Zuchtbuchordnung - Landesverband Bayerischer Pferdezüchter eV

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Zuchtbuchordnung - Landesverband Bayerischer Pferdezüchter eV
Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO)
des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.
Inhaltsangabe
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1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO
2 Aufgaben des Landesverbandes
3 Begriffsbestimmungen
4 Zuchtprogramm
5 Zuchtziele
6 Umfang und Zuchtpopulation
7 Zuchtwertschätzung und Selektion
8 Bewertung der Zuchtpferde
9 Leistungsprüfungen
10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung
11 Zuchtbuch für Hengste
12 Zuchtbuch für Stuten,
13 Mindestangaben im Zuchtbuch
14 Eintragung ins Zuchtbuch
15 Zuchtbuchführung
16 Stallbuch
17 Deckscheine
18 Abfohlmeldung
19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung)
20 Mindestangaben im Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis und
Geburtsbescheinigung)
§ 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde
§ 22 Identifizierung
§ 23 Identitätssicherung durch Abstammungsüberprüfung
§ 24 Körordnung
§ 25 Inkrafttreten
Anhang:
Regelungen für Prämienvergabe
§1
Zweck und Geltungsbereich der ZBO
1) Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., im Folgenden Landesverband genannt, ist eine
staatlich anerkannte Züchtervereinigung gemäß § 3 Tierzuchtgesetz. Die ZBO regelt die ordnungsgemäße Durchführung der Zucht aller vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und seiner Regionalverbände (§ 1 Ziff. 2) betreuten Pferderassen im Rahmen und nach Maßgabe der tierzuchtrechtlichen
Bestimmungen, der Satzungen des Landesverbandes und seiner Regionalverbände. Sie ist Bestandteil
der Satzung des Landesverbandes. Inhaltlich beruht die vorliegende ZBO auf den EU-Richtlinien, den
Tierzucht- und Tierschutzbestimmungen des Bundes und des Freistaates Bayern, der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände, soweit sie vom zuständigen Gremium des Verbandes bestätigt worden sind.
2)
Der räumliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtgebiet) erstreckt sich auf die Gebiete gemäß
§3 der Satzung des Landesverbandes.
3) Der sachliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtpopulation) erstreckt sich auf alle vom Landesverband betreuten Pferderassen. Diese sind:
 Deutsches Sportpferd
 Haflinger
 Edelbluthaflinger
 Süddeutsches Kaltblut
 Rottaler
4) Den Zuchtprogrammen sowie den sonstigen Regeln der ZBO und den in ihrem Rahmen ergangenen
Maßnahmen sind alle Mitglieder des Landesverbandes unterworfen. Wer Dienstleistungen des Landesverbandes oder eines Regionalverbandes in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Mitgliedschaft zu erwerben. In begründeten Fällen ist der Zuchtverband berechtigt, auch gegenüber Nichtmitgliedern tätig zu
werden.
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5) Der Landesverband ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände (AGS) und
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).
6) Mitteilungsorgan ist die verbandsinterne Zeitschrift „Blickpunkt Zucht“ sowie die offizielle Internetseite des
Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. www.bayerns-pferde.de. Beschlüsse des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. werden in der Zeitschrift bzw. auf der Internetseite veröffentlicht.
§2
Aufgaben des Landesverbandes
1)
Die Aufgaben des Landesverbandes sind in § 4 der Satzung des Landesverbandes geregelt. Zu den
Aufgaben gehören insbesondere
 die Aufstellung und Durchführung von Zuchtprogrammen
 die Beratung der Züchter und Pferdehalter
 die Führung der Zuchtbücher
 die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde
 die Ausstellung von Eigentumsnachweisen
 die Ausstellung von Dokumenten zur Identifizierung (Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung).
2)
Der Landesverband kann Aufgaben ganz oder teilweise an seine Regionalverbände und andere Organisationen übertragen.
§3
Begriffsbestimmungen
1)
Zuchtverband
Eine Züchtervereinigung, die nach § 3 Tierzuchtgesetz (TierZG) staatlich anerkannt ist.
2) Zuchtpferd
Ein Pferd, das
a) in einem Zuchtbuch eingetragen ist (eingetragenes Zuchttier) oder
b) selbst in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches eingetragen oder vermerkt ist und dort eingetragen
werden kann (reinrassiges Zuchttier)
3) Zuchtwert
Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und die Merkmale der äußeren Erscheinung ihrer
Nachkommen. Der Gesamtzuchtwert wird bei Pferden ab einem Alter von 3 Jahren geschätzt.
4) Leistungsprüfung
Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der Schätzung des Zuchtwertes.
5) Zuchtbuch
Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Verzeichnis der Zuchtpferde zum Zwecke ihrer
Identifizierung sowie zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.
6) Alter des Pferdes
Für die Altersangabe gilt für im November und Dezember geborene Pferde der 1. Januar des folgenden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahrgangszugehörigkeit.
7) Körung
Körung ist die Entscheidung des Zuchtverbandes über den grundsätzlichen, vorläufigen Einsatz des
Hengstes im Rahmen des jeweiligen Zuchtprogramms. In die Entscheidung gehen insbesondere die
Merkmale der äußeren Erscheinung sowie der Leistungsveranlagung ein, soweit diese aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind.
8) Eintragung in das Zuchtbuch
Die Entscheidung des Zuchtverbandes über die Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung/ einen Abschnitt des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag nach den in der Zuchtbuchordnung festgelegten Kriterien.
9) Zuchtprogramm
Das Zuchtprogramm ist die Gesamtheit der zur Erreichung des züchterischen Fortschritts durchgeführten Aktivitäten. Im Zuchtprogramm müssen mindestens Angaben gemacht werden zu:
 Zuchtziel
 Zuchtmethode
 Leistungsprüfungen
 Selektionskriterien
 Umfang der Zuchtpopulation.
10) Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigung)
Zuchtbescheinigungen sind von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunden die mindestens Angaben über die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enthalten und zusätzlich Angaben zu deren Samen, Eizellen oder Embryonen enthalten können. Sie
gelten als Zuchtbescheinigungen im Sinne von § 2, Nr. 12 TierZG.
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11) Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung
Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der EU-Entscheidung VO (EG)
504/2008 i.V. m. Abschnitt 13 § 44a ViehVerkV und beinhaltet bei Zuchtpferden die Zuchtbescheinigung.
12) Züchter
Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Als Züchter
wird bezeichnet, wer mindestens ein Zuchttier besitzt und einer Züchtervereinigung als Mitglied angehört.
§4
Zuchtprogramm
Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das
jeweilige Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere Exterieurbeurteilung, Leistungsprüfungen,
Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion. Neue Methoden der Biotechnik (künstliche Besamung und Embryotransfer) finden Anwendung. Bei der Zuchtwertschätzung können neben Ergebnissen der eigenen Population auch solche anderer Zuchtverbände bzw. Stellen Berücksichtigung finden. Zu der betreffenden, am
Zuchtprogramm beteiligten, Zuchtpopulation gehören alle Zuchtpferde, die in die folgenden Abteilungen des
Zuchtbuches eingetragen sind:
Hengstbuch
- Hauptabteilung bestehend aus Hengstbuch I und Hengstbuch II sowie zusätzlich für die Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger dem Anhang
- Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rasse Deutsches Sportpferd
Stutbuch
- Hauptabteilung bestehend aus Stutbuch I und Stutbuch II sowie zusätzlich für die Rassen Haflinger
und Edelbluthaflinger dem Anhang
- Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rassen Deutsches Sportpferd und Süddeutsches Kaltblut
§5
Zuchtziele
Im Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zweckes zur Erhaltung und Verbesserung der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen, verfolgt der Landesverband bei den einzelnen, von ihm betreuten Pferderassen folgende Zuchtziele:
I) Deutsches Sportpferd
I.1 Vorbemerkung
Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband
Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.,
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt.
Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und dem Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen „Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“.
Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“
können vorgenommen werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende
satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben und die Änderungen von den für die
o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurden.
Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“
werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht.
Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch
den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten
die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzusetzen.
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I.2. Rasse
Deutsches Sportpferd
I.3 Herkunft
bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.,
Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband SachsenThüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
I.4 äußere Erscheinung
Größe:
um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist
Farbe:
alle Farben
Typ:
Das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes.
Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen.
Gebäude:
ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte
Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend langer, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht
geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und
Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten,
großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte,
von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen, gerade
gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein,
sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden
I.5. Bewegungsablauf
Grundgangarten:
Springen:
Rittigkeit:
taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt,
Galopp 3-Takt), der Schritt sollte losgelassen, raumgreifend und taktsicher
sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll,
leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein, der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll
über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von
hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein.
geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Gelassenheit
und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen,
ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter
Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öffnender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit
erhalten bleiben.
ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelassen mit
dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzgefühl vermittelt,
Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natürlichem Gleichgewicht
erkennbar sein.
I.6. innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit
Interieur:
unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd, das
durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein
ausgeglichenes Temperament erkennen lässt.
Leistungsveranlagung:
vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke jeder Art
geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und
Vielseitigkeit.
Gesundheit:
robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Fruchtbarkeit,
Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden
Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften.
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I.7 Leistungsveranlagung
Erwünscht ist
ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites sowie leistungsfähiges, für Reitund Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit. Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden folgende Merkmale überprüft:
Charakter und Temperament
Rittigkeit
Grundgangarten
Springen.
Bei Körung und Zuchtbucheintragung werden Freilaufen und -springen überprüft. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
I.8 Selektionsmerkmale
Aus den vorstehenden Merkmalen werden Selektionsmerkmale definiert, die bei der
Exterieurbeurteilung und den Hengstleistungs- und Zuchtstutenprüfungen nach dem
allgemein gültigen Notensystem bewertet werden.
Weiterhin bilden Gesundheitsdaten die Grundlage für die Zucht auf Gesundheit. Daten von Tierärzten sind als primäre Datenquelle anzusehen, gesundheitsbezogene
Daten aus anderen Quellen können ergänzende Informationen liefern. Auswertungsgrundlage sind in erster Linie Krankheitsdiagnosen und spezifische Befunde.
Auf der Grundlage eines Pools von Gesundheitsdaten kann der Zuchtverband den
Merkmalskomplex Gesundheit längerfristig über die neuesten Methoden aus der
Wissenschaft in sein Zuchtprogramm einbeziehen.
I.9 Zuchtmethode
Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förderlich ist. Die Rassen Palomino und Pinto
können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pedigree dieser über 4 Generationen ausschließlich Veredlerrassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutsche Sportpferd selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen kann dabei sowohl
über Hengste als auch durch Stuten erfolgen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind
in Anlage 5 aufgeführt.
I.10 Exterieurbeurteilung
Bei der Exterieurbeurteilung werden folgende Selektionsmerkmale bewertet:
 Rasse und Geschlechtstyp
 Qualität des Körperbaues
 Korrektheit des Ganges
 Schritt
 Trab
 Galopp (sofern bei der Vorstellung möglich)
 Freispringen (sofern bei der Vorstellung möglich)
 Gesamteindruck
II. Haflinger
II.1 Vorbemerkung
Die Zucht von Haflingern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen
Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Populationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der Associazone Nazionale
Cavallo Razza Avelignese, Viale Lavagnini n. 4, 50129 Firenze, Italien aufgestellten
Grundsätze ein. Die Associazone Nazionale Cavallo Razza Avelignese ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der
Rasse Haflinger führt. Für die Haflingerzucht in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:
II.2 Rasse
Haflinger
II.3 Herkunft
Südtirol (Italien)
II.4 äußere Erscheinung
Größe
ca. 142 – 152 cm
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Farben
Fuchs in den verschiedenen Abstufungen; helles Langhaar; Abzeichen an den Beinen und Stichelhaar unerwünscht
Gebäude
Kopf
kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Profillinie; Ganaschen genügend
weit; großes, klares Auge
Hals
genügend langer Hals; leicht im Genick
Körper Rechteckformat; gut ausgeprägter Widerrist; längsovale Rippung; lange,
breite, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie
Fundament trocken, korrekt; harte, nicht zu flache Hufe
II.5 Bewegungsablauf
korrekte, raumgreifende Gänge mit gutem Schub aus der Hinterhand
II.6 Einsatzmöglichkeiten
Reiten und Fahren für Erwachsene und Kinder; auch zum Westernreiten
geeignet
II.7 Besondere Merkmale
edel, gutmütig, leistungsbereit, genügsam
II.8 Zuchtmethode
Das Zuchtbuch des Haflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die
Reinzucht.
