Preisliste 2014 - GP Günter Papenburg AG
Transcription
Preisliste 2014 - GP Günter Papenburg AG
ROHSTOFFE GÜTEVOLL VERARBEITET VOM KIES ZUM BETON Das als Einzelunternehmung gegründete Familien- nen Mischfahrzeuge und Betonpumpen beliefert. BOHRPFAHLBETON unternehmen besteht heute aus einem Kompetenz- Wichtige Referenzprojekte sind beispielsweise der FEINBETON netzwerk von 34 Tochtergesellschaften und Betriebs- Hafen Berlin-Spandau, das Dresdener Bülowpalais FLIESSBETON teilen der GP Günter Papenburg AG. oder verschiedene Brückenbauwerke im Raum INDUSTRIEBODENBETON Bundesweit arbeiten über 2.900 Mitarbeiterinnen Sangerhausen. Strengstes Qualitätsmanagement SPEZIALBAUSTOFFE und Mitarbeiter in den Sparten Gewinnung von Roh- für Transportbeton und Betonhalbfertigteile sind STAHLFASERBETON stoffen, Produktion von Baustoffen, im Hoch-, Tief-, am hart umkämpften Transportbetonmarkt ebenso STAHLBETON Straßen- und Gleisbau sowie im Baumaschinenhandel wichtig wie qualifizierte, kompetente und motivierte BETONPUMPEN und -Service, in der Spedition sowie in der Entsor- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. gung einschließlich Recycling und Deponierung. Gleiches gilt für die GP Papenburg Betonwerke Nord In Mitteldeutschland entstand 2007 durch die Zusam- GmbH, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Raum menlegung von zehn Transportbetonwerken und zwei Hannover hat. Auch hier wird Transportbeton für Fertigteilwerken die GP Papenburg Betonwerke GmbH. alle Standardanwendungen sowie auf besonderen 1.200 Kunden werden durch die unternehmenseige- Kundenwunsch hergestellt und geliefert. 1 BETONE FÜR DEN TIEF- UND HOCHBAU 2 BETONE FÜR DEN TIEF- UND HOCHBAU Beschreibung der Umgebungsbedingungen und Anforderungen Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung Beton für Innenbauteile (trocken oder ständig feucht), Gründungsbauteile (ohne Frost oder chemischen Angriff) Beton für Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträume, ohne Frost (z. B. Bäder, gewerbliche Küchen, Wäschereien) Beton für Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiederstand (WU), chemisch schwach angreifende Umgebung ZuKon- schlag sis- GröSSttenz korn Festigkeitsentwick- Pumplung fähig BETONFestigkeitsklasse Expositionsklasse C 8/10 X0 F1 32 M NEIN 1101320110 86,00 89,00 C 8/10 X0 F1 16 M NEIN 1101220110 92,00 89,00 C 8/10 X0 F1 8 M NEIN 1101120110 94,00 91,00 C 8/10 X0 F3 32 M JA 1103320110 88,00 91,00 C 8/10 X0 F3 16 M JA 1103220110 94,00 91,00 C 8/10 X0 F3 8 M JA 1103120110 96,00 93,00 C 12/15 X0 F1 32 M NEIN 1201320110 90,00 87,00 C 12/15 X0 F1 16 M NEIN 1201220110 90,00 93,00 C 12/15 X0 F1 8 M NEIN 1201120110 92,00 95,00 C 12/15 X0 F3 32 M JA 1203320110 92,00 89,00 C 12/15 X0 F3 16 M JA 1203220110 92,00 95,00 C 12/15 X0 F3 8 M JA 1203120110 94,00 97,00 C 20/25 X0 F1 32 M NEIN 1401320110 92,00 89,00 C 20/25 X0 F1 16 M NEIN 1401220110 92,00 95,00 C 20/25 X0 F1 8 M NEIN 1401120110 94,00 97,00 C 16/20 XC1 XC2 F3 32 M JA 1313320110 94,00 91,00 C 16/20 XC1 XC2 F3 16 M JA 1313220110 94,00 97,00 C 16/20 XC1 XC2 F3 8 M JA 1313120110 96,00 99,00 C 20/25 XC3 F3 32 M JA 1423320110 93,00 96,00 C 20/25 XC3 F3 16 M JA 1423220110 96,00 99,00 C 20/25 XC3 F3 8 M JA 1423120110 101,00 98,00 C 20/30 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 32 M JA 1533320110 100,50 97,50 C 20/30 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 16 M JA 1533220110 103,50 100,50 C 20/30 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 8 M JA 1533120110 102,50 105,50 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 32 M JA 1633320110 103,50 106,50 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 16 M JA 1633220110 106,50 109,50 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 8 M JA 1633120110 108,50 111,50 C 35/45 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 32 S JA 1733330110 114,50 111,50 C 35/45 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 16 S JA 1733230110 114,50 117,50 C 35/45 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 8 S JA 1733130110 116,50 119,50 Artikelnummer preis / m3 3 BETONE FÜR DEN INDUSTRIEBAU 4 XM2(OF) = zusätzliche Oberflächenbehandlung vakuumieren und flügelglätten XM3(OF) = zusätzliche Oberflächenbehandlung vakuumieren, flügelglätten und Hartstoffeinstreuung XA3 = nur durch zusätzliche Schutzmaßnahmen erreichbar (z. B. Beschichtung) BETONE FÜR DEN INDUSTRIEBAU Expositionsklasse C 25/30 XC4 XF1 XA1 F4 32 M JA 1534321200 107,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F4 16 M JA 1534221200 110,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF) F3 32 M JA 1653321010 107,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF) F3 16 M JA 1653221010 110,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF) F4 32 M JA 1654321210 111,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF) F4 16 M JA 1654221210 114,00 C 30/37 XC4 XF4(LP) XA3 XD3 F3 32 S JA 1663330100 119,00 C 30/37 XC4 XF4(LP) XA3 XD3 F3 16 S JA 1663230100 122,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM3(+Hartst.) F3 32 S JA 1683331200 121,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM3(+Hartst.) F3 16 S JA 1683231200 124,00 C 35/45 XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1 F3 32 S JA 1773330110 125,00 C 35/45 XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1 F3 16 S JA 1773230110 128,00 Flüssigkeitsdichter Beton nach der Richtlinie des DAfStb (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) * 1 C 35/45 XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1 F3 32 S JA 1773330810 121,00 C 35/45 XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1 F3 16 S JA 1773230810 124,00 FD-Beton mit Taumittel * 1 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F3 32 S JA 1683330800 124,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F3 16 S JA 1683230800 127,00 Beschreibung der Umgebungsbedingungen und Anforderungen Beton für Industrie-Hallenböden ohne Verschleißbeanspruchung, WU Beton für Industrie-Hallenböden und geschlossene Tiefgeragen * 1, WU Beton für taumittelbehandelte Verkehrsflächen, Räumerlaufbahnen in Kläranlagen, Bauteile in Hafenanlagen (LP-Betone) Industrieböden für waagerechte, unbewehrte Betonoberflächen, die Regen und Frost ausgesetzt sind (mit Taumittel) * 1 Beton für mäßig betonangreifende Böden und Wässer (z. B. Sulfatangriff bis 1500 mg/l) ZuKon- schlag sis- GröSSttenz korn Festigkeitsentwick- Pumplung fähig BETONFestigkeitsklasse Artikelnummer preis / m3 * 1 Bei der Anforderungen XM ist der Verschleißwiderstand der Gesteinskörnungen zu berücksichtigen. 