AR 12/2010, Anhang 2

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AR 12/2010, Anhang 2
MAI 2010
Schlüsselverzeichnis 2010
für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen
zur Sozialversicherung
Titel:
Schlüsselverzeichnis 2010
für die Angaben zur Tätigkeit in den Meldungen zur Sozialversicherung
Herausgeber:
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Internet: www.arbeitsagentur.de
Erstellungsdatum:
10. Mai 2010
Fragen zum Schlüsselverzeichnis beantworten die Mitarbeiter/innen des
Betriebsnummern-Service in Saarbrücken:
Kontakt:
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Betriebsnummern-Service, Eschberger Weg 68, D - 66121 Saarbrücken
Tel: 01801 / 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Fax: 0681 / 988429 -1300
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
© Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg, 2010
Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung,
auch auszugsweise, mit genauer Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch
auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen
Zustimmung. Alle übrigen Rechte vorbehalten.
Entwurf
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .......................................................................................................3
1.
Der Tätigkeitsschlüssel - Überblick ...............................................4
2.
Beschreibung der Schlüssel ..........................................................5
2.1 Ausgeübte Tätigkeit – Stellen 1 – 5 ...................................................5
2.2 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss – Stelle 6...................6
2.3 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss – Stelle 7 .....................8
2.4 Arbeitnehmerüberlassung – Stelle 8 .................................................9
2.5 Vertragsform – Stelle 9 ....................................................................12
3.
Beispiel für die Verschlüsselung .................................................14
Anhang
Alphabetisches Verzeichnis der Tätigkeiten.........................................15
1
Entwurf
2
Entwurf
Vorwort
Arbeitgeber erstatten für ihre versicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur
Sozialversicherung. Diese Meldungen enthalten für jeden Arbeitnehmer auch Angaben über
seine Tätigkeit im Betrieb nach dem Schlüsselverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit
(§ 28a Abs. 3 Nr. 5 Sozialgesetzbuch – Viertes Buch – SGB IV).
Die Meldungen zur Sozialversicherung mit den Angaben zur Tätigkeit dienen der
Bundesagentur für Arbeit als Grundlage, ihren gesetzlichen Auftrag, Statistiken über die
Beschäftigten im Bundesgebiet zu führen (§§ 280 und 281 SGB III), erfüllen zu können. Die
Beschäftigungsstatistik gibt einen Überblick über Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes
nach Berufen, Wirtschaftszweigen und Regionen und ist somit die wichtigste
Informationsquelle über berufliche und wirtschaftliche Tätigkeit in der Bundesrepublik.
Die Angaben aus den Meldungen nach § 28a SGB IV werden von der Bundesagentur für
Arbeit als Sozialgeheimnis gewahrt. Eine Weitergabe dieser Einzeldaten an andere Stellen
ist grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, eine entsprechende zweckgebundene Regelung
im Sozialgesetzbuch sieht dies ausdrücklich vor.
In dem vorliegenden Schlüsselverzeichnis werden die Schlüsselzahlen beschrieben und
erläutert. Es ist somit eine wichtige Arbeitshilfe zur Verschlüsselung der Angaben zur
Tätigkeit.
Das neue Schlüsselverzeichnis 2010 löst das bisherige Schlüsselverzeichnis (Stand 2003)
mit dem 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel ab und wird verbindlich für Beschäftigungszeiträume
ab dem 1.12.2011 eingeführt.
Die Erläuterungen zu Schlüsseln und Merkmalen in diesem Verzeichnis beziehen sich
gleichermaßen auf männliche und weibliche Beschäftigte. Die männliche
Formulierungsweise wurde ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit gewählt.
3
Entwurf
1. Der Tätigkeitsschlüssel - Überblick
Die Angaben zur Tätigkeit (9-stelliger Tätigkeitsschlüssel) umfassen die folgenden Inhalte:
Die Angaben zur Tätigkeit richten sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Abgabe
der Meldung nach § 28a SGB IV. Zur Erfassung und Übertragung der Angaben werden
diese mit Hilfe der nachstehenden Schlüsselübersichten in Zahlen verschlüsselt. Diese
Schlüsselzahlen sind in den elektronischen Meldevordruck oder die Personalstammdaten
der Lohnabrechnungs-Software einzutragen.
