Informationen aus dem Bereich Verkehr Polizeipräsidium Münster
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Polizeipräsidium Münster Informationen aus dem Bereich Verkehr Ausgabe 8 28. März 2011 Überbreiter Schwertransport ?? und ab wann gibt es Polizeibegleitung. Der Begriff Überbreiter Schwertransport…. stammt aus dem Verkehrswarnfunk als Verkehrshinweis. Wenn die gesetzlich festgelegten Maße und Gewichte vom Fahrzeug und/oder der Ladung überschritten werden, liegt ein Großraum- bzw. Schwertransport (GuS) vor. Werden Abmessungen aus § 22 StVO von Fahrzeug plus Ladung hinsichtlich Höhe, Breite oder Länge überschritten, wobei die Abweichungen nur durch die Ladung verursacht werden, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr.5 StVO erforderlich. Werden Bestimmungen aus §§ 32, 34 der StVZO tangiert und die Höchstgrenzen für das Fahrzeug werden tatsächlich überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO und immer eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO erforderlich. Beispiel: Sattelzug mit Ladungsbreite 3 m, tatsächlichem Gewicht 50 t, Fzg.-Länge 18 m benötigt -Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (70` er besondere Zulassung) -Erlaubnis nach § 29 StVO (Fahrterlaubnis) -Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Ladung) Unter II. des Antrages erfolgt die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung der Behörde mit den Bedingungen und Auflagen (Seite 1 - … ). Es folgen die Allgemeinen Auflagen zur Kenntlichmachung, Begleitpersonal, Ladungssicherung evtl. geänderter Fahrtweg usw. , dann die besonderen Anlagen über Begleitfahrzeuge (BF 3), Meldezeiten und Polizeibegleitung (Gesamtstrecke/ Streckenabschnitte; nur außerhalb BAB). Es können mehrere Fahrzeuge im Konvoi ( siehe I. Antrag)I fahren. Die Polizeibegleitung ist erforderlich ab: 4,00m Breite // 35,00 m Länge // 4,40 m Höhe // 90 Tonnen Gesamtgewicht Es ist sicherzustellen, dass zwischen Schwertransport und der begleitenden Polizei eine Funkverbindung besteht! Nur die begleitende Polizei darf im Einzelfall von der Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 1 von 6 genehmigten Fahrtzeit abweichen; eine Änderung der genehmigten Fahrtstrecke ist nicht zulässig! Quelle: Hermann Lentfort, PP Münster, VK 11 K.L. Todesursache Schlagloch: Stadt in Belgien muss haften Schlaglöcher können bei einem Unfall nicht nur für Verkehrsteilnehmer verhängnisvoll sein, sondern auch für Städte und Gemeinden, denen der Straßendienst obliegt. In einem Berufungsverfahren sprach jetzt ein Gericht in Belgien die wallonische Stadt Verviers schuldig, sie habe den tödlichen Verkehrsunfall eines Zweiradfahrers verursacht. Der 17-Jährige war mit seinem Motorrad in ein Schlagloch gefahren, hatte daraufhin die Kontrolle über das Zweirad verloren und war über die Fahrbahn in ein entgegenkommendes Auto gerutscht. Noch an der Unfallstelle verstarb er. Dafür muss sich die Gemeinde Verviers nun verantworten. Die Stadt habe es nach Ansicht der Richter versäumt, auf der Gemeindestraße die gefährlichen Schlaglöcher zu schließen. Damit erreichten die Eltern des Jugendlichen nach einem jahrelangen Gerichtsstreit ein verbindliches Urteil. Schon bei der Unfallaufnahme hatte die Polizei das Schlagloch als Unfallursache angegeben. In einem Zivilverfahren muss jetzt von einem Gericht noch die Höhe des Schmerzensgeldes festgelegt werden. Quelle: Kfz-Auskunft-Newsletter v. 17.02.2011 K.L. 37 Prozent kennen