Nachrichten - Christlich Soziale Arbeitsgemeinschaft Österreichs
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Nachrichten - Christlich Soziale Arbeitsgemeinschaft Österreichs
IO UN E PA · EN DE NTIUM U E C M TE DIGNITA · UM E CIVI UR O F HU MANAM DE in Österreich Nachrichten EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde A-4730 Waizenkirchen, Feldweg 1 Telephon: 07277/6342; Telefax: 07277/6342-4 www.csa-austria.com Nr. 5/2012 Liebe Freunde! Liebe Mitstreiter! Kaum hat ein neues Jahr begonnen, ist es auch schon wieder zu Ende. Man sucht die Zeit, die so schnell dahineilt und hält Rückblick: Hat man seine Chance genutzt? Hat sich der Einsatz gelohnt oder war er vergebens? Was hätte man anders, was hätte man besser machen können? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich viele Menschen am Ende eines Jahres. Und bei all unseren Abwägungen und Überlegungen werden wir nicht auf alles eine befriedigende Antwort finden. Ja, wir haben es nach unseren Möglichkeiten versucht, wir haben nach unseren Möglichkeiten gekämpft und uns eingesetzt. Was es am Ende einbringt, weiß nur der liebe Gott. Er schaut übrigens nicht auf das, was uns gelungen ist (da hätten wir oft ganz schlechte Karten), sondern auf das, was wir ehrlichen Herzens tun wollten. Der Wille, sich für das Reich Gottes einzusetzen und die Bereitschaft, dafür auch Opfer zu bringen, ist der sichere Weg in die himmlische Ewigkeit. Sicher gibt es Zeiten, da fällt es besonders schwer, da sieht man manchmal „kein Land“ mehr, man fühlt sich alleine gelassen. Gerade in dieser Zeit dürfen wir uns vertrauenvoll an Jesus Christus wenden und uns an seine Zusage erinnern: „Bittet, und ihr werdet empfangen!“ Bitten wir unseren Herrn Jesus Christus, er möge uns einen vom Glauben erleuchteten Advent schenken und eine heilige Weihnacht. Danken wir auch unserer Gottesmutter Maria, daß sie dem Engel antwortete: „Siehe ich bin die Magd des Herren. Mir geschehe nach deinem Wort.“ Gesegnete Weihnachten und ein gesundes Neues Jahr wünscht Ihr Klaus Günter Annen Zum Welt-Aids-Tag am 1. Dezember: Schutz gibt es nur durch Enthaltsamkeit und Treue. Im September 2012 veröffentlichte der Abtreiber DDr. Christian Fiala, Wien und Salzburg, eine Studie zu Schwangerschaftsabbruch und Verhütung. Diese Studie ist im Internet als pdf-Dokument unter www.gynmed.at abrufbar. In dieser Studie geht es um die Sicherheit verschiedenster Verhütungsmethoden. Interessant ist die Bewertung des Kondoms zur Schwangerschaftsverhütung. Nach den von Fiala ausgewerteten Daten verhüten etwa 58% der sexuell Aktiven in Österreich mit dem Kondom. Und daß dem Kondom nur ein mäßig wirksamer Schutz vor einer Schwangerschaft zugeordnet werden kann, zeigt Fiala in seiner Studie auf. 95% der Kondombenutzer schätzen die Wirksamkeit eines Kondoms als „hoch“ bis „sehr hoch“ ein, trotz angeblich guter Aufklärung. Das ist ein fataler Trugschluß, wie Fiala feststellt. Er muß es wissen: „Das Kondom ist theoretisch eine sehr wirksame Methode … Im realen Leben treten jedoch häufig Probleme auf…“ Fiala gibt den PearlIndex (PI) eines Kondoms zur Schwangerschaftsverhütung mit 10-20 an. Das heißt: Wenn 100 Frauen ein Jahr mit Kondomen verhüten, werden 15-20 Frauen trotzdem schwanger. Der Pearl-Index für das „Aufpassen“ (Coitus interruptus) wird mit 20 und größer angegeben. Somit ist die „Schutzwirkung“ eines Kondoms nur unwesentlich höher als der Coitus interruptus. Das sollte zu denken geben, trotz öffentlicher Kondompropaganda. Fiala: „Zu 35% kommt es trotz Verwendung eines Kondoms zu einer Schwangerschaft.