II.9 Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches
RASSENMERKMALE
Zuchtgebiete:
a)
Originalzuchtgebiet: das Land Südtirol
b)
Nachzuchtgebiet: das gesamte Staatsgebiet, im Besonderen Hügel- und Berggebiete Italiens
Beschreibung
Typisch mittelstarkes Pferd mit edlem Äußeren, mit harmonischen, kräftigen, korrekten Formen, bei dem sich
alle funktionellen Teile im richtigen Gleichgewicht befinden. Gutmütig im Charakter, aber genügend energisch im Temperament, mit guter Bewegungsveranlagung und gutem Verhältnis zwischen Schnelligkeit der
Gangart und Kraftaufwand.
Farbe und Abzeichen
Fuchsfarbe in den verschiedenen Abstufungen, vorzugsweise Goldfuchs; Schopf, Mähne und Schweif mit
viel seidigem, glattem und vorzugsweise hellem Haar; möglichst ohne Beinabzeichen.
Kopf
Eher leicht, trocken und gut angesetzt, sehr ausdrucksvoll, leichter Eindruck am oberen Nasenrücken, große
und bewegliche Nüstern, weiter und trockener Kehlgang; nicht zu lange, bewegliche und gut angesetzte
Ohren; lebhafte, ausdrucksstarke Augen, mit gut gezeichneten Augenbögen.
Hals
Pyramidenförmig, nicht zu stark, mit passender Länge, mittlerer Richtung (45°), leichtem Kopfansatz und
harmonischem Übergang in den Rumpf.
Widerrist
Deutlich, trocken, in den Rücken verlängert.
Rücken
Von passender Länge, fest und gut bemuskelt.
Lende
Breit, kurz, muskulös, mit gutem Übergang zur Kruppe (Anschluss).
Kruppe
Lang, breit, muskulös, mit mittlerer Neigung.
Schweif
Gut angesetzt, mit viel langem Haar.
Brust
Breit, mit gut ausgeprägten Muskelmassen, Brustbein zwischen die Ellbögen reichend, von der Seite gesehen mit vorgewölbtem, schön gebogenem Rand.
Schulter
Lang, gut geneigt, muskulös und am Rumpf anliegend.
Brustkorb
Breit, hoch, tief, mit gewölbten, langen, schrägen Rippen.
Bauch
Gut geformt und straff.
Oberschenkel
Muskulös bis hin zum Unterschenkel (Behosung)
Huf
Gut geformter Huf mit gesundem, widerstandsfähigem, vorzugsweise pigmentiertem Hornschuh.
Gliedmaßen
Freier Teil der Gliedmaßen relativ kurz mit ausgeprägten Muskelmassen; große und klare Gelenke, Vorderarm stark und muskulös, die Schiene übertreffend; Hinterhand sehr muskulös mit starken, trockenen, klaren
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und gut gerichteten Sprunggelenken; kurze, trockene Schiene mit gut abgesetzten Sehnen; starke und gut
gerichtete Fesseln; regelmäßige Stellung.
Gänge
Regelmäßig, energisch, elastisch mit raumgreifendem, mittelmäßig erhabenem Schritt; der Bewegungsablauf ist regelmäßig, mit starkem Schub aus der Hinterhand.
MORPHOLOGISCHE UND ERBLICHE FEHLER, DIE DIE EINTRAGUNG INS HERDBUCH
AUSSCHLIESSEN
Übermäßig lymphatische Konstitution, unharmonischer Rumpf; grober und schwerer Kopf mit langen hängenden Ohren; kleine Augen mit schweren Augenbögen; zu schmaler Körperbau, flache Rippung; zu fehlerhafte Stellungen; übermäßig ausgedehnte Beinabzeichen (1x hochgestiefelt, 2x gestiefelt, 3x halbgestiefelt,
4 Beinabzeichen) und übermäßig große Kopfabzeichen; Birk- oder Fischauge; weiße Flecken und stark verbreitetes Stichelhaar; deutliches Vorkommen von schwarzem Langhaar in Mähne und Schweif.
Ebenso zum Ausschluss führen alle anerkannten Erbfehler, im Besonderen:
*
Nabelbruch
*
Kieferanomalien: Papageien- und Karpfengebiss
*
erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen)
*
angeborener Kryptorchismus (Spitzhengst)
*
angeborene Hufanomalien, ungleiche Hufe, Platt- und Bockhufe
*
andere anerkannte Missbildungen
Diese Erbfehler müssen von einem Tierarzt diagnostiziert werden, dessen Befund dem Abstammungs- und
Beschreibungspapier des betreffenden Pferdes beigelegt wird.
III. Edelbluthaflinger
III.1 Vorbemerkung
Die Zucht des Edelbluthaflingers in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen
Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen führen im Sinne
der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Edelbluthaflinger. Die gemeinsame Führung des
Ursprungzuchtbuches für die Rasse des Edelbluthaflingers wurde von den entsprechenden Züchtervereinigungen am 3. Mai 2004 schriftlich vereinbart.
III.2 Rasse
Edelbluthaflinger
III.3 Herkunft
Deutschland
III.4 ox – Blutanteil
angestrebt werden mindestens 1,57 % bis maximal 25 % Arabisches Vollblut (ox),
errechnet aus mind. 6 Vorfahrengenerationen
III.5 äußere Erscheinung
Größe
ca. 142 cm - 152 cm
Farben
Fuchs; helles Langhaar; Abzeichen am Kopf zulässig Abzeichen an den Beinen, Stichelhaar sowie graues Langhaar sind unerwünscht
Typ
Körperbau
Erwünscht ist
das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und zugleich über genügend
Substanz verfügenden harmonischen Kleinpferdes, das in seiner Typprägung einer
vielseitigen Verwendung Rechnung trägt. Die Typmerkmale drücken sich im Weiteren in einem edlen, ausdrucksvollen, kurzen, trockenen Kopf mit breiter Stirn und
leicht konkaver Stirn-Nasen-Profillinie aus. Rassetypisch sind ein großes, klares und
freundliches Auge und dem edlen Kopf in der Größe angemessene Ohren sowie
große, weite Nüstern.
Unerwünscht sind
sowohl ein derbes, plumpes und kurzliniertes, wie auch ein zu leichtes und von zu
wenig Substanz und Kaliber geprägtes Erscheinungsbild sowie ein grober ausdrucksloser Kopf und verschwommene Konturen. Ebenso unerwünscht sind Abweichungen von den rassetypischen Farbmerkmalen sowie fehlender Geschlechtsausdruck.
Erwünscht ist
ein harmonischer Körperbau mit guter Körperbemuskelung im Langrechteckformat,
der für die Nutzung im Reiten wie im Fahren geeignet ist.
Dazu gehören:
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Fundament
ein genügend langer, breiter, gut aufgesetzter und bemuskelter, sich zum Kopf hin
verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit (leicht im Genick); eine große,
schräg gelagerte Schulter; ein gut ausgeprägter Widerrist, der weit in den Rücken
hineinreicht; ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken; ausreichende Brusttiefe und
Brustbreite bei längsovaler Rippung; lange, breite, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie.
Unerwünscht sind
ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und
tief angesetzte Halsung, wenig Ganaschenfreiheit und ein schweres Genick, eine
kurze, steile Schulter, ein wenig markanter Widerrist, ein kurzer oder überlanger
weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze oder zu stark
abgezogene Kruppe, eine geringe Brusttiefe und Brustbreite sowie flache Rippenwölbung und hochgezogene Flanken.
Erwünscht ist
ein zum Körper passendes, trockenes, korrekt gestelltes Fundament mit ausreichend großen, klaren Gelenken, mittellangen Fesseln und festen, nicht zu flachen,
mittelgroßen Hufen. Eingeschlossen ist eine korrekte, d. h. von vorne und hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen gerade gestelltes
Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden.
Unerwünscht sind
Unkorrektheiten in den Gliedmaßen, hierzu gehören: unklare, kleine, schmale oder
geschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder überlange, weiche
Fesseln, unkorrekte Einschienungen und Stellungsanomalien sowie zu flache und zu
weiche oder formveränderte Hufe oder Hufe, die in ihrer Größe nicht zum Pferd passen. Unerwünscht sind weiterhin insbesondere zehenweite, zehenenge, bodenweite,
bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige
Gliedmaßenstellungen.
III.6 Bewegungsablauf
Grundgangarten
Erwünscht sind
fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt,
Galopp 3-Takt).
Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen energisch und taktmäßig sein bei
klarem Ab- und Auffußen.
Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbarer Schwebephase
raumgreifend, elastisch, schwungvoll, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und
Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus
der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden.
Unerwünscht sind
insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen
sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, zehenenge, bodenweite bzw. zehenweite Bewegungen sowie Bewegungen mit
übertriebener „Knieaktion“.
Springen
Erwünscht ist
ein geschicktes, vermögendes und überlegtes Springen, welches Gelassenheit und
Intelligenz erkennen lässt. Beim Gesamtablauf des Sprunges sollen der Fluss der
Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben.
Unerwünscht ist
insbesondere ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem weggedrückten
Rücken, bei dem der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps verloren
gehen.
III.7 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit
Erwünscht ist
ein leistungsfähiges, unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges,
nervenstarkes und zuverlässiges Kleinpferd, das einen wachen, intelligenten Eindruck macht, mit einem hohen Leistungswillen ausgestattet ist und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt.
Unerwünscht sind
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insbesondere im Umgang schwierige, nervöse oder heftige sowie phlegmatische
und unwillige Pferde.
Erwünscht ist
ein edles, vielseitig veranlagtes, umgängliches robustes Kleinpferd, das sich als leistungsbereites und leistungsfähiges Freizeitpferd empfiehlt für jegliche Nutzungszwecke im Reiten wie im Fahren.
Erwünscht sind weiterhin
Genügsamkeit, robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belastbarkeit
bei hoher Regenerationsfähigkeit, gute Fruchtbarkeit sowie das Freisein von Erbfehlern.
III.8 Zuchtmethode
Das Zuchtbuch des Edelbluthaflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die
Reinzucht. Zugelassene Veredlerrassen sind Haflinger (Hengste und Stuten) und,
nach einem gemeinsamen Beschluss im Rasseparlament Haflinger / Edelbluthaflinger, ausgewählte Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox,- Hengste, fuchsfarben). Edelbluthaflinger sind Anpaarungsprodukte von Edelbluthaflingern untereinander oder von Zuchttieren der (zugelassenen) Rassen, sofern diese in das Zuchtbuch
des Edelbluthaflingers eingetragen sind und die Eintragungsvoraussetzungen laut §
11 bzw. 12 ZBO erfüllen. Nachkommen aus Anpaarungen von Haflingern (weniger
als 1,57 % ox- Blutanteil) untereinander sind nicht eintragungsfähig.
IV. Süddeutsches Kaltblut
IV.1 Vorbemerkung
Die Zucht von Süddeutschen Kaltblütern in Deutschland wird in den der Deutschen
Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im
Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München aufgestellten Grundsätze ein. Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die
Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung
der Rasse Süddeutsches Kaltblut führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches
werden in Anlage 2 aufgeführt.
Für die Zucht des Süddeutschen Kaltblutes gelten allgemeine Vorgaben:
Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Verwendbarkeit. Der kaltblütige Typ steht auf korrektem trockenem Fundament und zeichnet
sich durch taktsichere und raumgewinnende Bewegungen aus. Schwerpunkte sind
der Schritt und der Trab.
IV.2 Rasse
Süddeutsches Kaltblut
IV.3 Herkunft
Bayern, Österreich (Räticum, Noricum)
IV.4 äußere Erscheinung
Sollmaße Widerristhöhe (Stockmaß) ca. 160-167 cm
Röhrbeinumfang
22-25 cm
Farben
überwiegend Füchse mit hellem Langhaar, Braune; aber auch Rappen, Schimmel,
Tiger
Typ / Ausstrahlung
Erwünscht ist
das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten harmonischen Kaltblutpferdes mit
genügend Adel. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem
Auge, eine gut geformte, genügend lange Halsung, plastische Bemuskelung sowie
trockene und korrekte Gliedmaßen. Zuchthengste und -stuten sollten über einen
ausgeprägten Geschlechtsausdruck verfügen.
Unerwünscht ist
ein derbes und plumpes Erscheinungsbild, ein zu großer Kopf, grobe und
schwammige Gliedmaßen mit unklaren Gelenken, bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck.
