teilegutachten 366-0018-09-wird-tg
Transcription
teilegutachten 366-0018-09-wird-tg
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 08-TAAP-0040 Seite: 1 von 5 TEILEGUTACHTEN 366-0018-09-WIRD-TG Hersteller: Alloytec GmbH 53842 Troisdorf Art: Sonderrad 7 J X 16 H2 Typ: BI706 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Einoder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Weitere Hinweise Das LM-Sonderrad wird auch mit 7,0Jx16H2 gekennzeichnet. Die einteiligen 60° Kegelbund- Radschrauben (Typ Großkegel) haben eine Kegelabmessung von: Ø25mmx9mmx60°. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung 100535571 108545634 108545634 112535571 112545571 112535666 112545666 114535601 114535601 114545601 114545601 114535641 114545641 114535661 114545661 114535671 114535671 114535671 114545671 120535726 120545726 I.1. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring BI 706 5 35 LK100 BI 706 5 45 LK108 BI 706 5 45 LK108 BI 706 5 35 LK112 BI 706 5 45 LK112 BI 706 5 35 LK112 BI 706 5 45 LK112 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 45 LK114,3 BI706 5 45 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 45 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 45 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 35 LK114,3 BI706 5 45 LK114,3 BI 706 5 35 LK120 BI 706 5 45 LK120 R5Ø64/57,1 R14Ø72,5/63,4 R14Ø72,5/63,4 R12Ø72,5/57,1 R12Ø72,5/57,1 R18Ø72,5/66,6 R18Ø72,5/66,6 R13Ø72,5/60,1 R13Ø72,5/60,1 R13Ø72,5/60,1 R13Ø72,5/60,1 R15Ø72,5/64,1 R15Ø72,5/64,1 R17Ø72,5/66,1 R17Ø72,5/66,1 R19Ø72,5/67,1 R19Ø72,5/67,1 R19Ø72,5/67,1 R19Ø72,5/67,1 ohne ohne Lochkreis (mm) / -zahl 100/5 108/5 108/5 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 120/5 120/5 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 57,1 63,4 63,4 57,1 57,1 66,6 66,6 60,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 66,1 66,1 67,1 67,1 67,1 67,1 72,6 72,6 35 45 45 35 45 35 45 35 35 45 45 35 45 35 45 35 35 35 45 35 45 zul. Radlast (kg) 760 710 760 760 760 760 760 715 760 715 760 760 760 760 760 715 735 760 760 760 760 zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 2100 2269 2100 2100 2100 2100 2100 2245 2100 2245 2100 2100 2100 2100 2100 2245 2172 2100 2100 2100 2100 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 12/08 Beschreibung der Sonderräder Hersteller : Alloytec GmbH 53842 Troisdorf Handelsmarke : BI Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,9 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 100535571: Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : BI Radtyp : -- : BI706 Radausführung : -- : BI 706 5 35 LK100 Radgröße : -- : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 12.08 Herkunftsmerkmal : -- : ROC Gießereikennzeichnung : -- : ZCW Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : AT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Austria mit Nr.09-TAAP-0021/BUM vom 13.01.2009 liegt vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 030262 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl age 1 2 4 3 5 8 7 6 9 13 14 12 17 11 16 10 15 18 19 20 22 21 23 Hersteller Ausführung ET erstellt am AUDI SEAT SKODA VOLKSWAGEN FORD JAGUAR LAND ROVER (GB) VOLVO AUDI AUDI FORD SEAT SEAT SKODA SKODA VOLKSWAGEN VOLKSWAGEN DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ SUZUKI SUZUKI TOYOTA TOYOTA 100535571 100535571 100535571 100535571 108545634; 108545634 108545634; 108545634 108545634; 108545634 108545634; 108545634 112535571 112545571 112545571 112535571 112545571 112535571 112545571 112535571 112545571 112535666 112545666 114535601; 114535601 114545601; 114545601 114535601; 114535601 114545601; 114545601 35 35 35 35 45 45 45 45 35 45 45 35 45 35 45 35 45 35 45 35 45 35 45 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Allg. Hinweise liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2 Antragsteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 24 26 25 27 29 28 30 31 HONDA HONDA ROVER NISSAN, Nissan International S. A. NISSAN, Nissan International S. A. RENAULT RENAULT CITROEN 35 FORD, FORD MOTOR 37 HYUNDAI 38 HYUNDAI 36 KIA 41 KIA 34 MAZDA 40 MAZDA 33 DIAMOND, MITSUBISHI 39 MITSUBISHI 32 PEUGEOT 42 BMW AG 43 BMW AG V.2. 