Ist der Laubfrosch im nördlichen Rheinland noch zu retten?
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Ist der Laubfrosch im nördlichen Rheinland noch zu retten?
Laubfrosch Ausblick Gesellschaftliche Interessen werden auch weiterhin Flächen-Ansprüche an Natur und Landschaft stellen. Im Verkehrssektor genießt der Individualverkehr immer noch einen hohen Stellenwert. Solange Bund, Länder und Gemeinden weiter Straßen bauen und der Naturschutz keinen Vorrang genießt, sind Kompensationsmaßnahmen notwendig. Ein wirklicher, wissenschaftlich haltbarer Ausgleich im Naturhaushalt ist nicht möglich. Die hier aufgestellten Verbesserungsvorschläge sollen jedoch zu einem sachlichen und fundierten Umgang mit dem Instrument der Kompensationsmaßnahmen führen und Fehler vermeiden helfen. So kann ein kleiner Beitrag dazu geleistet werden, den gestörten Naturhaushalt nicht völlig aus dem Gleichgewicht geraten zu lassen. Literatur ADAM, K./NOHL, W./VALENTIN, W.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft, Düsseldorf 1987. BAUER, E.: Vortragsmanuskript, Düsseldorf 1985. 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Anschrift der Verfasser: Ingeborg Bauer Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NW Leibnizstr. 10 4350 Recklinghausen Volker Kleinschmidt UVP-Forschungsstelle/ FG Landschaftsökologie und Landschaftsplanung Univ. Dortmund Postfach 500500 4600 Dortmund 50 Frank Glaw/Arno Geiger Ist derLaubfrosch im nördlichen Rheinland noch zu retten? Jeder kennt ihn, jeder hat ihn gern, den Laubfrosch. Kein anderer Lurch taucht so häufig auf Titelfotos von Büchern und Zeitschriften auf wie er. Doch in der Natur findet man ihn kaum noch. In wenigen Jahrzehnten ist er zu einer Rarität geworden. Und trotz aller Popularität bleiben viele Aspekte seiner Lebensweise und vor allem sein starker Rückgang bis heute rätselhaft. Um das Aussterben des Laubfrosches in NordrheinWestfalen zu verhindern, hat die LÖLF ein Artenhilf sprogramm gestartet. Die Ergebnisse einer zweijährigen Untersuchung* über die Situation des Laubfrosches aus dem Landesteil Nordrhein liegen nun vor. Während die noch andauernden Untersuchungen aus dem Landesteil Westfalen eine relativ erfreuliche Situation beschreiben, stellt sich die Situation in Nordrhein als sehr problematisch dar. * Werkverträge 1989 & 1990 zw. LÖLF u. F. Glaw LÖLF-Mitteilungcn 1/91 Der Laubfrosch: im nördlichen Rheinland die am stärksten gefährdete Amphibienart. Foto: F. Glaw 39 Laubfrosch Laubfrosch in Nordrhein als typischer Flußauenbewohner bezeichnet werden. Wie auch für viele andere Anurenarten (Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte, Seefrosch) war das Rheintal als Lebensraum für den Laubfrosch besonders bedeutsam (41% aller Fundorte). Heute ist dieses Gebiet als wichtiger Industrie- und Siedlungsstandort extrem anthropogen geprägt. Auf eine — oft angenommene — flächendeckende Verbreitung über das gesamte Tiefland kann jedoch aus den erfaßten Fundorten nicht geschlossen werden. Die Bestandssituation heute Laichgewässer des Laubfrosches mit Sitz- und Rufwarten im Bereich der Gebüsche. Foto: A. Geiger Der Laubfrosch ist in Nordrhein zweifellos die am stärksten gefährdete Amphibienart. Von den eindeutigen Aussetzungsstandorten abgesehen, konnten nur noch an zwei weit voneinander entfernt liegenden Stellen autochthone Laubfroschbestände nachgewiesen werden. Beide Populationen sind stark gefährdet! Population 1*) — In der Kartierungsnacht mit der stärksten Rufaktivität (23. 