Körperbau Erwünscht ist
eine mittellange sich zum Kopf verjüngende Halsung mit genügend Ganaschenfreiheit und wenig Unterhals; eine große und gut gelagerte Schulter, ein breiter, sanft
auslaufender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken mit gutem Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; eine lange, leicht geneigte, breite, kräftig und tief bemuskelte und leicht gespaltene Kruppe; insgesamt eine harmonische
Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.
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Unerwünscht ist
ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und
tief angesetzte Halsung ohne Ganaschenfreiheit, eine kleine, zu steile, unbedeutende Schulter; ein kurzer oder überlanger, fester oder matter Rücken; eine leere oder
aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze, gerade oder zu steil abfallende Kruppe; geringe Brusttiefe und -breite; hochgezogene Flanken und kurze Hinterrippe.
Fundament Erwünscht sind
trockene und klare Gliedmaßen mit ausgeprägten Gelenken; eine mittellange, straffe
Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn,
das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt; außerdem eine korrekte, von hinten und vorn gesehene, gerade Gliedmaßenstellung, ein gerade gestelltes Vorderbein, gerade Zehenachsen und ein im Sprunggelenk mit 150° gewinkeltes Hinterbein
Unerwünscht ist
ein unkorrektes Fundament mit kleinen, schmalen eingeschnürten Gelenken,
schwache Röhrbeine und kurze, steile oder weiche Fesseln sowie kleine, enge Hufe
mit flachen Trachten; zehenweite, stark zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen.
IV.4 Bewegungsablauf
Grundgangarten Erwünscht sind
gleichmäßige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten, der Schritt zeigt
klaren 4- und der Trab 2-Takt; losgelassene, energische, erhabene Bewegungen bei
klarem Auf- und Abfußen, im Trab mit erkennbarer Schwebephase und Schub aus
der Hinterhand; der aus aktiv arbeitender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei ausgreifende Vorhand übertragen
werden; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein.
Unerwünscht sind
kurze, flache und unelastische Bewegungen bei fest gehaltenem Rücken, sowie
schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen; ferner
schwankende, deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, deutlich zehenenge, bodenweite und zehenweite Gangarten.
IV.5 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Einsatzmöglichkeiten / Gesundheit
Erwünscht ist
ein unkompliziertes, ruhiges, umgängliches, dabei leistungsfähiges und ausdauerndes Kaltblutpferd; lebhaftes, kontrollierbares Temperament; einsetzbar in Land- und
Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung; Einsatzgebiete sind das Fahren und
das Ziehen im leichten und schweren Zug; Eignung als zu reitendes Pferd wird angestrebt; Futterdankbarkeit, auf Hufgesundheit und natürliche Fruchtbarkeit wird
Wert gelegt, Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmalen (gemäß der
Liste im Anlage 4 dieser ZBO)
Unerwünscht ist
ein im Umgang schwieriges, nervöses oder stures Pferd; Anfälligkeit für Mauke
IV.6 Zuchtmethode
Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten,
deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Väter im
Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind.
Die Zuchtziele werden vornehmlich durch die Methoden der Reinzucht angestrebt.
Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen
 Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut
 Englisches Vollblut (xx)
 Noriker (Österreichisches Kaltblut),
die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese Hengste
müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.
V. Rottaler
V.1 Vorbemerkung
Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Rottaler
Pferd führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches werden in Anlage 3 aufgeführt.
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Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebautes, tiefes, breites und starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen,
gutem Temperament, hoher Fruchtbarkeit und Lebensleistung mit Eignung für den
Reit- und Fahrsport.
V.2 Rasse
Rottaler Pferd (edles kräftiges Warmblut)
V.3 Herkunft
aus dem Rottal stammende bayerische Pferderasse
V.4 äußere Erscheinung
Größe
Stockmaß
ca. 160 – 168 cm
Röhrbein
ca. 22 cm
Farben
möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und Kopfabzeichen
Körperbau Kopf edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig
Hals
breit angesetzt, leicht genug im Genick
Körper breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe
Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt
V.5 Bewegungsablauf
schwungvolle, raumgreifende Gänge
V.6 Besondere Merkmale
hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit
V.7. Einsatzmöglichkeiten
umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungsbereit für jede
Reit-, Fahr- und Zugverwendung
V.8 Zuchtmethode
Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des
Rottaler Pferdes ist auf der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stuten der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus Anpaarungen dieser Stuten innerhalb des Zuchtprogramms werden als geborene Rottaler definiert und nehmen am Zuchtprogramm der Rasse teil.
Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rassemerkmale
können Hengste der Rassen
 Englisches Vollblut (xx)
 Alt - Oldenburger
 Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut
 Cleveland Bay
eingesetzt werden. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Rottaler
Pferd anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Zuchtausschuss Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HBI erfolgt.
V.9 Leistungsprüfungen
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- bzw.
Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination
aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination als Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden.
Einzelheiten sind in §11 und 12 dieser ZBO geregelt.
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§6
Umfang der Zuchtpopulation
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZBO (2015) haben die Zuchtpopulationen folgenden Umfang:
2.632 Deutsches Sportpferd (67 Hengste und 2.565 Stuten)
351 Haflinger (27 Hengste und 312 Stuten)
1.016 Edelbluthaflinger (28 Hengste und 988 Stuten)
1.958 Süddeutsches Kaltblut (124 Hengste und 1.834 Stuten)
28 Rottaler (8Hengste und 20 Stuten)
§7
Zuchtwertschätzung und Selektion
1) Bei allen im Rahmen des Zuchtprogramms verwendeten Pferden wird der Zuchtwert geschätzt. Der
Zuchtwert wird mit Hilfe wirtschaftlich wichtiger, der Zuchtrichtung entsprechenden Merkmalen geschätzt
und gliedert sich in die beiden Teile Exterieur und Leistung. Die vollständige Schätzung des Zuchtwertes
liegt vor, wenn die beiden Zuchtwertteile Exterieur und Leistung ermittelt sind.
Beauftragte Stelle für Zuchtwertschätzung in Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
in Grub.
2) Neben den züchterischen Anforderungen an Abstammung, Exterieur und Leistung wird von den Pferden
verlangt, dass sie gesund und fruchtbar sind. Zu berücksichtigen sind hier die allgemeine Gesundheit
sowie die Geschlechts- und Erbgesundheit (bezugnehmend auf die Liste der gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale in Anlage 4 dieser ZBO).
Um den Merkmalskomplex Gesundheit züchterisch bearbeiten zu können, stellen die Züchter Gesundheitsdaten für den Aufbau einer Datenbank zur Verfügung. Tierärzte liefern die von ihnen erhobenen Gesundheitsdaten zur zentralen Speicherung und Verarbeitung. Mit Hilfe anerkannter wissenschaftlicher
Methoden werden diese Informationen für die Nutzung von Zucht und Management aufbereitet.
Der Züchter duldet die Nutzung und die Veröffentlichung der Informationen aus der Abstammungssicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung.
3) Auf der Grundlage der Ergebnisse der Exterieurbeurteilung sowie der Leistungsprüfung und weiterer verfügbarer Informationen werden die Zuchtwerte geschätzt. Liegen auch Zuchtwerte von Verwandten vor,
sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Der Zuchtwert bildet die Entscheidungsgrundlage für die anschließende Selektion. Durch die Selektionsentscheidung wird deutlich gemacht, welche Pferde als züchterisch erwünscht im Sinne einer Förderung der Zucht angesehen werden. Dieses wird durch die Eintragung der selektierten Pferde in die entsprechenden Abschnitte des Zuchtbuches sowie durch die Vergabe von Leistungszeichen (Prämien usw.) dokumentiert.
4) Die Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und der Selektion werden veröffentlicht.
§8
Bewertung der Zuchtpferde
Bewertet werden die nachfolgenden, im Zuchtprogramm definierten Merkmale der äußeren Erscheinung. Die
Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Stutenschauen, Leistungsprüfungen u. ä.), um
den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden gleicher Zuchtrichtung zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden.
Die Bewertung erfolgt in ganzen Noten, die Vergabe von halben Noten ist zulässig:
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = genügend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
0 = nicht bewertet
Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Angabe in Gesamtpunktzahlen ist
zulässig. Die Teilnoten können gewichtet werden. Die Gewichtung bezieht sich auf die Beschlüsse des jeweiligen Rassebeirates.
Zuständig für die Bewertung sind vom jeweiligen Zuchtverband berufene Kommissionen, denen der Zuchtleiter oder dessen Beauftragter sowie mindestens eine weitere sachkundige Person angehören müssen.
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Bei der Beurteilung der äußeren Erscheinung werden folgende Merkmale bewertet:
Deutsches Sportpferd, Haflinger, Edelbluthaflinger, Rottaler:
o Rasse- und Geschlechtstyp
o Qualität des Körperbaus
o Korrektheit des Ganges
o Schritt
o Trab
o Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
o Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
o Gesamteindruck
Süddeutsches Kaltblut:
 Rasse- und Geschlechtstyp
 Qualität des Körperbaus
 Fundament einschließlich Hufe
 Korrektheit des Ganges
 Schritt
 Trab
Weitere Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, Fruchtbarkeit und Leistungsprüfung sind den Eintragungsbestimmungen der einzelnen Rassen gem. § 11 bzw. 12 ZBO zu entnehmen.
§9
Leistungsprüfungen
Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach der Verordnung über die Leistungsprüfung und die Zuchtwertschätzung bei Pferden (PfZLpV), der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), der Zuchtverbandsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) oder dem Reglement der Féderation Equestre Internationale (FEI) durchgeführt werden.
Darüber hinaus werden Ergebnisse berücksichtigt, wenn diese von der FN anerkannt sind.
Maßgeblich für die Beurteilung der, durch Leistungsprüfungen nachzuweisenden, Eigenschaften sind (Buchstabe d) bis i) sind rasseabhängig):
a) Charakter (Umgänglichkeit)
b) Temperament
c) Leistungsbereitschaft
d) Rittigkeit
e) Springanlage
f) Bewegungsablauf
g) allgemeine Leistungsfähigkeit/Konstitution (Gesundheit, Härte etc.)
h) Fahrtauglichkeit, Zugfestigkeit
i)
Zugwilligkeit, Zugmanier.
Eigenleistung
Als Grundlage der Leistungsbeurteilung bei Hengsten und Stuten gelten:
- Stationsprüfung für Warmblut-Hengste
(die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de nachzulesen)
- Stationsprüfungen für Hengste und Stuten
(die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld2014.html) nachzulesen)
- Feldprüfungen für Stuten und Wallache
(die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld2014.html) nachzulesen)
- Turniersportprüfungen
(Details hierzu sind im jeweiligen Zuchtprogramm der einzelnen Rassen nachzulesen)
Der Verband setzt die erfolgreiche Ablegung von Leistungsprüfungen als Eintragungsvoraussetzung für die
Aufnahme in bestimmte Abteilungen des Zuchtbuches voraus.
Nachkommenleistung
Für eine Einschätzung der Vererbungsleistung ist eine möglichst vollständige Fohlenbewertung unumgänglich. Aus diesem Grunde bietet der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. flächendeckend Fohlenbewertungstermine an.
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien für die Beurteilung der äußeren Erscheinung der jeweiligen Rasse.
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§ 10
Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung
Für die Eintragung der Nachkommen gilt der Zuchtbucheintragungsstatus des Hengstes bzw. der Stute zum
Zeitpunkt der Bedeckung. Die Einstufung der eingetragenen und vorgestellten Hengste in weitergehende
Verbandsabteilungen, z.B. Prädikatshengste, Prämienhengste, Elitehengste, ist möglich.
§ 11
Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch)
.
1. Deutsches Sportpferd
(1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
(1.1.1) Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I
 Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der
Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden
Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und
 deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind.
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben,
wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf (Körung Teil I)
 die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen,
welche wie folgt lauten:
- in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete
„dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 (Körung Teil III)
oder
-
-
-
in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, AngloAraber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer
maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III)
oder
in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder
Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind.
80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III)
oder
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** (Körung Teil III)
oder
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung
mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II (Körung Teil III)
oder
die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC**
(bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) (Körung Teil III)
oder
die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC***
(bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) (Körung Teil III)
oder
eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes
oder
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eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde
oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde
oder
in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00
und besser erreicht haben und die zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifische Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von
einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen (Körung Teil III),
oder
in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015)
mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder
Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind.
