Preisliste 2014 - GP Günter Papenburg AG

Transcription

Preisliste 2014 - GP Günter Papenburg AG
ROHSTOFFE GÜTEVOLL VERARBEITET
VOM KIES ZUM BETON
Das als Einzelunternehmung gegründete Familien-
nen Mischfahrzeuge und Betonpumpen beliefert.
BOHRPFAHLBETON
unternehmen besteht heute aus einem Kompetenz-
Wichtige Referenzprojekte sind beispielsweise der
FEINBETON
netzwerk von 34 Tochtergesellschaften und Betriebs-
Hafen Berlin-Spandau, das Dresdener Bülowpalais
FLIESSBETON
teilen der GP Günter Papenburg AG.
oder verschiedene Brückenbauwerke im Raum
INDUSTRIEBODENBETON
Bundesweit arbeiten über 2.900 Mitarbeiterinnen
Sangerhausen. Strengstes Qualitätsmanagement
SPEZIALBAUSTOFFE
und Mitarbeiter in den Sparten Gewinnung von Roh-
für Transportbeton und Betonhalbfertigteile sind
STAHLFASERBETON
stoffen, Produktion von Baustoffen, im Hoch-, Tief-,
am hart umkämpften Transportbetonmarkt ebenso
STAHLBETON
Straßen- und Gleisbau sowie im Baumaschinenhandel
wichtig wie qualifizierte, kompetente und motivierte
BETONPUMPEN
und -Service, in der Spedition sowie in der Entsor-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
gung einschließlich Recycling und Deponierung.
Gleiches gilt für die GP Papenburg Betonwerke Nord
In Mitteldeutschland entstand 2007 durch die Zusam-
GmbH, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Raum
menlegung von zehn Transportbetonwerken und zwei
Hannover hat. Auch hier wird Transportbeton für
Fertigteilwerken die GP Papenburg Betonwerke GmbH.
alle Standardanwendungen sowie auf besonderen
1.200 Kunden werden durch die unternehmenseige-
Kundenwunsch hergestellt und geliefert.
1
BETONE FÜR DEN TIEF- UND HOCHBAU
2
BETONE FÜR DEN TIEF- UND HOCHBAU
Beschreibung der
Umgebungsbedingungen
und Anforderungen
Beton für unbewehrte
Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung
Beton für Innenbauteile
(trocken oder ständig feucht),
Gründungsbauteile (ohne Frost
oder chemischen Angriff)
Beton für Bauteile in offenen
Gebäuden und Feuchträume,
ohne Frost (z. B. Bäder, gewerbliche Küchen, Wäschereien)
Beton für Außenbauteile mit
hohem Wassereindringwiederstand (WU), chemisch schwach
angreifende Umgebung
ZuKon- schlag
sis- GröSSttenz korn
Festigkeitsentwick- Pumplung fähig
BETONFestigkeitsklasse
Expositionsklasse
C 8/10
X0
F1
32
M
NEIN 1101320110
86,00
89,00
C 8/10
X0
F1
16
M
NEIN 1101220110
92,00
89,00
C 8/10
X0
F1
8
M
NEIN 1101120110
94,00
91,00
C 8/10
X0
F3
32
M
JA
1103320110
88,00
91,00
C 8/10
X0
F3
16
M
JA
1103220110
94,00
91,00
C 8/10
X0
F3
8
M
JA
1103120110
96,00
93,00
C 12/15
X0
F1
32
M
NEIN 1201320110
90,00
87,00
C 12/15
X0
F1
16
M
NEIN 1201220110
90,00
93,00
C 12/15
X0
F1
8
M
NEIN 1201120110
92,00
95,00
C 12/15
X0
F3
32
M
JA
1203320110
92,00
89,00
C 12/15
X0
F3
16
M
JA
1203220110
92,00
95,00
C 12/15
X0
F3
8
M
JA
1203120110
94,00
97,00
C 20/25
X0
F1
32
M
NEIN 1401320110
92,00
89,00
C 20/25
X0
F1
16
M
NEIN 1401220110
92,00
95,00
C 20/25
X0
F1
8
M
NEIN 1401120110
94,00
97,00
C 16/20
XC1 XC2
F3
32
M
JA
1313320110
94,00
91,00
C 16/20
XC1 XC2
F3
16
M
JA
1313220110
94,00
97,00
C 16/20
XC1 XC2
F3
8
M
JA
1313120110
96,00
99,00
C 20/25
XC3
F3
32
M
JA
1423320110
93,00
96,00
C 20/25
XC3
F3
16
M
JA
1423220110
96,00
99,00
C 20/25
XC3
F3
8
M
JA
1423120110
101,00
98,00
C 20/30
25/30
XC4 XF1 XA1
F3
32
M
JA
1533320110 100,50
97,50
C 20/30
25/30
XC4 XF1 XA1
F3
16
M
JA
1533220110 103,50
100,50
C 20/30
25/30
XC4 XF1 XA1
F3
8
M
JA
1533120110 102,50
105,50
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
32
M
JA
1633320110 103,50
106,50
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
16
M
JA
1633220110 106,50
109,50
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
8
M
JA
1633120110 108,50
111,50
C 35/45
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
32
S
JA
1733330110
114,50
111,50
C 35/45
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
16
S
JA
1733230110
114,50
117,50
C 35/45
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
8
S
JA
1733130110
116,50
119,50
Artikelnummer
preis
/ m3
3
BETONE FÜR DEN INDUSTRIEBAU
4
XM2(OF) = zusätzliche Oberflächenbehandlung vakuumieren und flügelglätten
XM3(OF) = zusätzliche Oberflächenbehandlung vakuumieren, flügelglätten und Hartstoffeinstreuung
XA3 = nur durch zusätzliche Schutzmaßnahmen erreichbar (z. B. Beschichtung)
BETONE FÜR DEN INDUSTRIEBAU
Expositionsklasse
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F4
32
M
JA
1534321200 107,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F4
16
M
JA
1534221200 110,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF)
F3
32
M
JA
1653321010
107,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF)
F3
16
M
JA
1653221010
110,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF)
F4
32
M
JA
1654321210
111,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1 XM2(OF)
F4
16
M
JA
1654221210
114,00
C 30/37
XC4 XF4(LP) XA3 XD3
F3
32
S
JA
1663330100 119,00
C 30/37
XC4 XF4(LP) XA3 XD3
F3
16
S
JA
1663230100 122,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM3(+Hartst.)
F3
32
S
JA
1683331200 121,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM3(+Hartst.)