Der Schlüssel „Angaben zur Tätigkeit“ ist in jeder An-, Ab- und Jahresmeldung anzugeben.
Vor jeder Meldung ist erneut zu prüfen, ob die für den Beschäftigten vorgesehene
Schlüsselzahl noch zutrifft. Wenn sich etwas an den bisherigen Angaben geändert hat, ist
die neue Schlüsselzahl zu ermitteln. Das gilt vor allem bei Abgabe der Jahresmeldung
(§ 10 Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung – DEÜV).
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
4
Entwurf
2. Beschreibung der Schlüssel
2.1. Ausgeübte Tätigkeit – Stellen 1 – 5
Angaben zur Tätigkeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Ausgeübte Tätigkeit
Die ausgeübte Tätigkeit wird durch die Klassifikation der Berufe1 (KldB 2010) abgebildet.
Mithilfe der KldB 2010 wird jede Tätigkeit mit einem 5-stelligen Nummerncode verschlüsselt.
In der Anlage zu diesem Schlüsselverzeichnis sind die Tätigkeiten mit dem jeweils
5 - stelligen Nummerncode alphabetisch aufgelistet. Anhand dieser Liste wird die Tätigkeit
des Beschäftigten, für den die Meldung erstattet wird, ausgewählt.
Maßgebend ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt – auch
wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht.
Wenn der Beschäftigte z.B. eine Ausbildung zum Industriemechaniker abgeschlossen hat, im
Betrieb aber als Berufskraftfahrer tätig ist, wird er unter 52122 „Berufskraftfahrer“ verschlüsselt.
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
1
Nähere Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 sind zu finden unter:
www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Statistik > Gesamtangebot der Statistik > Grundlagen > Klassifikation der Berufe
> KldB 2010
oder direkt über:
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/grundlagen/klass-berufe/kldb2010/index.shtml
5
Entwurf
2.2 Höchster allgemeinbildender Schulabschluss – Stelle 6
Angaben zur Tätigkeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Höchster allgemeinbildender
Schulabschluss
Der höchste allgemeinbildende Schulabschluss des Beschäftigten, für den die Meldung
erstattet wird, ist maßgebend.
Der Schulabschluss des Beschäftigten ist unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit zu
sehen. Für die Auswahl der Schlüsselzahl für den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss ist es unerheblich, ob für die Tätigkeit üblicherweise ein anderer Schulabschluss
vorgesehen ist.
Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden:
Schlüssel-Übersicht:
Schlüsselzahl
Ohne Schulabschluss
1
Haupt-/Volksschulabschluss
2
Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
3
Abitur/Fachabitur
4
Abschluss unbekannt
9
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
6
Entwurf
Erläuterungen:
Als Schulabschluss gilt der Besuch einer Schule in der vorgeschriebenen Zeit bis zum
erfolgreichen Abschluss der Prüfungen. Der Schulbesuch alleine reicht somit nicht aus.
Bei ausländischen Abschlüssen wird der gleichwertige deutsche Abschluss gewählt.
1 Ohne Schulabschluss
Schule wurde vorzeitig abgebrochen bzw. ohne erfolgreichen Abschluss beendet.
2 Haupt-/Volksschulabschluss
Abschlusszeugnis der Hauptschule.
Gleichwertig sind:
 Sonderschulabschluss
 erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ)
 Abschluss der 8. oder 9. Klasse an einer allgemeinbildenden polytechnischen
Oberschule der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR).
3 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss
Mittlere Reife: Abschlusszeugnis einer Realschule (oder Mittelschule), eines
Realschulzweiges an einer Gesamtschule oder einer Abendrealschule.
Gleichwertig sind:
 Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines Gymnasiums,
 das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbau- oder einer teilqualifizierenden
Berufsfachschule
 Abschluss der 10. Klasse einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der
ehemaligen DDR.
4 Abitur/Fachabitur
Das Abitur bzw. die allgemeine Hochschulreife wird an einem Gymnasium oder einer
integrierten Gesamtschule erworben. Gleichwertig ist der Abschluss der erweiterten
Oberschule in der ehemaligen DDR.
Das Fachabitur (fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) wird u.a. durch
Abschluss einer Fachoberschule, Berufsoberschule, einer Höheren Handelsschule oder
an einem Berufskolleg erworben (in den Bundesländern unterschiedlich geregelt).
