffee (roh und geröstet),
Kaffee-Extrakt, Kräuter- und Früchtetee, Tee-Extrakt, Kakao- und Schokoladenpulver (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Teigwaren, Hülsenfrüchten, Stärke, Sago, Kartoffelerzeugnissen, z. B.
Kartoffelchips, Pudding- und sonstigen Süßspeisenpulvern, Kaffeemitteln (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Backmischungen, Backzutaten, Konfitüren, Marmeladen, Gelees,
Bienenhonig, Traubenzucker, Nuss- und Schokoladenkrems (Brotaufstrich), Salz, Essig, Senf,
Suppen, Saucen, Würzen, Mayonnaisen, Fleisch-, Fisch-, Gemüse-, Kartoffel- und Obstsalaten
– Einzelhandel mit tiefgefrorenem, getrocknetem oder verarbeitetem Obst, Gemüse und
Kartoffeln, Fertiggerichten (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit diätetischen Nahrungsmitteln und Getränken (z. B. diätetische
Milcherzeugnisse und Fettwaren, Schokoladenerzeugnisse und Zuckerwaren für Diabetiker,
Zuckeraustauschstoffe, Süßstoffe), Säuglings- und Kleinkindernahrung (in Verkaufsräumen)
– 384 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.3
Apotheken; Facheinzelhandel mit medizinischen, orthopädischen und kosmetischen Artikeln
(in Verkaufsräumen)
52.31
Apotheken
52.31.0 Apotheken
52.32
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
52.32.0 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, darunter medizinische Geräte,
Instrumente und Hilfsmittel sowie Krankenfahrstühle und elektromedizinische Geräte und
Einrichtungen; Krankenpflegeartikel, orthopädische Erzeugnisse (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
52.33
Einzelhandel mit Parfümeriewaren und Körperpflegemitteln
52.33.1 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel),
darunter Duftwasser, Parfums, Make-up, Desodorantien, Haut-, Mund- und Haarpflegemittel,
Rasiermittel (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Feinseifen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Drogerieartikeln (s. 52.33.2)
52.33.2 Einzelhandel mit Drogerieartikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Drogerien (einschließlich Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten pharmazeutischen
Erzeugnissen und Chemikalien), darunter Feinchemikalien, Saaten- und
Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Rohbranntwein, gereinigter Spiritus,
Korn- und Weindestillat; außerdem mit Säuglings- und Kinderkörperpflegemitteln (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Hygieneartikeln wie Kondome, Binden usw. (in Verkaufsräumen)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 385 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.4
Sonstiger Facheinzelhandel (in Verkaufsräumen)
52.41
Einzelhandel mit Textilien
52.41.1 Einzelhandel mit Haushaltstextilien
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Bettwaren, darunter Schlafdecken, Reisedecken, Ober- und Unterbetten,
Kopfkissen, Steppdecken, Matratzen, Bettfedern, Daunen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, darunter Hand-, Bade-, Geschirr- und Gläsertücher,
Badezimmergarnituren aus Frottiergewebe, Tischdecken und -tücher (auch aus Kunststoff,
Wachstuch), Servietten, Bettwäsche (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Schlafsäcken (s. 52.49.8)
52.41.2 Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten sowie Meterware für
Bekleidung und Wäsche
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, darunter handelsfertig aufgemachte Nähund Stopfgarne, Näh- und Stopfnadeln, Knöpfe, Reißverschlüsse, Bleiband, Bänder, Litzen,
Kordeln, Posamentierwaren, Besatzborten, Spitzen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Handarbeiten, Handarbeitsbedarf, darunter fertige Handarbeiten,
Grundgewebe für Handarbeiten, handelsfertig aufgemachte Handstrick- und
Handarbeitsgarne, Handarbeitsnadeln, Spannrahmen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche, darunter gewebte, gewirkte und
gestrickte Meterware für Bekleidung; Haus-, Tisch- und Bettwäschestoff (in Verkaufsräumen)
52.42
Einzelhandel mit Bekleidung
52.42.1 Einzelhandel mit Bekleidung, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Bekleidung aus dem Sortiment mehrerer Unterklassen der Klasse 52.42,
ohne dass Waren aus dem Sortiment einer Unterklasse klar überwiegen
– 386 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.42.2 Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Herrenoberbekleidung (ab Größe 38), darunter Berufs- und
Lederbekleidung (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Pullovern und gewirkten und gestrickten Westen u.Ä. für Herren,
Herrenstrümpfen, Bekleidungszubehör für Herren, darunter Gürtel, Hosenträger,
Handschuhe, Krawatten, Schals, Tücher (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Herrenwäsche, Herrenmorgenmänteln, Herrenoberhemden,
Herrentaschentüchern (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Schirmen, Stöcken, Kopfbedeckungen, darunter Mützen und Kappen für
Herren (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2)
– Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5)
– Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8)
52.42.3 Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Damenoberbekleidung (ab Größe 34), darunter Berufs- und
Lederbekleidung (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Pullovern und gewirkten und gestrickten Westen u.Ä. für Damen,
Damenstrümpfen, Bekleidungszubehör für Damen, darunter Gürtel, Handschuhe, Schals,
Tücher, Damenblusen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Damenwäsche und Miederwaren, darunter Damenmorgenmäntel und
-hausanzüge; außerdem Schürzen, Damentaschentücher (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Schirmen, Stöcken, Kopfbedeckungen, darunter Mützen und Kappen für
Damen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2)
– Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5)
– Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8)
52.42.4 Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und Bekleidungszubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Kinderoberbekleidung (Größe 104 bis 176), Pullovern und gewirkten und
gestrickten Westen, T-Shirts, Sweat-Shirts u.Ä. für Kinder, Kinderwäsche,
Kinderstrumpfwaren, Bekleidungszubehör für Kinder, Säuglingsbekleidung und
-bekleidungszubehör, darunter Lederbekleidung, Oberhemden, Gürtel, Hosenträger,
Handschuhe, Schals, Tücher, Taschentücher (in Verkaufsräumen)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 387 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (s. 52.43.2)
– Einzelhandel mit Uhren und Schmuck (s. 52.48.5)
– Einzelhandel mit Sportbekleidung (s. 52.49.8)
52.42.5 Einzelhandel mit Kürschnerwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit veredelten Pelzfellen, Pelzbekleidung, darunter Pelzmäntel, -jacken,
-kopfbedeckungen, -handschuhe (in Verkaufsräumen)
52.43
Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
52.43.1 Einzelhandel mit Schuhen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Schuhen, darunter Sportschuhe (ohne Spezialsportschuhe, Berg- und
Wanderschuhe); außerdem mit Leder (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Spezialsportschuhen, Berg- und Wanderschuhen (s. 52.49.8)
52.43.2 Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren (auch aus Lederfaserstoff, Kunststofffolien,
Geweben u.a. Materialien), darunter Taschen, Koffer, Mappen, Geldbörsen, Necessaires,
Etuis (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Lederbekleidung (s. 52.42.1 bis .4)
– Einzelhandel mit Schuhen (s. 52.43.1)
– Einzelhandel mit technischen Lederwaren (s. 52.49.9)
52.44
Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Hausrat, anderweitig nicht genannt
52.44.1 Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Korbmöbeln (s. 52.44.6)
– Einzelhandel mit Büromöbeln (s. 52.49.9)
– Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1)
– 388 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.44.2 Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Leuchten
52.44.3 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Hausrat aus Metall und Kunststoff (ohne elektrotechnische Erzeugnisse),
darunter nicht elektrische Haushalts- und Küchenkleingeräte und -maschinen (auch
Haushalts- und Küchengeräte aus Holz), nicht elektrische Koch- und Bratgeschirre und
-geräte, Tafelgeschirr, Küchen- und Haushaltsbehälter, Kohle-, Gas- und Ölöfen und -herde;
außerdem Bedarfsartikel für den Garten, Möbel und Grillgeräte für Garten und Camping (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Schneidwaren, Bestecken u.ä. Tischgeräten, darunter Messer, Scheren,
Hand- und Fußpflegeinstrumente; außerdem Messerschärf- und Besteckputzgeräte (in
Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit elektrischen Öfen und Herden, Kühlschränken, Waschmaschinen, elektrotechnischen
Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt (s. 52.45.1)
– Einzelhandel mit Rasenmähern (s. 52.46.1)
52.44.4 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Feinkeramik und Glaswaren für den Haushalt, darunter Tafelgeschirr und
Ziergegenstände aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas; Gläser (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1)
52.44.6 Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten Holzwaren, darunter Drechslerwaren (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, darunter Korbmöbel,
Bast- und Strohwaren; außerdem mit pflanzlichen Flechtstoffen, z. B. Korbweiden, Stuhlrohr,
Binsen, Schilf (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Kinderwagen (in Verkaufsräumen)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 389 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Haushalts- und Küchengeräten aus Holz (s. 52.44.3)
– Einzelhandel mit Leitern aus Holz (s. 52.46.1)
– Einzelhandel mit Malerpinseln und -bürsten (s. 52.46.2)
– Einzelhandel mit Bodenplatten aus Kork (s. 52.48.1)
– Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen (s. 52.48.2)
– Einzelhandel mit Spielwaren (s. 52.48.6)
– Einzelhandel mit Haushaltsbürsten und -besen (s. 52.49.9)
52.44.7 Einzelhandel mit Heimtextilien
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Gardinen, Dekorationsstoff und sonstigen Heimtextilien, darunter
Möbelstoffe, Vorhänge, Web- und Brokatkissen, dekorative Decken, Diwandecken, Gobelins,
Stuhl- und Sesselauflagen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Teppichen (s. 52.48.1)
52.45
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und
Musikinstrumenten
52.45.1 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und elektrotechnischen Erzeugnissen,
anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten, darunter Raumheizgeräte, Elektroöfen und
-herde, Kühl- und Gefrierschränke, -truhen u.Ä., elektrische Wasch-, Bügel- und
Geschirrspülmaschinen, Staubsauger für den Haushalt (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Näh- und Strickmaschinen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit anderweitig nicht genannten elektrotechnischen Erzeugnissen, darunter
Fassungen, Abzweigdosen, Elektrorohre, isolierte Drähte und Leitungen, Kabel,
Elektromotoren und -generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren, Batterien,
Starkstromkondensatoren, Elektrolöt- und -schweißgeräte, Elektrowärmegeräte,
elektromotorische Wirtschaftsgeräte, Lampen, Zeitdienstgeräte (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit elektrischen Betriebsausrüstungen für Kraftwagen (s. 50.30.3)
– Einzelhandel mit elektrischen Betriebsausrüstungen für Krafträder (s. 50.40.3)
– Einzelhandel mit Leuchten (s. 52.44.2)
– Einzelhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.44.3)
– Einzelhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (s. 52.45.2)
– Einzelhandel mit Büromaschinen, Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung
(s. 52.49.5)
– Einzelhandel mit elektrischen Ausrüstungen für Fahrräder (s. 52.49.7)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
– 390 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.45.2 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und Zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten, darunter
Kraftfahrzeugempfangsgeräte, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Plattenspieler, CD-Player,
Videorecorder, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte, Mikrofone, Kopfhörer,
Lautsprecher, Bauelemente der Fernseh- und Hochfrequenztechnik, Antennen, Schallplatten,
CDs, DVDs, Ton- und Videobändern und -kassetten (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Musikinstrumenten (s. 52.45.3)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
– Verleih von Ton- und Bildträgern (s. 71.40.4)
52.45.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Musikinstrumenten, darunter Klaviere, Orgeln, Harmonien, elektronische
Effekt- und Rhythmusgeräte, Saiteninstrumente, Harmonikas, Schlag-, Effekt-, Signal- und
Blasinstrumente, Orchestrien; außerdem mit Saiten, Etuis, Notenständern (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Musikalien, darunter Liederbücher, Noten, Notenpapier (in
Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Musikspielwaren (s. 52.48.6)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 391 –
Abschnitt G
52.46
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
52.46.1 Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Schrauben, Norm- und Fassondrehteilen, darunter Gewindeschrauben,
-stangen und -stifte, Muttern, Unterleg- und Spezialscheiben, Kegel- und Kerbstifte, Niete (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Kleineisenwaren, Bauartikeln, darunter Eisen- und Metallkurzwaren, Dübel,
Wand- und Mauerhaken, Baubeschläge, Möbel- und Zierbeschläge, Polsterer- und
Sattlerbeschläge, Schlösser, Schlüssel (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik, darunter
Sanitärkeramik, Wasserheizer für Warmwasserbereitung, Badeöfen, Armaturen für Gas-,
Wasser- und Ölleitungen, Kanalartikel, vorgefertigte Sanitärzellen und Installationswände,
Heizkörper, Heizkessel, Brenner, Heizungsarmaturen; außerdem mit Schwimmbecken,
Saunas (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Dekorationsartikeln aus Metall und Kunststoff (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Bauelementen aus Eisen, Metall und Kunststoff, darunter Fenster, Türen,
Tore, Treppen, Rollläden, Geländer (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Werkzeugen aller Art, Werkstatteinrichtungen, Regalsystemen und Leitern
(auch aus Holz), Handtransportgeräten, Lager- und Transportbehältern, Spielgeräten für
Garten und Spielplatz, Drahtwaren, z. B. Splinte, Stifte, Nägel, Stacheldraht, Drahtseile (ohne
Bastelsätze) (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Rasenmähern (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Bedarfsartikeln für den Garten (s. 52.44.3)
– Einzelhandel mit Bastelsätzen (s. 52.48.6)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
52.46.2 Einzelhandel mit Anstrichmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Lacken und Farben, darunter Polituren, Mattierungen, Tapetenablösemittel,
Klebstoffe, Klebemörtel, Kitte, Holz- und Brandschutzmittel; außerdem mit Malerpinseln und
-bürsten (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Unterrichts- und Künstlerfarben (s. 52.47.1)
– 392 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.46.3 Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Heimwerkerbedarf, ohne ausgeprägten Schwerpunkt, darunter Werkzeuge,
Kleineisenwaren, Farben, Lacke, Tapeten, Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und
Klimatechnik, Schnittholz, Holzfaser-, Holzspan- und Kunststoffplatten, Bauelemente aus
Holz, Baustoffe, Flachglas, Campingartikel, Kraftfahrzeug- und Fahrradzubehör (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Saunas
52.47
Einzelhandel mit Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
52.47.1 Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikeln (ohne
Organisationsmittel für Bürozwecke), darunter Lehr- und Lernmittel, Schreib- und
Zeichengeräte, Malbedarf, Unterrichts- und Künstlerfarben, Landkarten, Globen, Formulare,
Geschäftsbücher (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Notenpapier (s. 52.45.3)
– Einzelhandel mit Organisationsmitteln für Bürozwecke (s. 52.49.9)
52.47.2 Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Büchern, auch in Form von elektronischen Publikationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit antiken Büchern (s. 52.50.1)
– Einzelhandel mit gebrauchten Büchern (s. 52.50.2)
52.47.3 Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Mode-, Sport- und Jugendzeitschriften, Illustrierten, Roman- und
Rätselzeitschriften u.Ä. (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Zeitungen (in Verkaufsräumen)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 393 –
Abschnitt G
52.48
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Einzelhandel mit Tapeten, Bodenbelägen, Kunstgegenständen, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikeln, Uhren, Schmuck und Spielwaren
52.48.1 Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Tapeten, darunter Wand- und Deckenbeläge, Tapetenrohpapier (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit textilem Bodenbelag (Bahnenware, Fliesen), nicht textilem Bodenbelag,
darunter Kunststoffbodenbelag, Linoleum (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Teppichen, darunter abgepasste Läufer, Kelims (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit antiken Teppichen (s. 52.50.1)
52.48.2 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken,
Münzen und Geschenkartikeln
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern (ohne Antiquitäten), darunter Gemälde,
Zeichnungen, Stiche, Radierungen, Kunstdrucke, Skulpturen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen, darunter Devotionalien (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Galanteriewaren, Geschenkartikeln, darunter Raucherartikel (z. B.
Feuerzeuge, Pfeifen, Aschenbecher, Raucherservices), Kunstblumen und -pflanzen,
ausgestopfte Tiere, Geweihe, Wandteller, Kerzenständer (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Sammlerbriefmarken, darunter Briefmarkensammlungen, Briefmarkenalben
und -einsteckbücher (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Sammlermünzen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Ziergegenständen aus Porzellan, Steingut, Steinzeug und Glas (s. 52.44.4)
– Einzelhandel mit Antiquitäten (s. 52.50.1)
52.48.5 Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Uhren (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Edelmetallwaren, Schmuck, darunter Gold- und Silberschmiedewaren,
Edelmetallbestecke und -tafelgeräte, Perlen, Korallen, Edelsteine, Schmucksteine (in
Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit antiken Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck (s. 52.50.1)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
– 394 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.48.6 Einzelhandel mit Spielwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Spielwaren, darunter Kinderroller, Spielfahrräder, Puppen, Puppenwagen,
Gesellschaftsspiele, Musikspielwaren; außerdem Fest- und Scherzartikel, Feuerwerksartikel
(in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Bastelsätzen für den Modellbau, zum Schmelzen, Brennen, Emaillieren,
Batiken, Modellieren, Gießen u.Ä. (in Verkaufsräumen)
52.49
Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen)
52.49.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen, darunter Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen,
Wurzelstöcke, Schnittgrün, Blattwerk, Zweige, Weihnachtsbäume,
Blumenbindereierzeugnisse, Blumenerde, Blumentöpfe (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Sämereien, darunter Saatgut von Baumschulpflanzen und Hülsenfrüchten,
Pflanzkartoffeln; Blumen-, Gemüse- und Grassamen; Bulben, Zwiebeln und Knollen von
Blumen u.a. Zierpflanzen; außerdem mit Düngemitteln (in Verkaufsräumen)
52.49.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Heim- und Kleintierfutter, zoologischen Gebrauchsartikeln, Reinigungs-,
Pflege- und Hygienemitteln für Heim- und Kleintiere (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Heim- und Kleintieren, darunter Hunde, Katzen, Chinchilla- und
Angorakaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Tieren für Aquarien und Terrarien (in Verkaufsräumen)
52.49.3 Augenoptiker
52.49.4 Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Foto-, Kino- und Projektionsgeräten, fototechnischem und -chemischem
Material, darunter Objektive, Verschlüsse, Blenden, Belichtungsmesser, Blitzgeräte, Filme,
Entwickler, Fixiersalz (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit sonstigen feinmechanischen und optischen Erzeugnissen (ohne
medizinische Artikel), darunter Mikroskope, Lupen, Ferngläser, Fernrohre, Thermometer,
Barometer, feinmechanische Lehrmittel (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 395 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.49.5 Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren Einheiten und Software
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Büromaschinen sowie Geräten und Einrichtungen für die automatische
Datenverarbeitung (einschließlich der damit verbundenen Hardwareberatung), darunter
Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Diktiergeräte, PCs; außerdem mit Disketten und
Software (in Verkaufsräumen)
– Assembling von Computern (Konfigurieren nach Kundenwunsch)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3)
52.49.6 Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und Mobiltelefonen
52.49.7 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und –zubehör
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen, -zubehör und -reifen, darunter elektrische
Ausrüstungen für Fahrräder (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3)
52.49.8 Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel), darunter
Sportbekleidung, Spezialsportschuhe, Berg- und Wanderschuhe, Zelte, Schlafsäcke,
Turngeräte, Sport- und Freizeitboote (einschließlich Motorsportboote und -yachten) (in
Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Grillgeräten und Campingmöbeln (s. 52.44.3)
– Einzelhandel mit Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräten (s. 52.49.9)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.3)
– 396 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.49.9 Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Büromöbeln (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Organisationsmitteln für Bürozwecke, darunter Organisations- und
Planungstafeln, Karteikästen, Register, Flach- und Sichtkarteien, Ordner, Hefter (in
Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Waschmitteln für Wäsche, Putz- und Reinigungsmitteln, Bürstenwaren,
darunter Haushaltskernseifen, Geschirrspülmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für
Fußböden, Möbel und Teppiche, Schuh-, Leder- und Kleiderpflegemittel, Kerzen,
Haushaltsbürsten und -besen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräten (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Maschinen – ohne elektrische Haushaltsgeräte und -maschinen,
Büromaschinen und Datenverarbeitungsgeräten –, Hanf- und Hartfasererzeugnissen,
Arbeitsschutzbrillen, technischen Gummi- und Lederwaren, Schweißdraht, Stabelektroden,
Schleifmitteln, technischen Bedarfsartikeln aus Asbest, Glas und keramischen Stoffen
– Einzelhandel mit Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf, Brennholz, Heizöl,
Flüssiggas (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und -maschinen (s. 52.45.1)
– Einzelhandel mit Büromaschinen, Geräten und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung
(s. 52.49.5)
– Einzelhandel mit antiken Waffen (s. 52.50.1)
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren (s. 52.50.2 und .3)
52.5
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen)
52.50
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen)
52.50.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Antiquitäten, darunter antike Möbel, Teppiche, Gobelins, Bücher, Uhren,
Edelmetallwaren, Schmuck und Waffen (in Verkaufsräumen)
– Einzelhandel mit Sammlungen und Sammlungsstücken (ohne Briefmarkensammlungen,
Sammlerbriefmarken, Sammlermünzen) (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Sammlermünzen, Sammlerbriefmarken, Briefmarkensammlungen (s. 52.48.2)
– Einzelhandel mit Kunstgegenständen und Bildern (s. 52.48.2)
– Einzelhandel mit kunstgewerblichen Erzeugnissen (s. 52.48.2)
– Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (s. 52.50.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 397 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.50.2 Antiquariate
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit antiken Büchern (s. 52.50.1)
52.50.3 Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Gebrauchtwaren, darunter gebrauchte Haushaltsgeräte, Möbel, Bekleidung,
medizinische Geräte, Instrumente und Hilfsmittel sowie Krankenfahrstühle und
elektromedizinische Geräte und Einrichtungen, Näh- und Strickmaschinen, Hörfunk-,
Fernseh- und phonotechnische Geräte, Musikinstrumente, Werkzeuge, Büromaschinen,
Geräte und Einrichtungen für die automatische Datenverarbeitung, Foto-, Kino- und
Projektionsgeräte, Gold- und Silberschmiedewaren, Edelmetallbestecke und -tafelgeräte
sowie Schmuck, Handelswaffen, Maschinen (in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit gebrauchten Kraftwagen (s. 50.10.3)
– Einzelhandel mit gebrauchten Kraftwagenteilen, -zubehör und -reifen (s. 50.30.3)
– Einzelhandel mit gebrauchten Krafträdern, Motorrollern, Mopeds und Mofas sowie Kraftradteilen,
-zubehör und -reifen (s. 50.40.3)
– Einzelhandel mit antiquarischen Büchern (s. 52.50.2)
52.6
Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen)
52.61
Versandhandel
52.61.1 Versandhandel mit Waren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Versandhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Krafträder (s. 50.30.3 und 50.40.3)
– 398 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.61.2 Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, darunter mit
Oberbekleidung für Damen und Herren, Bekleidung und Bekleidungszubehör für Kinder und
Säuglinge, Pullovern u.Ä., Strümpfen und Bekleidungszubehör für Damen und Herren,
Herrenwäsche, Damenblusen, Damenwäsche und Miederwaren, Handarbeiten und
Handarbeitsbedarf, Schuhen. Die Waren werden dem Käufer zugesandt, nachdem er seine
Auswahl anhand von Anzeigen, Katalogen, Mustern oder anderen Werbemitteln getroffen hat
– Verkauf von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren über Telefon und Internet
52.61.3 Sonstiger Fachversandhandel
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstiger Fachversandhandel, darunter Versandhandel mit Wein und Spirituosen,
Nahrungsmitteln, Möbeln, elektrotechnischen Erzeugnissen, Sammlerbriefmarken, Büchern,
Zeitschriften, Sport- und Campingartikeln, kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln. Die Waren werden dem Käufer zugesandt, nachdem er seine Auswahl
anhand von Anzeigen, Katalogen, Mustern oder anderen Werbemitteln getroffen hat
– Verkauf von Waren (außer von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren) über Telefon
und Internet
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Versandhandel mit Teilen und Zubehör für Kraftwagen und Krafträder (s. 50.30.3 und 50.40.3)
52.62
Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
52.62.1 Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an Verkaufsständen und auf Märkten
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an festen oder beweglichen
Verkaufsständen, entweder auf öffentlichen Straßen oder auf festen Marktplätzen, darunter
Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Fettwaren und Eiern, Fischen und
Fischerzeugnissen, Wild und Geflügel, Fleisch- und Fleischwaren, Süßwaren, Brot und
Konditorwaren, Kartoffeln, Gemüse und Obst, Wein, Spirituosen, Bier und alkoholfreien
Getränken, Tabakwaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Fahrverkauf (s. 52.63.4)
– Betrieb von Würstchenständen u.a. Imbisseinrichtungen (s. 55.30.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 399 –
Abschnitt G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
52.62.2 Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel und Getränke) an festen
oder beweglichen Verkaufsständen, entweder auf öffentlichen Straßen oder auf festen
Marktplätzen, darunter Einzelhandel mit Pullovern u.Ä., Strümpfen, Oberbekleidung und
Bekleidungszubehör für Damen und Herren, Herrenwäsche und Damenblusen, Hausrat aus
Eisen, Metall und Kunststoff, Blumen und Pflanzen, zoologischem Bedarf, lebenden Tieren
und Sämereien
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Fahrverkauf (s. 52.63.4)
52.63
Sonstiger Einzelhandel (nicht in Verkaufsräumen)
52.63.1 Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen
Diese Unterklasse umfasst:
– Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen, darunter Kohle, Koks, Briketts, Brenntorf,
Brennholz, Heizöl und Flüssiggas
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Einzelhandel mit Brennstoffen (in Verkaufsräumen) (s. 52.49.9)
52.63.4 Sonstiger Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in Verkaufsräumen)
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstiger Einzelhandel vom Lager, darunter Getränke, Bodenbeläge, Schrauben,
Kleineisenwaren, Werkzeuge, Bauartikel u.Ä., Wohnmöbel, Installationsbedarf für Gas,
Wasser, Heizung und Klimatechnik, Lacke und Farben, Blumen und Pflanzen, zoologischer
Bedarf, lebende Tiere und Sämereien
– Einzelhandel mit Waren verschiedener Art durch anderweitig nicht genannte Vertriebsformen:
· Haustürverkauf
· Automatenverkauf
· Fahrverkauf
· Versandhandelsvertretung
– Einzelhandelstätigkeiten von Auktionshäusern:
· Internet-Auktionen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Versandhandelsvertretung für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile und -zubehör, Kraftwagenanhänger
(s. 50)
– Versandhandel (s. 52.61.1 bis .3)
– Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (s. 52.62.1 und .2)
– Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen (s. 52.63.1)
– 400 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt G
52.7
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Reparatur von Gebrauchsgütern
Diese Gruppe umfasst nicht:
– Reparatur von Kraftfahrzeugen (s. 50)
– Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 72.50.0)
52.71
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
52.71.0 Reparatur von Schuhen und Lederwaren
Diese Unterklasse umfasst:
– Reparatur von Gebrauchsgütern aus Leder und Kunstleder (auch aus anderen
Kunststofffolien, textilen Geweben u.a. Stoffen), darunter Sattler-, Feinsattler-, Feintäschnerund Galanteriewaren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sofortservice (z. B. Absatzreparaturen) (s. 52.74.2)
52.72
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten
52.72.1 Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der Unterhaltungselektronik)
Diese Unterklasse umfasst:
– Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten, darunter Elektrowärmegeräte,
elektromagnetische Wirtschaftsgeräte, elektrische Kühlschränke, -truhen u.Ä.,
Waschmaschinen und -geräte
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von Hörfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten (s. 52.72.2)
52.72.2 Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
Diese Unterklasse umfasst:
– Reparatur von Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnischen Geräten, darunter Receiver, Tuner,
Tape-decks, CD-Player, Videogeräte, DVD-Aufzeichnungs- und -wiedergabegeräte,
Kassettenabspielgeräte und Plattenspieler
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (s. 52.72.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 401 –
Abschnitt G
52.73
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und
Gebrauchsgütern
Reparatur von Uhren und Schmuck
52.73.0 Reparatur von Uhren und Schmuck
Diese Unterklasse umfasst:
– Reparatur von Uhren, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
52.74
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern
52.74.1 Reparatur von Fahrrädern
52.74.2 Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt, darunter
Haushaltsnähmaschinen, Haushaltsschreibmaschinen, Fotogeräte, Schneidwaren, Puppen
u.a. Spielwaren (auch aus Gummi), Matratzen, Verpackungsmittel, Korb- und Flechtwaren,
Schirme, Kopfbedeckungen, Bekleidung
– Reparatur von Mobiltelefonen
– Sofortservice (z. B. Absatzreparaturen, Schlüsselanfertigung, Bedrucken von Textilwaren,
Gravieren von Namensschildern, Prägen von Kraftfahrzeugkennzeichen)
– Klavierstimmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Instandhaltung und Reparatur von handgeführten kraftbetriebenen Werkzeugen (s. 29.41.0)
– Instandhaltung und Reparatur von Möbeln (s. 36.1)
– Instandhaltung und Reparatur von Musikinstrumenten (s. 36.30.0)
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.5)
– Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern (s. 50.40.4)
– Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
(s. 72.50.0)
– 402 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt H
H
Gastgewerbe
HA
Gastgewerbe
55
Gastgewerbe
Gastgewerbe
Diese Abteilung umfasst die Gewährung von Unterkunft und/oder die Zubereitung von
Mahlzeiten, Snacks und Getränken zum sofortigen Verzehr für Gäste. Die Abteilung umfasst
sowohl die Beherbergung als auch die Gastronomie, da diese beiden Wirtschaftstätigkeiten
häufig von derselben Einheit ausgeübt werden.
Beherbergungsbetriebe bieten kurzfristige Unterkunft für Reisende, Urlauber und andere
Personen. Einige von ihnen gewähren nur Unterkunft, während andere auch Mahlzeiten und
Freizeitaktivitäten anbieten. Die Art der zusätzlich bereitgestellten Dienstleistungen variiert
von Einheit zu Einheit.
Restaurants und andere Einheiten der speisengeprägten Gastronomie bieten komplette
Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr an. Dabei kann es sich um herkömmliche Restaurants,
Selbstbedienungsrestaurants oder Restaurants handeln, die Speisen und Getränke zum
Mitnehmen verkaufen, oder aber um feste oder mobile Würstchenstände, Imbissstuben u. Ä.
mit oder ohne Sitzgelegenheiten. Entscheidend ist die Tatsache, dass Mahlzeiten zum
sofortigen bzw. alsbaldigen Verzehr angeboten werden, und nicht die Art der Einrichtung, von
der sie angeboten werden. Nicht hierher gehört die Produktion von Mahlzeiten, die nicht zum
sofortigen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, oder von Nahrungsmitteln, die nicht als
Mahlzeit angesehen werden (s. Abteilung 15, Ernährungsgewerbe). Nicht hierher gehört ferner
der Verkauf von nicht selbst zubereiteten Nahrungsmitteln, die nicht als Mahlzeit angesehen
werden, oder von Mahlzeiten, die nicht zum sofortigen Verzehr geeignet sind (s. Abschnitt G,
Handel, ...).
Zur speisengeprägten Gastronomie gehören außerdem Cafés und Eissalons, die selbst
hergestellten oder fremd bezogenen Kuchen, selbst hergestelltes oder fremdbezogenes Eis
usw. zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.
Es gibt eine Überlappung der Tätigkeiten der Abteilung 55 insoweit, als der Verkauf von
Getränken zum einen eine eigenständige Tätigkeit ist, zum anderen aber auch zu den
Tätigkeiten der speisengeprägten Gastronomie gehört (Verkauf von Speisen, zusammen mit
Getränken); im zweiten Fall wird der Verkauf von Getränken zusammen mit dem Verkauf von
Speisen in Gruppe 55.3 (Speisengeprägte Gastronomie) erfasst. In gleicher Weise kann die
Wirtschaftstätigkeit eines Restaurants eine gesonderte Tätigkeit darstellen oder in Verbindung
mit der Beherbergung stehen. Einheiten, die eine solche gemischte Tätigkeit ausüben
(Gewährung von Unterkunft im Sinne der Gruppen 55.1 und 55.2 der WZ 2003 sowie Verkauf
von Speisen und Getränken im Sinne der Gruppen 55.3 und 55.4), werden als
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 403 –
Abschnitt H
Gastgewerbe
Beherbergungsstätten angesehen und zugeordnet, wenn deren Beherbergungskapazität aus
neun oder mehr Betten besteht. Bei einer niedrigeren Bettenzahl ist die Haupttätigkeit der
Einheit im Einzelfall zu ermitteln.
55.1
Hotellerie
Diese Gruppe umfasst:
– Einheiten, die vorübergehend Unterkunft gewähren und jedermann zugänglich sind:
· Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen und Hotels garnis
· Hotels mit Konferenzeinrichtungen
Diesen Beherbergungsstätten ist gemeinsam, dass sie jedermann zugänglich sind,
hotelübliche Dienstleistungen wie Reinigen und Aufräumen der Zimmer erbringen und dass sie
in der Regel Speisen und Getränke abgeben, wenn auch unterschiedlich in Rahmen,
Gästekreis und Umfang, z. B. in Hotels in einem auch Passanten zugänglichen Restaurant, in
Pensionen nur an Hausgäste, in Hotels garnis höchstens Frühstück
Diese Gruppe umfasst nicht:
– langfristige Vermietung von Unterkünften (s. 70.20.2)
55.10
Hotellerie
55.10.1 Hotels (ohne Hotels garnis)
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch
für Passanten – vorhanden ist sowie in der Regel weitere Einrichtungen oder Räume für
unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare, Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung
stehen
55.10.2 Hotels garnis
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen höchstens Frühstück
abgegeben wird
55.10.3 Gasthöfe
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen außer dem Gastraum in
der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt
der Umsatz aus Bewirtung deutlich den aus Beherbergung.
– 404 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt H
Gastgewerbe
55.10.4 Pensionen
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke
nur an Hausgäste abgegeben werden
55.2
Sonstiges Beherbergungsgewerbe
Diese Gruppe umfasst:
– Einheiten, die vorübergehend Unterkunft gewähren:
· Ferienzentren, Ferienhäuser und -wohnungen
· Campingplätze und -einrichtungen
· sonstige Einrichtungen für kurzzeitige Beherbergung wie Privatquartiere, Jugendherbergen,
Berghütten usw.
Diese Beherbergungsstätten sind teilweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich
(z. B. Erholungs- und Ferienheime, Jugendherbergen und Hütten) und geben Speisen und
Getränke nur an Hausgäste ab, teilweise sind sie jedermann zugänglich (z. B. Ferienhäuser
und Ferienwohnungen), geben keine Speisen und Getränke ab, verfügen aber über eine
Kochgelegenheit. Zu dieser Gruppe gehören auch Ferienzentren, Campingplätze (ohne
Dauercampingplätze) sowie die nicht erlaubnispflichtigen Privatquartieren. In den
Beherbergungsstätten dieser Gruppe werden hotelübliche Dienstleistungen wie Reinigen und
Aufräumen der Zimmer nicht oder nur eingeschränkt erbracht.
Diese Gruppe umfasst nicht:
– langfristige Vermietung von Unterkünften (s. 70.20.2)
55.21
Jugendherbergen und Hütten
55.21.0 Jugendherbergen und Hütten
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten mit in der Regel einfacher Ausstattung, vorzugsweise für Jugendliche
oder Angehörige der sie tragenden Organisation (z. B. Wanderverein), in denen Speisen und
Getränke in der Regel nur an Hausgäste abgegeben werden
55.22
Campingplätze
55.22.0 Campingplätze
Diese Unterklasse umfasst:
– Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von mitgebrachten
Wohnwagen, Wohnmobilen oder Zelten zugänglich sind
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 405 –
Abschnitt H
Gastgewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Dauercampingplätze (s. 70.20.1)
55.23
Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
55.23.1 Erholungs- und Ferienheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins
oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Müttern, Kindern, Betreuten
sozialer Einrichtungen, zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an
Hausgäste abgegeben werden
55.23.2 Ferienzentren
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und nach Einrichtung und
Zweckbestimmung dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und
Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit
Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt
anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und
anderen Wohngelegenheiten (auch mit Kochgelegenheit), einer Gaststätte, von
Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von
Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen, z. B. Massageeinrichtungen, Solarium,
Sauna, Friseur, und zur aktiven Freizeitgestaltung, z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-,
Kleingolf-, Trimm-Dich-Anlagen
55.23.3 Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke
nicht abgegeben werden, aber Kochgelegenheit vorhanden ist
55.23.4 Privatquartiere
Diese Unterklasse umfasst:
– Kleinbeherbergungsstätten, die nicht erlaubnispflichtig (weniger als 9 Betten) und
jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen
Entgelt aufgenommen werden
– 406 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt H
Gastgewerbe
55.23.6 Boardinghouses
Diese Unterklasse umfasst:
– Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und neben Kurzzeitaufenthalten
insbesondere für längere Aufenthalte im urbanen Umfeld konzipiert sind. Die Ausstattung
orientiert sich an privaten Wohnungen, eine Kochgelegenheit muss gegeben sein. Die
Leistung wird durch einen hotelähnlichen Service ergänzt (Reinigung, Serviceoffice).
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– langfristige Vermietung von Unterkünften ohne hotelähnlichen Service (s. 70.20.2)
55.23.7 Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Wohnheime für Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
– Berufstätigenwohnheime
55.3
Speisengeprägte Gastronomie
55.30
Speisengeprägte Gastronomie
55.30.1 Restaurants mit herkömmlicher Bedienung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Speisen, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit
verbundener Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem
Unterhaltungsprogramm, durch:
· Restaurants
· Speisewagenbetriebe u.Ä. mit herkömmlicher Bedienung
55.30.2 Restaurants mit Selbstbedienung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Speisen, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit
verbundener Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem
Unterhaltungsprogramm, durch:
· Selbstbedienungsrestaurants
· Speisewagenbetriebe u.Ä. mit Selbstbedienung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Automatenverkauf (s. 52.63.4)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 407 –
Abschnitt H
Gastgewerbe
55.30.3 Cafés
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Speisen, insbesondere von Konditoreierzeugnissen und sonstigen kalten
Speisen, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit verbundener Verkauf
von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
55.30.4 Eissalons
Diese Unterklasse umfasst:
– Bewirtungsstätten, von denen insbesondere Speiseeis sowie ein eng begrenztes Sortiment
von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird
55.30.5 Imbissstuben
Diese Unterklasse umfasst:
– Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng
begrenztes Sortiment von Speisen mit und ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an
Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird, z. B. Würstchenstände u.ä.
Fast-Food-Einrichtungen
55.4
Getränkegeprägte Gastronomie
55.40
Getränkegeprägte Gastronomie
55.40.1 Schankwirtschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– Bewirtungsstätten mit Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
55.40.3 Diskotheken und Tanzlokale
Diese Unterklasse umfasst:
– Lokale mit Tanzmusik, verbunden mit Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr
an Ort und Stelle, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
55.40.5 Bars
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle
– 408 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt H
Gastgewerbe
55.40.6 Vergnügungslokale
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, mit begleitendem
Unterhaltungsprogramm
55.40.7 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie
55.5
Kantinen und Caterer
55.51
Kantinen
55.51.0 Kantinen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Speisen und Getränken, gewöhnlich zu ermäßigten Preisen, an bestimmte
Personengruppen, durch:
· Sport-, Betriebs- und Bürokantinen
· Schulkantinen und -küchen
· Mensen
· Messen und Kantinen für Armeeangehörige
55.52
Caterer
55.52.0 Caterer
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Einrichtungen, die in einer eigenen Produktionszentrale zubereitete
verzehrfertige Speisen sowie Getränke an bestimmte Einrichtungen (z. B. Fluggesellschaften,
"Essen auf Rädern") oder Personengruppen und für bestimmte Anlässe (z. B. Hochzeiten und
andere Feiern oder Festlichkeiten) liefern. Die zubereiteten Speisen werden den
Konsumenten also direkt vom Caterer oder durch die belieferten Einrichtungen – eventuell
nach erneutem Erwärmen – verzehrfertig angeboten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Mahlzeiten, die nicht zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder bestimmt sind, oder von
Nahrungsmitteln, die nicht als Mahlzeiten angesehen werden (s. 15)
– Handel mit nicht selbst zubereiteten Nahrungsmitteln (s. Abschnitt G)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 409 –
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
IA
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Dieser Unterabschnitt umfasst:
– Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Personen- und Güterbeförderung im Linien- oder
Gelegenheitsverkehr auf Schienen und Straßen, zu Wasser und in der Luft sowie Transport in
Rohrfernleitungen
– Hilfs- und Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit Bahnhöfen, Häfen und Flughäfen,
Parkplätzen und Parkhäusern sowie Frachtumschlag, Lagerei usw.
– Post-, Kurier- und Fernmeldewesen
– Vermietung von Fahrzeugen mit Fahrer oder Bedienungspersonal
Dieser Unterabschnitt umfasst nicht:
– Umbau und Tuning von Kraftwagen (s. 34.20.0)
– größere Reparaturen oder Umbau von Beförderungsmitteln außer Kraftfahrzeugen (s. 35)
– Bau, Unterhaltung und Erneuerung von Straßen, Schienenstrecken, Häfen, Flughäfen (s. 45)
– Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (s. 50.20.5)
– Vermietung von Fahrzeugen ohne Fahrer oder Bedienungspersonal (s. 71.1 und 71.2)
60
Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen
60.1
Eisenbahnverkehr
60.10
Eisenbahnverkehr
60.10.0 Eisenbahnverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Personen- und Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
– Schlepp- und Schubdienste (Rangieren) im Eisenbahnverkehr
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– größere Reparaturen oder Umbau von Schienenfahrzeugen (s. 35.20.6)
– Betrieb von Zugrestaurants (s. 55.3)
– Betrieb von Bahnhöfen; Frachtumschlag, Lagerei und sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten (s. 63)
– Instandhaltung und kleinere Reparaturen von rollendem Material (s. 63.21.2)
– Betrieb von Schienenwegen einschließlich Betriebsleit- und Sicherungssystemen (s. 63.21.2)
– 410 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
60.2
Sonstiger Landverkehr
60.21
Personenbeförderung im Linienverkehr zu Land
60.21.1 Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und -Nachbarortslinienverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Regelmäßige Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr auf festgelegten Strecken nach
meist festem Fahrplan mit Omnibussen, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltepunkten
zu- oder aussteigen können
– Betrieb von Schulbussen, Flughafen- oder Bahnhofszubringerlinien
60.21.2 Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Regelmäßige Personenbeförderung im Fernverkehr auf festgelegten Strecken nach meist
festem Fahrplan mit Omnibussen, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder
aussteigen können
60.21.3 Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und Straßenbahnen
Diese Unterklasse umfasst:
– Regelmäßige Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr auf festgelegten Strecken nach
meist festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an meist festen Haltestellen zu- oder aussteigen
können. Die Beförderung kann mit Straßenbahnen, U-Bahnen, Hochbahnen usw. erfolgen
60.21.4 Berg- und Seilbahnen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Zahnrad- und Seilbahnen usw.:
· Kabinenbahnen
· Sesselbahnen
· Standseilbahnen
· Skilifte
60.22
Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
60.22.0 Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
Diese Unterklasse umfasst:
– Personenbeförderung mit Taxis
– Pkw-Vermietung mit Fahrer
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 411 –
Abschnitt I
60.23
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
60.23.1 Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Gelegenheits- und Ausflugsverkehr mit Omnibussen, darunter Ferienziel-Reiseverkehr
60.23.2 Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstige Personenbeförderung im Straßenverkehr:
· Personenbeförderung mit Gespannfahrzeugen
· sonstige Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Rettungsdienste und Krankentransport (s. 85.14.5)
60.24
Güterbeförderung im Straßenverkehr
60.24.5 Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– erlaubnispflichtige Güterbeförderung mit Nutzkraftfahrzeugen
– Lkw-Vermietung mit Fahrer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag (s. 63)
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Transport von Abfällen im Zusammenhang mit deren Einsammeln (s. 90.02.1)
60.24.6 Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– erlaubnisfreier Straßengüterverkehr
– von den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes freigestellter Straßengüterverkehr
– Güterbeförderung mit Gespannfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Abfertigungseinrichtungen für den Frachtumschlag (s. 63)
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Transport von Abfällen im Zusammenhang mit deren Einsammeln (s. 90.02.1)
– 412 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
60.3
Transport in Rohrfernleitungen
60.30
Transport in Rohrfernleitungen
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
60.30.0 Transport in Rohrfernleitungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Transport von Gasen, Flüssigkeiten, Schlämmen und anderen Gütern in Rohrfernleitungen
– Betrieb von Pumpstationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verteilung von Erd- oder Stadtgas (s. 40.2)
– Verteilung von Fernwärme (s. 40.30.1 bis .5)
– Verteilung von Wasser (s. 41.00.1 bis .3)
61
Schifffahrt
Diese Abteilung umfasst:
– Betrieb von eigenen, geleasten und gemieteten Schiffen, die für Personen- oder
Güterbeförderung eingesetzt werden
– Betrieb von Kreuzfahrtschiffen sowie Fähren des Personenverkehrs und Fahrgastschiffen mit
Kabinen
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Besorgung oder Vermittlung von Güterversendungen mit Schiffen (s. 63.40.1 und .2)
61.1
See- und Küstenschifffahrt
61.10
See- und Küstenschifffahrt
61.10.0 See- und Küstenschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßige und außerplanmäßige Personen- und Güterbeförderung zu Wasser
– Betrieb von Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen
– Betrieb von Fähren, Wassertaxis usw.
– Betrieb von Schlepp- und Schubschiffen, Bohrinseln usw.
– Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Besatzung
– Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung in der See- und Küstenschifffahrt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 413 –
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Schiffen in Rahmen der Hochsee- und Küstenfischerei (s. 05.01.1)
– Tätigkeiten von Schiffen, die sowohl auf die Hochsee- und Küstenfischerei als auch auf die Verarbeitung
und Konservierung von Fisch spezialisiert sind (05.01.1)
– Tätigkeiten von Spezialschiffen für die Fischverarbeitung und -konservierung (s. 15.20.0)
– Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4)
– Frachtumschlag, Lagerei, Hafenbetrieb und sonstige Hilfstätigkeiten wie Docken, Lotsendienst,
Leichtertransport, Bergung von Schiffen (s. 63)
61.2
Binnenschifffahrt
61.20
Binnenschifffahrt
61.20.1 Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst:
– Personenbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen
– Vermietung von Vergnügungsschiffen mit Besatzung in der Binnenschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Hotelschiffen (s. 55.1)
– Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4)
– Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4)
61.20.2 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien
Diese Unterklasse umfasst:
– Güterbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen durch
Reedereien
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Schiffen im Rahmen der Fluss- und Seenfischerei (s. 05.01.2)
– Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4)
– Betrieb von Binnenschiffen für Messe- und Ausstellungszwecke (s. 74.87.1)
61.20.3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere
Diese Unterklasse umfasst:
– Güterbeförderung auf Flüssen, Kanälen, Seen und anderen Binnenwasserstraßen durch
Partikuliere
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt (s. 61.20.4)
– 414 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
61.20.4 Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Fluss- und Kanalfähren, Schifffahrt in See- und Binnenhäfen und innerhalb von
Docks
62
Luftfahrt
Diese Abteilung umfasst:
– Personen- und Güterbeförderung in der Luft- und Raumfahrt
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Schädlingsbekämpfung mit Flugzeugen (s. 01.41.1)
– Instandhaltung von Flugzeugen, Motoren und Triebwerken (s. 35.30.0)
– Luftwerbung (s. 74.40.2)
– Luftbildfotografie (s. 74.81.1)
62.1
Linienflugverkehr
62.10
Linienflugverkehr
62.10.0 Linienflugverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Personen- und Güterbeförderung im Linienflugverkehr
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Charterflüge (s. 62.20.0)
62.2
Gelegenheitsflugverkehr
62.20
Gelegenheitsflugverkehr
62.20.0 Gelegenheitsflugverkehr
Diese Unterklasse umfasst:
– Personen- und Güterbeförderung im Gelegenheitsflugverkehr
· regelmäßige und gelegentliche Charterflüge, Hubschrauber-Dienste, Rundflüge usw.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 415 –
Abschnitt I
62.3
Raumtransport
62.30
Raumtransport
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
62.30.0 Raumtransport
Diese Unterklasse umfasst:
– Starten von Satelliten und Raumfahrzeugen
– Personen- und Güterbeförderung in der Raumfahrt
63
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung
63.1
Frachtumschlag und Lagerei
63.11
Frachtumschlag
63.11.0 Frachtumschlag
Diese Unterklasse umfasst:
– Be- und Entladen von Gütern und Gepäck unabhängig von der Art des benutzten
Beförderungsmittels
– Stauerei
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Abfertigungseinrichtungen (s. 63.2)
63.12
Lagerei
63.12.1 Lagerei (ohne Kühlhäuser)
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Lagereinrichtungen für alle Arten von Gütern:
· Getreidesilos, Lagerhäuser, Lagertanks usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Parkplätzen und -häusern (s. 63.21.1)
63.12.2 Kühlhäuser
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Kühlhäusern für alle Arten von Gütern
– 416 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
63.2
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr
63.21
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr
63.21.1 Parkhäuser und Parkplätze
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Parkplätzen und -häusern, Fahrradstellplätzen
63.21.2 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Land:
· Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Bahnhöfen oder Omnibusbahnhöfen
· Betrieb von Straßen, Brücken, Tunneln
· Betrieb von Schienenwegen einschließlich Betriebsleit- und Sicherungssystemen, sonstige
Eisenbahninfrastruktur
· Instandhaltung und kleinere Reparaturen an Schienenfahrzeugen
· Betrieb von Fahrzentralen für Taxis und Fahrradkuriere
· Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– größere Reparaturen oder Umbau von Schienenfahrzeugen (s. 35.20.6)
– Rangierdienste (s. 60.10.0)
– Frachtumschlag (s. 63.11.0)
– Dauercampingplätze (s. 70.20.1)
63.22
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Schifffahrt
63.22.1 Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
· Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Binnenhäfen und Anlegestellen
· Betrieb von Schleusen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Restaurants und Bars an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4)
– Frachtumschlag in der Binnenschifffahrt (s. 63.11.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 417 –
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
63.22.2 Seehafenbetriebe
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
· Betrieb von Abfertigungseinrichtungen wie Seehäfen und Anlegestellen, deren Aufgabe es ist,
Schiffen beim Fest- und Losmachen behilflich zu sein
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Restaurants und Bars in Seehäfen und an Bord von Schiffen (s. 55.3 und 55.4)
– Frachtumschlag in der See- und Küstenschifffahrt (s. 63.11.0)
63.22.3 Bugsier- und Bergungsschifffahrt
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
· Leichterverkehr und Bergung einschließlich Taucherei
63.22.4 Lotsbetriebe
63.23
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern zu Wasser:
· Navigation, Lotsendienst
· Betrieb von Leuchttürmen
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt
63.23.1 Flughafenbetriebe
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
· Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen
· Flughafenkontrolle
· Bodendienste auf Flughäfen usw.
· Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste
· Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Flughafenbereich
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Restaurants und Bars in Flughäfen (s. 55.3 und 55.4)
– Frachtumschlag in der Luftfahrt (s. 63.11.0)
– nichthoheitliche Tätigkeiten im Rahmen von Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen (s. 74.60.2)
– hoheitliche (behördliche) Tätigkeiten im Rahmen von Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen wie
bewaffneter Objektschutz oder bewaffneter Schutz von Kontrollstellen (s. 75.24.0)
– 418 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
63.23.2 Landeplätze für Luftfahrzeuge
Diese Unterklasse umfasst:
– Hilfs- und Nebentätigkeiten der Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
· Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich
· Betrieb von Segelfluggeländen
63.23.3 Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Flugunterricht zur Erlangung von Musterberechtigungen
– Flugsicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Flughafenbereich bis zur Übergabe an die
Flugsicherung (s. 63.23.1)
– Regelung und Überwachung des Flugverkehrs im Landeplatzbereich (s. 63.23.2)
– Betrieb von Flugschulen für Sport- und Freizeitpiloten (s. 80.41.2)
63.3
Reisebüros und Reiseveranstalter
63.30
Reisebüros und Reiseveranstalter
63.30.1 Reisebüros
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Reisebüros:
· Vermittlung von Reiseinformationen, Beratung und Planung
· Organisieren von Reisen, Beherbergung und Beförderung für Reisende und Urlauber
· Lieferung von Fahrkarten, Verkauf von Packagetouren usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wirtschaftsförderung im Gastgewerbe und Fremdenverkehr (s. 75.13.0)
63.30.2 Reiseveranstalter und Fremdenführung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Reiseveranstaltern
– Tätigkeiten von Fremdenführern und Reiseleitern
– Tätigkeiten von örtlichen Fremdenverkehrsbüros und Zimmervermittlungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wirtschaftsförderung im Gastgewerbe und Fremdenverkehr (s. 75.13.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 419 –
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
63.4
Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung
63.40
Spedition, sonstige Verkehrsvermittlung
63.40.1 Spedition
Diese Unterklasse umfasst:
– Ausstellung und Beschaffung von Transportdokumenten und Begleitpapieren
– Güterversendungen in eigenem Namen für Rechnung anderer durch Frachtführer oder
Verfrachter
– Besorgung oder Durchführung von Transport zu Land, zu Wasser oder in der Luft
– Sammelladungsverkehre per Kraftwagen, Bahn oder Flugzeug einschließlich Sammeln und
Verteilen der Sendungen
– Empfangsspedition in Sammelladungs- und Ladungsverkehren einschließlich Abholung und
Zusammenstellung von Gütern
– Tätigkeiten von Seefrachtspediteuren
– Zollspedition
– Umzugsspediton
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3)
63.40.2 Schiffsmaklerbüros und -agenturen
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammelladungsverkehre per Seeschiff einschließlich Sammeln und Verteilen der Sendungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3)
63.40.4 Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt, soweit sie als eigenständige
Tätigkeiten ausgeführt werden
– 420 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Güterbeförderung im Landverkehr, in der Schifffahrt und in der Luftfahrt (s. 60 bis 62)
– Frachtumschlag und Lagerei (s. 63.1)
– Betrieb von Abfertigungseinrichtungen (s. 63.2)
– Spedition (s. 63.40.1)
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3)
– Unternehmensberatung (s. 74.14.1)
– Abfüll- und Verpackungsgewerbe (s. 74.82.0)
– Inkassobüros (s. 74.87.6)
63.40.5 Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Luftfrachtagenten, Mitfahrzentralen, Frachtenbörsen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– private Post- und Kurierdienste (s. 64.12.1 bis .7)
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Vermittlung von Frachtversicherungen (s. 67.20.1 bis .3)
64
Nachrichtenübermittlung
64.1
Postverwaltung und private Post- und Kurierdienste
64.11
Postverwaltung 1)
64.11.0 Postverwaltung 1)
64.12
Private Post- und Kurierdienste
64.12.1 Briefdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von Sendungen bis zu einem Höchstgewicht
von 2000 g
1)
Die WZ 2003 ist auf der verbindlichen Grundlage internationaler Wirtschaftszweigklassifikationen entstanden.
Daher enthält sie einen Wirtschaftszweig zur Erfassung von Tätigkeiten der nationalen Postverwaltung.
Aufgrund der Deregulierung der Postmärkte gibt es in Deutschland jedoch nur noch private Post- und
Kurierdienste, die in der Klasse 64.12 der WZ 2003 erfasst werden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 421 –
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
64.12.2 Zeitungsdienste
64.12.3 Paketdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von Frachtsendungen bis zu einem
Höchstgewicht von 31,5 kg
64.12.5 Expressdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Einsammlung, Weiterleitung und Auslieferung von termingebundenen Sendungen
64.12.6 Kurierdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Beförderung von einzeln nachgewiesenen Sendungen, die im Interesse einer schnellen und
zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet
werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung
zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen
64.12.7 Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen
64.3
Fernmeldedienste
64.30
Fernmeldedienste
64.30.1 Erbringung von festnetzgebundenen Telekommunikationsdienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betreiben von Kabelnetzen einschließlich Unterhaltung dieser Netze
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)
– 422 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt I
Verkehr und Nachrichtenübermittlung
64.30.2 Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betreiben von Mobilfunknetzen einschließlich Unterhaltung dieser Netze
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)
64.30.3 Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betreiben von Satellitenfunk einschließlich Unterhaltung dieser Netze
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)
64.30.4 Erbringung von sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Fernsprechauftragsdienste (s. 74.85.3)
– Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.1)
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen (s. 92.20.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 423 –
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
JA
Kredit- und Versicherungsgewerbe
65
Kreditgewerbe
Diese Abteilung umfasst:
– Hereinnahme und Ausleihung von Finanzmitteln sowie die Durchführung von anderen Bankund Finanzgeschäften (ohne Versicherungsgewerbe, Pensions- und Sterbekassen,
Sozialversicherung)
65.1
Zentralbanken und Kreditinstitute
Diese Gruppe umfasst:
– Währungs- und Notenbanken sowie Kreditinstitute
65.11
Zentralbanken
65.11.0 Zentralbanken
Diese Unterklasse umfasst:
– Deutsche Bundesbank als Währungs- und Notenbank mit Landeszentralbanken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Girozentralen (s. 65.12.2)
– Genossenschaftliche Zentralbanken (s. 65.12.4)
65.12
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)
Diese Klasse umfasst:
– Hereinnahme und Ausleihung von Finanzmitteln sowie Durchführung von anderen
Bankgeschäften (ohne sonstige Finanzierungsinstitutionen)
– Führen von Wertpapierdepots
65.12.1 Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute in privater Rechtsform (ohne die der eingetragenen Genossenschaft), die in
der Regel Bankgeschäfte aller Art betreiben. Das Schwergewicht liegt im kurz- und
mittelfristigen Kredit- und Einlagengeschäft.
– 424 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
65.12.2 Girozentralen
Diese Unterklasse umfasst:
– Deutsche Girozentrale als Spitzenorganisation der Sparkassenorganisation
– Zentralinstitute (Girozentralen) der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen
Sparkassen. Sie dienen den Sparkassen als Liquiditätshalter und als Abwicklungsstellen für
den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ferner leiten sie öffentliche Mittel im Rahmen spezieller
Kreditprogramme weiter; als Landesbanken sind sie die "Hausbanken" der Länder. Sie
betreiben das Grund- und Kommunalkreditgeschäft und besitzen das Emissionsrecht;
darüber hinaus führen sie alle üblichen Bankgeschäfte aus.
65.12.3 Sparkassen
Diese Unterklasse umfasst:
– Abgesehen von wenigen Ausnahmen kommunale Einrichtungen, deren Gewährträger
Gemeinden und Gemeindeverbände sind. Wichtigstes Passivgeschäft ist die Entgegennahme
von Spareinlagen, wichtigstes Aktivgeschäft die Hergabe langfristiger Kredite (vor allem
Hypothekarkredite), daneben alle üblichen Bankgeschäfte, auch das kurz- und mittelfristige
Kreditgeschäft.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bausparkassen (s. 65.12.9)
65.12.4 Genossenschaftliche Zentralbanken
Diese Unterklasse umfasst:
– Deutsche Genossenschaftsbank als Spitzeninstitut der regionalen genossenschaftlichen
Zentralbanken. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Weiterleitung von öffentlichen Mitteln im
Rahmen spezieller längerfristiger Kreditprogramme; sie besitzt Emissionsrecht.
– Regionale Zentralinstitute der in ihrem Bereich tätigen, ihnen angeschlossenen
Kreditgenossenschaften. Sie sorgen für den Geld- und Kreditausgleich und dienen als
Verrechnungsstellen innerhalb ihres Bereichs. Darüber hinaus betreiben sie die üblichen
Bankgeschäfte.
65.12.5 Kreditgenossenschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– den Regional- und Fachverbänden des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken e.V. angeschlossene Institute, die die üblichen Bankgeschäfte vornehmlich
mit ihren Mitgliedern, aber auch mit jedermann betreiben. Fast ausschließlich in der
Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt, einschließlich einiger Kreditinstitute
in anderer Rechtsform. Bezeichnet als Volksbanken, Genossenschaftsbanken,
Raiffeisenbanken, Raiffeisenkassen, Spar- und Darlehenskassen, Beamtenbanken.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 425 –
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
65.12.6 Realkreditinstitute
Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute, die ausschließlich oder überwiegend den Real- oder Kommunalkredit pflegen
und sich durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen oder Aufnahme
langfristiger Mittel refinanzieren:
· private Hypothekenbanken einschließlich Schiffspfandbriefbanken
· Real- und Kommunalkreditinstitute öffentlicher Rechtsform wie die Landeskreditanstalten,
die Wohnungsbauförderungsanstalten usw.
65.12.7 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute, denen besondere Aufgaben, hauptsächlich die Durchführung öffentlicher
Kreditaktionen, übertragen worden sind, z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die
Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) oder die Landwirtschaftliche
Rentenbank, teilweise mit Emissionsrecht
65.12.9 Bausparkassen
Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bauspareinlagen
entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen ihren Bausparern Gelddarlehen
für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren:
· private Bausparkassen
· öffentliche Bausparkassen
65.2
Sonstige Finanzierungsinstitutionen
Diese Gruppe umfasst:
– Finanzierungsinstitutionen (ohne Zentral- und Universalbanken)
65.21
Institutionen für Finanzierungsleasing
65.21.0 Institutionen für Finanzierungsleasing
Diese Unterklasse umfasst:
– Entgeltliche Überlassung von Gütern (Mobilien und Immobilien) zur Nutzung, wobei die
Vertragsdauer annähernd der gewöhnlichen Nutzungsdauer entspricht. Die zu zahlenden
Leasingraten decken grundsätzlich die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten sowie
Nebenkosten, Finanzierungskosten und die Gewinnmarge des Leasinggebers.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Operate-Leasing je nach Art der geleasten Güter (s. 71)
– 426 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt J
65.22
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Spezialkreditinstitute
65.22.0 Spezialkreditinstitute
Diese Unterklasse umfasst:
– Kreditgarantiegemeinschaften: Gemeinschaftseinrichtungen von Banken und Handwerks-,
Handels- oder ähnlichen Organisationen; übernehmen Ausfallbürgschaften für längerfristige
Kredite an Betriebe, die ihnen unmittelbar oder über ihre Verbände angeschlossen sind. Hier
sind auch die Beteiligungsgarantiegemeinschaften einzuordnen.
– Kassenvereine: Institute, die für die ihnen angeschlossenen Kreditinstitute und deren
Kunden die Wertpapiersammelverwahrung übernehmen und den Effektengiroverkehr
durchführen
– Verbraucherkreditinstitutionen
65.23
Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
65.23.1 Kapitalanlagegesellschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– Unternehmen, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften unterliegen und deren
Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für
gemeinschaftliche Rechnung der Einleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in
Wertpapieren oder Grundstücken sowie Erbbaurechten gesondert von dem eigenen
Vermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger
(Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) auszustellen. Die auch als
"Investmentgesellschaften" bezeichneten Unternehmen verwalten das bei ihnen eingelegte
Geld als Sondervermögen (Investmentfonds). Nach der Anlageart des Sondervermögens
werden Wertpapierfonds und offene Immobilienfonds unterschieden.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 67.12.0)
– Immobilienhandel, Vermietung von Immobilien (s. 70)
– Operate-Leasing (s. 71)
– geschlossene Immobilienfonds (s. 74.15.3 und .4)
65.23.2 Leihhäuser
Diese Unterklasse umfasst:
– Unternehmen, die das Pfandkreditgeschäft betreiben, d. h. Darlehen gegen Verpfändung von
Gegenständen des täglichen Gebrauchs usw. gewähren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 427 –
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Realkreditinstitute (s. 65.12.6)
– Verbraucherkreditinstitutionen (s. 65.22.0)
65.23.3 Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Geschäfte von Wertpapierhändlern auf eigene Rechnung
– Swaps, Optionen und sonstige Wertpapiergeschäfte
– Großhandel mit Barrengold für finanzwirtschaftliche Zwecke
– Kreditkartenorganisationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Wertpapiergeschäfte für Dritte (s. 67.12.0)
– Immobilienhandel, Vermietung von Immobilien (s. 70)
– Operate-Leasing (s. 71)
66
Versicherungsgewerbe
66.0
Versicherungsgewerbe
Diese Gruppe umfasst:
– lang- und kurzfristige Risikostreuung mit oder ohne Sparkomponente
66.01
Lebensversicherungen
66.01.1 Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Kapital- und Rentenversicherung auf den Todes- und Erlebensfall:
· Lebensversicherung
· Aussteuerversicherung
· Sterbegeldversicherung
· Ausbildungsversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Pensions- und Sterbekassen (s. 66.02.0)
– gesetzliche Rentenversicherung (s. 75.30.1 bis .4)
– 428 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
66.01.2 Rückversicherungen für die Lebensversicherungen
66.02
Pensions- und Sterbekassen
66.02.0 Pensions- und Sterbekassen
Diese Unterklasse umfasst:
– Zahlung von Ruhestandsgeldern aus Pensions- und Sterbekassen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– nicht beitragspflichtige Systeme, deren Mittel zum größten Teil aus staatlichen Quellen stammen
(s. 75.12.3)
– Sozialversicherung und Arbeitsförderung (s. 75.30.1 bis .9)
66.03
Sonstiges Versicherungsgewerbe
66.03.1 Krankenversicherungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Versicherung gegen alle mit Krankheit verbundenen wirtschaftlichen Risiken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– gesetzliche Krankenversicherung (s. 75.30.5 und .6)
66.03.2 Schaden- und Unfallversicherungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Versicherung gegen Schaden- und Unfallrisiken:
· Hagelversicherung
· Reisegepäckversicherung
· Kreditversicherung
· Hausratversicherung
· Tierversicherung
· Unfall- und Feuerversicherung
· Immobilienversicherung
· Kraftfahrt-, See-, Luftfahrt-, Transportversicherung
· Vermögensschadens- und Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 429 –
Abschnitt J
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– gesetzliche Unfallversicherung (s. 75.30.7)
66.03.3 Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Rückversicherungsgeschäfte, außer für die Lebensversicherung
67
Mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
Diese Abteilung umfasst:
– Erbringung von Dienstleistungen, die in engem Zusammenhang mit dem Kredit- und
Versicherungsgewerbe stehen, ohne dieses jedoch einzuschließen
67.1
Mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.11
Effekten- und Warenbörsen
67.11.0 Effekten- und Warenbörsen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von und Aufsicht über Finanzmärkte durch nicht staatliche Stellen:
· Wertpapierbörsen, Warenbörsen usw.
67.12
Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
67.12.0 Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
Diese Unterklasse umfasst:
– Börsengeschäfte für Dritte (z. B. Maklergeschäfte) und damit verbundene Tätigkeiten
– Vermögensverwaltung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Führen von Wertpapierdepots (s. 65.12)
– Börsengeschäfte auf eigene Rechnung (s. 65.23.3)
– 430 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt J
67.13
Kredit- und Versicherungsgewerbe
Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.13.0 Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten:
· Vermittlung von Bausparverträgen
· Hypothekenvermittlung
· Betrieb von Wechselstuben usw.
· internationale Abwicklung von Bankdiensten mittels der Fernmeldedienste
67.2
Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.20
Mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.20.1 Versicherungsvertreter
67.20.2 Versicherungsmakler
67.20.3 Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
Diese Unterklasse umfasst:
– Risiko- und Schadensbewertung
– Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 431 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
KA
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Dieser Abschnitt beinhaltet Tätigkeiten, die sich im Wesentlichen auf den Unternehmenssektor
beziehen. Doch mehr oder weniger alle der in diesem Abschnitt genannten Tätigkeiten können
auch für private Haushalte erbracht werden, z. B. Vermietung von Gebrauchsgütern,
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenbanken, Rechtsberatung, Tätigkeiten von Detekteien
sowie Wach- und Sicherheitsdiensten, Innendekorateuren oder Fotografie und Fotolabors.
70
Grundstücks- und Wohnungswesen
70.1
Erschließung, Kauf und Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.11
Erschließung von Grundstücken
70.11.1 Erschließung von unbebauten Grundstücken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2)
70.11.2 Bauträger für Nichtwohngebäude
Diese Unterklasse umfasst:
– Abwicklung von Bauprojekten:
· Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung von Bauprojekten für
Nichtwohngebäude zum Zwecke des späteren Verkaufs
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2)
– 432 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
70.11.3 Bauträger für Wohngebäude
Diese Unterklasse umfasst:
– Abwicklung von Bauprojekten:
· Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung von Wohnungsbauprojekten
zum Zwecke des späteren Verkaufs
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Abwicklung und Errichtung von Bauprojekten durch Einheiten des Baugewerbes (s. 45.2)
70.12
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.12.1 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden
Diese Unterklasse umfasst:
– Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung:
· Nichtwohngebäude
· Grundstücke
70.12.2 Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung:
· Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
70.2
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.20
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.20.1 Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Nichtwohngebäuden
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien:
· Nichtwohngebäude einschließlich Ausstellungshallen
· Grundstücke
· Dauercampingplätze
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Hotels, Pensionen, Campingplätzen außer Dauercampingplätzen und sonstigen
Beherbergungsstätten (s. 55.1 und .2)
– Betrieb von Winterstellplätzen für Wohnwagen (s. 63.21.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 433 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
70.20.2 Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von eigenen Immobilien:
· Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Hotels, Pensionen, Campingplätzen und sonstigen Beherbergungsstätten (s. 55.1 und .2)
70.3
Vermittlung und Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.31
Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.31.0 Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermittlung bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Schätzung von fremden Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
70.32
Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
70.32.0 Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Mietinkasso-Agenturen
– Facility Management/Hausmeisterdienste, z. B.:
· Verwaltung und Betrieb der Einrichtungen und Anlagen
· Unterhaltung der Immobilien
· Überwachung des Heizungs-/Belüftungs-/Klimaanlagensystems
· Ausführung kleinerer Reparaturarbeiten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– allgemeine technische Instandsetzung und Instandhaltung von Bauinstallationen (s. 45.34.0)
– Reinigung von Gebäuden usw. (s. 74.70.1 bis .4)
– 434 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
71
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal
Diese Abteilung umfasst:
– Operate-Leasing, bei dem es sich gewöhnlich um eine langfristige Vermietung handelt
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
71.1
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
71.10
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
71.10.0 Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht ohne Fahrer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer (s. 60.22.0)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
71.2
Vermietung von sonstigen Verkehrsmitteln
71.21
Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht)
71.21.0 Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht)
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Landfahrzeugen und -transporteinrichtungen ohne
Fahrer/Bedienungspersonal (ohne Personenkraftwagen):
· Schienenfahrzeuge
· Lastkraftwagen über 3,5 t Gesamtgewicht, Zugmaschinen, Anhänger und Sattelanhänger
· Krafträder, Wohnwagen, Wohnmobile usw.
– Vermietung von Transportcontainern
– Vermietung von Paletten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung oder Leasing von Fahrzeugen mit Fahrer (s. 60.2)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Vermietung von Wohn- oder Bürocontainern (s. 71.32.0)
– Vermietung von Fahrrädern (s. 71.40.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 435 –
Abschnitt K
71.22
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Vermietung von Wasserfahrzeugen
71.22.0 Vermietung von Wasserfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Wasserfahrzeugen (z. B. Handelsschiffen) und
-transporteinrichtungen ohne Bedienungspersonal
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Wasserfahrzeugen mit Bedienungspersonal (s. 61)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Vermietung von Wassersportfahrzeugen (s. 71.40.5)
71.23
Vermietung von Luftfahrzeugen
71.23.0 Vermietung von Luftfahrzeugen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Luftfahrzeugen und -transporteinrichtungen ohne
Bedienungspersonal
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Luftfahrzeugen mit Bedienungspersonal (s. 62)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
71.3
Vermietung von Maschinen und Geräten
71.31
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
71.31.0 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
ohne Bedienungspersonal:
· Erzeugnisse der Gruppe 29.3 (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen usw.)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten mit Bedienungspersonal (s. 01.4)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– 436 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
71.32
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Vermietung von Baumaschinen und -geräten
71.32.0 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal
– Vermietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen ohne Auf- und Abbau
– Vermietung von Wohn- und Bürocontainern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gerüstbau (s. 45.25.4)
– Vermietung von Baumaschinen und Geräten mit Bedienungspersonal (s. 45.50.1 und .2)
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
71.33
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
71.33.0 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen ohne Bedienungspersonal:
· Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen
· Fotokopiermaschinen, Schreibmaschinen und Textverarbeitungsgeräte
· Buchungsmaschinen und -geräte
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
71.34
Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
71.34.0 Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung und Operate-Leasing von sonstigen Maschinen und Geräten ohne
Bedienungspersonal:
· Motoren und Turbinen, Werkzeugmaschinen
· Maschinen und Geräte für den Bergbau und die Erdölförderung
· Rundfunk- und Nachrichtenübermittlungsgeräte (ohne Amateurbedarf)
· Mess- und Kontrollgeräte
· sonstige Maschinen für wissenschaftliche oder gewerbliche Zwecke
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 437 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 65.21.0)
– Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten (s. 71.31.0)
– Vermietung von Baumaschinen und -geräten (s. 71.32.0)
– Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen (s. 71.33.0)
– Vermietung von Heimwerkerbedarf (Werkzeugen) (s. 71.40.5)
71.4
Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
71.40
Vermietung von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
Diese Klasse umfasst:
– Vermietung (einschließlich notwendiger Reinigung und Instandhaltung durch den Vermieter)
von Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
71.40.1 Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen:
· Textilien, Bekleidung und Schuhe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Wäsche, Arbeitskleidung u.Ä. durch Wäschereien (s. 93.01.1)
71.40.2 Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen:
· Fahrräder
· Sportausrüstung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Personenkraftwagen und Kleinlastkraftwagen, Krafträdern, Wohnmobilen und
Anhängern (s. 71.10.0 und 71.21.0)
– Vermietung von Vergnügungsfahrzeugen (z. B. Wassersportfahrzeuge) (s. 71.40.5)
– 438 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
71.40.3 Leihbüchereien und Lesezirkel
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen:
· Bücher, Zeitungen und Zeitschriften
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verleih von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften durch Bibliotheken (s. 92.51.0)
71.40.4 Videotheken
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen:
· Videofilme, Schallplatten, DVDs usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Filmverleih und Videoprogrammanbieter (s. 92.12.1 und .2)
– Verleih von Videofilmen, DVDs und Schallplatten durch Bibliotheken (s. 92.51.0)
71.40.5 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung von sonstigen Gütern an private Haushalte oder Unternehmen:
· Möbel, Keramik und Glaswaren, Küchen- und Tischgeschirr, Elektro- und Haushaltsgeräte
· Vergnügungsfahrzeuge (z. B. Wassersportfahrzeuge)
· Schmuck, Musikinstrumente, Bühnenausstattungen und Kostüme
· Heimwerkerbedarf
· Blumen und Pflanzen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Personenkraftwagen und Kleinlastkraftwagen, Krafträdern, Wohnmobilen und
Anhängern (s. 71.10.0 und 71.21.0)
– Verleih von Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Schallplatten, Videofilmen und DVDs durch Bibliotheken
(s. 92.51.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 439 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
72
Datenverarbeitung und Datenbanken
72.1
Hardwareberatung
72.10
Hardwareberatung
72.10.0 Hardwareberatung
Diese Unterklasse umfasst:
– Beratung über Art und Konfiguration von Hardware und dazugehöriger Softwareanwendung:
· Analyse der Nutzerbedürfnisse und -probleme und Anbieten der wirtschaftlichsten Lösung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Hardwareberatung durch Computerhersteller oder -vertreiber (s. 30.02.0, 51.84.0 und 52.49.5)
72.2
Softwarehäuser
72.21
Verlegen von Software
72.21.0 Verlegen von Software
Diese Unterklasse umfasst:
– Entwickeln und Verlegen von (nicht kundenspezifischer) Standardsoftware, einschließlich
der Lieferung von Dokumentationen dazu:
· Betriebssoftware
· Anwendersoftware
· Spielesoftware
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von (nicht kundenspezifischer) Standardsoftware (s. 22.33.0)
– Änderung von Standardsoftware zur Anpassung an spezifische Nutzerbedürfnisse (s. 72.22.3)
72.22
Softwareberatung und -entwicklung
72.22.1 Softwareberatung
Diese Unterklasse umfasst:
– Analyse von betriebsfähigen Systemen:
· Analyse der Nutzerbedürfnisse und -probleme, Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichsten
Lösung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Softwareberatung in Verbindung mit Hardwareberatung (s. 72.10.0)
– 440 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
72.22.2 Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Diese Unterklasse umfasst:
– Webseiten-Design
72.22.3 Sonstige Softwareentwicklung
Diese Unterklasse umfasst:
- Entwicklung von kundenspezifischer Software, einschließlich der Lieferung von
Dokumentationen dazu
- Änderung von Standardsoftware zur Anpassung an spezifische Nutzerbedürfnisse
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2)
72.3
Datenverarbeitungsdienste
72.30
Datenverarbeitungsdienste
Diese Klasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten, bei denen der Leistungserbringer Datenverarbeitungsgeräte nur als Werkzeug einsetzt
(Zuordnung entsprechend der jeweiligen Tätigkeit)
72.30.1 Datenerfassungsdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Datenverarbeitung mit Hilfe von Kunden- oder Herstellerprogrammen:
· Dateneingabe, einschließlich Scannen
72.30.3 Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme
Diese Unterklasse umfasst:
– Web-Hosting
72.30.5 Sonstige Datenverarbeitungsdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Datenverarbeitung mit Hilfe von Kunden- oder Herstellerprogrammen:
· vollständige Datenverarbeitung
– ständige Verwaltung und ständiger Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen, die Dritten
gehören
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 441 –
Abschnitt K
72.4
Datenbanken
72.40
Datenbanken
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
72.40.0 Datenbanken
Diese Unterklasse umfasst:
– Online-Veröffentlichung von Datenbanken
– Online-Veröffentlichung von Verzeichnissen und Mailinglisten
– sonstige Online-Veröffentlichung
– Websearch-Portale
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Internet-Publishing in Zusammenhang mit traditionellem Verlagswesen, also Verlegen von Werken, die
auch außerhalb des Internet auf Papier, Datenträgern oder Tonband publiziert werden ( s. 22)
72.5
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
72.50
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
72.50.0 Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
72.6
Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten
72.60
Sonstige mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten
72.60.1 Informationsvermittlung
72.60.2 Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt
– 442 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
73
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Forschung und Entwicklung
Diese Abteilung umfasst:
– Grundlagenforschung:
· experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie zur Gewinnung neuer
Erkenntnisse über die Grundlagen der Erscheinungen und wahrnehmbaren Tatsachen
durchgeführt werden, ohne dass damit besondere Anwendungen oder besonderer Nutzen
angestrebt werden
– angewandte Forschung:
· schöpferische Forschungstätigkeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse, die in erster Linie auf
ein spezifisches praktisches Ziel gerichtet ist
– experimentelle Entwicklung:
· planmäßiges Arbeiten auf der Grundlage vorhandener Kenntnisse aus der Forschung
und/oder auf Grund praktischer Erfahrungen, das auf die Herstellung neuer oder die
Verbesserung vorhandener Werkstoffe, Erzeugnisse und Anlagen und die Einführung neuer
oder die Verbesserung vorhandener Verfahren, Systeme und Dienstleistungen gerichtet ist.
Diese Abteilung umfasst damit alle Einrichtungen für Forschung und Entwicklung,
unabhängig von ihrem Träger. Hierher gehören sowohl wirtschaftsnahe
Forschungseinrichtungen als auch Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft,
Großforschungseinrichtungen, Blaue Liste-Einrichtungen sowie bundes- und landeseigene
Forschungseinrichtungen usw.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, die nicht unmittelbar
einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem
Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme,
Mittelbeschaffung usw. (s. 91.33.1)
– Tätigkeiten von Vereinen auf den Gebieten Kultur, Freizeit und Hobby (s. 91.33.1)
73.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
73.10
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
73.10.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und Mathematik
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Mathematik, Informatik, Physik,
Astronomie, Chemie, Biologie, Geowissenschaften. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits
vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 443 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
73.10.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits
vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
73.10.3 Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften usw. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene
Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
73.10.4 Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: medizinische Wissenschaften,
Pharmazie. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse erweitert und die
Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
73.10.5 Forschung und Entwicklung im Umweltbereich
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in dem oben genannten
Bereich von Forschung und Entwicklung
– multidisziplinäre Forschung und Entwicklung
– 444 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
73.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie
im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
73.20
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie
im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
73.20.1 Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Wirtschaftswissenschaften,
Psychologie, Soziologie und Rechtswissenschaften. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits
vorhandene Kenntnisse erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Marktforschung (s. 74.13.1)
73.20.2 Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– planmäßiges Arbeiten und schöpferische Forschungstätigkeit in den oben genannten
Bereichen von Forschung und Entwicklung auf den Gebieten: Sprachwissenschaften,
Völkerkunde, Kunst usw. Mit Hilfe dieser Arbeiten sollen bereits vorhandene Kenntnisse
erweitert und die Nutzung dieser Kenntnisse verbessert werden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 445 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
74.1
Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Markt- und
Meinungsforschung, Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften
74.11
Rechtsberatung
74.11.1 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat
Diese Unterklasse umfasst:
– Wahrnehmung der Interessen von Parteien in allen Rechtsfragen, auch gegenüber einer
anderen Partei durch Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat oder unter deren Aufsicht, auch
vor allen nationalen und internationalen Gerichten oder sonstigen nationalen und
internationalen Institutionen, insbesondere auch Justiz- und Verwaltungsstellen:
· Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
· Beratung und Vertretung in Strafverfahren
– Beratung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
– Beratung in Streitfällen des öffentlichen und internationalen Rechts
– Beratung in Streitfällen des Sozialrechts
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)
74.11.2 Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
Diese Unterklasse umfasst:
– Wahrnehmung der Interessen von Parteien in allen Rechtsfragen, auch gegenüber einer
anderen Partei, durch Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat oder unter deren Aufsicht, auch
vor allen nationalen und internationalen Gerichten oder sonstigen nationalen und
internationalen Institutionen, insbesondere auch Justiz- und Verwaltungsstellen:
· Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
· Beratung und Vertretung in Strafverfahren
– Beratung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
– Beratung in Streitfällen des öffentlichen und internationalen Rechts
– Beratung in Streitfällen des Sozialrechts
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)
– 446 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.11.3 Notariate
Diese Unterklasse umfasst:
– Vorbereitung amtlicher Urkunden für Unternehmen und Privatpersonen, einschließlich der
dazu erforderlichen beratenden Betreuung:
· Urkunden und Satzungen bei der Gründung von Gesellschaften, Gesellschaftsverträge oder
ähnliche Urkunden im Zusammenhang mit Firmengründungen
· Vorbereitung von beurkundungspflichtigen Verträgen, Testamenten,
Treuhandvereinbarungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)
74.11.4 Patentanwaltskanzleien
Diese Unterklasse umfasst:
– Vorbereitung amtlicher Urkunden:
· Patente und Urheberrechte
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)
74.11.5 Sonstige Rechtsberatung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern, Schiedsrichtern in Schlichtungsverfahren u.Ä.,
Rechtsbeiständen, juristischen Prüfern und Sachverständigen, Rentenberatern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 75.23.0)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 447 –
Abschnitt K
74.12
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Wirtschafts- und Buchprüfung und Steuerberatung; Buchführung
74.12.1 Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– Führung und Prüfung von Geschäftsbüchern sowie Bescheinigung ihrer Ordnungsmäßigkeit
durch Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
· Abschlussprüfung (z. B. Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung)
· Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Kreditwürdigkeit,
Sanierungskonzepte)
· Prospektprüfung (z. B. Kapitalanlage- oder Börsenzulassungsprospekte)
· Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen)
· Funktionsprüfung (z. B. Kontrollsysteme, Datenverarbeitungssysteme)
· Prüfung besonderer Vorgänge (z. B. Gründung von Unternehmen, Verschmelzung)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften (s. 74.12.3)
– Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen,
Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1)
– Wechselinkasso (s. 74.87.6)
74.12.2 Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Buchprüfungsgesellschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– Führung und Prüfung von Geschäftsbüchern sowie Bescheinigung ihrer Ordnungsmäßigkeit
durch Buchprüferinnen, Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften:
· Abschlussprüfung (z. B. Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung)
· Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Kreditwürdigkeit,
Sanierungskonzepte)
· Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie Bestätigung ihrer Ordnungsmäßigkeit
· Prospektprüfung (z. B. Kapitalanlage- oder Börsenzulassungsprospekte)
· Wirtschaftlichkeitsprüfung (z. B. Preisprüfung bei öffentlichen Aufträgen)
· Funktionsprüfung (z. B. Kontrollsysteme, Datenverarbeitungssysteme)
· Prüfung besonderer Vorgänge (z. B. Gründung von Unternehmen, Verschmelzung)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verarbeitung und Tabellieren von Daten, auch für Buchführungszwecke (s. 72.30.5)
– Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Steuerberatungsgesellschaften (s. 74.12.3)
– Buchführung (s. 74.12.5)
– Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen,
Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1)
– Wechselinkasso (s. 74.87.6)
– 448 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.12.3 Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerberatungsgesellschaften
Diese Unterklasse umfasst:
– Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von
Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
– Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der
Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
– Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
74.12.4 Praxen von Steuerbevollmächtigten
Diese Unterklasse umfasst:
– Steuerdeklarationsberatung für Privatpersonen und Unternehmen (z. B. Anfertigen von
Steuererklärungen, Prüfen der Steuerbescheide)
– Steuerdurchsetzungsberatung (z. B. gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der
Mandanten vor Steuerbehörden und Finanzgerichten)
– Steuergestaltungsberatung (z. B. bei Umstrukturierungen)
74.12.5 Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verarbeitung und Tabellieren von Daten, auch für Buchführungszwecke (s. 72.30.5)
– Unternehmensberatung, z. B. Entwurf von Buchführungssystemen, Kostenerfassungsprogrammen,
Verfahren zur Budgetkontrolle (s. 74.14.1)
– Wechselinkasso (s. 74.87.6)
74.13
Markt- und Meinungsforschung
74.13.1 Marktforschung
Diese Unterklasse umfasst:
– empirische Untersuchung der Einstellung und des Verhaltens von Verbrauchern, Produzenten
und Dienstleistungsanbietern mit den sozialwissenschaftlichen Methoden der Befragung und
der Beobachtung zum Zwecke der Verkaufsförderung und der Entwicklung neuer Waren und
Dienstleistungen, einschließlich damit verbundener statistischer Auswertungen der
Ergebnisse und der Sekundäranalyse bereits vorhandener Daten
74.13.2 Meinungsforschung
Diese Unterklasse umfasst:
– empirische Untersuchung der Meinungen zu politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Themen mit den sozialwissenschaftlichen Methoden der Befragung und der Beobachtung,
einschließlich damit verbundener statistischer Auswertungen der Ergebnisse
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 449 –
Abschnitt K
74.14
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Unternehmens- und Public-Relations-Beratung
74.14.1 Unternehmensberatung
Diese Unterklasse umfasst:
– Beratung, Unterstützung und Anleitung von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen
Institutionen bei der Durchführung von Maßnahmen:
· Managementberatung, z. B. in den Bereichen Unternehmensführung/Organisation,
Marketing/Vertrieb, Technik/Logistik, Qualitätsmanagement, Controlling/Finanz- und
Rechnungswesen, Informationsmanagement, einschließlich Managementberatung für
landwirtschaftliche Betriebe, z. B. durch Agronomen und Agrarökonomen
· Personalberatung, auch mit Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Praxen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern (s. 74.12.3)
– Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung (s. 74.20.8)
– Werbeberatung (s. 74.40.1)
– Personal- und Stellenvermittlung (s. 74.50.1)
– Sicherheitsberatung (s. 74.60.2)
– Vermögensberatung (s. 74.87.7)
74.14.2 Public-Relations-Beratung
Diese Unterklasse umfasst:
– Beratung und Anleitung von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Institutionen
sowie Unterstützung bei der Durchführung von Maßnahmen:
· Öffentlichkeitsarbeit, Corporate Design, Kommunikationstraining und -konzepte
74.15
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften
74.15.1 Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit Schwerpunkt im Produzierenden
Gewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital eines
oder mehrerer Unternehmen (deren Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit im
Produzierenden Gewerbe liegt) und in der Ausübung der damit verbundenen Rechte besteht,
mit dem Ziel einer Kontrolle über bzw. Einflussnahme auf die Geschäftsführung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kapitalanlagegesellschaften (s. 65.23.1)
– 450 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.15.2 Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften (ohne geschlossene
Immobilienfonds)
Diese Unterklasse umfasst:
– Unternehmen, deren überwiegende Tätigkeit in der Verwaltung von Anteilen am Kapital eines
oder mehrerer Unternehmen (deren Schwerpunkt wirtschaftlicher Tätigkeit in anderen
Wirtschaftsbereichen als im Produzierenden Gewerbe liegt) und in der Ausübung der damit
verbundenen Rechte besteht, mit dem Ziel einer Kontrolle über bzw. Einflussnahme auf die
Geschäftsführung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kapitalanlagegesellschaften (s. 65.23.1)
74.15.3 Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden
74.15.4 Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden
74.15.5 Komplementärgesellschaften
74.15.6 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Firmenzentralen, zentralisierten Verwaltungsbüros u.Ä., die andere Einheiten
der Gesellschaft oder des Unternehmens verwalten, beaufsichtigen und leiten und
normalerweise die strategische oder organisatorische Planung und Entscheidungsprozesse
der Gesellschaft oder des Unternehmens übernehmen
– Treuhandverwaltung von Unternehmen
74.2
Architektur- und Ingenieurbüros
74.20
Architektur- und Ingenieurbüros
74.20.1 Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.:
· Bauplanung und -entwurf
· Bauaufsicht
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 451 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Hoch- und Tiefbau (s. 45.2)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
– Tätigkeiten von Innendekorateuren (s. 74.87.4)
– Tätigkeiten von Bühnen- und Filmarchitekten (s. 92.31.7)
74.20.2 Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.:
· Bauplanung und -entwurf
· Bauaufsicht
· Städteplanung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
74.20.3 Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Architekturbüros u.Ä.:
· Bauplanung und -entwurf
· Bauaufsicht
· Landschaftsgestaltung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Garten- und Landschaftsbau (s. 01.41.2)
– Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0)
– Hoch- und Tiefbau (s. 45.2)
– Erschließung von Grundstücken (s. 70.11.1 bis .3)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
– 452 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.20.4 Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Ingenieurbüros u.Ä.:
· Projekte im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbau, Wasser- und Straßenbau
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0)
– Hoch- und Tiefbau (s. 45.2)
– Erschließung von Grundstücken (s. 70.11.1 bis .3)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
74.20.5 Ingenieurbüros für technische Fachplanung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Ingenieurbüros u.Ä.:
· Entwurf von Projekten in den Bereichen: Elektrotechnik und Elektronik,
Telekommunikationstechnik, Bergbau, Verfahrenstechnik, Maschinenbau,
Fertigungsorganisation, Systementwicklung, Sicherheitstechnik
· Entwurf von Projekten in den Bereichen: Klimatechnik, Kühltechnik, Sanitär- und
Umwelttechnik, Tontechnik usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Entwurf und Konstruktion von Druckrohrnetzen (s. 28.30.0)
– Test- und Suchbohrung (s. 45.12.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
– Innenraumgestaltung (s. 74.87.4)
74.20.6 Büros für Industrie-Design
Diese Unterklasse umfasst:
– Entwurf von Maschinen und Industrieanlagen, bezogen auf ihre technische Funktionalität
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
– Industrial-Design (Mode- und Textildesign, Schmuckdesign, sonstiges Produktdesign) (s. 74.87.4)
– Tätigkeiten von Innendekorateuren (s. 74.87.4)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 453 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.20.7 Büros baufachlicher Sachverständiger
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Test- und Suchbohrungen (s. 45.12.0)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
74.20.8 Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Bauwirtschaftsexpertinnen und Bauwirtschaftsexperten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
74.20.9 Vermessungsbüros
Diese Unterklasse umfasst:
– geologische Untersuchungen und Landvermessung:
· Flächenmessungen und -beobachtungen zur Beschaffung von Informationen über die
Untergrundstruktur sowie zum Auffinden von Erdöl-, Erdgas- und Erzlagerstätten sowie
Grundwasservorkommen
– meteorologische Tätigkeiten
– geodätische Untersuchungen:
· Feldmessungen
· hydrologische Untersuchungen
· unterirdische Untersuchungen
· Grundstücksvermessung für Kataster und Grundbuch
· Erstellung von amtlichen Lageplänen
· Begutachtung in nachbarrechtlichen Grenzstreitigkeiten
· Kartographie und Telemetrie einschließlich damit verbundener Luftbildfotografie
· Vermessungsarbeiten für industrielle und technische Zwecke
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas (s. 11.20.0)
– Test- und Suchbohrungen (s. 45.12.0)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– technische Untersuchungen (s. 74.30.1)
– 454 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.3
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
74.30
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
74.30.1 Technische Untersuchung und Beratung
Diese Unterklasse umfasst:
– Statikprüfung für Bauelemente
– Erstellung von Prüfberichten für Schiffe, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Druckbehälter,
Kernkraftwerke usw.
– regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen
74.30.2 Physikalische Untersuchung und Beratung
Diese Unterklasse umfasst:
– Festigkeitsprüfung und Fehleranalyse
– Radioaktivitätsmessung u.Ä.
74.30.3 Chemische Untersuchung und Beratung
Diese Unterklasse umfasst:
– Messung der Reinheit von Wasser und Luft; Untersuchung möglicher Verschmutzungsstellen
wie Rauch oder Abwasser
– Untersuchung im Bereich der Lebensmittelhygiene, einschließlich tierärztliche Tests und
Kontrollen im Zusammenhang mit der Nahrungsmittelherstellung
– Untersuchung von Wasser, Boden, Luft und Abfällen
74.30.4 Betrieb von Messnetzen und Messstationen
74.4
Werbung
74.40
Werbung
74.40.1 Werbegestaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Werbeberatung
– Gestaltung von Schaufenstern und Ausstellungsräumen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 455 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Druck von Werbematerial (s. 22.22.0)
– Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2)
– Marktforschung (s. 74.13.1)
– Werbefotografie (s. 74.81.1)
– Gestaltung von Messe- und Ausstellungsständen (s. 74.87.1)
– Herstellung von Werbesendungen für Hörfunk, Fernsehen und Film (s. 92)
74.40.2 Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Planung und Durchführung von Werbekampagnen
– Außenwerbung, z. B. Plakatanschlag, Verkehrsmittelwerbung usw.
– Verbreitung durch die Medien, das heißt Verkauf von Sendezeiten und Anzeigenflächen für
verschiedene Werbezwecke
– Luftwerbung
– Verteilung und Zustellung von Werbematerial oder Mustern
– Bereitstellung von Werbeflächen
– Werbevermittlung
– Vermittlung von Anzeigenaufträgen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Druck von Werbematerial (s. 22.22.0)
– Marktforschung (s. 74.13.1)
– Öffentlichkeitsarbeit (s. 74.14.2)
– Werbefotografie (s. 74.81.1)
– Herstellung von Werbesendungen für Hörfunk, Fernsehen und Film (s. 92)
74.5
Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften
74.50
Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften
74.50.1 Personal- und Stellenvermittlung
Diese Unterklasse umfasst:
– Suche, Auswahl und Vermittlung von Arbeitskräften bzw. Arbeitsstellen für potentielle
Arbeitgeber oder Arbeitsuchende:
· Arbeitsplatzbeschreibung
· Auswahl und Prüfung von Bewerbern
· Überprüfung von Referenzen usw.
– Suche und Vermittlung von Führungskräften (headhunting)
– 456 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Personalberatung (s. 74.14.1)
– Vermittlungsagenturen für Künstlerinnen und Künstler usw.(s. 74.87.8)
– Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2)
74.50.2 Überlassung von Arbeitskräften
Diese Unterklasse umfasst:
– Personalleasing:
· zeitweise Überlassung von Arbeitnehmern von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen
anderen Arbeitgeber (Entleiher), wobei die Entlohnung durch den Verleiher erfolgt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Lohnarbeit in der Landwirtschaft (s. 01.4)
– Vermittlungsagenturen für Künstlerinnen und Künstler usw.(s. 74.87.8)
– Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2)
74.6
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
74.60
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
74.60.1 Detekteien
Diese Unterklasse umfasst:
– Auskunftsdienste
– Tätigkeiten von Privatdetektiven
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe (s. 67.20.3)
– Auskunfteien (s. 74.87.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 457 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.60.2 Wach- und Sicherheitsdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Überwachung, Bewachung und andere Schutzdienste:
· Werttransporte
· Tätigkeiten von Leibwächtern
· Streifendienste, Wachdienste für Wohnhäuser, Büros und Fabrikgebäude, Baustellen, Hotels,
Theater, Tanzlokale, Sportstadien, Einkaufszentren usw.
· Gepäck- und Passagierkontrolle auf Flughäfen
· Streifendienste in Eisenbahnen und U-Bahnen
· Fernüberwachung von technischen Anlagen
· Tätigkeiten von Warenhausdetektiven
· Alarmverfolgung
– Sicherheitsberatung im Unternehmens-, privaten und öffentlichen Bereich einschließlich
Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen
– Datenträgervernichtung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Installation von Alarmanlagen (s. 45.31.0)
– Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen (s. 67.20.3)
– Polizei (s. 75.24.0)
74.7
Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln
74.70
Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln
74.70.1 Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar
Diese Unterklasse umfasst:
– Innenreinigung von Gebäuden aller Art wie Büro-, Fabrik- und Anstaltsgebäude, Läden und
sonstige Geschäftsräume sowie Wohngebäude
– Fensterreinigung
– Reinigung von Öfen, Kesseln, Lüftungsschächten und Entlüftungsanlagen
– Reinigung von Industriemaschinen
– Flaschenreinigung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Fassadenreinigung (s. 45.45.1)
– Reinigung neu errichteter Gebäude (s. 45.45.3)
– Wartung und Reinigung von Abwasserkanälen (s. 90.01.2)
– Shampoonieren von Teppichen und Läufern, Reinigung von Vorhängen und Gardinen (s. 93.01.3)
– 458 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.70.2 Schornsteinreinigung
Diese Unterklasse umfasst:
– Reinigung von Kaminen
74.70.3 Reinigung von Verkehrsmitteln
Diese Unterklasse umfasst:
– Reinigung von Eisenbahnen, Bussen, Flugzeugen, Schiffen usw.
– Reinigung von Tanks (Tankschiffe und Tankwagen)
74.70.4 Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
Diese Unterklasse umfasst:
– Desinfektion und Schädlingsbekämpfung in Gebäuden, Eisenbahnen, auf Schiffen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft (s. 01.41.1)
74.8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
74.81
Fotografisches Gewerbe und fotografische Laboratorien
74.81.1 Fotografisches Gewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– gewerbliche Fotografie für Privatpersonen und kommerzielle Nutzer:
· Portraitaufnahmen für Passbilder, Gruppenaufnahmen von Schulklassen, Brautpaaren usw.
· Werbe- und Modeaufnahmen, Aufnahmen für das Verlags-, Immobilien- und
Fremdenverkehrsgewerbe
· Luftbildfotografie
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Mikroverfilmung (s. 72.30.1)
– Luftbildfotografie in Verbindung mit der Kartographie (s. 74.20.9)
– Herstellung von Filmen für die Film- und Fernsehindustrie sowie von Industrie-, Wirtschafts- und
Werbefilmen (s. 92.11.1 bis .3)
– Tätigkeiten von Pressefotografen (s. 92.40.2)
– Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten (s. 93.05.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 459 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.81.2 Fotografische Laboratorien
Diese Unterklasse umfasst:
– Filmbearbeitung:
· Entwicklung, Herstellung von Abzügen und Vergrößerungen von Negativen oder Filmen im
Kundenauftrag
· Diarahmung
· Reproduktion, Restauration und Retuschieren von Aufnahmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Bearbeitung von Filmen für die Film- und Fernsehindustrie sowie von Industrie-, Wirtschafts- und
Werbefilmen (s. 92.11.4 und .5)
74.82
Abfüll- und Verpackungsgewerbe
74.82.0 Abfüll- und Verpackungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst:
– gewerbliche Abfüll- und Verpackungstätigkeiten, auch mittels automatischer Verfahren:
· Abfüllen von Aerosolen
· Abfüllen von Flüssigkeiten einschließlich Getränken und Lebensmitteln
· Verpackung von Waren (Blisterverpackung, Folieneinschweißung usw.)
· Sicherheitsverpackung für pharmazeutische Produkte
· Etikettieren, Bedrucken und Markieren
· Einpacken von Paketen und Geschenken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verpackungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Spedition und sonstigen Verkehrsvermittlung
(s. 63.40.1 und .5)
74.85
Sekretariats-, Schreib- und Übersetzungsdienste; Copy-Shops
74.85.1 Freiberufliche Dolmetscher
74.85.2 Übersetzungsbüros
– 460 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.85.3 Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops
Diese Unterklasse umfasst:
– allgemeine Sekretariatsarbeiten:
· Postbearbeitung, Stenographie, Maschinenschreiben, auch nach Band, u.Ä.
· Kopieren, Blaupausen, Hektographie, Umdruck u.Ä.
· Adressenschreiben, Kuvertieren, Stempeln, Frankieren, Postversand usw., auch für
Werbematerial
– Copy-Shops
– Korrekturlesen
– Fernsprechauftragsdienste
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Datenbanken (s. 72.40.0)
– Buchführung (s. 74.12.5)
– Werbemittelverbreitung (s. 74.40.2)
74.86
Call Centers
74.86.0 Call Centers
Diese Unterklasse umfasst:
– kunden- und kundendienstbezogene technische Vermittlungsdienste auf Rechnung Dritter:
· Call Center für eingehende Anrufe, automatische Verteilung von Kundenanrufen, integrierte
Computer-/Telefon-Systeme oder Interactive-Voice-Response-Systeme:
· Annahme von Bestellungen
· Produktinformation
· Beschwerdetelefon
· Call Center für abgehende Anrufe, Verkaufs- und Marketingtätigkeiten, die sich unmittelbar
an den Kunden richten:
· Befragung für Marktforschungszwecke
· Direktmarketing
· Adressenüberprüfung
74.87
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen,
anderweitig nicht genannt
74.87.1 Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern
– Gestaltung von Ständen
– Tätigkeiten von Warenmarktbetreibern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 461 –
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.87.2 Sachverständige, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Bewertungstätigkeiten außer im Zusammenhang mit Immobilien und Versicherungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Risiko- und Schadensbewertung im Zusammenhang mit dem Versicherungsgewerbe (s. 67.20.3)
– Schätzung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. 70.31.0)
– Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung (s. 74.12.1 bis .4)
– technische Beratung, auch wenn sie nicht von Ingenieuren geleistet wird (s. 74.2)
– Büros baufachlicher Sachverständiger (s. 74.20.7)
– technische, physikalische und chemische Untersuchung (s. 74.30.1 bis .4)
74.87.3 Versteigerungsgewerbe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Absatz durch Internet-Auktionen (s. Abschnitt G)
– Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern (s. 74.11.5)
74.87.4 Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design
Diese Unterklasse umfasst:
– Kommunikationsdesign und Industrial-Design:
· Grafik-Design, Foto-Design
· Modedesign für Textilien, Kleidung, Schuhe, Schmuck, Möbel und sonstigen
Innendekorationsbedarf und andere Gebrauchsgüter
– Tätigkeiten von Innendekorateuren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen (s. 72.22.2)
– Entwurf von Maschinen und Industrieanlagen, bezogen auf die technische Funktionalität (s. 74.20.6)
– Werbegestaltung (s. 74.40.1)
74.87.5 Auskunfteien
Diese Unterklasse umfasst:
– Erteilung von Auskünften über Kreditwürdigkeit und geschäftliche Tätigkeiten von
Einzelpersonen oder Firmen:
· Handelsauskunfteien
· Informationsbüros
· Kreditauskunfteien
· Kreditschutzorganisationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Detekteien (s. 74.60.1)
– 462 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt K
Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen,
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
74.87.6 Inkassobüros
Diese Unterklasse umfasst:
– Wechselinkasso
– Verrechnungs- und Abrechnungsstellen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Kreditkartenorganisationen (s. 65.23.3)
74.87.7 Sonstige Vermögensberatung
Diese Unterklasse umfasst:
– Anlageberatung (ohne Effektenvermittlung)
– Lizenzvergabe, -verwertung, Patentverwertung
– Maklergeschäfte wie Vermittlung von Verträgen über Kauf und Verkauf von kleinen und
mittleren Unternehmen einschließlich Berufspraxen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Kreditkartenorganisationen (s. 65.23.3)
– Tätigkeiten von Grundstücks- und Gebäudemaklern (s. 70.31.0)
74.87.8 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und
Privatpersonen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Agenturen, die Auftritte von Personen bei Film, Fernsehen und Theater,
Unterhaltungs- und Sportveranstaltungen sowie deren Bücher, Schauspiele, Kunstwerke,
Fotografien usw. an Produzenten, Verleger usw. vermitteln
– Künstleragenturen
– Aufsichtsratstätigkeit
– Ablesen von Gas-, Wasser-, Strom- und Wärmemengenzählern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften (s. 74.50.1 und .2)
– Rollenbesetzung für Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen (s. 92.72.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 463 –
Abschnitt L
L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Dieser Abschnitt umfasst Tätigkeiten, die normalerweise von der öffentlichen Verwaltung
ausgeführt werden. Dabei ist der rechtliche oder institutionelle Status als öffentliche
Verwaltung per se aber nicht entscheidend für die Zuordnung zu diesem Abschnitt. Dieser
Abschnitt betrifft Einheiten, die innerhalb der zentralen oder lokalen öffentlichen Strukturen
das reibungslose Funktionieren der Verwaltung des Gemeinwesens ermöglichen.
Somit fallen in diesen Abschnitt folgende Tätigkeiten:
- Tätigkeiten der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (z. B. der exekutiven und legislativen
Organe, der Finanzverwaltung usw. auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene) oder
Aufsichtstätigkeiten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich
- Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung, auswärtige Angelegenheiten,
etc.
- Verwaltung der gesetzlichen Sozialversicherung.
In der WZ 2003 anderweitig genannte oder inbegriffene Tätigkeiten gehören nicht zum
Abschnitt L, auch wenn sie von öffentlichen Verwaltungen ausgeführt werden. So ist z. B. die
Verwaltung des Bildungssystems (Vorschriften, Aufsicht, Programme) Abschnitt L zugeordnet,
nicht aber die eigentliche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit (Abschnitt M: Erziehung und
Unterricht), Militär- und Gefängniskrankenhäuser werden im Gesundheitswesen (Abschnitt N:
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen) erfasst und Abwasser- und Abfallbeseitigung
gehören zur Abteilung 90 (Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung).
– 464 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
LA
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.1
Öffentliche Verwaltung
75.11
Allgemeine öffentliche Verwaltung
75.11.0 Allgemeine öffentliche Verwaltung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltungstätigkeiten der exekutiven und legislativen Organe auf zentraler, regionaler und
lokaler Ebene
– Verwaltung und Aufsicht im Finanz- und Steuerwesen:
· Anwendung von Steuersystemen
· Einzug von Steuern und Abgaben auf Waren, Steuerfahndung
· Zollverwaltung
– Ausführung des Haushaltsplans, Verwaltung öffentlicher Mittel und öffentlicher Schulden:
· Erhebung und Einzug von Geldern, Ausgabenkontrolle
– Verwaltung und Durchführung gesamtwirtschaftlicher und sozialpolitischer Planung sowie
statistische und soziologische Dienste auf allen staatlichen Ebenen
75.12
Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen
75.12.2 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur
Diese Unterklasse umfasst:
– öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Bildung,
Erziehung und Kultur
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Erziehung und Unterricht (s. 80)
– Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten (s. 92.5)
– Sport (s. 92.6)
– sonstige Unterhaltung (s. 92.7)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 465 –
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.12.3 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen
Diese Unterklasse umfasst:
– öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Wohnungs- und
Sozialwesen usw.:
· Sozialhilfe
· Jugend- und Familienhilfe (ohne soziale Dienste)
· Kriegsopferversorgung
· Leistungen an Asylbewerber
· Lastenausgleich
· Wiedergutmachung
· Arbeitsschutz
· staatliche Gewerbeaufsicht
· Wohnungswesen (Wohnungsämter)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
– Erziehung und Unterricht (s. 80)
– Gesundheitswesen (s. 85.1)
– Sozialwesen (s. 85.3)
– Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung (s. 90.0)
75.12.4 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen
Diese Unterklasse umfasst:
– öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf
Gesundheitswesen und Umwelt:
· Gesundheitsämter
· Umweltämter
· Grünflächenämter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
– Gesundheitswesen (s. 85.1)
– Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung (s. 90.0)
– botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3)
– 466 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.12.5 Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport
Diese Unterklasse umfasst:
– öffentliche Verwaltung von Programmen zum Wohl der Bürger in Bezug auf Sport und Freizeit:
· Sportämter
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Sport (s. 92.6)
– Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit (s. 92.7)
75.13
Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
75.13.0 Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
Diese Unterklasse umfasst:
– Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht in den Bereichen: Landwirtschaft,
Bodenbewirtschaftung, Energie, Wasserwirtschaft, Baugewerbe, Bodenschätze, Infrastruktur,
Verkehr, Kommunikation, Gastgewerbe und Fremdenverkehr (Verkehrsämter)
– allgemeine Arbeitsverwaltung
– Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der regionalen Entwicklungspolitik
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von örtlichen Fremdenverkehrsbüros und Zimmervermittlungen (s. 63.30.2)
75.14
Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten
75.14.0 Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten
Diese Unterklasse umfasst:
– allgemeine Dienstleistungen im Personalbereich und sonstige allgemeine Dienstleistungen:
· Verwaltung und Erbringung allgemeiner Personaldienstleistungen, auch für spezifische
Aufgaben
· Entwicklung und Durchführung allgemeiner personalpolitischer Maßnahmen und Verfahren
zur Auswahl und Beförderung, Beurteilung, Stellenbeschreibung, Arbeitsbewertung und
Einstufung, Verwaltung von Beamtenstatuten usw.
– Verwaltung, Erbringung und Unterstützung allgemeiner Gesamtdienstleistungen:
· zentral geführte Versorgungs- und Beschaffungsstellen
· Erhaltung und Betreuung der staatlichen Aufzeichnungen und Archive
· Betrieb von regierungseigenen oder von Regierungsstellen genutzten Gebäuden
· Betrieb von Zentralbüros sowie sonstige allgemeine, nicht an eine bestimmte Funktion
gebundene Dienstleistungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 467 –
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Datenverarbeitung und Datenbanken (s. 72)
– Bibliotheken und Archive (s. 92.51.0)
75.2
Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung
75.21
Auswärtige Angelegenheiten
75.21.0 Auswärtige Angelegenheiten
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung und Betrieb des Auswärtigen Amtes sowie der diplomatischen und
konsularischen Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler Organisationen
– Verwaltung, Erbringung und Unterstützung von zur Verbreitung im Ausland bestimmten
Informations- und Kulturdiensten
– über internationale Organisationen oder anderweitig geleistete Hilfe für Entwicklungsländer
– Gewährung von Militärhilfe an das Ausland
– Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Außenhandel, internationalen
Finanzgeschäften und technischen Fragen
– internationale Hilfsmaßnahmen, z. B. Flüchtlings- und Hungerhilfsprojekte
75.22
Verteidigung
75.22.0 Verteidigung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung des Verteidigungswesens, Kontrolle und Einsatz der Land-, See-, Luft- und
Weltraumverteidigung:
· Kampfeinheiten von Heer, Marine und Luftwaffe
· Ingenieurwesen, Transport, Nachrichtenübermittlung, Militärischer Abschirmdienst, Material,
Personal und sonstige nicht zu Kampfzwecken eingesetzte Truppen und Kommandos
· Reserve- und Hilfsstreitkräfte im Verteidigungswesen
· Versorgung, Ausrüstung, Strukturen usw.
· medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz
– Verwaltung, Betrieb und Unterstützung des Zivilschutzes
– Unterstützung bei der Ausarbeitung von Krisenplänen und Durchführung von Übungen unter
Beteiligung von Zivilstellen und der Bevölkerung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gewährung von Militärhilfe an das Ausland (s. 75.21.0)
– Tätigkeiten von Militärgerichten (s. 75.23.0)
– Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten (s. 75.24.0)
– Unterricht in Militärschulen, -kollegs und -akademien (s. 80)
– Tätigkeiten von Militärkrankenhäusern (s. 85.11.1)
– 468 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt L
75.23
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Rechtspflege
75.23.0 Rechtspflege
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung und Betrieb von Verwaltungs-, Zivil-, Straf- und Militärgerichten; Justizwesen
– Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und Durchführung von Strafmaßnahmen
– Rehabilitationsdienste
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Beratung und Vertretung in Zivil- und Strafsachen usw. (s. 74.11.1 und .2)
– Tätigkeiten von Gefängnisschulen (s. 80)
– Tätigkeiten von Gefängniskrankenhäusern (s. 85.11.1)
75.24
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
75.24.0 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung und Einsatz der von öffentlichen Stellen unterhaltenen regulären Polizeikräfte
und polizeilichen Hilfskräfte einschließlich der Hafen-, Grenz- und Küstenpolizei und anderer
polizeilicher Sondereinheiten; Regelung des Straßenverkehrs, Ausländerregistrierung,
Betrieb von Polizeilabors und Führen von Verhaftungsprotokollen
– Versorgung in Notstandssituationen im Inland bei Katastrophen in Friedenszeiten
– Verwaltung und Betrieb von Einwohnermeldeämtern
– Tätigkeiten der kommunalen Dienststellen der Gewerbeaufsicht
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wach- und Sicherheitsdienste (s. 74.60.2)
– Verwaltung und Einsatz der Streitkräfte (s. 75.22.0)
75.25
Feuerschutz
75.25.0 Feuerschutz
Diese Unterklasse umfasst:
– Feuerverhütung und -bekämpfung:
· Verwaltung und Einsatz der von öffentlichen Stellen unterhaltenen Berufsfeuerwehr und
freiwilligen Feuerwehr zur Feuerverhütung und -bekämpfung, Rettung von Personen und
Tieren, Katastrophenhilfe, Hilfe bei Überschwemmungen, Verkehrsunfällen usw.
– Betrieb von Löschschiffen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 469 –
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden (s. 02.02.0)
– Privatfeuerwehren und betriebseigene Brandbekämpfungsdienste (s. jeweilige Abschnitte)
– Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen (s. 63.23.1)
– Feuerwehren und Brandbekämpfungsdienste der Armee (s. 75.22.0)
75.3
Sozialversicherung und Arbeitsförderung
75.30
Sozialversicherung und Arbeitsförderung
75.30.1 Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche Rentenversicherung und Altershilfe
für Landwirte)
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung:
· Rentenversicherung der Arbeiter
· Rentenversicherung der Angestellten
· Rentenversicherung der Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.2 Knappschaftliche Rentenversicherung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der knappschaftlichen Rentenversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.3 Altershilfe für Landwirte
Diese Unterklasse umfasst:
– landwirtschaftliche Alterskassen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
– 470 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.30.4 Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.5 Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung)
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung:
· Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen
· Seekrankenkasse
· landwirtschaftliche Krankenkassen
· Ersatzkassen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.6 Knappschaftliche Krankenversicherung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der knappschaftlichen Krankenversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.7 Gesetzliche Unfallversicherung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung:
· Berufsgenossenschaften
· Feuerwehrunfallkassen
· Gemeinde-Unfallversicherungsverbände
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 471 –
Abschnitt L
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
75.30.8 Arbeitsförderung
Diese Unterklasse umfasst:
– Verwaltung der Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung:
· Bundesanstalt für Arbeit
· Landesarbeitsämter
· Arbeitsämter
· Kindergeldkassen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
75.30.9 Sonstige Sozialversicherung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– freiwillige Sozialversicherung (s. 66.0)
– Sozialwesen (s. 85.3)
– 472 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt M
M
Erziehung und Unterricht
MA
Erziehung und Unterricht
80
Erziehung und Unterricht
Erziehung und Unterricht
Diese Abteilung umfasst:
– öffentliches und privates Bildungswesen auf allen Stufen und für alle Berufe. Sie umfasst
sowohl den Unterricht in den verschiedenen Lehranstalten des regulären Schulsystems auf
den verschiedenen Stufen (erster Bildungsweg) als auch Erwachsenenbildung,
Alphabetisierungsprogramme usw. Die Klassen umfassen auf jeder Stufe des ersten
Bildungsweges auch den Sonderunterricht für körperlich oder geistig behinderte Schüler.
– Unterricht in Klassenräumen, über Hörfunk und Fernsehen, Internet oder als Fernkurs
– Erwachsenenbildung, die sich inhaltlich an den auf einer spezifischen Stufe vermittelten
Lehrstoff anlehnt, wird dieser Stufe zugeordnet.
– sonstigen Unterricht, z. B. in Fahrschulen
Diese Abteilung umfasst nicht:
– hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienenden Unterricht, z. B. Bridge- oder Golfunterricht (s. 92)
80.1
Kindergärten, Vor- und Grundschulen
80.10
Kindergärten, Vor- und Grundschulen
80.10.1 Kindergärten
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ganztägig während
der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit oder nur für einen Teil des Tages regelmäßig betreut
werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kinderkrippen (s. 85.32.2)
80.10.2 Kinderhorte
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, in denen Kinder, die eine Schule besuchen, außerhalb der Unterrichtszeit
regelmäßig während der üblichen Arbeits- und Geschäftszeit betreut werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kinderkrippen (s. 85.32.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 473 –
Abschnitt M
Erziehung und Unterricht
80.10.4 Vorklassen, Schulkindergärten
Diese Unterklasse umfasst:
– vorwiegend an Grundschulen eingerichtete Vorklassen und Schulkindergärten
80.10.5 Grundschulen
Diese Unterklasse umfasst:
– allgemein bildende Schulen im Primarbereich
80.2
Weiterführende Schulen
80.21
Allgemein bildende weiterführende Schulen
80.21.1 Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht in allgemein bildenden Schulen im ersten Zyklus des Sekundarbereichs
(entspricht mehr oder weniger der Vollzeitschulpflicht). Der auf dieser Stufe einsetzende, auf
bestimmte Fächer konzentrierte Unterricht hat oft auch schon einen gewissen Einfluss auf die
berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler. Das Unterrichtsprogramm soll die
Schülerinnen und Schüler für den Besuch von berufsbildenden Schulen befähigen, ohne sie
dabei an ein bestimmtes Fachgebiet zu binden. Ferner sollen die Schülerinnen und Schüler
bestimmter Schularten für den Besuch von allgemein bildenden Schulen im zweiten Zyklus
des Sekundarbereichs befähigt werden.
80.21.2 Allgemein bildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht in allgemein bildenden Schulen im zweiten Zyklus des Sekundarbereichs, der im
allgemeinen zur Hochschulreife führt. Das Unterrichtsprogramm soll die Schülerinnen und
Schüler für den Zugang zu Hochschulen befähigen, ohne sie dabei an ein bestimmtes
Fachgebiet zu binden.
– 474 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt M
80.22
Erziehung und Unterricht
Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
80.22.0 Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
Diese Unterklasse umfasst:
– berufsbildende Schulen im Sekundarbereich. Auf dieser Stufe unterhalb der Hochschulebene
liegt der Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein theoretisches
Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen
Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf einen
allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– berufsbildenden Unterricht im Tertiärbereich (s. 80.30.5 bis .8)
80.3
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs
80.30
Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs
80.30.5 Universitäten
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses
führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die schwerpunktmäßig
theoretische Kenntnisse vermitteln.
80.30.6 Allgemeine Fachhochschulen
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses
führt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern angeboten, die sowohl theoretische als
auch praktische Kenntnisse vermitteln.
80.30.7 Verwaltungsfachhochschulen
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht, der zur Erlangung eines akademischen Grades oder gleichwertigen Abschlusses
führt und ausschließlich zu einer Tätigkeit im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung
(einschließlich Sozialversicherung) befähigt. Auf dieser Stufe wird eine Vielzahl von Fächern
angeboten, die sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse vermitteln.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 475 –
Abschnitt M
Erziehung und Unterricht
80.30.8 Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des Gesundheitswesens
Diese Unterklasse umfasst:
– Berufs- und Fachakademien sowie Schulen des Gesundheitswesens (ohne Hochschulen). Auf
dieser Stufe liegt der Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung, wobei sowohl ein
theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder
zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die
Vorbereitung auf einen allgemeinen Berufsbereich oder einen ganz bestimmten Beruf.
80.4
Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht
Diese Gruppe umfasst:
– Erwachsenenbildung, die nicht einer der in den Gruppen 80.1 bis 80.3 enthaltenen Stufen
entspricht.
80.41
Fahr- und Flugschulen
80.41.1 Kraftfahrschulen
80.41.2 Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht zur Erlangung von Sportflugscheinen, Segel- und Sportbootführerscheinen,
Sportsee- und Sporthochseeschifferzeugnissen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Flugunterricht zur Erlangung von Musterberechtigungen (s. 63.23.3)
– Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5)
80.42
Erwachsenenbildung und Unterricht, anderweitig nicht genannt
80.42.1 Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
Diese Unterklasse umfasst:
– Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul- und
Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen
Einrichtungen (Volkshochschulen usw.) für Erwachsene erteilt wird
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Alphabetisierungskurse (s. 80.10.5)
– Erwachsenenbildung (Sekundarstufe I) z. B. Abendhaupt- und -realschulen (s. 80.21.1)
– Erwachsenenbildung (Sekundarstufe II) z. B. Abendgymnasien- und Kollegs (s. 80.21.2)
– Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs (s. 80.30.5 bis .8)
– Tanzschulen (s. 92.34.1)
– Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5)
– 476 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt M
Erziehung und Unterricht
80.42.2 Berufliche Erwachsenenbildung
Diese Unterklasse umfasst:
– berufliche Erwachsenenbildung, d. h. Unterricht außerhalb des regulären Schul- und
Hochschulsystems, der in Tages- oder Abendkursen in Schulen oder in besonderen
Einrichtungen für Erwachsene erteilt wird
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Sekundarbereichs (s. 80.22.0)
– berufliche Weiterbildung an Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen des Tertiärbereichs
(s. 80.30.5 bis .8)
– Tanzschulen (s. 92.34.1)
– Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5)
80.42.3 Selbstständige Lehrerinnen und Lehrer
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstige, anderweitig nicht genannte selbstständige Lehrerinnen und Lehrer, darunter für
Gesangs- und Klavierunterricht, für Buchführungs-, Maschinenschreib-, PC-, Näh-,
Handarbeits-, Koch- und Sprachunterricht; außerdem selbstständige Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler, in deren Tätigkeit der Unterricht der genannten Art überwiegt
80.42.4 Unterricht, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Unterricht, der sich keinem Bereich zuordnen lässt
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Unterricht im Primar-, Sekundar- und Tertiärbereich (s. 80.1 bis .3)
– Fahr- und Flugschulen (s. 80.41.1 und .2)
– allgemeine und politische Erwachsenenbildung (s. 80.42.1)
– berufliche Erwachsenenbildung (s. 80.42.2)
– Tanzschulen (s. 92.34.1)
– Sport- und Spielunterricht (s. 92.62.1 und .5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 477 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
NA
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.1
Gesundheitswesen
85.11
Krankenhäuser
85.11.1 Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken)
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe
dienen,fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende,
ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mithilfe von jederzeit
verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf
eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten der
Patientinnen und Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten,
Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die
Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der allgemeinen Krankenhäuser
und Fachkliniken, psychiatrischen Kliniken, Leprakliniken, Zahnkliniken, Militär- und
Gefängniskrankenhäuser. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre
Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher Leitung.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0)
– Konsultation stationärer Patientinnen und Patienten durch Privatärztinnen und Privatärzte (s. 85.12.1
und .2)
– ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0)
– Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5)
– 478 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.11.2 Hochschulkliniken
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, die der Krankenhausbehandlung oder Geburtshilfe
dienen,fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende,
ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten, mithilfe von jederzeit
verfügbarem ärztlichem, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technischem Personal darauf
eingerichtet sind, vorwiegend durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten
der Patientinnen und Patienten zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten,
Krankheitsbeschwerden zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, und in denen die
Patientinnen und Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der Hochschulkliniken. Dabei
handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer ärztlicher
Leitung.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0)
– ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0)
– Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 479 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.11.3 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, die der stationären Behandlung dienen, um eine Schwächung der
Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu
beseitigen oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes
entgegenzuwirken (Vorsorge) oder eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu
verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern oder im Anschluss an eine
Krankenhausbehandlung den dabei erzielten Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen,
auch mit dem Ziel, einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu
beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu
vermeiden oder zu mindern (Rehabilitation), fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher
Verantwortung und unter Mitwirkung von besonders geschultem Personal darauf eingerichtet
sind, den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten nach einem ärztlichen
Behandlungsplan vorwiegend durch Anwendung von Heilmitteln einschließlich
Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie oder Arbeits- und
Beschäftigungstherapie, ferner durch andere geeignete Hilfen, auch durch geistige und
seelische Einwirkungen, zu verbessern und den Patientinnen und Patienten bei der
Entwicklung eigener Abwehr- und Heilungskräfte zu helfen, und in denen die Patientinnen
und Patienten untergebracht und verpflegt werden können.
Hier eingeordnet werden kurz- oder langfristige Tätigkeiten der Sanatorien, Einrichtungen der
Präventivmedizin, Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren und sonstigen
Einrichtungen des Gesundheitswesens, die für die Aufnahme von Patienten ausgerüstet sind.
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die stationäre Behandlung unter unmittelbarer
ärztlicher Verantwortung.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– medizinische Betreuung von Angehörigen der Streitkräfte im Einsatz (s. 75.22.0)
– ambulante zahnärztliche Behandlung (s. 85.13.0)
– Krankentransport und Rettungsdienste (s. 85.14.5)
85.12
Arztpraxen (ohne Zahnarztpraxen)
85.12.1 Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen Ärztinnen und Ärzten
Diese Unterklasse umfasst:
– Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin
sowie von praktischen Ärztinnen und Ärzten. Die Tätigkeiten können in Einzel- oder
Gemeinschaftspraxen und dergleichen durchgeführt werden. Die Patientinnen und Patienten
werden in der Regel ambulant oder zu Hause behandelt und gegebenenfalls an Fachärztinnen
und Fachärzte überwiesen.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten des medizinischen Hilfspersonals (s. 85.14.1, .2 und .4)
– 480 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.12.2 Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin)
Diese Unterklasse umfasst:
– Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von Fachärztinnen und Fachärzten. Die
Tätigkeiten können in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen und dergleichen durchgeführt
werden. Inbegriffen sind auch Konsultationstätigkeiten in Krankenhäusern sowie Tätigkeiten
in Kliniken, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und
Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind. Die Patientinnen und Patienten werden in der
Regel ambulant behandelt.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten des medizinischen Hilfspersonals (s. 85.14.1, .2 und .4)
85.13
Zahnarztpraxen
85.13.0 Zahnarztpraxen
Diese Unterklasse umfasst:
– allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung. Sie wird entweder in
Privatpraxen durchgeführt oder ambulant in Zahnkliniken einschließlich jener Kliniken, die
Unternehmen, Schulen usw. angeschlossen sind, sowie in Operationssälen.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, die nicht dessen Anpassung
vornehmen (s. 33.10.4)
85.14
Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt
85.14.1 Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Diese Unterklasse umfasst:
– humanmedizinische Tätigkeiten von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
nicht in Krankenhäusern ausgeübt werden. Diese Leistungen können sowohl in
Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und
Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen
(mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und
Patienten oder anderweitig erbracht werden.
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– 481 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.14.2 Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen und Bademeistern,
Krankengymnastikpraxen, Praxen von Hebammen und Entbindungspflegern sowie von
verwandten Berufen
Diese Unterklasse umfasst:
– humanmedizinische Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen und Ärzten,
sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die rechtliche Befähigung zur
Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt werden. Hier eingeordnet
werden z. B. Tätigkeiten von Hebammen, Entbindungshelfern, Physiotherapeutinnen,
Physiotherapeuten und anderen Fachkräften auf den Gebieten Optometrie, Hydrotherapie,
medizinische Massage. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die
Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen
angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder
eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig
erbracht werden.
85.14.3 Heilpraktikerpraxen
Diese Unterklasse umfasst:
– humanmedizinische Tätigkeiten von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Diese Leistungen
können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen,
Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im
Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der
Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden. Hier eingeordnet werden auch
Tätigkeiten von Fachkräften für Homöopathie, Chiropraktik, Akupunktur usw.
85.14.4 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen
Diese Unterklasse umfasst:
– alle übrigen humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von
Ärztinnen und Ärzten, sondern von Angehörigen der paramedizinischen Berufe, die die
rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten besitzen, ausgeübt
werden. Hier eingeordnet werden auch Tätigkeiten von Krankenschwestern, Krankenpflegern,
von Fachkräften für Beschäftigungstherapie, Sprachtherapie, medizinische Fußpflege usw.
Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen,
Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen
Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen,
im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden.
– Tätigkeiten des zahnärztlichen Hilfspersonals wie Fachleute für Zahntherapie und
Zahnhygiene sowie in Schulen tätige Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Zahnersatz durch Zahntechniker, die nicht dessen Anpassung vornehmen (s. 33.10.4)
– Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3)
– 482 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.14.5 Krankentransport- und Rettungsdienste
Diese Unterklasse umfasst:
– Rettungsdienste und Krankentransporte in Krankenwagen, Hubschraubern, Flugzeugen usw.
85.14.6 Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von medizinischen Labors
– Tätigkeiten von Blut-, Samen- und Organbanken usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– zahntechnische Laboratorien (s. 33.10.4)
– Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3)
85.2
Veterinärwesen
85.20
Veterinärwesen
85.20.1 Tierarztpraxen
Diese Unterklasse umfasst:
– medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutztieren
– medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Haustieren
Diese Leistungen werden von Tierärztinnen und Tierärzten bei Besuchen in
landwirtschaftlichen Betrieben, Zwingern oder Tierheimen, in eigenen Behandlungs- und
Operationsräumen oder anderweitig außerhalb von Tierkliniken erbracht.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh, Pflege von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung (s. 93.05.2)
85.20.2 Sonstige selbstständige Tätigkeiten im Veterinärwesen
Diese Unterklasse umfasst:
– Transport kranker Tiere
– Tierheilpraktiker
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Aufnahme von Pensionsvieh, Pflege von Nutztieren, künstliche Besamung von Nutztieren (s. 01.42.0)
– Untersuchungen auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (s. 74.30.3)
– Aufnahme und Pflege von Haustieren, ohne medizinische Versorgung (s. 93.05.2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 483 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.20.3 Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens
Diese Unterklasse umfasst:
– medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Nutztieren
– medizinische Versorgung und Kontrolluntersuchungen von Haustieren
Diese Leistungen werden von Tierärztinnen und Tierärzten in Tierkliniken erbracht
85.3
Sozialwesen
85.31
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
85.31.1 Jugendwohnheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Jugendwohnheime dienen der Unterbringung von Personen, die das 25. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wohnheime für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten sowie
Berufstätige (s. 55.23.7)
85.31.2 Erziehungsheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Heime, in denen Kinder, Jugendliche und junge Menschen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
mit dem Ziel besonderer schulischer und beruflicher Förderung untergebracht werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9)
85.31.3 Altenwohnheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen der Altenhilfe in der Form von Zusammenfassungen in sich abgeschlossener
Wohnungen, die in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen alter Menschen
Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, möglichst lange ein selbstständiges
Leben zu führen; im Bedarfsfall besteht eine Reihe von Möglichkeiten der Versorgung und
Betreuung durch das Heim
– 484 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.31.4 Altenheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen der Altenhilfe, in denen alte Menschen, die bei der Aufnahme zur Führung
eines eigenen Haushalts nicht mehr im Stande, aber nicht pflegebedürftig sind, voll versorgt
und betreut werden; für vorübergehend oder dauernd pflegebedürftige alte Menschen sind
die erforderlichen Hilfen in Pflegeabteilungen vorhanden, die nach Anlage, Ausstattung und
Personalbesetzung mindestens auf eine altersgerechte Grundpflege ausgerichtet sind
85.31.5 Altenpflegeheime
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen der Altenhilfe, die der umfassenden Betreuung und Versorgung chronisch
kranker und pflegebedürftiger Menschen dienen; nach Anlage, Ausstattung und
Personalbesetzung sind sie darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der betroffenen
Menschen mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des
Allgemeinzustandes, insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen
85.31.6 Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, die Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt Unterkunft
gewähren, sowie Wohnheime, in denen allein erziehende Mütter oder Väter mit ihren Kindern
für längere Zeit wohnen können
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 485 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.31.7 Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter. Einrichtungen zur Eingliederung
Behinderter dienen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung Behinderter; sie tragen in
Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen der Behinderten Rechnung und sollen
ihre Rehabilitation ermöglichen oder durch entsprechende Ausbildung die Voraussetzungen
für eine Rehabilitation schaffen. Einrichtungen zur Pflege Behinderter dienen der
Unterbringung, Versorgung und umfassenden Betreuung Behinderter; sie sind in Anlage,
Ausstattung und Personalbesetzung darauf ausgerichtet, verbliebene Kräfte der Behinderten
mit ärztlicher Hilfe zu üben und zu erhalten sowie eine Besserung des Allgemeinzustandes,
insbesondere durch aktivierende Pflege, herbeizuführen. Einrichtungen der beruflichen
Rehabilitation haben insbesondere die Aufgabe, Behinderten eine qualifizierte berufliche
Bildung zu ermöglichen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung während ihrer
Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung auf die besonderen Hilfen dieser Einrichtungen,
insbesondere auf ihre begleitenden Dienste, angewiesen sind. Zu diesen Einrichtungen
zählen auch die Werkstätten für Behinderte, die denjenigen die Ausübung einer geeigneten
Tätigkeit ermöglichen, die wegen ihrer Behinderung keine Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Rehabilitationskliniken (s. 85.11.3)
– Hilfen für Behinderte und Arbeitslose, sofern der Ausbildungsaspekt beschränkt bleibt (s. 85.32.9)
85.31.8 Wohnheime für Behinderte
Diese Unterklasse umfasst:
– Einrichtungen, die in Anlage und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen Behinderter
Rechnung tragen und sie in die Lage versetzen sollen, ein selbstständiges Leben zu führen
85.31.9 Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
Diese Unterklasse umfasst:
– Heime für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (ohne Erziehungs-, Erholungs- und
Ferienheime):
· Tätigkeiten von Waisenhäusern und Kinderheimen
– Obdachlosenheime
– Kurzzeitpflegeeinrichtungen
– Hospizeinrichtungen
– 486 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kindergärten und Kinderhorte (s. 80.10.1 und .2)
– Erziehungsheime (s. 85.31.2)
– Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren) (s. 85.32.1)
– Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt (s. 85.32.2)
– Jugendzentren und Häuser der offenen Tür (s. 85.32.3)
– Adoptionstätigkeiten (s. 85.32.9)
– kurzfristige Unterbringung von Katastrophenopfern (s. 85.32.9)
85.32
Sozialwesen, anderweitig nicht genannt
85.32.1 Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und Jugendzentren)
Diese Unterklasse umfasst:
– Tagesbetreuung von behinderten Kindern und Erwachsenen, Obdachlosen und für sozial
schwache Gruppen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
– Sonderunterricht im Rahmen des ersten Bildungsweges für körperlich oder geistig behinderte Schüler
(s. 80)
85.32.2 Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Kinderkrippen: Einrichtungen in denen Kinder im Alter bis zu 3 Jahren ganztägig während der
üblichen Arbeits- und Geschäftszeit oder nur für einen Teil des Tages regelmäßig betreut
werden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Kindergärten und Kinderhorte (s. 80.10.1 und .2)
85.32.3 Jugendzentren und Häuser der offenen Tür
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 487 –
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.32.4 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Diese Unterklasse umfasst:
– institutionelle Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen,
die überwiegend der Beratung in Erziehungs- und Familienfragen sowie Fragen der
Lebensbewältigung dienen, die durch Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe (z. B.
Wohlfahrtsverbände) betrieben werden:
· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der
Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zu Grunde
liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung
· Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
· Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
· Maßnahmen zur Verhütung von Kindesmisshandlungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
85.32.5 Sonstige soziale Beratungsstellen
Diese Unterklasse umfasst:
– sonstige Sozial-, Beratungs-, Fürsorge- und ähnliche Tätigkeiten, die durch staatliche,
religiöse oder private Einrichtungen, Katastrophenhilfswerke, landesweit bzw. auf lokaler
Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdienste, für
Einzelpersonen und Familien in deren Wohnung oder anderweitig geleistet werden:
· Feststellung der Anspruchsberechtigung im Zusammenhang mit Sozialhilfe, Mietzuschüssen,
Essensmarken, Bekleidungsbeihilfe, Hausbrandbeihilfe usw.
