harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz

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harzer kreisblatt - Der Landkreis Harz
HARZER KREISBLATT
Amtsblatt des Landkreises Harz
auch im Internet unter www.kreis-hz.de
20. Dezember 2008 | Nummer 12/2008
kostenlos an die Haushalte
Auflage 125.000 Exemplare
Brockenimpressionen
Foto: Karin Brandt
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Harzer Kreisblatt 12/08
Grußwort des Landrates zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel:
„Wir bauen auch 2009 auf bürgerschaftliches Engagement und aktive Mitwirkung“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wieder einmal nähert sich ein Jahr dem Ende und wir freuen uns auf ein paar
entspannte Tage im Familien- und Freundeskreis. Vielleicht haben Sie die
zurückliegenden Tage und Wochen bereits genutzt, um einmal mit der
Familie, Freunden und Bekannten oder Kollegen über einen der zahlreichen,
liebevoll und originell gestalteten Weihnachtsmärkte in unserem Landkreis
zu schlendern?
Innehalten und sich an kleinen Dingen erfreuen – heutzutage nehmen wir
uns viel zu selten die Zeit dafür. Eine solche, regelmäßig über das Jahr
verteilte, „Auszeit“ aus der Hektik des Alltags wäre sicher für jeden von uns
eine Bereicherung im neuen Jahr. Wir könnten daraus Kraft schöpfen für die
neuen Herausforderungen, die auch im Jahr 2009 auf uns warten.
Denn mit den bevorstehenden Entscheidungen im Rahmen der Gebietsreform werden die kommunalen Veränderungen viele Menschen sehr direkt
betreffen. Umso wichtiger ist es, sie an diesen Entscheidungen zu beteiligen
und alle Möglichkeiten für ihre aktive Mitarbeit zu nutzen. Mehr denn je
bauen wir deshalb auch 2009 in der Kommunalpolitik auf bürgerschaftliches
Engagement, weil wir wissen, dass diese ehrenamtliche Mitwirkung das gesellschaftliche Zusammenleben im ländlichen Raum sichert.
Für unseren Landkreis war das Jahr 2008 ein sehr bewegtes und ereignisreiches Jahr, wenngleich auch ohne die großen, nach außen hin sichtbaren
Veränderungen des Vorjahres. In vielen Bereichen haben wir gemeinsam
daran gearbeitet, die Weichen für eine positive Entwicklung unseres noch
jungen Harzkreises zu stellen und das Zusammenwachsen zu forcieren.
So haben Unternehmen in allen Teilen des Landkreises mit rund 150 Mio.
Euro kräftig in Erweiterungen investiert. Das schafft oder sichert Arbeitsplätze, genauso wie zwei Neuansiedlungen in Ilsenburg. In vielen kleinen
Schritten wurden aber auch in anderen Bereichen geplante Projekte umgesetzt oder entsprechende Planungen angeschoben
Ich denke hier z. B. an die neu übergebenen Straßen und Brücken, an Sanierungs- und Umbauarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen oder auch an die zahlreichen kulturellen Veranstaltungen im
Domjahr 2008.
Das zeigt, dass wir uns auch 2008 auf die Initiative und Kreativität der Menschen, die hier wohnen, verlassen konnten. Deshalb ist es mir besonders
wichtig, mich an dieser Stelle bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu
bedanken, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten an ihrem Arbeitsplatz oder in den zahlreichen Vereinen und Verbänden durch ihr selbstloses ehrenamtliches Engagement zu
dieser positiven Entwicklung beigetragen haben.
Das zurückliegende Jahr hat aber auch
gezeigt, dass und wie schnell sich der
globale Wandel unserer Arbeits- und
Lebenswelt bis auf die kommunale
Ebene auswirkt. Angesichts der nachlassenden Konjunktur und der schwerwiegenden internationalen Finanzkrise blicken viele Menschen deshalb
eher skeptisch in die Zukunft.
Was hier zu tun ist, darüber wird im
kommenden Jahr viel debattiert werden, denn das Jahr 2009 ist ein Wahljahr. Wir blicken auf Brüssel und wir
blicken auf Berlin, denn nicht wenige
Regelungen, die uns vor Ort direkt betreffen, werden dort beschlossen. Aber
wir blicken selbstverständlich auch und in unsere eigenen Städte und Gemeinden, in denen am 7. Juni Kommunalwahlen stattfinden.
Ich appelliere bereits jetzt an Sie: Gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie Ihr
Recht, über den künftigen Weg ihres Heimatortes mitzubestimmen. Gerade
weil wir in vielem von dem abhängig sind, was woanders entschieden wird,
sollten wir bestimmen, wem wir unser Vertrauen geben.
Lassen Sie uns also gemeinsam unseren eingeschlagenen Weg weitergehen.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein gesegnetes und
friedliches Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen
Jahr.
Ihr Landrat
Dr. Michael Ermrich
Sachsen-Anhalts Landräte trafen sich in Derenburg
Derenburg. Zu ihrem 55. Landräteseminar trafen sich die Landräte der
neuen Landkreise Sachsen-Anhalts am 4. und 5. Dezember in Derenburg.
Aufgabenbereichen der Agrarstruktur und des Arbeitsschutzes ausgesprochen hat. Damit würde das diesbezüglich bereits angekündigte Gesetzgebungsverfahren dem Grunde nach scheitern, bevor es überhaupt den Landtag erreicht hat.
Für den Landkreis Harz, so befürchtet Landrat Dr. Ermrich, könne dies in
absehbarer Zeit das Aus für das ALFF und das Gewerbeaufsichtsamt am
Standort Halberstadt bedeuten.
Die Abkehr von der versprochenen Funktionalreform – so stellten die Landräte fest – stelle im Nachhinein die Kreisgebietsreform in Frage. Diese sollte
mit umfassenden Aufgabenübertragungen vom Land auf die Landkreise einhergehen.
Impressum
Herausgeber: Landkreis Harz – Der Landrat – Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09
e-mail: pressestelle@kreis-hz.de
Ein Schwerpunkt des Seminars war die zunehmende finanzielle Belastung
der Landkreise durch wachsende Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen bei gleichzeitiger Senkung der Kostenbeteiligung durch den
Bund.
Breiten Raum in der Diskussion nahmen Fragen der nach wie vor ausstehenden Funktionalreform ein. Vor dem Landräteseminar war bekannt geworden, dass sich die Lenkungsgruppe für die Verwaltungs- und Funktionalreform in Magdeburg gegen die bisher geplante Kommunalisierung von
Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode,
Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: info@harzdruck.de,
Internet: www.harzdruck.de
Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26
Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27
Verteilung: UNISON – Agentur für marktorientiertes Werben GmbH, Kyselhäuser Straße 77,
06526 Sangerhausen, Telefon (0 34 64) 24 11-0, Fax (0 34 64) 24 11-50
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Harzer Kreisblatt 12/08
Landrat Dr. Michael Ermrich zog Bilanz vor den Medien:
„Auch für die Kreisverwaltung war 2008 ein Jahr vieler kleiner Schritte“
Halberstadt. Im zurückliegenden Jahr hat die Kreisverwaltung ihr Ziel,
möglichst schnell eine effektive und bürgernahe Verwaltung für alle
Bewohner des neuen Harzkreises aufzubauen, mit vielen kleinen Schritten
konsequent weiterverfolgt. Wie in vielen anderen Bereichen auch konnten
zwar nicht alle Wünsche realisiert werden, aber insgesamt sei es doch gelungen, die nach der Fusion von drei Landkreisen notwendig gewordene Neustrukturierung der Verwaltung ohne allzu große Reibungsverluste fortzusetzen.
Dieses Fazit zog Landrat Dr. Michael Ermrich in einer Gesprächsrunde der
Verwaltungsspitze mit Vertretern der lokalen Medien. Der Landrat nutzte die
traditionelle Zusammenkunft am Jahresende nicht nur, um sich bei den
Journalisten für die konstruktive Zusammenarbeit und die durchaus auch
kritische Begleitung der kommunalpolitischen Arbeit zu bedanken. Die
Verwaltung informierte auch über Arbeitsschwerpunkte aus den einzelnen
Dezernaten und weitere Strukturentscheidungen.
Änderungen in der Verwaltungsstruktur
So haben sich im Rahmen der Stellen- und Personalentwicklung und der
daraus resultierenden Aufgaben- und Strukturkritik im laufenden Haushaltsjahr 2008 folgende Änderungen in der Verwaltungsstruktur ergeben:
Das Amt für Straßenverkehr und das Ordnungsamt sind zu einem Amt für
Ordnung und Straßenverkehr zusammengelegt worden. Amtsleiter ist
Heinrich Dhemant, der bisherige Amtsleiter des Amtes für Straßenverkehr,
Hans-Rudolf-Rösch, ist aufgrund der anstehenden Aufgaben als Jurist für
das Ordnungsdezernat sowie für juristische Sonderaufgaben zuständig.
Neu strukturiert wurde das Amt für Hochbau und Kreisstraßen. Um die
Bewirtschaftung und Investitionsplanung zu vereinheitlichen, wurde der
Bereich Hochbau ausgegliedert und dem Amt für Zentrale Gebäudeverwaltung als Sachgebiet zugeordnet. Die beiden verbleibenden Organisationseinheiten Kreisstraßen und Bauhof bilden aufgrund der veränderten
Aufgabenübertragung das Amt für Kreisstraßen, das kommissarisch vom
Abteilungsleiter Kreisstraßen Herbert Hübe geleitet wird.
Personelle Veränderungen gibt es durch das Ausscheiden des Beigeordneten und Hauptdezernenten Hans-Dieter Sturm und des Planungsamtsleiters
Joachim Engelken. Während die Hauptdezernentenstelle öffentlich ausgeschrieben wurde, erfolgte im Planungsamt vorerst eine Besetzung aus den
eigenen Reihen. Amtierende Amtsleiterin ist Regina Joppke.
Standortzusammenführung wird fortgesetzt
Die Kreisverwaltung hält an dem Ziel einer mittel- bis langfristigen Standortkonzentration in Halberstadt fest. Das setzt jedoch den Umbau des Verwaltungshauses in der Friedrich-Ebert-Straße 41 und einen Erweiterungsbau an diesem Standort voraus, der unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen allerdings nicht zu realisieren ist.
Im Jahr 2008 lag deshalb der Schwerpunkt bei der weiteren Zusammenführung von Dezernaten und ihren Ämtern an möglichst einen gemeinsamen
Standort, sowie der Freilenkung und dem Verkauf nicht mehr benötigter
kreislicher Liegenschaften. Bereits veräußert werden konnten die Immobilien in der Schmalen Straße und der Adelheidstraße in Quedlinburg sowie
am Fischerhof in Wernigerode.
Perspektivisch ist geplant, die Verwaltungsgebäude Heiligegeiststraße 7 in
Quedlinburg und Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Wernigerode zu „Bürgerhäusern“ zu entwickeln, in denen Dienstleistungen der Kreisverwaltung vor
Ort angeboten werden. Dazu zählen neben den Bürgereinrichtungen vor
allem Außenstellen für Aufgabenbereiche des Sozial- und des Jugendamtes
sowie des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr. Als kreiseigene Liegenschaft erhalten werden soll das Verwaltungsgebäude in der Kurtsstraße 13
in Wernigerode, das als Gesundheitsamt ausgebaut ist. Dieses Amt wird mit
entsprechenden Außenstellen in Halberstadt und Quedlinburg bürgernahe
Angebote bereithalten.
Ziel ist es, weitere Immobilien in Wernigerode und Quedlinburg frei zulenken und zu verkaufen.
Stellen- und Personalentwicklung
Unter dem Aspekt der angespannten Haushaltslage kommt der Stellen- u.
Personalentwicklung eine besondere Bedeutung zu.
Der Stellenplanentwurf des Landkreises Harz für das Haushaltsjahr 2009
weist rund 1203 Stellen aus, davon 137 für Beamte sowie 23 für Auszubildende. Dies bedeutet im Vergleich zum 01.07.2007, der Startposition des
Landkreises Harz, eine Stellenreduzierung um mehr als 64 Stellen.
12 Beamte und 180 Beschäftigte nehmen gegenwärtig die Möglichkeiten
der Altersteilzeit in Anspruch, so dass in den kommenden Jahren ein weiterer Personalrückgang zu verzeichnen ist. Um dieser demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, werden wirksame Maßnahmen der
Personalentwicklung ergriffen. Hierzu zählen insbesondere die Qualifikation vorhandenen Personals für spezifische Aufgaben (z. B. Brandschutzprüfer) und der zunehmende Einsatz der vom Landkreis Harz ausgebildeten
Verwaltungsfachangestellten.
Konstituierende Sitzung des Agenda-Beirates
Halberstadt. Ende November kamen im Halberstädter Landratsamt die Mitglieder des Beirates für die lokale Agenda 21 zur konstituierenden Sitzung
des Beirates zusammen.
Unter der Leitung von Landrat Dr. Michael Ermrich wurde ein breites Themenspektrum, angefangen von wirtschaftlichen und ökologischen Strategieansätzen bis hin zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit erörtert.
Im Ergebnis kamen die Mitglieder des Beirates überein, Schwerpunkte für
die weitere Arbeit auf den Gebieten Energie und Demografie zu setzen, bei
denen es sich um grundlegende Herausforderungen im Sinne der AgendaZielstellungen handelt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Beschlüsse des Kreistages zum Energie-Contracting sowie zur Ausstattung der
kreiseigenen Gebäude mit Solartechnik beraten, mit deren Umsetzung die
Verwaltung derzeit befasst ist.
Der Agendabeirat will Aktivitäten unterstützen, die eine nachhaltige Entwicklung im Landkreis Harz ermöglichen.
Grundanliegen ist es, eine möglichst breite Mitwirkung am Agenda-Prozess
zu erreichen. Dabei sollen Ideen aufgegriffen und Aktivitäten gefördert
werden. Städte, Gemeinden, gesellschaftliche Gruppen und engagierte
Bürger sind deshalb aufgerufen, sich an diesem Prozess zu beteiligen.
Harzer Kreisblatt 12/08
Instandsetzung der „Brockenstraße“
Schierke. Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit rund zweieinhalb Millionen
Euro die Instandsetzung der Brockenstraße.
Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge schnell ans Ziel kommen. „Der Brocken ist ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und zugleich ein Symbol der Zeitenwende in Deutschland“,
sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre anlässlich
des symbolischen
Spatenstiches
in
Schierke. „Die Straße
ist neben der Bahn die
einzige Zufahrt zum
Brocken, auf den jedes Jahr Hunderttausende strömen“, sagte
Landrat Dr. Michael
Ermrich und unterstrich damit die enorme Bedeutung der
Kreisstraße.
Mit dem symbolischen
Startschuss begann
auf der Brockenstraße
der 1. Teilabschnitt
des Ausbaus mit der
Deckenerneuerung auf
2 118 Metern Länge.
Die Fertigstellung
diese Teilabschnittes
ist zum 31. Juli 2009
avisiert. Wegen der
Winterpause ruhen
die Bauarbeiten bis
März 2009.
Der Ausbau des 2. Teilabschnittes über eine Länge von 1 332 Metern bis
einschließlich 1. Bahnquerung der Harzer Schmalspurbahnen erfolgt 2009
im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Teilabschnitts.
Die reine Baulänge des 1. Bauabschnittes beträgt 3 450 Meter, so dass bis
Ende 2009 rund ein Drittel der 9,5 Kilometer langen Brockenstraße fertiggestellt wären. Bis 2011 bzw. 2012 soll die Deckenerneuerung der Brockenstraße komplett abgeschlossen sein. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgten schon die Ersatzneubauten der zwei Brücken.
Für die Durchführung des 1. Teilabschnitts konnte sich mit der Blankenburger Firma U & W ein Unternehmen aus dem Landkreis Harz im Bieterverfahren durchsetzen. Das Unternehmen hatte schon bei den beiden Brückenbauwerken exzellente Arbeit abgeliefert.
Internationale Einkäuferfachmesse
IBEX ENTEC 2009
IBEX steht für eine Internationale Einkäuferfachmesse. Sie ist das Gegenteil
einer traditionellen Zuliefermesse. Die IBEX ENTEC 2009 konzentriert sich
auf die Branchen: Energieausrüstungen/Energie-technologien, Umweltschutzausrüstungen/Umweltschutztechnologien und Klimaschutz. Einkäuferunternehmen fragen Zulieferungen, Dienstleistungen und Know-how
nach, die benötigt werden. Über die IBEX-Veranstaltungen werden europaweit eine Vielzahl an Geschäftskontakten organisiert.
Ungefähr 50 Einkäuferfirmen und mehr als 200 Zulieferer aus 17 Ländern
werden bei IBEX ENTEC 2009 erwartet. Bereits stattgefundene Veranstaltungen dieser Art waren äußerst erfolgreich. Durchschnittlich jedes dritte
Gespräch führte dabei zu einem Vertrag. Die Teilnahme von Einkäuferunternehmen ist kostenlos. Diese haben lediglich Ihre Reise- und Übernachtungskosten zu tragen. Konferenzsprachen sind Deutsch und Englisch.
Bei Bedarf stehen kostenlos Dolmetscher zur Verfügung.
Nähere Informationen zu IBEX ENTEC 2009 erhalten Sie unter
http://www.ibexentec-2009.de/ bzw. 05 90 900–4356.
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Baustart für Halberstädter
Bahnhofsgebäude
Mit Presslufthämmern signalisierten Oberbürgermeister Andreas Henke, Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und Landrat Dr. Michael Ermrich (v.l.) den
Beginn der Bauarbeiten im Empfangsgebäude des Halberstädter Bahnhofes.
Mit dem Umbau entsteht ein modernes, multifunktionales Dienstleistungsgebäude, das der Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsträger Bus, Straßenbahn und Eisenbahn mit dem Individualverkehr dient.
Darüber hinaus wird mit dieser Baumaßnahme ein städtebaulicher Missstand beseitigt.
Landrat Dr. Michael Ermich sieht in dem Bauvorhaben eine Aufwertung für
den gesamten Harzkreis und wünschte den Firmen „viel Erfolg für die Umsetzung des Projektes“.
Für die Sanierung des Empfangsgebäudes wurde eine Investitionssumme
von ca. 7,5 Millionen Euro geplant. Zuwendungen in Höhe von 3,9 Millionen
Euro gewährt das Land Sachsen-Anhalt.
Wie Geschäftsführer Dietz Kagelmann unterstrich, „ist die NOSA GmbH, Holding der Stadt Halberstadt, stolz darauf, dass sie nun mit Hilfe des Landes
Sachsen-Anhalt ein weiteres Infrastrukturprojekt für die Stadt Halberstadt
realisieren kann“.
Harzkarten-Set „Wandern im Harz“
als PocketMap
Eine digitale Version des Harzkarten-Sets „Wandern im Harz“ ist beim
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zu erhalten.
Mit der neu überarbeiteten und aktualisierten PocketMap „Harz“ können
sich Besucher des Harzes digital begleiten und führen lassen. Die digitale Version des Harzkarten-Sets kann auf PocketPC und auf PDA (Persönlicher digitaler Assistent) eingesetzt werden. Die digital geführte Karte
wird in länderübergreifender Zusammenarbeit vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt und der Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen herausgegeben und ist im
engen Zusammenwirken mit dem Harzklub entstanden.
Durch die Verknüpfung der Harz-Karte mit einem GPS-Viewer lässt sich
nicht nur die eigene momentane Position anzeigen, der Nutzer kann sich
auch anhand von Wegpunkten über vordefinierte Routen leiten lassen.
Die Wegeverläufe sowie Signaturen wurden ebenso aktualisiert wie neu
fertig gestellte Verkehrswege.
Die PocketMap „Harz“ kann im Internet unter www.lvermgeo.sachsenanhalt.de im Downloadshop des Geoportals zum Preis von 19,90 € für
die gesamte Harzkarte oder für jeweils 10,90 € für die Einzelkarten Ostund Westharz direkt herunter geladen werden.
Zusätzlich ist eine Abgabe auf CD-ROM (zur o.g. Gebühr zuzüglich
10,00 Euro) möglich.
Harzer Kreisblatt 12/08
Einheitsgemeinde Elbingerode
ist anerkannter Erholungsort
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Adventsstadt Quedlinburg
gewinnt Tourismuspreis 2008
Quedlinburg. Mit dem „Tourismuspreis Sachsen-Anhalt 2008“ wurden am
27. November auf dem traditionellen Tourismustag Sachsen-Anhalt in
Quedlinburg die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH und die Arche
Nebra in der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Betriebsgesellschaft mbH
ausgezeichnet. Erstmals wurde der von der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) unter Schirmherrschaft von
Dr. Reiner Haseloff, Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes SachsenAnhalt, ausgelobte Preis in den Kategorien „Innovatives Tourismusmarketing“ und „Innovative Tourismusprodukte“ vergeben.
Elbingerode. Die Einheitsgemeinde Elbingerode ist seit Anfang Dezember
staatlich anerkannter Erholungsort. Staatssekretär Detlev Schubert (im Bild
links) überreichte am 3. Dezember dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Elbingerode, Andreas Flügel, die Anerkennungsurkunde. Die Stadt
Elbingerode besitzt das Prädikat bereits seit 1998. Mit der Anerkennung der
Ortsteile Rübeland und Königshütte ist die Einheitsgemeinde Elbingerode
nun die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt, die mit allen Ortsteilen
und somit für das gesamte Gemeindegebiet die Prädikatisierung als Erholungsort erhalten hat.
Foto: G. Breutel
Kreiswettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft“
Veckenstedt. Landrat Dr. Michael Ermrich zeichnete Ende November in Veckenstedt die Vertreter der 27 Dörfer, die am ersten Dorfwettbewerb für den
Landkreis Harz teilgenommen hatten, mit Urkunden und Preisgeldern aus.