“ Nicht untersucht wurde von Fiala die Schutzwirkung eines Kondoms für sexuell übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel das HI-Virus (Human Immundefizienz-Virus), welches für die tödliche Krankheit AIDS verantwortlich ist. Diese Untersuchung dürfte vom Staat und der Homolobby nicht erwünscht sein, wird doch das Kondom von beiden als ein sicherer Schutz vor Ansteckung mit dem HI-Virus empfohlen. Unverständlich ist, daß trotz der weltweit mehr als 36 Millionen infizierten Menschen immer noch an Kondomprogrammen festgehalten wird. Obwohl jedes Jahr über zwei Millionen Menschen an der Krankheit AIDS sterben 1 und die Neuansteckungsrate enorm hoch ist, zielen die AIDS-Schutzprogramme auf Kondome ab. Doch die miserable Schutzwirkung ist offensichtlich: Die Schutzwirkung eines Kondoms zur Verhinderung einer Schwangerschaft wird mit 15-20 angegeben. Dieser Faktor muß für die Übertragung des tödlichen Aids-Virus ebenso angenommen werden, wobei nicht berücksichtigt ist, daß eine Frau nur an fünf bis sechs Tagen im Monat schwanger, an 30 Tagen hingegen mit dem Virus infiziert werden kann. Ein weiterer, zu berücksichtigender Faktor ist der Größenunterschied von Spermium und Aids-Virus. Das Spermium ist etwa 30mal größer als das AidsVirus. Vorsichtig ausgedrückt bedeutet das, daß die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung um ein Vielfaches höher ist, als die Möglichkeit, schwanger zu werden. Die inhärenten Poren, die ein Kondom naturgemäß hat, durch die der Aids-Erreger mühelos durchschlüpfen kann, sind in unseren Überlegungen noch nicht berücksichtigt. Wir nennen es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, daß Regierungen so verantwortungslos mit dem Problem der tödlichen Krankheit AIDS umgehen. Jeder sexuell aktive Mensch muß wissen, daß es weder einen 100%igen Schutz vor einer Schwangerschaft noch einen 100%igen Schutz vor der tödlichen Krankheit AIDS gibt. Absoluten Schutz gegen AIDS bietet im sexuellen Bereich einzig die voreheliche Enthaltsamkeit und die eheliche Treue. Kondome können allenfalls die Ansteckungsgefahr mindern oder den Ansteckungszeitpunkt hinauszögern. Vertraue ruhig dem Kondom, wenn Dir Dein Leben nicht lieb ist. Das Kondom kann Deinen Aids-Tod nur auf später verschieben. Dr. Prinz in „Medical Tribune“ 2 Wir benötigen Ihre Mithilfe! Groß, größer, am größten. In Österreich scheint ein Wettrennen stattzufinden: Wer baut und unterhält das größte Bordell? Verschiedene österreichische Zeitungen berichteten über Europas größtes „Laufhaus“, welches 20 km vor den Toren Wiens entstehen soll. Die in der Szene bekannten Bordelliers Peter Laskaris und Werner Schmuck wollen ca. 16 Millionen Euro investieren. Das „Mega-Laufhaus“ soll auf einem 11.000 Quadratmetern großen Gelände entstehen. Hinter einer drei Meter hohen Mauer werden in 147 Zimmern die Huren ihre Dienste anbieten. Damit die „Damen“ das Gelände nicht verlassen müssen, werden Einkaufsmöglichkeiten, Kosmetik, Friseur, Fitness, Essen, Solarium und Shuttleservie angeboten: Alles, was man so täglich brauchen könnte. Auch ein Arzt wird zur Verfügung stehen. Tausend Männer sollen dann täglich von rund Hundertfünzig Huren in dieser Festungsanlage „beglückt“ werden. Massen-Frau-Haltung zu Diskontpreisen? Geheim ist bis heute der genaue Standort, da Laskaris nicht