· Haushaltsgeldberatung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
85.32.6 Ambulante soziale Dienste
Diese Unterklasse umfasst:
– ambulante soziale Dienste der Kirchen, kirchlich-religiösen Vereinigungen, sonstiger
religiöser und weltanschaulicher Vereinigungen, Organisationen der freien Wohlfahrtspflege,
der freien Jugendhilfe, der Jugend- und Familienhilfe sowie privater Pflegedienste:
· Alten- und Krankenpflege
· sonstige pflegerische Betreuung
· Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe
· hauswirtschaftliche Versorgung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
– 488 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt N
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
85.32.7 Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
85.32.8 Unterstützungskassen
85.32.9 Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Sozial-, Flüchtlingsbetreuungs-, Weitervermittlungs- und ähnliche Tätigkeiten, die durch
staatliche oder private Einrichtungen, Katastrophenhilfswerke, landesweit bzw. auf lokaler
Ebene tätige Selbsthilfeorganisationen, einschließlich Fachberatungsdienste, für
Einzelpersonen und Familien in deren Wohnung oder anderweitig geleistet werden:
· Hilfen für Katastrophenopfer, Flüchtlinge, Einwanderer usw. einschließlich vorübergehender
oder längerfristiger Unterbringung
· Hilfen für Behinderte und Arbeitslose, sofern der Ausbildungsaspekt beschränkt bleibt
· Adoptionstätigkeiten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (s. 75.30.1 bis .7 und .9)
– Rehabilitationskliniken (s. 85.11.3)
– Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter (s. 85.31.7)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 489 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
OA
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
90
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
Diese Abteilung umfasst:
– Sammlung und Behandlung von Abfällen nicht zur Weiterverwendung in einem industriellen
Fertigungsprozess, sondern mit dem Ziel der Entsorgung
– sonstige Tätigkeiten wie Straßenreinigung, Schneebeseitigung usw.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Verarbeitung von chemisch oder konstruktiv miteinander verbundenen oder vermischten Altmaterialien,
Reststoffen usw. zu Sekundärrohstoffen durch einen Transformationsprozess. Die entstandenen
Sekundärrohstoffe können unmittelbar in industriellen Herstellungsverfahren verwendet werden und
sind kein Endprodukt (s. 37)
– Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (An- und Verkauf), einschließlich Sammeln, Sortieren,
Verpacken und sonstige Behandlung, jedoch ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-)
Prozess (s. 51.57.1 bis .3)
90.0
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung
90.01
Abwasserbeseitigung
90.01.1 Kläranlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Behandlung von Abwasser aus Haushalten, Industrie und sonstigen Einrichtungen nach
mechanischen, biologischen und weitergehenden (z. B. Nitrifikation, Denitrifikation, Fällung,
Filtration) Verfahren, einschließlich Klärschlammbehandlung
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anlegen und Instandhalten von Kanalnetzen (s. 45.21.7)
– Klempnerei, Wasserinstallation (s. 45.33.0)
– Behandlung von verschmutztem Grund- und Oberflächenwasser in Verbindung mit der Beseitigung von
Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0)
– 490 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
90.01.2 Sammelkanalisation
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammlung und Ableitung von Abwässern (einschließlich Fremd- und Niederschlagwasser)
aus Haushalten, Industrie und sonstigen Einrichtungen im Trenn- oder Mischverfahren, auch
durch Tankwagen
– Betrieb von Regenentlastungsbauwerken
– Ableitung von Abwässern über Kleinkläranlagen
– Wartung und Reinigung von Abwasserkanälen
– Leeren und Reinigen von Senkgruben, Faulbecken und Sickergruben, Wartung chemischer
Toiletten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Anlegen und Instandhalten von Kanalnetzen (s. 45.21.7)
– Klempnerei, Wasserinstallation (s. 45.33.0)
– Behandlung von verschmutztem Grund- und Oberflächenwasser in Verbindung mit der Beseitigung von
Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0)
90.02
Abfallbeseitigung
90.02.1 Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammlung von Haushalts-, Industrie- und Gewerbeabfällen in Mülltonnen, fahrbaren
Behältern, Containern usw.
– Sammlung von gefährlichen Abfällen, Altbatterien, verbrauchten Speiseölen und -fetten usw.
– Sammlung von Altöl aus Schiffen und Reparaturwerkstätten
– Sammlung von Bauschutt und Abbruchmaterial
– Betrieb von Abfallsammelzentren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15)
– Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7)
– Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0)
– Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0)
– Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5)
– Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-)
Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern
(s. 50, 51, 52)
– Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3)
– Transport von Abfällen, nicht im Zusammenhang mit deren Einsammlung (s. 60.24.5 und .6)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 491 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
90.02.2 Thermische Abfallbeseitigung
Diese Unterklasse umfasst:
– Müllverbrennung zum Zwecke der Entsorgung, auch mit Gewinnung eines
Nebenerzeugnisses (Energie)
– thermische Entsorgung von Kampfmitteln
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15)
– Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7)
– Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0)
– Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0)
– Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5)
– Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-)
Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern
(s. 50, 51, 52)
– Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3)
90.02.3 Abfalldeponien
90.02.4 Biologische Abfallbeseitigung
Diese Unterklasse umfasst:
– Abfallaufbereitung durch biologische Behandlung zum Zwecke der Entsorgung, auch mit
Gewinnung eines Nebenerzeugnisses (Kompost, Biogas)
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0)
90.02.5 Sonstige Abfallbeseitigung
Diese Unterklasse umfasst:
– Behandlung und Beseitigung kontaminierter Abfälle, einschließlich Tierkörperbeseitigung
– Behandlung und Beseitigung von schwach radioaktiven Abfällen aus Krankenhäusern usw.,
deren Radioaktivität während der zeitweiligen Lagerung abklingt
– Entsorgung von Altwaren, wie Kühlschränke, im Hinblick auf die Beseitigung schädlicher
Abfälle
– Versenkung von Abfällen oder Einleitung ins Wasser; Vergraben oder Unterpflügen von
Abfällen
– sonstige Abfallbehandlung, z. B. durch Shredderanlagen, chemisch-physikalische
Behandlung usw., zum Zwecke der Entsorgung
– 492 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Nahrungsmitteln durch Behandlung von Nahrungsmittel-Reststoffen (s. 15)
– Herstellung von Futtermitteln durch Behandlung von Schlachtabfällen (s. 15.7)
– Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen und Behandlung radioaktiver Abfälle (s. 23.30.0)
– Herstellung von Düngemitteln (Kompost) (s. 24.15.0)
– Verarbeitung von Nahrungsmittel-, Getränke- und Tabakabfällen zu Sekundärrohstoffen (s. 37.20.5)
– Behandlung von Altmaterialien und Reststoffen ohne industriellen Verarbeitungs- (Transformations-)
Prozess zum Zwecke des Verkaufs an Dritte, z. B. Zerlegen von Fahrzeugen, Maschinen oder Computern
(s. 50, 51, 52)
– Abfallsammlung als Bestandteil des Großhandels mit Altmaterialien und Reststoffen (s. 51.57.1 bis .3)
90.03
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
90.03.0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
Diese Unterklasse umfasst:
– Dekontaminierung von Böden und Grundwasser am Ort der Verschmutzung oder anderweitig,
z. B. unter Anwendung mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren
– Dekontaminierung und Reinigung von Oberflächenwasser nach Verschmutzung, z. B. durch
Sammlung der Schadstoffe oder Einsatz von Chemikalien
– Beseitigung von Ölverschmutzungen zu Land und zu Wasser
– Leeren von Abfallkörben an öffentlichen Plätzen
– Kehren und Reinigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Märkten, öffentlichen Gärten, Parks usw.
– Schnee- und Eisbeseitigung auf Verkehrsstraßen und Rollbahnen, einschließlich Streuen von
Salz oder Sand usw.
– Räumen von Minen und dergleichen (einschließlich Sprengen)
– sonstige spezielle Umweltschutzmaßnahmen, anderweitig nicht genannt
– Vermietung von mobilen Toiletten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Reinigen von Gräben und Schädlingsbekämpfung für die Landwirtschaft (s. 01.41.1)
– Reinigen von Grundwasser zum Zwecke der Wasserversorgung (s. 41.00.1 bis .3)
– Abtragen von kontaminiertem Oberboden im Rahmen von Bautätigkeiten (s. 45.11.2)
– Asbestbeseitigung (s. 45.25.6)
– Transport von verschmutztem Boden, der von Dritten abgetragen wurde (s. 60.24.5 und .6)
– technische, physikalische und chemische Untersuchung (s. 74.30.1 bis .3)
– Desinfektion und Schädlingsbekämpfung in Gebäuden (s. 74.70.4)
– Abwasserbeseitigung (s. 90.01)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 493 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
91
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne
Sozialwesen, Kultur und Sport)
91.1
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
91.11
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
91.11.1 Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung
eines bestimmten Wirtschafts- oder Handelszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder
– ohne Berücksichtigung von Wirtschaftszweigen – mit dem Wirtschaftswachstum und der
wirtschaftlichen Situation eines bestimmten geographischen Gebiets oder einer bestimmten
Gebietskörperschaft befassen. Hier eingeordnet sind auch Vereinigungen von solchen
Verbänden. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die Informationsverbreitung,
die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit:
· Tätigkeiten von Wirtschaftsvereinigungen, Innungs- und Fachverbänden
91.11.2 Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung
eines bestimmten Wirtschafts- oder Handelszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder
– ohne Berücksichtigung von Wirtschaftszweigen – mit dem Wirtschaftswachstum und der
wirtschaftlichen Situation eines bestimmten geographischen Gebiets oder einer bestimmten
Gebietskörperschaft befassen. Hier eingeordnet sind auch Vereinigungen von solchen
Organisationen. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die
Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen und die Öffentlichkeitsarbeit:
· Tätigkeiten von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern,
Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landwirtschaftskammern
91.11.3 Arbeitgeberverbände
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Arbeitgeberverbänden. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem
die Informationsverbreitung, die Vertretung vor staatlichen Stellen, die Öffentlichkeitsarbeit
und Tarifverhandlungen. Hierunter fallen unter anderem die Bundesvereinigung der
deutschen Arbeitgeberverbände und die angeschlossenen Landesvereinigungen, die
Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände.
– 494 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
91.12
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Berufsorganisationen
91.12.1 Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen)
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einem Beruf oder technischen
Fachgebiet befassen. Hierzu gehören auch Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf
wissenschaftlichem, akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerinnen und
Schriftsteller, Kunstmalerinnen und Kunstmaler, Künstlerinnen und Künstler verschiedener
Art, Journalistinnen und Journalisten usw. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor
allem die Informationsverbreitung, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie
die Aufsicht über ihre Einhaltung, ferner die Vertretung vor staatlichen Stellen und die
Öffentlichkeitsarbeit. Hierunter fallen unter anderem der Verband der Ärzte Deutschlands
(Hartmannbund), der Deutsche Anwaltverein, der Bund Deutscher Architekten, der Verein
Deutscher Ingenieure, der Steuerberaterverband.
– Gelehrtenvereinigungen
91.12.2 Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten
wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen. Hierzu
gehören auch Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten auf wissenschaftlichem,
akademischem oder kulturellem Gebiet wie Schriftstellerinnen und Schriftsteller,
Kunstmalerinnen und Kunstmaler, Künstlerinnen und Künstler verschiedener Art,
Journalistinnen und Journalisten usw. Die erbrachten Dienstleistungen betreffen vor allem die
Informationsverbreitung, das Aufstellen von berufsethischen Grundsätzen sowie die Aufsicht
über ihre Einhaltung. Hierunter fallen unter anderem die Ärzte-, Apotheker-, Notar-,
Rechtsanwaltskammern, kassenzahnärztliche und kassenärztliche Vereinigungen.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 495 –
Abschnitt O
91.2
Arbeitnehmervereinigungen
91.20
Arbeitnehmervereinigungen
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
91.20.0 Arbeitnehmervereinigungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen zur Wahrnehmung der Mitgliederinteressen
hinsichtlich der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Durchführung abgestimmter
Maßnahmen durch Organisation. Hierzu gehören auch die Tätigkeiten von auf einzelne
Betriebe beschränkten Gewerkschaften, Gewerkschaftsvereinigungen und
gewerkschaftlichen Organisationen, die nach fachlichen, regionalen, strukturellen oder
anderen Kriterien in Einzelgewerkschaften gegliedert sind.
91.3
Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und
Vereinigungen, anderweitig nicht genannt
91.31
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
91.31.1 Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von religiösen Vereinigungen:
· Evangelische Kirche in Deutschland
· Römisch-katholische Kirche
· Zentralkomitee der deutschen Katholiken
· Griechisch-orthodoxe Kirche
· Neuapostolische Kirche
· sonstige christliche Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen
– Tätigkeiten von Klöstern:
· katholische Orden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen (s. 80)
– Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. 85.1)
– Tätigkeiten dieser Organisationen im Bereich der Sozialarbeit (s. 85.3)
91.31.2 Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von sonstigen religiösen oder philosophischen Vereinigungen:
· Islamische Gemeinschaft
· Jüdische Gemeinden
· Freireligiöse Gemeinden
– 496 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– von diesen Vereinigungen durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen (s. 80)
– Tätigkeiten dieser Vereinigungen im Bereich des Gesundheitswesens (s. 85.1)
– Tätigkeiten dieser Organisationen im Bereich der Sozialarbeit (s. 85.3)
91.32
Politische Parteien und Vereinigungen
91.32.0 Politische Parteien und Vereinigungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten politischer Parteien und Vereinigungen sowie ihrer Nebenvereinigungen wie
Jugendorganisationen. Sie befassen sich hauptsächlich damit, Parteimitgliedern oder der
Partei nahe stehenden Personen zu politischen Ämtern zu verhelfen; zu ihrer Tätigkeit gehört
auch die Informationsverbreitung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beschaffung von Geldmitteln
usw.
91.33
Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt
91.33.1 Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Bürgerinitiativen und Protestbewegungen
· Organisationen zur Förderung von öffentlichen Einrichtungen und Bildungsstätten,
anderweitig nicht genannt
· Organisationen zum Schutz und zur Förderung bestimmter Personenkreise, z. B. ethnischer
oder Minderheitsgruppen
– Vereine auf den Gebieten Kultur, Freizeit oder Hobby (außer Sport und Spiele), z. B. Vereine
für Dichtkunst, Literatur, Geschichte, Gärtnern, Film und Foto, Musik und Kunst; Sammler-,
Geselligkeits-, Karnevalsvereine usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 91.12.1 und .2)
– Vereinigungen zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 497 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
91.33.2 Organisationen des Gesundheitswesens
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.
· Bürgerinitiativen und Selbsthilfeorganisationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Forschung und Entwicklung (s. 73)
– Gesundheitswesen (s. 85.1)
91.33.3 Jugendorganisationen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Jugendvereinigungen, studentische Vereinigungen und Verbindungen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vereinigungen zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2)
91.33.4 Verbraucherorganisationen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Vereinigungen zur Wahrnehmung besonderer Interessen wie Touring- und Automobil-Clubs
sowie Verbraucherverbände und Mietervereine
91.33.5 Kommunale Spitzen- und Regionalverbände
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Deutscher Städtetag
· Deutscher Landkreistag
· sonstige kommunale Spitzen- und Regionalverbände (ohne Zweckverbände)
– 498 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
91.33.6 Verbände der Sozialversicherungsträger
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
· sonstige Verbände der Sozialversicherungsträger
91.33.7 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen
sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch
Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
· Bürgerinitiativen und Protestbewegungen
· Umwelt- und Ökologiebewegungen
· Vereinigungen zur Pflege sozialer Kontakte wie Rotary-Clubs, Freimaurerlogen usw.
· Vereinigungen auf den Gebieten Erholung und Freizeit
· Tierschutzvereine
· Vereinigungen mit patriotischer Zielsetzung einschließlich Kriegsteilnehmervereine
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 91.12.1 und .2)
– Vereinigung zur Ausübung oder Förderung künstlerischer Tätigkeiten (s. 92.31.1 und .2)
92
Kultur, Sport und Unterhaltung
92.1
Film- und Videofilmherstellung, -verleih und -vertrieb; Kinos
92.11
Film- und Videofilmherstellung
92.11.1 Herstellung von Kinofilmen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Spiel- und anderen Kinofilmen, zur Erstverwertung in Kinos:
· Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Trickfilmen usw. zum Zwecke der
Unterhaltung, Bildung und Ausbildung, in Aufnahmestudios bzw. Spezialstudios
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 499 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3)
– Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8)
– Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2)
– Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern,
Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten
und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8)
– Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2)
92.11.2 Herstellung von Fernsehfilmen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Spiel- und anderen Fernsehfilmen, zur Erstverwertung in Fernsehsendungen,
durch Hersteller, die nicht selbst Hörfunk- und Fernsehveranstalter sind:
· Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Kurz- und Trickfilmen usw. zum Zwecke der
Unterhaltung, Bildung und Ausbildung, in Aufnahmestudios bzw. Spezialstudios
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3)
– Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8)
– Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2)
– Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern,
Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten
und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8)
– Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2)
92.11.3 Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen
92.11.4 Sonstige Filmherstellung
Diese Unterklasse umfasst:
– Nebentätigkeiten wie Synchronisieren usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3)
– Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8)
– Film- und Videofilmherstellung, die gewöhnlich in Fernsehstudios erfolgt (s. 92.20.2)
– Tätigkeiten von selbstständigen Schauspielerinnen und Schauspielern, Zeichnerinnen und Zeichnern,
Regisseurinnen und Regisseuren, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildnern, Beleuchtungsfachleuten
und anderen Fachleuten (s. 92.31.1 bis .8)
– Besetzung von Rollen in Filmproduktionen (s. 92.72.2)
– 500 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.11.5 Filmtechnik
Diese Unterklasse umfasst:
– Schneiden, Mischen, Untertiteln usw. von Filmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Filmentwicklung außer für die Filmindustrie (s. 74.81.2)
92.11.6 Tonstudios
92.12
Filmverleih und Videoprogrammanbieter
92.12.1 Filmverleih
Diese Unterklasse umfasst:
– Verleih von Filmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die Allgemeinheit, sowie damit
verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3)
– Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3)
– Einzelhandel mit Videofilmen (s. 52.45.2)
– Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4)
92.12.2 Videoprogrammanbieter
Diese Unterklasse umfasst:
– Verleih und Vertrieb von DVDs und Videofilmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die
Allgemeinheit, sowie damit verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.3)
– Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3)
– Einzelhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 52.45.2)
– Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4)
92.12.3 Filmvertrieb
Diese Unterklasse umfasst:
– Vertrieb von Filmen an andere Wirtschaftszweige, außer an die Allgemeinheit, sowie damit
verbundene Tätigkeiten wie Bestellung, Auslieferung, Lagerung usw.
– Kauf und Verkauf von Filmrechten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 501 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vervielfältigung von Ton- und Bildträgern anhand von Mutterbändern (s. 22.32)
– Großhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 51.43.3)
– Einzelhandel mit DVDs und Videofilmen (s. 52.45.2)
– Verleih von DVDs und Videofilmen an die Allgemeinheit (s. 71.40.4)
92.13
Kinos
92.13.0 Kinos
Diese Unterklasse umfasst:
– Vorführung von Filmen und Videofilmen in Kinos, sonstigen Vorführräumen oder im Freien
– Tätigkeiten von Filmclubs
92.2
Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
92.20
Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
92.20.1 Rundfunkveranstalter
Diese Unterklasse umfasst:
– Gestaltung, Realisation und Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen durch
private und öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Die ausgestrahlten
Programme dienen der Informationsverbreitung, Unterhaltung, Bildung, Ausbildung und
Werbung. Die gewöhnlich archivierten Bandaufnahmen können verkauft, verliehen oder für
eine – auch wiederholte – Übertragung aufbewahrt werden.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– technische Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehveranstaltungen (s. 64.30.1 bis .3)
– Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen (s. 92.11.1 bis .5)
– Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40.1)
– Besetzung von Rollen in Fernsehproduktionen (s. 92.72.2)
92.20.2 Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammbeiträgen durch private oder öffentliche
Hörfunk- und Fernsehveranstalter usw., auch ohne Ausstrahlung. Die hergestellten
Programme dienen der Informationsverbreitung, Unterhaltung, Bildung, Ausbildung und
Werbung. Die gewöhnlich archivierten Bandaufnahmen können verkauft, verliehen oder für
eine – auch wiederholte – Übertragung aufbewahrt werden.
– 502 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von gewöhnlich in Filmstudios produzierten Filmen (s. 92.11.1 bis .5)
– Korrespondenz- und Nachrichtenbüros (s. 92.40.1)
– Besetzung von Rollen in Fernsehproduktionen (s. 92.72.2)
92.3
Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen
92.31
Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen
92.31.1 Theaterensembles
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung und Aufführung von Theaterstücken, Opern u.Ä.:
· Tätigkeiten von Ensembles oder Schauspielgruppen
92.31.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung und Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen
Bühnendarbietungen:
· Tätigkeiten von Ensembles, Orchestern oder Musikgruppen und -kapellen
92.31.3 Selbstständige bildende Künstlerinnen und Künstler
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler wie Bildhauerinnen und Bildhauer,
Malerinnen und Maler, Zeichnerinnen und Zeichner, Graveurinnen und Graveure,
Radiererinnen und Radierer usw.
92.31.4 Selbstständige Restauratorinnen und Restauratoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Restaurierung von Kunstwerken wie Gemälden usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Restaurierung von Möbeln (s. 36.1)
– Restaurierung von historischen Musikinstrumenten (s. 36.30.0)
– Restaurierung von Gebäuden (s. 45)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 503 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.31.5 Selbstständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
92.31.6 Selbstständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Sachbuchautorinnen und
Sachbuchautoren, Belletristinnen und Belletristen, Biographinnen und Biographen,
Dichterinnen und Dichter, Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren, Lektorinnen und
Lektoren, Librettistinnen und Librettisten, Literatinnen und Literaten, usw.
92.31.7 Selbstständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen und -künstler
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Sprecherinnen und Sprecher, Bühnenund Filmarchitektinnen und -architekten, Bühnenbildnerinnen und Bühnenbildner,
Choreographinnen und Choreographen, Dirigentinnen und Dirigenten, Musikerinnen und
Musiker, Maskenbildnerinnen und Maskenbildner, Regisseurinnen und Regisseure,
Sängerinnen und Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler, Tänzerinnen und Tänzer,
usw.
92.31.8 Selbstständige Artistinnen und Artisten
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten einzelner Künstlerinnen und Künstler, wie Akrobatinnen und Akrobaten,
Dompteusen und Dompteure, Illusionistinnen und Illusionisten, Clowns, Jongleuren,
Kunstschützen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Zirkusbetriebe (s. 92.34.2)
92.32
Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen und Hilfsdienste dafür
92.32.1 Theater- und Konzertveranstalter
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Theaterveranstaltern, Varieté- und Kleinkunstveranstaltern, Konzert- und
Ballettveranstaltern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Besetzung von Rollen in Theaterproduktionen (s. 92.72.2)
– 504 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.32.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Konzertsälen, Theatern und anderen Räumlichkeiten für künstlerische
Darbietungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Kinos (s. 92.13.0)
– Tätigkeiten von Theater- und Konzertveranstaltern (s. 92.32.1)
– Betrieb von Varietés und Kleinkunstbühnen (s. 92.32.3)
– Besetzung von Rollen in Theaterproduktionen (s. 92.72.2)
92.32.3 Varietés und Kleinkunstbühnen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Varietés, Kleinkunstbühnen u.ä. Räumlichkeiten für künstlerische Darbietungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Kinos (s. 92.13.0)
92.32.5 Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Vorverkaufsstellen
– technische Hilfsdienste für Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen, Varietés,
Kleinkunstbühnen u.ä. Einrichtungen
92.33
Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks
92.33.0 Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Fahrgeschäften und Vergnügungsparks
– Betrieb historischer Eisenbahnen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Zirkusbetriebe, Betrieb von Puppentheatern, Rodeos, Schießbuden usw. (s. 92.34.2)
92.34
Erbringung von kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht genannt
92.34.1 Tanzschulen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Tanzschulen, Tanzlehrerinnen und Tanzlehrern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 505 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.34.2 Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden Leistungen, anderweitig nicht
genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– Zirkusbetriebe
– Betrieb von Puppentheatern, Rodeos, Schießbuden, Modelleisenbahnen usw.
– Abbrennen von Feuerwerken
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen (s. 92.31.1 bis .8)
– Betrieb und technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende Leistungen (s. 92.32.1 bis .5)
– Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks (s. 92.33.0)
92.4
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten
92.40
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros, selbstständige Journalistinnen und Journalisten
92.40.1 Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
Diese Unterklasse umfasst:
– Lieferung von Nachrichten, Bildmaterial und Beiträgen zu speziellen Themen an die Medien:
· Pressedienste und -agenturen
· Bildarchivdienste
92.40.2 Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen
92.5
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
92.51
Bibliotheken und Archive
92.51.0 Bibliotheken und Archive
Diese Unterklasse umfasst:
– Dienstleistungen von Bibliotheken aller Art, Lese-, Hör- und Schausälen, öffentlichen
Archiven, die für die Allgemeinheit oder einen besonderen Benutzerkreis wie Studentinnen
und Studenten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Personal oder Mitglieder erbracht
werden:
· Sammlung von besonderen oder allgemeinen Beständen
· Herstellung von Katalogen
· Ausleihen und Lagern von Büchern, Landkarten, Zeitschriften, Filmen, Schallplatten,
Kunstwerken usw.
· Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit der Auffindung bestimmter Werke usw.
– 506 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Verleih von Videofilmen und DVDs durch Videotheken an die Allgemeinheit (s. 71.40.4)
– Datenbanken (s. 72.40.0)
– Filmverleih und Videoprogrammanbieter (s. 92.12.1 bis .3)
92.52
Museen und Denkmalschutzeinrichtungen
92.52.1 Museen und Kunstausstellungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Museen aller Art:
· Kunstmuseen, Museen für Schmuck, Möbel, Kostüme, Keramik, Silberwaren
· naturgeschichtliche, wissenschaftliche und technische Museen, historische Museen
einschließlich Militärmuseen und historischer Gebäude
· sonstige spezialisierte Museen
· Freilichtmuseen
92.52.2 Denkmalschutzeinrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Restaurierung von Gebäuden (s. 45)
– Restaurierung von Kunstwerken (s. 92.31.4)
92.53
Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
92.53.1 Botanische und zoologische Gärten
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von botanischen und zoologischen Gärten einschließlich Kinderzoos (Streichelzoos)
92.53.2 Naturparks und Tiergehege
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Naturparks und Tiergehegen einschließlich Erhaltung wild lebender Pflanzen und
Tiere usw.
92.53.3 Natur- und Landschaftsschutz
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Beseitigung von Umweltverschmutzungen (s. 90.03.0)
– Umwelt- und Ökologiebewegungen (s. 91.33.7)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 507 –
Abschnitt O
92.6
Sport
92.61
Betrieb von Sportanlagen
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.61.0 Betrieb von Sportanlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle:
· Fußballstadien
· Schwimmbäder und -stadien
· Golfplätze
· Boxstadien
· Wintersportstadien
· Leichtathletikstadien, Rennplätze, Bowlingbahnen usw.
Die Anlagen können sich in Gebäuden befinden, überdacht oder nicht überdacht und mit
Sitzplätzen oder ohne Sitzplätze für die Zuschauer ausgestattet sein
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Sportausrüstungen (s. 71.40.2)
– Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1)
92.62
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports
92.62.1 Sportverbände und Sportvereine
Diese Unterklasse umfasst:
– Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des
Amateursports durch Vereinigungen, in deren Einrichtungen oder anderweitig:
· Fußball-, Bowling-, Schwimm-, Golf-, Box- und Ringsportvereine, Fitness- oder
Bodybuildingvereine, Wintersportvereine, Schach-, Dame-, Domino- oder Kartenspielvereine,
Leichtathletik- und Rennsportvereine, Schießsportvereine
– Tätigkeiten von Yachthäfen
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken
– Tätigkeiten in Verbindung mit der Sport- und Freizeitfischerei
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Sportausrüstungen (s. 71.40.2)
– Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1)
– 508 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.62.2 Professionelle Sportmannschaften und Rennställe
Diese Unterklasse umfasst:
– Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in der Halle im Rahmen des
Profisports durch Vereinigungen, in deren Einrichtungen oder anderweitig:
· Fußball-, Bowling-, Schwimm-, Golf-, Box- und Ringsportvereine, Wintersportvereine,
Leichtathletik- und Rennsportvereine, Schießsportvereine
– Betrieb von Rennställen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2)
– Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1)
92.62.3 Selbstständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie -trainerinnen und -trainer
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten selbstständiger Einzelsportlerinnen und -sportler, Schiedsrichterinnen und
Schiedsrichter, Zeitnehmerinnen und Zeitnehmer, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen
und Betreuer usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2)
– Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1)
92.62.4 Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter
Diese Unterklasse umfasst:
– mit der Förderung und Durchführung von Sportveranstaltungen verbundene Tätigkeiten
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Durchführung von Sportveranstaltungen im Rahmen des Profi- und Amateursports durch Sportverbände
und -vereine, professionelle Sportmannschaften und Rennställe (s. 92.62.1 und .2)
92.62.5 Sportschulen und selbstständige Sportlehrerinnen und -lehrer
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Sport- und Spielschulen
– Tätigkeiten von Reitschulen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermietung von Sportausrüstung (s. 71.40.2)
– Tätigkeiten von Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen (s. 80.41.2)
– Tätigkeiten von Tanzlehrerinnen und -lehrern (s. 92.34.1)
– Tätigkeiten in Parks und an Stränden (s. 92.72.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 509 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
92.7
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit
92.71
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
92.71.1 Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Münzspielautomaten
92.71.2 Spielbanken und Spielklubs
92.71.3 Wett-, Toto- und Lotteriewesen
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Lotterielosen
– Lottoannahmestellen
– Buchmacher
92.72
Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit, anderweitig nicht
genannt
92.72.1 Garten- und Grünanlagen
Diese Unterklasse umfasst:
– in dieser Abteilung anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Freizeitbereich:
· Tätigkeiten in Erholungsparks und an Stränden einschließlich Vermietung von
Umkleideräumen, Schließfächern, Stühlen usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8)
– Betrieb von Vergnügungsparks u.Ä. (s. 92.33.0)
– sonstige Unterhaltungstätigkeiten, z. B. Betrieb von Zirkussen (s. 92.34.1 und .2)
– botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3)
92.72.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung, Erholung und Freizeit,
anderweitig nicht genannt
Diese Unterklasse umfasst:
– in dieser Abteilung anderweitig nicht genannte Dienstleistungen im Freizeitbereich:
· Besetzung von Rollen in Film-, Fernseh- und Theaterproduktionen
· Betrieb von Münzvideospielen
– 510 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Vermittlungstätigkeiten (s. 74.87.8)
– Betrieb von Vergnügungsparks u.Ä. (s. 92.33.0)
– sonstige Unterhaltungstätigkeiten, z. B. Betrieb von Zirkussen (s. 92.34.1 und .2)
– botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks (s. 92.53.1 bis .3)
– mit der Sport- und Freizeitfischerei sowie der Jagd zu Sport- oder Erholungszwecken verbundene
Tätigkeiten (s. 92.62.1)
– Abrichten von Haustieren (s. 93.05.2)
93
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
93.0
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
93.01
Wäscherei und chemische Reinigung
93.01.1 Wäscherei
Diese Unterklasse umfasst:
– Waschen jeder Art von Bekleidung (einschließlich Pelzen) und anderen Textilien durch
maschinelle Einrichtungen, von Hand oder im Wege der Selbstbedienung durch
münzbetriebene Waschautomaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden
– Vermietung von Wäsche, Arbeits- und Berufskleidung u.Ä. durch Wäschereien
– mit dem Waschen verbundenes Ausbessern und geringfügiges Ändern von Bekleidung oder
sonstigen Textilien
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2)
– Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1)
93.01.2 Annahmestellen für Wäscherei
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammeln und Ausliefern von Wäschestücken u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2)
– Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 511 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
93.01.3 Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei
Diese Unterklasse umfasst:
– chemisches Reinigen und Färben jeder Art von Bekleidung (einschließlich Pelzen) und
anderen Textilien durch maschinelle Einrichtungen, auch im Wege der Selbstbedienung
durch münzbetriebene Automaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden
– Shampoonieren von Teppichen und Läufern, Reinigung von Vorhängen und Gardinen
– mit der Reinigung verbundenes Ausbessern und geringfügiges Ändern von Bekleidung oder
sonstigen Textilien
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2)
– Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1)
93.01.4 Annahmestellen für chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei
Diese Unterklasse umfasst:
– Sammeln und Ausliefern von Wäschestücken u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2)
– Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1)
93.01.5 Heißmangelei und Bügelei
Diese Unterklasse umfasst:
– Mangeln, Bügeln usw. jeder Art von Bekleidung und anderen Textilien durch maschinelle
Einrichtungen, von Hand oder im Wege der Selbstbedienung durch münzbetriebene
Automaten, für private oder gewerbliche Kundinnen und Kunden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Ausbessern und Ändern von Bekleidung usw. als selbstständige Tätigkeit (s. 52.74.2)
– Vermietung von Bekleidung, auch wenn deren Reinigung zur Geschäftstätigkeit gehört (s. 71.40.1)
93.02
Frisör- und Kosmetiksalons
93.02.4 Kosmetiksalons
Diese Unterklasse umfasst:
– Gesichtsmassage, Maniküre, Pediküre, Schminken usw.
– Schönheitsbehandlung durch Fachkräfte im Hause der Kundin oder des Kunden
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– medizinische Massage und medizinische Fußpflege (s. 85.14.2 und .4)
– 512 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
93.02.5 Frisörsalons
Diese Unterklasse umfasst:
– Haarwäsche, Schneiden, Legen, Färben, Tönen, Wellen, Glätten und ähnliche
Friseurdienstleistungen für Männer, Frauen und Kinder, einschließlich Rasur und Bartpflege
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Perücken (s. 36.63.8)
93.03
Bestattungswesen
93.03.1 Bestattungsinstitute
Diese Unterklasse umfasst:
– Vorbereitung der Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie
damit verbundene Tätigkeiten:
· Vorbereitung von Leichnamen für die Erd- oder Feuerbestattung einschließlich
Einbalsamierung und von Leichenbestattern erbrachte Dienstleistungen
· Betrieb von Bestattungsunternehmen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Durchführung von Trauergottesdiensten (s. 91.31.1 und .2)
93.03.2 Friedhöfe und Krematorien
Diese Unterklasse umfasst:
– Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene
Tätigkeiten:
· Betrieb von Krematorien und Friedhöfen einschließlich Dienstleistungen der Totengräber
· Vermietung eingerichteter Räume in Leichenhallen
· Vermietung oder Verkauf von Gräbern
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Durchführung von Trauergottesdiensten (s. 91.31.1 und .2)
93.04
Saunas, Solarien, Fitnesszentren u.Ä.
93.04.1 Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder)
Diese Unterklasse umfasst:
– auf körperliches Wohlbefinden und Entspannung ausgerichtete Dienstleistungen von
türkischen Bädern, Saunas und Dampfbädern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 513 –
Abschnitt O
Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen
Dienstleistungen
93.04.2 Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren u.Ä.
Diese Unterklasse umfasst:
– auf körperliches Wohlbefinden und Entspannung ausgerichtete Dienstleistungen von
Solarien, Schlankheits- und Massagestudios (ohne medizinische Massagen), Fitnesszentren
usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Gesichtsmassage in Kosmetiksalons (s. 93.02.4)
93.05
Erbringung von Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
93.05.1 Ehevermittlungsinstitute
Diese Unterklasse umfasst:
– Heirats- und Partnervermittlung
93.05.2 Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Astrologinnen und Astrologen sowie Spiritistinnen und Spiritisten
– persönliche Dienstleistungen wie Begleitdienste
– Tätigkeiten von Ahnenforschungsinstituten
– Tätigkeiten von Schuhputzern, Trägern, Parkplatzzuweisern usw.
– Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten, münzbetriebenen Waagen usw.
– Tierpensionen für Haustiere, Hundesalons
– Abrichten von Wach- und Schutzhunden, Haustieren
93.05.3 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
– 514 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Abschnitt Q
Private Haushalte mit Hauspersonal
P
Private Haushalte mit Hauspersonal 2)
PA
Private Haushalte mit Hauspersonal
95
Private Haushalte mit Hauspersonal
95.0
Private Haushalte mit Hauspersonal
95.00
Private Haushalte mit Hauspersonal
Diese Klasse umfasst Haushalte, die Hauspersonal wie Dienstmädchen und Diener, Köchinnen
und Köche, Kellnerinnen und Kellner, Wäscherinnen und Wäscher, Gärtnerinnen und Gärtner,
Pförtnerinnen und Pförtner, Stallgehilfinnen und Stallgehilfen, Fahrerinnen und Fahrer,
Hausverwalterinnen und Hausverwalter, Babysitter, Erzieherinnen und Erzieher,
Hauslehrerinnen und Hauslehrer, Sekretärinnen und Sekretäre usw. beschäftigen.
95.00.2 Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung
95.00.3 Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal
2
Dieser Abschnitt ermöglicht es dem Hauspersonal, in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig
ihres Arbeitgebers anzugeben, auch wenn der Arbeitgeber eine Einzelperson ist. Das selbst verbrauchte
Produktionsergebnis der Dienstleistungen wird als nicht marktbestimmt erachtet und in den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anhand der Personalkosten bewertet. Diese Dienstleistungen
können nicht von Unternehmen erbracht werden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 515 –
Abschnitt Q
Exterritorielle Organisationen und Körperschaften
Q
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 3)
QA
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99.0
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99.00
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
Diese Klasse umfasst:
– Tätigkeiten von diplomatischen und konsularischen Vertretungen fremder Staaten in
Deutschland
– Tätigkeiten von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und ihrer
Sonder- und Regionalorganisationen usw., der Europäischen Union, der Europäischen
Freihandelsassoziation, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, dem Weltzollrat, der Organisation Erdöl exportierender Länder, dem
Internationalen Währungsfonds, der Weltbank usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen im Ausland oder am Sitz internationaler
Organisationen (s. 75.21.0)
99.00.1 Vertretungen fremder Staaten
99.00.2 Dienststellen von Stationierungsstreitkräften
99.00.3 Internationale und supranationale Organisationen mit Behördencharakter
3
Dieser Abschnitt ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der exterritorialen Organisationen,
in Volkszählungen oder Studien den Wirtschaftszweig ihres Arbeitgebers anzugeben. Dieser Arbeitgeber
befindet sich im Ausland, unterhält im Inland jedoch eine Dienststelle
– 516 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Anhang 1
Verordnungen
betreffend die statistische Systematik
der Wirtschaftszweige
in der Europäischen Gemeinschaft
VERORDNUNG (EWG) Nr. 3037/90 DES RATES
vom 9. Oktober 1990
betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Gemeinschaft
DER RAT DER
SCHAFTEN -
EUROPÄISCHEN
GEMEIN-
Derartige Informationen sind für die
Unternehmen
zur
Beurteilung
ihrer
Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen
den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung
von Wettbewerbsverzerrungen.
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der
Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
insbesondere auf Artikel 100a,
Nur wenn die Mitgliedstaaten mit der
gemeinschaftlichen Systematik verknüpfte
Wirtschaftszweigsystematiken
verwenden,
werden integrierte statistische Informationen
mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes
erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit,
Flexibilität und Gliederungsstufe geliefert
werden können.
auf Vorschlag der Kommission(1),
in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Parlament(2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Sozialausschusses(3),
Dabei ist vorzusehen, daß die Mitgliedstaaten
- ausgehend von den Positionen der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in den Europäischen Gemeinschaften - entsprechend
den
einzelstaatlichen
Erfordernissen in ihre nationalen Systematiken
Untergliederungen einfügen können.
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der
Gemeinschaft setzt statistische Normen
voraus, die für die Erhebung, Übermittlung und
Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten anwendbar sind,
damit
die
Unternehmen,
Finanzierungsinstitutionen, Behörden und alle
sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt
zuverlässige und vergleichbare statistische
Daten erhalten.
Um der internationalen Vergleichbarkeit der
Wirtschaftsstatistiken willen müssen die
Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane
Wirtschaftszweigsystematiken verwenden, die
direkt mit der "International Standard
Industrial Classification" (ISIC) der Vereinten
Nationen in Verbindung stehen.
(1) ABl. Nr. C 58 vom 8.3.1990, S. 25.
(2) ABl. Nr. C 175 vom 16.7.1990, S. 84, und
Beschluß vom 12. September 1990 (noch
nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(3) ABl. Nr. C 182 vom 23.7.1990, S. 1.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Die Verwendung der Systematik der
Wirtschaftszweige der Gemeinschaft erfordert,
daß die Kommission bei allen Fragen der
– 519 –
Anwendung dieser Verordnung von dem durch
den Beschluß 89/382/EWG, Euratom(4)
eingesetzten Ausschuß für das Statistische
Programm unterstützt wird, namentlich in
bezug auf die Auslegung dieser Systematik,
kleinere Änderungen daran, die Abfassung und
Aktualisierung der dazugehörigen Erläuterungen, die Erstellung von Leitlinien für die
Klassifizierung statistischer Einheiten gemäß
der Systematik.
(3) Diese Verordnung als solche beinhaltet
für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung,
Daten zu erheben, zu veröffentlichen oder zu
liefern, und betrifft keine Verpflichtung, bei
Erhebungen und statistischen Analysen eine
bestimmte Gliederungsstufe oder einen
bestimmten Typ statistischer Einheiten zu
verwenden.
Artikel 2
Es ist unerläßlich, daß der Inhalt der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige
in den Europäischen Gemeinschaften in allen
Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert wird.
(1) Es wird eine gemeinsame Grundlage für
statistische
Systematiken
der
Wirtschaftszweige in den Europäischen
Gemeinschaften - im folgenden "NACE Rev. 1"
genannt - eingeführt. NACE Rev. 1 setzt sich
zusammen aus:
Die Ausarbeitung einer neuen Systematik
macht eine Übergangszeit erforderlich -
-
einer ersten Ebene, deren Positionen mit
einem alphabetischen Code identifiziert
sind (Abschnitte),
-
einer Zwischenstufe, deren Positionen mit
einem doppelten alphabetischen Code
identifiziert sind (Unterabschnitte),
-
einer zweiten Ebene, deren Positionen mit
einem zweistelligen numerischen Code
identifiziert sind (Abteilungen),
-
einer dritten Ebene, deren Positionen mit
einem dreistelligen numerischen Code
identifiziert sind (Gruppen),
-
einer vierten Ebene, deren Positionen mit
einem vierstelligen numerischen Code
identifiziert sind (Klassen).
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Ziel dieser Verordnung ist es, eine
gemeinsame statistische Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen
Gemeinschaft
aufzustellen,
um
die
Vergleichbarkeit zwischen den nationalen und
den gemeinschaftlichen Systematiken und
damit zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Statistiken zu gewährleisten.
(2) Diese Verordnung gilt ausschließlich für
die Verwendung von Systematiken zu
statistischen Zwecken.
(4) ABl. Nr. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.
– 520 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
ihrer Veröffentlichung zwecks Billigung.
Die Kommission
überprüft
die
Übereinstimmung dieser Textentwürfe mit Absatz 2. Die von ihr gebilligte nationale
Systematik wird zur Information an die anderen
Mitgliedstaaten
weitergeleitet.
In
der
Veröffentlichung der Mitgliedstaaten ist die
Korrespondenztabelle zwischen nationaler Systematik und der NACE Rev. 1 enthalten.
(2) Die NACE Rev. 1 ist dieser Verordnung als
Anhang beigefügt.
Artikel 3
(1) Die Dienststellen der Kommission setzen
die NACE Rev. 1 für alle Statistiken über die
Wirtschaftszweige ein.
(4) Die Mitgliedstaaten, die eine von der
NACE Rev. 1 abgeleitete nationale Systematik
verwenden möchten, verabschieden so rasch
wie
möglich,
spätestens
jedoch
am
31. Dezember 1992, die für die Erstellung einer
nationalen Systematik gemäß diesem Artikel
erforderlichen Maßnahmen.
(2) Die Statistiken der Mitgliedstaaten über
die
Wirtschaftszweige
werden
unter
Verwendung der NACE Rev. 1 oder einer davon
abgeleiteten nationalen Wirtschaftszweigsystematik erstellt, für die folgendes gilt:
a) Die
nationalen
Wirtschaftszweigsystematiken
umfassen
Ebenen, die denen der NACE Rev. 1
insofern entsprechen, als sich jede der
Ebenen entweder aus den gleichen
Positionen wie die entsprechende Ebene
der NACE Rev. 1 oder aus Positionen, die
eine genaue Zerlegung der jeweiligen
Ebene darstellen, zusammensetzt.
Artikel 4
(1) Neben den in Artikel 3 festgelegten
Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat, falls
bestimmte Positionen der NACE Rev. 1 mit der
nationalen Wirtschaftsstruktur nicht vereinbar
sind, von der Kommission die Genehmigung
erhalten, in einem bestimmten Bereich die
NACE Rev. 1 auf einer spezifischen Ebene zusammenzufassen.
b) Darüber hinaus können zusätzliche Ebenen
eingefügt werden.
c) Jede der Ebenen, mit Ausnahme der
höchsten, läßt sich genau in die
nächsthöhere Ebene der NACE Rev. 1 einpassen.
(2) Um eine solche Genehmigung zu
erhalten, muß der betreffende Mitgliedstaat
der Kommission alle für die Prüfung seines
Antrags erforderlichen Informationen zur
Verfügung stellen.
d) Es darf eine abweichende Codierung
verwendet werden.
(3) Ungeachtet des Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) ist es dem Mitgliedstaat indessen
nicht aufgrund dieser Genehmigung gestattet,
(3) Die Mitgliedstaaten übermitteln der
Kommission die Textentwürfe zur Festlegung
oder Änderung ihrer nationalen Systematik vor
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 521 –
Vorsitzende von sich aus oder auf Antrag des
Vertreters eines Mitgliedstaats unterbreitet und
die die Anwendung dieser Verordnung, insbesondere in bezug auf die nachstehenden
Bereiche, zum Gegenstand haben, prüfen:
die zusammengefaßte Position abweichend
von der NACE Rev. 1 zu untergliedern.
(4) Die Kommission überprüft zusammen mit
dem betreffenden Mitgliedstaat regelmäßig die
Anwendung dieser Bestimmungen, um
festzustellen, ob sie noch berechtigt sind.
a) Auslegung der NACE Rev. 1;
b) kleinere Änderungen der NACE Rev. 1
Artikel 5
Die Kommission trifft alle erforderlichen
Maßnahmen, um die Durchführung und
Verwaltung der NACE Rev. 1 zu gewährleisten.
Artikel 6
- zur Anpassung an die technologische oder wirtschaftliche Entwicklung,
- zur Angleichung und Verdeutlichung der Texte,
- aufgrund von Änderungen anderer Wirtschaftszweigsystematiken, insbesondere der ISIC Rev.
3;
c) Vorbereitung und Koordinierung der
Arbeiten zur Revision der NACE Rev. 1;
Die Kommission trifft auf Antrag eines
Mitgliedstaats oder von sich aus nach
Anhörung des in Artikel 7 genannten Ausschusses die Maßnahmen, die erforderlich
sind, um eine einheitliche Anwendung der
NACE Rev. 1 sicherzustellen.
d) Ausarbeitung und Aktualisierung
Erläuterungen zur NACE Rev. 1;
der
e) Erstellung
von
Leitlinien
für
die
Klassifizierung der statistischen Einheiten
gemäß der NACE Rev. 1;
Artikel 7
f) Prüfung der Probleme, die sich im
Zusammenhang mit der Anwendung der
NACE Rev. 1
in
den
Wirtschaftszweigsystematiken der Mitgliedstaaten
ergeben;
Die Kommission wird von dem Ausschuß für
das Statistische Programm (im folgenden
"Ausschuß" genannt) unterstützt, der sich aus
Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt
und in dem ein Vertreter der Kommission den
Vorsitz führt.
g) Beratungen mit dem Ziel, gegebenenfalls
einen
gemeinsamen
Standpunkt
hinsichtlich der Arbeiten der internationalen Organisationen im Bereich der
Wirtschaftszweigsystematiken,
ins-
Artikel 8
Der Ausschuß kann alle die Anwendung der
NACE Rev. 1 betreffenden Fragen, die ihm der
– 522 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
besondere der Systematik ISIC und ihrer
Erläuterungen, auszuarbeiten.
