Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
TIPPS ZUM BEGLEITETEN FAHREN AB 17 JAHREN RATGEBER | KFZ-VERSICHERUNG BEGLEITETES FAHREN AB 17 JAHREN: HILFREICHE TIPPS FÜR TEILNEHMER Wer schon mit 16 Jahren hinters Steuer möchte, kann am »Begleiteten Fahren ab 17 Jahren« teilnehmen. Der Modellversuch wurde 2004 in Niedersachsen gestartet. Das Programm ist seit dem 1. Januar 2011 bundesweit verfügbar. Dabei muss jedoch einiges beachtet werden. CHECK24 hat wissenswerte Tipps rund um das Begleitete Fahren ab 17 zusammengestellt. ZIELE CHECKLISTE Fahranfänger sind häufig an Unfällen beteiligt. Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sollen sie Erfahrung im Straßenverkehr sammeln. Ziel ist es, das Unfallrisiko bei jungen Fahrern zu senken. Benötigte Unterlagen für die Anmeldung zum Begleiteten Fahren: Fahrschulanmeldung Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Sehtestbescheinigung Wer beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren mitmacht, darf die folgenden Fahrzeuge fahren: Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles biometrisches Passfoto › Pkw in Begleitung › Fahrzeuge der Klassen AM und L ausgefüllter Antrag für das Begleitete Fahren ab 17 Das Begleitete Fahren ist jedoch nur innerhalb Deutschlands erlaubt. Führerscheinkopie der Begleitpersonen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Begleitperson(en) ANMELDUNG Gut zu wissen: Angehende Autofahrer können sich frühestens mit 16,5 Jahren bei einer Fahrschule für das Begleitete Fahren anmelden. Außerdem müssen sie einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Im Antrag müssen die Begleitpersonen stehen. Nachträglich können diese noch geändert werden. Soviel kostet das Begleitete Fahren ab 17: › 43,40 Euro für die Antragsgebühr für den Führerschein auf Probe › 7,70 Euro für die Prüfungsbescheinigung und für die Überprüfung der Begleitperson(en) Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. › 10,00 Euro für jede angegebene Begleitperson Vergleichsportal Versicherungen AG | Erika-Mann-Str. 66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 410 | E-Mail: auto@check24.de 1 RATGEBER | KFZ-VERSICHERUNG RECHTLICHES DAS BEGLEITETE FAHREN AB 17 SCHRITT FÜR SCHRITT › Auto fahren ist nur mit eingetragener Begleitperson erlaubt. › Die Fahrerlaubnisbehörde genehmigt den Antrag. › Die Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt dabei sein – der Verstoß kostet zehn Euro. › Der Fahrschulunterricht beginnt. › Die theoretische Fahrprüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Fahrprüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich. › Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und den Pkw-Führerschein seit mindestens fünf Jahren besitzen. Bei Ausstellung der Prüfbescheinigung darf die Begleitung maximal einen Punkt im Strafregister in Flensburg haben. › Nach bestandenen Prüfungen stellt die Fahrerlaubnisbehörde auf Antrag eine Prüfbescheinigung aus. › Die Begleitperson fährt nur beratend mit, sie darf nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. › Die zweijährige Probezeit beginnt. › Der Fahranfänger darf bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung Auto fahren. › Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der eingetragenen Begleiter › Ab dem 18. Geburtstag gibt es auf Antrag den normalen Führerschein. › Alkohol und Drogen sind für den Fahranfänger tabu; die Begleitperson darf ebenfalls nicht unter Drogen stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Die Prüfbescheinigung ist nur bis drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Deshalb: Führerschein rechtzeitig beantragen! › Fahren ohne Begleitperson bedeutet: 70 Euro Strafe, einen Punkt in Flensburg, die Pkw-Fahrerlaubnis wird widerrufen; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, die Fahrerlaubnis wird erst wieder nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt. rt rsten Fah Vor der e rledigen! te unbeding n Sie ihre Informiere rung über he Kfz-Versic e Fahren et das Begleit hren. ab 17 Ja Gut zu wissen: Das Begleitete Fahren ab 17 ist geregelt in: › § 48a Fahrererlaubnisverordnung (FeV) › § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG) Vergleichsportal Versicherungen AG | Erika-Mann-Str. 66 | 80636 München | Tel.: 0800 - 755 455 410 | E-Mail: auto@check24.de 2