9 Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 ist möglichst zu vermeiden und sollte nur gewählt werden, wenn
überhaupt keine Informationen zum Schulabschluss vorliegen. In den Fällen, in denen
Unsicherheit zwischen zwei Alternativen besteht, ist auf jeden Fall eine der Alternativen
zu wählen.
Beispiel: Es ist unklar, ob der Beschäftigte einen Hauptschulabschluss oder die Mittlere
Reife besitzt. In diesem Fall wird die wahrscheinlichere der beiden Alternativen gewählt.
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
7
Entwurf
2.3 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss – Stelle 7
Angaben zur Tätigkeit
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Höchster beruflicher
Ausbildungsabschluss
Der höchste berufliche Ausbildungsabschluss des Beschäftigten, für den die Meldung
erstattet wird, ist anzugeben.
Für die Auswahl der Schlüsselzahl ist somit der tatsächliche höchste Berufsabschluss des
Beschäftigten maßgebend, auch wenn für die der Meldung zugrunde liegende Tätigkeit
üblicherweise eine andere Ausbildung vorgesehen ist.
Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden.
Schlüssel-Übersicht:
Schlüsselzahl
Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
1
Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
2
Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
3
Bachelor
4
Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
5
Promotion
6
Abschluss unbekannt
9
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
8
Entwurf
Erläuterungen:
Beruflicher Ausbildungsabschluss ist jede Form der betrieblichen und schulischen
Berufsausbildung, die mit Zertifikat (Zeugnis, Diplom etc.) abgeschlossen wird.
Bei ausländischen Abschlüssen wird der gleichwertige deutsche Abschluss gewählt.
1 Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
Kein Ausbildungsabschluss liegt vor bei
 vorzeitigem Abbruch der Ausbildung
 betrieblichen Anlerntätigkeiten
 Abschluss eines Berufsgrundbildungsjahres (BGJ)
 Weiterbildungskursen, die die bisherige Ausbildung lediglich ergänzen, wie z.B. ITKenntnisse, Fremdsprachen, Bilanzbuchhaltung, Controlling, Marketing.
2 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung
Betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
oder der Handwerksordnung (HWO) oder auch eine Berufsausbildung an einer
vollqualifizierenden Berufsfachschule (z.B. Altenpflege, Assistenten in unterschiedlichen
Bereichen) bzw. an entsprechenden Berufskollegs.
3 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss
Abschluss durch Meisterprüfung vor einer Kammer (z.B. Handwerkskammer);
an einer Fach-/Technikerschule (Staatlich geprüfter Techniker in unterschiedlichen
Bereichen).
Gleichwertig sind u.a. Fachwirte (z.B. Fachwirt in der Alten- und Krankenpflege, Fachwirt
Controlling) oder Abschlüsse an den Fachschulen der ehemaligen DDR.
4 Bachelor
Bachelor ist der erste akademische Grad nach Abschluss einer wissenschaftlichen
Ausbildung. Ein Bachelor-Abschluss wird z.B. an einer Hochschule, Universität,
Technischen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie erworben. Beispiele:
Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B. Sc.), Bachelor of Engineering (B. Eng.).
5 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen
Abschluss z.B. an einer Hochschule, Universität, Technischen Hochschule,
Fachhochschule, Kunsthochschule, Pädagogischen Hochschule, an ehemaligen
Ingenieursschulen.
6 Promotion
Erwerb eines Doktortitels; Habilitation.
9 Abschluss unbekannt
Die Schlüsselzahl 9 ist möglichst zu vermeiden und sollte nur gewählt werden, wenn
überhaupt keine Informationen zum Ausbildungsabschluss vorliegen. In den Fällen, in
denen Unsicherheit zwischen zwei Alternativen besteht, ist auf jeden Fall eine der
Alternativen zu wählen.
Beispiel: Es ist unklar, ob es sich bei dem Fachhochschulabschluss um ein Diplom oder
um den Bachelor handelt. In diesem Fall wird die wahrscheinlichere der beiden
Alternativen gewählt.