Mehrheit
fassen.
Die unter den Buchstaben a) bis g)
aufgeführten Maßnahmen werden nach dem
Verfahren des Artikel 9 festgelegt.
Artikel 10
abweichenden
Beschluß
(1) Die nach dem 1. Januar 1993 von den
Mitgliedstaaten erhobenen Statistiken, die
eine Klassifikation nach Wirtschaftszweigen
enthalten, werden mit Hilfe der NACE Rev. 1
oder einer davon abgeleiteten Systematik
gemäß Artikel 3 erstellt.
Artikel 9
(1) Der Vertreter der Kommission unterbreitet
dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden
Maßnahmen.
Der Ausschuß
gibt
seine
Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb
einer Frist ab, die der Vorsitzende unter
Berücksichtigung
der
Dringlichkeit
der
betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben,
die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrages für
die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der
Kommission
zu
fassenden
Beschlüsse
vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im
Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter
der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten
Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der
Abstimmung nicht teil.
(2) Die Mitgliedstaaten verwenden die NACE
Rev. 1, um der Kommission die nach dem
1. Januar
1993
erhobenen,
nach
Wirtschaftszweigen klassifizierten Statistiken
zu übermitteln.
Artikel 11
(1) Es ist eine Übergangszeit vorgesehen, die
am 1. Januar 1993 beginnt und am
31. Dezember 1994 endet. Während dieses
Zeitraums kann die Kommission für nach dem
1. Januar 1993 erhobene Daten einem
Mitgliedstaat die Genehmigung erteilen, aus
ordnungsgemäß belegten technischen oder
operationellen Gründen eine andere Systematik als die in Artikel 3 vorgesehene zu
verwenden.
(2) Die Kommission erläßt die Maßnahmen,
die unmittelbar gelten. Stimmen sie jedoch mit
der Stellungnahme des Ausschusses nicht
überein, so werden diese Maßnahmen sofort
von der Kommission dem Rat mitgeteilt. In
diesem Fall verschiebt die Kommission die
Durchführung der von ihr beschlossenen
Maßnahmen um drei Monate, vom Zeitpunkt
dieser Mitteilung an gerechnet.
(2) Die Kommission kann die Übergangszeit
auf Antrag eines Mitgliedstaats verlängern.
(3) Der Rat kann innerhalb des in Absatz 2
genannten
Zeitraums
mit
qualifizierter
Artikel 12
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
einen
– 523 –
(1) Werden die Daten im Sinne des
Artikels 11 der Kommission übermittelt, so
bemühen sich die Mitgliedstaaten auf
Ersuchen
der
Kommission
um
eine
Übermittlung in einer an die NACE Rev. 1 angepaßten Form.
Artikel 13
Die
Kommission
veröffentlicht
die
Korrespondenztabelle für die derzeitige NACE
und die NACE Rev. 1 innerhalb von sechs
Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung.
(2) Die
Mitgliedstaaten
liefern
der
Kommission (Eurostat) die notwendigen
Informationen zu den Korrespondenztabellen,
die für die Erstellung dieser Daten verwendet
wurden. Diese Korrespondenztabellen werden
von der Kommission veröffentlicht.
Artikel 14
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag
nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 9. Oktober 1990.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. ROMITA
– 524 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
VERORDNUNG (EG) Nr. 29/2002 DER KOMMISSION
vom 19. Dezember 2001
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates betreffend die statistische Systematik
der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
3)
Zur Aufrechterhaltung des internationalen
Systems verknüpfter Systematiken und zur
Förderung der Konvergenz auf Weltebene
ist es erforderlich, die NACE Rev. 1 zu ändern.
4)
Die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 ist daher entsprechend zu ändern.
5)
Die in der Verordnung vorgesehenen
Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die
statistische Systematik der Wirtschaftszweige in
der Europäischen Gemeinschaft1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der
Kommission2 insbesondere auf Artikel 8 Buchstabe b) und Artikel 9,
in Erwägung nachstehender Gründe:
1)
2)
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
wurde eine Systematik der Wirtschaftszweige geschaffen, im Folgenden „NACE
Rev. 1“ genannt, die den statistischen Erfordernissen der Gemeinschaft entspricht.
Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung und des Auslaufens
des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist es erforderlich, die NACE Rev. 1 zu ändern.
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2003.
1
ABl. L. 293 vom 24.10.1990, S. 1.
2
ABl. L 83 vom 3.4.1993, S. 1.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 525 –
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, 19. Dezember 2001.
Für die Komission
Pedro SOBES MIRA
Mitglied der Kommission
– 526 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Anhang 2
Verordnung
über die statistischen Einheiten
für die Beobachtung und Analyse
der Wirtschaft in der Gemeinschaft
VERORDNUNG (EWG) Nr. 696/93 DES RATES
vom 15. März 1993
betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in
der Gemeinschaft
DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
-
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft,
insbesondere auf Artikel 100a,
auf Vorschlag der Kommission1),
in Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Parlament2),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Sozialausschusses3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der
Gemeinschaft setzt statistische Normen voraus,
die für die Festlegung der Einheiten sowie die
Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung
nationaler und gemeinschaftlicher statistischer
Daten anwendbar sind, damit die Unternehmen,
Finanzinstitute, Behörden und alle sonstigen
Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige
und vergleichbare Informationen erhalten.
1) ABl. Nr. C 267 vom 16.10.1992, S. 3.
2) ABl. Nr. C 337 vom 21.12.1992 und Beschluß
vom 10. Februar 1993 (noch nicht im Amtsblatt
veröffentlicht).
3) ABl. Nr. C 19 vom 25.1.1993, S. 60.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Statistische Informationen über die Wirtschaft
sind für die Unternehmen zur Beurteilung ihrer
Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen
den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung
von Wettbewerbsverzerrungen.
Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die
Schaffung gemeinsamer statistischer Normen,
die die Erstellung harmonisierter Informationen
ermöglichen, eine Maßnahme, die nur auf
Gemeinschaftsebene effizient durchgeführt
werden kann; die Anwendung der Normen wird
in den einzelnen Mitgliedstaaten unter Aufsicht
der für die Erstellung der amtlichen Statistik
zuständigen Organisationen und Einrichtungen
erfolgen.
Nur wenn die Mitgliedstaaten gemeinsame
Definitionen statistischer Einheiten verwenden,
werden integrierte statistische Informationen
mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes
erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit,
Flexibilität und Gliederungstiefe geliefert
werden können.
Dabei ist vorzusehen, daß die Mitgliedstaaten,
um spezifischen Erfordernissen Rechnung zu
tragen, andere statistische Einheiten für die
Beobachtung und Analyse der Wirtschaft
beibehalten
oder
in
ihre
nationalen
Systematiken einführen können.
– 529 –
Welche statistische Einheit für eine bestimmte
Erhebung oder Analyse zu verwenden ist, wird
in spezifischen Rechtsvorschriften festgelegt.
Die Verwendung der in der Verordnung (EWG)
Nr. 3037/904) vorgesehenen statistischen
Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1) und
des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher
Gesamtrechnungen (ESVG) erfordert die
Definition statistischer Einheiten für die
Register, die Erhebungen, die Darstellung und
die statistische Analyse.
Der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
eingesetzte Ausschuß ist für die Erstellung von
Leitlinien
für
die
Klassifizierung
der
statistischen Einheiten gemäß der NACE Rev. 1
zuständig; die Definition dieser Einheiten muß
daher von anderer Seite vorgenommen werden.
Es ist unerläßlich, daß die nach der NACE Rev. 1
klassifizierten statistischen Einheiten in allen
Mitgliedstaaten
nach
einheitlichen
Gesichtspunkten definiert werden, um die
Vergleichbarkeit zwischen den einzelstaatlichen
und den entsprechenden gemeinschaftlichen
Statistiken zu gewährleisten.
der
Vereinten
Nationen
gegebenen
Beschreibung einerseits und den Dokumenten
zum
System
der
Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (SNA) der Vereinten
Nationen andererseits in Verbindung stehen.
Zur Wirtschaft zählen alle an der Produktion
beteiligten Einheiten sowie alle wirtschaftlichen
und finanziellen Transaktionen, die von diesen
Einheiten durchgeführt werden.
Die strikte und umfassende Verwendung dieser
Einheiten macht eine Übergangszeit erforderlich
-
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Mit dieser Verordnung wird ein Verzeichnis der
statistischen
Einheiten
(im
folgenden
"statistische Einheiten der Wirtschaft" genannt)
zusammen mit den hierzu verwendeten
Kriterien, den Definitionen der Einheiten sowie
Erläuterungen gemäß dem Anhang eingeführt.
Es ist wünschenswert, die Zahl der statistischen
Einheiten der Wirtschaft zu begrenzen.
Artikel 2
Um der internationalen Vergleichbarkeit der
Wirtschaftsstatistiken willen müssen die
Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane
statistische Einheiten verwenden, die direkt mit
der in der Einführung zur "Internationalen
Standard Industrial Classification" (ISIC Rev. 3)
4) ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990, S. 1.
Die Definitionen der statistischen Einheiten der
Wirtschaft werden von den Mitgliedstaaten und
von der Kommission zur Festlegung der
Einheiten verwendet, um die statistischen
Informationen über die Wirtschaft und
insbesondere die mit der NACE Rev. 1
zusammenhängenden
Informationen
zu
– 530 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
erheben, zu übermitteln, zu veröffentlichen und
zu analysieren.
Verwendung anderer statistischer Einheiten der
Wirtschaft gestatten, sofern diese Einheiten
nach dem in Artikel 6 vorgesehenen Verfahren
festgelegt werden.
Artikel 3
Vom 1. Januar 1994 an verwenden die Mitgliedstaaten für die in Artikel 2 genannten Zwecke
die in Artikel 1 vorgesehenen Definitionen,
wenn es sich um statistische Informationen
handelt, die sich auf die Zeit nach diesem
Datum beziehen.
Artikel 4
(1) Während einer Übergangszeit, die am 1.
Januar 1994 beginnt und am 31. Dezember
1995 endet, kann ein Mitgliedstaat für auf
diesen Zeitraum bezogene Statistiken andere
als die in Artikel 1 vorgesehenen statistischen
Einheiten der Wirtschaft verwenden. In diesem
Fall sind die für die Kommission bestimmten
statistischen Daten für die Übergangszeit in
möglichst exakter Abstimmung auf die im
Anhang zu dieser Verordnung niedergelegten
Anforderungen zu übermitteln.
(2) Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates kann die
Kommission
ausnahmsweise,
wenn
ordnungsgemäß belegte technische oder
operationelle
Gründe
vorliegen,
die
Übergangszeit bis höchstens zum 31. Dezember
1997 verlängern.
Artikel 5
Nach Ablauf der Übergangszeit gemäß Artikel 4
kann die Kommission einem Mitgliedstaat die
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Artikel 6
Die Durchführungsbestimmungen für diese
Verordnung einschließlich der Maßnahmen zur
Anpassung an die wirtschaftliche und
technische Entwicklung, die insbesondere die
statistischen Einheiten der Wirtschaft, die
verwendeten Kriterien und die im Anhang
aufgeführten Definitionen betreffen, werden
gemäß dem Verfahren des Artikels 7 erlassen.
Artikel 7
(1) Der Vertreter der Kommission unterbreitet
dem durch den Beschluß 89/382/EWG,
Euratom1) eingesetzten Ausschuß für das
Statistische Programm einen Entwurf der zu
treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt
seine Stellungnahme zu diesem Entwurf
innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der
betreffenden Frage festsetzen kann. Die
Stellungnahme wird mit der Mehrheit
abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des
Vertrages für die Annahme der vom Rat auf
Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung
im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter
der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten
Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der
Abstimmung nicht teil.
1) ABl. Nr. L 181 vom 28.6.1989, S. 47.
– 531 –
(2) Die Kommission erläßt Maßnahmen, die
unmittelbar gelten. Stimmen sie jedoch mit der
Stellungnahme des Ausschusses nicht überein,
so werden diese Maßnahmen sofort von der
Kommission dem Rat mitgeteilt. In diesem Fall
verschiebt die Kommission die Durchführung
der von ihr beschlossenen Maßnahmen um drei
Monate, vom Zeitpunkt dieser Mitteilung an
gerechnet.
Statistische Einheiten der Wirtschaft, die in
einer eine Gemeinschaftsstatistik regelnden
Rechtsvorschrift der Gemeinschaft erwähnt
sind, sind nach Maßgabe der Begriffe und der
Terminologie
dieser
Verordnung
zu
interpretieren.
(3) Der Rat kann innerhalb des in Absatz 2
genannten Zeitraums mit qualifizierter Mehrheit
einen anderslautenden Beschluß fassen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Artikel 9
Artikel 8
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 15. März 1993.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. Jelved
– 532 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
ANHANG
DIE STATISTISCHEN EINHEITEN DER WIRTSCHAFT IN DER GEMEINSCHAFT
ABSCHNITT I
Verzeichnis der Einheiten
Das Verzeichnis der statistischen Einheiten der Wirtschaft lautet wie folgt:
A.
Unternehmen;
B.
institutionelle Einheit;
C.
Unternehmensgruppe;
D.
fachliche Einheit (FE);
E.
homogene Produktionseinheit (HPE);
F.
örtliche Einheit;
G.
fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE);
H.
homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE).
ABSCHNITT II
Verwendete Kriterien
Die in dieser Verordnung aufgeführten statistischen Einheiten werden auf der Grundlage dreier Kriterien
definiert. Die relative Bedeutung dieser drei Kriterien ist je nach Einheit unterschiedlich.
A.
Rechtliche, buchungstechnische oder organisatorische Kriterien
1. Um bestimmte Einheiten definieren zu können, die im wirtschaftlichen Bereich beschrieben
und identifiziert werden, muß auf Kriterien rechtlicher bzw. institutioneller Art zurückgegriffen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 533 –
werden. Manchmal müssen bestimmte rechtlich getrennte Einheiten zusammengefaßt werden,
da sie in organisatorischer Hinsicht nicht ausreichend autonom sind. Um bestimmte Einheiten
definieren zu können, sind außerdem Kriterien buchungstechnischer oder finanzieller Art
unverzichtbar.
2. Zur Bildung der Einheit "Unternehmen" sind diejenigen rechtlichen Einheiten zu verwenden,
die insgesamt oder teilweise eine Produktionstätigkeit ausüben.
3. Rechtliche Einheiten sind:
- juristische Personen, die als solche vom Gesetz anerkannt sind, unabhängig davon, welche
Personen oder Einrichtungen ihre Besitzer oder ihre Mitglieder sind, oder
- natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbständig ausüben.
4. Die rechtliche Einheit ist stets, alleine oder zuweilen auch zusammen mit anderen rechtlichen
Einheiten, der rechtliche Träger der statistischen Einheit "Unternehmen".
B.
Geographisches Kriterium
1. Eine Einheit kann räumlich festgestellt sein. Hierbei wird zwischen lokaler, regionaler,
nationaler, gemeinschaftlicher und weltweiter Ebene unterschieden.
2. Die örtliche Ebene entspricht der kleinsten Verwaltungseinheit: "commune" bzw. "gemeente"
in Belgien, "kommune" in Dänemark, "Gemeinde" in Deutschland, "demos" oder "koinotis" in
Griechenland, "Municipio" in Spanien, "commune" in Frankreich, "DED/ward" in Irland,
"commune" in Italien, "commune" in Luxemburg, "gemeente" in den Niederlanden, "concelho"
in Portugal und "ward" im Vereinigten Königreich.
3. Die regionalen Ebenen werden in der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)
definiert. Diese unterscheidet die Ebenen I, II und III.
4. Sowohl die Beobachtungseinheiten als auch die Analyseeinheiten werden so definiert, daß
prioritär für jeden Mitgliedstaat Daten erstellt und die Daten der einzelnen Mitgliedstaaten zu
Angaben für die Gemeinschaft oder für größere Wirtschaftsräume zusammengefaßt werden
können.
5. Die Regeln hinsichtlich der geographischen Kriterien müssen sehr streng sein, um
Konsolidierungen zu ermöglichen und Mehrfacherfassungen und Auslassungen zu vermeiden.
– 534 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
C.
Tätigkeitskriterium
1. Die Produktionstätigkeit oder Wirtschaftstätigkeit (im folgenden als "Tätigkeit" bezeichnet)
ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Mitteln (Ausrüstungen, Arbeitskräfte,
Fabrikationsprozesse, Informationsnetz, Erzeugnisse), die zur Erzeugung bestimmter Waren
oder Dienstleistungen führen. Eine Tätigkeit ist durch den Input von Erzeugnissen (Waren oder
Dienstleistungen), einen Produktionsprozeß und die produzierten Erzeugnisse
gekennzeichnet.
2. Die Tätigkeiten werden mit Bezug auf eine spezifische Ebene der NACE Rev. 1 bestimmt.
3. Werden mehrere Tätigkeiten in ein und derselben Einheit ausgeführt, so werden die
Tätigkeiten - bei denen es sich nicht um Hilfstätigkeiten handelt - nach der von ihnen
erzeugten Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten geordnet. Es wird zwischen der Haupttätigkeit
und den Nebentätigkeiten unterschieden.
4. Wenn bei fehlenden Angaben über die Wertschöpfung andere Kriterien wie z.B. Beschäftigung,
Lohn- und Gehaltsumme, Umsatz und Sachanlagen in Betracht gezogen werden müssen, sind
diese Elemente so zu verwenden, daß die bestmögliche Annäherung an die Klassifizierung
erreicht wird, die bei Zugrundelegung dieser Wertschöpfungen erreicht worden wäre.
5. Die Einheiten werden nach ihren Tätigkeiten klassifiziert. Macht eine Tätigkeit mehr als 50 %
der Wertschöpfung aus, so bestimmt sie die Klassifizierung der Einheit. In den übrigen Fällen
sind die Klassifizierungsregeln anzuwenden. Die Klassifizierung erfolgt in Stufen von oben
nach unten, beginnend mit der höchsten Aggregationsebene, die dem Abschnitt (1 Buchstabe)
entspricht; es folgen die Abteilung (2 Ziffern), die Gruppe (3 Ziffern) und schließlich die Klasse
(4 Ziffern). Auf jeder Ebene muß die Klassifizierung mit der vorhergehenden Ebene kompatibel
sein. Zuständig in diesem Bereich ist der mit Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90
eingesetzte Ausschuß für das Statistische Programm.
6. Mit den Haupt- und Nebentätigkeiten sind Hilfstätigkeiten verbunden, wie z.B. Verwaltung,
Buchführung, EDV, Überwachung, Einkauf, Verkauf und Verkaufsförderung, Lagerung,
Reparatur, Transport und Kantinen.
Bei diesen Hilfstätigkeiten innerhalb einer Einheit handelt es sich um Tätigkeiten, die
ausgeübt werden, um die Produktion von für Dritte bestimmten Waren und Dienstleistungen
durch diese Einheit zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Produkte der Hilfstätigkeiten
werden als solche nicht an Dritte geliefert.
7. Der Begriff der Hilfstätigkeit wird in Abschnitt IV unter Buchstabe B ausgeführt.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 535 –
ABSCHNITT III
Definitionen der statistischen Einheiten der Wirtschaft und spezifische Erläuterungen
zu den einzelnen Einheiten
A.
Unternehmen
Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine
organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere
in bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse
Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an
einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen
rechtlichen Einheit entsprechen.
Erläuterungen:
Das so definierte Unternehmen ist eine wirtschaftliche Größe, die daher unter bestimmten
Umständen der Vereinigung mehrerer rechtlicher Einheiten entsprechen kann. Bestimmte
rechtliche Einheiten sind nämlich ausschließlich zugunsten einer anderen rechtlichen Einheit
tätig, und ihre Existenz hat lediglich verwaltungstechnische (z.B. steuerliche) Gründe, ohne daß
die Einheiten in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutsam wären. Zu dieser Kategorie zählt auch ein
Großteil der rechtlichen Einheiten ohne Beschäftigte. Häufig sind die Tätigkeiten dieser rechtlichen
Einheiten als Hilfstätigkeiten zu den Tätigkeiten der rechtlichen Muttereinheit anzusehen, der sie
angehören und der sie angeschlossen sein müssen, um die für die Wirtschaftsanalyse verwendete
Größe "Unternehmen" zu bilden.
B.
Institutionelle Einheit
Die institutionelle Einheit ist ein elementares wirtschaftliches Entscheidungszentrum. Sie zeichnet
sich durch Einmaligkeit des Verhaltens sowie durch Entscheidungsfreiheit bei der Ausübung ihrer
Hauptfunktion aus. Eine Einheit gilt als institutionelle Einheit, wenn sie Entscheidungsfreiheit bei
der Ausübung ihrer Hauptfunktion besitzt und über eine vollständige Rechnungsführung verfügt.
- Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Hauptfunktion heißt, daß sie für ihre
Entscheidungen und Handlungen verantwortlich und haftbar ist.
- Das Vorhandensein einer vollständigen Rechnungsführung bedeutet, daß die Einheit sowohl
Rechnungsunterlagen, aus denen die Gesamtheit ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
– 536 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Transaktionen für den Berichtszeitraum hervorgeht, als auch eine Bilanz ihrer Aktiva und Passiva
besitzt.
Erläuterungen:
1. Im Sektor Kapitalgesellschaften entspricht das Unternehmen der institutionellen Einheit des
Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG. Es gibt ferner analoge institutionelle
Einheiten in den Sektoren Staat und Private Organisationen. Die institutionelle Einheit im
Sektor Private Haushalte umfaßt alle Tätigkeiten der privaten Haushalte, während der Begriff
Unternehmen ausschließlich ihren Produktionstätigkeiten vorbehalten ist.
2. In Anwendung dieser Regeln gilt für Institutionen, die nicht eindeutig die beiden vorgenannten
Merkmale einer institutionellen Einheit besitzen, folgendes:
a) Private Haushalte genießen Entscheidungsfreiheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit und sind
daher institutionelle Einheiten, auch wenn sie keine vollständige Rechnungsführung
besitzen.
b) Institutionen ohne vollständige Rechnungsführung sind den institutionellen Einheiten
zuzuordnen, in deren Rechnung ihre Teilbuchführung enthalten ist.
c) Institutionen mit vollständiger Rechnungsführung, aber ohne Entscheidungsbefugnis für
die Ausübung ihrer Hauptfunktion, sind in die Einheiten einzubeziehen, von denen sie
beherrscht werden.
d) Institutionen, die der Definition der institutionellen Einheit entsprechen, werden auch dann
als solche betrachtet, wenn sie ihre Rechnungsführung in keiner Form veröffentlichen.
e) Zu einer Unternehmensgruppe gehörende Einheiten, die eine vollständige
Rechnungsführung besitzen, werden als institutionelle Einheiten betrachtet, selbst wenn
sie de facto oder de jure einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnis an die Dachgesellschaft
(Holding) abgetreten haben, welche die Gesamtleitung der Gruppe wahrnimmt. Die
Holdinggesellschaft selbst gilt als selbständige institutionelle Einheit neben den von ihr
kontrollierten Einheiten.
3. Als institutionelle Einheiten sind anzusehen:
- Einheiten mit vollständiger Rechnungsführung und Entscheidungsfreiheit:
a) Kapitalgesellschaften,
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 537 –
b) Genossenschaften und Personengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit,
c) öffentliche Unternehmen mit besonderem Statut, das ihnen Rechtspersönlichkeit
verleiht,
d) Organisationen ohne Erwerbscharakter mit eigener Rechtspersönlichkeit,
e) öffentliche Körperschaften;
- Einheiten
mit
vollständiger
Rechnungsführung,
Entscheidungsfreiheit zugeschrieben wird:
denen
vereinbarungsgemäß
f) Quasi-Kapitalgesellschaften, das sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften und
öffentliche Unternehmen, die nicht unter die Buchstaben a), b) oder c) fallen, soweit ihr
wirtschaftliches und finanzielles Verhalten sich von dem ihrer Eigentümer unterscheidet
und dem einer Kapitalgesellschaft nahekommt;
- Einheiten, die nicht unbedingt eine vollständige Rechnungsführung besitzen, denen jedoch
vereinbarungsgemäß Entscheidungsfreiheit unterstellt wird:
g) private Haushalte.
C.
Unternehmensgruppe
Die Unternehmensgruppe vereinigt Unternehmen, die rechtlich-finanzielle Bindungen
untereinander haben. In der Unternehmensgruppe kann es - insbesondere, was die Produktions-,
Verkaufs-, Gewinnpolitik usw. anbetrifft - mehrere Entscheidungszentren geben. Sie kann gewisse
Aspekte der finanziellen Unternehmensleitung und des Steuerwesens vereinen. Sie bildet eine
wirtschaftliche Einheit, die Entscheidungen treffen kann, die sich vor allem auf die miteinander
verbundenen Einheiten beziehen, aus denen sie sich zusammensetzt.
Erläuterungen:
1. Für bestimmte Beobachtungen und Analysen ist es bisweilen sinnvoll und notwendig, die
Bindungen zwischen bestimmten Unternehmen zu prüfen und die eng miteinander
verbundenen Unternehmen zu einer Gesamtheit zusammenzufassen. Zahlreiche Arbeiten im
Zusammenhang mit dem Begriff der Unternehmensgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Bei
der vorstehenden Definition wurde vom Begriff der "rechnungslegenden Einheit" ausgegangen,
– 538 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
wie er von der Siebten Richtlinie 83/349/EWG des Rates (ABl. Nr. L 193 vom 18.7.1983, S. 1)
eingeführt wurde.
Diese Richtlinie wurde erstmals auf die konsolidierten Abschlüsse des Geschäftsjahres
angewandt, das im Laufe des Jahres 1990 beginnt. Mit der Richtlinie 90/605/EWG (ABl. Nr. L
317 vom 16.11.1990, S. 60) wurde der Anwendungsbereich der Siebten Richtlinie erweitert.
2. Gemäß der Siebten Richtlinie wird davon ausgegangen, daß es sich um eine Gruppe handelt,
sobald 20 % des Kapitals oder der Stimmrechte von einem anderen Unternehmen gehalten
oder kontrolliert werden. Die Verfahren, die bei der Kontrolle der Befugnisse zur Ernennung der
Unternehmensleitung angewandt werden, müssen als Kriterium berücksichtigt werden.
Abgesehen von der Mehrheitsbeteiligung soll die tatsächlich ausgeübte Kontrolle
berücksichtigt werden.
3. Diese Definition ist ohne Aufbereitung für die statistische Analyse nicht verwendbar, denn die
"rechnungslegenden
Einheiten"
bilden
keine
disjunktiven
und
additiven
Unternehmensgruppen. Somit muß eine von der "rechnungslegenden Einheit" abgeleitete
statistische Einheit "Unternehmensgruppe" anhand folgender Schritte definiert werden:
- Berücksichtigt werden die rechnungslegenden
Konsolidierungsgrad: "Gruppenoberhaupt".
Einheiten
mit
dem
höchsten
- Aus der "Unternehmensgruppe" werden die Einheiten ausgewählt, deren Buchführung global
in die Abschlüsse des konsolidierenden Unternehmens integriert ist.
- Hinzugefügt werden die Einheiten mit Mehrheitsbeteiligung, deren Abschlüsse in
Anwendung eines der Kriterien der Siebten Richtlinie - unterschiedliche Art der Tätigkeit oder
vergleichsweise kleine Größe - nicht in der globalen Konsolidierung enthalten sind.
- Zeitlich begrenzte Verbindungen unter einem Jahr werden nicht berücksichtigt.
4. Die Unternehmensgruppe ist ein Unternehmenszusammenschluß unter der Kontrolle des
"Gruppenoberhaupts". Das "Gruppenoberhaupt" ist eine juristische Muttereinheit, die von
keiner anderen rechtlichen Einheit (direkt oder indirekt) kontrolliert wird. Jedes
Tochterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens gilt als Tochterunternehmen des
Mutterunternehmens. Ferner sei darauf hingewiesen, daß es bei Genossenschaften oder
Gegenseitigkeitsgesellschaften spezifische Gruppen gibt, bei denen die Anteile des
Mutterunternehmens von den Tochtergesellschaften gehalten werden.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 539 –
5. Die Unternehmensgruppen bestehen häufig aus sehr verschiedenartig verknüpften Einheiten
(Eigentum, Kontrolle, Verwaltung usw.). In vielen Fällen haben diese Einheiten Verbindungen
zu Einheiten der Tochterunternehmen und deren Tochterunternehmen. Die Einheit
"Unternehmensgruppe" zeichnet sich häufig durch komplexe Beziehungen aus; sie ist oftmals
auch in ihren Tätigkeiten sehr heterogen. Innerhalb der Unternehmensgruppen sind
Untergruppen erkennbar.
6. Es
ist
nützlich,
sämtliche
Verbindungen
(sowohl
Mehrheitsals
auch
Minderheitsbeteiligungen) festzustellen, die über das Netz der Tochterunternehmen und deren
Tochterunternehmen vom "Gruppenoberhaupt" bis zum kontrollierten Unternehmen reichen.
Auf diese Weise kann der gesamte Organisationsplan der Gruppe festgestellt werden.
7. Angesichts der Auswirkungen der einzelnen Richtlinien zur Rechnungslegung muß man sich
stets bemühen, bei den elementaren Einheiten, welche die Gruppe bilden, einen Unterschied
zwischen den Einheiten, die zu den "nichtfinanziellen Unternehmen" gehören, und
denjenigen, die unter die "finanziellen Einrichtungen" einzuordnen sind, zu machen. Bei
letzteren gilt es, zwischen den Einheiten, die zu den "Kreditinstituten" gehören, und
denjenigen, die den "Versicherungsunternehmen" zuzurechnen sind, zu unterscheiden. Die
Gruppen haben weltweite Verbindungen, jedoch müssen sie für das Wirtschaftsgebiet jedes
einzelnen Mitgliedstaats sowie für das Wirtschaftsgebiet der Gemeinschaft analysiert werden.
8. Die Einheit "Unternehmensgruppe" ist vor allem für finanzielle Analysen und Analysen der
Unternehmensstrategie von Nutzen, sie ist jedoch zu heterogen und ändert sich zu häufig, als
daß sie zur zentralen Beobachtungs- und Analyseeinheit, die weiterhin das Unternehmen sein
wird, werden könnte. Sie dient der Sammlung und Darstellung bestimmter Informationen.
D.
Fachliche Einheit
Die fachliche Einheit (FE) faßt innerhalb eines Unternehmens sämtliche Teile zusammen, die zur
Ausübung einer Tätigkeit auf der Ebene der (vierstelligen) Klasse der NACE Rev. 1 beitragen. Es
handelt sich um eine Einheit, die einer oder mehreren operationellen Unterabteilungen des
Unternehmens entspricht. Das Unternehmen muß über ein Informationssystem verfügen, das es
ermöglicht, für jede FE zumindest den Wert der Produktion und der Vorleistungen, die
Personalkosten und den Betriebsüberschuß sowie Beschäftigung und Bruttoanlageinvestitionen
festzustellen oder zu berechnen.
Erläuterungen:
– 540 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
1. Da es auf der Ebene der Unternehmen verschiedenartige horizontale und vertikale
Integrationsformen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gibt, wurde die FE
als Beobachtungseinheit geschaffen, um die Gleichartigkeit der Ergebnisse statistischer
Erhebungen nach Tätigkeiten und damit auch die internationale Vergleichbarkeit der
Ergebnisse zu verbessern. Eine Einheit, die lediglich Hilfstätigkeiten für ein Unternehmen
ausübt, dem sie angehört, kann nicht als gesonderte FE betrachtet werden. Tatsächlich
entspricht die "FE" der praktischen Definition in Ziffer 96 der Einführung zur ISIC Rev. 3.
2. Die in einer bestimmten Position der NACE Rev. 1 eingeordneten FE können wegen der diesen
FE zugeordneten Nebentätigkeiten, die aus den verfügbaren Rechnungsunterlagen nicht
hervorgehen, Produkte herstellen, die nicht zu der für ihre Tätigkeit typischen homogenen
Gruppe gehören. Umgekehrt umfassen die in Abhängigkeit von der Haupttätigkeit in einer
bestimmten Position der Systematik klassifizierten FE nicht die gesamte Produktion
homogener Gruppen bestimmter Produkte, da diese Produkte im Rahmen von
Nebentätigkeiten einer FE, die sich auf eine andere Systematikposition beziehen, erzeugt
werden können.
3. Die internen Rechnungslegungen der Unternehmen (z.B. Nutzen- oder Kostenzentren) haben
sich aufgrund von Kriterien entwickelt, die häufig dem Tätigkeitsbegriff nahekommen. Sie
ermöglichen es, Informationen auf der Ebene der FE zu liefern und sie somit beobachtbar zu
machen.
4. Alle Kosten für Hilfstätigkeiten des Unternehmens müssen der Haupttätigkeit oder den
Nebentätigkeiten und somit den innerhalb des Unternehmens beobachteten FE zugeordnet
werden.
E.
Homogene Produktionseinheit
Die homogene Produktionseinheit (HPE) ist durch eine einheitliche Tätigkeit, nämlich durch
Gütereingänge, einen Produktionsprozeß und durch einen Produktionsausstoß homogener Güter
gekennzeichnet. Die Güter, die die Eingänge und den Produktionsausstoß darstellen, sind in
bezug auf eine Gütersystematik gleichzeitig durch ihre Beschaffenheit, ihren Verarbeitungsgrad
und die angewandte Produktionstechnik gekennzeichnet. Die homogene Produktionseinheit kann
einer institutionellen Einheit oder einem Teil einer solchen entsprechen; sie kann jedoch nie zwei
verschiedenen institutionellen Einheiten angehören.
Erläuterungen:
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 541 –
1. Für eine genaue Analyse des Produktionsprozesses verwendet das Europäische System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen homogene Produktionseinheiten, die die
Untersuchung technisch-wirtschaftlicher Beziehungen ermöglichen. In der Praxis werden diese
- vor allem für die Input-Output-Tabellen verwendeten - Analyseeinheiten, da sie in der Regel
nicht direkt beobachtet werden können, anhand von für Beobachtungseinheiten erhobenen
Daten rekonstituiert.
2. Die meisten Beobachtungseinheiten haben gemischte oder nebeneinanderlaufende
Tätigkeiten. Unter Umständen führen sie eine Haupttätigkeit, Nebentätigkeit - d.h. in andere
Produktionsbereiche gehörende Tätigkeiten - und Hilfstätigkeiten wie z.B. Verwaltung, Einkauf,
Verkauf an den Handel, Lagerung und Reparaturen aus. Wenn eine Beobachtungseinheit eine
Haupttätigkeit und eine oder mehrere Nebentätigkeiten ausführt, wird sie in eine
entsprechende Zahl homogener Produktionseinheiten untergliedert, wobei die
Nebentätigkeiten in andere Positionen der Systematik einzuordnen sind als die
Haupttätigkeiten. Hilfstätigkeiten einer Beobachtungseinheit hingegen werden nicht von den
Haupt- oder Nebentätigkeiten getrennt, denen sie zuarbeiten.
3. Die homogene Produktionseinheit wird unabhängig vom Standort der Tätigkeit definiert. In der
ISIC Rev. 3 wird die "homogene Produktionseinheit" so definiert, daß sie der "HPE auf örtlicher
Ebene" entspricht. Ziffer 112 der Einführung zur ISIC Rev. 3 ist dabei durch Ziffer 104 bedingt.
F.
Örtliche Einheit
Die örtliche Einheit ist ein an einem räumlich festgestellten Ort gelegenes Unternehmen oder Teil
eines Unternehmens (Werkstätte, Werk, Verkaufsladen, Büro, Grube, Lagerhaus). An diesem Ort
oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die - mit Ausnahmen - eine
oder mehrere Personen (unter Umständen auch zeitweise) im Auftrag ein und desselben
Unternehmens arbeiten.
Erläuterungen:
1. Wenn eine Person an mehreren Orten (zu Wartungs- oder Überwachungsarbeiten) oder zu
Hause arbeitet, dann gilt der Ort als für sie maßgebliche örtliche Einheit, von dem aus sie
Anweisungen erhält und die Arbeit organisiert wird. Es muß sich genau feststellen lassen, wie
viele Beschäftigte den einzelnen örtlichen Einheiten zuzurechnen sind. Jede rechtliche Einheit
muß jedoch, wenn sie rechtlicher Träger eines Unternehmens oder eines Teils eines
Unternehmens ist, eine örtliche Einheit als Sitz haben, auch wenn dort niemand arbeitet.
Andererseits kann eine örtliche Einheit nur Hilfstätigkeiten umfassen.
– 542 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
2. Der Begriff des räumlich festgestellten Orts ist eng eingegrenzt: zwei Produktionseinheiten
desselben Unternehmens, die sich an verschiedenen Orten befinden (selbst wenn beide Orte
in derselben kleinsten Verwaltungseinheit eines Mitgliedstaats liegen) sind als zwei örtliche
Einheiten zu betrachten. Es kann jedoch vorkommen, daß dieselbe örtliche Einheit räumlich in
mehreren aneinandergrenzenden Verwaltungseinheiten liegt. In diesem Falle ist
vereinbarungsgemäß die Postanschrift maßgebend.
3. Die Grenzen des Geländes gelten als Grenzen des Standorts, wobei z.B. das dieses Gelände
durchquerende öffentliche Straßen- und Wegenetz nicht in jedem Fall die Grenzführung
unterbricht. Die Definition ist nahezu identisch mit der Definition unter Ziffer 101 der
ISIC Rev. 3, sofern es sich um einen Standort im eigentlichen Sinne handelt, weicht jedoch von
der Definition unter Ziffer 102 ab, weil sich der "eigentliche Sinn" nicht in Abhängigkeit von
der jeweiligen Statistik ändern kann; außerdem ist normalerweise das Kriterium der
Beschäftigung anzuwenden.
4. Für die Regionalkonten verwendet das ESVG-REG (regionale Entsprechung des ESVG) die
gleiche Definition der örtlichen Einheit.
G.
Fachliche Einheit auf örtlicher Ebene
Die fachliche Einheit auf örtlicher Ebene (örtliche FE) ist der Teil einer fachlichen Einheit, der sich
auf örtlicher Ebene befindet.
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 543 –
Erläuterungen:
1. Jede FE muß zumindest eine "örtliche FE" haben; die FE kann jedoch aus dem
Zusammenschluß der Teile einer oder mehrerer örtlicher Einheiten entstanden sein. Eine
örtliche Einheit kann dagegen unter bestimmten Umständen nur eine Gesamtheit von
Hilfstätigkeiten umfassen. In diesem Fall ist eine ergänzende Klassifizierung der örtlichen
Einheit möglich. Andererseits muß jedes Unternehmen zumindest eine "örtliche FE" haben.
2. Die "örtliche FE" entspricht der praktischen Definition des "establishment" in Ziffer 106 der
Einführung zur ISIC Rev. 3.
H.
Homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene
Die homogene Produktionseinheit auf örtlicher Ebene (örtliche HPE) ist der Teil einer homogenen
Produktionseinheit, der sich auf örtlicher Ebene befindet.
ABSCHNITT IV
Ergänzende Erläuterungen
A.
Öffentliche Körperschaften und private Organisationen
1. Im Bereich der öffentlichen Körperschaften ist die geeignete statistische Einheit für die
Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sehr variabel (z.B. Zentralstaat, Sozialversicherung
oder lokale Gebietskörperschaft der Region, der Provinz, des Departements, der Grafschaft, der
Gemeinde, der Stadt). Die verschiedenen Körperschaften planen, kontrollieren und verwalten
gemeinsam die Finanzen der sie konstituierenden Institutionen (diese Organe können z.B.
Ministerien sein, Generaldirektionen, Direktionen, Büros, Agenturen, Ämter usw.). Einige
dieser Körperschaften - insbesondere die lokalen Gebietskörperschaften - werden jedoch
wahrscheinlich, was die Art der Tätigkeit anbelangt, weitaus heterogener sein als die
Kapitalgesellschaften.
2. Häufig sind die Tätigkeiten dieser Körperschaften dem Abschnitt L der NACE Rev. 1 "Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung" zuzuordnen, andere hingegen üben im
wesentlichen Tätigkeiten aus, die anderen Abschnitten zuzurechnen sind: "Erziehung und
– 544 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Unterricht" (Abschnitt M), "Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen" (Abschnitt N),
"Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen" (Abschnitt O) oder
andere.
3. Sollen Datenreihen über Größen des privaten Sektors mit Daten über diese nach der Art der
Wirtschaftstätigkeit klassifizierten öffentlichen Körperschaften und privaten Organisationen
kombiniert werden, so müssen die für ihre Festlegung und Klassifizierung verwendeten
statistischen Einheiten Größen entsprechen, die den statistischen Einheiten, wie sie im
privaten Sektor definiert sind, möglichst nahekommen. Daher sind alle im privaten Sektor
verwendeten Kriterien analog auch auf die öffentlichen Körperschaften anwendbar. Das
gleiche gilt für die privaten Organisationen.
B.
Hilfstätigkeiten
1. Eine Tätigkeit muß als Hilfstätigkeit gelten, wenn sie folgende Bedingungen ausnahmslos
erfüllt:
a) Sie darf nur die jeweilige Einheit selbst "bedienen", d.h. die erzeugten Waren oder
Dienstleistungen dürfen nicht am Markt gehandelt werden.
b) Sie muß, was ihre Art und ihre Bedeutung anbetrifft, in den vergleichbaren
Produktionseinheiten vorkommen.
c) Sie muß Dienstleistungen produzieren oder ausnahmsweise Verbrauchsgüter, die nicht in
die Zusammensetzung des Enderzeugnisses der Einheit (wie z.B. Kleinwerkzeug oder
Gerüste) eingehen.
d) Sie muß zu den laufenden Kosten der Einheit selbst beitragen, also nicht zur Entstehung
von Bruttoanlagevermögen führen.
2. Die Unterscheidung zwischen Hilfstätigkeit und Haupt- oder Nebentätigkeit kann anhand
folgender Beispiele veranschaulicht werden:
- Die Produktion von Kleinwerkzeug zur Verwendung in der Einheit ist eine Hilfstätigkeit
(Beachtung sämtlicher Kriterien).
- Die Beförderung auf eigene Rechnung ist im allgemeinen eine Hilfstätigkeit (Beachtung
sämtlicher Kriterien).
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 545 –
- Der Verkauf der eigenen Produktion ist eine Hilfstätigkeit, denn der allgemeinen Regel
zufolge kann man nicht produzieren ohne zu verkaufen. Gibt es jedoch innerhalb des
produzierenden Unternehmens eine Einzelhandelsverkaufsstelle (Direktverkauf an den
Endverbraucher), die z.B. eine örtliche Einheit darstellt, kann diese Verkaufsstelle ausnahmsweise und für bestimmte Analysen - mit einer Einheit einer wirtschaftlichen
Tätigkeit gleichgesetzt werden. Diese Beobachtungseinheit wird dann doppelt klassifiziert
und zwar einmal nach der Tätigkeit (Haupt- oder Nebentätigkeit), der sie innerhalb des
Unternehmens zuzuordnen ist, und dann nach ihrer eigenen Tätigkeit (Einzelhandel).
3. Dementsprechend lautet die allgemeine Regel, daß angesichts der Tatsache, daß die
Produktionsprozesse normalerweise nicht ohne die Unterstützung einer bestimmten Zahl von
Hilfstätigkeiten ablaufen können, eben diese nicht als getrennte Einheiten behandelt werden
dürfen, selbst wenn sie in einer gesonderten rechtlichen Einheit oder an einem gesonderten
Standort ausgeführt werden und Gegenstand einer getrennten Rechnungsführung sind. Ferner
müßte die Hilfstätigkeit auch bei der Bestimmung des Tätigkeitscodes der Einheit, zu der die
Hilfstätigkeiten gehören, außer acht gelassen werden. Das beste Beispiel für eine Einheit, die
Hilfstätigkeiten ausführt, ist die Zentralverwaltung bzw. der "Sitz" eines Unternehmens.
4. In Anbetracht der unter Nummer 1 gegebenen Definitionen dürfen folgende Tätigkeiten nicht
als Hilfstätigkeiten angesehen werden:
a) Die Produktion von Waren oder die Durchführung von Arbeiten, die zur Bildung des
Anlagevermögens beitragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erstellung von
Anlagen für eigene Rechnung. Diese Vorgehensweise entspricht der in der NACE Rev. 1
verwendeten Methode, bei der die für die Erstellung von Anlagen auf eigene Rechnung
zuständigen Einheiten, wenn Daten über sie vorliegen, dem Baugewerbe zugeordnet
werden.
b) Die Produktion, die zwar für die Haupttätigkeit oder die Nebentätigkeiten verbraucht, zu
einem erheblichen Teil jedoch vermarktet wird.
c) Die Produktion von Waren, die später zu einem integrierten Bestandteil der Produktion der
Haupt- oder Nebentätigkeit werden, wie z.B. die Tätigkeit einer Abteilung, die für die
Verpackung der in dem Unternehmen erzeugten Waren Kisten, Behältnisse usw. herstellt.
d) Die Produktion von Energie (integriertes Kraftwerk oder integrierte Kokerei), und zwar
unabhängig davon, ob die produzierte Energie vollständig im Rahmen der Haupt- oder
Nebentätigkeiten verbraucht wird oder nicht.
e) Der Kauf von Waren zwecks Wiederverkauf ohne Weiterverarbeitung.
– 546 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
f) Forschung und Entwicklung. Diese Tätigkeiten sind nicht sehr verbreitet und erbringen
keine Dienstleistungen für die laufende Produktion.
In allen diesen Fällen müssen diese Tätigkeiten, sofern getrennte Daten über sie vorliegen, als
getrennte Tätigkeiten behandelt und infolgedessen als FE betrachtet werden.
5. Werden Hilfstätigkeiten zugunsten einer einzigen Einheit ausgeführt, bilden diese Tätigkeiten
und die dafür aufgewendeten Mittel einen integrierten Bestandteil der Tätigkeiten und Mittel
der Einheit, aus der sie hervorgehen. Werden die Tätigkeiten der statistischen Einheit und die
entsprechenden Hilfstätigkeiten nicht in ein und demselben geographischen Gebiet
durchgeführt - es handelt sich hier um für statistische Erhebungen abgegrenzte Gebiete könnte es jedoch interessant sein, für die Daten, die nach den genannten geographischen
Gebieten klassifiziert werden müssen, zusätzliche getrennte Informationen über diese
Einheiten einzuholen, obwohl letztere nur Hilfstätigkeiten ausführen.
