Gaucho WS (024787-00/00) (pdf, 219 KB, nicht barrierefrei)

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Gaucho WS (024787-00/00) (pdf, 219 KB, nicht barrierefrei)
Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für
die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt.
Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider
und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die
Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es
möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw.
Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen.
Auch die Bezeichnung des Mittels kann sich nachträglich ändern.
PSM-Zulassungsbericht (Registration Report)
Pflanzenschutzmittel:
Gaucho WS
Antragsnummer:
024787-00/00
Wirkstoff(e):
Imidacloprid
Stand: 06.02.2014
SVA am: 19.09.2012
Kontaktanschrift:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dienststelle Braunschweig
Messeweg 11/12
38104 Braunschweig
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Tel:
+49 (0)531 299-3454
Fax: +49 (0)531 299-3002
E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de
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BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Inhaltsverzeichnis
1
Übersicht................................................................................................................................. 3
2
Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen ..................................................................13
3
Anwendungen....................................................................................................................... 18
4
Decodierung von Auflagen und Hinweisen ...........................................................................28
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
1
Übersicht
1.1
Basisdaten
Pflanzenschutzmittel:
Antragsnummer:
Antragsart:
Antragsteller:
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Gaucho WS
024787-00/00
Zulassungsantrag gemäß § 15 PflSchG
Bayer CropScience
Deutschland GmbH
Registrierung & PGA
Elisabeth-Selbert-Straße 4 a
40764 Langenfeld
Insektizid
Schlämmpulver oder Schlämmbeize
Wirkungsbereich:
Formulierungstyp:
Wirkstoff(e):
Imidacloprid(0866)
Gehalt
700 g/kg
Enthalten in zugelassenen Mitteln
ja
1.2
Beabsichtigte Entscheidung des BVL
1.2.1
Mittel
nicht zulassen
1.2.2 Beantragte Anwendungen
Nummer
Pflanzen/erzeugnisse/Objekte
00-001
Zuckerrübe, Futterrübe
00-002
Zuckerrübe, Futterrübe
00-003
Zuckerrübe, Futterrübe
00-004
Zuckerrübe, Futterrübe
00-005
00-006
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1.3
Schadorganismus/
Zweckbestimmung
Moosknopfkäfer
Rübenfliege
Blattläuse
Blattläuse als Virusvektoren
Zuckerrübe, Futterrübe Schnellkäfer (Drahtwurm)
Zuckerrübe, Futterrübe Tausendfüßler (Diplopoda)
Entscheidung
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
zulassen
Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung
Bei Gaucho WS handelt es sich um eine Schlämmbeize zur Saatgutbehandlung. Die technischen
Daten erfüllen die Mindestanforderungen der FAO Spezifikation 582/WS (2006) und weisen darauf
hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten.
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Für die Bestimmung des Wirkstoffs Imidacloprid im technischen Material und in der Formulierung
stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es steht auch eine CIPAC-Methode zur Verfügung.
Das Mittel Gaucho WS enthält den Wirkstoff Imidacloprid und wirkt gegen Mossknopfkäfer, Rübenfliegen, Blattläuse als Virusvektoren, Schnellkäfer und Tausendfüßler im Ackerbau an Zucker- und
Futterrüben. Die Wirkung von Imidacloprid beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es agonistisch an einem Rezeptorprotein
(nikotinerger Acetylcholinrezeptor) angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems
und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und
Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise (WMI 4A) wirkt Imidacloprid
gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt
sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus
dem Unterglasanbau bekannt geworden. Wegen der systemischen Wirkung und der verhältnismäßig niedrigen Aufwandmenge dieses insektiziden Wirkstoffs kann er sowohl als Beizmittel als auch
zur Blatt- und Bodenbehandlung eingewendet werden. Imidacloprid hat ein breites Wirkungsspektrum, besonders gegen Saugende Insekten wie Blattläuse, Zikaden, Thripse und Weiße Fliegen.
Außerdem werden verschiedene Käferarten (z. B. Atomaria spp. und Leptinotarsa decemlineata),
einige Fliegenarten (z. B. Oscinella frit und Pegomyia sp.) und Blattminierer (z. B. Lithocolletis
spp.) wirksam bekämpft. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam. Die
Wirksamkeit des Prüfmittels ist grundsätzlich ausreichend. Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominimierungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die Anwendungsbestimmungen NT697, NT 699, NT6991, NH6831, NH681 und NH682 werden erteilt. Bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur geringe Exposition,
da bei landwirtschaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher auf den Wirkstoff
reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem Saatgut minimal
und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid systemisch in der
Pflanze verlagert wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der hohen Toxizität für Honigbienen können im Jugendstadium der
Pflanzen zeitweilig für Bienen letale Wirkstoffkonzentrationen von bis zu mehreren mg Wirkstoff/L
auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist nach intensiven Beobachtungen auf Rübenschlägen im Jahr 2009 jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb
eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich
zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in
der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.B. dauerhafte Wasservorkommen oder andere
stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr gering. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der
Arten Pardosa amentata und Pardosa palustris (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkä-
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fer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen
(NN1002) eingestuft. Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine unvertretbaren Auswirkungen des Mittels Gaucho WS auf Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen und insofern auch nicht auf die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten.
Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff Imidacloprid sowie zum Gaucho WS reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Schädigende
Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten.
Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Imidacloprid in Lebensmitteln pflanzlichen und
tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die
Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung.
Die für die Zulassung vorgesehenen Anwendungen führen in den Erntegütern nicht zu Rückständen oberhalb der für den Wirkstoff Imidacloprid festgesetzten Rückstandshöchstgehalte. Eine
Beeinträchtigung der Gesundheit des Verbrauchers durch Wirkstoffrückstände in der Nahrung in
Folge der Anwendung von Gaucho WS kann bei bestimmungsgemäßer Anwendung ausgeschlossen werden.
Schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser durch Wirkstoff oder relevante Metaboliten sind
als Folge der vorgesehenen Anwendung nicht zu erwarten. Aufgrund der Persistenz des Wirkstoffs
Imidacloprid im Boden ist das Pflanzenschutzmittel nur zulassungsfähig, wenn negative Auswirkungen auf die Folgekultur bzw. auf Bodenorganismen ausgeschlossen werden können. Für die
vorgesehene Anwendung zur Saatgutbehandlung (Pillierung) von Rübensaatgut ist als zusätzliche
Risikominderungsmaßnahme die Kennzeichnung des behandelten Saatgutes mit den üblichen
Hinweisen (vollständige Einarbeitung, verschüttetes Saatgut entfernen etc.) sowie der Hinweis darauf, dass zum Schutz vor Einträgen in benachbarte Oberflächengewässer keine Ausbringung auf
drainierten Flächen erfolgen sollte, vorgesehen. Gemäß den Vorgaben der Wirkstoffgenehmigung
hat die Saatgutbehandlung ausschließlich in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen,
welche die beste verfügbare Technik anwenden, zu erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtzielarten als Folge der vorgesehenen Anwendungen nicht zu erwarten.
1.4
Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum
Mittel
Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3).
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß § 4 Gefahrstoffverordnung
N
Xn
Umweltgefährlich
Gesundheitsschädlich
RK050
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
RX022
RX043
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SP001
SX002
SX013
SX024
SX035
SX036
SX037
SX046
SX057
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Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS07
GHS09
Ausrufezeichen
Umwelt
S1
Achtung
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H302
H317
H410
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß § 15 Abs. 4 PflSchG
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BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Naturhaushalt
NH677
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein
Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH680
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NT700
Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32
Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung
(EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist.
NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie
Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie
Regen- und Abwasserkanäle.
NW811
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung auf drainierten Flächen."
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BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Anwenderschutz
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu
Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung
des Mittels.
SF6142
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe
(Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6161
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
SF618
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen
Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei
Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B.
Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1271
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2
(Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden
Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
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Wirksamkeit
NH681
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit
Geschwindigkeiten über 5 m/s."
NH682
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim
Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
NH6831
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem
pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in
der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts
<http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)."
NT697
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung
eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das
behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist.
NT699
Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die
Pflanzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S.
7567, in der jeweils geltenden Fassung).
NT6991
Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der
Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de)/>).
WMI4A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß § 1d Abs. 2
der Pflanzenschutzmittelverordnung
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Hinweise
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels
werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
1.5
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Nachforderungen zum Mittel
Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3).
Mit Unterbrechung
Analytik
- keine Naturhaushalt
- keine Phys.chem. Eigenschaften
- keine Rückstandsanalytik
- keine Rückstandsverhalten und Toxikologie
- keine Wirksamkeit
- keine Wirkstoff
- keine Ohne Unterbrechung
Analytik
- keine -
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Naturhaushalt
- keine Phys.chem. Eigenschaften
KIIIA1 4.1
Die Spezifikation der Verpackung (Art, Material, Größe usw.), ihre Eignung gemäß ADR-Methoden
und die Verträglichkeit der Zubereitung mit den vorgeschlagenen Verpackungs-materialien gemäß
GIFAP Monografie Nr. 17 ist vorzulegen.
Begründung:
Die Angabe zum Material "Novex V22 D 464" müssen genauer Spezifiziert werden.
KIIIA1 2.7.5
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell
geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Nützliche Hinweise sind im "Technical
Monograph No. 17, 2nd edition" (Juni 2009) von CropLife International enthalten.
Begründung:
Es liegt bislang lediglich der Zwischenbericht vor.
KIIIA1 2
Bei der Untersuchung im Labor für Formulierungschemie (BVL) sind zu folgenden Parametern
Abweichungen zu Ihren Angaben aufgetreten. Zur Benetzbarkeit mit (MT53.3) 70s statt 50s und
bei der Schaumbeständigkeit (MT 47.2 nach 1 min) 23mL statt 19mL.
In diesen Punkten wird die FAO-Spezifikation 582/WS (2006) nicht erfüllt.
Hierzu erbitte ich eine Stellungnahme.
Rückstandsanalytik
- keine Rückstandsverhalten und Toxikologie
- keine Wirksamkeit
- keine Wirkstoff
- keine -
1.6
Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden
vom
Benehmen/Einvernehmen
JKI
1. November 2011
erklärt
BFR
3. Januar 2012
erklärt
UBA
26. September 2013
erklärt
1.7
Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff
Pflanzenschutzmittel
Wirkstoffe
Gaucho WS
Zulassungsinhaber
Kenn-Nr.
Bayer CropScience Deutschland 004787-00
GmbHRegistrierung & PGA
Formulierungstyp
WS
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Imidacloprid(0866)
Confidor WG 70
Wirkstoffgehalt
700 g/kg
Bayer CropScience Deutschland 024185-00
GmbHRegistrierung & PGA
WG
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Imidacloprid(0866)
700 g/kg
Monceren G
Bayer CropScience Deutschland 005960-00
GmbHRegistrierung & PGA
FS
Pencycuron(0649)
Imidacloprid(0866)
Sombrero
Imidacloprid(0866)
250 g/l
120 g/l
Feinchemie Schwebda GmbH
006487-00
FS
600 g/l
Lizetan Plus Zierpflanzen- Bayer CropScience Deutschland 024415-00
spray
GmbHRegistrierung & PGA
Methiocarb(0079)
Imidacloprid(0866)
AE
Bayer Garten 3 in 1
Schädlingsfrei
Imidacloprid(0866)
Bayer CropScience Deutschland 006267-00
GmbHRegistrierung & PGA
ST
Warrant 700 WG
Imidacloprid(0866)
Cheminova A/S
Lizetan-Combistäbchen
Bayer CropScience Deutschland 024386-00
GmbHRegistrierung & PGA
,5 g/kg
,25 g/kg
25 g/kg
007067-00
WG
700 g/kg
PR
Imidacloprid(0866)
Bayer Garten Combigra- Bayer CropScience Deutschland 024590-00
nulat Lizetan
GmbHRegistrierung & PGA
Imidacloprid(0866)
1.8
25 g/kg
GR
25 g/kg
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung
keine
1.9
Höchstmengen
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind
aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar.