schon vor der Genehmigung sich mit Bürgerinitiativen herumschlagen will. Er befürchtet scheinbar den Einfluß von Bürgern, die sich gegen die frauenverachtende Prostitution und den damit verbundenen Menschenhandel einsetzen. Ein ruhiges Leben wird es dann für die angrenzenden Gemeinden nicht mehr geben, denn im Sog eines solchen Projekts tummeln sich Kriminelle, Gewalttätige, Drogensüchtige, Alkoholabhängige und Menschenhändler. Wir sind gespannt, welcher Bürgermeister, welcher Gemeinderat dekadent genug ist, ein solches Vorhaben zu genehmigen? Auch ÖVP-Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll muß hierzu sein Okay geben - allein schon wegen der Größe des Projekts. Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie in Erfahrung gebracht haben, welche Gemeinde zuständig ist. Schreiben können Sie bereits an: Dr. Erwin Pröll, Landhaussplatz 1, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/9005-12001, Fax: 02742/9005-13030 E-Mail: lh.proell@noel.gv.at. Danke! Wir möchten uns bei Frau Mag. Sonja Mund bedanken, die in ihren „Mitteilungen der Liga für Sozialhygiene“ vom Oktober 2012 in eindrucksvoller Weise über Leben und Wirken von Martin Humer berichtete. Sie können den Beitrag auch im Internet nachlesen: http://www.csa-austria.com/zeitdokumente/humer-archiv/m-archiv.htm. Wird Selbstmord gesellschaftsfähig? Am 29.8.2012 beschloß das deutsche Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf, um die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung zu bestrafen. Erarbeitet wurde der Entwurf von der Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, selbst. Wenn man weiß, daß sie im Beirat der „Humanistischen Union“ sitzt, kann man erahnen, was wohl die Ministerin zu diesem Gesetzenentwurf bewogen haben könnte, denn eine Notwendigkeit gab es bis dato nicht. Vorgesehener Gesetzestext des § 217 StGB Gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung: (1) Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist. Frau Leutheusser-Schnarrenberger will mit diesem Gesetzestext gegen die gewerbsmäßige Förderung und Hilfe zum Selbstmord vorgehen und diese unterbinden. Sie öffnet allerdings gleichzeitig den „nicht gewerbsmäßig“ arbeitenden Helfern Tür und Tor. Die deutschen „Sterbehelfer“ Roger Kusch (SterbeHilfeDeutschland e.V.) und Ludwig A. Minelli (Dignitas e.V.) mit ihren Mitstreitern werden sich freuen, denn sie stehen bereits in den „Startlöchern“. Sie bieten ja ihre tödlichen Dienste „nicht gewerbsmäßig“ an … und das wäre nach dem Gesetzesvorschlag ausdrücklich erlaubt. Nach verschiedenen repräsentativen Umfragen sprachen sich 63-70% der Ärzteschaft gegen den ärztlich assistierten Suizid aus. Beruhigend ist das sicher nicht, denn im Umkehrschluß sind immerhin etwa 30% der Ärzte bereit, den jährlich rund 10.000 Selbstmordkandidaten zu helfen. Jeder weiß, daß es Hilferufe sind, wenn sich ein Mensch das Leben nehmen möchte. Es sei deutlich gesagt, daß es niemals ein Liebesdienst sein kann, einen Menschen beim Selbstmord zu begleiten oder zu unterstützen. Hilfe beim Selbstmord ist ein Verbrechen! Jedenfalls wird der neue Suizidparagraph, so sich die Bundestagsabgeordneten blenden lassen, die Notfalleinsätze der Ärzte, Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehren erheblich verändern. Denn: Wer möchte sich schon einen Prozeß bzw. eine mögliche Regreßklage einsheimsen, wenn er einen Selbstmordkandidat, entgegen seiner freien Entscheidung das Leben