80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit
dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes,
des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der
Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III)
oder
in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamtnote von
mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und in
Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen
Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder der
Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde
(Körung Teil III)
oder
in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015)
mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranlagungszuchtwert
Dressur od. Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches
Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in
Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen
Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder
der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder
einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III)
Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt:
- Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung
auch dann, wenn sie
a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben,
oder
b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von
mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht haben.
-
Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen kmRekord von  1:22 min erreicht haben.
-
Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen gemäß dem
Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind.
-
Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforderungen
an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung
„ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind.
Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen
sind.
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Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der
Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind
und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen.
(1.1.2) Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I
Auf Antrag können Hengste vorläufig für jeweils ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die
 3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber
die übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab
Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“
bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II)
oder
in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VAZuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo - Araber und Shagya - Araber in den ersten beiden Generationen
mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten erreicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II).
Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als
3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber die
übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw.
„springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II) und die erste der beiden
disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen (Körung Teil II).
Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst.
Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht
möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvierung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig
als fünfjähriger Hengst eingetragen.
Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen
sind.
Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der
Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind
und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen.
(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Hengste eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote
7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit
und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4
aufweisen.
(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen,
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

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 5 mindestens eine
Gesamtnote von 5,0 erhalten haben,
2. Haflinger
(2.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei
die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens eine
Gesamtnote von 6,5 erreicht haben, wobei keine Merkmalsblocknote unter 5,0 liegen darf.
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt,
wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung
wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt.
Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:
- 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in
o Dressur Kl. L oder
o Fahren einspännig Kl. M kombinierte Prüfung oder
o Springen Kl. A oder
o Vielseitigkeit Kl. VA.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig
eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15
Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen übernommen.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser absolviert haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“.
(2.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
 die nicht die Eintragungsbestimmungen für das Hengstbuch I erfüllen,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Identität überprüft worden ist,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
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
die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen.
(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen,
 deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.
3. Edelbluthaflinger
(3.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei
die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens die
Gesamtnote 6,5 oder mindestens eine Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter
6,0 liegen darf.
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt,
wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung
wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt.
Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:
- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in
o Dressur Kl. L oder
o Fahren einspännig Kl. M (kombinierte Prüfung) oder
o Springen Kl. A oder
o Vielseitigkeit Kl. VA.
Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig
eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15
Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel
„Leistungshengst“.
Eingetragen werden können frühestens im 4. Lebensjahr gem. der Zuchtmethode auch fuchsfarbene
Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox),
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei
die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindestens 90
Punkte als Gesamtindex oder in einem Teilindex mindestens 100 Punkte erreicht haben, wobei kein
Teilindex unter 80 Punkten liegen darf, oder die mindestens die Gesamtnote 6,5 oder mindestens eiSeite 18 / 51
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ne Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 6,0 liegen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge siehe § 11 1.1.1. ZBO in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben, oder die mindestens in einer Hengstleistungsprüfung auf Station für
Reitpferde im Gesamtindex mindestens 80 Punkte oder im Teilindex Springen bzw. Dressur mindestens 100 Punkte erreicht haben.
(3.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,
 die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Identität überprüft worden ist,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen.
(3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen,
 deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.
4. Süddeutsches Kaltblut
(4.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
 deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind und ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben,
 sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der
Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser sowie kein Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei
kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 1 Tag Feldprüfung, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf.
Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der
Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen.
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(4.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.
5. Rottaler
(5.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei
die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 25 (2) ZBO die Anforderungen an die
Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale
gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das Rottaler
Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen
darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren Stationen, bei
der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehorsam der Pferde an der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stationsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer Endnote von mind. 6,5 anerkannt.
Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung
vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung
kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern.
Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder
eingetragen werden.
(5.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.
Wirkung der Eintragung
a. Die Eintragung der Hengste ist auf das Kalenderjahr der Eintragung befristet. Die Fortschreibung erfolgt auf Antrag des Hengstbesitzers.
b. Besonders qualifizierte Hengste werden durch die Bewertungskommission herausgestellt.
c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintragung
nicht abgeleitet werden.
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§ 12
Zuchtbücher für Stuten
1. Deutsches Sportpferd
(1.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt
eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I oder einer dem Hengstbuch I entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die
vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen.
(1.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.
 die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel der Rasse entsprechen,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.
2. Haflinger
(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
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Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen.
Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben
oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“.
Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:
- die 5malige Platzierung mindestens in
o Dressur Kl. A oder
o Springen Kl. A oder
o Vielseitigkeit Kl. VA oder
o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung)
(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,
 deren Identität überprüft worden ist,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anlage 4) aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der Rasse angepaart wurden,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.
3. Edelbluthaflinger
(3.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintragung
mindestens dreijährig sind,
 deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen
übernommen.
Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben
oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“.
Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:
- die 5malige Platzierung mindestens in
o Dressur Kl. A oder
o Springen Kl. A oder
o Vielseitigkeit Kl. VA oder
o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung)
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(3.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintragung
mindestens dreijährig sind,
 die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,
 deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entsprechenden
Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Identität überprüft worden ist,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO die in der Bewertung der
Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
(3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen,
 deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.
4. Süddeutsches Kaltblut
(4.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der (zugelassenen) Rasse
eingetragen sind
 deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen
sind
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung nach § 8 ZBO mind. die Gesamtnote
6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten werden
darf
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
(4.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen,
 deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
 deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen
sind
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.
Aufstiegsregelung:
Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das
Stutbuch II eingetragen werden,
 wenn die Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I
der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine
Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder
schlechter bewertet sein darf,
(4.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind,
 deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
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

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreichen,
die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
5. Rottaler
(5.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind,
 deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO eine Gesamtnote von
6,0 und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten werden darf,
 die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 % Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Generation)
 die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen
 deren Identität überprüft worden ist,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
(5.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.
Wirkung der Eintragung
a. Die Eintragung der Stuten im Zuchtbuch ist nicht befristet.
b. Es sind insgesamt zwei Bewertungen (Erstbewertung und Widervorstellung) der Merkmale der äußeren Erscheinung im Leben einer Stute möglich, eine Bewertung je Kalenderjahr. Bei Widervorstellung
der Stute zur Bewertung zählt das letzte Ergebnis.
c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintragung
nicht abgeleitet werden.
§ 13
Mindestangaben im Zuchtbuch
Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Name und Anschrift des Züchters und Besitzers.
2. Deckdatum und Deckort der Mutter; Art der Bedeckung
3. Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen (ggf. besondere Kennzeichen), Rasse
4. Lebensnummer (15stellige UELN)
5. Kennzeichnung (z.B. Transpondernummer und ggf. Brand)
6. Eltern mit Farbe
7. Name und Lebensnummer (15stellige UELN) von vier Vorfahrengenerationen (soweit bekannt)
8. Datum der Ausstellung des Equidenpasses incl. Zuchtbescheinigung
9. Bewertung der äußeren Erscheinung
10. Ergebnisse der Leistungsprüfungen
11. Ausstellungs- und Prämierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung
12. Die Nachzucht:
 bei Hengsten eingetragene Söhne und Töchter (mit deren Lebensnummern)
 bei Stuten die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern)
13. alle Ergebnisse von Zuchtwertschätzungen
14. Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch
15. Datum und (falls bekannt) Ursache des Abgangs
16. Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum
17. Angabe über Zwillingsgeburt
18. bei Hengsten in der künstlichen Besamung der DNA-Typ
19. genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon)
20. Ort und Datum der Eintragung unter Angabe der Abteilung
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§ 14
Eintragung in das Zuchtbuch
Die Eintragung eines Zuchtpferdes in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag des
Besitzers, wenn die Identität des Pferdes nach den in § 23 dieser ZBO festgelegten Kriterien zweifelsfrei
sichergestellt ist sowie die weiteren Anforderungen erfüllt sind.
Die Eintragung in das Zuchtbuch ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine der Voraussetzungen
hierfür nicht vorgelegen hat. Die Eintragung ist vom Zuchtverband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom Zuchtverband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat.
Gegen die Eintragung kann der Besitzer eines Zuchtpferdes Widerspruch einlegen.
Die ausstellende Stelle ist nach Art. 21, Abs. 2 VO (EG) Nr. 504/2008 der Kommission verpflichtet, die Informationen im Zuchtbuch mindestens 35 Jahre lang oder bis mindestens 2 Jahre nach dem gemäß Artikel
19, Abs. 1, Buchstabe c VO (EG) Nr. 504/2008 mitgeteilten Todestag des Equiden zu speichern.
§ 15
Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt unter Aufsicht des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen (Zuchtleiter), der sich
hierzu der Verbandsgeschäftsstellen und einer Einrichtung für Datenverarbeitung bedienen kann, sowie
durch die Züchter.
Das Zuchtbuch wird bei den Geschäftsstellen oder bei einer Einrichtung für Datenverarbeitung geführt und
aufbewahrt. Zur Erfüllung der tierzuchtrechtlichen Anforderungen muss das Zuchtbuch für jedes eingetragene Pferd die in § 13 aufgeführten Angaben enthalten.
Änderungen im Zuchtbuch werden bei eindeutig belegbaren Gründen vorgenommen. Nachfolgende Änderungen im Zuchtbuch werden unter Angaben von Gründen dokumentiert:
 Geburtsdatum
 Geschlecht
 Kennzeichen (Transponder, Brand, UELN) des Tieres, der Eltern, Großeltern
 Bei Zuchttieren die aus einem ET hervorgegangen sind, die genetischen Eltern sowie die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung
 Bei Zuchttieren, deren Samen zur KB verwendet werden soll, die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung
 Abgangsdatum und Ursache des Abgangs
 Kennzeichnung und Zulassung als Veredler
§ 16
Stallbuch
Nach § 2, Abs. 1, Nr. 3 TierZOV muss jeder Züchter/jedes Gestüt für die Zuchtpferde seines Bestandes ein
übersichtliches Stallbuch führen, in dem mindestens Aufzeichnungen über die Kennzeichen, die Abstammung und die Deck- oder Besamungs- und Abfohldaten der Zuchttiere enthalten sind. Bei Zuchttieren, die
aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, sind zusätzlich Aufzeichnungen über die Kennzeichen der
genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos, den Zeitpunkt der Besamung sowie die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos vorzunehmen. Außerdem sind die Daten über abgelegte Leistungsprüfungen zu vermerken.
Das Stallbuch muss hinsichtlich seiner Angaben mit dem Abstammungsnachweis und dem Zuchtbuch übereinstimmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Zuchtleiter oder seinem Beauftragten die Stallbücher zur
Überprüfung vorzulegen.
Meldefristen für Deck-, Besamungs- und Abfohlmeldungen sind einzuhalten. Die Meldungen hinsichtlich
Deck- bzw. Besamungsdaten sind vom Hengsthalter vorzunehmen. Der Stutenbesitzer ist für die Abfohlmeldung zuständig.
Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf dem Deckschein, der Abfohlmeldung, im
Stallbuch sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen, einzureichen bzw. aufzubewahren hat. Er
hat auch alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter einschließlich der Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung,
die ihm mit Eintragungen vom Verband zugeschickt werden, auf Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Fehler sind dem Verband unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen. Eine Korrektur durch den Züchter selbst ist
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ZBO 2015
nicht statthaft. Bei Korrekturen muss die Geschäftsstelle des Verbandes einen entsprechenden Vermerk
anbringen.
Sofern sich das Mitglied nicht an diese Verpflichtungen hält, erhält er gem. Satzung § 29 einen Verweis.
§ 17
Deckscheine
Am Anfang des Jahres wird vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. für jede eingetragene
Zuchtstute ein Deckschein in vierfacher Ausfertigung erstellt und dem Besitzer zugeschickt. Für noch nicht
eingetragene Zuchtstuten erhält der Besitzer auf Antrag vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
einen Deckschein für das laufende Zuchtjahr.