Promillegrenze nicht Auf eine repräsentative Umfrage des DVR hin, welche Promilleobergrenze für private Kraftfahrer in Deutschland gelte, wussten nur knapp 63 Prozent der 2.000 Befragten die richtige Antwort: 0,5 Promille. Etwa jeder elfte Befragte hielt eine Grenze von 0,8 Promille für verbindlich. Quelle: Ampnet Newsletter v. 21.02.2011 K.L. Spanien plant Tempo 30 in Innenstädten Spanien plant, noch dieses Jahr auf allen einspurigen Einbahnstraßen und zweispurigen Straßen, die in beiden Richtungen befahren werden, ein Tempolimit von 30 km/h vorzuschreiben. Der Direktor der spanischen Verkehrsbehörde, Pere Navarro, teilte mit: „Werden Fußgänger mit 70 km/h angefahren, haben sie keine Chance. Bei 50 km/h überleben 50 Prozent und bei 30 km/h 95 Prozent der Fußgänger.“ Quelle: Autobild v. 20.02.2011 K.L. Nachmeldung: Wer zahlt die Bergungskosten von Verletzten nach einem Verkehrsunfall? (Informativ 7) Die Provinzial Münster schickte folgende Kurzinfo zur Frage in Sachen `Bergungskosten`: „Bei verletzten Insassen besteht selbstverständlich ein Erstattungsanspruch über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, da es sich hier um geschädigte Dritte handelt.“ Quelle: Mail von der Provinzial, Herr Grummel, v. 23.02.2011 Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 2 von 6 K.L. Promillegrenzen in Europa im Überblick In Deutschland und anderen Europäischen Ländern werden durch unter Alkoholeinfluss stehende Kraftfahrzeugführer viele Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen für Unfallbeteiligte verursacht. In Europa gibt es noch keine einheitliche Promille-Grenze. Die Werte reichen von 0,0 bis 0,8 Milligramm Alkohol pro Gramm Blut. Während in Deutschland seit vielen Jahren die 0,5 Promille-Grenze gilt, haben einige Staaten schon die Promillegrenze von 0,0. Im folgenden nun eine Übersicht über die Promille-Grenze vieler europäischer Länder vom 15.02.2011 nach Angaben des ADAC. Demnach haben folgende Länder die Promillegrenze von 0,0: Estland, Kroatien, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn. Promillegrenze von 0,2: Norwegen, Polen, Schweden. Promillegrenze von 0,3: Serbien Promillegrenze von 0,4: Litauen Promillegrenze von 0,5: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Zypern. Promillegrenze von 0,8: Großbritannien, Irland (soll in diesem Jahr auf 0,5 gesenkt werden), Malta Quelle: Firmenauto v. 15.02.11, ADAC, zusammengefasst v. M. Klose, PP MS, VK 11 K.L. Mein Fahrzeug hat ABS? ASR?? ESP??? ….. ???? ABS Anti-Blockier-System Die Fahrzeugelektronik erfasst ständig die Drehzahlen der einzelnen Räder. Beim Erkennen einer Blockierneigung an einem oder mehreren Rädern, wird der Bremsdruck innerhalb von Millisekunden über ein Magnetventil hier kurzzeitig vermindert. ASR Antriebs-Schlupf-Regelung Ein beim Anfahren oder Beschleunigen durchdrehendes Antriebsrad wird abgebremst; Funktion wie beim Sperrdifferential. BA Brems-Assistent Der Bremsdruck wird über einen Bremskraftverstärker bis auf das optimale Maß verstärkt, je nach Pedaldruck des Fahrers bis zur Vollbremsung. ESP Elektronisches-Stabilitäts-Programm Ein Steuergerät registriert 50mal pro Sek. die Umdrehungsgeschwindigkeit der Räder, die Stellung von Lenkrad und Gaspedal, erfasst den Bremsdruck und vergleicht diese Daten mit den tatsächlichen Längs- und Querbeschleunigungskräften des Fahrzeuges. Bei Abweichungen werden einzelne Räder in Sekundenbruchteilen über die Elektronik abgebremst und das Fahrzeug