F3
16
S
JA
1683231200 124,00
C 35/45
XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1
F3
32
S
JA
1773330110 125,00
C 35/45
XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1
F3
16
S
JA
1773230110 128,00
Flüssigkeitsdichter Beton nach
der Richtlinie des DAfStb (Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen) * 1
C 35/45
XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1
F3
32
S
JA
1773330810 121,00
C 35/45
XC4 XD2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2 XM1
F3
16
S
JA
1773230810 124,00
FD-Beton mit Taumittel * 1
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F3
32
S
JA
1683330800 124,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F3
16
S
JA
1683230800 127,00
Beschreibung der
Umgebungsbedingungen
und Anforderungen
Beton für Industrie-Hallenböden ohne Verschleißbeanspruchung, WU
Beton für Industrie-Hallenböden und geschlossene
Tiefgeragen * 1, WU
Beton für taumittelbehandelte
Verkehrsflächen, Räumerlaufbahnen in Kläranlagen, Bauteile in Hafenanlagen
(LP-Betone)
Industrieböden für waagerechte, unbewehrte Betonoberflächen, die Regen und Frost
ausgesetzt sind
(mit Taumittel) * 1
Beton für mäßig betonangreifende Böden und Wässer
(z. B. Sulfatangriff bis
1500 mg/l)
ZuKon- schlag
sis- GröSSttenz korn
Festigkeitsentwick- Pumplung fähig
BETONFestigkeitsklasse
Artikelnummer
preis
/ m3
* 1 Bei der Anforderungen XM ist der Verschleißwiderstand der Gesteinskörnungen zu berücksichtigen.
5
BETONE FÜR DEN INGENIEURBAU
Eigenschaften des Betons nach ZTV-Ing. weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 ab.
6
BETONE FÜR DEN INGENIEURBAU
Festigkeitsentwick- Pumplung fähig
BETONFestigkeitsklasse
Expositionsklasse
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F2
32
M
J
1532321310 104,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F2
16
M
J
1532221310
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F3
32
M
J
1533321310 105,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F3
16
M
J
1533221310 108,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F2
32
M
J
1632321310 108,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F2
16
M
J
1632221310
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
32
M
J
1633321310 109,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
16
M
J
1633221310 112,00
C 25/30
XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP)
F2
32
M
J
1542321300 107,00
C 25/30
XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP)
F2
16
M
J
1542321300 110,00
C 30/37
XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP)
F2
32
S
J
1642331300
C 30/37
XC4 XA1 XD1 XS1 XF2(m.LP) XF3(m.LP)
F2
16
S
J
1642231300 114,00
ZTV-Ing Betone für lotrechte
Betonflächen im Sprühnebelbereich, Spritzwasserbereich,
für offene Wasserbehälter,
in der Wasserwechselzone,
mit schwachem chem. Angriff
(kein LP-Beton), WU
C 30/37
XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2
F2
32
M
J
1672321300 112,00
C 30/37
XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2
F2
16
M
J
1672221300 115,00
C 35/45
XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2
F2
32
S
J
1772331300 124,00
C 35/45
XC4 XD2 XS2 XF2(o.LP) XF3(o.LP) XA2
F2
16
S
J
1772231300 127,00
ZTV-Ing Betone für waagerechte Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung (z. B.
Brückenkappen), Tunneleinfahrten, (LP-Beton), WU
C 25/30
XC4 XA3 XD3 XF4(LP)
F2
16
M
J
1562221400 128,00
Betone für unbewehrte
Fahrbahnen, ZTV-StB (nicht
pumpfähig)
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F2
32
S
N
1662331600 112,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F2
16
S
N
1662231600 115,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F3
32
S
N
1663331600 116,00
C 30/37
XC4 XD3 XF4(LP) XA3 XM1
F3
16
S
N
1663231600 119,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F5
32
M
J
1535320510 109,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F5
16
M
J
1535220510 112,00
Beschreibung der
Umgebungsbedingungen
und Anforderungen
ZTV-Ing Betone für Außenbauteile ohne Taumittelbeanspruchung, WU
ZTV-Ing Betone für lotrechte
Betonflächen im Sprühnebelbereich, Spritzwasserbereich,
(LP-Betone), WU
Bohrpfahlbeton in chemisch
schwach angreifender
Umgebung
ZuKon- schlag
sis- GröSSttenz korn
Artikelnummer
preis
/ m3
107,00
111,00
111,00
Abweichende Sorten und Zemente auf Anfrage.
7
STAHLFASER– UND FLIESSBETONE
Mattenbewehrung
1 Bodenplatte schalen
2 Einbringen der Sauberkeitsschicht
3 Einbau der Mattenbewehrung
4 Einbringen des Betons
Bewehrung mit Stahlfasern
1 Bodenplatte schalen
2 stahlfaserbewehrten Beton einbringen und glätten
8
STAHLFASER– UND FLIESSBETONE
Beschreibung der
Umgebungsbedingungen
und Anforderungen
BETONFestigkeitsklasse
Expositionsklasse
ZuKon- schlag
sis- GröSSttenz korn
Festigkeitsentwick- Pumplung fähig
Artikelnummer
preis
/ m3
STAHLFASERBETONE (20 kg/m3)
Beton für Innenbauteile ohne
direkte Beregnung oder Frost,
Beton m. Stahlfasern (20 kg/m3)
Beton für Außenbauteile mit
direkter Beregnung, Frost,
chem. schwach angreifender
Umgebung, WU, Beton mit
Stahlfasern (20 kg/m3)
Industrieböden, Beton für Industrieböden mit Stahlfasern,
WU, (20 kg/m3)
C 20/25
XC1 XC2
F3
32
M
J
5413325010 138,00
C 20/25
XC1 XC2
F3
16
M
J
5413225010 141,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F3
32
M
J
5533325010 141,00
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F3
16
M
J
5533225010 144,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
32
M
J
5633325010 147,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F3
16
M
J
5633225010 150,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM2(OF)
F3
32
M
J
5653325510 152,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XS1 XM2(OF)
F3
16
M
J
5653225510 155,00
Stahlfasermehrzugabe
(Standardfaser)
auf Anfrage
FLIESSBETONE
LVB Standard, Beton für
Außenbauteile mit direkter
Beregnung, Frost, chemisch
schwach angreifender
Umgebung, WU
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F6
16
M
J
1536222910 109,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F6
16
M
J
1636222910 113,00
LVB Industrieböden, Beton für
Industrieböden, WU
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM2(OF)
F6
16
M
J
1656223010 118,00
LVB mit Stahlfasern, Beton für
Außenbauteile mit direkter
Beregnung, Frost, chem. schwach
angreifender Umge-bung, WU,
Beton mit Stahlfasern (20 kg/m3)
C 25/30
XC4 XF1 XA1
F6
16
M
J
5536226110 153,00
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM1
F6
16
M
J
5636226110
C 30/37
XC4 XF1 XA1 XD1 XM2(OF)
F6
16
M
J
5656226410 162,00
LVB Industrieböden, LVB für
Industrieböden mit
Stahlfasern, WU, (20 kg/m3)
157,00
9
BAUSTOFFE FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN
maximal
statische
Druckhöhe
bei großem Gefälle
zusätzlich Entlüftung
an der Einfüllstelle
GP Verfüllbaustoff
Entlüftung
alter Querschnitt
Gefälle
Baugrube
Fülllänge ist abhängig von statischer Druckhöhe
und Fließfähigkeit des Materials
10
Baugrube
neuer Querschnitt
GP Verfüllbaustoff
BETONE UND BAUSTOFFE
FÜR BESONDERE ANWENDUNGEN
Beschreibung der
Umgebungsbedingungen
und Anforderungen
BETONFestigkeitsklasse
ZuKon- schlag
sis- GröSSttenz korn
Festigkeitsentwicklung
Artikelnummer
preis
/ m3
SPEZIALBAUSTOFFE
GPS (Sandsondermischung) kg CEM/m³
GPR (Rieselmischung) kg CEM/m³
GPS 350
F1
2
GPS 600
F1
2
GPS 400
F1
8
mittlere Festigkeitsentwicklung (normale Ausschalfristen,
vorzugsweise bei kühler
Witterung, normale Wärmeentwicklung)
9735013400 101,00
9760013400
117,00
9740103300 106,00
(Nicht überwachte Betone nach DIN EN 1048, T3, AGB Abs. 5 gilt nicht.) Diese Produkte unterliegen keiner laufenden Überwachung!
