Königreich Thailand
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RESPONDEK & FAN LTD ATTORNEYS AT LAW Global Einkaufen Ein Überblick über das Einkaufsrecht des Königreichs Thailand Rechtssystem Das thailändische Rechtssystem folgt im Wesentlichen der Ausgestaltung der Zivilrechtsordnungen auf dem europäischen Festland. Das heißt, maßgebende Rechtsquelle sind in Thailand – anders als im anglo-amerikanischen “common law” – in erster Linie die geschriebenen Gesetze und nicht das von Richtern entwickelte Fallrecht. Abweichend vom “common law”, wo der Grundsatz des “stare decisis” (= Bindungswirkung früherer gerichtlicher Entscheidungen) gilt, entwickelt sich aus dem richterlichen Fallrecht in Thailand kein eigenes Rechtssystem. Obwohl die Rechtsprechung des thailändischen Supreme Court (“Dika”) von allen thailändischen Gerichten in aller Regel respektiert wird, entwickeln die Entscheidungen des Supreme Court keinerlei Bindungswirkung. Thailand verfügt über kein spezielles Kaufrecht für internationale Geschäfte, bei denen ebenfalls die Bestimmungen des thailändischen “Civil and Commercial Code (“CCC”)” Anwendung finden. Ergänzt wird der CCC durch verschiedene andere Spezialgesetze, wie z.B. den “Electronic Transactions Act, BE 2544 (2001)“, den „Unfair Contract Terms Act, BE 2540 (1997)“ sowie andere Spezialnormen. Die “United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods “CISG”)” hat Thailand bislang nicht ratifiziert. Prinzip der Vertragsfreiheit Auch im thailändischen Recht herrscht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Das heißt, die Parteien haben das Recht, ihren Vertrag derjenigen Rechtsordnung zu unterstellen, die sie für geeignet empfinden. Die Grenze der Vertragsfreiheit bildet der thailändische “ordre public” sowie nicht abdingbare Spezialgesetze (Bsp: “Unfair Contract Terms Act, B.E. 2540 (1977)”). Grundsätzlich sind Verträge nach thailändischem Recht formfrei abschließbar. Ausnahmen bestehen lediglich für den Verkauf von Grundstücken sowie Schiffen ab einer Größe von mehr als fünf Tonnen 1. Verzug Die Vertragsparteien haben auch das Recht, besondere Rechtsfolgen für Verzug vertraglich festzulegen, einschließlich von Vertragsstrafen. Wenn allerdings eine vereinbarte Vertragsstrafe seitens des Vertragspartners für zu hoch angesetzt angesehen wird, besteht die Möglichkeit, die Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen und reduzieren zu lassen. Zahlung des Kaufpreises Wenn es bereits einen kalendarisch festgelegten Zahlungszeitpunkt gibt, dann kommt der Schuldner auch ohne Mahnung bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels in Verzug. Dem Gläubiger steht dann Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu. Die Zahlungsverpflichtung des Schuldners kann durch einen Bürgen abgesichert werden, der sich für den Fall der Nichtzahlung durch den Schuldner zur eigenen Zahlungsleistung verpflichtet. Gleichzeitig kann der Verkäufer der Ware mit dem Käufer einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, so dass dem Verkäufer sodann das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zusteht. Haftung für Produktmängel Sofern Produktmängel vorliegen, die entweder den Wert des Produktes beeinträchtigen oder seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, so haftet der Verkäufer für diese Mängel, unabhängig davon, ob er von diesen Mängeln Kenntnis hatte. In nachfolgenden Fällen bestehen aber Ausnahmen 2: 1. Der Käufer hatte Kenntnis vom Mangel im Zeitpunkt des Kaufs oder könnte Kenntnis von dem Mangel gehabt haben, wenn er die verkehrsübliche Sorgfalt aufgewendet hätte. 1 2 Sec. 456 CCC Section 472-473 – The Civil and Commercial Code 2 2. Der Mangel der Sache war im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache offensichtlich, aber gleichwohl nahm der Käufer den Kaufgegenstand an, ohne hiergegen irgendwelche Einwände oder Vorbehalte zu erheben. 