Wichtig! Für alle Holland-Urlauber mit Pitbull, Stafford + Co
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Wichtig! Für alle Holland-Urlauber mit Pitbull, Stafford + Co
Wichtig! Für alle Holland-Urlauber mit Pitbull, Stafford + Co Niederlande: Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und ähnlich aussehende Hunde, die mittels FCI-Stammbaum nicht in der Lage sind nachzuweisen, dass sie nicht dem Typ Pitbull-Terrier angehören, können durch die Polizei oder den Allgemeinen Inspektionsdienst (AID) eingezogen und im Folgenden getötet werden. Grundlage dieser Maßnahmen ist ein 1993 erlassenes Gesetz (RAD Regeling Agressieve Dieren) das sogenannte Pitbullgesetz. Seit Erlass des Gesetzes sind Pitbulls in Holland grundsätzlich verboten. Ein beschlagnahmter Pitbull wird umgehend getötet. Staffs und Co, die nicht beweisen können, dass sie keine Pitbulls sind werden nach einer Gerichtsverhandlung ebenfalls getötet. Bildquelle: Wikimedia Commons 2000 wurden aufgrund dieses Gesetzes 50 Hunde getötet, 2004 wurden 218 Hunde eingezogen, davon 197 getötet. 2005 wurden 415 Hunde eingezogenund 348 getötet. 2006 wurden 514 Hunde eingezogen, davon 461 getötet. Außer den bereits genannten Rassen sind von diesem Gesetz weiterhin solche Hunde betroffen, die dem Bild eines Pitbulls entsprechen. Insbesondere sind hier der Cane Corso, der Dogo Canario, der Alano und der American Bulldog zu nennen, im Prinzip alle Hunde, die kompakt sind und einen dicken Schädel haben. Der Alano und der American Bulldog sind nach der FCI (Federation Cynologique International) keine anerkannten Rassen und können demnach keinen Stammbaum aufweisen. Sie werden sofort eingezogen und getötet! Auch Urlauberhunde die, dem o.g. Hundetyp entsprechen und KEINEN FCI - STAMMBAUM haben sind betroffen. Sie können ebenso eingezogen und getötet werden. Hier die Antwort der niederländischen Botschaft auf die Frage nach der Einreise mit mit einem Staffordshire Terrier aus Deutschland: „Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen. Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt.“ Quelle: Botschaft des Königreichs der Niederlande, Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Klosterstraße 50, 10179 Berlin Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Angela Weber, Hühnermarkt 15, 53332 Bornheim