6. Werden Hilfstätigkeiten im wesentlichen zugunsten von zwei oder mehr fachlichen Einheiten
ausgeführt, müssen die Kosten dieser Hilfstätigkeiten auf alle fachlichen Einheiten verteilt
werden, denen sie zugeordnet werden können. Liegen Angaben über die Verteilung der für jede
Tätigkeit getrennt ausweisbaren Kosten vor, müssen die Kosten auf dieser Grundlage umgelegt
werden. Gibt es jedoch keine Angaben dieser Art, müssen die Kosten der Hilfstätigkeit
anteilsmäßig nach dem Produktionswert, nach Abzug des Werts der Vorleistungen und
ausschließlich der Kosten der Hilfstätigkeiten an sich auf die Haupt- und Nebentätigkeiten
verteilt werden. Gestaltet sich die Anwendung dieser Methode zu schwierig, können die Kosten
der Hilfstätigkeit einfach anteilsmäßig nach dem Produktionswert aufgeteilt werden.
7. Sind die Hilfstätigkeiten so ausgerichtet, daß sie zwei oder mehr Einheiten eines mehrere
Einheiten umfassenden Unternehmens dienen, können sie an einem gesonderten Ort eine
Gruppe von Hilfstätigkeiten bilden. In diesem Fall könnte es, vor allem da es sinnvoll ist,
bestimmte Tätigkeiten vollständig zu erfassen, selbst wenn diese unabhängig oder von
Einheiten, die nur Hilfstätigkeiten ausführen (z.B. EDV-Tätigkeiten), durchgeführt werden,
interessant sein, zusätzliche Klassifikationen zu schaffen. Zu diesem Zweck können diese
Einheiten außer nach der Tätigkeit der Einheit, zu der sie gehören, auch noch nach ihrer
eigenen Tätigkeit klassifiziert werden.
8. Unter Umständen kann eine Tätigkeit, die ursprünglich eine Hilfstätigkeit war, anfangen,
Dienstleistungen zu liefern, die an andere Einheiten verkauft werden sollen. Diese Entwicklung
kann so weit gehen, daß die Tätigkeit nicht mehr als Hilfstätigkeit angesehen werden kann,
sondern als eine der Haupt- oder Nebentätigkeiten einer Einheit behandelt werden muß. Die
einzige Möglichkeit, eine bestimmte Tätigkeit als Hilfstätigkeit oder als Haupt- oder
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 547 –
Nebentätigkeit zu definieren, besteht darin, ihre Bedeutung innerhalb des gesamten
Unternehmens einzuschätzen.
C.
Tabelle nach Tätigkeit und Standort
Ein oder mehrere Standorte
Ein einziger Standort
Eine oder mehrere Tätigkeiten
Unternehmen
Institutionelle Einheit
Örtliche Einheit
Eine einzige Tätigkeit
FE
HPE
Örtliche FE
Örtliche HPE
– 548 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Anhang 3
Umsteigeschlüssel
von der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 1993
zur Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
01.11.1
01.11.1
Getreidebau
01.11.2
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
01.12.1
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
Obstbau
01.13.2
Weinbau
01.13.3
Allgemeiner Dauerkulturbau
01.21.1
01.21.1
Milchviehhaltung
01.21.2
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
01.21.3
01.21.3
Gemischte Weideviehhaltung
01.22.1
01.22.1
Haltung von Schafen und Ziegen
01.22.2
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
01.23.0
01.23.0
Haltung von Schweinen
01.24.0
01.24.0
Haltung von Geflügel
01.25.0
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
01.30.1
01.30.1
Gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt
01.30.2
01.30.2
Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau
01.30.3
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung
01.41.1
01.41.1
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau
01.13.1
ex
01.13.2
01.13.3
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 551 –
WZ 93
01.41.2
WZ 2003
ex
Inhalt
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
01.41.3
01.41.3
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und
Landschaftsbau)
01.42.0
01.42.0
93.05.2
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die
Tierhaltung
Tierpensionen für Haustiere, Hundesalons
01.50.0
Jagd
01.13.1
01.13.3
02.01.0
Sammeln von Beeren
Sammeln von Nüssen
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen)
02.02.0
02.02.0
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
05.01.1
05.01.1
Hochsee- und Küstenfischerei
05.01.2
05.01.2
Fluss- und Seenfischerei
05.02.0
05.02.0
Teichwirtschaft und Fischzucht
10.10.1
10.10.1
Steinkohlenbergbau
10.10.2
10.10.2
Herstellung von Steinkohlenbriketts
10.20.0
10.20.0
Braunkohlenbergbau und -veredlung
10.30.0
23.10.0
Torfgewinnung und -veredlung
Herstellung von Torfkoks
11.10.0
11.10.0
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.20.0
11.20.0
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl
und Erdgas
12.00.0
12.00.0
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
ex
01.50.0
02.01.0
ex
ex
10.30.0
ex
– 552 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
13.10.0
13.10.0
Eisenerzbergbau
13.20.0
13.20.0
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
14.11.1
14.11.1
Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt
14.11.2
ex
14.11.2
Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt
14.12.1
ex
ex
14.12.1
26.53.0
Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
Herstellung von gebranntem und gesintertem Dolomit
14.12.2
ex
14.12.2
Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
14.13.0
Gewinnung von Schiefer
ex
14.11.2
ex
ex
14.12.1
14.12.2
14.21.0
Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht
genannt
Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein
Gewinnung von Kies und Sand
14.22.1
14.22.1
Gewinnung von Ton
14.22.2
14.22.2
Gewinnung von Kaolin
14.30.1
14.30.1
Kaligewinnung
14.30.2
14.30.2
Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt
14.40.0
14.40.0
Gewinnung von Salz
14.50.0
14.50.0
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt,
sonstiger Bergbau
15.11.1
15.11.1
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und
Schmalzsiedereien)
15.11.2
15.12.0
Talgschmelzen und Schmalzsiedereien
Auslassen von Geflügelfett
14.13.0
14.21.0
15.11.2
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 553 –
WZ 93
15.12.0
WZ 2003
ex
Inhalt
15.12.0
Schlachten von Geflügel
15.13.0
15.13.0
Fleischverarbeitung
15.20.0
15.20.0
Fischverarbeitung
15.31.0
15.31.0
Kartoffelverarbeitung
15.32.0
15.32.0
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33.1
15.33.1
Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven
15.33.2
15.33.2
Herstellung von Sauerkonserven
15.33.3
15.33.4
Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf
Fruchtbasis
Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und
Eiscremeindustrie
15.33.5
15.41.0
15.41.0
Herstellung von rohen Ölen und Fetten
15.42.0
15.42.0
Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
15.43.0
15.43.0
Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
15.51.0
15.51.0
Milchverarbeitung
15.52.0
15.52.0
Herstellung von Speiseeis
15.61.1
15.61.1
Mahlmühlen
15.61.2
15.61.2
Schälmühlen
15.62.0
15.62.0
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
15.71.0
15.71.0
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72.0
15.72.0
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
15.81.1
15.81.1
Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und
Dauerbackwaren)
– 554 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
15.81.2
15.81.2
Herstellung von Konditorwaren
15.82.0
15.82.0
Herstellung von Dauerbackwaren
15.83.0
15.83.0
Herstellung von Zucker
15.84.0
15.84.0
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
15.85.0
15.85.0
Herstellung von Teigwaren
15.86.1
ex
15.86.0
Verarbeitung von Kaffee und Tee
15.86.2
ex
15.86.0
Herstellung von Kaffee-Ersatz
15.87.0
15.87.0
Herstellung von Würzmitteln und Saucen
15.88.0
15.88.0
Herstellung von homogenisierten und diätetischen
Nahrungsmitteln
15.89.1
15.89.1
Herstellung von Backmitteln
15.89.2
15.89.2
Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
(ohne Getränke)
15.91.0
15.91.0
Herstellung von Spirituosen
15.92.0
15.92.0
Herstellung von Alkohol
15.93.0
15.93.0
Herstellung von Traubenwein
15.94.0
15.94.0
Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
15.95.0
15.95.0
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten
Weinen
15.96.0
15.96.0
Herstellung von Bier
15.97.0
15.97.0
Herstellung von Malz
15.98.0
15.98.0
Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von
Erfrischungsgetränken
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 555 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
16.00.1
16.00.1
Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten)
16.00.2
16.00.2
Herstellung von Zigaretten
17.11.0
17.11.0
Baumwollaufbereitung und -spinnerei
17.12.0
17.12.0
Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
17.13.0
17.13.0
Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
17.14.0
17.14.0
Flachsaufbereitung und -spinnerei
17.15.0
17.15.0
Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung
und -spinnerei
17.16.0
17.16.0
Herstellung von Nähgarn
17.17.0
17.17.0
Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
17.21.1
17.21.1
Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und
Gardinenstoffweberei)
17.21.2
17.21.2
Möbel- und Dekorationsstoffweberei
17.21.3
17.21.3
Gardinenstoffweberei
17.22.0
17.22.0
Streichgarnweberei
17.23.0
17.23.0
Kammgarnweberei
17.24.0
17.24.0
Seiden- und Filamentgarnweberei
17.25.0
17.25.0
Sonstige Weberei
17.30.0
Textilveredlung
17.40.1
17.40.1
Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche
17.40.2
17.40.2
Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen)
17.40.3
17.40.3
Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die
Innenausstattung
17.30.0
ex
– 556 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
17.40.4
17.40.4
Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln,
anderweitig nicht genannt
17.51.0
17.51.0
Herstellung von Teppichen
17.52.0
17.52.0
Herstellung von Seilerwaren
17.53.0
17.53.0
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne
Bekleidung)
17.54.1
17.54.1
Bandweberei und -flechterei
17.54.2
17.54.2
Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
17.60.1
17.60.1
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne
Gardinenstoff)
17.60.2
17.60.2
Herstellung von gewirktem Gardinenstoff
17.71.0
17.71.0
Herstellung von Strumpfwaren
17.72.0
17.72.0
Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
18.10.0
18.10.0
Herstellung von Lederbekleidung
18.21.0
18.21.0
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
18.22.1
18.22.1
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben
18.22.2
18.22.2
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und
Mädchen
18.22.3
18.22.3
Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung
18.23.1
18.23.1
Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren)
18.23.2
18.23.2
Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne
Miederwaren)
18.23.3
18.23.3
Herstellung von Miederwaren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 557 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
18.24.1
18.24.1
Herstellung von Sportbekleidung
18.24.2
18.24.2
Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen
18.24.3
18.24.3
Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für
Kleinkinder
18.24.4
18.24.4
Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten
Fertigerzeugnissen
18.24.5
18.24.5
Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt
17.30.0
Mit dem Bekleidungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
18.30.0
18.30.0
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
19.10.0
19.10.0
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
19.20.0
19.20.0
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und
Schuhen)
19.30.0
19.30.1
19.30.2
Herstellung von Sportschuhen
Herstellung von sonstigen Schuhen
20.10.0
20.10.0
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
20.20.1
20.20.1
Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten
20.20.2
20.20.2
Herstellung von Holzspanplatten
20.30.1
20.30.1
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und
Ausbauelementen aus Holz
20.30.2
20.30.2
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im
Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus
20.40.0
20.40.0
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und
Ladungsträgern aus Holz
18.24.6
ex
– 558 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
20.51.0
20.51.0
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne
Herstellung von Möbeln)
20.52.0
20.52.0
Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung
von Möbeln)
21.11.0
21.11.0
Herstellung von Holz- und Zellstoff
21.12.0
21.12.0
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
21.21.0
21.21.0
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von
Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
21.22.0
21.22.0
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus
Zellstoff, Papier und Pappe
21.23.0
21.23.0
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton
und Pappe
21.24.0
21.24.0
Herstellung von Tapeten
21.25.0
21.25.0
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
22.11.1
22.11.1
Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher)
22.11.2
22.11.2
Verlegen von Adressbüchern
22.11.3
22.14.2
Verlegen von Musikalien
22.12.1
22.12.1
Verlegen von Tageszeitungen
22.12.2
22.12.2
Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen
22.13.1
22.13.1
Verlegen von Fachzeitschriften
22.13.2
22.13.2
Verlegen von allgemeinen Zeitschriften
22.13.3
22.13.3
Verlegen von sonstigen Zeitschriften
22.14.0
22.14.1
Verlegen von bespielten Tonträgern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 559 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
22.15.0
22.15.0
Sonstiges Verlagsgewerbe
22.21.0
22.21.0
Drucken von Zeitungen
22.22.0
22.22.0
Drucken anderer Druckerzeugnisse
ex
22.23.0
22.25.0
Druckweiterverarbeitung
Weiterverarbeitung von bedrucktem Papier durch Falzen, Lochen,
Bohren, Stanzen, Perforieren, Prägen, Leimen, Kleben,
Kaschieren, Stempeln, Brailledrucken, Einstecken, Falzen usw.
22.24.0
ex
22.24.0
Druck- und Medienvorstufe
22.25.0
ex
22.24.0
ex
22.25.0
Aufbereitung von Digitaldaten, z.B. durch Ergänzen, Auswählen
und Verknüpfen
Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
22.31.0
22.31.0
Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
22.32.0
22.32.0
Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
22.33.0
22.33.0
Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
22.23.0
23.10.1
ex
23.10.0
Herstellung von Steinkohlenkoks
23.10.2
ex
23.10.0
Herstellung von Braunkohlenkoks
23.20.0
23.20.0
Mineralölverarbeitung
23.30.0
23.30.0
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
24.11.0
24.11.0
Herstellung von Industriegasen
24.12.0
24.12.0
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
24.13.0
24.13.0
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und
Chemikalien
24.14.0
24.14.0
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und
– 560 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
Chemikalien
24.15.0
24.15.0
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
24.16.0
24.16.0
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
24.17.0
24.17.0
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
24.20.0
24.20.0
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und
Desinfektionsmitteln
24.30.1
ex
24.30.0
Herstellung von Anstrichmitteln, Lacken, Emaille und Kitten
24.30.2
ex
24.30.0
Herstellung von Druckfarben
24.41.0
24.41.0
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
24.42.0
24.42.0
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
24.51.0
24.51.0
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
24.52.0
24.52.0
Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
24.61.0
24.61.0
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
24.62.0
24.62.0
Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
24.63.0
24.63.0
Herstellung von etherischen Ölen
24.64.0
24.64.0
Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
24.65.0
24.65.0
Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
24.66.0
24.66.0
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig
nicht genannt
24.70.0
24.70.0
Herstellung von Chemiefasern
25.11.0
25.11.0
Herstellung von Bereifungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 561 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
25.12.0
25.12.0
Runderneuerung von Bereifungen
25.13.0
25.13.0
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
25.21.0
25.21.0
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen
25.22.0
25.22.0
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
25.23.0
25.23.0
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
25.24.1
25.24.1
Herstellung von technischen Kunststoffteilen
25.24.2
25.24.2
Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen
26.11.0
26.11.0
Herstellung von Flachglas
26.12.0
26.12.0
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
26.13.1
26.13.1
Herstellung von Behältnissen aus Glas
26.13.2
26.13.2
Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas
26.14.1
26.14.1
Herstellung von Verstärkungsglasfasern
26.14.2
ex
26.14.2
Herstellung von Isolierglasfaser
26.14.3
ex
26.14.2
Herstellung von Lichtleitfasern
26.15.0
26.15.0
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren
26.21.1
26.21.1
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Porzellan
26.21.2
26.21.2
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug
26.21.3
26.21.3
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton
sowie von Töpferwaren
26.22.0
26.22.0
Herstellung von Sanitärkeramik
– 562 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
26.23.0
26.23.0
Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
26.24.0
26.24.0
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige
technische Zwecke
26.25.0
26.25.0
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
26.26.1
26.26.1
Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen
26.26.2
26.26.2
Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen
Werkstoffen
26.30.0
26.30.0
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten
26.40.1
26.40.1
Herstellung von Ziegeln
26.40.2
26.40.2
Herstellung von sonstiger Baukeramik
26.51.0
26.51.0
Herstellung von Zement
26.52.0
26.52.0
Herstellung von Kalk
26.53.0
Herstellung von gebranntem Gips
26.61.1
26.61.1
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den
Bau
26.61.2
26.61.2
Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen
Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen
Betonerzeugnissen für den Bau
26.61.3
26.61.3
Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau
26.61.4
26.61.4
Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau
26.62.0
26.62.0
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
26.63.0
26.63.0
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
26.53.0
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 563 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
26.64.0
26.64.0
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
26.65.0
26.65.0
Herstellung von Faserzementwaren
26.66.0
26.66.0
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips,
anderweitig nicht genannt
26.70.1
26.70.1
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
26.70.2
26.70.2
Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und
Natursteinen, anderweitig nicht genannt
ex
26.81.5
26.81.6
Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern
Herstellung von Poliersteinen
ex
26.81.6
Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper)
26.81.3
26.81.3
Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid
26.81.4
26.81.4
Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage
26.82.0
26.82.0
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen
Mineralien, anderweitig nicht genannt
27.10.0
27.32.0
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS)
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von 500 bis unter 600
mm
27.21.1
27.21.1
Herstellung von Rohren aus Gusseisen
27.21.2
27.21.2
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen
27.22.1
27.22.1
Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre)
27.22.2
27.22.2
Herstellung von Präzisionsstahlrohren
27.22.3
27.22.3
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Stahl
26.81.1
26.81.2
27.10.0
ex
ex
– 564 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
27.31.0
Inhalt
27.31.0
Herstellung von Blankstahl
27.32.0
Herstellung von Kaltband unter 500 mm Breite
27.33.0
27.33.0
Herstellung von Kaltprofilen
27.34.0
27.34.0
Herstellung von gezogenem Draht
27.32.0
ex
27.35.1
ex
27.10.0
Erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
27.35.2
ex
27.10.0
Herstellung von Ferrolegierungen
27.41.0
27.41.0
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
27.42.1
27.42.1
Erzeugung von Aluminium
27.42.2
27.42.2
Erste Bearbeitung von Aluminium
27.43.1
27.43.1
Erzeugung von Blei, Zink und Zinn
27.43.2
27.43.2
Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
27.44.1
27.44.1
Erzeugung von Kupfer
27.44.2
27.44.2
Erste Bearbeitung von Kupfer
27.45.1
27.45.1
Erzeugung von sonstigen NE-Metallen
27.45.2
27.45.2
Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
27.51.1
27.51.1
Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen)
27.51.2
27.51.2
Herstellung von duktilem Gusseisen
27.52.0
27.52.0
Stahlgießereien
27.53.1
ex
27.53.0
Leichtmetallgießerei für Aluminiumdruckguss
27.53.2
ex
27.53.0
Sonstige Leichtmetallgießerei
27.54.1
ex
27.54.0
Buntmetallgießerei für Zinkdruckguss
27.54.2
ex
27.54.0
Sonstige Buntmetallgießerei
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 565 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
28.11.1
28.11.1
Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne
Grubenausbaukonstruktionen)
28.11.2
28.11.2
Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen
28.12.0
28.12.0
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
28.21.0
28.21.0
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 300 l
28.22.0
28.22.0
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
28.30.0
28.30.0
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
28.40.1
28.40.1
Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken
28.40.2
28.40.2
Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken
28.40.3
28.40.3
Herstellung von Gesenkschmiedeteilen
28.40.4
28.40.4
Herstellung von Kaltfließpressteilen
28.40.5
ex
28.40.8
Herstellung von schweren Press-, Zieh- und Stanzteilen
28.40.6
ex
28.40.8
Herstellung von leichten Press-, Zieh- und Stanzteilen
28.40.7
28.40.7
Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
28.51.0
28.51.0
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
28.52.1
28.52.1
Schlosserei und Schweißerei
28.52.2
28.52.2
Schleiferei und Dreherei
28.52.3
28.52.3
Beschlag- und Kunstschmieden
28.61.0
28.61.0
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen
Metallen
28.62.1
28.62.1
Herstellung von Handwerkzeugen
– 566 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
28.62.2
28.62.2
Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die
Holzbearbeitung
28.62.3
28.62.3
Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe
28.62.4
28.62.4
Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die
Metallbearbeitung
28.62.5
28.62.5
Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft
28.62.6
28.62.6
Herstellung von sonstigen Werkzeugen
28.63.0
28.63.0
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen
Metallen
28.71.0
28.71.0
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von 300 l oder weniger
28.72.0
28.72.0
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl
und NE-Metall
28.73.0
28.73.0
Herstellung von Drahtwaren
28.74.1
28.74.1
Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten
28.74.2
28.74.2
Herstellung von Ketten
28.74.3
28.74.3
Herstellung von Federn
28.75.1
28.75.1
Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
28.75.2
28.75.2
Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen
28.75.3
28.75.3
Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt
29.11.0
29.11.0
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
29.12.0
29.12.0
Herstellung von Pumpen und Kompressoren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 567 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
29.13.0
29.13.0
Herstellung von Armaturen
29.14.0
29.14.0
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen
29.21.0
29.21.0
Herstellung von Öfen und Brennern
29.22.0
29.22.0
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
29.23.0
29.23.0
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht
für den Haushalt
29.24.0
29.24.0
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen, anderweitig nicht genannt
29.31.1
29.31.1
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
(ohne Reparatur)
29.31.2
29.31.2
Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen
29.32.1
29.32.1
Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen (ohne Reparatur)
29.32.2
29.32.2
Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen
29.40.1
29.42.0
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
29.40.2
29.43.1
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von
Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
29.40.3
29.43.2
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von
sonstigen harten Stoffen
29.40.4
29.43.3
Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör
von Werkzeugmaschinen
29.41.0
Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen
29.40.5
ex
– 568 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
29.40.6
29.40.7
ex
Inhalt
29.43.4
Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten
29.41.0
Herstellung von handgeführten Druckluftwerkzeugen oder von
mit eingebautem nicht elektrischem Motor betriebenen,
handgeführten Werkzeugen
Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig
nicht genannt
29.43.5
29.51.0
29.51.0
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
29.52.1
29.52.1
Herstellung von Bergwerksmaschinen
29.52.2
29.52.2
Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
29.53.0
29.53.0
Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die
Tabakverarbeitung
29.54.0
29.54.0
Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und
Ledergewerbe
29.55.0
29.55.0
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
29.56.1
29.56.1
Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe
29.56.2
29.56.3
Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und
-verarbeitung
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt
29.56.4
29.60.0
29.60.0
Herstellung von Waffen und Munition
29.71.0
29.71.0
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
29.72.0
29.72.0
Herstellung von nichtelektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und
Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt
30.01.0
30.01.0
Herstellung von Büromaschinen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 569 –
WZ 93
WZ 2003
30.02.0
Inhalt
30.02.0
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
ex
51.84.0
ex
52.49.5
Assembling von Computern (Konfigurieren nach
Geschäftskundenwunsch)
Assembling von Computern (Konfigurieren nach
Privatkundenwunsch)
31.10.0
31.10.0
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
31.20.0
31.20.0
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
31.30.0
31.30.0
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
31.40.0
31.40.0
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
31.50.0
31.50.0
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
31.61.0
31.61.0
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und
Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt
31.62.0
31.62.0
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen,
anderweitig nicht genannt
32.10.0
32.10.0
Herstellung von elektronischen Bauelementen
32.20.0
32.20.0
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
32.30.0
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und
videotechnischen Geräten
33.10.1
33.10.1
Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten
33.10.2
33.10.2
Herstellung von medizintechnischen Geräten
33.10.3
33.10.3
Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen
32.30.0
ex
– 570 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
33.10.4
33.10.4
Zahntechnische Laboratorien
33.20.1
33.20.1
Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä.
Instrumenten und Vorrichtungen
33.20.2
33.20.2
Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-,
Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen
33.20.3
33.20.3
Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen
33.30.0
33.30.0
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
33.40.1
33.40.1
Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen
33.40.2
33.40.2
Herstellung von optischen Instrumenten
32.30.0
33.40.3
Herstellung von Digitalkameras
Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten
33.50.0
Herstellung von Uhren
34.10.1
Herstellung von Personenkraftwagen und
Personenkraftwagenmotoren
34.10.2
Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
34.20.0
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
34.30.0
34.30.0
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und
Kraftwagenmotoren
35.11.1
35.11.0
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
37.10.1
Schiffsabwrackung
35.12.0
Boots- und Yachtbau
33.40.3
ex
33.50.0
34.10.1
ex
34.10.2
34.20.0
35.11.2
ex
ex
35.12.0
35.20.1
ex
35.20.6
Lokomotivbau
35.20.2
ex
35.20.6
Bau von Waggons, Triebwagen und Schienenbussen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 571 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
35.20.3
ex
35.20.6
Reparatur von Schienenfahrzeugen
35.20.4
ex
35.20.7
Herstellung von ortsfestem Gleismaterial
35.20.5
ex
35.20.7
Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-,
Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräten für
Verkehrseinrichtungen
35.30.0
Luft- und Raumfahrzeugbau
34.10.1
35.41.1
Herstellung von Kraftradmotoren
Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile)
35.41.2
35.41.2
Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör
35.42.1
35.42.1
Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile)
35.42.2
35.42.2
Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör
35.43.0
35.43.0
Herstellung von Behindertenfahrzeugen
35.50.0
35.50.0
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
36.11.1
36.11.1
Herstellung von Polstermöbeln
36.11.2
36.11.2
Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln
36.12.1
36.12.1
Herstellung von Büromöbeln
36.12.2
36.12.2
Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
36.13.0
36.13.0
Herstellung von Küchenmöbeln
36.14.1
36.14.1
Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln
36.14.2
36.14.2
Herstellung von Schlafzimmermöbeln
36.14.3
36.14.3
Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt
36.15.0
36.15.0
Herstellung von Matratzen
36.21.0
36.21.0
Herstellung von Münzen
35.30.0
35.41.1
ex
– 572 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
36.22.1
36.22.1
Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen
36.22.2
36.22.2
Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und
Edelmetallplattierungen
36.22.3
36.22.3
Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne
Tafelgeräte und Bestecke)
36.22.4
36.22.4
Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen
oder mit Edelmetallen überzogen
36.22.5
36.22.5
Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke
36.30.0
36.30.0
Herstellung von Musikinstrumenten
36.40.0
36.40.0
Herstellung von Sportgeräten
36.50.0
36.50.0
Herstellung von Spielwaren
36.61.0
36.61.0
Herstellung von Phantasieschmuck
36.62.0
36.62.0
Herstellung von Besen und Bürsten
36.63.1
36.63.1
Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage
36.63.2
36.63.2
Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig
nicht genannt
36.63.3
36.63.3
Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
36.63.4
36.63.4
Herstellung von Kinderwagen
36.63.5
36.63.5
Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und
Stempeln
36.63.6
36.63.6
Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen;
Tierausstopferei
36.63.7
36.63.7
Herstellung von Weihnachtsschmuck
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 573 –
WZ 93
WZ 2003
36.63.8
Inhalt
36.63.8
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
37.10.1
Recycling von Eisen- und Stahlschrott
37.10.2
37.10.2
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen
37.20.1
37.20.1
Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen
37.20.2
37.20.2
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton
und Pappe
37.20.3
37.20.3
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas
37.20.4
37.20.4
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen
37.20.5
37.20.5
Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
ex
40.11.1
ex
40.11.2
ex
40.12.0
ex
74.87.8
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
Fremdbezug zur Verteilung
ex
ex
40.11.1
40.11.2
ex
40.12.0
37.10.1
40.10.1
40.10.2
ex
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur
Verteilung
– 574 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
40.10.3
40.10.4
40.10.5
WZ 2003
Inhalt
ex
74.87.8
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur
Verteilung
ex
ex
40.11.1
40.11.3
ex
40.12.0
ex
74.87.8
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.11.1
ex
40.11.3
ex
40.12.0
ex
74.87.8
ex
40.11.1
ex
40.11.4
ex
40.12.0
ex
74.87.8
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Fremdbezug zur Verteilung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 575 –
WZ 93
40.10.6
40.10.7
40.10.8
WZ 2003
ex
ex
40.11.1
40.11.4
ex
40.12.0
ex
74.87.8
ex
ex
40.11.1
40.11.5
ex
40.12.0
ex
74.87.8
ex
40.11.1
ex
40.11.5
ex
40.12.0
ex
74.87.8
ex
40.13.0
74.87.8
Elektrizitätsverteilung und -handel
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätsverteilung ohne Erzeugung
ex
40.21.1
Gaserzeugung mit Fremdbezug ohne Verteilung
40.10.9
40.20.1
Inhalt
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Verteilung
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
– 576 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
40.21.2
74.87.8
Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasgewinnung und erzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.21.1
40.21.3
74.87.8
Gaserzeugung ohne Fremdbezug ohne Verteilung
Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasgewinnung und erzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.22.0
74.87.8
Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
Ablesen von Gaszählern im Rahmen der Gasverteilung ohne
Gewinnung und Erzeugung
40.30.1
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung
durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.20.2
ex
40.20.3
40.30.1
ex
40.30.2
74.87.8
40.30.2
ex
40.30.3
74.87.8
40.30.3
ex
40.30.4
Inhalt
74.87.8
40.30.4
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung
durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur Verteilung
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung
durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur
Verteilung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 577 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
ex
74.87.8
Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeerzeugung
durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.30.5
74.87.8
Wärmeverteilung ohne Erzeugung
Ablesen von Heißwasserzählen im Rahmen der Wärmeverteilung
ohne Erzeugung
ex
41.00.1
74.87.8
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Kaltwasserzählen im Rahmen der Wassergewinnung
mit Fremdbezug zur Verteilung
ex
41.00.2
74.87.8
Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
Ablesen von Kaltwasserzählen im Rahmen der Wassergewinnung
ohne Fremdbezug zur Verteilung
ex
41.00.3
74.87.8
Wasserverteilung ohne Gewinnung
Ablesen von Kaltwasserzählern im Rahmen der Wasserverteilung
ohne Gewinnung
ex
45.11.1
90.03.0
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe
Kampfmittelbeseitung auf Baugrundstücken
45.11.2
Erdbewegungsarbeiten
01.41.2
Landeskulturbau und Renaturierung von Gewässern
45.11.4
45.11.4
Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter
Lagerstätten
45.12.0
45.12.0
Test- und Suchbohrung
45.21.1
45.21.1
Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt
45.21.2
45.21.2
Hochbau (ohne Fertigteilbau)
45.21.3
45.21.3
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus
selbsthergestellten Fertigteilen
40.30.5
41.00.1
41.00.2
41.00.3
45.11.1
45.11.2
45.11.3
ex
– 578 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
45.21.4
45.21.4
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus
fremdbezogenen Fertigteilen
45.21.5
45.21.5
Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im
Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen
45.21.6
45.21.6
Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
45.21.7
45.21.7
Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
45.22.1
45.22.1
Dachdeckerei und Bauspenglerei
45.22.2
45.22.2
Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
45.22.3
45.22.3
Zimmerei und Ingenieurholzbau
45.23.1
45.23.1
Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen
45.23.2
45.23.2
Bau von Bahnverkehrsstrecken
45.24.0
45.24.0
Wasserbau
45.25.1
45.25.1
Brunnenbau
45.25.2
45.25.2
Schachtbau
45.25.3
45.25.3
Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
45.25.4
45.25.4
Gerüstbau
45.25.5
45.25.5
Gebäudetrocknung
45.25.6
45.25.6
Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht
genannt
45.31.0
45.31.0
Elektroinstallation
45.32.0
45.32.0
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
45.33.0
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation
45.33.1
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 579 –
WZ 93
45.33.2
WZ 2003
ex
Inhalt
45.33.0
Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und
gesundheitstechnischen Anlagen
45.34.0
45.34.0
Sonstige Bauinstallation
45.41.0
45.41.0
Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
45.42.0
45.42.0
Bautischlerei und -schlosserei
45.43.1
45.43.1
Parkettlegerei
45.43.2
45.43.2
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei
45.43.3
45.43.3
Estrichlegerei
45.43.4
45.43.4
Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei
45.43.5
45.43.5
Tapetenkleberei
45.43.6
45.43.6
Raumausstattung ohne ausgeprägten Schwerpunkt
45.44.1
45.44.1
Maler- und Lackierergewerbe
45.44.2
45.44.2
Glasergewerbe
45.45.1
45.45.1
Fassadenreinigung
45.45.2
ex
45.45.3
Ofen- und Herdsetzerei
45.45.3
ex
45.45.3
Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt
45.50.0
45.50.1
45.50.2
Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal
Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
50.10.1
50.10.1
Handelsvermittlung von Kraftwagen
50.10.2
50.10.2
Großhandel mit Kraftwagen
50.10.3
50.10.3
Einzelhandel mit Kraftwagen
34.20.0
Umbau und Tuning von Kraftwagen
50.20.1
ex
– 580 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
ex
50.20.5
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Elektrik)
ex
50.20.5
Reparatur von Kraftwagenelektrik
50.20.3
50.20.3
Lackierung von Kraftwagen
50.20.4
50.20.4
Autowaschanlagen
50.30.1
50.30.1
Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.2
50.30.2
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.3
50.30.3
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.40.1
50.40.1
Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.40.2
50.40.2
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.40.3
50.40.3
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.40.4
50.40.4
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
50.50.1
50.50.1
Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen)
50.50.2
50.50.2
Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen)
51.11.6
Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln
51.11.2
Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen
51.11.6
Handelsvermittlung von Rohtabak
51.11.4
51.11.4
Handelsvermittlung von lebenden Tieren
51.11.5
51.11.5
Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren,
Häuten, Fellen und Leder
51.12.1
51.12.1
Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und
Mineralölerzeugnissen
51.12.2
51.12.4
Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen
50.20.2
51.11.1
ex
51.11.2
51.11.3
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 581 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.12.5
Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug
51.12.3
51.12.3
Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen,
Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln
51.13.1
51.13.1
Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und
Bauelementen aus Holz
51.13.2
Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und
mineralischen Stoffen und von Flachglas
51.13.3
51.13.3
Handelsvermittlung von Anstrichmitteln
51.13.4
51.13.4
Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen
ex
51.14.1
ex
51.15.3
Handelsvermittlung von Maschinen für unspezifische
Verwendung
Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen
51.14.2
Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
51.14.1
Handelsvermittlung von Maschinen für bestimmte
Wirtschaftszweige und technischem Bedarf (ohne
landwirtschaftliche Maschinen, elektrotechnische und
elektronische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt)
Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen
Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
51.13.2
51.14.1
ex
51.14.2
51.14.3
ex
51.14.9
51.14.4
51.14.4
Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
51.14.5
51.14.5
Handelsvermittlung von Werkzeugen
51.14.6
51.14.6
Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software
51.14.7
51.14.7
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und
Geräten
51.14.8
51.14.8
Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser,
Heizung und Klimatechnik
– 582 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.15.1
51.15.1
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und
Antiquitäten
51.15.2
51.15.2
Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren,
Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und
Korbwaren
51.15.3
ex
51.15.3
Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
51.15.4
ex
51.13.2
51.15.4
Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl
Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren,
anderweitig nicht genannt
51.15.5
51.15.5
Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln
51.16.1
51.16.1
Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche
51.16.2
51.16.2
Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und
Bodenbelägen
51.16.7
51.16.8
Handelsvermittlung von Oberbekleidung (ohne
Bekleidungszubehör)
Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör
51.16.3
ex
51.16.4
ex
51.16.7
Handelsvermittlung von Unterbekleidung
51.16.5
ex
51.16.9
Handelsvermittlung von Schuhen
51.16.6
ex
51.16.9
Handelsvermittlung von Leder- und Täschnerwaren
51.17.1
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.17.2
51.17.7
51.17.9
Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln
Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften
Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst, Gemüse und
Kartoffeln
51.17.1
51.17.2
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 583 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.17.3
51.17.3
Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren
51.17.4
51.17.4
Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern,
Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und
Wild
51.17.5
51.17.5
Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
51.17.6
51.17.6
Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
51.17.7
Handelsvermittlung von sonstigen Getränken
51.17.8
Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln
51.17.9
Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie
Tabakwaren
51.18.1
51.18.1
Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
51.18.2
51.18.2
Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
51.18.3
51.18.3
Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
51.18.4
51.18.4
Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör,
Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
51.18.5
51.18.5
Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen,
medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf,
Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten,
Krankenhaus- und Altenpflegebedarf
51.18.6
51.18.6
Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
51.18.7
51.18.7
Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren,
Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln
und Tapeten
51.17.7
ex
51.17.8
51.17.9
ex
– 584 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.18.8
51.18.8
Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen,
Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen
51.18.9
51.18.9
Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen
51.19.0
51.19.0
Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.21.0
51.21.0
Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
51.22.0
51.22.0
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
51.23.0
51.23.0
Großhandel mit lebenden Tieren
51.24.0
51.24.0
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
51.25.0
51.25.0
Großhandel mit Rohtabak
51.31.0
51.34.5
51.38.3
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften
Großhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln
51.32.0
51.32.0
Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
51.33.0
51.33.0
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und
Nahrungsfetten
51.34.1
51.34.1
Großhandel mit Getränken ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.34.2
51.34.2
Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
51.31.0
ex
ex
51.34.3
ex
51.34.5
Großhandel mit Bier
51.34.4
ex
51.34.5
Großhandel mit sonstigen Getränken
51.35.0
51.35.0
Großhandel mit Tabakwaren
51.36.1
51.36.1
Großhandel mit Zucker
51.36.2
51.36.2
Großhandel mit Süßwaren
51.36.3
51.36.3
Großhandel mit Backwaren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 585 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.37.1
51.37.1
Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
51.37.2
51.37.2
Großhandel mit Gewürzen
51.38.1
51.38.1
Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
51.38.2
51.38.2
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
51.38.3
Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
51.39.1
51.39.1
Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.39.2
51.39.2
Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.41.1
51.41.1
Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche
51.41.2
51.41.2
Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien
51.38.3
ex
51.42.1
ex
51.42.4
Großhandel mit Oberbekleidung
51.42.2
ex
51.42.4
51.42.5
Großhandel mit Bekleidungszubehör
Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä.