rettet? Profitieren werden möglicherweise die Transplantationsszentren. Organe sind rar und gefragt ... und bei guter zeitlicher Koordinierung mit den Selbstmordkandidaten könnten deren Organe noch verwendet werden. Bei 100.000 bis 150.000 Selbstmordversuchen pro Jahr wäre das Problem der Warteliste gelöst. War das auch eine angedachte Option der Justizministerin? In einer Umfrage sprachen sich rund 30 Prozent der befragten Mediziner für eine Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe aus. 37 Prozent konnten sich vorstellen, einem sterbewilligen Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung zu stellen, um dessen Suizid zu unterstützen. 67 Jahre nach Auschwitz sicher kein beruhigendes Umfrageergebnis! PS: In Österreich ticken diesbezüglich die Uhren noch richtig, denn nach § 78 StGB ist die Mitwirkung am Suizid verboten und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wie lange noch wird man sich dem Druck der EU entziehen können? Eine Empfehlung für Weihnachten In dem neuen Buch von Gabriele Kuby „Die globale sexuelle Revolution“ lesen Sie, was man heute nicht mehr sagen darf über die UN und die EU als Betreiber der sexuellen Revolution: Die große Umerziehung zum sexualisierten Gender-Menschen, die politische Vergewaltigung der Sprache, die Seuche der Pornografie, die Homosexuellen-Bewegung, Sex-Erziehung in Schule und Kindergarten und die schiefe Ebene zum Totalitarismus im neuen Gewand. Daß Gabriele Kuby den Mut hat, die Bedrohung unserer Freiheit durch eine antihumanistische Ideologie beim Namen zu nennen, bringt ihr möglicherweise Feindseligkeit, ja sogar Hetze ein. Sie hat stattdessen für ihre Aufklärungsarbeit unser aller Dank verdient. Möglichst viele Menschen sollten dieses Buch lesen, um aufmerksam zu werden, was auf sie zukommt, wenn sie sich nicht wehren. (Aus dem Geleitwort von Prof. Spaemann.) Das Buch kostet 19,95 Euro. Verbot von nicht-genderkonformen Kinderbüchern Die Genderideologen der EU kämpfen an allen Fronten. Künftig sollen Unterrichtsmaterialien abgeschafft werden, die Schülern ein „traditionelles Rollenverständnis der Geschlechter vermitteln“. In einer Handreichung des EU-Komitees für Frauenrechte und Geschlechtergleichheit heißt es: „Kinder sind bereits mit jungen Jahren durch Fernsehserien, Fernsehwerbung, Unterrichtsmaterialien und Erziehungsplänen mit Geschlechterstereotypen konfrontiert.“ Für die Gender-Ideologen der EU ist das natürlich total unzumutbar. 3 Die Gender-Ideologen, die den schlimmsten Stalinisten in nichts nachstehen, wollen deshalb Kinder „vom frühestmöglichen Alter an“ weitgehend dem Einfluß von „Geschlechterstereotypen“ entziehen. Weiter fordern diese krankhaften Ideologen, daß nationale Kontrolleinrichtungen den „negativen Einfluß von geschlechterdiskriminierenden Bildern im Fernsehen und Werbekampagnen“ verdeutlichen und „jede Aktion“ unterstützen, die „dem Übergewicht von Geschlechterstereotypen zwischen kleinen Kindern“ entgegenwirke. Jedes Mädchen, das mit einer Puppe spielt und jeder Bursche, für den ein Spielzeugbagger das schönste Spielzeug ist, muß künftig dringend korrigiert werden. Natürliche Anlagen des Menschen sollen ausgerottet werden. Dies hatten bereits die totalitären Ideologen der vergangenen Jahrhunderte im Auge und opferten dafür hunderte Millionen Menschen. Die erste Weihnacht Von Pfarrer Winfried Pietrek Der Engel, der den Hirten die erste Weihnacht verkündet, nennt zwei Hoheitstitel