Bilanzierung latenter Steuern
Transcription
Bilanzierung latenter Steuern
Bilanzierung latenter Steuern Praxisvortrag „Internationale Rechnungslegung“ WS 2010/2011 Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB Geschäftsführer der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München TU Ilmenau, 7. Januar 2011 1 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 2 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 3 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Entstehung latenter Steuern § Aufgrund von den Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen der IFRS abweichender Steuervorschriften entstehen Buchwertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz § Unterschiedliche Buchwertansätze führen (in der Zukunft) zu einer Steuerlast, die nicht mit der (fiktiven) Steuerlast auf das handelsrechtliche Ergebnis korrespondiert § In der Folge stimmt das handelsrechtliche Reinvermögen nicht mit der steuerlichen Größe überein à Latente Steuern sollen hier eine Angleichung herbeiführen 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 4 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Warum werden latente Steuern gebildet? § Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten zwischen Handels- und Steuerbilanz führen dazu, dass die in der handelsrechtlichen GuV ausgewiesenen Ertragsteuern in keinem plausiblen Zusammenhang zum handelsrechtlichen Ergebnis vor Ertragsteuern stehen. Steuerliche Gewinnermittlung zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz = Steuerschuld 07.01.2011 Handelsrechtliche Gewinnermittlung Ergebnis vor Ertragsteuern - Steuerschuld = Jahresüberschuss © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 5 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Latente Steuern sollen dazu dienen, einen Zusammenhang zwischen Handels- und Steuerbilanz dergestalt herzustellen, dass im handelsrechtlichen/IFRS-Jahresabschluss ein Steueraufwand ausgewiesen wird, der mit dem handelsrechtlichen Ergebnis korrespondiert. § Bezüglich der Ermittlung latenter Steuern gibt es unterschiedliche Konzeptionen und Methoden. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 6 6 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Drei Arten von Unterschieden zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz: zeitliche, quasi-permanente und permanente Differenzen § Zeitliche (temporäre) Differenzen: Ergeben sich aus der zeitverschobenen Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in IFRS-Bilanz und Steuerbilanz § Beispiele: Unterschiedliche Abschreibungsdauern oder -methoden, unterschiedliche Behandlung von Rückstellungen oder eines Disagios § Quasi-permanente Differenzen: Sind solche Differenzen, die zu Ergebniseffekten führen, die sich nicht ohne Weiteres im Zeitablauf ausgleichen, sondern bspw. erst durch Verkaufsentscheidung oder Verkauf des Unternehmens § Beispiele: unterschiedliche Wertansätze bei Grundstücken aufgrund steuerrechtlich nicht zulässiger Abschreibungen in der IFRS-Bilanz 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 7 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Drei Arten von Unterschieden zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz: zeitliche, quasi-permanente und permanente Differenzen § Permanente Differenzen: Unterschiede zwischen dem Jahresergebnis nach IFRS und dem steuerbilanziellen Gewinn, die sich nicht ausgleichen § Beispiele: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 8 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Temporary-Konzept: Grundsätzlich wird jede Bilanzierungsund Bewertungsdifferenz zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz in die latente Steuerabgrenzung einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn die Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenz erfolgsneutral entstanden ist und lediglich bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu Ergebnisdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz führt. Ferner gilt dies auch unabhängig davon, wann sich die Bewertungsunterschiede ausgleichen. § Das Temporary-Konzept ist bilanzorientiert. § Nicht in die latente Steuerabgrenzung einbezogen werden nach dem Temporary-Konzept grundsätzlich nur Differenzen, wenn die auf außerbilanzielle Hinzurechnungen oder Kürzungen bei der steuerlichen Einkommensermittlung beruhen oder aus unmittelbaren Kürzungen der Steuerschuld resultieren. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 9 9 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Ansatzpflicht latenter Steuern nach dem Temporary-Konzept Steuerbilanz IFRS-Bilanz passive latente Steuern Aktiva: IFRS-Wert > steuerlicher Wert Passiva: IFRS-Wert < steuerlicher Wert 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 10 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Ansatzpflicht latenter Steuern nach dem Temporary-Konzept IFRS-Bilanz Steuerbilanz aktive latente Steuern Aktiva: IFRS-Wert < steuerlicher Wert Passiva: IFRS-Wert > steuerlicher Wert 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 11 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Vergleich der Wertansätze in IFRS-Bilanz und Steuerbilanz Vermögensgegenstände in der IFRSBilanz sind niedriger bewertet als in der Steuerbilanz Verbindlichkeiten sind in der IFRS-Bilanz höher bewertet als in der Steuerbilanz Vermögensgegenstände in der IFRSBilanz sind höher bewertet als in der Steuerbilanz Verbindlichkeiten sind in der IFRS-Bilanz niedriger bewertet als in der Steuerbilanz Vermögensgegenstände sind in der IFRS-Bilanz nicht angesetzt, dafür aber in der Steuerbilanz Verbindlichkeiten sind in der IFRS-Bilanz angesetzt, in der Steuerbilanz aber nicht Vermögensgegenstände sind in der IFRS-Bilanz angesetzt, in der Steuerbilanz aber nicht Verbindlichkeiten sind in der Steuerbilanz angesetzt, in der IFRS-Bilanz aber nicht Aktive Steuerabgrenzung 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB Passive Steuerabgrenzung 12 1. Ansatz Vermögensgegenstand nach IFRS, kein Ansatz in Steuerbilanz Temporäre Differenzen Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) 2. Ansatz Schuld in Steuerbilanz, kein Ansatz in IFRS-Bilanz Sonderposten mit Rücklageanteil 3. Wert Vermögensgegenstand in IFRSBilanz > Wert in Steuerbilanz Nutzung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz, nach IFRS lineare Abschreibung 4. Wert Schuld in IFRS-Bilanz < Wert in Steuerbilanz Abzinsung RSt nach IFRS, keine oder niedrigere Abzinsung in der Steuerbilanz 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB zu versteuernde temporäre Differenzen ► passivische latente Steuern 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 13 Temporäre Differenzen 5. Ansatz Wirtschaftsgut in Steuerbilanz, kein Ansatz in IFRS-Bilanz Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes nur in der StB (Umwandlungsfall) 6. Ansatz Schuld in IFRS-Bilanz, kein Ansatz in Steuerbilanz Passivierung einer Rückstellung für drohende Verluste nach IFRS, nicht jedoch in StB 7. Wert Vermögensgegenstand in IFRSBilanz < Bewertung in Steuerbilanz Abschreibung Firmenwert über 15 Jahre in StB, nach IFRS höhere Wertminderung 8. Wert Schuld in IFRS-Bilanz > Wert in Steuerbilanz abzugsfähige temporäre Differenz ► aktivische latente Steuern 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Pensionsrückstellung nach IFRS gegenüber Teilwert nach § 6a EStG 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 14 1. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 § Berechnung latenter Steuern § Temporary-Konzept zielt auf die „richtige“ Darstellung der Vermögensgegenstände und Schulden § Mit diesem Ziel korrespondiert die liability method § Berechnung mit Steuersatz im Zeitpunkt der Umkehrung der latenten Steuer Die Berechnung der latenten Steuer hat beim TemporaryKonzept stets mit dem Steuersatz zu erfolgen, von dem auszugehen ist, dass er im Zeitpunkt der Umkehrung der latenten Steuer Gültigkeit besitzt! 