Beagle Club Deutschland e
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Beagle Club Deutschland e.V. Beagle Diplom Vorprüfung für die Begleithundeprüfung Prüfungsordnung A. Allgemeine Bestimmungen B. Gliederung der Prüfung 1. Gehorsam 1.1 Führigkeit mit Leine 1.2 Führigkeit ohne Leine 1.3 Folgsamkeit 1.4 Ablegen 2. Umweltverhalten 2.1 Verhalten gegenüber Menschen 2.2 Verhalten im Straßenverkehr C. Bewertung D. Prüfungsgebühren Beagle Diplom A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die Ausbildung zum Beaglediplom dient der Ertüchtigung unserer Beagle. Sie soll das harmonische Zusammenleben von Hund und Mensch erleichtern und festigen. Der Beagle soll seinen Besitzern ein brauchbarer Begleiter sein. Das Beagle Diplom soll die Ausbildung des Beagles als gehorsamer Begleithund nachweisen. 2. Die Meldezahl wird je nach den Prüfungsverhältnissen auf 8 – 12 Hunde je Gruppe beschränkt. 3. Die Prüfung kann überall auf geeignetem Gelände von einer Landesgruppe ausgerichtet und über das ganze Jahr hinweg durchgeführt werden. 4. Zulassung: Das Mindestalter des an der Prüfung teilnehmenden Beagles muss mindestens 9 Monate betragen. Die Identität des an der Prüfung teilnehmenden Beagles muss geprüft und sichergestellt werden. Heiße Hündinnen sind dem Prüfungsleiter vor Beginn der Prüfung zu melden. Krankheitsverdächtige Hunde sind vom Prüfungsleiter nicht zuzulassen. Die Einhaltung der jeweils gültigen amtstierärztlichen Bestimmungen muss vom Hundeführer nachgewiesen werden. 5. Die gezeigten Leistungen der Hunde mit BCD-Ahnentafel werden zuchtbuchmäßig erfasst. 6. Mit der Meldung zum Beagle Diplom erkennt der Hundeführer diese Prüfungsordnung an. 7. Hundeführer und sonstige Beteiligte nehmen an den Prüfungen auf ihre eigene Verantwortung teil, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Ausrichters und des BCD. 8. Die Prüfungsreihenfolge der Hunde wird ausgelost. 9. Nicht bestandene Prüfungen können auf einer anderen Prüfung, aber nicht am gleichen Tage wiederholt werden. 10. Zu den Prüfungen für das Beagle Diplom ist von der veranstaltenden Landesgruppe ein vom Vorstand des BCD bestellter Richter einzuladen. 11. Die Entscheidung des Prüfungsrichters ist endgültig. 12. Prüfungsrichter dürfen Hunde aus eigener Zucht frühestens sechs Monate nach dem Eigentumswechsel richten. 13. Der Prüfungsleiter muss Mitglied des BCD sein. Er bereitet die Prüfung rechtzeitig und sachgemäß vor und sorgt für einen reibungslosen Prüfungsablauf. Der Prüfungsleiter muss während der gesamten Prüfung anwesend sein. 14. Nach dem offiziellen Beginn einer Prüfung ist das Zurückziehen eines Hundes nicht mehr möglich. 15. Bei Hunden mit BCD-Ahnentafel werden die bestandenen Prüfungen vom Prüfungsleiter in diese eingetragen. 16. Verstöße Bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung kann der Vorstand des BCD 1. die betreffende Veranstaltung für ungültig erklären 2. Leistungszeichen aberkennen, die unter Verstoß gegen Prüfungsordnung errungen wurden. diese B. Gliederung der Prüfung 1. Gehorsam 1.1 Führigkeit (mit Leine) 15 Punkte Der Beagle folgt seinem Hundeführer (HF) an der linken Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen. Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund ca. 15 Schritte geradeaus, danach einen Rechts- und Linkswinkel in einem weiteren Abstand von ca. 15 Schritten ohne anzuhalten zu zeigen, anschließend werden 5 Slalomstangen durchlaufen. Danach ist die Grundstellung einzunehmen. Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem Hund in 8-Form durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe einmal in Grundstellung zu halten. 1.2 Führigkeit (ohne Leine) 25 Punkte Der Beagle folgt seinem Hundeführer (HF) an der linken Seite ohne Leine. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sind fehlerhaft. Von der Grundstellung aus hat der Hund seinem HF auf das Hörzeichen freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund ca. 15 Schritt geradeaus, danach einen Rechts- und Linkswinkel in einem weiteren Abstand von ca. 15 Schritten ohne anzuhalten zu zeigen, anschließend werden 5 Slalomstangen durchlaufen. Danach ist die Grundstellung einzunehmen. Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem Hund in 8-Form durch eine Gruppe von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe einmal in Grundstellung zu halten. 1.3 Folgsamkeit 15 Punkte Der Hundeführer lässt seinen Beagle auf Anweisung einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 15 m). Auf Anweisung des Prüfungsrichters hat der HF den Beagle mit Pfiff, Zuruf oder Zeichen zu sich heran zu rufen. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Beagle dem HF zu nähern, sich dicht vor ihn zu setzen und darf sich dann ohne Aufforderung nicht mehr von ihm entfernen. 1.4 Ablegen 15 Punkte Die Beagle sind an einer freien Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu 4 Hunden zu prüfen. Die Beagle werden im Abstand von ca. 10 m nebeneinander frei, ohne Leine, abgelegt. Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen. Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 15 m. Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen den Kopf hochheben, sich setzen oder stehen, jedoch dürfen sie den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen. Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig oder verlassen sie den Platz sind Punke abzuziehen. Die Ablagedauer beträgt 5 Minuten. 2. Umweltverhalten Unsere heutige Umwelt fordert den umgänglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Begleithund. Der aggressive Hund ist nicht erwünscht. Wir verlangen neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen und Menschen. Der Beagle soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. 2.1 Verhalten gegenüber Menschen 10 Punkte 1) Zur Prüfung legt der Hundeführer seinen Beagle angeleint bei Fuß ab und verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 4 Menschen bewegen sich sternförmig, bis auf ca. 1 m auf Führer und Beagle zu und entfernen sich wieder. Sie gehen langsam und ohne Drohgebärden. 2) Der Hundeführer mit Hund durchqueren eine auf sie zukommende Menschengruppe (4 Personen). 2.2 Verhalten im Straßenverkehr 20 Punkte Zur Prüfung des Verhaltens im Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Beagle an lose hängender Leine auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Beagle. Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit seinem angeleinten Beagle die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der Hundeführer mit Prüfling wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten Mal. Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden. Den Fußgängern und dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten. Er soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen. C. Bewertung Eine volle Punktzahl ist nur zu vergeben, wenn der Beagle eine freudige und zügige Leistung zeigt. Mehrmalige Aufforderungen oder Unterstützungen durch den Hundeführer führen zu Punktabzügen. Übungen können auf Verlangen des Richters wiederholt werden, um sich einen besseren Eindruck zu verschaffen. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 50 Punkte erreicht werden. D. Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren werden vom BCD festgelegt und ergeben sich aus der Gebührenordnung.