HYDRAULISCH GEBUNDENE TRAGSCHICHT
Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Asphalt
F1
32
9690994100
84,00
Hydraulisch gebundene Tragschicht unter Beton
F1
32
9691994300
89,00
F1
32
1291322300
99,00
DRÄNBETON / FILTERBETON
Dränbeton
C 12/15
11
BETON MIT BESONDEREN EIGENSCHAFTEN
ABNAHMEVERWEIGERUNG
EIGENSCHAFTSVERZEICHNIS/
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
PREISE
Benötigen Sie Betone mit Anforderungen, die nicht
in der Preisliste aufgeführt sind, stellen wir diese auf
Wunsch fachgerecht her. Diese Betone erfragen Sie
bitte rechtzeitig, da unter Umständen Erstprüfungen
erforderlich sein können.
Auf der Grundlage von DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 liefern wir Beton nach Eigenschaften. Über die Angaben
dieser Preisliste hinausgehende Informationen werden
von uns in einem Eigenschaftsverzeichnis dargestellt.
Es liegt in unseren Werken zur Einsichtnahme vor.
GESTEINSKÖRNUNG
Die eingesetzten Gesteinskörnungen entsprechen
den Regelanforderungen nach DIN EN 12620. Gesteinskörnungen mit erhöhten Anforderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
LIEFERUNG
QUALITÄTSPRÜFUNG
NACHBEHANDLUNG
Gemäß den „Richtlinien für die Nachbehandlung von
Beton” zur DIN 206-1/ DIN 1045-2 ist Beton vom Verarbeiter genügend lange gegen schädliche Einflüsse zu
schützen. Hinweise zur Nachbehandlung, deren Beachtung wir dringend empfehlen, finden Sie in dieser
Preisliste, auf unserem Sortenverzeichnis sowie auf
unseren Lieferscheinen.
ÜBERWACHUNG UND ZERTIFIZIERUNG
Die Bewertung und Überwachung der Produktionskontrolle sowie die Zertifizierung der Produktion
erfolgt durch den Baustoffüberwachungs- und
Zertifizierungsverband Ost ( BÜV Ost ) e. V.
WERKSEIGENE PRODUKTIONSKONTROLLE
Die werkseigene Produktionskontrolle wird von der
Baustofftechnik entsprechend den Vorgaben der
DIN EN 206‑1 / DIN 1045‑2 durchgeführt.
SONDERPRÜFUNGEN
Untersuchungen und Prüfungen auf Wunsch des Bestellers werden durch die Baustofftechnik durchgeführt. Der
Aufwand wird nach deren Gebührenliste abgerechnet.
BETRIEBSZEITEN
Erfolgen in Spezialmischfahrzeugen zu den normalen
Betriebszeiten Montag – Freitag von 6.00 – 18.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten sowie für Samstagslieferungen wird ein Aufschlag erhoben.
ENTLADUNG UND WARTEZEIT:
Die Fahrzeuge sind bei Ankunft an der Baustelle
sofort zu entladen. Eine Entladezeit von
5 Minuten je m3 ist im Preis enthalten.
12
Wird die Abnahme der vereinbarten Lieferung vom Empfänger unberechtigt ganz oder teilweise verweigert, wird die
bestellte Betonmenge zuzüglich etwaiger Folgekosten in
vollem Umfang dem Besteller in Rechnung gestellt.
PREISGESTALTUNG
MATERIALANFORDERUNGEN
SONDERLEISTUNGEN
Alle Preise verstehen sich für 1,0 m3 verdichteten Frischbeton
(± 3 % Toleranz) frei Baustelle auf gut befahrbaren Zufahrtswegen, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
ROHRENTLADUNG
Für die Betonentladung mit Schüttrohr bis 5 m Länge berechnen wir einen Preisaufschlag von 4,00 EURO/m3 . Eine weitere
Verlängerung ist aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht
zulässig. Das Einbringen ist ab der Konsistenz F4 möglich.
SELBSTABHOLER
Selbstabholern gewähren wir auf unsere vorgenannten
Listenpreise einen Nachlass von 5,00 EURO/m3 .
HEIZZUSCHLAG
Wir produzieren den Beton unter den uns gegebenen
Umgebungsbedingungen. Sollten diese Bedingungen ohne
zusätzliche technische Maßnahmen es nicht ermöglichen,
Beton entsprechend den gültigen Vorschriften oder des
Kundenwunsches herzustellen, so berechtigt uns dies, die
Lieferung zu verweigern. Dies gilt insbesondere für das Erwärmen von Beton bei Außentemperaturen unter -5 °C. Bei
Außentemperaturen von =< 0°C bis -10 °C gemessen 06.00
Uhr im jeweiligen Lieferwerk berechnen wir 8,- EURO je m3 .