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2
Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels
Produktanalytik
Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Toxikologie/Exposition des Anwenders
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Naturhaushalt
2.1
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zulassungsfähig
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe
Imidacloprid
Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften siehe Anlage 1.
2.2
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels
Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften:
Gaucho WS ist eine weiße, muffig riechende Schlämmbeize zur Saatgutbehandlung, welche
weder entzündlich, brandfördernd noch explosiv ist und eine Zündtemperatur von 355 °C besitzt.
Schütt- und Stampfdichte, pH-Wert, Benetzbarkeit, Schaumbeständigkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung und Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur (54 °C für 14 Tage) erfüllen die Mindestanforderung der FAO Spezifikation 582/WS (2006) für Imidacloprid.
Ein Lagertest bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre wurde vom Antragsteller angesetzt. Die
Angaben zu den technischen Eigenschaften weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer
Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten.
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
2.3
Produktanalytik
Technischer Wirkstoff
Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffs und der Gehalte der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffs stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.
4 validierte Methoden zur Verfügung.
Mittel:
In der Formulierung wird der Wirkstoff Imidacloprid nach einer Bayer-Methoden (Zitzmann, 2005)
hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP 18 Säule mittels UV-Detektion bei 294 nm
bestimmt. Elutionsmittel: Wasser+Essigsäure (1000+1 v/v) und Acetonitril (86+14 v/v). Die
Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des
Wirkstoffgehaltes in WS Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch K,
S. 75, Methode 582/WS/M/-).
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2.4
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Rückstandsanalysemethoden für die Überwachung
Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Imidacloprid in Lebensmitteln pflanzlichen und
tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die
Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung.
Der Wirkstoff Imidacloprid lässt sich mittels LC-MS/MS und HPLC/UV bestimmen. In Lebensmitteln
pflanzlichen Ursprungs ist die Standardmultimethode QuEChERS anwendbar.
Methoden für die Bestimmung in Körperflüssigkeiten und Gewebe sind nicht erforderlich, da Imidacloprid nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist.
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2.5
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit
Das Mittel Gaucho WS enthält den Wirkstoff Imidacloprid und wirkt gegen Mossknopfkäfer, Rübenfliegen, Blattläuse als Virusvektoren, Schnellkäfer und Tausendfüßler im Ackerbau an Zucker- und
Futterrüben. Die Wirkung von Imidacloprid beruht auf einem Eingriff in die Reizübertragung im Nervensystem von Insekten. Ähnlich wie der natürlich vorkommende Signalstoff Acetylcholin wirkt Imidacloprid erregend auf bestimmte Nervenzellen, indem es agonistisch an einem Rezeptorprotein
(nikotinerger Acetylcholinrezeptor) angreift. Im Gegensatz zum durch das Enzym Acetylcholinesterase schnellabbaubaren Acetylcholin kann Imidacloprid nicht oder nur langsam abgebaut werden. Die nachhaltige Wirkung des Wirkstoffs führt zu einer Störung des Insektennervensystems
und in der Folge zur Abtötung der behandelten Insekten. Imidacloprid wirkt als akutes Kontakt- und
Fraßgift, nicht dagegen in der Gasphase. Aufgrund der Wirkungsweise (WMI 4A) wirkt Imidacloprid
gegen Stämme von Schädlingen, die gegenüber anderen Wirkstoffen resistent sind. Vereinzelt
sind aber auch schon gegen Neonicotinoide resistente Schadorganismen in Europa vor allem aus
dem Unterglasanbau bekannt geworden. Wegen der systemischen Wirkung und der verhältnismäßig niedrigen Aufwandmenge dieses insektiziden Wirkstoffs kann er sowohl als Beizmittel als auch
zur Blatt- und Bodenbehandlung eingewendet werden. Imidacloprid hat ein breites Wirkungsspektrum, besonders gegen Saugende Insekten wie Blattläuse, Zikaden, Thripse und Weiße Fliegen.
Außerdem werden verschiedene Käferarten (z. B. Atomaria spp. und Leptinotarsa decemlineata),
einige Fliegenarten (z. B. Oscinella frit und Pegomyia sp.) und Blattminierer (z. B. Lithocolletis
spp.) wirksam bekämpft. Gegen Spinnmilben und Nematoden ist Imidacloprid nicht wirksam.
Die Wirksamkeit des Prüfmittels ist grundsätzlich ausreichend.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht
gefährdet (NB 663). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sind für Saatgutbehandlungsmittel
mit dem Wirkstoff Imidacloprid besondere Risikominimierungsmaßnahmen zum Schutz der Honigbiene zu treffen. Die Anwendungsbestimmungen NT697, NT 699, NT6991, NH6831, NH681 und
NH682 werden erteilt.
