Besoldung 2011
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Besoldung 2011
Vom Lebensalters- zum Dienstzeitenprinzip Mit dem Neuen Dienstrecht wird auch zum 1.1.2011 die Beamtenbesoldung geändert. Die grundsätzliche Änderung besteht darin, dass man vom Lebensalterszum Dienstzeitenprinzip wechselt. NEUES DIENSTRECHT BAYERN – VIEL POSITIVES für uns !! Neue Besoldungstabelle Bayerische Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze ab 1.10.2007 Bes Gr. (Stufe) 1 2 1 3 2 4 3 5 4 6 5 7 6 8 7 9 8 10 9 11 10 12 11 21 Jahre 23 Jahre 25 Jahre 27 Jahre 29 Jahre 32 Jahre 35 Jahre 38 Jahre 41 Jahre 45 Jahre 49 Jahre 53 Jahre A2 1.518,83 1.555,50 1.592,18 1.628,86 1.665,54 1.702,24 1.738,93 A3 1.582,17 1.621,20 1.660,23 1.699,25 1.738,30 1.777,34 1.816,37 1.855,40 1.894,43 1.933,46 A4 1.618,10 1.664,08 1.710,01 1.755,97 1.801,92 1.847,88 1.893,82 1.939,76 1.985,70 2.031,64 A5 1.631,18 1.690,02 1.735,75 1.781,45 1.827,18 1.872,89 1.918,61 1.964,33 2.010,05 2.055,77 A6 1.669,81 1.736,88 1.787,08 1.837,27 1.887,46 1.937,67 1.987,88 2.038,07 2.088,26 2.138,45 A7 1.743,19 1.805,18 1.868,35 1.931,51 1.994,67 2.057,84 2.121,02 2.166,11 2.211,22 2.256,36 A8 1.869,27 1.923,24 2.004,18 2.085,13 2.166,07 2.247,04 2.301,00 2.354,95 2.408,93 2.462,88 A9 1.973,57 2.026,68 2.113,07 2.199,45 2.285,85 2.372,24 2.431,62 2.491,03 2.550,41 2.609,81 A 10 2.126,54 2.200,33 2.311,00 2.421,71 2.532,39 2.643,08 2.716,87 2.790,66 2.864,44 2.938,23 A 11 2.451,34 2.564,75 2.678,16 2.791,59 2.905,01 2.980,62 3.056,23 3.131,86 3.207,47 3.283,07 A 12 2.636,31 2.771,53 2.906,74 3.041,97 3.177,19 3.267,34 3.357,47 3.447,62 3.537,78 3.627,92 A 13 2.967,39 3.113,41 3.259,44 3.405,45 3.551,46 3.648,81 3.746,15 3.843,50 3.940,85 4.038,20 A 14 3.088,36 3.277,73 3.467,07 3.656,42 3.845,77 3.972,00 4.098,24 4.224,47 4.350,71 4.476,95 A 15 4.020,88 4.229,07 4.395,62 4.562,16 4.728,71 4.895,26 5.061,80 A 16 4.440,94 4.681,70 4.874,33 5.066,96 5.259,56 5.452,18 5.644,80 A 17 4.800,00 5.000,00 5.200,00 5.400,00 5.600,00 5.800,00 6.000,00 Tab. 1: Alte Besoldungstabelle mit den entsprechenden Veränderungen (Achtung EuroBeträge sind aus dem Jahr 2007) Bisher wurden alle neuen Beamtinnen und Beamten in diejenige Stufe eingeordnet, die ihrem Eintrittsalter entsprach. Dabei wurde die Stufe vom 21. Lebensjahr an hochgerechnet. Die Stufen erhöhten sich automatisch im 2-, 3- und 4Jahresrhythmus bis zur Endstufe, die man in der Besoldungsgruppe A12 mit Vollendung des 53. Lebensjahres erreichte. Das Grundprinzip bleibt zwar erhalten, jedoch werden Neueinsteiger ab 2011 derjenigen Stufe zugeordnet, die mit einem ersten Zahlenwert innerhalb ihrer Besoldungsgruppe belegt ist. Als positiv zeigt sich so, dass der erste Wert der Besoldungsgruppe A12 (alte Stufe 3) gestrichen wurde. Damit beginnen alle mit der alten Stufe 4 (neue Stufe 3) – egal wie alt sie sind. Das hat für diejenigen, die Schulzeit, Studium und Referendariat konsequent durchziehen einen großen Vorteil, weil damit automatisch eine beträchtliche Gehaltserhöhung verbunden ist. Für Späteinsteiger wirkt sich dieses Prinzip nachteilig aus, weil für sie damit erhebliche Einbußen verbunden sind. Der Aufstieg in den Stufen erfolgt altersunabhängig nach Dienstzeit und Erfahrung. Zeiten vor Dienstantritt, wie z.B. Wehr- und Zivildienst, Entwicklungshelfer, freiwilliges soziales und ökologisches Jahr, Elternzeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet. Gestrichen wird die Besoldungsgruppe A2, ferner die Besoldungsgruppen A3 bis A7. Entsprechend ändern sich Nummerierung (aus Stufe 2 wird 1, aus 3 wird 2 usw.). Damit Besoldungsgruppe A12 nicht mehr die Stufe 12, sondern Geldbetrag ist aber identisch mit der bisherigen Stufe. Neu Besoldungsstufe A17. Stufe 1 in den die Stufen in der ist die Endstufe der die Stufe 11. Der eingeführt wird die Entscheidend ist für diejenigen, die sich bereits im Beamtenverhältnis befinden, dass sie in diejenige Stufe der neuen Tabelle übergeführt werden, die dem jetzigen Gehaltsbetrag entspricht. Damit erleidet niemand einen finanziellen Verlust. Neueinsteiger erreichen damit die Endstufe nicht mehr mit 53 Jahren, sondern in der Regel nach 28 Jahren Dienstzeit. Wiedereingeführt werden sollen die Leistungsstufen. Das ermöglicht ein rascheres Aufsteigen in die nächste Stufe. Bei besonderen Mängeln wird auch ein Verzögern des Aufstiegs möglich. Allerdings ist die Tatsache bedauerlich und kontraproduktiv, dass im Jahr 2011 und möglicherweise auch 2012 wegen der Finanzsituation des Freistaates Bayern die leistungsbezogenen Elemente der Besoldung nicht ausbezahlt werden. So gibt es im nächsten Jahr keine Leistungsprämien und -zulagen. Dabei sieht eigentlich das Neue Dienstrecht eine Vervierfachung der Mittel für besondere Leistungen vor. Leistungsbesoldung nach Kassenlage? Zu erwähnen ist, dass Beamte, die die Endstufe erreicht haben, bei besonderer Leistung zeitlich begrenzt einen Zuschlag in Höhe des Differenzbetrages zwischen der letzten und vorletzten Stufe bekommen können. Tab 2: Bereinigte Besoldungstabelle (aktueller Stand 1.1.2011) – hinzu kommen Amtszulagen und Familienzuschläge Gerhard Gronauer