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 15 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 16 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Regelung der Bilanzierung (effektiver und) latenter Steuern in IAS 12 § Grundsatz: Bildung von latenten Steuern auf alle temporären Unterschiede zwischen Steuer- und IFRS-Bilanz § Temporär ist alles, was nicht permanent ist § Somit sind auch für quasi-permanente Differenzen latente Steuern nach IAS 12 zu bilden! § Pflicht zur Aktivierung und Passivierung latenter Steuern § Kann auch aus Unterschieden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstehen (Aufdeckung stiller Reserven). § Ausnahme: Goodwill aus der Kapitalkonsolidierung. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 17 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Damit Aktivierungspflicht für Steuerminderungsansprüche § Und Passivierungspflicht für Steuerbelastungen § Aktive bzw. passive latente Steuern treten immer dann auf, wenn die Werte der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz voneinander abweichen und diese Differenzen sich in der Zukunft wieder auflösen und dabei steuerliche Wirkung entfalten, d.h. Steuerzahlungen erhöhen bzw. reduzieren. § Da der IAS 12 keine steuerlich verursachten Werte in der Bilanz zulässt und auch keine Maßgeblichkeit der IFRS-Bilanz für die Steuerbilanz besteht, dürften bei einer Anwendung des IAS 12 Bilanzdifferenzen häufiger vorkommen als bei einer Bilanzierung nach HGB. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 18 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Mit der Begründung einer geringeren Steuerzahlung in der Zukunft sind nach dem IAS 12 auch für Bestände an steuerlichen Verlustvorträgen aktive latente Steuern zu bilanzieren. § Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Ermittlung der Steuerminderungsansprüche § Verlustvorträge sind bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern mit einzubeziehen § Verlustvorträge sind bei der Aktivierung latenter Steuern nur in der Höhe zu berücksichtigen, in der wahrscheinlich (Wahrscheinlichkeit > 50 %) von einer Verrechnung in der Zukunft auszugehen ist § Analoge Behandlung von Steuergutschriften und Zinsvorträgen § hohe Relevanz für Bilanzpolitik und Bilanzanalyse 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 19 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Latente Steuern in Verlustsituationen (vgl. auch DStR 2003, S. 1043 f., Darstellung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses ohne Ausübung des Aktivierungswahlrechts zum Vergleich der Auswirkungen der Aktivierung im Konzernabschluss) Auswirkungen eines Verlusts auf Ergebnis und Eigenkapital in Steuerbilanz Handelsrechtlicher Einzelabschluss Konzernabschluss HGB IFRS/ US-GAAP der Periode der Entstehung der Zukunft (bei Vorliegen von Gewinnen) der Zukunft (bei Vorliegen von Verlusten) Verlust m indert Ergebnis und Eigenkapital zum Zeitpunkt des Entstehens 07.01.2011 Die ertragswirksame Bildung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge kompensiert den Verlust und erhöht dam it das Eigenkapital. © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB Gewinn erhöht Ergebnis und Eigenkapital zum Zeitpunkt des Entstehens Die aufwandswirksame Auflösung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge kompensiert den Gewinn und damit die Eigenkapitalmehrung bzw. erhöht den Verlust und som it die 20 Eigenkapitalm inderung. 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Beispiel 1 § Anschaffungskosten eines Personal Computer: 120 § Nutzungsdauer: § steuerlich 3 Jahre § IFRS 6 Jahre § Steuersatz (konstant): 30 % § Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen: 200 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 21 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Beispiel 1 - Lösung Periode 1 2 3 4 5 6 Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen 200 200 200 200 200 200 Ergebnis vor Steuern und nach AfA i.d. StB 160 160 160 200 200 200 Buchwert des PC in der Steuerbilanz 80 40 0 0 0 0 Buchwert des PC in der IFRS-Bilanz 100 80 60 40 20 0 Temporäre