4. 1990) wurden Es ist bald 100 Jahre her, als DÜRIGEN an einem Hauptlaichgewässer ca. 50, im Jahre 1897 in seinem klassischen Werk an einem Nebenlaichgewässer 5 Männ„Deutschlands Amphibien und Reptilien" chen festgestellt. schreiben konnte: „In Deutschland jedoch — Das Hauptlaichgewässer war 1990 besucht man ihn (den Laubfrosch) in keinem reits Mitte Juni nahezu ausgetrocknet, Staate und keiner Provinz vergebens." so daß der Fortpflanzungserfolg ausDas sieht heute anders aus. Schon im blieb. vorläufigen Verbreitungsatlas der Lurche — Im Nebenlaichgewässer wurde eine unund Kriechtiere im nördlichen Rheinland gewöhnlich hohe Bestandsdichte von (GEIGER & NIEKISCH, 1983) machte Rückenschwimmern festgestellt (bis zu SCHALL auf die problematische Situa150 Exemplare bei einem einzigen Zug tion des Laubfrosches aufmerksam. Doch Die Fundorte belegen, daß der Laubfrosch mit einem Kescher von 30 cm Durchauch aus anderen Regionen Mitteleuro- das Tiefland bevorzugt (s. Abb.) und zumesser), so daß auch hier zwar noch pas, in denen er früher häufig anzutreffen mindest entlang der größeren Flüsse weit jüngere Kaulquappen, aber keine war, ist er bereits großflächig verschwun- verbreitet war. Fast alle Fundorte liegen in Jungfrösche mehr nachgewiesen werden oder auf letzte Inselvorkommen be- einem Gürtel von nur wenigen Kilometern den konnten. schränkt. um diese Flüsse (s. Tab.). Damit kann der — Die Laubfrösche beschränkten sich auf nur zwei Laichgewässer, obwohl weiteAnzahl der Fundorte (n=55) re, scheinbar geeignete Tümpel vorhanden waren, was als Zeichen für zu 251 geringe Individuenzahl gewertet werden kann (s. u.). 1984 wurden hier noch an fünf verschiedenen Stellen Laubfrö20sche gefunden (JASCHKE, mdl. Mitt.). Die historische Verbreitung des Laubfrosches in Nordrhein 15" Die Erfassung der Laubfrösche in Nordrhein reicht bereits 200 Jahre zurück. Der erste Beleg stammt aus dem Jahr der französischen Revolution. Der Herpetologe und Ornithologe BLASIUS MERREM ging 1785 an die Universität Duisburg und erstellte 1789 ein „Verzeichnis der rothblütigen Tiere um Göttingen und Duisburg wahrgenommen", in dem er den Laubfrosch aufführt. Bis heute kamen etwa 50 weitere Fundorte hinzu (s. Tab.), womit allerdings sicher nur ein Bruchteil der ehemaligen Vorkommen erfaßt ist. Population 2*) — In der besten Ruf nacht (22. 4. 1990) wurden maximal nur etwa 25 Männchen gehört. — Die als Rufplätze dienenden Gewässerbereiche sind relativ schwach besetzt, wie bei Population 1 bleiben andere, scheinbar ebenfalls geeignete Gewässer ungenutzt. 12 10" 5- 0 0-50 50-100 100-150 Höhenstufen (m über NN) 150-200 200-250 Vertikalverbreitung der Laubfroschpopulation im nördlichen Rheinland. 40 250-300 *) Aus Artenschutzgründen unterbleibt hier die genaue Fundortangabe. LÖLF-Mitteilungen 1/91 Laubfrosch Die Konzentration der Ruf aktivität auf ein Gewässer stimmt nicht mit den Beobachtungen anderer Autoren überein, wonach in der Regel eine Verteilung der rufenden Männchen auf verschiedene Gewässer der Umgebung oft selbst dann stattfindet, wenn diese ungeeignet erscheinen. Warum eine Verteilung der Männchen in diesem Jahr ausgeblieben ist, bleibt unklar. Ein Grund könnte darin liegen, daß die Rufe am Laichgewässer nicht nur dem Anlocken laichbereiter Weibchen dienen, sondern auch zur Ansammlung weiterer Männchen führen, die sich auf die geeigneten