Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung

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Ampelvergleich Private Krankenvollversicherung
Ampelvergleich
Private Krankenvollversicherung
INTER QualiMed® Premium mit AXA Vital-U / Premium Zahn-U
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Selbstbeteiligung (SB) pro Jahr
300 Euro
300 Euro
SB gilt für welche Bereiche
Ambulant und Zahn
Ambulant und Stationär
SB gilt nicht für folgende Bereiche
und / oder Untersuchungen
Stationäre Behandlungen,
Vorsorgeuntersuchungen nach
gesetzlich eingeführten Programmen
sowie Schutzimpfungen.
Vorsorgeuntersuchungen nach
gesetzlich eingeführten Programmen
sowie Schutzimpfungen und den
kompletten Zahnbereich.
SB Varianten
300 / 600 / 1.200 Euro
300 / 900 Euro
Weltweiter Versicherungsschutz
Ja, bis zu 6 Monate, ohne besondere
Vereinbarung.
Ja, bis zu 6 Monate, wenn der
Vertrag seit min. 12 Monaten
besteht, anderenfalls bis zu 6
Wochen.
Verzicht auf das Primärarztprinzip
Ja
Ja
Ambulante Heilbehandlung
100%
100%
Ambulante Heilbehandlungen in
einem Kurort
Ja, ambulante Heilbehandlungen
sind in einem Kurort im selben
Umfang erstattungsfähig wie am
Wohnort.
Ja, ambulante Heilbehandlungen
sind in einem Kurort im selben
Umfang erstattungsfähig wie am
Wohnort.
Alternative Heilmethoden /
Naturheilverfahren
100%, bis max. 3.000 Euro
Rechnungsbetrag pro Jahr,
zusammen mit Heilpraktiker.
100%
Hufelandverzeichnis
Ja
Nein
Heilpraktikerbehandlung
100%. bis max. 3.000 Euro
Rechnungsbetrag pro Jahr.
Ja, bis max. 1.000 Euro pro Jahr, bis
zu den Höchstbeträgen der GebüH
für Heilpraktiker.
Erstattung bis zum Höchstsatz
(3,5facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Ja
Ja
Erstattung auch über die
Höchstsätze der GOÄ hinaus
Ja, soweit eine gültige
Honorarvereinbarung zugrunde liegt.
Ja, soweit eine gültige
Honorarvereinbarung zugrunde liegt.
Arznei- und Verbandmittel
100%
100%
Künstliche Ernährung
Ja, parenteral und enteral.
Ja, parenteral und enteral.
Medikamentenähnliche Nährmittel
Ja
Nein
Allgemeine Tarifinformationen
Ambulante Heilbehandlung
GebüH = Gebührenordnung für
Heilpraktiker
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
Stand 22.01.2014
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Ampelvergleich
Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Ambulante Psychotherapie
100%, ohne Begrenzung der
Sitzungszahl und ohne vorherige
Genehmigung.
100%, bis zu 30 Sitzungen, 80% ab
der 31. bis zur 60. Sitzung, 70% ab
der 61. Sitzung, jeweils ohne
vorherige Genehmigung.
Ambulante Transportkosten
Fahrten oder Transporte zum nächst
erreichbaren, geeigneten Arzt oder
Krankenhaus bei Unfällen (am
Unfalltag) bzw. zur Erstversorgung
bei akuten, lebensbedrohlichen
Zuständen. Fahrten (hin und zurück)
mit dem Taxi oder privaten
Kraftfahrzeug (30 Cent/Km) bis
1.500 Euro Erstattungsbetrag pro
Kalenderjahr zur ambulanten
Chemotherapie oder Strahlenbehandlung. Fahrten (hin und
zurück) mit dem Taxi oder privatem
Kraftfahrzeug (30 Cent/Km) bis
3.000 Euro Erstattungsbetrag pro
Kalenderjahr zur Dialysebehandlung.
Ja, zu 100% bei Unfall / Notfall sowie
bei ärztlich bescheinigter Geh- und
Sehunfähigkeit, bis zur
nächsterreichbaren geeigneten
Heilbehandlungs- oder
Therapieeinrichtung.
Ambulante Fahrtkosten
Ja
Ja
Ambulante Operationen
Ja, zu 100%. Darüber hinaus werden
Fahrten am Tag der ambulanten OP bis
zu 150 Euro pro Jahr mit dem Taxi,
privatem PKW (30 Cent/Km) oder den
öffentlichen Verkehrs-mitteln (2. Klasse)
erstattet.