Bei der Anwendung als Saatgutbehandlung in Futter- und Zuckerrüben besteht für Bienen nur
geringe Exposition, da bei landwirtschaftlicher Nutzung dieser Kulturen weder Nektar noch Pollen
für Bienen zur Verfügung stehen. Nennenswerte Honigtauproduktion durch Läuse mit für Bienen
relevanten Rückstandskonzentrationen ist nicht zu erwarten, da Läuse wesentlich empfindlicher
auf den Wirkstoff reagieren. Sackstaub und Staubabrieb während der Aussaat sind bei pilliertem
Saatgut minimal und erreichen keine für Bienen kritischen Werte. Da der Wirkstoff Imidacloprid
systemisch in der Pflanze verlagert wird, kann er unter bestimmten Voraussetzungen mit Guttationstropfen ausgeschieden werden. Aufgrund der hohen Toxizität für Honigbienen können im
Jugendstadium der Pflanzen zeitweilig für Bienen letale Wirkstoffkonzentrationen von bis zu meh-
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reren mg Wirkstoff/L auftreten. Die Guttationshäufigkeit bei Rüben ist nach intensiven Beobachtungen auf Rübenschlägen im Jahr 2009 jedoch sehr gering. Darüber hinaus ist der Zeitraum der Guttation innerhalb eines Tages relativ kurz und auch die Menge an ausgeschiedenem Guttationswasser im Vergleich zu anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturen und der Feldrandvegetation
gering. Grundsätzlich werden Bienenvölker jedoch nur sehr selten direkt am Rand einer Zuckerrübenfläche aufgestellt. Da Bienen bevorzugt im nahen Umkreis der Völker sammeln und bei Guttation der Rübe in der Regel viele alternative Wasserquellen, wie z.B. dauerhafte Wasservorkommen
oder andere stärker guttierende Pflanzen vorhanden sind, ist die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme von Guttationstropfen der Rübe nur sehr gering.
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und Pardosa
palustris (Wolfsspinnen), Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer)
eingestuft.
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten (NN1001) und Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen (NN1002) eingestuft.
Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung sind keine unvertretbaren Auswirkungen
des Mittels Gaucho WS auf Regenwürmer und andere Bodenmakroorganismen und insofern auch
nicht auf die Bodenfruchtbarkeit zu erwarten.
2.6
Toxikologie/Exposition des Anwenders
Der Wirkstoff Imidacloprid und das Pflanzenschutzmittel Gaucho WS wurden nach den heute üblichen Anforderungen ausreichend toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum
Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten
nicht zu erwarten.
2.7
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Zum Rückstandsverhalten des Pflanzenschutzmittels Gaucho WS und des darin enthaltenen Wirkstoffs Imidacloprid liegen ausreichende Untersuchungen an Zuckerrüben vor. Die beantragten
Anwendungen führen in den Erntegütern zu Rückständen, die durch die bestehenden Rückstandshöchstgehalte abgedeckt sind.
Eine Abschätzung der Wirkstoffaufnahme durch den Verbraucher (TMDI-Berechnung auf Basis der
festgesetzten Rückstandshöchstgehalte, Modell EFSA PRIMo, Britische Kleinkinder als kritischste
Konsumentengruppe mit einem Körpergewicht von 14,5 kg) ergibt eine ADI-Ausschöpfung von 41
%. Somit besteht kein Risiko für den Verbraucher durch langzeitige Aufnahme von Imidacloprid-Rückständen mit der Nahrung.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Imidacloprid aus den beantragten Anwendungen
besteht ebenfalls nicht.
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
2.8
Naturhaushalt
Das Pflanzenschutzmittels Gaucho WS mit dem insektiziden Wirkstoff Imidacloprid ist vorgesehen
für Anwendungen als Saatgutbehandlung (Pillierung) an Zucker- und Futterrübensaatgut.
Der Wirkstoff Imidacloprid weist im Boden eine erhebliche Persistenz auf. Beim Abbau unter aeroben Bedingungen werden keine Hauptabbauprodukte > 5 %AR nachgewiesen. Die Anteile der voll-
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ständigen Mineralisierung und nicht extrahierbarer Rückstände erreichen nach 100 Tagen bis zu
17 %AR bzw. 27 %AR. Die DT50 aus Versuchen unter Laborbedingungen liegen für den Wirkstoff
bei 106 – 193 d (normalisiert 99 – 129 d). In Freilanduntersuchungen wurden DT50 ermittelt, die an
einigen Standorten noch höher liegen. Unter mitteleuropäischen Freilandbedingungen überschreitet die DT90field 1 Jahr (5 Standorte in Deutschland: 345 – 757 d). Akkumulationsstudien in Apfelanlagen mit jährlicher Applikation direkt auf den Boden über mehrere Jahre zeigten eine Anreicherung der Wirkstoffrückstände um Faktoren 2 – 4 beim Vergleich der Konzentrationen ein Jahr nach
der ersten Applikation und ein Jahr nach der letzten Applikation (im 6. Versuchsjahr). Nach 3 Jahren wurde auf allen 3 Standorten in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen ein Plateau bei
15 – 38 µg/kg vor und 45 – 83 µg/kg nach der nächsten Applikation erreicht. Der überwiegende
Anteil der Wirkstoffrückstände wurde in der oberen 0-10 cm-Bodenschicht gefunden. Aufgrund der
Persistenz ist eine Zulassung nur möglich, sofern keine negativen Auswirkungen auf nachgebaute
Kulturen und Bodenorganismen bestehen.
Die für den Wirkstoff Imidacloprid ermittelten Adsorptionskonstanten (KOC: 109 – 296) weisen auf
eine mittlere bis hohe Mobilität im Boden hin. In mehreren Lysimeter-Studien mit verschiedenen
Applikationsarten (darunter Saatgutbehandlung in Zuckerrüben und Getreide) verschiedener Imidacloprid enthaltender Mittel wurden weder Wirkstoff noch identifizierbare Metaboliten im Sickerwasser nachgewiesen. Modellsimulationen für die vorgesehene Anwendung prognostizieren keine
signifikanten Einträge des Wirkstoffs über das Sickerwasser.
