AU-Anerkennung von Kfz-Werkstätten Bestätigung der Versicherung

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AU-Anerkennung von Kfz-Werkstätten Bestätigung der Versicherung
AU-Anerkennung von Kfz-Werkstätten
Bestätigung der Versicherung /
ausreichender Versicherungsschutz
Wir bestätigen hiermit, dass für die nachstehende Kraftfahrzeugwerkstatt unter der
Versicherungsnummer
eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht:
(Versicherungsnehmer - genaue Unternehmensbezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort)
Im Rahmen und Umfang der oben genannten Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für die gesetzliche Haftpflicht für die Durchführung von Abgasuntersuchungen für
Kraftfahrzeuge (AU) nach §§ 29 und 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIc StVZO.
Zur Abdeckung der sich aus der Freistellungserklärung der o.g. Kraftfahrzeugwerkstatt folgenden
Risiken besteht ein Mindest-Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. € für Personenschäden und
von 500.000 € für Sachschäden für einen Versicherungsfall pro Jahr. Eingeschlossen ist hierbei abweichend von Ziffer 7.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
(AHB) - die vom Versicherungsnehmer durch Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Land
Baden-Württemberg, dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. sowie der
Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Der Versicherer verzichtet auf Rückgriffansprüche gegen die Kfz-Innung Region Stuttgart als
anerkennende Stelle bei fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen der Kfz-Innung Region
Stuttgart oder ihren Mitarbeitern im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Durchführung von AU.
(Ort, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift der Versicherung)
Anmerkungen:
Mit der Anerkennung als Kraftfahrzeugwerkstatt zur Durchführung von Abgasuntersuchungen für Kraftfahrzeuge
(AU) nach §§ 29 und 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIc StVZO verpflichtet sich die anerkannte
Kraftfahrzeugwerkstatt die anerkennende und überwachende Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart,
Lombacher Straße 22, 70563 Stuttgart, den Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V.,
Motorstraße 1, 70499 Stuttgart, und das Land Baden-Württemberg von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die im Zusammenhang mit der Abgasuntersuchung von uns oder den von uns beauftragten verantwortlichen
Personen und Fachkräften verursacht werden.
Die Kraftfahrzeugwerkstatt hat vor Anerkennung eine Erklärung eines Versicherers vorzulegen, aus der hervorgeht,
dass eine ausreichende Versicherung zur Deckung der aus der Freistellungserklärung folgenden Risiken besteht.
Nach Anerkennung hat die anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt einen regelmäßigen Nachweis des Fortbestandes
dieser Versicherung zu führen.
Stand: 2013
Obermeister:
Geschäftsführer:
Torsten Treiber
Christian Reher
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Region Stuttgart · Lombacher Straße 22 · 70563 Stuttgart
Telefon (07 11) 78 23 99-0 · Telefax (07 11) 78 23 99-16 · E-Mail info@kfz-innung-stuttgart.de