BETONKÜHLUNG
Steigt die Betontemperatur im Sommer über 30 °C so sind
wir berechtigt, wahlweise die Lieferung zu verweigern oder
den zusätzlichen Aufwand für das Kühlen zu berechnen.
Die Preise für Wasserkühlung, Stickstoffkühlung oder die
Kühlung mit Scherbeneis auf Anfrage.
NACHLIEFERUNG VON BETON
Als Restmenge (Nachlieferungen über die bestellte Betonmenge hinaus) werden max. 10 % der Bestellmenge bzw.
1 Fahrzeug / 8 m3 akzeptiert. Darüber hinaus gehende Mengen führen zu einem erhöhten Dispositionsaufwand und
Wartezeiten der nachfolgend geplanten Baustellen. Dadurch
können wir Ihnen die Nachlieferungen nicht mehr in dem
ursprünglich geplanten Rhythmus garantieren. Wir behalten
uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung (Wartezeitrechnung der nachfolgenden Baustelle, Anmietung zusätzlichen
Fuhrparks/Betonpumpe) vor.
SAISONZUSCHLAG
In der Zeit vom 15.11. bis 15.03. jeden Jahres wird ein Saisonzuschlag für die Winterbereitschaft der Mischanlagen berechnet (z. B. Heizausrüstung, Materialvorhaltung).
Alle vorstehenden Preisen wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten Ihre Gültigkeit.
SONDERLEISTUNGEN (ÜBERSICHT)
EIGENSCHAFTEN UND VERWENDUNGSZWECKE
Nettopreis
EINHEIT
Artikelnummer
EURO/kg
10
4,00
Verarbeitungszeit bis 3 Stunden
EURO/m3
14
3,00
Verarbeitungszeit 3 bis 5 Stunden
EURO/m
3
15
4,50
über 5 Minuten pro m³
EURO/min
45
1,00
< 0°C
EURO/m3
48
6,00
EURO/m
3
47
4,00
ZUSATZMITTEL
Fließmittel
Bei der Dosierung auf der Baustelle
Verzögerer
LEISTUNGSZUSCHLÄGE
Wartezeiten
Entladezeiten
Winterzuschlag
Heizzuschlag (gemessen um 6.00 Uhr im Lieferwerk)
Saisonzuschlag 15.11.-15.03. unabhängig v. d. Außentemperatur
Außergewöhnliche Lieferzeiten
Wochentageinsatz
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
EURO/m3
40
6,00
Nachtlieferung ab Werk
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
EURO/m
3
41
auf Anfrage
bis 12.00 Uhr
EURO/m
3
42
6,00
ab 12.00 Uhr
EURO/m
3
51
auf Anfrage
EURO/m3
43
auf Anfrage
f. d. Entsorgung v. Restbaustoffen
EURO/m3
67
100,00
Mindermengen
für jeden m³ unter 6,0 m³
EURO/m3
60
16,00
Selbstabholung
Vergütung auf unsere Preisliste
EURO/m
3
EURO/m
3
Samstagslieferung (Vormittag)
Samstagslieferung (Nachmittag)
Mindestproduktionsmenge je Werk von 15 m³
Sonn- und Feiertagszuschlag
ANDERE SONDERLEISTUNGEN
Rücknahme von Restbaustoffen
Rohrentladung
5,00
79
4,00
Laborleistungen
Probewürfel
1 Serie (3 Stück)
EURO/Serie
68
145,00
Nachweis der Wassereindringtiefe
1 Serie (3 Stück)
EURO/Serie
69
175,00
Zement
Zementsorte
Austausch der Zementsorte
auf Anfrage
Mehrzement
Dosierung von Mehrzement
auf Anfrage
Mindermengenzuschlag
Verwaltungsgebühr
EURO/pauschal
26
2,50
f. d. Nachsendung v. Lieferscheinen EURO/Lieferschein
27
2,50
je Abholung < 1,0 m³
13
ALLGEMEINES ZU BETON
KONSITENZKLASSE
Ausbreitmaß a (cm)
Verdichtungsmaß v (-)
(steif)
F1
< 35 cm
1,45 bis 1,26
(plastisch)
F2
35 bis 41 cm
(weich)
F3
42 bis 48 cm
(sehr weich)
F4
49 bis 55 cm
(fließfähig) (sehr fließfähig)
F5
F6
56 bis 62 cm 63 bis 70 cm
ERMITTLUNG DER DAUER DER NACHBEHANDLUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER FESTIGKEITSENTWICKLUNG:
Für die Dauer der Nachbehandlung ist die Festigkeitsentwicklung des Betons maßgebend.
Die Festigkeitsentwicklung von Beton bei 20°C ist wie in nachstehender Tabelle definiert:
FESTIGKEITSENTWICKLUNG
Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses fcm,2 / fcm,28
schnell
> 0,5
mittel
langsam
sehr langsam
> 0,3 bis < 0,5 > 0,15 bis < 0,3
< 0,15
ERMITTLUNG DER DAUER DER NACHBEHANDLUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER EXPOSITIONSKLASSE:
Die Dauer der erforderlichen Nachbehandlungszeit wird in folgenden Tabellen geregelt:
EXPOSITIONSKLASSE
erforderliche Festigkeit im oberflächennahen Bereich
ohne genaueren Nachweis der Festigkeit, 1 Verarbeitbarkeitszeit < V5h, Temperatur der Betonoberfläche < 5 °C
X0, XC1
0,3 fck
0,5 Tage1
0,5 fck
XM
0,7 fck
Mindestdauer gem.
nachstehender
Tabelle
Mindestdauer gem.
nachstehender
Tabelle verdoppeln
alle ausser X0, XC1, XM
ERMITTLUNG DER MINDESTDAUER DER NACHBEHANDLUNG IN TAGEN1
(Ohne genaueren Nachweis der Festigkeit im oberflächennahen Bereich (alle Expositionsklassen2 ) außer X0 und XC1)
OBERFLÄCHENTEMPERATUR3,4 IN °C
Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,50 fcm,2 / fcm,28
Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,3 < 0,5 fcm,2 / fcm,28
Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,15 < 0,3 fcm,2 / fcm,28
Festigkeitsentwicklung5 d. Betons bei r −> 0,15 fcm,2 / fcm,28
0 bis 25
1 TAG
2 TAGE
2 TAGE
3 TAGE
25 > 0 > 15
1 TAG
2 TAGE
4 TAGE
5 TAGE
15 > 0 < 10
2 TAGE
4 TAGE
7 TAGE
10 TAGE
10 > 0 > 56
3 TAGE
6 TAGE
10 TAGE
15 TAGE
NACHBEHANDLUNG NACH DEM EINBRINGEN
Während der ersten Tage der Hydration ist der Beton nachzubehandeln und ggf. zu schützen!