Stellen des Laichgewässers verteilen. Sobald die Männchendichte zu sehr ansteigt, kommt es zu verstärktem Laichgewässerwechsel und damit zur Verteilung auf andere Gewässer. Ist die Zahl der Männchen zu gering bzw. das Angebot an bevorzugten Strukturen am Hauptlaichgewässer groß genug, reicht der „Konkurrenzdruck" nicht aus, so daß alle Männchen am Gewässer verbleiben. Wenn nun der Reproduktionserfolg in diesem einen Gewässer durch Austrocknung, Feinde o. ä. ausfällt, bedeutet dies für die Population den Ausfall einer gesamten Jahresnachkommenschaft. Falls diese Deutung zutrifft, muß die Konzentration der Laubfrösche auf dieses eine Gewässer als Indiz für eine starke Bestandsgefährdung gewertet werden. Die beiden letzten Populationen befinden sich nicht in den unteren Höhenstufen, sondern bei 150 bzw. bei ca. 190 m ü. NN, obwohl etwa 60 % der historischen Fundorte unter 100 m über NN liegen. Diese Tatsache steht in auffälliger Übereinstimmung mit der Situation in RheinlandPfalz, wo die stabileren Bestände in höheren Regionen des Westerwaldes zu finden sind (GRUSCHWITZ 1981), während die letzten Vorkommen in den Rheinauen stark rückläufige Tendenz zeigen (SCHADER 1983). Unklar bleibt allerdings, warum am relativ dünn besiedelten Niederrhein die ehemals zahlreichen Vorkommen offenbar restlos erloschen sind, während in der westfälischen Bucht noch zusammenhängende Vorkommen bestehen. Typische Sitzwarte des Laubfrosches, sonnexponierter Platz in einem Brombeergebüsch. Foto: A. Geiger • aquatische Vegetation kann, muß aber nicht vorhanden sein • geringe Feinddichte (kein Fischbesatz, wenig Wasserinsekten und Molche) (vgl. TESTER 1990) • Nähe zum Sommerlebensraum ist vorteilhaft • sonnenexponierte Ufervegetation aus Büschen oder Röhricht, die möglichst wenig Schatten auf die Wasserfläche werfen (junge Sukzessionsstadien) Die Sommerlebensräume sind sehr variabel, günstig sind aber folgende Merkmale: • sonnenexponierte Hecken-, Strauchund Gebüschgruppen (z.B. Brombeeren) • Röhrichtbestände • großblättrige, krautige Pflanzen (Huflattich, Pestwurz, Ampfer) • bluten- und insektenreiche Wiesen und Hochstaudenfluren (besonders für die Jungtiere) • unmittelbare Nähe zu den Laichgewässern • Laubwaldränder (dichter Wald wird gemieden) Lebensraum des Laubfrosches • großflächig extensive Nutzung der Der wohl wichtigste Teillebensraum ist das Landschaft mit geringem Einsatz von Laichgewässer. Chemikalien Im nördlichen Rheinland (SCHALL 1983, eigene Beobachtungen), in Westfalen Die Überwinterung erfolgt an Land wahr(LOOS & HILDENHAGEN 1981), scheinlich im Bereich des SommerlebensRheinland-Pfalz (SCHADER 1983), raumes (STUMPEL 1990). Schleswig-Holstein (DIERKING-WESTPHAL 1985) und Niedersachsen (MANSKE & PODLOUCKY in Vorb.) setzt sich Vergesellschaftung ein Laubfroschhabitat in der Regel aus Gute Laubfroschvorkommen sind häufig folgenden Strukturen zusammen: mit anderen Amphibienarten vergesell• sonnenexponierte, warme Stillgewäs- schaftet (TESTER 1990). Unter Miteinbeser unterschiedlicher Größe, aber mit ziehung historischer Vorkommen ist bzw. geringer Tiefe (ca. 50 cm) war der Laubfrosch in Nordrhein ausLÖLF-Mitteilungen 1/91 nahmslos mit allen anderen hier heimischen Amphibienarten vergesellschaftet. Hierbei sind jedoch folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Die Arten kommen bzw. kamen zwar alle irgendwo zusammen mit dem Laubfrosch vor, laich(t)en aber nicht unbedingt