Dabei wurde sechs Mal der erste Platz, 16 Mal der zweite Platz und fünf Mal
der dritte Platz vergeben. Daneben wurden noch fünf Dörfer mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.
Erste Plätze gingen an die Gemeinden Veckenstedt, Weddersleben, den Wernigeröder Ortsteil Silstedt, Ditfurt, Dankerode und Rieder.
Den zweiten Platz belegten die Gemeinden Friedrichsbrunn, Hedersleben,
Abbenrode, Langeln, Bühne, Siptenfelde, Strassberg, Schielo, Stapelburg,
Wülperode, Neinstedt und Timmenrode sowie die Ortsteile Emersleben,
Klein Quenstedt, Badeborn und Opperode.
Dritte Plätze errangen die Gemeinden Königerode, Heteborn, Rhoden, Heudeber und Heimburg.
Einen Sonderpreis erhielten neben ihrer Platzierung noch die Gemeinden
Friedrichsbrunn, Langeln, Hedersleben, Abbenrode und der Ortsteil Klein
Quenstedt.
Dank der Unterstützung der Harzsparkasse konnte den Vertretern der Gemeinden neben den Urkunden auch ein Preisgeld überreicht werden. So
erhielten die Erstplatzierten je einen Scheck in Höhe von 750 Euro, für den
zweiten Platz gab es 500 Euro und für das Erreichen des dritten Platzes 250
Euro. Die Sonderpreise waren mit 100 Euro dotiert.
Groß war die Freude über die Auszeichnung für Quedlinburg durch Staatssekretär Detlef Schubert bei Thomas Bracht, Gabriele Vester, Dagmar Hoppe
und Martin Heinlein (v.rechts)
Bei den innovativen Marketingideen überzeugte die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH mit dem Projekt „Adventsstadt Quedlinburg“. Die
Auszeichnung mit dem Tourismuspreis honoriert die beispielhafte Vernetzung der Akteure und den mit der Profilierung Quedlinburgs als „Adventsstadt“ auch überregional erzielten Nachfrageschub.
In der Kategorie „Innovatives Tourismusmarketing“ musste sich der Preisträger mit den ebenfalls nominierten Wettbewerbsbeiträgen des SaaleUnstrut-Tourismus e.V. mit Sitz in Naumburg (Projekt „Tourismusroute
Himmelswege“) und der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Stadt
Halberstadt (Projekt „Domschatz Halberstadt 2008“) messen lassen.
Die Preisträger werden mit einem „Marketingpaket“ belohnt. Werbemaßnahmen im Wert von 20.000 Euro werden dazu beitragen, Nachfrage für die
ausgezeichneten Projekte zu initiieren. Anzeigenschaltungen und Katalogeinträge, Messebeteiligungen, Internetverlinkung, Plakataktionen und
begleitende Berichterstattungen in Medien gehören zum Preispaket.
Der Wettbewerb um den „Tourismuspreis Sachsen-Anhalt“ wird seit 2001
jährlich ausgeschrieben und ist Teil einer Qualitätsoffensive für noch mehr
Angebots- und Servicequalität in Sachsen-Anhalt. Insgesamt zwanzig
Tourismuspartner hatten sich 2008 mit zwölf Beiträgen in der Kategorie
Tourismusprodukt und acht Beiträgen in der Kategorie Tourismusmarketing
um die Preisverleihung beworben.
Claudia Becker und Christiane König von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit
nahmen die Auszeichnung für das Projekt „Domschatz Halberstadt“ entgegen.
Harzer Kreisblatt 12/08
Stimmungsvolle Abschlussgala
in Blankenburg
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Landkreis Harz – Ort der Vielfalt
Mit einer Gala, die viele bezaubernde, aber auch tief beeindruckende Momente bereithielt, begingen die Mitglieder und Partner des Netzwerkes „life
is my future“ ihren Jahresabschluss im Kloster Michaelstein und zugleich
das achtjährige Bestehen.
Wie immer stand die Gala unter dem Zeichen der wenigen gesprochenen
Worte, dafür aber der prägenden Momente, die die Mädchen und Jungen auf
dem „Weg der Besinnlichkeit“ in den Klostergängen und auch im Programm
deutlich machten.
Halberstadt. Christa Grimme, Dr. Michael Haase, Landrat Dr. Michael Ermrich und Peter Lehmann (v.l.n.r.) präsentieren die Auszeichnungstafel
„Landkreis Harz - Ort der Vielfalt“, die vor der Sitzung des Kreisausschusses
am 3. Dezember im Eingangsbereich des Landratsamtes enthüllt wurde.
Mit der Auszeichnung, die dem Landkreis Ende September in Berlin verliehen wurde, würdigte die Bundesinitiative den vorbildlichen Einsatz des
Landkreises Harz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Mit der Initiative „Orte der Vielfalt“ hat die Bundesregierung die Kommunen
in Deutschland aufgerufen, aktiv zu werden und ein gemeinsames Zeichen
dafür zu setzten, dass Menschen aller Kulturen friedlich miteinander leben
können.
Als Mönche verkleidete Kinder regten mit eindringlichen Botschaften die
zahlreichen Besucher der Gala zum Innehalten und Nachdenken an.
Neben den Schülerinnen und Schülern der Pestalozzi-Schule Wienrode, die
die Entstehung des Netzwerkes darstellten, zeigten die Mädchen und Jungen der Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode ein buntes Programm
aus Musik, Gesang und Tanz.
Im Anschluss an das tolle Programm wurden verdiente Mitstreiter und Partner des Netzwerkes ausgezeichnet. So erhielt die Volksstimme-Redaktion
Wernigerode den Medienpreis. Mit dem Präventionspreis wurde die Arbeit
an der Heine-Sekundarschule in Blankenburg und den Sekundarschulen in
Thale und Dardesheim gewürdigt.
Die Vereinigte Volksbank Wernigerode erhielt den Sponsorenpreis und die
BARMER sowie das lokale Netzwerk „la energia“ vom Sozialzentrum Bode
wurden mit dem Partnerschaftspreis ausgezeichnet.
Zu Ehrenbotschaftern wurden „Hösti“ alias Stephan Höstermann, Eckhard
Nitschke, Geschäftsführer der Wernigeröder Verkehrsbetriebe, Christa Hartmann von der Pestalozzischule Wienrode, Kerstin Singer von der Berufsbildenden Schule Quedlinburg und Peter Grunwald von der Landesmusikakademie ernannt.
Sportjugend präsentiert CD
„Sport und Rock“
Blankenburg. Als erste kamen die Schülerinnen und Schüler des Blankenburger Gymnasiums „Am Thie“ in den Genuss der neuen CD „Sport und Rock“.
Die im Rahmen des Bundesprojektes „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ hergestellte CD wird in den kommenden Wochen
an die Schüler und Jugendlichen im Landkreis Harz kostenlos verteilt.
Kevin Große, Max Krunnow und Jonas Hartmann (v.l.) aus der Klasse 7a mit
dem deutschlandweit einmaligen Regional-Sampler „Landkreis CD-HZ
Sport&Rock“.
Mit Hilfe der Bands, Sportler, Politiker, dem Internationalen Bund, Heartdisco, dem Studio D4 und dem Jugendamt des Landkreises Harz entstand
unter Federführung der Sportjugend in nur neun Wochen ein deutschlandweit einmaliger Regional-Sampler mit einer Auflage von 5 000 Stück.
Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
INHALT
A.Landkreis Harz
B.Eigenbetriebe und Gesellschaften
1. Satzungen und Verordnungen
C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen
2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
• G
ebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale
und der Gemeinde Neinstedt
• Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale
und der Gemeinde Weddersleben
• Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung des Umweltamtes • Bekanntmachung der enwi – Bewirkung einer Zustellung Seite 13
Seite 21
Seite 26
Seite 27
Seite 27
A. Landkreis Harz
2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen
Gebietsänderungsvereinbarung
Der Gemeinderat Neinstedt hat am 07.08.2008 beschlossen, dass die Gemeinde Neinstedt innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe
der nachstehenden Vereinbarung in die Stadt Thale eingegliedert wird.
Die Bürger der Gemeinde Neinstedt sind am 02.03.2008 nach § 17 Absatz 1
Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 5.10 1993
(GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur
Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) in Verbindung
mit § 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt in der
Fassung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S.
523) (nachfolgend KWG LSA) gehört worden.
Der Stadtrat Thale hat am 22.10.2008 der Eingliederung der Gemeinde
Neinstedt in die Stadt Thale innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen
des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach
Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung zugestimmt.
Zur Durchführung der Eingliederung schließen die Gemeinde Neinstedt und
die Stadt Thale aufgrund der §§ 17 und 18 GO LSA diese Vereinbarung.
Vereinbarung
§ 1 Eingliederung
(1) Die Gemeinde Neinstedt wird zum 01. Januar 2009, 0:00 Uhr aufgelöst
und in die Stadt Thale eingegliedert. Sie wird Ortsteil der Stadt Thale und
trägt den Namen „Neinstedt“.
(2) Die Stadt Thale beabsichtigt, im Ortsteil Neinstedt eine Verwaltungsaußenstelle vorzuhalten, die weiterhin für Sprechstunden des Ortsbürgermeisters zur Verfügung steht.
§ 2 Sicherung der Einwohner- und Bürgerrechte
(1)Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den §§ 20 und 21 GO LSA wird die
Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Neinstedt auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in
der Stadt Thale angerechnet.
(2)Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Neinstedt haben im Verhältnis zur Stadt Thale die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen
Einwohner der Stadt Thale entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften und dieser Vereinbarung.
(3Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Thale stehen den Einwohnern
der eingegliederten Gemeinde Neinstedt im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise wie den bisherigen Einwohnern der Stadt
Thale zur Verfügung.
Seite 27
D.Sonstige Mitteilungen
• Stellenausschreibung Gesundheitsaufseher
Seite 27
E. Wahlbekanntmachungen
§ 3 Bezeichnung, Wappen, Flagge
(1)Neben dem Namen der Stadt Thale gilt die althergebrachte Gemeindebezeichnung „Neinstedt“ als Ortsteilbezeichnung weiter.
Der Ortsteil Neinstedt ist in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufzunehmen.
(2)Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteils „Neinstedt“, darunter die Worte „Stadt Thale“ und
darunter die Worte „Landkreis Harz“ stehen.
(3)Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen.
§ 4 Ortschaftsverfassung, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister
(1)Für die eingegliederte Gemeinde Neinstedt wird die Ortschaftsverfassung nach §§ 86 ff GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Sie kann nur
im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat geändert, ergänzt oder wieder
abgeschafft werden.
(2)Bis zur Wahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Dabei wird auf
die Übergangsregelung des §58 Abs. 1b GO LSA bezüglich des bisherigen
Bürgermeisters der Gemeinde Neinstedt verwiesen.
Mit der nächsten ordentlichen Wahl des Ortschaftsrates wird dessen Mitgliederzahl auf sieben bestimmt.
Näheres dazu wird in der Hauptsatzung der Stadt Thale geregelt werden.
(3)Die Aufgaben des Ortschaftsrates regeln sich nach § 87 GO LSA. Er hat
insbesondere ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen die Ortschaft
betreffenden Angelegenheiten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten,
welche die Ortschaft betreffen, zu hören. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt Thale geregelt werden.
Der Ortschaftsrat erhält die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der
Stadt Thale zur Information.
(4)Gemäß § 87 Absatz 2 GO LSA kann der Stadtrat der Stadt Thale durch
Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die
Ortschaft betreffen, zur Erledigung übertragen, Dazu sind im Haushaltsplan der Stadt Thale für die Ortschaft Neinstedt entsprechende Mittel zu
veranschlagen.
(5)Die vereinbarungsschließenden Gemeinden legen fest, dass in der
Hauptsatzung der Stadt Thale zur Wahrung der Eigenart der eingegliederten Gemeinde Neinstedt die in § 6 definierten Aufgaben zur Entscheidung auf den Ortschaftsrat übertragen werden.
(6)Für die Dauer seiner Wahlperiode nimmt der bisherige ehrenamtliche
Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt die Aufgaben des Ortsbürgermeisters wahr. Danach wird der Ortsbürgermeister vom Ortschaftsrat aus
dessen Mitte gewählt.
(7) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Ortschaftsrates vor,
führt sie in Vertretung des Bürgermeisters aus und leitet die Sitzungen
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Harzer Kreisblatt 12/08
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des Ortschaftsrates. Er hat den Ortschaftsrat über Angelegenheiten, die
für die Ortschaft von Bedeutung sind, rechtzeitig zu unterrichten und
dem Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Er kann an den
Sitzungen des Stadtrates Thale und seiner Ausschüsse mit beratender
Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft
betreffen Auskunft vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören.
(8)Die zum Zeitpunkt der Eingliederung bestehende Aufwandsentschädigungsregelung für den übergeleiteten Gemeinderat Neinstedt und den
ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt sind bis zum
Ablauf ihrer Amtszeit in die Entschädigungssatzung der Stadt Thale aufzunehmen. Die Entschädigung der Mitglieder des Ortschaftsrates und
Ortsbürgermeister ist nach dem Ablauf Ihrer Amtszeit neu festzulegen.
(9)Die Regelungen des § 4 Absätze 1 bis 7 werden in die Hauptsatzung der
Stadt Thale aufgenommen.
§ 5 Ortsrecht
(1)Als Ortsrecht der eingegliederten Gemeinde Neinstedt gilt das bisherige
in der Anlage 1 aufgelistete Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort.
Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Thale hat spätestens
bis zum 31.12.2013 zu erfolgen.
(2)Soweit nach der Eingliederung für bestimmte Rechtsgebiete Ortsrecht in
der Ortschaft Neinstedt nicht besteht, gilt auch dort das Ortsrecht der
Stadt Thale nach entsprechender Bekanntmachung.
(3)Mit Wirkung der Eingliederung gilt die Hauptsatzung der Stadt Thale, die
gemäß § 4 dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen ist.
(4)Die bestehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Städtebauliche Verträge) der
bisherigen Gemeinde Neinstedt wird übernommen und im Rahmen der
Planung für das gesamte Gemeindegebiet weitergeführt. Dieses gilt auch
für die durch den Gemeinderat der bisherigen Gemeinde Neinstedt bereits beschlossenen sonstigen Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Ortschaft Neinstedt.
(5)Vor der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Stadt Thale zu Ausweisungen der Regionalplanung, die das Gebiet der Ortschaft Neinstedt
betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören.
(6)Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum
Zeitpunkt der Eingliederung Verfahren der Bauleitplanung nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale neu beginnen.
(7)Für Straßenbaumaßnahmen ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser
Vereinbarung geltende Straßenausbaubeitragssatzung der bisherigen
Gemeinde Neinstedt entsprechend § 5 Absatz 1 weiter anzuwenden, bis
sie durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder durch höheres Recht
außer Kraft tritt.
Wird die Satzung ersetzt, so ist in der Straßenausbaubeitragssatzung der
Stadt Thale für den Ortsteil Neinstedt ein eigenes Abrechnungsgebiet zu
bilden.
§ 6 Wahrung der Eigenart
(1)Die Stadt Thale verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Neinstedt auch nach der Eingliederung zu fördern und
zu erhalten.
Hierzu überträgt die Stadt Thale im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bezogen auf den Ortsteil Neinstedt folgende
Aufgaben zur abschließenden Entscheidung,
1. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Gemeindehauses;
2. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Feuerwehrdepots;
3. Ausgestaltung und Unterhaltung der Ortsfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Thale, bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen;
4. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Veteranenclubs;
5. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gemeindestraßen,
der öffentlichen Plätze und öffentlichen Flächen; sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht;
6. Festlegung der Reihenfolge zum Umbau- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der dazugehörigen Beleuchtungseinrichtungen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht;
7. Vorschlagsrecht zur Neu- und Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen;
8. Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums;
9. Förderung der örtlichen Vereinigungen;
10. Pflege vorhandener Partnerschaften;
11. Abschluss von Verträgen über Vermietung, Verpachtung und Nutzung
von Grundstücken, insbesondere auch Acker- und Waldflächen, sowie
beweglichem Vermögen, die sich auf dem Gebiet des Ortsteils Neinstedt
befinden, bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis;
12. Veräußerung von beweglichem Vermögen, das sich auf dem Gebiet
des Ortsteils Neinstedt befindet bis zu einer Wertgrenze von 25.000 €
jährlich je Vertragsverhältnis,
13. Verwaltung und Pflege des Friedhofs
14. Unterhaltung und Nutzung der Gemeindebibliothek
Die für die vorgenannten Punkte 1 bis 14 notwendigen Mittel werden im
Haushaltsplan der Stadt Thale veranschlagt.
(2)Die Stadt Thale wird die Ortschaft Neinstedt bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen,
Teil A, B und C (VOB/A; VOB/B, BOB/C), soweit gesetzlich zulässig, hören. Hinsichtlich der Wertgrenzen gelten die Dienstanweisung der Stadt
Thale zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Hauptsatzung der Stadt
Thale zwingend.
(3)Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die in der Ortschaft Neinstedt
bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Vereine sowie die Durchführung heimatpflegerischer und kultureller Veranstaltungen so fördern, dass gegenüber dem bisherigen Umfang keine Verschlechterung
eintritt.
Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bestand und Betrieb der folgenden in der Ortschaft Neinstedt vorhandenen kommunalen Einrichtungen gewährleisten:
Grundschule mit Turnhalle, Kindertagesstätte, Seniorenclub, Feuerwehrdepot, Spielplatz an der Feuerwehr, 3 Sportplätze, Friedhof, Bauhof
und Gemeindebibliothek.
(4)Der Jagdbezirk der eingegliederten Gemeinde Neinstedt bleibt erhalten.
Über die Verpachtung des Jagdbezirks entscheidet die Jagdgenossenschaft Neinstedt.
§ 7 Rechtsnachfolge
(1)Die Stadt Thale tritt zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Neinstedt an. Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die eingegliederte Gemeinde Neinstedt angehörte, sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein und übernimmt deren
Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde
Neinstedt an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Thale
über.
(2)Die Mitgliedschaften der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt in
Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen, sowie die Verträge und
Kapitalbeteiligungen ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
(3)Das bewegliche Eigentum sowie das sonstige Vermögen der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt, insbesondere das in Anlage 3 aufgeführte,
geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt
Thale über.
Alle für die Gemeinde Neinstedt am 31.12.2008, um 24.00 Uhr in den
Grundbüchern verzeichneten Grundstücke gehen mit dem Zeitpunkt der
Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über.
(4)Die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Neinstedt gehen auf die
Stadt Thale über.
(5)Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die mit
der Eingliederung aus dem Eigentum der Gemeinde Neinstedt in das Eigentum der Stadt Thale übergehen, werden für kommunale Maßnahmen
im Ortsteil Neinstedt verwendet. Diese Regelung wird auf 10 Jahre nach
der Auflösung der Gemeinde Neinstedt begrenzt.
§ 8 Haushaltsführung
(1)Die Haushaltssatzung der Gemeinde Neinstedt bleibt bis zum Ende des
Haushaltsjahres 2008 in Kraft.
(2)Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum
Zeitpunkt der Eingliederung Vereinbarungen, Verträge und finanzielle
Verpflichtungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale eingehen. Sie
wird sich aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA enthalten,
welche die Finanzlage der Stadt Thale belasten könnten.
§ 9 Steuern
Die in der Stadt Thale festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und B
und für die Gewerbesteuer werden für den Ortsteil Neinstedt stufenweise
nach folgendem Modell bis zum 31.12.2018 angepasst:
Steuerart
2009
2013
2016
2018
Grundsteuer A
250 v.H.
280 v.H.
310 v.H.
350 v.H.
Grundsteuer B
330 v.H.
370 v.H.
410 v.H.
450 v.H.
Gewerbesteuer
350 v.H.
370 v.H.
390 v.H.
400 v.H.
Erfolgt innerhalb des genannten Zeitraumes in der Stadt Thale eine Senkung
der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer werden die in der Tabelle aufgeführten Hebesatzwerte entsprechend angepasst.
Die Hundesteuer wird spätestens bis zum 31.12.2013 an das Recht der Stadt
Thale angepasst.
§ 10 Investitionen
(1)Die Stadt Thale wird die in der Ortschaft Neinstedt begonnenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ordnungsgemäß weiterführen und fertig stellen.
(2)Die Stadt Thale wird auch in der Ortschaft Neinstedt Förderprogramme,
wie Städtesanierung im ländlichen Bereich und Dorferneuerungsprogramm fortführen bzw. in neue Förderprogramme überführen.
(3)Bei weiteren Investitionsvorhaben der Gemeinde Neinstedt, welche Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung im laufenden Haushaltsjahr
sein müssen, richtet sich die Priorität danach, ob für die Vorhaben Fördermittel genehmigt oder in Aussicht gestellt sind, sowie ob und in welcher
Höhe die Gemeinde Neinstedt Rücklagen gebildet hat. Rücklagen sind
prinzipiell entsprechend der von der Gemeinde Neinstedt vor Abschluss
dieser Vereinbarung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden.
Die vorgenannten Investitionsvorhaben ergeben sich aus der beigefügten Anlage 4.
(4)Die Stadt Thale verpflichtet sich hiermit, dass ab dem Jahr 2009 durch
die Stadt Thale zukünftige Investitionen angemessen auf die vereinbarungsschließenden Gemeinden verteilt werden und die Ortschaft
Neinstedt angemessen berücksichtigt wird.
(5)Auf die besonderen Bedürfnisse und Erforderlichkeiten wegen der hohen
Anzahl behinderter Einwohner im Ortsteil Neinstedt ist sowohl in städtebaulicher als auch verkehrs- und kulturpolitischer Sicht besondere Rücksicht zu nehmen. Die Stadt Thale verpflichtet sich, diese Besonderheiten
zu wahren und ihnen auch zukünftig einen besonderen Stellenwert zukommen zu lassen.
§ 11 Personalübergang
(1)Die Ehrenbeamten der eingegliederten Gemeinde Neinstedt treten am
01.01.2009 in den Dienst der Stadt Thale ein.