römischer Kaiser für das Kind im Stall: Retter und Herr, nämlich der göttliche Kyrios. Um die Gottheit Christi, welche die Würde des Menschen verbürgt, tobt der Kampf seit 2.000 Jahren. Zu Erdenzeiten Jesu wurde er Jeshua ben Joseph genannt. Kardinal Brandmüller geht soweit, festzustellen, daß eine nicht geringe Zahl von heutigen Neutestamentlern Joseph für den Vater Jesu hält. Auch die Mehrheit protestantischer Pastoren im deutschen Bundesland Brandenburg verkündet Ähnliches. Vor genau 1.700 Jahren wurde eine dieser Schlachten ausgetragen, bei denen es um dieses göttliche Kind ging. Viele weitere solcher Schlachten folgten – bis in die heutige Politik und die (Nicht-) Anerkennung der Würde des Menschen hinein. Vor 1.700 Jahren sieht Kaiser Konstantin vor der Schlacht an der Milvischen Brücke (nördlich von Rom), sechs Jahre nach der grausamsten der zehn römischen Christenverfolgungen, am hellen Tage ein Lichtkreuz am Himmel. Nachts wird der Kaiser aufgefordert: “In diesem Zeichen siege!“ Schilde und Standarten erhalten das Zeichen des Kreuzes, später das Christus-Zeichen PX. Im selben Jahr 312 wird der Lateranpalast Bischof Silvester, dem damaligen Papst, geschenkt, und die Mutterkirche der Christenheit entsteht. 4 Die englische Zeitung Daily Mail sieht bereits die Gefahr, daß nun Kinderbuchklassiker wie „Die fünf Freunde“ von Enid Blyton oder „Peter Pan“ von James Matthew Barrie mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinien aus dem Unterricht verbannt werden könnten. Gleichzeitig ist es in Deutschland den Eltern verboten, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten und wirkliche katholische und christliche Schulen werden mit allen Kräften verhindert. Wo ist da der Unterschied zu totalitären Regimen? Daß man dies (noch) schreiben darf? Tolle Freiheit! (Quelle: www.civitas-institut.de) V.i.S.d.P.: „Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft Österreichs“ Redaktionsanschrift: 4730 Waizenkirchen, Feldweg 1 Tel.: 07277/6342; Fax: 07277/6342-4 E-Mail: office@csa-austria.com Durch das Toleranz-Edikt von Mailand (313) erhalten die Christen Religionsfreiheit, und kirchlicher Besitz wird zurückerstattet. Im Jahre 315 werden Kreuzigungen verboten, 319 heidnisches Hausopfer und die Vergötzung des Kaiserbildes, 321 der Sonntag als staatlicher Ruhetag eingeführt, 325 Gladiatorenkämpfe verboten und das erste Konzil nach Nizäa im Nordwesten Kleinasiens einberufen. (Das Apostel-Konzil 48/49 in Jerusalem wird üblicherweise nicht eigens gezählt.) Unter den 300 Konzilsvätern sind „Martyrer“ mit verstümmelten Händen oder nur einem Auge. Der altersschwache Papst hat zwei Priester als Gesandte beauftragt. Die Versammelten erklären über Jesus, wie wir es heute noch beten: “Gott von Gott, Licht vom Licht, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater.“ Nur zwei Bischöfe unterschreiben nicht. Irrlehrer Arius wirkt jedoch weiter, und 381 ergänzt und verdeutlicht das zweite Konzil in Konstantinopel, der ersten überwiegend christlichen Stadt: “Ich glaube an den Heiligen Geist, den Herrn und Lebensspender, der vom Vater (und vom Sohne) ausgeht. Er wird mit dem Vater und dem Sohne zugleich angebetet und verherrlicht.“ Die Weihnachtsbotschaft wird weitergetragen. Heute ist es an uns, die Worte des Engels weiterzusagen, wie die Hirten zum göttlichen Kind hinzueilen und vor ihm niederzufallen. „Allen aber, die IHN aufnahmen, gab ER Macht, Kinder GOTTES zu werden“ (Joh 1,12).