Differenz 20 40 60 40 20 0 Latenter Steueraufwand (-) -6 -6 -6 +6 +6 +6 Latenter Steuerertrag (+) Passive latente Steuer in der IFRS-Bilanz 6 12 18 12 6 0 Tatsächlicher Steueraufwand 48 48 48 60 60 60 Ausgewiesener Steueraufwand 54 54 54 54 54 54 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 22 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Beispiel 2 § In der IFRS-Bilanz liegen im Vergleich zur Steuerbilanz unterschiedliche Wertansätze bezüglich einiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vor. Die Auswirkungen dieser unterschiedlichen Wertansätze sind ergebniswirksam. Die latenten Steuern werden auf Basis der Bilanzposten ermittelt. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 23 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Beispiel 2 – Lösung Angaben und Lösung Gj. 01 Gj. 02 Patent Gj. 03 400.000 Maschine 5.200 8.400 10.000 Vorräte 33.000 PoC 20.000 Pensionsrückstellung (90.000) (100.000) (110.000) Veränd. Bilanzpos. (ergebniswirksam) (84.800) (91.600) 353.000 30% 30% 30% 25.440 27.480 (105.900) (25.440) (2.040) 133.3802) 59.360 4.7601) (311.220)3) Steuersatz Latente Steuern (Bestand) Latenter Steueraufwand/(-ertrag) EK-/Ergebniswirkung 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 24 2. Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 § Beispiel 2 – Lösung § 1) 91.600 – 84.800 = 6.800 – 2.040 = 4.760 § 2) 105.900 + 27.480 = 133.380 § 3) 353.000 + 91.600 – 133.380 = 311.220 § IFRS-Anpassungsbuchungen: § Gj. 01: latente Steuerforderung an latenter Steuerertrag 25.440 § Gj. 02: latente Steuerforderung an latenter Steuerertrag 2.040 § Gj. 03: latente Steueraufwendungen an lat. Steuerrückstellungen 133.380 latente Steuerrückstellungen an latente Steuerforderung 27.480 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 25 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 26 3. Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 § Nach IFRS Einzeldifferenzenbetrachtung erforderlich § Der Höhe nach ist ein passiver latenter Steuerposten nach der voraussichtlichen Steuerbelastung, ein aktiver latenter Steuerposten nach der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre zu bemessen. § Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze zum Zeitpunkt der Umkehrung der Differenz § Entsprechend dem Konzept der bilanzorientierten LiabilityMethode sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 27 3. Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 § Verwendung von Steuersätzen, deren Inkrafttreten mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann (IAS 12.47) § Beschlossene Steuersatzänderungen und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwartende Steuersatzänderungen sind zu antizipieren § Im Regelfall entspricht der anzuwendende Steuersatz (applicable tax rate) dem aktuellen Steuersatz § Ertragsteuersatz des Bilanzierenden als Grundlage der Berechnung 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 28 3. Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 § aktuell typisierter Steuersatz von etwa 30 % für eine deutsche Kapitalgesellschaft 15 % Körperschaftsteuersatz + darauf erhobener Solidaritätszuschlag von 5,5 % = 15,825 % + Gewerbesteuersatz bei einem angenommenen Gewerbesteuerhebesatz von 400 % 14 % = 29,825 % Ertragsteuerbelastung 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 29 3. Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 § Gesellschafts- bzw. sachverhaltensbezogener Steuersatz (IAS 12.47 ff.), d.h. die Verwendung eines pauschalen/ durchschnittlichen (Konzern-) Steuersatzes ist grundsätzlich nicht zulässig § Bei Unwesentlichkeit latenter Steuern auch konzerneinheitlicher Durchschnittssteuersatz anwendbar aufgrund des allgemein anzuwendenden Wirtschaftlichkeits-/Wesentlichkeitsgrundsatzes § Auflösung der aktiven/passiven latenten Steuer wenn die damit antizipierte Steuerentlastung/-belastung eintritt oder wenn mit Eintritt nicht mehr zu rechnen ist à Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist am Bilanzstichtag zu prüfen 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 30 3. Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 § Latente Steuerverbindlichkeiten und -guthaben sind nach IAS 12.53 nicht abzuzinsen. § Aktive latente Steuerpositionen sind zu jedem Bilanzstichtag § auf ihre Existenzberechtigung und auf die Notwendigkeit einer Nachaktivierung sowie § auf ihre Bewertung hin zu überprüfen. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 31 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 32 4. Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 § Ausweis aktiver latenter Steuern als langfristige Vermögenswerte unabhängig von der Fristigkeit § Ausweis passiver latenter Steuern als langfristige Schulden unabhängig von der Fristigkeit § Ausweis der latenten Steueraufwendungen bzw. Steuererträge innerhalb der gesonderten Position „Steueraufwendungen“ der Gesamtergebnisrechnung; ggf. gesonderter Ausweis 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 33 4. Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 § Grundsätzlich Saldierungsverbot für aktive und passive latente Steuern (IAS 12.71). § Saldierung wenn: § Rechtlich durchsetzbarer Anspruch zur Aufrechnung und § Latente Steueransprüche/-schulden aufgrund von Ertragsteuern, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, existieren. § Eine Zusammenfassung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen und Einzelabschlüssen zu einem Posten in der Bilanz ist möglich. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 34 4. Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 § Anhangangaben (Auswahl) § Aktueller Steueraufwand/-ertrag § Änderungen der aktuellen Steueraufwendungen/-erträge, die auf Nachverlagerungen oder Erstattungen beruhen § Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen § Latente Steuern aufgrund der Änderung von Steuersätzen bzw. neuer Steuern § Aktuelle Steueraufwandsminderungen aus Verlustvorträgen, für die keine latenten Steuern gebildet wurden § Latente Steueraufwendungen aufgrund von Wertberichtigungen auf latente Steuern § Latente Steuern aufgrund einer Änderung der Bilanzpolitik § Aktuelle und latente Steuern auf erfolgsneutrale Vorgänge § Latente Steuern auf das außerordentliche Ergebnis 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 35 4. Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 § Anhangangaben (Auswahl): Überleitungsrechnung (effective tax rate-reconciliation) § Aufgabe der Überleitungsrechnung ist es, das Verhältnis vom tatsächlichen zum IFRS-Ergebnis deutlich zu machen durch: § eine numerische Überleitungsrechnung zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand bzw. -ertrag und dem Produkt aus IFRS-Ergebnis und dem hierauf anzuwendenden Steuersatz (applicable tax rate) und/oder § eine numerische Überleitungsrechnung zwischen dem durchschnittlichen tatsächlichen Steuersatz und dem anzuwendenden Steuersatz, wobei sich der durchschnittliche effektive Steuersatz als Quotient aus Steueraufwand und IFRS-Ergebnis ergibt. § Bei beiden Arten der Überleitungsrechnung ist die Grundlage, auf der der anzuwendende Steuersatz berechnet wurde, offen zu legen. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 36 4. Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 § Beispiel zur Darstellung der Steueraufwendungen Überleitungsrechnung tatsächlicher Steueraufwand 2010 1.000 + latenter Steueraufwand aus temporären Unterschieden 200 - latenter Steuerertrag aus Änderung des Steuersatzes (50) + latenter Steueraufwand aus Nutzung steuerlicher VV 80 = Steueraufwand (lt. GuV) 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 1.230 37 Agenda 1. 2. 3. 