bleibt „in der Spur“ (Physikalische Grenzen!). RDC Reifendruck-Controlsystem (TPMS Tire Pressure Monitoring System) Über einen Messsender am Ventil im Felgentiefbett wird die Temperatur und der Druck per Funk an die Fahrzeugelektronik übermittelt. Abweichungen werden angezeigt. Wichtig bei Reifen mit serienmäßiger Notlaufeigenschaft oder Niederquerschnitt, da der Fahrer einen Druckverlust am Fahrverhalten seines Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 3 von 6 Fahrzeuges nicht mehr erkennen kann. SBC Sensoric-Brake-Control (EHB Elektro-hydraulische Bremse) Übertragung der Bremskraft des Fahrers auf elektrischem Weg. Über einen Pedalwegsensor wird der Bremsdruck ermittelt und mit dem ESP System werden die Bremsen über stromgesteuerte Ventile betätigt. Bei Systemausfall kann der Fahrer hydraulisch (herkömmlich) bremsen. Da die Schwellzeit der Bremsen extrem gering ist, beginnt der Bremsvorgang schneller und der Anhalteweg kann sich um bis zu 3 % verkürzen. UDS Unfalldatenspeicher Beim UDS werden Impulse für Längs- und Querbeschleunigung, die Stellung des Zündschlüssels, Rotation um die Hochachse und das Betätigen von Fahrtrichtungsanzeiger und Bremse etwa 30 Sekunden aufgezeichnet. Das Gerät kann durch Auswerten der Daten einen Unfall erkennen; eine Speicherung dieser Daten zur weiteren Auswertung erfolgt dann automatisch 30 Sekunden vor und 15 Sekunden nach dem Unfall. Viele Reisebusse haben UDS serienmäßig unter dem Beifahrersitz eingebaut (Starliner,Megaliner). Quelle: zusammengestellt von Hermann Lentfort, PP MS, VK 11 K.L. Kein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme Ordnet ein Polizist eine Blutprobenentnahme wegen Gefahr im Verzug ohne richterliche Anordnung selbst an, weil ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst nicht vorhanden ist, unterliegen die Untersuchungsergebnisse keinem Beweisverwertungsverbot. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.02.2011 einen Beschluss zu dem oben angebenen Thema gefasst. Danach darf die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration ohne richterliche Anordnung nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden. Ordnet ein Polizeibeamter eine Blutprobenentnahme wegen Gefahr im Verzug ohne richterliche Anordnung selbst an, weil ein nächtlicher richterlicher Bereitschaftsdienst nicht vorhanden ist, unterliegen die Ergebnisse der Blutuntersuchung keinem Beweisverwertungsverbot. Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes bei Wohnungsdurchsuchungen lasse sich nicht schematisch auf den Richervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO übertragen. Fehlt ein Bereitschaftsdienst, können Strafgerichte darauf verweisen, dass die handelnden Polizeibeamten den Richtervorbehalt nicht willkürlich oder zielgericht umgingen. Hier zwei interessante Fälle dazu: Im ersten Verfahren hatte der Polizeibeamte des Funkstreifenwagens an einem Sonntagnachmittag den Diensthabenden auf der Wache zuvor ersucht, einen richterlichen Beschluss zu erwirken. Als ihm von dort mitgeteilt wurde, dass ein Richter telefonisch nicht habe erreicht werden können, ordnete der Polizeibeamte vor Ort selbst die Blutentnahme an. Ob tatsächlich versucht worden war, einen Richter zu erreichen, konnte nicht geklärt werden, da der Vorgang nicht in den Akten dokumentiert war. Im zweiten Verfahren hatte die Polizei an einem Sonntag gegen 4.30 Uhr nach erfolglosem Versuch, den staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, die Blutentnahme angeordnet. Nach den gerichtlichen Feststellungen existierte kein Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 4 von 6 nächtlicher richterlicher Eildienst bei dem zuständigen Amtsgericht. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: "...ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung eine fehlende Dokumentation allein nicht zu einem Verwertungsverbot führt. Gleiches gilt für das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienstes. In einem solchen Fall können die Strafgerichte darauf verweisen, dass die handelnden Polizeibeamten den Richtervorbehalt nicht willkürlich oder zielgerichtet umgehen. Auch die Nichterreichbarkeit des staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienstes führt nicht zu einem verfassungsrechtlich gebotenen Beweisverwertungsverbot. Da nach § 81a StPO sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die ermittelnden Polizeibeamten bei Gefahr im Verzug die Befugnis zur Anordnung einer Blutentnahme haben, ist deren Ergebnis unabhängig von der einfachrechtlichen Frage verwertbar, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz vorrangig durch die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist." Quelle: Pressemitteilung - Nr. 21/2011 des BVerfG vom 15.03.2011 K-H.N. Wer? Was?? Wie??? Kraftfahrer in Europa Land: Telefon Polizei/Rettung/Feuerwehr: Währung: Alkohol: Vignette/Maut: Fahrverbote:. Licht: D +49 110 / 112 / 112 Euro 0,5 LkwMaut ja Lkw Empfehlung B………+32…….101…/..100…/..100………..Euro………0,5………...Vignette…… Spezialverkehr …..---.. DK…….+45…….112…/..112…/..112………..Dän.Krone 0,5……… Sondermaut .nein ganzjährig BG…….+359…...166…/..150…/..160………..Lew………..0,8………..nein…………...nein…………….--EST…...+372…...110…/..112…/..112………..Estn.Krone 0,0………..nein…………...nein…………..ganzjährig FIN…….+358…...112…/..112…/..112………..Euro……….0,5………..nein…………...nein…………..ganzjährig F………+33……..17…../..17…. /..18………….Euro……….0,5………..Maut…………..ja……………..ganzjährig GR…….+30……..100…/..166…/..199………..Euro……….0,5………..Maut…………..Tage/Wege…. --GB…….+44……..999…/..999…/..999………..Pfund Ster...0,8………..Maut ………….>18t London… --IRL…….+353……999…/..999…/..999………..Euro……….0,8………..nein……………nein……………--I………..+39……..112…/..118…/..115………..Euro……….0,5………...Maut…………..nein…………...außerorts L………+352……113…/..112…/..158………..Euro……….0,5…………nein………………………………………… LV…….+371…….02…./…03…./..01………….Lats……… 0,5…………nein…………...nein…………..ganzjährig LT…….+370…….02…./…03…./..01…………..Litas………0,4…………nein…………...nein…………..Nov.-März NL…….+31……...112…/..112…/..112………...Euro………0,5…………MautLKW……..nein………….. ---… A……...+43………133…/..144…/..122………..Euro………0,5…………Vignette………..ja…………….ganzjährig PL…….+48……….997…/..999…/..998……….Zloty/Euro…0,2…………MautLkw ja…………….Okt.- Feb. P……...+351……..112…/..112…/..112………..Euro………0,5………….Maut………ja/n grenzü…..ganzj. nur IP5 RO……+40……….955…/..961…/..981………..Leu……….0,0………….beides ja…………….ganzjährig RUS….+7…………02…./..03…../…01………....Rubel…….0,0………….nein……………nein…………….--N……..+47………..112…/..113…/..110………..Nor.Krone..0,5………….nein……………nein………….ganzjährig S……..+46………..112…/..112…/..112……….Sch.Krone..0,5………….MautBAB……...nein………….ganzjährig CH…...+41………..117…/..144…/..118………. Franken…..0,8…………Vignette………..ja …………Empfehlung SK……+421……...158…/..155…/..150………..Slo.Krone…0,0…………Vignette……….ja…… .15.Okt.-15.März SLO…..+386……..113…/..112…/..112………..Tolar………0,5…………Maut……………ja…………….ganzjährig E...........+34……… 091…/..061…/..085………Euro……….0,5…………Maut……………nur ADR……..