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Sehr geehrte Gemeindebürger! Kamptalstraße 85-3550 Langenlois Telefon 02734. 32 333-0 Telefax 02734. 32 333-34 e-mail: info@gvkrems.at http://www.gvkrems.at DVR-Nr. 0732745 Förderaktion für Windelentsorgung - denn „Kinder sind unsere Zukunft!“ Der GV-Krems gratuliert Ihnen sehr herzlich zur Geburt Ihres Kindes und wünscht Ihnen und Ihrem neuen Familienmitglied alles Gute, Glück und Gesundheit. In den nächsten Wochen und Monaten werden naturgemäß auch Ihre Abfälle um den Anteil der „Babywindeln“ steigen. Aus diesem Grund haben wir die „Richtlinien zur Förderung von Jungfamilien“ diesem Schreiben beigelegt. Anhand dieser Richtlinien können sie feststellen, ob und welches „Sparpaket“ für Sie geeignet ist. Die Erfüllung der in den Richtlinien definierten Förderungsvoraussetzungen - je nach Paket - sind aber unbedingt zu erfüllen um eine Ablehnung zu vermeiden. Arten der Förderung • Gutscheine für das Windelsparpaket - Pkt. a) der Richtlinien - erhalten Sie beim Gemeindeverband Krems oder bei Ihrem Gemeindeamt und sind direkt im Fachhandel einzulösen. • Gutscheine für Ihren Restmüllbehälter - Pkt. b) der Richtlinien Füllen Sie bitte beiliegenden Gutschein vollständig aus, und übersenden ihn an den Gemeindeverband Krems, Kamptalstraße 85, 3550 Langenlois. Ihr GV-Krems So macht Abfallwirtschaft Sinn. RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON JUNGFAMILIEN im Zusammenhang mit abfallwirtschaftlichen Maßnahmen ab 01.01.2010 Förderungsziel Ziel dieser Förderung ist die ökologische und ökonomische Unterstützung von Familien mit Babys im Zuge der Abfallentsorgung. Förderungswerber Sind ausschließlich Eltern oder Alleinerzieher von Babys die Aufgrund der Geburt und der danach folgenden Betreuung der Kinder mit einem erhöhten Anfall von Abfall konfrontiert sind. Art und Ausmaß der Förderung a) Gutschein für das Windelsparpaket Das Windelsparpaket gibt es im Fachhandel und besteht aus waschbaren Windeln und den dazugehörenden Utensilien. Der Gesamtbetrag des Gutscheines beträgt max. € 95,--und wird seitens des Gemeindeverbandes mit € 44,-- je eingelöstem Gutschein subventioniert. b) Gutschein für Müllbehälter Der Gemeindeverband gewährt einen Gutschein in der Höhe von € 50,-- pro Jahr (inkl. Mwst.) für die Geburt eines Kindes (Zwillinge, Drilling usw.) und gleichzeitiger Verwendung eines Restmüllbehälters von mind. 240 Liter pro Entleerung. Bei Liegenschaften die Müllbehälter für eine einmalige Benützung verwenden (RM-Säcke) erfolgt eine kostenlose Mehrzuteilung von RM-Säcken im Ausmaß von 10 Stk. á 60 Lit. pro Jahr. Förderungsvoraussetzung a) Mehrweg-Windelsparpaket Alle Familien und Alleinerzieher die das Mehrwegwindelpaket im Fachhandel erwerben. b) Gutschein für Restmüllbehälter - Familien/Alleinerzieher mit Neugeborenen bzw. die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - meldepolizeiliche Erfassung des Kindes und mind. 1 Elternteil auf der gegenständlichen Liegenschaft - die Gemeinde muss die Aufgaben der Abfallwirtschaft an den Verband übertragen haben - Verwendung von mind. einem 240 Lit. Restmüllbehälter des Gemeindeverbandes - Verpflichtung zur Zahlung von Abfallwirtschaftsgebühr und -abgabe für die betreffende Liegenschaft oder - in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem zur Zahlung von Abfallwirtschaftsgebühr und –abgabe für die betreffende Liegenschaft Verpflichtenden stehen und eine eigene Wohneinheit auf dieser Liegenschaft benützen und für diese Wohneinheit auch Abfallwirtschaftsgebühr entrichtet wird. Einreichung – Abwicklung – Dauer a) Mehrwegwindelgutschein Der beim Gemeindeverband oder bei den Gemeinden erhältliche Gutschein ist beim Kauf des Windelsparpakets ausgefüllt im Fachhandel vorzulegen und abzugeben. Der Kaufpreis wird um den Gutscheinwert reduziert. b) Behältergutschein Der beim Gemeindeverband oder bei der Gemeinde erhältliche Gutschein ist vollständig ausgefüllt und mit der Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben versehenen Vermerk der Gemeinde, beim Gemeindeverband einzureichen bzw. abzugeben. Der Gutschein hat eine Laufzeit von max. 2 Jahren (= 8 Quartale) und wird beginnend mit dem der Geburt des (der) Kindes(r) folgenden Quartalsvorschreibung gegenverrechnet. Nach dem Einlangen des bestätigten Gutscheines wird der Gutscheinbetrag für das laufende Kalenderjahr, beginnend mit dem nächstfolgenden Quartal (1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. jeweils € 12,50) erfasst und bei der nächsten Gebührenabrechnung gegenverrechnet. Wenn innerhalb der Laufzeit eines Gutscheines ein neuerlicher Gutschein vorgelegt wird (z.B. 2. Kind) beginnt die Laufzeit der 2 Jahre wieder mit dem der Geburt des 2. Kindes folgendem Quartal von neuem. Die Gutschriftsberechnung erfolgt erst ab der Verwendung einer bescheid mäßig rechtskräftigen 240 Lit Restmülltonne (oder größer). Vergabe, Rechtsanspruch, Überprüfung und Rückforderung a) Es besteht kein Rechtsanspruch über die Förderung. b) Über die Vergabe entscheidet der Obmann des Gemeindeverbandes . c) Eine Barablösung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen. d) Die Gewährung einer Förderung kann nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erfolgen. Gültigkeit a) Diese Förderungsrichtlinie gilt für Anträge die ab dem 1.1.2010 eingebracht werden und ersetzt sämtliche vorherigen Förderungsrichtlinien. b) Die Förderungsrichtlinien enden am 31.12.2013.