5 BETONE FÜR DEN INGENIEURBAU Eigenschaften des Betons nach ZTV-Ing. weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 ab. 6 BETONE FÜR DEN INGENIEURBAU Festigkeitsentwick- Pumplung fähig BETONFestigkeitsklasse Expositionsklasse C 25/30 XC4 XF1 XA1 F2 32 M J 1532321310 104,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F2 16 M J 1532221310 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 32 M J 1533321310 105,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 16 M J 1533221310 108,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F2 32 M J 1632321310 108,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F2 16 M J 1632221310 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 32 M J 1633321310 109,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 16 M J 1633221310 112,00 C 25/30 XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP) F2 32 M J 1542321300 107,00 C 25/30 XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP) F2 16 M J 1542321300 110,00 C 30/37 XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP) F2 32 S J 1642331300 C 30/37 XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP) F2 16 S J 1642231300 114,00 ZTV-Ing Betone für lotrechte Betonflächen im Sprühnebelbereich, Spritzwasserbereich, für offene Wasserbehälter, in der Wasserwechselzone, mit schwachem chem. Angriff (kein LP-Beton), WU C 30/37 XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 F2 32 M J 1672321300 112,00 C 30/37 XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 F2 16 M J 1672221300 115,00 C 35/45 XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 F2 32 S J 1772331300 124,00 C 35/45 XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 F2 16 S J 1772231300 127,00 ZTV-Ing Betone für waagerechte Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung (z. B. Brückenkappen), Tunneleinfahrten, (LP-Beton), WU C 25/30 XC4 XA3 XD3 XF4(LP) F2 16 M J 1562221400 128,00 Betone für unbewehrte Fahrbahnen, ZTV-StB (nicht pumpfähig) C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F2 32 S N 1662331600 112,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F2 16 S N 1662231600 115,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F3 32 S N 1663331600 116,00 C 30/37 XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1 F3 16 S N 1663231600 119,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F5 32 M J 1535320510 109,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F5 16 M J 1535220510 112,00 Beschreibung der Umgebungsbedingungen und Anforderungen ZTV-Ing Betone für Außenbauteile ohne Taumittelbeanspruchung, WU ZTV-Ing Betone für lotrechte Betonflächen im Sprühnebelbereich, Spritzwasserbereich, (LP-Betone), WU Bohrpfahlbeton in chemisch schwach angreifender Umgebung ZuKon- schlag sis- GröSSttenz korn Artikelnummer preis / m3 107,00 111,00 111,00 Abweichende Sorten und Zemente auf Anfrage. 7 STAHLFASER– UND FLIESSBETONE Mattenbewehrung 1 Bodenplatte schalen 2 Einbringen der Sauberkeitsschicht 3 Einbau der Mattenbewehrung 4 Einbringen des Betons Bewehrung mit Stahlfasern 1 Bodenplatte schalen 2 stahlfaserbewehrten Beton einbringen und glätten 8 STAHLFASER– UND FLIESSBETONE Beschreibung der Umgebungsbedingungen und Anforderungen BETONFestigkeitsklasse Expositionsklasse ZuKon- schlag sis- GröSSttenz korn Festigkeitsentwick- Pumplung fähig Artikelnummer preis / m3 STAHLFASERBETONE (20 kg/m3) Beton für Innenbauteile ohne direkte Beregnung oder Frost, Beton m. Stahlfasern (20 kg/m3) Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung, Frost, chem. schwach angreifender Umgebung, WU, Beton mit Stahlfasern (20 kg/m3) Industrieböden, Beton für Industrieböden mit Stahlfasern, WU, (20 kg/m3) C 20/25 XC1 XC2 F3 32 M J 5413325010 138,00 C 20/25 XC1 XC2 F3 16 M J 5413225010 141,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 32 M J 5533325010 141,00 C 25/30 XC4 XF1 XA1 F3 16 M J 5533225010 144,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 32 M J 5633325010 147,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F3 16 M J 5633225010 150,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM2(OF) F3 32 M J 5653325510 152,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM2(OF) F3 16 M J 5653225510 155,00 Stahlfasermehrzugabe (Standardfaser) auf Anfrage FLIESSBETONE LVB Standard, Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung, Frost, chemisch schwach angreifender Umgebung, WU C 25/30 XC4 XF1 XA1 F6 16 M J 1536222910 109,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F6 16 M J 1636222910 113,00 LVB Industrieböden, Beton für Industrieböden, WU C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM2(OF) F6 16 M J 1656223010 118,00 LVB mit Stahlfasern, Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung, Frost, chem. schwach angreifender Umge-bung, WU, Beton mit Stahlfasern (20 kg/m3) C 25/30 XC4 XF1 XA1 F6 16 M J 5536226110 153,00 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 F6 16 M J 5636226110 C 30/37 XC4 XF1 