3. Sofern der Kaufgegenstand im Wege einer öffentlichen Auktion veräußert wurde. Die Haftung aus einem Produktmangel kann nur innerhalb Jahresfrist ab Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden. Rechte Dritter aus einem Vertrag Wenn der Verkäufer in einem Vertrag verspricht, Leistungen an einen Dritten zu erbringen, so hat der Dritte gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Erfüllung 3. Das Recht des Dritten entsteht unmittelbar dann, wenn der Dritte gegenüber dem Verkäufer erklärt, dass er die Rechte aus dem Vertrag geltend machen wird. Nachdem das Recht des Dritten entstanden ist, können die Vertragsparteien das Recht des Dritten grundsätzlich nicht mehr ändern oder abbedingen. Allerdings können auf Seiten des Verkäufers bestehende Rechtseinwände gegen den Vertrag auch gegenüber dem begünstigten Dritten geltend gemacht werden. Sorgfaltspflichten / Übergang des Risikos Der Umfang der Sorgfaltspflichten hängt ab vom Zeitpunkt des Eigentumsübergangs des verkauften Gegenstandes. Grundsätzlich enden die Sorgfaltspflichten des Verkäufers mit dem Übergang des Eigentums auf den Käufer. Im Falle des Verkaufs von Gegenständen, die noch nicht näher spezifiziert sind, geht das Eigentum und das Verlustrisiko an den Gegenständen erst dann auf den Käufer über, wenn diese numeriert, gezählt, gewogen oder vermessen wurden oder wenn die Identität der verkauften Gegenstände nicht anderweitig spezifiziert wurde. Es ist unerlässlich, dass die verkauften Gegenstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar und zweifelsfrei identifiziert werden können. Wenn beispielsweise A mit B übereinkommt, B einen Sack Kaffee aus 100 bei ihm im Lagerhaus vorhandenen Säcken zu verkaufen, dann muss zunächst ein spezieller Sack Kaffee ausgesondert werden, erst dann ist die Spezifizierung des Kaufgegenstandes erfolgt. 3 Section 374 – The Civil and Commercial Code 3 Haftung und Gewährleistung Wenn der Käufer etwas „as earnest“ an den Verkäufer übergibt und so einen Nachweis über den Abschluss eines Kaufvertrags erbringt, dann ist das Übergebene im Falle der Nichterfüllung durch den Verkäufer als verfallen anzusehen 4. Weitere Regelungen hierzu sind in Sec. 378 CCC zu finden. Wird nicht die vertraglich vereinbarte Quantität geliefert, kann der Käufer die Ware zurückweisen. Wenn er sie allerdings annimmt, muss er den angemessenen Preis zahlen 5. Im Falle der Lieferung von Übermengen kann der Käufer die bestellte Ware wahlweise annehmen und den überzähligen Rest zurückweisen oder die gesamte Lieferung ablehnen. Wenn der Käufer die Ware annimmt, muss er den angemessenen Kaufpreis entrichten 6. Hinsichtlich der Haftung des Verkäufers bei nicht vertragsgerechter Lieferung regelt der thailändische CCC in Sec. 472, dass der Verkäufer für nicht vertragsgerechte Lieferungen haftet. Welche Rechte hier im Einzelnen dem Käufer zustehen, ergibt sich aus Sec. 488 CCC. Danach hat der Käufer bei der Lieferung fehlerhafter Produkte das Recht, vom Verkäufer Reparatur zu verlangen, den Kaufpreis zu mindern oder die Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Dabei schließt der Anspruch auf Rückabwicklung den Schadensersatzanspruch nicht aus. Beide Ansprüche können gleichzeitig geltend gemacht werden. Insolvenzrecht Gläubiger können bezüglich des Vermögens des Schuldners einen Antrag auf Insolvenz stellen, wenn gewisse Wertgrenzen der Schuld überschritten werden. Bei juristischen Personen liegt die Schwelle bei zwei Millionen Thailändische Baht (THB), bei jeder natürlichen Person bei einer Million THB. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zuvor nachgewiesen wurde. Nach thailändischem Recht wird die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vermutet, wenn eines der nachfolgenden Ereignisse eintritt 7: Section 377- The Civil and Commercial Code Section 465 Nr. 1 CCC 6 Section 465 Nr. 2 CCC 7 Section 8 – The bankruptcy Act A.D.1940 4 5 4 1. Der Schuldner transferiert Vermögensgegenstände oder Rechte bezüglich der Verwaltung seines Vermögens auf eine andere Person, zum Vorteil all seiner Gläubiger. 2. Der Schuldner transferiert seine Vermögensgegenstände in unehrlicher oder betrügerischer Absicht. 3. Der Schuldner transferiert einen Vermögensgegenstand oder begründet ein Recht an diesem, was im Falle einer Insolvenz als “preferential transfer” angesehen werden würde. 4. Wenn der Schuldner die Zahlung der Schuld durch folgende Maßnahmen vermeidet: 4.1. Thailand verlässt oder sich außerhalb Thailands aufhält; 4.2. seine Vermögensgegenstände dem Zugriffsbereich des Gerichts entzieht oder 4.3. einem Gerichtsurteil zustimmt, das ihn zur Zahlung von Geld verurteilt, das er nicht zu zahlen in der Lage ist. 5. Die Vermögensgegenstände des Schuldners wurden mittels eines “writ of execution” beschlagnahmt oder es sind mehrere Vermögensgegenstände vorhanden, für die eine Beschlagnahme möglich ist. 6. Der Schuldner erklärt gegenüber dem Gericht, dass er seine Verbindlichkeiten nicht bezahlen kann. 7. Der Schuldner informiert seine Gläubiger, dass er seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. 