auch in den gleichen Gewässern ab. - Einige Vergesellschaftungen sind durch Aussetzungen des Laubfrosches und/oder der vergesellschafteten Arten bedingt. - Die geringe Anzahl der Laubfroschvorkommen läßt keine weiteren Interpretationen zu. Erwähnenswert ist allerdings eine auffällige Parallele zwischen Laubfrosch und Knoblauchkröte. Beide Arten sind ausgesprochene Flachlandbewohner und im nördlichen Rheinland akut vom Aussterben bedroht. Trotz ihrer unterschiedlichen Lebensweise (Laubfrosch kletternd, Knoblauchkröte grabend) liegen die Verbreitungsscherpunkte beider Arten im Einzugsbereich der größeren Flüsse (Rhein, untere Sieg, untere Lippe). Wie die Tabelle zeigt, kam der Laubfrosch an fast allen bekanntgewordenen nordrheinischen Standorten der Knoblauchkröte (oder deren näherer Umgebung) ebenfalls vor. Er war darüber hinaus aber noch weiter verbreitet. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Vergleich der Verbreitungskarten beider Arten aus anderen Regionen. Eine mögliche Erklärung könnte in den vergleichbaren Habitatansprüchen der Kaulquappen zu suchen sein, deren ähnliche Lebensweise schon EIBL-EBESFELD (1953) aufgefallen war. Für den Artenschutz ergäbe sich durch das gemeinsame Vorkommen der beiden Arten die Möglichkeit, zwei hochgradig gefährdete Arten gleichzeitig zu berücksichtigen. 41 Laubfrosch Laubfroschfundorte im nördlichen Rheinland Kreis/Stadt Kreis Kleve Kreis Kleve Kreis Kleve Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Wesel Kreis Viersen Kreis Viersen Kreis Viersen Stadt Krefeld Kreis Neuss Kreis Neuss Stadt Düsseldorf Stadt Düsseldorf Stadt Düsseldorf Stadt Düsseldorf Stadt Düsseldorf/ME Stadt Düsseldorf Kreis Mettmann Kreis Mettmann Kreis Mettmann Kreis Mettmann Kreis Mettmann Stadt Wuppertal Stadt Wuppertal Stadt Wuppertal Stadt Wuppertal Stadt Wuppertal Stadt Solingen Stadt Remscheid Stadt Duisburg Stadt Duisburg Stadt Essen Stadt Essen Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg Kreis Düren Kreis Düren Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen Kreis Euskirchen Stadt Köln Rhein-Berg-Kreis Oberberg. Kreis Rhein-Sieg-Krcis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Kreis Rhein-Sieg-Krcis Stadt Bonn Stadt Bonn Fundort Am Latzenbusch Haldern Bienener Altrhein Diersford Buren Dämmerwald Damm/Bricht NSG Schwarzes Wasser Alte Lippe bei Wesel Ginderich Diergardtsche Fischteiche Naturpark Schwalm-Nette Schlootkuhlen bei Kempen Hülser Bruch Hülchrather See Knechsteder Busch Heerdt Hamm Volmerswerth Gerresheim Dammer Mühle Rotthäuser Bachtal Neandertal Hildener Heide Ohligser Heide Monheim Neviges Kohlfurt Morsbachtal Elberfeld Tongrube Uhlenbruch Dorfteich b. Linderhausen Widderter Wiesen Eschbachtal Duisburg Walsumer Rheinaue Mergelgruben entlang d. Emscher Essen-West südöstl. Heinsberg (Seifkant) Elfenmeer Popul. 1 (keine Ortsnennung) Nicderdrove Disternich bei Zülpich Kalkarer Moor Zülpich-Füssenich Zülpich-Eifclrand Grube am Hornpottweg Wahner Heide/Schefferei Siegtal Popul. 2 (keine Ortsnennung) am BF Kottenforst Roisdorf Siegmündung Siegburg-Seligental Sieg zw. Kaldauen&Woldorf Schwarz-Rheindorf Pützchen unteres Aggertal Stallberger Fischteiche Lengsdorf Venusberg TK 25/Q 4304/4 4305/2 4204/1 4305/2 4206/3 4206/4 4306/2-4307/1 4305/1-4305/2 4306/1-4306/3 4305/3 4702/4 4604/1 4605/1 4805/4 4906/1 -4906/2 4706/3 4706/3-4806/1 4806/2 4707/3 4707/3 4707/3 4707/4 4807/2 4807/2 4807/3 4608/4 4808/2 4808/2 4708/1 4609/4 4609/4 4808/3 4809/1 4505/? 