XA1 XD1 XM2(OF) F6 16 M J 5656226410 162,00 LVB Industrieböden, LVB für Industrieböden mit Stahlfasern, WU, (20 kg/m3) 157,00 9 BAUSTOFFE FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN maximal statische Druckhöhe bei großem Gefälle zusätzlich Entlüftung an der Einfüllstelle GP Verfüllbaustoff Entlüftung alter Querschnitt Gefälle Baugrube Fülllänge ist abhängig von statischer Druckhöhe und Fließfähigkeit des Materials 10 Baugrube neuer Querschnitt GP Verfüllbaustoff BETONE UND BAUSTOFFE FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN Beschreibung der Umgebungsbedingungen und Anforderungen BETONFestigkeitsklasse ZuKon- schlag sis- GröSSttenz korn Festigkeitsentwicklung Artikelnummer preis / m3 SPEZIALBAUSTOFFE GPS (Sandsondermischung) kg CEM/m³ GPR (Rieselmischung) kg CEM/m³ GPS 350 F1 2 GPS 600 F1 2 GPS 400 F1 8 mittlere Festigkeitsentwicklung (normale Ausschalfristen, vorzugsweise bei kühler Witterung, normale Wärmeentwicklung) 9735013400 101,00 9760013400 117,00 9740103300 106,00 (Nicht überwachte Betone nach DIN EN 1048, T3, AGB Abs. 5 gilt nicht.) Diese Produkte unterliegen keiner laufenden Überwachung! HYDRAULISCH GEBUNDENE TRAGSCHICHT Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Asphalt F1 32 9690994100 84,00 Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Beton F1 32 9691994300 89,00 F1 32 1291322300 99,00 DRÄNBETON / FILTERBETON Dränbeton C 12/15 11 BETON MIT BESONDEREN EIGENSCHAFTEN ABNAHMEVERWEIGERUNG EIGENSCHAFTSVERZEICHNIS/ LEISTUNGSBESCHREIBUNG PREISE Benötigen Sie Betone mit Anforderungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, stellen wir diese auf Wunsch fachgerecht her. Diese Betone erfragen Sie bitte rechtzeitig, da unter Umständen Erstprüfungen erforderlich sein können. Auf der Grundlage von DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern wir Beton nach Eigenschaften. Über die Angaben dieser Preisliste hinausgehende Informationen werden von uns in einem Eigenschaftsverzeichnis dargestellt. Es liegt in unseren Werken zur Einsichtnahme vor. GESTEINSKÖRNUNG Die eingesetzten Gesteinskörnungen entsprechen den Regelanforderungen nach DIN EN 12620. Gesteinskörnungen mit erhöhten Anforderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. LIEFERUNG QUALITÄTSPRÜFUNG NACHBEHANDLUNG Gemäß den „Richtlinien für die Nachbehandlung von Beton” zur DIN 206-1/ DIN 1045-2 ist Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu schützen. Hinweise zur Nachbehandlung, deren Beachtung wir dringend empfehlen, finden Sie in dieser Preisliste, auf unserem Sortenverzeichnis sowie auf unseren Lieferscheinen. ÜBERWACHUNG UND ZERTIFIZIERUNG Die Bewertung und Überwachung der Produktionskontrolle sowie die Zertifizierung der Produktion erfolgt durch den Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Ost ( BÜV Ost ) e. V. WERKSEIGENE PRODUKTIONSKONTROLLE Die werkseigene Produktionskontrolle wird von der Baustofftechnik entsprechend den Vorgaben der DIN EN 206‑1 / DIN 1045‑2 durchgeführt. SONDERPRÜFUNGEN Untersuchungen und Prüfungen auf Wunsch des Bestellers werden durch die Baustofftechnik durchgeführt. Der Aufwand wird nach deren Gebührenliste abgerechnet. BETRIEBSZEITEN Erfolgen in Spezialmischfahrzeugen zu den normalen Betriebszeiten Montag – Freitag von 6.00 – 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben. ENTLADUNG UND WARTEZEIT: Die Fahrzeuge sind bei Ankunft an der Baustelle sofort zu entladen. Eine Entladezeit von 5 Minuten je m3 ist im Preis enthalten. 12 Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Empfänger unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die bestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folgekosten in vollem Umfang dem Besteller in Rechnung gestellt. PREISGESTALTUNG MATERIALANFORDERUNGEN SONDERLEISTUNGEN Alle Preise verstehen sich für 1,0 m3 verdichteten Frischbeton (± 3 % Toleranz) frei Baustelle auf gut befahrbaren Zufahrtswegen, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ROHRENTLADUNG Für die Betonentladung mit Schüttrohr bis 5 m Länge berechnen wir einen Preisaufschlag von 4,00 EURO/m3 . Eine weitere Verlängerung ist aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht zulässig. Das Einbringen ist ab der Konsistenz F4 möglich. SELBSTABHOLER Selbstabholern gewähren wir auf unsere vorgenannten Listenpreise einen Nachlass von 5,00 EURO/m3 . HEIZZUSCHLAG Wir produzieren den Beton unter den uns gegebenen Umgebungsbedingungen. Sollten diese Bedingungen ohne zusätzliche technische Maßnahmen es nicht ermöglichen, Beton entsprechend den gültigen Vorschriften oder des Kundenwunsches herzustellen, so berechtigt uns dies, die Lieferung zu verweigern. Dies gilt insbesondere für das Erwärmen von Beton bei Außentemperaturen unter -5 °C. Bei Außentemperaturen von =< 0°C bis -10 °C gemessen 06.00 Uhr im jeweiligen Lieferwerk berechnen wir 8,- EURO je m3 . BETONKÜHLUNG Steigt die Betontemperatur im Sommer über 30 °C so sind wir berechtigt, wahlweise die Lieferung zu verweigern oder den zusätzlichen Aufwand für das Kühlen zu berechnen. Die Preise für Wasserkühlung, Stickstoffkühlung oder die Kühlung mit Scherbeneis auf Anfrage. NACHLIEFERUNG VON BETON Als Restmenge (Nachlieferungen über die bestellte Betonmenge hinaus) werden max. 10 % der Bestellmenge bzw. 1 Fahrzeug / 8 m3 akzeptiert. Darüber hinaus gehende Mengen führen zu einem erhöhten Dispositionsaufwand und Wartezeiten der nachfolgend geplanten Baustellen. Dadurch können wir Ihnen die Nachlieferungen nicht mehr in dem ursprünglich geplanten Rhythmus garantieren. Wir behalten uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung (Wartezeitrechnung der nachfolgenden Baustelle, Anmietung zusätzlichen Fuhrparks/Betonpumpe) vor. SAISONZUSCHLAG In der Zeit vom 15.11. bis 15.03. jeden Jahres wird ein Saisonzuschlag für die Winterbereitschaft der Mischanlagen berechnet (z. B. Heizausrüstung, Materialvorhaltung). Alle vorstehenden Preisen wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten Ihre Gültigkeit. SONDERLEISTUNGEN (ÜBERSICHT) EIGENSCHAFTEN UND VERWENDUNGSZWECKE Nettopreis EINHEIT Artikelnummer EURO/kg 10 4,00 Verarbeitungszeit bis 3 Stunden EURO/m3 14 3,00 Verarbeitungszeit 3 bis 5 Stunden EURO/m 3 15 4,50 über 5 Minuten pro m³ EURO/min 45 1,00 < 0°C EURO/m3 48 6,00 EURO/m 3 47 4,00 ZUSATZMITTEL Fließmittel Bei der Dosierung auf der Baustelle Verzögerer LEISTUNGSZUSCHLÄGE Wartezeiten Entladezeiten Winterzuschlag Heizzuschlag (gemessen um 6.00 Uhr im Lieferwerk) Saisonzuschlag 15.11.