Der Deckschein wird nach erfolgtem Deckakt bzw. erfolgter Samenübertragung vom Hengsthalter bzw. dem
Leiter der Besamungsstation ausgefüllt und mit seiner Unterschrift bzw. der seines Vertreters versehen. Der
Deckschein muss nach § 8 SamEnV mindestens enthalten:
a) Name der Deckstation (bei Natursprung) bzw. Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation (nach
§ 5 SamEnV bzw. die Veterinärkontrollnummer nach § 16 Satz 3 der Binnenmarkt Tierseuchenverordnung oder Name und Anschrift)
b) Deckort
c) Name, Lebensnummer und Farbe der Stute sowie Name und Lebensnummer des Hengstes bzw. bei
künstlicher Besamung zusätzlich Angaben, mit denen der Samen nach § 6 SamEnV gekennzeichnet
ist
d) sämtliche Deckdaten
e) Name und Anschrift des Betriebes des Stutenbesitzers / Haltungsbetriebes in dem die Stute steht
f) Angaben über instrumentelle Samenübertragung und den Ausführenden (Name der Person, die den
Samen verwendet hat)
Der Hengsthalter bzw. die Besamungsstation sammelt jeweils ein Exemplar der Deckscheine und sendet
diese nach Abschluss der Decksaison an die Verbandsgeschäftsstelle (Stichtag 31.10.) Diesen Aufzeichnungen stehen im automatisierten Verfahren oder in Informationssystemen erstellte Unterlagen gleich.
Alternativ zum Deckschein ist auch die ausschließlich elektronische Erfassung einer Bedeckung in der Datenbank des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter möglich.
§ 18
Abfohlmeldung
Die Abfohlmeldung erfolgt mittels Durchschlag des Deckscheins für den Stutenbesitzer bzw. auf elektronischem Weg und wird nach erfolgter Abfohlung vom Besitzer der Stute mit den entsprechenden Daten dem
Verband innerhalb eines Monats vorgelegt bzw. in der Datenbank des Landesverbandes erfasst.
Bringt eine Stute kein Fohlen zur Welt oder verendet das Fohlen kurz nach der Geburt, so ist ebenfalls die
Abfohlmeldung unter Angabe des Grundes auszufüllen und vom Stutenbesitzer in oben genannter Frist an
den Verband weiterzuleiten. Dies gilt auch bei totgeborenen Fohlen.
Die Abfohlmeldung muss mindestens enthalten:
Name und Lebensnummer der Fohlenmutter, Name und Lebensnummer des Vaters, Name, Anschrift und
Mitgliedsnummer des Stuten- sowie des Fohlenbesitzers, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe des Fohlens,
gegebenenfalls Angaben über Totgeburt oder Verendung kurz nach der Geburt sowie Zwillingsgeburt und
die Unterschrift des Stutenbesitzers.
Bei nicht fristgerechter Abfohlmeldung kann der Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung beim Fohlen
auf Kosten des Stutenbesitzers anordnen. Es erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Unterlagen des
Zuchtverbandes.
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§ 19
Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder
Geburtsbescheinigung)
Abstammungsnachweis
Die Ausstellung des Abstammungsnachweises erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
 Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung in der Hauptabteilung (HB I, HB II, S I, S II bzw. beim
Deutschen Sportpferd und Süddeutschen Kaltblut nur HB I, S I, SII) des Zuchtbuches eingetragen
oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen.
 Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Abfohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Abstammungsüberprüfung veranlasst.
 Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten
erfolgt oder anderweitig gesichert.
Geburtsbescheinigung
Die Ausstellung einer Geburtsbescheinigung erfolgt, wenn die Bedingungen für einen Abstammungsnachweis nicht erfüllt, jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sind:
 Beide Elternteile müssen im Jahr der Bedeckung in eine entsprechende Abteilung/Abschnitt des
Zuchtbuchs des LV eingetragen sein oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr)
eingetragen werden.
 Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Abfohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Abstammungsüberprüfung veranlasst.
 Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauftragten
erfolgt oder anderweitig gesichert.
Die Eintragung von Zuchttieren in eine Abteilung/Abschnitt des Zuchtbuches wird im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung vermerkt.
Zweitschriften / Duplikate Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung (Artikel 16 der VO (EG) 504/2008 der
Kommission)
Zweitschriften von Pferdepässen incl. Zuchtbescheinigungen und/oder Eigentumsurkunden können, auf
Antrag, nur bei Vorlage einer Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift über den Verlust der OriginalZuchtbescheinigung auf Grundlage der internationalen Lebensnummer (ULEN) ausgestellt werden. Sie sind
deutlich als solche zu kennzeichnen (z.B. Aufdruck von „Duplikat des Pferdepasses“) und zu nummerieren.
Eine Liste ausgestellter Zweitschriften wird veröffentlicht.
Wird für ein Pferd ein Duplikat vom Pferdepass ausgestellt, so ist dieses im Abschnitt IX Teil II des Duplikates als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ einzustufen.
Die Einzelangaben des ausgestellten Duplikats und die Einstufung des Equiden in Abschnitt IX sind unter
Bezugnahme auf die internationale Lebensnummer in die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter
e.V. geführte Datenbank einzugeben.
§ 20
Mindestangaben im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis /Geburtsbescheinigung)
Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis / Geburtsbescheinigung) muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchtervereinigung
b) Ausstellungsdatum und -ort
c) Lebensnummer (15stellige UELN)
d) Rasse
e) Name und Geschlecht
f) Name und Anschrift des Züchters
g) Name und Anschrift des Eigentümers / Verfügungsberechtigten
h) letztes Deckdatum der Mutter
i) Geburtsdatum und Geburtsort
j) Farbe und Beschreibung der Abzeichen (ggf. bes. Kennzeichen) bei Fuß der Mutterstute
k) ausgefüllte Grafik mit Unterschrift und Stempel des zugelassenen Tierarztes / Kennzeichnungsbeauftragten (Name in Druckbuchstaben)
l) aktive Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Zuchtbrand/Nummernbrand)
m) Namen, Lebensnummern, Farbe und Rasse der genetischen Eltern sowie Namen, Lebensnummern
und Rasse der genetischen Großeltern
n) Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung
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o) Pedigree mit vier Generationen
p) Zuchtbucheintragungen des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren (z.B. in welche Abteilung eines
Zuchtbuches eingetragen)
q) Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden
r) Zuchtinformationen
s) Ergebnisse von Abstammungsüberprüfungen (geprüft am und von)
t) Leistungsprüfungsergebnisse und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung des Pferdes, seiner Eltern
und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern.
u) Arzneimittelbehandlungen und Medikationskontrollen
v) Aussetzung der Gültigkeit des Dokuments für Verbringungszwecke
w) Identitätskontrollen
x) Eintragungen der Impfungen sowie Gesundheitskontrollen (Laboruntersuchungen)
y) Turnierpferdeeintragungen
z) Messbescheinigungen für Ponys
zz) Schlachtpferdestatus gemäß Kapitel VII Artikel 21 Verordnung EG Nr. 504/2008
Der Pferdepass ist im Querformat DIN A 5 gedruckt und in zusammenhängender Form auszustellen.
Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) und die
Eigentumsurkunde gehören zum Pferd und bleiben Eigentum des ausstellenden Zuchtverbandes. Bei Besitzwechsel ist der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod
des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben. Bei Eigentumswechsel sind sowohl Pferdepass incl.
Zuchtbescheinigung als auch Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer auszuhändigen.
Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifikation von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung
(ViehVerkV) und ist für alle registrierten Fohlen auszustellen.
Der Pferdepass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung in einer gemeinsamen Mappe
zusammengefasst. Für Pferde, die nicht als Zuchtpferde in einem Zuchtbuch eingetragen sind, wird ein
Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt. Wird das Pferd später in ein Zuchtbuch eingetragen,
wird der Euidenpass um eine Eintragungsbescheinigung ergänzt.
Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer (UELN) zusätzlich zum Pferdepass ausgestellt.
Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne der BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher
bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem, ebenfalls zum Pferd gehörigen, Pferdepass dem neuen
Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurückzugeben.
§ 21
Mindestangaben in der Eigentumsurkunde
Die Eigentumsurkunde muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a) Name des Pferdes
b) Lebensnummer (15stellige UELN)
c) aktive Kennzeichen (Zuchtbrand / Nummernbrand und/oder Transpondernummer)
d) Rasse
e) Geschlecht
f) Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters
g) Farbe und Beschreibung der Abzeichen bei Fuß der Mutterstute
h) Geburtsdatum
i) Pedigree mit vier Generationen
j) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchtervereinigung
k) Ausstellungsdatum, Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden
§ 22
Identifizierung
Die Identifizierung von Pferden durch den Landesverband erfolgt gemäß VO (EG) 504/2008. Folgende Methoden finden Anwendung:
1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen (verbal und im Diagramm) bei Fuß
der Mutter
2) Setzen eines Transponders bei Fohlen
3) Vergabe einer Lebensnummer (Internationale 15stellige Lebensnummer Pferd = Unique Equine Lifenumber - UELN)
Jedes Pferd erhält spätestens bei der Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregistrierung,
eine UELN im Sinne der Verordnung (EG) 504/2008. Die Lebensnummer ist ISO-konform, besteht aus
15 Stellen und ist alphanumerisch. Die ersten 3 Stellen (alphanumerisch) beziehen sich auf das HerSeite 28 / 51
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kunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine internationale Lebensnummer Pferd vergeben wurde.
Die 4. Stelle beschreibt, ob das Pferd vor 2000 geboren ist (3) oder 2000 und später (4). Die 5. und 6.
Stelle bezeichnet die Züchtervereinigung, bei der das Pferd erstmalig eingetragen und aktiv (Transponder und ggf. Brand) gekennzeichnet wurde (für den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist
dies die 81). Die 7. und 8. Stelle bezeichnet die Rasse, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist.
Die nächsten 5 Stellen (alphanumerisch) geben eine laufende Registriernummer innerhalb der Züchtervereinigung wieder (Deckscheinnummer). Die letzten beiden Stellen geben Auskunft über das Geburtsjahr des Pferdes (z.B. für 2007 die 07).
Beispiel: 276481821234513
Stelle 1-3
Herkunftsland Deutschland (276 = DE)
Stelle 4
zeigt, dass dieses Pferd ab dem Jahr 2000 (4) geboren wurde
Stelle 5-6
Zuchtverband Bayern (81)
Stelle 7-8
Rasse Süddeutsches Kaltblut (82) (81 Bayerisches Warmblut bzw.
Deutsches Sportpferd und Rottaler, 83 Haflinger/Edelbluthaflinger)
Stelle 9-13
laufende Registriernummer des Verbandes (12345), in Bayern
entwickelt sich diese aus der Deckschein Nr.
Stelle 14-15
Geburtsjahr 2013 (13 für das Jahr 2013)
Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 11, 12 und 13 der internationalen
Lebensnummer. Die internationale Lebensnummer Pferd wird nicht verändert und auch bei einem
Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beibehalten.
4) Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch
Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Sofern ein Zuchtverband dies zulässt, kann ggf. ein neuer Name eingetragen werden, vorausgesetzt, der ursprüngliche
Name wird während der gesamten Lebensdauer des Pferdes sowohl bei Veröffentlichungen als auch
auf dem Abstammungsnachweis stets nach dem neuen Namen in Klammern angegeben. Namen, die
mit einem Zuchtstättennamen verbunden sind, dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen bereits verbunden, so dürfen grundsätzlich keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden. Der Name von weiblichen Zuchttieren beginnt
mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter, der Name von männlichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters.
Die Freigabe von Namen für Klone erfolgt zentral über die FN-Bereich Zucht auf Antrag der Zuchtverbände.
Der Name eines Klons darf in keinem Fall der Name des Spendertieres sein. Bei Registrierung des
Fohlens oder Eintragung in das Zuchtbuch wird für den Klon folgende Namensbezeichnung vergeben:
„Individualname des Klons“ mit dem in Klammern zu setzenden Namenszusatz [„Klon (Name des Spendertiers)“] – beispielsweise „Pegaso (Klon Prometea)“. Für Klone sind nur Individualnamen zugelassen
und keine Namenszusätze wie z.B. , ,  oder I, II, III zulässig.
Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den verantwortlichen Zuchtverband vom FNBereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FNBereich Zucht ist nicht möglich.
Ein Name gilt erst als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde.
Der Landesverband beantragt die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebensnummer
des Vaters und der Mutter. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZVO der FN (§ 12, Abs. 4).
Ausnahmeregelungen
a) Namen von Vollbluthengsten, Trabern sowie im Ausland gezogener Hengste, die bereits im Zuchtbuch des Ursprungsverbandes geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten.
b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name muss für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz (II etc.) verwendet werden.
c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S
erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits
vergeben ist.
5) Kennzeichnungsordnung für die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen
Die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen erfolgt gemäß den jeweils geltenden rechtlichen
Vorgaben.
