Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen

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Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen
Schweizerische Botschaft in China
Oktober 2013
Eheschliessung zwischen Schweizer Bürgern und Chinesischen Staatsangehörigen
Heirat in der Schweiz
Von dieser Vertretung benötigte Dokumente/Angaben
a) des/der chinesischen Verlobten
• 1x Eidesstattliche Zivilstandserklärung (“Affidavit“)
(ist vor der Heirat beim Notar einzuholen)
• 1x Scheidungsurteil oder Todesurkunde (falls geschieden oder verwitwet)
• 1x Geburtsurkunde mit Namen der Eltern
• 1x Wohnsitzbestätigung
(Bestätigung über den aktuellen Wohnsitz und keine Übersetzung des Hukou)
• Chinesischer Reisepass
⇒ Diese Dokumente (mit Ausnahme vom chinesischen Pass) bedürfen einer notariell
beglaubigten Übersetzung (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch) und dürfen
nicht älter als 6 Monate sein.
⇒ Für die Eintragung/Übermittlung in/an das schweizerische Zivilstandsregister sind die
Urkunden durch die Konsularabteilung des Chinesischen Aussenministerium zu
beglaubigen. Bitte wenden Sie sich an folgende Organisation, welche vom
Aussenministerium zur Entgegennahme der Urkunden bestimmt worden ist:
Visa Office (Legalisation), China Travel Service Head Office
8 Dongjiaominxiang, 100005 Beijing
Tel: (010) 6559 3748, Fax: (010) 6524 1590
b) des/der schweizerischen Verlobten
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eine Fotokopie des Personenstandsausweises
eine Fotokopie des Schweizer Passes
eine Fotokopie der Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz)
Adresse
Angabe des Eheschliessungsortes
Zur Einleitung des Heiratsverfahrens muss auf dieser Vertretung ein „Gesuch um Vorbereitung der
Eheschliessung“ sowie eine „Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung“
ausgefüllt werden. Bitte bringen Sie Ihre Pässe und alle oben erwähnten Dokumente mit.
Je nach Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.
Das Heiratsverfahren ist gebührenpflichtig und muss am Schalter dieser Vertretung in Lokalwährung
bar bezahlt werden.
Sanlitun Dongwujie 3, 100600 Beijing, China
Telefon: +86 10 8532 88 88, Fax: +86 10 6532 43 53
bei.vertretung@eda.admin.ch, www.eda.admin.ch/beijing
Weitere Hinweise
Namensführung
Die Namensführung wird durch das Internationale Privatrecht (IPRG) geregelt. Schweizer Bürgerinnen
und Bürger mit Wohnsitz in China können mittels Erklärung ihren Namen dem schweizerischen
Heimatrecht unterstellen. Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz können mittels Erklärung ihren
Namen ihrem Heimatrecht unterstellen.
1. China
• Die Ehepartner führen nach der Heirat ihre Ledignamen unverändert weiter.
2. Schweiz
• Jeder Ehegatte behält seinen Namen, die Brautleute bestimmen, welchen ihrer Ledignamen
ihre Kinder tragen werden.
• Die Brautleute können erklären, dass sie den Ledignamen der Braut oder des Bräutigams als
gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Die gemeinsamen Kinder erhalten automatisch
den gemeinsamen Familiennamen.
Gesuche/Erklärungen im Zusammenhang mit der Namensführung müssen vor der Eheschliessung
abgegeben werden.
Staatsbürgerschaft
Weder die chinesische noch die schweizerische Staatsangehörigkeit kann durch die Heirat erworben
werden. Die beiden Verlobten behalten also ihre bisherige Nationalität bei.
Einreise in die Schweiz
Staatsangehörige der VR China sind der Visumpflicht unterstellt. Das Gesuch für die
Einreisebewilligung zwecks Eheschliessung und/oder Wohnsitznahme muss via Auslandvertretung
dem Bundesamt für Migration in Bern unterbreitet werden und kann gleichzeitig mit dem „Gesuch um
Vorbereitung der Eheschliessung“ eingereicht werden. In der Regel muss mit einer Bearbeitungsfrist
von 2 - 3 Monaten gerechnet werden. Gehe Sie wie folgt vor:
Schritt 1: Vereinbaren Sie mit der Firma TLScontact einen Visa-Termin via folgende
Internetseite: https://cn.tlscontact.com/cn2ch. Dieser Termin ist zwingend notwendig.
Schritt 2: Sprechen Sie 1 Stunde vor dem Visa-Termin beim Schalter der Kanzlei vor. Hier
reichen Sie das „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung“ ein mit sämtlichen oben
erwähnten Unterlagen. Die Formulare für das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung
werden nur am Schalter direkt abgegeben und müssen vor Ort ausgefüllt werden.
Schritt 3: Nach Abschluss dieses Vorbereitungsverfahrens reichen Sie zum vereinbarten
Zeitpunkt Ihr Visagesuch am Schalter der Visaabteilung ein.
Je nach Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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