Zuchtbuchordnung - Landesverband Bayerischer Pferdezüchter eV
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Zuchtbuchordnung - Landesverband Bayerischer Pferdezüchter eV
Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. Inhaltsangabe § § § § § § § § § § § § § § § § § § § § 1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO 2 Aufgaben des Landesverbandes 3 Begriffsbestimmungen 4 Zuchtprogramm 5 Zuchtziele 6 Umfang und Zuchtpopulation 7 Zuchtwertschätzung und Selektion 8 Bewertung der Zuchtpferde 9 Leistungsprüfungen 10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung 11 Zuchtbuch für Hengste 12 Zuchtbuch für Stuten, 13 Mindestangaben im Zuchtbuch 14 Eintragung ins Zuchtbuch 15 Zuchtbuchführung 16 Stallbuch 17 Deckscheine 18 Abfohlmeldung 19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) 20 Mindestangaben im Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung) § 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde § 22 Identifizierung § 23 Identitätssicherung durch Abstammungsüberprüfung § 24 Körordnung § 25 Inkrafttreten Anhang: Regelungen für Prämienvergabe §1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO 1) Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., im Folgenden Landesverband genannt, ist eine staatlich anerkannte Züchtervereinigung gemäß § 3 Tierzuchtgesetz. Die ZBO regelt die ordnungsgemäße Durchführung der Zucht aller vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und seiner Regionalverbände (§ 1 Ziff. 2) betreuten Pferderassen im Rahmen und nach Maßgabe der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen, der Satzungen des Landesverbandes und seiner Regionalverbände. Sie ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes. Inhaltlich beruht die vorliegende ZBO auf den EU-Richtlinien, den Tierzucht- und Tierschutzbestimmungen des Bundes und des Freistaates Bayern, der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände, soweit sie vom zuständigen Gremium des Verbandes bestätigt worden sind. 2) Der räumliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtgebiet) erstreckt sich auf die Gebiete gemäß §3 der Satzung des Landesverbandes. 3) Der sachliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtpopulation) erstreckt sich auf alle vom Landesverband betreuten Pferderassen. Diese sind: Deutsches Sportpferd Haflinger Edelbluthaflinger Süddeutsches Kaltblut Rottaler 4) Den Zuchtprogrammen sowie den sonstigen Regeln der ZBO und den in ihrem Rahmen ergangenen Maßnahmen sind alle Mitglieder des Landesverbandes unterworfen. Wer Dienstleistungen des Landesverbandes oder eines Regionalverbandes in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Mitgliedschaft zu erwerben. In begründeten Fällen ist der Zuchtverband berechtigt, auch gegenüber Nichtmitgliedern tätig zu werden. Seite 1 / 51 ZBO 2015 5) Der Landesverband ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände (AGS) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). 6) Mitteilungsorgan ist die verbandsinterne Zeitschrift „Blickpunkt Zucht“ sowie die offizielle Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. www.bayerns-pferde.de. Beschlüsse des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. werden in der Zeitschrift bzw. auf der Internetseite veröffentlicht. §2 Aufgaben des Landesverbandes 1) Die Aufgaben des Landesverbandes sind in § 4 der Satzung des Landesverbandes geregelt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Aufstellung und Durchführung von Zuchtprogrammen die Beratung der Züchter und Pferdehalter die Führung der Zuchtbücher die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde die Ausstellung von Eigentumsnachweisen die Ausstellung von Dokumenten zur Identifizierung (Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung). 2) Der Landesverband kann Aufgaben ganz oder teilweise an seine Regionalverbände und andere Organisationen übertragen. §3 Begriffsbestimmungen 1) Zuchtverband Eine Züchtervereinigung, die nach § 3 Tierzuchtgesetz (TierZG) staatlich anerkannt ist. 2) Zuchtpferd Ein Pferd, das a) in einem Zuchtbuch eingetragen ist (eingetragenes Zuchttier) oder b) selbst in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches eingetragen oder vermerkt ist und dort eingetragen werden kann (reinrassiges Zuchttier) 3) Zuchtwert Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und die Merkmale der äußeren Erscheinung ihrer Nachkommen. Der Gesamtzuchtwert wird bei Pferden ab einem Alter von 3 Jahren geschätzt. 4) Leistungsprüfung Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der Schätzung des Zuchtwertes. 5) Zuchtbuch Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Verzeichnis der Zuchtpferde zum Zwecke ihrer Identifizierung sowie zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen. 6) Alter des Pferdes Für die Altersangabe gilt für im November und Dezember geborene Pferde der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit. 7) Körung Körung ist die Entscheidung des Zuchtverbandes über den grundsätzlichen, vorläufigen Einsatz des Hengstes im Rahmen des jeweiligen Zuchtprogramms. In die Entscheidung gehen insbesondere die Merkmale der äußeren Erscheinung sowie der Leistungsveranlagung ein, soweit diese aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind. 8) Eintragung in das Zuchtbuch Die Entscheidung des Zuchtverbandes über die Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung/ einen Abschnitt des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag nach den in der Zuchtbuchordnung festgelegten Kriterien. 9) Zuchtprogramm Das Zuchtprogramm ist die Gesamtheit der zur Erreichung des züchterischen Fortschritts durchgeführten Aktivitäten. Im Zuchtprogramm müssen mindestens Angaben gemacht werden zu: Zuchtziel Zuchtmethode Leistungsprüfungen Selektionskriterien Umfang der Zuchtpopulation. 10) Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigung) Zuchtbescheinigungen sind von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunden die mindestens Angaben über die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enthalten und zusätzlich Angaben zu deren Samen, Eizellen oder Embryonen enthalten können. Sie gelten als Zuchtbescheinigungen im Sinne von § 2, Nr. 12 TierZG. Seite 2 / 51 ZBO 2015 11) Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der EU-Entscheidung VO (EG) 504/2008 i.V. m. Abschnitt 13 § 44a ViehVerkV und beinhaltet bei Zuchtpferden die Zuchtbescheinigung. 12) Züchter Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Als Züchter wird bezeichnet, wer mindestens ein Zuchttier besitzt und einer Züchtervereinigung als Mitglied angehört. §4 Zuchtprogramm Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das jeweilige Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere Exterieurbeurteilung, Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion. Neue Methoden der Biotechnik (künstliche Besamung und Embryotransfer) finden Anwendung. Bei der Zuchtwertschätzung können neben Ergebnissen der eigenen Population auch solche anderer Zuchtverbände bzw. Stellen Berücksichtigung finden. Zu der betreffenden, am Zuchtprogramm beteiligten, Zuchtpopulation gehören alle Zuchtpferde, die in die folgenden Abteilungen des Zuchtbuches eingetragen sind: Hengstbuch - Hauptabteilung bestehend aus Hengstbuch I und Hengstbuch II sowie zusätzlich für die Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger dem Anhang - Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rasse Deutsches Sportpferd Stutbuch - Hauptabteilung bestehend aus Stutbuch I und Stutbuch II sowie zusätzlich für die Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger dem Anhang - Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rassen Deutsches Sportpferd und Süddeutsches Kaltblut §5 Zuchtziele Im Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zweckes zur Erhaltung und Verbesserung der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen, verfolgt der Landesverband bei den einzelnen, von ihm betreuten Pferderassen folgende Zuchtziele: I) Deutsches Sportpferd I.1 Vorbemerkung Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt. Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und dem Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen „Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“. Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ können vorgenommen werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben und die Änderungen von den für die o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht. Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzusetzen. Seite 3 / 51 ZBO 2015 I.2. Rasse Deutsches Sportpferd I.3 Herkunft bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband SachsenThüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. I.4 äußere Erscheinung Größe: um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist Farbe: alle Farben Typ: Das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen. Gebäude: ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend langer, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden I.5. Bewegungsablauf Grundgangarten: Springen: Rittigkeit: taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt), der Schritt sollte losgelassen, raumgreifend und taktsicher sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein, der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein. geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Gelassenheit und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öffnender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit erhalten bleiben. ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelassen mit dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzgefühl vermittelt, Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natürlichem Gleichgewicht erkennbar sein. I.6. innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit Interieur: unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd, das durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein ausgeglichenes Temperament erkennen lässt. Leistungsveranlagung: vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit. Gesundheit: robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Fruchtbarkeit, Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften. Seite 4 / 51 ZBO 2015 I.7 Leistungsveranlagung Erwünscht ist ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites sowie leistungsfähiges, für Reitund Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit. Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden folgende Merkmale überprüft: Charakter und Temperament Rittigkeit Grundgangarten Springen. Bei Körung und Zuchtbucheintragung werden Freilaufen und -springen überprüft. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. I.8 Selektionsmerkmale Aus den vorstehenden Merkmalen werden Selektionsmerkmale definiert, die bei der Exterieurbeurteilung und den Hengstleistungs- und Zuchtstutenprüfungen nach dem allgemein gültigen Notensystem bewertet werden. Weiterhin bilden Gesundheitsdaten die Grundlage für die Zucht auf Gesundheit. Daten von Tierärzten sind als primäre Datenquelle anzusehen, gesundheitsbezogene Daten aus anderen Quellen können ergänzende Informationen liefern. Auswertungsgrundlage sind in erster Linie Krankheitsdiagnosen und spezifische Befunde. Auf der Grundlage eines Pools von Gesundheitsdaten kann der Zuchtverband den Merkmalskomplex Gesundheit längerfristig über die neuesten Methoden aus der Wissenschaft in sein Zuchtprogramm einbeziehen. I.9 Zuchtmethode Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förderlich ist. Die Rassen Palomino und Pinto können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pedigree dieser über 4 Generationen ausschließlich Veredlerrassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutsche Sportpferd selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen kann dabei sowohl über Hengste als auch durch Stuten erfolgen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind in Anlage 5 aufgeführt. I.10 Exterieurbeurteilung Bei der Exterieurbeurteilung werden folgende Selektionsmerkmale bewertet: Rasse und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaues Korrektheit des Ganges Schritt Trab Galopp (sofern bei der Vorstellung möglich) Freispringen (sofern bei der Vorstellung möglich) Gesamteindruck II. Haflinger II.1 Vorbemerkung Die Zucht von Haflingern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der Associazone Nazionale Cavallo Razza Avelignese, Viale Lavagnini n. 4, 50129 Firenze, Italien aufgestellten Grundsätze ein. Die Associazone Nazionale Cavallo Razza Avelignese ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Haflinger führt. Für die Haflingerzucht in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: II.2 Rasse Haflinger II.3 Herkunft Südtirol (Italien) II.4 äußere Erscheinung Größe ca. 142 – 152 cm Seite 5 / 51 ZBO 2015 Farben Fuchs in den verschiedenen Abstufungen; helles Langhaar; Abzeichen an den Beinen und Stichelhaar unerwünscht Gebäude Kopf kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Profillinie; Ganaschen genügend weit; großes, klares Auge Hals genügend langer Hals; leicht im Genick Körper Rechteckformat; gut ausgeprägter Widerrist; längsovale Rippung; lange, breite, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie Fundament trocken, korrekt; harte, nicht zu flache Hufe II.5 Bewegungsablauf