4. Zielsetzung latenter Steuern nach IAS 12 Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 Bewertung latenter Steuern nach IAS 12 Ausweis latenter Steuern und Angabepflichten nach IAS 12 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern 38 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Die Deftax-AG weist zum 31.12.2010 die in der folgenden Tabelle dargestellten Werte in der Steuerbilanz bzw. der IFRS-Bilanz vor der Berücksichtigung latenter Steuern aus. [in TEUR] Steuerbilanz IFRS-Bilanz Immaterielles Vermögen 10 30 Sachanlagen 50 60 Finanzanlagen 20 20 Vorräte 110 130 Forderungen 70 70 Kasse / Bank 40 40 Rückstellungen 40 50 Verbindlichkeiten 100 100 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 39 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Zum 01.01.2010 überstiegen die Aktiva der Deftax-AG in der IFRS-Bilanz die in der Steuerbilanz angesetzten Werte um 20 TEUR; Differenzen in den Passiva bestanden keine. Die im Jahr 2010 hinzugekommenen Differenzen sind erfolgswirksam aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, unterschiedlichen Abschreibungsmethoden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz sowie der Bewertung der Pensionsrückstellungen entstanden. § In der Steuerbilanz beträgt das gezeichnete Kapital der DeftaxAG 20 TEUR, die Kapitalrücklage 30 TEUR, die Gewinnrücklagen 50 TEUR und der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2010 60 TEUR. Darin enthalten sind steuerfreie Erträge in Höhe von 5 TEUR. Aus Vorjahren bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 155 TEUR; auf diese wurden in der Vergangenheit keine latenten Steuern aktiviert. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 40 40 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Zum 31.12.2010 entscheidet die Gesellschaft aufgrund geänderter Prognosen, auf den zu diesem Zeitpunkt verbleibenden Verlustvortrag aktive latente Steuern zu bilden. § Für die Deftax-AG ist zur Vereinfachung für effektive und latente Steuern ein einheitlicher Steuersatz von 30 % anzuwenden. Aktive und passive latente Steuern sollen saldiert werden. § Erstellt werden sollen die IFRS-Bilanz der Deftax-AG einschließlich latenter Steuern sowie eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 41 41 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Unabhängig davon, ob die zum 01.01.2010 bestehenden Differenzen zwischen den Aktiva in der Steuerbilanz und in der IFRS-Bilanz erfolgswirksam oder erfolgsneutral entstanden sind, sind die Steuerwirkungen dieser Differenzen in der Folgeperiode (hier zum 31.12.2010) erfolgsneutral abzubilden, da die Abgrenzung latenter Steuern bereits zum 01.01.2010 erfolgt ist. § Aus diesem Grund erhöhen sich die Gewinnrücklagen in der IFRSBilanz vor Berücksichtigung der latenten Steuern gegenüber der Steuerbilanz um 20 TEUR. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 42 42 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Aufgrund der Prämisse, dass die in der Periode 2010 entstandenen Differenzen erfolgswirksam entstanden sind, führen die – über die aktivische Differenz von 20 TEUR zum 31.12.2010 hinaus – bestehenden Unterschiede zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses von weiteren 20 TEUR (+ 30 TEUR Höherbewertung Aktiva – 10 TEUR Höherbewertung Passiva) in der IFRS-Bilanz vor Steuern. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 43 43 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Die in den einzelnen Positionen bestehenden Differenzen sind in der nachfolgenden Tabelle in einer gesonderten Spalte dargestellt. Auf diese Differenzen sind jeweils latente Steuern in Höhe von 30 % abzugrenzen – bei in der IFRS-Bilanz mit einem höheren Wert angesetzten Aktiva passive latente Steuern, bei in der IFRS-Bilanz mit einem höheren Wert angesetzten Passiva aktive latente Steuern. § In Summe ergeben sich aus den Differenzen in den Bilanzpositionen zum 31.12.2010 aktive latente Steuern in Höhe von 3 TEUR sowie passive latente Steuern in Höhe von 15 TEUR. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 44 44 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Zusätzlich sollen auf die zum 31.12.2010 noch vorhandenen Verlustvorträge nunmehr aktive latente Steuern abgegrenzt werden. Vor Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2010 belaufen sich diese auf 155 TEUR. Der Jahresüberschuss in der Steuerbilanz beträgt 60 TEUR, darin sind gemäß der Aufgabenstellung steuerfreie Erträge in Höhe von 5 TEUR enthalten. Zum 31.12.2010 verbleiben damit für die Aktivierung latenter Steuern Verlustvorträge in Höhe von 155 TEUR – (60 TEUR – 5 TEUR) = 100 TEUR, so dass sich bei einem Steuersatz von 30 % zusätzlich aktive latente Steuern in Höhe von 30 TEUR ergeben. In der folgenden Tabelle sind die aus den temporären Differenzen bzw. Verlustvorträgen resultierenden latenten Steuern zusammengefasst. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 45 45 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern [in TEUR] [in TEUR] Immaterielles Vermögen – 6 Sachanlagen – 3 Vorräte – 6 Rückstellungen 3 – Verlustvorträge 30 – Summe vor Saldierung 33 15 – 15 – 15 18 – Saldierung Latente Steuern nach Saldierung 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 46 46 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Gemäß den Informationen zum Sachverhalt sind aktive und passive latente Steuern bei der Deftax-AG zu saldieren. Nach der Saldierung (in Höhe des Betrags der passiven latenten Steuern von 15 TEUR) verbleiben in der Bilanz auszuweisende aktive latente Steuern in Höhe von 18 TEUR. § Zum 01.01.2010 überstiegen die Aktiva in der IFRS-Bilanz die in der Steuerbilanz angesetzten Werte um 20 TEUR. Zu diesem Zeitpunkt waren folglich passive latente Steuern in Höhe von 6 TEUR zu bilden und in der Bilanz auszuweisen. § Dies mindert die Gewinnrücklagen in der Handelsbilanz nach latenten Steuern um 6 TEUR. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 47 47 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § In der Periode 2010 erhöhen sich die passiven latenten Steuern von 6 TEUR auf 15 TEUR, so dass zusätzliche latente Steuern in Höhe von 9 TEUR erfolgswirksam zu buchen sind: § Steueraufwand 9 TEUR an Passive latente Steuern 9 TEUR § Aktive latente Steuern entstehen in der Periode 2010 in Höhe von 33 TEUR; diese sind ebenfalls erfolgswirksam zu bilden: § Aktive latente Steuern an Steuerertrag 07.01.2011 33 TEUR 33 TEUR © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 48 48 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Insgesamt resultiert damit in der Periode 2010 ein Ertrag aus der Bildung latenter Steuern in Höhe von 24 TEUR. § Im Vorjahr bestanden passive latente Steuern in Höhe von 6 TEUR, zum Ende der Periode 2010 ergeben sich saldiert aktive latente Steuern in Höhe von 18 TEUR – die Differenz entspricht dem in der GuV erfassten Steuerertrag von 24 TEUR. § Die folgende Tabelle fasst die Erläuterungen zusammen und stellt in der rechten Spalte die Handelsbilanz der Deftax-AG mit latenten Steuern dar. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 49 49 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern Bilanzpositionen [in TEUR] Steuerbilanz AKTIVA IFRS-Bilanz vor latenten Steuern Differenz Steuerabgrenzung IFRS-Bilanz mit latenten Steuern Imm. Vermögen 10 30 20 6 p.l.S. 30 Sachanlagen 50 60 10 3 p.l.S. 60 Finanzanlagen 20 20 – 110 130 20 Forderungen 70 70 – 70 Kasse / Bank 40 40 – 40 Aktive lat. St. – – – 18 300 350 50 368 Vorräte Summe Aktiva 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 20 6 p.l.S. 130 50 50 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern Steuerbilanz IFRS-Bilanz vor latenten Steuern Differenz Gez. Kapital 20 20 – 20 Kapitalrücklage 30 30 – 30 Gewinnrücklagen 50 70 20 (- 6 Steueraufwand aus 2009) 64 Jahresüberschuss 60 80 20 (+24 Steuerertrag aus 2010 104 Rückstellungen 40 50 10 3 a.l.S. 50 Verbindlichkeiten 100 100 – 100 Summe Passiva 300 350 50 368 Bilanzpositionen [in TEUR] PASSIVA 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB Steuerabgrenzung IFRS-Bilanz mit latenten Steuern 51 51 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Zum 31.12.2010 ergibt sich aus dem Sachverhalt folgende steuerliche Überleitungsrechnung: [in TEUR] Rechnerische Herleitung Ergebnis vor Steuern (IFRS-Bilanz) 80 Erwarteter Steueraufwand 24 = 80 x 30 % – 16,5 = 55 x 30 % Steuerfreie Erträge – 