4406/1-4406/3 4408/3 4507/2 4902/4 4802/2 5205/3 5205/1 5206/1-5206/3 5306/4 5205/4 ca. 5305 4808/3 5109/1 5208/1,2 5207/4 5308/1 5208/1 5208/1,2 5109/4 5209/1,2 5208/2 5208/4 5109/3 5109/3 5208/3 5208/4 Legende: Es wurden nur konkrete und zuverlässig erscheinende Hinweise berücksichtigt. Die Höhenstufen bedeuten: 1 = 0 - 5 0 Meter über NNm 2= 50-100 Meter über NNm 3 = 100-150 Meter über NNm 4 = 150-200 Meter über NNm 5 = 200-250 Meter über NNm 6 = 250-300 Meter über NNm 42 Quelle Fund-Datum DBV-Alpen (Rosenkranz mdl, 1989) 7.3.1988 Mildenberger n. GLANDT (1975) 1966-68 Neubauer n. GLANDT (1975) 1932 Mildenberger n. GLANDT (1975) 1963-68 Mildenberger n. GLANDT (1975) 1962-67 Mildenberger n. GLANDT (1975) 1962-68 Mildenberger n. GLANDT (1975) 1963-66 Engländer (mdl. 1989) Mitte 1950er de Leuw (mdl. 1990) Anfang 1950er de Leuw (mdl. 1990) Anfang 1950er 9 BK LÖLF (1984) Mildenberger n. SCHNELL (1967) vor 1967 HEEGER (1980) vor 1950 HERBST n. SCHNELL & SCHNELL (1971) bis 1965 Aussetzung ?, nach BK LÖLF (1981/84) ? 9 Baumer n. SCHNELL (1971) Neubauer n. GLANDT (1975) 1910 Neubauer n. GLANDT (1975) 1910 Neubauer n. GLANDT (1975) 1910 Schulenberg n. GLAW & SCHÜTZ (1988) 1950er ? Hinweise (Schulenberg/Schall) alte Hinweise 1960er Aussetzung, alte Hinweise rezent Neubaur n. GLANDT (1975) 17.9.1932 KUHLE (1950) vor 1950 7 Aussetzung G. de Rossi n. DÜRIGEN (1897) vor 1897 Aussetzung 1980-86, alte Hinweise rezent Aussetzung, alte Hinweise rezent BEHRENDS(1884) vor 1884 Georgi n. Pastors (mdl. 1991) . 1950er Doligkeit n. SCHALL et al. (1985) um 1960 Sievers n. BK LÖLF (1981) Anfang 1970er Krauss (mdl. 1989) 1933/34 MERREM (1789) vor 1789 7 BK LÖLF (1980/81/83) unbekannt n. KORDGES et al. (1989) bis 1965 unbekannt n. KORDGES et al. (1989) bis 1968 Irrtum, n. SCHALL (1983) ? nur unsicherer Hinweis NEUMANN et al. (1979) rezent Bernads (mdl. 1989) bis 1970er Herbst n. GLANDT (1975) 1966 Neubaur n. JACOBS et al. (1987) 1935 Vogt n. JACOBS et al. (1987) 1975 Weber n. JACOBS et al. (1987) vor 1983 Aussetzung ab 1980 bis 1989 Denant (mdl. 1989) 1984/85 7 Schumacher n. GLANDT (1975) Jaschke (mdl. 1989), KLEWEN (1984) rezent Rothmeier (mdl. 1989) 1984/85 Neubaur n. GLANDT (1975) 16.5.1934 Neubaur n. GLANDT (1975) 1919 & 1936 OBERT (1977) bis 1973 OBERT (1977) bis 1975 Neubaur n. GLANDT (1975) 8.5.1919 Neubaur n. GLANDT (1975) 7.5.1920 Neubaur n. GLANDT (1975) 16.5.1934 Neubaur n. GLANDT (1975) 29.9.1934 LEYDIG (1881) vor 1881 LEYDIG (1881) vor 1881 Flußnähe _ Rhein 4 Rhein 2 Rhein 3 Rhein 9 Lippe 5 Lippe 1 Rhein 4 Lippe 1 Rhein 2 Maas 7 Maas 1-7 Niers 1 Rhein 8 9 Rhein 7 Rhein 1 Rhein 1 Rhein 1 Dussel 2 Dussel 1 Dussel 2 Dussel 1 Rhein 8 Rhein 8 9 Hardenb. Bach 1 Wupper 1 Wupper 1 Wupper 1-2 Wupper 4 - 5 Wupper 4 - 5 Wupper 2 Wupper 2 Rhein 1 - 4 Rhein 1 Emscher 1 Emscher 1 ? Rur3 Rur2 Neffelbach Erft Neffelbach 7 - Sülz 1 Siegl Swistbach 2 Swistbach 3 Rhein 3 Rhein/Sieg 1 Siegl Siegl Rhein 1 Rhein 2 Sieg/Agger 1 Sieg 4 Rhein 4 Rhein 2 Höhe Anzahl 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 E P 7 1 2 2 P P P P P P E 9 7 P 9 P 9 9 7 9 P 9 P P 2 9 2 7 P 4 3 4 4 6 6 4 4 1 1 1 1 4 3 3 5 3 3 1 3 4 2 E? P P 2 3 2 2 2 2 2 3 3 ? 