korrekte, raumgreifende Gänge mit gutem Schub aus der Hinterhand II.6 Einsatzmöglichkeiten Reiten und Fahren für Erwachsene und Kinder; auch zum Westernreiten geeignet II.7 Besondere Merkmale edel, gutmütig, leistungsbereit, genügsam II.8 Zuchtmethode Das Zuchtbuch des Haflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. II.9 Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches RASSENMERKMALE Zuchtgebiete: a) Originalzuchtgebiet: das Land Südtirol b) Nachzuchtgebiet: das gesamte Staatsgebiet, im Besonderen Hügel- und Berggebiete Italiens Beschreibung Typisch mittelstarkes Pferd mit edlem Äußeren, mit harmonischen, kräftigen, korrekten Formen, bei dem sich alle funktionellen Teile im richtigen Gleichgewicht befinden. Gutmütig im Charakter, aber genügend energisch im Temperament, mit guter Bewegungsveranlagung und gutem Verhältnis zwischen Schnelligkeit der Gangart und Kraftaufwand. Farbe und Abzeichen Fuchsfarbe in den verschiedenen Abstufungen, vorzugsweise Goldfuchs; Schopf, Mähne und Schweif mit viel seidigem, glattem und vorzugsweise hellem Haar; möglichst ohne Beinabzeichen. Kopf Eher leicht, trocken und gut angesetzt, sehr ausdrucksvoll, leichter Eindruck am oberen Nasenrücken, große und bewegliche Nüstern, weiter und trockener Kehlgang; nicht zu lange, bewegliche und gut angesetzte Ohren; lebhafte, ausdrucksstarke Augen, mit gut gezeichneten Augenbögen. Hals Pyramidenförmig, nicht zu stark, mit passender Länge, mittlerer Richtung (45°), leichtem Kopfansatz und harmonischem Übergang in den Rumpf. Widerrist Deutlich, trocken, in den Rücken verlängert. Rücken Von passender Länge, fest und gut bemuskelt. Lende Breit, kurz, muskulös, mit gutem Übergang zur Kruppe (Anschluss). Kruppe Lang, breit, muskulös, mit mittlerer Neigung. Schweif Gut angesetzt, mit viel langem Haar. Brust Breit, mit gut ausgeprägten Muskelmassen, Brustbein zwischen die Ellbögen reichend, von der Seite gesehen mit vorgewölbtem, schön gebogenem Rand. Schulter Lang, gut geneigt, muskulös und am Rumpf anliegend. Brustkorb Breit, hoch, tief, mit gewölbten, langen, schrägen Rippen. Bauch Gut geformt und straff. Oberschenkel Muskulös bis hin zum Unterschenkel (Behosung) Huf Gut geformter Huf mit gesundem, widerstandsfähigem, vorzugsweise pigmentiertem Hornschuh. Gliedmaßen Freier Teil der Gliedmaßen relativ kurz mit ausgeprägten Muskelmassen; große und klare Gelenke, Vorderarm stark und muskulös, die Schiene übertreffend; Hinterhand sehr muskulös mit starken, trockenen, klaren Seite 6 / 51 ZBO 2015 und gut gerichteten Sprunggelenken; kurze, trockene Schiene mit gut abgesetzten Sehnen; starke und gut gerichtete Fesseln; regelmäßige Stellung. Gänge Regelmäßig, energisch, elastisch mit raumgreifendem, mittelmäßig erhabenem Schritt; der Bewegungsablauf ist regelmäßig, mit starkem Schub aus der Hinterhand. MORPHOLOGISCHE UND ERBLICHE FEHLER, DIE DIE EINTRAGUNG INS HERDBUCH AUSSCHLIESSEN Übermäßig lymphatische Konstitution, unharmonischer Rumpf; grober und schwerer Kopf mit langen hängenden Ohren; kleine Augen mit schweren Augenbögen; zu schmaler Körperbau, flache Rippung; zu fehlerhafte Stellungen; übermäßig ausgedehnte Beinabzeichen (1x hochgestiefelt, 2x gestiefelt, 3x halbgestiefelt, 4 Beinabzeichen) und übermäßig große Kopfabzeichen; Birk- oder Fischauge; weiße Flecken und stark verbreitetes Stichelhaar; deutliches Vorkommen von schwarzem Langhaar in Mähne und Schweif. Ebenso zum Ausschluss führen alle anerkannten Erbfehler, im Besonderen: * Nabelbruch * Kieferanomalien: Papageien- und Karpfengebiss * erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen) * angeborener Kryptorchismus (Spitzhengst) * angeborene Hufanomalien, ungleiche Hufe, Platt- und Bockhufe * andere anerkannte Missbildungen Diese Erbfehler müssen von einem Tierarzt diagnostiziert werden, dessen Befund dem Abstammungs- und Beschreibungspapier des betreffenden Pferdes beigelegt wird. III. Edelbluthaflinger III.1 Vorbemerkung Die Zucht des Edelbluthaflingers in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Edelbluthaflinger. Die gemeinsame Führung des Ursprungzuchtbuches für die Rasse des Edelbluthaflingers wurde von den entsprechenden Züchtervereinigungen am 3. Mai 2004 schriftlich vereinbart. III.2 Rasse Edelbluthaflinger III.3 Herkunft Deutschland III.4 ox – Blutanteil angestrebt werden mindestens 1,57 % bis maximal 25 % Arabisches Vollblut (ox), errechnet aus mind. 6 Vorfahrengenerationen III.5 äußere Erscheinung Größe ca. 142 cm - 152 cm Farben Fuchs; helles Langhaar; Abzeichen am Kopf zulässig Abzeichen an den Beinen, Stichelhaar sowie graues Langhaar sind unerwünscht Typ Körperbau Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und zugleich über genügend Substanz verfügenden harmonischen Kleinpferdes, das in seiner Typprägung einer vielseitigen Verwendung Rechnung trägt. Die Typmerkmale drücken sich im Weiteren in einem edlen, ausdrucksvollen, kurzen, trockenen Kopf mit breiter Stirn und leicht konkaver Stirn-Nasen-Profillinie aus. Rassetypisch sind ein großes, klares und freundliches Auge und dem edlen Kopf in der Größe angemessene Ohren sowie große, weite Nüstern. Unerwünscht sind sowohl ein derbes, plumpes und kurzliniertes, wie auch ein zu leichtes und von zu wenig Substanz und Kaliber geprägtes Erscheinungsbild sowie ein grober ausdrucksloser Kopf und verschwommene Konturen. Ebenso unerwünscht sind Abweichungen von den rassetypischen Farbmerkmalen sowie fehlender Geschlechtsausdruck. Erwünscht ist ein harmonischer Körperbau mit guter Körperbemuskelung im Langrechteckformat, der für die Nutzung im Reiten wie im Fahren geeignet ist. Dazu gehören: Seite 7 / 51 ZBO 2015 Fundament ein genügend langer, breiter, gut aufgesetzter und bemuskelter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit (leicht im Genick); eine große, schräg gelagerte Schulter; ein gut ausgeprägter Widerrist, der weit in den Rücken hineinreicht; ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken; ausreichende Brusttiefe und Brustbreite bei längsovaler Rippung; lange, breite, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie. Unerwünscht sind ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und tief angesetzte Halsung, wenig Ganaschenfreiheit und ein schweres Genick, eine kurze, steile Schulter, ein wenig markanter Widerrist, ein kurzer oder überlanger weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder zu stark abgezogene Kruppe, eine geringe Brusttiefe und Brustbreite sowie flache Rippenwölbung und hochgezogene Flanken. Erwünscht ist ein zum Körper passendes, trockenes, korrekt gestelltes Fundament mit ausreichend großen, klaren Gelenken, mittellangen Fesseln und festen, nicht zu flachen, mittelgroßen Hufen. Eingeschlossen ist eine korrekte, d. h. von vorne und hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen gerade gestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden. Unerwünscht sind Unkorrektheiten in den Gliedmaßen, hierzu gehören: unklare, kleine, schmale oder geschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche Fesseln, unkorrekte Einschienungen und Stellungsanomalien sowie zu flache und zu weiche oder formveränderte Hufe oder Hufe, die in ihrer Größe nicht zum Pferd passen. Unerwünscht sind weiterhin insbesondere zehenweite, zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. III.6 Bewegungsablauf Grundgangarten Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt). Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen energisch und taktmäßig sein bei klarem Ab- und Auffußen. Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbarer Schwebephase raumgreifend, elastisch, schwungvoll, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, zehenenge, bodenweite bzw. zehenweite Bewegungen sowie Bewegungen mit übertriebener „Knieaktion“. Springen Erwünscht ist ein geschicktes, vermögendes und überlegtes Springen, welches Gelassenheit und Intelligenz erkennen lässt. Beim Gesamtablauf des Sprunges sollen der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben. Unerwünscht ist insbesondere ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem weggedrückten Rücken, bei dem der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps verloren gehen. III.7 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit Erwünscht ist ein leistungsfähiges, unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges, nervenstarkes und zuverlässiges Kleinpferd, das einen wachen, intelligenten Eindruck macht, mit einem hohen Leistungswillen ausgestattet ist und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt. Unerwünscht sind Seite 8 / 51 ZBO 2015 insbesondere im Umgang schwierige, nervöse oder heftige sowie phlegmatische und unwillige Pferde. Erwünscht ist ein edles, vielseitig veranlagtes, umgängliches robustes Kleinpferd, das sich als leistungsbereites und leistungsfähiges Freizeitpferd empfiehlt für jegliche Nutzungszwecke im Reiten wie im Fahren. Erwünscht sind weiterhin Genügsamkeit, robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit bei hoher Regenerationsfähigkeit, gute Fruchtbarkeit sowie das Freisein von Erbfehlern. III.8 Zuchtmethode Das Zuchtbuch des Edelbluthaflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. Zugelassene Veredlerrassen sind Haflinger (Hengste und Stuten) und, nach einem gemeinsamen Beschluss im Rasseparlament Haflinger / Edelbluthaflinger, ausgewählte Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox,- Hengste, fuchsfarben). Edelbluthaflinger sind Anpaarungsprodukte von Edelbluthaflingern untereinander oder von Zuchttieren der (zugelassenen) Rassen, sofern diese in das Zuchtbuch des Edelbluthaflingers eingetragen sind und die Eintragungsvoraussetzungen laut § 11 bzw. 12 ZBO erfüllen. Nachkommen aus Anpaarungen von Haflingern (weniger als 1,57 % ox- Blutanteil) untereinander sind nicht eintragungsfähig. IV. Süddeutsches Kaltblut IV.1 Vorbemerkung Die Zucht von Süddeutschen Kaltblütern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München aufgestellten Grundsätze ein. Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Süddeutsches Kaltblut führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches werden in Anlage 2 aufgeführt. Für die Zucht des Süddeutschen Kaltblutes gelten allgemeine Vorgaben: Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Verwendbarkeit. Der kaltblütige Typ steht auf korrektem trockenem Fundament und zeichnet sich durch taktsichere und raumgewinnende Bewegungen aus. Schwerpunkte sind der Schritt und der Trab. IV.2 Rasse Süddeutsches Kaltblut IV.3 Herkunft Bayern, Österreich (Räticum, Noricum) IV.4 äußere Erscheinung Sollmaße Widerristhöhe (Stockmaß) ca. 160-167 cm Röhrbeinumfang 22-25 cm Farben überwiegend Füchse mit hellem Langhaar, Braune; aber auch Rappen, Schimmel, Tiger Typ / Ausstrahlung Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten harmonischen Kaltblutpferdes mit genügend Adel. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine gut geformte, genügend lange Halsung, plastische Bemuskelung sowie trockene und korrekte Gliedmaßen. Zuchthengste und -stuten sollten über einen ausgeprägten Geschlechtsausdruck verfügen. Unerwünscht ist ein derbes und plumpes Erscheinungsbild, ein zu großer Kopf, grobe und schwammige Gliedmaßen mit unklaren Gelenken, bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck. Körperbau Erwünscht ist eine mittellange sich zum Kopf verjüngende Halsung mit genügend Ganaschenfreiheit und wenig Unterhals; eine große und gut gelagerte Schulter, ein breiter, sanft auslaufender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken mit gutem Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; eine lange, leicht geneigte, breite, kräftig und tief bemuskelte und leicht gespaltene Kruppe; insgesamt eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand. Seite 9 / 51 ZBO 2015 Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und tief angesetzte Halsung ohne Ganaschenfreiheit, eine kleine, zu steile, unbedeutende Schulter; ein kurzer oder überlanger, fester oder matter Rücken; eine leere oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze, gerade oder zu steil abfallende Kruppe; geringe Brusttiefe und -breite; hochgezogene Flanken und kurze Hinterrippe. Fundament Erwünscht sind trockene und klare Gliedmaßen mit ausgeprägten Gelenken; eine mittellange, straffe Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt; außerdem eine korrekte, von hinten und vorn gesehene, gerade Gliedmaßenstellung, ein gerade gestelltes Vorderbein, gerade Zehenachsen und ein im Sprunggelenk mit 150° gewinkeltes Hinterbein Unerwünscht ist ein unkorrektes Fundament mit kleinen, schmalen eingeschnürten Gelenken, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder weiche Fesseln sowie kleine, enge Hufe mit flachen Trachten; zehenweite, stark zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen. IV.4 Bewegungsablauf Grundgangarten Erwünscht sind gleichmäßige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten, der Schritt zeigt klaren 4- und der Trab 2-Takt; losgelassene, energische, erhabene Bewegungen bei klarem Auf- und Abfußen, im Trab mit erkennbarer Schwebephase und Schub aus der Hinterhand; der aus aktiv arbeitender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei ausgreifende Vorhand übertragen werden; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein. Unerwünscht sind kurze, flache und unelastische Bewegungen bei fest gehaltenem Rücken, sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen; ferner schwankende, deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, deutlich zehenenge, bodenweite und zehenweite Gangarten. IV.5 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Einsatzmöglichkeiten / Gesundheit Erwünscht ist ein unkompliziertes, ruhiges, umgängliches, dabei leistungsfähiges und ausdauerndes Kaltblutpferd; lebhaftes, kontrollierbares Temperament; einsetzbar in Land- und Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung; Einsatzgebiete sind das Fahren und das Ziehen im leichten und schweren Zug; Eignung als zu reitendes Pferd wird angestrebt; Futterdankbarkeit, auf Hufgesundheit und natürliche Fruchtbarkeit wird Wert gelegt, Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmalen (gemäß der Liste im Anlage 4 dieser ZBO) Unerwünscht ist ein im Umgang schwieriges, nervöses oder stures Pferd; Anfälligkeit für Mauke IV.6 Zuchtmethode Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind. Die Zuchtziele werden vornehmlich durch die Methoden der Reinzucht angestrebt. Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut Englisches Vollblut (xx) Noriker (Österreichisches Kaltblut), die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt. V. Rottaler V.1 Vorbemerkung Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Rottaler Pferd führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches werden in Anlage 3 aufgeführt. Seite 10 / 51 ZBO 2015 Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebautes, tiefes, breites und starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen, gutem Temperament, hoher Fruchtbarkeit und Lebensleistung mit Eignung für den Reit- und Fahrsport. V.2 Rasse Rottaler Pferd (edles kräftiges Warmblut) V.3 Herkunft aus dem Rottal stammende bayerische Pferderasse V.4 äußere Erscheinung Größe Stockmaß ca. 160 – 168 cm Röhrbein ca. 22 cm Farben möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und Kopfabzeichen Körperbau Kopf edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig Hals breit angesetzt, leicht genug im Genick Körper breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt V.5 Bewegungsablauf schwungvolle, raumgreifende Gänge V.6 Besondere Merkmale hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit V.7. Einsatzmöglichkeiten umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungsbereit für jede Reit-, Fahr- und Zugverwendung V.8 Zuchtmethode Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des Rottaler Pferdes ist auf der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stuten der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus Anpaarungen dieser Stuten innerhalb des Zuchtprogramms werden als geborene Rottaler definiert und nehmen am Zuchtprogramm der Rasse teil. Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rassemerkmale können Hengste der Rassen Englisches Vollblut (xx) Alt - Oldenburger Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut Cleveland Bay eingesetzt werden. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Rottaler Pferd anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Zuchtausschuss Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HBI erfolgt. V.9 Leistungsprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- bzw. Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination als Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. Einzelheiten sind in §11 und 12 dieser ZBO geregelt. Seite 11 / 51 ZBO 2015 §6 Umfang der Zuchtpopulation Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZBO (2015) haben die Zuchtpopulationen folgenden Umfang: 2.632 Deutsches Sportpferd (67 Hengste und 2.565 Stuten) 351 Haflinger (27 Hengste und 312 Stuten) 1.016 Edelbluthaflinger (28 Hengste und 988 Stuten) 1.958 Süddeutsches Kaltblut (124 Hengste und 1.834 Stuten) 28 Rottaler (8Hengste und 20 Stuten) §7 Zuchtwertschätzung und Selektion 1) Bei allen im Rahmen des Zuchtprogramms verwendeten Pferden wird der Zuchtwert geschätzt. Der Zuchtwert wird mit Hilfe wirtschaftlich wichtiger, der Zuchtrichtung entsprechenden Merkmalen geschätzt und gliedert sich in die beiden Teile Exterieur und Leistung. Die vollständige Schätzung des Zuchtwertes liegt vor, wenn die beiden Zuchtwertteile Exterieur und Leistung ermittelt sind. Beauftragte Stelle für Zuchtwertschätzung in Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub. 2) Neben den züchterischen Anforderungen an Abstammung, Exterieur und Leistung wird von den Pferden verlangt, dass sie gesund und fruchtbar sind. Zu berücksichtigen sind hier die allgemeine Gesundheit sowie die Geschlechts- und Erbgesundheit (bezugnehmend auf die Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale in Anlage 4 dieser ZBO). Um den Merkmalskomplex Gesundheit züchterisch bearbeiten zu können, stellen die Züchter Gesundheitsdaten für den Aufbau einer Datenbank zur Verfügung. Tierärzte liefern die von ihnen erhobenen Gesundheitsdaten zur zentralen Speicherung und Verarbeitung. Mit Hilfe anerkannter wissenschaftlicher Methoden werden diese Informationen für die Nutzung von Zucht und Management aufbereitet. Der Züchter duldet die Nutzung und die Veröffentlichung der Informationen aus der Abstammungssicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung. 3) Auf der Grundlage der Ergebnisse der Exterieurbeurteilung sowie der Leistungsprüfung und weiterer verfügbarer Informationen werden die Zuchtwerte geschätzt. Liegen auch Zuchtwerte von Verwandten vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Der Zuchtwert bildet die Entscheidungsgrundlage für die anschließende Selektion. Durch die Selektionsentscheidung wird deutlich gemacht, welche Pferde als züchterisch erwünscht im Sinne einer Förderung der Zucht angesehen werden. Dieses wird durch die Eintragung der selektierten Pferde in die entsprechenden Abschnitte des Zuchtbuches sowie durch die Vergabe von Leistungszeichen (Prämien usw.) dokumentiert. 4) Die Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und der Selektion werden veröffentlicht. §8 Bewertung der Zuchtpferde Bewertet werden die nachfolgenden, im Zuchtprogramm definierten Merkmale der äußeren Erscheinung. Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Stutenschauen, Leistungsprüfungen u. ä.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden gleicher Zuchtrichtung zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden. Die Bewertung erfolgt in ganzen Noten, die Vergabe von halben Noten ist zulässig: 10 = ausgezeichnet 9 = sehr gut 8 = gut 7 = ziemlich gut 6 = befriedigend 5 = genügend 4 = mangelhaft 3 = ziemlich schlecht 2 = schlecht 1 = sehr schlecht 0 = nicht bewertet Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Angabe in Gesamtpunktzahlen ist zulässig. Die Teilnoten können gewichtet werden. Die Gewichtung bezieht sich auf die Beschlüsse des jeweiligen Rassebeirates. Zuständig für die Bewertung sind vom jeweiligen Zuchtverband berufene Kommissionen, denen der Zuchtleiter oder dessen Beauftragter sowie mindestens eine weitere sachkundige Person angehören müssen. Seite 12 / 51 ZBO 2015 Bei der Beurteilung der äußeren Erscheinung werden folgende Merkmale bewertet: Deutsches Sportpferd, Haflinger, Edelbluthaflinger, Rottaler: o Rasse- und Geschlechtstyp o Qualität des Körperbaus o Korrektheit des Ganges o Schritt o Trab o Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Gesamteindruck Süddeutsches Kaltblut: Rasse- und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaus Fundament einschließlich Hufe Korrektheit des Ganges Schritt Trab Weitere Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, Fruchtbarkeit und Leistungsprüfung sind den Eintragungsbestimmungen der einzelnen Rassen gem. § 11 bzw. 12 ZBO zu entnehmen. §9 Leistungsprüfungen Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach der Verordnung über die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung bei Pferden (PfZLpV), der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), der Zuchtverbandsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) oder dem Reglement der Féderation Equestre Internationale (FEI) durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Ergebnisse berücksichtigt, wenn diese von der FN anerkannt sind. Maßgeblich für die Beurteilung der, durch Leistungsprüfungen nachzuweisenden, Eigenschaften sind (Buchstabe d) bis i) sind rasseabhängig): a) Charakter (Umgänglichkeit) b) Temperament c) Leistungsbereitschaft d) Rittigkeit e) Springanlage f) Bewegungsablauf g) allgemeine Leistungsfähigkeit/Konstitution (Gesundheit, Härte etc.) h) Fahrtauglichkeit, Zugfestigkeit i) Zugwilligkeit, Zugmanier. Eigenleistung Als Grundlage der Leistungsbeurteilung bei Hengsten und Stuten gelten: - Stationsprüfung für Warmblut-Hengste (die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de nachzulesen) - Stationsprüfungen für Hengste und Stuten (die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld2014.html) nachzulesen) - Feldprüfungen für Stuten und Wallache (die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld2014.html) nachzulesen) - Turniersportprüfungen (Details hierzu sind im jeweiligen Zuchtprogramm der einzelnen Rassen nachzulesen) Der Verband setzt die erfolgreiche Ablegung von Leistungsprüfungen als Eintragungsvoraussetzung für die Aufnahme in bestimmte Abteilungen des Zuchtbuches voraus. Nachkommenleistung Für eine Einschätzung der Vererbungsleistung ist eine möglichst vollständige Fohlenbewertung unumgänglich. Aus diesem Grunde bietet der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. flächendeckend Fohlenbewertungstermine an. Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien für die Beurteilung der äußeren Erscheinung der jeweiligen Rasse. Seite 13 / 51 ZBO 2015 § 10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung Für die Eintragung der Nachkommen gilt der Zuchtbucheintragungsstatus des Hengstes bzw. der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Die Einstufung der eingetragenen und vorgestellten Hengste in weitergehende Verbandsabteilungen, z.B. Prädikatshengste, Prämienhengste, Elitehengste, ist möglich. § 11 Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch) . 1. Deutsches Sportpferd (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) (1.1.1) Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind. die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf (Körung Teil I) die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, welche wie folgt lauten: - in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 (Körung Teil III) oder - - - in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, AngloAraber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III) oder in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III) oder die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** (Körung Teil III) oder die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II (Körung Teil III) oder die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) (Körung Teil III) oder die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) (Körung Teil III) oder eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder Seite 14 / 51 ZBO 2015 - - - - - eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde oder in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erreicht haben und die zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifische Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen (Körung Teil III), oder in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III) oder in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamtnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III) oder in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur od. Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III) Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt: - Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch dann, wenn sie a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben, oder b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht haben. - Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen kmRekord von 1:22 min erreicht haben. - Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen gemäß dem Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind. - Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforderungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung „ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind. Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen sind. Seite 15 / 51 ZBO 2015 Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen. (1.1.2) Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I Auf Antrag können Hengste vorläufig für jeweils ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die 3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II) oder in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VAZuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo - Araber und Shagya - Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten erreicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II). Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als 3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst. 4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II) und die erste der beiden disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen (Körung Teil II). Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst. Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvierung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig als fünfjähriger Hengst eingetragen. Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen sind. Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen. (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Hengste eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen, Seite 16 / 51 ZBO 2015 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 5 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erhalten haben, 2. Haflinger (2.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens eine Gesamtnote von 6,5 erreicht haben, wobei keine Merkmalsblocknote unter 5,0 liegen darf. Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt: - 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in o Dressur Kl. L oder o Fahren einspännig Kl. M kombinierte Prüfung oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser absolviert haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“. (2.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, die nicht die Eintragungsbestimmungen für das Hengstbuch I erfüllen, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Identität überprüft worden ist, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, Seite 17 / 51 ZBO 2015 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. 3. Edelbluthaflinger (3.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens die Gesamtnote 6,5 oder mindestens eine Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 6,0 liegen darf. Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt: - die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in o Dressur Kl. L oder o Fahren einspännig Kl. M (kombinierte Prüfung) oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA. Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“. Eingetragen werden können frühestens im 4. Lebensjahr gem. der Zuchtmethode auch fuchsfarbene Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox), die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens 90 Punkte als Gesamtindex oder in einem Teilindex mindestens 100 Punkte erreicht haben, wobei kein Teilindex unter 80 Punkten liegen darf, oder die mindestens die Gesamtnote 6,5 oder mindestens eiSeite 18 / 51 ZBO 2015 ne Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 6,0 liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge siehe § 11 1.1.1. ZBO in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben, oder die mindestens in einer Hengstleistungsprüfung auf Station für Reitpferde im Gesamtindex mindestens 80 Punkte oder im Teilindex Springen bzw. Dressur mindestens 100 Punkte erreicht haben. (3.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Identität überprüft worden ist, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. 4. Süddeutsches Kaltblut (4.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind und ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben, sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser sowie kein Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 1 Tag Feldprüfung, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf. Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Seite 19 / 51 ZBO 2015 (4.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen. 5. Rottaler (5.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das Rottaler Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehorsam der Pferde an der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stationsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer Endnote von mind. 6,5 anerkannt. Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. (5.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen. Wirkung der Eintragung a. Die Eintragung der Hengste ist auf das Kalenderjahr der Eintragung befristet. Die Fortschreibung erfolgt auf Antrag des Hengstbesitzers. b. Besonders qualifizierte Hengste werden durch die Bewertungskommission herausgestellt. c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintragung nicht abgeleitet werden. Seite 20 / 51 ZBO 2015 § 12 Zuchtbücher für Stuten 1. Deutsches Sportpferd (1.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I oder einer dem Hengstbuch I entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen. (1.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der Rasse entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen. 2. Haflinger (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Seite 21 / 51 ZBO 2015 Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt: - die 5malige Platzierung mindestens in o Dressur Kl. A oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA oder o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung) (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind, deren Identität überprüft worden ist, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 4) aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der Rasse angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen. 3. Edelbluthaflinger (3.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt: - die 5malige Platzierung mindestens in o Dressur Kl. A oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA oder o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung) Seite 22 / 51 ZBO 2015 (3.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können, deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Identität überprüft worden ist, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen. 4. Süddeutsches Kaltblut (4.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung nach § 8 ZBO mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten werden darf die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (4.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen. Aufstiegsregelung: Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das Stutbuch II eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder schlechter bewertet sein darf, (4.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, Seite 23 / 51 ZBO 2015 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreichen, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 5. Rottaler (5.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind, deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten werden darf, die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 % Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Generation) die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen deren Identität überprüft worden ist, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. (5.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen. Wirkung der Eintragung a. Die Eintragung der Stuten im Zuchtbuch ist nicht befristet. b. Es sind insgesamt zwei Bewertungen (Erstbewertung und Widervorstellung) der Merkmale der äußeren Erscheinung im Leben einer Stute möglich, eine Bewertung je Kalenderjahr. Bei Widervorstellung der Stute zur Bewertung zählt das letzte Ergebnis. c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintragung nicht abgeleitet werden. § 13 Mindestangaben im Zuchtbuch Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Züchters und Besitzers. 2. Deckdatum und Deckort der Mutter; Art der Bedeckung 3. Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen (ggf. besondere Kennzeichen), Rasse 4. Lebensnummer (15stellige UELN) 5. Kennzeichnung (z.B. Transpondernummer und ggf. Brand) 6. Eltern mit Farbe 7. Name und Lebensnummer (15stellige UELN) von vier Vorfahrengenerationen (soweit bekannt) 8. Datum der Ausstellung des Equidenpasses incl. Zuchtbescheinigung 9. Bewertung der äußeren Erscheinung 10. Ergebnisse der Leistungsprüfungen 11. Ausstellungs- und Prämierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung 12. Die Nachzucht: bei Hengsten eingetragene Söhne und Töchter (mit deren Lebensnummern) bei Stuten die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern) 13. alle Ergebnisse von Zuchtwertschätzungen 14. Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch 15. Datum und (falls bekannt) Ursache des Abgangs 16. Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum 17. Angabe über Zwillingsgeburt 18. bei Hengsten in der künstlichen Besamung der DNA-Typ 19. genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon) 20. Ort und Datum der Eintragung unter Angabe der Abteilung Seite 24 / 51 ZBO 2015 § 14 Eintragung in das Zuchtbuch Die Eintragung eines Zuchtpferdes in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag des Besitzers, wenn die Identität des Pferdes nach den in § 23 dieser ZBO festgelegten Kriterien zweifelsfrei sichergestellt ist sowie die weiteren Anforderungen erfüllt sind. Die Eintragung in das Zuchtbuch ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine der Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen hat. Die Eintragung ist vom Zuchtverband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom Zuchtverband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Eintragung kann der Besitzer eines Zuchtpferdes Widerspruch einlegen. Die ausstellende Stelle ist nach Art. 21, Abs. 2 VO (EG) Nr. 504/2008 der Kommission verpflichtet, die Informationen im Zuchtbuch mindestens 35 Jahre lang oder bis mindestens 2 Jahre nach dem gemäß Artikel 19, Abs. 1, Buchstabe c VO (EG) Nr. 504/2008 mitgeteilten Todestag des Equiden zu speichern. § 15 Zuchtbuchführung Die Zuchtbuchführung erfolgt unter Aufsicht des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen (Zuchtleiter), der sich hierzu der Verbandsgeschäftsstellen und einer Einrichtung für Datenverarbeitung bedienen kann, sowie durch die Züchter. Das Zuchtbuch wird bei den Geschäftsstellen oder bei einer Einrichtung für Datenverarbeitung geführt und aufbewahrt. Zur Erfüllung der tierzuchtrechtlichen Anforderungen muss das Zuchtbuch für jedes eingetragene Pferd die in § 13 aufgeführten Angaben enthalten. Änderungen im Zuchtbuch werden bei eindeutig belegbaren Gründen vorgenommen. Nachfolgende Änderungen im Zuchtbuch werden unter Angaben von Gründen dokumentiert: Geburtsdatum Geschlecht Kennzeichen (Transponder, Brand, UELN) des Tieres, der Eltern, Großeltern Bei Zuchttieren die aus einem ET hervorgegangen sind, die genetischen Eltern sowie die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung Bei Zuchttieren, deren Samen zur KB verwendet werden soll, die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung Abgangsdatum und Ursache des Abgangs Kennzeichnung und Zulassung als Veredler § 16 Stallbuch Nach § 2, Abs. 1, Nr. 3 TierZOV muss jeder Züchter/jedes Gestüt für die Zuchtpferde seines Bestandes ein übersichtliches Stallbuch führen, in dem mindestens Aufzeichnungen über die Kennzeichen, die Abstammung und die Deck- oder Besamungs- und Abfohldaten der Zuchttiere enthalten sind. Bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, sind zusätzlich Aufzeichnungen über die Kennzeichen der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos, den Zeitpunkt der Besamung sowie die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos vorzunehmen. Außerdem sind die Daten über abgelegte Leistungsprüfungen zu vermerken. Das Stallbuch muss hinsichtlich seiner Angaben mit dem Abstammungsnachweis und dem Zuchtbuch übereinstimmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Zuchtleiter oder seinem Beauftragten die Stallbücher zur Überprüfung vorzulegen. Meldefristen für Deck-, Besamungs- und Abfohlmeldungen sind einzuhalten. Die Meldungen hinsichtlich Deck- bzw. Besamungsdaten sind vom Hengsthalter vorzunehmen. Der Stutenbesitzer ist für die Abfohlmeldung zuständig. Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf dem Deckschein, der Abfohlmeldung, im Stallbuch sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen, einzureichen bzw. aufzubewahren hat. Er hat auch alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter einschließlich der Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung, die ihm mit Eintragungen vom Verband zugeschickt werden, auf Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Fehler sind dem Verband unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen. Eine Korrektur durch den Züchter selbst ist Seite 25 / 51 ZBO 2015 nicht statthaft. Bei Korrekturen muss die Geschäftsstelle des Verbandes einen entsprechenden Vermerk anbringen. Sofern sich das Mitglied nicht an diese Verpflichtungen hält, erhält er gem. Satzung § 29 einen Verweis. § 17 Deckscheine Am Anfang des Jahres wird vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. für jede eingetragene Zuchtstute ein Deckschein in vierfacher Ausfertigung erstellt und dem Besitzer zugeschickt. Für noch nicht eingetragene Zuchtstuten erhält der Besitzer auf Antrag vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. einen Deckschein für das laufende Zuchtjahr. Der Deckschein wird nach erfolgtem Deckakt bzw. erfolgter Samenübertragung vom Hengsthalter bzw. dem Leiter der Besamungsstation ausgefüllt und mit seiner Unterschrift bzw. der seines Vertreters versehen. Der Deckschein muss nach § 8 SamEnV mindestens enthalten: a) Name der Deckstation (bei Natursprung) bzw. Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation (nach § 5 SamEnV bzw. die Veterinärkontrollnummer nach § 16 Satz 3 der Binnenmarkt Tierseuchenverordnung oder Name und Anschrift) b) Deckort c) Name, Lebensnummer und Farbe der Stute sowie Name und Lebensnummer des Hengstes bzw. bei künstlicher Besamung zusätzlich Angaben, mit denen der Samen nach § 6 SamEnV gekennzeichnet ist d) sämtliche Deckdaten e) Name und Anschrift des Betriebes des Stutenbesitzers / Haltungsbetriebes in dem die Stute steht f) Angaben über instrumentelle Samenübertragung und den Ausführenden (Name der Person, die den Samen verwendet hat) Der Hengsthalter bzw. die Besamungsstation sammelt jeweils ein Exemplar der Deckscheine und sendet diese nach Abschluss der Decksaison an die Verbandsgeschäftsstelle (Stichtag 31.10.) Diesen Aufzeichnungen stehen im automatisierten Verfahren oder in Informationssystemen erstellte Unterlagen gleich. Alternativ zum Deckschein ist auch die ausschließlich elektronische Erfassung einer Bedeckung in der Datenbank des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter möglich. § 18 Abfohlmeldung Die Abfohlmeldung erfolgt mittels Durchschlag des Deckscheins für den Stutenbesitzer bzw. auf elektronischem Weg und wird nach erfolgter Abfohlung vom Besitzer der Stute mit den entsprechenden Daten dem Verband innerhalb eines Monats vorgelegt bzw. in der Datenbank des Landesverbandes erfasst. Bringt eine Stute kein Fohlen zur Welt oder verendet das Fohlen kurz nach der Geburt, so ist ebenfalls die Abfohlmeldung unter Angabe des Grundes auszufüllen und vom Stutenbesitzer in oben genannter Frist an den Verband weiterzuleiten. Dies gilt auch bei totgeborenen Fohlen. Die Abfohlmeldung muss mindestens enthalten: Name und Lebensnummer der Fohlenmutter, Name und Lebensnummer des Vaters, Name, Anschrift und Mitgliedsnummer des Stuten- sowie des Fohlenbesitzers, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe des Fohlens, gegebenenfalls Angaben über Totgeburt oder Verendung kurz nach der Geburt sowie Zwillingsgeburt und die Unterschrift des Stutenbesitzers. Bei nicht fristgerechter Abfohlmeldung kann der Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung beim Fohlen auf Kosten des Stutenbesitzers anordnen. Es erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Unterlagen des Zuchtverbandes. Seite 26 / 51 ZBO 2015 § 19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) Abstammungsnachweis Die Ausstellung des Abstammungsnachweises erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung in der Hauptabteilung (HB I, HB II, S I, S II bzw. beim Deutschen Sportpferd und Süddeutschen Kaltblut nur HB I, S I, SII) des Zuchtbuches eingetragen oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen. Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Abfohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Abstammungsüberprüfung veranlasst. Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten erfolgt oder anderweitig gesichert. Geburtsbescheinigung Die Ausstellung einer Geburtsbescheinigung erfolgt, wenn die Bedingungen für einen Abstammungsnachweis nicht erfüllt, jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sind: Beide Elternteile müssen im Jahr der Bedeckung in eine entsprechende Abteilung/Abschnitt des Zuchtbuchs des LV eingetragen sein oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen werden. Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Abfohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Abstammungsüberprüfung veranlasst. Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten erfolgt oder anderweitig gesichert. Die Eintragung von Zuchttieren in eine Abteilung/Abschnitt des Zuchtbuches wird im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung vermerkt. Zweitschriften / Duplikate Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung (Artikel 16 der VO (EG) 504/2008 der Kommission) Zweitschriften von Pferdepässen incl. Zuchtbescheinigungen und/oder Eigentumsurkunden können, auf Antrag, nur bei Vorlage einer Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift über den Verlust der OriginalZuchtbescheinigung auf Grundlage der internationalen Lebensnummer (ULEN) ausgestellt werden. Sie sind deutlich als solche zu kennzeichnen (z.B. Aufdruck von „Duplikat des Pferdepasses“) und zu nummerieren. Eine Liste ausgestellter Zweitschriften wird veröffentlicht. Wird für ein Pferd ein Duplikat vom Pferdepass ausgestellt, so ist dieses im Abschnitt IX Teil II des Duplikates als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ einzustufen. Die Einzelangaben des ausgestellten Duplikats und die Einstufung des Equiden in Abschnitt IX sind unter Bezugnahme auf die internationale Lebensnummer in die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. geführte Datenbank einzugeben. § 20 Mindestangaben im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis /Geburtsbescheinigung) Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis / Geburtsbescheinigung) muss mindestens folgende Angaben enthalten: a) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchtervereinigung b) Ausstellungsdatum und -ort c) Lebensnummer (15stellige UELN) d) Rasse e) Name und Geschlecht f) Name und Anschrift des Züchters g) Name und Anschrift des Eigentümers / Verfügungsberechtigten h) letztes Deckdatum der Mutter i) Geburtsdatum und Geburtsort j) Farbe und Beschreibung der Abzeichen (ggf. bes. Kennzeichen) bei Fuß der Mutterstute k) ausgefüllte Grafik mit Unterschrift und Stempel des zugelassenen Tierarztes / Kennzeichnungsbeauftragten (Name in Druckbuchstaben) l) aktive Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Zuchtbrand/Nummernbrand) m) Namen, Lebensnummern, Farbe und Rasse der genetischen Eltern sowie Namen, Lebensnummern und Rasse der genetischen Großeltern n) Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung Seite 27 / 51 ZBO 2015 o) Pedigree mit vier Generationen p) Zuchtbucheintragungen des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren (z.B. in welche Abteilung eines Zuchtbuches eingetragen) q) Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden r) Zuchtinformationen s) Ergebnisse von Abstammungsüberprüfungen (geprüft am und von) t) Leistungsprüfungsergebnisse und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung des Pferdes, seiner Eltern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern. u) Arzneimittelbehandlungen und Medikationskontrollen v) Aussetzung der Gültigkeit des Dokuments für Verbringungszwecke w) Identitätskontrollen x) Eintragungen der Impfungen sowie Gesundheitskontrollen (Laboruntersuchungen) y) Turnierpferdeeintragungen z) Messbescheinigungen für Ponys zz) Schlachtpferdestatus gemäß Kapitel VII Artikel 21 Verordnung EG Nr. 504/2008 Der Pferdepass ist im Querformat DIN A 5 gedruckt und in zusammenhängender Form auszustellen. Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) und die Eigentumsurkunde gehören zum Pferd und bleiben Eigentum des ausstellenden Zuchtverbandes. Bei Besitzwechsel ist der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben. Bei Eigentumswechsel sind sowohl Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung als auch Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer auszuhändigen. Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifikation von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung (ViehVerkV) und ist für alle registrierten Fohlen auszustellen. Der Pferdepass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst. Für Pferde, die nicht als Zuchtpferde in einem Zuchtbuch eingetragen sind, wird ein Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt. Wird das Pferd später in ein Zuchtbuch eingetragen, wird der Euidenpass um eine Eintragungsbescheinigung ergänzt. Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer (UELN) zusätzlich zum Pferdepass ausgestellt. Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne der BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem, ebenfalls zum Pferd gehörigen, Pferdepass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben. § 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde Die Eigentumsurkunde muss mindestens folgende Angaben enthalten: a) Name des Pferdes b) Lebensnummer (15stellige UELN) c) aktive Kennzeichen (Zuchtbrand / Nummernbrand und/oder Transpondernummer) d) Rasse e) Geschlecht f) Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters g) Farbe und Beschreibung der Abzeichen bei Fuß der Mutterstute h) Geburtsdatum i) Pedigree mit vier Generationen j) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchtervereinigung k) Ausstellungsdatum, Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden § 22 Identifizierung Die Identifizierung von Pferden durch den Landesverband erfolgt gemäß VO (EG) 504/2008. Folgende Methoden finden Anwendung: 1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen (verbal und im Diagramm) bei Fuß der Mutter 2) Setzen eines Transponders bei Fohlen 3) Vergabe einer Lebensnummer (Internationale 15stellige Lebensnummer Pferd = Unique Equine Lifenumber - UELN) Jedes Pferd erhält spätestens bei der Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregistrierung, eine UELN im Sinne der Verordnung (EG) 504/2008. Die Lebensnummer ist ISO-konform, besteht aus 15 Stellen und ist alphanumerisch. Die ersten 3 Stellen (alphanumerisch) beziehen sich auf das HerSeite 28 / 51 ZBO 2015 kunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine internationale Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die 4. Stelle beschreibt, ob das Pferd vor 2000 geboren ist (3) oder 2000 und später (4). Die 5. und 6. Stelle bezeichnet die Züchtervereinigung, bei der das Pferd erstmalig eingetragen und aktiv (Transponder und ggf. Brand) gekennzeichnet wurde (für den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist dies die 81). Die 7. und 8. Stelle bezeichnet die Rasse, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist. Die nächsten 5 Stellen (alphanumerisch) geben eine laufende Registriernummer innerhalb der Züchtervereinigung wieder (Deckscheinnummer). Die letzten beiden Stellen geben Auskunft über das Geburtsjahr des Pferdes (z.B. für 2007 die 07). Beispiel: 276481821234513 Stelle 1-3 Herkunftsland Deutschland (276 = DE) Stelle 4 zeigt, dass dieses Pferd ab dem Jahr 2000 (4) geboren wurde Stelle 5-6 Zuchtverband Bayern (81) Stelle 7-8 Rasse Süddeutsches Kaltblut (82) (81 Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd und Rottaler, 83 Haflinger/Edelbluthaflinger) Stelle 9-13 laufende Registriernummer des Verbandes (12345), in Bayern entwickelt sich diese aus der Deckschein Nr. Stelle 14-15 Geburtsjahr 2013 (13 für das Jahr 2013) Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 11, 12 und 13 der internationalen Lebensnummer. Die internationale Lebensnummer Pferd wird nicht verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beibehalten. 4) Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Sofern ein Zuchtverband dies zulässt, kann ggf. ein neuer Name eingetragen werden, vorausgesetzt, der ursprüngliche Name wird während der gesamten Lebensdauer des Pferdes sowohl bei Veröffentlichungen als auch auf dem Abstammungsnachweis stets nach dem neuen Namen in Klammern angegeben. Namen, die mit einem Zuchtstättennamen verbunden sind, dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen bereits verbunden, so dürfen grundsätzlich keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden. Der Name von weiblichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter, der Name von männlichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters. Die Freigabe von Namen für Klone erfolgt zentral über die FN-Bereich Zucht auf Antrag der Zuchtverbände. Der Name eines Klons darf in keinem Fall der Name des Spendertieres sein. Bei Registrierung des Fohlens oder Eintragung in das Zuchtbuch wird für den Klon folgende Namensbezeichnung vergeben: „Individualname des Klons“ mit dem in Klammern zu setzenden Namenszusatz [„Klon (Name des Spendertiers)“] – beispielsweise „Pegaso (Klon Prometea)“. Für Klone sind nur Individualnamen zugelassen und keine Namenszusätze wie z.B. , , oder I, II, III zulässig. Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den verantwortlichen Zuchtverband vom FNBereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FNBereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde. Der Landesverband beantragt die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebensnummer des Vaters und der Mutter. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZVO der FN (§ 12, Abs. 4). Ausnahmeregelungen a) Namen von Vollbluthengsten, Trabern sowie im Ausland gezogener Hengste, die bereits im Zuchtbuch des Ursprungsverbandes geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten. b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name muss für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz (II etc.) verwendet werden. c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist. 5) Kennzeichnungsordnung für die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen Die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen erfolgt gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben. Voraussetzungen für die Vergabe der Kennzeichnung: Schenkelbrand (siehe Anlage 7 ZBO) einschließlich Nummernbrand wird grundsätzlich nur im Jahr der Geburt vorgenommen. Das Brennen erfolgt am linken Schenkel durch Beauftragte des Verbandes, wenn das Fohlen vor dem Absetzen bei der Mutter zur Beschreibung von Farbe und Abzeichen besichSeite 29 / 51 ZBO 2015 tigt wird. Fohlen, für die nur eine Geburtsbescheinigung ausgestellt wird, erhalten nur den Nummernbrand. § 23 Identitätssicherung und Abstammungsüberprüfung Für jedes eingetragene Pferd bzw. zur Eintragung vorgestellte Pferd und für jedes zu registrierende Fohlen kann der zuständige Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung aufgrund des Ergebnisses einer blutgruppenserologischen Untersuchung oder DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität verlangen. Eine Blutgruppenkarte oder die Ergebnisse der DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität werden beim zuständigen Zuchtverband hinterlegt. Die Kosten hierfür trägt der Verband. Bei unzutreffenden Angaben zur Abstammung trägt der Besitzer des Pferdes die Kosten. Vor Ausstellung von Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) müssen Abstammungsüberprüfungen aufgrund von blutgruppenserologischen Untersuchungen oder DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität erfolgen, wenn an der angegebenen Abstammung Zweifel bestehen. Dieses ist generell der Fall, wenn eine Stute innerhalb einer oder in zwei aufeinanderfolgenden Rossen von zwei oder mehreren Hengsten gedeckt wurde, die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von der mittleren Trächtigkeitsdauer der jeweiligen Rasse abweicht, das Fohlen nicht bei Fuß der Mutter identifiziert wurde. Bei der Abstammungsüberprüfung werden mindestens 10 % der im Zuchtverband im jeweiligen Zuchtjahr geborenen Fohlen (unabhängig vom Geschlecht) auf die väterliche und mütterliche Abstammung überprüft. Die Kosten hierfür trägt der Züchter. Bei der Vorstellung zur Körung und Eintragung von Hengsten ist eine Bluttypenkarte oder das Ergebnis der DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität der Mutter und des Vaters des Hengstes vorzulegen. Bei allen gekörten Hengsten wird eine Verifizierung der Bluttypenkarten oder DNA - Unterlagen zur Abstammungssicherung vorgenommen. Wird die Stute oder der Hengst in einem anderen Zuchtverband eingetragen, so verpflichtet sich der Landesverband, die zur Abstammungsüberprüfung notwendigen Unterlagen zur Sicherung der Identität, zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Körung bzw. der Eintragung vom zuständigen Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung durch blutgruppenserologische Untersuchung oder DNA - Typisierung zur Sicherung der Abstammung des betreffenden Hengstes angeordnet. Kostenträger ist in jedem Falle der Antragsteller. Der Hengsteigentümer/-halter steht in der Pflicht, die Nutzung und die Veröffentlichung der Informationen aus der Abstammungssicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung zu dulden. Der Zuchtverband ist berechtigt, die bereitgestellte DNA (Blut /Haare) für Analysen zu nutzen und die daraus abgeleiteten Ergebnisse zu veröffentlichen. § 24 Körordnung Körung ist eine Selektionsentscheidung des Verbandes für die Eintragung von Hengsten in eine Abteilung des Zuchtbuches in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. Im Rahmen der Körung werden Leistungsprüfungen im Sinne von § 7 TierZG durchgeführt. In die Körentscheidung gehen die Selektionsmerkmale nach § 10 dieser ZBO sowie die Abstammung und die Zuchttauglichkeit ein. 1) Voraussetzungen für die Körung Ein Hengst kann nur gekört werden, wenn er die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllt (§ 9 ZBO). Der Landesverband kann über die Rahmenrichtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Hengstleistungsprüfung (HLP)-Station hinaus, höhere Anforderungen stellen, die im Rassebeirat festgelegt werden. 2) Zulassung zur Körung Der Besitzer des Hengstes muss Mitglied des Verbandes sein. Seite 30 / 51 ZBO 2015 Die Termine der Körungen und die Art der Durchführung legt der Vorstand des Landesverbandes fest. Die Körung eines Hengstes ist bei der Geschäftsstelle zu beantragen. Damit ein Hengst zur Körung zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: o das Mindestalter beträgt 2 Jahre o vorherige Vorstellung, sofern zu der jeweiligen Körung eine Vorauswahl durchgeführt wird o die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I entsprechen o der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung muss vorliegen o Die Mütter (ab dem Jahrgang 1981) der Hengste der Rasse Süddeutsches Kaltblut müssen eine Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von 6,0 und besser abgelegt haben. Sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser abgelegt haben, wobei kein Einzelkriterium unter 5,0 bewertet sein darf. Vor der Körung ist die Identität des Hengstes anhand des Pferdepasses incl. Zuchtbescheinigung zu überprüfen. o Hengste ohne ausreichende Kennzeichnung sind von der Körveranstaltung ausgeschlossen. o Als weitere geforderte Unterlage zur Identitätssicherung muss der Nachweis über die Anlage der Bluttypenkarte oder die DNA - Typisierung zur Sicherung der Abstammung geführt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Körung und für die Körung selbst ist, dass der Hengst keine gesundheitlichen Mängel aufweist, welche die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert beeinträchtigen. Der Hengst muss einem Veterinärtest auf Gesundheit und Zuchttauglichkeit unterzogen worden sein und den Anforderungen genügen. Es dürfen keine Beeinträchtigung der Geschlechtsorgane, keine Erscheinungen, die auf eine erbliche Krankheitsdisposition schließen lassen, keine operativen Eingriffe zum Zweck körperlicher Korrekturen, keine bedeutenden röntgenologischen Befunde (Warmblut: bei bereits gekörten Hengsten kann die Vorlage des röntgenologischen Einstufungsprotokolls der Körung bei einem anderen anerkannten Pferdezuchtverband als ausreichend angesehen werden) vorliegen. Dieser Nachweis ist an Hand eines tierärztlichen Attests zu erbringen. Gesundheitliche Mängel sind in Anlage 4 ZBO definiert. 3) Durchführung Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt. Die Körung umfasst mindestens zwei Besichtigungen, von denen eine auf festem Boden stattfinden muss. Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet werden. Die Körentscheidung lautet: gekört oder nicht gekört oder vorläufig nicht gekört. Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit dieser Körentscheidung ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann. Die Körentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben und ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung „gekört“ ggf. unter Angabe der Frist zur Ablegung der Hengstleistungsprüfung ist in den Abstammungsnachweis einzutragen. 4) Medikationskontrollbestimmungen Zur Vorauswahl/Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel gemäß Durchführungsbestimmungen Anlage 6 ZBO verabreicht oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation vorgenommen wurde unabhängig vom Verschuldner. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen. 5) Rücknahme, Widerruf, Widerspruch Die Körung ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist vom Verband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom Verband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes beim Landesverband Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Körentscheidung. Die Widerspruchskommission entscheidet über die Annahme des Widerspruchs. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet die gleiche Kommission in angemessener Frist über Ort und Zeit der W iedervorstellung des Hengstes und die Zusammensetzung einer neuen Bewertungskommission, wobei außer dem Zuchtleiter alle Mitglieder neu berufen werden müssen. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Regressansprüche können aus Entscheidungen der Hengstbuchkommission nicht abgeleitet werden. Seite 31 / 51 ZBO 2015 Ergebnisse anderer Körveranstaltungen werden anerkannt, sofern diese von FN-Mitgliedsorganisationen durchgeführt wurden und die Körung gemäß den rassespezifischen Anforderungen dieser Zuchtbuchordnung durchgeführt wurde. Die jeweils dabei erzielten Entscheidungen werden vom Verband anerkannt. Neben Verbandskörungen können in Zusammenarbeit mit anderen anerkannten Züchtervereinigungen auch gemeinsame Körveranstaltungen durchgeführt werden. Anmelde- und Zulassungsvoraussetzungen, die Zusammensetzung der Körkommission und ggf. der Vorbesichtigungskommission, die Widerspruchskommission, das Widerspruchsverfahren sowie Einzelheiten zur Durchführung der Körung sind in der gemeinsamen Körordnung der veranstaltenden Züchtervereinigungen geregelt. § 25 Inkrafttreten Die vorstehende Zuchtbuchordnung erhält ihre Gültigkeit ab dem nung vom 19.08.2014 außer Kraft. . Damit tritt die alte Zuchtbuchord- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------- Anhang 1: (Bestandteil der ZBO): - Anlage 1: Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd - Anlage 2: Grundsätze für die Zucht der Rasse Süddeutsches Kaltblut - Anlage 3: Grundsätze für die Zucht der Rasse Rottaler Pferd - Anlage 4: gesundheitsbeeinträchtigende Merkmale gemäß Anlage 4 der ZVO - Anlage 5: Populationen der Veredlerrassen für die Rasse Deutsches Sportpferd - Anlage 6: Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle - Anlage 7: Brandzeichen Anhang 2: (im Einzelbeschluss-Verfahren durch den Rassebeirat) - Regelung über Beteiligung der Besamungsstationen am Zuchtprogramm - allgemeines Besamungswesen - Leistungszeichen Stuten/Hengste - Formblatt Hengstuntersuchung für Körung - Formblatt Bewertungsbogen - Hengstleistungsprüfung (HLP-Richtlinie FN) - die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Feldprüfung Stuten der Rassen Süddeutsches Kaltblut, Haflinger, Edelbluthaflinger, Deutsches Reitpferd und Rottaler sowie Hengste Süddeutsches Kaltblut unter http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html/ - die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Stationsprüfungen für Stuten der Rassen Deutsches Reitpferd, Haflinger, Edelbluthaflinger, Reitpony, Fahrpony sowie Hengste der Rassen Haflinger, Edelbluthaflinger, Reitpony und Fahrpony unter http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html Seite 32 / 51 ZBO 2015 Regelung für Prämienvergabe bei Stuten 1. Warmblut Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0 keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Stutbuch I mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte oder Turniererfolge in Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L oder 3 Platzierungen in höheren Klassen Prämienstutbuch Bewertung: Mutter: Leistungsprüfung: Elitestutbuch Leistungsprüfung: Fruchtbarkeit: Nachkommen: (P) Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen WN mind. 6,5 oder Gesamt- Index 90 Punkte in einem Teil- Index mind. 100 Punkte oder Turniererfolge in Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L oder 3 Platzierungen in höheren Klassen (auf Antrag) ( E ) mind. WN 6,0 ab 1991 6,5 eigene Turniererfolge Abteilung B oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C mind. 2 Nachkommen 66% ein im HB I eingetragener Sohn oder 2 Staatsprämienstuten oder 2 Nachkommen platziert KL.M oder besser 2. Haflinger und Edelbluthaflinger Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0 keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Hauptstutbuch mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte Prämienstutbuch Bewertung: Mutter: Leistungsprüfung: Elitestutbuch Leistungsprüfung: Fruchtbarkeit : Nachkommen: (P) Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen WN mind. 6,5 oder Gesamt - Index 90 Punkte in einem Teil-Index 100 Punkte (auf Antrag) ( E ) mind. WN 6,0/ eigene Turniererfolge Abteilung B oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C 70% 1 gekörter und geprüfter Sohn oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten / Prämienstuten oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen 3. Süddeutsches Kaltblut Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0 keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Stutbuch I mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 Seite 33 / 51 ZBO 2015 Prämienstutbuch Bewertung: Mutter: Leistungsprüfung: Elitestutbuch Leistungsprüfung: Fruchtbarkeit : Nachkommen: (P) Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen WN mind. 6,5 (auf Antrag) (E) mind. WN 6,0 70% 1 gekörter und geprüfter Sohn oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten/ Prämienstuten oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen Seite 34 / 51 ZBO 2015 Anlage 1 Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt. Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 gemeinsam das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen „Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“. Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ können nur vorgenommen werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben und die Änderungen von den für die o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht. Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzusetzen. 1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees): Angaben zum Pferd: Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Deckdatum der Mutter, Geburtsdatum, Geburtsort, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder des Tierhalters, Kennzeichnung (nur Mikrochip, oder Mikrochip/Brand). Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen, soweit vorhanden: Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Mikrochip und ggf. Brand) 2. Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the stud-book): Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwungvollen, raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charakters und seiner Rittigkeit für Reitzwecke jeder Art geeignet ist. 3. Kennzeichnung (the system for identifying equidae): Die Identifizierung der Equiden erfolgt gemäß der VO (EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Deutsches Sportpferd das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt. Zusätzlich zum Transponder können Fohlen am linken Oberschenkel einen Schenkelbrand (Rassebrand plus Nummernbrand) erhalten. Der Rassebrand besteht grundsätzlich aus Pfeil und Schlange. Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V können die traditionellen Brandzeichen ihres Zuchtverbandes weiter verwenden (siehe Anlage 7). 4. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection): Herkunft: bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband BadenWürttemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. Größe: um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist Farbe: alle Farben Typ: das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen Seite 35 / 51 ZBO 2015 zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen. Gebäude: ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend langer, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden Bewegungsablauf Grundgangarten taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt), der Schritt soll losgelassen, raumgreifend und taktsicher sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein; der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein. Springen geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Gelassenheit und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öffnender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit erhalten bleiben. Rittigkeit Ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelassen mit dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzgefühl vermittelt. Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natürlichem Gleichgewicht erkennbar sein. Innere Eigenschaften/Leistungsveranlagung/Gesundheit Interieur unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd, das durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein ausgeglichenes Temperament erkennen lässt Leistungsveranlagung vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit Gesundheit robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Fruchtbarkeit, Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften. 5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions for entering equidae, or if there are different procedures for classifying equidae entered in the book): Zuchtbuchabschnitte Die Zuchtbücher für Hengste und Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd bestehen aus einer Hauptabteilung und einer Besonderen Abteilung. Gliederung der Zuchtbuchabschnitte Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I Hengstbuch II und Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das Vorbuch Seite 36 / 51 ZBO 2015 Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I Stutbuch II und Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das Vorbuch Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Rasse- und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaus Korrektheit (Fundament/Gang) Schritt Trab Galopp Springanlage Gesamteindruck und Entwicklung Gesamtbewertung: Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten 1-6 und 8 (Stuten) bzw. 1-8 (Hengste) und wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Die Bewertung kann in ganzen und halben Noten erfolgen: 10 = 9= 8= 7= 6= 5= ausgezeichnet sehr gut gut ziemlich gut befriedigend genügend 4= 3= 2= 1= 0= mangelhaft ziemlich schlecht schlecht sehr schlecht nicht ausgeführt/bewertet Abweichende Bewertungssysteme sind zulässig, sofern eine gleichwertige Zuchtbucheintragung sichergestellt ist. 5.1. Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) 5.1.1 Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einen dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind. die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, die wie folgt lauten: - in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 oder - in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabisches Vollblut, AngloAraber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten oder - in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten Seite 37 / 51 ZBO 2015 - - - - - oder die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) oder eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde oder in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erreicht haben und zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,50 abgelegt haben, oder in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde oder in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamtnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde oder in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt: - Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch dann, wenn sie a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben, oder b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht haben. Seite 38 / 51 ZBO 2015 - Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen kmRekord von ≤ 1:22 min erreicht haben. - Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen gemäß dem Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind. - Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforderungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung „ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ oder vergleichbaren Leistungsprüfungen gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind. 5.1.2 Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I Auf Antrag können Hengste vorläufig jeweils für ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die 3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben oder in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VAZuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten erreicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben. Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als 3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst. 4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 5.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben und die erste der beiden disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen. Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst. Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvierung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig als fünfjähriger Hengst eingetragen. Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen sind. Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen. 5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. Seite 39 / 51 ZBO 2015 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 5.3 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen, 5.4 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde die die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen. 5.5 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind. Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden, wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 5.6 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen. 6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary): Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förderlich ist. Die Rassen Palomino und Pinto können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pedigree dieser über 4 Generationen ausschließlich Veredlerrassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutschen Sportpferd selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen kann dabei sowohl über Hengste als auch durch Stuten erfolgen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind in Anlage 5 aufgeführt. Seite 40 / 51 ZBO 2015 Anlage 2 Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung 92/353/EWG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Süddeutsches Kaltblut 1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees) (§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Angaben zum Pferd: Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum bei Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon) Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden): Name, UELN, Identifizierung gemäß VO 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Brand / Transponder) 2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the stud-book) (§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Verwendbarkeit. Auf ein ausgeglichenes Temperament, gute Umgänglichkeit, Hufgesundheit und Fruchtbarkeit wird besonderer Wert gelegt. Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet: Rasse- und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaus Fundament einschließlich Hufe Korrektheit des Ganges Schritt Trab 3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection) (§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Farbe überwiegend Füchse mit hellem Langhaar und Braune, aber auch Rappen, Schimmel, Tiger Widerristhöhe (Stockmaß) Größe 160 - 167 cm Röhrbeinumfang 22 - 25 cm das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten, harmonischen Kaltblutpferdes mit genügend Adel Größe Typ Gebäude Kopf trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge und deutlichen Geschlechtsausdruck Gebäude gut geformte, mittellange, sich zum Kopf verjüngende Halsung; genügend Ganaschenfreiheit und wenig Unterhals; große, gut gelagerte Schulter; breiter, sanft auslaufender Widerrist; mittellanger, gut bemuskelter Rücken mit gutem Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; lange, leicht geneigte, breite, kräftig und tief bemuskelte, leicht gespaltene Kruppe Fundament zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit ausgeprägten Gelenken; mittellange, straffe Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt Bewegungsablauf Grundgangarten gleichmäßig; taktmäßig; raumgreifend; losgelassene, energische, erhabene Bewegung; im Trab mit erkennbarer Schwebephase und genügend Schub aus der Hinterhand; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein Einsatzmöglichkeiten einsetzbar in Land- und Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung, als Reit-, Fahr- und Zugpferd Seite 41 / 51 ZBO 2015 Besondere Merkmale unkompliziert, ruhig, umgänglich, dabei leistungsfähig und ausdauernd mit lebhaftem, kontrollierbarem Temperament, Futterdankbarkeit, natürliche Fruchtbarkeit 4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae) Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß der VO (EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Süddeutsches Kaltblut das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt. 5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered in the book) (§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Das Zuchtbuch der Rasse Süddeutsches Kaltblut ist ein auf der Mutterseite offenes Zuchtbuch. Es besteht aus der „Hauptabteilung“, und der „Besonderen Abteilung“ und gliedert sich in die Abschnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I und Stutbuch II sowie Vorbuch für Stuten. 5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind und ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben, sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser, kein Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer 1 Tag, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf. Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfungen anzuerkennen sind. 5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen. 5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind, deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der Rasse bzw. einer (zugelassenen) Veredlerrasse eingetragen sind deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind Seite 42 / 51 ZBO 2015 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten sein darf die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anhang 4) aufweisen. 5.4 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen ist deren Mütter mind. in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen . Aufstiegsregelung: Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das Stutbuch II eingetragen werden, wenn deren Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I der Rasse angepaart wurden, sie zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, sie im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder schlechter bewertet sein darf 5.5 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreichen, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 6. Ahnenreihen / Veredlerrassen Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Vater im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen ist. Die Zuchtziele sollen vornehmlich durch die Methoden der Reinzucht angestrebt werden. Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen: Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut Englisches Vollblut (xx) Noriker (Österreichisches Kaltblut), die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt. Seite 43 / 51 ZBO 2015 Anlage 3 Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung 92/353/EWG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Rottaler Pferd 1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees) (§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Angaben zum Pferd: Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum bei Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon) Angaben zur den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden): Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Transponder und ggf. Brand) 2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the stud-book) (§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebautes, tiefes, breites und starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen, gutem Temperament, hoher Fruchtbarkeit und Lebensleistung mit Eignung für den Reit- und Fahrsport. 3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection) (§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Farbe Größe möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und Kopfabzeichen Stockmaß am Widerrist ca. 160 - 168 cm Röhrbein ca. 22 cm Gebäude Kopf edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig Hals breit angesetzt, leicht genug im Genick Körper breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt Bewegungsablauf Grundgangarten schwungvolle, raumgreifende Gänge Einsatzmöglichkeiten umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungsbereit für jede Reit-, Fahr- und Zugverwendung Besondere Merkmale hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit 4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae) Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß der VO (EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Rottaler das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt. 5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered in the book) (§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Das Zuchtbuch der Rasse Rottaler besteht aus der Hauptabteilung und gliedert sich in die Abschnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I, Stutbuch II. Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet: 1. 2. 3. 4. Rasse- und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaus Korrektheit (Fundament/Gang) Schritt Seite 44 / 51 ZBO 2015 5. 6. 7. 8. Trab Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) Springanlage (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) Gesamteindruck und Entwicklung 5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen, die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das Rottaler Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehorsam der Pferde an der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stationsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer Endnote von mind. 6,5 anerkannt. Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. 5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen. 5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse bzw. einer zugelassenen Veredlerrasse eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von 6,0 und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 % Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Generation) die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen deren Identität überprüft wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 5.4 Stutbuch II ( Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen, deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind, die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen. Seite 45 / 51 ZBO 2015 6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary) (§ 5 Nr. V.7 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.) Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des Rottaler Pferdes ist auf der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stuten der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus Anpaarungen dieser Stuten innerhalb des Zuchtprogramms werden als geborene Rottaler definiert und nehmen am Zuchtprogramm der Rasse teil. Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rassemerkmale können Hengste folgender Rassen eingesetzt werden: Englisches Vollblut (xx) Alt – Oldenburger Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut Cleveland Bay Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Rottaler Pferd anhand einer Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Zuchtausschuss Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt. Seite 46 / 51 ZBO 2015 Anlage 4 Liste der gesundheitsbeeinträchtigen Merkmale (in Anlehnung an Anlage 4 zur ZVO vom Mai 2010, Stand: Dezember 2010) Erbfehler bzw. -defekte (Letalfaktoren) Rasse Untersuchung/ Aufnahme durch...... Gentest bei Verdacht Max. Grad der Ausbildung Eintragungsbestimmungen: Stuten/Hengsten – Zuchtbuchabteilungen Monitoring bei erfassten Pferden Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Vorhandensein des Gens Hengste und Stuten: Eintragung in Anhang Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Hengste und Stuten: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Araber Gentest bei allen Hengsten Vorhandensein des Gens Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Junctionalis Epidermolysis Bullosa (JEB)* Belgisches Kaltblut Gentest bei allen Hengsten Gentest bei allen Hengsten Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Glycogen Branching Enzyme Deficiency (GBED)* *oligofaktorielle Erbdefekte Appaloosa Gentest bei allen Hengsten Paint Horse Quarter Horse Gentest bei allen Hengsten Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Kieferanomalien Alle die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50% der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.B. schief stehender Zahn/Zähne, ge-hören zu den Aus-schlussgründen. Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen ZVO-Abschnitten der Rassen. Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang (Haflinger) bzw. Hengstbuch II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger) Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Hyperkalämische Periodische Paralyse (HYPP)* Quarter Horses Paint, Appaloosa Lethal White Foal Sydrom (LWFS/LOW-Effekt)* Paint Schwere kombinierte Immundefizienz (SCID)* Hengste: fachtierärztliche Untersuchung Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersuchung Stuten: Eintragung in Anhang (Haflinger) bzw. Stutbuch II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger) bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Myotonie New Forest Pony Gentest bei allen Hengsten und Stuten oder bei beiden Elterntieren Träger des Gens (Status A/C) Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest Kryptorchismus/ Microorchismus Alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das Scrotum abgestiegen sein Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang (Haflinger) bzw. Hengstbuch II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger) Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden bei den Reitpferden: in Hengstbuch und Stutbuch II Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung - im Kniegelenk 1 OCDBefund - im Sprunggelenk und in mehr als 1 weiteren Gelenk jeweils 1 OCDBefund (3 und mehr OCD-Befunde) Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Patellaluxation bzw. –fixation Shetland Pony, Dt. Part-Bred Shetland Pony, Dt. Classic Pony, Friesen Tinker Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation) aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersuchung eine dislozierbare Patella Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes) Alle Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch: fachtierärztliche Untersuchung Lähmung des Kehlkopfes Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann eingeholt werden Seite 47 / 51 ZBO 2015 Anlage 5 Veredlerrassen für die Zucht des Deutschen Sportpferdes (DSP) Populationen des Deutschen Reitpferdes Arabisch Partbred (Typ Deutsches Reitpferd) Bayerisches Warmblut (Ursprungszuchtbuch DSP) Deutsches Pferd Deutsches Sportpferd (Ursprungszuchtbuch DSP) Hannoveraner Hessisches Warmblut Holsteiner Mecklenburger weitere Rassen Achal Tekkiner Amerikanisches Warmblut Anglo Arabisches Vollblut (x) Anglo Araber Araber Arabisches Vollblut (ox) Argentinisches Reitpferd Australisches Warmblut Belgisches Sportpferd Belgisches Warmblut Brasilianisches Reitpferd Bulgarisches Warmblut Dänisches Warmblut Englisches Vollblut (xx) Estland Sportpferd Finnisches Warmblut Gidran Großbritannien Warmblut Irisches Sportpferd Italienisches Warmblut Kanadisches Warmblut Kisbéri Königlich Niederländisches Warmblut Kroatisches Warmblut Lettisches Warmblut Oldenburger Oldenburger Springpferd Rheinisches Warmblut Trakehner Westfälisches Warmblut Württemberger (Ursprungszuchtbuch DSP) Zweibrücker Reitpferd (Ursprungszuchtbuch DSP) Lusitano Luxemburger Reitpferd Mexikanisches Reitpferd Niederländisches Reitpferd Norwegisches Warmblut Österreichisches Warmblut Palomino (siehe Nr. 6 der Grundsätze) Pinto ( siehe Nr. 6 der Grundsätze ) Polnisches Warmblut Portugiesisches Warmblut Pura Raza Espanol Schottisches Sportpferd Schwedisches Warmblut Schweizer Warmblut Selle Français Shagya Araber Slowakisches Warmblut Slowenisches Warmblut Spanisches Sportpferd Sportpferd La Silla Deutscher Traber Tschechisches Warmblut Ungarisches Warmblut Ukrainisches Reitpferd Zangersheide Reitpferd Seite 48 / 51 ZBO 2015 Anlage 6 Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle 1. Für die Entnahme von Blut- und Urinproben muss ein Medi-Kontroll-Kit muss bei der Körkommission/Auswahlkommission vorliegen und kann bei der FN angefordert werden. Für die Entnahme von Haarproben müssen vom Zuchtverband geeignete Behältnisse verwendet werden, die eine eindeutige Zuordnung der Haarprobe gewährleisten; dies kann auch das Medi-Kontroll-Kit sein. 2. Die Probeentnahme sollte im Beisein eines von der Körkommission/Auswahlkommission Beauftragten erfolgen. Der Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommission/Auswahlkommission des Zuchtverbandes) gewinnt gemäß der Anleitung zur Probeentnahmen von dem jeweiligen Pferd/Pony in Gegenwart des Hengsthalters oder dessen Beauftragten Urinproben oder Blutproben oder gegebenenfalls Haarproben. Es ist mindestens 30 Minuten auf Urin zu warten. Der Zeitraum zur Gewinnung von Urin kann vom Probennehmer angemessen ausgedehnt werden. Kann innerhalb der Wartezeit keine Urinprobe entnommen werden, beschränkt sich der Probennehmer auf die Entnahme von zwei Blutproben; in jedem Fall sind Urin- oder Blutproben zu entnehmen. Die Probenflaschen und Verschlüsse für die A- und B-Probe tragen jeweils identische Code-Nummern. Die Probenflaschen sind fest zu verschließen. Die Deckel-Code-Nummern sind in das Untersuchungsprotokoll einzutragen. 3. Nach Entnahme der Probe ist durch den Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommission/Auswahlkommission des Zuchtverbandes) ein das Entnahmeprotokoll auszufüllen, zu unterzeichnen und anschließend dem Hengsthalter oder dessen Beauftragten zur Mitzeichnung vorzulegen und auszuhändigen. Die entsprechend gekennzeichneten Durchschläge des Untersuchungsprotokolls sind jeweils an das Analyselabor (zusammen mit den Proben) Körkommission/Auswahlkommission zu übermitteln. 4. Die gewonnenen Proben sowie das für das Analyselabor vorgesehene Protokollformular sind in den Styroporbehälter zu geben; anschließend ist das Styroporset in den Papp-Versand-Karton zu verpacken. 5. Die Proben sind vom die Körung durchführenden Veranstalter kühl zu lagern (Kühlschrank 4°) und vor bzw. unmittelbar nach Beendigung der Körveranstaltung verpackt per Post an das Institut für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, Carl-Diem-Weg 6, 50933 Köln, Telefon: (02 21) 4 97 13 13, Telefax: (02 21) 4 97 32 36 oder ein anderes von der Körkommission/Auswahlkommission benanntes Analyselabor zu senden. 6. Im Analyselabor werden von den jeweils zwei übersandten Flaschen Gefäßen mit Blut-, Urin- bzw. Haarproben je eine zur Untersuchung verwendet (A-Probe), die 2. (B-Probe) bei einem positiven Ergebnis für eine Kontrollanalyse aufbewahrt. 7. Wird bei Analyse der A-Probe eine gemäß Teil D, Anlage 1 Ziff. (1) und (2) ZVO verbotene Substanz festgestellt, erfolgt sofortige Information der Körkommission/Auswahlkommission, die wiederum den Hengsthalter oder dessen Beauftragten unterrichtet. Der nach Abs. 1 Unterrichtete kann innerhalb einer Woche bei der Körkommission/Auswahlkommission eine Kontrollanalyse der B-Probe beantragen. Die Kontrollanalyse wird binnen 14 Tagen in Gegenwart des Antragstellers oder seines Beauftragten oder eines von ihm benannten Gutachters in dem Analyselabor durchgeführt. Kommt die Analyse der B-Probe nach Antragstellung nicht innerhalb von 14 Tagen unter Mitwirkung des Antragstellers zustande, wird die B-Probe ohne seine Mitwirkung analysiert. Die Kosten für die Analyse der B-Probe trägt der Antragsteller. Wird kein Antrag auf Analyse der B-Probe gestellt, so wird dem weiteren Verfahren das Ergebnis der AProbenanalyse zugrunde gelegt. Seite 49 / 51 ZBO 2015 Anlage 7 Brandzeichen 1. Deutsches Sportpferd Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V. Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. Und die Brandzeichen der Haupt- und Landgestüte Haupt- und Landgestüt Schwaiganger Haupt- und Landgestüt Marbach Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse Hauptgestüt Graditz Seite 50 / 51 ZBO 2015 2. Süddeutsches Kaltblut 3. Haflinger/ Edelbluthaflinger 4. Rottaler Pferd Seite 51 / 51 ZBO 2015