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
9
Entwurf
10
Entwurf
2.4 Arbeitnehmerüberlassung – Stelle 8
Nur Zeitarbeitsunternehmen mit einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) unterscheiden hier, ob ihre Arbeitnehmer als
Zeitarbeiter (Leiharbeitnehmer) eingesetzt werden oder nicht.
Alle anderen und somit die Mehrzahl der Betriebe verschlüsseln ihre Beschäftigten
mit der Schlüsselzahl 1.
Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden.
Schlüssel-Übersicht:
Arbeitnehmerüberlassung
Schlüsselzahl
nein
1
ja
2
Hinweis für Zeitarbeitsunternehmen:
Arbeitnehmer, die an Dritte verliehen werden, sind mit 2 zu verschlüsseln.
Das Stammpersonal (z.B. in der Verwaltung) wird dagegen mit 1 verschlüsselt.
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
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Entwurf
2.5 Vertragsform – Stelle 9
Mit dem Schlüssel „Vertragsform“ wird zum einen die individuell vereinbarte Arbeitszeit
(Voll- oder Teilzeit), zum anderen die Form des Arbeitsvertrages (befristeter oder
unbefristeter Arbeitsvertrag) erhoben. Es handelt sich somit um einen Schlüssel aus zwei
miteinander kombinierten Merkmalen.
Die zulässigen Schlüsselzahlen sind in der folgenden Übersicht zu finden.
Schlüssel-Übersicht:
Schlüsselzahl
Arbeitszeit
Vollzeit
Teilzeit
Unbefristet
1
2
Befristet
3
4
Befristung
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
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Entwurf
Erläuterungen:
1. Arbeitszeit:
Ausschlaggebend für die Beurteilung ist die im Arbeitsvertrag individuell vereinbarte
Arbeitszeit.
•
Vollzeit
Unter Vollzeit ist die tariflich festgelegte Regelarbeitszeit zu verstehen.
•
Teilzeit
Teilzeit ist jede vertraglich festgelegte Arbeitszeit, die geringer als die tariflich festgelegte
Regelarbeitszeit ist.
Beispiele: Die tägliche Regelarbeitszeit beträgt 8 Stunden und die vertraglich vereinbarte
beträgt 4 Stunden. Die wöchentliche Regelarbeitszeit liegt bei 40 Stunden und vertraglich
vereinbart sind 38 Stunden.
Altersteilzeit:
 Blockmodell: In der Beschäftigungsphase ist als Vollzeit oder Teilzeit, gemäß
Regelarbeitszeit zu verschlüsseln, in der Freistellungsphase als Teilzeit.
 Teilzeitmodell: wird durchgängig als Teilzeit gekennzeichnet.
Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
 Ist in der Regel eine Teilzeitbeschäftigung.
 Bei befristeter Beschäftigung bis zu zwei Monaten kann auch Vollzeit vorliegen.
2. Befristung:
•
Unbefristet
Der Arbeitsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
•
Befristet
Der Arbeitsvertrag wurde auf bestimmte Zeit abgeschlossen (kalendermäßig befristete
Arbeitsverträge oder zweckbefristete Arbeitsverträge).
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
Link (voraussichtlich verfügbar ab 30.06.2010).
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Entwurf
3. Beispiel für die Verschlüsselung
Beispiel für eine Verschlüsselung: Altenpflegerin in einem Seniorenheim, Mittlere Reife,
Ausbildung zur Altenpflegerin, unbefristeter Arbeitsvertrag, Arbeitszeit: Teilzeit
Ausgeübte Tätigkeit (Altenpflegerin)
Höchster allgemeinbildender Schulabschluss (Mittlere Reife)
Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss (Berufsfachschule für Altenpflege)
Arbeitnehmerüberlassung (nein)
Vertragsform (Arbeitsvertrag: unbefristet / Arbeitszeit: Teilzeit)
Der Tätigkeitsschlüssel kann auch direkt in der Internet-Anwendung „Tätigkeitsschlüssel – Online“
unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Sozialversicherung ermittelt werden:
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Entwurf
Anhang
Alphabetisches Verzeichnis der Tätigkeiten
A
Abbrucharbeiter/in.................................................
Abfallbeauftragte/r.................................................
Abfallberater/in......................................................
Abfallsammler.......................................................
Abfüller/in..............................................................
Absatz- und Werbewirtschaftler/in........................