Imidacloprid ist bei pH-Werten von 4 – 9 hydrolytisch stabil. Unter Lichteinstrahlung ist eine deutliche Beschleunigung des Abbaus durch Photoreaktion zu beobachten. Der Wirkstoff ist als nicht
leicht biologisch abbaubar anzusehen. Im Wasser-Sediment-System sind sowohl Abbau des Wirkstoffs als auch Verlagerung in die Sedimentphase zu beobachten. Für das Gesamtsystem wurden
DT50 des Wirkstoffs von 30 – 150 d bestimmt. In Wasser- und Sedimentphase wurde das Abbauprodukt NTN33893-desnitro in Anteilen von jeweils < 10 %AR nachgewiesen. Studien in WasserSediment-Systemen unter natürlicher Sonneneinstrahlung weisen auf einen schnelleren Abbau
des Wirkstoffs hin.
Aufgrund des niedrigen Dampfdruckes von Imidacloprid ist mit einer relevanten Verflüchtigung
nicht zu rechnen. In Experimenten mit Behandlung von getopften Apfelsämlingen mit einer 14Cmarkierten Wirkstoff enthaltenden Formulierung konnte innerhalb von 24 Stunden keine signifikante Verflüchtigung beobachtet werden. Eine Persistenz in der Atmosphäre ist wegen des
raschen photochemisch-oxidativen Abbaus nicht gegeben.
Imidacloprid weist gegenüber Wirbeltieren eine mittlere bis hohe Toxizität auf, wobei Vögel empfindlicher auf den Wirkstoff reagieren als Säuger (Japanwachtel LD50: 31 mg/kg KG; Maus LD50:
131 mg/kg KG). Die Unterschiede bei den bewertungsrelevanten chronischen Toxizitätsdaten ist
geringer (Japanwachtel NOEL 9,3 mg/kg KG/d; Ratte NOAEL 17 mg/kg KG/d). Aufgrund des geringen Akkumulationspotenzials des Wirkstoffs (log POW 0,57) ist eine Risikobewertung für den Pfad
der Anreicherung in der Nahrungskette nicht erforderlich. Die Risikobewertung erfolgt, soweit verfügbar, auf der Grundlage der geometrischen Mittelwerte der Toxizitätsdaten für verschiedene Spezies. Für die Expositionspfade Aufnahme von mit dem systemischen Wirkstoff belasteten Sämlingen sowie Aufnahme von behandeltem Saatgut ist unter Berücksichtigung von verfeinernden
Annahmen (betrachtete Modellspezies, Verfügbarkeit des ausgesäten Saatgutes auf der Fläche,
Annahme und Praxisbedingungen) die Vertretbarkeit möglicher Auswirkungen auf wild lebende
Vögel und Säuger zu belegen.
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Während die Standardtestorganismen der aquatischen Organismen (Fisch, Daphnie, Alge) relativ
unempfindlich auf den Wirkstoff reagieren, zeigt sich gegenüber anderen Kleinkrebsen und sedimentbewohnenden Insekten (Chironomus) eine um mehrere Größenordnungen höhere Toxizität
(Daphnia magna: 48 h EC50 85 mg/L; Mysidopsis bahia: 96 h LC50 0,034 mg/L Chironomus riparius:
24 h LC50: 0,055 mg/L). Die in der Wasser-Sediment-Studie beobachteten Abbauprodukte erwiesen sich als weniger toxisch als der Wirkstoff. In Mikrokosmos-Untersuchungen unter Freilandbedingungen wurde nach zweimaliger Applikation eine NOEAEC von 0,6 µg as/L abgeleitet (Invertebraten, Algen). Zu den aquatischen Insekten gehören nach den verfügbaren Daten die empfindlichsten Arten. Auf der Grundlage von veröffentlichten Toxizitätsdaten wurde eine species sensitivity distributionfür die EC10 aus 10 chronischen Tests mit aquatischen Invertebraten ausgewertet,
wonach die HC5 bei 0,027 µg as/Lliegt. Mit einem Sicherheitsfaktor von 5 ergibt sich damit die
regulatorisch akzeptable Konzentration (RAC) von 5,4 ng as/L für die Bewertung möglicher Auswirkungen auf Gewässerorganismen. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Gewässerorganismen erforderlich. Bei Berücksichtigung der worst case DT50f für den Abbau im Boden ist eine
Gefährdung von Oberflächengewässern über den Eintragspfad Drainage nicht auszuschließen.
Eine Anreicherung des Wirkstoffs Imidacloprid in aquatischen Organismen ist bei einem log POW
von 0,57 nicht zu erwarten.
Als insektizider Wirkstoff zeigt Imidacloprid erhebliche Auswirkungen auf terrestrische Nichtziel-Arthropoden. Für die empfindlichste untersuchte Art Aphidius rhopalosiphi wurde in erweiterten
Labor-Untersuchungen auf Apfelblättern mit einer anderen Formulierung eine LR50 von 0,45 g
a.i./ha abgeleitet. Für den Eintragspfad Staubabdrift sind auf der Basis der derzeitigen Standardannahmen für die Rübenpillierung im Draft Guidance Document zu Saatgutbehandlungsmitteln keine
zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen für Nichtziel-Arthropoden in angrenzenden Saumstrukturen erforderlich. Der Wirkstoff Imidacloprid wirkt hoch toxisch auf Honigbienen; da bei Anwendung in Zucker- und Futterrüben eine relevante Exposition von Bestäuber-Insekten über Nektar
und Pollen nicht gegeben ist, sind unvertretbare Auswirkungen auf Nichtziel-Arthropoden über diesen Expositionspfad nicht zu erwarten.
Imidacloprid wirkt toxisch auf Regenwürmer (14 d LC50: 10,7 mg/kg TS; 56 d NOEC: 0,178 mg/kg
TS). Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf Regenwürmer werden entlastend die Ergebnisse
einer Reproduktionsstudie herangezogen, bei der die Exposition in einem realitätsnäheren Ansatz
über behandelte Zuckerrübensamen (Pillen) erfolgte. Auch bei den Untersuchungen mit Collembolen zeigten sich bei Exposition entsprechend dem vorgesehenen Ausbringungsmuster deutlich
geringere Auswirkungen als bei Test mit direkter Bodeneinmischung der Prüfsubstanz.