(2)Hauptamtliche Beamte, Arbeiter und Angestellte hat die Gemeinde
Neinstedt nicht.
(3)Die Stadt Thale beabsichtigt, eine Verwaltungsangestellte in der Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Neinstedt vorzuhalten, sofern gesetzliche
Regelungen dem nicht entgegenstehen.
(4)Die Finanzierung der über der Maßnahme Kommunal-Kombi bei der Gemeinde Neinstedt eingesetzten Arbeitskräfte ist zu sichern.
§ 12 Schulwesen
Die vorhandenen Schulstandorte ergeben sich aus dem geltenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Harz. Die Stadt Thale ist um die Erhaltung
dieser Schulstandorte bemüht.
Im Übrigen findet § 6 Abs. 3 Anwendung.
§ 13 Gewährung des Brandschutzes und der Hilfeleistung
(1)Der Stadt Thale obliegen mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.06.2001 in der zurzeit geltenden Fassung.
(2)Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besteht die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt als Ortsfeuerwehr Neinstedt der Stadt
Thale fort. Gerätehaus, Technik und Ausrüstung verbleiben im Ortsteil
Neinstedt.
(3)Der bisherige Gemeindewehrleiter wird zum Ortswehrleiter der Ortschaft
Neinstedt in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thale bis zum Ende
seiner Amtszeit.
Das Vorschlagsrecht für die Benennung des Ortswehrleiters steht unter
Anwendung der Anforderungen zu § 15 BrSchG LSA der Ortsfeuerwehr
der Ortschaft Neinstedt zu.
(4)Die Stadt Thale stellt die zur Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr
Neinstedt erforderlichen Mittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den Haushalt der Stadt Thale unter Beachtung der Regelungen in
§ 8 dieser Vereinbarung ein.
(5)Die Betreuung der Ortsfeuerwehr Neinstedt obliegt unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften der Stadt Thale, nach den Empfehlungen des
Ortschaftsrates Neinstedt.
§ 14 Wirtschaft
(1)Der Erhaltung und Weiterentwicklung der örtlichen Wirtschaft wird entscheidende Bedeutung zur Standortsicherung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Thale einschließlich des Ortsteils Neinstedt beigemessen.
Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bilden zusammen mit dem Fremdenverkehr entscheidende Wirtschaftsfaktoren, die
besonders gefördert und weiterentwickelt werden müssen.
(2)Die Stadt Thale beabsichtigt, die bestehenden Gewerbegebiete weiterzuentwickeln.
(3)Die Arbeit der „Neinstedter Anstalten“ im Ortsteil Neinstedt wird durch
die Stadt Thale Unterstützung finden.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
§ 15 Besondere Vereinbarungen
Falls Ummeldungen oder Umschreibungen persönlicher Dokumente und
anderer persönlicher Unterlagen der Einwohner der bisherigen Gemeinde
Neinstedt aufgrund von Ortsnamen - und Straßenumbenennungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in die Stadt Thale notwendig sind, sind
diese Rechtshandlungen nach §19 Abs. 2 GO LSA frei von öffentlichen Abgaben und Gebühren im Fall der Zuständigkeit der Stadt Thale. Soweit den
Bürgern auf Grund der Gebietsänderung öffentlichen Abgaben und Gebühren bei anderen Behörden entstehen, wird die Stadt Thale diese Kosten
erstatten.
§ 16 Regelung von Streitigkeiten
(1)Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne
zu regeln.
(2)Können Meinungsverschiedenheiten nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommunalaufsicht anzurufen.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung
im Übrigen nicht berührt.
Sollte eine vorstehende Regelung dem derzeitig oder künftig geltenden
Recht widersprechen, so soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die
dem am nächsten kommt, was die den Vertrag schließenden Seiten gewollt haben. Im Übrigen soll die Vereinbarung Rechtsbestand haben.
§ 139 BGB findet keine Anwendung.
§ 17 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
§ 18 In-Kraft-Treten
Die Gebietsänderungsvereinbarung ist mit der Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtbehörde des Landkreises Harz und deren Bestimmungen
im Amtsblatt des Landkreises Harz „Harzer Kreisblatt“ zu veröffentlichen.
Die Gebietsänderungsvereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Neinstedt, 03.11.2008
Thale, 03.11.2008
Malte Koepp (Siegel)
Bürgermeister
Thomas Balcerowski (Siegel)
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung (Ortsrecht)
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Mitgliedschaften und Verträge)
Anlage 3 zu § 7 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Aufstellung des beweglichen Eigentums und sonstigen Vermögens)
Anlage 4 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Investitionsvorhaben)
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 Ortsrecht
Satzungen
01. Satzung für den Besuch der Kindereinrichtung der Gemeinde Neinstedt
vom 04.07.2003
02. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrs
anlagen der Gemeinde Neinstedt vom 20.06.2000
03. Satzung über den Dienst in der Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt vom
01.01.1995 sowie deren 1. Änderungssatzung vom 22.05.2008
04. Gebührensatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neinstedt vom 23.05.2008
05. Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1990
06. Änderungssatzung über die Übertragung der Reinigungspflicht für die
Gehwege in der Gemeinde Neinstedt vom 11.04.2002
07. Hundesteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 17.06.1993
08. Hauptsatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1996
09. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde
Neinstedt vom 29.11.1991
10. Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Neinstedt über die
Friedhofsordnung vom 01.12.2005
11. Satzung über die Gebührenordnung für nachbarliche Löschhilfe und
sonstige Hilfeleistungen durch die Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt
vom 27.06.1991
12. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Friedhofsordnung vom
20.11.1990
13. Satzung über die Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates
Neinstedt und den ehrenamtlichen Bürgermeister vom 26.11.2002
14. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Haus- und Benutzerordnung
für Kalkhof, Veteranenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994
15. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die zu erhebenden Gebühren für
den Kalkhof, Seniorenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994
16. Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege
und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortsbildes der Gemeinde
Neinstedt vom 30.01.1992
17. Satzung über den Schutz des Baumbestandes für die Gemeinde
Neinstedt (Baumschutzsatzung) vom 27.06.1991
18. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Neinstedt vom 25.01.2001
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 Mitgliedschaften
01. Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt
02. Unterhaltungsverband Selke/obere Bode Quedlinburg
03. Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Ostharz Quedlinburg
04. Kommunaler Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt
05. Konzessionsvertrag mit der MITGAS Halle
06. Konzessionsvertrag vom envia M Halle
07. KOWISA GmbH und Co KG Magdeburg
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung
Verträge
01. Pflegevertrag mit den NA für die Grünanlagen einschließlich Nachträge
vom 06.03.1998
02. Pflegevertrag mit Fa. Wilsdorf für die Säuberungen von Dachrinnen
einschließlich Inspektion der Dächer vom 30.12.2001
03. Pachtvertrag Angelverein für die Tonkuhle einschließlich Nachtrag vom
29.11.1994
04. Pachtvertrag mit 94-er Schützengesellschaft für die Nutzung Seniorenclub einschließlich Nachtrag vom 01.06.1999
05. Verwaltungsvertrag mit Südharz Immobilien für das Schulgebäude vom
31.03.2005
06. Vereinbarung mit der Gemeinde Stecklenberg für die Straßenbeleuchtung Stecklenberger Chaussee vom 18.07.2000
07. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Fa. Elektro-Wagner vom
20.12.2000
08. Service- und Wartungsvertrag mit Fa. Sicherheits- und Kommunikationstechnik Quedlinburg für Brandmeldeanlage Kita vom 06.07.2001
09. Vereinbarung mit Abfallzweckverband Halberstadt für die Säuberung
der Containerstellplätze vom 14.01.2004
10. Pflegevertrag mit dem SV Germania Neinstedt über die Pflege des Sportplatzes vom 01.01.1998
11. Wartungsvertrag mit Fa. Heinrich – Heizungsanlage Am Brunnen 06 vom
08.12.1998
12. Pflegevertrag mit Fam. Liebig, Hoym, über Winterdienst in der
Thalenser Chaussee 3 und 4 vom 01.07.2001
13. Nutzungsvertrag mit Fa. Liebig, Hoym, über Nutzung Stellfläche für
Container vom 01.03.2001
14. Hausverwaltervertrag mit Südharz Immobilien über die Verwaltung der
gemeindeeigenen Mietobjekte vom 28.12.1995
15. Vertrag Gemeinde Neinstedt ./. Tierschutzverein (Tierheim) Quedlinburg vom 01.01.1998
16. Erbbaupachtvertrag Schützengesellschaft 1823 Neinstedt für Kalkhof
vom 16.01.2002
17. Mietvertrag Freie Ganztagsschule – AHA e.V. vom 11.06.2004
18. Ingenieurvertrag mit der Fa. Scholze Osterode am Harz
einschließlich Nachtrag vom 30.10.1990
17
Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Anlage 3 zu 7 Abs. 3 Aufstellung des beweglichen Eigentums u.
sonstigen Vermögens
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
Neinstedt
921
3 1174 257 1
135 Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1249 257 1
13
Verkehrsfläche
Thale
628
3
69
0
1
2433 Moorteich
Neinstedt
921
3 1107 257 1
98
Verkehrsfläche
Thale
628
3
69
0
1
788 Moorteich
Neinstedt
921
3 1347 260 1
Thale
628
3
69
0
2
789 Moorteich
633 Wasserfläche
Kirchenbrunnen
Thale
628
3
77
0
1
790 Moorteich
Neinstedt
921
3 1109 257 1
226 Verkehrsfläche
Thale
628
3
93
3
1
809 Moorteich; Pachtvertrag
Reitsportverein
Neinstedt
921
3
199
0
1
50
Neinstedt
921
3
261
2
1
311 Bach vom Kirchenbrunnen
Thale
628
3
93
3
2
832 Moorteich
Neinstedt
921
3
902 257 1
Thale
628
3
93
3
3 16692 Moorteich; Pachtvertrag
Freist
Neinstedt
921
3 1276 270 1
1836 Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1411 419 1
381 Weg zum Tannenkopf
Thale
628
3
93
3
1
Neinstedt
921
3 1355 324 1
26
Thale
628
3
99
1
1 10110 Lagerplatz Neinstedter
Chaussee
Neinstedt
921
3
163
1
1
9068 Landwirtschaftsfläche Gartenanlage Auf dem Anger
Neinstedt
209
3
272
0
1
180 zu Friedhof
Neinstedt
921
3
163
1
1
1032 Uferschutzfläche
Neinstedt
921
3 1306 279 1
Neinstedt
921
3
280
8
1 10005 Historische Anlage
Friedhof
Neinstedt
921
3
307
3
1
64
Neinstedt
921
3
307
5
1
614 Geschwister-Scholl-Str. 15
Feuerwehr
Neinstedt
921
3
307
5
1
1025 Verkehrsfläche
2102 Moorteich
48
Moorteich am Marienhof
Verkehrsfläche
Verkehrsfläche
Neinstedt
209
3 1000 410 1
1434 Weg zum Tannenkopf
Neinstedt
209
3
791 298 1
1963 Marienstraße
Neinstedt
265
3
115
0
1
1330 Moorteich; Pacht Kiehne
Neinstedt
265
3
98
0
1
200 Moorteich am Mühlgraben
Neinstedt
265
3
99
0
1
180 Moorteich am Mühlgraben
Neinstedt
265
3
100
0
1
330 Moorteich am Mühlgraben
Neinstedt
265
3
101
1
1
4121 Moorteich Garten (Teil in
Anlage auf dem Anger)
Neinstedt
265
3
101
1
1
9027 Moorteich Grünland
(Pachtvertrag Kiehne)
Neinstedt
921
3
978 325 1
2232 Schützenplatz
Neinstedt
921
3 1110 257 1
118 Verkehrsfläche
Neinstedt
265
3
101
1
1 10342 Moorteich Waldfläche
(3 Verträge Flächen
Kleintierhaltung)
Neinstedt
921
3 1130 257 1
42
Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1118 257 1
72
Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3
257
75
1
1257 Gemeindeverwaltung
Hauptstr. 24
Neinstedt
921
3
109
0
1
640 Moorteich Pachtvertrag
Kiehne
Neinstedt
265
3
104
0
1
890 Moorteich; Pachtvertrag
Kiehne
Neinstedt
265
3
166
0
1
1170 Moorteich Gartenanlage
Auf dem Anger
Neinstedt
748
2
138
12
1
381 Grund und Boden Stecklenberger Chaussee 5
Neinstedt
748
2
138
12
1
236 Grund und Boden Stecklenberger Chaussee 5
Neinstedt
921
3 1166 284 1 48780 Gartenanlage Frohnbreite
Neinstedt
921
Neinstedt
921
3
Neinstedt
921
499 257 1
31
1
1
2339 Thalenser Str. 10 KiTa
2564 Verkehrsfläche
Am Rumberg
Geschwister-Scholl-Str. 15
Neinstedt
921
3
478
0
1
423 Moorteich
Neinstedt
921
3
112
1
1
105 Moorteich
Neinstedt
921
3 1157 71
1
182 Wasser=halber Gerberbach
Neinstedt
921
3
103 Verkehrsfläche
257
1
1
3
257
1
2
3
489 257 1
264 Verkehrsfläche
840 Wasser=Bach in
Quedlinburger Str.
Neinstedt
921
3
470 257 1
870 Straße am Brunnen
Neinstedt
921
3
470 257 1
480 Fläche am Kirchenbrunnen
Neinstedt
921
3
1786 Bahnhofstraße
Neinstedt
921
3 1163 283 1
Neinstedt
921
3 1164 283 1
Neinstedt
921
3
373
0
1
2500 Feldweg im Tiefenthale
Neinstedt
921
3
346
18
1
233 Georgshöhstraße
Neinstedt
921
3 1055 243 1
Neinstedt
921
3 1513 280 1
13
zu Stecklenberger Str. 7
zu Stecklenberger Str. 1
Neinstedt
921
3 1102 257 1
35
Neinstedt
921
3 1116 257 1
397 Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1112 257 1
11
Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1114 257 1
89
Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3 1108 257 1
158 Verkehrsfläche
Neinstedt
921
3
1902 Verkehrsfläche
527
0
1
4620 Steuerstraße
1976 Wasser Hasselbach
23
an Gartenanlage
Frohnbreite
Neinstedt
921
3
547 257 1
330 Alexanderstr.
Neinstedt
921
3
516 257 1
80
Hexentreppe
Neinstedt
921
3 1481 346 1
34
Georgshöhstraße
Neinstedt
921
3
430 Winkel
444 257 1
18
Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
Neinstedt
921
3 1175 257 1
Neinstedt
921
3
155
3
1
Neinstedt
921
3 1237 207 1
102 Am Bahnhof-im Gelände
Marienhof
548 Gartenanlage
Auf dem Anger
Neinstedt
921
3
346
7
1
190 Weg zum Kahlenberg
Neinstedt
921
3 1237 207 2
1458 teilweise überbaut, Weg
Neinstedt
921
3
346
7
1
213 Weg zum Kahlenberg
Neinstedt
921
3 1548 257 1
1275 Quedlinburger Straße
Neinstedt
921
3 1480 346 1
Neinstedt
921
3
Neinstedt
921
3 1544 324 1
527 Garten-Schwedenlinde
Neinstedt
921
3
739 257 1
63
Weg
Neinstedt
921
3 1034 298 1
10
Marienstr./Steuerstraße
Neinstedt
921
3
460 Kramerringstr.
269
4
1
2
Hauptstraße
10
Garten
8
Garten
Neinstedt
921
3
269
5
1
Neinstedt
921
3
269
7
1
Neinstedt
921
3
625 310 1
210 Grünfläche Georgshöhstr./
Geschwister-Scholl-Str.
Neinstedt
921
3
308
338 Schützenplatz mit
Veteranenclub
1
1
81
7
1
2
zu Georgshöhstr. 13
9456 Grünland/Weide Pacht
Maennchen
Neinstedt
921
3
528
0
1
71
Neinstedt
921
3
528
0
2
239 Hasselbach
Hasselbach
Neinstedt
921
3
528
0
1
36
Neinstedt
921
3
528
0
2
111 Hasselbach
Neinstedt
921
3
308
1
1
720 Schützenplatz mit
Veteranenclub
Neinstedt
921
3
308
1
1
702 Schützenplatz mit
Veteranenclub
Neinstedt
921
3
528
0
1
55
Hasselbach
Neinstedt
921
3 1197 229 1
349 Weg am Bahndamm
Neinstedt
921
3
528
0
1
88
Hasselbach
1372 Ziegeleistr.
Neinstedt
921
3
528
0
1
324 Hasselbach
Hasselbach
Neinstedt
921
3
257 100 1
Neinstedt
921
3
112
2
1
95
Moorteich
Neinstedt
921
3
528
0
2
376 Hasselbach
Neinstedt
921
3
113
0
1
21
Moorteich
Neinstedt
921
3
528
0
3
1698 Hasselbach
Neinstedt
921
3
113
0
1
32
Moorteich
Neinstedt
921
3
233
0
1
380 Weg an Ladestraße
Neinstedt
921
3
73
0
1
560 Weg zu
Thalenser Chaussee 3+4
Neinstedt
921
3
113
0
2
177 Moorteich
Neinstedt
921
3
89
1
1
4671 Kramerringstraße
Neinstedt
921
3
257
18
1
4115 Geschwister-Scholl-Str.
Neinstedt
921
3 1395 345 1
7679 Siedlung-Str.
Neinstedt
921
3
97
0
1
360 Wassergraben Moorteich
Neinstedt
921
3 1311 267 1
635 Straße Am Rumberg
Neinstedt
921
3
159
0
1
560 Landwirtschaftfläche Gartenanlage Auf dem Anger
Neinstedt
921
3
660 Damm, teilw. Verkauft
Neinstedt
921
3 1052 243 1
19
vor Bahnhofstr. 3
Neinstedt
921
3
290
27
1
1048 Ostring
Neinstedt
921
3 1051 243 1
11
vor Bahnhofstr. 4
Neinstedt
921
3
304 Weg in Suderöder Straße
Neinstedt
921
3
269
16
1
393 Weg an der Schwedenlinde
Neinstedt
921
3
264
1
1
369 Grünfläche in
Geschwister-Scholl-Str.
Neinstedt
921
3
Neinstedt
921
3 1196 229 1
290
44
1
1076 Ostring
219 Weg zum Marienhof
Neinstedt
921
3 1195 229 1
92
Neinstedt
921
3
358
0
1
1120 Weg im Tiefenthale
Neinstedt
921
3
346
44
1
202 Siedlung
Neinstedt
921
3
346
44
1
1958 Straße Siedlung
Neinstedt
921
3
257
60
1
48
Hauptstraße
Neinstedt
921
3
523
0
1
71
Hauptstraße
Neinstedt
921
3
19
0
1
6380 Georgshöhstraße
Neinstedt
921
3
240
14
1
8326 Schule und Sportplatz;
Teilfläche verkauft
Neinstedt
921
3
240
14
1 16133 Schule und Sportplatz;
Teilfläche verkauft
Neinstedt
921
3
240
14
1
Neinstedt
921
3
155
3
1 10869 Gartenanlage
Auf dem Anger
224
257
0
45
1
1
Neinstedt
921
3
438 244 1
150 Weg an Bahn
Neinstedt
921
3
220
2
1
3398 ehem. Gänsewiese;
tlw. verkauft
Neinstedt
921
3
96
1
1
748 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
96
1
2
842 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
96
1
1
611 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
96
1
1
907 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
96
1
2
3483 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
96
1
1
496 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Weg zum Marienhof
3615 Schule und Sportplatz;
Teilfläche verkauft
19
Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
Neinstedt
Neinstedt
1021 1
98
1
1
107 Radweg/Bodewall
Neinstedt
1021 1
254
0
1
222 Acker
Neinstedt
1021 1
254
0
2
634 Acker
921
3
96
1
1
1453 Mühlgraben Wasser;
Gebäudefläche;
Gartenanlage
Neinstedt
921
3
90
2
1
250 Klärgrube Kramerringstr.
Neinstedt
921
3
432
0
1
123 Gebäudefläche Ostring
Neinstedt
921
3
435
0
1
377 Straße Ostring
Neinstedt
921
3
436
0
1
344 Grünfläche
Neinstedt
921
3
436
0
1
1504 Garagenstandort
Neinstedt
921
3
436
0
1
148 Pachtgarten
254
0
1
254
0
2
1536 Sixtergraben
28
Sixtergraben
Neinstedt
1021 1
210
1
1
1830 Weg an Bahn
Neinstedt
1021 1
87
1
1
2270 Weg an der Bode
Neinstedt
1021 1
49
5
1
175 an der Bahnlinie
Neinstedt
1021 1
59
3
1
220 Bahnübergang
Neinstedt
1021 1
571
76
1
126 Weg in Gänsewiese
Neinstedt
1021 1
75
1
1
5928 Stadtweg
Neinstedt
1021 1
10
1
1 10221 in Gartenanlage
Rodenberg
Neinstedt
921
3
280
18
1
921
3
280
51
1
Neinstedt
921
3
280
52
1
78
Neinstedt
921
3
280
52
1
736 Auf dem Helmsteine
Neinstedt
921
3
280
53
1
3301 Auf dem Helmsteine
Neinstedt
921
3
280
53
1
184 Auf dem Helmsteine
Neinstedt
921
3
280
59
1
230 Stecklenberger Str. (Weg)
Neinstedt
1021 1
27
4
1
1310 Weg an Bahn im Argefeld
Neinstedt
921
3
280
59
1
2492 Stecklenberger Str.
(Platz-Kalkhof)
Neinstedt
1021 1
654
1
1
2883 Weg in Lindenstr. am Bach
Neinstedt
1022 2
134
0
1
2300 Weg in Röschental
Neinstedt
921
3
449
0
1
234 Ziegeleistraße
Neinstedt
1022 2
153
1
1
706 Wasser Hasselbach
Neinstedt
921
3
447
0
1
311 Stecklenberger Str.
Neinstedt
1022 2
138
10
1
41
Neinstedt
921
2
2
2
1
2138 Am Rumberg
Neinstedt
921
3
455
0
1
28
Neinstedt
1022 2
138
10
2
253 Weg an Stecklenberger
Chaussee
Neinstedt
921
3
457
0
1
273 An der
Geschwister-Scholl-Str.