Abteilungsleiter - Forschung.................................
Abwassermeister/in..............................................
Account Manager/in..............................................
Aerobic-Trainer/in..................................................
Afrikanist/in............................................................
Ägyptologe/Ägyptologin.........................................
Akrobat/in...............................................................
Aktuar/in.................................................................
Albanologe/Albanologin.........................................
Algesiologe/Algesiologin........................................
Alleinmaschinist/in - Schiff (mit Einschr.)...............
Alleinsteuermann/-frau...........................................
Altenpflegehelfer/in.................................................
Altenpfleger/in.........................................................
Altentherapeut/in.....................................................
Ambulante/r Pfleger/in.............................................
Amerikanist/in..........................................................
Amtsanwalt/Amtsanwältin (FH)...............................
Analytiker/in - Chemie.............................................
Anästhesietechnische/r Assistent/in........................
Angehörige/r geistlicher Orden u. Mutterhäuser.....
Anglist/in.................................................................
Animateur/in - Freizeit.............................................
Animationskünstler/in..............................................
Ankleider/in / Garderobier/e....................................
Anlageberater/in......................................................
Anlagenmechaniker/in.............................................
- Apparatetechnik...................................................
- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik..................
- Schweißtechnik....................................................
- Versorgungstechnik.............................................
Annehmer/in (Textilreinigung).................................
Anorganiker/in.........................................................
Antennenmonteur/in................................................
Anthropologe/Anthropologin...................................
Anwendungsberater/in...........................................
Anwendungsprogrammierer/in...............................
Anwendungssystemadministrator/in......................
Anwendungssystemberater/in................................
Anzeigenverkäufer/in..............................................
Apothekenhelfer......................................................
32101
42323
42313
34301
51301
92113
27194
34393
92133
84582
91184
91234
94283
41184
91144
81454
51133
52413
82101
82102
82183
82182
91124
73253
41384
81332
83332
91124
63132
94302
94622
72123
34342
34342
34212
24422
34312
54132
41384
26312
91264
43233
43413
43343
43233
92382
62422
Apotheker/in / Pharmazeut/in..................................
Apothekerassistent/in..............................................
Application Engineer/Manager/in.............................
Arabist/in..................................................................
Arbeitserzieher/in.....................................................
Arbeitsmarktmanager/in...........................................
Arbeitsmedizinische/r Assistent/in............................
Arbeitsplanungsingenieur/in.....................................
Arbeitsplatz-Auditor/in..............................................
Arbeitspsychologe/-psychologin...............................
Arbeitsvermittler/in....................................................
Arbeitsvorbereiter/in.................................................
Arbeitswissenschaftler/in.........................................
Archäologe/Archäologin...........................................
Archivar/in................................................................
Arrangeur/in.............................................................
Art-Buyer (Werbung)................................................
Art-Direktor/in...........................................................
Artist/in.....................................................................
Arzneimittelchemiker/in...........................................
Arzt/Ärztin................................................................
Arztfachhelfer/in......................................................
Arzthelfer/in.............................................................
Arztsekretär/in.........................................................
Asphaltbauer/in........................................................
Assistent/in...............................................................
- Betriebsleitung im Gartenbau...............................
- Bibliotheken..........................................................
- Controlling.............................................................
- Filmgeschäftsführung............................................
- Freizeitwirtschaft...................................................
- Geovisualisierung.................................................
- Gesundheits- und Sozialwesen............................
- Gesundheitstourismus/-prophylaxe......................
- Hotelmanagement.................................................
- Informatik..............................................................
- Informatik (allgemeine Informatik)........................
- Informatik (Betriebsinformatik)..............................
- Informatik (Medieninformatik)................................
- Informatik (Softwaretechnik).................................
- Informatik (technische Informatik).........................
- Informatik (Wirtschaftsinformatik).........................
- Innenarchitektur....................................................
- klinische Studien...................................................
- Lebensmittelkontrolle............................................
……
……
15
81804
81822
61124
91154
83133
71524
82213
27304
53113
81614
71524
27303
91344
91234
73314
94144
92113
23294
94283
41384
81404
81103
81102
73222
32212
11302
73322
72233
92382
63112
31222
82182
82342
63212
43102
43102
43112
43152
43403
43122
43112
93212
73342
53332