9 P E P P 9 9 P P? ? P P 7 E E 7 P E P P 9 P P P P 9 9 9 P P Die Symbole unter „Anzahl" bedeuten: P — Population E — Einzelfund ? — unbekannt LÖLF-Mitteilungen 1/91 Laubfrosch Gefährdungsursachen Der auffallend starke Rückgang des Laubfrosches war bis vor kurzem weitgehend unverständlich. Besondere Anfälligkeit gegen Umweltchemikalien wurde aus diesem Grund postuliert, jedoch bisher nicht belegt (TESTER 1990). Auch der bis Ende der siebziger Jahre andauernde kommerzielle Handel mit den beliebten Wetterpropheten für das berüchtigte Glas mit Leiterchen traf den Laubfrosch sehr viel stärker als alle anderen heimischen Amphibienarten. Dennoch ist man sich weitgehend einig, daß die Hauptursache für den Rückgang in der Zerstörung der Lebensräume zu suchen ist. Warum aber geht der Laubfroschbestand in vielen Regionen Mitteleuropas so stark zurück, während sich andere Amphibienarten besser halten können? Deutlichen Fortschritt in der Beantwortung dieser Frage verdanken wir der Dissertation von URS TESTER (1990), der den bisherigen Kenntnisstand aus der Literatur zusammentrug und durch eigene Untersuchungen erheblich erweiterte. Ein lange nicht erkannter Schlüsselfaktor ist die kurze Lebensdauer des Laubfrosches in Freiheit, denn in Gefangenschaft können die Tiere recht alt werden. Anzeichen für eine kurze Lebensdauer sind schon länger bekannt: OBERT (1977) beschreibt den Zusammenbruch einer Population bei Siegburg. Die Zahl der rufenden Männchen sank von ca. 70 (1971) über 40 (1972) über 9 (1973) auf 0 (1974)! Zwei weitere Chöre in der Siegniederung mit ca. 25 bzw. 50 Männchen (1971) waren 1976 ebenfalls erloschen. An einer Population Der Laubfrosch ist ein guter Kletterer. in Westfalen ermittelten KUHLMANN & NOLTE (1986) nach einem Jahr eine Wiesion wird durch Düngemittel im Wasser derfundrate von 21,5%. TESTER (1990) stark beschleunigt, so daß flache Laichfand eine durchschnittliche Mortalitätsragewässer schnell verlanden (Bsp. Bhf. te von 70% pro Jahr. Dies bedeutet, daß Kottenforst, Lippeaue). Laubfrösche in der Regel nur ein bis zweimal ablaichen, bevor sie verschwinden • Die Konzentration von Rückenschwimmern kann zeitweise enorm (sterben). Daher sind die Populationen in hoch werden (Population 1). Im Gestarkem Maße auf regelmäßigen Fortgensatz zu Libellenlarven und Molchen pflanzungserfolg angewiesen. erbeuten Rückenschwimmer (Notonecta spp.) freischwebende Tiere in den Nun ist es aber für den Laubfrosch besonoberen Wasserschichten, also selektiv ders charakteristisch, daß oft ganze JahrLaubfroschkaulquappen. gänge ohne Nachwuchs bleiben. Dies hat vor allem folgende Ursachen: • In permanent wasserführenden Laich• Die Laichgewässerwahl ist relativ ungewässern kann Fischbesatz einen erspezifisch, Laich wird oft auch in ungeheblichen Prädationsdruck ausüben eignete Gewässer abgelegt. (TESTER 1990). • Dennoch werden flachere Gewässer Der Weg von der Kaulquappe zum Laubzur Eiablage bevorzugt, die in heißen frosch stellt also eine gefahrenreiche Sommern oft austrocknen, bevor die Gradwanderung dar. So wird auch verKaulquappen die Metamorphose voll- ständlich, wie die laubfroschtypische hohe enden können (Bsp. Population 1). Populationsdynamik zustande kommt und • Die Kaulquappen sind sehr wärmelie- daß isolierte Populationen schon nach webend, bei einer Wassertemperatur von nigen schlechten Jahren zusammenbreunter 15 °C stellen sie das Wachstum chen. praktisch ein (TESTER 1990). Kalte In einem vernetzten BiotopverbundsySommer oder Beschattung der Wasser- stem schadet das zeitweilige Aussterben fläche durch Sukzession verringern so von Subpopulationen hingegen nur wenig. den