KFZ umziehen

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KFZ umziehen
KRAFTFAHRZEUG
Vorab folgendes:
Das niederländische Gesetz "Wet Belasting Personenauto's en Motorrijwielen" (BPM)
gestattet nicht, ungeachtet der Nationalität, in den Niederlanden ein Kraftfahrzeug mit
ausländischem Kennzeichen zu fahren!!!
Zuwiderhandlungen werden mit extrem hohen Bußgeldern geahndet!
Für die Einfuhr oder die Mitnahme eines Pkw oder Motorrades sollte so schnell wie möglich,
spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach dem Umzug bei der Zollbezirksbehörde des
neuen Wohnortes eine Erlaubnis beantragt werden, um das Transportmittel steuerfrei einführen
zu können. Für das in die Niederlande eingeführte Fahrzeug muss dann umgehend bei der
Zollbezirksbehörde des neuen Wohnortes (siehe Adressenliste) die Steuerbefreiung beantragt
werden (so genannte „verhuisboedelvrijstelling“ = Steuerbefreiung für Ihren Hausrat).
An diese Steuerbefreiung sind die folgenden Bedingungen geknüpft:
a. Vor dem Umzug muss der Antragsteller mindestens 12 Monate seinen rechtmäßigen
Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
b. Das Kraftfahrzeug muss vor dem Umzug über einen Zeitraum von mindestens sechs
Monaten auf den Namen der betreffenden Person registriert gewesen sein.
Wichtig:
Das Kraftfahrzeug darf während eines Zeitraumes von 12 Monaten nach der Einfuhr weder
verliehen, verkauft oder vermietet werden. Andernfalls benötigt man hierzu vom Zoll eine
Erlaubnis!
Kraftfahrzeugsteuer
Bevor man das Kraftfahrzeug nutzen darf, ist die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich.
Mit dem Antrag auf die oben genannte Befreiung erhält man die "Aangifte Motorrijtuigenbelasting" - das Auskunftsformular für die anfallende Kraftfahrzeugsteuer - welches ausgefüllt und
versandt werden muss. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Gewicht und der Kraftstoffart
des Kraftfahrzeugs (Benzin, Diesel oder Gas).
Bei konkreten Fragen: Belastingdienst/Centrale Administratie Autoheffingen.
Kennzeichen und Kraftfahrzeugschein
Das Kraftfahrzeug benötigt ein niederländisches Kennzeichen und einen niederländischen
Kraftfahrzeugschein! Bei dem niederländischen "Rijksdienst voor het Wegverkeer" (RDW) ist
hierfür eine technische Überprüfung des Kraftfahrzeuges erforderlich. Sie können diese Überprüfung von den Niederlanden aus unter der Telefonnummer 0900 - 0739 oder vom Ausland
aus unter der Nummer +31 (0)598 - 393330 beantragen. Sie erhalten dann eine schriftliche
Bestätigung des Termins für die technische Überprüfung. In dieser Bestätigung wird auch
angegeben, welche Unterlagen erforderlich sind, z.B. der Fahrzeugbrief, eine gültige
niederländische oder deutsche Fahrerlaubnis und ein gültiger Auszug aus dem niederländischen Einwohnermelderegister.
Tipp: Mit der schriftlichen Bestätigung des technischen Prüfungstermins empfangen Sie
eine Rechnung vom “Auto Recycling Nederland“ für die anfallenden
Kennzeichenentsorgungskosten. Soweit Sie diese Rechnung zum Zeitpunkt der Prüfung
bereits bezahlt haben, vermeiden Sie Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer
Kennzeichenbeantragung.
Nach erfolgter Abnahme des Kraftfahrzeugs ist noch eine "aangifte BPM" bei der Zollbehörde
erforderlich. Man muss nach Erhalt des niederländischen Kraftfahrzeugscheins selbst dafür
sorgen, dass die Kfz-Kennzeichen hergestellt und montiert werden. Die Kennzeichen (Schilder)
sind bei jedem Autozubehörhandel erhältlich.
Für das Kraftfahrzeug muss man eine "WA-verzekering" = Kfz-Versicherung
abschließen!