Unvertretbare Auswirkungen auf Boden-Mikroorganismen und terrestrische Pflanzen sind nicht zu
erwarten.
Der Wirkstoff Imidacloprid erfüllt nicht alle Kriterien für eine Einstufung als Stoff mit POP-, PBT,
oder vPvB-Eigenschaften.
Für das Pflanzenschutzmittel Gaucho WS ist aufgrund der Toxizität des enthaltenen Wirkstoffs
gegenüber Gewässerorganismen eine gefahrstoffrechtliche Einstufung und Kennzeichnung als
umweltgefährlich (N) und sehr giftig für Wasserorganismen (R50/53 bzw. GHS09, H410 nach
GHS) erforderlich.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Anwendungen
001 Zuckerrübe, Futterrübe - Moosknopfkäfer
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Moosknopfkäfer
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich:
Freiland
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
Kennzeichnungsauflagen
- keine Wartezeiten
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Nachforderungen zur Anwendung
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten
werden kann.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht
nicht.
002 Zuckerrübe, Futterrübe - Rübenfliege
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Rübenfliege
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Angaben zur sachgerechten Anwendung
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Anwendungsbereich:
Freiland
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Maximale Zahl der Behandlungen:
Vor der Saat
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
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Kennzeichnungsauflagen
- keine Wartezeiten
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Nachforderungen zur Anwendung
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten
werden kann.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht
nicht.
003 Zuckerrübe, Futterrübe - Blattläuse
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Blattläuse
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich:
Freiland
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
Kennzeichnungsauflagen
- keine Wartezeiten
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
Seite 22 von 30
Nachforderungen zur Anwendung
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten
werden kann.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht
nicht.
004 Zuckerrübe, Futterrübe - Blattläuse als Virusvektoren
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Blattläuse als Virusvektoren
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich:
Freiland
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
Seite 23 von 30
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
Kennzeichnungsauflagen
- keine Wartezeiten
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Nachforderungen zur Anwendung
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine -
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Wirksamkeit
- keine -
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
Seite 24 von 30
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten
werden kann.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht
nicht.
005 Zuckerrübe, Futterrübe - Schnellkäfer (Drahtwurm)
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Schnellkäfer (Drahtwurm)
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich:
Freiland
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Kennzeichnungsauflagen
- keine -
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Wartezeiten
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Nachforderungen zur Anwendung
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Nein
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
006 Zuckerrübe, Futterrübe - Tausendfüßler (Diplopoda)
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Beschreibung der Anwendung
Einsatzgebiet
Ackerbau
Schadorganismus/Zweckbestimmung: Tausendfüßler (Diplopoda)
Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:
Zuckerrübe, Futterrübe
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Angaben zur sachgerechten Anwendung
Anwendungsbereich:
Freiland
Stadium der Kultur:
Anwendungszeitpunkt:
Vor der Saat
Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung
1
- für die Kultur bzw. je Jahr
1
Anwendungstechnik:
pillieren
Aufwand:
130 g pro Einheit Saatgut
Kennzeichnungsauflagen
- keine Wartezeiten
(F)
Freiland: Zuckerrübe, Futterrübe
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
- keine -
Nachforderungen zur Anwendung
Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5)
Mit Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Ohne Unterbrechung
Rückstandsverhalten
- keine Wirksamkeit
- keine -
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen
Prüfbereich
zulassungsfähig
Wirksamkeit/Nachhaltigkeit:
Ja
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers:
Ja
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers
Die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen an Zuckerrüben reichen für eine Bewertung der beantragten Anwendung aus. Aufgrund der vorgelegten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass
der festgesetzte Rückstandshöchstgehalt für Imidacloprid von 0,5 mg/kg Zuckerrüben eingehalten
werden kann.
Ein akutes Risiko durch die Aufnahme von Rückständen aus der beantragten Anwendung besteht
nicht.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
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Decodierung von Auflagen und Hinweisen
NH677
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH679
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH680
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle."
NH681
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten
über 5 m/s."
NH682
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
NH6831
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen
Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der "Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (einzusehen auf
der Homepage des Julius Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de/geraete.htm>)."
NT697
Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines
geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist.
NT699
Die Behandlung von Saatgut muss mit einem Gerät erfolgen, das in die Pflanzenschutzgeräteliste als Beizgerät eingetragen ist (Anlage zur Siebenundzwanzigsten Bekanntmachung über die Eintragung von Pflanzenschutzgeräten in die
Pflanzenschutzgeräteliste vom 01. Juli 1993, BAnz S. 7567, in der jeweils geltenden Fassung).
NT6991
Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des
Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius
Kühn-Instituts <http://www.jki.bund.de)/>).
NT700
Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr
gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 3 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
gekennzeichnet ist.
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
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NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge
über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW811
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen:
"Keine Ausbringung auf drainierten Flächen."
RK050
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
RX022
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
RX043
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE1201
Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des
Mittels.
SF6142
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6161
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
SF618
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung
einzuhalten.
SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1271
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche
Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen
beim Reinigen des Beizgerätes.
SX002
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX024
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
BVL_FO_05_2273_203_V2.1
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Zulassungsbericht 024787-00/00
Seite 30 von 30
SX035
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX036
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
SX037
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
SX046
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX057
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
WMI4A
Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden
Bienen nicht gefährdet (B3).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten
eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und
Spinnen eingestuft.
BVL-Bewertungsbericht
ZA1 024787-00/00 Gaucho WS Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Wirkstoff(e):
700 g/kg Imidacloprid (0866)
Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe
Wirkungsweise von Imidacloprid:
ISO common name
CAS No.
BVL No.
Imidacloprid
0866
138261-41-3
N
EEC No.
--
N
Cl
Function
CIPAC No.