Fortpflanzungserfolg. Die Sukzes- Schon nach kurzer Zeit werden geeignete LÖLF-Mitteilungcn 1/91 Foto: A. Geiger Lebensräume wiederbesiedelt. In einer so stark zerschnittenen Landschaft wie dem nördlichen Rheinland oder auch dem Saarland gibt es kaum noch geeignete Biotopverbundsysteme. So ist zu befürchten, daß selbst zahlreiche isolierte Laubfroschvorkommen den Bestand langfristig nicht sichern können, sondern nach und nach aussterben werden. Schutz- und Hilfsmaßnahmen Als langfristige Schutzmaßnahme muß also der Wiederaufbau von Metapopulationen (vernetzten Subpopulationen) angestrebt werden. Hierzu erscheint die Optimierung bestehender bzw. Schaffung neuer Laichgewässer am wirkungsvollsten. Konkrete Vorstellungen zur praktischen Umsetzung liegen bereits vor. Der Laubfroschbestand in Nordrhein hat jedoch längst die kritische Grenze unterschritten, an der mit dem zufälligen Aussterben der Art im Sinne von SHAFFER (nach HOVESTADT 1990) gerechnet werden muß. Sicherung des Fortpflanzungserfolgs in der kommenden Laichsaison ist also die wichtigste akute Hilfsmaßnahme. 43 Landeseigene Grundstücke Problem der Wiederansiedlungen situation dadurch erheblich. An einigen den Schutz des Laubfrosches in Nordrhein Wie schon erwähnt, hat der Laubfrosch in Mitteleuropa starke Bestandseinbußen hinnehmen müssen und ist nicht nur im nördlichen Rheinland an den Rand der Ausrottung gelangt. Das Fehlen des Laubfrosches in der Landschaft wird von vielen Menschen offenbar als Verarmung empfunden. So kam es in Nordrhein besonders mit Beginn der 80er Jahre zu einer Welle von zahlreichen Wiederansiedlungsversuchen. Fast alle derartigen Aktionen sind gescheitert. Die wenigen bislang erfolgreichen Aussetzungen sind aber trotzdem im nördlichen Rheinland schon zahlreicher als die natürlichen Vorkommen und verzerren die Bestands- Stellen läßt sich außerdem nicht nachvollziehen, ob bzw. wie viele Tiere ständig nachgesetzt werden. Es ist daher quasi unmöglich festzustellen, ob sich tatsächlich lebensfähige Populationen ausgebildet haben. Andererseits können bereits bestehende Vorkommen dazu beitragen, die Ansprüche des Laubfrosches besser kennenzulernen, sofern weitere Aussetzungen unterbleiben und die Bestandsentwicklung gut dokumentiert wird. Laubfrösche am Gartenteich anzusiedeln, ist praktisch aussichtslos und sollte daher unterbleiben! Hinzu kommt, daß es nach § 63 Landschaftsgesetz NW verboten ist. Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß es bei realistischer Einschätzung für fast schon zu spät ist. Um eine Situation wie im nördlichen Rheinland zu verhindern, wird es deshalb um so wichtiger sein, im Landesteil Westfalen rechtzeitig ein detailliertes Schutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen, da es dort noch zusammenhängende Vorkommen gibt. Anschriften der Verfasser: Frank Glaw Sennefelder Straße 20-22, 5000 Köln 30 Arno Geiger Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forstplanung NRW Leibnizstr. 