--CZ…….+420……..158…/..155…/..150………..Tsch.Krone.0,0…………beides………….ja……………. TR…….+90……… 155…/..112…/..110………..Türk.Lira….0,5…………Maut……………ja……………… --H………+36……..107…/..104…/..105…………. Forint……0,0…………. Beides…….. ja…………… ganzjährig Quelle: Angaben ohne Gewähr/Stand2/11/Quelle:BVM/FahrerGuide; zusammengestellt von Hermann Lentfort, VK 11, PP MS K.L. Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 5 von 6 Motorradendschalldämpfer Der von einem namhaften Hersteller von Motorradendschalldämpfern produzierte „bos dB-maker“ sorgt bei den Motorrädern für mehr „Sound“. Das zur Dämpfung angebrachte Lochrohr im Auspuff wird durch ein, von der Krümmerseite her, eingeschobenes geschlossenes Rohr abgedeckt. Es gibt zwei verschiedene Größen (Innenrohr 40 mm oder 48 mm). Sollte der „Sound“ zu laut sein, so kürzt man einfach den db-maker, … denn je kürzer, desto leiser. Im Gegensatz dazu ist der db-eater mit einer Schraube am Auslass des Dämpfers befestigt. Bei Entfernen des db-eaters erlischt die EG-Zulassung. Quelle: zugesandt von Marco Rekers, PP MS, APW Lotte K.L. Tagfahrlicht ist keine Gefahr für schwache Verkehrsteilnehmer und Motorradfahrer Seit Montag, 7. Februar 2011, dürfen europaweit neue Fahrzeugmodelle nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit einem sogenannten Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Aus diesem Grund hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin in einem zweieinhalbjährigen Projekt gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin und dem Forschungsinstitut Human-Factors-Consult untersucht, welche Auswirkungen das Fahren mit Licht am Tage auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer sowie Motorradfahrer, hat. Nach umfangreichen Versuchsreihen im Lichtkanal, im Fahrsimulator und im realen Straßenverkehr hat die UDV festgestellt, dass weder der Blick von Autolenkern durch Tagfahrlicht "gebunden", noch ein schwacher Verkehrsteilnehmer später oder gar nicht gesehen wird. Negative sicherheitsrelevante Einflüsse auf schwächere Verkehrsteilnehmer waren in verschiedenen Szenarien nicht zu messen. Auch Motorradfahrer, die bislang tagsüber schon mit Licht unterwegs sind, werden durch beleuchtete Autos nicht so "maskiert", dass sie beispielsweise dem Gegenverkehr nicht mehr auffallen. Bei trübem Wetter oder Regen erfolgt zwar eine etwas längere Blickzuwendung auf das beleuchtete Auto, die jedoch nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmer geht. Quelle: Auto-Medienportal v. 24.02.2011 K.L. Und dann war da noch: Älterer Treckerfahrer auf Abwegen Ein 81-jähriger Treckerfahrer ist nach über 70 Kilometern von der Polizei gestoppt worden. Der leicht senil werdende Landwirt war von seinem Heimatort Aartrijke in Belgien mitten in der Nacht mit seinem ebenfalls alten Trecker in Richtung Frankreich gestartet. Und tatsächlich: Im Bereich Armentiers in Frankreich erst, konnte der betagte Herr gestoppt werden - geographisch betrachtet auf dem Weg nach Paris. Vielleicht hatte er ja zuvor das bekannte Lied „Nach Paris – einfach nur so zum Spaß“ gehört. Fakt ist, dass er sich von seiner Frau mit den Worten verabschiedete, er wäre nur mal eben kurz zur Toilette. Quelle: Vakgroup Nederlands – FU Berlin; Wvdd v. 15.02.2011 Redaktionsteam: Marcus Messerschmidt – Karl-Heinz Niedenzu – Klaus Laackman Polizeipräsidium Münster – Direktion Verkehr - Hammer Straße 234 – 48153 MünsterT. 0251-2751528 e-mail: VSB.Muenster@polizei.nrw.deSeite 6 von 6 K.L.