-15.03. unabhängig v. d. Außentemperatur Außergewöhnliche Lieferzeiten Wochentageinsatz 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr EURO/m3 40 6,00 Nachtlieferung ab Werk 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr EURO/m 3 41 auf Anfrage bis 12.00 Uhr EURO/m 3 42 6,00 ab 12.00 Uhr EURO/m 3 51 auf Anfrage EURO/m3 43 auf Anfrage f. d. Entsorgung v. Restbaustoffen EURO/m3 67 100,00 Mindermengen für jeden m³ unter 6,0 m³ EURO/m3 60 16,00 Selbstabholung Vergütung auf unsere Preisliste EURO/m 3 EURO/m 3 Samstagslieferung (Vormittag) Samstagslieferung (Nachmittag) Mindestproduktionsmenge je Werk von 15 m³ Sonn- und Feiertagszuschlag ANDERE SONDERLEISTUNGEN Rücknahme von Restbaustoffen Rohrentladung 5,00 79 4,00 Laborleistungen Probewürfel 1 Serie (3 Stück) EURO/Serie 68 145,00 Nachweis der Wassereindringtiefe 1 Serie (3 Stück) EURO/Serie 69 175,00 Zement Zementsorte Austausch der Zementsorte auf Anfrage Mehrzement Dosierung von Mehrzement auf Anfrage Mindermengenzuschlag Verwaltungsgebühr EURO/pauschal 26 2,50 f. d. Nachsendung v. Lieferscheinen EURO/Lieferschein 27 2,50 je Abholung < 1,0 m³ 13 ALLGEMEINES ZU BETON KONSITENZKLASSE Ausbreitmaß a (cm) Verdichtungsmaß v (-) (steif) F1 < 35 cm 1,45 bis 1,26 (plastisch) F2 35 bis 41 cm (weich) F3 42 bis 48 cm (sehr weich) F4 49 bis 55 cm (fließfähig) (sehr fließfähig) F5 F6 56 bis 62 cm 63 bis 70 cm ERMITTLUNG DER DAUER DER NACHBEHANDLUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER FESTIGKEITSENTWICKLUNG: Für die Dauer der Nachbehandlung ist die Festigkeitsentwicklung des Betons maßgebend. Die Festigkeitsentwicklung von Beton bei 20°C ist wie in nachstehender Tabelle definiert: FESTIGKEITSENTWICKLUNG Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses fcm,2 / fcm,28 schnell > 0,5 mittel langsam sehr langsam > 0,3 bis < 0,5 > 0,15 bis < 0,3 < 0,15 ERMITTLUNG DER DAUER DER NACHBEHANDLUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER EXPOSITIONSKLASSE: Die Dauer der erforderlichen Nachbehandlungszeit wird in folgenden Tabellen geregelt: EXPOSITIONSKLASSE erforderliche Festigkeit im oberflächennahen Bereich ohne genaueren Nachweis der Festigkeit, 1 Verarbeitbarkeitszeit < V5h, Temperatur der Betonoberfläche < 5 °C X0, XC1 0,3 fck 0,5 Tage1 0,5 fck XM 0,7 fck Mindestdauer gem. nachstehender Tabelle Mindestdauer gem. nachstehender Tabelle verdoppeln alle ausser X0, XC1, XM ERMITTLUNG DER MINDESTDAUER DER NACHBEHANDLUNG IN TAGEN1 (Ohne genaueren Nachweis der Festigkeit im oberflächennahen Bereich (alle Expositionsklassen2 ) außer X0 und XC1) OBERFLÄCHENTEMPERATUR3,4 IN °C Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,50 fcm,2 / fcm,28 Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,3 < 0,5 fcm,2 / fcm,28 Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,15 < 0,3 fcm,2 / fcm,28 Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,15 fcm,2 / fcm,28 0 bis 25 1 TAG 2 TAGE 2 TAGE 3 TAGE 25 > 0 > 15 1 TAG 2 TAGE 4 TAGE 5 TAGE 15 > 0 < 10 2 TAGE 4 TAGE 7 TAGE 10 TAGE 10 > 0 > 56 3 TAGE 6 TAGE 10 TAGE 15 TAGE NACHBEHANDLUNG NACH DEM EINBRINGEN Während der ersten Tage der Hydration ist der Beton nachzubehandeln und ggf. zu schützen! Nach Abschluss des Verdichtens oder der Oberflächenbearbeitung des Betons ist die Oberfläche unmittelbar nachzubehandeln. Ziele der Nachbehandlungen sind: – Frühschwinden gering halten – ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherstellen – Gefrieren verhindern – schädliche Erschütterungen, Stoß und Beschädigungen vermeiden Folgende Maßnahmen zur Nachbehandlung sind empfehlenswert: – Belassen in der Schalung – Abdecken mit dampfdichten Folien – Auflegen wasserspeicherneder Abdeckungen – Aufrechterhalten eines sichtbaren Wasserfilms durch z. B. Besprühen oder Fluten – Anwendung von Nachbehandlungsmitteln 1 Nachbehandlungszeit bei Verarbeitbarkeitszeit > 5h angemessen verlängern. 2 Für Expositionsklasse XM und Beton nach ZTV -Ing. sind die Werte zu verdoppeln. 3 Zwischenwerte dürfen ermittelt werden. 4 Anstelle Oberflächentemperatur des Betons darf Lufttemperatur angesetzt werden. 5 Aus Mittelwert der Druckfestigkeit nach 2 und 28 Tagen, ermittelt nach DIN 1048-5, entweder bei der Erstprüfung oder aus bekanntem Verhältnis von Beton vergleichbarer Zusammensetzung (gleicher Zement, gleicher Wasserzementwert). 6 Nachbehandlungszeit bei Temperaturen < 5°C um Zeit der Temperatur <− 5°C verlängern. 14 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETON UND ANDERE BAUSTOFFE § 1 Allgemeines 1. Die nachstehend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zustandekommen eines Vertrages mit dem Kunden ausdrücklich Vertragsbestandteil. Davon abweichende Bedingungen müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden. 2. Sofern Allgemeine Gesch.ftsbedingungen des Kunden unseren Allgemeinen Gesch. ftsbedingungen widersprechen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte der Kunde in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ähnlich lautende Ausschlussklausel geregelt haben, ist er verpflichtet, uns darauf gesondert schriftlich hinzuweisen. 