1,5 = 5 x 30 % Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge – 30 = 100 x 30 % Gebuchter Steueraufwand (Steuerertrag) – 24 Nutzung nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 52 52 5. Fallstudie zur Abgrenzung latenter Steuern § Durch die Überleitungsrechnung wird der aufgrund des Ergebnisses im HGB-Abschluss erwartete Steueraufwand unter Berücksichtigung der Korrekturpositionen in den in der GuV erfassten Steuerertrag transformiert. § Die Erstellung einer Überleitungsrechnung wird – auf Einzelabschlussebene – nicht explizit vom Gesetzgeber gefordert, sondern bleibt fakultativ. Gemäß dem Sinn der Steuerabgrenzung sowie im Rahmen einer umfassenden, transparenten Berichterstattung zur Abgrenzung latenter Steuern sollte dieses Informationsinstrument jedoch genutzt werden. Dies gilt umso mehr, als dass die jeweiligen Steuersätze, mit denen die vorhandenen Differenzen bewertet wurden, ohnehin im Anhang angabepflichtig sind. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 53 53 Literaturhinweise zu latenten Steuern § Künkele K.P./Zwirner, Wichtige Änderungen durch die Neufassung von IAS 12 Ertragsteuern, Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (IRZ), 6/2009, S. 231-233. § Petersen/Bansbach/Dornbach, IFRS Praxishandbuch 2011, Vahlen Verlag, München, 6. Auflage, 2011. § Petersen/Zwirner, Latente Steuern, in: Brösel/Zwirner, IFRSRechnungslegung, Grundlagen - Aufgaben - Falllstudien, OldenbourgVerlag, München, 2. Auflage, 2009, S. 223-240. § Zwirner, Abgrenzung latenter Steuern, Anwendung der Regelungen nach IAS 12 im Rahmen einer Fallstudie über aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (KoR), 2/2010, S. 110-116. § Zwirner/Künkele K.P., Bedeutung latenter Steuern in wirtschaftlich unruhigen Zeiten, Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (IRZ), 5/2009, S. 182-184. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 54 Kontakt § Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! § Haben Sie noch Fragen? § Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB § christian.zwirner@kleeberg.de § Telefon: 089 55 983-0 § Telefax: 089 55 983-280 § Weitere Informationen unter: § www.kleeberg.de 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 55 Kontakt § Unter www.kleeberg-ifrs.de informieren wir Sie laufend und aktuell über praxisrelevante Fragestellungen rund um das Thema „IFRS“ 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 56 Disclaimer Die vorliegende Publikation dient der Information unserer Mandanten und Kunden sowie der interessierten Öffentlichkeit. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Wir übernehmen dennoch keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hinweise. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Manuskriptfertigstellung. Aufgrund künftiger Entwicklungen können Änderungen eintreten. Wir übernehmen keine Verpflichtung, hierüber zu informieren. Die in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, jedoch nicht einer neutralen Prüfung unterzogen haben. Die Herausgeber/Autoren übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dieser Untersuchung vertretenen Meinungen stellen ausschließlich die Auffassungen der Herausgeber/Autoren dar und können sich jederzeit ändern; solche Meinungsänderungen müssen nicht publiziert werden. Copyright-Vermerk © 01/2011. Herausgeber dieses Werks ist die Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München. Wir weisen darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Texte und Grafiken in diesem Werk bei uns als Herausgeber und ggf. bei den Autoren liegt. Die begründeten Urheberrechte bleiben umfassend vorbehalten. Jede Form der Vervielfältigung z. B. auf drucktechnischem, elektronischem, optischem, photo-mechanischem oder ähnlichem Wege – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung des Herausgebers und ggf. des Autors. Es ist Dritten nicht gestattet, das Werk – auch auszugsweise – zu vervielfältigen. 07.01.2011 © Kleeberg 2011 // Dr. Christian Zwirner, Dipl.-Kfm., WP, StB 57