51.42.3
51.47.3
Großhandel mit Schuhen
Großhandel mit Spezialsportschuhen
51.43.1
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der
Unterhaltungselektronik ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.43.2
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
51.43.3
51.43.3
Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
51.43.4
51.43.4
Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und
Elektroinstallationszubehör
51.44.1
51.44.1
Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall
51.42.3
ex
51.43.1
51.43.2
ex
– 586 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.44.2
51.44.2
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
51.44.3
51.44.3
Großhandel mit Tapeten
51.44.4
51.44.4
Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
51.45.0
51.45.0
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
51.46.1
51.46.1
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
51.46.2
51.46.2
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und
Laborbedarf
51.46.3
51.46.3
Großhandel mit Dentalbedarf
51.47.1
51.47.1
Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten
51.47.2
51.47.2
Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
51.47.3
Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
51.47.4
51.47.4
Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
51.47.5
51.47.5
Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und
Werbeartikeln
51.47.6
51.47.6
Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten
und Bodenbelägen
51.47.7
51.47.7
Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
51.47.8
51.47.8
Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren,
Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
51.51.2
Großhandel mit festen Brennstoffen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.47.3
51.51.1
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 587 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
ex
51.51.3
Großhandel mit Mineralölerzeugnissen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.51.2
ex
51.51.2
Großhandel mit festen Brennstoffen
51.51.3
ex
51.51.3
Großhandel mit Mineralölerzeugnissen
51.52.1
51.52.1
Großhandel mit Erzen
51.52.2
51.52.2
Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
51.52.3
51.52.3
Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
51.53.1
51.53.1
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.53.2
51.53.2
Großhandel mit Roh- und Schnittholz
51.53.3
51.53.3
Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen
aus Holz
51.53.4
51.53.4
Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen
Stoffen
51.53.5
51.53.5
Großhandel mit Flachglas
51.53.6
51.53.6
Großhandel mit Anstrichmitteln
51.53.7
51.53.7
Großhandel mit Sanitärkeramik
51.54.1
51.54.4
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
51.54.2
51.54.2
Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
51.54.3
51.54.3
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
51.55.1
51.55.1
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.55.2
51.55.2
Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen
– 588 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.55.3
51.55.3
Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie
Kautschuk
51.55.4
51.55.4
Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen
51.55.5
51.55.5
Großhandel mit Düngemitteln
51.56.1
ex
51.56.0
Großhandel mit Naturfasern und Garnen
51.56.2
ex
51.56.0
Großhandel mit sonstigen textilen Halbwaren
51.56.3
ex
51.56.0
Großhandel mit Halbwaren, anderweitig nicht genannt
51.57.1
51.57.1
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.57.2
51.57.2
Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen
51.57.3
51.57.3
Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
51.61.1
51.81.1
Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne
Holzbearbeitungsmaschinen)
51.61.2
51.81.2
Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen
51.62.0
51.82.0
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
51.63.0
ex
51.43.2
51.83.0
Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
51.64.1
ex
51.84.0
51.85.1
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten
und Software (ohne sonstige Büromaschinen)
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen
51.64.2
51.85.2
Großhandel mit Büromöbeln
51.65.1
51.87.1
Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig
nicht genannt
51.65.2
51.87.2
Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche
Maschinen)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 589 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
51.65.3
51.86.0
51.87.3
Großhandel mit elektronischen Bauelementen
Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für
Maschinen sowie technischem Bedarf
51.66.0
51.88.0
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
51.70.1
51.90.1
Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.70.2
51.90.2
Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.70.3
51.90.3
Großhandel mit Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.11.1
52.11.1
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.11.2
52.11.2
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art,
Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
52.12.1
52.12.1
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel)
52.12.2
52.12.2
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel
52.21.0
52.25.2
52.27.5
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften
Einzelhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln
52.22.0
52.22.0
Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
52.23.0
52.23.0
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
52.24.1
52.24.1
Einzelhandel mit Backwaren
52.24.2
52.24.2
Einzelhandel mit Süßwaren
52.25.1
52.25.1
Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
52.21.0
ex
ex
– 590 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
52.25.2
WZ 2003
ex
Inhalt
52.25.2
Einzelhandel mit sonstigen Getränken
52.26.0
52.26.0
Einzelhandel mit Tabakwaren
52.27.1
52.27.1
Einzelhandel mit Reformwaren
52.27.2
ex
52.27.5
Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl und
Nahrungsfetten
52.27.3
ex
52.27.5
Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
52.27.4
ex
52.27.5
Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht
genannt
52.31.0
52.31.0
Apotheken
52.32.0
52.32.0
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
52.33.1
52.33.1
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel)
52.33.2
52.33.2
Einzelhandel mit Drogerieartikeln
52.41.1
52.41.1
Einzelhandel mit Haushaltstextilien
52.41.2
52.41.2
Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten
sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche
52.42.1
52.42.1
Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.42.2
52.42.2
Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör
52.42.3
52.42.3
Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör
52.42.4
52.42.4
Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und
Bekleidungszubehör
52.42.5
52.42.5
Einzelhandel mit Kürschnerwaren
52.43.1
52.43.1
Einzelhandel mit Schuhen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 591 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
52.43.2
52.43.2
Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren
52.44.1
52.44.1
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
52.44.2
52.44.2
Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln
52.44.3
52.44.3
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen
52.44.4
52.44.4
Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
52.44.7
52.48.1
Einzelhandel mit Heimtextilien
Einzelhandel mit Teppichen
52.44.6
52.44.6
Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
52.45.1
52.45.1
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und
elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
52.45.2
52.45.2
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
52.45.3
52.45.3
Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
52.46.1
52.46.1
Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren,
anderweitig nicht genannt
52.46.2
52.46.2
Einzelhandel mit Anstrichmitteln
52.46.3
52.46.3
Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf
52.47.1
52.47.1
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und
Büroartikeln
52.47.2
52.47.2
Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften
52.47.3
52.47.3
Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
52.48.1
Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen
52.44.5
ex
52.48.1
ex
– 592 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
52.48.2
52.48.2
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern,
kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und
Geschenkartikeln
52.48.3
52.49.1
52.49.2
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut
Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
52.48.4
52.49.3
52.49.4
Augenoptiker
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne
Augenoptiker)
Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren
Einheiten und Software
Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und
Mobiltelefonen
ex
52.49.5
52.49.6
52.48.5
52.48.5
Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
52.48.6
52.48.6
Einzelhandel mit Spielwaren
52.48.7
52.49.7
52.49.8
Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne
Campingmöbel)
52.48.8
ex
52.49.9
Einzelhandel mit Brennstoffen
52.48.9
ex
52.49.9
Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in
Verkaufsräumen)
52.50.1
52.50.1
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
52.50.2
52.50.2
Antiquariate
52.50.3
52.50.3
Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren
52.61.1
52.61.1
Versandhandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.61.2
52.61.2
Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und
Lederwaren
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 593 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
52.61.3
52.61.3
Sonstiger Fachversandhandel
52.62.1
52.62.1
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an
Verkaufsständen und auf Märkten
52.62.2
52.62.2
Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
52.63.1
52.63.1
Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen
52.63.2
ex
52.63.4
Sonstiger Einzelhandel vom Lager
52.63.3
ex
52.63.4
Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in
Verkaufsräumen)
52.71.0
52.71.0
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
52.72.1
52.72.1
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der
Unterhaltungselektronik)
52.72.2
52.72.2
Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
52.73.0
52.73.0
Reparatur von Uhren und Schmuck
52.74.1
52.74.1
Reparatur von Fahrrädern
52.74.2
52.74.2
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
55.11.1
55.10.1
Hotels (ohne Hotels garnis)
55.11.2
55.10.3
Gasthöfe
55.11.3
55.10.4
Pensionen
55.12.0
55.10.2
Hotels garnis
55.21.0
55.21.0
Jugendherbergen und Hütten
55.22.0
55.22.0
Campingplätze
55.23.1
80.41.1
Erholungs- und Ferienheime
Schulungsheime von Kraftfahrschulen
55.23.1
ex
– 594 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
ex
ex
80.41.2
80.42.1
ex
80.42.2
Inhalt
Schulungsheime von Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen
Schulungsheime im Rahmen der allgemeinen und politischen
Erwachsenenbildung
Schulungsheime im Rahmen der beruflichen
Erwachsenenbildung
55.23.2
55.23.2
Ferienzentren
55.23.3
55.23.3
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
55.23.4
55.23.4
Privatquartiere
55.23.6
55.23.7
Boardinghouses
Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
55.30.1
55.30.1
Restaurants mit herkömmlicher Bedienung
55.30.2
55.30.2
Restaurants mit Selbstbedienung
55.30.3
55.30.3
Cafés
55.30.4
55.30.4
Eissalons
55.30.5
55.30.5
Imbissstuben
55.40.1
55.40.1
Schankwirtschaften
55.40.2
55.40.5
55.40.6
Bars
Vergnügungslokale
55.40.3
55.40.3
Diskotheken und Tanzlokale
55.40.4
55.40.7
Sonstige getränkegeprägte Gastronomie
55.51.0
55.51.0
Kantinen
55.52.0
55.52.0
Caterer
60.10.0
Staatsbahn
55.23.5
ex
60.10.1
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 595 –
WZ 93
60.10.2
WZ 2003
ex
Inhalt
60.10.0
Privatbahnen
60.21.1
60.21.1
Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr
60.21.2
60.21.2
Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
60.21.3
60.21.3
Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und
Straßenbahnen
60.21.4
60.21.4
Berg- und Seilbahnen
60.22.0
60.22.0
Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
60.23.1
60.23.1
Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr
60.23.2
60.23.2
Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt
60.24.1
ex
60.24.5
Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne
Umzugsverkehr)
60.24.2
ex
60.24.5
Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr (ohne
Umzugstransporte)
60.24.3
ex
ex
60.24.5
63.40.1
Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen
Umzugsspedition
60.24.4
60.24.6
Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr
60.30.0
60.30.0
Transport in Rohrfernleitungen
61.10.0
61.10.0
See- und Küstenschifffahrt
61.20.1
61.20.1
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
61.20.2
61.20.2
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien
61.20.3
61.20.3
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere
61.20.4
61.20.4
Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt
– 596 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
62.10.0
62.10.0
Linienflugverkehr
62.20.0
62.20.0
Gelegenheitsflugverkehr
62.30.0
62.30.0
Raumtransport
63.11.0
63.11.0
Frachtumschlag
63.12.1
63.12.1
Lagerei (ohne Kühlhäuser)
63.12.2
63.12.2
Kühlhäuser
63.21.1
63.21.1
Parkhäuser und Parkplätze
63.21.2
63.21.2
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig
nicht genannt
63.22.1
63.22.1
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt
63.22.2
63.22.2
Seehafenbetriebe
63.22.3
63.22.3
Bugsier- und Bergungsschifffahrt
63.22.4
63.22.4
Lotsbetriebe
63.23.1
63.23.1
Flughafenbetriebe
63.23.2
63.23.2
Landeplätze für Luftfahrzeuge
63.23.3
63.23.3
Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht
genannt
63.30.1
63.30.1
Reisebüros
63.30.2
63.30.2
Reiseveranstalter und Fremdenführung
63.40.1
Spedition
63.40.2
63.40.2
Schiffsmaklerbüros und -agenturen
63.40.3
63.40.4
Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
63.40.1
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 597 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
63.40.5
Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt
64.11.1
ex
64.11.0
Postbriefdienste
64.11.2
ex
64.11.0
Postzeitungsdienste
64.11.3
ex
64.11.0
Postfrachtdienste
64.11.4
ex
64.11.0
Sonstige Postdienste
64.12.1
64.12.1
Briefdienste
64.12.2
64.12.2
Zeitungsdienste
64.12.3
64.12.3
Paketdienste
64.12.4
64.12.5
64.12.6
64.12.7
Expressdienste
Kurierdienste
Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen
64.20.1
64.30.1
Erbringung von festnetzgebundenen
Telekommunikationsdienstleistungen
64.20.2
64.30.2
64.30.3
Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen
64.20.3
ex
64.30.4
Sprachdienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.4
ex
64.30.4
Texdienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.5
ex
64.30.4
Bilddienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.6
ex
64.30.4
Datendienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.7
ex
64.30.4
Sonstige Fernmeldedienstleistungen
65.11.0
Zentralbanken
65.12.1
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
65.12.2
Girozentralen
65.11.0
65.12.1
65.12.2
ex
– 598 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
65.12.3
65.12.3
Sparkassen
65.12.4
65.12.4
Genossenschaftliche Zentralbanken
65.12.5
65.12.5
Kreditgenossenschaften
65.12.6
65.12.6
Realkreditinstitute
65.12.7
65.12.7
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
65.12.1
Postgiro- und Postsparkassenämter
65.12.9
65.12.9
Bausparkassen
65.21.0
65.21.0
Institutionen für Finanzierungsleasing
65.22.0
65.22.0
Spezialkreditinstitute
65.23.1
65.23.1
Kapitalanlagegesellschaften
65.23.2
65.23.2
Leihhäuser
65.23.3
65.23.3
Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
66.01.1
66.01.1
Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen)
66.01.2
66.01.2
Rückversicherungen für die Lebensversicherungen
66.02.0
66.02.0
Pensions- und Sterbekassen
66.03.1
66.03.1
Krankenversicherungen
66.03.2
66.03.2
Schaden- und Unfallversicherungen
66.03.3
66.03.3
Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe
67.11.0
67.11.0
Effekten- und Warenbörsen
67.12.0
67.12.0
Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
67.13.0
67.13.0
Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
65.12.8
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 599 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
67.20.1
67.20.1
Versicherungsvertreter
67.20.2
67.20.2
Versicherungsmakler
67.20.3
67.20.3
Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
70.11.1
70.11.1
Erschließung von unbebauten Grundstücken
70.11.2
70.11.2
Bauträger für Nichtwohngebäude
70.11.3
70.11.3
Bauträger für Wohngebäude
70.12.1
70.12.1
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
70.12.2
70.12.2
Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
70.20.1
70.20.1
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
70.20.2
70.20.2
Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und
Wohnungen
70.31.0
70.31.0
Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
70.32.0
70.32.0
Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
71.10.0
71.10.0
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
71.21.0
71.21.0
Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t
Gesamtgewicht)
71.22.0
71.22.0
Vermietung von Wasserfahrzeugen
71.23.0
71.23.0
Vermietung von Luftfahrzeugen
71.31.0
71.31.0
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
– 600 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
71.32.0
71.32.0
Vermietung von Baumaschinen und -geräten
71.33.0
71.33.0
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
71.34.0
71.34.0
Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
71.40.1
71.40.1
Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung
71.40.2
71.40.2
Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern
71.40.3
71.40.3
Leihbüchereien und Lesezirkel
71.40.4
71.40.4
Videotheken
71.40.5
71.40.5
Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
72.10.0
72.10.0
Hardwareberatung
72.20.1
72.22.1
Softwareberatung
72.20.2
72.21.0
72.22.2
72.22.3
Verlegen von Software
Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Sonstige Softwareentwicklung
72.30.1
ex
72.30.1
Datenerfassungsdienste
72.30.2
ex
72.30.5
Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste
72.30.3
Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme
72.30.5
Sonstige Datenverarbeitungsdienste
72.40.0
72.40.0
Datenbanken
72.50.0
72.50.0
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
72.60.1
72.60.1
Informationsvermittlung
72.30.3
72.30.4
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 601 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
72.60.2
72.60.2
Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig
nicht genannt
73.10.1
73.10.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und
Mathematik
73.10.2
73.10.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften
73.10.3
73.10.3
Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
73.10.4
73.10.4
Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin
73.10.5
73.10.5
Forschung und Entwicklung im Umweltbereich
73.20.1
73.20.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
73.20.2
73.20.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und
Kunstwissenschaften
74.11.1
74.11.1
Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat
74.11.2
74.11.2
Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
74.11.3
74.11.3
Notariate
74.11.4
74.11.4
Patentanwaltskanzleien
74.11.5
74.11.5
Sonstige Rechtsberatung
74.12.1
74.12.1
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
74.12.2
74.12.2
Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern,
Buchprüfungsgesellschaften
74.12.3
74.12.3
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern,
Steuerberatungsgesellschaften
– 602 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
74.12.4
74.12.4
Praxen von Steuerbevollmächtigten
74.12.5
74.12.5
Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste)
74.13.1
74.13.1
Marktforschung
74.13.2
74.13.2
Meinungsforschung
74.14.1
74.14.1
Unternehmensberatung
74.14.2
74.14.2
Public-Relations-Beratung
74.15.1
74.15.1
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit
Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe
74.15.2
74.15.2
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
(ohne geschlossene Immobilienfonds)
74.15.3
74.15.3
Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden
74.15.4
74.15.4
Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden
74.15.5
74.15.5
Komplementärgesellschaften
74.15.6
74.15.6
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
74.20.1
74.20.1
Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur
74.20.2
74.20.2
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
74.20.3
74.20.3
Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
74.20.4
74.20.4
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
74.20.5
74.20.5
Ingenieurbüros für technische Fachplanung
74.20.6
74.20.6
Büros für Industrie-Design
74.20.7
74.20.7
Büros baufachlicher Sachverständiger
74.20.8
74.20.8
Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
74.20.9
74.20.9
Vermessungsbüros
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 603 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
74.30.1
74.30.1
Technische Untersuchung und Beratung
74.30.2
74.30.2
Physikalische Untersuchung und Beratung
74.30.3
74.30.3
Chemische Untersuchung und Beratung
74.30.4
74.30.4
Betrieb von Messnetzen und Messstationen
74.40.1
74.40.1
Werbegestaltung
74.40.2
74.40.2
Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung
74.50.1
74.50.1
Personal- und Stellenvermittlung
74.50.2
74.50.2
Überlassung von Arbeitskräften
74.60.1
74.60.1
Detekteien
74.60.2
93.05.2
Wach- und Sicherheitsdienste
Abrichten von Wach- und Schutzhunden
74.70.1
74.70.1
Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar
74.70.2
74.70.2
Schornsteinreinigung
74.70.3
74.70.3
Reinigung von Verkehrsmitteln
74.70.4
74.70.4
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
72.30.1
74.81.1
93.05.2
Mikroverfilmung
Fotografisches Gewerbe
Betrieb von Sofortbild-Münzautomaten
74.81.2
74.81.2
Fotografische Laboratorien
74.82.0
74.82.0
Abfüll- und Verpackungsgewerbe
74.83.1
74.85.3
74.86.0
Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops
Call Centers
74.83.2
74.85.1
74.85.2
Freiberufliche Dolmetscher
Übersetzungsbüros
74.60.2
ex
74.81.1
ex
ex
– 604 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
74.84.1
74.87.1
Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen
74.84.2
74.87.2
Sachverständige, anderweitig nicht genannt
74.84.3
74.87.3
Versteigerungsgewerbe
74.84.4
74.87.4
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design
74.84.5
74.87.5
Auskunfteien
74.84.6
74.87.6
Inkassobüros
74.84.7
74.87.7
Sonstige Vermögensberatung
74.87.8
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für
Unternehmen und Privatpersonen, anderweitig nicht genannt
75.11.0
75.11.0
Allgemeine öffentliche Verwaltung
75.12.1
75.12.4
75.12.5
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Gesundheitswesen
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sport
75.12.2
75.12.2
Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Bildung und Kultur
75.12.3
75.12.3
Öffentliche Verwaltung auf dem Gebiet Sozialwesen
75.13.0
75.13.0
Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht
75.14.0
75.14.0
Sonstige mit der öffentlichen Verwaltung verbundene Tätigkeiten
75.21.0
75.21.0
Auswärtige Angelegenheiten
75.22.0
75.22.0
Verteidigung
75.23.0
75.23.0
Rechtspflege
75.24.0
75.24.0
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
75.25.0
75.25.0
Feuerschutz
74.84.8
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 605 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
75.30.1
75.30.1
Gesetzliche Rentenversicherung (ohne knappschaftliche
Rentenversicherung und Altershilfe für Landwirte)
75.30.2
75.30.2
Knappschaftliche Rentenversicherung
75.30.3
75.30.3
Altershilfe für Landwirte
75.30.4
75.30.4
Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
75.30.5
75.30.5
Gesetzliche Krankenversicherung (ohne knappschaftliche
Krankenversicherung)
75.30.6
75.30.6
Knappschaftliche Krankenversicherung
75.30.7
75.30.7
Gesetzliche Unfallversicherung
75.30.8
75.30.8
Arbeitsförderung
75.30.9
75.30.9
Sonstige Sozialversicherung
80.10.1
80.10.1
Kindergärten
80.10.2
80.10.2
Kinderhorte
ex
80.10.4
80.10.5
Vorklassen, Schulkindergärten
Grundschulen
ex
80.21.1
Allgemeinbildende weiterführende Schulen Sekundarbereich I
ex
80.21.2
Allgemeinbildende weiterführende Schulen Sekundarbereich II
80.22.1
ex
80.22.0
Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
80.22.2
ex
80.30.8
Berufsakademien, Fachakademien, Schulen des
Gesundheitswesens
80.30.1
ex
80.30.5
Universitäten
80.30.2
ex
80.30.5
Kunsthochschulen
80.10.3
80.21.0
– 606 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
80.30.3
80.30.6
Allgemeine Fachhochschulen
80.30.4
80.30.7
Verwaltungsfachhochschulen
80.41.1
ex
80.41.1
Kraftfahrschulen
80.41.2
ex
80.41.2
Flug-, Bootsführer-, Segel- u.ä. Schulen
80.42.1
ex
80.10.5
ex
80.21.1
ex
80.21.2
ex
80.42.1
Erwachsenenbildung (Grundschulstufe), z.B.
Alphabetisierungskurse
Erwachsenenbildung (entsprechend Sekundarbereich I), z.B.
Abendhaupt- und -realschulen
Erwachsenenbildung (entsprechend Sekundarbereich II), z.B.
Abendgymnasien und Kollegs
Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
ex
ex
ex
80.22.0
80.30.8
80.42.2
Berufliche Weiterbildung auf dem Niveau Sekundarbereich II
Berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Tertiärbereichs
Berufliche Erwachsenenbildung
80.42.3
80.42.3
Selbständige Lehrerinnen und Lehrer
80.42.4
80.42.4
Unterricht, anderweitig nicht genannt
85.11.1
85.11.1
Krankenhäuser (ohne Hochschulkliniken sowie Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken)
85.11.2
85.11.2
Hochschulkliniken
85.11.3
85.11.3
Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
85.12.1
85.12.1
Arztpraxen für Allgemeinmedizin und Praxen von praktischen
Ärztinnen und Ärzten
85.12.2
85.12.2
Facharztpraxen (ohne Arztpraxen für Allgemeinmedizin)
85.13.0
85.13.0
Zahnarztpraxen
85.14.1
85.14.1
Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -
80.42.2
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 607 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
therapeuten
85.14.2
85.14.2
Massagepraxen, Praxen von medizinischen Bademeisterinnen
und Bademeistern, Krankengymnastikpraxen, Praxen von
Hebammen und Entbindungspflegern sowie von verwandten
Berufen
85.14.3
85.14.3
Heilpraktikerpraxen
85.14.4
85.14.4
Sonstige selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen
85.14.5
85.14.5
Krankentransport- und Rettungsdienste
85.14.6
85.14.6
Sonstige Anstalten und Einrichtungen des Gesundheitswesens
85.20.1
85.20.1
Tierarztpraxen
85.20.2
85.20.2
Sonstige selbständige Tätigkeiten im Veterinärwesen
85.20.3
85.20.3
Anstalten und Einrichtungen des Veterinärwesens
55.23.7
85.31.1
Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende,
Student(en/innen), Berufstätige
Jugendwohnheime
85.31.2
85.31.2
Erziehungsheime
85.31.3
85.31.3
Altenwohnheime
85.31.4
85.31.4
Altenheime
85.31.5
85.31.5
Altenpflegeheime
85.31.6
85.31.6
Heime für werdende Mütter sowie Mütter oder Väter mit Kind
85.31.7
85.31.7
Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege Behinderter
85.31.8
85.31.8
Wohnheime für Behinderte
85.31.9
85.31.9
Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
85.31.1
ex
– 608 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
85.32.1
85.32.1
Tagesstätten (ohne Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte und
Jugendzentren)
85.32.2
85.32.2
Kinderkrippen und außerhäusliche Kinderbetreuung, anderweitig
nicht genannt
85.32.3
85.32.3
Jugendzentren und Häuser der offenen Tür
85.32.4
85.32.4
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
85.32.5
85.32.5
Sonstige soziale Beratungsstellen
85.32.6
85.32.6
Ambulante soziale Dienste
85.32.7
85.32.7
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
85.32.8
85.32.8
Unterstützungskassen
85.32.9
85.32.9
Sonstiges Sozialwesen, anderweitig nicht genannt
90.00.1
90.01.1
Kläranlagen
90.00.2
90.01.2
Sammelkanalisation
90.00.3
90.02.1
Sammlung, Beförderung und Zwischenlagerung von Abfällen
90.00.4
90.02.4
Biologische Abfallbeseitigung
90.00.5
90.02.2
Thermische Abfallbeseitigung
90.02.5
Sonstige Abfallbehandlungsanlagen
90.02.3
Abfalldeponien
90.00.6
ex
90.00.7
90.00.8
ex
90.02.5
Städtereinigung und sonstige Entsorgungseinrichtungen
90.00.9
ex
90.03.0
Bodensanierung und Rekultivierung von geschädigten Flächen
91.11.1
Wirtschaftsverbände (ohne öffentlich-rechtliche
Wirtschaftsvertretungen)
91.11.1
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 609 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
91.11.2
91.11.2
Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen
91.11.3
91.11.3
Arbeitgeberverbände
91.12.1
91.12.1
Berufsorganisationen (ohne öffentlich-rechtliche
Berufsvertretungen)
91.12.2
91.12.2
Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen
91.20.0
91.20.0
Arbeitnehmervereinigungen
91.31.1
91.31.1
Kirchen und kirchlich-religiöse Vereinigungen
91.31.2
91.31.2
Sonstige religiöse und weltanschauliche Vereinigungen
91.32.0
91.32.0
Politische Parteien und Vereinigungen
91.33.1
91.33.1
Organisationen der Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
91.33.2
91.33.2
Organisationen des Gesundheitswesens
91.33.3
91.33.3
Jugendorganisationen
91.33.4
91.33.4
Verbraucherorganisationen
91.33.5
91.33.5
Kommunale Spitzen- und Regionalverbände
91.33.6
91.33.6
Verbände der Sozialversicherungsträger
91.33.7
91.33.7
Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen, anderweitig
nicht genannt
92.11.1
92.11.1
Herstellung von Kinofilmen
92.11.2
92.11.2
Herstellung von Fernsehfilmen
92.11.3
92.11.3
Herstellung von Industrie-, Wirtschafts- und Werbefilmen
92.11.4
92.11.4
Sonstige Filmherstellung
92.11.5
92.11.5
Filmtechnik
– 610 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
92.12.1
92.12.1
Filmverleih
92.12.2
92.12.2
Videoprogrammanbieter
92.12.3
92.12.3
Filmvertrieb
92.13.0
92.13.0
Kinos
92.20.1
92.20.1
Rundfunkveranstalter
92.20.2
92.20.2
Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen
92.31.1
92.31.1
Theaterensembles
92.31.2
92.31.2
Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre
92.31.3
92.31.3
Selbständige bildende Künstlerinnen und Künstler
92.31.4
92.31.4
Selbständige Restauratorinnen und Restauratoren
92.31.5
92.31.5
Selbständige Komponistinnen, Komponisten,
Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
92.31.6
92.31.6
Selbständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller
92.31.7
92.31.7
Selbständige Bühnen-, Film-, Hörfunk- und Fernsehkünstlerinnen
und -künstler
92.31.8
92.31.8
Selbständige Artistinnen und Artisten
92.32.1
92.32.1
Theater- und Konzertveranstalter
92.32.2
92.32.2
Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche
Einrichtungen
92.32.3
92.32.3
Varietés und Kleinkunstbühnen
92.32.4
92.11.6
Tonstudios
92.32.5
92.32.5
Technische Hilfsdienste für kulturelle und unterhaltende
Leistungen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 611 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
92.33.0
92.33.0
Schaustellergewerbe und Vergnügungsparks
92.34.1
92.34.1
Tanzschulen
92.34.2
92.34.2
Erbringung von sonstigen kulturellen und unterhaltenden
Leistungen, anderweitig nicht genannt
92.40.1
92.40.1
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
92.40.2
92.40.2
Selbstständige Journalistinnen, Journalisten, Pressefotografinnen
und Pressefotografen
92.51.0
92.51.0
Bibliotheken und Archive
92.52.1
92.52.1
Museen und Kunstausstellungen
92.52.2
92.52.2
Denkmalschutzeinrichtungen
92.53.1
92.53.1
Botanische und zoologische Gärten
92.53.2
92.53.2
Naturparks und Tiergehege
92.53.3
92.53.3
Natur- und Landschaftsschutz
92.61.0
92.61.0
Betrieb von Sportanlagen
92.62.1
Sportverbände und Sportvereine
92.62.2
92.62.2
Professionelle Sportmannschaften und Rennställe
92.62.3
92.62.3
Selbständige Berufssportlerinnen und -sportler sowie trainerinnen und -trainer
92.62.4
92.62.4
Sportpromoter und sonstige professionelle Sportveranstalter
92.62.5
92.62.5
Sportschulen und selbständige Sportlehrerinnen und -lehrer
92.71.1
92.71.1
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
92.71.2
92.71.2
Spielbanken und Spielklubs
92.71.3
92.71.3
Wett-, Toto- und Lotteriewesen
92.62.1
ex
– 612 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 93
WZ 2003
92.72.1
Inhalt
92.72.1
Garten- und Grünanlagen
ex
92.62.1
92.72.2
ex
93.05.2
Mit der Sport- und Freizeitfischerei verbundene Tätigkeiten
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Unterhaltung,
Erholung und Freizeit, anderweitig nicht genannt
Abrichten von Haustieren
93.01.1
93.01.1
Wäscherei
93.01.2
93.01.2
Annahmestellen für Wäscherei
93.01.3
93.01.3
Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei
93.01.4
93.01.4
Annahmestellen für chemische Reinigung und
Bekleidungsfärberei
93.01.5
93.01.5
Heißmangelei und Bügelei
92.72.2
93.02.1
ex
93.02.5
Damen- und Herrenfriseurgewerbe
93.02.2
ex
93.02.5
Damenfriseurgewerbe
93.02.3
ex
93.02.5
Herrenfriseurgewerbe
93.02.4
93.02.4
Kosmetiksalons
93.03.1
93.03.1
Bestattungsinstitute
93.03.2
93.03.2
Friedhöfe und Krematorien
93.04.1
93.04.1
Bäder und Saunas (ohne medizinische Bäder)
93.04.2
93.04.2
Solarien, Massagesalons (ohne medizinische Massagen),
Fitnesszentren u.Ä.
93.05.1
93.05.1
Ehevermittlungsinstitute
93.05.2
Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen
93.05.3
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, anderweitig nicht
genannt
93.05.2
93.05.3
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 613 –
WZ 93
WZ 2003
Inhalt
95.00.1
00.00.0
Private Haushalte ohne Hauspersonal
95.00.2
95.00.2
Private Haushalte mit Hauspersonal zur Kinderbetreuung
95.00.3
95.00.3
Private Haushalte mit sonstigem Hauspersonal
99.00.1
99.00.1
Vertretungen fremder Staaten
99.00.2
99.00.2
Dienststellen von Stationierungsstreitkräften
99.00.3
99.00.3
Internationale und supranationale Organisationen mit
Behördencharakter
– 614 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
Anhang 4
Umsteigeschlüssel
von der Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 2003
zur Klassifikation der Wirtschaftszweige,
Ausgabe 1993
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
00.00.0
95.00.1
Private Haushalte ohne Hauspersonal
01.11.1
01.11.1
Getreidebau
01.11.2
01.11.2
Allgemeiner Ackerbau
01.12.1
01.12.1
Gemüsebau
01.12.2
01.12.2
Zierpflanzenbau
01.12.3
01.12.3
Baumschulen
01.12.4
01.12.4
Allgemeiner Gartenbau
01.13.1
01.13.1
Obstbau
02.01.0
Sammeln von Beeren
01.13.2
01.13.2
Weinbau
01.13.3
01.13.3
Allgemeiner Dauerkulturbau
02.01.0
Sammeln von Nüssen
01.21.1
01.21.1
Milchviehhaltung
01.21.2
01.21.2
Gemischte Rindviehhaltung
01.21.3
01.21.3
Gemischte Weideviehhaltung
01.22.1
01.22.1
Haltung von Schafen und Ziegen
01.22.2
01.22.2
Haltung von Pferden und Eseln
01.23.0
01.23.0
Haltung von Schweinen
01.24.0
01.24.0
Haltung von Geflügel
01.25.0
01.25.0
Sonstige Tierhaltung
01.30.1
01.30.1
Gemischte Landwirtschaft ohne ausgeprägten Schwerpunkt
01.30.2
01.30.2
Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 617 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
01.30.3
01.30.3
Gemischte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Tierhaltung
01.41.1
01.41.1
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den
Pflanzenbau
01.41.2
01.41.2
Garten- und Landschaftsbau
45.11.3
Landeskulturbau und Renaturierung von Gewässern
01.41.3
Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen (ohne Garten- und
Landschaftsbau)
01.42.0
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die
Tierhaltung
01.50.0
Jagd
02.01.0
Forstwirtschaft (ohne Erbringung von forstwirtschaftlichen
Dienstleistungen)
02.02.0
02.02.0
Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen
05.01.1
05.01.1
Hochsee- und Küstenfischerei
05.01.2
05.01.2
Fluss- und Seenfischerei
05.02.0
05.02.0
Teichwirtschaft und Fischzucht
10.10.1
10.10.1
Steinkohlenbergbau
10.10.2
10.10.2
Herstellung von Steinkohlenbriketts
10.20.0
10.20.0
Braunkohlenbergbau und -veredlung
10.30.0
Torfgewinnung und -veredlung
11.10.0
11.10.0
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
11.20.0
11.20.0
Erbringung von Dienstleistungen bei der Gewinnung von Erdöl
und Erdgas
12.00.0
12.00.0
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
01.41.3
01.42.0
ex
01.50.0
02.01.0
10.30.0
ex
ex
– 618 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
13.10.0
13.10.0
Eisenerzbergbau
13.20.0
13.20.0
NE-Metallerzbergbau (ohne Bergbau auf Uran- und Thoriumerze)
14.11.1
14.11.1
Gewinnung von Naturwerksteinen, anderweitig nicht genannt
14.11.2
14.11.2
Gewinnung von Natursteinen, anderweitig nicht genannt
ex
14.21.0
Brechen und Mahlen von Natursteinen, anderweitig nicht
genannt
ex
14.12.1
Gewinnung von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
ex
14.21.0
Brechen und Mahlen von Kalkstein, Dolomitstein und Kreide
14.12.2
Gewinnung von Gips- und Anhydritstein
14.21.0
Brechen und Mahlen von Gips- und Anhydritstein
14.13.0
Gewinnung von Schiefer
14.21.0
Gewinnung von Kies und Sand
14.22.1
14.22.1
Gewinnung von Ton
14.22.2
14.22.2
Gewinnung von Kaolin
14.30.1
14.30.1
Kaligewinnung
14.30.2
14.30.2
Gewinnung von Mineralien, anderweitig nicht genannt
14.40.0
14.40.0
Gewinnung von Salz
14.50.0
14.50.0
Gewinnung von Steinen und Erden, anderweitig nicht genannt,
sonstiger Bergbau
15.11.1
15.11.1
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel, Talgschmelzen und
Schmalzsiedereien)
15.11.2
Talgschmelzen und Schmalzsiedereien
14.12.1
14.12.2
ex
14.13.0
14.21.0
15.11.2
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 619 –
WZ 2003
15.12.0
WZ 93
ex
Inhalt
15.11.2
Auslassen von Geflügelfett
15.12.0
Schlachten von Geflügel
15.13.0
15.13.0
Fleischverarbeitung
15.20.0
15.20.0
Fischverarbeitung
15.31.0
15.31.0
Kartoffelverarbeitung
15.32.0
15.32.0
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
15.33.1
15.33.1
Herstellung von Obst- und Gemüsekonserven
15.33.2
15.33.2
Herstellung von Sauerkonserven
15.33.4
ex
15.33.3
Herstellung von Konfitüren sowie von Brotaufstrichen auf
Fruchtbasis
15.33.5
ex
15.33.3
Herstellung von Fruchtzubereitungen für die Milch- und
Eiscremeindustrie
15.41.0
15.41.0
Herstellung von rohen Ölen und Fetten
15.42.0
15.42.0
Herstellung von raffinierten Ölen und Fetten
15.43.0
15.43.0
Herstellung von Margarine u.ä. Nahrungsfetten
15.51.0
15.51.0
Milchverarbeitung
15.52.0
15.52.0
Herstellung von Speiseeis
15.61.1
15.61.1
Mahlmühlen
15.61.2
15.61.2
Schälmühlen
15.62.0
15.62.0
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
15.71.0
15.71.0
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
15.72.0
15.72.0
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
– 620 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
15.81.1
15.81.1
Herstellung von Backwaren (ohne Konditor- und
Dauerbackwaren)
15.81.2
15.81.2
Herstellung von Konditorwaren
15.82.0
15.82.0
Herstellung von Dauerbackwaren
15.83.0
15.83.0
Herstellung von Zucker
15.84.0
15.84.0
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
15.85.0
15.85.0
Herstellung von Teigwaren
15.86.0
15.86.1
Verarbeitung von Kaffee und Tee
15.86.2
Herstellung von Kaffee-Ersatz
15.87.0
15.87.0
Herstellung von Würzmitteln und Saucen
15.88.0
15.88.0
Herstellung von homogenisierten und diätetischen
Nahrungsmitteln
15.89.1
15.89.1
Herstellung von Backmitteln
15.89.2
15.89.2
Herstellung von Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
(ohne Getränke)
15.91.0
15.91.0
Herstellung von Spirituosen
15.92.0
15.92.0
Herstellung von Alkohol
15.93.0
15.93.0
Herstellung von Traubenwein
15.94.0
15.94.0
Herstellung von Apfelwein und sonstigen Fruchtweinen
15.95.0
15.95.0
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten
Weinen
15.96.0
15.96.0
Herstellung von Bier
15.97.0
15.97.0
Herstellung von Malz
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 621 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
15.98.0
15.98.0
Gewinnung natürlicher Mineralwässer, Herstellung von
Erfrischungsgetränken
16.00.1
16.00.1
Tabakverarbeitung (ohne Herstellung von Zigaretten)
16.00.2
16.00.2
Herstellung von Zigaretten
17.11.0
17.11.0
Baumwollaufbereitung und -spinnerei
17.12.0
17.12.0
Wollaufbereitung und Streichgarnspinnerei
17.13.0
17.13.0
Wollaufbereitung und Kammgarnspinnerei
17.14.0
17.14.0
Flachsaufbereitung und -spinnerei
17.15.0
17.15.0
Zwirnen und Texturieren von Filamentgarnen, Seidenaufbereitung
und -spinnerei
17.16.0
17.16.0
Herstellung von Nähgarn
17.17.0
17.17.0
Sonstige Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
17.21.1
17.21.1
Baumwollweberei (ohne Möbel-, Dekorations- und
Gardinenstoffweberei)
17.21.2
17.21.2
Möbel- und Dekorationsstoffweberei
17.21.3
17.21.3
Gardinenstoffweberei
17.22.0
17.22.0
Streichgarnweberei
17.23.0
17.23.0
Kammgarnweberei
17.24.0
17.24.0
Seiden- und Filamentgarnweberei
17.25.0
17.25.0
Sonstige Weberei
17.30.0
17.30.0
Textilveredlung
18.24.6
Mit dem Bekleidungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
17.40.1
Herstellung von Haus-, Bett- und Tischwäsche
17.40.1
– 622 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
17.40.2
17.40.2
Herstellung von Bettwaren (ohne Matratzen)
17.40.3
17.40.3
Herstellung von konfektionierten textilen Artikeln für die
Innenausstattung
17.40.4
17.40.4
Herstellung von sonstigen konfektionierten textilen Artikeln,
anderweitig nicht genannt
17.51.0
17.51.0
Herstellung von Teppichen
17.52.0
17.52.0
Herstellung von Seilerwaren
17.53.0
17.53.0
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne
Bekleidung)
17.54.1
17.54.1
Bandweberei und -flechterei
17.54.2
17.54.2
Sonstiges Textilgewerbe, anderweitig nicht genannt
17.60.1
17.60.1
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff (ohne
Gardinenstoff)
17.60.2
17.60.2
Herstellung von gewirktem Gardinenstoff
17.71.0
17.71.0
Herstellung von Strumpfwaren
17.72.0
17.72.0
Herstellung von Pullovern, Strickjacken u.ä. Waren
18.10.0
18.10.0
Herstellung von Lederbekleidung
18.21.0
18.21.0
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
18.22.1
18.22.1
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben
18.22.2
18.22.2
Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Damen und
Mädchen
18.22.3
18.22.3
Herstellung von gewirkter und gestrickter Oberbekleidung
18.23.1
18.23.1
Herstellung von gewebter Wäsche (ohne Miederwaren)
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 623 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
18.23.2
18.23.2
Herstellung von gewirkter und gestrickter Wäsche (ohne
Miederwaren)
18.23.3
18.23.3
Herstellung von Miederwaren
18.24.1
18.24.1
Herstellung von Sportbekleidung
18.24.2
18.24.2
Herstellung von Hüten und sonstigen Kopfbedeckungen
18.24.3
18.24.3
Herstellung von Bekleidung und Bekleidungszubehör für
Kleinkinder
18.24.4
18.24.4
Herstellung von sonstigen gewirkten und gestrickten
Fertigerzeugnissen
18.24.5
18.24.5
Herstellung von Bekleidungszubehör, anderweitig nicht genannt
18.30.0
18.30.0
Zurichtung und Färben von Fellen, Herstellung von Pelzwaren
19.10.0
19.10.0
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff
19.20.0
19.20.0
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung und
Schuhen)
19.30.1
ex
19.30.0
Herstellung von Sportschuhen
19.30.2
ex
19.30.0
Herstellung von sonstigen Schuhen
20.10.0
20.10.0
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
20.20.1
20.20.1
Herstellung von Furnier-, Sperrholz- und Holzfaserplatten
20.20.2
20.20.2
Herstellung von Holzspanplatten
20.30.1
20.30.1
Herstellung von Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen und
Ausbauelementen aus Holz
20.30.2
20.30.2
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im
Hochbau sowie von Fertigteilbauten daraus
– 624 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
20.40.0
20.40.0
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und
Ladungsträgern aus Holz
20.51.0
20.51.0
Herstellung von Holzwaren, anderweitig nicht genannt (ohne
Herstellung von Möbeln)
20.52.0
20.52.0
Herstellung von Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Herstellung
von Möbeln)
21.11.0
21.11.0
Herstellung von Holz- und Zellstoff
21.12.0
21.12.0
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
21.21.0
21.21.0
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von
Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
21.22.0
21.22.0
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus
Zellstoff, Papier und Pappe
21.23.0
21.23.0
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton
und Pappe
21.24.0
21.24.0
Herstellung von Tapeten
21.25.0
21.25.0
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
22.11.1
22.11.1
Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher)
22.11.2
22.11.2
Verlegen von Adressbüchern
22.12.1
22.12.1
Verlegen von Tageszeitungen
22.12.2
22.12.2
Verlegen von Wochen- und Sonntagszeitungen
22.13.1
22.13.1
Verlegen von Fachzeitschriften
22.13.2
22.13.2
Verlegen von allgemeinen Zeitschriften
22.13.3
22.13.3
Verlegen von sonstigen Zeitschriften
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 625 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
22.14.1
22.14.0
Verlegen von bespielten Tonträgern
22.14.2
22.11.3
Verlegen von Musikalien
22.15.0
22.15.0
Sonstiges Verlagsgewerbe
22.21.0
22.21.0
Drucken von Zeitungen
22.22.0
22.22.0
Drucken anderer Druckerzeugnisse
22.23.0
Druckweiterverarbeitung
22.24.0
Druck- und Medienvorstufe
ex
22.25.0
Aufbereitung von Digitaldaten, z.B. durch Ergänzen, Auswählen
und Verknüpfen
ex
22.23.0
Weiterverarbeitung von bedrucktem Papier durch Falzen, Lochen,
Bohren, Stanzen, Perforieren, Prägen, Leimen, Kleben,
Kaschieren, Stempeln, Brailledrucken, Einstecken, Falzen usw.
ex
22.25.0
Erbringung von sonstigen druckbezogenen Dienstleistungen
22.31.0
22.31.0
Vervielfältigung von bespielten Tonträgern
22.32.0
22.32.0
Vervielfältigung von bespielten Bildträgern
22.33.0
22.33.0
Vervielfältigung von bespielten Datenträgern
10.30.0
Herstellung von Torfkoks
23.10.1
Herstellung von Steinkohlenkoks
23.10.2
Herstellung von Braunkohlenkoks
23.20.0
23.20.0
Mineralölverarbeitung
23.30.0
23.30.0
Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
24.11.0
24.11.0
Herstellung von Industriegasen
22.23.0
ex
22.24.0
22.25.0
23.10.0
ex
– 626 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
24.12.0
24.12.0
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
24.13.0
24.13.0
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und
Chemikalien
24.14.0
24.14.0
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und
Chemikalien
24.15.0
24.15.0
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
24.16.0
24.16.0
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
24.17.0
24.17.0
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
24.20.0
24.20.0
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und
Desinfektionsmitteln
24.30.0
24.30.1
Herstellung von Anstrichmitteln, Lacken, Emaille und Kitten
24.30.2
Herstellung von Druckfarben
24.41.0
24.41.0
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
24.42.0
24.42.0
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen
pharmazeutischen Erzeugnissen
24.51.0
24.51.0
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
24.52.0
24.52.0
Herstellung von Duftstoffen und Körperpflegemitteln
24.61.0
24.61.0
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
24.62.0
24.62.0
Herstellung von Klebstoffen und Gelatine
24.63.0
24.63.0
Herstellung von etherischen Ölen
24.64.0
24.64.0
Herstellung von fotochemischen Erzeugnissen
24.65.0
24.65.0
Herstellung von unbespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 627 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
24.66.0
24.66.0
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen, anderweitig
nicht genannt
24.70.0
24.70.0
Herstellung von Chemiefasern
25.11.0
25.11.0
Herstellung von Bereifungen
25.12.0
25.12.0
Runderneuerung von Bereifungen
25.13.0
25.13.0
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
25.21.0
25.21.0
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus
Kunststoffen
25.22.0
25.22.0
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
25.23.0
25.23.0
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
25.24.1
25.24.1
Herstellung von technischen Kunststoffteilen
25.24.2
25.24.2
Herstellung von Fertigerzeugnissen aus Kunststoffen
26.11.0
26.11.0
Herstellung von Flachglas
26.12.0
26.12.0
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
26.13.1
26.13.1
Herstellung von Behältnissen aus Glas
26.13.2
26.13.2
Herstellung von Trinkgläsern und Tischzubehör aus Glas
26.14.1
26.14.1
Herstellung von Verstärkungsglasfasern
26.14.2
26.14.2
Herstellung von Isolierglasfaser
26.14.3
Herstellung von Lichtleitfasern
26.15.0
26.15.0
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas
einschließlich technischen Glaswaren
26.21.1
26.21.1
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Porzellan
– 628 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
26.21.2
26.21.2
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus
Steingut, Steinzeug und Feinsteinzeug
26.21.3
26.21.3
Herstellung von Haushaltswaren und Ziergegenständen aus Ton
sowie von Töpferwaren
26.22.0
26.22.0
Herstellung von Sanitärkeramik
26.23.0
26.23.0
Herstellung von keramischen Isolatoren und Isolierteilen
26.24.0
26.24.0
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige
technische Zwecke
26.25.0
26.25.0
Herstellung von keramischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
26.26.1
26.26.1
Herstellung von Waren aus feuerfesten keramischen Werkstoffen
26.26.2
26.26.2
Herstellung von ungeformten feuerfesten keramischen
Werkstoffen
26.30.0
26.30.0
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und platten
26.40.1
26.40.1
Herstellung von Ziegeln
26.40.2
26.40.2
Herstellung von sonstiger Baukeramik
26.51.0
26.51.0
Herstellung von Zement
26.52.0
26.52.0
Herstellung von Kalk
14.12.1
Herstellung von gebranntem und gesintertem Dolomit
26.53.0
Herstellung von gebranntem Gips
26.61.1
Herstellung von Bausätzen für Fertigteilbauten aus Beton für den
Bau
26.53.0
26.61.1
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 629 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
26.61.2
26.61.2
Herstellung von Konstruktionsteilen und großformatigen
Fertigbauteilen aus Beton sowie von sonstigen
Betonerzeugnissen für den Bau
26.61.3
26.61.3
Herstellung von Erzeugnissen aus Porenbeton für den Bau
26.61.4
26.61.4
Herstellung von Erzeugnissen aus Kalksandstein für den Bau
26.62.0
26.62.0
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
26.63.0
26.63.0
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
26.64.0
26.64.0
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
26.65.0
26.65.0
Herstellung von Faserzementwaren
26.66.0
26.66.0
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips,
anderweitig nicht genannt
26.70.1
26.70.1
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
26.70.2
26.70.2
Sonstige Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und
Natursteinen, anderweitig nicht genannt
26.81.3
26.81.3
Herstellung von Schleifkörpern mit Diamant oder Bornitrid
26.81.4
26.81.4
Herstellung von Schleifmitteln auf Unterlage
26.81.5
ex
26.81.1
Herstellung von Mühlsteinen und Steinen zum Zerfasern
26.81.6
ex
26.81.1
Herstellung von Poliersteinen
26.81.2
Herstellung von Schleifkörpern (ohne Diamantschleifkörper)
26.82.0
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen
Mineralien, anderweitig nicht genannt
27.10.0
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (EGKS)
27.35.1
Erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
27.35.2
Herstellung von Ferrolegierungen
26.82.0
27.10.0
ex
– 630 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
27.21.1
27.21.1
Herstellung von Rohren aus Gusseisen
27.21.2
27.21.2
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Gusseisen
27.22.1
27.22.1
Herstellung von Stahlrohren (ohne Präzisionsstahlrohre)
27.22.2
27.22.2
Herstellung von Präzisionsstahlrohren
27.22.3
27.22.3
Herstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und
Rohrverbindungsstücken aus Stahl
27.31.0
27.31.0
Herstellung von Blankstahl
27.10.0
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von 500 bis unter 600
mm
27.32.0
Herstellung von Kaltband unter 500 mm Breite
27.33.0
27.33.0
Herstellung von Kaltprofilen
27.34.0
27.34.0
Herstellung von gezogenem Draht
27.41.0
27.41.0
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
27.42.1
27.42.1
Erzeugung von Aluminium
27.42.2
27.42.2
Erste Bearbeitung von Aluminium
27.43.1
27.43.1
Erzeugung von Blei, Zink und Zinn
27.43.2
27.43.2
Erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
27.44.1
27.44.1
Erzeugung von Kupfer
27.44.2
27.44.2
Erste Bearbeitung von Kupfer
27.45.1
27.45.1
Erzeugung von sonstigen NE-Metallen
27.45.2
27.45.2
Erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
27.51.1
27.51.1
Eisengießereien (ohne Herstellung von duktilem Gusseisen)
27.32.0
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 631 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
27.51.2
27.51.2
Herstellung von duktilem Gusseisen
27.52.0
27.52.0
Stahlgießereien
27.53.0
27.53.1
Leichtmetallgießerei für Aluminiumdruckguss
27.53.2
Sonstige Leichtmetallgießerei
27.54.1
Buntmetallgießerei für Zinkdruckguss
27.54.2
Sonstige Buntmetallgießerei
28.11.1
28.11.1
Herstellung von Metallkonstruktionen (ohne
Grubenausbaukonstruktionen)
28.11.2
28.11.2
Herstellung von Grubenausbaukonstruktionen
28.12.0
28.12.0
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
28.21.0
28.21.0
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von mehr als 300 l
28.22.0
28.22.0
Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
28.30.0
28.30.0
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
28.40.1
28.40.1
Herstellung von schweren Freiformschmiedestücken
28.40.2
28.40.2
Herstellung von leichten Freiformschmiedestücken
28.40.3
28.40.3
Herstellung von Gesenkschmiedeteilen
28.40.4
28.40.4
Herstellung von Kaltfließpressteilen
28.40.7
28.40.7
Herstellung von pulvermetallurgischen Erzeugnissen
28.40.8
28.40.5
Herstellung von schweren Press-, Zieh- und Stanzteilen
28.40.6
Herstellung von leichten Press-, Zieh- und Stanzteilen
28.51.0
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
27.54.0
28.51.0
– 632 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
28.52.1
28.52.1
Schlosserei und Schweißerei
28.52.2
28.52.2
Schleiferei und Dreherei
28.52.3
28.52.3
Beschlag- und Kunstschmieden
28.61.0
28.61.0
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen
Metallen
28.62.1
28.62.1
Herstellung von Handwerkzeugen
28.62.2
28.62.2
Herstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die
Holzbearbeitung
28.62.3
28.62.3
Herstellung von Werkzeugen für das Baugewerbe
28.62.4
28.62.4
Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die
Metallbearbeitung
28.62.5
28.62.5
Herstellung von Geräten für die Landwirtschaft
28.62.6
28.62.6
Herstellung von sonstigen Werkzeugen
28.63.0
28.63.0
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen
Metallen
28.71.0
28.71.0
Herstellung von Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen
von 300 l oder weniger
28.72.0
28.72.0
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl
und NE-Metall
28.73.0
28.73.0
Herstellung von Drahtwaren
28.74.1
28.74.1
Herstellung von Schrauben, Muttern, Bolzen und Nieten
28.74.2
28.74.2
Herstellung von Ketten
28.74.3
28.74.3
Herstellung von Federn
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 633 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
28.75.1
28.75.1
Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsartikeln aus Metall
28.75.2
28.75.2
Herstellung von Panzerschränken und Tresoranlagen
28.75.3
28.75.3
Herstellung von Metallwaren, anderweitig nicht genannt
29.11.0
29.11.0
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne
Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
29.12.0
29.12.0
Herstellung von Pumpen und Kompressoren
29.13.0
29.13.0
Herstellung von Armaturen
29.14.0
29.14.0
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und
Antriebselementen
29.21.0
29.21.0
Herstellung von Öfen und Brennern
29.22.0
29.22.0
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
29.23.0
29.23.0
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht
für den Haushalt
29.24.0
29.24.0
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen
Maschinen, anderweitig nicht genannt
29.31.1
29.31.1
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen
(ohne Reparatur)
29.31.2
29.31.2
Instandhaltung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen
Zugmaschinen
29.32.1
29.32.1
Herstellung von sonstigen land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen (ohne Reparatur)
29.32.2
29.32.2
Instandhaltung und Reparatur von sonstigen land- und
forstwirtschaftlichen Maschinen
29.41.0
29.40.5
Herstellung von handgeführten Elektrowerkzeugen
– 634 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
ex
Inhalt
29.40.7
Herstellung von handgeführten Druckluftwerkzeugen oder von
mit eingebautem nicht elektrischem Motor betriebenen,
handgeführten Werkzeugen
29.42.0
29.40.1
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
29.43.1
29.40.2
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von
Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
29.43.2
29.40.3
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von
sonstigen harten Stoffen
29.43.3
29.40.4
Herstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör
von Werkzeugmaschinen
29.43.4
29.40.6
Herstellung von Elektroschweiß- und -lötgeräten
29.40.7
Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen, anderweitig
nicht genannt
29.51.0
29.51.0
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von
Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
29.52.1
29.52.1
Herstellung von Bergwerksmaschinen
29.52.2
29.52.2
Herstellung von Bau- und Baustoffmaschinen
29.53.0
29.53.0
Herstellung von Maschinen für das Ernährungsgewerbe und die
Tabakverarbeitung
29.54.0
29.54.0
Herstellung von Maschinen für das Textil-, Bekleidungs- und
Ledergewerbe
29.55.0
29.55.0
Herstellung von Maschinen für das Papiergewerbe
29.56.1
29.56.1
Herstellung von Maschinen für das Druckgewerbe
29.56.2
Herstellung von Maschinen für die Kunststoff- und Gummibe- und
-verarbeitung
29.43.5
29.56.3
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 635 –
WZ 2003
29.56.4
WZ 93
29.56.2
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte
Wirtschaftszweige, anderweitig nicht genannt
29.60.0
29.60.0
Herstellung von Waffen und Munition
29.71.0
29.71.0
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
29.72.0
29.72.0
Herstellung von nichtelektrischen Heiz-, Koch-, Heißwasser- und
Heißluftgeräten, anderweitig nicht genannt
30.01.0
30.01.0
Herstellung von Büromaschinen
30.02.0
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
31.10.0
31.10.0
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren
31.20.0
31.20.0
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
31.30.0
31.30.0
Herstellung von isolierten Elektrokabeln, -leitungen und -drähten
31.40.0
31.40.0
Herstellung von Akkumulatoren und Batterien
31.50.0
31.50.0
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
31.61.0
31.61.0
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Motoren und
Fahrzeuge, anderweitig nicht genannt
31.62.0
31.62.0
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen,
anderweitig nicht genannt
32.10.0
32.10.0
Herstellung von elektronischen Bauelementen
32.20.0
32.20.0
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der
Telekommunikationstechnik
32.30.0
32.30.0
Herstellung von Rundfunkgeräten sowie phono- und
videotechnischen Geräten
30.02.0
ex
Inhalt
ex
– 636 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
ex
Inhalt
33.40.3
Herstellung von Digitalkameras
33.10.1
33.10.1
Herstellung von elektromedizinischen Geräten und Instrumenten
33.10.2
33.10.2
Herstellung von medizintechnischen Geräten
33.10.3
33.10.3
Herstellung von orthopädischen Erzeugnissen
33.10.4
33.10.4
Zahntechnische Laboratorien
33.20.1
33.20.1
Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- u.ä.
