KFZ umziehen
Transcription
KFZ umziehen
KRAFTFAHRZEUG Vorab folgendes: Das niederländische Gesetz "Wet Belasting Personenauto's en Motorrijwielen" (BPM) gestattet nicht, ungeachtet der Nationalität, in den Niederlanden ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren!!! Zuwiderhandlungen werden mit extrem hohen Bußgeldern geahndet! Für die Einfuhr oder die Mitnahme eines Pkw oder Motorrades sollte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Umzug bei der Zollbezirksbehörde des neuen Wohnortes eine Erlaubnis beantragt werden, um das Transportmittel steuerfrei einführen zu können. Für das in die Niederlande eingeführte Fahrzeug muss dann umgehend bei der Zollbezirksbehörde des neuen Wohnortes (siehe Adressenliste) die Steuerbefreiung beantragt werden (so genannte „verhuisboedelvrijstelling“ = Steuerbefreiung für Ihren Hausrat). An diese Steuerbefreiung sind die folgenden Bedingungen geknüpft: a. Vor dem Umzug muss der Antragsteller mindestens 12 Monate seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. b. Das Kraftfahrzeug muss vor dem Umzug über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf den Namen der betreffenden Person registriert gewesen sein. Wichtig: Das Kraftfahrzeug darf während eines Zeitraumes von 12 Monaten nach der Einfuhr weder verliehen, verkauft oder vermietet werden. Andernfalls benötigt man hierzu vom Zoll eine Erlaubnis! Kraftfahrzeugsteuer Bevor man das Kraftfahrzeug nutzen darf, ist die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Mit dem Antrag auf die oben genannte Befreiung erhält man die "Aangifte Motorrijtuigenbelasting" - das Auskunftsformular für die anfallende Kraftfahrzeugsteuer - welches ausgefüllt und versandt werden muss. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewicht und der Kraftstoffart des Kraftfahrzeugs (Benzin, Diesel oder Gas). Bei konkreten Fragen: Belastingdienst/Centrale Administratie Autoheffingen. Kennzeichen und Kraftfahrzeugschein Das Kraftfahrzeug benötigt ein niederländisches Kennzeichen und einen niederländischen Kraftfahrzeugschein! Bei dem niederländischen "Rijksdienst voor het Wegverkeer" (RDW) ist hierfür eine technische Überprüfung des Kraftfahrzeuges erforderlich. Sie können diese Überprüfung von den Niederlanden aus unter der Telefonnummer 0900 - 0739 oder vom Ausland aus unter der Nummer +31 (0)598 - 393330 beantragen. Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung des Termins für die technische Überprüfung. In dieser Bestätigung wird auch angegeben, welche Unterlagen erforderlich sind, z.B. der Fahrzeugbrief, eine gültige niederländische oder deutsche Fahrerlaubnis und ein gültiger Auszug aus dem niederländischen Einwohnermelderegister. Tipp: Mit der schriftlichen Bestätigung des technischen Prüfungstermins empfangen Sie eine Rechnung vom “Auto Recycling Nederland“ für die anfallenden Kennzeichenentsorgungskosten. Soweit Sie diese Rechnung zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bezahlt haben, vermeiden Sie Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Kennzeichenbeantragung. Nach erfolgter Abnahme des Kraftfahrzeugs ist noch eine "aangifte BPM" bei der Zollbehörde erforderlich. Man muss nach Erhalt des niederländischen Kraftfahrzeugscheins selbst dafür sorgen, dass die Kfz-Kennzeichen hergestellt und montiert werden. Die Kennzeichen (Schilder) sind bei jedem Autozubehörhandel erhältlich. Für das Kraftfahrzeug muss man eine "WA-verzekering" = Kfz-Versicherung abschließen!