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten, wenn der Kunde Kaufmann ist, nicht nur für die laufenden, sondern auch für die künftige Geschäftsverbindung. § 2 Angebot 1. Angebote sind, sofern nicht anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Es gelten die jeweiligen Preislisten sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse. 2. Wir verpflichten uns stets unter dem Vorbehalt unserer Liefermöglichkeit. Haben wir die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag zurücktreten. 3. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde unser Angebot zu den von uns angebotenen Bedingungen annimmt oder wir einen uns erteilten Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigen. 4. Erklärungen unserer Vertreter haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden oder indem stillschweigend der Vertrag erfüllt oder damit begonnen wurde. 5. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften sowie der richtigen Mengen ist der Käufer verantwortlich. § 3 Lieferung und Abnahme 1. Die Auslieferung erfolgte bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden weiteren Kosten. 2. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf der Lieferung haftet der Kunde. Sofern der Kunde den Lieferort nachträglich ändert, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. 3. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrtsweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 m3 in höchstens fünf Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. 4. Der Käufer hat eine Person, die uns gegenüber zur Abnahme der Lieferung und zur Best.tigung des Erhaltes bevollmächtigt ist, auf der Baustelle zu stellen. Geschieht dies nicht, gilt jeder an der Baustelle mit der Verarbeitung der Lieferung beschäftigte Arbeiter hierzu als bevollmächtigt. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/ Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterschrift auf dem Lieferschein als anerkannt. 5. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises Schadenersatz zu leisten, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. 6. Haften mehrere Käufer als Gesamtschuldner, können wir mit Wirkung für und gegen alle an jeden von ihnen leisten. Alle Käufer bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, den Verkauf betreffend. § 4 Lieferfristen 1. Von uns bestätigte Liefertermine sind annähernde Abgangstermine für die Ware, die wir uns bemühen werden, einzuhalten. Fixtermine für die Anlieferung müssen als solche gesondert schriftlich vereinbart werden. 2. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten, Liefertermine und Fixtermine berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften des § 323 BGB. Soweit aber von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist die Lieferung oder Restlieferung nicht möglich, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 3. Schadenersatzansprüche gegen uns sind der Höhe nach auf den Wert der Rechnungssumme beschränkt, es sei denn, es ist ein Personenschaden eingetreten oder der Käufer kann beweisen, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Sofern wir durch Arbeitskämpfe oder unvorhergesehene außergewöhnliche Ereignisse wir hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., egal ob sie bei uns oder einem Vorlieferanten von uns eingetreten sind, die vereinbarten Termine oder Lieferfristen nicht einhalten können, sind wir für die Dauer der Auswirkungen der Maßnahmen oder Ereignisse von der Lieferpflicht befreit. § 5 Gefahrübergang 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Lieferung außerhalb des Werks auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 2. Soweit die Herstellung von Beton/Baustoffen auf der Baustelle abgeschlossen wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den Käufer über. § 6 Gewährleistung 1. Wir gewährleisten, dass unsere Betone/Baustoffe nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden und bei einer den Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung die vereinbarten Festigkeitsklassen und Gütemerkmale erreichen. Hat der Käufer den gelieferten Beton/Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung der Zusammensetzung des Betons/Baustoffes den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Beton/Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf vom Kunden nicht verarbeitet werden. 2. Liegt ein Kaufvertrag oder ein nach den für den Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag, bei dem der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, vor, gilt: Der Käufer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist; offensichtliche Mängel sind sofort bei der Abnahme zu rügen. Der Käufer hat die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und etwaige Mängel auf dem Lieferschein zu quittieren. 3. Liegt ein Kaufvertrag oder ein nach den für den Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag vor, auf den die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs nicht anzuwenden sind, gilt: Wir leisten für die Übereinstimmung der gelieferten Ware mit den vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen Gewähr. Aussagen über die Beschaffenheit unserer Produkte in Prospekten oder im Rahmen jeglicher Werbung gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Dadurch können ansonsten keine bestimmten Eigenschaften des Kaufgegenstandes begründet werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel, zu geringe oder falsche Lieferungen sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen ab Eingang schriftlich und spezifiziert gegenüber der Betriebsleitung geltend zu machen bzw. im Falle mündlicher Rügen schriftlich zu bestätigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Die Rüge ist gegenüber der Geschäftsleitung oder von ihr beauftragten Personen zu erheben, nicht jedoch gegenüber Fahrern, Laboranten, Disponenten, Mixern usw. Bei nicht form- und fristgerechter Rüge gilt der Zustand des Kaufgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. 