OLDENBURGER
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Ehrungsor dnung OLDENBURGER SCHÜTZENBUND e.V. Gültig ab 29. 12. 2013 Anträge auf Treuenadeln für langjährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund (DSB) Die Anträge für 25-, 40-, 50-, 60- und 70-jährige Mitgliedschaft im DSB sind von den Vereinen direkt an die Geschäftsstelle des OSB zu richten. E h r u n g e n durch den O l d e n b u r g e r S c h ü t z e n b u n d e.V. Für die nachfolgenden Ehrungen sind alle ausführlich begründeten Anträge von den Vereinen an den zuständigen Schützenkreis zu richten. Anträge können auch von den Kreisen gestellt werden. Der entsprechende Schützenkreis leitet die Anträge / den Antrag mit einer Stellungnahme an die Geschäftsstelle des OSB weiter. Die Anträge für das kommende Jahr müssen bis zum 01.11. des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle vorliegen! Anträge, die direkt vom Verein an den OSB gestellt werden, erhalten die Kreise zur Stellungnahme. Vereine bis 300 Mitglieder können bis zu zwei Ehrungsanträge pro Jahr, Vereine mit 300 bis 500 Mitglieder können bis zu drei Ehrungsanträge pro Jahr und Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern können bis zu vier Ehrungsanträge pro Jahr einreichen. Zeiten im Ehrenamt auf Vereins- oder auf höherer Ebene werden nicht getrennt bewertet. Zwischen jeder Ehrung einer (s) Schützin / Schützen muss ein angemessener Zeitraum (mindestens vier Jahre) liegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht. 1.) Silberne Ehrennadel des Oldenburger Schützenbundes Die silberne Ehrennadel des OSB kann an Mitglieder verliehen werden, die in ihrem Verein über eine längere Zeit besondere Aktivitäten gezeigt haben und wenn eine 15 jährige Mitgliedschaft im OSB nachgewiesen werden kann. 2.) Goldene Ehrennadel des Oldenburger Schützenbundes (OSB) Die goldene Ehrennadel des OSB kann an Mitglieder verliehen werden, die in ihrem Verein über eine längere Zeit besondere Aktivitäten im Vorstand ( * ) gezeigt haben und wenn eine 15 jährige Mitgliedschaft im OSB nachgewiesen werden kann. 3. Ehrenbrief des Oldenburger Schützenbundes (OSB) Der Ehrenbrief des OSB kann verliehen werden nach einer 20-jährigen Mitgliedschaft im OSB und gleichzeitiger mindestens 10-jähriger Vorstandsarbeit ( * ) im Verein. 4. Verdienstnadel des Oldenburger Schützenbundes (OSB) Nach einer Mitgliedschaft von mindestens 25 Jahren, davon 20 Jahre Vorstandsarbeit ( * ) auf Kreis- und / oder Bezirksebene kann die Verdienstnadel verliehen werden. 5.) Goldene Verdienstnadel des Nordwestdeutschen Schützenbundes (NWDSB) Die goldene Verdienstnadel des NWDSB wird für allgemeine Verdienste um das Schützenwesen verliehen. Sie kann auch für sportliche Aktivitäten auf Vereins-, Kreis- oder Bezirksebene verliehen werden, wenn sich die/der zu Ehrende mindestens 10 Jahre besonders engagiert hat. 6.. Ehrenbrief des Nordwestdeutschen Schützenbundes (NWDSB) Der Ehrenbrief des NWDSB kann an ältere Mitglieder überreicht werden, die sich um das Schützenwesen verdient gemacht haben und eine Mitgliedschaft von mindestens 20 Jahre nachgewiesen werden kann. 7. ) Ehrenpräsidenten / Ehrenmitgliedschaft Gem. § 13 (b) der OSB Satzung vom 11. 3. 2006 obliegt dem Gesamtpräsidium die Entscheidung über die Ernennung von Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern. Antragsberechtigt ist das OSB Präsidium. Über die Ehrungen entscheidet das Präsidium des OSB. Bei allen Ehrungen wird ein strenger Maßstab angelegt. Das Präsidium des OSB kann nach eigenem Ermessen Ehrungen im Sinne der vorstehenden Punkte 1 – 6 vornehmen, auch wenn die geforderten Kriterien nicht erfüllt sind. 8.) Das Ehrenkreuz des Präsidenten Für besondere Verdienste um das Schützenwesen im Oldenburger Schützenbund kann der jeweilige Präsident ein von ihm besonders geprägtes Ehrenkreuz verleihen. Die Entscheidung über die Anzahl der Auszeichnungen und welche Mitglieder geehrt werden, obliegt nur dem Präsidenten. Oldenburg, den 29. Dezember 2013 gez. Josef Rolfes -Präsident- (*) gem. Vereins, Kreis oder OSB Satzung Beschlossen durch das Gesamtpräsidium