Ja, zu 100%.
Ambulante Kurbehandlung
100% der Kosten sind für bis zu 28
Tage alle drei Jahre erstattungsfähig.
100% der Kosten werden für
ambulante Kurbehandlungen
erstattet.
Sehhilfen (Brille / Kontaktlinsen)
100%, bis zu 500 Euro
Rechnungsbetrag innerhalb von zwei
Jahren.
100%, bis zu 250 Euro innerhalb von
zwei Versicherungsjahren.
Sehkraftverbessernde Operationen
100%, zur Behebung der
Fehlsichtigkeit bis zu 1.500 Euro
Rechnungsbetrag pro Auge, alle 5
Jahre.
100%, zur Behebung der
Fehlsichtigkeit. Übernommen werden
z.B. Lasik / Lasek / Linsenimplantate.
100%, für empfohlene (STIKO)
Impfungen. Nicht versichert sind
Impfungen ausschließlich aus Anlass
einer privaten Auslandsreise.
*BRE = Beitragsrückerstattung
100%, einschließlich Impfstoff, für
empfohlene (STIKO) Impfungen,
berufsbedingte Impfungen und
darüber hinaus für Reiseimpfungen
(auch private Reisen) gegen
Hepatitis A und B, Typhus, Malaria,
Gelbfieber und Cholera.
Erstattung BRE* unschädlich
Ja
Ja
Fahrtkosten:
Serienfahrten bei Chemotherapie,
Strahlentherapie oder Dialyse
werden zu 75% erstattet bzw. zu
100%, wenn der Versicherer die
Fahrten organisiert.
Impfungen
Schutzimpfungen
(STIKO = ständige Impfkommission des
Robert Koch Institutes)
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
Stand 22.01.2014
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Ampelvergleich
Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Untersuchungen auch über die
gesetzlich eingeführten Programme
hinaus
Ja, auch für über die gesetzlich
eingeführten Programme hinaus
gehende übliche Untersuchungen
zur Vorsorge oder Früherkennung
häufig vorkommender schwerer
Erkrankungen wird geleistet.
Ja, gezielte
Vorsorgeuntersuchungen zur
Früherkennung von Krankheiten
nach gesetzlich eingeführten
Programmen.
Untersuchungen ohne
Altersbegrenzungen
Ja
Ja
Erstattung ohne Selbstbeteiligung
Ja, bei Untersuchungen nach
gesetzlich eingeführten
Programmen.
Ja, bei Untersuchungen nach
gesetzlich eingeführten
Programmen.
Erstattung ohne Schädigung der
Beitragsrückerstattung (BRE)
Ja, bei Untersuchungen nach
gesetzlich eingeführten
Programmen.
Ja, bei Untersuchungen nach
gesetzlich eingeführten
Programmen.
Grundpflege
Nein
Ja, bis max. 50 Euro täglich für max.
14 Tage je Fall.
Behandlungspflege
Ja
Ja, bis max. 50 Euro täglich für max.
28 Tage je Fall.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Nein
Ja
Heilmittel Erstattung
(z. B. Massagen, Krankengymnastik)
100%
90%
Ergotherapie
Ja
Ja
Logopädie
Ja
Ja
Stimm,- Sprech- u. Sprachtherapie
Ja
Ja
Podologie
Ja
Ja
Physikalische Therapie
Ja
Ja
Erstattung der Mehraufwendungen
für die Behandlung außerhalb der
Praxis des Behandlers, bei
zugrundeliegender ärztlicher
Verordnung
Ja
Nein
Erstattung ohne Zugrundelegung
eines Preis-, Leistungsverzeichnis
des Versicherers
Ja
Nein, die Erstattung richtet sich nach
den in der Heilmittelliste der AXA
genannten Höchstbeträgen.
Vorsorgeuntersuchungen
Häusliche Krankenpflege
Heilmittel
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
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Tarifmerkmale
INTER
AXA
Offener Hilfsmittelkatalog
Ja
Ja, allerdings mit offenem
Ausschluss (definierte
Einschränkungen in Teilbereichen).
Hilfsmitteldefinition* erfüllt
Ja
Nein
Erstattung von Hilfsmitteln bei
Beschaffung durch den
Versicherungsnehmer
80% bzw. 100% wenn das Hilfsmittel
nicht mehr als 300 Euro kostet.
