Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

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Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Umweltschutz
Markus Haid
Telefon +43 5372 606 6154
Fax +43 5372 606 746005
bh.ku.umweltschutz@tirol.gv.at
DVR:0017931
Trinkwasserinteressentschaft Mühlegger Heinrich und Mitbesitzer (Sader, Ludescher, Faller,
Unterrainer), Brandenberg;
Änderung der WVA Sauermoosquelle – Ansuchen um wasserrechtliche Bewilligung
Geschäftszahl
Kufstein,
5Wa-2373/6-14
27.08.2014
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 19.07.1976, Zahl: I-2772/3-75 wurde Herrn Heinrich
Mühlegger sen. Und Genossen in Brandenberg die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb
einer Trinkwasserversorgungsanlage erteilt.
Mit Bescheid der BH-Kufstein vom 09.07.1979, Zl. I-2848/10-76 wurde diese Wasserversorgungsanlage
wasserrechtlich für überprüft erklärt.
Mit Schreiben vom 01.04.2014 wurde von Herrn Mühlegger Heinrich, Frau Sader Rosa, Frau Ludescher
Sieglinde, Herrn Faller Gerhard und Herrn Unterrainer Friedrich zwischenzeitlich durchgeführte Änderungen an
der WVA „Sauermoosquelle, unter Vorlage von Projektsunterlagen, angezeigt.
Aus wasserfachlicher Sicht ergibt sich folgendes:
Die Wasserinteressenten Mühlegger Heinrich, Sader Rosa, Ludescher Sieglinde, Faller Gerhard und
Unterrainer Friedrich haben bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein um die wasserrechtliche Bewilligung
für die Neufassung der Sauermoosquellen sowie um die nachträgliche Bewilligung der Neuerrichtung des
Hochbehälters samt Erweiterung des Leitungsnetzes angesucht.
Die Sauermoosquellen (1-3), QU70504556, wurden im September 2012 auf Gp. 465/1 KG Brandenberg
neu gefasst und bestehen aus 3 Quellarmen. Die Quellarme wurden in 5 bis 6 m Tiefe mittels
Schlitzrohren gefasst und mit Kies, Lehm und Teichfolie abgedeckt. Die Quellstube besteht aus einem
Pipelife PE-Behälter (105 l) mit verschraub- und absperrbarem Deckel mit Lüftungs-, Überlaufrohren und
Seiher.
Die Ableitung der Quellwässer zum Hochbehälter erfolgt über einen 1“-PVC-Schlauch. Dieser verläuft über
die Grundparzellen 1222/8 und 413 KG Brandenberg. Die Länge beträgt 445 m.
Der Hochbehälter (BW70504007) steht auf Gp. 413 KG Brandenberg und wurde 1986 errichtet. Der
Durchmesser beträgt 4,0 m, die Bauhöhe 3,0 m, die Mauerstärke 20 cm und weist eine Gewölbedecke mit
Boznerplatz 1-2, 6330 Kufstein, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-kufstein
Bitte Geschäftszahl immer anführen!
-2Lüftungsrohr auf. Der Hochbehälter ist mit einem Überlauf mit Ableitung in den nächstgelegenen Graben
und Froschklappe ausgestattet. Das Fassungsvermögen beträgt 25 m³. An den Hochbehälter ist die
Schieberkammer mit einer Länge und Breite von 1,0 m angebaut. Der Einstieg erfolgt über eine Metalltür
mit Lüftungsschlitzen.
Die Ableitung vom Hochbehälter erfolgt mittels PVC-Rohren DN 80 und verläuft in nördliche Richtung über
die Grundparzellen 413, 1657/1, 1654, 1653, 391/1, 655, 1663, 423/6, 386/8, 386/10, 1514/3 und 386/4,
alle KG Brandenberg zum Verteilerschacht. Auf Gp. 391/1 befindet sich der Schieber für die Zweigleitung
zum Wohnhaus Unterrainer und führt über die Grundparzellen 391/1, 1650 und 387/1. Diese Leitung
besteht aus einem PVC-Schlauch DN 3/4“.
Im Abstand von 47 m befindet sich der Schieber zum Wohnhaus Faller und führt über die Grundparzellen
391/1 und 1650, überquert die Gemeindestraße (Gp. 1663) und besteht aus einem 3/4“ PVC-Schlauch.
Auf Gp. 386/8 befinden sich die Schieber zum Wohnhaus Ludescher und zum Verteilerschacht (100 x 60 x
100 cm), welcher sich auf Gp. 386/4 befindet.
Von dort führen die Zweigleitungen zum Hof Gründl (Wohnhaus und Stall) bestehend aus einer 5/4“ bzw.
3/4“ PVC-Leitung und zum Wohnhaus Sader, ebenfalls eine 3/4“ PVC-Leitung. Die Länge vom
Hochbehälter bis zum Verteilerschacht beträgt 704 m.
Die Ableitung vom Hochbehälter bis zum Schieber Faller wurde 1986 erneuert (PVC-Rohre DN 80) und
2011 wurde die Leitung vom Schieber Faller bis zum Verteilerschacht Gründl erneuert, ebenfalls
PVCRohre
DN 80.
In dieser Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:
Ort
Treffpunkt: Gemeindeamt Brandenberg, Sitzungszimmer
Datum
Zeit
Donnerstag 18.09.2014
9:00 Uhr
Stiege/Stock/Zimmer Nr.
Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten
entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten zu uns kommen.
Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft
des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung
anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen
können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
− wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B
einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – handelt,
− wenn es sich bei den bei den Bevollmächtigten um Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,
Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, handelt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis
besteht,
− wenn Beteiligte gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zu uns kommen.
Die Parteien können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:
Projektunterlagen
Ort der Einsichtnahme
Bezirkshauptmannschaft Kufstein, neues Gebäude und Gemeinde Brandenberg
Datum
Zeit
Stiege/Stock/Zimmer Nr.
bis Mittwoch 17.09.2014
während der Amtsstunden
2. Stock, Zimmer 203
Rechtsgrundlagen: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
-3-
Zutreffendes ist angekreuzt ⌧!
Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von dieser Bekanntmachung – durch persönliche
Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und
durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung
durch Anschlag in der Gemeinde und Veröffentlichung im Internet kundgemacht wurde.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der
Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder
während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig
Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie
binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert
hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen
erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere
Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Für den Bezirkshauptmann:
Markus Haid
Ergeht:
1. Herrn Marksteiner Christian, Nr. 105, 6234 Brandenberg (Gst. 465/1)
2. Herrn Unterrainer Willibald, Nr. 103, 6234 Brandenberg (Gste. 1222/88, 387/1)
3. Herrn Rupprechter Christian, Nr. 101, 6234 Brandenberg (Gste. 413, 1657/1, zur ½ 1654)
4. Frau und Herrn Johanna und Adolf Messner, Nr. 100, 6234 Brandenberg (zur ½ 1654 und
Dienstbarkeit sowie auf Gst. .655 für Fr. Messner Johanna)
5. Herrn Arzberger Michael, Nr. 72, 6234 Brandenberg (Gste. 391/1 und 1650)
6. Frau Ludescher Sieglinde, Nr. 97a, 6234 Brandenberg (Gste. 386/8 und 386/10)
7. Frau Sader Rosa, First 6, 6252 Breitenbach am Inn (Gst. 386/4 und Dienstbarkeit)
8. Herrn Mühlegger Heinrich, Nr. 96a, 6234 Brandenberg (Gst. 386/1 und Dienstbarkeit)
9. BBA Kufstein, Fachbereich Straße (als Vertreterin der Landesstraßenverwaltung, Gst. 1514/3), (per
E-Mail)
10. Gemeinde Brandenberg, 6234 Brandenberg (Gst. 1663 und Dienstbarkeitsberechtigte), samt
Begleitschreiben und Projekt A;
11. das BBA Kufstein, Fachbereich Wasserwirtschaft, zH Herrn Ing. Ehrenstraßer Reinhard, im Hause,
mit der Bitte um Teilnahme, zur do. Zl. 451/504/11-2014 (per E-Mail)
12. Abt. Gesundheitswesen, zH Herrn Dr. Senn Markus, im Hause, mit der Bitte um Teilnahme (mit
Projekt B und Kopie der Wasseruntersuchung)
13. an das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan, iWü Abt. Wasserwirtschaft, Herrengasse 1, 6020
Innsbruck (per E-Mail)
-4Dienstbarkeitsberechtigte:
14. Die Österreichischen Bundesforste AG, Pummergasse 10 – 12, 3002 Purkersdorf (Dienstbarkeit des
Holzbezuges auf Gst. 465/1)
15. Tiroler Wasserkraftwerke AG, Eduard-Wallnöfer Platz 2, 6020 Innsbruck (unterirdischen Verlegung,
Benützung und Erhaltung von Stromkabel, etc. auf den Gste. 1663, 1657/1, 1654)
16. Frau und Herrn Maria und Florian Marksteiner, Sauermoos 104, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit der
Weide auf Gst. 465/1)
17. Frau Lanzinger Stefanie, Nr. 95, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit der Quellfassung, des
Wasserbezuges, etc. auf Gst. 387/1)
18. Herrn Unterrainer Gottfried, Nr. 95d/1, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf
Gst. 387/1)
19. Frau und Herrn Waltraud und Gerhard Unterrainer, Nr. 95f, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des
Gehens und Fahrens auf Gst. 387/1)
20. Herr Rupprechter Ingomar, Nr. 102e / 1, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit der Errichtung und
Erhaltung einer Oberflächen- und Dachwasserableitung, etc. auf 1657/1)
21. Frau Huber Elisabeth, Nr. 99 c / 2, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf
1654)
22. Herrn Messner Franz, Nr. 107h, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf 1654)
23. Herrn Hintner Manfred, Nr. 162c, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf
1654)
24. Herrn Rupprechter Anton, Mitterweg 53, 6252 Breitenbach am Inn (Dienstbarkeit des Geh- und
Fahrweges auf 1654)
25. Frau Echelmeyer Christian, Reiherstraße 4, 46395 Bocholt, Deutschland (Dienstbarkeit des Geh- und
Fahrweges auf 1654)
26. Herrn Auer Georg, Nr. 7a, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf 1654)
27. Herrn Rupprechter Josef, Nr. 99g, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges auf
1654)
28. Herrn Klingler Martin, Nr. 95e, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit zur Führung einer Wasserleitung und
Einhaltung derselben auf 391/1)
29. Frau Klingler Elisabeth, Nr. 95e/3, 6234 Brandenberg (Dienstbarkeit zur Führung einer Wasserleitung
und Einhaltung derselben auf 391/1)
Ergeht abschriftlich an:
Österreichische Bundesforste AG, zH Herrn Ing. Neuhauser Wilhelm, Aschau 19, 6234 Brandenberg