Neinstedt
1022 2
138
3
1
501 Hasselbach
Neinstedt
1022 2
84
0
1
2844 Heßweg
Neinstedt
921
3
460
0
1
35
921
3
462
0
1
an Stecklenberger Str.
1021 1
1021 1
Neinstedt
Neinstedt
22
Neinstedt
Neinstedt
3351 Grünfläche auf dem
Helmsteine
81
Auf dem Helmsteine
An der
Geschwister-Scholl-Str.
Neinstedt
1021 1
59
8
1
1410 in ehem. Schweineanlage
Neinstedt
1021 1
183
2
1
497 Weg an Bahn im
Weseanger
Weg an Stecklenberger
Chaussee
zu Steuerstr. 7
Neinstedt
1022 2
84
0
1 15180 Heßweg
in Steuerstr. GrünflächeSirenenstandort
Neinstedt
1022 2
110
1
1
2902 Am Rumberg:
Neinstedt
1022 2
110
1
1
742 Am Rumberg;
Garten Bartels
Neinstedt
1022 2
110
1
1
579 Am Rumberg;
Tongrube-Vertrag Angler
Neinstedt
1022 2
110
1
1
1345 Am Rumberg;
Erholungsfläche
Neinstedt
1022 2
110
1
1 30463 Am Rumberg; Lagerplatz
Gemeinde
Neinstedt
921
3
463
0
1
533 Gartenstr.
Neinstedt
921
3
518
0
1
1158 Steuerstraße
Neinstedt
921
3
505
0
1
68
Am Graseberg
Neinstedt
921
3
505
0
1
50
Am Graseberg Weg
Neinstedt
921
3
505
0
2
678 Am Graseberg Weg
Neinstedt
921
3
506
0
1
Neinstedt
921
3
514
0
1
610 Steuerstraße
Neinstedt
1022 2
110
1
1
1574 Am Rumberg
Neinstedt
921
3
516
0
1
1857 Steuerstraße
Neinstedt
1022 2
94
2
1
737 Weg Am Rumberg
Neinstedt
921
3
495
0
1
810 Stecklenberger Str. (Weg)
Neinstedt
1023 3
346
72
1
Neinstedt
921
3
495
0
1
527 Stecklenberger Str.
(Hang)
1375 Pachtflächen
hinter d. Siedlung
Neinstedt
986
3
438
0
1
3
in Steuerstraße
3641 Acker-Pachtvertrag
Agrargenossenschaft;
Thalenser Chaussee
Neinstedt
986
3
439
0
1
113 Thalenser ChausseeVertrag Liebig
Neinstedt
986
3
440
0
1
46
Neinstedt
1021 1
78
3
1
Thalenser ChausseeVertrag Liebig
1520 Bodewall
Neinstedt
1023 3 1398 341 1
Neinstedt
1023 3
346
82
1 77931 Kahlenberg
Neinstedt
1023 3
346
82
1
Neinstedt
1023 3
346
82
2 12090 Kahlenberg
Neinstedt
1023 3
144
0
1
50
Moorteich Gartenanlage
Auf dem Anger
Neinstedt
1023 3 1396 345 1
21
an Steuerstr. 16
Neinstedt
1023 3
63
1
1
59
an Steuerstraße 16a
9679 Kahlenberg
1258 Weg in Mühlenfeld
20
Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
GrundNen- Ab- Fläche
buchbezirk Blatt Flur Zähler ner schnitt in m2 Bemerkung
Neinstedt
1023 3
130
1
1
87
Moorteich
Neinstedt
1023 3
482
0
1
101 Alte Ziegelei-Baugebiet
Neinstedt
1023 3
460 257 1
210 Kirchberg
Neinstedt
1023 3 1148 257 1
Neinstedt
1023 3
69
1
1
1108 Wasser; Gerberbach
27
Geschister-Scholl-Str.
Neinstedt
1023 3
4
1
1
5460 Weg in Gerberbachswiese
Neinstedt
1023 3
349
1
1
379 Weg Hinter dem Kahlenberg
Neinstedt
1023 3
348
2
1
2670 Weg Hinter dem Kahlenberg
Neinstedt
1023 3
428
1
1
8070 Weg im Tiefenthale
Neinstedt
1023 3
452
0
1
59
An der GeschwisterScholl-Str.; Pacht Kraus
Neinstedt
1023 3
453
0
1
54
An der GeschwisterScholl-Str.
Neinstedt
1023 3
525
0
1
214 Hasselbach
Neinstedt
1023 3
501
0
1
35
Neinstedt
1023 3
502
0
1
116 Weg Das Littenfeld
Weg Das Littenfeld
Neinstedt
1023 3 1220 301 1
128 Gartenstr.
Neinstedt
1023 3
471
0
1
78
Gartenstr.
Neinstedt
1023 3
473
0
1
14
Gartenstr.
Neinstedt
1023 3
533
0
1
101 Wohnbaufläche
Stecklenberger Str.
Neinstedt
1023 3
487
0
1
3374 Alte Ziegelei-Baugebiet
Neinstedt
1023 3
545
0
1
603 Alte Ziegelei-Baugebiet
0
1
1444 Alte Ziegelei-Baugebiet
Neinstedt
1023 3
546
Neinstedt
1068 3
466 257 1
260 Am Brunnen 6;
1/4 Eigentumsanteil
Neinstedt
1068 3
124
0
1
840 Gartenanlage Auf dem Anger; 1/4 Eigentumsanteil
45
0
513 Standort Gasstation
Stecklenberg 405
2
Bis zum Tage des Wirksamwerdens der Gebietsänderungsvereinbarung kann
die Gemeinde Neinstedt über die aufgeführten Grundstücke verfügen.
Anlage 4 zu § 10 Abs. 3 Investitionsvorhaben
1. Brandschutz im Schulgebäude incl. Schaffung eines Rettungsweges der
oberen Etage
2. Brandschutz in der Kindertagesstätte
3. Umrüstung der Heizungsanlagen nach neuester Technik bezüglich des Klimaschutzes im Schulgebäude, in der Turnhalle und in der Kindertagesstätte
4. Ausbau bzw. Stabilisierung der Brunnengasse
5. Verlegung SW- und RW-Kanal in der Brunnengasse
6. Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung der Ortsrandstraße
7. Beteiligung am Ausbau des Bahnüberganges Bahnhofstrasse lt. Eisenbahnkreuzungsgesetz
8. grundhafter Ausbau der Thalenser Strasse einschließlich SW- und RW-Kanal
9. grundhafter Ausbau der Kramerringstrasse einschließlich SW- und RW-Kanal
10. Stabilisierung des Hanges in der Stecklenberger Strasse
11. Befestigung des Weges in der Stecklenberger Strasse 2 – 5
12. grundhafter Ausbau der alten L 92
13. Verlagerung der Bushaltestellen nach Fertigstellung der OU L 92
14. Anbau einer Aula an die Grundschule
15. Prüfung und ggf. Neubau der Brücke Lindenstrasse zur Eckartschule
16. Renovierung der Kindertagesstätte
17. Einbau einer Sicherheitstür Hauseingang Kindertagesstätte
18. Sanierung der Außentreppe Kindertagesstätte
19. Umgestaltung und Sanierung einschließlich neuer Geräte Spielplatz
Kindertagesstätte
20. Anschaffung neuer Digitaltechnik Feuerwehr
21. Anschaffung eines Löschfahrzeuges LF 8 für die Feuerwehr Neinstedt
22. Ausbau Eselsweg
23. Neubau des Bahnsteiges auf dem Gelände des Bahnhofes in Neinstedt
Genehmigung Gebietsänderungsvereinbarung
Gemeinde Neinstedt – Stadt Thale
I.
1.Die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neinstedt
und der Stadt Thale wird genehmigt.
2. Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben.
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.09.2008, eingegangen am 08.09.2008, wurde der
Antrag auf Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung nach § 17 Abs.
1 GO LSA gestellt. Die Unterlagen zur formellen Prüfung wurden mit gleichem Datum vollständig vorgelegt.
Mit Schreiben vom 25. 09.2008 wurde der Stadt Thale mitgeteilt, dass es
erforderlich ist, den Beschluss des Stadtrates Thale vom 28.08.2008 zu wiederholen, da hier die Gebietsänderungsvereinbarung in der Fassung des
Entwurfs vom 23.07.2008 beschlossen wurde, ohne auf die vom Gemeinderat
der Gemeinde Neinstedt am 07.08.2008 erfolgten Änderungen einzugehen.
Mit Schreiben vom 06.11.2008, eingegangen am 7.11.2008, wurde der neue
Beschluss des Stadtrates Thale vom 22.10.2008 sowie die neu am 03.11.2008
ausgefertigte Gebietsänderungsvereinbarung nachgereicht.
Die Genehmigung der Vereinbarung zur Gebietsänderung vom 03.11.2008
beruht auf den §§ 18 Abs. 1 Satz 5 und 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993
(GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur
Gemeindegebietsreform vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40, 46).
Danach können Gebietsänderungen aus Gründen des öffentlichen Wohls
durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Diese Vereinbarung muss
von den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der
Mitglieder beschlossen werden. Zuvor sind die Bürger zu hören, die in dem
unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.
Gem. § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 134 GO LSA ist der Landkreis Harz für
die Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung örtlich und sachlich
zuständig.
Die Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die Stadt Thale entspricht den
Gründen des öffentlichen Wohls gem. § 16 Abs. 1 GO LSA. Gem. § 1 Abs. 1
Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz (GemNeuglGrG) ist Ziel der
Neugliederung der gemeindlichen Ebene zukunftsfähige gemeindliche
Strukturen zu schaffen. Gem. § 2 Abs. 1 GemNeuglGrG soll dieses Ziel vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erfolgen. Daneben sollen
Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung sowie die örtlichen
Zusammenhänge, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche Verhältnisse wie auch historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten
berücksichtigt werden. Die Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die
Stadt Thale ist zum 01.01.2009 beabsichtigt.
Es sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 GO LSA erfüllt. Gesichtspunkte der Raumordnung, Landesplanung usw. sprechen nicht gegen den
geplanten Zusammenschluss.
Auf Grund der Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen
einer Gebietsänderung wird die Genehmigung zur Gebietsänderungsvereinbarung, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, erteilt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert am 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 866, 868).
III.
Im Übrigen gebe ich folgende Hinweise bzgl. der Auslegung des Vertragstextes:
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Zu § 1 Abs. 2
Ich weise darauf hin, dass der Gemeinderat nur die Einrichtung eines Bürgerbüros beschließen kann, da die Einrichtung einer Außenstelle, die tatsächlich
Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, eine Angelegenheit der inneren Organisation der Gemeinde ist. Diese obliegt nach § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister und ist mithin der Zuständigkeit des Gemeinderates entzogen.
Zu § 4 Abs. 1 Satz 2
§ 4 Abs. 1 Satz 2 ist dahingehend zu verstehen, dass die Ortschaftsverfassung gem. § 89 GO LSA frühestens zur übernächsten Wahl der Gemeinderäte
nach Einführung der Ortschaftsverfassung aufgehoben werden kann.
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3
Die Zuständigkeitsübertragung kann jedenfalls dann nur deklaratorische
Bedeutung haben, wenn die Ausgestaltung, Unterhaltung und Nutzung des
Feuerwehrdepots in Zusammenhang mit gesetzlichen Brandschutzaufgaben
steht. Nach dem Brandschutzgesetz sind die Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Ein Ortschaftsrat
kann dies in seiner Gesamtheit nicht überblicken.
Zu § 6 Abs. 5
Der Erhalt des Jagdbezirkes sowie die Zuständigkeit für die Verpachtung
bestimmen sich nach bundes- und landesgesetzlichen Regelungen. Im Rahmen dieser Gesetze kann die Festlegeung mithin nur rein deklaratorische
Bedeutung haben.
Zu § 7 Abs. 3
Diese Regelung ist jedenfall hinsichtlich des beweglichen Vermögens an
praktischen Gegebenheiten und unter Beachtung der Organisationshoheit
des Bürgermeisters nach § 63 Abs. 1 GO LSA zu orientieren.
Zu § 7 Abs. 5
Gem. § 7 Abs. 5 sollen Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die aus dem Eigentum der eingegliederten Gemeinde Neinstedt
stammen, für 10 Jahre für kommunale Maßnahmen in den Ortsteilen
Neinstedt verwendet werden.
Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA obliegt die ausschließliche Verfügungsgewalt
über Einnahmen dem Stadtrat der Stadt Thale, in deren Haushaltsplan die
Mittel insgesamt aufzunehmen sind. Hierfür wäre dann ein Beschluss des
Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung notwendig.
Zu § 9
Ich gehe davon aus, dass die schrittweise Anpassung der Hebesätze an die
derzeit in der Stadt Thale geltende Höhe noch, so wie im Gebietsänderungsvertrag wiedergegeben, in der Grund- sowie der Gewerbesteuersatzung der
Gemeinde Neinstedt festgeschrieben wird und der Gebietsänderungsvertrag
insoweit nur die geltende Rechtslage wiedergibt. Wäre dies nicht der Fall,
würde die Regelung jedenfalls hinsichtlich der Zwischenschritte ins Leere
laufen, da eine Vereinbarung der Hebesatzhöhe im Gebietsänderungsvertrag keine Rechtswirkung nach außen entfaltet und damit keine Basis für
Steuererhebungen sein kann. Auch die Stadt Thale könnte in diesem Fall
keine Abhilfe schaffen, da diese die Hebesätze nur in einheitlicher Höhe für
das gesamte Gemeindegebiet festlegen kann.
Zu § 11 Abs. 3 und 4
Die Absichtserklärungen haben allein deklaratorische Bedeutung, da die
abschließende Entscheidung über die Art und Weise der Weiterbeschäftigung der hier genannten Bediensteten bzw. die Fortführung der genannten
Maßnahmen gem § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister obliegt.
Zu § 13 Abs. 2
Nach dem Brandschutzgesetz sind Ausgestaltung und Unterhaltung der
Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Die Entscheidungsbefugniss
liegt hier nicht beim Ortschaftsrat, da dieser die übergreifenden Zusammenhänge nicht überblicken kann. Mithin kann diese Regelung allein deklaratorische Bedeutung haben.
Zu § 13 Abs. 5
Die Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Empfehlungen des
Ortschaftsrates hinsichtlich der Betreuung der freiwilligen Feuerwehr keine
Bindungswirkung entfalten.
Zu § 15
Die Gebührenfreiheit bezieht sich entsprechend der Kompetenz des Landesgesetzgebers nur auf die Gebühren, die dem Landesrecht unterliegen. Gebühren, die sich durch Bundesrecht ergeben, sind nicht befreit. § 15 ist
daher so zu verstehen, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die sich durch
Landesrecht ergeben.
Eine Änderung oder Anpassung des Gebietsänderungsvertrages hinsichtlich
der erteilten Hinweise ist nicht erforderlich.
IV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Nieder­schrift eingelegt werden.
Landkreis Harz/Der Landrat
gez. Dr. Ermrich
Halberstadt, den 10.12.2008
– Siegel –
Gebietsänderungsvereinbarung
Der Gemeinderat Weddersleben hat am 24.07.2008 beschlossen, dass die
Gemeinde Weddersleben innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen des
Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung in die Stadt Thale eingegliedert wird.
Die Bürger der Gemeinde Weddersleben sind am 02.03.2008 nach § 17 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 5.10
1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes
zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) in Verbindung mit § 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt in
der Fassung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16.11.2006 (GVBl.
LSA S. 523) (nachfolgend KWG LSA) gehört worden.
Der Stadtrat Thale hat am 28.08.2008 der Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in die Stadt Thale innerhalb der „freiwilligen Phase“ im Rahmen
des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach
Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung zugestimmt.
Zur Durchführung der Eingliederung schließen die Gemeinde Weddersleben
und die Stadt Thale aufgrund der §§ 17 und 18 GO LSA diese Vereinbarung.
Vereinbarung
§ 1 Eingliederung
(1) Die Gemeinde Weddersleben wird zum 01. Januar 2009, 0:00 Uhr aufgelöst und in die Stadt Thale eingegliedert.
(2)Die Stadt Thale beabsichtigt, im Ortsteil Weddersleben eine Verwaltungsaußenstelle vorzuhalten und dort bedarfsgerechte Sprechzeiten zu gewährleisten.
§ 2 Sicherung der Einwohner- und Bürgerrechte
(1)Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den §§ 20 und 21 GO LSA wird die
Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Weddersleben auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Thale angerechnet.
(2)Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Weddersleben haben im
Verhältnis zur Stadt Thale die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Einwohner der Stadt Thale entsprechend dieser Vereinbarung.
(3)Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Thale stehen den Einwohnern
der eingegliederten Gemeinde Weddersleben im Rahmen der geltenden
Bestimmungen in gleicher Weise wie den bisherigen Einwohnern der
Stadt Thale zur Verfügung.
§ 3 Bezeichnung, Wappen, Flagge
(1)Neben dem Namen der Stadt Thale gilt die Gemeindebezeichnung „Weddersleben” als Ortsteilbezeichnung weiter. Der Ortsteil Weddersleben ist
in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufzunehmen.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
(2)Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteils „Weddersleben“, darunter die Worte “Stadt Thale” und
darunter die Worte „Landkreis Harz“ stehen.
(2)Soweit nach der Eingliederung für bestimmte Rechtsgebiete Ortsrecht in
der Ortschaft Weddersleben nicht besteht, gilt auch dort das Ortsrecht
der Stadt Thale nach entsprechender Bekanntmachung.
(3)Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen.
(3)Mit Wirkung der Eingliederung gilt die Hauptsatzung der Stadt Thale, die
gemäß § 4 dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen ist.
§ 4 Ortschaftsverfassung, Ortschaftsräte
(1)Für die eingegliederte Gemeinde Weddersleben wird die Ortschaftsverfassung nach §§ 86 ff GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Sie kann
nur im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat geändert, ergänzt oder wieder abgeschafft werden.
(2)Bis zur Wahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Dabei wird auf
die Übergangsregelung des § 58 Abs. 1b GO LSA bezüglich des bisherigen
Bürgermeisters der Gemeinde Weddersleben verwiesen.
Mit der nächsten ordentlichen Wahl des Ortschaftsrates wird dessen Mitgliederzahl auf neun bestimmt.
Näheres dazu wird in der Hauptsatzung der Stadt Thale geregelt werden.
(3)Die Aufgaben des Ortschaftsrates regeln sich nach § 87 GO LSA. Er hat
insbesondere ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen die Ortschaft
betreffenden Angelegenheiten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten,
welche die Ortschaft betreffen, zu hören. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt Thale geregelt werden.
Der Ortschaftsrat erhält die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der
Stadt Thale zur Information.
(4)Gemäß § 87 Absatz 2 GO LSA kann der Stadtrat der Stadt Thale durch
Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die
Ortschaft betreffen, zur Erledigung übertragen. Dazu sind im Haushaltsplan der Stadt Thale für die Ortschaft Weddersleben entsprechende Mittel zu veranschlagen.
(5)Die Vereinbarungsschließenden Gemeinden legen fest, dass in der
Hauptsatzung der Stadt Thale zur Wahrung der Eigenart der eingegliederten Gemeinde Weddersleben die in § 6 definierten Aufgaben zur Entscheidung auf den Ortschaftsrat übertragen werden.
(6)Für die Dauer seiner Wahlperiode nimmt der bisherige ehrenamtliche
Bürgermeister der Gemeinde Weddersleben die Aufgaben des Ortsbürgermeisters wahr. Danach wird der Ortsbürgermeister vom Ortschaftsrat
aus dessen Mitte gewählt.
(7)Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Ortschaftsrates vor,
führt sie in Vertretung des Bürgermeisters aus und leitet die Sitzungen
des Ortschaftsrates. Er hat den Ortschaftsrat über Angelegenheiten, die
für die Ortschaft von Bedeutung sind, rechtzeitig zu unterrichten und
dem Ortschaftsrat Auskunft zu erteilen. Er kann an den Sitzungen des
Stadtrates Thale und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, Auskunft vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Verhandlungen zu hören.
(8)Die zum Zeitpunkt der Eingliederung bestehende Aufwandsentschädigungsregelung für den übergeleiteten Gemeinderat Weddersleben und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Weddersleben sind bis zum Ablauf
ihrer Amtszeit in die Entschädigungssatzung der Stadt Thale aufzunehmen.
Die Entschädigungen der Mitglieder des Ortschaftsrates und des Ortsbürgermeisters sind nach dem Ablauf der Amtszeit des übergeleiteten Gemeinderates und des übergeleiteten Bürgermeisters neu festzulegen.
(9)Die Regelungen des § 4 Absätze 1 bis 7 werden in die Hauptsatzung der
Stadt Thale aufgenommen.
§ 5 Ortsrecht
(1)Als Ortsrecht der eingegliederten Gemeinde Weddersleben gilt das in der
Anlage 1 aufgelistete Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung
gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort. Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Thale hat
spätestens bis zum 31.12.2013 zu erfolgen.
(4)Die bestehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Städtebauliche Verträge) wird
übernommen und im Rahmen der Planung für das gesamte Gemeindegebiet weitergeführt.
Dieses gilt auch für die durch den Gemeinderat der bisherigen Gemeinde
Weddersleben bereits beschlossenen sonstigen Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Ortschaft Weddersleben.
(5)Vor der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Stadt Thale zu Ausweisungen der Regionalplanung, die das Gebiet der Ortschaft Weddersleben
betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören.