NO2
NH
N
insecticide
Molecular formula and molecular mass
C9H10ClN5O2
255.7 g/mol
Chemical name (IUPAC)
(E)-1-(6-chloro-3-pyridinylmethyl)-N-nitroimidazolidin-2-ylideneamine
Chemical name (CA)
1-[(6-chloro-3-pyridinyl)methyl]-N-nitro-2-imidazolidinimine
FAO-Specification
582/TC; 2006: minimum purity
Minimum purity of the active substance 970 g/kg (Directive 2008/116/EC)
as manufactured
Identity of relevant impurities in the
active substance as manufactured
--
970 g/kg
582
Physical and chemical properties of the active substance Imidacloprid
Section
(Annex
point)
Study
Purity
[%]
Method
Results
B.2.1.1.1
(IIA 2.1)
Melting point,
freezing point or
solidification point
99.9
EEC A 1
(melt
microscope)
144 °C
Krohn, 1993
(CHE1999-320)
B.2.1.1.2
(IIA 2.1)
Boiling point
Statement
not measurable, see B.2.1.1.3
Krohn, 1996
(CHE1999-319)
B.2.1.1.3
(IIA 2.1)
Temperature of
decomposition or
sublimation
99.5
OECD 113
(DTA, TGA)
Decomposition > 200 °C (DTA) resp. > 230 °C
(TGA)
Mix and Berg, 1988
(CHE1999-317)
B.2.1.2
(IIA 2.2)
Relative density
99.9
OECD 109
(air comparison
pycnometer)
d = 1.54 g/cm3 (23 °C)
Weber, 1987
(CHE2003-1295)
97.2
OECD 109
(pycnometer)
d = 1.41 g/cm3 (20 °C)
99.9
OECD 104
(gas saturation
method)
9 x 10–10 Pa (25 °C)
4 x 10–10 Pa (20 °C)
extrapolated from measurements between
50 °C and 70 °C.
Krohn, 1995
(CHE2003-1292)
Calculation
1.7 x 10–z Pa m3 mol–1 (20 °C)
Krohn, 1995
(CHE2003-1293)
Visual
assessment
crystals
Stöcker, 2001
(CHE2003-1296)
B.2.1.3.1
(IIA 2.3)
Vapour pressure
B.2.1.3.2
(IIA 2.3)
Volatility, Henry's
law constant
B.2.1.4.1
(IIA 2.4)
Appearance:
physical state
99.8
98.5
B.2.1.4.2
(IIA 2.4)
Appearance: colour 99.8
98.5
Comments
Reference
additional info Krohn, 1995
(CHE1999-285)
powder
Visual
assessment
colourless
cream-coloured
Stöcker, 2001
(CHE2003-1296)
Section
(Annex
point)
Study
Purity
[%]
Method
Results
B.2.1.4.3
(IIA 2.4)
Appearance: odour
99.8
Olfactory
assessment
odourless
98.5
B.2.1.5.1
(IIA 2.5)
Spectra of
purified active
substance
B.2.1.5.2
(IIA 2.5)
Spectra for
impurities of
toxicological,
ecotoxicological or
environmental
concern
B.2.1.6
(IIA 2.6)
Solubility in
water
Comments
Reference
Stöcker, 2001
(CHE2003-1296)
characteristic, slight
99.9
UV-VIS
OECD 101
λmax [nm]
212
270
ε [L mol–1 cm–1]
13346
22054
Kaußmann, 2001
(CHE2003-1297)
99.9
IR, NMR, MS
Spectra are consistent with given structure of
imidacloprid.
Kaußmann, 2001
(CHE2003-1297)
UV-VIS, IR,
NMR, MS
No toxicologically, ecotoxicologically or
environmentally significant components.
CIPAC MT 157
(flask method)
610 mg/L (20 °C)
The solubility is independent of the pH in the
range between 4 and 9.
99.9
Krohn, 1993
(CHE1999-803)
Section
(Annex
point)
Study
Purity
[%]
Method
Results
B.2.1.7
(IIA 2.7)
Solubility in
organic solvents
97.2
50
≅ CIPAC MT 157 acetone
acetonitrile
50
dichloromethane
67
ethyl acetate 6.7
2-propanol
2.3
toluene
0.69
all values in g/L at 20 °C
Comments
Reference
Krohn, 1993
(CHE1999-802)
dimethylformamide > 200
dimethylsulfoxide
> 200
n-hexane
< 0.1
all values in g/L at 20 – 25 °C
B.2.1.8
(IIA 2.8)
B.2.1.9.1
(IIA 2.9)
Partition
coefficient
Hydrolysis rate
99.8
OECD 107
(shake flask
method)
log Po/w = 0.57 (21 °C; demineralised water)
Krohn, 1989
(CHE1999-847)
98.7
OECD 107
log Po/w = 0.6 pH°4,°6 and 9
at 23 °C
Eyrich, Bogdoll,
2007, E-1668003
99.8
[14C]
EPA, N, 161-1
[14C-methyl]-labelled:
stable at pH 5 and pH 7 (25 °C)
pH 9 (25 °C): slight degradation, DT 50 = 355 d
Yoshida, 1989
(CHE2006-1299)
degradation products:
no hydrolysis products were accounted for
more than 10 % of the radioactivity (max.
5.3 %) during the study.
B.2.1.9.2
(IIA 2.9)
Direct
99.8
phototransformation [14C]
in purified water
EPA, N, 161-2
[14C-methyl]-labelled:
DT50 = 57 min (pH 7)
environmental half-life DT50 = 4.2 h (50° N)
Anderson,
Bornatsch and
Brauner 1988
(CHE2003-1302)
Section
(Annex
point)
Study
Purity
[%]
Method
Results
Comments
Reference
B.2.1.9.3
(IIA 2.9)
Quantum yield of
direct photodegradation
99.5
ECETOC
φ = 0.0142
GC-Solar (50° N):
DT50 = 0.17 d (summer) up to
DT50 = 1.62 d (winter)
Frank & Klöpffer (50° N):
DT50 = 0.28 d (July) up to
DT50 = 3.2 d (November)
B.2.1.9.4
(IIA 2.9)
Dissociation
constant (pKa)
99.8
It is not possible to specify a pK value of the
OECD 112
(titration method) test substance in pure aqueous systems.