8. Der Schuldner legt Vorschläge hinsichtlich eines Vergleichs zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten gegenüber zwei oder mehr Gläubigern vor. 9. Der Schuldner erhält Forderungsschreiben seiner Gläubiger wenigstens zweimal in Zeitabständen von nicht weniger als 30 Tagen und zahlt gleichwohl seine Verbindlichkeiten nicht. Sobald das Gericht die Insolvenz des Schuldners festgestellt hat, kann der Schuldner nochmals einen Zahlungsplan zur Begleichung seiner Schulden vorlegen. Wenn dieser nicht erfolgreich war, ist es ihm verwehrt, innerhalb der nächsten 3 Monate gerechnet ab dem letzten Datum des fehlgeschlagenen Zahlungsplans einen neuen Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Wenn das Gericht den Zahlungsplan genehmigt, hat das Gericht das Recht, die Insolvenz des Schuldners zu beenden und anzuordnen, dem Schuldner wieder die Führung seiner eigenen Geschäfte zu überlassen. 5 Freihandelsabkommen / “Free Trade Agreements” Thailands erstes Freihandelsabkommen, betreffend die “ASEAN Free Trade Area (AFTA)” wurde 1992 mit den damaligen Mitgliedern des Verbunds südostasiatischer Staaten verabschiedet. Im gegenwärtigen Zeitpunkt hat Thailand darüber hinaus Freihandelsabkommen mit insgesamt sieben Ländern abgeschlossen: Australien, China, Indien, Japan, Neuseeland, Peru und USA. Weiterhin bestehen Freihandelsabkommen mit zwei internationalen Gruppierungen: Zum Einen mit BIMSTEC (“Bay of Bengal Initiative for Multi-Sectoral Technical and Economic Cooperation”), wozu Bangladesh, Bhutan, Indien, Myanmar, Nepal, Sri Lanka und Thailand gehören. Zum Anderen mit den Mitgliedsländern der EFTA (“European Free Trade Association“), also Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Anwendbares Recht / Schiedsgerichtsbarkeit In Übereinstimmung mit der Vertragsfreiheit haben die Parteien das Recht, zu bestimmen, welches Recht sie auf ihren Kaufvertrag zur Anwendung bringen wollen. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass Urteile ausländischer Gerichte in Thailand nicht vollstreckt werden können. Das Verfahren muss dann in Thailand nochmals gänzlich von vorne aufgerollt werden. Dem ausländischen Urteil kommt dann allenfalls eine gewisse Beweisfunktion zu, es hindert das thailändische Gericht allerdings nicht daran, ein davon abweichendes Urteil zu sprechen. Es sollte also, wenn der thailändische Vertragspartner über keinerlei Vermögen innerhalb Deutschlands oder der EU verfügt, vorzugsweise das Recht Thailands auf den Vertrag angewendet werden und die thailändischen Gerichte zur Entscheidungszuständigkeit vertraglich bestimmt werden. Wenn deutsches Recht auf einen Vertrag in Thailand angewendet wird, muss das Gericht dann zunächst den Inhalt des deutschen Rechts zu den entscheidenden Fragen (oftmals mit erheblichem Aufwand an Zeit und Kosten) ermitteln. Eine empfehlenswerte Alternative ist die Vereinbarung eines Schiedsgerichts, da internationale Schiedssprüche im Gegensatz zu gerichtlichen Urteilen in Thailand aufgrund des sogenannten “New Yorker Abkommens” vollstreckbar sind. Viele Parteien vereinbaren insoweit die Zuständigkeit des “Singapore International Arbitration Centre (SIAC)”, dessen empfohlene Muster-Schiedsgerichtsklausel auf der Webseite des SIAC zu finden ist. 6 Schiedsverfahren haben gegenüber den Verfahren vor staatlichen Gerichten grundsätzlich den Vorteil, dass sie in ihrer Ausgestaltung der Verfahrensweise wesentlich flexibler sind als die Verfahren vor staatlichen Gerichten. Außerdem sind die Verfahren nicht öffentlich und aufgrund eines fehlenden Instanzenzuges in aller Regel deutlich schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten. Erfüllungsort Sofern der Vertrag hinsichtlich des Erfüllungsortes eine bestimmte Abrede enthält, dann ist der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort maßgeblich. Wenn keinerlei vertragliche Abrede hinsichtlich des Erfüllungsortes getroffen wurde, dann gilt nach Sec. 324 CCC folgendes: Wenn ein bestimmter