Nach Abschluss des Verdichtens oder der Oberflächenbearbeitung des Betons ist die Oberfläche unmittelbar nachzubehandeln.
Ziele der Nachbehandlungen sind:
– Frühschwinden gering halten
– ausreichende Festigkeit und Dauerhaftigkeit der Betonrandzone sicherstellen
– Gefrieren verhindern
– schädliche Erschütterungen, Stoß und Beschädigungen vermeiden
Folgende Maßnahmen zur Nachbehandlung sind empfehlenswert:
– Belassen in der Schalung
– Abdecken mit dampfdichten Folien
– Auflegen wasserspeicherneder Abdeckungen
– Aufrechterhalten eines sichtbaren Wasserfilms durch z. B. Besprühen oder Fluten
– Anwendung von Nachbehandlungsmitteln
1 Nachbehandlungszeit bei Verarbeitbarkeitszeit > 5h angemessen verlängern.
2 Für Expositionsklasse XM und Beton nach ZTV -Ing. sind die Werte zu verdoppeln.
3 Zwischenwerte dürfen ermittelt werden.
4 Anstelle Oberflächentemperatur des Betons darf Lufttemperatur angesetzt werden.
5 Aus Mittelwert der Druckfestigkeit nach 2 und 28 Tagen, ermittelt nach DIN 1048-5, entweder bei der Erstprüfung oder aus bekanntem Verhältnis von Beton vergleichbarer Zusammensetzung (gleicher Zement, gleicher Wasserzementwert).
6 Nachbehandlungszeit bei Temperaturen < 5°C um Zeit der Temperatur <− 5°C verlängern.
14
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR TRANSPORTBETON UND ANDERE BAUSTOFFE
§ 1 Allgemeines
1. Die nachstehend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei
Zustandekommen eines Vertrages mit dem Kunden ausdrücklich Vertragsbestandteil. Davon abweichende Bedingungen müssen gesondert und schriftlich vereinbart
werden.
2. Sofern Allgemeine Gesch.ftsbedingungen des Kunden unseren Allgemeinen Gesch.
ftsbedingungen widersprechen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte der Kunde in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ähnlich lautende
Ausschlussklausel geregelt haben, ist er verpflichtet, uns darauf gesondert schriftlich hinzuweisen.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung gelten, wenn der Kunde Kaufmann ist,
nicht nur für die laufenden, sondern auch für die künftige Geschäftsverbindung.
§ 2 Angebot
1. Angebote sind, sofern nicht anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Es
gelten die jeweiligen Preislisten sowie Sorten- und Lieferverzeichnisse.
2. Wir verpflichten uns stets unter dem Vorbehalt unserer Liefermöglichkeit. Haben
wir die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, können wir vom Vertrag
zurücktreten.
3. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde unser Angebot zu den von uns
angebotenen Bedingungen annimmt oder wir einen uns erteilten Auftrag ausdrücklich schriftlich bestätigen.
4. Erklärungen unserer Vertreter haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns innerhalb
von zwei Wochen schriftlich bestätigt werden oder indem stillschweigend der Vertrag erfüllt oder damit begonnen wurde.
5. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften sowie der richtigen Mengen ist der Käufer verantwortlich.
§ 3 Lieferung und Abnahme
1. Die Auslieferung erfolgte bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten
Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle
dadurch entstehenden weiteren Kosten.
2. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Abruf der Lieferung haftet der Kunde.
Sofern der Kunde den Lieferort nachträglich ändert, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
3. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne
jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das setzt einen ausreichend
befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrtsweg voraus.
Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich,
zügig (bei Beton 1 m3 in höchstens fünf Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug
erfolgen können.
4. Der Käufer hat eine Person, die uns gegenüber zur Abnahme der Lieferung und zur
Best.tigung des Erhaltes bevollmächtigt ist, auf der Baustelle zu stellen. Geschieht
dies nicht, gilt jeder an der Baustelle mit der Verarbeitung der Lieferung beschäftigte
Arbeiter hierzu als bevollmächtigt. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/
Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterschrift auf dem Lieferschein als anerkannt.
5. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme
hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises
Schadenersatz zu leisten, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf
Gründen, die wir zu vertreten haben.
6. Haften mehrere Käufer als Gesamtschuldner, können wir mit Wirkung für und
gegen alle an jeden von ihnen leisten. Alle Käufer bevollmächtigen sich gegenseitig
zur Entgegennahme und zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, den Verkauf
betreffend.
§ 4 Lieferfristen
1. Von uns bestätigte Liefertermine sind annähernde Abgangstermine für die Ware,
die wir uns bemühen werden, einzuhalten. Fixtermine für die Anlieferung müssen
als solche gesondert schriftlich vereinbart werden.
2. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten, Liefertermine und Fixtermine
berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften
des § 323 BGB. Soweit aber von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt,
die Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Ist
die Lieferung oder Restlieferung nicht möglich, können wir vom Vertrag ganz oder
teilweise zurücktreten.
3. Schadenersatzansprüche gegen uns sind der Höhe nach auf den Wert der Rechnungssumme beschränkt, es sei denn, es ist ein Personenschaden eingetreten oder
der Käufer kann beweisen, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben. Sofern wir durch Arbeitskämpfe oder unvorhergesehene außergewöhnliche
Ereignisse wir hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw., egal ob sie bei uns
oder einem Vorlieferanten von uns eingetreten sind, die vereinbarten Termine oder
Lieferfristen nicht einhalten können, sind wir für die Dauer der Auswirkungen der
Maßnahmen oder Ereignisse von der Lieferpflicht befreit.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Lieferung außerhalb des Werks auf den Käufer über, sobald
das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die
öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
2. Soweit die Herstellung von Beton/Baustoffen auf der Baustelle abgeschlossen
wird, geht die Gefahr spätestens mit Beendigung des Herstellvorgangs auf den
Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
1. Wir gewährleisten, dass unsere Betone/Baustoffe nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden und bei einer den Vorschriften
entsprechenden Behandlung und Verarbeitung die vereinbarten Festigkeitsklassen
und Gütemerkmale erreichen. Hat der Käufer den gelieferten Beton/Baustoff durch
Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass die Veränderung der Zusammensetzung des Betons/Baustoffes den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Beton/Baustoff,
insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf vom
Kunden nicht verarbeitet werden.