10, 4350 Recklinghausen Literatur bei den Verfassern Hans-Joachim Dietz Naturschutz und Landschaftspflege bei der Verwaltung landeseigener Grundstücke S eit August 1990 sind die Landesbehörden verpflichtet, Naturschutz und Landschaftspflege bei der Verwaltung eigener Grundstücke zu berücksichtigen (vgl. Kasten S. 45). Rechtsgrundlage ist Artikel 29a der Landesverfassung, der vorschreibt, daß die natürlichen Lebensgrundlagen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stehen. Einzelheiten ergeben sich aus fachgesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Bundesnaturschutzgesetz und dem nordrhein-westfälischen Landschaftsgesetz. Weil der Erlaß Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechtes sowie Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände nicht bindet, wird diesen lediglich empfohlen, die Regelungen des Erlasses anzuwenden. Der Erlaß bezieht sich auf die umweltverträgliche Nutzung bebauter Landesgrundstücke. Er schreibt dort vor, • die Flächenversiegelung zu beschränken, • heimische, standortgerechte Pflanzenbestände zu belassen oder anzulegen, • schonende Bodenbearbeitung und naturgemäße Pflegemaßnahmen durchzuführen, • Naturbeeinträchtigungen zu beseitigen, • bei Pflege und Gestaltung von Freiflächen auf Baumaterialien und Stoffe zu verzichten, deren Gewinnung oder Herstellung Naturschäden verursacht. 44 Nicht bebaute, schutzwürdige Flächen im Besitz des Landes sind unter Naturschutz zu stellen und nach Biotop-Pflegeplänen, die mit der LÖLF abgestimmt sind, zu unterhalten. Die Grundstücksverwaltungen haben dabei förderlich mitzuwirken. Sonstiges Grundvermögen des Landes kann für Tauschzwecke bereitgestellt werden, wenn damit für den Naturschutz wertvolle Grundstücke aus privater Hand in die öffentliche überführt werden. In dem Erlaß werden verschiedene Verfahrenswege aufgezeigt, wie die grundstücksverwaltenden Behörden über den Naturschutz informiert werden können. Danach besteht die Möglichkeit, daß diese Behörden im Rahmen der Landschaftsplanung, bei der Ausweisung von Schutzgebieten oder im Rahmen der Biotopkartierung über den Schutzwert und Unterschutzstellungsabsichten der Landschaftsbehörden unterrichtet werden. Grundstücksverwaltende Behörden können aber auch landeseigene Flächen zur Unterschutzstellung den Landschaftsbehörden melden, wenn sie einen Schutzgrund vermuten. Sehr wichtig ist die Feststellung, daß die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der dargestellten Form den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Langfristig dient der Schutz von Natur und Landschaft als öffentliche Aufgabe den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit. Im übrigen wird darauf verwiesen, daß Gemeinden und Gemeindeverbände mit Landesnaturschutzmitteln gefördert werden können, wenn sie an der Verwirklichung des Erlasses mitarbeiten. In der 35. Umweltministerkonferenz, die am 22723. November 1990 in Berlin stattfand, wurde ein Beschluß über die Verwendung bundeseigener Grundstücke für Naturschutzzwecke gefaßt. Darin vertreten die Umweltminister und -Senatoren der Länder die Auffassung, daß der Bund bzw. die Sondervermögen des Bundes verpflichtet sind, bei der Verwaltung ihrer außerordentlich umfangreichen Grundflächen dem Naturschutz und der Landschaftspflege Vorrang einzuräumen, soweit die Flächen nicht anderen öffentlichen Zwecken notwendig gewidmet sind. Die Umweltministerkonferenz bittet die Länder und Kommunen, mit den in ihrem Eigentum befindlichen Grundflächen in gleicher Weise zu verfahren. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem mit dem Erlaß über „Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Verwaltung landeseigener Grundstücke" vom 25. 7. 1990 bereits zuvorgekommen. Anschrift des Verfassers: Ministerialrat Dr. Hans-Joachim Dietz Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße 3, 4000 Düsseldorf 30 LÖLF-Mitteilungen 1/91