Voraussetzungen für die Vergabe der Kennzeichnung:
Schenkelbrand (siehe Anlage 7 ZBO) einschließlich Nummernbrand wird grundsätzlich nur im Jahr der
Geburt vorgenommen. Das Brennen erfolgt am linken Schenkel durch Beauftragte des Verbandes,
wenn das Fohlen vor dem Absetzen bei der Mutter zur Beschreibung von Farbe und Abzeichen besichSeite 29 / 51
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tigt wird. Fohlen, für die nur eine Geburtsbescheinigung ausgestellt wird, erhalten nur den Nummernbrand.
§ 23
Identitätssicherung und Abstammungsüberprüfung
Für jedes eingetragene Pferd bzw. zur Eintragung vorgestellte Pferd und für jedes zu registrierende Fohlen
kann der zuständige Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung aufgrund des Ergebnisses einer blutgruppenserologischen Untersuchung oder DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität verlangen. Eine
Blutgruppenkarte oder die Ergebnisse der DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität werden beim zuständigen Zuchtverband hinterlegt.
Die Kosten hierfür trägt der Verband. Bei unzutreffenden Angaben zur Abstammung trägt der Besitzer des
Pferdes die Kosten.
Vor Ausstellung von Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) müssen
Abstammungsüberprüfungen aufgrund von blutgruppenserologischen Untersuchungen oder DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität erfolgen, wenn an der angegebenen Abstammung Zweifel bestehen. Dieses
ist generell der Fall, wenn
 eine Stute innerhalb einer oder in zwei aufeinanderfolgenden Rossen von zwei oder mehreren
Hengsten gedeckt wurde,
 die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von der mittleren Trächtigkeitsdauer der jeweiligen Rasse
abweicht,
 das Fohlen nicht bei Fuß der Mutter identifiziert wurde.
Bei der Abstammungsüberprüfung werden mindestens 10 % der im Zuchtverband im jeweiligen Zuchtjahr
geborenen Fohlen (unabhängig vom Geschlecht) auf die väterliche und mütterliche Abstammung überprüft.
Die Kosten hierfür trägt der Züchter.
Bei der Vorstellung zur Körung und Eintragung von Hengsten ist eine Bluttypenkarte oder das Ergebnis der
DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität der Mutter und des Vaters des Hengstes vorzulegen. Bei
allen gekörten Hengsten wird eine Verifizierung der Bluttypenkarten oder DNA - Unterlagen zur Abstammungssicherung vorgenommen.
Wird die Stute oder der Hengst in einem anderen Zuchtverband eingetragen, so verpflichtet sich der Landesverband, die zur Abstammungsüberprüfung notwendigen Unterlagen zur Sicherung der Identität, zur
Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Körung bzw. der Eintragung vom zuständigen Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung durch blutgruppenserologische Untersuchung oder DNA - Typisierung zur Sicherung
der Abstammung des betreffenden Hengstes angeordnet. Kostenträger ist in jedem Falle der Antragsteller.
Der Hengsteigentümer/-halter steht in der Pflicht, die Nutzung und die Veröffentlichung der Informationen
aus der Abstammungssicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung zu dulden.
Der Zuchtverband ist berechtigt, die bereitgestellte DNA (Blut /Haare) für Analysen zu nutzen und die daraus
abgeleiteten Ergebnisse zu veröffentlichen.
§ 24
Körordnung
Körung ist eine Selektionsentscheidung des Verbandes für die Eintragung von Hengsten in eine Abteilung
des Zuchtbuches in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. Im Rahmen der Körung werden Leistungsprüfungen im Sinne von § 7 TierZG durchgeführt. In die Körentscheidung gehen die Selektionsmerkmale nach § 10 dieser ZBO sowie die Abstammung und die Zuchttauglichkeit ein.
1) Voraussetzungen für die Körung
Ein Hengst kann nur gekört werden, wenn er die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllt (§ 9 ZBO).
Der Landesverband kann über die Rahmenrichtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Hengstleistungsprüfung (HLP)-Station hinaus, höhere Anforderungen stellen, die im Rassebeirat festgelegt werden.
2) Zulassung zur Körung
 Der Besitzer des Hengstes muss Mitglied des Verbandes sein.
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


Die Termine der Körungen und die Art der Durchführung legt der Vorstand des Landesverbandes
fest.
Die Körung eines Hengstes ist bei der Geschäftsstelle zu beantragen.
Damit ein Hengst zur Körung zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
o das Mindestalter beträgt 2 Jahre
o vorherige Vorstellung, sofern zu der jeweiligen Körung eine Vorauswahl durchgeführt wird
o die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I entsprechen
o der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung muss vorliegen
o Die Mütter (ab dem Jahrgang 1981) der Hengste der Rasse Süddeutsches Kaltblut müssen eine Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von 6,0 und besser abgelegt haben. Sofern die
Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser abgelegt haben,
wobei kein Einzelkriterium unter 5,0 bewertet sein darf. Vor der Körung ist die Identität des
Hengstes anhand des Pferdepasses incl. Zuchtbescheinigung zu überprüfen.
o Hengste ohne ausreichende Kennzeichnung sind von der Körveranstaltung ausgeschlossen.
o Als weitere geforderte Unterlage zur Identitätssicherung muss der Nachweis über die Anlage
der Bluttypenkarte oder die DNA - Typisierung zur Sicherung der Abstammung geführt werden.
Wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Körung und für die Körung selbst ist, dass der Hengst
keine gesundheitlichen Mängel aufweist, welche die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert beeinträchtigen.
Der Hengst muss einem Veterinärtest auf Gesundheit und Zuchttauglichkeit unterzogen worden sein und
den Anforderungen genügen. Es dürfen keine Beeinträchtigung der Geschlechtsorgane, keine
Erscheinungen, die auf eine erbliche Krankheitsdisposition schließen lassen, keine operativen Eingriffe
zum Zweck körperlicher Korrekturen, keine bedeutenden röntgenologischen Befunde (Warmblut: bei
bereits gekörten Hengsten kann die Vorlage des röntgenologischen Einstufungsprotokolls der Körung bei
einem anderen anerkannten Pferdezuchtverband als ausreichend angesehen werden) vorliegen.
Dieser Nachweis ist an Hand eines tierärztlichen Attests zu erbringen. Gesundheitliche Mängel sind in
Anlage 4 ZBO definiert.
3) Durchführung
Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt. Die Körung umfasst
mindestens zwei Besichtigungen, von denen eine auf festem Boden stattfinden muss.
Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet werden.
Die Körentscheidung lautet:
 gekört oder
 nicht gekört oder
 vorläufig nicht gekört.
Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird.
Mit dieser Körentscheidung ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung
vorgestellt werden kann.
Die Körentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben und ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung „gekört“ ggf. unter Angabe der Frist zur Ablegung der Hengstleistungsprüfung
ist in den Abstammungsnachweis einzutragen.
4) Medikationskontrollbestimmungen
Zur Vorauswahl/Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes
Arzneimittel gemäß Durchführungsbestimmungen Anlage 6 ZBO verabreicht oder zur Beeinflussung der
Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation vorgenommen wurde unabhängig vom Verschuldner. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen.
5) Rücknahme, Widerruf, Widerspruch
Die Körung ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht
vorgelegen hat. Die Körung ist vom Verband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich
weggefallen ist. Sie kann vom Verband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und
der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Körentscheidung kann der Besitzer eines Hengstes beim Landesverband Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Körentscheidung. Die Widerspruchskommission entscheidet über die Annahme des Widerspruchs. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet die gleiche Kommission in angemessener Frist über Ort und Zeit der W iedervorstellung des Hengstes und die Zusammensetzung einer neuen Bewertungskommission, wobei außer
dem Zuchtleiter alle Mitglieder neu berufen werden müssen.
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Regressansprüche können aus Entscheidungen der
Hengstbuchkommission nicht abgeleitet werden.
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Ergebnisse anderer Körveranstaltungen werden anerkannt, sofern diese von FN-Mitgliedsorganisationen
durchgeführt wurden und die Körung gemäß den rassespezifischen Anforderungen dieser Zuchtbuchordnung durchgeführt wurde. Die jeweils dabei erzielten Entscheidungen werden vom Verband anerkannt.
Neben Verbandskörungen können in Zusammenarbeit mit anderen anerkannten Züchtervereinigungen auch
gemeinsame Körveranstaltungen durchgeführt werden. Anmelde- und Zulassungsvoraussetzungen, die
Zusammensetzung der Körkommission und ggf. der Vorbesichtigungskommission, die Widerspruchskommission, das Widerspruchsverfahren sowie Einzelheiten zur Durchführung der Körung sind in der gemeinsamen Körordnung der veranstaltenden Züchtervereinigungen geregelt.
§ 25
Inkrafttreten
Die vorstehende Zuchtbuchordnung erhält ihre Gültigkeit ab dem
nung vom 19.08.2014 außer Kraft.
. Damit tritt die alte Zuchtbuchord-
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -------------------
Anhang 1:
(Bestandteil der ZBO):
- Anlage 1: Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd
- Anlage 2: Grundsätze für die Zucht der Rasse Süddeutsches Kaltblut
- Anlage 3: Grundsätze für die Zucht der Rasse Rottaler Pferd
- Anlage 4: gesundheitsbeeinträchtigende Merkmale gemäß Anlage 4 der ZVO
- Anlage 5: Populationen der Veredlerrassen für die Rasse Deutsches Sportpferd
- Anlage 6: Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle
- Anlage 7: Brandzeichen
Anhang 2:
(im Einzelbeschluss-Verfahren durch den Rassebeirat)
- Regelung über Beteiligung der Besamungsstationen am Zuchtprogramm
- allgemeines Besamungswesen
- Leistungszeichen Stuten/Hengste
- Formblatt Hengstuntersuchung für Körung
- Formblatt Bewertungsbogen
- Hengstleistungsprüfung (HLP-Richtlinie FN)
- die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Feldprüfung Stuten der Rassen Süddeutsches Kaltblut,
Haflinger, Edelbluthaflinger, Deutsches Reitpferd und Rottaler sowie Hengste Süddeutsches Kaltblut
unter http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html/
- die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Stationsprüfungen für Stuten der Rassen Deutsches
Reitpferd, Haflinger, Edelbluthaflinger, Reitpony, Fahrpony sowie Hengste der Rassen Haflinger,
Edelbluthaflinger, Reitpony und Fahrpony unter
http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html
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ZBO 2015
Regelung für Prämienvergabe bei Stuten
1. Warmblut
Leistungsstutbuch ( L )
Bewertung:
Gesamtnote mind. 6,0
keine Note unter 5,0
Mutter:
mind. Stutbuch I
mind. 4 Generationen
Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte
oder Turniererfolge in Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L
oder 3 Platzierungen in höheren Klassen
Prämienstutbuch
Bewertung:
Mutter:
Leistungsprüfung:
Elitestutbuch
Leistungsprüfung:
Fruchtbarkeit:
Nachkommen:
(P)
Gesamtnote mind. 7,0
keine Note unter 6,0
mind. Leistungsstutbuch
mind. 4 Generationen
WN mind. 6,5 oder Gesamt- Index 90 Punkte
in einem Teil- Index mind. 100 Punkte oder Turniererfolge in
Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L oder 3 Platzierungen in höheren Klassen
(auf Antrag) ( E )
mind. WN 6,0 ab 1991 6,5
eigene Turniererfolge Abteilung B
oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C
mind. 2 Nachkommen 66%
ein im HB I eingetragener Sohn
oder 2 Staatsprämienstuten
oder 2 Nachkommen platziert KL.M oder besser
2. Haflinger und Edelbluthaflinger
Leistungsstutbuch ( L )
Bewertung:
Gesamtnote mind. 6,0
keine Note unter 5,0
Mutter:
mind. Hauptstutbuch
mind. 4 Generationen
Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte
Prämienstutbuch
Bewertung:
Mutter:
Leistungsprüfung:
Elitestutbuch
Leistungsprüfung:
Fruchtbarkeit :
Nachkommen:
(P)
Gesamtnote mind. 7,0
keine Note unter 6,0
mind. Leistungsstutbuch
mind. 4 Generationen
WN mind. 6,5 oder Gesamt - Index 90 Punkte
in einem Teil-Index 100 Punkte
(auf Antrag) ( E )
mind. WN 6,0/ eigene Turniererfolge Abteilung B
oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C
70%
1 gekörter und geprüfter Sohn
oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten / Prämienstuten
oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen
3. Süddeutsches Kaltblut
Leistungsstutbuch ( L )
Bewertung:
Gesamtnote mind. 6,0
keine Note unter 5,0
Mutter:
mind. Stutbuch I
mind. 4 Generationen
Leistungsprüfung: WN mind. 6,0
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Prämienstutbuch
Bewertung:
Mutter:
Leistungsprüfung:
Elitestutbuch
Leistungsprüfung:
Fruchtbarkeit :
Nachkommen:
(P)
Gesamtnote mind. 7,0
keine Note unter 6,0
mind. Leistungsstutbuch
mind. 4 Generationen
WN mind. 6,5
(auf Antrag)
(E)
mind. WN 6,0
70%
1 gekörter und geprüfter Sohn
oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten/ Prämienstuten
oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen
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ZBO 2015
Anlage 1
Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG
Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband
Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt.
Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 gemeinsam das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches
Sportpferd“. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband
Bayerischer Pferdezüchter e.V. und Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für
die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen
„Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“.
Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ können nur vorgenommen
werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben
und die Änderungen von den für die o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt
wurden.
Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ werden rechtzeitig vor
Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht.
Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzusetzen.
1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):
Angaben zum Pferd:
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Deckdatum der Mutter, Geburtsdatum, Geburtsort, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder des Tierhalters, Kennzeichnung (nur Mikrochip, oder Mikrochip/Brand).
Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen, soweit vorhanden:
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Mikrochip und ggf. Brand)
2. Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the
stud-book):
Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwungvollen,
raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charakters und
seiner Rittigkeit für Reitzwecke jeder Art geeignet ist.
3. Kennzeichnung (the system for identifying equidae):
Die Identifizierung der Equiden erfolgt gemäß der VO (EG) 504/2008.
Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Deutsches Sportpferd das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt.
Zusätzlich zum Transponder können Fohlen am linken Oberschenkel einen Schenkelbrand (Rassebrand
plus Nummernbrand) erhalten. Der Rassebrand besteht grundsätzlich aus Pfeil und Schlange. Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V können die traditionellen Brandzeichen ihres Zuchtverbandes weiter verwenden (siehe Anlage 7).
4. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection):
Herkunft: bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband BadenWürttemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband
Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
Größe:
um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist
Farbe:
alle Farben
Typ:
das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes. Die
Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen
Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen
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zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen.
Gebäude:
ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüngende
Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend langer, gut bemuskelter
Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine
harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite
gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden
Bewegungsablauf
Grundgangarten
taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt,
Galopp 3-Takt), der Schritt soll losgelassen, raumgreifend und taktsicher
sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll,
leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein; der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll
über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von
hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein.
Springen
geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Gelassenheit
und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen,
ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter
Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öffnender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit
erhalten bleiben.
Rittigkeit
Ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelassen mit
dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzgefühl vermittelt.
Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natürlichem Gleichgewicht
erkennbar sein.
Innere Eigenschaften/Leistungsveranlagung/Gesundheit
Interieur
unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd, das
durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein
ausgeglichenes Temperament erkennen lässt
Leistungsveranlagung
vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke jeder Art
geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und
Vielseitigkeit
Gesundheit
robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Fruchtbarkeit,
Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden
Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften.
5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions
for entering equidae, or if there are different procedures for classifying equidae entered in the book):
Zuchtbuchabschnitte
Die Zuchtbücher für Hengste und Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd bestehen aus einer Hauptabteilung und einer Besonderen Abteilung.
Gliederung der Zuchtbuchabschnitte
Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte
 Hengstbuch I
 Hengstbuch II und
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das
 Vorbuch
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Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte
 Stutbuch I
 Stutbuch II
und
Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das
 Vorbuch
Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Rasse- und Geschlechtstyp
Qualität des Körperbaus
Korrektheit (Fundament/Gang)
Schritt
Trab
Galopp
Springanlage
Gesamteindruck und Entwicklung
Gesamtbewertung:
Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten 1-6 und 8 (Stuten) bzw. 1-8
(Hengste) und wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.
Die Bewertung kann in ganzen und halben Noten erfolgen:
10 =
9=
8=
7=
6=
5=
ausgezeichnet
sehr gut
gut
ziemlich gut
befriedigend
genügend
4=
3=
2=
1=
0=
mangelhaft
ziemlich schlecht
schlecht
sehr schlecht
nicht ausgeführt/bewertet
Abweichende Bewertungssysteme sind zulässig, sofern eine gleichwertige Zuchtbucheintragung sichergestellt ist.
5.1. Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
5.1.1 Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I
 Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der
Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und
 deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einen dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind.
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und
Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der
Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf
 die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen,
die wie folgt lauten:
- in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete
„dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80
oder
- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabisches Vollblut, AngloAraber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer
maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten
oder
- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder
Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind.
80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten
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oder
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S**
oder
die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung
mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II
oder
die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC**
(bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM)
oder
die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC***
(bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS)
oder
eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes
oder
eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde
oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde
oder
in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00
und besser erreicht haben und zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig
veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst mit dem jeweils
geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,50 abgelegt haben,
oder
in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015)
mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder
Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind.
80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit
dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes,
des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der
Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde
oder
in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamtnote von
mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und
besser in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des
Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes
oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder
Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde
oder
in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015)
mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranlagungszuchtwert
Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des
Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen
Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde
Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt:
- Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung
auch dann, wenn sie
a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben,
oder
b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von
mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht haben.
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-
Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen kmRekord von ≤ 1:22 min erreicht haben.
-
Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen gemäß dem
Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind.
-
Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforderungen
an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung
„ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ oder vergleichbaren Leistungsprüfungen gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind.
5.1.2 Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I
Auf Antrag können Hengste vorläufig jeweils für ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die
 3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen
o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und
 in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und
besser erzielt haben
oder
 in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VAZuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches
Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten erreicht
haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw.
„springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben.
Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als
3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst.
 4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 5.1.1 abgelegt haben, aber die
übrigen o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und
 in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und
besser erzielt haben und die erste der beiden disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen.
Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst.
Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht
möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvierung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig als fünfjähriger Hengst eingetragen.
Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfungen und
Turniersportergebnisse anzuerkennen sind.
Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der
Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind
und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen.
5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote
7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.
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 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit
und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4
aufweisen.
5.3 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen,
5.4 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt
eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindestens
eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde
 die die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der
Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der
Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind
und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen.
5.5 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.
Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,
 wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.
 die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
5.6 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem
Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.
6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary):
Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förderlich ist. Die
Rassen Palomino und Pinto können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pedigree dieser über 4
Generationen ausschließlich Veredlerrassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutschen Sportpferd
selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen kann dabei sowohl über Hengste als auch durch Stuten erfolgen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind in Anlage 5 aufgeführt.
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Anlage 2
Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung 92/353/EWG in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Süddeutsches Kaltblut
1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees)
(§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Angaben zum Pferd:
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung
(DNA, Bluttyp) mit Datum bei Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw.
Klon)
Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden):
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung
im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Brand / Transponder)
2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population
covered by the stud-book)
(§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Verwendbarkeit. Auf ein ausgeglichenes Temperament, gute Umgänglichkeit, Hufgesundheit und Fruchtbarkeit wird besonderer Wert gelegt.
Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet:
 Rasse- und Geschlechtstyp
 Qualität des Körperbaus
 Fundament einschließlich Hufe
 Korrektheit des Ganges
 Schritt
 Trab
3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection)
(§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Farbe
überwiegend Füchse mit hellem Langhaar und Braune, aber auch Rappen,
Schimmel, Tiger
Widerristhöhe (Stockmaß) Größe 160 - 167 cm
Röhrbeinumfang 22 - 25 cm
das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten, harmonischen Kaltblutpferdes mit genügend Adel
Größe
Typ
Gebäude
Kopf
trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge und deutlichen Geschlechtsausdruck
Gebäude
gut geformte, mittellange, sich zum Kopf verjüngende Halsung; genügend
Ganaschenfreiheit und wenig Unterhals; große, gut gelagerte Schulter; breiter,
sanft auslaufender Widerrist; mittellanger, gut bemuskelter Rücken mit gutem
Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; lange, leicht geneigte,
breite, kräftig und tief bemuskelte, leicht gespaltene Kruppe
Fundament zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit ausgeprägten Gelenken; mittellange, straffe Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten
lässt
Bewegungsablauf
Grundgangarten
gleichmäßig; taktmäßig; raumgreifend; losgelassene, energische, erhabene
Bewegung; im Trab mit erkennbarer Schwebephase und genügend Schub
aus der Hinterhand; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein
Einsatzmöglichkeiten
einsetzbar in Land- und Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung, als Reit-,
Fahr- und Zugpferd
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Besondere Merkmale
unkompliziert, ruhig, umgänglich, dabei leistungsfähig und ausdauernd mit
lebhaftem, kontrollierbarem Temperament, Futterdankbarkeit, natürliche
Fruchtbarkeit
4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae)
Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß der VO
(EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Süddeutsches Kaltblut das Schaubild im
Equidenpass ausgefüllt.
5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions
for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered in the book)
(§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Das Zuchtbuch der Rasse Süddeutsches Kaltblut ist ein auf der Mutterseite offenes Zuchtbuch. Es besteht aus der „Hauptabteilung“, und der „Besonderen Abteilung“ und gliedert sich in die Abschnitte
Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I und Stutbuch II sowie Vorbuch für Stuten.
5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4
Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind
 deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines
Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind und ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben,
 sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt
der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser, kein
Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der
Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei kein
Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und
Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer 1 Tag, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf.
Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter
der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zuständige
Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15
Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen,
können auf Antrag wieder eingetragen werden.
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FNMitgliedszüchtervereinigungen übernommen.
Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfungen anzuerkennen sind.
5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.
5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind,
 deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der Rasse bzw. einer (zugelassenen) Veredlerrasse eingetragen sind
 deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
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 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mind. die Gesamtnote 6,0
erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten sein darf
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Liste (Anhang 4) aufweisen.
5.4 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen ist
 deren Mütter mind. in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen .
Aufstiegsregelung:
Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das
Stutbuch II eingetragen werden, wenn
 deren Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I der
Rasse angepaart wurden,
 sie zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 sie im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder
schlechter bewertet sein darf
5.5 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen
sind,
 deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören,
 die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber
dem Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreichen,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
6. Ahnenreihen / Veredlerrassen
Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Vater im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen ist. Die Zuchtziele sollen vornehmlich durch die Methoden der Reinzucht angestrebt werden. Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen:
 Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut
 Englisches Vollblut (xx)
 Noriker (Österreichisches Kaltblut),
die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut zu beschließen,
woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.
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Anlage 3
Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung 92/353/EWG in
Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Rottaler Pferd
1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees)
(§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Angaben zum Pferd:
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung
(DNA, Bluttyp) mit Datum bei Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw.
Klon)
Angaben zur den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden):
Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Transponder und ggf. Brand)
2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population
covered by the stud-book)
(§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebautes, tiefes, breites und starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen, gutem Temperament, hoher Fruchtbarkeit
und Lebensleistung mit Eignung für den Reit- und Fahrsport.
3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection)
(§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Farbe
Größe
möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und
Kopfabzeichen
Stockmaß am Widerrist ca. 160 - 168 cm
Röhrbein
ca. 22 cm
Gebäude
Kopf
edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig
Hals
breit angesetzt, leicht genug im Genick
Körper
breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe
Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt
Bewegungsablauf
Grundgangarten
schwungvolle, raumgreifende Gänge
Einsatzmöglichkeiten
umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungsbereit für
jede Reit-, Fahr- und Zugverwendung
Besondere Merkmale
hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit
4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae)
Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß der VO
(EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Rottaler das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt.
5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions
for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered in the book)
(§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Das Zuchtbuch der Rasse Rottaler besteht aus der Hauptabteilung und gliedert sich in die Abschnitte
Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I, Stutbuch II.
Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung bewertet:
1.
2.
3.
4.
Rasse- und Geschlechtstyp
Qualität des Körperbaus
Korrektheit (Fundament/Gang)
Schritt
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5.
6.
7.
8.
Trab
Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
Springanlage (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)
Gesamteindruck und Entwicklung
5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,
 deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4
Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
 die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,
 die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der
Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die
Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und
Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,
 die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das
Rottaler Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter
5,0 liegen darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren
Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehorsam der Pferde an
der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stationsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer Endnote von mind. 6,5 anerkannt.
Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung
vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.
5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines
Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.
5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,
 deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse bzw. einer zugelassenen Veredlerrasse eingetragen sind,
 deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen
sind,
 die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von 6,0
und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,
 die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 %
Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Generation)
 die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die
Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen
 deren Identität überprüft wurde,
 die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.
5.4 Stutbuch II ( Hauptabteilung des Zuchtbuches)
Auf Antrag werden Tiere eingetragen,
 deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen
sind,
 die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.
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6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary)
(§ 5 Nr. V.7 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)
Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des Rottaler Pferdes ist auf
der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stuten der Rasse
Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil haben, welcher über
die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus Anpaarungen dieser Stuten innerhalb
des Zuchtprogramms werden als geborene Rottaler definiert und nehmen am Zuchtprogramm der Rasse
teil.
Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rassemerkmale können Hengste folgender Rassen eingesetzt werden:
 Englisches Vollblut (xx)
 Alt – Oldenburger
 Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut
 Cleveland Bay
Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Rottaler Pferd anhand einer Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Zuchtausschuss Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.
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Anlage 4
Liste der gesundheitsbeeinträchtigen Merkmale
(in Anlehnung an Anlage 4 zur ZVO vom Mai 2010, Stand: Dezember 2010)
Erbfehler bzw.
-defekte (Letalfaktoren)
Rasse
Untersuchung/
Aufnahme
durch......
Gentest bei Verdacht
Max. Grad
der Ausbildung
Eintragungsbestimmungen:
Stuten/Hengsten – Zuchtbuchabteilungen
Monitoring bei
erfassten Pferden
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Vorhandensein des Gens
Hengste und Stuten: Eintragung in
Anhang
Gentest bei Verdacht
Vorhandensein des Gens
Hengste und Stuten: Eintragung in
Anhang
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Araber
Gentest bei allen Hengsten
Vorhandensein des Gens
Hengste:
Eintragung in Anhang
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Junctionalis Epidermolysis
Bullosa (JEB)*
Belgisches
Kaltblut
Gentest bei allen Hengsten
Gentest bei allen Hengsten
Hengste:
Eintragung in Anhang
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Glycogen Branching
Enzyme Deficiency
(GBED)*
*oligofaktorielle Erbdefekte
Appaloosa
Gentest bei allen Hengsten
Paint Horse
Quarter Horse
Gentest bei allen Hengsten
Hengste:
Eintragung in Anhang
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Kieferanomalien
Alle
die Schneidezähne
dürfen nicht um mehr als
50% der Oberfläche der
Zähne vorstehen. Abweichungen eines
Zahns/mehrerer Zähnen,
wie z.B. schief stehender
Zahn/Zähne, ge-hören zu
den Aus-schlussgründen.
Weitere Sonderregelungen in den jeweiligen
ZVO-Abschnitten der
Rassen.
Hengste: keine Körzulassung
Eintragung in Anhang (Haflinger)
bzw. Hengstbuch II (Süddtsch.
Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger)
Vermerk in DB des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei ZV
kann eingeholt werden
Hyperkalämische Periodische Paralyse (HYPP)*
Quarter
Horses
Paint,
Appaloosa
Lethal White Foal Sydrom
(LWFS/LOW-Effekt)*
Paint
Schwere kombinierte
Immundefizienz
(SCID)*
Hengste: fachtierärztliche
Untersuchung
Stuten: Bei Verdacht
fachtierärztliche Untersuchung
Stuten: Eintragung in Anhang
(Haflinger) bzw. Stutbuch II
(Süddtsch. Kaltblut, Rottaler,
Edelbluthaflinger)
bei den Reitpferden: in Hengstbuch
und Stutbuch II
Myotonie
New Forest
Pony
Gentest bei allen Hengsten und Stuten oder bei
beiden Elterntieren
Träger des Gens
(Status A/C)
Hengste: Eintragung in Anhang
Vermerk in DB und
ZB mit Hinweis zum
Gentest
Kryptorchismus/
Microorchismus
Alle
Hengste: fachtierärztliche
Untersuchung
beide Hoden sollten in
Größe, Form und Festigkeit normal groß und
gleich sein und vollständig in das Scrotum
abgestiegen sein
Hengste: keine Körzulassung
Eintragung in Anhang (Haflinger)
bzw. Hengstbuch II (Süddtsch.
Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger)
Vermerk in DB des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei ZV
kann eingeholt werden
bei den Reitpferden: in Hengstbuch
und Stutbuch II
Osteochondrose
Reitpferde
Hengste: fachtierärztliche
Untersuchung
- im Kniegelenk 1 OCDBefund
- im Sprunggelenk und
in mehr als 1 weiteren
Gelenk jeweils 1 OCDBefund (3 und mehr
OCD-Befunde)
Hengste: keine Körzulassung
Eintragung in Hengstbuch II
Vermerk in DB des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei ZV
kann eingeholt werden
Patellaluxation bzw.
–fixation
Shetland
Pony,
Dt. Part-Bred
Shetland
Pony,
Dt. Classic
Pony,
Friesen
Tinker
Hengste: fachtierärztliche
Untersuchung (Palpation)
aufgrund palpatorischer
und adspektorischer
Untersuchung
eine dislozierbare Patella
Hengste: keine Körzulassung
Eintragung in Anhang
Vermerk in DB des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei ZV
kann eingeholt werden
Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes)
Alle
Hengste mit inspiratorischem Atemgeräusch:
fachtierärztliche Untersuchung
Lähmung des Kehlkopfes
Hengste: keine Körzulassung
Eintragung in Hengstbuch II
Vermerk in DB des
jeweiligen ZV –
Auskunft bei ZV
kann eingeholt werden
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Anlage 5
Veredlerrassen für die Zucht des Deutschen Sportpferdes (DSP)
Populationen des Deutschen Reitpferdes
Arabisch Partbred (Typ Deutsches Reitpferd)
Bayerisches Warmblut (Ursprungszuchtbuch DSP)
Deutsches Pferd
Deutsches Sportpferd (Ursprungszuchtbuch DSP)
Hannoveraner
Hessisches Warmblut
Holsteiner
Mecklenburger
weitere Rassen
Achal Tekkiner
Amerikanisches Warmblut
Anglo Arabisches Vollblut (x)
Anglo Araber
Araber
Arabisches Vollblut (ox)
Argentinisches Reitpferd
Australisches Warmblut
Belgisches Sportpferd
Belgisches Warmblut
Brasilianisches Reitpferd
Bulgarisches Warmblut
Dänisches Warmblut
Englisches Vollblut (xx)
Estland Sportpferd
Finnisches Warmblut
Gidran
Großbritannien Warmblut
Irisches Sportpferd
Italienisches Warmblut
Kanadisches Warmblut
Kisbéri
Königlich Niederländisches Warmblut
Kroatisches Warmblut
Lettisches Warmblut
Oldenburger
Oldenburger Springpferd
Rheinisches Warmblut
Trakehner
Westfälisches Warmblut
Württemberger (Ursprungszuchtbuch DSP)
Zweibrücker Reitpferd (Ursprungszuchtbuch DSP)
Lusitano
Luxemburger Reitpferd
Mexikanisches Reitpferd
Niederländisches Reitpferd
Norwegisches Warmblut
Österreichisches Warmblut
Palomino (siehe Nr. 6 der Grundsätze)
Pinto ( siehe Nr. 6 der Grundsätze )
Polnisches Warmblut
Portugiesisches Warmblut
Pura Raza Espanol
Schottisches Sportpferd
Schwedisches Warmblut
Schweizer Warmblut
Selle Français
Shagya Araber
Slowakisches Warmblut
Slowenisches Warmblut
Spanisches Sportpferd
Sportpferd La Silla
Deutscher Traber
Tschechisches Warmblut
Ungarisches Warmblut
Ukrainisches Reitpferd
Zangersheide Reitpferd
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ZBO 2015
Anlage 6
Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle
1. Für die Entnahme von Blut- und Urinproben muss ein Medi-Kontroll-Kit muss bei der Körkommission/Auswahlkommission vorliegen und kann bei der FN angefordert werden. Für die Entnahme von Haarproben müssen vom Zuchtverband geeignete Behältnisse verwendet werden, die eine eindeutige Zuordnung der Haarprobe gewährleisten; dies kann auch das Medi-Kontroll-Kit sein.
2. Die Probeentnahme sollte im Beisein eines von der Körkommission/Auswahlkommission Beauftragten
erfolgen. Der Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommission/Auswahlkommission des
Zuchtverbandes) gewinnt gemäß der Anleitung zur Probeentnahmen von dem jeweiligen Pferd/Pony in
Gegenwart des Hengsthalters oder dessen Beauftragten Urinproben oder Blutproben oder gegebenenfalls Haarproben. Es ist mindestens 30 Minuten auf Urin zu warten. Der Zeitraum zur Gewinnung von Urin
kann vom Probennehmer angemessen ausgedehnt werden. Kann innerhalb der Wartezeit keine Urinprobe entnommen werden, beschränkt sich der Probennehmer auf die Entnahme von zwei Blutproben; in jedem Fall sind Urin- oder Blutproben zu entnehmen. Die Probenflaschen und Verschlüsse für die A- und
B-Probe tragen jeweils identische Code-Nummern. Die Probenflaschen sind fest zu verschließen. Die
Deckel-Code-Nummern sind in das Untersuchungsprotokoll einzutragen.
3. Nach Entnahme der Probe ist durch den Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommission/Auswahlkommission des Zuchtverbandes) ein das Entnahmeprotokoll auszufüllen, zu unterzeichnen
und anschließend dem Hengsthalter oder dessen Beauftragten zur Mitzeichnung vorzulegen und auszuhändigen.
Die entsprechend gekennzeichneten Durchschläge des Untersuchungsprotokolls sind jeweils an
 das Analyselabor (zusammen mit den Proben)
 Körkommission/Auswahlkommission
zu übermitteln.
4. Die gewonnenen Proben sowie das für das Analyselabor vorgesehene Protokollformular sind in den Styroporbehälter zu geben; anschließend ist das Styroporset in den Papp-Versand-Karton zu verpacken.
5. Die Proben sind vom die Körung durchführenden Veranstalter kühl zu lagern (Kühlschrank 4°) und vor
bzw. unmittelbar nach Beendigung der Körveranstaltung verpackt per Post an das Institut für Biochemie,
Deutsche Sporthochschule Köln, Carl-Diem-Weg 6, 50933 Köln, Telefon: (02 21) 4 97 13 13, Telefax: (02
21) 4 97 32 36 oder ein anderes von der Körkommission/Auswahlkommission benanntes Analyselabor zu
senden.
6. Im Analyselabor werden von den jeweils zwei übersandten Flaschen Gefäßen mit Blut-, Urin- bzw. Haarproben je eine zur Untersuchung verwendet (A-Probe), die 2. (B-Probe) bei einem positiven Ergebnis für
eine Kontrollanalyse aufbewahrt.
7. Wird bei Analyse der A-Probe eine gemäß Teil D, Anlage 1 Ziff. (1) und (2) ZVO verbotene Substanz
festgestellt, erfolgt sofortige Information der Körkommission/Auswahlkommission, die wiederum den
Hengsthalter oder dessen Beauftragten unterrichtet.
Der nach Abs. 1 Unterrichtete kann innerhalb einer Woche bei der Körkommission/Auswahlkommission
eine Kontrollanalyse der B-Probe beantragen. Die Kontrollanalyse wird binnen 14 Tagen in Gegenwart
des Antragstellers oder seines Beauftragten oder eines von ihm benannten Gutachters in dem Analyselabor durchgeführt. Kommt die Analyse der B-Probe nach Antragstellung nicht innerhalb von 14 Tagen
unter Mitwirkung des Antragstellers zustande, wird die B-Probe ohne seine Mitwirkung analysiert. Die
Kosten für die Analyse der B-Probe trägt der Antragsteller.
Wird kein Antrag auf Analyse der B-Probe gestellt, so wird dem weiteren Verfahren das Ergebnis der AProbenanalyse zugrunde gelegt.
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Anlage 7
Brandzeichen
1. Deutsches Sportpferd
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V.
Und die Brandzeichen der Haupt- und Landgestüte
Haupt- und Landgestüt Schwaiganger
Haupt- und Landgestüt Marbach
Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse
Hauptgestüt Graditz
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2. Süddeutsches Kaltblut
3. Haflinger/ Edelbluthaflinger
4. Rottaler Pferd
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