75% für die im Tarif genannten
Hilfsmittel bis zu den genannten
jeweiligen Höchstbeträgen.
(Keine Kürzungen bei: siehe
Erstattungsbesonderheiten)
Erstattung von Hilfsmitteln bei
Beschaffung über den Versicherer
100%
100% für die im Tarif genannten
Hilfsmittel bis zu den genannten
jeweiligen Höchstbeträgen.
Hilfsmittelerstattung ohne
Zugrundelegung eines PreisLeistungsverzeichnis des
Versicherers
Ja
Ja
Blindenhund
Ja
Ja
Hörgerät
100% bis 2.500 Euro pro Hörgerät.
100% bis 1.450 Euro pro Hörgerät.
Orthopädische Schuhe
100% für orthopädische Schuhe bis
1.000 Euro Rechnungsbetrag pro
Paar.
100%
Krankenfahrstuhl
80 / 100% (siehe Beschaffung)
75 / 100% (siehe Beschaffung)
Lebenserhaltende Hilfsmittel
80 / 100% (siehe Beschaffung)
75 / 100% (siehe Beschaffung)
Erstattungsbesonderheiten
Generell werden Hilfsmittel bei
nachgewiesenem Bedarf je einmal
im Kalenderjahr erstattet, sofern
nachweislich eine längere
Gebrauchs-, oder Funktionsfähigkeit
nicht gegeben ist.
Keine Kürzung auf 75% erfolgt bei
- orthopädischen Schuhen, Einlagen
und Bandagen
- Hilfsmitteln mit summenmäßigen
Begrenzungen
- unfallbedingten, innerhalb von 2
Tagen erforderlichen Hilfsmitteln.
Hilfsmittel
* Hilfsmitteldefinition:
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen
für Hilfsmittel, welche körperliche
Behinderungen unmittelbar mildern oder
ausgleichen (offener Hilfsmittelkatalog).
Weitere im Hilfsmittelkatalog nicht
genannte Hilfsmittel, die im Einzelfall
medizinisch notwendig sind, um
schwere gesundheitliche Schäden zu
begrenzen oder zu vermeiden,
werden in funktioneller
Standardausführung übernommen.
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
Stand 22.01.2014
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Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Mehrbettzimmer
Ja
Ja
Zweibettzimmer / Privatarzt
Ja
Ja
Einbettzimmer / Privatarzt
Ja
Nur bei Unfall
Privatkliniken
Ja. Die Kosten, die durch die BPflV
bzw. das KHEntgG vorgegebenen
Entgelte um nicht mehr als 100%
überschreiten, sind erstattungsfähig.
Ja. Die Kosten, die durch die BPflV
bzw. das KHEntgG vorgegebenen
Entgelte um nicht mehr als 50%
überschreiten, sind erstattungsfähig.
Ja, nach vorheriger schriftlicher
Zusage des Versicherers.
Ja, nach vorheriger schriftlicher
Zusage des Versicherers.
Stationäre Leistungen
(Krankenhäuser die nicht nach dem
Krankenhausendgeldgesetz (KHEntgG)
bzw. der Bundespflegeverordnung
(BPflV) abrechnen)
Leistung in gemischten Anstalten
-
Leistung in gemischten Anstalten
ohne vorherige schriftliche Zusage
bei bzw. wenn …
Notfalleinweisung
Anschlussheilbehandlungen
Heilbehandlungen, die nur in
einer gemischten Anstalt
angeboten werden und die
als einzig Erfolg
versprechende Behandlung
angesehen werden muss.
-
-
-
Notfalleinweisung
für bestimmte
Krankheitsbilder (Liste des
Versicherers) eine
Anschlussheilbehandlung
innerhalb von 14 Tagen
nach einer stationären
Akutbehandlung angetreten
wird
die Krankenanstalt das
einzige Krankenhaus in der
Umgebung des Wohnortes
oder gewöhnlichen
Aufenthaltes des
Versicherten war
während des Aufenthaltes
eine akute Erkrankung
auftritt, die eine stationäre
Behandlung erforderte
Erstattung bis zum Höchstsatz
(3,5facher Satz) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Ja
Ja
Erstattung auch über die
Höchstsätze der GOÄ hinaus
Ja, ohne Begrenzung.
Ja
Stationäre Psychotherapie
Ja. Übernommen werden auch die
Wahlleistungen und
Komfortzuschläge.