114535641 114545641 114535641 114535661 114545661 114535661 114545661 114535671; 114535671; 114535671 114535671; 114535671; 114535671 114535671; 114535671; 114535671 114545671 114535671; 114535671; 114535671 114545671 114535671; 114535671; 114535671 114545671 114535671; 114535671; 114535671 114545671 114535671; 114535671; 114535671 120535726 120545726 35 45 35 35 45 35 45 35 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 35 03.02.2009 liegt bei 35 03.02.2009 liegt bei 45 35 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei 45 35 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei 45 35 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei 45 35 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei 35 45 03.02.2009 03.02.2009 liegt bei liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 03.02.2009 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Mittenzentrierring Mittenzentrierring Mittenzentrierring Nabenkappe Radschraube M12x1,25x29 Radschraube M14x1,5x29 Radschraube M14x1,5x32 Radzeichnung Unterlagen mit Änderung R12Zentrierring 72,6x57,1 R-Zentrierring 64 R-Zentrierring 72,6 45049 65mm Bef/05/95/003 Bef/xx Bef/05/95/0004 54851670 BI706 Datum / Änderung / Datum 22.08.2008 02.10.2007 22.08.2008 08.02.2008 29.05.1995 02.02.2009 29.05.1995 09.07.2008 B/15.01.2009 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH x RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG x DEUTSCHSTRAßE 10 x 1230 WIEN Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG ANLAGE: 25 ROVER Hersteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad BI706 5 35 LK114,3 114535641 Kennzeichnung Zentrierring R15Ø72,5/64,1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 64,1 zul. Radlast (kg) Kunststoff 760 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98 LN e1*98/14*0134*.. 225/60R16 98 LND Auflagen zu Reifen 24J; 24M 24J; 24M zul. Abroll umf. (mm) 2100 gültig ab Fertig datum 12/08 Auflagen 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0018-09-WIRD-TG ANLAGE: 25 ROVER Hersteller: Alloytec GmbH Radtyp: BI706 Stand: 03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :BI706 :Alloytec GmbH :03.02.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Zu Auflage 685: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 205/50R16 225/45R16 Typ: S-01,S-02, S-03 ContiSportContact (nicht ASR), ContiSportContact 2 SP Sport 8000, SP Sport 9000 Carat Extremo EAGLE F1, EAGLE Ventura MXX 3, SX-GT P7000 Direction Grip Proxes T1-S RainSport 1 A520, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 686: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: UNIROYAL CONTINENTAL GOODYEAR MICHELIN Reifengröße: 205/60R15 225/55R15 Typ: Rallye 440 CZ 99 EAGLE GSN, EAGLE NCT3 MXM Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage DD3: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: BRIDGESTONE DUNLOP GOODYEAR MICHELIN Typ: RE71, S-01(ZR) zul. Achlast bis 1460 kg SP SPORT 2000 EAGLE F1 MXM TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad des Herstellers / Importeurs: Typ: BI706 Alloytec GmbH 53842 Troisdorf Datum: 03.02.2009 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 L 3 - - /- T 18 - 19 - - G - 12 - 13 - Q V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - O.1 - - 15.1 - 15.2 - 5 - 14 P.3 - 10 - 14.1 P.1 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - 2 22 P.2 P.4 - 20 D.3 V.9 9 - - -