(6)Die Gemeinde Weddersleben wird vom Abschluss der Vereinbarung bis
zum Zeitpunkt der Eingliederung Verfahren der Bauleitplanung nur im
Einvernehmen mit der Stadt Thale neu beginnen.
(7)Für Straßenbaumaßnahmen ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser
Vereinbarung geltende Straßenausbaubeitragssatzung der bisherigen
Gemeinde Weddersleben entsprechend § 5 Absatz 1 weiter anzuwenden,
bis es durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder durch höheres
Recht außer Kraft tritt.
§ 6 Wahrung der Eigenart
(1)Die Stadt Thale verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Weddersleben auch nach der Eingliederung zu fördern
und zu erhalten.
Hierzu überträgt die Stadt Thale im Rahmen der zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bezogen auf den
Ortsteil Weddersleben folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung:
1. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Gemeindehauses,
2. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Feuerwehrdepots,
3. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses,
4. Ausgestaltung und Unterhaltung der Ortsfeuerwehr innerhalb der
Freiwilligen Feuerwehr Thale bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen,
5. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Jugendclubs,
6. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gemeindestraßen,
der öffentlichen Plätze und öffentlichen Flächen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Weddersleben nicht hinausgeht,
7. Festlegung der Reihenfolge zum Umbau- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
einschließlich der dazugehörigen Beleuchtungseinrichtungen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Weddersleben
nicht hinausgeht,
8. Vorschlagsrecht zur Neu- und Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen;
9. Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums,
10. Förderung der örtlichen Vereinigungen,
11. Pflege von Partnerschaften,
12. Abschluss von Verträgen über Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, insbesondere auch Acker- und Waldflächen,
sowie beweglichem Vermögen, die sich auf dem Gebiet des Ortsteils
Weddersleben befinden, bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis,
13. Veräußerung von beweglichem Vermögen, das sich auf dem Gebiet
des Ortsteils Weddersleben befindet bis zu einer Wertgrenze von
25.000 € jährlich je Vertragsverhältnis,
14. Verwaltung und Pflege des Friedhofs.
Die für die vorgenannten Punkte 1 bis 14 notwendigen Mittel werden im
Haushaltsplan der Stadt Thale gesondert veranschlagt.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
(2)Die Stadt Thale wird bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen
nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B und C (VOB/A;
VOB/B, BOB/C) im Ortsteil Weddersleben den Ortschaftsrat Weddersleben hören, soweit gesetzlich zulässig. Hinsichtlich der Wertgrenzen gilt
die Dienstanweisung der Stadt Thale zur Vergabe öffentlicher Aufträge
und die Hauptsatzung der Stadt Thale zwingend.
§ 9 Steuern
Bis zum 31.12.2018 werden die in der eingemeindeten Gemeinde Weddersleben im Haushaltsjahr 2008 geltenden Steuerhebesätze der Grundsteuer A
und B und der Gewerbesteuer beibehalten.
Die Hundesteuer wird spätestens bis zum 31.12.2013 an das Recht der Stadt
Thale angepasst.
(3)Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die in der Ortschaft Weddersleben bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Vereine sowie die
Durchführung heimatpflegerischer und kultureller Veranstaltungen mindestens im bisherigen Umfang fördern.
Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bestand und Betrieb der folgenden in der Ortschaft Weddersleben vorhandenen kommunalen Einrichtungen gewährleisten:
- Grundschule + Kleinsportanlage
- Kindertageseinrichtung
- Jugendclub mit Festwiese + Sportplatz
- Friedhof
- Bauhof
- Spielplatz
- Feuerwehrdepot
- Turnhalle / Thiestraße
- Turnhalle / Bahnhofstraße
- kommunale Häuser / Wohnungen
Erfolgt bis zum 31.12.2018 in der Stadt Thale eine Senkung der Hebesätze
für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer, werden diese entsprechend auf den Ortsteil Weddersleben angepasst.
(4) Bei Verschlechterung der Haushaltssituation der Stadt Thale, den Ortsteil
Weddersleben betreffend, ist der Ortschaftsrat Weddersleben zu hören.
(5) Die Stadt Thale beabsichtigt, den Jagdbezirk der eingegliederten Gemeinde Weddersleben zu erhalten. Über die Verpachtung des Jagdbezirks entscheidet die Jagdgenossenschaft Weddersleben.
§ 7 Rechtsnachfolge
(1)Die Stadt Thale tritt zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Weddersleben an. Sie tritt insbesondere in die
Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die eingegliederte
Gemeinde Weddersleben angehörte, sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen und privaten Verträge ein und übernimmt
deren Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Weddersleben an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Thale über.
(2)Die Mitgliedschaften der einzugliedernden Gemeinde Weddersleben in Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen, sowie die Verträge und Kapitalbeteiligungen ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung.
(3)Das bewegliche sowie das sonstige Vermögen der einzugliedernden Gemeinde Weddersleben, geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das
Eigentum der Stadt Thale über und verbleibt im Ortsteil Weddersleben.
Alle für die Gemeinde Weddersleben am 31.12.2008 um 24.00 Uhr in den
Grundbüchern verzeichneten Grundstücke gehen mit dem Zeitpunkt der
Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über.
(4)Die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Weddersleben gehen auf
die Stadt Thale über.
(5)Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die mit
der Eingliederung aus dem Eigentum der Gemeinde Weddersleben in das
Eigentum der Stadt Thale übergehen, werden für kommunale Maßnahmen im Ortsteil Weddersleben verwendet. Diese Regelung wird auf 10
Jahre nach der Auflösung der Gemeinde Weddersleben begrenzt.
§ 8 Haushaltsführung
(1)Die Haushaltssatzung der Gemeinde Weddersleben bleibt bis zum Ende
des Haushaltsjahres 2008 in Kraft.
(2)Die Gemeinde Weddersleben wird vom Abschluss der Vereinbarung bis
zum Zeitpunkt der Eingliederung Vereinbarungen und Verträge und finanzielle Verpflichtungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale eingehen. Sie wird sich aller Entscheidungen im Sinne der §§ 99 ff. GO LSA
enthalten, welche die Finanzlage der Stadt Thale belasten könnten.
§ 10 Investitionen
(1)Die Stadt Thale wird die in der Ortschaft Weddersleben begonnenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ordnungsgemäß
weiterführen und fertig stellen, z.B. die Quedlinburger – und Teufelsmauerstraße.
(2)Die Stadt Thale wird auch in der Ortschaft Weddersleben Förderprogramme, wie Städtesanierung im ländlichen Bereich und Dorferneuerungsprogramm fortführen bzw. in neue Förderprogramme überführen.
(3)Bei weiteren Investitionsvorhaben der Gemeinde Weddersleben, welche Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung im laufenden Haushaltsjahr sein
müssen, richtet sich die Priorität danach, ob für die Vorhaben Fördermittel
genehmigt oder in Aussicht gestellt sind, sowie ob und in welcher Höhe die
Gemeinde Weddersleben Rücklagen gebildet hat. Rücklagen sind prinzipiell
entsprechend der von der Gemeinde Weddersleben vor Abschluss dieser Vereinbarung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden.
Die vorgenannten Investitionen ergeben sich aus der Beigefügten
Anlage 3.
(4)Die Stadt Thale verpflichtet sich hiermit, dass sie ab dem Jahr 2009 zukünftige Investitionen angemessen auf die vereinbarungsschließenden
Gemeinden verteilt und dabei die Ortschaft Weddersleben angemessen
berücksichtigt.
§ 11 Personalübergang
(1)Die Ehrenbeamten der eingegliederten Gemeinde Weddersleben treten
am 01.01.2009 in den Dienst der Stadt Thale ein.
(2)Hauptamtliche Beamte, Arbeiter und Angestellte hat die Gemeinde Weddersleben nicht.
(3)Die Gemeinde Weddersleben wird in der Zeit vom Abschluss bis zum Zeitpunkt ihrer Eingliederung in die Stadt Thale jede Veränderung der dienstoder arbeitsrechtlichen Verhältnisse ihrer Bediensteten, insbesondere
Neueinstellungen und Höhergruppierungen, nur im Einvernehmen mit
der Stadt Thale vornehmen.
(4)Die Stadt Thale beabsichtigt, eine Büroangestellte des Ortsbürgermeisters vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
(5)Die Stadt Thale beabsichtigt, zwei Gemeindearbeiter und einen Hausmeister vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
(6)Die Stadt Thale beabsichtigt, die Finanzierung der über die Maßnahme Kommunal-Kombi bei der Gemeinde Weddersleben eingesetzten Arbeitskräfte zu
sichern, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
§ 12 Schulwesen
Der vorhandene Schulstandort ergibt sich aus dem geltenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Harz. Die Stadt Thale ist um die Erhaltung dieses
Schulstandortes bemüht. Im Übrigen finden § 6 Abs. 3 und 4 Anwendung.
§ 13 Gewährung des Brandschutzes und der Hilfeleistung
(1)Der Stadt Thale obliegen die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz –
BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 in der
zurzeit geltenden Fassung.
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Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
(2)Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weddersleben besteht als Ortsfeuerwehr Weddersleben der Stadt Thale fort. Gerätehaus, Technik und
Ausrüstung verbleiben im Ortsteil Weddersleben, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
§ 18 In-Kraft-Treten
Die Gebietsänderungsvereinbarung ist mit der Genehmigung durch die
Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Harz und deren Bestimmungen
im Amtsblatt des Landkreises Harz „Harzer Kreisblatt“ zu veröffentlichen.
(3)Der Gemeindewehrleiter wird zum Ortswehrleiter der Ortschaft Weddersleben in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thale bis zum Ende seiner
Amtszeit.
Das Vorschlagsrecht für die Benennung des Ortswehrleiters steht unter
Anwendung der Anforderungen zu § 15 BrSchG LSA der Ortsfeuerwehr
der Ortschaft Weddersleben zu.
Die Gebietsänderungsvereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
(4)Die Stadt Thale stellt die zur Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Weddersleben erforderlichen Mittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den Haushalt der Stadt Thale unter Beachtung der Regelungen
in § 8 dieser Vereinbarung ein.
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Ortschaftsrecht)
(5)Die Betreuung der Ortsfeuerwehr Weddersleben obliegt unter Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften der Stadt Thale nach den Empfehlungen
des Ortschaftsrates Weddersleben.
Anlage 3 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Investitionsvorhaben)
§ 14 Wirtschaft
(1)Der Erhaltung und Weiterhaltung der örtlichen Wirtschaft wird entscheidende Bedeutung zur Standortsicherung und Erhöhung der Attraktivität
der Stadt Thale einschließlich der Ortschaft Weddersleben beigemessen.
Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bilden zusammen mit dem Fremdenverkehr entscheidende Wirtschaftsfaktoren, die
besonders gefördert und weiterentwickelt werden müssen.
Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Ortschaftsrecht)
1.Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Weddersleben vom 08.11.2007
2. Hauptsatzung der Gemeinde Weddersleben vom 24.12.2005
3.Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Weddersleben vom
10.03.2005
4.Geschäftsordnung der Gemeinde Weddersleben vom 01.12.1994 und
die Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weddersleben vom
23.09.1999
5.Satzung über die Übertragung der Reinigungspflicht für die Gemeinde
Weddersleben vom 15.06.1995
6.Satzung über Erlaubnis für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und
Ortsdurchfahrten und Sondernutzungsgebühren und Sondernutzungsgebührensatzung vom 15.06.1995
7.Satzung über die Einrichtung der Feuerwehr und die Erhebung von Kostensatz und gebühren der Feuerwehr der Gemeinde Weddersleben vom
10.03.2005
8.Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Weddersleben vom 27.11.1997 ( Baumschutzsatzung )
9.Benutzungs- und Gebührenordnung der Sporthalle der Gemeinde Weddersleben vom 30.06.2005
10.Gebührensatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 29.05.2008
11.Satzung über die Gemeinnützigkeit der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 24.11.2003
12.Satzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Weddersleben vom 22.05.2003
13. Hundesteuersatzung der Gemeinde Weddersleben vom 11.05.2006
14.Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrsanlagen der Gemeinde Weddersleben vom 22.02.2001
15.Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
Verkehrsanlagen der Gemeinde Weddersleben vom 22.02.2001
16.Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Weddersleben einschließlich der Gebührenordnung für die Gemeinde Weddersleben vom 20.03.2003
(2)Die Stadt Thale beabsichtigt, die bestehenden Gewerbegebiete weiterzuentwickeln.
(3)Der Erhalt und die Weiterentwicklung der „Lebenshilfe Quedlinburg
Harzkreis gGmbH“ in der Ortschaft Weddersleben werden durch die Stadt
Thale Unterstützung finden.
§ 15 Besondere Vereinbarungen
Falls Ummeldungen oder Umschreibungen persönlicher Dokumente und
anderer persönlicher Unterlagen der Einwohner der bisherigen Gemeinde
Weddersleben aufgrund von Ortsnamen – und Straßenumbenennungen in
Zusammenhang mit der Eingliederung in die Stadt Thale notwendig sind,
sind diese Rechtshandlungen nach § 19 Abs. 2 GO LSA frei von öffentlichen
Abgaben und Gebühren im Fall der Zuständigkeit der Stadt Thale. Soweit den
Bürgern aufgrund der Gebietsänderung öffentlichen Abgaben und Gebühren bei anderen Behörden entstehen, wird die Stadt Thale diese Kosten
erstatten.
§ 16 Regelung von Streitigkeiten
(1)Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne
zu regeln.
(2)Können Meinungsverschiedenheiten nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommunalaufsicht anzurufen.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung
im Übrigen nicht berührt.
Sollte eine vorstehende Regelung dem derzeitig oder künftig geltenden
Recht widersprechen, so soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die
dem am nächsten kommt, was die den Vertrag schließenden Seiten gewollt haben.
Im Übrigen soll die Vereinbarung Rechtbestand haben. § 139 BGB findet
keine Anwendung.
§ 17 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
Weddersleben, 03.09.2008
Thale, 03.09.2008
Dirk-Michael Meisel (Siegel)
Bürgermeister
Thomas Balcerowski (Siegel)
Bürgermeister
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Mitgliedschaften)
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Mitgliedschaften)
1. Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt
2. Unterhaltungsverband Selke/obere Bode Quedlinburg
3.Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Ostharz Quedlinburg
4. Kommunaler Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt
5. Konzessionsvertrag mit der MITGAS Halle
6. Konzessionsvertrag vom enviaM Halle
7. KOWISA GmbH und Co KG Magdeburg
8. Fördermitgliedschaft im Regionalverband Harz e.V.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Anlage 2 zu § 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Verträge)
1.Hausverwaltungsvertrag mit der WGV GmbH Nordharz Quedlinburg vom
27.11.1997 über die Verwaltung der gemeindeeigenen Mietobjekte
2.Wartungsvertrag über die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Weddersleben vom 27.07.2000 mit Elektrotherm Thale
3.Vertrag mit dem Tierschutzverein (Tierheim) Quedlinburg vom
01.01.1999
4.Vereinbarung mir dem Abfallzweckverband Halberstadt für die Säuberung des Containerstellplatzes vom 14.01.2004
5.Wartungsvertrag zwischen der Kindertagesstätte und der Fa. Hostingspeed GbR Warnstedt über Computertechnik vom 14.02.2008
6.Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Weddersleben und der
Gemeinde Warnstedt über die finanzielle Mitbeteiligung am Verwaltungshaushalt der Grundschule vom 03.02.2000
7.Vertrag über die Beförderung zum Schwimmunterricht mit dem Mietwagenunternehmen H. Specht vom 01.08.2002
8.Nutzungsvereinbarung zwischen der Grundschule und der Kurverwaltung Bad Suderode über die Benutzung Therapiebad vom 06.07.2000
9.Wartungsvertrag für die Grundschule und den Kindergarten mit der Fa.
Sicherheits- und Kommunikationstechnik Quedlinburg über die Brandmeldeanlagen vom 31.07.2003
10.Wartungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Heisat Quedlinburg für
die Heizung vom 16.02.1995
11.Wartungsvertrag für die Grundschule und den Kindergarten mit der Fa.
Nitschke Gernrode für die Heizung vom 14.12.1994
12.Wartungsvertrag für die Grundschule/Turnhalle/Kita mit der Fa. Rundfunk Gernrode über den Blitzschutz vom 14.05.1992
13.Wartungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Hostingspeed GbR
Warnstedt über Computertechnik vom 01.06.2006
14.Nutzungsvertrag für die Grundschule mit der Fa. Altendorf Bad Suderode über den Breitbandanschluss vom 02.01.1996
15.Wartungsvertrag mit der Fa. Rühlig Bürosysteme GmbH für den Kopierer
im Gemeindebüro vom 19.07.2006
16.Servicevertrag mit dem Computerservice John Quedlinburg über Computertechnik im Gemeindebüro vom 23.06.2003
17.Wartungsvertrag mit der Fa. Heisat Quedlinburg für die Gastherme im
Gemeindeamt vom 13.11.1998
18.Wartungsvertrag mit der Fa. Ermlich und Gehrke GmbH Thale für die
Gastherme im Feuerwehrdepot vom 17.07.2007
19.Pachtvertrag für die Grundschule mit der Evangelischen Kirchengemeinde für den Schulhof vom 15.11.1990 mit Ergänzung vom
27.04.1999
20.Pachtvertrag mit Herrn L. Borchert Thale für den Teufelsmauergarten
vom 02.10.2006
21.Mietvertrag mit dem Kleintierzuchtverein e.V. Weddersleben für die
Turnhalle in der Thiestraße vom 01.09.2003 einschließlich Verlängerung ab 01.09.2008
22.Landpachtvertrag mit der Agrargenossenschaft Warnstedt e.G.
vom 25.01.1994 einschließlich Verlängerung vom 18.01.2008
23.Fischereipachtvertrag mit dem Angelverein Ostharz Quedlinburg für
den Flottenteich vom 30.10.2007
24. Pachtvertrag mit GUG Automobile Thale vom 31.03.2005
25.Pachtvertrag mit der Schützengesellschaft 1809 Weddersleben e.V.
über eine Teilfläche Schützenplatz vom 29.12.1998
26.Pachtvertrag mit der SV Rotation Weddersleben e.V. über eine Teilfläche
auf dem Anger + Pilsbude vom 22.12.1992 einschließlich Verlängerung
vom 23.04.2001
27.Pachtvertrag mit dem Hundesportverein Weddersleben über Teilflächen
vom 11.01.1990
28.Pachtvertrag mit Herrn D. Schulz Weddersleben über eine Teilfläche /
Word vom 20.10.1998
29.2 Pachtverträge mit Herrn D.-M. Meisel zur Futtergewinnung vom
14.07.2000
30. Landpachtvertrag mit Erwin Freist aus Warnstedt vom 24.09.1997
31. Landpachtvertrag mit den Neinstedter Anstalten vom 02.11.1995
Anlage 3 zu § 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung
(Investitionsvorhaben)
1. Höfenstraße mit Mineral aufschütten
2. Instandsetzung Feldwege – Wanderwegausbau
3. Quedlinburger Straße - Ausbau
4. Teufelsmauerstraße – neue Decke
5. Bergstraße – neu Decke
6. Thalenser Straße – neue Decke
7. Jugendclub – Dacherneuerung
8. Jugendclub – Renovierung
9. Turnhalle in der Bahnhofstraße – Erneuerung der Sanitäranlagen
10. Turnhalle in der Bahnhofstraße – Parkettsanierung
11. Heizhaus – Dachsanierung
12. Grundschule – Renovierung
13. Feuerwehrdepot – Renovierung
14. Feuerwehr - Anschaffung neuer Digitaltechnik
15. Kindertagesstätte – Renovierung
16. Friedhofskapelle – Renovierung
17. Friedhofskapelle – Anstrich
18. Gemeindehaus Friedensstr. 7 – Anstrich
19. Bushaltestellen – Anstrich
20. Turnhalle in der Thiestraße – Malerarbeiten
21. Dorfgemeinschaftshaus – Aufarbeitung Holzbalken am Fachwerk
22. Dorfgemeinschaftshaus – Ausbau mit Übernachtungen
23. Bahnhofstraße 12 – 15 – Dämmung und verputzen
24.Bahnhofstraße 19 – Dacherneuerung und Nebenanlagen und Wohnungsausbau
25. Prüfung und ggf. Neubau der Brücke in der Quedlinburger Straße
26.Ausbau der Gehwege (u. a. in der Thalenser Str. und Warnstedter Str. /
Friedhof) und der Straßenbeleuchtung
27. Sanierung der Thiestraße
28. Bausicherung am Grundstück Bahnhofstraße 22 (Grauer Hof)
29. Sanierung Word - Absenkungen
30. Sanierung Angerweg
Genehmigung Gebietsänderungsvereinbarung
Gemeinde Weddersleben – Stadt Thale
I.
1.Die Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Weddersleben und der Stadt Thale wird genehmigt.
2. Für diese Entscheidung werden keine Kosten erhoben.
II.
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.09.2008, eingegangen am 08.09.2008, wurde der
Antrag auf Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung nach § 17 Abs.
1 GO LSA gestellt.
Die Unterlagen zur formellen Prüfung wurden mit gleichem Datum vollständig vorgelegt.
Die Genehmigung der Vereinbarung zur Gebietsänderung vom 03.09.2008
beruht auf den §§ 18 Abs. 1 Satz 5 und 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 der
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993
(GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur
Gemeindegebietsreform vom 14. Februar 2008 (GVBl. LSA S. 40, 46).
Danach können Gebietsänderungen aus Gründen des öffentlichen Wohls
durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vorgenommen werden. Diese Vereinbarung muss
von den Gemeinderäten der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der
Mitglieder beschlossen werden. Zuvor sind die Bürger zu hören, die in dem
unmittelbar betroffenen Gebiet wohnen.
Gem. § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 134 GO LSA ist der Landkreis Harz für
die Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarung örtlich und sachlich
zuständig.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Die Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in die Stadt Thale entspricht
den Gründen des öffentlichen Wohls gem. § 16 Abs. 1 GO LSA. Gem. § 1 Abs.