2. Liegt ein Kaufvertrag oder ein nach den für den Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag, bei dem der Kunde ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB
ist, vor, gilt: Der Käufer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die
Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist; offensichtliche Mängel
sind sofort bei der Abnahme zu rügen. Der Käufer hat die Ordnungsmäßigkeit der
Lieferung und etwaige Mängel auf dem Lieferschein zu quittieren.
3. Liegt ein Kaufvertrag oder ein nach den für den Kaufvertrag geltenden Vorschriften zu behandelnder Vertrag vor, auf den die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs
nicht anzuwenden sind, gilt: Wir leisten für die Übereinstimmung der gelieferten
Ware mit den vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarungen Gewähr. Aussagen über
die Beschaffenheit unserer Produkte in Prospekten oder im Rahmen jeglicher Werbung gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsgegenstand gemacht werden. Dadurch können ansonsten keine bestimmten Eigenschaften des Kaufgegenstandes begründet werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach
der Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen und, soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Offensichtliche Mängel, zu geringe oder falsche Lieferungen
sind unverzüglich nach Ankunft und vor Verwendung des Vertragsgegenstandes,
spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen ab Eingang schriftlich und spezifiziert
gegenüber der Betriebsleitung geltend zu machen bzw. im Falle mündlicher Rügen
schriftlich zu bestätigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen
nach Entdeckung in gleicher Weise zu rügen. Die Rüge ist gegenüber der Geschäftsleitung oder von ihr beauftragten Personen zu erheben, nicht jedoch gegenüber
Fahrern, Laboranten, Disponenten, Mixern usw. Bei nicht form- und fristgerechter
Rüge gilt der Zustand des Kaufgegenstandes als genehmigt. Sachmängelansprüche
können dann nicht mehr geltend gemacht werden.
4. Für den Fall der Rüge hat der Käufer den Beton/Baustoff zur Nachprüfung durch
uns unangetastet zu lassen. Er darf nicht verarbeitet werden.
5. Gibt der Käufer eine Rezeptur vor, die von unserem Verzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
6. Die Dauer unserer Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen für die Sachmängelhaftung beim
Verbrauchsgüterkauf. Unsere Haftung ist jedoch auf den Umfang des typischen
vorhersehbaren Schadens begrenzt, im Übrigen, soweit der Schaden darüber
hinausgeht, aber auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produktehaftpflichtversicherung, die mindestens 2,5 Million Euro beträgt. Dem Käufer steht es frei,
einen höheren Schaden geltend zu machen, sofern er nachweist, dass die von uns
zu vertretende Vertragsverletzung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
§ 7 Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Das gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von
Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen
gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
2. Der Käufer darf den von uns gelieferten Beton/Baustoff weder verpfänden noch
sicherungsübereignen, jedoch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen
oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner
bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. In diesem Fall tritt der Käufer hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung
aller unserer Forderungen gegen ihn aus der gesamten Geschäftsverbindung die
ihm aus der Veräußerung, Auslieferung oder dem Einbau entstehenden Forderungen
gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten, einschließlich der ihm hieraus ggf.
entstehenden Schadenersatzansprüche und eines etwaigen Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek in Höhe des Rechnungswertes der Lieferungen
des Verkäufers an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Gleiches gilt im gleichen
Umfang für die etwaigen Rechte des Käufers auf Einräumung einer Sicherungshypothek wegen der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer
gesamten offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Auch
diese Abtretungserklärung nehmen wir hiermit an. Wir sind berechtigt, jederzeit
auch selbst, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Empfängt der Käufer Gelder des Nachempfängers, so hat er
diese unverzüglich an uns weiterzuleiten und ist hinsichtlich der eingenommenen
Gelder unser Treuhänder. Von der Möglichkeit des Forderungseinzuges machen wie
aber keinen Gebrauch, solange der Käufer seine Verbindlichkeiten erfüllt.
3. Dem Käufer ist jedwede Gefährdung der an uns abgetretenen Ansprüche untersagt, insbesondere durch Vorabtretung an sonstige Dritte oder Verpfändungen.
4. Soweit Dritte Zugriff auf die uns gehörenden Gegenstände und Forderungen nehmen, z. B. durch Pfändungen, hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Etwaige Kosten einer Interventionsklage hat der Käufer zu tragen, wenn er diesen
Zugriff Dritter zu vertreten hat.
5. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne der vorgenannten Regelungen
entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die uns zustehenden Forderungen
um mehr als 20 %, werden wir diese auf Verlangen des Käufers bis dahin freigeben.
§ 9 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Erhöhen sich zwischen der Abgabe unseres Angebotes und der Annahme des
Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, sind wir ohne
Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis
entsprechend zu berichtigen. Ist der Käufer Verbraucher, gilt dies nicht für einen
Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsabschluss, sofern kein Dauerschuldverhältnis vorliegt.
2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ein vereinbarter Skontoabzug
wird hinfällig, wenn der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist oder
Wechselverbindlichkeiten bei uns hat. Bei Überschreitung des Zahlungszieles gelten
die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Zahlungsverzug. Wechsel und Schecks
werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen.
3. Der Käufer gerät in Verzug mit der Zahlung des Kaufpreises, sofern er nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles oder, sofern eine Vereinbarung dazu nicht
getroffen ist, innerhalb des von uns in der Rechnung gesetzten Zahlungszieles zahlt.
4. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte
Gegenanspruch von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. Das
Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Wir sind einem
Unternehmer gegenüber berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-,
Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat.
5. Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen und trifft er selbst keine Tilgungsbestimmungen,
so steht uns frei zu bestimmen, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
6. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn es sich bei den Käufern um einen
Kaufmann handelt und dieser nicht innerhalb von dreißig Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich widerspricht.
§ 10 Vertragsverletzung des Käufers
1. Kommt der Käufer mit der Annahme oder der Abnahme der Ware bzw. eines Teils
der Ware oder einer sonstigen vertraglich zu erbringenden Leistung in Verzug oder
befindet er sich im Zahlungsverzug, so sind wir nach angemessener Fristsetzung
auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines
konkreten höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme, Auslagerungs- und Umlagerungskosten usw. zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist
einen niedrigeren Schaden oder die Nichtentstehung eines Schadens nach.
2. Gibt es Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist,
insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
sein Vermögen usw. oder tritt eine sonstige wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die unseren Anspruch gefährden könnte,
sind wir berechtigt, alle Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt
oder Sicherheit geleistet ist.
§ 11 Baustoffüberwachung
Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Betons/Baustoffs unangemeldet auf der gelieferten Baustelle
zu entnehmen.
§ 12 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und
seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und
Scheckklagen) mit Unternehmern ist der Sitz unserer Gesellschaft, Halle an der
Saale.
2. Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen durch Gesetz oder individuelle Vereinbarung wegfallen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eine nichtige ist durch eine wirksame,
dem Gewollten am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
15
BETONPUMPENMIETBEDINGUNGEN
1.
Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort für Fahrzeuge bis 42 t.
2. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- und Schlauchleitungen.
Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend.
3. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung.
Oder Sie bestellen Vorlaufmischung oder Anpumphilfe direkt bei uns.
4. Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle.
5. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos,
andernfalls berechnen wir 80,00 EURO / Besichtigung.
6. Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, diese weiterzugeben. Diesel + Ölpreisbasis: Januar 2009
7. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig.
8. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m3 ab C 16/20.
Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen 350 kg/m3 ab C 25/30.
Für den Einsatz von Rohr- und Schlauchleitungen Ø 75 / 65 mm max. 16 mm Größtkorn.
9. Bei eventuellen Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte etc.,
werden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
10. Mind. Ø für Rohr- und Schlauchleitungen zur Verarbeitung von Stahlfaserbeton 100 mm.
11. Ab 60 lfdm Rohr- und Schlauchleitungen ist ein 2. Pumpenmaschinist notwendig und wird gem. Sonderleistung abgerechnet.
12. Bitte berücksichtigen Sie bei der Betonbestellung das in der Pumpe verbleibende Restvolumen von ca. 100 bis 400 l.
(von der Pumpengröße abhängig)
13. Auf den Mindesteinsatzpreis gewähren wir keinen Nachlass.
Allen vorstehenden Preisen wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
16
BETONPUMPENMIETE
SCHLAUCHPUMPE
REICHHÖHEN
BIS 24 m
BIS 36 m
BIS 42 m
BIS 52 m
90,00
100,00
130,00
160,00 200,00
280,00
290,00
430,00
560,00 800,00
260,00
350,00
470,00 620,00
330,00
410,00
520,00 640,00
GRUNDPREISE
Grundpreise für An-/Abfahrt je Einsatz in EURO
Mindesteinsatzpreis (inkl. Grundpreis), zzgl. evtl. anfallender Sonderleistungen
Nutzungspreise:
Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis + evtl. Zuschläge + Sonderleistungen. Der Nutzungspreis wird bestimmt durch die Menge pro
Einsatz, wenn in der Stunde mehr als 15/20 m³ gepumpt werden. Bei geringerer
Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz. Maßgebend ist die Zeit
zwischen bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende. Die Stundenberechnung erfolgt
bei Mastpumpen von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von
1,0 h für BP bis 36 m und 1,5 h für BP größer 36 m (Zeitaufwand für Auf- und Abbau
sowie Reinigung) und bei Schlauchpumpen von Ankunft bis Abfahrt Baustelle.
bis 10 m³ pauschal
bis 20 m³ pauschal
bis 30 m³ pauschal
Abrechnung zum
Stundenpreis
Abrechnung zum
Stundenpreis
bis 100 m³, pro m³
10,00
10,50
13,50
17,50
20,00
bis 200 m³, pro m³
9,50
10,00
12,00
16,00
19,00
bis 300 m³, pro m³
9,00
9,50
11,00
15,00
18,00
> 300 m³, pro m³
8,50
9,00
10,50
14,00
17,00
125,00
130,00
180,00
15 m³
15 m³
15 m³
20 m³
20 m³
Stundenmietsatz:
Mindestfördermenge pro h:
230,00 315,00
SONDERLEISTUNGEN UND ZUSCHLÄGE
1. Anpumphilfe
je Stck.
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
2. Rohrleitung + Schlauchleitung Ø 125 / 100 / 75 oder 65 mm
je lfm
4,50
4,50
4,50
4,50
4,50
3. Reduzierung 125 auf 100 / 100 auf 75 / 65 mm
je Stck.
25,00
25,00
25,00
25,00
4. Standortwechsel (nur bei Abrechnung nach m³)
je lfm
50,00
50,00
70,00
100,00 130,00
pauschal
110,00
140,00
190,00
210,00 270,00
3,50
3,50
3,50
pauschal
280,00
290,00
430,00
560,00 800,00
pauschal
60,00
60,00
80,00
110,00 140,00
pauschal
110,00
110,00
140,00
180,00 240,00
10. Gestellung v. 2. Maschinisten (s. Betonpumpenmietbedingungen)
je Std.
50,00
50,00
50,00
11. Bereitstellung einer Ersatzpumpe
je Std.
80,00
90,00
130,00
12. Saison- / Winterzuschlag, jährlich vom 15.11. bis 15. 3.
pro Einsatz
20,00
20,00
25,00
30,00
30,00
13. Betonabsperrventil
pro Einsatz
20,00
20,00
20,00
20,00
20,00
5. Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit
6. Zuschlag Stahlfaser-, Schwerbeton
7. Vergebliche Anfahrt oder Abbestellungen am Einsatztag
pro m³
3,50
3,50
< 6 h vor bestelltem Pumpbeginn
8. Samstagszuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn
nach 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr
9. Einsätze an Sonn- und Feiertagen
50,00
50,00
165,00 225,00
Ein zusätzlicher Rohrleitungstransport mit dem LKW kostet 1,90 EURO pro gefahrenen Kilometer – mindestens jedoch 90,00 EURO.
17
BETONPUMPENARBEITSDIAGRAMM
Masttyp
Ausfalthöhe
Abstützkräfte
vorn
Abstützkräfte
hinten
52 m
M 52
10,4 m
350 kN
350 kN
42 m
M 42
10,0 m
245 kN
236 kN
36 m
M 36
8,7 m
195 kN
193 kN
32 m
M 32
7,7 m
180 kN
184 kN
24 m
M 24
4,9 m
140 kN
115 kN
16 m
M 20
3,9 m
95 kN
45 kN
Masttyp
Fahrzeuglänge
Abstützbreite
vorn
Abstützbreite
hinten
8,1 m
M 20
8,9 m
3,4 m
2,6 m
14,5 m
M 24
9,0 m
5,5 m
2,3 m
20,8 m
M 32
10,4 m
6,2 m
4,8 m
23,7 m
M 36
11,3 m
6,3 m
6,3 m
29,1 m
M 42
13,1 m
8,0 m
8,0 m
38,1 m
M 52
14,1 m
10,5 m
10,0 m
REICHHÖHE
REICHWEITE
38,0 m
31,7 m 28,0 m
19,7 m
13,0 m
Stützbreite
48,1 m
Fahrzeuglänge
REICHTIEFE
18
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN
Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes mit Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht
ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter ist kein Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches (HGB).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht.