Instrumenten und Vorrichtungen
33.20.2
33.20.2
Herstellung von feinmechanisch-optischen Mess-, Kontroll-,
Navigations- u.ä. Instrumenten und Vorrichtungen
33.20.3
33.20.3
Herstellung von mechanischen Prüfmaschinen
33.30.0
33.30.0
Herstellung von industriellen Prozesssteuerungseinrichtungen
33.40.1
33.40.1
Herstellung von augenoptischen Erzeugnissen
33.40.2
33.40.2
Herstellung von optischen Instrumenten
33.40.3
Herstellung von Foto-, Projektions- und Kinogeräten
33.50.0
33.50.0
Herstellung von Uhren
34.10.1
34.10.1
Herstellung von Personenkraftwagen und
Personenkraftwagenmotoren
35.41.1
Herstellung von Kraftradmotoren
34.10.2
34.10.2
Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
34.20.0
34.20.0
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
50.20.1
Umbau und Tuning von Kraftwagen
34.30.0
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen und
33.40.3
ex
ex
ex
34.30.0
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 637 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
Kraftwagenmotoren
35.11.0
35.11.1
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
35.12.0
35.12.0
Boots- und Yachtbau
35.20.6
35.20.1
Lokomotivbau
35.20.2
Bau von Waggons, Triebwagen und Schienenbussen
35.20.3
Reparatur von Schienenfahrzeugen
35.20.4
Herstellung von ortsfestem Gleismaterial
35.20.5
Herstellung von mechanischen und elektromechanischen Signal-,
Sicherungs-, Überwachungs- und Steuergeräten für
Verkehrseinrichtungen
35.30.0
Luft- und Raumfahrzeugbau
35.41.1
Herstellung von Krafträdern (ohne Kraftradteile)
35.41.2
35.41.2
Herstellung von Kraftradteilen und -zubehör
35.42.1
35.42.1
Herstellung von Fahrrädern (ohne Fahrradteile)
35.42.2
35.42.2
Herstellung von Fahrradteilen und -zubehör
35.43.0
35.43.0
Herstellung von Behindertenfahrzeugen
35.50.0
35.50.0
Fahrzeugbau, anderweitig nicht genannt
36.11.1
36.11.1
Herstellung von Polstermöbeln
36.11.2
36.11.2
Herstellung von sonstigen Sitzmöbeln
36.12.1
36.12.1
Herstellung von Büromöbeln
36.12.2
36.12.2
Herstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
36.13.0
36.13.0
Herstellung von Küchenmöbeln
35.20.7
35.30.0
35.41.1
ex
– 638 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
36.14.1
36.14.1
Herstellung von Esszimmer- und Wohnzimmermöbeln
36.14.2
36.14.2
Herstellung von Schlafzimmermöbeln
36.14.3
36.14.3
Herstellung von Möbeln, anderweitig nicht genannt
36.15.0
36.15.0
Herstellung von Matratzen
36.21.0
36.21.0
Herstellung von Münzen
36.22.1
36.22.1
Bearbeitung von Edelsteinen, Schmucksteinen und Perlen
36.22.2
36.22.2
Herstellung von Schmuck aus Edelmetallen und
Edelmetallplattierungen
36.22.3
36.22.3
Herstellung von Gold- und Silberschmiedewaren (ohne
Tafelgeräte und Bestecke)
36.22.4
36.22.4
Herstellung von Tafelgeräten und Bestecken aus Edelmetallen
oder mit Edelmetallen überzogen
36.22.5
36.22.5
Herstellung von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke
36.30.0
36.30.0
Herstellung von Musikinstrumenten
36.40.0
36.40.0
Herstellung von Sportgeräten
36.50.0
36.50.0
Herstellung von Spielwaren
36.61.0
36.61.0
Herstellung von Phantasieschmuck
36.62.0
36.62.0
Herstellung von Besen und Bürsten
36.63.1
36.63.1
Herstellung von Bodenbelägen auf textiler Unterlage
36.63.2
36.63.2
Herstellung von sonstigem Bekleidungszubehör, anderweitig
nicht genannt
36.63.3
36.63.3
Herstellung von chemischen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 639 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
36.63.4
36.63.4
Herstellung von Kinderwagen
36.63.5
36.63.5
Herstellung von Füllhaltern, Kugelschreibern, Filzstiften und
Stempeln
36.63.6
36.63.6
Verarbeitung von natürlichen Schnitz- und Formstoffen;
Tierausstopferei
36.63.7
36.63.7
Herstellung von Weihnachtsschmuck
36.63.8
36.63.8
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen, anderweitig nicht
genannt
37.10.1
35.11.2
Schiffsabwrackung
37.10.1
Recycling von Eisen- und Stahlschrott
37.10.2
37.10.2
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus NE-Metallen
37.20.1
37.20.1
Recycling von textilen Altmaterialien und Reststoffen
37.20.2
37.20.2
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Papier, Karton
und Pappe
37.20.3
37.20.3
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Glas
37.20.4
37.20.4
Recycling von Altmaterialien und Reststoffen aus Kunststoffen
37.20.5
37.20.5
Recycling von sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
ex
40.10.1
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Verteilung
ex
40.10.2
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung
ex
40.10.3
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung
ex
40.10.4
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Verteilung
40.11.1
– 640 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
40.11.2
40.11.3
40.11.4
40.11.5
40.12.0
WZ 93
Inhalt
ex
40.10.5
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Verteilung
ex
40.10.6
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Verteilung
ex
40.10.7
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Verteilung
ex
40.10.8
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Verteilung
ex
40.10.1
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.2
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.3
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.4
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.5
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.6
Elektrizitätserzeugung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.7
Elektrizitätserzeugung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.8
Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.1
Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.2
Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie mit Fremdbezug zur
Verteilung
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 641 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
ex
40.10.3
Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft mit Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.4
Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.5
Elektrizitätsübertragung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) ohne
Fremdbezug zur Verteilung
ex
40.10.6
Elektrizitätsübertragung aus Kernenergie ohne Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.7
Elektrizitätsübertragung aus Wasserkraft ohne Fremdbezug zur
Verteilung
ex
40.10.8
Elektrizitätsübertragung aus Windkraft und sonstigen
Energiequellen ohne Fremdbezug zur Verteilung
40.13.0
ex
40.10.9
Elektrizitätsverteilung und -handel
40.21.1
ex
40.20.1
Gaserzeugung mit Fremdbezug ohne Verteilung
ex
40.20.2
Gaserzeugung ohne Fremdbezug ohne Verteilung
40.21.2
ex
40.20.1
Gaserzeugung mit Fremdbezug zur Verteilung
40.21.3
ex
40.20.2
Gaserzeugung ohne Fremdbezug zur Verteilung
40.22.0
ex
40.20.3
Gasverteilung und -handel durch Rohrleitungen
40.30.1
ex
40.30.1
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
40.30.2
ex
40.30.2
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk mit Fremdbezug zur
Verteilung
40.30.3
ex
40.30.3
Wärmeerzeugung durch Heizkraftwerk ohne Fremdbezug zur
Verteilung
40.30.4
ex
40.30.4
Wärmeerzeugung durch Fernheizwerk ohne Fremdbezug zur
– 642 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
Verteilung
40.30.5
ex
40.30.5
Wärmeverteilung ohne Erzeugung
41.00.1
ex
41.00.1
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur Verteilung
41.00.2
ex
41.00.2
Wassergewinnung ohne Fremdbezug zur Verteilung
41.00.3
ex
41.00.3
Wasserverteilung ohne Gewinnung
45.11.1
ex
45.11.1
Abbruch-, Spreng- und Enttrümmerungsgewerbe
45.11.2
45.11.2
Erdbewegungsarbeiten
45.11.4
45.11.4
Aufschließung von Lagerstätten; Auffüllen stillgelegter
Lagerstätten
45.12.0
45.12.0
Test- und Suchbohrung
45.21.1
45.21.1
Hoch- und Tiefbau ohne ausgeprägten Schwerpunkt
45.21.2
45.21.2
Hochbau (ohne Fertigteilbau)
45.21.3
45.21.3
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus
selbsthergestellten Fertigteilen
45.21.4
45.21.4
Errichtung von Fertigteilbauten aus Beton im Hochbau aus
fremdbezogenen Fertigteilen
45.21.5
45.21.5
Errichtung von Fertigteilbauten aus Holz und Kunststoffen im
Hochbau aus fremdbezogenen Fertigteilen
45.21.6
45.21.6
Brücken- und Tunnelbau u.Ä.
45.21.7
45.21.7
Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau
45.22.1
45.22.1
Dachdeckerei und Bauspenglerei
45.22.2
45.22.2
Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit
45.22.3
45.22.3
Zimmerei und Ingenieurholzbau
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 643 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
45.23.1
45.23.1
Bau von Straßen, Rollbahnen und Sportanlagen
45.23.2
45.23.2
Bau von Bahnverkehrsstrecken
45.24.0
45.24.0
Wasserbau
45.25.1
45.25.1
Brunnenbau
45.25.2
45.25.2
Schachtbau
45.25.3
45.25.3
Schornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
45.25.4
45.25.4
Gerüstbau
45.25.5
45.25.5
Gebäudetrocknung
45.25.6
45.25.6
Sonstiger spezialisierter Hoch- und Tiefbau, anderweitig nicht
genannt
45.31.0
45.31.0
Elektroinstallation
45.32.0
45.32.0
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
45.33.0
45.33.1
Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation
45.33.2
Installation von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und
gesundheitstechnischen Anlagen
45.34.0
45.34.0
Sonstige Bauinstallation
45.41.0
45.41.0
Stuckateurgewerbe, Gipserei und Verputzerei
45.42.0
45.42.0
Bautischlerei und -schlosserei
45.43.1
45.43.1
Parkettlegerei
45.43.2
45.43.2
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerei
45.43.3
45.43.3
Estrichlegerei
45.43.4
45.43.4
Sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei
45.43.5
45.43.5
Tapetenkleberei
– 644 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
45.43.6
45.43.6
Raumausstattung ohne ausgeprägten Schwerpunkt
45.44.1
45.44.1
Maler- und Lackierergewerbe
45.44.2
45.44.2
Glasergewerbe
45.45.1
45.45.1
Fassadenreinigung
45.45.3
45.45.2
Ofen- und Herdsetzerei
45.45.3
Ausbaugewerbe, anderweitig nicht genannt
45.50.1
ex
45.50.0
Vermietung von Betonpumpen mit Bedienungspersonal
45.50.2
ex
45.50.0
Vermietung von sonstigen Baumaschinen und -geräten mit
Bedienungspersonal
50.10.1
50.10.1
Handelsvermittlung von Kraftwagen
50.10.2
50.10.2
Großhandel mit Kraftwagen
50.10.3
50.10.3
Einzelhandel mit Kraftwagen
50.20.3
50.20.3
Lackierung von Kraftwagen
50.20.4
50.20.4
Autowaschanlagen
50.20.1
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen (ohne Elektrik)
50.20.2
Reparatur von Kraftwagenelektrik
50.30.1
50.30.1
Handelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.2
50.30.2
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.30.3
50.30.3
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
50.40.1
50.40.1
Handelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.40.2
50.40.2
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.40.3
50.40.3
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
50.20.5
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 645 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
50.40.4
50.40.4
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
50.50.1
50.50.1
Tankstellen mit Absatz in fremdem Namen (Agenturtankstellen)
50.50.2
50.50.2
Tankstellen mit Absatz in eigenem Namen (Freie Tankstellen)
51.11.2
51.11.2
Handelsvermittlung von Blumen und Pflanzen
51.11.4
51.11.4
Handelsvermittlung von lebenden Tieren
51.11.5
51.11.5
Handelsvermittlung von textilen Rohstoffen und Halbwaren,
Häuten, Fellen und Leder
51.11.6
51.11.1
Handelsvermittlung von Getreide, Saaten und Futtermitteln
51.11.3
Handelsvermittlung von Rohtabak
51.12.1
51.12.1
Handelsvermittlung von festen Brennstoffen und
Mineralölerzeugnissen
51.12.3
51.12.3
Handelsvermittlung von technischen Chemikalien, Rohdrogen,
Kautschuk, Kunststoffen und Düngemitteln
51.12.4
ex
51.12.2
Handelsvermittlung von Erzen, Eisen, Stahl und NE-Metallen
51.12.5
ex
51.12.2
Handelsvermittlung von Eisen-, Stahl- und NE-Metallhalbzeug
51.13.1
51.13.1
Handelsvermittlung von Rohholz, Holzhalbwaren und
Bauelementen aus Holz
51.13.2
51.13.2
Handelsvermittlung von Baustoffen, Bauelementen aus Stahl und
mineralischen Stoffen und von Flachglas
51.15.4
Handelsvermittlung von Bauelementen aus Stahl
51.13.3
51.13.3
Handelsvermittlung von Anstrichmitteln
51.13.4
51.13.4
Handelsvermittlung von chemisch-technischen Erzeugnissen
51.14.1
Handelsvermittlung von Maschinen für unspezifische
ex
51.14.1
ex
– 646 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
Verwendung
ex
51.14.3
Handelsvermittlung von Maschinen für bestimmte
Wirtschaftszweige und technischem Bedarf (ohne
landwirtschaftliche Maschinen, elektrotechnische und
elektronische Erzeugnisse, anderweitig nicht genannt)
51.14.2
51.14.2
Handelsvermittlung von Wasser- und Luftfahrzeugen
51.14.4
51.14.4
Handelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
51.14.5
51.14.5
Handelsvermittlung von Werkzeugen
51.14.6
51.14.6
Handelsvermittlung von Büromaschinen und Software
51.14.7
51.14.7
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Maschinen und
Geräten
51.14.8
51.14.8
Handelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser,
Heizung und Klimatechnik
51.14.3
Handelsvermittlung von elektrotechnischen und elektronischen
Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
51.15.1
51.15.1
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen und
Antiquitäten
51.15.2
51.15.2
Handelsvermittlung von keramischen Erzeugnissen, Glaswaren,
Holzwaren, anderweitig nicht genannt, sowie Flecht- und
Korbwaren
51.14.1
Handelsvermittlung von Haushaltsnähmaschinen
51.15.3
Handelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
51.15.4
Handelsvermittlung von Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren,
anderweitig nicht genannt
51.14.9
51.15.3
51.15.4
ex
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 647 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
51.15.5
51.15.5
Handelsvermittlung von Putz- und Reinigungsmitteln
51.16.1
51.16.1
Handelsvermittlung von Meterware für Bekleidung und Wäsche
51.16.2
51.16.2
Handelsvermittlung von Heim- und Haushaltstextilien und
Bodenbelägen
51.16.3
Handelsvermittlung von Oberbekleidung (ohne
Bekleidungszubehör)
51.16.4
Handelsvermittlung von Unterbekleidung
51.16.3
Handelsvermittlung von Bekleidungszubehör
51.16.5
Handelsvermittlung von Schuhen
51.16.6
Handelsvermittlung von Leder- und Täschnerwaren
51.17.1
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.17.2
Handelsvermittlung von Obst, Gemüse und Kartoffeln
51.17.3
51.17.3
Handelsvermittlung von Zucker und Süßwaren
51.17.4
51.17.4
Handelsvermittlung von Milch, Milcherzeugnissen, Eiern,
Speiseölen, Nahrungsfetten, Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und
Wild
51.17.5
51.17.5
Handelsvermittlung von Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
51.17.6
51.17.6
Handelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
51.17.2
Handelsvermittlung von Obst- und Gemüsesäften
51.17.7
Handelsvermittlung von sonstigen Getränken
51.17.8
Handelsvermittlung von tiefgefrorenen Nahrungsmitteln
51.17.2
Handelsvermittlung von verarbeitetem Obst, Gemüse und
51.16.7
51.16.8
ex
ex
51.16.9
51.17.1
51.17.2
51.17.7
ex
ex
51.17.8
51.17.9
ex
– 648 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
Kartoffeln
51.17.9
Handelsvermittlung von sonstigen Nahrungsmitteln sowie
Tabakwaren
51.18.1
51.18.1
Handelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
51.18.2
51.18.2
Handelsvermittlung von Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
51.18.3
51.18.3
Handelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
51.18.4
51.18.4
Handelsvermittlung von Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör,
Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
51.18.5
51.18.5
Handelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen,
medizinischen und orthopädischen Artikeln und Laborbedarf,
Ärztebedarf, Dentalbedarf, zahnärztlichen Instrumenten,
Krankenhaus- und Altenpflegebedarf
51.18.6
51.18.6
Handelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln
51.18.7
51.18.7
Handelsvermittlung von Karton, Papier und Pappe, Schreibwaren,
Bürobedarf, Geschenk- und Werbeartikeln, Verpackungsmitteln
und Tapeten
51.18.8
51.18.8
Handelsvermittlung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen,
Musikalien und sonstigen Druckerzeugnissen
51.18.9
51.18.9
Handelsvermittlung von Altmaterialien und Reststoffen
51.19.0
51.19.0
Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.21.0
51.21.0
Großhandel mit Getreide, Saatgut und Futtermitteln
51.22.0
51.22.0
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 649 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
51.23.0
51.23.0
Großhandel mit lebenden Tieren
51.24.0
51.24.0
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
51.25.0
51.25.0
Großhandel mit Rohtabak
51.31.0
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
51.32.0
51.32.0
Großhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
51.33.0
51.33.0
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und
Nahrungsfetten
51.34.1
51.34.1
Großhandel mit Getränken ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.34.2
51.34.2
Großhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
51.31.0
Großhandel mit Obst- und Gemüsesäften
51.34.3
Großhandel mit Bier
51.34.4
Großhandel mit sonstigen Getränken
51.35.0
51.35.0
Großhandel mit Tabakwaren
51.36.1
51.36.1
Großhandel mit Zucker
51.36.2
51.36.2
Großhandel mit Süßwaren
51.36.3
51.36.3
Großhandel mit Backwaren
51.37.1
51.37.1
Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
51.37.2
51.37.2
Großhandel mit Gewürzen
51.38.1
51.38.1
Großhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
51.38.2
51.38.2
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
51.31.0
Großhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln
51.38.3
Großhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht genannt
51.31.0
51.34.5
51.38.3
ex
ex
ex
– 650 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
51.39.1
51.39.1
Großhandel mit tiefgefrorenen Nahrungsmitteln ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.39.2
51.39.2
Großhandel mit sonstigen Nahrungsmitteln, Getränken und
Tabakwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.41.1
51.41.1
Großhandel mit Meterware für Bekleidung und Wäsche
51.41.2
51.41.2
Großhandel mit Heim- und Haushaltstextilien
51.42.3
Großhandel mit Schuhen
51.42.1
Großhandel mit Oberbekleidung
ex
51.42.2
Großhandel mit Bekleidungszubehör
ex
51.42.2
Großhandel mit Unterbekleidung, Pullovern u.Ä.
51.43.1
51.43.1
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der
Unterhaltungselektronik ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.43.2
51.43.2
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
51.63.0
Großhandel mit Haushaltsnähmaschinen
51.43.3
51.43.3
Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
51.43.4
51.43.4
Großhandel mit elektrotechnischem Zubehör und
Elektroinstallationszubehör
51.44.1
51.44.1
Großhandel mit Haushaltswaren aus Metall
51.44.2
51.44.2
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
51.44.3
51.44.3
Großhandel mit Tapeten
51.44.4
51.44.4
Großhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
51.45.0
51.45.0
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
51.42.3
ex
51.42.4
51.42.5
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 651 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
Körperpflegemitteln
51.46.1
51.46.1
Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
51.46.2
51.46.2
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln und
Laborbedarf
51.46.3
51.46.3
Großhandel mit Dentalbedarf
51.47.1
51.47.1
Großhandel mit nichtelektrischen Haushaltsgeräten
51.47.2
51.47.2
Großhandel mit Spielwaren und Musikinstrumenten
51.42.3
Großhandel mit Spezialsportschuhen
51.47.3
Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sportund Campingartikeln (ohne Campingmöbel)
51.47.4
51.47.4
Großhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
51.47.5
51.47.5
Großhandel mit Leder- und Täschnerwaren, Geschenk- und
Werbeartikeln
51.47.6
51.47.6
Großhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Antiquitäten
und Bodenbelägen
51.47.7
51.47.7
Großhandel mit feinmechanischen, Foto- und optischen
Erzeugnissen
51.47.8
51.47.8
Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren,
Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen
51.51.1
Großhandel mit festen Brennstoffen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.51.2
Großhandel mit festen Brennstoffen
51.51.1
Großhandel mit Mineralölerzeugnissen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.47.3
51.51.2
51.51.3
ex
ex
ex
– 652 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
51.51.3
Großhandel mit Mineralölerzeugnissen
51.52.1
51.52.1
Großhandel mit Erzen
51.52.2
51.52.2
Großhandel mit Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
51.52.3
51.52.3
Großhandel mit NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
51.53.1
51.53.1
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und
Sanitärkeramik ohne ausgeprägten Schwerpunkt
51.53.2
51.53.2
Großhandel mit Roh- und Schnittholz
51.53.3
51.53.3
Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen
aus Holz
51.53.4
51.53.4
Großhandel mit Baustoffen und Bauelementen aus mineralischen
Stoffen
51.53.5
51.53.5
Großhandel mit Flachglas
51.53.6
51.53.6
Großhandel mit Anstrichmitteln
51.53.7
51.53.7
Großhandel mit Sanitärkeramik
51.54.2
51.54.2
Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
51.54.3
51.54.3
Großhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
51.54.4
51.54.1
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke
51.55.1
51.55.1
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.55.2
51.55.2
Großhandel mit technischen Chemikalien und Rohdrogen
51.55.3
51.55.3
Großhandel mit rohen technischen Fetten und Ölen sowie
Kautschuk
51.55.4
51.55.4
Großhandel mit chemisch-technischen Erzeugnissen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 653 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
51.55.5
51.55.5
Großhandel mit Düngemitteln
51.56.0
51.56.1
Großhandel mit Naturfasern und Garnen
51.56.2
Großhandel mit sonstigen textilen Halbwaren
51.56.3
Großhandel mit Halbwaren, anderweitig nicht genannt
51.57.1
51.57.1
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.57.2
51.57.2
Großhandel mit metallischen Altmaterialien und Reststoffen
51.57.3
51.57.3
Großhandel mit sonstigen Altmaterialien und Reststoffen
51.81.1
51.61.1
Großhandel mit Werkzeugmaschinen (ohne
Holzbearbeitungsmaschinen)
51.81.2
51.61.2
Großhandel mit Holzbearbeitungsmaschinen
51.82.0
51.62.0
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
51.83.0
ex
51.63.0
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
51.84.0
ex
30.02.0
Assembling von Computern (Konfigurieren nach
Geschäftskundenwunsch)
ex
51.64.1
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Einheiten
und Software (ohne sonstige Büromaschinen)
ex
51.64.1
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen
51.64.2
Großhandel mit Büromöbeln
51.65.3
Großhandel mit elektronischen Bauelementen
51.87.1
51.65.1
Großhandel mit Flurförderzeugen und Fahrzeugen, anderweitig
nicht genannt
51.87.2
51.65.2
Großhandel mit sonstigen Maschinen (ohne landwirtschaftliche
Maschinen)
51.85.1
51.85.2
51.86.0
ex
– 654 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
51.87.3
WZ 93
51.65.3
Großhandel mit sonstigen Ausrüstungen und Zubehör für
Maschinen sowie technischem Bedarf
51.88.0
51.66.0
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
51.90.1
51.70.1
Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne
ausgeprägten Schwerpunkt
51.90.2
51.70.2
Großhandel mit Rohstoffen und Halbwaren ohne ausgeprägten
Schwerpunkt
51.90.3
51.70.3
Großhandel mit Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.11.1
52.11.1
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.11.2
52.11.2
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art,
Hauptrichtung Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren
52.12.1
52.12.1
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (ohne Nahrungsmittel)
52.12.2
52.12.2
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung NichtNahrungsmittel
52.21.0
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
52.22.0
52.22.0
Einzelhandel mit Fleisch, Fleischwaren, Geflügel und Wild
52.23.0
52.23.0
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
52.24.1
52.24.1
Einzelhandel mit Backwaren
52.24.2
52.24.2
Einzelhandel mit Süßwaren
52.25.1
52.25.1
Einzelhandel mit Wein, Sekt und Spirituosen
52.21.0
Einzelhandel mit Obst- und Gemüsesäften
52.25.2
Einzelhandel mit sonstigen Getränken
52.21.0
52.25.2
ex
Inhalt
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 655 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
52.26.0
52.26.0
Einzelhandel mit Tabakwaren
52.27.1
52.27.1
Einzelhandel mit Reformwaren
52.21.0
Einzelhandel mit verarbeitetem Obst, Gemüse und Kartoffeln
52.27.2
Einzelhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseöl und
Nahrungsfetten
52.27.3
Einzelhandel mit Kaffee, Tee und Kakao
52.27.4
Facheinzelhandel mit Nahrungsmitteln, anderweitig nicht
genannt
52.31.0
52.31.0
Apotheken
52.32.0
52.32.0
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
52.33.1
52.33.1
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und
Körperpflegemitteln (ohne Drogerieartikel)
52.33.2
52.33.2
Einzelhandel mit Drogerieartikeln
52.41.1
52.41.1
Einzelhandel mit Haushaltstextilien
52.41.2
52.41.2
Einzelhandel mit Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten
sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche
52.42.1
52.42.1
Einzelhandel mit Bekleidung ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.42.2
52.42.2
Einzelhandel mit Herrenbekleidung und Bekleidungszubehör
52.42.3
52.42.3
Einzelhandel mit Damenbekleidung und Bekleidungszubehör
52.42.4
52.42.4
Einzelhandel mit Kinder- und Säuglingsbekleidung und
Bekleidungszubehör
52.42.5
52.42.5
Einzelhandel mit Kürschnerwaren
52.43.1
52.43.1
Einzelhandel mit Schuhen
52.27.5
ex
– 656 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
52.43.2
52.43.2
Einzelhandel mit Leder- und Täschnerwaren
52.44.1
52.44.1
Einzelhandel mit Wohnmöbeln
52.44.2
52.44.2
Einzelhandel mit Beleuchtungsartikeln
52.44.3
52.44.3
Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen
52.44.4
52.44.4
Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
52.44.6
52.44.6
Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren
52.44.5
Einzelhandel mit Heimtextilien
52.45.1
52.45.1
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten und
elektrotechnischen Erzeugnissen, anderweitig nicht genannt
52.45.2
52.45.2
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik und
Zubehör
52.45.3
52.45.3
Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
52.46.1
52.46.1
Einzelhandel mit Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren,
anderweitig nicht genannt
52.46.2
52.46.2
Einzelhandel mit Anstrichmitteln
52.46.3
52.46.3
Einzelhandel mit Bau- und Heimwerkerbedarf
52.47.1
52.47.1
Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schul- und
Büroartikeln
52.47.2
52.47.2
Einzelhandel mit Büchern und Fachzeitschriften
52.47.3
52.47.3
Einzelhandel mit Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen
52.44.5
Einzelhandel mit Teppichen
52.48.1
Einzelhandel mit Tapeten und Bodenbelägen
52.44.7
52.48.1
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 657 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
52.48.2
52.48.2
Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern,
kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und
Geschenkartikeln
52.48.5
52.48.5
Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
52.48.6
52.48.6
Einzelhandel mit Spielwaren
52.49.1
ex
52.48.3
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen und Saatgut
52.49.2
ex
52.48.3
Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
52.49.3
ex
52.48.4
Augenoptiker
52.49.4
ex
52.48.4
Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne
Augenoptiker)
52.49.5
ex
30.02.0
Assembling von Computern (Konfigurieren nach
Privatkundenwunsch)
ex
52.48.4
Einzelhandel mit Computern, Computerteilen, peripheren
Einheiten und Software
52.49.6
ex
52.48.4
Einzelhandel mit Telekommunikationsendgeräten und
Mobiltelefonen
52.49.7
ex
52.48.7
Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
52.49.8
ex
52.48.7
Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne
Campingmöbel)
52.48.8
Einzelhandel mit Brennstoffen
52.48.9
Sonstiger Facheinzelhandel, anderweitig nicht genannt (in
Verkaufsräumen)
52.50.1
52.50.1
Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
52.50.2
52.50.2
Antiquariate
52.50.3
52.50.3
Einzelhandel mit sonstigen Gebrauchtwaren
52.49.9
– 658 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
52.61.1
52.61.1
Versandhandel mit Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
52.61.2
52.61.2
Versandhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und
Lederwaren
52.61.3
52.61.3
Sonstiger Fachversandhandel
52.62.1
52.62.1
Einzelhandel mit Nahrungsmitteln und Getränken an
Verkaufsständen und auf Märkten
52.62.2
52.62.2
Sonstiger Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
52.63.1
52.63.1
Einzelhandel vom Lager mit Brennstoffen
52.63.4
52.63.2
Sonstiger Einzelhandel vom Lager
52.63.3
Einzelhandel, anderweitig nicht genannt (nicht in
Verkaufsräumen)
52.71.0
52.71.0
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
52.72.1
52.72.1
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten (ohne Geräte der
Unterhaltungselektronik)
52.72.2
52.72.2
Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
52.73.0
52.73.0
Reparatur von Uhren und Schmuck
52.74.1
52.74.1
Reparatur von Fahrrädern
52.74.2
52.74.2
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
55.10.1
55.11.1
Hotels (ohne Hotels garnis)
55.10.2
55.12.0
Hotels garnis
55.10.3
55.11.2
Gasthöfe
55.10.4
55.11.3
Pensionen
55.21.0
55.21.0
Jugendherbergen und Hütten
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 659 –
WZ 2003
WZ 93
55.22.0
Inhalt
55.22.0
Campingplätze
55.23.1
Erholungs- und Ferienheime
55.23.2
55.23.2
Ferienzentren
55.23.3
55.23.3
Ferienhäuser und Ferienwohnungen
55.23.4
55.23.4
Privatquartiere
55.23.1
ex
55.23.6
ex
55.23.5
Boardinghouses
55.23.7
ex
55.23.5
Sonstiges Beherbergungsgewerbe, anderweitig nicht genannt
ex
85.31.1
Wohnheime für Schüler/innen, Auszubildende,
Student(en/innen), Berufstätige
55.30.1
55.30.1
Restaurants mit herkömmlicher Bedienung
55.30.2
55.30.2
Restaurants mit Selbstbedienung
55.30.3
55.30.3
Cafés
55.30.4
55.30.4
Eissalons
55.30.5
55.30.5
Imbissstuben
55.40.1
55.40.1
Schankwirtschaften
55.40.3
55.40.3
Diskotheken und Tanzlokale
55.40.5
ex
55.40.2
Bars
55.40.6
ex
55.40.2
Vergnügungslokale
55.40.7
55.40.4
Sonstige getränkegeprägte Gastronomie
55.51.0
55.51.0
Kantinen
55.52.0
55.52.0
Caterer
60.10.0
60.10.1
Staatsbahn
– 660 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
60.10.2
Privatbahnen
60.21.1
60.21.1
Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und Nachbarortslinienverkehr
60.21.2
60.21.2
Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
60.21.3
60.21.3
Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen und
Straßenbahnen
60.21.4
60.21.4
Berg- und Seilbahnen
60.22.0
60.22.0
Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer
60.23.1
60.23.1
Personenbeförderung im Omnibus-Gelegenheitsverkehr
60.23.2
60.23.2
Personenbeförderung im Landverkehr, anderweitig nicht genannt
60.24.5
60.24.1
Erlaubnispflichtiger Straßen-Güternahverkehr (ohne
Umzugsverkehr)
60.24.2
Genehmigungspflichtiger Straßen-Güterfernverkehr (ohne
Umzugstransporte)
60.24.3
Umzugsverkehr mit Kraftfahrzeugen
60.24.6
60.24.4
Erlaubnisfreier und freigestellter Straßengüterverkehr
60.30.0
60.30.0
Transport in Rohrfernleitungen
61.10.0
61.10.0
See- und Küstenschifffahrt
61.20.1
61.20.1
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
61.20.2
61.20.2
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Reedereien
61.20.3
61.20.3
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt durch Partikuliere
61.20.4
61.20.4
Fluss- und Kanalfähren, Hafenschifffahrt
62.10.0
62.10.0
Linienflugverkehr
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 661 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
62.20.0
62.20.0
Gelegenheitsflugverkehr
62.30.0
62.30.0
Raumtransport
63.11.0
63.11.0
Frachtumschlag
63.12.1
63.12.1
Lagerei (ohne Kühlhäuser)
63.12.2
63.12.2
Kühlhäuser
63.21.1
63.21.1
Parkhäuser und Parkplätze
63.21.2
63.21.2
Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Landverkehr, anderweitig
nicht genannt
63.22.1
63.22.1
Sonstige Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Binnenschifffahrt
63.22.2
63.22.2
Seehafenbetriebe
63.22.3
63.22.3
Bugsier- und Bergungsschifffahrt
63.22.4
63.22.4
Lotsbetriebe
63.23.1
63.23.1
Flughafenbetriebe
63.23.2
63.23.2
Landeplätze für Luftfahrzeuge
63.23.3
63.23.3
Hilfs- und Nebentätigkeiten für die Luftfahrt, anderweitig nicht
genannt
63.30.1
63.30.1
Reisebüros
63.30.2
63.30.2
Reiseveranstalter und Fremdenführung
60.24.3
Umzugsspedition
63.40.1
Spedition
63.40.2
Schiffsmaklerbüros und -agenturen
63.40.3
Logistische Dienstleistungen, anderweitig nicht genannt
63.40.1
ex
63.40.2
63.40.4
ex
– 662 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
63.40.5
WZ 93
ex
Inhalt
63.40.3
Verkehrsvermittlung, anderweitig nicht genannt
64.11.1
Postbriefdienste
64.11.2
Postzeitungsdienste
64.11.3
Postfrachtdienste
64.11.4
Sonstige Postdienste
64.12.1
64.12.1
Briefdienste
64.12.2
64.12.2
Zeitungsdienste
64.12.3
64.12.3
Paketdienste
64.11.0
64.12.5
ex
64.12.4
Expressdienste
64.12.6
ex
64.12.4
Kurierdienste
64.12.7
ex
64.12.4
Erbringung von sonstigen postalischen Dienstleistungen
64.20.1
Erbringung von festnetzgebundenen
Telekommunikationsdienstleistungen
64.30.1
64.30.2
ex
64.20.2
Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen
64.30.3
ex
64.20.2
Erbringung von Satellitenfunkdienstleistungen
64.20.3
Sprachdienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.4
Texdienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.5
Bilddienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.6
Datendienste mittels terrestricher und Funknetze
64.20.7
Sonstige Fernmeldedienstleistungen
65.11.0
65.11.0
Zentralbanken
65.12.1
65.12.1
Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken
64.30.4
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 663 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
65.12.8
Postgiro- und Postsparkassenämter
65.12.2
65.12.2
Girozentralen
65.12.3
65.12.3
Sparkassen
65.12.4
65.12.4
Genossenschaftliche Zentralbanken
65.12.5
65.12.5
Kreditgenossenschaften
65.12.6
65.12.6
Realkreditinstitute
65.12.7
65.12.7
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
65.12.9
65.12.9
Bausparkassen
65.21.0
65.21.0
Institutionen für Finanzierungsleasing
65.22.0
65.22.0
Spezialkreditinstitute
65.23.1
65.23.1
Kapitalanlagegesellschaften
65.23.2
65.23.2
Leihhäuser
65.23.3
65.23.3
Sonstige Finanzierungsinstitutionen, anderweitig nicht genannt
66.01.1
66.01.1
Lebensversicherungen (ohne Rückversicherungen)
66.01.2
66.01.2
Rückversicherungen für die Lebensversicherungen
66.02.0
66.02.0
Pensions- und Sterbekassen
66.03.1
66.03.1
Krankenversicherungen
66.03.2
66.03.2
Schaden- und Unfallversicherungen
66.03.3
66.03.3
Rückversicherungen für das sonstige Versicherungsgewerbe
67.11.0
67.11.0
Effekten- und Warenbörsen
67.12.0
67.12.0
Effektenvermittlung und -verwaltung (ohne Effektenverwahrung)
– 664 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
67.13.0
67.13.0
Sonstige mit dem Kreditgewerbe verbundene Tätigkeiten
67.20.1
67.20.1
Versicherungsvertreter
67.20.2
67.20.2
Versicherungsmakler
67.20.3
67.20.3
Sonstige mit dem Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten
70.11.1
70.11.1
Erschließung von unbebauten Grundstücken
70.11.2
70.11.2
Bauträger für Nichtwohngebäude
70.11.3
70.11.3
Bauträger für Wohngebäude
70.12.1
70.12.1
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
70.12.2
70.12.2
Kauf und Verkauf von eigenen Wohngebäuden und Wohnungen
70.20.1
70.20.1
Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und
Nichtwohngebäuden
70.20.2
70.20.2
Vermietung und Verpachtung von eigenen Wohngebäuden und
Wohnungen
70.31.0
70.31.0
Vermittlung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
70.32.0
70.32.0
Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und
Wohnungen
71.10.0
71.10.0
Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht
71.21.0
71.21.0
Vermietung von Landfahrzeugen (ohne Kraftwagen bis 3,5 t
Gesamtgewicht)
71.22.0
71.22.0
Vermietung von Wasserfahrzeugen
71.23.0
71.23.0
Vermietung von Luftfahrzeugen
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 665 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
71.31.0
71.31.0
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
71.32.0
71.32.0
Vermietung von Baumaschinen und -geräten
71.33.0
71.33.0
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
-einrichtungen
71.34.0
71.34.0
Vermietung von sonstigen Maschinen und Geräten
71.40.1
71.40.1
Verleih von Wäsche und Arbeitskleidung
71.40.2
71.40.2
Verleih von Sportgeräten und Fahrrädern
71.40.3
71.40.3
Leihbüchereien und Lesezirkel
71.40.4
71.40.4
Videotheken
71.40.5
71.40.5
Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, anderweitig nicht
genannt
72.10.0
72.10.0
Hardwareberatung
72.20.2
Verlegen von Software
72.20.1
Softwareberatung
72.21.0
ex
72.22.1
72.22.2
ex
72.20.2
Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
72.22.3
ex
72.20.2
Sonstige Softwareentwicklung
72.30.1
Datenerfassungsdienste
74.81.1
Mikroverfilmung
72.30.3
72.30.3
Bereitstellungsdienste für Teilnehmersysteme
72.30.5
72.30.2
Datenverarbeitungs- und Tabellierungsdienste
72.30.4
Sonstige Datenverarbeitungsdienste
72.40.0
Datenbanken
72.30.1
ex
72.40.0
– 666 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
72.50.0
72.50.0
Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen,
Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
72.60.1
72.60.1
Informationsvermittlung
72.60.2
72.60.2
Mit der Datenverarbeitung verbundene Tätigkeiten, anderweitig
nicht genannt
73.10.1
73.10.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Naturwissenschaften und
Mathematik
73.10.2
73.10.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Ingenieurwissenschaften
73.10.3
73.10.3
Forschung und Entwicklung im Bereich Agrar-, Forst- und
Ernährungswissenschaften
73.10.4
73.10.4
Forschung und Entwicklung im Bereich Medizin
73.10.5
73.10.5
Forschung und Entwicklung im Umweltbereich
73.20.1
73.20.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften
73.20.2
73.20.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Sprach-, Kultur- und
Kunstwissenschaften
74.11.1
74.11.1
Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat
74.11.2
74.11.2
Rechtsanwaltskanzleien ohne Notariat
74.11.3
74.11.3
Notariate
74.11.4
74.11.4
Patentanwaltskanzleien
74.11.5
74.11.5
Sonstige Rechtsberatung
74.12.1
74.12.1
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 667 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
74.12.2
74.12.2
Praxen von vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern,
Buchprüfungsgesellschaften
74.12.3
74.12.3
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern,
Steuerberatungsgesellschaften
74.12.4
74.12.4
Praxen von Steuerbevollmächtigten
74.12.5
74.12.5
Buchführung (ohne Datenverarbeitungsdienste)
74.13.1
74.13.1
Marktforschung
74.13.2
74.13.2
Meinungsforschung
74.14.1
74.14.1
Unternehmensberatung
74.14.2
74.14.2
Public-Relations-Beratung
74.15.1
74.15.1
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit
Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe
74.15.2
74.15.2
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
(ohne geschlossene Immobilienfonds)
74.15.3
74.15.3
Geschlossene Immobilienfonds mit Nichtwohngebäuden
74.15.4
74.15.4
Geschlossene Immobilienfonds mit Wohngebäuden
74.15.5
74.15.5
Komplementärgesellschaften
74.15.6
74.15.6
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
74.20.1
74.20.1
Architekturbüros für Hochbau und für Innenarchitektur
74.20.2
74.20.2
Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
74.20.3
74.20.3
Architekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
74.20.4
74.20.4
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung
74.20.5
74.20.5
Ingenieurbüros für technische Fachplanung
– 668 –
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
74.20.6
74.20.6
Büros für Industrie-Design
74.20.7
74.20.7
Büros baufachlicher Sachverständiger
74.20.8
74.20.8
Büros für technisch-wirtschaftliche Beratung
74.20.9
74.20.9
Vermessungsbüros
74.30.1
74.30.1
Technische Untersuchung und Beratung
74.30.2
74.30.2
Physikalische Untersuchung und Beratung
74.30.3
74.30.3
Chemische Untersuchung und Beratung
74.30.4
74.30.4
Betrieb von Messnetzen und Messstationen
74.40.1
74.40.1
Werbegestaltung
74.40.2
74.40.2
Werbemittelverbreitung und Werbevermittlung
74.50.1
74.50.1
Personal- und Stellenvermittlung
74.50.2
74.50.2
Überlassung von Arbeitskräften
74.60.1
74.60.1
Detekteien
74.60.2
Wach- und Sicherheitsdienste
74.70.1
74.70.1
Reinigung von Gebäuden, Räumen und Inventar
74.70.2
74.70.2
Schornsteinreinigung
74.70.3
74.70.3
Reinigung von Verkehrsmitteln
74.70.4
74.70.4
Desinfektion und Schädlingsbekämpfung
74.81.1
Fotografisches Gewerbe
74.81.2
74.81.2
Fotografische Laboratorien
74.82.0
74.82.0
Abfüll- und Verpackungsgewerbe
74.83.2
Freiberufliche Dolmetscher
74.60.2
74.81.1
74.85.1
ex
ex
ex
Statistisches Bundesamt, WZ 2003
– 669 –
WZ 2003
WZ 93
Inhalt
74.85.2
ex
74.83.2
Übersetzungsbüros
74.85.3
ex
74.83.1
Sekretariats- und Schreibdienste; Copy-Shops
74.86.0
ex
74.83.1
Call Centers
74.87.1
74.84.1
Ausstellungs-, Messe- und Warenmarkteinrichtungen
74.87.2
74.84.2
Sachverständige, anderweitig nicht genannt
74.87.3
74.84.3
Versteigerungsgewerbe
74.87.4
74.84.4
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Möbel- u.ä. Design
74.87.5
74.84.5
Auskunfteien
74.87.6
74.84.6
Inkassobüros
74.87.7
74.84.7
Sonstige Vermögensberatung
ex
40.10.1
Ablesen von Elektrizitätszählern im Rahmen der
Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft (ohne Kernenergie) mit
F