4. Für den Fall der Rüge hat der Käufer den Beton/Baustoff zur Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Er darf nicht verarbeitet werden. 5. Gibt der Käufer eine Rezeptur vor, die von unserem Verzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. 6. Die Dauer unserer Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen für die Sachmängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf. Unsere Haftung ist jedoch auf den Umfang des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, aber auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produktehaftpflichtversicherung, die mindestens 2,5 Million Euro beträgt. Dem Käufer steht es frei, einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern er nachweist, dass die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. § 7 Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Das gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum. 2. Der Käufer darf den von uns gelieferten Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen, jedoch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. In diesem Fall tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen ihn aus der gesamten Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich der ihm hieraus ggf. entstehenden Schadenersatzansprüche und eines etwaigen Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek in Höhe des Rechnungswertes der Lieferungen des Verkäufers an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Gleiches gilt im gleichen Umfang für die etwaigen Rechte des Käufers auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Auch diese Abtretungserklärung nehmen wir hiermit an. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Empfängt der Käufer Gelder des Nachempfängers, so hat er diese unverzüglich an uns weiterzuleiten und ist hinsichtlich der eingenommenen Gelder unser Treuhänder. Von der Möglichkeit des Forderungseinzuges machen wie aber keinen Gebrauch, solange der Käufer seine Verbindlichkeiten erfüllt. 3. Dem Käufer ist jedwede Gefährdung der an uns abgetretenen Ansprüche untersagt, insbesondere durch Vorabtretung an sonstige Dritte oder Verpfändungen. 4. Soweit Dritte Zugriff auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen nehmen, z. B. durch Pfändungen, hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige Kosten einer Interventionsklage hat der Käufer zu tragen, wenn er diesen Zugriff Dritter zu vertreten hat. 5. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne der vorgenannten Regelungen entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die uns zustehenden Forderungen um mehr als 20 %, werden wir diese auf Verlangen des Käufers bis dahin freigeben. § 9 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen der Abgabe unseres Angebotes und der Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Ist der Käufer Verbraucher, gilt dies nicht für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsabschluss, sofern kein Dauerschuldverhältnis vorliegt. 2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein vereinbarter Skontoabzug wird hinfällig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist oder Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Bei Überschreitung des Zahlungszieles gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Zahlungsverzug. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. 3. Der Käufer gerät in Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises, sofern er nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles oder, sofern eine Vereinbarung dazu nicht getroffen ist, innerhalb des von uns in der Rechnung gesetzten Zahlungszieles zahlt. 4. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Wir sind einem Unternehmer gegenüber berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat. 5. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen und trifft er selbst keine Tilgungsbestimmungen, so steht uns frei zu bestimmen, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 6. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn es sich bei den Käufern um einen Kaufmann handelt und dieser nicht innerhalb von dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich widerspricht. § 10 Vertragsverletzung des Käufers 1. Kommt der Käufer mit der Annahme oder der Abnahme der Ware bzw. eines Teils der Ware oder einer sonstigen vertraglich zu erbringenden Leistung in Verzug oder befindet er sich im Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Fristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines konkreten höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme, Auslagerungs- und Umlagerungskosten usw. zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden oder die Nichtentstehung eines Schadens nach. 2. Gibt es Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen usw. oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die unseren Anspruch gefährden könnte, sind wir berechtigt, alle Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. § 11 Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Betons/Baustoffs unangemeldet auf der gelieferten Baustelle zu entnehmen. § 12 Gerichtsstand 1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Unternehmern ist der Sitz unserer Gesellschaft, Halle an der Saale. 2. Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen durch Gesetz oder individuelle Vereinbarung wegfallen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eine nichtige ist durch eine wirksame, dem Gewollten am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen. 15 BETONPUMPENMIETBEDINGUNGEN 1. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort für Fahrzeuge bis 42 t. 2. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- und Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend. 3. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung. Oder Sie bestellen Vorlaufmischung oder Anpumphilfe direkt bei uns. 4. Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle. 5. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos, andernfalls berechnen wir 80,00 EURO / Besichtigung. 6. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiterzugeben. Diesel + Ölpreisbasis: Januar 2009 7. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig. 8. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m3 ab C 16/20. Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen 350 kg/m3 ab C 25/30. Für den Einsatz von Rohr- und Schlauchleitungen Ø 75 / 65 mm max. 16 mm Größtkorn. 9. Bei eventuellen Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte etc., werden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 10. Mind. Ø für Rohr- und Schlauchleitungen zur Verarbeitung von Stahlfaserbeton 100 mm. 11. Ab 60 lfdm Rohr- und Schlauchleitungen ist ein 2. Pumpenmaschinist notwendig und wird gem. Sonderleistung abgerechnet. 12. Bitte berücksichtigen Sie bei der Betonbestellung das in der Pumpe verbleibende Restvolumen von ca. 100 bis 400 l. (von der Pumpengröße abhängig) 13. Auf den Mindesteinsatzpreis gewähren wir keinen Nachlass. Allen vorstehenden Preisen wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit. 16 BETONPUMPENMIETE SCHLAUCHPUMPE REICHHÖHEN BIS 24 m BIS 36 m BIS 42 m BIS 52 m 90,00 100,00 130,00 160,00 200,00 280,00 290,00 430,00 560,00 800,00 260,00 350,00 470,00 620,00 330,00 410,00 520,00 640,00 GRUNDPREISE Grundpreise für An-/Abfahrt je Einsatz in EURO Mindesteinsatzpreis (inkl. Grundpreis), zzgl. evtl. anfallender Sonderleistungen Nutzungspreise: Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis + evtl. Zuschläge + Sonderleistungen. Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro Einsatz, wenn in der Stunde mehr als 15/20 m³ gepumpt werden. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz. Maßgebend ist die Zeit zwischen bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende. Die Stundenberechnung erfolgt bei Mastpumpen von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1,0 h für BP bis 36 m und 1,5 h für BP größer 36 m (Zeitaufwand für Auf- und Abbau sowie Reinigung) und bei Schlauchpumpen von Ankunft bis Abfahrt Baustelle. bis 10 m³ pauschal bis 20 m³ pauschal bis 30 m³ pauschal Abrechnung zum Stundenpreis Abrechnung zum Stundenpreis bis 100 m³, pro m³ 10,00 10,50 13,50 17,50 20,00 bis 200 m³, pro m³ 9,50 10,00 12,00 16,00 19,00 bis 300 m³, pro m³ 9,00 9,50 11,00 15,00 18,00 > 300 m³, pro m³ 8,50 9,00 10,50 14,00 17,00 125,00 130,00 180,00 15 m³ 15 m³ 15 m³ 20 m³ 20 m³ Stundenmietsatz: Mindestfördermenge pro h: 230,00 315,00 SONDERLEISTUNGEN UND ZUSCHLÄGE 1. Anpumphilfe je Stck. 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 2. Rohrleitung + Schlauchleitung Ø 125 / 100 / 75 oder 65 mm je lfm 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 3. Reduzierung 125 auf 100 / 100 auf 75 / 65 mm je Stck. 25,00 25,00 25,00 25,00 4. Standortwechsel (nur bei Abrechnung nach m³) je lfm 50,00 50,00 70,00 100,00 130,00 pauschal 110,00 140,00 190,00 210,00 270,00 3,50 3,50 3,50 pauschal 280,00 290,00 430,00 560,00 800,00 pauschal 60,00 60,00 80,00 110,00 140,00 pauschal 110,00 110,00 140,00 180,00 240,00 10. Gestellung v. 2. Maschinisten (s. Betonpumpenmietbedingungen) je Std. 50,00 50,00 50,00 11. Bereitstellung einer Ersatzpumpe je Std. 80,00 90,00 130,00 12. Saison- / Winterzuschlag, jährlich vom 15.11. bis 15. 3. pro Einsatz 20,00 20,00 25,00 30,00 30,00 13. Betonabsperrventil pro Einsatz 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 5. Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit 6. Zuschlag Stahlfaser-, Schwerbeton 7. Vergebliche Anfahrt oder Abbestellungen am Einsatztag pro m³ 3,50 3,50 < 6 h vor bestelltem Pumpbeginn 8. Samstagszuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn nach 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr 9. Einsätze an Sonn- und Feiertagen 50,00 50,00 165,00 225,00 Ein zusätzlicher Rohrleitungstransport mit dem LKW kostet 1,90 EURO pro gefahrenen Kilometer – mindestens jedoch 90,00 EURO. 17 BETONPUMPENARBEITSDIAGRAMM Masttyp Ausfalthöhe Abstützkräfte vorn Abstützkräfte hinten 52 m M 52 10,4 m 350 kN 350 kN 42 m M 42 10,0 m 245 kN 236 kN 36 m M 36 8,7 m 195 kN 193 kN 32 m M 32 7,7 m 180 kN 184 kN 24 m M 24 4,9 m 140 kN 115 kN 16 m M 20 3,9 m 95 kN 45 kN Masttyp Fahrzeuglänge Abstützbreite vorn Abstützbreite hinten 8,1 m M 20 8,9 m 3,4 m 2,6 m 14,5 m M 24 9,0 m 5,5 m 2,3 m 20,8 m M 32 10,4 m 6,2 m 4,8 m 23,7 m M 36 11,3 m 6,3 m 6,3 m 29,1 m M 42 13,1 m 8,0 m 8,0 m 38,1 m M 52 14,1 m 10,5 m 10,0 m REICHHÖHE REICHWEITE 38,0 m 31,7 m 28,0 m 19,7 m 13,0 m Stützbreite 48,1 m Fahrzeuglänge REICHTIEFE 18 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht. § 1 Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. § 2 Pflichten des Vermieters 1. Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umst.nde die Gew.hrung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unm.glich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsst.rungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 2. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Die Haftung für von uns zu vertretende Sach- und Personenschäden ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt, die 1,0 Mio. EURO je Schadenfall beträgt. § 3 Pflichten des Mieters 1. Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder Ähnliches geschädigt werden können. 2. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Födergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. § 4 Sicherungsrechte 1. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung s.mtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung” mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Betr.ge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. 2. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer Leistung” entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. § 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen einstellt,überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Ist der Mieter „Kaufmann” im Sinne des HGB, kommt er in Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit des Kaufpreises keine Zahlung leistet oder wenn er nicht zu einem vereinbarten kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet.Die gesetzliche Verzugsregelung bleibt unberührt. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. § 6 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverh.ltnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Unternehmern ist der Sitz unserer Gesellschaft. 19 Stralsund Rostock Greifswald A20 A20 A19 A20 Schwerin A14 Neubrandenburg A24 A19 A24 A11 A11 A24 A7 A27 Oldendorf WEDEMARKNEGENBORN Stolzenau WUNSTORF Stadthagen Meitze Rinteln A37 SEELZELOHNDE HANNOVER ANDERTEN A39 Holzminden Bad Gandersheim Dassel Haldensleben A39 A395 A395 Lauenförde Osterode am Harz Göttingen Magdeburg Staßfurt Frankfurt (Oder) A12 Berliner Ring NEUSEDDIN A13 Jüterbog Lutherstadt Wittenberg Cottbus 12 6 A38 BITTERFELD Bad Düben 8 4 SANGERHAUSEN Nordhausen 5 TELTOW A14 GERBSTEDT A38 A9 Dessau Bernburg (Saale) Aschersleben 11 NIEMEGK 3 Schönebeck (Elbe) Quedlinburg NORTHEIM A7 A14 Halberstadt Wernigerode Bad Harzburg 10 A9 Oschersleben A100 13 A2 A2 Wolfenbüttel A7 2 Burg A2 Helmstedt Salzgitter A7 POTSDAM Braunschweig Goslar Höxter Wolfsburg Berlin Oebisfelde A2 Hildesheim Hameln A2 1 Gifhorn Burgdorf A37 5 A2 Stendal Gardelegen ISERNHAGEN 2 A352 A11 Celle 6 4 Velten A24 A7 7 GÖTSCHETAL Delitzsch A38 1 2 1 LEIPZIG A13 Wurzen 9 OSCHATZ A14 A38 Naumburg Torgau Liebersee A9 HALLE Schkopau (SAALE) OT Lochau A15 A13 Grimma Böhlen A4 A9 Dresden Weimar A4 GP Papenburg Betonwerke GmbH Transportbetonwerke: 1 04179 Leipzig, Franz-Flemming-Str. 24 9 04758 Oschatz, Wellerswalder Weg 19 2 04356 Leipzig Podelwitz, Tornauer Straße 3 10 14554 Neuseddin, Gewerbestraße 21 3 14823 Niemegk, Altdorfer Weg 1a 11 14513 Teltow, Stahnsdorfer Str. 31 4 06347 Gerbstedt OT Hübitz, Industriechaussee 3 (Kreuzung B242/B180) 12 06193 Götschetal OT Petersberg, Hallesche Straße 1 5 06526 Sangerhausen, Plattenwerk 20 / Im Gewerbegebiet 13 14478 Potsdam Drewitzer Straße 44 6 06112 Halle (Saale), Berliner Str. 239 / Einfahrt über H.-v.-Gerlach-Str. 7 06132 Halle (Saale), Chemiestr. 20 8 06749 Bitterfeld, Leipziger Str. 44 Fertigteilwerk: 1 04179 Leipzig, Franz-Flemming-Str. 24 GP Papenburg Betonwerke Nord GmbH 20 1 30559 Hannover-Anderten, Lohweg 36 4 31515 Wunstorf, Adolph-Brosang-Str. 38 2 30916 Isernhagen, Am Wienkamp 8 5 30926 Seelze-Lohnde, Werftstr. 18 3 37154 Northeim, Mittelweg 6 30900 Wedemark-Negenborn, Varenkamp 1 KONTAKTE BETON- UND BETONPUMPENBESTELLUNG ZENTALDISPOSITION MARKTRAUM MITTELDEUTSCHLAND GP Papenburg Betonwerke GmbH Fon: 0345 / 5676 - 425 Chemiestraße 20 Fax: 0345 / 5676 - 459 06132 Halle (Saale) E-Mail: info@gp-beton.de VERTRIEB BETON Frau Bolczyk Fon: 0345 / 5113 - 422 Vertriebsinnendienst Fax: 0345 / 5113 - 425 E-Mail: anja.bolczyk@gp-beton.de Herr Quil Fon: 0345 / 5113 - 423 Herr Mehlich Fon: 0345 / 5113 - 426 Raum Halle (Saale) / Fax: 0345 / 5113 - 425 Raum Sangerhausen / Fon: 03475 / 610464 (Büro Siersleben) Saalekreis / Merseburg / Mobil: 0178 / 3456197 Mansfelder Land Fax: 0345 / 5113 - 425 Bitterfeld E-Mail: lothar.quil@gp-beton.de Mobil: 0178 / 3456198 E-Mail: andreas.mehlich@gp-beton.de Herr Becker Fon: 03435 / 651 - 290 Herr Rapp Fon: 0341 / 4467 - 916 Raum Oschatz Fax: 03435 / 651 - 295 Raum Leipzig Fax: 0341 / 4467 - 920 Mobil: 0178 / 3455273 Mobil: 0178 / 3455283 E-Mail: jens-uwe.becker@gp-beton.de E-Mail: uwe.rapp@gp-beton.de VERTRIEB FERTIGTEILE Herr Selbmann Fon: 0341 / 4467 - 914 Herr Reichelt Fon: 0341 / 4467 - 90 Raum Leipzig Fax: 0341 / 4467 - 920 Dispo Fertigteile Fax: 0341 / 4467 - 920 Mobil: 0178 / 3456199 E-Mail: mike.selbmann@gp-beton.de E-Mail: marcus.reichelt@gp-beton.de ZENTALDISPOSITION MARKTRAUM BERLIN Fon: 0331 / 88890 - 696 Fax: 0331 / 88890 - 622 E-Mail: info@gp-beton.de VERTRIEB BETON Herr Lücke Fon: 03328 / 330 - 778 Vertrieb Berlin / Teltow / Fax: 03328 / 330 - 855 Niemegk / Neuseddin / Potsdam Mobil: 0178 / 3455286 E-Mail: andreas.luecke@gp-beton.de 21 KONTAKTE BETON- UND BETONPUMPENBESTELLUNG MARKTRAUM HANNOVER, HILDESHEIM, NORTHEIM, GÖTTINGEN GP Papenburg Betonwerke Nord GmbH Fon: 0511 / 22 88 99 - 800 Anderter Str. 99 d Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 30559 Hannover E-Mail: info@gp-beton-nord.de ZENTRALDISPOSITION BETON UND BETONPUMPE Fon: 0511 / 22 88 99 - 860 Fax: 0511 / 22 88 99 - 869 VERTRIEB Andreas Lahmann Fon: 0511 / 22 88 99 - 847 Frank Bartels Fon: 0511 / 22 88 99 - 845 Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 Mobil: 0160 / 5828872 E-Mail: andreas.lahmann@gp-beton-nord.de Mobil: 0160 / 5828873 Elmar Heierhorst Fon: 0511 / 22 88 99 - 846 Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 Mobil: 0178 / 9347536 E-Mail: elmar.heierhorst@gp-beton-nord.de E-Mail: frank.bartels@gp-beton-nord.de INNENDIENST 22 Brigitte Linse Fon: 0511 / 22 88 99 - 835 Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 E-Mail: brigitte.linse@gp-beton-nord.de Petra Kunert Fon: 0511 / 22 88 99 - 836 Fax: 0511 / 22 88 99 - 891 E-Mail: petra.kunert@gp-beton-nord.de