§ 1 Angebot
Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden
oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein
der Mieter verantwortlich.
§ 2 Pflichten des Vermieters
1. Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten
Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit
beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren
Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe
unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder
angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine
oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende
Umst.nde die Gew.hrung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unm.glich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B.
behördliche Eingriffe, Betriebsst.rungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder
wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Verzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei
uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs
der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.
2. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird
von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Sonstige Schadenersatzansprüche des
Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen,
aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch
die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Die Haftung für von uns zu vertretende Sach- und Personenschäden ist
jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung
beschränkt, die 1,0 Mio. EURO je Schadenfall beträgt.
§ 3 Pflichten des Mieters
1. Der Mieter hat für alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache
erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, insbesondere
für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu
sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug
den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann;
dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert
befahrbaren Anfuhrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich,
dass die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner
hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung
des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so
haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein
Verschulden. Der Standort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muss vom Mieter
so abgesichert sein, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder Ähnliches
geschädigt werden können.
2. Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe
und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche
Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten
durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache ausreicht. Außerdem
hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und
einen Platz zum Reinigen von Födergeräten und Fahrzeugen sowie zum Ablegen
von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen. Für die Beseitigung der
durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen,
Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der
vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder
unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung
infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.
§ 4 Sicherungsrechte
1. Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung s.mtlicher Forderungen, auch der
künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund,
haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem
Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung” mit Rang vor dem restlichen Teil der
Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf
unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen
und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekanntzugeben,
bis zur Höhe der in Abs. 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu
benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indessen von diesen
Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange
der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den
Fall, dass der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits
jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch
auf Herausgabe der eingezogenen Betr.ge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine
Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden
noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten
unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung.
2. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung
unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für
eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende
Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer Leistung” entspricht dem in der
Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere
gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt.
§ 5 Mietzins und Zahlungsbedingungen
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner
Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe,
so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den
Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen
anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten
nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden
soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen
Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich der
Absprache des Mietzinses vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort
nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher
Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der
Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z. B. der Mieter seine Zahlungen
einstellt,überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder
in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die
uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit
für sie geleistet wird. Ist der Mieter „Kaufmann” im Sinne des HGB, kommt er in
Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit des Kaufpreises keine Zahlung
leistet oder wenn er nicht zu einem vereinbarten kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet.Die gesetzliche Verzugsregelung bleibt unberührt. Ist der
Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder
Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe
besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Gerät der Mieter mit
der Zahlung in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres
sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung
gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch
bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen
unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundenen Gesellschaften hat. Ist
der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus,
um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren
Einstellung in laufender Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet
wird. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, der Mieter
verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er
Kaufmann im Sinne des HGB ist.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverh.ltnis sowie über sein Entstehen und
seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und
Scheck-Klagen) mit Unternehmern ist der Sitz unserer Gesellschaft.
19
Stralsund
Rostock
Greifswald
A20
A20
A19
A20
Schwerin
A14
Neubrandenburg
A24
A19
A24
A11
A11
A24
A7
A27
Oldendorf
WEDEMARKNEGENBORN
Stolzenau
WUNSTORF
Stadthagen
Meitze
Rinteln
A37
SEELZELOHNDE
HANNOVER
ANDERTEN
A39
Holzminden
Bad Gandersheim
Dassel
Haldensleben
A39
A395
A395
Lauenförde
Osterode am Harz
Göttingen
Magdeburg
Staßfurt
Frankfurt
(Oder)
A12
Berliner Ring
NEUSEDDIN
A13
Jüterbog
Lutherstadt
Wittenberg
Cottbus
12
6
A38
BITTERFELD
Bad Düben
8
4
SANGERHAUSEN
Nordhausen
5
TELTOW
A14
GERBSTEDT
A38
A9
Dessau
Bernburg
(Saale)
Aschersleben
11
NIEMEGK
3
Schönebeck
(Elbe)
Quedlinburg
NORTHEIM
A7
A14
Halberstadt
Wernigerode
Bad Harzburg
10
A9
Oschersleben
A100
13
A2
A2
Wolfenbüttel
A7
2
Burg
A2
Helmstedt
Salzgitter
A7
POTSDAM
Braunschweig
Goslar
Höxter
Wolfsburg
Berlin
Oebisfelde
A2
Hildesheim
Hameln
A2
1
Gifhorn
Burgdorf
A37
5
A2
Stendal
Gardelegen
ISERNHAGEN
2
A352
A11
Celle
6
4
Velten
A24
A7
7
GÖTSCHETAL
Delitzsch
A38
1
2
1
LEIPZIG
A13
Wurzen
9
OSCHATZ
A14
A38
Naumburg
Torgau
Liebersee
A9
HALLE Schkopau
(SAALE) OT Lochau
A15
A13
Grimma
Böhlen
A4
A9
Dresden
Weimar
A4
GP Papenburg Betonwerke GmbH
Transportbetonwerke:
1
04179 Leipzig, Franz-Flemming-Str. 24
9
04758 Oschatz, Wellerswalder Weg 19
2
04356 Leipzig Podelwitz, Tornauer Straße 3
10
14554 Neuseddin, Gewerbestraße 21
3
14823 Niemegk, Altdorfer Weg 1a
11
14513 Teltow, Stahnsdorfer Str. 31
4
06347 Gerbstedt OT Hübitz, Industriechaussee 3 (Kreuzung B242/B180)
12
06193 Götschetal OT Petersberg, Hallesche Straße 1
5
06526 Sangerhausen, Plattenwerk 20 / Im Gewerbegebiet
13
14478 Potsdam Drewitzer Straße 44
6
06112 Halle (Saale), Berliner Str. 239 / Einfahrt über H.-v.-Gerlach-Str.
7
06132 Halle (Saale), Chemiestr. 20
8
06749 Bitterfeld, Leipziger Str. 44
Fertigteilwerk:
1
04179 Leipzig, Franz-Flemming-Str. 24
GP Papenburg Betonwerke Nord GmbH
20
1
30559 Hannover-Anderten, Lohweg 36
4
31515 Wunstorf, Adolph-Brosang-Str. 38
2
30916 Isernhagen, Am Wienkamp 8
5
30926 Seelze-Lohnde, Werftstr. 18
3
37154 Northeim, Mittelweg
6
30900 Wedemark-Negenborn, Varenkamp 1
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21
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Mobil: 0160 / 5828873
Elmar Heierhorst Fon:
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INNENDIENST
22
Brigitte Linse
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Petra Kunert Fon:
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E-Mail: petra.kunert@gp-beton-nord.de