Ja. Übernommen werden auch die
Wahlleistungen für Zweibettzimmer
und Privatarzt.
Ersatz- Krankenhaustagegeld
Je nach Wahlleistungsverzicht
zwischen 50 und 100 Euro pro Tag.
Bei Kindern die Hälfte.
Je nach Wahlleistungsverzicht
zwischen 30 und 70 Euro pro Tag.
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
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Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
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Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Anschlussheilbehandlung (AHB)
100%, soweit kein Anspruch bei
einem anderen Kostenträger geltend
gemacht werden kann und die
Maßnahme innerhalb von 14 Tagen
nach der Entlassung aus dem
Akutkrankenhaus angetreten wird.
Nach vorheriger schriftlicher Zusage
und auch nur dann, wenn kein
Anspruch bei einem anderen
Kostenträger geltend gemacht
werden kann, der Beginn der
Maßnahme maximal vier Wochen
nach Krankenhausentlassung
angetreten wird und die Maßnahme
medizinisch indiziert wurde. Bei
folgenden festgelegten Diagnosen
verzichtet der Versicherer auf die
vorherige schriftliche Zusage:
Herztransplantation,
Bypassoperation, akuter Herzinfarkt,
Bandscheibenoperation,
Gelenkersatzoperation, Hirninfarkt
und Hirnblutung (Schlaganfall),
Nierentransplantation und
Krebsoperation bzw.
Krebsbestrahlung.
Stationäre Transportkosten
Fahrten oder Transporte zum und
vom Krankenhaus bis zu 100 Km,
mindestens jedoch bis zum nächst
erreichbaren, geeigneten
Krankenhaus oder für
Verlegungstransporte in ein anderes
Krankenhaus mit dem
Krankenwagen einer anerkannten
Hilfsorganisation, der Feuerwehr
oder Rettungshubschrauber, Taxi,
öffentlichem Verkehrsmittel
(2.Klasse) oder privatem
Kraftfahrzeug (30 Cent/Km).
100% für medizinisch notwendige
Transporte zum und vom
nächstgelegenen geeigneten
Krankenhaus.
Fahrtkosten
Ja
Nein
Begleitperson bei Kindern im
Krankenhaus (KH)
100%, bei ärztlicher Anratung.
Unterkunft und Verpflegung für ein
Elternteil, bis zum vollendeten 13.
Lebensjahr des Kindes, bis max. 14
Tage.
Die Unterbringung einer
Begleitperson, bis zum vollendeten
5. Lebensjahr des Kindes, für
höchstens 5 Tage, maximal bis zum
zweifachen Satz der Wahlleistung für
ein Zweibettzimmer und
grundsätzlich nur dann, wenn die
Begleitperson nach einem
Krankenhauskostentarif des
Versicherers versichert ist.
Stationäre Kurleistungen aus diesem
Tarif
Nein
Nein
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
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Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Zahnbehandlung / Zahnprophylaxe
100%
100%
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
100%, zweimal im Kalenderjahr.
100%
Zahnprophylaxe BRE unschädlich
Ja, (gilt auch für die PZR).
Für den Zahnbaustein wird keine
BRE gezahlt.
Kieferorthopädie für Kinder
90%, bis zum 21. Lebensjahr.
100%, bis zum 18. Lebensjahr.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Nein
90%
Zahnersatz
90%
90%
Implantate
90%
90%
Gnathologie
90%
90%
Inlays
90%
90%
Material- u. Laborkostenerstattung
ohne Zugrundelegung eines PreisLeistungsverzeichnis des
Versicherers
Ja
Nein
Erstattung bis zum Höchstsatz
(3,5facher Satz) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Ja
Ja
Erstattung auch über die
Höchstsätze der GOZ hinaus
Ja, ohne Begrenzung.
Nein
Summenbegrenzungen / Zahnstaffel
1.000 Euro im ersten Jahr, 2.000
Euro in den ersten beiden Jahren,
3.000 Euro in den ersten drei Jahren,
4.000 Euro in den ersten vier Jahren.
2.000 Euro im ersten Jahr, 4.000
Euro in den ersten beiden Jahren,
6.000 Euro in den ersten drei Jahren,
8.000 Euro in den ersten vier Jahren.
Summenbegrenzung entfällt ab dem
5. Jahr
5. Jahr
Summenbegrenzung / Zahnstaffel
Wegfall bei Unfall
Ja
Ja
Vorlage Heil- und Kostenplan
Ja, ab 5.000 Euro, ansonsten
reduziert sich die Erstattung für den
5.000 Euro übersteigenden Anteil auf
45%.