1 Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz (GemNeuglGrG) ist Ziel der
Neugliederung der gemeindlichen Ebene zukunftsfähige gemeindliche
Strukturen zu schaffen. Gem. § 2 Abs. 1 GemNeuglGrG soll dieses Ziel vorrangig durch die Bildung von Einheitsgemeinden erfolgen. Daneben sollen
Gesichtspunkte der Raumordnung und Landesplanung sowie die örtlichen
Zusammenhänge, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche Verhältnisse wie auch historische und landsmannschaftliche Verbundenheiten
berücksichtigt werden. Die Eingliederung der Gemeinde Weddersleben in
die Stadt Thale ist zum 01.01.2009 beabsichtigt.
Es sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 GO LSA erfüllt. Gesichtspunkte der Raumordnung, Landesplanung usw. sprechen nicht gegen den
geplanten Zusammenschluss.
Auf Grund der Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen
einer Gebietsänderung wird die Genehmigung zur Gebietsänderungsvereinbarung, die zum 01.01.2009 in Kraft treten soll, erteilt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27.06.1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert am 22.12.2004 (GVBl. LSA S. 866, 868).
III.
Im Übrigen gebe ich folgende Hinweise bzgl. der Auslegung des Vertragstextes:
Zu § 4 Abs. 1 Satz 2
§ 4 Abs. 1 Satz 2 ist dahingehend zu verstehen, dass die Ortschaftsverfassung gem. § 89 GO LSA frühestens zur übernächsten Wahl der Gemeinderäte
nach Einführung der Ortschaftsverfassung aufgehoben werden kann.
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 2
Die Zuständigkeitsübertragung kann jedenfalls dann nur deklaratorische
Bedeutung haben, wenn die Ausgestaltung, Unterhaltung und Nutzung des
Feuerwehrdepots in Zusammenhang mit gesetzlichen Brandschutzaufgaben
steht. Nach dem Brandschutzgesetz sind die Ausgestaltung und Unterhaltung der Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Ein Ortschaftsrat
kann dies in seiner Gesamtheit nicht überblicken.
Zu § 6 Abs. 1 Nr. 4
Nach dem Brandschutzgesetz sind Ausgestaltung und Unterhaltung der
Feuerwehren gemeindeweit zu koordinieren. Die Entscheidungsbefugniss
liegt hier nicht beim Ortschaftsrat, da dieser die übergreifenden Zusammenhänge nicht überblicken kann. Mithin kann diese Regelung allein deklaratorische Bedeutung haben.
zu § 6 Abs. 3
Der Erhalt der Grundschule ist nicht von der Stadt Thale abhängig.
Gem. § 22 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) stellen die Landkreise und kreisfreien Städte Schulentwicklungspläne für ihr
Gebiet im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte oder der
Stadteltern- und Stadtschülerräte auf. Mithin kann diese Regelung allein
deklaratorische Bedeutung haben.
Zu § 7 Abs. 3
Diese Regelung ist jedenfall hinsichtlich des beweglichen Vermögens an
praktischen Gegebenheiten und unter Beachtung der Organisationshoheit
des Bürgermeisters nach § 63 Abs. 1 GO LSA zu orientieren.
Zu § 7 Abs. 5
Gem. § 7 Abs. 5 sollen Erlöse aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die aus dem Eigentum der eingegliederten Gemeinde Weddersleben stammen, für 10 Jahre für kommunale Maßnahmen in den Ortsteilen
Weddersleben verwendet werden.
Gem. § 44 Abs. 3 Nr. 4 GO LSA obliegt die ausschließliche Verfügungsgewalt
über Einnahmen dem Stadtrat der Stadt Thale, in deren Haushaltsplan die
Mittel insgesamt aufzunehmen sind. Hierfür wäre dann ein Beschluss des
Stadtrates im Rahmen der Haushaltsplanung notwendig.
Zu § 11 Abs. 4 bis 6
Die Absichtserklärungen haben allein deklaratorische Bedeutung, da die
abschließende Entscheidung über die Art und Weise der Weiterbeschäftigung der hier genannten Bediensteten bzw. die Fortführung der genannten
Maßnahmen gem § 63 Abs. 1 GO LSA allein dem Bürgermeister obliegt.
Zu § 13 Abs. 5
Die Regelung ist dahingehend zu verstehen, dass die Empfehlungen des
Ortschaftsrates hinsichtlich der Betreuung der freiwilligen Feuerwehr keine
Bindungswirkung entfalten.
Zu § 15
Die Gebührenfreiheit bezieht sich entsprechend der Kompetenz des Landesgesetzgebers nur auf die Gebühren, die dem Landesrecht unterliegen. Gebühren, die sich durch Bundesrecht ergeben, sind nicht befreit. § 15 ist
daher so zu verstehen, dass es sich hierbei um Kosten handelt, die sich durch
Landesrecht ergeben.
Eine Änderung oder Anpassung des Gebietsänderungsvertrages hinsichtlich
der erteilten Hinweise ist nicht erforderlich.
IV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch beim Landkreis Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Nieder­schrift eingelegt werden.
Landkreis Harz/Der Landrat
gez. Dr. Ermrich
Halberstadt, den 10.12.2008
– Siegel –
Bekanntmachung
über den Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntgabe gem. § 3 a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG
Der Landesbetrieb Bau, Niederlassung West hat die Zulassung für die Erneuerung und Errichtung von Ufermauern am Mühlengraben, im Zusammenhang mit dem grundhaften Ausbau der B 27 Ortsdurchfahrt Elbingerode, in
der unteren Wasserbehörde des Umweltamtes des Landkreises Harz beantragt. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung
eines 3,0 m breiten Gehweges von der Rohrbachstraße bis zum Ortsausgang
nach Rübeland geplant. Der Neubau des Gehweges erfordert die abschnittsweise Errichtung von Ufermauern am Mühlengraben. Weiterhin sind der
Rückbau einer Wehranlage im Mühlengraben und die Vertiefung der Gewässersohle auf ca. 120 m geplant.
Für die Genehmigung nach § 120 Wassergesetz Land Sachsen – Anhalt (WG LSA
in der Bekanntmachung der Neufassung vom 12.April 2006, GVBl. LSA S. 248,
zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.November 2007, GVBl. LSA S. 353) wurde
eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Abs. 1 UVPG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Begründung:
Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien, sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Die Unterlagen können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Nicolaiplatz 1 in
38855 Wernigerode eingesehen werden.
Wernigerode, den 11.11.2008
gez. Werner
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Harzer Kreisblatt 12/08
Amtsblatt des Landkreises Harz – Amtlicher Teil
Bekanntmachung
Aufgrund des § 48 Abs. 2 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA)
vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S.248) ist eine Änderung der Verordnung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage des
Wasserwerkes Aspenstedt
vorgesehen.
Der Entwurf der Verordnung und die maßgeblichen Karten im Maßstab
1: 25 000 und 1: 5 000 liegen
vom 22.12.2008 bis 22.01.2009 (einschließlich)
in der Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy
Bahnhofstraße 210
38822 Ströbeck
und im Landkreis Harz
Untere Wasserbehörde, Zimmer 306
Nicolaiplatz 1
38855 Wernigerode
während der Dienststunden zur Einsicht für jeden aus.
Bedenken oder Anregungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der
Gebietsabgrenzung können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft und im Landkreis
Harz - Untere Wasserbehörde - vorgebracht werden.
Der Landrat
Landkreis Harz
Bekanntmachung des Landkreises Harz gemäß § 3a des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG – in der Neufassung vom
25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)
Vorhaben: Gewässerausbaumaßnahme – Wesentliche Umgestaltung
des Riederschen Grabens in Ballenstedt, Poststraße
Die Stadt Ballenstedt beabsichtigt, die vorhandene Verrohrung des Riederschen Grabens in der Poststraße zwischen Goethe- und Bebelstraße auf einer Länge von ca. 125 Metern zu beseitigen und das Gewässer als offenen
Wasserlauf zu gestalten.
In vorliegender Angelegenheit ergab die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben
nicht zu erwarten sind. Gemäß § 3a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass
für die geplante Gewässerausbaumaßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Nicolaiplatz 1 in 38855 Wernigerode zu den üblich Sprechzeiten
eingesehen werden.
Wernigerode, den 04. Dezember 2008
Der Landrat
C. Bekanntmachungen regionaler Behörden
und Einrichtungen
Öffentliche Bekanntmachung
zur Bewirkung einer Zustellung nach § 41 VwVfG i. V. m. § 10 VwZG
Herr Silvio Päschke, gemeldet unter der Anschrift:
38820 Halberstadt, Finckestr. 7
dort aber nicht erreichbar, wird hiermit benachrichtigt, dass bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Zimmer 10, für ihn bestimmte
Bescheide/Schriftstücke
vom 29.01.2008 Aktenzeichen: 507381
vom 10.03.2008 Aktenzeichen: 507381
vom 08.11.2008 Aktenzeichen: 507381
vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 507381
vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 507381
vom 21.05.2008 Aktenzeichen: 507381
vom 07.11.2008 Aktenzeichen: 507381
vom 10.05.2006 Aktenzeichen: 113475
vom 27.11.2007 Aktenzeichen: 113475
vom 10.05.2006 Aktenzeichen: 113658
vom 11.12.2007 Aktenzeichen: 113658
in Empfang genommen werden können.
Die gesamten Schriftstücke werden hiermit öffentlich zugestellt. Gegen die
Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden, der bei der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz
AöR, Braunschweiger Str. 87/88, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur
Niederschrift einzulegen ist.
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Der Vorstand
Halberstadt, den 01.12.2008
D. Sonstige Mitteilungen
Beim Landkreis Harz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/
eines
Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufsehers
zu besetzen. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe VIb/Vc BAT-O bewertet.
Diese Vergütungsgruppe wird gem. Anlage 3 TVÜ-VKA vorläufig der Entgeltgruppe 6 TVöD/VKA zugeordnet. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 30
Wochenstunden.
Anforderungsprofil
·Abschluss einer Ausbildung als Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufseher oder
· Abschluss einer Ausbildung als Fachkraft für Hygieneüberwachung
Erwartetet werden:
· gründliche Kenntnisse im Verwaltungsrecht
· ADV-Kenntnisse
· selbständiges und verantwortungsbewusstes Handeln
· Führerschein (Klasse B)
· Nutzung eines privaten PKW für Dienstfahrten
Wünschenswert sind:
·Kenntnisse über seuchenrechtliche Festlegungen und Aufgaben des Gesundheitsamtes auf dem Gebiet des Infektionsschutzes
·Kenntnisse über Übertragungswege und Bedeutung ansteckender Krankheiten
·Kenntnisse zur Trink- und Badewasserhygiene und zu den gesetzlichen
Regelungen auf diesem Gebieten
· Kenntnisse auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene
Aufgabenschwerpunkte:
·Selbständige Durchführung von hygienischen Überwachungen gemäß § 13
Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt mit den Schwerpunkten:
· Trink- und Badewasserhygiene
· Hygiene öffentlicher Einrichtungen
·Hygiene in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Körperund Schönheitspflege
·umweltbezogener Gesundheitsschutz gemäß § 6 Gesundheitsdienstgesetz Land Sachsen-Anhalt
·Wahrnehmung von Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Verhütung
und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, insbesondere Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz,
Veranlassung von Maßnahmen
Hinweise:
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbung mit den aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte bis
zum 16.01.2009 an den Landkreis Harz, Personalamt, Friedrich-EbertStraße 42, 38820 Halberstadt.
Der Landrat
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Heimische Produkte aus Blankenburg
SETA GmbH schafft regionale Identität
Blankenburg. Vor gut einem Jahr wurde die SETA GmbH (Sozialorientierter
Erwerbsbetrieb Teamarbeit) durch die Gesellschafter Brücke e. V., Gesund
älter werden im Harz e. V. und Förderverein Kulturregion Blankenburg gegründet. Damit wurden die vielfältigen Aktivitäten in der Region in einer
neuen Qualität fortgeführt. In enger Zusammenarbeit mit der Kommunalen
Beschäftigungsagentur des Landkreises Harz (KoBa) ist ein Instrument zur
Integration von Langzeitarbeitslosen geschaffen worden, das über Transitarbeitsplätze genau diesen Menschen eine Perspektive und die Rückführung
in die Erwerbstätigkeit ermöglicht und damit der sozialen Verantwortung in
unserer Gesellschaft auf besondere Weise Rechnung trägt.
Harzer Kreisblatt 12/08
Gut 90 Teilnehmer in Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes
Vielfältige Unterstützung für
Vereinsarbeit und kommunale Projekte
Gernrode. „Etwa 90 Teilnehmer sind derzeit im Rahmen so genannter
1-Euro-Jobs beziehungsweise in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im
Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz tätig.“, informierte
kürzlich Verwaltungsamtsleiter Holger Thiele.
Durch die engagierte Arbeit dieser Mitarbeiter werden die Vereinsarbeit,
eine Reihe von kommunalen Projekten, aber auch die Arbeit der Kirchengemeinde nachhaltig unterstützt, so der Verwaltungsamtsleiter.
In direkter Trägerschaft der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode/Harz laufen
derzeit 27 dieser 1-Euro-Maßnahmen mit 44 Teilnehmern. Vier weitere Maßnahmen mit vier Teilnehmern stehen vor der Genehmigung. Mit den laufenden
Maßnahmen werden die Seniorenbetreuung, die Jugendarbeit, insbesondere
auch die wichtige Jugendarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr, die Tourismusarbeit, die Verbesserung der Infrastruktur in den Gemeinden, die Chronik- und
Bibliotheksarbeit sowie die Vereinsarbeit in den Sport-, Kultur-, Schützenund anderen Vereinen auf vielfältige Art sinnvoll unterstützt.
In diesem Zusammenhang verwies der Verwaltungsamtsleiter auf die gute
Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der ARGE SGB II Quedlinburg.
Cornelia Dierks und Simone Colmsee (v.l.) beim Abfüllen von Apfelsaft in der
mobilen Mosterei.
Die SETA GmbH schrieb sich neben der Bewirtschaftung der Oberen Mühle
und des Teehauses unter anderem auf die Fahne, einen Teil der umliegenden
Parks und Gärten sowie die Streuobstwiesen Blankenburgs zu pflegen. Die
Wiederbelebung der alten Forstbaumschule im Heers ist ein weiterer Baustein. Neben der positiven Auswirkung auf das optische Erscheinungsbild
der Stadt entstehen dabei natur belassene Produkte aus unserer Heimat.
Eigene Bienenvölker unterstützen den Erhalt der heimischen Vegetation
und produzieren original „Blankenburger Bienenhonig“. Von den Streuobstwiesen abgelesenes Obst wird mit der hauseigenen mobilen Mosterei zu
Apfelsaft verarbeitet. Beide Produkte sind natur belassen, ohne Zusatz von
Konservierungs-, Farb- oder sonstigen künstlichen Inhaltsstoffen. Viele
Mitarbeiter und Geschäftspartner schwören bereits darauf. Inzwischen werden Honig und Saft in der Innenstadt von Blankenburg sowie in der Oberen
Mühle angeboten. Ab 2009 ist sogar geplant, dass jeder mit eigener Apfelernte (ob Kleingartensparte, Verein, Nachbarschaftsgruppe o.ä.) die Möglichkeit bekommt, sein Obst nach vorheriger terminlicher Absprache zu Saft
verarbeiten zu lassen. Jeder Arbeitsschritt kann beobachtet werden. Und es
ist nicht anderes enthalten als Natur pur. Hier gilt noch das Motto „Dein Obst
– dein Saft“.
Auch der bei den Pflegemaßnahmen anfallende Holzbeschnitt bleibt nicht
ungenutzt. Mit Unterstützung des VHS Bildungswerkes lassen handwerklich
begabte Mitarbeiter der SETA GmbH daraus dekorative Pilze für den Vorgarten oder Sitzgarnituren (auch für Kinder) entstehen. Aus dem einen oder
anderen Stück entsteht auch schon einmal ein hölzernes Vogelhaus, das
mit „Blankenburger Hirschblut“, einem wohlschmeckenden Kräuterlikör,
gefüllt ist, und als „Zwitscherkasten“ schon manches Geburtstagskind erfreut hat. Alternativ dazu kann man sich auch einmal ein Fläschchen „Blankenburger Mühlentropfen“ munden lassen.
Doch es gibt noch mehr Ideen. Mit der Zeit soll ein ausgewogener Produktkorb mit einheimischen Waren angeboten werden. Aus Blankenburg für
Blankenburg!
Eine positive Zusammenarbeit im Bereich des 2. Arbeitsmarktes gibt es seit
Jahren auch mit der Umweltsanierungs- und Strukturförder GmbH Ballenstedt (USSG) und dem Europäischen Bildungswerk. So laufen derzeit vier
1-Euro-Maßnahmen mit insgesamt 22 Teilnehmern in der Verwaltungsgemeinschaft in der Trägerschaft der USSG. Darunter sind die zehn Ranger, die
die öffentliche Ordnung und Sicherheit in Gernrode, Rieder, Bad Suderode
und Friedrichsbrunn unterstützen. Das Europäische Bildungswerk betreut
eine Maßnahme mit zwölf benachteiligten Jugendlichen, die unter der Thematik „Demokratie erlernen und erleben/Gernrode“ auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden. Diese jungen Leute arbeiten eng mit der Grundschule und der Kindertagesstätte Gernrode zusammen und haben unter
anderem dazu beigetragen, das Hort-Außengelände kreativ zu gestalten.
„Sicherlich wird es nicht aus allen laufenden Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes heraus gelingen, den Teilnehmern einen direkten Übergang in den
1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen“, so die Einschätzung von Verwaltungsamtsleiter Holger Thiele. „Gleichwohl vermitteln diese Maßnahmen den
Teilnehmern wichtiges Know-how, welches ihnen den Einstieg oder
Wiedereinstieg in das Berufsleben zumindest erleichtern kann,“ resümierte
Thiele.
Unternehmerin des Jahres 2009 gesucht
Unter der Schirmherrschaft von Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff
sucht der Verband selbstständiger Frauen in Sachsen-Anhalt e.V. (AMU)
ab sofort Kandidatinnen für den Unternehmerinnenpreis SachsenAnhalt 2009. Nominiert werden können Unternehmerinnen mit einem
tragfähigen Unternehmen, einer pfiffigen Idee, zukunftsweisenden Produkten, kunden- und servicenahen Dienstleistungen oder einer erfolgreich abgeschlossenen Unternehmensnachfolge. Die Unternehmerinnen
können sich auch selbst bewerben. Die Preise werden im Rahmen der
„InterUnternehmerinnenKonferenz“ am 6. März 2009 im Gesellschaftshaus in Magdeburg verliehen.
Bewerben können sich Einzelunternehmerinnen oder Unternehmerinnenteams aller Branchen unabhängig von der Unternehmensgröße,
die ihr Unternehmen vor dem 31. Dezember 2007 gegründet haben.
Nachfolgerinnen müssen die Nachfolge bis zum 30.06.2007 abgeschlossen haben. Bei Bewerbungen von Gesellschaften muss die Bewerberin/
müssen die Bewerberinnen mit mindestens 50 Prozent am Stammkapital
beteiligt sein. Aus allen eingegangenen Bewerbungen wird eine hochkarätig besetzte Jury drei Preisträgerinnen auswählen. Erstmals sind
die ersten Preise mit Geld bzw. Sachwerten dotiert. Bis zum 11. Februar
2009 können Bewerbungen oder Vorschläge beim AMU eingereicht
werden. Alle nötigen Informationen sowie der Bewerbungsbogen stehen
im Internet unter www.interunternehmerin.de zur Verfügung.
29
Harzer Kreisblatt 12/08
Internationaler Aktionstag:
„International Women’s Club
Wernigerode“ an der Hochschule Harz
Halberstadt/Quedlinburg. Mit vielfältigen Aktionen auf den Marktplätzen
in Halberstadt und Quedlinburg sowie in der Sekundarschule Burgbreite in
Wernigerode wurde im Landkreis Harz in der Zeit vom 19. bis 27.November
2008 einmal mehr auf das Problem von Gewalt gegen Frauen aufmerksam
gemacht. Anlass war der Internationale Tag „Nein zu Gewalt an Frauen“.
Wernigerode. Auf Einladung von Jana Diesener, Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Wernigerode, und Sarah Piper, Koordinatorin für Französisch an
der Hochschule Harz, wurde am 26. November 2008 der „International
Woman‘s Club Wernigerode“ gegründet. 18 Frauen aus verschiedenen Ländern fanden zusammen, um den Gedanken der Freundschaft und Hilfsbereitschaft zu pflegen. Ziel dieser Initiative ist es, das gegenseitige Verständnis
zu fördern und zu festigen sowie den kulturellen Austausch zu pflegen.
„Nein zu Gewalt gegen Frauen“
Der Arbeitskreis „gegen Gewalt an
Frauen und Kinder“ des Landkreises Harz war mit Infoständen, Bodenplatten, der Verteilung von Taschentücher mit der Aufschrift
„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“ und einer provokanten Wäscheleine mit Aussagen von Kindern, die mit ihren Müttern ins
Frauen -und Kinderschutzhaus
flüchten mussten, sowie der Ausstellung „Zerrissen“ in den drei
Städten präsent. Auch wenn sich
derartige Zustände und ihre Ursachen nicht durch einen Tag im Jahr
erträglicher gestalten oder gar beseitigen lassen, ist es dem Arbeitskreis dennoch gelungen, mit diesen
Aktionen die Öffentlichkeit noch mehr für die Problematik zu sensibilisieren
und vor allem für Betroffene ein Zeichen zu setzen.
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein Kavaliersdelikt, kein Beziehungsoder Familiendrama sondern eine massive Verletzung des Menschenrechts.