Rosenfeldt, 1992
(CHE2003-1306)
B.2.1.10
(IIA 2.10)
Stability in air,
indirect phototransformation
Atkinson
calculation
(AOPWIN,
Version 1.87)
DT50 = 0.85 h (12 h-day)
k = 151.68 x 10–12 cm3 molecules–1 s–1
(OH-radical-conc.: 1.5 x 106 molecules cm–3)
Hellpointner, 1999
(CHE2003-1305)
Hellpointner, 1990
(CHE2003-1303)
B.2.1.11.1 Flammability
(IIA 2.11)
98.2
EEC A 10
EEC A 12
not highly flammable
no gases were liberated
Mix, 1993
(CHE1999-318)
B.2.1.11.2 Auto-flammability
(IIA 2.11)
98.2
EEC A 16
Test substance did not ignite below or at the
melting point of 144 °C.
Mix, 1993
(CHE1999-318)
B.2.1.12
(IIA 2.12)
Flash point
Not applicable (melting point > 40 °C )
B.2.1.13
(IIA 2.13)
Explosive
properties
98.2
EEC A 14
Not explosive
(heat: Koenen; shock: fall hammer; friction:
friction test apparatus)
Mix, 1993
(CHE1999-318)
B.2.1.14
(IIA 2.14)
Surface tension
99.9
EEC A 5 (OECD
ring method)
72.2 mN/m (c = 458.91 mg/L; 20 °C)
The substance is not surface active
Imre, 1993
(CHE2005-376)
B.2.1.15
(IIA 2.15)
Oxidising
properties
98.8
EEC A 17
Test substance has no oxidising properties.
Smeykal, 2005
(CHE2006-24)
98.8
EEC A 17
Test substance has no oxidising properties.
Bogdoll, B., 2007
E-1765537
Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels
Sektion
(Annex
Punk)
III2. 1
III2. 1
III2. 2.1
Eigenschaft
Methode
Farbe
Geruch
Explosionsfähigkeit
III2. 2.2
Brandfördernde Eigenschaften
III2. 3
Entzündlichkeit (Berührung mit
Wasser)
III2. 3
Entzündlichkeit (feste Stoffe)
III2. 3
Relative
Selbstentzündungstemperatur
III2. 4.2
pH-Wert
III2. 6.2
Schütt-/Stampfdichte
III2. 6.2
Schütt-/Stampfdichte
III2. 7.1
Lagerstabilität bei erhöhter
Temperatur
III2. 8.1
Benetzbarkeit
III2. 8.2
Schaumbeständigkeit
III2. 8.2
Schaumbeständigkeit
III2. 8.5
Nasssiebung (z.B. >= 75 µm)
III2. 8.6.
Korngrößenverteilung
EEC A 14 Explosive
properties
EEC A 17 Oxidising
properties (solids)
EEC A 12
Flammability (contact
with water)
EEC A 10
Flammability (solids)
EEC A 16 Relative
self-ignition
temperature for solids
CIPAC MT 75.3
Determination of pHvalues, pH of diluted
and undiluted aqueous
solutions
CIPAC MT 186
Bulk
density
CIPAC MT 186
Bulk
density
CIPAC MT 46.1
Accelerated storage,
general methods
CIPAC MT 53.3
Wetting of WP
CIPAC MT 47.2
Persistent foaming of
SC
CIPAC MT 47.2
Persistent foaming of
SC
CIPAC MT 185
Wet
sieve test
CIPAC MT 187
Particle size analysis
-7-
Ergebnis
weiß
muffig
Das Mittel ist nicht
explosiv.
Das Mittel ist nicht
brandförderd.
Das Mittel reagiert
nicht entzündlich bei
Berührung mit Wasser.
Das Mittel ist nicht
entzündlich.
355 °C
7,1 ( Konzentration: 1
%)
430 g/l ( sonstiges: fest
)
340 g/l ( sonstiges:
lose )
Das Mittel ist
physikalisch und
chemisch stabil. (
Lagerdauer: bei 54 °C /
14 d; sonstiges:
Bestimmt in HDPEVerpackungen, in
LDPE Verpackungen
und in Al-composite
foil-Verpackungen. )
50 s
0 ml ( Standzeit: nach
1 min; Konzentration:
52 % )
19 ml ( Konzentration:
17 %; Standzeit: nach
1 min )
0,02 Gew. %
18,47 µm ( sonstiges:
<= 90 % )
III2. 8.6.
Korngrößenverteilung
III2.10
Haftfähigkeit am Saatgut
III2.10
Verteilung über das Saatgut
III4. 2
Verfahren zur Reinigung von
Pflanzenschutzgeräten
by laser diffraction
CIPAC MT 187
Particle size analysis
by laser diffraction
CIPAC MT 194
Seed adhesion to
treaded seed
CIPAC MT 175
Determination of seedto-seed uniformity of
distribution for liquid
seed-treatment
formulations
1,43 µm ( sonstiges:
<= 10 % )
99,8 Gew. % (
sonstiges: Bestimmt
mit Mais. )
21,6 %
Gründlich mit Wasser
spülen.
Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen
Eigenschaften des Mittels:
Bewertungen : Negativ
The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were
experimentally tested:
colour, pH, pour and tap density, storage stability at high temperatures (14 d at 54 °C), wettability,
persistent foaming and particle size distribution (laser diffraction).
Deviations from the data submitted by the applicant were detected for pour and tap density and
wettability.
The formulation is just outside the limits of wettability and foam volume set in FAO specification
582/WS (2006).
-8-