Gegenstand zu liefern ist, dann ist Erfüllungsort dort, wo sich der Gegenstand zu dem Zeitpunkt befand, wo die Lieferverpflichtung entstand. In anderen Fällen gilt als Erfüllungsort derjenige Ort, wo der Gläubiger sein gegenwärtiges Domizil hat. Incoterms “Incoterms” steht als Abkürzung für “International Commercial Terms”. Ziel der Incoterms ist es, dem internationalen Wirtschaftsverkehr eine klare Regelung gängiger Termini für oftmals im Handel gebrauchter Abkürzungen (z.B. “cif”, “fob” etc.) zur Verfügung zu stellen. Die Incoterms definieren hierbei genau die einzelnen Verpflichtungen der Vertragsparteien, beispielsweise zu welchem Zeitpunkt eine Partei die Vertragsgegenstände zu übernehmen hat oder wer sich zu deren Versicherung verpflichtet. Weiterhin stellen die Incoterms klare Regelungen zur Verfügung, welche Partei die Zollformalitäten beim Im- bzw. Export zu erledigen hat oder wie die Vertragsgegenstände zu verpacken sind. Aus diesem Grunde empfiehlt sich bei der Verwendung von Handelskürzeln immer die Bezugnahme auf die letzte Version der Incoterms (derzeit 2010). Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Incoterms nicht um zwischenstaatliche Vereinbarungen o.Ä. handelt. Es handelt sich hierbei vielmehr um allseits international akzeptierte Regelungen, auf die die vertragschließenden Parteien in ihren Verträgen zur Vermeidung von Interpretationsdifferenzen Bezug nehmen sollten. Die Gerichte in Thailand akzeptieren die Vereinbarung der Incoterms regelmäßig. 7 Produkthaftung Die Produkthaftung ist in Thailand in einem Spezialgesetz (“Unsafe Products Act, B.E. 2551”) geregelt. Die Pflicht umfasst nicht Schäden am Produkt selbst, sondern beschränkt sich auf solche Schäden, die aus dem schadhaften Produkt resultieren – unabhängig davon, ob es sich um Schäden bezüglich des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder des Eigentums handelt Der Begriff des “Produktes” ist in dem Gesetz sehr weit gefasst und erstreckt sich auf alle Arten beweglichen Eigentums, unter Einbezug landwirtschaftlicher Produkte, sowie auch der Elektrizität. Ein Produkt wird als “unsicher” eingestuft, sofern es Schäden verursacht oder eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es Schäden verursachen wird. “Schäden” können sich ergeben aus der Art, wie das Produkt hergestellt wurde, aus dem Design , unzureichenden Anweisungen für den Gebrauch oder die Aufbewahrung des Produktes, dem Fehlen von Warnhinweisen oder anderer wichtiger Informationen, die das Produkt betreffen. Wenn ein Benutzer des Produktes infolge eines fehlerhaften Produktes zu Schaden kommt, so ist der Hersteller oder Vertreiber des Produktes grundsätzlich zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber dem Produktbenutzer verpflichtet. Wichtig ist, dass das thailändische Produkthaftpflichtgesetz den Grundsatz der “strict liability” (= verschuldensunabhängige Haftung) eingeführt hat. Das bedeutet, dass der “business operator”, der nach dem Produkthaftpflichtgesetz für die Fehlerhaftigkeit des Produktes haftet, selbst keinerlei Verschulden an der Fehlerhaftigkeit des Produktes treffen muss. Unter dem Prinzip der “strict liability” haftet der “business operator” auch dann, wenn er das fehlerhafte Produkt nicht selbst hergestellt hat und selbst nicht fahrlässig gehandelt hatte. Der “business operator” kann lediglich die folgenden Einwände gegen seine Haftung und Inanspruchnahme vorbringen: 1. Das Produkt ist nicht fehlerhaft; 2. Die verletzte Partei wusste, dass das Produkt fehlerhaft war; 3. Die Verletzung resultierte aus unsachgemäßem Gebrauch des Produktes oder der Nichtbeachtung von mitgelieferten Warn- und Produkthinweisen. 8 RESPONDEK & FAN LTD Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. Dr. Andreas Respondek RA Sebastian Schröder Rechtsanwalt Leiter Recht & Compliance 323 Silom Road • United Center 39th Floor • Suite 3904 B Bolongarostr. 82 Bangkok 10500 65929 Frankfurt am Main Tel.: + 66 2 635 5498 Tel.: +49 (0)69 30838-141 Fax: + 66 2 635 5499 Fax: +49 (0)69 30838-199 E-Mail: Respondek@rflegal.com E-Mail: sebastian.schroeder@bme.de www.rflegal.com www.bme.com Mai 2014 Hinweis: Die in dieser Zusammenfassung enthaltenen Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und aufbereitet. Gleichwohl kann für den Inhalt keinerlei Gewähr übernommen werden. 9