Für viele Frauen ist Gewalt in der Partnerschaft eine alltägliche Erfahrung
und davon sind sehr oft die Kinder mit betroffen. Nachdenklich stimmt die
Tatsache, dass etwa 1,3 Millionen Kinder in Deutschland körperlich misshandelt werden und 37 Prozent der Jugendlichen die häufig misshandelt
wurden, selbst gewalttätig werden. Eine von der Bundesrepublik in Auftrag
gegebene Studie aus dem Jahr 2004 besagt, dass jede vierte Frau Opfer
häuslicher Gewalt wurde.
Die „zugezogenen“ Wernigeröderinnen kommen unter anderem aus Rumänien, Italien, Belgien, der Slowakei, und Frankreich, sie möchten ihre interkulturellen Erfahrungen teilen, Traditionen, Literatur und Sprachen besser
kennen lernen sowie kulinarische Spezialitäten gemeinsam ausprobieren.
Zudem soll ein „Cosmopolitan Mini-Club“ für die Kinder das Angebot bereichern.
Auf Initiative von Jana Diesener (5.v.l.) und Sarah Piper (6.v.l.) wurde der
„International Women’s Club“ an der Hochschule Harz gegründet
Foto: HS Harz
Der „International Women’s Club“ wird sich nach dem ersten gemütlichen
Abend von nun an regelmäßig einmal im Monat zunächst im Turmzimmer
(6.210) der Rektoratsvilla auf dem Wernigeröder Hochschul-Campus treffen. Am 14. Januar 2009 findet um 19.30 Uhr die nächste Zusammenkunft
statt, dann steht das Thema „Wie wird Weihnachten und Neujahr in Deinem
Land gefeiert?“ im Mittelpunkt. Alle interessierten Frauen mit internationalem Hintergrund und natürlich auch interkulturell engagierte Wernigeröderinnen sind herzlich willkommen.
Ein etwas anderes Training für Schülerinnen
Im Rahmen der Arbeit als gesundheitsfördernde Schule besuchten 24
Schülerinnen der 9. und 10. Klassen der Sekundarschule Hagenberg
Gernrode am 12. November 2008 einen „Trainingskurs zur Selbstuntersuchung der Brust“ im Klinikum Quedlinburg.
In ungewöhnlicher Weise haben betroffene Frauen und Kinder in Halberstadt
auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht.
Im Landkreis Harz bekommen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, mit
ihren Kindern vielfältige Beratung, Hilfe und Schutz. Die Verbände, Vereine
und Institutionen haben ihr Angebot inhaltlich und regional sehr gut aufeinander abgestimmt. Sie sind für die Hilfe suchenden Frauen und Mädchen
im Kreisgebiet gut erreichbar und können auch auf die unterschiedlichen
Formen von Gewalt angemessen reagieren.
Unser Appell geht an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger:
Nicht wegsehen, darüber reden und Hilfe holen!
Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Harz Frauen- und Kinderschutzhaus Frauenberatungsstelle Halberstadt Geschützte Wohnung Wernigerode Tel.: 03941 – 59 70 45 84
Tel.: 039483 – 86 85
Tel.: 03941 – 61 35 55
Tel.: 03943 – 63 42 93
Nach einer Begrüßung und kurzen Einführung durch Ulrike Döcke,
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Quedlinburg, verfolgten wir die
sehr interessanten und detaillierten Ausführungen von Frau Beitelrock,
Assistenzärztin im Harz-Klinikum Wernigerode-Blankenburg, zur Entstehung, Behandlung und Früherkennung von Brustkrebs, einer der häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen. Da ein Brustkrebstumor zu über
90% durch Selbstuntersuchung erkannt wird, war es für uns wichtig, die
richtige Technik der Selbstuntersuchung zu kennen. So möchten wir uns
noch einmal bei Frau Beitelrock und Ulrike Döcke für die Geduld bei der
Beantwortung unserer Fragen recht herzlich bedanken. Ein Dankeschön
sagen wir auch Frau Dr. Hübener vom Klinikum Quedlinburg. Da sie den
Trainingskurs an diesem Tag unerwartet nicht selbst durchführen konnte, hat sie kurzfristig Frau Beitelrock dafür gewinnen können.
Unsere Gesundheit ist uns wichtig und wir können nun aus Erfahrung
empfehlen, diesen kostenlosen Trainingskurs zu besuchen.
Schülerinnen der 9. und 10. Klassen
der Sekundarschule Hagenberg Gernrode
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Harzer Kreisblatt 12/08
Hochschule Harz engagiert sich
im „Überregionalen Förderzentrum Harz“
Projekt in der Sekundarschule Hagenberg Gernrode:
Darlingerode. Rund ein Jahr nach der Einrichtung des „Überregionalen
Förderzentrums Harz“ wurde die Steuergruppe mit der Aufnahme der Hochschule Harz kürzlich erweitert. Den Kooperationsvertrag unterzeichneten
der Rektor der Hochschule Harz, Prof. Dr. Armin Willingmann, und Dirk Clement, Schulleiter der Marianne-Buggenhagen-Schule. (unser Bild)
Gernrode. Am 14.November führte die Klasse 6b der Sekundarschule Hagenberg in Gernrode mit Unterstützung von Pädagogen und Elternrat ihr Schulprojekt durch, bei dem es darum ging, mit wenig Geld und viel Fantasie den
öden Klassenraum in einen warmen, lernfreudigen und duften Raum zu verwandeln.
„Mit der Integration der
Hochschule Harz in unser
Netzwerk vervollständigen
wir den Kreis wichtiger Initiatoren“, hob Koordinator und Schulleiter Dirk
Clement hervor. Umrahmt
wurde die Zusammenkunft
durch ein buntes Programm des Musikprojekts
„Drei Wünsche frei“, das
von Schülerinnen und
Schülern der Marianne-Buggenhagen-Schule ausgerichtet wurde. Diese
Förderschule für Körperbehinderte ermöglicht allen Schülern einen gleichwertigen Schulabschluss, u. a. den Hauptschul- und Realschulabschluss
sowie den erweiterten Realschulabschluss. Daneben kann bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen das Abitur im kooperierenden Osterwiecker
Fallsteingymnasium abgelegt werden.
Bisher bestimmten
staubige Kreide, ein
paar muffige Bücher, unansehnliche
Betonwände, dazu
zwei Dutzend atmende Kinder mit
Turnbeuteln das typische Klassenzimmer - ein Konzentrationskiller.
„Als wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft und der Region stellen
wir uns gern sozialer Verantwortung“, so Hochschul-Rektor Prof. Dr. Armin
Willingmann nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. Die Hochschule Harz sieht ihre Aufgabe darin, vor allem die Fortbildung der Lehrer
mit zu begleiten und an der Umsetzung einzelner Projektaktivitäten mitzuarbeiten. „Mit nachgefragten, zielgruppenorientierten Programmen wie
beispielsweise der erfolgreichen KinderHochschule und GenerationenHochschule haben wir in den letzten Jahren bereits ein attraktives Programm für
kleine und große Bürger der Region geschaffen und möchten unser erworbenes Know-How auch in dieses Netzwerk einbringen“, bedankte sich Rektor Willingmann für die Aufnahme in die „Familie des Überregionalen Förderzentrums Harz“.
Die Hochschule Harz wird das Förderzentrum beispielsweise mit Exkursionen auf den Campus und der Ausrichtung von Informationsveranstaltungen
unterstützen, um künftig noch konsequenter körperbehinderte Schüler auf
einen akademischen Beruf vorzubereiten. Die gemeinsamen Aktivitäten sollen dazu dienen, Neugier und Interesse an ausgewählten Bildungsinhalten
zu wecken und geeignete Schüler für ein späteres Studium zu sensibilisieren. Auf Basis des Frühstudierendenprogramms der Hochschule Harz soll
auch der Begabtenentwicklung besondere Beachtung gewidmet werden.
Bürgerservice wertet Befragung aus
Mit der August-Ausgabe des Harzer Kreisblattes, im Internet und mittels
ausgelegter Fragebögen waren alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen,
sich an einer Umfrage zum Leistungsangebot des Bürgerservice zu beteiligen. Inzwischen ist die Befragung abgeschlossen und weitgehend ausgewertet.
Das Team des Bürgerservice bedankt sich bei allen Beteiligten für die
Hinweise und Anregungen zu weiteren Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung.
Gegenwärtig werden die Ergebnisse der Verwaltungsleitung präsentiert
und gemeinsam Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bürgerservice
erarbeitet.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können die Auswertung der
Befragung der Januar-Ausgabe des Harzer Kreisblattes entnehmen.
Auch nach Abschluss der Umfrage ist der Bürgerservice weiter an Hinweisen und Anregungen interessiert und greift diese gern auf.
„Den Lebensraum Schule gestalten“
Doch nun entstand, dem fleißigen Elternrat sei Dank, an diesem Tag ein
duftes, zweites Zuhause. Und auch die Schüler beteiligten sich mit großem
Eifer an der Neugestaltung des Klassenzimmers. So wurde die große Fensterfront durch die Schüler von „Altlasten befreit“ und beidseitig gründlich
gereinigt.
Einiger Schülerinnen und Schüler betätigten sich kreativ mit einem dekorativen Naturnetz für die künftige „Duftdeko“. Mit Farbe, Pinsel und Schwämmchen bewaffnet ging es an die Wände. Warme Gelbtöne und ein kreativ geflammter Sockelbereich bestimmen nun den Klassenraum. Andere Schüler
„schnippelten“ einen echt leckeren, gesunden Obstsalat für die ganze
Klasse.
Bei Getränken, Kuchen und Würstchen ließen die Schüler ihren Projekttag
ausklingen und die Achtung vor dem selbst gestalteten Raum war groß.
Bleibt zu hoffen, dass die Schüler nun lieber zum Unterricht kommen und
die konzentrationsfördernde Wirkung der Düfte sich auch positiv im Notenspiegel widerspiegelt. Der Elternrat hofft jedenfalls auf dufte Lerneffekte.
Andrea Buhre
Schulabschluss an der Abendsekundarschule
Halberstadt. Ab Januar 2009 bietet die Europaschule „Am Gröpertor“ in
Halberstadt die Möglichkeit, in Abendklassen den Hauptschul- oder den
Realschulabschluss zu erwerben. Für den nachträglichen Erwerb eines
Schulabschlusses kann sich bewerben, wer mindestens 18 Jahre alt ist und
bisher keinen Schulabschluss vorweisen kann.
In Abhängigkeit von der vorhandenen Vorbildung liegt die Schuldauer zwischen 1 bis 2 1/2 Schuljahren. Der Besuch der Abendsekundarschule ist kostenlos, Fahrosten werden auf Antrag vom Heimatkreis erstattet. Für die
Schulbücher sind Leihgebühren zwischen 1 und 3 Euro zu entrichten.
Für die Bewerbung sind ein formloser Antrag, ein tabellarischer Lebenslauf
sowie beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde und des letzten Schulzeugnisses erforderlich. Bewerbungen sind an die Sekundarschule „Am Gröpertor“ in der Hospitalstraße 1 in Halberstadt zu richten Weitere Informationen
gibt es unter der Telefonnummer 03941/611024.
Kreismusikschule Harz ist größte des Landes
Die Kreismusikschule Harz ist mit ihren rund 1.800 Schülerinnen und Schülern die größte des Landes Sachsen-Anhalt.
In 1142 Unterrichtsstunden wurde im zurückliegenden Jahr musikalisches
Wissen und Können vermittelt. In mehr als 450 Veranstaltungen und Konzerten wurde das Erlernte an ein breites Publikum weitergegeben. Zu ihrem
ersten gemeinsamen Ensemblekonzert „Dreiklang“ präsentierten sich rund
250 Schüler der drei ehemaligen Kreismusikschulen im April 2008.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Der Weihnachtsmann besuchte den
Pflegeelternverein Quedlinburg e.V.
Halberstädter Pflegekinder trafen den
Weihnachtsmann in den Spiegelsbergen
Badeborn. Seit nunmehr schon 13 Jahren feiern die Pflegekinder mit ihren
Familien ihre Weihnachtsfeier. Immer samstags vor dem 1. Advent gibt es im
Kulturhaus Badeborn viele Überraschungen. Die Pflegeeltern sowie alle Kinder beteiligten sich dabei aktiv am vorweihnachtlichen Programm.
Halberstadt. Auch der Verein der Pflege-und Adoptiveltern e.V. Halberstadt
lädt seine Pflege- und Adoptivkinder alljährlich zu einer Weihnachtsfeier
ein. Dabei gleicht keine Weihnachtsfeier der anderen – immer lassen sich die
Organisatoren etwas besonderes einfallen.
So auch in diesem Jahr, wo die Veranstaltung in den Halberstädter Spiegelsbergen in der Eremitage stattfand. Und da aller guten Dinge bekanntlich
drei sind, gab es diesmal drei Überraschungen der Sonderklasse:
Zum einen hat es sich der „Weihnachtsschneck“ nicht nehmen lassen, alle
Kinder herzlich zu begrüßen. Als Überraschung hatte er eine Weihnachtsgeschichte mitgebracht, der alle ganz begeistert lauschten.
Die zweite Überraschung war der Weihnachtsmann selbst, schwer beladen
mit Geschenken für die Kinder. Mit einem Lied oder einem Gedicht bedankten sich die so reich beschenkten Mädchen und Jungen beim Weihnachtsmann und seinem Engel.
Die dritte Überraschung war exotisch. Lama Söckchen kam höchst persönlich vorbei. In Begleitung der Gebrüder Bussenius durften die Kinder das
Lama Söckchen streicheln
und füttern.
Zwei lustige kleine Hunde
machten das Übererraschungspaket komplett.
Bei allen, die zum Gelingen
der schönen Feier beigetragen haben möchte sich die
Vorsitzende des Vereins, Frau
Ines Klein, recht herzlich bedanken.
In diesem Jahr hatten einige Pflegeeltern das Märchen von „Hänsel und
Gretel“ aufgeführt. Als der Weihnachtsmann kam, trugen viele Kinder mit
Liedern, Gedichten sowie mit Musikstücken zum Weihnachtsprogramm bei.
Dafür überraschte der Weihnachtsmann alle Kinder mit Adventskalendern
und Familienspielen als diesjähriges Geschenk. Nach der gemütlichen Kaffeerunde bastelten die Kinder Schneemannfensterbilder, kleine Eskimos mit
flauschigen Fellmänteln oder Tannenbäumchen als Kerzenhalter. Für jeden
Geschmack war wieder etwas dabei. Bei weihnachtlicher Musik, netten Gesprächen der Pflegeeltern untereinander und fröhlich spielenden Kindern
verging die Zeit sehr schnell.
Die Weihnachtsfeier des Pflegeelternvereins Quedlinburg e. V. steht immer
am Ende eines aktiven Jahres. Die große Teilnehmerzahl 2008 von 66 Pflegeeltern mit insgesamt 47 Kindern zeigt wiederum, dass der Verein als Interessengemeinschaft von unseren Pflegeeltern gesehen und angenommen
wird. Die vielen Veranstaltungen wie z. B. Winterwanderung, Ostereiersuchen, Kindertagswochenende, Drachenfest sowie zahlreich angebotene
Weiterbildungen für Pflegeeltern ergänzen die Jahresplanung.
Der Vorstand des Vereins ist immer bemüht, das Vereinsleben den Wünschen
der Pflegefamilien entsprechend zu organisieren. Das gute Miteinander mit
dem Pflegekinderdienst Quedlinburg unterstützt das vielseitige Jahresprogramm.
Allen fleißigen Helfern und Sponsoren gilt hiermit unser Dank für die gemeinsamen Veranstaltungen des Pflegeelternvereins Quedlinburg e. V. im
Jahr 2008. Wir wünschen unseren Pflegefamilien eine schöne Vorweihnachtszeit, ein frohes Fest, fröhliche Kinderaugen und weiterhin ein gutes
Miteinander 2009.
Pflegeelternverein Quedlinburg e.V.
Wiedersehen der Pflegekinder
im Bauspielhaus Thale
Thale. Auf Initiative des
Pflegevaters Andreas Düe
vom Vereins der Pflege
und Adoptiveltern e.V.
Halberstadt haben sich
die Teilnehmer der Sommerferienaktion 2008
kürzlich im Bauspielhaus
Thale getroffen. Die Pflegekinder freuten sich
sehr über ein Wiedersehen mit ihren Freunden
und verlebten einen
wunderschönen Tag mit
viel fun und action.
Mit den besten Wünschen für einen guten Rutsch verabschiedeten sich die
Pflegekinder voneinander bis zur nächsten Sommerferienaktion 2009.
Übrigens, Pflegeeltern werden nach wie vor gesucht.
Wer sich für die Aufnahme
eines Pflegekindes interessiert, kann sich bei den unten
genannten Ansprechpartnerinnen im Jugendamt des
Landkreises Harz melden.
Landkreis Harz
Wir suchen Pflegeeltern auf Zeit
für Kinder in Krisensituationen!
Sie bieten:
Erfahrungen im Umgang mit Kindern,
Wärme und Geborgenheit in Ihrer Familie,
Aufnahmemöglichkeiten für Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren.
Wir bieten:
eine intensive Vorbereitung, Beratung und Begleitung,
Weiterbildung, Materielle Absicherung des Pflegekindes.
Kontaktadresse:
Landkreis Harz
Jugendamt/Pflegekinderdienst
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt
Tel. 0 39 41 - 59 70 Ansprechpartner:
Außenstelle Halberstadt: Christiane Rütting Elke Zschocke
Außenstelle Wernigerode: Ingrid Köhler
Jutta Cepelak
Außenstelle Quedlinburg: Christiane Köhler
-45 34
-43 34
-15 60
-15 45
-64 29
Harzer Kreisblatt 12/08
Neue Ausstellung im Landratsamt
Halberstadt. Mit großem Interesse wurde eine neue Ausstellung im Landratsamt eröffnet. Der Halberstädter Maler Heini Henschel präsentiert hier
noch bis zum Februar 2009 unter dem Titel „Mit Pinsel, Stift und Skizzenbuch
unterwegs im Harz“ seine neuen Arbeiten, die im Verlauf dieses Jahres entstanden sind.
Zentrales Thema seiner Malerei ist die
Landschaft des Harzkreises, die der passionierte Wanderer
vielfach erkundet
hat.
Die Ausstellung ist
im ersten Stock des
Hauses I des Landratsamtes in der
Friedrich-Ebert-Straße 42 zu den bekannten Öffnungszeiten zu sehen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Neue Medien für 10 000 Euro angeschafft
Quedlinburg. Kurz vor dem Ende des Jahres freuen sich die Mitarbeiterinnen
der Kreisbibliothek über eine große Anzahl „Neuzugänge“ im Bestand. Mit
der Förderung aus dem Landesprogramm „Allgemeine Kulturförderung“
konnte die Kreisbibliothek für insgesamt 10 000 Euro neue Medien aller Art
erwerben. Darunter sind Fachbücher wie Brockhaus (Wirtschaft, Moderne
Kunst), Reiseliteratur über die Toskana, Schottland, Österreich, Bayern, die
Alpen und die Nordsee sowie Romane, Kinderbücher, CD‘s, DVD‘s und CDRom‘s.
Darüber hinaus freute sich die Leiterin der Kreisbibliothek, Uta Schlemminger über zahlreiche Schenkungen in diesem Jahr. „Mit Schenkungen in diesem Maße hatten wir nicht gerechnet.“ Die Quedlinburger Buchhandlung
Meinicke beispielsweise vergrößerte den Bestand der Bibliothek mit drei
Kisten Bestsellerromanen.
Weitere Schenkungen kamen von der Landeszentrale für politische Bildung
mit der DVD „Da war immer nur Angst“ und von der Staatskanzlei SachsenAnhalt mit dem Buch „Lieber die unbarmherzige Wahrheit als eine barmherzige Lüge“ - ausgewählte Reden und Interviews des Ministerpräsidenten von
Sachsen - Anhalt, Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und einem Vorwort der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel.
„Mit allen Neuzugängen können wir ganz sicher unseren Leserinnen und
Lesern kurz vor dem Jahresende eine Freude machen, Kindern spannende
und fröhliche Stunden versprechen, Jugendliche mit Fachliteratur bei ihrer
Ausbildung unterstützen oder auch Reiselustigen bei ihren Vorbereitungen
auf die kommende Urlaubszeit helfen.“, freut sich Uta Schlemminger.
Weihnachtsbasar der Lakomy-Schule
war voller Erfolg
Halberstadt. Nein,
mit diesem Ergebnis
hatte niemand gerechnet. Vielleicht
liegt es an der Jahreszeit, die die Herzen
der Menschen öffnet
und das Aufeinanderzugehen
leichter
macht. Mit einem
Traumergebnis von
550 Euro wurde der
diesjährige Basar abgeschlossen, so groß war das Interesse an den Weihnachtsbasteleien der
Schülerinnen und Schüler. Das Geld dient einem guten Zweck und wird helfen, die Pausengestaltung der Schüler der Reinhardt-Lakomy-Schule abwechselungsreicher zu gestalten.
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Treffen der Naturschutzbeauftragten des Landkreises Harz
Neue Pflanzenart im Landkreis Harz
entdeckt
Wernigerode. Der Landkreis Harz ist deutschlandweit eines der Gebiete mit
der größten Vielfalt an Pflanzenarten nördlich der Alpen. Darauf verwies
Vizelandrat Martin Skiebe in seiner Eröffnungsrede anlässlich der zweiten
Naturschutzkonferenz der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten Anfang Dezember in Wernigerode.