Ja, ab 1.000 Euro, ansonsten
reduziert sich die komplette
Erstattung für Zahnersatz auf 45%.
Bei Bezug von Elterngeld besteht für
jeden Monat Anspruch auf die
Erstattung eines Monatsbeitrages.
Der Anspruch ist auf sechs Monate
begrenzt.
Bis zu sechs Monate Beitragsfreiheit.
Zahnärztliche Behandlung
Besondere Tarifleistungen
Leistung bei Elternzeit / Elterngeld
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
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Private Krankenvollversicherung
Tarifmerkmale
INTER
AXA
Option auf eine niedrigere
Selbstbeteiligung innerhalb der
QualiMed- Premium- Tarife ohne
erneute Gesundheitsprüfung zum
Ende des 3., 5. und 10.
Versicherungsjahres oder bei
Wechsel des beruflichen Status von
Selbständiger in Angestellter und
umgekehrt sowie bei Wechsel des
Arbeitgebers.
Auf verkaufsoffene höherwertigere
Tarife. Darüber hinaus zu
bestimmten Ereignissen (z. B.
Geburt eines Kindes). Neukunden,
können einmalig zum 01.01. des
6.Versicherungsjahres den Tarif
umstellen, wenn der Tarif 5
Versicherungsjahre bestanden hat.
Tarifgestaltungsmöglichkeiten
Optionsrecht
Sonstige Leistungen (Zusammenfassung in Auszügen)
Erstattungsfähig sind unter anderem
und unter Berücksichtigung von zu
erfüllenden Kriterien folgende
Leistungen
-
-
-
Auslandsrücktransport
psychiatrische Pflege
spezialisierte ambulante
Palliativversorgung und
Intensiv-, Behandlungspflege
Hospizversorgung
umfangreiche medizinische
Serviceleistungen und
Unterstützung
Betreuung bei
Auslandsreisen
Hilfsmittelmanagement
Betreuung und Organisation
von Therapie und Pflege
Hilfe bei der Gestaltung des
Umfelds des Patienten bei
schweren Erkrankungen
100%, bis zu 5.000 Euro innerhalb
Europas, bzw. bis zu 10.000 Euro
weltweit unter Berücksichtigung
einiger (in der Leistungspraxis
gängiger) zugrunde liegender
Kriterien.
-
-
Gesundheits- und
Verhaltensboni
umfangreiche medizinische
Serviceleistungen
Hilfsmittelmanagement
Kostenübernahme für
Sozialpädiatrie und
Frühförderung
spezialisierte
Palliativversorgung
Soziotherapie
Haushaltshilfen
Hospizversorgung
Erst- und Folgeschulungen
bei schweren Erkrankungen
(z. B. Diabetes)
100% für einen aus medizinischen
Gründen erforderlichen
Rücktransport, abzüglich der
Rückreisekosten, die bei normalem
Verlauf der Reise entstanden wären.
Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit
Garantierte (pauschale) BRE
Nein
Nein
Erfolgsabhängige BRE
Von 3 MMB (maßgebliche*
Monatsbeiträge) nach dem ersten
leistungsfreien Jahr bis zu 6 MMB
nach sieben leistungsfreien Jahren.
* errechnet sich aus dem ambulanten und
Von 1,2 MB nach dem ersten
leistungsfreien Jahr bis zu 2,1 MB
nach 3 leistungsfreien Jahren.
Zusätzlich sind Verhaltensboni bis zu
insgesamt 225 Euro jährlich unter
Erfüllung verschiedener Kriterien
möglich.
MB = Monatsbeiträge
MMB = maßgebliche Monatsbeiträge
zahnmedizinischen Anteil des Monatsbeitrags
(ohne gesetzlichen Zuschlag) und beträgt 2/3
des gesamten Monatsbeitrags
Dieser Vergleich beruht auf einer sorgfältigen Auswertung von uns ausgewählter Tarifmerkmale anhand der Versicherungsbedingungen der
Anbieter. Individuelle ggf. erforderliche Leistungsausschlüsse können nicht berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Tarifmerkmale sowie für
die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der genannten Versicherungsleistungen übernehmen wir keine Haftung.
Bewertungsfarben  = höhere Leistung  = niedrigere Leistung  = keine Leistung
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