Der erste Vortrag wurde von Dr. Dieter Frank aus dem Landesamt für Umweltschutz zum Thema „Der Pflanzenartenschutz im Harz - ein Alleinstellungsmerkmal?“ gehalten. Passend zum Thema berichtete Dr. Frank in seinem
Beitrag über einen hochaktuellen Fund einer bisher in Deutschland nicht
bekannten Pflanzenart. Im November 2008 entdeckte er im Regensteingebiet den Adlerfarn Pteridium pinetorum. Damit zeigt sich, dass es auch gegenwärtig noch möglich ist, neue Pflanzenarten aufzuspüren. Von allen
Farn- und Blütenpflanzen, Moosen und Flechten, die in Sachen-Anhalt vorkommen, sind mindestens zwei Drittel auch oder ausschließlich im Harz zu
finden. Die Ursachen dafür bestehen einerseits in den hier vorkommenden
spezialisierten Arten, andererseits in reliktischen Vorkommen sowie in den
besonderen Lebensräumen unserer Region. Hier nannte Dr. Frank insbesondere die Gebirgshochmoore, die autochthonen Fichtenwälder und die Fichten-Rotbuchen-Wälder, von denen im Harz die einzigen Vorkommen nördlich der Alpen zu finden sind.
Unter dem Gesichtspunkt des gegenwärtig viel diskutierten Klimawandels
ergibt sich eine besondere Verantwortlichkeit des Landes Sachsen-Anhalt
für die Erhaltung alter Lebensräume wie Moore, Felsfluren und historisch
alte Waldstandorte, d. h. Gebiete, die seit der Eiszeit ununterbrochen von
Wald bestanden waren. Bedeutsam sind auch Reliktstandorte wie Schluchten, Gipfel und Steilhänge sowie geologische oder klimatische Sonderstandorte. Für den Harz charakteristische naturnahe und unwiederbringliche
Reliktstandorte sind die Felskuppen, insbesondere die Brockenkuppe sowie
das Bode- und das Selketal. Wertvolle anthropogene, d. h. vom Menschen
geschaffene Sonderstandorte spezialisierter Pflanzen wie Schwermetallrasen, Bergmähwiesen und Halbtrockenrasen sind von einer weiteren Nutzung abhängig und deshalb zur Zeit bedroht.
Der zweite Fachvortrag von Frank Meysel als Vertreter des Arbeitskreises
Heimische Orchideen stand unter dem Thema „Die Situation ausgewählter
Orchideenarten in Sachsen-Anhalt: Trends - Gefährdungen - Management“.
In diesem Zusammenhang ist die Tatsache bemerkenswert, dass es einige
Orchideenarten gibt, für die in den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren
in Sachsen-Anhalt eine eindeutige Zunahme zu verzeichnen ist. Dies trifft
im Besonderen auf die Bienen-Ragwurz, aber auch auf Spinnen-Ragwurz,
Ohnhorn und Bocksriemenzunge zu. Von letzterer Orchidee ist auch ein
Fundort aus dem Landkreis Harz bekannt. Leider ist die Zahl der Orchideenarten, deren Bestand zurückgeht, viel höher. So musste Frank Meysel für das
im Harz noch relativ verbreitete Breitblättrige Knabenkraut die höchste
Rückgangsgeschwindigkeit konstatieren. Die Hauptursache dafür ist, dass
ihre Lebensräume, feuchte bis nasse Wiesen, seit der Wende immer weniger
genutzt und deshalb inzwischen von Hochstauden eingenommen werden,
zwischen denen die Orchideen nicht mehr zu Blüte kommen können. Am
Beispiel von Grüner Hohlzunge, Brandknabenkraut und Herbstwendelorchis
erläuterte Herr Meysel eine neu entwickelte Monitoring-Methode, mit der
wesentlich exaktere Aussagen getroffen werden können als mit dem bisher
üblichen Zählen der Blütenstände. Grüne Hohlzunge und Brandknabenkraut
sind nur noch an einem einzigen Standort im Harz mit ganz wenigen Exemplaren vorhanden. Die Untersuchungen der ehrenamtlichen Orchideenschützer ergaben, dass eine gezielte Pflege wegen der speziellen Lebensweise sehr schwierig und auf ein enges Zeitfenster beschränkt ist. Die
Herbstwendelorchis, die ihre letzten bedeutenden Standorte Deutschlands
im nördlichen Harzvorland hat, konnte sich dank der konsequenten Pflege
in ihrem Bestand wieder stabilisieren.
In der abschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass in den wichtigsten Schutzgebieten die Pflege der wertvollen und einmaligen Pflanzenbestände trotz einiger Schwierigkeit gut organisiert ist. Die Naturschutzbehörde bedient sich dabei des Vertragsnaturschutzes, der Landschaftspflegeverbände sowie der Arbeitsbeschaffungsprogramme. Nicht zu vergessen
sind die Pflegeeinsätze der ehrenamtlichen Naturschützer. Für dieses Engagement wurde ausdrücklich gedankt.
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Harzer Kreisblatt 12/08
Stippvisite im Landkreis Harz
Stadt Falkenstein/Harz
Die Stadt Falkenstein/Harz liegt am östlichen Ende des Harzes. Sie ist aus
der Stadt Ermsleben und den Gemeinden Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf,
Pansfelde, Reinstedt und Wieserode der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein/Harz hervorgegangen. Sie zählt zu den ersten Einheitsgemeinden des Landes Sachsen-Anhalt. Aufgrund der landschaftlichen und
topographischen Verhältnisse bietet die Stadt Falkenstein/Harz einen breiten Raum für eine wirtschaftliche starke Entwicklung. Der südwestliche Teil
der Stadt ist durch Natur und Tourismus geprägt, wogegen der nordöstliche
Teil durch wirtschaftliche Ansiedlungen und durch alternative Energiegewinnung genutzt wird. Beide Formen der wirtschaftlichen Entwicklung haben hier ihren Platz.
Die Stadt hat eine Fläche von 103 Quadratkilometern, damit zählt sie zu den
großen Gemeinden. Mit 6 300 Einwohner weist sie hingegen eine sehr dünne Besiedlungsdichte auf. Etwa 40 Prozent der Fläche ist bewaldet. Ein
Großteil davon ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hierzu zählt auch das
Selketal, es ist eines der reizvollsten Täler im Harz.
Historisch gesehen gehörte das Kerngebiet zur
ehemaligen Grafschaft
Falkenstein. Dieser Umstand führte auch zur Namensgebung der neuen
Stadt. Noch heute ragt
das Wahrzeichen aus dieser Zeit hoch über dem
Selketal in den Himmel.
Die Burg Falkenstein als
ein Markenzeichen für
den Harz lockt mehr als
90 000 Gäste jedes Jahr
an. Somit zählt sie zu den
meistbesuchtesten touristischen Zielen im Harz
und im Land SachsenAnhalt.
Ortsteil Endorf – wo einst die Freiherrn von Knigge
ihre Heimat hatten
Der Ortsteil Endorf liegt auf dem Höhenzug zwischen Eine- und Selketal an
der alten Heer-, Handels- und Poststraße Leipzig - Hannover und wurde
schon 934 als „Ansiedlung des Emmo oder Egino“ urkundlich erwähnt. Die
Dorfkirche mit einem in der Wand eingemauerten Sühnekreuz und Überresten alter Grabsteine wurde im Jahre 1582 erbaut. Endorf galt im Mittelalter
als eine bekannte Münz- und Gerichtsstätte, worauf auch die Flurbezeichnungen Galgen- und Räderberg hinweisen. Nach dem 30-jährigen Krieg
wurde der Ort von dem berühmten Freiherr von Knigge erworben. Das Gut
mit dem beeindruckenden Herrschaftshaus mit Freitreppe ging nach der
politischen Wende im Ostteil
Deutschlands wieder in den Besitz der Familie Knigge über.
Die Endorfer leben durch die
Jahrhunderte hauptsächlich von
der Landwirtschaft. Bereits im
15. Jahrhundert wurde hier Schäferei und Schafzucht betrieben.
Turmwindmühle Endorf
Die Endorfer Turmwindmühle
liegt zwischen Eine und Selke, an
der Landstraße bei Endorf auf einer Hochebene unmittelbar am
Harzrand. Der herrliche Blick ins
Land reicht vom Brocken im Westen bis hin zum Petersberg im
Osten. Die Turmwindmühle wurde
im Jahre 1857 gebaut. Im Jahre
1991 übernahm der „Förderkreis Konradsburg“ e.V. die völlig desolate Windmühle und
begann mit der Restaurierung. Seit dem 1.
Deutschen Mühlentag im Jahre 1994 ist die
voll funktionstüchtige Windmühle zur Besichtigung wieder geöffnet.
Ortsteil Ermsleben – Zentrum der Stadt Falkenstein/Harz
Ermsleben liegt im nordöstlichen Harzvorland am kleinen Flüsschen Selke.
Der Ursprung der Selkestadt, in der fast 3 000 Bürger leben, ist als Ansiedlung der Warnen um 400 - 500 n. Chr. zu vermuten. Als Stadt (Oppidum)
erfolgte eine urkundliche Erwähnung bereits 1298. Im Jahre 1530 erhielt sie
das Stadt- und Marktrecht durch einen Erlass Kaiser Karl V.
Eine Reihe von Sehenswürdigkeiten haben, in dem von der Landwirtschaft
und dem Handwerk geprägten Ort, die Jahrhunderte überdauert. Dazu gehören vor allem die St.-Andreas-Kirche im Ortsteil Sinsleben und die St.Sixtus-Kirche. Auf einem Bergsporn südlich der Stadt liegt die Konradsburg,
die mit ihrer Krypta zu den imposantesten Sehenswürdigkeiten der Straße
der Romanik zählt. Nach der Restaurierung sind das 1773 erbaute Rathaus
auf dem hufeisenförmigen Markt und die Taubentürme Wahrzeichen der alten Ackerbürgerstadt. Bekannte Söhne der Stadt sind der Physiker Hankel,
der Nationalökonom Sombart, der Erfinder des Buntpapiers Keferstein und
insbesondere der 1719 geborene Dichter der Aufklärung Johann Wilhelm
Ludwig Gleim.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt konzentrierte sich zunächst auf
die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Produkte der Region. Eine Besonderheit ist hier die Produktion von Steckzwiebeln und der Anbau von Heilund Gewürzpflanzen, wie Thymian und Majoran.
Das Forsthaus Friedrichshohenberg
Bereits 1543 werden die Wälder und Wiesen auf dem Hohenberg als Eigentum des damaligen Klosters auf der Konradsburg benannt. Im Jahre 1834
wurde das Anwesen mit den umliegenden Flächen vom Amtsrat Johann
Christian Degener erworben und von da an zur Viehzucht genutzt. Nach der
Bodenreform wurde das Forsthaus zum Sitz eines Neubauernhofes, bevor es
Ende der 80er Jahre in das Volkseigene Gut Reinstedt überging, mit dem Ziel
dort einen Reiterhof mit Ferienheim zu errichten. Heute verbreitet das Anwesen eine einladende Atmosphäre. Neben den historischen Gebäuden wird
einem hier auch die Tier- und Pflanzenwelt nahe gebracht. Kaninchen, Hühner, Esel und auch das Harzer Rote Höhenvieh haben hier ein Zuhause gefunden. Regelmäßig schlagen auch Jugendcamps hier ihre Zelte auf.
Gleimbegegnungsstätte
Johann Wilhelm Ludwig Gleim wurde am 2. April 1719 in Ermsleben geboren. Im Jahre 1720 errichteten Gleims Eltern ein Wohnhaus in der Siederstrasse, da das Geburtshaus in der Weberstrasse mit dem Wachsen der Familie zu klein wurde.
Seit 1945 befand sich das Haus im Besitz der Stadt Ermsleben und wurde als
Wohnhaus genutzt. Im Jahre 1965 wird es unter Denkmalschutz gestellt und
vier Jahre später wird anlässlich des 250. Geburtstages von Gleim eine Gedenktafel angebracht.
Zu Ehren von J.W.L. Gleim, als großen Gönner der Literatur und großen
deutschen Dichter der Aufklärung des 18. Jahrhunderts, entschied sich die
Stadt Ermsleben 1998 zur Erhaltung und grundlegenden Sanierung des
Hauses.
Das Haus steht heute als Gleim-Begegnungsstätte den Einwohnern und Besuchern der Stadt Falkenstein/Harz als Informationszentrum und kulturelle
Begegnungsstätte zur Verfügung.
Ortsteil Meisdorf – Staatlich anerkannter Erholungsort
Der Ortsteil Meisdorf - das „Tor zum Selketal“ - mit seinen rund 1 100 Einwohnern liegt dort, wo die Selke aus ihrem idyllischen Wiesental kommend
eine weite Flussaue geschaffen hat. Diese gab die Möglichkeit zur Anlage
einer Siedlung, die 1184 als „Meyßtorp“ erstmals urkundlich erwähnt wurde. Ihre Herren waren Burgmannen derer von Falkenstein und sollen Anfang
des 16. Jahrhunderts ausgestorben sein. Die Meisdorfer waren erfolgreiche
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Harzer Kreisblatt 12/08
und streitbare Bauern, deren imposante und wehrhafte Höfe zum Teil bis
heute erhalten sind, wie der Turm des Wendenburgischen Hofes oder der
Möhringsche Hof, der heute ein Museumshof ist. Lange Tradition haben
auch die Mühlen im Selketal. Während in der ehemaligen Papiermühle der
Gasthof „Zum Falken“ eingezogen ist und die Thalmühle heute als Hotel
dient, wird in der seit 1521 bestehenden Wassermühle noch heute das Getreide der Region gemahlen. Als dem Adelsgeschlecht der Asseburger ihr
Domizil auf dem Falkenstein nicht mehr genügte, ließen sie 1796 im Selketal ein Barockschloss bauen, welches heute als Parkhotel „Schloss Meisdorf“
Anlaufpunkt für zahlreiche Harzbesucher ist.
Der 1847-51 errichtete klassizistische Kirchenbau, der romanische Ursprünge hat, erhebt sich inmitten eines parkähnlichen Friedhofes. Am baumbestandenen Ufer der Selke lädt ein wundervoller Weg durch den gesamten Ort
zum Spaziergang ein und führt zum breit angelegten Witteanger, einer geschützten Lindenallee.
Eine besonderes Charakteristikum des Ortsteils ist das „Reinstedter Grabenfischen“, welches bereits 1563 erstmals erwähnt wurde. Alljährlich zu
Pfingsten wird das Wasser des Mühlgrabens abgelassen und die, mit Zylinder, Pfingstrose und buntem Halstuch geschmückten Fischer begeben sich
auf Knien in den Graben, um mit den Händen die Forellen zu greifen.
Der Museumshof
Mitten im Ort an der Hauptstraße, gegenüber der im Jahr 1490 erstmals
erwähnten Kirche ist der Meisdorfer Museumshof zu finden. Der Museumshof
repräsentiert die Geschichte bäuerlichen Lebens aus den vergangenen Jahrhunderten. Dieser ehemalige Hof eines wohlhabenden Bauerngeschlechts
ist einer der wenigen gut erhaltenen Ringbauernhöfe.
OT Wieserode – der kleinste Ortsteil
Die Wassermühle
Die Wassermühle wurde erstmals im Jahre 1512 erwähnt und in der Familie
Banse immer wieder vom Vater an den Sohn vererbt. Ab 1860 nahm die
Entwicklung der Mühle einen stürmischen Verlauf.
In den Wirren der Inflation und Wirtschaftkrise brach das Unternehmen
zusammen und die Mühle kam zum Erliegen. 1932 kaufte Friedrich Bischof,
der Großvater der jetzigen Müller, die Mühle und errichtete wieder eine
Kleinmühle, die der vorhandenen Wasserkraft entsprach. Jedes Jahr am
Pfingstmontag, im Rahmen des bundesweiten Mühlentages werden Besichtungen durch den Müller durchgeführt, um den Besuchern das Handwerk des
Müllers näher zu bringen.
Ortsteil Neuplatendorf – der jüngste Ortsteil
Mit seinen fast 260 Jahren ist Neuplatendorf der jüngste Ortsteil der Stadt
Falkenstein/Harz und zählt rund 200 Einwohner. Er entstand an der alten
Heer- und Handelsstraße, die von Magdeburg über Aschersleben und Harzgerode nach Nordhausen führte. Als erstes wurde im Jahre 1743 das Wirtshaus von Johann Andreas Oertel aus Wieserode erbaut, welches zu seiner
Zeit einen gewissen Ruf als Schmugglerhochburg hatte. Das neue Dorf, das
1747 seinen Namen erhält, entwickelt sich südlich von Ermsleben auf einem
Bergkegel, „Bock Ries“ genannt. Daher stammt auch der Spitzname „Die
Bocker“ für die Neuplatendorfer. Die alte, noch gut erhaltene Fachwerkkirche wurde im Jahre 1781 errichtet und diente zunächst als Schul- und Bethaus. Jährliche Höhepunkte sind im Frühling das „Maienlaufen“, das auf die
Tradition des Junggesellenvereins zurückgeht und zum jährlichen Lindenfest stattfindet und das „Freischießen“ im September.
Eingebettet zwischen sanften Hügeln im Tal der Mukarene, mit seinen 160
Einwohnern und wunderschönen Fachwerkhäusern, ist Wieserode der
kleinste Ortsteil der Stadt. Die Gemarkung des Ortsteils umfasst ein ausgedehntes Waldgebiet, das bis an die Grenzen von Ermsleben und Meisdorf im
Bereich des Friedrichshohenberg reicht.
Schon unter Markgraf Gero wurde im Jahre 964 eine Ansiedlung in diesem
Gebiet erwähnt und im 13. Jahrhundert wiederholt urkundlich bestätigt. Im
Laufe der Geschichte wurde dem Ort so zugesetzt, dass er Mitte des 16.
Jahrhunderts von Johann VIII von der Asseburg neu gegründet wurde. Im
Jahre 1617 entstand der Gründerbau der Fachwerkkirche und wenig später
der quadratische Westturm.
Die Alte Ziegelei
In der Gemarkung Wieserode am Rande des Friedrichshohenberg liegt die
ehemalige Ziegelei. Sie erinnert noch heute als Museum an die industrielle
Entwicklung der Region.
Der Landschaftspark Degenershausen
Der Landschaftspark, idyllisch gelegen im Landschaftsschutzgebiet “Harz“
ist ein Kleinod, das sich übergangslos in die reizvolle Landschaft einfügt.
Diese Parkanlage war ein Teil der Ländereien, die der Amtsrat Johann Christian Degener aus Braunschweig 1834 als Hochzeitsgeschenk für seine Tochter Amalie und den Kammerherrn Constantin von Bodenhausen erworben
hatte. Er errichtet um 1835 ein Herrenhaus, das im Laufe der Jahrzehnte
ständig erweitert wurde. Und hier ließ er auch einen Gutspark anlegen. Nach
seinem Tod wurde ihm zum Gedenken ein Monument errichtet. Dieses Monument, ein eiserner Obelisk in Form eines Degens, wurde 1859 ganz in der
Nähe des Herrenhauses aufgestellt.
Ortsteil Pansfelde
Der Ortsteil Pansfelde, erstmals urkundlich erwähnt im Jahre 1276 unter
dem Namen „Pamesvelde“, liegt auf den Höhen des Unterharzplateaus, einer ackerbaulich genutzten Hochfläche, rings von Wald umgeben. Die Geschichte des Dorfes und seiner Bewohner ist eng mit der Burg Falkenstein
und ihren Herren verbunden. Die Vorfahren der heute rund 600 Einwohner
dienten auf der Burg, verteidigten diese, arbeiteten als Land- und Waldarbeiter oder in den Mühlen und bei der Jagd.
Die aus Bruchsteinen erbaute Patronatskirche St. Johannis und das Pfarrhaus, eines der wenigen noch erhaltenen Fachwerkhäuser des Ortes, stehen
unter Denkmalschutz. Ortsbildbestimmend ist das ehemalige Rittergut der
Falkensteiner Grafen. Die Landschaft zwischen den Wegstationen Leinemühle und Gartenhaus bietet herrliche Mischwälder, Äcker und Weiden im
sanften „Schwennecketal“. Der alte Falkenstein, der legendenumwobene
Klusberg, die Burgruine Anhalt - Stammsitz der Anhaltiner sind sehenswerte Ausflugsziele für jeden Besucher.
Ortsteil Reinstedt
Im Jahre 964 wird Reinstedt erstmals urkundlich als Teil der Stiftung Markgraf Geros für das Jungfrauenstift Gernrode erwähnt. Umgeben von gepflegten Äckern, Wiesen und Weiden liegt der OT Reinstedt an der Selke im Norden
der Stadt. Dieser erreichte in seiner Entwicklung eine Wohlhabenheit, die
begründet war in einer erfolgreichen Landwirtschaft. In der heutigen Zeit
entstand nahe der B6 ein großes Gewerbegebiet, auf dem sich immer mehr
mittelständische Unternehmen ansiedeln. Somit ist Reinstedt ein wichtiger
wirtschaftlicher Faktor der Region.
Der Gutspark Degenershausen erfuhr in den Jahrzehnten seines Bestehens
viele Veränderungen. Seine jetzige Gestaltung wurde ihm um 1924 gegeben. Seit dieser Zeit trägt er die Merkmale eines englischen Landschaftsparks zu dem auch ein kleiner botanischer Garten gehörte. Auf seinem einstigen Gelände befindet sich heute ein 1200 Quadratmeter großer Stauden-,
Schau- und Sichtungsgarten mit einer Vielfalt internationaler Pflanzenzüchtungen. Der Park umfasst zum heutigen Zeitpunkt eine Fläche von 12 ha
und beheimatet über 175 Gattungen und Arten einheimischer und fremder
Gehölze. Er ist gartenarchitektonisch und dendrologisch ein Kleinod und
bietet seinen Besuchern durch seine großzügige Anlage viel Raum für Ruhe
und Entspannung.
Der Landschaftspark Degenershausen ist zu jeder Jahreszeit ein sehenswertes Denkmal der Garten- und Landschaftsarchitektur.
Kontakte zur Stadtverwaltung Falkenstein/Harz, Infostellen und Vereinen unter: www.stadt-falkenstein-harz.de